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Versicherungsmakler / Motorradversicherung (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko) / Bedingungsarchiv

Concordia Motorradversicherung (allgemeine Kfz-Bedingungen): die Bedingungen im Volltext

Concordia AKB 2024 für Krafträder: Haftpflicht mit 100 Mio. Euro Pauschaldeckung und Mallorca-Deckung, Kasko mit Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit, erweiterte Elementargefahren, Neupreis 24 Monate, Helm mitversichert, Ferienkasko und Schutzbekleidung über Zusatzbausteine.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief)ja„Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Stand: 01“Verbraucherinformation, Seite 9
Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller)ja„bei Krafträdern wenn innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung ein Totalschaden oder eine Totalentwendung eingetreten ist“A.2.5.1.2, Seite 17
Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte)ja„Sie haben in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas“A.1.4, Seite 11
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO)nicht geregelt
Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch)nicht geregelt
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitja„verzichten wir Ihnen gegenüber darauf, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen“A.2.9.1, Seite 13
Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote)ja„bei Herbeiführung des Versicherungsfalles infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.“A.2.9.1, Seite 13

Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme Haftpflicht pauschalja, bis 100 Mio. €„100 Mio. € Pauschaldeckung für einen Pkw im Tarif Premium, ein Kraftrad oder ein Wohnmobil“A.1.1, Seite 12
Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschütztnicht geregelt
Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland)ja, bis zur Versicherungssumme„umfasst auch Schäden, die mit einem im Ausland bei einem gewerbsmäßigen Vermieter angemieteten Selbstfahrervermiet-Pkw, -Kraftrad, -Wohnmobil verursacht werden.“A.1.1, Seite 12
Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht)nicht geregelt
Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw)ja, bis 100.000 €„Was ist über den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" versichert?“A.1.7, Seite 12
Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichertnicht geregelt
Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica)nicht geregelt

Teilkasko, Naturgefahren und Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Teilkaskoja„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.“A.2.5.11.1, Seite 20
Brand und Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Brand und Explosion.“A.2.2.1.1, Seite 15
Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftradsja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.“A.2.2.1.2, Seite 15
Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank)nicht geregelt
Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert)ja, bis zur Versicherungssumme„Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage) ebenfalls beitragsfrei mitversichert“A.2.1.1, Seite 13
Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser)ja, bis zur Versicherungssumme„Ersatz von Kosten für Schlüssel-/Schlossaustausch“Leistungsübersicht, Seite 7
Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschädenja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.“A.2.2.1.6, Seite 15
Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm“A.2.2.1.3, Seite 15
Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken)nicht geregelt
Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei Pkw ist versichert im Tarif Premium der Zusammenstoß“A.2.2.1.4, Seite 15
Tierbiss mit Folgeschäden (Marder)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind alle unmittelbar durch Tierbiss verursachten Schäden.“A.2.2.1.7, Seite 15

Vollkasko und Sturz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Vollkaskoja„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.“A.2.5.11.1, Seite 20
Unfall, auch selbst verschuldetja, bis zur Versicherungssumme„eine max. dreiwöchige Leistungserweiterung der Fahrzeugteilversicherung um Unfall- und Vandalismusschäden“Ferienkasko, Seite 2
Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangierennicht geregelt
Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.“A.2.2.2.4.1, Seite 16
Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftradnicht geregelt
Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre)ja, bis zur Versicherungssumme„sowie für Krafträder, Wohnmobile sowie Wohnwagenanhänger sind Schäden mitversichert, die bei einem Transport des versicherten Fahrzeugs/Anhängers auf einem Schiff“A.2.2.2.5, Seite 16
Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro)nicht geregelt

Entschädigung, Zubehör und Bekleidung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten)ja, bis zur Versicherungssumme„bei Krafträdern wenn innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung ein Totalschaden oder eine Totalentwendung eingetreten ist“A.2.5.1.2, Seite 17
Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten)nicht geregelt
Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwertsnicht geregelt
GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierungnein„GAP-Deckung bei geleasten/finanzierten Pkw“Leistungsübersicht, Seite 8
Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichertja, bis 2.000 €„die Schutzbekleidung des berechtigten Fahrers und Beifahrers mitversichert“A.1.7, Seite 12
Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichertnicht geregelt
Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichertnicht geregelt
Sachverständigenkostennicht geregelt
Abschleppkosten in der Kaskonicht geregelt
Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt)nicht geregelt

Schutzbrief und Pannenhilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe vor Ortja, bis zur Versicherungssumme„Versicherbare Fahrzeuge sind bei uns haftpflichtversicherte“A.4.3, Seite 22
Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnortnicht geregelt
Abschleppen des Kraftradsnicht geregelt
Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellungnicht geregelt
Mietfahrzeug oder Ersatzmotorradja, bis zur Versicherungssumme„75 € pro Tag bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern“A.4.6, Seite 23
Übernachtungskosten nach Panne oder Unfallja, bis 80 €„Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 80 € je Übernachtung und Person.“A.4.6, Seite 23
Krankenrücktransport des Fahrersja, bis zur Versicherungssumme„Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden“A.4.7.1, Seite 24

Saison, Fahrer und Rabatt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Saisonkennzeichen und Regeln für die Saisonja„dokumentierten Zeitraums (Saison)“H.2.1, Seite 36
Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm)ja„Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.5 und H.1.6.“H.2.2, Seite 36
Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers)nicht geregelt
Rabattschutz oder Rückstufungsschutzja„Rabattschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung“I, Seite 9
Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeugnicht geregelt
Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrersnicht geregelt
Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung)nicht geregelt
Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier)ja„Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden.“D.1.1, Seite 30

Pflichten, Ausschlüsse und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum)nicht geregelt
Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainingsja„Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten“A.2.9.2, Seite 11
Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgenja„nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen“D.1.1, Seite 30
Obliegenheiten vor dem Schadenfallja„Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden.“D.1.1, Seite 30
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl)ja„Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche“E.1.2.1, Seite 31
Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag)ja, bis 5.000 €„höchstens je 5.000“D.2, Seite 23
Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden)ja„Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können“G.2.3, Seite 33
Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme)ja„Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.“A.1.5, Seite 12

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Concordia Motorradversicherung (allgemeine Kfz-Bedingungen)

Volltext aufklappen: K 6 2024 10 (Verbraucherinformation Kfz, verweist auf AKB Stand 01.10.2024)
[Seite 1] Kundeninformation zu Ihrer Kraftfahrtversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, zum Abschluss Ihrer Kraftfahrtversicherung geben wir Ihnen folgende Erläuterungen: 1. Versicherer b) Versicherungsumfang Ihr Versicherer ist die Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umfasst die Gegenseitigkeit Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die gegen Sie oder mitversicherte Postanschrift: Concordia Personen durch den Gebrauch des im Antrag bezeichneten Versicherungs-Gesellschaft a.G. Fahrzeugs erhoben werden. Weitere Informationen finden Sie Karl-Wiechert-Allee 55 30625 Hannover unter A.1 AKB; bei der Versicherung von Oldtimern nach dem Oldtimer-Tarif zusätzlich in der sich auf A.1 AKB beziehenden Telefon: 0511/5701-0 Bestimmung der "Sonderbedingung für die Versicherung von Telefax: 0511/5701-3000 Oldtimern". Mail: versicherungen@concordia.de Die Fahrerschutzversicherung leistet für Personenschäden Aufsichtsratsvorsitzender: Jörn Dwehus des berechtigten Fahrers durch z. B. selbst- oder teilverschul- dete Unfälle beim Lenken des versicherten Fahrzeugs. Vorstand: Dr. Stefan Hanekopf (Vorsitzender), Der berechtigte Fahrer erhält bei einer unfallbedingten Ver- Johannes Grale, letzung, die einen stationären Krankenhausaufenthalt von Dirk Gronert, mindestens drei Tagen erforderlich macht oder den Tod zur Henning Mettler, Folge hat, bis zur vereinbarten Leistungshöhe die Leistungen, Julia Palte die er erhalten würde, wenn ein Dritter ihn geschädigt hätte. Bei Verpflichtung eines Dritten treten wir in Vorleistung. Wei- Sitz der Gesellschaft: Hannover tere Informationen – insbesondere zur Höhe der Leistungen – Handelsregister: Amtsgericht Hannover HRB 3461 finden Sie unter A.5 AKB. Bei der Versicherung von Pkw- Oldtimern nach dem Oldtimer-Tarif zusätzlich in der sich auf 2. Hauptgeschäftstätigkeit A.5 AKB beziehenden Bestimmung der "Sonderbedingung für Die Hauptgeschäftstätigkeit der Concordia Versicherungs- die Versicherung von Oldtimern". Gesellschaft a.G. besteht in dem Betrieb der Schaden- und Die Ausland-SchadenPlus-Versicherung leistet für Per- Unfallversicherung. sonen- und Sachschäden, die Sie bei einem Verkehrsunfall mit 3. Zuständige Aufsichtsbehörde dem versicherten Fahrzeug auf einer Fahrt oder Reise im Aus- land erleiden und für die der Unfallgegner eintrittspflichtig Postanschrift: Bundesanstalt ist. Sie können sich direkt an uns wenden. Wir leisten Schaden- für Finanzdienstleistungsaufsicht ersatz, als wäre das Fahrzeug des Unfallverursachers bei Graurheindorfer Str. 108 uns versichert. Die Entschädigungsleistung erbringen wir 53117 Bonn nach deutschem Recht. Weitere Informationen hierzu finden 4. Wesentliche Merkmale der Versicherung Sie unter A.7 AKB. Diese Versicherungsart ist für einen Oldtimer Die wesentlichen Merkmale Ihres Versicherungsvertrages entnehmen im Oldtimer-Tarif nicht versicherbar. Sie bitte Ihrem Antrag und den Versicherungsbedingungen. Nach- Die Kfz-Umweltschadenversicherung deckt öffentlich- folgend werden die wesentlichen Merkmale in einer knappen und rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz ab. keinesfalls abschließend gewollten Darstellung zusammengefasst: Weitere Informationen hierzu finden Sie unter A.6 AKB. a) Vertragsgrundlagen Die Schutzbriefversicherung "MobilPlus" erbringt Service- Maßgeblich für Ihren Versicherungsvertrag sind neben Ihrem leistungen im In- und Ausland und ersetzt die entstehenden Antrag die beiliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kosten z. B. bei Panne, Unfall und Diebstahl, für die Wieder- Kraftfahrtversicherung (AKB Stand 01.10.2024) und die herstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs sowie Bergen Satzung der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a. G. und Abschleppen des Fahrzeugs. Weitere Informationen (Fassung 03.06.2016). Sofern jeweils vereinbart sind darüber finden Sie unter A.4 AKB. MobilPlus ersetzt bei Oldtimern hinaus maßgeblich bei der Versicherung von Krafträdern mit im Oldtimer-Tarif auch Kosten für einen Pick-up Service "Ferienkasko" die "Sonderbedingung zur "Ferienkasko" für (Fahrzeugrücktransport in Deutschland) und bietet Versiche- Krafträder" (Stand 01.10.2022), bei der Versicherung von rungsschutz und Serviceleistungen bei Krankheit oder Unfall Oldtimern nach dem Oldtimer-Tarif die "Sonderbedingung und beim Verlust bestimmter Wertgegenstände/Dokumente für die Versicherung von Oldtimern" (Stand 01.10.2024), bei im Ausland. Bei der Versicherung von Oldtimern nach dem überwiegend oder ausschließlich gewerblich genutzten Oldtimer-Tarif finden Sie weitere Informationen unter den sich Fahrzeugen die "Sonderbedingung zum Kleinflottenmodell auf A.4 AKB beziehenden Bestimmungen der "Sonderbedin- für gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe" (Stand 1/56 gung für die Versicherung von Oldtimern". 01.10.2021) und die "Besondere Bedingung für die Zusatzver- sicherung von Bergungskosten bei Nutzfahrzeugen" (Stand Die Fahrzeugteilversicherung leistet für Schäden für das 01.10.2020) sowie bei Nutzfahrzeugen, Pkw, Wohnmobilen im Antrag bezeichnete Fahrzeug durch Brand oder Explosion, K-6-2024-10 und Wohnwagenanhängern die "Besondere Bedingung für die Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusatzversicherung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruch- Zusammenstoß mit Tieren aller Art (Zusammenstoß mit Haar- schäden" (Stand 01.10.2024). wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes im Tarif Classic Für Ihren Kraftfahrtversicherungsvertrag gilt deutsches für Pkw), Glasbruch, Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Recht. Schäden durch Tierbiss, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, [Seite 2] Erdbeben, Vulkanausbruch und ersetzt Schlüssel-/Schloss- zeugen bzw. Nutzfahrzeugen bis zur Änderung der "Sonderbe- austauschkosten nach Einbruchdiebstahl/Raub. Weitere dingung zum Kleinflottenmodell für gewerbliche und landwirt- Informationen finden Sie unter A.2, insbesondere unter schaftliche Betriebe", der "Besondere Bedingung für die Zusatz- A.2.2.1 AKB. Bei Krafträdern mit Vereinbarung der "Ferienkasko" versicherung von Bergungskosten bei Nutzfahrzeugen" sowie bei besteht darüber hinaus eine max. dreiwöchige Leistungser- der Versicherung von Nutzfahrzeugen, Pkw, Wohnmobilen und weiterung der Fahrzeugteilversicherung um Unfall- und Wohnwagenanhängern der "Besondere Bedingung für die Zusatz- Vandalismusschäden. Weitere Informationen dazu finden Sie versicherung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden". unter den sich auf A.2, insbesondere sich auf A.2.2.1 AKB beziehenden Bestimmungen der "Sonderbedingung zur 7. Vertragsabschluss, Vertragsbeginn und Widerrufsrecht "Ferienkasko" für Krafträder". Für Oldtimer im Oldtimer-Tarif Der Vertragsabschluss kommt dadurch zustande, dass wir Ihnen besteht in der Fahrzeugteilversicherung Versicherungs- die Annahme Ihres gestellten Antrages in Form einer schriftlichen schutz für Transportmittelunfall-Schäden sowie für Schäden, Annahmeerklärung oder durch Übersendung des Versicherungs- die durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder scheines bestätigen. Ihr Antrag kann durch uns nur bis zu dem Personen entstehen (Vandalismus). Bei der Versicherung von Zeitpunkt angenommen werden, zu dem Sie die Annahme des Oldtimern nach dem Oldtimer-Tarif finden Sie weitere In- Antrages unter regelmäßigen Umständen erwarten dürfen. formationen unter den sich auf A.2, insbesondere sich auf A.2.2.1 AKB beziehenden Bestimmungen der "Sonderbedingung Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Antrag angegebenen für die Versicherung von Oldtimern". Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag recht- Die Fahrzeugvollversicherung umfasst die Fahrzeugteil- zeitig zahlen. Der erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen versicherung und leistet darüber hinaus im vereinbarten Umfang nach Zugang des Versicherungsscheines, frühestens ab Versiche- für Unfallschäden an dem versicherten Fahrzeug – unab- rungsbeginn, fällig und ist dann unverzüglich (d. h. spätestens hängig davon, ob diese durch Fremd- oder Eigenverschulden innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. verursacht werden. Des Weiteren besteht Versicherungs- Widerrufsbelehrung schutz für Schäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen entstehen (Vandalismus). Bei Abschnitt 1 Oldtimern im Oldtimer-Tarif sind diese Vandalismusschäden Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise schon in der Fahrzeugteilversicherung eingeschlossen. Sofern Widerrufsrecht vereinbart umfasst die Fahrzeugvollversicherung bei Nutz- Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von fahrzeugen auch Bergungskosten sowie bei Nutzfahrzeugen, 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Pkw, Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern Brems-, Fax, E-Mail) widerrufen. Betriebs- und reine Bruchschäden. Weitere Informationen finden Sie unter A.2, insbesondere unter A.2.2.2 AKB. Sofern Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen vereinbart finden Sie darüber hinaus weitere Informationen • der Versicherungsschein, bei der Versicherung von Oldtimern nach dem Oldtimer-Tarif • die Vertragsbestimmungen, in den sich auf A.2 und insbesondere auf A.2.2.2 AKB einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden All- beziehenden Bestimmungen der "Sonderbedingung für die gemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein- Versicherung von Oldtimern", bei der Versicherung von Nutz- schließlich der Tarifbestimmungen, fahrzeugen in den sich auf A.2.2.2 beziehenden Bestimmungen • diese Belehrung, der "Besondere Bedingung für die Zusatzversicherung von Bergungskosten bei Nutzfahrzeugen" und bei der Versicherung • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (nur von Nutzfahrzeugen, Pkw, Wohnmobilen und Wohnwagen- für Verbraucherverträge), anhängern der "Besondere Bedingung für die Zusatzversiche- • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen rung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden". jeweils in Textform zugegangen sind. Bei den Versicherungsverträgen zur Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrerschutz-, Ausland-SchadenPlus-, Kfz-Umweltschaden-, Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige MobilPlus-, Fahrzeugteil- und Fahrzeugvollversicherung handelt Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: es sich jeweils um rechtlich selbstständige Verträge. Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G., Karl-Wiechert- Allee 55, 30625 Hannover. 5. Beitrag, Zahlungsperiode und Zahlungsart Den Beitrag, den Sie für den Versicherungsschutz zu entrichten Widerrufsfolgen haben, finden Sie im Antrag. Dieser gilt für die vereinbarte Zah- Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungs- lungsperiode/-art und enthält die gesetzliche Versicherungsteuer. schutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er- Einzelheiten zur Zahlungsperiode und Zahlungsart (z. B. Last- schriftverfahren) entnehmen Sie dem Antrag oder dem Versiche- statten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- rungsschein. schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs Auf die Möglichkeit einer Tarifänderung gemäß K.3 AKB wird entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei hingewiesen. Sofern vereinbart wird darüber hinaus hingewiesen handelt es sich entsprechend der von Ihnen gewählten auf die Möglichkeit einer Tarifänderung bei Krafträdern mit Zahlungsweise um einen Betrag in Höhe von 1/360 des "Ferienkasko" gemäß Abschnitt "zu K" der "Sonderbedingung zur Jahresbeitrags, 1/180 des Halbjahresbeitrags, 1/90 des Vier- "Ferienkasko" für Krafträder", bei Versicherung von Oldtimern nach teljahresbeitrags oder 1/30 des Monatsbeitrags pro Tag; der dem Oldtimer-Tarif gemäß Abschnitt "zu K" der "Sonderbedingung von Ihnen zu zahlende Beitrag und die Zahlungsweise sind in für die Versicherung von Oldtimern", bei Versicherung von Nutzfahr- dem Versicherungsantrag unter „Vertragslaufzeit“ oder unter zeugen gemäß Abschnitt "zu K" der "Sonderbedingung zum Klein- flottenmodell für gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe" „Gesamtbeitrag“ ausgewiesen. Der Versicherer hat zurück- und der "Besondere Bedingung für die Zusatzversicherung von zuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Bergungskosten bei Nutzfahrzeugen" sowie bei Versicherung von Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Nutzfahrzeugen, Pkw, Wohnmobilen und Wohnwagenanhän- Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der gern der "Besondere Bedingung für die Zusatzversicherung von Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden". empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene 6. Befristung und Gültigkeitsdauer Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages Unser Vorschlag ist – soweit nichts anderes vermerkt ist – gültig wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Ver- 2/56 bis zur Einführung eines neuen Tarifs bzw. der Änderung der sicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), bei der Versicherung von Krafträdern mit Vereinbarung der "Ferien- gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er kasko" – zusätzlich bis zur Änderung der "Sonderbedingung zur einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine K-6-2024-10 "Ferienkasko" für Krafträder", – bei der Versicherung von Oldtimern Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der nach dem Oldtimer-Tarif – zusätzlich bis zur Änderung der "Sonder- Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem bedingung für die Versicherung von Oldtimern", bei der Versiche- Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart rung von überwiegend/ausschließlich gewerblich genutzten Fahr- noch verlangt werden. [Seite 3] Besondere Hinweise verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren aus- der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; drücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Ver- 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlich- sicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht en Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gege- ausgeübt haben. benenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit Abschnitt 2 für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren bleibt; Informationen 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informa- die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbe- tionen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzel- hörde. nen aufgeführt: Ende der Widerrufsbelehrung Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen 8. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres abge- zu stellen: schlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, nicht einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Dies gilt über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben auch, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein Jahr ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger einge- beträgt, weil als Beginn des nächsten Versicherungsjahres ein vom tragen ist, und die zugehörige Registernummer; Vertragsbeginn abweichender Termin vereinbart worden ist. 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kraftfahrtversiche- Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ver- rungsvertrag sicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, - nach Eintritt eines Schadenfalles im Rahmen von G.2.3 und Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines G.2.4 AKB sowie Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Über- - nach einer Beitragserhöhung im Rahmen von G.2.7 AKB i. V. mittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der All- mit K.4.1 AKB gemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die zu kündigen. Die genauen Kündigungsfristen hierzu entnehmen Sie Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten bitte den genannten Bestimmungen. Form; 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; 9. Rechtsgrundlagen vor Abschluss des Vertrages 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, ins- Der Aufnahme von Vertragsbeziehungen zum Versicherungsneh- besondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der mer legt die Concordia Versicherungs-Gesellschaft a. G. das Recht Leistung des Versicherers; der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern 10. Gerichtsstand und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Beiträge einzeln Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs- auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere vermittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessord- selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn nung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz / Geschäftssitz, in Erman- zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Über- gelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. prüfung des Preises ermöglichen; 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, ins- Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versiche- besondere zur Zahlungsweise der Beiträge; rungsvermittlung gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeits- Wohnsitz / Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen Ihren dauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthalt haben. Preises; Ist Ihr Wohnsitz / Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen Ihr 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbe- gewöhnlicher Aufenthalt, außerhalb Deutschlands verlegt oder sondere über den Beginn der Versicherung und des Versiche- zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht zustän- rungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der dig, das für den Geschäftssitz der Concordia zuständig ist. Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; 9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts 11. Vertragssprache sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbe- Die Vertragssprache ist deutsch. Wir weisen darauf hin, dass an- sondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber dere Sprachen für den Vertragsabschluss nicht zur Verfügung stehen. der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den 12. Beschwerden Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; Unser wichtigstes Anliegen ist es, Ihnen als Kunden einen hervorra- soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbe- genden Service zu bieten. Aber auch wir sind nicht fehlerfrei stimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs- und wollen diesen Service ständig verbessern. Wenn Sie der bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor- Meinung sind, dass wir etwas falsch gemacht haben, rufen Sie gehobenen und deutlich gestalteten Form; einfach uns oder Ihren zuständigen Ansprechpartner vor Ort an 10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; und schildern Sie Ihr Anliegen oder bitten Sie um unseren Rückruf. 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger setzen. Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Sie können uns Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde ebenfalls per Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Ver- E-Mail an Beschwerdemanagement@concordia.de oder schriftlich sicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen mitteilen. einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unsere Adresse lautet: Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Concordia Versicherungen 3/56 Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt; Zentrales Beschwerdemanagement 30621 Hannover 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das Bei Beschwerden können Sie sich aber auch an die unter Ziffer 3. K-6-2024-10 zuständige Gericht; genannte Aufsichtsbehörde wenden. 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in Darüber hinaus ist unser Unternehmen Mitglied im Verein Ver- diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt sicherungsombudsmann e.V. Sie können damit das kostenlose, werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. [Seite 4] Den Ombudsmann erreichen Sie wie folgt: Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für eine Kraftfahrtversicherung www.versicherungsombudsmann.de bei unserer Gesellschaft entscheiden und danken Ihnen schon jetzt für Die Postanschrift lautet: das Vertrauen, das Sie in uns setzen! Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 Mit freundlichen Grüßen 10006 Berlin Hiervon unberührt bleibt für Sie als Versicherungsnehmer selbst- verständlich die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit 4/56 K-6-2024-10 [Seite 5] Kaskoversicherung Anpassung an den Klimawandel Worum geht es? Bei einer Wohnortwahl oder einem Umzug können Sie im Internet auf Die Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) gilt als taxonomiekon- verschiedene Weise prüfen, wie sich die durch den Klimawandel beein- formes Versicherungsprodukt. flussten Elementarschadenereignisse für die neue Region darstellen. Als Autofahrer können Sie die Regionalklassenveränderung im Internet • Was bedeutet taxonomiekonform grundsätzlich? Der Begriff bundesweit ermitteln. Hierzu stellt der Gesamtverband der Deutschen "Nachhaltigkeit" und nachhaltiges Wirtschaften wird durch die Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) in seinem Verbraucherportal "Die EU-Taxonomie-Verordnung und die darin enthaltenen Regeln/ Versicherer" eine Regionalklassenabfrage bereit. Eine geringere Scha- Rahmenbedingungen in der Bedeutung transparenter. Inwiefern denwahrscheinlichkeit bei Naturgefahren/Elementarschadenereignissen Unternehmen nachhaltig wirtschaften, wird über das Klassifizie- kann bei der Ermittlung der Prämie in Form von risikobasierten Boni rungssystem der EU-Taxonomie-Verordnung für "ökologisch nach- berücksichtigt werden (Boni in Form niedrigerer Beiträge bei niedrigeren haltige Wirtschaftsaktivitäten" vorgegeben. Näheres lesen Sie unter Kasko-Regionalklassen). https://www.concordia.de/nachhaltigkeit/taxonomie/ Sie können aber die Risikosituation bezüglich Elementargefahren bzw. • Die Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) entspricht hinsicht- den Klimawandelrisiken auch noch individueller prüfen. Über das lich des Umweltziels "Anpassung an den Klimawandel" den Vorga- Verbraucherportal kann ermittelt werden, ob eine niedrigere Gefähr- ben der EU-Taxonomie-Verordnung. dung vorliegt (z. B. über einen "Hochwasser-Check") und ob mit wenigen Dies gilt im Hinblick auf die Preis- und Produktgestaltung, Produkt- bzw. geringen Schäden gerechnet werden kann (z. B. über einen entwicklung sowie Schadenregulierung. Darüber hinaus beteiligen "Naturgefahren-Check"). Näheres haben wir für Sie auf unserer Inter- wir uns an der beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- netseite unter https://www.concordia.de/nachhaltigkeit/taxonomie/ zu- wirtschaft e.V. (GDV) angesiedelten Gesamtschadenstatistik. sammengestellt. Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Folgen des Klimawandels zu Was heißt das für die Fahrzeugversicherung? begegnen, indem Sie Maßnahmen ergreifen, die das Risiko eines klim- Der Klimawandel ist überall spürbar, da Extremwetterereignisse in ihrer abedingten Schadeneintritts verringern. Diese Präventivmaßnahmen Häufigkeit und Intensität zunehmen. Das stellt Sie als Kunde und uns sind zum Teil mit risikobasierten Nachlässen und dadurch mit einem als Versicherer immer wieder vor neue Herausforderungen. geringeren Beitrag verbunden. Mit unseren Versicherungslösungen bieten wir Ihnen einen wichtigen In Abhängigkeit vom versicherten Fahrzeug können Sie in Ihren Vertrag Schutz vor den Folgen des Klimawandels, indem wir helfen, Sie vor integrieren: finanziellen Verlusten zu schützen. – Nachlass für bestimmte Abstellorte des Fahrzeuges Durch große Hitzewellen im Sommer entstehen beispielsweise immer – Nachlass für geringe Jahresfahrleistungen. häufiger Brände, die auch auf Fahrzeuge übergreifen können. Gerade wenn Sie solche Präventivmaßnahmen ergriffen haben, aber In den letzten Jahren verzeichnen wir zudem immer stärkere Sturm- und auch unabhängig davon, haben Sie in der Fahrzeugversicherung Hagelereignisse. Diese verursachen allein in Deutschland jedes Jahr (Voll- und Teilkasko) die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu ver- Schäden in Milliardenhöhe. einbaren. Wir bieten diesen Anreiz für alle Kfz-Kunden, um Schäden Ferner können Überschwemmungen und/oder Starkregen Schäden gering und für die Versichertengemeinsaft versicherbar zu halten – auch an Ihrem Fahrzeug verursachen. Schäden aus den Klimawandelrisiken. Und wir honorieren dies mit einem niedrigeren Beitrag. Mit der Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) sind Sie vor den Folgen dieser Risiken des Klimawandels im versicherten Umfang ge- Was sind die Vorteile von Präventivmaßnahmen? schützt. Bei Einschluss des Zusatzbausteins oecodrive ist auch Ihre Ladestation für Ihr E-Fahrzeug vom Versicherungsschutz mitum- Der Vorteil für Sie: Sie können in der Fahrzeugversicherung (Voll- und fasst. Teilkasko) Beitrag sparen. Sie schützen Ihr Fahrzeug vor Elementar- gefahren; mittelbar schützen Sie sich, andere Verkehrsteilnehmer und Die Folgen des Klimawandels sind regional unterschiedlich. In Abhän- Ihr Fahrzeug (z. B. durch weniger Unfälle bei Starkregen). gigkeit vom versicherten Fahrzeug gibt es risikobasierte Nachlässe in Regionen, in denen u. a. die durch den Klimawandel beeinflussten Der Vorteil für die Umwelt: CO2-Einsparungen in der Mobilität und Elementarschadenereignisse (z. B. Sturm, Hagel) seltener und/oder durch nicht notwendig werdende Reparaturen werden wertvolle Res- weniger intensiv auftreten als in anderen Regionen. In die Regional- sourcen eingespart. klasse, die sich nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters richtet, Der Vorteil für die Concordia: Schadenaufwendungen für Elementar- fließen unter anderem auch die regionalen Unterschiede im Elementar- schadenereignisse in der Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) schaden-Geschehen ein. werden reduziert. 5/56 K-6-2024-10 [Seite 6] K-6-2024-10 6/56 [Seite 7] Für Pkw: Vergleich der Tarife Premium und Classic Tarif Premium Classic Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung  (bei 100 Mio. € nicht versichert Mallorca-Deckung Versicherungssumme) Rabattschutz – "Ein Schaden frei im Jahr"  optional nicht versichert "KH-Eigenschaden" bis 100.000 €  optional nicht versichert Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) Reparatur über das Partnerwerkstattnetz der Concordia* ˜ optional ˜ Neuwertentschädigung bei Totalschaden / Diebstahl ˜ 36 Monate 6 Monate ˜ (für Neuwagen) Ersatz von Betriebs- und Hilfsstoffen (ausgenommen Treibstoff) ˜ ˜ kein Abzug "neu für alt" ˜ ˜ (Reparatur in der Ausnahme: Abzug beim Antriebs-Akku für Elektro- und Hybridfahrzeuge Partnerwerkstatt) (10 % pro Betriebsjahr) Fahrzeugteile/-zubehör ("Sonderausstattungen") ˜ "ohne Limit" ˜ bis Gesamtneuwert- beitragsfrei mitversichert Summe von insgesamt 3.500 € für in A.2.1.1.2 AKB genannte Teile (Radio-/ Audio-/Video- systeme, Sonderlackie- rung, Behindertenum- bauten, Tuning) Dachzelt / Vorzelt ˜ bis 3.000 € nicht versichert Neuwertentschädigung (Totalschaden/Diebstahl) ˜ bis zum Schluss des nicht versichert Radio- und sonstige Audiosysteme, fest eingebaute Video-, dritten, auf die Erst- (Erstattung des technische Kommunikations- und Leitsysteme zulassung folgenden Wiederbe- Kalenderjahres schaffungswertes) Zusammenstoß mit: Tieren aller Art ˜ Haarwild ˜ Tierbissschäden ˜ ˜ Tierbiss-Folgeschäden ˜ bis 10.000 € ˜ bis 1.500 € (bei Vereinbarung von "oecodrive" bis 20.000 € (optional für Elektro-/ Hybrid-Pkw)) Kurzschlussschäden an der Verkabelung ˜ ˜ Kurzschluss-Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten ˜ bis 10.000 € nicht versichert (bei Vereinbarung von "oecodrive" bis 20.000 € (optional für Elektro-/ Hybrid-Pkw)) 7/56 Lawinenschäden (inkl. Dachlawinen), Erdrutsch (inkl. Muren), Erdsenkung, ˜ nicht versichert Erdbeben, Vulkanausbruch Ersatz von Kosten für Schlüssel-/Schlossaustausch oder Umprogrammierung der ˜ nicht versichert K-6-2024-10 Schließanlage nach Einbruchdiebstahl oder Raub * Optional kann gegen Mehrbeitrag bei den Tarifen Premium Partner (Tarif Premium mit dem Zusatz "Partner" für die Vereinbarung der Partner- werkstatt) und Classic ein Zusatzbaustein vereinbart werden. Dieser beinhaltet einen Hol-/Bringservice auch bei einer Entfernung zwischen Wohnort/Schadenort und Werkstatt von unter 15 km sowie einen Ersatzwagen (5 Tage, Kategorie A). [Seite 8] Für Pkw: Vergleich der Tarife Premium und Classic Tarif Premium Classic Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) Zusatzbaustein "oecodrive" für Elektro-/Hybrid-Pkw: — Allrisk-Deckung für den Antriebs-Akkumulator — Tierbiss-Folgeschäden bis 20.000 € — Kurzschluss-Folgeschäden bis 20.000 € — Kein Abzug "neu für alt" beim Antriebsakku in den ersten 3 Betriebsjahren, anschließend 15 % Abzug im 4. und jeweils weitere 10 % ab dem 5. Betriebsjahr — Mitversicherung der eigenen Ladestation/Induktionsladeplatten bis 3.000 € ˜ optional nicht versichert — Aufräumungs-/Entsorgungskosten bis 3.000 € wegen Akkubeschädigung (bei Totalschaden, Zerstörung) — Fahrzeugabstellungskosten bis 3.000 € – soweit zur Verhinderung von Bränden vorgeschrieben und erforderlich — Lagerung im Wassercontainer bis 20.000 € – soweit zur Verhinderung eines (erneuten) Entzündens des Fahrzeugs erforderlich — Zustandsdiagnostik bis 1.500 €, soweit kein Dritter verpflichtet ist Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) In der Vollkasko gelten die unter Teilkasko aufgeführten Leistungen sowie nachfolgend genannte Leistungen: Reparatur über das Partnerwerkstattnetz der Concordia* ˜ optional ˜ Neuwertentschädigung bei Totalschaden / Diebstahl ˜ 36 Monate ˜ 6 Monate (für Neuwagen) Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden / Diebstahl ˜ 36 Monate nicht versichert (Für Gebrauchtwagen mit einem Fahrzeugalter nicht älter als 9 Jahre.) Havarieschäden ˜ nicht versichert Rabattschutz – "Ein Schaden frei im Jahr" ˜ optional nicht versichert GAP-Deckung bei geleasten/finanzierten Pkw ˜ nicht versichert Zusatzbaustein "Vollkasko-Plus": — Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ("Schlingerdeckung") ˜ optional nicht versichert — Überführungs-/Zulassungskosten bis max. 750 € — Falschbetankung bis max. 500 € — Austausch von Schlüsseln/Schlössern bei Verlieren/Liegenlassen der Fahrzeugschlüssel (hälftige Kostenübernahme, max. 500 €) * Optional kann gegen Mehrbeitrag bei den Tarifen Premium Partner (Tarif Premium mit dem Zusatz "Partner" für die Vereinbarung der Partnerwerkstatt) und Classic ein Zusatzbaustein vereinbart werden. Dieser beinhaltet einen Hol-/Bringservice auch bei einer Entfernung zwischen Wohnort/Schadenort und Werkstatt von unter 15 km sowie einen Ersatzwagen (5 Tage, Kategorie A). Die Leistungsbeschreibungen sind verkürzt dargestellt. Der genaue Umfang und die Voraussetzungen ergeben sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). 8/56 K-6-2024-10 [Seite 9] Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Stand: 01.10.2024 Inhaltsverzeichnis B Beginn des Vertrages und vorläufiger A Welche Leistungen umfasst Ihre Kraftfahrt- Versicherungsschutz 28 B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? 28 versicherung? 11 B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz 28 A.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen 11 A.1.1 Was ist versichert? 11 C Beitragszahlung 29 A.1.2 Wer ist versichert? 11 C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages 29 A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 11 C.2 Zahlung des Folgebeitrages 29 A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 11 C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel 29 A.1.5 Was ist nicht versichert? 11 A.1.6 Was ist zusätzlich versichert? 12 C.4 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kraftfahrzeug- A.1.7 Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" 12 Haftpflichtversicherung 29 C.5 Zahlungsperiode, Zahlungsart und Rechtzeitigkeit der A.2 Fahrzeugversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug 13 Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat 29 A.2.1 Was ist versichert? 13 A.2.1.1 Ihr Fahrzeug und mitversicherte Teile 13 A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? 15 D Ihre Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs A.2.3 Wer ist versichert? 18 und Folgen einer Pflichtverletzung 30 A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 18 D.1 Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs? 30 A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? 18 D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 30 A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschieden- heit über die Schadenhöhe 21 A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung 21 E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, einer Pflichtverletzung? 31 wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 21 E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? 