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Versicherungsmakler / Motorradversicherung (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko) / Bedingungsarchiv

VGH Premium: die Bedingungen im Volltext

VGH Teilkasko und Vollkasko Premium (AKB Stand 01.09.2024) auf Kfz-Haftpflicht Komfort mit Schutzbrief, auch für Krafträder: Eigenschäden bis 100.000 Euro, höhere Folgeschadengrenzen, Motorradschutzbekleidung bis 1.500 Euro; Neupreis 36 Monate und GAP nur für Pkw, für Krafträder 18 Monate.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief)ja„Außerdem können Sie mit uns je nach Leistungsumfang folgendes vereinbaren:“Einleitung AKB, Seite 7
Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller)ja„Bei Pkw und Krafträdern erstatten wir den Neupreis nach A.2.5.1.8, wenn“A.2.5.1.2, Seite 16
Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte)ja„Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.“A.1.4.1, Seite 8
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO)nicht geregelt
Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch)nicht geregelt
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitja„Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens gemäß § 81 VVG verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“A.2.8.2, Seite 19
Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote)ja„bei Herbeiführung des Versicherungsfalles infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.“A.2.8.2, Seite 20

Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme Haftpflicht pauschalja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.“A.1.3.1, Seite 8
Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschütztja„Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.“A.1.5.6, Seite 9
Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die Sie, Ihr Ehegatte oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner als Fahrer“A.1.1.8, Seite 8
Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht)nicht geregelt
Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw)ja, bis 100.000 €„Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beläuft sich auf 100.000 EUR.“A.2.2.4.5, Seite 15
Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichertja„Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, ... sich der Versicherungsschutz auch hierauf.“A.1.1.5, Seite 7
Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica)nicht geregelt

Teilkasko, Naturgefahren und Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Teilkaskoja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem ... für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigung“A.2.5.11, Seite 20
Brand und Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Brand und Explosion.“A.2.2.1.1, Seite 11
Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftradsja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeuges ... räuberischer Erpressung.“A.2.2.1.2 a, Seite 11
Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank)ja, bis zur Versicherungssumme„In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile“A.2.2.1, Seite 12
Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert)ja, bis zur Versicherungssumme„Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist.“A.2.1.2.1 d, Seite 10
Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir ersetzen die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern, sowie der dazugehörigen Schlüssel“A.2.2.1.12, Seite 12
Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschädenja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeuges durch Kurzschluss“A.2.2.1.10, Seite 12
Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungja, bis zur Versicherungssumme„Als Sturm gilt eine wetterbedingte ... von mindestens Windstärke 8.“A.2.2.1.3, Seite 11
Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken)nicht geregelt
Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeuges mit Tieren aller Art.“A.2.2.1.5, Seite 11
Tierbiss mit Folgeschäden (Marder)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden durch Tierbiss (z.B. durch einen Marder) an“A.2.2.1.11, Seite 12

Vollkasko und Sturz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Vollkaskoja, bis zur Versicherungssumme„Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.“A.2.5.11, Seite 20
Unfall, auch selbst verschuldetja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall.“A.2.2.2.2, Seite 12
Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangierennicht geregelt
Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu“A.2.2.2.3, Seite 12
Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftradnein„Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen.“A.2.8.4, Seite 20
Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die bei einem Transport auf einem Schiff dadurch entstehen, dass“A.2.2.2.4, Seite 12
Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro)nicht geregelt

Entschädigung, Zubehör und Bekleidung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei Pkw und Krafträdern erstatten wir den Neupreis nach A.2.5.1.8, wenn“A.2.5.1.2, Seite 16
Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten)ja, bis zur Versicherungssumme„den Kaufwert des Fahrzeuges, wenn der Schaden in den ersten ... Monaten nach Zulassung des Fahrzeuges auf Sie eingetreten ist.“A.2.2.3.6, Seite 12
Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwertsja, bis zur Versicherungssumme„Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges zahlen wir den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges unter Abzug eines vorhandenen Restwertes des Fahrzeuges.“A.2.5.1.1, Seite 15
GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierungnein„In Ergänzung zu A.2.5.1.1 ersetzen wir bei einem geleasten oder finanzierten Pkw während der Laufzeit des Leasing-/Finanzierungsvertrages den offen stehenden Leasing- oder Finanzierungsrestbetrag“A.2.5.2.1, Seite 16
Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichertja, bis 1.500 €„Motorradschutzbekleidung, wenn diese als Folge des Zusammenstoßes mit einem Tier (A.2.2.1.11) oder eines Unfalles (A.2.2.2) beschädigt wird“A.2.1.2.1 e, Seite 10
Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichertja, bis 10.000 €„insgesamt auf maximal 10.000 EUR pro Schadenfall beschränkt.“A.2.2.3.2, Seite 13
Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„werden die Motorleistung gesteigert, das Fahrwerk optisch oder technisch verändert“L.5, Seite 51
Sachverständigenkostenja, bis zur Versicherungssumme„Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.“A.2.5.6, Seite 18
Abschleppkosten in der Kaskoja, bis zur Versicherungssumme„Ist Ihr Fahrzeug aufgrund einer Beschädigung nicht mehr fahrbereit, ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten“A.2.5.3.2, Seite 18
Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt)keine„Haben Sie einen Pkw versichert und mit uns“A.2.5.4, Seite 13

Schutzbrief und Pannenhilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe vor Ortja, bis 100 €„Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 100 EUR.“A.3.5.2, Seite 20
Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnortja„Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung“A.3.7, Seite 4
Abschleppen des Kraftradsja, bis zur Versicherungssumme„in voller Höhe, wenn Sie uns im Schadensfall informieren und uns die Organisation der Leistung überlassen,“A.3.5.3, Seite 21
Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellungja, bis zur Versicherungssumme„Wir organisieren den Fahrzeugrücktransport“A.3.7.4, Seite 22
Mietfahrzeug oder Ersatzmotorradja, bis 350 €„übernehmen die Kosten des Mietfahrzeuges für höchstens sieben Tage und maximal in Höhe von 350 EUR.“A.3.7.3, Seite 22
Übernachtungskosten nach Panne oder Unfallja, bis 60 €„Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 60 EUR je Übernachtung und Person.“A.3.7.2, Seite 21
Krankenrücktransport des Fahrersja, bis zur Versicherungssumme„Müssen Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, organisieren wir für Sie die Durchführung des“A.3.8.2, Seite 23

Saison, Fahrer und Rabatt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Saisonkennzeichen und Regeln für die Saisonja„Für Fahrzeuge, die mit einem ... zugelassen sind, gewähren wir den ... Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen“H.2.1, Seite 1
Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm)ja„Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz“H.2.2, Seite 41
Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers)nein„Die Fahrerschutzversicherung können Sie nur gemeinsam mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Pkw oder ein Campingfahrzeug abschließen.“A.5.3, Seite 29
Rabattschutz oder Rückstufungsschutzja„Voraussetzung für die Vereinbarung des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung“I.3.5.1, Seite 45
Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeugja„Sie bereits eines dieser Fahrzeuge versichert haben und der Vertrag zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist“I.2.2.1, Seite 42
Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrersnicht geregelt
Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung)ja, bis 250 €„kann Ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 EUR drohen.“Vertragsinformationen, Seite 2
Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier)ja„Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck ... werden“D.1.1.1, Seite 34

Pflichten, Ausschlüsse und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum)ja„in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage)“H.1.7, Seite 41
Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainingskeine„Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken“A.2.8.3, Seite 20
Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgenja„Der Fahrer des Fahrzeuges darf das ... mit der erforderlichen Fahrerlaubnis“D.1.1.4, Seite 21
Obliegenheiten vor dem Schadenfallja„Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.“D.1.1.3, Seite 34
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl)ja„Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.“E.1.1.1, Seite 35
Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag)ja, bis 5.000 €„Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt.“D.2.3, Seite 35
Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden)ja„Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.“G.2.1, Seite 37
Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme)ja„Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.“A.2.8.5, Seite 20

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Landschaftliche Brandkasse Hannover
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) VGH Premium

Volltext aufklappen: VGH Versicherungsbedingungen Kfz (Vertragsinformationen und AKB)
[Seite 1] Informationen zur Kfz-Versicherung der Landschaftlichen Brandkasse Hannover Stand 1. September 2024 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde*, Was kostet Sie Ihr Versicherungsschutz und wann vor Antragstellung erhalten Sie von uns umfassende müssen Sie den Beitrag zahlen? Unterlagen zum Versicherungsvertrag. Diese untertei- Die wesentlichen beitragsbestimmenden Merkmale für len sich in die Kfz-Versicherung sind der Fahrzeugtyp, der Wohn- - die Vertragsinformationen nach der Informations- sitz des Halters, an dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist, so- pflichtenverordnung zum Versicherungsvertrags- wie die individuellen Tarifmerkmale, wie z.B. die jährliche gesetz (VVG-InfoV) sowie die Widerrufsbelehrung Kilometerleistung und die Personen, die das Fahrzeug und nutzen. Den Beitrag, den Sie für den Versicherungs- - die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versiche- schutz zu entrichten haben, finden Sie im Antrag bzw. Ih- rung (AKB). rem Versicherungsschein. Dieser enthält die gesetzliche Versicherungssteuer. Sofern Sie einzelne selbständige * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Per- Versicherungsverträge abgeschlossen haben, werden sonenbezeichnungen und personenbezogenen Haupt- die Beiträge hierfür im Antrag gesondert ausgewiesen. wörtern die männliche Form verwendet. Die verkürzte Die Einzelheiten zur Beitragszahlung entnehmen Sie bit- Sprachform beinhaltet keine Wertung. te dem Antrag bzw. Versicherungsschein. Einzelheiten zu der Erfüllung Ihrer Zahlungsverpflichtung können Sie Wir gestalten Nachhaltigkeit – für unsere Region und Abschnitt C der AKB entnehmen. für die Welt. Unser Ziel: Die VGH als aktiver Gestalter Wie lange sind die Ihnen zur Verfügung gestellten einer nachhaltigen gesellschaftlichen Transformation Informationen gültig? zu positionieren. Unser Angebot einschließlich der dafür berechneten Beiträge verliert seine Gültigkeit spätestens mit Einfüh- Vertragsinformationen und Widerrufsbelehrung rung eines neuen Tarifes in der Kfz-Versicherung. Abschnitt 1 – Vertragsinformationen gemäß Infor- Wie kommt der Vertrag zustande, wann beginnt mationspflichtenverordnung zum Versicherungs- der Versicherungsschutz und wie lange sind Sie vertragsgesetz (VVG-InfoV) an Ihren Antrag gebunden? Der Vertrag kommt zustande, sofern wir Ihren Antrag an- Was sollten Sie über Ihren Versicherer wissen? nehmen bzw. sofern wir Ihren Antrag für eine Kfz-Haft- VGH Versicherungen: Landschaftliche Brandkasse pflichtversicherung nicht innerhalb von zwei Wochen Hannover, Schiffgraben 4, nach Eingang bei uns ablehnen. Die Versicherung be- 30159 Hannover; Postanschrift: 30140 Hannover ginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeit- Telefon 0800 175 0844 (kostenfrei) oder punkt, sofern Sie die in Abschnitt C.3 beschriebene Zah- 0511 362-0 (zum üblichen Ortstarif) lungsverpflichtung einhalten. www.vgh.de, E-Mail: service@vgh.de. Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus Die für Sie zuständige Regionaldirektion und Ihren oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs- Vermittler entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungs- bestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, schein. haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Au- Landschaftliche Brandkasse Hannover; HRA: Hannover toschutzbrief für die in A.3.3 genannten Fahrzeuge und 26227, Sitz: Hannover. in der Kfz-Umweltschadenversicherung vorläufigen Ver- Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts; Vorstand: sicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spä- Dr. Ulrich Knemeyer (Vorsitzender), Dr. Fabrice Gerdes, testens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Ver- Jürgen Müllender, Annika Rust, wendung der Versicherungsbestätigung zugelassen Manfred Schnieders, Jörg Sinner, Dr. Detlef Swieter wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, be- Vorsitzender der Aufsichtsräte: Friedrich v. Lenthe. ginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem ver- einbarten Zeitpunkt. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Schaden- und Unfallversicherungen und Rechtsschutz- In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versi- versicherungen. cherungsschutz nur, wenn wir das ausdrücklich zuge- sagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum ver- Welches sind die wesentlichen Merkmale der Ver- einbarten Zeitpunkt. sicherungsleistung? Die wesentlichen Merkmale Ihres Versicherungsvertra- Wir haben keine Frist vorgesehen, wie lange Sie an Ih- ges entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Ihrem Ver- ren Antrag gebunden sind. KB 3.10 (09.24) sicherungsschein und den gesetzlich geforderten Infor- Haben Sie ein Widerrufsrecht? mationsblättern zu Versicherungsprodukten. Für das Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Mo- Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Bedin- nat haben Sie ein Widerrufsrecht. Einzelheiten zu Ihrem gungen für die Kfz-Versicherung (AKB) sowie ggf. ver- Widerrufsrecht finden Sie in Abschnitt 2. einbarte Sonderbedingungen. -1- [Seite 2] Was sollten Sie zur Laufzeit Ihres Vertrages und Telefon 0228 / 4108 - 0 den Kündigungsbedingungen wissen? www.bafin.de, poststelle@bafin.de Die Laufzeit entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. Ih- rem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Lauf- Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt zeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich hiervon unberührt. zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag unter Einhaltung einer einmonati- Abschnitt 2 – Widerrufsbelehrung gen Kündigungsfrist vor dem Ablauf kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Abschnitt 2.1 – Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen, Be- Vertrages deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, sondere Hinweise um die folgenden Versicherungsjahre zum 1. Januar ei- nes jeden Jahres, beginnen zu lassen. Haben Sie ein Widerrufsrecht? Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Sie können Ihre Vertragserklärung, bei Verträgen mit Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbar- einer Laufzeit von mehr als einem Monat, innerhalb ten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform Der Vertrag kann durch Sie oder uns zum vereinbar- (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, ten Ablauf gekündigt werden. Des Weiteren existie- nachdem Ihnen ren außerordentliche Kündigungsrechte (z.B. nach - der Versicherungsschein, einer Obliegenheitsverletzung) und Sonderkündi- - die Vertragsinformationen sowie die für das gungsrechte (z.B. nach einer Beitragserhöhung). Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Ver- Näheres zu diesen Kündigungsmöglichkeiten kön- sicherungsbedingungen, nen Sie Abschnitt G der AKB entnehmen. - diese Belehrung, - als Verbraucher das Informationsblatt zu Ver- Wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben zu den indivi- sicherungsprodukten duellen Tarifmerkmalen, insbesondere zur vereinbarten - und die weiteren in Abschnitt 2.2 aufgeführten Fahrleistung und zum Nutzerkreis des Fahrzeuges, ma- Informationen jeweils in Textform zugegangen chen, kann Ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 sind. EUR drohen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Ab- Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzei- schnitt L.4 der AKB. tige Absendung des Widerrufs. Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und welches Der Widerruf ist zu richten an: VGH Versicherungen, Gericht ist bei Rechtsstreitigkeiten zuständig? Landschaftliche Brandkasse Hannover, 30140 Han- Sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Lauf- nover, E-Mail: service@vgh.de. zeit Ihres Vertrages gilt deutsches Recht. Widerrufsfolgen Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Ver- die inländischen Gerichtsstände gemäß Abschnitt M sicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf der AKB. die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil Welches ist die Vertragssprache? der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Die Vertragsbedingungen und die in dieser Vorschrift ge- Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufs- nannten Vorabinformationen werden in deutscher Spra- frist beginnt. Den Teil des Beitrages, der auf die Zeit che mitgeteilt. Die Kommunikation wird ebenfalls in deut- bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in scher Sprache geführt. diesem Fall einbehalten. Dieser Beitrag entspricht Was können Sie tun, wenn Sie mit uns nicht zufrie- für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestand, den sind? 1/360 des im Versicherungsschein ausgewiesenen Falls Sie einmal mit den Leistungen der VGH unzufrie- jährlichen Gesamtbeitrages. den sein sollten, wenden Sie sich bitte an Ihren zustän- Zahlen Sie den Beitrag halbjährlich, ist dies 1/180 digen Vermittler, die für Sie zuständige Regionaldirekti- des ausgewiesenen halbjährlichen Gesamtbeitra- on oder die Hauptverwaltung in Hannover. ges, bei vierteljährlicher Zahlweise 1/90 des vier- Sie haben auch die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen per E- teljährlichen Gesamtbeitrages und bei monatlicher Mail unter beschwerde@vgh.de oder online über Zahlweise 1/30 des monatlichen Gesamtbeitrages. www.vgh.de/beschwerde mitzuteilen. Zahlen Sie hingegen einen Einmalbeitrag entspricht der einzubehaltende Beitrag dem ausgewiesenen Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versiche- Gesamtbeitrag dividiert durch die Vertragslaufzeit rungsombudsmann e.V. Sie können damit das kosten- in Tagen multipliziert mit der Anzahl der Tage, an de- lose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in nen Versicherungsschutz bestand. Anspruch nehmen. Den O ­ mbudsmann erreichen Sie Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt wie folgt: unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Versicherungsombudsmann e.V. Widerrufs. Postfach 080632, 10006 Berlin Wenn Sie den Beitrag bis zum Widerruf noch nicht Leipziger Straße 121, 10117 Berlin gezahlt haben, führt dies dazu, dass Sie die vertrag- Telefon 0800 3696000 (kostenfrei) oder aus dem Aus- lichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum land +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig) bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Internet: www.versicherungsombudsmann.de Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich an die Auf- zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzu- sichtsbehörde zu wenden. Sie erreichen diese wie folgt: gewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versi- Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn cherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie -2- [Seite 3] auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusam- rufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten menhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er ei- derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu nen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs und eine Dienstleistung des Versicherers oder ei- einschließlich Informationen über den Betrag, den nes Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zah- zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. len haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch ver- der Vertragsinformationen einschließlich der Allge- langt werden. meinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedür- fen die Informationen einer hervorgehobenen und Besondere Hinweise deutlich gestalteten Form; Wenn auf Ihren besonderen Antrag vorläufige De- 10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; ckung gewährt worden ist, so endet der Vertrag über 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbe- die vorläufige Deckung mit Zugang des Widerrufs sondere zu den vertraglichen Kündigungsbedin- des Hauptvertrages bei uns ebenfalls. gungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ih- soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Ver- ren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als tragsinformationen einschließlich der Allgemeinen auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wi- Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die derrufsrecht ausgeübt haben. Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; Abschnitt 2.2 - Auflistung der für den Fristbeginn er- 12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren forderlichen weiteren Informationen Recht der Versicherer der Aufnahme von Bezie- hungen zu Ihnen vor Abschluss des Versiche- Wir haben Ihnen folgende Informationen zur Verfügung rungsvertrags zugrunde legt; zu stellen. Die Einzelheiten hierzu finden Sie in Ab- 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Ver- schnitt 1: tragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Recht oder über das zuständige Gericht; Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlos- 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen sen werden soll; anzugeben ist auch das Handels- und die in diesem Unterabschnitt genannten Vor- register, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, abinformationen mitgeteilt werden, sowie die Spra- und die zugehörige Registernummer; chen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der und jede andere Anschrift, die für die Geschäfts- Laufzeit dieses Vertrages zu führen; beziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außer- maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Perso- gerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsver- nenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen fahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mittei- für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf lung durch Übermittlung der Vertragsinformationen hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den einschließlich der Allgemeinen Versicherungs- Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen bleibt; einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbe- Form; hörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; dieser Aufsichtsbehörde. 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleis- tung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und - Ende der Widerrufsbelehrung - Fälligkeit der Leistung des Versicherers; 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wo- bei die Beiträge einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermög- lichen; 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Er- füllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Bei- träge; 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfü- gung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesonde- re hinsichtlich des Preises; 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versi- cherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; 9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Wider- -3- [Seite 4] Inhaltsverzeichnis A.5 Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird 29 Vertragsinformationen und Widerrufsbelehrung 1 A.5.1 Was ist versichert? 29 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung A.5.2 Wer ist versichert? 29 (Stand: 01. Sepember 2024) 7 A.5.3 Versicherte Fahrzeuge 29 A.5.4 In welchen Ländern besteht A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versi- Versicherungsschutz?29 cherung?7 A.5.5 Welche Leistungen umfasst die A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – Fahrerschutzversicherung?29 für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen A.5.6 Was ist nicht versichert? 29 zufügen7 A.5.7 Verpflichtung Dritter 30 A.1.1 Was ist versichert? 7 A.6 Insassenschutzversicherung 30 A.1.2 Wer ist versichert? 8 A.7 Kfz-Umweltschadenversicherung – für A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem (Versicherungssummen)?8 Umweltschadensgesetz30 A.1.4 In welchen Ländern besteht A.7.1 Was ist versichert? 30 Versicherungsschutz?8 A.7.2 Wer ist versichert? 31 A.1.5 Was ist nicht versichert? 9 A.7.3 Versicherte Fahrzeuge 31 A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem A.7.4 Versicherungssumme, Höchstzahlung 31 Fahrzeug9 A.7.5 In welchen Ländern besteht A.2.1 Was ist versichert? 9 Versicherungsschutz?31 A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? 11 A.7.6 Was ist nicht versichert? 31 A.2.3 Wer ist versichert? 16 A.2.4 In welchen Ländern besteht B Beginn des Vertrages und vorläufiger Versi- Versicherungsschutz?16 cherungsschutz 31 A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? 16 B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? 32 A.2.6 Fälligkeit unserer Zahlung 20 B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz 32 A.2.7 Können wir unsere Leistung vom Fahrer C Beitragszahlung 32 zurückfordern, wenn Sie nicht selbst C.1 Zahlungsperiode 32 gefahren sind? 20 C.2 Beitrag bei kurzfristigen Verträgen 32 A.2.8 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?20 C.3 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages 33 A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service C.4 Zahlung des Folgebeitrages 33 oder Kostenerstattung 21 C.5 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel A.3.1 Was ist versichert? 21 34 A.3.2 Wer ist versichert? 21 C.6 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz- A.3.3 Versicherte Fahrzeuge 21 Haftpflichtversicherung 34 A.3.4 In welchen Ländern besteht D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeuges Versicherungsschutz?21 und Folgen einer Pflichtverletzung 34 A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 21 D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Unfall oder Diebstahl Fahrzeuges?34 innerhalb einer Entfernung von 50 km 21 D.1.1 Bei allen Versicherungsarten 34 A.3.7 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung Diebstahl ab 50 km Entfernung 22 34 A.3.8 Hilfe bei Krankheit, Verletzung, Tod D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser oder Notlagen auf einer Reise ab 50 km Pflichten? 34 Entfernung22 A.3.9 Zusätzliche Leistungen bei einer E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen ei- Auslandsreise23 ner Pflichtverletzung 35 A.3.10 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?25 E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? 35 A.3.11 Anrechnung ersparter Aufwendungen 25 E.1.1 Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz- A.3.12 Verpflichtung Dritter 25 Unfall-, Fahrerschutz- und A.4 Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt Insassenschutzversicherung und oder getötet werden 25 Autoschutzbrief35 A.4.1 Was ist versichert? 25 E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung A.4.2 Wer ist versichert? 25 36 A.4.3 In welchen Ländern besteht E.1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung 36 Versicherungsschutz?26 E.1.4 Zusätzlich beim Autoschutzbrief 36 A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz- E.1.5 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung 36 Unfallversicherung?26 E.1.6 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung A.4.5 Leistung bei Invalidität 26 36 A.4.6 Krankenhaustagegeld 27 E.1.7 Umweltschadenversicherung 37 A.4.7 Todesfallleistung 27 E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser A.4.8 Was passiert, wenn Unfallfolgen Pflichten? 37 mit Krankheiten oder Gebrechen F Rechte und Pflichten der mitversicherten zusammentreffen? 27 Personen 38 A.4.9 Fälligkeit 28 G Laufzeit und Kündigung des Vertrages, Ver- A.4.10 Zahlung für eine mitversicherte Person 28 äußerung des Fahrzeuges, Wagniswegfall 38 A.4.11 Was ist nicht versichert? 28 G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? 38 -4- [Seite 5] G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den K.1 Typklasse 50 Versicherungsvertrag kündigen? 38 K.2 Regionalklasse 50 G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den K.3 Alter des Versicherungsnehmers und des jüngsten Versicherungsvertrag kündigen? 39 Nutzers51 G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten 39 K.4 Tarifänderung 51 G.5 Zugang der Kündigung 40 K.5 Wirksamkeitsvoraussetzung 51 G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung 40 K.6 Kündigungsrecht 51 G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeuges zu K.7 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfanges in beachten?40 der Kfz-Haftpflichtversicherung 51 G.8 Wagniswegfall 40 L Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, eingetretenen Umstandes 51 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 40 L.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabattes 51 H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? 40 L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung H.2 Welche Besonderheiten gelten bei 51 Saisonkennzeichen?41 L.3 Änderung der Regionalklasse wegen H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 41 Wohnsitzwechsels51 I Schadenfreiheitsrabatt-System 41 L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) Beitragsberechnung51 und Schadenklassen 41 L.5 Änderung der Art oder Verwendung des I.2 Ersteinstufung 42 Fahrzeuges52 I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 42 M Meinungsverschiedenheiten und Gerichts- I.2.2 Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½, 1, 2, stände52 3, 4 oder 5 42 M.1 Was können Sie tun, wenn Sie mit uns I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufes unzufrieden sind? 52 der Kfz-Haftpflichtversicherung in der M.2 Gerichtsstände 52 Vollkaskoversicherung44 N Bedingungsänderung 52 I.3 Jährliche Neueinstufung 44 N.1 In welchen Fällen dürfen wir die Bedingungen I.3.1 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf 44 ändern?52 I.3.2 Besserstufung bei Saisonkennzeichen 44 N.2 Wirksamkeitsvoraussetzung 53 I.3.3 Besserstufung bei Verträgen mit den Klassen ½, 0 oder M oder Verträgen mit einer O Sanktionsklausel 53 Sondereinstufung nach I.2.2 44 Anhang 1 I.3.4 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System 53 45 1 Pkw 53 I.3.5 Rabattschutz 45 2 Krafträder, Leichtkrafträder und dreirädrige Kfz/ I.4 Was bedeutet schadenfreier oder Trikes54 schadenbelasteter Verlauf? 45 3 Campingfahrzeuge 55 I.4.1 Schadenfreier Verlauf 45 4 Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf 46 landwirtschaftliche Zugmaschinen, I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können 46 Verkaufsfahrzeuge, Abschleppwagen (nur Kfz- I.6 Übernahme eines Schadenverlaufes 46 Haftpflicht), Krankenwagen, Stapler (nur Kfz- I.6.1 In welchen Fällen ist ein Schadenverlauf zu Haftpflicht), Leichenwagen 56 übernehmen?46 Anhang 2 I.6.2 In welchen Fällen kann ein Schadenverlauf Tabellen zu den Typklassen 57 übernommen werden? 46 1 Kfz-Haftpflichtversicherung 57 I.6.3 Welche Voraussetzungen gelten für die 2 Vollkaskoversicherung 57 Übernahme?47 3 Teilkaskoversicherung 57 I.6.4 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Anhang 3 Schadenverlauf aus? 48 Tabellen zu den Regionalklassen 57 I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufes 48 1 Pkw 57 I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf 49 2 Krafträder und dreirädrige Kfz/Trikes 58 3 Lieferwagen 58 J Merkmale zur Beitragsberechnung 49 4 Landwirtschaftliche Zugmaschinen 58 J.1 Art, Verwendung und Beschaffenheit des Fahrzeuges49 Anhang 4 J.2 Weitere Tarifmerkmale 49 Art und Verwendung von Fahrzeugen 58 J.2.1 Ein- oder Zweifamilienhaus/ 1 Zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit Eigentumswohnung/Garage49 Versicherungskennzeichen58 J.2.2 Fahrleistung 49 2 Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge mit amtlichem J.2.3 Alter des Versicherungsnehmers 49 Kennzeichen59 J.2.4 Fahrzeugnutzung 49 3 Busse 59 J.2.5 Fahrzeugalter bei Erwerb 50 4 Campingfahrzeuge 59 J.2.6 Abweichender Halter 50 5 Gefahrgutbeförderung 59 J.2.7 Beitragszahlung 50 6 Gewerblicher Güterverkehr 59 J.2.8 Branche 50 7 Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger 59 K Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maß- 8 Leasingfahrzeuge 59 nahmen50 9 Lieferwagen 59 -5- [Seite 6] 10 Lkw 59 11 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen 59 12 Mietwagen 59 13 Milchtankwagen 59 14 Oldtimer-Schlepper 59 15 Pkw 60 16 Quads 60 17 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 60 18 Selbstfahrervermietfahrzeuge 60 19 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge 60 20 Stapler 60 21 Taxen 60 22 Wechselaufbauten 60 23 Werkverkehr 60 24 Zugmaschinen 60 Anhang 5 Leistungsübersicht Kfz-Versicherung für Pkw61 Anhang 6 Leistungsübersicht Kfz-Versicherung für Campingfahrzeuge 62 -6- [Seite 7] Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – (AKB) für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Stand: 01. September 2024 Anderen zufügen Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspart- A.1.1 Was ist versichert? ner. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des ­geschädigt Versicherungsvertrages folgende Versicherungsarten: A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprü- - Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1) chen frei, wenn durch den Gebrauch des - Kaskoversicherung (A.2) Fahrzeuges - Autoschutzbrief (A.3) a Personen verletzt oder getötet werden, - Kfz-Unfallversicherung (A.4) b Sachen beschädigt oder zerstört werden - Fahrerschutzversicherung (A.5) oder abhandenkommen, - Insassenschutzversicherung (A.6) c Vermögensschäden verursacht werden, In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mitversichert: die weder mit einem Personen- noch mit - Kfz-Umweltschadenversicherung (A.7) einem Sachschaden mittelbar oder unmit- Mit Ausnahme der Umweltschadenversicherung werden telbar zusammenhängen (reine Vermö- diese Versicherungen als jeweils rechtlich selbstständi- gensschäden), ge Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein und deshalb Schadenersatzansprüche ge- können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für gen Sie oder uns geltend gemacht werden. Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Wir regulieren aufgrund der Haftpflichtbe- Außerdem können Sie mit uns je nach Leistungsumfang stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbu- folgendes vereinbaren: ches, des Straßenverkehrsgesetzes oder - Basis-Tarif aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflicht- - Kfz-Haftpflicht Basis bestimmungen des Privatrechtes. Der Ge- - Teilkasko Basis brauch des Fahrzeuges umfasst neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie - Vollkasko Basis das Be- und Entladen. - Komfort Begründete und unbegründete Schadenersatzan­ - Kfz-Haftpflicht Komfort sprüche - Teilkasko Komfort - Vollkasko Komfort A.1.1.2 Schadenersatz für begründete Ansprüche leisten wir in Geld. - Premium - Teilkasko Premium A.1.1.3 Unbegründete Ansprüche wehren wir auf un- - Vollkasko Premium sere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Scha- denersatzansprüche der Höhe nach unbe- - E-Vollkasko Premium gründet sind. - Rabattschutz Regulierungsvollmacht - Werkstattservice A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend Die Leistungsbeschränkungen des Basis-Tarifes sind gemachte Schadenersatzansprüche in Ih- in den Versicherungsbedingungen an der jeweiligen rem Namen zu erfüllen oder abzuwehren. Wir Stelle beschrieben. Der Basis-Tarif gilt nur für Pkw. dürfen alle dafür zweckmäßig erscheinenden Einen Überblick zum jeweiligen Umfang des Versiche- Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Er- rungsschutzes finden Sie in der Leistungsübersicht im messens abgeben. Anhang 5. Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abge­ Die AKB gelten für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme der schleppten Fahrzeugen Fahrzeuge, die gemäß der Fahrzeugzulassungsverord- A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein An- nung ein Versicherungskennzeichen oder eine Versiche- hänger oder Auflieger verbunden, erstreckt rungsplakette führen müssen. sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Das nächs- Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahr- te Versicherungsjahr beginnt am 1. Januar des auf den zeuge, die mit dem versicherten Kraftfahr- Vertragsabschluss folgenden Jahres. zeug abgeschleppt oder geschleppt werden. Voraussetzung ist, dass für diese kein eige- Sie oder Ihre gesetzlichen Vertreter können als natürli- ner Haftpflichtversicherungsschutz besteht. che Person (keine Firma) den Versicherungsvertrag nur abschließen, wenn Sie für das zu versichernde Fahr- Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder zeug nach Ihrem Alter die entsprechende Fahrerlaub- Auflieger oder das abgeschleppte oder ge- nis haben können. schleppte Fahrzeug während des Gebrau- ches von dem versicherten Kraftfahrzeug löst Sprechen wir in Ihren Versicherungsbedingungen vom und sich noch in Bewegung befindet. „Fahrzeug“, ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug (Kraftfahrzeug oder Anhänger) gemeint. Automatisiertes und autonomes Fahren Auf Ihren Vertrag zur Kfz-Versicherung wenden wir deut- A.1.1.6 Versicherungsschutz besteht auch für Schä- sches Recht an. Die Vertragssprache ist deutsch. den durch den Gebrauch des Fahrzeuges, wenn versagende oder fehlerhafte Systeme A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Ver- sicherung? -7- [Seite 8] zum automatisierten oder autonomen Fahren f Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienst- ursächlich sind. herrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustim- Löschkosten für Elektro- und von außen aufladbare mung für dienstliche Zwecke gebraucht Hybrid- Fahrzeuge wird, A.1.1.7 Bei einem Brand Ihres Elektro- oder von au- g den Omnibusschaffner, der im Rahmen ßen aufladbaren Hybrid-Fahrzeuges über- seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder nehmen wir die notwendigen und angefalle- mit dem Halter des versicherten Fahrzeu- nen Kosten für die Verbringung und Lagerung ges tätig ist, des Fahrzeuges in einem speziellen Wasser- h den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Tech- container oder für vergleichbare Maßnah- nische Aufsicht, den Beifahrer und Omni- men. Dazu zählen auch die angefallenen busschaffner eines nach A.1.1.5 mitversi- Kosten zur Entsorgung des kontaminierten cherten Fahrzeuges, Wassers. i berechtigte Insassen (siehe A.4.2.3), so- Dies gilt auch bei einer drohenden Entzün- weit nicht anderweitig Haftpflichtversiche- dung. rungsschutz besteht und es sich um ein als Mitversicherung fremder gemieteter Fahrzeuge im Pkw zugelassenes Fahrzeug handelt. Ausland (Mallorca-Police) Diese Personen können Ansprüche aus dem A.1.1.8 Der Versicherungsschutz umfasst auch Versicherungsvertrag selbstständig gegen Schäden, die Sie, Ihr Ehegatte oder Ihr mit uns erheben. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versi- Lebenspartner als Fahrer eines von ­einem cherungssummen)? gewerbsmäßigen Vermieter vorübergehend Höchstzahlung angemieteten, versicherungspflichtigen Pkw, Kraftrades oder Campingfahrzeuges auf ei- A.1.3.1 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis ner Reise im Ausland verursachen. sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dies gilt nur, wenn sich Ihre Haftpflichtver- vereinbarten Versicherungssummen. Mehre- sicherung auf ein jeweils als Pkw, Kraftrad, re zeitlich zusammenhängende Schäden, die welches ein amtliches Kennzeichen führen dieselbe Ursache haben, gelten als ein einzi- muss, oder Campingfahrzeug zugelassenes ges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer Versi- Fahrzeug zur Eigenverwendung bezieht. cherungssummen können Sie dem Versiche- Als Ausland gilt der Geltungsbereich nach rungsschein entnehmen. A.1.4.1 Satz 1 mit Ausnahme Deutschlands. A.1.3.2 Bei Schäden von Insassen in einem mitver- Mietzeiten von mehr als drei Monaten gelten sicherten Anhänger gelten die gesetzlichen nicht als vorübergehend. Mindestversicherungssummen. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit Übersteigen der Versicherungssummen über eine für das gemietete Fahrzeug abge- schlossene Haftpflichtversicherung Deckung A.1.3.3 Übersteigen die Ansprüche die Versiche- besteht. rungssummen, richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des Versicherungs- Die Mallorca-Police gilt im Basis-Tarif nicht. vertragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversi- Kfz-Haftpflichtversicherung mit Autoschutzbrief cherungsverordnung. In diesem Fall müs- A.1.1.9 Sie können Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung sen Sie für einen nicht oder nicht vollständig durch den Abschluss eines Autoschutzbrie- befriedigten Schadenersatz­anspruch selbst fes nach A.3 erweitern. einstehen. Zusätzlich dazu können Sie den Rabatt- A.1.4 In welchen Ländern besteht Versiche- schutz nach I.3.5 abschließen. Der Rabatt- rungsschutz? schutz gilt nicht für den Basis-Tarif. Versicherungsschutz in Europa und in der EU A.1.2 Wer ist versichert? A.1.4.1 Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen gilt für Sie und für folgende Personen (mit- Grenzen Europas sowie den außereuropäi- versicherte Personen): schen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versi- a den Halter des Fahrzeuges, cherungsschutz richtet sich nach dem im Be- b den Eigentümer des Fahrzeuges, suchsland gesetzlich vorgeschriebenen Ver- c den Fahrer des Fahrzeuges, sicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrages. d die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, Internationale Versicherungskarte e den Beifahrer, der im Rahmen seines Ar- A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versi- beitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem cherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Ver- Halter den berechtigten Fahrer zu seiner sicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtver- Ablösung oder zur Vornahme von Lade- sicherung erstreckt sich auch auf die dort und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich genannten nichteuropäischen Länder, soweit begleitet, Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen -8- [Seite 9] sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfan- oder Taxi) dienen, besteht außerdem Versi- ges gilt A.1.4.1 Satz 2. cherungsschutz für Sachen, die Insassen ei- Veränderung des Geltungsbereiches nes Kraftfahrzeuges zum Zwecke des per- sönlichen Gebrauches üblicherweise mit sich A.1.4.3 Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi- führen (z.B. Reisegepäck, Reisepro­ viant). schen Ihnen und uns kann sich der Versiche- Kein Versicherungsschutz besteht für Sa- rungsschutz auch auf weitere Gebiete erstre- chen unberechtigter Insassen. cken. Für den erweiterten Geltungsbereich gilt hinsichtlich des Versicherungsumfanges Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte A.1.4.1 Satz 2. Person A.1.5 Was ist nicht versichert? A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversi- Vorsatz cherte Person Ihnen, dem Halter oder dem A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- Eigentümer durch den Gebrauch des Fahr- den, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich zeuges zufügt. Versicherungsschutz besteht herbeiführen. jedoch für Personenschäden, wenn Sie z.B. Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten als Beifahrer Ihres Fahrzeuges verletzt wer- den. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges bei Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen einer Motorsportveranstaltung oder Motor- A.1.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für rei- sportaktivität, einschließlich Rennen, Wett- ne Vermögensschäden, die durch die Nicht­ bewerben, Trainings, Tests und Demonstra- einhaltung von Liefer- und Beförderungsfris- tionen, wenn ten entstehen. - das Fahrzeug in einem hierfür abge- Vertragliche Ansprüche grenzten Gebiet mit Zugangsbeschrän- A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haft- kungen gebraucht wird und pflichtansprüche, soweit sie aufgrund Ver- - für diesen Gebrauch des Fahrzeuges trages oder besonderer Zusage über den eine Motorsporthaftpflichtversicherung Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinaus- nach Maßgabe des § 5d des Pflichtver- gehen. sicherungsgesetzes (PflVG) besteht. Schäden durch Kernenergie Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- nach D.1.2.2. den durch Kernenergie. Beschädigung des versicherten Fahrzeuges A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ih- A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Be- rem Fahrzeug schädigung, die Zerstörung oder das Abhan- A.2.1 Was ist versichert? denkommen des versicherten Fahrzeuges. A.2.1.1 Ihr Fahrzeug Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder abge­ schleppten Fahrzeugen Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädi- gung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teil- Beschädigung, die Zerstörung oder das Ab- kasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko). handenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicher- bare Gegenstände - verbundenen Anhängers oder Aufliegers oder Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 als mitversichert aufgeführten Fahr- - geschleppten oder abgeschleppten zeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeuges. Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenver- Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn kehrsrechtlich zulässig sind (mitversicher- mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein be- te Teile). Bei Beschädigung, Zerstörung, To- triebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen übli- talschaden oder Verlust von mitversicherten cher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen abgeschleppt wird und dabei am abge- in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes schleppten Fahrzeug Schäden verursacht geregelt ist. werden. Beitragsfrei mitversicherte Teile Beschädigung von beförderten Sachen A.2.1.2.1 Folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahr- A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Scha- zeugzubehör des versicherten Fahrzeuges denersatzansprüchen wegen Beschädigung, sind ohne Mehrbeitrag mitversichert: Zerstörung oder Abhandenkommen von Sa- a Alle Teile, die werkseitig in das Fahrzeug chen, die mit dem versicherten Fahrzeug be- eingebaut oder werkseitig durch entspre- fördert werden. chende Halterung mit diesem fest verbun- Versicherungsschutz besteht jedoch für Sa- den wurden. chen, die Insassen eines Kraftfahrzeuges b Alle Teile, die nachträglich in das Fahrzeug ­üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung, eingebaut oder nachträglich durch entspre- Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwie- chende Halterung mit diesem fest verbun- gend der Personenbeförderung (z.B. mit Bus -9- [Seite 10] den wurden. Die Entschädigung ist auf die Spezialaufbauten/-ausrüstungen mit maximal 5.000 EUR pro Schadenfall be- dem Fahrzeug fest verbunden sind oder schränkt. unter Verschluss verwahrt werden. c Alle Teile, die aufgrund gesetzlicher Be- - Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug nicht stimmungen mitgeführt werden müssen um ein Fahrzeug mit der Aufbauart Kip- und diesen entsprechen, sowie Zubehör, per, offener Kasten, geschlossener Kas- das der Pannenhilfe oder ausschließlich ten oder Plane und Spriegel, ist die Son- der Unfallaufnahme dient, sofern diese un- derausstattung/-ausrüstung bereits auf- ter Verschluss im Fahrzeug verwahrt wer- grund der Einstufung in die Aufbauart den. „Sonstige“ mitversichert. In diesem Fall gilt die Beschränkung auf 5.000 EUR d Schutzhelme (auch mit Wechselsprechan- nicht. lage), solange sie bestimmungsgemäß ge- braucht werden oder mit dem abgestellten j GPS-Spurführungssysteme bei landwirt- Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein schaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung In Erweiterung zu a und b sind mobile Kom- nicht möglich ist. ponenten mitversichert. Sofern sie sich am e Motorradschutzbekleidung, wenn diese als Fahrzeugäußeren befinden, jedoch nur, Folge wenn sie mit einer vom Hersteller vorge- sehenen Schließvorrichtung ausgestattet - des Zusammenstoßes mit einem Tier sind und das System so gegen Entwen- (A.2.2.1.11) oder dung gesondert gesichert ist. Werden sie - eines Unfalles (A.2.2.2) außerhalb des Fahrzeuges aufbewahrt, be- beschädigt wird und im Zusammenhang steht Versicherungsschutz nur dann, wenn mit dem Schadenereignis auch das versi- sie unter Verschluss verwahrt werden. cherte Kraftrad, Leichtkraftrad, dreirädrige Wir ersetzen sowohl die Hardware, als Kfz/Trike oder Quad beschädigt oder ent- auch die Lizenzen. Bei Entwendung ist die wendet wurde und wir hierfür Leistungen Entschädigung auf 15.000 EUR pro Scha- im Rahmen der Kaskoversicherung erbrin- denfall begrenzt. Wir nehmen einen der gen. Laufzeit der Lizenzen entsprechenden Ab- Voraussetzung ist, dass die Bestandtei- zug (neu für alt) vor. Als mobile Komponen- le der Schutzbekleidung jeweils dazu ge- ten zählen jedoch keine Geräte wie z.B. eignet sind, bei einem Sturz den Schwere- Smartphones, Laptops oder Tablets. grad der Verletzungen zu mindern und zu In Abweichung zu A.2.1.2.1 b gilt die Be- diesem Zweck mit Protektoren, Verdichtun- schränkung auf 5.000 EUR pro Schadenfall gen, Verdickungen oder Beschichtungen bei festverbauten Komponenten von GPS- versehen sind. Spurführungssystemen nicht. Bei der Entschädigung nehmen wir vom Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherbare Teile Kaufpreis folgende Abzüge vor: A.2.1.2.2 Der über einen Gesamtneuwert von 5.000 - ab dem zweiten Jahr 20% EUR hinausgehende Mehrwert ist bei folgen- - ab dem dritten Jahr 30% den Teilen nur mitversichert, wenn Sie dies ausdrücklich mit uns vereinbart haben: - ab dem vierten Jahr 40% - alle Teile, die nachträglich in das Fahrzeug - ab dem fünften Jahr 50% eingebaut oder nachträglich durch entspre- Die Höchstentschädigung ist auf 1.500 chende Halterung mit diesem fest verbun- EUR je Schadenereignis begrenzt. den wurden (siehe A.2.1.2.1 b) und f Folgende, außerhalb des Fahrzeuges un- - Spezialaufbauten/-ausrüstungen, wenn ter Verschluss gehaltene Teile: diese mit dem Fahrzeug fest verbunden - ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- sind oder unter Verschluss verwahrt wer- oder Sommerbereifung, den (siehe A.2.1.2.1 i). - Dach-/Heckträger, Hardtop, Schneeket- Versicherungsschutz während einer Reparatur ten und Kindersitze. A.2.1.2.3 Nach A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 mitversicherte g Die zu Ihrem Elektrofahrzeug gehörenden Fahrzeug- und Zubehörteile sowie Spezial- Ladekabel, wenn sie unter Verschluss ge- aufbauten/-ausrüstungen sind auch während halten werden. einer Reparatur mitversichert. h Die für die Nutzung eines fest eingebau- Nicht versicherbare Gegenstände ten Navigationsgerätes erforderliche CD/ A.2.1.2.4 Nicht versicherbar sind Sachen, die keine DVD, wenn das Navigationsgerät selbst Fahrzeug- und Zubehörteile sind. Hierzu ge- durch Beschädigung unbrauchbar oder hören insbesondere nicht mit dem Fahrzeug gestohlen wird. fest verbundene Sachen, wie z.B. Reisege- i Spezialaufbauten/-ausrüstungen päck, Bekleidung, Ton- und Datenträger jeg- - Die Entschädigung für Spezialaufbau- licher Art mit Ausnahme der in A.2.1.2.1 h ten/-ausrüstungen ist auf maximal 5.000 genannten Datenträger, Mobiltelefone und EUR pro Schadenfall beschränkt. Versi- mobile Multimedia- und Navigationsgeräte cherungsschutz besteht nur dann, wenn - 10 - [Seite 11] (auch bei Verwendung einer Halterung), La- Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, Vulkanaus­ destationen von Elektrofahrzeugen. bruch A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? A.2.2.1.4 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko von Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben versichert? und Vulkanausbruch. Lawinen sind an Berg- hängen oder von Hausdächern niedergehen- In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz de große Eis- oder Schneemassen. Unter bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden einem Erdrutsch ist ein naturbedingtes Ab- oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich gleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder seiner mitversicherten Teile durch die nach- Erdmassen zu verstehen. Ein Erdfall ist ein folgenden Ereignisse: naturbedingter Einsturz des Erdbodens über Brand und Explosion natürlichen Hohlräumen. Erdbeben sind na- A.2.2.1.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als turbedingte Erschütterungen des Erdbodens, Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das die durch geophysikalische Vorgänge im Erd- ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent- inneren ausgelöst werden. Vulkanausbruch standen ist oder ihn verlassen hat und sich ist eine plötzliche Druckentlastung beim Auf- aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht reißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaer- als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. güssen, Ascheeruptionen oder dem Ausströ- Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbe- men von sonstigen Materialien und Gasen. streben von Gasen oder Dämpfen beruhen- Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein de, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. durch diese Naturgewalten veranlasstes Ver- halten des Fahrers zurückzuführen sind. Entwendung Im Basis-Tarif sind die Leistungen Erdbeben A.2.2.1.2 Versichert ist die Entwendung in den nach- und Vulkanausbruch ausgeschlossen. folgenden Fällen: Zusammenstoß mit Tieren Diebstahl und Raub A.2.2.1.5 Versichert ist der Zusammenstoß des in a Versichert sind Diebstahl und Raub sowie Fahrt befindlichen Fahrzeuges mit Tieren al- die Herausgabe des Fahrzeuges aufgrund ler Art. Eine Beschädigung der Lackierung er- räuberischer Erpressung. setzen wir nur, wenn sie durch ein Ereignis Wann ist die Unterschlagung versichert? erfolgt, das gleichzeitig auch andere unter b Unterschlagung ist nur versichert, wenn den Schutz der Kaskoversicherung fallende dem Täter das Fahrzeug nicht zum Ge- Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat. brauch im eigenen Interesse, zur Veräuße- Abweichend zu Satz 1 ist im Basis-Tarif nur rung oder unter Eigentumsvorbehalt über- der Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne lassen wird. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgeset- Wann ist unbefugter Gebrauch versichert? zes (z.B. Reh, Wildschwein) versichert. c Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, Bruch der Verglasung wenn der Täter in keiner Weise berechtigt A.2.2.1.6 Versichert sind Bruchschäden an der Vergla- ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Kein un- sung des Fahrzeuges. Als Verglasung gelten befugter Gebrauch ist es, wenn der Täter Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, vom Verfügungsberechtigten mit der Be- Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), treuung des Fahrzeuges beauftragt wird Spiegelglas und Abdeckungen von Leuch- (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) ten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und oder in einem Näheverhältnis zu den Ver- Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kame- fügungsberechtigten steht (z.B. dessen Ar- ra- und Informationssystemen, Solarmodu- beitnehmer, Familien- oder Haushaltsan- len, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. gehörige). Ist ein Austausch der Frontscheibe erfor- Entwendung der Fahrzeugschlüssel derlich, ersetzen wir auch die Kosten für d Bei draht- oder schlüssellosen Zugangs- die Umweltplakette sowie anfallende Kalib- systemen gilt auch die widerrechtliche Be- rierungskosten. Leuchtmittel werden nur er- schaffung der Zugangsdaten durch Dritte setzt, wenn diese im Zusammenhang mit ei- als Entwendung der Fahrzeugschlüssel. nem weiteren Glasbruchschaden beschädigt werden. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung Folgeschäden darüber hinaus sind nicht ver- A.2.2.1.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung sichert. von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über- schwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm A.2.2.1.7 Wenn Sie ausschließlich einen Bruchscha- gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von den an der Verglasung ohne weitere ver- mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sicherte Beschädigung des Fahrzeuges sind Schäden, die dadurch verursacht wer- haben, ist eine fiktive Abrechnung nicht zu- den, dass durch diese Naturgewalten Gegen- lässig. Die Erstattung erfolgt nur nach Vorla- stände auf oder gegen das Fahrzeug gewor- ge der Rechnung. Dies gilt nicht im Falle ei- fen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, nes Totalschadens, dann erstatten wir den die auf ein durch diese Naturgewalten ver- Wiederbeschaffungswert der Glasteile. anlasstes Verhalten des Fahrers zurückzu- A.2.2.1.8 Ist statt des Glasaustausches eine Glasre- führen sind. paratur möglich und entscheiden Sie sich für - 11 - [Seite 12] eine fachgerechte Reparatur, verzichten wir Ereignisse der Teilkasko auf eine ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung. A.2.2.2.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Dies setzt voraus, dass Sie uns vor der Re- Teilkasko nach A.2.2.1. paratur informieren und das weitere Vorge- hen mit uns abstimmen müssen. Wir wählen Unfall die Werkstatt aus, in der das Fahrzeug repa- A.2.2.2.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch riert wird und tragen die Kosten. einen Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von A.2.2.1.9 Wir übernehmen auch die Kosten für die In- außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf nenraumreinigung nach einem Glasbruch- das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. schaden, sofern Sie uns vor der Reparatur Versichert sind auch Schäden am Fahrzeug informieren und wir die Werkstatt auswählen, durch einen Unfall, der durch eine Manipula- in der Ihr Fahrzeug repariert wird. tion der Fahrzeugsoftware durch einen un- Kurzschlussschäden an der Verkabelung berechtigten Dritten (Hackerangriff) verur- sacht wurde. A.2.2.1.10 Versichert sind Schäden an der Verkabe- lung des Fahrzeuges durch Kurzschluss Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere: einschließlich der dadurch bedingten Über- - Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige spannungsschäden an angeschlossenen Ag- Ursache in einem Bremsvorgang haben, gregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Ak- z.B. Schäden an der Bremsanlage oder kumulator (Akku) und Anlasser). Der Ersatz an den Reifen. von Aggregatschäden ist auf 10.000 EUR je - Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich Schadenereignis begrenzt. Nicht versichert aufgrund eines Betriebsvorganges eintre- sind Schäden an angeschlossenen Geräten ten, z.B. durch falsches Bedienen, falsches (z.B. Informations- und Unterhaltungssyste- Betanken oder verrutschende Ladung. me) und Überspannungsschäden durch Blitz- einschlag. Folgeschäden darüber hinaus sind - Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige nicht versichert. Ursache in einer Materialermüdung, Über- beanspruchung oder Abnutzung haben. Im Basis-Tarif ist diese Leistung auf 1.500 EUR begrenzt. - Schäden zwischen ziehendem und gezo- genem Fahrzeug oder Anhänger ohne Ein- Tierbissschäden wirkung von außen, z.B. Rangierschäden A.2.2.1.11 Versichert sind Schäden durch Tierbiss (z.B. am Zugfahrzeug durch den Anhänger. durch einen Marder) an - Verwindungsschäden. - Kabeln, Schläuchen und Leitungen Vorhersehbare Beschädigungen des Fahr- - sowie an Dämmstoffen und Manschetten zeuges, die üblicherweise im Rahmen der im Motorraum. bestimmungsgemäßen Verwendung des Die Höchstentschädigung für Folgeschäden Fahrzeuges entstehen, gelten nicht als Un- ist auf 10.000 EUR je Schadenereignis be- fallschaden. Beispiel: Schäden an der Lade- grenzt. oberfläche eines Lkw durch Beladen mit Kies. Hinweis: Folgeschäden können z.B. Kataly- Mut- oder böswillige Handlungen sator- oder Motorschäden sein. A.2.2.2.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlun- Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausge- gen von Personen, die in keiner Weise be- schlossen. rechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen Austausch von Schlössern nach Einbruch / Raub anzusehen, die vom Verfügungsberechtig- A.2.2.1.12 Wir ersetzen die Kosten für den Austausch ten mit der Betreuung des Fahrzeuges be- von Tür- und Lenkradschlössern, sowie der auftragt wurden (z.B. Werkstatt- oder Hotel- dazugehörigen Schlüssel, wenn die Fahr- mitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu zeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdieb- dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. stahls oder durch Raub entwendet wurden. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haus- Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die haltsangehörige). Schlüssel aus dem versicherten Fahrzeug Bei Hackerangriffen auf Ihr Fahrzeug gilt: Ver- oder aus einem Schlüsseltresor an dem ver- sichert sind auch Schäden durch mut- oder sicherten Fahrzeug entwendet wurden. Als böswillige Handlungen wegen eines unmittel- Schlüssel gelten auch elektronische und bio- bar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hacker- metrische Schließmechanismen. angriffes. Nicht als unmittelbarer Angriff gilt, Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausge- wenn ein Hacker den Server oder die digita- schlossen. le Plattform eines mit Ihrem Fahrzeug kom- A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko munizierenden Unternehmens angreift (z.B. versichert? Hackerangriff gegen den Server des Fahr- zeugherstellers). Dies gilt auch dann, wenn In der Vollkasko besteht Versicherungsschutz sich dieser Angriff mittelbar auf die Funktion bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden Ihres Fahrzeuges auswirkt. oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nach- folgenden Ereignisse: - 12 - [Seite 13] Transport auf einem Schiff den ersten 36 Monaten nach Erstzulassung A.2.2.2.4 Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die des Fahrzeuges eingetreten ist. bei einem Transport auf einem Schiff dadurch In Erweiterung zu A.2.5.1.2 erstatten wir bei entstehen, dass Campingfahrzeugen, sofern die übrigen in a das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt A.2.5.1.2 genannten Voraussetzungen er- oder untergeht oder füllt sind, den Neupreis des Fahrzeuges, wenn der Schaden in den ersten 24 Mona- b das Fahrzeug aufgrund der Wetterlage ten nach Erstzulassung des Fahrzeuges ein- oder aufgrund des Seeganges über Bord getreten ist. gespült wird oder Zulassungs- und Überführungskosten bei Camping­ c das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil fahrzeugen der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu op- fern, um das Schiff, die Passagiere oder A.2.2.3.5 Können Sie nach A.2.2.3.4 und A.2.5.1.2 die die Ladung zu retten (Havarie Grosse). Mit- Erstattung des Neupreises verlangen, erset- versichert sind darüber hinaus Aufwendun- zen wir darüber hinaus die Kosten für die gen, die Sie nach dem Prinzip der Hava- Überführung und Zulassung eines Ersatz- rieverteilung anteilig am Schaden fremder fahrzeuges bis 1.000 EUR. Dies gilt nur un- Fahrzeuge zu tragen haben, wenn diese ter der Voraussetzung, dass das Ersatzfahr- zur Rettung von Schiff und Ladung geop- zeug wieder bei uns versichert ist. fert werden müssen. Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen Dagegen geht Ihr Anspruch auf die Ihnen zu- A.2.2.3.6 In Erweiterung zu A.2.5.1.4 erstatten wir bei stehende Vergütung aus dem Havarie-Gros- Pkw und Campingfahrzeugen, sofern die üb- se-Verfahren auf uns über. rigen in A.2.5.1.4 genannten Voraussetzun- A.2.2.2.5 Zusätzlich zur Vollkasko können Sie den Ra- gen erfüllt sind, den Kaufwert des Fahrzeu- battschutz nach I.3.5 abschließen. ges, wenn der Schaden in den ersten 18 Monaten nach Zulassung des Fahrzeuges Dies gilt nicht für den Basis-Tarif. auf Sie eingetreten ist. A.2.2.3 Welche Leistungserweiterungen bietet die Wertminderung Teilkasko Premium? A.2.2.3.7 Wir zahlen zusätzlich zu der Entschädigung Versichern Sie einen Pkw oder ein Camping- nach A.2.5 eine Wertminderung in Höhe von fahrzeug, können Sie die Leistungen der Teil- 5 % der Reparaturkosten. Entscheiden Sie kaskoversicherung durch Abschluss einer sich für die Durchführung der Reparatur, zah- Teilkasko Premium erweitern. len wir die Wertminderung in Höhe von 5 % Dies gilt nicht für den Basis-Tarif. auf die Bruttoreparaturkosten. Anderenfalls Voraussetzung für den Abschluss legen wir die Nettoreparaturkosten bei der Berechnung zugrunde. A.2.2.3.1 Voraussetzung für den Abschluss einer Teil- kasko Premium ist, dass Sie eine Kfz-Haft- Voraussetzungen für die Zahlung einer Wert- pflicht Komfort mit Autoschutzbrief bei uns minderung sind: abgeschlossen haben. - das Fahrzeug wird aufgrund eines Unfalles Leistungserweiterungen durch Abschluss der Teil­ (A.2.2.2.2) beschädigt, oder kasko Premium - das Fahrzeug wird aufgrund einer mut- Mitversicherte Teile oder böswilligen Handlung (A.2.2.2.3) beschädigt, oder A.2.2.3.2 In Erweiterung zu A.2.1.2.1b und i ist die Entschädigung für Spezialaufbauten/-aus- - das Fahrzeug wird aufgrund eines Zusam- rüstungen sowie nachträglich eingebau- menstoßes mit einem Tier (A.2.2.1.5) te Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie beschädigt und im Fahrzeug eingebaut oder durch entspre- - die für die Reparatur erforderlichen Kos- chende Halterung mit diesem fest verbunden ten betragen mehr als 1.000 EUR (ohne sind, insgesamt auf maximal 10.000 EUR pro Mehrwertsteuer). Schadenfall beschränkt. Dies gilt auch für mit Haben Sie einen Pkw versichert und mit uns dem Campingfahrzeug fest verbundene Vor- den Werkstattservice vereinbart, überlassen zelte. uns jedoch nicht die Reparatur (A.2.5.4.4), so Nicht fest verbundene Vorzelte zahlen wir nur eine Wertminderung in Höhe A.2.2.3.3 Abweichend zu A.2.1.2.1 ist auch das nicht von 5 % der gekürzten Reparaturrechnung. fest verbundene Vorzelt eines Campingfahr- Die Entschädigung ist auf 2.500 EUR be- zeuges vom Versicherungsschutz umfasst. grenzt. Die Höchstentschädigung je Schadenfall Wir erstatten keine Wertminderung, wenn ist der Wiederbeschaffungswert, jedoch be- grenzt auf 3.000 EUR. - der Schaden nach Ablauf des vierten Jah- res nach der Erstzulassung eingetreten ist Neupreisentschädigung oder A.2.2.3.4 In Erweiterung zu A.2.5.1.2 erstatten wir bei - ein Bruch der Verglasung (A.2.2.1.6 bis Pkw, sofern die übrigen in A.2.5.1.2 genann- A.2.2.1.9) vorliegt oder ten Voraussetzungen erfüllt sind, den Neu- preis des Fahrzeuges, wenn der Schaden in - 13 - [Seite 14] - der Schaden durch die unmittelbare Ein- Campingfahrzeug verursacht hat. Versiche- wirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder rungsschutz gegen Entwendung besteht nur, Überschwemmung (A.2.2.1.3) eingetreten wenn sich die Gegenstände zum Zeitpunkt ist. der Entwendung im verschlossenen Innen- Eigene mitgeführte Gegenstände raum befunden haben. A.2.2.3.8 Abweichend zu A.2.1.2.2 sind folgende Ge- Die Höchstentschädigung je Schadenfall genstände, die Sie und berechtigte Insassen ist der Wiederbeschaffungswert, jedoch be- des Pkw für den persönlichen Gebrauch im grenzt auf 5.000 EUR. Nicht mitversichert Alltag oder auf einer Reise im Fahrzeug mit sind: sich führen, mitversichert: - Schusswaffen, - Kleidung und Accessoires (z.B. Jacken, - Ton- und Datenträger jeglicher Art, Brillen, Handtaschen, Sportkleidung), - Mobiltelefone und mobile Multimedia- und - Reisegepäck, Navigationsgeräte (auch bei Verwendung - Sportequipment. einer Halterung), Voraussetzung ist, dass die Gegenstände - Wertsachen (z.B. Ausweisdokumente, Bar- aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder geld, Urkunden, Schmuck, Kunstgegen- zerstört werden, das gleichzeitig andere un- stände) und ter den Schutz der Kaskoversicherung fal- - gewerblich genutzte Gebrauchsgegen- lende Schäden bei dem versicherten Pkw stände. verursacht hat. Versicherungsschutz gegen Der Inhalt eines Vorzeltes ist nicht mitversi- Entwendung besteht nur, wenn sich die Ge- chert. genstände zum Zeitpunkt der Entwendung im verschlossenen Innen- oder Kofferraum be- Eine Entschädigung wird nur geleistet, so- funden haben. fern Sie keine oder keine vollständige Leis- tung von Dritten (z.B. Hausratversicherung) Die Höchstentschädigung je Schadenfall erlangen können. ist der Wiederbeschaffungswert, jedoch be- grenzt auf 1.000 EUR. Nicht versichert sind: Kurzschlussschäden an der Verkabelung - Schusswaffen, A.2.2.3.10 In Erweiterung zu A.2.2.1.10 Satz 2 ist nach einem Kurzschlussschaden bei dem Ersatz - Ton- und Datenträger jeglicher Art, von Aggregatschäden die Höchstentschädi- - Mobiltelefone und mobile Multimedia- und gung auf 20.000 EUR je Schadenereignis be- Navigationsgeräte (auch bei Verwendung grenzt. einer Halterung), Tierbissschäden - Wertsachen (z.B. Ausweisdokumente, Bar- A.2.2.3.11 In Erweiterung zu A.2.2.1.11 ist die Höchst- geld, Urkunden, Schmuck, Kunstgegen- entschädigung für Folgeschäden auf 20.000 stände) und EUR je Schadenereignis begrenzt. - gewerblich genutzte Gebrauchsgegen- A.2.2.4 Welche Leistungserweiterungen bietet die stände. Vollkasko Premium? Eine Entschädigung wird nur geleistet, so- Versichern Sie einen Pkw oder ein Camping- fern Sie keine oder keine vollständige Leis- fahrzeug, können Sie die Leistungen der Voll- tung von Dritten (z.B. Hausratversicherung) kaskoversicherung durch Abschluss einer erlangen können. Vollkasko Premium erweitern. A.2.2.3.9 Abweichend zu A.2.1.2.2 sind folgende Ge- Dies gilt nicht für den Basis-Tarif. genstände, die Sie und berechtigte Insassen des Campingfahrzeuges für den persönli- Voraussetzung für den Abschluss chen Gebrauch im Alltag oder auf einer Rei- A.2.2.4.1 Voraussetzung für den Abschluss einer Voll- se im Fahrzeug mit sich führen, mitversichert: kasko Premium ist, dass Sie eine Kfz-Haft- - Kleidung und Accessoires (z.B. Jacken, pflicht Komfort mit Autoschutzbrief bei uns Brillen, Handtaschen, Sportkleidung), abgeschlossen haben. - Reisegepäck, Leistungserweiterungen durch Abschluss einer Voll­ kasko Premium - Sportequipment Ereignisse der Teilkasko Premium - Fernsehgeräte, die mit dem Fahrzeug oder durch entsprechende Halterung mit dem A.2.2.4.2 Versichert sind die Leistungserweiterungen Fahrzeug fest verbunden sind, der Teilkasko Premium nach A.2.2.3. - nicht fest eingebautes Inventar (z.B. Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahr­ Campingmöbel, Reiseküche, Kühlbo- zeug xen, Vorrats-/Multifunktionsschränke, A.2.2.4.3 Abweichend zu A.2.2.2.2 sind Schäden an Stromerzeuger). dem Zugfahrzeug, die zwischen ziehendem Voraussetzung ist, dass die Gegenstän- und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger de aufgrund eines Ereignisses beschädigt ohne Einwirkung von außen entstehen, mit- oder zerstört wurden, das gleichzeitig an- versichert. dere unter den Schutz der Kaskoversiche- rung fallende Schäden bei dem versicherten - 14 - [Seite 15] Ersatz von Sportgeräten Voraussetzung für den Abschluss A.2.2.4.4 Sportgeräte, die mit hierfür vorgesehenen A.2.2.5.1 Voraussetzung für den Abschluss einer E- Haltevorrichtungen außen am Pkw bzw. Vollkasko Premium ist, dass Sie eine Kfz- Campingfahrzeug angebracht sind, sind ge- Haftpflicht Komfort mit Autoschutzbrief bei gen Beschädigung und Zerstörung im Rah- uns abgeschlossen haben. men eines den Pkw bzw. das Campingfahr- Leistungserweiterungen durch Abschluss der E-Voll­ zeug betreffenden Unfalls nach A.2.2.2.2 kasko Premium mitversichert. Die Höchstentschädigung je Schadenfall ist der Wiederbeschaffungswert, A.2.2.5.2 Versichert sind die Leistungserweiterungen jedoch begrenzt auf 1.000 EUR. der Teilkasko Premium nach A.2.2.3.2 bis A.2.2.3.11 und der Vollkasko Premium nach Eigenschäden A 2.2.4.3 bis A 2.2.4.5. A.2.2.4.5 Abweichend zu A.1.5.6 leisten wir auch für Mobiles Ladegerät und fest installierte Ladestationen solche Sachschäden, die von Ihnen als Ver- sicherungsnehmer oder von einem berechtig- A.2.2.5.3 Versichert ist in Erweiterung zu A.2.1.2.1 ten Fahrer durch den Gebrauch des bei uns - ein eigenes mobiles Ladegerät (tragbare versicherten Pkw bzw. Campingfahrzeug im Ladestation) für Elektro- und von außen öffentlichen Verkehrsraum oder auf Ihrem pri- aufladbare Hybrid-Fahrzeuge einschließ- vaten Grundstück an folgenden Sachen ent- lich des dazugehörigen Adapters, stehen (Eigenschäden): - das Ladekabel und - an anderen Pkw bzw. Campingfahrzeugen, - die eigene, fest installierte Ladestation, die auf Sie oder Ihren Ehe-/Lebenspartner zugelassen und auf Sie als Versicherungs- womit der Akku Ihres Fahrzeuges geladen nehmer bei uns versichert sind; wird. - an Ihnen gehörenden Gebäuden sowie Die Höchstentschädigung ist auf 3.000 EUR Grundstückbestandteilen, die zu Ihrem je Schadenereignis begrenzt. Ersatz für Grundstück gehören (z.B. bei Beschädi- Schäden an der fest installierten Ladestati- gung an Ihrem Garagentor oder Zaun) und on leisten wir nicht, soweit Sie hierfür Leis- die auf Sie als Versicherungsnehmer bei tungen von einer anderen Schadenversiche- uns versichert sind. rung oder Dritten verlangen können. Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis aller- Wir leisten nicht für dadurch entstehende Fol- dings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegen- geschäden (z.B. Wertminderung, Mietwagen- über abweichend von Satz 3 zur Leistung kosten/Nutzungsausfall und sonstige Ausfall- verpflichtet. kosten). Induktionsladeplatte Die Höchstentschädigung ist der Wiederbe- schaffungswert. Die maximale Entschädi- A.2.2.5.4 Versichert sind in Erweiterung zu A.2.1.2.1 gungsleistung pro Versicherungsjahr beläuft eigene Induktionsladeplatten für Elektro- und sich auf 100.000 EUR. Die im Vertrag ver- außen aufladbare Hybrid-Fahrzeuge. Die einbarte Selbstbeteiligung nach A.2.5.11 wird Höchstentschädigung ist auf 1.000 EUR je für den Eigenschaden nicht erneut in Abzug Schadenereignis begrenzt. gebracht. Ladekarte Zur Behebung des Eigenschadens besteht A.2.2.5.5 Versichert sind in Erweiterung zu A.2.1.2.1 ei- kein Anspruch auf Leistungen nach A.2.2.3.2 gene Ladekarten für Elektro- und von außen bis A.2.2.3.11. aufladbare Hybrid-Fahrzeuge. Die Höchst- Haben Sie mit uns den Werkstattservice entschädigung ist auf 100 EUR je Schaden- (A.2.5.4) vereinbart, gilt dieser auch für die ereignis begrenzt. Behebung des Eigenschadens. Kurzschlussschäden A.2.2.4.6 Zusätzlich zur Vollkasko Premium können A.2.2.5.6 In Erweiterung zu A.2.2.1.10 Satz 2 ist nach Sie den Rabattschutz nach I.3.5 abschließen. einem Kurzschlussschaden bei dem Ersatz A.2.2.5 Welche Leistungserweiterungen bietet die von Aggregatschäden die Höchstentschädi- E-Vollkasko Premium? gung auf 20.000 EUR je Schadenereignis be- grenzt. Versichern Sie einen Elektro- oder von au- ßen aufladbaren Hy­brid-Pkw, können Sie die Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag Leistungen der Vollkasko Premium durch Ab- A.2.2.5.7 Versichert sind Überspannungsschäden schluss einer E-Vollkasko Premium erwei- durch Blitzeinschlag. Die Entschädigungs- tern. leistung ist auf maximal 20.000 EUR pro Versichern Sie einen Elektro- oder von au- Schadenfall begrenzt. Nicht versichert sind ßen aufladbaren Hybrid-Lieferwagen (im Schäden an angeschlossenen Geräten (z.B. Werkverkehr bis 3,5 t), können Sie durch Ab- Informations- und Unterhaltungssysteme). schluss der E-Vollkasko Premium die Leis- Folgeschäden darüber hinaus sind nicht ver- tungen nach A.2.2.5.3 bis A.2.2.5.9 erhalten. sichert. Dies gilt nicht für den Basis-Tarif. Tierbissschäden A.2.2.5.8 In Erweiterung zu A.2.2.1.11 ist die Höchst- entschädigung für Folgeschäden auf 20.000 EUR je Schadenereignis begrenzt. - 15 - [Seite 16] All Risk Deckung für den Akku A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstö- A.2.2.5.9 Versichert ist der Akku Ihres Elektro- oder von rung oder Verlust? außen aufladbaren Hybrid-Fahrzeuges (aus- Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert genommen Mietwagen, Taxen und Selbst- A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust fahrervermiet-Pkw) über die in der Teilkasko des Fahrzeuges zahlen wir den Wiederbe- (A.2.2.1) und Vollkasko (A.2.2.2) und über die schaffungswert des Fahrzeuges unter Abzug in diesem Abschnitt A.2.2.5 beschriebenen eines vorhandenen Restwertes des Fahr- Schadenereignisse hinaus gegen jede Be- zeuges. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz To- schädigung, Zerstörung, Totalschaden oder talschaden oder Zerstörung reparieren, gilt Verlust durch alle Ereignisse, denen der Akku A.2.5.3.1. ausgesetzt ist. Neupreisentschädigung für Pkw und Krafträder Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- den: A.2.5.1.2 Bei Pkw und Krafträdern erstatten wir den Neupreis nach A.2.5.1.8, wenn - die auf einen der in A.2.8 beschriebenen Leistungsausschlüsse zurückzuführen - der Schaden innerhalb von 18 Monaten (im sind, Basis-Tarif nur drei Monate) nach der Erst- zulassung des Fahrzeuges eintritt und - soweit ein Dritter Ihnen gegenüber ver- pflichtet ist, den Schaden zu ersetzen (z.B. - sich das Fahrzeug bei Eintritt des Versiche- bei Garantie), rungsfalles im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug unmittelbar von - die durch eine allmähliche Einwirkung oder dem Kfz-Hersteller oder -Händler erwor- durch den gewöhnlichen Alterungspro- ben hat und zess entstehen (z.B. bei Abnutzung, Ver- schleiß, durch Betriebszeit verursachte - die erforderlichen Kosten der Wiederher- Leistungsminderung), stellung 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigen. Haben Sie einen Pkw - die durch einen Konstruktions-, Software- versichert und mit uns den Werkstattser- oder Materialfehler des Herstellers verur- vice nach A.2.5.4 vereinbart, bemisst sich sacht sind, die 80 %-Grenze anhand der Wiederher- - die durch chemische Reaktionen (z.B. Oxi- stellungskosten, die von der von uns aus- dation, Säure, Lauge) entstanden sind. gewählten Werkstatt ermittelt wurden. A.2.2.5.10 Zusätzlich zur E-Vollkasko Premium können Ein vorhandener Restwert des Fahrzeuges Sie den Rabattschutz nach I.3.5 abschließen. wird abgezogen. A.2.3 Wer ist versichert? Die Neupreisentschädigung gilt nicht für ge- Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie leaste Pkw. Hierfür gelten die Regelungen und, wenn der Vertrag auch im Interesse ei- zur GAP-Versicherung (siehe A.2.5.2). ner weiteren Person abgeschlossen ist, z.B. Als Neufahrzeuge gelten auch Fahrzeu- des Leasinggebers als Eigentümer des Fahr- ge, die für einen Zeitraum von bis zu sieben zeuges, auch für diese Person. ­Tagen auf den Kfz-Hersteller oder -Händler A.2.4 In welchen Ländern besteht Versiche- zugelassen waren und zum Zeitpunkt der Zu- rungsschutz? lassung auf Sie eine Laufleistung von nicht mehr als 100 km aufweisen. Versicherungsschutz in Europa und in der EU Für die Fälligkeit unserer Zahlung gilt A.2.6.3. A.2.4.1 Sie haben in der Kaskoversicherung Ver- sicherungsschutz in den geographischen Neupreisentschädigung für ein fest eingebautes Navi­ Grenzen Europas sowie den außereuropäi- gationsgerät schen Gebieten, die zum Geltungsbereich A.2.5.1.3 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust ei- der Europäischen Union gehören. nes fest eingebauten Navigationsgerätes er- Internationale Versicherungskarte setzen wir den Neupreis für ein gleichwerti- ges Gerät. Voraussetzung ist, dass das Gerät A.2.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versi- nicht älter als zwei Jahre ist (im Basis-Tarif cherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versi- nicht älter als drei Monate) und Sie die ur- cherungsschutz in der Kaskoversicherung sprüngliche Anschaffungsrechnung des Ge- erstreckt sich auch auf die dort genannten rätes einreichen. nichteuropäischen Länder, soweit Länderbe- zeichnungen nicht durchgestrichen sind. Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen Veränderung des Geltungsbereiches A.2.5.1.4 Bei Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges erstatten wir bei Pkw, die A.2.4.3 Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi- als Gebrauchtfahrzeug erworben wurden, in schen Ihnen und uns kann der Geltungsbe- den ersten zwölf Monaten nach dessen Zu- reich erweitert oder eingeschränkt werden. lassung auf Sie den Kaufwert des Fahrzeu- A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? ges. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeu- Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten ges wird abgezogen. bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden Kaufwert ist der durch einen von uns be- oder Verlust des Fahrzeuges. Sie gelten ent- auftragten Kfz-Sachverständigen ermittel- sprechend auch für mitversicherte Teile, so- te Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges weit nichts anderes geregelt ist. am Tag der erstmaligen Zulassung auf Sie. - 16 - [Seite 17] Berücksichtigt wird dabei auch der Fahrzeug- Abschleppen vom Schadenort bis zur nächst- zustand unmittelbar vor Eintritt des Scha- gelegenen Werkstatt oder bis zum Sitz des dens. nächstgelegenen Abschleppunternehmens. Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf Wir ersetzen die Kosten nicht, wenn ein Drit- den Kaufpreis, den Sie für das Fahrzeug ge- ter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kos- zahlt haben. ten zu übernehmen. A.3.12.2 gilt entspre- chend. Das gilt nur, soweit einschließlich Im Schadenfall müssen Sie uns auf Verlan- unserer Leistungen wegen der Beschädi- gen den Kaufvertrag für das Fahrzeug vor- gung des Fahrzeuges die Obergrenze nach legen. A.2.5.1.6 nicht überschritten wird. Die Kaufwertentschädigung gilt nicht für ge- A.2.5.2 GAP-Versicherung leaste Pkw. Hierfür gelten die Regelungen zur GAP-Versicherung (siehe A.2.5.2). Welche Leistungen erhalten Sie aus der GAP-Versi­ cherung? Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausge- schlossen. A.2.5.2.1 In Ergänzung zu A.2.5.1.1 ersetzen wir bei einem geleasten oder finanzierten Pkw wäh- Für die Fälligkeit unserer Zahlung gilt A.2.6.3. rend der Laufzeit des Leasing-/Finanzie- Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbe­ rungsvertrages den offen stehenden Lea- schaffungswert, Restwert und Neupreis? sing- oder Finanzierungsrestbetrag abzüglich A.2.5.1.5 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erfor- der Entschädigungsleistung, der Rest- und derlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeu- Altteile sowie der Selbstbeteiligung. Dies gilt ges dessen Wiederbeschaffungswert über- nicht, wenn bei einem Elektrofahrzeug aus- steigen. schließlich der Akku geleast oder finanziert ist. A.2.5.1.6 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen ge- Die Regelungen zur Neupreisentschädigung brauchten Fahrzeuges am Tag des Scha- (A.2.5.1.2) sowie zur Kaufwertentschädigung denereignisses bezahlen müssen. Der Wie- (A.2.5.1.4) kommen bei geleasten Pkw nicht derbeschaffungswert kann nicht über dem zur Anwendung. Neupreis liegen. Wie wird der Leasingrestbetrag ermittelt? A.2.5.1.7 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahr- A.2.5.2.2 Der Leasingrestbetrag ist die Summe aus zeuges im beschädigten oder zerstörten Zu- - ausstehenden abgezinsten Leasingraten, stand. Der Restwert kann auf dem regionalen und überregionalen Markt unter Verwendung - anteiliger Restrate, von Onlinebörsen ermittelt werden. - abgezinstem Leasingrestwert und A.2.5.1.8 Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf ei- - noch nicht verbrauchter Leasingvoraus nes neuen Fahrzeuges in der Ausstattung zahlung. des versicherten Fahrzeuges aufgewendet Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des werden muss. Wenn der Typ des versicher- Schadenfalles fällig gewesene, nicht bezahl- ten Fahrzeuges nicht mehr hergestellt wird, te Raten. Bei Leasingverträgen mit Kilome- muss der Betrag eines vergleichbaren Nach- terabrechnung wird der Leasingrestbetrag folgemodelles am Tag des Schadenereignis- um den Aufwand für die Mehrkilometerleis- ses aufgewendet werden. Entscheidend für tung nach der entsprechenden Regelung im den Neupreis ist die unverbindliche Emp- Leasingvertrag gekürzt. fehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe. A.2.5.2.3 Die Leistung aus der GAP-Versicherung gilt für Leasingverträge auf der Grundlage markt- Entsorgungs-, Zulassungs- und Überführungskosten üblicher Zinsen und Laufzeiten. bei Pkw Den Leasingvertrag müssen Sie uns auf Ver- A.2.5.1.9 Wenn bei Zerstörung eines Pkw aus den langen vorlegen. verbleibenden Rest- und Altteilen kein Ver­ äußerungswert gemäß A.2.5.9.2 zu erzielen Wie wird der Finanzierungsrestbetrag ermittelt? ist, übernehmen wir die Kosten für die Ent- A.2.5.2.4 Der Finanzierungsrestbetrag ist der Betrag, sorgung des Fahrzeuges. der bei vorzeitiger, schadenbedingter Beendi- A.2.5.1.10 Können Sie nach A.2.5.1.2 die Erstattung des gung / Kündigung des Darlehensvertrages an Neupreises verlangen, ersetzen wir ­darüber die Bank zu zahlen ist. Nicht berücksichtigt hinaus die Kosten für die Überführung und werden vor Eintritt des Schadenfalles fällig Zulassung eines Ersatzfahrzeuges. Dies gilt gewesene, nicht bezahlte Raten sowie Ver- nur unter der Voraussetzung, dass das Er- zugszinsen. satzfahrzeug wieder bei uns versichert wird. A.2.5.2.5 Die Leistung aus der GAP-Versicherung gilt Im Basis-Tarif sind die Entsorgungs-, Zu- für Finanzierungsverträge auf der Grundlage lassungs- und Überführungskosten ausge- marktüblicher Zinsen und Laufzeiten. schlossen. Im Schadenfall müssen Sie nachweisen, Abschleppen dass das Darlehen ausschließlich zur Fi- nanzierung des Fahrzeuges aufgenommen A.2.5.1.11 Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Totalscha- wurde. Den Finanzierungsvertrag sowie den dens oder einer Zerstörung nicht mehr Kaufvertrag für das Fahrzeug müssen Sie fahrbereit, ersetzen wir die Kosten für das uns auf Verlangen vorlegen. - 17 - [Seite 18] Verpflichtung Dritter amtliches Kennzeichen führen müssen, und A.2.5.2.6 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen ge- Campingfahrzeugen ist der Abzug neu für alt genüber aufgrund eines Vertrages oder e­ iner auf Akkus beschränkt. Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein Die Entschädigungsleistung für Akkus von zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, Elektrofahrzeugen richtet sich nach der An- gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. zahl der Betriebsjahre des Akkus. Wir zie- Dasselbe gilt auch, wenn Sie eine Entschä- hen für jedes angefangene Betriebsjahr vom digungsleistung aus anderen Versicherungs- Kaufpreis einen Abzug neu für alt in Höhe verträgen beanspruchen können. von 10 % ab. A.2.5.2.7 Wenden Sie sich nach einem Schadenereig- Fahrzeugunterstellungskosten nis allerdings zuerst an uns, treten wir Ihnen A.2.5.3.4 Ist die Unterstellung Ihres Fahrzeuges auf- gegenüber in Vorleistung. grund eines versicherten Schadenereignis- A.2.5.2.8 Die GAP-Versicherung gilt nicht im Basis-Ta- ses erforderlich, übernehmen wir die ange- rif. fallenen Kosten höchstens für 14 Tage und A.2.5.3 Was zahlen wir bei Beschädigung? maximal bis zu einem Betrag von 300 EUR. Reparatur Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausge- schlossen. A.2.5.3.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu A.2.5.4 Was leisten wir bei Vereinbarung des folgenden Obergrenzen: Werkstattservice? a Wird das Fahrzeug vollständig und fach- Haben Sie einen Pkw versichert und mit uns gerecht repariert, zahlen wir die hierfür er- den Werkstattservice vereinbart, gelten hier- forderlichen Kosten. Die Kosten werden für die Bestimmungen der Kaskoversiche- jedoch nur maximal bis zur Höhe des Wie- rung, sofern in diesem Abschnitt nichts an- derbeschaffungswertes nach A.2.5.1.6 deres vereinbart ist. übernommen. Dies müssen Sie uns durch Sie überlassen uns die Auswahl der Werkstatt im eine Rechnung nachweisen. Fehlt die- Reparaturfall ser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.5.4.1 Sie informieren uns im Schadenfall und wir A.2.5.3.1b. wählen die Werkstatt aus, in der das Fahr- b Wird das Fahrzeug nicht vollständig oder zeug repariert wird und tragen die Kosten nicht fachgerecht repariert wird, zahlen der Fahrzeugreparatur. Den Reparaturauf- wir die erforderlichen Kosten. Die Kosten trag müssen Sie der Werkstatt erteilen. einer vollständigen Reparatur werden je- Grundreinigung doch nur bis zur Höhe des Wiederbeschaf- fungswertes (siehe A.2.5.1.6) abzüglich A.2.5.4.2 Wir übernehmen die Kosten nach durchge- des durch uns ermittelten Restwertes (sie- führter Reparatur für eine Innen- und Außen- he A.2.5.1.7) übernommen. reinigung Ihres Fahrzeuges. c Wir zahlen die erforderlichen Entsorgungs- Hol- und Bringservice und Verbringungskosten sowie Zuschläge A.2.5.4.3 Ein nicht fahrfähiges oder nicht verkehrs- auf die u­nverbindliche Preisempfehlung sicheres Fahrzeug wird auf unsere ­Kosten von Ersatzteilen (UPE-Zuschläge), wenn vom Schadenort in die von uns ausgewählte Sie diese durch eine Rechnung nachwei- Werkstatt transportiert. sen. Ein fahrfähiges und verkehrssicheres Fahr- Abschleppen zeug wird dann auf unsere Kosten von Ihrem A.2.5.3.2 Ist Ihr Fahrzeug aufgrund einer Beschädi- Wohnsitz abgeholt und in die von uns ausge- gung nicht mehr fahrbereit, ersetzen wir die wählte Werkstatt gebracht, wenn die Entfer- Kosten für das Abschleppen vom Schaden- nung zwischen Wohnsitz und Werkstatt mehr ort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur als 15 km beträgt. geeigneten Werkstatt. Wir ersetzen die Kos- Ebenso wird das Fahrzeug nur dann nach ten nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber der Reparatur von der Werkstatt wieder zu verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Ihrem Wohnsitz gebracht, wenn die Entfer- A.3.12.2 gilt entsprechend. Das gilt nur, so- nung zwischen Werkstatt und Wohnsitz mehr weit einschließlich unserer Leistungen we- als 15 km beträgt. gen der Beschädigung des Fahrzeuges nach Sie überlassen uns nicht die Reparatur A.2.5.3.1 die Obergrenze nach A.2.5.3.1a oder A.2.5.3.1b nicht überschritten wird. A.2.5.4.4 Wir übernehmen 85 % der nach A.2.5.3 bis A.2.8.6 berechneten Leistung (ohne Trans- Abzug neu für alt portkosten), wenn A.2.5.3.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen - Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kon- Neuteile ausgetauscht oder wird das Fahr- takt mit uns aufnehmen, wir deshalb die zeug ganz oder teilweise neu lackiert, ziehen Werkstatt nicht auswählen können und wir ab dem vierten Jahr nach der Erstzulas- die Reparatur in einer anderen Werkstatt sung von den Kosten der Ersatzteile und der durchgeführt wird oder Lackierung einen dem Alter und der Abnut- zung der alten Teile entsprechenden Betrag - das Fahrzeug aus sonstigen Gründen, die ab (neu für alt). Bei Pkw, Krafträdern, die ein Sie zu vertreten haben, nicht in einer von - 18 - [Seite 19] uns bestimmten, sondern in einer anderen versicherte Teile beschädigt werden oder Werkstatt repariert wird. mitversicherte Teile zerstört werden oder ab- In diesen Fällen gelten A.2.5.4.1 bis A.2.5.4.3 handenkommen. nicht. A.2.5.6 Sachverständigenkosten Hinweis: Eine vereinbarte Selbstbeteiligung Die Kosten eines Sachverständigen erstatten nach A.2.5.11 wird erst nach dieser Berech- wir nur, wenn wir dessen Beauftragung ver- nung abgezogen. anlasst oder ihr zugestimmt haben. Sie lassen nicht reparieren A.2.5.7 Mehrwertsteuer A.2.5.4.5 Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn nicht repariert, lassen wir auf unsere Kos- und soweit diese für Sie bei der von Ihnen ten die Schadenhöhe feststellen. Wir erset- gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich zen die nach A.2.5.3 bis A.2.8.6 berechne- angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten te Leistung (ohne Mehrwertsteuer) so, wie wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechti- sie bei Reparatur des Fahrzeuges durch die gung besteht. ­Ihrem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt A.2.5.8 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung aus unserem Werkstattnetz entstanden wäre. A.2.5.4.1 bis A.2.5.4.3 gelten nicht. Wiederauffinden des Fahrzeuges Nur Schadenfälle in Deutschland A.2.5.8.1 Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb ei- nes Monates nach Eingang der Schadenan- A.2.5.4.6 Die Bestimmungen zum vereinbarten Werk- zeige in Textform wieder aufgefunden, sind stattservice gelten nur für Schadenfälle in Sie zur Rücknahme des Fahrzeuges ver- Deutschland, bei denen das Fahrzeug oder pflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das mitversicherte Teile beschädigt werden oder Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraumes mit mitversicherte Teile zerstört werden oder ab- objektiv zumutbaren Anstrengungen wieder handenkommen. in Besitz nehmen können. A.2.5.5 Was leisten wir beim Werkstattservice mo- A.2.5.8.2 Wir zahlen die Kosten für die Rückholung des bil? Fahrzeuges, wenn es in einer Entfernung von Haben Sie einen Pkw versichert und nicht den mehr als 50 km von seinem regelmäßigen Werkstattservice mit uns vereinbart, überlas- Standort aufgefunden wird. Ersetzt werden sen uns dennoch die Auswahl der Werkstatt, die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. gelten hierfür die Bestimmungen der Kasko- Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu e ­ iner versicherung sowie die in diesem Abschnitt Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilo- geregelten Leistungserweiterungen. meter). Entscheidend ist jeweils die Entfer- Sie überlassen uns die Auswahl der Werkstatt im nung vom regelmäßigen Standort des Fahr- Reparaturfall zeuges zum Fundort. A.2.5.5.1 Sie haben in Ihrem Vertrag nicht den Werk- A.2.5.8.3 Haben wir die Versicherungsleistung wegen stattservice vereinbart. Dennoch informieren einer Pflichtverletzung (z.B. grob fahrlässige Sie uns im Schadenfall und wir wählen die Ermöglichung des Diebstahles) gekürzt und Werkstatt aus, in der das Fahrzeug repariert wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, gilt: wird und tragen die Kosten der Fahrzeugre- Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Ver- paratur. Den Reparaturauftrag müssen Sie äußerungserlös nach Abzug der erforderli- der Werkstatt erteilen. chen Kosten zu, die im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwertung entstanden Grundreinigung sind. Der Anteil errechnet sich entsprechend A.2.5.5.2 Wir übernehmen die Kosten nach durchge- der Quote, um die wir Ihre Entschädigung ge- führter Reparatur für eine Innen- und Außen- kürzt haben. reinigung Ihres Fahrzeuges. Eigentumsübergang nach Entwendung Hol- und Bringservice A.2.5.8.4 Sind Sie nicht nach A.2.5.8.1 zur Rücknahme A.2.5.5.3 Befindet sich das Fahrzeug in einem Um- des Fahrzeuges verpflichtet, werden wir des- kreis von 30 km zur ausgewählten Werkstatt, sen Eigentümer. Wir werden jedoch nicht Ei- wird es auf unsere Kosten dorthin gebracht. gentümer, wenn ein anderer der Eigentümer Ebenso wird das Fahrzeug nach der Repa- des Fahrzeuges ist (z.B. der Leasinggeber) ratur wieder an einen im Umkreis von 30 km und dieser das Eigentum nicht auf uns über- zur ausgewählten Werkstatt befindlichen Ort tragen möchte. Sie müssen uns dies unver- auf unsere Kosten zurückgebracht. züglich mitteilen, nachdem wir Sie über das Mobilhaltung Wiederauffinden informiert haben. Kosten für die Rückholung zahlen wir nicht. A.2.5.5.4 Wir halten Sie auch im Schadenfall mobil und erstatten Ihnen die Kosten für ein Er- Werden wir nicht Eigentümer, rechnen wir satzfahrzeug in der kleinsten Fahrzeugklas- den erzielbaren Veräußerungserlös des wie- se bis max. 50 km pro Tag. deraufgefundenen Fahrzeuges auf unsere Entschädigung an. Wenn wir Sie bereits ent- Nur Schadenfälle in Deutschland schädigt haben, müssen Sie uns den erziel- A.2.5.5.5 Die Bestimmungen zum Werkstattservice baren Veräußerungserlös zurückzahlen. mobil gelten nur für Schadenfälle in Deutsch- land, bei denen das Fahrzeug oder mit- - 19 - [Seite 20] A.2.5.9 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchst- zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger entschädigung?) Herbeiführung des Schadens unter den Vor- Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt aussetzungen des A.2.8.2 berechtigt, unse- auf den Neupreis des Fahrzeuges nach re Leistung soweit zurückzufordern, wie dies A.2.5.1.8. der Schwere des Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit A.2.5.10 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Alt- Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir teile unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahr- Was wir nicht ersetzen lässiger Herbeiführung des Schadens nicht A.2.5.10.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Ver- zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des besserungen, Alterungs- und Verschleiß- Schadens sind wir berechtigt ,unsere Leis- schäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Fol- tung in voller Höhe zurückzufordern. geschäden wie Verlust von Treibstoff und Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn Betriebsmittel (z.B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wert- eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung ge- minderung, äußerem Ansehen, Zulassungs- mäß A.1.2 mitversicherte Person, der Mie- kosten, Überführungskosten, Verwaltungs- ter oder der Entleiher einen Schaden herbei- kosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines führt. Mietfahrzeuges. A.2.8 Was ist nicht oder nur teilweise versi- Rest- und Altteile chert? A.2.5.10.2 Rest- und Altteile sowie das unreparierte Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden A.2.8.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- zum Veräußerungswert auf die Entschädi- den, die Sie vorsätzlich herbeiführen. gung angerechnet. A.2.8.2 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des A.2.5.11 Selbstbeteiligung Schadens gemäß § 81 VVG verzichten wir Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird die- darauf, unsere Leistung in einem der Schwe- se bei jedem Schadenereignis für jedes versi- re Ihres Verhaltens entsprechenden Verhält- cherte Fahrzeug von der Entschädigung ab- nis zu kürzen. Dies gilt nicht gezogen. Ihrem Versicherungsschein können - bei grob fahrlässiger Ermöglichung des Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie Diebstahles des Fahrzeuges oder seiner eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Teile oder A.2.6 Fälligkeit unserer Zahlung - bei Herbeiführung des Versicherungsfal- A.2.6.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die les infolge des Genusses alkoholischer Höhe der Entschädigung festgestellt haben, Getränke oder anderer berauschender zahlen wir diese innerhalb von zwei Wochen. Mittel. A.2.6.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten auf die Entschädigung verlangen, wenn A.2.8.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- - wir unsere Zahlungspflicht festgestellt den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges haben und bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo- torsportaktivität, bei der es auf die Erzie- - sich die Höhe der Entschädigung nicht lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, innerhalb eines Monates nach Schaden­ einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai- anzeige feststellen lässt. nings, Tests und Demonstrationen. Darüber A.2.6.3 Im Falle einer vereinbarten Neupreisentschä- hinaus besteht kein Versicherungsschutz für digung nach A.2.5.1.2 und A.2.5.1.3 oder ei- jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken, ner vereinbarten Kaufwertentschädigung auch wenn es nicht auf die Erzielung einer nach A.2.5.1.4 zahlen wir den über den Wie- Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche- derbeschaffungswert hinausgehenden Be- rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher- trag erst, wenn sichergestellt ist, dass die heitstrainings, die nach den Richtlinien des Entschädigung innerhalb von zwei Jahren Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) nach Feststellung der Entschädigung für die abgehalten werden. Reparatur des Fahrzeuges oder den Erwerb Reifenschäden eines anderen Fahrzeuges verwendet wird. A.2.8.4 Kein Versicherungsschutz besteht für be- A.2.6.4 Ist das Fahrzeug entwendet worden, warten schädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- wir ab, ob es wieder aufgefunden wird. Des- rungsschutz für Reifenschäden besteht halb leisten wir die Entschädigung frühestens jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleich- nach Ablauf ­eines Monates nachdem Sie uns zeitig andere unter den Schutz der Kaskover- den Schaden in Textform angezeigt haben. sicherung fallende Schäden bei dem versi- A.2.7 Können wir unsere Leistung vom Fahrer cherten Fahrzeug verursacht wurden. zurückfordern, wenn Sie nicht selbst ge- Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der fahren sind? Staatsgewalt Fährt eine andere Person berechtigterweise A.2.8.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- das Fahrzeug und kommt es zu einem Scha- den, die durch Kriegsereignisse, innere Un- denereignis, fordern wir von dieser Person ruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt un- unsere Leistungen bei schuldloser oder fahr- mittelbar oder mittelbar verursacht werden. lässiger Herbeiführung des Schadens nicht - 20 - [Seite 21] Schäden durch Kernenergie Was ist unter Panne oder Unfall zu verstehen? A.2.8.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- A.3.5.1 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder den durch Kernenergie. Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als unmittelbar von außen plötzlich mit mecha- Service oder Kostenerstattung nischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirken- des Ereignis. Zusätzlich gilt bei Elektrofahr- Der Autoschutzbrief kann nur in Verbindung zeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abge­ Entladung des Akkus als Panne. schlossen werden (siehe A.1.1.9). Wiederherstellung der Fahrbereitschaft A.3.1 Was ist versichert? A.3.5.2 Wir organisieren für Sie die Wiederherstel- Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.5 bis lung der Fahrbereitschaft an der Schadens- A.3.9 genannten Schadenereignisse die stelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen übernehmen die hierdurch entstehenden als Service oder erstatten die von Ihnen auf- Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung gewendeten Kosten im Rahmen dieser Be- beläuft sich einschließlich der vom Pannen- dingungen. hilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten A.3.2 Wer ist versichert? Kleinteile auf 100 EUR. Bei Reisen mit dem im Versicherungsschein Abschleppen des Fahrzeuges bezeichneten Fahrzeug sind Sie, der berech- A.3.5.3 Kann das Fahrzeug an der Schadensstelle tigte Fahrer und die berechtigten Insassen nicht wieder fahrbereit gemacht werden, or- versichert. Bei sonstigen Reisen b ­esteht, ganisieren wir für Sie das Abschleppen des wenn das versicherte Fahrzeug überwiegend Fahrzeuges. Dies schließt das Gepäck und privat genutzt wird, Versicherungsschutz für die nicht gewerblich beförderte Ladung mit Sie, Ihren in häuslicher Gemeinschaft leben- ein. den Ehe-/ Lebenspartner sowie die minder- Wir übernehmen die hierdurch entstehenden jährigen Kinder. Kosten: Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten - in voller Höhe, wenn Sie uns im Schadens- sinngemäß für die mitversicherten Personen. fall informieren und uns die Organisation A.3.3 Versicherte Fahrzeuge der Leistung überlassen, A.3.3.1 Den Autoschutzbrief können Sie nur für einen - wenn Sie vor der Auftragsvergabe keinen Pkw, ein Campingfahrzeug bis 7,5 t zulässi- Kontakt mit uns aufnehmen und uns nicht ges Gesamtgewicht, ein Kraftrad, ein Leicht- die Organisation überlassen, ist die Leis- kraftrad, ein dreirädriges Kfz/Trike oder einen tung auf 150 EUR begrenzt. Lieferwagen abschließen. Hierauf werden durch den Einsatz eines Pan- A.3.3.2 Versichert ist das im Versicherungsschein be- nenhilfsfahrzeuges entstandene Kosten an- zeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter gerechnet. Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Bergen des Fahrzeuges A.3.4 In welchen Ländern besteht Versiche- A.3.5.4 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekom- rungsschutz? men, organisieren wir für Sie die Bergung Versicherungsschutz in Europa und in der EU des Fahrzeuges. Dies schließt das Gepäck A.3.4.1 Sie haben mit dem Autoschutzbrief Ver- und die nicht gewerblich beförderte Ladung sicherungsschutz in den geographischen mit ein. Grenzen Europas sowie den außereuropäi- Wir übernehmen die hierdurch entstehenden schen Gebieten, die zum Geltungsbereich Kosten. Für Campingfahrzeuge, Lieferwagen der ­Europäischen Union gehören. und für gewerbliche Ladung ist die Leistung Internationale Versicherungskarte auf 2.500 EUR begrenzt. A.3.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versiche- Falschbetankung rungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versiche- A.3.5.5 Haben Sie Ihr Fahrzeug mit falschem Kraft- rungsschutz beim ­Autoschutzbrief erstreckt stoff betankt, ersetzen wir zusätzlich zu den sich auch auf die dort genannten nichteuro- Leistungen bei einer Panne die Kosten bis päischen Länder, soweit Länderbezeichnun- zur Höhe von insgesamt 500 EUR für das gen nicht durchgestrichen sind. Entfernen des falschen Kraftstoffes aus allen Veränderung des Geltungsbereiches betroffenen Bauteilen des Fahrzeuges. Fol- geschäden aller Art sind vom Versicherungs- A.3.4.3 Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi- schutz ausgeschlossen sowie die Ersatzbe- schen Ihnen und uns kann der Geltungs­ tankung. Als Falschbetankung gilt, wenn ein bereich erweitert oder eingeschränkt werden. Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieselkraft- A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall stoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder Benzin betankt wird. einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Unfall oder Dieb- beginnen oder fortsetzen, erbringen wir fol- stahl innerhalb einer Entfernung von gende Leistungen: 50 km - 21 - [Seite 22] Bei einem Unfall oder Diebstahl des Fahrzeu- tung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.1, ges erbringen wir die nachfolgenden Leistun- Mietfahrzeug nach A.3.7.3 oder Fahrzeug- gen unter den Voraussetzungen, dass transport bei Panne oder Unfall bei einer - die Hilfeleistungen an einem Ort erfolgt, Auslandsreise nach A.3.9.1b in Anspruch der weniger als 50 km von Ihrem ständigen nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbe- reit zur Verfügung steht, haben Sie keinen - das Fahrzeug (bei Beschädigung oder Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Totalschaden) weder am Schadentag noch Wir übernehmen die Kosten bis höchstens am darauffolgenden Tag nicht wieder fahr- 60 EUR je Übernachtung und Person. bereit oder nicht verkehrssicher gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. Mietfahrzeug Mietfahrzeug A.3.7.3 Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten und übernehmen die Kosten des Mietfahr- Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten zeuges für höchstens sieben Tage und ma- und übernehmen die Kosten des Mietfahr- ximal in Höhe von 350 EUR. Voraussetzung zeuges für höchstens sieben Tage und ma- ist, dass Sie die Leistung Weiter- oder Rück- ximal in Höhe von 350 EUR. fahrt nach A.3.7.1 nicht in Anspruch genom- Wenn Sie ein Campingfahrzeug, ein Kraft- men haben. rad, ein Leichtkraftrad, ein dreirädriges Kfz/ Wenn Sie ein Campingfahrzeug, ein Kraft- Trike oder einen Lieferwagen versichert ha- rad, ein Leichtkraftrad, ein dreirädriges Kfz/ ben, kann die Anmietung eines vergleichba- Trike oder einen Lieferwagen versichert ha- ren Fahrzeuges nicht garantiert werden. ben, kann die Anmietung eines vergleichba- A.3.7 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder ren Fahrzeuges nicht garantiert werden. Diebstahl ab 50 km Entfernung Fahrzeugrücktransport Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahr- A.3.7.4 Wir organisieren den Fahrzeugrücktransport zeuges erbringen wir die nachfolgenden Leis- (nach Möglichkeit zusammen mit Ihnen bzw. tungen unter den Voraussetzungen, dass den berechtigten Insassen „Pick-up-Service“) - die Hilfeleistungen an einem Ort erfolgt, zu Ihrem ständigen Wohnsitz. Wir überneh- der mindestens 50 km von Ihrem ständigen men die hierdurch entstehenden Kosten un- Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und ter folgenden Voraussetzungen: - das Fahrzeug (bei Beschädigung oder - der Schadenort befindet sich in Totalschaden) weder am Schadentag noch Deutschland, am darauffolgenden Tag nicht wieder fahr- - das Fahrzeug kann auch am nächsten Tag bereit oder nicht verkehrssicher gemacht nicht fahrbereit gemacht werden und werden kann oder es gestohlen worden ist. - die voraussichtlichen Reparaturkosten sind Weiter- oder Rückfahrt nicht höher als der Kaufpreis für ein gleich- A.3.7.1 Wir übernehmen Fahrtkosten für: wertiges gebrauchtes Fahrzeug. a Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem Wählen Sie den Pick-up-Service, gilt dieser ständigen Wohnsitz in Deutschland oder anstelle der Leistungen Weiter- oder Rück- b eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Ziel- fahrt nach A.3.7.1 und Mietfahrzeug nach ort, jedoch höchstens innerhalb des Gel- A.3.7.3. tungsbereiches nach A.3.4 oder Auf Wunsch organisieren wir abweichend c eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständi- von Satz 1 auch den Transport zum Zielort gen Wohnsitz in Deutschland oder (innerhalb Deutschlands), sofern dadurch keine höheren Kosten entstehen. d eine Fahrt einer Person von Ihrem ständi- gen Wohnsitz oder vom Zielort zum Scha- Hilfe bei der Werkstattsuche denort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit A.3.7.5 Muss das Fahrzeug in einer Werkstatt re- gemacht worden ist. pariert werden, sind wir bei der Suche nach Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfa- ­einer Werkstatt behilflich. Für die Leistung chen Entfernung unter 1.200 Bahnkilome- der Werkstatt übernehmen wir keine Haftung. tern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klas- Fahrzeugunterstellung se. Bei größerer Entfernung werden diese A.3.7.6 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der der Liegewagenkosten oder die Kosten ei- Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung nes Linienfluges der Economy-Klasse jeweils des Transportes in einer Werkstatt unterge- einschließlich Zuschlägen übernommen. Zu- stellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich. sätzlich erstatten wir die Kosten für nachge- Wir übernehmen die hierdurch entstehenden wiesene Taxifahrten bis zu 40 EUR. Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. Übernachtung Fahrzeugschlüsselservice A.3.7.2 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Be- A.3.7.7 Können Sie das Fahrzeug nicht fahren, weil schaffung einer Übernachtungsmöglichkeit die Fahrzeugschlüssel abhandengekommen und übernehmen die Kosten für höchstens sind, vermitteln wir die Beschaffung eines Er- drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leis- satzschlüssels. Die Kosten für dessen Ver- - 22 - [Seite 23] sand übernehmen wir. Die Kosten der Ersatz- Krankenbesuch schlüssel zahlen wir nicht. A.3.8.4 Müssen Sie sich länger als zwei Wochen sta- A.3.8 Hilfe bei Krankheit, Verletzung, Tod oder tionär in einem Krankenhaus aufhalten, er- Notlagen auf einer Reise ab 50 km Ent- statten wir die Fahrt- und Übernachtungskos- fernung ten für Besuche durch eine nahe stehende Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen Person bis zur Höhe von 500 EUR. unter den Voraussetzungen, dass auf e ­ iner Fahrzeugabholung Reise A.3.8.5 Wir organisieren für Sie den Transport des - Sie unvorhergesehen erkranken oder ster- Fahrzeuges zu Ihrem ständigen Wohnsitz, ben und wenn - dies an einem Ort geschieht, der mindes- - der Fahrer länger als drei Tage erkrankt tens 50 km von Ihrem ständigen Wohnsitz oder stirbt und in Deutschland entfernt ist. - das Fahrzeug weder von ihm noch von Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, einem anderen Insassen zurückgefahren wenn diese nicht bereits innerhalb der letz- werden kann. ten sechs Wochen vor Beginn der Reise (zum Wir übernehmen die hierdurch entstehenden ersten oder zum wiederholten Male) aufge- Kosten. treten ist. Veranlassen Sie den Transport selbst, er- Was ist unter einer Reise zu verstehen? halten Sie als Kostenersatz 0,50 EUR je A.3.8.1 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständi- ­Kilometer zwischen Ihrem ständigen Wohn- gen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von sitz und dem Schadenort. Außerdem er- fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger statten wir in jedem Fall die bis zur Abho- Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem lung der berechtigten Insassen entstehenden Sie behördlich gemeldet sind und sich über- und durch den Fahrerausfall bedingten Über- wiegend aufhalten. nachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt Krankenrücktransport auf drei Übernachtungen bis zu je 60 EUR pro Person. A.3.8.2 Müssen Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert wer- Wenn ein berechtigter Insasse wegen des Er- den, organisieren wir für Sie die Durchfüh- satzfahrers im versicherten Fahrzeug keinen rung des Rücktransportes. Wir übernehmen Platz mehr hat, erstatten wir die Kosten ei- diese Kosten. Art und Zeitpunkt des Rück- ner Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz des transportes müssen medizinisch notwendig Insassen entsprechend A.3.7.1. sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf Heimtransport von Haustieren die Begleitung des Erkrankten durch einen A.3.8.6 Können mitgeführte Haustiere infolge Ihrer Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich Erkrankung oder Ihres Todes nicht mehr ver- vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen sorgt werden, organisieren wir für Sie den wir die bis zum Rücktransport entstehenden Heimtransport der Tiere und tragen die hier- Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch entstehenden Kosten. durch die Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen Reiserückrufservice bis zu je 60 EUR pro Person. A.3.8.7 Erweist sich infolge Todes oder Erkrankung Rückholung von Kindern eines Ihnen nahen Verwandten oder infol- ge einer erheblichen Schädigung Ihres Ver- A.3.8.3 Wir organisieren für Sie die Abholung und mögens Ihr Rückruf von einer Reise durch Rückfahrt mitreisender minderjähriger Kin- Rundfunk als notwendig, werden die erfor- der mit einer Begleitperson zu ihrem ständi- derlichen Maßnahmen von uns in die Wege gen Wohnsitz, wenn geleitet und die hierdurch entstandenen Kos- - Sie erkrankt sind oder sterben und ten übernommen. - die Kinder weder von Ihnen noch von Benachrichtigungsservice einem anderen Familienangehörigen A.3.8.8 Geraten Sie auf einer Reise in eine schwie- betreut werden. rige Notlage (z.B. Erkrankung, Verhaftung, Wir übernehmen die hierdurch entstehen- Diebstahl), übermitteln wir auf Wunsch Nach- den Kosten. Wir erstatten bei einer einfa- richten an Ihnen nahe stehende Personen chen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern und übernehmen die dadurch entstehenden die Bahnkosten 2. Klasse. Bei größeren Ent- Übermittlungskosten. fernungen zahlen wir Ihnen die Bahnkosten A.3.9 Zusätzliche Leistungen bei einer Aus- 1. Klasse oder die Liegewagenkosten oder landsreise die Kosten eines Linienfluges der Economy- Klasse zurück. Diese Kosten werden jeweils Ereignet sich der Schaden an einem Ort im einschließlich Zuschlägen gezahlt. Wir über- Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4 ohne nehmen die Kosten für nachgewiesene Taxi- Deutschland), der mindestens 50 km von Ih- fahrten bis zu 40 EUR. rem ständigen Wohnsitz in Deutschland ent- fernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen: A.3.9.1 Bei Panne und Unfall - 23 - [Seite 24] Ersatzteilversand und übernehmen die hierbei anfallenden a Können Ersatzteile zur Wiederherstellung Gebühren. der Fahrbereitschaft des Fahrzeuges an Ersatz von Zahlungsmitteln im Ausland einem ausländischen Schadenort oder in b Geraten Sie auf einer Reise im Ausland in- dessen Nähe nicht beschafft werden, or- folge des Verlustes von Zahlungsmitteln in ganisieren wir für Sie, dass Sie diese auf eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnah- übernehmen alle entstehenden Versand- me zur Hausbank nicht innerhalb von 24 kosten. Stunden nach dem der Schadenmeldung Fahrzeugtransport folgenden Werktag möglich, können Sie b Wir organisieren für Sie den Transport des ein Darlehen von uns bis zu 1.500 EUR Fahrzeuges zu einer Werkstatt und über- erhalten. nehmen die hierdurch entstehenden Kos- A.3.9.4 Service und Kostenübernahme bei Krankheit, ten bis zur Höhe der Rücktransportkosten Tod und in Notlagen an Ihren ständigen Wohnsitz, wenn Vermittlung ärztlicher Betreuung - das Fahrzeug technisch nicht mehr fahr- a Erkranken Sie auf einer Reise im Ausland, bereit ist, informieren wir Sie auf Wunsch über die - der Schaden durch eine Werkstatt festge- Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Wir stellt wurde, stellen, soweit erforderlich, die Verbin- - das Fahrzeug an einem ausländischen dung zwischen Ihrem Hausarzt und dem Schadenort oder in dessen Nähe nicht Sie behandelnden Arzt oder Krankenhaus innerhalb von drei Werktagen fahrbereit her. Die hierdurch entstehenden Kosten gemacht werden kann und tragen wir. - die voraussichtlichen Reparaturkosten Arzneimittelversand nicht höher sind als der Kaufpreis für ein b Sind Sie zur Aufrechterhaltung oder Wie- gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. derherstellung Ihrer Gesundheit auf ver- Fahrzeugverzollung und -verschrottung schreibungspflichtige Arzneimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe c Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im nicht erhältlich sind und für die es auch Ausland verzollt werden, helfen wir bei der dort kein Ersatzpräparat gibt, dringend an- Verzollung. Wir übernehmen die hierbei an- gewiesen, sorgen wir nach Abstimmung fallenden Verfahrensgebühren mit Ausnah- mit Ihrem Hausarzt für die Zusendung und me des Zollbetrages und sonstiger Steu- tragen die hierdurch entstehenden Kos- ern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, ten. Voraussetzung ist, dass keine Ein- um die Verzollung zu vermeiden, überneh- fuhrbeschränkungen bestehen. Wir erstat- men wir die Verschrottungskosten. ten Kosten für eine eventuell notwendige A.3.9.2 Bei Fahrzeugdiebstahl Abholung des Arzneimittels sowie dessen Fahrzeugunterstellung Verzollung. a Wir übernehmen die Kosten für eine Fahr- Im Todesfall zeugunterstellung, wenn das gestohlene c Im Fall Ihres Todes auf einer Reise im Aus- Fahrzeug land sorgen wir nach Abstimmung mit den - nach dem Diebstahl im Ausland wieder auf- Angehörigen gefunden wird und - für die Bestattung im Ausland oder - bis zur Durchführung des Rücktransportes - für die Überführung nach Deutschland. oder der Verzollung bzw. Verschrottung Wir übernehmen die Kosten, höchstens je- untergestellt werden muss. doch die notwendigen Kosten einer Überfüh- Wir übernehmen die Kosten höchstens für rung. zwei Wochen. Kostenerstattung bei Reiseabbruch Fahrzeugverzollung und -verschrottung d Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer b Muss das Fahrzeug nach einem Diebstahl Auslandsreise infolge Todes oder schwe- im Ausland verzollt werden, helfen wir bei rer Erkrankung eines Mitreisenden oder ei- der Verzollung. Wir übernehmen die hier- nes nahen Verwandten bzw. wegen einer bei anfallenden Verfahrensgebühren mit erheblichen Schädigung Ihres Vermögens Ausnahme des Zollbetrages und sonsti- nicht oder nur zu einem anderen als dem ger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug ver- ursprünglich geplanten Zeitpunkt zuzumu- schrotten, um die Verzollung zu vermeiden, ten, übernehmen wir die im Verhältnis zur übernehmen wir die Verschrottungskosten. ursprünglich geplanten Rückreise entste- A.3.9.3 Service und Kostenübernahme bei Verlust henden Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR. Ersatz von Reisedokumenten im Ausland A.3.9.5 Sonstige Hilfeleistungen a Verlieren Sie auf einer Reise im Ausland Telefongespräche mit dem Versicherer ein für diese benötigtes Dokument, sind a Für Telefongespräche, die Sie oder ein be- wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich rechtigter Insasse anlässlich einer erstat- tungspflichtigen Schutzbriefleistung im - 24 - [Seite 25] Ausland von dort mit uns führen, erstatten hätten aufwenden müssen, können wir diese wir die nachgewiesenen Kosten bis insge- von unserer Zahlung abziehen. samt 25 EUR je Schadenfall. A.3.12 Verpflichtung Dritter Weitere Hilfeleistung A.3.12.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen ge- b Geraten Sie in eine besondere Notlage, die genüber aufgrund eines Vertrages oder ei- in anderen Bestimmungen nicht geregelt ner Mitgliedschaft in einem Verband oder ist, zu deren Beseitigung Hilfe notwendig Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflich- ist, um erhebliche Nachteile für Ihre Ge- tet ist, gehen diese Leistungsverpflichtungen sundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, vor. Dasselbe gilt auch, wenn Sie eine Ent- veranlassen wir die erforderlichen Maß- schädigungsleistung aus den anderen Ver- nahmen und übernehmen die hierdurch sicherungsverträgen beanspruchen können. entstehenden Kosten bis zu 250 EUR. Kos- A.3.12.2 Wenden Sie sich nach einem Schadener- ten im Zusammenhang mit der Nicht- und eignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ih- Schlechterfüllung von Verträgen, die von nen gegenüber abweichend von A.3.12.1 zur Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wie- Leistung verpflichtet. derbeschaffungs- und Reparaturkosten er- statten wir nicht. A.4 Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder getötet werden A.3.10 Was ist nicht oder nur teilweise versi- chert? A.4.1 Was ist versichert? Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Unfälle bei Gebrauch des Fahrzeuges A.3.10.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- A.4.1.1 Wir bieten den vereinbarten Versicherungs- den, die Sie vorsätzlich herbeiführen. schutz bei Unfällen der versicherten Person, die in unmittelbarem Zusammenhang mit A.3.10.2 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des dem Gebrauch Ihres Fahrzeuges oder eines Schadens gemäß § 81 VVG verzichten wir damit verbundenen Anhängers stehen (z.B. darauf, unsere Leistung in einem der Schwe- Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Ent- re Ihres Verhaltens entsprechenden Verhält- laden). nis zu kürzen. Dies gilt nicht Unfallbegriff - bei grob fahrlässiger Ermöglichung des Diebstahles des Fahrzeuges oder seiner A.4.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Per- Teile oder son durch - bei Herbeiführung des Versicherungsfal- - ein plötzlich von außen auf ihren Körper les infolge des Genusses alkoholischer wirkendes Ereignis (Unfallereignis) und Getränke oder anderer berauschender - unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung Mittel. erleidet. Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Erweiterter Unfallbegriff A.3.10.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- A.4.1.3 Als Unfall gilt/gelten auch, wenn sich die ver- den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges sicherte Person durch eine Eigenbewegung bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo- (einschließlich erhöhter Kraftanstrengung) torsportaktivität, bei der es auf die Erzie- lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, - ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wir- einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai- belsäule verrenkt, nings, Tests und Demonstrationen. Darüber - einen Meniskusschaden zuzieht, hinaus besteht kein Versicherungsschutz für - einen Knochen bricht, jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken, auch wenn es nicht auf die Erzielung einer - einen Bauch oder Unterleibsbruch (z.B. Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche- Leisten- oder Nabelbruch) erleidet oder rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher- - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln heitstrainings, die nach den Richtlinien des an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) oder zerreißt. abgehalten werden. Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie Staatsgewalt von dieser Regelung nicht erfasst. A.3.10.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- A.4.2 Wer ist versichert? den, die durch Kriegsereignisse, innere Un- Pauschalsystem ruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt un- mittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.4.2.1 Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die jeweiligen berech- Schäden durch Kernenergie tigten Insassen des Fahrzeuges versichert. A.3.10.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Be- den durch Kernenergie. rufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche A.3.11 Anrechnung ersparter Aufwendungen das Fahrzeug gebrauchen. Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kos- A.4.2.2 Bei zwei und mehr berechtigten Insassen er- ten erspart, die Sie ohne das Schaden­ereignis höht sich die Versicherungssumme um 50 % und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insas- - 25 - [Seite 26] sen. Das ist unabhängig davon, ob ­diese zu Geltendmachung der Invalidität Schaden kommen. A.4.5.1.3 Sie müssen die Invalidität innerhalb von 30 Was ist unter berechtigten Insassen zu verstehen? Monaten nach dem Unfall bei uns geltend A.4.2.3 Berechtigte Insassen sind Personen (Fah- machen. Das heißt: Sie teilen uns mit, dass rer und alle weiteren Insassen), die sich mit Sie von einer Invalidität ausgehen. Wissen und Willen des Verfügungsberechtig- Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch ten in oder auf dem versicherten Fahrzeug auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. befinden oder in unmittelbarem Zusammen- Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es hang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch sich entschuldigen, wenn Sie die Frist ver- des Fahrzeuges tätig werden. säumt haben. A.4.3 In welchen Ländern besteht Versiche- Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr rungsschutz? A.4.5.1.4 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung be- Versicherungsschutz in Europa und in der EU steht, wenn die versicherte Person durch ei- A.4.3.1 Sie haben in der Kfz-Unfallversicherung Ver- nen Unfall innerhalb eines Jahres nach dem sicherungsschutz in den geographischen Unfall stirbt. Grenzen Europas sowie den außereuropäi- In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleis- schen Gebieten, die zum Geltungsbereich tung (A.4.7), sofern diese vereinbart ist. der Europäischen Union gehören. A.4.5.2 Art und Höhe der Leistung Internationale Versicherungskarte Berechnung der Invaliditätsleistung A.4.3.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versiche- rungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versiche- A.4.5.2.1 Sie erhalten die Invaliditätsleistung als Ein- rungsschutz in der Kfz-Unfallversicherung malzahlung. Grundlagen für die Berechnung erstreckt sich auch auf die dort genannten der Leistung sind nichteuropäischen Länder, soweit Länderbe- - die vereinbarte Versicherungssumme und zeichnungen nicht durchgestrichen sind. - der Grad der unfallbedingten Invalidität. Veränderung des Geltungsbereiches Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeitraum für die A.4.3.3 Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi- Bemessung schen Ihnen und uns kann der Geltungs­ A.4.5.2.2 Der Invaliditätsgrad bemisst sich bereich erweitert oder eingeschränkt werden. - nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.3), sofern die A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Un- betroffenen Körperteile oder Sinnes­organe fallversicherung? dort genannt sind, Ihrem Versicherungsschein können Sie ent- - ansonsten danach, in welchem Umfang nehmen, welche der folgenden Leistungen die normale körperliche und/oder geistige mit welchen Versicherungssummen verein- Leistungsfähigkeit unfallbedingt beein- bart sind. trächtigt ist (A.4.5.2.4). A.4.5 Leistung bei Invalidität Entscheidend ist der unfallbedingte Gesund- A.4.5.1 Voraussetzungen für die Leistung heitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Invalidität Dies gilt sowohl für die erste als auch für spä- A.4.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität er- tere Bemessung der Invalidität (A.4.9.4). litten. Gliedertaxe Eine Invalidität liegt vor, wenn durch einen A.4.5.2.3 Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfä- Unfall higkeit der nachstehend genannten Körper- - die körperliche oder geistige Leistungsfä- teile und Sinnesorgane gelten ausschließlich higkeit der versicherten Person die folgenden Invaliditätsgrade (Gliedertaxe): - dauerhaft Arm 75 % beeinträchtigt ist. Arm bis oberhalb des Ellenbogen- gelenks 70 % Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn Arm unterhalb des Ellenbogen- - sie voraussichtlich länger als drei Jahre gelenks 65 % bestehen wird und Hand 60 % - eine Änderung dieses Zustandes nicht Daumen 25 % erwartet werden kann. Zeigefinger 15 % anderer Finger 10 % Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität für sämtliche Finger einer Hand jedoch A.4.5.1.2 Ein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht höchstens 60 % nur, wenn die Invalidität Bein über der Mitte des - innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall Oberschenkels 75 % eingetreten und Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 65 % Bein bis unterhalb des Knies 55 % - innerhalb von 30 Monaten nach dem Unfall Bein bis zur Mitte des Unter- von einem Arzt schriftlich festgestellt wor- schenkels 50 % den ist. Fuß 45 % - 26 - [Seite 27] große Zehe 10 % nicht als medizinisch notwendige Kranken- andere Zehe 7% hausheilbehandlungen. Auge 55 % Höhe und Dauer der Leistung Gehör auf einem Ohr 35 % Gehör auf beiden Ohren 65 % A.4.6.2 Wir zahlen das Krankenhaustagegeld in Geruchssinn 15 % Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Geschmackssinn 10 % - für jeden Kalendertag der vollstationären eine Niere 25 % Behandlung, beide Nieren 100 % - höchstens jedoch für drei Jahre, vom Stimmverlust aufgrund Kehlkopf- Unfalltag an gerechnet. verletzung 65 % Ab dem 4. Tag eines jeden Krankenhausauf- Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbe- enthaltes zahlen wir das Krankenhaustage- einträchtigung gilt der entsprechende Teil des geld in doppelter Höhe der vereinbarten Ver- jeweiligen Prozentsatzes. sicherungssumme. Bemessung außerhalb der Gliedertaxe Krankenhaustagegeld bei Unfällen mit angelegtem A.4.5.2.4 Für andere Körperteile und Sinnesorgane be- Sicherheitsgurt misst sich der Invaliditätsgrad danach, in wel- A.4.6.3 Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass chem Umfang die normale körperliche oder ein berechtigter Insasse eines Pkw der einen geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauer- Sicherheitsgurt angelegt hat, einen Unfall er- haft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durch- leidet, welcher aus medizinischen Gründen schnittliche Person gleichen Alters und Ge- eine vollstationäre Heilbehandlung von mehr schlechts. als zwei Kalendertagen zur Folge hat. Bei der Bemessung sind ausschließlich medi- Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen zinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. und Kuranstalten gelten nicht als Kranken- Minderung bei Vorinvalidität hausaufenthalte. A.4.5.2.5 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesor- A.4.6.4 Wir leisten ab dem 3. Kalendertag des Kran- gane oder deren Funktionen bereits vor dem kenhausaufenthaltes. Aufnahme- und Entlas- Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali- sungstag werden je als ein Kalendertag ge- ditätsgrad um diese Vorinvalidität gemindert. rechnet. Die Vorinvalidität wird nach A.4.5.2.3 und Das Krankenhaustagegeld beträgt je Kalen- A.4.5.2.4 bemessen. dertag der stationären Behandlung 1/3 ‰ Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körper­ der für den Fall dauernder Unfallfolgen und teile oder Sinnesorgane den Fall des Todes vereinbarten Versiche- A.4.5.2.6 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorga- rungssummen. Es ist jedoch auf höchstens ne durch den Unfall beeinträchtigt, werden 50 EUR je Person und Kalendertag begrenzt die nach den vorstehenden Bestimmungen und wird längstens für ein Jahr vom Unfallta- ermittelten Invaliditätsgrade zusammenge- ge an gerechnet gezahlt. rechnet. A.4.7 Todesfallleistung Mehr als 100 % werden jedoch nicht berück- Voraussetzungen für die Leistung sichtigt. A.4.7.1 Die versicherte Person ist infolge des Unfal- Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person les innerhalb eines Jahres gestorben. Be- A.4.5.2.7 Stirbt die versicherte Person vor der Bemes- achten Sie dazu Ihre besondere Pflicht einer sung der Invalidität rechtzeitigen Anzeige des Todesfalles nach E.1.5.1. - aus unfallfremder Ursache innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall (A.4.5.1.4) Art und Höhe der Leistung oder, A.4.7.2 Wir zahlen die Todesfallleistung in der Höhe - gleichgültig aus welcher Ursache später als der vereinbarten Versicherungssumme. ein Jahr nach dem Unfall und A.4.8 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit - waren die sonstigen Voraussetzungen für Krankheiten oder Gebrechen zusammen- die Invaliditätsleistung nach A.4.5.1 erfüllt, treffen? leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem Krankheiten und Gebrechen aufgrund der zuletzt erhobenen ärzt­ lichen A.4.8.1 Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Befunde zu rechnen gewesen wäre. Dies sind Gesundheitsschädigungen und ihre A.4.6 Krankenhaustagegeld Folgen, die durch das Unfallereignis verur- sacht wurden. Voraussetzungen für die Leistung Wir leisten nicht für Krankheiten und Gebre- A.4.6.1 Die versicherte Person befindet sich wegen chen. des Unfalles in medizinisch notwendiger voll- stationärer Krankenhausheilbehandlung. Mitwirkung Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen sowie A.4.8.2 Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Ge- medizinische Rehabilitationsmaßnahmen brechen zusammen, gilt Folgendes: der gesetzlichen Rehabilitationsträger gelten A.4.8.2.1 Entsprechend dem Umfang, in dem Krank- heiten oder Gebrechen bei der durch ein Un- - 27 - [Seite 28] fallereignis verursachten Gesundheitsschä- Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebens- digung oder deren Folgen mitgewirkt haben jahres verlängert sich diese Frist von drei auf (Mitwirkungsanteil), mindert sich fünf Jahre. - bei der Invaliditätsleistung der Prozentsatz - Wenn wir eine Neubemessung wünschen, des Invaliditätsgrades. teilen wir Ihnen dies zusammen mit der - bei der Todesfallleistung und, soweit nicht Erklärung über unsere Leistungspflicht etwas anderes bestimmt ist, in allen ande- nach A.4.9.1 mit. ren Fällen die Leistung selbst. - Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, A.4.8.2.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist 25 %, nehmen wir keine Minderung vor. mitteilen. A.4.9 Fälligkeit A.4.10 Zahlung für eine mitversicherte Person Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem Sie können die Auszahlung der auf eine mit- wir die Erhebungen abgeschlossen haben, versicherte Person entfallenden Versiche- die zur Feststellung des Versicherungsfalles rungsleistung an Sie selbst nur mit der Zu- und des Umfanges unserer Leistungspflicht stimmung der versicherten Person verlangen. notwendig sind. Dazu gilt Folgendes: A.4.11 Was ist nicht versichert? Erklärung über die Leistungspflicht Straftat A.4.9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monates A.4.11.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfäl- in Textform zu erklären, ob und in welchem len, die der versicherten Person dadurch zu- Umfang wir unsere Leistungspflicht anerken- stoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat be- nen. Bei Invaliditätsleistung beträgt die Frist geht oder versucht. drei Monate. Nicht genehmigte Fahrten Die Fristen beginnen, sobald uns folgende A.4.11.2 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Unterlagen zugehen: Unfall bei einer Fahrt geschieht, die ohne - Nachweis des Unfallherganges und der Wissen und Willen der über die Verwendung Unfallfolgen. des Fahrzeuges Verfügungsberechtigten vor- - Bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nach- bereitet, ausgeführt oder ausgedehnt wird. weis über den Abschluss des Heilverfah- Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit rens, soweit dies für die Bemessung des A.4.11.3 Kein Versicherungsschutz besteht bei Un- Invaliditätsgrades notwendig ist. fällen des Fahrers durch Geistes- oder Be- Beachten Sie auch dabei die Verhaltensre- wusstseinsstörungen, auch soweit diese auf geln nach E.1.5. Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlag- Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Be- anfälle, epileptische Anfälle oder andere gründung des Leistungsanspruches entste- Krampfanfälle, die den ganzen Körper des hen, übernehmen wir bei Fahrers ergreifen. - Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der verein- Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn barten Versicherungssumme. die Störungen oder Anfälle durch ein Scha- denereignis verursacht wurden, das unter - Krankenhaustagegeld bis zu einem diesen Vertrag oder unter eine für das Vor- Krankenhaustagegeldsatz. fahrzeug bei uns abgeschlossene Kfz-Unfall- Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. versicherung fällt. Leistung innerhalb von zwei Wochen Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten A.4.9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben A.4.11.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe ge- den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges einigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo- Vorschüsse torsportaktivität, bei der es auf die Erzie- lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, A.4.9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai- Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren nings, Tests und Demonstrationen. Darüber Wunsch – angemessene Vorschüsse. hinaus besteht kein Versicherungsschutz für Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken, Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres auch wenn es nicht auf die Erzielung einer nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer ver- Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche- einbarten Todesfallsumme beansprucht wer- rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher- den. heitstrainings, die nach den Richtlinien des Neubemessung des Invaliditätsgrades Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) abgehalten werden. A.4.9.4 Nach der Bemessung des Invaliditätsgrades können sich Veränderungen des Gesund- Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der heitszustandes ergeben. Staatsgewalt Sie und wir dürfen den Grad der Invalidität A.4.11.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfäl- jährlich erneut ärztlich bemessen lassen. len, die durch Kriegsereignisse, innere Unru- Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens hen oder Maßnahmen der Staatsgewalt un- bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei mittelbar oder mittelbar verursacht werden. - 28 - [Seite 29] Kernenergie Versicherungsschutz in Europa und in der EU A.4.11.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schä- A.5.4.1 Sie haben in der Fahrerschutzversicherung den durch Kernenergie. Versicherungsschutz in den geographischen Bandscheiben, innere Blutungen Grenzen Europas sowie den außereuropäi- schen Gebieten, die zum Geltungsbereich A.4.11.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schä- der Europäischen Union gehören. den an Bandscheiben und deren Folgen, so- wie bei Blutungen aus inneren Organen und Internationale Versicherungskarte Gehirnblutungen und deren Folgen. Versi- A.5.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versiche- cherungsschutz besteht jedoch, wenn über- rungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versiche- wiegende Ursache (das heißt zu mehr als rungsschutz in der Fahrerschutzversicherung 50%) ein unter diesen Vertrag fallendes Un- erstreckt sich auch auf die dort genannten fallereignis nach A.4.1.2 ist. nichteuropäischen Länder, soweit Länderbe- Infektionen zeichnungen nicht durchgestrichen sind. A.4.11.8 Kein Versicherungsschutz besteht bei Infek- Veränderung des Geltungsbereiches tionen. Bei Wundstarrkrampf und Tollwut be- A.5.4.3 Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi- steht jedoch Versicherungsschutz, wenn die schen Ihnen und uns kann der Geltungsbe- Krankheitserreger durch ein versichertes Un- reich erweitert oder eingeschränkt werden. fallereignis sofort oder später in den Körper A.5.5 Welche Leistungen umfasst die Fahrer- gelangen. Bei anderen Infektionen besteht schutzversicherung? Versicherungsschutz, wenn die Krankheits- erreger durch ein versichertes Unfallereig- Ersatz von Personenschäden nis, das nicht nur geringfügige Haut- oder A.5.5.1 Die Fahrerschutzversicherung ersetzt Perso- Schleimhautverletzungen verursacht, sofort nenschäden. Der Umfang der Leistung rich- oder später in den Körper gelangen. Bei In- tet sich danach, was der Fahrer bzw. dessen fektionen, die durch Heilmaßnahmen ver- Hinterbliebene berechtigterweise mit Aus- ursacht sind, besteht Versicherungsschutz, nahme von Schmerzensgeld und Hinterblie- wenn die Heilmaßnahmen durch ein unter benengeld nach deutschem Recht fordern diesen Vertrag fallendes Unfallereignis ver- könnten, wenn ein Dritter allein für den Un- anlasst waren. fall haften würde. Psychische Reaktionen Höhe der Leistung A.4.11.9 Kein Versicherungsschutz besteht bei krank- A.5.5.2 Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist haften Störungen infolge psychischer Reak- auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung für tionen, auch wenn diese durch einen Unfall das Fahrzeug pro geschädigter Person ver- verursacht wurden. einbarte Deckungssumme (max. 15 Mio. Versicherungsschutz besteht jedoch für die EUR) beschränkt. psychischen und nervösen Störungen, die A.5.6 Was ist nicht versichert? im Anschluss an einen Unfall auftreten, wenn Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkran- A.5.6.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- kung des Hirnnervensystems oder eine durch den, die der Fahrer vorsätzlich herbeiführt. den Unfall neu entstandene Epilepsie zurück- A.5.6.2 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des zuführen sind. Schadens verzichten wir darauf, unsere A.5 Fahrerschutzversicherung – wenn der Leistung in einem der Schwere des Verhal- Fahrer verletzt oder getötet wird tens des Fahrers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht bei Herbeiführung A.5.1 Was ist versichert? des Versicherungsfalles infolge des Genus- Stößt dem berechtigten Fahrer beim Lenken ses alkoholischer Getränke oder anderer be- des versicherten Pkw oder Campingfahrzeu- rauschender Mittel. ges ein Unfall nach A.4.1.2 zu, erbringen wir Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen unter den folgenden Voraussetzungen die fol- genden Versicherungsleistungen. A.5.6.3 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden durch einen Unfall beim Ein- und A.5.2 Wer ist versichert? Aussteigen oder Be- und Entladen entstan- Mit der Fahrerschutzversicherung ist der be- den ist. rechtigte Fahrer versichert. Sicherheitsgurt Berechtigter Fahrer ist eine Person, die mit A.5.6.4 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Wissen und Willen des Verfügungsberechtig- Fahrer zum Unfallzeitpunkt den Sicherheits- ten das Fahrzeug führt. gurt nicht angelegt hat. Versicherungsschutz A.5.3 Versicherte Fahrzeuge besteht jedoch, wenn es sich um eine nach der Straßenverkehrsordnung zulässige Aus- Die Fahrerschutzversicherung können Sie nahme handelt. nur gemeinsam mit einer Kfz-Haftpflichtver- sicherung für einen Pkw oder ein Camping- Vertragliche Ansprüche fahrzeug abschließen. A.5.6.5 Kein Versicherungsschutz besteht für An- A.5.4 In welchen Ländern besteht Versiche- sprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder rungsschutz? - 29 - [Seite 30] besonderer Zusage über den Umfang der ge- Hinweis: Ansprüche gegen Dritte sind nicht setzlichen Haftpflicht hinausgehen. immer wirksam abtretbar. Unter anderem Straftat können Ansprüche gegen Sozialversiche- rungsträger (z.B. Krankenkasse, Renten- A.5.6.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schä- versicherungsträger) häufig nicht oder nur den, die dem Fahrer dadurch zustoßen, dass mit deren Zustimmung abgetreten werden. er vorsätzlich eine Straftat begeht oder ver- In diesen Fällen können wir nicht im Voraus sucht. Leistungen erbringen, sondern erst dann, Nicht genehmigte Fahrten wenn abschließend geklärt ist, dass keine A.5.6.7 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Ansprüche gegenüber Dritten bestehen. der Schaden bei einer Fahrt eintritt, die ohne Vereinbarungen, die Sie mit Dritten über die- Wissen und Willen der über die Verwendung se Ansprüche treffen (z.B. ein Abfindungs- des Fahrzeuges Verfügungsberechtigten vor- vergleich), binden uns nur, wenn wir vorher bereitet, ausgeführt oder ausgedehnt wird. zugestimmt haben. Darüber hinaus sind wir Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten an die Feststellung zur Höhe der Entschädi- gungsleistung, die durch Dritte getroffen wird, A.5.6.