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Versicherungsmakler / Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht / Bedingungsarchiv

Mannheimer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht: die Bedingungen im Volltext

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nach AHB 2008 und BBR 2013 der Mannheimer, ausgewertet ist nur das Produktinformationsblatt; Versicherungssumme und Selbstbeteiligung laut Versicherungsschein.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenlaut Versicherungsschein„Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.“Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1
Höchstersatzleistung je Versicherungsjahr (Maximierung, Vielfaches der Deckungssumme)nicht geregelt
Begrenzung je geschädigter Person (Sublimit je Opfer)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfallja, bis zur Versicherungssumme„Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Garantie, mindestens die Musterbedingungen des Verbands zu erfüllen (GDV, VVO, UNESPA)nicht geregelt
Update- oder Innovationsgarantie (künftige Leistungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag)nicht geregelt
Geltungsbereich (Lage des Grundstücks, Schadenereignisse im Ausland)ja„Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gilt auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf das im Versicherungsschein genannte Grundstück und die darauf stehenden Gebäuden im Inland zurückzuführen sind.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und Kosten außerhalb der Deckungssummeja, bis zur Versicherungssumme„gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.“Was ist versichert?, Seite 1

Versicherte Objekte und Personen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vermietetes Ein- oder Zweifamilienhausnicht geregelt
Mehrfamilienhaus (Anzahl Wohneinheiten, Obergrenze)nicht geregelt
Wohnungseigentum (Sondereigentum einer vermieteten Eigentumswohnung)nicht geregelt
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Versicherungsnehmer (WEG, comunidad de propietarios)ja„Im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften erstreckt sich der Versicherungsschutz auch ... Gefahren des gemeinschaftlichen Eigentums (Treppenhaus“Was ist versichert?, Seite 1
Unbebautes Grundstück (Größe, Obergrenze)nicht geregelt
Gewerblich genutzte Einheiten im Gebäude (Anteil, Obergrenze)nicht geregelt
Leerstehendes Gebäude oder Gebäude im Umbaunicht geregelt
Ferienhaus oder Wohnung im Auslandnicht geregelt
Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Gärten auf dem Grundstücknicht geregelt
Hausverwalter, Hausmeister und Reinigungskräfte als mitversicherte Personennicht geregelt
Fortbestand des Schutzes bei Veräußerung oder Erbfallnicht geregelt

Verkehrssicherung und typische Risiken

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, auch wenn vertraglich übernommenja, bis zur Versicherungssumme„durch mangelhafte Beleuchtung oder Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen;“Was ist versichert?, Seite 1
Vertraglich übernommene Haftpflicht und Verkehrssicherungspflichten (Mietvertrag, Gemeinde)nein„Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Bäume auf dem Grundstück (Astbruch, Umsturz)nicht geregelt
Dachlawinen, herabfallende Dachziegel und Fassadenteileja, bis zur Versicherungssumme„durch sich lösende Gebäudeteile;“Was ist versichert?, Seite 1
Bauherrenhaftpflicht für Bauarbeiten am Gebäude (Bausumme bis)ja, bis zur Versicherungssumme„bei kleineren Bauvorhaben.“Was ist versichert?, Seite 1
Abbruch- und Einreißarbeitennicht geregelt
Spielplätze, Schwimmbecken und Teiche auf dem Grundstücknicht geregelt
Aufzüge, Garagentore und technische Anlagen des Gebäudesnicht geregelt
Photovoltaik- und Solarthermieanlage auf dem Gebäude, einschließlich Einspeisung ins Netznicht geregelt
Ladestation oder Wallbox für Elektrofahrzeugenicht geregelt
Gewässerschaden aus Heizöltank (Anlagenrisiko, Tankgröße bis)nicht geregelt
Häusliche Abwässer und Schäden durch Rückstaunicht geregelt
Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser aus Leitungen auf Nachbargrundstückenicht geregelt
Senkungen, Erdrutsch und Erschütterungen zum Nachteil Dritternicht geregelt

Schadenarten und Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Echte Vermögensschäden (ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden)nicht geregelt
Verletzung von Datenschutzrechten (etwa Mieterdaten, Videoüberwachung)nicht geregelt
Öffentlich-rechtliche Umweltschäden (Umweltschadensgesetz, Bundes-Umwelthaftungsgesetz, Ley 26/2007)nicht geregelt
Allmählichkeitsschäden (langsame Einwirkung von Feuchtigkeit, Temperatur, Gasen)nicht geregelt
Verlust fremder Schlüssel und Schlüssel von Schließanlagennicht geregelt
Ansprüche der Wohnungseigentümer untereinander und gegen die Gemeinschaftnein„zwischen Mitversicherten;“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ansprüche von Mietern und Pächtern wegen Personen- und Sachschädennicht geregelt
Ansprüche angestellter Hausmeister und Reinigungskräfte (Arbeitsunfall, Regress)nicht geregelt
Forderungsausfalldeckung (Ausfall des Schädigers, Schaden des Versicherten)nicht geregelt
Schäden an Nachbargebäuden bei Arbeiten am eigenen Gebäude (Unterfangung, Unterfahrung)nicht geregelt
Tätigkeitsschäden an Sachen Dritter bei Arbeiten auf dem Grundstücknicht geregelt
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen (Mietsachschäden)nein„an gepachteten oder geliehenen Sachen.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1