31 A.2.9 Was ist nicht versichert? 22 E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 32 A.3 entfällt 22 F Rechte und Pflichten der mitversicherten A.4 MobilPlusversicherung – Hilfe für unterwegs als Service Personen 32 oder Kostenerstattung 22 A.4.1 Was ist versichert? 22 G Laufzeit und Kündigung des Vertrages, A.4.2 Wer ist versichert? 22 A.4.3 Versicherbare Fahrzeuge 22 Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall 33 A.4.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 22 G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? 33 A.4.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 22 G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den A.4.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl Versicherungsvertrag kündigen? 33 ab 50 km Entfernung 23 G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den A.4.7 Zusätzliche Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod Versicherungsvertrag kündigen? 34 auf einer Reise 24 G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten 35 A.4.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise 24 A.4.9 Was ist nicht versichert? 25 G.5 Form und Zugang der Kündigung 35 A.4.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen 25 G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung 35 A.4.11 Verpflichtung Dritter (Subsidiarität) 25 G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? 35 A.5 Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer verletzt oder G.8 Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung) 35 getötet wird 25 A.5.1 Was ist versichert? 25 H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, A.5.2 Wer ist versichert? 25 Wechselkennzeichen, Fahrten mit unge- A.5.3 Versicherbare Fahrzeuge 25 stempelten Kennzeichen 35 A.5.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 25 A.5.5 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung 25 H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? 35 A.5.6 Fälligkeit, Zahlung für eine mitversicherte Person 26 H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? 36 A.5.7 Was ist nicht versichert? 26 H.3 Welche Besonderheiten gelten bei Wechselkennzeichen? 36 A.6 Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-rechtliche H.4 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 36 Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz 27 A.6.1 Was ist versichert? 27 I Schadenfreiheitsrabatt-System 36 A.6.2 Wer ist versichert? 27 I.1 Einstufung in Schaden(S)- und Schadenfreiheitsklassen A.6.3 Versicherbare Fahrzeuge 27 (SF-Klassen) 36 A.6.4 Versicherungssumme, Höchstzahlung 27 I.2 Ersteinstufung 36 A.6.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 27 A.6.6 Was ist nicht versichert? 27 I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 36 I.2.2 Ersteinstufung in eine günstigere SF-Klasse als Klasse 0 37 A.7 Ausland-SchadenPlus-Versicherung – besonderer Schutz bei I.2.3 Rückwirkende Korrektur der SF-Einstufung (z. B. bei einem Verkehrsunfall im Ausland 27 9/56 abweichenden Angaben vom vorherigen Versicherer) 37 A.7.1 Was ist versichert? 27 I.2.4 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-Haft- A.7.2 Wer ist versichert? 27 pflichtversicherung in der Fahrzeugvollversicherung 37 A.7.3 Versicherbare Fahrzeuge 27 A.7.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 28 I.3 Jährliche Neueinstufung 37 K-6-2024-10 A.7.5 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 28 I.3.1 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf 37 A.7.6 Was ist nicht versichert? 28 I.3.2 Besserstufung bei Saisonkennzeichen 37 A.7.7 Anrechnung der Leistungen Dritter 28 I.3.3 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf 37 A.7.8 Fälligkeit unserer Zahlung, Leistung für mitversicherte I.3.4 Rabattschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Personen 28 Fahrzeugvollversicherung 37 [Seite 10] I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf? 38 1.2 Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder 47 I.4.1 Schadenfreier Verlauf 38 1.2.1 Einstufung und Beitragssätze in KH und FV 47 I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf 38 1.2.2 Rückstufung im Schadenfall 47 I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können 1.3 Wohnmobile 48 ("Schadenrückkauf") 38 1.3.1 Einstufung und Beitragssätze in KH und FV 48 I.6 Übernahme eines Schadenverlaufs 38 1.3.2 Rückstufung im Schadenfall 48 I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? 38 1.4 Lkw, Zugmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen 49 I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? 39 1.4.1 Einstufung und Beitragssätze in KH und FV 49 I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des 1.4.2 Rückstufung im Schadenfall 50 Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus? 39 1.5 Krankenwagen, Mietwagen, Taxen, I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs 39 Kraftomnibusse 51 1.5.1 Einstufung und Beitragssätze in KH und FV 51 I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf 39 1.5.2 Rückstufung im Schadenfall 51 J Merkmale zur Beitragsberechnung 40 Anhang 2: Tabellen zu den Typklassen 51 K Beitragsänderung aufgrund tariflicher entfällt Maßnahmen 40 K.1 Typklasse 40 K.2 Regionalklasse 40 Anhang 3: Tabellen zu den Regionalklassen 51 K.3 Tarifänderung 40 entfällt K.3.1 Beitragsänderung 40 K.3.2 Änderung der Tarifstruktur 40 K.4 Kündigungsrecht 41 Anhang 4: Tarifgruppen 52 K.4.1 Beitragserhöhung 41 4.1 Tarifgruppe A ("Agrarier") 52 K.4.2 Ohne Beitragserhöhung 41 4.2 Tarifgruppe B ("Beamte") 52 K.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfanges in der 4.3 Tarifgruppe D 52 Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kfz-Umweltschadenversicherung 41 L Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen Anhang 5: Art und Verwendung von Fahrzeugen 53 eingetretenen Umstandes 41 5.1 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen 53 L.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts 41 5.2 Leichtkrafträder 53 L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung 41 5.3 Kleinkrafträder 53 L.3 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur 5.4 Krafträder 53 Beitragsberechnung und den Einstufungen in Schaden(S)- und Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) 41 5.5 Pkw 53 5.6 Trikes 53 L.4 Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs 41 L.5 Veräußerung 42 5.7 Quads 53 5.8 Oldtimer 53 M Meinungsverschiedenheiten und Gerichts- 5.9 Mietwagen 53 stände 42 5.10 Taxen 53 M.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind 42 5.11 Selbstfahrervermietfahrzeuge 53 M.2 Gerichtsstände 42 5.12 Leasingfahrzeuge 53 5.13 Kraftomnibusse 53 N Bedingungsänderung 42 5.14 Campingfahrzeuge und Wohnmobile 53 N.1 In welchen Fällen sind wir berechtigt, Bedingungen zu ändern? 42 5.15 Werkverkehr 53 N.2 Welche Bedingungen dürfen wir ändern? 42 5.16 Gewerblicher Güterverkehr 53 N.3 Widerspruchsrecht 42 5.17 Umzugsverkehr 53 5.18 Wechselaufbauten 53 O Weitere Bestimmungen 42 5.19 Landwirtschaftliche Zugmaschinen 53 O.1 Sanktionsklausel 42 5.20 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen 53 5.21 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge 53 Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System 43 5.22 Milchtankwagen 53 1.1 Pkw 43 5.23 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 53 1.1.1 Tarif Premium 5.24 Lkw 53 Einstufung und Beitragssätze in KH und FV 43 5.25 Zugmaschinen 53 1.1.2 Tarif Premium Rückstufung im Schadenfall 44 1.1.3 Tarif Classic Anhang 6: Merkmale zur Beitragsberechnung 54 Einstufung und Beitragssätze in KH und FV 45 1.1.4 Tarif Classic Anhang 7: Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen Rückstufung im Schadenfall 46 (SF-Klassen) 55 10/56 K-6-2024-10 [Seite 11] Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Stand: 01.10.2024 Die Kraftfahrtversicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger folgende Versicherungsarten: oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraft- I. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (A.1) fahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet. II. Fahrzeugversicherung (A.2) III. entfällt (A.3) A.1.2 Wer ist versichert? IV. MobilPlusversicherung (A.4) Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und V. Fahrerschutzversicherung (A.5) für folgende Personen (mitversicherte Personen): VI. Kfz-Umweltschadenversicherung (A.6)  den Halter des Fahrzeugs, VII. Ausland-SchadenPlus-Versicherung (A.7)  den Eigentümer des Fahrzeugs,  den Fahrer des Fahrzeugs, Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge  die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunk- abgeschlossen. tion, Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Ihrem Versicherungs-  den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit schein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner abgeschlossen haben. Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet, Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.  Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das versicherte Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Diese AKB gelten nicht für Verträge von Fahrzeugen, die ein Versicherungs- Zwecke gebraucht wird, kennzeichen führen müssen.  den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhält- Wir verzichten in unseren Unterlagen bei personenbezogenen Formulierun- nisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs gen auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Entsprechende Be- tätig ist, griffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.  den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht für Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung. Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, den Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs. A Welche Leistungen umfasst Ihre Kraftfahrtversiche- Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag rung? selbstständig gegen uns erheben. A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? A.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Höchstzahlung Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen A.1.3.1 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind je- A.1.1 Was ist versichert? weils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versiche- rungssummen. Mehrere zeitlich zusammenhängende A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer Versiche- Fahrzeugs rungssummen können Sie dem Versicherungsschein a) Personen verletzt oder getötet werden, entnehmen. b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder ab- A.1.3.2 Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten handen kommen, Anhänger gelten die gesetzlichen Mindestdeckungs- c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder summen. mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden Ansprüche übersteigen Versicherungssummen mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine A.1.3.3 Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, Vermögensschäden), richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatz- des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz- ansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Pflichtversicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenver- Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten kehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Schadenersatzanspruch selbst einstehen. Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend ge- macht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie Versicherungsschutz in Europa und in der EU das Be- und Entladen. A.1.4.1 Sie haben in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen A.1.1.2 Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Schadenersatz in Geld. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Be- A.1.1.3 Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren suchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungs- wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet Versicherungsvertrages. sind. Internationale Versicherungskarte Regulierungsvollmacht A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungs- A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte karte (ehemalige "Grüne Karte") ausgehändigt, gilt: Ihr Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig er- versicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten scheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnun- Ermessens abzugeben. gen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Ver- 11/56 Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten sicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2. Fahrzeugen A.1.5 Was ist nicht versichert? A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger Vorsatz oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versiche- K-6-2024-10 A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie rungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen. umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungs- A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem schutz besteht. Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveran- [Seite 12] staltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Ren- Reisedauer nen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstra- A.1.6.2 Der Versicherungsschutz gilt während einer vorüber- tionen, wenn gehenden Auslandsreise für maximal drei Monate ab — das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Ge- Reisebeginn. biet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird Versicherungsschutz in Europa und in der EU (ohne Deutschland) und A.1.6.3 Sie haben im Rahmen der Mallorca-Deckung Versiche- — für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor- rungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. (außer Deutschland) sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.2 Union gehören. Darüber hinaus in den außereuro- und D.1.2.3. päischen Mittelmeeranrainerstaaten. Beschädigung des versicherten Fahrzeugs Versicherte Personen A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädi- A.1.6.4 Der Schutz der Mallorca-Deckung gilt – abweichend von gung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des A.1.2 – für Sie und für den mit Ihnen in häuslicher Ge- versicherten Fahrzeugs. meinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner. Darüber Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen hinaus können weitere Personen mitversichert werden, A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädi- die Sie oder Ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden gung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen Ehe-/Lebenspartner auf einer Reise begleiten und die — eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen uns vor Reiseantritt benannt werden. Anhängers oder Aufliegers oder Handelt es sich bei dem Versicherungsnehmer um eine — eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten juristische Person, so steht dem Versicherungsnehmer oder abgeschleppten Fahrzeugs. gleich der Fahrer, dem das Fahrzeug zur dauernden Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem Nutzung überlassen wurde. Gleiches gilt, wenn das versicherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahr- Selbstfahrervermietfahrzeug im Namen der juristischen zeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerb- Person angemietet wird. liche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abge- Sie und die weiteren mitversicherten Personen müssen schleppten Fahrzeug Schäden verursacht werden. im Zeitpunkt des Schadenereignisses ihren ständigen Beschädigung von beförderten Sachen Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatz- ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Ausschlüsse Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicher- A.1.6.5 Es gelten die in A.1.5.1 bis A.1.5.9 genannten Aus- ten Fahrzeug befördert werden. schlüsse. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die A.1.6.6. Kein Versicherungsschutz im Rahmen der Mallorca- Insassen eines Kraftfahrzeugs (mit Ausnahme des Deckung besteht, wenn das bei uns versicherte Fahr- Fahrers) üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, zeug außer Betrieb gesetzt ist, mit einem Kurzzeitkenn- Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der zeichen zugelassen ist oder von vornherein für eine Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Ver- kürzere Laufzeit als ein Versicherungsjahr (12 Monate) sicherungsschutz für Sachen, die Insassen zum per- versichert wird. sönlichen Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. B. A.1.6.7 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädi- Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungs- gung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des schutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. gemieteten Fahrzeugs sowie für Ansprüche des Ver- Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person mieters des Fahrzeugs gegen Sie und/oder gegen A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder mitversicherte Personen. Wenn mit dem gemieteten Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Fahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein betriebsun- Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den fähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungs- abgeschleppt wird, besteht für dabei am abgeschlepp- schutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie ten Fahrzeug verursachte Schäden Versicherungs- zum Beispiel als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt schutz. werden. A.1.6.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Ver- Hinweis: Die Möglichkeit einer Mitversicherung von mögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen Eigenschäden (Sachschäden) über einen Zusatz- durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt oder die Sie baustein ist in A.1.7 geregelt. einer mitversicherten Person zufügen. Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen A.1.7 Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" A.1.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermö- gensschäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- Anwendungsbereich und Beförderungsfristen entstehen. A.1.7.1 Im Rahmen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Vertragliche Ansprüche mit 100 Mio. € Pauschaldeckung kann der Zusatzbau- A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtan- stein "KH-Eigenschaden" gegen Beitragszuschlag ab- sprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder besonderer geschlossen werden. Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob hinausgehen. Sie den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" mitversi- Schäden durch Kernenergie chert haben. A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Für die Eigenschaden-Deckung gelten die Bestimmun- Kernenergie. gen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes vereinbart ist. A.1.6 Was ist zusätzlich versichert? Versicherbare Fahrzeuge Erweiterter Umfang der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Selbstfahrervermietfahrzeuge (sog."Mallorca-Deckung") A.1.7.2 Den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" können Sie für Pkw im Tarif Premium, Wohnmobile, für jeweils A.1.6.1 Der Versicherungsschutz Ihrer Kraftfahrzeug-Haft- im Werkverkehr eingesetzte Lkw und Zugmaschinen pflichtversicherung mit 100 Mio. € Pauschaldeckung sowie für landwirtschaftliche Zugmaschinen ab- für einen Pkw im Tarif Premium, ein Kraftrad oder ein schließen. Wohnmobil umfasst auch Schäden, die mit einem im Ausland bei einem gewerbsmäßigen Vermieter ange- Für ein Fahrzeug, das mit einem Kurzzeit- oder Wech- mieteten Selbstfahrervermiet-Pkw, -Kraftrad, -Wohnmo- selkennzeichen zugelassen ist, können Sie den Zusatz- bil verursacht werden. baustein "KH-Eigenschaden" nicht abschließen. Glei- ches gilt für ein Fahrzeug, das von vornherein für eine Bei Fahrzeugen, die mit einem Saisonkennzeichen kürzere Laufzeit als ein Versicherungsjahr (12 Monate) 12/56 zugelassen sind, besteht dieser Versicherungsschutz versichert wird. während der Saisondauer. Was ist über den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" versichert? Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind be- schränkt auf die Höhe der für Ihr versichertes Fahrzeug A.1.7.3 Ergänzend zu A.1.1 und in Abweichung zu A.1.5.6 vertraglich vereinbarten Deckungssummen, wenn an- leisten wir auch für Eigenschäden. Hierbei handelt es K-6-2024-10 lässlich eines Schadenfalles die für das gemietete sich um Sachschäden, die Sie oder eine mitversicherte Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtdeckungs- Person beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs an summen ausgeschöpft sind. Voraussetzung ist somit, Ihrem Eigentum verursachen. Versicherungsschutz gilt dass für das gemietete Fahrzeug eine Kraftfahrzeug- auf Ihrem eigenen Privat- oder Betriebsgrundstück und Haftpflichtversicherung als Basisdeckung besteht. auch außerhalb. [Seite 13] Versichert sind Schäden an folgenden Sachen, die in d) Über die in b) genannten "mitversicherten Teile" Ihrem Eigentum stehen: hinaus und ergänzend zu Buchstabe c) ist bei  an anderen Kraftfahrzeugen oder Anhängern (zu- Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads gelassen oder nicht zugelassen) die Schutzbekleidung des berechtigten Fahrers und Beifahrers mitversichert, wenn sie infolge  an Ihren Gebäuden (z. B. Garage/Carport) eines  an Ihren sonstigen Sachen (z. B. ein von Ihnen  Zusammenstoßes mit Tieren (A.2.2.1.4) oder angefahrenes Fahrrad).  Unfalles (A.2.2.2.2 oder A.2.2.2.3) Wir ersetzen den Sachschaden so, als ob ein Dritter beschädigt oder zerstört wird. Sie geschädigt hätte. Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist, dass Höhe der Leistung, Selbstbeteiligung und Rückstufung aufgrund eines dieser Schadenereignisse auch A.1.7.4 Wir zahlen je Schadenereignis und Versicherungsjahr das gefahrene Fahrzeug beschädigt/zerstört wurde. maximal 100.000 €. (1) Was ist Schutzbekleidung? A.1.7.5 Bei jedem Schadenereignis wird von der Entschädigung Schutzbekleidung ist versichert, wenn sie eine Selbstbeteiligung abgezogen: mit fahrzeugspezifischen Sicherheitskompo-  Pkw, Wohnmobile: 500 € nenten (z. B. Protektoren, Verdichtungen, Verdickungen) versehen ist und geeignet ist,  Lkw/Zugmaschinen (Werkverkehr), bei einem Sturz vor Körperverletzungen zu landwirtschaftliche Zugmaschinen: 1.000 € schützen. A.1.7.6 Die Regelungen zur Rückstufung in der Kraftfahrzeug- Schutzbrillen sind nicht mitversichert. Haftpflichtversicherung in Abschnitt I gelten auch für den (2) Was zahlen wir bei Totalschaden oder Zer- Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden". störung? Löst ein Schadenereignis sowohl Entschädigungs- Bei Totalschaden oder Zerstörung zahlen wir leistungen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche- eine alters-/gebrauchsabhängige Entschä- rung (Schädigung eines Anderen) als auch nach dieser digung: Eigenschaden-Deckung aus, wird der Schadenfrei- In den ersten 12 Monaten seit dem Kauf heitsrabatt zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aus neuwertiger Teile zahlen wir den ursprüng- Anlass dieses Ereignisses nur einmal belastet. lichen Anschaffungspreis. Ausschlüsse Ist bei Schadeneintritt das betroffene Teil der A.1.7.7 Kein Versicherungsschutz besteht für Eigenschäden, Schutzbekleidung älter als 12 Monate, nehmen die Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich wir je angefangenem weiteren Jahr einen herbeiführen. Abzug in Höhe von jeweils 10 % vom ursprüng- lichen Anschaffungspreis vor. A.1.7.8 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens Wir zahlen die Entschädigung nur, wenn die verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Kosten der Anschaffung und der Ersatzbe- Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis schaffung nachgewiesen werden. zu kürzen. Dieser Verzicht gilt nicht bei Herbeiführung Es erfolgt keine Berücksichtigung eines vor- des Versicherungsfalles infolge Genusses alkoholischer handenen Restwertes der Schutzbekleidung. Getränke oder anderer berauschender Mittel. Die nicht mehr gebrauchsfähige, zerstörte Diese Regelungen gelten gleichermaßen, wenn eine Schutzbekleidung verbleibt im Eigentum des mitversicherte Person den Schaden grob fahrlässig Fahrers oder Beifahrers. herbeigeführt hat. Als Totalschaden oder Zerstörung der Schutz- A.1.7.9 Von der Eigenschaden-Deckung nicht umfasst sind: bekleidung sehen wir an, wenn die Schutz-  Schäden am versicherten Fahrzeug selbst funktion nicht mehr vorhanden ist oder nicht wiederhergestellt werden kann.  Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger (3) Was zahlen wir bei Beschädigung? Bei einer Beschädigung der Schutzbekleidung  Beschädigungen von Sachen, die sich im versicher- zahlen wir die uns nachgewiesenen Kosten ten Fahrzeug befinden oder fest daran montiert der Reparatur. Die Obergrenze ergibt sich sind (z. B. eine Beschädigung eines transportier- – unter entsprechender Anwendung der Re- ten Fahrrades auf dem Dach-/Heckgepäckträger) gelung in Ziffer (2) Sätze 2 und 3 – aus dem A.1.7.10 Wir zahlen nicht für Sachfolgeschäden/-kosten, die Anschaffungspreis unter Berücksichtigung durch einen Eigenschaden verursacht werden. Hierzu etwaiger Abzüge. gehören beispielsweise Wertminderung, Zulassungs-/ Wir zahlen die Entschädigung nur, wenn die Überführungskosten, Mietwagenkosten, Nutzungsaus- Reparatur vollständig und fachgerecht durch- fall. geführt wurde und die Reparaturkosten nach- gewiesen werden. Für Verschleißerscheinun- A.2 Fahrzeugversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug gen, optische Mängel oder andere Mängel, die A.2.1 Was ist versichert? die Schutzwirkung nicht beeinträchtigen, leisten wir nicht. A.2.1.1 Ihr Fahrzeug und mitversicherte Teile (4) Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstent- a) Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, schädigung)? Zerstörung, Totalschaden oder Entwendung infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Fahrzeugteilversi- Für die Schutzbekleidung (inkl. Schutzhelm) cherung), A.2.2.2 (Fahrzeugvollversicherung) oder erstatten wir maximal 2.000 € (inkl. Mehrwert- steuer) pro Schadenfall – unabhängig von A.2.2.3 (Zusatzbaustein "oecodrive" für Elektro-/ der Anzahl der geschädigten Personen. Hybrid-Fahrzeuge). Die Erstattung von Kosten für die Schutz- b) Soweit in A.2.1.1.1 bis A.2.1.1.4 und A.2.1.2 nichts bekleidung wird nicht auf die Höchstent- anderes geregelt ist, sind auch Fahrzeugteile und schädigung nach A.2.5.9 angerechnet. Fahrzeugzubehör ("mitversicherte Teile") ohne Mehrbeitrag vom Versicherungsschutz mitumfasst, Hinweis: Die Regelung in A.2.5.11.1 kommt zur sofern diese Anwendung. Ist eine Selbstbeteiligung für die Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung ver-  straßenverkehrsrechtlich zulässig sind, einbart, wird diese einmalig von der Entschädi-  fest im Fahrzeug eingebaut oder daran fest gungsleistung abgezogen, die für das Fahrzeug angebaut oder im Fahrzeug unter Verschluss und die Schutzbekleidung insgesamt gezahlt verwahrt und wird. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich  nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen danach, ob es sich um ein versichertes Ereignis der (gemäß A.2.1.2) und Fahrzeugvollversicherung ("Unfall") oder der  nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht Fahrzeugteilversicherung ("Zusammenstoß mit Tieren") handelt. Darüber hinaus gelten die Rege- 13/56 als Luxus angesehen werden. lungen in Abschnitt I zur Rückstufung in der Fahr- c) Über die in b) genannten "mitversicherten Teile" zeugvollversicherung. hinaus sind Schutzhelme (auch mit Wechsel- sprechanlage) ebenfalls beitragsfrei mitver- Soweit im Schadenfall ein Dritter zur Leistung ver- sichert. pflichtet ist oder eine Entschädigung aus anderen K-6-2024-10 Versicherungsverträgen beansprucht werden Voraussetzung: Sie werden bestimmungsge- kann, gehen diese Ansprüche auf uns über, wenn mäß gebraucht oder sind mit dem abgestellten wir Ihnen die Entschädigung für die Schutzbe- Fahrzeug so fest verbunden, dass ein unbe- kleidung gezahlt haben. Wir treten jedoch in Vor- fugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich leistung, wenn Sie sich nach einem Schadenereig- ist. nis zuerst an uns wenden. [Seite 14] e) Über die in b) genannten "mitversicherten Teile" tung, des Motordrehmoments oder der Verän- hinaus sind bei Elektro-/Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen derung des Fahrverhaltens dienen beitragsfrei mitversichert:  individuell für das Fahrzeug angefertigte Son- Original-Ladekabel oder vom Hersteller zuge- derlackierungen und -beschriftungen sowie lassene Ladekabel, jeweils inkl. Adapter, sofern Folierungen sie unter Verschluss gehalten werden oder mit dem  behindertengerechte Fahrzeugumbauten. abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, Ist der Gesamtneuwert der hier aufgeführten Teile dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädi- zusammengerechnet höher als 3.500 €, ist der gung nicht möglich ist (z. B. beim Ladevorgang). übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies f) Über die in b) bis e) genannten "mitversicherten ausdrücklich vereinbart ist. Teile" hinaus sind folgende außerhalb des Fahr- zeugs unter Verschluss gehaltene Teile ebenfalls Bis zu der Wertgrenze für die hier genannten Teile beitragsfrei mitversichert: verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädi- gungsleistung wegen Unterversicherung.  ein zusätzlicher Satz Felgen mit Winter- oder Sommerbereifung Ansonsten gelten die Regelungen in A.2.1.1 b) bis f) zu den beitragsfrei mitversicherten Teilen für Pkw  Dach-/Heckträger (z. B. für Fahrräder), Hard- top, Schneeketten und Kindersitze im Tarif Classic sinngemäß.  Dachkoffer, Packtaschen A.2.1.1.3 Pkw (Tarif Premium), Wohnmobile, Wohnwagenan-  (Auto-)Dachzelt (z. B. Hartschalen-Dachzelt, hänger sowie Lkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht Softtop-Dachzelt) oder Vorzelt gemäß den (bei ausschließlicher privater (d. h. nicht unternehme- Regelungen in A.2.1.1.3 c) rischer) Nutzung)  Gasflaschen für Wohnwagenanhänger/Wohn- a) Bei Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern mobile sowie ist – abweichend von A.2.1.1 b) – in der Fahrzeug- teil- oder Fahrzeugvollversicherung ein Dach-  die nach Buchstabe b) bis f) "mitversicherten zelt oder Vorzelt mitversichert. Teile" während einer Reparatur Hinweis: Das Dachzelt/Vorzelt ist bei der An- Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder gabe des Gesamtneuwertes zu berücksichtigen. Entwendung von mitversicherten Teilen gemäß Buch- b) Bei Pkw (Tarif Premium) und einem ausschließ- staben b) bis f) gelten die nachfolgenden Regelungen lich privat (d. h. nicht unternehmerisch) genutzten in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes geregelt Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist – ab- ist. weichend von A.2.1.1 b) – in der Fahrzeugteil- oder Abhängig vom Gesamtneuwert ohne Beitragszuschlag mitver- Fahrzeugvollversicherung ein Dachzelt oder Vor- sicherte Teile bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Pkw (Tarif zelt mitversichert. Classic), Pkw (Tarif Premium), Wohnmobilen, Wohnwagenanhän- c) Ein Dachzelt (z. B. Hartschalen-Dachzelt, Soft- gern sowie Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bei ausschließ- top-Dachzelt), oder Vorzelt ist auch mitversichert, licher privater (d. h. nicht unternehmerischer) Nutzung wenn es außerhalb des Fahrzeugs unter Ver- A.2.1.1.1 Landwirtschaftliche Zugmaschinen: schluss gehalten wird (auch während einer Re- Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen sind – abwei- paratur). chend von A.2.1.1 b) – folgende Teile ohne Beitrags- d) Regelungen zuschlag mitversichert, wenn sie am Fahrzeug fest (1) Reisedauer ein-/angebaut sind und sich ihr Gesamtneuwert zu- Versicherungsschutz besteht auf Reisen mit sammengerechnet auf insgesamt 100.000 € beläuft: dem versicherten Fahrzeug bis zu einer a) Frontlader (inkl. Schwinge, Hydraulik, Konsole Höchstdauer von fortlaufend 16 Wochen. sowie Zubehör für Frontlader, z. B. Steuerung, Wenn Sie sich über diesen Zeitraum von Dämpfung) 16 Wochen hinaus ununterbrochen auf Rei- b) Front-/Heckgewicht sen befinden, besteht Versicherungsschutz c) Spezialanbaugeräte (z. B. Egge, Pflug, Heuwender, nur für die Schadenfälle, die sich in den ersten Sämaschine) 16 Wochen der Reise ereignet haben. d) GPS-Spurführungssysteme (2) Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstent- Mobile Komponenten, die sich am Fahrzeugäuße- schädigung)? ren befinden (z. B. GPS-Empfänger), sind gegen Für ein Dachzelt oder Vorzelt erstatten wir Entwendung nur versichert, wenn sie zum Zeit- maximal 3.000 € (inkl. Mehrwertsteuer) pro punkt der Entwendung mit einer vom Hersteller Schadenfall. vorgesehenen oder einer gleichwertigen ab- (3) Kein Versicherungsschutz besteht schließbaren Vorrichtung gegen die Entwendung  hinsichtlich Elementarschadenereignissen gesichert waren. Werden mobile Komponenten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwem- des GPS-Spurführungssystems (Bedienele- mung, Lawinen, Erdrutsch (inkl. Muren), ment, GPS-Empfänger) außerhalb des Fahrzeugs Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch) aufbewahrt, besteht Versicherungsschutz nur während der Dauer der Außerbetriebset- dann, wenn sie unter Verschluss verwahrt werden. zung, bei Fahrzeugen mit Saisonkenn- Mobile Geräte, die nicht ausschließlich dem Ge- zeichen außerhalb der Saison, bei Fahr- brauch des Fahrzeugs dienen (z. B. Smartphone, zeugen mit Wechselkennzeichen, wenn Tablet, Laptop, mobile Navigationsgeräte) sind das Fahrzeug das Wechselkennzeichen nach A.2.1.2 nicht versichert. nicht vollständig trägt oder Ist der Gesamtneuwert der unter a) bis d) aufgeführten  für den Inhalt des Dachzelts oder Vorzelts Teile höher als 100.000 €, ist der übersteigende Wert (z. B. Reisegepäck, Nahrungs-/Genuss- nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart mittel, Wertsachen, Mobiltelefon). ist. Hinweis: Soweit im Schadenfall ein Dritter zur Bis zu der Wertgrenze für die in a) bis d) genannten Leistung verpflichtet ist oder eine Entschädigung Teile verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädi- aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht gungsleistung wegen Unterversicherung. werden kann, gehen diese Ansprüche auf uns über, wenn wir Ihnen die Entschädigung für ein Dachzelt Ansonsten gelten die Regelungen in A.2.1.1 b) bis f) zu oder Vorzelt gezahlt haben. Wir treten jedoch in den beitragsfrei mitversicherten Teilen für landwirtschaft- Vorleistung, wenn Sie sich nach einem Schadener- liche Zugmaschinen sinngemäß. eignis zuerst an uns wenden. A.2.1.1.2 Pkw (Tarif Classic) A.2.1.1.4 Die nachfolgend unter a) und b) aufgeführten Teile sind Bei Pkw im Tarif Classic sind – abweichend von gegen Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie im A.2.1.1 b) – die nachfolgend aufgeführten Teile ohne Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest ange- Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie im Pkw fest baut sind: 14/56 eingebaut oder am Pkw fest angebaut sind und sich a) Elektroantrieb inkl. Antriebsakkumulator (nicht vom ihr Gesamtneuwert zusammengerechnet auf insge- samt 3.500 € (brutto) beläuft: Fahrzeughersteller werksseitig eingebaut)  Radio- und sonstige Audiosysteme, fest ein- b) Spezialaufbauten/-anbauten (z. B. Kran-, Tank- und gebaute Videosysteme und technische Kom- Siloaufbauten, Schneeschild) und Spezialeinrich- K-6-2024-10 munikations- und Leitsysteme (z. B. fest ein- tungen (z. B. für Werkstattwagen, Messfahrzeuge, gebaute Navigationssysteme) Krankenwagen).  zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Nicht versicherbare Gegenstände Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosse- A.2.1.2 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, rie (Tuning), die der Steigerung der Motorleis- insbesondere solche, die nicht ausschließlich dem [Seite 15] Gebrauch des Fahrzeugs dienen. Nicht versicherbar Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewe- sind insoweit z. B. Mobiltelefone und mobile Navigations- gung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen und Abspielgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahr- sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass zeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder ge- Gegenstände der Insassen, Inventar wie z. B. im gen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen Fahrzeug/Regal befindliche Werkzeuge, Ersatzteile, sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten Prüfgeräte, Maschinen. veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen Mitversicherte Teile bei Beitragsberechnung nach Gesamtneuwert sind. A.2.1.3 Bei folgenden Fahrzeugarten richtet sich die Beitrags- Zusammenstoß mit Tieren aller Art / Haarwild berechnung in der Fahrzeugversicherung nach dem A.2.2.1.4 Bei Pkw ist versichert Gesamtneuwert: Trikes, Quads, Wohnmobile, Wohn- — im Tarif Premium der Zusammenstoß des in Fahrt wagenanhänger, Wechselaufbauten, zulassungspflich- befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art; tige Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Sonder- fahrzeuge, landwirtschaftliche Anhänger mit Sonderauf- — im Tarif Classic der Zusammenstoß des in Fahrt bau, Anhänger mit Arbeitsmaschinenaufbau, Lkw als befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne "Pferdetransporter" ("Sportzwecke"), Mähdrescher, von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes Hub-/ Gabelstapler. (z. B. Reh, Wildschwein). Der Gesamtneuwert ergibt sich aus der von den Her- Bei allen übrigen Fahrzeugen ist der Zusammenstoß stellern genannten unverbindlichen Preisempfehlung des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art für das Fahrzeug und seine mitversicherten Teile jeweils versichert. zum Zeitpunkt der erstmaligen Neuanschaffung. Preis- Glasbruch nachlässe auf die unverbindliche Preisempfehlung, A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des die orts- und marktüblich erzielbar sind und die durch Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunst- die vom Händler/Hersteller erstellte Erstanschaffungs- stoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und rechnung nachgewiesen werden, werden bei der Ermitt- Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von lung des Gesamtneuwertes angerechnet. Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Für die in Absatz 1 aufgeführten Fahrzeugarten umfasst Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und der Versicherungsschutz das Fahrzeug sowie dessen Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Moni- unter A.2.1.1 als mitversichert aufgeführte Fahrzeugtei- toren sowie Leuchtmittel. le und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzube- Nicht versichert sind Folgeschäden. hör (sofern straßenverkehrsrechtlich zulässig) – ohne dass für die unter A.2.1.1.4 genannten Teile ein sepa- Wir ersetzen nach einem Glasbruchschaden aber rater Beitragszuschlag anfällt. Voraussetzung hierfür reparaturbedingt zu erneuernde Umweltplaketten (Fein- ist jedoch, dass der vertraglich vereinbarte Gesamt- staubplaketten). neuwert neben dem Wert für das Fahrzeug auch die Hinweis: Beachten Sie bitte im Fall der fachgerechten Re- Werte der unter A.2.1.1, A.2.1.1.3 und A.2.1.1.4 ge- paratur eines Glasbruchschadens (kein Austausch) die nannten Fahrzeugteile/-zubehörteile beinhaltet. besonderen Regelungen zur Werkstattbeauftragung in Die Regelungen zu den als nicht versicherbar auf- A.2.5.11.2. geführten Gegenständen in A.2.1.2 gelten auch für Kurzschlussschäden an der Verkabelung diese Fahrzeugarten. A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahr- Hinweis: Beachten Sie hierzu bitte auch die Regelungen zeugs durch Kurzschluss. zur Höchstentschädigung und/oder einer eventuellen Folgeschäden sind im Tarif Premium bis 10.000 € mit- Unterversicherung in A.2.5.9. versichert. Bei Trikes und Quads bitte die Regelung in A.2.1.1 d) Folgeschäden von versicherten Kurzschlussschäden zur Schutzbekleidung beachten. Bei der Gesamt- an der Verkabelung sind Schäden an angrenzenden/ neuwert-Ermittlung des Fahrzeugs und der Fahr- angeschlossenen Aggregaten. zeugteile/-zubehörteile wird die Schutzbekleidung (wertmäßig) nicht berücksichtigt. Nicht versichert sind Folgeschäden an Radio-/Audio- systemen, fest eingebauten Videosystemen, tech- A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? nischen Kommunikations-/Leitsystemen (z. B. fest A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung eingebauten Navigationsgeräten und GPS-Spurfüh- rungssystemen). versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Total- Tierbissschäden schaden oder Entwendung des Fahrzeugs einschließlich seiner mit- A.2.2.1.7 Versichert sind alle unmittelbar durch Tierbiss verur- versicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: sachten Schäden. Schäden am Fahrzeuginnenraum Brand und Explosion sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. A.2.2.1.