Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Auslandsreise, Gruppenversicherung (B55197200Z0)
[Seite 1]
Allianz Private Krankenversicherungs-AG
Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Auslandsreise-
Krankenversicherung (kurz: FRP01) - Gruppenversicherung
Inhalt:
1 Versicherte Leistungen ............................ 2
1.1 Leistungserbringer ................................... 2
1.2 Versicherte Reisen ................................... 2
1.3 Ambulante Behandlungen ........................ 2
1.4 Behandlungen im Krankenhaus ............... 3
1.5 Zahnmedizinische Behandlungen ............ 3
1.6 Rücktransporte......................................... 3
1.7 Überführung aus dem oder Bestattung im
Ausland ............................................................. 3
1.8 Spezielle Services .................................... 4
1.9 Leistungsausschlüsse und -reduzierung... 4
1.10 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
Leistung ............................................................ 4
1.11 Umfang des Versicherungsschutzes ........ 5
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen ....... 5
2.1 Kostenbegriff ............................................ 5
2.2 Zeitpunkt der Kosten ................................ 5
2.3 Recht auf die Leistungen.......................... 5
2.4 Nachweise, damit wir zahlen können ....... 5
2.5 Hier müssen andere zuerst zahlen ........... 6
3 Ihre vertraglichen Verhaltenspflichten ... 6
4 Voraussetzungen, damit Sie versichert
sein können ............................................... 6
4.1 Versicherungsfähigkeit ............................. 6
4.2 Versicherbarer Personenkreis .................. 6
5 Beitrag und Beitragsänderungen ............ 6
5.1 Beitragszahlung ....................................... 6
5.2 Beitragsänderungen ................................. 6
6 Weitere Vertragsänderungen ................... 6
6.1 Ruhen der Versicherung .......................... 6
6.2 Versicherung von Kindern ........................ 6
6.3 Änderung der Vertragsbedingungen......... 7
7 Vertragsende und Fortsetzung ................ 7
7.1 Vertragsdauer .......................................... 7
7.2 Kündigung................................................ 7
7.3 Sonstiges Vertragsende ........................... 7
7.4 Fortsetzung .............................................. 7
8 Sonstige Regelungen ............................... 8
8.1 Auskunft und Offenlegung ........................ 8
8.2 Ausländisches Geld ................................. 8
8.3 Kosten, die wir abziehen können.............. 8
8.4 Verrechnung von Zahlungen .................... 8
8.5 Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 8
8.6 Deutsches Recht...................................... 8
8.7 Beschwerdemöglichkeiten........................ 8
B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022
[Seite 2]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV
Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01)
1 Versicherte Leistungen
Wir übernehmen folgende Aufwendungen für medizinische notwendige Leistungen und Gegenstände.
1.1 Leistungserbringer
Versicherte
Umfang Ausnahmen
Leistungserbringer
Leistungserbringer Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten und Wir zahlen keine Behandlungen durch
Zahnärzten, die im Reiseland zur Ausübung der Ehepartner, eingetragene Lebens-
Heilkunde berechtigt sind. partner, Eltern oder Kinder. Wir über-
nehmen in diesem Fall die Auslagen
Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden des Leistungserbringers.
müssen, müssen Sie ein Krankenhaus in An-
spruch nehmen, das alle diese Voraussetzungen
erfüllt:
• Es ist am nächsten erreichbar und für Ihre Be-
handlung geeignet.
• Es ist im Reiseland allgemein als Krankenhaus
anerkannt.
• Es hat eine ständige ärztliche Leitung.
1.2 Versicherte Reisen
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Auslandsreise Wir zahlen bei Auslandsreisen. Als Auslandsreisen
gelten nicht Reisen in Deutschland sowie Reisen
in dem Land, in dem Sie wohnen.
Versichert sind nur Reisen, die Sie nach dem
Versicherungsbeginn antreten.
Dauer Sie sind während der ersten 8 Wochen (56 Tage)
jeder Auslandsreise versichert. Wenn Sie aus
medizinischen Gründen länger behandelt werden
müssen, zahlen wir, bis Sie gesundheitlich bedingt
wieder zurückreisen können.
1.3 Ambulante Behandlungen
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Ärztliche Leistungen Wir erstatten die Kosten für ärztliche Leistungen.
- 100 Prozent. Dazu gehören auch die notwendigen Reisekosten
des Arztes.
