Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Neodigital Neo M
Volltext aufklappen: Kfz Bedingungen NEO M
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Versicherungsbedingungen und Informationen zur Kfz-Versicherung
Inhalt:
I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mit den Besonderen Bedingungen
und Klauseln
II. Produktinformationsblatt
III. Vertragsinformation
IV. Information zur Kommunikation auf digitalem Weg
V. Merkblatt zur Datenverarbeitung / Datenschutzerklärung
VI. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht
VII. Erklärung des Vollmachtgebers
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Zusätzliche Informationen zu den Versicherungsbedingungen und
Informationen zur KFZ-Versicherung
1a. Wer ist Ihr Versicherer?
Neodigital Autoversicherung AG
Heinz-Kettler-Str. 1
66386 St. Ingbert
"Versicherer" , "wir" oder "uns" bezeichnet in folgenden Punkten den vorstehend Risikoschutz bietenden
Versicherer:
I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mit den Besonderen
Bedingungen und Klauseln
II. Produktinformationsblatt
III. Vertragsinformation
VII. Vollmachtserklärung des Risikoträgers
1b. Weitere maßgebliche Anschrift
Neodigital Versicherung AG
Heinz-Kettler-Str. 1
66386 St. Ingbert
In folgenden Punkten bezeichnet "wir" oder "uns" die Neodigital Versicherung AG:
IV. Information zur Kommunikation auf digitalem Weg
V. Merkblatt zur Datenverarbeitung / Datenschutzerklärung
Bitte beachten Sie zu unten aufgeführter Mitteilung, dass Neodigital bei Verletzung einer gesetzlichen
Anzeigepflicht im Rahmen der erteilten Vollmacht für den Versicherer als Risikoträger tätig wird. "Wir" und
"uns" bezeichnet deswegen hier den Risikoträger ggf. vertreten durch die Neodigital Versicherung AG.
VI. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht
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I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung
(AKB) - NEO M
A Die Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen
A.1.1 Was ist versichert?
A.1.2 Wer ist versichert?
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir?
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.1.5 Was ist nicht versichert?
A.1.6 Mallorca-Police
A.1.7 Kfz-Umweltschadenversicherung
A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug
A.2.1 Was ist versichert?
A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko
A.2.3 Versicherte Schadenereignisse in der Vollkasko
A.2.4 Wer ist versichert?
A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall?
A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung
A.2.8 Verpflichtung Dritter
A.2.9 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?
A.2.10 In welchen Fällen wir unsere Leistung zurückfordern
A.3 Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung
A.3.1 Was ist versichert?
A.3.2 Wer ist versichert?
A.3.3 Versichertes Fahrzeug
A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.3.5 Hilfe vor Ort bei einem Fahrzeugausfall – bereits ab Ihrer Haustür
A.3.6 Weitere Leistungen bei Panne, Unfall und Entwendung ab 50 km Entfernung
A.3.7 Hilfe bei einer Naturkatastrophe ab 50 km Entfernung
A.3.8 Hilfe bei Verletzung, Krankheit oder Tod ab 50 km Entfernung
A.3.9 Hilfe im Ausland ab 50 km Entfernung
A.3.10 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?
A.3.11 Anrechnung ersparter Aufwendungen
A.3.12 Verpflichtung Dritter
A.4 Fahrerschutz – bei einem Personenschaden
A.4.1 Was ist versichert?
A.4.2 Wer ist versichert?
A.4.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir?
A.4.4 Welches Recht gilt?
A.4.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.4.6 Fälligkeit unserer Zahlung, Vorschuss, Leistung für eine mitversicherte Person
A.4.7 Wenn Sie dieselbe Hilfe auch von einem Dritten fordern können
A.4.8 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?
A.5 Auslandsschadenschutz - besonderer Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland
A.5.1 Was ist versichert?
A.5.2 Wer ist versichert?
A.5.3 Versichertes Fahrzeug
A.5.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.5.5 Bis zu welcher Höhe leisten wir?
A.5.6 Welches Recht gilt?
A.5.7 Was ist nicht versichert?
A.5.8 Wenn Sie dieselbe Hilfe von einem Dritten fordern können
A.5.9 Fälligkeit unserer Zahlung, Vorschuss, Leistung für mitversicherte Personen
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A.6 Kfz-Umweltschadenversicherung
A.6.1 Was ist versichert?
A.6.2 Wer ist versichert?
A.6.3 Versichertes Fahrzeug
A.6.4 Versicherungssummen und Höchstzahlung
A.6.5 Wo besteht Versicherungsschutz?
A.6.6 Was ist nicht versichert?
A.7 - nicht belegt -
B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz
B.1 Vertragsschluss
B.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
B.3 Vorläufiger Versicherungsschutz
C Beitragszahlung
C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
C.2 Zahlung des Folgebeitrags
C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
C.4 Zahlungsperiode
C.5 Überweisung statt Lastschrift
D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung
D.1 Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs bei allen Versicherungsarten
D.2 Zusätzliche Pflichten in der Kfz-Haftpflichtversicherung
D.3 Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung bei Gebrauch des Fahrzeugs
E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer Pflichtverletzung
E.1 Pflichten im Schadenfall bei allen Versicherungsarten
E.2 Zusätzliche Pflichten in der Kfz-Haftpflichtversicherung
E.3 Zusätzliche Pflichten in der Kasko
E.4 Zusätzliche Pflichten in der Kfz-Umweltschadenversicherung
E.5 - nicht belegt -
E.6 - nicht belegt -
E.7 Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung im Schadenfall
F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Bedingungsänderung
G.1 Vertragsdauer und Versicherungsjahr
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie kündigen?
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir kündigen?
G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten
G.5 Beitragsabrechnung nach Kündigung
G.6 Bedingungsänderung
H Fahrzeugzulassung und Fahrzeugverkauf
H.1 Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs
H.2 Fahrzeug mit Saisonkennzeichen
H.3 Versicherungsschutz bei Zulassungsfahrten
H.4 Versicherungsschutz bei internetbasierter Zulassung
H.5 Veräußerung des Fahrzeugs
H.6 Wagniswegfall
I Schadenfreiheitsrabatt-System
I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen
I.2 Einstufung bei Vertragsbeginn
I.3 Jährliche Neueinstufung
I.4 Rabattschutz – ein Schaden ist bei uns frei
I.5 Rückstufung vermeiden
I.6 Unterbrechung des Versicherungsschutzes
I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf
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J Beitragsänderung auf Grund tariflicher Maßnahmen
J.1 Beitragsänderung
J.2 Kündigungsrecht
J.3 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs
K Beitragsänderung auf Grund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands
K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
K.2 Änderung der Angaben zu Tarifierungsmerkmalen
K.3 Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen
K.4 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels
SF-Tabellen
Bitte beachten Sie: Zugunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen weiblich, männlich und divers (w/m/d) gleichzeitig zu
nennen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter.
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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Die Technik von Fahrzeugen entwickelt sich stetig und immer schneller weiter.
Beispielsweise beim Automatisierungsgrad. Fahrerassistenzsysteme, wie der
Einpark- oder Notbremsassistent, unterstützen Sie heute schon beim Fahren.
Vorab
Möglicherweise verfügt Ihr Fahrzeug sogar über eine automatisierte Fahrfunktion?
Oder das Fahrzeug fährt künftig autonom, also ganz ohne Fahrer? Die
Einleitung Kfz-Versicherung schützt.
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Wir sind Ihr
Kfz-Versicherer. Ein weiteres Beispiel für die dynamische Entwicklung der Technik: Auch die
Antriebsarten von Fahrzeugen verändern sich. Ihre Kfz-Versicherung schützt
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach Vereinbarung: unabhängig davon. Auch bei einem Elektro- oder Hybridfahrzeug.
• Kfz-Haftpflichtversicherung • Beispielsweise bei einem Verkehrsunfall in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Mögliche Ursache eines Verkehrsunfalls kann ein Fahrfehler sein, aber es kommen
auch andere Ursachen in Frage, z. B.:
• Kaskoversicherung (Teilkasko – Die Sensoren Ihres Fahrzeugs versagen.
oder Vollkasko) – Ein Hacker verändert die Software Ihres Fahrzeugs.
• Schutzbrief Schädigt Ihr Fahrzeug deshalb eine andere Person oder fremdes Hab und Gut, dann
bezahlen wir den Schaden an Ihrer Stelle. Auf der Grundlage der vereinbarten
• Fahrerschutzversicherung Versicherungsbedingungen und des Gesetzes.
• Durch neue Technik verfügen Fahrzeuge über immer mehr aufwendige Hard- und
• Auslandsschadenschutz
Software. Die Kasko schützt Hard- und Software Ihres Fahrzeugs. Unabhängig vom
Automatisierungsgrad.
Die Verträge zu diesen Versicherungsarten sind jeweils rechtlich selbstständige • Der Fahrerschutz hilft, wenn Fahrer und die anderen Insassen Ihres Fahrzeugs bei
Verträge. einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet werden. Etwa, weil der Notbremsassistent
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mitversichert: versagt hat. Dann ersetzen wir im vereinbarten Umfang z. B. Pflegeleistungen
(vermehrte Bedürfnisse), wenn niemand anderes für den Schaden aufkommt.
• Kfz-Umweltschadenversicherung
Beispiele:
• Kasko: Der Akku zum Antrieb des Fahrzeugs ist genauso versichert wie die anderen
In der Kasko ist mitversichert: Bestandteile des Fahrzeugs. Wenn beispielsweise das Fahrzeug brennt oder in der
Vollkasko ein Verkehrsunfall passiert. Droht nach einem in der Kasko versicherten
• Differenzkasko Schadenereignis eine Entzündung des Fahrzeugs? Dann übernehmen wir für eine
gewisse Zeit Kosten, um es sicher abzustellen. Beispielsweise in einem
Hochvolt-Container. Außerdem bieten wir in bestimmtem Umfang
Außerdem können Sie mit uns vereinbaren:
Versicherungsschutz für Ihre private Ladeausrüstung.
• Werkstattbindung • NEO L Leistungserweiterung (falls vereinbart): Die Eigenschadenversicherung
schützt Ihr Hab und Gut. Falls sich beispielsweise der Akku Ihres Pkw entzündet und
• Rabattschutz der Brand auf andere Sachen überspringt, die Ihnen gehören, wie Carport oder
Garage.
Welchen Versicherungsschutz Sie mit uns vereinbart haben, steht in Ihrem
• Der Schutzbrief ist Hilfe für unterwegs:
Versicherungsschein.
– Wir unterstützen Sie, wenn der Antriebs-Akku ausfällt. Und transportieren das
liegengebliebene Fahrzeug zur nächsten Ladestation. Damit Sie den Antriebs-Akku
Mit Fahrzeug ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug gemeint. Das kann dort aufladen können.
ein Kfz, aber auch ein Anhänger sein. Versicherbar sind auch Fahrzeuge mit – Wir übernehmen Kosten für eine bestimmte Zeit: Wenn der Antriebs-Akku
automatisierter oder autonomer Fahrfunktion. beispielsweise in einem Hochvolt-Container gesichert werden muss. Weil die
Entzündung des Akkus droht.
Nicht versicherbar sind folgende Fahrzeuge:
Die Kfz-Versicherung ist technikoffen und schützt auch in Zukunft. Näheres zu den
• Mietwagen, Taxen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, einzelnen Versicherungsarten finden Sie in diesen Versicherungsbedingungen. Dort
sind die genauen Leistungsvoraussetzungen beschrieben. Und in welchen Fällen wir
nicht oder nur teilweise leisten.
• gewerblicher Güterverkehr,
Klimawandel und Kfz-Versicherung
• Fahrzeuge des Kfz-Handels, des Kfz-Handwerks und der Kfz-Hersteller,
Das Klima ändert sich. Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Versicherungen
• Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind. schützen vor den finanziellen Folgen, die auch durch solche Ereignisse entstehen
können. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Je nach Zuschnitt des
Kfz-Versicherung ist technikoffen Versicherungsschutzes gleicht sie Schäden an Personen, Hab und Gut, der
Infrastruktur oder der Artenvielfalt finanziell aus.
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Beispiele:
• Die Teilkasko schützt, wenn das eigene Fahrzeug u. a. durch Naturgewalten
beschädigt oder zerstört wird. Beispielsweise durch Sturm, Hagel, Überschwemmung,
Erdrutsch oder Lawinen. Sie ersetzt den Fahrzeugschaden im vereinbarten Umfang.
Auch die Vollkasko hilft in diesen Fällen. Denn die Leistungen der Teilkasko sind in
der Vollkasko enthalten. Darüber hinaus sind in der Vollkasko im vereinbarten
Umfang auch Schäden an Ihrem Fahrzeug durch einen Unfall versichert. Ein Unfall
kann auch durch Wetterereignisse verursacht werden. Etwa durch Aquaplaning,
Blitzeis oder Nebel.
• Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung schützt ebenfalls bei Naturereignissen und
Extremwetter, und zwar mittelbar. Denn die Ursache eines versicherten
Verkehrsunfalls können auch Naturgewalten sein. Etwa wenn Hagel, Starkregen oder
Nebel die Sicht behindern. Und Ihr Fahrzeug deswegen fremdes Hab und Gut
beschädigt. Oder wenn der Fahrer bei Blitzeis oder Aquaplaning die Kontrolle über
sein Fahrzeug verliert und eine andere Person schädigt. Wir bezahlen an Ihrer Stelle
den Schaden. Auf der Grundlage der vereinbarten Versicherungsbedingungen und des
Gesetzes
• Der Fahrerschutz hilft mittelbar, finanzielle Folgen von Naturgewalten abzumildern:
Wenn der Fahrer mit dem Fahrzeug z. B. bei Schlechtwetter verunglückt und niemand
anderes für den Schaden aufkommt. Dann zahlen wir den Personenschaden des
Fahrers im vereinbarten Umfang.
• Der Schutzbrief hilft, wenn Ihr Fahrzeug wegen einer Naturgefahr ausfällt. Etwa
wegen einer Überschwemmung oder eines Erdrutschs. Dann leisten wir im
vereinbarten Umfang Service oder erstatten Kosten.
Näheres zu den einzelnen Versicherungsarten finden Sie in diesen
Versicherungsbedingungen. Dort sind die genauen Leistungsvoraussetzungen
beschrieben. Und in welchen Fällen wir nicht oder nur teilweise leisten.
Meinungsverschiedenheiten
Sind Sie mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden? Oder hat eine
Verhandlung mit uns nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt?
• Als Verbraucher können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. wenden:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Telefon: 0800 3696000*
Fax: 0800 3699000*
(*kostenlos aus deutschen Telefonnetzen)
Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für Verbraucher
kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung. Wir
haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Weitere Infos
erhalten Sie bei uns oder im Internet: www.versicherungsombudsmann.de.
• Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Telefon: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-1550
Die BaFin kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Außerdem steht Ihnen der Rechtsweg offen.
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Rund um den Versicherungsschutz
noch in Bewegung befindet.
A Die Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung
A.1.2 Wer ist versichert?
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen
zufügen (mitversicherte Personen):
A.1.1 Was ist versichert? • den Halter des Fahrzeugs,
Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des
Fahrzeugs • den Eigentümer des Fahrzeugs,
• Personen verletzt oder getötet werden, • die Technische Aufsicht bei einem Fahrzeug mit autonomer Fahrfunktion,
• Sachen abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden, • den Fahrer des Fahrzeugs,
• reine Vermögensschäden verursacht werden • berechtigte Insassen, es sei denn, ein anderer Versicherer ist eintrittspflichtig,
und deshalb Schadenersatzansprüche gegen Sie oder uns geltend gemacht werden. • Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer
Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
Wir regulieren auf Grund der Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuchs, des Straßenverkehrsgesetzes oder auf Grund anderer gesetzlicher • den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht und Berufs-Beifahrer eines
Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts. Die gesetzlichen in diesem Versicherungsvertrag mitversicherten Fahrzeugs.
Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts legen fest, in welchen Fällen Haftung für
den Schaden besteht und in welchen Fällen nicht. Diese Personen sind genauso geschützt wie Sie als Versicherungsnehmer. Sie
können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
Beispiel: Ein Verkehrsunfall, bei dem Ihr Fahrzeug eine andere Person oder fremdes
Hab und Gut schädigt, kann ein versichertes Schadenereignis sein. Ursachen eines
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir?
Verkehrsunfalls können beispielsweise sein:
• Ihnen unterläuft ein Fahrfehler. Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.
Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten
• Naturgefahren wie Starkregen, Blitzeis oder Nebel. als ein einziges Schadenereignis. Die Versicherungssummen stehen in Ihrem
Versicherungsschein.
• Die Sensoren Ihres Fahrzeugs versagen.
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
• Ein Hacker verändert die Software Ihres Fahrzeugs.
Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas. Und in den
außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union
Begriffe:
gehören. Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt?
• Gebrauch des Fahrzeugs umfasst z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen sowie Be- und
Dann gilt der Versicherungsschutz auch in den dort genannten nichteuropäischen
Entladen.
Ländern, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Die Internationale
Versicherungskarte dient nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung als Nachweis des
• Reine Vermögensschäden sind Schäden, die weder mit einem Personen- noch mit Versicherungsschutzes.
einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.
Sind Sie im ausländischen Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung
Sind die Schadenersatzansprüche gegen Sie begründet? Dann zahlen wir an Ihrer unterwegs? Dann haben Sie immer mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen
Stelle. Versicherungsschutz des Besuchslandes. Ist der Versicherungsschutz, den Sie mit
uns vereinbart haben, besser als der des Besuchslandes? Dann gilt der bessere
Sind die Schadenersatzansprüche gegen Sie unbegründet? Oder zu hoch? Dann Versicherungsschutz.
wehren wir sie für Sie ab. Auf unsere Kosten.
A.1.5 Was ist nicht versichert?
Wir dürfen gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen Kein Versicherungsschutz besteht:
erfüllen oder abwehren. Wir dürfen dabei alle Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen
Ermessens abgeben, die uns zweckmäßig erscheinen. • Für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
Der Versicherungsschutz gilt auch für einen Anhänger, der mit dem versicherten
Fahrzeug verbunden ist. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit • Für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung
dem versicherten Fahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und
kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Demonstrationen, wenn
Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder das abgeschleppte oder geschleppte
Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich
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A.1.7 Kfz-Umweltschadenversicherung
– das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen
gebraucht wird und Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst auch die Kfz-Umweltschadenversicherung
– für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz:
Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
• Zum Leistungsumfang siehe: „Kfz-Umweltschadenversicherung“ unter A.6.
• Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten
Fahrzeugs.
• Es gelten die Bestimmungen der Kfz-Haftpflichtversicherung sinngemäß, soweit
nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Ein Beispiel für eine Regelung, die für
• Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem die Kfz-Umweltschadenversicherung nicht gilt, ist der örtliche Geltungsbereich.
versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers oder abgeschleppten Fahrzeugs.
Aber: Versicherungsschutz besteht, wenn ein betriebsunfähiges Fahrzeug als
• Die Kapitel über das SF-System gilt nicht.
Hilfeleistung und ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird.
• Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von Sachen, die Die Kfz-Umweltschadenversicherung beginnt und endet automatisch mit der
mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Aber: Versichert sind Sachen, die Kfz-Haftpflichtversicherung.
berechtigte Insassen üblicherweise oder zum persönlichen Gebrauch dabei haben.
A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug
• Für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem
Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Wer A.2.1 Was ist versichert?
mitversicherte Personen sind, finden Sie unter A.1.2. Versichert in der Kaskoversicherung sind:
• Für Schäden durch Kernenergie. • Ihr Fahrzeug und seine Bestandteile nach A.2.1.1
A.1.6 Mallorca-Police • Zubehör nach A.2.1.2
Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw, eines Kraftrads oder eines • Private Ladeausrüstung nach A.2.1.3.
Campingfahrzeugs umfasst auch Kfz-Haftpflichtschäden, die Sie beim Gebrauch
eines gemieteten Pkw verursachen.
Für welche Schadenereignisse Versicherungsschutz besteht, ist für die Teilkasko in
Versicherungsschutz besteht: A.2.2 und für die Vollkasko in A.2.3 geregelt. Welchen Versicherungsumfang Sie ggf.
mit uns vereinbart haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
• In den Ländern, in denen Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug in der
A.2.1.1 Ihr Fahrzeug und seine Bestandteile
Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Aber: Kein Versicherungsschutz besteht in
Deutschland, Russland und Belarus. Sie haben Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug. Bestandteile Ihres Fahrzeugs sind
wie Ihr Fahrzeug versichert. Voraussetzungen für die Mitversicherung sind:
• Für Sie, Ihren Ehe-/Lebenspartner und für Ihre Kinder als Fahrer.
