Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (AVB Gewässerschaden, A3798)
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Die Barmenia-Gewässerschaden-
Haftpflichtversicherung
im Überblick…
Barmenia
Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind
als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen
Fassung.
Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung verschaffen
können, sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführli-
chen verbindlichen Regelungen finden Sie ab Seite 3 in den Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gewässerschaden-Haft-
pflichtversicherung (AVB Gewässerschaden).
In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie
die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können.
Diese Leistung(en)… …ist (sind) versichert …finden Sie in den Ver-
sicherungsbedingungen
auf Seite unter
A. Versicherungssummen
■ Versicherungssumme – vereinbart wird eine pauschale Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist _ _
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschein
dokumentiert.
■ Vermögensschäden bis zur Versicherungssumme 6 A-6.5
B. Versicherte Person(en)
■ Sie selbst als Inhaber des im Versicherungsschein und seinen Nachträgen 5 A-1
beschriebenen Tanks zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen
■ Die Personen, die durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, 5 A-2.1
Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt wurden
C. Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie und die mitversicherten
Personen
■ Versichert sind
– Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher 5 A-3
Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB))
– gegen Sie und die mitversicherten Personen. 5 A-1/ A-2
Die Barmenia 5 A-4
– prüft die Haftpflichtfrage,
– wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und
– entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche.
■ Rettungskosten bis zur Versicherungssumme 6 A-6.1
■ Eigenschäden an unbeweglichen Sachen bis zur Versicherungssumme 6 A-6.2
Wir ersetzen auch Schäden an Ihrem eigenen Haus, z. B. wenn bei einer Tank-
leckage durch ausgetretenes Heizöl das Fundament und Mauerwerk beschädigt
werden.
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Diese Leistung(en)… …ist (sind) versichert …finden Sie in den Ver-
sicherungsbedingungen
auf Seite unter
■ Mitversichert sind folgende nicht versicherungspflichtige bis zur Versicherungssumme 6 A-6.3
Kfz und Kfz-Anhänger:
– nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz
ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;
– Kfz mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
(z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahrzeuge);
– selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstge-
schwindigkeit (z. B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte);
– Kfz-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht-
öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
■ Schäden, die im Ausland eintreten, die auf den versicherten Tank im bis zur Versicherungssumme 6 A-6.4
Inland zurückzuführen sind.
D. Wichtige Obliegenheiten
■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn 9 B-3.1
noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden.
■ Geben Sie der Barmenia ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte 9 B-3.2
und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung.
■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens. 9 B-3.3
■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren eingelei- 9 B-3.4.1
tet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen
wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
■ Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des 10 B-3.4.1
Verfahrens der Barmenia zu überlassen.
■ Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungs- 10 B-3.4.2
behörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforderli-
chen Rechtsbehelfe ein.
E. Weitere Besonderheiten
■ Barmenia-Konditions-Differenz-Versicherung bis zu 15 Monate 6 A-6.6
Sie gilt für den Fall, dass noch eine gekündigte/auslaufende Vorversicherung
besteht und Sie diese Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung mit einem
Beginn in der Zukunft abgeschlossen haben.
■ Innovationsklausel: Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden 12 B-16
automatisch Vertragsbestandteil.
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Allgemeine Versicherungs-
bedingungen für die
Gewässerschaden-
Haftpflichtversicherung
(AVB Gewässerschaden) Barmenia
Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
Stand 01.09.2021 42119 Wuppertal
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der
Bedingungen
hier sind die Versicherungsbedingungen für die
Barmenia-Gewässerschaden-Haftpflichtversiche- Teil A
rung. Diese sind für den Fall formuliert, dass Sie als enthält Regelungen für die Gewässerschaden-
Leser dieser Bedingungen die Gewässerschaden- Haftpflichtversicherung und gilt für die allgemeinen
Haftpflichtversicherung bei uns abgeschlossen ha- sowie besonderen Gewässerschaden-Haftpflicht-
ben und somit auch Versicherungsnehmer des Ver- risiken einschließlich Ihres Risikos als Inhaber von
trages und unser Vertragspartner sind. Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen
Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten
Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi- Stoffe.
cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese
Bedingungen den Inhalt Ihrer Gewässerschaden-
Haftpflichtversicherung fest. Sie sind wichtige Teil B
Dokumente. enthält Regelungen über allgemeine Rechte und
Pflichten der Vertragsparteien, wie z. B.
Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig – zu Ihren Obliegenheiten,
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig – zum Beginn des Versicherungsschutzes und
auf. So können Sie auch später, besonders im zur Beitragszahlung, zur Beitragsregulierung
Schadensfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. und Beitragsangleichung,
– zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen Kündigung,
Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch – zu weiteren Bestimmungen.
keine Schadenersatzansprüche gestellt worden sind.
Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Ihre Barmenia
Wer ist wer?
– Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit
unser Vertragspartner und auch versicherte
Person in dieser Gewässerschaden-Haftpflicht-
versicherung.
Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den
Versicherungsbedingungen alle Regelungen
auf Sie bezogen.
Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen
gelten aber auch für die mitversicherten
Personen.
Welche Personen zusätzlich über diesen Ver-
trag versichert sind, ist im Teil A, A-2 dieser
Bedingungen dargestellt.
– Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Wir
bieten die in diesen Bedingungen beschriebe-
nen Leistungen. In den folgenden Texten ist die
Barmenia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet.