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Folgeschäden sind mitversichert Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestim-  im Tarif Premium: bis 10.000 € mungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen  im Tarif Classic: bis 1.500 € hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Erweiterte Elementarschäden (Lawinen, Erdrutsch (inkl. Muren), Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch) Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende A.2.2.1.8 Für nachfolgend genannte Fahrzeugarten sind Schä- Kraftäußerung. den durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanaus- Entwendung bruch mitversichert: A.2.2.1.2 Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen: Pkw-Verträge im Tarif Premium, Krafträder, Leicht- a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Her- krafträder, Kleinkrafträder, Trikes, Quads, Wohnmobile, ausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Lkw, Zugmaschinen, landwirtschaftliche Zugma- Erpressung. schinen, Anhänger. b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem ei- Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers genen Interesse, noch zur Veräußerung noch unter zurückzuführen sind. Eigentumsvorbehalt überlassen wird. c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Begriffe: Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug  Lawinen sind an Berghängen oder von Dächern zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt niedergehende Schnee- oder Eismassen. insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungs-  Erdrutsch (z. B. Mure) ist ein naturbedingtes Ab- berechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs rutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erd- 15/56 beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmit- massen. arbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungs-  Erdsenkung (= Erdfall) ist eine naturbedingte Ab- schutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu senkung des Erdbodens über naturbedingten dem Verfügungsberechtigten steht, z. B. dessen Hohlräumen. K-6-2024-10 Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehöriger  Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung ist. des Erdbodens, die durch geophysikalische Vor- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung gänge im Erdinneren ausgelöst wird. A.2.2.1.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm,  Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit [Seite 16] Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Aus-  das Fahrzeug oder der Anhänger deshalb über Bord tritt von sonstigen Materialien und Gasen. geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug oder Austausch von Schlüsseln/Schlössern nach Einbruchdiebstahl/ den Anhänger zu opfern, um das Schiff oder die Raub Fähre, die Passagiere und/oder die Ladung zu retten (Havarie Grosse). A.2.2.1.9 Bei Pkw-Verträgen im Tarif Premium, Wohnmobilen, Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im Werk- Soweit im Schadenfall ein Dritter zur Leistung verpflichtet verkehr, landwirtschaftlichen Zugmaschinen sowie ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungs- Wohnwagenanhängern erstatten wir die Kosten für den verträgen beansprucht werden kann, gehen diese An- Austausch von Tür-/Lenkradschlössern und Schlüsseln sprüche auf uns über, wenn wir Ihnen die Entschädigung oder die Kosten für die Umprogrammierung der Schließ- gezahlt haben. anlage des Fahrzeugs, wenn die Fahrzeugschlüssel Leistungserweiterungen mit Zusatzbaustein VollkaskoPlus ("VK-Plus") anlässlich eines Einbruchdiebstahls – mit Ausnahme A.2.2.2.6 Anwendungsbereich eines Einbruchdiebstahls in das Fahrzeug – oder durch Raub entwendet wurden. Im Rahmen der Fahrzeugvollversicherung kann für Pkw im Tarif Premium und für Wohnmobile der Zusatzbau- Der Einbruchdiebstahl oder Raub ist uns durch polizei- stein "VK-Plus" gegen Beitragszuschlag abgeschlossen liche Meldung nachzuweisen. werden. Hinweis: Ein Smartphone als Träger eines "digitalen" Für "VK-Plus" gelten die Bestimmungen der Fahrzeug- (virtuellen) Schlüssels ist nicht mitversichert. versicherung, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung vereinbart ist. versichert? Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Total- ob Sie den Zusatzbaustein "VK-Plus" mitversichert schaden oder Entwendung des Fahrzeugs einschließlich seiner mit- haben. versicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: A.2.2.2.7 Was ist über den Zusatzbaustein "VK-Plus" versichert? Ereignisse der Fahrzeugteilversicherung a) Schäden zwischen ziehendem und gezogenem A.2.2.2.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Fahrzeugteil- Fahrzeug oder Anhänger ("Schlingerdeckung") versicherung nach A.2.2.1. Abweichend von A.2.2.2.2 gelten Schäden, die Unfall am versicherten Pkw oder Wohnmobil durch ein A.2.2.2.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. gezogenes Fahrzeug oder einen Anhänger ohne Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit Einwirkung von außen entstehen, als Unfall im mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Sinne der Fahrzeugvollversicherung. Hierzu gehö- Ereignis. ren z. B. Rangierschäden am Pkw oder Wohnmobil durch einen Anhänger. Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere: Hinweise: Die Regelung in A.2.5.11.1 kommt zur  Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache Anwendung. Ist eine Selbstbeteiligung für die in einem Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an Fahrzeugvollversicherung vereinbart, wird diese bei der Bremsanlage oder an den Reifen. einem unter die "Schlingerdeckung" fallenden  Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich auf- Schadenereignis in der Fahrzeugvollversicherung grund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch einmalig berücksichtigt. Darüber hinaus gelten die falsches Bedienen, falsches Betanken oder ver- Regelungen zur Rückstufung in der Fahrzeugvoll- rutschende Ladung. versicherung in Abschnitt I.  Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache b) Überführungs- und Zulassungskosten in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben. Nach Totalschaden, Zerstörung oder Entwendung des Fahrzeugs ersetzen wir abweichend von  Schäden zwischen ziehendem und gezogenem A.2.5.10.1 nachgewiesene Überführungs- und Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von Zulassungskosten für ein Fahrzeug (Ersatzfahr- außen, z. B. Rangierschäden am Zugfahrzeug zeug) bis maximal 750 € (inkl. Mehrwertsteuer). durch den Anhänger. Den Überführungskosten gleichgestellt sind auch  Verwindungsschäden. eventuell anfallende bzw. vom Fahrzeughersteller Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die angesetzte Bereitstellungskosten, wenn Sie das üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Ersatzfahrzeug vom Herstellerwerk selbst abholen. Verwendung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Dies gilt nur, wenn Sie das Ersatzfahrzeug bei uns Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der Ladeober- versichern. fläche eines Lkw durch Beladen mit Kies. Wir ersetzen die Überführungs- und Zulassungs- Unfall durch Hacker- und Cyberangriff kosten bis maximal 750 € (inkl. Mehrwertsteuer) A.2.2.2.3 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen auch dann, wenn ein Ersatzfahrzeug von Ihrem Unfall, wenn dieser Ehe-/Lebenspartner bei uns versichert wird.  aufgrund eines Eingriffs in die Fahrzeugsoftware Die Erstattung von Überführungs- und Zulassungs- oder kosten wird nicht auf die Höchstentschädigung  eine Manipulation der Fahrzeugsoftware nach A.2.5.9 angerechnet. durch einen unberechtigten Dritten (Hackerangriff, Hinweis: Die Regelung in A.2.5.11.1 kommt zur Cyberangriff) verursacht wurde. Anwendung. Ist eine Selbstbeteiligung für die Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung ver- Mut- oder böswillige Handlungen einbart, wird diese einmalig von der Entschädi- A.2.2.2.4.1 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von gungsleistung für den Pkw abgezogen. Die Höhe Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das der Selbstbeteiligung richtet sich danach, ob es Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbe- sich um ein versichertes Ereignis der Fahrzeug- sondere Personen anzusehen, die vom Verfügungs- voll- oder Fahrzeugteilversicherung handelt. Darü- berechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauf- ber hinaus gelten die Regelungen in Abschnitt I zur tragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder Rückstufung in der Fahrzeugvollversicherung. in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtig- c) Falschbetankung ten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Haben Sie (oder der berechtigte Fahrer) Ihren versicherten Pkw oder Ihr versichertes Wohnmobil A.2.2.2.4.2 Zu den mut- oder böswilligen Handlungen Dritter zählt mit falschem Kraftstoff betankt, ersetzen wir die auch ein Hacker-/Cyberangriff auf die Software des nachgewiesenen Kosten bis zu einer Höhe von Fahrzeugs. Programmier- oder Wartungsfehler des insgesamt 500 € (inkl. Mehrwertsteuer) für das Herstellers sind nicht versichert. Entfernen des falschen Kraftstoffes aus allen Transport auf einem Schiff (Havarieschäden) betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs. 16/56 A.2.2.2.5 Für Pkw-Verträge im Tarif Premium sowie für Kraft- Hierzu gehören auch eventuell anfallende Ent- räder, Wohnmobile sowie Wohnwagenanhänger sind sorgungskosten des falschen Kraftstoffes, der aus Schäden mitversichert, die bei einem Transport des Ihrem Fahrzeug bzw. den betroffenen Bauteilen versicherten Fahrzeugs/Anhängers auf einem Schiff entfernt werden muss. Weitere Folgeschäden, die dadurch entstehen, dass durch die Falschbetankung bedingt sind, sind K-6-2024-10  das Schiff oder die Fähre strandet, kollidiert, leck- vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. schlägt oder untergeht oder Als Falschbetankung gilt, wenn ein Fahrzeug  das Fahrzeug oder der Anhänger aufgrund schwe- mit Benzinmotor mit Dieselkraftstoff oder ein ren Unwetters und/oder des Seegangs über Bord Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt gespült wird oder wird. [Seite 17] Wir erstatten maximal 500 € (inkl. Mehrwertsteuer) A.2.2.3.5 Abzug neu für alt ab dem 4. Betriebsjahr des Antriebs- pro Schadenfall und Versicherungsjahr. Akkumulators Hinweis: Die Regelungen zur Selbstbeteiligung in Abweichend von A.2.5.4.3 c) nehmen wir in den ersten A.2.5.11 sowie zur Rückstufung in Abschnitt I finden drei vollen Betriebsjahren des Antriebs-Akkumulators keine Anwendung. keinen Abzug neu für alt vor, wenn der Antriebsakku bei d) Austausch von Schlüsseln/Schlössern bei Ver- einer Reparatur ausgetauscht werden muss. Danach lieren/Liegenlassen der Fahrzeugschlüssel nehmen wir folgende Abzüge vor: Haben Sie den/die Schlüssel Ihres versicherten  Ab Beginn des vierten Betriebsjahrs beträgt der Pkw oder Ihres versicherten Wohnmobils verloren Abzug neu für alt beim Antriebsakku 15 %. oder ist der Schlüssel nach dem Liegenlassen  Ab Beginn des fünften Betriebsjahrs und mit Beginn abhandengekommen, übernehmen wir die Hälfte jeden weiteren Betriebsjahrs beträgt der Abzug neu der nachgewiesenen Kosten für den Austausch für alt zusätzlich jeweils 10 % je Betriebsjahr. von Tür-/Lenkradschlössern und Schlüsseln Ein Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer oder der Kosten für die Umprogrammierung der Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Schließanlage des Fahrzeugs. Dies gilt nicht für ein Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs. Smartphone als Träger eines "digitalen" (virtuellen) Schlüssels. A.2.2.3.6 Kurzschluss-Folgeschäden bis 20.000 € Wir erstatten maximal 500 € (inkl. Mehrwertsteuer) Abweichend von A.2.2.1.6 sind bei einem Elektro-/ pro Schadenfall und Versicherungsjahr. Hybrid-Fahrzeug mit einem Antrieb über einen Akkumu- Hinweis: Die Regelungen zur Selbstbeteiligung in lator (Akku) nach einem Kurzschlussschaden an der A.2.5.11 sowie zur Rückstufung in Abschnitt I finden Verkabelung auch Folgeschäden an angrenzenden keine Anwendung. Aggregaten und der Elektrik bis zu 20.000 € ver- Hinweis: Der Austausch von Schlüsseln/Schlössern sichert. nach Einbruchdiebstahl/Raub ist unter A.2.2.1.9 Folgeschäden an Radio-/Audiosystemen, fest einge- geregelt. bauten Videosystemen, technischen Kommunika- tions-/Leitsystemen (z. B. fest eingebauten Navigations- A.2.2.3 Welche Ereignisse sind mit dem Zusatzbaustein geräten sowie GPS-Spurführungssystemen) sind bis "oecodrive" bei Elektro-/Hybrid-Fahrzeugen zusätzlich in zu deren versicherten Werten versichert, höchstens der Fahrzeugversicherung versichert? jedoch bis zu einem Betrag von insgesamt 20.000 €. Anwendungsbereich A.2.2.3.7 Tierbiss-Folgeschäden bis 20.000 € A.2.2.3.1 Im Rahmen der Fahrzeugteil- oder -vollversicherung Abweichend von A.2.2.1.7 sind bei einem Elektro-/ kann für Elektro-/Hybrid-Fahrzeuge der Zusatzbaustein Hybrid-Fahrzeug mit einem Antrieb über einen Akkumu- "oeco drive" gegen Beitragszuschlag abgeschlossen lator (Akku) Tierbiss-Folgeschäden bis zu 20.000 € werden. Ihrem Versicherungsschein können Sie ent- versichert. nehmen, ob Sie den Zusatzbaustein "oecodrive" mitver- A.2.2.3.8 Mitversicherung Ihrer Ladestation bis 3.000 € sichert haben. Die eigene, fest installierte Ladestation/Induktionslade- Für den Zusatzbaustein "oeco drive" gelten die Be- platte, mit der der Antriebsakku Ihres versicherten stimmungen der Fahrzeugversicherung, sofern in Fahrzeugs geladen wird, ist bis 3.000 € mitversichert. diesem Abschnitt nichts anderes vereinbart ist. Bis zu diesem Wert verzichten wir auf eine Kürzung der Versicherbare Fahrzeuge Entschädigungsleistung wegen Unterversicherung. A.2.2.3.2 Den Zusatzbaustein "oeco " können Sie im Rahmen drive der Fahrzeugversicherung für nachfolgend aufge- Soweit im Schadenfall ein Dritter zur Leistung verpflich- führte Fahrzeuge abschließen, die mit einem Elektro-/ tet ist oder eine Entschädigung aus anderen Versiche- Hybridantrieb ausgestattet sind: Pkw im Tarif Premium, rungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Krafträder, Quads, Wohnmobile, Lkw bis 3,5 t zulässi- Ansprüche auf uns über, wenn wir Ihnen die Entschädi- gem Gesamtgewicht (Werkverkehr) sowie landwirt- gung gezahlt haben. Wir treten jedoch in Vorleistung, schaftliche Zugmaschinen. wenn Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an uns wenden. Leistungserweiterungen mit dem Zusatzbaustein "oeco drive" bei Elektro-/Hybrid-Fahrzeugen A.2.2.3.9 Aufräumungs-/Entsorgungskosten bis 3.000 € wegen Bei Abschluss einer Fahrzeugteilversicherung haben Sie ergänzend Akkubeschädigung (bei Totalschaden, Zerstörung) zu A.2.2.1, bei Abschluss einer Fahrzeugvollversicherung ergänzend Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Aufräumungs- zu A.2.2.2 Versicherungsschutz bei folgenden Ereignissen: und/oder Entsorgungskosten bis zu 3.000 €, die bei A.2.2.3.3 In Erweiterung von A.2.2.1.3 sind bei Abschluss des einem Totalschaden oder einer Zerstörung in Verbindung Zusatzbausteins "oeco drive" auch Überspannungs- mit einer Beschädigung des Akkumulators eines Elek- schäden mitversichert, die durch mittelbare Einwirkung tro-/Hybrid-Fahrzeugs stehen. auf Ihr Elektro-/Hybrid-Fahrzeug oder seine mitver- Die Aufräumungs- und Entsorgungskosten wegen sicherten Teile verursacht sind. Akkubeschädigung (Totalschaden/Zerstörung) werden Beispiel: Ein Blitz schlägt ins Gebäude ein, während- nicht auf die Höchstentschädigung nach A.2.5.9 ange- dessen Ihr Elektro-/Hybrid-Fahrzeug über das Strom- rechnet. netz dieses Gebäudes geladen wird. A.2.2.3.10 Fahrzeugabstellungskosten A.2.2.3.4 "Allrisk-Deckung" für den Antriebs-Akkumulator Wir übernehmen bis zu einem Betrag von 3.000 € Ein Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeug- Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb abstellung, sofern folgende Voraussetzungen vorlie- Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs. gen:  Die Fahrzeugabstellung ist notwendig oder vom Der Antriebs-Akkumulator ist über die in der Fahrzeug- Hersteller vorgeschrieben, um ein Entzünden an- teil- oder Fahrzeugvollversicherung genannten Scha- derer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern denereignisse hinaus gegen Beschädigung, Zer- und störung oder Verlust durch alle Ereignisse versichert, denen der Antriebs-Akkumulator ausgesetzt ist. Dazu  die vom Hersteller, von Behörden oder (Brand- zählt auch das Laden des Antriebs-Akkumulators. schutz)Einrichtungen vorgeschriebenen Mindest- abstände werden bei der Fahrzeugabstellung ein- Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, gehalten.  die bei einem Fahrzeug, für das eine Fahrzeugteil- A.2.2.3.11 Lagerung des Fahrzeugs im Wassercontainer versicherung vereinbart wurde, zu den Schaden- ereignissen der Fahrzeugvollversicherung ge- Wir übernehmen bis zu einem Betrag von 20.000 € hören, die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer, sofern fol-  die auf einen der in A.2.9 beschriebenen Leistungs- gende Voraussetzung vorliegt: 17/56 ausschlüsse zurückzuführen sind,  die durch eine allmähliche Einwirkung oder durch Die Fahrzeuglagerung im Wassercontainer ist notwen- den gewöhnlichen Alterungsprozess entstehen dig, um ein Entzünden oder das erneute Entzünden (z. B. Abnutzung oder Leistungsminderung durch des Fahrzeugs zu verhindern. Zeit), A.2.2.3.12 Zustandsdiagnostik (Antriebs-Akkumulator) K-6-2024-10  die auf einen Konstruktions- oder Materialfehler des Wird der Antriebs-Akkumulator durch ein versichertes Herstellers zurückzuführen sind, Ereignis der Fahrzeugversicherung beschädigt, über-  die durch chemische Reaktionen (z. B. Oxidation, nehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Säure oder Lauge) entstanden sind, die erforderliche Zustandsdiagnostik des Antriebs-  Verwindungsschäden. Akkumulators unter folgenden Voraussetzungen: [Seite 18]  Kein Dritter ist Ihnen gegenüber zu einer Über- wenn innerhalb von 6 Monaten nach der nahme von Kosten einer Zustandsdiagnose (z. B. Erstzulassung ein Totalschaden oder eine Restkapazitätsprüfung) verpflichtet; Totalentwendung eingetreten ist.  sofern wir die Beauftragung vorgenommen haben Voraussetzung ist bei vorstehenden Fahrzeugarten, und dieser zugestimmt haben, übernehmen wir dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadener- auch im Zusammenhang mit der Zustandsdiagnos- eignisses im Eigentum dessen befindet, der es als tik anfallende Abschlepp-/Transportkosten zur Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller nächsten Akkumulatoren-Teststation. unmittelbar erworben hat. Darüber hinaus muss der Wir erstatten maximal 1.500 € pro Schadenfall. von uns beauftragte Gutachter feststellen, dass die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 % Hinweis: Für die in A.2.2.3.3 bis A.2.2.3.12 genannten des Neupreises erreichen oder übersteigen. Leistungen kommt die Regelung in A.2.5.11.1 zur An- wendung. Ist eine Selbstbeteiligung für die Fahrzeugteil- Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird von oder Fahrzeugvollversicherung vereinbart, wird diese der Neupreisentschädigung abgezogen. einmalig von der Entschädigungsleistung abgezogen. Die Neupreisentschädigung gilt nicht für bei uns Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich danach, ob fahrzeugvollversicherte, geleaste Pkw im Tarif es sich um ein versichertes Ereignis der Fahrzeugvoll- Premium. Hierfür gelten die Regelungen zur GAP- oder Fahrzeugteilversicherung handelt. Darüber hinaus Deckung gemäß A.2.5.2.1 und A.2.5.2.4 bis gelten die Regelungen in Abschnitt I zur Rückstufung in A.2.5.2.9. der Fahrzeugvollversicherung. Hinweis: Spezielle Regelungen zu besonderen Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehörteilen (z. B. A.2.3 Wer ist versichert? Navigationsgeräten (Pkw im Tarif Premium, übrige Der Schutz der Fahrzeugversicherung gilt für Sie. Wenn der Vertrag Fahrzeuge)) sind in A.2.5.1.4 enthalten. auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des b) Den gezahlten und nachgewiesenen Kaufpreis Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, bezieht sich der Schutz gemäß A.2.5.9 in Verbindung mit A.2.5.1.10 zahlen der Fahrzeugversicherung auch auf diese Person. wir bei nachfolgenden Fahrzeugarten, A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?  bei Pkw in der Fahrzeugvollversicherung Sie haben in der Fahrzeugversicherung Versicherungsschutz in den – wenn der Tarif Premium vereinbart wurde geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen und Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union ge- – das Fahrzeug als Gebrauchtwagen erwor- hören. ben wurde, der zum Kaufzeitpunkt nicht A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? älter als neun Jahre war und Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschädigung, Zer- – innerhalb von 36 Monaten nach dem Er- störung, Totalschaden oder Entwendung des Fahrzeugs. Sie gelten werb ein Totalschaden oder eine Totalent- entsprechend auch für mitversicherte Teile, soweit nichts anderes wendung eingetreten ist. geregelt ist.  bei Krafträdern in der Fahrzeugvoll- und -teil- Wenn Sie einen Tarif mit Partnerwerkstatt (siehe A.2.5.5) verein- versicherung bart haben, gelten hierfür die Bestimmungen der Fahrzeugversiche- – wenn das Kraftrad als Gebrauchtfahrzeug rung, sofern in A.2.5.5.2 bis A.2.5.5.7 nichts anderes vereinbart ist. erworben wurde, das zum Kaufzeitpunkt nicht älter als vier Jahre war und Wenn für Ihren Vertrag die GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.1 gilt oder Sie die GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.2 vereinbart haben, gelten – innerhalb von 24 Monaten nach dem Er- hierfür die Bestimmungen der Fahrzeugversicherung, sofern in A.2.5.2 werb ein Totalschaden oder eine Totalent- nichts anderes vereinbart ist. wendung eingetreten ist.  bei Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Ent- in der Fahrzeugvollversicherung wendung? – wenn das Wohnmobil oder der Wohnwa- Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert genanhänger als Gebrauchtfahrzeug er- A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Entwendung des worben wurde, das zum Kaufzeitpunkt Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert am nicht älter als vier Jahre war und Tag des Schadenereignisses unter Abzug eines vor- – innerhalb von 24 Monaten nach dem Er- handenen Restwerts des Fahrzeugs, soweit nachfolgend werb ein Totalschaden oder eine Totalent- nichts anderes bestimmt ist. wendung eingetreten ist.  bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen in der Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Fahrzeugvollversicherung Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.4.1. – wenn die landwirtschaftliche Zugmaschine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden und Ent- als Gebrauchtfahrzeug erworben wurde, wendung für Pkw, Krafträder, Wohnmobile, Wohnwagenanhänger, das zum Kaufzeitpunkt nicht älter als vier Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (Werkverkehr), landwirt- Jahre war und schaftliche Zugmaschinen – innerhalb von 12 Monaten nach dem Er- A.2.5.1.2 Anstelle des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs werb ein Totalschaden oder eine Totalent- zahlen wir bei nachfolgenden Fahrzeugarten den Neu- wendung eingetreten ist. preis oder Kaufpreis, wenn folgende Voraussetzungen Von der Kaufpreisentschädigung wird ein vorhan- vorliegen: dener Restwert des Fahrzeugs abgezogen. a) Den Neupreis des Fahrzeugs gemäß A.2.5.9 in Die Kaufpreisentschädigung gilt nicht für bei uns Verbindung mit A.2.5.1.9 zahlen wir, fahrzeugvollversicherte, geleaste Pkw im Tarif  bei Pkw im Tarif Premium Premium. Hierfür gelten die Regelungen zur wenn innerhalb von 36 Monaten nach der GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.1 und A.2.5.2.4 bis Erstzulassung ein Totalschaden oder eine A.2.5.2.9. Totalentwendung eingetreten ist, A.2.5.1.3 Wir zahlen bei den jeweils genannten Fahrzeugarten  bei Pkw im Tarif Classic die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende wenn innerhalb von 6 Monaten nach der Erst- Neupreisentschädigung (A.2.5.1.2 a)) oder Kaufpreis- zulassung ein Totalschaden oder eine Total- entschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen (A.2.5.1.2 b)) entwendung eingetreten ist, nur, wenn sichergestellt ist, dass die Entschädigung  bei Krafträdern innerhalb eines Jahres nach ihrer Feststellung für die wenn innerhalb von 24 Monaten nach der Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines ande- Erstzulassung ein Totalschaden oder eine ren Fahrzeugs verwendet wird. Totalentwendung eingetreten ist, Ein entsprechender Nachweis muss erbracht werden.  bei Wohnmobilen und Wohnwagenanhän- Neupreisentschädigung bei Fahrzeugteilen wie Navigationsgeräten gern (Pkw im Tarif Premium, übrige Fahrzeuge) 18/56 wenn innerhalb von 24 Monaten nach der A.2.5.1.4 Bei Radio- und sonstigen Audiosystemen, fest einge- Erstzulassung ein Totalschaden oder eine bauten Videosystemen und technischen Kommunika- Totalentwendung eingetreten ist, tions- und Leitsystemen (z. B. fest eingebaute Naviga-  bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen tionssysteme) zahlen wir bei Zerstörung, Totalschaden K-6-2024-10 wenn innerhalb von 12 Monaten nach der oder Entwendung bei allen Pkw im Tarif Premium Erstzulassung ein Totalschaden oder eine sowie bei allen übrigen Fahrzeugen außer Pkw im Tarif Totalentwendung eingetreten ist, Classic bis zum Schluss des dritten, auf die Erstzulas-  bei Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sung folgenden Kalenderjahres den Neupreis. Bei Be- im Werkverkehr schädigung von Fahrzeugteilen nach Satz 1 gilt die [Seite 19] gleiche Regelung, sofern die Wiederherstellungs- A.2.5.2.7 Die Leistung aus der GAP-Deckung gilt für Leasing- kosten 80 % des Neupreises erreichen oder überstei- verträge auf der Grundlage marktüblicher Zinsen und gen. Laufzeiten. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei Bei Pkw im Tarif Classic erstatten wir den Wiederbe- nachgewiesen werden muss, dass der Kredit aus- schaffungswert. schließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufge- nommen wurde. Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls A.2.5.2.8 Der Leasingantrag/-vertrag (inkl. der Vertragsbe- A.2.5.1.5 entfällt stimmungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen Was versteht man unter Wiederbeschaffungswert, Restwert,Total- des Leasingvertrages) oder Kreditvertrag, die Abrech- schaden, Neupreis und Kaufpreis? nung des Leasingvertrages/Finanzierungsvertrages A.2.5.1.6 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den bzw. die Berechnung des Leasing-/Finanzierungsrest- Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs am Tag des betrages durch den Leasinggeber bzw. das Kreditinsti- Schadenereignisses bezahlen müssen. tut oder ggf. die Endabrechnung einer gegnerischen Haftpflichtversicherung sind uns auf Verlangen vorzu- A.2.5.1.7 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im legen. beschädigten oder zerstörten Zustand. Verpflichtung Dritter (Subsidiarität) A.2.5.1.8 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wieder- A.2.5.2.9 Bei geleasten Fahrzeugen leisten wir im Rahmen der beschaffungswert übersteigen. GAP-Deckung nicht, wenn A.2.5.1.9 Neupreis ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines a) im Schadenfall ein Dritter Ihnen oder dem Leasing- neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten geber gegenüber aufgrund eines weiteren Ver- Fahrzeugs aufwenden müssen. Wird der Typ des ver- trages zur Leistung verpflichtet ist oder sicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt gilt der Preis b) in dem Leasingvertrag eine Regelung enthalten ist, für ein vergleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist wonach der Leasinggeber auf den über den Wie- jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Herstel- derbeschaffungswert hinausgehenden Leasing- lers am Tag des Schadenereignisses abzüglich erziel- restbetrag grundsätzlich oder im Fall des Bestehens barer orts- und marktüblicher Nachlässe. von entsprechendem Versicherungsschutz ver- A.2.5.1.10 Kaufpreis ist der Betrag, der von Ihnen gemäß Ihrer zichtet. kaufvertraglichen, schriftlichen Vereinbarung an den Abweichend von den Regelungen unter a) oder b) Verkäufer des Gebrauchtfahrzeugs gezahlt wurde. treten wir jedoch in Vorleistung, wenn Sie sich nach Entsprechende Nachweise sind uns auf Verlangen einem Schadenereignis zuerst an uns und nicht an vorzulegen. den Dritten wenden. A.2.5.2 GAP-Deckung für fremdfinanzierte Fahrzeuge A.2.5.3 entfällt Versicherte, versicherbare Fahrzeuge A.2.5.4 Was zahlen wir bei Beschädigung? A.2.5.2.1 Für geleaste oder über ein Kreditinstitut finanzierte Reparatur Pkw ist in der Fahrzeugvollversicherung des Tarifs A.2.5.4.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Premium die GAP-Deckung mitversichert. Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Ober- Die Regelungen zur Neupreis- oder Kaufpreisent- grenzen: schädigung (A.2.5.1.2 a), A.2.5.1.2 b) und A.2.5.1.3) a) Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht kommen bei geleasten, fahrzeugvollversicherten repariert wird, gilt: Pkw im Tarif Premium nicht zur Anwendung. Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis A.2.5.2.2 Für geleaste oder über ein Kreditinstitut finanzierte zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach Wohnmobile, Lkw, Zugmaschinen, landwirtschaftliche A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung Zugmaschinen, Anhänger kann die GAP-Deckung in nachweisen. Fehlt dieser Reparatur-Nachweis, der Fahrzeugvollversicherung gegen Beitragszu- zahlen wir entsprechend Buchstaben b) und c). schlag abgeschlossen werden. b) Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder Ihrem Versicherungsschein können Sie in diesem Fall nicht fachgerecht repariert wird, gilt: entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitversichert Wir zahlen die erforderlichen Kosten der Repara- haben. tur bis maximal zur Höhe des um den Restwert A.2.5.2.3 Die GAP-Deckung gilt nicht für Elektro-Fahrzeuge, bei verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe denen ausschließlich der Antriebs-Akkumulator ge- A.2.5.1.6 und A.2.5.1.7). least oder gemietet ist. Die GAP-Deckung gilt nicht für c) Sofern keine Rechnung vorgelegt wird, legen wir Pkw im Tarif Classic. mittlere ortsübliche Stundenverrechnungssätze Was ist über die GAP-Deckung versichert? den erforderlichen Kosten zugrunde. A.2.5.2.4 Wir ersetzen Ihnen bei Totalschaden oder Entwen- Hinweis: Beachten Sie auch die Regelungen zur Neu- dung Ihres geleasten oder über ein Kreditinstitut finan- preisentschädigung in A.2.5.1.2 a), Kaufpreisentschä- zierten Fahrzeugs während der Laufzeit des Leasing-/ digung in A.2.5.1.2 b) und/oder zur Partnerwerkstatt in Kreditvertrages den offenstehenden Leasing-/Finan- A.2.5.5.4 bis A.2.5.5.5. zierungs-Restbetrag – sofern im Leasing-/Kreditvertrag Abschleppen im Einzelnen vereinbart – abzüglich der erbrachten A.2.5.4.2 Bei einem nicht fahrfähigen oder nicht verkehrssiche- oder noch zu erbringenden Entschädigungsleistung, ren Fahrzeug ersetzen wir die Kosten für das Ab- eines vorhandenen Restwertes, der Rest- und Altteile schleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen, sowie einer vereinbarten Selbstbeteiligung. für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf Die Ersatzleistung ist begrenzt auf den Neupreis gemäß einschließlich unserer Leistungen wegen der Be- A.2.5.9 in Verbindung mit A.2.5.1.9. schädigung des Fahrzeugs nach A.2.5.4.1 die Ober- Nachforderungen des Leasing-/Kreditgebers gegen- grenze nach A.2.5.4.1 a) oder b) nicht überschritten über Ihnen als Leasing-/Kreditnehmer wegen der werden. Überschreitung einer vereinbarten Kilometerleistung Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber oder wegen der Verletzung sonstiger Vereinbarungen verpflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen. Wenn des Leasing-/Kreditvertrages sind von unserer Er- Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zu- satzleistung ausgeschlossen. Ebenfalls von unserer erst an uns wenden, sind wir Ihnen gegenüber zur Ersatzleistung ausgeschlossen sind Kosten für Rest- Vorleistung verpflichtet. schuld(RS)- und/oder Arbeitslosigkeitsversicherun- Hinweis: Beachten Sie auch die Regelung zur Partner- gen und/oder vergleichbare Zusatzleistungen Ihres werkstatt in A.2.5.5.3. Leasing-/Finanzierungsvertrages. Abzug neu für alt A.2.5.2.5 Der Leasingrestbetrag ist die Summe aus ausstehen- den abgezinsten Leasingraten, anteiliger Restrate, ab- A.2.5.4.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise 19/56 gezinstem Leasingrestwert und noch nicht verbrauchter Leasingvorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden vor neu lackiert, berücksichtigen wir das Alter und die Ab- Eintritt des Schadenfalles fällig gewesene, nicht bezahl- nutzung der alten Teile oder der Lackierung nach fol- te Raten sowie Verzugszinsen. genden Regelungen: a) Pkw K-6-2024-10 A.2.5.2.6 Der Finanzierungs-Restbetrag ist der Betrag, der bei vorzeitiger, schadenbedingter Beendigung/Kündigung  Im Tarif Premium nehmen wir keine Abzüge neu des Kreditvertrages an die kreditfinanzierende Bank für alt vor. zu zahlen ist. Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt Ausgenommen hiervon ist ein Antriebs-Akku- des Schadenfalles fällig gewesene, nicht bezahlte mulator. Beim Antriebs-Akku gilt die Regelung Raten sowie Verzugszinsen. unter Buchstabe c). [Seite 20]  Im Tarif Classic nehmen wir keine Abzüge neu ten Werkstatt zu Ihrem ständigen Wohnsitz überneh- für alt vor, wenn der Pkw in einer unserer Part- men wir nur, wenn die Entfernung zwischen Werkstatt nerwerkstätten vollständig und fachgerecht und Wohnsitz mehr als 15 km beträgt. repariert wird. Hinweis: Soweit im Versicherungsschein der – gegen Bei einem Pkw im Tarif Classic, der nicht, nicht Mehrbeitrag abschließbare – Zusatzbaustein "Ersatz- vollständig, nicht fachgerecht oder nicht in wagen sowie Hol- und Bringservice" ausgewiesen ist, einer von uns ausgewählten Partnerwerkstatt gilt abweichend von A.2.5.5.3 Sätze 2 und 3 die Rege- repariert wird, werden Abzüge neu für alt in lung in A.2.5.5.7. Anrechnung gebracht. Hierbei werden die Re- A.2.5.5.4 Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt gelungen in A.2.5.5.4 oder A.2.5.5.5 berück- mit uns auf oder lassen Sie uns die Werkstatt nicht sichtigt. Die Abzüge neu für alt sind auf die auswählen, sondern lassen den Pkw in einer anderen, Bereifung beschränkt, wenn das Schadener- von uns nicht bestimmten Werkstatt reparieren, über- eignis bis zum Schluss des vierten, auf die nehmen wir 85 % der nach A.2.5.4.1 bis A.2.5.4.3, Erstzulassung folgenden Kalenderjahres eintritt. A.2.5.6 bis A.2.5.11 berechneten Leistung. Bei einem Fahrzeug, das mit einem Hybrid- A.2.5.5.5 Wird der Pkw auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, er- Antrieb ausgestattet ist, richtet sich der Abzug setzen wir die nach A.2.5.4.1, A.2.5.4.3, A.2.5.6 bis neu für alt beim Antriebs-Akkumulator nach der A.2.5.11 berechnete Leistung (ohne Mehrwertsteuer) Regelung unter Buchstabe c). so, wie sie bei einer durch uns veranlassten Reparatur b) Alle übrigen Fahrzeugarten außer Pkw: des Fahrzeugs durch die Ihrem ständigen Wohnsitz Wir nehmen keine Abzüge neu für alt vor, wenn nächstgelegene Werkstatt aus unserem Werkstatt- das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repa- netz entstanden wäre. A.2.5.5.2 bis A.2.5.5.4 gelten riert wird und Sie uns dies durch eine Rechnung nicht. nachweisen. A.2.5.5.6 Die Bestimmungen für die Partnerwerkstatt gelten nur Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder für Schadenfälle in Deutschland, bei denen das Fahr- nicht fachgerecht repariert wird, gilt: zeug oder mitversicherte Teile beschädigt werden oder Der Abzug neu für alt ist auf die Bereifung, die mitversicherte Teile zerstört werden oder abhanden- Batterie, die Lackierung beschränkt, wenn das kommen. Schadenereignis bis zum Schluss des dritten A.2.5.5.7 Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie Hol- und Bring- Kalenderjahres eintritt, das auf die Erstzulassung service" folgt. a) Bei Pkw-Verträgen im Tarif Premium mit dem Zu- Die Entschädigungsleistung beim Antriebs-Akku satz "Partner" ("Premium Partner") oder Classic richtet sich nach Buchstabe c). kann der Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie c) Elektro-/Hybrid-Fahrzeuge: Hol- und Bringservice" gegen Mehrbeitrag abge- Für jedes volle Betriebsjahr des Antriebs-Akku- schlossen werden. mulators nehmen wir einen Abzug neu für alt in Ihrem Versicherungsschein können Sie entneh- Höhe von 10 % vor. men, ob Sie diesen Zusatzbaustein mitversichert Ein Antriebs-Akkumulator ist ein wiederauflad- haben. barer Speicher für elektrische Energie und dient b) Ergänzend zu der Regelung unter A.2.5.5.3 trans- zum Antrieb Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs. portieren wir bei Vereinbarung dieses Zusatz- Hinweis: Bei Elektro-/Hybridfahrzeugen bitte die bausteines den versicherten, noch fahrfähigen und Regelungen in A.2.2.3.5 zum Abzug neu für alt verkehrssicheren Pkw auf unsere Kosten von Ihrem beim Antriebs-Akkumulator beachten, sofern Sie ständigen Wohnsitz oder dem Schadenort in die den Zusatzbaustein "oecodrive" vereinbart haben. von uns ausgewählte Werkstatt, auch wenn die Ersatz von Betriebs- und Hilfsstoffen bei Pkw Entfernung zwischen Wohnsitz/Schadenort und A.2.5.4.4 Bei Pkw erstatten wir auch die Kosten für den repara- Werkstatt nur bis zu 15 km beträgt. Gleiches gilt turbedingt notwendigen Ersatz von Betriebsstoffen für den Transport des Pkw nach der Reparatur von wie Bremsflüssigkeit, Fetten, Kühl-/Frostschutz-/Reini- der von uns ausgewählten Werkstatt zu Ihrem gungsmitteln, Motor-/Getriebe-/Hydraulikölen. Dies gilt ständigen Wohnsitz. nicht für Treibstoff oder im Antriebs-Akkumulator ge- c) Unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug noch fahr- speicherte Energie. fähig und verkehrssicher war, stellen wir Ihnen A.2.5.5 Was leisten wir bei Vereinbarung der Partnerwerkstatt auf Ihren Wunsch hin für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeugs in der von uns ausgewählten Werk- für Pkw-Verträge statt – für maximal 5 Tage – einen Ersatzwagen A.2.5.5.1 Bei Pkw-Verträgen im Tarif Classic ist die Partnerwerk- der untersten Fahrzeugkategorie (Klasse A, Klein- statt bereits enthalten. Bei Pkw-Verträgen im Tarif wagen) zur Verfügung. Kosten für Treibstoff über- Premium können Sie Ihrem Versicherungsschein ent- nehmen wir nicht. nehmen, ob Sie die Partnerwerkstatt zusätzlich ver- d) Die Regelungen unter b) und c) gelten nicht bei einbart haben. Im Versicherungsschein trägt dieser reinen Glasbruchschäden. Premium-Tarif den Zusatz "Partner" ("Premium Part- ner"). A.2.5.6 Sachverständigenkosten Hinweis: Bei Elektro-Pkw mit einem Antriebs-Akku- Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir mulator können Sie die Tarife Classic und Premium dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. Partner nicht vereinbaren. A.2.5.7 Mehrwertsteuer Wenn Sie die Partnerwerkstatt vereinbart haben, gelten Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei hierfür die Bestimmungen der Fahrzeugversicherung, der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen sofern in diesem Abschnitt (A.2.5.5.2 bis A.2.5.5.7) ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerab- nichts anderes vereinbart ist. zugsberechtigung besteht. A.2.5.5.2 Sie informieren uns im Reparaturfall und wir wählen die Werkstatt aus unserem Werkstattnetz aus, in der Ihr A.2.5.8 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung Pkw repariert wird. Wiederauffinden des Fahrzeugs Allein wir erteilen den Reparaturauftrag und tragen A.2.5.8.1 Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats die Kosten der Fahrzeugreparatur. Hierbei wird eine nach Eingang der in Textform abgegebenen Schaden- vereinbarte Selbstbeteiligung nach A.2.5.11 berück- anzeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme sichtigt. Diese Selbstbeteiligung ist von Ihnen nach er- des Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie folgter Reparatur an die Werkstatt zu zahlen. das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv Wir geben auf die Reparaturen, die in der von uns zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen ausgewählten Werkstatt durchgeführt werden, eine können. 