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Versicherungsmakler / Kinderinvaliditätsversicherung / Bedingungsarchiv

Versicherungskammer Bayern Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder: die Bedingungen im Volltext

Invaliditätsrente für Kinder bei Krankheit oder Unfall ab einem amtlich festgestellten Grad der Behinderung von 50, zahlbar solange die Schwerbehinderung nachgewiesen ist.

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Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme als Kapital bei Vollinvaliditätlaut Versicherungsschein
Monatliche Rente bei Invaliditätja„Die Invaliditätsleistung zahlen wir als monatliche Rente in der vereinbarten Höhe.“Ziffer 4.1, Seite 1
Rente lebenslang (nicht nur bis zu einem Endalter)ja„Sie wird monatlich im Voraus bis zum Ende des sechsten Monats nach dem Tod der versicherten Person gezahlt.“Ziffer 4.2, Seite 1
Frühestes Eintrittsalter (ab Geburt, ab welcher Lebenswoche)ja„Die Versicherung kann für Kinder nach erfolgter Vorsorgeuntersuchung U3 bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgeschlossen werden.“Ziffer 1, Seite 1
Höchstes Eintrittsalterja„Die Versicherung kann für Kinder nach erfolgter Vorsorgeuntersuchung U3 bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgeschlossen werden.“Ziffer 1, Seite 1
Endalter des Kinderschutzes (Ende des Versicherungsschutzes für Krankheit)ja„Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet.“Ziffer 10.2, Seite 2
Umstellung in einen Erwachsenentarif ohne erneute Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Geltungsbereich (weltweit, auch bei längerem Auslandsaufenthalt)nicht geregelt
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen zur Kinderinvaliditätnicht geregelt

Leistungsauslöser

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung ab Grad der Behinderung (GdB) 50, festgestellt durch das Versorgungsamtja„Weiterhin muss nach dem Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegen.“Ziffer 2.1, Seite 1
Teilleistung schon bei geringerem GdB (etwa ab 30 oder 40)nein„ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegen.“Ziffer 2.1, Seite 1
Invaliditätsgrad nach eigener ärztlicher Bemessung statt Bescheid des Versorgungsamtsnein„Sie müssen die Invalidität durch Vorlage des Bescheids des Versorgungsamtes bzw. der für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständigen Stelle über die Schwerbehinderung nachweisen und geltend machen.“Ziffer 3.1, Seite 1
Leistung bei Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad, ab welchem Grad)nicht geregelt
Leistung bei Verlust definierter Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Gehen, Sprechen)nicht geregelt
Alle Krankheiten versichert (keine abschließende Liste)ja„Wir bieten Versicherungsschutz für die während der Wirksamkeit des Vertrags durch Krankheit oder Unfall unfreiwillig eingetretene Invalidität.“Ziffer 2.1, Seite 1
Leistung bei schweren Krankheiten nach Liste (Krebs, Diabetes Typ 1, Organtransplantation)nicht geregelt
Psychische Erkrankungen und Entwicklungsstörungen (Autismus, ADHS) mitversichertnein„von Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sowie von Psychosen.“Ziffer 6.1, Seite 2
Angeborene Erkrankungen, die erst nach Vertragsbeginn erkannt werdenja„Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, bei denen bereits vor Vertragsbeginn eine Invalidität nach Ziffer 2.1 Satz 1 bestand.“Ziffer 5.1, Seite 1
Unfallinvalidität nach Gliedertaxe mit Progressionnicht geregelt
Gestaffelte Leistung nach Grad der Behinderung oder Invaliditätnicht geregelt

Weitere Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zusätzliches Kapital bei Invalidität durch Unfallnicht geregelt
Leistung bei Tod des Kindes (Bestattungskosten)nicht geregelt
Krankenhaustagegeldnicht geregelt
Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus)nicht geregelt
Kosten für Umbau von Wohnung oder Fahrzeugnicht geregelt
Reha-Leistungen, Hilfsmittel und Therapiennicht geregelt
Kosmetische Operationen nach Unfall (auch Zahnersatz)nicht geregelt
Such-, Bergungs- und Rettungskostennicht geregelt
Vorschuss oder Sofortleistung vor endgültiger Feststellungja„Steht die Leistung nur dem Grunde nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch Vorschüsse.“Ziffer 9.2, Seite 2
Beitragsbefreiung bei Tod oder Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmersja„Stirbt der Vertragspartner während der Versicherungsdauer, so wird die Versicherung mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weitergeführt“Ziffer 17, Seite 4
Beitragsfreiheit nach Eintritt des Leistungsfallsja„Die Verpflichtung zur Beitragszahlung erlischt zum Ende des Monats, in dem erstmals eine Rente gezahlt wird.“Ziffer 11.7, Seite 3
Dynamik (jährliche Erhöhung von Summe oder Rente)ja„Wir erhöhen die vereinbarte monatliche Rente jährlich um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 %.“Besondere Bedingungen Dynamik Ziffer 1, Seite 5
Steigerung der laufenden Rente im Leistungsbezugja„Wir werden eine zu zahlende Rente, beginnend ab dem 2. Jahr nach dem Leistungsfall, jährlich um 2 % erhöhen.“Ziffer 4.3, Seite 1
Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung (Anlässe, Grenzen)nicht geregelt

