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Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB), A 3289
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Zusatzbedingungen zur
Glasversicherung
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Stand: 01.10.2025 Inhaltsübersicht Seite
1 Erweiterung des Versicherungsortes ............2
2 Nicht-Schlechterstellungs-Garantie beim
Wechsel der Glasversicherung zur Barmenia
Allgemeine Versicherungs-AG ......................2
3 Barmenia-Konditions-Differenz-
Versicherung .................................................2
4 Vorsorgeversicherung für den ersten
eigenen Hausstand Ihrer Kinder ...................3
5 Künftige Bedingungsverbesserungen ...........3
6 Leistungsgarantie gegenüber
GDV-Musterbedingungen .............................3
.
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Die nachstehenden Zusatzbedingungen sind d) Der Zeitraum zwischen der Beendigung des 2.3.3 Assistanceleistungen, versicherungsfrem-
neben den Allgemeinen Bedingungen für die unmittelbaren Vorversicherungsvertrages und de Leistungen sowie von dem Vorversicherer extern
Glasversicherung (AGlB) Gegenstand des Versi- dem Beginn der Barmenia-Glasversicherung zugekaufte Versicherungs- und Dienstleistungen
cherungsvertrages. darf nicht mehr als drei Monate betragen. fallen nicht unter die "Nicht-Schlechterstellungs-
Garantie".
2.1.3 Sind die Voraussetzungen für die "Nicht-
1 Erweiterung des Versicherungsortes Schlechterstellungs-Garantie" gemäß Ziffern 2.1.1 2.4 Obliegenheiten und Folgen einer
(Ziffer 5 der AGlB) und 2.1.2 erfüllt, wird sich die Barmenia nicht auf Obliegenheitsverletzung
Leistungsausschlüsse bzw. Leistungseinschränkun- Ohne Ihre Mitwirkung kann die Barmenia ihre
1.1 Zum Versicherungsort gehören auch Loggien gen in den Versicherungsbedingungen für die Leistung nicht erbringen. Im Versicherungsfall
und Balkone der in dem Versicherungsschein Barmenia-Glasversicherung berufen, sondern den müssen Sie daher - zusätzlich zu den Obliegenhei-
bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden Schadensfall nach den Bestimmungen des Vorversi- ten der Barmenia-Glasversicherung - insbesondere
sowie unmittelbar anschließende Terrassen. cherungsvertrages im Umfang der Ziffern 2.2 und diese Pflichten erfüllen:
2.3 regulieren.
1.2 Darüber hinaus gehört zum Versicherungsort 2.4.1 Ihre Pflichten bei und nach Eintritt des
auch das Versicherungsgrundstück, wie es in den 2.2 Der Leistungsfall Versicherungsfalls
Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die 2.2.1 Leistungsumfang Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des
Barmenia-Wohngebäudeversicherung unter A 1 - 7 Für die Feststellung des Leistungsumfanges sind die Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungs-
der mit dieser Glasversicherung abgeschlossenen Vertragsgrundlagen/Versicherungsbedingungen der pflicht der Barmenia erforderlich ist.
Wohngebäudeversicherung vereinbart ist. Vorversicherung maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Sie müssen dabei insbesondere
In diesen Fällen gehört zu den versicherten Sachen Abschlusses dieser Glasversicherung galten. Da- a) unsere Fragen zu den Umständen des
auch die Verglasung der Nebengebäude und Grund- nach beantragte bzw. vorgenommene Änderungen Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
stücksbestandteile, wie sie nach den Allgemeinen der Vorversicherung werden nicht berücksichtigt. pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-
Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohn- worten. Wir können verlangen, dass Sie in Text-
gebäudeversicherung unter A 1 - 4.2 der mit dieser 2.2.1.1 Tritt ein Schadensfall ein, für den die form antworten.
Glasversicherung abgeschlossenen Wohngebäude- Barmenia nach den geltenden Versicherungsbedin- b) uns über den Vorversicherungsvertrag
versicherung versichert sind. gungen nicht zur Leistung verpflichtet ist, so erhalten aa) den Versicherungsschein und
Die Entschädigung ist für diese Schäden je Versi- Sie dann eine Leistung, wenn für den Schadensfall bb) die allgemeinen und speziellen Versiche-
cherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt. über die Versicherungsbedingungen des unmittelba- rungsbedingungen einreichen;
ren Vorversicherungsvertrages Versicherungsschutz c) uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit
2 Nicht-Schlechterstellungs-Garantie bestanden hätte. es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann,
beim Wechsel der Glasversicherung zur diese zu beschaffen.
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG 2.2.1.2 Gilt nach den Versicherungsbedingungen
des unmittelbaren Vorversicherungsvertrages für 2.4.2 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
2.1 Gegenstand und Voraussetzungen für die einen Schadensfall Bei vorsätzlicher Verletzung einer bei und nach
"Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" a) eine höhere Entschädigungsgrenze als nach Eintritt eines Schadensfalles zu erfüllenden Oblie-
2.1.1 Die "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" gilt den geltenden Versicherungsbedingungen für genheit nach Ziffer 2.4.1 brauchen wir nicht zu
für den Fall, dass ein Schadensfall über diese die Barmenia-Glasversicherung, so wird bei der leisten.
Barmenia-Glasversicherung Entschädigungsberechnung die höhere Ent- Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, sind
a) nicht oder schädigungsgrenze des Vorversicherungsver- wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen.
b) summenmäßig im Rahmen von Deckungs- trages zu Grunde gelegt; Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des
erweiterungen/Sublimits nicht ausreichend b) für einzelne Leistungseinschlüsse eine geringe- Verschuldens.
versichert ist - der Schadensfall im Deckungs- re Selbstbeteiligung als nach den geltenden
umfang des unmittelbaren Vorversicherungsvertra- Versicherungsbedingungen für die Barmenia- Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen,
ges desselben Versicherungsnehmers für dasselbe Glasversicherung, so wird bei der Entschädi- a) wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegen-
Risiko jedoch gedeckt oder mit einer höheren gungsberechnung die geringere Selbstbeteili- heit nicht grob fahrlässig verletzt haben,
Entschädigungsgrenze oder einer geringeren gung des Vorversicherungsvertrages berück- b) wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheits-
Selbstbeteiligung versichert war. sichtigt. verletzung weder für den Eintritt oder die Fest-
stellung des Versicherungsfalls noch für die
2.1.2 Für eine Leistung der Barmenia im Rahmen 2.2.1.3 Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung Feststellung oder den Umfang der Leistung
der "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" müssen die Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen dieser ursächlich war,
folgenden weiteren Voraussetzungen erfüllt sein: "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" ist begrenzt auf c) wenn wir es unterlassen hatten, Sie durch eine
Der unmittelbare Vorversicherungsvertrag den Versicherungswert der versicherten Sachen gesonderte Mitteilung in Textform auf die vor-
a) muss im Rahmen eines allgemein zugänglichen (siehe Ziffer 3.1 AGlB). genannten Rechtsfolgen der Obliegenheits-
Glasversicherungstarifes abgeschlossen wor- verletzung hinzuweisen.
den sein, ohne dass es sich um beitrags- Ist für die Barmenia-Glasversicherung eine generelle Der Versicherungsschutz entfällt trotz nachgewiese-
pflichtige Leistungserweiterungen handelt; Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese bei der ner fehlender Ursächlichkeit gemäß b), wenn Sie die
Ein Tarif gilt als allgemein zugänglich, wenn er Entschädigungsberechnung berücksichtigt. Obliegenheit arglistig verletzt haben.