Arznei- und Verbandmittel Wir erstatten die Kosten für: Diese Mittel müssen von einem versi-
- 100 Prozent. • Arzneimittel. cherten Leistungserbringer verordnet
• Verbandmittel. sein. Zudem müssen Sie Arzneimittel
bei einer Stelle kaufen, die diese mit
amtlicher Erlaubnis vertreibt (etwa
Apotheke).
Wir erstatten auch die Kosten für medikamenten- Das Nährmittel erstatten wir nur, wenn
ähnliche Nährmittel. Sie es aus medizinischen Gründen
benötigen, um schwere gesundheitli-
che Schäden zu vermeiden.
Heilmittel Wir erstatten die Kosten für: Das Heilmittel muss ein in eigener
- 100 Prozent. • Inhalationen. Praxis tätiger Arzt erbringen. Wir
• Krankengymnastik und Übungsbehandlungen zahlen auch die Behandlung durch
(einschließlich Logopädie und Ergotherapie). einen staatlich anerkannten Physio-
• Massagen. therapeuten, wenn sie ärztlich verord-
• Hydrotherapie und Packungen. net ist.
• Wärmebehandlungen.
• Elektrotherapie.
• Lichttherapie.
• medizinische Bäder.
2
B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022
[Seite 3]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV
Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01)
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Transporte Wir erstatten die Kosten, wenn Sie zur Erstver- Der Arzt oder das Krankenhaus müs-
- 100 Prozent. sorgung beim Arzt oder im Krankenhaus transpor- sen am nächsten erreichbar sein.
tiert werden müssen.
1.4 Behandlungen im Krankenhaus
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Ärztliche Leistungen Wir erstatten die Kosten für ärztliche Leistungen.
- 100 Prozent.
Krankenhaus-Leistungen Wir erstatten die Kosten für die Krankenhaus-
- 100 Prozent. Leistungen einschließlich:
• Krankenpflege.
• Unterkunft.
• Verpflegung.
Transporte Wir erstatten die Kosten, wenn Sie ins Kranken- Das Krankenhausmuss am nächsten
- 100 Prozent. haus transportiert werden müssen. erreichbar und für Ihre Behandlung
geeignet sein.
1.5 Zahnmedizinische Behandlungen
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Zahnbehandlung und Wir erstatten die Kosten für:
Zahnersatz-Reparaturen • schmerzstillende Zahnbehandlung.
- 100 Prozent. • Füllungen in einfacher Ausführung.
• Reparaturen von Inlays und Zahnersatz ein-
schließlich Kronen und Teilkronen.
1.6 Rücktransporte
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Rücktransporte Wir erstatten die Kosten, wenn Sie aus dem Rei- Soweit es medizinisch möglich ist,
- 100 Prozent. seland an Ihren Wohnsitz oder in das von dort müssen Sie das kostengünstigste
nächsterreichbare Krankenhaus transportiert Transportmittel nehmen.
werden müssen.
Wir ziehen die ursprünglichen Rückreise-Kosten
nicht ab.
1.7 Überführung aus dem oder Bestattung im Ausland
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Überführung oder Bestat- Beim Tod im Ausland erstatten wir die unmittelba-
tung ren Kosten für die Überführung an den Wohnort.
- 100 Prozent. Als Wohnort gilt, wo Sie sich vor der Auslandsreise
gewöhnlich aufgehalten haben.
Wir ziehen die ursprünglichen Rückreise-Kosten
nicht ab.
Bei Bestattung im Ausland erstatten wir die unmit-
telbaren Kosten dafür.
3
B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022
[Seite 4]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV
Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01)
1.8 Spezielle Services
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Spezielle Services Im Versicherungsfall erhalten Sie auf Wunsch
diese Services:
• Wir sind das ganze Jahr 24 Stunden pro Tag
telefonisch für Sie erreichbar.
• Wir nennen Kliniken im Ausland.
• Bis zu 10.000 Euro garantieren wir dem Kran-
kenhaus, was wir zahlen. Wir überweisen direkt
an das Krankenhaus und seine Ärzte.
• Wir versenden Medikamente und Blutkonserven.
• Wir organisieren Ihren Kranken-Rücktransport.
• Im Todesfall organisieren wir das Nötige, damit
Sie im Ausland bestattet oder nach Hause über-
führt werden.
