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degenia Gewässerschadenhaftpflicht (Tarif T18): die Bedingungen im Volltext

Gewässerschadenhaftpflicht Tarif T 18 der degenia nach AHB 2018 und BBR 02/2018 mit Eigenschäden (250 Euro Selbstbeteiligung), Umweltschadensdeckung bis 3 Millionen Euro, Kosten außerhalb der Versicherungssumme und Innovationsklausel; das Werk unterscheidet die Linien basic, classic und premium nicht.

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Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfalllaut Versicherungsschein„Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Versicherungssumme je Versicherungsfall gewährt.“BBR § 3, Seite 17
Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe.“BBR § 3, Seite 17
Als eigenständiger Vertrag abschließbar (ohne Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beim selben Versicherer)ja„Wir bieten Ihnen eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung an.“Produktinformationsblatt, Seite 3
Nur als Baustein oder Einschluss in einer Privat-, Haus- und Grundbesitzer-, Eigenheim- oder Hausratversicherung erhältlichnein„Produkt: degenia Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung“Produktinformationsblatt, Seite 3
Deckung der verschuldensunabhängigen Haftung als Anlageninhaber (Deutschland § 89 Wasserhaushaltsgesetz, Österreich Wasserrechtsgesetz und ABGB, Spanien Ley 26/2007 und Código Civil)ja„bezieht sich nicht nur auf die Haftpflicht aus § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes, sondern auch auf alle anderen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts.“BBR Risikobeschreibungen, Seite 17
Werk folgt den Musterbedingungen des Verbands (GDV AVB Private GewässerschadenHV, VVO-Musterbedingungen AHVB/EHVB), Abweichungen benanntnicht geregelt
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall250 €„Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.“BBR § 4, Seite 17
Örtlicher Geltungsbereich (Lage der Anlage, Grundstücke im Ausland)ja„und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn sie auf diese Anlage im Inland zurückzuführen sind.“Produktinformationsblatt, Seite 3

Versicherte Anlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Oberirdischer Heizöltank (im Gebäude oder im Freien)ja„Versichert ist Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. Öltank)“Produktinformationsblatt, Seite 3
Unterirdischer (erdverlegter) Heizöltanknicht geregelt
Höchstes Fassungsvermögen ohne besondere Vereinbarung (Liter je Tank oder gesamt)nicht geregelt
Mehrere Tanks oder Batterietanks auf demselben Grundstücknicht geregelt
Zugehörige Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen und Brenner bis zur Verbrauchsstellenicht geregelt
Kleingebinde gewässerschädlicher Stoffe (Kanister, Fässer) ohne besondere Anmeldungnicht geregelt
Weitere private Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Diesel, Flüssiggas, Pflanzenschutz, Gülle im Hobbybereich)nicht geregelt
Anlagen mit Wärmeträgerflüssigkeit (Solarthermie, Erdwärmesonde, Wärmepumpe)nicht geregelt
Tank in vermietetem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Wohnungseigentumsanlagenicht geregelt
Tank im Ferienhaus, Wochenendhaus oder an einer weiteren selbst genutzten Immobilienicht geregelt
Vorsorge für neu hinzukommende oder erweiterte Anlagennein„Die Bestimmungen der §§ 3.1 (3) und 4 AHB 2018 ... Vorsorgeversicherung ... finden keine Anwendung.“BBR § 2, Seite 17
Schäden beim Befüllen des Tanks (Überfüllen, Abriss des Schlauchs)nicht geregelt

Versicherte Schäden und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personenschäden als Folge einer Gewässerveränderungja, bis zur Versicherungssumme„für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen“BBR § 1, Seite 17
Sachschäden Dritter als Folge einer Gewässerveränderung (z. B. Nachbargrundstück, Brunnen)ja, bis zur Versicherungssumme„für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen“BBR § 1, Seite 17
Vermögensschäden als Folge einer Gewässerveränderung, auch ohne Personen- oder Sachschaden (z. B. Wasserversorger)nicht geregelt
Ausdrücklich Schäden am Grundwasserja, bis zur Versicherungssumme„Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).“BBR § 1, Seite 17
Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar drohenden Gewässerschadensja, bis zur Versicherungssumme„Gutachterkosten werden vom Versicherer insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die“BBR § 5, Seite 17
Rettungskosten auch bei bloßem Austritt ohne bereits eingetretenen Gewässerschadenja, bis zur Versicherungssumme„Rettungskosten gem. § 5 entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen als unvermeidbar angesehen werden durfte.“BBR Risikobeschreibungen, Seite 18
Schäden am eigenen Grundstück und Gebäude durch ausgetretene Stoffe (Eigenschäden an unbeweglichen Sachen)ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 250 €„Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden“BBR § 4, Seite 17
Sanierung des eigenen Erdreichs (Bodenaushub, Entsorgung, Wiederauffüllung)nicht geregelt
Ersatz des ausgelaufenen Heizölsnicht geregelt
Kosten für Sachverständige, Bodengutachten und Messungenja, bis zur Versicherungssumme„sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden vom Versicherer insoweit übernommen“BBR § 5, Seite 17
Öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten nach Umweltschadensrecht (USchadG, B-UHG, Ley 26/2007 de Responsabilidad Medioambiental)ja, bis 3 Mio. €„öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG)“BBR § 8.1, Seite 18
Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten zusätzlich zur Versicherungssummeja, bis zur Versicherungssumme„Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.“AHB § 6.5, Seite 9
Allmählich eintretende Verunreinigung (schleichende Undichtigkeit), nicht nur plötzliches Ereignisja„Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe in die Sachen.“BBR § 4, Seite 17

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bei Vorsatzja„Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.“AHB § 7.1, Seite 10
Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen zum Gewässerschutzja„durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen“BBR § 6, Seite 17
Ausschluss von Schäden durch höhere Gewalt und Naturereignisse (Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben)ja„Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.“BBR § 7, Seite 17
Ausschluss von Schäden an der Anlage selbst (Tank, Leitungen)ja„Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage (gem. § 1) selbst.“BBR § 4, Seite 17
Ausschluss bei bekannten, nicht beseitigten Mängeln der Anlagenicht geregelt
Ausschluss stillgelegter, nicht gereinigter Tanksnicht geregelt
Ausschluss gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Anlageja„Dazu gehören z. B.: gewerblich genutzte Anlagen.“Produktinformationsblatt, Seite 3
Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatznicht geregelt
Ausschluss von Ansprüchen mitversicherter Personen untereinander und von Angehörigenja„des Versicherungsnehmers selbst oder der in § 7.5 benannten Personen gegen die Mitversicherten“AHB § 7.4, Seite 10
Ausschluss vertraglich übernommener Haftung über das Gesetz hinausja„Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.“Produktinformationsblatt, Seite 3
Ausschluss von Altlasten und vor Vertragsbeginn eingetretenen Verunreinigungennicht geregelt

Obliegenheiten und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesetzliche Prüfpflichten (Sachverständigenprüfung, in Deutschland AwSV) als vertragliche Obliegenheitnicht geregelt
Pflicht zur Wartung und Instandhaltung der Anlage durch Fachbetriebnicht geregelt
Vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen (Auffangwanne, Leckanzeige, Grenzwertgeber) als Voraussetzungnicht geregelt
Anzeigepflicht bei Änderung der Anlage (Volumen, Austausch, Stilllegung)ja„Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.“Produktinformationsblatt, Seite 3
Frist für die Schadenanzeigeja„Jeder Versicherungsfall ist, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben worden sind, dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen.“AHB § 25.1, Seite 15
Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzungja„Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens“AHB § 26.2, Seite 16
