Volltext aufklappen: Bedingungen Gewässerschadenhaftpflicht Tarif T18 (05/2023)
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Kundeninformation
Vertragsunterlagen
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Tarif T 18 (Stand Mai 2023)
basic, classic, premium
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degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.
Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie
wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.
Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.
Ihre
degenia Versicherungsdienst AG
Inhaltsverzeichnis Seite
Produktinformationsblatt 03-04
Allgemeine Kundeninformationen 05-06
Mitteilung nach §19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz 07
Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung 08-16
Besondere Bedingungen für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung 17-18
I Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“ 19
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degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
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Produktinformationsblatt zur degenia Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand April 2018)
Unternehmen: Produkt:
degenia Versicherungsdienst AG degenia Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Deutschland
Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen
Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend
informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Gegenstand der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür
es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z. B.:
prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und gewerblich genutzte Anlagen.
unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder
Versichert ist Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des
von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. Öltank) und aus der Versicherungsnehmers hinausgehen.
Verwendung dieser gelagerten Stoffe für Personen-, Sach- und Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten
Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden. Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung ver-
Vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden durch einbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berück-
die Verschmutzung des Grundwassers durch Ihren Heizöltank sichtigen.
erfasst.
Der Versicherungsschutz gilt auch für:
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Personen, die Sie durch einen Arbeitsvertrag mit der
Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst
Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen
müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb
Betreuung der Grundstücke beauftragt haben,
haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
Gebotene Aufwendungen zur Minderung oder Vermeidung herausgenommen, z. B. alle Schäden:
von Schäden.
Versicherungssumme ! aus vorsätzlicher Handlung;
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie ! zwischen Mitversicherten;
Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein ! an gemieteten oder geliehenen Sachen.
entnehmen.
Wo bin ich versichert?
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gilt für eine Anlage zur Lagerung von gewässergefährlichen Stoffen, die sich auf dem im
Versicherungsschein genannten Grundstück befindet und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn sie auf diese Anlage im
Inland zurückzuführen sind.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
- Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
- Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
- Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
- Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei
der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren
Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
sein. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich.
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AG | Brückes
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0671 0671
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| www.degenia.de
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Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsklausel).
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung
muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir
können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Abschaffung
des Öltanks. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
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Allgemeine Kundeninformationen
Angaben der Gesellschaften Die Anschrift lautet:
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen
Gesellschaften. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot Versicherungsombudsmann e. V.
zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Angebot. Postfach 080632, D-10006 Berlin
Tel.: +49 (0) 800 - 369 600 0, Fax: 0800/3699000
I. ALTE LEIPZIGER Versicherung AG E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
1. Identität des Versicherers:
ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns
Rechtsform: Aktiengesellschaft bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend.
Registergericht: Amtsgericht Bad Homburg Weitere Informationen finden Sie im Internet, unter
Registernummer: HRB 1585 www.versicherungsombudsmann.de.
St. – Nr. 807/V90807004611 (VersStG)
811189884 (UStG) Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen
Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Walter Botermann Rechtsweg zu beschreiten.
Vorstand: Kai Waldmann
Marcus Tersi Online-Streitbeilegungs-Plattform
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
Hausanschrift: Alte Leipziger-Platz 1, Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden
61440 Oberursel Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können diese
(ladungsfähige Anschrift) Plattform unter folgenden Voraussetzungen nutzen:
2. Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter 1 Sie sind Verbraucher und leben in der Europäischen Union (EU).
– entfällt – 2 Sie haben einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg
(bspw. über diese Internetseite oder per E-Mail) beantragt bzw.
3. Hauptgeschäftstätigkeit geschlossen.
Die Alte Leipziger Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen
Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach- 7.Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
und Rechtsschutzversicherung berechtigt. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag und
4. Aufsichtsbehörde den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters.
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bereich Versicherungen 8. Gesamtbeitrag
Graurheindorfer Straße 108 Die Höhe des Einzelbeitrags, den zu entrichtenden Gesamtbeitrag
53117 Bonn einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für
den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne ausgewiesen.
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
9. Zusätzlich anfallende Kosten
5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in erhoben.
Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach:
Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei-
Anschrift: teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz-
degenia Versicherungsdienst AG liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können.
Brückes 63 – 63 A
55545 Bad Kreuznach 10. Zahlweise
Je nach Vereinbarung wird der Beitrag monatlich, vierteljährlich,
Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer) halbjährlich oder jährlich gezahlt. Zuschläge für unterjährige Zahlweise
Vorstand: Halime Koppius können hierbei berechnet werden.
Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221
Erstbeitrag
6. Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsstellen Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn
Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des
Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Versicherungsscheins erfolgt.
die:
Folgebeitrag
degenia Versicherungsdienst AG Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im
Brückes 63 – 63 A Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
55545 Bad Kreuznach Zeitraums bewirkt ist.
Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie das SEPA-Lastschrift-Mandat
außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
nehmen. Der Risikoträger ist Mitglied im Verein Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im
Versicherungsombudsmann e. V. und hat sich verpflichtet, an diesem Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten
Einziehung nicht widersprechen.
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| Brückes 63-63a
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a | 55545 BadBad Kreuznach
Kreuznach | Serviceline
| Serviceline 0671
0671 84003-0
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11. Gültigkeit der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der
Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu
(Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier
Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt Besondere Hinweise
worden ist. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen
Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor
12. Zustandekommen des Vertrags Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht
Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
inhaltlich übereinstimmenden Vertragserklärungen (Willenserklärungen) Soweit eine vorläufige Deckung erteilt wurde, endet diese mit dem
zustande, wenn Sie die Vertragserklärungen nicht innerhalb von zwei Zugang des Widerrufs bei uns.
Wochen widerrufen.
Ende der Widerrufsbelehrung
Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen
Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf
die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein 17. Laufzeit des Vertrages
gesondert aufgeführt. Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem
Antrag.
13. Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer
angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem
von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform
Für den Fall, dass Sie der erste oder einmalige Beitrag nicht unverzüglich, zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder
sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.
Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte
Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- 18. Beendigung eines Vertrages
mationsblatt enthalten. Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. auch vor
Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, von Ihnen gekündigt werden.
14. Bindefristen Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung in Textform gegenüber
Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen der degenia Versicherungsdienst AG zu erfolgen hat.
Monat gebunden.
19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem
beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbe- zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend
stimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, machen
die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsver-
tragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG- 20. Vertragssprache
Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Die Sprache für die Vertragsbedingungen, sämtliche
Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der
gemäß §312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Vertragslaufzeit ist deutsch.
Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
degenia Versicherungsdienst AG
Brückes 63 – 63 a,
55545 Bad Kreuznach
Fax-Nr.: 0671/84003-29,
E-Mail: info@degenia.de
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 wirksam ausgeübt, sind Sie auch an
einem mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht
mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er
einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine
Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage
einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft.
Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
16. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und
wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil
des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt,
dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um
einen Betrag in Höhe von 1/360 des von Ihnen für ein Jahr zu zahlenden
Beitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt
unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt
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degenia Versicherungsienst
Versicherungsdienst AG AG | Brückes
| Brückes 63-63a
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a | 55545 BadBad Kreuznach
Kreuznach | Serviceline
| Serviceline 0671
0671 84003-0
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| www.degenia.de
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Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer,
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia
Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.
Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? 3. Vertragsänderung
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
Anzeige verpflichtet. rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Anzeigepflicht verletzt wird?
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Ausübung unserer Rechte
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
hätten. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet,
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
richtig angegebene Umstand für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
entspricht. arglistig verletzt haben.
2. Kündigung Stellvertretung durch eine andere Person
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
kündigen. Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als
auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
Bedingungen, geschlossen hätten. Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2018)
– Stand 02/2018
Umfang des Versicherungsschutzes § 18 Kündigung nach Beitragsangleichung
§ 19 Kündigung nach Versicherungsfall
§1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall § 20 Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen
§2 Vermögensschäden, Abhandenkommen von Sachen § 21 Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder
§3 Versichertes Risiko Erlass von Rechtsvorschriften
§4 Vorsorgeversicherung § 22 Mehrfachversicherung
§5 Leistungen der Versicherung
§6 Begrenzung der Leistungen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
§7 Ausschlüsse
§ 23 Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers
Beginn des Versicherungsschutzes/Beitragszahlung § 24 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
§ 25 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
§8 Beginn des Versicherungsschutzes § 26 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten
§9 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder
einmaliger Beitrag Weitere Bestimmungen
§ 10 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
§ 11 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung § 27 Mitversicherte Personen
§ 12 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung § 28 Abtretungsverbot
§ 13 Beitragsregulierung § 29 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung
§ 14 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung § 30 Verjährung
§ 15 Beitragsangleichung § 31 Zuständiges Gericht
§ 32 Anzuwendendes Recht
Dauer und Ende des Vertrages/Kündigung
§ 16 Dauer und Ende des Vertrages
§ 17 Wegfall des versicherten Risikos
Umfang des Versicherungsschutzes (4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf
ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall
(5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der
Leistung;
1.1 Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos
für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während
(6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender
der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen
Ersatzleistungen.
Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-,
Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge
2 Vermögensschaden, Abhandenkommen von Sachen
hatte, aufgrund
Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung
erweitert werden auf die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen
gesetzlicher Haftpfl ichtbestimmungen
Inhalts des Versicherungsnehmers wegen
privatrechtlichen Inhalts
2.1 Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch
von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen
Sachschäden entstanden sind;
wird.