Was bedeutet "Textform"
"Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen
Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zu-
kommen lassen können.
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Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite
Teil A Gewässerschaden- Weitere Bestimmungen
Haftpflichtversicherung
B-9 Beitragsangleichung und Kündigungs-
Teil A Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko recht nach Beitragsangleichung .............. 11
B-10 Wann darf ein Freistellungsanspruch
A-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten abgetreten werden? ................................. 12
(versichertes Risiko) .................................. 5 B-11 Mehrfachversicherung ............................. 12
A-2 Regelungen zu mitversicherten B-12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu
Personen und zum Verhältnis zwischen beachten?
Ihnen und den mitversicherten Personen .. 5 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? .... 12
A-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall.... 5 B-13 Bedingungsänderung ............................... 12
A-4 Leistungen der Versicherung und B-14 Wann verjähren die Ansprüche
Vollmacht der Barmenia............................. 5 aus diesem Vertrag? ................................ 12
A-5 Begrenzung der Leistungen B-15 Sonderfälle der Schadenfeststellung
(Versicherungssumme, Höchst- bei gedehnten Versicherungsfällen
ersatzleistung, Serienschaden, im Zusammenhang mit einem Wechsel
Selbstbeteiligung) ...................................... 5 des Versicherers ...................................... 12
A-6 Besondere Regelungen für einzelne B-16 Künftige Bedingungsverbesserungen...... 12
Gewässerschaden-Haftpflichtrisiken B-17 Leistungsgarantie gegenüber
(Versicherungsschutz, Risikobegren- GDV-Musterbedingungen ........................ 12
zungen und besondere Ausschlüsse) ....... 6 B-18 Garantie über die Erfüllung der vom
A-6.1 Rettungskosten .......................... 6 Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp-
A-6.2 Eigenschäden............................. 6 fohlenen Mindestleistungsstandards ....... 12
A-6.3 Nicht versicherungspflichtige B-19 Welches Gericht ist zuständig? ............... 12
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- B-20 Welches Recht findet Anwendung?......... 13
Anhänger .................................... 6 B-21 Versicherungsjahr .................................... 13
A-6.4 Schäden im Ausland .................. 6 B-22 Sanktions-/Embargoklausel ..................... 13
A-6.5 Vermögensschäden ................... 6 B-23 Wenn Sie mit uns einmal nicht
A-6.6 Barmenia-Konditions-Differenz- zufrieden sind ........................................... 13
Versicherung .............................. 6
A-7 Allgemeine Ausschlüsse ............................ 7 .
A-8 Veränderungen des versicherten
Risikos (Erhöhungen und
Erweiterungen)........................................... 8
Teil B Allgemeiner Teil
Ihre Obliegenheiten
B-1 Was bedeutet die vorvertragliche
Anzeigepflicht und welche Folgen
hat ihre Verletzung? ................................... 9
B-2 Welche Obliegenheiten sind vor
Eintritt des Versicherungsfalls
zu beachten?.............................................. 9
B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und
nach Eintritt des Versicherungsfalls
zu beachten................................................ 9
B-4 Welche Rechtsfolgen hat die
Verletzung von Obliegenheiten ............... 10
Beginn des Versicherungsschutzes/
Dauer und Ende des Vertrages/
B-5 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Wann beginnt und wann endet
der Vertrag? ............................................. 10
Der Versicherungsbeitrag
B-6 Was müssen Sie bei der Beitrags-
zahlung beachten?
Was geschieht, wenn Sie einen
Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 10
B-7 Beitrag bei vorzeitiger
Vertragsbeendigung................................. 11
B-8 Veränderungen des versicherten
Risikos und Auswirkung auf den
Beitrag (Beitragsregulierung) ................... 11
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Teil A Gewässerschaden- A-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für A-5 Begrenzung der Leistungen
Haftpflichtversicherung Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche An- (Versicherungssumme, Höchst-
sprüche handelt, ersatzleistung, Serienschaden,
Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstbeteiligung)
(Anlagenrisiko) Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf
Schadensersatz statt der Leistung; A-5.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei je-
A-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die dem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versi-
(versichertes Risiko) Nacherfüllung durchführen zu können; cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann,
c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags- wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Be- gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
stimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;
der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- A-5.2 Jahreshöchstersatzleistung
angegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässer- trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
schädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver- Unsere Entschädigungsleistung ist für alle Versiche-
gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare zögerung der Leistung; rungsfälle eines Versicherungsjahres (B-21) auf das
Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasser- f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre- Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme
beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des tender Ersatzleistungen. begrenzt.
Grundwassers (Gewässerschäden).
A-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An- A-5.3 Serienschaden
A-2 Regelungen zu mitversicherten Perso- sprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung
nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi-
und den mitversicherten Personen gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des
ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,
A-2.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der A-4 Leistungen der Versicherung und wenn diese
Personen, die von Ihnen durch Arbeitsvertrag mit der Vollmacht der Barmenia a) auf derselben Ursache,
Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson-
Betreuung der Grundstücke beauftragt wurden für A-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst dere sachlichem und zeitlichem Zusammen-
den Fall, dass diese aus Anlass dieser Verrichtung a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, hang oder
in Anspruch genommen werden. b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatz- c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen
ansprüche und Mängeln
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen- c) Ihre Freistellung von berechtigten Schaden- beruhen.
schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und ersatzverpflichtungen.
Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem So- A-5.4 Selbstbeteiligung
zialgesetzbuch VII handelt. Das Gleiche gilt für sol- Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi-
che Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen dann, wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit
Vorschriften die in Ausübung oder infolge des Diens- Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Ent- einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ-
tes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch ge- gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch
werden. bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-
von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben nem Versicherungsfall die Versicherungssumme
A-2.2 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun- oder geschlossen worden sind, binden uns nur, so- übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag
gen sind auf die mitversicherten Personen entspre- weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen.
chend anzuwenden. Vergleich bestanden hätte. A-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei-
A-2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzun- Ist Ihre Schadensersatzverpflichtung mit bindender ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe-
gen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter
Ihnen oder einer mitversicherten Person vorliegen, von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu- Schadenersatzansprüche verpflichtet.
entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als stellen.
auch für die mitversicherten Personen. A-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden
A-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab- nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
A-2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsver- wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden-
trag dürfen nur Sie ausüben. Für die Erfüllung der ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä- A-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflicht-
Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitver- rungen in Ihrem Namen abzugeben. ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versi-
sicherten Personen verantwortlich. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem cherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im
Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamt-
A-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall Sie sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. höhe dieser Ansprüche.
Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten
A-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, in Ihrem Namen. A-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten-
dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert
Versicherung eingetretenen Schadenereignisses A-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines der Rente die Versicherungssumme oder den nach
(Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- Schadenereignisses, das einen unter den Versiche- Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Ver-
oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge sicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der
zur Folge hatte, auf Grund haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Versicherungssumme, so wird die zu leistende Ren-
gesetzlicher Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen te nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw.
Haftpflichtbestimmungen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von
privatrechtlichen Inhalts besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- uns erstattet.
von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch digers. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent-
genommen werden. sprechende Vorschrift der Verordnung über den
A-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per- Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversiche-
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer rung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt
die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus- des Versicherungsfalls.
ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die übung dieses Rechts bevollmächtigt.
zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht
an.
Teil A – Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko Seite 5 von 14
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Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen c) Für die Feststellung des Umfangs unserer Leis-
an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf tungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/
wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs- eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; Versicherungsbedingungen der Vorversiche-
summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bau- rung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw.
verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, artbedingter Höchstgeschwindigkeit; Angebotsannahme dieser Gewässerschaden-
werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauart- Haftpflichtversicherung. Danach beantragte
Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. bedingter Höchstgeschwindigkeit; bzw. vorgenommene Änderungen der Vorversi-
d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht cherung oder dieser Gewässerschaden-Haft-
A-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei- mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst- pflichtversicherung werden nicht berücksichtigt.
nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Be- geschwindigkeit (z. B. Aufsitzrasenmäher und d) Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteili-
friedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten schei- Schneeräumgeräte); gung, die für den gesamten Vorversicherungs-
tert, haben wir für den von der Weigerung an entste- e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs- vertrag vereinbart wurde.
henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen
Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. Wegen und Plätzen verkehren. A-6.6.2 Versicherungssumme(n)/
Selbstbeteiligung
A-6 Besondere Regelungen für einzelne A-6.3.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt: Unsere Höchstersatzleistung ist auf die mit uns ver-
Gewässerschaden-Haftpflichtrisiken Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten einbarte(n) Versicherungssumme(n) begrenzt.
(Versicherungsschutz, Risikobegren- Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist,
zungen und besondere Ausschlüsse) wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü- Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein-
gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver- bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech-
A-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne pflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht nung berücksichtigt.
Gewässerschaden-Haftpflichtrisiken, deren Risiko- von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
begrenzungen und die für diese Risiken geltenden Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf- A-6.6.3 Versicherungsfall
besonderen Ausschlüsse. fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli- Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz-
chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, Versicherung ist die vollständige oder teilweise Ab-
Soweit A-6 keine abweichenden Regelungen enthält, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem lehnung einer Leistung aus der bestehenden Vor-
finden auch auf die in A-6 geregelten Risiken alle Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahr- versicherung durch den Vorversicherer bzw. die ab-
anderen Vertragsbestimmungen Anwendung erlaubnis hat. schließende Entschädigungszahlung des Vorversi-
(z. B. A-4 – Leistungen der Versicherung oder cherers (nachweisbar durch das Leistungsableh-
A-7 – Allgemeine Ausschlüsse). Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt nungsschreiben des Vorversicherers oder dessen
B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegen- Leistungsabrechnung).
A-6.1 Rettungskosten heiten).
A-6.1.1 Versichert sind A-6.6.4 Einschränkungen unserer
– Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Ver- A-6.4 Schäden im Ausland Leistungspflicht
sicherungsfall zur Abwendung oder Minderung Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im a) Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung
des Schadens für geboten halten durften Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließ- besteht kein Leistungsanspruch, wenn der
(Rettungskosten), sowie lich, wenn diese auf die Anlage im Inland zurückzu- Vorversicherer
– außergerichtliche Gutachterkosten. führen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem
Diese Kosten werden von uns insoweit übernom- gegen Sie aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Vorversicherer getroffenen Vergleichs den
men, als sie zusammen mit der Entschädigungs- Schaden nicht in vollem Umfang erstattet;
leistung die vereinbarte Versicherungssumme nicht Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zah- bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine
übersteigen. lungsort außerhalb der Staaten, die der Europäi- pauschale oder teilweise Entschädigung
Für Gerichts- und Anwaltskosten bleibt es bei der schen Währungsunion angehören, liegt, gelten unse- erbringt oder seine Leistungspflicht voll-
Regelung in A-5. re Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in ständig ablehnt;
dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen cc) wegen
A-6.1.2 Auf unsere Anordnung aufgewendete Ret- Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen – arglistiger Täuschung und/oder
tungs- und außergerichtliche Gutachterkosten wer- ist. – Verletzung der vorvertraglichen
den auch insoweit von uns übernommen, als sie zu- Anzeigepflicht
sammen mit der Entschädigung die Versicherungs- A-6.5 Vermögensschäden von seiner Leistungspflicht befreit ist.
