Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Gewässerschadenhaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

Interlloyd Gewässerschadenhaftpflicht: die Bedingungen im Volltext

Eigenständige Gewässerschadenhaftpflicht für Inhaber von Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe (zum Beispiel Öltank); ausgewertet ist nur das Produktinformationsblatt.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt.

Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben.

Wir bereiten Ihren Antrag bei Interlloyd vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Interlloyd
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei Interlloyd vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfalllaut Versicherungsschein„Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.“Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1
Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr)nicht geregelt
Als eigenständiger Vertrag abschließbar (ohne Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beim selben Versicherer)ja„Wir bieten Ihnen eine Gewässerhaftpflichtversicherung an.“Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Nur als Baustein oder Einschluss in einer Privat-, Haus- und Grundbesitzer-, Eigenheim- oder Hausratversicherung erhältlichnein„Produkt: Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung“Kopf, Seite 1
Deckung der verschuldensunabhängigen Haftung als Anlageninhaber (Deutschland § 89 Wasserhaushaltsgesetz, Österreich Wasserrechtsgesetz und ABGB, Spanien Ley 26/2007 und Código Civil)ja„Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (zum Beispiel Öltank)“Was ist versichert?, Seite 1
Werk folgt den Musterbedingungen des Verbands (GDV AVB Private GewässerschadenHV, VVO-Musterbedingungen AHVB/EHVB), Abweichungen benanntnicht geregelt
Selbstbeteiligung je Versicherungsfallnicht geregelt
Örtlicher Geltungsbereich (Lage der Anlage, Grundstücke im Ausland)ja„Auch bei im Ausland eintretenden Versicherungsfällen sind Sie geschützt, wenn diese auf Ihre Anlage im Inland zurückzuführen sind.“Wo bin ich versichert?, Seite 1

Versicherte Anlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Oberirdischer Heizöltank (im Gebäude oder im Freien)ja„Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (zum Beispiel Öltank)“Was ist versichert?, Seite 1
Unterirdischer (erdverlegter) Heizöltanknicht geregelt
Höchstes Fassungsvermögen ohne besondere Vereinbarung (Liter je Tank oder gesamt)nicht geregelt
Mehrere Tanks oder Batterietanks auf demselben Grundstücknicht geregelt
Zugehörige Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen und Brenner bis zur Verbrauchsstellenicht geregelt
Kleingebinde gewässerschädlicher Stoffe (Kanister, Fässer) ohne besondere Anmeldungnicht geregelt
Weitere private Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Diesel, Flüssiggas, Pflanzenschutz, Gülle im Hobbybereich)nicht geregelt
Anlagen mit Wärmeträgerflüssigkeit (Solarthermie, Erdwärmesonde, Wärmepumpe)nicht geregelt
Tank in vermietetem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Wohnungseigentumsanlagenicht geregelt
Tank im Ferienhaus, Wochenendhaus oder an einer weiteren selbst genutzten Immobilienicht geregelt
Vorsorge für neu hinzukommende oder erweiterte Anlagennicht geregelt
Schäden beim Befüllen des Tanks (Überfüllen, Abriss des Schlauchs)nicht geregelt

Versicherte Schäden und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personenschäden als Folge einer Gewässerveränderungja, bis zur Versicherungssumme„für Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden“Was ist versichert?, Seite 1
Sachschäden Dritter als Folge einer Gewässerveränderung (z. B. Nachbargrundstück, Brunnen)ja, bis zur Versicherungssumme„für Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden“Was ist versichert?, Seite 1
Vermögensschäden als Folge einer Gewässerveränderung, auch ohne Personen- oder Sachschaden (z. B. Wasserversorger)ja, bis zur Versicherungssumme„für Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden“Was ist versichert?, Seite 1
Ausdrücklich Schäden am Grundwasserja, bis zur Versicherungssumme„Vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden durch die Verschmutzung des Grundwassers durch Ihren Heizöltank erfasst.“Was ist versichert?, Seite 1
Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar drohenden Gewässerschadensja, bis zur Versicherungssumme„Kosten, die Sie zur Minderung oder Vermeidung von Schäden aufgewendet haben.“Was ist versichert?, Seite 1
Rettungskosten auch bei bloßem Austritt ohne bereits eingetretenen Gewässerschadennicht geregelt
Schäden am eigenen Grundstück und Gebäude durch ausgetretene Stoffe (Eigenschäden an unbeweglichen Sachen)nicht geregelt
Sanierung des eigenen Erdreichs (Bodenaushub, Entsorgung, Wiederauffüllung)nicht geregelt
Ersatz des ausgelaufenen Heizölsnicht geregelt
Kosten für Sachverständige, Bodengutachten und Messungennicht geregelt
Öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten nach Umweltschadensrecht (USchadG, B-UHG, Ley 26/2007 de Responsabilidad Medioambiental)nicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten zusätzlich zur Versicherungssummenicht geregelt
Allmählich eintretende Verunreinigung (schleichende Undichtigkeit), nicht nur plötzliches Ereignisnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bei Vorsatzja„aus vorsätzlicher Handlung.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen zum Gewässerschutznicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch höhere Gewalt und Naturereignisse (Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben)nicht geregelt
Ausschluss von Schäden an der Anlage selbst (Tank, Leitungen)nicht geregelt
Ausschluss bei bekannten, nicht beseitigten Mängeln der Anlagenicht geregelt
Ausschluss stillgelegter, nicht gereinigter Tanksnicht geregelt
Ausschluss gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Anlageja„gewerblich genutzte Anlagen.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatznicht geregelt
Ausschluss von Ansprüchen mitversicherter Personen untereinander und von Angehörigenja„zwischen Mitversicherten.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss vertraglich übernommener Haftung über das Gesetz hinausja„Ansprüche für eine nicht erbrachte Leistung, zu der Sie sich durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen verpflichtet haben.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Altlasten und vor Vertragsbeginn eingetretenen Verunreinigungennicht geregelt

