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Versicherungsmakler / Betriebliche Krankenversicherung (bKV) / Bedingungsarchiv

Hallesche FEELfree_plus: die Bedingungen im Volltext

Budgettarif FEELfree_plus mit Höchsterstattungsbetrag von 300 bis 1.500 Euro je Kalenderjahr, zusätzlich mit Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, 100 Prozent Erstattung (Fassung Januar 2024).

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Gruppenvertrag und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertragnicht geregelt
Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag)ja„den Zusatzbedingungen für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung nach bKV-Tarifen“Teil III Einleitung, Seite 2
Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionennicht geregelt
Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbarnicht geregelt
Aufnahme ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichertnicht geregelt
Wartezeitennicht geregelt
Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversichertenicht geregelt
Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertragnicht geregelt
Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist)nicht geregelt
Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betriebnicht geregelt
Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeitnicht geregelt
Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaubnicht geregelt

Gesundheitsbudget

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jahresbudget je versicherter Personja, bis 1.500 €„Je nach gewählter Tarifstufe gelten pro Person und Kalenderjahr folgende Höchsterstattungsbeträge:“III., Seite 4
Wählbare Budgetstufenja„300 € in Tarifstufe FEELfree_plus 300“III., Seite 1
Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbarja„Der Höchsterstattungsbetrag gilt insgesamt für alle unter II. aufgeführten Leistungen.“III., Seite 4
Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte)ja„Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung“II.1, Seite 2
Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahrja„Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjahres, dann vermindert sich für dieses Kalenderjahr der vorgesehene Höchsterstattungsbetrag um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat.“III., Seite 4
Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahrnicht geregelt
Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budgetnicht geregelt
Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung)nicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brillen und Kontaktlinsenja, bis 180 €„Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung“II.1, Seite 2
Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren)ja, bis 180 €„Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung (z. B. Lasik)“II.1, Seite 2
Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzenja„Erstattungsfähig sind Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).“II.7, Seite 3
Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungenja„Impfstoff für Einzel- und Mehrfachimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlen werden, gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), oder als Prophylaxe für Auslandsreisen.“II.8, Seite 3
Heilpraktiker und Naturheilverfahrenja„Erstattungsfähig sind die ambulanten Heilbehandlungen durch Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes“II.6, Seite 3
Osteopathienicht geregelt
Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädieja„Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende ärztlich verordnete Heilmittel:“II. Heilmittel, Seite 3
Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungenja„Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel.“II.5, Seite 3
Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagenja„Erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Aufwendungen für Hilfsmittel“II. Sonstige Hilfsmittel, Seite 3
Hörgeräteja„Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Neuanschaffung oder den Ersatz eines Hörgerätes.“II. Hörgeräte, Seite 2
Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatznicht geregelt
Facharzt-Terminservicenicht geregelt
Telemedizin und Videosprechstundenicht geregelt
Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratungnicht geregelt

Zahn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Professionelle Zahnreinigungja, bis 60 €„Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 60 € pro Person und Kalenderjahr sind die ambulanten Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung und Zahnaufhellung (Bleaching)“II. Zahnprophylaxe, Seite 4
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose)ja„Kunststofffüllungen Inlays (Metall/Keramik/Kunststoff) Wurzel- und Parodontosebehandlungen“II. Zahnbehandlung, Seite 3
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)ja„Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahnersatz.“II. Zahnersatz, Seite 3
Implantateja„Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate“II. Zahnersatz, Seite 3
Kieferorthopädienicht geregelt
Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren)nicht geregelt

Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einbettzimmernicht geregelt
Zweibettzimmernicht geregelt
Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhausnicht geregelt
Krankenhaustagegeldnicht geregelt
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungennicht geregelt
Freie Krankenhauswahl, auch Privatklinikennicht geregelt

Weitere Bausteine und Services

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankentagegeldnicht geregelt
Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten)nicht geregelt
Auslandsreisekrankenversicherungnicht geregelt
Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose)nicht geregelt
Ärztliche Zweitmeinungnicht geregelt
Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App)nicht geregelt

Vertrag, Beitrag und Abrechnung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlechtnicht geregelt
Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren)nicht geregelt
Mindestlaufzeit des Gruppenvertragsnicht geregelt
Kündigungsfrist für den Betriebnicht geregelt
Ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetragsja„Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen“III., Seite 4
Selbstbeteiligungnicht geregelt
Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetztkeine„Der Tarif FEELfree_plus ergänzt die Leistungen anderer Kostenträger (z.B. GKV oder private Zusatzversicherung).“II. Empfehlung, Seite 2
Frist zur Einreichung von Rechnungennicht geregelt
Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit)nicht geregelt

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich)nicht geregelt
Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten)nicht geregelt
Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung)nicht geregelt
Copago je Arztbesuch oder Leistungnicht geregelt
Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