summe übersteigen. Es gilt nicht als Anordnung Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen b) Ist der Vorversicherer wegen
durch uns, wenn wir Ihre Maßnahmen oder Maß- Vermögensschäden, die weder durch Personen- – Nichtzahlung des Beitrags oder
nahmen Dritter zur Abwendung oder Minderung des noch durch Sachschäden entstanden sind. – Obliegenheitsverletzung
Schadens lediglich billigen. von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise
A-6.6 Barmenia-Konditions-Differenz- befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leis-
A-6.2 Eigenschäden Versicherung tung aus der Konditions-Differenz-Versiche-
Versichert sind abweichend von A-3.1 – auch ohne A-6.6.1 Gegenstand der Konditions-Differenz- rung. In diesen Fällen erbringen wir unsere
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Versicherung Leistung, als hätte keiner der vorgenannten
Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen, die a) Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung
dadurch verursacht werden, dass die gewässer- den Fall, dass der Leistung des Vorversicherers vorgelegen.
schädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der An- – zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw.
lage ausgetreten sind. Dies gilt auch bei allmähli- Angebotsannahme dieser Gewässer- A-6.6.5 Beginn und Ende der Konditions-
chem Eindringen der Stoffe in die Sachen. schaden-Haftpflichtversicherung Differenz-Versicherung
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstel- – für das gleiche Risiko Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt
lung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens – noch ein weiterer, in den nächsten der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die
bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind ab- 15 Monaten auslaufender bzw. gekündig- Zeit bis zum Beginn dieser Gewässerschaden-
zuziehen. ter Versicherungsvertrag bei einem ande- Haftpflichtversicherung bei uns, längstens für
ren Versicherer (Vorversicherer) besteht. 15 Monate.
Nicht versichert bleiben Schäden an der Anlage b) Mit der Konditions-Differenz-Versicherung er- Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Ver-
selbst. halten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der tragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B.
Vorversicherung – ausschließlich die wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags) rückwirkend
A-6.3 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahr- (Mehr-)Leistungen im Rahmen dieser Gewäs- aufgehoben wird.
zeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger serschaden-Haftpflichtversicherung, die über
A-6.3.1 Versichert ist – abweichend von A-7.14 – den Versicherungsumfang Ihrer Vorversiche- A-6.6.6 Obliegenheiten und Folgen einer
Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die ver- rung hinausgehen. Dies gilt nicht für solche Obliegenheitsverletzung
ursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich Leistungen/Gefahren, die bei uns nur gegen Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns
von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraft- zusätzlichen Beitrag in den Versicherungs- diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vor-
fahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern: schutz eingeschlossen werden können. versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teil-
weise abgelehnt hat. Im Übrigen gelten für die Kon-
Teil A – Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko Seite 6 von 14
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ditions-Differenz-Versicherung die für diese Gewäs- e) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene A-7.12 Senkungen, Erdrutschungen,
serschaden-Haftpflichtversicherung vereinbarten Ob- Partnerschaftsgesellschaft sind; Überschwemmungen
liegenheiten (siehe unter B-3). Die Rechtsfolgen ei- f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenz- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä-
ner Verletzung von Obliegenheiten sind unter B-4 verwaltern. den und alle sich daraus ergebenden Vermögens-
beschrieben. Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für An- schäden, welche entstehen durch
sprüche von Angehörigen der dort genannten Per- a) Senkungen von Grundstücken oder Erdrut-
A-7 Allgemeine Ausschlüsse sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft schungen,
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ- leben. b) Überschwemmungen stehender oder fließender
gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Gewässer.
sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: A-7.5 Miete, Leasing, Pacht, Leihe, verbotene
Eigenmacht, besonderer Verwahrungs- A-7.13 Strahlen
A-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden vertrag Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-
Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige- fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste-
führt haben. Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder
A-2.3 findet keine Anwendung. Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen Röntgenstrahlen).
gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbo-
A-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder tene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand A-7.14 Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-
Schädlichkeit von Erzeugnissen, eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Anhänger
Arbeiten und sonstigen Leistungen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller A-7.6 Schäden an hergestellten oder die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von
Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha- gelieferten Sachen, Arbeiten und ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den
ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit sonstigen Leistungen Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-
oder Schädlichkeit Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Anhängers verursachen.
– Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar- Zum Gebrauch gehört z. B. auch:
– Arbeiten oder sonstige Leistungen beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der – Ein- und Aussteigen,
erbracht haben. Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ur- – Be- und Entladen,
A-2.3 findet keine Anwendung. sache und alle sich daraus ergebenden Vermögens- – Betanken und Aufladen,
schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenur- – Reparatur, Wartung und Reinigung,
A-7.3 Ansprüche der Versicherten sache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache – Einsatz des Fahrzeugs oder seiner
untereinander oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Einrichtungen als Arbeitsmaschine.