20/56 6-Jahres-Garantie. A.2.5.8.2 Wir zahlen die Kosten für die Rückholung des Fahr- A.2.5.5.3 Einen nicht fahrfähigen oder nicht verkehrssicheren zeugs, wenn es in einer Entfernung von mehr als 50 km Pkw lassen wir auf unsere Kosten vom Schadenort in (Luftlinie) aufgefunden wird. Ersetzt werden die die von uns ausgewählte Werkstatt transportieren. Ei- Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für nen fahrfähigen und verkehrssicheren Pkw lassen wir Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von K-6-2024-10 nur dann auf unsere Kosten von Ihrem ständigen 1.200 Bahnkilometern. Bei größerer Entfernung er- Wohnsitz in die von uns ausgewählte Werkstatt trans- statten wir die Kosten bis zur Höhe der Kosten eines portieren, wenn die Entfernung zwischen Wohnsitz und Linienflugs (economy class, Hin-/Rückflug). Maßgeb- Werkstatt mehr als 15 km beträgt. Den Transport des lich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen Pkw nach der Reparatur von der von uns ausgewähl- Standort des Fahrzeugs zum Fundort. [Seite 21] A.2.5.8.3 Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer Rest- und Altteile Pflichtverletzung (z. B. nach D.1.1, E.1.1 oder E.1.3 A.2.5.10.2 Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug oder wegen grober Fahrlässigkeit nach A.2.9.1 Satz 3) verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungs- gekürzt und wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, wert/Restwert auf die Entschädigung angerechnet. gilt: Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Veräußerungs- erlös nach Abzug der erforderlichen Kosten zu, die A.2.5.11 Selbstbeteiligung im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwer- Allgemein tung entstanden sind. Der Anteil errechnet sich ent- A.2.5.11.1 Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei sprechend der Quote, um die wir Ihre Entschädigung jedem Schadenereignis von der Entschädigung ab- gekürzt haben. gezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie ent- Eigentumsübergang nach Entwendung nehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbe- teiligung vereinbart haben. A.2.5.8.4 Müssen Sie das Fahrzeug nicht zurücknehmen, weil die Monatsfrist bereits abgelaufen ist, werden wir dessen Glasreparatur Eigentümer. A.2.5.11.2 Abweichend von A.2.5.11.1 verzichten wir im Falle der Wir werden jedoch nicht Eigentümer, wenn nicht Sie, fachgerechten Reparatur eines Glasbruchschadens sondern ein Anderer der Eigentümer des Fahrzeugs (kein Austausch) gemäß A.2.2.1.5 auf den Abzug einer ist (z. B. der Leasinggeber) und dieser das Eigentum vereinbarten Selbstbeteiligung. nicht auf uns übertragen möchte. Voraussetzung für den Verzicht auf die Selbstbe- teiligung ist in allen Tarifen, dass der Bruchschaden Werden wir nicht Eigentümer, rechnen wir den erziel- an der Verglasung durch ein von uns beauftragtes baren Veräußerungserlös des wiederaufgefundenen Unternehmen ohne Austausch fachgerecht repariert Fahrzeugs auf unsere Entschädigung an. In diesem wird. Fall ist der erzielbare Veräußerungserlös an uns zu- rückzuzahlen, wenn wir bereits eine Entschädigung Die Regelungen in A.2.5.5.2 und A.2.5.5.4 bei Verein- geleistet haben. barung der Partnerwerkstatt für Pkw-Verträge bleiben auch bei Glasreparaturen unverändert gültig. A.2.5.9 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? Allgemein A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe A.2.5.9.1 Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.9. Sofern das A.2.6.1 Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe ein- Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug erworben wurde, das schließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungs- zum Kaufzeitpunkt nicht älter als neun Jahre (Pkw) oder werts oder über den Umfang der erforderlichen Re- vier Jahre (Kraftrad, Wohnmobil, Wohnwagenanhänger, paraturarbeiten kann auf Ihren Wunsch vor Klage- landwirtschaftliche Zugmaschine) war, ist unsere erhebung ein Sachverständigenausschuss entschei- Höchstentschädigung beschränkt auf den Kaufpreis den. des Fahrzeugs nach A.2.5.1.10. A.2.6.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Hinweis: Bei Pkw im Tarif Premium und Wohnmobilen Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir in- bitte die Regelungen in A.2.2.2.7 b) zu den Über- nerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung keinen führungs-/Zulassungskosten beachten, sofern Sie Sachverständigen benennen, wird dieser von dem je- den Zusatzbaustein "VollkaskoPlus" vereinbart haben. weils Anderen bestimmt. Bei Elektro-/Hybridfahrzeugen bitte die Regelung in A.2.6.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein A.2.2.3.9 (Aufräumungs-/Entsorgungskosten wegen weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Akkubeschädigung) beachten, sofern Sie den Zusatz- Er soll vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss baustein "oecodrive" vereinbart haben. Bei Krafträdern gewählt werden. Einigt sich der Ausschuss nicht über und Leichtkrafträdern bitte die Regelung in A.2.1.1 d) die Person des Obmanns, wird er durch das zuständige zur Schutzbekleidung beachten. Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen den jeweils von den beiden Sachver- Bei Fahrzeugen mit Beitragsberechnung nach Gesamtneuwert in ständigen geschätzten Beträgen liegen. der Fahrzeugversicherung A.2.6.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im A.2.5.9.2 Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.9. und/oder von Ihnen zu tragen. Liegt der versicherte Gesamtneuwert unter dem tatsäch- Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den lichen Gesamtneuwert des Fahrzeugs nach A.2.1.3 Rechtsweg zu beschreiten. Absatz 2, leisten wir nur eine Entschädigung, die in dem entsprechenden Verhältnis zueinander gekürzt A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung wird. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Hinweis: Bei Trikes und Quads bitte die Regelung in Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese A.2.1.1 d) zur Schutzbekleidung beachten. Bei der spätestens innerhalb von zwei Wochen. Betrachtung von versichertem zu tatsächlichem Ge- A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die samtneuwert des Fahrzeugs wird die Schutzbekleidung Entschädigung verlangen, wenn nicht berücksichtigt.  wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und A.2.5.10 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile  sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb Was wir nicht ersetzen eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.5.10.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht er- A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzu- setzt werden Fahrzeugabstellungskosten, Kosten für warten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen die Lagerung im Wassercontainer, Kosten für die Zu- wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines standsdiagnostik (z. B. Restkapazitätsprüfung). Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. Folgeschäden wie der Verlust von Treibstoff, im Antriebs- Akkumulator gespeicherte Energie und Betriebsmitteln A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, (z. B. Öl, Kühlflüssigkeit) werden nicht ersetzt; bei Pkw wenn Sie nicht selbst gefahren sind? gilt dies jedoch nur für den Verlust von Treibstoffen oder Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und im Antriebs-Akkumulator gespeicherte Energie (siehe kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person hierzu auch A.2.5.4.4). unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbei- Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Wert- führung des Schadens nicht zurück. minderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Mietfahrzeugs. Schwere des Verschuldens entspricht. Hierbei gilt A.2.9.1 entspre- 21/56 Hinweis: Bei Pkw im Tarif Premium und Wohnmobilen chend. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häus- bitte die Regelungen in A.2.2.2.7 b) zu den Über- licher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob führungs-/Zulassungskosten beachten, sofern Sie fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. den Zusatzbaustein "VollkaskoPlus" vereinbart haben. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, K-6-2024-10 Bei Elektro-/Hybrid-Fahrzeugen bitte die Regelun- unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern. gen in A.2.2.3.10 bis A.2.2.3.12 zu den Fahrzeugab- Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der stellungskosten, Lagerung im Wassercontainer und Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Kosten für Zustandsdiagnostik beachten, sofern Sie Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbei- den Zusatzbaustein "oecodrive" vereinbart haben. führt. [Seite 22] A.2.9 Was ist nicht versichert?  Pkw, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit  Wohnmobile bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, bis 3,20 m Höhe A.2.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie und bis 10 m Länge (einschließlich Ladung sowie An-/Aufbau- vorsätzlich herbeiführen. ten),  Lkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber darauf, unsere Leistung Versichert sind: in einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden  das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug, Verhältnis zu kürzen. Dieser Verzicht gilt nicht  mitgeführtes Gepäck,  bei grob fahrlässiger Ermöglichung der Entwen-  ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck-, Boots- oder Motorrad- dung des Fahrzeugs oder seiner Teile oder anhänger (Transport von Booten oder Motorrädern zu privaten  bei Herbeiführung des Versicherungsfalles infolge Zwecken) mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als Genusses alkoholischer Getränke oder anderer 100 cm Abstand gelten als eine Achse), bei Lkw bis 3,5 t zu- berauschender Mittel. lässigem Gesamtgewicht ein mitgeführter Anhänger bis 3,5 t Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten zulässigem Gesamtgewicht, A.2.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem  Ladung, die von dem Fahrzeug/Anhänger mitgeführt wird. Gebrauch des Fahrzeugs bei Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die MobilPlusversicherung abgeschlossen haben.  behördlich genehmigten Motorsportveranstaltun- gen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich A.4.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Rennen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, Versicherungsschutz in Europa und in der EU Tests und Demonstrationen, A.4.4.1 Sie haben mit der MobilPlusversicherung Versiche- (Rennen = Fahrtveranstaltungen, bei denen es rungsschutz in den geographischen Grenzen Europas auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an- sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Gel- kommt), tungsbereich der Europäischen Union gehören.  nicht genehmigten Motorsportveranstaltungen Internationale Versicherungskarte oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Rennen, A.4.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, Tests (ehemalige "Grüne Karte") ausgehändigt, gilt: Ihr Ver- und Demonstrationen, sicherungsschutz in der MobilPlusversicherung er-  Veranstaltungen mit "motorsportlichem Charakter" streckt sich auch auf die dort genannten nichteuropä- (z. B. Drift- oder Sportfahrertrainings) sowie ischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht  jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen, durchgestrichen sind. nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewidme- A.4.5 Hilfe bei Panne oder Unfall ten Motorsportrennstrecken (z. B. Nürburgring, Als Panne gilt jeder Brems-, Betriebs- und Bruchschaden. Zusätz- Hockenheimring, Salzburgring), Rundkursen oder Rundstrecken mit ähnlichem Charakter. lich gilt bei Elektrofahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Antriebs-Akkumulators als Panne. Ein Antriebs-Akku- Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden aus mulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dem Gebrauch des Fahrzeugs bei dient zum Antrieb Ihres Elektrofahrzeugs.  Fahrsicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien Unfall ist jedes unmittelbar von außen, plötzlich mit mechanischer (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) und Gewalt einwirkende Ereignis.  touristischen Ausfahrten Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall (Gleichmäßigkeits-, Geschicklichkeits- oder Orien- die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir nachfolgen- tierungsfahrten, bei denen jeweils keine "Fahrerli- de Leistungen. Handelt es sich bei einem Elektrofahrzeug um eine zenz", z. B. vom Deutschen Motor Sport Bund e. V., Panne aufgrund des entladenen Antriebsakkus, gelten die Leistungen vorausgesetzt wird und bei denen eine Wertung in A.4.5.1 bis A.4.5.3. der höchsten Geschwindigkeit kein entscheidender Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Faktor ist.) A.4.5.1 Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereit- Reifenschäden schaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahr- A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte zeug. oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifen- Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten schäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereig- einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführ- nis gleichzeitig andere unter den Schutz der Fahr- ten und verwendeten Kleinteile zeugversicherung fallende Schäden am Fahrzeug ver- ursacht wurden. a) unbegrenzt, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Staatsgewalt wenn Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall nach Eintritt des Schadenereignisses A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die sofort telefonisch unserer Notrufnummer melden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder und ausschließlich uns mit der Organisation der Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittel- Leistung beauftragen; bar verursacht werden. b) bis zu folgenden Höchstbeträgen, wenn Sie die Hinweis: Der Ausschluss "Erdbeben" gilt nicht für die in Pannenhilfe an der Schadenstelle selbst organi- A.2.2.1.8 genannten Fahrzeugarten (Pkw-Verträge im sieren Tarif Premium, Krafträder, Leichtkrafträder, Klein-kraft- räder, Trikes, Quads, Wohnmobile, Lkw, Zug- ma-  150 € für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, schinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, An-hänger). Trikes, Quads, Schäden durch Kernenergie  200 € für Wohnmobile sowie Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Abschleppen des Fahrzeugs Kernenergie. A.4.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder A.3 entfällt fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Ab- A.4 MobilPlusversicherung – Hilfe für unterwegs als Service schleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die beförderte Ladung mit ein. oder Kostenerstattung Wir übernehmen die Kosten für das Abschleppen und A.4.1 Was ist versichert? notwendiger vorbereitender Arbeiten Wir erbringen nach Eintritt der in A.4.5 bis A.4.8 genannten Scha- a) unbegrenzt, denereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als wenn Sie oder eine mitversicherte Person den Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Schadenfall nach Eintritt des Schadenereignisses Rahmen dieser Bedingungen. sofort telefonisch unserer Notrufnummer melden 22/56 und ausschließlich uns mit der Organisation der A.4.2 Wer ist versichert? Leistung beauftragen; Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die b) bis zu folgenden Höchstbeträgen, wenn Sie das berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt Abschleppen selbst organisieren ist. K-6-2024-10  200 € bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, A.4.3 Versicherbare Fahrzeuge Trikes, Quads, Versicherbare Fahrzeuge sind bei uns haftpflichtversicherte  250 € bei Wohnmobilen sowie Lkw bis 3,5 t  Krafträder, Leichtkrafträder, zulässigem Gesamtgewicht,  Trikes, Quads,  300 € bei Elektrofahrzeugen (Pkw, Krafträder, [Seite 23] Leichtkrafträder, Trikes, Quads, Wohnmobile, Der Höchstbetrag beträgt insgesamt maximal 50 €. Lkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht). Die Kosten für kurzfristige Mobilität werden nicht auf Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs andere Leistungen in A.4.5 bis A.4.8 angerechnet. entstandenen Kosten (gemäß A.4.5.1 b)) werden auf die unter b) genannten Höchstbeträge jeweils ange- A.4.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab rechnet. 50 km Entfernung Fahrzeugtransport zur nächstgelegenen Ladestation (Elektrofahrzeug) Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs er- bringen wir nachfolgende Leistungen unter den Voraussetzungen, A.4.5.3 Kann ein Elektrofahrzeug mit entladenem Antriebs- dass Akkumulator an der Schadenstelle nicht wieder fahrbe-  die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km reit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Ladestation. Dies ist und schließt das Gepäck und die beförderte Ladung mit ein.  das Fahrzeug am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht Voraussetzung ist, dass der Antriebs-Akkumulator nicht werden kann oder es gestohlen worden ist. vorsätzlich entladen wurde. Bei Elektrofahrzeugen gilt die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entla- Wir übernehmen die Kosten für das Abschleppen zur dung des Antriebs-Akkumulators als Panne. Ein Antriebs-Akkumulator nächstgelegenen Ladestation (inklusive notwendiger ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient vorbereitender Arbeiten) zum Antrieb Ihres Elektrofahrzeugs. a) unbegrenzt, Handelt es sich bei einem Elektrofahrzeug um eine Panne aufgrund wenn Sie oder eine mitversicherte Person den des entladenen Antriebsakkus, gilt ausschließlich die Leistung in Schadenfall nach Eintritt des Schadenereignisses A.4.6.5. sofort telefonisch unserer Notrufnummer melden Weiter- oder Rückfahrt (-flug) und ausschließlich uns mit der Organisation der A.4.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet: Leistung beauftragen; a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen b) bis zu 300 €, wenn Sie das Abschleppen selbst Wohnsitz in Deutschland oder organisieren. b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach entstandenen Kosten (gemäß A.4.5.1 b)) werden A.4.4 und auf den unter b) genannten Höchstbetrag ange- rechnet. c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland, Bergen des Fahrzeugs d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohn- A.4.5.4 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen sitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das wir für die Bergung des Fahrzeugs. Das schließt das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht worden Gepäck und die beförderte Ladung mit ein. Wir über- ist. nehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Die Erstattung der tatsächlich angefallenen und nach- Höchstbetrag für die gesamten Bergungsleistungen gewiesenen Kosten erfolgt bei einer einfachen Ent- (für Fahrzeug, Gepäck und Ladung) beläuft sich für fernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf 2.500 €. Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen. Bei Weiter- oder Rückfahrt (-flug) bei Unfall größerer Entfernung werden diese bis zur Höhe der A.4.5.5 Folgende Fahrtkosten erstatten wir, wenn das versicher- Kosten eines Linienflugs (economy class) einschließ- te Fahrzeug nach einem Unfall nicht fahrbereit ist und lich Zuschlägen übernommen. am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht werden Übernachtung kann: A.4.6.2 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Wohnsitz in Deutschland oder Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, je- die Leistung Weiter- oder Rückfahrt (-flug) nach doch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs A.4.6.1 in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Über- nach A.4.4 und nachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Wohnsitz in Deutschland, Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen höchstens 80 € je Übernachtung und Person. Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn Mietwagen (für Selbstfahrer) das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht wor- A.4.6.3 Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzu- den ist. mieten; bei Elektrofahrzeugen mit der Besonderheit, Die Erstattung der tatsächlich angefallenen und nach- dass es sich um ein (Ersatz)Fahrzeug mit einem Ver- gewiesenen Kosten erfolgt bei einer einfachen Ent- brennungsmotor handeln kann. fernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens (einschließ- Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei lich der Gebühren für Winterbereifung, Notdienst, Zu- größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines stellkosten), bis Ihnen das versicherte Fahrzeug wieder Linienflugs (economy class) einschließlich Zuschlägen. fahrbereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass Mietwagen (für Selbstfahrer) bei Unfall Sie weder die Leistung Weiter- oder Rückfahrt (-flug) A.4.5.6 Wir helfen Ihnen nach einem Unfall, ein gleichwertiges nach A.4.6.1 noch Übernachtung nach A.4.6.2 in An- Fahrzeug anzumieten; bei Elektrofahrzeugen mit der spruch genommen haben. Besonderheit, dass es sich um ein (Ersatz)Fahrzeug Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal mit einem Verbrennungsmotor handeln kann.  75 € pro Tag bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Anstelle der Leistung Weiter- oder Rückfahrt (-flug) nach Trikes oder Quads, A.4.5.5 übernehmen wir die Kosten des Mietwagens  100 € pro Tag bei Wohnmobilen oder Lkw bis 3,5 t (einschließlich der Gebühren für Winterbereifung, Not- zulässigem Gesamtgewicht. dienst, Zustellkosten), bis Ihnen das versicherte Fahr- Eine für die Aushändigung des Mietwagens geforderte zeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir zahlen Kaution übernehmen wir nicht. jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens Fahrzeugunterstellung bei Reparaturschäden  75 € pro Tag bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes oder Quads, A.4.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Un-  100 € pro Tag bei Wohnmobilen oder Lkw bis 3,5 t fall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft zulässigem Gesamtgewicht. oder bis zur Durchführung des Transportes zu einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei Eine für die Aushändigung des Mietwagens geforderte behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kaution übernehmen wir nicht. Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. 23/56 Hinweis: Bei einem Unfall des Fahrzeugs, der mehr Fahrzeugtransport zur nächstgelegenen Ladestation (Elektrofahrzeug) als 50 km von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt ge- schieht, beachten Sie die Regelungen unter A.4.6.3. A.4.6.5 Kann ein Elektrofahrzeug mit entladenem Antriebs-Ak- kumulator an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit Kurzfristige Mobilität bei Panne, Unfall gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des K-6-2024-10 A.4.5.7 Wenn das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder Fahrzeugs zur nächstgelegenen Ladestation. Dies fahrbereit gemacht werden kann, gilt: Wir übernehmen schließt das Gepäck und die beförderte Ladung mit nachgewiesene Kosten für die Nutzung öffentlicher ein. Verkehrsmittel sowie für Taxi oder Car-/Fahrrad-Sharing Voraussetzung ist, dass der Antriebs-Akkumulator in den auf das Schadenereignis folgenden sieben Tagen. nicht vorsätzlich entladen wurde. [Seite 24] Wir übernehmen die Kosten für das Abschleppen zur A.4.8.1 Bei Panne und Unfall: nächstgelegenen Ladestation (inklusive notwendiger Ersatzteilversand vorbereitender Arbeiten) a) Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der a) unbegrenzt, Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem aus- wenn Sie oder eine mitversicherte Person den ländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht Schadenfall nach Eintritt des Schadenereignisses beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese sofort telefonisch unserer Notrufnummer melden auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir über- und ausschließlich uns mit der Organisation der nehmen alle entstehenden Versandkosten. Leistung beauftragen; Fahrzeugtransport zu einer Werkstatt b) bis zu 300 €, wenn Sie das Abschleppen selbst b) Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu organisieren. einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rück- Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs transportkosten an Ihren ständigen Wohnsitz, entstandenen Kosten (gemäß A.4.5.1 b)) werden auf wenn den unter b) genannten Höchstbetrag angerechnet.  das Fahrzeug an einem ausländischen A.4.7 Zusätzliche Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf Schadenort oder in dessen Nähe nicht inner- einer Reise halb von drei Werktagen fahrbereit gemacht Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Voraus- werden kann und setzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug  die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleich-  Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken wertiges gebrauchtes Fahrzeug. oder der Fahrer stirbt und Mietwagen (für Selbstfahrer)  dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist. c) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug an- zumieten; bei Elektrofahrzeugen mit der Besonder- Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits heit, dass es sich um ein (Ersatz)Fahrzeug mit innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig einem Verbrennungsmotor handeln kann. oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist. Wenn das versicherte Fahrzeug am Schadentag Hinweis: Die in A.4.7 genannten Leistungen sind unabhängig von nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl des versicherten übernehmen wir anstelle der Leistung Weiter- oder Fahrzeugs. Rückfahrt (-flug) nach A.4.6.1 oder Übernachtung Krankenrücktransport nach A.4.6.2 die Kosten des Mietwagens (ein- A.4.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge schließlich der Gebühren für Winterbereifung, Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurück- Notdienst, Zustellkosten) für die Fahrt zu Ihrem transportiert werden, sorgen wir für die Durchführung ständigen Wohnsitz bis zu 800 € unabhängig von des Rücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten. der Anzahl der Tage. Eine für die Aushändigung Art und Zeitpunkt des Rücktransportes müssen medi- des Mietwagens geforderte Kaution übernehmen zinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich wir nicht. auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Fahrzeugverzollung und -verschrottung Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorge- d) Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Aus- schrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem land verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehen- Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfah- den Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch rensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrages die Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug höchstens drei Übernachtungen bis zu je 80 € pro verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, Person und Nacht. übernehmen wir die Verschrottungskosten. Rückholung von Kindern A.4.8.2 Bei Fahrzeugdiebstahl: A.4.7.2 Wir sorgen für die Abholung und Rückfahrt mitreisender Ersatzteilversand minderjähriger Kinder mit einer Begleitperson zu ihrem a) Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl ständigen Wohnsitz, wenn im Ausland wieder aufgefunden und können Er-  der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und satzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereit-  die Kinder weder von Ihnen noch von einem ande- schaft des Fahrzeugs an einem ausländischen ren Insassen betreut werden können. Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. schnellstmöglichem Wege erhalten, und über- Wir erstatten dabei die tatsächlich angefallenen und nehmen alle entstehenden Versandkosten. nachgewiesenen Kosten bei einer einfachen Entfer- Fahrzeugunterstellung nung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der b) Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeug- Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei unterstellung, wenn das gestohlene Fahrzeug größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs (economy class) einschließlich Zuschlägen.  nach dem Diebstahl im Ausland wieder auf- gefunden wird und Fahrzeugabholung  bis zur Durchführung des Rücktransportes A.4.7.3 Wir sorgen für die Rückführung des versicherten Fahr- oder der Verzollung und/oder Verschrottung zeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn untergestellt werden muss.  der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt Wir übernehmen die Kosten höchstens für zwei und Wochen.  das Fahrzeug weder von ihm noch von einem In- Mietwagen (für Selbstfahrer) sassen zurückgefahren werden kann. c) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. anzumieten; bei Elektrofahrzeugen mit der Be- Veranlassen Sie die Rückführung selbst, erhalten Sie sonderheit, dass es sich um ein (Ersatz) Fahr- als Kostenersatz 0,40 € je Kilometer zwischen Ihrem zeug mit einem Verbrennungsmotor handeln Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir kann. in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten In- Wenn das versicherte Fahrzeug am Schadentag sassen entstehenden und durch den Fahrerausfall be- nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, dingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt übernehmen wir anstelle der Leistung Weiter- oder auf drei Übernachtungen bis zu je 80 € pro Person und Rückfahrt (-flug) nach A.4.6.1 oder Übernachtung Nacht. nach A.4.6.2 die Kosten des Mietwagens (ein- schließlich der Gebühren für Winterbereifung, Was versteht man unter einer Reise? Notdienst, Zustellkosten) für die Fahrt zu Ihrem A.4.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohn- ständigen Wohnsitz bis zu 800 € unabhängig von 24/56 sitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs der Anzahl der Tage. Eine für die Aushändigung Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in des Mietwagens geforderte Kaution übernehmen Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind wir nicht. und sich überwiegend aufhalten. Fahrzeugverzollung und -verschrottung K-6-2024-10 d) Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Aus- A.4.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise land verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfah- nach A.4.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von rensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrages und Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug – auf- zusätzlich folgende Leistungen: grund eines Unfalls im Zusammenhang mit dem [Seite 25] Fahrzeugdiebstahl – verschrotten, um die Verzol- Schäden durch Kernenergie lung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrot- A.4.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch tungskosten. Kernenergie. A.4.8.3 Im Todesfall: A.4.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne Fahrzeug im Ausland sorgen wir nach Abstimmung das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese mit den Angehörigen von unserer Zahlung abziehen.  für die Bestattung im Ausland oder  für die Überführung nach Deutschland. A.4.11 Verpflichtung Dritter (Subsidiarität) Wir übernehmen hierfür die Kosten. Für den Fall der A.4.11.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber Bestattung im Ausland übernehmen wir die hierdurch aufgrund eines Vertrages oder einer Mitgliedschaft in entstehenden Kosten bis zu 5.200 €. einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leis- Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten tungsverpflichtungen vor. Person. A.4.11.2 Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis aller- A.4.8.4 Hilfeleistung in besonderen Notfällen – unabhängig dings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber abwei- von Panne/Unfall/Diebstahl (z. B. unvorhergesehene chend von A.4.11.1 zur Leistung verpflichtet. Naturkatastrophen) Geraten Sie auf einer Reise im Ausland unvorherge- A.5 Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer verletzt sehen in eine besondere Notlage, oder getötet wird  die in A.4.6 bis A.4.8 der AKB nicht geregelt ist (auch A.5.1 Was ist versichert? unabhängig von Panne/Unfall/Diebstahl) und A.5.1.1 Versichert sind Personenschäden des berechtigten  zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um einen Fahrers, die dadurch entstehen, dass er durch einen erheblichen Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt Vermögen zu vermeiden, oder getötet wird. veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen und Sofern Dritte zur Leistung verpflichtet sind, gelten die übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu Regelungen unter A.5.5.4 zur Subsidiarität und Ab- 300 € je Schadenfall. tretung. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlecht- A.5.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich erfüllung von Verträgen, die Sie abgeschlossen haben, von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Un- sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten er- fallereignis) beim Lenken des versicherten Fahrzeugs statten wir nicht. unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung oder den Tod A.4.9 Was ist nicht versichert? erleidet. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z. B. nicht das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen. A.4.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. A.5.2 Wer ist versichert? Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter verzichten wir Ihnen gegenüber darauf, unsere Leistung Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsbe- in einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden rechtigten das Fahrzeug lenkt. Verhältnis zu kürzen. Dieser Verzicht gilt nicht Der berechtigte Fahrer kann Ansprüche aus dem Versicherungsver-  bei grob fahrlässiger Ermöglichung der Entwendung trag selbstständig gegen uns erheben. des Fahrzeugs oder seiner Teile oder A.5.3 Versicherbare Fahrzeuge  bei Herbeiführung des Versicherungsfalles infolge Die Fahrerschutzversicherung können Sie nur gemeinsam mit Genusses alkoholischer Getränke oder anderer einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für folgende Fahrzeug- berauschender Mittel. arten abschließen: Pkw, Wohnmobile, jeweils im Werkverkehr einge- Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten setzte Lkw und Zugmaschinen sowie landwirtschaftliche Zugma- A.4.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem schinen. Gebrauch des Fahrzeugs bei Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die Fahrer-  behördlich genehmigten Motorsportveranstaltun- schutzversicherung abgeschlossen haben. gen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, A.5.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Tests und Demonstrationen, In der Fahrerschutzversicherung besteht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäi- (Rennen = Fahrtveranstaltungen, bei denen es schen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an- gehören. kommt),  nicht genehmigten Motorsportveranstaltungen A.5.5 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung? oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Rennen, Was wir ersetzen Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, Tests A.5.5.1 Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden so, und Demonstrationen, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Der  Veranstaltungen mit "motorsportlichem Charakter" Umfang der Leistung richtet sich danach, was der (z. B. Drift- oder Sportfahrertrainings) sowie Fahrer oder dessen Hinterbliebene berechtigterweise  jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen, nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatz- nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewid- bestimmungen des Privatrechts fordern könnten. meten Motorsportrennstrecken (z. B. Nürburgring, Hinweis: Beachten Sie hierbei die Regelungen zur Höhe Hockenheimring, Salzburgring), Rundkursen oder der Leistungen in A.5.5.3. Rundstrecken mit ähnlichem Charakter. Voraussetzung Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden aus A.5.5.2 Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung dem Gebrauch des Fahrzeugs bei ist ein unfallbedingter, stationärer Krankenhausaufent-  Fahrsicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien halt von mindestens drei Tagen innerhalb von sechs (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) und Monaten nach dem Unfallereignis.  touristischen Ausfahrten Diese Voraussetzung kommt nicht zur Anwendung bei (Gleichmäßigkeits-, Geschicklichkeits- oder Orien- Unfällen, bei denen der Fahrer infolge des Unfallereig- tierungsfahrten, bei denen jeweils keine "Fahrerli- nisses zu Tode kommt. zenz", z. B. vom Deutschen Motor Sport Bund e. V., Höhe der Leistung vorausgesetzt wird und bei denen eine Wertung der A.5.5.3 Wir zahlen je Schadenereignis maximal die nachfolgen- 25/56 höchsten Geschwindigkeit kein entscheidender den Entschädigungen: Faktor ist.)  Schmerzensgeld bis 200.000 €, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Staatsgewalt  Verdienstausfall bis monatlich 4.000 €, A.4.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die  Unterhaltsansprüche bis monatlich 3.000 €, durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder K-6-2024-10 Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittel-  Haushaltsführung bis monatlich 1.000 €, bar verursacht werden.  behindertengerechter Umbau bis 200.000 €, Hinweis: Wenn die Voraussetzungen gemäß A.4.8.4  Beerdigungskosten bis 7.500 € und/oder ("Hilfeleistung in besonderen Notfällen") gegeben sind,  sonstige vermehrte Bedürfnisse bis monatlich leisten wir auch bei Erdbeben. 2.000 €. [Seite 26] Die Leistung der Fahrerschutzversicherung ist je Scha- Geistes- oder Bewusstseinsstörungen denereignis insgesamt auf die Deckungssumme be- A.5.7.3 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des schränkt, die in der für das versicherte Fahrzeug beste- Fahrers durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, henden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung jeweils auch soweit diese auf schweren Nervenleiden be- für eine geschädigte Person als Leistungsobergrenze ruhen, sowie durch epileptische Anfälle oder andere vereinbart ist; maximal jedoch ist die Leistung auf 15 Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers Mio. € beschränkt. ergreifen. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die Versicherungsschutz besteht jedoch bei Unfällen dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Scha- durch Schlaganfälle und Herzinfarkte. Hierbei bleiben denereignis. jedoch die unmittelbaren, unfallunabhängigen Gesund- Vorrangige Leistungspflicht Dritter heitsschäden durch den Schlaganfall oder Herzinfarkt von der Leistung ausgeschlossen. A.5.5.4 Wir erbringen keine Leistungen, soweit Sie gegen- über Dritten (z. B. Schädiger, Haftpflichtversicherer, Ansprüche Dritter Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Berufs- A.5.7.4 Aufgrund von gesetzlichen Regelungen übergegangene genossenschaft, Arbeitgeber) Anspruch auf Ersatz Ansprüche oder eigene Ansprüche, die von anderen Ihres Schadens oder Anspruch auf deckungs- und in- Versicherern, Arbeitgebern, Dienstherren, Sozialversi- haltsgleiche Leistungen haben. cherungsträgern oder Sozialhilfeträgern gegen uns geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Ausnahme: Soweit Sie einen solchen Anspruch nicht erfolgversprechend durchsetzen können, leisten wir Straftat dennoch, wenn nachfolgende Voraussetzungen vor- A.5.7.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die liegen: dem Fahrer dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine  Sie haben den Anspruch gegenüber einem ersatz- Straftat begeht oder versucht. pflichtigen Dritten in Textform geltend gemacht. Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten  Sie haben weitere zur Durchsetzung Ihres An- A.5.7.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem spruchs erforderliche Anstrengungen unternom- Gebrauch des Fahrzeugs bei men, die Ihnen billigerweise zumutbar waren.  behördlich genehmigten Motorsportveranstaltun-  Sie haben Ihren Anspruch wirksam an uns abge- gen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich treten. Rennen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, Hinweis: Ansprüche gegen Dritte sind nicht immer Tests und Demonstrationen, wirksam abtretbar. Unter anderem können Ansprüche (Rennen = Fahrtveranstaltungen, bei denen es gegen Sozialversicherungsträger (z. B. Kranken- auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an- kasse, Rentenversicherungsträger) häufig nicht oder kommt), nur mit deren Zustimmung abgetreten werden. In  nicht genehmigten Motorsportveranstaltungen diesen Fällen können wir nicht im Voraus Leistungen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Ren- erbringen, sondern erst dann, wenn abschließend nen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, geklärt ist,dass keine Ansprüche gegenüber Dritten Tests und Demonstrationen, bestehen.  Veranstaltungen mit "motorsportlichem Charakter" Vereinbarungen, die Sie mit Dritten über diese An- (z. B. Drift- oder Sportfahrertrainings) sowie sprüche treffen (z. B. ein Abfindungsvergleich), binden  jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen, uns nur, wenn wir vorher zugestimmt haben. Darüber nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewid- hinaus sind wir an die Feststellung zur Höhe der Ent- meten Motorsportrennstrecken (z. B. Nürburgring, schädigungsleistung, die durch Dritte getroffen wird, Hockenheimring, Salzburgring), Rundkursen oder nicht gebunden. Rundstrecken mit ähnlichem Charakter. Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden aus A.5.6 Fälligkeit, Zahlung für eine mitversicherte Person dem Gebrauch des Fahrzeugs bei Fälligkeit der Leistung und Vorschusszahlung  Fahrsicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien A.5.6.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) und zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere  touristischen Ausfahrten Leistungspflicht anerkennen. Die Frist beginnt, wenn (Gleichmäßigkeits-, Geschicklichkeits- oder Orien- uns Ihr Leistungsantrag und die zu dessen Beurteilung tierungsfahrten, bei denen jeweils keine "Fahrerli- erforderlichen Unterlagen vorliegen. zenz", z. B. vom Deutschen Motor Sport Bund e. V., Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit vorausgesetzt wird und bei denen eine Wertung der Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir inner- höchsten Geschwindigkeit kein entscheidender halb von zwei Wochen. Faktor ist.) Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats- Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde gewalt nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemes- sene Vorschüsse. A.5.7.7 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Zahlung für eine mitversicherte Person Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittel- A.5.6.2 Sie als Versicherungsnehmer können unsere Zah- bar verursacht werden. lung für eine mitversicherte Person an Sie selbst nur Schäden durch Kernenergie mit Zustimmung der mitversicherten Person verlan- A.5.7.