Versicherungsmakler / Gewässerschadenhaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv
Zurich Gewässerschaden-Haftpflicht (5 oder 50 Mio. Euro): die Bedingungen im Volltext
Gewässerschadenhaftpflicht für Anlageninhaber (zum Beispiel Öltank) im Zurich Privatschutz mit Versicherungssumme bis 50 Millionen Euro; ausgewertet ist nur die Übersicht in einfacher Sprache, die Bedingungen fehlen.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall | laut Versicherungsschein | „Die vereinbarte Versicherungssumme kann bis zu 50 Millionen Euro betragen. Die konkrete Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | nicht geregelt | ||
| Als eigenständiger Vertrag abschließbar (ohne Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beim selben Versicherer) | ja | „Gegenstand der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist die Prüfung der gegen Sie geltend gemachten Haftpflichtansprüche“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Nur als Baustein oder Einschluss in einer Privat-, Haus- und Grundbesitzer-, Eigenheim- oder Hausratversicherung erhältlich | nicht geregelt | ||
| Deckung der verschuldensunabhängigen Haftung als Anlageninhaber (Deutschland § 89 Wasserhaushaltsgesetz, Österreich Wasserrechtsgesetz und ABGB, Spanien Ley 26/2007 und Código Civil) | ja | „Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, wie zum Beispiel einem Öltank, und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Werk folgt den Musterbedingungen des Verbands (GDV AVB Private GewässerschadenHV, VVO-Musterbedingungen AHVB/EHVB), Abweichungen benannt | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Örtlicher Geltungsbereich (Lage der Anlage, Grundstücke im Ausland) | ja | „Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gilt in der Bundesrepublik Deutschland und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf die Anlage im Inland zurückzuführen sind.“ | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
Versicherte Anlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Oberirdischer Heizöltank (im Gebäude oder im Freien) | ja | „wie zum Beispiel einem Öltank“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unterirdischer (erdverlegter) Heizöltank | nicht geregelt | ||
| Höchstes Fassungsvermögen ohne besondere Vereinbarung (Liter je Tank oder gesamt) | nicht geregelt | ||
| Mehrere Tanks oder Batterietanks auf demselben Grundstück | nicht geregelt | ||
| Zugehörige Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen und Brenner bis zur Verbrauchsstelle | nicht geregelt | ||
| Kleingebinde gewässerschädlicher Stoffe (Kanister, Fässer) ohne besondere Anmeldung | nicht geregelt | ||
| Weitere private Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Diesel, Flüssiggas, Pflanzenschutz, Gülle im Hobbybereich) | nicht geregelt | ||
| Anlagen mit Wärmeträgerflüssigkeit (Solarthermie, Erdwärmesonde, Wärmepumpe) | nicht geregelt | ||
| Tank in vermietetem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Wohnungseigentumsanlage | nicht geregelt | ||
| Tank im Ferienhaus, Wochenendhaus oder an einer weiteren selbst genutzten Immobilie | nicht geregelt | ||
| Vorsorge für neu hinzukommende oder erweiterte Anlagen | nicht geregelt | ||
| Schäden beim Befüllen des Tanks (Überfüllen, Abriss des Schlauchs) | nicht geregelt |
Versicherte Schäden und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Personenschäden als Folge einer Gewässerveränderung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherungsschutz deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden ab.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sachschäden Dritter als Folge einer Gewässerveränderung (z. B. Nachbargrundstück, Brunnen) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherungsschutz deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden ab.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vermögensschäden als Folge einer Gewässerveränderung, auch ohne Personen- oder Sachschaden (z. B. Wasserversorger) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherungsschutz deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden ab.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Ausdrücklich Schäden am Grundwasser | ja, bis zur Versicherungssumme | „Insbesondere sind Schäden durch die Verschmutzung des Grundwassers durch Ihren Heizöltank erfasst.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar drohenden Gewässerschadens | ja, bis zur Versicherungssumme | „Außerdem sind gebotene Aufwendungen zur Minderung oder Vermeidung von Schäden versichert.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rettungskosten auch bei bloßem Austritt ohne bereits eingetretenen Gewässerschaden | nicht geregelt | ||
| Schäden am eigenen Grundstück und Gebäude durch ausgetretene Stoffe (Eigenschäden an unbeweglichen Sachen) | nicht geregelt | ||
| Sanierung des eigenen Erdreichs (Bodenaushub, Entsorgung, Wiederauffüllung) | nicht geregelt | ||