Ausgeschlossen sind Ansprüche Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder
a) von Ihnen selbst oder der in A-7.4 benannten Leistung führt. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen
Personen gegen die mitversicherten Personen; Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhän-
b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung ger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung,
desselben Versicherungsvertrages; die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer
c) zwischen mehreren mitversicherten Personen Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei
desselben Versicherungsvertrages. haben. nicht in Betrieb gesetzt wird.
Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf An-
sprüche von Angehörigen der vorgenannten Perso- A-7.7 Asbest A-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge,
nen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, Luftlandeplätze
leben. die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Ausgeschlossen sind Ansprüche
Erzeugnisse zurückzuführen sind. a) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte
A-7.4 Schadensfälle von Ihren Angehörigen Person oder eine von ihnen bestellte oder be-
und von wirtschaftlich verbundenen A-7.8 Gentechnik auftragte Person durch den Gebrauch eines
Personen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie die zurückzuführen sind auf die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder
a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit a) gentechnische Arbeiten; Raumfahrzeugs in Anspruch genommen
Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO); werden.
die zu den im Versicherungsvertrag mitversi- c) Erzeugnisse, die b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu-
cherten Personen gehören; – Bestandteile aus GVO enthalten, gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In-
Als Angehörige gelten – aus GVO oder mit Hilfe von GVO sassen und allen sich daraus ergebenden Ver-
– Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des hergestellt wurden. mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä-
Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus
gleichbare Partnerschaften nach dem A-7.9 Persönlichkeits- und Namensrechts- – der Planung oder Konstruktion, Herstellung
Recht anderer Staaten, verletzungen oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr-
– Eltern und Kinder, Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum-
– Adoptiveltern und -kinder, aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzun- fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für
– Schwiegereltern und -kinder, gen. den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen
– Stiefeltern und -kinder, oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr-
– Großeltern und Enkel, A-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und zeugen bestimmt waren,
– Geschwister sowie sonstige Diskriminierung – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In-
– Pflegeeltern und -kinder (Personen, die Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden spektion, Überholung, Reparatur, Beförde-
durch ein familienähnliches, auf längere aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleich- rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder
Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern behandlung oder sonstigen Diskriminierungen. deren Teilen.
und Kinder miteinander verbunden sind). c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter,
b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu- A-7.11 Übertragung von Krankheiten Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlande-
ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen plätzen.
schränkt geschäftsfähige oder betreute Person a) Personenschäden, die aus der Übertragung ei- Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen
sind; ner Krankheit resultieren, an der Sie erkrankt an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Ge-
c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie ei- sind. brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine
ne juristische Person des privaten oder öffentli- b) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs
chen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder veräu- ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb
sind; ßerten Tiere entstanden sind. gesetzt wird.
d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn
Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han- Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob
delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder fahrlässig gehandelt haben.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;
Teil A – Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko Seite 7 von 14
[Seite 8]
A-7.16 Wasserfahrzeuge A-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, durch Änderung bestehender oder Erlass neuer
die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech-
ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung
Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder einer Frist von einem Monat zu kündigen.
für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasser- Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht inner-
fahrzeugs in Anspruch genommen werden. halb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt
wird, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis er-
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen halten haben.
an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sin-
ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen A-8.3 Bei Veränderungen des versicherten Risi-
Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und kos sind die Regelungen zur Meldepflicht und zur
wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb Beitragsregulierung unter B-8 zu beachten.
gesetzt wird.
A-7.17 Gemeingefahren
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
die nachweislich
a) auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen
Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Gene-
ralstreik, illegalem Streik oder
b) unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder
Maßnahmen
beruhen.
Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt,
soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt
haben.
A-7.18 Bewusstes Abweichen von rechtlichen
Vorschriften
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
Personen, die den Schaden dadurch verursachen,
dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder
an Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder
Verfügungen, die dem Gewässerschutz dienen, ab-
weichen.
A-2.3 findet keine Anwendung.
A-7.19 Schäden im Zusammenhang mit der
Übertragung elektronischer Daten
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
aus dem Austausch, der Übermittlung und der Be-
reitstellung elektronischer Daten, soweit es sich
handelt um Schäden aus
a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbar-
machung oder Veränderung von Daten,
b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von
Daten,
c) Störung des Zugangs zum elektronischen
Datenaustausch,
d) Übermittlung vertraulicher Daten oder
Informationen.
A-8 Veränderungen des versicherten Risi-
kos (Erhöhungen und Erweiterungen)
Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht
A-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des
versicherten Risikos. Dies gilt nicht
– für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch
von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder
Wasserfahrzeugen sowie
– für sonstige Risiken, die der Versicherungs-
oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Teil A – Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko Seite 8 von 14
[Seite 9]
Teil B Allgemeiner Teil Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
einen gefahrerheblichen Umstand, der löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
Regelungen über allgemeine Rechte und – weder für den Eintritt oder die Feststellung des oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
Pflichten der Vertragsparteien: Versicherungsfalls, vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
– noch für die Feststellung oder den Umfang un- Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
serer Leistungspflicht Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
Ihre Obliegenheiten ursächlich war. letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir B-1.4 Anfechtung
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn nicht zu Leistungen verpflichtet. Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
erbringen. B-1.2.2 Kündigung richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil gewollt beeinflusst worden ist.
