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Versicherungsmakler / Gewässerschadenhaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

Zurich Gewässerschaden-Haftpflicht (5 oder 50 Mio. Euro): die Bedingungen im Volltext

Gewässerschadenhaftpflicht für Anlageninhaber (zum Beispiel Öltank) im Zurich Privatschutz mit Versicherungssumme bis 50 Millionen Euro; ausgewertet ist nur die Übersicht in einfacher Sprache, die Bedingungen fehlen.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfalllaut Versicherungsschein„Die vereinbarte Versicherungssumme kann bis zu 50 Millionen Euro betragen. Die konkrete Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.“Was ist versichert?, Seite 1
Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr)nicht geregelt
Als eigenständiger Vertrag abschließbar (ohne Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beim selben Versicherer)ja„Gegenstand der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist die Prüfung der gegen Sie geltend gemachten Haftpflichtansprüche“Was ist versichert?, Seite 1
Nur als Baustein oder Einschluss in einer Privat-, Haus- und Grundbesitzer-, Eigenheim- oder Hausratversicherung erhältlichnicht geregelt
Deckung der verschuldensunabhängigen Haftung als Anlageninhaber (Deutschland § 89 Wasserhaushaltsgesetz, Österreich Wasserrechtsgesetz und ABGB, Spanien Ley 26/2007 und Código Civil)ja„Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, wie zum Beispiel einem Öltank, und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe.“Was ist versichert?, Seite 1
Werk folgt den Musterbedingungen des Verbands (GDV AVB Private GewässerschadenHV, VVO-Musterbedingungen AHVB/EHVB), Abweichungen benanntnicht geregelt
Selbstbeteiligung je Versicherungsfallnicht geregelt
Örtlicher Geltungsbereich (Lage der Anlage, Grundstücke im Ausland)ja„Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gilt in der Bundesrepublik Deutschland und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf die Anlage im Inland zurückzuführen sind.“Wo bin ich versichert?, Seite 2

Versicherte Anlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Oberirdischer Heizöltank (im Gebäude oder im Freien)ja„wie zum Beispiel einem Öltank“Was ist versichert?, Seite 1
Unterirdischer (erdverlegter) Heizöltanknicht geregelt
Höchstes Fassungsvermögen ohne besondere Vereinbarung (Liter je Tank oder gesamt)nicht geregelt
Mehrere Tanks oder Batterietanks auf demselben Grundstücknicht geregelt
Zugehörige Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen und Brenner bis zur Verbrauchsstellenicht geregelt
Kleingebinde gewässerschädlicher Stoffe (Kanister, Fässer) ohne besondere Anmeldungnicht geregelt
Weitere private Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Diesel, Flüssiggas, Pflanzenschutz, Gülle im Hobbybereich)nicht geregelt
Anlagen mit Wärmeträgerflüssigkeit (Solarthermie, Erdwärmesonde, Wärmepumpe)nicht geregelt
Tank in vermietetem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Wohnungseigentumsanlagenicht geregelt
Tank im Ferienhaus, Wochenendhaus oder an einer weiteren selbst genutzten Immobilienicht geregelt
Vorsorge für neu hinzukommende oder erweiterte Anlagennicht geregelt
Schäden beim Befüllen des Tanks (Überfüllen, Abriss des Schlauchs)nicht geregelt

