Volltext der Bedingungen
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Allianz Private Krankenversicherungs-AG
Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Krankenhausta-
gegeld (kurz: FKHT01) - Gruppenversicherung
Inhalt:
1 Versicherte Leistungen .......................... 2
1.1 Versicherte Einrichtungen ......................... 2
1.2 Höhe und Dauer unserer Zahlung ............ 2
1.3 Leistungen im Ausland .............................. 2
1.4 Leistungsausschlüsse und -reduzierung .. 3
1.5 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
Leistung ............................................................... 3
1.6 Umfang des Versicherungsschutzes ........ 3
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen....... 4
2.1 Recht auf die Leistungen ........................... 4
2.2 Nachweise, damit wir zahlen können........ 4
3 Ihre vertraglichen Verhaltenspflichten .. 4
4 Voraussetzungen, damit Sie versichert
sein können............................................. 4
4.1 Versicherbarer Personenkreis ................... 4
5 Beitrag und Beitragsänderungen ........... 4
5.1 Beitragszahlung ......................................... 4
5.2 Beitragsänderungen .................................. 4
6 Weitere Vertragsänderungen ................. 4
6.1 Ruhen der Versicherung............................ 4
6.2 Versicherung von Kindern ......................... 5
6.3 Änderung der Vertragsbedingungen ......... 5
7 Vertragsende und Fortsetzung .............. 5
7.1 Kündigung .................................................. 5
7.2 Sonstiges Vertragsende ............................ 6
7.3 Fortsetzung ................................................ 6
8 Sonstige Regelungen ............................. 6
8.1 Offenlegung ............................................... 6
8.2 Kosten, die wir abziehen können .............. 6
8.3 Verrechnung von Zahlungen ..................... 6
8.4 Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 6
8.5 Deutsches Recht ....................................... 6
8.6 Beschwerdemöglichkeiten ......................... 6
B55196700Z0 (01) 04.22 - April 2022
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01)
1 Versicherte Leistungen
Im Versicherungsfall zahlen wir bei einer Krankenhaus-Behandlung das versicherte Krankenhaustagegeld nach
den folgenden Regelungen.
1.1 Versicherte Einrichtungen
Leistungserbringer Umfang Ausnahmen
Krankenhäuser und ande- Sie haben die freie Wahl unter allen Krankenhäu- Wir zahlen nicht für Aufenthalte in
re Einrichtungen sern. Dazu gehören jedoch nicht Arztpraxen, Krankenhäusern, die wir aus wichti-
selbst wenn diese Patienten auch über Nacht gem Grund vom Versicherungsschutz
ärztlich und pflegerisch betreuen können. ausgeschlossen haben.
Bei Tuberkulose können Sie zudem in eine Tuber- Wir informieren Sie in diesem Fall über
kulose-Heilstätte oder ein Tuberkulose-Sanatorium den Ausschluss vom Versicherungs-
gehen. schutz. Erst dann gilt er für Sie. Wenn
Sie diese Information erst erhalten,
Das versicherte Krankenhaustagegeld zahlen wir während Sie behandelt werden, zah-
auch bei vollstationärer Entbindung im Entbin- len wir das Krankenhaustagegeld für
dungsheim. Krankenhaus-Behandlungen in diesem
Haus in den ersten 3 Monaten nach
unserer Information.
Wenn Sie Fragen zu der Einrichtung haben, in der
Sie behandelt werden sollen, können Sie sich
gerne an uns wenden. Wir informieren Sie dann
über den Umfang unserer Zahlung.
1.2 Höhe und Dauer unserer Zahlung
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Höhe des Tagessatzes Ihr Krankenhaustagegeld richtet sich nach dem
vereinbarten Tagessatz. Dieser steht in Ihrer
aktuellen „Bescheinigung für den Versicherten".
Dauer des Krankenhausta- Das versicherte Krankenhaustagegeld zahlen wir Sie müssen in der Einrichtung vollsta-
gegelds für jeden Tag einer medizinisch notwendigen tionär untergebracht sein. Deshalb
stationären Heilbehandlung oder einer stationären zahlen wir nicht für
Entbindung. In beiden Fällen gilt keine zeitliche • Tage außerhalb der Einrichtung.
Begrenzung. • teilstationäre Behandlungen. Diese
liegt vor, wenn die stationäre Behand-
lung kürzer als 24 Stunden je Tag
dauert. Die Tage von Aufnahme und
Entlassung gelten jedoch als Bestand-
teil der vollstationären Behandlung.
1.3 Leistungen im Ausland
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Auslandsbehandlungen Wir zahlen auch für Behandlungen wegen Krank-
heiten – einschließlich chronische – oder Unfallfol-
gen, die Sie bereits zu Reisebeginn haben. Das
gilt auch dann, wenn sich diese auf der Reise
verschlimmern.
Versicherte Länder
Europa Wir zahlen für Leistungen in ganz Europa.
Nichteuropäische Länder Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von
bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten.
Wenn Sie aus medizinischen Gründen länger
stationär behandelt werden müssen, zahlen wir,
bis Sie gesundheitlich wieder zurückreisen kön-
nen.
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01)
1.4 Leistungsausschlüsse und -reduzierung
Grund Ausschluss Erläuterungen
Krieg und Wehrdienstbe- Wir zahlen nicht, wenn Sie durch Kriegsereignisse Terroristische Anschläge sind keine
schädigung verletzt werden. Kriegsereignisse.
Wir zahlen dennoch, wenn Sie außerhalb des Als Wohnort gilt, wo Sie sich
Lands, in dem Sie Ihren Wohnort haben, vom gewöhnlich aufhalten. Ein Kriegs-
Kriegsbeginn überrascht werden und Sie ohne ereignis ist überraschend, wenn es
Schuld im Kriegsgebiet bleiben müssen. hierzu keine Reisewarnung des deut-
schen Auswärtigen Amts gab, bevor
Sie das Land, in dem Sie wohnen,
verlassen haben.
Wir zahlen auch nicht für anerkannte Wehrdienst-
beschädigungen.
Entwöhnung Wir zahlen nicht, wenn Sie ausschließlich wegen Eine Entwöhnung ist eine Behandlung,
einer Entwöhnung behandelt werden. die darauf abzielt, den Patienten aus
der Bindung an Drogen, Alkohol oder
andere Suchtmittel zu lösen.
Kur, Sanatoriums- Wir zahlen nicht bei einer Kur- und Sanatoriums- Kuren und Sanatoriumsbehandlung
Behandlung und Reha Behandlung. sind Maßnahmen, die typischerweise
der Erhaltung der Gesundheit dienen
(etwa Badekuren).
Wir zahlen auch nicht bei Reha-Maßnahmen, die
ein gesetzlicher Reha-Träger zahlt (etwa Renten-
oder Unfallversicherung).
Übermaßbehandlung Wir können unsere Leistungen auf einen ange- Eine Übermaß-Behandlung ist eine
messenen Betrag herabsetzen. Dafür muss eine stationäre Behandlung, deren Dauer
Übermaß-Behandlung vorliegen. das medizinisch notwendige Maß
übersteigt.
1.5 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung
Versicherungsfall Beschreibung Erläuterungen
Behandlung bei Krankheit Damit wir leisten, müssen Sie sich in einer Heilbe- Medizinisch notwendig bedeutet: Die
oder Unfallfolgen sowie handlung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge Behandlung eignet sich für den Be-
weitere Versicherungsfälle befinden. Die Behandlung muss medizinisch handlungserfolg. Und sie ist erforder-
notwendig sein. lich. Beides muss man zum Zeitpunkt
der Behandlung bejahen können –
Wir leisten auch in diesen Fällen: nach objektiven medizinischen Krite-
• Sie werden wegen einer Schwangerschaft unter- rien und wissenschaftlichen Erkennt-
sucht oder medizinisch notwendig behandelt und nissen.
von Ihrem Kind entbunden.
• Es wird ein rechtmäßiger Schwangerschafts-
Abbruch aus medizinisch notwendigen Gründen
oder wegen eines Verbrechens durchgeführt.
Beginn und Ende Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich
wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals
behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch,
wenn noch keine oder keine richtige Diagnose
existiert. Der Versicherungsfall endet, wenn Sie
aus medizinischen Gründen keine Behandlung
mehr benötigen.
Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie
während der Behandlung auch wegen einer ande-
ren Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden
müssen. Das setzt voraus, dass die Krankheit oder
Unfallfolge mit der bereits behandelten nicht zu-
sammenhängt.
1.6 Umfang des Versicherungsschutzes später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den
Beitrag erhalten haben.
1.6.1 Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum Wir leisten auch für Versicherungsfälle, die vor Beginn des
vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsschutzes eingetreten sind. Das gilt aber nur
den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes
liegt.
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01)
Das bedeutet zum Beispiel: Halten Sie sich bei Versiche- Wir müssen nicht oder zum Teil nicht leisten, wenn Sie
rungsbeginn bereits im Krankenhaus auf, zahlen wir für diese Pflicht verletzen. Das regelt § 28 Absätze 2 bis 3
diesen Aufenthalt teilweise. Wir zahlen dann nur für den Versicherungsvertragsgesetz.
Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
4 Voraussetzungen, damit Sie versichert
1.6.2 Bestandteile des Vertrags
sein können
Der Vertrag setzt sich zusammen aus:
• dem Versicherungsschein. 4.1 Versicherbarer Personenkreis
• den schriftlichen Vereinbarungen. Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie zum
• diesen Versicherungsbedingungen. versicherbaren Personenkreis gehören. Dieser ist im
• den gesetzlichen Vorschriften. Gruppenversicherungsvertrag festgelegt. Ihre Versiche-
rung endet mit dem Tag, an dem Sie aus dem versicherba-
1.6.3 Ende des Versicherungsschutzes ren Personenkreis ausscheiden.
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt
auch für laufende Behandlungen. 5 Beitrag und Beitragsänderungen
Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und 5.1 Beitragszahlung
Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen,
leisten wir noch für weitere 4 Wochen. Das gilt nur für 5.1.1 Beitrag
Behandlungen, die bei der Beendigung noch nicht abge- Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag
schlossen sind. zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein.
Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den
Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs-
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen grundlagen festgelegt sind.
5.1.2 Zahlungstermine
2.1 Recht auf die Leistungen Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum
Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun- Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi-
gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an cherungsschein.
