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Versicherungsmakler / Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht / Bedingungsarchiv

InterRisk XXL: die Bedingungen im Volltext

InterRisk Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht XXL (B64) als Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen B62 mit Heizöltank bis 5.000 Liter, Bauvorhaben bis 100.000 Euro Bausumme, reinen Vermögensschäden, Photovoltaik und Kautionsstellung bis 250.000 Euro.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenlaut Versicherungsschein
Höchstersatzleistung je Versicherungsjahr (Maximierung, Vielfaches der Deckungssumme)nicht geregelt
Begrenzung je geschädigter Person (Sublimit je Opfer)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Garantie, mindestens die Musterbedingungen des Verbands zu erfüllen (GDV, VVO, UNESPA)nicht geregelt
Update- oder Innovationsgarantie (künftige Leistungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag)nicht geregelt
Geltungsbereich (Lage des Grundstücks, Schadenereignisse im Ausland)nicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und Kosten außerhalb der Deckungssummeja, bis zur Versicherungssumme„Gerichts- und Anwaltskosten werden entsprechend § 3 Nr. 3 der B62 auch über die Versicherungssumme hinaus ersetzt.“Erläuterungen zu § 7, Seite 5

Versicherte Objekte und Personen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vermietetes Ein- oder Zweifamilienhausnicht geregelt
Mehrfamilienhaus (Anzahl Wohneinheiten, Obergrenze)nicht geregelt
Wohnungseigentum (Sondereigentum einer vermieteten Eigentumswohnung)nein„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der ... mer aus ihrem Sondereigentum“Erläuterungen zu § 1, Seite 4
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Versicherungsnehmer (WEG, comunidad de propietarios)ja„Sofern Sie eine Gemeinschaft von Wohnungs- bzw. ... Teileigentümern sind, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus ... dem gemeinschaftlichen Eigentum versichert.“Erläuterungen zu § 1, Seite 4
Unbebautes Grundstück (Größe, Obergrenze)ja„Versicherungsschein bezeichneten Gebäude und Grund- ... stücke“§ 1, Seite 2
Gewerblich genutzte Einheiten im Gebäude (Anteil, Obergrenze)nein„Sofern Sie auf dem Grundstück einen Betrieb oder Beruf ... ausüben, ist das Risiko als Haus- und Grundbesitzer in aller“Erläuterungen zu § 1, Seite 4
Leerstehendes Gebäude oder Gebäude im Umbaunicht geregelt
Ferienhaus oder Wohnung im Auslandnicht geregelt
Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Gärten auf dem Grundstücknicht geregelt
Hausverwalter, Hausmeister und Reinigungskräfte als mitversicherte Personenja„Personen, die von Ihnen durch Arbeitsvertrag mit der“§ 2 Nr. 1 c), Seite 2
Fortbestand des Schutzes bei Veräußerung oder Erbfallja„Versicherungsschutz besteht auch als früherer Besitzer aus ... 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Be-“§ 1, Seite 2

Verkehrssicherung und typische Risiken

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, auch wenn vertraglich übernommenja, bis zur Versicherungssumme„Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und“§ 1, Seite 2
Vertraglich übernommene Haftpflicht und Verkehrssicherungspflichten (Mietvertrag, Gemeinde)ja, bis zur Versicherungssumme„auch soweit diese auf ... vertraglichen Vereinbarungen beruhen.“§ 1, Seite 2
Bäume auf dem Grundstück (Astbruch, Umsturz)nicht geregelt
Dachlawinen, herabfallende Dachziegel und Fassadenteilenicht geregelt
Bauherrenhaftpflicht für Bauarbeiten am Gebäude (Bausumme bis)ja, bis 100.000 €„Versicherungsschein bezeichneten Grundstück bis zu einer Bausumme von 100.000 €.“§ 4 Nr. 1, Seite 2
Abbruch- und Einreißarbeitenja, bis 100.000 €„Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) auf dem im“§ 4 Nr. 1, Seite 2
Spielplätze, Schwimmbecken und Teiche auf dem Grundstücknicht geregelt
Aufzüge, Garagentore und technische Anlagen des Gebäudesja, bis zur Versicherungssumme„Betrieb der für die Nutzbarkeit des Gebäudes notwendigen technischen Anlagen (z.B. Heizungs-, Klima-, Aufzugsanlagen).“Erläuterungen zu § 1, Seite 4
Photovoltaik- und Solarthermieanlage auf dem Gebäude, einschließlich Einspeisung ins Netzja, bis zur Versicherungssumme„Versicherungsschutz besteht auch für den Betrieb einer ... Photovoltaikanlage“Erläuterungen zu § 1, Seite 4
Ladestation oder Wallbox für Elektrofahrzeugenicht geregelt