• Die Bestandteile sind nach dem Gesetz zulässig und
• Für die ersten 6 Monate ab Anmietung des Pkw.
• sie sind im Fahrzeug fest eingebaut oder sie sind am Fahrzeug fest angebaut.
• Nicht für Schäden am Miet-Pkw.
Beispiele: Bordelektronik, integrierte Verglasung, integrierte Fahrzeugassistenz-und
Infotainmentsysteme, Akku zum Antrieb des Elektrofahrzeugs, integrierte Innen- und
• Soweit nicht Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des Außenausstattung (ohne lose Sachen). Aber auch Dach-/Heckträger (etwa
gemieteten Pkw besteht. Fahrradträger), Dachkoffer oder Vorzelt.
Die Versicherungssummen der Mallorca-Police sind so hoch wie die A.2.1.2 Zubehör
Versicherungssummen, die Sie für Ihr Fahrzeug in der Kfz-Haftpflichtversicherung Auch bestimmtes Zubehör ist mitversichert. Die Mitversicherung setzt Folgendes
mit uns vereinbart haben. voraus: Für den Schaden war ein Ereignis ursächlich, das gleichzeitig einen
versicherten Kaskoschaden am bei uns versicherten Fahrzeug verursacht hat.
Die Bestimmungen der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten sinngemäß für die
Mallorca-Police, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist: Versicherungsschutz besteht für:
• Ein Beispiel für eine Regelung, die für die Mallorca-Police nicht gilt, ist der örtliche
Geltungsbereich. Die Mallorca-Police gilt nicht in Deutschland, Russland und Belarus. • Kindersitze
• Die Kapitel über das SF-System gilt nicht. • Schutzhelme
Die Mallorca-Police beginnt und endet automatisch mit der • Motorrad-Schutzbekleidung des Fahrers und des Beifahrers bei Krafträdern
Kfz-Haftpflichtversicherung. (einschließlich Leicht- und Kleinkrafträdern), Quads und Trikes. Z. B. Motorrad-Stiefel
oder Motorrad-Jacke
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• Sachen Die Beschädigung des Fahrzeugs ist versichert, wenn es deshalb beschädigt wurde,
– deren Mitführen gesetzlich vorgeschrieben ist oder um das Fahrzeug, ein Fahrzeugteil oder Fahrzeuginhalt zu entwenden. Dies gilt auch,
– die dem Betrieb des Fahrzeugs oder der Pannenhilfe dienen (z. B. mobile wenn die Entwendung nur versucht wurde.
Ladegeräte).
Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist,
Hinweis für Elektro- und Hybridfahrzeuge: Fest installierte Ladeeinrichtungen, wie das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn
etwa eine Wallbox, sind kein Zubehör. Für sie besteht aber Versicherungsschutz nach der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt
A.2.1.3. wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelangestellter). Außerdem besteht kein
Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem
Verfügungsberechtigten steht (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder
A.2.1.3 Private Ladeausrüstung
Haushaltsangehörige).
Für die private Ladeausrüstung Ihres bei uns versicherten Elektro- oder
Hybridfahrzeugs gilt: Sie haben Versicherungsschutz für
A.2.2.3 Naturgewalten
• fest installierte Wallboxen und Induktionsplatten Versichert sind:
• Die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Naturgewalten. Naturgewalten
• mobile Ladegeräte sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen,
Dachlawinen oder Vulkanausbruch.
• Ladekabel und Ladekarten.
• Die Einwirkung auf das Fahrzeug durch Blitzschlag.
Die Entschädigung ist auf insgesamt 5.000 € je Schadenfall begrenzt. Die
Mitversicherung setzt zudem Folgendes voraus: Sie sind der Eigentümer dieser Eingeschlossen sind:
Sachen. Für diese Sachen besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. über
eine Gebäude- oder eine Hausratversicherung). Für Ladekabel und Ladekarten leisten
• Schäden, die dadurch verursacht werden, weil diese Naturgewalten Gegenstände auf
wir ohne diese Einschränkungen.
oder gegen das Fahrzeug werfen.
Sofern gleichzeitig Versicherungsschutz über die Regelungen zur Mitversicherung
• Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Beispiel: Ihr Elektrofahrzeug ist zum
von Zubehör besteht, wenden wir die für Sie günstigere Bestimmung A.2.1.2 an.
Laden an das Stromnetz eines Gebäudes angeschlossen. Der Blitz schlägt in dieses
Gebäude ein. Aufgrund von Überspannung kommt es zu einem Schaden an Ihrem
A.2.1.4 Nicht versicherbare Sachen Fahrzeug.
Alle anderen Sachen sind nicht versicherbar. Beispiele: Brieftasche, Brille, Geschirr,
Gepäck, Nahrungsmittel, Ladung, Tasche, mobile technische Geräte, Sportgeräte, Begriffe
Zahlungsmittel.
• Eine unmittelbare Einwirkung liegt beispielsweise nicht bei einem Schaden vor, der
Aber: In der NEO L Leistungserweiterung sind diese Sachen versichert, wenn die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers
Voraussetzungen der Eigenschadenversicherung vorliegen. zurückzuführen ist.
A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko • Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 7. Das
entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h.
In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung,
Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch die nachfolgenden • Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten
Schadenereignisse. Dies gilt auch für mitversicherte Sachen nach A.2.1 unter den Hohlräumen.
dort genannten zusätzlichen Voraussetzungen.
• Erdrutsch (z. B. Mure) ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von
Gesteins- oder Erdmassen.
A.2.2.1 Brand und Explosion
Versichert sind Brand und Explosion. Brand ist ein Feuer, das ohne einen
bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus • Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
eigener Kraft auszubreiten vermag. Schmor- und Sengschäden sind mitversichert.
• Dachlawinen sind von Gebäudedächern niedergehende Schnee- oder Eismassen.
A.2.2.2 Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Erpressung, unbefugter Gebrauch
A.2.2.4 Zusammenstoß mit Tieren
Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug gestohlen, geraubt oder
unterschlagen wird, oder wenn die Herausgabe des Fahrzeugs erpresst wird. Versichert ist der Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren während der Fahrt.
Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist,
das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn
A.2.2.5 Tierbiss
der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt
Versichert sind unmittelbare Schäden am Fahrzeug durch Tierbiss (z. B.
wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelangestellter). Außerdem besteht kein Marderbiss). Folgeschäden am Fahrzeug durch Tierbiss sind mitversichert.
Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem
Verfügungsberechtigten steht (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder
Haushaltsangehörige). A.2.2.6 Bruch der Verglasung
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung
Beispiel für Diebstahl: Ein Unbefugter manipuliert das schlüssellose Zugangssystem umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trennund Seitenscheiben),
Ihres Fahrzeugs und entwendet das Fahrzeug. Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten. Nicht als Verglasung gelten
beispielsweise Glas- und Kunststoffteile von Fahrzeugassistenzsystemen und
Displays.
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A.2.2.7 Kurzschluss • das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs beschädigt
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. oder über Bord gespült wird oder
Folgeschäden am Fahrzeug durch Kurzschluss sind mitversichert.
• das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug
A.2.3 Versicherte Schadenereignisse in der Vollkasko zu opfern, um die Passagiere, das Schiff oder die Ladung zu retten.
A.2.3.5 Schäden am Antriebs-Akku
In der Vollkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung,
Versichert sind zusätzlich Schäden am Antriebs-Akku (Hochvoltbatterie-System) bei
Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch die nachfolgenden
Elektro- und Hybridfahrzeugen bis zu 20.000 €. Aber: Kapazität und Leistung des
Schadenereignisse. Dies gilt auch für mitversicherte Sachen nach A.2.1 unter den
Akkus sinken technisch bedingt über die Nutzungsdauer. Verschleiß und Alterung
dort genannten zusätzlichen Voraussetzungen.
sind kein versichertes Schadenereignis.
A.2.3.1 Schadenereignisse der Teilkasko
A.2.4 Wer ist versichert?
Alles, was in der Teilkasko versichert ist, ist auch in der Vollkasko versichert.
Versichert sind:
A.2.3.2 Unfall • Sie als Versicherungsnehmer,
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall ist ein
unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug • der Halter und
einwirkendes Ereignis.
• der Eigentümer
Mögliche Ursachen eines Unfalls, etwa einer Fahrzeugkollision, können
des versicherten Fahrzeugs.
beispielsweise sein:
A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
• Ihnen unterläuft ein Fahrfehler.
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und in den
• Wetterereignisse wie Aquaplaning, Blitzeis oder Nebel. außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union
gehören. Aber: Kein Versicherungsschutz besteht in Russland und Belarus.
• Sensoren Ihres Fahrzeugs versagen.
A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall?
• Ein Hacker verändert die Software Ihres Fahrzeugs.
A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
In folgenden Fällen liegt beispielsweise kein Unfallschaden vor:
• Die Ladung verrutscht allein deshalb, weil der Fahrer das Fahrzeug bremst und Wann zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert?
verursacht einen Schaden am Fahrzeug. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den
Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab. Sie lassen Ihr
Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren? Dann gilt „Leistung bei
• Ein Bedienungsfehler des Fahrers ist alleinige Ursache eines Schadens am Beschädigung“ nach A.2.6.2. Oder – falls vereinbart – „Leistung bei
Fahrzeug. Werkstattbindung“ nach A.2.6.3. Dies gilt sinngemäß auch für die nach A.2.1
mitversicherten Sachen.
Zusätzlicher Versicherungsschutz
Wann zahlen wir den Neupreis?
• Bei Gespannen gilt: In der Versicherung des ziehenden Fahrzeugs sind gegenseitige
Bei Pkw, Krafträdern (nicht bei Leicht- und Kleinkrafträdern), Quads und Trikes zahlen
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen
wir den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen
mitversichert (z. B. Rangierschäden, Schäden beim An-/Abhängen,
Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Wir
Schlingerschäden). Voraussetzung: Sie sind Eigentümer des gezogenen Fahrzeugs.
erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 24 Monaten
nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des
• Für Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist. Neupreises betragen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des
Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom
A.2.3.3 Vandalismus Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Fahrzeugs wird abgezogen.
Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als
berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten
Wann zahlen wir den Neupreis einer nach A.2.1 mitversicherten Sache?
mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder
Für Pkw, Krafträder (nicht bei Leicht- oder Kleinkrafträdern), Quads und Trikes gilt:
Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust einer nach A.2.1 mitversicherten Sache
stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
zahlen wir den Neupreis. Es gelten die Regeln der Neupreisentschädigung „Wann
zahlen wir den Neupreis?“ sinngemäß. Den Zeitraum, in dem wir die
Beispiel: Ein Unbefugter manipuliert böswillig die Software Ihres Fahrzeugs, um die Neupreisentschädigung für diese Sache leisten, berechnen wir ab dem Tag der
Fahrzeugfunktion zu stören (= Hackerangriff). Erstzulassung des Fahrzeugs. Haben Sie die Sache separat neu erworben, ist das
Kaufdatum maßgeblich.
A.2.3.4 Transport auf einem Schiff
Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf GAP-Deckung (Differenzkasko) bei geleastem oder finanziertem Pkw
einem Schiff dadurch entstehen, dass Hatte Ihr geleastes oder finanziertes Fahrzeug einen Totalschaden, oder wurde es
entwendet? Und übersteigt die Restforderung aus der vorzeitigen Abrechnung des
• das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder Leasing- oder Kreditvertrags die vereinbarte Entschädigung? Dann schließt die GAP-
Deckung diese Entschädigungslücke (= GAP) im nachfolgend beschriebenen Umfang.
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Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten oder finanzierten Pkw gilt: Dann lassen wir es auf unsere Kosten vom Schadenort in die von uns ausgewählte
Wir zahlen auch die etwaige Differenz zwischen der vereinbarten Werkstatt transportieren. Ist das Fahrzeug fahrfähig und verkehrssicher? Dann
Höchstentschädigung und dem offenen, abgezinsten Saldo aus dem Leasing- oder lassen wir es nur dann auf unsere Kosten vom Schadenort in die von uns
Kreditvertrag. ausgewählte Werkstatt transportieren, wenn die Werkstatt mehr als 15 km vom
Wir leisten jedoch nicht für: Wohnsitz entfernt ist.
• rückständige Raten Den Transport des Fahrzeugs nach der Reparatur übernehmen wir erst ab einer
• unreparierte Vorschäden Entfernung von 15 km zum Wohnsitz.
• eine Überschreitung der vereinbarten Fahrleistung.
Etwaige Ersatzleistungen eines gegnerischen Haftpflichtversicherers rechnen wir an. 6 Jahre Garantie auf Reparatur
Für die Berechnung maßgeblich ist der Tag des Schadenereignisses. Wir leisten 6 Jahre Garantie auf die Fahrzeugreparatur. Die Garantie gilt weltweit ab
Nehmen Sie ausschließlich Leistungen aus der GAP-Deckung in Anspruch? Übergabe des Fahrzeugs durch die Werkstatt nach der Reparatur. Garantiegeber ist
Beispielsweise, weil es einen Unfallgegner gibt, dessen Haftpflichtversicherer Ihren für Kunden der Neodigital Autoversicherung AG:
Fahrzeugschaden ersetzt? Dann verzichten wir in Ihrer Vollkasko zu Ihren Gunsten
auf eine Rückstufung nach I.3. Ihr Vertrag gilt weiterhin als schadenfrei. Neodigital Autoversicherung AG
Heinz-Kettler-Str. 1
Was ist unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Neupreis zu 66386 St. Ingbert
verstehen?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des E-Mail: info@neodigital-autoversicherung.de
Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen. Bitte informieren Sie uns umgehend, falls Mängel bei solchen Reparaturen innerhalb
Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen des Garantiezeitraums auftreten. Es genügt, wenn Sie uns mündlich oder telefonisch
gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen. Kann kein informieren. Die Mängel werden dann in einer von uns zu benennenden Werkstatt für
Wiederbeschaffungswert ermittelt werden, weil der Fahrzeugtyp nicht mehr Sie kostenfrei behoben.
hergestellt wird und weil sich kein vergleichbares Nachfolgemodell ermitteln lässt? Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch diese Garantie nicht
Dann tritt an die Stelle des Wiederbeschaffungswerts der Marktwert des Fahrzeugs eingeschränkt. Sie können Ihre gesetzlichen Rechte unabhängig von dieser Garantie
am Tag des Schadenereignisses. unentgeltlich wahrnehmen.
Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten oder zerstörten
Zustand. Sie überlassen uns die Reparatur nicht
Neupreis des Fahrzeugs ist der Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung Sie nehmen vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns auf? Oder Sie lassen
des versicherten Fahrzeugs. Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt? Dann gilt uns die Werkstatt nicht auswählen, sondern lassen das Fahrzeug in einer anderen,
als Neupreis der Kaufpreis eines nach Typ und Ausstattung vergleichbaren von uns nicht bestimmten Werkstatt reparieren? Dann verletzen Sie Ihre Pflicht im
Nachfolgemodells. Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Schadenfall „Auswahl und Beauftragung der Werkstatt bei Werkstattbindung uns
Herstellers, abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe am Tag des überlassen“.
Schadenereignisses. Für nach A.2.1 mitversicherte Sachen gilt dies sinngemäß.
Sie lassen nicht reparieren
A.2.6.2 Leistung bei Beschädigung Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, leisten wir so, als ob die
Reparatur des Fahrzeugs durch die Ihrem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus
Reparatur unserem Werkstattnetz erfolgt wäre.
Bei Beschädigung des Fahrzeugs zahlen wir:
• Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert? Dann zahlen wir die Nur Schadenfälle in Deutschland
erforderlichen Kosten der Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, Die Bestimmungen zur Werkstattbindung gelten nur für Schadenfälle in Deutschland,
wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. bei denen das Fahrzeug oder nach A.2.1.1 mitversicherte Bestandteile beschädigt
Liegt ein versichertes Schadenereignis vor? Dann zählen beispielsweise auch zu den werden. Oder wenn mitversicherte Bestandteile zerstört werden oder
erforderlichen Kosten der Reparatur: abhandenkommen.
Hinweis: Haben Sie mit uns eine Selbstbeteiligung vereinbart, müssen Sie diese
– Kosten der Diagnose eines beschädigten Antriebs-Akkus bezahlen bzw. wir ziehen sie von unserer Leistung in Geld ab. Ausnahme: Sie haben
– Kosten der Kalibrierung eines ausgetauschten Sensors uns die Reparatur eines Bruchschadens an der Verglasung Ihres Fahrzeugs
• Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert oder überlassen. Wenn dadurch ein Austausch der Verglasung vermieden wurde,
können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und fachgerechte Reparatur verzichten wir auf die Selbstbeteiligung.
nachweisen? Dann zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur
bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts. A.2.6.4 Was zahlen wir sonst noch?
Bei Beschädigung einer nach A.2.1 mitversicherten Sache gilt dies sinngemäß.
Sachverständigenkosten
Abschleppen Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung
Bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebs-Akkus zahlen wir folgende veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Kosten: Die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für
die Reparatur oder die Diagnostik geeigneten Werkstatt. Wir zahlen jedoch nicht, Kosten für Abholen des Fahrzeugs nach Entwendung
wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen Wird das Fahrzeug nach einer Entwendung in einer Entfernung von mehr als 50 km
(Luftlinie) von seinem regelmäßigen Standort aufgefunden? Dann zahlen wir die
erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für dessen Abholung. Wir zahlen
A.2.6.3 Leistung bei Werkstattbindung jedoch maximal eine Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer
Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer) vom regelmäßigen Standort des
Haben Sie mit uns Kasko mit Werkstattbindung im Reparaturfall vereinbart? Dann Fahrzeugs zu dem Fundort.
gelten hierfür die Bestimmungen der Kasko, sofern in diesem Abschnitt nichts
anderes vereinbart ist: Kosten für den Austausch von Schlössern einschließlich Schlüsseln oder für die
Neucodierung
Sie überlassen uns die Auswahl einer geeigneten Werkstatt im Reparaturfall Wir bezahlen den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern, wenn die
Sie informieren uns im Reparaturfall. Dann wählen wir eine für die Fahrzeugreparatur Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls oder durch Raub entwendet
geeignete Werkstatt aus unserem Werkstattnetz aus, beauftragen die Werkstatt mit wurden. Wir leisten auch, wenn die Herausgabe der Schlüssel erpresst wurde. Haben
der Reparatur und bezahlen die Kosten. sich unberechtigte Dritte die Zugangsdaten Ihres schlüssellosen Zugangs- und
Startsystems beschafft? Dann zahlen wir die tatsächlich angefallenen Kosten von
Transport des Fahrzeugs dessen Neucodierung.
Ist das Fahrzeug nicht fahrfähig oder nicht verkehrssicher?
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Bei einem schlüssellosen Zugangs- und Startsystem bezahlen wir die Kosten der Wir berücksichtigen dann bei der Berechnung der Entschädigung, dass Sie oder der
Neucodierung des Zugangs- und Startsystems, wenn sich unberechtigte Dritte die Dritte Eigentümer bleiben.
Zugangsdaten beschafft haben.
Haben wir Sie schon entschädigt? Dann müssen Sie uns den erzielbaren
Treibstoff und Betriebsmittel Veräußerungserlös zurückzahlen.
Wir leisten Ersatz für den Verlust von Treibstoff und Betriebsmitteln (z. B. Öl,
Kühlflüssigkeit) in Folge eines Schadenereignisses. Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer Pflichtverletzung gekürzt? Etwa,
weil Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben? Und wird das
Kosten für Überführung und Zulassung eines Ersatzfahrzeugs Fahrzeug wieder aufgefunden? Dann gilt Folgendes: Wenn wir Eigentümer des
Nach Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs ersetzen wir tatsächlich Fahrzeugs werden, steht Ihnen ein Anteil am erzielten Veräußerungserlös zu. Vom
angefallene Kosten bis maximal 500 € für die Überführung und Zulassung des Veräußerungserlös ziehen wir die erforderlichen Kosten ab, die im Zusammenhang
Ersatzfahrzeugs. Dies gilt nur, falls Sie das Ersatzfahrzeug bei uns versichern. mit der Rückholung und Verwertung entstanden sind. Ihr Anteil errechnet sich
entsprechend der Quote, um die wir Ihre Entschädigung gekürzt hatten.