Sie.
Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind immer zum Monatsersten zahlen.
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd-
bar. 5.1.3 Zahlung per Lastschrift
Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der
Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver-
Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei- fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat
gen. erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform
(etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt.
Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger
uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist 5.1.4 Tagesbeitrag
die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei
Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am
regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde. Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft,
Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift, verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats,
ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus. an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt
1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.
Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden
Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den 5.2 Beitragsänderungen
Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags-
Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten. laufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen
nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt
Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Ab-
Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu- weichung von mehr als 10 Prozent ergeben.
lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen
auf Versicherungsleistungen an Dritte. Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An-
passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen
ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit
2.2 Nachweise, damit wir zahlen können Anfang des zweiten Monats nach unserer Information
Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver- wirksam.
tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab-
schlagszahlungen von uns verlangen können. 6 Weitere Vertragsänderungen
Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa- 6.1 Ruhen der Versicherung
tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen-
tum, wenn wir sie erhalten. 6.1.1 Ruhen in Zeiten ohne Gehalt
Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend
Für das Krankenhaustagegeld ist eine Bescheinigung mit stellen. Das bedeutet:
mindestens diesem Inhalt erforderlich: • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf
• Name der behandelten Person. die Leistungen.
• Bezeichnung der Krankheit. • Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit
• Daten zu Aufnahme, Entlassung und – sofern der Fall – keine Beiträge zahlen.
Tagen außerhalb des Krankenhauses.
In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen,
kann Ihre Versicherung ruhen:
3 Ihre vertraglichen Verhaltenspflichten • Sie sind durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig.
Sie müssen sich von einem Arzt, den wir beauftragen, • Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und
untersuchen lassen, wenn wir das verlangen. Elternzeitgesetz.
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01)
• Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege- • Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner
zeitgesetz. unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen
• Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur auch die Interessen des anderen Vertragspartners be-
Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“). rücksichtigt werden.
• Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver-
Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten, sicherungsnehmers und der versicherten Personen an-
fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt.
jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten
Monat an. Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese
Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen,
Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate. dass die Anpassung angemessen ist.
Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in
dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach
unserer Information wirksam.
6.1.2 Fortsetzung nach dem Ruhen
Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort. 6.3.2 Ersetzung
Das bedeutet ab der Fortsetzung: Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in
• Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch
Beitrag zahlen. neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine
• Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi- Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde.
cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da-
für ab der Fortsetzung. Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa-
• Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen. tion wirksam.
6.2 Versicherung von Kindern 7 Vertragsende und Fortsetzung
6.2.1 Neugeborene 7.1 Kündigung
Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leis- Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht.
tungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1
Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und ange- Der Versicherungsnehmer kann folgendermaßen kündi-
borene Krankheiten sind dann auch abgesichert.
gen:
Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein: 7.1.1 Form und Rechtzeitigkeit sowie Information
• Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Mona- des Versicherten
te bei uns versichert. Der Versicherungsnehmer muss in Textform (etwa Brief,
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach Fax, E-Mail) kündigen. Mündlich oder telefonisch reicht
seiner Geburt bei uns an. nicht aus.
6.2.2 Adoptivkinder
Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch Wenn der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist oder
Frist für einen Nachweis verpasst, ist die Kündigung un-
keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und
Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertrags- wirksam.
gesetz.
Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen
Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist,
Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag
von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen. dass der Versicherte davon weiß.
Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung. 7.1.2 Ordentliche Kündigung
Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzel-
Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzun- ne versicherte Personen beschränken. Wir müssen die
gen erfüllt sein: Kündigung spätestens am 30. September des Jahres
• Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3 erhalten, zu dessen Ende er kündigen will.
Monate bei uns versichert.
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des
Adoption bei uns an. zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige Mindest-
6.2.3 Umfang des Versicherungsschutzes laufzeit). Danach kann er zu jedem Jahresende kündigen.
Das Versicherungsjahr haben wir in Ziffer 8.4 geregelt.
Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder
umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versi- 7.1.3 Erhöhung von Beitrag sowie Minderung
chert ist. unserer Leistungen
Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer
Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insge- für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er
samt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze.
kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des
Versicherungsschutzes verringern.
6.3 Änderung der Vertragsbedingungen
Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden In beiden Fällen gilt:
Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text- • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten
form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß- erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die
geblichen Gründe. Vertragsänderung mitgeteilt haben.
• Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver-
6.3.1 Anpassung tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde-
rung) wirksam wird.
Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die
Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge- 7.1.4 Recht auf Gegenkündigung
hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset- Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück-
zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken. treten oder außerordentlich kündigen, hat der Versiche-
rungsnehmer ein Kündigungsrecht. Er kann damit die
Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein: Aufhebung aller Verträge bei uns verlangen. Wir müssen
• Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu- die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach unserer
führen. Vertragserklärung erhalten.
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B55196700Z0 (01) 04.22 - April 2022
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankenhaustagegeld (FKHT01)
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten
Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind, Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel-
heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre
der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat. entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
Bei außerordentlicher Kündigung enden die Verträge zu
dem Zeitpunkt, zu dem unsere Kündigung wirksam wird. 8.5 Deutsches Recht
Es gilt deutsches Recht.
7.2 Sonstiges Vertragsende
8.6 Beschwerdemöglichkeiten
7.2.1 70. Geburtstag
Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie Ihren 8.6.1 Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
70. Geburtstag haben. Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte
gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon-
7.2.2 Rentenbeginn taktmöglichkeiten finden Sie unter
Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre
eine Altersrente beziehen. Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
7.2.3 Ende des Gruppenversicherungsvertrags 8.6.2 Beschwerde beim Ombudsmann Private
Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi- Kranken- und Pflegeversicherung
cherungsvertrags.
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren
7.2.4 Tod beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever-
Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben. sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22,
10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir
nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-
7.3 Fortsetzung tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi-
7.3.1 Kündigung des Gruppenversicherungsver- cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über
trags ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be-
Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche- schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam-
rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be- menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen
dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4 wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer-
und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich-
fortsetzen. tungsvorschlag.
7.3.2 Sonstiges Fortsetzungsrecht 8.6.3 Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
• aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden, sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
• 70 Jahre geworden sind oder (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail:
• eine Altersrente beziehen, poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer
können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel- Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer
versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb sich auch an diese wenden.
von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen. 8.6.4 Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der
Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas- Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den
senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese Rechtsweg zu beschreiten.
Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen.
Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen
wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.
8 Sonstige Regelungen
8.1 Offenlegung
Gutachten und Stellungnahmen, die wir besorgt oder
angefordert haben, weil wir die Notwendigkeit einer Be-
handlung prüfen, legen wir auf Wunsch offen. Sie erhalten
so Auskunft und können die Unterlagen einsehen.
Den Anspruch haben Sie. An Ihrer Stelle ist Ihr gesetzli-
cher Vertreter berechtigt, die Offenlegung zu verlangen.
Wenn erhebliche Gründe dieser Offenlegung entgegen-
stehen, kann sie nur ein Arzt oder Rechtsanwalt verlan-
gen.
Wenn wir diese Dokumente von Ihnen anfordern, zahlen
wir Ihre Aufwendungen dafür.
8.2 Kosten, die wir abziehen können
Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten-
los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über-
setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen.
8.3 Verrechnung von Zahlungen
Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das
gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend
gerichtlich festgestellt ist.
8.4 Erklärung „Versicherungsjahr“
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B55196700Z0 (01) 04.22 - April 2022
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[Seite 1]
Allianz Private Krankenversicherungs-AG
Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Vorsorge (kurz:
FAV01) - Gruppenversicherung
Inhalt:
1 Versicherte Leistungen ............................ 2
1.1 Leistungserbringer und Honorargrenzen .. 2
1.2 Vorsorge-Untersuchungen ....................... 2
1.3 Leistungen im Ausland ............................. 2
1.4 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
Leistung ............................................................ 2
1.5 Umfang des Versicherungsschutzes ........ 2
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen ....... 3
2.1 Kostenbegriff ............................................ 3
2.2 Zeitpunkt der Kosten ................................ 3
2.3 Recht auf die Leistungen.......................... 3
2.4 Nachweise, damit wir zahlen können ....... 3
3 Voraussetzungen, damit Sie versichert
sein können ............................................... 3
3.1 Versicherungsfähigkeit ............................. 3
3.2 Versicherbarer Personenkreis .................. 3
4 Beitrag und Beitragsänderungen ............ 3
4.1 Beitragszahlung ....................................... 3
4.2 Beitragsänderungen ................................. 3
5 Weitere Vertragsänderungen ................... 3
5.1 Ruhen der Versicherung .......................... 3
5.2 Versicherung von Kindern ........................ 4
5.3 Änderung der Vertragsbedingungen......... 4
6 Vertragsende und Fortsetzung ................ 4
6.1 Kündigung................................................ 4
6.2 Sonstiges Vertragsende ........................... 5
6.3 Fortsetzung .............................................. 5
7 Sonstige Regelungen ............................... 5
7.1 Ausländisches Geld ................................. 5
7.2 Kosten, die wir abziehen können.............. 5
7.3 Verrechnung von Zahlungen .................... 5
7.4 Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 5
7.5 Deutsches Recht...................................... 5
7.6 Beschwerdemöglichkeiten........................ 5
8 Leistungsverzeichnis ............................... 6
B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)
1 Versicherte Leistungen
1.1 Leistungserbringer und Honorargrenzen
Versicherte Leistungserbrin-
Umfang Ausnahmen
ger und Honorargrenzen
Leistungserbringer Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten, die zur Wir zahlen keine Untersuchungen
Ausübung der Heilkunde berechtigt sind. Diese durch Ehepartner, eingetragene Le-
müssen niedergelassen oder in einer Kranken- benspartner, Eltern oder Kinder. Wir
haus-Ambulanz oder einem medizinischen Ver- übernehmen in diesem Fall die Ausla-
sorgungszentrum tätig sein. gen des Leistungserbringers.
Honorargrenzen Die Vergütung für ärztliche Leistungen muss nach
der Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden.
Wir erstatten diese Kosten bis zum Höchstsatz
dieser Gebührenordnung.
