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Versicherungsmakler / Grundfähigkeitsversicherung / Bedingungsarchiv

VOLKSWOHL BUND Existenz-Versicherung SKV: die Bedingungen im Volltext

Selbstständige Existenz-Versicherung mit 25 Fähigkeiten einschließlich Herz und Lungenfunktion, Autofahren und ÖPNV, dazu Pflege ab zwei Verrichtungen, Demenz und Tätigkeitsverbot, Prognose sechs Monate.

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Grundlagen und Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grundfähigkeitsrente (monatliche Rente bei Verlust einer Grundfähigkeit)ja„Zahlung der vereinbarten Rente monatlich im Voraus;“§ 2 Abs. 1 a), Seite 5
Kapitalleistung statt oder zusätzlich zur Rentenicht geregelt
Leistung schon bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeitja„mindestens eine der in Absatz 5 genannten Fähigkeiten im jeweils beschriebenen Umfang verliert“§ 1 Abs. 1, Seite 1
Prognosezeitraum (voraussichtliche Dauer des Verlusts, üblich sechs Monate)ja„im jeweils beschriebenen Umfang verliert und voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht wiedererlangen wird“§ 1 Abs. 1, Seite 1
Rückwirkende Leistung ab Beginn des Verlusts, wenn der Zeitraum tatsächlich erreicht istja„so gilt dieser Zustand von Beginn an als Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit.“§ 1 Abs. 2, Seite 1
Leistungsdauer (bis Vertragsende, eigene Leistungsdauer oder lebenslang)ja„bei Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer oder“§ 2 Abs. 5, Seite 5
Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugsja„volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht.“§ 2 Abs. 1 b), Seite 5
Mindesteintrittsalter (Abschluss für Kinder und Schüler)nicht geregelt
Höchsteintrittsalternicht geregelt
Höchstes Endalter der Versicherungsdauernicht geregelt
Geltungsbereich weltweit, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Auslandja„Der Versicherungsschutz gilt weltweit.“§ 2 Abs. 6, Seite 1
Leistung unabhängig vom Beruf (keine Prüfung der beruflichen Tätigkeit)nicht geregelt

Körperliche Grundfähigkeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sehenja„bei jedem Auge nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 5 % oder“§ 1 Abs. 5 a), Seite 2
Hörenja„einen Hörverlust von mindestens 75 % oder“§ 1 Abs. 5 b), Seite 2
Sprechenja„dass die versicherte Person von einem unabhängigen Dritten nicht mehr verstanden wird, weil sie keine verständlichen und sinnvollen Sätze mehr aussprechen kann.“§ 1 Abs. 5 c), Seite 2
Gebrauch der Hände (Greifen, Feinmotorik)ja„eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss zu verschließen und wieder zu öffnen oder“§ 1 Abs. 5 f), Seite 2
Gebrauch der Arme (Heben über Kopf, Arm ausstrecken)ja„Ein Nackengriff bedeutet, dass beide Hände gleichzeitig hinter den Kopf bewegt werden und den Nacken 10 Sekunden lang berühren.“§ 1 Abs. 5 i), Seite 2
Gehen (Strecke in Metern ohne Pause)ja„innerhalb von höchstens 20 Minuten eine Strecke von 400 Metern auf einem festen und ebenen Boden und ohne eine Pause, die länger als eine Minute dauert, gehend zurückzulegen.“§ 1 Abs. 5 p), Seite 3
Treppensteigenja„Lage ist, eine Treppe von 12 Stufen mit für Wohngebäude“§ 1 Abs. 5 q), Seite 2
Stehenja„selbstständig 10 Minuten lang ununterbrochen auf festem und ebenem Boden zu stehen, ohne sich abzustützen.“§ 1 Abs. 5 o), Seite 3
Sitzenja„in der Lage ist, 20 Minuten ununterbrochen auf einem Stuhl mit Rücken- und Armlehnen zu sitzen“§ 1 Abs. 5 l), Seite 3
Knien und Bückenja„mehr mit beiden Knien auf den Boden hinknien“§ 1 Abs. 5 m), n), Seite 3
Heben und Tragen eines Gewichtsja„mit der rechten oder linken Hand einen 5 Kilogramm schweren Gegenstand mit Griff (z. B. einen Eimer) von einem Tisch anzuheben und diesen 5 Meter weit über einen ebenen und festen Boden zu tragen.“§ 1 Abs. 5 j), Seite 2
Gleichgewicht haltenja„Ein Verlust liegt vor, wenn der Gleichgewichtssinn der versi“§ 1 Abs. 5 r), Seite 3
Autofahren (Verlust oder Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen)ja„Dies muss ein verkehrsmedizinisches Gutachten bestätigen.“§ 1 Abs. 5 x), Seite 4
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittelja„Nutzung des öffentlichen Personennah- oder Personenfernverkehrs.“§ 1 Abs. 5 y), Seite 1
Bedienen von Smartphone, Tastatur oder Computerja„mithilfe einer Tastatur oder der Bildschirmtastatur eines Smartphones oder Tablets (Displaygröße 5 Zoll oder mehr) abzutippen.“§ 1 Abs. 5 h), Seite 2

Geist, Psyche und Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Geistige Leistungsfähigkeit (Orientierung, Gedächtnis, Konzentration)ja„Ein Verlust liegt vor, wenn die geistige Leistungsfähigkeit der“§ 1 Abs. 5 s), Seite 3
Demenz als eigener Leistungsauslöserja„Als Demenz gelten „mittelschwere Leistungseinbußen“ ab“§ 1 Abs. 8, Seite 5
Psychische Erkrankungen versichert (eigener Baustein oder im Grundschutz)ja„Haben Sie mit uns den Baustein „PSYCHE PLUS“ vereinbart, so liegt eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit auch dann vor“§ 1 Abs. 9, Seite 5
Pflegebedürftigkeit als Leistungsauslöserja„sie für 2 oder mehr der folgenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“§ 1 Abs. 7, Seite 4
Schwere Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) als Baustein oder Auslösernicht geregelt
Organversagen und Organtransplantation als Auslöserja„Wir zahlen die Rente auch weiter, wenn sich die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessern.“§ 1 Abs. 5 v), Seite 4
Tätigkeitsverbot nach Infektionsschutzgesetz als Auslöserja„Dieses Tätigkeitsverbot muss für mindestens 6 Mo-nate von der zuständigen Behörde“§ 1 Abs. 6, Seite 4
Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung)nicht geregelt

Optionen und Zusatzleistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachversicherungsgarantie bei Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Immobilie, Einkommen)ja„Sie haben das Recht, die vereinbarte Leistung während der Beitragszahlungsdauer bei nachstehenden Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.“§ 14 Abs. 2, Seite 11
Höchstbetrag der Nachversicherung (je Ereignis und insgesamt)ja„Für jedes Ereignis im Rahmen der Ereignisabhängigen … in der Summe 500 Euro Monatsrente nicht überschreiten.“§ 14 Abs. 3, Seite 11
Erhöhung ohne Anlass in den ersten Vertragsjahrenja„Haben Sie mit uns die Individuelle Nachversicherungsgarantie vereinbart, … können Sie innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre die vereinbarte Rente“§ 14 Abs. 1, Seite 11
Dynamik (planmäßige Erhöhung von Beitrag und Rente)ja„die Dynamikform I gemäß unseren „Besonderen Bedin“§ 14, Seite 12
Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfallja„Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die Rente im Leistungsbezug“§ 2 Abs. 2, Seite 5
Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Unterstützung bei Rehabilitation oder Umschulung (Kosten oder Beratung)ja„Wir unterstützen Sie gerne im Leistungsfall bei Fragen“§ 8, Seite 9
Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten mit vollem Schutzja„Sie können mit uns vereinbaren, dass die Beiträge unter Beibehaltung des Versicherungsschutzes für maximal 24 Monate ganz oder teilweise gestundet werden.“§ 16 Abs. 6, Seite 12

Leistungsprüfung und Anzeigepflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hilfsmittel: welche bei der Prüfung als zumutbar geltennicht geregelt
Frist, in der der Versicherer über die Leistung entscheidetja„erklären wir innerhalb von fünf Arbeitstagen in Textform, ob und in welchem Umfang wir eine“§ 9 Abs. 1, Seite 9
Kein zeitlich befristetes Anerkenntnisnicht geregelt
Nachprüfung der Leistungsvoraussetzungen nach Anerkennungja„Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person“§ 12 Abs. 2, Seite 10
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldungnicht geregelt
Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kannja„Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung.“§ 6 Abs. 16, Seite 8
Verzicht auf Rücktritt und Kündigung bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflichtnein„wenn Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten haben.“§ 6 Abs. 9, Seite 8
Verzicht auf rückwirkende Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflichtnicht geregelt

Ausschlüsse und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wartezeit für einzelne Auslöser (zum Beispiel Psyche, schwere Krankheiten)nicht geregelt
Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko im Ausland versichertja„denen die versicherte Person während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war“§ 5 Abs. 2 c), Seite 7
Ausschluss für ABC Waffen und Kernenergie (Umfang)ja„durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen“§ 5 Abs. 2 f), Seite 7
Ausschluss bei absichtlicher Herbeiführung oder Selbstverletzungja„durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder von Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.“§ 5 Abs. 2 d), Seite 7
Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauchja„Autofahren ganz oder teilweise auf Alkohol-, Drogen- oder“§ 1 Abs. 5, Seite 4
Ausschluss bei vorsätzlicher Straftat der versicherten Personja„durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person.“§ 5 Abs. 2 a), Seite 7
Gefährliche Freizeit (Motorsport, Luftfahrt, Tauchen) ohne Ausschlussja„Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zum Versicherungsfall gekommen ist.“§ 5 Abs. 1, Seite 7
Ausschluss für Strahlenschäden außerhalb ärztlicher Behandlungnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Garantierter Höchstbeitrag (Bruttobeitrag) über die ganze Laufzeitnicht geregelt
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Rückkaufswert)ja„Mit der Kündigung erlischt die Versicherung, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird.“§ 19 Abs. 2, Seite 14
Beitragsfreistellung oder Herabsetzung statt Kündigungja„Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie un“§ 19 Abs. 3, Seite 14
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfungnicht geregelt

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Pflegegeldstufe nach dem Bundespflegegeldgesetz als Auslösernicht geregelt
Spanien: grado de dependencia nach Ley 39/2006 (Grad II severa, Grad III gran dependencia)nicht geregelt
Spanien: Liste der enfermedades graves und Definition der Erstdiagnosenicht geregelt
Spanien: período de supervivencia (Mindestüberlebenszeit nach Diagnose)nicht geregelt
Spanien: Ausschluss vorbestehender Erkrankungen (preexistencias)nicht geregelt
Spanien: cláusulas limitativas hervorgehoben und eigens unterschrieben (Art. 3 Ley 50/1980)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Volkswohl-Bund Lebensversicherung a.G.
