Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Grundfähigkeitsversicherung, B 660702
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Allgemeine Bedingungen für die Grundfähigkeiten-
Versicherung
(26L06, Stand 07/2026)
Inhaltsverzeichnis
Glossar .................................................................................................................................................................................... 2
Leistung
§1 Welche Leistungen erbringen wir bei Verlust einer Grundfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Infektionsgefahr? ............. 3
§2 Wann liegt bei Verlust einer Grundfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Infektionsgefahr eine Leistungspflicht im Sinne
dieser Bedingungen vor? ............................................................................................................................................. 4
§3 Option Arbeitsunfähigkeit: Welche Leistungen erbringen wir bei Arbeitsunfähigkeit und wann liegt eine Leistungspflicht
vor? ........................................................................................................................................................................... 10
§4 Option Familienhalt: Welche Einmalleistungen sind versichert und wann liegt eine Leistungspflicht vor? .................... 11
§5 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? ...................................................................................................................... 12
§6 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? ..................................................................................................................... 13
§7 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? ............................................................................... 13
§8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? .......................................... 14
§9 Was gilt bei einer Gefahrerhöhung nach Vertragsschluss? ......................................................................................... 15
§ 10 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung bei Verlust einer Grundfähigkeit verlangt wird? .......................................... 15
§ 11 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung aus der Option Arbeitsunfähigkeit verlangt wird? ....................................... 16
§ 12 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung aus der Option Familienhalt verlangt wird? ................................................ 17
§ 13 Wie unterstützen wir Sie, wenn Leistungen aus dieser Versicherung verlangt werden? .............................................. 18
§ 14 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab? .............................................................................. 18
§ 15 Was gilt für die Nachprüfung bei Verlust der Grundfähigkeit? ..................................................................................... 18
§ 16 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten im Rahmen der Nachprüfung? ................................................ 19
§ 17 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? ...................................................................................................... 19
§ 18 Wer erhält die Leistung? ............................................................................................................................................. 19
Beitrag
§ 19 Was müssen Sie bei Beitragszahlungen beachten?.................................................................................................... 19
§ 20 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ............................................................................... 20
Kündigung und Beitragsfreistellung
§ 21 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder kündigen? ........................................................................... 20
Sonstige Vertragsbestimmungen
§ 22 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? .................................................................................................. 22
§ 23 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens? .................................................................................. 22
§ 24 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? ......................................................................................................... 22
§ 25 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? ............................................................. 22
§ 26 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich? .............................. 23
§ 27 Welche Überbrückungsmöglichkeiten bestehen bei Zahlungsschwierigkeiten?........................................................... 24
§ 28 Was gilt für die Verlängerungsoption bei Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze? ........................................... 25
§ 29 Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute
Gesundheitsprüfung möglich? ................................................................................................................................... 25
§ 30 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? ................................................................................................. 26
§ 31 Wo ist der Gerichtsstand?........................................................................................................................................... 26
§ 32 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? ....................................................... 26
§ 33 Welche Auswirkungen hat die Unwirksamkeit von Bestimmungen? ............................................................................ 27
Anlage 1 zu den Versicherungsbedingungen zur Definition des Pflegebegriffs nach §§ 14 und 15 SGB XI (Stand 01.01.2017) 28
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 1
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Glossar
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige wichtige Begriffe, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendet wer-
den und dort in kursiven KAPITÄLCHEN gesetzt sind, erläutern. Diese Erläuterungen sind Teil der Allgemeinen Versicherungsbe-
dingungen.
ARGLIST VERSICHERTE PERSON
Arglistig handelt, wer bewusst falsche Angaben macht oder Versicherte Person ist die Person, auf deren Verlust der
Informationen verschweigt mit dem Vorsatz, uns absichtlich Grundfähigkeit die Versicherung abgeschlossen ist.
zu täuschen. Beispiel: Sie oder die versicherte Person ma-
chen falsche Angaben um die Leistungen aus dem Vertrag VERSICHERUNGSDAUER
zu erhalten. Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen
Versicherungsschutz besteht.
BEITRAGSZAHLUNGSDAUER
Die Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb des- VERSICHERUNGSENDALTER
sen Sie die Pflicht haben, Beiträge zu zahlen. Das Versicherungsendalter ist das Alter der versicherten
Person am Ende der vereinbarten Versicherungsdauer.
BEWERTUNGSRESERVEN
Als Bewertungsreserven bezeichnen wir den Wert, der ent- VERSICHERUNGSJAHRESTAG
steht, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Der Versicherungsjahrestag ist der Monatserste des Kalen-
Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im Geschäftsbericht dermonats, der auf das bei Abschluss vereinbarte Ende der
ausgewiesen sind. Versicherungsdauer folgt (z.B. der Versicherungsbeginn ist
am 01.03.2022, Ablauf der Versicherungsdauer ist zum
DAUERHAFT (NAHE) ANGEHÖRIGE 30.06.2062, dann ist der 01.07 der Versicherungsjahres-
Als dauerhaft (nahe) Angehörige bezeichnen wir Personen, tag).
deren Angehörigenstatus im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 5
Buchstabe b) Versicherungsteuergesetz (VersStG) auch VERSICHERUNGSNEHMER
nach der Beendigung des den Angehörigenstatus begrün- Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Die
denden Näheverhältnisses (z.B. durch Ehe, eingetragene Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag betreffen vorran-
Lebenspartnerschaft, Pflegekindverhältnis, eheähnliche gig den Versicherungsnehmer.
oder lebenspartnerschaftsähnliche Lebensgemeinschaft,
Verlöbnis) rechtlich bestehen bleibt. VORSÄTZLICH
Keine dauerhaft (nahe) Angehörigen sind daher z.B. Pfle- Vorsätzlich handelt, wer ein bestimmtes Ziel erreichen will,
gekinder, Verlobte, Stiefkinder, Stiefeltern und Partner einer dabei die Umstände seines Handelns kennt und die Folgen
eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Lebens- bewusst in Kauf nimmt.
gemeinschaft.
WARTEZEIT
FAHRLÄSSIG
Bei der Wartezeit handelt es sich um einen Zeitraum zu Ver-
Fahrlässig handelt, wer die in der jeweiligen Situation er- sicherungsbeginn, in dem der Versicherungsschutz einge-
forderliche Sorgfalt nicht beachtet. schränkt ist. Die Wartezeit beginnt mit dem Versicherungs-
beginn.
GROB FAHRLÄSSIG
Grob fahrlässig handelt, wer die in der jeweiligen Situation
erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß nicht be-
achtet. Dies ist auch der Fall, wenn schon einfachste, ganz
naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden.
LASTSCHRIFTVERFAHREN
Lastschriftverfahren bedeutet, dass wir Ihre Beiträge von ei-
nem Konto einziehen.
LEISTUNGSDAUER
Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, bis zu dessen Ablauf
die anerkannte Leistung längstens gezahlt wird. Die Leis-
tungsdauer kann über die Versicherungsdauer hinausge-
hen.
RECHNUNGSGRUNDLAGEN
Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkula-
tion Ihres Vertrages. Diese sind in der Regel die Annahmen
zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und
der Kosten.
TEXTFORM
Um die Textform zu erfüllen genügt eine Erklärung in Pa-
pierform, aber auch z.B. eine E-Mail.
UNVERZÜGLICH
Unverzüglich heißt, dass die erforderliche Handlung ohne
schuldhaftes Zögern durchgeführt wird.
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Allgemeine Bedingungen für die Grundfähigkeiten-
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Mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als unseren VERSICHERUNGSNEHMER und Vertragspartner.
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir bei Verlust einer Weitere Regelungen bei Verlust einer Grundfähigkeit
Grundfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Infektions-
gefahr? (2) Sie müssen uns den Verlust der Grundfähigkeit bzw. bei
Einschluss der Option Mind die Pflegebedürftigkeit in
Unsere Leistung bei Verlust einer Grundfähigkeit TEXTFORM mitteilen.
(1) Wenn die VERSICHERTE PERSON während der (3) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung
VERSICHERUNGSDAUER eine der versicherten Grundfä- bei Verlust der Grundfähigkeit bzw. bei Einschluss der
higkeiten verliert (siehe § 2 Absatz 1), gilt Folgendes: Option Mind bei Pflegebedürftigkeit endet:
a) Wir zahlen die vereinbarte Grundfähigkeitenrente, - wenn der Verlust der Grundfähigkeit im Sinne dieser
längstens für die vereinbarte LEISTUNGSDAUER. Bedingungen nicht mehr vorliegt,
b) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für - bei Einschluss der Option Mind bei Pflegebedürftig-
die Grundfähigkeiten-Versicherung, längstens für die keit spätestens, wenn die Pflegebedürftigkeit unter
vereinbarte LEISTUNGSDAUER. Endet die die in § 2 Absatz 6, 9 bzw. 10 genannte Schwelle
BEITRAGSZAHLUNGSDAUER vor der LEISTUNGSDAUER, sinkt,
endet der Anspruch auf Beitragsbefreiung spätestens
mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer.
- wenn die VERSICHERTE PERSON stirbt oder
- bei Ablauf der vereinbarten LEISTUNGSDAUER.
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung
entsteht rückwirkend mit Ablauf des Monats, in dem der Erlischt der Anspruch auf Grundfähigkeitenrente und Be-
Verlust der Grundfähigkeit bzw. bei Einschluss der Option freiung von der Beitragszahlungspflicht vor Ablauf der
Mind, die Pflegebedürftigkeit eingetreten sind. VERSICHERUNGSDAUER, besteht wieder Versicherungs-
schutz in Höhe der vor Verlust der Grundfähigkeit versi-
c) Bei Einschluss der Option Leistungsdynamik gilt: cherten Rente.
Haben Sie die planmäßige Erhöhung der Rente im
Leistungsfall vereinbart, erhöhen wir die versicherte (4) Der gleichzeitige Verlust mehrerer versicherter Grundfä-
Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Dies higkeiten oder gleichzeitige Pflegebedürftigkeit oder Ar-
erfolgt unabhängig von den jeweils festgesetzten beitsunfähigkeit erhöht nicht die versicherte Rente, d.h.
Überschussanteilsätzen (vgl. § 5). Die Erhöhung der die versicherte Rente wird nur einmal erbracht.
Rente erfolgt jeweils zum VERSICHERUNGSJAHRES–
TAG, frühestens nach 12 Monaten.
Einschluss der Option Leistungsdynamik
d) Bei Einschluss der Option Mind: (5) Bei Einschluss der Option Leistungsdynamik wird der
Haben Sie den Einschluss der Option Mind verein- Vertrag für künftige Leistungsfälle mit Wegfall der Leis-
bart, erhalten Sie die unter Absatz 1 a) bis c) genann- tungspflicht mit dem Beitrag und der versicherten Rente
ten Leistungen bei Verlust der in § 2 Absatz 4 genann- fortgeführt, die unmittelbar vor Eintritt des Leistungsfalls
ten Grundfähigkeiten oder bei Pflegebedürftigkeit ge- vereinbart waren. Rentenerhöhungen, die während der
mäß § 2 Absatz 6 bis 10. Leistungspflicht durchgeführt wurden, bleiben unberück-
sichtigt. Sie können jedoch in TEXTFORM verlangen, die
e) Bei Einschluss der Option Fürsorge: während des Leistungsbezugs erfolgten Erhöhungen
Haben Sie den Einschluss der Option Fürsorge ver- aus der Leistungsdynamik gegen Mehrbeitrag mitzuver-
einbart, erhalten Sie die unter Absatz 1 a) bis c) ge- sichern. Der Mehrbeitrag wird nach anerkannten Regeln
nannten Leistungen bei Verlust der in § 2 Absatz 12 der Versicherungsmathematik mit den RECHNUNGS–
genannten Grundfähigkeiten. GRUNDLAGEN für die Beitragskalkulation des bestehen-
den Tarifs neu ermittelt. Der Antrag muss innerhalb einer
f) Bei Einschluss der Option Mobilität: Frist von einem Monat nach der Einstellungsmitteilung
Haben Sie den Einschluss der Option Mobilität ver- bei uns eingegangen sein.
einbart, erhalten Sie die unter Absatz 1 a) bis c) ge-
nannten Leistungen bei Eintritt der in § 2 Absatz 14 Sonstige Regelungen
genannten Voraussetzungen.
(6) Wird nach Ablauf der VERSICHERUNGSDAUER der Verlust
g) Bei Einschluss der Option Infektion: einer Grundfähigkeit oder bei Einschluss der Option
Haben Sie den Einschluss der Option Infektion ver- Mind die Pflegebedürftigkeit oder bei Einschluss der Op-
einbart, erhalten Sie die unter Absatz 1 a) bis c) ge- tion Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsunfähigkeit, ange-
nannten Leistungen, bei einem teilweisen Tätigkeits- zeigt, die vor Ablauf der VERSICHERUNGSDAUER eingetre-
verbot aufgrund einer auf gesetzlichen Vorschriften ten ist, entsteht ein Leistungsanspruch aus dem Vertrag,
oder behördlicher Anordnung beruhenden Verfügung sofern die LEISTUNGSDAUER noch nicht abgelaufen ist.
im Sinne von § 2 Absatz 17. Entsprechendes gilt für den Fall, dass eine innerhalb der
VERSICHERUNGSDAUER fällig gewordene Leistung infolge
h) Bei Einschluss der Option Psyche: Wegfalls der Leistungsvoraussetzung erloschen ist und
Haben Sie den Einschluss der Option Psyche verein- nach Ablauf der VERSICHERUNGSDAUER ein erneuter Ver-
bart, erhalten Sie die unter Absatz 1 a) bis c) genann- lust einer Grundfähigkeit oder bei Einschluss der Option
ten Leistungen bei Eintritt der in § 2 Absatz 19 ge- Mind eine erneute Pflegebedürftigkeit oder bei Ein-
nannten Voraussetzungen.
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schluss der Option Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsunfä- Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt nur dann vor, wenn
higkeit angezeigt wird, die ihren Ursprung im ersten Ver- die entsprechende Grundfähigkeit bei der VERSICHERTEN
lust der Grundfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit hat. Der PERSON zu dem in Ihrem Versicherungsschein ausgewie-
Anspruch auf Versicherungsleistungen entsteht zu dem senen Versicherungsbeginn vorhanden war. Hiervon ab-
im Absatz 1 genannten Zeitpunkt. weichend gilt für Kinder bis zur Vollendung des 14. Le-
bensjahres: Soweit die entsprechende Grundfähigkeit bei
(7) Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungs- Versicherungsbeginn altersbedingt noch nicht vorhanden
pflicht müssen Sie die Beiträge in voller Höhe weiterzah- war, liegt ein Verlust der Grundfähigkeit auch dann vor,
len. Wir erstatten Ihnen diese jedoch bei Anerkennung wenn sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erworben
der Leistungspflicht. Auf Antrag stunden wir Ihnen diese wurde.
Beiträge bis zur endgültigen Entscheidung über die Leis-
tungspflicht und erheben hierfür keine Stundungszinsen. Versicherte Grundfähigkeiten in der Grundfähigkeiten-
Versicherung „Body“
Sollten wir Ihren Leistungsanspruch nicht anerkennen,
sind die gestundeten Beiträge nachzuzahlen. Die ge- (2) Folgende Grundfähigkeiten sind im Rahmen der Grund-
stundeten Beiträge können durch eine Vertragsände- fähigkeiten-Versicherung „Body“ versichert.
rung oder durch eine Verrechnung mit einem Guthaben
oder vorhandenen Überschüssen ausgeglichen werden. a) Gehen
Auf Antrag können die gestundeten Beiträge auch zins- Der Verlust der Grundfähigkeit Gehen liegt vor, wenn
los in Raten über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten die VERSICHERTE PERSON auch unter Verwendung zu-
gezahlt werden. mutbarer Hilfsmittel nicht mehr in der Lage ist, selb-
ständig eine Entfernung von 400 Metern auf einem
(8) Der Versicherungsschutz besteht weltweit. ebenen, festen Untergrund mit einem für Gehwege
oder Bürgersteige üblichen Bodenbelag gehend zu-
(9) Die Rente zahlen wir monatlich im Voraus. rückzulegen, ohne dabei eine Pause einlegen zu
(10) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteili- müssen.
gung ergeben (siehe § 5). Ein Verlust der Grundfähigkeit Gehen liegt nicht vor,
wenn die Einschränkung durch die Verwendung zu-
§ 2 Wann liegt bei Verlust einer Grundfähigkeit, Pflege- mutbarer Hilfsmittel vermieden werden kann. Zumut-
bedürftigkeit oder Infektionsgefahr eine Leistungs- bare Hilfsmittel sind z.B. Gehstock, Krücken oder
pflicht im Sinne dieser Bedingungen vor? Prothesen. Nicht zu den Hilfsmitteln zählen Rollato-
ren oder Gehwagen.
Verlust einer Grundfähigkeit
b) Treppensteigen
(1) Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt vor, wenn die Der Verlust der Grundfähigkeit Treppensteigen liegt
VERSICHERTE PERSON infolge Krankheit, Körperverlet- vor, wenn die VERSICHERTE PERSON auch unter Ver-
zung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, wendung zumutbarer Hilfsmittel nicht mehr in der
Lage ist, selbständig 12 Treppenstufen mit einer für
- mindestens eine der versicherten Grundfähigkeiten Wohngebäude üblichen Stufenhöhe von 18-20 cm
verliert und diese voraussichtlich für sechs Monate un- (DIN 18065) und mit einem für Wohngebäude übli-
unterbrochen nicht wiedererlangen wird chen Bodenbelag ohne Unterbrechung hinauf- und
hinabzusteigen.
- oder mindestens eine der versicherten Grundfähigkei-
ten bereits für sechs Monate verloren hat. Ein Verlust der Grundfähigkeit Treppensteigen liegt
nicht vor, wenn die Einschränkung durch die Verwen-
Hat die VERSICHERTE PERSON eine der versicherten
dung zumutbarer Hilfsmittel vermieden werden kann.
Grundfähigkeiten bereits für sechs Monate verloren, so
Zumutbare Hilfsmittel sind z.B. Treppengeländer,
gilt dieser Zustand von Beginn an als Verlust einer Grund-
Treppenlauf oder Gehstock.
fähigkeit.
c) Knien
Abweichend hiervon muss bei Vereinbarung der Option
Der Verlust der Grundfähigkeit Knien liegt vor, wenn
Mind bei der Grundfähigkeit „Unterhaltung führen“ sowie
die VERSICHERTE PERSON nicht mehr in der Lage ist,
bei Vereinbarung der Option Psyche der Verlust dieser
sich auf einem ebenen und festen Untergrund mit bei-
Grundfähigkeit mindestens zwölf Monate angedauert ha-
den Knien auf den Boden hinzuknien und sich ohne
ben.
Unterbrechung aus eigener Kraft (auch mit Abstützen
Der Verlust einer Grundfähigkeit muss aufgrund körperli- am Boden) wieder aufrichten kann.
cher Ursachen erfolgen. Vom Versicherungsschutz aus-
d) Bücken
genommen sind alle Fälle, bei denen die Einschränkung
Der Verlust der Grundfähigkeit Bücken liegt vor, wenn
aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen oder neu-
die VERSICHERTE PERSON nicht mehr in der Lage ist,
rotischen Störungen verloren geht.
sich aus eigener Kraft so weit zu bücken (auch mit
Der Ausschluss des Versicherungsschutzes aufgrund angewinkelten Knien), dass sie mit den Fingerspitzen
von psychischen Beeinträchtigungen oder neurotischen beider Hände den Boden berührt und sich ohne Un-
Störungen gilt nicht terbrechung aus eigener Kraft (auch mit Abstützen
am Boden) wiederaufrichten kann.