1.9 Leistungsausschlüsse und -reduzierung
Grund Ausschluss Erläuterungen
Reisen zum Zweck der Wir zahlen nicht, wenn Sie ins Ausland reisen, um
Behandlung sich dort auch untersuchen und behandeln zu
lassen.
Vorhersehbare Behand- Wir leisten nicht, wenn Sie behandelt oder unter-
lungen oder Untersuchun- sucht werden und das nach ärztlicher Diagnose
gen vor der Reise vorhersehbar war. Wir leisten aber,
wenn Sie ins Ausland reisen, weil dort Ihr Ehe-
oder Lebenspartner, einer Ihrer Eltern oder Ihr
Kind gestorben ist.
Geistige und seelische Wir zahlen keine Behandlungen wegen geistiger
Erkrankungen oder seelischer Störungen und Erkrankungen. Wir
zahlen auch keine Hypnose und Psychotherapie.
Innere Unruhen oder Krieg Wir zahlen nicht, wenn Sie an inneren Unruhen Terroristische Anschläge sind keine
aktiv teilnehmen und dadurch oder durch vorher- Kriegsereignisse.
sehbare Kriegsereignisse verletzt werden oder
sterben. Wir zahlen aber, wenn das deutsche
Auswärtige Amt vor Beginn der Reise nicht ge-
warnt hat.
Entwöhnung Wir zahlen nicht, wenn Sie ausschließlich wegen Eine Entwöhnung ist eine Behandlung,
einer Entwöhnung behandelt werden. die darauf abzielt, den Patienten aus
der Bindung an Drogen, Alkohol oder
andere Suchtmittel zu lösen.
Kur, Sanatoriums- Wir zahlen keine Kur- und Sanatoriums- Kuren und Sanatoriumsbehandlung
Behandlung und Reha Behandlung. sind Maßnahmen, die typischerweise
der Erhaltung der Gesundheit dienen
Wir übernehmen auch keine Reha-Maßnahmen. (etwa Badekuren).
Behandlung in einem Wenn Sie in einem Heilbad oder Kurort behandelt
Heilbad oder Kurort werden, zahlen wir nur, wenn eine der folgenden
Voraussetzungen erfüllt ist:
• Sie erkranken akut oder werden wegen eines
dort eingetretenen Unfalls behandelt.
• Sie werden zahnärztlich behandelt.
Übermaßbehandlung und Wir können unsere Leistungen auf einen ange- Eine Übermaß-Behandlung ist eine
zu hohe Rechnungen messenen Betrag herabsetzen. Dafür muss eine Heilbehandlung oder sonstige Maß-
Übermaß-Behandlung vorliegen oder eine unan- nahme, die das medizinisch notwendi-
gemessen hohe Vergütung verlangt werden. ge Maß übersteigt.
1.10 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung
Versicherungsfall Beschreibung Erläuterungen
Behandlung bei Krankheit Damit wir leisten, müssen Sie im Ausland krank Medizinisch notwendig bedeutet: Die
4
B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022
[Seite 5]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV
Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01)
oder Unfallfolgen im Aus- werden oder verunfallen. Sie befinden sich des- Behandlung eignet sich für den Be-
land sowie weitere Versi- wegen in einer Heilbehandlung, die medizinisch handlungserfolg. Und sie ist erforder-
cherungsfälle notwendig ist. lich. Beides muss man zum Zeitpunkt
der Behandlung bejahen können –
Wir leisten auch in diesen Fällen: nach objektiven medizinischen Krite-
• Sie werden wegen Schwangerschaftsbeschwer- rien und wissenschaftlichen Erkennt-
den, die vor der Reise nicht vorhersehbar waren, nissen.
medizinisch notwendig untersucht oder behan-
delt.
• Sie werden wegen einer Früh- oder Fehlgeburt,
die vor der Reise nicht vorhersehbar war, medi-
zinisch notwendig untersucht, behandelt oder
von Ihrem Kind entbunden.
• Es wird ein Schwangerschafts-Abbruch wegen
eines Notfalls durchgeführt.
• Tod.
Beginn und Ende Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich
wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals
behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch,
wenn noch keine oder keine richtige Diagnose
existiert. Der Versicherungsfall endet, wenn Sie
aus medizinischen Gründen keine Behandlung
mehr benötigen.
Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie
während der Behandlung auch wegen einer ande-
ren Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden
müssen. Das setzt voraus, dass die Krankheit oder
Unfallfolge mit der bereits behandelten nicht zu-
sammenhängt.
1.11 Umfang des Versicherungsschutzes worden sind oder eine Leistung bezogen haben. Das ist
wichtig etwa beim Vertragsende.
1.11.1 Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum 2.3 Recht auf die Leistungen
vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun-
den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an
später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den Sie.
Beitrag erhalten haben.
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind
Für Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungs- nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd-
schutzes leisten wir nicht. bar.
1.11.2 Bestandteile des Vertrags Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an
Der Vertrag setzt sich zusammen aus: Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei-
• dem Versicherungsschein. gen.
• den schriftlichen Vereinbarungen.
• diesen Versicherungsbedingungen. Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger
• den gesetzlichen Vorschriften. uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist
1.11.3 Ende des Versicherungsschutzes die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen
auch für laufende Behandlungen. regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde.
Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift,
Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus.
Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen,
leisten wir noch für weitere 4 Wochen. Das gilt nur für Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden
Behandlungen, die bei der Beendigung noch nicht abge- Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den
schlossen sind. Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die
Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten.
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen
Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem
Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu-
2.1 Kostenbegriff lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen
Wir erstatten nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus auf Versicherungsleistungen an Dritte.
dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind
(Aufwendungen). Das heißt: Wir erstatten keine Kosten,
die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter ent-
2.4 Nachweise, damit wir zahlen können
Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver-
stehen.
tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab-
schlagszahlungen von uns verlangen können.
2.2 Zeitpunkt der Kosten
Wenn es darauf ankommt, wann Ihnen Kosten entstanden
sind, ist das Datum entscheidend, an dem Sie behandelt
5
B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022
[Seite 6]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV
Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01)
Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa- 5.1.4 Tagesbeitrag
tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen- Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei
tum, wenn wir sie erhalten. uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am
Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft,
Solche Nachweise sind vor allem Rechnungen (auch verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats,
unbezahlte). Sie erfordern mindestens diesen Inhalt: an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt
• Name der behandelten Person. 1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.
• Bezeichnung der Krankheit.
• Art der Leistungen. 5.2 Beitragsänderungen
• Behandlungs- oder Kaufdaten. Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags-
laufzeit anzupassen. Dafür vergleichen wir zumindest
Wenn Sie die Rechnung schon woanders eingereicht jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versiche-
haben, benötigen wir die Angaben über die Zahlung des rungsleistungen. Wenn diese Gegenüberstellung eine
anderen Kostenträgers. Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt, überprüfen
wir den Beitrag und passen diesen, soweit erforderlich, an.
2.5 Hier müssen andere zuerst zahlen Das gilt nicht, wenn sich die Versicherungsleistungen nur
Wenn Sie Ansprüche gegen einen anderen Kostenträger vorübergehend verändern.
haben, gehen diese unserer Zahlung vor. Andere Kosten-
träger sind: Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An-
• gesetzliche Unfall- oder Rentenversicherung. passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen
• gesetzliche Heil- oder Unfallfürsorge. ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit
Anfang des zweiten Monats nach unserer Information
Wenn Sie es wünschen, zahlen wir auch als Erster. Dafür wirksam.
müssen Sie uns Ihren Anspruch gegen den anderen Kos-
tenträger abtreten, soweit wir zahlen. 6 Weitere Vertragsänderungen
3 Ihre vertraglichen Verhaltenspflichten 6.1 Ruhen der Versicherung
Sie müssen sich von einem Arzt, den wir beauftragen,
untersuchen lassen, wenn wir das verlangen. 6.1.1 Ruhen in Zeiten ohne Gehalt
Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend
Wir müssen nicht oder zum Teil nicht leisten, wenn Sie stellen. Das bedeutet:
diese Pflicht verletzen. Das regelt § 28 Absätze 2 bis 3 • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf
Versicherungsvertragsgesetz. die Leistungen.
• Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit
4 Voraussetzungen, damit Sie versichert keine Beiträge zahlen.
sein können
In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen,
4.1 Versicherungsfähigkeit kann Ihre Versicherung ruhen:
Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie • Sie sind durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig.
Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversi- • Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und
cherung haben. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an Elternzeitgesetz.
dem Sie diese Voraussetzung nicht mehr erfüllen. • Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege-
zeitgesetz.
4.2 Versicherbarer Personenkreis • Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur
Sie müssen außerdem zum versicherbaren Personenkreis Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“).
gehören. Dieser ist im Gruppenversicherungsvertrag
festgelegt. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten,
Sie aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden. fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt
jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten
Monat an.
5 Beitrag und Beitragsänderungen
Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate.
5.1 Beitragszahlung Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in
5.1.1 Beitrag dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft.
Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag 6.1.2 Fortsetzung nach dem Ruhen
zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein. Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort.
Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den Das bedeutet ab der Fortsetzung:
Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs- • Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen
grundlagen festgelegt sind. Beitrag zahlen.
5.1.2 Zahlungstermine • Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi-
Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da-
Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi- für ab der Fortsetzung.
cherungsschein. • Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen.
Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer 6.2 Versicherung von Kindern
immer zum Monatsersten zahlen.
6.2.1 Neugeborene
5.1.3 Zahlung per Lastschrift Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leis-
Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der tungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1
Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver- Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und ange-
fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat borene Krankheiten sind dann auch abgesichert.
erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform
(etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt. Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
• Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Mona-
te bei uns versichert.
6
B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022
[Seite 7]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV
Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01)
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach 7.2 Kündigung
seiner Geburt bei uns an.
7.2.1 Form und Rechtzeitigkeit sowie Information
6.2.2 Adoptivkinder des Versicherten
Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch Eine Kündigung muss in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail)
keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und erklärt werden. Mündlich oder telefonisch reicht nicht aus.
Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertrags-
gesetz. Wird eine Kündigungsfrist oder Frist für einen Nachweis
verpasst, ist die Kündigung unwirksam.
Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag
von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen. Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen
Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung. Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist,
dass der Versicherte davon weiß.
Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzun-
gen erfüllt sein: 7.2.2 Ordentliche Kündigung
• Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3 Der Versicherungsnehmer und wir können zum Ende
Monate bei uns versichert. eines jeden Versicherungsjahrs kündigen. Das Versiche-
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der rungsjahr haben wir in Ziffer 8.5 geregelt. Die Frist für die
Adoption bei uns an. Kündigung beträgt einen Monat.
6.2.3 Umfang des Versicherungsschutzes 7.2.3 Erhöhung von Beitrag sowie Minderung
Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder unserer Leistungen
umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versi- Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer
chert ist. für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er
kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des
Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insge- Versicherungsschutzes verringern.
samt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze.
In beiden Fällen gilt:
6.3 Änderung der Vertragsbedingungen • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten
Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die
Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text- Vertragsänderung mitgeteilt haben.
form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß- • Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver-
geblichen Gründe. tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde-
rung) wirksam wird.
6.3.1 Anpassung
Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die 7.2.4 Recht auf Gegenkündigung
Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge- Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück-
hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset- treten oder kündigen, hat der Versicherungsnehmer ein
zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken. Kündigungsrecht. Er kann damit die Aufhebung aller Ver-
träge bei uns verlangen. Wir müssen die Kündigung inner-
Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein: halb von 2 Wochen nach unserer Vertragserklärung erhal-
• Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu- ten.
führen.
• Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind,
unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem
auch die Interessen des anderen Vertragspartners be- der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat.
rücksichtigt werden. Bei Kündigung enden die Verträge zu dem Zeitpunkt, zu
• Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver- dem unsere Kündigung wirksam wird.
sicherungsnehmers und der versicherten Personen an-
gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt. 7.3 Sonstiges Vertragsende
Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese 7.3.1 70. Geburtstag
Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen, Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie Ihren
dass die Anpassung angemessen ist. 70. Geburtstag haben.
Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach 7.3.2 Rentenbeginn
unserer Information wirksam. Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie
eine Altersrente beziehen.
6.3.2 Ersetzung
Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in 7.3.3 Ende des Gruppenversicherungsvertrags
Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi-
neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine cherungsvertrags.
Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde. 7.3.4 Tod
Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben.
Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa-
tion wirksam.
7.4 Fortsetzung
7 Vertragsende und Fortsetzung 7.4.1 Kündigung des Gruppenversicherungsver-
trags
7.1 Vertragsdauer Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche-
Der Vertrag läuft immer ein Versicherungsjahr. Wenn er rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be-
nicht gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um ein dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4
neues Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr haben und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz
wir in Ziffer 8.5 geregelt. fortsetzen.
