Volltext aufklappen: K 6 2024 10 (Verbraucherinformation Kfz, verweist auf AKB Stand 01.10.2024)
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Kundeninformation zu Ihrer Kraftfahrtversicherung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
zum Abschluss Ihrer Kraftfahrtversicherung geben wir Ihnen folgende Erläuterungen:
1. Versicherer b) Versicherungsumfang
Ihr Versicherer ist die Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umfasst die
Gegenseitigkeit Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter
Schadenersatzansprüche, die gegen Sie oder mitversicherte
Postanschrift: Concordia
Personen durch den Gebrauch des im Antrag bezeichneten
Versicherungs-Gesellschaft a.G.
Fahrzeugs erhoben werden. Weitere Informationen finden Sie
Karl-Wiechert-Allee 55
30625 Hannover unter A.1 AKB; bei der Versicherung von Oldtimern nach dem
Oldtimer-Tarif zusätzlich in der sich auf A.1 AKB beziehenden
Telefon: 0511/5701-0 Bestimmung der "Sonderbedingung für die Versicherung von
Telefax: 0511/5701-3000 Oldtimern".
Mail: versicherungen@concordia.de Die Fahrerschutzversicherung leistet für Personenschäden
Aufsichtsratsvorsitzender: Jörn Dwehus des berechtigten Fahrers durch z. B. selbst- oder teilverschul-
dete Unfälle beim Lenken des versicherten Fahrzeugs.
Vorstand: Dr. Stefan Hanekopf (Vorsitzender), Der berechtigte Fahrer erhält bei einer unfallbedingten Ver-
Johannes Grale, letzung, die einen stationären Krankenhausaufenthalt von
Dirk Gronert, mindestens drei Tagen erforderlich macht oder den Tod zur
Henning Mettler, Folge hat, bis zur vereinbarten Leistungshöhe die Leistungen,
Julia Palte die er erhalten würde, wenn ein Dritter ihn geschädigt hätte.
Bei Verpflichtung eines Dritten treten wir in Vorleistung. Wei-
Sitz der Gesellschaft: Hannover tere Informationen – insbesondere zur Höhe der Leistungen –
Handelsregister: Amtsgericht Hannover HRB 3461 finden Sie unter A.5 AKB. Bei der Versicherung von Pkw-
Oldtimern nach dem Oldtimer-Tarif zusätzlich in der sich auf
2. Hauptgeschäftstätigkeit A.5 AKB beziehenden Bestimmung der "Sonderbedingung für
Die Hauptgeschäftstätigkeit der Concordia Versicherungs- die Versicherung von Oldtimern".
Gesellschaft a.G. besteht in dem Betrieb der Schaden- und
Die Ausland-SchadenPlus-Versicherung leistet für Per-
Unfallversicherung.
sonen- und Sachschäden, die Sie bei einem Verkehrsunfall mit
3. Zuständige Aufsichtsbehörde dem versicherten Fahrzeug auf einer Fahrt oder Reise im Aus-
land erleiden und für die der Unfallgegner eintrittspflichtig
Postanschrift: Bundesanstalt
ist. Sie können sich direkt an uns wenden. Wir leisten Schaden-
für Finanzdienstleistungsaufsicht
ersatz, als wäre das Fahrzeug des Unfallverursachers bei
Graurheindorfer Str. 108
uns versichert. Die Entschädigungsleistung erbringen wir
53117 Bonn
nach deutschem Recht. Weitere Informationen hierzu finden
4. Wesentliche Merkmale der Versicherung Sie unter A.7 AKB. Diese Versicherungsart ist für einen Oldtimer
Die wesentlichen Merkmale Ihres Versicherungsvertrages entnehmen im Oldtimer-Tarif nicht versicherbar.
Sie bitte Ihrem Antrag und den Versicherungsbedingungen. Nach- Die Kfz-Umweltschadenversicherung deckt öffentlich-
folgend werden die wesentlichen Merkmale in einer knappen und rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz ab.
keinesfalls abschließend gewollten Darstellung zusammengefasst: Weitere Informationen hierzu finden Sie unter A.6 AKB.
a) Vertragsgrundlagen Die Schutzbriefversicherung "MobilPlus" erbringt Service-
Maßgeblich für Ihren Versicherungsvertrag sind neben Ihrem leistungen im In- und Ausland und ersetzt die entstehenden
Antrag die beiliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kosten z. B. bei Panne, Unfall und Diebstahl, für die Wieder-
Kraftfahrtversicherung (AKB Stand 01.10.2024) und die herstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs sowie Bergen
Satzung der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a. G. und Abschleppen des Fahrzeugs. Weitere Informationen
(Fassung 03.06.2016). Sofern jeweils vereinbart sind darüber finden Sie unter A.4 AKB. MobilPlus ersetzt bei Oldtimern
hinaus maßgeblich bei der Versicherung von Krafträdern mit im Oldtimer-Tarif auch Kosten für einen Pick-up Service
"Ferienkasko" die "Sonderbedingung zur "Ferienkasko" für (Fahrzeugrücktransport in Deutschland) und bietet Versiche-
Krafträder" (Stand 01.10.2022), bei der Versicherung von rungsschutz und Serviceleistungen bei Krankheit oder Unfall
Oldtimern nach dem Oldtimer-Tarif die "Sonderbedingung und beim Verlust bestimmter Wertgegenstände/Dokumente
für die Versicherung von Oldtimern" (Stand 01.10.2024), bei im Ausland. Bei der Versicherung von Oldtimern nach dem
überwiegend oder ausschließlich gewerblich genutzten Oldtimer-Tarif finden Sie weitere Informationen unter den sich
Fahrzeugen die "Sonderbedingung zum Kleinflottenmodell auf A.4 AKB beziehenden Bestimmungen der "Sonderbedin-
für gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe" (Stand
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gung für die Versicherung von Oldtimern".
01.10.2021) und die "Besondere Bedingung für die Zusatzver-
sicherung von Bergungskosten bei Nutzfahrzeugen" (Stand Die Fahrzeugteilversicherung leistet für Schäden für das
01.10.2020) sowie bei Nutzfahrzeugen, Pkw, Wohnmobilen im Antrag bezeichnete Fahrzeug durch Brand oder Explosion,
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und Wohnwagenanhängern die "Besondere Bedingung für die Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung,
Zusatzversicherung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruch- Zusammenstoß mit Tieren aller Art (Zusammenstoß mit Haar-
schäden" (Stand 01.10.2024). wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes im Tarif Classic
Für Ihren Kraftfahrtversicherungsvertrag gilt deutsches für Pkw), Glasbruch, Kurzschlussschäden an der Verkabelung,
Recht. Schäden durch Tierbiss, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung,
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Erdbeben, Vulkanausbruch und ersetzt Schlüssel-/Schloss- zeugen bzw. Nutzfahrzeugen bis zur Änderung der "Sonderbe-
austauschkosten nach Einbruchdiebstahl/Raub. Weitere dingung zum Kleinflottenmodell für gewerbliche und landwirt-
Informationen finden Sie unter A.2, insbesondere unter schaftliche Betriebe", der "Besondere Bedingung für die Zusatz-
A.2.2.1 AKB. Bei Krafträdern mit Vereinbarung der "Ferienkasko" versicherung von Bergungskosten bei Nutzfahrzeugen" sowie bei
besteht darüber hinaus eine max. dreiwöchige Leistungser- der Versicherung von Nutzfahrzeugen, Pkw, Wohnmobilen und
weiterung der Fahrzeugteilversicherung um Unfall- und Wohnwagenanhängern der "Besondere Bedingung für die Zusatz-
Vandalismusschäden. Weitere Informationen dazu finden Sie versicherung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden".
unter den sich auf A.2, insbesondere sich auf A.2.2.1 AKB
beziehenden Bestimmungen der "Sonderbedingung zur 7. Vertragsabschluss, Vertragsbeginn und Widerrufsrecht
"Ferienkasko" für Krafträder". Für Oldtimer im Oldtimer-Tarif Der Vertragsabschluss kommt dadurch zustande, dass wir Ihnen
besteht in der Fahrzeugteilversicherung Versicherungs- die Annahme Ihres gestellten Antrages in Form einer schriftlichen
schutz für Transportmittelunfall-Schäden sowie für Schäden,
Annahmeerklärung oder durch Übersendung des Versicherungs-
die durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder
scheines bestätigen. Ihr Antrag kann durch uns nur bis zu dem
Personen entstehen (Vandalismus). Bei der Versicherung von
Zeitpunkt angenommen werden, zu dem Sie die Annahme des
Oldtimern nach dem Oldtimer-Tarif finden Sie weitere In-
Antrages unter regelmäßigen Umständen erwarten dürfen.
formationen unter den sich auf A.2, insbesondere sich auf
A.2.2.1 AKB beziehenden Bestimmungen der "Sonderbedingung Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Antrag angegebenen
für die Versicherung von Oldtimern". Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag recht-
Die Fahrzeugvollversicherung umfasst die Fahrzeugteil- zeitig zahlen. Der erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen
versicherung und leistet darüber hinaus im vereinbarten Umfang nach Zugang des Versicherungsscheines, frühestens ab Versiche-
für Unfallschäden an dem versicherten Fahrzeug – unab- rungsbeginn, fällig und ist dann unverzüglich (d. h. spätestens
hängig davon, ob diese durch Fremd- oder Eigenverschulden innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
verursacht werden. Des Weiteren besteht Versicherungs- Widerrufsbelehrung
schutz für Schäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen
betriebsfremder Personen entstehen (Vandalismus). Bei Abschnitt 1
Oldtimern im Oldtimer-Tarif sind diese Vandalismusschäden Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
schon in der Fahrzeugteilversicherung eingeschlossen. Sofern Widerrufsrecht
vereinbart umfasst die Fahrzeugvollversicherung bei Nutz-
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von
fahrzeugen auch Bergungskosten sowie bei Nutzfahrzeugen,
14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,
Pkw, Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern Brems-,
Fax, E-Mail) widerrufen.
Betriebs- und reine Bruchschäden. Weitere Informationen
finden Sie unter A.2, insbesondere unter A.2.2.2 AKB. Sofern Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
vereinbart finden Sie darüber hinaus weitere Informationen • der Versicherungsschein,
bei der Versicherung von Oldtimern nach dem Oldtimer-Tarif • die Vertragsbestimmungen,
in den sich auf A.2 und insbesondere auf A.2.2.2 AKB einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden All-
beziehenden Bestimmungen der "Sonderbedingung für die gemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein-
Versicherung von Oldtimern", bei der Versicherung von Nutz- schließlich der Tarifbestimmungen,
fahrzeugen in den sich auf A.2.2.2 beziehenden Bestimmungen
• diese Belehrung,
der "Besondere Bedingung für die Zusatzversicherung von
Bergungskosten bei Nutzfahrzeugen" und bei der Versicherung • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (nur
von Nutzfahrzeugen, Pkw, Wohnmobilen und Wohnwagen- für Verbraucherverträge),
anhängern der "Besondere Bedingung für die Zusatzversiche- • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
rung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden". jeweils in Textform zugegangen sind.
Bei den Versicherungsverträgen zur Kraftfahrzeug-Haftpflicht-,
Fahrerschutz-, Ausland-SchadenPlus-, Kfz-Umweltschaden-, Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
MobilPlus-, Fahrzeugteil- und Fahrzeugvollversicherung handelt Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
es sich jeweils um rechtlich selbstständige Verträge. Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G., Karl-Wiechert-
Allee 55, 30625 Hannover.
5. Beitrag, Zahlungsperiode und Zahlungsart
Den Beitrag, den Sie für den Versicherungsschutz zu entrichten Widerrufsfolgen
haben, finden Sie im Antrag. Dieser gilt für die vereinbarte Zah- Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungs-
lungsperiode/-art und enthält die gesetzliche Versicherungsteuer. schutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach
Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er-
Einzelheiten zur Zahlungsperiode und Zahlungsart (z. B. Last-
schriftverfahren) entnehmen Sie dem Antrag oder dem Versiche- statten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs-
rungsschein. schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des
Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs
Auf die Möglichkeit einer Tarifänderung gemäß K.3 AKB wird entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei
hingewiesen. Sofern vereinbart wird darüber hinaus hingewiesen handelt es sich entsprechend der von Ihnen gewählten
auf die Möglichkeit einer Tarifänderung bei Krafträdern mit
Zahlungsweise um einen Betrag in Höhe von 1/360 des
"Ferienkasko" gemäß Abschnitt "zu K" der "Sonderbedingung zur
Jahresbeitrags, 1/180 des Halbjahresbeitrags, 1/90 des Vier-
"Ferienkasko" für Krafträder", bei Versicherung von Oldtimern nach
teljahresbeitrags oder 1/30 des Monatsbeitrags pro Tag; der
dem Oldtimer-Tarif gemäß Abschnitt "zu K" der "Sonderbedingung
von Ihnen zu zahlende Beitrag und die Zahlungsweise sind in
für die Versicherung von Oldtimern", bei Versicherung von Nutzfahr-
dem Versicherungsantrag unter „Vertragslaufzeit“ oder unter
zeugen gemäß Abschnitt "zu K" der "Sonderbedingung zum Klein-
flottenmodell für gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe" „Gesamtbeitrag“ ausgewiesen. Der Versicherer hat zurück-
und der "Besondere Bedingung für die Zusatzversicherung von zuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach
Bergungskosten bei Nutzfahrzeugen" sowie bei Versicherung von Zugang des Widerrufs, zu erstatten.
Nutzfahrzeugen, Pkw, Wohnmobilen und Wohnwagenanhän- Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der
gern der "Besondere Bedingung für die Zusatzversicherung von Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass
Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden". empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene
6. Befristung und Gültigkeitsdauer Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie
Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages
Unser Vorschlag ist – soweit nichts anderes vermerkt ist – gültig
wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Ver-
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bis zur Einführung eines neuen Tarifs bzw. der Änderung der
sicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr
Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB),
bei der Versicherung von Krafträdern mit Vereinbarung der "Ferien- gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er
kasko" – zusätzlich bis zur Änderung der "Sonderbedingung zur einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine
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"Ferienkasko" für Krafträder", – bei der Versicherung von Oldtimern Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der
nach dem Oldtimer-Tarif – zusätzlich bis zur Änderung der "Sonder- Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem
bedingung für die Versicherung von Oldtimern", bei der Versiche- Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart
rung von überwiegend/ausschließlich gewerblich genutzten Fahr- noch verlangt werden.
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Besondere Hinweise verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren aus- der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
drücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Ver- 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlich-
sicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht en Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gege-
ausgeübt haben. benenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei
ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit
Abschnitt 2 für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren bleibt;
Informationen 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informa- die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbe-
tionen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzel- hörde.
nen aufgeführt: Ende der Widerrufsbelehrung
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen 8. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres abge-
zu stellen: schlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, nicht einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Dies gilt
über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben auch, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein Jahr
ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger einge- beträgt, weil als Beginn des nächsten Versicherungsjahres ein vom
tragen ist, und die zugehörige Registernummer; Vertragsbeginn abweichender Termin vereinbart worden ist.
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kraftfahrtversiche-
Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ver- rungsvertrag
sicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, - nach Eintritt eines Schadenfalles im Rahmen von G.2.3 und
Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines G.2.4 AKB sowie
Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Über- - nach einer Beitragserhöhung im Rahmen von G.2.7 AKB i. V.
mittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der All- mit K.4.1 AKB
gemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
zu kündigen. Die genauen Kündigungsfristen hierzu entnehmen Sie
Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten
bitte den genannten Bestimmungen.
Form;
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; 9. Rechtsgrundlagen vor Abschluss des Vertrages
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, ins- Der Aufnahme von Vertragsbeziehungen zum Versicherungsneh-
besondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der mer legt die Concordia Versicherungs-Gesellschaft a. G. das Recht
Leistung des Versicherers; der Bundesrepublik Deutschland zugrunde.
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern 10. Gerichtsstand
und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Beiträge einzeln
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs-
auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere
vermittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessord-
selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn
nung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur
ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben
Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz / Geschäftssitz, in Erman-
zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Über-
gelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
prüfung des Preises ermöglichen;
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, ins- Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versiche-
besondere zur Zahlungsweise der Beiträge; rungsvermittlung gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich
7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren
gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeits- Wohnsitz / Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen Ihren
dauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Preises; Ist Ihr Wohnsitz / Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen Ihr
8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbe- gewöhnlicher Aufenthalt, außerhalb Deutschlands verlegt oder
sondere über den Beginn der Versicherung und des Versiche- zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht zustän-
rungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der dig, das für den Geschäftssitz der Concordia zuständig ist.
Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts 11. Vertragssprache
sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbe- Die Vertragssprache ist deutsch. Wir weisen darauf hin, dass an-
sondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber dere Sprachen für den Vertragsabschluss nicht zur Verfügung stehen.
der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des
Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den 12. Beschwerden
Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; Unser wichtigstes Anliegen ist es, Ihnen als Kunden einen hervorra-
soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbe- genden Service zu bieten. Aber auch wir sind nicht fehlerfrei
stimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs- und wollen diesen Service ständig verbessern. Wenn Sie der
bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor- Meinung sind, dass wir etwas falsch gemacht haben, rufen Sie
gehobenen und deutlich gestalteten Form; einfach uns oder Ihren zuständigen Ansprechpartner vor Ort an
10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; und schildern Sie Ihr Anliegen oder bitten Sie um unseren Rückruf.
11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung
vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger setzen.
Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Sie können uns Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde ebenfalls per
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Ver-
E-Mail an Beschwerdemanagement@concordia.de oder schriftlich
sicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen
mitteilen.
einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unsere Adresse lautet:
Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Concordia Versicherungen
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Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt; Zentrales Beschwerdemanagement
30621 Hannover
13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel
über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das Bei Beschwerden können Sie sich aber auch an die unter Ziffer 3.
K-6-2024-10
zuständige Gericht; genannte Aufsichtsbehörde wenden.
14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in Darüber hinaus ist unser Unternehmen Mitglied im Verein Ver-
diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt sicherungsombudsmann e.V. Sie können damit das kostenlose,
werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen.
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Den Ombudsmann erreichen Sie wie folgt: Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für eine Kraftfahrtversicherung
www.versicherungsombudsmann.de bei unserer Gesellschaft entscheiden und danken Ihnen schon jetzt für
Die Postanschrift lautet: das Vertrauen, das Sie in uns setzen!
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632 Mit freundlichen Grüßen
10006 Berlin
Hiervon unberührt bleibt für Sie als Versicherungsnehmer selbst-
verständlich die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
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Kaskoversicherung
Anpassung an den Klimawandel
Worum geht es? Bei einer Wohnortwahl oder einem Umzug können Sie im Internet auf
Die Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) gilt als taxonomiekon- verschiedene Weise prüfen, wie sich die durch den Klimawandel beein-
formes Versicherungsprodukt. flussten Elementarschadenereignisse für die neue Region darstellen.
Als Autofahrer können Sie die Regionalklassenveränderung im Internet
• Was bedeutet taxonomiekonform grundsätzlich? Der Begriff
bundesweit ermitteln. Hierzu stellt der Gesamtverband der Deutschen
"Nachhaltigkeit" und nachhaltiges Wirtschaften wird durch die
Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) in seinem Verbraucherportal "Die
EU-Taxonomie-Verordnung und die darin enthaltenen Regeln/
Versicherer" eine Regionalklassenabfrage bereit. Eine geringere Scha-
Rahmenbedingungen in der Bedeutung transparenter. Inwiefern
denwahrscheinlichkeit bei Naturgefahren/Elementarschadenereignissen
Unternehmen nachhaltig wirtschaften, wird über das Klassifizie-
kann bei der Ermittlung der Prämie in Form von risikobasierten Boni
rungssystem der EU-Taxonomie-Verordnung für "ökologisch nach-
berücksichtigt werden (Boni in Form niedrigerer Beiträge bei niedrigeren
haltige Wirtschaftsaktivitäten" vorgegeben. Näheres lesen Sie unter Kasko-Regionalklassen).
https://www.concordia.de/nachhaltigkeit/taxonomie/
Sie können aber die Risikosituation bezüglich Elementargefahren bzw.
• Die Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) entspricht hinsicht- den Klimawandelrisiken auch noch individueller prüfen. Über das
lich des Umweltziels "Anpassung an den Klimawandel" den Vorga- Verbraucherportal kann ermittelt werden, ob eine niedrigere Gefähr-
ben der EU-Taxonomie-Verordnung. dung vorliegt (z. B. über einen "Hochwasser-Check") und ob mit wenigen
Dies gilt im Hinblick auf die Preis- und Produktgestaltung, Produkt- bzw. geringen Schäden gerechnet werden kann (z. B. über einen
entwicklung sowie Schadenregulierung. Darüber hinaus beteiligen "Naturgefahren-Check"). Näheres haben wir für Sie auf unserer Inter-
wir uns an der beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- netseite unter https://www.concordia.de/nachhaltigkeit/taxonomie/ zu-
wirtschaft e.V. (GDV) angesiedelten Gesamtschadenstatistik. sammengestellt.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Folgen des Klimawandels zu
Was heißt das für die Fahrzeugversicherung? begegnen, indem Sie Maßnahmen ergreifen, die das Risiko eines klim-
Der Klimawandel ist überall spürbar, da Extremwetterereignisse in ihrer abedingten Schadeneintritts verringern. Diese Präventivmaßnahmen
Häufigkeit und Intensität zunehmen. Das stellt Sie als Kunde und uns sind zum Teil mit risikobasierten Nachlässen und dadurch mit einem
als Versicherer immer wieder vor neue Herausforderungen. geringeren Beitrag verbunden.
Mit unseren Versicherungslösungen bieten wir Ihnen einen wichtigen In Abhängigkeit vom versicherten Fahrzeug können Sie in Ihren Vertrag
Schutz vor den Folgen des Klimawandels, indem wir helfen, Sie vor integrieren:
finanziellen Verlusten zu schützen. – Nachlass für bestimmte Abstellorte des Fahrzeuges
Durch große Hitzewellen im Sommer entstehen beispielsweise immer – Nachlass für geringe Jahresfahrleistungen.
häufiger Brände, die auch auf Fahrzeuge übergreifen können.
Gerade wenn Sie solche Präventivmaßnahmen ergriffen haben, aber
In den letzten Jahren verzeichnen wir zudem immer stärkere Sturm- und auch unabhängig davon, haben Sie in der Fahrzeugversicherung
Hagelereignisse. Diese verursachen allein in Deutschland jedes Jahr (Voll- und Teilkasko) die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu ver-
Schäden in Milliardenhöhe. einbaren. Wir bieten diesen Anreiz für alle Kfz-Kunden, um Schäden
Ferner können Überschwemmungen und/oder Starkregen Schäden gering und für die Versichertengemeinsaft versicherbar zu halten – auch
an Ihrem Fahrzeug verursachen. Schäden aus den Klimawandelrisiken. Und wir honorieren dies mit einem
niedrigeren Beitrag.
Mit der Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) sind Sie vor den
Folgen dieser Risiken des Klimawandels im versicherten Umfang ge-
Was sind die Vorteile von Präventivmaßnahmen?
schützt. Bei Einschluss des Zusatzbausteins oecodrive ist auch
Ihre Ladestation für Ihr E-Fahrzeug vom Versicherungsschutz mitum- Der Vorteil für Sie: Sie können in der Fahrzeugversicherung (Voll- und
fasst. Teilkasko) Beitrag sparen. Sie schützen Ihr Fahrzeug vor Elementar-
gefahren; mittelbar schützen Sie sich, andere Verkehrsteilnehmer und
Die Folgen des Klimawandels sind regional unterschiedlich. In Abhän-
Ihr Fahrzeug (z. B. durch weniger Unfälle bei Starkregen).
gigkeit vom versicherten Fahrzeug gibt es risikobasierte Nachlässe in
Regionen, in denen u. a. die durch den Klimawandel beeinflussten Der Vorteil für die Umwelt: CO2-Einsparungen in der Mobilität und
Elementarschadenereignisse (z. B. Sturm, Hagel) seltener und/oder durch nicht notwendig werdende Reparaturen werden wertvolle Res-
weniger intensiv auftreten als in anderen Regionen. In die Regional- sourcen eingespart.
klasse, die sich nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters richtet, Der Vorteil für die Concordia: Schadenaufwendungen für Elementar-
fließen unter anderem auch die regionalen Unterschiede im Elementar- schadenereignisse in der Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko)
schaden-Geschehen ein. werden reduziert.
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Für Pkw:
Vergleich der Tarife Premium und Classic
Tarif
Premium Classic
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
(bei 100 Mio. € nicht versichert
Mallorca-Deckung
Versicherungssumme)
Rabattschutz – "Ein Schaden frei im Jahr" optional nicht versichert
"KH-Eigenschaden" bis 100.000 € optional nicht versichert
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
Reparatur über das Partnerwerkstattnetz der Concordia* optional
Neuwertentschädigung bei Totalschaden / Diebstahl 36 Monate 6 Monate
(für Neuwagen)
Ersatz von Betriebs- und Hilfsstoffen (ausgenommen Treibstoff)
kein Abzug "neu für alt" (Reparatur in der
Ausnahme: Abzug beim Antriebs-Akku für Elektro- und Hybridfahrzeuge Partnerwerkstatt)
(10 % pro Betriebsjahr)
Fahrzeugteile/-zubehör ("Sonderausstattungen") "ohne Limit" bis Gesamtneuwert-
beitragsfrei mitversichert Summe von
insgesamt 3.500 €
für in A.2.1.1.2 AKB
genannte Teile
(Radio-/ Audio-/Video-
systeme, Sonderlackie-
rung, Behindertenum-
bauten, Tuning)
Dachzelt / Vorzelt bis 3.000 € nicht versichert
Neuwertentschädigung (Totalschaden/Diebstahl) bis zum Schluss des nicht versichert
Radio- und sonstige Audiosysteme, fest eingebaute Video-, dritten, auf die Erst- (Erstattung des
technische Kommunikations- und Leitsysteme zulassung folgenden Wiederbe-
Kalenderjahres schaffungswertes)
Zusammenstoß mit: Tieren aller Art
Haarwild
Tierbissschäden
Tierbiss-Folgeschäden bis 10.000 € bis 1.500 €
(bei Vereinbarung von
"oecodrive" bis 20.000 €
(optional für Elektro-/
Hybrid-Pkw))
Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Kurzschluss-Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten bis 10.000 € nicht versichert
(bei Vereinbarung von
"oecodrive" bis 20.000 €
(optional für Elektro-/
Hybrid-Pkw))
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Lawinenschäden (inkl. Dachlawinen), Erdrutsch (inkl. Muren), Erdsenkung,
nicht versichert
Erdbeben, Vulkanausbruch
Ersatz von Kosten für Schlüssel-/Schlossaustausch oder Umprogrammierung der nicht versichert
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Schließanlage nach Einbruchdiebstahl oder Raub
* Optional kann gegen Mehrbeitrag bei den Tarifen Premium Partner (Tarif Premium mit dem Zusatz "Partner" für die Vereinbarung der Partner-
werkstatt) und Classic ein Zusatzbaustein vereinbart werden. Dieser beinhaltet einen Hol-/Bringservice auch bei einer Entfernung zwischen
Wohnort/Schadenort und Werkstatt von unter 15 km sowie einen Ersatzwagen (5 Tage, Kategorie A).
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Für Pkw:
Vergleich der Tarife Premium und Classic
Tarif
Premium Classic
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
Zusatzbaustein "oecodrive" für Elektro-/Hybrid-Pkw:
Allrisk-Deckung für den Antriebs-Akkumulator
Tierbiss-Folgeschäden bis 20.000 €
Kurzschluss-Folgeschäden bis 20.000 €
Kein Abzug "neu für alt" beim Antriebsakku in den ersten 3 Betriebsjahren,
anschließend 15 % Abzug im 4. und jeweils weitere 10 % ab dem 5. Betriebsjahr
Mitversicherung der eigenen Ladestation/Induktionsladeplatten bis 3.000 €
optional nicht versichert
Aufräumungs-/Entsorgungskosten bis 3.000 € wegen Akkubeschädigung
(bei Totalschaden, Zerstörung)
Fahrzeugabstellungskosten bis 3.000 € – soweit zur Verhinderung von Bränden
vorgeschrieben und erforderlich
Lagerung im Wassercontainer bis 20.000 € – soweit zur Verhinderung eines
(erneuten) Entzündens des Fahrzeugs erforderlich
Zustandsdiagnostik bis 1.500 €, soweit kein Dritter verpflichtet ist
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
In der Vollkasko gelten die unter Teilkasko aufgeführten Leistungen sowie nachfolgend genannte Leistungen:
Reparatur über das Partnerwerkstattnetz der Concordia* optional
Neuwertentschädigung bei Totalschaden / Diebstahl 36 Monate 6 Monate
(für Neuwagen)
Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden / Diebstahl 36 Monate nicht versichert
(Für Gebrauchtwagen mit einem Fahrzeugalter
nicht älter als 9 Jahre.)
Havarieschäden nicht versichert
Rabattschutz – "Ein Schaden frei im Jahr" optional nicht versichert
GAP-Deckung bei geleasten/finanzierten Pkw
nicht versichert
Zusatzbaustein "Vollkasko-Plus":
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug
oder Anhänger ("Schlingerdeckung")
optional
nicht versichert
Überführungs-/Zulassungskosten bis max. 750 €
Falschbetankung bis max. 500 €
Austausch von Schlüsseln/Schlössern bei Verlieren/Liegenlassen
der Fahrzeugschlüssel (hälftige Kostenübernahme, max. 500 €)
* Optional kann gegen Mehrbeitrag bei den Tarifen Premium Partner (Tarif Premium mit dem Zusatz "Partner" für die Vereinbarung der
Partnerwerkstatt) und Classic ein Zusatzbaustein vereinbart werden. Dieser beinhaltet einen Hol-/Bringservice auch bei einer Entfernung zwischen
Wohnort/Schadenort und Werkstatt von unter 15 km sowie einen Ersatzwagen (5 Tage, Kategorie A).
Die Leistungsbeschreibungen sind verkürzt dargestellt. Der genaue Umfang und die Voraussetzungen ergeben sich aus den Allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).
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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
Stand: 01.10.2024
Inhaltsverzeichnis B Beginn des Vertrages und vorläufiger
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kraftfahrt- Versicherungsschutz 28
B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? 28
versicherung? 11
B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz 28
A.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie
mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen 11
A.1.1 Was ist versichert? 11 C Beitragszahlung 29
A.1.2 Wer ist versichert? 11 C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages 29
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 11 C.2 Zahlung des Folgebeitrages 29
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 11
C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel 29
A.1.5 Was ist nicht versichert? 11
A.1.6 Was ist zusätzlich versichert? 12 C.4 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kraftfahrzeug-
A.1.7 Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" 12 Haftpflichtversicherung 29
C.5 Zahlungsperiode, Zahlungsart und Rechtzeitigkeit der
A.2 Fahrzeugversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug 13 Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat 29
A.2.1 Was ist versichert? 13
A.2.1.1 Ihr Fahrzeug und mitversicherte Teile 13
A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? 15
D Ihre Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs
A.2.3 Wer ist versichert? 18 und Folgen einer Pflichtverletzung 30
A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 18 D.1 Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs? 30
A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? 18 D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 30
A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschieden-
heit über die Schadenhöhe 21
A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung 21
E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen
A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, einer Pflichtverletzung? 31
wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 21 E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? 31
A.2.9 Was ist nicht versichert? 22 E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 32
A.3 entfällt 22
F Rechte und Pflichten der mitversicherten
A.4 MobilPlusversicherung – Hilfe für unterwegs als Service Personen 32
oder Kostenerstattung 22
A.4.1 Was ist versichert? 22 G Laufzeit und Kündigung des Vertrages,
A.4.2 Wer ist versichert? 22
A.4.3 Versicherbare Fahrzeuge 22 Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall 33
A.4.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 22 G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? 33
A.4.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 22 G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den
A.4.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl Versicherungsvertrag kündigen? 33
ab 50 km Entfernung 23 G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den
A.4.7 Zusätzliche Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod Versicherungsvertrag kündigen? 34
auf einer Reise 24
G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten 35
A.4.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise 24
A.4.9 Was ist nicht versichert? 25 G.5 Form und Zugang der Kündigung 35
A.4.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen 25 G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung 35
A.4.11 Verpflichtung Dritter (Subsidiarität) 25 G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? 35
A.5 Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer verletzt oder G.8 Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung) 35
getötet wird 25
A.5.1 Was ist versichert? 25 H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen,
A.5.2 Wer ist versichert? 25 Wechselkennzeichen, Fahrten mit unge-
A.5.3 Versicherbare Fahrzeuge 25
stempelten Kennzeichen 35
A.5.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 25
A.5.5 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung 25 H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? 35
A.5.6 Fälligkeit, Zahlung für eine mitversicherte Person 26 H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? 36
A.5.7 Was ist nicht versichert? 26 H.3 Welche Besonderheiten gelten bei Wechselkennzeichen? 36
A.6 Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-rechtliche H.4 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 36
Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz 27
A.6.1 Was ist versichert? 27 I Schadenfreiheitsrabatt-System 36
A.6.2 Wer ist versichert? 27 I.1 Einstufung in Schaden(S)- und Schadenfreiheitsklassen
A.6.3 Versicherbare Fahrzeuge 27 (SF-Klassen) 36
A.6.4 Versicherungssumme, Höchstzahlung 27
I.2 Ersteinstufung 36
A.6.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 27
A.6.6 Was ist nicht versichert? 27 I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 36
I.2.2 Ersteinstufung in eine günstigere SF-Klasse als Klasse 0 37
A.7 Ausland-SchadenPlus-Versicherung – besonderer Schutz bei I.2.3 Rückwirkende Korrektur der SF-Einstufung (z. B. bei
einem Verkehrsunfall im Ausland 27
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abweichenden Angaben vom vorherigen Versicherer) 37
A.7.1 Was ist versichert? 27 I.2.4 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-Haft-
A.7.2 Wer ist versichert? 27 pflichtversicherung in der Fahrzeugvollversicherung 37
A.7.3 Versicherbare Fahrzeuge 27
A.7.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 28 I.3 Jährliche Neueinstufung 37
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A.7.5 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 28 I.3.1 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf 37
A.7.6 Was ist nicht versichert? 28 I.3.2 Besserstufung bei Saisonkennzeichen 37
A.7.7 Anrechnung der Leistungen Dritter 28 I.3.3 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf 37
A.7.8 Fälligkeit unserer Zahlung, Leistung für mitversicherte I.3.4 Rabattschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und
Personen 28 Fahrzeugvollversicherung 37
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I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf? 38 1.2 Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder 47
I.4.1 Schadenfreier Verlauf 38 1.2.1 Einstufung und Beitragssätze in KH und FV 47
I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf 38 1.2.2 Rückstufung im Schadenfall 47
I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können 1.3 Wohnmobile 48
("Schadenrückkauf") 38 1.3.1 Einstufung und Beitragssätze in KH und FV 48
I.6 Übernahme eines Schadenverlaufs 38 1.3.2 Rückstufung im Schadenfall 48
I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? 38 1.4 Lkw, Zugmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen 49
I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? 39 1.4.1 Einstufung und Beitragssätze in KH und FV 49
I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des 1.4.2 Rückstufung im Schadenfall 50
Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus? 39 1.5 Krankenwagen, Mietwagen, Taxen,
I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs 39 Kraftomnibusse 51
1.5.1 Einstufung und Beitragssätze in KH und FV 51
I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf 39
1.5.2 Rückstufung im Schadenfall 51
J Merkmale zur Beitragsberechnung 40
Anhang 2: Tabellen zu den Typklassen 51
K Beitragsänderung aufgrund tariflicher entfällt
Maßnahmen 40
K.1 Typklasse 40
K.2 Regionalklasse 40 Anhang 3: Tabellen zu den Regionalklassen 51
K.3 Tarifänderung 40 entfällt
K.3.1 Beitragsänderung 40
K.3.2 Änderung der Tarifstruktur 40
K.4 Kündigungsrecht 41
Anhang 4: Tarifgruppen 52
K.4.1 Beitragserhöhung 41 4.1 Tarifgruppe A ("Agrarier") 52
K.4.2 Ohne Beitragserhöhung 41 4.2 Tarifgruppe B ("Beamte") 52
K.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfanges in der 4.3 Tarifgruppe D 52
Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kfz-Umweltschadenversicherung 41
L Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen Anhang 5: Art und Verwendung von Fahrzeugen 53
eingetretenen Umstandes 41 5.1 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen 53
L.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts 41 5.2 Leichtkrafträder 53
L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung 41 5.3 Kleinkrafträder 53
L.3 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur 5.4 Krafträder 53
Beitragsberechnung und den Einstufungen in Schaden(S)-
und Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) 41 5.5 Pkw 53
5.6 Trikes 53
L.4 Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs 41
L.5 Veräußerung 42 5.7 Quads 53
5.8 Oldtimer 53
M Meinungsverschiedenheiten und Gerichts- 5.9 Mietwagen 53
stände 42 5.10 Taxen 53
M.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind 42 5.11 Selbstfahrervermietfahrzeuge 53
M.2 Gerichtsstände 42 5.12 Leasingfahrzeuge 53
5.13 Kraftomnibusse 53
N Bedingungsänderung 42 5.14 Campingfahrzeuge und Wohnmobile 53
N.1 In welchen Fällen sind wir berechtigt, Bedingungen zu ändern? 42 5.15 Werkverkehr 53
N.2 Welche Bedingungen dürfen wir ändern? 42 5.16 Gewerblicher Güterverkehr 53
N.3 Widerspruchsrecht 42 5.17 Umzugsverkehr 53
5.18 Wechselaufbauten 53
O Weitere Bestimmungen 42
5.19 Landwirtschaftliche Zugmaschinen 53
O.1 Sanktionsklausel 42
5.20 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen 53
5.21 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge 53
Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System 43
5.22 Milchtankwagen 53
1.1 Pkw 43 5.23 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 53
1.1.1 Tarif Premium 5.24 Lkw 53
Einstufung und Beitragssätze in KH und FV 43 5.25 Zugmaschinen 53
1.1.2 Tarif Premium
Rückstufung im Schadenfall 44
1.1.3 Tarif Classic
Anhang 6: Merkmale zur Beitragsberechnung 54
Einstufung und Beitragssätze in KH und FV 45
1.1.4 Tarif Classic Anhang 7: Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen
Rückstufung im Schadenfall 46 (SF-Klassen) 55
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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
Stand: 01.10.2024
Die Kraftfahrtversicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger
folgende Versicherungsarten: oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug
während des Gebrauchs von dem versicherten Kraft-
I. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (A.1) fahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.