2.2 Schäden durch Abhandenkommen von Sachen; hierauf finden
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung
dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.
des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der
Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat,
3 Versichertes Risiko
kommt es nicht an.
3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
1.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es
sich um gesetzliche Ansprüche handelt,
(1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen
angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
(1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus
Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt
(2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im
der Leistung;
Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen
Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch
(2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung
von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
durchführen zu können;
sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder
Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
(3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes
oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung
(3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss
geschuldeten Erfolges;
der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die
in § 4 näher geregelt sind.
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degenia Versicherungsienst
Versicherungsdienst AG AG | Brückes
| Brückes 63-63a
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a | 55545 BadBad Kreuznach
Kreuznach | Serviceline
| Serviceline 0671
0671 84003-0
84003-0 | www.degenia.de
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st AG | Brückes
63-63 a | 55545
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3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers
versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der
neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom
jedoch unter den Voraussetzungen von § 21 kündigen. Anspruch des Dritten freizustellen.
4 Vorsorgeversicherung 5.2 Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des
Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche
4.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des
entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort Versicherungsnehmers abzugeben.
versichert.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über
(1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist
des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den
anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine
Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer Kosten.
die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das
neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 5.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses,
das einen unter den Versicherungsschutz fallenden
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines
wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer
neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die
Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders
verstrichen war. vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
(2) Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen 5.4 Erlangt der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter das
angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente
die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach zu fordern, so ist der Versicherer zur Ausübung dieses Rechts
Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der bevollmächtigt.
Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen
Entstehung. 6 Begrenzung der Leistungen
4.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung 6.1 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem
bis zur Einigung im Sinne von § 4.1 (2) auf den Betrag von EUR Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen
1.000.000 für Personenschäden und EUR 500.000 für begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz
Sachschäden und – soweit vereinbart – EUR 50.000 für auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Vermögensschäden begrenzt, sofern nicht im
Versicherungsschein geringere Versicherungssummen festgesetzt 6.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die
sind. Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle
Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache
4.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
(1) aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, 6.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende
Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im
Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,
wenn diese
(2) aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- auf derselben Ursache,
(3) die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht
unterliegen; - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere
sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
(4) die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im
Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern - auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln
sind.
beruhen.
5 Leistungen der Versicherung
6.4 Falls besonders vereinbart, beteiligt sich der
5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im
Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Versicherungsschein festgelegten Betrag an der
Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Schadensersatzleistung (Selbstbehalt). Soweit nicht etwas
Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatz- anderes vereinbart wurde, ist der Versicherer auch in diesen
verpflichtungen. Fällen zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
verpflichtet.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der
Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, 6.5 Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden
Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse
und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung 6.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer
binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur
Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Gesamthöhe dieser Ansprüche.
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6.7 Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten 7.2 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch
Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren
Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch
verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die - Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme
bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom - Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben.
Versicherer erstattet.
7.3 Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder Zusagen
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des
Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Versicherungsnehmers hinausgehen.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
7.4 Haftpflichtansprüche
in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des
Versicherungsfalles. (1) des Versicherungsnehmers selbst oder der in § 7.5 benannten
Personen gegen die Mitversicherten,
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der
Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben
muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme Versicherungsvertrages,
oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende
Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen (3) zwischen mehreren Mitversicherten desselben
Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme Versicherungsvertrages.
abgesetzt.
7.5 Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer
6.8 Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines
Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in
Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im
der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten
nicht aufzukommen. Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer
6.9 Kumulklausel Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und
Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder,
6.9.1 Beruhen mehrere Versicherungsfälle auf derselben Ursache Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie
und besteht für einen Teil (oder mehrere) dieser Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein
Versicherungsfälle Versicherungsschutz über die Betriebs- und familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie
Berufs-Haftpflichtversicherung und/oder über einen anderen Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
Teil (oder mehrere) über die Umwelt-Haftpflichtversicherung
und/oder für einen weiteren Teil (oder mehrere) über die (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der
Umweltschadensversicherung, so liegt ein Kumulfall vor, wenn Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt
mindestens zwei dieser Bausteine betroffen sind. geschäftsfähige oder betreute Person ist;
6.9.2 Im Kumulfall besteht für jeden dieser Versicherungsfälle (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der
Versicherungsschutz nur im Rahmen der für den jeweiligen Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder
Baustein vereinbarten Versicherungssummen unter öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
Berücksichtigung einer Gesamtleistung des Versicherers für
derartige Kumulfälle von höchstens 6.000.000 EUR. (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden
Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene
6.9.3 Im Kumulfall gelten die Versicherungsfälle als in dem Zeitpunkt Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft
eingetreten, in dem der erste Versicherungsfall eingetreten ist. bürgerlichen Rechts ist;
6.9.4 Ist für den Versicherungsfall sowohl in der Betriebs-/Berufs- (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine
Haftpflichtversicherung, der Umwelt-Haftpflicht-Versicherung als eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
auch in der Umweltschadensversicherung ein Selbstbehalt
vereinbart, kommt im Kumulfall der höchste der Selbstbehalte (6) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;
zur Anwendung. Ist nur für einen Baustein ein Selbstbehalt
vereinbart, kommt dieser zur Anwendung. zu § 7.4 und § 7.5:
6.9.5 Die vorstehenden Regelungen finden auch Anwendung, sofern Die Ausschlüsse unter § 7.4 und § 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich
für die Umwelt-Haftpflichtversicherung bzw. Umweltschadens- auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort
versicherung eigenständige Verträge bestehen. genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
leben.
