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Hallesche FEELfree_plus: die Bedingungen im Volltext
Budgettarif FEELfree_plus mit Höchsterstattungsbetrag von 300 bis 1.500 Euro je Kalenderjahr, zusätzlich mit Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, 100 Prozent Erstattung (Fassung Januar 2024).
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle
Gruppenvertrag und Aufnahme
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertrag | nicht geregelt | ||
| Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag) | ja | „den Zusatzbedingungen für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung nach bKV-Tarifen“ | Teil III Einleitung, Seite 2 |
| Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionen | nicht geregelt | ||
| Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbar | nicht geregelt | ||
| Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichert | nicht geregelt | ||
| Wartezeiten | nicht geregelt | ||
| Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversicherte | nicht geregelt | ||
| Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertrag | nicht geregelt | ||
| Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist) | nicht geregelt | ||
| Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betrieb | nicht geregelt | ||
| Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeit | nicht geregelt | ||
| Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaub | nicht geregelt |
Gesundheitsbudget
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Jahresbudget je versicherter Person | ja, bis 1.500 € | „Je nach gewählter Tarifstufe gelten pro Person und Kalenderjahr folgende Höchsterstattungsbeträge:“ | III., Seite 4 |
| Wählbare Budgetstufen | ja | „300 € in Tarifstufe FEELfree_plus 300“ | III., Seite 1 |
| Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbar | ja | „Der Höchsterstattungsbetrag gilt insgesamt für alle unter II. aufgeführten Leistungen.“ | III., Seite 4 |
| Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte) | ja | „Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung“ | II.1, Seite 2 |
| Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahr | ja | „Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjahres, dann vermindert sich für dieses Kalenderjahr der vorgesehene Höchsterstattungsbetrag um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat.“ | III., Seite 4 |
| Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahr | nicht geregelt | ||
| Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budget | nicht geregelt | ||
| Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung) | nicht geregelt |
Ambulante Leistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Brillen und Kontaktlinsen | ja, bis 180 € | „Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung“ | II.1, Seite 2 |
| Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren) | ja, bis 180 € | „Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung (z. B. Lasik)“ | II.1, Seite 2 |
| Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzen | ja | „Erstattungsfähig sind Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).“ | II.7, Seite 3 |
| Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungen | ja | „Impfstoff für Einzel- und Mehrfachimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlen werden, gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), oder als Prophylaxe für Auslandsreisen.“ | II.8, Seite 3 |
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | ja | „Erstattungsfähig sind die ambulanten Heilbehandlungen durch Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes“ | II.6, Seite 3 |
| Osteopathie | nicht geregelt | ||
| Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie | ja | „Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende ärztlich verordnete Heilmittel:“ | II. Heilmittel, Seite 3 |
| Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungen | ja | „Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel.“ | II.5, Seite 3 |
| Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagen | ja | „Erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Aufwendungen für Hilfsmittel“ | II. Sonstige Hilfsmittel, Seite 3 |
| Hörgeräte | ja | „Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Neuanschaffung oder den Ersatz eines Hörgerätes.“ | II. Hörgeräte, Seite 2 |
| Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatz | nicht geregelt | ||
| Facharzt-Terminservice | nicht geregelt | ||
| Telemedizin und Videosprechstunde | nicht geregelt | ||
| Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratung | nicht geregelt |
Zahn
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Professionelle Zahnreinigung | ja, bis 60 € | „Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 60 € pro Person und Kalenderjahr sind die ambulanten Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung und Zahnaufhellung (Bleaching)“ | II. Zahnprophylaxe, Seite 4 |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose) | ja | „Kunststofffüllungen Inlays (Metall/Keramik/Kunststoff) Wurzel- und Parodontosebehandlungen“ | II. Zahnbehandlung, Seite 3 |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) | ja | „Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahnersatz.“ | II. Zahnersatz, Seite 3 |
| Implantate | ja | „Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate“ | II. Zahnersatz, Seite 3 |
| Kieferorthopädie | nicht geregelt | ||
| Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren) | nicht geregelt |
Krankenhaus
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Einbettzimmer | nicht geregelt | ||
| Zweibettzimmer | nicht geregelt | ||
| Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | nicht geregelt | ||
| Krankenhaustagegeld | nicht geregelt | ||
| Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | nicht geregelt | ||
| Freie Krankenhauswahl, auch Privatkliniken | nicht geregelt |
Weitere Bausteine und Services
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Krankentagegeld | nicht geregelt | ||
| Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten) | nicht geregelt | ||
| Auslandsreisekrankenversicherung | nicht geregelt | ||
| Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose) | nicht geregelt | ||
| Ärztliche Zweitmeinung | nicht geregelt | ||
| Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App) | nicht geregelt |
Vertrag, Beitrag und Abrechnung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlecht | nicht geregelt | ||
| Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren) | nicht geregelt | ||
| Mindestlaufzeit des Gruppenvertrags | nicht geregelt | ||
| Kündigungsfrist für den Betrieb | nicht geregelt | ||
| Ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt | ||
| Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetrags | ja | „Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen“ | III., Seite 4 |
| Selbstbeteiligung | nicht geregelt | ||
| Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetzt | keine | „Der Tarif FEELfree_plus ergänzt die Leistungen anderer Kostenträger (z.B. GKV oder private Zusatzversicherung).“ | II. Empfehlung, Seite 2 |
| Frist zur Einreichung von Rechnungen | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) | nicht geregelt |
Besonderheiten Österreich und Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich) | nicht geregelt | ||
| Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten) | nicht geregelt | ||
| Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung) | nicht geregelt | ||
| Copago je Arztbesuch oder Leistung | nicht geregelt | ||
| Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Tarif bKV-FEELfree_plus (MG 269) Fassung: Fassung Januar 2024 (MG 269, 07.23) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Hallesche FEELfree_plus