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch gen. Kernenergie. A.5.7 Was ist nicht versichert? Sicherheitsgurt Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit A.5.7.9 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer zum A.5.7.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der Unfallzeitpunkt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, Fahrer vorsätzlich herbeiführt. es sei denn, es handelt sich um eine nach der Straßen- verkehrsordnung zulässige Ausnahme. A.5.7.2 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Unfälle außerhalb des Fahrzeugs, Ein-/Aussteigen, Be-/Entladen Schwere des Verhaltens des Fahrers entsprechenden A.5.7.10 Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle des Verhältnis zu kürzen. Fahrers nach Verlassen des Fahrzeugs. Gleiches gilt Wir sind jedoch von der Verpflichtung zur Leistung frei, für Unfälle beim Ein-/Aussteigen und/oder beim Be-/ wenn der Fahrer das Kraftfahrzeug mit einer Atem- Entladen des Fahrzeugs. alkoholkonzentration von 0,5 mg/l oder mehr oder mit Rechtsverfolgungskosten einer Alkoholmenge im Körper geführt hat, die zu A.5.7.11 Rechtsanwaltskosten sind nicht Gegenstand der Fah- 26/56 einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration rerschutzversicherung. Diese zahlen wir nur in den führt, oder andere berauschende Mittel – gleich in wel- Fällen, in denen wir schuldhaft unsere Vertragspflichten cher Menge – zu sich genommen hat. Auf eine Ursäch- verletzt haben sollten. lichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalles kommt Vertragliche Ansprüche K-6-2024-10 es dabei nicht an. A.5.7.12 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, so- Bei einer Atemalkoholkonzentration von weniger als weit sie aufgrund Vertrages oder besonderer Zusage 0,5 mg/l sind wir von der Verpflichtung zur Leistung über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht nach dem frei, wenn die Alkoholisierung ursächlich für die Her- deutschen Recht der unerlaubten Handlung hinaus- beiführung des Versicherungsfalles war. gehen. [Seite 27] A.6 Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-recht- A.6.6 Was ist nicht versichert? liche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz Vorsatz, Schäden durch Kernenergie A.6.1 Was ist versichert? A.6.6.1 Die Regelungen A.1.5.1 (Vorsatz) und A.1.5.9 (Kern- energie) gelten entsprechend. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Umwelt- A.6.1.1 Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen schäden zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Um- weltschadensgesetz (USchadG) frei. Voraussetzung A.6.6.2 Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbe- ist, dass diese durch einen Unfall, eine Panne oder dingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf ge- nommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. eine plötzliche und unfallartige Störung des bestim- mungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Be- Ausbringungsschäden triebsstörung) verursacht worden sind. A.6.6.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind An- Verwendung oder Freisetzung beispielsweise von Klär- sprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltscha- schlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzen- densgesetzes bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflicht- schutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln bestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend ge- resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Stoffe beispielsweise durch plötzliche und unfallar- macht werden können. tige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschlä- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt. ge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Begründete und unbegründete Ansprüche Grundstücke abdriften. A.6.1.2 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensge- Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen setz begründet, leisten wir Ersatz in Geld. A.6.6.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch Verstöße A.6.1.3 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensge- gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Verord- setz unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten nungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen ab. Dies gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach entstehen. unbegründet sind. Vertragliche Ansprüche Regulierungsvollmacht A.6.6.5 Nicht versichert sind Ansprüche, die auf Grund ver- A.6.1.4 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des traglicher Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetz- Schadens zweckmäßig erscheinenden Erklärungen liche Verpflichtung hinausgehen. im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Dies schließt Erklärungen zur Abwehr unberechtigter A.6.6.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen sons- dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsport- tigen Dritten ein. veranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließ- Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwal- lich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und tungsverfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir Demonstrationen, wenn zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Wir  das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten führen das Verwaltungsverfahren oder den Rechts- Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht streit in Ihrem Namen auf unsere Kosten. wird und  für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor- A.6.2 Wer ist versichert? sporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des Der Schutz der Kfz-Umweltschadenversicherung gilt für Sie und für § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. folgende Personen (mitversicherte Personen): Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.2  den Halter des Fahrzeugs, und D.1.2.3.  den Eigentümer des Fahrzeugs, A.7 Ausland-SchadenPlus-Versicherung – besonderer Schutz  den Fahrer des Fahrzeugs, bei einem Verkehrsunfall im Ausland  die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahr- funktion, A.7.1 Was ist versichert?  den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Verkehrsunfall Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner A.7.1.1 Erleiden Sie mit dem im Vertrag bezeichneten Fahr- Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht zeug im Ausland einen Unfall, bei dem ein im Ausland nur gelegentlich begleitet, versicherungspflichtiges und zugelassenes Kraftfahr-  Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn zeug beteiligt ist und für den der Unfallgegner eintritts- das versicherte Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche pflichtig ist, ersetzen wir Ihren Personen- und Sach- Zwecke gebraucht wird, schaden, soweit der Unfallgegner ersatzpflichtig ist.  den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhält- Sie werden so behandelt, als ob der Unfallgegner bei nisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs uns eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung hätte. tätig ist, Für die Beurteilung der Haftung gilt das Recht des Un-  den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht für falllandes. Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, den Beifahrer und Die Höhe der Entschädigungsleistung richtet sich nach Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs. deutschem Recht. Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag Gegnerisches Fahrzeug selbstständig gegen uns erheben. A.7.1.2 Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um A.6.3 Versicherbare Fahrzeuge ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist. Außerdem muss der Sie können für jede Fahrzeugart eine Kfz-Umweltschadenversiche- Schaden durch Gebrauch des gegnerischen Unfall- rung abschließen. Die Kfz-Umweltschadenversicherung können Sie fahrzeugs durch den Unfallgegner entstehen. jedoch nur zusammen mit der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Reisedauer für das von Ihnen zu versichernde Fahrzeug abschließen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die A.7.1.3 Versicherungsschutz besteht auf Fahrten oder Reisen Kfz-Umweltschadenversicherung abgeschlossen haben. mit dem versicherten Fahrzeug bis zu einer Höchst- dauer von fortlaufend 16 Wochen. Wenn Sie sich über A.6.4 Versicherungssumme, Höchstzahlung diesen Zeitraum von 16 Wochen hinaus ununter- Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versicherungs- brochen im Ausland aufhalten, besteht Versiche- summe beträgt bis zu 5 Mio. € je Schadenereignis. Mehrere zeitlich rungsschutz nur für die Schadenfälle, die sich in den zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten ersten 16 Wochen des Aufenthaltes im Ausland ereignet als ein einziges Schadenereignis. Unsere Höchstleistung für alle in haben. einem Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse beträgt A.7.2 Wer ist versichert? 27/56 10 Mio. €. Versichert sind Sie, der berechtigte Fahrer, die berechtigten Fahr- A.6.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? zeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs. Versicherungsschutz gemäß A.6.1 besteht in Deutschland. Versiche- A.7.3 Versicherbare Fahrzeuge rungsschutz besteht zudem in den Ländern des Europäischen K-6-2024-10 Versicherbare Fahrzeuge sind bei uns haftpflichtversicherte Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie  Pkw, (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungs- schutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht jedoch  Krafträder, nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht  Trikes, Quads, überschreiten.  Wohnmobile. [Seite 28] Versichert sind: A.7.8 Fälligkeit unserer Zahlung, Leistung für mitversicherte  das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug, Personen  mitgeführtes Gepäck, A.7.8.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der  ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck-, Boots- oder Motorrad- Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese anhänger (Transport von Booten oder Motorrädern zu privaten spätestens innerhalb von zwei Wochen aus. Zwecken) mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als A.7.8.2 Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte 100 cm Abstand gelten als eine Achse), Person entfallenden Entschädigungsleistung an sich nur  Ladung, die von dem Fahrzeug/Anhänger mitgeführt wird. mit deren Zustimmung verlangen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die Aus- land-SchadenPlus-Versicherung abgeschlossen haben. B Beginn des Vertrages und vorläufiger Versiche- rungsschutz A.7.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Sie haben mit der Ausland-SchadenPlus-Versicherung Versicherungs- Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außer- Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Versicherungsscheines bei Ihnen. Union gehören. Ausgenommen hiervon ist das Gebiet der Bundes- B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? republik Deutschland. Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Ver- A.7.5 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? sicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils be- nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder schränkt auf die Höhe der Versicherungssummen für Personen- einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2 und Sachschäden, die Sie mit uns in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- bis C.1.4. versicherung für Ihr Fahrzeug vereinbart haben. Die Höhe Ihrer Erheben wir für die Kfz-Umweltschadenversicherung (s. A.6) keinen Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein ent- gesonderten Beitrag – was Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen nehmen. Die Leistungen für Personenschäden sind auf maximal können –, beginnt der Versicherungsschutz in dieser Versiche- 15 Mio. € je geschädigter Person begrenzt. Mehrere zeitlich zu- rung, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen sammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als Beitrag für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gezahlt haben, ein einziges Schadenereignis. jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. A.7.6 Was ist nicht versichert? B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz Vorsatz Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmun- A.7.6.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie gen vorläufigen Versicherungsschutz: oder der berechtigte Fahrer des hier versicherten Fahr- Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, MobilPlus- (Pkw, Krafträder, Wohnmobile) zeugs und/oder der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs und Kfz-Umweltschadenversicherung vorsätzlich herbeiführen. B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versiche- A.7.6.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem rungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs- Gebrauch des Fahrzeugs bei Nummer, haben Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, MobilPlus- (für Pkw, Krafträder, Wohnmobile) und  behördlich genehmigten Motorsportveranstaltun- Kfz-Umweltschadenversicherung vorläufigen Versiche- gen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich rungsschutz. Rennen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, Tests und Demonstrationen, Bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen beginnt der (Rennen = Fahrtveranstaltungen, bei denen es vorläufige Versicherungsschutz mit dem Antritt der Fahrt, auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an- die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren kommt), steht oder dessen Vorbereitung dient (z. B. zur Haupt- untersuchung, Sicherheitsprüfung, Werkstatt), wenn die  nicht genehmigten Motorsportveranstaltungen Zulassungsbehörde Ihnen vorab ein ungestempeltes oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Rennen, Kennzeichen zugeteilt hat oder Sie ein reserviertes, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, Tests ungestempeltes Kennzeichen (§ 16 Absatz 1 Satz 5 und Demonstrationen, Fahrzeug-Zulassungsverordnung) benutzen. Örtlich  Veranstaltungen mit "motorsportlichem Charakter" begrenzt ist dieser vorläufige Versicherungsschutz auf (z. B. Drift- oder Sportfahrertrainings) sowie den Bezirk der für den Halter zuständigen Zulassungs-  jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen, behörde und einen angrenzenden Zulassungsbezirk. nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewid- Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt meten Motorsportrennstrecken (z. B. Nürburgring, der vorläufige Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Hockenheimring, Salzburgring), Rundkursen oder Einreichens der Versicherungsbestätigung oder der Rundstrecken mit ähnlichem Charakter. Vorlage der Versicherungsbestätigungs-Nummer bei Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden aus der Zulassungsbehörde. dem Gebrauch des Fahrzeugs bei Fahrzeug-, MobilPlus- (Leichtkrafträder, Trikes, Quads, Lkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht), Fahrerschutz- und Ausland-Schaden-  Fahrsicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien Plusversicherung (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) und B.2.2 In der Fahrzeug-, Fahrerschutz- und Ausland-Schaden-  touristischen Ausfahrten Plusversicherung haben Sie vorläufigen Versiche- (Gleichmäßigkeits-, Geschicklichkeits- oder Orien- rungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zuge- tierungsfahrten, bei denen jeweils keine "Fahrerli- sagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum zenz", z. B. vom Deutschen Motor Sport Bund e. V., vereinbarten Zeitpunkt. vorausgesetzt wird und bei denen eine Wertung der höchsten Geschwindigkeit kein entscheidender Gleiches gilt in der MobilPlusversicherung für Leicht- Faktor ist.) krafträder, Trikes, Quads und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Staatsgewalt Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz A.7.6.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder C.1.1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den end- Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittel- gültigen Versicherungsschutz über. bar verursacht werden. Kernenergie Erheben wir für die Kfz-Umweltschadenversicherung keinen gesonderten Beitrag – was Sie Ihrem Versiche- A.7.6.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch rungsschein entnehmen können –, geht bei der Kfz- Kernenergie. Umweltschadenversicherung der vorläufige in den Aufgeben von Ansprüchen endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie A.7.6.5 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ansprüche den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 in 28/56 oder diese Ansprüche sichernde Rechte aufgeben, der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gezahlt die Ihnen gegen Dritte – insbesondere gegen den aus- haben. ländischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer – zu- Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes stehen, und wir deshalb keinen Ersatz aus übergegan- B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, K-6-2024-10 genem Recht verlangen können. wenn A.7.7 Anrechnung der Leistungen Dritter  wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines ausländischen und Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers, rechnen wir auf unsere Leistun-  Sie den im Versicherungsschein genannten ersten gen an. oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. [Seite 29] spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf pflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungs- vertreten haben. scheines, frühestens ab Versicherungsbeginn, C.2.4 Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf bezahlt haben. der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungs- wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unse- schutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige re Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Be- Zahlung zu vertreten haben. träge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündi- gung zahlen. Haben wir die Kündigung zusammen mit Erheben wir für die Kfz-Umweltschadenversicherung der Mahnung ausgesprochen, wird die Kündigung keinen gesonderten Beitrag – was Sie Ihrem Versiche- unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach rungsschein entnehmen können –, entfällt der vorläufi- Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist ge Versicherungsschutz in dieser Versicherung rückwir- zahlen. kend entsprechend der vorstehenden Regelung, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag für die Kraftfahr- Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zeug-Haftpflichtversicherung nicht bezahlen und Sie zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintre- dies zu vertreten haben. ten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspä- tete Zahlung nicht zu vertreten haben. Versicherungs- B.2.5 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versiche- schutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach rungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung Ihrer Zahlung. wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam. Ihre Kündigung wird mit C.2.5 Wird Ihnen für die Kfz-Umweltschadenversicherung ihrem Zugang bei uns wirksam. kein gesonderter Beitrag in Rechnung gestellt, gelten die unter C.2.3 und C.2.4 genannten Regelungen ent- Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf sprechend für die Kfz-Umweltschadenversicherung, B.2.6 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 wenn der für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige genannte Beitrag noch nicht gezahlt ist. Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufs- erklärung bei uns. C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungs- den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder schutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit einmaligen Beitrages die für Sie günstigeren Regelungen zum Folge- entsprechenden Teil des Beitrages. beitrag nach C.2.2 bis C.2.5 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf Hinweis: Die Berücksichtigung von Merkmalen zur den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes Beitragsberechnung ist, wenn Sie keine oder eine nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben unvollständige Vertragserklärung abgeben, in J.2 ge- sein: regelt.  Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind C Beitragszahlung nicht mehr als sechs Monate vergangen, C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages  Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind Rechtzeitige Zahlung gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder ein- können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 malige Beitrag wird in 14 Tagen nach Zugang des verlangen. Versicherungsscheines, frühestens ab Versicherungs- beginn, fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unver- C.4 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kraftfahrzeug- züglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu Haftpflichtversicherung zahlen. Bleiben wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aufgrund Nicht rechtzeitige Zahlung § 117 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht trotz Beendigung des Versicherungsvertrages zur Leistung ver- rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versiche- pflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Ver- rungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung pflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 Versicherungsvertrags- oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. gesetz bleiben unberührt. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu ver- C.5 Zahlungsperiode, Zahlungsart und Rechtzeitigkeit der treten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Zahlung des Beitrages. Zahlungsperiode C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, so- lange der Beitrag nicht gezahlt ist. C.5.1 Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zah- Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nicht- lungsperiode ist die Versicherungsperiode nach § 12 zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rück- Versicherungsvertragsgesetz. Welche Zahlungsperiode tritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr ver- (jährlich, halb- oder vierteljährlich) Sie mit uns verein- langen. Diese beträgt 10 % des Jahresbeitrages für bart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Be- entnehmen. ginn des Versicherungsschutzes bis zu unserem Rücktritt, jedoch höchstens 40 % des Jahresbeitra- Hinweis: Die Laufzeit des Vertrages, die sich von der ges. Zahlungsperiode unterscheiden kann, ist in Abschnitt G geregelt. C.1.4 Erheben wir für die Kfz-Umweltschadenversicherung keinen gesonderten Beitrag – was Sie Ihrem Versiche- Zahlungsart rungsschein entnehmen können –, gelten die unter C.1.2 C.5.2 Die Höhe des Beitrages richtet sich danach, ob Sie mit und C.1.3 genannten Regelungen für diese Versiche- uns die Bezahlung der Beiträge per Lastschriftverfahren rung entsprechend, wenn der Beitrag in der Kraftfahr- oder außerhalb des Lastschriftverfahrens (z. B. per zeug-Haftpflichtversicherung nicht rechtzeitig gezahlt Überweisung) vereinbart haben. Welche Zahlungsart wird. Sie mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Ver- sicherungsschein entnehmen. C.2 Zahlung des Folgebeitrages Haben Sie mit uns die Bezahlung Ihres Beitrages im Rechtzeitige Zahlung Lastschriftverfahren vereinbart, so kann auf Ihren C.2.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein Wunsch hin bei einer vierteljährlichen Zahlungsperiode oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt der Abruf von dem vertraglich vereinbarten Konto auch fällig und zu zahlen. in jeweils drei gleichen Monatsbeiträgen erfolgen, wobei Nicht rechtzeitige Zahlung die Summe der drei gleichen Monatsbeiträge dem 29/56 C.2.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern Vierteljahresbeitrag entspricht. In diesem Fall wird auf wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Ihrem Versicherungsschein "monatlich" als Zahlungs- periode angedruckt. Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zah- Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat und Folgen K-6-2024-10 len. bei nicht möglicher Abbuchung von Beiträgen C.2.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen C.5.3 Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto ver- Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese einbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versiche- zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie rungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung ver- einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. [Seite 30] Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns Hinweis: Auch in der Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrer- nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann schutz- und Ausland-SchadenPlusversicherung be- noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer von steht für solche Fahrten nach den Regelungen unter uns in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung A.2.9.1, A.4.9.1, A.5.7.2 und A.7.6.1 kein oder nur ein- erfolgt. geschränkter Versicherungsschutz. Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Nicht genehmigte Rennen Beiträge nicht eingezogen werden können, sind wir D.1.2.2 Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmig- berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Text- ten Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen form zu kündigen und die Bezahlung der Beiträge es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungs- Darüber hinaus werden wir die Beiträge aufgrund fahrten. der geänderten Zahlungsart spätestens zum Be- ginn des nächsten Versicherungsjahres neu be- Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.3 rechnen. und die Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.9.2, A.4.9.2, A.5.7.6, A.6.6.6 und A.7.6.2. Haben Sie mit uns das Lastschriftverfahren und den Abruf des Vierteljahresbeitrages in drei gleichen Mo- Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten natsbeiträgen vereinbart und kann dabei ein Monats- D.1.2.3 Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportver- beitrag nicht abgerufen werden, so gelten die vor- anstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich stehenden Regelungen mit der Besonderheit, dass Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demons- der Beitrag der vierteljährlichen Zahlungsperiode trationen, gebraucht werden, wenn – unter Berücksichtigung schon erfolgter Zahlungen –  Das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Ge- sofort fällig ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, biet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird den Beitrag unter Berücksichtigung der zugrunde und liegenden Zahlungsperiode und der außerhalb des  für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor- Lastschriftverfahrens liegenden Zahlungsart neu zu sporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des berechnen. § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. Wir müssen in der Kündigung des SEPA-Lastschrift- Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer mandats darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, das Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzun- den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. gen für diese Fahrten gebrauchen lassen. Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.2 Sie sind dann zur Zahlung des neu berechneten Bei- und die Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.9.2, A.4.9.2, trages verpflichtet, wenn wir Sie dazu in Textform auf- A.5.7.6, A.6.6.6 und A.7.6.2. gefordert haben. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für D.1.3 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Alkohol und andere berauschende Mittel Ihnen in Rechnung stellen. D.1.3.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berau- D Ihre Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher Folgen einer Pflichtverletzung zu führen. D.1 Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahr- Hinweis: Auch in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahr- zeugs? zeug-, MobilPlus-, Kfz-Umweltschaden- und Ausland- SchadenPlusversicherung besteht für solche Fahrten D.1.1 Bei allen Versicherungsarten nach D.1.2.1, A.2.9.1, A.4.9.1 und A.7.6.1 kein oder nur Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck eingeschränkter Versicherungsschutz. D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsver- Gurtpflicht trag angegebenen Zweck verwendet werden (siehe D.1.3.2 Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorge- Anhang 5 zur Begriffsbestimmung für Art und Verwen- schriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei dung des Fahrzeugs). denn, das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt. Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberech- D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten tigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich er- Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir möglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtig- ten Fahrer gebraucht wird. berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Fahren nur mit Fahrerlaubnis Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahr- D.1.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffent- lässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz lichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen bestehen. Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kraftfahrzeug- einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforder- Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir liche Fahrerlaubnis hat. Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahr- D.1.1.4 Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder haben. Plätzen nur benutzen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. D.2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, Versicherungsfalles noch für den Umfang unserer wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie ist. die Pflicht arglistig verletzen. Hinweis: Zu den Besonderheiten im Zusammenhang Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- mit Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen siehe die versicherung Regelungen in H.3. D.2.3 In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungs- D.1.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kürzung Ihnen und den mitversicherten Personen ge- und in der Kfz-Umweltschadenversicherung genüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 € be- 30/56 Alkohol und andere berauschende Mittel schränkt. D.1.2.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berau- vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versiche- schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. rungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von K-6-2024-10 der Leistungspflicht befreit sind. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z. B. durch berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung sicher zu führen. zur Leistung frei. [Seite 31] E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer obligatorischen Güteverfahrens, eines Arrestes, einer Pflichtverletzung einstweiligen Verfügung oder eines selbstständigen Beweisverfahrens. E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? E.1.2.3 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits über- lassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen E.1.1 Bei allen Versicherungsarten Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Anzeigepflicht Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen. zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Bei drohendem Fristablauf Woche anzuzeigen. E.1.2.4 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf Haben Sie das Schadenereignis unverzüglich bei einer keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen unserer Notrufnummern gemeldet, so gilt dies als einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behör- Schadenmeldung für alle im Kraftfahrtvertrag abge- schlossenen Versicherungsarten. de fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z. B. Widerspruch) einlegen. E.1.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schaden- E.1.3 Zusätzlich in der Fahrzeugversicherung ereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich Einholen unserer Weisung mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schaden- ereignis bereits gemeldet haben. E.1.3.1 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs bzw. mitversicherter Teile müssen Sie Anzeige von Kleinschäden unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände E.1.1.3 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, mehr als 1.000 € beträgt, selbst regulieren oder regu- soweit Ihnen dies zumutbar ist. lieren wollen, um eine Rückstufung in eine ungünstige- re Schadenfreiheits- oder Schadenklasse nach I.3.3 Anzeige bei der Polizei zu vermeiden, können Sie den Schaden nach E.1.1.4 E.1.3.2 Übersteigt ein Entwendungs- oder ein Brand- oder ein zu einem späteren Zeitpunkt melden. Tierschaden (alle Fahrzeuge, Pkw im Tarif Premium) / E.1.1.4 Gelingt es Ihnen nicht, den Schaden im Rahmen von Wildschaden (Pkw im Tarif Classic) den Betrag von E.1.1.3 selbst zu regulieren, oder ist uns hinsichtlich des 1.000 €, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis versicherten Fahrzeugs im gleichen Kalenderjahr ein auch der Polizei unverzüglich anzuzeigen. weiterer Schaden zur Regulierung gemeldet worden, so können Sie uns bis zum Ende des Kalenderjahres E.1.4 entfällt den nach E.1.1.3 nicht gemeldeten Schaden nachträg- lich anzeigen. Schäden, die sich im Dezember ereignen, E.1.5 Zusätzlich in der MobilPlusversicherung können Sie bis zum 31. Januar des folgenden Jahres Einholen unserer Weisung nachmelden. E.1.5.1 Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen E.1.1.5 Abweichend von E.1.1.3 sind Sie verpflichtet, uns jeden Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände Sachschaden unverzüglich anzuzeigen, wenn der An- dies gestatten, und befolgen, soweit Ihnen dies zumut- spruch gerichtlich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe bar ist. beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht wird. Das Gleiche gilt im Falle eines obligatorischen Güteverfahrens, eines Arrestes, einer einstweiligen E.1.5.2 Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über Verfügung oder eines selbstständigen Beweisverfah- die Ursache und Höhe des Schadens und über den rens. Umfang unserer Leistungspflicht gestatten. Außerdem Aufklärungspflicht müssen Sie Originalbelege zum Nachweis der Schaden- höhe vorlegen. Darüber hinaus sind die behandelnden E.1.1.6 Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versiche- Ärzte im Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsge- rungsfalles und des Umfangs unserer Leistungspflicht setz von der Schweigepflicht zu entbinden. erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgen- de Pflichten beachten: E.1.6 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung  Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die Medizinische Versorgung gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu er- möglichen oder die dabei erforderliche Warte- E.1.6.1 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns zeit zu beachten. Ist die erforderliche Wartezeit führen kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzu- abgelaufen oder haben Sie sich berechtigt oder ziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrich- entschuldigt vom Unfallort entfernt, müssen Sie ten. die Feststellungen unverzüglich nachträglich er- Medizinische Aufklärung möglichen (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetz- E.1.6.2 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir buch). möglicherweise Auskünfte von  Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens  Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsge- oder untersucht haben, mäß und vollständig beantworten. Wir können  anderen Versicherern, Versicherungsträgern und verlangen, dass Sie uns in Textform antworten. Behörden.  Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten kann, diese zu beschaffen. und den genannten Stellen erlauben, uns die Aus-  Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens künfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stel- Sie zumutbar ist. len.  Sie müssen uns Untersuchungen zu den Um- ständen des Schadenereignisses und zu unserer Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zu- Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten mutbar ist. müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die Schadenminderungspflicht notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. E.1.1.7 Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass Schadens zu sorgen. angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie Aufklärung Ihrer Ansprüche gegen Dritte zumutbar, zu befolgen. E.1.6.3 Sie müssen alles tun, was der Aufklärung möglicher Ansprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere 31/56 E.1.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung müssen Sie unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen gegen Dritte, die sich auf den Umfang unserer Leistungs- E.1.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind pflicht auswirken können, wahrheitsgemäß und voll- Sie verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach ständig beantworten. Entsprechende Nachweise müs- K-6-2024-10 der Erhebung des Anspruchs mitzuteilen. sen Sie uns vorlegen. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen Wahrung Ihrer Ansprüche gegen Dritte E.1.2.2 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht E.1.6.4 Sie haben Ihren Anspruch gegen den Dritten unter Be- (z. B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unver- achtung der Form- und Fristvorschriften zu wahren, züglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt im Falle eines soweit Ihnen dies zumutbar ist. [Seite 32] E.1.7 Zusätzlich in der Kfz-Umweltschadenversicherung hierfür benötigten Unterlagen auszuhändigen sowie eine Besondere Anzeigepflicht Abtretungsvereinbarung mit uns zu schließen, die aus- ländischen Formvorschriften entspricht. E.1.7.1 Sie müssen uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung nach dem USchadG führen könnte, – soweit E.1.8.6 Sie haben uns die Prozessführung gegen Dritte, ins- zumutbar – sofort anzeigen. Dies gilt auch, wenn noch besondere gegen den ausländischen Kraftfahrzeug- keine Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche er- Haftpflichtversicherer, zu überlassen. hoben worden sind. E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? E.1.7.2 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung und umfassend zu informieren über:  die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Infor- E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.8 mation an die zuständige Behörde, geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungs- schutz.  behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung eines Umweltschadens Ihnen ge- Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind genüber, wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere  die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermei- kürzen. dung, Begrenzung oder Sanierung eines Umwelt- Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahr- schadens, lässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz  den Erlass eines Mahnbescheids, bestehen.  eine gerichtliche Streitverkündung, E.2.2 Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet,  die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder oder gerichtlichen Verfahrens. für die Feststellung des Versicherungsfalles noch für E.1.7.3 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen pflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die sind zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie Pflicht arglistig verletzen. haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße Scha- Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- denberichte zu erstatten und uns bei der Schadener- versicherung mittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Um- stände, die für die Bearbeitung des Schadens wichtig E.2.3 In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sind, müssen Sie uns mitteilen. Außerdem müssen sich aus E.2.1 ergebende Leistungsfreiheit oder Leis- Sie uns alle dafür angeforderten Schriftstücke über- tungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen senden. gegenüber auf den Betrag von höchstens je 2.500 € beschränkt. E.1.7.4 Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Umweltschäden sind unverzüglich mit uns abzustim- E.2.4 Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag men. von höchstens je 5.000 €, wenn Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach E.1.1.6 und E.1.7.5 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungs- E.1.1.7 akt im Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforder-  vorsätzlich und lichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung durch  in besonders schwerwiegender Weise uns bedarf es nicht. verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen E.1.7.6 Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen vom Unfallort trotz eines Personen- oder schweren Verfahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns Sachschadens der Fall. die Führung des Verfahrens zu überlassen. Im Falle des Vollständige Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtver- gerichtlichen Verfahrens beauftragen wir einen Rechts- sicherung anwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsan- E.2.5 Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder walt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte er- einem anderen einen rechtswidrigen Vermögensvor- teilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung teil zu verschaffen, sind wir von unserer Leistungs- stellen. pflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils E.1.8 Zusätzlich in der Ausland-SchadenPlus-Versicherung vollständig frei. Unfallaufnahme durch die Polizei Besonderheiten in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kfz-Umwelt- schadenversicherung bei Rechtsstreitigkeiten E.1.8.1 Sie sind verpflichtet, den Unfall von der Polizei auf- nehmen zu lassen, sofern dies in dem entsprechenden E.2.6 Verletzen Sie Ihre Pflichten nach Land Aufgabe der Polizei ist.  