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Versicherungsmakler / Jagdhaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

Zurich Jagd-Haftpflicht: die Bedingungen im Volltext

Jagd-Haftpflicht der Zurich mit Versicherungssumme bis 50 Mio. Euro, weltweitem Schutz, Waffen auch außerhalb der Jagd, bis zu drei Jagdgebrauchshunden und Laufzeiten von unter einem Jahr bis drei Jahren gegen Einmalbeitrag.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Deckungssummen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme für Personenschädenja, bis zur Versicherungssumme„Die Versicherungssumme kann bis zu 50 Millionen Euro betragen, die genaue Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.“Was ist versichert?, Seite 1
Deckungssumme für Sachschädenja, bis zur Versicherungssumme„Die Versicherungssumme kann bis zu 50 Millionen Euro betragen, die genaue Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.“Was ist versichert?, Seite 1
Deckungssumme für Vermögensschädennicht geregelt
Höchstbetrag je geschädigter Person (Begrenzung innerhalb der Pauschalsumme)nicht geregelt
Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung je Versicherungsjahr)nicht geregelt
Erfüllt die gesetzliche Mindestdeckung für den Jagdschein (Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetz, RD 63/1994)ja„Als Jäger müssen Sie nach dem Bundesjagdgesetz eine Haftpflichtversicherung abschließen, wenn Sie als Inhaber eines Jagdscheins der Jagd nachgehen wollen.“Was ist versichert?, Seite 1
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt„Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, wird diese bei jedem Versicherungsfall berücksichtigt.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Geltungsbereich weltweit (Jagd im Ausland, Jagdreisen)ja„Die Jagd-Haftpflichtversicherung gilt weltweit.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes (etwa nur bis zu einem Jahr)ja„Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und Prozesskosten außerhalb der Deckungssummeja„prüft gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche, begleicht berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.“Was ist versichert?, Seite 1
Strafkaution oder Sicherheitsleistung im In- und Auslandnicht geregelt

Versicherte Personen und Tätigkeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jagdausübung als Inhaber eines gültigen Jagdscheins (Jagdkarte, licencia de caza)ja„Versichert sind Schäden an fremden Personen oder Sachen, die bei der Jagd entstehen.“Was ist versichert?, Seite 1
Jagdpächter, Mitpächter oder Revierinhaber (Verkehrssicherungspflicht im Revier)nicht geregelt
Jagdgast und Begehungsscheininhabernicht geregelt
Ehrenamtlicher Jagdaufseher oder Jagdschutzberechtigternicht geregelt
Treiber, Hundeführer und Jagdhelfer mitversichert (Haftpflicht gegenüber Dritten)nicht geregelt
Jungjäger, Jagdscheinanwärter und Ausbildung (Schießausbildung, Prüfung)nicht geregelt
Veranstalter und Jagdleiter von Gesellschaftsjagden (Drückjagd, Treibjagd, montería)nicht geregelt
Ansprüche von Jagdteilnehmern untereinander versichertnicht geregelt
Beizjagd und Haltung von Greifvögelnnicht geregelt
Berufsjäger, Jagdführer oder entgeltliche Jagdvermittlung mitversichertnicht geregelt

Waffen und Munition

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erlaubter Besitz und Gebrauch von Schusswaffen auch außerhalb der Jagdja„Schäden aus dem erlaubten Besitz oder Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen oder Munition und Geschossen auch außerhalb der Jagd.“Was ist versichert?, Seite 1
Sportliches Schießen, Übungsschießen und Schießstandnicht geregelt
Gebrauch der Waffe in Notwehr oder Nothilfeja„Schäden aus fahrlässiger Überschreitung des Notwehrrechts“Was ist versichert?, Seite 1
Schäden durch abhandengekommene oder unbefugt benutzte Waffen des Versichertennicht geregelt
Wiederladen von Munition (Laden von Patronen) für den Eigenbedarfnicht geregelt
Signal-, Schreckschuss- und Bolzenschussgeräte, Fangschuss und Nachsuchenicht geregelt

Jagdhunde und andere Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahl der mitversicherten Jagdhunde (Tierhalterhaftpflicht der Jagdhunde)ja„Versichert sind auch Schäden, die als Halter von höchstens drei Jagdgebrauchshunden entstehen“Was ist versichert?, Seite 1
Jagdhunde auch außerhalb der Jagd versichert (Spaziergang, Alltag)nicht geregelt
Welpen und Hunde in jagdlicher Ausbildung ohne Brauchbarkeitsnachweisnicht geregelt
Führen fremder Jagdhunde (Hüter, Hundeführer bei der Jagd)nicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Mithaftung (Tiergefahr) bei Schäden durch Hundenicht geregelt
Schäden durch Jagdhunde im Straßenverkehr während der Jagd (etwa Wildfolge über eine Straße)nicht geregelt
Frettchen, Beizvögel und Pferde zur Jagd mitversichertnicht geregelt

