Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die betriebliche Krankenversicherung nach Art der Schadenversicherung (AVB/bKV 2017)
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SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die betriebliche
Krankenversicherung nach Art der Schadenversicherung (AVB/bKV 2017)
Inhaltsbeschreibung:
Diese Versicherungsbedingungen (AVB Teil I) beschreiben zusammen mit den Tarifbedingungen (AVB Teil II) der Tarife, die der Versiche
rungsnehmer (Arbeitgeber) im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung für die versicherte Person (Arbeitnehmer) abgeschlossen
hat, den Versicherungsschutz der versicherten Person sowie Rechte und Pflichten derselben und des Versicherungsnehmers. Die
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. (im Folgenden: Versicherer) bietet in der betrieblichen Krankenversicherung Leistungen in der
Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, der Krankentagegeldversicherung und der Pflegekrankenversicherung, folgend
allgemein bezeichnet mit „Versicherungsarten“.
Der Abschnitt A (Allgemeiner Teil) der folgenden Bedingungen enthält Regelungen, die für alle Versicherungsarten gelten.
Der Abschnitt B (Besonderer Teil) der folgenden Bedingungen enthält ergänzende Regelungen, die für die speziellen Versicherungsarten
(Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung oder Krankentagegeldversicherung oder Pflegekrankenversicherung) gelten.
A. Allgemeiner Teil § 5 Einschränkung der Leistungspflicht
Keine Leistungspflicht besteht
§ 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des a) für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Fol
Versicherungsschutzes gen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse
(1) Der Versicherer bietet im Versicherungsfall (Definition siehe verursacht oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt und
unten Abschnitt B I 1, B II 1 und B III 1) Versicherungsschutz für nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen
Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. sind. Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht zu
Er erbringt, sofern vereinbart, damit unmittelbar zusammenhän den Kriegsereignissen.
gende zusätzliche Dienstleistungen. b) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließ
(2) Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus lich deren Folgen.
den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I AVB/bKV mit § 6 Auszahlung der Versicherungsleistungen
Anhang und Teil II Tarif mit Tarifbedingungen), späteren schrift (1) Der Versicherer ist verpflichtet, an die versicherte Person zu
lichen Vereinbarungen sowie den gesetzlichen Vorschriften. Das leisten, die der Versicherungsnehmer ihm in Textform als Emp
Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht. fangsberechtigte für deren Versicherungsleistungen benannt hat
(3) Der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ergibt sich und für die die ordnungsgemäßen Nachweise erbracht wurden.
jeweils aus Abschnitt B I 1, B II 1 und B III 1. Über Gesundheitsfragen und Fragen zur Gewährung von Versi
cherungsleistungen erfolgt die Korrespondenz direkt zwischen der
§ 2 Beginn des Versicherungsschutzes versicherten Person und dem Versicherer. Zu diesem Zweck holt
(1) Der Versicherungsschutz beginnt frühestens am Ersten des der Versicherer bei der versicherten Person die Einwilligung in die
auf die Anmeldung der versicherten Person durch den Versiche Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten sowie die Ent
rungsnehmer folgenden Monats beim Versicherer. Der Versiche bindung der Schweigepflicht ein.
rungsbeginn erfolgt jedoch niemals vor Abschluss des Kollektiv
vertrages. Das erste Versicherungsjahr des Versicherungsschutzes (2) Der Versicherer ist berechtigt, an den Überbringer oder Über
beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn und endet an sender von ordnungsgemäßen Nachweisen zu leisten.
dem auf den Versicherungsbeginn folgenden 30. Juni. Die folgen (3) Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn ihm
den Versicherungsjahre beginnen am 01. Juli eines Jahres und die durch die versicherte Person unterschriebene Einwilligung zur
enden am 30. Juni des darauffolgenden Jahres. Ein Wechsel des Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten sowie die Ent
Tarifs bzw. der Tarifstufe oder Erhöhung eines Tagegeldes hat kei bindung von der Schweigepflicht vorliegen und die von ihm gefor
nen Einfluss auf das Versicherungsjahr, soweit der Tarif nichts derten Nachweise erbracht sind; diese werden Eigentum des Ver
anderes bestimmt. sicherers.
(2) Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungs (4) Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fällig
schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Nach Abschluss keit der Leistungen des Versicherers aus § 14 VVG (siehe Anhang).
des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle sind
nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die (5) Der versicherten Person steht gegen den Versicherer ein
Zeit vor Versicherungsbeginn oder, sofern solche vorgesehen sind, unmittelbarer Rechtsanspruch auf tarifliche Versicherungsleis
in Wartezeiten fällt. Bei Vertragsänderungen gelten die Absätze 1 tungen zu.
und 2 für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
(6) Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen und
§ 3 Wartezeiten für Übersetzungen können von den Leistungen abgezogen werden.
Der Tarif (Teil II) kann Wartezeiten vorsehen.
(7) Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abge
§ 4 Umfang der Leistungspflicht treten noch verpfändet werden. Das Abtretungsverbot nach Satz 1
(1) Art, Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen ergeben gilt nicht,
sich aus dem Tarif mit Tarifbedingungen und diesen Allgemeinen – für ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossene Verträge; gesetz
Versicherungsbedingungen. liche Abtretungsverbote bleiben unberührt;
– wenn und soweit eine Klinik-Card ausgegeben und verwendet
(2) Der Versicherer gibt auf Verlangen der versicherten Person worden ist.