- bei Einschluss der Option Mind bei den versicherten e) Stehen
Grundfähigkeiten Eigenverantwortliches Handeln (Be-
Der Verlust der Grundfähigkeit Stehen liegt vor, wenn
treuung) (siehe § 2 Absatz 4 a), Geistige Leistungsfä-
die VERSICHERTE PERSON auch mit Gewichtsverlage-
higkeit (Intellekt) (siehe § 2 Absatz 4 b) und Pflegebe-
rungen von einem Bein auf das andere und unter Ver-
dürftigkeit,
wendung zumutbarer Hilfsmittel nicht mehr in der
- bei Einschluss der Option Arbeitsunfähigkeit bei Ar- Lage ist, zehn Minuten lang ununterbrochen und
beitsunfähigkeit (siehe § 3), selbständig barfuß auf einem ebenen und festen Un-
- bei Einschluss der Option Psyche bei Erwerbsunfä- tergrund zu stehen, ohne sich dabei festzuhalten oder
higkeit aufgrund psychischer Erkrankung (siehe § 2 abzustützen.
Absatz 19).
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Ein Verlust der Grundfähigkeit Stehen liegt nicht vor, auf dem leistungsfähigeren Auge nur noch 0,05 (ent-
wenn die Einschränkung durch die Verwendung zu- spricht dem Snellen-Wert 3/60) beträgt oder das ho-
mutbarer Hilfsmittel vermieden werden kann. Zumut- rizontale Gesichtsfeld auf dem leistungsfähigeren
bare Hilfsmittel sind z.B. Prothesen, Orthesen oder Auge höchstens 15 Grad vom Zentrum besteht (ma-
Stützbandagen. ximal 30 Grad für beide Augen).
f) Gebrauch eines Arms Ein Verlust der Grundfähigkeit Sehen liegt nicht vor,
Der Verlust der Grundfähigkeit Gebrauch eines Arms wenn die Einschränkung durch die Verwendung zu-
liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON nicht mehr mutbarer Hilfsmittel ausgeglichen werden kann. Zu-
in der Lage ist, entweder mit dem rechten oder dem mutbare Hilfsmittel sind Sehhilfen, wie z.B. Brille oder
linken Arm Kontaktlinsen.
- einen 200 Gramm (100 Gramm für Kinder bis zur l) Sprechen
Vollendung des 7. Lebensjahres) schweren Ge- Der Verlust der Grundfähigkeit Sprechen liegt vor,
genstand auf einem Regal in Schulterhöhe zu plat- wenn die Sprechfähigkeit oder die sprachliche Aus-
zieren und wieder herunterzunehmen oder drucksfähigkeit der VERSICHERTEN PERSON nach ab-
geschlossenem Erwerb der Gesprächs- und Erzähl-
- nicht mehr in der Lage ist, beide Hände gleichzeitig fähigkeit auch bei Verwendung zumutbarer Hilfsmittel
hinter den Kopf zu bewegen und den Nacken zu be- so weit eingeschränkt ist, dass sich die VERSICHERTE
rühren (Nackengriff) und beide Hänge gleichzeitig PERSON nicht mehr mit Worten gegenüber einem un-
am Rücken zusammenzuführen (Schürzengriff). abhängigen Dritten verständlich machen kann oder
g) Gebrauch einer Hand (Greifen, Drehen und Geschick- die gesprochenen Wörter keinen Sinn mehr ergeben.
lichkeit) Die Einschränkung muss mittels Aachener-Aphasie-
Der Verlust der Grundfähigkeit Gebrauch einer Hand Test oder einem anderen anerkannten wissenschaft-
(Greifen, Drehen und Geschicklichkeit) liegt vor, lichen Test bestätigt sein. Stottern fällt nicht unter den
wenn die VERSICHERTE PERSON nicht mehr in der Versicherungsschutz.
Lage ist, entweder mit der rechten oder der linken Ein Verlust der Grundfähigkeit Sprechen liegt nicht
Hand vor, wenn die Einschränkung durch die Verwendung
- eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss zu zumutbarer Hilfsmittel ausgeglichen werden kann.
schließen und wieder zu öffnen oder Zumutbares Hilfsmittel ist z.B. ein Kehlkopfmikrofon.
- eine Schraube, die an ein gedübeltes Loch ange- m) Hören
setzt ist, mit einem handelsüblichen Schraubendre- Der Verlust der Grundfähigkeit Hören liegt vor, wenn
her hinein- und wieder herauszudrehen oder die VERSICHERTE PERSON eine starke Schwerhörig-
keit auf beiden Ohren hat. Das bedeutet, dass auch
- eine handelsübliche Halogen-Glühbirne oder ein bei Verwendung zumutbarer Hilfsmittel oder medika-
handelsübliches LED-Leuchtmittel in den dazugehö- mentöser Behandlung eine Schwerhörigkeit auf bei-
rigen Schraubsockel (E27-Sockel) einer Tischlampe den Ohren im Frequenzbereich des gesprochenen
zu stecken und so weit hineinzudrehen, dass die Wortes bei 2 kHz vorliegt, die mittels Tonaudiogramm
Glühbirne leuchtet und anschließend wieder voll- (Knochenleitung) einen Hörverlust von mindestens
ständig herauszudrehen oder 60 dB aufweist.
- eine Wäscheklammer an einer Wäscheleine auf Ein Verlust der Grundfähigkeit Hören liegt nicht vor,
Hüfthöhe zu befestigen. wenn die Einschränkung durch die Verwendung zu-
mutbarer Hilfsmittel oder medikamentöse Behand-
h) Heben, Halten und Tragen lung ausgeglichen werden kann. Zumutbares Hilfs-
Der Verlust der Grundfähigkeit Heben, Halten und mittel ist z.B. ein Hörgerät. Zumutbare medikamen-
Tragen liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON nicht töse Behandlungen sind nicht-invasive Behandlun-
mehr in der Lage ist, mit der rechten oder linken Hand gen, wie z.B. die Behandlung mit Medikamenten oder
einen mit einem Griff versehenen und 5 Kilogramm Infusionen.
(1 Kilogramm für Kinder bis zur Vollendung des 7. Le-
bensjahres) schweren Gegenstand von einem Tisch n) Ziehen und Schieben
aufzuheben und diesen 5 Meter weit zu tragen. Der Verlust der Grundfähigkeit Ziehen und Schieben
liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON auch unter
i) Fingerfertigkeit Verwendung zumutbarer Hilfsmittel nicht mehr in der
Der Verlust der Grundfähigkeit Fingerfertigkeit liegt Lage ist, eine 85 kg (bzw. für Kinder bis zum vollen-
vor, wenn die VERSICHERTE PERSON weder mit der deten 15. Lebensjahr das jeweilige Eigengewicht)
rechten noch mit der linken Hand schwere Person in einem manuellen, unbeschädig-
- eine Schraube mit einem Regelgewinde und 8 mm ten Standard-Rollstuhl 100 Meter über einen ebenen,
Durchmesser in eine passende Mutter schrauben festen Boden 100 Meter weit zu schieben oder zu zie-
kann, so dass sie sitzt oder hen.
- einen unbeschädigten Reißverschluss einer Jacke Ein Verlust der Grundfähigkeit Ziehen und Schieben
aufziehen kann. liegt nicht vor, wenn die Einschränkung durch die Ver-
wendung zumutbarer Hilfsmittel vermieden werden
j) Sitzen kann. Zumutbare Hilfsmittel sind z.B. Prothesen, Or-
Der Verlust der Grundfähigkeit Sitzen liegt vor, wenn thesen oder Stützbandagen.
die VERSICHERTE PERSON nicht mehr in der Lage ist,
ununterbrochen 20 Minuten auf einem ergonomi- o) Gleichgewichtssinn
schen Stuhl zu sitzen, auch nicht mit Veränderung Der Verlust des Gleichgewichtssinns liegt vor, wenn
der Sitzhaltung oder Abstützen auf Armlehnen. die VERSICHERTE PERSON aufgrund von körperlichen
Ursachen nicht mehr zehn Meter entlang einer imagi-
k) Sehen nären Linie mit geschlossenen Augen ohne Fallnei-
Der Verlust der Grundfähigkeit Sehen liegt vor, wenn gung auf festem und ebenem Untergrund gehen kann
die VERSICHERTE PERSON nicht mehr sehen kann. und keine 50 Schritte auf fester und ebener Stelle mit
Das bedeutet, dass das Restsehvermögen (Visus) geschlossenen Augen treten kann, ohne sich dabei
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um mindestens 45 Grad zur Seite zu drehen, ohne Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind alle
Fallneigung zu bekommen. Fälle eines Verlusts der Fähigkeit eine Unterhaltung
zu führen, die auf psychische oder psychosomatische
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind alle Ursachen zurückzuführen sind.
Fälle eines Verlusts des Gleichgewichtssinns auf-
grund von Alkohol-, Drogen oder Medikamentenmiss- d) Schreiben
brauch. Der Verlust der Grundfähigkeit Schreiben liegt vor,
wenn die VERSICHERTE PERSON nicht mehr schreiben
Option Mind (geistige Grundfähigkeiten und Pflegebe- kann. Das bedeutet, dass die VERSICHERTE PERSON
dürftigkeit) nicht mehr in der Lage ist - weder mit der rechten
(3) Leistungen bei Verlust einer Grundfähigkeit oder bei noch mit der linken Hand - mindestens fünf Wörter mit
Pflegebedürftigkeit aus der Option Mind können Sie nur jeweils mindestens zehn Buchstaben in Druckbuch-
erhalten, wenn Sie diesen Schutz mit uns vereinbart ha- staben zu schreiben oder abzuschreiben, so dass ein
ben. Die Vereinbarung dieses Schutzes ist in Ihrem Ver- unbeteiligter Dritter sie lesen kann.
sicherungsschein dokumentiert. e) Tastatur oder Touchscreen benutzen
(4) Bei Einschluss der Option Mind sind zusätzlich folgende Der Verlust der Grundfähigkeit, eine Tastatur oder ei-
Grundfähigkeiten mitversichert. nen Touchscreen zu benutzen, liegt vor, wenn die
VERSICHERTE PERSON auch unter Verwendung zu-
a) Eigenverantwortliches Handeln (Betreuung) mutbarer Hilfsmittel nicht mehr in der Lage ist weder
Der Verlust der Grundfähigkeit eigenverantwortliches mit den Fingern der linken noch mit den Fingern der
Handeln liegt vor, wenn für die VERSICHERTE PERSON rechten Hand, mindestens fünf sinngebende Wörter
durch eine Anordnung eines Betreuungsgerichts in mit jeweils mindestens zehn Buchstaben zu tippen
Deutschland für mindestens sechs Monate ununter- oder abzutippen.
brochen ein gesetzlicher Betreuer mit dem Aufgaben-
kreis „Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt“ Ein Verlust der Grundfähigkeit Tastatur oder Touch-
oder „Aufenthaltsbestimmung“ bestellt wird. Die Not- screen benutzen liegt nicht vor, wenn die Einschrän-
wendigkeit der Betreuung muss zudem durch fach- kung durch die Verwendung zumutbarer Hilfsmittel
ärztliche Berichte nachgewiesen werden. vermieden werden kann. Zumutbares Hilfsmittel ist
z.B. eine ergonomisch geformte Tastatur.
b) Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)
Der Verlust der Grundfähigkeit geistige Leistungsfä- f) Bildschirmtätigkeit
higkeit liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON in Der Verlust der Grundfähigkeit Bildschirmtätigkeit
Bezug auf Auffassungsgabe, Gedächtnis, Hand- liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON aufgrund
lungsplanung, Konzentrationsvermögen, Orientie- von körperlichen Ursachen nicht mehr in der Lage ist
rungsfähigkeit oder Aufmerksamkeit so stark einge- für einen Zeitraum von mehr als 2 Stunden Wörter
schränkt ist, dass sie nicht mehr in der Lage ist, all- und Symbole an einem Bildschirm abzulesen.
tagsrelevante Tätigkeiten (z.B. Körperhygiene, Dabei sind die jeweils aktuell gültigen Richtlinien zum
Selbstversorgung, Einkaufen, Putzen, Zubereitung Arbeitsschutz an Bildschirmarbeitsplätzen einzuhal-
von Essen, Ankleiden und Vereinbarung von Termi- ten.
nen) auszuführen.
Ein Verlust der Grundfähigkeit Bildschirmtätigkeit
Die Diagnose ist durch einen Facharzt der entspre- liegt nicht vor, wenn die Einschränkung durch die Ver-
chenden Fachrichtung auf Basis einer ausführlichen wendung zumutbarer Hilfsmittel vermieden werden
Befunderhebung mit körperlicher sowie psychopatho- kann. Zumutbare Hilfsmittel sind z.B. Brille, Kontakt-
logischer Untersuchung unter Verwendung psycho- linsen oder die Verwendung einer Bildschirmlupe.
metrischer Tests, z.B. Berliner Intelligenzstrukturtest
(BIS), Intelligenz-Struktur-Analyse (ISA-L und ISA-S) g) Riechen und Schmecken
oder Mini-Mental-Status-Test (MMST), zu stellen. Der Verlust der Grundfähigkeit Riechen und Schme-
Hierbei muss eine durch Unfälle und/oder Erkrankun- cken liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON nicht
gen erworbene Minderung der Intelligenz durch ent- mehr in der Lage ist,
sprechend anerkannte Testverfahren nachgewiesen
werden. Die Ergebnisse der Testverfahren müssen - Menthol oder Essig zu riechen und
im Bereich der unteren 10 % der zur Normierung ver- - Glucose oder Zitronensäure zu schmecken.
wendeten vergleichbaren Altersstichprobe liegen.
Die Diagnose ist durch einen Facharzt der entspre-
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind alle chenden Fachrichtung (z.B. Hals-Nasen-Ohren-Heil-
Fälle eines Verlusts der geistigen Leistungsfähigkeit kunde, HNO) auf Basis von wissenschaftlich aner-
aufgrund von Alkohol-, Drogen oder Medikamenten- kannten Tests, z.B. Elektroenzephalographie, zu
missbrauch. stellen.
c) Unterhaltung führen h) Tasten
Der Verlust der Grundfähigkeit Unterhaltung führen Der Verlust der Grundfähigkeit Tasten liegt vor, wenn
liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON nicht über der Tastsinn der VERSICHERTEN PERSON sowohl an
einen durchgehenden Zeitraum von zwölf Monaten der rechten als auch an der linken Hand stark beein-
auf einfache Fragen sinnvoll antworten kann trächtigt ist, das heißt sie leidet aufgrund einer schwe-
Eine einfache Frage kann zum Beispiel sein: ren Polyneuropathie unter erheblichen Gefühlsmin-
derungen, Reflexverlusten und Gefühlsstörungen
- Welches Datum ist heute? (mindestens Grad 3, d.h. ausgeprägtes Taubheitsge-
fühl). Die schwere Polyneuropathie und deren Aus-
- Was macht man mit einem Fahrrad? wirkungen müssen mittels elektrophysiologischer Un-
Eine sinnvolle Antwort muss zu der Frage in Bezug tersuchung an den Händen und mit darauf beruhen-
stehen und von einer dritten Person verstanden wer- den Befunden durch einen Facharzt der entsprechen-
den. den Fachrichtung (z.B. Neurologie) nachgewiesen
werden.
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Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind alle Dies beinhaltet das Aufnehmen, zum Mund Führen, ggf.
Fälle eines Verlusts des Tastsinns aufgrund von Al- Abbeißen, Kauen und Schlucken von Speisen, die übli-
kohol-, Drogen oder Medikamentenmissbrauch. cherweise mit den Fingern gegessen werden.
Pflegebedürftigkeit Waschen 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON –
(5) Wird die VERSICHERTE PERSON bei Einschluss der Option auch bei Benutzung von Hilfsmitteln wie Wannengriffen
Mind während der VERSICHERUNGSDAUER pflegebedürf- oder einem Wannenlift – sich nicht ohne Hilfe einer an-
tig (vgl. § 2 Absatz 6 bis 10) ohne dass ein Verlust einer deren Person waschen kann, so dass ein akzeptables
versicherten Grundfähigkeit vorliegt, erhalten Sie die Maß an Körperhygiene gewahrt bleibt. Das bedeutet,
Versicherungsleistungen gemäß § 1 Absatz 1 a) bis c) dass die VERSICHERTE PERSON beim Waschen und Ab-
(6) Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt trocknen des Intimbereichs und bei der Durchführung
vor, wenn die VERSICHERTE PERSON infolge Krankheit, des Dusch- oder Wannenbades einschließlich des Wa-
Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nach- schens der Haare nur einen begrenzten Teil der Aktivitä-
zuweisen sind, seit mindestens sechs Monaten ununter- ten selbständig durchführen kann. Die Unfähigkeit, ins
brochen so hilflos ist, dass sie der Hilfe einer anderen Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
Person bedarf. Voraussetzung für die Hilfebedürftigkeit Verrichten der Notdurft 1 Punkt
ist, dass die VERSICHERTE PERSON, Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON –
- für mindestens vier der in Absatz 7 genannten gewöhn- auch bei Benutzung von Hilfsmitteln wie spezieller Griffe
lichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen oder Toilette mit Duschfunktion – nur mit Hilfe einer an-
im Ablauf des täglichen Lebens deren Person die Toilette benutzen kann, weil sie
- auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfs- - sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
mittel - ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüs-
sel verrichten kann oder weil
- in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert
Person bedarf. werden kann.
Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen. Besteht eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die
durch die Verwendung von Hilfsmitteln wie Windeln,
Pflegebedürftigkeit liegt auch vor, wenn die VERSICHERTE oder speziellen Einlagen, einem Katheter oder einem
PERSON voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen Kolostomiebeutel ausgeglichen werden kann, liegt hin-
für mindestens vier der in Absatz 7 genannten gewöhnli- sichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürf-
chen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen tigkeit vor, solange die VERSICHERTE PERSON bei Ver-
der Hilfe einer anderen Person bedarf. wendung dieser Hilfsmittel zur Verrichtung der Notdurft
(7) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls nicht auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist.
sind Art und Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe Kommunizieren 1 Punkt
durch eine andere Person. Bei der Bewertung wird die Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON
nachstehende Pflegepunktetabelle zugrunde gelegt: nicht mehr in der Lage ist mit anderen Personen zu kom-
Die VERSICHERTE PERSON benötigt Hilfe beim ... munizieren, das heißt.
Fortbewegen im Zimmer 1 Punkt - die VERSICHERTE PERSON kann elementare Bedürf-
Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON - nisse nur noch durch nonverbale Reaktionen (wie Mi-
auch bei Benutzung von Hilfsmitteln wie einer Gehhilfe mik, Gestik, Lautäußerungen) mitteilen oder
oder eines Rollstuhls - sich nur mit Hilfe einer anderen - die VERSICHERTE PERSON äußert von sich aus keine
Person auf ebener Oberfläche von Zimmer zu Zimmer elementaren Bedürfnisse und
fortbewegen kann und ihr das Treppensteigen nicht oder - die VERSICHERTE PERSON antwortet auf Anspra-
nur mit Stützen oder Festhalten der VERSICHERTEN che/Fragen lediglich in wenigen Worten oder sie
PERSON möglich ist. weicht im Gespräch in aller Regel vom Gesprächsin-
halt ab und
Aufstehen und Positionswechsel 1 Punkt - die VERSICHERTE PERSON zeigt keine Eigeninitiative
Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON - zur Kontaktaufnahme zu Personen innerhalb und au-
auch bei Benutzung von Hilfsmitteln wie einer Krücke ßerhalb des direkten Umfeldes und benötigt perso-
oder eines speziellen Griffes - nur mit Hilfe einer anderen nelle Unterstützung während der Kontaktaufnahme,
Person von einer erhöhten Sitzfläche (wie Bettkante, z.B. bei der Nutzung von Kommunikationshilfen (wie
Stuhl, Sessel, Bank, Toilette) aufstehen und sich auf ei- Telefon bedienen/halten, Brief- oder Mailkontakt).
nen Rollstuhl, Toilettenstuhl, Sessel o.ä. umsetzen und
sich nicht oder nur kurz selbständig in einer Sitzposition Denkvermögen 1 Punkt
halten kann. Zusätzlich kann sie nur durch Hilfsmittel Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON sich
oder Reichen der Hand ihre Lage im Bett verändern. ihrer selbst und ihrer Umgebung nicht mehr bewusst ist.