Entsorgungskosten bei Totalschaden oder Zerstörung des Fahrzeugs
Hatte Ihr Fahrzeug einen Totalschaden? Und ist kein Restwert mehr erzielbar? Dann A.2.6.7 Rest- und Altteile
zahlen wir auch die tatsächlich angefallenen Kosten für die Entsorgung des Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden
Fahrzeugs bis 3.000 €. Für Ausbau- und Entsorgungskosten von Antriebs-Akkus zum Veräußerungswert auf die Leistung angerechnet.
gelten zusätzlich die folgenden, speziellen Regelungen.
A.2.6.8 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
Ausbau- und Entsorgungskosten
Die Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden ist beschränkt auf den Neupreis
Muss der Antriebs-Akku Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs infolge eines in Ihrer
des Fahrzeugs.
Kasko versicherten Schadenereignisses entsorgt werden? Dann zahlen wir die
tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen
Rücknahmestelle. Die Entsorgungskosten übernehmen wir, soweit kein Dritter hierzu Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt? Dann ist der Preis eines nach Typ und
verpflichtet ist. Ausstattung vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses
Hinweis: Regelmäßig ist der Hersteller verpflichtet, den Akku auf seine Kosten maßgeblich. Es gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, abzüglich
zurückzunehmen. orts- und marktüblicher Nachlässe.
Kosten bei drohender Entzündung Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt und lässt sich kein vergleichbares
Droht infolge eines in Ihrer Kasko versicherten Schadenereignisses die Entzündung Nachfolgemodell ermitteln? Dann ist die Höchstentschädigung jedoch beschränkt
Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs? Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen auf den Marktwert des Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses.
wir die notwendigen Kosten, um das Fahrzeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu A.2.6.9 Selbstbeteiligung
verbringen und zu lagern. Beispielsweise in einem Hochvolt-Container. Im Inland
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der
übernehmen wir die dafür tatsächlich angefallenen Kosten für bis zu 2 Wochen. Im
Entschädigung abgezogen. Ob Sie mit uns eine Selbstbeteiligung vereinbart haben,
Ausland für bis zu 4 Wochen.
steht in Ihrem Versicherungsschein.
A.2.6.5 Umsatzsteuer Ist es zu einem Bruchschaden an der Verglasung des Fahrzeugs gekommen? Und
Umsatzsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen lassen Sie das beschädigte Glas nicht austauschen, sondern fachgerecht reparieren?
gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Umsatzsteuer erstatten Dann verzichten wir auf die Selbstbeteiligung, wenn Sie die Werkstatt zuvor mit uns
wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. abgestimmt haben.
A.2.6.6 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung
Wurde Ihr Fahrzeug entwendet und anschließend wieder aufgefunden, müssen Sie es
unter folgenden Voraussetzungen wieder zurücknehmen:
Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung festgestellt haben,
• Das Fahrzeug wurde innerhalb eines Monats nach Eingang der zahlen wir diese spätestens innerhalb von 2 Wochen.
Schadenanzeige wieder aufgefunden.
Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Leistung
nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenanzeige feststellen? Dann können Sie
• Sie können das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv
einen angemessenen Vorschuss verlangen.
zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen.
Ist das Fahrzeug oder eine nach A.2.1 mitversicherte Sache entwendet worden? Dann
Dies gilt sinngemäß, falls eine nach A.2.1 mitversicherte Sache wieder aufgefunden warten wir ab, ob das Fahrzeug oder die mitversicherte Sache wieder aufgefunden
wird. wird. Deshalb leisten wir frühestens einen Monat nachdem Sie uns den Schaden
angezeigt haben.
Müssen Sie das Fahrzeug oder die mitversicherte Sache nicht wieder zurücknehmen?
Dann werden wir dessen bzw. deren Eigentümer. A.2.8 Verpflichtung Dritter
In folgenden Fällen geht das Eigentum nicht auf uns über: Haben Sie gegenüber einem Dritten Anspruch auf Ersatz des Schadens oder
Anspruch auf deckungsgleiche Leistungen? Dann gehen insoweit diese Ansprüche
• Sie wollen Eigentümer Ihres entwendeten Fahrzeugs bleiben. Beispielsweise,
unseren Leistungspflichten vor. Wenden Sie sich im Schadenfall aber an uns, sind wir
weil Sie ein besonderes Interesse an dem Fahrzeug haben.
Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet. Wer ist Dritter? Dritter ist beispielsweise
der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners oder der Autohersteller.
• Ein Dritter ist Eigentümer des Fahrzeugs und möchte das Eigentum nicht auf uns
übertragen. Das kann z. B. ein Leasinggeber sein.
Beispiele:
In diesen Fällen müssen Sie uns unverzüglich informieren. • Bei einem Verkehrsunfall wird Ihr Fahrzeug beschädigt. Die Schadenregulierung des
Kfz-Haftpflichtversicherers des Unfallgegners dauert länger als erwartet. Deshalb
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wenden Sie sich an uns. Wir informieren Sie, was Sie von uns erwarten können und Fahrer unsere Leistung entsprechend seinem Verschulden in folgenden Fällen zurück:
bezahlen Ihren Fahrzeugschaden aus Ihrer Vollkasko. Nach den mit Ihnen in der Diese Regeln gelten nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Halter,
Vollkasko vereinbarten Bestimmungen. Anschließend verlangen wir unser Geld vom Eigentümer, Mieter und Entleiher.
gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer zurück, soweit der Schaden von der
Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst ist. • Der Fahrer hat den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt.
• Infolge eines Verkehrsunfalls muss der Antriebs-Akku Ihres Elektro-oder
• Der Fahrer hat grob fahrlässig die Entwendung des Fahrzeugs oder der nach A.2.1
Hybridfahrzeugs separat entsorgt werden. Deswegen wenden Sie sich an uns. Wir
mitversicherten Sachen ermöglicht.
zahlen die Entsorgungskosten aus Ihrer Kasko. Nach den mit Ihnen in der Kasko
vereinbarten Bestimmungen. Anschließend verlangen wir unser Geld vom
Eintrittspflichtigen zurück. Also etwa vom Autohersteller oder seinem Versicherer. • Der Fahrer ist gefahren, obwohl er aufgrund Alkohols oder anderer berauschender
Mittel hierzu nicht mehr in der Lage war.
Ihr Vorteil: Sie als Versicherungsnehmer oder als mitversicherte Person haben die
Wahl, ob Sie sich im Schadenfall an uns oder an den Dritten wenden wollen. Und • Aber: Von einem Fahrer, der bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher
zusätzlich bei einem Vollkasko-Schadenereignis: Erhalten wir unsere Leistung voll Gemeinschaft lebt, fordern wir die Leistung nur zurück, wenn er den Schaden
zurück, wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet. vorsätzlich verursacht hat.
Diese Regeln gelten nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Halter,
A.2.9 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?
Eigentümer, Mieter und Entleiher.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
• Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden A.3 Schutzbrief –
Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung
• Vorschäden
A.3.1 Was ist versichert?
• Folgeschäden wie Wertminderung, Verwaltungskosten, Zoll, Nutzungsausfall Bei einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug
• Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs? Dann unterstützen wir Sie durch:
• Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen • Hilfe vor Ort bei einem Fahrzeugausfall – bereits ab Ihrer Haustür
• Schäden bei der Beteiligung • Weitere Leistungen bei Panne, Unfall und Entwendung ab 50 km Entfernung
– an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf
die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
– an Übungsfahrten zu diesen Rennen • Hilfe bei einer Naturkatastrophe ab 50 km Entfernung
• Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und durch innere Unruhen. Dabei • Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod ab 50 km Entfernung
spielt es keine Rolle, ob zusätzlich weitere Schadenursachen mitwirken. „Krieg“
schließt auch rein digital geführte Kriege ein (Cyberkrieg). Aber: Spätschäden
• Hilfe im Ausland ab 50 km Entfernung
vergangener Kriege, die an versicherten Sachen entstehen, bleiben versichert.
Beispiel: Ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg explodiert und beschädigt Ihr
Fahrzeug. Bei einer Reise mit einem anderen Fortbewegungsmittel
• Schäden durch Kernenergie Sie sind nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs? Sondern mit einem anderen
Fortbewegungsmittel (beispielsweise Flugzeug, Bahn, E-Bike oder Fahrrad)? Dann
Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. unterstützen wir Sie durch:
Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgenden
Fällen: • Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod ab 50 km Entfernung
• Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oderanderer • Hilfe im Ausland ab 50 km Entfernung
berauschender Mittel herbei.
Wie unterstützen wir Sie?
• Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder der nach A.2.1 mitversicherten
Sachen.
Wir leisten Service oder erstatten Ihnen Kosten. Wir übernehmen maximal die Kosten,
Besteht nach den Bedingungen der Kasko oder des Schutzbriefs (A.3) mehrfacher die nachgewiesen durch einen Schadenfall zusätzlich entstanden sind.
Versicherungsschutz für das Fahrzeug oder für seine Teile? Dann können Sie die
Leistung nur einmal verlangen. Wir leisten nach den für Sie günstigeren Bedingungen. Was ist beim Schutzbrief unter Panne und Unfall zu verstehen?
A.2.10 In welchen Fällen wir unsere Leistung zurückfordern Eine Panne oder ein Unfall im Sinne des Schutzbriefs liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug aus
eigener Kraft nicht mehr fahrbereit ist. Oder wenn Ihr Fahrzeug nicht gefahren werden
Wir leisten auch, wenn nicht Sie als Versicherungsnehmer, sondern eine andere darf, weil es nicht mehr verkehrssicher ist.
Person berechtigterweise das Fahrzeug fährt oder sonst nutzt. Wir fordern aber vom
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außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören. Aber: Kein
A.3.2 Wer ist versichert? Versicherungsschutz besteht in Russland und Belarus.
Bei einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug Sprechen wir beim Schutzbrief vom Ausland, sind die Länder gemeint, in denen
Versicherungsschutz besteht – ohne Deutschland.
Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs? Dann sind versichert:
Hinweise:
• Sie als Versicherungsnehmer und
• Einige Leistungen erbringen wir nur, wenn der Schadenort mindestens 50 km
Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt liegt. Wir berechnen die Wegstrecke nach der
• alle Fahrzeuginsassen. kürzesten Route.
Bei einer Reise mit einem anderen Fortbewegungsmittel • Einige Leistungen erbringen wir nur im Ausland.
Sie sind nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs? Sondern mit einem anderen • Ergänzender Versicherungsschutz, beispielsweise eine
Fortbewegungsmittel? Dann sind versichert: Auslandsreise-Krankenversicherung, etwa bei Reisen in Asien oder Afrika, kann für
Sie sinnvoll sein. Weil der Schutzbrief dort nicht gilt.
• Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner
A.3.5 Hilfe vor Ort bei einem Fahrzeugausfall – bereits ab Ihrer Haustür
• Ihre minderjährigen Kinder
Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs? Oder Sie möchten gerade eine
Fahrt antreten? Und Ihr Fahrzeug fällt wegen einer Panne oder eines Unfalls aus?
• Ihre volljährigen Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Dann leisten wir:
• Ihre volljährigen Kinder, wenn diese auf Grund einer Behinderung auf dauernde Pannen- und Unfallhilfe direkt am Schadenort oder Abschleppen
Betreuung angewiesen sind.
Wenn Sie uns die Organisation überlassen: Dann schicken wir Ihnen ein
Welche Bedeutung haben Wohnsitz oder Sitz für unsere Leistungen?
Pannenhilfsfahrzeug an den Schadenort. Und wir lassen Ihr Fahrzeug auf unsere
Kosten wieder fahrbereit machen, wenn dies mit mitgeführten und verwendeten
Einige Leistungen erbringen wir nur, wenn der Schadenort mindestens 50 km Kleinteilen des Pannenhilfsfahrzeugs möglich ist.
Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt liegt.
Oder wir lassen Ihr Fahrzeug auf unsere Kosten in die nächstgelegene, geeignete
Sprechen wir beim Schutzbrief vom Wohnsitz ist gemeint: Werkstatt abschleppen. Oder an eine Akku-Ladestation transportieren. Damit Sie den
Antriebs-Akku dort aufladen können.
• Bei Reisen mit dem versicherten Fahrzeug: Der Wohnsitz des Fahrers in
Deutschland. Hat der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland, ist der Hauptwohnsitz Rufen Sie selbst oder ein Dritter ein Pannenhilfsfahrzeug an den Schadenort? Oder
bzw. Sitz des Versicherungsnehmers in Deutschland gemeint. lassen Sie selbst Ihr Fahrzeug in die nächstgelegene, geeignete Werkstatt bzw.
Akku-Ladestation transportieren? Dann bezahlen wir maximal 200 € (bei einem
Lieferwagen oder bei einem Wohnmobil bis maximal 400 €), einschließlich der vom
• Bei Reisen mit einem anderen Fortbewegungsmittel als dem versicherten Fahrzeug:
Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile. Als Kleinteile gelten
Der Hauptwohnsitz bzw. Sitz des Versicherungsnehmers in Deutschland.
beispielsweise Keilriemen oder Zündkerzen. Kein Kleinteil ist beispielsweise eine
Autobatterie.
A.3.3 Versicherte Fahrzeuge
Versichert sind: Abstellkosten
• das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug
Notwendige Abstellkosten übernehmen wir. Im Inland bis zu 2 Wochen. Im Ausland
bis zu 4 Wochen.
• mitgeführtes Gepäck
Beispiel: Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug oder der Antriebs-Akku muss nach einem
• ein mitgeführter Wohnwagen oder ein Gepäckanhänger oder ein Bootsanhänger mit Unfall abgestellt und gesichert werden. Etwa in einem Hochvolt-Container. Um eine
starrer Deichsel und einer Achse drohende Entzündung zu verhindern.
• ein mitgeführter Fahrradträger Bergen des Fahrzeugs
• Ladung, die von dem versicherten Fahrzeug/Fahrzeuggespann mitgeführt wird, Ihr Fahrzeug ist von der Fahrbahn abgekommen? Dann lassen wir es auf unsere
jedoch keine Ladung für gewerbliche Zwecke. Kosten bergen.
A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Kurzfahrten
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und in den Sie müssen öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen? Dann bezahlen wir die
Fahrtkosten insgesamt bis maximal 50 €.
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Mietwagen-Service wählen.
Fahrzeugschlüssel-Service
Übernachtungs-Service
Ihr Fahrzeugschlüssel ist defekt oder Ihnen abhanden gekommen? Dann vermitteln
wir Ihnen in Ihrem Auftrag einen Ersatzschlüssel. Und wir bezahlen die
Wir vermitteln eine Übernachtungsmöglichkeit und bezahlen maximal 3
Versandkosten bis maximal 200 €.
Übernachtungen.
Die Kosten für den Ersatzschlüssel bezahlen wir nicht.
Liegt ein Totalschaden am Fahrzeug vor oder wurde es entwendet, bezahlen wir 2
weitere Übernachtungen. Wir übernehmen maximal 100 € je Übernachtung (mit
Bei einem schlüssellosen Zugangs- und Startsystem vermitteln wir Ihnen in Ihrem Frühstück) und Person.
Auftrag die Neucodierung, wenn sich ein unberechtigter Dritter die Zugangsdaten
beschafft hat. Wir bezahlen jedoch nur eine Übernachtung, wenn Sie den Mietwagen-Service oder
den Weiter- und Rückfahrt-Service wählen.
A.3.6 Weitere Leistungen bei Panne, Unfall und Entwendung ab 50 km Entfernung
Kurzfahrten
A.3.6.1 Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug mehr als 50 km Wegstrecke vom
Wohnsitz entfernt unterwegs? Dann erbringen wir weitere Leistungen, wenn Sie müssen für zusätzliche Fahrten öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen?
folgende Voraussetzungen vorliegen: Dann bezahlen wir die Fahrtkosten insgesamt bis maximal 50 €.
• Ihr Fahrzeug steht Ihnen nach einer Panne oder einem Unfall nicht wieder fahrbereit Fahrzeugtransport-Service
zur Verfügung oder
Was geschieht, wenn Ihr Fahrzeug an dem inländischen Schadenort oder in dessen
• Ihr Fahrzeug wurde entwendet. Nähe auch am Folgetag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann?
Mietwagen-Service Oder, wenn Ihr Fahrzeug an dem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe
nicht innerhalb von 3 Werktagen wieder fahrbereit gemacht kann?
Wir helfen Ihnen, einen Mietwagen (Pkw) anzumieten. Und wir bezahlen die
Dann lassen wir Ihr Fahrzeug in Ihrem Auftrag zu einer Werkstatt Ihrer Wahl
Mietwagenkosten bis maximal 80 € je Tag für bis zu 7 Tage.
transportieren. Dies geschieht jedoch nur, wenn die voraussichtlichen
Reparaturkosten geringer sind als die Kosten für ein gleichwertiges gebrauchtes
Bei einem Schadenfall im Ausland bezahlen wir die Mietwagenkosten für die Fahrt Fahrzeug, also kein Totalschaden vorliegt.
zum Wohnsitz bis maximal 1.000 € unabhängig von der Anzahl der Tage.
Wir übernehmen maximal die Kosten wie sie für den Rücktransport des Fahrzeugs an
Wir übernehmen jedoch keine Mietwagenkosten, wenn Sie den Weiter und den Wohnsitz durch unsere Dienstleister anfallen würden.
Rückfahrt-Service wählen.
Wenn der Schadenort im Ausland liegt, gilt außerdem: Wir übernehmen auch die
Hinweis: Beim Mietwagenunternehmen müssen Sie in der Regel eine gültige Kosten für die Diagnose, ob das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen wieder
Kreditkarte als Sicherheit vorlegen. fahrbereit gemacht werden kann. Diese Kosten zahlen wir bis maximal 100 €.
Weiter- oder Rückfahrt-Service Verzollen oder Verschrotten des Fahrzeugs
Wir organisieren folgende Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und bezahlen die Muss Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland verzollt werden?
Fahrt- bzw. Flugkosten für: Dann unterstützen wir Sie dabei und bezahlen die Verfahrensgebühren (ohne Zoll,
ohne Steuern).
• die Weiterfahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder zu Ihrem Zielort innerhalb des
örtlichen Geltungsbereichs des Schutzbriefs für alle Fahrzeuginsassen, Oder lassen Sie Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland
verschrotten? Dann bezahlen wir die Kosten.
• die Rückfahrt vom Zielort zum Schadenort für alle Fahrzeuginsassen, wenn das
Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, Abholen des Fahrzeugs
• die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz für alle Fahrzeuginsassen, wenn das
Fällt der Fahrer unerwartet (z. B. durch Krankheit) länger als 3 Tage aus und kann
Fahrzeug immer noch nicht fahrbereit zur Verfügung steht,
auch kein anderer Insasse Ihr Fahrzeug zurückfahren? Dann lassen wir es auf unsere
Kosten zusammen mit den Insassen an den Wohnsitz zurückbringen.
• die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrzeugs vom Schadenort durch eine
Person.
Oder organisieren Sie die Abholung des Fahrzeugs und der Fahrzeuginsassen zurück
an den Wohnsitz selbst? Dann bezahlen wir pauschal 1 €/km für die Anfahrt vom
Unter öffentlichen Verkehrsmitteln sind beim Weiter- oder Rückfahrt-Service Wohnsitz bis zum Schadenort.
beispielsweise Bahnen (1. Klasse) und Busse oder das Flugzeug (Economy Class) zu
verstehen.
Außerdem vermitteln wir für die Fahrzeuginsassen eine Übernachtungsmöglichkeit
und bezahlen maximal 3 Übernachtungen bis zu ihrer Abholung. Wir übernehmen
Wir übernehmen jedoch keine Weiter- und Rückfahrkosten, wenn Sie den maximal 100 € je Übernachtung (mit Frühstück) und Person.
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Muss das Fahrzeug untergestellt werden? Dann bezahlen wir die Unterstellkosten – Krankenrücktransport
im Inland maximal 2 Wochen, im Ausland maximal 4 Wochen.
Wir lassen Sie in ein Krankenhaus in Deutschland transportieren und bezahlen die
Versorgen eines mitreisenden Haustiers Kosten, wenn Art und Zeitpunkt des Rücktransports medizinisch notwendig sind.
Kann Ihr Haustier (beispielsweise ein Hund oder eine Katze) weder von Ihnen noch Krankenbesuch
von einem Mitreisenden versorgt werden? Dann lassen wir es auf unsere Kosten an
den Wohnsitz zurücktransportieren. Außerdem lassen wir das Tier an Ihrem Wohnsitz
Sie müssen länger als 2 Wochen im Krankenhaus bleiben? Dann bezahlen wir Fahrt-
versorgen und bezahlen die Unterbringungskosten maximal 2 Wochen.
und Übernachtungskosten für Krankenhausbesuche durch Angehörige und Freunde.