Auskunft über und Einsicht in Gutachten oder Stellungnahmen,
die der Versicherer bei der Prüfung der Leistungspflicht eingeholt § 7 Prämienzahlung
hat. Wenn der Auskunft an oder der Einsicht durch die versicherte (1) Die nicht rechtzeitige Zahlung der Erstprämie oder einer
Person erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Folgeprämie durch den Versicherungsnehmer kann unter den Vor
Gründe entgegenstehen, kann nur verlangt werden, einem benann aussetzungen der §§ 37 und 38 VVG (siehe Anhang) zum Verlust
ten Arzt oder Rechtsanwalt Auskunft oder Einsicht zu geben. Der des Versicherungsschutzes führen.
Anspruch kann nur von der jeweils betroffenen Person oder ihrem
gesetzlichen Vertreter geltend gemacht werden. Hat die versicherte (2) Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Vertragslauf
Person das Gutachten oder die Stellungnahme auf Veranlassung zeit beendet, steht dem Versicherer für diese Vertragslaufzeit nur
des Versicherers eingeholt, erstattet der Versicherer die entstande derjenige Teil der Prämien bzw. der Prämienrate zu, der dem Zeit
nen Kosten. raum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
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Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt aufgrund des § 19 § 12 Aufrechnung
Absatz 2 VVG (siehe Anhang) oder durch Anfechtung des Versi Der Versicherungsnehmer kann gegen Forderungen des Versi
cherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versi cherers nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten
cherer die Prämie bzw. die Prämienrate bis zum Wirksamwerden oder rechtskräftig festgestellt ist.
der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zu. Tritt der V
ersicherer
zurück, weil die erste Prämie bzw. die erste Prämienrate nicht § 13 Ende des Versicherungsschutzes
rechtzeitig gezahlt wird, kann er eine angemessene Geschäfts (1) Der Versicherungsschutz einer versicherten Person endet
gebühr verlangen. a) mit Ausscheiden aus dem versicherbaren Personenkreis;
b) mit dem Tod der versicherten Person;
(3) Fällt aufgrund der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes c) durch Rücktritt, Anfechtung und außerordentliche Kündigung;
einer versicherten Person in einen anderen Mitgliedstaat der d) bei Verlegung des Wohnsitzes in das außereuropäische Aus
Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des land, soweit sich das Versicherungsverhältnis nicht aufgrund
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Versi anderweitiger Vereinbarung im Sinne des Absatzes 7 fortsetzt;
cherungssteuer oder eine andere Abgabe an, kann sich dadurch e) bei Wegfall einer im Tarif (Teil II) bestimmten Voraussetzung für
der Zahlbeitrag entsprechend erhöhen. Der Versicherungsnehmer die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die
ist verpflichtet, den Versicherer unverzüglich über die Verlegung Voraussetzung weggefallen ist. Der Versicherungsnehmer hat
des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen der in Satz 1 genannten die Beendigung der Versicherung in der gesetzlichen Kranken
Staaten zu informieren. versicherung dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen;
f) durch Beendigung des Kollektivvertrages.
§ 8 Prämienberechnung
Die Berechnung der Prämien erfolgt nach Art der Schadenversi (2) Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder
cherung ohne Bildung einer Alterungsrückstellung. Tarife beschränkt werden.
§ 9 Obliegenheiten (3) Der Versicherungsnehmer kann, sofern der Versicherer die
(1) Der Versicherungsnehmer und die als empfangsberechtigt Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für einzelne ver
benannte versicherte Person (vgl. § 6 Absatz 1) haben auf Verlan sicherte Personen oder Tarife erklärt, innerhalb von zwei Wochen
gen des Versicherers jede Auskunft zu erteilen bzw. die Einholung nach Zugang dieser Erklärung die Aufhebung des übrigen Teils der
von erforderlichen Auskünften zu ermöglichen (insbesondere Ent Versicherung zum Schlusse des Monats verlangen, in dem ihm die
bindung von der Schweigepflicht), die zur Feststellung des Versi Erklärung des Versicherers zugegangen ist bzw. bei Kündigung zu
cherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres dem Zeitpunkt, in dem diese wirksam wird.
Umfanges erforderlich ist.
(4) Vermindert der Versicherer seine Leistungen gemäß § 17
(2) Auf Verlangen des Versicherers ist die versicherte Person ver Absatz 1, so kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsver
pflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt unter hältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb
suchen zu lassen. von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeit
punkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
(3) Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung
des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die (5) Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhält
der Genesung hinderlich sind. nis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, haben die
versicherten Personen das Recht, das Versicherungsverhältnis
§ 10 Folgen von Obliegenheitsverletzungen unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers in der
(1) Der Versicherer ist mit den in § 28 Absatz 2 bis 4 VVG (siehe Einzelversicherung (§ 14) fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb
Anhang) vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder teil zweier Monate nach der Kündigung abzugeben.
weise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in § 9
Absatz 1 bis 3 genannten Obliegenheiten verletzt wird. (6) Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis ins
gesamt, gilt Absatz 5 Sätze 1 und 2 entsprechend. Hingegen gilt
(2) Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person Absatz 5 Sätze 1 und 2 nicht, wenn der Versicherer die Kündigung
stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungs gemäß § 13 Absatz 1 c) in Verbindung mit Absatz 2 auf einzelne
nehmers gleich. versicherte Personen beschränkt.
§ 11 Obliegenheiten und Folgen bei Obliegenheits (7) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufent
verletzungen bei Ansprüchen gegen Dritte halt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union
(1) Hat eine versicherte Person Ersatzansprüche gegen Dritte, oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirt
so besteht, unbeschadet des gesetzlichen Forderungsüberganges schaftsraum ist, endet insoweit das Versicherungsverhältnis, es sei
gemäß § 86 VVG (siehe Anhang), die Verpflichtung, diese Ansprü denn, dass es aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortge
che bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungsvertrag Ersatz setzt wird.
(Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistung) geleistet wird,
an den Versicherer schriftlich abzutreten. § 14 Fortführung als Einzelversicherung
(1) Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach § 13
(2) Die versicherte Person hat (ihren) Ersatzanspruch oder ein Absatz 1a), c) und f) sowie Absatz 4 können die versicherten Per
zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung sonen die Weiterversicherung unter Anrechnung der aus dem Ver
der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei des sicherungsvertrag erworbenen Rechte zu den Bedingungen der
sen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzu Einzelversicherung nach Art der Schadenversicherung beantragen.
wirken. Dieses Recht besteht nicht, wenn der Versicherer von seinem
(3) Verletzt die versicherte Person vorsätzlich die in den Absät außerordentlichen Kündigungsrecht gegenüber einer einzelnen
zen 1 und 2 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer zur Leis versicherten Person gemäß § 13 Absatz 1c) in Verbindung mit § 13
tung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz Absatz 2 Gebrauch macht. Soweit sich keine Mehrleistungen erge
von dem Dritten erlangen kann. Im Falle einer grob fahrlässigen ben, werden Krankheiten und Unfallfolgen, die während der Lauf
Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine zeit des Kollektivvertrages aufgetreten sind, ohne erneute Gesund
Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden heitsprüfung in den Versicherungsschutz übernommen. Der Antrag
Verhältnis zu kürzen. auf Umwandlung muss spätestens zwei Monate nach Beendigung
des Kollektivvertrages bzw. nach dem Ausscheiden aus dem Kol
(4) Steht der versicherten Person ein Anspruch auf R ückzahlung lektivvertrag bzw. Kenntnisnahme dieses Rechts gestellt werden.
ohne rechtlichen Grund gezahlter Entgelte gegen den Erbringer
von Leistungen zu, für die der Versicherer aufgrund des Versi (2) Bei der Umwandlung in eine Einzelversicherung nach Art der
cherungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht hat, sind die Schadenversicherung wird die Zeit, während der die versicherte
Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. Person im Rahmen des Kollektivvertrages ununterbrochen ver
sichert war, auf etwaige Fristen und Wartezeiten der Einzelver
sicherung angerechnet.
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§ 15 Willenserklärungen und Anzeigen Die Tarifbedingungen selbst enthalten durch Nennung der
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer Abschnitt-Bezeichnung (z. B. Verweis auf Abschnitt B I in Tarif
können in Textform erfolgen. bKV-Zahn) ausdrückliche Hinweise welche der folgenden Rege
lungen für den jeweiligen Tarif gelten.
§ 16 Gerichtsstand
(1) Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Ver I Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
sicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der
Versicherungsnehmer seinen Sitz oder in Ermangelung eines sol 1 Versicherungsfall und Geltungsbereich
chen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (ergänzend zu Abschnitt A § 1)
(a) Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer
(2) Klagen gegen den Versicherer können bei dem Gericht am – in der Krankheitskostenversicherung Ersatz von Aufwendungen
Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers, am für Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen,
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person – in der Krankenhaustagegeldversicherung bei stationärer Heilbe
oder bei dem Gericht am Sitz des Versicherers anhängig gemacht handlung ein Krankenhaustagegeld.
werden.
(b) Versicherungsfall ist in der Krankheitskosten- und Kranken
(3) Wird der Sitz des Versicherungsnehmers nach Vertrags haustagegeldversicherung die medizinisch notwendige Heilbehand
schluss in einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen lung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen
Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen sowie die Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung
Wirtschaftsraum ist, verlegt oder ist sein Sitz oder gewöhnlicher wegen Schwangerschaft und die Entbindung.
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Versicherungsfall sind in der Krankheitskostenversicherung außer
Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. dem ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krank
§ 17 Änderungen der Allgemeinen Versicherungs heiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsor
bedingungen geuntersuchungen) und jede andere gezielt auf die Früherkennung
(1) Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Ver von Krankheiten gerichtete und medizinisch notwendige ambu
änderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens, z. B. insbe lante Untersuchung, sowie Tod, soweit hierfür Leistungen verein
sondere bei Inkrafttreten eines Gesetzes, aufgrund dessen sich bart sind.
die Versicherungsleistungen wegen eines anderen Pflegebedürf (c) Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung.
tigkeitsbegriffes verändern (vgl. Abschnitt B II 1c), können die Allge
meinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen den (d) Der Versicherungsfall endet, wenn nach medizinischem
veränderten Verhältnissen angepasst werden, wenn die Änderun Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die
gen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungs Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt
nehmer und versicherten Personen erforderlich erscheinen. Die werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusam
Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der menhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.
auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen
Gründe an den Versicherungsnehmer folgt. (e) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in
Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder
(2) Ist eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedin ausgedehnt werden (vgl. aber Abschnitt A § 13 Absatz 7). Während
gungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Aus
bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, land bis zu zwölf Monaten besteht auch ohne besondere Verein
kann sie der Versicherer durch eine neue Regelung ersetzen, wenn barungen Versicherungsschutz. Ab einem Aufenthalt von mehr als
dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das zwölf Monaten wird von einer Verlegung des gewöhnlichen Aufent
Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertrags haltes ausgegangen; es gelten die Regelungen in Abschnitt A § 13
partei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Ver Absatz 7. Bei der Berechnung eines Aufenthaltes werden vorüber
tragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue gehende Unterbrechungen nicht berücksichtigt. Muss der Aufent
Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags halt wegen notwendiger Heilbehandlung über zwölf Monate hin
ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berück aus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange
sichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer
die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitge Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate.
teilt worden sind, Vertragsbestandteil.
