Versicherungsmakler / Glasversicherung (Mobiliar- und Gebäudeverglasung) / Bedingungsarchiv
Mannheimer VALORIMA: die Bedingungen im Volltext
Allgefahrendeckung für Glas im Rahmen von VALORIMA mit Neuwert, Naturalersatz nach Wahl des Versicherers und Verzicht auf Unterversicherung bei bis zu 20 Prozent Abweichung; Zusatzkosten nur soweit vereinbart.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt) | laut Versicherungsschein | „Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme“ | § 4 Nr. 1, Seite 1 |
| Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag) | ja | „gelten nur in Verbindung mit ihnen“ | § 15, Seite 2 |
| Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung) | ja | „Die Versicherung erstreckt sich auf die im Versicherungsschein genannten, fertig eingesetzten oder montierten Scheiben und anderen Gegenstände.“ | § 1, Seite 1 |
| Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben) | ja | „Gebäudeverglasungen sind nur an ihrem bestimmungsgemäßen Platz versichert.“ | § 6 Nr. 3, Seite 1 |
| Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichert | nicht geregelt | ||
| Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheiben | ja | „Hängt der Beitrag ausweislich der Fragen, die im Antrag gestellt worden sind, von der Fläche des versicherten Glases ab“ | § 10 Nr. 1, Seite 2 |
| Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter) | nicht geregelt | ||
| Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | ja | „Versicherungswert ist der Neuwert.“ | § 7, Seite 1 |
| Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen | ja | „Der Versicherer ist berechtigt, statt Entschädigung in Geld Naturalersatz zu leisten.“ | § 13 Nr. 2, Seite 2 |
| Verzicht auf Einwand der Unterversicherung | ja | „Auf den Einwand der Unterversicherung wird verzichtet, wenn der Versicherungswert“ | § 13 Nr. 4, Seite 2 |
Versicherte Gläser im Haushalt
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränken | ja | „fertig eingesetzten oder montierten Scheiben und anderen Gegenstände“ | § 1, Seite 1 |
| Glastischplatten | nicht geregelt | ||
| Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel) | nicht geregelt | ||
| Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld) | nicht geregelt | ||
| Induktionskochfelder einschließlich Elektrik | nicht geregelt | ||
| Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfen | nicht geregelt | ||
| Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt) | nicht geregelt | ||
| Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt | ||
| Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat) | nicht geregelt | ||
| Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke) | nicht geregelt | ||
| Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen) | nicht geregelt | ||
| Bilderverglasung und Bilderrahmenglas | nicht geregelt | ||
| Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichert | nicht geregelt | ||
| Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichert | nicht geregelt |
Versicherte Gebäudeverglasung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas) | ja | „fertig eingesetzten oder montierten Scheiben und anderen Gegenstände“ | § 1, Seite 1 |
| Wintergarten- und Loggiaverglasung | nicht geregelt | ||
| Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänder | nicht geregelt | ||
| Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt | ||
| Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasung | nicht geregelt | ||
| Glasbausteine und Profilbaugläser | nicht geregelt | ||
| Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulen | nicht geregelt | ||
| Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungen | nicht geregelt | ||
| Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden) | nein | „die an den Randverbindungen oder durch Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen entstehen“ | § 3 Nr. 2 c), Seite 1 |
Gefahren und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas) | ja | „Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
| Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung | ja | „Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
| Kosten der Notverglasung und Notverschalung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Aufwendungen für provisorische Sicherungsmaßnahmen“ | § 4 Nr. 1, Seite 1 |
| Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeiten | ja | „für den Aufbau von Gerüsten zur Ersatzausführung“ | § 4 Nr. 2 d), Seite 1 |
| Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel) | ja | „für das Beseitigen und Wiederanbringen von Gegenständen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern“ | § 4 Nr. 2 e), Seite 1 |
| Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilen | ja | „für Umrahmungen, Mauerwerk und Schutzeinrichtungen“ | § 4 Nr. 2 c), Seite 1 |
| Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glas | ja | „für Anstrich, Malereien, Schriften, Folien und sonstige Verzierungen“ | § 4 Nr. 2 a), Seite 1 |
| Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glas | ja | „für Umrahmungen, Mauerwerk und Schutzeinrichtungen“ | § 4 Nr. 2 c), Seite 1 |
| Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheiben | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas) | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz) | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch) | ja | „Beschädigung der Oberfläche (z. B. Schrammen, Kratzer)“ | § 3 Nr. 1 f), Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosion | keine | „Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren | keine | „Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.“ | § 2 Nr. 1, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbau | ja | „die bei oder nach der Entfernung der Sachen von ihrem bestimmungsgemäßen Platz verursacht sind“ | § 3 Nr. 2 e), Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudes | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie | ja | „Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Verfügung von hoher Hand“ | § 3 Nr. 1 a), Seite 1 |
| Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden | nicht geregelt |
Selbstbeteiligung, Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt | ||
| Schadenanzeige: Frist und Form | ja | „den Schaden dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen“ | § 12 Nr. 1 a), Seite 2 |
| Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch) | ja | „Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle zu melden“ | § 12 Nr. 1 b), Seite 2 |
| Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glaser | nicht geregelt | ||
| Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahren | ja | „Veränderungen der Schadenstelle möglichst zu vermeiden, solange der Versicherer nicht zugestimmt hat“ | § 12 Nr. 1 d), Seite 2 |
| Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung) | nicht geregelt | ||
| Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung) | ja | „vorhandene oder im Versicherungsvertrag zusätzlich vereinbarte Sicherungen (z. B. Schutz der Verglasung durch Rollgitter) beseitigt oder vermindert werden“ | § 9 Nr. 2, Seite 2 |
| Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarif | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %) | nicht geregelt | ||
| Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachen | nicht geregelt | ||
| Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachen | nicht geregelt | ||
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt | ||
| Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- nicht bekannt
- VALORIMA Bedingungen für die Glasversicherung (VB-Glas 08) Fassung: VALORIMA VB-Glas 08, Stand 01.01.2008 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Mannheimer VALORIMA