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) VOLKSWOHL BUND Existenz-Versicherung SKV

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Existenz-Versicherung (Tarifbezeichnung: SKV)
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Existenz- Versicherung (Tarifbezeichnung: SKV) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sonstige Vertragsbestimmungen Sie sind als Versicherungsnehmer unser Vertragspartner. § 21 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ih- Ihre Existenz-Versicherung ist eine Grundfähigkeitsversi- res Namens? ............................................................. 15 cherung. Für unser Vertragsverhältnis gelten die folgenden § 22 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? ....... 15 Bedingungen. Darin werden die vertragsrechtlichen Leistun- § 23 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- gen bei Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit beschrie- dung? ........................................................................ 16 ben. Informationen zur steuerlichen Behandlung Ihrer Versi- § 24 Was können Sie bei Meinungsverschiedenheiten cherung finden Sie in der Kundeninformation „Allgemeine tun? ........................................................................... 16 Angaben über steuerliche Aspekte“. § 25 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun- gen? .......................................................................... 16 Inhaltsverzeichnis ....................................................... Seite § 1 Was ist eine Beeinträchtigung der Leistungsfähig- Leistungen keit im Sinne dieser Bedingungen? § 1 Was ist eine Beeinträchtigung der Leistungsfähig- keit im Sinne dieser Bedingungen? ............................. 1 (1) Eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit liegt vor, § 2 Welche Leistungen erbringen wir bei einer Beein- wenn die versicherte Person innerhalb der Versicherungs- trächtigung der Leistungsfähigkeit? ............................. 5 dauer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräftever- § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? ...................... 5 falls mindestens eine der in Absatz 5 genannten Fähigkeiten § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? ..................... 7 im jeweils beschriebenen Umfang verliert und voraussicht- § 5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz lich für mindestens 6 Monate nicht wiedererlangen wird: ausgeschlossen? ........................................................ 7 - Sehen, § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht - Hören, und welche Folgen hat ihre Verletzung? ..................... 7 - Sprechen, - Unterhaltung führen, Auszahlung von Leistungen - Riechen und Schmecken, § 7 Was ist zu beachten, wenn Leistungen aus dieser - Gebrauch einer Hand, Versicherung verlangt werden?................................... 8 - Fingerfertigkeit, § 8 Welche Unterstützung erhalten Sie von uns im - Schreiben, Leistungsfall? .............................................................. 9 - Gebrauch eines Arms, § 9 Wann geben wir eine Erklärung über unsere - Heben und Tragen, Leistungspflicht ab? .................................................... 9 - Ziehen oder Schieben, § 10 Wer erhält die Leistungen? ....................................... 10 - Sitzen, § 11 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?.... 10 - Knien, § 12 Was gilt für die Nachprüfung unserer Leistungs- - Bücken, pflicht? ....................................................................... 10 - Stehen, § 13 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs- - Gehen, pflichten im Anspruchsfall oder bei Nachprüfung - Treppensteigen, unserer Leistungspflicht? .......................................... 11 - Gleichgewicht, - Geistige Leistungsfähigkeit, Nachversicherungsgarantien - Eigenverantwortliches Handeln, § 14 Welche Bedeutung hat die Nachversicherungsga- - Bildschirmtätigkeit, rantie? ....................................................................... 11 - Herzfunktion, § 15 Welche Bedeutung hat die Verlängerungsgarantie - Lungenfunktion, bei Erhöhung der Regelaltersgrenze? ....................... 12 - Autofahren, Beiträge - Nutzung des öffentlichen Personennah- oder Personen- § 16 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beach- fernverkehrs. ten? ........................................................................... 12 § 17 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht Außerdem besteht Versicherungsschutz bei einem Tätig- rechtzeitig zahlen? .................................................... 13 keitsverbot wegen einer Infektionsgefahr. § 18 Was gilt bei erhöhtem Leistungsbedarf? ................... 13 (2) Hat die versicherte Person innerhalb der Versicherungs- Kündigung und Beitragsfreistellung dauer seit mindestens 6 Monaten infolge Krankheit, Körper- § 19 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen verletzung oder Kräfteverfalls mindestens eine der versi- oder kündigen? ......................................................... 14 cherten Fähigkeiten im beschriebenen Umfang verloren und seitdem nicht wiedererlangt, so gilt dieser Zustand von Be- Kosten ginn an als Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit. § 20 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? ..... 15 BED.SKV.0623 Seite 1 von 16 [Seite 2] Ursache der Beeinträchtigung Eine sinnvolle Antwort muss einen Bezug zu der gestellten Frage haben und von einem unabhängigen Dritten verstan- (3) Die Krankheit, die Körperverletzung oder der Kräfteverfall den werden. muss zu nachweisbaren physischen Veränderungen führen und damit einer objektiven Befunderhebung zugänglich sein; Bei aphasischen Störungen (Sprachstörung nach Hirnschä- der Verlust von Fähigkeiten aufgrund von psychischen oder digung durch z. B. Schlaganfall, Schädelhirntrauma) muss neurotischen Störungen kommt damit als Ursache nicht in die Beeinträchtigung unter Verwendung entsprechender Betracht. Diese Einschränkung gilt nicht für den Verlust der Tests, wie z. B. dem Aachener Aphasietest nachgewiesen geistigen Leistungsfähigkeit gemäß Absatz 5 Buchst. s so- werden. wie für den Verlust der Fähigkeit eigenverantwortlich zu han- deln gemäß Absatz 5 Buchst. t. e) Riechen und Schmecken Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person ihren Ge- Nachweis der Beeinträchtigung ruchs- und Geschmackssinn vollständig verloren hat. Das bedeutet, dass sie auch intensive Geruchs- und Ge- (4) Der Verlust einer der versicherten Fähigkeiten sowie die schmacksstoffe wie beispielsweise diesem Verlust zugrunde liegende Krankheit, Körperverlet- - den Geruch von Essig oder Kaffee und zung oder der Kräfteverfall sind durch einen Facharzt der - den Geschmack von Zucker oder Zitronensäure entsprechenden Fachrichtung mit den nach aktuellem medi- nicht mehr wahrnimmt. zinischem Wissensstand üblichen Befunderhebungen und Dies muss durch objektive Riech- und Geschmacksprüfun- Testverfahren nachzuweisen. gen, zum Beispiel eine Elektroenzephalografie (EEG), be- Welche Nachweise Sie im Einzelnen vorlegen müssen, ist legt werden. unter § 7 Abs. 4 beschrieben. Welche ärztlichen Empfehlun- gen und Maßnahmen die versicherte Person zu beachten f) Gebrauch einer Hand hat, ist unter § 7 Abs. 7 beschrieben. Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person mit der rechten oder mit der linken Hand nicht mehr in der Lage ist, Versicherte Fähigkeiten - eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss zu ver- schließen und wieder zu öffnen oder (5) Für die folgenden Fähigkeiten besteht Versicherungs- - mit einer Schere ein Blatt Papier durchzuschneiden oder schutz: - eine Schraube, die an ein gedübeltes Loch angesetzt ist, mit einem Schraubendreher hinein- und wieder herauszu- a) Sehen drehen oder Ein Verlust liegt vor, wenn das Sehvermögen der versicher- - ein leeres Wasserglas, einen Pinsel oder Kochlöffel zu ten Person auch nach Einsatz von Hilfsmitteln (z. B. Brille, greifen und mit abgestütztem Unterarm 5 Minuten lang zu Kontaktlinsen) so stark eingeschränkt ist, dass halten. - bei jedem Auge nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 5 % oder g) Fingerfertigkeit - eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person mit der 15 Grad Abstand vom Zentrum rechten oder mit der linken Hand nicht mehr in der Lage ist, besteht. - einen unbeschädigten Reißverschluss einer Jacke aufzu- ziehen oder b) Hören - eine passende Mutter auf ein fixiertes Regelgewinde von Ein Verlust liegt vor, wenn bei der versicherten Person auch 10 mm Durchmesser (metrisches ISO-Gewinde M10) zu unter Nutzung von Hilfsgeräten (z. B. Hörgeräte) auf beiden schrauben oder Ohren eine Schwerhörigkeit vorliegt, die jeweils - eine Haustür mit Zylinderschloss aufzuschließen, wenn - einen Hörverlust von mindestens 75 % oder sich der Schlüssel bereits im Schloss befindet. - bei einer Tonfrequenz von 2 kHz einen Hörverlust von mindestens 60 dB h) Schreiben aufweist. Der Hörverlust muss mittels Tonaudiogramm nach- Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund gewiesen werden. von motorischen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, mit der dominanten Schreibhand mindestens 5 sinnvolle c) Sprechen Wörter mit jeweils mindestens 10 Buchstaben Ein Verlust liegt vor, wenn die Sprechfähigkeit oder die - mit einem Schreibstift in Druckbuchstaben abzuschrei- sprachliche Ausdrucksfähigkeit der versicherten Person ben, so dass ein unabhängiger Dritter diese Wörter lesen nach abgeschlossenem Spracherwerb auch bei Verwen- kann oder dung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Kehlkopfmikrofon) so weit - mithilfe einer Tastatur oder der Bildschirmtastatur eines eingeschränkt ist, dass die versicherte Person von einem Smartphones oder Tablets (Displaygröße 5 Zoll oder unabhängigen Dritten nicht mehr verstanden wird, weil sie mehr) abzutippen. keine verständlichen und sinnvollen Sätze mehr ausspre- chen kann. i) Gebrauch eines Arms Bei aphasischen Störungen (Sprachstörung nach Hirnschä- Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr digung durch z. B. Schlaganfall, Schädelhirntrauma) muss in der Lage ist, den linken oder den rechten Arm die Beeinträchtigung unter Verwendung entsprechender - seitwärts zu bewegen und abgespreizt auf Schulterhöhe Tests, wie z. B. dem Aachener Aphasietest nachgewiesen 10 Sekunden zu halten sowie werden. - nach vorne zu bewegen, abgespreizt auf Schulterhöhe 10 Sekunden zu halten und in beide Richtungen zu drehen. d) Unterhaltung führen Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person auf einfa- Ein Verlust liegt auch vor, wenn die versicherte Person we- che Fragen nicht mehr sinnvoll antworten kann. Eine einfa- der einen Nackengriff noch einen Schürzengriff ausführen che Frage kann zum Beispiel sein: Wie viele Tage hat eine kann. Woche? BED.SKV.0623 Seite 2 von 16 [Seite 3] Ein Nackengriff bedeutet, dass beide Hände gleichzeitig hin- q) Treppensteigen ter den Kopf bewegt werden und den Nacken 10 Sekunden Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person auch mit lang berühren. Festhalten (z. B. an einem Treppengeländer) und auch bei Ein Schürzengriff bedeutet, dass beide Hände gleichzeitig Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Prothesen, Orthe- am Rücken zusammengeführt werden und dort 10 Sekun- sen, Unterarmgehstützen) nicht mehr selbstständig in der den lang gehalten werden. Lage ist, eine Treppe von 12 Stufen mit für Wohngebäude üblicher Stufenhöhe von 18 bis 20 cm und üblichem Boden- j) Heben und Tragen belag hinauf- und hinabzusteigen, ohne eine Pause machen Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr zu müssen, die länger als eine Minute dauert. in der Lage ist, mit der rechten oder linken Hand einen 5 Ki- logramm schweren Gegenstand mit Griff (z. B. einen Eimer) r) Gleichgewicht von einem Tisch anzuheben und diesen 5 Meter weit über Ein Verlust liegt vor, wenn der Gleichgewichtssinn der versi- einen ebenen und festen Boden zu tragen. cherten Person dermaßen gestört ist, dass sie nicht mehr auf der obersten Stufe einer dreistufigen Haushaltsleiter 5 Für Kinder, die höchstens 14 Jahre alt sind, gilt abweichend Minuten frei stehenbleiben kann, ohne sich abzustützen ein Gewicht von einem Kilogramm. oder festzuhalten. Die Störung muss durch k) Ziehen oder Schieben - eine Verletzung oder organische Erkrankung des Gehirns Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person auch unter (z. B. Multiple Sklerose, Schädelhirntrauma, Schlaganfall, Verwendung geeigneter Hilfsmittel nicht mehr innerhalb von Hirntumor, Epilepsie) oder 20 Minuten - eine nachweisbare Schädigung des Gleichgewichtsor- - ein Gewicht von 85 Kilogramm auf einem manuellen gans oder Standard-Handwagen oder manuellen Standard-Hand- - eine Schädigung der kleinen Nerven der Füße und Unter- hubwagen 100 Meter weit auf ebenem, festem Boden zie- schenkel (Polyneuropathie) hen oder verursacht worden sein. Ausgeschlossen sind Polyneuropa- - eine 85 Kilogramm schwere Person in einem manuellen thien und Epilepsien, die nachweisbar auf Alkohol-, Drogen- Rollstuhl 100 Meter weit auf ebenem, festem Boden oder Medikamentenmissbrauch