B-1 Was bedeutet die vorvertragliche die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich
Anzeigepflicht und welche Folgen noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
hat ihre Verletzung? trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
kündigen. fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
B-1.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht spricht.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- B-1.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Die Regelungen B-1.1 bis B-1.4 gelten entspre-
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- erweitert wird und deshalb eine erneute Risiko-
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem sen hätten. prüfung erforderlich ist.
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
B-1.2.3 Vertragsänderung B-2 Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil des Versicherungsfalls zu beachten?
gefahrerheblichen Umständen, die wir wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
– nach Ihrer Vertragserklärung, gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie
– aber noch vor Vertragsannahme Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist
in Textform stellen. angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un-
sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
erheblichen Umständen für Sie beantwortet und teil. führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahr-
wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand drohend.
kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-
delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und
oder arglistig gehandelt. laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags- nach Eintritt des Versicherungsfalls
bestandteil. zu beachten?
B-1.2 Mögliche Folgen einer
Anzeigepflichtverletzung Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. fristlos kündigen, wenn die folgenden Pflichten erfüllen:
Wir können in einem solchen Fall – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den
– vom Vertrag zurücktreten, Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder B-3.1 Anzeigepflicht
– den Vertrag kündigen, – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb einer Wo-
– den Vertrag ändern oder zeigten Umstand ausschließen. che anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadener-
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung satzansprüche erhoben worden sind. Das Gleiche
anfechten. Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche geltend
über die Vertragsänderung hinweisen. gemacht werden.
B-1.2.1 Rücktritt
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, B-1.3 Voraussetzungen für die Ausübung B-3.2 Aufklärungspflicht
können wir vom Vertrag zurücktreten. unserer Rechte Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir pflicht erforderlich ist.
– weder eine vorsätzliche, Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Sie müssen dabei insbesondere
– noch eine grob fahrlässige Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen – unsere Fragen zu den Umständen des
Anzeigepflichtverletzung vorliegt. haben. Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- Textform antworten.
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Be- gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei- – uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke
dingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränk- ge kannten. vorlegen.
ter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der
nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände ge- Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- B-3.3 Schadenabwendungs-/
schlossen hätten. gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Schadenminderungspflicht
Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei-
rungsschutz. der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie
te Recht begründet, Kenntnis erhalten. zumutbar ist.
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- B-3.4 Weitere Pflichten
gender Voraussetzung bestehen: stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- B-3.4.1 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch ge-
zen. Zur Begründung können wir nachträglich weite- richtlich geltend gemacht, zur Geltendmachung ei-
re Umstände angeben, wenn für diese die Monats- nes solchen Anspruchs Prozesskostenhilfe bean-
frist noch nicht verstrichen ist. tragt oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet,
haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen.
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 9 von 14
[Seite 10]
Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den An- B-5.2 Dauer und Ende des Vertrages Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungs-
spruch begründenden Schadensereignisses ein Er- B-5.2.1 Vertragsdauer periode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch
mittlungsverfahren eingeleitet wird. Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- höchstens ein Jahr.
gegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich B-6.1.2 Versicherungsteuer
geltend gemacht, haben Sie uns die Führung des B-5.2.2 Stillschweigende Verlängerung Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
Verfahrens zu überlassen. Wir beauftragen in Ihrem Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-
Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- B-6.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
zur Verfügung stellen. gung zugegangen ist. Erster oder einmaliger Beitrag
B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
B-3.4.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Ver- B-5.2.3 Vertragsbeendigung Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
fügung von Verwaltungsbehörden auf Schaden- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
ersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
Weisung unsererseits bedarf es nicht. zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein
Während der ursprünglich vereinbarten Vertrags- angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er-
B-4 Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung laufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Text- halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
von Obliegenheiten? form kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können zahlen.
B-4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der
Leistungspflicht Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, B-6.2.2 Späterer Beginn des
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies da- an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- Versicherungsschutzes
zu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
zen, sind wir nicht leistungspflichtig. Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu Textform kündigen. Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der
Schwere des Verschuldens. B-5.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hinge- – wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
wiesen haben. oder
– Ihnen eine Klage über einen unter den Versi- B-6.2.3 Zahlung bei abweichendem
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Versicherungsschein
cherungsschutz bestehen: gerichtlich zugestellt wird. Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag
Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig- Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei- oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. nen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig- Zustellung der Klage zugegangen sein. Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet,
wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, B-6.2.4 Rücktritt
Obliegenheit sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim- Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
Versicherungsfalls punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
– noch für die Feststellung oder den Umfang un- Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,
serer Leistungspflicht ursächlich war. Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam. dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig haben.
verletzt haben. B-5.3 Wegfall des versicherten Risikos
Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer- B-6.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung
B-4.2 Unser Kündigungsrecht haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich des Erst- oder Einmalbeitrags
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- Wegfall des Risikos erfahren. Uns steht der Beitrag zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit-
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versi- punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des
B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi- cherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur
gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall er- Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte
Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis fahren. Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen
erhalten haben, erklären. Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach- folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam
weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder Der Versicherungsbeitrag gemacht haben.
vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie
B-6 Was müssen Sie bei der Beitrags- die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
zahlung beachten?
Beginn des Versicherungsschutzes/ Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag B-6.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
Dauer und Ende des Vertrages/ nicht rechtzeitig zahlen? Folgebeitrag
B-6.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
B-5 Wann beginnt der Versicherungs- B-6.1 Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils verein-
schutz? Versicherungsteuer barten Zeitpunkt fällig.