7 Ausschlüsse
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht 7.6 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der
Versicherung ausgeschlossen: Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet,
geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie
7.1 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
vorsätzlich herbeigeführt haben.
7.7 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und
allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn
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(1) die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 7.10 (b) Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch
des Versicherungsnehmer an diesen Sachen (Bearbeitung, Umwelteinwirkung.
Reparatur, Beförderung, Prüfung und dgl.) entstanden sind; bei
unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als Dieser Ausschluss gilt nicht
diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Tätigkeit
betroffen waren; (1) im Rahmen der Versicherung privater Haftpflichtrisiken
(2) die Schäden dadurch entstanden sind, dass der oder
Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner
gewerblichen oder beruflichen Tätigkeiten (als Werkzeug, (2) für Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte
Hilfsmittel, Materialablagefläche und dgl.) benutzt hat; bei oder gelieferte Erzeugnisse (auch Abfälle), durch Arbeiten oder
unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als sonstige Leistungen nach Ausführung der Leistung oder nach
diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Benutzung Abschluss der Arbeiten entstehen (Produkthaftpflicht).
betroffen waren;
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden durch
(3) die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Umwelteinwirkung, die aus der Planung, Herstellung, Lieferung,
des Versicherungsnehmer entstanden sind und sich diese Sachen Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung von
oder - sofern es sich um unbewegliche Sachen handelt - deren
Teile im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit - Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe
befunden haben; dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu
Versicherungsnehmer beweist, dass er zum Zeitpunkt der befördern oder wegzuleiten (WHG-Anlagen);
Tätigkeit offensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen zur
Vermeidung von Schäden getroffen hatte. - Anlagen gemäß Anhang 1 oder 2 zum Umwelthaftungs-
gesetz (UmweltHG-Anlagen);
zu § 7.6 und § 7.7:
- Anlagen, die nach dem Umweltschutz dienenden
Sind die Voraussetzungen der Ausschlüsse in § 7.6 und § 7.7 in der Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht
Person von Angestellten, Arbeitern, Bediensteten, unterliegen;
Bevollmächtigten oder Beauftragten des Versicherungsnehmers
gegeben, so entfällt gleichfalls der Versicherungsschutz, und zwar - Abwasseranlagen
sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die durch den
Versicherungsvertrag etwa mitversicherten Personen. oder Teilen resultieren, die ersichtlich für solche Anlagen
bestimmt sind.
7.8 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an vom
Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, 7.11 Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest,
Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle
sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, 7.12 Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder
wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der mittelbarem Zusammenhang stehen mit energiereichen
Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur ionisierenden Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen
Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt. oder Röntgenstrahlen).
Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im 7.13 Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind
Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die auf
Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder
sonstigen Leistungen übernommen haben. (1) gentechnische Arbeiten,
7.9 Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommenden (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
Schadenereignissen; Ansprüche aus § 110 Sozialgesetzbuch VII
sind jedoch mitversichert. (3) Erzeugnisse, die
7.10 (a) Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer wegen - Bestandteile aus GVO enthalten,
Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder anderer auf
der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden - aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
nationalen Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden. Dies 7.14 Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, welche entstehen durch
gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer von einem Dritten
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen (1) Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer handelt,
Inhalts auf Erstattung der durch solche Umweltschäden
entstandenen Kosten in Anspruch genommen wird. (2) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche (3) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.
erhalten, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes
oder anderer auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) 7.15 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der
basierender nationaler Umsetzungsgesetze bereits aufgrund Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts es sich handelt um Schäden aus
gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden
könnten. (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder
Veränderung von Daten,
Dieser Ausschluss gilt nicht im Rahmen der Versicherung privater
Haftpflichtrisiken. (2) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten,
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(3) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaus- 9.3 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen
tausch, Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag
zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der
(4) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen. Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht
7.16 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder zu vertreten hat.
Namensrechtsverletzungen.
