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Versicherungsmakler / Glasversicherung (Mobiliar- und Gebäudeverglasung) / Bedingungsarchiv

InterRisk XXL: die Bedingungen im Volltext

Haushalt-Glasversicherung XXL mit Selbstbehaltsmodell, das nach fünf schadenfreien Jahren den Selbstbehalt entfallen lässt oder mindert; Leistungsumfang aus den Bedingungen B29 hier nicht ausgelesen.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt)laut Versicherungsschein
Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag)nicht geregelt
Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung)nicht geregelt
Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben)nicht geregelt
Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichertnicht geregelt
Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheibennicht geregelt
Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter)nicht geregelt
Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte)nicht geregelt
Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzennicht geregelt
Verzicht auf Einwand der Unterversicherungnicht geregelt

Versicherte Gläser im Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränkennicht geregelt
Glastischplattennicht geregelt
Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel)nicht geregelt
Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld)nicht geregelt
Induktionskochfelder einschließlich Elektriknicht geregelt
Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfennicht geregelt
Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt)nicht geregelt
Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoffnicht geregelt
Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat)nicht geregelt
Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke)nicht geregelt
Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen)nicht geregelt
Bilderverglasung und Bilderrahmenglasnicht geregelt
Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichertnicht geregelt
Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichertnicht geregelt

Versicherte Gebäudeverglasung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas)nicht geregelt
Wintergarten- und Loggiaverglasungnicht geregelt
Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbändernicht geregelt
Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoffnicht geregelt
Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasungnicht geregelt
Glasbausteine und Profilbaugläsernicht geregelt
Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulennicht geregelt
Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungennicht geregelt
Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden)nicht geregelt

Gefahren und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas)nicht geregelt
Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigungnicht geregelt
Kosten der Notverglasung und Notverschalungnicht geregelt
Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeitennicht geregelt
Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel)nicht geregelt
Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilennicht geregelt
Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glasnicht geregelt
Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glasnicht geregelt
Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheibennicht geregelt
Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeitnicht geregelt
Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas)nicht geregelt
Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch)nicht geregelt
Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosionnicht geregelt
Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahrennicht geregelt
Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbaunicht geregelt
Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudesnicht geregelt
Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnungnicht geregelt
Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergienicht geregelt
Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schadennicht geregelt

Selbstbeteiligung, Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfall300 €„Sofern die Voraussetzungen nach Nr. 1 nicht erfüllt sind, haben Sie von jedem Schaden einen Selbstbehalt in Höhe von 300 € zu tragen.“Klausel 7772 Nr. 2, Seite 1
Wartezeit nach Vertragsbeginnnicht geregelt
Schadenanzeige: Frist und Formnicht geregelt
Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch)nicht geregelt
Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glasernicht geregelt
Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahrennicht geregelt
Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung)nicht geregelt
Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung)nicht geregelt
Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerungnicht geregelt
Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfallnicht geregelt
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarifnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %)nicht geregelt
Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachennicht geregelt
Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachennicht geregelt
Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risikennicht geregelt
Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) InterRisk XXL

