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Versicherungsmakler / Betriebliche Krankenversicherung (bKV) / Bedingungsarchiv

Allianz Auslandsreise , Gruppenversicherung: die Bedingungen im Volltext

Auslandsreise-Krankenversicherung als Baustein der Gruppenversicherung für gesetzlich Versicherte: die ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise mit 100 Prozent für ambulante, stationäre und schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Rücktransport (Fassung Januar 2022).

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Gruppenvertrag und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertragnicht geregelt
Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag)ja„Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein.“5.1.1, Seite 6
Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionennicht geregelt
Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbarja„Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz.“6.2.1, Seite 6
Aufnahme ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichertnein„Für Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungsschutzes leisten wir nicht.“1.11.1, Seite 5
Wartezeitenkeine„Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt“1.11.1, Seite 5
Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversichertenein„Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung haben.“4.1, Seite 6
Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertragnicht geregelt
Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist)nicht geregelt
Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betriebja„Dies müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen.“7.4.2, Seite 8
Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeitja„Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.“7.4.2, Seite 8
Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaubja„Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend stellen. Das bedeutet: Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf die Leistungen.“6.1.1, Seite 6

Gesundheitsbudget

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jahresbudget je versicherter Personnicht geregelt
Wählbare Budgetstufennicht geregelt
Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbarnicht geregelt
Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte)nicht geregelt
Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahrnicht geregelt
Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahrnicht geregelt
Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budgetnicht geregelt
Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung)nicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brillen und Kontaktlinsennicht geregelt
Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren)nicht geregelt
Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzennicht geregelt
Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungennicht geregelt
Heilpraktiker und Naturheilverfahrennicht geregelt
Osteopathienicht geregelt
Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädieja„Krankengymnastik und Übungsbehandlungen (einschließlich Logopädie und Ergotherapie).“1.3, Seite 2
Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungenja„Wir erstatten die Kosten für: Arzneimittel. Verbandmittel.“1.3, Seite 2
Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagennicht geregelt
Hörgerätenicht geregelt
Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatznicht geregelt
Facharzt-Terminservicenicht geregelt
Telemedizin und Videosprechstundenicht geregelt
Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratungnein„Wir zahlen keine Behandlungen wegen geistiger oder seelischer Störungen und Erkrankungen. Wir zahlen auch keine Hypnose und Psychotherapie.“1.9, Seite 4

Zahn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Professionelle Zahnreinigungnicht geregelt
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose)ja„schmerzstillende Zahnbehandlung. Füllungen in einfacher Ausführung.“1.5, Seite 3
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)nicht geregelt
Implantatenicht geregelt
Kieferorthopädienicht geregelt
Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren)nicht geregelt

Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einbettzimmernicht geregelt
Zweibettzimmernicht geregelt
Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhausnicht geregelt
Krankenhaustagegeldnicht geregelt
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungennicht geregelt
Freie Krankenhauswahl, auch Privatklinikennicht geregelt

Weitere Bausteine und Services

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankentagegeldnicht geregelt
Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten)nicht geregelt
Auslandsreisekrankenversicherungja„Sie sind während der ersten 8 Wochen (56 Tage) jeder Auslandsreise versichert.“1.2, Seite 2
Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose)nicht geregelt
Ärztliche Zweitmeinungnicht geregelt
Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App)nicht geregelt

Vertrag, Beitrag und Abrechnung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlechtja„Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt sind.“5.1.1, Seite 6
Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren)ja„Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertragslaufzeit anzupassen.“5.2, Seite 6
Mindestlaufzeit des Gruppenvertragsja„Der Vertrag läuft immer ein Versicherungsjahr. Wenn er nicht gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um ein neues Versicherungsjahr.“7.1, Seite 7
Kündigungsfrist für den Betriebja„Der Versicherungsnehmer und wir können zum Ende eines jeden Versicherungsjahrs kündigen.“7.2.2, Seite 7
Ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersja„Der Versicherungsnehmer und wir können zum Ende eines jeden Versicherungsjahrs kündigen.“7.2.2, Seite 7
Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetragsja„Ärztliche Leistungen 100 Prozent.“1.3, Seite 2
Selbstbeteiligungnicht geregelt
Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetztja„Wenn Sie Ansprüche gegen einen anderen Kostenträger haben, gehen diese unserer Zahlung vor.“2.5, Seite 6
Frist zur Einreichung von Rechnungennicht geregelt
Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit)ja„Wir zahlen bei Auslandsreisen. Als Auslandsreisen gelten nicht Reisen in Deutschland sowie Reisen in dem Land, in dem Sie wohnen.“1.2, Seite 2

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich)nicht geregelt
Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten)nicht geregelt
Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung)nicht geregelt
Copago je Arztbesuch oder Leistungnicht geregelt
Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Allianz Auslandsreise , Gruppenversicherung

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Auslandsreise, Gruppenversicherung (B55197200Z0)
[Seite 1] Allianz Private Krankenversicherungs-AG Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Auslandsreise- Krankenversicherung (kurz: FRP01) - Gruppenversicherung Inhalt: 1 Versicherte Leistungen ............................ 2 1.1 Leistungserbringer ................................... 2 1.2 Versicherte Reisen ................................... 2 1.3 Ambulante Behandlungen ........................ 2 1.4 Behandlungen im Krankenhaus ............... 3 1.5 Zahnmedizinische Behandlungen ............ 3 1.6 Rücktransporte......................................... 3 1.7 Überführung aus dem oder Bestattung im Ausland ............................................................. 3 1.8 Spezielle Services .................................... 4 1.9 Leistungsausschlüsse und -reduzierung... 4 1.10 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung ............................................................ 4 1.11 Umfang des Versicherungsschutzes ........ 5 2 Allgemeines zu unseren Zahlungen ....... 5 2.1 Kostenbegriff ............................................ 5 2.2 Zeitpunkt der Kosten ................................ 5 2.3 Recht auf die Leistungen.......................... 5 2.4 Nachweise, damit wir zahlen können ....... 5 2.5 Hier müssen andere zuerst zahlen ........... 6 3 Ihre vertraglichen Verhaltenspflichten ... 6 4 Voraussetzungen, damit Sie versichert sein können ............................................... 6 4.1 Versicherungsfähigkeit ............................. 6 4.2 Versicherbarer Personenkreis .................. 6 5 Beitrag und Beitragsänderungen ............ 6 5.1 Beitragszahlung ....................................... 6 5.2 Beitragsänderungen ................................. 6 6 Weitere Vertragsänderungen ................... 6 6.1 Ruhen der Versicherung .......................... 6 6.2 Versicherung von Kindern ........................ 6 6.3 Änderung der Vertragsbedingungen......... 7 7 Vertragsende und Fortsetzung ................ 7 7.1 Vertragsdauer .......................................... 7 7.2 Kündigung................................................ 7 7.3 Sonstiges Vertragsende ........................... 7 7.4 Fortsetzung .............................................. 7 8 Sonstige Regelungen ............................... 8 8.1 Auskunft und Offenlegung ........................ 8 8.2 Ausländisches Geld ................................. 8 8.3 Kosten, die wir abziehen können.............. 8 8.4 Verrechnung von Zahlungen .................... 8 8.5 Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 8 8.6 Deutsches Recht...................................... 8 8.7 Beschwerdemöglichkeiten........................ 8 B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022 [Seite 2] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01) 1 Versicherte Leistungen Wir übernehmen folgende Aufwendungen für medizinische notwendige Leistungen und Gegenstände. 1.1 Leistungserbringer Versicherte Umfang Ausnahmen Leistungserbringer Leistungserbringer Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten und Wir zahlen keine Behandlungen durch Zahnärzten, die im Reiseland zur Ausübung der Ehepartner, eingetragene Lebens- Heilkunde berechtigt sind. partner, Eltern oder Kinder. Wir über- nehmen in diesem Fall die Auslagen Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden des Leistungserbringers. müssen, müssen Sie ein Krankenhaus in An- spruch nehmen, das alle diese Voraussetzungen erfüllt: • Es ist am nächsten erreichbar und für Ihre Be- handlung geeignet. • Es ist im Reiseland allgemein als Krankenhaus anerkannt. • Es hat eine ständige ärztliche Leitung. 