(f) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufent
B. Besonderer Teil - einzelne Versicherungsarten halt in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder
in einen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Dieser Abschnitt B enthält für einzelne Versicherungsarten Wirtschaftsraum, begrenzt der Versicherer seine Leistungen in
den Abschnitt A ergänzende Regelungen. Er teilt sich auf in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung bei
Regelungen zur Behandlungen in den genannten Staaten nicht auf die Inlandsleis
I Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung tungen (Bundesrepublik Deutschland) (z. B. Begrenzung auf die
II Pflegekrankenversicherung BPflV oder das KHEntgG). Durch besondere Bedingungen kann
III Krankentagegeldversicherung vereinbart werden, dass der Versicherer seine Leistungen auch
Relevant für den Versicherungsschutz sind immer nur die Versi bei Behandlungen in den nicht genannten Staaten nicht auf die
cherungsarten (Abschnitt B I, B II oder B III) für die im Rahmen der Inlandsleistungen (Bundesrepublik Deutschland) begrenzt. Im Rah
betrieblichen Krankenversicherung auch ein Tarif abgeschlossen men dieser besonderen Bedingungen kann der Versicherer einen
ist. angemessenen Prämienzuschlag verlangen. Der Abschluss der
besonderen Bedingungen kann vom Versicherungsnehmer spä
Beispiel 1: testens zwei Monate nach Verlegung des gewöhnlichen Aufenthal
Der Tarif bKV-Akut bzw. UnfallPrivat+ sieht Kostenerstattung für tes in das Ausland beantragt werden. Ohne besondere Bedingun
stationäre Unterbringung im Krankheitsfall (Krankheitskosten) und gen gilt Satz 1.
ein Pflegetagegeld (Pflegekrankenversicherung) nach Unfall vor.
Für diesen Tarif g
elten im Folgenden die Regelungen zu B I und 2 Umfang der Leistungspflicht
B II. (ergänzend zu Abschnitt A § 4)
(a) Der versicherten Person steht die Wahl unter den niederge
Beispiel 2: lassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei. Soweit die Tarif
Der Tarif bKV-Zahn bzw. ZahnBest+ (in Verbindung mit Tarif bedingungen nichts anderes bestimmen, dürfen Heilpraktiker im
ZahnOptimal+) sieht Kostenerstattung im Krankheitsfall (Krank Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen
heitskosten) vor. Es gelten die Regelungen unter Abschnitt B I. werden. Heilpraktiker im Sinne dieser Bedingungen sind nicht Per
sonen, deren Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz sich lediglich
auf ein bestimmtes Behandlungsgebiet beschränkt.
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(b) Der Versicherer erstattet auch die Kosten der medizinisch not wenn der Versicherungsfall nach der Benachrichtigung des
wendigen Heilbehandlung in Krankenhausambulanzen und medizi Versicherungsnehmers über den Leistungsausschluss eintritt.
nischen Versorgungszentren, sofern ein Tarif Versicherungsschutz Sofern im Zeitpunkt der Benachrichtigung ein Versicherungs
für ambulante Leistungen vorsieht. fall schwebt, besteht keine Leistungspflicht für die nach Ablauf
von drei Monaten seit der Benachrichtigung entstandenen
(c) Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von den in (a) Aufwendungen;
genannten Behandelnden verordnet, Arzneimittel außerdem aus (ab) für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilita
der Apotheke bezogen werden. tionsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, es
(d) Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat sei denn, dass der Versicherer die Leistung vorher zugesagt
die versicherte Person freie Wahl unter den öffentlichen und pri hat oder der Tarif eine andere Regelung vorsieht; der Versi
vaten Krankenhäusern sowie Bundeswehrkrankenhäusern, die cherer kann ein Gutachten eines von ihm bestimmten Arzt ver
unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende langen;
diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und (ac) für Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1
Krankengeschichten führen. Werden bei einer Entbindung für Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe Anhang), Eltern oder Kin
die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung eines gesunden der. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet;
Säuglings Kosten berechnet, so gelten sie als für die Mutter (ad) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte
entstanden. Sie werden zusammen mit den Entbindungskosten Unterbringung;
erstattet. Der Versicherer leistet auch für medizinisch notwendige (ae) für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren.
Weiterbehandlungen (Anschlussheilbehandlungen) nach einem (b) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für
Akutaufenthalt im Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass die die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß,
Anschlussheilbehandlung innerhalb von 14 Tagen (oder bei vor so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen
liegender medizinischer Indikation entsprechend später) nach dem Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehand
Akutaufenthalt angetreten wird. lung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis
(e) Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur
Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen Leistung verpflichtet.
durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im Übrigen aber (c) Besteht auch Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen
die Voraussetzungen von (d) erfüllen, werden die tariflichen Leis Unfallversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung, auf
tungen nur dann gewährt, wenn der Versicherer diese vor Beginn eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, so ist der Versi
der Behandlung schriftlich zugesagt hat. cherer, unbeschadet der Ansprüche der versicherten Person auf
Eine schriftliche Leistungszusage ist jedoch dann nicht erforder Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld, nur für die Aufwen
lich, wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt oder wenn die dungen leistungspflichtig, welche trotz der gesetzlichen Leistungen
Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umge notwendig bleiben.
bung des Versicherten ist oder ausschließlich medizinisch notwen
dige Heilbehandlungen durchgeführt werden sollen, die eine statio (d) Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungs
näre Behandlung erfordern. falles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete, darf
die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.