Verzicht auf Leistungskürzung bei Verstößen ohne Einfluss auf Schaden oder Umfang (Kausalitätserfordernis)ja„dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der“AHB § 26.2, Seite 16

Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachhaftung nach Verkauf oder Übergabe des Grundstücks oder nach Vertragsendenicht geregelt
Rückwärtsdeckung für bei Vertragsbeginn unbekannte Verunreinigungennicht geregelt
Mieter, Nutzer und Familienangehörige als mitversicherte Personenja„Familienangehörige des Versicherungsnehmers oder andere Personen, die gefälligkeitshalber diese Tätigkeiten ausüben, mitversichert“BBR Risikobeschreibungen, Seite 18
Hausverwalter, Hausmeister und beauftragte Personen mitversichertja„Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung“BBR § 1, Seite 17
Besserstellungsklausel oder Leistungsupdate (neue Bedingungen gelten automatisch)ja„so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.“Klauseln degenia, Innovationsklausel, Seite 19
Konditionsdifferenzdeckung bei Wechsel von einem anderen Versicherernicht geregelt
Versicherungsfall (Folgeereignis, Feststellung oder Anspruchserhebung)ja„Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist.“AHB § 1.1, Seite 8

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsgrundlage (Fassungsvermögen in Litern, Tankart, Anzahl)nicht geregelt
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristja„Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen).“Produktinformationsblatt, Seite 4
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfallja„vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet“AHB § 19.1, Seite 14
Beitragsanpassungsklauselja„Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung.“AHB § 15.1, Seite 13

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht als Gebäudeeigentümer (RC inmobiliaria oder del continente) mit Einschluss des Heizöltanksnicht geregelt
Nur plötzliche und unfallartige Verunreinigung (contaminación accidental y repentina) versichertnicht geregelt
Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risikennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

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Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) degenia Gewässerschadenhaftpflicht (Tarif T18)

Volltext aufklappen: Bedingungen Gewässerschadenhaftpflicht Tarif T18 (05/2023)
[Seite 1] Kundeninformation Vertragsunterlagen Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung Tarif T 18 (Stand Mai 2023) basic, classic, premium Seite 1 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 2] Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr. Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG, die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein beschrieben. Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung. Ihre degenia Versicherungsdienst AG Inhaltsverzeichnis Seite Produktinformationsblatt 03-04 Allgemeine Kundeninformationen 05-06 Mitteilung nach §19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz 07 Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung 08-16 Besondere Bedingungen für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung 17-18 I Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“ 19 Seite 2 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 3] Produktinformationsblatt zur degenia Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand April 2018) Unternehmen: Produkt: degenia Versicherungsdienst AG degenia Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung Deutschland Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken. Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Gegenstand der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist  Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z. B.: prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und gewerblich genutzte Anlagen. unberechtigte Ansprüche abzuwehren.  Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder  Versichert ist Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. Öltank) und aus der Versicherungsnehmers hinausgehen. Verwendung dieser gelagerten Stoffe für Personen-, Sach- und  Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden. Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung ver-  Vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden durch einbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berück- die Verschmutzung des Grundwassers durch Ihren Heizöltank sichtigen. erfasst.  Der Versicherungsschutz gilt auch für: Gibt es Deckungsbeschränkungen?  Personen, die Sie durch einen Arbeitsvertrag mit der Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb Betreuung der Grundstücke beauftragt haben, haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz  Gebotene Aufwendungen zur Minderung oder Vermeidung herausgenommen, z. B. alle Schäden: von Schäden. Versicherungssumme ! aus vorsätzlicher Handlung;  Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie ! zwischen Mitversicherten; Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein ! an gemieteten oder geliehenen Sachen. entnehmen. Wo bin ich versichert?  Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gilt für eine Anlage zur Lagerung von gewässergefährlichen Stoffen, die sich auf dem im Versicherungsschein genannten Grundstück befindet und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn sie auf diese Anlage im Inland zurückzuführen sind. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich. Seite 3 von 19 degenia Versicherungsdien degeniadegenia Versicherungsdienst Versicherungsienst AG | Brückes AG | Brückes 63-63 63-63a a | 55545 | 55545 Bad Kreuznach Bad Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545 [Seite 4] Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsklausel). Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Abschaffung des Öltanks. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Seite 4 von 19 degenia Versicherungsdien degenia degenia Versicherungsienst Versicherungsdienst AG AG | Brückes | Brückes 63-63a 63-63 | 55545 a | 55545 BadBad Kreuznach Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545 [Seite 5] Allgemeine Kundeninformationen Angaben der Gesellschaften Die Anschrift lautet: Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen Gesellschaften. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot Versicherungsombudsmann e. V. zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Angebot. Postfach 080632, D-10006 Berlin Tel.: +49 (0) 800 - 369 600 0, Fax: 0800/3699000 I. ALTE LEIPZIGER Versicherung AG E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de 1. Identität des Versicherers: ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns Rechtsform: Aktiengesellschaft bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend. Registergericht: Amtsgericht Bad Homburg Weitere Informationen finden Sie im Internet, unter Registernummer: HRB 1585 www.versicherungsombudsmann.de. St. – Nr. 807/V90807004611 (VersStG) 811189884 (UStG) Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Walter Botermann Rechtsweg zu beschreiten. Vorstand: Kai Waldmann Marcus Tersi Online-Streitbeilegungs-Plattform Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Hausanschrift: Alte Leipziger-Platz 1, Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden 61440 Oberursel Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können diese (ladungsfähige Anschrift) Plattform unter folgenden Voraussetzungen nutzen: 2. Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter 1 Sie sind Verbraucher und leben in der Europäischen Union (EU). – entfällt – 2 Sie haben einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg (bspw. über diese Internetseite oder per E-Mail) beantragt bzw. 3. Hauptgeschäftstätigkeit geschlossen. Die Alte Leipziger Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach- 7.Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung und Rechtsschutzversicherung berechtigt. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag und 4. Aufsichtsbehörde den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters. Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen 8. Gesamtbeitrag Graurheindorfer Straße 108 Die Höhe des Einzelbeitrags, den zu entrichtenden Gesamtbeitrag 53117 Bonn einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne ausgewiesen. Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. 9. Zusätzlich anfallende Kosten 5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in erhoben. Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach: Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei- Anschrift: teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz- degenia Versicherungsdienst AG liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können. Brückes 63 – 63 A 55545 Bad Kreuznach 10. Zahlweise Je nach Vereinbarung wird der Beitrag monatlich, vierteljährlich, Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer) halbjährlich oder jährlich gezahlt. Zuschläge für unterjährige Zahlweise Vorstand: Halime Koppius können hierbei berechnet werden. Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221 Erstbeitrag 6. Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsstellen Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Versicherungsscheins erfolgt. die: Folgebeitrag degenia Versicherungsdienst AG Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Brückes 63 – 63 A Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen 55545 Bad Kreuznach Zeitraums bewirkt ist. Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie das SEPA-Lastschrift-Mandat außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt nehmen. Der Risikoträger ist Mitglied im Verein Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsombudsmann e. V. und hat sich verpflichtet, an diesem Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Seite 5 von 19 degenia Versicherungsdien degenia degenia Versicherungsienst Versicherungsdienst AG AG | Brückes | Brückes 63-63a 63-63 | 55545 a | 55545 BadBad Kreuznach Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545 [Seite 6] 11. Gültigkeit der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt Besondere Hinweise worden ist. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor 12. Zustandekommen des Vertrags Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. inhaltlich übereinstimmenden Vertragserklärungen (Willenserklärungen) Soweit eine vorläufige Deckung erteilt wurde, endet diese mit dem zustande, wenn Sie die Vertragserklärungen nicht innerhalb von zwei Zugang des Widerrufs bei uns. Wochen widerrufen. Ende der Widerrufsbelehrung Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein 17. Laufzeit des Vertrages gesondert aufgeführt. Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. 13. Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform Für den Fall, dass Sie der erste oder einmalige Beitrag nicht unverzüglich, zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung. Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- 18. Beendigung eines Vertrages mationsblatt enthalten. Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, von Ihnen gekündigt werden. 14. Bindefristen Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung in Textform gegenüber Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen der degenia Versicherungsdienst AG zu erfolgen hat. Monat gebunden. 19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 15. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbe- zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend stimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, machen die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsver- tragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG- 20. Vertragssprache Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Die Sprache für die Vertragsbedingungen, sämtliche Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der gemäß §312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Vertragslaufzeit ist deutsch. Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: degenia Versicherungsdienst AG Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach Fax-Nr.: 0671/84003-29, E-Mail: info@degenia.de Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einem mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. 16. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/360 des von Ihnen für ein Jahr zu zahlenden Beitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt Seite 6 von 19 degenia Versicherungsdien degenia degenia Versicherungsienst Versicherungsdienst AG AG | Brückes | Brückes 63-63a 63-63 | 55545 a | 55545 BadBad Kreuznach Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545 [Seite 7] Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? 3. Vertragsänderung Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen Anzeige verpflichtet. rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Anzeigepflicht verletzt wird? Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Ausübung unserer Rechte Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. hätten. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn richtig angegebene Umstand für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder entspricht. arglistig verletzt haben. 2. Kündigung Stellvertretung durch eine andere Person Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die kündigen. Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Bedingungen, geschlossen hätten. Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Seite 7 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 8] Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2018) – Stand 02/2018 Umfang des Versicherungsschutzes § 18 Kündigung nach Beitragsangleichung § 19 Kündigung nach Versicherungsfall §1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall § 20 Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen §2 Vermögensschäden, Abhandenkommen von Sachen § 21 Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder §3 Versichertes Risiko Erlass von Rechtsvorschriften §4 Vorsorgeversicherung § 22 Mehrfachversicherung §5 Leistungen der Versicherung §6 Begrenzung der Leistungen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers §7 Ausschlüsse § 23 Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers Beginn des Versicherungsschutzes/Beitragszahlung § 24 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles § 25 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles §8 Beginn des Versicherungsschutzes § 26 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten §9 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag Weitere Bestimmungen § 10 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag § 11 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung § 27 Mitversicherte Personen § 12 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung § 28 Abtretungsverbot § 13 Beitragsregulierung § 29 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung § 14 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung § 30 Verjährung § 15 Beitragsangleichung § 31 Zuständiges Gericht § 32 Anzuwendendes Recht Dauer und Ende des Vertrages/Kündigung § 16 Dauer und Ende des Vertrages § 17 Wegfall des versicherten Risikos Umfang des Versicherungsschutzes (4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; 1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall (5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung; 1.1 Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während (6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Ersatzleistungen. Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge 2 Vermögensschaden, Abhandenkommen von Sachen hatte, aufgrund Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung erweitert werden auf die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen gesetzlicher Haftpfl ichtbestimmungen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen privatrechtlichen Inhalts 2.1 Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen Sachschäden entstanden sind; wird. 2.2 Schäden durch Abhandenkommen von Sachen; hierauf finden Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung. des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, 3 Versichertes Risiko kommt es nicht an. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht 1.