1.2 Versicherte Reisen Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Auslandsreise Wir zahlen bei Auslandsreisen. Als Auslandsreisen gelten nicht Reisen in Deutschland sowie Reisen in dem Land, in dem Sie wohnen. Versichert sind nur Reisen, die Sie nach dem Versicherungsbeginn antreten. Dauer Sie sind während der ersten 8 Wochen (56 Tage) jeder Auslandsreise versichert. Wenn Sie aus medizinischen Gründen länger behandelt werden müssen, zahlen wir, bis Sie gesundheitlich bedingt wieder zurückreisen können. 1.3 Ambulante Behandlungen Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Ärztliche Leistungen Wir erstatten die Kosten für ärztliche Leistungen. - 100 Prozent. Dazu gehören auch die notwendigen Reisekosten des Arztes. Arznei- und Verbandmittel Wir erstatten die Kosten für: Diese Mittel müssen von einem versi- - 100 Prozent. • Arzneimittel. cherten Leistungserbringer verordnet • Verbandmittel. sein. Zudem müssen Sie Arzneimittel bei einer Stelle kaufen, die diese mit amtlicher Erlaubnis vertreibt (etwa Apotheke). Wir erstatten auch die Kosten für medikamenten- Das Nährmittel erstatten wir nur, wenn ähnliche Nährmittel. Sie es aus medizinischen Gründen benötigen, um schwere gesundheitli- che Schäden zu vermeiden. Heilmittel Wir erstatten die Kosten für: Das Heilmittel muss ein in eigener - 100 Prozent. • Inhalationen. Praxis tätiger Arzt erbringen. Wir • Krankengymnastik und Übungsbehandlungen zahlen auch die Behandlung durch (einschließlich Logopädie und Ergotherapie). einen staatlich anerkannten Physio- • Massagen. therapeuten, wenn sie ärztlich verord- • Hydrotherapie und Packungen. net ist. • Wärmebehandlungen. • Elektrotherapie. • Lichttherapie. • medizinische Bäder. 2 B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022 [Seite 3] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01) Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Transporte Wir erstatten die Kosten, wenn Sie zur Erstver- Der Arzt oder das Krankenhaus müs- - 100 Prozent. sorgung beim Arzt oder im Krankenhaus transpor- sen am nächsten erreichbar sein. tiert werden müssen. 1.4 Behandlungen im Krankenhaus Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Ärztliche Leistungen Wir erstatten die Kosten für ärztliche Leistungen. - 100 Prozent. Krankenhaus-Leistungen Wir erstatten die Kosten für die Krankenhaus- - 100 Prozent. Leistungen einschließlich: • Krankenpflege. • Unterkunft. • Verpflegung. Transporte Wir erstatten die Kosten, wenn Sie ins Kranken- Das Krankenhausmuss am nächsten - 100 Prozent. haus transportiert werden müssen. erreichbar und für Ihre Behandlung geeignet sein. 1.5 Zahnmedizinische Behandlungen Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Zahnbehandlung und Wir erstatten die Kosten für: Zahnersatz-Reparaturen • schmerzstillende Zahnbehandlung. - 100 Prozent. • Füllungen in einfacher Ausführung. • Reparaturen von Inlays und Zahnersatz ein- schließlich Kronen und Teilkronen. 1.6 Rücktransporte Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Rücktransporte Wir erstatten die Kosten, wenn Sie aus dem Rei- Soweit es medizinisch möglich ist, - 100 Prozent. seland an Ihren Wohnsitz oder in das von dort müssen Sie das kostengünstigste nächsterreichbare Krankenhaus transportiert Transportmittel nehmen. werden müssen. Wir ziehen die ursprünglichen Rückreise-Kosten nicht ab. 1.7 Überführung aus dem oder Bestattung im Ausland Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Überführung oder Bestat- Beim Tod im Ausland erstatten wir die unmittelba- tung ren Kosten für die Überführung an den Wohnort. - 100 Prozent. Als Wohnort gilt, wo Sie sich vor der Auslandsreise gewöhnlich aufgehalten haben. Wir ziehen die ursprünglichen Rückreise-Kosten nicht ab. Bei Bestattung im Ausland erstatten wir die unmit- telbaren Kosten dafür. 3 B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022 [Seite 4] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01) 1.8 Spezielle Services Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen Spezielle Services Im Versicherungsfall erhalten Sie auf Wunsch diese Services: • Wir sind das ganze Jahr 24 Stunden pro Tag telefonisch für Sie erreichbar. • Wir nennen Kliniken im Ausland. • Bis zu 10.000 Euro garantieren wir dem Kran- kenhaus, was wir zahlen. Wir überweisen direkt an das Krankenhaus und seine Ärzte. • Wir versenden Medikamente und Blutkonserven. • Wir organisieren Ihren Kranken-Rücktransport. • Im Todesfall organisieren wir das Nötige, damit Sie im Ausland bestattet oder nach Hause über- führt werden. 