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Versicherungsmakler / Betriebliche Krankenversicherung (bKV) / Bedingungsarchiv

Hallesche FEELfree: die Bedingungen im Volltext

Arbeitgeberfinanzierter Budgettarif FEELfree mit Höchsterstattungsbetrag von 300 bis 1.500 Euro je Kalenderjahr für Sehhilfen, Hörgeräte, Hilfs-, Heil- und Arzneimittel, Heilpraktiker und Zahnleistungen bei 100 Prozent Erstattung (Fassung Januar 2024).

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Gruppenvertrag und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindestzahl versicherter Mitarbeiter für den Gruppenvertragnicht geregelt
Arbeitgeberfinanzierte Variante (Betrieb zahlt den Beitrag)ja„Versicherungsfähig sind alle Personen, sofern sie als Mitarbeiter/-in in der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenzusatzversicherung im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages versicherbar sind“I., Seite 1
Arbeitnehmerfinanzierte Variante zu Gruppenkonditionennein„Versicherungsfähig sind alle Personen, sofern sie als Mitarbeiter/-in in der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenzusatzversicherung im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages versicherbar sind“I., Seite 1
Ehepartner, Lebenspartner und Kinder mitversicherbarnein„Versicherungsfähig sind alle Personen, sofern sie als Mitarbeiter/-in in der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenzusatzversicherung im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages versicherbar sind“I., Seite 1
Aufnahme ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Laufende Behandlungen und Vorerkrankungen mitversichertnicht geregelt
Wartezeitennicht geregelt
Versicherbar sind gesetzlich und privat Krankenversichertenicht geregelt
Höchstalter bei Aufnahme in den Gruppenvertragnicht geregelt
Neue Mitarbeiter treten ohne Gesundheitsprüfung bei (Nachmeldefrist)nicht geregelt
Fortführung als Einzelversicherung beim Ausscheiden aus dem Betriebnicht geregelt
Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeitnicht geregelt
Ruhen des Schutzes bei Elternzeit, Krankengeldbezug oder unbezahltem Urlaubnicht geregelt

Gesundheitsbudget

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jahresbudget je versicherter Personja, bis 1.500 €„Je nach gewählter Tarifstufe gelten pro Person und Kalenderjahr folgende Höchsterstattungsbeträge:“III., Seite 2
Wählbare Budgetstufenja„300 € in Tarifstufe FEELfree 300“III., Seite 1
Budget frei für alle Leistungsbereiche des Katalogs einsetzbarja„Der Höchsterstattungsbetrag gilt insgesamt für alle unter II. aufgeführten Leistungen.“II.10, Seite 2
Unterbegrenzungen innerhalb des Budgets (etwa Sehhilfen höchstens die Hälfte)ja„Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung“II.1, Seite 1
Anteiliges Budget bei Beginn im laufenden Jahrja„Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjahres, dann vermindert sich für dieses Kalenderjahr der vorgesehene Höchsterstattungsbetrag um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat.“III., Seite 2
Übertrag eines ungenutzten Budgets ins Folgejahrnicht geregelt
Budgeterhöhung bei Leistungsfreiheit oder Extra-Budgetnicht geregelt
Zusätzliche Leistung über das Budget hinaus bei schweren Fällen (etwa Krankenhaus, schwere Erkrankung)nicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brillen und Kontaktlinsenja, bis 180 €„Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung“II.1, Seite 1
Augenlaserbehandlung (Lasik und ähnliche Verfahren)ja, bis 180 €„Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brechkraftveränderung (z. B. Lasik)“II.1, Seite 1
Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Programm hinaus, ohne Altersgrenzennicht geregelt
Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungennicht geregelt
Heilpraktiker und Naturheilverfahrenja„Erstattungsfähig sind die ambulanten Heilbehandlungen durch Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes“II.6, Seite 2
Osteopathienicht geregelt
Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädieja„Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende ärztlich verordnete Heilmittel:“II. Heilmittel, Seite 2
Arznei- und Verbandmittel einschließlich Zuzahlungenja„Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel.“II.5, Seite 2
Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagenja„Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Hilfsmittel (sächliche und technische Mittel sowie Körperersatzstücke)“II. Sonstige Hilfsmittel, Seite 1
Hörgeräteja„Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Neuanschaffung oder den Ersatz eines Hörgerätes.“II. Hörgeräte, Seite 1
Privatärztliche Behandlung (Wahlarzt) und Honorar über dem Kassensatznicht geregelt
Facharzt-Terminservicenicht geregelt
Telemedizin und Videosprechstundenicht geregelt
Ambulante Psychotherapie oder psychologische Beratungnicht geregelt

Zahn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Professionelle Zahnreinigungja, bis 60 €„Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 60 € pro Person und Kalenderjahr sind die ambulanten Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung und Zahnaufhellung (Bleaching)“II. Zahnprophylaxe, Seite 2
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose)ja„Kunststofffüllungen, Inlays (Metall/Keramik/Kunststoff) und Wurzel- und Parodontosebehandlungen“II. Zahnbehandlung, Seite 2
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)ja„Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahnersatz.“II. Zahnersatz, Seite 2
Implantateja„Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate“II. Zahnersatz, Seite 2
Kieferorthopädienicht geregelt
Zahnstaffel (begrenzte Erstattung in den ersten Jahren)nicht geregelt

Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einbettzimmernicht geregelt
Zweibettzimmernicht geregelt
Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhausnicht geregelt
Krankenhaustagegeldnicht geregelt
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungennicht geregelt
Freie Krankenhauswahl, auch Privatklinikennicht geregelt

Weitere Bausteine und Services

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankentagegeldnicht geregelt
Pflegebaustein (Pflegetagegeld oder Pflegekosten)nicht geregelt
Auslandsreisekrankenversicherungnicht geregelt
Leistung bei schweren Krankheiten (Diagnose)nicht geregelt
Ärztliche Zweitmeinungnicht geregelt
Gesundheitsservices für den Betrieb (Präventionsprogramme, Mitarbeiterberatung, App)nicht geregelt

Vertrag, Beitrag und Abrechnung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einheitsbeitrag unabhängig von Alter und Geschlechtnicht geregelt
Beitragsanpassung (Anlass und Verfahren)nicht geregelt
Mindestlaufzeit des Gruppenvertragsnicht geregelt
Kündigungsfrist für den Betriebnicht geregelt
Ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Erstattungssatz in Prozent des Rechnungsbetragsja„Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen“II.10, Seite 2
Selbstbeteiligungnicht geregelt
Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausgesetztnicht geregelt
Frist zur Einreichung von Rechnungennicht geregelt
Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit)nicht geregelt

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gestaltung für die steuerfreie Zukunftssicherung bis 300 Euro je Jahr (Österreich)nicht geregelt
Cuadro médico propio (Leistung nur bei Vertragsärzten)nicht geregelt
Modalidad de reembolso (freie Arztwahl mit Erstattung)nicht geregelt
Copago je Arztbesuch oder Leistungnicht geregelt
Abschluss über retribución flexible (steuerfrei bis 500 Euro je Person)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

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Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Hallesche FEELfree