10 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag
7.17 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane,
Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen 10.1 Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist,
Diskriminierungen. am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig.
7.18 Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die aus der Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im
Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
resultieren. Das Gleiche gilt für Sachschäden, die durch Krankheit Zeitpunkt erfolgt.
der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen
oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht 10.2 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der
Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass
dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat. er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.
Beginn des Versicherungsschutzes / Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug
entstandenen Schadens zu verlangen.
Beitragszahlung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der
8 Beginn des Versicherungsschutzes Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in
Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei
8.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn
angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im
ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1 Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den
zahlt. § 10.3 und 10.4 mit dem Fristablauf verbunden sind.
8.2 Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzigen 10.3 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist
Betrag (Einmalbetrag), durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis
oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichtet werden. Die zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der
Versicherungsperiode umfasst bei unterjähriger Beitragszahlung Zahlungsaufforderung nach § 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen
entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr wurde.
bzw. ein halbes Jahr.
8.3 Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die 10.4 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist
Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag
vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat. ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er den
Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach § 10.2
9 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster oder einmaliger Abs. 3 darauf hingewiesen hat.
Beitrag
Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der
9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den
von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für
Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein
Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich Versicherungsschutz. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach
nach Vertragsschluss zu zahlen. § 10.3 bleibt unberührt.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des 11 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung
Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist
der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag
eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer
Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die erste Rate berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
als erster Beitrag.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des
9.2 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen
Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie
beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen
gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für Versicherungsfälle, die
bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der
dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer die Einzugsermächtigung widerrufen hat,
Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu
oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der
diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
gemacht hat. Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist
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zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die
Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist. Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt
durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten
12 Beitragszahlung Schadenfälle.
Gestrichen.
15.3 Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle
13 Beitragsregulierung einer Verminderung verpflichtet, die Folgebeiträge um den sich
aus § 15.2 ergebenden Prozentsatz zu verändern
13.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob (Beitragsangleichung). Der veränderte Folgebeitrag wird dem
und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den Versicherungsnehmer mit der Beitragsrechnung bekannt
früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann gegeben.
auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die
Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers
Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren
nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Prozentsatz als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für
Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine diese Jahre nach §15.2 ermittelt hat, so darf der Versicherer die
Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Folgebeiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der
Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Durchschnitt seiner Schadenzahlungen nach seinen
Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat;
Angaben kein Verschulden trifft. diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach
dem vorstehenden Absatz ergeben würde.
13.2 Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers
oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt 15.4 Liegt die Veränderung nach § 15.2 oder 15.3 unter 5 Prozent,
der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in
versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte
Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung
entsprechend § 15.1 nach dem Versicherungsabschluss
eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des
16 Dauer und Ende des Vertrages
Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
13.3 Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung,
abgeschlossen.
kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu
machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum
16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die
sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem
Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung
Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der
statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird
jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei
Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrages
16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
erfolgten.
Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen
Zeitpunkt.
13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf
Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der
Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres
14 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer,
dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des
soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur
jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht,
in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
17 Wegfall des versicherten Risikos
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so
15 Beitragsangleichung
erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken. Dem
Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können,
15.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung.
wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt
Sie wird jeweils ab Beginn desjenigen Versicherungsjahres
beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
wirksam, das ab dem 1. Juli beginnt. Soweit die Beiträge nach
Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme sowie Mietwert berechnet
18 Kündigung nach Beitragsangleichung
werden, findet keine Beitragsangleichung statt. Mindest- oder
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß
Grundbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der
§ 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes
Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.
ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag
innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des
15.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für
Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem
die Beiträge der ab dem 1. Juli beginnenden Versicherungsjahre,
Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam
um welchen Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der
werden sollte.
Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum Betrieb der
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung
Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer
auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem
gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat.
Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem
Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere,
Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten
dabei auch die speziell durch den einzelnen Schadenfall
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein
veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe
Kündigungsrecht.
der Versicherungsleistungen.
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19 Kündigung nach Versicherungsfall Versicherer hätte zugehen müssen, und der Versicherer den mit
dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht
19.1 Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn geschlossen hätte.
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet Der Versicherungsschutz lebt wieder auf und besteht für alle
wurde oder Versicherungsfälle, die frühestens einen Monat nach dem
Zeitpunkt eintreten, in dem der Versicherer von der Veräußerung
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter Kenntnis erlangt. Dies gilt nur, wenn der Versicherer in diesem
den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Monat von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht
gerichtlich zugestellt wird. hat.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens Der Versicherungsschutz fällt trotz Verletzung der Anzeigepflicht
einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung nicht weg, wenn dem Versicherer die Veräußerung in dem
der Klage zugegangen sein. Zeitpunkt bekannt war, in dem ihm die Anzeige hätte zugehen
müssen.
