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Württembergische Baustein ElektronikPlus: die Bedingungen im Volltext
Baustein ElektronikPlus zur Hausratversicherung (VHB 2025): Allgefahrendeckung und Diebstahl für die eigengenutzten Elektrogeräte des Haushalts zum Neuwert bis 10.000 Euro je Gerät, weltweit, mit 150 Euro Selbstbeteiligung.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Gerät (Kaufpreis, Neuwert oder fester Höchstbetrag) | ja, bis 10.000 € | „Die Höchstentschädigung pro Gerät beträgt je Versicherungsfall 10.000 EUR.“ | § 5 Nr. 2.1, Seite 3 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | „Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden)“ | § 4 Nr. 1, Seite 2 |
| Versicherbare Gerätearten (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera, Smartwatch, Spielkonsole, Haushaltsgerät) | ja | „Haushaltsgeräte; Bild- und Tontechnik; Kommunikationstechnik; Unterhaltungs- und Spieleelektronik.“ | § 3 Nr. 1, Seite 2 |
| Mehrere Geräte in einem Vertrag (Mehrgeräte- oder Haushaltspaket) | ja | „Versichert sind die sich im Eigentum der versicherten Personen befindlichen, eigengenutzten elektrischen und elektrotechnischen Anlagen und Geräte“ | § 3 Nr. 1, Seite 2 |
| Höchstalter des Geräts bei Abschluss (Monate ab Kaufdatum) | nicht geregelt | ||
| Gebrauchte oder generalüberholte Geräte versicherbar | nicht geregelt | ||
| Kaufbeleg aus dem Handel Pflicht (kein Privatkauf, Kauf in bestimmten Ländern) | nicht geregelt | ||
| Schutz an Händler, Hersteller oder Mobilfunkvertrag gebunden (Gruppenvertrag, endet mit dem Vertrag des Händlers oder Netzbetreibers) | ja | „Mit Beendigung des Hauptvertrags erlischt auch der Versicherungsschutz der Besonderen Bedingungen Elektronik“ | § 9, Seite 4 |
Versicherte Schäden
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bruch und Sturzschäden (unbeabsichtigte Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden)“ | § 4 Nr. 1, Seite 2 |
| Displaybruch (auch ohne Funktionsbeeinträchtigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden)“ | § 4 Nr. 1, Seite 2 |
| Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden)“ | § 4 Nr. 1, Seite 2 |
| Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit | ja, bis zur Versicherungssumme | „weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit erlerntem Fachwissen hätten vorhersehen können.“ | § 4 Nr. 1, Seite 2 |
| Elektronik- und Kurzschlussschäden (Überspannung, Induktion) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache wird nur geleistet, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf eine Austauscheinheit“ | § 4 Nr. 3, Seite 3 |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung (Garantieverlängerung) | nicht geregelt | ||
| Verschleiß und Abnutzung mitversichert | nein | „durch normale Abnutzung (z. B. Materialalterung, Verschleiß usw.) an Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie an Batterien und Akkus“ | § 4 Nr. 4.4, Seite 3 |
| Akkuschäden oder nachlassende Akkuleistung (Kapazitätsgrenze) | nein | „durch normale Abnutzung (z. B. Materialalterung, Verschleiß usw.) an Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie an Batterien und Akkus“ | § 4 Nr. 4.4, Seite 3 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | nein | „Hierunter fallen Schäden durch Brand, Blitzschlag“ | § 4 Nr. 4.1, Seite 3 |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung, Naturgefahren | nein | „Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm,“ | § 4 Nr. 4.1, Seite 3 |
| Vandalismus und Sabotage durch Dritte | nein | „Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm,“ | § 4 Nr. 4.1, Seite 3 |
| Kratzer und rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung | nein | „zur Beseitigung von Oberflächenbeschädigungen, z. B. Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstigen Schönheitsfehlern“ | § 4 Nr. 2.2, Seite 3 |
| Zubehör mitversichert (Ladegerät, Hülle, Stift, Kopfhörer, Objektiv) | ja, bis zur Versicherungssumme | „PCs, Laptops, Tablets, Zubehör;“ | § 3 Nr. 1.5, Seite 2 |
Diebstahl und Verlust
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Einbruchdiebstahl (aus Wohnung, Gebäude oder verschlossenem Raum) | nein | „Hierunter fallen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub“ | § 4 Nr. 4.1, Seite 3 |
| Raub (Gewalt oder Drohung gegen die Person) | nein | „Hierunter fallen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub“ | § 4 Nr. 4.1, Seite 3 |
| Einfacher Diebstahl unterwegs (Taschendiebstahl, Trickdiebstahl) | ja, bis zur Versicherungssumme | „und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl oder Plünderung.“ | § 4 Nr. 1, Seite 2 |
| Diebstahl aus dem Kraftfahrzeug | ja, bis zur Versicherungssumme | „und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl oder Plünderung.“ | § 4 Nr. 1, Seite 2 |
| Verlust, Liegenlassen, Vergessen (Abhandenkommen ohne Fremdeinwirkung) | nicht geregelt | ||
| Diebstahlschutz nur bei Gewahrsam (am Körper getragen, nicht unbeaufsichtigt, nicht in offener Tasche) | nicht geregelt | ||
| Höchstzahl der Diebstahl- oder Verlustfälle je Versicherungsjahr | nicht geregelt | ||
| Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl (Telefon- und Datenkosten, Zahlungsdienste) | nein | „durch unmittelbare und mittelbare Sachfolgeschäden und Vermögensschäden jeglicher Art;“ | § 4 Nr. 4.11, Seite 3 |
| Ortungsfunktion (Mein iPhone suchen, Find My Device) muss aktiviert sein | nicht geregelt |