Wir zahlen maximal 600 € insgesamt.
A.3.6.2 Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug mehr als 50 km Wegstrecke vom
Wohnsitz entfernt unterwegs? Und es kommt dazu, dass Ihr am Fahrzeug mitgeführter
Rückholen von Kindern
Fahrradträger bricht und sich vom Fahrzeug löst?
Dann erbringen wir folgende Leistung:
Können minderjährige Kinder durch Sie oder ihre Begleitperson wegen Krankheit,
Verletzung oder Tod nicht mehr betreut werden? Dann lassen wir die Kinder durch
Abtransport
eine Begleitperson an den Wohnsitz zurückholen und bezahlen die Rückholkosten.
Wenn Sie uns die Organisation überlassen: Dann schicken wir Ihnen ein geeignetes Organisieren Sie die Rückholung der Kinder selbst? Dann bezahlen wir zusätzlich für
Fahrzeug zum Abtransport an den Schadenort. Und lassen Ihren Fahrradträger in die die Anfahrt der Begleitperson vom Wohnsitz zum Schadenort pauschal 1 €/km.
nächstgelegene, geeignete Werkstatt oder zur nächstgelegenen Entsorgungsstelle
abtransportieren. Hatten Sie auf dem Fahrradträger auch Fahrräder mitgeführt? Dann
Wir leisten auch für volljährige Kinder, wenn diese auf Grund einer Behinderung auf
gilt für diese das Gleiche.
ständige Betreuung angewiesen sind.
Rufen Sie selbst oder ein Dritter ein Abschleppfahrzeug an den Schadenort? Oder
Kinderbetreuung nach Rückholung
kümmern Sie sich selbst um den Abtransport? Dann bezahlen wir maximal 200 €
Haben wir Ihre Kinder an den Wohnort zurückgeholt? Und ist deren Betreuung nicht
A.3.7 Hilfe bei einer Naturkatastrophe ab 50 km Entfernung
sichergestellt? Dann haben Sie ab erfolgter Rückholung an den Wohnort Anspruch auf
Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz
Kinderbetreuung für bis zu 48 Stunden. Wir organisieren die Betreuung und zahlen
entfernt unterwegs? Und Sie können die Fahrt nicht planmäßig fortsetzen, weil Sie vor
deren Kosten.
Ort von einer Naturkatastrophe (beispielsweise von einer Lawine oder einem
Erdbeben) überrascht wurden? Dann leisten wir:
A.3.9 Hilfe im Ausland ab 50 km Entfernung
Übernachtungs-Service Sie sind mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz im Ausland unterwegs? Dann
leisten wir:
Wir vermitteln eine Übernachtungsmöglichkeit und bezahlen maximal 3
Hilfe im Todesfall
Übernachtungen. Wir übernehmen maximal 100 € je Übernachtung (mit Frühstück)
und Person.
Sie kommen unerwartet zu Tode? Dann organisieren und bezahlen wir die Bestattung
Kurzfahrten im Ausland. Oder die Überführung nach Deutschland. Wir bezahlen maximal 6.000 €.
Hilfe in besonderen Notfällen
Sie müssen öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen? Dann bezahlen wir die
Fahrtkosten insgesamt bis maximal 50 €.
Sie geraten unvorhergesehen in eine besondere Notlage? Dann helfen wir Ihnen:
Weiter- oder Rückfahrt
• Beim Kontakt aufnehmen zu Ärzten, Behörden, Banken und anderen Dienstleistern.
Wir leisten den Weiter- und Rückfahrt-Service.
• Wir übernehmen die Gebühren für den Ersatz eines verlorenen oder gestohlenen
Unterstellung und Rückholung des Fahrzeugs Personalausweises, Reisepasses und Führerscheins.
• Beim Organisieren der außerplanmäßigen Rückreise nach Deutschland aus
Müssen Sie Ihr fahrbereites Fahrzeug zurücklassen? Dann bezahlen wir die Kosten für wichtigem Grund. Und wir bezahlen zusätzliche Fahrtkosten bis maximal 3.000 €
das Unterstellen des Fahrzeugs – im Inland maximal 2 Wochen, im Ausland maximal insgesamt. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise die schwere Erkrankung eines
4 Wochen. Außerdem lassen wir das Fahrzeug in Ihrem Auftrag auf unsere Kosten an nahen Angehörigen.
den Wohnsitz bringen.
• Beim Beschaffen einer Übernachtungsmöglichkeit, wenn eine außerplanmäßige
Verlängerung Ihres Aufenthaltes aus wichtigem Grund erforderlich ist und bezahlen
A.3.8 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise ab 50 km Entfernung
maximal 3 Übernachtungen. Wir übernehmen maximal 100 € je Übernachtung (mit
Sie sind mehr als 50 km Wegstrecke vom Wohnsitz entfernt unterwegs? Und Sie
Frühstück) und Person.
verletzen sich oder erkranken akut und unerwartet? Dann leisten wir:
Ein wichtiger Grund ist beispielsweise die schwere Erkrankung oder Verletzung eines
Mitreisenden.
• Mit sonstigen geeigneten Maßnahmen, die zur planmäßigen Durchführung der Reise
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erforderlich sind, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu
vermeiden. Wir bezahlen die hier durch entstehenden Kosten bis zu 500 € je • Pflegeleistungen (= vermehrte Bedürfnisse)
Schadenfall. Aber: Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung
von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, und Wiederbeschaffungs-und • Unterhaltszahlungen
Reparaturkosten zahlen wir nicht.
• Hinterbliebenengeld
A.3.10 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für:
Zu Ihrem Vorteil werden wir uns auf Haftungsausschlüsse und
Haftungsbeschränkungen in §§ 8, 12 des Straßenverkehrsgesetzes, die zu Lücken im
• Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Versicherungsschutz führen, nicht berufen.
• Schäden bei der Beteiligung Schmerzensgeld leisten wir nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von
– an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf die Erzielung mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall.
einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
– an Übungsfahrten zu diesen Rennen Die Kosten eines Rechtsanwalts ersetzen wir nur, wenn sein Hinzuziehen erforderlich
ist, z. B. wenn wir mit unserer Leistung in Verzug sind.
• Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und durch innere Unruhen. Dabei
spielt es keine Rolle, ob zusätzlich weitere Schadenursachen mitwirken. „Krieg“ Unter Gebrauch des Fahrzeugs sind z. B. Fahren, Einsteigen / Aussteigen, Beladen /
schließt auch rein digital geführte Kriege ein (Cyberkrieg). Aber: Spätschäden Entladen zu verstehen.
vergangener Kriege, die an versicherten Sachen entstehen, bleiben versichert.
Beispiel: Ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg explodiert und beschädigt Ihr
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes
Fahrzeug.
Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung oder den Tod
erleiden.
• Schäden durch Kernenergie
Beispiel: Ein Verkehrsunfall, bei dem etwa der Fahrer verletzt oder getötet wird, kann
Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. ein versichertes Unfallereignis sein. Mögliche Ursachen eines Verkehrsunfalls sind:
Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgendem Fall:
• Ihnen unterläuft ein Fahrfehler.
• Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer
berauschender Mittel herbei.
• Naturgefahren wie Starkregen, Blitzeis oder Nebel.
• Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder der nach A.2.1 mitversicherten
Sachen. A.4.2 Wer ist versichert?
Versichert sind:
A.3.11 Anrechnung ersparter Aufwendungen
• Sie als Versicherungsnehmer,
Haben Sie auf Grund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das
Schadenereignis hätten aufwenden müssen, ziehen wir diese von unserer Zahlung ab. • der Fahrer und alle weiteren Insassen des bei uns versicherten Fahrzeugs und
A.3.12 Verpflichtung Dritter • der Halter.
Ist im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber auf Grund eines Vertrags oder einer Im Falle des Todes einer dieser Personen sind auch die Hinterbliebenen mit ihren
Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet? gesetzlichen Hinterbliebenenansprüchen versichert.
Dann gehen insoweit diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor.
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen
A.4.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir?
gegenüber jedoch zur Leistung verpflichtet.
Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist beschränkt auf die Höhe der vereinbarten
A.4 Fahrerschutz – bei einem Personenschaden Versicherungssumme. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe
Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Versicherungssumme
A.4.1 Was ist versichert? steht in Ihrem Versicherungsschein.
Stößt Ihnen beim Gebrauch des Fahrzeugs ein Unfall zu und werden Sie dadurch A.4.4 Welches Recht gilt?
verletzt oder getötet? Dann ersetzen wir Ihren unfallbedingten Personenschaden so,
als ob wir für diesen Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig Wir leisten nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen Fragen wenden wir
wären. Dabei gelten nachfolgende Regeln. Auf der Grundlage gesetzlicher das Recht des Unfalllandes an.
Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts erstatten wir insbesondere:
A.4.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
• Verdienstausfallschaden
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und in den
• Schmerzensgeld außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union
gehören. Aber: Kein Versicherungsschutz besteht in Russland und Belarus.
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Haben wir Ihnen im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Internationale Ein Personenschaden liegt vor, falls eine Person verletzt oder getötet wird. Ein
Versicherungskarte ausgehändigt? Dann gilt der Versicherungsschutz auch in den Sachschaden liegt vor, falls Sachen beschädigt oder zerstört werden oder
dort genannten nichteuropäischen Ländern, soweit Länderbezeichnungen nicht abhandenkommen.
durchgestrichen sind.
Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein im Unfallland
A.4.6 Fälligkeit unserer Zahlung, Vorschuss, Leistung für eine mitversicherte Person versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist.
Außerdem muss der Schaden beim Gebrauch des gegnerischen Unfallfahrzeugs
entstehen.
Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung festgestellt haben,
zahlen wir spätestens innerhalb von 2 Wochen.
Versichert sind Reisen oder Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug.
Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Leistung
nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenanzeige feststellen? Dann können Sie A.5.2 Wer ist versichert?
einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Versichert sind Sie, die Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des
Steht einer nach A.4.2 mitversicherten Person eine Zahlung zu? Wir zahlen nur dann Fahrzeugs.
an Sie als Versicherungsnehmer, falls die mitversicherte Person zustimmt.
A.5.3 Versichertes Fahrzeug
A.4.7 Wenn Sie dieselbe Hilfe auch von einem Dritten fordern können Versichert sind:
Wir leisten nicht, soweit Sie gegenüber einem Dritten oder gegen uns als • das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug
Haftpflichtversicherer Anspruch auf Ersatz des Schadens oder Anspruch auf
deckungsgleiche Leistungen haben. Dritte sind beispielsweise der Schädiger, ein
Haftpflichtversicherer, ein privater Kranken- und Pflegversicherer, ein • mitgeführtes Gepäck
Sozialversicherungsträger, der Arbeitgeber, der Dienstherr.
• ein mitgeführter Wohnwagen oder Gepäckanhänger oder ein Bootsanhänger mit
Wir leisten in solchen Fällen trotzdem, wenn nicht geklärt werden kann, ob Ihnen starrer Deichsel und einer Achse
Ansprüche gegen einen Dritten zustehen. Oder wenn Sie die Ansprüche nicht Erfolg
versprechend durchsetzen können, Sie also schon alles getan haben, was erforderlich • Ladung, die von dem versicherten Fahrzeug/Fahrzeuggespann mitgeführt wird,
und Ihnen zumutbar ist. Oder wenn nach dem Gesetz der Dritte nur nachrangig jedoch keine Ladung für gewerbliche Zwecke.
eintrittspflichtig ist.
A.5.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Hinweis: Sie müssen Ihre Pflichten im Schadenfall erfüllen. Beispielsweise müssen
Sie uns über Ihre Ansprüche gegenüber Dritten informieren, unsere Weisungen
beachten und uns bei der Durchsetzung auf uns übergegangener Ansprüche Sie haben Versicherungsschutz im Geltungsbereich der Europäischen Union und in
unterstützen. Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (inklusive Nordirland),
Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der
Schweiz, Serbien sowie im europäischen Teil der Türkei. Aber: Kein
A.4.8 Was ist nicht oder nur teilweise versichert? Versicherungsschutz besteht in Deutschland.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
A.5.5 Bis zu welcher Höhe leisten wir?
• Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
Sie können Ihre Ansprüche direkt bei uns geltend machen. Unsere Zahlungen für ein
• Schäden bei der Beteiligung Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der Versicherungssummen für
– an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf die Erzielung Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit uns in der
einer Höchstgeschwindigkeit ankommt Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug vereinbart haben. Die
– an Übungsfahrten zu diesen Rennen Versicherungssummen stehen im Versicherungsschein. Mehrere zeitlich
zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges
• Schäden durch Kernenergie Schadenereignis. Leistungen werden auf die Kfz-Haftpflichtversicherungssummen
angerechnet.
• Ansprüche, die von anderen Versicherern, dem Arbeitgeber, dem Dienstherrn oder
von Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden. A.5.6 Welches Recht gilt?
Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Wir leisten nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen Fragen wenden wir
Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden, wenn Sie den das Recht des Unfalllandes an.
Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender
Mittel herbeiführen. A.5.7 Was ist nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für:
A.5 Auslandsschadenschutz – besonderer Schutz bei einem unverschuldeten
Verkehrsunfall im Ausland • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
A.5.1 Was ist versichert? • Schäden bei
– der Beteiligung an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen und anderen
Erleiden Sie mit dem Fahrzeug einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter, unabhängig
oder haftet, ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner davon, ob es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder nicht.
einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre. Übungsfahrten sind ebenfalls ausgeschlossen
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– der Beteiligung an behördlich nicht genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen und A.6.2 Wer ist versichert?
anderen kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter
– Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf die Erzielung Versichert sind die in der Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Personen (siehe
einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Beispiel: Touristenfahrten. A.1.2).
– Für Fahrsicherheitstrainings haben Sie Versicherungsschutz, wenn sie nach den
Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats durchgeführt werden.
A.6.3 Versichertes Fahrzeug
• Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und durch innere Unruhen. Dabei
spielt es keine Rolle, ob zusätzlich weitere Schadenursachen mitwirken. „Krieg“ Versichert ist das in der Kfz-Haftpflichtversicherung versicherte Fahrzeug,
schließt auch rein digital geführte Kriege ein (Cyberkrieg). einschließlich eines mitgeführten Anhängers.
• Schäden durch Kernenergie A.6.4 Versicherungssummen und Höchstzahlung
A.5.8 Wenn Sie dieselbe Hilfe von einem Dritten fordern können Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. € je Schadenfall. Mehrere zeitlich
zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges
Schadenereignis. Unsere Höchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr
Ist im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber beispielsweise auf Grund Vertrags oder
anfallenden Schadenereignisse beläuft sich auf 10 Mio. €.
einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe
verpflichtet? Dann gehen diese Ansprüche insoweit unseren Leistungsverpflichtungen
vor. A.6.5 Wo besteht Versicherungsschutz?
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen Versicherungsschutz besteht in Deutschland. Versicherungsschutz besteht zudem in
gegenüber jedoch zur Leistung verpflichtet. Oder wenn der Dritte nach dem Gesetz den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums in folgendem Umfang: Soweit die
nur nachrangig eintrittspflichtig ist. EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet.
Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen haben Sie nur, soweit
Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines ausländischen diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Kfz-Haftpflichtversicherers, rechnen wir auf unsere Leistungen an.
A.6.6 Was ist nicht versichert?
A.5.9 Fälligkeit unserer Zahlung, Vorschuss, Leistung für mitversicherte Personen Kein Versicherungsschutz besteht:
Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung festgestellt haben, • Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
zahlen wir diese spätestens innerhalb von 2 Wochen.
• Wenn die Ansprüche auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes auf Grund
Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Leistung gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht
nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenanzeige feststellen? Dann können Sie werden können.
einen angemessenen Vorschuss verlangen.
• Für Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf
Steht einer nach A.5.2 mitversicherten Person eine Zahlung zu? Wir zahlen nur dann genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen (z. B. durch Abgas-Emissionen).
an Sie als Versicherungsnehmer, falls die mitversicherte Person zustimmt.
• Für Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an
A.6 Kfz-Umweltschadenversicherung Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz
dienen, entstehen.
A.6.1 Was ist versichert?
• Für Schäden durch Kernenergie
Wir stellen Sie von Kosten frei, die Ihnen als Folge Ihrer öffentlich-rechtlichen
Pflichten als Verantwortlicher nach dem Umweltschadensgesetz für Umweltschäden A.7 – nicht belegt –
entstehen. Voraussetzung ist, dass sie durch einen Unfall, eine Panne oder eine
plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des
Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden auf Ihrem
Grundstück. Sind die Ansprüche begründet, leisten wir Ersatz in Geld. Ein
Direktanspruch eines Dritten gegen uns besteht jedoch nicht. Unbegründete
Ansprüche wehren wir auf unsere Kosten ab. Das gilt auch, wenn zu hohe Ansprüche
geltend gemacht werden.
Worum geht es im Umweltschadensgesetz? Um Nachhaltigkeit: Das
Umweltschadensgesetz schützt die Artenvielfalt (Biodiversität).
Wir sind bevollmächtigt, geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen oder abzuwehren
und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen
Ermessens abzugeben. Insbesondere dürfen wir Rechtsbehelfe ergreifen (z. B.
Widerspruch einlegen, Aussetzungsantrag stellen, Klage erheben). Wir führen ein
Verwaltungsverfahren oder einen Rechtsstreit in Ihrem Namen und auf unsere
Kosten.
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[Seite 21]
B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz • Sie haben die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten.
B.1 Vertragsschluss Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz.
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von 2 Wochen ab Zugang der
Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins. Können wir Kündigung in Textform bei Ihnen wirksam.
Ihren Antrag nur abgeändert annehmen, weisen wir Sie im Versicherungsschein
deutlich auf die Abweichung vom Antrag, auf die Rechtsfolgen und Ihr Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz,
Widerspruchsrecht hin. Die Abweichung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung
eines Monats ab Zugang des Versicherungsscheins in Textform widersprechen. bei uns.
Für den Zeitraum, in dem vorläufiger Versicherungsschutz besteht, müssen Sie einen
Wir oder ein Dienstleister erbringen neue Digital-Leistungen? Und Ihr Fahrzeug ist
Beitrag zahlen. Er entspricht zeitanteilig dem Jahresbeitrag für den endgültigen
dafür geeignet, was wir anhand technischer Daten Ihres Fahrzeugs prüfen lassen?
Versicherungsschutz.
Dann informieren wir Sie. Und Sie entscheiden, ob Sie die Digital-Leistungen
wünschen. Der Vertrag über die Digital-Leistungen kommt dann dadurch zustande,
dass wir oder der Dienstleister Ihren Antrag annehmen. C Beitragszahlung
C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
Stellen Sie bei uns einen Antrag online, führen wir Sie Schritt für Schritt durch den
Antragsprozess. Hier einige zusätzliche Hinweise: Prüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig.
Ändern Sie Ihre Eingaben, falls erforderlich. Allen Vertragsgrundlagen, Informationen Rechtzeitige Zahlung
und Erklärungen müssen Sie zustimmen, bevor Sie den Antrag an uns senden. Haben
Sie den Antrag an uns gesandt, können Sie Ihre Eingaben nicht mehr ändern. Ihren Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Versicherungsbeitrag wird
Antrag können Sie abspeichern oder ausdrucken. Wir bestätigen Ihnen den Zugang mit Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann
Ihres Antrags. Die von Ihnen eingegebenen Vertragsdaten und den Vertragstext unverzüglich zahlen. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen
speichern wir. Wir prüfen Ihren Antrag. Dann informieren wir Sie so schnell wie wir den Beitrag entsprechend unserer Ankündigung im Versicherungsschein ein.
möglich, ob wir Ihren Antrag annehmen oder ablehnen. Nehmen wir Ihren Antrag an,
erhalten Sie den Versicherungsschein. Der Versicherungsschein enthält Ihre
Nicht rechtzeitige Zahlung
Vertragsdaten und den Vertragstext.
Ist der erste oder einmalige Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt? Dann
B.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Es sei denn, Sie haben die
Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu
vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten? Dann beginnt der
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein Versicherungsschutz erst für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
genannten fälligen, ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor
dem vereinbarten Zeitpunkt. Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsbeitrag
nicht gezahlt ist. Haben Sie die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu
vertreten? Dann ist unser Rücktritt ausgeschlossen. Der Rücktritt erfolgt in Textform.
B.3 Vorläufiger Versicherungsschutz Nach dem Rücktritt verlangen wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr.
Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Sie können nur teilweise bezahlen?