Wartezeiten und Fristen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wartezeit für Krankheit (Monate ohne Schutz nach Beginn)nicht geregelt
Wartezeit für Unfallnicht geregelt
Frist, in der die Krankheit eingetreten oder diagnostiziert sein muss (vor Endalter)ja„kann ein Anspruch auf Leistung auch noch dann entstehen, wenn die Invalidität innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrags eingetreten ist.“Ziffer 3.2, Seite 1
Frist für die Feststellung der Invalidität oder des GdBja„innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrags eingetreten ist.“Ziffer 3.2, Seite 1
Frist für die Geltendmachung beim Versicherernicht geregelt
Mindestdauer der Beeinträchtigung (etwa sechs Monate)ja„mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht“Ziffer 2.1, Seite 1
Nachprüfung und Neubemessung (Rente endet oder sinkt bei Besserung)ja„Die Rentenzahlung ruht, wenn der Fortbestand der Invalidität nicht mehr nachgewiesen wird.“Ziffer 4.4, Seite 1

Vorerkrankungen und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Krankheiten, die vor Vertragsbeginn bestanden oder diagnostiziert warenja„Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, bei denen bereits vor Vertragsbeginn eine Invalidität nach Ziffer 2.1 Satz 1 bestand.“Ziffer 5.1, Seite 1
Ausschluss angeborener Erkrankungen und Fehlbildungennicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch Geburt oder Frühgeburtnicht geregelt
Impfschäden mitversichertnicht geregelt
Ausschluss von Epidemien und Pandemiennicht geregelt
Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko mitversichertnein„mittelbarer oder unmittelbarer Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse“Ziffer 6.4, Seite 2
Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert)nein„aufgrund mittelbarer oder unmittelbarer Einwirkung von Kernenergie“Ziffer 6.4, Seite 2
Ausschluss bei Selbstverletzung, Alkohol oder Drogen (Jugendliche)ja„von Unfällen durch Bewusstseinsstörungen, soweit sie auf Trunkenheit oder suchterzeugenden Mitteln beruhen, sowie von Krankheiten, die durch suchterzeugende Mittel verursacht wurden.“Ziffer 6.2, Seite 2
Ausschluss gefährlicher Sportarten und Motorsportnicht geregelt
Kürzung bei Mitwirkung von Krankheiten an Unfallfolgen (ab welchem Anteil)nicht geregelt

Vertrag und Beiträge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen im Antrag (Umfang und abgefragter Zeitraum)ja„Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Textform gefragt haben“Ziffer 13.1, Seite 3
Frist für Rücktritt oder Anfechtung wegen Anzeigepflichtverletzungja„Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Abschluss des Vertrages ausüben.“Ziffer 13.4, Seite 4
Verzicht des Versicherers auf ordentliche Kündigungnein„verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform zugegangen ist.“Ziffer 10.2, Seite 2
Kündigung durch den Versicherer nach einem Leistungsfallja„Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung nach Ziffer 4 erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine solche Leistung erhoben haben.“Ziffer 10.3, Seite 2
Beitragsanpassungsklausel (Versicherer darf Beiträge erhöhen)nicht geregelt
Beitragssprung nach Alter des Kindesnicht geregelt
Fortführung bei Tod des Versicherungsnehmers (Kind oder Angehöriger übernimmt)ja„Stirbt der Vertragspartner während der Versicherungsdauer, so wird die Versicherung mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weitergeführt“Ziffer 17, Seite 4
Obliegenheiten im Leistungsfall (Nachweise, Bescheid, Kosten ärztlicher Gutachten)ja„Das von uns daraufhin übermittelte Formblatt müssen Sie wahrheitsgemäß ausfüllen und unverzüglich an uns zurücksenden.“Ziffer 7.3, Seite 2
Empfänger der Leistung (Kind, Eltern, Treuhand bis Volljährigkeit)ja„Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu.“Ziffer 12.1, Seite 2

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Krankheitsbaustein in der Kinderunfallversicherung (Invalidität durch Krankheit)nicht geregelt
Österreich: Mindestinvalidität, unter der nichts gezahlt wirdnicht geregelt
Spanien: Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk)nicht geregelt
Spanien: Bezug auf den amtlichen Grado de discapacidad (Comunidad Autónoma)nicht geregelt
Spanien: Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risikennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Versicherungskammer Bayern Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder

Volltext aufklappen: Allgemeine und Besondere Bedingungen Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder (KIZ)