grundsätzlich allen privaten Haushalten in
Deutschland offensteht und nicht zeitlich, regio- 2.3 Einschränkungen der "Nicht-
nal oder auf bestimmte Personengruppen be- Schlechterstellungs-Garantie" 3 Barmenia-Konditions-Differenz-
schränkt ist. 2.3.1 Für Leistungen des Vorversicherungs- Versicherung
Beitragspflichtige Leistungserweiterungen lie- vertrages, die bei der Barmenia nur gegen
gen insbesondere dann vor, wenn der Vorver- Beitragszuschlag versicherbar sind, gilt die "Nicht- 3.1 Gegenstand der Konditions-Differenz-
trag auf einem gegenüber dem Standardange- Schlechterstellungs-Garantie" nur dann, wenn diese Versicherung
bot des Vorversicherers erweiterten Versiche- Leistungen in die Barmenia-Glasversicherung a) Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für
rungskonzept beruht, das ausschließlich be- eingeschlossen wurden. den Fall, dass
stimmten Vertriebspartnern oder Vermittlerver- – zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw.
bünden mit erhöhtem Beitrag zur Verfügung 2.3.2 Nicht unter die "Nicht-Schlechterstellungs- Angebotsannahme dieser Glasversiche-
gestellt wurde. Garantie" fallen Leistungen, die aus einer im Vorver- rung
b) wurde nicht vom Vorversicherer, sondern von sicherungsvertrag vereinbarten – für das gleiche Risiko
Ihnen gekündigt und a) Allgefahrenversicherung ("All-Risk-Deckung") – noch ein weiterer, in den nächsten
c) muss mindestens für ein volles Versicherungs- oder Versicherung sog. "unbenannter 15 Monaten auslaufender bzw. gekündig-
jahr bestanden haben; Gefahren", ter Versicherungsvertrag bei einem ande-
b) Versicherung von Risiken, die außerhalb der ren Versicherer (Vorversicherer) besteht.
Bundesrepublik Deutschland liegen,
zu erbringen gewesen wären.
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b) Mit der Konditions-Differenz-Versicherung b) Ist der Vorversicherer wegen 6 Leistungsgarantie gegenüber
erhalten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung – Nichtzahlung des Beitrags oder GDV-Musterbedingungen
der Vorversicherung – ausschließlich die – Obliegenheitsverletzung
(Mehr-)Leistungen im Rahmen dieser Glasver- von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der
sicherung, die über den Versicherungsumfang befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leis- dieser Glasversicherung zu Grunde liegenden
Ihrer Vorversicherung hinausgehen. Dies gilt tung aus der Konditions-Differenz-Versiche- "Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung
auch für solche Leistungen/Gefahren im Rah- rung. In diesen Fällen erbringen wir unsere (AGlB)" einschließlich der "Zusatzbedingungen zur
men der Allgemeinen Bedingungen für die Leistung, als hätte keiner der vorgenannten Glasversicherung" in keinem Punkt schlechter sind,
Glasversicherung einschließlich dieser Zusatz- Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung als die vom Gesamtverband der Deutschen Versi-
bedingungen, die bei uns nur gegen zusätzli- der Leistung des Vorversicherers vorgelegen. cherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedin-
chen Beitrag in den Versicherungsschutz ein- gungen in deren jeweils gültigen Fassung.
geschlossen werden können und tatsächlich 3.5 Beginn und Ende der Konditions-
eingeschlossen wurden. Differenz-Versicherung
Sie gilt nicht für gegebenenfalls mit dieser Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt
Glasversicherung zusätzlich abgeschlossene, der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die
rechtlich selbstständige Versicherungen mit ei- Zeit bis zum Beginn dieser Glasversicherung bei
genständigen Versicherungsbedingungen. uns, längstens für 15 Monate.
c) Für die Feststellung des Umfangs unserer Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre
Leistungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/ Vertragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B.
Versicherungsbedingungen der Vorversiche- wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags) rückwirkend
rung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. aufgehoben wird.
Angebotsannahme dieser Glasversicherung.
Danach beantragte bzw. vorgenommene Ände- 3.6 Obliegenheiten und Folgen einer
rungen der Vorversicherung oder dieser Glas- Obliegenheitsverletzung
versicherung werden nicht berücksichtigt. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns
d) Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteili- diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der
gung, die für den gesamten Vorversicherungs- Vorversicherer den Versicherungsschutz ganz oder
vertrag vereinbart wurde. teilweise abgelehnt hat. Im Übrigen gelten für die
Konditions-Differenz-Versicherung die für diese
3.2 Versicherungssumme(n)/ Glasversicherung vereinbarten Obliegenheiten
Selbstbeteiligung (siehe Ziffer 11 der AGlB). Die Rechtsfolgen einer
Unsere Entschädigungsleistung ist begrenzt Verletzung von Obliegenheiten sind unter Zif-
– auf die mit uns in diesem Vertrag vereinbarte(n) fern 11.3 der AGlB beschrieben.
Versicherungssumme(n), sofern eine solche
vereinbart ist; Dies gilt nur unter der Vorausset-
zung, dass die mit uns vereinbarte(n) Versiche- 4 Vorsorgeversicherung für den ersten
rungssumme(n) die Versicherungssumme(n) eigenen Hausstand Ihrer Kinder
des unmittelbaren Vorversicherungsvertrages
um nicht mehr als 25 % übersteigt. Wenn für Sie die Hausratversicherung nach dem
– auf die Entschädigungsgrenzen, die in dieser „Top-Schutz“ besteht, gilt:
Barmenia-Glasversicherung als Leistungsgren- Für den jeweils ersten eigenen Hausstand jedes
zen – gegebenenfalls innerhalb der für den Ver- Ihrer Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
trag vereinbarten Versicherungssumme – besteht für die Dauer von 6 Monaten – ab Umzugs-
gelten. beginn gerechnet – Versicherungsschutz im Umfang
Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein- der Allgemeinen Bedingungen für die Glasversiche-
bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech- rung (AGlB), soweit nicht anderweitig Versiche-
nung berücksichtigt. rungsschutz besteht. Danach erlischt der Versiche-
rungsschutz dieser Vorsorgeversicherung.
3.3 Versicherungsfall
Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz- Wenn für Sie die Hausratversicherung nach dem
Versicherung ist die vollständige oder teilweise „Premium-Schutz“ besteht, gilt:
Ablehnung einer Leistung aus der bestehenden Für den jeweils ersten eigenen Hausstand jedes
Vorversicherung durch den Vorversicherer bzw. die Ihrer Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
abschließende Entschädigungszahlung des Vorver- besteht für die Dauer von 12 Monaten – ab Um-
sicherers (nachweisbar durch das Leistungsableh- zugsbeginn gerechnet – Versicherungsschutz im
nungsschreiben des Vorversicherers oder dessen Umfang der Allgemeinen Bedingungen für die
Leistungsabrechnung). Glasversicherung (AGlB), soweit nicht anderweitig
Versicherungsschutz besteht. Danach erlischt der
3.4 Einschränkungen unserer Versicherungsschutz dieser Vorsorgeversicherung.
Leistungspflicht
a) Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung
besteht kein Leistungsanspruch, wenn der 5 Künftige Bedingungsverbesserungen
Vorversicherer (Innovationsklausel)
aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem
Vorversicherer getroffenen Vergleichs den Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für
Schaden nicht in vollem Umfang erstattet; neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Bedin-
bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine gungen für die Glasversicherung (AGlB) und/oder
pauschale oder teilweise Entschädigung die Zusatzbedingungen ausschließlich zu Ihren
erbringt oder seine Leistungspflicht voll- Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berech-
ständig ablehnt; net wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab
cc) wegen ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle
– arglistiger Täuschung und/oder ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
– Verletzung der vorvertraglichen
Anzeigepflicht
von seiner Leistungspflicht befreit ist.