Versicherte Schäden und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personenschäden als Folge einer Gewässerveränderungja, bis zur Versicherungssumme„Der Versicherungsschutz deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden ab.“Was ist versichert?, Seite 1
Sachschäden Dritter als Folge einer Gewässerveränderung (z. B. Nachbargrundstück, Brunnen)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Versicherungsschutz deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden ab.“Was ist versichert?, Seite 1
Vermögensschäden als Folge einer Gewässerveränderung, auch ohne Personen- oder Sachschaden (z. B. Wasserversorger)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Versicherungsschutz deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden ab.“Was ist versichert?, Seite 1
Ausdrücklich Schäden am Grundwasserja, bis zur Versicherungssumme„Insbesondere sind Schäden durch die Verschmutzung des Grundwassers durch Ihren Heizöltank erfasst.“Was ist versichert?, Seite 1
Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar drohenden Gewässerschadensja, bis zur Versicherungssumme„Außerdem sind gebotene Aufwendungen zur Minderung oder Vermeidung von Schäden versichert.“Was ist versichert?, Seite 1
Rettungskosten auch bei bloßem Austritt ohne bereits eingetretenen Gewässerschadennicht geregelt
Schäden am eigenen Grundstück und Gebäude durch ausgetretene Stoffe (Eigenschäden an unbeweglichen Sachen)nicht geregelt
Sanierung des eigenen Erdreichs (Bodenaushub, Entsorgung, Wiederauffüllung)nicht geregelt
Ersatz des ausgelaufenen Heizölsnicht geregelt
Kosten für Sachverständige, Bodengutachten und Messungennicht geregelt
Öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten nach Umweltschadensrecht (USchadG, B-UHG, Ley 26/2007 de Responsabilidad Medioambiental)nicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten zusätzlich zur Versicherungssummeja, bis zur Versicherungssumme„Wir führen dann den Prozess in Vertretung für Sie und übernehmen die Kosten.“Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Allmählich eintretende Verunreinigung (schleichende Undichtigkeit), nicht nur plötzliches Ereignisnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bei Vorsatzja„zum Beispiel Fälle aus vorsätzlicher Handlung oder Schadenfälle zwischen Mitversicherten“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen zum Gewässerschutznicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch höhere Gewalt und Naturereignisse (Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben)nicht geregelt
Ausschluss von Schäden an der Anlage selbst (Tank, Leitungen)nicht geregelt
Ausschluss bei bekannten, nicht beseitigten Mängeln der Anlagenicht geregelt
Ausschluss stillgelegter, nicht gereinigter Tanksnicht geregelt
Ausschluss gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Anlageja„Dazu gehören zum Beispiel gewerblich genutzte Anlagen.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatznicht geregelt
Ausschluss von Ansprüchen mitversicherter Personen untereinander und von Angehörigenja„zum Beispiel Fälle aus vorsätzlicher Handlung oder Schadenfälle zwischen Mitversicherten“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss vertraglich übernommener Haftung über das Gesetz hinausja„Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Altlasten und vor Vertragsbeginn eingetretenen Verunreinigungennicht geregelt

Obliegenheiten und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesetzliche Prüfpflichten (Sachverständigenprüfung, in Deutschland AwSV) als vertragliche Obliegenheitnicht geregelt
Pflicht zur Wartung und Instandhaltung der Anlage durch Fachbetriebnicht geregelt
Vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen (Auffangwanne, Leckanzeige, Grenzwertgeber) als Voraussetzungnicht geregelt
Anzeigepflicht bei Änderung der Anlage (Volumen, Austausch, Stilllegung)ja„Informieren Sie uns, wenn sich Änderungen Ihrer ursprünglichen Angaben im Angebot oder später während der Laufzeit des Vertrages ergeben.“Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Frist für die Schadenanzeigeja„Im Schadenfall müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.“Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzungnicht geregelt
Verzicht auf Leistungskürzung bei Verstößen ohne Einfluss auf Schaden oder Umfang (Kausalitätserfordernis)nicht geregelt

Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachhaftung nach Verkauf oder Übergabe des Grundstücks oder nach Vertragsendenicht geregelt
Rückwärtsdeckung für bei Vertragsbeginn unbekannte Verunreinigungennicht geregelt
Mieter, Nutzer und Familienangehörige als mitversicherte Personennicht geregelt
Hausverwalter, Hausmeister und beauftragte Personen mitversichertja„Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt haben.“Was ist versichert?, Seite 1
Besserstellungsklausel oder Leistungsupdate (neue Bedingungen gelten automatisch)nicht geregelt
Konditionsdifferenzdeckung bei Wechsel von einem anderen Versicherernicht geregelt
Versicherungsfall (Folgeereignis, Feststellung oder Anspruchserhebung)nicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsgrundlage (Fassungsvermögen in Litern, Tankart, Anzahl)nicht geregelt
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristja„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.“Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?, Seite 2
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfallja„Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 3
Beitragsanpassungsklauselja„Wenn wir eine Beitragsanpassung vornehmen, ohne dass sich Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie den Vertrag ebenfalls kündigen.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 3