II. Fahrzeugversicherung (A.2)
III. entfällt (A.3) A.1.2 Wer ist versichert?
IV. MobilPlusversicherung (A.4) Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und
V. Fahrerschutzversicherung (A.5) für folgende Personen (mitversicherte Personen):
VI. Kfz-Umweltschadenversicherung (A.6) den Halter des Fahrzeugs,
VII. Ausland-SchadenPlus-Versicherung (A.7) den Eigentümer des Fahrzeugs,
den Fahrer des Fahrzeugs,
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunk-
abgeschlossen. tion,
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Ihrem Versicherungs- den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit
schein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner
abgeschlossen haben. Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht
nur gelegentlich begleitet,
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn
das versicherte Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche
Diese AKB gelten nicht für Verträge von Fahrzeugen, die ein Versicherungs-
Zwecke gebraucht wird,
kennzeichen führen müssen.
den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhält-
Wir verzichten in unseren Unterlagen bei personenbezogenen Formulierun- nisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs
gen auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Entsprechende Be- tätig ist,
griffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht für
Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung. Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, den Beifahrer und
Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs.
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kraftfahrtversiche- Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
rung? selbstständig gegen uns erheben.
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
A.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die
Höchstzahlung
Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen
A.1.3.1 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind je-
A.1.1 Was ist versichert? weils beschränkt auf die Höhe der für Personen-,
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versiche-
rungssummen. Mehrere zeitlich zusammenhängende
A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein
wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer Versiche-
Fahrzeugs rungssummen können Sie dem Versicherungsschein
a) Personen verletzt oder getötet werden, entnehmen.
b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder ab- A.1.3.2 Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten
handen kommen, Anhänger gelten die gesetzlichen Mindestdeckungs-
c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder summen.
mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden Ansprüche übersteigen Versicherungssummen
mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine
A.1.3.3 Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen,
Vermögensschäden),
richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen
und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatz- des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-
ansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Pflichtversicherungsverordnung. In diesem Fall müssen
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenver- Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten
kehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Schadenersatzanspruch selbst einstehen.
Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend ge-
macht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie Versicherungsschutz in Europa und in der EU
das Be- und Entladen. A.1.4.1 Sie haben in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen
A.1.1.2 Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die
zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Schadenersatz in Geld.
Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Be-
A.1.1.3 Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren suchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungs-
wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres
Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet Versicherungsvertrages.
sind. Internationale Versicherungskarte
Regulierungsvollmacht
A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungs-
A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte karte (ehemalige "Grüne Karte") ausgehändigt, gilt: Ihr
Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig er- versicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten
scheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnun-
Ermessens abzugeben. gen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Ver-
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Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten sicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.
Fahrzeugen
A.1.5 Was ist nicht versichert?
A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger Vorsatz
oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versiche-
K-6-2024-10
A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
rungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz
vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten
Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungs- A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
schutz besteht. Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveran-
[Seite 12]
staltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Ren- Reisedauer
nen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstra- A.1.6.2 Der Versicherungsschutz gilt während einer vorüber-
tionen, wenn gehenden Auslandsreise für maximal drei Monate ab
das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Ge- Reisebeginn.
biet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird Versicherungsschutz in Europa und in der EU (ohne Deutschland)
und
A.1.6.3 Sie haben im Rahmen der Mallorca-Deckung Versiche-
für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor-
rungsschutz in den geographischen Grenzen Europas
sporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des
§ 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. (außer Deutschland) sowie den außereuropäischen
Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.2 Union gehören. Darüber hinaus in den außereuro-
und D.1.2.3. päischen Mittelmeeranrainerstaaten.
Beschädigung des versicherten Fahrzeugs Versicherte Personen
A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädi- A.1.6.4 Der Schutz der Mallorca-Deckung gilt – abweichend von
gung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des A.1.2 – für Sie und für den mit Ihnen in häuslicher Ge-
versicherten Fahrzeugs. meinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner. Darüber
Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen hinaus können weitere Personen mitversichert werden,
A.1.5.4
Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädi- die Sie oder Ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden
gung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen Ehe-/Lebenspartner auf einer Reise begleiten und die
eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen uns vor Reiseantritt benannt werden.
Anhängers oder Aufliegers oder Handelt es sich bei dem Versicherungsnehmer um eine
eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten juristische Person, so steht dem Versicherungsnehmer
oder abgeschleppten Fahrzeugs. gleich der Fahrer, dem das Fahrzeug zur dauernden
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem Nutzung überlassen wurde. Gleiches gilt, wenn das
versicherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahr- Selbstfahrervermietfahrzeug im Namen der juristischen
zeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerb- Person angemietet wird.
liche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abge- Sie und die weiteren mitversicherten Personen müssen
schleppten Fahrzeug Schäden verursacht werden. im Zeitpunkt des Schadenereignisses ihren ständigen
Beschädigung von beförderten Sachen Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatz-
ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Ausschlüsse
Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicher- A.1.6.5 Es gelten die in A.1.5.1 bis A.1.5.9 genannten Aus-
ten Fahrzeug befördert werden. schlüsse.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die A.1.6.6. Kein Versicherungsschutz im Rahmen der Mallorca-
Insassen eines Kraftfahrzeugs (mit Ausnahme des Deckung besteht, wenn das bei uns versicherte Fahr-
Fahrers) üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, zeug außer Betrieb gesetzt ist, mit einem Kurzzeitkenn-
Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der zeichen zugelassen ist oder von vornherein für eine
Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Ver- kürzere Laufzeit als ein Versicherungsjahr (12 Monate)
sicherungsschutz für Sachen, die Insassen zum per- versichert wird.
sönlichen Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. B.
A.1.6.7 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädi-
Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungs-
gung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des
schutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen.
gemieteten Fahrzeugs sowie für Ansprüche des Ver-
Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person
mieters des Fahrzeugs gegen Sie und/oder gegen
A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder mitversicherte Personen. Wenn mit dem gemieteten
Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Fahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein betriebsun-
Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den fähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung
Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungs- abgeschleppt wird, besteht für dabei am abgeschlepp-
schutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie ten Fahrzeug verursachte Schäden Versicherungs-
zum Beispiel als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt schutz.
werden.
A.1.6.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Ver-
Hinweis: Die Möglichkeit einer Mitversicherung von mögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen
Eigenschäden (Sachschäden) über einen Zusatz- durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt oder die Sie
baustein ist in A.1.7 geregelt. einer mitversicherten Person zufügen.
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
A.1.7 Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden"
A.1.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermö-
gensschäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- Anwendungsbereich
und Beförderungsfristen entstehen. A.1.7.1 Im Rahmen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Vertragliche Ansprüche mit 100 Mio. € Pauschaldeckung kann der Zusatzbau-
A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtan- stein "KH-Eigenschaden" gegen Beitragszuschlag ab-
sprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder besonderer geschlossen werden.
Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob
hinausgehen. Sie den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" mitversi-
Schäden durch Kernenergie chert haben.
A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Für die Eigenschaden-Deckung gelten die Bestimmun-
Kernenergie. gen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, sofern in
diesem Abschnitt nichts anderes vereinbart ist.
A.1.6 Was ist zusätzlich versichert?
Versicherbare Fahrzeuge
Erweiterter Umfang der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für
Selbstfahrervermietfahrzeuge (sog."Mallorca-Deckung") A.1.7.2 Den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" können Sie
für Pkw im Tarif Premium, Wohnmobile, für jeweils
A.1.6.1 Der Versicherungsschutz Ihrer Kraftfahrzeug-Haft- im Werkverkehr eingesetzte Lkw und Zugmaschinen
pflichtversicherung mit 100 Mio. € Pauschaldeckung sowie für landwirtschaftliche Zugmaschinen ab-
für einen Pkw im Tarif Premium, ein Kraftrad oder ein
schließen.
Wohnmobil umfasst auch Schäden, die mit einem im
Ausland bei einem gewerbsmäßigen Vermieter ange- Für ein Fahrzeug, das mit einem Kurzzeit- oder Wech-
mieteten Selbstfahrervermiet-Pkw, -Kraftrad, -Wohnmo- selkennzeichen zugelassen ist, können Sie den Zusatz-
bil verursacht werden. baustein "KH-Eigenschaden" nicht abschließen. Glei-
ches gilt für ein Fahrzeug, das von vornherein für eine
Bei Fahrzeugen, die mit einem Saisonkennzeichen
kürzere Laufzeit als ein Versicherungsjahr (12 Monate)
12/56
zugelassen sind, besteht dieser Versicherungsschutz
versichert wird.
während der Saisondauer.
Was ist über den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" versichert?
Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind be-
schränkt auf die Höhe der für Ihr versichertes Fahrzeug A.1.7.3 Ergänzend zu A.1.1 und in Abweichung zu A.1.5.6
vertraglich vereinbarten Deckungssummen, wenn an- leisten wir auch für Eigenschäden. Hierbei handelt es
K-6-2024-10
lässlich eines Schadenfalles die für das gemietete sich um Sachschäden, die Sie oder eine mitversicherte
Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtdeckungs- Person beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs an
summen ausgeschöpft sind. Voraussetzung ist somit, Ihrem Eigentum verursachen. Versicherungsschutz gilt
dass für das gemietete Fahrzeug eine Kraftfahrzeug- auf Ihrem eigenen Privat- oder Betriebsgrundstück und
Haftpflichtversicherung als Basisdeckung besteht. auch außerhalb.
[Seite 13]
Versichert sind Schäden an folgenden Sachen, die in d) Über die in b) genannten "mitversicherten Teile"
Ihrem Eigentum stehen: hinaus und ergänzend zu Buchstabe c) ist bei
an anderen Kraftfahrzeugen oder Anhängern (zu- Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads
gelassen oder nicht zugelassen) die Schutzbekleidung des berechtigten Fahrers
und Beifahrers mitversichert, wenn sie infolge
an Ihren Gebäuden (z. B. Garage/Carport)
eines
an Ihren sonstigen Sachen (z. B. ein von Ihnen
Zusammenstoßes mit Tieren (A.2.2.1.4) oder
angefahrenes Fahrrad).
Unfalles (A.2.2.2.2 oder A.2.2.2.3)
Wir ersetzen den Sachschaden so, als ob ein Dritter
beschädigt oder zerstört wird.
Sie geschädigt hätte.
Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist, dass
Höhe der Leistung, Selbstbeteiligung und Rückstufung aufgrund eines dieser Schadenereignisse auch
A.1.7.4 Wir zahlen je Schadenereignis und Versicherungsjahr das gefahrene Fahrzeug beschädigt/zerstört wurde.
maximal 100.000 €. (1) Was ist Schutzbekleidung?
A.1.7.5
Bei jedem Schadenereignis wird von der Entschädigung Schutzbekleidung ist versichert, wenn sie
eine Selbstbeteiligung abgezogen: mit fahrzeugspezifischen Sicherheitskompo-
Pkw, Wohnmobile: 500 € nenten (z. B. Protektoren, Verdichtungen,
Verdickungen) versehen ist und geeignet ist,
Lkw/Zugmaschinen (Werkverkehr),
bei einem Sturz vor Körperverletzungen zu
landwirtschaftliche Zugmaschinen: 1.000 € schützen.
A.1.7.6 Die Regelungen zur Rückstufung in der Kraftfahrzeug- Schutzbrillen sind nicht mitversichert.
Haftpflichtversicherung in Abschnitt I gelten auch für den (2) Was zahlen wir bei Totalschaden oder Zer-
Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden". störung?
Löst ein Schadenereignis sowohl Entschädigungs- Bei Totalschaden oder Zerstörung zahlen wir
leistungen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche- eine alters-/gebrauchsabhängige Entschä-
rung (Schädigung eines Anderen) als auch nach dieser digung:
Eigenschaden-Deckung aus, wird der Schadenfrei- In den ersten 12 Monaten seit dem Kauf
heitsrabatt zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aus neuwertiger Teile zahlen wir den ursprüng-
Anlass dieses Ereignisses nur einmal belastet. lichen Anschaffungspreis.
Ausschlüsse Ist bei Schadeneintritt das betroffene Teil der
A.1.7.7 Kein Versicherungsschutz besteht für Eigenschäden, Schutzbekleidung älter als 12 Monate, nehmen
die Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich wir je angefangenem weiteren Jahr einen
herbeiführen. Abzug in Höhe von jeweils 10 % vom ursprüng-
lichen Anschaffungspreis vor.
A.1.7.8 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens Wir zahlen die Entschädigung nur, wenn die
verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Kosten der Anschaffung und der Ersatzbe-
Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis schaffung nachgewiesen werden.
zu kürzen. Dieser Verzicht gilt nicht bei Herbeiführung
Es erfolgt keine Berücksichtigung eines vor-
des Versicherungsfalles infolge Genusses alkoholischer
handenen Restwertes der Schutzbekleidung.
Getränke oder anderer berauschender Mittel.
Die nicht mehr gebrauchsfähige, zerstörte
Diese Regelungen gelten gleichermaßen, wenn eine Schutzbekleidung verbleibt im Eigentum des
mitversicherte Person den Schaden grob fahrlässig Fahrers oder Beifahrers.
herbeigeführt hat. Als Totalschaden oder Zerstörung der Schutz-
A.1.7.9 Von der Eigenschaden-Deckung nicht umfasst sind: bekleidung sehen wir an, wenn die Schutz-
Schäden am versicherten Fahrzeug selbst funktion nicht mehr vorhanden ist oder nicht
wiederhergestellt werden kann.
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem
Fahrzeug oder Anhänger (3) Was zahlen wir bei Beschädigung?
Bei einer Beschädigung der Schutzbekleidung
Beschädigungen von Sachen, die sich im versicher-
zahlen wir die uns nachgewiesenen Kosten
ten Fahrzeug befinden oder fest daran montiert
der Reparatur. Die Obergrenze ergibt sich
sind (z. B. eine Beschädigung eines transportier-
– unter entsprechender Anwendung der Re-
ten Fahrrades auf dem Dach-/Heckgepäckträger)
gelung in Ziffer (2) Sätze 2 und 3 – aus dem
A.1.7.10 Wir zahlen nicht für Sachfolgeschäden/-kosten, die Anschaffungspreis unter Berücksichtigung
durch einen Eigenschaden verursacht werden. Hierzu etwaiger Abzüge.
gehören beispielsweise Wertminderung, Zulassungs-/ Wir zahlen die Entschädigung nur, wenn die
Überführungskosten, Mietwagenkosten, Nutzungsaus- Reparatur vollständig und fachgerecht durch-
fall. geführt wurde und die Reparaturkosten nach-
gewiesen werden. Für Verschleißerscheinun-
A.2 Fahrzeugversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug gen, optische Mängel oder andere Mängel, die
A.2.1 Was ist versichert? die Schutzwirkung nicht beeinträchtigen,
leisten wir nicht.
A.2.1.1
Ihr Fahrzeug und mitversicherte Teile
(4) Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstent-
a) Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung,
schädigung)?
Zerstörung, Totalschaden oder Entwendung infolge
eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Fahrzeugteilversi- Für die Schutzbekleidung (inkl. Schutzhelm)
cherung), A.2.2.2 (Fahrzeugvollversicherung) oder erstatten wir maximal 2.000 € (inkl. Mehrwert-
steuer) pro Schadenfall – unabhängig von
A.2.2.3 (Zusatzbaustein "oecodrive" für Elektro-/
der Anzahl der geschädigten Personen.
Hybrid-Fahrzeuge).
Die Erstattung von Kosten für die Schutz-
b) Soweit in A.2.1.1.1 bis A.2.1.1.4 und A.2.1.2 nichts
bekleidung wird nicht auf die Höchstent-
anderes geregelt ist, sind auch Fahrzeugteile und
schädigung nach A.2.5.9 angerechnet.
Fahrzeugzubehör ("mitversicherte Teile") ohne
Mehrbeitrag vom Versicherungsschutz mitumfasst, Hinweis: Die Regelung in A.2.5.11.1 kommt zur
sofern diese Anwendung. Ist eine Selbstbeteiligung für die
Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung ver-
straßenverkehrsrechtlich zulässig sind, einbart, wird diese einmalig von der Entschädi-
fest im Fahrzeug eingebaut oder daran fest gungsleistung abgezogen, die für das Fahrzeug
angebaut oder im Fahrzeug unter Verschluss und die Schutzbekleidung insgesamt gezahlt
verwahrt und wird. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich
nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen danach, ob es sich um ein versichertes Ereignis der
(gemäß A.2.1.2) und Fahrzeugvollversicherung ("Unfall") oder der
nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht Fahrzeugteilversicherung ("Zusammenstoß mit
Tieren") handelt. Darüber hinaus gelten die Rege-
13/56
als Luxus angesehen werden.
lungen in Abschnitt I zur Rückstufung in der Fahr-
c) Über die in b) genannten "mitversicherten Teile"
zeugvollversicherung.
hinaus sind Schutzhelme (auch mit Wechsel-
sprechanlage) ebenfalls beitragsfrei mitver- Soweit im Schadenfall ein Dritter zur Leistung ver-
sichert. pflichtet ist oder eine Entschädigung aus anderen
K-6-2024-10
Versicherungsverträgen beansprucht werden
Voraussetzung: Sie werden bestimmungsge-
kann, gehen diese Ansprüche auf uns über, wenn
mäß gebraucht oder sind mit dem abgestellten wir Ihnen die Entschädigung für die Schutzbe-
Fahrzeug so fest verbunden, dass ein unbe- kleidung gezahlt haben. Wir treten jedoch in Vor-
fugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich leistung, wenn Sie sich nach einem Schadenereig-
ist. nis zuerst an uns wenden.
[Seite 14]
e) Über die in b) genannten "mitversicherten Teile" tung, des Motordrehmoments oder der Verän-
hinaus sind bei Elektro-/Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen derung des Fahrverhaltens dienen
beitragsfrei mitversichert: individuell für das Fahrzeug angefertigte Son-
Original-Ladekabel oder vom Hersteller zuge- derlackierungen und -beschriftungen sowie
lassene Ladekabel, jeweils inkl. Adapter, sofern Folierungen
sie unter Verschluss gehalten werden oder mit dem behindertengerechte Fahrzeugumbauten.
abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind,
Ist der Gesamtneuwert der hier aufgeführten Teile
dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädi-
zusammengerechnet höher als 3.500 €, ist der
gung nicht möglich ist (z. B. beim Ladevorgang).
übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies
f) Über die in b) bis e) genannten "mitversicherten
ausdrücklich vereinbart ist.
Teile" hinaus sind folgende außerhalb des Fahr-
zeugs unter Verschluss gehaltene Teile ebenfalls Bis zu der Wertgrenze für die hier genannten Teile
beitragsfrei mitversichert: verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädi-
gungsleistung wegen Unterversicherung.
ein zusätzlicher Satz Felgen mit Winter- oder
Sommerbereifung Ansonsten gelten die Regelungen in A.2.1.1 b) bis
f) zu den beitragsfrei mitversicherten Teilen für Pkw
Dach-/Heckträger (z. B. für Fahrräder), Hard-
top, Schneeketten und Kindersitze im Tarif Classic sinngemäß.
Dachkoffer, Packtaschen A.2.1.1.3
Pkw (Tarif Premium), Wohnmobile, Wohnwagenan-
(Auto-)Dachzelt (z. B. Hartschalen-Dachzelt, hänger sowie Lkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Softtop-Dachzelt) oder Vorzelt gemäß den (bei ausschließlicher privater (d. h. nicht unternehme-
Regelungen in A.2.1.1.3 c) rischer) Nutzung)
Gasflaschen für Wohnwagenanhänger/Wohn- a) Bei Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern
mobile sowie ist – abweichend von A.2.1.1 b) – in der Fahrzeug-
teil- oder Fahrzeugvollversicherung ein Dach-
die nach Buchstabe b) bis f) "mitversicherten
zelt oder Vorzelt mitversichert.
Teile" während einer Reparatur
Hinweis: Das Dachzelt/Vorzelt ist bei der An-
Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder gabe des Gesamtneuwertes zu berücksichtigen.
Entwendung von mitversicherten Teilen gemäß Buch-
b) Bei Pkw (Tarif Premium) und einem ausschließ-
staben b) bis f) gelten die nachfolgenden Regelungen
lich privat (d. h. nicht unternehmerisch) genutzten
in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes geregelt
Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist – ab-
ist.
weichend von A.2.1.1 b) – in der Fahrzeugteil- oder
Abhängig vom Gesamtneuwert ohne Beitragszuschlag mitver- Fahrzeugvollversicherung ein Dachzelt oder Vor-
sicherte Teile bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Pkw (Tarif zelt mitversichert.
Classic), Pkw (Tarif Premium), Wohnmobilen, Wohnwagenanhän-
c) Ein Dachzelt (z. B. Hartschalen-Dachzelt, Soft-
gern sowie Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bei ausschließ-
top-Dachzelt), oder Vorzelt ist auch mitversichert,
licher privater (d. h. nicht unternehmerischer) Nutzung
wenn es außerhalb des Fahrzeugs unter Ver-
A.2.1.1.1 Landwirtschaftliche Zugmaschinen: schluss gehalten wird (auch während einer Re-
Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen sind – abwei- paratur).
chend von A.2.1.1 b) – folgende Teile ohne Beitrags- d) Regelungen
zuschlag mitversichert, wenn sie am Fahrzeug fest (1) Reisedauer
ein-/angebaut sind und sich ihr Gesamtneuwert zu-
Versicherungsschutz besteht auf Reisen mit
sammengerechnet auf insgesamt 100.000 € beläuft:
dem versicherten Fahrzeug bis zu einer
a) Frontlader (inkl. Schwinge, Hydraulik, Konsole Höchstdauer von fortlaufend 16 Wochen.
sowie Zubehör für Frontlader, z. B. Steuerung, Wenn Sie sich über diesen Zeitraum von
Dämpfung) 16 Wochen hinaus ununterbrochen auf Rei-
b) Front-/Heckgewicht sen befinden, besteht Versicherungsschutz
c) Spezialanbaugeräte (z. B. Egge, Pflug, Heuwender, nur für die Schadenfälle, die sich in den ersten
Sämaschine) 16 Wochen der Reise ereignet haben.
d) GPS-Spurführungssysteme (2) Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstent-
Mobile Komponenten, die sich am Fahrzeugäuße- schädigung)?
ren befinden (z. B. GPS-Empfänger), sind gegen Für ein Dachzelt oder Vorzelt erstatten wir
Entwendung nur versichert, wenn sie zum Zeit- maximal 3.000 € (inkl. Mehrwertsteuer) pro
punkt der Entwendung mit einer vom Hersteller Schadenfall.
vorgesehenen oder einer gleichwertigen ab- (3) Kein Versicherungsschutz besteht
schließbaren Vorrichtung gegen die Entwendung hinsichtlich Elementarschadenereignissen
gesichert waren. Werden mobile Komponenten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwem-
des GPS-Spurführungssystems (Bedienele- mung, Lawinen, Erdrutsch (inkl. Muren),
ment, GPS-Empfänger) außerhalb des Fahrzeugs Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch)
aufbewahrt, besteht Versicherungsschutz nur während der Dauer der Außerbetriebset-
dann, wenn sie unter Verschluss verwahrt werden. zung, bei Fahrzeugen mit Saisonkenn-
Mobile Geräte, die nicht ausschließlich dem Ge- zeichen außerhalb der Saison, bei Fahr-
brauch des Fahrzeugs dienen (z. B. Smartphone, zeugen mit Wechselkennzeichen, wenn
Tablet, Laptop, mobile Navigationsgeräte) sind das Fahrzeug das Wechselkennzeichen
nach A.2.1.2 nicht versichert. nicht vollständig trägt oder
Ist der Gesamtneuwert der unter a) bis d) aufgeführten für den Inhalt des Dachzelts oder Vorzelts
Teile höher als 100.000 €, ist der übersteigende Wert (z. B. Reisegepäck, Nahrungs-/Genuss-
nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart mittel, Wertsachen, Mobiltelefon).
ist. Hinweis: Soweit im Schadenfall ein Dritter zur
Bis zu der Wertgrenze für die in a) bis d) genannten Leistung verpflichtet ist oder eine Entschädigung
Teile verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädi- aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht
gungsleistung wegen Unterversicherung. werden kann, gehen diese Ansprüche auf uns über,
wenn wir Ihnen die Entschädigung für ein Dachzelt
Ansonsten gelten die Regelungen in A.2.1.1 b) bis f) zu
oder Vorzelt gezahlt haben. Wir treten jedoch in
den beitragsfrei mitversicherten Teilen für landwirtschaft-
Vorleistung, wenn Sie sich nach einem Schadener-
liche Zugmaschinen sinngemäß.
eignis zuerst an uns wenden.
A.2.1.1.2 Pkw (Tarif Classic)
A.2.1.1.4
Die nachfolgend unter a) und b) aufgeführten Teile sind
Bei Pkw im Tarif Classic sind – abweichend von gegen Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie im
A.2.1.1 b) – die nachfolgend aufgeführten Teile ohne Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest ange-
Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie im Pkw fest baut sind:
14/56
eingebaut oder am Pkw fest angebaut sind und sich
a) Elektroantrieb inkl. Antriebsakkumulator (nicht vom
ihr Gesamtneuwert zusammengerechnet auf insge-
samt 3.500 € (brutto) beläuft: Fahrzeughersteller werksseitig eingebaut)
Radio- und sonstige Audiosysteme, fest ein- b) Spezialaufbauten/-anbauten (z. B. Kran-, Tank- und
gebaute Videosysteme und technische Kom- Siloaufbauten, Schneeschild) und Spezialeinrich-
K-6-2024-10
munikations- und Leitsysteme (z. B. fest ein- tungen (z. B. für Werkstattwagen, Messfahrzeuge,
gebaute Navigationssysteme) Krankenwagen).
zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Nicht versicherbare Gegenstände
Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosse- A.2.1.2 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände,
rie (Tuning), die der Steigerung der Motorleis- insbesondere solche, die nicht ausschließlich dem
[Seite 15]
Gebrauch des Fahrzeugs dienen. Nicht versicherbar Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewe-
sind insoweit z. B. Mobiltelefone und mobile Navigations- gung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen
und Abspielgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahr- sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass
zeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder ge-
Gegenstände der Insassen, Inventar wie z. B. im gen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen
Fahrzeug/Regal befindliche Werkzeuge, Ersatzteile, sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten
Prüfgeräte, Maschinen. veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen
Mitversicherte Teile bei Beitragsberechnung nach Gesamtneuwert sind.
A.2.1.3 Bei folgenden Fahrzeugarten richtet sich die Beitrags- Zusammenstoß mit Tieren aller Art / Haarwild
berechnung in der Fahrzeugversicherung nach dem A.2.2.1.4 Bei Pkw ist versichert
Gesamtneuwert: Trikes, Quads, Wohnmobile, Wohn- im Tarif Premium der Zusammenstoß des in Fahrt
wagenanhänger, Wechselaufbauten, zulassungspflich-
befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art;
tige Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Sonder-
fahrzeuge, landwirtschaftliche Anhänger mit Sonderauf- im Tarif Classic der Zusammenstoß des in Fahrt
bau, Anhänger mit Arbeitsmaschinenaufbau, Lkw als befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne
"Pferdetransporter" ("Sportzwecke"), Mähdrescher, von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes
Hub-/ Gabelstapler. (z. B. Reh, Wildschwein).
Der Gesamtneuwert ergibt sich aus der von den Her- Bei allen übrigen Fahrzeugen ist der Zusammenstoß
stellern genannten unverbindlichen Preisempfehlung des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art
für das Fahrzeug und seine mitversicherten Teile jeweils versichert.
zum Zeitpunkt der erstmaligen Neuanschaffung. Preis- Glasbruch
nachlässe auf die unverbindliche Preisempfehlung, A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des
die orts- und marktüblich erzielbar sind und die durch Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunst-
die vom Händler/Hersteller erstellte Erstanschaffungs- stoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und
rechnung nachgewiesen werden, werden bei der Ermitt- Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von
lung des Gesamtneuwertes angerechnet. Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und
Für die in Absatz 1 aufgeführten Fahrzeugarten umfasst Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und
der Versicherungsschutz das Fahrzeug sowie dessen Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Moni-
unter A.2.1.1 als mitversichert aufgeführte Fahrzeugtei- toren sowie Leuchtmittel.
le und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzube- Nicht versichert sind Folgeschäden.
hör (sofern straßenverkehrsrechtlich zulässig) – ohne
dass für die unter A.2.1.1.4 genannten Teile ein sepa- Wir ersetzen nach einem Glasbruchschaden aber
rater Beitragszuschlag anfällt. Voraussetzung hierfür reparaturbedingt zu erneuernde Umweltplaketten (Fein-
ist jedoch, dass der vertraglich vereinbarte Gesamt- staubplaketten).
neuwert neben dem Wert für das Fahrzeug auch die Hinweis: Beachten Sie bitte im Fall der fachgerechten Re-
Werte der unter A.2.1.1, A.2.1.1.3 und A.2.1.1.4 ge- paratur eines Glasbruchschadens (kein Austausch) die
nannten Fahrzeugteile/-zubehörteile beinhaltet. besonderen Regelungen zur Werkstattbeauftragung in
Die Regelungen zu den als nicht versicherbar auf- A.2.5.11.2.
geführten Gegenständen in A.2.1.2 gelten auch für Kurzschlussschäden an der Verkabelung
diese Fahrzeugarten.
A.2.2.1.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahr-
Hinweis: Beachten Sie hierzu bitte auch die Regelungen zeugs durch Kurzschluss.
zur Höchstentschädigung und/oder einer eventuellen
Folgeschäden sind im Tarif Premium bis 10.000 € mit-
Unterversicherung in A.2.5.9.
versichert.
Bei Trikes und Quads bitte die Regelung in A.2.1.1 d)
Folgeschäden von versicherten Kurzschlussschäden
zur Schutzbekleidung beachten. Bei der Gesamt-
an der Verkabelung sind Schäden an angrenzenden/
neuwert-Ermittlung des Fahrzeugs und der Fahr-
angeschlossenen Aggregaten.
zeugteile/-zubehörteile wird die Schutzbekleidung
(wertmäßig) nicht berücksichtigt. Nicht versichert sind Folgeschäden an Radio-/Audio-
systemen, fest eingebauten Videosystemen, tech-
A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? nischen Kommunikations-/Leitsystemen (z. B. fest
A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung eingebauten Navigationsgeräten und GPS-Spurfüh-
rungssystemen).
versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Total- Tierbissschäden
schaden oder Entwendung des Fahrzeugs einschließlich seiner mit- A.2.2.1.7 Versichert sind alle unmittelbar durch Tierbiss verur-
versicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: sachten Schäden. Schäden am Fahrzeuginnenraum
Brand und Explosion sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
A.2.2.1.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Folgeschäden sind mitversichert
Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestim- im Tarif Premium: bis 10.000 €
mungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen im Tarif Classic: bis 1.500 €
hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Erweiterte Elementarschäden (Lawinen, Erdrutsch (inkl. Muren),
Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch)
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von
Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende A.2.2.1.8 Für nachfolgend genannte Fahrzeugarten sind Schä-
Kraftäußerung. den durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen,
Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanaus-
Entwendung
bruch mitversichert:
A.2.2.1.2 Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen:
Pkw-Verträge im Tarif Premium, Krafträder, Leicht-
a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Her- krafträder, Kleinkrafträder, Trikes, Quads, Wohnmobile,
ausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Lkw, Zugmaschinen, landwirtschaftliche Zugma-
Erpressung. schinen, Anhänger.
b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter
Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese
das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem ei-
Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers
genen Interesse, noch zur Veräußerung noch unter
zurückzuführen sind.
Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Begriffe:
Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug Lawinen sind an Berghängen oder von Dächern
zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt niedergehende Schnee- oder Eismassen.
insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungs- Erdrutsch (z. B. Mure) ist ein naturbedingtes Ab-
berechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs rutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erd-
15/56
beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmit- massen.
arbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungs- Erdsenkung (= Erdfall) ist eine naturbedingte Ab-
schutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu senkung des Erdbodens über naturbedingten
dem Verfügungsberechtigten steht, z. B. dessen Hohlräumen.
K-6-2024-10
Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehöriger Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung
ist. des Erdbodens, die durch geophysikalische Vor-
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung gänge im Erdinneren ausgelöst wird.
A.2.2.1.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung
Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit
[Seite 16]
Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Aus- das Fahrzeug oder der Anhänger deshalb über Bord
tritt von sonstigen Materialien und Gasen. geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug oder
Austausch von Schlüsseln/Schlössern nach Einbruchdiebstahl/ den Anhänger zu opfern, um das Schiff oder die
Raub Fähre, die Passagiere und/oder die Ladung zu
retten (Havarie Grosse).
A.2.2.1.9 Bei Pkw-Verträgen im Tarif Premium, Wohnmobilen,
Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im Werk- Soweit im Schadenfall ein Dritter zur Leistung verpflichtet
verkehr, landwirtschaftlichen Zugmaschinen sowie ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungs-
Wohnwagenanhängern erstatten wir die Kosten für den verträgen beansprucht werden kann, gehen diese An-
Austausch von Tür-/Lenkradschlössern und Schlüsseln sprüche auf uns über, wenn wir Ihnen die Entschädigung
oder die Kosten für die Umprogrammierung der Schließ- gezahlt haben.
anlage des Fahrzeugs, wenn die Fahrzeugschlüssel Leistungserweiterungen mit Zusatzbaustein VollkaskoPlus ("VK-Plus")
anlässlich eines Einbruchdiebstahls – mit Ausnahme
A.2.2.2.6 Anwendungsbereich
eines Einbruchdiebstahls in das Fahrzeug – oder durch
Raub entwendet wurden. Im Rahmen der Fahrzeugvollversicherung kann für Pkw
im Tarif Premium und für Wohnmobile der Zusatzbau-
Der Einbruchdiebstahl oder Raub ist uns durch polizei-
stein "VK-Plus" gegen Beitragszuschlag abgeschlossen
liche Meldung nachzuweisen.
werden.
Hinweis: Ein Smartphone als Träger eines "digitalen"
Für "VK-Plus" gelten die Bestimmungen der Fahrzeug-
(virtuellen) Schlüssels ist nicht mitversichert.
versicherung, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes
A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung vereinbart ist.
versichert? Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen,
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Total- ob Sie den Zusatzbaustein "VK-Plus" mitversichert
schaden oder Entwendung des Fahrzeugs einschließlich seiner mit- haben.
versicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
A.2.2.2.7
Was ist über den Zusatzbaustein "VK-Plus" versichert?
Ereignisse der Fahrzeugteilversicherung
a) Schäden zwischen ziehendem und gezogenem
A.2.2.2.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Fahrzeugteil- Fahrzeug oder Anhänger ("Schlingerdeckung")
versicherung nach A.2.2.1. Abweichend von A.2.2.2.2 gelten Schäden, die
Unfall am versicherten Pkw oder Wohnmobil durch ein
A.2.2.2.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. gezogenes Fahrzeug oder einen Anhänger ohne
Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit Einwirkung von außen entstehen, als Unfall im
mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Sinne der Fahrzeugvollversicherung. Hierzu gehö-
Ereignis. ren z. B. Rangierschäden am Pkw oder Wohnmobil
durch einen Anhänger.
Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
Hinweise: Die Regelung in A.2.5.11.1 kommt zur
Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache
Anwendung. Ist eine Selbstbeteiligung für die
in einem Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an
Fahrzeugvollversicherung vereinbart, wird diese bei
der Bremsanlage oder an den Reifen.
einem unter die "Schlingerdeckung" fallenden
Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich auf- Schadenereignis in der Fahrzeugvollversicherung
grund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch einmalig berücksichtigt. Darüber hinaus gelten die
falsches Bedienen, falsches Betanken oder ver- Regelungen zur Rückstufung in der Fahrzeugvoll-
rutschende Ladung. versicherung in Abschnitt I.
Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache
b) Überführungs- und Zulassungskosten
in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung
oder Abnutzung haben. Nach Totalschaden, Zerstörung oder Entwendung
des Fahrzeugs ersetzen wir abweichend von
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem
A.2.5.10.1 nachgewiesene Überführungs- und
Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von
Zulassungskosten für ein Fahrzeug (Ersatzfahr-
außen, z. B. Rangierschäden am Zugfahrzeug
zeug) bis maximal 750 € (inkl. Mehrwertsteuer).
durch den Anhänger.
Den Überführungskosten gleichgestellt sind auch
Verwindungsschäden.
eventuell anfallende bzw. vom Fahrzeughersteller
Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die angesetzte Bereitstellungskosten, wenn Sie das
üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Ersatzfahrzeug vom Herstellerwerk selbst abholen.
Verwendung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Dies gilt nur, wenn Sie das Ersatzfahrzeug bei uns
Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der Ladeober- versichern.
fläche eines Lkw durch Beladen mit Kies.
Wir ersetzen die Überführungs- und Zulassungs-
Unfall durch Hacker- und Cyberangriff kosten bis maximal 750 € (inkl. Mehrwertsteuer)
A.2.2.2.3
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen auch dann, wenn ein Ersatzfahrzeug von Ihrem
Unfall, wenn dieser Ehe-/Lebenspartner bei uns versichert wird.
aufgrund eines Eingriffs in die Fahrzeugsoftware Die Erstattung von Überführungs- und Zulassungs-
oder kosten wird nicht auf die Höchstentschädigung
eine Manipulation der Fahrzeugsoftware nach A.2.5.9 angerechnet.
durch einen unberechtigten Dritten (Hackerangriff, Hinweis: Die Regelung in A.2.5.11.1 kommt zur
Cyberangriff) verursacht wurde. Anwendung. Ist eine Selbstbeteiligung für die
Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung ver-
Mut- oder böswillige Handlungen einbart, wird diese einmalig von der Entschädi-
A.2.2.2.4.1 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von gungsleistung für den Pkw abgezogen. Die Höhe
Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das der Selbstbeteiligung richtet sich danach, ob es
Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbe- sich um ein versichertes Ereignis der Fahrzeug-
sondere Personen anzusehen, die vom Verfügungs- voll- oder Fahrzeugteilversicherung handelt. Darü-
berechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauf- ber hinaus gelten die Regelungen in Abschnitt I zur
tragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder Rückstufung in der Fahrzeugvollversicherung.
in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtig-
c) Falschbetankung
ten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder
Haushaltsangehörige). Haben Sie (oder der berechtigte Fahrer) Ihren
versicherten Pkw oder Ihr versichertes Wohnmobil
A.2.2.2.4.2 Zu den mut- oder böswilligen Handlungen Dritter zählt mit falschem Kraftstoff betankt, ersetzen wir die
auch ein Hacker-/Cyberangriff auf die Software des nachgewiesenen Kosten bis zu einer Höhe von
Fahrzeugs. Programmier- oder Wartungsfehler des insgesamt 500 € (inkl. Mehrwertsteuer) für das
Herstellers sind nicht versichert. Entfernen des falschen Kraftstoffes aus allen
Transport auf einem Schiff (Havarieschäden) betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs.
