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Debeka Flex-F: die Bedingungen im Volltext
Budgettarif Flex-F mit Höchsterstattungsbetrag von 300 bis 1.500 Euro je Kalenderjahr für Naturheilverfahren, Sehhilfen, Augenlasern, Hörgeräte, Vorsorge, Heil-, Hilfs- und Arzneimittel, Zahnreinigung und Gesundheitsprogramme (Stand 01.02.2026).
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle
Gruppenvertrag und Aufnahme
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertrag | nicht geregelt | ||
| Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag) | nicht geregelt | ||
| Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionen | nicht geregelt | ||
| Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbar | nicht geregelt | ||
| Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichert | ja | „Abweichend von § 2 AVB für die Debeka-bKV leisten wir auch für Versicherungsfälle, die vor dem Versicherungsbeginn eingetreten sind.“ | Nr. 1, Seite 1 |
| Wartezeiten | nicht geregelt | ||
| Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversicherte | ja | „Versicherungsfähig als versicherte Person sind alle Personen, deren Arbeitgeber mit der Debeka einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen und die versicherte Person beim Versicherer angemeldet hat“ | Nr. 3, Seite 2 |
| Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertrag | nicht geregelt | ||
| Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist) | nicht geregelt | ||
| Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betrieb | nicht geregelt | ||
| Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeit | nicht geregelt | ||
| Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaub | ja | „Bei bestehendem Gruppenversicherungsvertrag ist eine vorübergehende Beitragsbefreiung bei vollem Versicherungsschutz in den folgenden Fällen möglich, in denen der Versicherungsnehmer kein Gehalt zahlt:“ | Nr. 2.1, Seite 2 |
Gesundheitsbudget
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Jahresbudget je versicherter Person | ja, bis 1.500 € | „Je nach gewählter Tarifstufe gelten pro Person und Kalenderjahr 300 Eu- ro (Tarifstufe 1), 600 Euro (Tarifstufe 2), 900 Euro (Tarifstufe 3), 1.200 Eu- ro (Tarifstufe 4) oder 1.500 Euro (Tarifstufe 5) Höchsterstattungsbe- trag.“ | Nr. 1, Seite 1 |
| Wählbare Budgetstufen | ja | „Die Tarifbezeichnung enthält die jeweilige Tarifstufe: Flex300-F, Flex600-F, Flex900-F, Flex1200-F oder Flex1500-F.“ | Nr. 1, Seite 1 |
| Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbar | ja | „Der Höchsterstattungsbetrag gilt insgesamt für alle aufgeführten Leistungen.“ | Nr. 1, Seite 1 |
| Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte) | ja | „Erstattet werden insgesamt bis zu 50 Prozent des in der jeweiligen Tarifstufe vereinbarten Höchsterstattungsbetrags je Kalenderjahr.“ | Nr. 1.4, Seite 1 |
| Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahr | keine | „Der vereinbarte Höchsterstattungsbetrag gilt auch dann, wenn der Versicherungsvertrag unterjährig abgeschlossen wird.“ | Nr. 1, Seite 1 |
| Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahr | nicht geregelt | ||
| Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budget | nicht geregelt | ||
| Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung) | nicht geregelt |
Ambulante Leistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Brillen und Kontaktlinsen | ja | „Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen einschließlich Reparaturen in Höhe von“ | Nr. 1.2, Seite 1 |
| Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren) | ja | „Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für operative Sehschärfenkorrekturen (z. B. Lasik, Lasek) durch niedergelassene approbierte Ärzte im Rahmen der GOÄ.“ | Nr. 1.3, Seite 1 |
| Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzen | ja | „Der Versicherer erstattet Aufwendungen für ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen“ | Nr. 1.5, Seite 1 |
| Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungen | nicht geregelt | ||
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | ja | „Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen, die dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.“ | Nr. 1.1.2, Seite 1 |
| Osteopathie | ja | „Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Leistungen, die auf die Bereiche „Naturheilverfahren“, „Akupunktur“, „Homöopathie“ und „Osteopathie“ entfallen.“ | Nr. 1.1.1, Seite 1 |
| Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie | ja | „Heilmittel müssen von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet und von einem staatlich geprüften Angehörigen eines Gesundheitsberufs beziehungsweise Heilhilfsberufs angewandt werden.“ | Nr. 1.6.2, Seite 1 |
| Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungen | ja | „Arznei- und Verbandmittel einschließlich eventueller Zuzahlungen.“ | Nr. 1.6.4, Seite 1 |
| Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagen | ja | „Als Hilfsmittel gelten medizinisch-technische Mittel, Körperersatzstücke und Geräte“ | Nr. 1.6.1, Seite 1 |
| Hörgeräte | ja | „Erstattungsfähig sind die Aufwendungen (einschließlich etwaiger Zuzahlungen) für ein Hörgerät (inklusive Otoplastik).“ | Nr. 1.4, Seite 1 |
| Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatz | nicht geregelt | ||
| Facharzt-Terminservice | nicht geregelt | ||
| Telemedizin und Videosprechstunde | nicht geregelt | ||
| Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratung | nicht geregelt |
Zahn
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Professionelle Zahnreinigung | ja | „Der Versicherer erstattet Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung nach der Nummer 1040 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) für alle Zähne bis zu zweimal im Kalenderjahr.“ | Nr. 1.7, Seite 1 |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose) | nicht geregelt | ||
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) | nicht geregelt | ||
| Implantate | nicht geregelt | ||
| Kieferorthopädie | nicht geregelt | ||
| Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren) | nicht geregelt |
Krankenhaus
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Einbettzimmer | nicht geregelt | ||
| Zweibettzimmer | nicht geregelt | ||
| Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | nicht geregelt | ||
| Krankenhaustagegeld | nicht geregelt | ||
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | nicht geregelt | ||
| Freie Krankenhauswahl, auch Privatkliniken | nicht geregelt |
Weitere Bausteine und Services
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Krankentagegeld | nicht geregelt | ||
| Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten) | nicht geregelt | ||
| Auslandsreisekrankenversicherung | nicht geregelt | ||
| Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose) | nicht geregelt | ||
| Ärztliche Zweitmeinung | nicht geregelt | ||
| Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App) | ja | „Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Gesundheitsangebote, die online über die Internetseite des Versicherers“ | Nr. 1.8, Seite 2 |
Vertrag, Beitrag und Abrechnung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlecht | nicht geregelt | ||
| Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren) | nicht geregelt | ||
| Mindestlaufzeit des Gruppenvertrags | nicht geregelt | ||
| Kündigungsfrist für den Betrieb | nicht geregelt | ||
| Ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt | ||
| Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetrags | ja | „Erstattet werden 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zur Höhe des in der vereinbarten Tarifstufe festgelegten Höchsterstattungsbetrags“ | Nr. 1, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung | nicht geregelt | ||
| Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetzt | nicht geregelt | ||
| Frist zur Einreichung von Rechnungen | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) | nicht geregelt |
Besonderheiten Österreich und Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich) | nicht geregelt | ||
| Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten) | nicht geregelt | ||
| Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung) | nicht geregelt | ||
| Copago je Arztbesuch oder Leistung | nicht geregelt | ||
| Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit Sitz Koblenz am Rhein
- Vertrieb
- über eigene Vertreter
- Tarifbedingungen für die betriebliche Krankenversicherung Teil II, Tarif Flex-F Fassung: 01.02.2026 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Debeka Flex-F