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Versicherungsmakler / Grundfähigkeitsversicherung / Bedingungsarchiv

Württembergische Grundfähigkeitsversicherung: die Bedingungen im Volltext

Schlanke Grundfähigkeitsrente für Sehen, Hören, Sprechen, Hände, Stehen, Gehen und Treppensteigen sowie Tätigkeitsverbot, weltweit, Prognose sechs Monate, Entscheidung binnen 10 Arbeitstagen.

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Grundlagen und Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grundfähigkeitsrente (monatliche Rente bei Verlust einer Grundfähigkeit)ja„Wir zahlen die versicherte Grundfähigkeitsrente. Die Rente wird jeweils zu Beginn eines Monats fällig und gezahlt.“§ 1 Abs. 1, Seite 2
Kapitalleistung statt oder zusätzlich zur Rentenicht geregelt
Leistung schon bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeitja„Verliert die versicherte Person während der Versicherungsdauer eine versicherte Grundfähigkeit (siehe § 2), erbringen wir folgende Leistungen“§ 1 Abs. 1, Seite 2
Prognosezeitraum (voraussichtliche Dauer des Verlusts, üblich sechs Monate)ja„Der Verlust besteht voraussichtlich für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder bestand seit“§ 2 Abs. 1, Seite 2
Rückwirkende Leistung ab Beginn des Verlusts, wenn der Zeitraum tatsächlich erreicht istja„Das bedeutet, dass wir für den nachgewiesenen Zeitraum des Verlustes auch rückwirkend leisten.“§ 4 Abs. 1, Seite 4
Leistungsdauer (bis Vertragsende, eigene Leistungsdauer oder lebenslang)ja„Diese Leistungen erbringen wir, solange der Verlust einer Grundfähigkeit nach § 2 vorliegt, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer.“§ 1 Abs. 1, Seite 2
Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugsja„Sie müssen für diesen Vertrag keine Beiträge mehr zahlen.“§ 1 Abs. 1, Seite 2
Mindesteintrittsalter (Abschluss für Kinder und Schüler)nicht geregelt
Höchsteintrittsalternicht geregelt
Höchstes Endalter der Versicherungsdauernicht geregelt
Geltungsbereich weltweit, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Auslandja„Sie haben weltweit Versicherungsschutz, sowohl im Beruf als auch in der Freizeit.“§ 1 Abs. 2, Seite 2
Leistung unabhängig vom Beruf (keine Prüfung der beruflichen Tätigkeit)ja„Sie müssen uns nicht informieren, wenn sich nach Vertragsabschluss bei der versicherten Person gefahrerhebliche Umstände ändern. Dies sind zum Beispiel die berufliche Tätigkeit, Hobbys oder der Raucherstatus.“§ 1 Abs. 2, Seite 2

Körperliche Grundfähigkeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sehenja„beträgt das Restsehvermögen höchstens 5 % oder“§ 2 Abs. 3 a), Seite 3
Hörenja„Das bessere Ohr der versicherten Person weist im Bereich des gesprochenen Wortes (1.000 bis 3.000 Hertz) einen Hörverlust von mindestens 60 Dezibel auf.“§ 2 Abs. 3 b), Seite 3
Sprechenja„Die versicherte Person ist nicht in der Lage, sich gegenüber einer unabhängigen Person mit gemeinsamer Sprachbasis in Worten verständlich zu machen.“§ 2 Abs. 3 c), Seite 3
Gebrauch der Hände (Greifen, Feinmotorik)ja„mit einer der beiden Hände eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss zu schließen und wieder aufzudrehen“§ 2 Abs. 3 d), Seite 3
Gebrauch der Arme (Heben über Kopf, Arm ausstrecken)nicht geregelt
Gehen (Strecke in Metern ohne Pause)ja„auf einem ebenen und asphaltierten Bürgersteig 400 Meter zurückzulegen.“§ 2 Abs. 3 f), Seite 3
Treppensteigenja„Die Treppe besteht aus 12 Treppenstufen.“§ 2 Abs. 3 g), Seite 3
Stehenja„Die versicherte Person ist nicht in der Lage, 10 Minuten wie folgt zu stehen“§ 2 Abs. 3 e), Seite 3
Sitzennicht geregelt
Knien und Bückennicht geregelt
Heben und Tragen eines Gewichtsnicht geregelt
Gleichgewicht haltennicht geregelt
Autofahren (Verlust oder Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen)nicht geregelt
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittelnicht geregelt
Bedienen von Smartphone, Tastatur oder Computerja„mit einer der beiden Hände 5 Wörter mit jeweils 10 Buchstaben … auf einer Tastatur oder einem Touchscreen zu tippen“§ 2 Abs. 3 d), Seite 3

Geist, Psyche und Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Geistige Leistungsfähigkeit (Orientierung, Gedächtnis, Konzentration)nicht geregelt
Demenz als eigener Leistungsauslösernicht geregelt
Psychische Erkrankungen versichert (eigener Baustein oder im Grundschutz)nein„psychische oder psychosomatische Störungen“§ 27 Abs. 2 a), Seite 15
Pflegebedürftigkeit als Leistungsauslösernicht geregelt
Schwere Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) als Baustein oder Auslösernicht geregelt
Organversagen und Organtransplantation als Auslösernicht geregelt
Tätigkeitsverbot nach Infektionsschutzgesetz als Auslöserja„Das Tätigkeitsverbot erstreckt sich auf einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten.“§ 2 Abs. 2, Seite 3
Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung)nicht geregelt

Optionen und Zusatzleistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachversicherungsgarantie bei Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Immobilie, Einkommen)ja„Sie können zu bestimmten Anlässen eine Erhöhung der garantierten Grundfähigkeitsrente beantragen.“§ 19 Abs. 1, Seite 9
Höchstbetrag der Nachversicherung (je Ereignis und insgesamt)ja, bis 6.000 €„Die Erhöhung der jährlichen Grundfähigkeitsrente darf höchstens 6.000 EUR betragen.“§ 19 Abs. 4, Seite 10
Erhöhung ohne Anlass in den ersten Vertragsjahrenja„Sie haben in den ersten 3 Jahren ab Versicherungsbeginn einmalig Anspruch auf eine Nachversicherung ohne speziellen Anlass“§ 19 Abs. 3, Seite 10
Dynamik (planmäßige Erhöhung von Beitrag und Rente)nicht geregelt
Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfallnicht geregelt
Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfungja„Die Beantragung des Wechsels erfolgt vor dem 30. Geburtstag“§ 21 Abs. 2, Seite 11
Unterstützung bei Rehabilitation oder Umschulung (Kosten oder Beratung)ja„Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie über Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation.“§ 7, Seite 6
Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten mit vollem Schutznein„Befristete Beitragsfreistellung“§ 15 Abs. 1, Seite 8

Leistungsprüfung und Anzeigepflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hilfsmittel: welche bei der Prüfung als zumutbar geltenja„es von anderen Personen mit ähnlichen Einschränkungen üblicherweise genutzt wird oder“§ 2 Abs. 1, Seite 3
Frist, in der der Versicherer über die Leistung entscheidetja„Nach Eingang aller Auskünfte und Nachweise entscheiden wir innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum wir leisten.“§ 8 Abs. 1, Seite 6
Kein zeitlich befristetes Anerkenntnisnein„Die Befristung darf 18 Monate ab dem Zeitpunkt unserer Anerkennung der Leistungspflicht nicht überschreiten.“§ 8 Abs. 2, Seite 6
Nachprüfung der Leistungsvoraussetzungen nach Anerkennungja„Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person verlangen.“§ 9 Abs. 2, Seite 6
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldungja„Das bedeutet, dass wir für den nachgewiesenen Zeitraum des Verlustes auch rückwirkend leisten.“§ 4 Abs. 1, Seite 4
Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kannja„die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist 10 Jahre.“§ 25 Abs. 11, Seite 14
Verzicht auf Rücktritt und Kündigung bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflichtnein„Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 3 VVG zustehende Recht zur Kündigung, sofern die Verletzung der Anzeigepflicht unverschuldet erfolgt ist.“§ 25 Abs. 6, Seite 13
Verzicht auf rückwirkende Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflichtja„Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 4 VVG zustehende Recht zur Vertragsanpassung, falls die Verletzung der Anzeigepflicht unverschuldet erfolgt ist.“§ 25 Abs. 8, Seite 14

Ausschlüsse und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wartezeit für einzelne Auslöser (zum Beispiel Psyche, schwere Krankheiten)nicht geregelt
Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko im Ausland versichertja„Wir leisten jedoch bei Verlust einer Grundfähigkeit durch kriegerische Ereignisse … außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn die versicherte Person nicht aktiv daran beteiligt war.“§ 27 Abs. 2 b), Seite 15
Ausschluss für ABC Waffen und Kernenergie (Umfang)ja„durch die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen“§ 27 Abs. 2 f), Seite 15
Ausschluss bei absichtlicher Herbeiführung oder Selbstverletzungja„durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchter Selbsttötung.“§ 27 Abs. 2 d), Seite 15
Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauchja„Alkoholmissbrauch - Medikamentenmissbrauch - Drogenkonsum“§ 27 Abs. 2 a), Seite 15
Ausschluss bei vorsätzlicher Straftat der versicherten Personja„Bei Verlust einer Grundfähigkeit durch vorsätzliche Ausführung oder strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person.“§ 27 Abs. 2 c), Seite 15
Gefährliche Freizeit (Motorsport, Luftfahrt, Tauchen) ohne Ausschlussja„Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zum Verlust einer Grundfähigkeit kam.“§ 27 Abs. 1, Seite 15
Ausschluss für Strahlenschäden außerhalb ärztlicher Behandlungja„Bei Verlust einer Grundfähigkeit durch Strahlung infolge Kernenergie.“§ 27 Abs. 2 g), Seite 15

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Garantierter Höchstbeitrag (Bruttobeitrag) über die ganze Laufzeitnicht geregelt
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Rückkaufswert)ja„Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihre Versicherung jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen.“§ 22 Abs. 1, Seite 11
Beitragsfreistellung oder Herabsetzung statt Kündigungja„Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für bis zu 3 Jahre“§ 15 Abs. 2, Seite 8
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfungja„Insbesondere verzichten wir dabei auf eine erneute … innerhalb von 6 Monaten ab Beitragsfreistellung.“§ 15 Abs. 2, Seite 9

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Pflegegeldstufe nach dem Bundespflegegeldgesetz als Auslösernicht geregelt
Spanien: grado de dependencia nach Ley 39/2006 (Grad II severa, Grad III gran dependencia)nicht geregelt
Spanien: Liste der enfermedades graves und Definition der Erstdiagnosenicht geregelt
Spanien: período de supervivencia (Mindestüberlebenszeit nach Diagnose)nicht geregelt
Spanien: Ausschluss vorbestehender Erkrankungen (preexistencias)nicht geregelt
Spanien: cláusulas limitativas hervorgehoben und eigens unterschrieben (Art. 3 Ley 50/1980)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

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Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Württembergische Grundfähigkeitsversicherung

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen für die Grundfähigkeitsversicherung