Volltext aufklappen: Klauseln zur Haushalt-Glasversicherung XXL
[Seite 1] Klauseln zur Haushalt-Glasversicherung „XXL“ A. Selbstbehalt bzw. Schadenfreiheitsrabatt Klausel 7773: V  erminderung des Selbstbehaltes von 500 € (Es gilt grundsätzlich die Klausel 7772; ist ein obligatorischer auf 150 € bei 5 Jahre schadenfreier Versiche- Selbstbehalt vereinbart, gilt ausschließlich die entsprechende rungszeit Klausel 7773, 7774 bzw. 7775; ist anstelle des Selbstbehalts die 1. Verminderter Selbstbehalt 150 € Beitragsanpassung vereinbart, gilt ausschließlich die Klausel 7771) Wir ziehen im Schadenfall einen Selbstbehalt von 150 € Klausel 7772: Wegfall des Selbstbehaltes von 300 € ab, sofern seit mindestens 5 Jahren Versicherungsschutz bei 5 Jahre schadenfreier Versicherungszeit gegen die im Versicherungsschein genannten Gefahren bei uns oder einer anderen Gesellschaft besteht und in 1. Kein Selbstbehalt den letzten 5 Jahren keine Entschädigungsleistung Wir ziehen im Schadenfall keinen Selbstbehalt ab, sofern erbracht wurde. seit mindestens 5 Jahren Versicherungsschutz gegen die 2. Erhöhter Selbstbehalt 500 € im Versicherungsschein genannten Gefahren bei uns oder einer anderen Gesellschaft besteht und in den letzten Sofern die Voraussetzungen nach Nr. 1 nicht erfüllt sind, 5 Jahren keine Entschädigungsleistung erbracht wurde. haben Sie von jedem Schaden einen Selbstbehalt in Höhe von 500 € zu tragen. 2. Selbstbehalt 300 € 3. Künftige Verminderung des Selbstbehaltes Sofern die Voraussetzungen nach Nr. 1 nicht erfüllt sind, haben Sie von jedem Schaden einen Selbstbehalt in Höhe Waren die Voraussetzungen nach Nr. 1 bei Vertragsab- von 300 € zu tragen. schluss nicht erfüllt oder ist zwischenzeitlich ein Schaden eingetreten, so gilt der erhöhte Selbstbehalt gemäß Nr. 2 3. Zahlung zu schadenfreien Verträgen so lange, bis über einen Zeitraum von 5 Jahren seit dem Waren die Voraussetzungen nach Nr. 1 erfüllt, werden wir Zeitpunkt der letzten Schadenzahlung Versicherungsschutz Sie bei Auszahlung einer Entschädigung darauf hinweisen, bestand, ohne dass eine Entschädigungsleistung erbracht dass im Falle weiterer Schäden der Selbstbehalt nach Nr. 2 wurde. abge­zogen wird. Wir werden Ihnen dabei auch die 4. Sonderregelung für Wohngebäude Möglichkeit einräumen, sich innerhalb eines Monats dafür zu entscheiden, statt des Selbstbehaltes einen erhöhten Bei der Versicherung von Wohngebäuden sind die Beitrag zu zahlen, der dann nach 5-jähriger Schadenfrei- Voraussetzungen nach Nr. 1 auch dann erfüllt, wenn das heit wieder gesenkt wird. Gebäude vor weniger als 5 Jahren erstellt oder entspre- chend der Klausel 7266 kernsaniert wurde und seit 4. Künftiger Wegfall des Selbstbehaltes Bezugsfertigkeit noch kein Schadenfall im Sinne der dem Waren die Voraussetzungen nach Nr. 1 bei Vertragsab- Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen schluss nicht erfüllt oder ist zwischenzeitlich ein Schaden eingetreten ist. eingetreten, so fällt der Selbstbehalt weg, wenn über einen Zeitraum von 5 Jahren seit dem Zeitpunkt der Klausel 7774: V  erminderung des Selbstbehaltes von 750 € letzten Schadenzahlung Versicherungsschutz bestand, auf 300 € bei 5 Jahre schadenfreier Versiche- ohne dass eine Entschädigungsleistung erbracht wurde. rungszeit 5. Sonderregelung für Wohngebäude 1. Verminderter Selbstbehalt 300 € Bei der Versicherung von Wohngebäuden sind die Wir ziehen im Schadenfall einen Selbstbehalt von 300 € Voraussetzungen nach Nr. 1 auch dann erfüllt, wenn das ab, sofern seit mindestens 5 Jahren Versicherungsschutz Gebäude vor weniger als 5 Jahren erstellt oder entspre- gegen die im Versicherungsschein genannten Gefahren chend der Klausel 7266 kernsaniert wurde und seit bei uns oder einer anderen Gesellschaft besteht und in Bezugsfertigkeit noch kein Schadenfall im Sinne der dem den letzten 5 Jahren keine Entschädigungsleistung Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen erbracht wurde. eingetreten ist. 2. Erhöhter Selbstbehalt 750 € Sofern die Voraussetzungen nach Nr. 1 nicht erfüllt sind, haben Sie von