16/56
A.2.2.2.5
Für Pkw-Verträge im Tarif Premium sowie für Kraft- Hierzu gehören auch eventuell anfallende Ent-
räder, Wohnmobile sowie Wohnwagenanhänger sind sorgungskosten des falschen Kraftstoffes, der aus
Schäden mitversichert, die bei einem Transport des Ihrem Fahrzeug bzw. den betroffenen Bauteilen
versicherten Fahrzeugs/Anhängers auf einem Schiff entfernt werden muss. Weitere Folgeschäden, die
dadurch entstehen, dass durch die Falschbetankung bedingt sind, sind
K-6-2024-10
das Schiff oder die Fähre strandet, kollidiert, leck- vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
schlägt oder untergeht oder Als Falschbetankung gilt, wenn ein Fahrzeug
das Fahrzeug oder der Anhänger aufgrund schwe- mit Benzinmotor mit Dieselkraftstoff oder ein
ren Unwetters und/oder des Seegangs über Bord Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt
gespült wird oder wird.
[Seite 17]
Wir erstatten maximal 500 € (inkl. Mehrwertsteuer) A.2.2.3.5 Abzug neu für alt ab dem 4. Betriebsjahr des Antriebs-
pro Schadenfall und Versicherungsjahr. Akkumulators
Hinweis: Die Regelungen zur Selbstbeteiligung in Abweichend von A.2.5.4.3 c) nehmen wir in den ersten
A.2.5.11 sowie zur Rückstufung in Abschnitt I finden drei vollen Betriebsjahren des Antriebs-Akkumulators
keine Anwendung. keinen Abzug neu für alt vor, wenn der Antriebsakku bei
d) Austausch von Schlüsseln/Schlössern bei Ver- einer Reparatur ausgetauscht werden muss. Danach
lieren/Liegenlassen der Fahrzeugschlüssel nehmen wir folgende Abzüge vor:
Haben Sie den/die Schlüssel Ihres versicherten Ab Beginn des vierten Betriebsjahrs beträgt der
Pkw oder Ihres versicherten Wohnmobils verloren Abzug neu für alt beim Antriebsakku 15 %.
oder ist der Schlüssel nach dem Liegenlassen Ab Beginn des fünften Betriebsjahrs und mit Beginn
abhandengekommen, übernehmen wir die Hälfte jeden weiteren Betriebsjahrs beträgt der Abzug neu
der nachgewiesenen Kosten für den Austausch für alt zusätzlich jeweils 10 % je Betriebsjahr.
von Tür-/Lenkradschlössern und Schlüsseln
Ein Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer
oder der Kosten für die Umprogrammierung der
Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb
Schließanlage des Fahrzeugs. Dies gilt nicht für ein
Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs.
Smartphone als Träger eines "digitalen" (virtuellen)
Schlüssels. A.2.2.3.6 Kurzschluss-Folgeschäden bis 20.000 €
Wir erstatten maximal 500 € (inkl. Mehrwertsteuer) Abweichend von A.2.2.1.6 sind bei einem Elektro-/
pro Schadenfall und Versicherungsjahr. Hybrid-Fahrzeug mit einem Antrieb über einen Akkumu-
Hinweis: Die Regelungen zur Selbstbeteiligung in lator (Akku) nach einem Kurzschlussschaden an der
A.2.5.11 sowie zur Rückstufung in Abschnitt I finden Verkabelung auch Folgeschäden an angrenzenden
keine Anwendung. Aggregaten und der Elektrik bis zu 20.000 € ver-
Hinweis: Der Austausch von Schlüsseln/Schlössern sichert.
nach Einbruchdiebstahl/Raub ist unter A.2.2.1.9 Folgeschäden an Radio-/Audiosystemen, fest einge-
geregelt. bauten Videosystemen, technischen Kommunika-
tions-/Leitsystemen (z. B. fest eingebauten Navigations-
A.2.2.3 Welche Ereignisse sind mit dem Zusatzbaustein geräten sowie GPS-Spurführungssystemen) sind bis
"oecodrive" bei Elektro-/Hybrid-Fahrzeugen zusätzlich in zu deren versicherten Werten versichert, höchstens
der Fahrzeugversicherung versichert? jedoch bis zu einem Betrag von insgesamt 20.000 €.
Anwendungsbereich A.2.2.3.7 Tierbiss-Folgeschäden bis 20.000 €
A.2.2.3.1 Im Rahmen der Fahrzeugteil- oder -vollversicherung Abweichend von A.2.2.1.7 sind bei einem Elektro-/
kann für Elektro-/Hybrid-Fahrzeuge der Zusatzbaustein Hybrid-Fahrzeug mit einem Antrieb über einen Akkumu-
"oeco drive" gegen Beitragszuschlag abgeschlossen lator (Akku) Tierbiss-Folgeschäden bis zu 20.000 €
werden. Ihrem Versicherungsschein können Sie ent- versichert.
nehmen, ob Sie den Zusatzbaustein "oecodrive" mitver-
A.2.2.3.8 Mitversicherung Ihrer Ladestation bis 3.000 €
sichert haben.
Die eigene, fest installierte Ladestation/Induktionslade-
Für den Zusatzbaustein "oeco drive" gelten die Be-
platte, mit der der Antriebsakku Ihres versicherten
stimmungen der Fahrzeugversicherung, sofern in
Fahrzeugs geladen wird, ist bis 3.000 € mitversichert.
diesem Abschnitt nichts anderes vereinbart ist.
Bis zu diesem Wert verzichten wir auf eine Kürzung der
Versicherbare Fahrzeuge
Entschädigungsleistung wegen Unterversicherung.
A.2.2.3.2 Den Zusatzbaustein "oeco " können Sie im Rahmen
drive
der Fahrzeugversicherung für nachfolgend aufge- Soweit im Schadenfall ein Dritter zur Leistung verpflich-
führte Fahrzeuge abschließen, die mit einem Elektro-/ tet ist oder eine Entschädigung aus anderen Versiche-
Hybridantrieb ausgestattet sind: Pkw im Tarif Premium, rungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese
Krafträder, Quads, Wohnmobile, Lkw bis 3,5 t zulässi- Ansprüche auf uns über, wenn wir Ihnen die Entschädi-
gem Gesamtgewicht (Werkverkehr) sowie landwirt- gung gezahlt haben. Wir treten jedoch in Vorleistung,
schaftliche Zugmaschinen. wenn Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an
uns wenden.
Leistungserweiterungen mit dem Zusatzbaustein "oeco drive" bei
Elektro-/Hybrid-Fahrzeugen A.2.2.3.9 Aufräumungs-/Entsorgungskosten bis 3.000 € wegen
Bei Abschluss einer Fahrzeugteilversicherung haben Sie ergänzend Akkubeschädigung (bei Totalschaden, Zerstörung)
zu A.2.2.1, bei Abschluss einer Fahrzeugvollversicherung ergänzend Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Aufräumungs-
zu A.2.2.2 Versicherungsschutz bei folgenden Ereignissen: und/oder Entsorgungskosten bis zu 3.000 €, die bei
A.2.2.3.3 In Erweiterung von A.2.2.1.3 sind bei Abschluss des einem Totalschaden oder einer Zerstörung in Verbindung
Zusatzbausteins "oeco drive" auch Überspannungs- mit einer Beschädigung des Akkumulators eines Elek-
schäden mitversichert, die durch mittelbare Einwirkung tro-/Hybrid-Fahrzeugs stehen.
auf Ihr Elektro-/Hybrid-Fahrzeug oder seine mitver- Die Aufräumungs- und Entsorgungskosten wegen
sicherten Teile verursacht sind. Akkubeschädigung (Totalschaden/Zerstörung) werden
Beispiel: Ein Blitz schlägt ins Gebäude ein, während- nicht auf die Höchstentschädigung nach A.2.5.9 ange-
dessen Ihr Elektro-/Hybrid-Fahrzeug über das Strom- rechnet.
netz dieses Gebäudes geladen wird. A.2.2.3.10 Fahrzeugabstellungskosten
A.2.2.3.4 "Allrisk-Deckung" für den Antriebs-Akkumulator Wir übernehmen bis zu einem Betrag von 3.000 €
Ein Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeug-
Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb abstellung, sofern folgende Voraussetzungen vorlie-
Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs. gen:
Die Fahrzeugabstellung ist notwendig oder vom
Der Antriebs-Akkumulator ist über die in der Fahrzeug-
Hersteller vorgeschrieben, um ein Entzünden an-
teil- oder Fahrzeugvollversicherung genannten Scha-
derer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern
denereignisse hinaus gegen Beschädigung, Zer-
und
störung oder Verlust durch alle Ereignisse versichert,
denen der Antriebs-Akkumulator ausgesetzt ist. Dazu die vom Hersteller, von Behörden oder (Brand-
zählt auch das Laden des Antriebs-Akkumulators. schutz)Einrichtungen vorgeschriebenen Mindest-
abstände werden bei der Fahrzeugabstellung ein-
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, gehalten.
die bei einem Fahrzeug, für das eine Fahrzeugteil- A.2.2.3.11 Lagerung des Fahrzeugs im Wassercontainer
versicherung vereinbart wurde, zu den Schaden-
ereignissen der Fahrzeugvollversicherung ge- Wir übernehmen bis zu einem Betrag von 20.000 €
hören, die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Lagerung
des Fahrzeugs in einem Wassercontainer, sofern fol-
die auf einen der in A.2.9 beschriebenen Leistungs-
gende Voraussetzung vorliegt:
17/56
ausschlüsse zurückzuführen sind,
die durch eine allmähliche Einwirkung oder durch Die Fahrzeuglagerung im Wassercontainer ist notwen-
den gewöhnlichen Alterungsprozess entstehen dig, um ein Entzünden oder das erneute Entzünden
(z. B. Abnutzung oder Leistungsminderung durch des Fahrzeugs zu verhindern.
Zeit), A.2.2.3.12 Zustandsdiagnostik (Antriebs-Akkumulator)
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die auf einen Konstruktions- oder Materialfehler des Wird der Antriebs-Akkumulator durch ein versichertes
Herstellers zurückzuführen sind, Ereignis der Fahrzeugversicherung beschädigt, über-
die durch chemische Reaktionen (z. B. Oxidation, nehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für
Säure oder Lauge) entstanden sind, die erforderliche Zustandsdiagnostik des Antriebs-
Verwindungsschäden. Akkumulators unter folgenden Voraussetzungen:
[Seite 18]
Kein Dritter ist Ihnen gegenüber zu einer Über- wenn innerhalb von 6 Monaten nach der
nahme von Kosten einer Zustandsdiagnose (z. B. Erstzulassung ein Totalschaden oder eine
Restkapazitätsprüfung) verpflichtet; Totalentwendung eingetreten ist.
sofern wir die Beauftragung vorgenommen haben Voraussetzung ist bei vorstehenden Fahrzeugarten,
und dieser zugestimmt haben, übernehmen wir dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadener-
auch im Zusammenhang mit der Zustandsdiagnos- eignisses im Eigentum dessen befindet, der es als
tik anfallende Abschlepp-/Transportkosten zur Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller
nächsten Akkumulatoren-Teststation. unmittelbar erworben hat. Darüber hinaus muss der
Wir erstatten maximal 1.500 € pro Schadenfall. von uns beauftragte Gutachter feststellen, dass die
erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 %
Hinweis: Für die in A.2.2.3.3 bis A.2.2.3.12 genannten
des Neupreises erreichen oder übersteigen.
Leistungen kommt die Regelung in A.2.5.11.1 zur An-
wendung. Ist eine Selbstbeteiligung für die Fahrzeugteil- Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird von
oder Fahrzeugvollversicherung vereinbart, wird diese der Neupreisentschädigung abgezogen.
einmalig von der Entschädigungsleistung abgezogen. Die Neupreisentschädigung gilt nicht für bei uns
Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich danach, ob fahrzeugvollversicherte, geleaste Pkw im Tarif
es sich um ein versichertes Ereignis der Fahrzeugvoll- Premium. Hierfür gelten die Regelungen zur GAP-
oder Fahrzeugteilversicherung handelt. Darüber hinaus Deckung gemäß A.2.5.2.1 und A.2.5.2.4 bis
gelten die Regelungen in Abschnitt I zur Rückstufung in A.2.5.2.9.
der Fahrzeugvollversicherung. Hinweis: Spezielle Regelungen zu besonderen
Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehörteilen (z. B.
A.2.3 Wer ist versichert?
Navigationsgeräten (Pkw im Tarif Premium, übrige
Der Schutz der Fahrzeugversicherung gilt für Sie. Wenn der Vertrag Fahrzeuge)) sind in A.2.5.1.4 enthalten.
auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des b) Den gezahlten und nachgewiesenen Kaufpreis
Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, bezieht sich der Schutz gemäß A.2.5.9 in Verbindung mit A.2.5.1.10 zahlen
der Fahrzeugversicherung auch auf diese Person. wir bei nachfolgenden Fahrzeugarten,
A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? bei Pkw in der Fahrzeugvollversicherung
Sie haben in der Fahrzeugversicherung Versicherungsschutz in den – wenn der Tarif Premium vereinbart wurde
geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen und
Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union ge- – das Fahrzeug als Gebrauchtwagen erwor-
hören. ben wurde, der zum Kaufzeitpunkt nicht
A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? älter als neun Jahre war und
Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschädigung, Zer- – innerhalb von 36 Monaten nach dem Er-
störung, Totalschaden oder Entwendung des Fahrzeugs. Sie gelten werb ein Totalschaden oder eine Totalent-
entsprechend auch für mitversicherte Teile, soweit nichts anderes wendung eingetreten ist.
geregelt ist. bei Krafträdern in der Fahrzeugvoll- und -teil-
Wenn Sie einen Tarif mit Partnerwerkstatt (siehe A.2.5.5) verein- versicherung
bart haben, gelten hierfür die Bestimmungen der Fahrzeugversiche- – wenn das Kraftrad als Gebrauchtfahrzeug
rung, sofern in A.2.5.5.2 bis A.2.5.5.7 nichts anderes vereinbart ist. erworben wurde, das zum Kaufzeitpunkt
nicht älter als vier Jahre war und
Wenn für Ihren Vertrag die GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.1 gilt oder
Sie die GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.2 vereinbart haben, gelten – innerhalb von 24 Monaten nach dem Er-
hierfür die Bestimmungen der Fahrzeugversicherung, sofern in A.2.5.2 werb ein Totalschaden oder eine Totalent-
nichts anderes vereinbart ist. wendung eingetreten ist.
bei Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern
A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Ent- in der Fahrzeugvollversicherung
wendung? – wenn das Wohnmobil oder der Wohnwa-
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert genanhänger als Gebrauchtfahrzeug er-
A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Entwendung des worben wurde, das zum Kaufzeitpunkt
Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert am nicht älter als vier Jahre war und
Tag des Schadenereignisses unter Abzug eines vor- – innerhalb von 24 Monaten nach dem Er-
handenen Restwerts des Fahrzeugs, soweit nachfolgend werb ein Totalschaden oder eine Totalent-
nichts anderes bestimmt ist. wendung eingetreten ist.
bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen in der
Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder
Fahrzeugvollversicherung
Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.4.1.
– wenn die landwirtschaftliche Zugmaschine
Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden und Ent-
als Gebrauchtfahrzeug erworben wurde,
wendung für Pkw, Krafträder, Wohnmobile, Wohnwagenanhänger,
das zum Kaufzeitpunkt nicht älter als vier
Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (Werkverkehr), landwirt-
Jahre war und
schaftliche Zugmaschinen
– innerhalb von 12 Monaten nach dem Er-
A.2.5.1.2
Anstelle des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs werb ein Totalschaden oder eine Totalent-
zahlen wir bei nachfolgenden Fahrzeugarten den Neu- wendung eingetreten ist.
preis oder Kaufpreis, wenn folgende Voraussetzungen
Von der Kaufpreisentschädigung wird ein vorhan-
vorliegen:
dener Restwert des Fahrzeugs abgezogen.
a) Den Neupreis des Fahrzeugs gemäß A.2.5.9 in
Die Kaufpreisentschädigung gilt nicht für bei uns
Verbindung mit A.2.5.1.9 zahlen wir,
fahrzeugvollversicherte, geleaste Pkw im Tarif
bei Pkw im Tarif Premium Premium. Hierfür gelten die Regelungen zur
wenn innerhalb von 36 Monaten nach der GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.1 und A.2.5.2.4 bis
Erstzulassung ein Totalschaden oder eine A.2.5.2.9.
Totalentwendung eingetreten ist,
A.2.5.1.3 Wir zahlen bei den jeweils genannten Fahrzeugarten
bei Pkw im Tarif Classic die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende
wenn innerhalb von 6 Monaten nach der Erst- Neupreisentschädigung (A.2.5.1.2 a)) oder Kaufpreis-
zulassung ein Totalschaden oder eine Total- entschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen (A.2.5.1.2 b))
entwendung eingetreten ist, nur, wenn sichergestellt ist, dass die Entschädigung
bei Krafträdern innerhalb eines Jahres nach ihrer Feststellung für die
wenn innerhalb von 24 Monaten nach der Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines ande-
Erstzulassung ein Totalschaden oder eine ren Fahrzeugs verwendet wird.
Totalentwendung eingetreten ist, Ein entsprechender Nachweis muss erbracht werden.
bei Wohnmobilen und Wohnwagenanhän- Neupreisentschädigung bei Fahrzeugteilen wie Navigationsgeräten
gern (Pkw im Tarif Premium, übrige Fahrzeuge)
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wenn innerhalb von 24 Monaten nach der A.2.5.1.4 Bei Radio- und sonstigen Audiosystemen, fest einge-
Erstzulassung ein Totalschaden oder eine bauten Videosystemen und technischen Kommunika-
Totalentwendung eingetreten ist, tions- und Leitsystemen (z. B. fest eingebaute Naviga-
bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen tionssysteme) zahlen wir bei Zerstörung, Totalschaden
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wenn innerhalb von 12 Monaten nach der oder Entwendung bei allen Pkw im Tarif Premium
Erstzulassung ein Totalschaden oder eine sowie bei allen übrigen Fahrzeugen außer Pkw im Tarif
Totalentwendung eingetreten ist, Classic bis zum Schluss des dritten, auf die Erstzulas-
bei Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sung folgenden Kalenderjahres den Neupreis. Bei Be-
im Werkverkehr schädigung von Fahrzeugteilen nach Satz 1 gilt die
[Seite 19]
gleiche Regelung, sofern die Wiederherstellungs- A.2.5.2.7 Die Leistung aus der GAP-Deckung gilt für Leasing-
kosten 80 % des Neupreises erreichen oder überstei- verträge auf der Grundlage marktüblicher Zinsen und
gen. Laufzeiten. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei
Bei Pkw im Tarif Classic erstatten wir den Wiederbe- nachgewiesen werden muss, dass der Kredit aus-
schaffungswert. schließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufge-
nommen wurde.
Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls
A.2.5.2.8 Der Leasingantrag/-vertrag (inkl. der Vertragsbe-
A.2.5.1.5 entfällt stimmungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Was versteht man unter Wiederbeschaffungswert, Restwert,Total- des Leasingvertrages) oder Kreditvertrag, die Abrech-
schaden, Neupreis und Kaufpreis? nung des Leasingvertrages/Finanzierungsvertrages
A.2.5.1.6 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den bzw. die Berechnung des Leasing-/Finanzierungsrest-
Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs am Tag des betrages durch den Leasinggeber bzw. das Kreditinsti-
Schadenereignisses bezahlen müssen. tut oder ggf. die Endabrechnung einer gegnerischen
Haftpflichtversicherung sind uns auf Verlangen vorzu-
A.2.5.1.7 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im
legen.
beschädigten oder zerstörten Zustand.
Verpflichtung Dritter (Subsidiarität)
A.2.5.1.8 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen
Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wieder- A.2.5.2.9 Bei geleasten Fahrzeugen leisten wir im Rahmen der
beschaffungswert übersteigen. GAP-Deckung nicht, wenn
A.2.5.1.9 Neupreis ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines a) im Schadenfall ein Dritter Ihnen oder dem Leasing-
neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten geber gegenüber aufgrund eines weiteren Ver-
Fahrzeugs aufwenden müssen. Wird der Typ des ver- trages zur Leistung verpflichtet ist oder
sicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt gilt der Preis b) in dem Leasingvertrag eine Regelung enthalten ist,
für ein vergleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist wonach der Leasinggeber auf den über den Wie-
jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Herstel- derbeschaffungswert hinausgehenden Leasing-
lers am Tag des Schadenereignisses abzüglich erziel- restbetrag grundsätzlich oder im Fall des Bestehens
barer orts- und marktüblicher Nachlässe. von entsprechendem Versicherungsschutz ver-
A.2.5.1.10 Kaufpreis ist der Betrag, der von Ihnen gemäß Ihrer zichtet.
kaufvertraglichen, schriftlichen Vereinbarung an den Abweichend von den Regelungen unter a) oder b)
Verkäufer des Gebrauchtfahrzeugs gezahlt wurde. treten wir jedoch in Vorleistung, wenn Sie sich nach
Entsprechende Nachweise sind uns auf Verlangen einem Schadenereignis zuerst an uns und nicht an
vorzulegen. den Dritten wenden.
A.2.5.2 GAP-Deckung für fremdfinanzierte Fahrzeuge A.2.5.3 entfällt
Versicherte, versicherbare Fahrzeuge A.2.5.4 Was zahlen wir bei Beschädigung?
A.2.5.2.1 Für geleaste oder über ein Kreditinstitut finanzierte Reparatur
Pkw ist in der Fahrzeugvollversicherung des Tarifs
A.2.5.4.1
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die
Premium die GAP-Deckung mitversichert.
Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Ober-
Die Regelungen zur Neupreis- oder Kaufpreisent- grenzen:
schädigung (A.2.5.1.2 a), A.2.5.1.2 b) und A.2.5.1.3)
a) Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht
kommen bei geleasten, fahrzeugvollversicherten
repariert wird, gilt:
Pkw im Tarif Premium nicht zur Anwendung.
Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis
A.2.5.2.2 Für geleaste oder über ein Kreditinstitut finanzierte zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach
Wohnmobile, Lkw, Zugmaschinen, landwirtschaftliche A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung
Zugmaschinen, Anhänger kann die GAP-Deckung in nachweisen. Fehlt dieser Reparatur-Nachweis,
der Fahrzeugvollversicherung gegen Beitragszu- zahlen wir entsprechend Buchstaben b) und c).
schlag abgeschlossen werden.
b) Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder
Ihrem Versicherungsschein können Sie in diesem Fall nicht fachgerecht repariert wird, gilt:
entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitversichert
Wir zahlen die erforderlichen Kosten der Repara-
haben.
tur bis maximal zur Höhe des um den Restwert
A.2.5.2.3 Die GAP-Deckung gilt nicht für Elektro-Fahrzeuge, bei verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe
denen ausschließlich der Antriebs-Akkumulator ge- A.2.5.1.6 und A.2.5.1.7).
least oder gemietet ist. Die GAP-Deckung gilt nicht für c) Sofern keine Rechnung vorgelegt wird, legen wir
Pkw im Tarif Classic. mittlere ortsübliche Stundenverrechnungssätze
Was ist über die GAP-Deckung versichert? den erforderlichen Kosten zugrunde.
A.2.5.2.4 Wir ersetzen Ihnen bei Totalschaden oder Entwen- Hinweis: Beachten Sie auch die Regelungen zur Neu-
dung Ihres geleasten oder über ein Kreditinstitut finan- preisentschädigung in A.2.5.1.2 a), Kaufpreisentschä-
zierten Fahrzeugs während der Laufzeit des Leasing-/ digung in A.2.5.1.2 b) und/oder zur Partnerwerkstatt in
Kreditvertrages den offenstehenden Leasing-/Finan- A.2.5.5.4 bis A.2.5.5.5.
zierungs-Restbetrag – sofern im Leasing-/Kreditvertrag Abschleppen
im Einzelnen vereinbart – abzüglich der erbrachten
A.2.5.4.2 Bei einem nicht fahrfähigen oder nicht verkehrssiche-
oder noch zu erbringenden Entschädigungsleistung,
ren Fahrzeug ersetzen wir die Kosten für das Ab-
eines vorhandenen Restwertes, der Rest- und Altteile
schleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen,
sowie einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf
Die Ersatzleistung ist begrenzt auf den Neupreis gemäß einschließlich unserer Leistungen wegen der Be-
A.2.5.9 in Verbindung mit A.2.5.1.9. schädigung des Fahrzeugs nach A.2.5.4.1 die Ober-
Nachforderungen des Leasing-/Kreditgebers gegen- grenze nach A.2.5.4.1 a) oder b) nicht überschritten
über Ihnen als Leasing-/Kreditnehmer wegen der werden.
Überschreitung einer vereinbarten Kilometerleistung Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber
oder wegen der Verletzung sonstiger Vereinbarungen verpflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen. Wenn
des Leasing-/Kreditvertrages sind von unserer Er- Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zu-
satzleistung ausgeschlossen. Ebenfalls von unserer erst an uns wenden, sind wir Ihnen gegenüber zur
Ersatzleistung ausgeschlossen sind Kosten für Rest- Vorleistung verpflichtet.
schuld(RS)- und/oder Arbeitslosigkeitsversicherun-
Hinweis: Beachten Sie auch die Regelung zur Partner-
gen und/oder vergleichbare Zusatzleistungen Ihres werkstatt in A.2.5.5.3.
Leasing-/Finanzierungsvertrages.
Abzug neu für alt
A.2.5.2.5 Der Leasingrestbetrag ist die Summe aus ausstehen-
den abgezinsten Leasingraten, anteiliger Restrate, ab- A.2.5.4.3
Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile
ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise
19/56
gezinstem Leasingrestwert und noch nicht verbrauchter
Leasingvorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden vor neu lackiert, berücksichtigen wir das Alter und die Ab-
Eintritt des Schadenfalles fällig gewesene, nicht bezahl- nutzung der alten Teile oder der Lackierung nach fol-
te Raten sowie Verzugszinsen. genden Regelungen:
a) Pkw
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A.2.5.2.6 Der Finanzierungs-Restbetrag ist der Betrag, der bei
vorzeitiger, schadenbedingter Beendigung/Kündigung Im Tarif Premium nehmen wir keine Abzüge neu
des Kreditvertrages an die kreditfinanzierende Bank für alt vor.
zu zahlen ist. Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt Ausgenommen hiervon ist ein Antriebs-Akku-
des Schadenfalles fällig gewesene, nicht bezahlte mulator. Beim Antriebs-Akku gilt die Regelung
Raten sowie Verzugszinsen. unter Buchstabe c).
[Seite 20]
Im Tarif Classic nehmen wir keine Abzüge neu ten Werkstatt zu Ihrem ständigen Wohnsitz überneh-
für alt vor, wenn der Pkw in einer unserer Part- men wir nur, wenn die Entfernung zwischen Werkstatt
nerwerkstätten vollständig und fachgerecht und Wohnsitz mehr als 15 km beträgt.
repariert wird. Hinweis: Soweit im Versicherungsschein der – gegen
Bei einem Pkw im Tarif Classic, der nicht, nicht Mehrbeitrag abschließbare – Zusatzbaustein "Ersatz-
vollständig, nicht fachgerecht oder nicht in wagen sowie Hol- und Bringservice" ausgewiesen ist,
einer von uns ausgewählten Partnerwerkstatt gilt abweichend von A.2.5.5.3 Sätze 2 und 3 die Rege-
repariert wird, werden Abzüge neu für alt in lung in A.2.5.5.7.
Anrechnung gebracht. Hierbei werden die Re-
A.2.5.5.4 Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt
gelungen in A.2.5.5.4 oder A.2.5.5.5 berück-
mit uns auf oder lassen Sie uns die Werkstatt nicht
sichtigt. Die Abzüge neu für alt sind auf die
auswählen, sondern lassen den Pkw in einer anderen,
Bereifung beschränkt, wenn das Schadener-
von uns nicht bestimmten Werkstatt reparieren, über-
eignis bis zum Schluss des vierten, auf die
nehmen wir 85 % der nach A.2.5.4.1 bis A.2.5.4.3,
Erstzulassung folgenden Kalenderjahres eintritt.
A.2.5.6 bis A.2.5.11 berechneten Leistung.
Bei einem Fahrzeug, das mit einem Hybrid-
A.2.5.5.5 Wird der Pkw auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, er-
Antrieb ausgestattet ist, richtet sich der Abzug
setzen wir die nach A.2.5.4.1, A.2.5.4.3, A.2.5.6 bis
neu für alt beim Antriebs-Akkumulator nach der
A.2.5.11 berechnete Leistung (ohne Mehrwertsteuer)
Regelung unter Buchstabe c).
so, wie sie bei einer durch uns veranlassten Reparatur
b) Alle übrigen Fahrzeugarten außer Pkw: des Fahrzeugs durch die Ihrem ständigen Wohnsitz
Wir nehmen keine Abzüge neu für alt vor, wenn nächstgelegene Werkstatt aus unserem Werkstatt-
das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repa- netz entstanden wäre. A.2.5.5.2 bis A.2.5.5.4 gelten
riert wird und Sie uns dies durch eine Rechnung nicht.
nachweisen.
A.2.5.5.6 Die Bestimmungen für die Partnerwerkstatt gelten nur
Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder für Schadenfälle in Deutschland, bei denen das Fahr-
nicht fachgerecht repariert wird, gilt: zeug oder mitversicherte Teile beschädigt werden oder
Der Abzug neu für alt ist auf die Bereifung, die mitversicherte Teile zerstört werden oder abhanden-
Batterie, die Lackierung beschränkt, wenn das kommen.
Schadenereignis bis zum Schluss des dritten
A.2.5.5.7
Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie Hol- und Bring-
Kalenderjahres eintritt, das auf die Erstzulassung
service"
folgt.
a) Bei Pkw-Verträgen im Tarif Premium mit dem Zu-
Die Entschädigungsleistung beim Antriebs-Akku
satz "Partner" ("Premium Partner") oder Classic
richtet sich nach Buchstabe c).
kann der Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie
c) Elektro-/Hybrid-Fahrzeuge: Hol- und Bringservice" gegen Mehrbeitrag abge-
Für jedes volle Betriebsjahr des Antriebs-Akku- schlossen werden.
mulators nehmen wir einen Abzug neu für alt in
Ihrem Versicherungsschein können Sie entneh-
Höhe von 10 % vor.
men, ob Sie diesen Zusatzbaustein mitversichert
Ein Antriebs-Akkumulator ist ein wiederauflad- haben.
barer Speicher für elektrische Energie und dient
b) Ergänzend zu der Regelung unter A.2.5.5.3 trans-
zum Antrieb Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs.
portieren wir bei Vereinbarung dieses Zusatz-
Hinweis: Bei Elektro-/Hybridfahrzeugen bitte die bausteines den versicherten, noch fahrfähigen und
Regelungen in A.2.2.3.5 zum Abzug neu für alt
verkehrssicheren Pkw auf unsere Kosten von Ihrem
beim Antriebs-Akkumulator beachten, sofern Sie
ständigen Wohnsitz oder dem Schadenort in die
den Zusatzbaustein "oecodrive" vereinbart haben.
von uns ausgewählte Werkstatt, auch wenn die
Ersatz von Betriebs- und Hilfsstoffen bei Pkw Entfernung zwischen Wohnsitz/Schadenort und
A.2.5.4.4 Bei Pkw erstatten wir auch die Kosten für den repara- Werkstatt nur bis zu 15 km beträgt. Gleiches gilt
turbedingt notwendigen Ersatz von Betriebsstoffen für den Transport des Pkw nach der Reparatur von
wie Bremsflüssigkeit, Fetten, Kühl-/Frostschutz-/Reini- der von uns ausgewählten Werkstatt zu Ihrem
gungsmitteln, Motor-/Getriebe-/Hydraulikölen. Dies gilt ständigen Wohnsitz.
nicht für Treibstoff oder im Antriebs-Akkumulator ge- c) Unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug noch fahr-
speicherte Energie. fähig und verkehrssicher war, stellen wir Ihnen
A.2.5.5 Was leisten wir bei Vereinbarung der Partnerwerkstatt auf Ihren Wunsch hin für die Dauer der Reparatur
Ihres Fahrzeugs in der von uns ausgewählten Werk-
für Pkw-Verträge
statt – für maximal 5 Tage – einen Ersatzwagen
A.2.5.5.1 Bei Pkw-Verträgen im Tarif Classic ist die Partnerwerk- der untersten Fahrzeugkategorie (Klasse A, Klein-
statt bereits enthalten. Bei Pkw-Verträgen im Tarif wagen) zur Verfügung. Kosten für Treibstoff über-
Premium können Sie Ihrem Versicherungsschein ent- nehmen wir nicht.
nehmen, ob Sie die Partnerwerkstatt zusätzlich ver-
d) Die Regelungen unter b) und c) gelten nicht bei
einbart haben. Im Versicherungsschein trägt dieser
reinen Glasbruchschäden.
Premium-Tarif den Zusatz "Partner" ("Premium Part-
ner"). A.2.5.6 Sachverständigenkosten
Hinweis: Bei Elektro-Pkw mit einem Antriebs-Akku- Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir
mulator können Sie die Tarife Classic und Premium dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Partner nicht vereinbaren. A.2.5.7 Mehrwertsteuer
Wenn Sie die Partnerwerkstatt vereinbart haben, gelten Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei
hierfür die Bestimmungen der Fahrzeugversicherung, der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen
sofern in diesem Abschnitt (A.2.5.5.2 bis A.2.5.5.7) ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerab-
nichts anderes vereinbart ist. zugsberechtigung besteht.
A.2.5.5.2 Sie informieren uns im Reparaturfall und wir wählen die
Werkstatt aus unserem Werkstattnetz aus, in der Ihr A.2.5.8 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
Pkw repariert wird. Wiederauffinden des Fahrzeugs
Allein wir erteilen den Reparaturauftrag und tragen A.2.5.8.1 Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats
die Kosten der Fahrzeugreparatur. Hierbei wird eine nach Eingang der in Textform abgegebenen Schaden-
vereinbarte Selbstbeteiligung nach A.2.5.11 berück- anzeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme
sichtigt. Diese Selbstbeteiligung ist von Ihnen nach er- des Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie
folgter Reparatur an die Werkstatt zu zahlen. das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv
Wir geben auf die Reparaturen, die in der von uns zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen
ausgewählten Werkstatt durchgeführt werden, eine können.
20/56
6-Jahres-Garantie. A.2.5.8.2 Wir zahlen die Kosten für die Rückholung des Fahr-
A.2.5.5.3 Einen nicht fahrfähigen oder nicht verkehrssicheren zeugs, wenn es in einer Entfernung von mehr als 50 km
Pkw lassen wir auf unsere Kosten vom Schadenort in (Luftlinie) aufgefunden wird. Ersetzt werden die
die von uns ausgewählte Werkstatt transportieren. Ei- Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für
nen fahrfähigen und verkehrssicheren Pkw lassen wir Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von
K-6-2024-10
nur dann auf unsere Kosten von Ihrem ständigen 1.200 Bahnkilometern. Bei größerer Entfernung er-
Wohnsitz in die von uns ausgewählte Werkstatt trans- statten wir die Kosten bis zur Höhe der Kosten eines
portieren, wenn die Entfernung zwischen Wohnsitz und Linienflugs (economy class, Hin-/Rückflug). Maßgeb-
Werkstatt mehr als 15 km beträgt. Den Transport des lich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen
Pkw nach der Reparatur von der von uns ausgewähl- Standort des Fahrzeugs zum Fundort.
[Seite 21]
A.2.5.8.3 Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer Rest- und Altteile
Pflichtverletzung (z. B. nach D.1.1, E.1.1 oder E.1.3 A.2.5.10.2 Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug
oder wegen grober Fahrlässigkeit nach A.2.9.1 Satz 3) verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungs-
gekürzt und wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, wert/Restwert auf die Entschädigung angerechnet.
gilt: Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Veräußerungs-
erlös nach Abzug der erforderlichen Kosten zu, die A.2.5.11 Selbstbeteiligung
im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwer- Allgemein
tung entstanden sind. Der Anteil errechnet sich ent- A.2.5.11.1 Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei
sprechend der Quote, um die wir Ihre Entschädigung jedem Schadenereignis von der Entschädigung ab-
gekürzt haben. gezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie ent-
Eigentumsübergang nach Entwendung nehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbe-
teiligung vereinbart haben.
A.2.5.8.4 Müssen Sie das Fahrzeug nicht zurücknehmen, weil
die Monatsfrist bereits abgelaufen ist, werden wir dessen Glasreparatur
Eigentümer. A.2.5.11.2 Abweichend von A.2.5.11.1 verzichten wir im Falle der
Wir werden jedoch nicht Eigentümer, wenn nicht Sie, fachgerechten Reparatur eines Glasbruchschadens
sondern ein Anderer der Eigentümer des Fahrzeugs (kein Austausch) gemäß A.2.2.1.5 auf den Abzug einer
ist (z. B. der Leasinggeber) und dieser das Eigentum vereinbarten Selbstbeteiligung.
nicht auf uns übertragen möchte. Voraussetzung für den Verzicht auf die Selbstbe-
teiligung ist in allen Tarifen, dass der Bruchschaden
Werden wir nicht Eigentümer, rechnen wir den erziel-
an der Verglasung durch ein von uns beauftragtes
baren Veräußerungserlös des wiederaufgefundenen
Unternehmen ohne Austausch fachgerecht repariert
Fahrzeugs auf unsere Entschädigung an. In diesem
wird.
Fall ist der erzielbare Veräußerungserlös an uns zu-
rückzuzahlen, wenn wir bereits eine Entschädigung Die Regelungen in A.2.5.5.2 und A.2.5.5.4 bei Verein-
geleistet haben. barung der Partnerwerkstatt für Pkw-Verträge bleiben
auch bei Glasreparaturen unverändert gültig.
A.2.5.9 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
Allgemein A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheit
über die Schadenhöhe
A.2.5.9.1 Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den
Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.9. Sofern das A.2.6.1 Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe ein-
Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug erworben wurde, das schließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungs-
zum Kaufzeitpunkt nicht älter als neun Jahre (Pkw) oder werts oder über den Umfang der erforderlichen Re-
vier Jahre (Kraftrad, Wohnmobil, Wohnwagenanhänger, paraturarbeiten kann auf Ihren Wunsch vor Klage-
landwirtschaftliche Zugmaschine) war, ist unsere erhebung ein Sachverständigenausschuss entschei-
Höchstentschädigung beschränkt auf den Kaufpreis den.
des Fahrzeugs nach A.2.5.1.10. A.2.6.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen
Hinweis: Bei Pkw im Tarif Premium und Wohnmobilen Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir in-
bitte die Regelungen in A.2.2.2.7 b) zu den Über- nerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung keinen
führungs-/Zulassungskosten beachten, sofern Sie Sachverständigen benennen, wird dieser von dem je-
den Zusatzbaustein "VollkaskoPlus" vereinbart haben. weils Anderen bestimmt.
Bei Elektro-/Hybridfahrzeugen bitte die Regelung in A.2.6.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein
A.2.2.3.9 (Aufräumungs-/Entsorgungskosten wegen weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann.