1.2 Vorsorge-Untersuchungen
Für Versicherte mit einem Wahltarif nach § 53 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch gilt: Haben Sie im Wahltarif
einen Selbstbehalt vereinbart, gehört Ihr Eigenanteil aus dem Wahltarif zur Vorleistung der gesetzlichen Kranken-
versicherung.
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Ärztliche Leistungen Wir erstatten die Kosten für ärztliche Vorsorge-
- 100 Prozent der Kosten, die Untersuchungen nach unserem Verzeichnis in
nach der gesetzlichen Kranken- Ziffer 8. Dazu gehören insbesondere:
versicherung verbleiben. • erweiterte Krebsvorsorge.
• Herz- und Gefäßvorsorge.
• Schwangeren-Vorsorge.
• Sportler-Vorsorge.
• ergänzende Gesundheitsuntersuchungen.
1.3 Leistungen im Ausland
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Vorsorge im Ausland Wir erstatten die ortsüblichen Kosten für Vorsorge-
Untersuchungen im Ausland, die im Verzeichnis in
Ziffer 8 enthalten sind. Es gelten auch dann die
Zeitgrenzen, die wir in diesem Verzeichnis festge-
legt haben.
Versicherte Länder
Europa Wir zahlen für Untersuchungen in ganz Europa.
Nichteuropäische Länder Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von
bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten.
1.4 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung
Versicherungsfall Beschreibung Erläuterungen
Vorsorge-Untersuchung Damit wir leisten, muss Sie ein Arzt vorsorglich
untersuchen (Vorsorge-Untersuchung).
1.5 Umfang des Versicherungsschutzes Wir leisten auch für Versicherungsfälle, die vor Beginn des
Versicherungsschutzes eingetreten sind. Das gilt aber nur
1.5.1 Beginn des Versicherungsschutzes für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum liegt.
vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer
den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst 1.5.2 Bestandteile des Vertrags
später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den Der Vertrag setzt sich zusammen aus:
Beitrag erhalten haben. • dem Versicherungsschein.
• den schriftlichen Vereinbarungen.
• diesen Versicherungsbedingungen.
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B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022
[Seite 3]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)
• den gesetzlichen Vorschriften. 3 Voraussetzungen, damit Sie versichert
1.5.3 Ende des Versicherungsschutzes
sein können
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt
auch für laufende Untersuchungen. 3.1 Versicherungsfähigkeit
Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie
Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Krankenversi-
Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen, cherung haben. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an
leisten wir noch für weitere 4 Wochen. Das gilt nur für dem Sie diese Voraussetzung nicht mehr erfüllen.
Untersuchungen, die bei der Beendigung noch nicht abge-
schlossen sind. 3.2 Versicherbarer Personenkreis
Sie müssen außerdem zum versicherbaren Personenkreis
2 Allgemeines zu unseren Zahlungen gehören. Dieser ist im Gruppenversicherungsvertrag
festgelegt. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem
Sie aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden.
2.1 Kostenbegriff
Wir erstatten nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus
dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind 4 Beitrag und Beitragsänderungen
(Aufwendungen). Das heißt: Wir erstatten keine Kosten,
die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter ent- 4.1 Beitragszahlung
stehen.
4.1.1 Beitrag
Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag
2.2 Zeitpunkt der Kosten zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein.
Wenn es darauf ankommt, wann Ihnen Kosten entstanden Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den
sind, ist das Datum entscheidend, an dem Sie untersucht Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs-
worden sind. Das ist wichtig etwa beim Vertragsende. grundlagen festgelegt sind.
2.3 Recht auf die Leistungen 4.1.2 Zahlungstermine
Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun- Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum
gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi-
Sie. cherungsschein.
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd- immer zum Monatsersten zahlen.
bar.
4.1.3 Zahlung per Lastschrift
Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der
Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei- Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver-
gen. fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat
erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform
Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt.
uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist
die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf 4.1.4 Tagesbeitrag
Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei
regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde. uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am
Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift, Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft,
ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus. verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats,
an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt
Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden 1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.
Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den
Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die 4.2 Beitragsänderungen
Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten. Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags-
laufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen
Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt
Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu- sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Ab-
lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen weichung von mehr als 10 Prozent ergeben.
auf Versicherungsleistungen an Dritte.
Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An-
2.4 Nachweise, damit wir zahlen können passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen
Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver- ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit
tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab- Anfang des zweiten Monats nach unserer Information
schlagszahlungen von uns verlangen können. wirksam.
Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa- 5 Weitere Vertragsänderungen
tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen-
tum, wenn wir sie erhalten. 5.1 Ruhen der Versicherung
Solche Nachweise sind vor allem Rechnungen (auch 5.1.1 Ruhen in Zeiten ohne Gehalt
unbezahlte). Sie erfordern mindestens diesen Inhalt: Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend
• Name der behandelten Person. stellen. Das bedeutet:
• die durchgeführte Untersuchungsmethode. • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf
• Art der Leistungen. die Leistungen.
• Behandlungsdaten. • Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit
keine Beiträge zahlen.
Wenn Sie die Rechnung schon woanders eingereicht
haben, benötigen wir die Angaben über die Zahlung des In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen,
anderen Kostenträgers. kann Ihre Versicherung ruhen:
• Sie sind durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig.
• Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz.
3
B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022
[Seite 4]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)
• Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege- auch die Interessen des anderen Vertragspartners be-
zeitgesetz. rücksichtigt werden.
• Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur • Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver-
Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“). sicherungsnehmers und der versicherten Personen an-
gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt.
Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten,
fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese
jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen,
Monat an. dass die Anpassung angemessen ist.
Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate. Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach
Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in unserer Information wirksam.
dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft.
5.3.2 Ersetzung
5.1.2 Fortsetzung nach dem Ruhen Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in
Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort. Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch
Das bedeutet ab der Fortsetzung: neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine
• Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde.
Beitrag zahlen.
• Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi- Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa-
cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da- tion wirksam.
für ab der Fortsetzung.
• Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen. 6 Vertragsende und Fortsetzung
5.2 Versicherung von Kindern 6.1 Kündigung
Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht.
5.2.1 Neugeborene
Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leis-
Der Versicherungsnehmer kann folgendermaßen kündi-
tungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1
gen:
Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und ange-
borene Krankheiten sind dann auch abgesichert. 6.1.1 Form und Rechtzeitigkeit sowie Information
des Versicherten
Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein: Der Versicherungsnehmer muss in Textform (etwa Brief,
• Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Mona- Fax, E-Mail) kündigen. Mündlich oder telefonisch reicht
te bei uns versichert. nicht aus.
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach
seiner Geburt bei uns an. Wenn der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist oder
5.2.2 Adoptivkinder Frist für einen Nachweis verpasst, ist die Kündigung un-
wirksam.
Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch
keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und
Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen
Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertrags-
Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist,
gesetz.
dass der Versicherte davon weiß.
Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag 6.1.2 Ordentliche Kündigung
von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzel-
Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung. ne versicherte Personen beschränken. Wir müssen die
Kündigung spätestens am 30. September des Jahres
Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzun- erhalten, zu dessen Ende er kündigen will.
gen erfüllt sein:
• Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3 Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des
Monate bei uns versichert. zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige Mindest-
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der laufzeit). Danach kann er zu jedem Jahresende kündigen.
Adoption bei uns an. Das Versicherungsjahr haben wir in Ziffer 7.4 geregelt.
5.2.3 Umfang des Versicherungsschutzes 6.1.3 Erhöhung von Beitrag sowie Minderung
Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder unserer Leistungen
umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versi- Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer
chert ist. für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er
kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des
Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insge- Versicherungsschutzes verringern.
samt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze.
In beiden Fällen gilt:
5.3 Änderung der Vertragsbedingungen • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten
Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die
Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text- Vertragsänderung mitgeteilt haben.
form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß- • Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver-
geblichen Gründe. tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde-
5.3.1 Anpassung rung) wirksam wird.
Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die 6.1.4 Recht auf Gegenkündigung
Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge- Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück-
hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset- treten oder außerordentlich kündigen, hat der Versiche-
zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken. rungsnehmer ein Kündigungsrecht. Er kann damit die
Aufhebung aller Verträge bei uns verlangen. Wir müssen
Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein: die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach unserer
• Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu- Vertragserklärung erhalten.
führen.
• Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner
unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen
4
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)
Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind, 7.5 Deutsches Recht
heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem Es gilt deutsches Recht.
der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat.
Bei außerordentlicher Kündigung enden die Verträge zu 7.6 Beschwerdemöglichkeiten
dem Zeitpunkt, zu dem unsere Kündigung wirksam wird.
7.6.1 Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
6.2 Sonstiges Vertragsende Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte
gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon-
6.2.1 70. Geburtstag taktmöglichkeiten finden Sie unter
Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie Ihren www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre
70. Geburtstag haben. Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
6.2.2 Rentenbeginn 7.6.2 Beschwerde beim Ombudsmann Private
Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie Kranken- und Pflegeversicherung
eine Altersrente beziehen. Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren
beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever-
6.2.3 Ende des Gruppenversicherungsvertrags sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22,
Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi- 10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir
cherungsvertrags. nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-
6.2.4 Tod tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi-
Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben. cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über
ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be-
6.3 Fortsetzung schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam-
menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen
6.3.1 Kündigung des Gruppenversicherungsver- wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer-
trags de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich-
Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche- tungsvorschlag.
rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be- 7.6.3 Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4 Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
fortsetzen. (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail:
6.3.2 Sonstiges Fortsetzungsrecht poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer
Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer
• aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden, sich auch an diese wenden.
• 70 Jahre geworden sind oder 7.6.4 Rechtsweg
• eine Altersrente beziehen, Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der
können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel-
Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den
versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb
Rechtsweg zu beschreiten.
von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen.
Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas-
senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese
Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen.
Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen
wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.
7 Sonstige Regelungen
7.1 Ausländisches Geld
Wir rechnen ausländische Währungen in Euro um. Dafür
gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Gibt
es keinen Wechselkurs für Ihre Währung, rechnen wir zum
aktuellen Kurs nach der "Devisenkurs-Statistik" um (Veröf-
fentlichungen der Deutschen Bundesbank).
Wir rechnen zu dem Tageskurs um, an dem wir Ihre Bele-
ge erhalten. Wenn Sie das Geld zu einem schlechteren
Kurs erworben haben, nehmen wir diesen. Bitte legen Sie
uns dazu Ihren Bankbeleg vor.