Revier, Einrichtungen und Umwelt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hochsitze, Kanzeln, Fütterungen und andere jagdliche Einrichtungen (Verkehrssicherungspflicht)nicht geregelt
Jagdhütte oder Jagdhaus als Haus- und Grundbesitzernicht geregelt
Fallenjagd und Fanggerätenicht geregelt
Wildschaden (Schäden durch Schalenwild an Feld und Wald) ausgeschlossennicht geregelt
Haftung des Jagdausübungsberechtigten bei Wildunfällen im Straßenverkehr (Bergung, Nachsuche, Verkehrssicherung)nicht geregelt
Umweltschadensversicherung (öffentlich-rechtliche Pflichten nach Umweltschadensgesetz)nicht geregelt
Gewässerschäden (etwa durch Fahrzeuge, Heizöl, Kirrungen)nicht geregelt
Bekämpfung invasiver Arten und behördlich angeordnete Bejagungnicht geregelt
Drohnen zur Kitzrettung oder Wildsuchenein„Schäden zwischen Mitversicherten, Schäden durch den Gebrauch eines Kraft- … Luftfahrzeugs sowie Schäden an gepachteten“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge und Boote im Revierja„Zudem sind Schäden versichert, die als Halter oder Eigentümer kleiner Wasserfahrzeuge ohne Motoren entstehen.“Was ist versichert?, Seite 1
Verkauf von Wildbret aus eigener Jagd (Produkthaftung)nicht geregelt
Mietsachschäden an Jagdhütten, Ferienwohnungen oder Unterkünften bei Jagdreisennein„sowie Schäden an gepachteten oder geliehenen Sachen.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten fremden Sachen (etwa fremde Waffe, fremdes Revierfahrzeug)nein„sowie Schäden an gepachteten oder geliehenen Sachen.“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Zusatzbausteine

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unfallversicherung des Jägers (Tod, Invalidität)nicht geregelt
Sachversicherung der Jagdwaffen und Optik (Diebstahl, Beschädigung)nicht geregelt
Unfall, Tod oder Tierarztkosten des eigenen Jagdhunds während der Jagdnicht geregelt
Jagdrechtsschutz oder Reclamación de daños (Durchsetzung eigener Ansprüche)nicht geregelt
Spanien: Pflichtteil nach RD 63/1994 (Personenschäden je Opfer, Gleichstellung als seguro obligatorio)nicht geregelt
Spanien: freiwillige Haftpflicht über den Pflichtteil hinaus (RC voluntaria) inklusive Sachschädennicht geregelt

Ausschlüsse und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kein Schutz bei Jagd ohne gültigen Jagdschein oder ohne Erlaubnis im Reviernicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol oder Drogennicht geregelt
Ausschluss bei Verstoß gegen Waffenrecht oder Unfallverhütungsvorschriftennicht geregelt
Ansprüche von Angehörigen und mitversicherten Personen ausgeschlossenja„Dazu gehören Schäden aus vorsätzlichen Handlungen, Schäden zwischen Mitversicherten“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss oder Kürzung bei grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Spanien: kein Schutz, wenn der Schaden allein auf Verschulden des Geschädigten beruhtnicht geregelt
Subsidiarität gegenüber anderen Versicherungen (etwa Gruppenvertrag des Landesjagdverbands)nicht geregelt
Frist für die Schadenanzeigeja„Im Schadenfall müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich melden“Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie (Mindeststandard, Musterbedingungen)nicht geregelt
Innovations- oder Updateklausel (künftige Verbesserungen gelten automatisch)nicht geregelt

Vertrag und Nachweis

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungsbestätigung für die Jagdbehörde (Jagdscheinlösung, Landesjagdkarte, licencia)nicht geregelt
Mindestlaufzeit des Vertrags (in Deutschland oft auf das Jagdjahr oder drei Jahre abgestimmt)ja„Der Einmalbeitrag gilt für die Dauer des gewählten Versicherungsschutzes, längstens jedoch für die Dauer von 3 Jahren.“Wann und wie zahle ich?, Seite 2
Tägliche oder jährliche Kündbarkeitja„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr können Sie oder wir den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf kündigen.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Kurzzeitdeckung für Jagdtage, Jagdreisen oder ausländische Jagdgästeja„Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.“Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?, Seite 2
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (weiterer Hund, neues Revier)nicht geregelt
Fortführung für Hinterbliebene oder nach Abgabe des Jagdscheins (Waffenbesitz bis zur Abgabe)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zurich Insurance Europe AG
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Zurich Jagd-Haftpflicht