1.9 Leistungsausschlüsse und -reduzierung Grund Ausschluss Erläuterungen Reisen zum Zweck der Wir zahlen nicht, wenn Sie ins Ausland reisen, um Behandlung sich dort auch untersuchen und behandeln zu lassen. Vorhersehbare Behand- Wir leisten nicht, wenn Sie behandelt oder unter- lungen oder Untersuchun- sucht werden und das nach ärztlicher Diagnose gen vor der Reise vorhersehbar war. Wir leisten aber, wenn Sie ins Ausland reisen, weil dort Ihr Ehe- oder Lebenspartner, einer Ihrer Eltern oder Ihr Kind gestorben ist. Geistige und seelische Wir zahlen keine Behandlungen wegen geistiger Erkrankungen oder seelischer Störungen und Erkrankungen. Wir zahlen auch keine Hypnose und Psychotherapie. Innere Unruhen oder Krieg Wir zahlen nicht, wenn Sie an inneren Unruhen Terroristische Anschläge sind keine aktiv teilnehmen und dadurch oder durch vorher- Kriegsereignisse. sehbare Kriegsereignisse verletzt werden oder sterben. Wir zahlen aber, wenn das deutsche Auswärtige Amt vor Beginn der Reise nicht ge- warnt hat. Entwöhnung Wir zahlen nicht, wenn Sie ausschließlich wegen Eine Entwöhnung ist eine Behandlung, einer Entwöhnung behandelt werden. die darauf abzielt, den Patienten aus der Bindung an Drogen, Alkohol oder andere Suchtmittel zu lösen. Kur, Sanatoriums- Wir zahlen keine Kur- und Sanatoriums- Kuren und Sanatoriumsbehandlung Behandlung und Reha Behandlung. sind Maßnahmen, die typischerweise der Erhaltung der Gesundheit dienen Wir übernehmen auch keine Reha-Maßnahmen. (etwa Badekuren). Behandlung in einem Wenn Sie in einem Heilbad oder Kurort behandelt Heilbad oder Kurort werden, zahlen wir nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: • Sie erkranken akut oder werden wegen eines dort eingetretenen Unfalls behandelt. • Sie werden zahnärztlich behandelt. Übermaßbehandlung und Wir können unsere Leistungen auf einen ange- Eine Übermaß-Behandlung ist eine zu hohe Rechnungen messenen Betrag herabsetzen. Dafür muss eine Heilbehandlung oder sonstige Maß- Übermaß-Behandlung vorliegen oder eine unan- nahme, die das medizinisch notwendi- gemessen hohe Vergütung verlangt werden. ge Maß übersteigt. 1.10 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung Versicherungsfall Beschreibung Erläuterungen Behandlung bei Krankheit Damit wir leisten, müssen Sie im Ausland krank Medizinisch notwendig bedeutet: Die 4 B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022 [Seite 5] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01) oder Unfallfolgen im Aus- werden oder verunfallen. Sie befinden sich des- Behandlung eignet sich für den Be- land sowie weitere Versi- wegen in einer Heilbehandlung, die medizinisch handlungserfolg. Und sie ist erforder- cherungsfälle notwendig ist. lich. Beides muss man zum Zeitpunkt der Behandlung bejahen können – Wir leisten auch in diesen Fällen: nach objektiven medizinischen Krite- • Sie werden wegen Schwangerschaftsbeschwer- rien und wissenschaftlichen Erkennt- den, die vor der Reise nicht vorhersehbar waren, nissen. medizinisch notwendig untersucht oder behan- delt. • Sie werden wegen einer Früh- oder Fehlgeburt, die vor der Reise nicht vorhersehbar war, medi- zinisch notwendig untersucht, behandelt oder von Ihrem Kind entbunden. • Es wird ein Schwangerschafts-Abbruch wegen eines Notfalls durchgeführt. • Tod. Beginn und Ende Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch, wenn noch keine oder keine richtige Diagnose existiert. Der Versicherungsfall endet, wenn Sie aus medizinischen Gründen keine Behandlung mehr benötigen. Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie während der Behandlung auch wegen einer ande- ren Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden müssen. Das setzt voraus, dass die Krankheit oder Unfallfolge mit der bereits behandelten nicht zu- sammenhängt. 1.11 Umfang des Versicherungsschutzes worden sind oder eine Leistung bezogen haben. Das ist wichtig etwa beim Vertragsende. 1.11.1 Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum 2.3 Recht auf die Leistungen vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun- den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den Sie. Beitrag erhalten haben. Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind Für Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungs- nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd- schutzes leisten wir nicht. bar. 1.11.2 Bestandteile des Vertrags Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an Der Vertrag setzt sich zusammen aus: Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei- • dem Versicherungsschein. gen. • den schriftlichen Vereinbarungen. • diesen Versicherungsbedingungen. Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger • den gesetzlichen Vorschriften. uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist 1.11.3 Ende des Versicherungsschutzes die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen auch für laufende Behandlungen. regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde. Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift, Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus. Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen, leisten wir noch für weitere 4 Wochen. Das gilt nur für Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden Behandlungen, die bei der Beendigung noch nicht abge- Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den schlossen sind. Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten. 2 Allgemeines zu unseren Zahlungen Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu- 2.1 Kostenbegriff lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen Wir erstatten nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus auf Versicherungsleistungen an Dritte. dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind (Aufwendungen). Das heißt: Wir erstatten keine Kosten, die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter ent- 2.4 Nachweise, damit wir zahlen können Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver- stehen. tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab- schlagszahlungen von uns verlangen können. 