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Allgemeine Bedingungen für die
Glasversicherung
(AGlB)
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Stand: 01.10.2025 Inhaltsübersicht Seite
1 Was ist der Versicherungsfall?
Welche Schäden und Gefahren
sind nicht versichert? .....................................2
2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? ......2
3 Welche Sachen sind versichert?
Welche Sachen sind nicht versichert?...........2
4 Welche Kosten sind versichert? ....................2
5 Was ist unter dem Versicherungsort
zu verstehen?.................................................2
6 Was sind die Grundlagen der Anpassung
von Versicherungsschutz und Beitrag? .........2
7 In welcher Form erfolgt die
Entschädigung? .............................................2
8 Wann wird eine Geldleistung gezahlt
und wie wird sie verzinst? ..............................3
9 Was gilt bei einem Wohnungswechsel? ........3
10 Was bedeutet die vorvertragliche
Anzeigepflicht und welche Folgen
hat ihre Verletzung? ......................................4
11 Welche Obliegenheiten sind zu beachten? ..4
12 Welche besonderen Umstände erhöhen
die Gefahr? ...................................................5
13 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Wann beginnt und endet der Vertrag? ..........5
14 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
beachten?
Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
nicht rechtzeitig zahlen? ................................6
15 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ..6
16 Überversicherung ...........................................7
17 Mehrere Versicherer,
Mehrfachversicherung ...................................7
18 Versicherung für fremde Rechnung ...............7
19 Kosten für die Abwendung, Minderung
und Ermittlung des Schadens ........................7
20 Übergang von Ersatzansprüchen ..................8
21 Keine Leistungspflicht aus besonderen
Gründen .........................................................8
22 Was ist bei Mitteilungen an uns
zu beachten?
Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? ..........8
23 Vollmacht des Versicherungsvertreters .........8
24 Repräsentanten..............................................8
25 Bedingungsänderung .....................................8
26 Welches Gericht ist zuständig? .....................8
27 Welches Recht findet Anwendung? ...............8
28 Versicherungsjahr .........................................8
29 Sanktions-/Embargoklausel ..........................9
30 Wenn Sie mit uns einmal nicht
zufrieden sind .................................................9
.
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1 Was ist der Versicherungsfall? 3.1.2 In Einfamilienhäusern (inkl. Einliegerwoh- 5 Was ist unter dem Versicherungsort zu
Welche Schäden und Gefahren sind nicht nung) sind zusätzlich versichert verstehen?
versichert? a) Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas,
transparentem Kunststoff oder Glaskeramik der Versicherungsort sind die in dem Versicherungs-
1.1 Versicherungsfall Wohnungseinrichtung; schein bezeichneten Gebäude oder Räume von
Entschädigt werden versicherte Sachen (Ziffer 3), Wenn bei einem Glasbruch an einer Glaskera- Gebäuden.
die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschä- mikkochfläche das Glas nur zusammen mit der Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen
digt werden. Elektronik ausgetauscht werden kann, wird die vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des
Elektronik ebenfalls ersetzt. Versicherungsortes.
1.2 Nicht versicherte Gefahren und Schäden b) Aquarien und Terrarien aus Glas;
Nicht versichert sind folgende Schäden: 6 Was sind die Grundlagen der Anpassung
a) Oberflächen oder Kanten werden beschädigt In Zwei- und Mehrfamilienhäusern sind die Sachen von Versicherungsschutz und Beitrag?
(z. B. durch Schrammen, Kratzer, Muschelaus- unter 3.1.2 a) und b) ausschließlich dann versichert,
brüche); wenn Sie als unser Versicherungsnehmer eine Es gelten folgende Grundlagen:
b) Randverbindungen von Mehrscheiben- natürliche Person sind und sich die vorgenannten 6.1 Wir passen den Umfang der Versicherung an
Isolierverglasungen werden undicht; Sachen in der von Ihnen selbst bewohnten Wohnung die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an;
c) Nicht versichert ist der Bruch durch folgende befinden. Der Beitrag verändert sich entsprechend.
Gefahren, soweit für diese Gefahren anderwei-
tig Versicherungsschutz besteht: 3.2 Nicht versicherte Sachen Für eine Beitragsanpassung werden die Preisindizes
aa) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Nicht versichert sind für Verglasungsarbeiten verwendet. Maßgebend
Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder a) optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuch- sind die für den Monat Mai vom Statistischen Bun-
Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile tungskörper und Handspiegel; desamt veröffentlichten Indizes.
oder seiner Ladung; b) Sachen, die bereits bei Antragstellung beschä-
bb) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach ei- digt sind; Bei Wohnungen, Ein- und Mehrfamiliengebäude gilt
nem Einbruch sowie Raub oder den Ver- c) Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, der Index für Wohngebäude insgesamt.
such einer solchen Tat; die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-,
cc) Leitungswasser; Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den
dd) Sturm, Hagel; sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude
ee) weitere Naturgefahren (Elementargefah- Monitoren, Computer-Displays wie von Tablets und gewerbliche Betriebsgebäude.
ren) Überschwemmung, Erdbeben, Erd- und Smartphones).; Der Beitrag erhöht oder vermindert sich jeweils zum
senkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawi- d) Sachen, die bereits bei Abschluss der Versiche- 1. Januar eines jeden Jahres zu dem in diesem Jahr
nen oder Vulkanausbruch. rung beschädigt waren. beginnenden Versicherungsjahr entsprechend dem
Prozentsatz, um den sich das jeweilige Mittel der
2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? 4 Welche Kosten sind versichert? Preisindizes im vergangenen Kalenderjahr gegen-
über dem davorliegenden Kalenderjahr verändert
2.1 Ausschluss Krieg 4.1 Versichert sind die infolge eines Versiche- hat.
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegs- rungsfalls erforderlichen und tatsächlich angefalle- Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle
ähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebel- nen Kosten für hinter dem Komma gerundet.
lion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung Wir ersetzen folgende Kosten, die infolge eines
mitwirkender Ursachen. Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich 6.2 Ihr Kündigungsrecht im Fall einer
angefallen sind: Beitragserhöhung
2.2 Ausschluss Kernenergie a) für das vorläufige Verschließen von Öffnungen Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpas-
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, (Notverschalungen, Notverglasungen); sungsrechts nach Ziffer 6.1 den Beitrag, können Sie
nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. b) um versicherte Sachen zum nächsten Ablage- den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender rungsplatz abzutransportieren und sie zu ver- unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen.