Gewässerschaden aus Heizöltank (Anlagenrisiko, Tankgröße bis)ja, bis zur Versicherungssumme„eines Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von ... maximal 5.000 Litern,“§ 7 Nr. 2 b), Seite 3
Häusliche Abwässer und Schäden durch Rückstauja, bis zur Versicherungssumme„Mitversichert sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Rückstau des Straßenkanals.“Erläuterungen zu § 7, Seite 5
Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser aus Leitungen auf Nachbargrundstückenicht geregelt
Senkungen, Erdrutsch und Erschütterungen zum Nachteil Dritterja, bis zur Versicherungssumme„Mitversichert sind Ansprüche wegen Senkungen eines“§ 4 Nr. 3, Seite 3

Schadenarten und Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Echte Vermögensschäden (ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden)ja, bis zur Versicherungssumme„Auch für reine Vermögensschäden besteht Versicherungs-“§ 6, Seite 3
Verletzung von Datenschutzrechten (etwa Mieterdaten, Videoüberwachung)nicht geregelt
Öffentlich-rechtliche Umweltschäden (Umweltschadensgesetz, Bundes-Umwelthaftungsgesetz, Ley 26/2007)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind auch Pflichten oder Ansprüche wegen ... Umweltschäden an dem im Versicherungsschein“§ 8 Nr. 1, Seite 4
Allmählichkeitsschäden (langsame Einwirkung von Feuchtigkeit, Temperatur, Gasen)ja, bis zur Versicherungssumme„Dies gilt auch bei allmählichem ... Eindringen der Stoffe in die Sachen.“§ 7 Nr. 4, Seite 3
Verlust fremder Schlüssel und Schlüssel von Schließanlagennicht geregelt
Ansprüche der Wohnungseigentümer untereinander und gegen die Gemeinschaftja, bis zur Versicherungssumme„der Eigentümer untereinander bei Betätigung im“§ 1, Seite 2
Ansprüche von Mietern und Pächtern wegen Personen- und Sachschädennicht geregelt
Ansprüche angestellter Hausmeister und Reinigungskräfte (Arbeitsunfall, Regress)ja, bis zur Versicherungssumme„gesetzliche Rückgriffsansprüche aus Personen- und“§ 2 Nr. 2 b), Seite 2
Forderungsausfalldeckung (Ausfall des Schädigers, Schaden des Versicherten)nicht geregelt
Schäden an Nachbargebäuden bei Arbeiten am eigenen Gebäude (Unterfangung, Unterfahrung)nicht geregelt
Tätigkeitsschäden an Sachen Dritter bei Arbeiten auf dem Grundstücknicht geregelt
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen (Mietsachschäden)nein„wegen Schäden an Sachen, die von den versicherten“§ 3 e), Seite 2

Ausschlüsse und Einschränkungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss oder Einschränkung bei Ferienvermietung und kurzfristiger Vermietungnicht geregelt
Ausschluss bei überwiegend gewerblicher Nutzung des Gebäudesja„Sofern Sie oder eine mitversicherte Person gemäß § 2 auf dem Grundstück einen Betrieb unterhalten, gilt der“§ 8 Nr. 2.3, Seite 4
Ausschluss für bekannte, nicht beseitigte Mängel und Baufälligkeitnicht geregelt
Ausschluss für Schimmel, Asbest und Schadstoffe im Gebäudenicht geregelt
Kein Schutz für Bauvorhaben über der vereinbarten Bausummeja„als Bauherr und Unternehmer von Bauarbeiten“§ 3 a), Seite 2
Einschränkung bei Leerstand über eine bestimmte Dauernicht geregelt
Ausschluss für Abnutzung, Verschleiß und mangelhafte Instandhaltungnicht geregelt
Ausschluss vertraglicher Ansprüche über die gesetzliche Haftpflicht hinausja„wegen Ansprüchen auf Erfüllung von Verträgen oder“§ 3 f), Seite 2

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflicht zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Beseitigung gefahrdrohender Umständenicht geregelt
Anzeige neuer oder geänderter Risiken (Gefahrerhöhung, weitere Wohneinheiten)nicht geregelt
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (Summe, Frist)nicht geregelt
Differenzdeckung zum Vorvertrag (Sofortschutz bei Wechsel)nicht geregelt
Frist für die Schadenanzeigenicht geregelt
Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerungnicht geregelt
Kündigungsfrist zum Ablaufnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfallnicht geregelt
Beitragsgrundlage (Wohneinheiten, Wohnfläche, Mieteinnahmen, Grundstücksgröße)nicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
RC del propietario als Baustein der Hogar-Police (Sublimit gegenüber der eigenständigen Police)nicht geregelt
Fianzas civiles y criminales (Kautionen im Zivil- und Strafverfahren)ja, bis 250.000 €„erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 250.000 € zur“§ 9, Seite 4