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im der Leistung; Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch (2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen durchführen zu können; sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss geschuldeten Erfolges; der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in § 4 näher geregelt sind. Seite 8 von 19 degenia Versicherungsdien degenia degenia Versicherungsienst Versicherungsdienst AG AG | Brückes | Brückes 63-63a 63-63 | 55545 a | 55545 BadBad Kreuznach Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545 [Seite 9] 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom jedoch unter den Voraussetzungen von § 21 kündigen. Anspruch des Dritten freizustellen. 4 Vorsorgeversicherung 5.2 Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche 4.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort Versicherungsnehmers abzugeben. versichert. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über (1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer Kosten. die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 5.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders verstrichen war. vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. (2) Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen 5.4 Erlangt der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter das angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach zu fordern, so ist der Versicherer zur Ausübung dieses Rechts Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der bevollmächtigt. Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 6 Begrenzung der Leistungen 4.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung 6.1 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem bis zur Einigung im Sinne von § 4.1 (2) auf den Betrag von EUR Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen 1.000.000 für Personenschäden und EUR 500.000 für begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz Sachschäden und – soweit vereinbart – EUR 50.000 für auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Vermögensschäden begrenzt, sofern nicht im Versicherungsschein geringere Versicherungssummen festgesetzt 6.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die sind. Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache 4.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. (1) aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, 6.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese (2) aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; - auf derselben Ursache, (3) die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder (4) die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern - auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln sind. beruhen. 5 Leistungen der Versicherung 6.4 Falls besonders vereinbart, beteiligt sich der 5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Schadensersatzleistung (Selbstbehalt). Soweit nicht etwas Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatz- anderes vereinbart wurde, ist der Versicherer auch in diesen verpflichtungen. Fällen zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, 6.5 Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung 6.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Gesamthöhe dieser Ansprüche. Seite 9 von 19 degenia Versicherungsdien degenia degenia Versicherungsienst Versicherungsdienst AG AG | Brückes | Brückes 63-63a 63-63 | 55545 a | 55545 BadBad Kreuznach Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545 [Seite 10] 6.7 Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten 7.2 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die - Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom - Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben. Versicherer erstattet. 7.3 Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder Zusagen Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Versicherungsnehmers hinausgehen. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 7.4 Haftpflichtansprüche in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. (1) des Versicherungsnehmers selbst oder der in § 7.5 benannten Personen gegen die Mitversicherten, Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme Versicherungsvertrages, oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen (3) zwischen mehreren Mitversicherten desselben Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme Versicherungsvertrages. abgesetzt. 7.5 Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer 6.8 Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer 6.9 Kumulklausel Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, 6.9.1 Beruhen mehrere Versicherungsfälle auf derselben Ursache Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie und besteht für einen Teil (oder mehrere) dieser Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein Versicherungsfälle Versicherungsschutz über die Betriebs- und familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Berufs-Haftpflichtversicherung und/oder über einen anderen Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). Teil (oder mehrere) über die Umwelt-Haftpflichtversicherung und/oder für einen weiteren Teil (oder mehrere) über die (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Umweltschadensversicherung, so liegt ein Kumulfall vor, wenn Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt mindestens zwei dieser Bausteine betroffen sind. geschäftsfähige oder betreute Person ist; 6.9.2 Im Kumulfall besteht für jeden dieser Versicherungsfälle (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsschutz nur im Rahmen der für den jeweiligen Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder Baustein vereinbarten Versicherungssummen unter öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; Berücksichtigung einer Gesamtleistung des Versicherers für derartige Kumulfälle von höchstens 6.000.000 EUR. (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene 6.9.3 Im Kumulfall gelten die Versicherungsfälle als in dem Zeitpunkt Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft eingetreten, in dem der erste Versicherungsfall eingetreten ist. bürgerlichen Rechts ist; 6.9.4 Ist für den Versicherungsfall sowohl in der Betriebs-/Berufs- (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine Haftpflichtversicherung, der Umwelt-Haftpflicht-Versicherung als eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; auch in der Umweltschadensversicherung ein Selbstbehalt vereinbart, kommt im Kumulfall der höchste der Selbstbehalte (6) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern; zur Anwendung. Ist nur für einen Baustein ein Selbstbehalt vereinbart, kommt dieser zur Anwendung. zu § 7.4 und § 7.5: 6.9.5 Die vorstehenden Regelungen finden auch Anwendung, sofern Die Ausschlüsse unter § 7.4 und § 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich für die Umwelt-Haftpflichtversicherung bzw. Umweltschadens- auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort versicherung eigenständige Verträge bestehen. genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben. 7 Ausschlüsse Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht 7.6 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherung ausgeschlossen: Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie 7.1 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. vorsätzlich herbeigeführt haben. 