[Seite 1] Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder (KIZ) Stand: 01.01.2013, SAP-Nr. 332109 09/22 as Inhalt I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Invaliditäts- Zusatzversorgung für Kinder (KIZ) Stand 01.01.2013 Weitere Bestimmungen 12. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Die Vertragspartner Personen zueinander? 13. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Der Versicherungsumfang 14. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? 1. Wer kann versichert werden? 15. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht 2. Was ist durch diesen Vertrag versichert (Versicherungsfall)? zufrieden sind? 3. Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf unsere 16. Was müssen Sie uns sonst noch mitteilen, was müssen Sie dabei Leistung? beachten? 4. Was gilt für Art, Höhe und Dauer der Leistung? 17. Was geschieht bei Tod des Vertragspartners? 5. Welchen Einfluss haben Versicherungsunfähigkeit und 18. Welches Recht findet Anwendung? Ausschlüsse auf den Vertrag? 19. Wann können diese Bedingungen angepasst werden? 6. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 20. Wie wird das Versicherungsjahr bestimmt? Der Leistungsfall 7. Was müssen Sie im Leistungsfall beachten (Obliegenheiten)? II. Besondere Bedingungen 8. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Es gelten nur die im Versicherungsschein vermerkten Bedingungen 9. Wann ist unsere Leistung fällig? Besondere Bedingungen für die Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder Die Versicherungsdauer (KIZ) mit Zuwachs von Leistung und Beitrag – Dynamik 10. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Besondere Bedingungen für die Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder (KIZ) der Angehörigen des öffentlichen Dienstes Der Versicherungsbeitrag Besondere Bedingungen für die Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder 11. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? (KIZ) mit Finanzdienstleistertarif Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Wann endet die Beitragszahlung, wann lebt sie wieder auf? I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die auch noch dann entstehen, wenn die Invalidität innerhalb von Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder (KIZ) 12 Monaten nach Beendigung des Vertrags eingetreten ist. Dies gilt auch für einen während der Dauer des Vertrags eingetretenen Unfall. Stand 01.01.2013 4. Was gilt für Art, Höhe und Dauer der Leistung? Die Vertragspartner 4.1 Die Invaliditätsleistung zahlen wir als monatliche Rente in der Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner, versicherte vereinbarten Höhe. Person ist das Kind. W ir als Versicherer erbringen die vertraglich verein- barte Leistung. 4.2 Die Rente zahlen wir ab dem Ersten des Monats, der auf den Zugang des Antrags auf Feststellung der Behinderung beim Versor- Der Versicherungsumfang gungsamt bzw. bei der für die Feststellung des Grades der Behinderung 1. Wer kann versichert werden? zuständigen Stelle folgt. Die Rente wird gezahlt für die Zeit, in der die Die Versicherung kann für Kinder nach erfolgter Vorsorgeuntersuchung Invalidität durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis nachge- U3 bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgeschlossen werden. wiesen wird. Sie wird monatlich im Voraus bis zum Ende des sechsten Monats nach dem Tod der versicherten Person gezahlt. 2. Was ist durch diesen Vertrag versichert (Versicherungsfall)? 2.1 Wir bieten Versicherungsschutz für die während der Wirksamkeit 4.3 Dynamik im Leistungsfall – sofern vereinbart des Vertrags durch Krankheit oder Unfall unfreiwillig eingetretene Wir werden eine zu zahlende Rente, beginnend ab dem 2. Jahr nach Invalidität. In diesem Vertrag gilt als Invalidität, wenn die körperliche dem Leistungsfall, jährlich um 2 % erhöhen. Die Rente wird auf volle Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit des versicherten Euro aufgerundet. Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und dessen Teilhabe 4.4 Die Rentenzahlung ruht, wenn der Fortbestand der Invalidität nicht am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Weiterhin muss nach mehr nachgewiesen wird. W ährend der Laufzeit des Vertrags setzen wir dem Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX ein Grad der die Rentenzahlung fort, wenn Sie uns eine Invalidität erneut nach- Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegen. Versicherungsschutz weisen; Ziffer 4.2 gilt entsprechend. Nach dem Ende des Vertrags ist die besteht nicht für die unter Ziffer 5 bzw. 6 genannten Fälle. Fortsetzung der Rentenzahlung von dem Nachweis abhängig, dass ausschließlich die früheren Beeinträchtigungen wieder zur Invalidität mit 2.2 Als Zeitpunkt für den Eintritt der Invalidität gilt der Zugang des einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 führten. Der Anspruch Antrags auf Feststellung der Behinderung beim Versorgungsamt bzw. auf Fortsetzung erlischt, wenn seit dem Zeitpunkt der Unterbrechung bei der für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständigen mehr als 10 Jahre vergangen sind. Stelle. 4.5 Wir sind berechtigt, jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nach der 3. Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf unsere letzten Geltendmachung den Fortbestand der Invalidität zu überprüfen. Leistung? Wir sind auch berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Senden 3.1 Sie müssen die Invalidität durch Vorlage des Bescheids des Sie uns die angeforderte Bescheinigung nicht unverzüglich, ruht die Versorgungsamtes bzw. der für die Feststellung des Grades der Rentenzahlung ab nächster Fälligkeit. Behinderung zuständigen Stelle über die Schwerbehinderung nach- weisen und geltend machen. 