Akkubeschädigung) beachten, sofern Sie den Zusatz- Er soll vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss
baustein "oecodrive" vereinbart haben. Bei Krafträdern gewählt werden. Einigt sich der Ausschuss nicht über
und Leichtkrafträdern bitte die Regelung in A.2.1.1 d) die Person des Obmanns, wird er durch das zuständige
zur Schutzbekleidung beachten. Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns
muss zwischen den jeweils von den beiden Sachver-
Bei Fahrzeugen mit Beitragsberechnung nach Gesamtneuwert in
ständigen geschätzten Beträgen liegen.
der Fahrzeugversicherung
A.2.6.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im
A.2.5.9.2 Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den
Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns
Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.9.
und/oder von Ihnen zu tragen.
Liegt der versicherte Gesamtneuwert unter dem tatsäch-
Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den
lichen Gesamtneuwert des Fahrzeugs nach A.2.1.3
Rechtsweg zu beschreiten.
Absatz 2, leisten wir nur eine Entschädigung, die in
dem entsprechenden Verhältnis zueinander gekürzt A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung
wird. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der
Hinweis: Bei Trikes und Quads bitte die Regelung in Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese
A.2.1.1 d) zur Schutzbekleidung beachten. Bei der spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Betrachtung von versichertem zu tatsächlichem Ge- A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die
samtneuwert des Fahrzeugs wird die Schutzbekleidung Entschädigung verlangen, wenn
nicht berücksichtigt.
wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und
A.2.5.10 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb
Was wir nicht ersetzen eines Monats nach Schadenanzeige feststellen
lässt.
A.2.5.10.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen,
Alterungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht er- A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzu-
setzt werden Fahrzeugabstellungskosten, Kosten für warten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen
die Lagerung im Wassercontainer, Kosten für die Zu- wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines
standsdiagnostik (z. B. Restkapazitätsprüfung). Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen
Schadenanzeige.
Folgeschäden wie der Verlust von Treibstoff, im Antriebs-
Akkumulator gespeicherte Energie und Betriebsmitteln A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern,
(z. B. Öl, Kühlflüssigkeit) werden nicht ersetzt; bei Pkw wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
gilt dies jedoch nur für den Verlust von Treibstoffen oder Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und
im Antriebs-Akkumulator gespeicherte Energie (siehe kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person
hierzu auch A.2.5.4.4). unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbei-
Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Wert- führung des Schadens nicht zurück.
minderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens
Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der
Mietfahrzeugs. Schwere des Verschuldens entspricht. Hierbei gilt A.2.9.1 entspre-
21/56
Hinweis: Bei Pkw im Tarif Premium und Wohnmobilen chend. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häus-
bitte die Regelungen in A.2.2.2.7 b) zu den Über- licher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob
führungs-/Zulassungskosten beachten, sofern Sie fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
den Zusatzbaustein "VollkaskoPlus" vereinbart haben. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt,
K-6-2024-10
Bei Elektro-/Hybrid-Fahrzeugen bitte die Regelun- unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern.
gen in A.2.2.3.10 bis A.2.2.3.12 zu den Fahrzeugab- Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der
stellungskosten, Lagerung im Wassercontainer und Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte
Kosten für Zustandsdiagnostik beachten, sofern Sie Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbei-
den Zusatzbaustein "oecodrive" vereinbart haben. führt.
[Seite 22]
A.2.9 Was ist nicht versichert? Pkw,
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Wohnmobile bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, bis 3,20 m Höhe
A.2.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie und bis 10 m Länge (einschließlich Ladung sowie An-/Aufbau-
vorsätzlich herbeiführen. ten),
Lkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens
verzichten wir Ihnen gegenüber darauf, unsere Leistung Versichert sind:
in einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug,
Verhältnis zu kürzen. Dieser Verzicht gilt nicht mitgeführtes Gepäck,
bei grob fahrlässiger Ermöglichung der Entwen- ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck-, Boots- oder Motorrad-
dung des Fahrzeugs oder seiner Teile oder anhänger (Transport von Booten oder Motorrädern zu privaten
bei Herbeiführung des Versicherungsfalles infolge Zwecken) mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als
Genusses alkoholischer Getränke oder anderer 100 cm Abstand gelten als eine Achse), bei Lkw bis 3,5 t zu-
berauschender Mittel. lässigem Gesamtgewicht ein mitgeführter Anhänger bis 3,5 t
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten zulässigem Gesamtgewicht,
A.2.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Ladung, die von dem Fahrzeug/Anhänger mitgeführt wird.
Gebrauch des Fahrzeugs bei Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die
MobilPlusversicherung abgeschlossen haben.
behördlich genehmigten Motorsportveranstaltun-
gen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich A.4.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Rennen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Tests und Demonstrationen,
A.4.4.1 Sie haben mit der MobilPlusversicherung Versiche-
(Rennen = Fahrtveranstaltungen, bei denen es rungsschutz in den geographischen Grenzen Europas
auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an- sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Gel-
kommt), tungsbereich der Europäischen Union gehören.
nicht genehmigten Motorsportveranstaltungen Internationale Versicherungskarte
oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Rennen,
A.4.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte
Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, Tests
(ehemalige "Grüne Karte") ausgehändigt, gilt: Ihr Ver-
und Demonstrationen,
sicherungsschutz in der MobilPlusversicherung er-
Veranstaltungen mit "motorsportlichem Charakter" streckt sich auch auf die dort genannten nichteuropä-
(z. B. Drift- oder Sportfahrertrainings) sowie ischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht
jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen, durchgestrichen sind.
nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewidme-
A.4.5 Hilfe bei Panne oder Unfall
ten Motorsportrennstrecken (z. B. Nürburgring,
Als Panne gilt jeder Brems-, Betriebs- und Bruchschaden. Zusätz-
Hockenheimring, Salzburgring), Rundkursen oder
Rundstrecken mit ähnlichem Charakter. lich gilt bei Elektrofahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte
Entladung des Antriebs-Akkumulators als Panne. Ein Antriebs-Akku-
Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden aus mulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und
dem Gebrauch des Fahrzeugs bei dient zum Antrieb Ihres Elektrofahrzeugs.
Fahrsicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien Unfall ist jedes unmittelbar von außen, plötzlich mit mechanischer
(Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) und Gewalt einwirkende Ereignis.
touristischen Ausfahrten Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall
(Gleichmäßigkeits-, Geschicklichkeits- oder Orien- die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir nachfolgen-
tierungsfahrten, bei denen jeweils keine "Fahrerli- de Leistungen. Handelt es sich bei einem Elektrofahrzeug um eine
zenz", z. B. vom Deutschen Motor Sport Bund e. V., Panne aufgrund des entladenen Antriebsakkus, gelten die Leistungen
vorausgesetzt wird und bei denen eine Wertung in A.4.5.1 bis A.4.5.3.
der höchsten Geschwindigkeit kein entscheidender Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
Faktor ist.)
A.4.5.1 Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereit-
Reifenschäden
schaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahr-
A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte zeug.
oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifen-
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten
schäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereig-
einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführ-
nis gleichzeitig andere unter den Schutz der Fahr-
ten und verwendeten Kleinteile
zeugversicherung fallende Schäden am Fahrzeug ver-
ursacht wurden. a) unbegrenzt,
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Staatsgewalt wenn Sie oder eine mitversicherte Person den
Schadenfall nach Eintritt des Schadenereignisses
A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die
sofort telefonisch unserer Notrufnummer melden
durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder
und ausschließlich uns mit der Organisation der
Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittel-
Leistung beauftragen;
bar verursacht werden.
b) bis zu folgenden Höchstbeträgen, wenn Sie die
Hinweis: Der Ausschluss "Erdbeben" gilt nicht für die in Pannenhilfe an der Schadenstelle selbst organi-
A.2.2.1.8 genannten Fahrzeugarten (Pkw-Verträge im sieren
Tarif Premium, Krafträder, Leichtkrafträder, Klein-kraft-
räder, Trikes, Quads, Wohnmobile, Lkw, Zug- ma- 150 € für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder,
schinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, An-hänger). Trikes, Quads,
Schäden durch Kernenergie 200 € für Wohnmobile sowie Lkw bis 3,5 t
zulässigem Gesamtgewicht.
A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
Abschleppen des Fahrzeugs
Kernenergie.
A.4.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder
A.3 entfällt fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Ab-
A.4 MobilPlusversicherung – Hilfe für unterwegs als Service schleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck
und die beförderte Ladung mit ein.
oder Kostenerstattung
Wir übernehmen die Kosten für das Abschleppen und
A.4.1 Was ist versichert? notwendiger vorbereitender Arbeiten
Wir erbringen nach Eintritt der in A.4.5 bis A.4.8 genannten Scha- a) unbegrenzt,
denereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als wenn Sie oder eine mitversicherte Person den
Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Schadenfall nach Eintritt des Schadenereignisses
Rahmen dieser Bedingungen. sofort telefonisch unserer Notrufnummer melden
22/56
und ausschließlich uns mit der Organisation der
A.4.2 Wer ist versichert?
Leistung beauftragen;
Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die
b) bis zu folgenden Höchstbeträgen, wenn Sie das
berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt
Abschleppen selbst organisieren
ist.
K-6-2024-10
200 € bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern,
A.4.3 Versicherbare Fahrzeuge Trikes, Quads,
Versicherbare Fahrzeuge sind bei uns haftpflichtversicherte 250 € bei Wohnmobilen sowie Lkw bis 3,5 t
Krafträder, Leichtkrafträder, zulässigem Gesamtgewicht,
Trikes, Quads, 300 € bei Elektrofahrzeugen (Pkw, Krafträder,
[Seite 23]
Leichtkrafträder, Trikes, Quads, Wohnmobile, Der Höchstbetrag beträgt insgesamt maximal 50 €.
Lkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht). Die Kosten für kurzfristige Mobilität werden nicht auf
Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs andere Leistungen in A.4.5 bis A.4.8 angerechnet.
entstandenen Kosten (gemäß A.4.5.1 b)) werden auf
die unter b) genannten Höchstbeträge jeweils ange- A.4.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab
rechnet. 50 km Entfernung
Fahrzeugtransport zur nächstgelegenen Ladestation (Elektrofahrzeug) Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs er-
bringen wir nachfolgende Leistungen unter den Voraussetzungen,
A.4.5.3 Kann ein Elektrofahrzeug mit entladenem Antriebs- dass
Akkumulator an der Schadenstelle nicht wieder fahrbe-
die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km
reit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen
Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt
des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Ladestation. Dies
ist und
schließt das Gepäck und die beförderte Ladung mit ein.
das Fahrzeug am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht
Voraussetzung ist, dass der Antriebs-Akkumulator nicht werden kann oder es gestohlen worden ist.
vorsätzlich entladen wurde.
Bei Elektrofahrzeugen gilt die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entla-
Wir übernehmen die Kosten für das Abschleppen zur dung des Antriebs-Akkumulators als Panne. Ein Antriebs-Akkumulator
nächstgelegenen Ladestation (inklusive notwendiger ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient
vorbereitender Arbeiten) zum Antrieb Ihres Elektrofahrzeugs.
a) unbegrenzt, Handelt es sich bei einem Elektrofahrzeug um eine Panne aufgrund
wenn Sie oder eine mitversicherte Person den des entladenen Antriebsakkus, gilt ausschließlich die Leistung in
Schadenfall nach Eintritt des Schadenereignisses A.4.6.5.
sofort telefonisch unserer Notrufnummer melden Weiter- oder Rückfahrt (-flug)
und ausschließlich uns mit der Organisation der
A.4.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet:
Leistung beauftragen;
a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen
b) bis zu 300 €, wenn Sie das Abschleppen selbst
Wohnsitz in Deutschland oder
organisieren.
b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch
Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs
höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach
entstandenen Kosten (gemäß A.4.5.1 b)) werden
A.4.4 und
auf den unter b) genannten Höchstbetrag ange-
rechnet. c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen
Wohnsitz in Deutschland,
Bergen des Fahrzeugs
d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohn-
A.4.5.4 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen sitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das
wir für die Bergung des Fahrzeugs. Das schließt das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht worden
Gepäck und die beförderte Ladung mit ein. Wir über- ist.
nehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der
Die Erstattung der tatsächlich angefallenen und nach-
Höchstbetrag für die gesamten Bergungsleistungen
gewiesenen Kosten erfolgt bei einer einfachen Ent-
(für Fahrzeug, Gepäck und Ladung) beläuft sich für
fernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der
Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf 2.500 €.
Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen. Bei
Weiter- oder Rückfahrt (-flug) bei Unfall größerer Entfernung werden diese bis zur Höhe der
A.4.5.5 Folgende Fahrtkosten erstatten wir, wenn das versicher- Kosten eines Linienflugs (economy class) einschließ-
te Fahrzeug nach einem Unfall nicht fahrbereit ist und lich Zuschlägen übernommen.
am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht werden Übernachtung
kann:
A.4.6.2 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung
a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen
einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die
Wohnsitz in Deutschland oder
Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie
b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, je- die Leistung Weiter- oder Rückfahrt (-flug) nach
doch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs A.4.6.1 in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Über-
nach A.4.4 und nachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit
c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere
Wohnsitz in Deutschland, Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis
d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen höchstens 80 € je Übernachtung und Person.
Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn Mietwagen (für Selbstfahrer)
das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht wor-
A.4.6.3 Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzu-
den ist. mieten; bei Elektrofahrzeugen mit der Besonderheit,
Die Erstattung der tatsächlich angefallenen und nach- dass es sich um ein (Ersatz)Fahrzeug mit einem Ver-
gewiesenen Kosten erfolgt bei einer einfachen Ent- brennungsmotor handeln kann.
fernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens (einschließ-
Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei lich der Gebühren für Winterbereifung, Notdienst, Zu-
größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines stellkosten), bis Ihnen das versicherte Fahrzeug wieder
Linienflugs (economy class) einschließlich Zuschlägen. fahrbereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass
Mietwagen (für Selbstfahrer) bei Unfall Sie weder die Leistung Weiter- oder Rückfahrt (-flug)
A.4.5.6 Wir helfen Ihnen nach einem Unfall, ein gleichwertiges nach A.4.6.1 noch Übernachtung nach A.4.6.2 in An-
Fahrzeug anzumieten; bei Elektrofahrzeugen mit der spruch genommen haben.
Besonderheit, dass es sich um ein (Ersatz)Fahrzeug Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal
mit einem Verbrennungsmotor handeln kann. 75 € pro Tag bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern,
Anstelle der Leistung Weiter- oder Rückfahrt (-flug) nach Trikes oder Quads,
A.4.5.5 übernehmen wir die Kosten des Mietwagens 100 € pro Tag bei Wohnmobilen oder Lkw bis 3,5 t
(einschließlich der Gebühren für Winterbereifung, Not- zulässigem Gesamtgewicht.
dienst, Zustellkosten), bis Ihnen das versicherte Fahr- Eine für die Aushändigung des Mietwagens geforderte
zeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir zahlen Kaution übernehmen wir nicht.
jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens
Fahrzeugunterstellung bei Reparaturschäden
75 € pro Tag bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern,
Trikes oder Quads, A.4.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Un-
100 € pro Tag bei Wohnmobilen oder Lkw bis 3,5 t fall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
zulässigem Gesamtgewicht. oder bis zur Durchführung des Transportes zu einer
Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei
Eine für die Aushändigung des Mietwagens geforderte behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden
Kaution übernehmen wir nicht. Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
23/56
Hinweis: Bei einem Unfall des Fahrzeugs, der mehr Fahrzeugtransport zur nächstgelegenen Ladestation (Elektrofahrzeug)
als 50 km von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt ge-
schieht, beachten Sie die Regelungen unter A.4.6.3. A.4.6.5 Kann ein Elektrofahrzeug mit entladenem Antriebs-Ak-
kumulator an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit
Kurzfristige Mobilität bei Panne, Unfall gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des
K-6-2024-10
A.4.5.7 Wenn das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder Fahrzeugs zur nächstgelegenen Ladestation. Dies
fahrbereit gemacht werden kann, gilt: Wir übernehmen schließt das Gepäck und die beförderte Ladung mit
nachgewiesene Kosten für die Nutzung öffentlicher ein.
Verkehrsmittel sowie für Taxi oder Car-/Fahrrad-Sharing Voraussetzung ist, dass der Antriebs-Akkumulator
in den auf das Schadenereignis folgenden sieben Tagen. nicht vorsätzlich entladen wurde.
[Seite 24]
Wir übernehmen die Kosten für das Abschleppen zur A.4.8.1 Bei Panne und Unfall:
nächstgelegenen Ladestation (inklusive notwendiger Ersatzteilversand
vorbereitender Arbeiten) a) Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der
a) unbegrenzt, Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem aus-
wenn Sie oder eine mitversicherte Person den ländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht
Schadenfall nach Eintritt des Schadenereignisses beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese
sofort telefonisch unserer Notrufnummer melden auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir über-
und ausschließlich uns mit der Organisation der nehmen alle entstehenden Versandkosten.
Leistung beauftragen; Fahrzeugtransport zu einer Werkstatt
b) bis zu 300 €, wenn Sie das Abschleppen selbst b) Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu
organisieren. einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch
entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rück-
Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs
transportkosten an Ihren ständigen Wohnsitz,
entstandenen Kosten (gemäß A.4.5.1 b)) werden auf wenn
den unter b) genannten Höchstbetrag angerechnet.
das Fahrzeug an einem ausländischen
A.4.7 Zusätzliche Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf Schadenort oder in dessen Nähe nicht inner-
einer Reise halb von drei Werktagen fahrbereit gemacht
Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Voraus- werden kann und
setzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht
höher sind als der Kaufpreis für ein gleich-
Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken
wertiges gebrauchtes Fahrzeug.
oder der Fahrer stirbt und
Mietwagen (für Selbstfahrer)
dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von
Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist. c) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug an-
zumieten; bei Elektrofahrzeugen mit der Besonder-
Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits
heit, dass es sich um ein (Ersatz)Fahrzeug mit
innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig
einem Verbrennungsmotor handeln kann.
oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
Wenn das versicherte Fahrzeug am Schadentag
Hinweis: Die in A.4.7 genannten Leistungen sind unabhängig von
nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann,
einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl des versicherten
übernehmen wir anstelle der Leistung Weiter- oder
Fahrzeugs.
Rückfahrt (-flug) nach A.4.6.1 oder Übernachtung
Krankenrücktransport nach A.4.6.2 die Kosten des Mietwagens (ein-
A.4.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge schließlich der Gebühren für Winterbereifung,
Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurück- Notdienst, Zustellkosten) für die Fahrt zu Ihrem
transportiert werden, sorgen wir für die Durchführung ständigen Wohnsitz bis zu 800 € unabhängig von
des Rücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten. der Anzahl der Tage. Eine für die Aushändigung
Art und Zeitpunkt des Rücktransportes müssen medi- des Mietwagens geforderte Kaution übernehmen
zinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich wir nicht.
auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorge- d) Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Aus-
schrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem land verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung.
übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehen- Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfah-
den Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch rensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrages
die Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug
höchstens drei Übernachtungen bis zu je 80 € pro verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden,
Person und Nacht. übernehmen wir die Verschrottungskosten.
Rückholung von Kindern A.4.8.2 Bei Fahrzeugdiebstahl:
A.4.7.2
Wir sorgen für die Abholung und Rückfahrt mitreisender Ersatzteilversand
minderjähriger Kinder mit einer Begleitperson zu ihrem a) Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl
ständigen Wohnsitz, wenn im Ausland wieder aufgefunden und können Er-
der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und satzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereit-
die Kinder weder von Ihnen noch von einem ande- schaft des Fahrzeugs an einem ausländischen
ren Insassen betreut werden können. Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft
werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. schnellstmöglichem Wege erhalten, und über-
Wir erstatten dabei die tatsächlich angefallenen und nehmen alle entstehenden Versandkosten.
nachgewiesenen Kosten bei einer einfachen Entfer- Fahrzeugunterstellung
nung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der
b) Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeug-
Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei
unterstellung, wenn das gestohlene Fahrzeug
größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines
Linienflugs (economy class) einschließlich Zuschlägen. nach dem Diebstahl im Ausland wieder auf-
gefunden wird und
Fahrzeugabholung
bis zur Durchführung des Rücktransportes
A.4.7.3
Wir sorgen für die Rückführung des versicherten Fahr- oder der Verzollung und/oder Verschrottung
zeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn untergestellt werden muss.
der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt Wir übernehmen die Kosten höchstens für zwei
und Wochen.
das Fahrzeug weder von ihm noch von einem In- Mietwagen (für Selbstfahrer)
sassen zurückgefahren werden kann. c) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. anzumieten; bei Elektrofahrzeugen mit der Be-
Veranlassen Sie die Rückführung selbst, erhalten Sie sonderheit, dass es sich um ein (Ersatz) Fahr-
als Kostenersatz 0,40 € je Kilometer zwischen Ihrem zeug mit einem Verbrennungsmotor handeln
Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir kann.
in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten In- Wenn das versicherte Fahrzeug am Schadentag
sassen entstehenden und durch den Fahrerausfall be- nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann,
dingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt übernehmen wir anstelle der Leistung Weiter- oder
auf drei Übernachtungen bis zu je 80 € pro Person und Rückfahrt (-flug) nach A.4.6.1 oder Übernachtung
Nacht. nach A.4.6.2 die Kosten des Mietwagens (ein-
schließlich der Gebühren für Winterbereifung,
Was versteht man unter einer Reise? Notdienst, Zustellkosten) für die Fahrt zu Ihrem
A.4.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohn- ständigen Wohnsitz bis zu 800 € unabhängig von
24/56
sitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs der Anzahl der Tage. Eine für die Aushändigung
Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in des Mietwagens geforderte Kaution übernehmen
Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind wir nicht.
und sich überwiegend aufhalten. Fahrzeugverzollung und -verschrottung
K-6-2024-10
d) Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Aus-
A.4.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
land verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung.
Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfah-
nach A.4.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von rensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrages und
Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug – auf-
zusätzlich folgende Leistungen: grund eines Unfalls im Zusammenhang mit dem
[Seite 25]
Fahrzeugdiebstahl – verschrotten, um die Verzol- Schäden durch Kernenergie
lung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrot- A.4.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
tungskosten. Kernenergie.
A.4.8.3 Im Todesfall:
A.4.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen
Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten
Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne
Fahrzeug im Ausland sorgen wir nach Abstimmung
das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese
mit den Angehörigen
von unserer Zahlung abziehen.
für die Bestattung im Ausland oder
für die Überführung nach Deutschland. A.4.11 Verpflichtung Dritter (Subsidiarität)
Wir übernehmen hierfür die Kosten. Für den Fall der A.4.11.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber
Bestattung im Ausland übernehmen wir die hierdurch aufgrund eines Vertrages oder einer Mitgliedschaft in
entstehenden Kosten bis zu 5.200 €. einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe
verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leis-
Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten tungsverpflichtungen vor.
Person.
A.4.11.2 Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis aller-
A.4.8.4 Hilfeleistung in besonderen Notfällen – unabhängig dings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber abwei-
von Panne/Unfall/Diebstahl (z. B. unvorhergesehene chend von A.4.11.1 zur Leistung verpflichtet.
Naturkatastrophen)
Geraten Sie auf einer Reise im Ausland unvorherge- A.5 Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer verletzt
sehen in eine besondere Notlage, oder getötet wird
die in A.4.6 bis A.4.8 der AKB nicht geregelt ist (auch A.5.1 Was ist versichert?
unabhängig von Panne/Unfall/Diebstahl) und
A.5.1.1 Versichert sind Personenschäden des berechtigten
zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um einen
Fahrers, die dadurch entstehen, dass er durch einen
erheblichen Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt
Vermögen zu vermeiden, oder getötet wird.
veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen und Sofern Dritte zur Leistung verpflichtet sind, gelten die
übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu Regelungen unter A.5.5.4 zur Subsidiarität und Ab-
300 € je Schadenfall. tretung.
Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlecht- A.5.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich
erfüllung von Verträgen, die Sie abgeschlossen haben, von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Un-
sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten er- fallereignis) beim Lenken des versicherten Fahrzeugs
statten wir nicht. unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung oder den Tod
A.4.9 Was ist nicht versichert? erleidet.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z. B. nicht das Ein-
und Aussteigen oder das Be- und Entladen.
A.4.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
vorsätzlich herbeiführen. A.5.2 Wer ist versichert?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter
verzichten wir Ihnen gegenüber darauf, unsere Leistung Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsbe-
in einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden rechtigten das Fahrzeug lenkt.
Verhältnis zu kürzen. Dieser Verzicht gilt nicht Der berechtigte Fahrer kann Ansprüche aus dem Versicherungsver-
bei grob fahrlässiger Ermöglichung der Entwendung trag selbstständig gegen uns erheben.
des Fahrzeugs oder seiner Teile oder
A.5.3 Versicherbare Fahrzeuge
bei Herbeiführung des Versicherungsfalles infolge
Die Fahrerschutzversicherung können Sie nur gemeinsam mit
Genusses alkoholischer Getränke oder anderer
einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für folgende Fahrzeug-
berauschender Mittel.
arten abschließen: Pkw, Wohnmobile, jeweils im Werkverkehr einge-
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
setzte Lkw und Zugmaschinen sowie landwirtschaftliche Zugma-
A.4.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem schinen.
Gebrauch des Fahrzeugs bei Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die Fahrer-
behördlich genehmigten Motorsportveranstaltun- schutzversicherung abgeschlossen haben.
gen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich
Rennen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten,
A.5.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Tests und Demonstrationen, In der Fahrerschutzversicherung besteht Versicherungsschutz in
den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäi-
(Rennen = Fahrtveranstaltungen, bei denen es
schen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union
auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
gehören.
kommt),
nicht genehmigten Motorsportveranstaltungen A.5.5 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung?
oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Rennen, Was wir ersetzen
Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, Tests A.5.5.1 Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden so,
und Demonstrationen, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Der
Veranstaltungen mit "motorsportlichem Charakter" Umfang der Leistung richtet sich danach, was der
(z. B. Drift- oder Sportfahrertrainings) sowie Fahrer oder dessen Hinterbliebene berechtigterweise
jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen, nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatz-
nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewid- bestimmungen des Privatrechts fordern könnten.
meten Motorsportrennstrecken (z. B. Nürburgring, Hinweis: Beachten Sie hierbei die Regelungen zur Höhe
Hockenheimring, Salzburgring), Rundkursen oder der Leistungen in A.5.5.3.
Rundstrecken mit ähnlichem Charakter. Voraussetzung
Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden aus
A.5.5.2 Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung
dem Gebrauch des Fahrzeugs bei
ist ein unfallbedingter, stationärer Krankenhausaufent-
Fahrsicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien halt von mindestens drei Tagen innerhalb von sechs
(Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) und Monaten nach dem Unfallereignis.
touristischen Ausfahrten Diese Voraussetzung kommt nicht zur Anwendung bei
(Gleichmäßigkeits-, Geschicklichkeits- oder Orien- Unfällen, bei denen der Fahrer infolge des Unfallereig-
tierungsfahrten, bei denen jeweils keine "Fahrerli- nisses zu Tode kommt.
zenz", z. B. vom Deutschen Motor Sport Bund e. V., Höhe der Leistung
vorausgesetzt wird und bei denen eine Wertung der
A.5.5.3
Wir zahlen je Schadenereignis maximal die nachfolgen-
25/56
höchsten Geschwindigkeit kein entscheidender
den Entschädigungen:
Faktor ist.)
Schmerzensgeld bis 200.000 €,
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Staatsgewalt
Verdienstausfall bis monatlich 4.000 €,
A.4.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die
Unterhaltsansprüche bis monatlich 3.000 €,
durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder
K-6-2024-10
Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittel- Haushaltsführung bis monatlich 1.000 €,
bar verursacht werden. behindertengerechter Umbau bis 200.000 €,
Hinweis: Wenn die Voraussetzungen gemäß A.4.8.4 Beerdigungskosten bis 7.500 € und/oder
("Hilfeleistung in besonderen Notfällen") gegeben sind, sonstige vermehrte Bedürfnisse bis monatlich
leisten wir auch bei Erdbeben. 2.000 €.
[Seite 26]
Die Leistung der Fahrerschutzversicherung ist je Scha- Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
denereignis insgesamt auf die Deckungssumme be- A.5.7.3 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des
schränkt, die in der für das versicherte Fahrzeug beste- Fahrers durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen,
henden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung jeweils auch soweit diese auf schweren Nervenleiden be-
für eine geschädigte Person als Leistungsobergrenze ruhen, sowie durch epileptische Anfälle oder andere
vereinbart ist; maximal jedoch ist die Leistung auf 15 Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers
Mio. € beschränkt. ergreifen.
Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die Versicherungsschutz besteht jedoch bei Unfällen
dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Scha- durch Schlaganfälle und Herzinfarkte. Hierbei bleiben
denereignis. jedoch die unmittelbaren, unfallunabhängigen Gesund-
Vorrangige Leistungspflicht Dritter heitsschäden durch den Schlaganfall oder Herzinfarkt
von der Leistung ausgeschlossen.
A.5.5.4 Wir erbringen keine Leistungen, soweit Sie gegen-
über Dritten (z. B. Schädiger, Haftpflichtversicherer, Ansprüche Dritter
Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Berufs- A.5.7.4 Aufgrund von gesetzlichen Regelungen übergegangene
genossenschaft, Arbeitgeber) Anspruch auf Ersatz Ansprüche oder eigene Ansprüche, die von anderen
Ihres Schadens oder Anspruch auf deckungs- und in- Versicherern, Arbeitgebern, Dienstherren, Sozialversi-
haltsgleiche Leistungen haben. cherungsträgern oder Sozialhilfeträgern gegen uns
geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
Ausnahme: Soweit Sie einen solchen Anspruch nicht
erfolgversprechend durchsetzen können, leisten wir Straftat
dennoch, wenn nachfolgende Voraussetzungen vor- A.5.7.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die
liegen: dem Fahrer dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine
Sie haben den Anspruch gegenüber einem ersatz- Straftat begeht oder versucht.
pflichtigen Dritten in Textform geltend gemacht. Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Sie haben weitere zur Durchsetzung Ihres An- A.5.7.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
spruchs erforderliche Anstrengungen unternom- Gebrauch des Fahrzeugs bei
men, die Ihnen billigerweise zumutbar waren.
behördlich genehmigten Motorsportveranstaltun-
Sie haben Ihren Anspruch wirksam an uns abge- gen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich
treten. Rennen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten,
Hinweis: Ansprüche gegen Dritte sind nicht immer Tests und Demonstrationen,
wirksam abtretbar. Unter anderem können Ansprüche (Rennen = Fahrtveranstaltungen, bei denen es
gegen Sozialversicherungsträger (z. B. Kranken- auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
kasse, Rentenversicherungsträger) häufig nicht oder kommt),
nur mit deren Zustimmung abgetreten werden. In nicht genehmigten Motorsportveranstaltungen
diesen Fällen können wir nicht im Voraus Leistungen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Ren-
erbringen, sondern erst dann, wenn abschließend nen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten,
geklärt ist,dass keine Ansprüche gegenüber Dritten Tests und Demonstrationen,
bestehen. Veranstaltungen mit "motorsportlichem Charakter"
Vereinbarungen, die Sie mit Dritten über diese An- (z. B. Drift- oder Sportfahrertrainings) sowie
sprüche treffen (z. B. ein Abfindungsvergleich), binden jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen,
uns nur, wenn wir vorher zugestimmt haben. Darüber nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewid-
hinaus sind wir an die Feststellung zur Höhe der Ent- meten Motorsportrennstrecken (z. B. Nürburgring,
schädigungsleistung, die durch Dritte getroffen wird, Hockenheimring, Salzburgring), Rundkursen oder
nicht gebunden. Rundstrecken mit ähnlichem Charakter.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden aus
A.5.6 Fälligkeit, Zahlung für eine mitversicherte Person dem Gebrauch des Fahrzeugs bei
Fälligkeit der Leistung und Vorschusszahlung Fahrsicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien
A.5.6.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) und
zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere touristischen Ausfahrten
Leistungspflicht anerkennen. Die Frist beginnt, wenn (Gleichmäßigkeits-, Geschicklichkeits- oder Orien-
uns Ihr Leistungsantrag und die zu dessen Beurteilung tierungsfahrten, bei denen jeweils keine "Fahrerli-
erforderlichen Unterlagen vorliegen. zenz", z. B. vom Deutschen Motor Sport Bund e. V.,
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit vorausgesetzt wird und bei denen eine Wertung der
Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir inner- höchsten Geschwindigkeit kein entscheidender
halb von zwei Wochen. Faktor ist.)
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats-
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde
gewalt
nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemes-
sene Vorschüsse. A.5.7.7 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die
durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder
Zahlung für eine mitversicherte Person
Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittel-
A.5.6.2 Sie als Versicherungsnehmer können unsere Zah- bar verursacht werden.
lung für eine mitversicherte Person an Sie selbst nur Schäden durch Kernenergie
mit Zustimmung der mitversicherten Person verlan-
A.5.7.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
gen.
Kernenergie.
A.5.7 Was ist nicht versichert? Sicherheitsgurt
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit A.5.7.9 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer zum
A.5.7.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der Unfallzeitpunkt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat,
Fahrer vorsätzlich herbeiführt. es sei denn, es handelt sich um eine nach der Straßen-
verkehrsordnung zulässige Ausnahme.
A.5.7.2 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens
verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Unfälle außerhalb des Fahrzeugs, Ein-/Aussteigen, Be-/Entladen
Schwere des Verhaltens des Fahrers entsprechenden A.5.7.10 Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle des
Verhältnis zu kürzen. Fahrers nach Verlassen des Fahrzeugs. Gleiches gilt
Wir sind jedoch von der Verpflichtung zur Leistung frei, für Unfälle beim Ein-/Aussteigen und/oder beim Be-/
wenn der Fahrer das Kraftfahrzeug mit einer Atem- Entladen des Fahrzeugs.
alkoholkonzentration von 0,5 mg/l oder mehr oder mit Rechtsverfolgungskosten
einer Alkoholmenge im Körper geführt hat, die zu A.5.7.11 Rechtsanwaltskosten sind nicht Gegenstand der Fah-
26/56
einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration rerschutzversicherung. Diese zahlen wir nur in den
führt, oder andere berauschende Mittel – gleich in wel- Fällen, in denen wir schuldhaft unsere Vertragspflichten
cher Menge – zu sich genommen hat. Auf eine Ursäch- verletzt haben sollten.
lichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalles kommt Vertragliche Ansprüche
K-6-2024-10
es dabei nicht an.
A.5.7.12 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, so-
Bei einer Atemalkoholkonzentration von weniger als weit sie aufgrund Vertrages oder besonderer Zusage
0,5 mg/l sind wir von der Verpflichtung zur Leistung über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht nach dem
frei, wenn die Alkoholisierung ursächlich für die Her- deutschen Recht der unerlaubten Handlung hinaus-
beiführung des Versicherungsfalles war. gehen.
[Seite 27]
A.6 Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-recht- A.6.6 Was ist nicht versichert?
liche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz Vorsatz, Schäden durch Kernenergie
A.6.1 Was ist versichert? A.6.6.1 Die Regelungen A.1.5.1 (Vorsatz) und A.1.5.9 (Kern-
energie) gelten entsprechend.
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt
Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Umwelt-
A.6.1.1 Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen schäden
zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Um-
weltschadensgesetz (USchadG) frei. Voraussetzung A.6.6.2 Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbe-
ist, dass diese durch einen Unfall, eine Panne oder dingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf ge-
nommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.
eine plötzliche und unfallartige Störung des bestim-
mungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Be- Ausbringungsschäden
triebsstörung) verursacht worden sind. A.6.6.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung,
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind An- Verwendung oder Freisetzung beispielsweise von Klär-
sprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltscha- schlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzen-
densgesetzes bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflicht- schutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln
bestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend ge- resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn
diese Stoffe beispielsweise durch plötzliche und unfallar-
macht werden können.
tige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt
Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschlä-
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt. ge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere
Begründete und unbegründete Ansprüche Grundstücke abdriften.
A.6.1.2 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensge- Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen
setz begründet, leisten wir Ersatz in Geld. A.6.6.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch Verstöße
A.6.1.3 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensge- gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Verord-
setz unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten nungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen
ab. Dies gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach entstehen.
unbegründet sind. Vertragliche Ansprüche
Regulierungsvollmacht A.6.6.5 Nicht versichert sind Ansprüche, die auf Grund ver-
A.6.1.4 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des traglicher Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetz-
Schadens zweckmäßig erscheinenden Erklärungen liche Verpflichtung hinausgehen.
im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Dies schließt Erklärungen zur Abwehr unberechtigter A.6.6.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus
Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen sons- dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsport-
tigen Dritten ein. veranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließ-
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwal- lich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und
tungsverfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir Demonstrationen, wenn
zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Wir das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten
führen das Verwaltungsverfahren oder den Rechts- Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht
streit in Ihrem Namen auf unsere Kosten. wird und
für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor-
A.6.2 Wer ist versichert? sporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des
Der Schutz der Kfz-Umweltschadenversicherung gilt für Sie und für § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
folgende Personen (mitversicherte Personen): Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.2
den Halter des Fahrzeugs, und D.1.2.3.
den Eigentümer des Fahrzeugs,
A.7 Ausland-SchadenPlus-Versicherung – besonderer Schutz
den Fahrer des Fahrzeugs,
bei einem Verkehrsunfall im Ausland
die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahr-
funktion, A.7.1 Was ist versichert?
den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Verkehrsunfall
Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner A.7.1.1 Erleiden Sie mit dem im Vertrag bezeichneten Fahr-
Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht zeug im Ausland einen Unfall, bei dem ein im Ausland
nur gelegentlich begleitet, versicherungspflichtiges und zugelassenes Kraftfahr-
Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn zeug beteiligt ist und für den der Unfallgegner eintritts-
das versicherte Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche pflichtig ist, ersetzen wir Ihren Personen- und Sach-
Zwecke gebraucht wird, schaden, soweit der Unfallgegner ersatzpflichtig ist.
den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhält- Sie werden so behandelt, als ob der Unfallgegner bei
nisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs uns eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung hätte.
tätig ist, Für die Beurteilung der Haftung gilt das Recht des Un-
den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht für falllandes.
Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, den Beifahrer und Die Höhe der Entschädigungsleistung richtet sich nach
Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs. deutschem Recht.
Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag Gegnerisches Fahrzeug
selbstständig gegen uns erheben. A.7.1.2 Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um
A.6.3 Versicherbare Fahrzeuge ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln,
das im Ausland zugelassen ist. Außerdem muss der
Sie können für jede Fahrzeugart eine Kfz-Umweltschadenversiche-
Schaden durch Gebrauch des gegnerischen Unfall-
rung abschließen. Die Kfz-Umweltschadenversicherung können Sie
fahrzeugs durch den Unfallgegner entstehen.
jedoch nur zusammen mit der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Reisedauer
für das von Ihnen zu versichernde Fahrzeug abschließen.