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Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Hallesche FEELfree_plus

Volltext aufklappen: Tarif bKV-FEELfree_plus (MG 269)
[Seite 1] Tarif FEELfree_plus Krankenzusatzversicherung Fassung Januar 2024 Wesentliche Merkmale des Tarifs FEELfree_plus 100% Kostenerstattung für Höchsterstattungsbetrag je nach gewählter Tarifstufe Sehhilfen und brechkraftverändernde Augenoperationen bis 180 € Je Person und Kalenderjahr gilt ein Hörgeräte Höchsterstattungsbetrag von insgesamt sonstige Hilfsmittel 300 € in Tarifstufe FEELfree_plus 300 Heilmittel gemäß dem tariflichen Heilmittel- 600 € in Tarifstufe FEELfree_plus 600 verzeichnis 900 € in Tarifstufe FEELfree_plus 900 Arznei- und Verbandmittel 1.200 € in Tarifstufe FEELfree_plus 1200 Heilpraktiker 1.500 € in Tarifstufe FEELfree_plus 1500 Der Höchsterstattungsbetrag gilt insgesamt 100% Kostenerstattung für für alle unter II. aufgeführten Leistungen Vorsorgeuntersuchungen Schutzimpfungen inkl. Impfstoff 100% Kostenerstattung für Zahnbehandlungen (Kunststofffüllungen, In- lays, Wurzel- und Parodontosebehandlungen) Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen) Zahn-Prophylaxe sowie für Zahnaufhellung (Bleaching) bis 60 € Hallesche MG 269 – 07.23 Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Seite 1 von 4 [Seite 2] Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Der Tarif (Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) gilt nur in Verbindung mit Teil I (Musterbe- dingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung [MB/KK 2009]) und Teil II (Tarifbedingun- gen [TB/KK 2013]) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den Zusatzbedingungen für die ar- beitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung nach bKV-Tarifen. I. Versicherungsfähigkeit 3. Sonstige Hilfsmittel (mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräte) Versicherungsfähig sind alle Personen, solange sie zum versicherbaren Personenkreis gehören. Dieser Erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Aufwen- ist im Gruppenversicherungsvertrag festgelegt. dungen für Hilfsmittel (sächliche und technische Mittel sowie Körperersatzstücke), die II. Versicherungsleistungen Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen Empfehlung unmittelbar mildern oder ausgleichen (z.B. Der Tarif FEELfree_plus ergänzt die Leistungen an- Krankenfahrstühle, Prothesen), derer Kostenträger (z.B. GKV oder private Zusatz- zur Therapie und Diagnostik erforderlich sind versicherung). Um Ihren jährlichen Höchsterstat- (z.B. Blutdruckmessgeräte), tungsbetrag optimal ausnutzen zu können, nehmen zur Lebenserhaltung erforderlich sind (lebens- Sie bitte zuerst die Leistungen der anderen Kosten- erhaltende Hilfsmittel wie z.B. Beatmungsge- träger in Anspruch. räte). 1. Sehhilfen und brechkraftverändernde Erstattungsfähig ist ferner die Anschaffung und Augenoperationen Ausbildung eines Blindenhundes. Ebenfalls erstat- Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insge- tungsfähig sind Aufwendungen für die Hinzuzie- samt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augen- hung einer Kommunikationshilfe nach der Kommu- operationen zur Brechkraftveränderung (z.B. Lasik) nikationshilfenverordnung (z.B. Gebärdensprach- und die nachfolgend genannten Aufwendungen für dolmetscher, Schriftdolmetscher), sofern dies für Sehhilfen: die Inanspruchnahme für Leistungen nach diesem Tarif erforderlich ist. Kontaktlinsen, Brillen, sowie Sonnenbrillen und Bildschirmarbeitsbrillen – jeweils mit Dioptrien. Erstattungsfähig sind auch Aufwendungen für Un- terweisung, Wartung und Reparatur von Hilfsmit- 2. Hörgeräte teln, ausgenommen Reparaturen von Sohlen und Absätzen von orthopädischen Maßschuhen. Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Neuanschaffung oder den Ersatz eines Hörgerätes. Nicht erstattungsfähig sind Hilfsmittel, Otoplastik, Reparaturkosten und sonstige Betriebs- deren Kosten die Pflegepflichtversicherung kosten (z.B. Batterien) sind nicht Gegenstand des dem Grunde nach zu erstatten hat, Versicherungsschutzes. die dem Fitness-, Wellness- und/oder Entspan- nungsbereich zuzuordnen sind, die Gebrauchsgegenstände und Hygieneartikel des täglichen Lebens sind (z.B. Fieberthermo- meter, Anti-Allergie-Bettwäsche). Hallesche MG 269 – 07.23 Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Seite 2 von 4 [Seite 3] 4. Heilmittel 7. Vorsorgeuntersuchungen Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für fol- Erstattungsfähig sind Vorsorgeuntersuchungen im gende ärztlich verordnete Heilmittel: Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dazu gehören