Volltext aufklappen: Tarif bKV-FEELfree (MG 215)
[Seite 1] _____________________________________________________________________________________________ Wesentliche Merkmale des Tarifs FEELfree Sehhilfen und brechkraftverändernde Augenoperationen Zahnersatz ◼ 100% Kostenerstattung für Augenoperationen zur Brech- ◼ 100% Kostenerstattung für Zahnersatz kraftveränderung und für Sehhilfen bis 180 € Zahnprophylaxe Hörgeräte ◼ 100% Kostenerstattung für Zahn-Prophylaxe sowie für Zahn- ◼ 100% Kostenerstattung für Hörgeräte aufhellung (Bleaching) bis 60 € Sonstige Hilfsmittel Höchsterstattungsbetrag je nach gewählter Tarifstufe ◼ 100% Kostenerstattung für sonstige ärztlich verordnete ◼ Je Person und Kalenderjahr gilt ein Höchsterstattungsbetrag Hilfsmittel von insgesamt 300 € in Tarifstufe FEELfree 300 Heilmittel 600 € in Tarifstufe FEELfree 600 ◼ 100% Kostenerstattung für ärztlich verordnete Heilmittel ge- 900 € in Tarifstufe FEELfree 900 mäß dem tariflichen Heilmittelverzeichnis 1200 € in Tarifstufe FEELfree 1200 1500 € in Tarifstufe FEELfree 1500 Arznei- und Verbandmittel Der Höchsterstattungsbetrag gilt insgesamt für alle unter II. auf- ◼ 100% Kostenerstattung für ärztlich verordnete Arznei- und geführten Leistungen. Verbandmittel Heilpraktiker ◼ 100% Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlungen Zahnbehandlungen ◼ 100% Kostenerstattung für Kunststofffüllungen ◼ 100% Kostenerstattung für Inlays ◼ 100% Kostenerstattung für Wurzel- und Parodontose- behandlungen ____________________________________________________________ Tarif FEELfree Krankenzusatzversicherung Fassung Januar 2024 Der Tarif (Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) gilt nur in Verbindung mit Teil I (Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung [MB/KK]) und Teil II (Tarifbedingungen) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den Zusatzbedingungen für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung nach bKV-Tarifen. I. Versicherungsfähigkeit Kontaktlinsen, Brillen, sowie Sonnenbrillen und Bildschirm- arbeitsbrillen – jeweils mit Dioptrien. Versicherungsfähig sind alle Personen, sofern sie als Mitarbei- ter/-in in der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenzu- 2. Hörgeräte satzversicherung im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Neuanschaffung versicherbar sind (FEELfree-Mitarbeiter). oder den Ersatz eines Hörgerätes. Otoplastik, Reparaturkosten und sonstige Betriebskosten (z.B. Batterien) sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. II. Versicherungsleistungen 3. Sonstige Hilfsmittel (mit Ausnahme von Sehhilfen und Hör- 1. Sehhilfen und brechkraftverändernde Augenoperationen geräte) Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 180 € Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Hilfsmittel (sächliche pro Person und Kalenderjahr sind Augenoperationen zur Brech- und technische Mittel sowie Körperersatzstücke), kraftveränderung (z. B. Lasik) und die nachfolgend genannten die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittel- Aufwendungen für Sehhilfen: bar mildern oder ausgleichen (z.B. Krankenfahrstühle, Prothe- sen), Hallesche Krankenversicherung MG 215 - 01.24 auf Gegenseitigkeit Seite 1 von 2 [Seite 2] _____________________________________________________________________________________________ die zur Therapie und Diagnostik erforderlich sind (z.B. Blut- Erstattungsfähig sind die ambulant entstehenden Aufwendungen druckmessgeräte), für das zahnärztliche Honorar im Rahmen der Gebührenordnun- die zur Lebenserhaltung erforderlich sind (lebenserhaltende gen für Zahnärzte und Ärzte (GOÄ/GOZ) sowie für angemessene Hilfsmittel wie z.B. Beatmungsgeräte). zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten). Erstattungsfähig ist ferner die Anschaffung und Ausbildung eines 8. Zahnersatz Blindenhundes. Ebenfalls erstattungsfähig sind Aufwendungen Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahnersatz. für die Hinzuziehung einer Kommunikationshilfe nach der Kom- munikationshilfenverordnung (z.B. Gebärdensprachdolmetscher, Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate Schriftdolmetscher), sofern dies für die Inanspruchnahme für (einschließlich der in diesem Zusammenhang notwendigen vor- Leistungen nach diesem Tarif erforderlich ist. bereitenden chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kiefer- knochens) sowie Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalyti- Erstattungsfähig sind auch Aufwendungen für Unterweisung, sche und funktionstherapeutische Maßnahmen, die in Zusammen- Wartung und Reparatur von Hilfsmitteln, ausgenommen Repara- hang mit Zahnersatz anfallen sowie Reparatur von Zahnersatz. turen von Sohlen und Absätzen von orthopädischen Maßschuhen. Erstattungsfähig sind die ambulant entstehenden Aufwendungen Nicht erstattungsfähig sind Hilfsmittel, für das zahnärztliche Honorar im Rahmen der Gebührenordnun- deren Kosten die Pflegepflichtversicherung dem Grunde gen für Zahnärzte und Ärzte (GOÄ/GOZ) sowie für angemessene nach zu erstatten hat, zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten). die dem Fitness-, Wellness- und/oder Entspannungsbereich zuzuordnen sind, 9. Zahnprophylaxe die Gebrauchsgegenstände und Hygieneartikel des täglichen Erstattungsfähig bis zur Höhe von zusammen insgesamt 60 € pro Lebens sind (z.B. Fieberthermometer, Anti-Allergie-Bettwä- Person und Kalenderjahr sind die ambulanten Aufwendungen für sche). professionelle Zahnreinigung und Zahnaufhellung (Bleaching) beim Zahnarzt gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte 4. Heilmittel (GOZ). Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende ärztlich verordnete Heilmittel: 10. Erstattet werden ◼ Krankengymnastik/Bewegungsübungen, 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zur Höhe des in ◼ Heilgymnastik, der vereinbarten Tarifstufe festgelegten Höchsterstattungsbetra- ◼ Massagen, ges. Der Höchsterstattungsbetrag gilt insgesamt für alle unter II. ◼ Packungen/Hydrotherapie/Bäder, aufgeführten Leistungen. ◼ Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlung, ◼ elektrische und physikalische Heilbehandlung, ◼ Elektrotherapie, III. Höchsterstattungsbetrag ◼ Lichttherapie, ◼ Bestrahlungen, Je nach gewählter Tarifstufe gelten pro Person und Kalenderjahr ◼ Logopädie, folgende Höchsterstattungsbeträge: ◼ Ergotherapie (Beschäftigungstherapie), ◼ physiotherapeutische Palliativversorgung, ◼ 300 € in Tarifstufe FEELfree 300, ◼ Ernährungstherapie. ◼ 600 € in Tarifstufe FEELfree 600, ◼ 900 € in Tarifstufe FEELfree 900, 5. Arznei- und Verbandmittel ◼ 1200 € in Tarifstufe FEELfree 1200 oder Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete ◼ 1500 € in Tarifstufe FEELfree 1500. Arznei- und Verbandmittel. Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjah- 6. Heilpraktiker res, dann vermindert sich für dieses Kalenderjahr der vorgesehene Erstattungsfähig sind die ambulanten Heilbehandlungen durch Höchsterstattungsbetrag um jeweils 1/12 für jeden nicht versi- Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes (vgl. cherten Monat. § 4 (2) MB/KK 2009). Hierzu gehören: Alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufge- führten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einschließ- lich der dort genannten Heilmittel und Wegegebühren bis zum je- weiligen aufgeführten Höchstbetrag sowie vom Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandmittel. 7. Zahnbehandlung Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für: ◼ Kunststofffüllungen, ◼ Inlays (Metall/Keramik/Kunststoff) und ◼ Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Hallesche Krankenversicherung MG 215 - 01.24 auf Gegenseitigkeit Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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