Versicherungsmakler / Gewässerschadenhaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv
GEV Gewässerschadenhaftpflicht: die Bedingungen im Volltext
Eigenständige Gewässerschadenhaftpflicht mit Anlagenrisiko nach AHB 2008 und BB GHA 2008, mit Eigenschäden an unbeweglichen Sachen (500 Euro Selbstbeteiligung) und zweifacher Jahresmaximierung, ohne Vorsorgeversicherung.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall | laut Versicherungsschein | „Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Einheitsversicherungssumme (gleichgültig, ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) je Schadenereignis gewährt.“ | Ziff. 2, Seite 1 |
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) beträgt das Doppelte dieser Einheitsversicherungssumme.“ | Ziff. 2, Seite 1 |
| Als eigenständiger Vertrag abschließbar (ohne Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beim selben Versicherer) | ja | „Wir bieten Ihnen eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung an.“ | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Nur als Baustein oder Einschluss in einer Privat-, Haus- und Grundbesitzer-, Eigenheim- oder Hausratversicherung erhältlich | nein | „Produkt: Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (AHB 2008)“ | Kopf, Seite 1 |
| Deckung der verschuldensunabhängigen Haftung als Anlageninhaber (Deutschland § 89 Wasserhaushaltsgesetz, Österreich Wasserrechtsgesetz und ABGB, Spanien Ley 26/2007 und Código Civil) | ja | „bezieht sich nicht nur auf die Haftpflicht aus § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes, sondern auch auf alle anderen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts.“ | Ziff. 8.1, Seite 1 |
| Werk folgt den Musterbedingungen des Verbands (GDV AVB Private GewässerschadenHV, VVO-Musterbedingungen AHVB/EHVB), Abweichungen benannt | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Örtlicher Geltungsbereich (Lage der Anlage, Grundstücke im Ausland) | ja | „die sich auf dem im Versicherungsschein genannten Grundstück befindet und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn sie auf diese Anlage im Inland zurückzuführen sind.“ | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
Versicherte Anlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Oberirdischer Heizöltank (im Gebäude oder im Freien) | ja | „Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. Öltank)“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unterirdischer (erdverlegter) Heizöltank | nicht geregelt | ||
| Höchstes Fassungsvermögen ohne besondere Vereinbarung (Liter je Tank oder gesamt) | nicht geregelt | ||
| Mehrere Tanks oder Batterietanks auf demselben Grundstück | nicht geregelt | ||
| Zugehörige Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen und Brenner bis zur Verbrauchsstelle | nicht geregelt | ||
| Kleingebinde gewässerschädlicher Stoffe (Kanister, Fässer) ohne besondere Anmeldung | nicht geregelt | ||
| Weitere private Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Diesel, Flüssiggas, Pflanzenschutz, Gülle im Hobbybereich) | nicht geregelt | ||
| Anlagen mit Wärmeträgerflüssigkeit (Solarthermie, Erdwärmesonde, Wärmepumpe) | nicht geregelt | ||
| Tank in vermietetem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Wohnungseigentumsanlage | nicht geregelt | ||
| Tank im Ferienhaus, Wochenendhaus oder an einer weiteren selbst genutzten Immobilie | nicht geregelt | ||
| Vorsorge für neu hinzukommende oder erweiterte Anlagen | nein | „Die Bestimmungen der Ziff. 3.1 (3) und 4 der AHB 2008 Vorsorgeversicherung finden keine Anwendung.“ | Ziff. 5, Seite 1 |
| Schäden beim Befüllen des Tanks (Überfüllen, Abriss des Schlauchs) | nicht geregelt |
Versicherte Schäden und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Personenschäden als Folge einer Gewässerveränderung | ja, bis zur Versicherungssumme | „für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).“ | Ziff. 1.1, Seite 1 |
| Sachschäden Dritter als Folge einer Gewässerveränderung (z. B. Nachbargrundstück, Brunnen) | ja, bis zur Versicherungssumme | „für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers“ | Ziff. 1.1, Seite 1 |
| Vermögensschäden als Folge einer Gewässerveränderung, auch ohne Personen- oder Sachschaden (z. B. Wasserversorger) | ja, bis zur Versicherungssumme | „für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers“ | Ziff. 1.1, Seite 1 |
| Ausdrücklich Schäden am Grundwasser | ja, bis zur Versicherungssumme | „Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).“ | Ziff. 1.1, Seite 1 |
| Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar drohenden Gewässerschadens | ja, bis zur Versicherungssumme | „werden vom Versicherer insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Einheitsversicherungssumme nicht übersteigen.“ | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Rettungskosten auch bei bloßem Austritt ohne bereits eingetretenen Gewässerschaden | ja, bis zur Versicherungssumme | „Rettungskosten im Sinne von Ziff. 3 entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des ... ohne Einleitung von ... als unvermeidbar angesehen werden durfte.“ | Ziff. 8.4, Seite 1 |