7.7 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Seite 10 von 19 degenia Versicherungsdien degenia degenia Versicherungsienst Versicherungsdienst AG AG | Brückes | Brückes 63-63a 63-63 | 55545 a | 55545 BadBad Kreuznach Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545 [Seite 11] (1) die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 7.10 (b) Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch des Versicherungsnehmer an diesen Sachen (Bearbeitung, Umwelteinwirkung. Reparatur, Beförderung, Prüfung und dgl.) entstanden sind; bei unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als Dieser Ausschluss gilt nicht diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Tätigkeit betroffen waren; (1) im Rahmen der Versicherung privater Haftpflichtrisiken (2) die Schäden dadurch entstanden sind, dass der oder Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeiten (als Werkzeug, (2) für Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte Hilfsmittel, Materialablagefläche und dgl.) benutzt hat; bei oder gelieferte Erzeugnisse (auch Abfälle), durch Arbeiten oder unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als sonstige Leistungen nach Ausführung der Leistung oder nach diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Benutzung Abschluss der Arbeiten entstehen (Produkthaftpflicht). betroffen waren; Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden durch (3) die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Umwelteinwirkung, die aus der Planung, Herstellung, Lieferung, des Versicherungsnehmer entstanden sind und sich diese Sachen Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung von oder - sofern es sich um unbewegliche Sachen handelt - deren Teile im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit - Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe befunden haben; dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu Versicherungsnehmer beweist, dass er zum Zeitpunkt der befördern oder wegzuleiten (WHG-Anlagen); Tätigkeit offensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Schäden getroffen hatte. - Anlagen gemäß Anhang 1 oder 2 zum Umwelthaftungs- gesetz (UmweltHG-Anlagen); zu § 7.6 und § 7.7: - Anlagen, die nach dem Umweltschutz dienenden Sind die Voraussetzungen der Ausschlüsse in § 7.6 und § 7.7 in der Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht Person von Angestellten, Arbeitern, Bediensteten, unterliegen; Bevollmächtigten oder Beauftragten des Versicherungsnehmers gegeben, so entfällt gleichfalls der Versicherungsschutz, und zwar - Abwasseranlagen sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die durch den Versicherungsvertrag etwa mitversicherten Personen. oder Teilen resultieren, die ersichtlich für solche Anlagen bestimmt sind. 7.8 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, 7.11 Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, 7.12 Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der mittelbarem Zusammenhang stehen mit energiereichen Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur ionisierenden Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt. oder Röntgenstrahlen). Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im 7.13 Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die auf Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben. (1) gentechnische Arbeiten, 7.9 Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommenden (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Schadenereignissen; Ansprüche aus § 110 Sozialgesetzbuch VII sind jedoch mitversichert. (3) Erzeugnisse, die 7.10 (a) Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer wegen - Bestandteile aus GVO enthalten, Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder anderer auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden - aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden. nationalen Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden. Dies 7.14 Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, welche entstehen durch gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen (1) Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer handelt, Inhalts auf Erstattung der durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in Anspruch genommen wird. (2) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen, Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche (3) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer. erhalten, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes oder anderer auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) 7.15 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der basierender nationaler Umsetzungsgesetze bereits aufgrund Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts es sich handelt um Schäden aus gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden könnten. (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten, Dieser Ausschluss gilt nicht im Rahmen der Versicherung privater Haftpflichtrisiken. (2) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten, Seite 11 von 19 degenia Versicherungsdien degenia degenia Versicherungsienst Versicherungsdienst AG AG | Brückes | Brückes 63-63a 63-63 | 55545 a | 55545 BadBad Kreuznach Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545 [Seite 12] (3) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaus- 9.3 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen tausch, Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der (4) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen. Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht 7.16 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder zu vertreten hat. Namensrechtsverletzungen. 10 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag 7.17 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen 10.1 Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, Diskriminierungen. am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. 7.18 Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die aus der Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen resultieren. Das Gleiche gilt für Sachschäden, die durch Krankheit Zeitpunkt erfolgt. der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht 10.2 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat. er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Beginn des Versicherungsschutzes / Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Beitragszahlung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der 8 Beginn des Versicherungsschutzes Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei 8.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1 Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den zahlt. § 10.3 und 10.4 mit dem Fristablauf verbunden sind. 8.2 Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzigen 10.3 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist Betrag (Einmalbetrag), durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichtet werden. Die zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Versicherungsperiode umfasst bei unterjähriger Beitragszahlung Zahlungsaufforderung nach § 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr wurde. bzw. ein halbes Jahr. 8.3 Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die 10.4 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat. ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach § 10.2 9 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster oder einmaliger Abs. 3 darauf hingewiesen hat. Beitrag Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich Versicherungsschutz. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach nach Vertragsschluss zu zahlen. § 10.3 bleibt unberührt. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des 11 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die erste Rate berechtigten Einziehung nicht widerspricht. als erster Beitrag. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des 9.2 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer die Einzugsermächtigung widerrufen hat, Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des gemacht hat. Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist Seite 12 von 19 degenia Versicherungsdien degenia degenia Versicherungsienst Versicherungsdienst AG AG | Brückes | Brückes 63-63a 63-63 | 55545 a | 55545 BadBad Kreuznach Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545 [Seite 13] zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist. Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten 12 Beitragszahlung Schadenfälle. Gestrichen. 15.3 Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle 13 Beitragsregulierung einer Verminderung verpflichtet, die Folgebeiträge um den sich aus § 15.2 ergebenden Prozentsatz zu verändern 13.