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die A.7.1.3 Versicherungsschutz besteht auf Fahrten oder Reisen
Kfz-Umweltschadenversicherung abgeschlossen haben. mit dem versicherten Fahrzeug bis zu einer Höchst-
dauer von fortlaufend 16 Wochen. Wenn Sie sich über
A.6.4 Versicherungssumme, Höchstzahlung diesen Zeitraum von 16 Wochen hinaus ununter-
Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versicherungs- brochen im Ausland aufhalten, besteht Versiche-
summe beträgt bis zu 5 Mio. € je Schadenereignis. Mehrere zeitlich rungsschutz nur für die Schadenfälle, die sich in den
zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten ersten 16 Wochen des Aufenthaltes im Ausland ereignet
als ein einziges Schadenereignis. Unsere Höchstleistung für alle in haben.
einem Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse beträgt A.7.2 Wer ist versichert?
27/56
10 Mio. €.
Versichert sind Sie, der berechtigte Fahrer, die berechtigten Fahr-
A.6.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? zeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs.
Versicherungsschutz gemäß A.6.1 besteht in Deutschland. Versiche- A.7.3 Versicherbare Fahrzeuge
rungsschutz besteht zudem in den Ländern des Europäischen
K-6-2024-10
Versicherbare Fahrzeuge sind bei uns haftpflichtversicherte
Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie
Pkw,
(2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungs-
schutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht jedoch Krafträder,
nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht Trikes, Quads,
überschreiten. Wohnmobile.
[Seite 28]
Versichert sind: A.7.8 Fälligkeit unserer Zahlung, Leistung für mitversicherte
das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug, Personen
mitgeführtes Gepäck, A.7.8.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der
ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck-, Boots- oder Motorrad- Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese
anhänger (Transport von Booten oder Motorrädern zu privaten spätestens innerhalb von zwei Wochen aus.
Zwecken) mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als
A.7.8.2 Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte
100 cm Abstand gelten als eine Achse),
Person entfallenden Entschädigungsleistung an sich nur
Ladung, die von dem Fahrzeug/Anhänger mitgeführt wird. mit deren Zustimmung verlangen.
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die Aus-
land-SchadenPlus-Versicherung abgeschlossen haben. B Beginn des Vertrages und vorläufiger Versiche-
rungsschutz
A.7.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Sie haben mit der Ausland-SchadenPlus-Versicherung Versicherungs- Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren
schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außer- Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des
europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Versicherungsscheines bei Ihnen.
Union gehören. Ausgenommen hiervon ist das Gebiet der Bundes-
B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
republik Deutschland.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Ver-
A.7.5 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? sicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch
Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils be- nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder
schränkt auf die Höhe der Versicherungssummen für Personen- einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2
und Sachschäden, die Sie mit uns in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- bis C.1.4.
versicherung für Ihr Fahrzeug vereinbart haben. Die Höhe Ihrer Erheben wir für die Kfz-Umweltschadenversicherung (s. A.6) keinen
Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein ent- gesonderten Beitrag – was Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen
nehmen. Die Leistungen für Personenschäden sind auf maximal können –, beginnt der Versicherungsschutz in dieser Versiche-
15 Mio. € je geschädigter Person begrenzt. Mehrere zeitlich zu- rung, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen
sammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als Beitrag für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gezahlt haben,
ein einziges Schadenereignis. jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
A.7.6 Was ist nicht versichert? B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz
Vorsatz Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmun-
A.7.6.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie gen vorläufigen Versicherungsschutz:
oder der berechtigte Fahrer des hier versicherten Fahr- Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, MobilPlus- (Pkw, Krafträder, Wohnmobile)
zeugs und/oder der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs und Kfz-Umweltschadenversicherung
vorsätzlich herbeiführen. B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versiche-
A.7.6.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem rungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-
Gebrauch des Fahrzeugs bei Nummer, haben Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-,
MobilPlus- (für Pkw, Krafträder, Wohnmobile) und
behördlich genehmigten Motorsportveranstaltun-
Kfz-Umweltschadenversicherung vorläufigen Versiche-
gen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich
rungsschutz.
Rennen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten,
Tests und Demonstrationen, Bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen beginnt der
(Rennen = Fahrtveranstaltungen, bei denen es vorläufige Versicherungsschutz mit dem Antritt der Fahrt,
auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an- die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
kommt), steht oder dessen Vorbereitung dient (z. B. zur Haupt-
untersuchung, Sicherheitsprüfung, Werkstatt), wenn die
nicht genehmigten Motorsportveranstaltungen Zulassungsbehörde Ihnen vorab ein ungestempeltes
oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Rennen, Kennzeichen zugeteilt hat oder Sie ein reserviertes,
Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, Tests ungestempeltes Kennzeichen (§ 16 Absatz 1 Satz 5
und Demonstrationen, Fahrzeug-Zulassungsverordnung) benutzen. Örtlich
Veranstaltungen mit "motorsportlichem Charakter" begrenzt ist dieser vorläufige Versicherungsschutz auf
(z. B. Drift- oder Sportfahrertrainings) sowie den Bezirk der für den Halter zuständigen Zulassungs-
jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen, behörde und einen angrenzenden Zulassungsbezirk.
nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewid- Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt
meten Motorsportrennstrecken (z. B. Nürburgring, der vorläufige Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des
Hockenheimring, Salzburgring), Rundkursen oder Einreichens der Versicherungsbestätigung oder der
Rundstrecken mit ähnlichem Charakter. Vorlage der Versicherungsbestätigungs-Nummer bei
Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden aus der Zulassungsbehörde.
dem Gebrauch des Fahrzeugs bei Fahrzeug-, MobilPlus- (Leichtkrafträder, Trikes, Quads, Lkw bis 3,5 t
zulässiges Gesamtgewicht), Fahrerschutz- und Ausland-Schaden-
Fahrsicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien
Plusversicherung
(Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) und
B.2.2 In der Fahrzeug-, Fahrerschutz- und Ausland-Schaden-
touristischen Ausfahrten
Plusversicherung haben Sie vorläufigen Versiche-
(Gleichmäßigkeits-, Geschicklichkeits- oder Orien- rungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zuge-
tierungsfahrten, bei denen jeweils keine "Fahrerli- sagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum
zenz", z. B. vom Deutschen Motor Sport Bund e. V., vereinbarten Zeitpunkt.
vorausgesetzt wird und bei denen eine Wertung der
höchsten Geschwindigkeit kein entscheidender Gleiches gilt in der MobilPlusversicherung für Leicht-
Faktor ist.) krafträder, Trikes, Quads und Lkw bis 3,5 t zulässigem
Gesamtgewicht.
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Staatsgewalt
Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
A.7.6.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die
B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach
durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder
C.1.1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den end-
Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittel-
gültigen Versicherungsschutz über.
bar verursacht werden.
Kernenergie Erheben wir für die Kfz-Umweltschadenversicherung
keinen gesonderten Beitrag – was Sie Ihrem Versiche-
A.7.6.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch rungsschein entnehmen können –, geht bei der Kfz-
Kernenergie. Umweltschadenversicherung der vorläufige in den
Aufgeben von Ansprüchen endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie
A.7.6.5 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ansprüche den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 in
28/56
oder diese Ansprüche sichernde Rechte aufgeben, der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gezahlt
die Ihnen gegen Dritte – insbesondere gegen den aus- haben.
ländischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer – zu- Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
stehen, und wir deshalb keinen Ersatz aus übergegan-
B.2.4
Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend,
K-6-2024-10
genem Recht verlangen können.
wenn
A.7.7 Anrechnung der Leistungen Dritter wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben
Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines ausländischen und
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers, rechnen wir auf unsere Leistun- Sie den im Versicherungsschein genannten ersten
gen an. oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h.
[Seite 29]
spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf pflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu
von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungs- vertreten haben.
scheines, frühestens ab Versicherungsbeginn, C.2.4 Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf
bezahlt haben. der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können
Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungs- wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unse-
schutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige re Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Be-
Zahlung zu vertreten haben. träge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündi-
gung zahlen. Haben wir die Kündigung zusammen mit
Erheben wir für die Kfz-Umweltschadenversicherung
der Mahnung ausgesprochen, wird die Kündigung
keinen gesonderten Beitrag – was Sie Ihrem Versiche-
unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach
rungsschein entnehmen können –, entfällt der vorläufi-
Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist
ge Versicherungsschutz in dieser Versicherung rückwir-
zahlen.
kend entsprechend der vorstehenden Regelung, wenn
Sie den ersten oder einmaligen Beitrag für die Kraftfahr- Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der
zeug-Haftpflichtversicherung nicht bezahlen und Sie zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintre-
dies zu vertreten haben. ten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspä-
tete Zahlung nicht zu vertreten haben. Versicherungs-
B.2.5 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versiche- schutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach
rungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung Ihrer Zahlung.
wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der
Kündigung bei Ihnen wirksam. Ihre Kündigung wird mit C.2.5 Wird Ihnen für die Kfz-Umweltschadenversicherung
ihrem Zugang bei uns wirksam. kein gesonderter Beitrag in Rechnung gestellt, gelten
die unter C.2.3 und C.2.4 genannten Regelungen ent-
Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf sprechend für die Kfz-Umweltschadenversicherung,
B.2.6 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 wenn der für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige genannte Beitrag noch nicht gezahlt ist.
Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufs-
erklärung bei uns. C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs
ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für
B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungs-
den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder
schutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit
einmaligen Beitrages die für Sie günstigeren Regelungen zum Folge-
entsprechenden Teil des Beitrages.
beitrag nach C.2.2 bis C.2.5 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf
Hinweis: Die Berücksichtigung von Merkmalen zur den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
Beitragsberechnung ist, wenn Sie keine oder eine nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben
unvollständige Vertragserklärung abgeben, in J.2 ge- sein:
regelt. Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs
und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind
C Beitragszahlung
nicht mehr als sechs Monate vergangen,
C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind
Rechtzeitige Zahlung gleich.
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung,
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder ein-
können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3
malige Beitrag wird in 14 Tagen nach Zugang des verlangen.
Versicherungsscheines, frühestens ab Versicherungs-
beginn, fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unver- C.4 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kraftfahrzeug-
züglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu Haftpflichtversicherung
zahlen.
Bleiben wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aufgrund
Nicht rechtzeitige Zahlung § 117 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten
C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht trotz Beendigung des Versicherungsvertrages zur Leistung ver-
rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versiche- pflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Ver-
rungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung pflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 Versicherungsvertrags-
oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. gesetz bleiben unberührt.
Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu ver- C.5 Zahlungsperiode, Zahlungsart und Rechtzeitigkeit der
treten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der
Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
Zahlung des Beitrages.
Zahlungsperiode
C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, so-
lange der Beitrag nicht gezahlt ist. C.5.1 Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend
der vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zah-
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nicht-
lungsperiode ist die Versicherungsperiode nach § 12
zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rück-
Versicherungsvertragsgesetz. Welche Zahlungsperiode
tritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr ver- (jährlich, halb- oder vierteljährlich) Sie mit uns verein-
langen. Diese beträgt 10 % des Jahresbeitrages für bart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein
jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Be- entnehmen.
ginn des Versicherungsschutzes bis zu unserem
Rücktritt, jedoch höchstens 40 % des Jahresbeitra- Hinweis: Die Laufzeit des Vertrages, die sich von der
ges. Zahlungsperiode unterscheiden kann, ist in Abschnitt G
geregelt.
C.1.4 Erheben wir für die Kfz-Umweltschadenversicherung
keinen gesonderten Beitrag – was Sie Ihrem Versiche- Zahlungsart
rungsschein entnehmen können –, gelten die unter C.1.2 C.5.2 Die Höhe des Beitrages richtet sich danach, ob Sie mit
und C.1.3 genannten Regelungen für diese Versiche- uns die Bezahlung der Beiträge per Lastschriftverfahren
rung entsprechend, wenn der Beitrag in der Kraftfahr- oder außerhalb des Lastschriftverfahrens (z. B. per
zeug-Haftpflichtversicherung nicht rechtzeitig gezahlt Überweisung) vereinbart haben. Welche Zahlungsart
wird. Sie mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Ver-
sicherungsschein entnehmen.
C.2 Zahlung des Folgebeitrages
Haben Sie mit uns die Bezahlung Ihres Beitrages im
Rechtzeitige Zahlung
Lastschriftverfahren vereinbart, so kann auf Ihren
C.2.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein Wunsch hin bei einer vierteljährlichen Zahlungsperiode
oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt der Abruf von dem vertraglich vereinbarten Konto auch
fällig und zu zahlen. in jeweils drei gleichen Monatsbeiträgen erfolgen, wobei
Nicht rechtzeitige Zahlung die Summe der drei gleichen Monatsbeiträge dem
29/56
C.2.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern Vierteljahresbeitrag entspricht. In diesem Fall wird auf
wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Ihrem Versicherungsschein "monatlich" als Zahlungs-
periode angedruckt.
Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von
zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zah- Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat und Folgen
K-6-2024-10
len. bei nicht möglicher Abbuchung von Beiträgen
C.2.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen C.5.3 Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto ver-
Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese einbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag
Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versiche- zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie
rungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung ver- einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
[Seite 30]
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns Hinweis: Auch in der Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrer-
nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann schutz- und Ausland-SchadenPlusversicherung be-
noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer von steht für solche Fahrten nach den Regelungen unter
uns in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung A.2.9.1, A.4.9.1, A.5.7.2 und A.7.6.1 kein oder nur ein-
erfolgt. geschränkter Versicherungsschutz.
Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Nicht genehmigte Rennen
Beiträge nicht eingezogen werden können, sind wir D.1.2.2 Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmig-
berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Text- ten Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen
form zu kündigen und die Bezahlung der Beiträge es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungs-
Darüber hinaus werden wir die Beiträge aufgrund
fahrten.
der geänderten Zahlungsart spätestens zum Be-
ginn des nächsten Versicherungsjahres neu be- Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.3
rechnen. und die Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.9.2, A.4.9.2,
A.5.7.6, A.6.6.6 und A.7.6.2.
Haben Sie mit uns das Lastschriftverfahren und den
Abruf des Vierteljahresbeitrages in drei gleichen Mo- Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
natsbeiträgen vereinbart und kann dabei ein Monats- D.1.2.3 Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportver-
beitrag nicht abgerufen werden, so gelten die vor- anstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich
stehenden Regelungen mit der Besonderheit, dass Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demons-
der Beitrag der vierteljährlichen Zahlungsperiode trationen, gebraucht werden, wenn
– unter Berücksichtigung schon erfolgter Zahlungen – Das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Ge-
sofort fällig ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, biet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird
den Beitrag unter Berücksichtigung der zugrunde und
liegenden Zahlungsperiode und der außerhalb des
für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor-
Lastschriftverfahrens liegenden Zahlungsart neu zu
sporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des
berechnen.
§ 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
Wir müssen in der Kündigung des SEPA-Lastschrift-
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer
mandats darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind,
das Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzun-
den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge
selbst zu übermitteln. gen für diese Fahrten gebrauchen lassen.
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.2
Sie sind dann zur Zahlung des neu berechneten Bei-
und die Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.9.2, A.4.9.2,
trages verpflichtet, wenn wir Sie dazu in Textform auf-
A.5.7.6, A.6.6.6 und A.7.6.2.
gefordert haben.
Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für D.1.3 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung
einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Alkohol und andere berauschende Mittel
Ihnen in Rechnung stellen. D.1.3.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der
Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berau-
D Ihre Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher
Folgen einer Pflichtverletzung zu führen.
D.1 Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahr- Hinweis: Auch in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahr-
zeugs? zeug-, MobilPlus-, Kfz-Umweltschaden- und Ausland-
SchadenPlusversicherung besteht für solche Fahrten
D.1.1 Bei allen Versicherungsarten nach D.1.2.1, A.2.9.1, A.4.9.1 und A.7.6.1 kein oder nur
Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck eingeschränkter Versicherungsschutz.
D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsver- Gurtpflicht
trag angegebenen Zweck verwendet werden (siehe
D.1.3.2 Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorge-
Anhang 5 zur Begriffsbestimmung für Art und Verwen-
schriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei
dung des Fahrzeugs).
denn, das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung
Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberech-
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten
tigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder
Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich er-
Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir
möglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtig-
ten Fahrer gebraucht wird. berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Fahren nur mit Fahrerlaubnis
Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahr-
D.1.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffent- lässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz
lichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen bestehen.
Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der
Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kraftfahrzeug-
einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforder- Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir
liche Fahrerlaubnis hat. Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter
oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahr-
D.1.1.4 Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten
zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder
haben.
Plätzen nur benutzen, wenn das Wechselkennzeichen
vollständig angebracht ist. D.2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet,
soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer
das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, Versicherungsfalles noch für den Umfang unserer
wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie
ist. die Pflicht arglistig verletzen.
Hinweis: Zu den Besonderheiten im Zusammenhang Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
mit Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen siehe die versicherung
Regelungen in H.3. D.2.3 In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich
aus D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungs-
D.1.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
kürzung Ihnen und den mitversicherten Personen ge-
und in der Kfz-Umweltschadenversicherung
genüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 € be-
30/56
Alkohol und andere berauschende Mittel schränkt.
D.1.2.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der
Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen
Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berau-
vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versiche-
schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher
zu führen. rungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von
K-6-2024-10
der Leistungspflicht befreit sind.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer
des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine
lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z. B. durch
berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung
sicher zu führen. zur Leistung frei.
[Seite 31]
E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer obligatorischen Güteverfahrens, eines Arrestes, einer
Pflichtverletzung einstweiligen Verfügung oder eines selbstständigen
Beweisverfahrens.
E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? E.1.2.3 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits über-
lassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen
E.1.1 Bei allen Versicherungsarten
Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie
Anzeigepflicht Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen
E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen.
zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Bei drohendem Fristablauf
Woche anzuzeigen.
E.1.2.4 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf
Haben Sie das Schadenereignis unverzüglich bei einer
keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen
unserer Notrufnummern gemeldet, so gilt dies als
einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behör-
Schadenmeldung für alle im Kraftfahrtvertrag abge-
schlossenen Versicherungsarten. de fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z. B.
Widerspruch) einlegen.
E.1.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine
andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schaden- E.1.3 Zusätzlich in der Fahrzeugversicherung
ereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich Einholen unserer Weisung
mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schaden-
ereignis bereits gemeldet haben. E.1.3.1 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des
Fahrzeugs bzw. mitversicherter Teile müssen Sie
Anzeige von Kleinschäden
unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände
E.1.1.3 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen,
mehr als 1.000 € beträgt, selbst regulieren oder regu- soweit Ihnen dies zumutbar ist.
lieren wollen, um eine Rückstufung in eine ungünstige-
re Schadenfreiheits- oder Schadenklasse nach I.3.3 Anzeige bei der Polizei
zu vermeiden, können Sie den Schaden nach E.1.1.4 E.1.3.2 Übersteigt ein Entwendungs- oder ein Brand- oder ein
zu einem späteren Zeitpunkt melden. Tierschaden (alle Fahrzeuge, Pkw im Tarif Premium) /
E.1.1.4 Gelingt es Ihnen nicht, den Schaden im Rahmen von Wildschaden (Pkw im Tarif Classic) den Betrag von
E.1.1.3 selbst zu regulieren, oder ist uns hinsichtlich des 1.000 €, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis
versicherten Fahrzeugs im gleichen Kalenderjahr ein auch der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
weiterer Schaden zur Regulierung gemeldet worden,
so können Sie uns bis zum Ende des Kalenderjahres E.1.4 entfällt
den nach E.1.1.3 nicht gemeldeten Schaden nachträg-
lich anzeigen. Schäden, die sich im Dezember ereignen, E.1.5 Zusätzlich in der MobilPlusversicherung
können Sie bis zum 31. Januar des folgenden Jahres Einholen unserer Weisung
nachmelden. E.1.5.1 Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen
E.1.1.5 Abweichend von E.1.1.3 sind Sie verpflichtet, uns jeden Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände
Sachschaden unverzüglich anzuzeigen, wenn der An- dies gestatten, und befolgen, soweit Ihnen dies zumut-
spruch gerichtlich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe bar ist.
beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
wird. Das Gleiche gilt im Falle eines obligatorischen
Güteverfahrens, eines Arrestes, einer einstweiligen E.1.5.2 Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über
Verfügung oder eines selbstständigen Beweisverfah- die Ursache und Höhe des Schadens und über den
rens. Umfang unserer Leistungspflicht gestatten. Außerdem
Aufklärungspflicht müssen Sie Originalbelege zum Nachweis der Schaden-
höhe vorlegen. Darüber hinaus sind die behandelnden
E.1.1.6
Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versiche- Ärzte im Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsge-
rungsfalles und des Umfangs unserer Leistungspflicht
setz von der Schweigepflicht zu entbinden.
erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgen-
de Pflichten beachten: E.1.6 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung
Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die Medizinische Versorgung
gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu er-
möglichen oder die dabei erforderliche Warte- E.1.6.1 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns
zeit zu beachten. Ist die erforderliche Wartezeit führen kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzu-
abgelaufen oder haben Sie sich berechtigt oder ziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrich-
entschuldigt vom Unfallort entfernt, müssen Sie ten.
die Feststellungen unverzüglich nachträglich er- Medizinische Aufklärung
möglichen (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetz-
E.1.6.2
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir
buch).
möglicherweise Auskünfte von
Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des
Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt
und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsge- oder untersucht haben,
mäß und vollständig beantworten. Wir können anderen Versicherern, Versicherungsträgern und
verlangen, dass Sie uns in Textform antworten. Behörden.
Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen
soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten
kann, diese zu beschaffen.
und den genannten Stellen erlauben, uns die Aus-
Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens künfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die
erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stel-
Sie zumutbar ist.
len.
Sie müssen uns Untersuchungen zu den Um-
ständen des Schadenereignisses und zu unserer Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer
Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zu- Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten
mutbar ist. müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die
Schadenminderungspflicht notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch
die Untersuchung entsteht.
E.1.1.7 Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses
nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass
Schadens zu sorgen. angeforderte Berichte alsbald erstellt werden.
Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie Aufklärung Ihrer Ansprüche gegen Dritte
zumutbar, zu befolgen. E.1.6.3 Sie müssen alles tun, was der Aufklärung möglicher
Ansprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere
31/56
E.1.2 Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung müssen Sie unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen
Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen gegen Dritte, die sich auf den Umfang unserer Leistungs-
E.1.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind pflicht auswirken können, wahrheitsgemäß und voll-
Sie verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach ständig beantworten. Entsprechende Nachweise müs-
K-6-2024-10
der Erhebung des Anspruchs mitzuteilen. sen Sie uns vorlegen.
Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen Wahrung Ihrer Ansprüche gegen Dritte
E.1.2.2 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht E.1.6.4 Sie haben Ihren Anspruch gegen den Dritten unter Be-
(z. B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unver- achtung der Form- und Fristvorschriften zu wahren,
züglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt im Falle eines soweit Ihnen dies zumutbar ist.
[Seite 32]
E.1.7 Zusätzlich in der Kfz-Umweltschadenversicherung hierfür benötigten Unterlagen auszuhändigen sowie eine
Besondere Anzeigepflicht Abtretungsvereinbarung mit uns zu schließen, die aus-
ländischen Formvorschriften entspricht.
E.1.7.1 Sie müssen uns jedes Schadenereignis, das zu einer
Leistung nach dem USchadG führen könnte, – soweit E.1.8.6 Sie haben uns die Prozessführung gegen Dritte, ins-
zumutbar – sofort anzeigen. Dies gilt auch, wenn noch besondere gegen den ausländischen Kraftfahrzeug-
keine Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche er- Haftpflichtversicherer, zu überlassen.
hoben worden sind.
E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
E.1.7.2
Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich
Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung
und umfassend zu informieren über:
die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Infor- E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.8
mation an die zuständige Behörde, geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungs-
schutz.
behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung
oder Sanierung eines Umweltschadens Ihnen ge- Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind
genüber, wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermei- kürzen.
dung, Begrenzung oder Sanierung eines Umwelt- Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahr-
schadens, lässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz
den Erlass eines Mahnbescheids, bestehen.
eine gerichtliche Streitverkündung, E.2.2 Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet,
die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder
oder gerichtlichen Verfahrens. für die Feststellung des Versicherungsfalles noch für
E.1.7.3 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen pflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die
sind zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie Pflicht arglistig verletzen.
haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße Scha- Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
denberichte zu erstatten und uns bei der Schadener- versicherung
mittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Um-
stände, die für die Bearbeitung des Schadens wichtig E.2.3 In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die
sind, müssen Sie uns mitteilen. Außerdem müssen sich aus E.2.1 ergebende Leistungsfreiheit oder Leis-
Sie uns alle dafür angeforderten Schriftstücke über- tungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen
senden. gegenüber auf den Betrag von höchstens je 2.500 €
beschränkt.
E.1.7.4 Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit
Umweltschäden sind unverzüglich mit uns abzustim- E.2.4
Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag
men. von höchstens je 5.000 €, wenn Sie die Aufklärungs-
oder Schadenminderungspflicht nach E.1.1.6 und
E.1.7.5 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungs-
E.1.1.7
akt im Zusammenhang mit Umweltschäden müssen
Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforder- vorsätzlich und
lichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung durch in besonders schwerwiegender Weise
uns bedarf es nicht. verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen
E.1.7.6 Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen vom Unfallort trotz eines Personen- oder schweren
Verfahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns Sachschadens der Fall.
die Führung des Verfahrens zu überlassen. Im Falle des Vollständige Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtver-
gerichtlichen Verfahrens beauftragen wir einen Rechts- sicherung
anwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsan-
E.2.5 Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder
walt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte er-
einem anderen einen rechtswidrigen Vermögensvor-
teilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung
teil zu verschaffen, sind wir von unserer Leistungs-
stellen.
pflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils
E.1.8 Zusätzlich in der Ausland-SchadenPlus-Versicherung vollständig frei.
Unfallaufnahme durch die Polizei Besonderheiten in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kfz-Umwelt-
schadenversicherung bei Rechtsstreitigkeiten
E.1.8.1 Sie sind verpflichtet, den Unfall von der Polizei auf-
nehmen zu lassen, sofern dies in dem entsprechenden E.2.6 Verletzen Sie Ihre Pflichten nach
Land Aufgabe der Polizei ist. E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemach-
Nachweis zur Dauer einer Auslandsreise ter Ansprüche),
E.1.8.2 Sie sind verpflichtet, uns auf Verlangen Beginn und E.1.2.2 (Anzeige gerichtlich geltend gemachter
Ende jeder Auslandsreise nachzuweisen. Ansprüche) oder
Einholen unserer Weisung E.1.2.3 (Prozessführung durch uns)
E.1.8.3 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung,
Fahrzeugs müssen Sie unsere Weisungen einholen, die über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage
soweit die Umstände dies gestatten. Sie müssen geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht,
unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumut- gilt:
bar ist. Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich
Medizinische Aufklärung des von uns zu zahlenden Mehrbetrages voll-
E.1.8.4
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir ständig von unserer Leistungspflicht frei.
möglicherweise Auskünfte von Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berech-
Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt tigt, unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehr-
oder untersucht haben, betrages in einem der Schwere Ihres Verschuldens
anderen Versicherern, Versicherungsträgern und entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Behörden.
F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen
Pflichten mitversicherter Personen
Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und
den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte di- F.1 Für mitversicherte Personen finden die Regelungen
rekt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte zu Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung. Dies gilt
selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. für die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autono-
mer Fahrfunktion nur insoweit, wie es nach der Kraft-
Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer
fahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung zulässig
Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten
32/56
ist.
müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die
notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch Ausübung der Rechte
die Untersuchung entsteht. F.2 Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen
aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Ver-
Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass
sicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt
K-6-2024-10
angeforderte Berichte alsbald erstellt werden.
ist. Insbesondere ist etwas anderes für das Geltend-
Übergegangene Ansprüche, Abtretung, Prozessführung gegen Dritte machen von Ansprüchen in der Kraftfahrzeug-Haft-
E.1.8.5 Sie sind verpflichtet, uns beim Geltendmachen der pflichtversicherung nach A.1.2, Fahrerschutzversiche-
aufgrund unserer Leistungen auf uns übergegangenen rung nach A.5.2 und Kfz-Umweltschadenversicherung
Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen, uns die nach A.6.2 geregelt.
[Seite 33]
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen Für Sie beginnt die Kündigungsfrist erst von dem Zeit-
F.3 Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur punkt an zu laufen, in welchem Sie von dem Kündi-
Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mit- gungsgrund Kenntnis erlangt haben.
versicherten Personen. G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder
Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kraftfahrzeug-Haft- zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum
pflichtversicherung: Ablauf des Vertrages, wirksam werden soll.
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahr-
Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns
zeugs
auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn
die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Um- G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangs-
stände in der Person des Mitversicherten vorliegen versteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf
oder den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den
Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu
diese Umstände der mitversicherten Person bekannt
kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der
oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt
Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers
waren.
erst ab Kenntnis.
G Laufzeit und Kündigung des Vertrages, Veräußerung Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit so-
des Fahrzeugs, Wagniswegfall fortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Ver-
trages endet.
G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue
Vertragsdauer Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde
G.1.1 Die Laufzeit Ihres Vertrages ergibt sich aus Ihrem Ver- eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch
sicherungsschein. als Kündigung des übergegangenen Vertrages. Die
Automatische Verlängerung und Versicherungsjahr Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung
wirksam.
G.1.2 Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abge-
Kündigung bei Beitragserhöhung
schlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein
weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs-
kündigen. rechts nach K.1 bis K.3 den Beitrag, können Sie den
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
Diesen zwölfmonatigen Zeitraum nennen wir Versiche-
Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Die
rungsjahr.
Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem
Die automatische Verlängerung tritt auch ein, wenn für Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam ge-
die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrages des- worden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung
halb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit
Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
beginnen zu lassen.
Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
Verträge für Saisonkennzeichen
G.2.8 Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs
G.1.3 Der Vertrag für ein Fahrzeug mit einem Saisonkenn- nach L.4 und erhöht sich der Beitrag dadurch um
zeichen beginnt am ersten Tag des Monats, der auf dem
mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb eines
amtlichen Kennzeichen als Saisonbeginn ausgewiesen
Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung
ist, jedoch nicht, bevor Sie das Fahrzeug zulassen. Der
einer Frist kündigen.
Vertrag endet ebenfalls im folgenden Jahr am ersten
Tag des Monats, der auf dem amtlichen Kennzeichen Kündigung bei Veränderung der Tarifstruktur
als Saisonbeginn ausgewiesen ist. Der Vertrag verlän- G.2.9 Ändern wir unsere Tarifstruktur nach K.3.2, können Sie
gert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un-
oder wir ihn zuvor kündigen. serer Mitteilung über die Änderung kündigen. Die
Fahrzeugzulassung/-anmeldung außerhalb Deutschlands Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir
G.1.4 Eine Zulassung/Anmeldung des versicherten Fahr-
teilen Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor
zeugs außerhalb Deutschlands mit den dafür jeweils
Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündi-
national vorgeschriebenen Bescheinigungen (z. B. zur
gungsrecht hin. Die Kündigung kann sich auf die betrof-
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) führt zur Beendi-
fene Versicherungsart beschränken oder auf den ge-
gung der gesamten, für das versicherte Fahrzeug bei
uns bestehenden Versicherungen, ohne dass es einer samten Vertrag beziehen.
Kündigung bedarf. Kündigung der GAP-Deckung zum Ablauf des Versicherungsjahres
oder zum Ende des Leasing-/Kreditvertrages
Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr
G.2.10 Sie können die GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.2 zum
G.1.5 Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr
Ablauf des Versicherungsjahres oder zum Ende des
vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten
Leasing-/Kreditvertrages kündigen. Die Kündigung ist
Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versiche- vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht.
rungsvertrag kündigen? Im Falle der Beendigung der Fahrzeugvollversicherung
Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres endet auch die für das Fahrzeug bestehende GAP-
Deckung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
G.2.1 Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versiche-
bedarf.
rungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam,
wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zu- Kündigung des Rabattschutzes zum Ablauf des Versicherungs-
geht. jahres
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes G.2.11 Sie können den Rabattschutz für Pkw (Tarif Premium),
Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Kleinkraft-
G.2.2 Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungs-
räder, Wohnmobile, für jeweils im Werkverkehr einge-
schutz zu kündigen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem
setzte Lkw und Zugmaschinen sowie für landwirtschaft-
Zugang bei uns wirksam.
liche Zugmaschinen gemäß I.3.4 zum Ablauf des Ver-
Kündigung nach einem Schadenereignis sicherungsjahres kündigen. Die Kündigung kann dabei
G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können unabhängig von einer Kündigung der Kraffahrzeug-
Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversicherung ausgespro-
in der Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrerschutz- oder chen werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie
Ausland-SchadenPlusversicherung innerhalb eines uns spätestens einen Monat vor Ablauf des Versiche-
Monats nach Beendigung der Verhandlungen über rungsjahres zugeht.
die Entschädigung zugehen. In der Kraftfahrzeug- Kündigen Sie den Rabattschutz zu einer Versicherungs-
Haftpflicht- und Kfz-Umweltschadenversicherung art (Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversi-
muss sie uns innerhalb eines Monats zugehen, nach- cherung), endet er auch in der anderen Versiche-
33/56
dem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu rungsart.
Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir
Im Falle der Beendigung der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Kfz-Umwelt-
oder Fahrzeugvollversicherung endet auch der Rabatt-
schadenversicherung die Weisung erteilen, es über
schutz, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
K-6-2024-10
den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kom-
bedarf.
men zu lassen. Außerdem können Sie in der Kraftfahr-
zeug-Haftpflicht- oder Kfz-Umweltschadenversicherung Kündigung des Zusatzbausteines "Ersatzwagen sowie Hol- und
den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Bringservice"
Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten er- G.2.12 Sie können den Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie
gangenen Urteils kündigen. Hol- und Bringservice" gemäß A.2.5.5.7 zum Ablauf
[Seite 34]
des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen.
kann dabei unabhängig von einer Kündigung der Fahr- Außerdem können wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
zeugversicherung ausgesprochen werden. Die Kün- oder Kfz-Umweltschadenversicherung den Vertrag bis
digung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im
Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündi-
Der bestehende Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie gen.
Hol- und Bringservice" endet, ohne dass es einer Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zu-
gesonderten Kündigung bedarf, gang bei Ihnen wirksam.
wenn die Fahrzeugversicherung für den versicher- Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrages
ten Pkw beendet wird oder G.3.4 Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich
wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr- Kosten und Zinsen trotz unserer Zahlungsaufforderung
zeugversicherung von einem Tarif mit Partner- nach C.2.2 nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist ge-
werkstatt (Tarif Premium Partner oder Classic) in zahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung
den Tarif Premium wechseln. oder unter Bestimmung einer Zahlungsfrist kündigen.
Kündigung des Zusatzbausteines VollkaskoPlus Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese
Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündi-
G.2.13 Sie können den Zusatzbaustein "VK-Plus" gemäß gung zahlen oder Sie, wenn die Kündigung mit einer
A.2.2.2.6 und A.2.2.2.7 zum Ablauf des Versiche- Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines
rungsjahres kündigen. Die Kündigung kann dabei un-
Monats nach Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung
abhängig von einer Kündigung der Fahrzeugvollver-
nachholen (siehe auch C.2.4).
sicherung ausgesprochen werden. Die Kündigung ist
nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten beim Gebrauch des Fahr-
Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. zeugs
Der bestehende Zusatzbaustein "VK-Plus" endet, ohne G.3.5 Haben Sie eine Ihrer Pflichten beim Gebrauch des
dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, Fahrzeugs nach Abschnitt D verletzt, können wir inner-
halb eines Monats, nachdem wir von der Pflichtverlet-
wenn die Fahrzeugvollversicherung für den ver- zung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit sofortiger
sicherten Pkw oder das versicherte Wohnmobil Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen,
beendet wird oder dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahr-
wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr- lässig verletzt haben.
zeugvollversicherung von dem Tarif Premium in Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
Classic wechseln.
Kündigung des Zusatzbausteines "oecodrive" G.3.6 Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs
nach L.4, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung
G.2.14 Sie können den Zusatzbaustein "oeco drive" gemäß
kündigen. Können Sie nachweisen, dass die Änderung
A.2.2.3 zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be-
Die Kündigung kann dabei unabhängig von einer
ruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat
Kündigung der Fahrzeugversicherung ausgesprochen
werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungs- Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahr-
jahres zugeht. zeugs
Der bestehende Zusatzbaustein "oeco drive" endet, G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahr-
ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, zeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber
wenn die Fahrzeugversicherung für das versicher- kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines
te Elektro-/Hybrid-Fahrzeug beendet wird oder Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir
wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr- von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kennt-
zeugversicherung von dem Tarif Premium in Clas- nis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat
sic wechseln. nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.
Kündigung des Zusatzbausteines "KH-Eigenschaden" Kündigung der GAP-Deckung zum Ablauf des Versicherungsjahres
oder zum Ende des Leasing-/Kreditvertrages
G.2.15 Sie können den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden"
gemäß A.1.7 zum Ablauf des Versicherungsjahres G.3.8 Wir können die GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.2 zum
kündigen. Die Kündigung kann dabei unabhängig von Ablauf des Versicherungsjahres oder zum Ende des
einer Kündigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche- Leasing-/Kreditvertrages kündigen. Die Kündigung ist
rung ausgesprochen werden. Die Kündigung ist nur nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat
wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht.
Ablauf des Versicherungsjahres zugeht.
Im Falle der Beendigung der Fahrzeugvollversicherung
Der bestehende Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" endet auch die für das Fahrzeug bestehende GAP-
endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung Deckung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
bedarf, bedarf.
wenn die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Kündigung des Rabattschutzes zum Ablauf des Versicherungs-
für das versicherte Fahrzeug beendet wird oder jahres
wenn Sie für den versicherten Pkw in der Kraft- G.3.9 Wir können den Rabattschutz für Pkw (Tarif Premium),
fahrzeug-Haftpflichtversicherung von dem Tarif Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Kleinkraft-
Premium in Classic wechseln. räder, Wohnmobile, für jeweils im Werkverkehr einge-
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den setzte Lkw und Zugmaschinen sowie für landwirtschaft-
liche Zugmaschinen gemäß I.3.4 zum Ablauf des Ver-
Versicherungsvertrag kündigen? sicherungsjahres kündigen. Die Kündigung kann dabei
Kündigung zum Ablauf unabhängig von einer Kündigung der Kraftfahrzeug-
G.3.1 Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versiche- Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversicherung ausge-
rungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, sprochen werden. Die Kündigung ist nur wirksam,
wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf zu- wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf
geht. des Versicherungsjahres zugeht.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Kündigen wir den Rabattschutz zu einer Versicherungs-
G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungs- art (Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollver-
schutz zu kündigen. Die Kündigung wird zwei Wochen sicherung), endet er auch in der anderen Versicherungs-
nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. art.