Versicherungsschutz:
• Sie haben in den vereinbarten Versicherungsarten vorläufigen Umfasst Ihre Kfz-Versicherung mehrere Versicherungsarten (z. B.
Versicherungsschutz, sobald wir Ihnen die elektronische Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko)? Und Sie können den Beitrag nicht für alle
Versicherungsbestätigungs-Nummer nennen. Der Versicherungsschutz beginnt zum abgeschlossenen Versicherungsarten bezahlen? Dann sollten Sie wenigstens den
vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Beitrag für die Versicherung(en) bezahlen, deren Versicherungsschutz Ihnen
Verwendung der besonders wichtig ist.Wenn Sie beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung
Versicherungsbestätigungs-Nummer zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf rechtzeitig zahlen, bleibt Ihnen der Versicherungsschutz hier erhalten. Die in diesem
Sie zugelassen, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. Abschnitt beschriebenen negativen Folgen beschränken sich dann auf die nicht
bezahlte(n) Versicherung(en).
• Ausnahme: In der Kasko haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir
dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum
C.2 Zahlung des Folgebeitrags
vereinbarten Zeitpunkt.
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag gezahlt haben, geht der
Rechtzeitige Zahlung
vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Obwohl wir Ihren Antrag auf endgültigen Versicherungsschutz unverändert Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung
angenommen haben, kann der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend entfallen. angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
Das geschieht unter folgenden Voraussetzungen:
Nicht rechtzeitige Zahlung
• Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wurde nicht
rechtzeitig gezahlt. Wann gezahlt werden muss, finden Sie unter C.1. Ist ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt? Dann werden wir Sie zur Zahlung des
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rückständigen Beitrags auffordern, zuzüglich Verzugsschaden (Kosten und Zinsen). gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es
Das müssen wir in Textform tun. In der Aufforderung werden wir Ihnen eine Frist zur nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer
Zahlung setzen. Diese beträgt 2 Wochen ab Zugang unserer Aufforderung. gebraucht wird.
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein? Und sind Fahren nur mit Fahrerlaubnis
die Beträge zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt? Dann haben Sie keinen
Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur
verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter
oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht ermöglichen, dass das Fahrzeug von
Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist einem Fahrer benutzt wird, der nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.
noch in Verzug? Dann können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Unsere Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden,
dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung D.2 Zusätzliche Pflichten in der Kfz-Haftpflichtversicherung
in Verzug sind. Hierauf müssen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die
Kündigung wird unwirksam, wenn Sie die Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang Alkohol und andere berauschende Mittel
der Kündigung zahlen. Eine mit der Fristbestimmung verbundene Kündigung wird
unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Fristablauf zahlen. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische
Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher
Tritt ein Schadenereignis, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es
und vor Ihrer Zahlung ein? Dann haben Sie dafür keinen Versicherungsschutz. nicht ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem Fahrer gefahren wird, der durch
Versicherungsschutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung. alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das
Fahrzeug sicher zu führen.
C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
Motorsportveranstaltungen oder Motorsportaktivitäten
Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes
Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel)? Und Sie zahlen den ersten oder einmaligen Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstaltung oder
Beitrag nicht rechtzeitig? Dann wenden wir die für Sie günstigeren Regelungen zum Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und
Folgebeitrag an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall der Demonstrationen gebraucht werden, wenn
vorläufigen Deckung nach B.3.
• das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen
Dies gilt aber nur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: gebraucht wird und
• Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der • für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach
Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als 6 Monate vergangen, Maßgabe des § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
• Art und Verwendung der Fahrzeuge sind gleich. Außerdem dürften Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur unter den
genannten Voraussetzungen für diese Fahrten gebrauchen lassen.
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung? Dann können wir von
Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. D.3 Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung bei Gebrauch des Fahrzeugs
C.4 Zahlungsperiode Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
Die Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie für die jeweilige Zahlungsperiode im Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs, haben Sie
Voraus bezahlen. Ob Sie mit uns eine Zahlungsperiode von 1 Jahr oder für einen keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten grob fahrlässig, sind
kürzeren Zeitraum vereinbart haben, steht in Ihrem Versicherungsschein. wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob
fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
C.5 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug – Folgen
Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach D.2 Satz 2
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, damit wir den fälligen Beitrag von
sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht
Ihrem Bankkonto einziehen? Und haben Sie das SEPALastschriftmandat widerrufen?
befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug
Oder können wir den Beitrag aus anderen Gründen, die Sie sich zurechnen lassen
nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben.
müssen, nicht einziehen? Dann dürfen wir von Ihnen verlangen, dass Sie künftig
durch Banküberweisung bezahlen.
Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die
Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang
D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig
verletzen.
D.1 Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs bei allen Versicherungsarten
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Ihnen gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000 € beschränkt. Das gilt auch
Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gegenüber jeder nach A.1.2 mitversicherten Person.
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müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Dies gilt
Sind wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 insbesondere in folgenden Fällen:
Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei? Dann gilt dies
entsprechend. • im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht zur Feststellung des Schadenfalls und des
Umfangs unserer Leistungspflicht
Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat
erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei. • im Rahmen Ihrer Pflicht, den Schaden zu verhindern oder abzuwenden
Kfz-Umweltschadenversicherung • bevor Sie eine Leistung in Anspruch nehmen.
Die Bestimmungen über die Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Medizinische Aufklärung bei Personenschäden
Kfz-Haftpflichtversicherung gelten für die Kfz-Umweltschadenversicherung nicht.
E.1.5 Sie müssen die behandelnden Ärzte im Rahmen des § 213
E Ihre Pflichten im Schadenfall und Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung
Versicherungsvertragsgesetz von der Schweigepflicht entbinden, wenn Sie einen
Personenschaden erlitten haben.
E.1 Pflichten im Schadenfall bei allen Versicherungsarten
E.1.6 Beauftragen wir nach einem Personenschaden Ärzte, müssen Sie sich von
E.1.1 Allgemeine Anzeigepflicht ihnen untersuchen lassen, soweit Ihnen das zumutbar ist.
Sie müssen uns einen Schadenfall innerhalb einer Woche anzeigen. Es genügt, wenn E.1.7 Fahrzeug sendet automatisch Daten
Sie uns mündlich oder telefonisch informieren. Wird das Fahrzeug oder werden die
nach A.2.1 mitversicherten Sachen entwendet? Dann müssen Sie uns den
Sie haben mit uns vereinbart, dass wir Sie unmittelbar am Schadenort unterstützen?
Schadenfall in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) anzeigen.
Beispielsweise, dass Sie uns bei Vereinbarung der Werkstattbindung informieren,
damit wir die Werkstatt für die Fahrzeugreparatur auswählen und beauftragen? Dann
Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn die Polizei, die Staatsanwaltschaft können Sie uns entweder selbst informieren. Oder Sie lassen zu, dass Ihr Fahrzeug
oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis ermittelt. automatisch Daten über das Schadenereignis an uns sendet. Voraussetzung dafür
Dies gilt auch dann, wenn Sie den Schadenfall bereits bei uns gemeldet haben. sind insbesondere technische Voraussetzungen Ihres Fahrzeugs und die von Ihnen
erteilte Datenschutzeinwilligung.
E.1.2 Allgemeine Aufklärungspflicht
E.1.8 Mitwirkungspflichten
Sie müssen alles tun, was zur Feststellung des Schadenfalls und des Umfangs
unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Sie müssen Ihre deckungsgleichen Ansprüche gegen Dritte wahren. Insbesondere
Pflichten beachten: dürfen Sie auf diese Ansprüche nicht verzichten. Außerdem müssen Sie uns
unterstützen, wenn wir auf uns übergegangene oder abgetretene Ansprüche bei
• Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu Dritten geltend machen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Wer ist Dritter? Dritter ist
ermöglichen. Das können bspw. Feststellungen zur Unfallursache sein oder zum beispielsweise der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners oder der
Alkohol- oder Drogenkonsum des Unfallfahrers. Sie müssen die erforderliche Garantiegeber der Akku-Garantie bei einem Elektro- oder Hybridfahrzeug.
Wartezeit einhalten, bevor Sie den Unfallort verlassen. Ist die erforderliche Wartezeit
abgelaufen? Oder haben Sie sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt?
E.2 Zusätzliche Pflichten in der Kfz-Haftpflichtversicherung
In diesen Fällen müssen Sie die Feststellungen unverzüglich nachträglich
ermöglichen.
E.2.1 Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
• Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum
Umfang des Schadens und unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig Sie müssen uns innerhalb von einer Woche informieren, wenn gegen Sie Ansprüche
beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform (z. B. per Brief, Fax oder geltend gemacht werden.
E-Mail) antworten.
Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
• Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses, zu
den Ursachen und der Höhe des Schadens und unserer Leistungspflicht erlauben,
E.2.2 Sie müssen uns unverzüglich anzeigen, wenn ein Anspruch gegen Sie
soweit Ihnen das zumutbar ist.
gerichtlich geltend gemacht wird (z. B. durch Klage oder Mahnbescheid).
• Sie müssen uns angeforderte Nachweise (z. B. zur Schadenhöhe) vorlegen, soweit
es Ihnen billigerweise zumutbar ist, sie zu beschaffen. E.2.3 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt,
auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sie müssen ihm Vollmacht
sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur
E.1.3 Schaden abwenden oder mindern
Verfügung stellen.
Sie müssen bei Eintritt des Schadenfalls den Schaden abwenden oder mindern,
E.2.4 Bei drohendem Fristablauf
soweit Ihnen das möglich ist.
Haben Sie eine Klage, einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde
E.1.4 Weisungen einholen und Weisungen beachten
erhalten? Oder wird im Rahmen eines gegen Sie gerichteten Strafverfahrens ein
vermögensrechtlicher Anspruch geltend gemacht? Dann müssen Sie fristgerecht per
Sie müssen Weisungen bei uns einholen, wenn die Umstände das gestatten. Sie
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[Seite 24]
Rechtsbehelf dagegen vorgehen, wenn Ihnen bis spätestens 2 Tage vor Fristablauf
keine Weisung von uns vorliegt. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
E.3 Zusätzliche Pflichten in der Kasko E.7.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine dieser Pflichten im Schadenfall, haben Sie keinen
Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten grob fahrlässig, sind wir
berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
E.3.1 Weisungen einholen und Weisungen beachten Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig
verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Bevor Sie das Fahrzeug verwerten oder reparieren lassen, müssen Sie unsere
Weisungen einholen, wenn die Umstände das gestatten. Sie müssen unsere Wenn Sie eine im Schadenfall bestehende Auskunfts- oder Aufklärungspflicht
Weisungen auch befolgen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Dies gilt auch bei den nach verletzten, gilt:
A.2.1 mitversicherten Sachen.
Beispiele: • Wir sind nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie auf diese
Rechtsfolge durch gesonderte Mitteilung in Textform hingewiesen haben.
• Auskünfte zu den Kosten der Reparatur einholen,
• Allerdings können Sie von uns in Ausnahmefällen keinen Hinweis erwarten, etwa
wenn wir keine Möglichkeit haben, Sie rechtzeitig zu informieren. Beispiel für eine
• Schadenumfang z. B. durch Fotos dokumentieren, solche spontan zu erfüllende Aufklärungspflicht: Sie dürfen den Unfallort nicht
verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und müssen die
• Besichtigung des Fahrzeugs vereinbaren, gesetzliche Wartezeit einhalten.
• Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach einem Diebstahl des E.7.2 Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die
Fahrzeugschlüssels, soweit Ihnen das zumutbar ist. Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
E.3.2 Auswahl und Beauftragung der Werkstatt bei Werkstattbindung uns überlassen
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Sie haben mit uns Werkstattbindung vereinbart? Dann müssen Sie uns im
Reparaturfall informieren und uns die Auswahl und Beauftragung der Werkstatt
überlassen. E.7.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Leistungsfreiheit bzw.
Leistungskürzung Ihnen gegenüber auf den Betrag von höchstens 2.500 €
E.3.3 Anzeige bei der Polizei erstatten beschränkt. Das gilt auch gegenüber den nach A.1.2 mitversicherten Personen.
Ist ein Entwendungsschaden, ein Brandschaden oder ein Kollisionsschaden mit Tieren E.7.4 Haben Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht vorsätzlich und in
eingetreten? Und übersteigt dieser Schaden voraussichtlich 1.000 €? Dann müssen besonders schwerwiegender Weise verletzt (z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom
Sie das Schadenereignis unverzüglich bei der Polizei anzeigen. Unfallort trotz eines erheblichen Sach- oder Personenschadens)? Dann erweitert sich
die Leistungsfreiheit auf einen Betrag von höchstens je 5.000 €.
E.4 Zusätzliche Pflichten in der Kfz-Umweltschadenversicherung
E.7.5 Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Einen Schadenfall, der zu einer Leistung nach dem Umweltschadensgesetz führen Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen dadurch einen
kann, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. Dies gilt auch dann, wenn noch keine rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unserer
Ansprüche gegen Sie erhoben wurden. Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei.
E.7.6 Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Rechtsstreitigkeiten
Sie müssen uns insbesondere unverzüglich und umfassend aufklären über:
Verletzen Sie vorsätzlich Ihre Pflicht, uns anzuzeigen, dass ein Anspruch gegen Sie
• die Information an die zuständige Behörde, zu der Sie nach dem geltend gemacht wurde? Und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die
Umweltschadensgesetz verpflichtet sind, über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung
erheblich hinausgeht? Dann sind wir außerdem von unserer Leistungspflicht
• das Tätigwerden der Behörde, um einen Umweltschaden zu vermeiden, zu hinsichtlich des von uns zu zahlenden Mehrbetrags vollständig frei. Bei grob
begrenzen oder zu sanieren, fahrlässiger Verletzung dieser Pflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung hinsichtlich
dieses Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
• Ansprüche, die Dritte Ihnen gegenüber geltend machen, um einen Umweltschaden Verhältnis zu kürzen.
zu vermeiden, zu begrenzen oder zu sanieren.
E.7.7 Beschränkung der Leistungsfreiheit bei Werkstattbindung
E.5 - entfällt -
Abweichend von den Bestimmungen in diesem Abschnitt kürzen wir unsere Leistung
E.6 - entfällt - höchstens um 15 %, wenn Sie uns bei Werkstattbindung nicht die Auswahl und
Beauftragung der Werkstatt überlassen.
E.7 Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung im Schadenfall
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[Seite 25]
Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die
E.7.8 Kfz-Umweltschadenversicherung Kündigung ist wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.
Die Bestimmungen über die Beschränkung der Leistungsfreiheit und die G.2.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Besonderheiten bei Rechtsstreitigkeiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten für
die Kfz-Umweltschadenversicherung nicht. Sie können den vorläufigen Versicherungsschutz kündigen. Eine Frist müssen Sie
nicht einhalten. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie uns zugeht.
F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
Kündigung nach einem Schadenereignis
Nur Sie als Versicherungsnehmer können die Rechte der mitversicherten Personen
aus dem Vertrag ausüben, soweit nichts anderes geregelt ist. G.2.3 Sie können den Vertrag nach einem Schadenereignis kündigen.
Beispiel: Mitversicherte Personen können in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Leistungen aus dem Vertrag selbstständig von uns verlangen.
In der Kasko, beim Schutzbrief, beim Fahrerschutz und beim Auslandsschadenschutz
Mitversicherte Personen haben dieselben vertraglichen Pflichten (z. B. Pflichten bei ist die Kündigung wirksam, wenn sie uns innerhalb eines Monats zugeht, nachdem
Gebrauch des Fahrzeugs, Pflichten im Schadenfall) wie Sie als Versicherungsnehmer. wir Sie in Textform darüber informierten, ob und in welcher Höhe wir leisten.
Für die Technische Aufsicht gilt dies nur, soweit dies nach der
Kfz-Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kündigung wirksam, wenn sie uns innerhalb
eines Monats nach folgenden Ereignissen zugeht:
Aber: Die Rechte und Pflichten zur Vertragsgestaltung (z. B. Kündigung, Angaben zu
Tarifmerkmalen), die Pflicht zur Beitragszahlung und zur Anzeige der Veräußerung • Wir haben unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt.
des Fahrzeugs haben nur Sie als Versicherungsnehmer und Vertragspartner.
• Wir haben Ihnen die Weisung erteilt, es über den Anspruch des Dritten zu einem
Sind wir gegenüber Ihnen als Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur
Rechtsstreit kommen zu lassen.
Leistung frei, dann gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen (z. B.
gegenüber dem Fahrer). Aber: Gegenüber den in der Kfz-Haftpflichtversicherung
mitversicherten Personen können wir uns nur in folgenden Fällen auf • Das Urteil im Rechtsstreit mit dem Dritten ist rechtskräftig geworden.
Leistungsfreiheit berufen:
G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren
• Die der Leistungsfreiheit zu Grunde liegenden Umstände liegen in der Person des Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll.
Mitversicherten vor.
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
• Die der Leistungsfreiheit zu Grunde liegenden Umstände waren der mitversicherten
Person bekannt oder grob fahrlässig nicht bekannt.
G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag
auf den Erwerber über. Der Erwerber kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach
G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Bedingungsänderung dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines
Monats ab Kenntnis, kündigen.
G.1 Vertragsdauer und Versicherungsjahr Die Kündigung ist wirksam, wenn sie uns rechtzeitig zugeht. Der Erwerber kann
bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags
endet.
Die vereinbarte Vertragsdauer steht in Ihrem Versicherungsschein.
G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich
bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch
zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr. Dies gilt nur, wenn weder Sie noch wir den
als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Der bisherige Versicherungsvertrag
Vertrag kündigen. Diesen Jahreszeitraum nennen wir Versicherungsjahr.
endet mit Beginn der neuen Versicherung.
Die automatische Verlängerung des Vertrags tritt auch ein, wenn zu Vertragsbeginn G.2.7 Kündigung bei Beitragserhöhung
die Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt, um einen bestimmten Ablauftermin zu
erreichen. Beispiel: Der Vertrag beginnt am 24. Juni und endet am 30. September. Ab Sie können den Vertrag kündigen, wenn wir den Beitrag auf Grund tariflicher
1. Oktober verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Und dann immer Maßnahmen erhöhen. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie uns innerhalb
wieder um ein Jahr. eines Monats zugeht, nachdem wir Sie über die Beitragserhöhung informiert haben.
Sie ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung
wirksam geworden wäre. Wir informieren Sie über die Beitragserhöhung in Textform
Aber: Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der spätestens einen Monat bevor sie wirksam wird. Außerdem weisen wir Sie auf Ihr
Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Kündigungsrecht hin.
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie kündigen?
Sie als Versicherungsnehmer können den Versicherungsvertrag kündigen:
G.2.1 Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres
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[Seite 26]
Frist gezahlt? Dann können wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist sofort
G.2.8 Kündigungsrecht bei geänderter Art und Verwendung des Fahrzeugs wirksam, wenn sie Ihnen in Textform zugeht. Die Kündigung wird unwirksam, wenn
Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Sie können den Vertrag kündigen, wenn sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs
ändert und wir deshalb den Beitrag um mehr als 10 % erhöhen. Die Kündigung ist G.3.5 Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs
sofort wirksam, wenn sie uns innerhalb eines Monats zugeht, nachdem wir Sie über
die Beitragserhöhung informiert haben. Wir informieren Sie über die Wir können den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie eine Ihrer
Beitragserhöhung in Textform. Außerdem weisen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs verletzt haben. Unsere Kündigung muss in
Beispiel: Ein zunächst als Lieferwagen zugelassenes Fahrzeug wird als Lkw Textform erfolgen. Sie ist wirksam, wenn sie Ihnen innerhalb eines Monats, nachdem
zugelassen. wir von der Pflichtverletzung erfahren haben, zugeht. Die Kündigung ist
ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch
G.2.9 Werkstattbindung, Rabattschutz und NEO L Leistungserweiterung grob fahrlässig verletzt haben.
Wollen Sie während der Vertragslaufzeit auf eine Leistungserweiterung G.3.6 Kündigung bei Veräußerung
(Werkstattbindung, Rabattschutz oder NEO L Leistungserweiterung) verzichten,
führen wir Ihren Versicherungsvertrag im geänderten Umfang fort. Die Änderung gilt Wir können den Vertrag gegenüber dem Erwerber kündigen, wenn das Fahrzeug
nur für die Zukunft. veräußert wird. Die Kündigungsfrist von einem Monat beginnt, wenn wir von der
Veräußerung erfahren. Die Kündigung ist nach Ablauf von einem Monat ab Zugang
Eine zusätzliche Kündigung ist nicht erforderlich. wirksam, wenn sie dem Erwerber in Textform zugeht.