Das heißt, die VERSICHERTE PERSON benötigt den gan-
An- und Auskleiden 1 Punkt zen Tag Hilfe in Form von Erinnern und/oder Auffordern
Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON -
auch bei Benutzung von Hilfsmitteln wie Schuhlöffel oder - beim Treffen geeigneter Entscheidungen zur eigenen
Knöpfhilfe - sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person Sicherheit und zum Wohlbefinden und beim Ausfüh-
den Ober- und Unterkörper an- und auskleiden kann. ren und Steuern von Alltagshandlungen, da sie die
Das Reichen der Kleidung und die Kontrolle des Sitzes Reihenfolge einzelner Handlungsschritte oder ein-
der Kleidung gelten nicht als Hilfebedarf. zelne, notwendige Schritte regelmäßig vergisst und
- beim Planen und Strukturieren des Tagesablaufs und
Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken 1 Punkt über den Tag hinaus und bei der Auswahl der Durch-
Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON - führung von Freizeitaktivitäten.
auch bei Benutzung von Hilfsmitteln wie krankengerech-
ter Essbestecke und Trinkgefäße - nicht ohne fremde Oder die VERSICHERTE PERSON ist nicht mehr in der
Hilfe bereitstehende Getränke aufnehmen und bereit ge- Lage,
stellte mundgerecht zubereitete Speisen essen kann.
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- Personen aus dem näheren Umfeld (wie Familienan- (GDS 5) nach Reisberg oder ein entsprechender Schwe-
gehörige) zu erkennen und sich an kurz zurücklie- regrad einer alternativen, anerkannten Demenzbeurtei-
gende Ereignisse oder Beobachtungen zu erinnern lungsskala vorliegen.
und
- sich in ihrer gewohnten häuslichen und außerhäusli- Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind alle Fälle
chen Umgebung zurechtzufinden und dortige Risiken von Demenz aufgrund von Alkohol-, Drogen oder Medi-
und Gefahren zu erkennen und kamentenmissbrauch.
- sich auch unter Nutzung äußerer Orientierungshilfen Option Fürsorge (kommunikative und manuelle Grund-
zeitlich zu orientieren und Tageszeiten mit regelmäßi- fähigkeiten)
gen Ereignissen (wie Mittagessen) zu erkennen und
- einfache Sachverhalte, Informationen sowie Aufforde- (11) Leistungen bei Verlust einer Grundfähigkeit aus der
rungen zu verstehen, wenn diese nicht wiederholt und Option Fürsorge können Sie nur erhalten, wenn Sie die-
erläutert werden. sen Schutz mit uns vereinbart haben. Die Vereinbarung
dieses Schutzes ist in Ihrem Versicherungsschein doku-
Umgang mit Emotionen 1 Punkt mentiert.
Hilfebedarf liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON
nicht mehr alleine mit Emotionen, Wahrnehmungen, Ge- (12) Bei Einschluss der Option Fürsorge liegt auch der
fühlen sowie Risiken und Gefahren umgehen kann. Dies Verlust einer Grundfähigkeit vor, wenn eine der nachfol-
ist der Fall, wenn die VERSICHERTE PERSON mindestens genden Voraussetzungen erfüllt ist:
zweimal wöchentlich
a) Ansprache einer Gruppe
- Hilfe einer anderen Person beim Einschlafen, Weiter- Der Verlust der Grundfähigkeit Ansprache einer
schlafen und bei der Bewältigung von motorisch ge- Gruppe liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON nach
prägten Verhaltensauffälligkeiten (wie ständiges Auf- abgeschlossenem Spracherwerb aufgrund einer orga-
stehen, zielloses Umhergehen) benötigt oder nischen Störung der Sprech-, Stimm- oder Sprach-
- verbal oder physisch aggressiv gegenüber sich selbst, funktion (z.B. Dysarthrie, Stimmlippenparese, Apha-
anderen Personen oder Gegenständen wird und Un- sie) auch bei Verwendung zumutbarer Hilfsmittel und
terstützung (wie bei der Körperpflege, der Nahrungs- bei Umgebungsgeräuschen nicht in der Lage ist, in ei-
aufnahme) ablehnt oder ner Lautstärke von mindestens 75 dB über mindes-
- unter Angstattacken oder Wahnvorstellungen leidet, tens 15 Minuten vor einer Gruppe von 10 Personen zu
d.h. sie fühlt sich verfolgt/bedroht/bestohlen und hat sprechen. Der Verlust ist durch anerkannte HNO- oder
starke Ängste oder phoniatrische Untersuchungen mittels objektiver
- antriebslos oder schwer depressiv ist, d.h. sie bringt Stimm- und Belastungsmessungen nachzuweisen.
keine Eigeninitiative für Aktivitäten oder Kommunika-
tion auf, wirkt apathisch. Kein Versicherungsschutz besteht bei Stottern sowie
psychogenen Stimm-, Sprech- oder Sprachstörungen.
(8) Ist der Hilfebedarf beim Kommunizieren, beim Denkver- Ein Verlust der Grundfähigkeit Ansprache einer
mögen oder beim Umgang mit Emotionen auf Alkohol-, Gruppe liegt außerdem nicht vor, wenn die Einschrän-
Drogen- oder Medikamentenmissbrauch zurückzufüh- kung unter Verwendung zumutbarer Hilfsmittel ausge-
ren, dann wird diese Verrichtung im Ablauf des täglichen glichen werden kann. Zumutbares Hilfsmittel ist z.B.
Lebens bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit nicht ein Kehlkopfmikrofon.
berücksichtigt.
b) Hör- und Warnsignalwahrnehmung
(9) Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt Der Verlust der Grundfähigkeit Hör- und Warnsignal-
auch vor, wenn eine Pflegebedürftigkeit mindestens des wahrnehmung liegt vor, wenn bei der VERSICHERTEN
Pflegegrades 2 nach den Regelungen der §§ 14 und 15 PERSON eine beidseitige mittelgradige Schwerhörig-
SGB XI mit Stand 01.01.2017 festgestellt wird. Eine Än- keit mit einem Hörverlust von mindestens 50 dB im re-
derung des Gesetzes führt zu keiner Änderung des Leis- levanten Frequenzbereich von 0,5 bis 3 kHz mittels
tungsumfangs dieses Vertrages. Tonaudiogramm (Messungen der Luft- und Knochen-
leitung) oder sprachaudiometrischer Testverfahren
Den für diesen Vertrag maßgebenden Gesetzestext mit (z.B. Freiburger Wörtertest) diagnostiziert wird. In der
Stand vom 01.01.2017 finden Sie in „Anlage 1 zu den Folge können beispielsweise akustische Warnsignale,
Versicherungsbedingungen zur Definition des Pflegebe- Warnrufe oder verbale Anweisungen bei typischen
griffs nach §§ 14 und 15 SGB XI (Stand 01.01.2017)“. Umgebungsgeräuschen nicht mehr wahrgenommen
(10) Unabhängig von einer Pflegebedürftigkeit gemäß Ab- oder verstanden werden, insbesondere in Gruppen-,
satz 6 oder 9, liegt Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Betreuungs-, Verkehrs- oder Gefahrensituationen.
Bedingungen auch dann vor, wenn bei der Der Nachweis des Verlusts der Grundfähigkeit Hör-
VERSICHERTEN PERSON eine mittelschwere oder schwere und Warnsignale erfolgt durch geeignete fachärztliche
Demenz diagnostiziert wird. Befundberichte, insbesondere aus den Fachrichtun-
Eine mittelschwere oder schwere Demenz setzt den Ver- gen Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) oder Phoni-
lst geistiger Fähigkeiten voraus, die sich auf das Denk-, atrie und Audiologie. Dabei sind anerkannte audiolo-
Erkennungs-, Erinnerungs- und Orientierungsvermögen gische Untersuchungsverfahren zugrunde zu legen,
auswirken. wie z.B. Tonaudiogramme (Messungen der Luft- und
Knochenleitung) oder sprachaudiometrische Testver-
Die Pflegebedürftigkeit infolge Demenz ist ärztlich nach- fahren (z.B. der Freiburger Wörtertest).
zuweisen.
Ein Verlust der Grundfähigkeit Hör- und Warnsignal-
Die Diagnose der demenziellen Erkrankung und die Be- wahrnehmung liegt nicht vor, wenn die Einschränkung
urteilung des Schweregrades der kognitiven Beeinträch- durch die Verwendung zumutbarer Hilfsmittel oder
tigung müssen unter Nutzung zeitgemäßer Diagnosever- medikamentöser Behandlung ausgeglichen werden
fahren und standardisierter Testverfahren von einem Ex- kann. Zumutbares Hilfsmittel ist z.B. ein Hörgerät. Zu-
perten für solche Krankheitsbilder (Facharzt für Neurolo- mutbare medikamentöse Behandlungen sind nicht-in-
gie) durchgeführt werden. Es muss mindestens der vasive Behandlungen, wie z.B. die Behandlung mit
Schweregrad 5 gemäß der Global Deterioration Scale Medikamenten oder Infusionen.
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c) Verpflegung Option Mobilität (Verlust der Fähigkeit zum Autofahren,
Der Verlust der Grundfähigkeit Verpflegung liegt vor, Fahrradfahren und Nutzung Öffentlicher Personennah-
wenn die VERSICHERTE PERSON ausschließlich auf- und -fernverkehr)
grund körperlicher Einschränkungen (z.B. infolge neu-
rologischer Erkrankungen oder Erkrankungen des Be- (13) Leistungen aus der Option Mobilität können Sie nur
wegungsapparates) nicht mehr in der Lage ist, min- erhalten, wenn Sie diesen Schutz mit uns vereinbart ha-
destens eine der folgenden Vorgänge ohne fremde ben. Die Vereinbarung dieses Schutzes ist in Ihrem Ver-
Hilfe auszuführen: sicherungsschein dokumentiert.
- eine Banane vollständig schälen oder (14) Bei Einschluss der Option Mobilität liegt auch der Ver-
lust einer Grundfähigkeit vor, wenn eine der nachfolgen-
- aus einem 1 Liter-Behälter (z.B. Teekanne, Was- den Voraussetzungen erfüllt ist:
serflasche) ein Glas (Durchmesser 8 cm) befüllen
oder a) Verlust der Fähigkeit zum Autofahren (PKW)
Der Verlust der Fähigkeit zum Autofahren liegt vor,
- eine Brotscheibe mit Butter (Zimmertemperatur) wenn die VERSICHERTE PERSON aufgrund von körper-
bestreichen oder lichen Ursachen nicht mehr zum Führen eines Perso-
nenkraftwagens (PKW) in der Lage ist. Dazu muss
- ein mit zwei Esstellern beladenes Tablett (55-60 aus körperlichen Gründen die Fahrerlaubnis für PKW
cm x 35-45 cm, Gesamtgewicht von 3 kg) über 10 nachweislich entzogen oder nachweislich freiwillig
Meter tragen und auf einen Tisch mit einer Höhe bei der zuständigen Führerscheinbehörde abgege-
von 75 cm abstellen. ben werden. Ein verkehrsmedizinisches Gutachten
Für die Bewertung ist nicht die Präzision des Ergeb- muss bestätigen, dass die VERSICHERTE PERSON auf-
nisses entscheidend, sondern die Fähigkeit, die hier- grund von körperlichen Einschränkungen nicht mehr
für erforderlichen Bewegungsabläufe mit beiden Hän- zu Führen eines PKW in der Lage ist.
den motorisch kontrolliert ausführen zu können. Die Es liegt – abweichend von Satz 2 - ebenfalls der Ver-
Funktionseinschränkung darf nicht durch psychische lust der Fähigkeit zum Autofahren vor, wenn
oder kognitive Ursachen ausgelöst sein - die VERSICHERTE PERSON aus körperlichen Grün-
Der Nachweis ist durch einen Facharzt der entspre- den keine Fahrerlaubnis für PKW mehr erwerben
chenden Fachrichtung (z.B. Neurologie oder Orthopä- kann. Dies gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren,
die) anhand einer ausführlichen Befunderhebung auf beginnend ab dem Zeitpunkt, ab dem der Erwerb
Basis anerkannter und standardisierter Untersuchun- der Fahrerlaubnis für PKW für die VERSICHERTE
gen (z.B. Handkraftmessungen, Messung der Nerven- PERSON erstmals möglich ist oder möglich war. Ein
leitfähigkeit) zu führen. verkehrsmedizinisches Gutachten muss bestäti-
gen, dass die VERSICHERTE PERSON aus körperli-
d) Basteln chen Gründen keine Fahrerlaubnis für PKW mehr
Der Verlust der Grundfähigkeit Basteln liegt vor, wenn erwerben kann;
die VERSICHERTE PERSON ausschließlich aufgrund kör-
perlicher Einschränkungen (z.B. infolge rheumatoider - die VERSICHERTE PERSON aufgrund von motori-
Arthritis, Morbus Parkinson, Arthrose der Handge- schen Ursachen nicht mehr in der Lage ist, als
lenke/Finger oder Multipler Sklerose) nicht mehr in der Fahrer oder Mitfahrer ohne fremde Hilfe in einen
Lage ist, weder mit der rechten noch mit der linken PKW mit einer üblichen Einstiegshöhe, auch unter
Hand eine Bastelvorgang auszuüben und dabei Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z.B. Sitzein-
stellungen, Umsetz- oder Aufrichthilfen, integrierte
- mit einer handelsüblichen Bastelschere für Er- Haltegriffe) ein- oder auszusteigen. Als üblicher
wachsene einen vorgezeichneten Kreis mit einem Einstieg wird eine Türschwellenhöhe bis höchs-
Durchmesser von 15 cm entlang der Linie aus tens 25 cm und die Sitzhöhe eines Standardauto-
Tonpapier im Format DIN A4 mit einer Stärke von sitzes oberhalb der Fahrbahn von 50 cm bis
130g/qm auszuschneiden oder höchstens 75 cm angesetzt.
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
- ein DIN A4 Kopierpapier mit einer Stärke von schränkungen führen, müssen durch entspre-
80g/qm zweimal mittig zu falten oder chende Befunde (z. B. Querschnittslähmung, Zu-
- eine Aufsteckkappe (Steckverschluss) mit einem stand nach Schlaganfall) belegt werden.
Durchmesser von 22 mm eines handelsüblichen b) Fahrradfahren
Klebestifts zu öffnen und wieder aufzusetzen. Der Verlust der Grundfähigkeit Fahrradfahren liegt
Für alle beschriebenen Tätigkeiten ist nicht die Prä- vor, wenn die VERSICHERTE PERSON ausschließlich
zision des Ergebnisses maßgeblich, sondern die Fä- aufgrund von motorischen Einschränkungen nicht
higkeit, die hierfür erforderlichen Bewegungsabläufe mehr in der Lage ist, sich auf ein einspuriges Fahrrad
weder mit der rechten noch mit der linken Hand mo- ohne Mittelstange (Oberrohr) und mit tiefem Einstieg
torisch kontrolliert und ohne fremde Hilfe ausführen zu setzen und damit einen Kilometer auf ebener Stre-
zu können. cke auf einem für Radwege üblichen Bodenbelag zu
fahren.
Der Nachweis ist durch einen Facharzt der entspre-
chenden Fachrichtung (z.B. Neurologie oder Ortho- Kein Versicherungsschutz besteht bei nicht-motori-
pädie) anhand einer ausführlichen Befunderhebung schen Einschränkungen (z.B. Angst, Osteoporose,
auf Basis standardisierter Untersuchungen nach Fehlsichtigkeit).
dem zum aktuellen Zeitpunkt der Leistungsprüfung c) Nutzung Öffentlicher Personennah- und -fernverkehr
medizinischen Wissensstand zu führen. Der Verlust der Grundfähigkeit Nutzung des öffentli-
chen Personennah- und -fernverkehr liegt vor, wenn
die VERSICHERTE PERSON aufgrund motorischer Ein-
schränkungen, auch unter Verwendung zumutbarer
Hilfsmittel, nicht mehr in der Lage ist, ohne fremde
Hilfe, in eines der Transportmittel des öffentlichen
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Personennah- und -fernverkehrs, z.B. Bahn, Straßen- schaftlich anerkannten diagnostische Verfahren zu stel-
bahn, Bus, U-Bahn oder S-Bahn ein- oder aus diesen len. Wir sind nicht an den Bescheid eines Sozialversi-
auszusteigen oder durch sie befördert zu werden. Zu- cherungsträgers gebunden
mutbarer Hilfsmittel sind z.B. Gehhilfen, Haltegriffe
oder reservierte Sitze für Menschen mit Mobilitätsein- (20) Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind alle
schränkung. psychischen Erkrankungen aufgrund von Alkohol-, Dro-
gen- oder Medikamentenmissbrauch.
Für die Beurteilung des Verlusts der Grundfähigkeit
ist nicht relevant, ob die VERSICHERTE PERSON selbst
in Besitz der Hilfsmittel ist, oder ob diese durch den § 3 Option Arbeitsunfähigkeit: Welche Leistungen er-
Transportdienstleister bereitgestellt oder bedient wer- bringen wir bei Arbeitsunfähigkeit und wann liegt
den, wobei eine Bedienung durch das Personal nicht eine Leistungspflicht vor?
als fremde Hilfe angesehen wird. Zur Beurteilung des Leistungen aus der Option Arbeitsunfähigkeit können Sie
Verlusts der Grundfähigkeit wird eine maximale plan- nur erhalten, wenn Sie diesen Schutz mit uns vereinbart ha-
mäßige Reisedauer von zwei Stunden zugrunde ge- ben. Die Vereinbarung dieses Schutzes ist in Ihrem Versiche-
legt. rungsschein dokumentiert.
(15) Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind alle Bei Einschluss der Option Arbeitsunfähigkeit erbringen wir
Fälle eines Verlusts der Grundfähigkeit Verlust der Fä- die folgenden Leistungen.
higkeit zum Autofahren (PKW), Fahrradfahren oder der
Grundfähigkeit Nutzung des öffentlichen Personennah- (1) Wird die VERSICHERTE PERSON während der
und -fernverkehrs aufgrund von Alkohol-, Drogen oder VERSICHERUNGSDAUER arbeitsunfähig (siehe Absatz 2),
Medikamentenmissbrauch. erbringen wir für die in den Absätzen 4 bis 6 genannte
Dauer folgende Leistungen:
Option Infektion (teilweises Tätigkeitsverbot)
a) Wir zahlen eine Leistung in Höhe der vereinbarten
(16) Leistungen aus der Option Infektion können Sie nur Grundfähigkeitenrente.
erhalten, wenn Sie diesen Schutz mit uns vereinbart ha-
ben. Die Vereinbarung dieser Option ist in Ihrem Versi- b) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für
cherungsschein dokumentiert. die Grundfähigkeiten-Versicherung. Endet die
BEITRAGSZAHLUNGSDAUER vor der LEISTUNGSDAUER,
(17) Bei Einschluss der Option Infektion liegt der Verlust endet die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
der Grundfähigkeit vor, wenn und solange die zustän- mit dem Ende der BEITRAGSZAHLUNGSDAUER.
dige Behörde der VERSICHERTEN PERSON
c) Bei Einschluss der Option Leistungsdynamik gilt:
- wegen einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr die Haben Sie die planmäßige Erhöhung der Rente im
Ausübung beruflicher Tätigkeiten durch Verfügung zu Leistungsfall vereinbart, erhöhen wir die versicherte
mindestens 50 % untersagt (zum Stand 07/2026 in § 31 Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz Dies
Infektionsschutzgesetz geregelt), erfolgt unabhängig von den jeweils festgesetzten
- sich dieses Tätigkeitsverbot auf einen ununterbroche- Überschussanteilsätzen (vgl. § 5). Die Erhöhung der
nen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstreckt Rente erfolgt jeweils zum VERSICHERUNGS-
und JAHRESTAG.
- die VERSICHERTE PERSON ihre berufliche Tätigkeit auch Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung
nicht ausübt. entsteht rückwirkend mit Ablauf des Monats, in den der
Beginn der ersten ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähig-
Ab der Aufhebung des Tätigkeitsverbots liegt kein Verlust keit fällt. Sie müssen uns die Arbeitsunfähigkeit in
einer Grundfähigkeit mehr vor. TEXTFORM mitteilen.