7.2 Kosten, die wir abziehen können
Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten-
los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über-
setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen.
7.3 Verrechnung von Zahlungen
Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das
gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend
gerichtlich festgestellt ist.
7.4 Erklärung „Versicherungsjahr“
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten
Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel-
ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre
entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
5
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)
8 Leistungsverzeichnis Digital-Zuschlag 5298 1
Blut im Stuhl, 3malige Un- 3500 1
tersuchung
Erweiterte Krebsvorsorge. Blutbild und Blutbildbe- 3550 1
Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- standteile
der Ge- fähige An- Thromboplastinzeit (Pro- 3607 1
bühren- zahl inner- thrombinzeit, TPZ, Quick-
ordnung halb von 2 wert), Einfachbestimmung
für Ärzte aufeinander Untersuchungen mit ähnli- 4062 1
(GOÄ). folgenden chem methodischem Auf-
Versiche- wand für M2-PK Stuhltest
rungsjah- Histologische Untersuchung 4800 oder 6
ren. nach Polypen-Entfernung 4801 oder 1
4802 oder 6
Krebsvorsorge für die Frau oder den Mann. 4810 oder 6
Beratung – auch am Tele- 1 1 4811 6
fon Histologische Untersuchung 4815 6
Eingehende Beratung, die 3 1 mittels Sonderverfahren
das gewöhnliche Maß Arzneimittel zur Darmreini-
übersteigt – auch am Tele- gung vor einer Koloskopie,
fon wenn ärztlich verordnet und
Blutentnahme aus der Vene 250 1 in der Apotheke gekauft
mit Spritze, Kanüle oder Auslagen des Arztes bei
Katheter Koloskopie und bei Poly-
Entnahme und Aufbereitung 297 1 pen-Entfernung
von Abstrichmaterial zur
zytologischen Untersuchung Harnblasenkrebs-Screening.
– gegebenenfalls ein- Beratung – auch am Tele- 1 1
schließlich Fixierung fon
Zuschlag zu den sonogra- 403 1 Eingehende Beratung, die 3 1
phischen Leistungen bei das gewöhnliche Maß
transkavitärer Untersuchung übersteigt – auch am Tele-
Ultraschall-Untersuchung 410 1 fon
eines Organs Geeignete Testverfahren A3908 1
Ultraschall-Untersuchung 418 2 zur Früherkennung von
einer Brustdrüse - gegebe- Harnblasenkrebs, etwa
nenfalls einschließlich der NMP22-Test oder UBC
regionalen Lymphknoten Rapid Test
Ultraschall-Untersuchung 420 3
von bis zu 3 weiteren Orga- Hautkrebs-Screening.
nen im Anschluss an eine Beratung – auch am Tele- 1 1
der Leistungen nach den fon
Nummern 410 bis 418 Eingehende Beratung, die 3 1
Prostataspezifisches Anti- 3908.H3 1 das gewöhnliche Maß
gen (PSA), Ligandenassay - übersteigt – auch am Tele-
gegebenenfalls einschließ- fon
lich Doppelbestimmung und Vollständige körperliche 7 1
aktueller Bezugskurve Untersuchung mindestens
Dünnschicht-Zytologie zur A4851 1 eines der folgenden Organ-
Gebärmutterhals-Krebs- systeme (gegebenenfalls
vorsorge ("Thin Prep") einschließlich Dokumenta-
Mammographie einer Seite, 5266 2 tion):
in 2 Ebenen • das gesamte Hautorgan
Digital-Zuschlag 5298 1 • die Stütz- und Bewe-
gungsorgane
Darmkrebs-Screening. • alle Brustorgane
Beratung – auch am Tele- 1 1 • der gesamte weibliche
fon Genitaltrakt (gegebenen-
Eingehende Beratung, die 3 1 falls einschließlich Nieren
das gewöhnliche Maß und ableitende Harnwege)
übersteigt – auch am Tele- • Dermatoskopie oder A612 oder 1
fon Videosystem-gestützte 750
Digitaluntersuchung des 11 1 Untersuchung und Bild-
Mastdarms Dokumentation von
Muttermalen
Blutentnahme aus der Vene 250 1
oder
mit Spritze, Kanüle oder
• Auflichtmikroskopie der
Katheter
Haut (Dermatoskopie)
Intravenöse Injektion 253 1
Oxymetrische Untersuchung 602 1
Hohe Koloskopie bis zum 687 1
Coecum - gegebenenfalls
einschließlich Probeexzision
und/oder Probepunktion
Entfernung von Polypen, 695 1
Zuschlag für ambulante 442 1
Operation
6
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)
pelbestimmung und aktu-
eller Bezugskurve
oder
• 1,25-Dihydroxy-Vitamin D
(1,25-( OH) 2 D 3 , Calci-
triol), Ligandenassay –
einschließlich Doppelbe-
Herz- und Gefäßvorsorge. stimmung
Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- und aktueller Bezugskurve
der Ge- fähige An-
bühren- zahl inner- Herz-Check.
ordnung halb von 2 Beratung – auch am Tele- 1 1
für Ärzte aufeinander fon
(GOÄ). folgenden Eingehende Beratung, die 3 1
Versiche- das gewöhnliche Maß
rungsjah- übersteigt – auch am Tele-
ren. fon
Zweidimensionale Dopple- 424 1
Internistischer Check-Up. rechokardiographische
Beratung – auch am Tele- 1 1 Untersuchung mit Bilddo-
fon kumentation - einschließlich
Eingehende Beratung, die 3 1 der Leistung nach Nummer
das gewöhnliche Maß 423 (Duplex-Verfahren)
übersteigt – auch am Tele- Herzfrequenz- A636 1
fon Variabilitätsmessung
Gesundheitsuntersuchung 29 1 Untersuchung (EKG) in 651 1
zur Früherkennung von Ruhe - auch gegebenenfalls
Krankheiten bei einem nach Belastung - mit min-
Erwachsenen einschließlich destens 9 Extremitäten-
der Untersuchung zur Erhe- und Brustwandableitungen
bung des vollständigen Elektrokardiographische 652 1
Status (Ganzkörperstatus), Untersuchung (EKG) unter
Erörterung des individuellen fortschreibender Registrie-
Risikoprofils und verhal- rung (mindestens 9 Ablei-
tensmedizinischer orientier- tungen) in Ruhe und bei
ter Beratung physikalisch definierter und
Blutentnahme aus der Vene 250 1 reproduzierbarer Belastung
mit Spritze, Kanüle oder (Ergometrie) – gegebenen-
Katheter falls auch Belastungsände-
Ultraschall-Untersuchung 410 1 rung
eines Organs Langzeit-Blutdruck- 654 1
Ultraschall-Untersuchung 420 3 messung von mindestens
von bis zu 3 weiteren Orga- 18 Stunden Dauer – ein-
nen im Anschluss an eine schließlich Aufzeichnung
der Leistungen nach den und Auswertung
Nummern 410 bis 418 Elektrokardiographische 659 1
Blutbild und Blutbildbe- 3550 1 Untersuchung über mindes-
standteile tens 18 Stunden (Langzeit-
Calzium 3555 1 EKG) - gegebenenfalls
Kalium 3557 1 einschließlich
Natrium 3558 1 gleichzeitiger Registrierung
Glykierte Hämoglobine 3561 1 von Puls und Atmung -, mit
(HbA 1, HbA 1c) Auswertung
Cholesterin 3562.H1 1
HDL-Cholesterin 3563.H1 1 Gefäß-Check.
LDL-Cholesterin 3564.H1 1 Beratung – auch am Tele- 1 1
Triglyzeride 3565.H1 1 fon
Harnsäure 3583.H1 1 Eingehende Beratung, die 3 1
das gewöhnliche Maß
Kreatinin 3585.H1 1
übersteigt – auch am Tele-
Gamma-Glutamyl- 3592.H1 1
fon
transpeptidase (Gamma-
Zuschlag zu den sonogra- 401 1
Glutamyl-transferase,
phischen Leistungen nach
Gamma-GT)
den Nummern 410 bis 418
Glutamatoxalazetat- 3594.H1 1
bei zusätzlicher Anwendung
transaminase (GOT, Aspar-
des Duplex-Verfahrens -
tataminotransferase, ASAT,
gegebenenfalls einschließ-
AST)
lich Farbkodierung
Glutamatpyruvat- 3595.H1 1
Ultraschall-Untersuchung 410 1
transaminase (GPT, Ala-
eines Organs
ninaminotransferase, ALAT,
Ultraschall-Untersuchung 420 3
ALT)
von bis zu 3 weiteren Orga-
Thyreoidea stimulierendes 4030 1
nen im Anschluss an eine
Hormon (TSH)
der Leistungen nach den
• 25-Hydroxy-Vitamin D (25- 4138 oder 1
Nummern 410 bis 418
OH-D, D2), Ligandenas- 4139
Pulswellenlaufzeitbestim- 637 1
say - einschließlich Dop-
7
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)
mung - gegebenenfalls Untersuchung mindestens
einschließlich einer elektro- eines der folgenden Organ-
kardiographischen Kon- systeme (gegebenenfalls
trollableitung einschließlich Dokumentati-
Untersuchung der Strö- 645 1 on):
mungsverhältnisse in den • das gesamte Hautorgan
hirnversorgenden Arterien • die Stütz- und Bewe-
und den Periorbitalarterien gungsorgane
mit direktionaler Ultraschall- • alle Bauchorgane
Doppler-Technik - ein- • der gesamte weibliche
schließlich graphischer Genitaltrakt (gegebenen-
Registrierung falls einschließlich Nieren
und ableitende Harnwege)
Blutentnahme aus der Vene 250 1
mit Spritze, Kanüle oder
Katheter
Laufband-Analyse A838 1
Laktat-Bestimmung 4107 1
Schwangeren-Vorsorge.
Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs-
der Ge- fähige An- Ergänzende Gesundheitsuntersuchungen.
bühren- zahl inner- Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs-
ordnung halb eines der Ge- fähige An-
für Ärzte Versiche- bühren- zahl inner-
(GOÄ). rungsjahrs. ordnung halb von 2
Beratung – auch am Tele- 1 1 für Ärzte aufeinander
fon (GOÄ). folgenden
Eingehende Beratung, die 3 1 Versiche-
das gewöhnliche Maß rungsjah-
übersteigt – auch am Tele- ren.
fon
Blutentnahme aus der Vene 250 2 Osteoporose-Check.
mit Spritze, Kanüle oder Beratung – auch am Tele- 1 1
Katheter fon
Entnahme und Aufbereitung 298 1 Eingehende Beratung, die 3 1
von Abstrichmaterial zur das gewöhnliche Maß
mikrobiologischen Untersu- übersteigt – auch am Tele-
chung fon
Weiterführende sonographi- A1006 1 • Bestimmung des Mineral- 5380 oder 1
sche Fetaldiagnostik gehalts (Osteodensitomet- 5475
Alpha-Fetoprotein (AFP), 3743 1 rie) von repräsentati-
Ligandenassay – ein- ven(auch mehreren) Ske-
schließlich Doppelbestim- letteilen mit quantitativer
mung und aktueller Bezugs- Computertomographie
kurve oder quantitativer digitaler
Humanes Choriongona- 4024 1 Röntgentechnik
dotropin (HCG) oder
Östriol 4027 1 • Quantitative Bestimmung
des Mineralgehalts im
PAPP-A 4044 1
Skelett (Osteodensitomet-
statt
rie) in einzelnen oder meh-
3743,4027
reren repräsentativen
Cytomegalie-Virus (IgG und 4378 1 Extremitäten- oder
IgM) Stammskelettabschnitten
Toxoplasma gondii 4453 1 mittels Dual-Photonen-
Betahämolysierende Strep- 4500 1 Absorptionstechnik
tokokken Typ B
Glaukom-Screening.
Beratung – auch am Tele- 1 1
fon
Sportler-Vorsorge. Eingehende Beratung, die 3 1
Ärztliche Leistung. Nummer Erstattungs- das gewöhnliche Maß
der Ge- fähige An- übersteigt – auch am Tele-
bühren- zahl inner- fon
ordnung halb von 2 Vollständige körperliche 6 1
für Ärzte aufeinander Untersuchung mindestens
(GOÄ). folgenden eines der folgenden Organ-
Versiche- systeme (-gegebenenfalls
rungsjah- einschließlich Dokumentati-
ren. on):
Beratung – auch am Tele- 1 1 • alle Augenabschnitte
fon • der gesamte HNO-Bereich
Eingehende Beratung, die 3 1 • das stomatognathe Sys-
das gewöhnliche Maß tem
übersteigt – auch am Tele- • die Nieren und ableiten-
fon den Harnwege (bei Män-
Vollständige körperliche 7 1 nern auch gegebenenfalls
8
B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022
[Seite 9]
Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Vorsorge (FAV01)
einschließlich der männli-
chen Geschlechtsorgane)
oder
• Untersuchung zur Erhe-
bung eines vollständigen
Gefäßstatus
• Spaltlampenmikroskopie 1240 oder 1
der vorderen und mittleren 1242
Augenabschnitte - gege-
benenfalls einschließlich
der binokularen Untersu-
chung des hinteren Poles
(z. B. Hruby-Linse)
oder
• Binokulare Untersuchung
des Augenhintergrunds
einschließlich der äußeren
Peripherie (z. B. Dreispie-
gelkontaktglas,
Schaepens) – gegebenen-
falls einschließlich der
Spaltlampenmikroskopie
der vorderen und mittleren
Augenabschnitte und/oder
diasklerale Durchleuch-
tung
Tonometrische Untersu- 1256 1
chung mit Anwendung des
Applanationstonometers
Lungenfunktionsuntersuchung.
Beratung – auch am Tele- 1 1
fon
Eingehende Beratung, die 3 1
das gewöhnliche Maß
übersteigt – auch am Tele-
fon
Ruhespirographische Un- 605 1
tersuchung (im geschlos-
senen oder offenen System)
mit fortlaufend registrieren-
den Methoden
Darstellung der Flussvolu- A605 1
menkurve bei spirographi-
schen Untersuchungen -
einschließlich graphischer
Registrierung und Doku-
mentation
9
B55195500Z0 (04) 01.22 - Januar 2022
Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen betriebliche KV, Gruppenversicherung (B55199100Z0, Baustein am Text zuordnen)
[Seite 1]
Allianz Private Krankenversicherungs-AG
Versicherungsbedingungen für Tarif betriebliche KV Krankentagegeld
(kurz: FKT02) - Gruppenversicherung
Inhalt:
1 Krankentagegeld bei gesundheitlicher
Arbeitsunfähigkeit .................................... 2
1.1 Arbeitsunfähigkeit und Leistungserbringer 2
1.2 Höhe und Dauer des Krankentagegelds ... 2
1.3 Leistungen am Wohnort und auf Reisen... 3
1.4 Leistungsausschlüsse und -reduzierung... 4
1.5 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
Leistung ............................................................ 5
2 Krankentagegeld im Mutterschutz .......... 5
2.1 Höhe und Dauer des Krankentagegelds ... 5
2.2 Leistungen am Wohnort und auf Reisen... 5
2.3 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer
Leistung ............................................................ 5
3 Umfang des Versicherungsschutzes ...... 6
4 Allgemeines zu unseren Zahlungen ....... 6
4.1 Recht auf die Leistungen.......................... 6
4.2 Nachweise, damit wir zahlen können ....... 6
5 Sonstige vertragliche
Verhaltenspflichten ................................... 6
6 Voraussetzungen, damit Sie versichert
sein können ............................................... 7
6.1 Versicherungsfähigkeit ............................. 7
6.2 Versicherbarer Personenkreis .................. 7
7 Beitrag und Beitragsänderungen ............ 7
7.1 Beitragszahlung ....................................... 7
7.2 Beitragsänderungen ................................. 7
8 Weitere Vertragsänderungen ................... 7
8.1 Ruhen der Versicherung .......................... 7
8.2 Erhöhung des Krankentagegelds ............. 7
8.3 Änderung der Vertragsbedingungen......... 8
9 Vertragsende und Fortsetzung ................ 8
9.1 Kündigung................................................ 8
9.2 Sonstiges Vertragsende ........................... 8
9.3 Fortsetzung .............................................. 8
10 Sonstige Regelungen ............................... 9
10.1 Offenlegung ............................................. 9
10.2 Kosten, die wir abziehen können.............. 9
10.3 Verrechnung von Zahlungen .................... 9
10.4 Erklärung „Versicherungsjahr“ .................. 9
10.5 Deutsches Recht...................................... 9
10.6 Beschwerdemöglichkeiten........................ 9
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)
1 Krankentagegeld bei gesundheitlicher Arbeitsunfähigkeit
1.1 Arbeitsunfähigkeit und Leistungserbringer
Begriff Begriffsbestimmung Besondere Voraussetzungen
Arbeitsunfähigkeit Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie Ihre Arbeit
wegen eines maßgeblichen medizinischen Grunds
nicht ausüben können, nicht ausüben und auch
nicht sonst erwerbstätig sind.
Als Arbeit ist die berufliche Tätigkeit entscheidend,
die Sie vor der Arbeitsunfähigkeit zuletzt ausgeübt
haben.
Für die Arbeitsunfähigkeit muss einer dieser Grün-
de nach medizinischem Befund vorliegen:
• Sie können wegen einer Krankheit oder Unfall-
folge Ihre Arbeit nicht mehr ausüben.
• Sie können zwar trotz Krankheit oder Unfallfolge
arbeiten. Es besteht aber die Gefahr, dass sich
durch diese Tätigkeit Ihr Gesundheitszustand
verschlimmert.
• Sie sind krank oder leiden an einer Unfallfolge
und es ist absehbar, dass Sie, wenn Sie weiter
arbeiten, Ihre Arbeit gesundheitlich nicht mehr
ausüben können.
Wir zahlen das Krankentagegeld nur, wenn Sie Bietet ein Krankenhaus auch Kuren
sich von einem dieser Leistungserbringer behan- und Sanatoriums-Behandlungen an
deln lassen, während Sie arbeitsunfähig sind: oder nimmt es Genesende auf, zahlen
• ein Arzt oder Zahnarzt, der zur Ausübung der wir nur, wenn wir dies vorher schriftlich
Heilkunde berechtigt ist. Außerdem muss er nie- zugesagt haben. Wenn wir feststellen,
dergelassen oder in einem medizinischen Ver- dass wir leistungspflichtig sind, sagen
sorgungszentrum tätig sein. wir unsere Zahlung zu.
• im Krankenhaus. Bei Tuberkulose können Sie
zudem in eine Tuberkulose-Heilstätte oder ein Ohne Zusage zahlen wir, wenn alle
Tuberkulose-Sanatorium gehen. diese Voraussetzungen erfüllt sind:
• Sie werden als Notfall in das Kran-
kenhaus eingewiesen, müssen we-
gen eines Notfalls sofort stationär
behandelt werden oder müssen sta-
tionär operiert werden.
• Das Krankenhaus ist das einzige,
nächstgelegene geeignete Kranken-
haus für Ihre Behandlung.
1.2 Höhe und Dauer des Krankentagegelds
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Vereinbarter Tagessatz Ihr Krankentagegeld richtet sich nach dem verein-
barten Tagessatz. Dieser steht im aktuellen Versi-
cherungsschein.
Wenn mehrere Krankheiten oder Unfallfolgen
gleichzeitig dazu führen, dass Sie arbeitsunfähig
sind, zahlen wir das Krankentagegeld nicht für
jede Krankheit oder Unfallfolge gesondert.
Versicherte Tage Wir zahlen das Krankentagegeld für jeden Tag, an
dem Sie arbeitsunfähig sind (auch für Sonn- und
Feiertage).
Das gilt auch, wenn Sie unmittelbar nach der Sie und Ihr Arbeitgeber müssen mit
Arbeitsunfähigkeit an einer stufenweisen Wieder- dem ärztlichen Wiedereingliederungs-
eingliederung in das Arbeitsleben teilnehmen. Plan einverstanden sein. Hierzu benö-
tigen wir diesen Plan Ihres Arztes.
Beginn Wir zahlen, sobald Ihr Arbeitgeber Ihr Entgelt nicht
- ab der 7. Woche Ihrer Arbeits- mehr weiterzahlen muss, aber nicht vor Ablauf der
unfähigkeit Karenzzeit.