Defensa jurídica de la comunidad (Rechtsschutz der Gemeinschaft gegen säumige Eigentümer, Nachbarn)nicht geregelt
RC del presidente y de la junta (Haftung der Organe der Gemeinschaft)ja, bis zur Versicherungssumme„Dies gilt ... jedoch nicht, soweit sich diese Ansprüche gegen ... Verwaltungsbeirates der Eigentümergemeinschaft“§ 1, Seite 2
Daños por agua a terceros originados en el inmueble (Wasserschaden beim Nachbarn)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

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Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) InterRisk XXL

Volltext aufklappen: Bedingungen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung XXL (B64)
[Seite 1] Bedingungen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung „XXL“  B64 Inhalt §1 Versichertes Risiko . . . . . . . . . . . . . . 2 §2 Mitversicherte Personen . . . . . . . . . . . 2 §3 Ausschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 §4 Bauarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 §5 Fahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 §6 Vermögensschäden . . . . . . . . . . . . . 3 §7 Gewässerschäden . . . . . . . . . . . . . . 3 § 8 Ansprüche nach dem Umweltschadens- ­gesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 §9 Kautionsstellung. . . . . . . . . . . . . . . 4 § 10 Versehentliche Obliegenheitsverletzung . . . 4 § 11 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit . . . . 4 Verbindliche Erläuterungen zu den B64. . . . . . . 4 Gültig ab 07.2013 [Seite 2] § 1 Versichertes Risiko Mitversichert sind Haftpflichtansprüche Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Haftpflicht-Ver- • eines einzelnen Eigentümers gegen den Verwalter, sicherungsbedingungen für das Privatgeschäft (B62) und • der Eigentümer untereinander bei Betätigung im der nachstehenden Bedingungen Ihre gesetzliche Haft- Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft, pflicht aus der Verletzung der mit dem Besitz der im • eines einzelnen Eigentümers gegen Sie. Versicherungsschein bezeichneten Gebäude und Grund- Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen stücke (z.B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingneh- Schäden am Gemeinschafts- und Sondereigentum und alle mer oder Nutznießer) verbundenen Pflichten (z.B. bauliche sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und jedoch nicht, soweit sich diese Ansprüche gegen Mitglie- Schneeräumen auf Gehwegen), auch soweit diese auf der des Verwaltungsbeirates der Eigentümergemeinschaft vertraglichen Vereinbarungen beruhen. in deren Eigenschaft als Verwaltungsbeirat richten. Versicherungsschutz besteht auch als früherer Besitzer aus Sofern aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestim- § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Be- mungen ein Dritter zur Leistung verpflichtet ist, gehen sitzwechsel bestand. diese Ansprüche, wenn und soweit sie durchsetzbar sind, vor. § 2 Mitversicherte Personen 1. Umfang der Mitversicherung § 3 Ausschlüsse Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht folgender Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Personen: a) als Bauherr und Unternehmer von Bauarbeiten – soweit a) Familienangehörige, die für Sie stellvertretend Ihnen nicht Versicherungsschutz nach § 4 (Bauarbeiten) obliegende Pflichten wahrnehmen, aus der Wahrneh- besteht, mung dieser Pflichten, b) als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, b) Nachbarn und sonstige Personen, die für Sie gefällig- Luft-, Wasserfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers keitshalber Ihnen obliegende Pflichten wahrnehmen wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeu- (z.B. Streupflicht), aus der Wahrnehmung dieser ges verursacht werden – soweit nicht Versicherungs- Pflichten, schutz nach § 5 (Fahrzeuge) besteht, c) Personen, die von Ihnen durch Arbeitsvertrag mit der c) wegen Schäden, die weder durch Personenschäden Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen noch durch die Beschädigung oder Vernichtung von Betreuung des Grundstücks beauftragt sind, für Sachen entstanden sind – soweit nicht Versicherungs- Ansprüche, die gegen Sie aus Anlass der Ausführung schutz nach § 6 (Vermögensschäden) besteht, dieser Verrichtung erhoben werden, d) als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässer- d) Personen, die an Ihrer Stelle vorübergehend das schädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser Nießbrauchrecht oder die Zwangs- bzw. Insolvenzver- gelagerten Stoffe – soweit nicht Versicherungsschutz waltung ausüben, in dieser Eigenschaft. nach § 7 (Gewässerschäden) besteht, 2. Gegenseitige Ansprüche e) wegen Schäden an Sachen, die von den versicherten Personen gemietet, geliehen, gepachtet, geleast oder Gesetzliche Haftpflichtansprüche zwischen Ihnen und den durch verbotene Eigenmacht erlangt sind oder die mitversicherten Personen sowie der mitversicherten Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages Personen untereinander sind mitversichert, soweit es sich sind, handelt um: f) wegen Ansprüchen auf Erfüllung von Verträgen oder a) Personenschäden, wegen Haftpflichtansprüchen, soweit sie aufgrund b) gesetzliche Rückgriffsansprüche aus Personen- und eines Vertrages oder Zusagen über den Umfang der Sachschäden (z.B. von Versicherern oder Arbeitgebern), gesetzlichen Haftpflicht der versicherten Personen c) Haftpflichtansprüche der nach Nr. 1 b) bis d) versicher- hinausgehen, ten Personen gegen die nach Nr. 1 a) versicherten g) aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige- Personen, führt haben. d) Haftpflichtansprüche gegen Sie, soweit diese nicht von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden § 4 Bauarbeiten Familienangehörigen erhoben werden. 3. Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaften 1. Umfang der Mitversicherung Sind Sie eine Wohnungs- oder Teileigentümergemein- Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr schaft, ist ferner die gesetzliche Haftpflicht des Verwalters oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbau- und der einzelnen Eigentümer bei Betätigung im Interesse ten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) auf dem im und für Zwecke der Gemeinschaft mitversichert. Versicherungsschein bezeichneten Grundstück bis zu einer Bausumme von 100.000 €. Bedingungen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung „XXL“ 2 [Seite 3] 2. Bauen in eigener Regie 2. Versicherte Tankanlagen Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Bauarbeiten Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber durch Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe durchge- folgender Tankanlagen und aus der Verwendung der darin führt werden. Mitversichert ist dabei die persönliche gelagerten Stoffe: Haftpflicht der von Ihnen zur Mithilfe eingesetzten a) Kleingebinde bis 100 Liter/Kilogramm Fassungsvermö- Personen für Schäden, die sie in Ausübung dieser Verrich- gen je Einzeltank und mit einem Gesamtfassungsver- tungen Dritten verursachen. mögen von maximal 1.000 Litern/Kilogramm, 3. Erdarbeiten b) eines Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von Mitversichert sind Ansprüche wegen Senkungen eines maximal 5.000 Litern, Grundstückes sowie Erdrutschungen und Veränderung der c) Flüssiggastanks, Grundwasserverhältnisse. Ausgeschlossen bleiben Sach- d) einer privat genutzten Abwassergrube ausschließlich schäden am Baugrundstück selbst oder an den darauf für häusliche Abwässer ohne Einleitung in ein Gewässer. befindlichen Gebäuden oder Anlagen. 3. Rettungskosten Aufwendungen – auch erfolglose –, die Sie im Versiche- § 5 Fahrzeuge rungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos die für geboten halten durften (Rettungskosten) sowie gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen wegen außergerichtliche Gutachterkosten werden von uns inso- Schäden, die durch den Gebrauch folgender Fahrzeuge weit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädi- verursacht werden: gungsleistung die Versicherungssumme nicht übersteigen. a) Arbeitsmaschinen (z.B. Aufsitzrasenmäher, Schnee- Abweichend davon werden Rettungs- und außergericht­ räumgeräte) sowie Hub-/Gabelstapler mit nicht mehr liche Gutachterkosten auch über die Versicherungssumme als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, hinaus ersetzt, wenn sie auf unsere Weisung entstanden b) sonstige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn wir von Ihnen oder Höchstgeschwindigkeit, Dritten ergriffene Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens lediglich billigen. c) ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge abweichend von Absatz a) 4. Eingeschlossene Schäden und b) ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit, Eingeschlossen sind abweichend von § 1 der B62 – auch d) nicht versicherungspflichtige Anhänger. ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an Ihnen gehörenden unbeweglichen Sachen, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen § 6 Vermögensschäden Stoffe bestimmungswidrig aus den nach Nr. 2 versicherten Auch für reine Vermögensschäden besteht Versicherungs- Anlagen ausgetreten sind. Dies gilt auch bei allmählichem schutz, sofern es sich nicht um Schäden handelt: Eindringen der Stoffe in die Sachen. a) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks- oder Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, des Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. b) aus der Nichteinhaltung von Fristen und Terminen Eintretende Wertverbesserungen werden in Abzug sowie aus Zahlungsvorgängen aller Art, gebracht. Ausgeschlossen bleiben Schäden an den in Nr. 2 genannten Anlagen selbst. c) aus Kassenführung oder aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit in Leitungs- oder Aufsichtsgremien in 5. Vorsätzliches Abweichen von Vorschriften Zusammenhang stehen, Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen diejeni- d) aus der Verletzung von gewerblichen Schutz- und gen versicherten Personen, die den Schaden durch Urheberrechten sowie aus bewusstem Abweichen von vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften oder dienenden Gesetzen, Verordnungen oder an die versicher- sonstiger bewusster Pflichtverletzung. ten Personen gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben. § 7 Gewässerschäden 6. Gemeingefahren Ausgeschlossen sind zudem Haftpflichtansprüche wegen 1. Versicherte Haftpflichtansprüche Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereig- Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos die nissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen für Inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfü- der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaf- gungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das fenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich (Gewässerschäden). elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. Bedingungen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung „XXL“ 3 [Seite 4] § 8 Ansprüche nach dem Umweltschadens­ Verbindliche Erläuterungen zu den B64 gesetz Zu § 1 Versichertes Risiko 1. Versicherte Ansprüche Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (zu § 1) Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos in Sofern Sie auf dem Grundstück einen Betrieb oder Beruf Erweiterung von § 1 der B62 auch die gesetzliche Pflicht ausüben, ist das Risiko als Haus- und Grundbesitzer in aller öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Personen zur Regel über die dafür bestehende Betriebs- oder Berufs- Sanierung von Umweltschäden gemäß dem Umweltscha- haftpflichtversicherung abgesichert. densgesetz (USchadG). Im Falle einer dadurch bestehenden Mehrfachversicherung Versichert sind auch Pflichten oder Ansprüche wegen können Sie den vorliegenden Vertrag jederzeit mit Umweltschäden an dem im Versicherungsschein bezeich- sofortiger Wirkung kündigen. neten Grundstück selbst. Wohnungs-/Teileigentümergemeinschaften (zu § 1) 2. Einschränkungen Sofern Sie eine Gemeinschaft von Wohnungs- bzw. 2.1 Kein Versicherungsschutz besteht, soweit die versicherten Teileigentümern sind, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Personen bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an dem gemeinschaftlichen Eigentum versichert. die versicherten Personen gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Eigentü- dienen, abweichen. mer aus ihrem Sondereigentum (Wohnungs- bzw. Teilei- gentum). Versicherungsschutz für die gesetzliche Haft- 2.2 Nicht versichert sind zudem Schäden durch unvermeidba- pflicht aus dem Sondereigentum können die einzelnen re, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen Eigentümer nur durch einen eigenen Haftpflichtversiche- auf die Umwelt. rungsvertrag erlangen. 