Eine vorherige Leistungszusage ist ebenfalls nicht erforderlich,
wenn während des Aufenthaltes eine akute Erkrankung eintritt, die (e) Die Leistungseinschränkung bei Kriegsereignissen gemäß
eine medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlung Abschnitt A § 5 a) entfällt, wenn die versicherte Person außerhalb
erfordert. der Bundesrepublik Deutschland vom Eintritt eines solchen Ereig
Bei Tbc-Erkrankungen wird in vertraglichem Umfange auch für die nisses überrascht wird und objektiv aus Gründen, die sie nicht zu
stationäre Behandlung in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien geleistet. vertreten hat, am Verlassen des betroffenen Gebietes gehindert ist.
(f) Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersu (f) Abweichend von Abschnitt A § 5 a) wird für eine nach Versi
chungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von cherungsbeginn eingetretene anerkannte Wehrdienstbeschädigung
der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber unter Beachtung von Abschnitt B 3 (c) (siehe oben) geleistet.
hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als 4 Obliegenheiten
ebenso Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewandt (ergänzend zu Abschnitt A § 9)
werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel (a) Wird für eine versicherte Person bei einem weiteren Versiche
zur Verfügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine Leistun rer ein Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlossen, ist
gen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhan die versicherte Person verpflichtet, den Versicherer von der ande
dener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen ren Versicherung unverzüglich zu unterrichten.
wäre.
(b) Eine weitere Krankenhaustagegeldversicherung darf nur mit
(g) In der Krankheitskostenversicherung kann die versicherte Per Einwilligung des Versicherers abgeschlossen werden.
son vor Beginn einer Heilbehandlung, deren Kosten voraussichtlich
2.000 Euro überschreiten werden, in Textform Auskunft über den 5 Auszahlung der Versicherungsleistungen
Umfang des Versicherungsschutzes für die beabsichtigte Heilbe (ergänzend zu Abschnitt A § 6)
handlung verlangen. Der Versicherer erteilt die Auskunft spätes (a) Als Nachweise sind Rechnungen im Original vorzulegen.
tens nach vier Wochen; ist die Durchführung der Heilbehandlung Diese müssen enthalten: Name der behandelten Person, Bezeich
dringend, wird die Auskunft unverzüglich, spätestens nach zwei nung der Krankheit, Aufnahme- und Entlassungstag sowie Pflege
Wochen erteilt. Der Versicherer geht dabei auf einen vorgelegten klasse bzw. Bettenzahl je Zimmer im Krankenhaus, Leistungen des
Kostenvoranschlag und andere Unterlagen ein. Die Frist beginnt Behandelnden mit Ziffern der Gebührenordnung und Steigerungs
mit Eingang des Auskunftsverlangens beim Versicherer. Ist die satz sowie jeweiligem Behandlungsdatum. Wird nur Krankenhaus
Auskunft innerhalb der Frist nicht erteilt, wird bis zum Beweis des tagegeld gewährt, genügt statt der Rechnung eine entsprechende
Gegenteils durch den Versicherer vermutet, dass die beabsichtigte Bescheinigung des Krankenhauses über die Dauer des Kranken
medizinische Heilbehandlung notwendig ist. Bei gebührenrecht hausaufenthaltes sowie Angaben über eventuelle Beurlaubungs
lichen Fragen bietet der Versicherer ebenfalls rechtliche Unterstüt tage bzw. teilstationäre Behandlung und Bezeichnung der Krank
zung an. heit. Besteht Anspruch auf Leistungen aus einer gesetzlichen
Krankenversicherung, sind die Kostenbelege mit einer Bestätigung
3 Einschränkung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung über die von ihr gezahlten
(ergänzend zu Abschnitt A § 5) Beträge vorzulegen.
(a) Ergänzend zu Abschnitt A § 5 besteht keine Leistungspflicht
(aa) für Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und in (b) Die in einer Fremdwährung entstandenen Krankheitskosten
Krankenanstalten, deren Rechnungen der Versicherer aus werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege beim Versicherer
wichtigem Grunde von der Erstattung ausgeschlossen hat, eingehen, in Euro umgerechnet.
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II Pflegekrankenversicherung (be) Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits-
oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
1 Versicherungsfall und Geltungsbereich a) in Bezug auf Medikation, Injektionen, Versorgung intrave
(ergänzend zu Abschnitt A § 1) nöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibun
(a) Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer in vertraglichem gen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen, Messung und
Umfang ein Pflegegeld. Der Ersatz von Aufwendungen ist nicht mit Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel,
versichert. b) in Bezug auf Verbandswechsel und Wundversorgung, Ver
(b) Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit einer versicher sorgung mit Stoma, regelmäßige Einmalkatheterisierung
ten Person nach Maßgabe von Abschnitt B II Nr. 1a. Der Versi und Nutzung von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in
cherungsfall beginnt mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. häuslicher Umgebung,
c) in Bezug auf zeit- und technikintensive Maßnahmen in
(c) Der Versicherungsfall endet, wenn Pflegebedürftigkeit nicht häuslicher Umgebung, Arztbesuche, Besuche anderer
mehr besteht. medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, zeitlich
ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer
(d) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Pflege in der Bun
Einrichtungen, Besuch von Einrichtungen zur Frühförde
desrepublik Deutschland und in Mitgliedsstaaten der Europäischen
rung bei Kindern sowie
Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäi
d) in Bezug auf das Einhalten einer Diät oder anderer krank
schen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz.
heits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften;
1a Begriff und Ermittlung der Pflegebedürftigkeit (bf) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:
(a) Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderun
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten auf gen, Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von
weisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürf in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen
tigkeit besteht nur, soweit die versicherte Person die körperlichen, im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des
kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheit direkten Umfelds.
lich bedingten Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten, die
kompensieren oder bewältigen kann. Die Pflegebedürftigkeit muss
dazu führen, dass die Haushaltsführung nicht mehr ohne Hilfe
auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit
bewältigt werden kann, werden bei den Kriterien der unter (ba) bis
mindestens der in Absatz (c) festgelegten Schwere bestehen.