Kündigung nach einem Schadenereignis Im Falle der Beendigung der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
oder Fahrzeugvollversicherung endet auch der Rabatt-
G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können
schutz, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen
34/56
bedarf.
in der Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrerschutz- oder Aus-
land-SchadenPlusversicherung innerhalb eines Mo- Kündigung des Zusatzbausteines "Ersatzwagen sowie Hol- und
nats nach Beendigung der Verhandlungen über die Bringservice"
Entschädigung zugehen. In der Kraftfahrzeug-Haft- G.3.10 Wir können den Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie
pflicht- und Kfz-Umweltschadenversicherung muss sie Hol- und Bringservice" gemäß A.2.5.5.7 zum Ablauf
K-6-2024-10
Ihnen innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung kann
unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht ab- dabei unabhängig von einer Kündigung der Fahrzeug-
gelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der versicherung ausgesprochen werden. Die Kündigung
Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Kfz-Umweltschadenver- ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat
sicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht.
[Seite 35]
Der bestehende Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie sicherungsschutz fallenden Schadenereignis, gelten
Hol- und Bringservice" endet, ohne dass es einer G.4.2 und G.4.3 nicht.
gesonderten Kündigung bedarf, G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung,
wenn die Fahrzeugversicherung für den versicher- wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert
ten Pkw beendet wird oder sind.
wenn die Fahrzeugversicherung für den versicher-
ten Pkw von einem Tarif mit Partnerwerkstatt G.5 Form und Zugang der Kündigung
(Tarif Premium Partner oder Classic) auf den Tarif Eine Kündigung muss in Textform erfolgen und ist nur wirksam, wenn
Premium umgestellt wird. sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.
Kündigung des Zusatzbausteines VollkaskoPlus G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung
G.3.11 Wir können den Zusatzbaustein "VK-Plus" gemäß Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns
A.2.2.2.6 und A.2.2.2.7 zum Ablauf des Versiche- der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag an-
rungsjahres kündigen. Die Kündigung kann dabei un- teilig zu.
abhängig von einer Kündigung der Fahrzeugvollversi-
cherung ausgesprochen werden. Die Kündigung ist nur G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Übergang der Versicherung auf den Erwerber
Ablauf des Versicherungsjahres zugeht.
G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf
Der bestehende Zusatzbaustein "VK-Plus" endet, ohne den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Fahrerschutz-
dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, versicherung.
wenn die Fahrzeugvollversicherung für den ver- G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag ent-
sicherten Pkw oder das versicherte Wohnmobil sprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei
beendet wird oder einem Neuabschluss des Vertrages verlangen würden,
wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr- anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwer-
zeugvollversicherung von dem Tarif Premium in bers, die entsprechend seines bisherigen Schadenver-
den Tarif Classic wechseln. laufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag,
Kündigung des Zusatzbausteines "oecodrive" der auf den Übergang der Versicherung folgt.
G.3.12 Wir können den Zusatzbaustein "oeco drive" gemäß G.7.3 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können
A.2.2.3 zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
Die Kündigung kann dabei unabhängig von einer Kün- Anzeige der Veräußerung
digung der Fahrzeugversicherung ausgesprochen
werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen G.7.4 Sie oder der Erwerber sind verpflichtet, uns die Ver-
spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungs- äußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen.
jahres zugeht. Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Vorausset-
zungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der
Der bestehende Zusatzbaustein "oeco drive" endet,
Verlust des Versicherungsschutzes.
ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf,
Kündigung des Vertrages
wenn die Fahrzeugversicherung für das versicher-
te Elektro-/Hybrid-Fahrzeug beendet wird oder G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach
wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr- G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kün-
zeugversicherung von dem Tarif Premium in Clas- digen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen
sic wechseln. verlangen.
Kündigung des Zusatzbausteines "KH-Eigenschaden" Hinweis: Beachten Sie auch die Regelungen zur Bei-
G.3.13 Wir können den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" tragsberechnung bei Veräußerung in L.5.
gemäß A.1.7 zum Ablauf des Versicherungsjahres Zwangsversteigerung
kündigen. Die Kündigung kann dabei unabhängig von
G.7.6 Die Regelungen G 7.1 bis G.7.5 sind entsprechend
einer Kündigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche-
anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert
rung ausgesprochen werden. Die Kündigung ist nur
wird.
wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor
Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. G.8 Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung)
Der bestehende Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden"
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der Beitrag
endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis
bedarf,
erlangen.
wenn die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für
das versicherte Fahrzeug beendet wird oder H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Wechsel-
wenn Sie für den versicherten Pkw in der Kraftfahr-
kennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kenn-
zeug-Haftpflichtversicherung von dem Tarif Premi-
um in Classic wechseln. zeichen
G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
G.4.1 Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug-, MobilPlus-, Ruheversicherung
Fahrerschutz-, Kfz-Umweltschaden- und Ausland- H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt
SchadenPlusversicherung sind jeweils rechtlich selbst-
und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zuge-
ständige Verträge.
lassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht be-
Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fort- endet.
bestehen anderer nicht. Ausgenommen hiervon ist die
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversiche-
MobilPlus-, Fahrerschutz-, Kfz-Umweltschaden- und
rung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außer-
die Ausland-SchadenPlusversicherung, die jeweils
enden, wenn die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung betriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außer-
endet. betriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder
Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen
G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kün- Versicherungsschutzes verlangen.
digungsanlasses zu einem der in G.4.1 Satz 1 ge-
nannten Verträge die gesamte Kraftfahrtversicherung H.1.3 Besteht für das Fahrzeug keine Kraftfahrzeug-Haft-
für das Fahrzeug zu kündigen (Ausnahme hiervon: pflicht- oder Fahrzeugversicherung oder ist die bei-
G.4.4). tragsfreie Ruheversicherung gemäß H.1.8 beendet,
können Sie eine beitragspflichtige Ruheversicherung
G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abge-
für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeug-
schlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kün-
digung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. teilversicherung abschließen.
Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach H.1.4 Die Regelungen nach H.1.1 bis H.1.3 gelten nicht für
35/56
Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fahrzeuge, die kein amtliches Kennzeichen führen
Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden müssen, für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen
sind. Entsprechend haben wir das Recht, die gesamte mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als einem Jahr.
Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren Umfang der Ruheversicherung
nur einen Vertrag kündigen. Ausgenommen hiervon ist
K-6-2024-10
die MobilPlus-, die Fahrerschutz-, die Kfz-Umwelt- H.1.5
Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir
schaden- und die Ausland-SchadenPlusversicherung. Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung
eingeschränkten Versicherungsschutz.
G.4.4 Kündigen Sie oder wir die MobilPlus-, Fahrerschutz-,
Kfz-Umweltschaden- oder Ausland-SchadenPlus- Der Ruheversicherungsschutz umfasst
versicherung nach einem unter den jeweiligen Ver- die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,
[Seite 36]
die Fahrzeugteilversicherung, wenn für das Fahr- die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,
zeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine die Fahrzeugteilversicherung, wenn für das Fahr-
Fahrzeugvoll- oder -teilversicherung bestand, zeug entweder eine Fahrzeugvoll- oder -teilversi-
die Kfz-Umweltschadenversicherung. cherung abgeschlossen ist,
Bestand für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außer- die Kfz-Umweltschadenversicherung.
betriebsetzung eine MobilPlus-, Fahrerschutz- und/oder Wenn Sie eine MobilPlus-, Fahrerschutz- und/oder
Ausland-SchadenPlusversicherung, besteht hierfür kein Ausland-SchadenPlusversicherung abgeschlossen
Ruheversicherungsschutz. Kein Ruheversicherungs- haben, besteht in der Zeit, in der das Fahrzeug das
schutz besteht beim Zusatzbaustein "KH-Eigenscha- Wechselkennzeichen nicht vollständig trägt, für diese
den" gemäß A.1.7. Kein Ruheversicherungsschutz Versicherungsarten kein Versicherungsschutz. Kein
besteht für ein Dachzelt oder Vorzelt hinsichtlich der Ruheversicherungsschutz besteht beim Zusatzbau-
in A.2.2.1.3 und A.2.2.1.8 geregelten Elementar- stein "KH-Eigenschaden" gemäß A.1.7. Kein Ruhever-
schadenereignisse (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Über- sicherungsschutz besteht für ein Dachzelt oder Vor-
schwemmung, Lawinen, Erdrutsch (inkl. Muren), Erd- zelt hinsichtlich der in A.2.2.1.3 und A.2.2.1.8 geregel-
senkung, Erdbeben, Vulkanausbruch). ten Elementarschadenereignisse (Sturm, Hagel, Blitz-
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung schlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch (inkl.
Muren), Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch).
H.1.6
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie
verpflichtet, das Fahrzeug H.3.3 Mit vollständigem, aber ungestempeltem Wechsel-
in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder kennzeichen haben Sie Versicherungsschutz in der
Sammelgarage) oder Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und MobilPlusversicherung
(für die in A.4.3 genannten Fahrzeuge) für die Rück-
auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch fahrt von der Zulassungsbehörde nach Entfernung des
Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) Stempels und bei Wiederanmeldung für Fahrten im
nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren (siehe
Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht H.4.2).
gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter H.3.4 Bitte beachten Sie, dass ein Fahrzeug auf öffentlichen
den Voraussetzungen nach D.2 leistungsfrei. Wegen oder Plätzen nur mit dem vollständigen Wechsel-
Wiederanmeldung kennzeichen gebraucht werden darf. Trägt das Fahr-
H.1.7 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen zeug nicht das vollständige Wechselkennzeichen, sind
(Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Sie verpflichtet, es in einem Einstellraum (z. B. einer
Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außer- Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriede-
betriebsetzung haben Sie uns unverzüglich mitzutei- ten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer um-
len. schlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie
dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlich-
Ende des Vertrages und der Ruheversicherung keiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre
H.1.8 Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach
enden 12 Monate nach der Außerbetriebsetzung des D.2 leistungsfrei.
Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
H.4 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
H.1.9 Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht, MobilPlus- und
Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestäti- Kfz-Umweltschadenversicherung
gung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir
das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen H.4.1 In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht, MobilPlus- (für die in
Versicherer zur Aufhebung des Vertrages aufzufor- A.4.3 genannten Fahrzeuge) und Kfz-Umweltschaden-
dern. versicherung besteht Versicherungsschutz auch für
Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen.
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen
oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zu-
gelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Ver- Bei Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kenn-
sicherungsschutz während des auf dem amtlichen zeichen besteht kein Versicherungsschutz aus der
Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison). Eigenschaden-Deckung gemäß A.1.7.
Was sind Zulassungsfahrten?
H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungs-
schutz nach H.1.5 und H.1.6. Wenn Sie eine MobilPlus-, H.4.2
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammen-
Fahrerschutz- und/oder Ausland-SchadenPlusversiche- hang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
rung abgeschlossen haben, besteht außerhalb der Fahrten zur Zulassungsbehörde zur Anbringung
Saison für diese Versicherungsarten kein Versiche- der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durch-
rungsschutz. Kein Ruheversicherungsschutz besteht führung einer Hauptuntersuchung oder einer
beim Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" gemäß Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen
A.1.7. Kein Ruheversicherungsschutz besteht für ein Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Be-
Dachzelt oder Vorzelt hinsichtlich der in A.2.2.1.3 und zirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn
A.2.2.1.8 geregelten Elementarschadenereignisse die Zulassungsbehörde vorab ein solches zuge-
(Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, La- teilt hat oder das Kennzeichen bei Außerbetrieb-
winen, Erdrutsch (inkl. Muren), Erdsenkung, Erdbeben, setzung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 Fahrzeug-
Vulkanausbruch). Zulassungsverordnung reserviert wurde.
H.2.3
Für folgende Fahrten außerhalb der Saison haben Sie Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit
dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ab-
in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und MobilPlusversiche-
lauf des Tages der Außerbetriebsetzung des
rung (für die in A.4.3 genannten Fahrzeuge) Versiche-
Fahrzeugs.
rungsschutz:
Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungs- I Schadenfreiheitsrabatt-System
verfahren oder
Fahrten wegen der Hauptuntersuchung, Sicher- I.1 Einstufung in Schaden(S)- und Schadenfreiheitsklassen
heitsprüfung oder Abgasuntersuchung. (SF-Klassen)
Der Versicherungsschutz hierfür ist auf den für den In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung richtet
Halter zuständigen Zulassungsbezirk und einen angren- sich die Einstufung Ihres Vertrages in eine S-/SF-Klasse und der sich
zenden Bezirk begrenzt. daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe
dazu die Tabellen in Anhang 1.
H.3 Welche Besonderheiten gelten bei Wechselkennzeichen? Dies gilt nicht für Verträge von
H.3.1 Für Fahrzeuge, für die ein Wechselkennzeichen aus- Sonderfahrzeugen jeder Art, mit Ausnahme der in Anhang 1
gegeben wurde, gewähren wir den vereinbarten Ver- ausdrücklich genannten Fahrzeuge,
sicherungsschutz, sofern das versicherte Fahrzeug das
Anhängern, Aufliegern und Wechselaufbauten jeder Art,
nach § 9 Absatz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Kraftfahrzeugen, die ein Ausfuhrkennzeichen führen,
36/56
vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig
trägt. Das Fahrzeug muss sowohl das fahrzeugbe- Kraftfahrzeugen, die ein Kurzzeitkennzeichen führen,
zogene Kennzeichenteil als auch das gemeinsame amtlich abgestempelten roten Kennzeichen,
Kennzeichenteil tragen. Selbstfahrervermietfahrzeugen.
H.3.2 Nur eingeschränkten Versicherungsschutz gewähren
K-6-2024-10
wir, sofern das versicherte Fahrzeug das Wechsel- I.2 Ersteinstufung
kennzeichen nicht vollständig trägt (z. B. nur das fahr- I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0
zeugbezogene Kennzeichenteil trägt).
Beginnt Ihr Vertrag ohne eine Sondereinstufung nach Anhang 7
Es gilt dann der Ruheversicherungsschutz. Dieser um- oder Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die
fasst Klasse 0 eingestuft.
[Seite 37]
Hinweis: Eine Einstufung in Klasse 0 erfolgt nicht, wenn für Sie bei I.3.3 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
der Concordia oder einem anderen Versicherer ein nach I.6 an- Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlau-
rechenbarer Vorvertrag vorhanden ist, der nach seinem Schadenver- fen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft.
lauf in eine Schadenklasse (M) eingestuft werden müsste oder bei Der Tag der Schadenmeldung bei uns ist maßgeblich dafür, welchem
Vertragsbeendigung eingestuft war. Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird.
I.2.2 Ersteinstufung in eine günstigere SF-Klasse als Klasse 0 I.3.4 Rabattschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahr-
Eine bessere SF-Klasse als Klasse 0 erreichen Sie beispielsweise in zeugvollversicherung
folgenden Fällen:
Versicherbare Fahrzeuge
a) Die Voraussetzungen für eine günstigere Ersteinstufung liegen
I.3.4.1 Der Rabattschutz kann von Ihnen für Pkw im Tarif
vor (siehe Anhang 7).
Premium, Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder,
b) Die Voraussetzungen für die Übernahme des Schadenverlaufs Kleinkrafträder, Wohnmobile, jeweils im Werkverkehr
aus einem anderen Versicherungsvertrag liegen vor (z. B. bei eingesetzte Lkw und Zugmaschinen sowie landwirt-
Versicherer- oder Fahrzeugwechsel). schaftliche Zugmaschinen gegen Beitragszuschlag
I.2.3 Rückwirkende Korrektur der SF-Einstufung (z. B. bei vereinbart werden.
abweichenden Angaben vom vorherigen Versicherer) Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob
Sollten wir nach Abschluss des Versicherungsvertrages noch Infor- Sie den Rabattschutz vereinbart haben.
mationen zum Beispiel von Ihrem vorherigen Versicherer erhalten, die Einstufung bei einem belastenden Schaden
ergeben, dass die Voraussetzungen für die getroffene SF-Einstufung
I.3.4.2 Bei Fahrzeugen, für die gemäß I.3.4.1 Rabattschutz
nicht erfüllt sind, so sind wir zu einer Korrektur der vorgenommenen vereinbart ist, gilt: Pro Kalenderjahr können Sie uns in
SF-Einstufung berechtigt. der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversiche-
I.2.4 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-Haft- rung jeweils einen belastenden Schaden im Sinne von
pflichtversicherung in der Fahrzeugvollversicherung I.4.2 melden, ohne dass sich dieser in der Kraftfahr-
zeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung rabatt-
Voraussetzungen der Angleichung
belastend auswirkt. Im folgenden Kalenderjahr wird
I.2.4.1 Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw und schließen der Vertrag somit bei der Neueinstufung im Sinne
Sie neben der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung von I.3 in die bisherige SF-Klasse in der Kraftfahr-
eine Fahrzeugvollversicherung mit einer Laufzeit zeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung einge-
von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie ver- stuft.
langen, dass die Einstufung nach dem Schaden- Voraussetzungen hierfür sind:
verlauf der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung er- Solange das im Vertrag versicherte Fahrzeug zum
folgt. Gleiches gilt für ein Kraftrad, Trike, Quad, Leicht- Straßenverkehr zugelassen ist, besteht der Rabattschutz
kraftrad, Kleinkraftrad, Wohnmobil, für einen Miet- bei uns.
wagen, Lkw, eine Taxe, Zugmaschine, landwirtschaft- Der Rabattschutz beginnt vor dem Schadenereignis und
liche Zugmaschine, einen Kraftomnibus oder Kranken- besteht ohne Unterbrechung bis zum Zeitpunkt der
wagen. jährlichen Neueinstufung gemäß I.3 fort.
Keine Übernahme (Angleichung) eines Schadenverlaufs Hinweis: Beachten Sie hinsichtlich dieser Sonderein-
I.2.4.2 Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder stufung bitte auch die Regelung zur Auskunft an den
für ein Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1.1, I.6.1.2, I.6.1.6, Nachversicherer in I.8.2.
I.6.1.7 innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine I.3.4.3 Bereits vor Beginn des Rabattschutzes angefallene,
Fahrzeugvollversicherung bestanden hat oder ein rabattbelastende Schäden, die sich noch nicht auf die
Schadenverlauf nach I.6.1.1 bis I.6.1.5 übernommen Einstufung in die Schadenfreiheits-/Schadenklassen
wird und für das bisherige Fahrzeug eine Fahrzeug- ausgewirkt haben, führen zu einer Rückstufung des
vollversicherung bestand. In diesen Fällen überneh- Vertrages nach I.3.3.
men wir den tatsächlichen Schadenverlauf der Fahr- Einstufung bei einem weiteren belastenden Schaden
zeugvollversicherung des bisherigen Fahrzeugs nach I.3.4.4 Melden Sie uns im selben Kalenderjahr einen weiteren,
I.6. die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvoll-
I.2.4.3 Lassen Sie von den im Rahmen einer Rabattüber- versicherung belastenden Schaden, wird der Vertrag
nahme nach I.6.1.1 bis I.6.1.4 übernommenen in der jeweiligen Versicherungsart nach der jeweiligen
Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Dabei bleibt einer
SF-Klassen für das von Ihnen versicherte Fahrzeug
der gemeldeten, rabattbelastenden Schäden unberück-
nur die SF-Klasse der Kraftfahrzeug-Haftpflichtver-
sichtigt.
sicherung anrechnen, gilt: Eine Angleichung bei Ab-
Voraussetzungen für den Abschluss
schluss einer Fahrzeugvollversicherung ist innerhalb
eines Jahres nach Übernahme der SF-Klasse ausge- I.3.4.5 Umfasst der Vertrag für Ihr Fahrzeug eine Kraftfahr-
schlossen, wenn für das andere Fahrzeug eine solche zeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung, können
Fahrzeugvollversicherung bestanden hat. Sie den Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten
gleichzeitig beantragen.
Das Gleiche gilt, wenn Sie nach I.6.1.6 den Schaden-
I.3.4.6 Besteht für Ihr Fahrzeug eine Kraftfahrzeug-Haft-
verlauf einer anderen Person übernehmen und für den
pflichtversicherung, muss dieser Vertrag mindestens
Vertrag des Dritten auch eine Fahrzeugvollversicherung in SF-Klasse 4 eingestuft sein. Umfasst der Vertrag
bestand, Sie für das von Ihnen versicherte Fahrzeug darüber hinaus auch eine Fahrzeugvollversicherung,
aber nur den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug- muss auch dieser Vertrag mindestens in SF-Klasse 4
Haftpflichtversicherung anrechnen lassen. eingestuft sein.
I.3 Jährliche Neueinstufung Nichterfüllung oder Nichteinhaltung der Voraussetzungen
Wir stufen Ihren Vertrag nach seinem Schadenverlauf im vergangenen I.3.4.7 Wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine der
Kalenderjahr neu ein. Voraussetzungen unter I.3.4.5 bis I.3.4.6 nicht erfüllt war
Die Neueinstufung wird mit Beginn des nächsten Versicherungs- oder nicht eingehalten wurde, stufen wir Ihren Vertrag
jahres wirksam. ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen in
die Schaden-/Schadenfreiheitsklasse gemäß Anhang 1
Ein Versicherungsjahr beträgt 12 Monate. Den Beginn und den Ablauf
ein, in die er ohne diese Sonderregelung eingestuft
Ihres Versicherungsvertrages können Sie Ihrem Versicherungs- wäre.
schein entnehmen.
I.3.4.8 Sofern Voraussetzungen unter I.3.4.6 nicht erfüllt
I.3.1 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf waren, schließen wir den Rabattschutz ab Beginn des
Ist Ihr Vertrag innerhalb Ihrer Vertragslaufzeit in einem Kalender- laufenden Versicherungsjahres oder – sofern Sie den
jahr schadenfrei verlaufen und hat in diesem Kalenderjahr der Ver- Rabattschutz erst während des laufenden Versiche-
sicherungsschutz mindestens sechs Monate bestanden, wird Ihr rungsjahres eingeschlossen haben – ab diesem Zeit-
Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle punkt aus.
in Anhang 1 eingestuft. Beendigung des Rabattschutzes
37/56
Hat der Versicherungsschutz während eines gesamten Kalender- I.3.4.9 Kündigen Sie den Rabattschutz gemäß G.2.11 in einer
jahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der Versicherungsart, endet er auch in der anderen Ver-
SF-Klasse 1/2, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse sicherungsart.
1 ein. I.3.4.10 Endet die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvoll-
K-6-2024-10
I.3.2 Besserstufung bei Saisonkennzeichen versicherung, endet auch der Rabattschutz, ohne dass
es einer Kündigung bedarf.
Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelas-
sen (siehe H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrages I.3.4.11 Endet der Rabattschutz und wird der Vertrag bei uns
eine Besserstufung nach I.3.1 nur vor, wenn die Saison mindestens ohne Rabattschutz fortgeführt, ist die dadurch erreichte
sechs Monate beträgt. SF-Klasse Ausgangspunkt für die künftige Besser- oder
[Seite 38]
Rückstufung des Vertrages in der Kraftfahrzeug-Haft- I.4.2.3 Sie dürfen bei einem Vertrag für einen Pkw die Aus-
pflicht- und Fahrzeugvollversicherung bei der Concordia. wirkungen einer Rückstufung nicht durch einen
Hinweis: Beachten Sie hinsichtlich dieser Sonderein- Wechsel vom Tarif Classic in den Tarif Premium beein-
stufung bitte auch die Regelung zur Auskunft an den flussen.
Nachversicherer in I.8.2.
I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können ("Schaden-
Bescheinigung bei Wechsel des Versicherers rückkauf")
I.3.4.12 Im Falle eines Versichererwechsels erhält Ihr Nach- In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung
versicherer gemäß I.8.2 eine Bestätigung des Schaden-
I.5.1 Sie können eine Rückstufung in der Kraftfahrzeug-
freiheitsrabattes, die sich auf den tatsächlichen Scha-
Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung vermeiden,
denverlauf bezieht. Die durch den Rabattschutz er-
wenn Sie uns unsere Entschädigung innerhalb von
folgenden Sondereinstufungen berücksichtigen wir 12 Monaten nach Abschluss der Schadenregulierung
bei der Auskunft an den Nachversicherer nach I.8.2 freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Ver-
nicht. pflichtung erstatten.
I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir
Verlauf? Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die
Höhe unserer Entschädigung. Voraussetzung ist, dass
I.4.1 Schadenfreier Verlauf unsere Entschädigung in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
I.4.1.1
Ein schadenfreier Verlauf des Vertrages liegt unter fol- oder Fahrzeugvollversicherung jeweils nicht mehr als
genden Voraussetzungen vor: 1.500 € beträgt.
Der Versicherungsschutz hat in dem Kalenderjahr Erstatten Sie uns in diesem Fall die Entschädigung in-
mindestens sechs Monate bestanden und nerhalb von 12 Monaten nach unserer Mitteilung, wird
uns wurde in dem Kalenderjahr kein Schadener- Ihr Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollver-
eignis gemeldet, für das wir Entschädigungen sicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregu-
zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung lierung und über die Höhe des Erstattungsbetrages
und Prozesse. unterrichtet und müssen wir eine weitere Entschädigung
I.4.1.2
Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Ver- leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstat-
trag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden tungsbetrages.
Voraussetzungen vorliegt: Leasingfahrzeug
a) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis I.5.2 Handelt es sich bei dem versicherten Fahrzeug um
in den drei auf die Schadenmeldung folgenden ein Leasingfahrzeug, gilt die Regelung unter I.5.1 ent-
Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung ge- sprechend für den Leasingnehmer.
leistet zu haben.
b) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche- I.6 Übernahme eines Schadenverlaufs
rung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem
Umfang. I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?
c) Wir bilden nur für ein Schadenereignis Rück- Der Schadenverlauf eines anderen Vertrages – auch wenn dieser bei
stellungen oder leisten Entschädigungen, die einem anderen Versicherer bestanden hat – wird für den Vertrag des
ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Ansprü- versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6.2 und
che ausgelöst wurden und die nach A.6 versichert I.6.3 in folgenden Fällen übernommen:
sind, ohne dass auch private Rechte verletzt sind, Fahrzeugwechsel
die von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung I.6.1.1 Sie haben das versicherte Fahrzeug ("Ersatzfahrzeug")
gedeckt wären. anstelle eines anderen Fahrzeugs ("bisheriges Fahr-
d) Wir bilden in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche- zeug") angeschafft.
rung für ein Schadenereignis Rückstellungen oder
Hinweis: Versichern Sie das Ersatzfahrzeug bereits vor
leisten Entschädigungen, die im Zusammenhang
dem Ausscheiden des bisherigen Fahrzeugs, rechnen
mit der "Mallorca-Deckung" (s. A.1.6) angefallen
wir die Dauer des schadenfreien und ununterbrochenen
sind.
Verlaufs (Schadenfreiheitsklasse) des bisherigen Fahr-
e) Wir bilden Rückstellungen oder leisten Entschädi-
zeugs bis zu vier Wochen für beide Fahrzeuge an.
gungen in der Fahrzeugvollversicherung für ein
Schadenereignis, das unter die Fahrzeugteilver- Rabatttausch
sicherung fällt. I.6.1.2 Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch
f) Wir bilden Rückstellungen oder leisten Entschädi- ein anderes Fahrzeug. Sie veräußern dieses oder
gungen über den Zusatzbaustein "VollkaskoPlus" setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und
für ein Schadenereignis, das in A.2.2.2.7 c) beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
("Falschbetankung") oder A.2.2.2.7 d) ("Austausch Ruheversicherung
von Schlüsseln/Schlössern bei Verlieren/Liegen-
lassen der Fahrzeugschlüssel") geregelt ist. I.6.1.3 Sie haben zwei Fahrzeuge bei uns versichert und für
eines von beiden besteht jeweils eine Ruheversiche-
g) Sie nehmen Ihre Fahrzeugvollversicherung nur
rung. Das gilt sinngemäß auch für Fahrzeuge mit Sai-
deswegen in Anspruch, weil:
sonkennzeichen, wenn jeweils für eines dieser Fahr-
eine Person mit einer gesetzlich vorgeschrie- zeuge eine Ruheversicherung nach H.2.2 besteht.
benen Haftpflichtversicherung für das Scha-
denereignis zwar in vollem Umfang haftet, Weiteres Fahrzeug
Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer I.6.1.4 Sie versichern, ohne dass ein anderes Fahrzeug weg-
keinen Anspruch haben, weil dieser den Ver- fällt, ein weiteres Fahrzeug und beantragen die Über-
sicherungsschutz ganz oder teilweise versagt nahme des Schadenverlaufs Ihres bisherigen Fahr-
hat. zeugs.
h) Wir bilden Rückstellungen oder leisten Entschädi- "Ringtausch"
gungen nur I.6.1.5 Sie haben bei uns mehrere Versicherungsverträge für
aufgrund von Abkommen der Versicherungs- Pkw, Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Klein-
unternehmen untereinander oder mit Sozial- krafträder, Wohnmobile, Lkw bis 3,5 t zulässigem
versicherungsträgern oder Gesamtgewicht im Werk- oder Güterverkehr, landwirt-
wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer schaftliche Zugmaschinen oder Krankenwagen. Im
Mehrfachversicherung. Falle eines Fahrzeugwechsels nach I.6.1.1 oder der
Versicherung eines weiteren Fahrzeugs nach I.6.1.4
I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf können Sie beantragen, dass der Schadenverlauf
I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrages liegt vor, zwischen zwei bestehenden Verträgen getauscht wird.
wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder Schadenverlauf einer anderen Person
38/56
mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Ent-
I.6.1.6 Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend
schädigungen leisten oder Rückstellungen bilden
von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme
müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach
des Schadenverlaufs.
I.4.1.2.
Versichererwechsel
K-6-2024-10
I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst
als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden I.6.1.7 Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Ver-
Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellun- sicherer zu uns gewechselt. Wir übernehmen den
gen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag ab Schadenverlauf des bisherigen Vertrages, wenn dieser
Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres zu- durch eine Bescheinigung des bisherigen Unternehmens
rück. nach I.8.1 nachgewiesen wird.
[Seite 39]
Sie werden bei der Einstufung des Versicherungsver- b)
Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug
trages in eine SF-Klasse oder Schadenklasse so be- der anderen Person überwiegend von Ihnen ge-
handelt, als wären Sie während der Vorversiche- fahren wurde, glaubhaft; hierzu gehört insbeson-
rungszeit bereits bei uns versichert gewesen. dere
eine Erklärung von Ihnen und der anderen
I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?
Person in Textform; ist die andere Person
Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der Kraftfahrzeug- verstorben, ist die Erklärung durch Sie aus-
Haftpflicht- und der Fahrzeugvollversicherung reichend; ist die andere Person Ihr Ehegatte,
I.6.2.1 Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kraftfahr- kann die Erklärung entfallen;
zeug-Haftpflicht- und in der Fahrzeugvollversicherung eine Erklärung, dass Sie für den entsprechen-
nur zusammen. den Zeitraum im Besitz einer gültigen Fahr-
Hinweis: Die Regelung unter I.2.4.3 zur Anrechnung erlaubnis waren, wobei Sie bei der Abgabe der
des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- Vertragserklärung Ihre Führerscheindaten
versicherung in der Fahrzeugvollversicherung bleibt angeben und deren Richtigkeit bestätigen
hiervon unberührt. müssen;
Gleiche Risikoverhältnisse c) die andere Person ist mit der Übertragung ihres
Schadenverlaufs an Sie einverstanden und gibt
I.6.2.2 Sie können den Schadenverlauf nur übernehmen, wenn
damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Um-
gleiche Risikoverhältnisse vorliegen. Dies ist der Fall,
fang auf. Ist die andere Person verstorben, ist eine
wenn die Fahrzeuge derselben Fahrzeuggruppe gemäß
Übertragung nur möglich, wenn der Tod der ande-
I.6.2.4 angehören sowie Nutzung und Verwendung der
ren Person zum Zeitpunkt der Geltendmachung
Fahrzeuge vergleichbar sind. Gleiches gilt auch, wenn
der Anrechnung nicht länger als 36 Monate zurück-
das Fahrzeug durch eine vorübergehende Änderung
liegt;
des Verwendungszwecks einer niedrigeren Fahrzeug-
gruppe angehörte. d) das Fahrzeug der anderen Person derselben oder
einer höheren Fahrzeuggruppe gemäß I.6.2.4 an-
Geltung unterschiedlicher SF-Staffeln gehört wie Ihr Fahrzeug;
I.6.2.3 Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen der Schaden- e) die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person
verlauf übertragen wird, nach Anhang 1 unterschiedliche durch Sie liegt bei der Übernahme nicht mehr als
SF-Staffeln, wird Ihr Fahrzeug entsprechend der An- 36 Monate zurück.
zahl der schadenfreien Jahre des übertragenden Fahr-
Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs nach
zeugs in die für das übernehmende Fahrzeug geltende
Betriebsübergang
Staffel eingestuft.
I.6.2.6 Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahr-
Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf zeuge übernommen, übernehmen wir den Schaden-
den Schadenverlauf ausgewirkt haben, werden nach verlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Vorausset-
der für das übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel zungen:
berücksichtigt.
Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernah-
Fahrzeuggruppe
me des Schadenverlaufs durch Sie einverstanden
I.6.2.4
Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf und gibt damit den Schadenfreiheitsrabatt in vollem
übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe Umfang auf,
an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf
übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggrup- Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Über-
pe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. Die nahme des Betriebes die bisherige Risikosituation
niedrigste Fahrzeuggruppe ist die erste, die höchste nicht verändert hat.
Fahrzeuggruppe ist die vierte. I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungs-
a) Erste Fahrzeuggruppe: schutzes auf den Schadenverlauf aus?
entfällt. Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetrieb-
b) Zweite Fahrzeuggruppe: setzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeen-
Pkw, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Krafträder, digung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
Wohnmobile, Trikes, Quads, landwirtschaftliche a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, über-
Zugmaschinen, Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamt- nehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche-
gewicht im Werk- oder Güterverkehr, Kranken- rungsschutz nicht unterbrochen worden.
wagen. b) Bei einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten, aber
c) Dritte Fahrzeuggruppe: nicht mehr als zehn Jahren, übernehmen wir die SF- oder
Taxen, Mietwagen, Lkw über 3,5 t zulässigem Schadenklasse, in die der Vertrag vor der Unterbrechung
Gesamtgewicht im Werkverkehr und Zugmaschi- eingestuft war.
nen im Werkverkehr. Bei der Übernahme des Schadenverlaufs gemäß a) oder b) sind die
d) Vierte Fahrzeuggruppe: Regelungen zur Rückstufung im Schadenfall zu berücksichtigen
Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im (siehe hierzu I.3 und I.4.2).
Güterverkehr und Zugmaschinen im Güterverkehr, Hinweis: Im Folgejahr nach der Übernahme richtet sich die Ein-
Kraftomnibusse. stufung des Vertrages nach dem Grundsatz in I.3.1. Bestand der
Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindes-
Eine Übertragung ist zudem möglich tens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Schaden-
von einem Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtge- verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr be-
wicht im Werk- oder Güterverkehr auf einen Lkw standen.
über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im Werk-
verkehr oder eine Zugmaschine im Werkverkehr, I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
von einem Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtge- I.7.1 Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und
wicht im Werkverkehr oder einer Zugmaschine im der Fahrzeugvollversicherung können nur zusammen
Werkverkehr auf einen Lkw im Güterverkehr mit abgegeben werden.
einer Motorleistung bis 212 kW und einem zulässi- I.7.2 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrages
gen Gesamtgewicht über 3,5 t oder eine Zugma- stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei
schine bis 212 kW im Güterverkehr. Ersteinstufung Ihres Vertrages bekommen hätten.
Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von Hierbei orientieren wir uns an den Regelungen für die
einer anderen Person nach I.6.1.6 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen gemäß An-
I.6.2.5
Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer ande- hang 7.
ren Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug Befand sich Ihr Vertrag in der Schadenklasse M, bleibt
der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren diese Einstufung bestehen.
wurde. Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen I.7.3 Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der
erfüllt sein: Umstellung Ihres Vertrages nachzuerheben.
39/56
a) Es handelt sich bei der anderen Person um
Ihren Ehe-/Lebenspartner, I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf
Ihre Eltern, I.8.1
Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden-
Ihre Kinder, verlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben
K-6-2024-10
zu lassen:
Ihre Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwie-
gereltern, Schwiegerkinder, Art und Verwendung des Fahrzeugs,
eine andere mit Ihnen in häuslicher Gemein- Beginn und Ende des Vertrages für das Fahrzeug,
schaft lebende Person oder Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kraftfahrzeug-
Ihren Arbeitgeber. Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung,
[Seite 40]
Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des des Halters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verrin-
Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte gert hat. Ändert sich der Schadenbedarf der Region im Verhältnis zu
Neueinstufung ausgewirkt haben, dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung zu einer anderen
ob für ein Schadenereignis Rückstellungen inner- Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird
halb von drei Jahren nach deren Bildung aufge- mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
löst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet
worden sind und K.3 Tarifänderung
ob Ihnen oder einem anderen Versicherer be- K.3.1 Beitragsänderung
reits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. Überprüfung der Beiträge
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrages in der K.3.1.1
Wir sind berechtigt, die Beiträge in der Kraftfahrzeug-
Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversiche- Haftpflicht-, Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrerschutz-,
rung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind Kfz-Umweltschaden- und/oder Ausland-SchadenPlus-
wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage versicherung bei bestehenden Verträgen zu überprüfen,
Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten ob sie beibehalten werden können oder ob eine Anpas-
Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Zu dem dort angeführten sung (Erhöhung oder Absenkung) vorgenommen
Schadenverlauf zählt auch die Anzahl der Schäden, werden muss. Zweck der Überprüfung ist es, eine
die noch nicht zu einer Rückstufung des Vertrages ge- sachgemäße Berechnung der Beiträge und eine
führt haben; darüber hinaus die Anzahl der Schäden, dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus
die sich aufgrund der besonderen Vereinbarung beim den Versicherungsverträgen sicherzustellen.
Schadenrückkauf gemäß I.5 nicht auf den Schadenver- Dies gilt entsprechend für den Rabattschutz gemäß I.3.4,
lauf auswirken. den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" gemäß A.1.7,
Unsere Auskunft an einen Nachversicherer bezieht die GAP-Deckung für sonstige Fahrzeuge gemäß
sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. A.2.5.2.2, den Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie
Sondereinstufungen, wozu auch der Rabattschutz Hol- und Bringservice" gemäß A.2.5.5.7, den Zusatz-
nach I.3.4 zählt, werden nicht berücksichtigt. Aus- baustein "VK-Plus" gemäß A.2.2.2.6 und A.2.2.2.7 und
nahmen: Besondere SF-Ersteinstufungen bei Pkw mit den Zusatzbaustein "oecodrive" gemäß A.2.2.3.