Wann beginnt und wann endet B-6.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein-
der Vertrag? barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder B-6.3.2 Verzug
jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-
B-5.1 Beginn des Versicherungsschutzes der Versicherungsperiode: Sie beträgt len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- – bei Monatsbeiträgen einen Monat, Mahnung von uns erhalten haben.
cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht
nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen. – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. verschuldet haben.
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 10 von 14
[Seite 11]
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- zahlung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än-
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- zu verlangen. Sie sind zur Begleichung der rück- derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo-
standen ist. ständigen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan-
auf einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder-
B-6.3.3 Zahlungsfrist wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- Wunsch hin nachweisen.
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei- gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen,
ne Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- können wir Ihnen in Rechnung stellen. die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger
frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine
B-7 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Vertragsbeendigung Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger
sie folgende Informationen enthält: Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen.
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die B-7.1 Allgemeiner Grundsatz Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal-
Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, schen Angaben kein Verschulden trifft.
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-
nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum B-8.2 Auf der Grundlage Ihrer Änderungsmittei-
bunden sind. des Versicherungsschutzes entspricht. lung oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag
ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Bei-
B-6.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und B-7.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei tragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken
Kündigung Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- fehlendem versicherten Interesse Mitteilung bei uns. Der vertraglich vereinbarte Min-
mahnten Betrag nicht bezahlt haben, B-7.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver- destbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu wider- Alle entsprechend B-9.1 nach dem Versicherungs-
kein Versicherungsschutz. rufen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zu- abschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßi-
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine gang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu gungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Frist einzuhalten. erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Beleh-
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb rung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen B-8.3 Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung
eines Monats den angemahnten Betrag bezah- des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hinge- nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit-
len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- wiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versi- raum, für den die Angaben zu machen waren, eine
fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und cherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be-
Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben reits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen.
schutz. wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Frist- gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die
ablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt rungsvertrag in Anspruch genommen haben. Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang
mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin. B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch
unseren Rücktritt beendet, B-8.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden
B-6.4 Beitragszahlung per SEPA- – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags-
Lastschriftmandat, PayPal Vertragsannahme in Textform gefragt haben, vorauszahlung für mehrere Jahre.
oder mit Kreditkarte nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag
als Geschäftsgrundlage/ bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung B-9 Beitragsangleichung und Kündigungs-
Kündigungsrecht bei Widerruf zu; recht nach Beitragsangleichung
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur – weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine B-9.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der
oder von einer anderen Person durch ein SEPA- angemessene Geschäftsgebühr zu. Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach
Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kredit- Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden,
kartendaten oder durch Anweisungen an den Zah- B-7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbei-
lungsdienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage ver- unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be- träge unterliegen unabhängig von der Art der Bei-
setzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem endet, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksam- tragsberechnung der Beitragsangleichung.
bzw. deren Konto einzuziehen. werden der Anfechtungserklärung zu.
B-9.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt
B-6.4.1 Ihre Pflichten B-7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen
a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be- Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergan-
Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das genen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schaden-
der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti- zahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haft-
Deckung aufweist. ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges pflichtversicherung zugelassenen Versicherer ge-
b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden Interesse genommen ist, nicht entsteht. genüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder
von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- Wir können jedoch eine angemessene Geschäfts- vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet
lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- gebühr verlangen. er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare gan-
verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der ze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei
nen Zahlungsaufforderung erfolgt. Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri- auch die speziell durch den einzelnen Schadensfall
c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund
schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu und Höhe der Versicherungsleistungen.
Beitragseinzug dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalender-
Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- begründenden Umständen erfahren. jahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten
derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im
widerrufen, so können wir den Vertrag zum En- B-8 Veränderungen des versicherten Risi- gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle.
de des laufenden Versicherungsmonats kos und Auswirkung auf den Beitrag
außerordentlich kündigen. (Beitragsregulierung) B-9.3 Im Falle einer Erhöhung sind wir berech-
tigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die
B - 6.4.2 Änderung des Zahlungsweges B-8.1 Während der Vertragslaufzeit können sich Folgebeiträge um den sich aus B-9.2 ergebenden
Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er- Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung).
nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift geben. Um solche Dinge festzustellen, können wir Der veränderte Folgebeitrag wird Ihnen mit der Bei-
von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut Sie dazu auffordern (z. B. durch einen Hinweis auf tragsrechnung bekannt gegeben.
trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir der Beitragsrechnung), uns mitzuteilen, ob und wel- Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen der
hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- che Änderungen des versicherten Risikos gegen- Barmenia in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um
den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitrags- über den früheren Angaben eingetreten sind. einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht,
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 11 von 14
[Seite 12]
den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach B-12.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger-
B-9.2 ermittelt hat, so darf die Barmenia die Folge- uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen lichen Gesetzbuchs.
beiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol-
sich der Durchschnitt ihrer Schadenzahlungen nach len, gilt Folgendes: B-14.2 Aussetzung der Verjährung
ihren unternehmenseigenen Zahlen im letzten Ka- Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
lenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-
nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu
Absatz ergeben würde. dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres in Textform zugeht.
B-9.4 Liegt die Veränderung nach B-9.2 oder Namens nicht mitteilen.