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir kündigen? G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten
Wir als Versicherer können den Versicherungsvertrag kündigen: G.4.1 Sie und wir sind berechtigt, die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu
kündigen, wenn für einen Vertrag ein Kündigungsgrund vorliegt.
G.3.1 Kündigung zum Ablauf
G.4.2 Wir kündigen nur einen von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen
Verträgen und Sie sind nicht einverstanden, die weiteren Verträge bei uns
Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. fortzuführen? Dann informieren Sie uns darüber innerhalb von 2 Wochen, nachdem
Die Kündigung ist wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf in Ihnen unsere Kündigung zugegangen ist. In diesem Fall gilt die gesamte Kfz-
Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) zugeht. Versicherung für Ihr Fahrzeug als gekündigt.
G.3.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Dies gilt entsprechend für uns, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen.
Wir können den vorläufigen Versicherungsschutz kündigen. Die Kündigung ist nach
Ablauf von 2 Wochen wirksam, nachdem sie Ihnen in Textform zugegangen ist. G.5 Beitragsabrechnung nach Kündigung
G.3.3 Kündigung nach einem Schadenereignis Bei einer Kündigung steht uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende
Beitrag anteilig zu.
Wir können den Vertrag nach einem Schadenereignis kündigen.
G.6 Bedingungsänderung
In der Kasko, beim Schutzbrief, beim Fahrerschutz und beim Auslandsschadenschutz
Eine Regelung in Ihren Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch
ist die Kündigung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über
folgende Ereignisse:
die Leistung in Textform zulässig.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kündigung innerhalb eines Monats nach • Gesetzesänderung oder
folgenden Ereignissen in Textform zulässig:
• höchstrichterliche Rechtsprechung oder
• Wir haben unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt.
• bestandskräftiger Verwaltungsakt.
• Wir haben Ihnen die Weisung erteilt, es über den Anspruch des Dritten zu einem
Rechtsstreit kommen zu lassen.
Dies gilt auch, wenn sich die gerichtliche oder behördliche Entscheidung gegen ein
anderes Unternehmen richtet. Voraussetzung ist, dass die für unwirksam erklärte
• Ein Urteil im Rechtsstreit mit dem Dritten ist rechtskräftig geworden.
Regelung mit einer Regelung in Ihren Versicherungsbedingungen im Wesentlichen
inhaltsgleich ist.
Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Wir dürfen nur folgende Regelungen anpassen:
G.3.4 Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
• Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz
unserer Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der zweiwöchigen
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• Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und im Schadenfall
H.2 Fahrzeug mit Saisonkennzeichen
• Beitrag und Beitragsänderung
Ist Ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, besteht
Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen angegebenen
Das Gesetz sieht keine konkrete Bestimmung vor, mit der die durch die Zeitraums (= Saison).
Unwirksamkeit der Regelung entstandene Vertragslücke geschlossen werden kann.
Außerdem stellt der ersatzlose Wegfall der Regelung keine angemessene Lösung dar, Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach den Bestimmungen
die Ihren und unseren typischen Interessen gerecht werden würde. für Fahrzeuge, die außer Betrieb gesetzt sind.
Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung. Der Versicherungsschutz für Fahrten außerhalb der Saison richtet sich nach den
Das bedeutet, dass die unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, die Bestimmungen für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen.
Sie und wir als angemessene und den beiderseitigen typischen Interessen gerechte
Lösung gewählt hätten, wenn Ihnen und uns die Unwirksamkeit der Regelung bei
Vertragsschluss bekannt gewesen wäre. H.3 Versicherungsschutz bei Zulassungsfahrten
Über die angepasste Regelung informieren wir Sie in Textform (z. B. Brief, Fax oder In der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Fahrerschutz und beim Schutzbrief besteht
E-Mail) spätestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden und erläutern sie. In unserer Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten. Dies gilt nicht für Fahrten, für die
Mitteilung weisen wir Sie auf Ihr Widerspruchsrecht hin. ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug geführt werden
muss.
Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang Zulassungsfahrten sind Fahrten zur Zulassungsbehörde, um das Fahrzeug
widersprechen. Es reicht aus, dass Sie Ihren Widerspruch innerhalb der Frist anzumelden und Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung. Aber:
absenden. Widersprechen Sie fristgerecht, tritt die Anpassung nicht in Kraft. Nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks.
Zulassungsfahrten sind auch Rückfahrten von der Zulassungsbehörde, nachdem Sie
H Fahrzeugzulassung und Fahrzeugverkauf
das Fahrzeug dort abgemeldet haben. Aber: Nur bis zum Ablauf des Abmeldetages
und nur innerhalb Deutschlands.
H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
H.4 Versicherungsschutz bei internetbasierter Zulassung
Endet die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr (= Außerbetriebsetzung,
Stilllegung des Fahrzeugs, Aufhebung der Zulassung, usw.)? Und soll das Fahrzeug
Der vereinbarte Versicherungsschutz besteht auch bei internetbasierter Zulassung
später wieder zugelassen werden? Dann schließt sich eine Ruheversicherung an:
des Fahrzeugs („sofortiges Losfahren“).
• Die Kfz-Versicherung bleibt bestehen.
H.5 Veräußerung des Fahrzeugs
• Sie müssen keinen Versicherungsbeitrag bezahlen.
Veräußern Sie Ihr Fahrzeug? Dann geht die Versicherung zum Zeitpunkt des
Eigentumsübergangs auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für den Fahrerschutz.
• Der Versicherungsschutz ist eingeschränkt. Das bedeutet: Sie müssen das Fahrzeug
in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Wir berechnen den Beitrag neu. Es gelten die Bedingungen und der Tarif für neu
Verletzen Sie vorsätzlich diese Pflicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz, abzuschließende Verträge ab dem Tag nach Übergang der Versicherung. Den Beitrag
insoweit gilt D.3 sinngemäß. für das laufende Versicherungsjahr können wir entweder von Ihnen oder vom
Erwerber verlangen.
Ein Einstellraum ist z. B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z. B.
durch einen Zaun eingegrenzt wird. Sie und der Erwerber müssen uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich
anzeigen. Ohne Anzeige droht unter den Voraussetzungen des § 97
• Maßgeblich ist der Zeitpunkt, den uns die Zulassungsbehörde als Ende der Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
Zulassung mitteilt.
Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir den Vertrag kündigen. Dann
• Diese Regelungen gelten nicht für Wohnwagenanhänger und nicht bei Verträgen können wir den Beitrag nur von Ihnen als Veräußerer verlangen.
mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als einem Jahr.
Die Regelungen in diesem Abschnitt gelten sinngemäß, wenn Ihr Fahrzeug
• Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen, lebt der ursprüngliche zwangsversteigert wird.
Versicherungsschutz und die Beitragspflicht wieder auf.
H.6 Wagniswegfall
• Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der
Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z. B. durch Verschrottung des
Fahrzeugs), steht uns der Beitrag bis zum Zeitpunkt des Wagniswegfalls zu.
• Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer
Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das
Berechnung und Änderung des Beitrags
Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des
Vertrags aufzufordern.
Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und
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[Seite 28]
Versicherungstechnik an. Unser Ziel sind faire und risikogerechte Beiträge. Wir dürfen wir nur korrigieren, wenn wir im Versicherungsschein darauf hingewiesen
müssen sicherstellen, dass wir die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen haben, dass die SF-Einstufung nur vorläufig ist und die endgültige Einstufung von der
dauerhaft erfüllen können. Vorversicherbestätigung abhängt (Vorbehalt).
Für jede abgeschlossene Versicherungsart nennen wir Ihnen den I.3 Jährliche Neueinstufung
Versicherungsbeitrag. Je nach Vereinbarung ist das ein Beitrag, den wir nach
Merkmalen Ihres Fahrzeugs, Ihrer Verhältnisse und nach Ihren individuellen
Wir stufen Ihren Vertrag nach seinem Schadenverlauf einmal im Versicherungsjahr
Merkmalen berechnen. Oder ein Festbeitrag.
neu ein. Beginn und Ende des Versicherungsjahres (= Ablauf) stehen im
Versicherungsschein.
Beitragsberechnungsmerkmale können sein:
Hatten Sie im vergangenen Kalenderjahr einen schadenfreien Verlauf?
• Auskünfte Dritter, z. B.
–Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf.
Und Ihr Vertrag bestand während dieser Zeit ununterbrochen? Dann wird Ihr Vertrag
–Fahrzeugdaten von der Zulassungsbehörde.
eine SF-Klasse besser gestuft. Was bei einer Unterbrechung des
Versicherungsschutzes gilt, finden Sie unter I.6.
• Tarifierungsmerkmale. Das sind Umstände, die wir von Ihnen erfragen und die wir im
Versicherungsschein ausdrücklich als „Tarifierungsmerkmale“ ausweisen.
Hatten Sie im vergangenen Kalenderjahr einen schadenbelasteten Verlauf?
• Bewertung des (Fahr-)Verhaltens beim Telematik-Tarif
Dann wird Ihr Vertrag nach der SF-Tabelle schlechter gestuft. Maßgeblich ist der Tag
der Schadenmeldung.
• Weitere Berechnungsgrundlagen für den Beitrag (z. B. ob Sie einmal im Jahr oder in
kürzeren Zeitabständen zahlen).
Die Neueinstufung gilt spätestens ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das
vergangene Kalenderjahr folgt. Der Zahlungstermin und die neue SF-Klasse stehen in
Im Beitrag enthalten ist auch die gesetzliche Versicherungsteuer. der Rechnung.
Nach welchen Merkmalen wir Ihren Versicherungsbeitrag berechnen, steht in Ihrem Was gilt als schadenfreier Verlauf und was als schadenbelasteter Verlauf?
Antrag und in Ihrem Versicherungsschein.
Ein schadenfreier Verlauf liegt vor, wenn wir für kein Schadenereignis zahlen oder
Im nachfolgenden Text finden Sie Tarifbestimmungen. Das sind Vereinbarungen Rückstellungen bilden mussten.
dazu, wie sich der Beitrag berechnet und ändert. Z. B. Vereinbarungen zum
SF-System, zu Tarifierungsmerkmalen und zur Beitragserhöhung auf Grund tariflicher
Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei,
Maßnahmen. Falls vereinbart, finden Sie Tarifbestimmungen auch in zusätzlichen
wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Bedingungen (z. B. Telematik-Vereinbarung).
• Wir lösen Rückstellungen für ein Schadenereignis auf, ohne eine Entschädigung
I Schadenfreiheitsrabatt-System geleistet zu haben. Das muss innerhalb der nächsten 3 auf die Schadenmeldung
folgenden Kalenderjahre geschehen sein.
I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen
• Wir haben Entschädigung geleistet oder Rückstellungen gebildet nur wegen der
In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko kann sich der Beitrag auch Ausgleichspflicht auf Grund einer Mehrfachversicherung.
nach der Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) richten.
• Wir haben Entschädigung geleistet oder Rückstellungen gebildet nur aufgrund von
Die Einstufung in eine SF-Klasse richtet sich wiederum nach der Vertragsdauer und Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit
der Anzahl der schadenfreien Jahre (Schadenverlauf). Ob ein SF-System gilt, steht im Sozialversicherungsträgern.
Antrag und im Versicherungsschein. Für Fahrzeuge, die in ein SF-System eingestuft
werden, gelten nachfolgende Regeln. • Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere
Entschädigung in vollem Umfang.
I.2 Einstufung bei Vertragsbeginn
• Wir haben in der Vollkasko Entschädigung geleistet oder Rückstellungen gebildet für
ein Schadenereignis, das unter die Teilkasko fällt.
Bei Vertragsbeginn stufen wir den Vertrag in eine SF-Klasse ein. Entweder durch
Ersteinstufung oder durch Übernahme des Schadenverlaufs aus einem anderen
Versicherungsvertrag. Liegen die Voraussetzungen für die Einstufung in eine bessere • Sie nehmen Ihre Vollkasko nur aus folgendem Grund in Anspruch: Für das
SF-Klasse nicht vor, stufen wir in die SF-Klasse 0 ein. Schadenereignis haftet zwar eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen
Haftpflichtversicherung in vollem Umfang. Gegenüber der Haftpflichtversicherung
dieser Person haben Sie aber keinen Anspruch, weil diese den Versicherungsschutz
Waren Sie bislang bei einem anderen Versicherer versichert? Dann ist für die
ganz oder teilweise versagt hat.
Einstufung bei uns die Auskunft dieses Versicherers zum Schadenverlauf maßgeblich
(Vorversichererbestätigung).
• Es handelt sich um Entschädigungen oder Rückstellungen für Schäden lediglich aus
der Mallorca-Police oder der Umweltschadenversicherung.
Bestätigt uns der Vorversicherer einen anderen Schadenverlauf als von Ihnen im
Antrag angegeben? Beispielsweise, weil Sie beim Vorversicherer den Rabattschutz
oder eine andere Sondereinstufung vereinbart hatten? Dann dürfen wir nachträglich • Sie machen für Ihren geleasten oder finanzierten Pkw ausschließlich Leistungen aus
die Einstufung in die SF-Klasse und damit auch den Versicherungsbeitrag von Beginn der GAP-Deckung nach A.2.6.1 geltend.
an korrigieren. Haben Sie von uns schon den Versicherungsschein erhalten? Dann
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vom Vorversicherer geben zu lassen:
• Mit dem entwendeten Fahrzeug wird auf einer Diebesfahrt ein
Kfz-Haftpflichtschaden verursacht. Weder Sie noch der Halter, Eigentümer oder der
• Art und Verwendung des Fahrzeugs,
berechtigte Besitzer des Fahrzeugs haben die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht.
Ein schadenbelasteter Verlauf liegt vor: • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,
• Wir mussten für ein Schadenereignis zahlen oder Rückstellungen bilden. • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der
Vollkasko,
• Ihr Vertrag gilt trotz Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, aber wir müssen in
• Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf
einem folgenden Jahr zahlen oder Rückstellungen bilden. Dann stufen wir erst im
dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,
darauffolgenden Jahr zurück.
• ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von 3 Jahren nach deren
I.4 Rabattschutz – ein Schaden ist bei uns frei Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und
Sie haben mit uns zum Zeitpunkt des Schadenereignisses den Rabattschutz • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt
vereinbart? Dann ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko je ein worden sind.
belastender Schaden pro Kalenderjahr frei. Der rabattgeschützte Schaden führt nicht
zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr (= Sondereinstufung).
Wir sind berechtigt, beim Vorversicherer zum Schadenverlauf anzufragen und das
Ergebnis der Anfrage zu speichern.
Wechseln Sie zu einem anderen Versicherer, informieren wir ihn über den
tatsächlichen Schadenverlauf, also über Versicherungsdauer und über Schäden. Wir
Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung
informieren den Nachversicherer nicht über die Sondereinstufung beim Rabattschutz.
und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer? Dann müssen wir
ihm auf Anfrage diese Auskünfte geben.
I.5 Rückstufung vermeiden
Wir informieren den Nachversicherer über den tatsächlichen Schadenverlauf, nicht
Sie wollen in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko die Rückstufung über Sondereinstufungen.
Ihres Vertrags vermeiden? Dann ersetzen Sie uns unsere Entschädigungsleistung, die
wir im Schadenfall erbracht haben und zwar freiwillig, also ohne vertragliche oder
J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen
gesetzliche Verpflichtung. Innerhalb von 12 Monaten.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung informieren wir Sie nach Abschluss der J.1 Beitragsänderung
Schadenregulierung, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Haben wir Sie informiert
und müssen wir danach eine weitere Entschädigung leisten? Dann führt dies nicht zu Bei bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen müssen wir einmal jährlich
einer Erhöhung des Erstattungsbetrags. überprüfen,
I.6 Unterbrechung des Versicherungsschutzes
• ob die Versicherungsbeiträge unverändert bleiben können oder
Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Ruheversicherung,
Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, • ob wir sie erhöhen oder absenken müssen.
Wagniswegfall) gilt:
Zweck der Überprüfung ist, sicherzustellen:
• Liegen Beginn und Ende der Unterbrechung
– im selben Kalenderjahr oder
– in unmittelbar aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, gilt: • Wir können unsere Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen dauerhaft
erfüllen.
Wir übernehmen den Schadenverlauf als wäre der Versicherungsschutz nicht
unterbrochen worden. • Die Beiträge sind sachgerecht berechnet.
• Ansonsten gilt: Bei einer Unterbrechung von bis zu 10 Jahren übernehmen wir den Bei der Überprüfung der Beiträge gelten folgende Regeln:
Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. Nach mehr als 10 Jahren
gelten die Regelungen für die Einstufung bei Vertragsbeginn nach I.2. • Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und
Versicherungstechnik an.
I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
• Wir fassen solche Versicherungsverträge zusammen, die nach
Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf
SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags bekommen hätten. Wir sind erwarten lassen.
berechtigt, den Mehrbeitrag auf Grund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.
• Wir berücksichtigen Schadenkosten (einschließlich Schadenregulierungskosten) mit
I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf Blick auf:
– ihre Entwicklung in der Vergangenheit und
– ihre zu erwartende Entwicklung bis zur nächsten Überprüfung.
Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte
Seite 27 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B
[Seite 30]
angegeben haben. Dann berechnen wir unsere Leistung in der Kasko nach der
Der Ansatz für Gewinn bleibt unverändert. tatsächlichen Laufleistung.Denn die Laufleistung beeinflusst den Wert eines
Fahrzeugs.
• Wir berücksichtigen auch unternehmensübergreifende Statistiken. Das sind
beispielsweise die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Auch die im Versicherungsjahr anfallende Fahrleistung Ihres Fahrzeugs ist ein
Versicherungswirtschaft e. V. Oder Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu Tarifierungsmerkmal. Für die korrekte Ermittlung, fragen wir Sie nach der
den Typ- und Regionalstatistiken. Aber wir berücksichtigen sie nur, falls Jahresfahrleistung des versicherten Fahrzeugs und nach dem Tachostand. Wir
konzerneigene Statistiken keine ausreichend sichere Grundlage bieten. unterstellen eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs während des
Berechnungszeitraums.
Ergibt die Überprüfung höhere Beiträge als die bisherigen, erhöhen wir die Beiträge
um die Differenz. Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bisherigen, Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung? Dann gilt der
senken wir die Beiträge um die Differenz ab. neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Die Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. In allen anderen Fällen gilt der neue Beitrag ab dem Tag der Änderung.
Eine Erhöhung müssen wir Ihnen spätestens einen Monat im Voraus mitteilen. Für
unsere Mitteilung haben wir die Textform (z. B. Brief oder E-Mail) einzuhalten.
Außerdem müssen wir Sie in der Mitteilung über Ihr Kündigungsrecht informieren. K.3 Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen
Bei bestehenden Kasko-, Schutzbrief-, Fahrerschutz- und Auslandsschadenschutz- Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen (z. B. die
Verträgen gelten die gleichen Regeln für eine Beitragsänderung wie hier für die Jahresfahrleistung)? Dann müssen Sie uns unverzüglich informieren.
Kfz-Haftpflichtversicherung beschrieben.
Wir dürfen Ihre Angaben überprüfen. Sie müssen damit rechnen, dass wir Sie
J.2 Kündigungsrecht regelmäßig um Auskunft bitten. Außerdem dürfen wir Ihre Angaben zu den
Tarifierungsmerkmalen auch im Schadenfall überprüfen.
Bei einer Beitragserhöhung auf Grund tariflicher Maßnahmen, können Sie den
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht oder
Kfz-Versicherungsvertrag nach G.2.7 kündigen.
Änderungen nicht mitgeteilt? Dann gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden
Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen
J.3 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs entspricht.
Unabhängig von der jährlichen Überprüfung der Beiträge nach J.1 gilt: Wir sind in der Haben wir Sie während der Laufzeit des Vertrags nach Tarifierungsmerkmalen
Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund gefragt, und Sie haben unsere Anfrage nicht beantwortet? Dann werden wir Sie
einer gesetzlichen Regelung den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen auffordern, Ihre Antwort innerhalb einer Frist von einem Monat nachzuholen. In
erhöhen müssen. unserer Aufforderung werden wir Sie auf Folgendes hinweisen:
K Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands • Wenn Sie die Monatsfrist für die Angabe zu dem angefragten Tarifierungsmerkmal
schuldhaft verstreichen lassen, berechnen wir den Beitrag neu. Die Berechnung
erfolgt rückwirkend zum Beginn des laufenden Versicherungsjahres. Dabei
K.1 Änderung der SF-Klasse
berücksichtigen wir nach K.2, dass Sie zu diesem Tarifierungsmerkmal „keine
Angabe“ gemacht haben.
