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Versicherungsmakler / Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht / Bedingungsarchiv

degenia T26 Classic: die Bedingungen im Volltext

Tarifvariante classic der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht T26 mit 5 Mio. Euro pauschal, Bauvorhaben bis zur Versicherungssumme, Vorsorge in Höhe der Versicherungssumme und GDV-Leistungsgarantie, ohne Photovoltaik und Heizöltank.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenja, bis 5 Mio. €„classic bis zu 5.000.000 EUR“A 1-5.1, Seite 25
Höchstersatzleistung je Versicherungsjahr (Maximierung, Vielfaches der Deckungssumme)ja, bis zur Versicherungssumme„eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten ... Versicherungssummen begrenzt.“A 1-5.2, Seite 26
Begrenzung je geschädigter Person (Sublimit je Opfer)keine„Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.“A 1-5.1, Seite 25
Selbstbeteiligung je Schadenfallkeine„Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem“A 1-5.4, Seite 26
Garantie, mindestens die Musterbedingungen des Verbands zu erfüllen (GDV, VVO, UNESPA)ja„Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Privaten Haus- und Grundbesitzer-“Klausel 10, Seite 46
Update- oder Innovationsgarantie (künftige Leistungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag)ja„Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur“Klausel 9, Seite 46
Geltungsbereich (Lage des Grundstücks, Schadenereignisse im Ausland)ja„wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn premium mitversichert diese auf das Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind.“A 1-6.8, Seite 28
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und Kosten außerhalb der Deckungssummeja, bis zur Versicherungssumme„Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die“A 1-5.5, Seite 26

Versicherte Objekte und Personen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vermietetes Ein- oder Zweifamilienhausja„abschließbar für bebaute und unbebaute Grundstücke, vermietete Einfamilienhäuser, Garagen und Stellplätze“Leistungsübersicht, Seite 21
Mehrfamilienhaus (Anzahl Wohneinheiten, Obergrenze)nicht geregelt
Wohnungseigentum (Sondereigentum einer vermieteten Eigentumswohnung)nein„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schäden am ... Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum“A 1-2.1.2, Seite 24
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Versicherungsnehmer (WEG, comunidad de propietarios)ja„Versicherungsnehmer ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.“A 1-1.2, Seite 24
Unbebautes Grundstück (Größe, Obergrenze)ja„abschließbar für bebaute und unbebaute Grundstücke“Leistungsübersicht, Seite 21
Gewerblich genutzte Einheiten im Gebäude (Anteil, Obergrenze)nicht geregelt
Leerstehendes Gebäude oder Gebäude im Umbaunicht geregelt
Ferienhaus oder Wohnung im Auslandnein„diese auf das Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind.“A 1-6.8, Seite 28
Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Gärten auf dem Grundstückja„vermietete Einfamilienhäuser, Garagen und Stellplätze sowie für Nebengebäude“Leistungsübersicht, Seite 21
Hausverwalter, Hausmeister und Reinigungskräfte als mitversicherte Personenja„der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen“A 1-2.1.1.1, Seite 24
Fortbestand des Schutzes bei Veräußerung oder Erbfallja„früherer Besitzer aus § 836 Absatz 2 BGB, wenn die Versicherung bis“A 1-6.4, Seite 27

Verkehrssicherung und typische Risiken

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, auch wenn vertraglich übernommenja, bis zur Versicherungssumme„Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen“A 1-6.1, Seite 26
Vertraglich übernommene Haftpflicht und Verkehrssicherungspflichten (Mietvertrag, Gemeinde)ja, bis zur Versicherungssumme„Dies gilt auch für die vom Versicherungsnehmer ausschließlich als ... Mieter, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene gesetzliche“A 1-6.1, Seite 26
Bäume auf dem Grundstück (Astbruch, Umsturz)nicht geregelt
Dachlawinen, herabfallende Dachziegel und Fassadenteilenicht geregelt
Bauherrenhaftpflicht für Bauarbeiten am Gebäude (Bausumme bis)ja, bis zur Versicherungssumme„Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Bauvorhaben.“A 1-6.2, Seite 26
Abbruch- und Einreißarbeitenja, bis zur Versicherungssumme„Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Bauvorhaben.“A 1-6.2, Seite 26
Spielplätze, Schwimmbecken und Teiche auf dem Grundstücknicht geregelt
Aufzüge, Garagentore und technische Anlagen des Gebäudesnicht geregelt
Photovoltaik- und Solarthermieanlage auf dem Gebäude, einschließlich Einspeisung ins Netznein„Photovoltaikanlage inklusive Einspeisung - bis zu 15 kWp bis zu 15 kWp“Leistungsübersicht, Seite 22
Ladestation oder Wallbox für Elektrofahrzeugenicht geregelt
Gewässerschaden aus Heizöltank (Anlagenrisiko, Tankgröße bis)nein„Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, bis zu 50 l/kg, bis zu 50 l/kg, bis zu 50 l/kg,“Leistungsübersicht, Seite 22
Häusliche Abwässer und Schäden durch Rückstauja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.“A 1-6.6, Seite 28
Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser aus Leitungen auf Nachbargrundstückenicht geregelt
Senkungen, Erdrutsch und Erschütterungen zum Nachteil Dritternein„Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ... ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch“A 1-7.12, Seite 31

Schadenarten und Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Echte Vermögensschäden (ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden)ja, bis zur Versicherungssumme„wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch“A 1-6.9.1, Seite 29
Verletzung von Datenschutzrechten (etwa Mieterdaten, Videoüberwachung)ja, bis zur Versicherungssumme„Vermögensschäden aus der Verletzung von ... Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten.“A 1-6.9.3, Seite 29
Öffentlich-rechtliche Umweltschäden (Umweltschadensgesetz, Bundes-Umwelthaftungsgesetz, Ley 26/2007)ja, bis 3 Mio. €„Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung ist,“A 2-2.4, Seite 33
Allmählichkeitsschäden (langsame Einwirkung von Feuchtigkeit, Temperatur, Gasen)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Versicherer wird sich insoweit nicht auf den Einwand der allmählichen Einwirkung von Feuchtigkeit berufen.“A 1-6.6, Seite 28
Verlust fremder Schlüssel und Schlüssel von Schließanlagennicht geregelt
Ansprüche der Wohnungseigentümer untereinander und gegen die Gemeinschaftja, bis zur Versicherungssumme„Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die ... Gemeinschaft der Wohnungseigentümer;“A 1-2.1.2 b), Seite 24
Ansprüche von Mietern und Pächtern wegen Personen- und Sachschädennicht geregelt
Ansprüche angestellter Hausmeister und Reinigungskräfte (Arbeitsunfall, Regress)nein„Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich ... um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungs-“A 1-2.1.1.1, Seite 24
Forderungsausfalldeckung (Ausfall des Schädigers, Schaden des Versicherten)nicht geregelt
Schäden an Nachbargebäuden bei Arbeiten am eigenen Gebäude (Unterfangung, Unterfahrung)nicht geregelt
Tätigkeitsschäden an Sachen Dritter bei Arbeiten auf dem Grundstücknicht geregelt
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen (Mietsachschäden)nein„Miete, Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht,“A 1-7.5, Seite 30

Ausschlüsse und Einschränkungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss oder Einschränkung bei Ferienvermietung und kurzfristiger Vermietungnicht geregelt
Ausschluss bei überwiegend gewerblicher Nutzung des Gebäudesnicht geregelt
Ausschluss für bekannte, nicht beseitigte Mängel und Baufälligkeitnicht geregelt
Ausschluss für Schimmel, Asbest und Schadstoffe im Gebäudeja„Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest,“A 1-7.7, Seite 30
Kein Schutz für Bauvorhaben über der vereinbarten Bausummekeine„bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Bauvorhaben.“A 1-6.2, Seite 26
Einschränkung bei Leerstand über eine bestimmte Dauernicht geregelt
Ausschluss für Abnutzung, Verschleiß und mangelhafte Instandhaltungja„wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspru-“A 1-6.3, Seite 27
Ausschluss vertraglicher Ansprüche über die gesetzliche Haftpflicht hinausja„Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund“A 1-3.3, Seite 25

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflicht zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Beseitigung gefahrdrohender Umständenicht geregelt
Anzeige neuer oder geänderter Risiken (Gefahrerhöhung, weitere Wohneinheiten)ja„Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und“A(GB)-2.1, Seite 33
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (Summe, Frist)ja, bis zur Versicherungssumme„Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme“Leistungsübersicht, Seite 21
Differenzdeckung zum Vorvertrag (Sofortschutz bei Wechsel)nicht geregelt
Frist für die Schadenanzeigeja„dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm“B 3-3.2.2 a), Seite 39
Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerungja„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der ... Vertrag um jeweils ein Jahr.“B 2-1, Seite 37
Kündigungsfrist zum Ablaufja„Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung“B 2-1, Seite 37
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfallja„Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien“B 2-2.1, Seite 37
Beitragsgrundlage (Wohneinheiten, Wohnfläche, Mieteinnahmen, Grundstücksgröße)nicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
RC del propietario als Baustein der Hogar-Police (Sublimit gegenüber der eigenständigen Police)nicht geregelt
Fianzas civiles y criminales (Kautionen im Zivil- und Strafverfahren)nicht geregelt
Defensa jurídica de la comunidad (Rechtsschutz der Gemeinschaft gegen säumige Eigentümer, Nachbarn)nicht geregelt
RC del presidente y de la junta (Haftung der Organe der Gemeinschaft)nicht geregelt
Daños por agua a terceros originados en el inmueble (Wasserschaden beim Nachbarn)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

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Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) degenia T26 Classic

Volltext aufklappen: Bedingungen degenia Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht T26
[Seite 1] Kundeninformation Vertragsunterlagen Private Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung Tarif T26 (Stand März 2026) Seite 1 von 46 1 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 2] Produktinformationsblatt zur Privaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand März 2026) Unternehmen: Produkt: degenia Versicherungsdienst AG Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Deutschland Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versiche rungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versicherte Sachen  Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür  Gegenstand der Privaten Haus- und Grundbesitzer- benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B. Haftpflicht-versicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte berufliche Tätigkeiten. Haftpflicht-ansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu  Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen  Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von sind. Ihrem Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden  Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten ausgehen. Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung  Der Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitzer (z.B. als vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder berücksichtigen. Nutznießer) umfasst beispielsweise Schäden durch:  Schadenhaftigkeit von Treppen und Wegen; Gibt es Deckungsbeschränkungen?  mangelhafte Beleuchtung oder Glätte bzw. Verschmutzung Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. von Gehwegen; Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen.  sich lösende Gebäudeteile; Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz  Bei kleinen Bauvorhaben gilt: herausgenommen, z.B. alle Schäden: Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrer Baustelle, Ihrem Grundstück und den darauf stehenden ! aus vorsätzlicher Handlung; Gebäuden ausgehen. ! zwischen Mitversicherten;  Im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften erstreckt ! durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden u.a. aus den oder Luftfahrzeugs; Gefahren des gemeinschaftlichen Eigentums (Treppenhaus, ! an gemieteten oder geliehenen Sachen. Einfahrt, Dach). Versicherungssumme Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Wo bin ich versichert?  Die Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung gilt auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf das im Versicherungsschein genannten Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden im Inland zurückzuführen sind. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie di e weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich. Seite 2 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 3] Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr). Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen). Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Veräußerung des Hauses - ergeben. Seite 3 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 4] Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr. Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG, die Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein beschrieben. Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung. Ihre degenia Versicherungsdienst AG Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Inhaltsverzeichnis Information nach der Verordnung über Informationspflichten Seite 6 bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V) Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Seite 10 über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Erklärung zum Datenschutz Seite 11 Dienstleisterliste – Stand März 2026 Seite 19 Datenverarbeitung in der ALH Gruppe Seite 20 I Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang Seite 21 II Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 23 zur Privaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der degenia Versicherungsdienst AG DEG-HuG 2026 (Teil A) – Stand März 2026 Seite 4 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 5] III Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht- Seite 35 und Sachversicherung (Teil B) – Stand März 2026 IV Besondere Klauseln und Vereinbarungen Seite 44 der degenia Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung DEG-HuG 2026 (Teil A) – Stand März 2026 Seite 5 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 6] Information nach der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V) Die Rechtsverordnung zu den Informationspflichten (§ 7 Versicherungsvertragsgesetz) regelt den Umfang der Verbraucherinformation zu Versicherungsverträgen. Nachfolgend erhalten Sie diese Informationen bzw. einen Überblick darüber, wo Sie diese entnehmen können. 1. Identität des Versicherers Zu a): Alte Leipziger Versicherung AG Es gelten – je nach beantragtem Versicherungsumfang – die Alte Leipziger-Platz 1 nachfolgenden Versicherungsbedingungen: 61440 Oberursel Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Jochen Kriegmeier Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privaten Haus- und Grund- Sitz Oberursel (Taunus) besitzer-Haftpflichtversicherung der degenia Versicherungsdienst AG Rechtsform Aktiengesellschaft DEG-HuG 2026 (Teil A) – Stand März 2026 Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HRB 1585 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Willenserklärungen richten Sie Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht- und bitte in Textform an diese Anschrift. Die Vertreter sind zu deren Sachversicherung (Teil B) – Stand März 2026 Entgegennahmen nicht bevollmächtigt. Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia 2. Identität eines Vertreters des Versicherers in der Europäischen Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Union in dem Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben der Privaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung – entfällt – DEG-HuG 2026 (Teil A) – Stand März 2026 3. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers Zu b): Alte Leipziger Versicherung AG Alte Leipziger-Platz 1 Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung 61440 Oberursel Wir schützen Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. 4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und zuständiges Fälligkeit der Leistung Aufsichtsamt Sie erhalten die vereinbarte Leistung nach Eintritt des Versicherungsfalls Unsere Hauptgeschäftstätigkeit besteht im Betrieb von Haftpflicht-, und Feststellung unserer Leistungspflicht. Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen. Zuständiges Aufsichtsamt: Erfüllung der Leistung Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht Wir zahlen im Versicherungsfall bis zu Höhe der jeweils vereinbarten Bereich Versicherungsaufsicht Versicherungssumme, Entschädigungsgrenze bzw. Höchstentschädigung. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Hinweis: Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Fälligkeit sowie Erfüllung 5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG unserer Leistungen sind, je nach beantragtem Umfang, in den Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in allgemeinen Versicherungsbedingungen, Deklarationen, Klauseln, BBR, Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach: Risikobeschreibungen, Zusatzbedingungen und Geschriebene degenia Versicherungsdienst AG Bedingungen geregelt. Brückes 63 – 63 A 55545 Bad Kreuznach 8. Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer) sonstigen Preisbestandteile Vorstand: Halime Koppius Diese Angaben entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221 Antrag. Die zu zahlende Prämie enthält die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Versicherungssteuer. 6. Angaben für das Bestehen eines Garantiefonds u.ä. Bei Versicherungen, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Betrieb von 9. Zusätzlich anfallende Kosten sowie weitere Steuern, Gebühren Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen besteht, entfällt oder Kosten das Erfordernis für einen Garantiefonds u. ä. Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht erhoben. 7. Angaben über die wesentlichen Merkmale der Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine Versicherungsleistung, insbesondere weiteren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Prämienverzug a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen zusätzliche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können. Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarif- bestimmungen 10. Einzelheiten zur Prämienzahlung und Zahlungsweise Damit wir Ihnen Versicherungsschutz gewähren können, sind die b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der vereinbarten Prämien im Voraus zu zahlen. Beachten Sie, dass die Leistung des Versicherers. Erstprämie von den unter Ziffer 8 aufgeführten Prämien abweichen kann. Versicherungsbeginn und -ablauf entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Seite 6 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 7] Erste oder einmalige Prämie Beginn des Versicherungsschutzes Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von dem Bestehen Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginn, wenn Sie die erste oder einmalige Prämie vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen rechtzeitig zahlen. Versicherungsbeginns zu zahlen. Über das, was rechtzeitig ist, informieren wir sie ausführlich unter Ziffer Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor 10. Vertragsabschluss, so müssen Sie die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheines zahlen. Bitte beachten Sie: Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den getroffenen Wenn Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig zahlen, Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen beginnt Ihr Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung. Monat nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Bitte lesen Sie die wichtige Belehrung über die Folgen einer Nichtzahlung der ersten oder einmaligen Prämie: Frist in der Sie an den Antrag gebunden sind (Bindefrist) Sie sind einen Monat lang an den Antrag gebunden. Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, 14. Widerrufsbelehrung wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten Abschnitt 1 haben. Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Außerdem können wir, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, vom Vertrag Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurücktreten. ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie widerrufen. die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen • der Versicherungsschein, Folgeprämie • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Die Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen fällig. Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, Grundsätzlich gilt • diese Belehrung, Die Prämienschuld ist erfüllt, wenn die Überweisung von Ihrem Konto • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten angewiesen wurde und dieses eine ausreichende Deckung zur • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen Durchführung der Überweisung aufweist. Sollte die Überweisung mittels jeweils in Textform zugegangen sind und – sofern Ihnen ein Angebot Bareinzahlung erfolgen, gilt die Prämienschuld mit der Einzahlung der (Invitatiomodell) vorliegt – wir Ihre unterschriebene Annahmeerklärung fälligen Prämie beim entsprechenden Geldinstitut als erfüllt. erhalten haben. Im Fall des Prämieneinzugs über das Lastschriftverfahren ist die Prämienschuld erfüllt, wenn zum Zeitpunkt der Abbuchung das Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des angegebene Konto eine ausreichende Deckung aufweist, die die Widerrufs. Vornahme der Abbuchung gestattet Der Widerruf ist zu richten an: degenia Versicherungsdienst AG Hinweis: Brückes 63 – 63 a, Weitere Regelungen zum Beginn des Versicherungsschutzes, zur 55545 Bad Kreuznach Fälligkeit der ersten oder einmaligen Prämie, zur Fälligkeit der Fax-Nr.: 0671/84003-29, Folgeprämien und zur Rechtzeitigkeit der Zahlung sind in den E-Mail: info@degenia.de allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Widerrufsfolgen 11. Angaben über die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und Verfügung gestellten Informationen und des Preises der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs Das Ihnen unterbreitete Angebot hat eine Gültigkeit von 4 Wochen und entfallenden Teil der Prämie zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, gilt vorbehaltlich einer Änderung der vom Gesetzgeber festgelegten dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Versicherungssteuer sowie einer endgültigen Risikoprüfung. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt 12. Hinweis auf mögliche Schwankungen der verwendeten es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie bzw. 1/30 Finanzinstrumente der Monatsprämie multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Entfällt prinzipiell bei Versicherungen, deren Hauptgeschäfts-tätigkeit im Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe der Prämie entnehmen Betrieb von Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen Sie bitte den Vertragsunterlagen. Der Versicherer hat zurückzuzahlende besteht. Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. 13. Angaben über das Zustandekommen des Vertrages, Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, Beginn des Versicherungsschutzes und zur Bindefrist so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen und zum vorläufigen Versicherungsschutz zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) Der Versicherungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende herauszugeben sind. Willenserklärungen zustande. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages Ihre Willenserklärung ist der Antrag, den Sie stellen und unsere wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Willenserklärung ist der Versicherungsschein oder eine Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr Annahmebestätigung. gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Der Versicherungsvertrag kommt mit Zugang unserer Annahmeerklärung Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung oder des Versicherungsscheines zustande. des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Seite 7 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 8] Besondere Hinweise 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht; eine Vertragsklausel Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt zuständige Gericht; ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt Abschnitt 2 werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation Informationen während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen; Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten Informationen werden 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Beschwerde- und Rechtbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon stellen: unberührt bleibt; 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Aufsichtsbehörde. Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Ende der Widerrufsbelehrung Registernummer; 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Wurde mit dem Versicherungsschein ein bereits bestehender Vertrag Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen erweitert oder geändert, so bezieht sich das Widerrufsrecht nur auf die Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den erweiterten oder geänderten Vertragsteile. Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich 15. Vertragslaufzeit der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen Die für den Vertrag geltende Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. gestalteten Form; Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Dies gilt nicht für Verträge mit einmaliger Prämie oder für Verträge ohne Leistung des Versicherers; Verlängerungsvereinbarung. 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln 16. Beendigung eines Vertrages auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere Der jeweilige Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen – ggf. selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit – von Ihnen gekündigt wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, werden. Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung gegenüber der Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen degenia Versicherungsdienst AG in Textform zu erfolgen hat. eine Überprüfung des Preises ermöglichen; 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, Kündigung zum Ablauf insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; Die Verträge gemäß Punkt 14 können von Ihnen zum Ablauf, bei einer 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung vereinbarten Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren zum Schluss des gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres, unter befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Kündigung nach dem Versicherungsfall Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während Haftpflichtversicherung: der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; Haben wir nach Eintritt des Versicherungsfalles Ihren Anspruch auf 9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, können Sie das sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, Monats nach Anerkennung oder Ablehnung des Freistellungsanspruchs gegenüber der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen er-folgen. Sie wird sofort nach Zugang bei uns wirksam. Sie können auch des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, jeden späteren Zeitpunkt zur Wirksamkeit bestimmen, spätestens den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen jedoch den Ablauf des Versicherungsjahres. haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Kündigung nach Risikowegfall Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, Informationen einer hervorgehobenen und deutlich erlöschen die Versicherungsverträge, jedoch frühestens zu dem gestalteten Form; Zeitpunkt zu dem wir Kenntnis vom Wegfall des Risikos erlangt haben. 10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den Kündigung bei Prämienerhöhungen oder Minderung des vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Versicherungsschutzes ohne Ausgleich Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung Erhöht sich aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die den betreffenden Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Informationen einer hervorgehobenen und deutlich Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen. gestalteten Form; Gleiches gilt, wenn sich der Umfang des Versicherungsschutzes 12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der vermindert, ohne dass die Prämie entsprechend angepasst wird. Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt; Seite 8 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 9] 17. Rechtsgrundlagen bei Vertragsanbahnung Versicherungsombudsmann e.V. Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Postfach 080632, 10006 Berlin Deutschland. Telefon: 0800/3696000 Telefax: 0800/3699000 18. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internet: www.versicherungsombudsmann.de Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz Oberursel (Taunus). Ist der Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und kostenfrei Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht seines arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an Wohnsitzes zuständig. dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer müssen 21. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde • bei einer natürlichen Person bei dem für ihren Wohnsitz Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob zuständigen Gericht, ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes • bei einer juristischen Person bei dem für ihren Sitz oder ihre geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorschriften Niederlassung zuständigen Gericht erhoben werden. beachtet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich, aber nicht rechtsverbindlich entscheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte 19. Sprache zuständig. Die Sprache für die Vertragsbedingungen, sämtliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der Bereich Versicherungsaufsicht Vertragslaufzeit ist deutsch. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn 20. Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Wenn Sie einmal mit unserem Service nicht zufrieden oder mit einer 22. Allgemeine Hinweise/Schlusserklärung Entscheidung nicht einverstanden sein sollten, können Sie sich an den Benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, wenn Servicebeauftragten des Vorstandes wenden: • sich Ihre Anschrift oder der Versicherungsort ändert; • eine Gefahrerhöhung eintritt; degenia Versicherungsdienst AG • die versicherten Sachen veräußert werden; Brückes 63 – 63 A • ein Schadenfall eintritt. 55545 Bad Kreuznach Beachten Sie bitte gesetzliche, behördlich angeordnete oder etwa E-Mail: info@degenia.de vereinbarte Sicherheitsvorschriften. Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder Besondere Vereinbarungen um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie der Versicherer gilt: durch Aufnahme in das Vertragsdokument bestätigt. Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden. Seite 9 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 10] Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat es notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig kündigen. beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur eine geringe Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch Bedeutung bei-messen. Personenbezogene Angaben (z. B. zur bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Unfallversicherung) die Sie nicht gegenüber dem Bedingungen, geschlossen hätten. Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch degenia Versicherungsdienst AG bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu Brückes 63 – 63a, 55545 Bad Kreuznach anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die in Textform nachzuholen. Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform Ausübung unserer Rechte nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Anzeige verpflichtet. Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht Anzeigepflicht verletzt wird? begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht arglistig verletzt haben. richtig angegebene Umstand Stellvertretung durch eine andere Person • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person Versicherungsfalles vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Leistungspflicht Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welche der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt: entspricht. Wird mit diesem Antrag ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder geändert, so bezieht sich die Mitteilung über die Folgen der gesetzlichen Kündigung Anzeigepflicht nur auf die erweiterten oder geänderten Vertragsteile. Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, Seite 10 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 11] Erklärung zum Datenschutz A. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25.05.2018 vor-vertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO. in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages) Mit der DSGVO werden die Regeln für die Verarbeitung von erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 a) personenbezogenen Daten vereinheitlicht. Dadurch wird der Schutz von i. V. m. Artikel 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen personenbezogenen Daten insgesamt sichergestellt und der freie Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 j) Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union gewährleistet. DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Die neuen Vorschriften der DSGVO sehen insbesondere ein hohes Maß Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns an Transparenz bei der Datenverarbeitung und umfassende Rechte der oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO). betroffenen Personen vor. Dies kann insbesondere erforderlich sein: • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Informationen zum Datenschutz finden Sie auch im Internet unter: • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und www.alte-leipziger.de/datenschutz für andere Produkte der Unternehmen des Alte Leipziger – Hallesche Konzern sowie für Markt- und Meinungsumfragen, Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie als unseren Versicherten über • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Alte insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Leipziger und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten Rechte. können. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Alte Leipziger Versicherung AG, Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Telefon: 06171 66 02, E-Mail-Adresse: sach@alte-leipziger.de Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Der Datenschutzbeauftragte ist gemäß DSGVO nicht der Verantwortliche dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die Beantwortung Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. datenschutzrechtlicher Fragen er-folgt in der Regel in Zusammenarbeit mit den für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zuständigen Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht Mitarbeitern. Sie erreichen unser Datenschutzmanagement bzw. genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der unseren Datenschutzbeauftragten per Post unter der genannten Adresse gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren. mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail unter: datenschutz@alte-leipziger.de. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdaten- erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen schutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über Bestimmungen des Versicherungsvertrags-gesetzes (VVG) sowie aller das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die »Verhaltensregeln für den Umgang mit personen- Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen bezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft« werden Sie durch die ALTE LEIPZIGER unterrichtet und um Einwilligung verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die gebeten. Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter www.alte-leipziger.de/code-of- Vermittler: conduct abrufen. Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und Leistungsdaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienst- Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder leistungsangelegenheiten benötigen. Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Datenverarbeitung im Alte Leipziger – Hallesche Konzern: Schaden ist. Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unseres Konzerns nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die im Konzern Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen des Konzerns besteht, können Ihre Daten etwa zur Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Vorgaben. Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für Unternehmen des Konzerns verarbeitet werden. In unserer eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen. Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen. Seite 11 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 12] Externe Dienstleister: und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten, mit dem vom Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Versicherungsnehmer im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen Bonitätsauskünfte bestehen, können Sie der Übersicht im Anhang sowie in der jeweils Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, aktuellen Version auf unserer Internetseite entnehmen unter www.alte- fragen wir bei der SCHUFA Holding AG (Privatschutz, Gewerbe) oder bei leipziger.de/dienstleisterliste. der infoscore Consumer Data GmbH (Kraftfahrt) Informationen zur Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Nähere Weitere Empfänger: Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt C (SCHUFA), Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere dem Abschnitt D (infoscore) bzw. dem Abschnitt E (Creditreform). Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden B. Hinweis- und Informationssystem (HIS) oder Strafverfolgungsbehörden). Information über den Datenaustausch mit der Besurance HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO Dauer der Datenspeicherung Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Abschluss Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben eines Versicherungsvertrages oder im Rahmen der Schadenbearbeitung genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder vorkommen, dass personen-bezogene Daten für die Zeit aufbewahrt Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Besurance HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage) können. Die Besurance Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit HIS GmbH überprüft an-hand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und zu Ihrem Versicherungsobjekt im »Hinweis- und Informationssystem der Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Versicherungswirtschaft« (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre nach Beendigung hindeuten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer des Vertrages. früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an das HIS vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden Betroffenenrechte Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten, Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person die auf-grund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter der Besurance HIS GmbH an uns, das anfragende Versiche- bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer rungsunternehmen, übermittelt. Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internetseiten: bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und www.besurance-his.de. maschinenlesbaren Format zustehen. Zwecke der Datenverarbeitung der Besurance HIS GmbH Widerspruchsrecht Die Besurance HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Verantwortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Versicherungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbezieh-bare Daten, um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, Versicherungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer bei diesen Daten um Angaben zu erhöhten Risiken oder um besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung Datenverarbeitung sprechen. eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungs- unternehmen) hindeuten können. Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutz- Die Besurance HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf aufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutz- Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die aufsichtsbehörde ist: Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem Die Besurance HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den (HIS) der Besurance HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung Schäden. Sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich die sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Informationen für die diesbezügliche Entscheidungsfindung zur Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS Verfügung. erforderlich. Nähere In-formationen dazu entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hin-weisen zum HIS (Abschnitt B). Herkunft der Daten der Besurance HIS GmbH Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Datenaustausch mit früheren Versicherern Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden. Um die Angaben des Versicherungsnehmers bei Abschluss des Versicherungs-vertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheits- Kategorien der personenbezogenen Daten rabattes in der Kfz-Haft-pflichtversicherung) bzw. die Angaben des Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsnehmers bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen Versicherungsunternehmens werden von der Besurance HIS GmbH – Seite 12 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 13] abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage • Ggf. FIN des Fahrzeugs. Bei Anfragen zum Fahrzeug ist die oder Einmeldung mit den dazu genutzten personenbezogenen Daten Beifügung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. oder Teil II zum Nachweis der Haltereigenschaft erforderlich. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. • Bei Anfragen zum Gebäude ist die Beifügung des letzten Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsscheins oder eines sonstigen Dokuments Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch erforderlich, das das Eigentum belegt (z.B. Kopie des ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem Grundbuchauszugs oder Kaufvertrags). gesondert informiert werden, speichert die Besurance HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises (Vorder- hindeuten können, sofern solche Informationen an das HIS gemeldet und Rückseite) beifügen, erleichtern Sie der Besurance HIS GmbH die wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Identifizierung Ihrer Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter: www.besurance- Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu his.de/selbstauskunft/ bei der Besurance HIS GmbH beantragen. Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauftragten Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden Gebäudeschäden. Telefon: 0151/ 50691844 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Besurance HIS GmbH ist Empfänger sind ausschließlich Versicherungsunternehmen mit Sitz oder zudem unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per Niederlassung in Deutschland sowie im Einzelfall im Rahmen von E-Mail unter folgender Adresse erreichbar: Ermittlungsverfahren staatliche Ermittlungsbehörden. datenschutz@besurance-his.de. Dauer der Datenspeicherung C. SCHUFA Die Besurance HIS GmbH speichert Informationen über Personen gemäß Information gemäß Artikel 14 DSGVO Artikel 17 Absatz 1 lit. a) DSGVO nur für eine bestimmte Zeit. 1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, gelöscht. Telefon: +49 (0)611-92780 Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o. g. Für die Speicherfristen bei HIS-Einmeldungen gilt: Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter • Personenbezogene Daten (Name, Adresse und datenschutz@schufa.de erreichbar. Geburtsdatum) sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten werden am Ende des vierten Kalenderjahres nach erstmaliger 2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA Speicherung gelöscht. Sofern in dem genannten Zeitraum 2.1 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen, eine erneute Einmeldung zu einer Person erfolgt, führt dies die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden zur Verlängerung der Speicherung der personenbezogenen Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten Daten um weitere vier Jahre. Die maximale Speicherdauer Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von beträgt in diesen Fällen 10 Jahre. natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur Betroffenenrechte dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Diese Rechte nach Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Artikel 15 bis 18 DSGVO können gegenüber der Besurance HIS GmbH Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die unter der unten genannten Adresse geltend gemacht werden. Darüber Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die Besurance HIS GmbH Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, zuständige Aufsichtsbehörde – Der Hessische Beauftragte für Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Wiesbaden – zu wenden. Hinsichtlich der Meldung von Daten an das HIS Betrugsprävention, Seriositätsprüfung, Geldwäscheprävention, ist die für das Versicherungsunternehmen zu-ständige Datenschutz- Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kunden-betreuung aufsichtsbehörde zuständig. oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus SCHUFA gemäß Artikel 14 Absatz 4 DSGVO informieren. Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, unter der unten genannten Adresse widersprochen werden. 2.2 Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die Besurance HIS GmbH zu Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug oder zu Ihrem Gebäude gespeichert hat erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Artikels 6 und an wen welche Daten übermittelt worden sind, teilt Ihnen die Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der Besurance HIS GmbH dies gerne mit. Sie können dort unentgeltlich eine berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten sog. Selbstauskunft anfordern. Wir bitten Sie, zu berücksichtigen, dass erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und die Besurance HIS GmbH aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch durch können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner Dritte zu vermeiden, benötigt die Besurance HIS GmbH folgende widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Angaben von Ihnen: Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung • Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten • Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) personenbezogenen Daten. sowie ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre Seite 13 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 14] 2.3 Herkunft der Daten • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen. ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasing- oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau unternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 nach drei Jahren. genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus • Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs- oder Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenz- Speicherung erforderlich ist. bekanntmachungen). 3. Betroffenenrechte 2.4 Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf werden (Personendaten, Zahlungsverhalten und Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel Vertragstreue) 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO und das Recht • Personendaten, z. B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO. Die SCHUFA auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften ServiceCenter eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG, • Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch Durchführung eines Geschäftes (z. B. Girokonten, unter +49 (0) 6 11-92 78 0 und über ein Internet-Formular unter Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Basiskonten) sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen • Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Erledigung • Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person Bonitätstäuschungen ergeben, widersprochen wer den. • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an SCHUFA • Scorewerte Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln. 2.5 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie 4. Profilbildung (Scoring) ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Angemessenheits-beschluss der Europäischen Kommission existiert) Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und ansässige Vertragspartner gemäß Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Artikel 28 DSGVO sowie Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zu dem SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen. SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt 2.6 Dauer der Datenspeicherung die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu bestimmte Zeit. statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Risikowahrscheinlichkeiten. Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung gelöscht: verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede ein zelne • Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, • Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikations- Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige konten oder Energiekonten), Informationen über Verträge, personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z. B. Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden, besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung. Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Voll- Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der streckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vor- DSGVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten zeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. Scoreberechnung. Seite 14 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 15] Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der 5. Herkunft der Daten der ICD Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Die Daten der ICD stammen aus den amtlichen Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein Insolvenzveröffentlichungen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die bei durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche den zentralen Vollstreckungsgerichten geführt werden. Dazu kommen zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – Informationen von Vertragspartnern der ICD über vertragswidriges verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA Zahlungsverhalten basierend auf gerichtlichen sowie außergerichtlichen gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score Inkassomaßnahmen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss (siehe Ziffer 4) aus den An-fragen von Vertragspartnern der ICD abzulehnen. gespeichert sowie Daten von Adressdienstleistern. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur 6. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring-wissen.de Daten der ICD erhältlich. Empfänger sind ausschließlich Vertragspartner der ICD. Dies sind insbesondere Unternehmen, die ein wirtschaftliches Risiko tragen und D. infoscore Consumer data GmbH (»ICD«) ihren Sitz im europäischen Wirtschaftsraum, in Großbritannien und in Information gemäß Artikel 14 DSGVO der Schweiz haben. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie Versandhandels- bzw. eCommerce-, Telekommunikations- und des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister (z. B. Banken, Kredit- infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden kartenanbieter), Energieversorgungs- und Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu den Empfängern solche Unternehmen, die Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ICD ist unter der o. a. Forderungen einziehen, wie etwa Inkassounternehmen, Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: ICD- Abrechnungsstellen, Rechtsanwälte sowie Dienstleister der ICD (z. B. Datenschutz@experian.com erreichbar. Rechenzentrum, Post-dienstleister). 2. Zwecke der Datenverarbeitung der ICD 7. Dauer der Datenspeicherung der ICD Die ICD verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, um ihren Die ICD speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung i.S.d. Artikel 17 Absatz 1 lit. von natürlichen und juristischen Personen sowie zur Prüfung der a) DSGVO notwendig ist. Die bei ICD zur Anwendung kommenden Prüf- Erreichbarkeit von Personen unter den von diesen angegebenen und Lösch fristen entsprechen einer Selbstverpflichtung (Code of Adressen zu geben. Hierzu werden auch Wahrscheinlichkeits- bzw. Conduct) der im Verband Die Wirtschaftsauskunfteien e.V. Scoringwerte errechnet und übermittelt. Solche Auskünfte sind zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen. notwendig und erlaubt, um das Zahlungsausfallrisiko z. B. bei einer Kreditvergabe, beim Rechnungskauf oder bei Abschluss eines Informationen über fällige und unbestrittene Forderungen bleiben Versicherungsvertrages vorab einschätzen zu können. Die gespeichert, so lange deren Ausgleich nicht bekannt gegeben wurde; die Datenverarbeitung und die darauf basierenden Auskunftserteilungen der Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung wird jeweils taggenau ICD dienen gleichzeitig der Bewahrung der Auskunftsempfänger vor nach vier Jahren überprüft. Wird der Ausgleich der Forderung bekannt wirtschaftlichen Verlusten und schützen Verbraucher gleichzeitig vor der gegeben, erfolgt eine Löschung der personenbezogenen Daten taggenau Gefahr der übermäßigen Verschuldung. Die Verarbeitung der Daten drei Jahre danach. erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, zur Risikosteuerung, zur Festlegung von Zahlarten oder Konditionen sowie zur Tarifierung. • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte (Eintragungen nach § 882 c Absatz 1 3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung der ICD Satz 1 Nr. 1 – 3 ZPO) werden taggenau nach drei Jahren Die ICD ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der ICD eine Löschung durch zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet ist. Die das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. Verarbeitung der Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder gemäß Artikel 6 Absatz 1 a i. V. m. Artikel 7 Datenschutzgrund- Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau drei Jahre verordnung (DSGVO) oder auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO, nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung gelöscht. Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern die • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages Interessen und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen personen-bezogener Daten erfordern, nicht überwiegen. Die ICD stellt oder über die Versagung der Restschuld-befreiung werden ihren Vertragspartnern die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn taggenau nach drei Jahren gelöscht. eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder von den • Angaben über Anfragen werden spätestens taggenau nach Vertragspartnern ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall drei Jahren gelöscht. glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller • Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der Eingehung von Geschäften mit wirtschaftlichem Risiko gegeben (z. B. fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach Rechnungskauf, Kreditvergabe, Abschluss eines Mobilfunk-, Festnetz- werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der oder Versicherungsvertrages). ist. • 4. Kategorien der personenbezogenen Daten der ICD 8. Betroffenenrechte gegenüber der ICD Von der ICD werden personenbezogene Daten (Name, Vorname, Jede betroffene Person hat gegenüber der ICD das Recht auf Auskunft Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften), Informationen zum nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 vertragswidrigen Zahlungsverhalten (siehe auch Ziffer 5), zu DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Schuldnerverzeichniseintragungen, (Privat-)Insolvenzverfahren und zur Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO. Darüber hinaus (Nicht-)Erreichbarkeit unter der angegebenen Adresse sowie besteht die Möglichkeit, sich an die für die ICD zuständige entsprechende Scorewerte verarbeitet bzw. gespeichert. Aufsichtsbehörde – Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Seite 15 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 16] Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, E. Creditreform 70173 Stuttgart – zu wenden. Einwilligungen können jederzeit Information für Betroffene gemäß Artikel 14 DSGVO gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies Verantwortlich im Sinne des Artikel 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO Creditreform Bad Homburg/Limburg Fritscher und Schmitt KG, erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Horexstraße 3, 61352 Bad Homburg, Tel. 06172-9860-0, Fax 06172-9860- Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen 10, E-Mail info@bad-homburg.creditreform.de. Daten. Unseren Datenschutzbeauftragten Michael Vosberg erreichen Sie unter Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Tel. 06172-9860-39, Fax 06172-9860-9539, E-Mail m.vosberg@bad- Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person homburg.creditreform.de ergeben, gegenüber der ICD widersprochen werden. In unserer Datenbank werden insbesondere Angaben gespeichert über Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die ICD zu Ihrer Person den Namen, die Firmierung, die Anschrift, den Familienstand, die gespeichert und an wen sie welche Daten übermittelt hat, teilt Ihnen die berufliche Tätigkeit und die Vermögensverhältnisse, etwaige ICD das gerne im Rahmen einer unentgeltlichen schriftlichen Verbindlichkeiten sowie Hinweise zum Zahlungsverhalten. Selbstauskunft mit. Die ICD bittet um Ihr Verständnis, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte Die Daten stammen zum Teil aus öffentlich zugänglichen Quellen wie erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Telefon öffentlichen Registern, dem Internet, der Presse und sonstigen Medien nicht möglich ist. Um einen Missbrauch des Auskunftsrechts durch Dritte sowie aus der Übermittlung von Daten über offene Forderungen. zu vermeiden, benötigt die ICD folgende Angaben von Ihnen: Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum, Aktuelle Anschrift (Straße, Zweck der Verarbeitung der erhobenen Daten ist die Erteilung von Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ggf. Voranschriften der letzten fünf Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person/Firma Jahre (dies dient der Vollständigkeit der zu erteilenden Auskunft). einschließlich sonstiger bonitätsrelevanter Informationen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1f) EU-DSGVO. Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises beifügen, erleichtern Sie der ICD die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden Auskünfte über die bei uns gespeicherten Daten dürfen gemäß Artikel 6 damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via Absatz 1f) EU-DSGVO nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein Internet unter https://www.experian.de/selbstauskunft beantragen. berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, 9. Profilbildung/Profiling/Scoring erfolgt dies auf Basis der sog. Standardvertragsklauseln, die Sie unter Die ICD-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. folgendem Link Beim Scoring der ICD wird anhand von Informationen und Erfahrungen https://www.lda.bayern.de/media/eu_standardvertragsklauseln.pdf aus der Vergangenheit eine Prognose insbesondere über einsehen oder sich zusenden lassen können. Zahlungswahrscheinlichkeiten erstellt. Das Scoring basiert primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der ICD gespeicherten Berechtigte Interessen im vorgenannten Sinn können sein: Informationen. Anhand dieser Daten, von adressbezogenen Daten sowie Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, von Anschriftendaten erfolgt auf Basis mathematisch-statistischer Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, überfällige Verfahren (insbes. Verfahren der logistischen Regression) eine Forderung, Vollstreckungsauskunft. Zuordnung zu Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliches Zahlungsverhalten aufwiesen. Folgende Datenarten werden bei der ICD Zu unseren Kunden zählen sowohl im Inland als auch im Ausland tätige für das Scoring verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede Kredit-institute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, einzelne Berechnung mit einfließt: Daten zum vertragswidrigen Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungs- Zahlungsverhalten (siehe Ziffer 4. u. 5.), zu Schuldnerverzeichnis- managements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Eintragungen und Insolvenzverfahren (siehe Ziffer 4. u. 5.), Geschlecht Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gegen Rechnung liefern und Alter der Person, adressbezogene Daten (Bekanntsein des Na mens bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil bzw. des Haushalts an der Adresse, Anzahl bekannter Personen im der in der Wirtschaftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Haushalt (Haushaltsstruktur), Bekanntsein der Adresse), Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Nutzung für Anschriftendaten (Informationen zu vertragswidrigem Adresshandels- und Werbe-zwecke, sowie die Herstellung Zahlungsverhalten in Ihrem Wohnumfeld (Straße/Haus)), Daten aus entsprechender Datenträger genutzt. Anfragen von Vertragspartnern der ICD. Die Daten werden so lange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Besondere Kategorien von Daten i. S. d. Artikel 9 DSGVO (z.B. Angaben Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die zur Staatsangehörigkeit, ethnischen Herkunft oder zu politischen oder Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst vier Jahren. religiösen Einstellungen) werden von ICD weder gespeichert noch bei Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, der Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten berücksichtigt. Auch die andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung Einsichtnahme in die bei der ICD gespeicherten Informationen nach taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf das Scoring. gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Einzelheiten können Die ICD selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Sie den vom Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ aufgestellten Rechtsgeschäfts oder dessen Rahmenbedingungen (wie z.B. angebotene „Verhaltensregeln für die Prüf- und Lösch-fristen von Zahlarten), sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertragspartner personenbezogenen Daten durch die deutschen lediglich mit ihren Informationen bei der dies-bezüglichen Wirtschaftsauskunfteien“ entnehmen. Entscheidungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit sowie die darauf basierende Entscheidung erfolgt allein durch Ihren Geschäftspartner. Seite 16 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 17] Sie haben ein Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der Daten. 1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Sind Ihre Daten unvollständig, so haben Sie einen Anspruch auf Gesundheitsdaten durch die Alte Leipziger Vervollständigung der Daten. Ich willige ein, dass die Alte Leipziger die von mir in diesem Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der von uns gespeicherten Antrag/dieser Angebotsanforderung und künftig mitgeteilten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist. Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. 2. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach Sie können sich über die Verarbeitung der Daten durch uns bei dem für § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz Alte Leipziger beschweren. Die Alte Leipziger verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit. Die Übermittlung Ihrer Daten an uns ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsschluss erforderlich. 2.1 Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen Sie sind nicht verpflichtet, uns die gewünschten Daten zu überlassen. (Unternehmen oder Personen) Geben Sie uns Ihre Daten nicht, kann dieser Umstand Ihrem Kreditgeber Die Alte Leipziger führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die oder Lieferanten die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit erschweren oder Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische unmöglich machen, was wiederum zur Folge haben kann, dass Ihnen ein Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Kredit oder eine Vorleistung des Lieferanten verweigert wird. Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht immer selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im Widerspruchsrecht: Alte Leipziger – Hallesche Konzern oder einer anderen Stelle. Werden Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und die Alte Leipziger Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und so-weit Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig erforderlich für die anderen Stellen. überwiegen, oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus Die Alte Leipziger führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten für die Alte Leipziger erheben, verarbeiten oder Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Liste finden Sie unter Buchstabe B. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter www.alte-leipziger.de/dienstleisterliste.pdf eingesehen F. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung oder beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Alte Leipziger (Anschrift: Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel, Telefon: 06171 von Gesundheitsdaten und geschützter Daten 663927, E-Mail: datenschutz@alte-leipziger.de) angefordert werden. Für gemäß § 203 StGB sowie Schweigepflicht- die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch entbindungserklärung die in der Liste genannten Stellen benötigt die Alte Leipziger Ihre Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Einwilligung. Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, an die in Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag/diese Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang Angebotsanforderung und den Vertrag erheben und verwenden zu erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Alte Leipziger dies tun dürfen, benötigt die Alte Leipziger daher Ihre datenschutzrechtliche(n) dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter des Alte Einwilligung(en). Leipziger– Hallesche Konzern und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigt die Alte Leipziger geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die 2.2 Datenweitergabe an Rückversicherungen Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.B. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die ALTE LEIPZIGER Assistance-Dienstleister, Rückversicherer, Hinweis- und Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise Informationssystem (HIS) weiterleiten zu dürfen. übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die oben angegebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf ALTE LEIPZIGER Ihren Versicherungsantrag/Ihre Angebotsanforderung hin, dass die Leistungsbearbeitung bei einem Unfallversicherungsvertrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Regel nicht möglich sein dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es wird. sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Alte sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten durch die ALTE LEIPZIGER Leipziger aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder selbst (unter 1), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der ALTE Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen LEIPZIGER (unter 2) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter unterstützt. 3). Seite 17 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 18] Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann können sie kontrollieren, ob die Alte Leipziger das Risiko bzw. einen der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und wurden. Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei Ihre personenbezogenen Daten werden von der Rückversicherung nur zu einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie Gesundheitsdaten an eine Rückversicherung werden Sie durch die Alte auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Leipziger unterrichtet. Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten und Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Alte selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort Leipziger tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und 2.3 Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) die Datenverarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und (z.B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungs- Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das programmen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung derzeit die Besurance HIS GmbH (Besurance HIS GmbH, Kreuzberger meiner Versicherungsverträge einschaltet. Ring 68, 65205 Wiesbaden, www.informa-his.de) betreibt. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken kann die Alte Leipziger an das HIS melden. Die Alte 3. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, Leipziger und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der wenn der Vertrag nicht zustande kommt Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die Alte Leipziger Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Außerdem ist es geschützten Daten benötigt die Alte Leipziger Ihre Schweigepflicht- möglich, dass die Alte Leipziger zu Ihrem Antrag/Ihrer entbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen Angebotsanforderung einen Vermerk an das Hinweis- und zustande gekommen ist oder nicht. Informationssystem meldet, der an anfragende Versicherungen übermittelt wird. Ich entbinde die für die Alte Leipziger tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder Die Alte Leipziger speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre Daten werden bei Informationssystems (HIS) melden. der Alte Leipziger und im Hinweis- und Informationssystem bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über gespeichert. das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, wenn Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeit-raum von drei Jahren Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden. ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt. 2.4 Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die Alte Leipziger gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Seite 18 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 19] Dienstleisterliste – Stand März 2026 Liste der Dienstleister gemäß »Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung« im Versicherungsantrag sowie im Einklang mit Artikel 21 und 22 der »Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Versicherungswirtschaft«. Aufgaben, zu deren Bearbeitung personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse) an Dritte weitergegeben werden können Übertragene Aufgaben Auftragnehmer / Dienstleistungskategorie Adressprüfung Adressermittler, Einwohnermeldeämter Assistance und Pannenhilfe AvD Automobilclub Auskunftseinholung zur Antrags- und / oder Leistungsbearbeitung • Wirtschaftsauskunfteien (SCHUFA Holding AG, Creditreform e.V., Experian infoscore Consumer Data GmbH, Forum Finanzplanung GmbH, Besurance HIS GmbH), • ESW Software Warda KG (Verstorbenenabgleich) • Dienstleister zur Gebäudewertermittlung • Dienstleister zur softwaregestützten Risikobesichtigung Beratung, treuhänderische Tätigkeiten, Tarifierung Beratungsunternehmen, Treuhänder, Aktuare Bestandsverwaltung und Schadenbearbeitung (Sachversicherung) Assekuradeure, Makler, Bordero-Partner Datenträger-/Aktenentsorgung Entsorgungsunternehmen Digitale Kommunikation mailingwork GmbH Durchführung von Web-Konferenzen und CSN. Communication Service Network GmbH Bereitstellung einer Konferenz-Plattform Microsoft Ireland Operations Ltd. Druck-/Kuvertierarbeiten, Briefabholung und Versand Druckereien und Postdienstleister Endkundenplattform „fin4u“ BANKSapi GmbH Firmenkundenportal in der Betrieblichen Altersversorgung ePension GmbH & Co. KG und außergerichtliches Mahnverfahren, Beratung (juristisch), • Rechtsanwälte (Ohletz, Andreas Conzelmann) allgemeine Dienstleistung in begründeten Einzelfällen • Creditreform Immobilienmanagement Verwalter, Hausmeisterdienste, Abrechnungsunternehmen, Handwerker, Immobilienmakler, IT-Dienstleister, Rechts- und Fachanwälte, Architekten, Projektentwickler, Werkunternehmer, Ingenieure, Gutachter, Vermessungsbüro, Steuerberater IT-Dienstleistungen (Programmiertätigkeiten, User-Help-Desk, Hard- Externe IT-Dienstleistungsunternehmen und Softwareimplementierung und -unterstützung, Archivierung von aufbewahrungspflichtigen Daten, System-Beratung und - Unterstützung) Marktforschung (Marktanalysen, Servicestudien, Marketing-/Marktforschungsunternehmen, Ratingagenturen, Kundenbefragungen auch im Rahmen von Ratings) ASSEKURATA, Franke und Bornberg GmbH Rürup-Service, Rentenbezugsmitteilungs-Service, Zentralruf, Notruf Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Prüfung von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, Schadenware Prüfdienstleister, Sachverständige, Partnerwerkstätten, Restwertbörsen Reparatur, Sanierung, Ersatz Handwerksbetriebe, Sanierer, Werkstätten, Mietwagenunternehmen Schaden-/Assistance-/Präventions-Dienstleistungen (Cyber Gewerbe) Externe Cyber-Security-Unternehmen Externe Plattformanbieter Vermittlung von Reparaturaufträgen DMS GmbH, riparo GmbH Aufgaben, zu deren Bearbeitung auch Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden können Übertragene Aufgaben Auftragnehmer / Dienstleistungskategorie Anforderung und Prüfung von Arztberichten/Gutachten HL Casework GmbH, Verisk Med GmbH Schaden-/Assistance-Leistungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Assistance-, Reha- und Pflege-Dienstleister Hilfs- und Pflegeleistungen (Malteser Hilfsdienst e.V., Deutsche Assistance Service GmbH) Außenregulierung, berufskundliche Gutachten, Rückversicherung Rückversicherer, Mercur Grip, Regulierungsbeauftragte Erstellen von Sachverständigengutachten, Schadenprüfung, Sachverständige, Gutachter, Ärzte Belegprüfung (inkl. Ärztlicher Dienst der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.) Juristische Beratung, Schadenbearbeitung Rechtsanwälte Regressbearbeitung, Außenregulierung Die Regulierer AllRisk Schadenmanagement AG, Interschaden GmbH, Twentyfour GmbH Schadenbearbeitung, telefonischer Kundendienst Schweitzer Gruppe GmbH Übersetzungen Übersetzungsbüros Seite 19 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 20] Datenverarbeitung in der ALH Gruppe Zur ALH Gruppe gehören folgende Gesellschaften • Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. • Alte Leipziger Trust Investment-Gesellschaft mbH • Hallesche Krankenversicherung a.G. • Alte Leipziger Treuhand GmbH • Alte Leipziger Versicherung AG • Alte Leipziger Pensionskasse AG • Alte Leipziger Holding AG • Alte Leipziger Pensionsfonds AG • Alte Leipziger Bauspar AG • Alte Leipziger Pensionsmanagement GmbH Gemeinsame Verarbeitung von Stammdaten • Die Stammdaten umfassen gemäß „Code of Conduct“ (Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsc he Versicherungswirtschaft) Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Kunden- und Versicherungsnummer, Beruf, Familienstand, gesetzliche Vertreter, Angaben über die Art der bestehenden Verträge, Rollen der betroffenen Personen (z.B. Versicherungsnehmer, Versicherter, Beitragszahler, Zahlungsempfänger), Kontoverbindung, Telekommunikationsdaten, Widerspruchs-/Sperrvermerke (bzgl. Werbung und Markt- /Meinungsforschung) und andere Widersprüche, Vollmachten und Betreuungsregelungen, zuständige Vermittler. Um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Anmelde-, Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z.B. Zuordnung von Post und eingehenden Telefonaten), können die Stammdaten der betroffenen Personen in der ALH Gruppe in einer gemeinschaftlich genutzten Datenbank geführt werden. • Ansonsten bestehen für die Daten der jeweiligen Unternehmen der ALH Gruppe getrennte Datenhaltungen und Datennutzungen. Dies erfolgt im Einklang mit der aufsichtsrechtlich geforderten Spartentrennung. Verarbeitung personenbezogener Daten in der ALH Gruppe Bestimmte Aufgaben in der ALH Gruppe werden unternehmensübergreifend wahrgenommen. Hierbei kann es erforderlich sein, dass auch personen- bezogene Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung ist dann über Art. 6 Abs. 1f DSGVO („Berechtigte Interessen“) legitimiert oder es liegt eine Regelung vor durch arbeitsvertraglich festgelegte Verantwortlichkeiten oder mittels einer Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO („Gemeinsam Verantwortliche“) bzw. Art. 28 DSGVO („Auftragsverarbeitung“). Es handelt sich dabei um folgende Tätigkeitsbereiche: • Betrieblicher Datenschutz • Marketing • Betriebsorganisation • Personalwesen • Compliance • Rechnungswesen • Immobilienmanagement • Rechtsabteilung • Informationssicherheitsbeauftragter • Risikomanagement • Interne Revision • Vertriebsverwaltung • Informationstechnik • Vorstandsbereich Datenschutzniveau bestätigt wurde oder angemessene Hinweis: Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Sollten wir Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, sind. soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Seite 20 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 21] I Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang Die Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist abschließbar für bebaute und unbebaute Grundstücke, vermietete Einfamilienhäuser, Garagen und Stellplätze sowie für Nebengebäude, Geräteschuppen, Scheunen, Heuschober und Unterstellungen. Der Versicherungsumfang kann wahlweise als Tarifvariante classic, premium oder optimum vereinbart werden. Die Versicherung einzelner Positionen innerhalb einer Tarifvariante ist nicht möglich. Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung T26 Leistungsübersicht Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein classic premium optimum und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen. Versicherungssummen Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 5 Mio. EUR bis zu 10 Mio. EUR bis zu 15 Mio. EUR Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme ⚫ ⚫ ⚫ Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos ⚫ ⚫ ⚫ Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung ⚫ ⚫ ⚫ bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften Mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten Versicherungsnehmer ⚫ ⚫ ⚫ Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung und sonstigen Betreuung der ⚫ ⚫ ⚫ Grundstücke beauftragt hat Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter ⚫ ⚫ ⚫ Familienangehörige des Versicherungsnehmers oder andere Personen, die gefälligkeitshalber diese Tätigkeit ausüben, ⚫ ⚫ ⚫ für Ansprüche, die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtungen erhoben werden Mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten – Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ⚫ ⚫ ⚫ im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers ⚫ ⚫ ⚫ gegen den Verwalter Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers ⚫ ⚫ ⚫ gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei ⚫ ⚫ ⚫ Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Verkehrssicherungspflichten Verkehrssicherungspflichten (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, ⚫ ⚫ ⚫ Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) Durch Vertrag übernommene gesetzliche Verkehrssicherungspflichten des Versicherungsnehmers ⚫ ⚫ ⚫ als Mieter, Pächter oder Entleiher Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Bauarbeiten Bauarbeiten ⚫ ⚫ ⚫ (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) Schäden als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks ⚫ ⚫ ⚫ bei Neubauten für die Dauer der Bauzeit Sachschäden durch beim Bau beschäftigter Personen, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtung ⚫ ⚫ ⚫ für den Versicherungsnehmer verursachen Schäden durch Bauen mit eigener Bauleistung sowie der Verwendung von Kraftfahrzeugen und ⚫ ⚫ ⚫ selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, jedoch ohne Verwenden von Turmdrehkränen Seite 21 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 22] Tarifvariante classic premium optimum ⚫ ⚫ ⚫ SB 20 Prozent, SB 20 Prozent, SB 20 Prozent, Be- und Entladeschäden mind. 50 EUR, mind. 50 EUR, mind. 50 EUR, max. 5.000 EUR max. 5.000 EUR max. 5.000 EUR Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Betreiber von Anlagen Photovoltaikanlage inklusive Einspeisung - bis zu 15 kWp bis zu 15 kWp Solarthermieanlage - ⚫ ⚫ Flächengeothermie-Anlage - ⚫ ⚫ Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Allgemeines Umweltrisiko Versicherungssummen bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals ⚫ ⚫ ⚫ Häusliche Abwässer ⚫ ⚫ ⚫ Allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit ⚫ ⚫ ⚫ Sonstige besondere Regelungen für einzelne private Risiken Nachhaftung als früherer Besitzer aus § 826 Absatz 2 BGB, ⚫ ⚫ ⚫ sofern die Versicherung bis zum Besitzerwechsel bestand Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen ⚫ ⚫ ⚫ und Kraftfahrzeug-Anhängern Schäden im Ausland, sofern diese auf das versicherte Gebäude ⚫ ⚫ ⚫ oder versicherte Grundstück im Inland zurückzuführen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer ⚫ ⚫ ⚫ aus § 110 Sozialgesetzbuch VII Nebengebäude, Geräteschuppen, Scheunen, ⚫ ⚫ ⚫ Heuschober und Unterstellungen Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit (nicht bei Wohnungseigentümergemeinschaften - - bis zu 12 Monate im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes) Besondere Umweltrisiken Versicherungssummen bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR Haftpflicht des Versicherungsnehmers für nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ⚫ ⚫ ⚫ inkl. Grundwasser (Gewässerschaden) Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, bis zu 50 l/kg, bis zu 50 l/kg, bis zu 50 l/kg, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist max. 300 l/kg max. 300 l/kg max. 300 l/kg bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG Jahreshöchst- Jahreshöchst- Jahreshöchst- entschädigung entschädigung entschädigung Besondere Klauseln und Vereinbarungen Abweichender Versicherungsbeginn ⚫ ⚫ ⚫ Einhaltung der Mindeststandards ⚫ ⚫ ⚫ des Arbeitskreises Beratungsprozesse Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen ⚫ ⚫ ⚫ Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen ⚫ ⚫ ⚫ Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel ⚫ ⚫ ⚫ Versehensklausel - ⚫ ⚫ ⚫ mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen - nicht mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen Seite 22 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 23] II Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der degenia Versicherungsdienst AG – DEG-HuG 2026 (Teil A) – Stand März 2026 Inhaltsverzeichnis - Teil A Abschnitt A 1 Privates Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko A 1-7 Allgemeine Ausschlüsse A 1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten A 1-8 Veränderungen des versicherten Risikos (versichertes Risiko) (Erhöhungen und Erweiterungen) A 1-2 Regelungen zu mitversicherten Personen A 1-9 Neu hinzukommende Risiken und zum Verhältnis zwischen den Versicherten (Vorsorgeversicherung) (Versicherungsnehmer und mitversicherten Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken Personen) A 2-1 Gewässerschäden A 1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall A 2-2 Sanierung von Umweltschäden A 1-4 Leistungen der Versicherung und gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) Vollmacht des Versicherers Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A A 1-5 Begrenzung der Leistungen A(GB) 1 Abtretungsverbot (Versicherungssumme, Serienschaden, A(GB) 2 Veränderungen des versicherten Risikos und Selbstbeteiligung) Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung) A 1-6 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken A(GB) 3 Prämienangleichung und Kündigungsrecht des privaten Haus- und Grundbesitzers nach Prämienangleichung (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse) Seite 23 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 24] Teil A Abschnitt A 1 Privates Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko A 1-2.1.1.3 von Familienangehörigen des Versicherungsnehmers oder andere A 1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko) Personen, die gefälligkeitshalber diese Tätigkeit ausüben, für Ansprüche, A 1-1.1 die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtungen erhoben Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die werden. gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Haus- Tarifvariante Entschädigungsgrenze und/oder Grundstücksbesitzer für das im Versicherungsschein und classic mitversichert seinen Nachträgen beschriebene Gebäude oder Grundstück. Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert classic mitversichert optimum mitversichert premium mitversichert Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei optimum mitversichert denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Be-trieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt. Haus- und/oder Grundstücksbesitzer ist z.B. der Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer. A 1-2.1.2 Bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des A 1-1.2 Bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne Wohnungseigentumsgesetzes gilt außerdem: des Wohnungseigentumsgesetzes gilt: Versicherungsnehmer ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Verwalters und der Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Versichert ist im Umgang der nachfolgenden Bestimmungen die Gemeinschaft. gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Tarifvariante Entschädigungsgrenze gemeinschaftlichen Eigentum. classic mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert classic mitversichert optimum mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert Versichert sind hierbei in Abweichung von Abschnitt A 1-7.3 DEG-HuG 2026: A 1-2 Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhältnis zwischen den Versicherten (Versicherungsnehmer a) Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen den und mitversicherten Personen) Verwalter; A 1-2.1 Mitversicherte Personen Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 1-2.1.1 classic mitversichert Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht premium mitversichert A 1-2.1.1.1 optimum mitversichert der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen für b) Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Ansprüche, die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtung Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; erhoben werden. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert classic mitversichert premium mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert optimum mitversichert c) gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft. um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungs- Tarifvariante Entschädigungsgrenze nehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen classic mitversichert Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen premium mitversichert derselben Dienststelle zugefügt werden. optimum mitversichert A 1-2.1.1.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schäden am des Insolvenzverwalters und Zwangsverwalters in dieser Eigenschaft. Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum und alle sich daraus Tarifvariante Entschädigungsgrenze ergebenden Vermögensschäden. classic mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert Seite 24 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 25] A 1-2.2 A 1-4 Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen A 1-4.1 sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Der Versicherungsschutz umfasst Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-HuG 2026), wenn das neue Risiko nur für eine a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, mitversicherte Person entsteht. b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche A 1-2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen und oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz c) die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Schadensersatzverpflichtungen. Personen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der A 1-2.4 Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten der Versicherer hierdurch gebunden ist. sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Personen verantwortlich. Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne A 1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. A 1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Ver- Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit sicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Ver- bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer sicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden Dritten freizustellen. zur Folge hatte, aufgrund A 1-4.2 gesetzlicher Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens Haftpflichtbestimmungen oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden privatrechtlichen Inhalts Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Dritten unmittelbar entstanden ist. Der Versicherer führt den Rechtsstreit im Namen des Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis Versicherungsnehmers auf seine Kosten. geführt hat, kommt es nicht an. A 1-4.3 A 1-3.2 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur gesetzliche Ansprüche handelt, Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst- so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm vornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. Leistung; b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung A 1-4.4 durchführen zu können; Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben. geschuldeten Erfolges; d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf A 1-5 Begrenzung der Leistungen ordnungsgemäße Vertragserfüllung; (Versicherungssumme, Serienschaden, Selbstbeteiligung) e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der A 1-5.1 Leistung; Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Ersatzleistungen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A 1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist - je nach gewählter einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der Tarifvariante – begrenzt auf: gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen. Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic bis zu 5.000.000 EUR premium bis zu 10.000.000 EUR optimum bis zu 15.000.000 EUR Seite 25 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 26] A 1-5.2 A 1-6 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die des privaten Haus- und Grundbesitzers Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten besondere Ausschlüsse) Versicherungssummen begrenzt. Abschnitt A 1-6 DEG-HuG 2026 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese A 1-5.3 Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des Soweit Abschnitt A 1-6 DEG-HuG 2026 keine abweichenden Regelungen ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese enthält, finden auch auf die in Abschnitt A 1-6 DEG-HuG 2026 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z.B. Abschnitt a) auf derselben Ursache, A 1-4 DEG-HuG 2026 – Leistungen der Versicherung oder Abschnitt A 1-7 b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem DEG-HuG 2026 – Allgemeine Ausschlüsse). und zeitlichem, Zusammenhang oder c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln A 1-6.1 Verkehrssicherungspflichten Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus beruhen. der Verletzung von Pflichten, die ihm in der Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer obliegen (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, A 1-5.4 Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Tarifvariante Entschädigungsgrenze Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit classic mitversichert einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). premium mitversichert Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem optimum mitversichert Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche Dies gilt auch für die vom Versicherungsnehmer ausschließlich als abgezogen. Abschnitt A 1-5.1 Satz 1 DEG-HuG 2026 bleibt unberührt. Mieter, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des jeweiligen Vertragspartners Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft. auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Tarifvariante Entschädigungsgrenze Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet. classic mitversichert A 1-5.5 premium mitversichert Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die optimum mitversichert Versicherungssummen angerechnet. A 1-6.2 Bauarbeiten A 1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Bauvorhaben. dieser Ansprüche. Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 1-5.7 classic mitversichert Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu premium mitversichert leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungs- summe oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem optimum mitversichert Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungs- summe, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Mitversichert ist Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der a) bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer des zu Rente vom Versicherer erstattet. bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit; Tarifvariante Entschädigungsgrenze Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift classic mitversichert der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt premium mitversichert des Versicherungsfalles. optimum mitversichert Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungs- b) die gesetzliche Haftpflicht der vom Versicherungsnehmer nehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der beim Bau beschäftigten Personen für Schäden, die sie in Aus- Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug führung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, Versicherungsnehmer verursachen. werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Tarifvariante Entschädigungsgrenze Versicherungssumme abgesetzt. classic mitversichert A 1-5.8 premium mitversichert Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines optimum mitversichert Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. Seite 26 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 27] Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus b) einer Solarthermieanlage und/oder Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Tarifvariante Entschädigungsgrenze Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers classic nicht mitversichert gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt. premium mitversichert c) das Bauen mit eigener Bauleistung sowie der Verwendung optimum mitversichert von Kraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, jedoch ohne das Verwenden von Turmdrehkränen. c) einer Flächengeothermie-Anlage. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert classic nicht mitversichert premium mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert optimum mitversichert Nicht versichert sind: Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich die unter Abschnitt A 1-6.3 a) bis c) DEG-HUG 2026 genannten Anlagen auf einem a) Bauplanung und Bauleitung; mitversichertem im Inland gelegenen selbst bewohnten Einfamilienhaus b) Haftpflichtansprüche aus der Veränderung der Grundwasser- (bzw. einer Doppelhaushälfte) oder auf einem Wohnhaus, sofern sich in verhältnisse; dem nicht mehr als zwei abgeschlossene Wohnungen befinden – ein- c) Bau einer Geothermie-Anlage mittels Bohrung. schließlich zugehöriger Garagen und/oder, dass sich die unter Abschnitt A 1-6.3 DEG-HuG 2026 genannte Anlage auf dem mitversicherten im Be- und Entladeschäden Inland gelegenen Grundstück befindet. Eingeschlossen ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.5 DEG-HuG 2026 – die gesetzliche Haftpflicht wegen der Beschädigung von Land- und Mitversichert ist hier im Rahmen von Abschnitt A 1-6.3 DEG-HuG 2026 Wasserfahrzeugen sowie Containern durch/oder beim Be- und Entladen der Versicherungsnehmer als Bauherr seiner Photovoltaik- oder und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Solarthermieanlage. Nicht jedoch als Bauherr einer Flächengeothermie-Anlage. Ohne besondere Vereinbarung besteht Versicherungsschutz in vor- stehendem Umfang nur, soweit derartige Schäden nicht durch Nicht versichert sind Ansprüche mechanische Be- und Entladevorrichtungen entstanden sind. a) wegen Schäden an der Photovoltaik-, Solarthermie- oder Für Schäden an Containern besteht auch dann Versicherungsschutz, Erdwärmeanlage selbst; wenn diese entstehen beim Abheben von oder Heben auf Land- oder b) wegen Schäden durch den Anschluss der Photovoltaik-anlage Wasserfahrzeuge durch Kräne oder Winden zum Zwecke des Be- oder an das Netz des öffentlichen Netzbetreiber; Entladens. c) wegen Schäden infolge der Montage am Bestimmungs-ort der Photovoltaik-, Solarthermie- oder Erdwärmeanlage; Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleibt die Beschädigung der d) wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspru- Ladung von Fahrzeugen und Containern. chung. Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt dieser Versicherungs- schutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung premium mitversichert (Abschnitt A 1-9 DEG-HuG 2026). optimum mitversichert A 1-6.4 Nachhaftung als früherer Besitzer Von jedem Fahrzeugschaden sowie Schaden an Containern durch Be- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als und Entladearbeiten hat der Versicherungsnehmer 20 %, mindestens früherer Besitzer aus § 836 Absatz 2 BGB, wenn die Versicherung bis 50 EUR höchstens 5.000 EUR selbst zu tragen. zum Besitzwechsel bestand. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Für die Bauherrenhaftpflicht gilt als Voraussetzung für den wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn Versicherungsschutz, dass die Objekte im Inland oder der EU gelegen diese auf die Anlage im Inland zurückzuführen sind. sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. A 1-6.3 Betreiber von Anlagen Tarifvariante Entschädigungsgrenze Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als classic mitversichert Betreiber von Anlagen und Schäden, die im Zusammen-hang stehen mit dem Betrieb premium mitversichert a) einer Photovoltaikanlage bis 15 kWp – inklusive Einspeisung optimum mitversichert von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers und/oder Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic nicht mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert Seite 27 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 28] A 1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko A 1-6.7 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, A 1-6.5.1 Kraftfahrzeug-Anhänger Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Tarifvariante Entschädigungsgrenze Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. classic mitversichert Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, premium mitversichert Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme optimum mitversichert oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. A 1-6.7.1 Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.14 DEG-HuG 2026 – die A 1-6.5.2 Versicherungssumme gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchst- verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden entschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver- nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug- sicherungssumme bei Anhängern: Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic bis zu 3.000.000 EUR a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte premium bis zu 3.000.000 EUR Höchstgeschwindigkeit; optimum bis zu 5.000.000 EUR b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Gewässerschäden. Höchstgeschwindigkeit; d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; siehe Abschnitt A 2 DEG-HuG 2026 (besondere Umweltrisiken). e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen A 1-6.6 Abwässer verkehren. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer. A 1-6.7.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt: Tarifvariante Entschädigungsgrenze Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. classic mitversichert Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des premium mitversichert Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. optimum mitversichert Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder a) Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Tarifvariante Entschädigungsgrenze Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderliche classic mitversichert Fahrerlaubnis hat. premium mitversichert Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt optimum mitversichert Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). b) häusliche Abwässer. Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 1-6.8 Schäden im Ausland classic mitversichert Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn premium mitversichert diese auf das Gebäude oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind. optimum mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert Der Versicherer wird sich insoweit nicht auf den Einwand der allmählichen Einwirkung von Feuchtigkeit berufen. premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum mitversichert classic mitversichert Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer premium mitversichert aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. optimum mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert Seite 28 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 29] Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort A 1-6.9.4 außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungs-union Die Entschädigungsleistung des Versicherers im Versicherungsfall ist auf angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. A 1-6.9 Vermögensschäden Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 1-6.10 Nebengebäude und Scheunen Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als classic mitversichert Besitzer von einem Nebengebäude, eines Geräteschuppens, einer premium mitversichert Scheune, eines Heuschobers sowie von Unterstellungen von z.B. Pferden optimum mitversichert oder Schafen auf dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Grundstück. A 1-6.9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Nebengebäude, wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch der Geräteschuppen, die Scheune, der Heuschobers sowie die Sachschäden entstanden sind. Unterstellungen eine Grundfläche von 10 qm nicht überschreiten. Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 1-6.9.2 classic mitversichert Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen premium mitversichert Vermögensschäden optimum mitversichert a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf-trag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder A 1-6.11 Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Tarifvariante Entschädigungsgrenze Leistungen; classic nicht mitversichert b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; premium nicht mitversichert c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an optimum bis zu 12 Monate wirtschaftlich verbundene Unternehmen; d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- unverschuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Ver-trag anstaltung; vorübergehend - je nach gewählter Tarifvariante - prämienfrei gestellt f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- werden. oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Voraussetzungen für die Leistung: Unterschlagung; g) aus Rationalisierung und Automatisierung; a) Der Versicherungsnehmer h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und • war mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt, Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; • geht keiner bezahlten Beschäftigung mehr nach oder befindet i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und sich nachweislich in Kurzarbeit, Kostenanschlägen; • ist bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos gemeldet bzw. hat einen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt. j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts- b) Die Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit dauert mindestens einen führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Monat an; Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen; c) Die Prämie zu diesem Vertrag ist gezahlt. k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Sollte der Versicherungsnehmer eine berufliche Tätigkeit aufnehmen Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster bzw. zur Vollbeschäftigung zurückkehren, entfällt die Prämien- Pflichtverletzung; freistellung mit Beginn des Monats, in dem die jeweilige Änderung l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z.B. von Geld, eingetreten ist. Wertpapieren und Wertsachen; m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B. Geräusche, Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Gerüche, Erschütterungen). Tätigkeit • außer durch Arbeitsunfähigkeit; A 1-6.9.3 • unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-6.9.2 und Abschnitt (z.B. durch Insolvenz). A 1-7.9 DEG-HuG 2026 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Die Beendigung der Arbeitslosigkeit oder der Kurzarbeit ist uns Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten. unverzüglich anzuzeigen. Versichert sind – abweichend von Abschnitt A 1-7.3 DEG-HuG 2026 – Diese Vereinbarung findet keine Anwendung, sofern es sich beim gesetzliche Haftpflicht-ansprüche wegen Vermögensschäden von Versicherungsnehmer um Gemeinschaften von Wohnungseigentümern Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes nach Abschnitt A 1-1.2 untereinander. DEG-HuG 2026 handelt. Seite 29 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 30] A 1-7 Allgemeine Ausschlüsse f) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten folgende Ausschlüsse vom Die Ausschlüsse unter Abschnitt A 1-7.4 b) bis f) DEG-HuG 2026 Versicherungsschutz: erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben. A 1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den A 1-7.5 Miete, Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. besonderer Verwahrungsvertrag Abschnitt A 1-2.3 DEG-HuG 2026 findet keine Anwendung. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der A 1-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Versicherungsnehmer diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den besonderen Verwahrungsvertrages sind. Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit: A 1-7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen a) Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom b) Arbeiten oder sonstige Leistungen Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung erbracht haben. oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Abschnitt A 1-2.3 DEG-HuG 2026 findet keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangel-haften Teilleistung liegt und zur A 1-7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt. Ausgeschlossen sind Ansprüche Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im Auftrag a) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Abschnitt oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder A 1-7.4 DEG-HuG 2026 benannten Personen gegen die Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen mitversicherten Personen; übernommen haben. b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages; A 1-7.7 Asbest c) zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, Versicherungsvertrages. asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen A 1-7.8 Gentechnik der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind leben. auf: A 1-7.4 Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers a) gentechnische Arbeiten; und von wirtschaftlich verbundenen Personen b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO); Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer c) Erzeugnisse, die a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in • Bestandteile aus GVO enthalten, häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im • aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden. Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; A 1-7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partner- oder Namensrechtsverletzungen. schaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, A 1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sonstige Diskriminierung sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). Diskriminierungen. b) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt A 1-7.11 Übertragung von Krankheiten geschäftsfähige oder betreute Person ist; Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. c) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Das Gleiche gilt für Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein veräußerten Tiere entstanden sind. ist; In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob d) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden fahrlässig gehandelt hat. Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; e) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; Seite 30 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 31] A 1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen A 1-7.17 Gemeingefahren Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch • auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik a) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen, b) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer. oder A 1-7.13 Strahlen • unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden beruhen. Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen) stehen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. A 1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungs- A 1-7.18 Bewusstes Abweichen von rechtlichen Vorschriften nehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraft-fahrzeugs oder Schaden dadurch verursachen, dass sie bewusst von Gesetzen, Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Gewässer-schutz Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraft- dienen, abweichen. fahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Abschnitt A 1-2.3 DEG-GSH 2026 findet keine Anwendung. Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. A 1-7.19 Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten A 1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Aus-tausch, der Ausgeschlossen sind Ansprüche Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Veränderung von Daten; Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten; Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch c) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch; genommen werden. d) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen. b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit A 1-8 Veränderungen des versicherten Risikos diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich (Erhöhungen und Erweiterungen) daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus nehmers • der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder A 1-8.1 Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Tarifvariante Entschädigungsgrenze Raumfahr-zeugen bestimmt waren; classic mitversichert • Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder premium mitversichert deren Teilen. optimum mitversichert c) gegen den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Dies gilt nicht Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von • für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs- Luftlandeplätzen. pflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen; • für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Luft- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn A 1-8.2 das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. A 1-7.16 Wasserfahrzeuge In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungs- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. nehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Erhöhung Kenntnis erlangt hat. Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasser- classic mitversichert fahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine premium mitversichert dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn optimum mitversichert das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. Seite 31 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 32] A 1-9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken A 1-9.1 A 2-1 Gewässerschäden Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des A 2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des (Gewässerschäden). Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen. classic mitversichert Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen premium mitversichert Entstehung. optimum mitversichert Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt. so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässer- hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. schädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungs- nehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene Anlagen bis – gemäß Tarifvariante – Inhalt (Kleingebinde) soweit das Prämie zu verlangen. Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter – gemäß Tarifvariante – nicht übersteigt. Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von Tarifvariante Entschädigungsgrenze einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen classic bis zu 50 l/kg max. 300 l/kg Entstehung. premium bis zu 50 l/kg max. 300 l/kg Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum bis zu 50 l/kg max. 300 l/kg classic mitversichert premium mitversichert Wenn mit den Anlagen die o. g. Beschränkungen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen optimum mitversichert über die Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-HuG 2026). A 1-9.2 Versicherungssummen A 2-1.2 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme) Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Einigung im Sinne von Abschnitt A 1-9.1 Absatz 4 DEG-HuG 2026 auf den Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme Betrag – je nach gewählter Versicherungssumme – für alle begrenzt auf – je Tarifvariante – pauschal für Personen-, Sach- und Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt. Vermögensschäden je Versicherungsfall. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic bis zu 5.000.000 EUR classic bis zu 3.000.000 EUR premium bis zu 10.000.000 EUR premium bis zu 3.000.000 EUR optimum bis zu 15.000.000 EUR optimum bis zu 3.000.000 EUR A 1-9.3 Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe. a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines A 2-1.3 Rettungskosten Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge Der Versicherer übernimmt: der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; a) Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs- b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von nehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung Bahnen; des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht Tarifvariante Entschädigungsgrenze unterliegen; d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb classic mitversichert im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu premium mitversichert versichern sind; optimum mitversichert e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit. sowie b) außergerichtliche Gutachterkosten. Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert Seite 32 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 33] Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für erfasst sind. Sachschäden nicht übersteigen. A 2-2.2 Ausland Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außer- Versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.3 DEG-HuG 2026 die im gerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die eintretenden Versicherungsfälle. Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffende Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers. Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten. A 2-1.4 Ausschlüsse A 2-2.3 Ausschlüsse a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von den dem die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungs- Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben. Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. Abschnitt A 1-1.2 DEG-HuG 2026 findet keine Anwendung. Abschnitt A 1-2.3 DEG-HuG 2026 findet keine Anwendung. b) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen nachweislich: Schäden: • auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen • die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf Handlungen, Auf-ruhr, inneren Unruhen, genommene Einwirkungen auf die Umwelt Generalstreik, illegalem Streik entstehen; • für die der Versicherungsnehmer aus einem oder anderen Versicherungsvertrag (z.B. Gewässer- • unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder schaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungs- Maßnahmen beruhen. schutz hat oder hätte erlangen können. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich A 2-2.4 Versicherungssumme elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahres- höchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver- A 2-2 Sanierung von Umweltschäden sicherungssumme bei gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) Tarifvariante Entschädigungsgrenze Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) classic bis zu 3.000.000 EUR ist eine a) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen premium bis zu 3.000.000 EUR Lebensräumen; optimum bis zu 3.000.000 EUR b) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser; c) Schädigung des Bodens. Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A A 2-2.1 A(GB)-1 Abtretungsverbot Versichert sind - abweichend zu Abschnitt A 1-3.1 DEG-HuG 2026 - den Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages: A(GB)-2 Veränderungen des versicherten Risikos a) die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung) und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind; A(GB)-2.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und oder welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. b) die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der bestimmungswidrig erfolgt ist. Prämienrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen. Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- festgestellten Prämienunterschiedes verlangen. oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft. des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können A(GB)-2.2 (Entwicklungsrisiko). Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird die Prämie ab dem Zeitpunkt der Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende Veränderung berichtigt (Prämienregulierung), beim Wegfall versicherter Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Ein-gangs der Mitteilung beim gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, Versicherer. Seite 33 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 34] Die vertraglich vereinbarte Mindestprämie darf dadurch nicht A(GB)-3.3 unterschritten werden. Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer Alle entsprechend A(GB)-3.1 DEG-HuG 2026 nach dem Versicherungs- Verminderung verpflichtet, die Folgejahresprämie um den sich aus abschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen der A(GB)-3.2 DEG-HuG 2026 ergebenden Prozentsatz zu verändern Mindestprämie werden berücksichtigt. (Prämienangleichung). Die veränderte Folgejahresprämie wird dem Versicherungsnehmer mit A(GB)-2.3 der nächsten Prämienrechnung bekannt gegeben. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers in waren, eine Nachzahlung in Höhe der für diesen Zeitraum bereits in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz Rechnung gestellten Prämie verlangen. als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine A(GB)-3.2 DEG-HuG 2026 ermittelt hat, so darf der Versicherer die Prämienregulierung statt. Folgejahresprämie nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Eine vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlte Prämie wird nur Durchschnitt seiner Schadenzahlungen nach seinen unternehmens- zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach eigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat. Zugang der Mitteilung der erhöhten Prämie erfolgten. Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde. A(GB)-2.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf A(GB)-3.4 Versicherungen mit Prämienvorauszahlung für mehrere Jahre. Liegt die Veränderung nach A(GB)-3.2 DEG-HuG 2026 oder A(GB)-3.3 DEG-HuG 2026 unter 5 Prozent entfällt eine Prämienangleichung. A(GB)-3 Prämienangleichung und Kündigungsrecht Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu nach Prämienangleichung berücksichtigen. A(GB)-3.1 Die Versicherungsprämien unterliegen der Prämienangleichung. A(GB)-3.5 Soweit die Prämien nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet Erhöht sich die Prämie aufgrund der Prämienangleichung gemäß werden, findet keine Prämienangleichung statt. A(GB)-3.3 DEG-HuG 2026, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs- Mindestprämien unterliegen unabhängig von der Art der Prämien- schutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungs- berechnung der Prämienangleichung. vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des A(GB)-3.2 Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens je-doch zu dem Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab Zeitpunkt kündigen, in dem die Prämienerhöhung wirksam werden dem 1. Juli fälligen Prämien, um welchen Prozentsatz sich im sollte. vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder Kündigungsrecht hinzuweisen. vermindert hat. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächstniedrigere, durch vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zugehen. fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs- einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von recht. Grund und Höhe der Versicherungsleistungen. Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle. Seite 34 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 35] III Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht- und Sachversicherung (Teil B) – Stand März 2026 Inhaltsverzeichnis - Teil B Abschnitt B-1 Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung Abschnitt B 4 Weitere Regelungen B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes B 4-1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung B 1-2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode B 4-2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung B 1-3 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, B 4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung (gilt nur für die Sachversicherung) B 1-4 Folgeprämie B 4-4 Verjährung B 1-5 Lastschriftverfahren B 4-5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände B 1-6 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B 4-6 Anzuwendendes Recht Abschnitt B 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung B 4-7 Embargobestimmung B 2-1 Dauer und Ende des Vertrags B 4-8 Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung) B 2-2 Kündigung nach Versicherungsfall B 4-9 Versicherung für fremde Rechnung Abschnitt B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, (gilt nur für die Sachversicherung) andere Obliegenheiten B 4-10 Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung) B 3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers B 4-11 Übergang von Ersatzansprüchen oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss (gilt nur für die Sachversicherung) B 3-2 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung) B 4-12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen B 3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers (gilt nur für die Sachversicherung) B 14-13 Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung) Seite 35 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 36] Teil B Abschnitt B 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung B 1-4 Folgeprämie B 1-4.1 Fälligkeit B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. B 1-2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode B 1-2.1 Prämienzahlung B 1-4.2 Verzug und Schadensersatz Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die Einmalprämie im Voraus gezahlt. verspätete Zahlung zu vertreten hat. B 1-2.2 Versicherungsperiode Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. entstandenen Schadens zu verlangen. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer. B 1-4.3 Mahnung Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den B 1-3 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen B 1-3.1 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie (Mahnung). Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs- Zahlungsaufforderung betragen. beginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie sowie der Zinsen und Kosten im Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags- Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Kündigungsrecht) hinweist. Vertragsschluss zu zahlen. B 1-4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des nachdem die Zahlung veranlasst ist. Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie B 1-4.5 Kündigung nach Mahnung frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten B 1-3.2 Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach Abschnitt B sofortiger Wirkung kündigen. 1.3.1 Allgemeiner Teil gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungs- Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. nehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. B 1-3.3 Leistungsfreiheit des Versicherers Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht B 1-4.6 Zahlung der Prämie nach Kündigung rechtzeitig nach Abschnitt B 1-3.1 Allgemeiner Teil zahlt, so ist der Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen nach der Kündigung veranlasst wird. Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen veranlasst wird. auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Abschnitt B 1-4.4 Allgemeiner Teil bleibt bis zur Zahlung bestehen. Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat. B 1-5 Lastschriftverfahren B 1-5.1 Pflichten des Versicherungsnehmers Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Seite 36 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 37] Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z.B. E-Mail, Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erfolgt. verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu B 1-5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden Abschnitt B 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. B 2-1 Dauer und Ende des Vertrags B 2-1.1 Vertragsdauer Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und abgeschlossen. zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. B 2-1.2 Stillschweigende Verlängerung Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt Vertrag um jeweils ein Jahr. werden. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung B 1-6 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zugegangen ist. B 1-6.1 Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur B 2-1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum Versicherungsschutz bestanden hat. vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. B 1-6.2 Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, B 2-1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der B 1-6.2.1 Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von darauffolgenden Jahres kündigen. 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden B 2-1.5 Wegfall des versicherten Interesses Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer Interesses Kenntnis erlangt. zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Für die Hausratversicherung gilt: Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrats. B 1-6.2.2 Dazu zählt auch: Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen a) die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm die Prämie Pflegeeinrichtung; bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. oder Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden b) die Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung. ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses. B 1-6.2.3 Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Zugang der Anfechtungserklärung zu. Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene B 1-6.2.4 Versicherungsnehmer. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er B 2-2 Kündigung nach Versicherungsfall hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem B 2-2.1 Kündigungsrecht Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Interesses Kenntnis erlangt hat. den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. B 1-6.2.5 Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Seite 37 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 38] B 2-2.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer B 3-1.2.3 Vertragsänderung Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Absatz 1 beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch Allgemeiner Teil nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. B 2-2.3 Kündigung durch Versicherer Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Versicherungsnehmer wirksam. Vertragsbestandteil. Abschnitt B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 andere Obliegenheiten Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag B 3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den B 3-1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen. über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem B 3-1.3 Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. vereinbarten Inhalt zu schließen. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellt. Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B 3-1.2 B 3-1.4 Hinweispflicht des Versicherers Allgemeiner Teil sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat. vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe B 3-1.5 Ausschluss von Rechten des Versicherers Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten B 3-1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. B 3-1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 B 3-1.6 Anfechtung Absatz 1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein anzufechten, bleibt bestehen. Versicherungsschutz. B 3-1.7 Erlöschen der Rechte des Versicherers Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Versicherungsnehmer nachweist, dass er die unrichtigen oder Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss. unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser hat. Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat. Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten B 3-2 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung) Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte. B 3-2.1 Begriff der Gefahrerhöhung B 3-2.1.1 Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme Umfang der Leistung ursächlich war. des Versicherers wahrscheinlicher wird. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. B 3-2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn B 3-1.2.2 Kündigung sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Vertragsschluss gefragt hat. Absatz 1 Allgemeiner Teil leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, B 3-2.1.3 wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Eine Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.1.1 Allgemeiner Teil liegt nicht Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den anderen Bedingungen geschlossen hätte. Umständen als mitversichert gelten soll. Seite 38 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 39] B 3-2.2 Pflichten des Versicherungsnehmers dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der B 3-2.2.1 Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen Abschnitt B 3-2.5.1 Satz 2 und 3 Allgemeiner Teil entsprechend. oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte B 3-2.2.2 zugegangen sein müssen, bekannt war. Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder B 3-2.5.3 gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die B 3-2.2.3 Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war; unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat. oder B 3-2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für B 3-2.3.1 Kündigungsrecht die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Abschnitt nicht erfolgt war; B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der c) wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer zu beweisen. Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie verlangt. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. B 3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers B 3-3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Abschnitt B B 3-3.1.1 Zu erfüllende Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles 3-2.2.2 und Abschnitt B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil bekannt, kann er den Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich B 3-2.3.2 Vertragsänderung vereinbarten Sicherheitsvorschriften; Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Obliegenheiten. Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. B 3-3.1.2 Rechtsfolgen Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Kündigungsrecht hinzuweisen. nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. B 3-2.4 Erlöschen der Rechte des Versicherers Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach B 3-3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles Abschnitt B 3-2.3 Allgemeiner Teil erlöschen, wenn diese nicht innerhalb Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung folgende Obliegenheiten zu erfüllen: ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. B 3-3.2.1 Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu B 3-2.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherers, B 3-2.5.1 soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen - ggf. auch mündlich Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter- seine Pflichten nach Abschnitt B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil vorsätzlich verletzt schiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem hat. Ermessen zu handeln. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der B 3-3.2.2 Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. zusätzlich zu Abschnitt B 3-3.2.1 Allgemeiner Teil gilt: Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungs- nehmer zu beweisen. Der Versicherungsnehmer hat a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm B 3-2.5.2 Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder Nach einer Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.2.2 und Abschnitt telefonisch - anzuzeigen; B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige unverzüglich der Polizei anzuzeigen; Seite 39 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 40] c) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der B 4-1.3 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung abhanden gekommenen Sachen einzureichen; a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Versicherer freigegeben worden sind. Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den vor. Versicherer aufzubewahren; e) soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten; entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer f) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren bestehen. Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann. g) Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus einem anderen als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben die Obliegenheiten nach Abschnitt B 3-3.2.1 und Abschnitt Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden B 3-3.2.2 Allgemeiner Teil ebenfalls zu erfüllen - soweit ihm dies Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist. insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet B 3-3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden B 3-3.3.1 wäre. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Abschnitt B 3-3.1 Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der oder Abschnitt B 3-3.2 Allgemeiner Teil vorsätzlich, so ist der Versicherer Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine von der Verpflichtung zur Leistung frei. höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des gegeben worden wäre. Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der B 3-3.3.2 Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer geschlossene Vertrag nichtig. nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt. B 3-3.3.3 Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der B 4-1.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die fahrlässig verletzt hat. Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. verletzt hat. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Abschnitt B 4 Weitere Regelungen Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer B 4-1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung zugeht. B 4-1.1 Anzeigepflicht b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und Versicherungswert gesunken ist. die Versicherungssumme anzugeben. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen B 4-1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht worden, kann der Versicherungsnehmer nur die Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach Abschnitt B 4-1.1 verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und Allgemeiner Teil vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter der Prämien verlangen. den in Abschnitt B 3-3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. B 4-2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des B 4-2.1 Form, zuständige Stelle Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Seite 40 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 41] Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas B 4-5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände anderes bestimmt ist. Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers die Beschwerdestelle des Versicherers wenden: oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Alte Leipziger Versicherung AG Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Servicebeauftragter des Vorstandes Anzeigen bleiben bestehen. Alte Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel B 4-2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung E-Mail: servicebeauftragter@alte-leipziger.de Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines weitere Beschwerdemöglichkeiten zu: eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt 3 Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. B 4-5.1 Versicherungsombudsmann Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um Namensänderung des Versicherungsnehmers. eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt: B 4-2.3 Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Abschnitt B 4-2.2 Versicherungsombudsmann e.V. Allgemeiner Teil entsprechend Anwendung. Postfach 080632 10006 Berlin B 4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters Telefon: 0800 3696000 (gilt nur für die Sachversicherung) E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de B 4-3.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers Internet: www.versicherungsombudsmann.de Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungs- nehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages; arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Beendigung; c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages B 4-5.2 Versicherungsaufsicht und während des Versicherungsverhältnisses. Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung B 4-3.2 Erklärungen des Versicherers auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Versicherungsnehmer zu übermitteln. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) B 4-3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter Sektor Versicherungsaufsicht Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, Graurheindorfer Straße 108 die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder 53117 Bonn dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine Telefon: 0800 2 100 500 Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen E-Mail: poststelle@bafin.de sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung Internet: https://www.bafin.de kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht B 4-4 Verjährung verbindlich entscheiden. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch B 4-5.3 Rechtsweg entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. B 4.5.3.1 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Anmeldung und Zugang der in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungs- nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, des Bürgerlichen Gesetzbuchs. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat. Seite 41 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 42] B 4-5.3.2 Örtlich zuständiges Gericht B 4-9.3.2 für Klagen gegen Versicherungsnehmer Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein zumutbar war. solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. B 4-9.3.3 Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat. nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. B 4-10 Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung) B 4-10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens B 4-6 Anzuwendendes Recht B 4-10.1.1 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs- nehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur B 4-7 Embargobestimmung Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – die er auf Weisung des Versicherers macht. Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder B 4-10.1.2 Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern, geltend, so leistet der Versicherer Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Aufwendungsersatz nur, wenn diese Aufwendungen bei einer Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und den Iran erlassen werden, soweit dem nicht Europäische oder deutsche erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf Weisung des Versicherers Rechtsvorschriften entgegenstehen. erfolgten. B 4-8 Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung) B 4-10.1.3 Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungs- Aufwendungsersatz nach Abschnitt B 4-10.1.1 und Abschnitt B 4-10.1.2 nehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Allgemeiner Teil entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe der Prämie der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der B 4-10.1.4 Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position; Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu entstanden sind. verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden B 4-10.1.5 Umständen Kenntnis erlangt. Der Versicherer hat den für die Aufwendungen gemäß Abschnitt B 4-10.1.1 Allgemeiner Teil erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungs- B 4-9 Versicherung für fremde Rechnung nehmers vorzuschießen. (gilt nur für die Sachversicherung) B 4-9.1 Rechte aus dem Vertrag B 4-10.1.6 Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem kostenfrei zu erbringen sind. Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. B 4-10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens B 4-10.2.1 B 4-9.2 Zahlung der Entschädigung Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine diese den Umständen nach geboten waren. Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand des Versicherungsnehmers verlangen. hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. B 4-9.3 Kenntnis und Verhalten B 4-9.3.1 B 4-10.2.2 Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung Kostenersatz nach Abschnitt B 4-10.2.1 Allgemeiner Teil entsprechend auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. kürzen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Seite 42 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 43] B 4-11 Übergang von Ersatzansprüchen B 4-12.1.2 (gilt nur für die Sachversicherung) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist B 4-11.1 Übergang von Ersatzansprüchen der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den kürzen. Schaden ersetzt. B 4-12.1.3 Für die Wohngebäudeversicherung gilt: Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen gemacht werden. Herbeiführung des Versicherungsfalles. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat. Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese B 4-12.1.4 Für die Hausratversicherung gilt: Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles. B 4-11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat. dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs B 4-12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der erforderlich mitzuwirken. Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der zu täuschen versucht. Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des als bewiesen. Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. B 4-13 Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung) Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Versicherungsnehmer. Repräsentanten zurechnen lassen. B 4-12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen (gilt nur für die Sachversicherung) B 4-12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles B 4-12.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. Seite 43 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 44] IV Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung DEG-HuG 2026 (Teil A) – Stand März 2026 Inhaltsverzeichnis – Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG 1. Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung 8. Einhaltung der Mindeststandards 2. Besonderheit „Online-Tarif“ des Arbeitskreises Beratungsprozesse 3. Wechsel des Versicherers 9. Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen 4. Beitragsanpassung 10. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen 5. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland 11. Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel 6. Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG 12. Versehensklausel 7. Abweichender Versicherungsbeginn Seite 44 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 45] 1. Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende Versicherungsjahres in Kraft. Vereinbarung: Die degenia Versicherungsdienst AG teilt dem Versicherungsnehmer die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1-3. Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden schriftlich mit. Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe. Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren: Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0. Erhöht die degenia Versicherungsdienst AG die Beiträge, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung Entsprechend des individuell vereinbarten Selbstbehalts gestaltet sich die mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1-3 wie folgt (exemplarische Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag Darstellung): kündigen SF 0 SB 150 EUR SF 1 SB 150 EUR 5. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland SF 2 SB 150 EUR Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung SF 3 SB 0 EUR eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt werden. Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung 5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1. zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Die Schadenabteilung wird im Schadenfall darüber in Kenntnis gesetzt, ob die SB abgezogen werden kann oder nicht. Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam. 2. Besonderheit „Online-Tarif“ Wenn dem beantragten Versicherungsschutz der sogenannte „Online-Tarif“ 6. Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG zugrunde liegt, gilt folgendes: ▪ Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller Versicherer durch. ausschließlich per E-Mail übersandt wird, und zwar an die E-Mail-Adresse, ▪ degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen, die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde. Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu Sie erklären sich damit ausdrücklich einverstanden. nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher Ebenso sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Beiträge besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) versandt wird. gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia eingegangen sind. Der Antragsteller kann zu jedem späteren Zeitpunkt die Übersendung von ▪ degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den Dokumenten zu seinem Versicherungsvertrag bzw. die Führung der Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die Korrespondenz dazu auf dem Postweg verlangen (E-Mail-Widerruf). Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären. Sie sind ausdrücklich damit einverstanden, dass dann zur nächsten ▪ Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung Beitragsfälligkeit ein Wechsel in den dafür vorgesehenen Tarif erfolgt und aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine ein erhöhter Versicherungsbeitrag fällig wird. Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn Sie es versäumen, uns rechtzeitig eine abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die etwaig neue E-Mail- letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch 3. Wechsel des Versicherers entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne Versicherungsnehmers. Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. 7. Abweichender Versicherungsbeginn Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und 7.1 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsbeginns bei gleichbleibendem Beitrag/ gleichbleibendem Beitragssatz. dieses Vertrages und des Ablaufs des Vorvertrages eine zeitliche Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen. auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein bedingungsgemäßem Ausmaß. außerordentliches Kündigungsrecht. 7.2 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsablaufs dieses 4. Beitragsanpassung Vertrages und des Beginns des Folgevertrages eine zeitliche In Erweiterung der A(GB)-3 der Gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A ist Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge bedingungsgemäßem Ausmaß. mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die 7.3. Die Deckungserweiterungen nach 1. und 2. gelten für maximal 24 Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese Stunden zeitlichen Unterschied zwischen den jeweiligen Verträgen. Verträge, überschreiten. Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik sind anzuwenden. premium mitversichert optimum mitversichert Seite 45 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 46] 8. Einhaltung der Mindeststandards 11. Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel des Arbeitskreises Beratungsprozesse Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden Darüber hinaus garantieren wir auch, dass die Leistungsinhalte dieser während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Versicherungsbedingungen den Empfehlungen des Arbeitskreises Zuständigkeit, der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung Beratungsprozesse voll entsprechen. fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises Tarifvariante Entschädigungsgrenze der Zuständigkeit abgelehnt. classic mitversichert Kann sich die Alte Leipziger Versicherung AG nicht mit dem Vorversicherer premium mitversichert einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die Alte optimum mitversichert Leipziger Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch 9. Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur wäre. Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so Dies setzt voraus, dass Sie die Alte Leipziger Versicherung AG so weit wie gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre automatisch auch für den bestehenden Vertrag: diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die Alte Leipziger Versicherung AG abtreten. a) das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungs- Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die Alte Leipziger verbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der Alte Leipziger Versicherung AG fiel Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein) und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, kann die Alte Leipziger Versicherung AG von Ihnen die zu und viel erbrachten Leistungen zurückverlangen. b) die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungs- Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, verbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum erbringt die Alte Leipziger Versicherung AG auch eine sich gegenüber der bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage. dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der Alte Leipziger Versicherung AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab. Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Tarifvariante Entschädigungsgrenze Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung. classic mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert classic mitversichert optimum mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert 12. Versehensklausel In Erweiterung zu Abschnitt B 3-2 Allgemeiner Teil bleibt der Versicherungs- 10. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen schutz bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung in vollem Umfang Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Privaten Haus- und Grundbesitzer- bestehen, wenn die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungs- nachgeholt wurde. bedingungen für die Private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht- Tarifvariante Entschädigungsgrenze versicherung (DEG-HuG 2026 – Stand März 2026) ausschließlich zum Vorteil classic nicht mitversichert für Sie von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- premium mitversichert wirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen – Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Haus- und Grundbesitzer- optimum mitversichert Haftpflichtversicherung (AVB Private HuG HV) - Stand Mai 2020 - abweichen. Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert Seite 46 von 46 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
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