E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemach- Nachweis zur Dauer einer Auslandsreise ter Ansprüche), E.1.8.2 Sie sind verpflichtet, uns auf Verlangen Beginn und  E.1.2.2 (Anzeige gerichtlich geltend gemachter Ende jeder Auslandsreise nachzuweisen. Ansprüche) oder Einholen unserer Weisung  E.1.2.3 (Prozessführung durch uns) E.1.8.3 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, Fahrzeugs müssen Sie unsere Weisungen einholen, die über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage soweit die Umstände dies gestatten. Sie müssen geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht, unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumut- gilt: bar ist.  Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich Medizinische Aufklärung des von uns zu zahlenden Mehrbetrages voll- E.1.8.4 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir ständig von unserer Leistungspflicht frei. möglicherweise Auskünfte von  Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berech-  Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt tigt, unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehr- oder untersucht haben, betrages in einem der Schwere Ihres Verschuldens  anderen Versicherern, Versicherungsträgern und entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Behörden. F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Pflichten mitversicherter Personen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte di- F.1 Für mitversicherte Personen finden die Regelungen rekt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte zu Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung. Dies gilt selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. für die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autono- mer Fahrfunktion nur insoweit, wie es nach der Kraft- Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer fahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung zulässig Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten 32/56 ist. müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch Ausübung der Rechte die Untersuchung entsteht. F.2 Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Ver- Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass sicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt K-6-2024-10 angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. ist. Insbesondere ist etwas anderes für das Geltend- Übergegangene Ansprüche, Abtretung, Prozessführung gegen Dritte machen von Ansprüchen in der Kraftfahrzeug-Haft- E.1.8.5 Sie sind verpflichtet, uns beim Geltendmachen der pflichtversicherung nach A.1.2, Fahrerschutzversiche- aufgrund unserer Leistungen auf uns übergegangenen rung nach A.5.2 und Kfz-Umweltschadenversicherung Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen, uns die nach A.6.2 geregelt. [Seite 33] Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen Für Sie beginnt die Kündigungsfrist erst von dem Zeit- F.3 Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur punkt an zu laufen, in welchem Sie von dem Kündi- Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mit- gungsgrund Kenntnis erlangt haben. versicherten Personen. G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kraftfahrzeug-Haft- zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum pflichtversicherung: Ablauf des Vertrages, wirksam werden soll. Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahr- Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns zeugs auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn  die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Um- G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangs- stände in der Person des Mitversicherten vorliegen versteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf oder den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu  diese Umstände der mitversicherten Person bekannt kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers waren. erst ab Kenntnis. G Laufzeit und Kündigung des Vertrages, Veräußerung Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit so- des Fahrzeugs, Wagniswegfall fortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Ver- trages endet. G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Vertragsdauer Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde G.1.1 Die Laufzeit Ihres Vertrages ergibt sich aus Ihrem Ver- eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch sicherungsschein. als Kündigung des übergegangenen Vertrages. Die Automatische Verlängerung und Versicherungsjahr Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam. G.1.2 Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abge- Kündigung bei Beitragserhöhung schlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs- kündigen. rechts nach K.1 bis K.3 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Diesen zwölfmonatigen Zeitraum nennen wir Versiche- Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Die rungsjahr. Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Die automatische Verlängerung tritt auch ein, wenn für Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam ge- die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrages des- worden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung halb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. beginnen zu lassen. Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs Verträge für Saisonkennzeichen G.2.8 Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs G.1.3 Der Vertrag für ein Fahrzeug mit einem Saisonkenn- nach L.4 und erhöht sich der Beitrag dadurch um zeichen beginnt am ersten Tag des Monats, der auf dem mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb eines amtlichen Kennzeichen als Saisonbeginn ausgewiesen Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung ist, jedoch nicht, bevor Sie das Fahrzeug zulassen. Der einer Frist kündigen. Vertrag endet ebenfalls im folgenden Jahr am ersten Tag des Monats, der auf dem amtlichen Kennzeichen Kündigung bei Veränderung der Tarifstruktur als Saisonbeginn ausgewiesen ist. Der Vertrag verlän- G.2.9 Ändern wir unsere Tarifstruktur nach K.3.2, können Sie gert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un- oder wir ihn zuvor kündigen. serer Mitteilung über die Änderung kündigen. Die Fahrzeugzulassung/-anmeldung außerhalb Deutschlands Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir G.1.4 Eine Zulassung/Anmeldung des versicherten Fahr- teilen Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor zeugs außerhalb Deutschlands mit den dafür jeweils Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündi- national vorgeschriebenen Bescheinigungen (z. B. zur gungsrecht hin. Die Kündigung kann sich auf die betrof- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) führt zur Beendi- fene Versicherungsart beschränken oder auf den ge- gung der gesamten, für das versicherte Fahrzeug bei uns bestehenden Versicherungen, ohne dass es einer samten Vertrag beziehen. Kündigung bedarf. Kündigung der GAP-Deckung zum Ablauf des Versicherungsjahres oder zum Ende des Leasing-/Kreditvertrages Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr G.2.10 Sie können die GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.2 zum G.1.5 Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr Ablauf des Versicherungsjahres oder zum Ende des vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Leasing-/Kreditvertrages kündigen. Die Kündigung ist Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versiche- vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. rungsvertrag kündigen? Im Falle der Beendigung der Fahrzeugvollversicherung Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres endet auch die für das Fahrzeug bestehende GAP- Deckung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung G.2.1 Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versiche- bedarf. rungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zu- Kündigung des Rabattschutzes zum Ablauf des Versicherungs- geht. jahres Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes G.2.11 Sie können den Rabattschutz für Pkw (Tarif Premium), Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Kleinkraft- G.2.2 Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungs- räder, Wohnmobile, für jeweils im Werkverkehr einge- schutz zu kündigen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem setzte Lkw und Zugmaschinen sowie für landwirtschaft- Zugang bei uns wirksam. liche Zugmaschinen gemäß I.3.4 zum Ablauf des Ver- Kündigung nach einem Schadenereignis sicherungsjahres kündigen. Die Kündigung kann dabei G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können unabhängig von einer Kündigung der Kraffahrzeug- Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversicherung ausgespro- in der Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrerschutz- oder chen werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ausland-SchadenPlusversicherung innerhalb eines uns spätestens einen Monat vor Ablauf des Versiche- Monats nach Beendigung der Verhandlungen über rungsjahres zugeht. die Entschädigung zugehen. In der Kraftfahrzeug- Kündigen Sie den Rabattschutz zu einer Versicherungs- Haftpflicht- und Kfz-Umweltschadenversicherung art (Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversi- muss sie uns innerhalb eines Monats zugehen, nach- cherung), endet er auch in der anderen Versiche- 33/56 dem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu rungsart. Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Im Falle der Beendigung der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Kfz-Umwelt- oder Fahrzeugvollversicherung endet auch der Rabatt- schadenversicherung die Weisung erteilen, es über schutz, ohne dass es einer gesonderten Kündigung K-6-2024-10 den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kom- bedarf. men zu lassen. Außerdem können Sie in der Kraftfahr- zeug-Haftpflicht- oder Kfz-Umweltschadenversicherung Kündigung des Zusatzbausteines "Ersatzwagen sowie Hol- und den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Bringservice" Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten er- G.2.12 Sie können den Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie gangenen Urteils kündigen. Hol- und Bringservice" gemäß A.2.5.5.7 zum Ablauf [Seite 34] des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. kann dabei unabhängig von einer Kündigung der Fahr- Außerdem können wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- zeugversicherung ausgesprochen werden. Die Kün- oder Kfz-Umweltschadenversicherung den Vertrag bis digung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündi- Der bestehende Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie gen. Hol- und Bringservice" endet, ohne dass es einer Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zu- gesonderten Kündigung bedarf, gang bei Ihnen wirksam.  wenn die Fahrzeugversicherung für den versicher- Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrages ten Pkw beendet wird oder G.3.4 Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich  wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr- Kosten und Zinsen trotz unserer Zahlungsaufforderung zeugversicherung von einem Tarif mit Partner- nach C.2.2 nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist ge- werkstatt (Tarif Premium Partner oder Classic) in zahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung den Tarif Premium wechseln. oder unter Bestimmung einer Zahlungsfrist kündigen. Kündigung des Zusatzbausteines VollkaskoPlus Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündi- G.2.13 Sie können den Zusatzbaustein "VK-Plus" gemäß gung zahlen oder Sie, wenn die Kündigung mit einer A.2.2.2.6 und A.2.2.2.7 zum Ablauf des Versiche- Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines rungsjahres kündigen. Die Kündigung kann dabei un- Monats nach Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung abhängig von einer Kündigung der Fahrzeugvollver- nachholen (siehe auch C.2.4). sicherung ausgesprochen werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten beim Gebrauch des Fahr- Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. zeugs Der bestehende Zusatzbaustein "VK-Plus" endet, ohne G.3.5 Haben Sie eine Ihrer Pflichten beim Gebrauch des dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, Fahrzeugs nach Abschnitt D verletzt, können wir inner- halb eines Monats, nachdem wir von der Pflichtverlet-  wenn die Fahrzeugvollversicherung für den ver- zung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit sofortiger sicherten Pkw oder das versicherte Wohnmobil Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, beendet wird oder dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahr-  wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr- lässig verletzt haben. zeugvollversicherung von dem Tarif Premium in Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs Classic wechseln. Kündigung des Zusatzbausteines "oecodrive" G.3.6 Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach L.4, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung G.2.14 Sie können den Zusatzbaustein "oeco drive" gemäß kündigen. Können Sie nachweisen, dass die Änderung A.2.2.3 zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be- Die Kündigung kann dabei unabhängig von einer ruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat Kündigung der Fahrzeugversicherung ausgesprochen werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungs- Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahr- jahres zugeht. zeugs Der bestehende Zusatzbaustein "oeco drive" endet, G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahr- ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, zeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber  wenn die Fahrzeugversicherung für das versicher- kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines te Elektro-/Hybrid-Fahrzeug beendet wird oder Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir  wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr- von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kennt- zeugversicherung von dem Tarif Premium in Clas- nis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat sic wechseln. nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam. Kündigung des Zusatzbausteines "KH-Eigenschaden" Kündigung der GAP-Deckung zum Ablauf des Versicherungsjahres oder zum Ende des Leasing-/Kreditvertrages G.2.15 Sie können den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" gemäß A.1.7 zum Ablauf des Versicherungsjahres G.3.8 Wir können die GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.2 zum kündigen. Die Kündigung kann dabei unabhängig von Ablauf des Versicherungsjahres oder zum Ende des einer Kündigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche- Leasing-/Kreditvertrages kündigen. Die Kündigung ist rung ausgesprochen werden. Die Kündigung ist nur nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. Im Falle der Beendigung der Fahrzeugvollversicherung Der bestehende Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" endet auch die für das Fahrzeug bestehende GAP- endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung Deckung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, bedarf.  wenn die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Kündigung des Rabattschutzes zum Ablauf des Versicherungs- für das versicherte Fahrzeug beendet wird oder jahres  wenn Sie für den versicherten Pkw in der Kraft- G.3.9 Wir können den Rabattschutz für Pkw (Tarif Premium), fahrzeug-Haftpflichtversicherung von dem Tarif Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Kleinkraft- Premium in Classic wechseln. räder, Wohnmobile, für jeweils im Werkverkehr einge- G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den setzte Lkw und Zugmaschinen sowie für landwirtschaft- liche Zugmaschinen gemäß I.3.4 zum Ablauf des Ver- Versicherungsvertrag kündigen? sicherungsjahres kündigen. Die Kündigung kann dabei Kündigung zum Ablauf unabhängig von einer Kündigung der Kraftfahrzeug- G.3.1 Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versiche- Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversicherung ausge- rungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, sprochen werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf zu- wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf geht. des Versicherungsjahres zugeht. Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Kündigen wir den Rabattschutz zu einer Versicherungs- G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungs- art (Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollver- schutz zu kündigen. Die Kündigung wird zwei Wochen sicherung), endet er auch in der anderen Versicherungs- nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. art. Kündigung nach einem Schadenereignis Im Falle der Beendigung der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversicherung endet auch der Rabatt- G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können schutz, ohne dass es einer gesonderten Kündigung wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen 34/56 bedarf. in der Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrerschutz- oder Aus- land-SchadenPlusversicherung innerhalb eines Mo- Kündigung des Zusatzbausteines "Ersatzwagen sowie Hol- und nats nach Beendigung der Verhandlungen über die Bringservice" Entschädigung zugehen. In der Kraftfahrzeug-Haft- G.3.10 Wir können den Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie pflicht- und Kfz-Umweltschadenversicherung muss sie Hol- und Bringservice" gemäß A.2.5.5.7 zum Ablauf K-6-2024-10 Ihnen innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung kann unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht ab- dabei unabhängig von einer Kündigung der Fahrzeug- gelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der versicherung ausgesprochen werden. Die Kündigung Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Kfz-Umweltschadenver- ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat sicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. [Seite 35] Der bestehende Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie sicherungsschutz fallenden Schadenereignis, gelten Hol- und Bringservice" endet, ohne dass es einer G.4.2 und G.4.3 nicht. gesonderten Kündigung bedarf, G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung,  wenn die Fahrzeugversicherung für den versicher- wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert ten Pkw beendet wird oder sind.  wenn die Fahrzeugversicherung für den versicher- ten Pkw von einem Tarif mit Partnerwerkstatt G.5 Form und Zugang der Kündigung (Tarif Premium Partner oder Classic) auf den Tarif Eine Kündigung muss in Textform erfolgen und ist nur wirksam, wenn Premium umgestellt wird. sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht. Kündigung des Zusatzbausteines VollkaskoPlus G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung G.3.11 Wir können den Zusatzbaustein "VK-Plus" gemäß Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns A.2.2.2.6 und A.2.2.2.7 zum Ablauf des Versiche- der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag an- rungsjahres kündigen. Die Kündigung kann dabei un- teilig zu. abhängig von einer Kündigung der Fahrzeugvollversi- cherung ausgesprochen werden. Die Kündigung ist nur G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Übergang der Versicherung auf den Erwerber Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf Der bestehende Zusatzbaustein "VK-Plus" endet, ohne den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Fahrerschutz- dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, versicherung.  wenn die Fahrzeugvollversicherung für den ver- G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag ent- sicherten Pkw oder das versicherte Wohnmobil sprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei beendet wird oder einem Neuabschluss des Vertrages verlangen würden,  wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr- anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwer- zeugvollversicherung von dem Tarif Premium in bers, die entsprechend seines bisherigen Schadenver- den Tarif Classic wechseln. laufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, Kündigung des Zusatzbausteines "oecodrive" der auf den Übergang der Versicherung folgt. G.3.12 Wir können den Zusatzbaustein "oeco drive" gemäß G.7.3 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können A.2.2.3 zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen. Die Kündigung kann dabei unabhängig von einer Kün- Anzeige der Veräußerung digung der Fahrzeugversicherung ausgesprochen werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen G.7.4 Sie oder der Erwerber sind verpflichtet, uns die Ver- spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungs- äußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. jahres zugeht. Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Vorausset- zungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Der bestehende Zusatzbaustein "oeco drive" endet, Verlust des Versicherungsschutzes. ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, Kündigung des Vertrages  wenn die Fahrzeugversicherung für das versicher- te Elektro-/Hybrid-Fahrzeug beendet wird oder G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach  wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr- G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kün- zeugversicherung von dem Tarif Premium in Clas- digen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen sic wechseln. verlangen. Kündigung des Zusatzbausteines "KH-Eigenschaden" Hinweis: Beachten Sie auch die Regelungen zur Bei- G.3.13 Wir können den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" tragsberechnung bei Veräußerung in L.5. gemäß A.1.7 zum Ablauf des Versicherungsjahres Zwangsversteigerung kündigen. Die Kündigung kann dabei unabhängig von G.7.6 Die Regelungen G 7.1 bis G.7.5 sind entsprechend einer Kündigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche- anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert rung ausgesprochen werden. Die Kündigung ist nur wird. wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. G.8 Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung) Der bestehende Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der Beitrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis bedarf, erlangen.  wenn die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für das versicherte Fahrzeug beendet wird oder H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Wechsel-  wenn Sie für den versicherten Pkw in der Kraftfahr- kennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kenn- zeug-Haftpflichtversicherung von dem Tarif Premi- um in Classic wechseln. zeichen G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? G.4.1 Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug-, MobilPlus-, Ruheversicherung Fahrerschutz-, Kfz-Umweltschaden- und Ausland- H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt SchadenPlusversicherung sind jeweils rechtlich selbst- und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zuge- ständige Verträge. lassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht be- Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fort- endet. bestehen anderer nicht. Ausgenommen hiervon ist die H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversiche- MobilPlus-, Fahrerschutz-, Kfz-Umweltschaden- und rung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außer- die Ausland-SchadenPlusversicherung, die jeweils enden, wenn die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung betriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außer- endet. betriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kün- Versicherungsschutzes verlangen. digungsanlasses zu einem der in G.4.1 Satz 1 ge- nannten Verträge die gesamte Kraftfahrtversicherung H.1.3 Besteht für das Fahrzeug keine Kraftfahrzeug-Haft- für das Fahrzeug zu kündigen (Ausnahme hiervon: pflicht- oder Fahrzeugversicherung oder ist die bei- G.4.4). tragsfreie Ruheversicherung gemäß H.1.8 beendet, können Sie eine beitragspflichtige Ruheversicherung G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abge- für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeug- schlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kün- digung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. teilversicherung abschließen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach H.1.4 Die Regelungen nach H.1.1 bis H.1.3 gelten nicht für 35/56 Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fahrzeuge, die kein amtliches Kennzeichen führen Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden müssen, für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen sind. Entsprechend haben wir das Recht, die gesamte mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als einem Jahr. Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren Umfang der Ruheversicherung nur einen Vertrag kündigen. Ausgenommen hiervon ist K-6-2024-10 die MobilPlus-, die Fahrerschutz-, die Kfz-Umwelt- H.1.5 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir schaden- und die Ausland-SchadenPlusversicherung. Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. G.4.4 Kündigen Sie oder wir die MobilPlus-, Fahrerschutz-, Kfz-Umweltschaden- oder Ausland-SchadenPlus- Der Ruheversicherungsschutz umfasst versicherung nach einem unter den jeweiligen Ver-  die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, [Seite 36]  die Fahrzeugteilversicherung, wenn für das Fahr-  die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, zeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine  die Fahrzeugteilversicherung, wenn für das Fahr- Fahrzeugvoll- oder -teilversicherung bestand, zeug entweder eine Fahrzeugvoll- oder -teilversi-  die Kfz-Umweltschadenversicherung. cherung abgeschlossen ist, Bestand für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außer-  die Kfz-Umweltschadenversicherung. betriebsetzung eine MobilPlus-, Fahrerschutz- und/oder Wenn Sie eine MobilPlus-, Fahrerschutz- und/oder Ausland-SchadenPlusversicherung, besteht hierfür kein Ausland-SchadenPlusversicherung abgeschlossen Ruheversicherungsschutz. Kein Ruheversicherungs- haben, besteht in der Zeit, in der das Fahrzeug das schutz besteht beim Zusatzbaustein "KH-Eigenscha- Wechselkennzeichen nicht vollständig trägt, für diese den" gemäß A.1.7. Kein Ruheversicherungsschutz Versicherungsarten kein Versicherungsschutz. Kein besteht für ein Dachzelt oder Vorzelt hinsichtlich der Ruheversicherungsschutz besteht beim Zusatzbau- in A.2.2.1.3 und A.2.2.1.8 geregelten Elementar- stein "KH-Eigenschaden" gemäß A.1.7. Kein Ruhever- schadenereignisse (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Über- sicherungsschutz besteht für ein Dachzelt oder Vor- schwemmung, Lawinen, Erdrutsch (inkl. Muren), Erd- zelt hinsichtlich der in A.2.2.1.3 und A.2.2.1.8 geregel- senkung, Erdbeben, Vulkanausbruch). ten Elementarschadenereignisse (Sturm, Hagel, Blitz- Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung schlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch (inkl. Muren), Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch). H.1.6 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug H.3.3 Mit vollständigem, aber ungestempeltem Wechsel-  in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder kennzeichen haben Sie Versicherungsschutz in der Sammelgarage) oder Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und MobilPlusversicherung (für die in A.4.3 genannten Fahrzeuge) für die Rück-  auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch fahrt von der Zulassungsbehörde nach Entfernung des Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) Stempels und bei Wiederanmeldung für Fahrten im nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren (siehe Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht H.4.2). gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter H.3.4 Bitte beachten Sie, dass ein Fahrzeug auf öffentlichen den Voraussetzungen nach D.2 leistungsfrei. Wegen oder Plätzen nur mit dem vollständigen Wechsel- Wiederanmeldung kennzeichen gebraucht werden darf. Trägt das Fahr- H.1.7 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen zeug nicht das vollständige Wechselkennzeichen, sind (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Sie verpflichtet, es in einem Einstellraum (z. B. einer Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außer- Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriede- betriebsetzung haben Sie uns unverzüglich mitzutei- ten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer um- len. schlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlich- Ende des Vertrages und der Ruheversicherung keiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre H.1.8 Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach enden 12 Monate nach der Außerbetriebsetzung des D.2 leistungsfrei. Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf. H.4 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen H.1.9 Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht, MobilPlus- und Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestäti- Kfz-Umweltschadenversicherung gung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen H.4.1 In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht, MobilPlus- (für die in Versicherer zur Aufhebung des Vertrages aufzufor- A.4.3 genannten Fahrzeuge) und Kfz-Umweltschaden- dern. versicherung besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss. H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zu- gelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Ver- Bei Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kenn- sicherungsschutz während des auf dem amtlichen zeichen besteht kein Versicherungsschutz aus der Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison). Eigenschaden-Deckung gemäß A.1.7. Was sind Zulassungsfahrten? H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungs- schutz nach H.1.5 und H.1.6. Wenn Sie eine MobilPlus-, H.4.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammen- Fahrerschutz- und/oder Ausland-SchadenPlusversiche- hang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind: rung abgeschlossen haben, besteht außerhalb der  Fahrten zur Zulassungsbehörde zur Anbringung Saison für diese Versicherungsarten kein Versiche- der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durch- rungsschutz. Kein Ruheversicherungsschutz besteht führung einer Hauptuntersuchung oder einer beim Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" gemäß Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen A.1.7. Kein Ruheversicherungsschutz besteht für ein Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Be- Dachzelt oder Vorzelt hinsichtlich der in A.2.2.1.3 und zirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn A.2.2.1.8 geregelten Elementarschadenereignisse die Zulassungsbehörde vorab ein solches zuge- (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, La- teilt hat oder das Kennzeichen bei Außerbetrieb- winen, Erdrutsch (inkl. Muren), Erdsenkung, Erdbeben, setzung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 Fahrzeug- Vulkanausbruch). Zulassungsverordnung reserviert wurde. H.2.3 Für folgende Fahrten außerhalb der Saison haben Sie  Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ab- in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und MobilPlusversiche- lauf des Tages der Außerbetriebsetzung des rung (für die in A.4.3 genannten Fahrzeuge) Versiche- Fahrzeugs. rungsschutz:  Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungs- I Schadenfreiheitsrabatt-System verfahren oder  Fahrten wegen der Hauptuntersuchung, Sicher- I.1 Einstufung in Schaden(S)- und Schadenfreiheitsklassen heitsprüfung oder Abgasuntersuchung. (SF-Klassen) Der Versicherungsschutz hierfür ist auf den für den In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung richtet Halter zuständigen Zulassungsbezirk und einen angren- sich die Einstufung Ihres Vertrages in eine S-/SF-Klasse und der sich zenden Bezirk begrenzt. daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe dazu die Tabellen in Anhang 1. H.3 Welche Besonderheiten gelten bei Wechselkennzeichen? Dies gilt nicht für Verträge von H.3.1 Für Fahrzeuge, für die ein Wechselkennzeichen aus-  Sonderfahrzeugen jeder Art, mit Ausnahme der in Anhang 1 gegeben wurde, gewähren wir den vereinbarten Ver- ausdrücklich genannten Fahrzeuge, sicherungsschutz, sofern das versicherte Fahrzeug das  Anhängern, Aufliegern und Wechselaufbauten jeder Art, nach § 9 Absatz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung  Kraftfahrzeugen, die ein Ausfuhrkennzeichen führen, 36/56 vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt. Das Fahrzeug muss sowohl das fahrzeugbe-  Kraftfahrzeugen, die ein Kurzzeitkennzeichen führen, zogene Kennzeichenteil als auch das gemeinsame  amtlich abgestempelten roten Kennzeichen, Kennzeichenteil tragen.  Selbstfahrervermietfahrzeugen. H.3.2 Nur eingeschränkten Versicherungsschutz gewähren K-6-2024-10 wir, sofern das versicherte Fahrzeug das Wechsel- I.2 Ersteinstufung kennzeichen nicht vollständig trägt (z. B. nur das fahr- I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 zeugbezogene Kennzeichenteil trägt). Beginnt Ihr Vertrag ohne eine Sondereinstufung nach Anhang 7 Es gilt dann der Ruheversicherungsschutz. Dieser um- oder Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die fasst Klasse 0 eingestuft. [Seite 37] Hinweis: Eine Einstufung in Klasse 0 erfolgt nicht, wenn für Sie bei I.3.3 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf der Concordia oder einem anderen Versicherer ein nach I.6 an- Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlau- rechenbarer Vorvertrag vorhanden ist, der nach seinem Schadenver- fen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. lauf in eine Schadenklasse (M) eingestuft werden müsste oder bei Der Tag der Schadenmeldung bei uns ist maßgeblich dafür, welchem Vertragsbeendigung eingestuft war. Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird. I.2.2 Ersteinstufung in eine günstigere SF-Klasse als Klasse 0 I.3.4 Rabattschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahr- Eine bessere SF-Klasse als Klasse 0 erreichen Sie beispielsweise in zeugvollversicherung folgenden Fällen: Versicherbare Fahrzeuge a) Die Voraussetzungen für eine günstigere Ersteinstufung liegen I.3.4.1 Der Rabattschutz kann von Ihnen für Pkw im Tarif vor (siehe Anhang 7). Premium, Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, b) Die Voraussetzungen für die Übernahme des Schadenverlaufs Kleinkrafträder, Wohnmobile, jeweils im Werkverkehr aus einem anderen Versicherungsvertrag liegen vor (z. B. bei eingesetzte Lkw und Zugmaschinen sowie landwirt- Versicherer- oder Fahrzeugwechsel). schaftliche Zugmaschinen gegen Beitragszuschlag I.2.3 Rückwirkende Korrektur der SF-Einstufung (z. B. bei vereinbart werden. abweichenden Angaben vom vorherigen Versicherer) Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sollten wir nach Abschluss des Versicherungsvertrages noch Infor- Sie den Rabattschutz vereinbart haben. mationen zum Beispiel von Ihrem vorherigen Versicherer erhalten, die Einstufung bei einem belastenden Schaden ergeben, dass die Voraussetzungen für die getroffene SF-Einstufung I.3.4.2 Bei Fahrzeugen, für die gemäß I.3.4.1 Rabattschutz nicht erfüllt sind, so sind wir zu einer Korrektur der vorgenommenen vereinbart ist, gilt: Pro Kalenderjahr können Sie uns in SF-Einstufung berechtigt. der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversiche- I.2.4 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-Haft- rung jeweils einen belastenden Schaden im Sinne von pflichtversicherung in der Fahrzeugvollversicherung I.4.2 melden, ohne dass sich dieser in der Kraftfahr- zeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung rabatt- Voraussetzungen der Angleichung belastend auswirkt. Im folgenden Kalenderjahr wird I.2.4.1 Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw und schließen der Vertrag somit bei der Neueinstufung im Sinne Sie neben der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung von I.3 in die bisherige SF-Klasse in der Kraftfahr- eine Fahrzeugvollversicherung mit einer Laufzeit zeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung einge- von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie ver- stuft. langen, dass die Einstufung nach dem Schaden- Voraussetzungen hierfür sind: verlauf der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung er- Solange das im Vertrag versicherte Fahrzeug zum folgt. Gleiches gilt für ein Kraftrad, Trike, Quad, Leicht- Straßenverkehr zugelassen ist, besteht der Rabattschutz kraftrad, Kleinkraftrad, Wohnmobil, für einen Miet- bei uns. wagen, Lkw, eine Taxe, Zugmaschine, landwirtschaft- Der Rabattschutz beginnt vor dem Schadenereignis und liche Zugmaschine, einen Kraftomnibus oder Kranken- besteht ohne Unterbrechung bis zum Zeitpunkt der wagen. jährlichen Neueinstufung gemäß I.3 fort. Keine Übernahme (Angleichung) eines Schadenverlaufs Hinweis: Beachten Sie hinsichtlich dieser Sonderein- I.2.4.2 Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder stufung bitte auch die Regelung zur Auskunft an den für ein Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1.1, I.6.1.2, I.6.1.6, Nachversicherer in I.8.2. I.6.1.7 innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine I.3.4.3 Bereits vor Beginn des Rabattschutzes angefallene, Fahrzeugvollversicherung bestanden hat oder ein rabattbelastende Schäden, die sich noch nicht auf die Schadenverlauf nach I.6.1.1 bis I.6.1.5 übernommen Einstufung in die Schadenfreiheits-/Schadenklassen wird und für das bisherige Fahrzeug eine Fahrzeug- ausgewirkt haben, führen zu einer Rückstufung des vollversicherung bestand. In diesen Fällen überneh- Vertrages nach I.3.3. men wir den tatsächlichen Schadenverlauf der Fahr- Einstufung bei einem weiteren belastenden Schaden zeugvollversicherung des bisherigen Fahrzeugs nach I.3.4.4 Melden Sie uns im selben Kalenderjahr einen weiteren, I.6. die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvoll- I.2.4.3 Lassen Sie von den im Rahmen einer Rabattüber- versicherung belastenden Schaden, wird der Vertrag nahme nach I.6.1.1 bis I.6.1.4 übernommenen in der jeweiligen Versicherungsart nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Dabei bleibt einer SF-Klassen für das von Ihnen versicherte Fahrzeug der gemeldeten, rabattbelastenden Schäden unberück- nur die SF-Klasse der Kraftfahrzeug-Haftpflichtver- sichtigt. sicherung anrechnen, gilt: Eine Angleichung bei Ab- Voraussetzungen für den Abschluss schluss einer Fahrzeugvollversicherung ist innerhalb eines Jahres nach Übernahme der SF-Klasse ausge- I.3.4.5 Umfasst der Vertrag für Ihr Fahrzeug eine Kraftfahr- schlossen, wenn für das andere Fahrzeug eine solche zeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung, können Fahrzeugvollversicherung bestanden hat. Sie den Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten gleichzeitig beantragen. Das Gleiche gilt, wenn Sie nach I.6.1.6 den Schaden- I.3.4.6 Besteht für Ihr Fahrzeug eine Kraftfahrzeug-Haft- verlauf einer anderen Person übernehmen und für den pflichtversicherung, muss dieser Vertrag mindestens Vertrag des Dritten auch eine Fahrzeugvollversicherung in SF-Klasse 4 eingestuft sein. Umfasst der Vertrag bestand, Sie für das von Ihnen versicherte Fahrzeug darüber hinaus auch eine Fahrzeugvollversicherung, aber nur den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug- muss auch dieser Vertrag mindestens in SF-Klasse 4 Haftpflichtversicherung anrechnen lassen. eingestuft sein. I.3 Jährliche Neueinstufung Nichterfüllung oder Nichteinhaltung der Voraussetzungen Wir stufen Ihren Vertrag nach seinem Schadenverlauf im vergangenen I.3.4.7 Wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine der Kalenderjahr neu ein. Voraussetzungen unter I.3.4.5 bis I.3.4.6 nicht erfüllt war Die Neueinstufung wird mit Beginn des nächsten Versicherungs- oder nicht eingehalten wurde, stufen wir Ihren Vertrag jahres wirksam. ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen in die Schaden-/Schadenfreiheitsklasse gemäß Anhang 1 Ein Versicherungsjahr beträgt 12 Monate. Den Beginn und den Ablauf ein, in die er ohne diese Sonderregelung eingestuft Ihres Versicherungsvertrages können Sie Ihrem Versicherungs- wäre. schein entnehmen. I.3.4.8 Sofern Voraussetzungen unter I.3.4.6 nicht erfüllt I.3.1 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf waren, schließen wir den Rabattschutz ab Beginn des Ist Ihr Vertrag innerhalb Ihrer Vertragslaufzeit in einem Kalender- laufenden Versicherungsjahres oder – sofern Sie den jahr schadenfrei verlaufen und hat in diesem Kalenderjahr der Ver- Rabattschutz erst während des laufenden Versiche- sicherungsschutz mindestens sechs Monate bestanden, wird Ihr rungsjahres eingeschlossen haben – ab diesem Zeit- Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle punkt aus. in Anhang 1 eingestuft. Beendigung des Rabattschutzes 37/56 Hat der Versicherungsschutz während eines gesamten Kalender- I.3.4.9 Kündigen Sie den Rabattschutz gemäß G.2.11 in einer jahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der Versicherungsart, endet er auch in der anderen Ver- SF-Klasse 1/2, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse sicherungsart. 1 ein. I.3.4.10 Endet die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvoll- K-6-2024-10 I.3.2 Besserstufung bei Saisonkennzeichen versicherung, endet auch der Rabattschutz, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelas- sen (siehe H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrages I.3.4.11 Endet der Rabattschutz und wird der Vertrag bei uns eine Besserstufung nach I.3.1 nur vor, wenn die Saison mindestens ohne Rabattschutz fortgeführt, ist die dadurch erreichte sechs Monate beträgt. SF-Klasse Ausgangspunkt für die künftige Besser- oder [Seite 38] Rückstufung des Vertrages in der Kraftfahrzeug-Haft- I.4.2.3 Sie dürfen bei einem Vertrag für einen Pkw die Aus- pflicht- und Fahrzeugvollversicherung bei der Concordia. wirkungen einer Rückstufung nicht durch einen Hinweis: Beachten Sie hinsichtlich dieser Sonderein- Wechsel vom Tarif Classic in den Tarif Premium beein- stufung bitte auch die Regelung zur Auskunft an den flussen. Nachversicherer in I.8.2. I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können ("Schaden- Bescheinigung bei Wechsel des Versicherers rückkauf") I.3.4.12 Im Falle eines Versichererwechsels erhält Ihr Nach- In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung versicherer gemäß I.8.2 eine Bestätigung des Schaden- I.5.1 Sie können eine Rückstufung in der Kraftfahrzeug- freiheitsrabattes, die sich auf den tatsächlichen Scha- Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung vermeiden, denverlauf bezieht. Die durch den Rabattschutz er- wenn Sie uns unsere Entschädigung innerhalb von folgenden Sondereinstufungen berücksichtigen wir 12 Monaten nach Abschluss der Schadenregulierung bei der Auskunft an den Nachversicherer nach I.8.2 freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Ver- nicht. pflichtung erstatten. I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Verlauf? Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung. Voraussetzung ist, dass I.4.1 Schadenfreier Verlauf unsere Entschädigung in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrages liegt unter fol- oder Fahrzeugvollversicherung jeweils nicht mehr als genden Voraussetzungen vor: 1.500 € beträgt.  Der Versicherungsschutz hat in dem Kalenderjahr Erstatten Sie uns in diesem Fall die Entschädigung in- mindestens sechs Monate bestanden und nerhalb von 12 Monaten nach unserer Mitteilung, wird  uns wurde in dem Kalenderjahr kein Schadener- Ihr Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollver- eignis gemeldet, für das wir Entschädigungen sicherungsvertrag als schadenfrei behandelt. leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregu- zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung lierung und über die Höhe des Erstattungsbetrages und Prozesse. unterrichtet und müssen wir eine weitere Entschädigung I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Ver- leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstat- trag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden tungsbetrages. Voraussetzungen vorliegt: Leasingfahrzeug a) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis I.5.2 Handelt es sich bei dem versicherten Fahrzeug um in den drei auf die Schadenmeldung folgenden ein Leasingfahrzeug, gilt die Regelung unter I.5.1 ent- Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung ge- sprechend für den Leasingnehmer. leistet zu haben. b) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- I.6 Übernahme eines Schadenverlaufs rung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? c) Wir bilden nur für ein Schadenereignis Rück- Der Schadenverlauf eines anderen Vertrages – auch wenn dieser bei stellungen oder leisten Entschädigungen, die einem anderen Versicherer bestanden hat – wird für den Vertrag des ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Ansprü- versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6.2 und che ausgelöst wurden und die nach A.6 versichert I.6.3 in folgenden Fällen übernommen: sind, ohne dass auch private Rechte verletzt sind, Fahrzeugwechsel die von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung I.6.1.1 Sie haben das versicherte Fahrzeug ("Ersatzfahrzeug") gedeckt wären. anstelle eines anderen Fahrzeugs ("bisheriges Fahr- d) Wir bilden in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche- zeug") angeschafft. rung für ein Schadenereignis Rückstellungen oder Hinweis: Versichern Sie das Ersatzfahrzeug bereits vor leisten Entschädigungen, die im Zusammenhang dem Ausscheiden des bisherigen Fahrzeugs, rechnen mit der "Mallorca-Deckung" (s. A.1.6) angefallen wir die Dauer des schadenfreien und ununterbrochenen sind. Verlaufs (Schadenfreiheitsklasse) des bisherigen Fahr- e) Wir bilden Rückstellungen oder leisten Entschädi- zeugs bis zu vier Wochen für beide Fahrzeuge an. gungen in der Fahrzeugvollversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Fahrzeugteilver- Rabatttausch sicherung fällt. I.6.1.2 Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch f) Wir bilden Rückstellungen oder leisten Entschädi- ein anderes Fahrzeug. Sie veräußern dieses oder gungen über den Zusatzbaustein "VollkaskoPlus" setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und für ein Schadenereignis, das in A.2.2.2.7 c) beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. ("Falschbetankung") oder A.2.2.2.7 d) ("Austausch Ruheversicherung von Schlüsseln/Schlössern bei Verlieren/Liegen- lassen der Fahrzeugschlüssel") geregelt ist. I.6.1.3 Sie haben zwei Fahrzeuge bei uns versichert und für eines von beiden besteht jeweils eine Ruheversiche- g) Sie nehmen Ihre Fahrzeugvollversicherung nur rung. Das gilt sinngemäß auch für Fahrzeuge mit Sai- deswegen in Anspruch, weil: sonkennzeichen, wenn jeweils für eines dieser Fahr-  eine Person mit einer gesetzlich vorgeschrie- zeuge eine Ruheversicherung nach H.2.2 besteht. benen Haftpflichtversicherung für das Scha- denereignis zwar in vollem Umfang haftet, Weiteres Fahrzeug  Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer I.6.1.4 Sie versichern, ohne dass ein anderes Fahrzeug weg- keinen Anspruch haben, weil dieser den Ver- fällt, ein weiteres Fahrzeug und beantragen die Über- sicherungsschutz ganz oder teilweise versagt nahme des Schadenverlaufs Ihres bisherigen Fahr- hat. zeugs. h) Wir bilden Rückstellungen oder leisten Entschädi- "Ringtausch" gungen nur I.6.1.5 Sie haben bei uns mehrere Versicherungsverträge für  aufgrund von Abkommen der Versicherungs- Pkw, Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Klein- unternehmen untereinander oder mit Sozial- krafträder, Wohnmobile, Lkw bis 3,5 t zulässigem versicherungsträgern oder Gesamtgewicht im Werk- oder Güterverkehr, landwirt-  wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer schaftliche Zugmaschinen oder Krankenwagen. Im Mehrfachversicherung. Falle eines Fahrzeugwechsels nach I.6.1.1 oder der Versicherung eines weiteren Fahrzeugs nach I.6.1.4 I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf können Sie beantragen, dass der Schadenverlauf I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrages liegt vor, zwischen zwei bestehenden Verträgen getauscht wird. wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder Schadenverlauf einer anderen Person 38/56 mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Ent- I.6.1.6 Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend schädigungen leisten oder Rückstellungen bilden von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach des Schadenverlaufs. I.4.1.2. Versichererwechsel K-6-2024-10 I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden I.6.1.7 Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Ver- Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellun- sicherer zu uns gewechselt. Wir übernehmen den gen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag ab Schadenverlauf des bisherigen Vertrages, wenn dieser Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres zu- durch eine Bescheinigung des bisherigen Unternehmens rück. nach I.8.1 nachgewiesen wird. [Seite 39] Sie werden bei der Einstufung des Versicherungsver- b) Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug trages in eine SF-Klasse oder Schadenklasse so be- der anderen Person überwiegend von Ihnen ge- handelt, als wären Sie während der Vorversiche- fahren wurde, glaubhaft; hierzu gehört insbeson- rungszeit bereits bei uns versichert gewesen. dere  eine Erklärung von Ihnen und der anderen I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? Person in Textform; ist die andere Person Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der Kraftfahrzeug- verstorben, ist die Erklärung durch Sie aus- Haftpflicht- und der Fahrzeugvollversicherung reichend; ist die andere Person Ihr Ehegatte, I.6.2.1 Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kraftfahr- kann die Erklärung entfallen; zeug-Haftpflicht- und in der Fahrzeugvollversicherung  eine Erklärung, dass Sie für den entsprechen- nur zusammen. den Zeitraum im Besitz einer gültigen Fahr- Hinweis: Die Regelung unter I.2.4.3 zur Anrechnung erlaubnis waren, wobei Sie bei der Abgabe der des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- Vertragserklärung Ihre Führerscheindaten versicherung in der Fahrzeugvollversicherung bleibt angeben und deren Richtigkeit bestätigen hiervon unberührt. müssen; Gleiche Risikoverhältnisse c) die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs an Sie einverstanden und gibt I.6.2.2 Sie können den Schadenverlauf nur übernehmen, wenn damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Um- gleiche Risikoverhältnisse vorliegen. Dies ist der Fall, fang auf. Ist die andere Person verstorben, ist eine wenn die Fahrzeuge derselben Fahrzeuggruppe gemäß Übertragung nur möglich, wenn der Tod der ande- I.6.2.4 angehören sowie Nutzung und Verwendung der ren Person zum Zeitpunkt der Geltendmachung Fahrzeuge vergleichbar sind. Gleiches gilt auch, wenn der Anrechnung nicht länger als 36 Monate zurück- das Fahrzeug durch eine vorübergehende Änderung liegt; des Verwendungszwecks einer niedrigeren Fahrzeug- gruppe angehörte. d) das Fahrzeug der anderen Person derselben oder einer höheren Fahrzeuggruppe gemäß I.6.2.4 an- Geltung unterschiedlicher SF-Staffeln gehört wie Ihr Fahrzeug; I.6.2.3 Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen der Schaden- e) die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person verlauf übertragen wird, nach Anhang 1 unterschiedliche durch Sie liegt bei der Übernahme nicht mehr als SF-Staffeln, wird Ihr Fahrzeug entsprechend der An- 36 Monate zurück. zahl der schadenfreien Jahre des übertragenden Fahr- Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs nach zeugs in die für das übernehmende Fahrzeug geltende Betriebsübergang Staffel eingestuft. I.6.2.6 Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahr- Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf zeuge übernommen, übernehmen wir den Schaden- den Schadenverlauf ausgewirkt haben, werden nach verlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Vorausset- der für das übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel zungen: berücksichtigt.  Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernah- Fahrzeuggruppe me des Schadenverlaufs durch Sie einverstanden I.6.2.4 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf und gibt damit den Schadenfreiheitsrabatt in vollem übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe Umfang auf, an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggrup-  Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Über- pe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. Die nahme des Betriebes die bisherige Risikosituation niedrigste Fahrzeuggruppe ist die erste, die höchste nicht verändert hat. Fahrzeuggruppe ist die vierte. I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungs- a) Erste Fahrzeuggruppe: schutzes auf den Schadenverlauf aus? entfällt. Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetrieb- b) Zweite Fahrzeuggruppe: setzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeen- Pkw, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Krafträder, digung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt: Wohnmobile, Trikes, Quads, landwirtschaftliche a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, über- Zugmaschinen, Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamt- nehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- gewicht im Werk- oder Güterverkehr, Kranken- rungsschutz nicht unterbrochen worden. wagen. b) Bei einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten, aber c) Dritte Fahrzeuggruppe: nicht mehr als zehn Jahren, übernehmen wir die SF- oder Taxen, Mietwagen, Lkw über 3,5 t zulässigem Schadenklasse, in die der Vertrag vor der Unterbrechung Gesamtgewicht im Werkverkehr und Zugmaschi- eingestuft war. nen im Werkverkehr. Bei der Übernahme des Schadenverlaufs gemäß a) oder b) sind die d) Vierte Fahrzeuggruppe: Regelungen zur Rückstufung im Schadenfall zu berücksichtigen Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im (siehe hierzu I.3 und I.4.2). Güterverkehr und Zugmaschinen im Güterverkehr, Hinweis: Im Folgejahr nach der Übernahme richtet sich die Ein- Kraftomnibusse. stufung des Vertrages nach dem Grundsatz in I.3.1. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindes- Eine Übertragung ist zudem möglich tens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Schaden-  von einem Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtge- verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr be- wicht im Werk- oder Güterverkehr auf einen Lkw standen. über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im Werk- verkehr oder eine Zugmaschine im Werkverkehr, I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs  von einem Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtge- I.7.1 Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und wicht im Werkverkehr oder einer Zugmaschine im der Fahrzeugvollversicherung können nur zusammen Werkverkehr auf einen Lkw im Güterverkehr mit abgegeben werden. einer Motorleistung bis 212 kW und einem zulässi- I.7.2 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrages gen Gesamtgewicht über 3,5 t oder eine Zugma- stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei schine bis 212 kW im Güterverkehr. Ersteinstufung Ihres Vertrages bekommen hätten. Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von Hierbei orientieren wir uns an den Regelungen für die einer anderen Person nach I.6.1.6 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen gemäß An- I.6.2.5 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer ande- hang 7. ren Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug Befand sich Ihr Vertrag in der Schadenklasse M, bleibt der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren diese Einstufung bestehen. wurde. Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen I.7.3 Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der erfüllt sein: Umstellung Ihres Vertrages nachzuerheben. 39/56 a) Es handelt sich bei der anderen Person um  Ihren Ehe-/Lebenspartner, I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf  Ihre Eltern, I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden-  Ihre Kinder, verlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben K-6-2024-10 zu lassen:  Ihre Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwie- gereltern, Schwiegerkinder,  Art und Verwendung des Fahrzeugs,  eine andere mit Ihnen in häuslicher Gemein-  Beginn und Ende des Vertrages für das Fahrzeug, schaft lebende Person oder  Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kraftfahrzeug-  Ihren Arbeitgeber. Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung, [Seite 40]  Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des des Halters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verrin- Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte gert hat. Ändert sich der Schadenbedarf der Region im Verhältnis zu Neueinstufung ausgewirkt haben, dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung zu einer anderen  ob für ein Schadenereignis Rückstellungen inner- Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird halb von drei Jahren nach deren Bildung aufge- mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. löst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und K.3 Tarifänderung  ob Ihnen oder einem anderen Versicherer be- K.3.1 Beitragsänderung reits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. Überprüfung der Beiträge I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrages in der K.3.1.1 Wir sind berechtigt, die Beiträge in der Kraftfahrzeug- Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversiche- Haftpflicht-, Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrerschutz-, rung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind Kfz-Umweltschaden- und/oder Ausland-SchadenPlus- wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage versicherung bei bestehenden Verträgen zu überprüfen, Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten ob sie beibehalten werden können oder ob eine Anpas- Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Zu dem dort angeführten sung (Erhöhung oder Absenkung) vorgenommen Schadenverlauf zählt auch die Anzahl der Schäden, werden muss. Zweck der Überprüfung ist es, eine die noch nicht zu einer Rückstufung des Vertrages ge- sachgemäße Berechnung der Beiträge und eine führt haben; darüber hinaus die Anzahl der Schäden, dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus die sich aufgrund der besonderen Vereinbarung beim den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Schadenrückkauf gemäß I.5 nicht auf den Schadenver- Dies gilt entsprechend für den Rabattschutz gemäß I.3.4, lauf auswirken. den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" gemäß A.1.7, Unsere Auskunft an einen Nachversicherer bezieht die GAP-Deckung für sonstige Fahrzeuge gemäß sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. A.2.5.2.2, den Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie Sondereinstufungen, wozu auch der Rabattschutz Hol- und Bringservice" gemäß A.2.5.5.7, den Zusatz- nach I.3.4 zählt, werden nicht berücksichtigt. Aus- baustein "VK-Plus" gemäß A.2.2.2.6 und A.2.2.2.7 und nahmen: Besondere SF-Ersteinstufungen bei Pkw mit den Zusatzbaustein "oecodrive" gemäß A.2.2.3. SF 1 bis SF 4 gemäß Anhang 7 werden so bestätigt, als Regeln der Überprüfung wäre der Vertrag bei Vertragsbeginn mit SF 1 eingestuft K.3.1.2 Bei der Überprüfung der Beiträge gelten folgende Re- worden. Bei anderen Fahrzeugarten werden besondere geln: SF-Ersteinstufungen nach Anhang 7 so bestätigt, als a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Ver- wäre der Vertrag bei Vertragsbeginn mit SF 1/2 einge- sicherungsmathematik und Versicherungstechnik stuft worden. an. J Merkmale zur Beitragsberechnung b) Wir sind nur berechtigt, Veränderungen in der Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksich- Beitragsrelevante Merkmale tigen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte J.1 Bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigen wir Gleichgewicht von Leistung (Gewährung von Ver- beitragsrelevante Merkmale. sicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung des Versicherungsbeitrages) zu erhalten oder wieder Hierzu gehören beispielsweise herzustellen.  die Art und Verwendung des Fahrzeugs, der Ge- c) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkenntnisse samtneuwert oder die technischen Fahrzeugdaten des Gesamtverbands der Deutschen Versiche- (z. B. Aufbau, Hersteller, Typ, Motorleistung, An- rungswirtschaft e. V. und Ermittlungen des unab- triebsart, Anzahl der Plätze oder zulässiges Ge- hängigen Treuhänders zu den Typ- und Regional- samtgewicht), statistiken zu berücksichtigen.  Zuteilung eines Wechselkennzeichens (Fahr- Beitragserhöhung zeugverwendung gemäß § 9 Absatz 2 Fahrzeug- Zulassungsverordnung), K.3.1.3 Ergibt die Überprüfung höhere Beiträge als die bis-  Tarifgruppen und herigen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzu- heben.  individuelle Merkmale (z. B. VN-/Fahreralter, jähr- liche Fahrleistung). Beitragsermäßigung Merkmale zur Beitragsberechnung sind Umstände, K.3.1.4 Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bis- die wir vor Vertragsabschluss abfragen und mit Ihnen herigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzu- im Versicherungsvertrag vereinbaren. Im Versicherungs- senken. schein führen wir sie in den Abschnitten "Angaben zu Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge den Merkmalen", "Tarif / Vertragslaufzeit" und "Fahr- K.3.1.5 Sind die Merkmale zur Beitragsberechnung, die Zah- zeugdaten" auf. lungsperiode, die Zahlungsart sowie die dazugehörigen Hinweis: Beitragsrelevante Merkmale sind in Anhang 4 Nachlass-/Zuschlagssätze in den Tarifen für die be- bis Anhang 6 gelistet. stehenden und für die neu abzuschließenden Verträge identisch ebenso wie der Versicherungsumfang, können Fehlende Angaben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung wir für die bestehenden Verträge höchstens die Bei- J.2 Fehlen bei Abgabe Ihrer Vertragserklärung Angaben träge für neu abzuschließende Verträge verlangen. zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung, wird der Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bis- Beitrag hinsichtlich dieser Merkmale zur Beitragsbe- herigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzu- rechnung zu den für Sie ungünstigsten Angaben be- senken. rechnet. Wirksamwerden der Beitragsänderung Dies gilt auch dann, wenn Sie keine Vertragserklärung K.3.1.6 Die Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten abgeben und/oder keinen Antrag stellen. Versicherungsjahres wirksam. K Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen K.3.2 Änderung der Tarifstruktur Regelungen ändern, ersetzen und neue hinzufügen K.1 Typklasse K.3.2.1 Wir sind berechtigt, bei bestehenden Versicherungs- Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, verträgen die Bestimmungen zur Beitragsberechnung, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typ- nämlich zum Schadenfreiheitsklassen-System, zu den klasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Regionalklassen, Typklassen, Stärkeklassen, den Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Merkmalen zur Beitragsberechnung, der Zahlungs- Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis periode sowie der Zahlungsart zu ändern, durch andere zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich zu ersetzen oder neue hinzuzufügen, wenn ein unab- der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller hängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten, Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typ- ergänzten oder die neuen Regelungen anerkannten klasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Ver- des nächsten Versicherungsjahres wirksam. sicherungstechnik entsprechen. Voraussetzung da- 40/56 K.2 Regionalklasse für ist, dass das bei Vertragsabschluss vereinbarte Gleichgewicht von Leistung (Gewährung von Versiche- Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, rungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung des Ver- wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist sicherungsbeitrages) erhalten wird oder wieder herge- der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug K-6-2024-10 stellt werden muss. mitteilt. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet Wirksamwerden der Änderung worden ist. K.3.2.2 Die geänderten, ersetzten oder neuen Bestimmungen Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz wirksam. [Seite 41] K.4 Kündigungsrecht Zur Mitteilung über die geänderte Jahresfahrleistung gehört auch die Angabe des aktuellen Tachostandes. K.4.1 Beitragserhöhung Überprüfung der Angaben zu den Merkmalen zur Beitragsberech- K.4.1.1 Führt eine Änderung nach K.1 bis K.3 in der Kraft- nung oder der berücksichtigten S-/SF-Klasse fahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrer- L.3.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die in Ihrem Ver- schutz-, Kfz-Umweltschaden- und/oder Ausland- trag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberech- SchadenPlusversicherung zu einer Beitragserhöhung, nung oder die berücksichtigte S-/SF-Klasse zutreffen. so haben Sie nach G.2.7 ein Kündigungsrecht. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Be- K.4.1.2 Werden mehrere Änderungen nach K.1 bis K.3 gleich- stätigungen oder Nachweise vorzulegen. zeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht nach Folgen von unzutreffenden oder unterlassenen Angaben G.2.7 nur, wenn die Änderungen in Summe zu einer Beitragserhöhung in dieser Versicherungsart führen. L.3.3 Haben Sie bei Abgabe der Vertragserklärung schuldhaft unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsbe- K.4.2 Ohne Beitragserhöhung rechnung gemacht oder während der Vertragslaufzeit Führt eine Änderung nach K.3.2 in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Änderungen schuldhaft nicht mitgeteilt und ist deshalb Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrerschutz-, Kfz-Umweltschaden- und/oder ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwir- Ausland-SchadenPlusversicherung zu keiner Beitragserhöhung, kend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht. Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen entspricht. K.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfanges in der Haben Sie bei Abgabe zur Vertragserklärung schuldhaft Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kfz-Umweltschadenver- unzutreffende Angaben zu Ihren Führerscheindaten und sicherung dem Führerscheinbesitz gemacht und ist deshalb ein In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, ab Vertragsbeginn der Beitrag, der den tatsächlich zu- einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet wer- treffenden Verhältnissen entspricht. Diesen höheren den, den Leistungsumfang zu ändern oder die Versicherungs- Beitrag erheben wir rückwirkend jedoch längstens ab summen zu erhöhen. Gleiches gilt in der Kfz-Umweltschadenver- Beginn der vorangegangenen drei Kalenderjahre. sicherung. L.3.4 Haben Sie zu Merkmalen zur Beitragsberechnung vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Än- L Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen einge- derungen vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein tretenen Umstandes zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines L.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts Jahresbeitrages fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schadenfrei- wird nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen heitsrabatt-System nach Abschnitt I ändern. berechnet und ist sofort fällig. Die gesetzlichen Regelungen zur Verletzung der vor- L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung vertraglichen Anzeigepflicht und Gefahrerhöhung Welche Änderungen werden berücksichtigt? finden im Zusammenhang mit den Merkmalen zur Bei- L.2.1 Ändern sich während der Laufzeit des Vertrages Anga- tragsberechnung keine Anwendung. ben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung gemäß L.3.5 L.3.3 und L.3.4 gelten bei den Merkmalen "VN-/Fah- Abschnitt J, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann reralter" und "Einzelfahrer/Partnernutzung" nicht bei der zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhö- gelegentlichen Nutzung Ihres Pkw durch Ihr Kind (ge- hung führen. mäß den Regelungen in Anhang 6, Ziffer 1.2), in ge- Merkmale zur Beitragsberechnung sind Umstände, die sundheitlichen Notsituationen für die Fahrt zum Arzt oder wir vor Vertragsabschluss abfragen und mit Ihnen im für die Fahrt eines Werkstatt-/Hotelmitarbeiters in Versicherungsvertrag vereinbaren. Im Versicherungs- Ausübung seines Dienstes. Fahrunsicherheit von Ihnen schein führen wir sie in den Abschnitten "Angaben zu oder anderer berechtigter Fahrer infolge Genusses den Merkmalen", "Tarif / Vertragslaufzeit" und "Fahr- alkoholischer Getränke oder anderer berauschender zeugdaten" auf. Mittel gilt nicht als Notfall im Sinne dieser Regelung. Auswirkung auf den Beitrag Folgen von Nichtangaben L.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. L.3.6 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht nach, sind wir L.2.3 Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des "jährliche Fahrleistung", gilt abweichend von L.2.2 der laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie un- neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden günstigsten Annahmen zu berechnen, wenn Versicherungsjahres. a) wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden L.2.4 Ändern sich die im Versicherungsschein unter "Wohn- Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen gebäude" aufgeführten Angaben, gilt abweichend von hingewiesen haben und L.2.2 der neue Beitrag ab Beginn des nächsten Ver- b) Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Ant- sicherungsjahres. wortfrist von mindestens vier Wochen die zur Über- L.2.5 Ändert sich das VN-Alter oder das VN-/Fahreralter und prüfung der Beitragsberechnung angeforderten führt dies zu einem neuen Beitrag, so gilt dieser ab Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen; Beginn des auf das geänderte VN- oder VN-/Fahreralter die Frist beginnt mit Zugang der Aufforderung. folgenden Versicherungsjahres ("Dynamisierung"). Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen Für das VN-Alter ist Ihr Geburtsdatum maßgeblich, für oder Nachweise zu Ihren Führerscheindaten und dem das VN-/Fahreralter ist darüber hinaus das Geburts- Führerscheinbesitz vorzulegen, schuldhaft nicht inner- datum des/der jüngsten und ältesten Fahrers/in. halb von zwei Wochen nach, wird der Beitrag rück- L.2.6 Ändert sich das tatsächliche Fahrzeugalter und führt wirkend ab Beginn Ihres Vertrages mit der Klasse 0 dies zu einem neuen Beitrag, so gilt dieser ab Beginn oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß des auf das geänderte Fahrzeugalter folgenden Ver- Anhang 7 – mit der SF-Klasse 1/2 berechnet. Diesen sicherungsjahres ("Dynamisierung"). höheren Beitrag erheben wir rückwirkend jedoch L.2.7 Wechselt der Halter während der Vertragslaufzeit seinen längstens ab Beginn der vorangegangenen drei Kalen- Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug einer anderen derjahre. Region zugeordnet, berechnen wir den Beitrag nach der L.3.7 Kommen Sie unserer Aufforderung nach Bestätigungen für die neue Region geltenden Regionalklasse. Der neue oder Nachweisen vorsätzlich nicht nach, ist zusätzlich Beitrag gilt ab dem Tag der Ummeldung. Maßgeblich ist zum erhöhten Beitrag gemäß L.3.6 eine Vertragsstrafe die Auskunft der Zulassungsbehörde. in Höhe von 30 % dieses erhöhten Jahresbeitrages Gleiches gilt, wenn durch den Wohnsitz-Wechsel des fällig und zu zahlen. Halters Ihr Fahrzeug einem anderen Postleitzahlenbe- reich zugeordnet wird. L.4 Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs 41/56 Welche Änderungen werden berücksichtigt? L.3 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitrags- L.4.1 Ändert sich die im Versicherungsschein genannte Art berechnung und den Einstufungen in Schaden(S)- und oder Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Mitteilung von Änderungen Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger K-6-2024-10 als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. L.3.1 Ändert sich ein im Versicherungsschein aufgeführtes Merkmal zur Beitragsberechnung (z. B. jährliche Fahr- Kündigung und Beitragsänderung leistung, Tarifgruppe, Postleitzahl des Fahrzeughal- L.4.2 Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag ters), müssen Sie uns die Änderung unverzüglich mit- nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung teilen. anpassen. [Seite 42] Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie enthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr ein Kündigungsrecht nach G.2.8. Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufent- halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, L.5 Veräußerung gilt abweichend der Regelungen nach M.2.2 das Gericht Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, geht der Vertrag auf den Erwerber über als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig (siehe G.7). Ab dem Tag, der auf den Fahrzeugverkauf folgt, berech- ist. nen wir den Beitrag ohne Berücksichtigung der Merkmale "Abstell- ort", "Wohngebäude" und/oder "Einzelfahrer/Partnernutzung". Bei N Bedingungsänderung dem "VN-Alter", dem "VN-/Fahreralter" und der "jährlichen Kilome- N.1 In welchen Fällen sind wir berechtigt, Bedingungen zu terleistung" werden die für die Beitragsberechnung ungünstigsten ändern? Merkmalsausprägungen berücksichtigt. Einzelne Bedingungen können wir mit Wirkung für bestehende Ver- Hinweise: Für die Beitragsberechnung anhand der Angaben des Er- sicherungsverträge ändern oder ergänzen, werbers gilt auch die Regelung unter G.7.2. Für die Kündigung des Vertrages durch den Erwerber gelten die Regelungen unter G.2.5, a) wenn ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung eingeführt oder G.2.6 und G.7.5. geändert wird, auf denen einzelne Bedingungen des Vertrages beruhen, M Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände b) bei einer diese Bedingungen unmittelbar betreffenden neuen oder geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung, M.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind c) wenn ein Gericht einzelne Bedingungen rechtskräftig für un- Versicherungsombudsmann wirksam erklärt und gesetzliche Vorschriften keine Regelung M.1.1 Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung enthalten, die an deren Stelle tritt, oder nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns d) wenn die Kartellbehörde oder die Bundesanstalt für Finanz- einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis dienstleistungsaufsicht einzelne Bedingungen durch bestands- geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für kräftigen Verwaltungsakt als mit geltendem Recht nicht verein- Versicherungen wenden. bar erklärt und gesetzliche Vorschriften keine Regelung ent- Versicherungsombudsmann e.V. halten, die an deren Stelle tritt. Postfach 080632 Eine Änderung oder Ergänzung von Bedingungen unter vorge- 10006 Berlin nannten Voraussetzungen ist aber nur zulässig, wenn durch die ge- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de nannten Änderungsanlässe eine durch gesetzliche Bestimmungen Internet: www.versicherungsombudsmann.de nicht zu schließende Vertragslücke entstanden ist, deren Schließung Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000 für die Vertragsdurchführung aber erforderlich ist, und/oder das (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). bei Vertragsschluss vereinbarte Verhältnis zwischen Beitrags- Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- leistung und Versicherungsschutz in nicht unbedeutendem Maße hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende gestört ist. Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Bei der oben genannten gerichtlichen oder behördlichen Entschei- Schlichtungsverfahren teilzunehmen. dung dürfen wir auch dann eine Bedingung ändern oder ergänzen, Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine wenn es sich um inhaltsgleiche Bedingungen eines anderen Ver- Website oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sicherers handelt. sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Be- N.2 Welche Bedingungen dürfen wir ändern? schwerde wird dann über diese Plattform an den Ver- Die Berechtigung zur Bedingungsänderung nach N.1 gilt nur für Be- sicherungsombudsmann weitergeleitet. dingungen, die folgende Bereiche betreffen: Versicherungsaufsicht a) Umfang des Versicherungsschutzes und Deckungsausschlüsse M.1.2 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder  in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (insbesondere treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsab- A.1.1, A.1.5, A.1.7) wicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zu-  in der Fahrzeugversicherung (insbesondere A.2.1 und A.2.2, ständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunter- A.2.5.1 bis A.2.5.6, A.2.5.9, A.2.9) nehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesan-  in der MobilPlusversicherung (insbesondere A.4.1 bis A.4.3, stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. A.4.5 bis A.4.9) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)  in der Fahrerschutzversicherung (insbesondere A.5.1, A.5.5, Sektor Versicherungsaufsicht A.5.7) Graurheindorfer Straße 108  in der Kfz-Umweltschadenversicherung (insbesondere A.6.1, 53117 Bonn A.6.6) E-Mail: poststelle@bafin.de  in der Ausland-SchadenPlus-Versicherung (insbesondere Telefon 0228 4108-0, Fax 0228 4108 - 1550 A.7.1, A.7.5 bis A.7.7) Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle  bei Außerbetriebsetzung (H.1 bis H.4) ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden b) Pflichten des Versicherungsnehmers und der mitversicherten kann. Personen (D.1 und D.2, E.1 und E.2, F.1, F.3) Rechtsweg c) Vorläufiger Versicherungsschutz (B.2) M.1.3 Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg d) Beitragsänderung (K.3.1) zu beschreiten. e) Beitragserhöhung im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schaden- Änderung des Leistungsumfanges (K.5) höhe in der Fahrzeugversicherung können Sie auch das f) Zahlungsperiode und Zahlungsart, Merkmale zur Beitragsberech- Sachverständigenverfahren nach A.2.6 nutzen. nung und Tarifstruktur (C.5, Anhang 6, K.3.2) Die geänderten Bedingungen dürfen Sie als einzelne Regelung und M.2 Gerichtsstände im Zusammenhang mit anderen Bedingungen des Vertrages nicht Wenn Sie uns verklagen schlechter stellen als die ursprüngliche Regelung. M.2.