Ursachen. nichten (Entsorgungskosten); Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch
c) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern zu dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung
3 Welche Sachen sind versichert? und Montieren von versicherten Sachen durch wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Bei-
Welche Sachen sind nicht versichert? deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüst- tragserhöhung spätestens einen Monat vor dem
kosten); Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündi-
3.1 Versicherte Sachen d) um Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierun- gungsrecht hin. Für Ihre Kündigung infolge einer erst
3.1.1 In allen Gebäuden sind versichert gen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versi- nach Verlängerung der bei Vertragsbeginn verein-
a) Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder cherten Sachen zu erneuern (siehe Ziffer 3); barten Vertragslaufzeit vorgenommenen Beitrags-
transparentem Kunststoff, die fachmännisch e) um Sachen, die das Einsetzen von Ersatz- erhöhung gilt die tägliche Kündigungsmöglichkeit
eingesetzt und mit dem Gebäude fest verbun- scheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutz- nach Ziffer 13.2.3 dieser Bedingungen.
den sind; stangen, Markisen usw.) zu beseitigen und wie-
b) künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten deranzubringen; 7 In welcher Form erfolgt die Entschädi-
und –spiegel, sofern sie nicht Bestandteil von f) um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, gung?
Werbeanlagen sind, z. B. Motivdarstellungen Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen zu
durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff, Blei- und beseitigen. Wir leisten - nach Vereinbarung mit Ihnen - Entschä-
Messingverglasung. Die Entschädigung ist digung in Form einer Geldleistung (siehe Ziffer 7.1)
- soweit nicht ein niedrigerer oder höherer Be- 4.2 Einzelheiten zur Erstattung der oder einer Sachleistung (siehe Ziffer 7.2).
trag vereinbart ist - je Versicherungsfall auf – Aufwendungen zur Abwendung und Minderung
2.000 EUR begrenzt; des Schadens und 7.1 Was ist unter einer Entschädigung als
c) Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkup- – der Kosten der Ermittlung und Feststellung des Geldleistung zu verstehen?
peln aus Glas oder transparentem Kunststoff; Schadens a) Wir erbringen im Versicherungsfall eine Geld-
d) Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich siehe Ziffer 19. leistung.
deren Rahmen.
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b) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für rungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berech- mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte
die Entsorgung der zerstörten oder beschädig- nungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht
ten Sachen, deren Wiederbeschaffung in glei- multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert werden.
cher Art und Güte (siehe Ziffer 3), die Lieferung durch den Versicherungswert.
an den Schadenort sowie die Montage in orts- Die Erstattung von versicherten Kosten nach Ziffer 4 9.2 Mehrere Wohnungen
üblicher Höhe ersetzt werden. wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre
c) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen Verhältnis von Versicherungssumme zum Versiche- bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz),, geht der
des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne) bzw. rungswert gekürzt. Versicherungsschutz nicht über. Für eine Über-
im Zusammenhang mit dem Einsetzen der gangszeit von drei Monaten besteht Versicherungs-
Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage 7.7 Restwerte schutz in beiden Wohnungen.
von Vergitterungen) notwendig sind, werden er- Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der
setzt (siehe Ziffer 4). Entschädigungsleistung angerechnet. 9.3 Umzug ins Ausland
d) Wir ersetzen keine Aufwendungen, die bei der Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundes-
Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Far- 7.8 Selbstbeteiligung, Entschädigungsgrenzen republik Deutschland, so geht der Versicherungs-
be und Struktur) an entschädigten Sachen so- 7.8.1 Selbstbeteiligungen werden in der vereinbar- schutz nicht auf die neue Wohnung über. Der
wie für fertigungsbedingte Abweichungen der ten Höhe von der Entschädigung abgezogen. Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung
Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild ent- erlischt spätestens drei Monate nach Umzugs-
stehen. 7.8.2 Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der beginn.
Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versiche-
7.2 Was ist unter einer Entschädigung als rungsfall selbst zu tragen haben. 9.4 Anzeige der neuen Wohnung
Sachleistung zu verstehen? Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädi- a) Einen Wohnungswechsel müssen Sie uns
a) Wir erbringen im Versicherungsfall eine Sach- gungshöhe je Versicherungsfall auf einen bestimm- spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen
leistung, zu der wir den Auftrag erteilen. ten Betrag. mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadrat-
b) Sachleistung bedeutet, dass auf unsere Veran- Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen metern bzw. sonstiger für die Beitragsberech-
lassung und Rechnung die zerstörten oder be- können individuell vereinbart werden. Sie können nung erforderlichen Umstände.
schädigten Sachen entsorgt und in gleicher Art sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungs- b) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel
und Güte (siehe Ziffer 3) an den Schadenort ge- leistung voneinander unterscheiden. ein für die Beitragsberechnung erforderlicher
liefert und wieder eingesetzt werden. Umstand, nach dem im Antrag gefragt wurde,
c) Falls zur Erbringung der Sachleistung besonde- 8 Wann wird eine Geldleistung gezahlt und kann dies zu Unterversicherung führen. Der
re Aufwendungen notwendig sind (zum Errei- wie wird sie verzinst? Versicherungsschutz muss in diesem Fall an-
chen des Schadenortes z. B. für Gerüste, Krä- gepasst werden.
ne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen 8.1 Fälligkeit der Geldleistung
der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remon- Die Geldleistung wird fällig, wenn unsere Feststel- 9.5 Festlegung des neuen Beitrages,
tage von Vergitterungen), erteilen wir in Ab- lungen zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs Kündigungsrecht
sprache mit Ihnen in Ihrem Namen den Auftrag abgeschlossen sind. a) Mit Umzugsbeginn gelten unsere für den Ort
hierzu. Wir erstatten Ihnen die Rechnungskos- Sie können einen Monat nach Meldung des Scha- der neuen Wohnung gültigen Tarif-
ten bis zur vereinbarten Höhe. dens den Betrag als Abschlagszahlung beanspru- bestimmungen.
d) Wir ersetzen keine Aufwendungen, die bei der chen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist. b) Wenn sich der Beitrag auf Grund veränderter
Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Far- Beitragssätze erhöht, können Sie den Vertrag
be und Struktur) an entschädigten Sachen so- 8.2 Verzinsung kündigen. Dies gilt auch, wenn die Selbstbetei-
wie für fertigungsbedingte Abweichungen der Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem ligung erhöht wird. Kündigen Sie, müssen Sie
Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild ent- anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht das in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder
stehen und erteilen hierzu keinen Auftrag. besteht: Brief) tun. Dafür haben Sie einen Monat nach
e) Abweichend von der Sachleistung können wir in a) Die Geldleistung ist – soweit sie nicht innerhalb Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit.