B-9.3 unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsan- B-15 Sonderfälle der Schadenfeststellung
gleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den fol- B-13 Bedingungsänderung bei gedehnten Versicherungsfällen im
genden Jahren zu berücksichtigen. Zusammenhang mit einem Wechsel
Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser des Versicherers
B-9.5 Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Bei- Versicherungsbedingungen mit Wirkung für beste-
tragsangleichung gemäß B-9.3, ohne dass sich der hende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu er- Werden Sie nach dem Wechsel der Haftpflicht-
Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können setzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen versicherung zur Barmenia Allgemeine Versiche-
Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo- nach B-13.1 bis B-13.3 erfüllt sind: rungs-AG (Nachversicherer) wegen eines Schaden-
nats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger ereignisses in Anspruch genommen, dessen genau-
Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündi- B-13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen en Eintrittszeitpunkt Sie auch durch ein Gutachten
gen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen nicht bestimmen können, so ist die Barmenia Allge-
sollte. ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: meine Versicherungs-AG als Nachversicherer ab
Wir müssen Sie in unserer Mitteilung auf das Kündi- – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang
gungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschä-
spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden oder digungsleistung eintrittspflichtig.
der Beitragserhöhung zugehen. – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit-
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist
kein Kündigungsrecht. trifft oder der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver-
– es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-
Weitere Bestimmungen dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbe- B-16 Künftige Bedingungsverbesserungen
hörden im Wege eines bestandskräftigen Ver-
B-10 Wann darf ein Freistellungsanspruch waltungsakts. Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
abgetreten werden? – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-
haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe- rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin-
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti- dingungen für die Gewässerschaden-Haft- gungen für die Gewässerschaden-Haftpflichtversi-
gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder pflichtversicherung eines anderen Versicherers cherung (AVB Gewässerschaden) ausschließlich zu
abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung durch eines der genannten Ereignisse unwirk- Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag
an den geschädigten Dritten ist zulässig. sam geworden ist. berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen
ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für
B-11 Mehrfachversicherung B-13.2 Störung des Gleichgewichts zwischen alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leis-
Leistung und Gegenleistung tungsfälle.
B-11.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver- standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene B-17 Leistungsgarantie gegenüber
sichert ist. Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung GDV-Musterbedingungen
in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
B-11.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu Stan- keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die-
de gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, kön- Lücke. ser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen
nen Sie die Aufhebung des später geschlossenen Versicherungsbedingungen für die Gewässer-
Vertrages verlangen. B-13.3 Keine Schlechterstellung schaden-Haftpflichtversicherung (AVB Gewässer-
Die angepassten Regelungen dürfen Sie als einzel- schaden) ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den
B-11.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn ne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit an- vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-
Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie deren Bedingungen des Vertrages nicht schlechter wirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingun-
von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel- stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen gen - in deren jeweils gültigen Fassung - abweichen.
tend machen. Regelungen.
Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an B-18 Garantie über die Erfüllung der vom
dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten. B-13.4 Durchführung der Anpassung Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ emp-
Die nach B-13.1 bis B-13.3 zulässigen Änderungen fohlenen Mindestleistungsstandards
B-12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er-
beachten? Was gilt bei Änderung läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung
Ihrer Anschrift? Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbe-
Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf dingungen für die Gewässerschaden-Haftpflicht-
B-12.1 Formvorgaben Ihr Kündigungsrecht nach B-13.5 hinweisen. versicherung (AVB Gewässerschaden) die Mindest-
Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und leistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis
soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be- B-13.5 Kündigung „Beratungsprozesse“ (mit Stand 28.09.2015) emp-
stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen Machen wir von unserem Recht zur Bedingungs- fohlen wurden. (Der Arbeitskreis Beratungsprozesse
und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be- anpassung Gebrauch, können Sie den Vertrag in- (www.beratungsprozesse.de) ist eine Initiative meh-
treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, nerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer rerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften.
in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) ab- Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirk- Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Min-
zugeben. sam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk- destleistungsstandards für die Vermittler.)
samwerdens der Bedingungsanpassung.
B-12.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol- B-19 Welches Gericht ist zuständig?
gende Stellen gerichtet werden: B-14 Wann verjähren die Ansprüche aus
– an unsere Hauptverwaltung oder diesem Vertrag? B-19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
– an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus B-14.1 Gesetzliche Verjährung – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens
Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-
Nachträgen. jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet trag zuständig ist.
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 12 von 14
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– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
wöhnlichen Aufenthalts. ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online
an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
B-19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag wenden.
gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
B - 23.2 Versicherungsaufsicht
B-20 Welches Recht findet Anwendung? Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
B-21 Versicherungsjahr ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Bundesanstalt für
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- Sektor Versicherungsaufsicht
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- Graurheindorfer Str. 108
nen Zeitpunkt. 53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Ausnahme: Tel.: 0228 4108-0
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus Fax: 0228 4108-1550.
ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche- stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich
rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind entscheiden kann.
jeweils ganze Jahre.
B - 23.3 Rechtsweg
Beispiel: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- weg zu beschreiten.
trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
B-22 Sanktions-/Embargoklausel
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen-
stehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
republik Deutschland entgegenstehen.
B - 23 Wenn Sie mit uns einmal nicht
zufrieden sind
B - 23.1 Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
mann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
E-Mail:
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
bührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.: +49 30 20605899
Fax: +49 30 20605898.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
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