zurückzuführen sind. schieben kann. s) Geistige Leistungsfähigkeit Geeignete Hilfsmittel sind zum Beispiel Prothesen, Orthesen Ein Verlust liegt vor, wenn die geistige Leistungsfähigkeit der oder Stützbandagen. versicherten Person so schwer gestört ist, dass sie alltags- relevante Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann. Zur geisti- Für Kinder, die höchstens 14 Jahre alt sind, gilt abweichend gen Leistungsfähigkeit gehören zum Beispiel das Gedächt- das Eigengewicht, maximal jedoch 85 Kilogramm. nis, die Konzentration, die Aufmerksamkeit, die Auffassung, l) Sitzen die Handlungsplanung, die zeitliche und räumliche Orientie- Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr rung oder die Orientierung zur eigenen Person. Ursachen in der Lage ist, 20 Minuten ununterbrochen auf einem Stuhl der Störungen können beispielsweise eine Hirnschädigung mit Rücken- und Armlehnen zu sitzen, auch nicht mit Ände- oder eine Psychose sein. rung der Sitzposition. Zu den alltagsrelevanten Tätigkeiten zählen unter anderem: - Essenszubereitung, m) Knien - Führung des Haushalts, Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person sich nicht - Vereinbarung von Terminen und mehr mit beiden Knien auf den Boden hinknien und sich da- - Strukturierung des Tages. nach aus eigener Kraft wieder aufrichten kann, auch nicht, wenn sie sich dabei am Boden abstützt. Die Störung der geistigen Leistungsfähigkeit muss unter Verwendung normierter psychometrischer Testverfahren n) Bücken festgestellt werden, die Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr - durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Facharzt dazu in der Lage ist, sich auch mit gebeugten Knien so weit für Psychiatrie und Psychotherapie durchgeführt werden zu bücken, dass sie mit den Fingerspitzen beider Hände den und Boden berühren kann, und sich danach aus eigener Kraft - den geltenden Leitlinien entsprechen. wieder aufzurichten. Beispiele für solche Testverfahren sind: - Kognitive Basistestung, kurz COGBAT, o) Stehen - Testbatterie zur Aufmerksamkeitsprüfung, kurz TAP, Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person auch mit - Wechsler Memory Scale, kurz WMS, Veränderung der Körperhaltung nicht mehr in der Lage ist, - Wisconsin Card Sorting Test, kurz WCST, selbstständig 10 Minuten lang ununterbrochen auf festem - Kaufman-Neuropsychologischer Kurztest, kurz K NEK. und ebenem Boden zu stehen, ohne sich abzustützen. Die Ergebnisse der Testverfahren müssen beim Vergleich p) Gehen mit der zur Normierung verwendeten Stichprobe ergeben, Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei dass die versicherte Person in ihrem Altersbereich zu den Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Prothesen, Orthe- schwächsten 10 % gehört. sen, Unterarmgehstützen) nicht mehr selbstständig in der Lage ist, innerhalb von höchstens 20 Minuten eine Strecke t) Eigenverantwortliches Handeln von 400 Metern auf einem festen und ebenen Boden und Ein Verlust der Fähigkeit eigenverantwortlich zu handeln ohne eine Pause, die länger als eine Minute dauert, gehend liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund einer ge- zurückzulegen. richtlichen Entscheidung anhand eines psychiatrischen Gut- Ist dies nur noch mit Hilfe eines Rollators möglich, liegt auch achtens mindestens 6 Monate lang ununterbrochen gesetz- ein Verlust der Grundfähigkeit Gehen im Sinne dieser Bedin- lich betreut werden muss oder seit mindestens 6 Monaten gungen vor. ununterbrochen gesetzlich betreut wird. BED.SKV.0623 Seite 3 von 16 [Seite 4] Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Autofahren ganz oder teilweise auf Alkohol-, Drogen- oder sind alle Fälle, bei denen der Verlust der Fähigkeit eigenver- Medikamentenmissbrauch zurückzuführen ist. antwortlich zu handeln ganz oder teilweise auf Alkohol-, Dro- gen- oder Medikamentenmissbrauch zurückzuführen ist. y) Nutzung des öffentlichen Personennah- oder Personen- fernverkehrs u) Bildschirmtätigkeit Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person auch unter Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person auch unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel nicht mehr in der Lage Verwendung geeigneter Hilfsmittel nicht mehr über einen zu- ist, sammenhängenden Zeitraum von mehr als 2 Stunden Wör- - ohne fremde Hilfe in ein Verkehrsmittel des öffentlichen ter und Symbole an einem Bildschirm erkennen kann. Hier- Personennah- oder Personenfernverkehrs in Deutsch- bei müssen die in der Arbeitsstättenverordnung zur Bild- land ein- oder auszusteigen oder schirmarbeit (ArbStättV) beschriebenen Spezifikationen ein- - 20 Minuten darin während des Fahrbetriebs zu sitzen. gehalten werden. Es gilt die zum Zeitpunkt der Beantragung Geeignete Hilfsmittel sind dabei zum Beispiel Gehhilfen, der Leistungen gültige Fassung der ArbStättV. Haltegriffe oder reservierte Sitze für Personen mit einge- Geeignete Hilfsmittel sind zum Beispiel eine Brille, Kontakt- schränkter Mobilität. linsen oder eine Bildschirmlupe. Tätigkeitsverbot wegen Infektionsgefahr v) Herzfunktion Ein Verlust liegt vor, wenn die Pumpleistung des Herzens (6) Eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit liegt auch der versicherten Person durch eine Verletzung oder eine Er- vor, solange die versicherte Person ihren Beruf nicht ausü- krankung wie zum Beispiel Herzinfarkt, Herzklappenerkran- ben kann, weil für sie wegen einer Infektion oder wegen ei- kungen oder Entzündungen des Herzmuskels erheblich ge- ner Fremdgefährdung aufgrund einer Infektion ein vollstän- mindert ist. Eine erhebliche Minderung der Pumpleistung diges Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz be- liegt vor, wenn steht. Dieses Tätigkeitsverbot muss für mindestens 6 Mo- - die Ejektionsfraktion kleiner oder gleich 30 % oder nate von der zuständigen Behörde gegenüber der versicher- - das Fractional Shortening kleiner oder gleich 15 % ist. ten Person ausgesprochen werden. Ejektionsfraktion und Fractional Shortening sind Messgrö- Pflegebedürftigkeit ßen für die Pumpleistung des Herzens. Die Normalwerte (7) Eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit liegt eben- sind ungefähr doppelt so hoch wie die vorgenannten Werte. falls vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Kör- Die Pumpleistung des Herzens muss unumkehrbar gemin- perverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens dert und auch durch Medikamente nicht dauerhaft über das 6 Monate oder seit mindestens 6 Monaten so hilflos ist, dass oben beschriebene Maß verbesserbar sein. sie für 2 oder mehr der folgenden gewöhnlichen und regel- mäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des tägli- Wir zahlen die Rente auch weiter, wenn sich die Funktions- chen Lebens - auch bei Einsatz technischer und medizini- werte durch eine Transplantation verbessern. scher Hilfsmittel - täglich Hilfe durch eine andere Person be- nötigt. w) Lungenfunktion Ein Verlust liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit der Lunge Mobilität der versicherten Person durch eine Verletzung oder Erkran- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei kung (z. B. schweres Asthma, Emphyseme, chronische Ent- Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - nur zündungen) dauerhaft und unumkehrbar erheblich einge- mit Unterstützung einer anderen Person in der Lage ist, sich schränkt ist. auf ebenem Grund in Räumen fortzubewegen. Das heißt, - die versicherte Person hat eine Sauerstoff-Langzeit-The- An- und Auskleiden rapie mit einem Umfang von mindestens 8 Stunden pro Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Tag begonnen und diese Therapie dauert noch an und Benutzung krankengerechter Kleidung - die Hilfe einer an- - die verordnete Sauerstoff-Langzeit-Therapie erfolgt nach deren Person benötigt, um sich an- oder auszukleiden und den gültigen medizinischen Leitlinien. ggf. ein medizinisches Korsett oder eine Prothese anzulegen und zu befestigen. Wir zahlen die Rente auch weiter, wenn sich die Lungen- funktion durch eine Transplantation von Lungengewebe ver- Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken bessert. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße x) Autofahren - zubereitete und servierte Mahlzeiten nicht ohne Hilfe einer Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person aus ge- anderen Person zu sich nehmen kann. sundheitlichen Gründen nicht zum Führen eines Personen- kraftwagens (PKW) in der Lage ist. Dies muss ein verkehrs- Körperpflege medizinisches Gutachten bestätigen. Zudem muss der Füh- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Hilfe rerschein nachweislich bei der zuständigen Behörde unauf- einer anderen Person beim Waschen, bei der Zahnreini- gefordert abgegeben oder die Fahrerlaubnis nach deut- gung, beim Kämmen und beim Rasieren benötigt. schen verwaltungsrechtlichen Vorschriften entzogen oder Baden und Duschen nicht erteilt worden sein. Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person ohne Hat die versicherte Person zum Zeitpunkt des Verlustes das die Hilfe einer anderen Person weder baden noch duschen für sie geltende gesetzliche Mindestalter zum Erwerb der kann. PKW-Fahrerlaubnis um mehr als 20 Jahre überschritten, gilt der Verlust nicht als Versicherungsfall, wenn die versicherte Verrichten der Notdurft Person zuvor noch nie einen PKW-Führerschein besessen Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unter- hat. stützung einer anderen Person benötigt, weil Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen - sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, sind alle Fälle, bei denen der Verlust der Fähigkeit zum BED.SKV.0623 Seite 4 von 16 [Seite 5] - sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüs- (14) Welche Nachweise Sie im Einzelnen vorlegen müssen, sel verrichten kann oder weil ist unter § 7 Abs. 4 beschrieben. Welche ärztlichen Empfeh- - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert lungen und Maßnahmen die versicherte Person zu beachten werden kann. hat, ist unter § 7 Abs. 7 beschrieben. Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Ein- (15) Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlos- lagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Ver- sen sind alle Fälle, in denen die psychische Erkrankung auf- richtung der Notdurft kein Hilfebedarf vor. grund von Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch entstanden ist. Demenz Hinweis zu den verwendeten Begriffen (8) Als eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit betrach- ten wir auch einen Autonomieverlust infolge Demenz. Dieser (16) Bitte beachten Sie, dass die verwendeten Begriffe der liegt vor, wenn die versicherte Person infolge einer demenz- Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und Pflegebedürf- bedingten Hirnleistungsstörung tigkeit nicht mit den Begriffen der Berufsunfähigkeit, Er- - tägliche Beaufsichtigung oder Anleitung bei mindestens werbsminderung oder Pflegebedürftigkeit im sozialrechtli- vier der in Absatz 7 aufgeführten Verrichtungen des tägli- chen Sinne oder den entsprechenden Begriffen im Sinne der chen Lebens benötigt oder Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversiche- - kontinuierliche Beaufsichtigung benötigt, weil sie sich rung übereinstimmen. oder andere sonst in erheblichem Umfang gefährden § 2 Welche Leistungen erbringen wir bei einer Beein- würde. trächtigung der Leistungsfähigkeit? Als Demenz gelten „mittelschwere Leistungseinbußen“ ab dem Schweregrad 5, ermittelt über die Global Deterioration Vereinbarte Leistungen Scale (GDS 5) nach Reisberg, oder ab einem entsprechen- den Schweregrad einer alternativen, anerkannten Demenz- (1) Tritt bei der versicherten Person während der Dauer die- beurteilungsskala. ser Versicherung eine Beeinträchtigung der Leistungsfähig- keit gemäß § 1 ein, erbringen wir folgende Leistungen: Psychische Erkrankung a) Zahlung der vereinbarten Rente monatlich im Voraus; b) volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht. (9) Haben Sie mit uns den Baustein „PSYCHE PLUS“ ver- Das Vorliegen mehrerer Leistungsvoraussetzungen führt einbart, so liegt eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit nicht zu einer höheren Rentenleistung. auch dann vor, wenn die versicherte Person allein aufgrund einer psychischen Erkrankung (2) Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung - voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten ununterbro- erhöht sich die Rente im Leistungsbezug zum Ende eines chen oder jeden Versicherungsjahres, frühestens ein Jahr nach Beginn - bereits seit mindestens 12 Monaten ununterbrochen der Rentenzahlung, um den vereinbarten Prozentsatz. keine 3 Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit auf dem all- gemeinen Arbeitsmarkt nachgehen bzw. als Schüler keine 3 (3) Zusätzlich zu den im Versicherungsschein beschriebe- Stunden täglich an einem regulären Schulunterricht teilneh- nen garantierten Leistungen können Sie weitere Leistungen men kann. aus der Überschussbeteiligung erhalten (siehe § 3). Eine Besserung für maximal 3 Monate gilt nicht als Unter- brechung. Leistungsbeginn (10) Unter Erwerbstätigkeit verstehen wir jede Tätigkeit, die (4) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente entsteht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist, und alle selbst- mit Ablauf des Monats, in dem die Beeinträchtigung der Leis- ständigen Tätigkeiten. tungsfähigkeit eingetreten ist, frühestens jedoch zum verein- Keine Rolle spielen barten Beginn dieser Versicherung. - die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und die Verfügbar- keit von Arbeitsplätzen, Leistungsende - der zuletzt ausgeübte Beruf und (5) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente gemäß - die bisherige Lebensstellung oder das bisher erzielte Ein- Absatz 1 erlischt, kommen der versicherten Person. - wenn die versicherte Person stirbt, Wir sind nicht an den Bescheid eines Sozialversicherungs- - bei Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer oder trägers gebunden. - wenn die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit weg- (11) Kann die versicherte Person bereits seit 12 Monaten al- fällt. lein aufgrund einer psychischen Erkrankung keine 3 Stun- Stirbt die versicherte Person oder erlebt sie den Ablauf der den täglich einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Ar- Versicherungsdauer, ohne dass eine Beeinträchtigung der beitsmarkt nachgehen bzw. als Schüler keine 3 Stunden täg- Leistungsfähigkeit eingetreten ist, wird keine Rente fällig. lich an einem regulären Schulunterricht teilnehmen, so gilt dies von Beginn an als Beeinträchtigung der Leistungsfähig- Weltweiter Versicherungsschutz keit. Das bedeutet, dass wir in diesem Fall auch rückwirkend leisten. (6) Der Versicherungsschutz gilt weltweit. (12) Die Diagnose der psychischen Erkrankung muss ein § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit den nach aktuellem medizinischem Wissensstand üblichen Befunder- Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer hebungen feststellen. gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Überschüssen und ggf. an den Bewertungsreserven (13) Der Beginn der 12-Monatsfrist muss in der Laufzeit des (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse werden nach Bausteins „PSYCHE PLUS“ liegen. den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. BED.SKV.0623 Seite 5 von 16 [Seite 6] Die zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses vorliegenden Be- schein genannt ist. Die Überschussanteilsätze werden jedes wertungsreserven werden im Anhang des Geschäftsberich- Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag tes ausgewiesen. Der Jahresabschluss wird von einem un- des Verantwortlichen Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen abhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Auf- sie in unserem Geschäftsbericht, den Sie auf unserer Inter- sichtsbehörde einzureichen. netseite finden können. Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteilsätze und (1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili- für die Beteiligung an den Bewertungsreserven werden nach gung der Versicherungsnehmer den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik er- mittelt. Die dafür geltenden Rechnungsgrundlagen liegen (a) Überschüsse können entstehen, wenn die Aufwendun- der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Be- gen für das Risiko des Eintritts einer Beeinträchtigung der reich Versicherungen) vor. Leistungsfähigkeit oder einer schweren Krankheit oder die Kosten niedriger oder die Kapitalerträge höher sind als bei (b) Überschusszuteilung und Überschussverwendung vor der Tarifkalkulation angenommen. An solchen Überschüs- Eintritt des Versicherungsfalles sen beteiligen wir die Versicherungsnehmer. Dabei beach- ten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit insbeson- Die Überschussanteile können je nach Vereinbarung insbe- dere die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung sondere wie folgt alternativ verwendet werden: in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung). 1. Als Rabatt auf den fälligen Beitrag. Falls die Versicherung beitragsfrei gestellt wird, werden die Überschussanteile (b) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unter- danach für beitragsfreie Zusatzrenten verwendet. schiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichar- 2. Als zusätzliche Leistung (Bonusrente). Diese wird gleich- tige Versicherungen zu Bestandsgruppen zusammenge- zeitig mit der vereinbarten Leistung fällig; sie ist während fasst. Die Verteilung des Überschusses für die Versiche- des Rentenbezugs der Höhe nach garantiert und wie die rungsnehmer auf die einzelnen Bestandsgruppen orientiert vereinbarte Rente am Überschuss (siehe Buchstabe d) sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beteiligt. beigetragen haben. 3. Sie können verzinslich angesammelt werden. Den Überschuss führen wir der Rückstellung für Beitrags- 4. Sie können zum Kauf von Fondsanteilen verwendet und rückerstattung zu, soweit er nicht in Form der so genannten als Fondsvermögen geführt werden (Fondsansammlung). Direktgutschrift bereits unmittelbar den überschussberech- Bei der verzinslichen Ansammlung bzw. der Fondsansamm- tigten Versicherungen gutgeschrieben wird. Diese Rückstel- lung erfolgt die Überschusszuteilung zum Ende eines jeden lung dient dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu Versicherungsjahres. Das angesammelte Guthaben bzw. glätten. Sie darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteili- der Geldwert des Fondsvermögens wird mit der ersten gung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in Rentenzahlung, spätestens bei Beendigung der Versiche- Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde rung (Ablauf, Kündigung, Tod der versicherten Person) aus- können wir hiervon nach § 140 Abs. 1 des Versicherungs- gezahlt. aufsichtsgesetzes (VAG) abweichen, soweit die Rückstel- lung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt. Wir werden Sie jährlich über den Stand der Überschussbe- Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Abs. 1 VAG kön- teiligung informieren, sobald sich der Wert der bereits zuge- nen wir die Rückstellung im Interesse der Versicherungs- teilten Überschussanteile geändert hat. nehmer auch zur Abwendung eines drohenden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den über- (c) Beteiligung an den Bewertungsreserven schussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allge- meine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, Für Ihren Vertrag wird eine Bemessungsgröße berechnet, oder - sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer un- die widerspiegelt, in welchem Umfang Ihr Vertrag zur Bil- vorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung dung der Bewertungsreserven beigetragen hat. Ihrem Ver- der Verhältnisse angepasst werden müssen - zur Erhöhung trag wird rechnerisch der Anteil der Bewertungsreserven zu- der Deckungsrückstellung heranziehen. geordnet, der dem Anteil seiner Bemessungsgröße an der Summe der Bemessungsgrößen aller anspruchsberechtig- (c) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der ten Verträge entspricht. Bei Beendigung der Versicherung, Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalan- spätestens zum Rentenbeginn, wird Ihrem Vertrag die Hälfte lagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Beiträge sind so dieses Betrags zugeteilt; auf die andere Hälfte haben Sie kalkuliert, dass sie für die Deckung des versicherten Risikos keinen Anspruch. Der Zuteilungsbetrag wird bei Beendigung benötigt werden (vgl. § 20 Abs. 6). Für die Bildung von Ka- der Versicherung ausgezahlt bzw. bei Rentenbeginn wie lau- pitalerträgen stehen deshalb keine oder allenfalls geringfü- fende Überschüsse verwendet. gige Beträge zur Verfügung. Daher entstehen keine oder nur Auch während des Rentenbezugs werden wir Sie an den Be- geringe Bewertungsreserven. Soweit Bewertungsreserven wertungsreserven beteiligen. überhaupt entstehen, fließt ein Teil davon den Versiche- rungsnehmern gemäß § 153 Abs. 3 VVG nach dem in Abs. 2 Da die Bewertungsreserven auch kurzfristig starken Buchst. c beschriebenen Verfahren zu. Die Bewertungsre- Schwankungen bis hin zur vollständigen Auflösung unterlie- serven werden jährlich im Geschäftsbericht ausgewiesen, gen können, ist eine Prognose der Höhe der Zuteilung aus unterjährig aktualisiert und am Monatsanfang zur Verteilung den Bewertungsreserven nicht möglich. festgelegt. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven (d) Form und Verwendung der Überschussanteile während ganz oder teilweise entfällt. des Rentenbezugs (2) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili- Im Rentenbezug erhält Ihre Versicherung nach mindestens gung Ihres Vertrags einjähriger Zahlungsdauer zum Ende eines jeden Versiche- rungsjahres laufende Überschussanteile. Diese werden für (a) Ihre Versicherung erhält Anteile an den Überschüssen beitragsfreie Zusatzrenten verwendet und erhöhen so die derjenigen Bestandsgruppe, die in Ihrem Versicherungs- vereinbarte Rente. BED.SKV.0623 Seite 6 von 16 [Seite 7] (3) Höhe der Überschussbeteiligung ggf. bestätigen lassen. Ansprüche auf die uneinge- schränkte Versicherungsleistung werden frühestens nach Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein- Ablauf dieser Frist fällig. flüssen ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Einflussfaktoren sind die Entwick- § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und lung des versicherten Risikos und der Kosten sowie des Ka- welche Folgen hat ihre Verletzung? pitalmarkts. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch null Euro Vorvertragliche Anzeigepflicht betragen. (1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflich- § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? tet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gefragt ha- Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahr- schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen verein- erheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, barten, im Versicherungsschein angegebenen Versiche- den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu rungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei schließen, erheblich sind. nicht rechtzeitiger Zahlung des Einlösungsbeitrags (siehe § 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 2). Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheb- lichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertrags- § 5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus- erklärung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen. geschlossen? (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhän- ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und voll- gig davon, wie es zum Versicherungsfall gekommen ist. ständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. (2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, leisten wir jedoch (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheb- nicht, wenn die Ansprüche unmittelbar oder mittelbar verur- lichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Per- sacht sind: son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig a) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver- handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst da- such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi- von Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. cherte Person. Bei einfach und grob fahrlässig begange- nen Verstößen und allen Ordnungswidrigkeiten (z. B. im Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung Straßenverkehr) leisten wir uneingeschränkt; (4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraus- b) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf setzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat; - vom Vertrag zurücktreten, c) durch Kriegsereignisse (diese Einschränkung unserer - den Vertrag kündigen, Leistungspflicht gilt nicht, wenn der Versicherungsfall in - den Vertrag ändern oder unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit krie- - den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten gerischen Ereignissen eintritt, denen die versicherte Per- können. son während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesre- publik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht ak- Rücktritt tiv beteiligt war); d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder von (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder ver- können wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht suchte Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willens- fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Stö- die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir rung der Geistestätigkeit begangen worden sind, werden trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag - möglich- wir leisten; erweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver- oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei sicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall her- Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Um- beigeführt haben; stände geschlossen hätten. f) durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologi- schen oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungs- Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioakti- schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zu- ven, biologischen oder chemischen Stoffen, sofern mit rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender Vo- dem Einsatz oder der Freisetzung eine nicht vorherseh- raussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzei- bare Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den gepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, technischen Berechnungsgrundlagen derart verbunden der ist, dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- mehr gewährleistet ist, und dies von einem unabhängigen rungsfalles Treuhänder bestätigt wird. - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein Leistungspflicht räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis handelt, bei ursächlich war. dem nicht mehr als 1.000 Menschen unmittelbar sterben Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend oder voraussichtlich mittelbar innerhalb von fünf Jahren genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt nach dem Ereignis sterben oder dauerhaft schwere ge- worden ist. sundheitliche Beeinträchtigungen erleiden werden. Die Voraussetzungen einer uneingeschränkten Leistungs- (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, er- pflicht werden wir innerhalb von 6 Monaten seit dem Er- lischt er, ohne dass ein Rückkaufswert anfällt. Die Rückzah- eignis von einem unabhängigen Gutachter prüfen und lung der Beiträge können Sie nicht verlangen. BED.SKV.0623 Seite 7 von 16 [Seite 8] Kündigung Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beein- (8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die flusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher- Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung er- fahrlässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhal- klären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertragli- tung einer Frist von einem Monat kündigen. chen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 7 gilt ent- sprechend. (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen Leistungserweiterung und Wiederherstellung der Versi- (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungs- cherung schutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrer- heblichen Umstände geschlossen hätten. (18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Darüber hinaus verzichten wir auf unser Kündigungsrecht, Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder wiederher- wenn Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten ha- gestellt wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorge- ben. nommen wird. Die Fristen nach Absatz 16 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung des Vertrags bezüglich (10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu. Maßgabe des § 19 in einen beitragsfreien Vertrag um. Erklärungsempfänger Vertragsänderung (19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Ver- (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir tragsänderung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungs- Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten schutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrer- benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter heblichen Umstände geschlossen hätten (Absatz 5 Satz 3 als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist und Absatz 9), werden die anderen Bedingungen auf unser kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufent- Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. halt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Ver- Wir verzichten auf das Recht den Vertrag anzupassen, wenn sicherungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklä- Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten haben. rung entgegenzunehmen. (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nach- (20) Auf den Rücktritt, die Kündigung, die Vertragsanpas- dem Sie unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhal- sung oder Anfechtung des Versicherungsvertrags können ten haben, fristlos kündigen, wenn wir uns auch dritten Berechtigten gegenüber berufen. - wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder § 7 Was ist zu beachten, wenn Leistungen aus dieser - wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Versicherung verlangt werden? Umstand ausschließen. Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Meldung des Anspruchs Vertragsänderung hinweisen. (1) Ihre Anspruchstellung sollte unverzüglich - d. h. ohne Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte schuldhaftes Zögern - erfolgen, wenn die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit eingetreten ist. Auch bei späterer An- (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur zeige leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch ge- Beeinträchtigung. sonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzei- gepflichtverletzung hingewiesen haben. (2) Falls die Leistungsdauer über die Versicherungsdauer hinausgeht, können Ansprüche, die durch den Eintritt einer (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit vor Ablauf der Ver- zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Um- sicherungsdauer entstanden sind, auch nach deren Ablauf stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. geltend gemacht werden. (15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Zinslose Stundung während der Leistungsprüfung gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem (3) Wenn Sie eine Rente wegen einer Beeinträchtigung der wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns Leistungsfähigkeit beantragen, bieten wir Ihnen bis zur end- geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei gültigen Entscheidung über unsere Leistungspflicht die zins- Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange- lose Stundung der Beiträge an. ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung Stellt sich heraus, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn vorliegen, sind die gestundeten Beiträge unverzinst nachzu- für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. zahlen. Diese können Sie in Form einer einmaligen Zahlung oder in maximal 24 Monatsraten nachentrichten. Sofern Sie (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlö- es wünschen und dies tariflich möglich ist, kann der Aus- schen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur gleich auch durch eine Verrechnung mit dem vorhandenen Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf die- Deckungskapital erfolgen. Hierbei können Sie zwischen ei- ser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ab- ner Verringerung der Leistungen oder einer Erhöhung des lauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätz- Beitrags wählen. lich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. Bei festgestellter Leistungspflicht zahlen wir die über den Monat des Eintritts der Beeinträchtigung hinaus gezahlten Anfechtung Beiträge unverzinst zurück. (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere BED.SKV.0623 Seite 8 von 16 [Seite 9] Mitwirkungspflichten Untersuchungs-, Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungs- kosten). (4) Werden Leistungen aus dieser Versicherung verlangt, sind uns unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - auf (6) Sämtliche Unterlagen sind uns in deutscher Sprache oder Kosten des Ansprucherhebenden folgende Unterlagen ein- beglaubigter Übersetzung vorzulegen. zureichen: a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt des Versi- Ärztliche Empfehlungen und Maßnahmen cherungsfalles; (7) Lässt die versicherte Person operative Behandlungen, b) ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehand- die der untersuchende oder behandelnde Arzt anordnet, um ler, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln die Heilung zu fördern oder die Beeinträchtigung der Leis- oder bisher behandelt oder untersucht haben. Die Be- tungsfähigkeit zu mindern, nicht durchführen, steht dies ei- richte müssen folgende Punkte enthalten: ner Anerkennung der Leistungen dieser Versicherung nicht - Ursache des Leidens, entgegen. - Beginn des Leidens, - Art des Leidens, Die versicherte Person ist allerdings aufgrund der allgemei- - Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens, nen gesetzlichen Schadenminderungspflicht verpflichtet, zu- - wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, Art und Umfang der mutbaren ärztlichen Anweisungen Folge zu leisten. Zumut- notwendigen Pflege, bar sind dabei Maßnahmen, - wenn Demenz vorliegt, Art und Umfang der notwendi- - die gefahrlos sind, gen Beaufsichtigung sowie den Schweregrad sowie - die nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und - wenn Sie mit uns den Baustein „PSYCHE PLUS“ ver- - von denen eine wesentliche Besserung der gesundheitli- einbart haben und eine psychische Erkrankung vor- chen Beeinträchtigung zu erwarten ist. liegt, Angaben und Nachweise über die Auswirkung der psychischen Erkrankung auf die Erwerbs- bzw. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen wie z. B.: Schulfähigkeit; - die Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil- c) bei Anordnung gesetzlicher Betreuung der gerichtliche und Hilfsmitteln (z. B. Tragen von Prothesen, Verwen- Beschluss über die Anordnung der Betreuung oder der dung von Seh- und Hörhilfen), Betreuerausweis; - die Durchführung von logopädischen Maßnahmen oder d) bei Vorliegen eines vollständigen Tätigkeitsverbots nach - das Tragen von Stützstrümpfen. dem Infektionsschutzgesetz eine amtlich beglaubigte Ko- pie der Verfügung; Wenn Sie mit uns den Baustein „PSYCHE PLUS“ vereinbart e) bei Verlust der Fähigkeit des Autofahrens (PKW) beglau- haben und die Voraussetzungen für eine Leistung, wie unter bigte Kopien der amtlichen Unterlagen über den Entzug § 1 Abs. 9 bis 15 beschrieben, erfüllt sind, erbringen wir die oder die Nichterteilung der Fahrerlaubnis oder die Ab- Leistung nur, wenn sich die versicherte Person nach den Be- gabe des Führerscheins sowie Kopien der verkehrsmedi- handlungsleitlinien für die vorliegende psychische Erkran- zinischen Berichte und Gutachten; kung behandeln lässt. Hierzu gehört zum Beispiel eine Psy- f) Unterlagen über den Beruf der versicherten Person zum chotherapie oder auch die Einnahme von Medikamenten. Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und des Eintritts des Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass die Behand- Versicherungsfalls sowie über die eingetretenen Verän- lung für die versicherte Person nicht zumutbar ist. derungen; g) bei Pflegebedürftigkeit oder Autonomieverlust infolge De- § 8 Welche Unterstützung erhalten Sie von uns im menz zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Leistungsfall? Einrichtung, die die versicherte Person pflegt oder beauf- Wir unterstützen Sie gerne im Leistungsfall bei Fragen sichtigt. Aus dieser Bescheinigung müssen Art und Um- - zur Beantragung von Leistungen, fang der Pflege oder der Notwendigkeit der Beaufsichti- - zum Verfahren der Leistungsprüfung, gung hervorgehen. - zum Umfang der Leistungen, Darüber hinaus können wir verlangen, dass uns die Auskunft - zum Nachweis des Versicherungsfalles sowie nach § 22 vorgelegt wird. - zu den beizubringenden Unterlagen. Gerne können Sie uns hierzu auch anrufen. Alle erforderli- Weitere Untersuchungen und Nachweise chen Formulare, mit denen Sie Leistungen beantragen kön- nen, erhalten Sie direkt von uns. (5) Wir können außerdem weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte unabhängige Ärzte sowie not- § 9 Wann geben wir eine Erklärung über unsere wendige Nachweise verlangen, insbesondere zusätzliche Leistungspflicht ab? Auskünfte und Aufklärungen auch über den Gesundheitszu- stand der versicherten Person vor oder nach Ihrer Vertrags- (1) Während der Prüfung werden wir Sie regelmäßig, in Ab- erklärung. ständen von maximal drei Wochen, über den Sachstand in- formieren und fehlende Unterlagen unverzüglich anfordern. Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung er- verlangen, dass die erforderlichen medizinischen Untersu- forderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von fünf Ar- chungen in Deutschland durchgeführt werden. beitstagen in Textform, ob und in welchem Umfang wir eine Hat die versicherte Person ihren Wohnsitz in einem Mit- Leistungspflicht anerkennen. gliedsstaat der Europäischen Union, dem Vereinigten König- reich, in Island, Norwegen, der Schweiz, USA oder Kanada, (2) Wir verzichten auf das Recht gemäß § 173 Abs. 2 VVG, prüfen wir auf Ihren Wunsch hin, ob dort eine qualitativ ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis auszusprechen. gleichwertige Untersuchung möglich und eine Reise ver- (3) Wenn derjenige, der den Anspruch auf die Leistungen meidbar ist. geltend macht, mit unserer Leistungsentscheidung nicht ein- Wir übernehmen alle notwendigen Kosten, die im Zusam- verstanden ist, hat er die Möglichkeit, dagegen rechtlich vor- menhang mit diesen Untersuchungen entstehen (z. B. zugehen. Beachten Sie bitte hierbei, wie bei allen Ansprü- chen aus dem Versicherungsvertrag, dass diese in drei BED.SKV.0623 Seite 9 von 16 [Seite 10] Jahren verjähren. Es gelten die zivilrechtlichen Verjährungs- widerrufliche Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von regeln der §§ 194 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ihnen Benannten aufgehoben werden. § 10 Wer erhält die Leistungen? (4) Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen Bezugsrechts (vgl. Absatz 1) sind uns gegenüber nur und (1) Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtig- wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre ten in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) angezeigt worden Erben, falls Sie uns keine andere Person benannt haben, die sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie; es kön- bei Eintritt des Versicherungsfalles die Ansprüche aus dem nen aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits vor- Versicherungsvertrag erwerben soll (Bezugsberechtigter). her Verfügungen vorgenommen haben. Bis zum Eintritt des Versicherungsfalles können Sie das Be- zugsrecht jederzeit widerrufen. Das Gleiche gilt für die Abtretung und Verpfändung von An- sprüchen aus dem Versicherungsvertrag, soweit derartige (2) Wenn Sie nicht selbst die versicherte Person dieser Ver- Verfügungen überhaupt rechtlich möglich sind. sicherung sind, kann die Versicherung der Versicherung- steuerpflicht unterliegen. (5) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsbe- Damit auf die Beiträge Ihrer Versicherung keine Versiche- rechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder rungsteuer anfällt, gilt für die Benennung des Bezugsberech- außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der tigten Folgendes: Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr. Sie können als Bezugsberechtigten nur die versicherte Per- son oder einen Angehörigen der versicherten Person benen- § 11 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? nen. (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform Wer zu den Angehörigen der versicherten Person gehört, ist (z. B. Brief, Fax, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als in § 15 Abgabenordnung und § 7 Pflegezeitgesetz geregelt. Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Zum Stand 01.06.2023 gehören hierzu folgende Personen: Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. - Ehegatten und Lebenspartner, auch dann, wenn die die (2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt an- Angehörigenstellung begründende Ehe oder Lebens- sehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbe- partnerschaft nicht mehr besteht, sondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können - Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschafts- aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Be- ähnlichen Gemeinschaft, rechtigung nachweist. - Verlobte, - Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, auch § 12 Was gilt für die Nachprüfung unserer Leistungs- dann, wenn die die Angehörigenstellung begründende pflicht? Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, sowie Adoptivkinder, Nachprüfung - Kinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder des Ehepartners oder Lebenspartners, (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs- - Geschwister, pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Leistungs- - Nichten und Neffen, voraussetzungen nachzuprüfen; dies gilt nicht für Einmal- - Schwäger und Schwägerinnen, auch dann, wenn die die leistungen. Angehörigenstellung begründende Ehe oder Lebens- partnerschaft nicht mehr besteht, (2) Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit - Onkel und Tanten, sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende - Pflegeeltern und Pflegekinder, auch dann, wenn die Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, die Perso- beauftragende unabhängige Ärzte verlangen. nen aber weiterhin, wie Eltern und Kind miteinander ver- (3) Die Erteilung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bunden sind. (siehe § 1 Abs. 5 Buchst. x) und der Wegfall der Betreuung Benennen Sie eine Person, die nicht zum oben genannten (siehe § 1 Abs. 5 Buchst. t) sind uns unverzüglich anzuzei- Personenkreis gehört, ist die Benennung des Bezugsbe- gen. rechtigten unwirksam. In diesem Fall erbringen wir die Leis- Einstellung der Leistungen tung an die versicherte Person oder an ihre gesetzlichen Er- ben. (4) Ist die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit weggefal- len, endet unsere Leistungsverpflichtung; entsprechend be- Sollte sich die Eigenschaft des Bezugsberechtigten als An- ginnt Ihre Beitragszahlungspflicht wieder, sofern die verein- gehöriger während der Laufzeit ändern, wie zum Beispiel bei barte Beitragszahlungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Auflösung einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eines Ver- löbnisses, wird das Bezugsrecht unwirksam und es gelten Die Einstellung unserer Leistungen und den Wiederbeginn die oben genannten Regelungen. der Beitragszahlungspflicht legen wir Ihnen in Textform dar und teilen sie dem Anspruchsberechtigten in Textform mit. Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht, wenn Die Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des die Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvor- dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen sorge abgeschlossen wurde. wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss ggf. auch die Beitrags- (3) Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugs- zahlung wieder aufgenommen werden. berechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Vorübergehende Besserung Versicherungsvertrag erwerben soll. Wir werden Ihnen schriftlich bestätigen, dass der Widerruf des Bezugsrechts (5) Bei der Frage nach einer Beeinträchtigung der Leistungs- ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zuge- fähigkeit bleiben vorübergehende akute Erkrankungen oder gangen ist, kann das bis zu diesem Zeitpunkt noch vorübergehende Besserungen unberücksichtigt. Eine BED.SKV.0623 Seite 10 von 16 [Seite 11] Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorüberge- l) Abschluss einer beruflichen Qualifikation für in einem hend, wenn sie nach 3 Monaten noch anhält. Kammerberuf selbstständig Tätige wie zum Beispiel Fachanwalt, Wirtschaftsprüfer, § 13 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich- m) Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttoeinkom- ten im Anspruchsfall oder bei Nachprüfung unserer mens um mindestens 10 % aufgrund eines Karriere- Leistungspflicht? sprungs wie zum Beispiel Beförderung, Gehaltserhöhung oder Wechsel des Arbeitgebers, Solange eine Mitwirkungspflicht im Anspruchsfall (§ 7) oder n) Wechsel in die volle berufliche Selbstständigkeit oder bei Nachprüfung unserer Leistungspflicht (§ 12) von Ihnen, o) Einkommenssprung bei Selbstständigen. Dieser liegt vor, der versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden wenn der durchschnittliche Gewinn vor Steuern der letz- vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung ten drei Jahre um mindestens 30 % höher ist als der zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mit- durchschnittliche Gewinn des davorliegenden Dreijahres- wirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem zeitraums. der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Die Versorgungssituation der versicherten Person verändert Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt ha- sich durch: ben. Die Ansprüche aus der Versicherung bleiben jedoch in- p) Ausscheiden aus der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die wenn die versicherte Person zum Beispiel als Handwer- Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. ker die Mindestpflichtversicherungszeit erfüllt, q) erstmalige Überschreitung der Beitragsbemessungs- Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedin- die versicherte Person in der gesetzlichen Rentenversi- gungen zur Leistung verpflichtet. cherung oder in einem berufsständischen Versorgungs- Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, werk versichert ist, oder wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf r) Reduzierung oder Wegfall der Absicherung gegen Be- diese Rechtsfolge hingewiesen haben. rufsunfähigkeit aus einer arbeitgeberfinanzierten betrieb- lichen Altersversorgung oder einem berufsständischen § 14 Welche Bedeutung hat die Nachversicherungsga- Versorgungswerk, in dem die versicherte Person auf- rantie? grund einer Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist. Individuelle Nachversicherungsgarantie Weitere Regelungen (1) Haben Sie mit uns die Individuelle Nachversicherungs- (3) Für die Erhöhungen gelten folgende Grenzen: garantie vereinbart, können Sie innerhalb der ersten fünf - Die neue Rente muss mindestens um 50 Euro monatlich Versicherungsjahre die vereinbarte Rente entsprechend der höher sein als die vor der Erhöhung vereinbarte Rente. Einkommensentwicklung der versicherten Person ohne er- - Für jedes Ereignis im Rahmen der Ereignisabhängigen neute Gesundheitsprüfung bis auf den vereinbarten Betrag Nachversicherungsgarantie gemäß Absatz 2 darf die Er- anheben. höhung für alle der bei uns bestehenden Berufsunfähig- Zur Ausübung der Individuellen Nachversicherungsgarantie keits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversi- sind uns aktuelle Einkommensbestätigungen einzureichen. cherungen in der Summe 500 Euro Monatsrente nicht überschreiten. Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie - Durch Erhöhungen im Rahmen der Ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie gemäß Absatz 2 darf die ins- (2) Sie haben das Recht, die vereinbarte Leistung während gesamt bei uns vereinbarte Berufsunfähigkeits-, Erwerbs- der Beitragszahlungsdauer bei nachstehenden Ereignissen unfähigkeits- und Grundfähigkeitsrente 2.500 Euro mo- ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. natlich nicht übersteigen. Die persönliche Situation der versicherten Person verändert - Die gesamte Anwartschaft auf Berufsunfähigkeits-, Er- sich durch: werbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrente einschließ- a) Heirat, lich anderweitig bestehender privater und betrieblicher b) Geburt eines Kindes, Anwartschaften darf nach der Erhöhung nicht mehr als c) Adoption eines Kindes, 60 % des regelmäßigen jährlichen Bruttoeinkommens be- d) Eintritt der Volljährigkeit, tragen. e) Scheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebens- (4) Eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist nur partnerschaft, möglich, wenn bisher weder ein Versicherungsfall im Rah- f) Tod des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebens- men einer Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder partners oder Grundfähigkeitsversicherung eingetreten ist noch Leistun- g) Erwerb und Finanzierung einer Immobilie mit einem Fi- gen aus einer dieser Versicherungen beantragt wurden. nanzierungsbetrag von mindestens 50.000 Euro. Ohne erneute Gesundheitsprüfung bedeutet sowohl hier als Die berufliche Situation der versicherten Person verändert auch an anderen Stellen innerhalb dieser Bedingungen, sich durch: dass wir außerdem auch keine Fragen h) Erstmaligen Beginn einer Ausbildung oder eines Studi- - zu Größe und Gewicht, ums, - zum Rauchverhalten, i) Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums, - zu riskanten Hobbies oder j) Abschluss einer beruflichen Qualifikation wie zum Bei- - zu Auslandsaufenthalten spiel Meisterbrief, der versicherten Person stellen. k) Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung wie zum Beispiel Facharztausbildung, Promotion, Master, so- (5) Die Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie ge- fern die versicherte Person eine der Weiterqualifizierung mäß Absatz 2 erlischt, wenn die versicherte Person das entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt, 50. Lebensjahr vollendet. BED.SKV.0623 Seite 11 von 16 [Seite 12] (6) Sie müssen die Ereignisabhängige Nachversicherungs- Versicherungs- und Leistungsdauer dieser Versicherung garantie gemäß Absatz 2 innerhalb von 12 Monaten nach ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern. Eintritt des Ereignisses ausüben. Die Verlängerung ist dabei (7) Wir können für das Vorliegen der jeweiligen Vorausset- - maximal um die Zeitspanne, um die sich die Regelalters- zungen aus Absatz 2 sowie für die Einhaltung der Obergren- grenze für die versicherte Person verschiebt, und zen aus Absatz 3 geeignete Nachweise (insbesondere Ein- - maximal bis zur neuen Regelaltersgrenze, die für die ver- kommensnachweise) verlangen. sicherte Person gilt, möglich. (8) Für die Erhöhungen gelten die zum Nachversicherungs- zeitpunkt gültigen Tarife und Versicherungsbedingungen. Ist die versicherte Person anspruchsberechtigtes Mitglied in Der Beitrag richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Tarif einem berufsständischen Versorgungswerk, gilt Entspre- und der Risikoeinstufung (insbesondere Risikozuschläge chendes, wenn die dort geltende Regelaltersgrenze erhöht und Leistungsausschlüsse) des zuletzt abgeschlossenen wird. Vertrags. Die Anpassung erfolgt im bestehenden Vertrag mit den