Volltext aufklappen: Jagd-Haftpflicht: einfache Übersicht
[Seite 1] Einfache Übersicht zur Jagd-Haftpflichtversicherung (gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) Versicherer: Zurich Insurance Europe AG Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB Nr.: 133359) Diese Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte unserer Jagd-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen einen ersten Überblick. Sie ist aber keine vollständige Darstellung des Versicherungsschutzes. Umfassende Informationen zu dem Produkt – sogenannte Vertragsbestimmungen – sind in den Versicherungsunterlagen enthalten. Zu den Vertragsunterlagen zählen die Vertragserklärungen, der Versicherungsschein, zusätzliche Vereinbarungen, Verbraucherinformationen und die Versicherungsbedingungen. Beachten Sie bitte, dass dieser Überblick weder eine Beratung durch Ihre/n Ansprechpartner/in vor Ort noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen ersetzt. Was ist versichert? Als Jäger müssen Sie nach dem Bundesjagdgesetz eine Haftpflichtversicherung abschließen, wenn Sie als Inhaber eines Jagdscheins der Jagd nachgehen wollen. Die Jagd- Haftpflichtversicherung prüft gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche, begleicht berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Versichert sind Schäden an fremden Personen oder Sachen, die bei der Jagd entstehen. Dazu gehören Schäden aus fahrlässiger Überschreitung des Notwehrrechts und Schäden aus dem erlaubten Besitz oder Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen oder Munition und Geschossen auch außerhalb der Jagd. Versichert sind auch Schäden, die als Halter von höchstens drei Jagdgebrauchshunden entstehen, einschließlich Schäden, die von nicht gewerbsmäßigen Hütern dieser Hunde in Ihrem Auftrag verursacht werden. Zudem sind Schäden versichert, die als Halter oder Eigentümer kleiner Wasserfahrzeuge ohne Motoren entstehen. Die Versicherungssumme kann bis zu 50 Millionen Euro betragen, die genaue Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. Was ist nicht versichert? Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten. Die Versicherung leistet für Schäden nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, wird diese bei jedem Versicherungsfall berücksichtigt. Es gibt auch Deckungsbeschränkungen, da nicht alle denkbaren Fälle versichert werden können, ohne dass die Beiträge erheblich steigen würden. Deshalb sind einige Fälle aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu gehören Schäden aus vorsätzlichen Handlungen, Schäden zwischen Mitversicherten, Schäden durch den Gebrauch eines Kraft- oder Luftfahrzeugs sowie Schäden an gepachteten oder geliehenen Sachen. [Seite 2] Wo bin ich versichert? Die Jagd-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt. Soweit im Gastland Versicherungspflicht gegen Haftpflichtschäden besteht, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob der deutsche Versicherungsschutz den Anforderungen des Gastlandes entspricht. Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich? Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen. Die Fragen im Angebot müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Informieren Sie uns, wenn sich Änderungen bei Ihren ursprünglichen Angaben im Angebot oder während der Laufzeit des Vertrages ergeben. Im Schadenfall müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich melden, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche gegen Sie erhoben wurden. Sie sind verpflichtet, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten für die Abwendung und Minderung eines drohenden Schadens zu sorgen. Es kann sein, dass Sie aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. Unterstützen Sie uns bei der Schadenermittlung und -regulierung, indem Sie uns zum Beispiel umgehend alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren mitteilen, die im Zusammenhang mit dem gegen Sie erhobenen Schaden stehen. Legen Sie bei diesen Verfahren immer fristgerecht Rechtsmittel ein. Wir führen dann den Prozess in Vertretung für Sie und übernehmen die Kosten. Geben Sie dem beauftragten Anwalt alle erforderlichen Auskünfte und stellen Sie angeforderte Unterlagen zur Verfügung. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Beachten Sie bitte, dass der Versicherungsschutz erst beginnt, wenn die Zahlung des einmaligen Beitrags innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins erfolgt. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von drei Jahren verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Kann ich meine Vertragserklärung widerrufen? Grundsätzlich kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; um die Frist einzuhalten genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs innerhalb der Frist. Das Widerrufsrecht besteht allerdings nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Wann und wie zahle ich? Der Beitrag wird als Einmalbeitrag gezahlt. Der Einmalbeitrag gilt für die Dauer des gewählten Versicherungsschutzes, längstens jedoch für die Dauer von 3 Jahren. Sie können uns auch [Seite 3] ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wenn Sie uns ein SEPA- Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung auf Ihrem Konto. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr können Sie oder wir den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf kündigen. Darüber hinaus stehen Ihnen und uns weitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben. Wenn wir eine Beitragsanpassung vornehmen, ohne dass sich Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie den Vertrag ebenfalls kündigen.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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