jedem Schaden einen Selbstbehalt in Höhe von 750 € zu tragen. Gültig ab 07.2013 [Seite 2] 3. Künftige Verminderung des Selbstbehaltes Klausel 7771: Schadenfreiheitsrabatt Waren die Voraussetzungen nach Nr. 1 bei Vertragsab- 1. Voraussetzungen schluss nicht erfüllt oder ist zwischenzeitlich ein Schaden Die InterRisk gewährt einen Schadenfreiheitsrabatt in eingetreten, so gilt der erhöhte Selbstbehalt gemäß Nr. 2 Höhe von 25 %, sofern seit mindestens 5 Jahren Versiche- so lange, bis über einen Zeitraum von 5 Jahren seit dem rungsschutz gegen die im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt der letzten Schadenzahlung Versicherungsschutz Gefahren bei uns oder einer anderen Gesellschaft besteht bestand, ohne dass eine Entschädigungsleistung erbracht und in den letzten 5 Jahren keine Entschädigungsleistung wurde. erbracht wurde. 4. Sonderregelung für Wohngebäude 2. Wegfall Bei der Versicherung von Wohngebäuden sind die Nach Zahlung einer Entschädigung fällt der Schadenfrei- Voraussetzungen nach Nr. 1 auch dann erfüllt, wenn das heitsrabatt mit Wirkung ab dem darauf folgenden Gebäude vor weniger als 5 Jahren erstellt oder entspre- Versicherungsjahr weg. chend der Klausel 7266 kernsaniert wurde und seit Bezugsfertigkeit noch kein Schadenfall im Sinne der dem 3. Wiedergewährung Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen Der nach Nr. 2 weggefallene Schadenfreiheitsrabatt wird eingetreten ist. wieder gewährt, sobald über einen Zeitraum von 5 Ver­- sicherungsjahren keine Entschädigungsleistung mehr Klausel 7775: Verminderung des Selbstbehaltes von 1.000 € erbracht wurde. auf 500 € bei 5 Jahre schadenfreier Versiche- rungszeit 4. Erstmalige Gewährung Waren die Bedingungen für die Gewährung eines Schaden­ 1. Verminderter Selbstbehalt 500 € freiheitsrabattes bei Vertragsbeginn noch nicht gegeben, Wir ziehen im Schadenfall einen Selbstbehalt von 500 € wird der Schadenfreiheitsrabatt mit Beginn des Versiche- ab, sofern seit mindestens 5 Jahren Versicherungsschutz rungsjahres gewährt, das auf die Erfüllung der Voraus­­- gegen die im Versicherungsschein genannten Gefahren set­zungen nach Nr. 1 folgt. Bei danach erfolgenden bei uns oder einer anderen Gesellschaft besteht und in Entschädigungszahlungen gelten die Regelungen nach den letzten 5 Jahren keine Entschädigungsleistung Nr. 2 und Nr. 3. erbracht wurde. 5. Sonderregelung für Wohngebäude 2. Erhöhter Selbstbehalt 1.000 € Bei der Versicherung von Wohngebäuden sind die Voraus- Sofern die Voraussetzungen nach Nr. 1 nicht erfüllt sind, setzungen nach Nr. 1 auch dann erfüllt, wenn das Gebäude haben Sie von jedem Schaden einen Selbstbehalt in Höhe vor weniger als 5 Jahren erstellt oder entsprechend der von 1.000 € zu tragen. Klausel 7266 kernsaniert wurde und seit Bezugsfertigkeit 3. Künftige Verminderung des Selbstbehaltes noch kein Schadenfall im Sinne der dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen eingetreten ist. Waren die Voraussetzungen nach Nr. 1 bei Vertragsab- schluss nicht erfüllt oder ist zwischenzeitlich ein Schaden eingetreten, so gilt der erhöhte Selbstbehalt gemäß Nr. 2 so lange, bis über einen Zeitraum von 5 Jahren seit dem Zeitpunkt der letzten Schadenzahlung Versicherungsschutz bestand, ohne dass eine Entschädigungsleistung erbracht wurde. 4. Sonderregelung für Wohngebäude Bei der Versicherung von Wohngebäuden sind die Voraus­- setzungen nach Nr. 1 auch dann erfüllt, wenn das Gebäude vor weniger als 5 Jahren erstellt oder entsprechend der Klausel 7266 kernsaniert wurde und seit Bezugsfertigkeit noch kein Schadenfall im Sinne der dem Vertrag zugrun- deliegenden Versicherungsbedingungen eingetreten ist. Klauseln_H-Glas_XXL / pdf / 06.26.1 InterRisk Versicherungs-AG Vorstand: Carl-Bosch-Straße 5 Vienna Insurance Group Dr. Florian Sallmann (Vors.), 65203 Wiesbaden Telefon: 0611 2787-0 Sitz / Registergericht: Beate Krost, Christoph Wolf Postfach 25 72 www.interrisk.de Wiesbaden HRB 8043 Aufsichtsratsvors.: Hartwig Löger 65015 Wiesbaden info@interrisk.de
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