Ihr Beitrag kann sich auf Grund der Regelungen zum SF-System ändern.
• Wir nennen Ihnen den so errechneten neuen Beitrag.
K.2 Änderung der Angaben zu Tarifierungsmerkmalen
K.4 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels
Ändern sich während der Laufzeit des Vertrags Angaben zu Tarifierungsmerkmalen,
berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer
Berechnet sich der Beitrag nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters? Und wechselt
Beitragserhöhung führen.
der Halter während der Vertragslaufzeit seinen Wohnsitz, so dass dadurch Ihr
Fahrzeug einer anderen Region zuzuordnen ist? Dann berechnen wir den Beitrag ab
Tarifierungsmerkmale sind Umstände, die wir von Ihnen erfragen und dann mit Ihnen der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nach der neuen Region. Dies kann zu
im Versicherungsvertrag vereinbaren. Sie dienen der Berechnung des Beitrags. Wir einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen. Die
weisen sie im Versicherungsschein ausdrücklich als „Tarifierungsmerkmale“ aus. Zulassungsbehörde informiert uns von der Ummeldung des Fahrzeugs.
Haben Sie zu einem Tarifierungsmerkmal keine Angaben gemacht? Dann Eine Region, besteht aus einem Postleitzahlenbereich oder mehreren
berücksichtigen wir dies folgendermaßen: Wir berechnen den Beitrag in Bezug auf Postleitzahlenbereichen. Ob wir den Beitrag nach der Region berechnen, steht in
dieses Tarifierungsmerkmal zu den für Sie ungünstigsten Annahmen, die der Tarif Ihrem Versicherungsschein. Die Region ist nie alleiniges, sondern eines von mehreren
vorsieht. weiteren Merkmalen zur Berechnung des Beitrags.
Selbst bei unterlassenen oder unzutreffenden Angaben dürfen wir den Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Maßgeblich ist die Auskunft der
Versicherungsvertrag nicht beenden. Aber: Wenn Sie arglistig gehandelt haben, Zulassungsbehörde.
dürfen wir ihn anfechten.
Wir dürfen auch nicht unsere Leistung im Schadenfall kürzen. Ausnahme: Im
Schadenfall stellt sich heraus, dass Sie den Tachostand Ihres Fahrzeugs zu niedrig
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[Seite 31]
SF-Tabellen
Pkw
Einstufung
Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko
Dauer des schadenfreien SF-Klasse Dauer des schadenfreien SF-Klasse
ununterbrochenen Verlaufsin ununterbrochenen Verlaufsin
Kalenderjahren Kalenderjahren
50 und mehr Jahre 50 50 und mehr Jahre 50
1 bis 49 Jahre 1 - 49 1 bis 49 Jahre 1 - 49
weniger als ein Jahr 1/2 weniger als ein Jahr 1/2
0 0
M M
Rückstufung im Schadenfall
Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko
aus bei 1 bei 2 bei 3 bei 4 aus bei 1 bei 2 bei 3 bei 4
SF- Schaden Schäden Schäden und mehr SF- Schaden Schäden Schäden und mehr
Klasse nach nach nach Schäden Klasse nach nach nach Schäden
SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse nach SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse nach
SF-Klasse SF-Klasse
50 26 10 1 M 50 36 22 11 M
49 21 9 1/2 M 49 31 18 8 M
48 21 8 1/2 M 48 30 18 8 M
47 20 7 1/2 M 47 30 18 7 M
46 20 7 1/2 M 46 29 17 7 M
45 20 7 1/2 M 45 28 16 6 M
44 19 7 1/2 M 44 27 16 6 M
43 19 7 1/2 M 43 27 15 6 M
42 18 6 0 M 42 26 15 6 M
41 18 6 0 M 41 25 14 5 M
40 17 6 0 M 40 25 14 5 M
39 17 6 0 M 39 24 13 4 M
38 17 6 0 M 38 23 13 4 M
37 16 5 0 M 37 23 12 3 M
36 16 5 0 M 36 22 12 3 M
35 15 5 0 M 35 21 11 3 M
34 15 5 0 M 34 21 11 3 M
33 14 5 0 M 33 20 10 2 M
32 14 4 0 M 32 19 10 2 M
31 14 4 0 M 31 19 9 1 M
30 13 4 0 M 30 18 9 1 M
29 13 4 0 M 29 17 8 1 M
28 12 3 0 M 28 17 8 1 M
27 12 3 0 M 27 16 7 1/2 M
26 11 3 0 M 26 15 7 1/2 M
25 11 3 0 M 25 14 6 0 M
24 10 2 M M 24 14 6 0 M
23 10 2 M M 23 13 5 0 M
22 9 2 M M 22 12 5 0 M
21 9 2 M M 21 12 4 0 M
20 8 1 M M 20 11 4 0 M
19 8 1 M M 19 10 3 M M
18 7 1 M M 18 9 3 M M
17 7 1 M M 17 9 2 M M
16 6 1 M M 16 8 2 M M
15 6 1/2 M M 15 7 1 M M
14 5 1/2 M M 14 7 1 M M
13 5 1/2 M M 13 6 1/2 M M
12 4 1/2 M M 12 5 1/2 M M
11 4 1/2 M M 11 4 1/2 M M
10 3 1/2 M M 10 4 1/2 M M
9 3 1/2 M M 9 3 0 M M
8 2 0 M M 8 2 0 M M
7 2 0 M M 7 2 0 M M
6 1 0 M M 6 1 0 M M
5 1 0 M M 5 1/2 0 M M
4 1/2 0 M M 4 1/2 0 M M
3 1/2 M M M 3 1/2 M M M
2 1/2 M M M 2 0 M M M
1 0 M M M 1 0 M M M
1/2 0 M M M 1/2 0 M M M
0 M M M M 0 M M M M
M M M M M M M M M M
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[Seite 32]
Lieferwagen
Einstufung
Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko
Dauer des schadenfreien SF-Klasse Dauer des schadenfreien SF-Klasse
ununterbrochenen Verlaufsin ununterbrochenen Verlaufsin
Kalenderjahren Kalenderjahren
30 und mehr Jahre 30 30 und mehr Jahre 30
1 bis 29 Jahre 1 - 29 1 bis 29 Jahre 1 - 29
weniger als ein Jahr 1/2 weniger als ein Jahr 1/2
0 0
M M
Rückstufung im Schadenfall
Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko
aus bei 1 bei 2 aus bei 1 bei 2
SF-Klasse Schaden und mehr SF-Klasse Schaden und mehr
nach Schäden nach Schäden
SF-Klasse nach SF-Klasse nach
SF-Klasse SF-Klasse
30 13 5 30 9 1
29 13 5 29 9 1
28 13 5 28 8 1
27 12 4 27 8 1
26 12 4 26 8 1
25 11 4 25 8 1
24 11 4 24 7 1
23 11 3 23 7 1
22 10 3 22 7 1
21 10 3 21 6 1/2
20 9 3 20 6 1/2
19 9 3 19 6 1/2
18 8 2 18 6 1/2
17 8 2 17 5 1/2
16 7 2 16 5 1/2
15 7 2 15 5 1/2
14 6 1 14 4 0
13 6 1 13 4 0
12 5 1/2 12 4 0
11 5 1/2 11 3 M
10 4 1/2 10 3 M
9 4 1/2 9 2 M
8 3 0 8 2 M
7 3 0 7 2 M
6 2 M 6 1 M
5 1 M 5 1 M
4 1 M 4 1/2 M
3 1/2 M 3 0 M
2 0 M 2 0 M
1 0 M 1 0 M
1/2 0 M 1/2 M M
0 M M 0 M M
M M M M M M
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[Seite 33]
Krafträder/-roller, Leichtkrafträder/-roller, Kleinkrafträder, Quads und Trikes
Einstufung
Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko
Dauer des schadenfreien SF-Klasse Dauer des schadenfreien SF-Klasse
ununterbrochenen Verlaufsin ununterbrochenen Verlaufsin
Kalenderjahren Kalenderjahren
20 und mehr Jahre 20 20 und mehr Jahre 20
1 bis 19 Jahre 1 - 19 1 bis 19 Jahre 1 - 19
weniger als ein Jahr 1/2 weniger als ein Jahr 1/2
0 0
M M
Rückstufung im Schadenfall
Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko
aus bei 1 bei 2 aus bei 1 bei 2
SF-Klasse Schaden und mehr SF-Klasse Schaden und mehr
nach Schäden nach Schäden
SF-Klasse nach SF-Klasse nach
SF-Klasse SF-Klasse
20 2 0 20 7 1/2
19 2 0 19 7 1/2
18 2 0 18 7 1/2
17 2 0 17 7 1/2
16 2 0 16 6 1/2
15 2 0 15 5 1/2
14 2 0 14 5 1/2
13 2 0 13 4 1/2
12 2 0 12 4 1/2
11 1 M 11 3 0
10 1 M 10 3 0
9 1 M 9 2 0
8 1 M 8 2 0
7 1 M 7 1 0
6 1 M 6 1 0
5 1 M 5 1 0
4 1/2 M 4 1 0
3 1/2 M 3 1/2 M
2 1/2 M 2 1/2 M
1 0 M 1 1/2 M
1/2 M M 1/2 0 M
0 M M 0 M M
M M M M M M
Seite 31 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B
[Seite 34]
Campingfahrzeuge
Einstufung
Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko
Dauer des schadenfreien SF-Klasse Dauer des schadenfreien SF-Klasse
ununterbrochenen Verlaufsin ununterbrochenen Verlaufsin
Kalenderjahren Kalenderjahren
20 und mehr Jahre 20 20 und mehr Jahre 20
1 bis 19 Jahre 1 - 19 1 bis 19 Jahre 1 - 19
weniger als ein Jahr 1/2 weniger als ein Jahr 1/2
0 0
M M
Rückstufung im Schadenfall
Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko
aus bei 1 bei 2 aus bei 1 bei 2
SF-Klasse Schaden und mehr SF-Klasse Schaden und mehr
nach Schäden nach Schäden
SF-Klasse nach SF-Klasse nach
SF-Klasse SF-Klasse
20 2 M 20 18 6
19 2 M 19 8 2
18 2 M 18 8 2
17 2 M 17 7 2
16 2 M 16 7 2
15 1 M 15 6 1
14 1 M 14 6 1
13 1 M 13 6 1
12 1/2 M 12 5 1
11 1/2 M 11 5 1
10 1/2 M 10 4 0
9 1/2 M 9 4 0
8 1/2 M 8 3 0
7 0 M 7 3 0
6 0 M 6 2 0
5 0 M 5 2 0
4 0 M 4 1/2 M
3 0 M 3 1/2 M
2 0 M 2 1/2 M
1 0 M 1 1/2 M
1/2 0 M 1/2 0 M
0 M M 0 M M
M M M M M M
Seite 32 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B
[Seite 35]
Übrige Fahrzeugarten wie Lkw und Zugmaschinen
Einstufung
Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko
Dauer des schadenfreien SF-Klasse Dauer des schadenfreien SF-Klasse
ununterbrochenen Verlaufsin ununterbrochenen Verlaufsin
Kalenderjahren Kalenderjahren
20 und mehr Jahre 20 20 und mehr Jahre 20
1 bis 19 Jahre 1 - 19 1 bis 19 Jahre 1 - 19
weniger als ein Jahr 1/2 weniger als ein Jahr 1/2
0 0
M M
Rückstufung im Schadenfall
Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko
aus bei 1 bei 2 aus bei 1 bei 2
SF-Klasse Schaden und mehr SF-Klasse Schaden und mehr
nach Schäden nach Schäden
SF-Klasse nach SF-Klasse nach
SF-Klasse SF-Klasse
20 10 4 20 6 1
19 8 3 19 5 1
18 8 3 18 5 1
17 8 3 17 5 1
16 7 3 16 4 1
15 7 3 15 4 1/2
14 6 2 14 4 1/2
13 6 2 13 4 1/2
12 5 2 12 3 1/2
11 5 2 11 3 1/2
10 4 1 10 3 1/2
9 4 1 9 2 0
8 3 1/2 8 2 0
7 3 1/2 7 2 0
6 2 1/2 6 1 0
5 2 1/2 5 1 0
4 1 0 4 1/2 M
3 1/2 0 3 0 M
2 1/2 0 2 0 M
1 0 M 1 0 M
1/2 0 M 1/2 0 M
0 M M 0 M M
M M M M M M
Seite 33 von 33 KFZ_NDA_2026_V01_B
[Seite 36]
II. Produktinformationsblatt
Produkte: NEO M / NEO L
Diese Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte Ihrer Kfz-Versicherung bietet Ihnen einen ersten Überblick und keine
vollständige Darstellung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen
(Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, zusätzlichen Vereinbarungen). Beachten Sie bitte,
dass dieser Überblick weder eine Beratung durch Ihre/n Ansprechpartner/in vor Ort noch ein Lesen der
Vertragsbestimmungen ersetzt. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Ihr Versicherer bietet Ihnen eine Kfz-Versicherung an. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen im Zusammenhang
mit der Kfz-Nutzung.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Kfz-Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung
leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug
Andere geschädigt werden Kfz-Umweltschadenversicherung
ersetzt hierzu berechtigte Ansprüche wehrt
unberechtigte Ansprüche ab Ansprüche, die auch ohne Rückgriff auf das
Umweltschadengesetz gegen Sie geltend
Kfz-Umweltschadenversicherung gemacht werden können
schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Teilkaskoversicherung
Ansprüchen nach dem Umweltschadengesetz Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder
Teilkaskoversicherung Vandalismus
ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug Vollkaskoversicherung
Versichert sind z.B. Diebstahl, Hagel, Sturm, Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß
Zusammenstoß mit bestimmten Tierarten
oder Glasbruch Schutzbrief
Fahrzeugreparaturen, die über die
Vollkaskoversicherung
Pannenhilfe hinausgehen
ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an
Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Fahrerschutzversicherung
selbstverschuldeten Unfall Ihre Ansprüche, soweit ein Anderer für den
Schutzbrief Schaden aufkommt
bietet organisatorische und finanzielle Hilfe
bei Panne oder Unfall Ihres Fahrzeugs
Fahrerschutzversicherung
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
ersetzt den Personenschaden des Fahrers nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom
durch einen Unfall beim Gebrauch des Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
Fahrzeugs; auch für Insassen
Versicherungssumme vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Schäden durch Kernernergie
Die Höhe der vereinbarten Versicherungs-
summe je Schadenereignis können Sie Schäden an der Ladung
dem Versicherungsschein entnehmen
, 1 2 KFZ_NDA_2026_V01_PIB
[Seite 37]
Wo bin ich versichert?
Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Schutzbrief, in der Teil- und Vollkasko und beim Fahrerschutz
Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
Geltungsbereich der Europäischen Union gehören;
Ausnahme: Kein Versicherungsschutz besteht in Russland und Belarus für die Mallorca-Police im Rahmen der Kfz-
Haftpflichtversicherung, beim Schutzbrief, in der Teil- und Vollkasko und beim Fahrerschutz.
Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-
Haftpflichtversicherung sowie beim Fahrerschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit
Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten:
- Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen.
- Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen.
- Setzen Sie sich nicht unter Einfluss von Tabletten, Alkohol oder Drogen ans Steuer.
- Lenken Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis.
- Infomieren Sie sich, ob der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und nicht unter Tabletten,
Alkohol oder Drogen steht, bevor Sie Ihre Fahrzeugschlüssel übergeben.
- Nutzen Sie Ihr Fahrzeug nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck.
Im Schadenfall
- Zeigen Sie jeden Schadenfall unverzüglich an.
- Wenn Sie Werkstattbindung/Partnerwerkstatt vereinbart haben, treten Sie sofort mit Neodigital in
Kontakt. Die Auswahl der Reparaturwerkstatt wird von Neodigital über eine unserer Partnerwerkstätten
vorgenommen.
Wann und wie zahle ich?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich (d.h. in der Regel innerhalb von 2 Wochen) nach dem Zeitpunkt des
vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem
Bestehen eines Widerrufsrechts. Wann der erste Beitrag und die weiteren Beiträge eingezogen wird, ist im Versicherungsschein
genannt. Sie können uns den Beitrag überweisen oder mit uns vereinbaren, dass wir die Beiträge per SEPA-Lastschriftverfahren ,
über Kreditkarte oder den sonst mit Ihnen vereinbarten Zahlungsdienstleister einziehen. Eine monatliche Zahlungsweise ist nur
in Verbindung mit einem Einzugsverfahren möglich.
Kann der erste Beitrag nicht eingezogen werden, müssen Sie mit einem sofortigen Rücktritt zum Versicherungsvertrag rechnen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der
fällige (einmalige oder der erste) Versicherungsbeitrag ordnungsgemäß gezahlt wird. Dies gilt auch für Verträge, bei
denen vorläufiger Versicherungsschutz gewährt wurde.
Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung. Ihr Vertrag verlängert sich sich automatisch um
jeweils ein weiteres Jahr, außer der Vertrag wurde gekündigt.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf jedes Versicherungsjahres kündigen (das muss spätestens einen
Monat vor Ablauf geschehen). Außerdem können Sie oder der Versicherer den Vertrag vorzeitig zum Beispiel
nach einem Schadenfall kündigen.
, 2 2 KFZ_NDA_2026_V01_PIB
[Seite 38]
5 ' 0 M
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D 1 + % M
66386 St. Ingbert
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. Markus Imle, Dr. Daniel John, Christian Pees 9? $ : ! 5%
. Klaus-Jürgen Heitmann ! K
1b. Weitere maßgebliche Anschrift E ' " M
Neodigital Versicherung AG 0 1 $ : #! 5% #!
Heinz-Kettler-Str. 1 K ! ! $ J
66386 St. Ingbert, vertreten durch den Vorstand müssen Sie Neodigital ein SEPA-Lastschriftmandat, 3$ zum Einzug
E-Mail: info@neodigital.de über Kreditkarte oder über den sonstigen K
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Die Neodigital Versicherung AG ist in Ihrem Fall nicht Ihr Versicherer, sondern vertritt !!
bei diesem Abschluss die Neodigital Autoversicherung AG und verfügt hierzu über ! J ! ,3' : J 5
die dafür relevanten Vollmachten, insbesondere zum Abschluss des ! -% 1 0% f+ 3
Versicherungsvertrages und zur Verwaltung des Versicherungsvertrages. D.h., dass + K 1 #! 5%
Sie sich bei einer Schadensmeldung, bei Beschwerden, bei Fragen rund um ihren K ! +
Versicherungsschutz aber insbesondere auch, wenn sie ihre Vertragserklärung zum
Abschluss des Vertrages widerrufen wollen (vergleiche Ziffer 10.
Widerrufsbelehrung) an die Neodigital Versicherung AG wenden. Ziffer 14 bleibt 7 ' 0 & M
unberührt, daher sind Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer 0 J # ! J #
zu richten. J$ & $ 1 !
2!$$ '$? ( ! ! *#%
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2. Was ist die Hauptgeschäftstätigkeit Ihres Versicherers? B 5 # B 0 #
Die Hauptgeschäftstätigkeit der Neodigital Autoversicherung AG ist die ! B!$E$ &1# ( + !
Kraftfahrzeugversicherung. '!
3. Welche Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen gelten? . ' & M
Für das Versicherungsverhältnis gelten der Antrag, der Versicherungsschein, die
0 %$$ + + J $ $
gesetzlichen Bestimmungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie
$$ ! 3 - + , J
die für die einzelnen Versicherungsarten geltenden Besonderen Bedingungen,
! !
Zusatzbedingungen, Tarifbestimmungen und Sondervereinbarungen.
4. Was sind die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung?
Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung können dem Antrag, dem
Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Vertragsbestimmungen
entnommen werden. Diese Unterlagen enthalten auch Angaben über Art, Umfang,
Fälligkeit und Erfüllung der Leistung.
, " / KFZ_9DA8);)68;28J
[Seite 39]
-6 ' Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
-N' <' # 8
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der
'
Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei
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dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
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2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die
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Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist,
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Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online über unsere Website oder das
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Serviceportal ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir
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Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine
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Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie
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dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
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Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist, endet im Falle
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eines wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen
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nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der
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Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang
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der Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten. Sie
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dürfen in diesem Fall Versicherungsleistungen, die Sie vor der Ausübung des
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Widerrufsrechts aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in
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Anspruch genommen haben, einbehalten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor
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dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass
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empfangene Leistungen zurückzugewähren sind.
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Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen,
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zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem Zugang und für
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den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der Widerrufserklärung.
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Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag gebunden.
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Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem
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Vertragsschluss.