(bf) genannten Bereiche berücksichtigt.
(b) Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten
(c) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträch
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten im
tigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad
Sinne des Absatzes (a) Satz 1 ist die Beurteilung anhand folgender
der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe
Kriterien:
eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermit
(ba) Mobilität:
telt. Nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 und Abs. 3 SGB XI (siehe
Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition,
Anhang) werden für die in Absatz (b) genannten Bereiche Einzel
Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs,
punkte ermittelt, gewichtet und zu Gesamtpunkten addiert. Auf der
Treppensteigen;
Basis der Gesamtpunkte werden Pflegebedürftige in einen der fol
(bb) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
genden Pflegegrade eingeordnet:
Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche
– Pflegegrad 1 (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte):
Orientierung, zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche
geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der
Ereignisse oder Beobachtungen, Steuern von mehrschrittigen
Fähigkeiten,
Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen im Alltags
– Pflegegrad 2 (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte):
leben, Verstehen von Sachverhalten und Informationen,
erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der
Erkennen von Risiken und Gefahren, Mitteilen von elementa
Fähigkeiten,
ren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen
– Pflegegrad 3 (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte):
an einem Gespräch;
schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der
(bc) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Fähigkeiten,
motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche
– Pflegegrad 4 (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte):
Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten,
schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der
Beschädigen von Gegenständen, physisch aggressives Ver
Fähigkeiten,
halten gegenüber anderen Personen, verbale Aggression,
– Pflegegrad 5 (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte):
andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten, Abwehr pflege
schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der
rischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvor
Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische
stellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stim
Versorgung.
mungslage, sozial inadäquate Verhaltensweisen, sonstige
pflegerelevante inadäquate Handlungen; (d) Pflegebedürftige mit nach Maßgabe der Richtlinien des Spit
(bd) Selbstversorgung: zenverbandes Bund der Pflegekassen besonderen Bedarfskon
Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich stellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen
des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische
einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem
Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mundge Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte
rechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Geträn unter 90 liegen.
ken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toilet (e) Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen
tenstuhls, Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und ihrer
Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen der Fol Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt.
gen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma, Ernährung Im Übrigen gelten die Absätze (c) und (d) entsprechend.
parenteral oder über Sonde, Bestehen gravierender Probleme
bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die (f) Pflegebedürftige Kinder im Alter bis zu 18 Monaten werden
einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen; auf Basis ihrer Gesamtpunkte gemäß § 15 Abs. 7 SGB XI (siehe
Anhang) bis zur Vollendung des 18. Monats in den nächsthöheren
Pflegegrad eingestuft.
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2 Einschränkung der Leistungspflicht (c) Die Leistungen richten sich nach dem ab 1. Januar 2017 gül
(ergänzend zu Abschnitt A § 5) tigen Tarif. Ersatz von Aufwendungen, Pflegegeld bzw. Pflege
In der Pflegekrankenversicherung gelten die unter Abschnitt A tagegeld werden jedoch mindestens in der am 31. Dezember 2016
§ 5 Buchstaben a) und b) genannten Einschränkungen der Leis zustehenden Höhe erbracht, es sei denn, eine Begutachtung führt
tungspflicht bei Pflegebedürftigkeit gleichermaßen. Keine Leis zur Anhebung des Pflegegrades und daher zu einer höheren Versi
tungspflicht besteht darüber hinaus bei Pflegebedürftigkeit cherungsleistung oder die Pflegebedürftigkeit endet.
(a) für Versicherungsfälle, die auf Sucht beruhen; III Krankentagegeldversicherung
(b) während der Durchführung einer vollstationären Heilbehand 1 Versicherungsfall und Geltungsbereich
lung im Krankenhaus sowie von stationären Rehabilitationsmaß (ergänzend zu Abschnitt A § 1)
nahmen, Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen und während der (a) Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer für die Dauer der
Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung, es sei denn, dass Arbeitsunfähigkeit im versicherten Umfang ein Krankentagegeld
diese ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruht; gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen.
