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ALTE LEIPZIGER Jagd-Haftpflichtversicherung: die Bedingungen im Volltext
Jagd-Haftpflicht der Alte Leipziger nach den Besonderen Bedingungen H 51.1 mit Waffen auch außerhalb der Jagd, bis zu drei Jagdgebrauchshunden, Beizvögeln, Auslandsschutz und Umweltschadensversicherung bis 3 Mio. Euro.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen und Deckungssummen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme für Personenschäden | nicht geregelt | ||
| Deckungssumme für Sachschäden | nicht geregelt | ||
| Deckungssumme für Vermögensschäden | nicht geregelt | ||
| Höchstbetrag je geschädigter Person (Begrenzung innerhalb der Pauschalsumme) | nicht geregelt | ||
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung je Versicherungsjahr) | nicht geregelt | ||
| Erfüllt die gesetzliche Mindestdeckung für den Jagdschein (Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetz, RD 63/1994) | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 1.000 € | „Versicherungsnehmer von jedem Schaden eine Selbstbeteiligung von 1.000 EUR selbst zu tragen“ | Ziffer 5.1 f), Seite 2 |
| Geltungsbereich weltweit (Jagd im Ausland, Jagdreisen) | ja | „Eingeschlossen ist abweichend von Ziffer 7.9 AL-AHB die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Versicherungsfälle.“ | Ziffer 5.1 a), Seite 2 |
| Zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes (etwa nur bis zu einem Jahr) | keine | „die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Versicherungsfälle“ | Ziffer 5.1 a), Seite 2 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und Prozesskosten außerhalb der Deckungssumme | nicht geregelt | ||
| Strafkaution oder Sicherheitsleistung im In- und Ausland | nicht geregelt |
Versicherte Personen und Tätigkeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Jagdausübung als Inhaber eines gültigen Jagdscheins (Jagdkarte, licencia de caza) | ja | „die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus erlaubter jagdlicher Betätigung.“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Jagdpächter, Mitpächter oder Revierinhaber (Verkehrssicherungspflicht im Revier) | nicht geregelt | ||
| Jagdgast und Begehungsscheininhaber | nicht geregelt | ||
| Ehrenamtlicher Jagdaufseher oder Jagdschutzberechtigter | ja | „aus fahrlässiger Überschreitung von Rechten im Jagdschutz“ | Ziffer 2.3, Seite 1 |
| Treiber, Hundeführer und Jagdhelfer mitversichert (Haftpflicht gegenüber Dritten) | ja | „als Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen (z.B. Berufsjäger, Jagdaufseher oder Treiber)“ | Ziffer 2.9, Seite 1 |
| Jungjäger, Jagdscheinanwärter und Ausbildung (Schießausbildung, Prüfung) | nicht geregelt | ||
| Veranstalter und Jagdleiter von Gesellschaftsjagden (Drückjagd, Treibjagd, montería) | nicht geregelt | ||
| Ansprüche von Jagdteilnehmern untereinander versichert | nicht geregelt | ||
| Beizjagd und Haltung von Greifvögeln | ja | „aus Halten und Führen (auch Abrichten und Ausbilden) von Beizvögeln“ | Ziffer 2.4, Seite 1 |
| Berufsjäger, Jagdführer oder entgeltliche Jagdvermittlung mitversichert | ja | „als Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen (z.B. Berufsjäger, Jagdaufseher oder Treiber)“ | Ziffer 2.9, Seite 1 |
Waffen und Munition
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erlaubter Besitz und Gebrauch von Schusswaffen auch außerhalb der Jagd | ja | „aus dem erlaubten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, auch außerhalb der Jagd“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Sportliches Schießen, Übungsschießen und Schießstand | ja | „bei Teilnahme an Übungs- oder Preisschießen“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Gebrauch der Waffe in Notwehr oder Nothilfe | ja | „aus fahrlässiger Überschreitung der Notwehr“ | Ziffer 2.2, Seite 1 |
| Schäden durch abhandengekommene oder unbefugt benutzte Waffen des Versicherten | nicht geregelt | ||
| Wiederladen von Munition (Laden von Patronen) für den Eigenbedarf | ja | „beim nichtgewerbsmäßigen Wiederladen von Munition“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Signal-, Schreckschuss- und Bolzenschussgeräte, Fangschuss und Nachsuche | nicht geregelt |
Jagdhunde und andere Tiere
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Zahl der mitversicherten Jagdhunde (Tierhalterhaftpflicht der Jagdhunde) | ja | „Beizvögeln und höchstens drei anerkannten Jagdgebrauchshunden, auch außerhalb der Jagd.“ | Ziffer 2.4, Seite 1 |
| Jagdhunde auch außerhalb der Jagd versichert (Spaziergang, Alltag) | ja | „höchstens drei anerkannten Jagdgebrauchshunden, auch außerhalb der Jagd.“ | Ziffer 2.4, Seite 1 |
| Welpen und Hunde in jagdlicher Ausbildung ohne Brauchbarkeitsnachweis | ja | „gelten auch Jagdhundwelpen bis zu einem Alter von sechs Monaten mitversichert, ohne dass es des Nachweises der jagdlichen Abrichtung bedarf.“ | Ziffer 2.4, Seite 1 |
| Führen fremder Jagdhunde (Hüter, Hundeführer bei der Jagd) | ja | „Sind mehr als drei Hunde eigene oder fremde vorhanden“ | Ziffer 2.4, Seite 1 |
| Verzicht auf den Einwand der Mithaftung (Tiergefahr) bei Schäden durch Hunde | nicht geregelt | ||