SF 1 bis SF 4 gemäß Anhang 7 werden so bestätigt, als Regeln der Überprüfung
wäre der Vertrag bei Vertragsbeginn mit SF 1 eingestuft K.3.1.2
Bei der Überprüfung der Beiträge gelten folgende Re-
worden. Bei anderen Fahrzeugarten werden besondere geln:
SF-Ersteinstufungen nach Anhang 7 so bestätigt, als a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Ver-
wäre der Vertrag bei Vertragsbeginn mit SF 1/2 einge- sicherungsmathematik und Versicherungstechnik
stuft worden. an.
J Merkmale zur Beitragsberechnung b) Wir sind nur berechtigt, Veränderungen in der
Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksich-
Beitragsrelevante Merkmale tigen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte
J.1 Bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigen wir Gleichgewicht von Leistung (Gewährung von Ver-
beitragsrelevante Merkmale. sicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung des
Versicherungsbeitrages) zu erhalten oder wieder
Hierzu gehören beispielsweise
herzustellen.
die Art und Verwendung des Fahrzeugs, der Ge-
c) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkenntnisse
samtneuwert oder die technischen Fahrzeugdaten
des Gesamtverbands der Deutschen Versiche-
(z. B. Aufbau, Hersteller, Typ, Motorleistung, An-
rungswirtschaft e. V. und Ermittlungen des unab-
triebsart, Anzahl der Plätze oder zulässiges Ge-
hängigen Treuhänders zu den Typ- und Regional-
samtgewicht),
statistiken zu berücksichtigen.
Zuteilung eines Wechselkennzeichens (Fahr-
Beitragserhöhung
zeugverwendung gemäß § 9 Absatz 2 Fahrzeug-
Zulassungsverordnung), K.3.1.3 Ergibt die Überprüfung höhere Beiträge als die bis-
Tarifgruppen und herigen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzu-
heben.
individuelle Merkmale (z. B. VN-/Fahreralter, jähr-
liche Fahrleistung). Beitragsermäßigung
Merkmale zur Beitragsberechnung sind Umstände, K.3.1.4 Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bis-
die wir vor Vertragsabschluss abfragen und mit Ihnen herigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzu-
im Versicherungsvertrag vereinbaren. Im Versicherungs- senken.
schein führen wir sie in den Abschnitten "Angaben zu Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge
den Merkmalen", "Tarif / Vertragslaufzeit" und "Fahr- K.3.1.5 Sind die Merkmale zur Beitragsberechnung, die Zah-
zeugdaten" auf. lungsperiode, die Zahlungsart sowie die dazugehörigen
Hinweis: Beitragsrelevante Merkmale sind in Anhang 4 Nachlass-/Zuschlagssätze in den Tarifen für die be-
bis Anhang 6 gelistet. stehenden und für die neu abzuschließenden Verträge
identisch ebenso wie der Versicherungsumfang, können
Fehlende Angaben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung
wir für die bestehenden Verträge höchstens die Bei-
J.2 Fehlen bei Abgabe Ihrer Vertragserklärung Angaben träge für neu abzuschließende Verträge verlangen.
zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung, wird der Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bis-
Beitrag hinsichtlich dieser Merkmale zur Beitragsbe- herigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzu-
rechnung zu den für Sie ungünstigsten Angaben be- senken.
rechnet.
Wirksamwerden der Beitragsänderung
Dies gilt auch dann, wenn Sie keine Vertragserklärung
K.3.1.6 Die Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten
abgeben und/oder keinen Antrag stellen.
Versicherungsjahres wirksam.
K Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen K.3.2 Änderung der Tarifstruktur
Regelungen ändern, ersetzen und neue hinzufügen
K.1 Typklasse
K.3.2.1 Wir sind berechtigt, bei bestehenden Versicherungs-
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs,
verträgen die Bestimmungen zur Beitragsberechnung,
können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typ-
nämlich zum Schadenfreiheitsklassen-System, zu den
klasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
Regionalklassen, Typklassen, Stärkeklassen, den
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Merkmalen zur Beitragsberechnung, der Zahlungs-
Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis periode sowie der Zahlungsart zu ändern, durch andere
zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich zu ersetzen oder neue hinzuzufügen, wenn ein unab-
der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller hängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten,
Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typ- ergänzten oder die neuen Regelungen anerkannten
klasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Ver-
des nächsten Versicherungsjahres wirksam. sicherungstechnik entsprechen. Voraussetzung da-
40/56
K.2 Regionalklasse für ist, dass das bei Vertragsabschluss vereinbarte
Gleichgewicht von Leistung (Gewährung von Versiche-
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters,
rungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung des Ver-
wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist
sicherungsbeitrages) erhalten wird oder wieder herge-
der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug
K-6-2024-10
stellt werden muss.
mitteilt. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher
Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet Wirksamwerden der Änderung
worden ist. K.3.2.2 Die geänderten, ersetzten oder neuen Bestimmungen
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres
Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz wirksam.
[Seite 41]
K.4 Kündigungsrecht Zur Mitteilung über die geänderte Jahresfahrleistung
gehört auch die Angabe des aktuellen Tachostandes.
K.4.1 Beitragserhöhung
Überprüfung der Angaben zu den Merkmalen zur Beitragsberech-
K.4.1.1 Führt eine Änderung nach K.1 bis K.3 in der Kraft- nung oder der berücksichtigten S-/SF-Klasse
fahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrer-
L.3.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die in Ihrem Ver-
schutz-, Kfz-Umweltschaden- und/oder Ausland-
trag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberech-
SchadenPlusversicherung zu einer Beitragserhöhung,
nung oder die berücksichtigte S-/SF-Klasse zutreffen.
so haben Sie nach G.2.7 ein Kündigungsrecht.
Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Be-
K.4.1.2 Werden mehrere Änderungen nach K.1 bis K.3 gleich- stätigungen oder Nachweise vorzulegen.
zeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht nach
Folgen von unzutreffenden oder unterlassenen Angaben
G.2.7 nur, wenn die Änderungen in Summe zu einer
Beitragserhöhung in dieser Versicherungsart führen. L.3.3 Haben Sie bei Abgabe der Vertragserklärung schuldhaft
unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsbe-
K.4.2 Ohne Beitragserhöhung rechnung gemacht oder während der Vertragslaufzeit
Führt eine Änderung nach K.3.2 in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Änderungen schuldhaft nicht mitgeteilt und ist deshalb
Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrerschutz-, Kfz-Umweltschaden- und/oder ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwir-
Ausland-SchadenPlusversicherung zu keiner Beitragserhöhung, kend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der
haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht. Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen
entspricht.
K.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfanges in der Haben Sie bei Abgabe zur Vertragserklärung schuldhaft
Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kfz-Umweltschadenver- unzutreffende Angaben zu Ihren Führerscheindaten und
sicherung dem Führerscheinbesitz gemacht und ist deshalb ein
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend
den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, ab Vertragsbeginn der Beitrag, der den tatsächlich zu-
einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet wer- treffenden Verhältnissen entspricht. Diesen höheren
den, den Leistungsumfang zu ändern oder die Versicherungs- Beitrag erheben wir rückwirkend jedoch längstens ab
summen zu erhöhen. Gleiches gilt in der Kfz-Umweltschadenver- Beginn der vorangegangenen drei Kalenderjahre.
sicherung. L.3.4 Haben Sie zu Merkmalen zur Beitragsberechnung
vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Än-
L Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen einge- derungen vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein
tretenen Umstandes zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich
zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines
L.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts Jahresbeitrages fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe
Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schadenfrei- wird nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen
heitsrabatt-System nach Abschnitt I ändern. berechnet und ist sofort fällig.
Die gesetzlichen Regelungen zur Verletzung der vor-
L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung vertraglichen Anzeigepflicht und Gefahrerhöhung
Welche Änderungen werden berücksichtigt? finden im Zusammenhang mit den Merkmalen zur Bei-
L.2.1 Ändern sich während der Laufzeit des Vertrages Anga- tragsberechnung keine Anwendung.
ben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung gemäß L.3.5 L.3.3 und L.3.4 gelten bei den Merkmalen "VN-/Fah-
Abschnitt J, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann reralter" und "Einzelfahrer/Partnernutzung" nicht bei der
zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhö- gelegentlichen Nutzung Ihres Pkw durch Ihr Kind (ge-
hung führen. mäß den Regelungen in Anhang 6, Ziffer 1.2), in ge-
Merkmale zur Beitragsberechnung sind Umstände, die sundheitlichen Notsituationen für die Fahrt zum Arzt oder
wir vor Vertragsabschluss abfragen und mit Ihnen im für die Fahrt eines Werkstatt-/Hotelmitarbeiters in
Versicherungsvertrag vereinbaren. Im Versicherungs- Ausübung seines Dienstes. Fahrunsicherheit von Ihnen
schein führen wir sie in den Abschnitten "Angaben zu oder anderer berechtigter Fahrer infolge Genusses
den Merkmalen", "Tarif / Vertragslaufzeit" und "Fahr- alkoholischer Getränke oder anderer berauschender
zeugdaten" auf. Mittel gilt nicht als Notfall im Sinne dieser Regelung.
Auswirkung auf den Beitrag Folgen von Nichtangaben
L.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. L.3.6 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder
Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht nach, sind wir
L.2.3 Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des
"jährliche Fahrleistung", gilt abweichend von L.2.2 der laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie un-
neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden günstigsten Annahmen zu berechnen, wenn
Versicherungsjahres.
a) wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden
L.2.4 Ändern sich die im Versicherungsschein unter "Wohn- Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen
gebäude" aufgeführten Angaben, gilt abweichend von hingewiesen haben und
L.2.2 der neue Beitrag ab Beginn des nächsten Ver-
b) Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Ant-
sicherungsjahres.
wortfrist von mindestens vier Wochen die zur Über-
L.2.5 Ändert sich das VN-Alter oder das VN-/Fahreralter und prüfung der Beitragsberechnung angeforderten
führt dies zu einem neuen Beitrag, so gilt dieser ab Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen;
Beginn des auf das geänderte VN- oder VN-/Fahreralter die Frist beginnt mit Zugang der Aufforderung.
folgenden Versicherungsjahres ("Dynamisierung").
Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen
Für das VN-Alter ist Ihr Geburtsdatum maßgeblich, für oder Nachweise zu Ihren Führerscheindaten und dem
das VN-/Fahreralter ist darüber hinaus das Geburts- Führerscheinbesitz vorzulegen, schuldhaft nicht inner-
datum des/der jüngsten und ältesten Fahrers/in. halb von zwei Wochen nach, wird der Beitrag rück-
L.2.6 Ändert sich das tatsächliche Fahrzeugalter und führt wirkend ab Beginn Ihres Vertrages mit der Klasse 0
dies zu einem neuen Beitrag, so gilt dieser ab Beginn oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß
des auf das geänderte Fahrzeugalter folgenden Ver- Anhang 7 – mit der SF-Klasse 1/2 berechnet. Diesen
sicherungsjahres ("Dynamisierung"). höheren Beitrag erheben wir rückwirkend jedoch
L.2.7 Wechselt der Halter während der Vertragslaufzeit seinen längstens ab Beginn der vorangegangenen drei Kalen-
Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug einer anderen derjahre.
Region zugeordnet, berechnen wir den Beitrag nach der L.3.7 Kommen Sie unserer Aufforderung nach Bestätigungen
für die neue Region geltenden Regionalklasse. Der neue oder Nachweisen vorsätzlich nicht nach, ist zusätzlich
Beitrag gilt ab dem Tag der Ummeldung. Maßgeblich ist zum erhöhten Beitrag gemäß L.3.6 eine Vertragsstrafe
die Auskunft der Zulassungsbehörde. in Höhe von 30 % dieses erhöhten Jahresbeitrages
Gleiches gilt, wenn durch den Wohnsitz-Wechsel des fällig und zu zahlen.
Halters Ihr Fahrzeug einem anderen Postleitzahlenbe-
reich zugeordnet wird. L.4 Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs
41/56
Welche Änderungen werden berücksichtigt?
L.3 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitrags- L.4.1 Ändert sich die im Versicherungsschein genannte Art
berechnung und den Einstufungen in Schaden(S)- und oder Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies
Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des
Mitteilung von Änderungen Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger
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als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist.
L.3.1 Ändert sich ein im Versicherungsschein aufgeführtes
Merkmal zur Beitragsberechnung (z. B. jährliche Fahr- Kündigung und Beitragsänderung
leistung, Tarifgruppe, Postleitzahl des Fahrzeughal- L.4.2 Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag
ters), müssen Sie uns die Änderung unverzüglich mit- nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung
teilen. anpassen.
[Seite 42]
Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie enthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr
ein Kündigungsrecht nach G.2.8. Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufent-
halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
L.5 Veräußerung gilt abweichend der Regelungen nach M.2.2 das Gericht
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, geht der Vertrag auf den Erwerber über als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig
(siehe G.7). Ab dem Tag, der auf den Fahrzeugverkauf folgt, berech- ist.
nen wir den Beitrag ohne Berücksichtigung der Merkmale "Abstell-
ort", "Wohngebäude" und/oder "Einzelfahrer/Partnernutzung". Bei N Bedingungsänderung
dem "VN-Alter", dem "VN-/Fahreralter" und der "jährlichen Kilome- N.1 In welchen Fällen sind wir berechtigt, Bedingungen zu
terleistung" werden die für die Beitragsberechnung ungünstigsten
ändern?
Merkmalsausprägungen berücksichtigt.
Einzelne Bedingungen können wir mit Wirkung für bestehende Ver-
Hinweise: Für die Beitragsberechnung anhand der Angaben des Er-
sicherungsverträge ändern oder ergänzen,
werbers gilt auch die Regelung unter G.7.2. Für die Kündigung des
Vertrages durch den Erwerber gelten die Regelungen unter G.2.5, a) wenn ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung eingeführt oder
G.2.6 und G.7.5. geändert wird, auf denen einzelne Bedingungen des Vertrages
beruhen,
M Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände b) bei einer diese Bedingungen unmittelbar betreffenden neuen
oder geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung,
M.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind c) wenn ein Gericht einzelne Bedingungen rechtskräftig für un-
Versicherungsombudsmann wirksam erklärt und gesetzliche Vorschriften keine Regelung
M.1.1 Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung enthalten, die an deren Stelle tritt, oder
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns d) wenn die Kartellbehörde oder die Bundesanstalt für Finanz-
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis dienstleistungsaufsicht einzelne Bedingungen durch bestands-
geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für kräftigen Verwaltungsakt als mit geltendem Recht nicht verein-
Versicherungen wenden. bar erklärt und gesetzliche Vorschriften keine Regelung ent-
Versicherungsombudsmann e.V. halten, die an deren Stelle tritt.
Postfach 080632 Eine Änderung oder Ergänzung von Bedingungen unter vorge-
10006 Berlin nannten Voraussetzungen ist aber nur zulässig, wenn durch die ge-
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de nannten Änderungsanlässe eine durch gesetzliche Bestimmungen
Internet: www.versicherungsombudsmann.de nicht zu schließende Vertragslücke entstanden ist, deren Schließung
Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000 für die Vertragsdurchführung aber erforderlich ist, und/oder das
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). bei Vertragsschluss vereinbarte Verhältnis zwischen Beitrags-
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- leistung und Versicherungsschutz in nicht unbedeutendem Maße
hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende gestört ist.
Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Bei der oben genannten gerichtlichen oder behördlichen Entschei-
Schlichtungsverfahren teilzunehmen. dung dürfen wir auch dann eine Bedingung ändern oder ergänzen,
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine wenn es sich um inhaltsgleiche Bedingungen eines anderen Ver-
Website oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sicherers handelt.
sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Be-
N.2 Welche Bedingungen dürfen wir ändern?
schwerde wird dann über diese Plattform an den Ver- Die Berechtigung zur Bedingungsänderung nach N.1 gilt nur für Be-
sicherungsombudsmann weitergeleitet. dingungen, die folgende Bereiche betreffen:
Versicherungsaufsicht a) Umfang des Versicherungsschutzes und Deckungsausschlüsse
M.1.2 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (insbesondere
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsab- A.1.1, A.1.5, A.1.7)
wicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zu- in der Fahrzeugversicherung (insbesondere A.2.1 und A.2.2,
ständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunter- A.2.5.1 bis A.2.5.6, A.2.5.9, A.2.9)
nehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesan- in der MobilPlusversicherung (insbesondere A.4.1 bis A.4.3,
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. A.4.5 bis A.4.9)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Fahrerschutzversicherung (insbesondere A.5.1, A.5.5,
Sektor Versicherungsaufsicht A.5.7)
Graurheindorfer Straße 108 in der Kfz-Umweltschadenversicherung (insbesondere A.6.1,
53117 Bonn A.6.6)
E-Mail: poststelle@bafin.de in der Ausland-SchadenPlus-Versicherung (insbesondere
Telefon 0228 4108-0, Fax 0228 4108 - 1550 A.7.1, A.7.5 bis A.7.7)
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle bei Außerbetriebsetzung (H.1 bis H.4)
ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden b) Pflichten des Versicherungsnehmers und der mitversicherten
kann. Personen (D.1 und D.2, E.1 und E.2, F.1, F.3)
Rechtsweg c) Vorläufiger Versicherungsschutz (B.2)
M.1.3 Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg d) Beitragsänderung (K.3.1)
zu beschreiten. e) Beitragserhöhung im Zusammenhang mit einer gesetzlichen
Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schaden- Änderung des Leistungsumfanges (K.5)
höhe in der Fahrzeugversicherung können Sie auch das f) Zahlungsperiode und Zahlungsart, Merkmale zur Beitragsberech-
Sachverständigenverfahren nach A.2.6 nutzen. nung und Tarifstruktur (C.5, Anhang 6, K.3.2)
Die geänderten Bedingungen dürfen Sie als einzelne Regelung und
M.2 Gerichtsstände im Zusammenhang mit anderen Bedingungen des Vertrages nicht
Wenn Sie uns verklagen schlechter stellen als die ursprüngliche Regelung.
M.2.1
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können N.3 Widerspruchsrecht
Sie insbesondere bei folgenden Gerichten geltend
Die geänderten Bedingungen werden Ihnen schriftlich bekannt gege-
machen:
ben und erläutert. Sie gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb
dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zu- von sechs Wochen nach Bekanntgabe in Textform widersprechen.
ständig ist,
Hierauf werden wir bei der Bekanntgabe ausdrücklich hinweisen. Zur
dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung Ihres Wider-
für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zu- spruchs. Bei fristgemäßem Widerspruch treten die Bedingungsänderun-
ständig ist. gen nicht in Kraft.
Wenn wir Sie verklagen
M.2.2
Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag O Weitere Bestimmungen
insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen: O.1 Sanktionsklausel
42/56
dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zustän- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Ver-
dig ist, sicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertrags-
dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder parteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank-
die Niederlassung Ihres Betriebes befindet, wenn tionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesre-
K-6-2024-10
Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- publik Deutschland entgegenstehen.
oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht
M.2.3 Für den Fall, dass Sie nach Abschluss des Vertrages Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Auf- Deutschland entgegenstehen.
[Seite 43]
Anhang 1:1 Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System
1.1 Pkw
1.1.1 Tarif Premium
Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug-
Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV)
Dauer des schadenfreien und Beitragssatz in %
SF-Klasse
ununterbrochenen Verlaufs KH FV
50 und mehr Kalenderjahre SF 50 15 15
49 Kalenderjahre SF 49 15 16
48 Kalenderjahre SF 48 15 16
47 Kalenderjahre SF 47 16 16
46 Kalenderjahre SF 46 16 17
45 Kalenderjahre SF 45 16 17
44 Kalenderjahre SF 44 16 17
43 Kalenderjahre SF 43 16 17
42 Kalenderjahre SF 42 16 17
41 Kalenderjahre SF 41 17 18
40 Kalenderjahre SF 40 17 18
39 Kalenderjahre SF 39 17 18
38 Kalenderjahre SF 38 17 18
37 Kalenderjahre SF 37 17 19
36 Kalenderjahre SF 36 18 19
35 Kalenderjahre SF 35 18 19
34 Kalenderjahre SF 34 18 19
33 Kalenderjahre SF 33 19 20
32 Kalenderjahre SF 32 19 20
31 Kalenderjahre SF 31 19 21
30 Kalenderjahre SF 30 20 21
29 Kalenderjahre SF 29 20 21
28 Kalenderjahre SF 28 20 22
27 Kalenderjahre SF 27 21 22
26 Kalenderjahre SF 26 21 23
25 Kalenderjahre SF 25 22 23
24 Kalenderjahre SF 24 22 23
23 Kalenderjahre SF 23 22 24
22 Kalenderjahre SF 22 23 24
21 Kalenderjahre SF 21 24 25
20 Kalenderjahre SF 20 24 25
19 Kalenderjahre SF 19 25 26
18 Kalenderjahre SF 18 25 26
17 Kalenderjahre SF 17 26 27
16 Kalenderjahre SF 16 27 28
15 Kalenderjahre SF 15 28 28
14 Kalenderjahre SF 14 29 29
13 Kalenderjahre SF 13 30 30
12 Kalenderjahre SF 12 31 31
11 Kalenderjahre SF 11 32 32
10 Kalenderjahre SF 10 33 33
9 Kalenderjahre SF 9 35 33
8 Kalenderjahre SF 8 36 35
7 Kalenderjahre SF 7 38 36
6 Kalenderjahre SF 6 40 37
5 Kalenderjahre SF 5 42 38
4 Kalenderjahre SF 4 44 39
3 Kalenderjahre SF 3 46 41
2 Kalenderjahre SF 2 49 42
1 Kalenderjahr SF 1 53 44
- SF 1/2 66 49
- 0 90 55
- M 107 71
43/56
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[Seite 44]
1.1.2 Tarif Premium
Rückstufung im Schadenfall
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH) Fahrzeugvollversicherung (FV)
bei 4 und bei 4 und
aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden
mehr Schäden mehr Schäden
nach Klasse nach Klasse
SF 50 SF 25 SF 12 SF 4 M SF 50 SF 39 SF 27 SF 17 M
SF 49 SF 25 SF 12 SF 4 M SF 49 SF 35 SF 24 SF 15 M
SF 48 SF 25 SF 12 SF 4 M SF 48 SF 34 SF 23 SF 14 M
SF 47 SF 24 SF 12 SF 4 M SF 47 SF 33 SF 22 SF 14 M
SF 46 SF 24 SF 12 SF 4 M SF 46 SF 32 SF 21 SF 13 M
SF 45 SF 23 SF 11 SF 4 M SF 45 SF 31 SF 21 SF 13 M
SF 44 SF 23 SF 11 SF 4 M SF 44 SF 31 SF 21 SF 13 M
SF 43 SF 22 SF 10 SF 3 M SF 43 SF 30 SF 20 SF 12 M
SF 42 SF 22 SF 10 SF 3 M SF 42 SF 29 SF 19 SF 11 M
SF 41 SF 21 SF 10 SF 3 M SF 41 SF 28 SF 18 SF 10 M
SF 40 SF 20 SF 9 SF 3 M SF 40 SF 27 SF 17 SF 10 M
SF 39 SF 20 SF 9 SF 3 M SF 39 SF 27 SF 17 SF 10 M
SF 38 SF 19 SF 9 SF 3 M SF 38 SF 26 SF 17 SF 10 M
SF 37 SF 19 SF 9 SF 3 M SF 37 SF 25 SF 16 SF 9 M
SF 36 SF 18 SF 8 SF 2 M SF 36 SF 24 SF 15 SF 8 M
SF 35 SF 18 SF 8 SF 2 M SF 35 SF 24 SF 15 SF 8 M
SF 34 SF 17 SF 7 SF 1 M SF 34 SF 23 SF 14 SF 7 M
SF 33 SF 17 SF 7 SF 1 M SF 33 SF 22 SF 14 SF 7 M
SF 32 SF 16 SF 7 SF 1 M SF 32 SF 21 SF 13 SF 7 M
SF 31 SF 16 SF 7 SF 1 M SF 31 SF 21 SF 13 SF 7 M
SF 30 SF 15 SF 6 SF 1 M SF 30 SF 20 SF 12 SF 6 M
SF 29 SF 14 SF 6 SF 1 M SF 29 SF 19 SF 11 SF 5 M
SF 28 SF 14 SF 6 SF 1 M SF 28 SF 18 SF 10 SF 4 M
SF 27 SF 13 SF 5 SF 1 M SF 27 SF 17 SF 10 SF 4 M
SF 26 SF 13 SF 5 SF 1 M SF 26 SF 17 SF 10 SF 4 M
SF 25 SF 12 SF 4 SF 1/2 M SF 25 SF 16 SF 9 SF 3 M
SF 24 SF 12 SF 4 SF 1/2 M SF 24 SF 15 SF 8 SF 3 M
SF 23 SF 11 SF 4 SF 1/2 M SF 23 SF 14 SF 7 SF 2 M
SF 22 SF 10 SF 3 SF 1/2 M SF 22 SF 14 SF 7 SF 2 M
SF 21 SF 10 SF 3 SF 1/2 M SF 21 SF 13 SF 7 SF 2 M
SF 20 SF 9 SF 3 SF 1/2 M SF 20 SF 12 SF 6 SF 1 M
SF 19 SF 9 SF 3 SF 1/2 M SF 19 SF 11 SF 5 SF 1 M
SF 18 SF 8 SF 2 SF 1/2 M SF 18 SF 10 SF 4 SF 1/2 M
SF 17 SF 7 SF 1 SF 1/2 M SF 17 SF 10 SF 4 SF 1/2 M
SF 16 SF 7 SF 1 SF 1/2 M SF 16 SF 9 SF 3 SF 1/2 M
SF 15 SF 6 SF 1 SF 1/2 M SF 15 SF 8 SF 3 SF 1/2 M
SF 14 SF 6 SF 1 SF 1/2 M SF 14 SF 7 SF 2 SF 1/2 M
SF 13 SF 5 SF 1 SF 1/2 M SF 13 SF 7 SF 2 SF 1/2 M
SF 12 SF 4 SF 1/2 0 M SF 12 SF 6 SF 1 0 M
SF 11 SF 4 SF 1/2 0 M SF 11 SF 5 SF 1 0 M
SF 10 SF 3 SF 1/2 0 M SF 10 SF 4 SF 1/2 0 M
SF 9 SF 3 SF 1/2 0 M SF 9 SF 3 SF 1/2 0 M
SF 8 SF 2 SF 1/2 0 M SF 8 SF 3 SF 1/2 0 M
SF 7 SF 1 SF 1/2 0 M SF 7 SF 2 SF 1/2 0 M
SF 6 SF 1 SF 1/2 0 M SF 6 SF 1 0 M M
SF 5 SF 1 SF 1/2 0 M SF 5 SF 1 0 M M
SF 4 SF 1/2 0 M M SF 4 SF 1/2 0 M M
SF 3 SF 1/2 0 M M SF 3 SF 1/2 0 M M
SF 2 SF 1/2 0 M M SF 2 SF 1/2 0 M M
SF 1 SF 1/2 0 M M SF 1 0 M M M
SF 1/2 0 M M M SF 1/2 0 M M M
0 M M M M 0 M M M M
M M M M M M M M M M
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1.1.3 Tarif Classic
Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug-
Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV)
Dauer des schadenfreien und Beitragssatz in %
SF-Klasse
ununterbrochenen Verlaufs KH FV
50 und mehr Kalenderjahre SF 50 15 15
49 Kalenderjahre SF 49 15 16
48 Kalenderjahre SF 48 15 16
47 Kalenderjahre SF 47 16 16
46 Kalenderjahre SF 46 16 17
45 Kalenderjahre SF 45 16 17
44 Kalenderjahre SF 44 16 17
43 Kalenderjahre SF 43 16 17
42 Kalenderjahre SF 42 16 17
41 Kalenderjahre SF 41 17 18
40 Kalenderjahre SF 40 17 18
39 Kalenderjahre SF 39 17 18
38 Kalenderjahre SF 38 17 18
37 Kalenderjahre SF 37 17 19
36 Kalenderjahre SF 36 18 19
35 Kalenderjahre SF 35 18 19
34 Kalenderjahre SF 34 18 19
33 Kalenderjahre SF 33 19 20
32 Kalenderjahre SF 32 19 20
31 Kalenderjahre SF 31 19 21
30 Kalenderjahre SF 30 20 21
29 Kalenderjahre SF 29 20 21
28 Kalenderjahre SF 28 20 22
27 Kalenderjahre SF 27 21 22
26 Kalenderjahre SF 26 21 23
25 Kalenderjahre SF 25 22 23
24 Kalenderjahre SF 24 22 23
23 Kalenderjahre SF 23 22 24
22 Kalenderjahre SF 22 23 24
21 Kalenderjahre SF 21 24 25
20 Kalenderjahre SF 20 24 25
19 Kalenderjahre SF 19 25 26
18 Kalenderjahre SF 18 25 26
17 Kalenderjahre SF 17 26 27
16 Kalenderjahre SF 16 27 28
15 Kalenderjahre SF 15 28 28
14 Kalenderjahre SF 14 29 29
13 Kalenderjahre SF 13 30 30
12 Kalenderjahre SF 12 31 31
11 Kalenderjahre SF 11 32 32
10 Kalenderjahre SF 10 33 33
9 Kalenderjahre SF 9 35 33
8 Kalenderjahre SF 8 36 35
7 Kalenderjahre SF 7 38 36
6 Kalenderjahre SF 6 40 37
5 Kalenderjahre SF 5 42 38
4 Kalenderjahre SF 4 44 39
3 Kalenderjahre SF 3 46 41
2 Kalenderjahre SF 2 49 42
1 Kalenderjahr SF 1 53 44
- SF 1/2 66 49
- 0 90 55
- M 107 71
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1.1.4 Tarif Classic
Rückstufung im Schadenfall
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH) Fahrzeugvollversicherung (FV)
bei 4 und bei 4 und
aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden
mehr Schäden mehr Schäden
nach Klasse nach Klasse
SF 50 SF 24 SF 11 SF 3 M SF 50 SF 38 SF 25 SF 15 M
SF 49 SF 24 SF 11 SF 3 M SF 49 SF 34 SF 22 SF 13 M
SF 48 SF 24 SF 11 SF 3 M SF 48 SF 33 SF 21 SF 12 M
SF 47 SF 23 SF 10 SF 2 M SF 47 SF 32 SF 20 SF 11 M
SF 46 SF 23 SF 10 SF 2 M SF 46 SF 31 SF 20 SF 11 M
SF 45 SF 22 SF 9 SF 2 M SF 45 SF 30 SF 19 SF 10 M
SF 44 SF 22 SF 9 SF 2 M SF 44 SF 30 SF 19 SF 10 M
SF 43 SF 21 SF 9 SF 2 M SF 43 SF 29 SF 18 SF 9 M
SF 42 SF 21 SF 9 SF 2 M SF 42 SF 28 SF 17 SF 9 M
SF 41 SF 20 SF 8 SF 1 M SF 41 SF 27 SF 16 SF 8 M
SF 40 SF 19 SF 8 SF 1 M SF 40 SF 26 SF 16 SF 8 M
SF 39 SF 19 SF 8 SF 1 M SF 39 SF 26 SF 16 SF 8 M
SF 38 SF 18 SF 7 SF 1/2 M SF 38 SF 25 SF 15 SF 7 M
SF 37 SF 18 SF 7 SF 1/2 M SF 37 SF 24 SF 14 SF 6 M
SF 36 SF 17 SF 6 SF 1/2 M SF 36 SF 23 SF 13 SF 6 M
SF 35 SF 17 SF 6 SF 1/2 M SF 35 SF 23 SF 13 SF 6 M
SF 34 SF 16 SF 6 SF 1/2 M SF 34 SF 22 SF 13 SF 6 M
SF 33 SF 16 SF 6 SF 1/2 M SF 33 SF 21 SF 12 SF 5 M
SF 32 SF 15 SF 5 SF 1/2 M SF 32 SF 20 SF 11 SF 4 M
SF 31 SF 15 SF 5 SF 1/2 M SF 31 SF 20 SF 11 SF 4 M
SF 30 SF 14 SF 5 SF 1/2 M SF 30 SF 19 SF 10 SF 3 M
SF 29 SF 13 SF 4 0 M SF 29 SF 18 SF 9 SF 2 M
SF 28 SF 13 SF 4 0 M SF 28 SF 17 SF 9 SF 2 M
SF 27 SF 12 SF 3 0 M SF 27 SF 16 SF 8 SF 2 M
SF 26 SF 12 SF 3 0 M SF 26 SF 16 SF 8 SF 2 M
SF 25 SF 11 SF 3 0 M SF 25 SF 15 SF 7 SF 1 M
SF 24 SF 11 SF 3 0 M SF 24 SF 14 SF 6 SF 1/2 M
SF 23 SF 10 SF 2 0 M SF 23 SF 13 SF 6 SF 1/2 M
SF 22 SF 9 SF 2 0 M SF 22 SF 13 SF 6 SF 1/2 M
SF 21 SF 9 SF 2 0 M SF 21 SF 12 SF 5 SF 1/2 M
SF 20 SF 8 SF 1 0 M SF 20 SF 11 SF 4 0 M
SF 19 SF 8 SF 1 0 M SF 19 SF 10 SF 3 0 M
SF 18 SF 7 SF 1/2 M M SF 18 SF 9 SF 2 0 M
SF 17 SF 6 SF 1/2 M M SF 17 SF 9 SF 2 0 M
SF 16 SF 6 SF 1/2 M M SF 16 SF 8 SF 2 0 M
SF 15 SF 5 SF 1/2 M M SF 15 SF 7 SF 1 M M
SF 14 SF 5 SF 1/2 M M SF 14 SF 6 SF 1/2 M M
SF 13 SF 4 0 M M SF 13 SF 6 SF 1/2 M M
SF 12 SF 3 0 M M SF 12 SF 5 SF 1/2 M M
SF 11 SF 3 0 M M SF 11 SF 4 0 M M
SF 10 SF 2 0 M M SF 10 SF 3 0 M M
SF 9 SF 2 0 M M SF 9 SF 2 0 M M
SF 8 SF 1 0 M M SF 8 SF 2 0 M M
SF 7 SF 1/2 M M M SF 7 SF 1 M M M
SF 6 SF 1/2 M M M SF 6 SF 1/2 M M M
SF 5 SF 1/2 M M M SF 5 SF 1/2 M M M
SF 4 0 M M M SF 4 0 M M M
SF 3 0 M M M SF 3 0 M M M
SF 2 0 M M M SF 2 0 M M M
SF 1 0 M M M SF 1 M M M M
SF 1/2 M M M M SF 1/2 M M M M
0 M M M M 0 M M M M
M M M M M M M M M M
46/56
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[Seite 47]
1.2 Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder
1.2.1 Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug-
Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV)
Dauer des schadenfreien und Beitragssatz in %
SF-Klasse
ununterbrochenen Verlaufs KH FV
20 und mehr Kalenderjahre SF 20 20 20
19 Kalenderjahre SF 19 20 20
18 Kalenderjahre SF 18 20 21
17 Kalenderjahre SF 17 21 21
16 Kalenderjahre SF 16 21 22
15 Kalenderjahre SF 15 21 22
14 Kalenderjahre SF 14 21 23
13 Kalenderjahre SF 13 21 24
12 Kalenderjahre SF 12 22 24
11 Kalenderjahre SF 11 22 25
10 Kalenderjahre SF 10 22 26
9 Kalenderjahre SF 9 23 27
8 Kalenderjahre SF 8 23 28
7 Kalenderjahre SF 7 24 29
6 Kalenderjahre SF 6 25 31
5 Kalenderjahre SF 5 26 32
4 Kalenderjahre SF 4 28 34
3 Kalenderjahre SF 3 31 36
2 Kalenderjahre SF 2 35 39
1 Kalenderjahr SF 1 44 42
- SF 1/2 53 57
- 0 75 78
- M 116 101
1.2.2 Rückstufung im Schadenfall
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH) Fahrzeugvollversicherung (FV)
bei 4 und bei 4 und
aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden
mehr Schäden mehr Schäden
nach Klasse nach Klasse
SF 20 SF 2 SF 1/2 M M SF 20 SF 7 SF 1 SF 1/2 M
SF 19 SF 2 SF 1/2 M M SF 19 SF 7 SF 1 SF 1/2 M
SF 18 SF 2 SF 1/2 M M SF 18 SF 7 SF 1 SF 1/2 M
SF 17 SF 2 SF 1/2 M M SF 17 SF 6 SF 1 SF 1/2 M
SF 16 SF 2 SF 1/2 M M SF 16 SF 6 SF 1 SF 1/2 M
SF 15 SF 2 SF 1/2 M M SF 15 SF 5 SF 1 SF 1/2 M
SF 14 SF 2 SF 1/2 M M SF 14 SF 5 SF 1 SF 1/2 M
SF 13 SF 2 SF 1/2 M M SF 13 SF 4 SF 1 SF 1/2 M
SF 12 SF 1 0 M M SF 12 SF 4 SF 1 SF 1/2 M
SF 11 SF 1 0 M M SF 11 SF 3 SF 1/2 0 M
SF 10 SF 1 0 M M SF 10 SF 3 SF 1/2 0 M
SF 9 SF 1 0 M M SF 9 SF 2 SF 1/2 0 M
SF 8 SF 1 0 M M SF 8 SF 2 SF 1/2 0 M
SF 7 SF 1 0 M M SF 7 SF 1 SF 1/2 0 M
SF 6 SF 1 0 M M SF 6 SF 1 SF 1/2 0 M
SF 5 SF 1 0 M M SF 5 SF 1 SF 1/2 0 M
SF 4 SF 1/2 M M M SF 4 SF 1 SF 1/2 0 M
SF 3 SF 1/2 M M M SF 3 SF 1/2 0 M M
SF 2 SF 1/2 M M M SF 2 SF 1/2 0 M M
SF 1 0 M M M SF 1 SF 1/2 0 M M
SF 1/2 M M M M SF 1/2 0 M M M
0 M M M M 0 M M M M
M M M M M M M M M M
47/56
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[Seite 48]
1.3 Wohnmobile
1.3.1 Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug-
Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV)
Dauer des schadenfreien und Beitragssatz in %
SF-Klasse
ununterbrochenen Verlaufs KH FV
20 und mehr Kalenderjahre SF 20 20 20
19 Kalenderjahre SF 19 21 22
18 Kalenderjahre SF 18 21 22
17 Kalenderjahre SF 17 21 22
16 Kalenderjahre SF 16 22 23
15 Kalenderjahre SF 15 22 23
14 Kalenderjahre SF 14 23 23
13 Kalenderjahre SF 13 23 23
12 Kalenderjahre SF 12 24 23
11 Kalenderjahre SF 11 24 24
10 Kalenderjahre SF 10 25 24
9 Kalenderjahre SF 9 26 24
8 Kalenderjahre SF 8 27 25
7 Kalenderjahre SF 7 27 25
6 Kalenderjahre SF 6 29 26
5 Kalenderjahre SF 5 30 26
4 Kalenderjahre SF 4 31 27
3 Kalenderjahre SF 3 33 28
2 Kalenderjahre SF 2 35 28
1 Kalenderjahr SF 1 37 30
- SF 1/2 40 30
- 0 51 40
- M 108 46
1.3.2 Rückstufung im Schadenfall
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH) Fahrzeugvollversicherung (FV)
bei 4 und bei 4 und
aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden
mehr Schäden mehr Schäden
nach Klasse nach Klasse
SF 20 SF 2 0 M M SF 20 SF 18 SF 8 SF 3 SF 1/2
SF 19 SF 2 0 M M SF 19 SF 8 SF 3 SF 1/2 0
SF 18 SF 2 0 M M SF 18 SF 8 SF 3 SF 1/2 0
SF 17 SF 2 0 M M SF 17 SF 7 SF 3 SF 1/2 0
SF 16 SF 1 0 M M SF 16 SF 7 SF 3 SF 1/2 0
SF 15 SF 1 0 M M SF 15 SF 6 SF 2 SF 1/2 0
SF 14 SF 1 0 M M SF 14 SF 6 SF 2 SF 1/2 0
SF 13 SF 1 0 M M SF 13 SF 6 SF 2 SF 1/2 0
SF 12 SF 1/2 0 M M SF 12 SF 5 SF 2 SF 1/2 0
SF 11 SF 1/2 0 M M SF 11 SF 5 SF 2 SF 1/2 0
SF 10 SF 1/2 0 M M SF 10 SF 4 SF 1/2 0 M
SF 9 SF 1/2 0 M M SF 9 SF 4 SF 1/2 0 M
SF 8 SF 1/2 0 M M SF 8 SF 3 SF 1/2 0 M
SF 7 0 M M M SF 7 SF 3 SF 1/2 0 M
SF 6 0 M M M SF 6 SF 2 SF 1/2 0 M
SF 5 0 M M M SF 5 SF 2 SF 1/2 0 M
SF 4 0 M M M SF 4 SF 1/2 0 M M
SF 3 0 M M M SF 3 SF 1/2 0 M M
SF 2 0 M M M SF 2 SF 1/2 0 M M
SF 1 0 M M M SF 1 SF 1/2 0 M M
SF 1/2 0 M M M SF 1/2 0 M M M
0 M M M M 0 M M M M
M M M M M M M M M M
48/56
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[Seite 49]
1.4 Lkw, Zugmaschinen und landwirtschaftliche
Zugmaschinen
1.4.1 Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug-
Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV)
Dauer des schadenfreien und Beitragssatz in %
SF-Klasse
ununterbrochenen Verlaufs KH FV
30 und mehr Kalenderjahre SF 30 20 20
29 Kalenderjahre SF 29 20 20
28 Kalenderjahre SF 28 21 20
27 Kalenderjahre SF 27 21 20
26 Kalenderjahre SF 26 21 21
25 Kalenderjahre SF 25 22 21
24 Kalenderjahre SF 24 22 21
23 Kalenderjahre SF 23 23 21
22 Kalenderjahre SF 22 23 21
21 Kalenderjahre SF 21 24 22
20 Kalenderjahre SF 20 24 22
19 Kalenderjahre SF 19 25 22
18 Kalenderjahre SF 18 26 22
17 Kalenderjahre SF 17 26 23
16 Kalenderjahre SF 16 27 23
15 Kalenderjahre SF 15 28 23
14 Kalenderjahre SF 14 29 24
13 Kalenderjahre SF 13 30 24
12 Kalenderjahre SF 12 32 25
11 Kalenderjahre SF 11 33 25
10 Kalenderjahre SF 10 34 26
9 Kalenderjahre SF 9 36 27
8 Kalenderjahre SF 8 38 28
7 Kalenderjahre SF 7 41 29
6 Kalenderjahre SF 6 43 30
5 Kalenderjahre SF 5 46 31
4 Kalenderjahre SF 4 50 32
3 Kalenderjahre SF 3 55 34
2 Kalenderjahre SF 2 61 36
1 Kalenderjahr SF 1 69 39
- SF 1/2 74 42
- 0 89 44
- M 132 61
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[Seite 50]
1.4.2 Rückstufung im Schadenfall
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH) Fahrzeugvollversicherung (FV)
bei 4 und bei 4 und
aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden
mehr Schäden mehr Schäden
nach Klasse nach Klasse
SF 30 SF 13 SF 6 SF 2 M SF 30 SF 9 SF 2 0 M
SF 29 SF 13 SF 6 SF 2 M SF 29 SF 8 SF 2 0 M
SF 28 SF 13 SF 6 SF 2 M SF 28 SF 8 SF 2 0 M
SF 27 SF 12 SF 5 SF 1 M SF 27 SF 8 SF 2 0 M
SF 26 SF 12 SF 5 SF 1 M SF 26 SF 8 SF 2 0 M
SF 25 SF 11 SF 5 SF 1 M SF 25 SF 8 SF 2 0 M
SF 24 SF 11 SF 5 SF 1 M SF 24 SF 7 SF 2 0 M
SF 23 SF 10 SF 4 SF 1 M SF 23 SF 7 SF 2 0 M
SF 22 SF 10 SF 4 SF 1 M SF 22 SF 7 SF 2 0 M
SF 21 SF 10 SF 4 SF 1 M SF 21 SF 6 SF 1 0 M
SF 20 SF 9 SF 4 SF 1 M SF 20 SF 6 SF 1 0 M
SF 19 SF 9 SF 4 SF 1 M SF 19 SF 6 SF 1 0 M
SF 18 SF 8 SF 3 SF 1/2 M SF 18 SF 6 SF 1 0 M
SF 17 SF 8 SF 3 SF 1/2 M SF 17 SF 5 SF 1 0 M
SF 16 SF 7 SF 3 SF 1/2 M SF 16 SF 5 SF 1 0 M
SF 15 SF 7 SF 3 SF 1/2 M SF 15 SF 5 SF 1 0 M
SF 14 SF 6 SF 2 0 M SF 14 SF 4 SF 1/2 M M
SF 13 SF 6 SF 2 0 M SF 13 SF 4 SF 1/2 M M
SF 12 SF 5 SF 1 0 M SF 12 SF 4 SF 1/2 M M
SF 11 SF 5 SF 1 0 M SF 11 SF 3 0 M M
SF 10 SF 4 SF 1 0 M SF 10 SF 3 0 M M
SF 9 SF 4 SF 1 0 M SF 9 SF 2 0 M M
SF 8 SF 3 SF 1/2 0 M SF 8 SF 2 0 M M
SF 7 SF 3 SF 1/2 0 M SF 7 SF 2 0 M M
SF 6 SF 2 0 M M SF 6 SF 1 0 M M
SF 5 SF 1 0 M M SF 5 SF 1 0 M M
SF 4 SF 1 0 M M SF 4 SF 1/2 M M M
SF 3 SF 1/2 0 M M SF 3 0 M M M
SF 2 0 M M M SF 2 0 M M M
SF 1 0 M M M SF 1 0 M M M
SF 1/2 0 M M M SF 1/2 M M M M
0 M M M M 0 M M M M
M M M M M M M M M M
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[Seite 51]
1.5 Krankenwagen, Mietwagen, Taxen, Kraftomnibusse
1.5.1 Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug-
Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV)
Dauer des schadenfreien und Beitragssatz in %
SF-Klasse
ununterbrochenen Verlaufs KH FV
3 und mehr Kalenderjahre SF 3 40 55
2 Kalenderjahre SF 2 55 75
1 Kalenderjahr SF 1 70 80
- SF 1/2 70 80
- 0 100 100
1.5.2 Rückstufung im Schadenfall
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH) Fahrzeugvollversicherung (FV)
bei 4 und bei 4 und
aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden aus Klasse bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden
mehr Schäden mehr Schäden
nach Klasse nach Klasse
SF 3 SF 2 0 0 0 SF 3 SF 2 SF 1 0 0
SF 2 SF 1 0 0 0 SF 2 SF 1 0 0 0
SF 1 0 0 0 0 SF 1 0 0 0 0
SF 1/2 0 0 0 0 SF 1/2 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Anhang 2:1 Tabellen zu den Typklassen Anhang 3:1 Tabellen zu den Regionalklassen
entfällt entfällt
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Anhang 4: Tarifgruppen wen/Witwer von Beamten, Richtern, Angestellten, Ar-
beitern, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der
4.1 Tarifgruppe A ("Agrarier") Bundeswehr, Pensionären und Rentnern, die jeweils bei
ihrem Tod die Voraussetzungen der Ziffern 4.2.1.4,
4.1.1 Die Beiträge der Tarifgruppe A gelten bei Pkw für
4.2.1.5 oder 4.2.1.6 erfüllt haben;
4.1.1.1 Landwirte und Gartenbaubetriebe
4.2.1.7 Familienangehörige von Beamten, Richtern, Ange-
landwirtschaftliche Unternehmer gemäß § 123 Abs. 1 stellten, Arbeitern, Berufssoldaten und Soldaten auf
Nr. 1 Sozialgesetzbuch VII, die Mitglieder einer landwirt- Zeit der Bundeswehr, Pensionären und Rentnern, die
schaftlichen Berufsgenossenschaft oder der Gartenbau- die Voraussetzungen der Ziffern 4.2.1.4, 4.2.1.5 oder
berufsgenossenschaft sind, deren Betrieb eine Mindest- 4.2.1.6 erfüllen. Voraussetzung ist, dass die Familien-
größe von 1/2 ha – bei einem Gartenbaubetrieb eine angehörigen nicht erwerbstätig sind und mit den vor-
Mindestgröße von 2 ha – hat, und die diesen Betrieb her genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft
selbst bewirtschaften; leben und von ihnen unterhalten werden.