Die Karenzzeit sind die ersten 6 Wochen Ihrer
Arbeitsunfähigkeit. Das heißt, wir zahlen frühes-
2
B55199100Z0 (03) 01.22 - Januar 2022
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
tens ab der 7. Woche, nachdem Sie arbeitsunfähig
geworden sind.
Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind und innerhalb
der nächsten 6 Monate wegen derselben Krank-
heit oder Unfallfolge erneut arbeitsunfähig werden,
rechnen wir die Zeiten der vorherigen Arbeitsunfä-
higkeit auf die Karenzzeit an. Das gilt aber nur für
die Zeiten aus den letzten 12 Monaten vor der
erneuten Arbeitsunfähigkeit.
Leistungshöchstdauer Sie erhalten das Krankentagegeld wegen einer
- höchstens für 78 Wochen in 3 Krankheit oder Unfallfolge für eine begrenzte Zeit.
Jahren Denn wir zahlen höchstens für 78 Wochen inner-
halb von 3 Jahren (§ 48 Fünftes Sozialgesetz-
buch).
Der 3-Jahres-Zeitraum beginnt mit dem Tag, an
dem Sie erstmals arbeitsunfähig geworden sind.
- erneuter Anspruch für weitere Wenn Sie nach dem 3-Jahres-Zeitraum wegen Für den erneuten Anspruch müssen
3 Jahre derselben Krankheit oder Unfallfolge wieder ar- diese Voraussetzungen alle erfüllt
beitsunfähig werden, zahlen wir erneut das Kran- sein:
kentagegeld. Dafür müssen die besonderen Vo- • Sie werden frühestens 6 Monate
raussetzungen erfüllt sein. Wir zahlen dann in den nach dem letzten 3-Jahres-Zeitraum
nächsten 3 Jahren wiederum für höchstens 78 wieder arbeitsunfähig.
Wochen. Dieser 3-Jahres-Zeitraum beginnt mit • Sie waren zwischen dem letzten 3-
dem Tag, an dem Sie erneut arbeitsunfähig ge- Jahres-Zeitraum bis zur erneuten
worden sind. Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen
nach diesem Tarif versichert.
- Regeln zur Fristenberechnung Für den einzelnen 78-Wochen-Zeitraum berück-
sichtigen wir nur die Zeiten, in denen Sie ein Recht
auf Krankentagegeld haben. Dieser Zeitraum
verlängert sich nicht, wenn eine weitere Krankheit
oder Unfallfolge dazukommt.
1.3 Leistungen am Wohnort und auf Reisen
Versicherte Länder Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Wohnort Versicherungsschutz besteht an Ihrem Wohnort.
Als Wohnort gilt, wo Sie sich gewöhnlich aufhalten.
Der Wohnort muss in einem Staat der Europäi-
schen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in der Schweiz sein.
Reisen im Land Ihres Wenn Sie sich vorübergehend nicht an Ihrem
Wohnorts Wohnort, aber im Land Ihres Wohnorts aufhalten,
zahlen wir nur, wenn Sie aus medizinischen Grün-
den im Krankenhaus untergebracht werden müs-
sen. Das gilt auch für eine fremde Stadt, wenn Sie
etwa in ein anderes Krankenhaus verlegt werden.
Eine weitere Ausnahme ist, wenn Sie während
einer Reise im Land Ihres Wohnorts arbeitsunfähig
werden. Dann zahlen wir auch bei ambulanter
Behandlung. Dafür muss Ihre Krankheit oder die
Unfallfolge es nach medizinischem Befund aus-
schließen, dass Sie an ihren Wohnort zurückkeh-
ren.
Reisen in andere europäi- Bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen
sche Länder europäischen Staaten zahlen wir nur, wenn Sie
dort akut erkranken oder verunfallen. Wir zahlen
dann im versicherten Zeitraum (Ziffer 1.2), solange
Sie aus medizinischen Gründen in einem Kran-
kenhaus untergebracht werden müssen.
Reisen in nichteuropäi- Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von
sche Länder bis zu 6 Monaten in außereuropäischen Staaten.
Das gilt nur, wenn Sie dort akut erkranken oder
3
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)
Versicherte Länder Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
verunfallen und aus medizinischen Gründen in
einem Krankenhaus untergebracht werden müs-
sen. Wenn Sie aus medizinischen Gründen länger
untergebracht werden müssen, zahlen wir, bis Sie
gesundheitlich wieder zurückreisen können, aber
längstens für den versicherten Zeitraum (Ziffer
1.2).
1.4 Leistungsausschlüsse und -reduzierung
Grund Ausschluss oder Einschränkung Erläuterungen
Krieg und Wehrdienstbe- Wir zahlen nicht, wenn Sie durch Kriegsereignisse Terroristische Anschläge sind keine
schädigung arbeitsunfähig sind. Kriegsereignisse.
Wenn Sie nicht im Land Ihres Wohnorts und auch Als Wohnort gilt, wo Sie sich
nicht in Deutschland sind, zahlen wir dennoch. gewöhnlich aufhalten. Ein Kriegs-
Dafür muss Sie der Kriegsbeginn überraschen und ereignis ist überraschend, wenn es
Sie müssen ohne Schuld im Kriegsgebiet bleiben. hierzu keine Reisewarnung des deut-
schen Auswärtigen Amts gab, bevor
Sie das Land, in dem Sie wohnen,
verlassen haben.
Wir zahlen auch nicht, wenn Sie durch eine aner-
kannte Wehrdienstbeschädigung arbeitsunfähig
sind.
Schwangerschaft und Wir zahlen nicht, wenn Sie ausschließlich wegen
Entbindung Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch,
Fehlgeburt oder Entbindung arbeitsunfähig sind.
Wir zahlen auch nicht in der Zeit, in der für Sie ein
gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende
Mütter und Wöchnerinnen (Mutterschutz) besteht.
Unsere Leistungspflicht nach Ziffer 2 gilt unverän-
dert.
Kur und Sanatoriums- Wir zahlen nicht während einer Kur- oder Sanato- Kuren und Sanatoriumsbehandlung
Behandlung riums-Behandlung. sind Maßnahmen, die typischerweise
der Erhaltung der Gesundheit dienen
(etwa Badekuren).
Entwöhnung Wir zahlen nicht, wenn Sie ausschließlich wegen Eine Entwöhnung ist eine Behandlung,
einer Entwöhnung arbeitsunfähig sind. die darauf abzielt, den Patienten aus
der Bindung an Drogen, Alkohol oder
andere Suchtmittel zu lösen.
Sie sind in einem Heilbad Wenn Sie sich in einem Heilbad oder Kurort auf-
oder Kurort halten, zahlen wir nur, wenn Sie dort aus einem
dieser Gründe arbeitsunfähig werden:
• Sie erkranken akut.
• Sie erleiden einen Unfall.
In beiden Fällen zahlen wir, solange Ihre Krankheit
oder die Unfallfolge es nach medizinischem Be-
fund ausschließen, dass Sie an ihren Wohnort
zurückkehren, aber längstens für den versicherten
Zeitraum (Ziffer 1.2).
Außerdem zahlen wir, wenn sie in dem Heilbad
oder Kurort wohnen.
Reha-Maßnahme Während einer Reha-Maßnahme des gesetzlichen
Reha-Trägers zahlen wir nur unter diesen Voraus-
setzungen:
• Aus medizinischen Gründen beginnt die Reha-
Maßnahme, während Sie arbeitsunfähig sind.
• Sie sind mindestens 14 Tage ununterbrochen
arbeitsunfähig.
Die Zahlung des Reha-Trägers, um Ihren Ein-
kommensausfall auszugleichen, kann Ihr Kranken-
tagegeld kürzen. Denn wir rechnen sie an, soweit
sie und sonstige Krankentage- und Krankengelder
Ihr auf den Tag umgerechnetes Netto-Einkommen
übersteigen.
4
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)
1.5 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung
Versicherungsfall Beschreibung Erläuterungen
Arbeitsunfähigkeit wäh- Damit wir leisten, müssen Sie sich in einer Heilbe- Medizinisch notwendig bedeutet: Die
rend Heilbehandlung handlung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge Behandlung eignet sich für den Be-
befinden. Während der Heilbehandlung muss handlungserfolg. Und sie ist erforder-
zusätzlich ein Arzt oder Zahnarzt Ihre Arbeitsunfä- lich. Beides muss man zum Zeitpunkt
higkeit feststellen. Die Behandlung muss zudem der Behandlung bejahen können –
medizinisch notwendig sein. nach objektiven medizinischen Krite-
rien und wissenschaftlichen Erkennt-
nissen.
Beginn und Ende Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich
wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals
behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch,
wenn noch keine oder keine richtige Diagnose
existiert. Der Versicherungsfall endet, wenn Sie
aus medizinischen Gründen nicht mehr arbeitsun-
fähig sind und keine Behandlung mehr benötigen.
Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich
bereits in einer Behandlung befinden und dann
auch wegen einer anderen Krankheit oder Unfall-
folge behandelt werden müssen. Ihr Arzt oder
Zahnarzt muss zudem alleine dafür wieder Ihre
Arbeitsunfähigkeit feststellen. Das gilt nur, wenn
die erneute Arbeitsunfähigkeit nicht mit der bereits
behandelten Krankheit oder Unfallfolge zusam-
menhängt.
2 Krankentagegeld im Mutterschutz
2.1 Höhe und Dauer des Krankentagegelds
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Vereinbarter Tagessatz Ihr Krankentagegeld richtet sich nach dem verein- Das gilt nur, soweit Ihnen kein Mutter-
barten Tagessatz. Dieser steht im aktuellen Versi- schaftsgeld, Elterngeld oder sonstiger
cherungsschein. angemessener Ersatz zusteht. Ein
solcher Anspruch kürzt Ihr Krankenta-
gegeld. Denn wir rechnen ihn auf die
Höhe des Krankentagegelds an.
Versicherte Tage Wir zahlen das Krankentagegeld für
• jeden Tag in den Schutzfristen nach § 3 Absätze
1 und 2 des Gesetzes zum Schutz erwerbstätiger
Mütter.
• den Entbindungstag.
Das gilt auch für Sonn- und Feiertage.