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob (Beitragsangleichung). Der veränderte Folgebeitrag wird dem und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den Versicherungsnehmer mit der Beitragsrechnung bekannt früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann gegeben. auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Prozentsatz als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine diese Jahre nach §15.2 ermittelt hat, so darf der Versicherer die Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Folgebeiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Durchschnitt seiner Schadenzahlungen nach seinen Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat; Angaben kein Verschulden trifft. diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde. 13.2 Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt 15.4 Liegt die Veränderung nach § 15.2 oder 15.3 unter 5 Prozent, der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs den folgenden Jahren zu berücksichtigen. der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung entsprechend § 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des 16 Dauer und Ende des Vertrages Mindestbeitrags werden berücksichtigt. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit 13.3 Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, abgeschlossen. kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum 16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist. nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrages 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der erfolgten. Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres 14 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur jeweiligen Jahres zugegangen sein. Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. 17 Wegfall des versicherten Risikos Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so 15 Beitragsangleichung erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken. Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, 15.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung. wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt Sie wird jeweils ab Beginn desjenigen Versicherungsjahres beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt. wirksam, das ab dem 1. Juli beginnt. Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme sowie Mietwert berechnet 18 Kündigung nach Beitragsangleichung werden, findet keine Beitragsangleichung statt. Mindest- oder Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Grundbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der § 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes Beitragsberechnung der Beitragsangleichung. ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des 15.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem die Beiträge der ab dem 1. Juli beginnenden Versicherungsjahre, Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam um welchen Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der werden sollte. Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den einzelnen Schadenfall Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe Kündigungsrecht. der Versicherungsleistungen. Seite 13 von 19 degenia Versicherungsdien degenia degenia Versicherungsienst Versicherungsdienst AG AG | Brückes | Brückes 63-63a 63-63 | 55545 a | 55545 BadBad Kreuznach Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545 [Seite 14] 19 Kündigung nach Versicherungsfall Versicherer hätte zugehen müssen, und der Versicherer den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht 19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn geschlossen hätte. - vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet Der Versicherungsschutz lebt wieder auf und besteht für alle wurde oder Versicherungsfälle, die frühestens einen Monat nach dem Zeitpunkt eintreten, in dem der Versicherer von der Veräußerung - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter Kenntnis erlangt. Dies gilt nur, wenn der Versicherer in diesem den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Monat von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht gerichtlich zugestellt wird. hat. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens Der Versicherungsschutz fällt trotz Verletzung der Anzeigepflicht einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung nicht weg, wenn dem Versicherer die Veräußerung in dem der Klage zugegangen sein. Zeitpunkt bekannt war, in dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. 19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der 21 Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die von Rechtsvorschriften Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres, wirksam wird. bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer 20 Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat. 20.1 Wird ein Unternehmen, für das eine Haftpflichtversicherung 22 Mehrfachversicherung besteht, an einen Dritten veräußert, tritt dieser an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines 22.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Eigentums sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Versicherungsverträgen versichert ist. Rechte und Pflichten ein. 22.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen. Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird. 22.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der 20.2 Das Versicherungsverhältnis kann in diesem Falle Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis - durch den Versicherer dem Dritten gegenüber mit einer Frist von erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu einem Monat, dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht. - durch den Dritten dem Versicherer gegenüber mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres Obliegenheiten des in Textform gekündigt werden. Versicherungsnehmers 20.3 Das Kündigungsrecht erlischt, wenn 23 Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers - der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats von dem 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über Zeitpunkt an ausübt, in welchem er vom Übergang auf gefahrerhebliche Umstände den Dritten Kenntnis erlangt; Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner - der Dritte es nicht innerhalb eines Monats nach dem Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Übergang ausübt, wobei das Kündigungsrecht bis zum Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers bleibt, in dem der Dritte von der Versicherung Kenntnis erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu erlangt. schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor 20.4 Erfolgt der Übergang auf den Dritten während einer laufenden Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne Versicherungsperiode und wird das Versicherungsverhältnis nicht des Satzes 1 stellt. gekündigt, haften der bisherige Versicherungsnehmer und der Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Dritte für den Versicherungsbeitrag dieser Periode als Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag Gesamtschuldner. überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. 20.5 Der Übergang eines Unternehmens ist dem Versicherer durch den Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers bisherigen Versicherungsnehmer oder den Dritten unverzüglich geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, anzuzeigen. muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen. Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem Seite 14 von 19 degenia Versicherungsdien degenia degenia Versicherungsienst Versicherungsdienst AG AG | Brückes | Brückes 63-63a 63-63 | 55545 a | 55545 BadBad Kreuznach Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545 [Seite 15] 23.2 Rücktritt Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf (1) Unvollständige und unrichtige Angaben zu den die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere gefahrerheblichen Umständen berechtigen den Versicherer, vom Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. ein Umstand nicht oder unrichtig angezeigt wurde, weil sich der Versicherungsnehmer der Kenntnis der Wahrheit arglistig Dem Versicherer stehen die Rechte nach den § 23.2 und 23.3 nur entzogen hat. zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Der Rücktritt kann nur innerhalb eines Monats erfolgen. Die Frist Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt. Der Rücktritt Der Versicherer kann sich auf die in den § 23.2 und 23.3 erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Versicherungsnehmer. genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. (2) Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die 23.4 Anfechtung unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger steht dem Versicherer der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertragszeit entspricht. Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. 24 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Besonders gefahrdrohende Umstände hat der (3) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen darf er den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, Versicherungsnehmer nachweist, dass der unvollständig oder gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend. unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der 25 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die 25.1 Jeder Versicherungsfall ist, auch wenn noch keine Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. Schadenersatzansprüche erhoben worden sind, dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn gegen Dem Versicherer steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum den Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche geltend gemacht Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen werden. Vertragszeit entspricht. 25.2 Der Versicherungsnehmer muss nach Möglichkeit für die 23.3 Beitragsänderung oder Kündigungsrecht Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für den Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Versicherungsnehmer zumutbar ist. Er hat dem Versicherer Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versicherer den Vertrag und ihn bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform unterstützen. Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers kündigen. für die Bearbeitung des Schadens Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Schriftstücke übersandt werden. Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. 25.3 Wird gegen den Versicherungsnehmer ein staatsanwalt- schaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder ihm gerichtlich der den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, Streit verkündet, hat er dies unverzüglich anzuzeigen. aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers 25.4 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat der Versicherungsnehmer Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz muss der die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Versicherungsnehmer fristgemäß Widerspruch oder die sonst Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung des Vertragsbestandteil. Versicherers bedarf es nicht. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 25.5 Wird gegen den Versicherungsnehmer ein Haftpflichtanspruch 10% oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den gerichtlich geltend gemacht, hat er die Führung des Verfahrens nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer dem Versicherer zu überlassen. Der Versicherer beauftragt im den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung Namen des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt. Der des Versicherers fristlos in Textform kündigen. Versicherungsnehmer muss dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Der Versicherer muss die ihm nach § 23.2 und 23.3 zustehenden Unterlagen zur Verfügung stellen. Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Seite 15 von 19 degenia Versicherungsdien degenia degenia Versicherungsienst Versicherungsdienst AG AG | Brückes | Brückes 63-63a 63-63 | 55545 a | 55545 BadBad Kreuznach Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545 [Seite 16] 26 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine 26.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit aus diesem Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber Vertrag, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats ab die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Der drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der gilt entsprechend für den Fall einer Namensänderung des Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheits- Versicherungsnehmers. verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der 26.2 Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt, gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen der § 29.2 verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz. entsprechende Anwendung. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des 30 Verjährung Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. 30.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Der vollständige oder teilweise Wegfall des Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Versicherungsschutzes hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungs- 30.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem obliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz 31 Zuständiges Gericht bestehen. 31.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen verletzt hat. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob 31.2 Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen der Versicherer ein ihm nach § 26.1 zustehendes Kündigungsrecht Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht ausübt. erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig Weitere Bestimmungen ist. Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn 27 Mitversicherte Person der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche eine eingetragene Partnergesellschaft ist. gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten 31.3 Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Vorsorgeversicherung (§ 4) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den in der Person eines Mitversicherten entsteht. Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den 32 Anzuwendendes Recht Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. verantwortlich. 33 Begriffsbestimmung 28 Abtretungsverbot Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Versicherungsjahr: Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von geschädigten Dritten ist zulässig. zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr 29 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre. 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. Seite 16 von 19 degenia Versicherungsdien degenia degenia Versicherungsienst Versicherungsdienst AG AG | Brückes | Brückes 63-63a 63-63 | 55545 a | 55545 BadBad Kreuznach Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545 [Seite 17] Besondere Bedingungen für die degenia Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (BBR) – Stand 02/2018 – Gewässerschaden- 3 Versicherungsleistungen Haftpflichtversicherung Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten (Stand 02.2018) Versicherungssumme je Versicherungsfall gewährt. Die Gesamt- leistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe. Wenn der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Betrieb oder Beruf ausübt, wird der Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus 4 Eingeschlossene Schäden der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung nur durch eine besondere Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gewährt. Eingeschlossen sind abweichend von § 1 AHB 2018 – auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an Diese Mitversicherung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer Teile des unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch Grundstücks Betriebsfremden überlässt. Es handelt sich in diesem Fall um verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestim- ein Zusatzrisiko zur Betriebshaftpflichtversicherung. mungswidrig aus der Anlage (gem. § 1) ausgetreten sind. Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe in die Sachen. Der Bestimmungen für Wohnungseigentum gelten gleichermaßen für Teil- Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des eigentum (z. B. gewerblich genutzte Räume). Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. 1 Versicherte Anlagen 2 Vorsorgeversicherung Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage (gem. § 1) selbst. 3 Versicherungsleistungen 4 Eingeschlossene Schäden Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst 5 Rettungskosten zu tragen. 