[Seite 1] Gültig ab 01.01.2025 Versicherungsbedingungen VI. Gestaltungsmöglichkeiten für die Grundfähigkeitsversicherung § 19 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversicherungsoption? § 20 Welche Möglichkeit bietet Ihnen die Sehr geehrte Kundin, Verlängerungsoption? sehr geehrter Kunde, § 21 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die BU- Wechseloption? als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Die nachfolgenden Bedingungen informieren Sie über die Regelun- VII. Vorzeitige Beendigung gen, die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns gel- ten. § 22 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? Die in den Bedingungen aufgeführten Rechte und Pflichten be- VIII. Ihre Obliegenheiten treffen vorrangig den Versicherungsnehmer. § 23 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Ihre Versicherungsverhältnis beziehen? Württembergische Lebensversicherung AG § 24 Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie zu berücksichtigen? § 25 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und Inhaltsverzeichnis welche Folgen hat ihre Verletzung? § 26 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten im A Begriffsbestimmungen zu Ihrer Rahmen der Nachprüfung? Versicherung IX. Ausschlüsse B Versicherungsbedingungen § 27 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? I. Leistungsbeschreibung und Versicherungsschutz X. Sonstiges §1 Welche Leistungen erbringen wir? § 28 Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur §2 Wann liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im Sinne Berechnung Ihrer garantierten Beiträge und Leistungen? dieser Bedingungen vor? § 29 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? §3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? § 30 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal §4 Wann beginnen und enden unsere Leistungen bei Verlust nicht zufrieden sind? einer Grundfähigkeit? § 31 Wo ist der Gerichtsstand? § 32 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? II. Überschussbeteiligung C Abkürzungen für Gesetze und §5 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? Verordnungen III. Leistungsauszahlung §6 Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen beantragen? §7 Welche Unterstützung können Sie in Anspruch nehmen? §8 Wann geben wir eine Erklärung über unsere A Begriffsbestimmungen zu Ihrer Versiche- Leistungspflicht ab? rung §9 Was gilt für die Nachprüfung des Verlustes einer Grundfähigkeit? Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleich- § 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? tern, möchten wir Ihnen vorab einige Begriffe erläutern. § 11 Wer erhält die Versicherungsleistung? § 12 Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen? Annahmerichtlinien IV. Beitragszahlung In unseren Annahmerichtlinien legen wir fest, wie wir Risiken prü- fen und welche Risiken wir versichern. Beispielsweise wird gere- § 13 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? gelt, welche beruflichen Tätigkeiten wir versichern und welche Er- § 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig krankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Zu- zahlen? dem enthalten unsere Annahmerichtlinien Vorgaben zur maxima- § 15 Welche Möglichkeiten haben Sie bei len Höhe der Leistungen oder zu den versicherbaren Endaltern Zahlungsschwierigkeiten? sowie Leistungsdauern. § 16 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen? Bewertungsreserven V. Kosten Bewertungsreserven tragen dazu bei, Schwankungen an den Ka- pitalmärkten auszugleichen. Sie entstehen, wenn der Marktwert § 17 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? einer Kapitalanlage über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt. § 18 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? Haben wir beispielsweise eine Immobilie zum Preis von 1.000.000 EUR gekauft, so wird die Immobilie mit diesem Wert in FL190 – 21965 Seite 1 von 17 [Seite 2] der Bilanz ausgewiesen. Beträgt der Wert der Immobilie zum Bi- Versicherungsjahr lanzstichtag 1.200.000 EUR, so entstehen hieraus Bewertungs- Den Zeitraum von einem Jahrestag des Versicherungsbeginns reserven in Höhe von 200.000 EUR. An unseren Bewertungsre- bis zum nächsten nennen wir Versicherungsjahr. Beispielsweise serven beteiligen wir Sie. Nähere Informationen finden Sie in § 5. ist das erste Versicherungsjahr das Jahr vom Versicherungsbe- ginn bis zum ersten Jahrestag. Bezugsberechtigter Versicherungsnehmer Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, wer die Versi- Der Versicherungsnehmer ist die Person, die die Versicherung cherungsleistungen erhalten soll. Diese Person hat dann ein Be- abschließt. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die zugsrecht und wird als Bezugsberechtigter bezeichnet. Nähere Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Informationen hierzu finden Sie in § 11. Versicherungsperiode Invalidität und Invaliditätsversicherungen Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den der Beitrag Unter Invalidität verstehen wir eine Beeinträchtigung der körperli- berechnet wird. Bei der Grundfähigkeitsversicherung dauert eine chen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Diese Beeinträchtigung Versicherungsperiode jeweils einen Monat. ist durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eingetre- ten. Sie ist über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft vorhan- B Versicherungsbedingungen den. Eine Invalidität kann beispielsweise zu einer Erwerbsminde- rung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit oder zum Verlust einer Grundfähigkeit führen. Deswegen verste- I. Leistungsbeschreibung und Versicherungs- hen wir unter Invaliditätsversicherungen beispielsweise Erwerbs- schutz minderungs-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, Dienst- unfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen. §1 Welche Leistungen erbringen wir? Rechnungsgrundlagen Rechnungsgrundlagen sind vorsichtige Annahmen, die wir für die (1) Leistungen bei Verlust einer Grundfähigkeit Kalkulation und die Bildung von Reserven benötigen. Insbeson- dere dienen sie dazu, Beiträge und Leistungen zu berechnen. Verliert die versicherte Person während der Versicherungsdauer Dazu gehören Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungsta- eine versicherte Grundfähigkeit (siehe § 2), erbringen wir fol- feln, der Rechnungszins sowie eingerechnete Kosten. gende Leistungen: Nähere Informationen finden Sie in § 28. - Wir zahlen die versicherte Grundfähigkeitsrente. Die Rente wird jeweils zu Beginn eines Monats fällig und gezahlt. Auch bei Verlust mehrerer Grundfähigkeiten zahlen wir die Grund- Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln fähigkeitsrente nur in einfacher Höhe. Sterbetafeln geben uns Auskunft über die Wahrscheinlichkeit, in - Sie müssen für diesen Vertrag keine Beiträge mehr zahlen. einem bestimmten Alter zu sterben. Invalidisierungstafeln bezif- fern die Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Alter invalide Diese Leistungen erbringen wir, solange der Verlust einer zu werden. Reaktivierungstafeln enthalten die Wahrscheinlich- Grundfähigkeit nach § 2 vorliegt, längstens bis zum Ablauf der keit, dass eine eingetretene Invalidität wieder entfällt. Für Ihren Leistungsdauer. Nähere Informationen zum Beginn und Ende der Vertrag verwenden wir vom Geschlecht unabhängige Tafeln. Leistungen finden Sie in § 4. Nähere Informationen finden Sie in § 28. (2) Gültigkeit Versicherungsschutz Textform Sie haben weltweit Versicherungsschutz, sowohl im Beruf als Eine Mitteilung liegt in Textform vor, wenn sie dauerhaft aufbe- auch in der Freizeit. Sie müssen uns nicht informieren, wenn sich wahrt und wiedergegeben werden kann. Dies ist beispielsweise nach Vertragsabschluss bei der versicherten Person gefahrer- bei Mitteilungen über unser Kundenportal, per Brief oder E-Mail hebliche Umstände ändern. Dies sind zum Beispiel die berufliche der Fall. Eine telefonische Übermittlung erfüllt die Voraussetzun- Tätigkeit, Hobbys oder der Raucherstatus. Bitte beachten Sie je- gen nicht. doch die sonstigen Mitwirkungspflichten in den Versicherungsbe- dingungen, zum Beispiel bei der Nachprüfung. Überschüsse Bei Vertragsabschluss garantieren wir Versicherungsleistungen (3) Überschussbeteiligung für viele Jahre. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren. Dadurch entstehen in der Regel Überschüsse. An diesen beteili- Wir beteiligen Sie an den Überschüssen und an den Bewertungs- gen wir Sie. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kön- reserven nach § 5. nen wir Ihnen nicht verbindlich zusagen. Nähere Informationen §2 Wann liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im Sinne finden Sie in § 5. dieser Bedingungen vor? Versicherte Person (1) Verlust einer Grundfähigkeit Die versicherte Person ist die Person, die gegen den Verlust einer Grundfähigkeit versichert wird. Sie kann über die Rechte aus dem Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt vor, wenn alle folgenden Versicherungsvertrag nicht verfügen. Voraussetzungen erfüllt sind: - Es handelt sich um eine versicherte Grundfähigkeit nach Ab- Versicherungs- und Leistungsdauer satz (3). Als Versicherungsdauer bezeichnen wir den Zeitraum, in dem - Die versicherte Person besaß die Grundfähigkeit bei Versi- Versicherungsschutz besteht. Bei Verlust einer Grundfähigkeit cherungsbeginn. während der Versicherungsdauer wird die versicherte Leistung - Die versicherte Person verliert die Grundfähigkeit durch fällig. Wir zahlen solange der Verlust einer Grundfähigkeit vor- Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. liegt, längstens jedoch bis zum Ende der Leistungsdauer. Ihre - Der Verlust ist fachärztlich nachgewiesen. Versicherungs- und Leistungsdauer entnehmen Sie bitte Ihrem - Der Verlust besteht voraussichtlich für einen ununterbroche- Persönlichen Vorschlag oder Ihrem Versicherungsschein. nen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder bestand seit FL190 – 21965 Seite 2 von 17 [Seite 3] 6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt des Verlustes sehen - mit einer der beiden Hände eine in ein gedübeltes Loch an- wir dabei den Beginn dieses Zeitraums an. gesetzte 6 x 50 Millimeter Schraube vollständig hinein- und - Die versicherte Person kann die Grundfähigkeit auch unter wieder herauszudrehen oder Verwendung eines geeigneten Hilfsmittels nicht im vorgege- - mit einer der beiden Hände eine geöffnete Flasche mit benen Umfang ausüben. Schraubverschluss zu schließen und wieder aufzudrehen o- Ein Hilfsmittel ist geeignet, wenn der - es von anderen Personen mit ähnlichen Einschränkungen - mit einer der beiden Hände 5 Wörter mit jeweils 10 Buchsta- üblicherweise genutzt wird oder ben auf einer Tastatur oder einem Touchscreen zu tippen o- - es von Ärzten oder sonstigen Stellen (zum Beispiel Medizi- der nischer Dienst der Krankenkassen) bei Vorliegen des Ver- - mit ihrer bisher zum Schreiben verwendeten Hand 5 Wörter lustes der jeweiligen Grundfähigkeit empfohlen wird oder auf Papier zu schreiben, die für eine unbeteiligte dritte Per- - es von der versicherten Person verwendet wird oder wurde. son lesbar sind. Die Wörter haben jeweils 10 Buchstaben. (2) Verlust einer Grundfähigkeit wegen Infektionsgefahr Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise ergono- misch geformte Computertastaturen. Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt auch vor, solange der ver- sicherten Person vollständig verboten wird, ihre bisherige berufli- che Tätigkeit wegen einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr e) Stehen fortzuführen. Das Verbot muss auf einer gesetzlichen Vorschrift oder einer behördlichen Verfügung beruhen. Die versicherte Person ist nicht in der Lage, 10 Minuten wie folgt zu stehen: Des Weiteren müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt - frei und ohne sich abzustützen sein: - barfuß auf einem festen ebenen Untergrund - Das Tätigkeitsverbot erstreckt sich auf einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten. Die Notwendigkeit, die Körperhaltung durch Gewichtsverlagerun- - Die versicherte Person wird nicht von ihrem Arbeitgeber mit gen von einem auf das andere Bein zu verändern, gilt nicht als einer anderen Tätigkeit betraut. Verlust der Grundfähigkeit. - Die versicherte Person übt keine andere berufliche Tätigkeit Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise Prothe- konkret aus, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bis- sen, Orthesen oder Stützbandagen. herigen Lebensstellung entspricht. f) Gehen (3) Versicherte Grundfähigkeiten Die versicherte Person ist nicht in der Lage, auf einem ebenen Im Folgenden wird beschrieben, welche Grundfähigkeiten versi- und asphaltierten Bürgersteig 400 Meter zurückzulegen. Die Not- chert sind und wann die jeweilige Grundfähigkeit als verloren gilt. wendigkeit, eine oder mehrere Pausen einzulegen, gilt nicht als Verlust der Grundfähigkeit. Jedoch darf die Dauer der Pausen ins- a) Sehen gesamt eine Minute nicht überschreiten. Auf dem besseren Auge der versicherten Person Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise Prothe- - beträgt das Restsehvermögen höchstens 5 % oder sen, Orthesen oder Stützbandagen. Auf einen Rollator oder Un- - beträgt das Gesichtsfeld für die Schwarz-Weiß-Wahrneh- terarmgehstützen als geeignetes Hilfsmittel bestehen wir nicht. mung höchstens 15 Grad vom Zentrum in alle Richtungen. Das gesamte Gesichtsfeld beträgt somit höchstens 30 Grad. g) Treppensteigen Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise eine Die versicherte Person ist nicht in der Lage, eine Treppe unter Verwendung des Geländers hinauf- und wieder hinabzusteigen. Brille oder Kontaktlinsen. Die Treppe erfüllt folgende Voraussetzungen: b) Hören - Die Treppe besteht aus 12 Treppenstufen. - Die Treppenstufen haben eine maximale Höhe von 20 Zen- Das bessere Ohr der versicherten Person weist im Bereich des timetern. gesprochenen Wortes (1.000 bis 3.000 Hertz) einen Hörverlust von mindestens 60 Dezibel auf. Die Notwendigkeit, eine oder mehrere Pausen einzulegen, gilt nicht als Verlust der Grundfähigkeit. Jedoch darf die Dauer der Ein geeignetes Hilfsmittel nach Absatz (1) ist beispielsweise ein Pausen insgesamt eine Minute nicht überschreiten. Hörgerät. Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise ein c) Sprechen Gehstock, Prothesen oder Orthesen. Die versicherte Person ist nicht in der Lage, sich gegenüber einer unabhängigen Person mit gemeinsamer Sprachbasis in Worten verständlich zu machen. §3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Dies bedeutet, dass die versicherte Person Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Vertragsabschluss, frü- - keine Worte mehr formen oder aussprechen kann oder hestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Dieser - die gesprochenen Worte keinen Sinn mehr ergeben (zum ist im Versicherungsschein dokumentiert. Bei nicht rechtzeitiger Beispiel Wernicke-Aphasie). Zahlung des Einlösungsbeitrages (siehe § 13 Absatz (2)) kann unsere Leistungspflicht entfallen (siehe § 14). Stottern alleine gilt nicht als Verlust der Grundfähigkeit. Zum Nachweis der sprachlichen Beeinträchtigung muss ein Aachener Aphasie-Test oder ein ähnlicher, anerkannter Test ver- wendet werden. d) Gebrauch der Hände Die versicherte Person ist nicht in der Lage, FL190 – 21965 Seite 3 von 17 [Seite 4] §4 Wann beginnen und enden unsere Leistungen bei (2) Allgemeine Entstehung und Verwendung von Überschüssen Verlust einer Grundfähigkeit? Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Beginn der Leistungen bei Verlust einer Grundfähigkeit Unternehmens nennen wir Rohüberschuss. Diesen ermitteln wir nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Der Roh- (1) Entstehung des Anspruchs überschuss entsteht aus folgenden 3 Quellen: - Kapitalerträge Der Anspruch auf Leistungen bei Verlust einer Grundfähigkeit ent- - Risikoergebnis steht mit Ablauf des Monats, in dem der Verlust eingetreten ist. Risikoüberschüsse entstehen beispielsweise, wenn unsere Das bedeutet, dass wir für den nachgewiesenen Zeitraum des erbrachten Leistungen geringer sind als bei der Tarifkalkula- Verlustes auch rückwirkend leisten. tion angenommen. - Übriges Ergebnis Sie müssen uns den Verlust einer Grundfähigkeit der versicherten Überschüsse entstehen hier, wenn beispielsweise die ange- Person in Textform mitteilen. fallenen Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation an- genommen. (2) Befreiung von der Beitragszahlungspflicht Wir beteiligen die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer an diesen Überschüssen. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtli- Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die chen Vorgaben, insbesondere die MindZV in der jeweils gelten- Beiträge weiterzahlen. Wir werden Ihnen diese jedoch bei Aner- den Fassung. kennung der Leistungspflicht zurückzahlen. Auf Ihren Wunsch hin werden wir Ihnen bis zur endgültigen Ent- Den für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss kön- scheidung über unsere Leistungspflicht fällig werdende Beiträge nen wir zinslos stunden. - als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten Die gestundeten Beiträge sind zinsfrei nachzuzahlen, wenn un- Verträgen gutschreiben oder sere Prüfung ergeben hat, dass die versicherte Person keine - der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zuführen. Grundfähigkeit verloren hat. Auf Nachfrage werden wir Ihnen Vor- Sinn der RfB ist es, Schwankungen über die Jahre auszugleichen. schläge machen, wie diese Nachzahlung in Ihrem Fall erleichtert Die RfB darf von uns grundsätzlich nur für die Überschussanteile werden kann. Mögliche Vorschläge sind zum Beispiel: der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in gesetzlich - Ratenzahlung bis zu 12 Monate festgelegten Ausnahmefällen dürfen wir hiervon mit Zustimmung - Herabsetzung der garantierten Grundfähigkeitsrente der Aufsichtsbehörde abweichen (§ 140 Absatz 1 VAG). Ende der Leistungen bei Verlust einer Grundfähigkeit Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres (3) Ende des Anspruchs Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung Der Anspruch auf Leistungen bei Verlust einer Grundfähigkeit en- zur RfB nicht. det, (3) Jährliche Festlegung der Höhe der Überschussanteile - wenn bei der versicherten Person kein Verlust einer Grund- fähigkeit (siehe § 2) mehr vorliegt oder Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich - wenn die versicherte Person stirbt oder zum Überschuss bei. Wir fassen deshalb gleichartige Versiche- - bei Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer. rungen zu Bestandsgruppen zusammen. Zum Beispiel ordnen wir Grundfähigkeitsversicherungen einer anderen Bestandsgruppe II. Überschussbeteiligung zu als Rentenversicherungen. Wir unterscheiden hierbei zwi- schen Einzelversicherungen und Kollektivversicherungen mit Ta- rifzusatz „K“. §5 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? Innerhalb einer Bestandsgruppe können wir weitere Überschuss- (1) Überschussbeteiligung gruppen bilden, um ähnliche Risiken zusammenzufassen. Bei Vertragsabschluss garantieren wir Versicherungsleistungen Die Verteilung der Überschüsse auf die Überschussgruppen neh- für viele Jahre. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren. men wir nach einem verursachungsorientierten Verfahren vor. Dadurch entstehen in der Regel Überschüsse. Wir beteiligen Sie Dabei richten wir uns danach, in welchem Umfang die jeweilige gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und an den Bewer- Überschussgruppe zur Entstehung der Überschüsse beigetragen tungsreserven (Überschussbeteiligung). hat. Nachfolgend erläutern wir Ihnen Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen - wie Überschüsse allgemein entstehen und wie wir diese ver- Aktuars Überschussanteilsätze für alle Überschussgruppen fest. wenden. Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgut- - wie wir Ihren Vertrag am Überschuss beteiligen. schrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, - wie Bewertungsreserven entstehen. ansonsten werden diese der RfB entnommen. - wie wir Ihrem Vertrag Bewertungsreserven zuordnen. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Ge- Die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht vorhersehbar. schäftsbericht oder teilen sie Ihnen in der Jahresinformation mit. Sie hängt von vielen Faktoren ab und kann von uns nur begrenzt Den Überschussanteil teilen wir Ihnen jährlich laufend zu, erst- beeinflusst werden. Die Höhe der künftigen Überschussbeteili- mals bei Versicherungsbeginn. gung kann daher nicht garantiert werden. Sie kann auch 0 EUR betragen. (4) Überschussanteile vor dem Leistungsfall Die Höhe der Überschüsse und Bewertungsreserven veröffentli- chen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Die Überschussanteile bemessen sich in Prozent des über- schussberechtigten Beitrages. Der überschussberechtigte Beitrag wird dabei wie folgt ermittelt: Grundsätzlich entspricht der überschussberechtigte Beitrag dem Jahresbeitrag abzüglich Stückkosten. FL190 – 21965 Seite 4 von 17 [Seite 5] III. Leistungsauszahlung Nach außerplanmäßiger Beitragsfreistellung Ihres Vertrages be- messen sich die Überschussanteile abweichend davon in Prozent des Risikobeitrages. §6 Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen beantragen? Die Verwendung der Überschussanteile erfolgt gemäß dem Über- schuss-System Beitragsverrechnung. Die jährlichen Überschuss- (1) Nachweispflicht anteile werden mit dem Beitrag verrechnet. Bei beitragsfreien Versicherungen werden die jährlichen Überschussanteile verzins- Werden Leistungen aus dieser Versicherung verlangt, müssen lich angesammelt. Sie uns Auskunft erteilen und erforderliche Nachweise in deut- scher Sprache vorlegen. Die Beschaffung muss Ihnen zumutbar (5) Überschussanteile im Leistungsfall sein. Hierbei entstehende Kosten hat der Anspruchserhebende Wenn Anspruch auf Leistungen wegen Verlust einer zu tragen. Grundfähigkeit besteht, ordnen wir Ihrem Vertrag jeweils zu Be- (2) Erforderliche Nachweise ginn eines Versicherungsjahres Überschussanteile zu. Diese be- messen sich in Prozent der Vorjahresrente. Für die Prüfung des Verlustes einer Grundfähigkeit müssen Sie uns alle folgenden Nachweise einreichen: Wir verwenden diese Überschussanteile für eine jährliche Ren- tenerhöhung zum Versicherungsjahrestag. Die erste Rentenerhö- a) Einen Nachweis über den Tag der Geburt der versicherten Per- hung erfolgt, wenn mindestens für ein Jahr Anspruch auf Leistun- son. gen bestanden hat. Die so erreichte Gesamt-Rente ist bis zum b) Eine Darstellung über die Ursache sowie den Verlauf nach Ein- Wiedererlangen der Grundfähigkeiten garantiert. Danach entfällt tritt des Verlustes einer Grundfähigkeit. die Rente aus der Überschussbeteiligung. c) Ausführliche Berichte der Ärzte und sonstiger Behandler, die (6) Entstehung und Zuordnung von Bewertungsreserven die versicherte Person gegenwärtig behandeln beziehungs- Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital- weise behandelt oder untersucht haben, mit Auskunft über fol- anlagen über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt. Marktwerte gende Punkte: können sich laufend ändern. Deshalb ermitteln wir die Bewer- - Ursache des Leidens tungsreserven mindestens einmal im Monat neu. Dabei erfolgt die - Beginn des Leidens Bewertung auf Basis des letzten Arbeitstages des Vormonats. - Art des Leidens Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist nur ein Teil dieser Bewer- - Verlauf des Leidens tungsreserven verteilungsfähig. Die verteilungsfähigen Bewer- - Voraussichtliche Dauer des Leidens tungsreserven ordnen wir nach einem verursachungsorientierten - Verlust der Grundfähigkeit Verfahren monatlich den einzelnen Verträgen anteilig rechnerisch zu. d) Eine Aufstellung - der Ärzte, Heilpraktiker, Krankenhäuser, Krankenanstal- Sollten zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Ende Ihres ten, Pflegeeinrichtungen oder Pflegepersonen, bei denen Vertrages unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die sich auf die versicherte Person in Behandlung war, ist oder voraus- die verteilungsfähigen Bewertungsreserven auswirken können, sichtlich sein wird. sind wir berechtigt, deren Höhe neu zu ermitteln. - der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträ- ger oder sonstiger Versorgungsträger, bei denen die ver- (7) Beteiligung an den Bewertungsreserven für Ihren Vertrag sicherte Person ebenfalls Leistungen wegen Verlust einer Wir beteiligen Ihren Vertrag an den Bewertungsreserven Grundfähigkeit, sonstiger Invalidität oder Pflegebedürftig- - bei Beendigung Ihres Vertrages, falls wir zu diesem Zeit- keit geltend machen könnte. punkt keine Leistungen wegen Verlust einer Grundfähigkeit e) Nach Aufforderung zudem Unterlagen über das Einkommen erbringen oder der versicherten Person. Dies sind zum Beispiel Gehaltsnach- - bei Entstehung eines Anspruchs auf Leistungen wegen weise, Gewinn- und Verlustrechnungen und betriebswirtschaft- Verlust einer Grundfähigkeit. liche Unterlagen. Dies erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen. Derzeit sieht Bitte beachten Sie auch die weiteren Auskunftspflichten aufgrund § 153 Absatz 3 VVG eine Zuteilung in Höhe der Hälfte der zuge- gesetzlicher Regelungen nach § 24. ordneten Bewertungsreserven vor. (3) Weitere Nachweise auf unsere Kosten Während wir Leistungen wegen Verlust einer Grundfähigkeit er- bringen, erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch Wir können außerdem auf unsere Kosten ärztliche Untersuchun- angemessen erhöhte Überschussanteile. Hierzu wird bei der gen durch von uns beauftragte Ärzte verlangen. Hierbei werden Festlegung der Überschussanteilsätze insbesondere die aktuelle die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse falls erforderlich von uns über- Situation der Bewertungsreserven berücksichtigt. nommen. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Dies gilt auch für den Zeitraum, zu dem wir im Antrag Fragen zum Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent- Gesundheitszustand der versicherten Person gestellt haben. fällt. Weitere Informationen zu Ihrer Beteiligung an den Bewer- tungsreserven entnehmen Sie bitte unserem Geschäftsbericht. Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir ver- langen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall übernehmen wir - die Kosten der Untersuchungen. - die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse beziehungsweise Flug- kosten für Flüge in der Economyklasse falls erforderlich. FL190 – 21965 Seite 5 von 17 [Seite 6] - die Übernachtungskosten bis zu einem Betrag von 100 EUR - Eine Feststellung des Verlustes einer Grundfähigkeit konnte pro Übernachtung falls erforderlich. aufgrund fehlender Untersuchungen oder Begutachtungen noch nicht abschließend erfolgen. Auf Untersuchungen in Deutschland können wir verzichten, wenn - Ein Wiedererlangen der Grundfähigkeiten ist zu erwarten, diese Untersuchungen vor Ort nach den von uns in Deutschland beispielsweise aufgrund des Ausheilens von Unfallfolgen. angewendeten Grundsätzen erfolgen. Die Anerkennung der Leistungspflicht ist bis zum Ablauf der Frist (4) Ärztliche Anordnungen für uns bindend. Während dieses Zeitraums findet keine Nach- prüfung nach § 9 statt. Wenn uns nachgewiesen wird, dass die Die versicherte Person muss nicht jede von einem Arzt angeord- Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung vorliegen, nete Maßnahme befolgen. Sie kann beispielsweise Operationen werden wir diese auch vor Ablauf der Frist erklären. ablehnen. Dies steht einer Anerkennung unserer Leistungspflicht nicht entgegen. §9 Was gilt für die Nachprüfung des Verlustes einer Grundfähigkeit? Die versicherte Person ist jedoch verpflichtet, zumutbaren Emp- fehlungen ihrer Ärzte zur Besserung ihrer gesundheitlichen Ver- hältnisse zu folgen. (1) Nachprüfung Maßnahmen sind zumutbar, wenn sie alle folgenden Vorausset- Wir dürfen nach Beginn unserer Leistungspflicht regelmäßig zungen erfüllen: nachprüfen, ob bei der versicherten Person noch der Verlust einer - Sie sind gefahrlos. Grundfähigkeit nach § 2 vorliegt. - Sie sind nicht mit besonderen Schmerzen verbunden. - Sie bieten sichere Aussicht auf Besserung des Gesamtzu- (2) Mitwirkungspflicht standes. Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte Dabei handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen wie die und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicher- Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmit- ten Person verlangen. Hierunter fallen insbesondere Unterlagen teln (beispielsweise das Tragen von Prothesen, Verwendung von über das Einkommen und betriebswirtschaftliche Unterlagen der Seh- und Hörhilfen), die Durchführung von logopädischen Maß- letzten 3 Jahre sowie medizinische Unterlagen. Wir dürfen dazu nahmen, Psychotherapie oder das Tragen von Stützstrümpfen. Ärzte unserer Wahl beauftragen. Dabei anfallende Kosten über- nehmen wir. Die Bestimmungen nach § 6 Absatz (3) gelten ent- §7 Welche Unterstützung können Sie in Anspruch neh- sprechend. Wenn Sie diese Mitwirkungspflicht verletzen, men? kann das dazu führen, dass wir nicht leisten. Näheres hierzu finden Sie in § 26 . Wir unterstützen und beraten Sie während der gesamten Laufzeit des Vertrages. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Leistungen be- (3) Leistungsfreiheit antragen. Wir sind gerne auch telefonisch für Sie da. Dabei kön- nen Sie beispielsweise Fragen zu den Leistungen Ihrer Versiche- Wenn wir feststellen, dass kein Verlust einer Grundfähigkeit nach rung, zur Beantragung von Leistungen oder zur Prüfung unserer § 2 mehr vorliegt, teilen wir Ihnen diese Veränderung in Textform Leistungspflicht klären. Gerne geben wir Ihnen Auskunft zu den mit. Dann können wir unsere Leistungen mit Ablauf des dritten erforderlichen Unterlagen und angeforderten Nachweisen. Monats nach Zugang unserer Erklärung einstellen. Ab diesem Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie über Maßnahmen zur Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen. medizinischen Rehabilitation. § 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? §8 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis- tungspflicht ab? (1) Übermittlung in Textform (1) Erklärung binnen 10 Arbeitstagen Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermit- teln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, liegt eine Wenn Sie Leistungen beantragen, informieren wir Sie innerhalb Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. von 10 Arbeitstagen, falls noch Unterlagen fehlen. Solange Sie uns noch nicht alle Auskünfte und Nachweise gemäß § 6 gege- (2) Rechte des Inhabers ben haben, informieren wir Sie alle 4 Wochen über den aktuellen Bearbeitungsstand. Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu ver- Nach Eingang aller Auskünfte und Nachweise entscheiden wir in- fügen. Das gilt besonders dafür, Leistungen in Empfang zu neh- nerhalb von 10 Arbeitstagen, ob, in welchem Umfang und für wel- men. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Ver- sicherungsscheins seine Berechtigung nachweist. chen Zeitraum wir leisten. Falls wir hierfür länger benötigen und Ihnen dadurch ein nachgewiesener Schaden entsteht, werden wir § 11 Wer erhält die Versicherungsleistung? diesen ersetzen. (2) Einmalige Befristung der Leistungszusage (1) Festlegung Bezugsrecht Grundsätzlich erfolgt die Entscheidung über unsere Leistungs- Als Versicherungsnehmer legen Sie bei Vertragsabschluss fest, pflicht unbefristet. wer die Leistungen erhält. Wenn Sie uns eine andere Person be- nennen, ist diese bezugsberechtigt. Bei der Festlegung des Be- In Ausnahmefällen ist eine einmalige Befristung zulässig, wenn zugsrechts sind die Vorschriften des Versicherungsteuergesetzes wichtige Gründe vorliegen. Die Befristung darf 18 Monate ab dem bezüglich der Steuerfreiheit der Beiträge zu dieser Versicherung Zeitpunkt unserer Anerkennung der Leistungspflicht nicht über- zu berücksichtigen. Ist nicht die versicherte Person bezugsbe- schreiten. Danach entscheiden wir, ob wir unsere Leistungspflicht rechtigt, so können wir weitere Unterlagen oder Nachweise anfor- unbefristet anerkennen. dern. Diese benötigen wir, um zu prüfen, ob die Beiträge steuer- frei sind. Eine Änderung des Bezugsrechts nach Absatz (2) oder Folgende Beispiele können wichtige Gründe darstellen: FL190 – 21965 Seite 6 von 17 [Seite 7] (3) ist nur wirksam, wenn wir Ihnen dies in Textform bestätigt ha- (2) Fälligkeit der Beiträge ben. Durch den Wechsel des Bezugsrechts kann sich der Beitrag zu dieser Versicherung um die dann fällig werdende Versiche- Den ersten Beitrag nennen wir Einlösungsbeitrag. Diesen müssen rungsteuer erhöhen. Sie unverzüglich nach Abschluss der Versicherung zahlen, je- doch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. (2) Widerrufliches Bezugsrecht Die Folgebeiträge werden jeweils zu Beginn des jeweiligen Mo- Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich festlegen, erwirbt der Be- nats fällig. zugsberechtigte das Recht auf die Leistung jeweils mit der Fällig- keit der Leistung. Sie können das Bezugsrecht für zukünftige (3) Übermittlung der Beiträge Leistungen jederzeit ändern. Wir können die Zustimmung der ver- sicherten Person dafür verlangen. Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. (3) Unwiderrufliches Bezugsrecht (4) Beitragsrückstände Sie können ausdrücklich festlegen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. So- Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung sowie bei Beitragsfrei- bald uns Ihre Festlegung zugegangen ist, kann dieses Bezugs- stellung werden wir etwaige Beitragsrückstände verrechnen. recht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberech- § 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzei- tigten geändert werden. Wir können zusätzlich die Zustimmung tig zahlen? der versicherten Person dafür verlangen. (4) Abtretung und Verpfändung (1) Rechtzeitige Beitragszahlung Ansprüche aus dieser Versicherung können weder abgetreten Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl- noch verpfändet werden. ligkeitstag (siehe § 13 Absatz (2)) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. (5) Anzeige Die Einräumung und den Widerruf eines Bezugsrechts müssen Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt Sie uns in Textform mitteilen. Besteht ein unwiderrufliches Be- die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn alle folgenden Voraus- zugsrecht, so benötigen wir auch die Zustimmung des bisher un- setzungen erfüllt sind: widerruflich Bezugsberechtigten in Textform. Zusätzlich können - Der Beitrag kann am Fälligkeitstag eingezogen werden. wir die Zustimmung der versicherten Person in Textform verlan- - Sie widersprechen einer berechtigten Einziehung nicht. gen. Für die nachträgliche Eintragung oder Änderung eines Bezugs- Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein- berechtigten können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn diese immer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt. Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb § 12 Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen? des Lastschriftverfahrens zu verlangen. (1) Verjährungsfristen Einlösungsbeitrag Fällige Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag verjähren ge- (2) Rücktrittsrecht mäß § 195 BGB in 3 Jahren. Die Frist beginnt gemäß § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem die entsprechenden Ansprü- Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir che entstanden sind und Sie Kenntnis hiervon erlangen oder ohne vom Vertrag zurücktreten. Das gilt, solange wir diesen Beitrag grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Die Ansprüche ver- nicht erhalten haben. In diesem Fall können wir Kosten erheben. Die aktuelle Höhe der hierfür erhobenen Kosten können Sie der jähren jedoch ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis oder eine grob fahrlässige Unkenntnis in 10 Jahren von ihrer jeweiligen Entste- Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen entnehmen. hung an. Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben, können wir nicht vom Vertrag zurücktre- (2) Besonderheit bei Leistungsprüfung ten. Wenn ein Antrag auf Leistungen wegen Verlust einer Grundfähig- (3) Leistungsfreiheit keit in Textform gestellt wurde, ist die Verjährung gemäß § 203 BGB gehemmt. Dies gilt, solange wir unsere Leistungspflicht prü- Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht fen. Der Zeitraum zwischen der Stellung des Antrags bis zum Zu- gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Auf diese Rechts- folge weisen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder gang unserer Entscheidung über die Leistungspflicht wird damit bei der Berechnung der Verjährungsfrist nicht berücksichtigt. einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hin. Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben, sind wir zur Leistung verpflichtet. IV. Beitragszahlung Folgebeitrag § 13 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? (4) Zahlungsfrist (1) Zahlungsweise Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen gemäß § 38 VVG in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist Die Beiträge müssen Sie monatlich bezahlen. setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. FL190 – 21965 Seite 7 von 17 [Seite 8] (5) Wegfall des Versicherungsschutzes - Es wird eine garantierte jährliche Grundfähigkeitsrente von 600 EUR erreicht. Ihr Versicherungsschutz entfällt oder vermindert sich, wenn - Es wird ein Mindestbeitrag von 12,50 EUR eingehalten. alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: - Es tritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zah- Hierfür können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch im- lungsfrist ein. mer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der - Sie sind bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt. noch in Verzug. - Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts- Sie können Ihre Versicherung bis zur Höhe des vor der Reduzie- folge hingewiesen. rung geltenden Versicherungsschutzes wiedererhöhen. Dabei gelten die Regelungen der Wiederinkraftsetzung nach § 16 Ab- (6) Kündigungsrecht satz (4). Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn alle fol- § 16 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stel- genden Voraussetzungen erfüllt sind: len? - Sie befinden sich noch immer mit den Beiträgen oder Zinsen in Verzug. (1) Beitragsfreistellung - Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts- folge hingewiesen. Sie können jederzeit zum Ende eines Monats in Textform verlan- gen, zukünftig von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. In diesem Fall setzen wir die garantierte Grundfähigkeitsrente Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zum Ende des laufenden Monats auf eine beitragsfreie Rente zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. herab, die nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathema- Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. tik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berech- net wird. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags- (7) Beitragsnachzahlung nach Wirksamkeit der Kündigung freien Rente zur Verfügung stehende Betrag (§ 165, § 169 VVG) mindert sich um einen Abzug. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah- len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Dieser Abzug beträgt 50 % des Betrages, der für die Bildung der herabgesetzten Leistung zur Verfügung steht. Die konkrete Höhe Die Nachzahlung kann nur des Abzugs finden Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten - innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder Leistungen in Ihren vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren - innerhalb eines Monats nach Fristablauf erfolgen, wenn die Vertragsunterlagen. Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist. Wenn Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen, kann das für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un- sind wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebs- wirksam. Der Vertrag besteht dann fort. Für Versicherungsfälle, kosten (siehe § 17) keine oder nur geringe Beträge zur Bil- die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung ein- dung einer beitragsfreien Grundfähigkeitsrente vorhanden. treten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungs- Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risi- schutz. kobeiträge gemessen an den gezahlten Beiträgen nur ge- ringe oder keine Mittel für die Bildung einer beitragsfreien § 15 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungs- Grundfähigkeitsrente zur Verfügung. Nähere Informationen schwierigkeiten? zur beitragsfreien Grundfähigkeitsrente und ihrer Höhe fin- den Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten Leistun- (1) Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten gen in Ihren vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen. Wenn Sie ihre Beiträge vorübergehend nicht zahlen können, bie- ten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an: (2) Angemessenheit des Abzugs - Befristete Beitragsfreistellung - Reduzierung der Beiträge Mit dem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verblei- benden Versichertenbestands ausgeglichen. Außerdem wird ein (2) Befristete Beitragsfreistellung Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für bis zu 3 Jahre nach § 16 Absätze (1) und (2) beantragen. Voraussetzung ist, Veränderungen der Risikolage dass eine beitragsfreie garantierte jährliche Grundfähigkeitsrente Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass von 600 EUR erreicht wird. Nach Ablauf der Befristung bieten wir die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus versicherten Perso- Ihnen eine Wiederinkraftsetzung nach § 16 Absatz (4) an. Insbe- nen mit einem hohen Risiko und versicherten Personen mit einem sondere verzichten wir dabei auf eine erneute Gesundheitsprü- geringeren Risiko zusammensetzt. Personen mit einem geringen fung innerhalb von 6 Monaten ab Beitragsfreistellung. Bei einer Risiko verlassen die Risikogemeinschaft eher als Personen mit späteren Wiederinkraftsetzung ist eine erneute Gesundheitsprü- einem hohen Risiko. Deshalb wird in Form eines kalkulatorischen fung erforderlich. Ausgleichs sichergestellt, dass der Risikogemeinschaft durch die vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht. Gleiches gilt (3) Reduzierung der Beiträge bei Beitragsfreistellung in dem Umfang, wie sich das Risiko redu- ziert. Sie können die Reduzierung Ihrer Beiträge verlangen. Durch die Änderung Ihres Beitrages reduziert sich die Höhe Ihrer garantier- Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital ten Grundfähigkeitsrente. Dies erfolgt im Sinne einer teilweisen Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- Beitragsfreistellung nach § 16 Absätze (1) bis (4). schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil Dabei müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- schluss eines Vertrages partizipiert dieser neue Vertrag an bereits FL190 – 21965 Seite 8 von 17 [Seite 9] vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Die Höhe der Kosten können Sie dem Informationsblatt zu Versi- Vertrag daher solche Mittel zur Verfügung stellen. Bei einer Bei- cherungsprodukten entnehmen. Die dort angegebenen Kosten tragsfreistellung gehen diese zukünftig eingeplanten Solvenzmit- basieren auf der Annahme, dass Sie Ihre Versicherung, wie bei tel dem verbleibenden Bestand verloren. Deshalb müssen diese Abschluss des Vertrages vereinbart, fortführen. Durch Vertrags- Mittel im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne änderungen ändern sich die Kosten. Zum Beispiel erhöhen sich Aufbau von Risikokapital ist in der Regel für alle Versicherungs- die Kosten bei einer Vertragsverlängerung und können sich bei nehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen einer Beitragsfreistellung verringern. und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital we- sentlich teurer wäre. (2) Verrechnung der Kosten Für Ihren Vertrag wenden wir das Verrechnungsverfahren nach Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zwei- § 4 DeckRV an. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung fel von uns nachzuweisen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der der Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen. Dies gilt nicht von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versiche- beispielsweise weil der in Ihrem konkreten Einzelfall ermittelte Ab- rungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs im jeweiligen Monat zug nur in geringerer Höhe angemessen ist, wird er entsprechend und für die Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Die herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug über- auf diese Weise verrechneten Kosten sind nach der DeckRV auf haupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Dies könnte beispiels- 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu er- weise sein, wenn die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen bringenden Beiträge beschränkt. in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen. (3) Mindestrente Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt. Wenn die nach Absatz (1) berechnete beitragsfreie garantierte jährliche Grundfähigkeitsrente den Mindestbetrag von 600 EUR (3) Auswirkung nicht erreicht, endet der Vertrag. Ein Rückkaufswert wird nicht Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der fällig. Wir zahlen in diesem Fall Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur geringe Beträge - vorhandene Überschussanteile und zur Bildung einer beitragsfreien Rente vorhanden sind (siehe § 16 - die Beteiligung an den Bewertungsreserven, soweit solche Absätze (1) bis (4)). Nähere Informationen zur beitragsfreien vorhanden sind. Grundfähigkeitsrente und ihrer konkreten Höhe finden Sie in der (4) Wiederinkraftsetzung des Versicherungsvertrages Verlaufsdarstellung der garantierten Leistungen in Ihren vorver- traglichen Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen. Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung bis zur Höhe des vor der Beitragsfreistellung geltenden Versicherungsschut- § 18 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech- zes beitragspflichtig weiterführen. Für diese Wiederinkraftsetzung nung? entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Für die Weiterfüh- Für besondere Ereignisse, die von Ihnen veranlasst oder verur- rung des Vertrages müssen alle folgenden Voraussetzungen er- sacht werden, können weitere Kosten entstehen. Dafür können füllt sein: wir Ihnen die entstandenen Kosten jeweils gesondert in Rech- - Bei Beitragsfreistellung wurde die Mindestrente erreicht und nung stellen. der Vertrag wurde nicht beendet. - Ein Versicherungsfall aus diesem Vertrag ist bislang nicht Derzeit erheben wir Kosten für nachstehende Ereignisse: eingetreten. - Versand unserer Mitteilungen per Post - Seit Beginn der Beitragsfreistellung der Versicherung sind Diese Kosten entfallen, sofern wir gesetzlich zum Postver- nicht mehr als 3 Jahre vergangen. sand verpflichtet sind. - Die Gesundheitsverhältnisse der versicherten Person zum - Nachträgliche Eintragung oder Änderung des Bezugsbe- Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung lassen es nach unseren rechtigten Annahmerichtlinien zu, eine vergleichbare neue Versiche- - Änderung des Versicherungsnehmers rung abzuschließen. In den ersten 6 Monaten nach der Bei- - Rückläufer im Lastschriftverfahren tragsfreistellung verzichten wir auf eine erneute Gesund- - Verzug mit Beiträgen heitsprüfung. - Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs- schein V. Kosten - Durchführung der internen Teilung im Rahmen des Versor- gungsausgleichs § 17 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? - Durchführung von Vertragsänderungen - Adressenrecherche Beispielsweise, wenn Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift (1) Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten oder Ihres Namens nicht mitgeteilt haben. - Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort außerhalb des Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Ab- SEPA-Zahlungsraums oder Leistungsübermittlung durch schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Diese sind in uns an einen Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums Ihren Beitrag einkalkuliert und werden Ihnen nicht gesondert in - Nichtzahlung des Einlösungsbeitrages Rechnung gestellt. - Durchführung von vertragsbezogenen Sonderberechnungen beziehungsweise Bearbeitung von Sonderanfragen Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören beispielsweise die Abschlussprovisionen für die Beratung durch den Vermittler Teilweise hängt die Kostenerhebung vom Kommunikationsweg sowie die Kosten für die Antragsprüfung und Vertragsausferti- ab. Nähere Angaben zu den Kosten entnehmen Sie der Ihren Ver- gung. tragsunterlagen beigefügten Kostenübersicht zu den Versiche- rungsbedingungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Verwaltungs- kosten. FL190 – 21965 Seite 9 von 17 [Seite 10] Wenn Sie uns nachweisen, dass diese Kosten im konkreten Ein- - bei Angestellten: Erhöhung des jährlichen Bruttoein- zelfall nicht gerechtfertigt oder wesentlich zu hoch sind, entfallen kommens um mindestens 10 % gegenüber dem Vor- diese oder werden entsprechend herabgesetzt. jahr. Variable Gehaltsbestandteile werden dabei nicht berücksichtigt. VI. Gestaltungsmöglichkeiten - bei Selbstständigen: Erhöhung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern über die letzten 3 Geschäftsjahre um mindestens 30 % im Vergleich zum Gewinn vor § 19 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversiche- Steuern der 3 davor liegenden Geschäftsjahre. rungsoption? - Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung. (1) Nachversicherungsoption - Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht als selbstständiger Handwerker. Sie können zu bestimmten Anlässen eine Erhöhung der garan- - Wegfall oder Reduzierung von Versorgungsansprüchen bei tierten Grundfähigkeitsrente beantragen. Innerhalb der Nachver- Invalidität aus der betrieblichen Altersversorgung, wenn fol- sicherungsgrenzen verzichten wir auf eine erneute Gesundheits- gende Voraussetzungen erfüllt sind: prüfung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies bezeichnen - Der Vertrag wird nicht als Privatvertrag mit eigenen Bei- wir als Nachversicherung. trägen fortgeführt. - Die versicherte Person befindet sich in einem neuen un- (2) Generelle Voraussetzungen gekündigten Arbeitsverhältnis oder hat eine selbststän- dige berufliche Tätigkeit aufgenommen, die die Mitglied- - Die Beantragung erfolgt vor dem 45. Geburtstag der versi- schaft in der für den Beruf zuständigen Kammer erfor- cherten Person. dert. - Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt - Baubeginn, Kauf oder Darlehensaufnahme von mindestens oder erbracht. 