Leistung im Schadenfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattung der Reparaturkosten (bis zum Zeitwert oder zur Höchstentschädigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Werts des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert.“ | § 5 Nr. 1, Seite 3 |
| Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden oder Diebstahl (statt Geld) | nicht geregelt | ||
| Geldersatz bei Totalschaden möglich | ja, bis zur Versicherungssumme | „leistet der Versicherer (für diese Sache) Entschädigung in Höhe des Neuwertes abzüglich des Wertes des Altmaterials.“ | § 5 Nr. 2.2, Seite 3 |
| Neuwertentschädigung in den ersten Monaten (Dauer) | ja | „Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte“ | § 5 Nr. 1, Seite 3 |
| Abzug nach Gerätealter (Zeitwertstaffel) | nicht geregelt | ||
| Reparatur nur über Partnerwerkstatt oder Versandreparatur des Versicherers | nicht geregelt | ||
| Reparatur mit Originalteilen oder herstellerautorisiert | nicht geregelt | ||
| Expressaustausch oder Ersatzgerät innerhalb fester Frist | nicht geregelt | ||
| Leihgerät während der Reparatur | nicht geregelt | ||
| Versand- und Transportkosten zur Reparatur übernommen | nicht geregelt | ||
| Datenwiederherstellung und Software-Neuinstallation | nein | „an Daten (maschinenlesbare Informationen), Software, Betriebssystemen und wechselbare Datenträgern“ | § 4 Nr. 4.7, Seite 3 |
| Höchstzahl der Schadenfälle oder Höchstentschädigung je Versicherungsjahr | nicht geregelt | ||
| Vertrag endet nach Totalschaden, Diebstahl oder Ersatz | nicht geregelt |
Selbstbeteiligung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung bei Reparatur (Betrag oder Prozent) | 150 € | „Der nach Nr. 1 ermittelte Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 EUR gekürzt.“ | § 5 Nr. 3, Seite 3 |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Raub oder Verlust | 150 € | „Der nach Nr. 1 ermittelte Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 EUR gekürzt.“ | § 5 Nr. 3, Seite 3 |
| Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Ersatzgerät | 150 € | „Der nach Nr. 1 ermittelte Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 EUR gekürzt.“ | § 5 Nr. 3, Seite 3 |
| Tarif ohne Selbstbeteiligung wählbar | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (kein Leistungskürzungsrecht) | nicht geregelt | ||
| Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Geräts mitversichert | nein | „beruflich und gewerblich genutzte Anlagen und Geräte.“ | § 3 Nr. 2, Seite 2 |
| Vorrang von Gewährleistung, Herstellergarantie oder anderen Versicherungen (Subsidiarität) | ja | „Nicht versichert sind Schäden, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht (Subsidiarität).“ | § 4 Nr. 5, Seite 3 |
| Ausschluss nach Eingriff durch nicht autorisierte Werkstatt oder Veränderung (Jailbreak, Root) | ja | „durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur, Eingriffe nicht autorisierter Dritter“ | § 4 Nr. 4.6, Seite 3 |
| Software-, Virus- und Datenschäden ausgeschlossen | ja | „durch Schadsoftware an der Hardware versicherter Sachen, wie Trojaner, Würmer oder Computerviren“ | § 4 Nr. 4.8, Seite 3 |
| Anzeige bei der Polizei nach Diebstahl oder Raub (Frist) | ja | „Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.“ | § 4 Nr. 1, Seite 3 |
| SIM- oder Gerätesperre beim Netzbetreiber nach Diebstahl Pflicht | nicht geregelt | ||
| Frist zur Schadenmeldung beim Versicherer | nicht geregelt | ||
| Beschädigtes Gerät oder Altgerät muss eingeschickt oder übereignet werden | nicht geregelt | ||
| Schutzhülle oder Displayschutz vorgeschrieben | nicht geregelt | ||
| Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Beschlagnahme ausgeschlossen | nicht geregelt |
Vertrag und Geltung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Weltweiter Versicherungsschutz (auch auf Reisen) | ja | „sind auch weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der“ | § 7, Seite 4 |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (Tage, besonders für Diebstahl) | nicht geregelt | ||
| Mindestlaufzeit des Vertrags | nicht geregelt | ||
| Monatlich oder täglich kündbar | nein | „Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten den in diesen Besonderen Bedingungen geregelten Versicherungsschutz in Textform kündigen.“ | § 8 Nr. 1, Seite 4 |
| Höchstlaufzeit oder Ende ab einem Gerätealter | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Schadenfall | ja | „kann jede der Vertragsparteien die zusätzliche Deckung Elektronik (BB Elektronik 2025) kündigen.“ | § 8 Nr. 2, Seite 4 |
| Gerätewechsel im laufenden Vertrag möglich (neues Gerät nachmelden) | ja | „Versichert sind die sich im Eigentum der versicherten Personen befindlichen, eigengenutzten elektrischen und elektrotechnischen Anlagen und Geräte“ | § 3 Nr. 1, Seite 2 |
| Übertragung auf neuen Eigentümer bei Verkauf des Geräts | nicht geregelt | ||
| Versicherungsschutz auch bei Nutzung durch Familien- oder Haushaltsangehörige | ja | „Versichert sind der Versicherungsnehmer und alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.“ | § 2, Seite 2 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Besondere Bedingungen ElektronikPlus (BB ElektronikPlus 2025), Formular 1066 Fassung: BB ElektronikPlus 2025, Formular 1066, Stand 01.03.2025 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Württembergische Baustein ElektronikPlus