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Versicherungsmakler / Motorradversicherung (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko) / Bedingungsarchiv

Neodigital Neo M: die Bedingungen im Volltext

Tarif NEO M der Neodigital (AKB 2026), der Krafträder ausdrücklich einschließt: Verzicht bei grober Fahrlässigkeit, Tiere jeder Art, Tierbiss und Kurzschluss mit Folgeschäden, Neupreis 24 Monate (nicht für Leicht- und Kleinkrafträder) sowie Helm und Schutzbekleidung von Fahrer und Beifahrer bei einem Kaskoschaden; GAP nur für Pkw.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief)ja„Die Kfz-Versicherung umfasst je nach Vereinbarung: Kfz-Haftpflichtversicherung Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) Schutzbrief Fahrerschutzversicherung Auslandsschadenschutz“Einleitung, Seite 5
Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller)ja„Bei Pkw, Krafträdern (nicht bei Leicht- und Kleinkrafträdern), Quads und Trikes zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs“A.2.6.1, Seite 11
Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte)ja„Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas. Und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.“A.1.4, Seite 8
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO)nicht geregelt
Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch)nicht geregelt
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitja„Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird.“A.2.9, Seite 12
Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote)ja„Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol“A.2.9, Seite 14

Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme Haftpflicht pauschalja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.“A.1.3, Seite 8
Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschütztnicht geregelt
Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw, eines Kraftrads oder eines Campingfahrzeugs umfasst auch Kfz-Haftpflichtschäden, die Sie beim Gebrauch eines gemieteten Pkw verursachen.“A.1.6, Seite 9
Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht)ja, bis zur Versicherungssumme„Erleiden Sie mit dem Fahrzeug einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat“A.5.1, Seite 19
Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw)nein„Für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt.“A.1.5, Seite 8
Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichertja„Der Versicherungsschutz gilt auch für einen Anhänger, der mit dem versicherten Fahrzeug verbunden ist.“A.1.1, Seite 8
Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica)nicht geregelt

Teilkasko, Naturgefahren und Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Teilkaskoja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.“A.2.6.9, Seite 13
Brand und Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Brand und Explosion.“A.2.2.1, Seite 10
Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftradsja, bis zur Versicherungssumme„Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug gestohlen, geraubt oder unterschlagen wird, oder wenn die Herausgabe des Fahrzeugs erpresst wird.“A.2.2.2, Seite 10
Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Beschädigung des Fahrzeugs ist versichert, wenn es deshalb beschädigt wurde, um das Fahrzeug, ein Fahrzeugteil oder Fahrzeuginhalt zu entwenden.“A.2.2.2, Seite 9
Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert)ja, bis zur Versicherungssumme„Für den Schaden war ein Ereignis ursächlich, das gleichzeitig einen versicherten Kaskoschaden am bei uns versicherten Fahrzeug verursacht hat.“A.2.1.2, Seite 9
Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir bezahlen den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls oder durch Raub entwendet wurden.“A.2.6.4, Seite 12
Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschädenja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.“A.2.2.7, Seite 10
Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungja, bis zur Versicherungssumme„Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 7.“A.2.2.3, Seite 10
Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken)nicht geregelt
Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist der Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren während der Fahrt.“A.2.2.4, Seite 10
Tierbiss mit Folgeschäden (Marder)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind unmittelbare Schäden am Fahrzeug durch Tierbiss (z. B. Marderbiss).“A.2.2.5, Seite 10

Vollkasko und Sturz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Vollkaskoja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.“A.2.6.9, Seite 13
Unfall, auch selbst verschuldetja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall.“A.2.3.2, Seite 11
Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangierennicht geregelt
Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.“A.2.3.3, Seite 11
Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftradja, bis zur Versicherungssumme„Für Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist.“A.2.3.2, Seite 11
Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einem Schiff dadurch entstehen, dass“A.2.3.4, Seite 11
Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro)nicht geregelt

Entschädigung, Zubehör und Bekleidung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten)ja, bis zur Versicherungssumme„zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.“A.2.6.1, Seite 11
Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten)nicht geregelt
Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwertsja, bis zur Versicherungssumme„Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab.“A.2.6.1, Seite 11
GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierungnein„GAP-Deckung (Differenzkasko) bei geleastem oder finanziertem Pkw“A.2.6.1, Seite 11
Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„Schutzhelme Motorrad-Schutzbekleidung des Fahrers und des Beifahrers bei Krafträdern (einschließlich Leicht- und Kleinkrafträdern), Quads und Trikes.“A.2.1.2, Seite 9
Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„Bestandteile Ihres Fahrzeugs sind wie Ihr Fahrzeug versichert.“A.2.1.1, Seite 9
Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichertnicht geregelt
Sachverständigenkostenja, bis zur Versicherungssumme„Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.“A.2.6.4, Seite 12
Abschleppkosten in der Kaskoja, bis zur Versicherungssumme„Die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur oder die Diagnostik geeigneten Werkstatt.“A.2.6.2, Seite 12
Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt)ja„Dann wählen wir eine für die Fahrzeugreparatur geeignete Werkstatt aus unserem Werkstattnetz aus, beauftragen die Werkstatt mit der Reparatur und bezahlen die Kosten.“A.2.6.3, Seite 12

Schutzbrief und Pannenhilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe vor Ortja, bis zur Versicherungssumme„Dann schicken wir Ihnen ein Pannenhilfsfahrzeug an den Schadenort. Und wir lassen Ihr Fahrzeug auf unsere Kosten wieder fahrbereit machen“A.3.5, Seite 15
Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnortja„Hilfe vor Ort bei einem Fahrzeugausfall bereits ab Ihrer Haustür“A.3.5, Seite 3
Abschleppen des Kraftradsja, bis zur Versicherungssumme„Oder wir lassen Ihr Fahrzeug auf unsere Kosten in die nächstgelegene, geeignete Werkstatt abschleppen.“A.3.5, Seite 15
Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellungja, bis zur Versicherungssumme„Wir übernehmen maximal die Kosten wie sie für den Rücktransport des Fahrzeugs an den Wohnsitz durch unsere Dienstleister anfallen würden.“A.3.6.1, Seite 16
Mietfahrzeug oder Ersatzmotorradja, bis 80 €„Und wir bezahlen die Mietwagenkosten bis maximal 80 € je Tag für bis zu 7 Tage.“A.3.6.1, Seite 16
Übernachtungskosten nach Panne oder Unfallja, bis 100 €„Wir übernehmen maximal 100 € je Übernachtung (mit Frühstück) und Person.“A.3.6.1, Seite 15
Krankenrücktransport des Fahrersja, bis zur Versicherungssumme„Wir lassen Sie in ein Krankenhaus in Deutschland transportieren und bezahlen die Kosten, wenn Art und Zeitpunkt des Rücktransports medizinisch notwendig sind.“A.3.8, Seite 16

Saison, Fahrer und Rabatt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Saisonkennzeichen und Regeln für die Saisonja„Ist Ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, besteht Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen angegebenen Zeitraums (= Saison).“H.2, Seite 27
Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm)ja„Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach den Bestimmungen für Fahrzeuge, die außer Betrieb gesetzt sind.“H.2, Seite 27
Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers)ja, bis zur Versicherungssumme„Stößt Ihnen beim Gebrauch des Fahrzeugs ein Unfall zu und werden Sie dadurch verletzt oder getötet? Dann ersetzen wir Ihren unfallbedingten Personenschaden“A.4.1, Seite 18
Rabattschutz oder Rückstufungsschutzja„Dann ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei.“I.4, Seite 28
Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeugnicht geregelt
Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrersja„Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.“D.1, Seite 22
Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung)ja, bis zur Versicherungssumme„Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht oder Änderungen nicht mitgeteilt? Dann gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen entspricht.“K.3, Seite 30
Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier)nicht geregelt

Pflichten, Ausschlüsse und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum)ja„Sie müssen das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken.“H.1, Seite 27
Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainingskeine„an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt“A.2.9, Seite 14
Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgenja„Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis benutzen.“D.1, Seite 21
Obliegenheiten vor dem Schadenfallja„Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis benutzen.“D.1, Seite 21
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl)ja„Ist ein Entwendungsschaden, ein Brandschaden oder ein Kollisionsschaden mit Tieren eingetreten? Und übersteigt dieser Schaden voraussichtlich 1.000 €? Dann müssen Sie das Schadenereignis unverzüglich bei der Polizei anzeigen.“E.3.3, Seite 24
Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag)ja, bis 5.000 €„In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000 € beschränkt.“D.3, Seite 22
Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden)ja„Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.“G.2.1, Seite 24
Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme)ja„Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und durch innere Unruhen.“A.2.9, Seite 14

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Neodigital Autoversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Neodigital Neo M

Volltext aufklappen: Kfz Bedingungen NEO M
[Seite 1] Versicherungsbedingungen und Informationen zur Kfz-Versicherung Inhalt: I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mit den Besonderen Bedingungen und Klauseln II. Produktinformationsblatt III. Vertragsinformation IV. Information zur Kommunikation auf digitalem Weg V. Merkblatt zur Datenverarbeitung / Datenschutzerklärung VI. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht VII. Erklärung des Vollmachtgebers [Seite 2] Zusätzliche Informationen zu den Versicherungsbedingungen und Informationen zur KFZ-Versicherung 1a. Wer ist Ihr Versicherer? Neodigital Autoversicherung AG Heinz-Kettler-Str. 1 66386 St. Ingbert "Versicherer" , "wir" oder "uns" bezeichnet in folgenden Punkten den vorstehend Risikoschutz bietenden Versicherer: I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mit den Besonderen Bedingungen und Klauseln II. Produktinformationsblatt III. Vertragsinformation VII. Vollmachtserklärung des Risikoträgers 1b. Weitere maßgebliche Anschrift Neodigital Versicherung AG Heinz-Kettler-Str. 1 66386 St. Ingbert In folgenden Punkten bezeichnet "wir" oder "uns" die Neodigital Versicherung AG: IV. Information zur Kommunikation auf digitalem Weg V. Merkblatt zur Datenverarbeitung / Datenschutzerklärung Bitte beachten Sie zu unten aufgeführter Mitteilung, dass Neodigital bei Verletzung einer gesetzlichen Anzeigepflicht im Rahmen der erteilten Vollmacht für den Versicherer als Risikoträger tätig wird. "Wir" und "uns" bezeichnet deswegen hier den Risikoträger ggf. vertreten durch die Neodigital Versicherung AG. VI. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht [Seite 3] I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) - NEO M A Die Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen A.1.1 Was ist versichert? A.1.2 Wer ist versichert? A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir? A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.1.5 Was ist nicht versichert? A.1.6 Mallorca-Police A.1.7 Kfz-Umweltschadenversicherung A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug A.2.1 Was ist versichert? A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko A.2.3 Versicherte Schadenereignisse in der Vollkasko A.2.4 Wer ist versichert? A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung A.2.8 Verpflichtung Dritter A.2.9 Was ist nicht oder nur teilweise versichert? A.2.10 In welchen Fällen wir unsere Leistung zurückfordern A.3 Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung A.3.1 Was ist versichert? A.3.2 Wer ist versichert? A.3.3 Versichertes Fahrzeug A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.3.5 Hilfe vor Ort bei einem Fahrzeugausfall – bereits ab Ihrer Haustür A.3.6 Weitere Leistungen bei Panne, Unfall und Entwendung ab 50 km Entfernung A.3.7 Hilfe bei einer Naturkatastrophe ab 50 km Entfernung A.3.8 Hilfe bei Verletzung, Krankheit oder Tod ab 50 km Entfernung A.3.9 Hilfe im Ausland ab 50 km Entfernung A.3.10 Was ist nicht oder nur teilweise versichert? A.3.11 Anrechnung ersparter Aufwendungen A.3.12 Verpflichtung Dritter A.4 Fahrerschutz – bei einem Personenschaden A.4.1 Was ist versichert? A.4.2 Wer ist versichert? A.4.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir? A.4.4 Welches Recht gilt? A.4.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.4.6 Fälligkeit unserer Zahlung, Vorschuss, Leistung für eine mitversicherte Person A.4.7 Wenn Sie dieselbe Hilfe auch von einem Dritten fordern können A.4.8 Was ist nicht oder nur teilweise versichert? A.5 Auslandsschadenschutz - besonderer Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland A.5.1 Was ist versichert? A.5.2 Wer ist versichert? A.5.3 Versichertes Fahrzeug A.5.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.5.5 Bis zu welcher Höhe leisten wir? A.5.6 Welches Recht gilt? A.5.7 Was ist nicht versichert? A.5.8 Wenn Sie dieselbe Hilfe von einem Dritten fordern können A.5.9 Fälligkeit unserer Zahlung, Vorschuss, Leistung für mitversicherte Personen Seite 1 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 4] A.6 Kfz-Umweltschadenversicherung A.6.1 Was ist versichert? A.6.2 Wer ist versichert? A.6.3 Versichertes Fahrzeug A.6.4 Versicherungssummen und Höchstzahlung A.6.5 Wo besteht Versicherungsschutz? A.6.6 Was ist nicht versichert? A.7 - nicht belegt - B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz B.1 Vertragsschluss B.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? B.3 Vorläufiger Versicherungsschutz C Beitragszahlung C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags C.2 Zahlung des Folgebeitrags C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel C.4 Zahlungsperiode C.5 Überweisung statt Lastschrift D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung D.1 Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs bei allen Versicherungsarten D.2 Zusätzliche Pflichten in der Kfz-Haftpflichtversicherung D.3 Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung bei Gebrauch des Fahrzeugs E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer Pflichtverletzung E.1 Pflichten im Schadenfall bei allen Versicherungsarten E.2 Zusätzliche Pflichten in der Kfz-Haftpflichtversicherung E.3 Zusätzliche Pflichten in der Kasko E.4 Zusätzliche Pflichten in der Kfz-Umweltschadenversicherung E.5 - nicht belegt - E.6 - nicht belegt - E.7 Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung im Schadenfall F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Bedingungsänderung G.1 Vertragsdauer und Versicherungsjahr G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie kündigen? G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir kündigen? G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten G.5 Beitragsabrechnung nach Kündigung G.6 Bedingungsänderung H Fahrzeugzulassung und Fahrzeugverkauf H.1 Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs H.2 Fahrzeug mit Saisonkennzeichen H.3 Versicherungsschutz bei Zulassungsfahrten H.4 Versicherungsschutz bei internetbasierter Zulassung H.5 Veräußerung des Fahrzeugs H.6 Wagniswegfall I Schadenfreiheitsrabatt-System I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen I.2 Einstufung bei Vertragsbeginn I.3 Jährliche Neueinstufung I.4 Rabattschutz – ein Schaden ist bei uns frei I.5 Rückstufung vermeiden I.6 Unterbrechung des Versicherungsschutzes I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf Seite 2 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 5] J Beitragsänderung auf Grund tariflicher Maßnahmen J.1 Beitragsänderung J.2 Kündigungsrecht J.3 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs K Beitragsänderung auf Grund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts K.2 Änderung der Angaben zu Tarifierungsmerkmalen K.3 Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen K.4 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels SF-Tabellen Bitte beachten Sie: Zugunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen weiblich, männlich und divers (w/m/d) gleichzeitig zu nennen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter. Seite 3 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 6] Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Die Technik von Fahrzeugen entwickelt sich stetig und immer schneller weiter. Beispielsweise beim Automatisierungsgrad. Fahrerassistenzsysteme, wie der Einpark- oder Notbremsassistent, unterstützen Sie heute schon beim Fahren. Vorab Möglicherweise verfügt Ihr Fahrzeug sogar über eine automatisierte Fahrfunktion? Oder das Fahrzeug fährt künftig autonom, also ganz ohne Fahrer? Die Einleitung Kfz-Versicherung schützt. Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Wir sind Ihr Kfz-Versicherer. Ein weiteres Beispiel für die dynamische Entwicklung der Technik: Auch die Antriebsarten von Fahrzeugen verändern sich. Ihre Kfz-Versicherung schützt Die Kfz-Versicherung umfasst je nach Vereinbarung: unabhängig davon. Auch bei einem Elektro- oder Hybridfahrzeug. • Kfz-Haftpflichtversicherung • Beispielsweise bei einem Verkehrsunfall in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Mögliche Ursache eines Verkehrsunfalls kann ein Fahrfehler sein, aber es kommen auch andere Ursachen in Frage, z. B.: • Kaskoversicherung (Teilkasko – Die Sensoren Ihres Fahrzeugs versagen. oder Vollkasko) – Ein Hacker verändert die Software Ihres Fahrzeugs. • Schutzbrief Schädigt Ihr Fahrzeug deshalb eine andere Person oder fremdes Hab und Gut, dann bezahlen wir den Schaden an Ihrer Stelle. Auf der Grundlage der vereinbarten • Fahrerschutzversicherung Versicherungsbedingungen und des Gesetzes. • Durch neue Technik verfügen Fahrzeuge über immer mehr aufwendige Hard- und • Auslandsschadenschutz Software. Die Kasko schützt Hard- und Software Ihres Fahrzeugs. Unabhängig vom Automatisierungsgrad. Die Verträge zu diesen Versicherungsarten sind jeweils rechtlich selbstständige • Der Fahrerschutz hilft, wenn Fahrer und die anderen Insassen Ihres Fahrzeugs bei Verträge. einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet werden. Etwa, weil der Notbremsassistent In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mitversichert: versagt hat. Dann ersetzen wir im vereinbarten Umfang z. B. Pflegeleistungen (vermehrte Bedürfnisse), wenn niemand anderes für den Schaden aufkommt. • Kfz-Umweltschadenversicherung Beispiele: • Kasko: Der Akku zum Antrieb des Fahrzeugs ist genauso versichert wie die anderen In der Kasko ist mitversichert: Bestandteile des Fahrzeugs. Wenn beispielsweise das Fahrzeug brennt oder in der Vollkasko ein Verkehrsunfall passiert. Droht nach einem in der Kasko versicherten • Differenzkasko Schadenereignis eine Entzündung des Fahrzeugs? Dann übernehmen wir für eine gewisse Zeit Kosten, um es sicher abzustellen. Beispielsweise in einem Hochvolt-Container. Außerdem bieten wir in bestimmtem Umfang Außerdem können Sie mit uns vereinbaren: Versicherungsschutz für Ihre private Ladeausrüstung. • Werkstattbindung • NEO L Leistungserweiterung (falls vereinbart): Die Eigenschadenversicherung schützt Ihr Hab und Gut. Falls sich beispielsweise der Akku Ihres Pkw entzündet und • Rabattschutz der Brand auf andere Sachen überspringt, die Ihnen gehören, wie Carport oder Garage. Welchen Versicherungsschutz Sie mit uns vereinbart haben, steht in Ihrem • Der Schutzbrief ist Hilfe für unterwegs: Versicherungsschein. – Wir unterstützen Sie, wenn der Antriebs-Akku ausfällt. Und transportieren das liegengebliebene Fahrzeug zur nächsten Ladestation. Damit Sie den Antriebs-Akku Mit Fahrzeug ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug gemeint. Das kann dort aufladen können. ein Kfz, aber auch ein Anhänger sein. Versicherbar sind auch Fahrzeuge mit – Wir übernehmen Kosten für eine bestimmte Zeit: Wenn der Antriebs-Akku automatisierter oder autonomer Fahrfunktion. beispielsweise in einem Hochvolt-Container gesichert werden muss. Weil die Entzündung des Akkus droht. Nicht versicherbar sind folgende Fahrzeuge: Die Kfz-Versicherung ist technikoffen und schützt auch in Zukunft. Näheres zu den • Mietwagen, Taxen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, einzelnen Versicherungsarten finden Sie in diesen Versicherungsbedingungen. Dort sind die genauen Leistungsvoraussetzungen beschrieben. Und in welchen Fällen wir nicht oder nur teilweise leisten. • gewerblicher Güterverkehr, Klimawandel und Kfz-Versicherung • Fahrzeuge des Kfz-Handels, des Kfz-Handwerks und der Kfz-Hersteller, Das Klima ändert sich. Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Versicherungen • Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind. schützen vor den finanziellen Folgen, die auch durch solche Ereignisse entstehen können. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Je nach Zuschnitt des Kfz-Versicherung ist technikoffen Versicherungsschutzes gleicht sie Schäden an Personen, Hab und Gut, der Infrastruktur oder der Artenvielfalt finanziell aus. Seite 4 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 7] Beispiele: • Die Teilkasko schützt, wenn das eigene Fahrzeug u. a. durch Naturgewalten beschädigt oder zerstört wird. Beispielsweise durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch oder Lawinen. Sie ersetzt den Fahrzeugschaden im vereinbarten Umfang. Auch die Vollkasko hilft in diesen Fällen. Denn die Leistungen der Teilkasko sind in der Vollkasko enthalten. Darüber hinaus sind in der Vollkasko im vereinbarten Umfang auch Schäden an Ihrem Fahrzeug durch einen Unfall versichert. Ein Unfall kann auch durch Wetterereignisse verursacht werden. Etwa durch Aquaplaning, Blitzeis oder Nebel. • Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung schützt ebenfalls bei Naturereignissen und Extremwetter, und zwar mittelbar. Denn die Ursache eines versicherten Verkehrsunfalls können auch Naturgewalten sein. Etwa wenn Hagel, Starkregen oder Nebel die Sicht behindern. Und Ihr Fahrzeug deswegen fremdes Hab und Gut beschädigt. Oder wenn der Fahrer bei Blitzeis oder Aquaplaning die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und eine andere Person schädigt. Wir bezahlen an Ihrer Stelle den Schaden. Auf der Grundlage der vereinbarten Versicherungsbedingungen und des Gesetzes • Der Fahrerschutz hilft mittelbar, finanzielle Folgen von Naturgewalten abzumildern: Wenn der Fahrer mit dem Fahrzeug z. B. bei Schlechtwetter verunglückt und niemand anderes für den Schaden aufkommt. Dann zahlen wir den Personenschaden des Fahrers im vereinbarten Umfang. • Der Schutzbrief hilft, wenn Ihr Fahrzeug wegen einer Naturgefahr ausfällt. Etwa wegen einer Überschwemmung oder eines Erdrutschs. Dann leisten wir im vereinbarten Umfang Service oder erstatten Kosten. Näheres zu den einzelnen Versicherungsarten finden Sie in diesen Versicherungsbedingungen. Dort sind die genauen Leistungsvoraussetzungen beschrieben. Und in welchen Fällen wir nicht oder nur teilweise leisten. Meinungsverschiedenheiten Sind Sie mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden? Oder hat eine Verhandlung mit uns nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt? • Als Verbraucher können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. wenden: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Telefon: 0800 3696000* Fax: 0800 3699000* (*kostenlos aus deutschen Telefonnetzen) Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Weitere Infos erhalten Sie bei uns oder im Internet: www.versicherungsombudsmann.de. • Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de Telefon: 0228 4108-0 Fax: 0228 4108-1550 Die BaFin kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Außerdem steht Ihnen der Rechtsweg offen. Seite 5 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 8] Rund um den Versicherungsschutz noch in Bewegung befindet. A Die Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung A.1.2 Wer ist versichert? A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen zufügen (mitversicherte Personen): A.1.1 Was ist versichert? • den Halter des Fahrzeugs, Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs • den Eigentümer des Fahrzeugs, • Personen verletzt oder getötet werden, • die Technische Aufsicht bei einem Fahrzeug mit autonomer Fahrfunktion, • Sachen abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden, • den Fahrer des Fahrzeugs, • reine Vermögensschäden verursacht werden • berechtigte Insassen, es sei denn, ein anderer Versicherer ist eintrittspflichtig, und deshalb Schadenersatzansprüche gegen Sie oder uns geltend gemacht werden. • Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, Wir regulieren auf Grund der Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Straßenverkehrsgesetzes oder auf Grund anderer gesetzlicher • den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht und Berufs-Beifahrer eines Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts. Die gesetzlichen in diesem Versicherungsvertrag mitversicherten Fahrzeugs. Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts legen fest, in welchen Fällen Haftung für den Schaden besteht und in welchen Fällen nicht. Diese Personen sind genauso geschützt wie Sie als Versicherungsnehmer. Sie können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. Beispiel: Ein Verkehrsunfall, bei dem Ihr Fahrzeug eine andere Person oder fremdes Hab und Gut schädigt, kann ein versichertes Schadenereignis sein. Ursachen eines A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir? Verkehrsunfalls können beispielsweise sein: • Ihnen unterläuft ein Fahrfehler. Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten • Naturgefahren wie Starkregen, Blitzeis oder Nebel. als ein einziges Schadenereignis. Die Versicherungssummen stehen in Ihrem Versicherungsschein. • Die Sensoren Ihres Fahrzeugs versagen. A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? • Ein Hacker verändert die Software Ihres Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas. Und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union Begriffe: gehören. Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt? • Gebrauch des Fahrzeugs umfasst z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen sowie Be- und Dann gilt der Versicherungsschutz auch in den dort genannten nichteuropäischen Entladen. Ländern, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Die Internationale Versicherungskarte dient nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung als Nachweis des • Reine Vermögensschäden sind Schäden, die weder mit einem Personen- noch mit Versicherungsschutzes. einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen. Sind Sie im ausländischen Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung Sind die Schadenersatzansprüche gegen Sie begründet? Dann zahlen wir an Ihrer unterwegs? Dann haben Sie immer mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Stelle. Versicherungsschutz des Besuchslandes. Ist der Versicherungsschutz, den Sie mit uns vereinbart haben, besser als der des Besuchslandes? Dann gilt der bessere Sind die Schadenersatzansprüche gegen Sie unbegründet? Oder zu hoch? Dann Versicherungsschutz. wehren wir sie für Sie ab. Auf unsere Kosten. A.1.5 Was ist nicht versichert? Wir dürfen gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen Kein Versicherungsschutz besteht: erfüllen oder abwehren. Wir dürfen dabei alle Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abgeben, die uns zweckmäßig erscheinen. • Für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen. Der Versicherungsschutz gilt auch für einen Anhänger, der mit dem versicherten Fahrzeug verbunden ist. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit • Für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung dem versicherten Fahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Demonstrationen, wenn Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich Seite 6 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 9] A.1.7 Kfz-Umweltschadenversicherung – das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst auch die Kfz-Umweltschadenversicherung – für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz: Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. • Zum Leistungsumfang siehe: „Kfz-Umweltschadenversicherung“ unter A.6. • Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs. • Es gelten die Bestimmungen der Kfz-Haftpflichtversicherung sinngemäß, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Ein Beispiel für eine Regelung, die für • Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem die Kfz-Umweltschadenversicherung nicht gilt, ist der örtliche Geltungsbereich. versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers oder abgeschleppten Fahrzeugs. Aber: Versicherungsschutz besteht, wenn ein betriebsunfähiges Fahrzeug als • Die Kapitel über das SF-System gilt nicht. Hilfeleistung und ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird. • Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von Sachen, die Die Kfz-Umweltschadenversicherung beginnt und endet automatisch mit der mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Aber: Versichert sind Sachen, die Kfz-Haftpflichtversicherung. berechtigte Insassen üblicherweise oder zum persönlichen Gebrauch dabei haben. A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug • Für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Wer A.2.1 Was ist versichert? mitversicherte Personen sind, finden Sie unter A.1.2. Versichert in der Kaskoversicherung sind: • Für Schäden durch Kernenergie. • Ihr Fahrzeug und seine Bestandteile nach A.2.1.1 A.1.6 Mallorca-Police • Zubehör nach A.2.1.2 Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw, eines Kraftrads oder eines • Private Ladeausrüstung nach A.2.1.3. Campingfahrzeugs umfasst auch Kfz-Haftpflichtschäden, die Sie beim Gebrauch eines gemieteten Pkw verursachen. Für welche Schadenereignisse Versicherungsschutz besteht, ist für die Teilkasko in Versicherungsschutz besteht: A.2.2 und für die Vollkasko in A.2.3 geregelt. Welchen Versicherungsumfang Sie ggf. mit uns vereinbart haben, steht in Ihrem Versicherungsschein. • In den Ländern, in denen Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug in der A.2.1.1 Ihr Fahrzeug und seine Bestandteile Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Aber: Kein Versicherungsschutz besteht in Deutschland, Russland und Belarus. Sie haben Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug. Bestandteile Ihres Fahrzeugs sind wie Ihr Fahrzeug versichert. Voraussetzungen für die Mitversicherung sind: • Für Sie, Ihren Ehe-/Lebenspartner und für Ihre Kinder als Fahrer. • Die Bestandteile sind nach dem Gesetz zulässig und • Für die ersten 6 Monate ab Anmietung des Pkw. • sie sind im Fahrzeug fest eingebaut oder sie sind am Fahrzeug fest angebaut. • Nicht für Schäden am Miet-Pkw. Beispiele: Bordelektronik, integrierte Verglasung, integrierte Fahrzeugassistenz-und Infotainmentsysteme, Akku zum Antrieb des Elektrofahrzeugs, integrierte Innen- und • Soweit nicht Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des Außenausstattung (ohne lose Sachen). Aber auch Dach-/Heckträger (etwa gemieteten Pkw besteht. Fahrradträger), Dachkoffer oder Vorzelt. Die Versicherungssummen der Mallorca-Police sind so hoch wie die A.2.1.2 Zubehör Versicherungssummen, die Sie für Ihr Fahrzeug in der Kfz-Haftpflichtversicherung Auch bestimmtes Zubehör ist mitversichert. Die Mitversicherung setzt Folgendes mit uns vereinbart haben. voraus: Für den Schaden war ein Ereignis ursächlich, das gleichzeitig einen versicherten Kaskoschaden am bei uns versicherten Fahrzeug verursacht hat. Die Bestimmungen der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten sinngemäß für die Mallorca-Police, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist: Versicherungsschutz besteht für: • Ein Beispiel für eine Regelung, die für die Mallorca-Police nicht gilt, ist der örtliche Geltungsbereich. Die Mallorca-Police gilt nicht in Deutschland, Russland und Belarus. • Kindersitze • Die Kapitel über das SF-System gilt nicht. • Schutzhelme Die Mallorca-Police beginnt und endet automatisch mit der • Motorrad-Schutzbekleidung des Fahrers und des Beifahrers bei Krafträdern Kfz-Haftpflichtversicherung. (einschließlich Leicht- und Kleinkrafträdern), Quads und Trikes. Z. B. Motorrad-Stiefel oder Motorrad-Jacke Seite 7 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 10] • Sachen Die Beschädigung des Fahrzeugs ist versichert, wenn es deshalb beschädigt wurde, – deren Mitführen gesetzlich vorgeschrieben ist oder um das Fahrzeug, ein Fahrzeugteil oder Fahrzeuginhalt zu entwenden. Dies gilt auch, – die dem Betrieb des Fahrzeugs oder der Pannenhilfe dienen (z. B. mobile wenn die Entwendung nur versucht wurde. Ladegeräte). Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, Hinweis für Elektro- und Hybridfahrzeuge: Fest installierte Ladeeinrichtungen, wie das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn etwa eine Wallbox, sind kein Zubehör. Für sie besteht aber Versicherungsschutz nach der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt A.2.1.3. wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelangestellter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder A.2.1.3 Private Ladeausrüstung Haushaltsangehörige). Für die private Ladeausrüstung Ihres bei uns versicherten Elektro- oder Hybridfahrzeugs gilt: Sie haben Versicherungsschutz für A.2.2.3 Naturgewalten • fest installierte Wallboxen und Induktionsplatten Versichert sind: • Die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Naturgewalten. Naturgewalten • mobile Ladegeräte sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch. • Ladekabel und Ladekarten. • Die Einwirkung auf das Fahrzeug durch Blitzschlag. Die Entschädigung ist auf insgesamt 5.000 € je Schadenfall begrenzt. Die Mitversicherung setzt zudem Folgendes voraus: Sie sind der Eigentümer dieser Eingeschlossen sind: Sachen. Für diese Sachen besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. über eine Gebäude- oder eine Hausratversicherung). Für Ladekabel und Ladekarten leisten • Schäden, die dadurch verursacht werden, weil diese Naturgewalten Gegenstände auf wir ohne diese Einschränkungen. oder gegen das Fahrzeug werfen. Sofern gleichzeitig Versicherungsschutz über die Regelungen zur Mitversicherung • Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Beispiel: Ihr Elektrofahrzeug ist zum von Zubehör besteht, wenden wir die für Sie günstigere Bestimmung A.2.1.2 an. Laden an das Stromnetz eines Gebäudes angeschlossen. Der Blitz schlägt in dieses Gebäude ein. Aufgrund von Überspannung kommt es zu einem Schaden an Ihrem A.2.1.4 Nicht versicherbare Sachen Fahrzeug. Alle anderen Sachen sind nicht versicherbar. Beispiele: Brieftasche, Brille, Geschirr, Gepäck, Nahrungsmittel, Ladung, Tasche, mobile technische Geräte, Sportgeräte, Begriffe Zahlungsmittel. • Eine unmittelbare Einwirkung liegt beispielsweise nicht bei einem Schaden vor, der Aber: In der NEO L Leistungserweiterung sind diese Sachen versichert, wenn die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers Voraussetzungen der Eigenschadenversicherung vorliegen. zurückzuführen ist. A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko • Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 7. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h. In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch die nachfolgenden • Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Schadenereignisse. Dies gilt auch für mitversicherte Sachen nach A.2.1 unter den Hohlräumen. dort genannten zusätzlichen Voraussetzungen. • Erdrutsch (z. B. Mure) ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen. A.2.2.1 Brand und Explosion Versichert sind Brand und Explosion. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus • Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. eigener Kraft auszubreiten vermag. Schmor- und Sengschäden sind mitversichert. • Dachlawinen sind von Gebäudedächern niedergehende Schnee- oder Eismassen. A.2.2.2 Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Erpressung, unbefugter Gebrauch A.2.2.4 Zusammenstoß mit Tieren Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug gestohlen, geraubt oder unterschlagen wird, oder wenn die Herausgabe des Fahrzeugs erpresst wird. Versichert ist der Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren während der Fahrt. Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn A.2.2.5 Tierbiss der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt Versichert sind unmittelbare Schäden am Fahrzeug durch Tierbiss (z. B. wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelangestellter). Außerdem besteht kein Marderbiss). Folgeschäden am Fahrzeug durch Tierbiss sind mitversichert. Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). A.2.2.6 Bruch der Verglasung Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung Beispiel für Diebstahl: Ein Unbefugter manipuliert das schlüssellose Zugangssystem umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trennund Seitenscheiben), Ihres Fahrzeugs und entwendet das Fahrzeug. Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten. Nicht als Verglasung gelten beispielsweise Glas- und Kunststoffteile von Fahrzeugassistenzsystemen und Displays. Seite 8 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 11] A.2.2.7 Kurzschluss • das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs beschädigt Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. oder über Bord gespült wird oder Folgeschäden am Fahrzeug durch Kurzschluss sind mitversichert. • das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug A.2.3 Versicherte Schadenereignisse in der Vollkasko zu opfern, um die Passagiere, das Schiff oder die Ladung zu retten. A.2.3.5 Schäden am Antriebs-Akku In der Vollkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung, Versichert sind zusätzlich Schäden am Antriebs-Akku (Hochvoltbatterie-System) bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch die nachfolgenden Elektro- und Hybridfahrzeugen bis zu 20.000 €. Aber: Kapazität und Leistung des Schadenereignisse. Dies gilt auch für mitversicherte Sachen nach A.2.1 unter den Akkus sinken technisch bedingt über die Nutzungsdauer. Verschleiß und Alterung dort genannten zusätzlichen Voraussetzungen. sind kein versichertes Schadenereignis. A.2.3.1 Schadenereignisse der Teilkasko A.2.4 Wer ist versichert? Alles, was in der Teilkasko versichert ist, ist auch in der Vollkasko versichert. Versichert sind: A.2.3.2 Unfall • Sie als Versicherungsnehmer, Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug • der Halter und einwirkendes Ereignis. • der Eigentümer Mögliche Ursachen eines Unfalls, etwa einer Fahrzeugkollision, können des versicherten Fahrzeugs. beispielsweise sein: A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? • Ihnen unterläuft ein Fahrfehler. Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und in den • Wetterereignisse wie Aquaplaning, Blitzeis oder Nebel. außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Aber: Kein Versicherungsschutz besteht in Russland und Belarus. • Sensoren Ihres Fahrzeugs versagen. A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? • Ein Hacker verändert die Software Ihres Fahrzeugs. A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust In folgenden Fällen liegt beispielsweise kein Unfallschaden vor: • Die Ladung verrutscht allein deshalb, weil der Fahrer das Fahrzeug bremst und Wann zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? verursacht einen Schaden am Fahrzeug. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab. Sie lassen Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren? Dann gilt „Leistung bei • Ein Bedienungsfehler des Fahrers ist alleinige Ursache eines Schadens am Beschädigung“ nach A.2.6.2. Oder – falls vereinbart – „Leistung bei Fahrzeug. Werkstattbindung“ nach A.2.6.3. Dies gilt sinngemäß auch für die nach A.2.1 mitversicherten Sachen. Zusätzlicher Versicherungsschutz Wann zahlen wir den Neupreis? • Bei Gespannen gilt: In der Versicherung des ziehenden Fahrzeugs sind gegenseitige Bei Pkw, Krafträdern (nicht bei Leicht- und Kleinkrafträdern), Quads und Trikes zahlen Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen wir den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen mitversichert (z. B. Rangierschäden, Schäden beim An-/Abhängen, Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Wir Schlingerschäden). Voraussetzung: Sie sind Eigentümer des gezogenen Fahrzeugs. erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des • Für Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist. Neupreises betragen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom A.2.3.3 Vandalismus Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Fahrzeugs wird abgezogen. Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten Wann zahlen wir den Neupreis einer nach A.2.1 mitversicherten Sache? mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Für Pkw, Krafträder (nicht bei Leicht- oder Kleinkrafträdern), Quads und Trikes gilt: Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust einer nach A.2.1 mitversicherten Sache stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). zahlen wir den Neupreis. Es gelten die Regeln der Neupreisentschädigung „Wann zahlen wir den Neupreis?“ sinngemäß. Den Zeitraum, in dem wir die Beispiel: Ein Unbefugter manipuliert böswillig die Software Ihres Fahrzeugs, um die Neupreisentschädigung für diese Sache leisten, berechnen wir ab dem Tag der Fahrzeugfunktion zu stören (= Hackerangriff). Erstzulassung des Fahrzeugs. Haben Sie die Sache separat neu erworben, ist das Kaufdatum maßgeblich. A.2.3.4 Transport auf einem Schiff Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf GAP-Deckung (Differenzkasko) bei geleastem oder finanziertem Pkw einem Schiff dadurch entstehen, dass Hatte Ihr geleastes oder finanziertes Fahrzeug einen Totalschaden, oder wurde es entwendet? Und übersteigt die Restforderung aus der vorzeitigen Abrechnung des • das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder Leasing- oder Kreditvertrags die vereinbarte Entschädigung? Dann schließt die GAP- Deckung diese Entschädigungslücke (= GAP) im nachfolgend beschriebenen Umfang. Seite 9 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 12] Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten oder finanzierten Pkw gilt: Dann lassen wir es auf unsere Kosten vom Schadenort in die von uns ausgewählte Wir zahlen auch die etwaige Differenz zwischen der vereinbarten Werkstatt transportieren. Ist das Fahrzeug fahrfähig und verkehrssicher? Dann Höchstentschädigung und dem offenen, abgezinsten Saldo aus dem Leasing- oder lassen wir es nur dann auf unsere Kosten vom Schadenort in die von uns Kreditvertrag. ausgewählte Werkstatt transportieren, wenn die Werkstatt mehr als 15 km vom Wir leisten jedoch nicht für: Wohnsitz entfernt ist. • rückständige Raten Den Transport des Fahrzeugs nach der Reparatur übernehmen wir erst ab einer • unreparierte Vorschäden Entfernung von 15 km zum Wohnsitz. • eine Überschreitung der vereinbarten Fahrleistung. Etwaige Ersatzleistungen eines gegnerischen Haftpflichtversicherers rechnen wir an. 6 Jahre Garantie auf Reparatur Für die Berechnung maßgeblich ist der Tag des Schadenereignisses. Wir leisten 6 Jahre Garantie auf die Fahrzeugreparatur. Die Garantie gilt weltweit ab Nehmen Sie ausschließlich Leistungen aus der GAP-Deckung in Anspruch? Übergabe des Fahrzeugs durch die Werkstatt nach der Reparatur. Garantiegeber ist Beispielsweise, weil es einen Unfallgegner gibt, dessen Haftpflichtversicherer Ihren für Kunden der Neodigital Autoversicherung AG: Fahrzeugschaden ersetzt? Dann verzichten wir in Ihrer Vollkasko zu Ihren Gunsten auf eine Rückstufung nach I.3. Ihr Vertrag gilt weiterhin als schadenfrei. Neodigital Autoversicherung AG Heinz-Kettler-Str. 1 Was ist unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Neupreis zu 66386 St. Ingbert verstehen? Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des E-Mail: info@neodigital-autoversicherung.de Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen. Bitte informieren Sie uns umgehend, falls Mängel bei solchen Reparaturen innerhalb Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen des Garantiezeitraums auftreten. Es genügt, wenn Sie uns mündlich oder telefonisch gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen. Kann kein informieren. Die Mängel werden dann in einer von uns zu benennenden Werkstatt für Wiederbeschaffungswert ermittelt werden, weil der Fahrzeugtyp nicht mehr Sie kostenfrei behoben. hergestellt wird und weil sich kein vergleichbares Nachfolgemodell ermitteln lässt? Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch diese Garantie nicht Dann tritt an die Stelle des Wiederbeschaffungswerts der Marktwert des Fahrzeugs eingeschränkt. Sie können Ihre gesetzlichen Rechte unabhängig von dieser Garantie am Tag des Schadenereignisses. unentgeltlich wahrnehmen. Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten oder zerstörten Zustand. Sie überlassen uns die Reparatur nicht Neupreis des Fahrzeugs ist der Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung Sie nehmen vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns auf? Oder Sie lassen des versicherten Fahrzeugs. Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt? Dann gilt uns die Werkstatt nicht auswählen, sondern lassen das Fahrzeug in einer anderen, als Neupreis der Kaufpreis eines nach Typ und Ausstattung vergleichbaren von uns nicht bestimmten Werkstatt reparieren? Dann verletzen Sie Ihre Pflicht im Nachfolgemodells. Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Schadenfall „Auswahl und Beauftragung der Werkstatt bei Werkstattbindung uns Herstellers, abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe am Tag des überlassen“. Schadenereignisses. Für nach A.2.1 mitversicherte Sachen gilt dies sinngemäß. Sie lassen nicht reparieren A.2.6.2 Leistung bei Beschädigung Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, leisten wir so, als ob die Reparatur des Fahrzeugs durch die Ihrem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus Reparatur unserem Werkstattnetz erfolgt wäre. Bei Beschädigung des Fahrzeugs zahlen wir: • Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert? Dann zahlen wir die Nur Schadenfälle in Deutschland erforderlichen Kosten der Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, Die Bestimmungen zur Werkstattbindung gelten nur für Schadenfälle in Deutschland, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. bei denen das Fahrzeug oder nach A.2.1.1 mitversicherte Bestandteile beschädigt Liegt ein versichertes Schadenereignis vor? Dann zählen beispielsweise auch zu den werden. Oder wenn mitversicherte Bestandteile zerstört werden oder erforderlichen Kosten der Reparatur: abhandenkommen. Hinweis: Haben Sie mit uns eine Selbstbeteiligung vereinbart, müssen Sie diese – Kosten der Diagnose eines beschädigten Antriebs-Akkus bezahlen bzw. wir ziehen sie von unserer Leistung in Geld ab. Ausnahme: Sie haben – Kosten der Kalibrierung eines ausgetauschten Sensors uns die Reparatur eines Bruchschadens an der Verglasung Ihres Fahrzeugs • Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert oder überlassen. Wenn dadurch ein Austausch der Verglasung vermieden wurde, können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und fachgerechte Reparatur verzichten wir auf die Selbstbeteiligung. nachweisen? Dann zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts. A.2.6.4 Was zahlen wir sonst noch? Bei Beschädigung einer nach A.2.1 mitversicherten Sache gilt dies sinngemäß. Sachverständigenkosten Abschleppen Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung Bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebs-Akkus zahlen wir folgende veranlasst oder ihr zugestimmt haben. Kosten: Die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur oder die Diagnostik geeigneten Werkstatt. Wir zahlen jedoch nicht, Kosten für Abholen des Fahrzeugs nach Entwendung wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen Wird das Fahrzeug nach einer Entwendung in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) von seinem regelmäßigen Standort aufgefunden? Dann zahlen wir die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für dessen Abholung. Wir zahlen A.2.6.3 Leistung bei Werkstattbindung jedoch maximal eine Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer) vom regelmäßigen Standort des Haben Sie mit uns Kasko mit Werkstattbindung im Reparaturfall vereinbart? Dann Fahrzeugs zu dem Fundort. gelten hierfür die Bestimmungen der Kasko, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes vereinbart ist: Kosten für den Austausch von Schlössern einschließlich Schlüsseln oder für die Neucodierung Sie überlassen uns die Auswahl einer geeigneten Werkstatt im Reparaturfall Wir bezahlen den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern, wenn die Sie informieren uns im Reparaturfall. Dann wählen wir eine für die Fahrzeugreparatur Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls oder durch Raub entwendet geeignete Werkstatt aus unserem Werkstattnetz aus, beauftragen die Werkstatt mit wurden. Wir leisten auch, wenn die Herausgabe der Schlüssel erpresst wurde. Haben der Reparatur und bezahlen die Kosten. sich unberechtigte Dritte die Zugangsdaten Ihres schlüssellosen Zugangs- und Startsystems beschafft? Dann zahlen wir die tatsächlich angefallenen Kosten von Transport des Fahrzeugs dessen Neucodierung. Ist das Fahrzeug nicht fahrfähig oder nicht verkehrssicher? Seite 10 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 13] Bei einem schlüssellosen Zugangs- und Startsystem bezahlen wir die Kosten der Wir berücksichtigen dann bei der Berechnung der Entschädigung, dass Sie oder der Neucodierung des Zugangs- und Startsystems, wenn sich unberechtigte Dritte die Dritte Eigentümer bleiben. Zugangsdaten beschafft haben. Haben wir Sie schon entschädigt? Dann müssen Sie uns den erzielbaren Treibstoff und Betriebsmittel Veräußerungserlös zurückzahlen. Wir leisten Ersatz für den Verlust von Treibstoff und Betriebsmitteln (z. B. Öl, Kühlflüssigkeit) in Folge eines Schadenereignisses. Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer Pflichtverletzung gekürzt? Etwa, weil Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben? Und wird das Kosten für Überführung und Zulassung eines Ersatzfahrzeugs Fahrzeug wieder aufgefunden? Dann gilt Folgendes: Wenn wir Eigentümer des Nach Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs ersetzen wir tatsächlich Fahrzeugs werden, steht Ihnen ein Anteil am erzielten Veräußerungserlös zu. Vom angefallene Kosten bis maximal 500 € für die Überführung und Zulassung des Veräußerungserlös ziehen wir die erforderlichen Kosten ab, die im Zusammenhang Ersatzfahrzeugs. Dies gilt nur, falls Sie das Ersatzfahrzeug bei uns versichern. mit der Rückholung und Verwertung entstanden sind. Ihr Anteil errechnet sich entsprechend der Quote, um die wir Ihre Entschädigung gekürzt hatten. Entsorgungskosten bei Totalschaden oder Zerstörung des Fahrzeugs Hatte Ihr Fahrzeug einen Totalschaden? Und ist kein Restwert mehr erzielbar? Dann A.2.6.7 Rest- und Altteile zahlen wir auch die tatsächlich angefallenen Kosten für die Entsorgung des Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden Fahrzeugs bis 3.000 €. Für Ausbau- und Entsorgungskosten von Antriebs-Akkus zum Veräußerungswert auf die Leistung angerechnet. gelten zusätzlich die folgenden, speziellen Regelungen. A.2.6.8 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? Ausbau- und Entsorgungskosten Die Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden ist beschränkt auf den Neupreis Muss der Antriebs-Akku Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs infolge eines in Ihrer des Fahrzeugs. Kasko versicherten Schadenereignisses entsorgt werden? Dann zahlen wir die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Entsorgungskosten übernehmen wir, soweit kein Dritter hierzu Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt? Dann ist der Preis eines nach Typ und verpflichtet ist. Ausstattung vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses Hinweis: Regelmäßig ist der Hersteller verpflichtet, den Akku auf seine Kosten maßgeblich. Es gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, abzüglich zurückzunehmen. orts- und marktüblicher Nachlässe. Kosten bei drohender Entzündung Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt und lässt sich kein vergleichbares Droht infolge eines in Ihrer Kasko versicherten Schadenereignisses die Entzündung Nachfolgemodell ermitteln? Dann ist die Höchstentschädigung jedoch beschränkt Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs? Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen auf den Marktwert des Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses. wir die notwendigen Kosten, um das Fahrzeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu A.2.6.9 Selbstbeteiligung verbringen und zu lagern. Beispielsweise in einem Hochvolt-Container. Im Inland Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der übernehmen wir die dafür tatsächlich angefallenen Kosten für bis zu 2 Wochen. Im Entschädigung abgezogen. Ob Sie mit uns eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, Ausland für bis zu 4 Wochen. steht in Ihrem Versicherungsschein. A.2.6.5 Umsatzsteuer Ist es zu einem Bruchschaden an der Verglasung des Fahrzeugs gekommen? Und Umsatzsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen lassen Sie das beschädigte Glas nicht austauschen, sondern fachgerecht reparieren? gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Umsatzsteuer erstatten Dann verzichten wir auf die Selbstbeteiligung, wenn Sie die Werkstatt zuvor mit uns wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. abgestimmt haben. A.2.6.6 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung Wurde Ihr Fahrzeug entwendet und anschließend wieder aufgefunden, müssen Sie es unter folgenden Voraussetzungen wieder zurücknehmen: Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung festgestellt haben, • Das Fahrzeug wurde innerhalb eines Monats nach Eingang der zahlen wir diese spätestens innerhalb von 2 Wochen. Schadenanzeige wieder aufgefunden. Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Leistung nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenanzeige feststellen? Dann können Sie • Sie können das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv einen angemessenen Vorschuss verlangen. zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen. Ist das Fahrzeug oder eine nach A.2.1 mitversicherte Sache entwendet worden? Dann Dies gilt sinngemäß, falls eine nach A.2.1 mitversicherte Sache wieder aufgefunden warten wir ab, ob das Fahrzeug oder die mitversicherte Sache wieder aufgefunden wird. wird. Deshalb leisten wir frühestens einen Monat nachdem Sie uns den Schaden angezeigt haben. Müssen Sie das Fahrzeug oder die mitversicherte Sache nicht wieder zurücknehmen? Dann werden wir dessen bzw. deren Eigentümer. A.2.8 Verpflichtung Dritter In folgenden Fällen geht das Eigentum nicht auf uns über: Haben Sie gegenüber einem Dritten Anspruch auf Ersatz des Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche Leistungen? Dann gehen insoweit diese Ansprüche • Sie wollen Eigentümer Ihres entwendeten Fahrzeugs bleiben. Beispielsweise, unseren Leistungspflichten vor. Wenden Sie sich im Schadenfall aber an uns, sind wir weil Sie ein besonderes Interesse an dem Fahrzeug haben. Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet. Wer ist Dritter? Dritter ist beispielsweise der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners oder der Autohersteller. • Ein Dritter ist Eigentümer des Fahrzeugs und möchte das Eigentum nicht auf uns übertragen. Das kann z. B. ein Leasinggeber sein. Beispiele: In diesen Fällen müssen Sie uns unverzüglich informieren. • Bei einem Verkehrsunfall wird Ihr Fahrzeug beschädigt. Die Schadenregulierung des Kfz-Haftpflichtversicherers des Unfallgegners dauert länger als erwartet. Deshalb Seite 11 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 14] wenden Sie sich an uns. Wir informieren Sie, was Sie von uns erwarten können und Fahrer unsere Leistung entsprechend seinem Verschulden in folgenden Fällen zurück: bezahlen Ihren Fahrzeugschaden aus Ihrer Vollkasko. Nach den mit Ihnen in der Diese Regeln gelten nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Halter, Vollkasko vereinbarten Bestimmungen. Anschließend verlangen wir unser Geld vom Eigentümer, Mieter und Entleiher. gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer zurück, soweit der Schaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst ist. • Der Fahrer hat den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt. • Infolge eines Verkehrsunfalls muss der Antriebs-Akku Ihres Elektro-oder • Der Fahrer hat grob fahrlässig die Entwendung des Fahrzeugs oder der nach A.2.1 Hybridfahrzeugs separat entsorgt werden. Deswegen wenden Sie sich an uns. Wir mitversicherten Sachen ermöglicht. zahlen die Entsorgungskosten aus Ihrer Kasko. Nach den mit Ihnen in der Kasko vereinbarten Bestimmungen. Anschließend verlangen wir unser Geld vom Eintrittspflichtigen zurück. Also etwa vom Autohersteller oder seinem Versicherer. • Der Fahrer ist gefahren, obwohl er aufgrund Alkohols oder anderer berauschender Mittel hierzu nicht mehr in der Lage war. Ihr Vorteil: Sie als Versicherungsnehmer oder als mitversicherte Person haben die Wahl, ob Sie sich im Schadenfall an uns oder an den Dritten wenden wollen. Und • Aber: Von einem Fahrer, der bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher zusätzlich bei einem Vollkasko-Schadenereignis: Erhalten wir unsere Leistung voll Gemeinschaft lebt, fordern wir die Leistung nur zurück, wenn er den Schaden zurück, wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet. vorsätzlich verursacht hat. Diese Regeln gelten nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Halter, A.2.9 Was ist nicht oder nur teilweise versichert? Eigentümer, Mieter und Entleiher. Kein Versicherungsschutz besteht für: • Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden A.3 Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung • Vorschäden A.3.1 Was ist versichert? • Folgeschäden wie Wertminderung, Verwaltungskosten, Zoll, Nutzungsausfall Bei einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug • Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs? Dann unterstützen wir Sie durch: • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen • Hilfe vor Ort bei einem Fahrzeugausfall – bereits ab Ihrer Haustür • Schäden bei der Beteiligung • Weitere Leistungen bei Panne, Unfall und Entwendung ab 50 km Entfernung – an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt – an Übungsfahrten zu diesen Rennen • Hilfe bei einer Naturkatastrophe ab 50 km Entfernung • Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und durch innere Unruhen. Dabei • Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod ab 50 km Entfernung spielt es keine Rolle, ob zusätzlich weitere Schadenursachen mitwirken. „Krieg“ schließt auch rein digital geführte Kriege ein (Cyberkrieg). Aber: Spätschäden • Hilfe im Ausland ab 50 km Entfernung vergangener Kriege, die an versicherten Sachen entstehen, bleiben versichert. Beispiel: Ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg explodiert und beschädigt Ihr Fahrzeug. Bei einer Reise mit einem anderen Fortbewegungsmittel • Schäden durch Kernenergie Sie sind nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs? Sondern mit einem anderen Fortbewegungsmittel (beispielsweise Flugzeug, Bahn, E-Bike oder Fahrrad)? Dann Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. unterstützen wir Sie durch: Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgenden Fällen: • Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod ab 50 km Entfernung • Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oderanderer • Hilfe im Ausland ab 50 km Entfernung berauschender Mittel herbei. Wie unterstützen wir Sie? • Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder der nach A.2.1 mitversicherten Sachen. Wir leisten Service oder erstatten Ihnen Kosten. Wir übernehmen maximal die Kosten, Besteht nach den Bedingungen der Kasko oder des Schutzbriefs (A.3) mehrfacher die nachgewiesen durch einen Schadenfall zusätzlich entstanden sind. Versicherungsschutz für das Fahrzeug oder für seine Teile? Dann können Sie die Leistung nur einmal verlangen. Wir leisten nach den für Sie günstigeren Bedingungen. Was ist beim Schutzbrief unter Panne und Unfall zu verstehen? A.2.10 In welchen Fällen wir unsere Leistung zurückfordern Eine Panne oder ein Unfall im Sinne des Schutzbriefs liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug aus eigener Kraft nicht mehr fahrbereit ist. Oder wenn Ihr Fahrzeug nicht gefahren werden Wir leisten auch, wenn nicht Sie als Versicherungsnehmer, sondern eine andere darf, weil es nicht mehr verkehrssicher ist. Person berechtigterweise das Fahrzeug fährt oder sonst nutzt. Wir fordern aber vom Seite 12 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 15] außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören. Aber: Kein A.3.2 Wer ist versichert? Versicherungsschutz besteht in Russland und Belarus. Bei einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug Sprechen wir beim Schutzbrief vom Ausland, sind die Länder gemeint, in denen Versicherungsschutz besteht – ohne Deutschland. Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs? Dann sind versichert: Hinweise: • Sie als Versicherungsnehmer und • Einige Leistungen erbringen wir nur, wenn der Schadenort mindestens 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt liegt. Wir berechnen die Wegstrecke nach der • alle Fahrzeuginsassen. kürzesten Route. Bei einer Reise mit einem anderen Fortbewegungsmittel • Einige Leistungen erbringen wir nur im Ausland. Sie sind nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs? Sondern mit einem anderen • Ergänzender Versicherungsschutz, beispielsweise eine Fortbewegungsmittel? Dann sind versichert: Auslandsreise-Krankenversicherung, etwa bei Reisen in Asien oder Afrika, kann für Sie sinnvoll sein. Weil der Schutzbrief dort nicht gilt. • Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner A.3.5 Hilfe vor Ort bei einem Fahrzeugausfall – bereits ab Ihrer Haustür • Ihre minderjährigen Kinder Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs? Oder Sie möchten gerade eine Fahrt antreten? Und Ihr Fahrzeug fällt wegen einer Panne oder eines Unfalls aus? • Ihre volljährigen Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Dann leisten wir: • Ihre volljährigen Kinder, wenn diese auf Grund einer Behinderung auf dauernde Pannen- und Unfallhilfe direkt am Schadenort oder Abschleppen Betreuung angewiesen sind. Wenn Sie uns die Organisation überlassen: Dann schicken wir Ihnen ein Welche Bedeutung haben Wohnsitz oder Sitz für unsere Leistungen? Pannenhilfsfahrzeug an den Schadenort. Und wir lassen Ihr Fahrzeug auf unsere Kosten wieder fahrbereit machen, wenn dies mit mitgeführten und verwendeten Einige Leistungen erbringen wir nur, wenn der Schadenort mindestens 50 km Kleinteilen des Pannenhilfsfahrzeugs möglich ist. Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt liegt. Oder wir lassen Ihr Fahrzeug auf unsere Kosten in die nächstgelegene, geeignete Sprechen wir beim Schutzbrief vom Wohnsitz ist gemeint: Werkstatt abschleppen. Oder an eine Akku-Ladestation transportieren. Damit Sie den Antriebs-Akku dort aufladen können. • Bei Reisen mit dem versicherten Fahrzeug: Der Wohnsitz des Fahrers in Deutschland. Hat der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland, ist der Hauptwohnsitz Rufen Sie selbst oder ein Dritter ein Pannenhilfsfahrzeug an den Schadenort? Oder bzw. Sitz des Versicherungsnehmers in Deutschland gemeint. lassen Sie selbst Ihr Fahrzeug in die nächstgelegene, geeignete Werkstatt bzw. Akku-Ladestation transportieren? Dann bezahlen wir maximal 200 € (bei einem Lieferwagen oder bei einem Wohnmobil bis maximal 400 €), einschließlich der vom • Bei Reisen mit einem anderen Fortbewegungsmittel als dem versicherten Fahrzeug: Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile. Als Kleinteile gelten Der Hauptwohnsitz bzw. Sitz des Versicherungsnehmers in Deutschland. beispielsweise Keilriemen oder Zündkerzen. Kein Kleinteil ist beispielsweise eine Autobatterie. A.3.3 Versicherte Fahrzeuge Versichert sind: Abstellkosten • das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug Notwendige Abstellkosten übernehmen wir. Im Inland bis zu 2 Wochen. Im Ausland bis zu 4 Wochen. • mitgeführtes Gepäck Beispiel: Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug oder der Antriebs-Akku muss nach einem • ein mitgeführter Wohnwagen oder ein Gepäckanhänger oder ein Bootsanhänger mit Unfall abgestellt und gesichert werden. Etwa in einem Hochvolt-Container. Um eine starrer Deichsel und einer Achse drohende Entzündung zu verhindern. • ein mitgeführter Fahrradträger Bergen des Fahrzeugs • Ladung, die von dem versicherten Fahrzeug/Fahrzeuggespann mitgeführt wird, Ihr Fahrzeug ist von der Fahrbahn abgekommen? Dann lassen wir es auf unsere jedoch keine Ladung für gewerbliche Zwecke. Kosten bergen. A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Kurzfahrten Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und in den Sie müssen öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen? Dann bezahlen wir die Fahrtkosten insgesamt bis maximal 50 €. Seite 13 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 16] Mietwagen-Service wählen. Fahrzeugschlüssel-Service Übernachtungs-Service Ihr Fahrzeugschlüssel ist defekt oder Ihnen abhanden gekommen? Dann vermitteln wir Ihnen in Ihrem Auftrag einen Ersatzschlüssel. Und wir bezahlen die Wir vermitteln eine Übernachtungsmöglichkeit und bezahlen maximal 3 Versandkosten bis maximal 200 €. Übernachtungen. Die Kosten für den Ersatzschlüssel bezahlen wir nicht. Liegt ein Totalschaden am Fahrzeug vor oder wurde es entwendet, bezahlen wir 2 weitere Übernachtungen. Wir übernehmen maximal 100 € je Übernachtung (mit Bei einem schlüssellosen Zugangs- und Startsystem vermitteln wir Ihnen in Ihrem Frühstück) und Person. Auftrag die Neucodierung, wenn sich ein unberechtigter Dritter die Zugangsdaten beschafft hat. Wir bezahlen jedoch nur eine Übernachtung, wenn Sie den Mietwagen-Service oder den Weiter- und Rückfahrt-Service wählen. A.3.6 Weitere Leistungen bei Panne, Unfall und Entwendung ab 50 km Entfernung Kurzfahrten A.3.6.1 Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt unterwegs? Dann erbringen wir weitere Leistungen, wenn Sie müssen für zusätzliche Fahrten öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen? folgende Voraussetzungen vorliegen: Dann bezahlen wir die Fahrtkosten insgesamt bis maximal 50 €. • Ihr Fahrzeug steht Ihnen nach einer Panne oder einem Unfall nicht wieder fahrbereit Fahrzeugtransport-Service zur Verfügung oder Was geschieht, wenn Ihr Fahrzeug an dem inländischen Schadenort oder in dessen • Ihr Fahrzeug wurde entwendet. Nähe auch am Folgetag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann? Mietwagen-Service Oder, wenn Ihr Fahrzeug an dem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von 3 Werktagen wieder fahrbereit gemacht kann? Wir helfen Ihnen, einen Mietwagen (Pkw) anzumieten. Und wir bezahlen die Dann lassen wir Ihr Fahrzeug in Ihrem Auftrag zu einer Werkstatt Ihrer Wahl Mietwagenkosten bis maximal 80 € je Tag für bis zu 7 Tage. transportieren. Dies geschieht jedoch nur, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten geringer sind als die Kosten für ein gleichwertiges gebrauchtes Bei einem Schadenfall im Ausland bezahlen wir die Mietwagenkosten für die Fahrt Fahrzeug, also kein Totalschaden vorliegt. zum Wohnsitz bis maximal 1.000 € unabhängig von der Anzahl der Tage. Wir übernehmen maximal die Kosten wie sie für den Rücktransport des Fahrzeugs an Wir übernehmen jedoch keine Mietwagenkosten, wenn Sie den Weiter und den Wohnsitz durch unsere Dienstleister anfallen würden. Rückfahrt-Service wählen. Wenn der Schadenort im Ausland liegt, gilt außerdem: Wir übernehmen auch die Hinweis: Beim Mietwagenunternehmen müssen Sie in der Regel eine gültige Kosten für die Diagnose, ob das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen wieder Kreditkarte als Sicherheit vorlegen. fahrbereit gemacht werden kann. Diese Kosten zahlen wir bis maximal 100 €. Weiter- oder Rückfahrt-Service Verzollen oder Verschrotten des Fahrzeugs Wir organisieren folgende Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und bezahlen die Muss Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland verzollt werden? Fahrt- bzw. Flugkosten für: Dann unterstützen wir Sie dabei und bezahlen die Verfahrensgebühren (ohne Zoll, ohne Steuern). • die Weiterfahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder zu Ihrem Zielort innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs des Schutzbriefs für alle Fahrzeuginsassen, Oder lassen Sie Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland verschrotten? Dann bezahlen wir die Kosten. • die Rückfahrt vom Zielort zum Schadenort für alle Fahrzeuginsassen, wenn das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, Abholen des Fahrzeugs • die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz für alle Fahrzeuginsassen, wenn das Fällt der Fahrer unerwartet (z. B. durch Krankheit) länger als 3 Tage aus und kann Fahrzeug immer noch nicht fahrbereit zur Verfügung steht, auch kein anderer Insasse Ihr Fahrzeug zurückfahren? Dann lassen wir es auf unsere Kosten zusammen mit den Insassen an den Wohnsitz zurückbringen. • die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrzeugs vom Schadenort durch eine Person. Oder organisieren Sie die Abholung des Fahrzeugs und der Fahrzeuginsassen zurück an den Wohnsitz selbst? Dann bezahlen wir pauschal 1 €/km für die Anfahrt vom Unter öffentlichen Verkehrsmitteln sind beim Weiter- oder Rückfahrt-Service Wohnsitz bis zum Schadenort. beispielsweise Bahnen (1. Klasse) und Busse oder das Flugzeug (Economy Class) zu verstehen. Außerdem vermitteln wir für die Fahrzeuginsassen eine Übernachtungsmöglichkeit und bezahlen maximal 3 Übernachtungen bis zu ihrer Abholung. Wir übernehmen Wir übernehmen jedoch keine Weiter- und Rückfahrkosten, wenn Sie den maximal 100 € je Übernachtung (mit Frühstück) und Person. Seite 14 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 17] Muss das Fahrzeug untergestellt werden? Dann bezahlen wir die Unterstellkosten – Krankenrücktransport im Inland maximal 2 Wochen, im Ausland maximal 4 Wochen. Wir lassen Sie in ein Krankenhaus in Deutschland transportieren und bezahlen die Versorgen eines mitreisenden Haustiers Kosten, wenn Art und Zeitpunkt des Rücktransports medizinisch notwendig sind. Kann Ihr Haustier (beispielsweise ein Hund oder eine Katze) weder von Ihnen noch Krankenbesuch von einem Mitreisenden versorgt werden? Dann lassen wir es auf unsere Kosten an den Wohnsitz zurücktransportieren. Außerdem lassen wir das Tier an Ihrem Wohnsitz Sie müssen länger als 2 Wochen im Krankenhaus bleiben? Dann bezahlen wir Fahrt- versorgen und bezahlen die Unterbringungskosten maximal 2 Wochen. und Übernachtungskosten für Krankenhausbesuche durch Angehörige und Freunde. Wir zahlen maximal 600 € insgesamt. A.3.6.2 Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt unterwegs? Und es kommt dazu, dass Ihr am Fahrzeug mitgeführter Rückholen von Kindern Fahrradträger bricht und sich vom Fahrzeug löst? Dann erbringen wir folgende Leistung: Können minderjährige Kinder durch Sie oder ihre Begleitperson wegen Krankheit, Verletzung oder Tod nicht mehr betreut werden? Dann lassen wir die Kinder durch Abtransport eine Begleitperson an den Wohnsitz zurückholen und bezahlen die Rückholkosten. Wenn Sie uns die Organisation überlassen: Dann schicken wir Ihnen ein geeignetes Organisieren Sie die Rückholung der Kinder selbst? Dann bezahlen wir zusätzlich für Fahrzeug zum Abtransport an den Schadenort. Und lassen Ihren Fahrradträger in die die Anfahrt der Begleitperson vom Wohnsitz zum Schadenort pauschal 1 €/km. nächstgelegene, geeignete Werkstatt oder zur nächstgelegenen Entsorgungsstelle abtransportieren. Hatten Sie auf dem Fahrradträger auch Fahrräder mitgeführt? Dann Wir leisten auch für volljährige Kinder, wenn diese auf Grund einer Behinderung auf gilt für diese das Gleiche. ständige Betreuung angewiesen sind. Rufen Sie selbst oder ein Dritter ein Abschleppfahrzeug an den Schadenort? Oder Kinderbetreuung nach Rückholung kümmern Sie sich selbst um den Abtransport? Dann bezahlen wir maximal 200 € Haben wir Ihre Kinder an den Wohnort zurückgeholt? Und ist deren Betreuung nicht A.3.7 Hilfe bei einer Naturkatastrophe ab 50 km Entfernung sichergestellt? Dann haben Sie ab erfolgter Rückholung an den Wohnort Anspruch auf Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz Kinderbetreuung für bis zu 48 Stunden. Wir organisieren die Betreuung und zahlen entfernt unterwegs? Und Sie können die Fahrt nicht planmäßig fortsetzen, weil Sie vor deren Kosten. Ort von einer Naturkatastrophe (beispielsweise von einer Lawine oder einem Erdbeben) überrascht wurden? Dann leisten wir: A.3.9 Hilfe im Ausland ab 50 km Entfernung Übernachtungs-Service Sie sind mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz im Ausland unterwegs? Dann leisten wir: Wir vermitteln eine Übernachtungsmöglichkeit und bezahlen maximal 3 Hilfe im Todesfall Übernachtungen. Wir übernehmen maximal 100 € je Übernachtung (mit Frühstück) und Person. Sie kommen unerwartet zu Tode? Dann organisieren und bezahlen wir die Bestattung Kurzfahrten im Ausland. Oder die Überführung nach Deutschland. Wir bezahlen maximal 6.000 €. Hilfe in besonderen Notfällen Sie müssen öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen? Dann bezahlen wir die Fahrtkosten insgesamt bis maximal 50 €. Sie geraten unvorhergesehen in eine besondere Notlage? Dann helfen wir Ihnen: Weiter- oder Rückfahrt • Beim Kontakt aufnehmen zu Ärzten, Behörden, Banken und anderen Dienstleistern. Wir leisten den Weiter- und Rückfahrt-Service. • Wir übernehmen die Gebühren für den Ersatz eines verlorenen oder gestohlenen Unterstellung und Rückholung des Fahrzeugs Personalausweises, Reisepasses und Führerscheins. • Beim Organisieren der außerplanmäßigen Rückreise nach Deutschland aus Müssen Sie Ihr fahrbereites Fahrzeug zurücklassen? Dann bezahlen wir die Kosten für wichtigem Grund. Und wir bezahlen zusätzliche Fahrtkosten bis maximal 3.000 € das Unterstellen des Fahrzeugs – im Inland maximal 2 Wochen, im Ausland maximal insgesamt. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise die schwere Erkrankung eines 4 Wochen. Außerdem lassen wir das Fahrzeug in Ihrem Auftrag auf unsere Kosten an nahen Angehörigen. den Wohnsitz bringen. • Beim Beschaffen einer Übernachtungsmöglichkeit, wenn eine außerplanmäßige Verlängerung Ihres Aufenthaltes aus wichtigem Grund erforderlich ist und bezahlen A.3.8 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise ab 50 km Entfernung maximal 3 Übernachtungen. Wir übernehmen maximal 100 € je Übernachtung (mit Sie sind mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt unterwegs? Und Sie Frühstück) und Person. verletzen sich oder erkranken akut und unerwartet? Dann leisten wir: Ein wichtiger Grund ist beispielsweise die schwere Erkrankung oder Verletzung eines Mitreisenden. • Mit sonstigen geeigneten Maßnahmen, die zur planmäßigen Durchführung der Reise Seite 15 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 18] erforderlich sind, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden. Wir bezahlen die hier durch entstehenden Kosten bis zu 500 € je • Pflegeleistungen (= vermehrte Bedürfnisse) Schadenfall. Aber: Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, und Wiederbeschaffungs-und • Unterhaltszahlungen Reparaturkosten zahlen wir nicht. • Hinterbliebenengeld A.3.10 Was ist nicht oder nur teilweise versichert? Kein Versicherungsschutz besteht für: Zu Ihrem Vorteil werden wir uns auf Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in §§ 8, 12 des Straßenverkehrsgesetzes, die zu Lücken im • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Versicherungsschutz führen, nicht berufen. • Schäden bei der Beteiligung Schmerzensgeld leisten wir nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von – an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf die Erzielung mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall. einer Höchstgeschwindigkeit ankommt – an Übungsfahrten zu diesen Rennen Die Kosten eines Rechtsanwalts ersetzen wir nur, wenn sein Hinzuziehen erforderlich ist, z. B. wenn wir mit unserer Leistung in Verzug sind. • Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und durch innere Unruhen. Dabei spielt es keine Rolle, ob zusätzlich weitere Schadenursachen mitwirken. „Krieg“ Unter Gebrauch des Fahrzeugs sind z. B. Fahren, Einsteigen / Aussteigen, Beladen / schließt auch rein digital geführte Kriege ein (Cyberkrieg). Aber: Spätschäden Entladen zu verstehen. vergangener Kriege, die an versicherten Sachen entstehen, bleiben versichert. Beispiel: Ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg explodiert und beschädigt Ihr Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Fahrzeug. Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung oder den Tod erleiden. • Schäden durch Kernenergie Beispiel: Ein Verkehrsunfall, bei dem etwa der Fahrer verletzt oder getötet wird, kann Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. ein versichertes Unfallereignis sein. Mögliche Ursachen eines Verkehrsunfalls sind: Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgendem Fall: • Ihnen unterläuft ein Fahrfehler. • Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbei. • Naturgefahren wie Starkregen, Blitzeis oder Nebel. • Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder der nach A.2.1 mitversicherten Sachen. A.4.2 Wer ist versichert? Versichert sind: A.3.11 Anrechnung ersparter Aufwendungen • Sie als Versicherungsnehmer, Haben Sie auf Grund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, ziehen wir diese von unserer Zahlung ab. • der Fahrer und alle weiteren Insassen des bei uns versicherten Fahrzeugs und A.3.12 Verpflichtung Dritter • der Halter. Ist im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber auf Grund eines Vertrags oder einer Im Falle des Todes einer dieser Personen sind auch die Hinterbliebenen mit ihren Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet? gesetzlichen Hinterbliebenenansprüchen versichert. Dann gehen insoweit diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor. Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen A.4.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir? gegenüber jedoch zur Leistung verpflichtet. Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist beschränkt auf die Höhe der vereinbarten A.4 Fahrerschutz – bei einem Personenschaden Versicherungssumme. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Versicherungssumme A.4.1 Was ist versichert? steht in Ihrem Versicherungsschein. Stößt Ihnen beim Gebrauch des Fahrzeugs ein Unfall zu und werden Sie dadurch A.4.4 Welches Recht gilt? verletzt oder getötet? Dann ersetzen wir Ihren unfallbedingten Personenschaden so, als ob wir für diesen Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig Wir leisten nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen Fragen wenden wir wären. Dabei gelten nachfolgende Regeln. Auf der Grundlage gesetzlicher das Recht des Unfalllandes an. Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts erstatten wir insbesondere: A.4.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? • Verdienstausfallschaden Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und in den • Schmerzensgeld außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Aber: Kein Versicherungsschutz besteht in Russland und Belarus. Seite 16 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 19] Haben wir Ihnen im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Internationale Ein Personenschaden liegt vor, falls eine Person verletzt oder getötet wird. Ein Versicherungskarte ausgehändigt? Dann gilt der Versicherungsschutz auch in den Sachschaden liegt vor, falls Sachen beschädigt oder zerstört werden oder dort genannten nichteuropäischen Ländern, soweit Länderbezeichnungen nicht abhandenkommen. durchgestrichen sind. Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein im Unfallland A.4.6 Fälligkeit unserer Zahlung, Vorschuss, Leistung für eine mitversicherte Person versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist. Außerdem muss der Schaden beim Gebrauch des gegnerischen Unfallfahrzeugs entstehen. Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung festgestellt haben, zahlen wir spätestens innerhalb von 2 Wochen. Versichert sind Reisen oder Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug. Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Leistung nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenanzeige feststellen? Dann können Sie A.5.2 Wer ist versichert? einen angemessenen Vorschuss verlangen. Versichert sind Sie, die Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Steht einer nach A.4.2 mitversicherten Person eine Zahlung zu? Wir zahlen nur dann Fahrzeugs. an Sie als Versicherungsnehmer, falls die mitversicherte Person zustimmt. A.5.3 Versichertes Fahrzeug A.4.7 Wenn Sie dieselbe Hilfe auch von einem Dritten fordern können Versichert sind: Wir leisten nicht, soweit Sie gegenüber einem Dritten oder gegen uns als • das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug Haftpflichtversicherer Anspruch auf Ersatz des Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche Leistungen haben. Dritte sind beispielsweise der Schädiger, ein Haftpflichtversicherer, ein privater Kranken- und Pflegversicherer, ein • mitgeführtes Gepäck Sozialversicherungsträger, der Arbeitgeber, der Dienstherr. • ein mitgeführter Wohnwagen oder Gepäckanhänger oder ein Bootsanhänger mit Wir leisten in solchen Fällen trotzdem, wenn nicht geklärt werden kann, ob Ihnen starrer Deichsel und einer Achse Ansprüche gegen einen Dritten zustehen. Oder wenn Sie die Ansprüche nicht Erfolg versprechend durchsetzen können, Sie also schon alles getan haben, was erforderlich • Ladung, die von dem versicherten Fahrzeug/Fahrzeuggespann mitgeführt wird, und Ihnen zumutbar ist. Oder wenn nach dem Gesetz der Dritte nur nachrangig jedoch keine Ladung für gewerbliche Zwecke. eintrittspflichtig ist. A.5.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Hinweis: Sie müssen Ihre Pflichten im Schadenfall erfüllen. Beispielsweise müssen Sie uns über Ihre Ansprüche gegenüber Dritten informieren, unsere Weisungen beachten und uns bei der Durchsetzung auf uns übergegangener Ansprüche Sie haben Versicherungsschutz im Geltungsbereich der Europäischen Union und in unterstützen. Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (inklusive Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien sowie im europäischen Teil der Türkei. Aber: Kein A.4.8 Was ist nicht oder nur teilweise versichert? Versicherungsschutz besteht in Deutschland. Kein Versicherungsschutz besteht für: A.5.5 Bis zu welcher Höhe leisten wir? • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen Sie können Ihre Ansprüche direkt bei uns geltend machen. Unsere Zahlungen für ein • Schäden bei der Beteiligung Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der Versicherungssummen für – an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf die Erzielung Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit uns in der einer Höchstgeschwindigkeit ankommt Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug vereinbart haben. Die – an Übungsfahrten zu diesen Rennen Versicherungssummen stehen im Versicherungsschein. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges • Schäden durch Kernenergie Schadenereignis. Leistungen werden auf die Kfz-Haftpflichtversicherungssummen angerechnet. • Ansprüche, die von anderen Versicherern, dem Arbeitgeber, dem Dienstherrn oder von Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden. A.5.6 Welches Recht gilt? Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Wir leisten nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen Fragen wenden wir Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden, wenn Sie den das Recht des Unfalllandes an. Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbeiführen. A.5.7 Was ist nicht versichert? Kein Versicherungsschutz besteht für: A.5 Auslandsschadenschutz – besonderer Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen A.5.1 Was ist versichert? • Schäden bei – der Beteiligung an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen und anderen Erleiden Sie mit dem Fahrzeug einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter, unabhängig oder haftet, ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner davon, ob es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder nicht. einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre. Übungsfahrten sind ebenfalls ausgeschlossen Seite 17 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 20] – der Beteiligung an behördlich nicht genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen und A.6.2 Wer ist versichert? anderen kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter – Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf die Erzielung Versichert sind die in der Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Personen (siehe einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Beispiel: Touristenfahrten. A.1.2). – Für Fahrsicherheitstrainings haben Sie Versicherungsschutz, wenn sie nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats durchgeführt werden. A.6.3 Versichertes Fahrzeug • Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und durch innere Unruhen. Dabei spielt es keine Rolle, ob zusätzlich weitere Schadenursachen mitwirken. „Krieg“ Versichert ist das in der Kfz-Haftpflichtversicherung versicherte Fahrzeug, schließt auch rein digital geführte Kriege ein (Cyberkrieg). einschließlich eines mitgeführten Anhängers. • Schäden durch Kernenergie A.6.4 Versicherungssummen und Höchstzahlung A.5.8 Wenn Sie dieselbe Hilfe von einem Dritten fordern können Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. € je Schadenfall. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Unsere Höchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr Ist im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber beispielsweise auf Grund Vertrags oder anfallenden Schadenereignisse beläuft sich auf 10 Mio. €. einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet? Dann gehen diese Ansprüche insoweit unseren Leistungsverpflichtungen vor. A.6.5 Wo besteht Versicherungsschutz? Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen Versicherungsschutz besteht in Deutschland. Versicherungsschutz besteht zudem in gegenüber jedoch zur Leistung verpflichtet. Oder wenn der Dritte nach dem Gesetz den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums in folgendem Umfang: Soweit die nur nachrangig eintrittspflichtig ist. EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen haben Sie nur, soweit Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines ausländischen diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten. Kfz-Haftpflichtversicherers, rechnen wir auf unsere Leistungen an. A.6.6 Was ist nicht versichert? A.5.9 Fälligkeit unserer Zahlung, Vorschuss, Leistung für mitversicherte Personen Kein Versicherungsschutz besteht: Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung festgestellt haben, • Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. zahlen wir diese spätestens innerhalb von 2 Wochen. • Wenn die Ansprüche auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes auf Grund Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Leistung gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenanzeige feststellen? Dann können Sie werden können. einen angemessenen Vorschuss verlangen. • Für Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf Steht einer nach A.5.2 mitversicherten Person eine Zahlung zu? Wir zahlen nur dann genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen (z. B. durch Abgas-Emissionen). an Sie als Versicherungsnehmer, falls die mitversicherte Person zustimmt. • Für Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an A.6 Kfz-Umweltschadenversicherung Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen. A.6.1 Was ist versichert? • Für Schäden durch Kernenergie Wir stellen Sie von Kosten frei, die Ihnen als Folge Ihrer öffentlich-rechtlichen Pflichten als Verantwortlicher nach dem Umweltschadensgesetz für Umweltschäden A.7 – nicht belegt – entstehen. Voraussetzung ist, dass sie durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden auf Ihrem Grundstück. Sind die Ansprüche begründet, leisten wir Ersatz in Geld. Ein Direktanspruch eines Dritten gegen uns besteht jedoch nicht. Unbegründete Ansprüche wehren wir auf unsere Kosten ab. Das gilt auch, wenn zu hohe Ansprüche geltend gemacht werden. Worum geht es im Umweltschadensgesetz? Um Nachhaltigkeit: Das Umweltschadensgesetz schützt die Artenvielfalt (Biodiversität). Wir sind bevollmächtigt, geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Insbesondere dürfen wir Rechtsbehelfe ergreifen (z. B. Widerspruch einlegen, Aussetzungsantrag stellen, Klage erheben). Wir führen ein Verwaltungsverfahren oder einen Rechtsstreit in Ihrem Namen und auf unsere Kosten. Seite 18 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 21] B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz • Sie haben die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten. B.1 Vertragsschluss Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von 2 Wochen ab Zugang der Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins. Können wir Kündigung in Textform bei Ihnen wirksam. Ihren Antrag nur abgeändert annehmen, weisen wir Sie im Versicherungsschein deutlich auf die Abweichung vom Antrag, auf die Rechtsfolgen und Ihr Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, Widerspruchsrecht hin. Die Abweichung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung eines Monats ab Zugang des Versicherungsscheins in Textform widersprechen. bei uns. Für den Zeitraum, in dem vorläufiger Versicherungsschutz besteht, müssen Sie einen Wir oder ein Dienstleister erbringen neue Digital-Leistungen? Und Ihr Fahrzeug ist Beitrag zahlen. Er entspricht zeitanteilig dem Jahresbeitrag für den endgültigen dafür geeignet, was wir anhand technischer Daten Ihres Fahrzeugs prüfen lassen? Versicherungsschutz. Dann informieren wir Sie. Und Sie entscheiden, ob Sie die Digital-Leistungen wünschen. Der Vertrag über die Digital-Leistungen kommt dann dadurch zustande, dass wir oder der Dienstleister Ihren Antrag annehmen. C Beitragszahlung C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags Stellen Sie bei uns einen Antrag online, führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Hier einige zusätzliche Hinweise: Prüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig. Ändern Sie Ihre Eingaben, falls erforderlich. Allen Vertragsgrundlagen, Informationen Rechtzeitige Zahlung und Erklärungen müssen Sie zustimmen, bevor Sie den Antrag an uns senden. Haben Sie den Antrag an uns gesandt, können Sie Ihre Eingaben nicht mehr ändern. Ihren Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Versicherungsbeitrag wird Antrag können Sie abspeichern oder ausdrucken. Wir bestätigen Ihnen den Zugang mit Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann Ihres Antrags. Die von Ihnen eingegebenen Vertragsdaten und den Vertragstext unverzüglich zahlen. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen speichern wir. Wir prüfen Ihren Antrag. Dann informieren wir Sie so schnell wie wir den Beitrag entsprechend unserer Ankündigung im Versicherungsschein ein. möglich, ob wir Ihren Antrag annehmen oder ablehnen. Nehmen wir Ihren Antrag an, erhalten Sie den Versicherungsschein. Der Versicherungsschein enthält Ihre Nicht rechtzeitige Zahlung Vertragsdaten und den Vertragstext. Ist der erste oder einmalige Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt? Dann B.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten? Dann beginnt der Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein Versicherungsschutz erst für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung. genannten fälligen, ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsbeitrag nicht gezahlt ist. Haben Sie die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten? Dann ist unser Rücktritt ausgeschlossen. Der Rücktritt erfolgt in Textform. B.3 Vorläufiger Versicherungsschutz Nach dem Rücktritt verlangen wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr. Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Sie können nur teilweise bezahlen? Versicherungsschutz: • Sie haben in den vereinbarten Versicherungsarten vorläufigen Umfasst Ihre Kfz-Versicherung mehrere Versicherungsarten (z. B. Versicherungsschutz, sobald wir Ihnen die elektronische Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko)? Und Sie können den Beitrag nicht für alle Versicherungsbestätigungs-Nummer nennen. Der Versicherungsschutz beginnt zum abgeschlossenen Versicherungsarten bezahlen? Dann sollten Sie wenigstens den vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Beitrag für die Versicherung(en) bezahlen, deren Versicherungsschutz Ihnen Verwendung der besonders wichtig ist.Wenn Sie beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsbestätigungs-Nummer zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf rechtzeitig zahlen, bleibt Ihnen der Versicherungsschutz hier erhalten. Die in diesem Sie zugelassen, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. Abschnitt beschriebenen negativen Folgen beschränken sich dann auf die nicht bezahlte(n) Versicherung(en). • Ausnahme: In der Kasko haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum C.2 Zahlung des Folgebeitrags vereinbarten Zeitpunkt. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag gezahlt haben, geht der Rechtzeitige Zahlung vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über. Obwohl wir Ihren Antrag auf endgültigen Versicherungsschutz unverändert Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angenommen haben, kann der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend entfallen. angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen. Das geschieht unter folgenden Voraussetzungen: Nicht rechtzeitige Zahlung • Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wurde nicht rechtzeitig gezahlt. Wann gezahlt werden muss, finden Sie unter C.1. Ist ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt? Dann werden wir Sie zur Zahlung des Seite 19 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 22] rückständigen Beitrags auffordern, zuzüglich Verzugsschaden (Kosten und Zinsen). gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es Das müssen wir in Textform tun. In der Aufforderung werden wir Ihnen eine Frist zur nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer Zahlung setzen. Diese beträgt 2 Wochen ab Zugang unserer Aufforderung. gebraucht wird. Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein? Und sind Fahren nur mit Fahrerlaubnis die Beträge zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt? Dann haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht ermöglichen, dass das Fahrzeug von Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist einem Fahrer benutzt wird, der nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat. noch in Verzug? Dann können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung D.2 Zusätzliche Pflichten in der Kfz-Haftpflichtversicherung in Verzug sind. Hierauf müssen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie die Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang Alkohol und andere berauschende Mittel der Kündigung zahlen. Eine mit der Fristbestimmung verbundene Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Fristablauf zahlen. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher Tritt ein Schadenereignis, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es und vor Ihrer Zahlung ein? Dann haben Sie dafür keinen Versicherungsschutz. nicht ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem Fahrer gefahren wird, der durch Versicherungsschutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung. alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel Motorsportveranstaltungen oder Motorsportaktivitäten Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel)? Und Sie zahlen den ersten oder einmaligen Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstaltung oder Beitrag nicht rechtzeitig? Dann wenden wir die für Sie günstigeren Regelungen zum Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Folgebeitrag an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall der Demonstrationen gebraucht werden, wenn vorläufigen Deckung nach B.3. • das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen Dies gilt aber nur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: gebraucht wird und • Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der • für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als 6 Monate vergangen, Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. • Art und Verwendung der Fahrzeuge sind gleich. Außerdem dürften Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für diese Fahrten gebrauchen lassen. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung? Dann können wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. D.3 Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung bei Gebrauch des Fahrzeugs C.4 Zahlungsperiode Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Die Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie für die jeweilige Zahlungsperiode im Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs, haben Sie Voraus bezahlen. Ob Sie mit uns eine Zahlungsperiode von 1 Jahr oder für einen keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten grob fahrlässig, sind kürzeren Zeitraum vereinbart haben, steht in Ihrem Versicherungsschein. wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. C.5 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug – Folgen Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach D.2 Satz 2 Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, damit wir den fälligen Beitrag von sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht Ihrem Bankkonto einziehen? Und haben Sie das SEPALastschriftmandat widerrufen? befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug Oder können wir den Beitrag aus anderen Gründen, die Sie sich zurechnen lassen nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. müssen, nicht einziehen? Dann dürfen wir von Ihnen verlangen, dass Sie künftig durch Banküberweisung bezahlen. Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen. D.1 Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs bei allen Versicherungsarten Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Ihnen gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000 € beschränkt. Das gilt auch Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gegenüber jeder nach A.1.2 mitversicherten Person. Seite 20 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 23] müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Dies gilt Sind wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 insbesondere in folgenden Fällen: Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei? Dann gilt dies entsprechend. • im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht zur Feststellung des Schadenfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei. • im Rahmen Ihrer Pflicht, den Schaden zu verhindern oder abzuwenden Kfz-Umweltschadenversicherung • bevor Sie eine Leistung in Anspruch nehmen. Die Bestimmungen über die Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Medizinische Aufklärung bei Personenschäden Kfz-Haftpflichtversicherung gelten für die Kfz-Umweltschadenversicherung nicht. E.1.5 Sie müssen die behandelnden Ärzte im Rahmen des § 213 E Ihre Pflichten im Schadenfall und Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung Versicherungsvertragsgesetz von der Schweigepflicht entbinden, wenn Sie einen Personenschaden erlitten haben. E.1 Pflichten im Schadenfall bei allen Versicherungsarten E.1.6 Beauftragen wir nach einem Personenschaden Ärzte, müssen Sie sich von E.1.1 Allgemeine Anzeigepflicht ihnen untersuchen lassen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Sie müssen uns einen Schadenfall innerhalb einer Woche anzeigen. Es genügt, wenn E.1.7 Fahrzeug sendet automatisch Daten Sie uns mündlich oder telefonisch informieren. Wird das Fahrzeug oder werden die nach A.2.1 mitversicherten Sachen entwendet? Dann müssen Sie uns den Sie haben mit uns vereinbart, dass wir Sie unmittelbar am Schadenort unterstützen? Schadenfall in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) anzeigen. Beispielsweise, dass Sie uns bei Vereinbarung der Werkstattbindung informieren, damit wir die Werkstatt für die Fahrzeugreparatur auswählen und beauftragen? Dann Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn die Polizei, die Staatsanwaltschaft können Sie uns entweder selbst informieren. Oder Sie lassen zu, dass Ihr Fahrzeug oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis ermittelt. automatisch Daten über das Schadenereignis an uns sendet. Voraussetzung dafür Dies gilt auch dann, wenn Sie den Schadenfall bereits bei uns gemeldet haben. sind insbesondere technische Voraussetzungen Ihres Fahrzeugs und die von Ihnen erteilte Datenschutzeinwilligung. E.1.2 Allgemeine Aufklärungspflicht E.1.8 Mitwirkungspflichten Sie müssen alles tun, was zur Feststellung des Schadenfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Sie müssen Ihre deckungsgleichen Ansprüche gegen Dritte wahren. Insbesondere Pflichten beachten: dürfen Sie auf diese Ansprüche nicht verzichten. Außerdem müssen Sie uns unterstützen, wenn wir auf uns übergegangene oder abgetretene Ansprüche bei • Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu Dritten geltend machen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Wer ist Dritter? Dritter ist ermöglichen. Das können bspw. Feststellungen zur Unfallursache sein oder zum beispielsweise der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners oder der Alkohol- oder Drogenkonsum des Unfallfahrers. Sie müssen die erforderliche Garantiegeber der Akku-Garantie bei einem Elektro- oder Hybridfahrzeug. Wartezeit einhalten, bevor Sie den Unfallort verlassen. Ist die erforderliche Wartezeit abgelaufen? Oder haben Sie sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt? E.2 Zusätzliche Pflichten in der Kfz-Haftpflichtversicherung In diesen Fällen müssen Sie die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen. E.2.1 Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen • Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig Sie müssen uns innerhalb von einer Woche informieren, wenn gegen Sie Ansprüche beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform (z. B. per Brief, Fax oder geltend gemacht werden. E-Mail) antworten. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen • Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses, zu den Ursachen und der Höhe des Schadens und unserer Leistungspflicht erlauben, E.2.2 Sie müssen uns unverzüglich anzeigen, wenn ein Anspruch gegen Sie soweit Ihnen das zumutbar ist. gerichtlich geltend gemacht wird (z. B. durch Klage oder Mahnbescheid). • Sie müssen uns angeforderte Nachweise (z. B. zur Schadenhöhe) vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zumutbar ist, sie zu beschaffen. E.2.3 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sie müssen ihm Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur E.1.3 Schaden abwenden oder mindern Verfügung stellen. Sie müssen bei Eintritt des Schadenfalls den Schaden abwenden oder mindern, E.2.4 Bei drohendem Fristablauf soweit Ihnen das möglich ist. Haben Sie eine Klage, einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde E.1.4 Weisungen einholen und Weisungen beachten erhalten? Oder wird im Rahmen eines gegen Sie gerichteten Strafverfahrens ein vermögensrechtlicher Anspruch geltend gemacht? Dann müssen Sie fristgerecht per Sie müssen Weisungen bei uns einholen, wenn die Umstände das gestatten. Sie Seite 21 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 24] Rechtsbehelf dagegen vorgehen, wenn Ihnen bis spätestens 2 Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung E.3 Zusätzliche Pflichten in der Kasko E.7.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine dieser Pflichten im Schadenfall, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden E.3.1 Weisungen einholen und Weisungen beachten Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bevor Sie das Fahrzeug verwerten oder reparieren lassen, müssen Sie unsere Weisungen einholen, wenn die Umstände das gestatten. Sie müssen unsere Wenn Sie eine im Schadenfall bestehende Auskunfts- oder Aufklärungspflicht Weisungen auch befolgen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Dies gilt auch bei den nach verletzten, gilt: A.2.1 mitversicherten Sachen. Beispiele: • Wir sind nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie auf diese Rechtsfolge durch gesonderte Mitteilung in Textform hingewiesen haben. • Auskünfte zu den Kosten der Reparatur einholen, • Allerdings können Sie von uns in Ausnahmefällen keinen Hinweis erwarten, etwa wenn wir keine Möglichkeit haben, Sie rechtzeitig zu informieren. Beispiel für eine • Schadenumfang z. B. durch Fotos dokumentieren, solche spontan zu erfüllende Aufklärungspflicht: Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und müssen die • Besichtigung des Fahrzeugs vereinbaren, gesetzliche Wartezeit einhalten. • Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach einem Diebstahl des E.7.2 Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Fahrzeugschlüssels, soweit Ihnen das zumutbar ist. Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen. E.3.2 Auswahl und Beauftragung der Werkstatt bei Werkstattbindung uns überlassen Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung Sie haben mit uns Werkstattbindung vereinbart? Dann müssen Sie uns im Reparaturfall informieren und uns die Auswahl und Beauftragung der Werkstatt überlassen. E.7.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen gegenüber auf den Betrag von höchstens 2.500 € E.3.3 Anzeige bei der Polizei erstatten beschränkt. Das gilt auch gegenüber den nach A.1.2 mitversicherten Personen. Ist ein Entwendungsschaden, ein Brandschaden oder ein Kollisionsschaden mit Tieren E.7.4 Haben Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht vorsätzlich und in eingetreten? Und übersteigt dieser Schaden voraussichtlich 1.000 €? Dann müssen besonders schwerwiegender Weise verletzt (z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Sie das Schadenereignis unverzüglich bei der Polizei anzeigen. Unfallort trotz eines erheblichen Sach- oder Personenschadens)? Dann erweitert sich die Leistungsfreiheit auf einen Betrag von höchstens je 5.000 €. E.4 Zusätzliche Pflichten in der Kfz-Umweltschadenversicherung E.7.5 Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung Einen Schadenfall, der zu einer Leistung nach dem Umweltschadensgesetz führen Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen dadurch einen kann, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. Dies gilt auch dann, wenn noch keine rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unserer Ansprüche gegen Sie erhoben wurden. Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei. E.7.6 Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Rechtsstreitigkeiten Sie müssen uns insbesondere unverzüglich und umfassend aufklären über: Verletzen Sie vorsätzlich Ihre Pflicht, uns anzuzeigen, dass ein Anspruch gegen Sie • die Information an die zuständige Behörde, zu der Sie nach dem geltend gemacht wurde? Und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die Umweltschadensgesetz verpflichtet sind, über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht? Dann sind wir außerdem von unserer Leistungspflicht • das Tätigwerden der Behörde, um einen Umweltschaden zu vermeiden, zu hinsichtlich des von uns zu zahlenden Mehrbetrags vollständig frei. Bei grob begrenzen oder zu sanieren, fahrlässiger Verletzung dieser Pflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden • Ansprüche, die Dritte Ihnen gegenüber geltend machen, um einen Umweltschaden Verhältnis zu kürzen. zu vermeiden, zu begrenzen oder zu sanieren. E.7.7 Beschränkung der Leistungsfreiheit bei Werkstattbindung E.5 - entfällt - Abweichend von den Bestimmungen in diesem Abschnitt kürzen wir unsere Leistung E.6 - entfällt - höchstens um 15 %, wenn Sie uns bei Werkstattbindung nicht die Auswahl und Beauftragung der Werkstatt überlassen. E.7 Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung im Schadenfall Seite 22 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 25] Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die E.7.8 Kfz-Umweltschadenversicherung Kündigung ist wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Die Bestimmungen über die Beschränkung der Leistungsfreiheit und die G.2.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Besonderheiten bei Rechtsstreitigkeiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten für die Kfz-Umweltschadenversicherung nicht. Sie können den vorläufigen Versicherungsschutz kündigen. Eine Frist müssen Sie nicht einhalten. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie uns zugeht. F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen Kündigung nach einem Schadenereignis Nur Sie als Versicherungsnehmer können die Rechte der mitversicherten Personen aus dem Vertrag ausüben, soweit nichts anderes geregelt ist. G.2.3 Sie können den Vertrag nach einem Schadenereignis kündigen. Beispiel: Mitversicherte Personen können in der Kfz-Haftpflichtversicherung Leistungen aus dem Vertrag selbstständig von uns verlangen. In der Kasko, beim Schutzbrief, beim Fahrerschutz und beim Auslandsschadenschutz Mitversicherte Personen haben dieselben vertraglichen Pflichten (z. B. Pflichten bei ist die Kündigung wirksam, wenn sie uns innerhalb eines Monats zugeht, nachdem Gebrauch des Fahrzeugs, Pflichten im Schadenfall) wie Sie als Versicherungsnehmer. wir Sie in Textform darüber informierten, ob und in welcher Höhe wir leisten. Für die Technische Aufsicht gilt dies nur, soweit dies nach der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kündigung wirksam, wenn sie uns innerhalb eines Monats nach folgenden Ereignissen zugeht: Aber: Die Rechte und Pflichten zur Vertragsgestaltung (z. B. Kündigung, Angaben zu Tarifmerkmalen), die Pflicht zur Beitragszahlung und zur Anzeige der Veräußerung • Wir haben unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt. des Fahrzeugs haben nur Sie als Versicherungsnehmer und Vertragspartner. • Wir haben Ihnen die Weisung erteilt, es über den Anspruch des Dritten zu einem Sind wir gegenüber Ihnen als Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Rechtsstreit kommen zu lassen. Leistung frei, dann gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen (z. B. gegenüber dem Fahrer). Aber: Gegenüber den in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherten Personen können wir uns nur in folgenden Fällen auf • Das Urteil im Rechtsstreit mit dem Dritten ist rechtskräftig geworden. Leistungsfreiheit berufen: G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren • Die der Leistungsfreiheit zu Grunde liegenden Umstände liegen in der Person des Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll. Mitversicherten vor. Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs • Die der Leistungsfreiheit zu Grunde liegenden Umstände waren der mitversicherten Person bekannt oder grob fahrlässig nicht bekannt. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag auf den Erwerber über. Der Erwerber kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Bedingungsänderung dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis, kündigen. G.1 Vertragsdauer und Versicherungsjahr Die Kündigung ist wirksam, wenn sie uns rechtzeitig zugeht. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet. Die vereinbarte Vertragsdauer steht in Ihrem Versicherungsschein. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr. Dies gilt nur, wenn weder Sie noch wir den als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Der bisherige Versicherungsvertrag Vertrag kündigen. Diesen Jahreszeitraum nennen wir Versicherungsjahr. endet mit Beginn der neuen Versicherung. Die automatische Verlängerung des Vertrags tritt auch ein, wenn zu Vertragsbeginn G.2.7 Kündigung bei Beitragserhöhung die Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt, um einen bestimmten Ablauftermin zu erreichen. Beispiel: Der Vertrag beginnt am 24. Juni und endet am 30. September. Ab Sie können den Vertrag kündigen, wenn wir den Beitrag auf Grund tariflicher 1. Oktober verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Und dann immer Maßnahmen erhöhen. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie uns innerhalb wieder um ein Jahr. eines Monats zugeht, nachdem wir Sie über die Beitragserhöhung informiert haben. Sie ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir informieren Sie über die Beitragserhöhung in Textform Aber: Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der spätestens einen Monat bevor sie wirksam wird. Außerdem weisen wir Sie auf Ihr Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Kündigungsrecht hin. G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie kündigen? Sie als Versicherungsnehmer können den Versicherungsvertrag kündigen: G.2.1 Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres Seite 23 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 26] Frist gezahlt? Dann können wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist sofort G.2.8 Kündigungsrecht bei geänderter Art und Verwendung des Fahrzeugs wirksam, wenn sie Ihnen in Textform zugeht. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Sie können den Vertrag kündigen, wenn sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs ändert und wir deshalb den Beitrag um mehr als 10 % erhöhen. Die Kündigung ist G.3.5 Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs sofort wirksam, wenn sie uns innerhalb eines Monats zugeht, nachdem wir Sie über die Beitragserhöhung informiert haben. Wir informieren Sie über die Wir können den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie eine Ihrer Beitragserhöhung in Textform. Außerdem weisen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs verletzt haben. Unsere Kündigung muss in Beispiel: Ein zunächst als Lieferwagen zugelassenes Fahrzeug wird als Lkw Textform erfolgen. Sie ist wirksam, wenn sie Ihnen innerhalb eines Monats, nachdem zugelassen. wir von der Pflichtverletzung erfahren haben, zugeht. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch G.2.9 Werkstattbindung, Rabattschutz und NEO L Leistungserweiterung grob fahrlässig verletzt haben. Wollen Sie während der Vertragslaufzeit auf eine Leistungserweiterung G.3.6 Kündigung bei Veräußerung (Werkstattbindung, Rabattschutz oder NEO L Leistungserweiterung) verzichten, führen wir Ihren Versicherungsvertrag im geänderten Umfang fort. Die Änderung gilt Wir können den Vertrag gegenüber dem Erwerber kündigen, wenn das Fahrzeug nur für die Zukunft. veräußert wird. Die Kündigungsfrist von einem Monat beginnt, wenn wir von der Veräußerung erfahren. Die Kündigung ist nach Ablauf von einem Monat ab Zugang Eine zusätzliche Kündigung ist nicht erforderlich. wirksam, wenn sie dem Erwerber in Textform zugeht. G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir kündigen? G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten Wir als Versicherer können den Versicherungsvertrag kündigen: G.4.1 Sie und wir sind berechtigt, die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen, wenn für einen Vertrag ein Kündigungsgrund vorliegt. G.3.1 Kündigung zum Ablauf G.4.2 Wir kündigen nur einen von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Verträgen und Sie sind nicht einverstanden, die weiteren Verträge bei uns Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. fortzuführen? Dann informieren Sie uns darüber innerhalb von 2 Wochen, nachdem Die Kündigung ist wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf in Ihnen unsere Kündigung zugegangen ist. In diesem Fall gilt die gesamte Kfz- Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) zugeht. Versicherung für Ihr Fahrzeug als gekündigt. G.3.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Dies gilt entsprechend für uns, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. Wir können den vorläufigen Versicherungsschutz kündigen. Die Kündigung ist nach Ablauf von 2 Wochen wirksam, nachdem sie Ihnen in Textform zugegangen ist. G.5 Beitragsabrechnung nach Kündigung G.3.3 Kündigung nach einem Schadenereignis Bei einer Kündigung steht uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag anteilig zu. Wir können den Vertrag nach einem Schadenereignis kündigen. G.6 Bedingungsänderung In der Kasko, beim Schutzbrief, beim Fahrerschutz und beim Auslandsschadenschutz Eine Regelung in Ihren Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch ist die Kündigung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über folgende Ereignisse: die Leistung in Textform zulässig. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kündigung innerhalb eines Monats nach • Gesetzesänderung oder folgenden Ereignissen in Textform zulässig: • höchstrichterliche Rechtsprechung oder • Wir haben unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt. • bestandskräftiger Verwaltungsakt. • Wir haben Ihnen die Weisung erteilt, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Dies gilt auch, wenn sich die gerichtliche oder behördliche Entscheidung gegen ein anderes Unternehmen richtet. Voraussetzung ist, dass die für unwirksam erklärte • Ein Urteil im Rechtsstreit mit dem Dritten ist rechtskräftig geworden. Regelung mit einer Regelung in Ihren Versicherungsbedingungen im Wesentlichen inhaltsgleich ist. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam. Wir dürfen nur folgende Regelungen anpassen: G.3.4 Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags • Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz unserer Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der zweiwöchigen Seite 24 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 27] • Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und im Schadenfall H.2 Fahrzeug mit Saisonkennzeichen • Beitrag und Beitragsänderung Ist Ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, besteht Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen angegebenen Das Gesetz sieht keine konkrete Bestimmung vor, mit der die durch die Zeitraums (= Saison). Unwirksamkeit der Regelung entstandene Vertragslücke geschlossen werden kann. Außerdem stellt der ersatzlose Wegfall der Regelung keine angemessene Lösung dar, Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach den Bestimmungen die Ihren und unseren typischen Interessen gerecht werden würde. für Fahrzeuge, die außer Betrieb gesetzt sind. Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung. Der Versicherungsschutz für Fahrten außerhalb der Saison richtet sich nach den Das bedeutet, dass die unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, die Bestimmungen für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Sie und wir als angemessene und den beiderseitigen typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten, wenn Ihnen und uns die Unwirksamkeit der Regelung bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre. H.3 Versicherungsschutz bei Zulassungsfahrten Über die angepasste Regelung informieren wir Sie in Textform (z. B. Brief, Fax oder In der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Fahrerschutz und beim Schutzbrief besteht E-Mail) spätestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden und erläutern sie. In unserer Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten. Dies gilt nicht für Fahrten, für die Mitteilung weisen wir Sie auf Ihr Widerspruchsrecht hin. ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug geführt werden muss. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang Zulassungsfahrten sind Fahrten zur Zulassungsbehörde, um das Fahrzeug widersprechen. Es reicht aus, dass Sie Ihren Widerspruch innerhalb der Frist anzumelden und Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung. Aber: absenden. Widersprechen Sie fristgerecht, tritt die Anpassung nicht in Kraft. Nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks. Zulassungsfahrten sind auch Rückfahrten von der Zulassungsbehörde, nachdem Sie H Fahrzeugzulassung und Fahrzeugverkauf das Fahrzeug dort abgemeldet haben. Aber: Nur bis zum Ablauf des Abmeldetages und nur innerhalb Deutschlands. H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? H.4 Versicherungsschutz bei internetbasierter Zulassung Endet die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr (= Außerbetriebsetzung, Stilllegung des Fahrzeugs, Aufhebung der Zulassung, usw.)? Und soll das Fahrzeug Der vereinbarte Versicherungsschutz besteht auch bei internetbasierter Zulassung später wieder zugelassen werden? Dann schließt sich eine Ruheversicherung an: des Fahrzeugs („sofortiges Losfahren“). • Die Kfz-Versicherung bleibt bestehen. H.5 Veräußerung des Fahrzeugs • Sie müssen keinen Versicherungsbeitrag bezahlen. Veräußern Sie Ihr Fahrzeug? Dann geht die Versicherung zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für den Fahrerschutz. • Der Versicherungsschutz ist eingeschränkt. Das bedeutet: Sie müssen das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Wir berechnen den Beitrag neu. Es gelten die Bedingungen und der Tarif für neu Verletzen Sie vorsätzlich diese Pflicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz, abzuschließende Verträge ab dem Tag nach Übergang der Versicherung. Den Beitrag insoweit gilt D.3 sinngemäß. für das laufende Versicherungsjahr können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen. Ein Einstellraum ist z. B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z. B. durch einen Zaun eingegrenzt wird. Sie und der Erwerber müssen uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzeigen. Ohne Anzeige droht unter den Voraussetzungen des § 97 • Maßgeblich ist der Zeitpunkt, den uns die Zulassungsbehörde als Ende der Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes. Zulassung mitteilt. Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir den Vertrag kündigen. Dann • Diese Regelungen gelten nicht für Wohnwagenanhänger und nicht bei Verträgen können wir den Beitrag nur von Ihnen als Veräußerer verlangen. mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als einem Jahr. Die Regelungen in diesem Abschnitt gelten sinngemäß, wenn Ihr Fahrzeug • Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen, lebt der ursprüngliche zwangsversteigert wird. Versicherungsschutz und die Beitragspflicht wieder auf. H.6 Wagniswegfall • Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z. B. durch Verschrottung des Fahrzeugs), steht uns der Beitrag bis zum Zeitpunkt des Wagniswegfalls zu. • Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Berechnung und Änderung des Beitrags Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern. Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Seite 25 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 28] Versicherungstechnik an. Unser Ziel sind faire und risikogerechte Beiträge. Wir dürfen wir nur korrigieren, wenn wir im Versicherungsschein darauf hingewiesen müssen sicherstellen, dass wir die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen haben, dass die SF-Einstufung nur vorläufig ist und die endgültige Einstufung von der dauerhaft erfüllen können. Vorversicherbestätigung abhängt (Vorbehalt). Für jede abgeschlossene Versicherungsart nennen wir Ihnen den I.3 Jährliche Neueinstufung Versicherungsbeitrag. Je nach Vereinbarung ist das ein Beitrag, den wir nach Merkmalen Ihres Fahrzeugs, Ihrer Verhältnisse und nach Ihren individuellen Wir stufen Ihren Vertrag nach seinem Schadenverlauf einmal im Versicherungsjahr Merkmalen berechnen. Oder ein Festbeitrag. neu ein. Beginn und Ende des Versicherungsjahres (= Ablauf) stehen im Versicherungsschein. Beitragsberechnungsmerkmale können sein: Hatten Sie im vergangenen Kalenderjahr einen schadenfreien Verlauf? • Auskünfte Dritter, z. B. –Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf. Und Ihr Vertrag bestand während dieser Zeit ununterbrochen? Dann wird Ihr Vertrag –Fahrzeugdaten von der Zulassungsbehörde. eine SF-Klasse besser gestuft. Was bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes gilt, finden Sie unter I.6. • Tarifierungsmerkmale. Das sind Umstände, die wir von Ihnen erfragen und die wir im Versicherungsschein ausdrücklich als „Tarifierungsmerkmale“ ausweisen. Hatten Sie im vergangenen Kalenderjahr einen schadenbelasteten Verlauf? • Bewertung des (Fahr-)Verhaltens beim Telematik-Tarif Dann wird Ihr Vertrag nach der SF-Tabelle schlechter gestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung. • Weitere Berechnungsgrundlagen für den Beitrag (z. B. ob Sie einmal im Jahr oder in kürzeren Zeitabständen zahlen). Die Neueinstufung gilt spätestens ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das vergangene Kalenderjahr folgt. Der Zahlungstermin und die neue SF-Klasse stehen in Im Beitrag enthalten ist auch die gesetzliche Versicherungsteuer. der Rechnung. Nach welchen Merkmalen wir Ihren Versicherungsbeitrag berechnen, steht in Ihrem Was gilt als schadenfreier Verlauf und was als schadenbelasteter Verlauf? Antrag und in Ihrem Versicherungsschein. Ein schadenfreier Verlauf liegt vor, wenn wir für kein Schadenereignis zahlen oder Im nachfolgenden Text finden Sie Tarifbestimmungen. Das sind Vereinbarungen Rückstellungen bilden mussten. dazu, wie sich der Beitrag berechnet und ändert. Z. B. Vereinbarungen zum SF-System, zu Tarifierungsmerkmalen und zur Beitragserhöhung auf Grund tariflicher Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, Maßnahmen. Falls vereinbart, finden Sie Tarifbestimmungen auch in zusätzlichen wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: Bedingungen (z. B. Telematik-Vereinbarung). • Wir lösen Rückstellungen für ein Schadenereignis auf, ohne eine Entschädigung I Schadenfreiheitsrabatt-System geleistet zu haben. Das muss innerhalb der nächsten 3 auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahre geschehen sein. I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen • Wir haben Entschädigung geleistet oder Rückstellungen gebildet nur wegen der In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko kann sich der Beitrag auch Ausgleichspflicht auf Grund einer Mehrfachversicherung. nach der Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) richten. • Wir haben Entschädigung geleistet oder Rückstellungen gebildet nur aufgrund von Die Einstufung in eine SF-Klasse richtet sich wiederum nach der Vertragsdauer und Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit der Anzahl der schadenfreien Jahre (Schadenverlauf). Ob ein SF-System gilt, steht im Sozialversicherungsträgern. Antrag und im Versicherungsschein. Für Fahrzeuge, die in ein SF-System eingestuft werden, gelten nachfolgende Regeln. • Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang. I.2 Einstufung bei Vertragsbeginn • Wir haben in der Vollkasko Entschädigung geleistet oder Rückstellungen gebildet für ein Schadenereignis, das unter die Teilkasko fällt. Bei Vertragsbeginn stufen wir den Vertrag in eine SF-Klasse ein. Entweder durch Ersteinstufung oder durch Übernahme des Schadenverlaufs aus einem anderen Versicherungsvertrag. Liegen die Voraussetzungen für die Einstufung in eine bessere • Sie nehmen Ihre Vollkasko nur aus folgendem Grund in Anspruch: Für das SF-Klasse nicht vor, stufen wir in die SF-Klasse 0 ein. Schadenereignis haftet zwar eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung in vollem Umfang. Gegenüber der Haftpflichtversicherung dieser Person haben Sie aber keinen Anspruch, weil diese den Versicherungsschutz Waren Sie bislang bei einem anderen Versicherer versichert? Dann ist für die ganz oder teilweise versagt hat. Einstufung bei uns die Auskunft dieses Versicherers zum Schadenverlauf maßgeblich (Vorversichererbestätigung). • Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden lediglich aus der Mallorca-Police oder der Umweltschadenversicherung. Bestätigt uns der Vorversicherer einen anderen Schadenverlauf als von Ihnen im Antrag angegeben? Beispielsweise, weil Sie beim Vorversicherer den Rabattschutz oder eine andere Sondereinstufung vereinbart hatten? Dann dürfen wir nachträglich • Sie machen für Ihren geleasten oder finanzierten Pkw ausschließlich Leistungen aus die Einstufung in die SF-Klasse und damit auch den Versicherungsbeitrag von Beginn der GAP-Deckung nach A.2.6.1 geltend. an korrigieren. Haben Sie von uns schon den Versicherungsschein erhalten? Dann Seite 26 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 29] vom Vorversicherer geben zu lassen: • Mit dem entwendeten Fahrzeug wird auf einer Diebesfahrt ein Kfz-Haftpflichtschaden verursacht. Weder Sie noch der Halter, Eigentümer oder der • Art und Verwendung des Fahrzeugs, berechtigte Besitzer des Fahrzeugs haben die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht. Ein schadenbelasteter Verlauf liegt vor: • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Wir mussten für ein Schadenereignis zahlen oder Rückstellungen bilden. • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko, • Ihr Vertrag gilt trotz Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, aber wir müssen in • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf einem folgenden Jahr zahlen oder Rückstellungen bilden. Dann stufen wir erst im dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, darauffolgenden Jahr zurück. • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von 3 Jahren nach deren I.4 Rabattschutz – ein Schaden ist bei uns frei Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und Sie haben mit uns zum Zeitpunkt des Schadenereignisses den Rabattschutz • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt vereinbart? Dann ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko je ein worden sind. belastender Schaden pro Kalenderjahr frei. Der rabattgeschützte Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr (= Sondereinstufung). Wir sind berechtigt, beim Vorversicherer zum Schadenverlauf anzufragen und das Ergebnis der Anfrage zu speichern. Wechseln Sie zu einem anderen Versicherer, informieren wir ihn über den tatsächlichen Schadenverlauf, also über Versicherungsdauer und über Schäden. Wir Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung informieren den Nachversicherer nicht über die Sondereinstufung beim Rabattschutz. und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer? Dann müssen wir ihm auf Anfrage diese Auskünfte geben. I.5 Rückstufung vermeiden Wir informieren den Nachversicherer über den tatsächlichen Schadenverlauf, nicht Sie wollen in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko die Rückstufung über Sondereinstufungen. Ihres Vertrags vermeiden? Dann ersetzen Sie uns unsere Entschädigungsleistung, die wir im Schadenfall erbracht haben und zwar freiwillig, also ohne vertragliche oder J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen gesetzliche Verpflichtung. Innerhalb von 12 Monaten. In der Kfz-Haftpflichtversicherung informieren wir Sie nach Abschluss der J.1 Beitragsänderung Schadenregulierung, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Haben wir Sie informiert und müssen wir danach eine weitere Entschädigung leisten? Dann führt dies nicht zu Bei bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen müssen wir einmal jährlich einer Erhöhung des Erstattungsbetrags. überprüfen, I.6 Unterbrechung des Versicherungsschutzes • ob die Versicherungsbeiträge unverändert bleiben können oder Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Ruheversicherung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, • ob wir sie erhöhen oder absenken müssen. Wagniswegfall) gilt: Zweck der Überprüfung ist, sicherzustellen: • Liegen Beginn und Ende der Unterbrechung – im selben Kalenderjahr oder – in unmittelbar aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, gilt: • Wir können unsere Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen dauerhaft erfüllen. Wir übernehmen den Schadenverlauf als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. • Die Beiträge sind sachgerecht berechnet. • Ansonsten gilt: Bei einer Unterbrechung von bis zu 10 Jahren übernehmen wir den Bei der Überprüfung der Beiträge gelten folgende Regeln: Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. Nach mehr als 10 Jahren gelten die Regelungen für die Einstufung bei Vertragsbeginn nach I.2. • Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an. I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs • Wir fassen solche Versicherungsverträge zusammen, die nach Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags bekommen hätten. Wir sind erwarten lassen. berechtigt, den Mehrbeitrag auf Grund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben. • Wir berücksichtigen Schadenkosten (einschließlich Schadenregulierungskosten) mit I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf Blick auf: – ihre Entwicklung in der Vergangenheit und – ihre zu erwartende Entwicklung bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte Seite 27 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 30] angegeben haben. Dann berechnen wir unsere Leistung in der Kasko nach der Der Ansatz für Gewinn bleibt unverändert. tatsächlichen Laufleistung.Denn die Laufleistung beeinflusst den Wert eines Fahrzeugs. • Wir berücksichtigen auch unternehmensübergreifende Statistiken. Das sind beispielsweise die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Auch die im Versicherungsjahr anfallende Fahrleistung Ihres Fahrzeugs ist ein Versicherungswirtschaft e. V. Oder Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu Tarifierungsmerkmal. Für die korrekte Ermittlung, fragen wir Sie nach der den Typ- und Regionalstatistiken. Aber wir berücksichtigen sie nur, falls Jahresfahrleistung des versicherten Fahrzeugs und nach dem Tachostand. Wir konzerneigene Statistiken keine ausreichend sichere Grundlage bieten. unterstellen eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs während des Berechnungszeitraums. Ergibt die Überprüfung höhere Beiträge als die bisherigen, erhöhen wir die Beiträge um die Differenz. Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bisherigen, Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung? Dann gilt der senken wir die Beiträge um die Differenz ab. neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres. Die Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. In allen anderen Fällen gilt der neue Beitrag ab dem Tag der Änderung. Eine Erhöhung müssen wir Ihnen spätestens einen Monat im Voraus mitteilen. Für unsere Mitteilung haben wir die Textform (z. B. Brief oder E-Mail) einzuhalten. Außerdem müssen wir Sie in der Mitteilung über Ihr Kündigungsrecht informieren. K.3 Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen Bei bestehenden Kasko-, Schutzbrief-, Fahrerschutz- und Auslandsschadenschutz- Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen (z. B. die Verträgen gelten die gleichen Regeln für eine Beitragsänderung wie hier für die Jahresfahrleistung)? Dann müssen Sie uns unverzüglich informieren. Kfz-Haftpflichtversicherung beschrieben. Wir dürfen Ihre Angaben überprüfen. Sie müssen damit rechnen, dass wir Sie J.2 Kündigungsrecht regelmäßig um Auskunft bitten. Außerdem dürfen wir Ihre Angaben zu den Tarifierungsmerkmalen auch im Schadenfall überprüfen. Bei einer Beitragserhöhung auf Grund tariflicher Maßnahmen, können Sie den Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht oder Kfz-Versicherungsvertrag nach G.2.7 kündigen. Änderungen nicht mitgeteilt? Dann gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen J.3 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs entspricht. Unabhängig von der jährlichen Überprüfung der Beiträge nach J.1 gilt: Wir sind in der Haben wir Sie während der Laufzeit des Vertrags nach Tarifierungsmerkmalen Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund gefragt, und Sie haben unsere Anfrage nicht beantwortet? Dann werden wir Sie einer gesetzlichen Regelung den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen auffordern, Ihre Antwort innerhalb einer Frist von einem Monat nachzuholen. In erhöhen müssen. unserer Aufforderung werden wir Sie auf Folgendes hinweisen: K Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands • Wenn Sie die Monatsfrist für die Angabe zu dem angefragten Tarifierungsmerkmal schuldhaft verstreichen lassen, berechnen wir den Beitrag neu. Die Berechnung erfolgt rückwirkend zum Beginn des laufenden Versicherungsjahres. Dabei K.1 Änderung der SF-Klasse berücksichtigen wir nach K.2, dass Sie zu diesem Tarifierungsmerkmal „keine Angabe“ gemacht haben. Ihr Beitrag kann sich auf Grund der Regelungen zum SF-System ändern. • Wir nennen Ihnen den so errechneten neuen Beitrag. K.2 Änderung der Angaben zu Tarifierungsmerkmalen K.4 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels Ändern sich während der Laufzeit des Vertrags Angaben zu Tarifierungsmerkmalen, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Berechnet sich der Beitrag nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters? Und wechselt Beitragserhöhung führen. der Halter während der Vertragslaufzeit seinen Wohnsitz, so dass dadurch Ihr Fahrzeug einer anderen Region zuzuordnen ist? Dann berechnen wir den Beitrag ab Tarifierungsmerkmale sind Umstände, die wir von Ihnen erfragen und dann mit Ihnen der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nach der neuen Region. Dies kann zu im Versicherungsvertrag vereinbaren. Sie dienen der Berechnung des Beitrags. Wir einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen. Die weisen sie im Versicherungsschein ausdrücklich als „Tarifierungsmerkmale“ aus. Zulassungsbehörde informiert uns von der Ummeldung des Fahrzeugs. Haben Sie zu einem Tarifierungsmerkmal keine Angaben gemacht? Dann Eine Region, besteht aus einem Postleitzahlenbereich oder mehreren berücksichtigen wir dies folgendermaßen: Wir berechnen den Beitrag in Bezug auf Postleitzahlenbereichen. Ob wir den Beitrag nach der Region berechnen, steht in dieses Tarifierungsmerkmal zu den für Sie ungünstigsten Annahmen, die der Tarif Ihrem Versicherungsschein. Die Region ist nie alleiniges, sondern eines von mehreren vorsieht. weiteren Merkmalen zur Berechnung des Beitrags. Selbst bei unterlassenen oder unzutreffenden Angaben dürfen wir den Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Maßgeblich ist die Auskunft der Versicherungsvertrag nicht beenden. Aber: Wenn Sie arglistig gehandelt haben, Zulassungsbehörde. dürfen wir ihn anfechten. Wir dürfen auch nicht unsere Leistung im Schadenfall kürzen. Ausnahme: Im Schadenfall stellt sich heraus, dass Sie den Tachostand Ihres Fahrzeugs zu niedrig Seite 28 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 31] SF-Tabellen Pkw Einstufung Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko Dauer des schadenfreien SF-Klasse Dauer des schadenfreien SF-Klasse ununterbrochenen Verlaufsin ununterbrochenen Verlaufsin Kalenderjahren Kalenderjahren 50 und mehr Jahre 50 50 und mehr Jahre 50 1 bis 49 Jahre 1 - 49 1 bis 49 Jahre 1 - 49 weniger als ein Jahr 1/2 weniger als ein Jahr 1/2 0 0 M M Rückstufung im Schadenfall Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko aus bei 1 bei 2 bei 3 bei 4 aus bei 1 bei 2 bei 3 bei 4 SF- Schaden Schäden Schäden und mehr SF- Schaden Schäden Schäden und mehr Klasse nach nach nach Schäden Klasse nach nach nach Schäden SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse nach SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse nach SF-Klasse SF-Klasse 50 26 10 1 M 50 36 22 11 M 49 21 9 1/2 M 49 31 18 8 M 48 21 8 1/2 M 48 30 18 8 M 47 20 7 1/2 M 47 30 18 7 M 46 20 7 1/2 M 46 29 17 7 M 45 20 7 1/2 M 45 28 16 6 M 44 19 7 1/2 M 44 27 16 6 M 43 19 7 1/2 M 43 27 15 6 M 42 18 6 0 M 42 26 15 6 M 41 18 6 0 M 41 25 14 5 M 40 17 6 0 M 40 25 14 5 M 39 17 6 0 M 39 24 13 4 M 38 17 6 0 M 38 23 13 4 M 37 16 5 0 M 37 23 12 3 M 36 16 5 0 M 36 22 12 3 M 35 15 5 0 M 35 21 11 3 M 34 15 5 0 M 34 21 11 3 M 33 14 5 0 M 33 20 10 2 M 32 14 4 0 M 32 19 10 2 M 31 14 4 0 M 31 19 9 1 M 30 13 4 0 M 30 18 9 1 M 29 13 4 0 M 29 17 8 1 M 28 12 3 0 M 28 17 8 1 M 27 12 3 0 M 27 16 7 1/2 M 26 11 3 0 M 26 15 7 1/2 M 25 11 3 0 M 25 14 6 0 M 24 10 2 M M 24 14 6 0 M 23 10 2 M M 23 13 5 0 M 22 9 2 M M 22 12 5 0 M 21 9 2 M M 21 12 4 0 M 20 8 1 M M 20 11 4 0 M 19 8 1 M M 19 10 3 M M 18 7 1 M M 18 9 3 M M 17 7 1 M M 17 9 2 M M 16 6 1 M M 16 8 2 M M 15 6 1/2 M M 15 7 1 M M 14 5 1/2 M M 14 7 1 M M 13 5 1/2 M M 13 6 1/2 M M 12 4 1/2 M M 12 5 1/2 M M 11 4 1/2 M M 11 4 1/2 M M 10 3 1/2 M M 10 4 1/2 M M 9 3 1/2 M M 9 3 0 M M 8 2 0 M M 8 2 0 M M 7 2 0 M M 7 2 0 M M 6 1 0 M M 6 1 0 M M 5 1 0 M M 5 1/2 0 M M 4 1/2 0 M M 4 1/2 0 M M 3 1/2 M M M 3 1/2 M M M 2 1/2 M M M 2 0 M M M 1 0 M M M 1 0 M M M 1/2 0 M M M 1/2 0 M M M 0 M M M M 0 M M M M M M M M M M M M M M Seite 29 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 32] Lieferwagen Einstufung Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko Dauer des schadenfreien SF-Klasse Dauer des schadenfreien SF-Klasse ununterbrochenen Verlaufsin ununterbrochenen Verlaufsin Kalenderjahren Kalenderjahren 30 und mehr Jahre 30 30 und mehr Jahre 30 1 bis 29 Jahre 1 - 29 1 bis 29 Jahre 1 - 29 weniger als ein Jahr 1/2 weniger als ein Jahr 1/2 0 0 M M Rückstufung im Schadenfall Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko aus bei 1 bei 2 aus bei 1 bei 2 SF-Klasse Schaden und mehr SF-Klasse Schaden und mehr nach Schäden nach Schäden SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse SF-Klasse 30 13 5 30 9 1 29 13 5 29 9 1 28 13 5 28 8 1 27 12 4 27 8 1 26 12 4 26 8 1 25 11 4 25 8 1 24 11 4 24 7 1 23 11 3 23 7 1 22 10 3 22 7 1 21 10 3 21 6 1/2 20 9 3 20 6 1/2 19 9 3 19 6 1/2 18 8 2 18 6 1/2 17 8 2 17 5 1/2 16 7 2 16 5 1/2 15 7 2 15 5 1/2 14 6 1 14 4 0 13 6 1 13 4 0 12 5 1/2 12 4 0 11 5 1/2 11 3 M 10 4 1/2 10 3 M 9 4 1/2 9 2 M 8 3 0 8 2 M 7 3 0 7 2 M 6 2 M 6 1 M 5 1 M 5 1 M 4 1 M 4 1/2 M 3 1/2 M 3 0 M 2 0 M 2 0 M 1 0 M 1 0 M 1/2 0 M 1/2 M M 0 M M 0 M M M M M M M M Seite 30 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 33] Krafträder/-roller, Leichtkrafträder/-roller, Kleinkrafträder, Quads und Trikes Einstufung Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko Dauer des schadenfreien SF-Klasse Dauer des schadenfreien SF-Klasse ununterbrochenen Verlaufsin ununterbrochenen Verlaufsin Kalenderjahren Kalenderjahren 20 und mehr Jahre 20 20 und mehr Jahre 20 1 bis 19 Jahre 1 - 19 1 bis 19 Jahre 1 - 19 weniger als ein Jahr 1/2 weniger als ein Jahr 1/2 0 0 M M Rückstufung im Schadenfall Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko aus bei 1 bei 2 aus bei 1 bei 2 SF-Klasse Schaden und mehr SF-Klasse Schaden und mehr nach Schäden nach Schäden SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse SF-Klasse 20 2 0 20 7 1/2 19 2 0 19 7 1/2 18 2 0 18 7 1/2 17 2 0 17 7 1/2 16 2 0 16 6 1/2 15 2 0 15 5 1/2 14 2 0 14 5 1/2 13 2 0 13 4 1/2 12 2 0 12 4 1/2 11 1 M 11 3 0 10 1 M 10 3 0 9 1 M 9 2 0 8 1 M 8 2 0 7 1 M 7 1 0 6 1 M 6 1 0 5 1 M 5 1 0 4 1/2 M 4 1 0 3 1/2 M 3 1/2 M 2 1/2 M 2 1/2 M 1 0 M 1 1/2 M 1/2 M M 1/2 0 M 0 M M 0 M M M M M M M M Seite 31 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 34] Campingfahrzeuge Einstufung Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko Dauer des schadenfreien SF-Klasse Dauer des schadenfreien SF-Klasse ununterbrochenen Verlaufsin ununterbrochenen Verlaufsin Kalenderjahren Kalenderjahren 20 und mehr Jahre 20 20 und mehr Jahre 20 1 bis 19 Jahre 1 - 19 1 bis 19 Jahre 1 - 19 weniger als ein Jahr 1/2 weniger als ein Jahr 1/2 0 0 M M Rückstufung im Schadenfall Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko aus bei 1 bei 2 aus bei 1 bei 2 SF-Klasse Schaden und mehr SF-Klasse Schaden und mehr nach Schäden nach Schäden SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse SF-Klasse 20 2 M 20 18 6 19 2 M 19 8 2 18 2 M 18 8 2 17 2 M 17 7 2 16 2 M 16 7 2 15 1 M 15 6 1 14 1 M 14 6 1 13 1 M 13 6 1 12 1/2 M 12 5 1 11 1/2 M 11 5 1 10 1/2 M 10 4 0 9 1/2 M 9 4 0 8 1/2 M 8 3 0 7 0 M 7 3 0 6 0 M 6 2 0 5 0 M 5 2 0 4 0 M 4 1/2 M 3 0 M 3 1/2 M 2 0 M 2 1/2 M 1 0 M 1 1/2 M 1/2 0 M 1/2 0 M 0 M M 0 M M M M M M M M Seite 32 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 35] Übrige Fahrzeugarten wie Lkw und Zugmaschinen Einstufung Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko Dauer des schadenfreien SF-Klasse Dauer des schadenfreien SF-Klasse ununterbrochenen Verlaufsin ununterbrochenen Verlaufsin Kalenderjahren Kalenderjahren 20 und mehr Jahre 20 20 und mehr Jahre 20 1 bis 19 Jahre 1 - 19 1 bis 19 Jahre 1 - 19 weniger als ein Jahr 1/2 weniger als ein Jahr 1/2 0 0 M M Rückstufung im Schadenfall Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko aus bei 1 bei 2 aus bei 1 bei 2 SF-Klasse Schaden und mehr SF-Klasse Schaden und mehr nach Schäden nach Schäden SF-Klasse nach SF-Klasse nach SF-Klasse SF-Klasse 20 10 4 20 6 1 19 8 3 19 5 1 18 8 3 18 5 1 17 8 3 17 5 1 16 7 3 16 4 1 15 7 3 15 4 1/2 14 6 2 14 4 1/2 13 6 2 13 4 1/2 12 5 2 12 3 1/2 11 5 2 11 3 1/2 10 4 1 10 3 1/2 9 4 1 9 2 0 8 3 1/2 8 2 0 7 3 1/2 7 2 0 6 2 1/2 6 1 0 5 2 1/2 5 1 0 4 1 0 4 1/2 M 3 1/2 0 3 0 M 2 1/2 0 2 0 M 1 0 M 1 0 M 1/2 0 M 1/2 0 M 0 M M 0 M M M M M M M M Seite 33 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B [Seite 36] II. Produktinformationsblatt Produkte: NEO M / NEO L Diese Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte Ihrer Kfz-Versicherung bietet Ihnen einen ersten Überblick und keine vollständige Darstellung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, zusätzlichen Vereinbarungen). Beachten Sie bitte, dass dieser Überblick weder eine Beratung durch Ihre/n Ansprechpartner/in vor Ort noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen ersetzt. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Ihr Versicherer bietet Ihnen eine Kfz-Versicherung an. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Kfz-Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug Andere geschädigt werden Kfz-Umweltschadenversicherung ersetzt hierzu berechtigte Ansprüche wehrt unberechtigte Ansprüche ab Ansprüche, die auch ohne Rückgriff auf das Umweltschadengesetz gegen Sie geltend Kfz-Umweltschadenversicherung gemacht werden können schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Teilkaskoversicherung Ansprüchen nach dem Umweltschadengesetz Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Teilkaskoversicherung Vandalismus ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug Vollkaskoversicherung Versichert sind z.B. Diebstahl, Hagel, Sturm, Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß Zusammenstoß mit bestimmten Tierarten oder Glasbruch Schutzbrief Fahrzeugreparaturen, die über die Vollkaskoversicherung Pannenhilfe hinausgehen ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Fahrerschutzversicherung selbstverschuldeten Unfall Ihre Ansprüche, soweit ein Anderer für den Schutzbrief Schaden aufkommt bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall Ihres Fahrzeugs Fahrerschutzversicherung Gibt es Deckungsbeschränkungen? ersetzt den Personenschaden des Fahrers nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom durch einen Unfall beim Gebrauch des Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Fahrzeugs; auch für Insassen Versicherungssumme vorsätzlich herbeigeführte Schäden Schäden durch Kernernergie Die Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe je Schadenereignis können Sie Schäden an der Ladung dem Versicherungsschein entnehmen , 1  2 KFZ_NDA_2026_V01_PIB [Seite 37] Wo bin ich versichert? Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Schutzbrief, in der Teil- und Vollkasko und beim Fahrerschutz Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; Ausnahme: Kein Versicherungsschutz besteht in Russland und Belarus für die Mallorca-Police im Rahmen der Kfz- Haftpflichtversicherung, beim Schutzbrief, in der Teil- und Vollkasko und beim Fahrerschutz. Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz- Haftpflichtversicherung sowie beim Fahrerschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten: - Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen. - Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen. - Setzen Sie sich nicht unter Einfluss von Tabletten, Alkohol oder Drogen ans Steuer. - Lenken Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis. - Infomieren Sie sich, ob der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und nicht unter Tabletten, Alkohol oder Drogen steht, bevor Sie Ihre Fahrzeugschlüssel übergeben. - Nutzen Sie Ihr Fahrzeug nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck. Im Schadenfall - Zeigen Sie jeden Schadenfall unverzüglich an. - Wenn Sie Werkstattbindung/Partnerwerkstatt vereinbart haben, treten Sie sofort mit Neodigital in Kontakt. Die Auswahl der Reparaturwerkstatt wird von Neodigital über eine unserer Partnerwerkstätten vorgenommen. Wann und wie zahle ich? Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich (d.h. in der Regel innerhalb von 2 Wochen) nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts. Wann der erste Beitrag und die weiteren Beiträge eingezogen wird, ist im Versicherungsschein genannt. Sie können uns den Beitrag überweisen oder mit uns vereinbaren, dass wir die Beiträge per SEPA-Lastschriftverfahren , über Kreditkarte oder den sonst mit Ihnen vereinbarten Zahlungsdienstleister einziehen. Eine monatliche Zahlungsweise ist nur in Verbindung mit einem Einzugsverfahren möglich. Kann der erste Beitrag nicht eingezogen werden, müssen Sie mit einem sofortigen Rücktritt zum Versicherungsvertrag rechnen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der fällige (einmalige oder der erste) Versicherungsbeitrag ordnungsgemäß gezahlt wird. Dies gilt auch für Verträge, bei denen vorläufiger Versicherungsschutz gewährt wurde. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung. Ihr Vertrag verlängert sich sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer der Vertrag wurde gekündigt. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf jedes Versicherungsjahres kündigen (das muss spätestens einen Monat vor Ablauf geschehen). Außerdem können Sie oder der Versicherer den Vertrag vorzeitig zum Beispiel nach einem Schadenfall kündigen. , 2  2 KFZ_NDA_2026_V01_PIB [Seite 38]       5 '   0     M -a '     M 0 ?    *$! E   J       K$ #   1     $ 9 Autov *   $   $ $. % ,  *. Heinz-Kettler-Str. 1, D 1  +  %  M 66386 St. Ingbert . $ ,!#% 1109066 *!#  5 #  $   +  ! $ J%$$. DE358308074 3! +  5 #  3  ! . Markus Imle, Dr. Daniel John, Christian Pees 9? $ :  ! 5%      . Klaus-Jürgen Heitmann ! K 1b. Weitere maßgebliche Anschrift E '   "   M Neodigital Versicherung AG 0 1  $ :  #! 5%  #! Heinz-Kettler-Str. 1  K !   ! $ J  66386 St. Ingbert, vertreten durch den Vorstand müssen Sie Neodigital ein SEPA-Lastschriftmandat,  3$ zum Einzug E-Mail: info@neodigital.de über Kreditkarte oder über den sonstigen K  >  ! +  '$ $   !I  I Die Neodigital Versicherung AG ist in Ihrem Fall nicht Ihr Versicherer, sondern vertritt !! bei diesem Abschluss die Neodigital Autoversicherung AG und verfügt hierzu über !   J   ! ,3' :  J 5 die dafür relevanten Vollmachten, insbesondere zum Abschluss des ! -%  1   0% f+ 3  Versicherungsvertrages und zur Verwaltung des Versicherungsvertrages. D.h., dass +  K  1 #! 5%    Sie sich bei einer Schadensmeldung, bei Beschwerden, bei Fragen rund um ihren K ! + Versicherungsschutz aber insbesondere auch, wenn sie ihre Vertragserklärung zum Abschluss des Vertrages widerrufen wollen (vergleiche Ziffer 10. Widerrufsbelehrung) an die Neodigital Versicherung AG wenden. Ziffer 14 bleibt 7 '  0  &              M unberührt, daher sind Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer 0 J #  ! J    #  zu richten. J$ & $  1 ! 2!$$ '$? ( !  ! *#% ,   J$ %  K$ !    # 2. Was ist die Hauptgeschäftstätigkeit Ihres Versicherers?  B   5  #  B 0   # Die Hauptgeschäftstätigkeit der Neodigital Autoversicherung AG ist die  ! B!$E$ &1#  ( + ! Kraftfahrzeugversicherung.    '! 3. Welche Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen gelten? . ' &     M Für das Versicherungsverhältnis gelten der Antrag, der Versicherungsschein, die 0   %$$  + + J  $ $ gesetzlichen Bestimmungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie  $$ ! 3 - +  ,  J die für die einzelnen Versicherungsarten geltenden Besonderen Bedingungen,  !  !  Zusatzbedingungen, Tarifbestimmungen und Sondervereinbarungen. 4. Was sind die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung? Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung können dem Antrag, dem Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Vertragsbestimmungen entnommen werden. Diese Unterlagen enthalten auch Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung. , "  / KFZ_9DA8);)68;28J [Seite 39] -6 '       Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen   -N'   <'      # 8 Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der '    Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei , %? J % !  -  "6 2  ! dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;  *#  2R$ &1 1 -R 3 A( + 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die 0 B ! $ J Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, [   ! I ' '      9$ [  !$$ E  #      !L +  A  D!$  $ !  +$ E  !$$ E  $ ! 2!$$  !#  J$   !    [  1 -$L [  J$!  % /  %  L [   +  ! ) # J$ 6  + A%$   ! ! I+  2R$   #!  $  -%  :  L =  *$   E  ,   K B  B #   !  B '! +!  '$  +  +    $ !   $ 0 B    .   +   '  ! + % !   9 V * *  1  J  D!#  ' Heinz-Kettler-Str. 1 $?L 66386 St. Ingbert,     @ 3   K   3# !  3 A. \ K+  '$L 7  1  *#%   #  J$ Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online über unsere Website oder das !+  *#% ! ! !  Serviceportal ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir  'L Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine < ! #! +    %$$ ! #!  Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie 1      +  0  - dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. +       !  L C  1  9!  B +  1 '    3  #! ! 9$   I ' #!   B  %      B Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist, endet im Falle E J$ #!  1  , $ -  B eines wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen !   !L +  A  D!$  nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der !$$ E  $ ! Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang  !#  J$   !    der Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten. Sie -$L dürfen in diesem Fall Versicherungsleistungen, die Sie vor der Ausübung des "; ( ! #! :  L Widerrufsrechts aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in !( ! #! A  L Anspruch genommen haben, einbehalten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor "" !  1   !    dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass 5#!L +  A  D!$  empfangene Leistungen zurückzugewähren sind. !$$ E  $ ! Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen,  !#  J$   !    zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem Zugang und für -$L den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der Widerrufserklärung. ")  A  3       $  1  J  !    "  # 8  L "/     +! L Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag gebunden. "6  ,    !    $ !  !$ $ + +  ,    J B  +    J #% B    $ J K$$  5$$% +  +  J   $   #  !  , J :    #L B #! ! "=  $? K # ,  $ E 1+  !   !   #  Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem KL !  #%  +   A?% # ,  Vertragsschluss. +  !   !# !!L "@ 9$     !? +  A?%   5N    1        8    1+ !  !?     3  B!   ! " , )  + J$ +  J$ $ - $ 3 #. , )  / KFZ_9DA8);)68;28J [Seite 40] -- '     8  4    M -D K8  :    " 8  =B         !  :   %? $   $ ? KM  $$ + 0  Ihres Versicherers ist es, alle Angelegenheiten zur 0  !    $  >  K der Kunden zu erledigen. Dennoch kann es im Einzelfall -#  5  . 