(c) während eines Aufenthaltes außerhalb eines Mitgliedsstaats (b) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehand
der Europäischen Union oder Vertragsstaats des Abkommens über lung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen,
den Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz. in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Arbeits
unfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versi
3 Auszahlung der Versicherungsleistungen cherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund
(ergänzend zu Abschnitt A § 6) vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht aus
Für die Pflegekrankenversicherung sind die in der sozialen oder übt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.
privaten Pflegepflichtversicherung getroffenen Feststellungen in
Bezug auf die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad maßge (c) Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung.
bend. Dies gilt ebenfalls bei Änderungen hinsichtlich der Pflege (d) Der Versicherungsfall endet, wenn nach medizinischem
bedürftigkeit und den Pflegegrad. Dementsprechende Nachweise Befund keine Arbeitsunfähigkeit und keine Behandlungsbedürftig
sind dem Versicherer vorzulegen. Nachweise über die Fortdauer keit mehr bestehen. Eine während der Behandlung neu eingetre
der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades sowie über die Art tene und behandelte Krankheit oder Unfallfolge, in deren Verlauf
der Pflege können vom Versicherer verlangt werden. Fällige Pfle Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird, begründet nur dann
getagegelder werden für die nachgewiesene Dauer der Pflege einen neuen Versicherungsfall, wenn sie mit der ersten Krankheit
bedürftigkeit nachträglich ausgezahlt. oder Unfallfolge in keinem ursächlichen Zusammenhang steht.
4 Obliegenheiten Wird Arbeitsunfähigkeit gleichzeitig durch mehrere Krankheiten
(ergänzend zu Abschnitt A § 9) oder Unfallfolgen hervorgerufen, so wird das Krankentagegeld
Eine weitere Pflegekrankenversicherung darf nur mit Einwilligung nur einmal gezahlt. Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen
des Versicherers abgeschlossen, die Erhöhung einer anderweitig der gleichen Krankheit, die ein Arbeitgeber bei der Fortzahlung
bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Leistungen wegen seines Entgeltes zusammenzählen darf, werden auch hinsichtlich
Pflegebedürftigkeit nur mit Einwilligung des Versicherers vorgenom der Karenzzeit zusammengezählt. Als Karenzzeit gilt dabei der
men werden. Ausgenommen hiervon ist jede Pflegeversicherung, Zeitraum zwischen dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärzt
die eine die gesetzliche Versicherungspflicht erfüllende gesetzliche lich festgestellt wird und dem vereinbarten Beginn der tariflichen
oder private Krankenversicherung ergänzt und staatlicher Förde Krankentagegeldleistung. Tritt während einer Arbeitsunfähigkeit
rung unterliegt. eine neue Krankheit oder Unfallfolge ein, so gilt hierfür keine neue
Karenzzeit. Der Tarif kann Regelungen für eine Teilarbeitsunfähig
5 Überleitungsregel für Leistungsbezieher keit vorsehen.
(a) Versicherte, die am 31. Dezember 2016 wegen Pflegebedürf
tigkeit oder einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz (e) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Bundesrepu
einen Anspruch auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen aus blik Deutschland. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im euro
der Pflegepflichtversicherung haben, werden gemäß der nach päischen Ausland wird für im Ausland akut eingetretene Krankhei
folgenden Tabelle einem Pflegegrad zugeordnet: ten oder Unfälle das Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für
die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehand
Zuordnung am 31.12.2016 Zuordnung ab 1.1.2017 lung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt. Für einen vorüber
gehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland können
Erheblich eingeschränkte Pflegegrad 2 besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Alltagskompetenz ohne Pflegestufe
(f) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt
Pflegestufe I Pflegegrad 2 in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einen
anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Pflegestufe I und erheblich Pflegegrad 3 Wirtschaftsraum, wird für in diesem Staat akut eingetretene Krank
eingeschränkte Alltagskompetenz heiten oder Unfälle das Krankentagegeld in vertraglichem Umfang
Pflegestufe II Pflegegrad 3 für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbe
handlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.
Pflegestufe II und erheblich Pflegegrad 4
eingeschränkte Alltagskompetenz 2 Umfang der Leistungspflicht
(ergänzend zu Abschnitt A § 4)
Pflegestufe III Pflegegrad 4 (a) Der versicherten Person steht die Wahl unter den niederge
Pflegestufe III und erheblich Pflegegrad 5 lassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei.
eingeschränkte Alltagskompetenz (b) Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat
die versicherte Person freie Wahl unter den öffentlichen und pri
Pflegestufe III als Härtefall Pflegegrad 5
vaten Krankenhäusern die unter ständiger ärztlicher Leitung ste
Pflegestufe III und erheblich Pflegegrad 5 hen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglich
eingeschränkte Alltagskompetenz, keiten verfügen und Krankengeschichten führen.
auch als Härtefall
(c) Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in
(b) Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer bzw. der als Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen
empfangsberechtigt benannten versicherten Person (Abschnitt A durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im Übrigen aber
§ 6 Abs. 1) die Zuordnung nach Absatz (a) schriftlich mit. Weicht die Voraussetzungen von Absatz 5 erfüllen, werden die tariflichen
die Zuordnung des Versicherers von derjenigen der gesetzlichen Leistungen auch ohne vorherige schriftliche Zusage des Versiche
Pflegeversicherung ab, gilt deren Zuordnung. rers gewährt. Bei Tbc-Erkrankungen wird in vertraglichem Umfange
auch für die stationäre Behandlung in Tbc-Heilstätten und -Sanato
rien geleistet.
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(d) Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Kran 5 Obliegenheiten
kentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umge (ergänzend zu Abschnitt A § 9)
rechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoein (a) Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist dem Versiche
kommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des rer spätestens bis zu dem Tage zu melden, von dem an das Kran
Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf kentagegeld gezahlt wird. Eine ärztliche Bescheinigung über die
Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit mit Angabe aller Krankheiten (vollständige Diag
sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht. Die Karenzzeit nose) ist beizufügen und innerhalb von drei Tagen nachzureichen.
darf nicht kürzer als die Dauer der Gehaltsfortzahlung bei Arbeits Eine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit ist dem Versicherer 14-täg
unfähigkeit durch den Arbeitgeber sein. Dabei können bei der lich nachzuweisen. Bei verspätetem Zugang der Anzeige kann
Ermittlung des versicherbaren Krankentagegeldes solche Kranken das Krankentagegeld bis zum Zugangstage nach Maßgabe des
tagegelder unberücksichtigt bleiben, die zur Abdeckung von Prä Abschnitt B III 2 b) gekürzt werden oder ganz entfallen; eine Zah
mienzahlungen zur Krankenversicherung, gesetzlichen Renten- lung vor dem im Tarif vorgesehenen Zeitpunkt erfolgt jedoch nicht.
und Arbeitslosenversicherung anfallen. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist dem Versicherer bin
nen drei Tagen anzuzeigen.