Beginn Wir zahlen ab der 7. Woche, nachdem die Schutz-
- ab der 7. Woche nach Beginn frist nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz
der Mutterschutz-Zeit erwerbstätiger Mütter begonnen hat.
2.2 Leistungen am Wohnort und auf Reisen
Versicherte Länder Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Weltweit Versicherungsschutz besteht weltweit.
2.3 Der Versicherungsfall – Grundlage unserer Leistung
Versicherungsfall Beschreibung Erläuterungen
Verdienstausfall in Mutter- Damit wir leisten, müssen Sie einen Verdienstaus-
schutz-Zeit fall haben, weil Sie in diesen Zeiten nicht oder nur
eingeschränkt beruflich arbeiten:
5
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)
• in den Schutzfristen nach § 3 Absätze 1 und 2
des Gesetzes zum Schutz erwerbstätiger Mütter.
• am Entbindungstag.
Zusätzliche Arbeitsunfä- Sind Sie während des Versicherungsfalls Ver-
higkeit dienstausfall in Mutterschutz-Zeit arbeitsunfähig,
zahlen wir nur das Krankentagegeld im Mutter-
schutz.
3 Umfang des Versicherungsschutzes
Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden
3.1.1 Beginn des Versicherungsschutzes Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die
vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten.
den ersten Beitrag pünktlich zahlt. Zahlt er diesen erst
später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem
Beitrag erhalten haben. Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zu-
lässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen
Für Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungs- auf Versicherungsleistungen an Dritte.
schutzes leisten wir nicht. Ausnahme: Wenn der Versiche-
rungsnehmer bei uns abgeschlossen hat und danach ein 4.2 Nachweise, damit wir zahlen können
Versicherungsfall eintritt, aber der Versicherungsschutz Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsver-
noch nicht begonnen hat, zahlen wir für ihn. Das gilt aber tragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Ab-
nur für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschut- schlagszahlungen von uns verlangen können.
zes liegt.
Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informa-
3.1.2 Bestandteile des Vertrags tionen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigen-
Der Vertrag setzt sich zusammen aus:
tum, wenn wir sie erhalten.
• dem Versicherungsschein.
• den schriftlichen Vereinbarungen. Für das Krankentagegeld bei gesundheitlicher Arbeitsun-
• diesen Versicherungsbedingungen. fähigkeit gilt: Sie müssen uns eine Bescheinigung Ihres
• den gesetzlichen Vorschriften. Arztes oder Zahnarztes vorlegen. Darin muss stehen, seit
3.1.3 Ende des Versicherungsschutzes wann und wie lange Sie arbeitsunfähig sind. Den ersten
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit müssen Sie uns so
auch für laufende Behandlungen oder einen Verdienstaus- schnell wie möglich, spätestens aber zum Leistungsbeginn
fall während Schutzfristen nach dem Gesetz zum Schutz nach Ziffer 1.2 vorlegen. Während Sie arbeitsunfähig sind,
erwerbstätiger Mütter. müssen Sie die Bescheinigung alle 2 Wochen vorlegen.
Wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird und Bescheinigungen, die von Ihrem Ehegatten, eingetrage-
Sie den Vertrag nicht als Einzelversicherung fortsetzen, nem Lebenspartner, Elternteil oder Kind ausgestellt wor-
leisten wir noch für bis zu weitere 30 Tage. Das gilt für den sind, reichen nicht aus.
eine Arbeitsunfähigkeit oder einen Verdienstausfall wäh-
rend der Schutzfristen nach dem Gesetz zum Schutz Für den Nachweis müssen Sie unser Formular verwenden.
erwerbstätiger Mütter. Dies setzt voraus, dass diese bei Das gilt nicht, wenn Sie Krankengeld erhalten oder bean-
der Beendigung noch bestehen. Das gilt aber höchstens tragt haben. In diesem Fall genügt uns die Arbeitsunfähig-
bis zum Ende der Leistungshöchstdauer. keits-Bescheinigung, die für die gesetzliche Krankenversi-
cherung ausreicht.
Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie berufsunfähig
geworden sind, zahlen wir das Krankentagegeld befristet Wir müssen nicht oder zum Teil nicht leisten, wenn Sie
weiter. Dafür müssen Sie unmittelbar vor der Beendigung diese Nachweispflicht verletzen. Das regelt § 28 Absätze 2
bereits arbeitsunfähig gewesen sein. Dann zahlen wir für bis 3 Versicherungsvertragsgesetz.
bis zu 3 zusätzliche Monate nach der Beendigung. Das gilt
aber höchstens bis zum Ende der Leistungshöchstdauer. Die Kosten für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit müs-
sen Sie tragen.
4 Allgemeines zu unseren Zahlungen
5 Sonstige vertragliche Verhaltenspflich-
4.1 Recht auf die Leistungen ten
Sie als Hauptversicherter haben Anspruch auf die Leistun- Sie müssen sich von einem Arzt, den wir beauftragen,
gen. Deshalb wenden sich die Vertragsbedingungen an untersuchen lassen, wenn wir das verlangen.
Sie.
Sie müssen dafür sorgen, dass sie wieder arbeitsfähig
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind werden. Hierzu gehört vor allem, dass Sie sich an die
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfänd- Empfehlungen Ihres Arztes halten. Auch dürfen sie nichts
bar. tun, was ihre Genesung behindert.
Sofern Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen an Wir müssen nicht oder zum Teil nicht leisten, wenn Sie
Dritte abtreten, müssen Sie uns dies unverzüglich anzei- eine dieser Pflichten verletzen. Das regelt § 28 Absätze 2
gen. bis 3 Versicherungsvertragsgesetz.
Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger Wenn Sie eine weitere Krankentagegeld-Versicherung neu
uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist abschließen oder erhöhen wollen, müssen wir dem zu-
die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf stimmen. Das gilt auch, wenn Sie eine Versicherung mit
Versicherungsleistungen erhalten hat. Wir benötigen Anspruch auf Krankengeld nach § 52 Absatz 6 Fünftes
regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde. Buch Sozialgesetzbuch neu abschließen oder erhöhen
Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie, Zweitschrift, wollen.
ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus.
6
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)
Wir können kündigen, wenn Sie diese Pflicht verletzen. Wir informieren den Versicherungsnehmer über die An-
Das regelt § 28 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz. passung in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen
ihm die maßgeblichen Gründe. Die Anpassung wird mit
6 Voraussetzungen, damit Sie versichert Anfang des zweiten Monats nach unserer Information
sein können wirksam.
6.1 Versicherungsfähigkeit 8 Weitere Vertragsänderungen
6.1.1 Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer 8.1 Ruhen der Versicherung
Sie sind nach diesem Tarif versicherbar, solange Sie alle
diese Voraussetzungen erfüllen: 8.1.1 Ruhen in Zeiten ohne Gehalt
• Sie stehen in einem festen Arbeitsverhältnis, aus dem Der Versicherungsnehmer kann Ihre Versicherung ruhend
Sie ein Entgelt beziehen. stellen. Das bedeutet:
• Sie haben Anspruch aus der deutschen gesetzlichen • Für die Zeit des Ruhens haben Sie keinen Anspruch auf
Krankenversicherung. die Leistungen.
• Der Versicherungsnehmer muss für Sie in dieser Zeit
Ihre Versicherung endet mit dem Monat, in dem Sie eine keine Beiträge zahlen.
dieser Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.
In diesen Fällen, in denen Sie kein Gehalt bekommen,
kann Ihre Versicherung ruhen:
6.1.2 Informationspflicht • Sie nehmen Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und
Der Versicherungsnehmer muss uns so schnell wie mög- Elternzeitgesetz.
lich informieren, wenn eine Eigenschaft nach Ziffer 6.1.1 • Sie pflegen einen nahen Angehörigen nach dem Pflege-
wegfällt. zeitgesetz.
• Sie sind aus einem anderen Grund von Ihrer Pflicht zur
Wenn wir erst später davon erfahren, müssen Sie uns das Arbeitsleistung vorübergehend freigestellt („Sabbatical“).
Krankentagegeld zurückzahlen, das Sie für die Zeit nach
der Versicherung erhalten haben. Wir zahlen dem Versi- Beginnt die Zeit ohne Gehalt an einem Monatsersten,
cherungsnehmer die Beitragsanteile für die Zeit nach der fängt das Ruhen an diesem Tag an. Entfällt Ihr Gehalt
Versicherung zurück. jedoch später, fängt das Ruhen erst mit dem nächsten
Monat an.
6.2 Versicherbarer Personenkreis
Sie müssen außerdem zum versicherbaren Personenkreis Ihre Versicherung ruht jeweils für höchstens 36 Monate.
gehören. Dieser ist im Gruppenversicherungsvertrag Vor Ablauf dieser Frist endet das Ruhen mit dem Monat, in
festgelegt. Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem dem die Zeit ohne Gehalt ausläuft.
Sie aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden.
8.1.2 Fortsetzung nach dem Ruhen
7 Beitrag und Beitragsänderungen Wenn das Ruhen endet, setzen wir Ihre Versicherung fort.
Das bedeutet ab der Fortsetzung:
7.1 Beitragszahlung • Der Versicherungsnehmer muss den dann gültigen
Beitrag zahlen.
7.1.1 Beitrag • Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Tritt der Versi-
Der Versicherungsnehmer muss einen Monatsbeitrag cherungsfall während der Ruhenszeit ein, leisten wir da-
zahlen. Dieser steht im aktuellen Versicherungsschein. für ab der Fortsetzung. Der Leistungsbeginn nach Ziffer
Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach den 1.2 gilt unverändert.
Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungs- • Es gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen.
grundlagen festgelegt sind.
8.2 Erhöhung des Krankentagegelds
7.1.2 Zahlungstermine
Der Versicherungsnehmer muss den ersten Beitrag zum 8.2.1 Erhöhungsrecht
Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versi- Wenn sich Ihr Netto-Einkommen erhöht, kann der Versi-
cherungsschein. cherungsnehmer von uns verlangen, dass wir den Tages-
satz entsprechend erhöhen. Das Krankentagegeld darf
Die folgenden Beiträge muss der Versicherungsnehmer zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengel-
immer zum Monatsersten zahlen. dern nicht höher sein als das auf den Tag umgerechnete
Netto-Einkommen.