Geld leisten, soweit eine Ersatzbeschaffung eines Monats nach Meldung des Schadens ge- Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zu-
durch uns zu den ortsüblichen Wiederherstel- leistet wird – ab dem Tag der Schadenmeldung gang bei uns. Die Kündigung wird einen Monat,
lungskosten nicht möglich ist. zu verzinsen. nachdem sie uns zugegangen ist, wirksam.
f) Wird Unterversicherung nach Ziffer 7.6 festge- b) Der Zinssatz liegt ein Prozentpunkt unter dem c) Uns steht im Fall einer Kündigung der Beitrag
stellt, leisten wir ausschließlich in Geld. jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Ge- nur in der bisherigen Höhe und zeitanteilig bis
setzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
7.3 Mehrwertsteuer bei vier Prozent und höchstens bei sechs Pro-
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie zum zent pro Jahr. 9.6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
Vorsteuerabzug berechtigt sind; das Gleiche gilt, c) Die Zinsen werden zusammen mit der Geldleis- a) Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung
soweit Sie Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt tung fällig. aus und bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten
haben. als Versicherungsort beide Wohnungen: Die
8.3 Hemmung bisherige Ehewohnung und Ihre neue Woh-
7.4 Notverglasung/Notverschalung Bei der Berechnung der Fristen nach den Ziffern 8.1 nung. Dies gilt so lange, bis der Versicherungs-
Sie können das vorläufige Verschließen von Öffnun- und 8.2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, vertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf
gen (Notverglasungen und Notverschalungen) selbst in dem infolge Ihres Verschuldens die Geldleistung von drei Monaten nach der auf Ihren Auszug
in Auftrag geben. Solche erforderlichen Aufwendun- nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann. folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht
gen können Sie als versicherte Kosten (Ziffer 4.1 a)) Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen
geltend machen. 8.4 Aufschiebung der Zahlung Wohnung.
Wir können die Zahlung aufschieben, solange b) Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer
7.5 Kosten a) Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung sind und einer von ihnen aus der Ehewohnung
a) Maßgeblich für die Berechnung der Kosten bestehen; auszieht, sind Versicherungsort ebenfalls beide
(siehe Ziffer 4) ist der Zeitpunkt des Versiche- b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah- Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und
rungsfalls. ren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus die neue Wohnung des ausziehenden Ehegat-
b) Kürzungen nach Ziffer 7.3 gelten entsprechend Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft. ten. Dies gilt so lange, bis zu der Versiche-
für die versicherten Kosten. rungsvertrag geändert wird, längstens bis zum
9 Was gilt bei einem Wohnungswechsel? Ablauf von drei Monaten nach der auf den Aus-
7.6 Unterversicherung zug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt
Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden 9.1 Umzug in eine neue Wohnung der Versicherungsschutz für die neue Woh-
ist, gilt: Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versiche- nung.
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des rungsschutz auf die neue Wohnung über. Während c) Wenn Ehegatten Versicherungsnehmer sind
Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungs- des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnun- und beide in neue Wohnungen ziehen, gilt b)
wert, besteht eine Unterversicherung. gen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz entsprechend.
In diesem Fall kann die Entschädigung in dem in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens drei
Verhältnis von Versicherungssumme zum Versiche- Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt
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Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach – noch für die Feststellung oder den Umfang wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend
der den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit er- unserer Leistungspflicht machen.
lischt der Versicherungsschutz für beide neuen ursächlich war. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
Wohnungen. verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir
9.7 Lebensgemeinschaften, nicht zu Leistungen verpflichtet. 10.4 Anfechtung
Lebenspartnerschaften Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
Ziffer 9.6 gilt auch für eheähnliche Lebensgemein- 10.2.2 Kündigung Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch
schaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und
Partner am Versicherungsort gemeldet sind. die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich gewollt beeinflusst worden ist.
noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den
10 Was bedeutet die vorvertragliche Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
Anzeigepflicht und welche Folgen Monat kündigen. trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der
hat ihre Verletzung? Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn entspricht.
10.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter 10.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht Die Regelungen der Ziffern 10.1. bis 10.4 gelten
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- entsprechend, wenn der Versicherungsschutz
haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. sen hätten. nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Risiko-prüfung erforderlich ist.
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem 10.2.3 Vertragsänderung
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil 11 Welche Obliegenheiten sind zu beachten?
wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter 11.1 Welche Obliegenheiten sind vor
gefahrerheblichen Umständen, die wir Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht Eintritt des Versicherungsfalls
– nach Ihrer Vertragserklärung, angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- zu beachten?
– aber noch vor Vertragsannahme sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf Als vertragliche Obliegenheiten, die von Ihnen vor
in Textform stellen. unser Verlangen hin rückwirkend Vertrags- dem Eintritt eines Versicherungsfalls zu erfüllen sind,
bestandteil. werden vereinbart:
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr-
erheblichen Umständen für Sie beantwortet und Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu Einzuhalten sind
wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand vertreten, werden die anderen Bedingungen erst ab a) gesetzliche und behördliche sowie vertraglich
kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- der laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 14.1) vereinbarte Sicherheitsanforderungen, die die
delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt Vertragsbestandteil. versicherten Risiken zum Gegenstand haben
oder arglistig gehandelt. oder sich auf diese beziehen;
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, b) sonstige vertraglich vereinbarte Obliegenheiten.
10.2 Mögliche Folgen einer nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben,
Anzeigepflichtverletzung fristlos kündigen, wenn 11.2 Welche Obliegenheiten sind bei und
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den nach Eintritt des Versicherungsfalls
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder zu beachten?
Wir können in einem solchen Fall – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
– vom Vertrag zurücktreten, angezeigten Umstand ausschließen. nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher
– den Vertrag kündigen, bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls folgende
– den Vertrag ändern oder Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung Pflichten erfüllen:
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über die Vertragsänderung hinweisen. a) Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung
anfechten. und Minderung des Schadens;
10.3 Voraussetzungen für die Ausübung Dabei müssen Sie unsere Anweisungen, soweit
10.2.1 Rücktritt unserer Rechte dies für Sie zumutbar ist, befolgen sowie An-
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder weisungen - ggf. auch mündlich oder telefo-
können wir vom Vertrag zurücktreten. zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir nisch - einholen, wenn die Umstände dies ge-
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die statten. Erteilen mehrere an dem Versiche-
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen rungsvertrag beteiligte Versicherer unterschied-
– weder eine vorsätzliche, haben. liche Weisungen, haben Sie nach pflicht-
– noch eine grob fahrlässige gemäßem Ermessen zu handeln.
Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung b) Melden Sie uns den Schadeneintritt unverzüg-
oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht lich - ggf. auch mündlich oder telefonisch -,
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- nachdem Sie von ihm Kenntnis erhalten haben;
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn zeige kannten. c) Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlun-
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen gen gegen das Eigentum unverzüglich der
Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder einge- Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Polizei an;
schränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kennt- gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines d) Reichen Sie uns und der Polizei unverzüglich
nis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Um- Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt ein Verzeichnis der abhandengekommenen
stände geschlossen hätten. mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Sachen ein;
der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- e) Lassen Sie das Schadenbild so lange unverän-
Im Fall des Rücktritts haben Sie auch für die Ver- te Recht begründet, Kenntnis erhalten. dert, bis die Schadenstelle oder die beschädig-
gangenheit keinen Versicherungsschutz. ten Sachen durch uns freigegeben worden sind.