50.000 EUR für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie durch - Der Vertrag ist beitragspflichtig. die versicherte Person, ihren Ehepartner oder eingetragenen - Es ist bei der versicherten Person bisher kein Verlust einer Lebenspartner. Grundfähigkeit, keine sonstige Invalidität oder Pflegebedürf- tigkeit eingetreten und es wurden auch keine derartigen Leis- Es sind mehrere Nachversicherungen möglich. Aus einem Ereig- tungen beantragt. nis ist dabei nur eine Nachversicherung möglich, auch wenn - Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge- dadurch mehrere Anlässe eintreten. Zum Beispiel gilt die Geburt setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder von Mehrlingen als ein Ereignis und somit ist nur eine Nachversi- arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig. cherung möglich. Gleiches gilt für die Erhöhung des Einkommens - Die zum Erhöhungszeitpunkt geltenden Annahmerichtlinien - durch die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder lassen eine Erhöhung der garantierten Rente zu. - durch den Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen - Der Vertrag ist nicht selbst im Rahmen einer Nachversiche- Fortbildung oder Qualifikation. rungsoption zustande gekommen. - Die versicherte Person sowie der Versicherungsnehmer ha- Die Erhöhung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des ben ihren ständigen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Beantra- Anlasses beantragt werden. Wir benötigen dafür die Vorlage ent- gung in Deutschland. sprechender Nachweise. Bei Beantragung der Erhöhung oder Vorlage der dazugehörigen Nachweise nach Ablauf der Frist ist (3) Anlässe eine Erhöhung aufgrund dieses Anlasses nicht mehr möglich. Sie haben in den ersten 3 Jahren ab Versicherungsbeginn einma- lig Anspruch auf eine Nachversicherung ohne speziellen Anlass, (4) Nachversicherungsgrenzen wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Ein Recht auf Nachversicherung haben Sie nur, wenn fol- - Die Beantragung erfolgt vor dem 35. Geburtstag der versi- gende Grenzen eingehalten werden: cherten Person. - Die versicherte Person war in den letzten 12 Monaten nicht Untergrenze für die Erhöhung länger als 14 Kalendertage durchgehend arbeits-, schul- Die Erhöhung der garantierten jährlichen Grundfähigkeitsrente oder studierunfähig. muss mindestens 600 EUR betragen. - Der Abschluss des Vertrages erfolgte nicht mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Allgemeine Obergrenzen für die Erhöhung Davon unabhängig können Sie eine Nachversicherung verlan- - Die Erhöhung der Grundfähigkeitsrente darf höchstens 50 % gen, wenn einer der folgenden Anlässe bei der versicherten Per- der bis zum Erhöhungszeitpunkt versicherten Grundfähig- son eintritt: keitsrente betragen. - Erreichen der Volljährigkeit - Die Erhöhung der jährlichen Grundfähigkeitsrente darf - Heirat höchstens 6.000 EUR betragen. - Geburt oder Adoption eines Kindes - Bei Wegfall oder Reduzierung der Leistungen aus der be- - Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspart- trieblichen Altersversorgung darf die Erhöhung der Grundfä- nerschaft higkeitsrente die wegfallende Invaliditätsrente nicht über- - Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners schreiten. - Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach erfolgreichem Ab- - Die jährliche Grundfähigkeitsrente aller vorgenommenen schluss einer Ausbildung oder eines Studiums. Die versi- Nachversicherungen zusammen darf höchstens cherte Person muss eine der Ausbildung oder dem Studium 12.000 EUR betragen. entsprechende berufliche Tätigkeit tatsächlich ausüben. - Die Summe aus allen versicherten Berufsunfähigkeitsrenten - Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Fortbil- und Grundfähigkeitsrenten für die versicherte Person bei der dung oder Qualifikation. Beispiele hierzu sind Meisterbrief, Württembergische Lebensversicherung AG und der Allge- Fachhochschulstudium oder Promotion. Die versicherte Per- meine Rentenanstalt Pensionskasse AG darf jährlich son muss eine der Fortbildung entsprechende berufliche Tä- 36.000 EUR nicht übersteigen. Dabei werden Leistungen tigkeit tatsächlich ausüben. aus der Überschussbeteiligung mitberücksichtigt. - Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit - Erhöhung des Einkommens FL190 – 21965 Seite 10 von 17 [Seite 11] Einkommens- und berufsbezogene Obergrenzen für die Er- Die Verlängerung erfolgt um so viele ganze Jahre, wie sich die höhung Regelaltersgrenze nach § 35 Satz 2 SGB VI verlängert. Hierzu Eine Nachversicherung ist nur möglich, wenn alle folgenden Vo- ein Beispiel: Falls die aktuelle Regelaltersgrenze von 67 Jahren raussetzungen erfüllt sind: auf 70 Jahre angehoben wird, verlängern wir die Dauern Ihres - Es werden insgesamt nicht mehr als 80 % des Nettoeinkom- Vertrages um 3 Jahre. mens aus beruflicher Tätigkeit abgesichert. Bei Selbststän- digen ist der durchschnittliche Nettogewinn über die letzten (2) Voraussetzungen für die Verlängerung 3 Geschäftsjahre maßgeblich. - Sie zahlen laufende Beiträge für den Vertrag. - Die berufsbezogenen Grenzen zur Absicherung gemäß un- - Sie beantragen die Verlängerung in Textform innerhalb von seren Annahmerichtlinien werden nicht überschritten. 12 Monaten nach der Erhöhung der Regelaltersgrenze. - Die Beantragung erfolgt vor dem 50. Geburtstag der versi- Für diese Grenzen berücksichtigen wir cherten Person. - alle privaten Grundfähigkeitsversicherungen und sonstigen - Zum Ende der Versicherungsdauer beträgt das Alter der ver- Invaliditätsversicherungen inklusive Leistungen aus der sicherten Person Überschussbeteiligung. - mindestens 67 Jahre oder - gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen sowie betrieblichen - mindestens 62 Jahre und unsere Annahmerichtlinien Versorgungssystemen. zum Zeitpunkt der Beantragung lassen eine Verlänge- - Versorgungen bei berufsständischen Versorgungswerken rung Ihres Vertrages zu. mit 50 % ihrer aktuellen Grundfähigkeits- oder Invaliditäts- - Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt rente. oder erbracht. (5) Neuer Nachversicherungsvertrag - Es ist bei der versicherten Person bisher kein Verlust einer Grundfähigkeit, keine sonstige Invalidität oder Pflegebedürf- Ihre Nachversicherung wird mit dem dann für das Neugeschäft tigkeit eingetreten und es wurden auch keine derartigen Leis- gültigen Tarif abgeschlossen. tungen beantragt. - Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge- Jede Nachversicherung gilt als gesonderter Vertragsabschluss. setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder Insbesondere gelten die Versicherungsbedingungen, Annahme- arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig. richtlinien und Kalkulationsgrundlagen des Tarifs der Nachversi- cherung. Den Beitrag für die Nachversicherung berechnen wir un- ter Berücksichtigung der dann ausgeübten beruflichen Tätigkeit § 21 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die BU-Wechselo- sowie der dann aktuellen tariflichen Risikomerkmale der versi- ption? cherten Person. Falls die versicherte Person nach den Annahme- richtlinien im dann gültigen Tarif nicht versicherbar ist, unterbrei- (1) BU-Wechseloption ten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Die persönlichen Verhältnisse können sich während der Vertrags- Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten die für Ihre ursprüng- laufzeit ändern. In bestimmten Fällen kann es daher sinnvoll sein, liche Grundfähigkeitsversicherung (Ursprungsversicherung) ge- an Stelle des Verlustes einer Grundfähigkeit das Risiko einer Be- troffenen Vereinbarungen auch für die Nachversicherung. rufsunfähigkeit abzusichern. Sie können daher unter bestimmten Voraussetzungen in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wech- (6) Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung seln. Ihr Recht auf die Nachversicherungsoption erlischt, wenn wir bei Hierfür bieten wir Ihnen die BU-Wechseloption in einen zu diesem der Ursprungsversicherung eine vorvertragliche Anzeigepflicht- Zeitpunkt verkaufsoffenen Tarif an. Das Recht auf einen Wechsel verletzung feststellen und unsere Rechte nach § 25 geltend ma- besteht, wenn die Voraussetzungen nach Absatz (2) erfüllt sind chen. und ein Anlass nach Absatz (3) vorliegt. Unsere Rechte bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nach Für den Wechsel erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. § 25 beziehen sich neben der Ursprungsversicherung auch auf Dieses orientiert sich am bisher vorhandenen Versicherungs- bestehende Nachversicherungsverträge. Die Gültigkeitsdauer schutz. Den Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung be- unserer Rechte ist in § 25 Absatz (11) geregelt. Der Abschluss rechnen wir dabei unter Berücksichtigung der dann ausgeübten eines Nachversicherungsvertrages setzt diese Fristen für die Ur- beruflichen Tätigkeit sowie der dann aktuellen tariflichen Risiko- sprungsversicherung nicht erneut in Gang. merkmale der versicherten Person. § 20 Welche Möglichkeit bietet Ihnen die Verlänge- rungsoption? Mit dem Wechsel der Grundfähigkeitsversicherung in eine Berufs- unfähigkeitsversicherung endet die Grundfähigkeitsversicherung durch Aufhebung des Vertrages. Dies gilt auch für alle Nachver- (1) Verlängerungsoption sicherungsverträge zu dieser Ursprungsversicherung. Wenn die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversiche- (2) Voraussetzungenen für den Wechsel rung erhöht wird, können Sie eine Verlängerung Ihrer Versiche- rung beantragen. Wir verzichten für die Verlängerung auf eine er- - Ihr Vertrag wurde vor dem 18. Geburtstag der versicherten neute Gesundheitsprüfung. Das Recht auf Verlängerung besteht, Person abgeschlossen. Die versicherte Person war bei Ver- wenn die Voraussetzungen nach Absatz (2) erfüllt sind. tragsabschluss Schüler einer Regelschule. - Die Beantragung des Wechsels erfolgt vor dem 30. Geburts- Wir verlängern die Versicherungsdauer, Leistungsdauer und Bei- tag der versicherten Person. tragszahlungsdauer Ihres Vertrages. Durch die Verlängerung er- - Der Vertrag besteht seit mindestens einem Jahr. höht sich Ihr Beitrag. Die Berechnung des neuen Beitrages erfolgt - Sie zahlen laufende Beiträge für den Vertrag. nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den - Unsere Annahmerichtlinien der Berufsunfähigkeitsversiche- Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation. rung lassen eine Annahme zu. Andernfalls erstellen wir Ihnen ein zulässiges Angebot, beispielsweise mit einer ge- ringeren Rentenhöhe. FL190 – 21965 Seite 11 von 17 [Seite 12] - Es ist bei der versicherten Person bisher kein Verlust einer VII. Vorzeitige Beendigung Grundfähigkeit, keine sonstige Invalidität oder Pflegebedürf- tigkeit eingetreten und es wurden auch keine derartigen Leis- tungen beantragt. § 22 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? - Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge- setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder (1) Kündigung arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig. - Sie beantragen den Wechsel in Textform. Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihre Versiche- rung jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen. Sie (3) Anlässe müssen uns die Kündigung in Textform mitteilen. Sie können den Wechsel verlangen, wenn einer der folgenden Anlässe bei der versicherten Person eintritt: Es gibt Alternativen zur Kündigung. Beachten Sie hierzu bitte ins- - Erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines besondere Ihre Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten nach staatlich anerkannten Studiums. Hat die versicherte Person § 15. bereits zuvor eine Berufsausbildung oder ein Studium aufge- (2) Folgen der Kündigung nommen, können Sie nicht mehr wechseln. Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherte Person über Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen, führt dies zur Umwand- einen allgemein anerkannten Schulabschluss an einer Re- lung in eine beitragsfreie Versicherung. Wird die beitragsfreie gelschule verfügt. Wir führen in diesem Fall eine vereinfachte Mindestrente nicht erreicht, endet Ihr Vertrag. Näheres zur Bei- Gesundheitsprüfung durch. tragsfreistellung finden Sie in § 16 Absätze (1) bis (3). - Erstmalige Aufnahme einer unbefristeten oder einer auf min- destens 24 Monate befristeten beruflichen Tätigkeit. (3) Keine Beitragsrückzahlung Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherte Person den Abschluss einer Berufsausbildung oder eines staatlich aner- Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. kannten Studiums hat. Die Tätigkeit muss in einem dem Ab- schluss entsprechenden Tätigkeitsfeld ausgeübt werden. VIII. Ihre Obliegenheiten Wir führen in diesem Fall keine erneute Gesundheitsprüfung durch. § 23 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche- rungsverhältnis beziehen? Der Wechsel kann nur innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Anlasses beantragt werden. Wir benötigen dafür die Vorlage ent- sprechender Nachweise (zum Beispiel Ausbildungsvertrag). Bei (1) Textform Beantragung der BU-Wechseloption oder Vorlage der dazugehö- rigen Nachweise nach Ablauf der Frist ist ein Wechsel aufgrund Mitteilungen zu dem bestehenden Vertrag müssen Sie uns immer dieses Anlasses nicht mehr möglich. in Textform übermitteln, beispielsweise über unser Kundenportal, als Brief oder per E-Mail. (4) Grenzen (2) Änderung der Kontaktdaten Für den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung im Rah- men der BU-Wechseloption gelten die folgenden Einschränkun- Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Adresse oder Ihres Na- gen: mens unverzüglich mit. Sie vermeiden dadurch Nachteile: Wir - Die Höhe der versicherten jährlichen Berufsunfähigkeits- sind berechtigt, an Sie gerichtete Mitteilungen per Einschreiben rente darf höchstens 18.000 EUR betragen. an Ihre zuletzt genannte Adresse zu senden. Diese gelten dann - Die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente darf die 3 Tage nach Absendung als zugegangen. Für eine Adressen- Höhe der zum Wechselzeitpunkt versicherten Grundfähig- recherche können wir Kosten erheben. Die aktuelle Höhe der keitsrente nicht übersteigen. hierfür erhobenen Kosten können Sie der Kostenübersicht zu den - Die Versicherungs- und Leistungsdauer der Berufsunfähig- Versicherungsbedingungen entnehmen. keitsversicherung entspricht maximal der Versicherungs- und Leistungsdauer der zum Wechselzeitpunkt bestehenden (3) Zustellungsbevollmächtigte Person Grundfähigkeitsversicherung. Wenn Sie Deutschland für längere Zeit verlassen wollen, nennen Sie uns bitte eine Person Ihres Vertrauens. Diese ist berechtigt, (5) Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung unsere Mitteilungen für Sie in Deutschland anzunehmen. Ihr Recht auf die BU-Wechseloption erlischt, wenn wir eine vor- vertragliche Anzeigepflichtverletzung feststellen und unsere § 24 Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie Rechte nach § 25 geltend machen. zu berücksichtigen? Unsere Rechte bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nach (1) Gesetzliche Auskunftspflichten § 25 beziehen sich bei Ausübung der BU-Wechseloption auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Gültigkeitsdauer unserer Wir können aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Rechte ist in § 25 Absatz (11) geregelt. Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sein. Die notwendigen Infor- mationen, Daten und Unterlagen dazu müssen Sie uns unverzüg- lich zur Verfügung stellen. Das gilt - bei Abschluss des Vertrages oder - bei Änderung des Vertrages oder - auf Nachfrage. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, wenn Informationen zu Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, erforderlich sind. FL190 – 21965 Seite 12 von 17 [Seite 13] (2) Notwendige Informationen Kennt diese dritte Person einen gefahrerheblichen Umstand oder handelt arglistig, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst Notwendig im Sinne von Absatz (1) sind beispielsweise Informa- davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. tionen über - Ihre persönliche steuerliche Ansässigkeit. (3) Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung - die steuerliche Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann für - die steuerliche Ansässigkeit des Leistungsempfängers. Sie gravierende Nachteile haben: Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Wir können dann nach den gesetzlichen Regelungen Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts- - vom Vertrag zurücktreten oder ort und der Wohnsitz. - den Vertrag kündigen oder - den Vertrag rückwirkend anpassen oder (3) Meldung bei Steuerbehörden - den Vertrag anfechten. Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterla- Nachfolgend informieren wir Sie hierzu genauer. gen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgen- des: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder Rücktritt ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ge- gebenenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. (4) Voraussetzungen für einen Rücktritt Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir (4) Vertragliche Folgen bei Verletzung Ihrer Auskunftspflichten vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absät- weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige- zen (1) und (2) kann dazu führen, dass wir unsere Leistung pflichtverletzung vorliegt. nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, ha- Verfügung gestellt haben. ben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände § 25 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und geschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den Vertrag dann zu welche Folgen hat ihre Verletzung? anderen Bedingungen abgeschlossen hätten, beispielsweise zu erhöhtem Beitrag oder mit eingeschränktem Versicherungs- schutz. (1) Vorvertragliche Anzeigepflicht Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, (5) Folgen eines Rücktritts dass alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig be- Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Es wird antwortet werden. Sie haben hier eine vorvertragliche Anzeige- keine Leistung fällig. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie pflicht. Dazu fragen wir Sie im Antrag nach gefahrerheblichen nicht verlangen. Umständen, die für das versicherte Risiko bedeutsam sind, zum Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt Beispiel zur Gesundheit der versicherten Person. unsere Leistungspflicht unter folgenden Voraussetzungen trotz- dem bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, uns einen gefahrerheblichen Umstand, der alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig rungsfalls anzuzeigen. - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, tungspflicht den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie- ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ßen, wesentlich sind. sind wir auch in diesem Fall nicht zur Leistung verpflichtet. Hierunter fallen insbesondere Fragen nach Angaben zu: - gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen Kündigung - gesundheitlichen Störungen und Beschwerden - Alter, Körpergröße und Gewicht (6) Voraussetzungen für eine Kündigung - dem Raucherstatus Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn die Verletzung der vorver- - der beruflichen Tätigkeit und besonderen beruflichen Ge- traglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahr- fährdungen lässigkeit beruht. In diesem Fall können wir den Vertrag unter Ein- - besonders gefährlichen Freizeit- oder Sporttätigkeiten haltung einer Frist von einem Monat kündigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 3 VVG zustehende Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Recht zur Kündigung, sofern die Verletzung der Anzeigepflicht der Vertragsannahme, in Textform stellen. unverschuldet erfolgt ist. Soll eine andere Person als Sie versichert werden, ist diese eben- Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, falls für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Fragen verantwortlich. Umstände abgeschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den Vertrag dann zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, bei- (2) Zurechnung der Kenntnis dritter Personen spielsweise zu erhöhtem Beitrag oder mit eingeschränktem Ver- Auch wenn eine andere Person die Fragen für Sie beantwortet, sicherungsschutz. müssen diese wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wer- den. Ansonsten wird auch in diesem Fall die vorvertragliche An- zeigepflicht verletzt. FL190 – 21965 Seite 13 von 17 [Seite 14] (7) Folgen einer Kündigung Weitere Regelungen Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich in eine beitrags- (12) Anfechtung freie Versicherung nach § 16 Absätze (1) bis (3) um. Ein Recht auf Wiederinkraftsetzung nach § 16 Absatz (4) besteht in diesem Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch Fall nicht. unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrages Einfluss ge- nommen worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher- Vertragsänderung ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären. Das gilt auch, wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen (8) Vertragsanpassung Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen Wenn die Versicherung durch Anfechtung aufgehoben wird, wird Bedingungen geschlossen hätten, gilt Folgendes: Die anderen keine Leistung fällig. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie Bedingungen, mit denen wir den Vertrag abgeschlossen hätten, nicht verlangen. werden auf unser Verlangen rückwirkend Bestandteil des Vertra- ges. (13) Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung Die Absätze (1) bis (12) gelten bei einer unsere Leistungspflicht Dies kann im Einzelfall ebenfalls zu einem Verlust des Versiche- erweiternden Änderung oder bei einer Wiederinkraftsetzung des rungsschutzes führen. Beispielsweise, wenn wir den Vertrag nur mit Ausschluss des Versicherungsschutzes für bestehende Vor- Vertrages entsprechend. Die Gültigkeitsdauer unserer Rechte nach Absatz (11) beginnt mit der Änderung oder Wiederinkrafts- erkrankungen abgeschlossen hätten. etzung des Vertrages bezüglich des geänderten oder wieder in Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 4 VVG zustehende Kraft gesetzten Teils neu zu laufen. Recht zur Vertragsanpassung, falls die Verletzung der Anzeige- (14) Erklärungsempfänger pflicht unverschuldet erfolgt ist. Die Ausübung unserer Rechte auf Rücktritt, Kündigung, Anpas- (9) Ihr Recht zur Kündigung sung des Vertrages sowie auf Anfechtung erfolgt durch schriftli- che Erklärung. Diese geben wir Ihnen gegenüber ab. Wenn sich durch die Vertragsanpassung - der Beitrag um mehr als 10 % erhöht oder Haben Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten ange- - wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Um- geben, gelten folgende Regelungen: stand ausschließen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un- Nach Ihrem Ableben gilt ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- serer Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mitteilung werden wir tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberech- Sie auf dieses Recht hinweisen. tigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevoll- Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte mächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen. (10) Ausübung unserer Rechte § 26 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich- ten im Rahmen der Nachprüfung? Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung stehen uns nur zu, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 9 Absatz (2) von Ihnen, sind: der versicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vor- - Wir haben Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf sätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen. Die- ser Hinweis erfolgte, bevor Sie die Fragen nach gefahrerheb- Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir lichen Umständen beantwortet haben. berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung erfolgt in ei- - Der nicht angezeigte Umstand oder die Unrichtigkeit der An- nem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis. zeige war uns bei Vertragsabschluss nicht bekannt. - Wir haben unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn geltend gemacht. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechts- dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von folge hingewiesen haben. uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt ha- Wenn Sie nachweisen, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob ben. fahrlässig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht beste- - Wir haben bei der Ausübung unserer Rechte die Umstände hen. angegeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb eines Monats ab Kenntniserlangung dürfen wir weitere Um- Die Ansprüche bleiben auch bestehen, wenn Sie uns nachwei- stände zur Begründung unserer Erklärung angeben. sen, dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Dies gilt nicht, wenn die (11) Gültigkeitsdauer unserer Rechte Mitwirkungspflicht arglistig verletzt wird. Die genannten Rechte können wir innerhalb von 5 Jahren seit Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn Vertragsabschluss ausüben. Sofern der Versicherungsfall inner- des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur halb von 5 Jahren seit Vertragsabschluss eingetreten ist, können Leistung verpflichtet. wir diese Rechte auch noch nach dieser Frist ausüben. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist 10 Jahre. FL190 – 21965 Seite 14 von 17 [Seite 15] IX. Ausschlüsse f) Bei Verlust einer Grundfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologi- schen oder chemischen Stoffen, deren Ziel die Gefährdung ei- § 27 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge- ner Vielzahl von Personen war. schlossen? g) Bei Verlust einer Grundfähigkeit durch Strahlung infolge Kern- energie. Dieser Ausschluss gilt nur, wenn alle folgenden Vo- (1) Grundsatz raussetzungen erfüllt sind: Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zum Verlust - Das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen einer Grundfähigkeit kam. wird gefährdet. - Es wurde eine Katastrophenschutzbehörde oder eine ver- (2) Ausschlüsse gleichbare Einrichtung zur Abwehr tätig. In folgenden Fällen ist eine Leistung ausgeschlossen: Wir leisten in den Fällen f) und g) uneingeschränkt, wenn durch das Ereignis höchstens 1.000 Menschen betroffen sind. Betroffen a) Bei Verlust einer Grundfähigkeit durch eine der folgenden Ur- sind diese, wenn sie durch das Ereignis innerhalb von 5 Jahren sachen: sterben oder schwere Gesundheitsschäden erleiden. Ob wir leis- - psychische oder psychosomatische Störungen tungspflichtig sind, überprüft ein unabhängiger Gutachter inner- - Alkoholmissbrauch halb von 6 Monaten nach dem Ereignis. - Medikamentenmissbrauch - Drogenkonsum X. Sonstiges Mit Medikamentenmissbrauch und Drogenkonsum ist nicht die medizinisch indizierte Einnahme von Arzneidrogen gemeint. § 28 Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur Gemeint sind der Konsum von Rauschdrogen sowie der schäd- Berechnung Ihrer garantierten Beiträge und Leistun- liche Arzneidrogenmissbrauch ohne Indikation. Auch der Kon- gen? sum über das verordnete Maß hinaus fällt hierunter. Wir berechnen Ihre garantierten Beiträge und Leistungen nach b) Bei Verlust einer Grundfähigkeit unmittelbar oder mittelbar ver- anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Dabei ver- ursacht wenden wir folgende Rechnungsgrundlagen: - durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf - Kosten Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat oder Nähere Informationen finden Sie in § 17. - durch Kriegsereignisse. - Rechnungszins Dieser beträgt 0,9 %. Wir leisten jedoch bei Verlust einer Grundfähigkeit durch krie- - Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln gerische Ereignisse außerhalb der Bundesrepublik Deutsch- Diese sind die vom Geschlecht unabhängigen Sterbe-, Inva- land, wenn die versicherte Person nicht aktiv daran beteiligt lidisierungs- und Reaktivierungstafeln WL 2020 GF T war. Unisex, WL 2020 GF TI Unisex, WL 2020 GF I Unisex und Wir leisten insbesondere auch bei Verlust einer Grundfähigkeit WL 2020 GF RI Unisex. Für die Herleitung geschlechtsunab- durch kriegerische Ereignisse, wenn alle folgenden Vorausset- hängiger Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln zungen erfüllt sind: verwenden wir anerkannte aktuarielle Fachgrundsätze. - Die versicherte Person ist Mitglied der deutschen Bundes- wehr oder Polizist. § 29 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? - Sie wurde mit Mandat der NATO oder UNO zur Friedens- sicherung oder humanitären Hilfeleistung eingesetzt. Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- - Der Einsatz erfolgte außerhalb der Staatsgrenzen der land Anwendung. NATO-Mitgliedsstaaten. § 30 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns c) Bei Verlust einer Grundfähigkeit durch vorsätzliche Ausführung einmal nicht zufrieden sind? oder strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person. (3) Unser Beschwerdemanagement Wir leisten jedoch bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Ver- stößen und auch bei allen Ordnungswidrigkeiten im Straßen- Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag haben oder eine verkehr. Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Soll- ten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, wenden Sie sich d) Bei Verlust einer Grundfähigkeit gerne an uns. Sie erreichen uns - durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräf- - über unsere Internetseite www.wuerttembergische.de/be- teverfall oder schwerde oder - durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchter - per Brief an unsere Geschäftsadresse oder Selbsttötung. - per E-Mail (kundenservice@wuerttembergische.de). Wir leisten jedoch, wenn uns für diese Handlungen alle folgen- den Voraussetzungen nachgewiesen werden: (4) Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher - Die freie, selbstbestimmte Willensbestimmung war ausge- Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds- schlossen. mann für Versicherungen wenden. Verbraucher sind Privatperso- - Die Störung der Geistestätigkeit war krankhaft. nen, die Verträge für private Zwecke abschließen. e) Bei Verlust einer Grundfähigkeit durch eine widerrechtliche Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und Handlung, mit der Sie als Versicherungsnehmer den Verlust ei- für Verbraucher kostenfreie Schlichtungsstelle. Wir nehmen an ner Grundfähigkeit der versicherten Person vorsätzlich verur- dem Schlichtungsverfahren durch den Ombudsmann teil. Sie ha- sachten. ben die Möglichkeit dieses in Anspruch zu nehmen. Vorausset- zung dafür ist, dass der Wert Ihrer Beschwerde den Betrag von 100.000 EUR nicht übersteigt. FL190 – 21965 Seite 15 von 17 [Seite 16] Sie keinen Wohnsitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren Den Ombudsmann erreichen Sie derzeit wie folgt: gewöhnlichen Aufenthalt haben. Versicherungsombudsmann e.V. Bei einem Unternehmen bestimmt sich das zuständige Gericht Postfach 080632 nach dessen Sitz oder Niederlassung. 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de (3) Bei Ihrem Sitz im Ausland Internet: www.versicherungsombudsmann.de Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sind für Klagen aus dem Versicherungsvertrag die Gerichte des Staates zuständig, in Wenn Sie diesen Vertrag bei uns über das Internet abgeschlos- dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt auch für ein Unternehmen, sen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an das seinen Sitz ins Ausland verlegt. die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die Plattform leitet Ihre Beschwerde dann an den Ombudsmann wei- § 32 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun- ter. gen? (5) Versicherungsaufsicht (1) Gültigkeit Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst- Falls einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen un- leistungsaufsicht (BaFin). wirksam sind oder werden, bleiben die anderen gültig. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: (2) Unwirksamkeit Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Durch höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräf- Sektor Versicherungsaufsicht tigen Verwaltungsakt können Regelungen in diesen Bedingungen für unwirksam erklärt werden. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de Dann können wir sie durch neue ersetzen, wenn - die neuen Regelungen zur Fortführung des Vertrages not- Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist. Sie wendig sind oder kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. - das Nichtersetzen eine unzumutbare Härte für eine Vertrags- partei auch unter Berücksichtigung der Interessen der ande- (6) Rechtsweg ren Vertragspartei wäre. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be- Die neuen Regelungen sind nur wirksam, wenn sie unter Wah- schreiten. rung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer an- gemessen berücksichtigen. Wir teilen Ihnen die neuen Regelun- § 31 Wo ist der Gerichtsstand? gen und die hierfür maßgeblichen Gründe in Textform mit. Dann werden diese nach Ablauf von 2 Wochen Vertragsbestandteil. (1) Bei Klagen gegen uns C Abkürzungen für Gesetze und Verordnun- Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das Ge- gen richt zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Ver- sicherungsvertrag zuständige Niederlassung liegt. Im Text der Versicherungsbedingungen nehmen wir Bezug auf Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der einige Gesetze und Verordnungen. Dabei verwenden wir fol- Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie keinen Wohn- gende Abkürzungen: sitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren gewöhnlichen Auf- enthalt haben. BGB Bürgerliches Gesetzbuch DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung Für ein Unternehmen ist auch das Gericht zuständig, in dessen MindZV Mindestzuführungsverordnung Bezirk es seinen Sitz oder seine Niederlassung hat. VAG Versicherungsaufsichtsgesetz VVG Versicherungsvertragsgesetz (2) Bei Klagen gegen Sie Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Haben FL190 – 21965 Seite 16 von 17 [Seite 17] Sehr geehrte Kundin, (2) Auf unsere Veranlassung sehr geehrter Kunde, Ein Recht auf Erhöhung von Beitrag und Leistungen ohne erneute falls Sie mit uns vereinbart haben, dass Sie Ihre Versicherung Gesundheitsprüfung besteht in folgenden Situationen nicht mehr: ohne erneute Gesundheitsprüfung planmäßig erhöhen können, - Sie haben Leistungen wegen Verlust einer Grundfähigkeit gelten folgende Versicherungsbedingungen. oder sonstiger Invalidität beantragt. Im Falle der Ablehnung oder Beendigung unserer Leistungspflicht können Sie inner- halb von 2 Jahren die Wiederaufnahme der Erhöhungen be- antragen. Auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichten Versicherungsbedingungen für die wir. Wir prüfen dann die Einhaltung der einkommensabhän- planmäßige Erhöhung der Beiträge und gigen Obergrenze nach Absatz (3). - Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt weniger als Leistungen der Grundfähigkeitsversi- 5 Jahre. cherung - Nach dem 62. Geburtstag der versicherten Person. - Die einkommensbezogene Obergrenze nach Absatz (3) wird überschritten. Inhaltsverzeichnis (3) Einkommensbezogene Obergrenzen für die Erhöhung §1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Erhöhung Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn dadurch insgesamt nicht der Beiträge? mehr als 80 % des Nettoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit ab- §2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich die Beiträge und gesichert wird. Bei Selbstständigen ist hierfür der durchschnittli- Versicherungsleistungen? che Nettogewinn über die letzten 3 Geschäftsjahre maßgeblich. §3 Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden? §4 Wonach errechnen sich die erhöhten Wir berücksichtigen hierbei Versicherungsleistungen? - alle privaten Grundfähigkeitsversicherungen und sonstigen §5 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung Invaliditätsversicherungen inklusive Leistungen aus der der Versicherungsleistungen? Überschussbeteiligung. - gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen sowie betrieblichen Versorgungssystemen. § 1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Erhö- - Versorgungen bei berufsständischen Versorgungswerken hung der Beiträge? mit 50 % ihrer aktuellen Grundfähigkeits- oder Invaliditäts- Der Beitrag für diesen Vertrag erhöht sich jeweils um den verein- rente. barten Prozentsatz. §4 Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs- Es kann auch vereinbart werden, dass der Beitrag im gleichen leistungen? Verhältnis wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenver- Die Berechnung der erhöhten Leistungen erfolgt nach anerkann- sicherung erhöht wird. In diesem Fall beträgt die jährliche Erhö- ten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs- hung jeweils mindestens 5 %. grundlagen der Beitragskalkulation. Wir legen dabei die bisheri- gen tariflichen Risikomerkmale zugrunde, insbesondere die be- Die Erhöhung des Beitrages bewirkt eine Erhöhung der garantier- rufliche Tätigkeit. ten Grundfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Das in den Versicherungsbedingungen für die Grundfähigkeits- Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhält- versicherung in § 17 beschriebene Verfahren zur Erhebung und nis wie die Beiträge (siehe § 4). Verrechnung von Kosten gilt auch für die Erhöhung. Dabei wird jeder Erhöhungsteil hinsichtlich der Kosten wie ein eigenständiger §2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich die Beiträge und Vertrag behandelt. Versicherungsleistungen? Die Erhöhungen des Beitrages und der garantierten Grundfähig- §5 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhö- keitsrente erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbe- hung der Versicherungsleistungen? ginns. Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages getroffenen Verein- barungen gelten auch für die Erhöhung der Versicherungsleistun- Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung gen. Dies gilt insbesondere für die Versicherungsbedingungen über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen und von Ihnen festgelegte Bezugsrechte. Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. Die Erhöhung der Versicherungsleistungen setzt die Fristen bei §3 Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden? Verletzung der Anzeigepflicht nicht erneut in Gang. (1) Auf Ihren Wunsch Sie können jeder Erhöhung bis zum Ende des zweiten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen. Dann entfällt diese rückwirkend. Die Erhöhung entfällt auch, wenn Sie den ersten er- höhten Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Erhö- hungstermin zahlen. Unterbliebene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung nachholen. Auch wenn Sie mehreren Erhöhungen nacheinander widerspro- chen haben, bleibt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen bestehen. Dies gilt unabhängig davon, wie vielen Erhöhungen Sie wider- sprochen haben. FL190 – 21965 Seite 17 von 17
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