beispielsweise Herz- und Kreislauf- Krankengymnastik/Bewegungsübungen, vorsorge, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsvor- Heilgymnastik, sorge sowie Schlaganfallvorsorge. Massagen, Packungen/Hydrotherapie/Bäder, 8. Schutzimpfungen (inkl. Impfstoff) Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlung, elektrische und physikalische Heilbehandlung, Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die hierfür Elektrotherapie, notwendigen ärztlichen Leistungen und den Lichttherapie, Impfstoff für Einzel- und Mehrfachimpfungen, Bestrahlungen, die von der Ständigen Impfkommission beim Logopädie, Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlen Ergotherapie (Beschäftigungstherapie), werden, physiotherapeutische Palliativversorgung, gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer- Ernährungstherapie. Meningoenzephalitis (FSME), oder als Prophylaxe für Auslandsreisen. 5. Arznei- und Verbandmittel Wir erstatten keine Kosten für Impfungen, wenn sie Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärzt- wegen der beruflichen Tätigkeit vom Arbeitgeber lich verordnete Arznei- und Verbandmittel. übernommen werden müssen. Als Arzneimittel gelten nicht Ovulationshemmer (außer sie sind zur Behandlung einer Grunderkran- 9. Zahnbehandlung kung wie Akne medizinisch notwendig), Geriatrika, Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für: Nähr- und Stärkungsmittel (mit Ausnahme der in § 4 Teil II Abs. 5 der Allgemeinen Versicherungsbedin- Kunststofffüllungen gungen beschriebenen medikamentenähnlichen Inlays (Metall/Keramik/Kunststoff) Nährmittel), Haarwuchsmittel, Abmagerungspräpa- Wurzel- und Parodontosebehandlungen. rate, Hormonpräparate im Rahmen von Anti-Aging- Erstattungsfähig sind die ambulant entstehenden Maßnahmen, potenzfördernde und kosmetische Aufwendungen für das zahnärztliche Honorar im Mittel, Desinfektionsmittel, reine Mineralwässer, Rahmen der Gebührenordnungen für Zahnärzte und Badezusätze und Ähnliches, auch wenn sie vom Be- Ärzte (GOÄ/GOZ) sowie für angemessene zahntech- handler verordnet sind und heilwirksame Stoffe ent- nische Leistungen (Material- und Laborkosten). halten. 10. Zahnersatz 6. Heilpraktiker Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahn- Erstattungsfähig sind die ambulanten Heilbehand- ersatz. lungen durch Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes (vgl. § 4 (2) MB/KK 2009). Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate (einschließlich der in diesem Zusammen- Hierzu gehören: hang notwendigen vorbereitenden chirurgischen Alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens) sowie (GebüH) aufgeführten Untersuchungs- und Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische Behandlungsmethoden einschließlich der dort und funktions-therapeutische Maßnahmen, die in genannten Heilmittel und Wegegebühren bis zum Zusammenhang mit Zahnersatz anfallen sowie Re- jeweiligen aufgeführten Höchstbetrag sowie vom paratur von Zahnersatz. Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandmit- Erstattungsfähig sind die ambulant entstehenden tel. Aufwendungen für das zahnärztliche Honorar im Rahmen der Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte (GOÄ/GOZ) sowie für angemessene zahntech- nische Leistungen (Material- und Laborkosten). Hallesche MG 269 – 07.23 Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Seite 3 von 4 [Seite 4] 11. Zahnprophylaxe Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 60 € pro Person und Kalenderjahr sind die ambulanten Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung und Zahnaufhellung (Bleaching) beim Zahnarzt gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). III. Höchsterstattungsbetrag Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Auf- wendungen bis zur Höhe des in der vereinbarten Ta- rifstufe festgelegten Höchsterstattungsbetrages. Der Höchsterstattungsbetrag gilt insgesamt für alle unter II. aufgeführten Leistungen. Je nach gewählter Tarifstufe gelten pro Person und Kalenderjahr folgende Höchsterstattungsbeträge: 300 € in Tarifstufe FEELfree_plus 300, 600 € in Tarifstufe FEELfree_plus 600, 900 € in Tarifstufe FEELfree_plus 900, 1200 € in Tarifstufe FEELfree_plus 1200 oder 1500 € in Tarifstufe FEELfree_plus 1500. Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjahres, dann vermindert sich für dieses Ka- lenderjahr der vorgesehene Höchsterstattungsbe- trag um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat. Hallesche MG 269 – 07.23 Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Seite 4 von 4
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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