2.2 Zeitpunkt der Kosten Wenn es darauf ankommt, wann Ihnen Kosten entstanden sind, ist das Datum entscheidend, an dem Sie behandelt 5 B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022 [Seite 6] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01) Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa- 5.1.4 Tagesbeitrag tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen- Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei tum, wenn wir sie erhalten. uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft, Solche Nachweise sind vor allem Rechnungen (auch verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats, unbezahlte). Sie erfordern mindestens diesen Inhalt: an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt • Name der behandelten Person. 1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf. • Bezeichnung der Krankheit. • Art der Leistungen. 5.2 Beitragsänderungen • Behandlungs- oder Kaufdaten. Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags- laufzeit anzupassen. Dafür vergleichen wir zumindest Wenn Sie die Rechnung schon woanders eingereicht jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versiche- haben, benötigen wir die Angaben über die Zahlung des rungsleistungen. Wenn diese Gegenüberstellung eine anderen Kostenträgers. Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt, überprüfen wir den Beitrag und passen diesen, soweit erforderlich, an. 2.5 Hier müssen andere zuerst zahlen Das gilt nicht, wenn sich die Versicherungsleistungen nur Wenn Sie Ansprüche gegen einen anderen Kostenträger vorübergehend verändern. haben, gehen diese unserer Zahlung vor. Andere Kosten- träger sind: Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An- • gesetzliche Unfall- oder Rentenversicherung. passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen • gesetzliche Heil- oder Unfallfürsorge. ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach unserer Information Wenn Sie es wünschen, zahlen wir auch als Erster. Dafür wirksam. müssen Sie uns Ihren Anspruch gegen den anderen Kos- tenträger abtreten, soweit wir zahlen. 6 Weitere Vertragsänderungen 3 Ihre vertraglichen Verhaltenspflichten 6.1 Ruhen der Versicherung Sie müssen sich von einem Arzt, den wir beauftragen, untersuchen lassen, wenn wir das verlangen. 6.1.1 Ruhen in Zeiten ohne Gehalt Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend Wir müssen nicht oder zum Teil nicht leisten, wenn Sie stellen. Das bedeutet: diese Pflicht verletzen. Das regelt § 28 Absätze 2 bis 3 • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsvertragsgesetz. die Leistungen. • Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit 4 Voraussetzungen, damit Sie versichert keine Beiträge zahlen. sein können In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen, 4.1 Versicherungsfähigkeit kann Ihre Versicherung ruhen: Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie • Sie sind durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig. Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversi- • Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und cherung haben. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an Elternzeitgesetz. dem Sie diese Voraussetzung nicht mehr erfüllen. • Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege- zeitgesetz. 4.2 Versicherbarer Personenkreis • Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur Sie müssen außerdem zum versicherbaren Personenkreis Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“). gehören. Dieser ist im Gruppenversicherungsvertrag festgelegt. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten, Sie aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden. fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten Monat an. 5 Beitrag und Beitragsänderungen Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate. 5.1 Beitragszahlung Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in 5.1.1 Beitrag dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft. Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag 6.1.2 Fortsetzung nach dem Ruhen zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein. Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort. Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den Das bedeutet ab der Fortsetzung: Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs- • Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen grundlagen festgelegt sind. Beitrag zahlen. 5.1.2 Zahlungstermine • Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi- Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da- Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi- für ab der Fortsetzung. cherungsschein. • Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen. Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer 6.2 Versicherung von Kindern immer zum Monatsersten zahlen. 