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Versicherungsmakler / Grundfähigkeitsversicherung / Bedingungsarchiv

Zurich Schutzbrief: die Bedingungen im Volltext

Grundfähigkeitsrente bei Verlust einer von 21 Grundfähigkeiten, bei Pflegebedürftigkeit oder gerichtlich angeordneter Betreuung für voraussichtlich mindestens 6 Monate, ausgelesen aus der Produktinformation.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grundfähigkeitsrente (monatliche Rente bei Verlust einer Grundfähigkeit)ja„Wenn die versicherte Person eine dieser Grundfähigkeiten infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen verliert, zahlen wir für die Dauer der Beeinträchtigung eine monatliche Rente.“Was ist versichert?, Seite 2
Kapitalleistung statt oder zusätzlich zur Rentenicht geregelt
Leistung schon bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeitja„Wenn die versicherte Person eine dieser Grundfähigkeiten infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen verliert“Was ist versichert?, Seite 2
Prognosezeitraum (voraussichtliche Dauer des Verlusts, üblich sechs Monate)ja„voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen verliert“Was ist versichert?, Seite 2
Rückwirkende Leistung ab Beginn des Verlusts, wenn der Zeitraum tatsächlich erreicht istnicht geregelt
Leistungsdauer (bis Vertragsende, eigene Leistungsdauer oder lebenslang)ja„zahlen wir für die Dauer der Beeinträchtigung eine monatliche Rente“Was ist versichert?, Seite 2
Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugsja„Solange wir Leistungen aus der Versicherung zahlen, müssen Sie keine Beiträge zahlen.“Wann zahle ich?, Seite 3
Mindesteintrittsalter (Abschluss für Kinder und Schüler)nicht geregelt
Höchsteintrittsalternicht geregelt
Höchstes Endalter der Versicherungsdauernicht geregelt
Geltungsbereich weltweit, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Auslandnicht geregelt
Leistung unabhängig vom Beruf (keine Prüfung der beruflichen Tätigkeit)nicht geregelt

Körperliche Grundfähigkeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sehenja„Folgende Grundfähigkeiten sind versichert: - Sehen“Was ist versichert?, Seite 1
Hörenja„Bildschirmtätigkeit - Hören“Was ist versichert?, Seite 1
Sprechenja„Hören - Sprechen“Was ist versichert?, Seite 1
Gebrauch der Hände (Greifen, Feinmotorik)ja„der Gebrauch einer Hand - Greifen und Halten - Schreiben“Was ist versichert?, Seite 1
Gebrauch der Arme (Heben über Kopf, Arm ausstrecken)ja„der Gebrauch eines Armes“Was ist versichert?, Seite 1
Gehen (Strecke in Metern ohne Pause)ja„der Gebrauch der Beine“Was ist versichert?, Seite 1
Treppensteigenja„der Gebrauch der Beine - Treppensteigen“Was ist versichert?, Seite 1
Stehenja„Treppensteigen - Stehen“Was ist versichert?, Seite 2
Sitzenja„Gleichgewichtssinn - Sitzen“Was ist versichert?, Seite 2
Knien und Bückenja„Heben und Tragen - Knien oder Bücken“Was ist versichert?, Seite 2
Heben und Tragen eines Gewichtsja„der Gebrauch eines Armes - Heben und Tragen“Was ist versichert?, Seite 1
Gleichgewicht haltenja„Stehen - Gleichgewichtssinn“Was ist versichert?, Seite 2
Autofahren (Verlust oder Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen)ja„die Eignung, ein Auto zu führen“Was ist versichert?, Seite 1
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittelja„die Nutzung des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs“Was ist versichert?, Seite 1
Bedienen von Smartphone, Tastatur oder Computerja„das Benutzen einer Tastatur - die Nutzung eines Smartphones“Was ist versichert?, Seite 1

Geist, Psyche und Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Geistige Leistungsfähigkeit (Orientierung, Gedächtnis, Konzentration)ja„Fahrradfahren - geistige Leistungsfähigkeit“Was ist versichert?, Seite 2
Demenz als eigener Leistungsauslösernicht geregelt
Psychische Erkrankungen versichert (eigener Baustein oder im Grundschutz)nicht geregelt
Pflegebedürftigkeit als Leistungsauslöserja„Wird die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig, zahlen wir für die Dauer der Pflegebedürftigkeit Leistungen in Höhe der vereinbarten Rente bei Verlust einer Grundfähigkeit.“Leistung bei Pflegebedürftigkeit, Seite 2
Schwere Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) als Baustein oder Auslösernicht geregelt
Organversagen und Organtransplantation als Auslösernicht geregelt
Tätigkeitsverbot nach Infektionsschutzgesetz als Auslösernicht geregelt
Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung)nicht geregelt