3.2 Wird eine Krankheit, die Invalidität zur Folge hat, während der Dauer des Vertrags ärztlich festgestellt, kann ein Anspruch auf Leistung [Seite 2] Seite 2 von 6 Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder (KIZ) 5. Welchen Einfluss haben Versicherungsunfähigkeit und Aus- Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt schlüsse auf den Vertrag? nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese 5.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Rechtsfolgen hingewiesen haben. Personen, bei denen bereits vor Vertragsbeginn eine Invalidität nach Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig Ziffer 2.1 Satz 1 bestand. verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass 5.2 Wird eine vor Vertragsbeginn bestehende Invalidität nach Ziffer 2.1 die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Fest- Satz 1 erst während der Wirksamkeit des Vertrags durch Bescheid stellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den festgestellt, erlischt der Vertrag rückwirkend ab Beginn; bereits gezahlte Umfang der Leistungen ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Beiträge zahlen wir zurück. Obliegenheit arglistig verletzt haben. 5.3 Sind wir nach Ziffer 6.1 von der Leistung frei, erlischt der Vertrag Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns rückwirkend mit dem Zugang des Antrags auf Feststellung der zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorvertrag- Behinderung beim Versorgungsamt bzw. bei der für die Feststellung des lichen Anzeigepflicht ausüben. Grades der Behinderung zuständigen Stelle. Die ab diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge zahlen wir zurück. 9. Wann ist unsere Leistung fällig? 9.1 Sobald uns die Unterlagen und Ermächtigungen zugegangen sind, 6. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? die Sie nach Ziffer 3.1 und 7 beibringen müssen, sind wir verpflichtet, Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder übe- innerhalb einer Frist von drei Monaten in Textform zu erklären, ob und in rwiegend eingetreten ist aufgrund welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. 6.1 von Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sowie von Psychosen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Beeinträchti- 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben Sie sich mit uns über gung durch einen Unfall oder eine Erkrankung mit hirnorganischen Grund und Höhe des Anspruchs geeinigt, wird die Leistung innerhalb Schäden oder durch eine Vergiftung oder Infektion verursacht wurde, von zwei Wochen fällig. Steht die Leistung nur dem Grunde nach fest, die während der Wirksamkeit des Vertrags eingetreten ist. zahlen wir – auf Ihren Wunsch – Vorschüsse. 6.2 von Unfällen durch Bewusstseinsstörungen, soweit sie auf Trunken- Die Versicherungsdauer heit oder suchterzeugenden Mitteln beruhen, sowie von Krankheiten, die 10. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? durch suchterzeugende Mittel verursacht wurden. In beiden Fällen 10.1 Beginn des Versicherungsschutzes besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn das versicherte Kind das Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. gebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen. 6.3 einer von der versicherten Person vorsätzlich ausgeführten oder versuchten Straftat; 10.2 Dauer und Ende des Vertrags Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit 6.4 mittelbarer oder unmittelbarer Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr sowie aufgrund mittelbarer oder unmittelbarer Einwirkung von Kern- verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder energie; uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Bei 6.5 einer widerrechtlichen Handlung, mit der Sie, ein gesetzlicher einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon Vertreter oder ein Sorgeberechtigter der versicherten Person diese zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres vorsätzlich geschädigt haben. gekündigt werden; die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen Der Leistungsfall sein. Der Vertrag endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – zum 7. Was müssen Sie im Leistungsfall beachten (Obliegenheiten)? Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir die 18. Lebensjahr vollendet. vereinbarte Versicherungsleistung nicht erbringen. 7.1 Bestehen bei der versicherten Person Gesundheitsstörungen, die 10.3 Kündigung nach Versicherungsfall zur Invalidität nach Ziffer 2.1 führen können, sollten Sie beim Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir zuständigen Versorgungsamt bzw. bei der für die Feststellung des eine Leistung nach Ziffer 4 erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Grades der Behinderung zuständigen Stelle einen Schwerbehinderten- solche Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss Ihnen oder uns ausweis beantragen. spätestens einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines Rechts- streits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechts- 7.2 Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sollten Sie uns kraft des Urteils in Textform zugegangen sein. Kündigen Sie, wird Ihre möglichst bald anzeigen. Kündigung sofort nach Ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, 7.3 Das von uns daraufhin übermittelte Formblatt müssen Sie wahr- spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, heitsgemäß ausfüllen und unverzüglich an uns zurücksenden. Die von wirksam wird. Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem uns darüber hinaus geforderten sachdienlichen Auskünfte müssen Sie Zugang bei Ihnen wirksam. uns in gleicher Weise erteilen. Der Versicherungsbeitrag 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen 11. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Anlässen – behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Wann Versicherungsträger und Behörden, insbesondere das Versorgungsamt, endet die Beitragszahlung, wann lebt sie wieder auf? das den Bescheid über die Schwerbehinderung erlassen hat bzw. die 11.1 Beitrag und Versicherungsteuer für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständige Stelle, die Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die den Bescheid über die Schwerbehinderung erlassen hat, sollen Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. ermächtigt werden, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 11.2 Versicherungsbeginn, Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ 7.5 Wird der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt bzw. von der Erster oder einmaliger Beitrag für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständigen Stelle auf 11.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung weniger als 50 herabgesetzt, müssen Sie uns das innerhalb eines Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie – unabhängig von dem Monats mitteilen. Bestehen eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten und im 7.6 Stirbt die versicherte Person während der Rentenzahlung, müssen Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Sie uns den Tod innerhalb von drei Monaten mitteilen. 11.2.2 Späterer Versicherungsbeginn 8. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 7 vorsätzlich verletzt, verlieren Sie zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Für Versicherungsfälle, die bis [Seite 3] Seite 3 von 6 Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder (KIZ) zur Zahlung des Beitrags eintreten sind wir nur dann leistungsfrei, wenn der auf die Unterbrechung der Rentenzahlung wegen Unterschreitung wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen des Grad der Behinderung von 50 folgt. Sie können der Fortführung des auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolgen der Vertrags über diesen Zeitpunkt hinaus widersprechen, spätestens Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht haben jedoch einen Monat nach Unterrichtung über die wieder beginnende Beitragszahlung. 11.2.3 Rücktrittsrecht Wir können vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt Weitere Bestimmungen ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die verspätete Zahlung 12. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Personen zueinander? Geschäftsgebühr verlangen. 12.1 Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nicht der 11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag versicherten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind neben der versicherten 11.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungs- 12.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren schein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzu- wenden. 11.3.2 Verzug Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne 13. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht 13.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche zu vertreten haben. Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Umstände Zahlung auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen Wochen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir rückständigen Beträge des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind Ziffern 11.3.3 und 11.3.4 mit dem Fristablauf verbunden sind. Wir sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertrags- berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens erklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne des zu verlangen. Satzes 1 in Textform stellen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag 11.3.3 Kein Versicherungsschutz überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Die versicherte Person ist neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Umstände und die Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Beantwortung der an sie gestellten Fragen verantwortlich. Wird der Ziffer 11.3.2 Absatz 2 darauf hingewiesen wurden. Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser den gefahr- erheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten 11.3.4 Kündigung Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen. Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, 13.2 Rücktritt wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 11.3.2 Absatz 2 13.2.1 Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts darauf hingewiesen haben. Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf fälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung ein- die Folgen der Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. getreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats in Textform geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir 11.