Liegt kein behördliches Tätigkeitsverbot vor, kann die In- Arbeitsunfähigkeit
fektionsgefahr auch nach objektiven Kriterien und dem
aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft beurteilt (2) Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt
werden. Dazu können wir ein Gutachten von einem Fach- vor, wenn die VERSICHERTE PERSON für einen ununter-
arzt für Hygiene oder Umweltmedizin einholen. brochenen Zeitraum von mindestens sechs Monaten
aufgrund von Krankheit oder Körperverletzung arbeits-
Option Psyche (Erwerbsunfähigkeit aufgrund psychi- unfähig war. Dies muss durch (fach-)ärztliche Bescheini-
scher Erkrankung) gungen gemäß § 11 belegt werden.
(18) Leistungen aus der Option Psyche können Sie nur er- (3) Vertraglich vereinbarte Leistungseinschränkungen für
halten, wenn Sie diesen Schutz mit uns vereinbart ha- Art und Umfang des Versicherungsschutzes gelten auch
ben. Die Vereinbarung dieses Schutzes ist in Ihrem Ver- für die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
sicherungsschein dokumentiert.
(4) Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit werden jeweils befris-
(19) Bei Einschluss der Option Psyche liegt auch der Ver- tet bis zum Ablauf des Monats erbracht, für den ärztliche
lust einer Grundfähigkeit vor, wenn die VERSICHERTE Bescheinigungen wegen Arbeitsunfähigkeit (siehe § 11)
PERSON während der VERSICHERUNGSDAUER aus- vollständig vorgelegt werden. Dabei akzeptieren wir
schließlich aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht nach Ablauf der „Sechsmonatsfrist“ Bescheinigungen bis
mehr in der Lage ist, drei Stunden täglich eine Erwerbs- zu zwei Monate in die Zukunft
tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachzugehen und dieser
Zustand bereits 12 Monate ununterbrochen andauert. (5) Die maximale LEISTUNGSDAUER bei Arbeitsunfähigkeit ist
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt bleibt dabei unbe- auf insgesamt 24 Monate beschränkt. Ist die
rücksichtigt. VERSICHERTE PERSON während der gesamten
VERSICHERUNGSDAUER mehrfach arbeitsunfähig im
Die Diagnose über die psychische Erkrankung ist durch Sinne dieser Bedingungen, gilt die Beschränkung auf 24
einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung (z.B. Monate für alle eintretenden Arbeitsunfähigkeiten.
Psychiatrie und Psychotherapie) auf Basis von wissen-
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Sonstige Regelungen im Sinne von § 2 Absatz 6, 9 oder 10 erstmals unbefristet
anerkannt wird und zum Zeitpunkt des Verlusts der
(6) Die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit (Rente und Bei- Grundfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit leibliche
tragsbefreiung) erbringen wir, oder adoptierte Kinder im Haushalt der VERSICHERTEN
- wenn die VERSICHERTE PERSON ununterbrochen ar- PERSON leben, die noch nicht das 7. Lebensjahr vollen-
beitsunfähig gemäß Absatz 2 ist; det haben.
- solange diese Arbeitsunfähigkeit während der Ein Anspruch auf diese Leistung besteht während der
VERSICHERUNGSDAUER eingetreten und die gesamten VERSICHERUNGSDAUER nur einmal.
LEISTUNGSDAUER der Grundfähigkeiten-Versicherung Es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn bei
nach § 1 Absatz 1 noch nicht abgelaufen ist; Einschluss der Option Arbeitsunfähigkeit eine Leistung
- wenn wir noch keine Leistungen wegen Verlust einer bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 3 Absatz 2 erbracht wird.
Grundfähigkeit (gemäß § 2 Absatz 1) oder bei Ein- Verlust-Hilfe
schluss der Option Mind wegen Pflegebedürftigkeit
(gemäß § 2 Absatz 6, 9 oder 10) erbringen; (2) Wir zahlen eine Kapitalleistung in Höhe von 3.000 Euro,
wenn während der VERSICHERUNGSDAUER eine Person
- solange die VERSICHERTE PERSON lebt und aus dem nahen persönlichen Umfeld der VERSICHERTEN
- solange die maximale LEISTUNGSDAUER bei Arbeitsun- PERSON verstirbt.
fähigkeit von insgesamt 24 Monaten gemäß Absatz 5 Zu den Personen aus dem nahen persönlichen Umfeld
nicht überschritten ist. der VERSICHERTEN PERSON zählen:
Erlischt der Anspruch auf Grundfähigkeitenrente und Be- - leibliche oder adoptierte Kinder der VERSICHERTEN
freiung von der Beitragszahlungspflicht vor Ablauf der PERSON, die ab der Geburt berücksichtigt werden und
VERSICHERUNGSDAUER, besteht wieder Versicherungs- zum Zeitpunkt des Todes das 18. Lebensjahr noch
schutz in Höhe der vor Arbeitsunfähigkeit versicherten nicht vollendet haben und
Rente.
- der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner im
(7) Arbeitsversuche im Rahmen einer stufenweise Wieder- Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) der
eingliederung nach § 74 Sozialgesetzbuch, Fünftes VERSICHERTEN PERSON, sofern diese zum Zeitpunkt des
Buch (SGB V), gelten nicht als Unterbrechung der Ar- Todes das VERSICHERUNGSENDALTER der
beitsunfähigkeit. VERSICHERTEN PERSON noch nicht vollendet haben.
(8) Wenn und solange Leistungen bei Verlust einer Grund- Der Versicherungsschutz für die Verlust-Hilfe setzt erst
fähigkeit oder bei Einschluss der Option Mind bei Pfle- nach einer WARTEZEIT von sechs Monaten ab
gebedürftigkeit erbracht werden, besteht kein Anspruch VERSICHERUNGSBEGINN ein.
auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit. Ein gleichzeitiger
Bezug von Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Leis- Die Leistungen aus der Verlust-Hilfe werden unabhän-
tungen bei Verlust einer Grundfähigkeit oder Pflegebe- gig von anderen Leistungen aus der Grundfähigkeiten-
dürftigkeit ist ausgeschlossen. Wenn der Verlust einer Versicherung gezahlt.
Grundfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit vorliegt, werden
die Leistungen bei Verlust einer Grundfähigkeit bzw. Ein Anspruch auf die Leistung aus der Verlust-Hilfe be-
Pflegebedürftigkeit mit den für diesen Zeitraum bereits steht während der gesamten VERSICHERUNGSDAUER ma-
vorher erbrachten Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit ver- ximal drei Mal.
rechnet. Auf den maximalen 24-monatigen Leistungs- Krisen-Hilfe
zeitraum bei Arbeitsunfähigkeit werden dann diese Zeit-
räume, für die ursprünglich Leistungen bei Arbeitsunfä- (3) Wir zahlen eine Kapitalleistung in Höhe von zwölf Mo-
higkeit erbracht wurden, nicht angerechnet. natsrenten, maximal 18.000 EUR, wenn während der
VERSICHERUNGSDAUER ein leibliches oder adoptiertes
(9) Die Regelungen zu zeitlich befristeten Anerkenntnissen Kind der VERSICHERTEN PERSON erstmalig an Krebs er-
gemäß § 14 Absatz 2 und 3 gelten nicht für Leistungen krankt oder einen schweren Unfall erleidet. Das leibliche
bei Arbeitsunfähigkeit. oder adoptierte Kind muss zum Zeitpunkt des Leistungs-
(10) Der Bezug von Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit be- falls das erste Lebensjahr vollendet und darf das 18. Le-
dingt nicht automatisch auch einen Anspruch auf Leis- bensjahr noch nicht vollendet haben.
tungen bei Verlust einer Grundfähigkeit. Diese Leistun- Der Versicherungsschutz für die Krisen-Hilfe setzt nach
gen werden unabhängig voneinander geprüft. Dies gilt einer WARTEZEIT von zwölf Monaten ab
auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits sechs VERSICHERUNGSBEGINN ein oder wenn das leibliche oder
Monate und länger bestanden hat. adoptierte Kind nach Vertragsabschluss geboren bzw.
adoptiert wird, nach einer WARTEZEIT von zwölf Monaten
§ 4 Option Familienhalt: Welche Einmalleistungen sind nach Geburt bzw. Adoption des Kindes.
versichert und wann liegt eine Leistungspflicht vor? Der Versicherungsschutz für die Krisen-Hilfe werden
Leistungen aus der Option Familienhalt können Sie nur er- unabhängig von anderen Leistungen aus der Grundfä-
halten, wenn Sie diesen Schutz mit uns vereinbart haben. Die higkeiten-Versicherung gezahlt.
Vereinbarung dieses Schutzes ist in Ihrem Versicherungs- Ein Anspruch auf die Leistung aus der Krisen-Hilfe be-
schein dokumentiert. steht während der gesamten VERSICHERUNGSDAUER ma-
Bei Einschluss der Option Familienhalt erbringen wir die fol- ximal drei Mal.
genden Leistungen. Krebs
Kinderbonus (4) Versichert ist jeder bösartige Tumor, der durch unkon-
trolliertes Wachstum bösartiger Zellen und das Eindrin-
(1) Wir zahlen eine Kapitalleistung in Höhe von sechs Mo-
natsrenten, maximal 9.000 EUR, wenn erstmals der Ver- gen in umliegendes Gewebe gekennzeichnet ist. Die Di-
lust einer Grundfähigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 oder agnose muss durch eine feingewebliche Untersuchung
(Histologie) gesichert und von einem Facharzt bestätigt
bei Einschluss der Option Mind die Pflegebedürftigkeit
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 11
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werden. In die Deckung eingeschlossen sind Leukä- welcher Teil des Rohüberschusses für die Überschuss-
mien, bösartige Tumore des Lymphsystems (maligne beteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur
Lymphone), das myelodyspalstische Syndrom, Po- Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrecht-
lyzythämie rubra vera und essentielle Thrombozythämie. lichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung
über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebens-
Nicht versichert sind nachfolgende frühe Krebsstadien versicherung (Mindestzuführungsverordnung).
oder Krebsvorstufuen:
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüber-
- jeder Tumor, der histologisch als prämaligne, nicht-in- schusses führen wir der Rückstellung für Beitragsrücker-
vasiv oder als Carcinoma in Situ eingestuft wird (CIN-1, stattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift un-
CIN-2 oder CIN-3); mittelbar den überschussberechtigten Versicherungs-
- Schilddrüsenkrebs mit einer Tumorgröße von weniger verträgen gutgeschrieben haben. Sinn der Rückstellung
als 1 cm Durchmesser und histologisch klassifiziert als für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des
T1N0M0; Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück-
stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätz-
- Basalzellkarzinom (Basaliom) und Plattenepithelkarzi- lich nur für die Überschussbeteiligung der VERSICHE-
nom der Haut sowie das maligne Melanom Stadium IA RUNGSNEHMER verwenden. Nur in gesetzlich festgeleg-
(T1aN0M0) sofern keine Metastasen vorliegen; ten Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung
der Aufsichtsbehörde abweichen.
- MALT-Lymphom des Magens bei ausschließlicher Be-
handlung mittels Helicobacter-Eradikation; Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung
Ihres Vertrages am Überschuss ergeben sich aus
- Gastrointestinaler Stromatumor (GIST) im Stadium 1 der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrücker-
oder 2 nach der AJCC-Klassifikation; stattung nicht.
- Wilms-Tumor Stadium I und günstige Histologie (kein Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenver-
Anaplasie). sicherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfä-
Schwerer Unfall higkeitsversicherungen) zu Bestandsgruppen zusam-
mengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unter-
(5) Versichert ist ein schwerer Unfall, der zu einem 14-tägi- schiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen.
gen Krankenhausaufenthalt führt. Ein Unfall liegt vor,
wenn das leibliche oder adoptierte Kind durch ein plötz- Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?
lich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis (3) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen
(Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädi- Verträge wenden wir ein verursachungsorientiertes Ver-
gung erleidet. Eine Leistung wird fällig, wenn das leibli- fahren an. Hierzu bilden wir Bestandsgruppen.
che oder adoptierte Kind, bei mehreren Kindern, eines
der Kinder infolge eines Unfalls für einen Zeitraum von Ihr Vertrag gehört zur Bestandsgruppe Einzel-Berufsun-
mindestens 14 Tagen ununterbrochen vollstationär be- fähigkeitsversicherung. Wir verteilen den Überschuss in
handelt werden muss. dem Maß, wie die Bestandsgruppen zu seiner Entste-
hung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Unfälle durch zur Entstehung des Überschusses beigetragen, besteht
Geistes- und Bewusstseinsstörungen sowie durch epi- insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.
leptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den
ganzen Körper des Kindes betreffen. Wurde Ihr Vertrag auf der Grundlage eines Kollektivver-
trages oder eines Kollektivrahmenvertrages abgeschlos-
sen, gehört der Vertrag abweichend von obiger Rege-
§ 5 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? lung zur Bestandsgruppe Übrige Kollektiv-Versicherun-
(1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den gen.
BEWERTUNGSRESERVEN (Überschussbeteiligung). Die (4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verant-
Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null wortlichen Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Be-
Euro betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläutern standsgruppen verteilt wird und setzt die entsprechen-
wir Ihnen, den Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklara-
tion). Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung verur-
- wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen sachungsorientiert erfolgt.
Überschuss unseres Unternehmens ermitteln und
wie wir diesen verwenden (Absatz 2), Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussde-
klaration Anteile an dem auf Ihre Bestandsgruppe entfal-
- wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Ab-
lenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür werden
sätze 3 und 4),
bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des
- wie BEWERTUNGSRESERVEN entstehen und wie wir Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung
diese Ihrem Vertrag zuordnen (Absätze 5 und 6), für Beitragsrückerstattung entnommen.
- warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Der einzelne Vertrag erhält ab Beginn laufende Über-
Vertrages nicht garantieren können (Absatz 7) und schussanteile in Prozent des Tarifbeitrags. Diese wer-
- wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informie- den in der Regel mit den Beiträgen verrechnet. Sie kön-
ren (Absatz 8). nen jedoch mit uns auch die verzinsliche Ansammlung
dieser Überschussanteile vereinbaren.
Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstande-
nen Überschuss unseres Unternehmens und wie verwen- Beitragsfrei gestellte Verträge erhalten an jedem Bilanz-
den wir diesen? termin (31.12.) Überschüsse in Prozent des Deckungs-
kapitals am vorausgegangenen Bilanztermin, die ver-
(2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss zinslich angesammelt werden.
unseres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir
nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit In der Rentenbezugszeit werden die anfallenden jährli-
der Feststellung des Jahresabschlusses legen wir fest, chen Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden
Rente verwendet. Nach Ablauf eines Jahres wird die
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Rente jeweils am VERSICHERUNGSJAHRESTAG um den Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also
deklarierten Prozentsatz der erreichten Rente erhöht. nicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betra-
gen.
Bei Abgang des Vertrages durch Kündigung wird der
Stand eines Ansammlungsguthabens ausgezahlt. Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
Wie entstehen BEWERTUNGSRESERVEN und wie ordnen wir (8) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen
diese Ihrem Vertrag zu? wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden
Sie auf unserer Internetseite oder Sie können ihn bei uns
(5) BEWERTUNGSRESERVEN entstehen, wenn der Marktwert anfordern.
der Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtli-
chen Buchwert liegt.
§ 6 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
Da vor Eintritt eines Leistungsfalls keine oder allenfalls
geringfügige Beträge zur Verfügung stehen, um Kapital Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertra-
zu bilden, entstehen auch keine oder nur geringfügige ges. Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein ange-
BEWERTUNGSRESERVEN. Dennoch entstehende BEWER- gebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Al-
TUNGSRESERVEN, die nach den maßgebenden rechtli- lerdings kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn Sie den
chen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu be- Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 19 Absatz 2 und 3
rücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig und § 20).
rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verursachungsori-
entiertes Verfahren an.
§ 7 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus-
Die Höhe der BEWERTUNGSRESERVEN ermitteln wir jähr- geschlossen?
lich neu, zusätzlich ermitteln wir die Höhe der BEWER-
TUNGSRESERVEN auch für den Zeitpunkt der Beendigung (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhän-
Ihres Vertrages. gig davon, wie es zu dem Versicherungsfall gekommen
ist.
(6) Bei Beendigung Ihres Vertrages (etwa durch Kündi-
gung mit Auszahlung eines etwaigen Ansammlungsgut- Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versiche-
habens oder Tod) gilt Folgendes: Wir teilen Ihrem Ver- rungsfall verursacht wird:
trag dann den für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil
a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse
an den BEWERTUNGSRESERVEN gemäß der jeweils gel-
oder einen Bürgerkrieg während der Laufzeit des Ver-
tenden gesetzlichen Regelung zu und zahlen diesen bei
trages.
Beendigung aus.
Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die
Bei Verträgen mit Sofortverrechnung der Überschüsse
VERSICHERTE PERSON in unmittelbarem oder mittelba-
mit den Beiträgen fallen keine BEWERTUNGSRESERVEN
rem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen
an.
eine Grundfähigkeit verliert oder bei Einschluss der
Diese Verträge erhalten deshalb bei Beendigung auch Option Mind pflegebedürftig oder bei Einschluss der
keine BEWERTUNGSRESERVEN ausgezahlt. Option Arbeitsunfähigkeit arbeitsunfähig wird, de-
nen sie während eines Aufenthalts außerhalb der
Bei Verträgen mit verzinslicher Ansammlung der Über- Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an de-
schüsse ermitteln wir zunächst die bei Beendigung des nen sie nicht aktiv beteiligt war.
Vertrages im Unternehmen vorhandenen, verteilungsfä-
higen BEWERTUNGSRESERVEN nach handelsrechtlichen Die Einschränkung gilt auch dann nicht, wenn die
bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgaben und nach einem ver- VERSICHERTE PERSON als Mitglied der deutschen
ursachungsorientierten Verfahren. Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei mit Mandat
der NATO oder UNO an deren humanitären Hilfeleis-
Die für die Bewertung der Kapitalanlagen zugrunde ge- tungen oder friedenssichernden Maßnahmen außer-
legten Stichtage werden jedes Jahr für das darauffol- halb der territorialen Grenzen der NATO-
gende Jahr bestimmt und im Anhang des Geschäftsbe- Mitgliedsstaaten teilnimmt;
richts veröffentlicht.
b) durch innere Unruhen, sofern die VERSICHERTE
Für die Ermittlung des auf Ihren Vertrag entfallenden An- PERSON auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen
teils an den verteilungsfähigen BEWERTUNGSRESERVEN hat;
wird jährlich der sich aus Ihrem Vertrag ergebende Zins-
träger (Gesamtleistung) errechnet. Bei Beendigung Ihres c) durch VORSÄTZLICHE Ausführung oder den Versuch
Vertrages errechnet sich Ihr Anteil an den verteilungsfä- einer Straftat durch die VERSICHERTE PERSON.
higen BEWERTUNGSRESERVEN aus dem Verhältnis der FAHRLÄSSIGE und GROB FAHRLÄSSIGE Verstöße bzw.
über die Jahre gebildeten Gesamtleistungen Ihres Ver- Verkehrsverstöße, die eine Ordnungswidrigkeit dar-
trages zu den Gesamtleistungen aller anspruchsberech- stellen, sind vom Ausschluss nicht betroffen;
tigten Verträge.
d) durch folgende von der VERSICHERTEN PERSON vor-
Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, genommene Handlungen
dass die Beteiligung an den BEWERTUNGSRESERVEN
ganz oder teilweise entfällt. - absichtliche Herbeiführung von Krankheit,
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung - absichtliche Herbeiführung von Kräfteverfall,
nicht garantieren? - absichtliche Selbstverletzung oder
(7) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen - versuchte Selbsttötung.
Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur
Wir werden jedoch leisten, wenn uns nachgewiesen
begrenzt beeinflussbar sind. Einflussfaktoren sind insbe- wird, dass die VERSICHERTE PERSON, diese Handlun-
sondere die Entwicklung des Risikos des Verlusts einer gen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie-
Grundfähigkeit, des Kapitalmarkts und der Kosten. ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestä-
tigkeit begangen hat;
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e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Rücktritt
VERSICHERUNGSNEHMER oder mit der der Bezugsbe-
rechtigte VORSÄTZLICH den Versicherungsfall bei der (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird,
VERSICHERTEN PERSON herbeigeführt haben bzw. hat;
können wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht
besteht nicht, wenn weder eine VORSÄTZLICHE noch eine
f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben GROB FAHRLÄSSIGE Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart ge- Selbst wenn die Anzeigepflicht GROB FAHRLÄSSIG verletzt
fährden, dass zur Abwehr der Gefährdung eine Kata- wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den
strophenschutzbehörde oder vergleichbare Behörde Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B.
tätig wurde; höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungs-
schutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahr-
g) unmittelbar oder mittelbar durch erheblichen Umstände geschlossen hätten.
- den VORSÄTZLICHEN Einsatz von atomaren, biolo- (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungs-
gischen oder chemischen Waffen oder schutz.
- durch den VORSÄTZLICHEN Einsatz oder das Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurücktre-
VORSÄTZLICHE Freisetzen von radioaktiven, biolo- ten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender Vo-
gischen oder chemischen Stoffen. raussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung der An-
zeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Um-
Dieser Einsatz oder dieses Freisetzen muss darauf
stand, der
gerichtet sein, das Leben oder die Gesundheit einer
Vielzahl von Personen zu gefährden und zu einer - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versi-
nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungs- cherungsfalles
bedarfs gegenüber den technischen Berechnungs- - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
grundlagen zu führen, so dass die Erfüllbarkeit der Leistungspflicht ursächlich war.
zugesagten Versicherungsleistungen nicht mehr ge-
währleistet ist. Dies muss von einem unabhängigen Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorste-
Treuhänder gutachterlich bestätigt werden. hend genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht ARGLISTIG
verletzt worden ist.
(2) Im Übrigen bestehen spezielle Ausschlüsse und Ein-
schränkungen für einzelne Grundfähigkeiten. Diese Aus- (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, er-
schlüsse und Einschränkungen sind unter den Definitio- lischt der Vertrag. Die Rückzahlung der Beiträge können
nen der jeweiligen versicherten Grundfähigkeit und Op- Sie nicht verlangen.
tion in § 2 und bei Einschluss der Option Arbeitsunfähig-
keit in § 3 aufgeführt. Kündigung
(8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die
§ 8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und Verletzung der Anzeigepflicht weder VORSÄTZLICH noch
GROB FAHRLÄSSIG erfolgt ist, können wir den Vertrag unter
welche Folgen hat ihre Verletzung?
Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Auf un-
Vorvertragliche Anzeigepflicht ser Kündigungsrecht verzichten wir, wenn Sie uns nach-
weisen, dass die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflich- erfolgt ist.
tet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände,
nach denen wir in TEXTFORM gefragt haben, wahrheitsge- (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
mäß und vollständig anzuzeigen. den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen
(z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Ent- rungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
scheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein- gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
barten Inhalt zu schließen erheblich sind.
(10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich mit der
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrer- Kündigung nach Maßgabe des § 21 in einen beitrags-
heblichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertrags- freien Vertrag um.
erklärung, aber vor Vertragsannahme, in TEXTFORM stel-
len. Vertragsanpassung
(2) Soll eine andere Person versichert werden, ist auch (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
diese - neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollstän- den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
diger Beantwortung der Fragen verpflichtet. (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
rungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
(3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheb- gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten (siehe
lichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Absatz 5 und Absatz 9), werden die anderen Bedingun-
Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder gen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-
ARGLISTIG handelt, werden Sie behandelt, als hätten Sie teil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-
selbst davon Kenntnis gehabt oder ARGLISTIG gehandelt. treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der lau-
Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung fenden Versicherungsperiode (siehe § 19 Absatz 2
Satz 3) Vertragsbestandteil. Auf unser Recht zur Ver-
(4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraus- tragsanpassung verzichten wir, wenn Sie uns nachwei-
setzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht sen, dass die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet er-
folgt ist.
- vom Vertrag zurücktreten, (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nach-
- den Vertrag kündigen, dem Sie unsere Mitteilung über die Vertragsanpassung
- den Vertrag anpassen oder erhalten haben, fristlos kündigen, wenn
- den Vertrag wegen ARGLISTIGER Täuschung anfechten - wir im Rahmen einer Vertragsanpassung den Beitrag
können. um mehr als 10 % erhöhen oder
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- wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten dige Berufsunfähigkeits-Versicherung zustande gekom-
Umstand ausschließen. men sind. Die bei Abschluss der zugrundeliegenden
Grundfähigkeiten-Versicherung nach § 29 Absatz 1
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Satz 2 durchgeführte Gesundheitsprüfung bildet die
Vertragsanpassung hinweisen. Grundlage für die Schließung der Grundfähigkeiten-Ver-
sicherung und der durch Ausübung der Wechseloption
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte nach § 29 Absatz 1 zustande gekommenen selbständi-
(13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur gen Berufsunfähigkeits-Versicherung. Wir verzichten bei
Vertragsanpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie Abschluss der selbständigen Berufsunfähigkeits-Versi-
durch gesonderte Mitteilung in TEXTFORM auf die Folgen cherung auf eine erneute Gesundheitsprüfung im Ver-
einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. trauen darauf, dass Sie uns bei Schließung der zugrun-
deliegenden Grundfähigkeiten-Versicherung alle bekann-
(14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung ten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheb-
oder zur Vertragsanpassung, wenn wir den nicht ange- lich sind, vollständig und richtig angezeigt haben. Sollte
zeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kann- sich Ihr Gesundheitszustand nach Schließung der zu-
ten. grundeliegenden Grundfähigkeiten-Versicherung ver-
schlechtert haben, müssen Sie uns dies daher nicht an-
(15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- zeigen.
gung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines
Monats geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeit- Stellen wir nach Ausübung der Wechseloption bei der zu-
punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, grundeliegenden Grundfähigkeiten-Versicherung eine
die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Anzeigepflichtverletzung fest, die uns bei Fortbestehen
Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs- des Vertrages berechtigen würde, von diesem Vertrag zu-
sen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklä- rückzutreten, ihn zu kündigen, anzufechten oder eine
rung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich Vertragsanpassung durchzuführen, teilt die durch Aus-
weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach übung der Wechseloption zustande gekommene selb-
Satz 1 nicht verstrichen ist. ständige Berufsunfähigkeits-Versicherung das rechtliche
Schicksal der zugrunde liegenden Grundfähigkeiten-Ver-
(16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlö- sicherung. Würde unsere Leistungspflicht aus der zu-
schen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder grundeliegenden Grundfähigkeiten-Versicherung bei
zur Vertragsanpassung. Ist der Versicherungsfall vor Ab- Ausübung der uns aufgrund der Anzeigepflichtverletzung
lauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch zustehenden Rechte entfallen oder würde eine Ver-
nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeige- tragsanpassung durchgeführt werden können, stehen
pflicht VORSÄTZLICH oder ARGLISTIG verletzt, beträgt die uns die entsprechenden Rechte auch in Bezug auf die
Frist zehn Jahre. durch Ausübung der Wechseloption geschlossene Be-
Anfechtung rufsunfähigkeits-Versicherung zu.
(17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
Entscheidung zur Annahme des Vertrages durch unrich- § 9 Was gilt bei einer Gefahrerhöhung nach Vertrags-
tige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt schluss?
beeinflusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der Nach Vertragsschluss (also dem Zugang unserer Annahme-
VERSICHERTEN PERSON können wir Ihnen gegenüber die
erklärung bei Ihnen) verzichten wir auf die Anwendung der
Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung §§ 23 bis 26 VVG. Das heißt, dass Sie uns nach Vertrags-
der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hat- schluss gefahrerhöhende Umstände (z.B. einen Berufs-
ten. Absatz 7 gilt entsprechend. wechsel oder einer neuen Freizeitaktivität) nicht mitteilen
Leistungserweiterung / Wiederherstellung der Versiche- müssen.
rung
(18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der § 10 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung bei Ver-
Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder wieder- lust einer Grundfähigkeit verlangt wird?
hergestellt wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung
(1) Wird eine Leistung aus der Grundfähigkeiten-Versi-
vorgenommen wird. Die Fristen nach Absatz 16 beginnen
cherung beansprucht, müssen uns UNVERZÜGLICH und
mit der Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages
auf Kosten des Ansprucherhebenden folgenden Aus-
bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils
künfte, die zur Feststellung unserer Leistungspflicht erfor-
neu.
derlich sind, gegeben und Nachweise vorgelegt werden:
Erklärungsempfänger
a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt des Ver-
(19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Ver- lusts der Grundfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit;
tragsanpassung sowie zur Anfechtung üben wir durch
b) ausführliche Berichte der (Fach-)Ärzte und anderer
eine schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber
Heilbehandler, die die VERSICHERTE PERSON gegen-
abgeben. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll-
wärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht ha-
mächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Be-
ben, über:
zugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung ent-
gegenzunehmen. Ist kein Bezugsberechtigter vorhanden - die Ursache des Leidens,
oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können
wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevoll- - den Beginn des Leidens,
mächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.
- die Art des Leidens,
Anzeigepflicht bei Wechsel in eine selbständige Berufs-
- den Verlauf des Leidens und
unfähigkeits-Versicherung
- die voraussichtliche Dauer des Leidens der sowie
(20) Die Absätze 1 bis 19 finden entsprechend auch auf Ver-
träge Anwendung, die im Zusammenhang mit dem Wech-
sel einer Grundfähigkeiten-Versicherung in eine selbstän-
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- über die Auswirkungen des Verlusts der Grundfähig- Hat die VERSICHERTE PERSON bei Abgabe der Vertragser-
keit oder über Art und Umfang der Pflegebedürftig- klärung oder im Rahmen der Leistungsprüfung hierzu ihre
keit. generelle Einwilligung erteilt, werden wir sie vor der Erhe-
bung einer solchen Auskunft informieren. Die
Die Erkrankungen oder Unfallverletzungen, die zu ei- VERSICHERTE PERSON kann der Erhebung widersprechen
nem Verlust der Grundfähigkeiten geführt haben, oder jederzeit verlangen, dass diese Erhebung von Daten
müssen durch geeignete medizinische Befunde eines nur erfolgt, wenn sie jeweils in die einzelne Erhebung ein-
Facharztes der entsprechenden Fachrichtung (z.B. gewilligt hat. Die VERSICHERTE PERSON kann die erforder-
Chirurgie, Neurologie, Orthopädie oder Rheumatolo- lichen Auskünfte und Aufklärungen auch selbst beschaf-
gie, Augenarzt) nachgewiesen werden. fen.
c) bei gesetzlicher Betreuung Kopien der gerichtlichen Erhalten wir die zur Feststellung unserer Leistungspflicht
Anordnung der Betreuung und Kopien des Betreuer- notwendigen Auskünfte und Unterlagen nicht, kann dies
ausweises sowie der im Verfahren erstellten fachärzt- dazu führen, dass die Erhebungen nicht abgeschlossen
lichen Befunde, Berichte und Gutachten; werden können und die Versicherungsleistung nicht fällig
d) bei Verlust der Fähigkeit des Autofahrens (PKW) Ko- wird, d.h. wir auch keine Leistungen erbringen müssen.
pien der amtlichen und (fach-)ärztlichen Unterlagen (3) Hält sich die VERSICHERTE PERSON im Ausland auf, kön-
über den Entzug oder die Nichterteilung der Fahrer- nen wir verlangen, dass die erforderlichen ärztlichen Un-
laubnis sowie Kopien der (verkehrs-)medizinischen tersuchungen (vgl. Absatz 2) durch von uns beauftrage
Berichte und verkehrsmedizinischen Gutachten und Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt
im Falle einer freiwilligen Abgabe eine schriftliche Be- werden. Nur in diesem Fall übernehmen wir alle üblichen
stätigung der Behörde über die Abgabe der Fahrer- Reise- und Unterbringungskosten, die im Zusammen-
laubnis; hang mit diesen Untersuchungen stehen. Unter den üb-
e) bei Vorliegen eines Tätigkeitsverbots die behördliche lichen Reise- und Unterbringungskosten verstehen wir –
Verfügung im Original oder in amtlich beglaubigter falls erforderlich - die Anreisekosten für eine Bahnfahrt
Form; 2. Klasse oder einen Flug in der economy class sowie
die Unterbringung in einem Mittelklassehotel (3 Sterne).
f) nach Aufforderung zudem Angaben über den Beruf
und das Einkommen aus beruflicher Tätigkeit; hierzu (4) Die VERSICHERTE PERSON ist dazu verpflichtet, zumut-
zählen auch Nachweise über die wirtschaftlichen und bare Hilfsmittel (z. B. Sehhilfe, Prothese) zu verwenden
finanziellen Verhältnisse und ihre Veränderungen und zumutbare Heilbehandlungen vorzunehmen, die
zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages sowie eine wesentliche Besserung ihrer gesundheitlichen Be-
bei Verlust der Grundfähigkeit oder bei Pflegebedürf- einträchtigung erwarten lassen. Zumutbar sind Heilbe-
tigkeit; handlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen
Schmerzen verbunden sind und die in § 2 beispielhaft
g) bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich Kopien der beschrieben werden. Heilbehandlungen, die mit einem
(sozial-)medizinischen Gutachten des Medizinischen operativen Eingriff verbunden sind, sehen wir in diesem
Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bzw. von Zusammenhang als nicht zumutbar an.
MEDICPROOF zur Feststellung der Pflegebedürftig-
keit bzw. des Pflegegrades sowie eine Bescheinigung (5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhe-
der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege bungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des
betraut ist, über Art und Umfang der Pflege; eine Auf- Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des
stellung Versicherers notwendig sind. Wenn Sie eine der in Ab-
satz 1 bis 4 genannten Pflichten nicht erfüllen, kann dies
- der Ärzte, anderen Heilbehandler, Krankenhäu- zur Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob
ser, Krankenanstalten, Reha- und Pflegeeinrich- wir leistungspflichtig sind. Eine Pflichtverletzung kann
tungen oder Pflegepersonen, bei denen die somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird.
VERSICHERTE PERSON in Behandlung war, ist oder (6) Für eine Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Ab-
– sofern bekannt – sein wird, satz 1 bis 4 gilt § 16.
- der Versicherungsgesellschaften, Sozialversi-
(7) Bei Überweisungen von Leistungen in Länder außerhalb
cherungsträger oder sonstiger Versorgungsträ-
des Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangs-
ger, bei denen die VERSICHERTE PERSON Leistun-
berechtigte Person die damit verbundene Gefahr.
gen wegen Berufsunfähigkeit bzw. verminderter
Erwerbsfähigkeit oder Schwerbehinderung gel-
tend machen könnte oder bereits beantragt hat. § 11 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung aus der
Darüber hinaus können wir verlangen, dass uns die Aus- Option Arbeitsunfähigkeit verlangt wird?
kunft über die steuerliche Ansässigkeit nach § 23 gege- (1) Wird eine Leistung aus der Option Arbeitsunfähigkeit
ben wird. aus dem Vertrag beansprucht, müssen uns
UNVERZÜGLICH und auf Kosten des Ansprucherhebenden
(2) Zur Feststellung unserer Leistungspflicht können wir wei-
tere erforderliche Auskünfte und Unterlagen von Kran- folgende Auskünfte, die zur Feststellung unserer Leis-
kenhäusern sowie sonstigen Krankenanstalten, bei de- tungspflicht erforderlich sind, gegeben und Nachweise
nen die VERSICHERTE PERSON in Behandlung war oder vorgelegt werden:
sein wird, sowie notwendige Nachweise – auch über wirt- a) für Personen, für die ein gesetzlicher Anspruch auf
schaftliche Verhältnisse und ihre Veränderungen – ver- Entgeltfortzahlung, ein Anspruch auf Krankentage-
langen. Außerdem dürfen wir erforderliche Auskünfte und geld oder eine Anzeigepflicht der Arbeitsunfähigkeit
Unterlagen von Personenversicherern, Berufsgenossen- gegenüber der Agentur für Arbeit besteht, Arbeitsun-
schaften, gesetzlichen Krankenkassen sowie von den Ar- fähigkeitsbescheinigungen entsprechend der in
beitgebern der VERSICHERTEN PERSON sowie von Behör- Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen
den anfordern, soweit wir dazu befugt sind. Auf unsere und Richtlinien der Krankenkassen;
Kosten können wir ärztliche Untersuchungen durch von
uns beauftrage Ärzte oder andere Heilbehandler in Auf-
trag geben.
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 16
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b) für andere Personen (wie z.B. Selbständige ohne ge- (7) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhe-
setzlichen Krankengeldanspruch oder Beamte) ent- bungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des
sprechende privatärztliche Berichte, wie etwa Be- Versicherungsfalls und unserer Leistungspflicht notwen-
scheinigungen zur Beantragung von Krankentage- dig sind. Wenn Sie eine der in Absatz 1 bis 6 genannten
geld oder Dienstunfähigkeitsbescheinigungen; Pflichten nicht erfüllen, kann dies zur Folge haben, dass
wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang
c) für nicht erwerbstätige Personen (wie z.B. Haus- wir leistungspflichtig sind. Eine Pflichtverletzung kann so-
frauen/Hausmänner oder Studenten) entsprechende mit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird.
vergleichbare ärztliche Bescheinigungen;
(8) Für eine Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Ab-
d) soweit vorliegend, amts- oder betriebsärztliche Be- satz 1 bis 6 gilt § 16.
scheinigungen sowie Gutachten des Medizinischen
Dienstes der Krankenkasse (MDK) oder der Agentur (9) Bei Überweisungen von Leistungen in Länder außerhalb
für Arbeit sowie Gesundheitszeugnisse. des Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangs-
berechtigte Person die damit verbundene Gefahr.
Darüber hinaus können wir verlangen, dass uns die Aus-
kunft über die steuerliche Ansässigkeit nach § 24 gege-
ben wird. § 12 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung aus der
Option Familienhalt verlangt wird?
(2) Die Bescheinigungen nach Absatz 1 müssen von einem
zugelassenen und praktizierenden Arzt ausgestellt wor- (1) Wird eine Leistung aus der Option Familienhalt aus
den sein. Der Arzt darf nicht zugleich dem Vertrag beansprucht, müssen uns UNVERZÜGLICH
VERSICHERUNGSNEHMER oder VERSICHERTE PERSON sein und auf Kosten des Ansprucherhebenden folgende Aus-
bzw. in einem Verwandtschaftsverhältnis zu diesen ste- künfte, die zur Feststellung unserer Leistungspflicht erfor-
hen. derlich sind, gegeben und Nachweise vorgelegt werden.
(3) Pro Leistungsfall ist mindestens eine Bescheinigung nach Kinderbonus
Absatz 1 über die Arbeitsunfähigkeit von einem Facharzt
der entsprechenden Fachrichtung auszustellen. (2) Bei Beanspruchung der Einmalzahlung aus dem Kinder-
bonus müssen uns folgende Nachweise vorgelegt wer-
Sämtliche Bescheinigungen müssen Angaben zu Beginn den um die Stellung als Kind nachzuweisen:
und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie
zu der bzw. den zugrundeliegenden Diagnosen entspre- - eine Meldebescheinigung, aus die der Wohnort des
chend den aktuellen in Deutschland gültigen Bestimmun- leiblichen oder adoptieren Kindes ersichtlich ist;
gen und Richtlinien der Krankenkassen (Diagnoseschlüs-
sel nach der jeweils geltenden internationalen Klassifika-
- bei leiblichen Kindern die Geburtsurkunde;
tion – ICD-10) enthalten. - bei adoptierten Kindern die Geburtsurkunde sowie
die Adoptionsurkunde.