| Schäden am eigenen Grundstück und Gebäude durch ausgetretene Stoffe (Eigenschäden an unbeweglichen Sachen) | ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 500 € | „auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt ... bestimmungswidrig aus der Anlage (gemäß Ziff. 1.1) ausgetreten sind.“ | Ziff. 7, Seite 1 |
| Sanierung des eigenen Erdreichs (Bodenaushub, Entsorgung, Wiederauffüllung) | nicht geregelt | ||
| Ersatz des ausgelaufenen Heizöls | nicht geregelt | ||
| Kosten für Sachverständige, Bodengutachten und Messungen | ja, bis zur Versicherungssumme | „sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden vom Versicherer insoweit übernommen“ | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten nach Umweltschadensrecht (USchadG, B-UHG, Ley 26/2007 de Responsabilidad Medioambiental) | nicht geregelt | ||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme | nicht geregelt | ||
| Allmählich eintretende Verunreinigung (schleichende Undichtigkeit), nicht nur plötzliches Ereignis | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | „aus vorsätzlicher Handlung;“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen zum Gewässerschutz | ja | „die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen“ | Ziff. 4, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch höhere Gewalt und Naturereignisse (Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben) | ja | „Das Gleiche gilt für ... durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.“ | Ziff. 6, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden an der Anlage selbst (Tank, Leitungen) | ja | „Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage (gemäß Ziff. 1.1) selbst.“ | Ziff. 7, Seite 1 |
| Ausschluss bei bekannten, nicht beseitigten Mängeln der Anlage | nicht geregelt | ||
| Ausschluss stillgelegter, nicht gereinigter Tanks | nicht geregelt | ||
| Ausschluss gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Anlage | ja | „Dazu gehören z. B. gewerblich genutzte Anlagen.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Ansprüchen mitversicherter Personen untereinander und von Angehörigen | ja | „zwischen Mitversicherten;“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss vertraglich übernommener Haftung über das Gesetz hinaus | ja | „Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Altlasten und vor Vertragsbeginn eingetretenen Verunreinigungen | nicht geregelt |
Obliegenheiten und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Prüfpflichten (Sachverständigenprüfung, in Deutschland AwSV) als vertragliche Obliegenheit | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Wartung und Instandhaltung der Anlage durch Fachbetrieb | nicht geregelt | ||
| Vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen (Auffangwanne, Leckanzeige, Grenzwertgeber) als Voraussetzung | nicht geregelt | ||
| Anzeigepflicht bei Änderung der Anlage (Volumen, Austausch, Stilllegung) | ja | „Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Frist für die Schadenanzeige | ja | „Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Leistungskürzung bei Verstößen ohne Einfluss auf Schaden oder Umfang (Kausalitätserfordernis) | nicht geregelt |
Erweiterungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Nachhaftung nach Verkauf oder Übergabe des Grundstücks oder nach Vertragsende | nicht geregelt | ||
| Rückwärtsdeckung für bei Vertragsbeginn unbekannte Verunreinigungen | nicht geregelt | ||
| Mieter, Nutzer und Familienangehörige als mitversicherte Personen | nicht geregelt | ||
| Hausverwalter, Hausmeister und beauftragte Personen mitversichert | ja | „Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt haben“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Besserstellungsklausel oder Leistungsupdate (neue Bedingungen gelten automatisch) | nicht geregelt | ||
| Konditionsdifferenzdeckung bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt | ||
| Versicherungsfall (Folgeereignis, Feststellung oder Anspruchserhebung) | nicht geregelt |
Vertrag und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Beitragsgrundlage (Fassungsvermögen in Litern, Tankart, Anzahl) | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | „Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen.“ | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfall | ja | „Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Beitragsanpassungsklausel | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftpflicht als Gebäudeeigentümer (RC inmobiliaria oder del continente) mit Einschluss des Heizöltanks | nicht geregelt | ||
| Nur plötzliche und unfallartige Verunreinigung (contaminación accidental y repentina) versichert | nicht geregelt | ||
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Covomo / Hiscox / Grundeigentümer-Konzepte
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Besondere Bedingungen für die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (BB GH, BB GHA 2008) Fassung: BB GHA 2008 (B-60/05-0118) Original beim Versicherer (PDF)
- Informationsblatt Gewässerschadenhaftpflicht (IV IPID GH 2008) Fassung: IPID-GS-0118 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) GEV Gewässerschadenhaftpflicht