4.1.1.2 Ehemalige Landwirte 4.2.2 Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten darüber hinaus für
ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, wenn sie Krafträder, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Wohnmobile,
die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.1.1 unmittelbar vor Trikes, Quads sowie im Werkverkehr eingesetzte Lkw,
Übergabe des Betriebes erfüllt haben und nicht ander- sofern eine der in Ziffern 4.2.1.1 bis 4.2.1.7 genannten Voraussetzungen
weitig berufstätig sind; erfüllt ist.
4.1.1.3 Ehegatten 4.2.3 Wird das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen, kommt die Tarifgruppe
nicht berufstätige Ehegatten von Personen, die die B nur zur Anwendung, wenn auch der Halter eine der in Ziffern 4.2.1.1
Voraussetzungen der Ziffern 4.1.1.1 oder 4.1.1.2 erfül- bis 4.2.1.7 genannten Voraussetzungen erfüllt.
len; Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass das Fahrzeug auf Ihren Ehe-/
4.1.1.4 Witwen und Witwer Lebenspartner zugelassen wird. Dann gelten die Beiträge der
Tarifgruppe B auch, sofern nur Sie eine der in Ziffern 4.2.1.4 bis 4.2.1.7
nicht berufstätige Witwen/Witwer von Personen, die bei genannten Voraussetzungen erfüllen.
ihrem Tod die Voraussetzungen der Ziffern 4.1.1.1 oder
4.1.1.2 erfüllt haben. 4.3 Tarifgruppe D
4.1.2 Die Beiträge der Tarifgruppe A gelten darüber hinaus für 4.3.1 Die Beiträge der Tarifgruppe D gelten für Versicherungsverträge von
Krafträder, Pkw, die zugelassen sind auf
jeweils im Werkverkehr eingesetzte Lkw und Zugmaschinen, die 4.3.1.1 Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom, Fern-
ausschließlich für den landwirtschaftlichen Betrieb oder Garten- wärme);
bau-Betrieb genutzt werden,
4.3.1.2 juristische Personen des Privatrechts, die im Haupt-
sofern eine der in Ziffern 4.1.1.1 bis 4.1.1.4 genannten Voraussetzungen zweck Energieerzeuger sind;
erfüllt ist. 4.3.1.3 privatisierte, ehemalige Staatsunternehmen (z. B. Deut-
4.1.3 Wird das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen, kommt die Tarifgruppe sche Bahn, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Deutsche
A nur zur Anwendung, wenn auch der Halter eine der in Ziffern 4.1.1.1 Lufthansa);
bis 4.1.1.4 genannten Voraussetzungen erfüllt. 4.3.1.4 Wohnungsbau- und/oder -verwaltungsgesellschaften
Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass das Fahrzeug auf Ihren (Genossenschaften oder juristische Personen des
Ehe-/Lebenspartner zugelassen wird. Dann gelten die Beiträge der Privatrechts mit mindestens 50 % Kapitalbeteiligung der
Tarifgruppe A auch, sofern nur Sie eine der in Ziffern 4.1.1.1 bis 4.1.1.4 öffentlichen Hand);
genannten Voraussetzungen erfüllen. 4.3.1.5 Krankenanstalten zur Gesundheitspflege;
4.2 Tarifgruppe B ("Beamte") 4.3.1.6 mildtätige, kirchliche, gemeinnützige Einrichtungen
(u. a. Gesundheitspflege, Fürsorge, Jugend-/Altenpfle-
4.2.1 Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten für Versicherungsverträge von ge, Bildungswesen);
Pkw, die zugelassen sind auf
4.3.1.7 Beamte, Angestellte und Arbeiter der in Ziffern 4.3.1.1
4.2.1.1 Gebietskörperschaften, Körperschaften, Anstalten und bis 4.3.1.6 genannten juristischen Personen und Ein-
Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts; richtungen, sofern ihre nicht selbstständige und der
4.2.1.2
juristische Personen des Privatrechts, wenn sie im Lohnsteuer unterliegende Tätigkeit für diese mindestens
Hauptzweck Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öf- 50 % der normalen Arbeitszeit beansprucht und sofern
fentlichen Hand obliegen würden, und wenn sie von ihnen besoldet oder entlohnt werden, sowie die
an ihrem Grundkapital juristische Personen des bei diesen juristischen Personen und Einrichtungen in
deutschen öffentlichen Rechts mit mindestens einem anerkannten Ausbildungsverhältnis stehenden
50 % beteiligt sind oder Personen;
sie Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zu 4.3.1.8 Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige der in
mehr als der Hälfte ihrer Haushaltsmittel erhalten Ziffern 4.3.1.1 bis 4.3.1.6 genannten juristischen Per-
(§ 23 Bundeshaushaltsordnung oder die ent- sonen und Einrichtungen, wenn sie die Voraussetzungen
sprechenden haushaltsrechtlichen Vorschriften der der Ziffer 4.3.1.7 unmittelbar vor ihrem Eintritt in den
Länder); Ruhestand oder vor ihrer Beurlaubung erfüllt haben und
nicht anderweitig berufstätig sind, sowie nicht berufstä-
4.2.1.3 Selbsthilfeeinrichtungen der Angehörigen des öffent- tige, versorgungsberechtigte Witwen/Witwer von Beam-
lichen Dienstes; ten, Angestellten, Arbeitern, Pensionären und Rentnern,
4.2.1.4 Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter der in Ziffern die jeweils bei ihrem Tod die Voraussetzungen der Ziffern
4.2.1.1 bis 4.2.1.3 genannten juristischen Personen und 4.3.1.7 oder 4.3.1.8 erfüllt haben;
Einrichtungen, sofern ihre nicht selbstständige und der 4.3.1.9 Familienangehörige von Beamten, Angestellten, Ar-
Lohnsteuer unterliegende Tätigkeit für diese min- beitern, Pensionären und Rentnern, die die Voraus-
destens 50 % der normalen Arbeitszeit beansprucht setzungen der Ziffern 4.3.1.7 oder 4.3.1.8 erfüllen.
und sofern sie von ihnen besoldet oder entlohnt werden, Voraussetzung ist, dass die Familienangehörigen nicht
sowie die bei diesen juristischen Personen und Einrich- erwerbstätig sind und mit den vorher genannten Perso-
tungen in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis nen in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihnen
stehenden Personen, ferner Berufssoldaten und Solda- unterhalten werden.
ten auf Zeit der Bundeswehr (nicht Wehr- oder Zivil- 4.3.2 Die Beiträge der Tarifgruppe D gelten darüber hinaus für
dienstpflichtige und freiwillige Helfer);
Krafträder, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Wohnmobile,
4.2.1.5 Beamte, Angestellte und Arbeiter überstaatlicher oder Trikes, Quads sowie im Werkverkehr eingesetzte Lkw,
zwischenstaatlicher Einrichtungen; für sie gilt das Glei-
che wie für die in Ziffer 4.2.1.4 genannten Beamten, sofern eine der in Ziffern 4.3.1.1 bis 4.3.1.9 genannten Voraussetzungen
Angestellten und Arbeiter, falls die Fahrzeuge dem erfüllt ist.
deutschen Zulassungsverfahren unterliegen; 4.3.3 Wird das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen, kommt die Tarifgruppe
4.2.1.6 Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige des D nur zur Anwendung, wenn auch der Halter eine der in Ziffern 4.3.1.1
52/56
öffentlichen Dienstes, wenn sie die Voraussetzungen bis 4.3.1.9 genannten Voraussetzungen erfüllt.
der Ziffern 4.2.1.4 oder 4.2.1.5 unmittelbar vor ihrem Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass das Fahrzeug auf Ihren Ehe-/
Eintritt in den Ruhestand oder vor ihrer Beurlaubung Lebenspartner zugelassen wird. Dann gelten die Beiträge der
erfüllt haben und nicht anderweitig berufstätig sind, Tarifgruppe D auch, sofern nur Sie eine der in Ziffern 4.3.1.7 bis 4.3.1.9
sowie nicht berufstätige, versorgungsberechtigte Wit- genannten Voraussetzungen erfüllen.
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[Seite 53]
Anhang 5: Art und Verwendung von Fahrzeugen 5.13 Kraftomnibusse
Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach ihrer
5.1 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen
entfällt (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind.
5.2 Leichtkrafträder 5.13.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Aus-
gangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige
Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten
von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm, alternativ mit einem
Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr,
Elektromotor. Die Nennleistung beträgt nicht mehr als 11 kW.
der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regel-
5.3 Kleinkrafträder mäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von
Märkten und Theatern dient.
Kleinkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von
nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 5.13.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferien-
40 km/h, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen und bis zum ziel-Reisen sowie Verkehr mit Mietomnibussen.
31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind. 5.13.3 Nicht unter 5.13.1 oder 5.13.2 fallen sonstige Busse,
insbesondere Hotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-,
5.4 Krafträder Lehr- und Krankenomnibusse.
Krafträder sind Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzei-
chen führen müssen. Hiervon ausgenommen sind Kleinkrafträder und 5.14 Wohnmobile
Leichtkrafträder sowie als Kraftrad zugelassene Trikes und Quads Wohnmobile sind Kraftfahrzeuge, die als Sonderkraftfahrzeug Wohn-
sowie Oldtimer-Krafträder. mobil zugelassen sind.
5.5 Pkw 5.15 Werkverkehr
Pkw sind als Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, Anhän-
zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen, gern und Aufliegern nur für eigene Zwecke durch Personal eines
Selbstfahrervermietfahrzeugen, Trikes, Quads sowie Oldtimer-Pkw. Unternehmens oder von Personal, das dem Unternehmen im
Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt
5.6 Trikes worden ist.
Trikes sind dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit drei symmetrisch an-
geordneten Rädern), einem Hubraum von mehr als 50 ccm im Falle
5.16 Gewerblicher Güterverkehr
von Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstge- Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige, entgeltliche Be-
schwindigkeit von mehr als 45 km/h. förderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, Anhängern und Aufliegern
für andere.
5.7 Quads
5.17 Umzugsverkehr
Quads sind vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
Umzugsverkehr ist die ausschließliche Beförderung von Umzugsgut
(Leermasse im fahrbereiten Zustand bis zu 450 kg) oder vierrädrige
für andere.
Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung (Leermasse im fahrbereiten
Zustand bis zu 600 kg). Im Falle von Elektrofahrzeugen ist die Leer- 5.18 Wechselaufbauten
masse jeweils ohne Masse der Antriebsbatterien gerechnet. Die
Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahrzeugen, Anhängern
Nutzleistung (Antrieb mittels Verbrennungsmotor) oder die Nenn-
und Aufliegern, die zur Güterbeförderung bestimmt sind und mittels
dauerleistung (Elektroantrieb) darf maximal 15 kW betragen.
mechanischer Vorrichtungen an diesen Fahrzeugen ausgewechselt
5.8 Oldtimer werden können.
Oldtimer sind Fahrzeuge mit einem Fahrzeugalter ab 25 Jahren (Pkw)
5.19 Landwirtschaftliche Zugmaschinen
oder 30 Jahren (andere Fahrzeuge), die nicht mehr der alltäglichen
Nutzung unterliegen und in einem guten Erhaltungszustand sind, Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger/Auflieger sind
der weitestgehend dem Originalzustand entspricht. Replikas sowie Zugmaschinen und Raupenschlepper oder Anhänger/Auflieger,
Um-/Nachbauten (z. B. Rennsportfahrzeuge, sog. Kit-Cars oder Hot die wegen ihrer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft von
Rods) sind nicht über den Oldtimer-Tarif versicherbar. der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes
Kennzeichen führen. Hiervon ausgenommen sind Oldtimer-Trak-
Für den Oldtimer-Tarif der Concordia unterscheiden wir:
toren.
a) Oldtimer-Krafträder sind Krafträder und Kraftroller, die ein amt-
liches Kennzeichen führen müssen, mit einem Fahrzeugalter 5.20 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen
von mindestens 30 Jahren. Hiervon ausgenommen sind Oldtimer- Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen sind Fahrzeuge mit Vor-
Kleinkrafträder/-Leichtkrafträder. richtungen zur mechanischen Milchentnahme, die dem Transport der
b) Oldtimer-Pkw sind als Personenkraftwagen oder Kombinations- Milch von Weiden und Gehöften zu den Molkereien der Einzugsge-
kraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem Fahrzeug- biete dienen.
alter von mindestens 25 Jahren.
c) Oldtimer-Lkw sind Lastkraftwagen mit einem Fahrzeugalter von 5.21 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge
mindestens 30 Jahren, sofern sie ausschließlich privat genutzt Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge, die als
werden. Sonderfahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft zugelassen werden
d) Oldtimer-Traktoren sind alle ehemaligen land-/forstwirtschaft- und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
lichen Zugmaschinen und Raupenschlepper mit einem Fahr-
zeugalter von mindestens 30 Jahren, sofern sie ausschließlich 5.22 Milchtankwagen
privat genutzt werden. Milchtankwagen sind Fahrzeuge, die dem Transport der Milch zwischen
Molkereien oder von Molkereien zum Verteiler oder Verbraucher
5.9 Mietwagen dienen. Sie gelten nicht als landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge,
Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Ge- sondern als Güterfahrzeuge.
legenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss
der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrerver- 5.23 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
mietfahrzeuge). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer
Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen
5.10 Taxen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit – nicht zur Beförderung von
Taxen sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Personen oder Gütern – bestimmt und geeignet sind (z. B. Mähdrescher,
Stellen bereithält und mit denen er – auch am Betriebssitz oder wäh- Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungs-
rend der Fahrt entgegengenommene – Beförderungsaufträge zu einem fahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet
vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. werden).
5.11 Selbstfahrervermietfahrzeuge 5.24 Lkw
Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die Lkw sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht
gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden. bis 3,5 t oder über 3,5 t. Hiervon ausgenommen sind Oldtimer-
Lkw.
5.12 Leasingfahrzeuge
53/56
Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die 5.25 Zugmaschinen
gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder über-
auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter wiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut sind
dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen (Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen und Raupenschlepper), mit
werden. Ausnahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen.
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Anhang 6: Merkmale zur Beitragsberechnung – Winterdienst gegen Entgelt
Merkmale zur Beitragsberechnung sind Umstände, die wir vor (Hinweis: Abweichend von A.2.1.1.4 sind bei
Vertragsabschluss abfragen und mit Ihnen im Versicherungsver- dieser Einsatzart Spezialaufbauten/-anbauten wie
trag vereinbaren. Im Versicherungsschein führen wir sie in den z. B. ein Schneeschild oder Streugutaufsatz mitver-
Abschnitten "Angaben zu den Merkmalen", "Tarif / Vertragslaufzeit" sichert, ohne dass dafür ein separater Beitragszu-
und "Fahrzeugdaten" auf. schlag anfällt.)
Art der transportierten Güter (z. B. Gefahrgut, Abfälle,
1.1
Je nach Produktkategorie, Versicherungsart und Fahrzeug-
fossile Brennstoffe)
art richtet sich der Beitrag nach folgenden Merkmalen:
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (z. B. Über-
Jährliche Fahrleistung
schreitung der zulässigen Abmessungen oder Ände-
Abstellort des Fahrzeugs über Nacht (regelmäßig) rungen von Bremsvorrichtungen)
Vorhandensein einer Wohngebäudeversicherung für ein Zuteilung eines Wechselkennzeichens
selbst bewohntes Ein-/Zweifamilienhaus für den Ver-
sicherungsnehmer (Verbraucher gemäß § 13 BGB) oder 1.2
Ein Pkw darf nur von den im Versicherungsschein ange-
dessen Ehe-/Lebenspartner gebenen Fahrern gefahren werden.
Alter des Fahrzeugs Gelegentliches Fahren Ihres Kindes ist zulässig, wenn
Abweichender Halter Ihr Kind selbst einen Pkw bei der Concordia versichert
Wohnsitz/Postleitzahl des Fahrzeughalters hat oder
Alter des Versicherungsnehmers und/oder der Fahrer Ihr Kind bereits berechtigter Fahrzeugnutzer in einem
anderen Pkw-Vertrag ist, der bei der Concordia für
Nutzerkreis
Sie oder Ihren Ehe-/Lebenspartner (häusliche Ge-
Tarifgruppe (siehe Anhang 4) meinschaft) besteht.
Teilnahme am "Begleiteten Fahren" ("BF 17", gemäß
1.3 Beitragspflichtige Ruheversicherung
Regelungen/Voraussetzungen in § 48a Fahrerlaubnis-
Verordnung) Für eine gesonderte Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Ruhever-
sicherung erheben wir einen Festbeitrag. Lassen Sie Ihr
Zahlungsart und Zahlungsperiode
Fahrzeug innerhalb eines Jahres seit Abschluss dieser
Gesamtneuwert Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Ruheversicherung wieder zu,
Technische Fahrzeugdaten (z. B. Hersteller, Typ, rechnen wir diesen Beitrag auf den Beitrag für die Kraft-
Motorleistung, Kraftstoff-/Antriebsart, Aufbauart, An- fahrzeug-Haftpflichtversicherung bei uns an. Veräußern
zahl Plätze) Sie Ihr Fahrzeug, ohne es noch einmal zuzulassen,
Verwendungsmöglichkeiten des Fahrzeugs steht uns der Festbeitrag zur Abgeltung der entstandenen
(bei mehreren Verwendungsmöglichkeiten ist das höher Kosten zu.
einzuordnende Wagnis maßgeblich, das gilt auch bei Für eine gesonderte Fahrzeugteil-Ruheversicherung gemäß
Antriebsfahrzeug und Anhänger/Auflieger) H.1.3 erheben wir 50 % des Beitrages für die Fahrzeug-
Einsatzart des Fahrzeugs/Fahrtzweck, wie z. B. teilversicherung.
– Ausführung von Lohnaufträgen Bei Güterfahrzeugen legen wir den Einsatz im Werkverkehr
(Lohnaufträge sind Aufträge, die regelmäßig und der Beitragsermittlung für die Fahrzeugteilversicherung
gegen Entgelt auf dem Gelände bzw. Acker anderer zugrunde.
landwirtschaftlicher / forstwirtschaftlicher Unter-
nehmen verrichtet werden und die der Auftrag- 1.4 Mindestbeitrag
geber sonst selbst oder mit eigenen Arbeitskräften Der Mindestbeitrag beträgt zur jeweiligen Beitragsfällig-
ausführen müsste.) keit 25 €.
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Anhang 7: Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
CONCORDIA KFZ-VERSICHERUNG
Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
(Stand 01.10.2023)
In der Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrages in eine Schaden(S)- bzw.
Schadenfreiheits(SF)-Klasse nach Ihrem Schadenverlauf.
Haben Sie keinen (Vor-)Vertrag, aus dem wir eine Schadenfreiheits-/Schadenklasse anrechnen können bzw. müssen?
Dann können Sie aus der nachfolgenden Tabelle entnehmen, ob Ihr erstmalig zu versicherndes Fahrzeug günstiger als in
Klasse 0 eingestuft werden kann.
Hinweis: Ist auf Sie bereits ein Pkw, Kraftrad, Trike, Quad, Leichtkraftrad/-roller, Kleinkraftrad/-roller, Wohnmobil oder ein
ausschließlich privat (d. h. nicht unternehmerisch) genutzter Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht zugelassen, ist ledig-
lich eine Ersteinstufung gemäß einer (verbesserten) Zweitwagenregelung möglich. Regelungen wie „Ehegatten/Partner“,
„Moped-Einsteigerbonus“, „Führerschein“ oder „Eltern-Kind-Regelung“ können keine Anwendung finden.
In den Spalten „Neueinstufung“ können Sie für die unterschiedlichen Fahrzeugarten (z. B. Pkw) und Kundengruppen
(z. B. Kinder unserer Kunden, Verbraucher, Gewerbe/Landwirtschaft) die verbesserten Ersteinstufungen entnehmen.
In den Spalten „Voraussetzungen“ ist aufgelistet, welche Voraussetzungen beim Erst- und Zweitvertrag jeweils gegeben
sein müssen. Hierzu gehören u. a. die Höhe der SF-Klasse und die Fahrzeugart im Erstvertrag, das Alter der Fahrer im
Zweitvertrag und auf wen das Fahrzeug zugelassen sein muss (Halter).
Voraussetzungen: Keine anrechenbare Vorversicherung vorhanden und...
Neueinstufung
Erstvertrag
Bezeichnung der
Fahrzeugart in SF-Klasse SF-Klasse Fahrzeugart weitere
Sondereinstufung
SF-Ersteinstufungen (Verbraucher gemäß § 13 BGB)
• Pkw
• Wohnmobil
• Kraftrad/-roller Erstvertrag:
Zweitwagenregelung SF 1/2 SF 1/2
• Trike, Quad Halter = Versicherungsnehmer
• Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller
• Lkw bis 3,5 t zGG (Werkverkehr)
• Pkw
• Wohnmobil
• Kraftrad/-roller Erstvertrag:
Ehegatten-/Partnerregelung SF 1/2 SF 1/2 • Trike, Quad Halter = Ehe-/Lebenspartner
• Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller (häusliche Gemeinschaft)
• Lkw bis 3,5 t zGG
(ausschließlich privat genutzt)
Pkw, Kraftrad/-roller, Erstvertrag:
Trike, Quad, • Moped-Vertrag schadenfrei (Kfz-Haftpflicht)
Leichtkraftrad/-roller, • Kleinkrafträder und Fahrräder • besteht 12 Monate ununterbrochen bei Concordia
Kleinkraftrad/-roller, mit Hilfsmotor mit • wurde max. vor 6 Monaten beendet
Moped-Einsteigerbonus SF 1/2 – Zweitvertrag:
Wohnmobil Versicherungskennzeichen
(nicht Gopeds, E-Scooter) • Halter = Versicherungsnehmer
Hinweis: Inanspruchnahme nur einmalig und nur
für ein Fahrzeug
Führerschein für Pkw, Krafträder, Trikes, Quads,
Leicht-/Kleinkrafträder, Wohnmobile
• aus EU, Vereinigtem Königreich (Großbritannien,
Nordirland), Island, Liechtenstein, Norwegen,
Schweiz seit 3 Jahren oder
Führerscheinregelung SF 1/2 – – • gleichgestellte Fahrerlaubnisse anderer Staaten
seit 3 Jahren, wenn diese nach der Fahrerlaubnis-
Verordnung ohne weitere theoretische oder
praktische Prüfung umgeschrieben werden
können oder nach Erfüllung der Auflagen
umgeschrieben sind
Erstvertrag:
• Pkw • besteht bei Concordia für Versicherungsnehmer
Lkw Werkverkehr bis • Wohnmobil (VN) oder Ehe-/Lebenspartner
3,5 t zGG • Kraftrad/-roller (häusliche Gemeinschaft (h. G.))
Zweitwagenregelung SF 1/2 SF 1/2 • Trike, Quad • Halter = Versicherungsnehmer oder
ausschließlich privat • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller Ehe-/Lebenspartner (h. G.)
genutzt • Lkw bis 3,5 t zGG Zweitvertrag:
(ausschließlich privat genutzt) • Halter = Versicherungsnehmer oder
Ehe-/Lebenspartner (h. G.)
Kinder unserer Kunden
Pkw, Kraftrad/-roller, Eltern-Kind-Regelung SF 1/2 SF 1/2
Trike, Quad, • Pkw
55/56
Leichtkraftrad/-roller, • Wohnmobil
Kleinkraftrad/-roller, verbesserte Eltern-Kind- SF 1 SF 2 • Kraftrad/-roller Erstvertrag:
Wohnmobil Regelung • Trike, Quad • besteht bei Concordia für ein Elternteil
SF 2 SF 3 • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller • Halter = Elternteil
• Lkw bis 3,5 t zGG
SF 3 SF 4
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(ausschließlich privat genutzt)
Pkw, Wohnmobil verbesserte Eltern-Kind-Regelung
SF 4 SF 5
CONCORDIA. EIN GUTER GRUND.
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Voraussetzungen: Keine anrechenbare Vorversicherung vorhanden und...
Neueinstufung
Erstvertrag
Bezeichnung der
Fahrzeugart in SF-Klasse SF-Klasse Fahrzeugart weitere
Sondereinstufung
Verbesserte Zweitwagenregelung privat (Verbraucher gemäß § 13 BGB)
Pkw, Kraftrad/-roller,
Trike, Quad, SF 1 SF 1
Leichtkraftrad/-roller, Erstvertrag:
Kleinkraftrad/-roller, • besteht bei Concordia für Versicherungsnehmer
Wohnmobil und verbesserte Zweitwagenregelung (VN) oder Ehe-/Lebenspartner
Lkw Werkverkehr bis • Pkw (häusliche Gemeinschaft (h. G.))
3,5 t zGG • Wohnmobil • Halter = Versicherungsnehmer oder Ehe-/
SF 2 SF 2 Lebenspartner (h. G.)
ausschließlich privat • Kraftrad/-roller
genutzt • Trike, Quad Zweitvertrag:
• Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller • Halter = Versicherungsnehmer oder Ehe-/
Pkw, Wohnmobil und • Lkw bis 3,5 t zGG Lebenspartner (h. G.)
Lkw Werkverkehr bis (ausschließlich privat genutzt) • VN und alle Fahrer mindestens 23 Jahre
3,5 t zGG verbesserte Zweitwagenregelung SF 3 SF 3 (bei Pkw, Kraftrad/-roller, Trike, Quad,
ausschließlich privat Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller)
genutzt • VN mindestens 23 Jahre (bei Wohnmobil)
Pkw, Wohnmobil verbesserte Zweitwagenregelung SF 4 SF 4
Gewerbe und Landwirtschaft
Erstvertrag:
Zweitwagenregelung SF 1/2 SF 1/2
• Halter = Versicherungsnehmer (= Unternehmer)
SF 1 SF 1 • Pkw Erstvertrag:
• Wohnmobil • besteht bei Concordia für Versicherungsnehmer
verbesserte Zweitwagenregelung • Kraftrad/-roller (= Unternehmer)
Pkw SF 2 SF 2
• “Unternehmer“ • Trike, Quad • Halter = Versicherungsnehmer (= Unternehmer)
(gemäß § 14 BGB) • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller
SF 3 SF 3 Zweitvertrag:
• “Kleinflotten-Modell“ (KFM) • Lkw bis 3,5 t zGG (Werkverkehr)
• VN und alle Fahrer mindestens 23 Jahre
(im KFM ist VN-/Fahreralter nicht relevant)
SF 4 SF 4 • Halter = Versicherungsnehmer (= Unternehmer)
Zweitwagenregelung SF 1/2 SF 1/2
Erstvertrag:
Lkw, SF 1 SF 1 • besteht bei Concordia für Versicherungsnehmer
• Lkw (Werkverkehr) • Halter = Versicherungsnehmer
Zugmaschine
verbesserte Zweitwagenregelung SF 2 SF 2 • Zugmaschine (Werkverkehr)
(Werkverkehr) Zweitvertrag:
• Halter = Versicherungsnehmer
SF 3 SF 3
Zweitwagenregelung SF 1/2 SF 1/2 Erstvertrag:
• besteht bei Concordia für Versicherungsnehmer
SF 1 SF 1 • Landwirtschaftliche Zugmaschine • Halter = Versicherungsnehmer
verbesserte Zweitwagengregelung
Zweitvertrag:
SF 2 SF 2 • Halter = Versicherungsnehmer
• Voraussetzungen für AgrarKompakt (AK) sind
Landwirtschaftliche erfüllt (mind. Gebäude-Vers. und eine weitere
Zugmaschine Vers. (Inhalt, Haftpflicht, Elektronik, Rechts-
schutz) in AK für den landw. Betrieb)
oder
AgrarKompakt SF 9 - -
• Die landw. Zugmaschine wird im Rahmen einer
Kleinflotte versichert und zusätzlich bestehen
Sach-/ Haftpflicht-/Unfall-/Rechtsschutz-
Vers. für den landw. Betrieb mit insges. 750 €
Jahresnettobeitrag
SF-Übertragung und Anfängerregelung
• gleiche Risikoverhältnisse (gleiche Fahrzeug
gruppe, Nutzung/Verwendung vergleichbar)
• Fzg. der anderen Person wurde überwiegend
individuelle
vom Versicherungsnehmer (VN) gefahren
Einstufung
• Übertragung möglich von Ehe-/Lebenspartner,
Elternteil, Kind, Enkel, Großeltern, Geschwistern,
SF-Übertragung von einer (bitte individuelle gleiche oder höhere
Schwiegereltern, Schwiegerkindern, eine andere
anderen Person Formular Einstufung Fahrzeuggruppe nach I.6.2.4 AKB
mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebende
Sonderfälle K 82 aus-
Person oder dem Arbeitgeber des VN
füllen und
• Zwischen Nutzung des Fahrzeugs der anderen
einreichen)
Person durch den VN und Beantragung der SFR-
Übertragung (Antragstellung) durch den
VN liegen max. 36 Monate
• Vertrag beginnt ohne eine der genannten
Anfängerregelung Klasse 0 - - Sondereinstufungen und ohne Übernahme
eines Schadenverlaufs nach I.6 AKB
56/56
K-6-2024-10
CONCORDIA. EIN GUTER GRUND.