(4) Abschluss- und/oder Entlassungsberichte über eine An-
schlussheilbehandlung bzw. eine medizinische Rehabili- Verlust-Hilfe
tation auf Kosten der gesetzlichen Sozialversicherung
gelten – sofern dort eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt wird (3) Wird die Einmalzahlung aus der Verlust-Hilfe bean-
– ebenfalls als Nachweis für das Vorliegen bzw. Fortbe- sprucht, muss uns die Sterbeurkunde der verstorbenen
stehen einer Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung dieser Person aus dem nahen persönlichen Umfeld (leibliches
Heilbehandlung. oder adoptiertes Kind, Ehegatte, eingetragener Lebens-
partner) der VERSICHERTEN PERSON eingereicht werden.
(5) Die Kosten für die in Absatz 1 bis 4 erforderlichen Nach-
weise hat der Ansprucherhebende zu tragen. Außerdem muss
(6) Zur Feststellung unserer Leistungspflicht sind wir berech- - bei Tod eines leiblichen Kindes die Geburtsurkunde,
tigt, weitere Auskünfte und Unterlagen von Krankenhäu-
sern sowie sonstigen Krankenanstalten, bei denen die - bei Tod eines adoptierten Kindes die Geburtsurkunde
VERSICHERTE PERSON in Behandlung war oder sein wird, sowie die Adoptionsurkunde,
sowie notwendige Nachweise – auch über wirtschaftliche - bei Tod des Ehegatten die Eheurkunde und
Verhältnisse und ihre Veränderungen – zu verlangen. Au-
ßerdem dürfen wir Auskünfte und Unterlagen von Perso-
- bei Tod des eingetragenen Lebenspartner die Leben-
nenversicherern, Berufsgenossenschaften, gesetzlichen spartnerschaftsurkunde
Krankenkassen sowie von den Arbeitgebern der vorgelegt werden.
VERSICHERTEN PERSON sowie von Behörden anfordern.
Auf unsere Kosten können wir ärztliche Untersuchungen Krisen-Hilfe
durch von uns beauftrage Ärzte oder andere Heilbehand-
(4) Bei Beanspruchung der Einmalzahlung aus der Krisen-
ler in Auftrag geben.
Hilfe müssen uns folgende Nachweise vorgelegt werden:
Hat die VERSICHERTE PERSON bei Abgabe der Vertragser-
a) bei leiblichen Kindern die Geburtsurkunde;
klärung oder im Rahmen der Leistungsprüfung hierzu ihre
Einwilligung erteilt, werden wir sie vor der Erhebung einer b) bei adoptierten Kindern die Geburtsurkunde sowie
solchen Auskunft informieren. Die VERSICHERTE PERSON die Adoptionsurkunde;
kann der Erhebung widersprechen oder jederzeit verlan-
gen, dass diese Erhebung von Daten nur erfolgt, wenn c) ausführliche fachärztliche Befunde über die Untersu-
sie jeweils in die einzelne Erhebung eingewilligt hat. Die chungsergebnisse (z.B. Histologie und die Diagnose-
VERSICHERTE PERSON kann die erforderlichen Auskünfte stellung sowie
und Aufklärungen auch selbst beschaffen.
d) ausführliche Berichte der (Fach-)Ärzte, die das leibli-
Erhalten wir die zur Feststellung unserer Leistungspflicht che oder adoptierte Kind gegenwärtig behandeln
notwendigen Auskünfte und Unterlagen nicht, kann dies bzw. behandelt oder untersucht haben, über
dazu führen, dass die Erhebungen nicht abgeschlossen - die Ursache des Leidens,
werden können und die Versicherungsleistung nicht fällig
wird, d.h. wir auch keine Leistungen erbringen müssen. - den Beginn des Leidens,
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- die Art des Leidens, lich sind oder ob aus medizinischen Gründen (z.B. aus-
stehender Abschluss einer medizinischen Behandlung
- den Verlauf des Leidens und oder einer Rehabilitationsmaßnahme, ein Ende der Leis-
- die Dauer des Leidens. tungspflicht zum Ablauf der Befristung zu erwarten ist.
e) Nachweise über den Unfallhergang und über den Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich befristete Aner-
Krankenhausaufenthalt. kenntnis für uns bindend. Wir führen innerhalb dieses
Zeitraums keine Nachprüfung der Leistungspflicht bei
(5) Die Kosten für die in Absatz 1 bis 4 erforderlichen Nach- Verlust einer Grundfähigkeit durch. Nach Ablauf der Be-
weise hat der Ansprucherhebende zu tragen. fristung teilen wir dem VERSICHERUNGSNEHMER bzw. der
VERSICHERTEN PERSON unaufgefordert in TEXTFORM mit,
(6) Zur Feststellung unserer Leistungspflicht sind wir berech-
welche Auskünfte und Nachweise erforderlich sind, um
tigt, weitere Auskünfte und Unterlagen einzuholen.
weitere Leistungsansprüche zu beanspruchen.
(7) Für eine Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Absatz
(4) Während der Prüfung Ihres Anspruchs auf Leistung aus
1 bis 6 gilt § 16.
der Grundfähigkeiten-Versicherung werden wir Sie je-
(8) Bei Überweisungen von Leistungen in Länder außerhalb weils innerhalb von drei Wochen nach Eingang von Un-
des Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangs- terlagen gemäß § 10, § 11 oder § 12 über erforderliche
berechtigte Person die damit verbundene Gefahr. weitere Prüfungsschritte bzw. fehlende Unterlagen infor-
mieren. Liegen uns alle für unsere Leistungsentschei-
dung erforderlichen Unterlagen gemäß § 10, § 11 oder §
§ 13 Wie unterstützen wir Sie, wenn Leistungen aus 12 vor, so entscheiden wir innerhalb von drei Wochen
dieser Versicherung verlangt werden? über unsere Leistungspflicht. Solange Auskünfte und Un-
terlagen noch ausstehen, informieren wir Sie spätestens
Werden Leistungen aus der Grundfähigkeiten-Versicherung
alle vier Wochen über den Sachstand der Leistungsprü-
beansprucht, unterstützen wir den VERSICHERUNGSNEHMER
fung.
bzw. die VERSICHERTE PERSON auf Wunsch kostenfrei bei Fra-
gen: (5) Der Anspruch auf die Leistungen muss innerhalb der Ver-
- zur Beantragung von Versicherungsleistungen; jährungsfrist von drei Jahren gerichtlich geltend gemacht
werden, um den Eintritt der Verjährung zu vermeiden. Die
- zum Verfahren der Leistungsprüfung; Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der An-
- zur Darstellung der Ursache für den Verlust der Grundfä- spruch auf die Leistungen entstanden ist und Sie von den
higkeit oder der Pflegebedürftigkeit; Umständen, die den Anspruch begründen, Kenntnis er-
langt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen mussten.
- zur Beschreibung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tä-
tigkeit der VERSICHERTEN PERSON und - soweit erforder-
lich - den eingetretenen Veränderungen; § 15 Was gilt für die Nachprüfung bei Verlust der
- zum Umfang der Versicherungsleistungen. Grundfähigkeit?
Nachprüfung
Die zur Feststellung unserer Leistungspflicht erforderlichen
Auskünfte (siehe § 10, § 11 und § 12) können wir auf Wunsch (1) Wenn wir unsere Leistungspflicht unbefristet anerkannt
der VERSICHERTEN PERSON auch im Rahmen eines persönli- haben oder sie gerichtlich festgestellt worden ist, sind wir
chen Gesprächs aufnehmen. Gerne können Sie uns hierzu berechtigt, das Fortbestehen des Verlusts der Grundfä-
anrufen. Alle verfügbaren Formulare um Leistungen zu bean- higkeit oder das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und das
tragen, erhalten Sie direkt von uns oder dem von uns beauf- Fortleben der VERSICHERTEN PERSON nachzuprüfen.
tragten Dienstleister.
(2) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus-
Wir unterstützen Sie im gleichen Umfang, wenn wir Ihnen zu- künfte anfordern und einmal jährlich verlangen, dass sich
nächst befristet die vereinbarten Leistungen zahlen konnten die VERSICHERTE PERSON durch von uns beauftragte
und Sie auch über diesen Zeitraum hinaus Leistungen bean- Ärzte umfassend untersuchen lässt. Hierbei anfallende
tragen. Kosten sind von uns zu tragen. Die Bestimmungen des
§ 10 Absatz 2 bis 4 gelten entsprechend.
§ 14 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis- Mitteilungspflicht
tungspflicht ab?
(3) Sie müssen uns UNVERZÜGLICH mitteilen, wenn
(1) Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns
angeforderten Unterlagen erklären wir in TEXTFORM, ob - die verloren gegangene Grundfähigkeit wiedererlangt
und für welchen Zeitraum wir eine Leistungspflicht aner- wurde;
kennen.
- die gesetzliche Betreuung aufgehoben wird;
(2) Wir können unsere Leistungspflicht bei Verlust einer - die Fahrerlaubnis für PKW (wieder) erteilt wird;
Grundfähigkeit einmalig zeitlich befristet für einen Zeit-
raum bis zu 12 Monaten anerkennen, wenn hierfür ein (4) sich eine tätigkeitsverbietende behördliche Anordnung
sachlicher Grund besteht. Diesen werden wir Ihnen mit- ändert oder aufgehoben wird.
teilen. Bis zum Ablauf der Frist ist dieses Anerkenntnis für
uns bindend; eine Nachprüfung ist während der Befris- Leistungsfreiheit
tung ausgeschlossen. (5) Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1
und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht
(3) Grundsätzlich erfolgt die Anerkenntnis unserer Leistungs-
entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in
pflicht bei Verlust einer Grundfähigkeit ohne zeitliche Be-
TEXTFORM darlegen. Unsere Leistungen können wir mit
fristung. Eine Befristung unserer Leistungspflicht bei Ver-
Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklä-
lust einer Grundfähigkeit werden wir nur in begründeten
rung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen
Einzelfällen vornehmen, beispielsweise wenn nicht ge-
Sie auch die Beiträge wieder zahlen.
klärt ist, ob für die VERSICHERTE PERSON noch ergän-
zende Untersuchungen oder Begutachtungen erforder- (6) Liegt die Leistungspflicht infolge Pflegebedürftigkeit vor
und ist der Umfang der Pflegebedürftigkeit unter die in § 2
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Absatz 6, 9 oder 10 genannte Schwelle gesunken, stellen - Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner im
wir unsere Leistungen ein. Unsere Leistungen können wir Sinne des LPartG der Geschwister sowie Geschwis-
mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Er- ter der Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner
klärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen im Sinne des LPartG (Schwägerinnen und Schwa-
Sie auch die Beiträge wieder zahlen. ger),
- Geschwister der Eltern (Tanten und Onkel);
- sonstige in gerader Linie mit dem Ehegatten oder ein-
§ 16 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs- getragenen Lebenspartner im Sinne des LPartG ver-
pflichten im Rahmen der Nachprüfung? wandte Person (Schwiegereltern, Schwiegertöchter,
Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 10, § 11, § 12 und Schwiegersöhne).
§ 15 von Ihnen, der VERSICHERTEN PERSON oder dem Anspru- Nicht als Bezugsberechtige benennen können Sie hinge-
cherhebenden VORSÄTZLICH nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. gen Pflegeeltern, Pflegekinder und Pflegekinder des Ehe-
Bei GROB FAHRLÄSSIGER Verletzung einer Mitwirkungspflicht gatten oder Lebenspartner, Stiefeltern, Stiefkinder, Ver-
sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere lobte und Partner einer eheähnlichen oder lebenspartner-
des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Bei- schaftsähnlichen Gemeinschaft, da sich deren Angehöri-
des gilt nur, wenn wir durch gesonderte Mitteilung in genstatus während der Vertragsdauer ändern kann und
TEXTFORM auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. es sich somit nicht um DAUERHAFT (NAHE) ANGEHÖRIGE
Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht GROB handelt.
FAHRLÄSSIG verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, er-
bestehen. wirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung
Die Ansprüche bleiben auch bestehen, soweit Sie uns nach- erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb kön-
weisen, dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststel- nen Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versiche-
lung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Das gilt rungsfalls jederzeit widerrufen. Wenn wir Renten zahlen,
nicht, wenn die Mitwirkungspflicht ARGLISTIG verletzt wird. tritt mit jeder Fälligkeit einer Rente ein eigener Versiche-
rungsfall ein.
Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Be-
ginn des dann laufenden Monats nach Maßgabe dieser Be- Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe-
dingungen zur Leistung verpflichtet. rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die
Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen
ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung
§ 17 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? des unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden.
(1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in TEXTFORM Abtretung und Verpfändung
übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papier-
(3) Ansprüche auf Rentenleistungen aus diesem Vertrag
form aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie können die
können Sie nicht abtreten oder verpfänden. Soweit dar-
Ausstellung als Urkunde verlangen.
über hinaus eine Abtretung oder Verpfändung rechtlich
(2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt anse- möglich ist, gelten die Ausführungen in Absatz 4.
hen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, ins-
Anzeige
besondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir kön-
nen aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts
seine Berechtigung nachweist. (Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Ab-
satz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam,
wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in TEXTFORM
§ 18 Wer erhält die Leistung? angezeigt worden sind. Der bisher Berechtigte sind im
(1) Als unser VERSICHERUNGSNEHMER können Sie bestim- Regelfall Sie als unser VERSICHERUNGSNEHMER. Es kön-
men, wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es nen aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits
hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Wenn sie zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberech-
keine Bestimmungen treffen, leisten wir an Sie als un- tigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.
seren VERSICHERUNGSNEHMER. Bei der Einräumung oder Änderung eines Bezugsrechts
Bezugsberechtigung sind Sie verpflichtet, uns den Angehörigenstatus gemäß
Absatz 2 zwischen dem Bezugsberechtigten und der
(2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine an- VERSICHERTEN PERSON in TEXTFORM mitzuteilen.
dere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Be-
zugsberechtigter).
§ 19 Was müssen Sie bei Beitragszahlungen beachten?
Als Bezugsberechtigten können Sie aus steuerlichen
Gründen nur die VERSICHERTE PERSON oder DAUERHAFT (1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Verein-
(NAHE) ANGEHÖRIGE der VERSICHERTEN PERSON im Sinne barung monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich zah-
von § 4 Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe b) Versicherungsteuer- len (laufende Beitragszahlung).
gesetz (VersStG) in der jeweils gültigen Fassung benen-
(2) Den ersten Beitrag müssen Sie UNVERZÜGLICH nach Ab-
nen.
schluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht vor dem mit
DAUERHAFT (NAHE) ANGEHÖRIGE sind nach derzeitiger Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebe-
Rechtslage (Stand 07/2026) insbesondere: nen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folge-
beiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Ver-
- Kinder und Adoptivkinder, sicherungsperiode fällig. Die Versicherungsperiode um-
- der Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner im fasst bei Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten entspre-
Sinne des LPartG, chend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr
- Verwandte und Verschwägerte gerader Linie (Eltern, bzw. ein halbes Jahr.
Großeltern, Enkel, Urgroßeltern, Urenkel),
- Geschwister und Kinder der Geschwister (Nichten (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis
und Neffen), zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben, damit
der Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des
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Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zah- Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hin-
lung in folgendem Fall als rechtzeitig: gewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit
der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit
- Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen wer- Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt
den und noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese
Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.
- Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider-
sprochen. Im Fall der Kündigung wandelt sich der Vertrag in eine
beitragsfreie Versicherung entsprechend § 21 um.
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden
nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzei- (7) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch
tig, wenn sie UNVERZÜGLICH nach unserer Zahlungsauf- nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden
forderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Bei- ist. Nachzahlen können Sie nur
trag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir
berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des - innerhalb eines Monats nach der Kündigung
LASTSCHRIFTVERFAHRENS zu verlangen.
- oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristset-
(4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats
zahlen. nach Fristablauf.
(5) Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Ver- Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündi-
einbarung mit uns erforderlich. gung unwirksam und der Vertrag besteht fort. Für Versi-
cherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist
(6) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitrags- und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein ver-
rückstände verrechnen. minderter Versicherungsschutz.
§ 20 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht- § 21 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen
zeitig zahlen? oder kündigen?
Erster Beitrag Umwandlung in einen beitragsfreien Vertrag
(1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, (1) Sie können jederzeit in TEXTFORM verlangen, ganz oder
können wir - solange die Zahlung nicht erfolgt ist - vom teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu wer-
Vertrag zurücktreten. In diesem Fall können wir von Ihnen den. Die Beitragsfreistellung wird zum Schluss der lau-
die Kosten für ärztliche Untersuchungen im Rahmen ei- fenden Versicherungsperiode (siehe § 19 Absatz 2
ner Gesundheitsprüfung verlangen. Wir sind nicht zum Satz 3) wirksam. In diesem Fall setzen wir die vereinbarte
Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Grundfähigkeitenrente sowie ggf. die Zusatzleistungen
Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten ha- aus der Option Familienhalt ganz oder teilweise auf eine
ben. beitragsfreie Leistung herab. Diese wird nach folgenden
(2) Zusätzlich können wir eine Pauschale in Höhe von 10 % Gesichtspunkten berechnet:
der Beiträge des ersten Versicherungsjahres für die Be-
arbeitung Ihres Vertrages erheben. Wir haben uns bei der - nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathe-
Bemessung der Pauschale an dem bei uns durchschnitt- matik mit den RECHNUNGSGRUNDLAGEN für die Bei-
lich entstehenden Aufwand orientiert. Sofern Sie uns tragskalkulation
nachweisen, dass die der Bemessung zugrundeliegen- - für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
den Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zu-
treffen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachwei- Abzug
sen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich nied-
(2) Der aus Ihrem Vertrag für die Bildung der beitragsfreien
riger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt.
Leistungen zur Verfügung stehende Betrag mindert sich
(3) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles um rückständige Beiträge. Außerdem nehmen wir einen
noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Abzug vor. Der Abzug beträgt 30 % von nachfolgend de-
Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in finierter Beitragssumme: je nachdem, welche Summe
TEXTFORM oder durch einen auffälligen Hinweis im Versi- niedriger ist, wird entweder die Summe der bis zum Bei-
cherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam ge- tragsfreistellungstermin fällig gewordenen Beiträge oder
macht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch be- die Summe der ab diesem Termin für die restliche
stehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausblei- BEITRAGSZAHLUNGSDAUER noch geschuldeten Beiträge
ben der Zahlung nicht zu vertreten haben. herangezogen. Noch nicht vollendete Jahre werden bei
der Berechnung anteilig berücksichtigt. Eine Tabelle über
Folgebeitrag die Höhe des Abzugs in Euro finden Sie in den Informati-
onen zum Versicherungsangebot. Der Abzug ist zulässig,
(4) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können
wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns
wir Ihnen auf Ihre Kosten in TEXTFORM eine Zahlungsfrist
nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemessen,
setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen
weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des verblei-
betragen.
benden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. Zu-
(5) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetz- dem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risi-
ten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der kokapital vorgenommen. Darüber hinaus dient der Abzug
Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Ver- dem Ausgleich der bisher durch die Überschussbeteili-
sicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befin- gung gewährten Beitragsreduzierung.
den. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Frist-
Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um ein langfristig kal-
setzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
kuliertes Produkt, bei dem schon bei Vertragsschluss
(6) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den eine garantierte Rente für den Versicherungsfall fest zu-
Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, gesagt wird. Daneben übernehmen wir – je nach Verein-
wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder
Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir
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barung – weitere Risiken. Wir dürfen diese Leistungsver- (3) In der Anfangszeit Ihres Vertrages sind wegen der
sprechen nur unter Berücksichtigung angemessener Verrechnung von Kosten, insbesondere der Ab-
versicherungsmathematischer Annahmen treffen. schluss- und Vertriebskosten (siehe § 22) keine oder
nur geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien
Beiträge und Leistungen werden unter der Annahme be- Leistung vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen
rechnet, dass der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird. daher wegen der benötigten Risikobeiträge gemes-
Die durch eine Kündigung oder Beitragsfreistellung ent- sen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur ge-
stehenden Belastungen für den Bestand müssen daher ringe Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Leis-
von den kündigenden VERSICHERUNGSNEHMERN getra- tung zur Verfügung. Nähere Informationen zur Höhe
gen werden. Würden diese Kosten dagegen allen der beitragsfreien Grundfähigkeitenrente und zum
VERSICHERUNGSNEHMERN in Rechnung gestellt, könnte Abzug können Sie der Tabelle entnehmen, die Be-
der Versicherungsschutz nur ungleich teurer angeboten standteil der Informationen zum Versicherungsange-
werden. bot ist.