| Ersatz des ausgelaufenen Heizöls | nicht geregelt | ||
| Kosten für Sachverständige, Bodengutachten und Messungen | nicht geregelt | ||
| Öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten nach Umweltschadensrecht (USchadG, B-UHG, Ley 26/2007 de Responsabilidad Medioambiental) | nicht geregelt | ||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wir führen dann den Prozess in Vertretung für Sie und übernehmen die Kosten.“ | Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Allmählich eintretende Verunreinigung (schleichende Undichtigkeit), nicht nur plötzliches Ereignis | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | „zum Beispiel Fälle aus vorsätzlicher Handlung oder Schadenfälle zwischen Mitversicherten“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen zum Gewässerschutz | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden durch höhere Gewalt und Naturereignisse (Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden an der Anlage selbst (Tank, Leitungen) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei bekannten, nicht beseitigten Mängeln der Anlage | nicht geregelt | ||
| Ausschluss stillgelegter, nicht gereinigter Tanks | nicht geregelt | ||
| Ausschluss gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Anlage | ja | „Dazu gehören zum Beispiel gewerblich genutzte Anlagen.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Ansprüchen mitversicherter Personen untereinander und von Angehörigen | ja | „zum Beispiel Fälle aus vorsätzlicher Handlung oder Schadenfälle zwischen Mitversicherten“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss vertraglich übernommener Haftung über das Gesetz hinaus | ja | „Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Altlasten und vor Vertragsbeginn eingetretenen Verunreinigungen | nicht geregelt |
Obliegenheiten und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Prüfpflichten (Sachverständigenprüfung, in Deutschland AwSV) als vertragliche Obliegenheit | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Wartung und Instandhaltung der Anlage durch Fachbetrieb | nicht geregelt | ||
| Vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen (Auffangwanne, Leckanzeige, Grenzwertgeber) als Voraussetzung | nicht geregelt | ||
| Anzeigepflicht bei Änderung der Anlage (Volumen, Austausch, Stilllegung) | ja | „Informieren Sie uns, wenn sich Änderungen Ihrer ursprünglichen Angaben im Angebot oder später während der Laufzeit des Vertrages ergeben.“ | Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Frist für die Schadenanzeige | ja | „Im Schadenfall müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.“ | Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Leistungskürzung bei Verstößen ohne Einfluss auf Schaden oder Umfang (Kausalitätserfordernis) | nicht geregelt |
Erweiterungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Nachhaftung nach Verkauf oder Übergabe des Grundstücks oder nach Vertragsende | nicht geregelt | ||
| Rückwärtsdeckung für bei Vertragsbeginn unbekannte Verunreinigungen | nicht geregelt | ||
| Mieter, Nutzer und Familienangehörige als mitversicherte Personen | nicht geregelt | ||
| Hausverwalter, Hausmeister und beauftragte Personen mitversichert | ja | „Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt haben.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Besserstellungsklausel oder Leistungsupdate (neue Bedingungen gelten automatisch) | nicht geregelt | ||
| Konditionsdifferenzdeckung bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt | ||
| Versicherungsfall (Folgeereignis, Feststellung oder Anspruchserhebung) | nicht geregelt |
Vertrag und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Beitragsgrundlage (Fassungsvermögen in Litern, Tankart, Anzahl) | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | „Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.“ | Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfall | ja | „Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben.“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 3 |
| Beitragsanpassungsklausel | ja | „Wenn wir eine Beitragsanpassung vornehmen, ohne dass sich Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie den Vertrag ebenfalls kündigen.“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 3 |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftpflicht als Gebäudeeigentümer (RC inmobiliaria oder del continente) mit Einschluss des Heizöltanks | nicht geregelt | ||
| Nur plötzliche und unfallartige Verunreinigung (contaminación accidental y repentina) versichert | nicht geregelt | ||
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Zurich Insurance Europe AG
- Vertrieb
- nicht bekannt
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, Übersicht in einfacher Sprache (06/2025) Fassung: 06/2025 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Zurich Gewässerschaden-Haftpflicht (5 oder 50 Mio. Euro)