19.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort
nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der 21 Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass
Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die von Rechtsvorschriften
Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung
Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres, wirksam wird. bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der
Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das
Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats
von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer
20 Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
20.1 Wird ein Unternehmen, für das eine Haftpflichtversicherung 22 Mehrfachversicherung
besteht, an einen Dritten veräußert, tritt dieser an Stelle des
Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines 22.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren
Eigentums sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Versicherungsverträgen versichert ist.
Rechte und Pflichten ein.
22.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne
Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die
Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
22.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der
20.2 Das Versicherungsverhältnis kann in diesem Falle Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend
macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis
- durch den Versicherer dem Dritten gegenüber mit einer Frist von erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu
einem Monat, dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer
zugeht.
- durch den Dritten dem Versicherer gegenüber mit sofortiger
Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch
zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres
Obliegenheiten des
in Textform gekündigt werden. Versicherungsnehmers
20.3 Das Kündigungsrecht erlischt, wenn 23 Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers
- der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats von dem 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über
Zeitpunkt an ausübt, in welchem er vom Übergang auf gefahrerhebliche Umstände
den Dritten Kenntnis erlangt;
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner
- der Dritte es nicht innerhalb eines Monats nach dem Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten
Übergang ausübt, wobei das Kündigungsrecht bis zum Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in
Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers
bleibt, in dem der Dritte von der Versicherung Kenntnis erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu
erlangt. schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur
Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor
20.4 Erfolgt der Übergang auf den Dritten während einer laufenden Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne
Versicherungsperiode und wird das Versicherungsverhältnis nicht des Satzes 1 stellt.
gekündigt, haften der bisherige Versicherungsnehmer und der Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den
Dritte für den Versicherungsbeitrag dieser Periode als Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag
Gesamtschuldner. überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.
20.5 Der Übergang eines Unternehmens ist dem Versicherer durch den Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers
bisherigen Versicherungsnehmer oder den Dritten unverzüglich geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand,
anzuzeigen. muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe
er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein
Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen
Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem
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23.2 Rücktritt Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht
begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf
(1) Unvollständige und unrichtige Angaben zu den die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere
gefahrerheblichen Umständen berechtigen den Versicherer, vom Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für
Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist.
ein Umstand nicht oder unrichtig angezeigt wurde, weil sich der
Versicherungsnehmer der Kenntnis der Wahrheit arglistig Dem Versicherer stehen die Rechte nach den § 23.2 und 23.3 nur
entzogen hat. zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte
Mitteilung in Textform auf die Folgen einer
Der Rücktritt kann nur innerhalb eines Monats erfolgen. Die Frist Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat.
beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der
Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt. Der Rücktritt Der Versicherer kann sich auf die in den § 23.2 und 23.3
erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Versicherungsnehmer. genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten
Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
(2) Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der
Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die 23.4 Anfechtung
unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger
Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung
Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger steht dem Versicherer der Teil des Beitrages zu, der der bis zum
Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen
Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertragszeit entspricht.
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. 24 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Besonders gefahrdrohende Umstände hat der
(3) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb
angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die
Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen
darf er den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat,
Versicherungsnehmer nachweist, dass der unvollständig oder gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.
unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der 25 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein
Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die 25.1 Jeder Versicherungsfall ist, auch wenn noch keine
Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. Schadenersatzansprüche erhoben worden sind, dem Versicherer
innerhalb einer Woche anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn gegen
Dem Versicherer steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum den Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche geltend gemacht
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen werden.
Vertragszeit entspricht.
25.2 Der Versicherungsnehmer muss nach Möglichkeit für die
23.3 Beitragsänderung oder Kündigungsrecht Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Weisungen des
Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für den
Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Versicherungsnehmer zumutbar ist. Er hat dem Versicherer
Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten
grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versicherer den Vertrag und ihn bei der Schadenermittlung und -regulierung zu
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform unterstützen. Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers
kündigen. für die Bearbeitung des Schadens
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten
Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Schriftstücke übersandt werden.
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. 25.3 Wird gegen den Versicherungsnehmer ein staatsanwalt-
schaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren
Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder ihm gerichtlich der
den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, Streit verkündet, hat er dies unverzüglich anzuzeigen.
aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die
anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers 25.4 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von
rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat der Versicherungsnehmer Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz muss der
die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Versicherungsnehmer fristgemäß Widerspruch oder die sonst
Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung des
Vertragsbestandteil. Versicherers bedarf es nicht.
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 25.5 Wird gegen den Versicherungsnehmer ein Haftpflichtanspruch
10% oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den gerichtlich geltend gemacht, hat er die Führung des Verfahrens
nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer dem Versicherer zu überlassen. Der Versicherer beauftragt im
den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung Namen des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt. Der
des Versicherers fristlos in Textform kündigen. Versicherungsnehmer muss dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie
alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten
Der Versicherer muss die ihm nach § 23.2 und 23.3 zustehenden Unterlagen zur Verfügung stellen.
Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die
Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der
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26 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift
dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine
26.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit aus diesem Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber
Vertrag, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an
kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats ab die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt
Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Der drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies
Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der gilt entsprechend für den Fall einer Namensänderung des
Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheits- Versicherungsnehmers.
verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit
beruhte. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen
Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der
26.2 Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt, gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen der § 29.2
verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz. entsprechende Anwendung.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des 30 Verjährung
Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden
Verhältnis zu kürzen. 30.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei
Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen
Der vollständige oder teilweise Wegfall des Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Versicherungsschutzes hat bei Verletzung einer nach Eintritt des
Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungs- 30.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem
obliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der
Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die
auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform
zugeht.
Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Obliegenheit
nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz 31 Zuständiges Gericht
bestehen.
31.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des
Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag
Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen
dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung
nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen
verletzt hat. gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob 31.2 Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen
der Versicherer ein ihm nach § 26.1 zustehendes Kündigungsrecht Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht
ausübt. erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung
eines solchen, den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig
Weitere Bestimmungen ist. Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person,
bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der
Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn
27 Mitversicherte Person
der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft,
Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder
27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche
eine eingetragene Partnergesellschaft ist.
gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind
alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten
31.3 Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der
entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die
Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche
Vorsorgeversicherung (§ 4) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur
Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den
in der Person eines Mitversicherten entsteht.
Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner
für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht
ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den
32 Anzuwendendes Recht
Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
verantwortlich.
33 Begriffsbestimmung
28 Abtretungsverbot
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Versicherungsjahr:
Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder
abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von
geschädigten Dritten ist zulässig. zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch
nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr
29 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum
vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen
sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im
Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig
bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.
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Besondere Bedingungen für die degenia Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (BBR)
– Stand 02/2018 –
Gewässerschaden-
3 Versicherungsleistungen
Haftpflichtversicherung Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten
(Stand 02.2018) Versicherungssumme je Versicherungsfall gewährt. Die Gesamt-
leistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe.
Wenn der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Betrieb oder
Beruf ausübt, wird der Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus
4 Eingeschlossene Schäden
der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung nur durch eine besondere
Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gewährt. Eingeschlossen sind abweichend von § 1 AHB 2018 – auch ohne dass
ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
Diese Mitversicherung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer Teile des unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
Grundstücks Betriebsfremden überlässt. Es handelt sich in diesem Fall um verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestim-
ein Zusatzrisiko zur Betriebshaftpflichtversicherung. mungswidrig aus der Anlage (gem. § 1) ausgetreten sind. Dies gilt
auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe in die Sachen. Der
Bestimmungen für Wohnungseigentum gelten gleichermaßen für Teil- Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
eigentum (z. B. gewerblich genutzte Räume).
Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Wertverbesserungen sind abzuziehen.
1 Versicherte Anlagen
2 Vorsorgeversicherung Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage (gem. § 1) selbst.
3 Versicherungsleistungen
4 Eingeschlossene Schäden Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst
5 Rettungskosten zu tragen.
6 Pflichtwidrigkeiten/Verstöße
7 Gemeingefahren
5 Rettungskosten
8 Umweltschadenversicherung (Ökoschutzversicherung)
Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im
1 Versicherte Anlagen Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für
geboten halten durfte (Rettungskosten) sowie außergerichtliche
Versichert ist die Haftpflicht des Gutachterkosten werden vom Versicherer insoweit übernommen,
Versicherungsnehmers als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versiche-
rungssumme nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten
als Inhaber der im Versicherungsschein oder seinen bleibt es bei der Regelung der AHB 2018.
Nachträgen angegebenen Anlagen zur Lagerung von
gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und
gelagerten Stoffe; außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen,
als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme
für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des
Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minde-
chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers rung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.
einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).
6 Pflichtwidrigkeiten/Verstöße
Soweit im Versicherungsschein und seinen Nachträgen sowie im Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Ver-
Folgenden nichts anderes bestimmt ist, finden die Allgemeinen sicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden
Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz
2018) Anwendung. dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer
gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbei-
Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungsnehmer geführt haben.
durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung
und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat für den 7 Gemeingefahren
Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die un-
genommen werden. mittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen
feindseligen Handlungen, Aufruhr, Inneren Unruhen, Generalstreik
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher
bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Hand beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt,
Betrieb des Versicherungsnehmers gem. Sozialgesetzbuch VII soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
handelt.