(e) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, auch bei einer nicht
nur vorübergehenden Verlängerung der Gehaltsfortzahlung bei (b) Der Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die
Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitgeber, dies dem Versicherer Versicherungsfähigkeit oder der Eintritt der Berufsunfähigkeit (vgl.
unverzüglich mitzuteilen. unten Abschnitt B III 6 zu Abschnitt A § 13 ) einer versicherten Per
son ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Erlangt der Ver
(f) Der Eintritt und die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit sind durch sicherer von dem Eintritt dieses Ereignisses erst später Kenntnis,
Bescheinigung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes nach so sind beide Teile verpflichtet, die für die Zeit nach Beendigung
zuweisen. Etwaige Kosten derartiger Nachweise hat die versi des Versicherungsverhältnisses empfangenen Leistungen einander
cherte Person zu tragen. Bescheinigungen von Ehegatten, Eltern zurückzugewähren.
oder Kindern reichen zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nicht
aus. Die Zahlung von Krankentagegeld setzt voraus, dass die ver (c) Der Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung einer
sicherte Person während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit durch anderweitig bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Kran
einen niedergelassenen approbierten Arzt oder Zahnarzt bzw. im kentagegeld darf nur mit Einwilligung des Versicherers vorge
Krankenhaus behandelt wird. nommen werden.
3 Einschränkung der Leistungspflicht 6 Beendigung des Versicherungsschutzes
(ergänzend zu Abschnitt A § 5) (ergänzend zu Abschnitt A § 13)
Keine Leistungspflicht besteht bei Arbeitsunfähigkeit (a) In der Krankentagegeldversicherung endet das Versicherungs
(a) wegen Krankheiten oder Unfallfolgen, die auf eine durch Alko verhältnis auch
hol bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind; (aa) bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die
Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Vor
(b) während der gesetzlichen Beschäftigungsverbote für wer aussetzung weggefallen ist. Besteht jedoch zu diesem Zeit
dende Mütter und Wöchnerinnen in einem Arbeitsverhältnis (Mut punkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeits
terschutz). Zeiten des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes wer unfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor
den auf die bis zum tariflichen Leistungsbeginn zurückzulegenden dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif auf
Tage nicht angerechnet; geführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen
hat, spätestens aber drei Monate nach Wegfall der Vorausset
(c) wenn sich die versicherte Person nicht an ihrem gewöhnlichen zung;
Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, es sei denn, (ab) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor,
dass sie sich in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehand wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im
lung befindet (vgl. Abschnitt B III 2 b) und c). bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als
Wird die versicherte Person in Deutschland außerhalb ihres 50 % erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt
gewöhnlichen Aufenthalts arbeitsunfähig, so steht ihr das Kran in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfä
kentagegeld auch zu, solange die Erkrankung oder Unfallfolge higkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem
nach medizinischem Befund eine Rückkehr ausschließt; Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführ
ten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat,
(d) für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren;
spätestens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähig
(e) für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabili keit;
tationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, es sei (ac) mit dem Bezug von Altersrente, spätestens, sofern tariflich
denn, dass der Tarif eine andere Regelung vorsieht oder der Versi vereinbart, mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Sofern eine
cherer die Leistung aufgrund eines ärztlich ausführlich begründeten Beendigung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbart
Attests vorher zugesagt hat. Der Versicherer kann ein Gutachten ist, hat die versicherte Person das Recht, nach Maßgabe
eines von ihm bestimmten Arzt verlangen. von § 196 VVG (siehe Anhang) den Abschluss einer neuen
Krankentagegeldversicherung zu verlangen.
4 Auszahlung der Versicherungsleistungen
(ergänzend zu Abschnitt A § 6)
(a) Das Krankentagegeld wird wöchentlich nachschüssig gegen
Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die bisherige Dauer
der Arbeitsunfähigkeit sowie die Art der Erkrankung gezahlt.
(b) Kosten für Überweisung von Krankentagegeld werden nicht
berechnet.
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[Seite 8]
Ergänzung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Hinweis auf die Verbraucherschlichtungsstelle Ombudsmann Hinweis auf die Versicherungsaufsicht
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versiche
Versicherungsnehmer, die mit Entscheidungen des Versicherers rer nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der
nicht zufrieden sind, oder deren Verhandlungen mit dem Versiche Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Ver
rer nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt haben, können sich sicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungs
an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung unternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundes
wenden. anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Postfach 06 02 22 Sektor Versicherungsaufsicht
10052 Berlin Graurheindorfer Straße 108
Internet: www.pkv-ombudsmann.de 53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist
eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Hinweis:
Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht
Schlichtungsverfahren teilzunehmen. verbindlich entscheiden.
Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite)
abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch Hinweis auf den Rechtsweg
online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombuds Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlich
mann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. tungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem
Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen.
Hinweis:
Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist
keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich
entscheiden.
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