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Sind Veränderungen unumgänglich, müssen
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung das Schadenbild nachvollziehbar dokumentiert
zurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter stützen. Zur Begründung können wir nachträglich (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sa-
folgender Voraussetzung bestehen: weitere Umstände angeben, wenn für diese die chen bis zu einer Besichtigung durch uns auf-
Monatsfrist noch nicht verstrichen ist. bewahrt werden;
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf f) Geben Sie uns soweit möglich unverzüglich
einen gefahrerheblichen Umstand, der Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss jede Auskunft - auf Verlangen in Textform -, die
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- zur Feststellung des Versicherungsfalls oder
Versicherungsfalls, gung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versiche- des Umfanges unserer Leistungspflicht erfor-
rungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können derlich ist. Zusätzlich ist uns jede Untersuchung
über Ursache und Höhe des Schadens und
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über den Umfang unserer Entschädigungs- d) Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung Sie diese Pflichten grob fahrlässig, so sind wir
pflicht zu gestatten; Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im Sin- berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis
g) Sie müssen uns angeforderte Belege einrei- ne von a) und b) kann insbesondere dann vor- zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens
chen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise liegen, wenn entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben
zugemutet werden kann; aa) ein Gebäude oder der überwiegende Teil Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
eines Gebäudes nicht genutzt wird; b) Nach einer Gefahrerhöhung nach Ziffer 12.2 b)
Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung bb) an einem Gebäude Baumaßnahmen und c) sind wir für einen Versicherungsfall, der
einem Dritten zu, so hat dieser die Obliegenheiten durchgeführt werden, in deren Verlauf das später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein-
gemäß Ziffer 11.2 ebenfalls zu erfüllen - soweit ihm Dach ganz oder teilweise entfernt wird tritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen
dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Um- oder die das Gebäude überwiegend unbe- sein müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre An-
ständen möglich ist. nutzbar machen; zeigepflicht vorsätzlich verletzt haben. Haben
cc) in dem versicherten Gebäude ein Gewer- Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt
11.3 Welche Rechtsfolgen hat die bebetrieb aufgenommen oder verändert a) Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leis-
Verletzung von Obliegenheiten? wird; tungspflicht bleibt bestehen, wenn uns die Ge-
11.3.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere dd) im Versicherungsort ein Betrieb dauernd fahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die
Leistungspflicht oder vorübergehend stillgelegt wird; Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be-
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies ee) das Gebäude nach Vertragsschluss unter kannt war.
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise Denkmalschutz gestellt wird. c) Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: aa) soweit Sie nachweisen, dass die Gefahr-
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- 12.2 Ihre Pflichten erhöhung nicht ursächlich für den Eintritt
zen, sind wir nicht leistungspflichtig. a) Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen des Versicherungsfalls oder den Umfang
– Verletzen Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig, Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keine der Leistungspflicht war oder
verzichten wir vollständig auf den Einwand der Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vor- bb) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versi-
Leistungsfreiheit und auf eine Leistungskür- nahme durch einen Dritten gestatten. cherungsfalls die Frist für unsere Kündi-
zung. b) Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne gung abgelaufen und eine Kündigung
Im Fall der Verletzung einer nach Eintritt des Versi- unsere vorherige Zustimmung eine Gefahr- nicht erfolgt war oder
cherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklä- erhöhung vorgenommen oder gestattet haben, cc) wenn wir statt der Kündigung ab dem
rungsobliegenheit sind wir nur dann leistungsfrei, so müssen Sie uns diese unverzüglich an- Zeitpunkt der Gefahrerhöhung einen un-
wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text- zeigen. seren Geschäftsgrundsätzen entspre-
form (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese c) Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer chenden erhöhten Beitrag verlangen.
Rechtsfolge hingewiesen haben. Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen
eintritt, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, 13 Wann beginnt der Versicherungs-
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben. schutz?
cherungsschutz bestehen: Wann beginnt und endet der Vertrag?
Im Falle von Vorsatz bleiben wir insoweit zur Leis- 12.3 Kündigung oder Vertragsänderung
tung verpflichtet, wenn Sie uns nachweisen, dass die durch uns 13.1 Beginn des Versicherungsschutzes
Verletzung der Obliegenheit a) Kündigungsrecht Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Zif- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie
Versicherungsfalls fer 12.2 a), können wir den Vertrag fristlos kün- den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich
– noch für die Feststellung oder den Umfang digen, wenn Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 14.2.1 zahlen.
unserer Leistungspflicht ursächlich war. oder grob fahrlässig verletzt haben. Das Nicht-
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässig- 13.2 Dauer und Ende des Vertrages
verletzt haben. keit haben Sie zu beweisen. 13.2.1 Vertragsdauer
Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässig- Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein
11.3.2 Unser Kündigungsrecht keit, können wir unter Einhaltung einer Frist von angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag einem Monat kündigen.
verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen 13.2.2 Stillschweigende Verlängerung
erfüllen müssen, können wir zusätzlich zu den in nach Ziffer 12.2 b) und c) bekannt, können wir Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der
Ziffer 11.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von ei- Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu
kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb nem Monat kündigen. Jahr stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen
eines Monats, nachdem wir von der Verletzung b) Vertragsänderung Ablauftermin der anderen Vertragspartei eine
Kenntnis erhalten haben, erklären. Statt der Kündigung können wir ab dem Zeit- Kündigung zugegangen ist.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie punkt der Gefahrerhöhung einen unseren Ge-
nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung schäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten 13.2.3 Vertragsbeendigung
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. Beitrag verlangen oder die Absicherung der er- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
höhten Gefahr ausschließen. endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung
12 Welche besonderen Umstände Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahr- bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
erhöhen die Gefahr? erhöhung um mehr als 10 % oder schließen wir
die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so Während der bei Vertragsbeginn vereinbarten
12.1 Begriff der Gefahrerhöhung können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf
a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhal- in Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhal-
Abgabe Ihrer Vertragserklärung die tatsächlich tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung ten ist.
vorhandenen Umstände so verändert werden, müssen wir Sie auf dieses Kündigungsrecht Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können
dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder ei- hinweisen. Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der
ne Vergrößerung des Schadens oder die unge- Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,
rechtfertigte Inanspruchnahme der Barmenia 12.4 Erlöschen unserer Rechte an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie
wahrscheinlicher wird. Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpas- können den Vertrag auch zu einem späteren, in der
b) Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber sung nach Ziffer 12.3 erlöschen, wenn wir diese Zukunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
nicht nur - vorliegen, wenn sich ein gefahr- nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist
erheblicher Umstand ändert, nach dem wir vor von der Gefahrerhöhung ausüben oder wenn der von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in
Vertragsschluss gefragt haben. Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahr- Textform kündigen.
c) Eine Gefahrerhöhung nach a) liegt nicht vor, erhöhung bestanden hat.
wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht 13.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall
hat oder nach den Umständen als mitversichert 12.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können
gelten soll. a) Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versiche- Sie oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung
rungsfall ein, so sind wir nicht zur Leistung ver- ist in Textform zu erklären.
pflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Zif-
fer 12.2 a) vorsätzlich verletzt haben. Verletzen
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Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens 14.2.2 Späterer Beginn des 14.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes
einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlun- Versicherungsschutzes und Kündigung
gen über die Entschädigung zugegangen sein. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-
einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der mahnten Betrag nicht bezahlt haben,
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, Versicherungsschutz erst ab diesem späteren – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung
sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim- Zeitpunkt. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte kein Versicherungsschutz.
men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine
punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam Frist einzuhalten.
Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen gemacht haben. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb
Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen, wirksam. eines Monats den angemahnten Betrag bezah-
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-
13.3 Wegfall des versicherten Risikos Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und
Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer- Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-
haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich schutz.
dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom 14.2.3 Zahlung bei abweichendem Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
Wegfall des Risikos erfahren. Versicherungsschein lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Frist-
Uns steht der Beitrag zu, den wir hätten erheben Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag ablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt
können, wenn die Versicherung dieses Risikos nur oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir
bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
dem wir vom Wegfall erfahren. Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
a) Als Wegfall des versicherten Interesses gilt 14.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-
insbesondere die vollständige und dauerhafte 14.2.4 Rücktritt mandat, PayPal oder mit Kreditkarte
Auflösung des Haushaltes, nachdem Sie in eine Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht als Geschäftsgrundlage/
stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag Kündigungsrecht bei Widerruf
wurden oder nach Aufgabe einer Zweit- oder zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur
Ferienwohnung. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachwei- abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen
b) Das Versicherungsverhältnis endet im Fall Ihres sen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschul- oder von einer anderen Person durch ein SEPA-
Todes zu dem Zeitpunkt, an dem wir über die det haben. Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kredit-
vollständige und dauerhafte Haushaltsauflö- kartendaten oder durch Anweisungen an den
sung Kenntnis erhalten, spätestens jedoch zwei 14.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung Zahlungsdienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage
Monate nach Ihrem Tod, wenn nicht bis zu die- des Erst- oder Einmalbeitrags versetzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von
sem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in dersel- Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht Ihrem bzw. deren Konto einzuziehen.
ben Weise nutzt wie Sie. zu dem nach Ziffer 14.2.1 maßgebenden Fälligkeits-
Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versi- zeitpunkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung 14.4.1 Ihre Pflichten
cherten Interesses. des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen
zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch geson- Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt
14 Was müssen Sie bei der Beitrags- derte Mitteilung in Textform oder durch einen auffäl- der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende
zahlung beachten? ligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Deckung aufweist.
Was geschieht, wenn Sie einen Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerk- b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden
Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? sam gemacht haben. von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-
14.1 Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-
Versicherungsteuer nen Zahlungsaufforderung erfolgt.
14.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Vereinba- 14.3 Zahlung und Folgen verspäteter c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-
rung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder Zahlung/Folgebeitrag schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum
jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer 14.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Beitragseinzug
der Versicherungsperiode: Sie beträgt Zahlung Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-
– bei Monatsbeiträgen einen Monat, Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug
– bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, ten Zeitpunkt fällig. widerrufen, so können wir den Vertrag zum En-
– bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und de des laufenden Versicherungsmonats außer-
– bei Jahresbeiträgen ein Jahr. 14.3.2 Verzug ordentlich kündigen.
Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungs- Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig
periode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass 14.4.2 Änderung des Zahlungsweges
höchstens ein Jahr. Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung
nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift
14.1.2 Versicherungsteuer Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- verschuldet haben. trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir
cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-
Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-
Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu
14.2 Zahlung und Folgen verspäteter entstanden ist. verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-
Zahlung/Erster oder einmaliger Beitrag gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf
14.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der 14.3.3 Zahlungsfrist einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,
Zahlung Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert
Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-
der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Textform eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug
Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- betragen.
zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein 15 Beitrag bei vorzeitiger
angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Vertragsbeendigung
Erhalt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist sie folgende Informationen enthält:
der Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die 15.1 Allgemeiner Grundsatz
zu zahlen. Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-
nach Ziffer 14.3.4 mit der Fristüberschreitung spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum
verbunden sind. des Versicherungsschutzes entspricht.
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15.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei 17.2 Rechtsfolgen der Verletzung der 18 Versicherung für fremde Rechnung
Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und Anzeigepflicht
fehlendem versicherten Interesse Verletzen Sie die Anzeigepflicht nach Ziffer 17.1 18.1 Rechte aus dem Vertrag
15.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver- vorsätzlich oder grob fahrlässig, sind wir unter den in Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen
tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu wider- Ziffer 11.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten)
rufen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zu- Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem
gang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Versi-
erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Beleh- vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der cherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den
rung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen anderen Versicherung erhalten haben. Versicherungsschein besitzt.
des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hinge-
wiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versi- 17.3 Haftung und Entschädigung bei 18.2 Zahlung der Entschädigung
cherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Mehrfachversicherung Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie
Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine
wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- gegen dieselbe Gefahr versichert und überstei- Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann
rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies gen die Versicherungssummen zusammen den die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zu-
gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- Versicherungswert oder übersteigt aus anderen stimmung verlangen.
rungsvertrag in Anspruch genommen haben. Gründen die Summe der Entschädigungen, die
von jedem Versicherer ohne Bestehen der an- 18.3 Kenntnis und Verhalten
15.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch deren Versicherung zu zahlen wären, den Ge- a) Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von
unseren Rücktritt beendet, samtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versi-
– weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor vor. cherung für fremde Rechnung auch die Kennt-
Vertragsannahme in Textform gefragt haben, b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamt- nis und das Verhalten des Versicherten zu be-
nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag schuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag rücksichtigen.
bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu; aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach Soweit der Vertrag Ihre Interessen und die des
– weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht seinem Vertrag obliegt; Sie können aber im Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr
rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen Interesse das Verhalten und die Kenntnis des
angemessene Geschäftsgebühr zu. entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der
entsprechend, wenn die Verträge bei demsel- Versicherte Ihr Repräsentant ist.
15.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch ben Versicherer bestehen. b) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es
unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung Erhalten Sie oder der Versicherte aus anderen nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen
beendet, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang Versicherungsverträgen Entschädigung für abgeschlossen worden ist oder es ihm nicht
der Anfechtungserklärung zu. denselben Schaden, so ermäßigt sich der An- möglich oder nicht zumutbar war, Sie rechtzeitig
spruch aus dem vorliegenden Vertrag in der zu benachrichtigen:
15.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags Weise, dass die Entschädigung aus allen Ver- c) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es
verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei trägen insgesamt nicht höher ist, als wenn der dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auf-
Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus trag des Versicherten geschlossen und uns
das Interesse bei einer Versicherung, die für ein denen die Beiträge errechnet wurden, nur in nicht darüber informiert haben.
künftiges Unternehmen oder für ein anderes künfti- diesem Vertrag in Deckung gegeben worden
ges Interesse genommen ist, nicht entsteht. wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungs- 19 Kosten für die Abwendung, Minderung
Wir können jedoch eine angemessene Geschäfts- grenzen ermäßigt sich der Anspruch in der und Ermittlung des Schadens
gebühr verlangen. Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt
Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als 19.1 Aufwendungen zur Abwendung und
Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri- wenn der Gesamtbetrag der Versicherungs- Minderung des Schadens
gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag summen in diesem Vertrag in Deckung gege- a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose,
nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu ben worden wäre. die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls den
dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit c) Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Umständen nach zur Abwendung und Minde-
begründenden Umständen erfahren. Absicht geschlossen, sich dadurch einen rung des Schadens für geboten halten durften
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf- oder die Sie auf unsere Weisung machen.