Optionen und Zusatzleistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachversicherungsgarantie bei Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Immobilie, Einkommen)nicht geregelt
Höchstbetrag der Nachversicherung (je Ereignis und insgesamt)nicht geregelt
Erhöhung ohne Anlass in den ersten Vertragsjahrennicht geregelt
Dynamik (planmäßige Erhöhung von Beitrag und Rente)nicht geregelt
Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfallnicht geregelt
Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Unterstützung bei Rehabilitation oder Umschulung (Kosten oder Beratung)ja„Bei Eintritt des Versicherungsfalls bieten wir kostenfrei Integrations- und Rehabilitationsberatung.“Integrations- und Rehabilitationsberatung, Seite 2
Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten mit vollem Schutznicht geregelt

Leistungsprüfung und Anzeigepflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hilfsmittel: welche bei der Prüfung als zumutbar geltennicht geregelt
Frist, in der der Versicherer über die Leistung entscheidetnicht geregelt
Kein zeitlich befristetes Anerkenntnisnicht geregelt
Nachprüfung der Leistungsvoraussetzungen nach Anerkennungnicht geregelt
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldungnicht geregelt
Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kannnicht geregelt
Verzicht auf Rücktritt und Kündigung bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflichtnicht geregelt
Verzicht auf rückwirkende Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflichtnicht geregelt

Ausschlüsse und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wartezeit für einzelne Auslöser (zum Beispiel Psyche, schwere Krankheiten)nicht geregelt
Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko im Ausland versichertnicht geregelt
Ausschluss für ABC Waffen und Kernenergie (Umfang)ja„innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen.“Was ist nicht versichert?, Seite 3
Ausschluss bei absichtlicher Herbeiführung oder Selbstverletzungja„eine absichtliche Selbstverletzung oder eine absichtliche Herbeiführung einer Krankheit.“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauchnicht geregelt
Ausschluss bei vorsätzlicher Straftat der versicherten Personja„die vorsätzliche Ausführung oder der Versuch einer Straftat durch die versicherte Person.“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Gefährliche Freizeit (Motorsport, Luftfahrt, Tauchen) ohne Ausschlussnicht geregelt
Ausschluss für Strahlenschäden außerhalb ärztlicher Behandlungja„Strahlen infolge Kernenergie.“Was ist nicht versichert?, Seite 3

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Garantierter Höchstbeitrag (Bruttobeitrag) über die ganze Laufzeitnicht geregelt
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Rückkaufswert)ja„Sie können Ihren Vertrag jederzeit zur nächsten Beitrags-Fälligkeit kündigen. Bei einer Kündigung ist kein Rückkaufswert vorgesehen.“Wie kann ich meine Versicherung kündigen?, Seite 3
Beitragsfreistellung oder Herabsetzung statt Kündigungnicht geregelt
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfungnicht geregelt

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Pflegegeldstufe nach dem Bundespflegegeldgesetz als Auslösernicht geregelt
Spanien: grado de dependencia nach Ley 39/2006 (Grad II severa, Grad III gran dependencia)nicht geregelt
Spanien: Liste der enfermedades graves und Definition der Erstdiagnosenicht geregelt
Spanien: período de supervivencia (Mindestüberlebenszeit nach Diagnose)nicht geregelt
Spanien: Ausschluss vorbestehender Erkrankungen (preexistencias)nicht geregelt
Spanien: cláusulas limitativas hervorgehoben und eigens unterschrieben (Art. 3 Ley 50/1980)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Zurich Schutzbrief