6.2.1 Neugeborene 5.1.3 Zahlung per Lastschrift Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leis- Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der tungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1 Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver- Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und ange- fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat borene Krankheiten sind dann auch abgesichert. erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt. Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein: • Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Mona- te bei uns versichert. 6 B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022 [Seite 7] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01) • Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach 7.2 Kündigung seiner Geburt bei uns an. 7.2.1 Form und Rechtzeitigkeit sowie Information 6.2.2 Adoptivkinder des Versicherten Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch Eine Kündigung muss in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und erklärt werden. Mündlich oder telefonisch reicht nicht aus. Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertrags- gesetz. Wird eine Kündigungsfrist oder Frist für einen Nachweis verpasst, ist die Kündigung unwirksam. Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen. Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung. Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist, dass der Versicherte davon weiß. Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzun- gen erfüllt sein: 7.2.2 Ordentliche Kündigung • Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3 Der Versicherungsnehmer und wir können zum Ende Monate bei uns versichert. eines jeden Versicherungsjahrs kündigen. Das Versiche- • Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der rungsjahr haben wir in Ziffer 8.5 geregelt. Die Frist für die Adoption bei uns an. Kündigung beträgt einen Monat. 6.2.3 Umfang des Versicherungsschutzes 7.2.3 Erhöhung von Beitrag sowie Minderung Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder unserer Leistungen umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versi- Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer chert ist. für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insge- Versicherungsschutzes verringern. samt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze. In beiden Fällen gilt: 6.3 Änderung der Vertragsbedingungen • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text- Vertragsänderung mitgeteilt haben. form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß- • Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver- geblichen Gründe. tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde- rung) wirksam wird. 6.3.1 Anpassung Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die 7.2.4 Recht auf Gegenkündigung Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge- Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück- hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset- treten oder kündigen, hat der Versicherungsnehmer ein zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken. Kündigungsrecht. Er kann damit die Aufhebung aller Ver- träge bei uns verlangen. Wir müssen die Kündigung inner- Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein: halb von 2 Wochen nach unserer Vertragserklärung erhal- • Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu- ten. führen. • Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind, unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem auch die Interessen des anderen Vertragspartners be- der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat. rücksichtigt werden. Bei Kündigung enden die Verträge zu dem Zeitpunkt, zu • Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver- dem unsere Kündigung wirksam wird. sicherungsnehmers und der versicherten Personen an- gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt. 7.3 Sonstiges Vertragsende Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese 7.3.1 70. Geburtstag Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen, Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie Ihren dass die Anpassung angemessen ist. 70. Geburtstag haben. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach 7.3.2 Rentenbeginn unserer Information wirksam. Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie eine Altersrente beziehen. 6.3.2 Ersetzung Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in 7.3.3 Ende des Gruppenversicherungsvertrags Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi- neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine cherungsvertrags. Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde. 7.3.4 Tod Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben. Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa- tion wirksam. 7.4 Fortsetzung 7 Vertragsende und Fortsetzung 7.4.1 Kündigung des Gruppenversicherungsver- trags 7.1 Vertragsdauer Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche- Der Vertrag läuft immer ein Versicherungsjahr. Wenn er rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be- nicht gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um ein dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4 neues Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr haben und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz wir in Ziffer 8.5 geregelt. fortsetzen. 