0     %$$  , Anlass zur Beschwerde sehen. In solchen Fällen können Sie +  >  > +    ,       , + %# + 0   +    ! +   J $ >  +  1   I  5I  - die Neodigital Versicherung AG  ,!  -  B 3  ,     9 Autov *  K ")   1" 1)  P"  P) 51  1 # - 12. Wann endet der Vertrag? 1  Der Vertrag ist für die dokumentierte Zeit abgeschlossen. Sofern vereinbart und im * ,E ";< Versicherungsschein dokumentiert, verlängert sich das Versicherungsverhältnis =/""7 1 stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn Ihnen nicht einen Monat vor dem jeweiligen $!$   Ablauf eine Kündigung von Neodigital in Textform zugegangen ist. ' ;< ;@ /) Der Vertrag endet mit einer fristgerechten Kündigung durch Sie oder Neodigital. Die ";;;@ 1 Kündigung bedarf der Textform. Wenn Sie das Vertragsverhältnis beenden  ,!  3 . möchten, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen. ! ,  !   %  &1 #!  Die Kündigung zum Ablauf wird mit Zugang bei Neodigital wirksam. Einzelheiten zu J   3 A( %? ,  ! 1+    den Kündigungsmöglichkeiten und zur Vertragsbeendigung entnehmen Sie G.1 bis '$   ,!  3  & 0 G.8, H.1.1 bis H.1.3 und H.1.7 AKB.  0( + 0  ,  $ '  3 5$$ J 1+ +  #!  '$ # E 13. Welches Recht ist anwendbar?  ,! $ $!$  + Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. B ,    , + !!  A?% # ,  +  !   !# 14. Welches Gericht ist zuständig? Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen die Neodigital Autoversicherung AG sind folgende Gerichte zuständig: -das Gericht am Sitz des Versicherers oder dessen Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist. -das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig 15. Was ist die Vertragssprache? Die Versicherungsbedingungen und sämtliche vor oder nach Vertragsschluss ausgehändigten Informationen werden in deutscher Sprache verfasst. Wir führen die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages in deutscher Sprache. , 3  / KFZ_9DA8);)68;28J [Seite 41] IV. Information zur c) Wie korrigieren Sie Eingabefehler vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung? Ihren Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages können Sie, bevor Sie auf den Button „jetzt beantragen“ klicken [Bezeichnung des Antragsfeldes abhängig vom Kommunikation auf digitalem Onlineportal] jederzeit korrigieren. Vor Übermittlung Ihres Antrages werden für Sie alle angegebenen Daten noch einmal zusammengestellt. Hier können Sie die Daten Weg überprüfen und wenn nötig auch berichtigen. d) Welche Sprachen stehen zum Abschluss der Verträge zur Verfügung? Neodigital ist ein moderner Anbieter für Versicherungslösungen. Wir sind direkt, Wir schließen unsere Verträge in deutscher Sprache. schnell und unkompliziert. Was bedeutet das? 1. Abschluss von Verträgen Uns ist es wichtig, die Vorteile der digitalen Kommunikation zu nutzen! Verträge schließen wir nach dem sogenannten Antragsmodell, d.h. Sie oder Ihr Vertriebspartner übermitteln uns auf elektronischem Weg über das Onlineportal des Vertriebspartners einen Antrag. Deswegen benötigen wir von Ihnen immer eine aktuelle E-Mail-Adresse. Wir prüfen Ihren Antrag. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihren Antrag annehmen. Annahme oder Ablehnung erfolgen durch eine gesonderte Mitteilung. 2. Ihr Weg zu uns und unser Weg zu Ihnen Wir glauben, dass die digitale Kommunikation auch für Sie viele Vorteile bietet! Deswegen arbeiten wir mit einer speziell für unsere und die von uns vertriebenen Versicherungsprodukte entwickelten App (App). Dort erreichen wir Sie und Sie uns schnell und unkompliziert, egal ob im Schadensfall, bei Vertragsänderung oder für Informationen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen – soweit gesetzlich zulässig - digital per E-Mail an die von Ihnen zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. 3. Datenschutzrechtliche Hinweise Egal ob Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Schadensbearbeitung, Datenschutz gilt immer! Beachten Sie daher bitte das beigefügte Merkblatt zur Datenverarbeitung. 4. Weitere Informationen zu Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr a) Welche technischen Schritte führen zum Vertragsschluss? Sie übermitteln uns Ihren Antrag zum Abschluss eines Versicherungsvertrages über unser Onlineportal oder das Onlineportal Ihres Vertriebspartners. In technischer Hinsicht geschieht dies, wenn Sie dort auf das Antragsfeld [z.B. „jetzt beantragen“ – Bezeichnung ist abhängig vom Portal] klicken. Wir prüfen Ihren Antrag. Wenn wir den Antrag annehmen, stellen wir Ihnen den Versicherungsschein in Ihren geschützten Kundenbereich der App ein. b) Wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist er zugänglich? Wir hinterlegen für Sie die Vertragstexte in der App. Hierzu erhalten Sie Zugangsdaten per E-Mail. Der Vertragstext wird in nicht veränderbarer Form dort gespeichert und ist Ihnen mit Ihren Zugangsdaten über die App zugänglich. Seite 1 von 1 NDA_2026_V01_IDK [Seite 42] Die Neodigital Versicherung AG nutzt automatisierte Verfahren bei ( &  Entscheidungen gegenüber Antragstellern über das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages. Die Entscheidung beruht auf von Neodigital )    * Autoversicherung AG im Vorhinein festgelegten Kriterien. Genutzte Kriterien sind unter anderem Angaben zu vorherigen Versicherungsverhältnissen (z.B. Vorschäden), Merkmale des zu versichernden )   &+  Risikos und eine Bonitätsprüfung. Diese Kriterien werden genutzt, um zu ermitteln, ob Neodigital Autoversicherung AG das Risiko übernehmen kann. Wird ein Kriterium nicht erfüllt oder wird der für ein Kriterium definierte Grenzwert    & überschritten (z.B. eine Überschreitung der Höchstversicherungssumme) wird Ihr Hiermit informieren wir Sie gemäß Art. 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (im Antrag abgelehnt werden. Folgenden „DSGVO“) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie das Recht, eine Erläuterung der Rahmen Ihres Vertragsverhältnisses. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen wesentlichen Gründe dieser Entscheidung von uns zu erhalten. In diesem Zuge Daten zu Ihrer Person wird insbesondere durch die DSGVO geregelt. Danach ist die erhalten Sie auch die Möglichkeit, Ihren eigenen Standpunkt darzulegen und eine Datenverarbeitung zulässig, wenn die DSGVO oder eine andere Rechtsvorschrift sie Überprüfung der Entscheidung durch unsere Sachbearbeiter zu verlangen. erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Im Folgenden wird die Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung erläutert: Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO sind: - Beide Verantwortliche: o Zugriff auf personenbezogene Daten in der Vermittler- und Neodigital Autoversicherung AG Neodigital Versicherung AG Kundenplattform myNeo Heinz-Kettler-Str. 1 Heinz-Kettler-Str. 1 o Beschwerdemanagement 66386 St. Ingbert 66386 St. Ingbert - Neodigital Autoversicherung AG: o Regressführung o Bearbeitung und Beantwortung von Betroffenenrechtsanfragen Beide Verantwortlichen haben eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO abgeschlossen. o Prüfung von potenziellen Datenschutzverletzungen und ggf. Die Verantwortlichen verarbeiten personenbezogene Daten, die im Rahmen des Meldung/Benachrichtigung Versicherungsgeschäfts der Neodigital Autoversicherung AG anfallen, in gemeinsamer Verantwortung. Davon umfasst sind Datenverarbeitungen - Neodigital Versicherung AG: verschiedener Geschäftsbereiche, insbesondere Produktmanagement, Tarifierung o Erhebung der Daten bei der betroffenen Person Zusammenarbeit mit Rückversicherern sowie IT. o Verarbeitung der Daten zur Vertragsbegründung, -durchführung und -abwicklung, inkl. Datenspeicherung 3 8   &+  o Bereitstellung der Rechenzentrum-Kapazität Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im o Kundenkommunikation einschl. evtl. Gesprächsaufzeichnung zur Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihrem Qualitätskontrolle Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO aufgenommen o Systematisierung und Datenvalidierung (Organisation, Ordnung, worden. Diese Einwilligungserklärung nach der DSGVO umfasst auch die Zustimmung Abgleich, Verknüpfung) zum Bezug und zur Nutzung von Adressinformationen, Informationen zum bisherigen o Datenänderungen Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer o Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen und Prüfung Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten von der Infoscore Consumer Data der Erforderlichkeit GmbH (ICD, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden zum Zwecke des Vertragsabschlusses Datenverarbeitung durch die Verantwortlichen und der Vertragsabwicklung, der Personenidentifikation und bei Bedarf im Verlauf der Ihr Vermittler Neodigital Versicherung AG verarbeitet Ihre personenbezogenen aktiven Geschäftsbeziehung (z.B. im Schadenfall). Die Einwilligung beinhaltet auch die Daten gemeinsam mit Ihrem Versicherer Neodigital Autoversicherung AG (siehe Zustimmung zur Übermittlung personenbezogener Daten mittels einer vorangehenden Abschnitt). Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag unverschlüsselten E-Mail. Bei der Kommunikation mittels unverschlüsselter E-Mail notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). besteht die Möglichkeit, dass sensible Inhalte von Dritten ausgelesen oder manipuliert Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer werden können. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, empfiehlt die Verschlüsselung von E-Mails. Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.B. eines Vermittlers (Vertragsdaten) gespeichert. Im Falle des Widerrufs über das Die Einwilligungserklärung gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages Widerrufsformular werden Ihr Name, Ihre Vertragsnummer sowie Ihre E-Mail- hinaus. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft Adresse verarbeitet/gespeichert.Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre zu widerrufen. Sie können Ihren Widerruf an eine der vorgenannten Adressen oder an Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. die von einem unsere betriebliche Datenschutzbeauftragte (siehe unten) richten. Wird die Arzt ermittelten Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand, welche für die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich sein können. Diese unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen erfolgen. Sofern Sie einen Versicherungsvertrag im Namen einer anderen Person beantragen, ist die Übermittlung der Antragsdaten dieser Person nur zulässig, wenn das mit deren Zustimmung, in deren Auftrag oder, im Falle von Kindern, als Im Folgenden informieren wir Sie über Umfang, Art und Zweck der deren gesetzlicher Vertreter erfolgt. In einem solchen Fall haben Sie Datenverarbeitungen durch die Verantwortlichen: sicherzustellen, dass Sie dieser Person diese Datenschutzerklärung unverzüglich Die Daten werden zur Begründung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen mit zur Kenntnisnahme bereitstellen Kunden der Neodigital Autoversicherung AG verarbeitet sowie zur Verbesserung der Prozesse beider Verantwortlichen. Jeder Ihrer Zugriffe auf das Internetangebot der Neodigital Autoversicherung AG Folgende Datenarten und -kategorien werden von den Verantwortlichen verarbeitet: wird in einer Protokolldatei für eine begrenzte Zeit mit folgenden Daten Stammdaten, Kontaktdaten, Vertragsdaten, IT-Nutzungsdaten, Versicherungsdaten, gespeichert: Bankdaten, Schaden-/Unfalldaten, Gesprächsaufzeichnungen. - Datum und Uhrzeit des Abrufs, - Anfragedetails und Zieladresse, , "  3 KFZ_9DA8);)68;28A0 [Seite 43] - Name der abgerufenen Datei und übertragene Datenmenge und Externe Dienstleister - Meldung, ob der Abruf erfolgreich war. Im Zusammenhang mit Versicherungswechsel, der Versicherungsbestätigungen des Kraftfahrtbundesamtes und der Geltendmachung von Schäden werden Daten an die Diese Daten werden für statistische und Sicherungszwecke sowie zur Optimierung zuständige Stelle, die GDV Dienstleistungs-GmbH sowie GDV e. V., zur dortigen unseres Internetangebotes ausgewertet. Es erfolgt keine personenbezogene Verarbeitung weitergeleitet. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt durch diese in Auswertung oder Profilbildung. unserem Auftrag und nach unseren Weisungen. Mit der GDV Dienstleistungs-GmbH Dessen ungeachtet, behalten wir uns vor, Ihre IP-Adresse bei Angriffen auf die wurde ein Vertrag gem. Art. 28 DSGVO geschlossen. Internetinfrastruktur der Neodigital Autoversicherung AG auszuwerten. Diese Darüber hinaus können aufgrund rechtlicher Verpflichtungen (Wirtschafts-)Prüfer Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO. Unser und Aufsichtsbehörden im Rahmen des Prüfauftrags Zugriff auf Ihre Daten haben. berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung besteht darin, die Funktionsfähigkeit Die Datenübermittlung basiert in diesen Fällen auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO. und Sicherheit des Internetangebots sicherzustellen. Ferner können im Fall von Rechtsstreitigkeiten Ihre Daten an externe Rechtsanwälte Im Einzelfall kann es vorkommen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zur übermittelt werden. Die Datenübermittlung erfolgt dann aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit unserer IT-Infrastruktur Buchst. f) DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der verarbeiten. Eine solche Verarbeitung erfolgt nur dann, wenn eine Fehlerbehebung Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung. unter Verwendung von anonymisierten Daten nicht möglich ist. Vor einer solchen Verarbeitung erfolgt eine Prüfung und Freigabe der betroffenen personenbezogenen Sofern Sie einen Telematik-Tarif abgeschlossen haben, übermitteln wir Ihren Namen, Daten im Einzelfall. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist unser berechtigtes Adresse, E-Mail-Adresse, KFZ-Kennzeichen und ggf. Angaben zur Interesse, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Versicherungsprämie an den Anbieter der Telematik-App die We Enable Service GmbH, um Ihnen den Zugriff auf die Telematik-App und den Telematik-Sensor Datenübermittlung an Rückversicherer bereitstellen zu können. Wir erhalten von der We Enable Service GmbH einen Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Scorewert auf Grundlage des Fahrverhaltens, welcher zur Berechnung des Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Tarifbetrags herangezogen wird. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt durch die We Fällen einen Teil der Risiken an einen Rückversicherer ab. Dieser Rückversicherer Enable Service GmbH in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen. Mit der We benötigt ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Enable Service GmbH wurde ein Vertrag gem. Art. 28 DSGVO geschlossen. Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit der Kommunikationsweg E-Mail Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirkt, werden ihm auch Unter Umständen ist es notwendig, bestimmte Informationen per E-Mail zu die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen versenden. Die Verantwortlichen versenden E-Mails grundsätzlich über einen speziell sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende gesicherten Mailserver, der in der Lage ist, diese E-Mails auch geeignet zu Daten übergeben. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 verschlüsseln. Dieser kommuniziert mit dem Ziel-Mail-Server und versucht, das beste Buchst. b) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO. Verschlüsselungsverfahren auszuhandeln, um den Transportweg zu sichern (zu Unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung besteht darin, einen verschlüsseln). angemessene Risikoausgleich sicherzustellen. Betreuung durch Versicherungsvermittler Datenübermittlung an andere Versicherer In Ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch einen Vermittler betreut. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Vermittlungsgesellschaften. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung gehören z.B. frühere Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z.B. Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte der letzten 5 Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Jahre). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Diese Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Unsere entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Mehrfachversicherung, gesetzlicher Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen der DSGVO und seine besonderen personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes beachten. Für den Fall, dass das Vermittlungsverhältnis Ihres Vermittlers zu unserer und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Gesellschaft endet, werden Sie hierüber informiert. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung besteht aufgrund der Wir kümmern uns um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in allen vorstehend dargelegten Zwecke, insbesondere der Vermeidung von Bereichen unseres Unternehmens. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch Versicherungsmissbrauch. direkt an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten beider Gesellschaften wenden: Zentrale Hinweissysteme Datenschutzbeauftragter c/o Neodigital Autoversicherung AG Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Heinz-Kettler-Str. 1 Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung 66386 St. Ingbert von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an E-Mail: datenschutz@neodigital-autoversicherung.de andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen zentrale Hinweissysteme (z.B. Hinweis- und Sie haben als Betroffener neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Informationssystem der Versicherungswirtschaft der Besurance HIS GmbH, Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, ein Recht auf Auskunft sowie unter Versichererwechselbescheinigung-Portal sowie elektronische bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Versicherungsbestätigung-Portal der GDV Dienstleistungs-GmbH). Die Aufnahme in oder Mitnahme Ihrer Daten.Entsprechende Begehren richten Sie bitte an uns oder die diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem betriebliche Datenschutzbeauftragte beider Gesellschaften unter den o.g. jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Kontaktwegen. Bitte richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO. gespeicherten Daten stets an uns. Unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung besteht darin, die vorgenannten Zwecke zu erreichen. , )  3 KFZ_9DA8);)68;28A0 [Seite 44] Beruht eine Datenverarbeitung auf einem berechtigten Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten die Daten dann nur weiter, wenn hierfür zwingende, schutzwürdige Gründe vorliegen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung für die Geltend- machung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Wir verarbeiten die Daten nur so lange, wie es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist. Wenn der Zweck der Datenverarbeitung entfällt, löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. In diesem Fall werden Ihre Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gelöscht. , 3  3 KFZ_9DA8);)68;28A0 [Seite 45] Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, VI. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der Versicherungsvertragsgesetz laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen (VVG) über die Folgen einer wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Verletzung der gesetzlichen Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Anzeigepflicht 4. Ausübung unserer Rechte Wir können das Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend damit Neodigital Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen kann, ist es gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte notwendig, dass Sie die im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur und vollständig beantworten. Mit der Beantwortung der gestellten Fragen erfüllen Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Sie die gegenüber dem Versicherer bestehende gesetzliche Anzeigepflicht. Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit entnehmen. Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten verletzt haben. gefahrerheblichen Umstände, nach denen Neodigital in Textform gefragt hat, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn Neodigital nach Ihrer 5. Stellvertretung durch eine andere Person Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so Umständen fragt, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte sowohl Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und wird? Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir (Neodigital) vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherer oder wir für diesen den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt der Versicherer dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrages zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Kann Neodigital nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer oder wir für den Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Kann Neodigital nicht zurücktreten oder kündigen, weil der Versicherer oder wir für den Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Seite 1 von 1 NDA_2026_V01_VI [Seite 46] Neodigital Autoversicherung AG Heinz-Kettler-Str. 1 66386 St. Ingbert Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir freuen uns, dass Sie sich für die Kfz-Versicherung der Neodigital Autoversicherung entschieden haben. Die Neodigital Versicherung AG ist in diesem Fall nicht Ihr Versicherer, sondern vertritt bei diesem Abschluss die Neodigital Autoversicherung AG. Zusammen mit Ihren Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung informieren wir Sie deshalb über folgende Bevollmächtigungen, die Neodigital Versicherung AG von der Neodigital Autoversicherung AG hierzu erhalten hat: • Zeichnungsvollmacht zur Annahme und Ablehnung von Angeboten und Anträgen, • Durchführung der Schadenregulierung und Geltendmachung von Ansprüchen auf Regress im Schadenfall, • Einzug der Prämienzahlung, • Verwaltung des geschlossenen Vertrages (einschließlich Vertragsanpassung, der Erklärung von Kündigung, Rücktritt, Widerruf und Anfechtung in unserem Namen), • Entgegennahme Ihrer Willenserklärungen, einschließlich Widerrufserklärung, Kündigungen, Rücktritt u.a., insbesondere nach § 69 VVG, Anzeigen und anderen Mitteilungen. Mit freundlichen Grüßen Neodigital Autoversicherung AG
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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