Wesentliches Kriterium ist schließlich der Gedanke der (4) Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitrags-
Risikogemeinschaft. Dies bedeutet, dass wir sowohl bei zahlungspflicht verlangt und erreicht die nach Absatz 1 zu
der Produktkalkulation als auch bei Gestaltung und berechnende beitragsfreie Grundfähigkeitenrente den
Durchführung des Vertrages stets darauf achten, dass Mindestbetrag von 50 EUR Monatsrente nicht, erhalten
die Belange der Gesamtheit der Sie statt der beitragsfreien Rente – soweit vorhanden –
VERSICHERUNGSNEHMER gewahrt werden. den Rückkaufswert entsprechend § 169 VVG, und der
Um die durch eine Beitragsfreistellung entstehenden Be- Vertrag endet.
lastungen für den Bestand auszugleichen, nehmen wir Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
einen Abzug von den beitragsfreien Leistungen vor. Bei können Sie nur verlangen, wenn die verbleibende bei-
der Kalkulation des Abzugs haben wir folgende Um- tragspflichtige versicherte Grundfähigkeitenrente mindes-
stände berücksichtig: tens 75 EUR monatlich beträgt.
Veränderung der Risikolage (5) Der Rückkaufswert mindert sich um rückständige Bei-
Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert da- träge. Außerdem nehmen wir einen Abzug vor. Eine Ta-
rauf, dass die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus belle über die Höhe des Abzugs in Euro finden Sie in den
VERSICHERUNGSNEHMERN mit einem hohen und einem Informationen zum Versicherungsangebot. Der Abzug ist
geringeren Risiko zusammensetzt. Da Personen mit ei- zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von
nem geringen Risiko die Risikogemeinschaft eher ver- uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemes-
lassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird in sen, weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des ver-
Form eines kalkulatorischen Risikoausgleichs sicherge- bleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen wird.
stellt, dass der Risikogemeinschaft durch die vorzeitige Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Ri-
Einstellung der Beitragszahlung kein Nachteil entsteht. sikokapital vorgenommen. Darüber hinaus dient der Ab-
zug dem Ausgleich der bisher durch die Überschussbe-
Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital teiligung gewährten Beitragsreduzierung. Wenn Sie uns
nachweisen, dass der aufgrund Ihres Verlangens der Bei-
Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versiche- tragsfreistellung von uns vorgenommene Abzug wesent-
rungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist mög- lich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabge-
lich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals setzt. Wenn Sie uns nachwiesen, dass der Abzug über-
(Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Ver- haupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
fügung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrages
partizipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmit- (6) Ist bei der VERSICHERTEN PERSON zum Zeitpunkt der Bei-
teln. Während der Laufzeit muss der Vertrag daher Sol- tragsfreistellung ein Leistungsfall eingetreten, bleiben An-
venzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung sprüche aufgrund des bereits vor Beitragsfreistellung ein-
gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand getretenen Leistungsfalls unberührt.
verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs
ausgeglichen werden. Der interne Aufbau von Risikoka- Wiederinkraftsetzung
pital ist regelmäßig für alle VERSICHERUNGSNEHMER die (7) Den beitragsfreien Vertrag können Sie ohne erneute Ge-
günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und sundheitsprüfung wieder in Kraft setzen, wenn seit dem
Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital Zeitpunkt der Beitragsfreistellung noch keine sechs Mo-
wesentlich teurer wäre. nate vergangen sind, der Versicherungsfall noch nicht
Abzug aufgrund der Überschussbeteiligung eingetreten ist und der gesamte Beitragsrückstand aus-
geglichen wird. Der in Absatz 2 genannte Abzug wird Ih-
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle nehmen mit rem Vertrag gutgeschrieben.
steigendem Alter zu. Die Beiträge sind in jährlich gleich-
bleibender Höhe kalkuliert. Zur Abdeckung der steigen- Nach Vereinbarung können Sie nicht gezahlte Beiträge
den Aufwendungen bilden wir aus Teilen Ihres Beitrags in einem Betrag oder innerhalb eines Zeitraumes von 12
ein so genanntes Deckungskapital. Dieses wird nach Monaten in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monat-
den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik lichen Raten zinslos nachzahlen. Alternativ können Sie
auf Basis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Über- beantragen, dass ein eventuell vorhandenes Über-
schussbeteiligung ermittelt. Durch die Überschussbetei- schussguthaben um die nicht gezahlten Beiträge redu-
ligung haben wir Ihnen bereits Teile des Beitrags wieder ziert wird.
gutgeschrieben. Dementsprechend kürzen wir das De- Kündigung
ckungskapital durch einen Abzug.
(8) Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Schluss der lau-
Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund Ihres Ver- fenden Versicherungsperiode (siehe § 19 Absatz 2
langens der Beitragsfreistellung von uns vorgenommene Satz 3) in TEXTFORM kündigen.
Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entspre-
chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass Kündigen Sie Ihren Vertrag, hängt die Wirkung auf Ihren
der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Vertrag davon ab, ob die VERSICHERTE PERSON zum Zeit-
punkt der Kündigung eine Grundfähigkeit verloren hat
oder pflegebedürftig ist:
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 21
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a) Besteht bei der VERSICHERTEN PERSON zum Zeitpunkt Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie zu
der Kündigung ein Leistungsfall, bleiben Ansprüche richtende Erklärung (z.B. Setzen einer Zahlungsfrist) mit ein-
aus Ihrem Vertrag davon unberührt. Daher wird bei geschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift
Kündigung die laufende Grundfähigkeitenrente wei- zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage
tergezahlt. nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegan-
gen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag in Ihrem Gewerbe-
b) Besteht bei der VERSICHERTEN PERSON zum Zeitpunkt betrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Niederlassung
der Kündigung kein Leistungsfall, endet der Vertrag verlegt haben.
bei Kündigung.
Wenn Sie den Vertrag kündigen, haben Sie keinen An- § 24 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
spruch auf einen Rückkaufswert.
(1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhe-
Die Kündigung Ihres Vertrages kann daher mit Nachteilen bung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Infor-
verbunden sein. mationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind,
Keine Beitragsrückzahlung müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen,
Daten und Unterlagen
(9) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlan-
gen.
- bei Vertragsabschluss,
- bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
§ 22 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrech- - auf Nachfrage
net? UNVERZÜGLICH zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Perso-
Ihren Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- nen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe-
und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. bungen und Meldungen maßgeblich sind.
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören ins- (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind
besondere Abschlussprovisionen für den Versicherungs- beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung
vermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Ver-
triebskosten die Kosten für die Antragsprüfung und die - Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendun- - der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die
gen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung Rechte an Ihrem Vertrag haben und
stehen, sowie Werbeaufwendungen. Zu den übrigen
Kosten gehören insbesondere die Verwaltungskosten.
- der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfän-
gers
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs-
maßgebend sein können.
kosten sowie der übrigen Kosten und der darin enthalte-
nen Verwaltungskosten können Sie dem Produktinforma- Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländi-
tionsblatt, das Bestandteil Ihres Versicherungsangebotes sche(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsda-
ist, entnehmen. tum, der Geburtsort und der Wohnsitz.
Abschluss- und Vertriebskosten (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten
und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfü-
(2) Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfah-
gung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechen-
ren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an.
den gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Ver-
Das bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung
tragsdaten an die zuständigen in- und ausländischen
eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heranzie-
Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine
hen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge,
steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Ver-
sicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperi- (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den
ode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Absätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere
Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns
diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungs- die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten
rückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen wäh- notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt
rend der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge haben.
beschränkt.
Übrige Kosten § 25 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen
gesondert in Rechnung?
(3) Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertrags-
laufzeit verteilt. (1) In folgenden Fällen erheben wir pauschal anlassbezo-
gene Kosten:
(4) Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass
in der Anfangszeit Ihres Vertrages nur geringe Beträge - Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs-
zur Bildung der beitragsfreien Grundfähigkeitenrente vor- schein;
handen sind (siehe § 21). Nähere Informationen zur bei- - schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folge-
tragsfreien Grundfähigkeitenrente können Sie der Ta- beiträgen;
belle, die Bestandteil der Informationen zum Versiche- - Durchführung von Vertragsänderungen;
rungsangebot ist, entnehmen. - Rückläufern im LASTSCHRIFTVERFAHREN;
- gebührenpflichtigen Auskünften, die von öffentlichen
Stellen im Zuge der Leistungsabwicklung eingeholt
§ 23 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ih-
werden müssen.
res Namens?
Die Höhe der Kosten können Sie der Kostentabelle über
Eine Änderung Ihres Namens oder Ihrer Postanschrift müs-
anlassbezogene Kosten entnehmen, die Bestandteil Ihrer
sen Sie uns UNVERZÜGLICH mitteilen. Anderenfalls können für
Vertragsunterlagen ist.
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 22
B 660702 (07.2026)
[Seite 23]
Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale an dem l) Bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten
bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. So- Steigerung des jährlichen Bruttoarbeitseinkom-
fern Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zu- mens bzw. bei Beamten Steigerung der Bruttobe-
grundeliegenden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde züge der VERSICHERTEN PERSON von mindestens
nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie 10 % im Vergleich zum Vorjahr;
uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach we-
sentlich niedriger zu beziffern ist, wird sie entsprechend m) Bei beruflich Selbständigen Steigerung des
herabgesetzt. durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letz-
ten drei Jahre um mindestens 30 % im Vergleich
(2) Die Höhe der Kosten kann von uns nach billigem Ermes- zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuer der
sen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB) für die drei davorliegenden Jahre;
Zukunft geändert werden. Die jeweils aktuelle Kostenta-
belle können Sie jederzeit bei uns anfordern. n) Die VERSICHERTE PERSON erhält Prokura;
o) Die VERSICHERTE PERSON scheidet aus nicht me-
dizinischen Gründen aus dem öffentlichen Dienst
§ 26 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Nachver-
aus und wechselt als sozialversicherungspflichti-
sicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich?
ger Angestellter oder als Selbstständiger in die
Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie Privatwirtschaft.
(1) Durch die Nachversicherungsgarantie bleiben Sie in der Änderung der gesetzlichen Versorgungssituation
Gestaltung Ihres Vertrages flexibel und können den Ver-
sicherungsschutz bei Ereignissen während der Vertrags- p) Befreiung des selbständigen Handwerkers von
der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Ren-
laufzeit den privaten und beruflichen Entwicklungen an-
tenversicherung zu dem Zeitpunkt, in dem die
passen.
Mindestversicherungspflicht erfüllt ist;
Sie haben das Recht, den bestehenden Versicherungs-
q) Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemes-
schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Nachweis
sungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversiche-
folgender Ereignisse zu erhöhen:
rung.
Familiäre Ereignisse
Darlehensaufnahme
a) Heirat der VERSICHERTEN PERSON;
r) Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Be-
b) Geburt eines Kindes der VERSICHERTEN PERSON; reich oder zur Finanzierung einer selbst genutz-
ten Immobilie durch die VERSICHERTE PERSON in
c) Adoption eines minderjährigen Kindes durch die Höhe von mindestens 50.000 EUR;
VERSICHERTE PERSON;
s) Aufnahme eines Darlehens zur Modernisierung
d) Tod des Ehegatten oder des eingetragenen Le- oder Renovierung einer selbst genutzten Immobi-
benspartners im Sinne des LPartG der lie durch die VERSICHERTE PERSON in Höhe von
VERSICHERTEN PERSON; mindestens 50.000 EUR.
e) Ehescheidung oder Aufhebung der eingetrage- Nachversicherungsgarantie bei einem Karrieresprung
nen Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG
der VERSICHERTEN PERSON. (2) Ist die VERSICHERTE PERSON
Berufliche Ereignisse - als sozialversicherungspflichtiger Angestellter in
f) Aufnahme eines Studiums an einer staatlich an- einem unbefristeten Angestelltenverhältnis be-
erkannten Universität, Fachhochschule oder schäftigt oder
Berufsakademie, dessen angestrebter Studien-
abschluss in Deutschland anerkannt ist; - übt sie seit mindestens sechs Jahren eine berufli-
che Tätigkeit als Selbstständiger aus,
g) Erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung
oder eines staatlich anerkannten Studiums der haben Sie das Recht, die versicherte Grundfähigkeiten-
VERSICHERTEN PERSON; rente zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Ereig-
nissen im Rahmen der ereignisabhängigen Nachversi-
h) Erfolgreicher Abschluss einer Berufsfortbildung cherung bei einem Karrieresprung ohne erneute Risi-
(z.B. Facharztausbildung, Promotion, Master, koprüfung bei Nachweis folgender Voraussetzungen zu
Meisterprüfung) der VERSICHERTEN PERSON, so- erhöhen:
fern sie eine der Berufsfortbildung entsprechende
berufliche Tätigkeit ausübt; a) die versicherte Gesamtjahresrente vor der ersten
Erhöhung bei einem Karrieresprung beträgt min-
i) Erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdiens- destens 48.000 EUR und
tes für das Lehramt an allgemeinbildenden und
beruflichen Schulen (Referendariat) der b) der Vertrag besteht seit mindestens fünf Jahren;
VERSICHERTEN PERSON mit anschließender Auf-
c) das jährliche Bruttoarbeitseinkommen bei sozial-
nahme einer unbefristeten Schultätigkeit im An- versicherungspflichtigen Angestellten erhöht sich
gestelltenverhältnis ohne Zusage auf eine spä- um mindestens 5% im Vergleich zum Vorjahr;
tere Verbeamtung;
d) der durchschnittliche Gewinn vor Steuern der
j) Erstmaliger Wechsel der VERSICHERTEN PERSON letzten drei Jahre bei beruflich Selbstständigen
in die berufliche Selbständigkeit (Hauptberuf) in erhöht sich um mindestens 10% im Vergleich
einem anerkannten Ausbildungsberuf; zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuer der
k) Erstmaliger Wechsel der VERSICHERTEN PERSON drei davor liegenden Jahre.
aus einer seit mindestens einem Jahr bestehen-
den Teilzeittätigkeit in eine unbefristete Vollzeittä-
tigkeit;
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[Seite 24]
Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie des letzten jährlichen Bruttoarbeitseinkommens bei sozi-
alversicherungspflichtig Beschäftigten bzw. mehr als
(3) Sie haben das Recht, einmalig innerhalb der ersten fünf 60% des Vorjahresgewinns vor Steuern aus einer selb-
Versicherungsjahre die versicherte Grundfähigkeiten- ständig ausgeübten Tätigkeit bei Selbständigen bzw.
rente unabhängig von einem in Absatz 1 oder 2 genann- mehr als 30 % der jährlichen Bruttobezüge des Vorjahrs
ten Ereignis zu erhöhen. Die Erhöhung kann frühestens bei Beamten oder Richtern betragen. Für Soldaten gelten
sechs Monate nach Versicherungsbeginn erfolgen. die gleichen Einkommensgrenzen wie für Beamte. Ein
Weitere Regelungen für die Nachversicherungsgarantie entsprechendes Überprüfungsrecht behalten wir uns vor.
(4) Das Recht auf Nachversicherung ohne erneute Gesund- f) Die Erhöhung aus der Nachversicherung erfolgt im be-
heitsprüfung ist ausgeschlossen, wenn bei Ausübung des stehenden Vertrag. Wir berechnen den Beitrag für die
Rechts auf Nachversicherung (Zugang der Erklärung Erhöhung nach dem am Erhöhungstermin erreichten
beim Versicherer) bei einer ereignisabhängigen Erhö- rechnungsmäßigen Alter der VERSICHERTEN PERSON, der
hung nach Absatz 1 oder 2 oder einer ereignisunabhän- rechtlichen Versicherungs-, Leistungs- und
gigen Erhöhung nach Absatz 3 BEITRAGSZAHLUNGSDAUER sowie den ursprünglich ver-
einbarten Annahmebedingungen und der Risikoein-
- die VERSICHERTE PERSON das 50. Lebensjahr bei einer schätzung (insbesondere Leistungseinschränkungen,
ereignisabhängigen bzw. das 45. Lebensjahr bei einer Beitragszuschläge) des zugrundeliegenden Vertrages.
ereignisunabhängigen Erhöhung vollendet hat;
Sonderregelung bei Karrieresprung
- bei der VERSICHERTEN PERSON bereits ein Leistungsfall
aus der Grundfähigkeiten-Versicherung eingetreten ist g) Übt die VERSICHERTE PERSON die Nachversicherung bei
oder sie berufsunfähig bzw. vermindert erwerbsfähig, einem Karrieresprung gemäß Absatz 2 aus, kann die
schwerbehindert, pflegebedürftig oder arbeitsunfähig versicherte Jahresrente abweichend von Absatz 5 d)
im Sinne von § 4 ist oder war;
- bei einem sozialversicherungspflichtigen Angestell-
- die VERSICHERTE PERSON bereits einen Antrag auf ten maximal im selben Verhältnis erhöht werden,
Leistung aus der Grundfähigkeiten-Versicherung, we- wie sich das Bruttojahresgehalt erhöht hat bzw.
gen, wegen Berufsunfähigkeit bzw. verminderter Er-
werbsfähigkeit, auf Feststellung des Grads einer
- bei einem Selbstständigen maximal im selben Ver-
hältnis erhöht werden, wie sich der durchschnittli-
Scherbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder bei Ein-
che Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre er-
schluss der Option Arbeitsunfähigkeit wegen Ar-
höht hat; maximal um 20%.
beitsunfähigkeit im Sinne von § 3 Absatz 3 gestellt hat
oder hatte; Durch die Erhöhungen bei einem Karrieresprung darf die
versicherte Gesamtjahresrente abweichend von Absatz
- der Vertrag aktuell beitragsfrei gestellt ist.
5 d) den Betrag von 72.000 EUR nicht übersteigen.
(5) Für die Nachversicherungsgarantie gelten folgende Re-
(6) Für die von Ihnen zu beachtende Anzeigepflicht bei Ab-
gelungen:
schluss eines Vertrages im Rahmen der Nachversiche-
a) Die Nachversicherung ist durch Mitteilung in TEXTFORM rungsgarantie gilt § 8.
auszuüben und muss innerhalb von zwölf Monaten nach
Eintritt des jeweiligen Ereignisses bei uns eingegangen
sein. Innerhalb dieser Frist müssen Sie uns auch den § 27 Welche Überbrückungsmöglichkeiten bestehen
Eintritt des jeweiligen Ereignisses durch Vorlage geeig- bei Zahlungsschwierigkeiten?
neter Nachweise (z.B. Einkommensunterlagen, Urkun- (1) Zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten haben
den, amtliche Bestätigungen, Gewerbeanmeldung oder Sie neben der Beitragsfreistellung (§ 21) das Recht, eine
Handelsregisterauszug) belegt haben. Beitragsstundung unter Aufrechterhaltung des Versiche-
h) Das eine Nachversicherung auslösende Ereignis gemäß rungsschutzes zu beantragen. Die Beitragsstundung
Absatz 1 oder 2 muss während der kann frühestens sechs Monate nach Vertragsbeginn und
VERSICHERUNGSDAUER eingetreten sein. längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten bean-
tragt werden.
i) Zwischen zwei Erhöhungen aus der ereignisabhängigen
Nachversicherung nach Absatz 1 oder 2 oder aus der er- Erfolgt der Antrag auf Beitragsfreistellung frühestens
eignisunabhängigen Nachversicherung nach Absatz 3 nach Ablauf von 24 Monaten seit Vertragsbeginn, kann
müssen mindestens zwölf Monate liegen. die Beitragsstundung für eine Übergangszeit von bis zu
24 Monaten erfolgen.
d) Die versicherte Jahresrente einer Nachversicherung
muss zwischen 900 EUR und 6.000 EUR liegen, wobei (2) Darüber hinaus haben Sie das Recht, auf Antrag unter
eine Erhöhung der bei Vertragsabschluss versicherten Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für einen
Jahresrente je Ereignis auf maximal 150 % begrenzt ist. Überganszeit von 24 Monaten eine zinslose Beitragsstun-
Durch die Erhöhung darf außerdem die versicherte Ge- dung zu erhalten, wenn Sie:
samtjahresrente einer VERSICHERTEN PERSON den Be- - arbeitslos sind,
trag von 48.000 EUR nicht übersteigen. Die Gesamtjah-
resrente umfasst neben der bereits versicherten Rente - sich in gesetzlicher Elternzeit befinden,
auch sämtliche Renten aufgrund der Nachversiche- - erwerbsgemindert oder pflegebedürftig unterhalb der in
rungsgarantie.