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können N.3 Widerspruchsrecht Sie insbesondere bei folgenden Gerichten geltend Die geänderten Bedingungen werden Ihnen schriftlich bekannt gege- machen: ben und erläutert. Sie gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb  dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zu- von sechs Wochen nach Bekanntgabe in Textform widersprechen. ständig ist, Hierauf werden wir bei der Bekanntgabe ausdrücklich hinweisen. Zur  dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung Ihres Wider- für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zu- spruchs. Bei fristgemäßem Widerspruch treten die Bedingungsänderun- ständig ist. gen nicht in Kraft. Wenn wir Sie verklagen M.2.2 Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag O Weitere Bestimmungen insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen: O.1 Sanktionsklausel 42/56  dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zustän- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Ver- dig ist, sicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertrags-  dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder parteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank- die Niederlassung Ihres Betriebes befindet, wenn tionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesre- K-6-2024-10 Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- publik Deutschland entgegenstehen. oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht M.2.3 Für den Fall, dass Sie nach Abschluss des Vertrages Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Auf- Deutschland entgegenstehen. [Seite 43] Anhang 1:1 Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System 1.1 Pkw 1.1.1 Tarif Premium Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug- Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV) Dauer des schadenfreien und Beitragssatz in % SF-Klasse ununterbrochenen Verlaufs KH FV 50 und mehr Kalenderjahre SF 50 15 15 49 Kalenderjahre SF 49 15 16 48 Kalenderjahre SF 48 15 16 47 Kalenderjahre SF 47 16 16 46 Kalenderjahre SF 46 16 17 45 Kalenderjahre SF 45 16 17 44 Kalenderjahre SF 44 16 17 43 Kalenderjahre SF 43 16 17 42 Kalenderjahre SF 42 16 17 41 Kalenderjahre SF 41 17 18 40 Kalenderjahre SF 40 17 18 39 Kalenderjahre SF 39 17 18 38 Kalenderjahre SF 38 17 18 37 Kalenderjahre SF 37 17 19 36 Kalenderjahre SF 36 18 19 35 Kalenderjahre SF 35 18 19 34 Kalenderjahre SF 34 18 19 33 Kalenderjahre SF 33 19 20 32 Kalenderjahre SF 32 19 20 31 Kalenderjahre SF 31 19 21 30 Kalenderjahre SF 30 20 21 29 Kalenderjahre SF 29 20 21 28 Kalenderjahre SF 28 20 22 27 Kalenderjahre SF 27 21 22 26 Kalenderjahre SF 26 21 23 25 Kalenderjahre SF 25 22 23 24 Kalenderjahre SF 24 22 23 23 Kalenderjahre SF 23 22 24 22 Kalenderjahre SF 22 23 24 21 Kalenderjahre SF 21 24 25 20 Kalenderjahre SF 20 24 25 19 Kalenderjahre SF 19 25 26 18 Kalenderjahre SF 18 25 26 17 Kalenderjahre SF 17 26 27 16 Kalenderjahre SF 16 27 28 15 Kalenderjahre SF 15 28 28 14 Kalenderjahre SF 14 29 29 13 Kalenderjahre SF 13 30 30 12 Kalenderjahre SF 12 31 31 11 Kalenderjahre SF 11 32 32 10 Kalenderjahre SF 10 33 33 9 Kalenderjahre SF 9 35 33 8 Kalenderjahre SF 8 36 35 7 Kalenderjahre SF 7 38 36 6 Kalenderjahre SF 6 40 37 5 Kalenderjahre SF 5 42 38 4 Kalenderjahre SF 4 44 39 3 Kalenderjahre SF 3 46 41 2 Kalenderjahre SF 2 49 42 1 Kalenderjahr SF 1 53 44 - SF 1/2 66 49 - 0 90 55 - M 107 71 43/56 K-6-2024-10 [Seite 44] 1.1.2 Tarif Premium Rückstufung im Schadenfall Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH) Fahrzeugvollversicherung (FV) bei 4 und bei 4 und aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden mehr Schäden mehr Schäden nach Klasse nach Klasse SF 50 SF 25 SF 12 SF 4 M SF 50 SF 39 SF 27 SF 17 M SF 49 SF 25 SF 12 SF 4 M SF 49 SF 35 SF 24 SF 15 M SF 48 SF 25 SF 12 SF 4 M SF 48 SF 34 SF 23 SF 14 M SF 47 SF 24 SF 12 SF 4 M SF 47 SF 33 SF 22 SF 14 M SF 46 SF 24 SF 12 SF 4 M SF 46 SF 32 SF 21 SF 13 M SF 45 SF 23 SF 11 SF 4 M SF 45 SF 31 SF 21 SF 13 M SF 44 SF 23 SF 11 SF 4 M SF 44 SF 31 SF 21 SF 13 M SF 43 SF 22 SF 10 SF 3 M SF 43 SF 30 SF 20 SF 12 M SF 42 SF 22 SF 10 SF 3 M SF 42 SF 29 SF 19 SF 11 M SF 41 SF 21 SF 10 SF 3 M SF 41 SF 28 SF 18 SF 10 M SF 40 SF 20 SF 9 SF 3 M SF 40 SF 27 SF 17 SF 10 M SF 39 SF 20 SF 9 SF 3 M SF 39 SF 27 SF 17 SF 10 M SF 38 SF 19 SF 9 SF 3 M SF 38 SF 26 SF 17 SF 10 M SF 37 SF 19 SF 9 SF 3 M SF 37 SF 25 SF 16 SF 9 M SF 36 SF 18 SF 8 SF 2 M SF 36 SF 24 SF 15 SF 8 M SF 35 SF 18 SF 8 SF 2 M SF 35 SF 24 SF 15 SF 8 M SF 34 SF 17 SF 7 SF 1 M SF 34 SF 23 SF 14 SF 7 M SF 33 SF 17 SF 7 SF 1 M SF 33 SF 22 SF 14 SF 7 M SF 32 SF 16 SF 7 SF 1 M SF 32 SF 21 SF 13 SF 7 M SF 31 SF 16 SF 7 SF 1 M SF 31 SF 21 SF 13 SF 7 M SF 30 SF 15 SF 6 SF 1 M SF 30 SF 20 SF 12 SF 6 M SF 29 SF 14 SF 6 SF 1 M SF 29 SF 19 SF 11 SF 5 M SF 28 SF 14 SF 6 SF 1 M SF 28 SF 18 SF 10 SF 4 M SF 27 SF 13 SF 5 SF 1 M SF 27 SF 17 SF 10 SF 4 M SF 26 SF 13 SF 5 SF 1 M SF 26 SF 17 SF 10 SF 4 M SF 25 SF 12 SF 4 SF 1/2 M SF 25 SF 16 SF 9 SF 3 M SF 24 SF 12 SF 4 SF 1/2 M SF 24 SF 15 SF 8 SF 3 M SF 23 SF 11 SF 4 SF 1/2 M SF 23 SF 14 SF 7 SF 2 M SF 22 SF 10 SF 3 SF 1/2 M SF 22 SF 14 SF 7 SF 2 M SF 21 SF 10 SF 3 SF 1/2 M SF 21 SF 13 SF 7 SF 2 M SF 20 SF 9 SF 3 SF 1/2 M SF 20 SF 12 SF 6 SF 1 M SF 19 SF 9 SF 3 SF 1/2 M SF 19 SF 11 SF 5 SF 1 M SF 18 SF 8 SF 2 SF 1/2 M SF 18 SF 10 SF 4 SF 1/2 M SF 17 SF 7 SF 1 SF 1/2 M SF 17 SF 10 SF 4 SF 1/2 M SF 16 SF 7 SF 1 SF 1/2 M SF 16 SF 9 SF 3 SF 1/2 M SF 15 SF 6 SF 1 SF 1/2 M SF 15 SF 8 SF 3 SF 1/2 M SF 14 SF 6 SF 1 SF 1/2 M SF 14 SF 7 SF 2 SF 1/2 M SF 13 SF 5 SF 1 SF 1/2 M SF 13 SF 7 SF 2 SF 1/2 M SF 12 SF 4 SF 1/2 0 M SF 12 SF 6 SF 1 0 M SF 11 SF 4 SF 1/2 0 M SF 11 SF 5 SF 1 0 M SF 10 SF 3 SF 1/2 0 M SF 10 SF 4 SF 1/2 0 M SF 9 SF 3 SF 1/2 0 M SF 9 SF 3 SF 1/2 0 M SF 8 SF 2 SF 1/2 0 M SF 8 SF 3 SF 1/2 0 M SF 7 SF 1 SF 1/2 0 M SF 7 SF 2 SF 1/2 0 M SF 6 SF 1 SF 1/2 0 M SF 6 SF 1 0 M M SF 5 SF 1 SF 1/2 0 M SF 5 SF 1 0 M M SF 4 SF 1/2 0 M M SF 4 SF 1/2 0 M M SF 3 SF 1/2 0 M M SF 3 SF 1/2 0 M M SF 2 SF 1/2 0 M M SF 2 SF 1/2 0 M M SF 1 SF 1/2 0 M M SF 1 0 M M M SF 1/2 0 M M M SF 1/2 0 M M M 0 M M M M 0 M M M M M M M M M M M M M M 44/56 K-6-2024-10 [Seite 45] 1.1.3 Tarif Classic Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug- Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV) Dauer des schadenfreien und Beitragssatz in % SF-Klasse ununterbrochenen Verlaufs KH FV 50 und mehr Kalenderjahre SF 50 15 15 49 Kalenderjahre SF 49 15 16 48 Kalenderjahre SF 48 15 16 47 Kalenderjahre SF 47 16 16 46 Kalenderjahre SF 46 16 17 45 Kalenderjahre SF 45 16 17 44 Kalenderjahre SF 44 16 17 43 Kalenderjahre SF 43 16 17 42 Kalenderjahre SF 42 16 17 41 Kalenderjahre SF 41 17 18 40 Kalenderjahre SF 40 17 18 39 Kalenderjahre SF 39 17 18 38 Kalenderjahre SF 38 17 18 37 Kalenderjahre SF 37 17 19 36 Kalenderjahre SF 36 18 19 35 Kalenderjahre SF 35 18 19 34 Kalenderjahre SF 34 18 19 33 Kalenderjahre SF 33 19 20 32 Kalenderjahre SF 32 19 20 31 Kalenderjahre SF 31 19 21 30 Kalenderjahre SF 30 20 21 29 Kalenderjahre SF 29 20 21 28 Kalenderjahre SF 28 20 22 27 Kalenderjahre SF 27 21 22 26 Kalenderjahre SF 26 21 23 25 Kalenderjahre SF 25 22 23 24 Kalenderjahre SF 24 22 23 23 Kalenderjahre SF 23 22 24 22 Kalenderjahre SF 22 23 24 21 Kalenderjahre SF 21 24 25 20 Kalenderjahre SF 20 24 25 19 Kalenderjahre SF 19 25 26 18 Kalenderjahre SF 18 25 26 17 Kalenderjahre SF 17 26 27 16 Kalenderjahre SF 16 27 28 15 Kalenderjahre SF 15 28 28 14 Kalenderjahre SF 14 29 29 13 Kalenderjahre SF 13 30 30 12 Kalenderjahre SF 12 31 31 11 Kalenderjahre SF 11 32 32 10 Kalenderjahre SF 10 33 33 9 Kalenderjahre SF 9 35 33 8 Kalenderjahre SF 8 36 35 7 Kalenderjahre SF 7 38 36 6 Kalenderjahre SF 6 40 37 5 Kalenderjahre SF 5 42 38 4 Kalenderjahre SF 4 44 39 3 Kalenderjahre SF 3 46 41 2 Kalenderjahre SF 2 49 42 1 Kalenderjahr SF 1 53 44 - SF 1/2 66 49 - 0 90 55 - M 107 71 45/56 K-6-2024-10 [Seite 46] 1.1.4 Tarif Classic Rückstufung im Schadenfall Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH) Fahrzeugvollversicherung (FV) bei 4 und bei 4 und aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden mehr Schäden mehr Schäden nach Klasse nach Klasse SF 50 SF 24 SF 11 SF 3 M SF 50 SF 38 SF 25 SF 15 M SF 49 SF 24 SF 11 SF 3 M SF 49 SF 34 SF 22 SF 13 M SF 48 SF 24 SF 11 SF 3 M SF 48 SF 33 SF 21 SF 12 M SF 47 SF 23 SF 10 SF 2 M SF 47 SF 32 SF 20 SF 11 M SF 46 SF 23 SF 10 SF 2 M SF 46 SF 31 SF 20 SF 11 M SF 45 SF 22 SF 9 SF 2 M SF 45 SF 30 SF 19 SF 10 M SF 44 SF 22 SF 9 SF 2 M SF 44 SF 30 SF 19 SF 10 M SF 43 SF 21 SF 9 SF 2 M SF 43 SF 29 SF 18 SF 9 M SF 42 SF 21 SF 9 SF 2 M SF 42 SF 28 SF 17 SF 9 M SF 41 SF 20 SF 8 SF 1 M SF 41 SF 27 SF 16 SF 8 M SF 40 SF 19 SF 8 SF 1 M SF 40 SF 26 SF 16 SF 8 M SF 39 SF 19 SF 8 SF 1 M SF 39 SF 26 SF 16 SF 8 M SF 38 SF 18 SF 7 SF 1/2 M SF 38 SF 25 SF 15 SF 7 M SF 37 SF 18 SF 7 SF 1/2 M SF 37 SF 24 SF 14 SF 6 M SF 36 SF 17 SF 6 SF 1/2 M SF 36 SF 23 SF 13 SF 6 M SF 35 SF 17 SF 6 SF 1/2 M SF 35 SF 23 SF 13 SF 6 M SF 34 SF 16 SF 6 SF 1/2 M SF 34 SF 22 SF 13 SF 6 M SF 33 SF 16 SF 6 SF 1/2 M SF 33 SF 21 SF 12 SF 5 M SF 32 SF 15 SF 5 SF 1/2 M SF 32 SF 20 SF 11 SF 4 M SF 31 SF 15 SF 5 SF 1/2 M SF 31 SF 20 SF 11 SF 4 M SF 30 SF 14 SF 5 SF 1/2 M SF 30 SF 19 SF 10 SF 3 M SF 29 SF 13 SF 4 0 M SF 29 SF 18 SF 9 SF 2 M SF 28 SF 13 SF 4 0 M SF 28 SF 17 SF 9 SF 2 M SF 27 SF 12 SF 3 0 M SF 27 SF 16 SF 8 SF 2 M SF 26 SF 12 SF 3 0 M SF 26 SF 16 SF 8 SF 2 M SF 25 SF 11 SF 3 0 M SF 25 SF 15 SF 7 SF 1 M SF 24 SF 11 SF 3 0 M SF 24 SF 14 SF 6 SF 1/2 M SF 23 SF 10 SF 2 0 M SF 23 SF 13 SF 6 SF 1/2 M SF 22 SF 9 SF 2 0 M SF 22 SF 13 SF 6 SF 1/2 M SF 21 SF 9 SF 2 0 M SF 21 SF 12 SF 5 SF 1/2 M SF 20 SF 8 SF 1 0 M SF 20 SF 11 SF 4 0 M SF 19 SF 8 SF 1 0 M SF 19 SF 10 SF 3 0 M SF 18 SF 7 SF 1/2 M M SF 18 SF 9 SF 2 0 M SF 17 SF 6 SF 1/2 M M SF 17 SF 9 SF 2 0 M SF 16 SF 6 SF 1/2 M M SF 16 SF 8 SF 2 0 M SF 15 SF 5 SF 1/2 M M SF 15 SF 7 SF 1 M M SF 14 SF 5 SF 1/2 M M SF 14 SF 6 SF 1/2 M M SF 13 SF 4 0 M M SF 13 SF 6 SF 1/2 M M SF 12 SF 3 0 M M SF 12 SF 5 SF 1/2 M M SF 11 SF 3 0 M M SF 11 SF 4 0 M M SF 10 SF 2 0 M M SF 10 SF 3 0 M M SF 9 SF 2 0 M M SF 9 SF 2 0 M M SF 8 SF 1 0 M M SF 8 SF 2 0 M M SF 7 SF 1/2 M M M SF 7 SF 1 M M M SF 6 SF 1/2 M M M SF 6 SF 1/2 M M M SF 5 SF 1/2 M M M SF 5 SF 1/2 M M M SF 4 0 M M M SF 4 0 M M M SF 3 0 M M M SF 3 0 M M M SF 2 0 M M M SF 2 0 M M M SF 1 0 M M M SF 1 M M M M SF 1/2 M M M M SF 1/2 M M M M 0 M M M M 0 M M M M M M M M M M M M M M 46/56 K-6-2024-10 [Seite 47] 1.2 Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder 1.2.1 Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug- Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV) Dauer des schadenfreien und Beitragssatz in % SF-Klasse ununterbrochenen Verlaufs KH FV 20 und mehr Kalenderjahre SF 20 20 20 19 Kalenderjahre SF 19 20 20 18 Kalenderjahre SF 18 20 21 17 Kalenderjahre SF 17 21 21 16 Kalenderjahre SF 16 21 22 15 Kalenderjahre SF 15 21 22 14 Kalenderjahre SF 14 21 23 13 Kalenderjahre SF 13 21 24 12 Kalenderjahre SF 12 22 24 11 Kalenderjahre SF 11 22 25 10 Kalenderjahre SF 10 22 26 9 Kalenderjahre SF 9 23 27 8 Kalenderjahre SF 8 23 28 7 Kalenderjahre SF 7 24 29 6 Kalenderjahre SF 6 25 31 5 Kalenderjahre SF 5 26 32 4 Kalenderjahre SF 4 28 34 3 Kalenderjahre SF 3 31 36 2 Kalenderjahre SF 2 35 39 1 Kalenderjahr SF 1 44 42 - SF 1/2 53 57 - 0 75 78 - M 116 101 1.2.2 Rückstufung im Schadenfall Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH) Fahrzeugvollversicherung (FV) bei 4 und bei 4 und aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden mehr Schäden mehr Schäden nach Klasse nach Klasse SF 20 SF 2 SF 1/2 M M SF 20 SF 7 SF 1 SF 1/2 M SF 19 SF 2 SF 1/2 M M SF 19 SF 7 SF 1 SF 1/2 M SF 18 SF 2 SF 1/2 M M SF 18 SF 7 SF 1 SF 1/2 M SF 17 SF 2 SF 1/2 M M SF 17 SF 6 SF 1 SF 1/2 M SF 16 SF 2 SF 1/2 M M SF 16 SF 6 SF 1 SF 1/2 M SF 15 SF 2 SF 1/2 M M SF 15 SF 5 SF 1 SF 1/2 M SF 14 SF 2 SF 1/2 M M SF 14 SF 5 SF 1 SF 1/2 M SF 13 SF 2 SF 1/2 M M SF 13 SF 4 SF 1 SF 1/2 M SF 12 SF 1 0 M M SF 12 SF 4 SF 1 SF 1/2 M SF 11 SF 1 0 M M SF 11 SF 3 SF 1/2 0 M SF 10 SF 1 0 M M SF 10 SF 3 SF 1/2 0 M SF 9 SF 1 0 M M SF 9 SF 2 SF 1/2 0 M SF 8 SF 1 0 M M SF 8 SF 2 SF 1/2 0 M SF 7 SF 1 0 M M SF 7 SF 1 SF 1/2 0 M SF 6 SF 1 0 M M SF 6 SF 1 SF 1/2 0 M SF 5 SF 1 0 M M SF 5 SF 1 SF 1/2 0 M SF 4 SF 1/2 M M M SF 4 SF 1 SF 1/2 0 M SF 3 SF 1/2 M M M SF 3 SF 1/2 0 M M SF 2 SF 1/2 M M M SF 2 SF 1/2 0 M M SF 1 0 M M M SF 1 SF 1/2 0 M M SF 1/2 M M M M SF 1/2 0 M M M 0 M M M M 0 M M M M M M M M M M M M M M 47/56 K-6-2024-10 [Seite 48] 1.3 Wohnmobile 1.3.1 Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug- Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV) Dauer des schadenfreien und Beitragssatz in % SF-Klasse ununterbrochenen Verlaufs KH FV 20 und mehr Kalenderjahre SF 20 20 20 19 Kalenderjahre SF 19 21 22 18 Kalenderjahre SF 18 21 22 17 Kalenderjahre SF 17 21 22 16 Kalenderjahre SF 16 22 23 15 Kalenderjahre SF 15 22 23 14 Kalenderjahre SF 14 23 23 13 Kalenderjahre SF 13 23 23 12 Kalenderjahre SF 12 24 23 11 Kalenderjahre SF 11 24 24 10 Kalenderjahre SF 10 25 24 9 Kalenderjahre SF 9 26 24 8 Kalenderjahre SF 8 27 25 7 Kalenderjahre SF 7 27 25 6 Kalenderjahre SF 6 29 26 5 Kalenderjahre SF 5 30 26 4 Kalenderjahre SF 4 31 27 3 Kalenderjahre SF 3 33 28 2 Kalenderjahre SF 2 35 28 1 Kalenderjahr SF 1 37 30 - SF 1/2 40 30 - 0 51 40 - M 108 46 1.3.2 Rückstufung im Schadenfall Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH) Fahrzeugvollversicherung (FV) bei 4 und bei 4 und aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden mehr Schäden mehr Schäden nach Klasse nach Klasse SF 20 SF 2 0 M M SF 20 SF 18 SF 8 SF 3 SF 1/2 SF 19 SF 2 0 M M SF 19 SF 8 SF 3 SF 1/2 0 SF 18 SF 2 0 M M SF 18 SF 8 SF 3 SF 1/2 0 SF 17 SF 2 0 M M SF 17 SF 7 SF 3 SF 1/2 0 SF 16 SF 1 0 M M SF 16 SF 7 SF 3 SF 1/2 0 SF 15 SF 1 0 M M SF 15 SF 6 SF 2 SF 1/2 0 SF 14 SF 1 0 M M SF 14 SF 6 SF 2 SF 1/2 0 SF 13 SF 1 0 M M SF 13 SF 6 SF 2 SF 1/2 0 SF 12 SF 1/2 0 M M SF 12 SF 5 SF 2 SF 1/2 0 SF 11 SF 1/2 0 M M SF 11 SF 5 SF 2 SF 1/2 0 SF 10 SF 1/2 0 M M SF 10 SF 4 SF 1/2 0 M SF 9 SF 1/2 0 M M SF 9 SF 4 SF 1/2 0 M SF 8 SF 1/2 0 M M SF 8 SF 3 SF 1/2 0 M SF 7 0 M M M SF 7 SF 3 SF 1/2 0 M SF 6 0 M M M SF 6 SF 2 SF 1/2 0 M SF 5 0 M M M SF 5 SF 2 SF 1/2 0 M SF 4 0 M M M SF 4 SF 1/2 0 M M SF 3 0 M M M SF 3 SF 1/2 0 M M SF 2 0 M M M SF 2 SF 1/2 0 M M SF 1 0 M M M SF 1 SF 1/2 0 M M SF 1/2 0 M M M SF 1/2 0 M M M 0 M M M M 0 M M M M M M M M M M M M M M 48/56 K-6-2024-10 [Seite 49] 1.4 Lkw, Zugmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen 1.4.1 Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug- Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV) Dauer des schadenfreien und Beitragssatz in % SF-Klasse ununterbrochenen Verlaufs KH FV 30 und mehr Kalenderjahre SF 30 20 20 29 Kalenderjahre SF 29 20 20 28 Kalenderjahre SF 28 21 20 27 Kalenderjahre SF 27 21 20 26 Kalenderjahre SF 26 21 21 25 Kalenderjahre SF 25 22 21 24 Kalenderjahre SF 24 22 21 23 Kalenderjahre SF 23 23 21 22 Kalenderjahre SF 22 23 21 21 Kalenderjahre SF 21 24 22 20 Kalenderjahre SF 20 24 22 19 Kalenderjahre SF 19 25 22 18 Kalenderjahre SF 18 26 22 17 Kalenderjahre SF 17 26 23 16 Kalenderjahre SF 16 27 23 15 Kalenderjahre SF 15 28 23 14 Kalenderjahre SF 14 29 24 13 Kalenderjahre SF 13 30 24 12 Kalenderjahre SF 12 32 25 11 Kalenderjahre SF 11 33 25 10 Kalenderjahre SF 10 34 26 9 Kalenderjahre SF 9 36 27 8 Kalenderjahre SF 8 38 28 7 Kalenderjahre SF 7 41 29 6 Kalenderjahre SF 6 43 30 5 Kalenderjahre SF 5 46 31 4 Kalenderjahre SF 4 50 32 3 Kalenderjahre SF 3 55 34 2 Kalenderjahre SF 2 61 36 1 Kalenderjahr SF 1 69 39 - SF 1/2 74 42 - 0 89 44 - M 132 61 49/56 K-6-2024-10 [Seite 50] 1.4.2 Rückstufung im Schadenfall Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH) Fahrzeugvollversicherung (FV) bei 4 und bei 4 und aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden mehr Schäden mehr Schäden nach Klasse nach Klasse SF 30 SF 13 SF 6 SF 2 M SF 30 SF 9 SF 2 0 M SF 29 SF 13 SF 6 SF 2 M SF 29 SF 8 SF 2 0 M SF 28 SF 13 SF 6 SF 2 M SF 28 SF 8 SF 2 0 M SF 27 SF 12 SF 5 SF 1 M SF 27 SF 8 SF 2 0 M SF 26 SF 12 SF 5 SF 1 M SF 26 SF 8 SF 2 0 M SF 25 SF 11 SF 5 SF 1 M SF 25 SF 8 SF 2 0 M SF 24 SF 11 SF 5 SF 1 M SF 24 SF 7 SF 2 0 M SF 23 SF 10 SF 4 SF 1 M SF 23 SF 7 SF 2 0 M SF 22 SF 10 SF 4 SF 1 M SF 22 SF 7 SF 2 0 M SF 21 SF 10 SF 4 SF 1 M SF 21 SF 6 SF 1 0 M SF 20 SF 9 SF 4 SF 1 M SF 20 SF 6 SF 1 0 M SF 19 SF 9 SF 4 SF 1 M SF 19 SF 6 SF 1 0 M SF 18 SF 8 SF 3 SF 1/2 M SF 18 SF 6 SF 1 0 M SF 17 SF 8 SF 3 SF 1/2 M SF 17 SF 5 SF 1 0 M SF 16 SF 7 SF 3 SF 1/2 M SF 16 SF 5 SF 1 0 M SF 15 SF 7 SF 3 SF 1/2 M SF 15 SF 5 SF 1 0 M SF 14 SF 6 SF 2 0 M SF 14 SF 4 SF 1/2 M M SF 13 SF 6 SF 2 0 M SF 13 SF 4 SF 1/2 M M SF 12 SF 5 SF 1 0 M SF 12 SF 4 SF 1/2 M M SF 11 SF 5 SF 1 0 M SF 11 SF 3 0 M M SF 10 SF 4 SF 1 0 M SF 10 SF 3 0 M M SF 9 SF 4 SF 1 0 M SF 9 SF 2 0 M M SF 8 SF 3 SF 1/2 0 M SF 8 SF 2 0 M M SF 7 SF 3 SF 1/2 0 M SF 7 SF 2 0 M M SF 6 SF 2 0 M M SF 6 SF 1 0 M M SF 5 SF 1 0 M M SF 5 SF 1 0 M M SF 4 SF 1 0 M M SF 4 SF 1/2 M M M SF 3 SF 1/2 0 M M SF 3 0 M M M SF 2 0 M M M SF 2 0 M M M SF 1 0 M M M SF 1 0 M M M SF 1/2 0 M M M SF 1/2 M M M M 0 M M M M 0 M M M M M M M M M M M M M M 50/56 K-6-2024-10 [Seite 51] 1.5 Krankenwagen, Mietwagen, Taxen, Kraftomnibusse 1.5.1 Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug- Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV) Dauer des schadenfreien und Beitragssatz in % SF-Klasse ununterbrochenen Verlaufs KH FV 3 und mehr Kalenderjahre SF 3 40 55 2 Kalenderjahre SF 2 55 75 1 Kalenderjahr SF 1 70 80 - SF 1/2 70 80 - 0 100 100 1.5.2 Rückstufung im Schadenfall Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH) Fahrzeugvollversicherung (FV) bei 4 und bei 4 und aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden mehr Schäden mehr Schäden nach Klasse nach Klasse SF 3 SF 2 0 0 0 SF 3 SF 2 SF 1 0 0 SF 2 SF 1 0 0 0 SF 2 SF 1 0 0 0 SF 1 0 0 0 0 SF 1 0 0 0 0 SF 1/2 0 0 0 0 SF 1/2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anhang 2:1 Tabellen zu den Typklassen Anhang 3:1 Tabellen zu den Regionalklassen entfällt entfällt 51/56 K-6-2024-10 [Seite 52] Anhang 4: Tarifgruppen wen/Witwer von Beamten, Richtern, Angestellten, Ar- beitern, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der 4.1 Tarifgruppe A ("Agrarier") Bundeswehr, Pensionären und Rentnern, die jeweils bei ihrem Tod die Voraussetzungen der Ziffern 4.2.1.4, 4.1.1 Die Beiträge der Tarifgruppe A gelten bei Pkw für 4.2.1.5 oder 4.2.1.6 erfüllt haben; 4.1.1.1 Landwirte und Gartenbaubetriebe 4.2.1.7 Familienangehörige von Beamten, Richtern, Ange- landwirtschaftliche Unternehmer gemäß § 123 Abs. 1 stellten, Arbeitern, Berufssoldaten und Soldaten auf Nr. 1 Sozialgesetzbuch VII, die Mitglieder einer landwirt- Zeit der Bundeswehr, Pensionären und Rentnern, die schaftlichen Berufsgenossenschaft oder der Gartenbau- die Voraussetzungen der Ziffern 4.2.1.4, 4.2.1.5 oder berufsgenossenschaft sind, deren Betrieb eine Mindest- 4.2.1.6 erfüllen. Voraussetzung ist, dass die Familien- größe von 1/2 ha – bei einem Gartenbaubetrieb eine angehörigen nicht erwerbstätig sind und mit den vor- Mindestgröße von 2 ha – hat, und die diesen Betrieb her genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft selbst bewirtschaften; leben und von ihnen unterhalten werden. 4.1.1.2 Ehemalige Landwirte 4.2.2 Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten darüber hinaus für ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, wenn sie — Krafträder, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Wohnmobile, die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.1.1 unmittelbar vor — Trikes, Quads sowie im Werkverkehr eingesetzte Lkw, Übergabe des Betriebes erfüllt haben und nicht ander- sofern eine der in Ziffern 4.2.1.1 bis 4.2.1.7 genannten Voraussetzungen weitig berufstätig sind; erfüllt ist. 4.1.1.3 Ehegatten 4.2.3 Wird das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen, kommt die Tarifgruppe nicht berufstätige Ehegatten von Personen, die die B nur zur Anwendung, wenn auch der Halter eine der in Ziffern 4.2.1.1 Voraussetzungen der Ziffern 4.1.1.1 oder 4.1.1.2 erfül- bis 4.2.1.7 genannten Voraussetzungen erfüllt. len; Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass das Fahrzeug auf Ihren Ehe-/ 4.1.1.4 Witwen und Witwer Lebenspartner zugelassen wird. Dann gelten die Beiträge der Tarifgruppe B auch, sofern nur Sie eine der in Ziffern 4.2.1.4 bis 4.2.1.7 nicht berufstätige Witwen/Witwer von Personen, die bei genannten Voraussetzungen erfüllen. ihrem Tod die Voraussetzungen der Ziffern 4.1.1.1 oder 4.1.1.2 erfüllt haben. 4.3 Tarifgruppe D 4.1.2 Die Beiträge der Tarifgruppe A gelten darüber hinaus für 4.3.1 Die Beiträge der Tarifgruppe D gelten für Versicherungsverträge von — Krafträder, Pkw, die zugelassen sind auf — jeweils im Werkverkehr eingesetzte Lkw und Zugmaschinen, die 4.3.1.1 Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom, Fern- ausschließlich für den landwirtschaftlichen Betrieb oder Garten- wärme); bau-Betrieb genutzt werden, 4.3.1.2 juristische Personen des Privatrechts, die im Haupt- sofern eine der in Ziffern 4.1.1.1 bis 4.1.1.4 genannten Voraussetzungen zweck Energieerzeuger sind; erfüllt ist. 4.3.1.3 privatisierte, ehemalige Staatsunternehmen (z. B. Deut- 4.1.3 Wird das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen, kommt die Tarifgruppe sche Bahn, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Deutsche A nur zur Anwendung, wenn auch der Halter eine der in Ziffern 4.1.1.1 Lufthansa); bis 4.1.1.4 genannten Voraussetzungen erfüllt. 4.3.1.4 Wohnungsbau- und/oder -verwaltungsgesellschaften Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass das Fahrzeug auf Ihren (Genossenschaften oder juristische Personen des Ehe-/Lebenspartner zugelassen wird. Dann gelten die Beiträge der Privatrechts mit mindestens 50 % Kapitalbeteiligung der Tarifgruppe A auch, sofern nur Sie eine der in Ziffern 4.1.1.1 bis 4.1.1.4 öffentlichen Hand); genannten Voraussetzungen erfüllen. 4.3.1.5 Krankenanstalten zur Gesundheitspflege; 4.2 Tarifgruppe B ("Beamte") 4.3.1.6 mildtätige, kirchliche, gemeinnützige Einrichtungen (u. a. Gesundheitspflege, Fürsorge, Jugend-/Altenpfle- 4.2.1 Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten für Versicherungsverträge von ge, Bildungswesen); Pkw, die zugelassen sind auf 4.3.1.7 Beamte, Angestellte und Arbeiter der in Ziffern 4.3.1.1 4.2.1.1 Gebietskörperschaften, Körperschaften, Anstalten und bis 4.3.1.6 genannten juristischen Personen und Ein- Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts; richtungen, sofern ihre nicht selbstständige und der 4.2.1.2 juristische Personen des Privatrechts, wenn sie im Lohnsteuer unterliegende Tätigkeit für diese mindestens Hauptzweck Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öf- 50 % der normalen Arbeitszeit beansprucht und sofern fentlichen Hand obliegen würden, und wenn sie von ihnen besoldet oder entlohnt werden, sowie die — an ihrem Grundkapital juristische Personen des bei diesen juristischen Personen und Einrichtungen in deutschen öffentlichen Rechts mit mindestens einem anerkannten Ausbildungsverhältnis stehenden 50 % beteiligt sind oder Personen; — sie Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zu 4.3.1.8 Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige der in mehr als der Hälfte ihrer Haushaltsmittel erhalten Ziffern 4.3.1.1 bis 4.3.1.6 genannten juristischen Per- (§ 23 Bundeshaushaltsordnung oder die ent- sonen und Einrichtungen, wenn sie die Voraussetzungen sprechenden haushaltsrechtlichen Vorschriften der der Ziffer 4.3.1.7 unmittelbar vor ihrem Eintritt in den Länder); Ruhestand oder vor ihrer Beurlaubung erfüllt haben und nicht anderweitig berufstätig sind, sowie nicht berufstä- 4.2.1.3 Selbsthilfeeinrichtungen der Angehörigen des öffent- tige, versorgungsberechtigte Witwen/Witwer von Beam- lichen Dienstes; ten, Angestellten, Arbeitern, Pensionären und Rentnern, 4.2.1.4 Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter der in Ziffern die jeweils bei ihrem Tod die Voraussetzungen der Ziffern 4.2.1.1 bis 4.2.1.3 genannten juristischen Personen und 4.3.1.7 oder 4.3.1.8 erfüllt haben; Einrichtungen, sofern ihre nicht selbstständige und der 4.3.1.9 Familienangehörige von Beamten, Angestellten, Ar- Lohnsteuer unterliegende Tätigkeit für diese min- beitern, Pensionären und Rentnern, die die Voraus- destens 50 % der normalen Arbeitszeit beansprucht setzungen der Ziffern 4.3.1.7 oder 4.3.1.8 erfüllen. und sofern sie von ihnen besoldet oder entlohnt werden, Voraussetzung ist, dass die Familienangehörigen nicht sowie die bei diesen juristischen Personen und Einrich- erwerbstätig sind und mit den vorher genannten Perso- tungen in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis nen in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihnen stehenden Personen, ferner Berufssoldaten und Solda- unterhalten werden. ten auf Zeit der Bundeswehr (nicht Wehr- oder Zivil- 4.3.2 Die Beiträge der Tarifgruppe D gelten darüber hinaus für dienstpflichtige und freiwillige Helfer); — Krafträder, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Wohnmobile, 4.2.1.5 Beamte, Angestellte und Arbeiter überstaatlicher oder — Trikes, Quads sowie im Werkverkehr eingesetzte Lkw, zwischenstaatlicher Einrichtungen; für sie gilt das Glei- che wie für die in Ziffer 4.2.1.4 genannten Beamten, sofern eine der in Ziffern 4.3.1.1 bis 4.3.1.9 genannten Voraussetzungen Angestellten und Arbeiter, falls die Fahrzeuge dem erfüllt ist. deutschen Zulassungsverfahren unterliegen; 4.3.3 Wird das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen, kommt die Tarifgruppe 4.2.1.6 Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige des D nur zur Anwendung, wenn auch der Halter eine der in Ziffern 4.3.1.1 52/56 öffentlichen Dienstes, wenn sie die Voraussetzungen bis 4.3.1.9 genannten Voraussetzungen erfüllt. der Ziffern 4.2.1.4 oder 4.2.1.5 unmittelbar vor ihrem Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass das Fahrzeug auf Ihren Ehe-/ Eintritt in den Ruhestand oder vor ihrer Beurlaubung Lebenspartner zugelassen wird. Dann gelten die Beiträge der erfüllt haben und nicht anderweitig berufstätig sind, Tarifgruppe D auch, sofern nur Sie eine der in Ziffern 4.3.1.7 bis 4.3.1.9 sowie nicht berufstätige, versorgungsberechtigte Wit- genannten Voraussetzungen erfüllen. K-6-2024-10 [Seite 53] Anhang 5: Art und Verwendung von Fahrzeugen 5.13 Kraftomnibusse Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach ihrer 5.1 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen entfällt (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. 5.2 Leichtkrafträder 5.13.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Aus- gangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm, alternativ mit einem Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr, Elektromotor. Die Nennleistung beträgt nicht mehr als 11 kW. der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regel- 5.3 Kleinkrafträder mäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und Theatern dient. Kleinkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 5.13.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferien- 40 km/h, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen und bis zum ziel-Reisen sowie Verkehr mit Mietomnibussen. 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind. 5.13.3 Nicht unter 5.13.1 oder 5.13.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Hotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, 5.4 Krafträder Lehr- und Krankenomnibusse. Krafträder sind Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzei- chen führen müssen. Hiervon ausgenommen sind Kleinkrafträder und 5.14 Wohnmobile Leichtkrafträder sowie als Kraftrad zugelassene Trikes und Quads Wohnmobile sind Kraftfahrzeuge, die als Sonderkraftfahrzeug Wohn- sowie Oldtimer-Krafträder. mobil zugelassen sind. 5.5 Pkw 5.15 Werkverkehr Pkw sind als Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, Anhän- zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen, gern und Aufliegern nur für eigene Zwecke durch Personal eines Selbstfahrervermietfahrzeugen, Trikes, Quads sowie Oldtimer-Pkw. Unternehmens oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt 5.6 Trikes worden ist. Trikes sind dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit drei symmetrisch an- geordneten Rädern), einem Hubraum von mehr als 50 ccm im Falle 5.16 Gewerblicher Güterverkehr von Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstge- Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige, entgeltliche Be- schwindigkeit von mehr als 45 km/h. förderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, Anhängern und Aufliegern für andere. 5.7 Quads 5.17 Umzugsverkehr Quads sind vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung Umzugsverkehr ist die ausschließliche Beförderung von Umzugsgut (Leermasse im fahrbereiten Zustand bis zu 450 kg) oder vierrädrige für andere. Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung (Leermasse im fahrbereiten Zustand bis zu 600 kg). Im Falle von Elektrofahrzeugen ist die Leer- 5.18 Wechselaufbauten masse jeweils ohne Masse der Antriebsbatterien gerechnet. Die Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahrzeugen, Anhängern Nutzleistung (Antrieb mittels Verbrennungsmotor) oder die Nenn- und Aufliegern, die zur Güterbeförderung bestimmt sind und mittels dauerleistung (Elektroantrieb) darf maximal 15 kW betragen. mechanischer Vorrichtungen an diesen Fahrzeugen ausgewechselt 5.8 Oldtimer werden können. Oldtimer sind Fahrzeuge mit einem Fahrzeugalter ab 25 Jahren (Pkw) 5.19 Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder 30 Jahren (andere Fahrzeuge), die nicht mehr der alltäglichen Nutzung unterliegen und in einem guten Erhaltungszustand sind, Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger/Auflieger sind der weitestgehend dem Originalzustand entspricht. Replikas sowie Zugmaschinen und Raupenschlepper oder Anhänger/Auflieger, Um-/Nachbauten (z. B. Rennsportfahrzeuge, sog. Kit-Cars oder Hot die wegen ihrer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft von Rods) sind nicht über den Oldtimer-Tarif versicherbar. der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes Kennzeichen führen. Hiervon ausgenommen sind Oldtimer-Trak- Für den Oldtimer-Tarif der Concordia unterscheiden wir: toren. a) Oldtimer-Krafträder sind Krafträder und Kraftroller, die ein amt- liches Kennzeichen führen müssen, mit einem Fahrzeugalter 5.20 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen von mindestens 30 Jahren. Hiervon ausgenommen sind Oldtimer- Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen sind Fahrzeuge mit Vor- Kleinkrafträder/-Leichtkrafträder. richtungen zur mechanischen Milchentnahme, die dem Transport der b) Oldtimer-Pkw sind als Personenkraftwagen oder Kombinations- Milch von Weiden und Gehöften zu den Molkereien der Einzugsge- kraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem Fahrzeug- biete dienen. alter von mindestens 25 Jahren. c) Oldtimer-Lkw sind Lastkraftwagen mit einem Fahrzeugalter von 5.21 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge mindestens 30 Jahren, sofern sie ausschließlich privat genutzt Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge, die als werden. Sonderfahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft zugelassen werden d) Oldtimer-Traktoren sind alle ehemaligen land-/forstwirtschaft- und ein amtliches grünes Kennzeichen führen. lichen Zugmaschinen und Raupenschlepper mit einem Fahr- zeugalter von mindestens 30 Jahren, sofern sie ausschließlich 5.22 Milchtankwagen privat genutzt werden. Milchtankwagen sind Fahrzeuge, die dem Transport der Milch zwischen Molkereien oder von Molkereien zum Verteiler oder Verbraucher 5.9 Mietwagen dienen. Sie gelten nicht als landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge, Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Ge- sondern als Güterfahrzeuge. legenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrerver- 5.23 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mietfahrzeuge). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen 5.10 Taxen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit – nicht zur Beförderung von Taxen sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Personen oder Gütern – bestimmt und geeignet sind (z. B. Mähdrescher, Stellen bereithält und mit denen er – auch am Betriebssitz oder wäh- Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungs- rend der Fahrt entgegengenommene – Beförderungsaufträge zu einem fahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. werden). 5.11 Selbstfahrervermietfahrzeuge 5.24 Lkw Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die Lkw sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden. bis 3,5 t oder über 3,5 t. Hiervon ausgenommen sind Oldtimer- Lkw. 5.12 Leasingfahrzeuge 53/56 Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die 5.25 Zugmaschinen gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder über- auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter wiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut sind dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen (Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen und Raupenschlepper), mit werden. Ausnahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen. K-6-2024-10 [Seite 54] Anhang 6: Merkmale zur Beitragsberechnung – Winterdienst gegen Entgelt Merkmale zur Beitragsberechnung sind Umstände, die wir vor (Hinweis: Abweichend von A.2.1.1.4 sind bei Vertragsabschluss abfragen und mit Ihnen im Versicherungsver- dieser Einsatzart Spezialaufbauten/-anbauten wie trag vereinbaren. Im Versicherungsschein führen wir sie in den z. B. ein Schneeschild oder Streugutaufsatz mitver- Abschnitten "Angaben zu den Merkmalen", "Tarif / Vertragslaufzeit" sichert, ohne dass dafür ein separater Beitragszu- und "Fahrzeugdaten" auf. schlag anfällt.) — Art der transportierten Güter (z. B. Gefahrgut, Abfälle, 1.1 Je nach Produktkategorie, Versicherungsart und Fahrzeug- fossile Brennstoffe) art richtet sich der Beitrag nach folgenden Merkmalen: — Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (z. B. Über- — Jährliche Fahrleistung schreitung der zulässigen Abmessungen oder Ände- — Abstellort des Fahrzeugs über Nacht (regelmäßig) rungen von Bremsvorrichtungen) — Vorhandensein einer Wohngebäudeversicherung für ein — Zuteilung eines Wechselkennzeichens selbst bewohntes Ein-/Zweifamilienhaus für den Ver- sicherungsnehmer (Verbraucher gemäß § 13 BGB) oder 1.2 Ein Pkw darf nur von den im Versicherungsschein ange- dessen Ehe-/Lebenspartner gebenen Fahrern gefahren werden. — Alter des Fahrzeugs Gelegentliches Fahren Ihres Kindes ist zulässig, wenn — Abweichender Halter — Ihr Kind selbst einen Pkw bei der Concordia versichert — Wohnsitz/Postleitzahl des Fahrzeughalters hat oder — Alter des Versicherungsnehmers und/oder der Fahrer — Ihr Kind bereits berechtigter Fahrzeugnutzer in einem anderen Pkw-Vertrag ist, der bei der Concordia für — Nutzerkreis Sie oder Ihren Ehe-/Lebenspartner (häusliche Ge- — Tarifgruppe (siehe Anhang 4) meinschaft) besteht. — Teilnahme am "Begleiteten Fahren" ("BF 17", gemäß 1.3 Beitragspflichtige Ruheversicherung Regelungen/Voraussetzungen in § 48a Fahrerlaubnis- Verordnung) Für eine gesonderte Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Ruhever- sicherung erheben wir einen Festbeitrag. Lassen Sie Ihr — Zahlungsart und Zahlungsperiode Fahrzeug innerhalb eines Jahres seit Abschluss dieser — Gesamtneuwert Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Ruheversicherung wieder zu, — Technische Fahrzeugdaten (z. B. Hersteller, Typ, rechnen wir diesen Beitrag auf den Beitrag für die Kraft- Motorleistung, Kraftstoff-/Antriebsart, Aufbauart, An- fahrzeug-Haftpflichtversicherung bei uns an. Veräußern zahl Plätze) Sie Ihr Fahrzeug, ohne es noch einmal zuzulassen, — Verwendungsmöglichkeiten des Fahrzeugs steht uns der Festbeitrag zur Abgeltung der entstandenen (bei mehreren Verwendungsmöglichkeiten ist das höher Kosten zu. einzuordnende Wagnis maßgeblich, das gilt auch bei Für eine gesonderte Fahrzeugteil-Ruheversicherung gemäß Antriebsfahrzeug und Anhänger/Auflieger) H.1.3 erheben wir 50 % des Beitrages für die Fahrzeug- — Einsatzart des Fahrzeugs/Fahrtzweck, wie z. B. teilversicherung. – Ausführung von Lohnaufträgen Bei Güterfahrzeugen legen wir den Einsatz im Werkverkehr (Lohnaufträge sind Aufträge, die regelmäßig und der Beitragsermittlung für die Fahrzeugteilversicherung gegen Entgelt auf dem Gelände bzw. Acker anderer zugrunde. landwirtschaftlicher / forstwirtschaftlicher Unter- nehmen verrichtet werden und die der Auftrag- 1.4 Mindestbeitrag geber sonst selbst oder mit eigenen Arbeitskräften Der Mindestbeitrag beträgt zur jeweiligen Beitragsfällig- ausführen müsste.) keit 25 €. 54/56 K-6-2024-10 [Seite 55] Anhang 7: Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) CONCORDIA KFZ-VERSICHERUNG Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) (Stand 01.10.2023) In der Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrages in eine Schaden(S)- bzw. Schadenfreiheits(SF)-Klasse nach Ihrem Schadenverlauf. Haben Sie keinen (Vor-)Vertrag, aus dem wir eine Schadenfreiheits-/Schadenklasse anrechnen können bzw. müssen? Dann können Sie aus der nachfolgenden Tabelle entnehmen, ob Ihr erstmalig zu versicherndes Fahrzeug günstiger als in Klasse 0 eingestuft werden kann. Hinweis: Ist auf Sie bereits ein Pkw, Kraftrad, Trike, Quad, Leichtkraftrad/-roller, Kleinkraftrad/-roller, Wohnmobil oder ein ausschließlich privat (d. h. nicht unternehmerisch) genutzter Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht zugelassen, ist ledig- lich eine Ersteinstufung gemäß einer (verbesserten) Zweitwagenregelung möglich. Regelungen wie „Ehegatten/Partner“, „Moped-­Einsteigerbonus“, „Führerschein“ oder „Eltern-Kind-Regelung“ können keine Anwendung finden. In den Spalten „Neueinstufung“ können Sie für die unterschiedlichen Fahrzeugarten (z. B. Pkw) und Kundengruppen (z. B. Kinder unserer Kunden, Verbraucher, Gewerbe/Landwirtschaft) die verbesserten Ersteinstufungen entnehmen. In den Spalten „Voraussetzungen“ ist aufgelistet, welche Voraussetzungen beim Erst- und Zweitvertrag jeweils gegeben sein müssen. Hierzu gehören u. a. die Höhe der SF-Klasse und die Fahrzeugart im Erstvertrag, das Alter der Fahrer im Zweitvertrag und auf wen das Fahrzeug zugelassen sein muss (Halter). Voraussetzungen: Keine anrechenbare Vorversicherung vorhanden und... Neuein­stufung Erstvertrag Bezeichnung der Fahrzeugart in SF-Klasse SF-Klasse Fahrzeugart weitere Sonder­einstufung SF-Ersteinstufungen (Verbraucher gemäß § 13 BGB) • Pkw • Wohnmobil • Kraftrad/-roller Erstvertrag: Zweitwagenregelung SF 1/2 SF 1/2 • Trike, Quad Halter = Versicherungsnehmer • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller • Lkw bis 3,5 t zGG (Werkverkehr) • Pkw • Wohnmobil • Kraftrad/-roller Erstvertrag: Ehegatten-/Partnerregelung SF 1/2 SF 1/2 • Trike, Quad Halter = Ehe-/Lebenspartner • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller (häusliche Gemeinschaft) • Lkw bis 3,5 t zGG (ausschließlich privat genutzt) Pkw, Kraftrad/-roller, Erstvertrag: Trike, Quad, • Moped-Vertrag schadenfrei (Kfz-Haftpflicht) Leichtkraftrad/-roller, • Kleinkrafträder und Fahrräder • besteht 12 Monate ununterbrochen bei Concordia Kleinkraftrad/-roller, mit Hilfsmotor mit • wurde max. vor 6 Monaten beendet Moped-Einsteigerbonus SF 1/2 – Zweitvertrag: Wohnmobil Versicherungskennzeichen (nicht Gopeds, E-Scooter) • Halter = Versicherungsnehmer Hinweis: Inanspruchnahme nur einmalig und nur für ein Fahrzeug Führerschein für Pkw, Krafträder, Trikes, Quads, Leicht-/Kleinkrafträder, Wohnmobile • aus EU, Vereinigtem Königreich (Großbritannien, Nordirland), Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz seit 3 Jahren oder Führerscheinregelung SF 1/2 – – • gleichgestellte Fahrerlaubnisse anderer Staaten seit 3 Jahren, wenn diese nach der Fahrerlaubnis- Verordnung ohne weitere theo­retische oder praktische ­Prüfung umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind Erstvertrag: • Pkw • besteht bei Concordia für Versicherungs­nehmer Lkw Werkverkehr bis • Wohnmobil (VN) oder Ehe-/Lebenspartner 3,5 t zGG • Kraftrad/-roller (häusliche Gemeinschaft (h. G.)) Zweitwagenregelung SF 1/2 SF 1/2 • Trike, Quad • Halter = Versicherungsnehmer oder ausschließlich privat • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller Ehe-/Lebenspartner (h. G.) genutzt • Lkw bis 3,5 t zGG Zweitvertrag: (ausschließlich privat genutzt) • Halter = Versicherungsnehmer oder Ehe-/Lebenspartner (h. G.) Kinder unserer Kunden Pkw, Kraftrad/-roller, Eltern-Kind-Regelung SF 1/2 SF 1/2 Trike, Quad, • Pkw 55/56 Leichtkraftrad/-roller, • Wohnmobil Kleinkraftrad/-roller, verbesserte Eltern-Kind- SF 1 SF 2 • Kraftrad/-roller Erstvertrag: Wohnmobil Regelung • Trike, Quad • besteht bei Concordia für ein Elternteil SF 2 SF 3 • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller • Halter = Elternteil • Lkw bis 3,5 t zGG SF 3 SF 4 K-6-2024-10 (ausschließlich privat genutzt) Pkw, Wohnmobil verbesserte Eltern-Kind-Regelung SF 4 SF 5 CONCORDIA. EIN GUTER GRUND. [Seite 56] Voraussetzungen: Keine anrechenbare Vorversicherung vorhanden und... Neuein­stufung Erstvertrag Bezeichnung der Fahrzeugart in SF-Klasse SF-Klasse Fahrzeugart weitere Sonder­einstufung Verbesserte Zweitwagenregelung privat (Verbraucher gemäß § 13 BGB) Pkw, Kraftrad/-roller, Trike, Quad, SF 1 SF 1 Leichtkraftrad/-roller, Erstvertrag: Kleinkraftrad/-roller, • besteht bei Concordia für Versicherungs­nehmer Wohnmobil und verbesserte Zweitwagenregelung (VN) oder Ehe-/Lebenspartner Lkw Werkverkehr bis • Pkw (häusliche Gemeinschaft (h. G.)) 3,5 t zGG • Wohnmobil • Halter = Versicherungsnehmer oder Ehe-/­ SF 2 SF 2 Lebenspartner (h. G.) ausschließlich privat • Kraftrad/-roller genutzt • Trike, Quad Zweitvertrag: • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller • Halter = Versicherungsnehmer oder Ehe-/ Pkw, Wohnmobil und • Lkw bis 3,5 t zGG Lebenspartner (h. G.) Lkw Werkverkehr bis (ausschließlich privat genutzt) • VN und alle Fahrer mindestens 23 Jahre 3,5 t zGG verbesserte Zweitwagenregelung SF 3 SF 3 (bei Pkw, Kraftrad/-roller, Trike, Quad, ausschließlich privat Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller) genutzt • VN mindestens 23 Jahre (bei Wohnmobil) Pkw, Wohnmobil verbesserte Zweitwagenregelung SF 4 SF 4 Gewerbe und Landwirtschaft Erstvertrag: Zweitwagenregelung SF 1/2 SF 1/2 • Halter = Versicherungsnehmer (= Unternehmer) SF 1 SF 1 • Pkw Erstvertrag: • Wohnmobil • besteht bei Concordia für Versicherungsnehmer verbesserte Zweitwagenregelung • Kraftrad/-roller (= Unternehmer) Pkw SF 2 SF 2 • “Unternehmer“ • Trike, Quad • Halter = Versicherungsnehmer (= Unternehmer) (gemäß § 14 BGB) • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller SF 3 SF 3 Zweitvertrag: • “Kleinflotten-Modell“ (KFM) • Lkw bis 3,5 t zGG (Werkverkehr) • VN und alle Fahrer mindestens 23 Jahre (im KFM ist VN-/Fahreralter nicht relevant) SF 4 SF 4 • Halter = Versicherungsnehmer (= Unternehmer) Zweitwagenregelung SF 1/2 SF 1/2 Erstvertrag: Lkw, SF 1 SF 1 • besteht bei Concordia für Versicherungsnehmer • Lkw (Werkverkehr) • Halter = Versicherungsnehmer Zugmaschine verbesserte Zweitwagenregelung SF 2 SF 2 • Zugmaschine (Werkverkehr) (Werkverkehr) Zweitvertrag: • Halter = Versicherungsnehmer SF 3 SF 3 Zweitwagenregelung SF 1/2 SF 1/2 Erstvertrag: • besteht bei Concordia für Versicherungsnehmer SF 1 SF 1 • Landwirtschaftliche Zugmaschine • Halter = Versicherungsnehmer verbesserte Zweitwagengregelung Zweitvertrag: SF 2 SF 2 • Halter = Versicherungsnehmer • Voraussetzungen für AgrarKompakt (AK) sind Landwirtschaftliche erfüllt (mind. Gebäude-Vers. und eine weitere Zugmaschine Vers. (Inhalt, Haftpflicht, Elektronik, Rechts- schutz) in AK für den landw. Betrieb) oder AgrarKompakt SF 9 - - • Die landw. Zugmaschine wird im Rahmen einer Kleinflotte versichert und zusätzlich bestehen Sach-/ Haftpflicht-/Unfall-/Rechtsschutz- Vers. für den landw. Betrieb mit insges. 750 € Jahresnettobeitrag SF-Übertragung und Anfängerregelung • gleiche Risikoverhältnisse (gleiche Fahrzeug­ gruppe, Nutzung/Verwendung vergleichbar) • Fzg. der anderen Person wurde überwiegend individuelle vom Versicherungsnehmer (VN) gefahren Einstufung • Übertragung möglich von Ehe-/Lebenspartner, Elternteil, Kind, Enkel, Großeltern, Geschwistern, SF-Übertragung von einer (bitte individuelle gleiche oder höhere Schwiegereltern, Schwiegerkindern, eine andere anderen Person Formular Einstufung Fahrzeuggruppe nach I.6.2.4 AKB mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebende Sonderfälle K 82 aus- Person oder dem Arbeitgeber des VN füllen und • Zwischen Nutzung des Fahrzeugs der anderen einreichen) Person durch den VN und Beantragung der SFR- Übertragung (Antragstellung) durch den VN liegen max. 36 Monate • Vertrag beginnt ohne eine der genannten Anfängerregelung Klasse 0 - - Sondereinstufungen und ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6 AKB 56/56 K-6-2024-10 CONCORDIA. EIN GUTER GRUND.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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