16 Überversicherung fen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene b) Machen Sie Aufwendungen geltend, um einen
Vertrag nichtig. unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall
Soweit eine Versicherungssumme vereinbart wurde, Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu
gilt: zu dem wir von den die Nichtigkeit begründen- mindern, so leisten wir Aufwendungsersatz nur,
16.1 Übersteigt die Versicherungssumme den den Umständen Kenntnis erhalten. wenn diese Aufwendungen bei einer nachträgli-
Wert des versicherten Interesses erheblich, so chen objektiven Betrachtung der Umstände
können Sie und Wir verlangen, dass zur Beseitigung 17.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung verhältnismäßig und erfolgreich waren oder die
der Überversicherung die Versicherungssumme mit a) Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehr- Aufwendungen auf unsere Weisung erfolgten.
sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang fachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis c) Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen,
des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe des von dem Entstehen der Mehrfachversicherung können wir auch den Aufwendungsersatz nach
Beitrages der Betrag maßgebend, den wir berechnet geschlossen, können Sie verlangen, dass der a) und b) entsprechend kürzen; dies gilt jedoch
haben würden, wenn der Vertrag von vornherein mit später geschlossene Vertrag aufgehoben oder nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Wei-
dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. die Versicherungssumme unter verhältnismäßi- sung entstanden sind.
ger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag d) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die
16.2 Haben Sie die Überversicherung in der herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- sonstige Entschädigung für versicherte Sachen
Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswid- cherung nicht gedeckt ist. betragen zusammen höchstens die Versiche-
rigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Die Aufhebung des Vertrages oder die Herab- rungssumme je vereinbarter Position; dies gilt
Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem setzung der Versicherungssumme und Anpas- jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere
Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit sung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt Weisung entstanden sind.
begründenden Umständen Kenntnis erhalten. wirksam, zu dem uns die Erklärung zugeht. e) Wir haben den für die Aufwendungen gemäß a)
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwen- erforderlichen Betrag auf Ihr Verlangen vorzu-
17 Mehrere Versicherer, den, wenn die Mehrfachversicherung dadurch schießen.
Mehrfachversicherung entstanden ist, dass nach Abschluss der meh- f) Nicht versichert sind Aufwendungen für Leis-
reren Versicherungsverträge der Versiche- tungen der Feuerwehr oder anderer Institutio-
17.1 Anzeigepflicht rungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die nen, wenn diese Leistungen im öffentlichen In-
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig teresse kostenfrei zu erbringen sind.
dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem oder im Einvernehmen der Versicherer ge-
Versicherer die andere Versicherung unverzüglich schlossen worden, können Sie nur die verhält-
mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versi- nismäßige Herabsetzung der Versicherungs-
cherer und die Versicherungssumme anzugeben. summen und der Beiträge verlangen.
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19.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung 22 Was ist bei Mitteilungen an uns – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns
des Schadens zu beachten? bindende Weisung der Bundesanstalt für Fi-
a) Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? nanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbe-
Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines hörden im Wege eines bestandskräftigen Ver-
von uns zu ersetzenden Schadens, sofern die- 22.1 Formvorgaben waltungsakts.
se den Umständen nach geboten waren. Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen
Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Bei- soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes inhaltsgleiche Regelung in den Glasversiche-
stand hinzu, so werden diese Kosten nur er- bestimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärun- rungsbedingungen eines anderen Versicherers
setzt, soweit Sie zur Zuziehung vertraglich ver- gen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis durch eines der genannten Ereignisse unwirk-
pflichtet sind oder von uns aufgefordert wurden. betreffen und die unmittelbar uns gegenüber erfol- sam geworden ist.
b) Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, gen, in Textform abzugeben.
können wir auch den Kostenersatz nach a) ent- 25.2 Störung des Gleichgewichts zwischen
sprechend kürzen. 22.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgen- Leistung und Gegenleistung
de Stellen gerichtet werden: Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke
20 Übergang von Ersatzansprüchen – an unsere Hauptverwaltung oder entstanden, die das bei Vertragsschluss vorhandene
– an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
20.1 Übergang von Ersatzansprüchen Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir Nachträgen. Lücke.
den Schaden ersetzen.
Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend 22.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns 25.3 Keine Schlechterstellung
gemacht werden. mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen Die angepassten Regelungen dürfen Sie als einzel-
Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben ne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher wollen, gilt Folgendes: anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
Gemeinschaft leben, können wir den Übergang nicht Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
geltend machen, es sei denn, diese Person hat den zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre Regelungen.
Schaden vorsätzlich verursacht. letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres 25.4 Durchführung der Anpassung
20.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Namens nicht mitteilen. Die nach den Ziffern 25.1 bis 25.3 zulässigen
Ersatzansprüchen Änderungen werden Ihnen in Textform bekannt
Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Siche- 23 Vollmacht des Versicherungs- gegeben und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn
rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter vertreters wir Ihnen die Änderung sechs Wochen vor dem
Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen und Sie in
zu wahren, und nach Übergang des Ersatzan- 23.1 Erklärungen von Ihnen Textform auf Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 25.5
spruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, hinweisen.
soweit erforderlich mitzuwirken. von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzu-
Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir nehmen betreffend 25.5 Kündigung
zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir infolge a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versi- Machen wir von unserem Recht zur Bedingungs-
dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen cherungsvertrages; anpassung Gebrauch, können Sie den Vertrag
können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer
der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung einschließlich dessen Beendigung; Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirk-
in einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre- c) Anzeige- und Informationspflichten vor Ab- sam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk-
chenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das schluss des Vertrages und während des Versi- samwerdens der Bedingungsanpassung.
Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen cherungsverhältnisses.
Sie. 26 Welches Gericht ist zuständig?
23.2 Erklärungen von uns
21 Keine Leistungspflicht aus besonderen Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, 26.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
Gründen Ihnen von uns ausgefertigte Versicherungsscheine gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
oder deren Nachträge zu übermitteln. – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens
21.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbei- oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-
führung des Versicherungsfalls 24 Repräsentanten trag zuständig ist.
a) Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie
herbei, so sind wir von der Entschädigungs- Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres
pflicht frei. Ihrer Repräsentanten zurechnen lassen. gewöhnlichen Aufenthalts.
Ist die vorsätzliche Herbeiführung des Scha- Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwal-
dens durch Sie in einem Strafurteil oder Straf- tung befugt ist, selbstständig in einem gewissen, 26.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
befehl rechtskräftig festgestellt, so gilt die vor- nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn
sätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls handeln. Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres
als bewiesen. gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
b) Sollten Sie den Versicherungsfall grob fahrläs- 25 Bedingungsänderung
sig herbeiführen, so verzichten wir auf den Ein- 27 Welches Recht findet Anwendung?
wand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser
Versicherungsfalls und auf eine Leistungs- Versicherungsbedingungen mit Wirkung für beste- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
kürzung. hende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu
ersetzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen 28 Versicherungsjahr
21.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des nach den Ziffern 25.1 bis 25.3 erfüllt sind:
Versicherungsfalls Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn 25.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im
Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen Versicherungsschein für den Vertragsbeginn ange-
oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: gebenen Zeitpunkt.
sind, täuschen oder zu täuschen versuchen. – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich Ausnahme:
durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen oder Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus
Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr
festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-
Satzes 1 als bewiesen. trifft oder rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind
jeweils ganze Jahre.
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Beispiel:
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-
trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
29 Sanktions-/Embargoklausel
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen-
stehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
republik Deutschland entgegenstehen.
30 Wenn Sie mit uns einmal nicht
zufrieden sind
30.1 Versicherungsombudsmann e. V.
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
nis geführt hat, können Sie sich an den Versiche-
rungsombudsmann e. V. wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
E-Mail:
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden
gebührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.: +49 30 20605899
Fax: +49 30 20605898.
Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine
unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbei-
tende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet,
an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
30.2 Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungs-
unternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Tel.: 0800 2 100 500
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden
gebührenpflichtigen Rufnummer:
+49 228 299 70 299.
30.3 Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
weg zu beschreiten.
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