6 Pflichtwidrigkeiten/Verstöße 7 Gemeingefahren 5 Rettungskosten 8 Umweltschadenversicherung (Ökoschutzversicherung) Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im 1 Versicherte Anlagen Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Versichert ist die Haftpflicht des Gutachterkosten werden vom Versicherer insoweit übernommen, Versicherungsnehmers als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versiche- rungssumme nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten  als Inhaber der im Versicherungsschein oder seinen bleibt es bei der Regelung der AHB 2018. Nachträgen angegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und gelagerten Stoffe; außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme  für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minde- chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers rung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers. einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). 6 Pflichtwidrigkeiten/Verstöße Soweit im Versicherungsschein und seinen Nachträgen sowie im Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Ver- Folgenden nichts anderes bestimmt ist, finden die Allgemeinen sicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz 2018) Anwendung. dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbei- Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungsnehmer geführt haben. durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat für den 7 Gemeingefahren Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die un- genommen werden. mittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, Inneren Unruhen, Generalstreik Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Hand beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, Betrieb des Versicherungsnehmers gem. Sozialgesetzbuch VII soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. handelt. Risikobeschreibungen 2 Vorsorgeversicherung Die Gewässerschadenversicherung im Umfange dieser Bedingung bezieht sich nicht nur auf die Haftpflicht aus § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes, Die Bestimmungen der §§ 3.1 (3) und 4 AHB 2018 – sondern auch auf alle anderen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Vorsorgeversicherung – finden keine Anwendung. privatrechtlichen Inhalts.Nicht zum versicherten Risiko gehört, was nicht Seite 17 von 19 degenia Versicherungsdien degenia degenia Versicherungsienst Versicherungsdienst AG AG | Brückes | Brückes 63-63a 63-63 | 55545 a | 55545 BadBad Kreuznach Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545 [Seite 18] ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach besonderen 6.2 Nicht versichert sind Vereinbarungen beitragsfrei eingeschlossen ist. 6.2.1 Pflichten und Ansprüche, soweit sich diese gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter) richten, die Mitversichert ist auch die Haftpflicht aus Gewässerschäden, die dadurch den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von entstehen, dass aus den versicherten Behältern gewässerschädliche Stoffe Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen. gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. Die Verbindung oder Vermischung gewässerschädlicher Stoffe mit Wasser 6.2.2 Pflichten und Ansprüche wegen Schäden gilt nicht als allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit.  die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen; Rettungskosten gem. § 5 entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen als  die durch gewerbliche Abwässer von unterirdischen unvermeidbar angesehen werden durfte. Für die Erstattung von Rettungs- Abwasseranlagen ausgehen; kosten ist es unerheblich, aus welchem Rechtsgrund (öffentlich-rechtlich  für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen oder privatrechtlich) der Versicherungsnehmer zur Zahlung dieser Kosten Versicherungsvertrag (z.B. Gewässerschadenhaftpflichtver- verpflichtet ist. sicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können. Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wiederherstellung des 6.3 Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung Zustands von Grundstücks- und Gebäudeteilen – auch des Versicherungs- betragen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme nehmers –, wie er vor Beginn der Rettungsmaßnahmen bestand. Ein- 3.000.000 EUR. tretende Wertverbesserungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Reparatur 6.4 Ausland oder Erneuerung der Anlage selbst ohnehin entstanden wären, sind abzu- ziehen. Versichert sind abweichend von § 7.9 AHB 2018 im Umfang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU- Abweichend von § 1 sind Familienangehörige des Versicherungsnehmers Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende oder andere Personen, die gefälligkeitshalber diese Tätigkeiten ausüben, Versicherungsfälle. mitversichert für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von §7.9 Anspruch genommen werden. AHB 2018 auch für Pflichten und Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o.g. EU-Richtlinie 8 Umweltschadensversicherung (Ökoschutzversicherung) nicht überschreiten. 8.1 Mitversichert sind abweichend von § 1.1 AHB 2018 öffentlich- rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umwelt- schäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages  die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder  die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist. Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko). Umweltschaden ist eine Schädigung  von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,  des Gewässers einschließlich Grundwasser,  des Bodens. Mitversichert sind, teilweise abweichend von § 7.6 AHB 2018, Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind. . Seite 18 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de degenia Versicherungsdien [Seite 19] I Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“ Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende Vereinbarung: Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1-3. Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe. Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0. Entsprechend des vereinbarten Selbstbehaltes, zum Beispiel : SF 0 SB 250 EUR SF 1 SB 250 EUR SF 2 SB 250 EUR SF 3 SB 0 EUR Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2. Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1. Die Schadenabteilung wird im Schadenfall darüber in Kenntnis gesetzt, ob die SB abgezogen werden kann oder nicht. Innovationsklausel/Bedingungsverbesserungen Werden die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. Wechsel des Versicherers Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem Beitrag / gleichbleibendem Beitragssatz. Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen. Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Beitragsanpassung In Erweiterung der § 15 AHB 2018 ist die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese Verträge, überschreiten. Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik sind anzuwenden. Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres in Kraft. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages schriftlich mit. Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren: Erhöht der Versicherer die Beiträge, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag kündigen Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt werden. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam. Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG  Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen Versicherer durch.  Degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen, Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Beiträge gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia eingegangen sind.  Degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären.  Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des Versicherungsnehmers. Seite 19 von 19 degenia Versicherungsdien degenia degenia Versicherungsienst Versicherungsdienst AG AG | Brückes | Brückes 63-63a 63-63 | 55545 a | 55545 BadBad Kreuznach Kreuznach | Serviceline | Serviceline 0671 0671 84003-0 84003-0 | www.degenia.de | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545
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