Risikobeschreibungen
2 Vorsorgeversicherung
Die Gewässerschadenversicherung im Umfange dieser Bedingung bezieht
sich nicht nur auf die Haftpflicht aus § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes,
Die Bestimmungen der §§ 3.1 (3) und 4 AHB 2018 –
sondern auch auf alle anderen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen
Vorsorgeversicherung – finden keine Anwendung.
privatrechtlichen Inhalts.Nicht zum versicherten Risiko gehört, was nicht
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ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach besonderen 6.2 Nicht versichert sind
Vereinbarungen beitragsfrei eingeschlossen ist. 6.2.1 Pflichten und Ansprüche, soweit sich diese gegen die Personen
(Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter) richten, die
Mitversichert ist auch die Haftpflicht aus Gewässerschäden, die dadurch den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von
entstehen, dass aus den versicherten Behältern gewässerschädliche Stoffe Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer
in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen. gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die
dem Umweltschutz dienen, abweichen.
Die Verbindung oder Vermischung gewässerschädlicher Stoffe mit Wasser 6.2.2 Pflichten und Ansprüche wegen Schäden
gilt nicht als allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit.
die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf
genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen;
Rettungskosten gem. § 5 entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des
Versicherungsfalles ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen als die durch gewerbliche Abwässer von unterirdischen
unvermeidbar angesehen werden durfte. Für die Erstattung von Rettungs- Abwasseranlagen ausgehen;
kosten ist es unerheblich, aus welchem Rechtsgrund (öffentlich-rechtlich für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen
oder privatrechtlich) der Versicherungsnehmer zur Zahlung dieser Kosten Versicherungsvertrag (z.B. Gewässerschadenhaftpflichtver-
verpflichtet ist. sicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen
können.
Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wiederherstellung des
6.3 Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung
Zustands von Grundstücks- und Gebäudeteilen – auch des Versicherungs- betragen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
nehmers –, wie er vor Beginn der Rettungsmaßnahmen bestand. Ein- 3.000.000 EUR.
tretende Wertverbesserungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Reparatur
6.4 Ausland
oder Erneuerung der Anlage selbst ohnehin entstanden wären, sind abzu-
ziehen. Versichert sind abweichend von § 7.9 AHB 2018 im Umfang
dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-
Abweichend von § 1 sind Familienangehörige des Versicherungsnehmers Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende
oder andere Personen, die gefälligkeitshalber diese Tätigkeiten ausüben, Versicherungsfälle.
mitversichert für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von §7.9
Anspruch genommen werden. AHB 2018 auch für Pflichten und Ansprüche gemäß nationalen
Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese
Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o.g. EU-Richtlinie
8 Umweltschadensversicherung (Ökoschutzversicherung) nicht überschreiten.
8.1 Mitversichert sind abweichend von § 1.1 AHB 2018 öffentlich-
rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umwelt-
schäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit während
der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und
bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und
bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht
Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung,
Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter
ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen
Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser
Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein
Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des
Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft
und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Umweltschaden ist eine Schädigung
von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
des Gewässers einschließlich Grundwasser,
des Bodens.
Mitversichert sind, teilweise abweichend von § 7.6 AHB 2018,
Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen,
gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken,
soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages
erfasst sind.
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I Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“
Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung
Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende Vereinbarung:
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1-3. Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden Versicherungsjahres die Einstufung in
die nächste höhere Stufe. Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0.
Entsprechend des vereinbarten Selbstbehaltes, zum Beispiel :
SF 0 SB 250 EUR
SF 1 SB 250 EUR
SF 2 SB 250 EUR
SF 3 SB 0 EUR
Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2.
Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1.
Die Schadenabteilung wird im Schadenfall darüber in Kenntnis gesetzt, ob die SB abgezogen werden kann oder nicht.
Innovationsklausel/Bedingungsverbesserungen
Werden die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so
gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Wechsel des Versicherers
Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des
Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem
Beitrag / gleichbleibendem Beitragssatz. Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem
Wechsel, mitzuteilen. Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Beitragsanpassung
In Erweiterung der § 15 AHB 2018 ist die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge
für Versicherungsverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines
Geschäftsjahres die Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese Verträge, überschreiten. Die anerkannten Grundsätze der
Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik sind anzuwenden.
Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres in Kraft. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die
Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages schriftlich mit.
Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren:
Erhöht der Versicherer die Beiträge, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens
jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag kündigen
Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland
Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt werden.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der
Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden
Versicherungsperiode, wirksam wird.
Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam.
Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG
Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen Versicherer durch.
Degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen, Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu nehmen sowie
ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher Art (z.B. Rücktritt, Kündigung,
Anfechtung) abzugeben. Beiträge gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia eingegangen sind.
Degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die Annahme oder Ablehnung
von Anträgen zu erklären.
Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine Willenserklärung, die dem
Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte der degenia bekannte Anschrift. Die
Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des
Versicherungsnehmers.
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