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht als Gebäudeeigentümer (RC inmobiliaria oder del continente) mit Einschluss des Heizöltanksnicht geregelt
Nur plötzliche und unfallartige Verunreinigung (contaminación accidental y repentina) versichertnicht geregelt
Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risikennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zurich Insurance Europe AG
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Zurich Gewässerschaden-Haftpflicht (5 oder 50 Mio. Euro)

Volltext aufklappen: Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, Übersicht in einfacher Sprache (06/2025)
[Seite 1] Einfache Übersicht zur Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung des Privatschutz-Produks (gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) Versicherer: Zurich Insurance Europe AG Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB Nr.: 133359) Diese Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte unserer Gewässerschaden- Haftpflichtversicherung bietet Ihnen einen ersten Überblick. Sie ist aber keine vollständige Darstellung des Versicherungsschutzes. Umfassende Informationen zu dem Produkt – sogenannte Vertragsbestimmungen – sind in den Versicherungsunterlagen enthalten. Zu den Vertragsunterlagen zählen die Vertragserklärungen, der Versicherungsschein, zusätzliche Vereinbarungen, Verbraucherinformationen und die Versicherungsbedingungen. Beachten Sie bitte, dass dieser Überblick weder eine Beratung durch Ihre/n Ansprechpartner/in vor Ort noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen ersetzt. Was ist versichert? Gegenstand der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist die Prüfung der gegen Sie geltend gemachten Haftpflichtansprüche, die Befriedigung berechtigter Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, wie zum Beispiel einem Öltank, und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe. Der Versicherungsschutz deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden ab. Insbesondere sind Schäden durch die Verschmutzung des Grundwassers durch Ihren Heizöltank erfasst. Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt haben. Außerdem sind gebotene Aufwendungen zur Minderung oder Vermeidung von Schäden versichert. Die vereinbarte Versicherungssumme kann bis zu 50 Millionen Euro betragen. Die konkrete Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. Was ist nicht versichert? Für bestimmte Risiken benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören zum Beispiel gewerblich genutzte Anlagen. Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten. Wir leisten für Schäden nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, muss diese bei jedem Versicherungsfall berücksichtigt werden. Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, da wir sonst einen erheblich höheren Beitrag verlangen müssten. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz ausgenommen, zum Beispiel Fälle aus vorsätzlicher Handlung oder Schadenfälle zwischen Mitversicherten. [Seite 2] Wo bin ich versichert? Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gilt in der Bundesrepublik Deutschland und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf die Anlage im Inland zurückzuführen sind. Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich? Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen. Die im Angebot enthaltenen Fragen müssen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Informieren Sie uns, wenn sich Änderungen Ihrer ursprünglichen Angaben im Angebot oder später während der Laufzeit des Vertrages ergeben. Im Schadenfall müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. Sie sind verpflichtet, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten für die Abwendung und Minderung eines drohenden Schadens zu sorgen. Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. Unterstützen Sie uns bei der Schadenermittlung und -regulierung, indem Sie uns umgehend alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren mitteilen, die im Zusammenhang mit dem gegen Sie erhobenen Schaden stehen. Legen Sie bei diesen Verfahren immer fristgerecht Rechtsmittel ein. Wir führen dann den Prozess in Vertretung für Sie und übernehmen die Kosten. Erteilen Sie dem beauftragten Anwalt alle erforderlichen Auskünfte und stellen Sie angeforderte Unterlagen zur Verfügung. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Beachten Sie bitte, dass der Versicherungsschutz erst beginnt, wenn die Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins erfolgt. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Kann ich meine Vertragserklärung widerrufen? Grundsätzlich kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; um die Frist einzuhalten genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs innerhalb der Frist. Das Widerrufsrecht besteht allerdings nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Wann und wie zahle ich? Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen. Sie können uns auch ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung auf Ihrem Konto. [Seite 3] Die Versicherungsbeiträge müssen rechtzeitig und vollständig gezahlt werden. Die Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins erfolgen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr können Sie oder wir den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf kündigen. Darüber hinaus stehen Ihnen und uns weitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben. Wenn wir eine Beitragsanpassung vornehmen, ohne dass sich Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie den Vertrag ebenfalls kündigen.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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