| Schäden durch Jagdhunde im Straßenverkehr während der Jagd (etwa Wildfolge über eine Straße) | nicht geregelt | ||
| Frettchen, Beizvögel und Pferde zur Jagd mitversichert | ja | „aus Halten und Führen (auch Abrichten und Ausbilden) von Beizvögeln“ | Ziffer 2.4, Seite 1 |
Revier, Einrichtungen und Umwelt
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Hochsitze, Kanzeln, Fütterungen und andere jagdliche Einrichtungen (Verkehrssicherungspflicht) | nicht geregelt | ||
| Jagdhütte oder Jagdhaus als Haus- und Grundbesitzer | nicht geregelt | ||
| Fallenjagd und Fanggeräte | nicht geregelt | ||
| Wildschaden (Schäden durch Schalenwild an Feld und Wald) ausgeschlossen | ja | „Nicht versichert sind Wildschäden.“ | Ziffer 3.1, Seite 1 |
| Haftung des Jagdausübungsberechtigten bei Wildunfällen im Straßenverkehr (Bergung, Nachsuche, Verkehrssicherung) | nicht geregelt | ||
| Umweltschadensversicherung (öffentlich-rechtliche Pflichten nach Umweltschadensgesetz) | ja, bis 3 Mio. € | „Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung betragen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme 3.000.000 EUR.“ | Ziffer 7.3, Seite 2 |
| Gewässerschäden (etwa durch Fahrzeuge, Heizöl, Kirrungen) | nicht geregelt | ||
| Bekämpfung invasiver Arten und behördlich angeordnete Bejagung | nicht geregelt | ||
| Drohnen zur Kitzrettung oder Wildsuche | nein | „Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luftfahrzeugs verursachen“ | Ziffer 3.3 (1), Seite 1 |
| Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge und Boote im Revier | ja | „als Eigentümer, Halter oder Führer von Wasserfahrzeugen, nicht jedoch Motorbooten“ | Ziffer 2.8, Seite 1 |
| Verkauf von Wildbret aus eigener Jagd (Produkthaftung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „wegen Personen- und Sachschäden Dritter (Produkt-Haftpflicht) aus dem in Verkehr bringen von Wild bzw. Wildbret“ | Ziffer 2.7, Seite 1 |
| Mietsachschäden an Jagdhütten, Ferienwohnungen oder Unterkünften bei Jagdreisen | nicht geregelt | ||
| Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten fremden Sachen (etwa fremde Waffe, fremdes Revierfahrzeug) | nicht geregelt |
Zusatzbausteine
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Unfallversicherung des Jägers (Tod, Invalidität) | nicht geregelt | ||
| Sachversicherung der Jagdwaffen und Optik (Diebstahl, Beschädigung) | nicht geregelt | ||
| Unfall, Tod oder Tierarztkosten des eigenen Jagdhunds während der Jagd | nicht geregelt | ||
| Jagdrechtsschutz oder Reclamación de daños (Durchsetzung eigener Ansprüche) | nicht geregelt | ||
| Spanien: Pflichtteil nach RD 63/1994 (Personenschäden je Opfer, Gleichstellung als seguro obligatorio) | nicht geregelt | ||
| Spanien: freiwillige Haftpflicht über den Pflichtteil hinaus (RC voluntaria) inklusive Sachschäden | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Kein Schutz bei Jagd ohne gültigen Jagdschein oder ohne Erlaubnis im Revier | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Verstoß gegen Waffenrecht oder Unfallverhütungsvorschriften | nicht geregelt | ||
| Ansprüche von Angehörigen und mitversicherten Personen ausgeschlossen | ja | „gesetzliche Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden von Angehörigen des Versicherungsnehmers aus Schäden, die durch den Gebrauch von Schusswaffen entstanden sind.“ | Ziffer 4.3, Seite 1 |
| Ausschluss oder Kürzung bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt | ||
| Spanien: kein Schutz, wenn der Schaden allein auf Verschulden des Geschädigten beruht | nicht geregelt | ||
| Subsidiarität gegenüber anderen Versicherungen (etwa Gruppenvertrag des Landesjagdverbands) | nicht geregelt | ||
| Frist für die Schadenanzeige | nicht geregelt | ||
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie (Mindeststandard, Musterbedingungen) | nicht geregelt | ||
| Innovations- oder Updateklausel (künftige Verbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |
Vertrag und Nachweis
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungsbestätigung für die Jagdbehörde (Jagdscheinlösung, Landesjagdkarte, licencia) | nicht geregelt | ||
| Mindestlaufzeit des Vertrags (in Deutschland oft auf das Jagdjahr oder drei Jahre abgestimmt) | nicht geregelt | ||
| Tägliche oder jährliche Kündbarkeit | nicht geregelt | ||
| Kurzzeitdeckung für Jagdtage, Jagdreisen oder ausländische Jagdgäste | nicht geregelt | ||
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (weiterer Hund, neues Revier) | ja, bis zur Versicherungssumme | „gelten die vereinbarten Versicherungssummen auch für die Vorsorgeversicherung.“ | Ziffer 6, Seite 2 |
| Fortführung für Hinterbliebene oder nach Abgabe des Jagdscheins (Waffenbesitz bis zur Abgabe) | ja | „Für die Erben des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode fort.“ | Ziffer 4.2, Seite 2 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Jagd-Haftpflichtversicherung (H 51, Fassung v1) Fassung: H 22.9 Kopie bei einem Vermittler, nicht beim Versicherer selbst
- Besondere Bedingungen Jagd-Haftpflicht (H 51), ältere Ablage Fassung: H 51.1, AL-AHB 2008 Kopie bei einem Vermittler, nicht beim Versicherer selbst
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) ALTE LEIPZIGER Jagd-Haftpflichtversicherung