Ausschlüsse und Einschränkungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss oder Einschränkung bei Ferienvermietung und kurzfristiger Vermietungnicht geregelt
Ausschluss bei überwiegend gewerblicher Nutzung des Gebäudesnicht geregelt
Ausschluss für bekannte, nicht beseitigte Mängel und Baufälligkeitnicht geregelt
Ausschluss für Schimmel, Asbest und Schadstoffe im Gebäudenicht geregelt
Kein Schutz für Bauvorhaben über der vereinbarten Bausummenicht geregelt
Einschränkung bei Leerstand über eine bestimmte Dauernicht geregelt
Ausschluss für Abnutzung, Verschleiß und mangelhafte Instandhaltungnicht geregelt
Ausschluss vertraglicher Ansprüche über die gesetzliche Haftpflicht hinausja„Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten.“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflicht zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Beseitigung gefahrdrohender Umständeja„Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Anzeige neuer oder geänderter Risiken (Gefahrerhöhung, weitere Wohneinheiten)ja„Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (Summe, Frist)nicht geregelt
Differenzdeckung zum Vorvertrag (Sofortschutz bei Wechsel)nicht geregelt
Frist für die Schadenanzeigeja„Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerungja„Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Kündigungsfrist zum Ablaufja„das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfallja„Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Beitragsgrundlage (Wohneinheiten, Wohnfläche, Mieteinnahmen, Grundstücksgröße)nicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
RC del propietario als Baustein der Hogar-Police (Sublimit gegenüber der eigenständigen Police)nicht geregelt
Fianzas civiles y criminales (Kautionen im Zivil- und Strafverfahren)nicht geregelt
Defensa jurídica de la comunidad (Rechtsschutz der Gemeinschaft gegen säumige Eigentümer, Nachbarn)nicht geregelt
RC del presidente y de la junta (Haftung der Organe der Gemeinschaft)nicht geregelt
Daños por agua a terceros originados en el inmueble (Wasserschaden beim Nachbarn)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Mannheimer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht (hp 003)
[Seite 1] Haus- und Grundbesitzer- haftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand: 23.02.2018) HP_003_0218 Unternehmen: Mannheimer Versicherung AG Produkt: Haus- und Grundbesitzer- Deutschland haftpflichtversicherung Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen:  Versicherungsantrag / Deckungsauftrag  Versicherungsschein  Allgemeine Bedingungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung (AHB 2008)  Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen 2013 der Mannheimer Versicherung AG für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (BBR 2013-D)  ggf. weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie und ggf. mitversicherte Personen gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden ste- hen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Gegenstand der Haus- und Grundbesitzerhaft- x Bestimmte Risiken sind jedoch nicht pflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend versichert. Hierfür benötigen Sie eine gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, be- separate Absicherung. Dazu gehören rechtigte Ansprüche zu befriedigen und unbe- z.B.: berufliche Tätigkeit. rechtigte Ansprüche abzuwehren.  Versichert sind die Schäden an Personen und x Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine Sachen, die von Ihrer Baustelle, Ihrem Grund- vertragliche Zusage gegenüber einem stück und den darauf stehenden Gebäuden aus- anderen zu einer Leistung verpflichten. gehen.  Der Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesit- x Wir leisten für Schäden überdies nur zer (z.B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Lea- bis zu den vereinbarten Versiche- singnehmer oder Nutznießer) umfasst beispiels- rungssummen. Wenn Sie eine Selbst- weise Schäden beteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berück-  durch Schadhaftigkeit von Treppen und We- sichtigen. gen;  durch mangelhafte Beleuchtung oder Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen; Gibt es Deckungsbeschränk-  durch sich lösende Gebäudeteile; ungen?  bei kleineren Bauvorhaben. Wir können nicht alle denkbaren Streitigkei- ten versichern. Sonst müssten wir einen  Im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaf- erheblich höheren Beitrag verlangen. Des- ten erstreckt sich der Versicherungsschutz auch halb haben wir einige Fälle aus dem Versi- auf Schäden u.a. aus den Gefahren des ge- cherungsschutz herausgenommen, z.B. alle meinschaftlichen Eigentums (Treppenhaus, Ein- Schäden fahrt, Dach). ! aus vorsätzlicher Handlung; Wie hoch ist die Versicherungssumme? ! zwischen Mitversicherten;  Die Höhe der vereinbarten Versicherungssum- men können Sie Ihrem Versicherungsschein ! durch den Gebrauch eines versiche- entnehmen. rungspflichtigen Kraft- oder Luftfahr- zeugs; ! an gepachteten oder geliehenen Sa- chen. [Seite 2] Wo bin ich versichert?  Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gilt auch für im Ausland eintretende Versicherungsfäl- le, wenn diese auf das im Versicherungsschein genannte Grundstück und die darauf stehenden Gebäu- den im Inland zurückzuführen sind. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: − Bitte machen Sie bei der Beantragung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. − Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. − Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseiti- gen. − Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzan- sprüche geltend gemacht worden sind. − Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungs- scheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer gesche- hen). Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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