be- War die versicherte Person bei Vertragsabschluss Schüler, stehenden Rechnungsgrundlagen. Durch den verlängerten ist außerdem die zum Nachversicherungszeitpunkt ausge- Versicherungsschutz erhöht sich Ihr Beitrag. Die Risikoein- übte berufliche Tätigkeit maßgebend. stufung (insbesondere Risikozuschläge und Leistungsaus- schlüsse) des bestehenden Vertrags bleibt unverändert. (9) Sofern die Überschüsse für eine Bonusrente verwendet werden und diese Bonusrente durch eine Verminderung der Fristen und Voraussetzungen Überschussanteile sinkt, haben Sie innerhalb von 6 Mona- ten das Recht, die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung (2) Dieses Recht können Sie innerhalb von 12 Monaten bis zu der vor der Überschusssenkung gültigen Höhe aufzu- nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung zur Erhö- stocken, sofern noch kein Versicherungsfall eingetreten ist hung der Regelaltersgrenze in Textform (z. B. Brief, Fax, E- und noch keine Leistungen wegen Beeinträchtigung der Mail) ausüben. Leistungsfähigkeit beantragt wurden. (3) Dieses Recht besteht nicht, wenn Späterer Einschluss und Wiedereinschluss von planmä- - die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungs- ßigen Erhöhungen dauer vor der Vollendung des 60. Lebensjahrs der versi- cherten Person endet, (10) Sie haben das Recht, ohne erneute Gesundheitsprü- - die verbleibende Versicherungsdauer des Vertrags zum fung die Dynamikform I gemäß unseren „Besonderen Bedin- Zeitpunkt der Verlängerung weniger als 10 Jahre beträgt, gungen für die Lebensversicherung mit planmäßiger Erhö- - der Vertrag beitragsfrei ist, hung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesund- - die versicherte Person bereits Leistungen aus einer Be- heitsprüfung“ einzuschließen. rufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähig- keitsversicherung erhalten hat oder Sie können außerdem die Dynamikform I oder Q ohne er- - Leistungen aus einer dieser Versicherungen beantragt neute Gesundheitsprüfung wieder einschließen, sofern die wurden. jeweilige Dynamikform bei Abschluss des Vertrags verein- bart wurde und das Recht auf weitere Erhöhungen erloschen § 16 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beach- ist, weil Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhö- ten? hungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben. Für den Wiedereinschluss der Dynamikform Q gilt der ursprünglich Beitragszahlung vereinbarte Erhöhungssatz. (1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Das Recht auf (Wieder-)Einschluss besteht nur, wenn fol- Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- gende Voraussetzungen erfüllt sind: oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichten. Die Ver- - Die versicherte Person hat das 50. Lebensjahr noch nicht sicherungsperiode umfasst ein Jahr, bei unterjähriger Bei- vollendet. tragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, - Die gesamte Anwartschaft auf Berufsunfähigkeits-, Er- ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. werbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrente einschließ- (2) Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich lich anderweitig bestehender privater und betrieblicher nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor Anwartschaften beträgt zum Zeitpunkt des (Wieder-)Ein- dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein ange- schlusses nicht mehr als 60 % des regelmäßigen jährli- gebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge chen Bruttoeinkommens. (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versi- Die Rechnungsgrundlagen des ursprünglichen Vertrags cherungsperiode fällig. werden durch den (Wieder-)Einschluss nicht berührt. Für die Erhöhung findet der Abschnitt „Wonach errechnen sich die (3) Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, erhöhten Versicherungsleistungen und Beiträge?“ der „Be- wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag sonderen Bedingungen für die Lebensversicherung mit plan- bei uns eingeht. Ist die Einziehung des Beitrags von einem mäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne er- Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der neute Gesundheitsprüfung“ entsprechend Anwendung. Beitrag zu dem in Absatz 2 genannten Termin eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wi- § 15 Welche Bedeutung hat die Verlängerungsgarantie dersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschul- bei Erhöhung der Regelaltersgrenze? den von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch Verlängerungsgarantie dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu (1) Wenn die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Renten- vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen versicherung erhöht wird, haben Sie das Recht, die BED.SKV.0623 Seite 12 von 16 [Seite 13] werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außer- durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangen. halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. (2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungs- (4) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr falles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflich- und Ihre Kosten. tet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs- (5) Bei Fälligkeit der Leistungen werden wir etwaige Bei- schein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. tragsrückstände verrechnen. Unsere Leistungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachge- wiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten ha- Stundung/Teilstundung ben. (6) Sie können mit uns vereinbaren, dass die Beiträge unter Folgebeitrag Beibehaltung des Versicherungsschutzes für maximal 24 Monate ganz oder teilweise gestundet werden. Voraus- (3) Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie setzung hierfür ist, dass aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig - der Vertrag seit mindestens drei Jahren besteht, gezahlt worden ist oder nicht eingezogen werden konnte, er- - seit der letzten Stundung mindestens ein Jahr vergangen halten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Text- ist und form. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindes- - kein Beitragsrückstand besteht. tens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht in- Eine Beitragsstundung in den letzten fünf Versicherungsjah- nerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermindert sich Ihr ren ist ausgeschlossen. Insgesamt ist eine Stundung der Versicherungsschutz. Auf die Rechtsfolgen werden wir Sie Beiträge während der gesamten Vertragsdauer bis zu in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. 24 Monaten möglich. Für die Stundung der Beiträge erheben wir Zinsen. Die Höhe der Stundungszinsen richtet sich nach § 18 Was gilt bei erhöhtem Leistungsbedarf? unseren zu Beginn der Stundung gültigen Zinssätzen. Nach Ablauf des Stundungszeitraums sind die gestundeten (1) Wir sind nach § 163 VVG zu einer Neufestsetzung der Beiträge und ggf. nicht gezahlten Stundungszinsen in einem vereinbarten Prämie berechtigt, wenn Betrag oder auf Wunsch in bis zu 24 Monatsraten nachzu- 1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und zahlen. Sofern Sie es wünschen und dies tariflich möglich nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundla- ist, kann der Ausgleich auch durch eine Verrechnung mit gen der vereinbarten Prämie geändert hat, dem vorhandenen Deckungskapital erfolgen. Hierbei kön- 2. die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu nen Sie zwischen einer Verringerung der Leistungen oder festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, um einer Erhöhung des Beitrags wählen. die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen zu gewährleis- ten, und Im Falle der Stundung während einer Elternzeit, Arbeitslo- 3. ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen sigkeit oder Kurzarbeit erheben wir keine Zinsen. Der maxi- und die Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 überprüft male Stundungszeitraum während einer Elternzeit beträgt und bestätigt hat. 36 Monate. Eine Neufestsetzung der Prämie ist insoweit ausgeschlos- Aussetzung sen, als die Leistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neu- kalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein ordentli- (7) Sie können mit uns vereinbaren, dass die Beitragszah- cher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand lung für maximal ein Jahr unter Wegfall des Versicherungs- der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulati- schutzes ausgesetzt wird. Nach Ablauf der Aussetzungsfrist onsgrundlagen hätte erkennen müssen. leben die Beitragszahlungspflicht und der Versicherungs- schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder auf. Auf- (2) Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass anstelle grund des dann höheren Alters ist nach der Aussetzungsfrist einer Erhöhung der Prämie nach Absatz 1 die Leistungen in der Regel ein höherer Beitrag zu zahlen. entsprechend herabgesetzt werden. Während der Aussetzung finden evtl. vereinbarte planmä- ßige Erhöhungen von Beitrag und Leistung nicht statt. (3) Bei beitragsfreien Versicherungen - allerdings nicht wäh- rend einer Rentenzahlung - sind wir entsprechend den Vo- Beitragsurlaub raussetzungen des Absatzes 1 dazu berechtigt, die Leistung zu senken. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall das (8) Sie können mit uns vereinbaren, dass eine Verrechnung Recht, die Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung durch der fälligen Beiträge mit dem vorhandenen Überschussgut- eine Zuzahlung auf den Wert vor der Anpassung anzuhe- haben oder dem Fondsguthaben erfolgt. Dies ist nur mög- ben. lich, wenn die Überschüsse verzinslich angesammelt oder zum Kauf von Fondsanteilen verwendet werden (siehe § 3 (4) Wir werden Ihnen die Neufestsetzung der Prämie und die Abs. 2 Buchst. b, Nr. 3 und 4). Herabsetzung der Leistung mitteilen und dabei die maßgeb- Der Versicherungsschutz bleibt in diesem Fall in vollem Um- lichen Gründe für die Änderung darstellen. Zu Beginn des fang bestehen. zweiten, auf die Mitteilung folgenden Monats werden die Än- derungen wirksam. § 17 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht- zeitig zahlen? (5) Ist eine Bestimmung in diesen Versicherungsbedingun- gen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch be- Erstbeitrag standskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt wor- den, können wir sie durch eine neue Regelung ersetzen, (1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Ver- wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung sicherungsvertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der In- nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung teressen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam, Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung BED.SKV.0623 Seite 13 von 16 [Seite 14] wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Der verbleibende Beitragsteil wird zunächst für die Til- Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. gung der Abschlusskosten verwendet und danach ange- spart. (6) Die neue Regelung nach Absatz 5 wird zwei Wochen, nachdem wir Ihnen die neue Regelung und die hierfür maß- Dieses angesparte Kapital wird zur Deckung der höheren geblichen Gründe mitgeteilt haben, Vertragsbestandteil. Risikobeiträge am Ende der Vertragslaufzeit verwendet. Ihr Beitrag ist so bemessen, dass bei Vertragsablauf die § 19 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen angesparten Beitragsteile vollständig aufgebraucht sind. oder kündigen? Zur Bildung von beitragsfreien Leistungen steht nur die- ses zwischenzeitlich angesparte Kapital zur Verfügung. Kündigung 2. Die mit dem Abschluss Ihrer Versicherung entstehenden (1) Sie können Ihren Vertrag Kosten werden pauschal bei der Tarifkalkulation berück- - bei beitragspflichtigen Versicherungen jederzeit zum sichtigt. Ein Teil dieser Kosten wird gemäß § 20 Abs. 4 Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 16 zunächst getilgt, bevor Beitragsteile angespart werden, Abs. 1 Satz 2), die gemäß Ziffer 1 für die Bildung einer beitragsfreien - bei beitragsfreien Versicherungen zu jedem Monatsende Leistung zur Verfügung stehen. in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen. 3. Sofern während der Vertragslaufzeit Kapital gemäß Zif- fer 1 und 2 angespart wurde und zur Bildung einer bei- (2) Mit der Kündigung erlischt die Versicherung, ohne dass tragsfreien Leistung zur Verfügung steht, kann dieses ein Rückkaufswert fällig wird. Ansprüche aus der Versiche- durch den in Absatz 3 beschriebenen Abzug vollständig rung auf Grund bereits vor der Kündigung eingetretener Ver- oder zum größten Teil aufgebraucht werden. sicherungsfälle bleiben unberührt. Eine Beitragsfreistellung ist daher in der Regel mit dem Ver- Beitragsfreistellung lust oder einer erheblichen Verminderung Ihres Versiche- rungsschutzes verbunden. (3) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie un- Ob und in welcher Höhe beitragsfreie Leistungen vorhanden ter Beachtung der dort genannten Termine und Fristen ver- sind, können Sie für jedes Jahr der Versicherungsdauer Ih- langen, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. rem Versicherungsschein entnehmen. Sofern aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags- freien Leistung Kapital zur Verfügung steht, ziehen wir davon (6) Ansprüche aus der Versicherung auf Grund bereits vor evtl. rückständige Beiträge ab und vermindern es um einen Beitragsfreistellung eingetretener Versicherungsfälle blei- Abzug in Höhe von 8 % der vereinbarten, jährlichen Rente. ben unberührt. Verbleibt ein Restbetrag, bilden wir daraus nach den aner- kannten Regeln der Versicherungsmathematik eine bei- Wiederherstellung nach der Beitragsfreistellung tragsfreie Rente, sofern der Mindestbetrag gemäß Absatz 4 (7) Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei gestellt haben und erreicht wird. dieser nicht in Folge der Beitragsfreistellung erloschen ist, Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im können Sie diesen innerhalb von sechs Monaten ab dem Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für an- Termin, zu dem die Beitragsfreistellung wirksam wurde, gemessen, weil mit ihm u. a. die Veränderung der Risikolage ohne erneute Gesundheitsprüfung wiederherstellen. des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen Ab dem 7. bis zum 36. Monat ab diesem Termin ist die Wie- wird. Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes derherstellung von einer erneuten Gesundheitsprüfung ab- Risikokapital vorgenommen. Wenn Sie uns nachweisen, hängig. dass der aufgrund Ihrer Kündigung von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entspre- Die Wiederherstellung setzt voraus, dass der Versiche- chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der rungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Bei- Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. tragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt. (4) Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht Der Vertrag wird mit dem Beitrag wiederhergestellt, der vor beantragt und erreicht die nach Absatz 3 zu berechnende der Beitragsfreistellung vereinbart war. Der Versicherungs- beitragsfreie Rente den Mindestbetrag von 25 Euro monat- schutz ist aufgrund der seit der Beitragsfreistellung nicht ge- lich nicht, wird der gemäß Absatz 3 Satz 3 verbleibende zahlten Beiträge geringer. Restbetrag ausgezahlt und die Versicherung erlischt. Sie können den Vertrag auch mit dem Versicherungsschutz, Wichtiger Hinweis zur Höhe der beitragsfreien Rente wie er vor der Beitragsfreistellung bestanden hat, wiederher- stellen. In diesem Fall wird der zu zahlende Beitrag ab der (5) Bei der Existenz-Versicherung ist keine oder eine - ge- Wiederherstellung entsprechend erhöht. messen an der vereinbarten Leistung - geringe beitragsfreie Leistung vorhanden. Dies hat drei Gründe: Nach Ablauf von 36 Monaten kann der Versicherungsschutz 1. Eine Existenz-Versicherung bezweckt nicht die Bildung nur durch den Abschluss eines neuen Vertrags wiederher- eines bestimmten Kapitals, das bei Ablauf der Versiche- gestellt werden. Aufgrund des dann höheren Alters und evtl. rungsdauer ausgezahlt wird. Wir verwenden Ihre Beiträge schlechteren Gesundheitszustandes der versicherten Per- nur zur Deckung der Leistungen im Versicherungsfall (Ri- son ist dies evtl. nur zu deutlich höheren Beiträgen oder gar sikobeitrag) und der Abschluss- und Verwaltungskosten. nicht mehr möglich. Der Risikobeitrag ist aufgrund des steigenden Alters der Herabsetzung des Beitrags versicherten Person zu Vertragsbeginn geringer als in den letzten Vertragsjahren. Wir haben die Beiträge so kal- (8) Anstelle der Umwandlung in eine beitragsfreie Versiche- kuliert, dass sie während der gesamten Beitragszah- rung können Sie die Höhe der Beiträge reduzieren. Dabei lungsdauer konstant bleiben. Daher werden sie zu Beginn gelten die in Absatz 1 genannten Termine. nicht vollständig durch den Risiko- und Verwaltungskos- tenanteil aufgebraucht. BED.SKV.0623 Seite 14 von 16 [Seite 15] (9) Im Falle einer Reduzierung der Beiträge werden die Leis- (8) Die Verwaltungskosten werden über die gesamte Ver- tungen herabgesetzt. Ihre Höhe wird nach den anerkannten tragslaufzeit verteilt. Ihre Höhe kann für jedes Jahr der Ver- Regeln der Versicherungsmathematik errechnet. Die Herab- tragslaufzeit unterschiedlich sein. setzung des Beitrags ist nur möglich, wenn - die verbleibende Rente 50 Euro monatlich nicht unter- Höhe der Kosten schreitet und (9) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs- - der verbleibende Jahresbeitrag 150 Euro nicht unter- kosten sowie der einkalkulierten Verwaltungskosten können schreitet. Sie für jedes Jahr der Vertragslaufzeit dem Kundeninforma- Beitragsrückzahlung tionsblatt entnehmen. (10) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlan- Anlassbezogene Kosten gen. (10) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen § 20 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, kön- nen wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in um Abschluss- und Vertriebskosten (Absätze 2 bis 6), Ver- Rechnung stellen. Dies gilt bei waltungskosten (Absätze 7 und 8) und anlassbezogene - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins, Kosten (Absätze 10 und 11). Die Abschluss- und Vertriebs- - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei- kosten sowie die Verwaltungskosten haben wir in den Bei- trägen, trag einkalkuliert. Sie müssen von Ihnen daher nicht geson- - Verzug mit Beiträgen, dert gezahlt werden. Die anlassbezogenen Kosten sind von - Rücklastschriften, Ihnen zusätzlich zum Beitrag zu entrichten. - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht ver- traglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden, Abschluss- und Vertriebskosten - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen, - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Än- (2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe- derung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 21 Abs. 1). sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsver- Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn mittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebs- dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig kosten z. B. die Kosten für Antragsprüfung und Ausfertigung ist. der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusam- menhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbe- (11) Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem pauschalen aufwendungen. Abgeltungsbetrag zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der (3) Die Abschluss- und Vertriebskosten haben wir in die Bei- Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt träge der ersten maximal acht Jahre der Beitragszahlungs- bzw. vermindert sich der Abgeltungsbetrag. dauer einkalkuliert. § 21 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres (4) Auf einen Teil dieser Abschluss- und Vertriebskosten - Namens? maximal 2,5 % der Beitragssumme (das ist die Summe der während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge) - (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns un- wenden wir das Verrechnungsverfahren nach § 4 der De- verzüglich mitteilen. Andernfalls können für Sie Nachteile ckungsrückstellungsverordnung an. Das heißt, dass wir die entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung ersten Beiträge zur Tilgung dieses Teils der Abschluss- und mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An- Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für die schrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung Teile der ersten Beiträge, die für Leistungen im Versiche- drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes rungsfall, für Verwaltungskosten gemäß den Absätzen 7 und als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung 8 und - aufgrund von gesetzlichen Regelungen - für die Bil- in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbliche dung einer Deckungsrückstellung bestimmt sind. Niederlassung verlegt haben. (5) Ist die Beitragszahlungsdauer länger als 5 Jahre, sind - (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend. soweit vorhanden - in die Beiträge der Jahre sechs bis acht in der Regel weitere Abschlusskosten einkalkuliert. Für je- § 22 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? des dieser Jahre sind die einkalkulierten Abschlusskosten auf 0,5 % der Beitragssumme begrenzt. (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhe- bung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informa- (6) Das beschriebene Verrechnungsverfahren trägt mit dazu tionen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen bei, dass in der Regel keine beitragsfreie Leistung vorhan- Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und den ist. Ob und in welcher Höhe beitragsfreie Leistungen Unterlagen vorhanden sind, können Sie für jedes Jahr der Versiche- - bei Vertragsabschluss, rungsdauer Ihrem Versicherungsschein entnehmen. - bei Änderung nach Vertragsabschluss oder Weitere Informationen zu den beitragsfreien Versicherungs- - auf Nachfrage leistungen finden Sie in § 19 Abs. 5. unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - zur Verfü- gung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, so- Verwaltungskosten weit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Ver- trag haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeb- (7) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende lich ist. Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Ver- trag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personalaufwen- (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind dungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erfor- beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung derlich sind. - Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, BED.SKV.0623 Seite 15 von 16 [Seite 16] - der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online Rechte an Ihrem Vertrag haben, und (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen - der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an maßgebend sein können. die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ver- Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländi- sicherungsombudsmann weitergeleitet. sche(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort und der Wohnsitz. Versicherungsaufsicht (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und (4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder tre- Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, ten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Ver- auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht pflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland be- sicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: steht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Ab- Sektor Versicherungsaufsicht sätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung Graurheindorfer Straße 108 nicht zahlen. Dies gilt so lange, bis Sie uns die für die Erfül- 53117 Bonn lung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informatio- E-Mail: poststelle@bafin.de nen zur Verfügung gestellt haben. Internet: www.bafin.de § 23 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist dung? und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. (1) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Rechtsweg Deutschland Anwendung. (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu (2) Für das Vertragsverhältnis gilt auch die Satzung der beschreiten. VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G., die Sie auf unserer Internetseite finden können. (6) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Ver- § 24 Was können Sie bei Meinungsverschiedenheiten trag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das tun? Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ih- (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind ren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen ins- Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zustän- besondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten of- dig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung fen. haben. Versicherungsombudsmann (7) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om- Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person Sie wie folgt: sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 (8) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnli- 10006 Berlin chen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unse- Internet: www.versicherungsombudsmann.de ren Sitz haben. § 25 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun- Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige gen? und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungs- stelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsver- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags - gleich aus fahren teilzunehmen. welchem Grund - unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. BED.SKV.0623 Seite 16 von 16
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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