Obliegenheiten und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesetzliche Prüfpflichten (Sachverständigenprüfung, in Deutschland AwSV) als vertragliche Obliegenheitnicht geregelt
Pflicht zur Wartung und Instandhaltung der Anlage durch Fachbetriebnicht geregelt
Vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen (Auffangwanne, Leckanzeige, Grenzwertgeber) als Voraussetzungnicht geregelt
Anzeigepflicht bei Änderung der Anlage (Volumen, Austausch, Stilllegung)ja„Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden müssen.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Frist für die Schadenanzeigenicht geregelt
Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzungnicht geregelt
Verzicht auf Leistungskürzung bei Verstößen ohne Einfluss auf Schaden oder Umfang (Kausalitätserfordernis)nicht geregelt

Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachhaftung nach Verkauf oder Übergabe des Grundstücks oder nach Vertragsendenicht geregelt
Rückwärtsdeckung für bei Vertragsbeginn unbekannte Verunreinigungennicht geregelt
Mieter, Nutzer und Familienangehörige als mitversicherte Personennicht geregelt
Hausverwalter, Hausmeister und beauftragte Personen mitversichertja„Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt haben.“Was ist versichert?, Seite 1
Besserstellungsklausel oder Leistungsupdate (neue Bedingungen gelten automatisch)nicht geregelt
Konditionsdifferenzdeckung bei Wechsel von einem anderen Versicherernicht geregelt
Versicherungsfall (Folgeereignis, Feststellung oder Anspruchserhebung)nicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsgrundlage (Fassungsvermögen in Litern, Tankart, Anzahl)nicht geregelt
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristja„Sie können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfallnicht geregelt
Beitragsanpassungsklauselnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht als Gebäudeeigentümer (RC inmobiliaria oder del continente) mit Einschluss des Heizöltanksnicht geregelt
Nur plötzliche und unfallartige Verunreinigung (contaminación accidental y repentina) versichertnicht geregelt
Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risikennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Interlloyd Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Interlloyd Gewässerschadenhaftpflicht

Volltext aufklappen: Gewässerschadenhaftpflicht Produktinformationsblatt
[Seite 1] Haftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Interlloyd Versicherungs-AG Produkt: Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Gewässerhaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen Schadenersatzansprüche durch Dritte im Zusammenhang mit der Lagerung von gewässergefährlichen Stoffen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Eine Haftpflichtversicherung prüft die gegen Sie Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Dazu gehö- geltend gemachten Haftpflichtansprüche, bezahlt ren zum Beispiel: berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte An- sprüche ab. x gewerblich genutzte Anlagen. Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von x Ansprüche für eine nicht erbrachte Leistung, zu Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen der Sie sich durch eine vertragliche Zusage ge- Stoffen (zum Beispiel Öltank) und aus der Ver- genüber einem anderen verpflichtet haben. wendung dieser gelagerten Stoffe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist Gewässerschäden. diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. Vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden durch die Verschmutzung des Grund- Gibt es Deckungsbeschränkungen? wassers durch Ihren Heizöltank erfasst. Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versi- Der Versicherungsschutz gilt auch für chern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, sonstigen Betreuung der Grundstücke beauf- zum Beispiel Schäden: tragt haben. ! aus vorsätzlicher Handlung. Kosten, die Sie zur Minderung oder Vermei- ! zwischen Mitversicherten. dung von Schäden aufgewendet haben. ! durch den Gebrauch eines versicherungspflichti- Wie hoch ist die Versicherungssumme? gen Kraft- oder Luftfahrzeugs. Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen ! an gepachteten oder geliehenen Sachen. können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versiche- rungsschein entnehmen. Wo bin ich versichert? Sie haben Versicherungsschutz für Ihre Anlage zur Lagerung von gewässergefährlichen Stoffen, die sich auf dem im Versicherungsschein genannten Grundstück befindet. Auch bei im Ausland eintretenden Versicherungsfällen sind Sie geschützt, wenn diese auf Ihre Anlage im Inland zurückzuführen sind. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen zum Beispiel folgende Verpflichtungen: − Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. − Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden müssen. − Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. − Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. − Sie müssen so weit wie möglich den Schaden abwenden bzw. mindern und uns bei der Schadenermittlung und Schadenregulierung unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Bitte beachten Sie, dass eine monatliche Zahlweise nur möglich ist, wenn wir den Beitrag von ihrem Konto abbuchen. [Seite 2] Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Die Versicherung gilt für den zunächst vereinbarten Zeitraum. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? − Sie können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlänge- rungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen). − Sie können den Vertrag auch nach Eintritt eines Schadenfalls oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versiche- rungsrisikos – etwa durch Abschaffung des Öltanks – vorzeitig kündigen.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.