7
B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022
[Seite 8]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV
Auslandsreise-Krankenversicherung (FRP01)
Wenn nach der Einzelversicherung nur Personen versi- Kurs erworben haben, nehmen wir diesen. Bitte legen Sie
cherbar sind, die bei uns eine Krankheitskosten- uns dazu Ihren Bankbeleg vor.
Vollversicherung (§ 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichts-
gesetz) abgeschlossen haben, gilt diese Voraussetzung 8.3 Kosten, die wir abziehen können
bei der Fortsetzung nicht. Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten-
los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über-
7.4.2 Sonstiges Fortsetzungsrecht setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen.
Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie
• aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden, 8.4 Verrechnung von Zahlungen
• 70 Jahre geworden sind oder Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das
• eine Altersrente beziehen, gilt soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend
können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel-
gerichtlich festgestellt ist.
versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb
von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen.
8.5 Erklärung „Versicherungsjahr“
Wenn nach der Einzelversicherung nur Personen versi- Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten
cherbar sind, die bei uns eine Krankheitskosten- Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel-
Vollversicherung (§ 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichts- ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre
gesetz) abgeschlossen haben, gilt diese Voraussetzung entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
bei der Fortsetzung nicht.
8.6 Deutsches Recht
Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas- Es gilt deutsches Recht.
senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese
Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen. 8.7 Beschwerdemöglichkeiten
Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen 8.7.1 Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an. Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte
gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon-
taktmöglichkeiten finden Sie unter
8 Sonstige Regelungen www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre
Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
8.1 Auskunft und Offenlegung
8.7.2 Beschwerde beim Ombudsmann Private
8.1.1 Auskunft vor Behandlungsbeginn
Kranken- und Pflegeversicherung
Wenn eine Behandlung ansteht, die mehr als 2.000 Euro
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren
kosten soll, können Sie davor folgende Auskunft von uns
beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever-
erhalten:
sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22,
10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir
Wir nennen Ihnen den Umfang unserer Zahlung und be-
nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-
gründen das in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail). Wenn
tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi-
Sie uns einen Kostenvoranschlag oder andere Unterlagen
cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über
gegeben haben, gehen wir auch darauf ein.
ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be-
schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam-
Grundsätzlich informieren wir Sie spätestens innerhalb von
menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen
4 Wochen. Wenn die Behandlung aber eilt, geben wir
wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer-
Ihnen die Auskunft spätestens nach 2 Wochen. Diese
de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich-
Fristen beginnen, sobald wir Ihre Anfrage erhalten.
tungsvorschlag.
Wenn wir die 2- oder 4-wöchige Frist nicht einhalten, wird 8.7.3 Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
vermutet, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
Das gilt so lange, bis wir das Gegenteil beweisen. sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail:
8.1.2 Offenlegung von Unterlagen poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer
Gutachten und Stellungnahmen, die wir besorgt oder
Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer
angefordert haben, weil wir die Notwendigkeit einer Be-
sich auch an diese wenden.
handlung prüfen, legen wir auf Wunsch offen. Sie erhalten
so Auskunft und können die Unterlagen einsehen. 8.7.4 Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der
Den Anspruch haben Sie. An Ihrer Stelle ist Ihr gesetzli- Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den
cher Vertreter berechtigt, die Offenlegung zu verlangen. Rechtsweg zu beschreiten.
Wenn erhebliche Gründe dieser Offenlegung entgegen-
stehen, kann sie nur ein Arzt oder Rechtsanwalt verlan-
gen.
Wenn wir diese Dokumente von Ihnen anfordern, zahlen
wir Ihre Aufwendungen dafür.
8.2 Ausländisches Geld
Wir rechnen ausländische Währungen in Euro um. Dafür
gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Gibt
es keinen Wechselkurs für Ihre Währung, rechnen wir zum
aktuellen Kurs nach der "Devisenkurs-Statistik" um (Veröf-
fentlichungen der Deutschen Bundesbank).
Wir rechnen zu dem Tageskurs um, an dem wir Ihre Bele-
ge erhalten. Wenn Sie das Geld zu einem schlechteren
8
B55197200Z0 (03) 01.22 - Januar 2022