7 B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022 [Seite 8] Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01) Wenn nach der Einzelversicherung nur Personen versi- Kurs erworben haben, nehmen wir diesen. Bitte legen Sie cherbar sind, die bei uns eine Krankheitskosten- uns dazu Ihren Bankbeleg vor. Vollversicherung (§ 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichts- gesetz) abgeschlossen haben, gilt diese Voraussetzung 8.3 Kosten, die wir abziehen können bei der Fortsetzung nicht. Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten- los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über- 7.4.2 Sonstiges Fortsetzungsrecht setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen. Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie • aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden, 8.4 Verrechnung von Zahlungen • 70 Jahre geworden sind oder Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das • eine Altersrente beziehen, gilt soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel- gerichtlich festgestellt ist. versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen. 8.5 Erklärung „Versicherungsjahr“ Wenn nach der Einzelversicherung nur Personen versi- Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten cherbar sind, die bei uns eine Krankheitskosten- Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel- Vollversicherung (§ 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichts- ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre gesetz) abgeschlossen haben, gilt diese Voraussetzung entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr. bei der Fortsetzung nicht. 8.6 Deutsches Recht Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas- Es gilt deutsches Recht. senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen. 8.7 Beschwerdemöglichkeiten Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen 8.7.1 Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an. Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon- taktmöglichkeiten finden Sie unter 8 Sonstige Regelungen www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten. 8.1 Auskunft und Offenlegung 8.7.2 Beschwerde beim Ombudsmann Private 8.1.1 Auskunft vor Behandlungsbeginn Kranken- und Pflegeversicherung Wenn eine Behandlung ansteht, die mehr als 2.000 Euro Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren kosten soll, können Sie davor folgende Auskunft von uns beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever- erhalten: sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir Wir nennen Ihnen den Umfang unserer Zahlung und be- nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich- gründen das in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail). Wenn tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi- Sie uns einen Kostenvoranschlag oder andere Unterlagen cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über gegeben haben, gehen wir auch darauf ein. ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be- schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam- Grundsätzlich informieren wir Sie spätestens innerhalb von menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen 4 Wochen. Wenn die Behandlung aber eilt, geben wir wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer- Ihnen die Auskunft spätestens nach 2 Wochen. Diese de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich- Fristen beginnen, sobald wir Ihre Anfrage erhalten. tungsvorschlag. Wenn wir die 2- oder 4-wöchige Frist nicht einhalten, wird 8.7.3 Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht vermutet, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf- Das gilt so lange, bis wir das Gegenteil beweisen. sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: 8.1.2 Offenlegung von Unterlagen poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Gutachten und Stellungnahmen, die wir besorgt oder Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer angefordert haben, weil wir die Notwendigkeit einer Be- sich auch an diese wenden. handlung prüfen, legen wir auf Wunsch offen. Sie erhalten so Auskunft und können die Unterlagen einsehen. 8.7.4 Rechtsweg Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der Den Anspruch haben Sie. An Ihrer Stelle ist Ihr gesetzli- Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den cher Vertreter berechtigt, die Offenlegung zu verlangen. Rechtsweg zu beschreiten. Wenn erhebliche Gründe dieser Offenlegung entgegen- stehen, kann sie nur ein Arzt oder Rechtsanwalt verlan- gen. Wenn wir diese Dokumente von Ihnen anfordern, zahlen wir Ihre Aufwendungen dafür. 8.2 Ausländisches Geld Wir rechnen ausländische Währungen in Euro um. Dafür gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Gibt es keinen Wechselkurs für Ihre Währung, rechnen wir zum aktuellen Kurs nach der "Devisenkurs-Statistik" um (Veröf- fentlichungen der Deutschen Bundesbank). Wir rechnen zu dem Tageskurs um, an dem wir Ihre Bele- ge erhalten. Wenn Sie das Geld zu einem schlechteren 8 B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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