§ 2 Absatz 8, 10 oder 11 genannten Schwellen sind.
e) Die Gesamtjahresrente muss außerdem unter Berück-
sichtigung bereits bestehender Anwartschaften des Ver- Es muss der Bescheid oder Leistungsnachweis eines ge-
sicherten auf Versorgungsleistungen bei Berufsunfähig- setzlichen Sozialversicherungsträgers oder Versorgungs-
keit/Erwerbsminderung aus privaten Verträgen und der trägers vermutlich vorliegen.
betrieblichen Altersversorgung im Verhältnis zur Einkom- Wenn die genannten Anlässe enden, müssen Sie uns
menssituation des Versicherten finanziell angemessen dies anzeigen. Danach endet die zinslose Stundung.
sein. Dies ist nicht der Fall, wenn die gesamten Versor-
gungsanwartschaften des Versicherten mehr als 60 %
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Der Antrag auf Beitragsstundung aufgrund der genannten die Verlängerung der VERSICHERUNGSDAUER um
Anlässe kann frühestens nach Ablauf von sechs Monaten zwölf Monate).
seit Vertragsbeginn gestellt werden.
c) Die RECHNUNGSGRUNDLAGEN und die Risikoeinstu-
(3) Nach Vereinbarung können Sie gestundete Beiträge in ei- fung (insbesondere Leistungseinschränkungen, Bei-
nem Betrag oder innerhalb eines Zeitraumes von tragszuschläge) des bestehenden Vertrages bleiben
zwölf Monaten in halbjährlichen, vierteljährlichen oder unverändert. Eine erneute Gesundheitsprüfung er-
monatlichen Raten zinslos nachzahlen. Alternativ können folgt nicht.
Sie beantragen, dass ein eventuell vorhandenes Über-
schussguthaben um die nicht gezahlten Beiträge redu- d) Die Verlängerung erfolgt jeweils zum nächsten Jah-
ziert wird. restag der Versicherung.
e) Das Recht auf Verlängerung kann während der Bei-
§ 28 Was gilt für die Verlängerungsoption bei Erhöhung tragszahlungspflicht des Vertrages nur einmal in An-
der gesetzlichen Regelaltersgrenze? spruch genommen werden.
(1) Erhöht sich die Regelaltersgrenze der VERSICHERTEN
PERSON in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der § 29 Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in
beamtenrechtlichen Altersversorgung oder einem berufs- eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
ständischen Versorgungswerk um mindestens zwölf Mo- ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich?
nate, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne erneute (1) Sie haben das Recht, den bestehenden Versicherungs-
Gesundheitsprüfung an die neue Regelaltersgrenze der vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine selb-
VERSICHERTEN PERSON anzupassen. ständige Berufsunfähigkeits-Versicherung zu wechseln
Durch die Verlängerung der VERSICHERUNGSDAUER er- (Wechseloption). Die Grundfähigkeiten-Versicherung, die
höht sich Ihr Beitrag bei gleichbleibender Grundfähigkei- die Wechseloption begründet, stellt die der selbständigen
tenrente. Berufsunfähigkeits-Versicherung zugrundeliegende Ver-
sicherung dar (zugrundeliegende Grundfähigkeiten-Ver-
(2) Dieses Recht auf Verlängerung der VERSICHERUNGS- sicherung). Ein Wechsel ist nur möglich bei Vorliegen fol-
DAUER auf die neue, erhöhte Regelaltersgrenze der gender Anlässe und Voraussetzungen:
VERSICHERTEN PERSON ist ausgeschlossen, wenn zum
Zeitpunkt der Erhöhung der Regelaltersgrenze in der ge-
- erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung der
VERSICHERTEN PERSON, wobei die VERSICHERTE
setzlichen Rentenversicherung, in der beamtenrechtli- PERSON über einen allgemein anerkannten Schulab-
chen Altersversorgung oder einem berufsständischen schluss an einer Regelschule verfügen muss oder
Versorgungswerk:
- die VERSICHERTE PERSON bereits ein Leistungsfall aus - erstmalige Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für
eine Beamtenlaufbahn der VERSICHERTEN PERSON,
der Grundfähigkeiten-Versicherung eingetreten ist wobei die VERSICHERTE PERSON über einen allgemein
oder sie berufsunfähig bzw. vermindert erwerbsfähig, anerkannten Schulabschluss an einer Regelschule
schwerbehindert, pflegebedürftig oder arbeitsunfähig verfügen muss oder
im Sinne von § 3 Absatz 3 ist oder war;
- die VERSICHERTE PERSON bereits einen Antrag auf - erstmalige Aufnahme einer auf mindestens 24 Monate
befristeten oder unbefristeten beruflichen Tätigkeit
Leistung aus der Grundfähigkeiten-Versicherung, we- nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung
gen Berufsunfähigkeit bzw. verminderter Erwerbsfä- oder eines staatlich anerkannten Studiums der
higkeit oder auf Feststellung des Grads einer Schwer- VERSICHERTEN PERSON oder
behinderung, Pflegebedürftigkeit oder bei Einschluss
der Option Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfähig- - erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildung zum
keit im Sinne von § 3 Absatz 3 gestellt hat oder hatte; Fachwirt, staatlich geprüften Techniker oder Meister
der VERSICHERTEN PERSON und anschließende Aus-
- der Vertrag aktuell beitragsfrei gestellt ist; übung einer auf mindestens 24 Monate befristeten
- die verbleibende VERSICHERUNGSDAUER weniger als oder unbefristeten beruflichen Tätigkeit,
fünf Jahre beträgt: - die bestehende Grundfähigkeiten-Versicherung
- das VERSICHERUNGSENDALTER bei Vertragsabschluss wurde ohne Erschwernisse (insbesondere Leistungs-
weniger als 62 Jahre beträgt; einschränkungen, Beitrags- oder Risikozuschläge) ab-
- die zum Verlängerungszeitpunkt gültigen Annahme- geschlossen;
richtlinien im konkreten Fall keine höheren Endalter - die Grundfähigkeiten-Versicherung besteht zum
zulassen. Wechselzeitpunkt seit mindestens fünf Jahren bei-
tragspflichtig;
(3) Für die Verlängerungsoption gelten folgende Regelun-
gen: - zum Zeitpunkt der Ausübung der Wechseloption steht
ein Tarif für eine selbständige Berufsunfähigkeits-Ver-
a) Die Verlängerung der VERSICHERUNGSDAUER erfolgt sicherung für Neuabschlüsse offen;
auf Antrag in TEXTFORM, der innerhalb von zwölf Mo-
naten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung
- die VERSICHERTE PERSON kann gemäß den zum Zeit-
punkt des Wechsels geltenden Annahmerichtlinien
zur Erhöhung der Regelaltersgrenze der VERSICHER-
eine selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung
TEN PERSON bei uns eingegangen sein muss.
abschließen.
b) Die Verlängerung der VERSICHERUNGSDAUER erfolgt
(2) Das Recht auf die Wechseloption ohne erneute Gesund-
maximal um den Zeitraum, um den die Regelalters-
heitsprüfung ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt
grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, in
des Wechsels:
der beamtenrechtlichen Altersversorgung oder dem
berufsständischen Versorgungswerk der VERSI– - die VERSICHERTE PERSON das 30. Lebensjahr vollen-
CHERTEN PERSON erhöht wurde. Hierbei werden nur det hat;
volle Jahre berücksichtigt (Beispiel: erhöht sich die in- - bei der VERSICHERTEN PERSON bereits ein Leistungs-
dividuelle Regelaltersgrenze um 16 Monate, erfolgt fall aus der Grundfähigkeiten-Versicherung eingetre-
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ten ist oder sie berufsunfähig bzw. vermindert er- zum Zeitpunkt des Wechsels ausgeübten beruflichen
werbsfähig schwerbehindert, pflegebedürftig oder bei Tätigkeit der VERSICHERTEN PERSON nur ein niedrigeres
Einschluss der Option Arbeitsunfähigkeit arbeitsun- Endalter zu, dann ist die Vertrags- und LEISTUNGSDAUER
fähig im Sinne von § 3 Absatz 2 ist oder war; für den Berufsunfähigkeits-Vertrag entsprechend zu än-
- die VERSICHERTE PERSON bereits einen Antrag auf dern.
Leistung aus der Grundfähigkeiten-Versicherung, we- e) Mit dem vollständigen Wechsel der Grundfähigkeiten-
gen Berufsunfähigkeit bzw. verminderter Erwerbsfä- Versicherung in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung
higkeit oder auf Feststellung des Grads einer Schwer- endet der Grundfähigkeiten-Vertrag.
behinderung, Pflegebedürftigkeit oder bei Einschluss
der Option Arbeitsunfähigkeit einen Antrag auf Leis- (4) Für die von Ihnen zu beachtende Anzeigepflicht bei Ab-
tung wegen Arbeitsunfähigkeit gestellt hat oder hatte; schluss eines Vertrages im Rahmen der Wechseloption
gilt § 8.
- der Vertrag beitragsfrei gestellt ist oder war.
(3) Für die Wechseloption gelten folgende Regelungen:
§ 30 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen-
Der Wechsel in eine selbständige Berufsunfähigkeits- dung?
Versicherung erfolgt auf Antrag in TEXTFORM, der inner-
halb von zwölf Monaten Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
- nach der Aufnahme einer Berufsausbildung oder
- Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für eine Beam- § 31 Wo ist der Gerichtsstand?
tenlaufbahn oder
- nach Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht
zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den
- nach Abschluss der Weiterbildung zum Fachwirt, Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist
staatlich geprüften Techniker oder Meister auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla-
bei uns eingegangen sein muss. geerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen
Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufent-
Innerhalb dieser Frist muss uns der Eintritt des Anlasses halts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind,
durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Ausbildungs- ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ih-
vertrag, Ausbildungszeugnis, Hochschulzeugnis, Ar- ren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
beitsvertrag, Abschlusszeugnis oder Meisterbrief) belegt
werden. (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem
Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist.
a) Der Wechsel in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres ge-
kann maximal über eine versicherte Gesamtjahresrente wöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine ju-
von 12.000 EUR erfolgen. Die Gesamtjahresrente um- ristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in des-
fasst dabei sämtliche Jahresrenten aus bei uns abge- sen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
schlossenen Grundfähigkeiten-Versicherungen (inklu-
sive Verträge aufgrund Nachversicherungsgarantie). (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhn-
Übersteigt die Summe der Jahresrenten aus sämtlichen lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus
Grundfähigkeiten-Versicherungen die maximal für den dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem
Wechsel zulässige Gesamtjahresrente, kann der Wech- wir unseren Sitz haben.
sel nur anteilig erfolgen. Erreicht die bei einem Wechsel
verbleibende beitragspflichtige Grundfähigkeitenrente
§ 32 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
nicht mindestens 75 EUR monatlich, wird die gesamte
einmal nicht zufrieden sind?
Jahresrente aus sämtlichen Grundfähigkeiten-Versiche-
rungen in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung umge- (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
wandelt. oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen
b) Bestehen im Falle der Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfä-
insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglich-
higkeit oder bei Verlust einer Grundfähigkeit oder bei
keiten offen.
Pflegebedürftigkeit zum Zeitpunkt des Wechsels weitere
Rentenanwartschaften aus privaten oder betrieblichen Versicherungsombudsmann e.V.
Versorgungen, so sind diese bei der Ermittlung der für
den Wechsel maximal zur Verfügung stehenden Ge- (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ver-
samtjahresrente zu berücksichtigen. sicherungsombudsmann e.V. wenden. Diesen erreichen
Sie derzeit wie folgt:
c) Die für den Wechsel in die Berufsunfähigkeits-Versiche-
Versicherungsombudsmann e.V.
rung zum Zeitpunkt des Wechsels notwendigen tarifie- Postfach 080632
rungsrelevanten Merkmale (z.B. Raucherstatus, Größe 10006 Berlin
und Gewicht) und die ausgeübte Tätigkeit der
Telefon: 0800 3696000
VERSICHERTEN PERSON werden für die Beurteilung der
Fax: 0800 369 9000
Versicherbarkeit und der Risikoeinstufung in der Berufs- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
unfähigkeits-Versicherung zugrunde gelegt. Internet: www.versicherungsombudsmann.de
d) Für den neu abzuschließenden Berufsunfähigkeits-Ver- Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhän-
trag gelten die für den Tarif maßgeblichen Versiche- gige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlich-
rungsbedingungen und RECHNUNGSGRUNDLAGEN. Der
tungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlich-
neue Berufsunfähigkeits-Vertrag wird für dieselbe
tungsverfahren teilzunehmen.
VERSICHERTE PERSON abgeschlossen. Für die Berech-
nung des neuen Beitrags wird das rechnungsmäßige Al- Versicherungsaufsicht
ter zum Zeitpunkt des Wechsels zugrunde gelegt. Es gel- (3) Sie sind mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
ten maximal das gleiche Endalter der Vertrags- und Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
LEISTUNGSDAUER. Lassen die Annahmerichtlinien für die
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 26
B 660702 (07.2026)
[Seite 27]
auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf- Unser Beschwerdemanagement
sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterlie-
gen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst- (5) Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder das
leistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: Versicherungsunternehmen beschweren möchten, könne
Sie unsere Hotline unter 089/6787-4444 anrufen. Sie kön-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nen die Beschwerde auch über unsere Internetseite
Sektor Versicherungsaufsicht www.diebayerische.de, Rubrik Beschwerdemanagement
Graurheindorfer Straße 108 oder per Brief (die Bayerische, Beschwerdemanagement,
53117 Bonn Thomas-Dehler-Straße 25, 81737 München) bei uns ein-
E-Mail: poststelle@bafin.de reichen.
Internet: www.bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle § 33 Welche Auswirkungen hat die Unwirksamkeit von
ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden Bestimmungen?
kann.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemei-
Rechtsweg nen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestim-
(4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu mungen nicht berührt.
beschreiten.
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 27
B 660702 (07.2026)
[Seite 28]
Anlage 1 zu den Versicherungsbedingungen zur Definition des Pfle-
gebegriffs nach §§ 14 und 15 SGB XI (Stand 01.01.2017)
(Stand 07/2026)
Auszug aus dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI, Stand 01.01.2017)
§ 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit
(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständig-
keit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die
körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen
nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für min-
destens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.
(2) Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
sind die in den folgenden sechs Bereichen genannten pflegefachlich begründeten Kriterien:
1. Mobilität: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohn-
bereichs, Treppensteigen;
2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung,
zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen, Steuern von mehrschrittigen Alltags-
handlungen, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen
von Risiken und Gefahren, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an
einem Gespräch;
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe,
selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, physisch aggressives Verhal-
ten gegenüber anderen Personen, verbale Aggression, andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten, Abwehr pflege-
rischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stim-
mungslage, sozial inadäquate Verhaltensweisen, sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen;
4. Selbstversorgung: Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbe-
reichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Aus-
kleiden des Unterkörpers, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken,
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls, Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit
Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma, Ernährung pa-
renteral oder über Sonde, Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Mona-
ten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen;
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
a) in Bezug auf Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoffgabe, Einrei-
bungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen, Messung und Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfs-
mittel,
b) in Bezug auf Verbandswechsel und Wundversorgung, Versorgung mit Stoma, regelmäßige Einmalkatheterisie-
rung und Nutzung von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung,
c) in Bezug auf zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, Besuche anderer
medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeuti-
scher Einrichtungen, Besuch von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern sowie
d) in Bezug auf das Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften;
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderun-
gen, Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit
Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds.
(3) Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die dazu führen, dass die Haushaltsführung nicht mehr ohne
Hilfe bewältigt werden kann, werden bei den Kriterien der in Absatz 2 genannten Bereiche berücksichtigt.
§ 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
(1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad
der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstru-
ments ermittelt.
(2) Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Module gegliedert, die den sechs Bereichen in § 14 Absatz 2 entsprechen. In
jedem Modul sind für die in den Bereichen genannten Kriterien die in Anlage 1 dargestellten Kategorien vorgesehen. Die
Kategorien stellen die in ihnen zum Ausdruck kommenden verschiedenen Schweregrade der Beeinträchtigungen der Selb-
ständigkeit oder der Fähigkeiten dar. Den Kategorien werden in Bezug auf die einzelnen Kriterien pflegefachlich fundierte
Einzelpunkte zugeordnet, die aus Anlage 1 ersichtlich sind. In jedem Modul werden die jeweils erreichbaren Summen aus
Einzelpunkten nach den in Anlage 1 festgelegten Punktbereichen gegliedert. Die Summen der Punkte werden nach den in
ihnen zum Ausdruck kommenden Schweregraden der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten wie
folgt bezeichnet:
1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
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4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und
5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
Jedem Punktbereich in einem Modul werden unter Berücksichtigung der in ihm zum Ausdruck kommenden Schwere der
Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sowie der folgenden Gewichtung der Module die in Anlage 1
festgelegten, gewichteten Punkte zugeordnet. Die Module des Begutachtungsinstruments werden wie folgt gewichtet:
1. Mobilität mit 10 Prozent,
2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen mit 15
Prozent,
3. Selbstversorgung mit 40 Prozent,
4. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
mit 20 Prozent,
5. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent.
(3) Zur Ermittlung des Pflegegrades sind die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul zu addieren
und dem in Anlage 1 festgelegten Punktbereich sowie den sich daraus ergebenden gewichteten Punkten zuzuordnen. Den
Modulen 2 und 3 ist ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entwe-
der des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht. Aus den gewichteten Punkten aller Module sind durch Addition die Gesamt-
punkte zu bilden. Auf der Basis der erreichten Gesamtpunkte sind pflegebedürftige Personen in einen der nachfolgenden
Pflegegrade einzuordnen:
1. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
Fähigkeiten,
2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
Fähigkeiten,
3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
Fähigkeiten,
4. ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
Fähigkeiten,
5. ab 90 bis 100 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähig-
keiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
(4) Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit
besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflege-
grad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen
konkretisiert in den Richtlinien nach § 17 Absatz 1 die pflegefachlich begründeten Voraussetzungen für solche besonderen
Bedarfskonstellationen.
(5) Bei der Begutachtung sind auch solche Kriterien zu berücksichtigen, die zu einem Hilfebedarf führen, für den Leistungen
des Fünften Buches vorgesehen sind. Dies gilt auch für krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen. Krankheitsspezifische
Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen der Behandlungspflege, bei denen der behandlungspflegerische Hilfebedarf aus me-
dizinisch-pflegerischen Gründen regelmäßig und auf Dauer untrennbarer Bestandteil einer pflegerischen Maßnahme in
den in § 14 Absatz 2 genannten sechs Bereichen ist oder mit einer solchen notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen
und sachlichen Zusammenhang steht.
(6) Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und
ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 entspre-
chend.
(7) Pflegebedürftige Kinder im Alter bis zu 18 Monaten werden abweichend von den Absätzen 3, 4 und 6 Satz 2 wie folgt ein-
gestuft:
1. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 2,
2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 3,
3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 4,
4. ab 70 bis 100 Gesamtpunkten in den Pflegegrad 5.
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