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem wir von der eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begründet, widersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns Kenntnis erlangen. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegen- nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, über. wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen 13.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts werden, weil Sie die Einzugsermächtigung widerrufen haben, oder Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den haben Sie aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Unser Rücktrittsrecht Textform aufgefordert worden sind. Durch die Banken erhobene wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Ihnen in Rechnung gestellt werden. angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 11.5 Folgen bei verspäteter Zahlung von Monats-, Vierteljahres- oder Halbjahresbeiträgen 13.2.3 Folgen des Rücktritts Sind Monats-, Vierteljahres- oder Halbjahresbeiträge vereinbart, sind Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach die noch ausstehenden Beiträge bis zum Ende des Versicherungsjahres Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungs- sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug sind. schutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen. oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versiche- rungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung 11.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs- Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir, soweit nicht etwas schutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktritts- Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestand. erklärung abgelaufenen Vertragslaufzeit entspricht. 11.7 Vorzeitige Beendigung der Beitragszahlung 13.3 Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung Die Verpflichtung zur Beitragszahlung erlischt zum Ende des Monats, in 13.3.1 Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung dem erstmals eine Rente gezahlt wird. einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer 11.8 Wiederaufleben der Beitragszahlung Frist von einem Monat in Textform kündigen. Dies gilt nur, wenn wir Sie Vor Vollendung des 18. Lebensjahres der versicherten Person lebt die durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigen- Verpflichtung zur Beitragszahlung zum Beginn des Monats wieder auf, pflichtverletzung hingewiesen haben. [Seite 4] Seite 4 von 6 Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder (KIZ) Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über eine stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist ihrer Beschwerde auch online an die Plattform beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige- http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann pflicht, Kenntnis erlangt haben. über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflicht- Geben Sie bitte im Beschwerdeformular folgende E-Mail-Adresse an: verletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahr- odr-Kommunikation@vkb.de. Diese E-Mail-Adresse dient ausschließlich umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. der Kommunikation zwischen Europäischer Kommission und uns. W enn Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, Sie direkt mit uns in Kontakt treten wollen, nutzen Sie bitte unsere dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten allgemeinen Kontaktadressen. Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 15.1.2 Versicherungsaufsicht 13.3.2 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestand- Kontaktdaten sind: teil. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats in Textform Sektor Versicherungsaufsicht geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir Graurheindorfer Straße 108 unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch 53117 Bonn nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung E-Mail: poststelle@bafin.de abgeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Ver- Internet: www.bafin.de letzung der Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlangen. Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Erhöht sich durch die Vertrags- anpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahr- 15.2 Welches Gericht ist zuständig? absicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten: Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform kündigen. 15.2.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer 13.4 Erlöschen des Rechts für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Abschluss des Vertrages ausüben. Haben Sie oder die versicherte Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Frist zehn Jahre. 15.2.2 Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei 13.5 Anfechtung dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz, oder in Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Ermangelung eines solchen, für den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts Gefahrumstände anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung zuständig ist. steht uns der Teil des Beitrags zu, der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 15.2.3 Wohnsitzwechsel ins Ausland ist 15.2.3.1 bei Klagen gegen das Versicherungsunternehmen örtlich das 14. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? Gericht zuständig, in dem das Versicherungsunternehmen seinen Sitz 14.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei hat. Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. 15.2.3.2 bei Klagen gegen das Versicherungsunternehmen das Gericht örtlich zuständig, in dem das Versicherungsunternehmen oder der 14.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns Versicherungsvermittler seinen Sitz hat. angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform 16. Was müssen Sie uns sonst noch mitteilen, was müssen Sie zugeht, soweit dieser Zeitraum nach Beginn der Verjährung liegt. dabei beachten? 16.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Text- 15. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal form abzugeben, soweit im Einzelnen nicht Schriftform vereinbart ist. Sie nicht zufrieden sind? sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle 15.1 Beschwerdemöglichkeiten gerichtet werden. Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten 16.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, Beschwerdemöglichkeiten offen. die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung 15.1.1 Versicherungsombudsmann des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Änderung Ihres Namens. Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt: 17. Was geschieht bei Tod des Vertragspartners? Versicherungsombudsmann e.V. Hat der Vertragspartner bei Beginn des Versicherungsschutzes das Postfach 080632 45. Lebensjahr noch nicht vollendet, gilt folgendes: Stirbt der Vertrags- 10006 Berlin partner während der Versicherungsdauer, so wird die Versicherung mit E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Internet: www.versicherungsombudsmann.de Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Das gilt nicht beim Tod Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für des Vertragspartners durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse. Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem 18. Welches Recht findet Anwendung? Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. [Seite 5] Seite 5 von 6 Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder (KIZ) 19. Wann können diese Bedingungen angepasst werden? Sondertarif nur für denjenigen Ehepartner weiter, der tatsächlich im Ist eine Bestimmung in unseren Versicherungsbedingungen durch öffentlichen Dienst beschäftigt bzw. wegen Ruhestand/Rente durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Erreichen der Altersgrenze, Vorruhestand oder Dienst- Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie durch eine /Arbeitsunfähigkeit aus dem aktiven Dienst-/Arbeitsverhältnis ausge- neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrags not- schieden ist. Durch diese Tarifänderung entsteht kein außerordentliches wendig ist, oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Kündigungsrecht für den betroffenen Ehepartner. Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der 4. Hat der Versicherungsnehmer die unter Ziffer 1 genannte Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte dar- Anzeigepflicht verletzt, so richten sich die Rechtsfolgen – soweit in den stellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Allgemeinen Versicherungsbedingungen keine besonderen Regelungen Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer hierzu bestehen – nach den gesetzlichen Regelungen zur angemessen berücksichtigt. Gefahrerhöhung des Versicherungsvertragsgesetzes (§§ 23–27 oder für Die neue Regelung nach Absatz 1 wird zwei Wochen, nachdem wir die Unfallversicherung auch § 181 VVG). Ihnen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mitge- teilt haben, Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für die Invaliditäts-Zusatz- Sollte eine Bestimmung dieses Bedingungswerkes ganz oder teilweise versorgung für Kinder (KIZ) mit Finanzdienstleistertarif unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Der Vertrag wird zum Finanzdienstleistertarif (FDL) für folgenden Bestimmungen nicht. berechtigten Kundenkreis geführt. 1. Festangestellte Mitarbeiter von 20 Wie wird das Versicherungsjahr bestimmt? a) Kreditinstituten im Sinne des Kreditwesengesetzes Das Versicherungsjahr beginnt um Null Uhr des Tages des auf dem b) Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungsaufsichts- Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns und endet gesetzes 12 Monate später zum Ablauf des Tages, welcher dem Tag des Monats c) Bausparkassen des Versicherungsbeginns vorausgeht. d) Sparkassenverbänden e) Genossenschaftsverbänden II. Besondere Bedingungen f) gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherungsträgern g) der Bayerischen Versorgungskammer Besondere Bedingungen für die Invaliditäts-Zusatz- h) Tochterunternehmen im mehrheitlichen Eigentum der unter a) bis versorgung für Kinder (KIZ) mit Zuwachs von Leistung g) genannten Institutionen und Beitrag – Dynamik – sofern vereinbart 1. Wir erhöhen die vereinbarte monatliche Rente jährlich um den 2. Selbständige Versicherungsvermittler (§ 84 HGB) und Versiche- Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Renten- rungsmakler sowie deren festangestellte Mitarbeiter. versicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 3. Sparkassen-Verwaltungsratsmitglieder 5 %. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, 4. Pensionäre und Rentner, die unmittelbar vor ihrem Eintritt in den das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt oder dessen Ruhestand den in Ziff. 1 und 2 genannten Personenkreis angehörten. Beginn mit dem Stichtag übereinstimmt. 5. Nicht berufstätige versorgungsberechtigte Witwen/Witwer von Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes dem in Ziff.1, 2 und 4 2. Dabei wird die monatliche Rente auf volle Zehn Euro aufgerundet. genannten Personenkreis angehörten. 6. Familienangehörige von Personen, die dem in Ziff. 1, 2 und 4 3. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die monatliche genannten Personenkreis angehören; Voraussetzung ist, dass die Rente. Die erhöhte monatliche Rente gilt für alle nach dem Erhöhungs- Familienangehörigen nicht erwerbstätig sind und mit den vorgenannten termin eingetretenen Leistungsfälle. Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihnen unterhalten werden. 4. Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine Mitteilung über die Erhöhung. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zu den Tarif- Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach voraussetzungen: unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Auf die Frist werden wir 1. Der Finanzdienstleistertarif gilt, solange der/die Versicherungs- Sie hinweisen. nehmer(in) dem berechtigten Kundenkreis angehört. Sind die Eheleute Versicherungsnehmer, so muss mindestens einer der Ehepartner dem 5. Sie und wir können diese Zuwachsvereinbarung (auch) für die berechtigten Kundenkreis angehören. gesamte Restlaufzeit des Vertrags in Textform widerrufen. Der W iderruf muss in Textform spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungs- 2. Der Finanzdienstleistertarif entfällt nicht bei Ausscheiden aus dem jahres erfolgen. aktiven Dienst-/Arbeitsverhältnis durch Ruhestand/Rente wegen Erreichen der Altersgrenze, Vorruhestand oder Dienst-/Arbeitsunfähig- keit. Besondere Bedingungen für die Invaliditäts-Zusatz- versorgung für Kinder (KIZ) der Angehörigen des 3. Der Finanzdienstleistertarif gilt auch für den hinterbliebenen Ehe- öffentlichen Dienstes partner, sofern er nicht berufstätig ist. 1. Der Sondertarif kann nur gewährt werden, solange der/die Versicherungsnehmer(in) im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Sind die 4. Trennen sich die Ehepartner und wird das Anwesen auf einen Ehe- Eheleute Versicherungsnehmer, so muss mindestens einer der partner überschrieben, der nicht FDL-Tarif berechtigt ist, entfällt dieser Ehepartner im öffentlichen Dienst beschäftigt sein. Ab Wegfall der Tarif mit der Eintragung der Auflassung im Grundbuch. Beschäftigung im Öffentlichen Dienst ist dann der Normaltarif zu entrichten. Durch diese Tarifänderung entsteht kein außerordentliches 5. Wird das Anwesen veräußert (auch vorgezogene Erbfolge zu Kündigungsrecht. Lebzeiten) oder vererbt und ist der Erwerber/Erbe nicht FDL-Tarif 2. Der Sondertarif entfällt nicht bei Ausscheiden aus dem aktiven berechtigt, entfällt dieser Tarif mit der Eintragung der Auflassung im Dienst-/Arbeitsverhältnis wegen Ruhestand/Rente durch Erreichen der Grundbuch. Altersgrenze, Vorruhestand oder Dienst-/Arbeitsunfähigkeit. 3. Der Sondertarif gilt auch für den hinterbliebenen Ehepartner, sofern Bitte beachten Sie folgende Anzeigepflicht und die Rechtsfolgen er nicht berufstätig ist. ihrer Verletzung: 1. Nach Wegfall der Voraussetzungen für die Gewährung des FDL- Bitte beachten Sie folgende Anzeigepflicht und die Rechtsfolgen Tarifs hat der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich, ihrer Verletzung: spätestens innerhalb eines Monats in Textform anzuzeigen. 1. Nach Wegfall der Voraussetzungen für die Gewährung des Sonder- tarifs hat der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich, 2. Entfallen die Voraussetzungen, die für den Finanzdienstleistertarif spätestens innerhalb eines Monats in Textform anzuzeigen. bestimmend waren, ist ab diesem Zeitpunkt der Beitrag zu entrichten, 2. Entfallen die Voraussetzungen, die für den Sondertarif bestimmend der sich aus dem jeweils gültigen Tarif ergibt. waren, ist ab diesem Zeitpunkt der Beitrag zu entrichten, der sich aus dem jeweils gültigen Tarif ergibt. 3. Hat der Versicherungsnehmer die unter Ziffer 1 genannte Anzeige- 3. Trennen sich die Eheleute und zieht ein Ehepartner aus der gemein- pflicht verletzt , so richten sich die Rechtsfolgen - soweit in den Allge- samen Wohnung aus, so gilt bei der notwendigen Vertragsteilung der meinen Versicherungsbedingungen keine abweichenden Regelungen [Seite 6] Seite 6 von 6 Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder (KIZ) hierzu bestehen – nach den gesetzlichen Regelungen zur Gefahr- erhöhung des Versicherungsvertragsgesetzes (§§ 23–27 VVG oder für die Unfallversicherung auch § 181 VVG).
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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