Volltext aufklappen: Grundfähigkeits-Schutzbrief, Unterlage in einfacher Sprache
[Seite 1] Produktinformation gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zum Grundfähigkeits-Schutzbrief Versicherer: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Sitz der Gesellschaft: Köln Handelsregister: Amtsgericht Köln (Handelsregister, Abteilung B, Nummer 100486) Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen barrierefreien Überblick über die Versicherung. Die hier aufgeführten Informationen sind nicht abschließend. Die Details der Ausgestaltung Ihrer Versicherung hängen individuell von der vertraglichen Vereinbarung ab. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. Dazu zählen der Persönliche Vorschlag, das Informationsblatt zu Versiche- rungsprodukten, die Verbraucherinformation, der Antrag, der Versicherungsschein sowie gege- benenfalls zusätzliche Vereinbarungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine private Vorsorge für den Fall des Verlustes einer Grundfähigkeit. Was ist versichert? ✓ Verlust einer Grundfähigkeit Folgende Grundfähigkeiten sind versichert: - Sehen - Bildschirmtätigkeit - Hören - Sprechen - der Gebrauch einer Hand - Greifen und Halten - Schreiben - das Benutzen einer Tastatur - die Nutzung eines Smartphones Seite 1 von 4 [Seite 2] - der Gebrauch eines Armes - Heben und Tragen - Knien oder Bücken - der Gebrauch der Beine - Treppensteigen - Stehen - Gleichgewichtssinn - Sitzen - die Nutzung des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs - die Eignung, ein Auto zu führen - Fahrradfahren - geistige Leistungsfähigkeit Wenn die versicherte Person eine dieser Grundfähigkeiten infolge Krankheit, Körperverlet- zung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen verliert, zahlen wir für die Dauer der Beeinträchtigung eine monatli- che Rente. ✓ Leistung bei Pflegebedürftigkeit Wird die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersent- sprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen pfle- gebedürftig, zahlen wir für die Dauer der Pflegebedürftigkeit Leistungen in Höhe der verein- barten Rente bei Verlust einer Grundfähigkeit. ✓ Gerichtlich angeordnete Betreuung Eine gerichtlich angeordnete Betreuung ist versichert, wenn für die versicherte Person durch ein deutsches Gericht für mindestens 6 Monate ununterbrochen ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung bestellt wurde. ✓ Integrations- und Rehabilitationsberatung Bei Eintritt des Versicherungsfalls bieten wir kostenfrei Integrations- und Rehabilitationsbe- ratung. Seite 2 von 4 [Seite 3] Was ist nicht versichert? × Individuell ausgeschlossene Ursachen für Versicherungsfälle, zum Beispiel aufgrund be- sonderer Vorerkrankungen, sind nicht versichert. × Wenn Sie oder die versicherte Person unwahre oder unvollständige Angaben macht, kann der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise, für die Zukunft oder rückwirkend entfal- len. × Zudem kann der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein. Hierzu zählt zum Beispiel, wenn der Versicherungsfall auf den folgenden Umständen beruht, - die vorsätzliche Ausführung oder der Versuch einer Straftat durch die versicherte Per- son. - eine absichtliche Selbstverletzung oder eine absichtliche Herbeiführung einer Krankheit. - Strahlen infolge Kernenergie. - innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenom- men hat, kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen. Wann beginnt und endet meine Versicherung? Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag des vereinbarten Monats. Dazu müssen fol- gende Bedingungen erfüllt sein: Wir haben den Antrag angenommen und Sie haben den Bei- trag rechtzeitig bezahlt. Die Versicherung endet grundsätzlich, wenn die versicherte Person stirbt. Sie endet spätestens am letzten Tag des vereinbarten Monats. Wann zahle ich? Den ersten Beitrag zahlen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrages, jedoch nicht vor dem Beginn der Versicherung. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) zahlen Sie wie mit uns vereinbart – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – im Voraus. Solange wir Leistungen aus der Versicherung zahlen, müssen Sie keine Beiträge zahlen. Kann ich meine Versicherung widerrufen? Sie können Ihre Versicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt, nachdem Sie die vorvertraglichen Informationen und den Versicherungsschein sowie die Widerrufsbe- lehrung erhalten haben. Seite 3 von 4 [Seite 4] Wie kann ich meine Versicherung kündigen? Sie können Ihren Vertrag jederzeit zur nächsten Beitrags-Fälligkeit kündigen. Bei einer Kündigung ist kein Rückkaufswert vorgesehen. Sind die Kosten in den Beiträgen berücksichtigt? Für Ihre Versicherung entstehen Kosten. Sie sind bereits in die Beiträge und die ausgewiese- nen Leistungen Ihres Versicherungsvertrages einkalkuliert. Die genauen Werte können dem In- formationsblatt zu Versicherungsprodukten entnommen werden. Für bestimmte, von Ihnen veranlasste Geschäftsvorfälle erheben wir zusätzliche Kosten. Detail- lierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Seite 4 von 4
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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