7.1.3 Zahlung per Lastschrift
Ist mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass der Die Erhöhung muss mindestens 5 Euro betragen. Insge-
Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftver- samt sichern wir aber höchstens einen Tagessatz von 25
fahren), muss er uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat Euro ab.
erteilen. Wir können verlangen, dass er es in Textform
(etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilt. Wir müssen den Antrag auf Erhöhung innerhalb von 2
Monaten erhalten, nachdem sich Ihr Netto-Einkommen
7.1.4 Tagesbeitrag erhöht hat.
Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der Sie bei
uns versichert sind. Wenn Ihre Versicherung nicht am Der neue Tagessatz gilt ab Beginn des Monats, der auf die
Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft, Erhöhung des Netto-Einkommens folgt.
verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats,
an denen Sie bei uns versichert sind. Als Tagesbeitrag gilt 8.2.2 Ermittlung des Netto-Einkommens
1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf. So ermitteln wir Ihr Netto-Einkommen:
• Wir nehmen Ihren Durchschnittsverdienst aus Ihrer
7.2 Beitragsänderungen beruflichen Tätigkeit. Entscheidend sind die letzten 12
Wir haben das Recht, den Beitrag während der Vertrags- Monate, bevor Sie arbeitsunfähig geworden sind.
laufzeit anzupassen. Dafür müssen die Voraussetzungen • Wir nehmen Ihren durchschnittlichen Monatsverdienst ab
nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erfüllt Beginn der Elternzeit, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit
sein. Die dafür nötige Gegenüberstellung muss eine Ab- während Ihrer Elternzeit ausüben.
weichung von mehr als 10 Prozent ergeben.
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)
8.3 Änderung der Vertragsbedingungen • Wir müssen die Kündigung innerhalb von 2 Monaten
Ändern wir die Vertragsbedingungen in den folgenden erhalten, nachdem wir dem Versicherungsnehmer die
Fällen, informieren wir den Versicherungsnehmer in Text- Vertragsänderung mitgeteilt haben.
form (etwa Brief, Fax, E-Mail) und nennen ihm die maß- • Die Versicherung endet zu dem Tag, an dem die Ver-
geblichen Gründe. tragsänderung (Beitragserhöhung oder Leistungsminde-
rung) wirksam wird.
8.3.1 Anpassung
Wir können Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich die 9.1.4 Recht auf Gegenkündigung
Verhältnisse im Gesundheitswesen nicht nur vorüberge- Wenn wir nur für einzelne Versicherte anfechten, zurück-
hend ändern. Das gilt etwa bei der Änderung von Geset- treten oder außerordentlich kündigen, hat der Versiche-
zen, die sich auf unsere Leistungszusage auswirken. rungsnehmer ein Kündigungsrecht. Er kann damit die
Aufhebung aller Verträge bei uns verlangen. Wir müssen
Dazu müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein: die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach unserer
• Die Anpassung ist notwendig, um den Vertrag weiterzu- Vertragserklärung erhalten.
führen.
• Ohne Anpassung wäre es für einen Vertragspartner Wenn wir angefochten haben oder zurückgetreten sind,
unzumutbar, an dem Vertrag festzuhalten. Dabei müssen heben wir die Verträge zum Ende des Monats auf, in dem
auch die Interessen des anderen Vertragspartners be- der Versicherungsnehmer unsere Erklärung erhalten hat.
rücksichtigt werden. Bei außerordentlicher Kündigung enden die Verträge zu
• Die neue Regelung berücksichtigt die Belange des Ver- dem Zeitpunkt, zu dem unsere Kündigung wirksam wird.
sicherungsnehmers und der versicherten Personen an-
gemessen. Dabei wird das Vertragsziel gewahrt. 9.2 Sonstiges Vertragsende
Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder diese
Voraussetzungen überprüft haben. Er muss bestätigen, 9.2.1 67. Geburtstag
dass die Anpassung angemessen ist. Ihre Versicherung endet für Sie mit dem Tag, an dem Sie
Ihren 67. Geburtstag haben.
Die Anpassung wird mit Anfang des zweiten Monats nach
unserer Information wirksam.
9.2.2 Beendigung des Gruppenversicherungs-
vertrags
8.3.2 Ersetzung Ihre Versicherung endet mit dem Ende des Gruppenversi-
Wir können Vertragsbedingungen nach § 203 Absatz 4 in cherungsvertrags.
Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz durch
neue Regelungen ersetzen. Das gilt etwa, wenn eine 9.2.3 Berufsunfähigkeit
Bestimmung höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurde. Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, in dem Sie
berufsunfähig werden. Das ist der Fall, wenn Sie im bisher
Die neue Regelung wird 2 Wochen nach unserer Informa- ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50
tion wirksam. Prozent erwerbsunfähig sind. Die Berufsunfähigkeit muss
nach medizinischem Befund vorliegen.
9 Vertragsende und Fortsetzung Der Versicherungsnehmer muss uns so schnell wie mög-
lich informieren, wenn Sie berufsunfähig werden.
9.1 Kündigung
Wir haben kein ordentliches Kündigungsrecht. Wenn wir erst später davon erfahren, müssen Sie uns das
Krankentagegeld zurückzahlen, das Sie für die Zeit nach
Der Versicherungsnehmer kann folgendermaßen kündi- der Versicherung erhalten haben. Wir zahlen dem Versi-
gen: cherungsnehmer die Beitragsanteile für die Zeit nach der
Versicherung zurück.
9.1.1 Form und Rechtzeitigkeit sowie Information
des Versicherten 9.2.4 Rentenbeginn
Der Versicherungsnehmer muss in Textform (etwa Brief, Ihre Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie
Fax, E-Mail) kündigen. Mündlich oder telefonisch reicht eine dieser Renten beziehen:
nicht aus. • eine Berufsunfähigkeitsrente.
• eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Wenn der Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist oder • eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Frist für einen Nachweis verpasst, ist die Kündigung un- • eine Altersrente.
wirksam.
9.2.5 Wegzug
Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag für einen Ihre Versicherung endet, wenn Sie aus der Europäischen
Versicherten, ist dies nur wirksam, wenn er nachweist, Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der
dass der Versicherte davon weiß. Schweiz wegziehen. Sie endet mit Ablauf des Monats, in
dem Sie wegziehen.
9.1.2 Ordentliche Kündigung
Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzel- 9.2.6 Tod
ne versicherte Personen beschränken. Wir müssen die Ihre Versicherung endet mit dem Tag, an dem Sie sterben.
Kündigung spätestens am 30. September des Jahres
erhalten, zu dessen Ende er kündigen will. 9.3 Fortsetzung
Der Versicherungsnehmer kann frühestens zum Ende des 9.3.1 Kündigung des Gruppenversicherungsver-
zweiten Versicherungsjahrs kündigen (2-jährige Mindest- trags
laufzeit). Danach kann er zu jedem Jahresende kündigen. Wenn Ihre Versicherung endet, weil die Gruppenversiche-
Das Versicherungsjahr haben wir in Ziffer 10.4 geregelt. rung gekündigt wird, können Sie den Vertrag zu den Be-
dingungen der Einzelversicherung nach § 206 Absatz 4
9.1.3 Erhöhung von Beitrag sowie Minderung und § 207 Absatz 2 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz
unserer Leistungen fortsetzen.
Erhöhen wir den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer
für die Person kündigen, für die er mehr zahlen muss. Er 9.3.2 Sonstiges Fortsetzungsrecht
kann auch für sie kündigen, wenn wir den Umfang des Wenn Ihre Versicherung endet, weil Sie
Versicherungsschutzes verringern. • aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden
oder
In beiden Fällen gilt: • 67 Jahre geworden sind,
8
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Versicherungsbedingungen Tarif betriebliche KV Krankentagegeld (FKT02)
können Sie den Vertrag zu den Bedingungen der Einzel- 10.6.4 Rechtsweg
versicherung fortsetzen. Dies müssen Sie uns innerhalb Unabhängig von der Beschwerde haben Sie oder der
von 2 Monaten nach dem Ende der Versicherung mitteilen. Versicherungsnehmer immer auch die Möglichkeit, den
Rechtsweg zu beschreiten.
Wenn die Einzelversicherung einen höheren oder umfas-
senden Versicherungsschutz enthält, können wir für diese
Mehrleistung besondere Vereinbarungen treffen.
Die bisherige ununterbrochene Versicherungszeit rechnen
wir auf die Wartezeiten in der Einzelversicherung an.
10 Sonstige Regelungen
10.1 Offenlegung
Gutachten und Stellungnahmen, die wir besorgt oder
angefordert haben, weil wir unsere Leistungspflicht prüfen,
legen wir auf Wunsch offen. Sie erhalten so Auskunft und
können die Unterlagen einsehen.
Den Anspruch haben Sie. An Ihrer Stelle ist Ihr gesetzli-
cher Vertreter berechtigt, die Offenlegung zu verlangen.
Wenn erhebliche Gründe dieser Offenlegung entgegen-
stehen, kann sie nur ein Arzt oder Rechtsanwalt verlan-
gen.
Wenn wir diese Dokumente von Ihnen anfordern, zahlen
wir Ihre Aufwendungen dafür.
10.2 Kosten, die wir abziehen können
Unsere Zahlung auf ein deutsches Konto ist für Sie kosten-
los. Unsere Kosten für Auslandszahlungen und für Über-
setzungen können wir von unserer Zahlung abziehen.
10.3 Verrechnung von Zahlungen
Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das
gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend
gerichtlich festgestellt ist.
10.4 Erklärung „Versicherungsjahr“
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten
Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember dessel-
ben Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre
entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
10.5 Deutsches Recht
Es gilt deutsches Recht.
10.6 Beschwerdemöglichkeiten
10.6.1 Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte
gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kon-
taktmöglichkeiten finden Sie unter
www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre
Beschwerde auch an den Versicherungsvermittler richten.
10.6.2 Beschwerde beim Ombudsmann Private
Kranken- und Pflegeversicherung
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren
beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegever-
sicherung durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22,
10052 Berlin, Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir
nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-
tungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versi-
cherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über
ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Be-
schwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam-
menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen
wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer-
de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlich-
tungsvorschlag.
10.6.3 Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail:
poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer
Beschwerde können Sie oder der Versicherungsnehmer
sich auch an diese wenden.
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B55199100Z0 (03) 01.22 - Januar 2022