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$$ + 0 Ihres Versicherers ist es, alle Angelegenheiten zur
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12. Wann endet der Vertrag? 1
Der Vertrag ist für die dokumentierte Zeit abgeschlossen. Sofern vereinbart und im * ,E ";<
Versicherungsschein dokumentiert, verlängert sich das Versicherungsverhältnis =/""7 1
stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn Ihnen nicht einen Monat vor dem jeweiligen $!$
Ablauf eine Kündigung von Neodigital in Textform zugegangen ist. ' ;< ;@ /)
Der Vertrag endet mit einer fristgerechten Kündigung durch Sie oder Neodigital. Die ";;;@ 1
Kündigung bedarf der Textform. Wenn Sie das Vertragsverhältnis beenden ,! 3 .
möchten, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen. ! , ! % &1 #!
Die Kündigung zum Ablauf wird mit Zugang bei Neodigital wirksam. Einzelheiten zu J 3 A( %? , ! 1+
den Kündigungsmöglichkeiten und zur Vertragsbeendigung entnehmen Sie G.1 bis '$ ,! 3 & 0
G.8, H.1.1 bis H.1.3 und H.1.7 AKB. 0( + 0 , $ ' 3
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13. Welches Recht ist anwendbar? ,! $ $!$ +
Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der
Bundesrepublik Deutschland anwendbar. B , , + !! A?% # ,
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14. Welches Gericht ist zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen die Neodigital Autoversicherung
AG sind folgende Gerichte zuständig:
-das Gericht am Sitz des Versicherers oder dessen Niederlassung, die für Ihren
Vertrag zuständig ist.
-das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort
Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts
oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen
Aufenthalts zuständig
15. Was ist die Vertragssprache?
Die Versicherungsbedingungen und sämtliche vor oder nach Vertragsschluss
ausgehändigten Informationen werden in deutscher Sprache verfasst. Wir führen
die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages in deutscher Sprache.
, 3 / KFZ_9DA8);)68;28J
[Seite 41]
IV. Information zur c) Wie korrigieren Sie Eingabefehler vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung?
Ihren Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages können Sie, bevor Sie auf
den Button „jetzt beantragen“ klicken [Bezeichnung des Antragsfeldes abhängig vom
Kommunikation auf digitalem Onlineportal] jederzeit korrigieren. Vor Übermittlung Ihres Antrages werden für Sie
alle angegebenen Daten noch einmal zusammengestellt. Hier können Sie die Daten
Weg überprüfen und wenn nötig auch berichtigen.
d) Welche Sprachen stehen zum Abschluss der Verträge zur Verfügung?
Neodigital ist ein moderner Anbieter für Versicherungslösungen. Wir sind direkt, Wir schließen unsere Verträge in deutscher Sprache.
schnell und unkompliziert.
Was bedeutet das?
1. Abschluss von Verträgen
Uns ist es wichtig, die Vorteile der digitalen Kommunikation zu nutzen!
Verträge schließen wir nach dem sogenannten Antragsmodell, d.h. Sie oder Ihr
Vertriebspartner übermitteln uns auf elektronischem Weg über das Onlineportal des
Vertriebspartners einen Antrag.
Deswegen benötigen wir von Ihnen immer eine aktuelle E-Mail-Adresse.
Wir prüfen Ihren Antrag. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihren Antrag
annehmen. Annahme oder Ablehnung erfolgen durch eine gesonderte Mitteilung.
2. Ihr Weg zu uns und unser Weg zu Ihnen
Wir glauben, dass die digitale Kommunikation auch für Sie viele Vorteile bietet!
Deswegen arbeiten wir mit einer speziell für unsere und die von uns vertriebenen
Versicherungsprodukte entwickelten App (App). Dort erreichen wir Sie und Sie uns
schnell und unkompliziert, egal ob im Schadensfall, bei Vertragsänderung oder für
Informationen.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen –
soweit gesetzlich zulässig - digital per E-Mail an die von Ihnen zuletzt genannte
E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3. Datenschutzrechtliche Hinweise
Egal ob Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Schadensbearbeitung,
Datenschutz gilt immer!
Beachten Sie daher bitte das beigefügte Merkblatt zur Datenverarbeitung.
4. Weitere Informationen zu Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
a) Welche technischen Schritte führen zum Vertragsschluss?
Sie übermitteln uns Ihren Antrag zum Abschluss eines Versicherungsvertrages über
unser Onlineportal oder das Onlineportal Ihres Vertriebspartners. In technischer
Hinsicht geschieht dies, wenn Sie dort auf das Antragsfeld [z.B. „jetzt beantragen“ –
Bezeichnung ist abhängig vom Portal] klicken. Wir prüfen Ihren Antrag. Wenn wir den
Antrag annehmen, stellen wir Ihnen den Versicherungsschein in Ihren geschützten
Kundenbereich der App ein.
b) Wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist er
zugänglich?
Wir hinterlegen für Sie die Vertragstexte in der App. Hierzu erhalten Sie
Zugangsdaten per E-Mail. Der Vertragstext wird in nicht veränderbarer Form dort
gespeichert und ist Ihnen mit Ihren Zugangsdaten über die App zugänglich.
Seite 1 von 1 NDA_2026_V01_IDK
[Seite 42]
Die Neodigital Versicherung AG nutzt automatisierte Verfahren bei
( & Entscheidungen gegenüber Antragstellern über das Zustandekommen eines
Versicherungsvertrages. Die Entscheidung beruht auf von Neodigital
) * Autoversicherung AG im Vorhinein festgelegten Kriterien.
Genutzte Kriterien sind unter anderem Angaben zu vorherigen
Versicherungsverhältnissen (z.B. Vorschäden), Merkmale des zu versichernden
) &+ Risikos und eine Bonitätsprüfung. Diese Kriterien werden genutzt, um zu
ermitteln, ob Neodigital Autoversicherung AG das Risiko übernehmen kann.
Wird ein Kriterium nicht erfüllt oder wird der für ein Kriterium definierte Grenzwert
& überschritten (z.B. eine Überschreitung der Höchstversicherungssumme) wird Ihr
Hiermit informieren wir Sie gemäß Art. 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (im Antrag abgelehnt werden.
Folgenden „DSGVO“) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie das Recht, eine Erläuterung der
Rahmen Ihres Vertragsverhältnisses. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen wesentlichen Gründe dieser Entscheidung von uns zu erhalten. In diesem Zuge
Daten zu Ihrer Person wird insbesondere durch die DSGVO geregelt. Danach ist die erhalten Sie auch die Möglichkeit, Ihren eigenen Standpunkt darzulegen und eine
Datenverarbeitung zulässig, wenn die DSGVO oder eine andere Rechtsvorschrift sie Überprüfung der Entscheidung durch unsere Sachbearbeiter zu verlangen.
erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat.
Im Folgenden wird die Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung erläutert:
Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO sind: - Beide Verantwortliche:
o Zugriff auf personenbezogene Daten in der Vermittler- und
Neodigital Autoversicherung AG Neodigital Versicherung AG Kundenplattform myNeo
Heinz-Kettler-Str. 1 Heinz-Kettler-Str. 1 o Beschwerdemanagement
66386 St. Ingbert 66386 St. Ingbert - Neodigital Autoversicherung AG:
o Regressführung
o Bearbeitung und Beantwortung von Betroffenenrechtsanfragen
Beide Verantwortlichen haben eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO abgeschlossen.
o Prüfung von potenziellen Datenschutzverletzungen und ggf.
Die Verantwortlichen verarbeiten personenbezogene Daten, die im Rahmen des
Meldung/Benachrichtigung
Versicherungsgeschäfts der Neodigital Autoversicherung AG anfallen, in
gemeinsamer Verantwortung. Davon umfasst sind Datenverarbeitungen - Neodigital Versicherung AG:
verschiedener Geschäftsbereiche, insbesondere Produktmanagement, Tarifierung o Erhebung der Daten bei der betroffenen Person
Zusammenarbeit mit Rückversicherern sowie IT. o Verarbeitung der Daten zur Vertragsbegründung, -durchführung und
-abwicklung, inkl. Datenspeicherung
3 8 &+ o Bereitstellung der Rechenzentrum-Kapazität
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im o Kundenkommunikation einschl. evtl. Gesprächsaufzeichnung zur
Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihrem Qualitätskontrolle
Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO aufgenommen o Systematisierung und Datenvalidierung (Organisation, Ordnung,
worden. Diese Einwilligungserklärung nach der DSGVO umfasst auch die Zustimmung Abgleich, Verknüpfung)
zum Bezug und zur Nutzung von Adressinformationen, Informationen zum bisherigen o Datenänderungen
Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer o Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen und Prüfung
Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten von der Infoscore Consumer Data der Erforderlichkeit
GmbH (ICD, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden zum Zwecke des Vertragsabschlusses Datenverarbeitung durch die Verantwortlichen
und der Vertragsabwicklung, der Personenidentifikation und bei Bedarf im Verlauf der Ihr Vermittler Neodigital Versicherung AG verarbeitet Ihre personenbezogenen
aktiven Geschäftsbeziehung (z.B. im Schadenfall). Die Einwilligung beinhaltet auch die Daten gemeinsam mit Ihrem Versicherer Neodigital Autoversicherung AG (siehe
Zustimmung zur Übermittlung personenbezogener Daten mittels einer vorangehenden Abschnitt). Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag
unverschlüsselten E-Mail. Bei der Kommunikation mittels unverschlüsselter E-Mail notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten).
besteht die Möglichkeit, dass sensible Inhalte von Dritten ausgelesen oder manipuliert Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer
werden können. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag,
empfiehlt die Verschlüsselung von E-Mails. Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.B. eines
Vermittlers (Vertragsdaten) gespeichert. Im Falle des Widerrufs über das
Die Einwilligungserklärung gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages Widerrufsformular werden Ihr Name, Ihre Vertragsnummer sowie Ihre E-Mail-
hinaus. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft Adresse verarbeitet/gespeichert.Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre
zu widerrufen. Sie können Ihren Widerruf an eine der vorgenannten Adressen oder an Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. die von einem
unsere betriebliche Datenschutzbeauftragte (siehe unten) richten. Wird die Arzt ermittelten Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand, welche für die
Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich sein können. Diese
unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO.
teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und
-nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen erfolgen. Sofern Sie einen Versicherungsvertrag im Namen einer anderen Person
beantragen, ist die Übermittlung der Antragsdaten dieser Person nur zulässig,
wenn das mit deren Zustimmung, in deren Auftrag oder, im Falle von Kindern, als
Im Folgenden informieren wir Sie über Umfang, Art und Zweck der
deren gesetzlicher Vertreter erfolgt. In einem solchen Fall haben Sie
Datenverarbeitungen durch die Verantwortlichen:
sicherzustellen, dass Sie dieser Person diese Datenschutzerklärung unverzüglich
Die Daten werden zur Begründung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen mit
zur Kenntnisnahme bereitstellen
Kunden der Neodigital Autoversicherung AG verarbeitet sowie zur Verbesserung der
Prozesse beider Verantwortlichen.
Jeder Ihrer Zugriffe auf das Internetangebot der Neodigital Autoversicherung AG
Folgende Datenarten und -kategorien werden von den Verantwortlichen verarbeitet:
wird in einer Protokolldatei für eine begrenzte Zeit mit folgenden Daten
Stammdaten, Kontaktdaten, Vertragsdaten, IT-Nutzungsdaten, Versicherungsdaten,
gespeichert:
Bankdaten, Schaden-/Unfalldaten, Gesprächsaufzeichnungen.
- Datum und Uhrzeit des Abrufs,
- Anfragedetails und Zieladresse,
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[Seite 43]
- Name der abgerufenen Datei und übertragene Datenmenge und Externe Dienstleister
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war. Im Zusammenhang mit Versicherungswechsel, der Versicherungsbestätigungen des
Kraftfahrtbundesamtes und der Geltendmachung von Schäden werden Daten an die
Diese Daten werden für statistische und Sicherungszwecke sowie zur Optimierung zuständige Stelle, die GDV Dienstleistungs-GmbH sowie GDV e. V., zur dortigen
unseres Internetangebotes ausgewertet. Es erfolgt keine personenbezogene Verarbeitung weitergeleitet. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt durch diese in
Auswertung oder Profilbildung. unserem Auftrag und nach unseren Weisungen. Mit der GDV Dienstleistungs-GmbH
Dessen ungeachtet, behalten wir uns vor, Ihre IP-Adresse bei Angriffen auf die wurde ein Vertrag gem. Art. 28 DSGVO geschlossen.
Internetinfrastruktur der Neodigital Autoversicherung AG auszuwerten. Diese Darüber hinaus können aufgrund rechtlicher Verpflichtungen (Wirtschafts-)Prüfer
Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO. Unser und Aufsichtsbehörden im Rahmen des Prüfauftrags Zugriff auf Ihre Daten haben.
berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung besteht darin, die Funktionsfähigkeit Die Datenübermittlung basiert in diesen Fällen auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO.
und Sicherheit des Internetangebots sicherzustellen. Ferner können im Fall von Rechtsstreitigkeiten Ihre Daten an externe Rechtsanwälte
Im Einzelfall kann es vorkommen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zur übermittelt werden. Die Datenübermittlung erfolgt dann aufgrund von Art. 6 Abs. 1
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit unserer IT-Infrastruktur Buchst. f) DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der
verarbeiten. Eine solche Verarbeitung erfolgt nur dann, wenn eine Fehlerbehebung Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung.
unter Verwendung von anonymisierten Daten nicht möglich ist. Vor einer solchen
Verarbeitung erfolgt eine Prüfung und Freigabe der betroffenen personenbezogenen Sofern Sie einen Telematik-Tarif abgeschlossen haben, übermitteln wir Ihren Namen,
Daten im Einzelfall. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist unser berechtigtes Adresse, E-Mail-Adresse, KFZ-Kennzeichen und ggf. Angaben zur
Interesse, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Versicherungsprämie an den Anbieter der Telematik-App die We Enable Service
GmbH, um Ihnen den Zugriff auf die Telematik-App und den Telematik-Sensor
Datenübermittlung an Rückversicherer bereitstellen zu können. Wir erhalten von der We Enable Service GmbH einen
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Scorewert auf Grundlage des Fahrverhaltens, welcher zur Berechnung des
Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Tarifbetrags herangezogen wird. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt durch die We
Fällen einen Teil der Risiken an einen Rückversicherer ab. Dieser Rückversicherer Enable Service GmbH in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen. Mit der We
benötigt ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Enable Service GmbH wurde ein Vertrag gem. Art. 28 DSGVO geschlossen.
Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und
Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit der Kommunikationsweg E-Mail
Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirkt, werden ihm auch Unter Umständen ist es notwendig, bestimmte Informationen per E-Mail zu
die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen versenden. Die Verantwortlichen versenden E-Mails grundsätzlich über einen speziell
sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende gesicherten Mailserver, der in der Lage ist, diese E-Mails auch geeignet zu
Daten übergeben. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 verschlüsseln. Dieser kommuniziert mit dem Ziel-Mail-Server und versucht, das beste
Buchst. b) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO. Verschlüsselungsverfahren auszuhandeln, um den Transportweg zu sichern (zu
Unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung besteht darin, einen verschlüsseln).
angemessene Risikoausgleich sicherzustellen.
Betreuung durch Versicherungsvermittler
Datenübermittlung an andere Versicherer In Ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch einen Vermittler betreut.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch
Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Vermittlungsgesellschaften. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können,
Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung
gehören z.B. frühere Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z.B.
Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte der letzten 5 Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos,
Jahre). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Diese
Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Unsere
entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen
Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über
sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Mehrfachversicherung, gesetzlicher Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich
Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen der DSGVO und seine besonderen
personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu
Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes beachten. Für den Fall, dass das Vermittlungsverhältnis Ihres Vermittlers zu unserer
und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Gesellschaft endet, werden Sie hierüber informiert.
Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO
sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
Unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung besteht aufgrund der Wir kümmern uns um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in allen
vorstehend dargelegten Zwecke, insbesondere der Vermeidung von Bereichen unseres Unternehmens. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch
Versicherungsmissbrauch. direkt an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten beider Gesellschaften wenden:
Zentrale Hinweissysteme Datenschutzbeauftragter c/o Neodigital Autoversicherung AG
Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Heinz-Kettler-Str. 1
Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung 66386 St. Ingbert
von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an E-Mail: datenschutz@neodigital-autoversicherung.de
andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer
zu beantworten. Dazu bestehen zentrale Hinweissysteme (z.B. Hinweis- und Sie haben als Betroffener neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein
Informationssystem der Versicherungswirtschaft der Besurance HIS GmbH, Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, ein Recht auf Auskunft sowie unter
Versichererwechselbescheinigung-Portal sowie elektronische bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung
Versicherungsbestätigung-Portal der GDV Dienstleistungs-GmbH). Die Aufnahme in oder Mitnahme Ihrer Daten.Entsprechende Begehren richten Sie bitte an uns oder die
diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem betriebliche Datenschutzbeauftragte beider Gesellschaften unter den o.g.
jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Kontaktwegen. Bitte richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft,
Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer
6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO. gespeicherten Daten stets an uns.
Unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung besteht darin, die
vorgenannten Zwecke zu erreichen.
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[Seite 44]
Beruht eine Datenverarbeitung auf einem berechtigten Interesse nach Art. 6 Abs. 1
Buchst. f) DSGVO, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer
besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten die Daten dann nur
weiter, wenn hierfür zwingende, schutzwürdige Gründe vorliegen, die Ihre Interessen,
Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung für die Geltend-
machung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Wir verarbeiten die Daten nur so lange, wie es für den Zweck der Verarbeitung
erforderlich ist. Wenn der Zweck der Datenverarbeitung entfällt, löschen wir Ihre
personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
In diesem Fall werden Ihre Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht
gelöscht.
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[Seite 45]
Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt,
VI. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die
Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der
Versicherungsvertragsgesetz laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen
(VVG) über die Folgen einer wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die
Verletzung der gesetzlichen Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer
Mitteilung hinweisen.
Anzeigepflicht 4. Ausübung unserer Rechte
Wir können das Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur
innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend
damit Neodigital Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen kann, ist es
gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte
notwendig, dass Sie die im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß
haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
und vollständig beantworten. Mit der Beantwortung der gestellten Fragen erfüllen
Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die
Sie die gegenüber dem Versicherer bestehende gesetzliche Anzeigepflicht.
Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand
unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit
entnehmen. Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten verletzt haben.
gefahrerheblichen Umstände, nach denen Neodigital in Textform gefragt hat,
wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn Neodigital nach Ihrer
5. Stellvertretung durch eine andere Person
Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so
Umständen fragt, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der
Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte sowohl
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und
wird? Arglist zu berücksichtigen.
Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir (Neodigital) vom Vertrag
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe
Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht
kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherer oder wir für diesen den Vertrag auch bei
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt der
Versicherer dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht
oder nicht richtig angegebene Umstand
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrages zu,
welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen
Vertragszeit entspricht.
2. Kündigung
Kann Neodigital nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können
wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer oder wir für den
Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,
wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
3. Vertragsänderung
Kann Neodigital nicht zurücktreten oder kündigen, weil der Versicherer oder wir
für den Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten,
werden die anderen Bedingungen auf unser
Seite 1 von 1 NDA_2026_V01_VI
[Seite 46]
Neodigital Autoversicherung AG
Heinz-Kettler-Str. 1
66386 St. Ingbert
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie sich für die Kfz-Versicherung der Neodigital Autoversicherung entschieden haben.
Die Neodigital Versicherung AG ist in diesem Fall nicht Ihr Versicherer, sondern vertritt bei diesem
Abschluss die Neodigital Autoversicherung AG.
Zusammen mit Ihren Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung informieren wir Sie deshalb über
folgende Bevollmächtigungen, die Neodigital Versicherung AG von der Neodigital Autoversicherung AG
hierzu erhalten hat:
• Zeichnungsvollmacht zur Annahme und Ablehnung von Angeboten und Anträgen,
• Durchführung der Schadenregulierung und Geltendmachung von Ansprüchen auf Regress im
Schadenfall,
• Einzug der Prämienzahlung,
• Verwaltung des geschlossenen Vertrages (einschließlich Vertragsanpassung, der Erklärung von
Kündigung, Rücktritt, Widerruf und Anfechtung in unserem Namen),
• Entgegennahme Ihrer Willenserklärungen, einschließlich Widerrufserklärung, Kündigungen,
Rücktritt u.a., insbesondere nach § 69 VVG, Anzeigen und anderen Mitteilungen.
Mit freundlichen Grüßen
Neodigital Autoversicherung AG