2.3 Sofern Sie oder eine mitversicherte Person gemäß § 2 auf dem Grundstück einen Betrieb unterhalten, gilt der Gebrauch von technischen Anlagen (zu § 1) Versicherungsschutz nicht für die damit verbundenen Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Risiken. Betrieb der für die Nutzbarkeit des Gebäudes notwendi- gen technischen Anlagen (z.B. Heizungs-, Klima-, Auf- zugsanlagen). § 9 Kautionsstellung Ausgenommen hiervon sind Anlagen zur Lagerung Sofern eine versicherte Person durch behördliche Anord- gewässerschädlicher Stoffe, sofern für diese nicht Versi- nung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen cherungsschutz gemäß § 7 Nr. 2 besteht. aufgrund der über diesen Vertrag versicherten gesetzli- chen Haftpflicht zu hinterlegen hat, stellen wir Ihnen den Regenerative Energieversorgung und Stromein­ erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 250.000 € zur speisung (zu § 1) Verfügung. Versicherungsschutz besteht auch für den Betrieb einer Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Photovoltaikanlage oder einer Anlage der regenerativen Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher Energieversorgung auf der Grundlage von Solarthermie als der zu leistende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, oder oberflächennaher Geothermie oder sonstigen den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, Wärmepumpenanlage einschließlich der Einspeisung von wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Strom in das öffentliche Netz. Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderun- Gebrauch von Haus-/Gartengeräten (zu § 1) gen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. Werden zur Erfüllung der Ihnen obliegenden Pflichten von Ihnen bzw. mitversicherten Personen Geräte – auch § 10 Versehentliche Obliegenheitsverletzung motorgetriebene – eingesetzt (z.B. Kehr/-Bohnermaschine, Laubbläser, Laubsammler, Heckenschere, Rasenmäher, Die in § 8 der B62 genannten Folgen treten bei versehent- Schneeräumer), ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus licher Obliegenheitsverletzung nicht ein, wenn die dem Gebrauch dieser Geräte mitversichert. Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge, sofern nicht Versicherungsschutz gemäß § 5 besteht. § 11 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit Vertraglich übernommene Pflichten (zu § 1) Haben Sie als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingneh- Besteht im Rahmen eines gebündelten Vertrages neben mer vertraglich Pflichten übernommen, die eigentlich dieser Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Ihrem Vertragspartner in seiner Eigenschaft als Vermieter, auch eine Unfallversicherung nach dem „XXL“-Konzept, Verleiher, Verpächter bzw. Leasinggeber obliegen (z.B. so bieten wir bei Arbeitslosigkeit entsprechend § 5 Nr. 2 bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen der B18 beitragsfreien Versicherungsschutz. oder Schneeräumen auf Gehwegen), erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Ansprüche aus der Verlet- zung dieser Pflichten. Bedingungen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung „XXL“ 4 [Seite 5] Zu § 4 Bauarbeiten Durch den Gebrauch von Kränen, Winden und sonstigen Be- und Entladevorrichtungen verursachte Schäden sind mitversichert, auch soweit es sich um Schäden an fremden Kraftfahrzeugen handelt. Zu § 7 Gewässerschäden Rettungskosten aus öffentlich-rechtlichem Grund (zu § 7 Nr. 3) Wir erstatten Rettungskosten entgegen § 1 der B62 nicht nur aus privatrechtlichem Grund, sondern auch, wenn Sie aus öffentlich-rechtlichem Grund zum Ersatz der Kosten verpflichtet sind. Entstehung von Rettungskosten (zu § 7 Nr. 3) Rettungskosten entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schadenereignisses ohne Einleitung von Rettungsmaß- nahmen als unvermeidbar angesehen werden durfte. Gerichts- und Anwaltskosten (zu § 7 Nr. 3) Gerichts- und Anwaltskosten werden entsprechend § 3 Nr. 3 der B62 auch über die Versicherungssumme hinaus ersetzt. Rückstau des Straßenkanals (zu § 7) Mitversichert sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Rückstau des Straßenkanals. Zu § 8 Ansprüche nach dem Umwelt­ schadensgesetz Versicherungsschutz besteht auch auf der Grundlage von anderen nationalen Umsetzungsgesetzen, die auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/25/EG) basieren. B64 / pdf / 06.26.2 InterRisk Versicherungs-AG Vorstand: Carl-Bosch-Straße 5 Vienna Insurance Group Dr. Florian Sallmann (Vors.), 65203 Wiesbaden Telefon: 0611 2787-0 Sitz / Registergericht: Beate Krost, Christoph Wolf Postfach 25 72 www.interrisk.de Wiesbaden HRB 8043 Aufsichtsratsvors.: Hartwig Löger 65015 Wiesbaden info@interrisk.de
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