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- nicht gebunden. den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo- A.5.7.2 Hinsichtlich der Leistungen eines Schaden- torsportaktivität, bei der es auf die Erzie- versicherers oder Dritten treten wir nach Ab- lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, tretung eventueller Ansprüche in Vorleis- einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai- tung, wenn ohne Ihr Verschulden und ohne nings, Tests und Demonstrationen. Darüber Verschulden des Fahrers bzw. dessen Hin- hinaus besteht kein Versicherungsschutz für terbliebenen die Entschädigungspflicht des jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken, Schadenversicherers oder Dritten ganz oder auch wenn es nicht auf die Erzielung einer teilweise nicht geklärt ist. Die Vorleistungs- Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche- pflicht erstreckt sich nicht auf mögliche Leis- rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher- tungen, die kraft Gesetzes auf Sozialver­ heitstrainings, die nach den Richtlinien des sicherungsträger oder sonstige Institutionen Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) übergegangen sind. abgehalten werden. A.6 Insassenschutzversicherung Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Sie können gemeinsam mit einer Kfz-Haft- Staatsgewalt pflichtversicherung für einen privat genutzten A.5.6.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- Pkw oder ein Campingfahrzeug eine Insas- den, die durch Kriegsereignisse, innere Un- senschutzversicherung abschließen. Diese ruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt un- umfasst eine Kombination aus der Fahrer- mittelbar oder mittelbar verursacht werden. schutzversicherung nach A.5 und der Kfz- Unfallversicherung nach A.4. Schäden durch Kernenergie A.7 Kfz-Umweltschadenversicherung – für A.5.6.10 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- öffentlich-rechtliche Ansprüche nach den durch Kernenergie. dem Umweltschadensgesetz A.5.7 Verpflichtung Dritter A.7.1 Was ist versichert? A.5.7.1 Wir leisten nicht, soweit der Fahrer bzw. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt dessen Hinterbliebene wegen des Unfalles Leistungen von einem anderen Schadenver- A.7.1.1 Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen sicherer, Sozialversicherungsträger, Sozial­ Ansprüchen zur Sanierung von Umwelt­ hilfeträger oder Dritten verlangen können. schäden nach dem Umweltschadensgesetz Dieses gilt auch für auf den Rentenversiche- (UschadG) frei. Voraussetzung ist, dass die- rungsträger übergehende Beitragsansprü- se durch einen Unfall, eine Panne oder eine che. plötzliche und unfallartige Störung des be- stimmungsgemäßen Gebrauches des Fahr- Ausnahme: Soweit Sie einen solchen An- zeuges (Betriebsstörung) verursacht worden spruch nicht erfolgsversprechend durchset- sind. zen können, leisten wir dennoch, wenn nach- folgende Voraussetzungen vorliegen: Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen - Sie haben den Anspruch gegenüber einem des Umweltschadensgesetzes bereits auf- ersatzpflichtigen Dritten in Textform geltend grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gemacht, des Privatrechtes gegen Sie geltend gemacht - Sie haben weitere zur Durchsetzung Ihres werden können. Anspruches erforderliche Anstrengun- Bitte beachten Sie: Diese Ansprüche sind im gen unternommen, die Ihnen billigerweise Allgemeinen über die Kfz-Haftpflichtversiche- zumutbar waren, rung gedeckt. - Sie haben die erfolglose Anspruchsdurch- Begründete und unbegründete Ansprüche setzung nicht zu verschulden und A.7.1.2 Sind die Ansprüche nach dem Umweltscha- - Sie haben Ihren Anspruch wirksam an uns densgesetz begründet, leisten wir Ersatz in abgetreten. Geld. - 30 - [Seite 31] A.7.1.3 Sind die Ansprüche nach dem Umweltscha- - bei grob fahrlässiger Ermöglichung des densgesetz unbegründet, wehren wir diese Diebstahles des Fahrzeuges oder seiner auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Teile oder die Ansprüche der Höhe nach unbegründet - bei Herbeiführung des Versicherungsfal- sind. les infolge des Genusses alkoholischer Regulierungsvollmacht Getränke oder anderer berauschender A.7.1.4 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwick- Mittel. lung des Schadens zweckmäßig erscheinen- Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten den Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen A.7.6.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- Ermessens abzugeben. Dies schließt Er- den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges klärungen zur Abwehr unberechtigter Inan- bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo- spruchnahme durch die Behörde oder ­einen torsportaktivität, bei der es auf die Erzie- sonstigen Dritten ein. lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, Kommt es in einem Versicherungsfall zu ei- einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai- nem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit nings, Tests und Demonstrationen. Darüber gegen Sie, so sind wir zur Verfahrens- oder hinaus besteht kein Versicherungsschutz für Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken, das Verwaltungsverfahren oder den Rechts- auch wenn es nicht auf die Erzielung einer streit in Ihrem Namen auf unsere Kosten. Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche- A.7.2 Wer ist versichert? rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher- heitstrainings, die nach den Richtlinien des Der Schutz der Kfz-Umweltschadenversiche- Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) rung gilt für Sie und für alle gemäß A.1.2 mit- abgehalten werden. versicherten Personen. Schäden durch Kernenergie A.7.3 Versicherte Fahrzeuge A.7.6.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- Versichert ist das im Versicherungsschein be- den durch Kernenergie. zeichnete Fahrzeug, wenn für dieses Fahr- zeug gleichzeitig eine Kfz-Haftpflichtversi- Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene cherung mit einer Versicherungssumme von Umweltschäden 100 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und A.7.6.5 Nicht versichert sind Schäden, die durch be- Vermögensschäden (max. 15 Mio. EUR je triebsbedingt unvermeidbare, notwendige geschädigter Person) abgeschlossen wurde. oder in Kauf genommene Einwirkungen auf A.7.4 Versicherungssumme, Höchstzahlung die Umwelt entstehen. Ausbringungsschäden Die Höhe der Versicherungssumme für Um- weltschäden beträgt 5 Mio. EUR je Schaden- A.7.6.6 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lie- ereignis. Die Höchstleistung für die in einem ferung, Verwendung oder Freisetzung von Kalenderjahr angefallenen Schadenereignis- Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stall- se beträgt 10 Mio. EUR. dung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd- lingsbekämpfungsmitteln resultieren. A.7.5 In welchen Ländern besteht Versiche- rungsschutz? Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Geltungsbereich - diese Stoffe durch plötzliche und unfallar- tige Ereignisse bestimmungswidrig und Versicherungsschutz gemäß A.7.1 besteht unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, im Anwendungsbereich des USchadG in Deutschland. - diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder Versicherungsschutz besteht zudem in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsrau- - in andere Grundstücke abdriften. mes (EWR), sofern die EU-Umwelthaftungs- Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem richtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemä- Umweltschutz dienen ße Anwendung findet. Versicherungsschutz A.7.6.7 Nicht versichert sind Schäden, die durch be- nach den jeweiligen nationalen Gesetzen be- wusste Verstöße gegen dem Umweltschutz steht jedoch nur, soweit diese Ansprüche den dienende Gesetze, Verordnungen, behördli- Umfang der EU-Richtlinie nicht überschrei- che Anordnungen oder Verfügungen entste- ten. hen. A.7.6 Was ist nicht versichert? Vertragliche Ansprüche Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit A.7.6.8 Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund A.7.6.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä- vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über den, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Ihre gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. A.7.6.2 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des B Beginn des Vertrages und vorläufiger Schadens verzichten wir darauf, unsere Leis- Versicherungsschutz tung in einem der Schwere Ihres Verhaltens Der Versicherungsvertrag kommt dadurch entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies zustande, dass wir Ihren Antrag anneh- gilt nicht men. Regelmäßig geschieht dies durch Zu- gang des Versicherungsscheines bei Ihnen. - 31 - [Seite 32] Können wir Ihren Antrag nur abgeändert an- - wir Ihren Antrag unverändert angenommen nehmen, weisen wir Sie im Versicherungs- haben und schein auf die Abweichung vom Antrag, auf - Sie den im Versicherungsschein genann- die Rechtsfolgen und ihr Widerspruchsrecht ten ersten oder einmaligen Beitrag nicht hin. Die Abweichung gilt als genehmigt, wenn innerhalb von 14 Tagen nach dem in C.3.1 Sie nicht innerhalb eines Monates ab Zugang genannten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt des Versicherungsscheines in Textform wi- haben. dersprechen. Sie haben dann von Anfang an keinen Versi- B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? cherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die Der Versicherungsschutz beginnt vorbehalt- nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten ha- lich der Regelungen in C.3.2 und C.3.3 zu ben. dem im Versicherungsschein angegebenen Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Zeitpunkt. B.2.6 Sie und wir dürfen den vorläufigen Versiche- B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz rungsschutz immer kündigen. Unsere Kündi- Vor Erhalt des Versicherungsscheines haben gung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufi- ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam. gen Versicherungsschutz: Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Kfz-Haftpflichtversicherung, Autoschutzbrief und Kfz- durch Widerruf Umweltschadenversicherung B.2.7 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestä- nach § 8 VVG, endet der vorläufige Versi- tigung aus oder nennen wir Ihnen bei elekt- cherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Wider- ronischer Versicherungsbestätigung die Ver- rufserklärung bei uns. sicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Auto- schutzbrief für die in A.3.3 genannten Fahr- B.2.8 Für den Zeitraum des vorläufigen Versiche- zeuge und in der Kfz-Umweltschadenversi- rungsschutzes haben wir Anspruch auf einen cherung vorläufigen Versicherungsschutz. der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitra- Dieser beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt ges. oder an dem Tag, an dem die Zulassung er- C Beitragszahlung folgt. Versicherungsschutz besteht an diesem C.1 Zahlungsperiode Tag ausschließlich für die Zulassungsfahrt zu der zuständigen Zulassungsbehörde (H.3.2), Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie bei der das Fahrzeug unter Verwendung der entsprechend der vereinbarten Zahlungspe- Versicherungsbestätigung zugelassen wird. riode bezahlen. Dies ist die Versicherungspe- Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, riode nach § 12 VVG. beginnt der vorläufige Versicherungsschutz Welche Zahlungsperiode Sie mit uns verein- ab dem vereinbarten Zeitpunkt. bart haben, können Sie Ihrem Versicherungs- Kasko-, Kfz-Unfallversicherung, Fahrerschutzversiche­ schein entnehmen. rung, Insassenschutzversicherung Die Laufzeit des Vertrages, die sich von der B.2.2 In der Kasko- und der Kfz-Unfallversiche- Zahlungsperiode unterscheiden kann, ist in rung sowie der Fahrerschutz- und der Insas- Abschnitt G geregelt. senschutzversicherung haben Sie vorläufi- Monatliche Zahlung gen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies C.1.1 Bei der vierteljährlichen Zahlungsperiode ausdrücklich zugesagt haben. Der Versiche- können Sie mit uns vereinbaren, dass Sie rungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeit- den Beitrag monatlich bezahlen. Dies ist nur punkt. möglich, wenn Sie uns ermächtigen, die Bei- Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versi­ träge im Rahmen des Lastschriftverfahrens cherungsschutz von Ihrem Konto abzubuchen. Kann ein Bei- B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Bei- trag nicht abgebucht werden, wird der vier- trag nach C.3.1 gezahlt haben, geht der vor- teljährliche Beitrag fällig und Ihr Vertrag ent- läufige in den endgültigen Versicherungs- sprechend geändert. schutz über. Saisonkennzeichen Beitragszahlung C.1.2 Bei Verträgen für Fahrzeuge mit Saisonkenn- B.2.4 Wir können den Beginn des Versicherungs- zeichen können Sie mit uns nur eine jährliche schutzes und die Erteilung der Versiche- Zahlungsperiode oder eine vierteljährliche rungsbestätigung von der Zahlung des Bei- Zahlungsperiode mit monatlicher Zahlung trages abhängig machen. In diesem Fall vereinbaren. müssen wir Sie auf die Notwendigkeit der Ausfuhrkennzeichen Zahlung zur Erlangung des Versicherungs- C.1.3 Versichern Sie ein Fahrzeug, das mit einem schutzes ausdrücklich hinweisen. Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden soll, Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungs­ müssen Sie den Beitrag sofort bei Vertrags- schutzes schluss bezahlen. B.2.5 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt C.2 Beitrag bei kurzfristigen Verträgen rückwirkend, wenn - 32 - [Seite 33] Kurztarif einbarten und im Versicherungsschein ange- C.2.1 Vereinbaren Sie mit uns von vornherein eine gebenen Versicherungsbeginnes fällig. Sie kürzere Laufzeit als ein Jahr, berechnen wir, haben diesen Beitrag dann innerhalb von 14 wenn nicht etwas anderes bestimmt ist, den Tagen zu zahlen. Beitrag wie folgt: Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versiche- bis zu 1 Monat 15 %, rungsbeginnes vor dem Zugang des Versi- bis zu 2 Monaten 25 %, cherungsscheines, müssen Sie den ersten bis zu 3 Monaten 30 %, oder einmaligen Beitrag innerhalb von 14 Ta- bis zu 4 Monaten 40 %, gen, nachdem Sie den Versicherungsschein bis zu 5 Monaten 50 %, erhalten haben, zahlen. bis zu 6 Monaten 60 %, Nicht rechtzeitige Zahlung bis zu 7 Monaten 70 %, C.3.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Bei- bis zu 8 Monaten 75 %, trag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang bis zu 9 Monaten 80 %, an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, bis zu10 Monaten 90 %, Sie haben die Nichtzahlung oder verspäte- über 10 Monaten 100 %  te Zahlung nicht zu verantworten. Haben Sie des Jahresbeitrages. die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu ver- Diesen Beitrag müssen Sie als Einmalbeitrag antworten, beginnt der Versicherungsschutz bezahlen. erst ab der Zahlung des Beitrages. Saisonkennzeichen C.3.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktre- ten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der C.2.2 Bei Verträgen für Fahrzeuge mit Saisonkenn- Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die zeichen berechnen wir den Versicherungs- Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach beitrag nur für die Dauer der Saison. dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Ge- Ausgenommen hiervon sind Wohnwagenan- schäftsgebühr verlangen. Diese berechnen hänger, Oldtimer-Schlepper und land- und wir nach C.2.1 für jeden angefangenen Mo- forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen. Für nat ab dem beantragten Beginn des Versi- diese Fahrzeuge berechnen wir den Beitrag cherungsschutzes bis zu unserem Rücktritt, für das gesamte Versicherungsjahr. jedoch höchstens bis 40 % des Jahresbei- Kurzzeitkennzeichen trages. C.2.3 Versichern Sie ein Kraftfahrzeug, das mit ei- C.4 Zahlung des Folgebeitrages nem amtlich abgestempelten Kurzzeitkenn- Rechtzeitige Zahlung zeichen zur einmaligen Verwendung für eine C.4.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versiche- Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer rungsschein oder in der Beitragsrechnung von sechs Tagen zugelassen ist, berechnen angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen. wir Ihnen einen Einmalbeitrag. Versichern Sie unmittelbar im Anschluss an die Probe- Nicht rechtzeitige Zahlung oder Überführungsfahrt dieses Fahrzeug mit C.4.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht recht- einem ständigen amtlichen Kennzeichen bei zeitig, fordern wir Sie auf, den rückständi- uns, beziehen wir den Vertrag für das Kurz- gen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens zeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wo- der Tarifierung in den neu abgeschlossenen chen ab Zugang unserer Aufforderung zu Vertrag mit ein. zahlen. Vorübergehende Erweiterungen des Versicherungs­ C.4.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der schutzes zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu C.2.4 Bei vorübergehender Erweiterung des Versi- diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht cherungsschutzes und bei vorübergehender bezahlt, haben Sie keinen Versicherungs- Änderung der Verwendung des Fahrzeuges schutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung ver- berechnen wir den Beitrag nach C.2.1. pflichtet, wenn Sie für die verspätete Zahlung nicht verantwortlich sind. Kurzfristige Kaskoversicherung C.4.4 Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach C.2.5 Schließen Sie für einen Zeitraum, der we- Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch niger als ein Jahr beträgt, eine Kaskover­ in Verzug, können wir den Vertrag mit sofor- sicherung ab, berücksichtigen wir bei der tiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung Beitragsberechnung nicht die individuellen wird unwirksam, wenn Sie den rückständigen Tarifmerkmale nach J.2. Wir stufen Ihren Ver- Folgebeitrag zuzüglich des Verzugsscha- trag in die Klasse 0 ein. Den Beitrag berech- dens innerhalb eines Monates ab Zugang der nen wir nach C.2.1. Kündigung zahlen. Haben wir die Kündigung C.3 Zahlung des ersten oder einmaligen Bei- zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, trages wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie in- Rechtzeitige Zahlung nerhalb eines Monates nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen. C.3.1 Der im Versicherungsschein genannte ers- te oder einmalige Beitrag wird – unabhängig Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach vom Bestehen eines Widerrufs- oder Wider- Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist bis spruchsrechtes – zu dem Zeitpunkt des ver- zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen - 33 - [Seite 34] Versicherungsschutz. Versicherungsschutz Fahren nur mit Fahrerlaubnis besteht erst wieder für Schadenereignisse D.1.1.4 Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahr- nach Ihrer Zahlung. zeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur C.5 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeug- mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benut- wechsel zen. Im Übrigen dürfen Sie, der Halter oder Versichern Sie statt Ihres bisher bei uns ver- der Eigentümer das Fahrzeug nicht von ei- sicherten Fahrzeuges ein anderes Fahrzeug nem Fahrer benutzen lassen, der nicht die bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für erforderliche Fahrerlaubnis hat. den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen Zahlung des ersten oder einmaligen Beitra- D.1.1.5 Der Fahrer darf ein mit einem Wechsel- ges die für Sie günstigeren Regelungen zum kennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf Folgebeitrag nach C.4.2 bis C.4.4 an. Außer- ­öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benut- dem berufen wir uns nicht auf den rückwir- zen, wenn das Wechselkennzeichen voll- kenden Wegfall des vorläufigen Versiche- ständig angebracht ist. rungsschutzes nach B.2.5. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Ei- gentümer das Fahrzeug nur von einem Fah- - Zwischen dem Ende der Versicherung des rer benutzen lassen, wenn das Wechsel- bisherigen Fahrzeuges und dem Beginn kennzeichen vollständig angebracht ist. der Versicherung des anderen Fahrzeu- ges sind nicht mehr als sechs Monate ver- D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversiche- gangen und rung - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Alkohol und andere berauschende Mittel Fahrzeuge sind gleich. D.1.2.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wenn der Fahrer durch alkoholische Geträn- wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen ke oder andere berauschende Mittel nicht in eine Geschäftsgebühr entsprechend C.3.3 der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. verlangen. Darüber hinaus dürfen Sie, der Halter oder C.6 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der der Eigentümer des Fahrzeuges dieses nicht Kfz-Haftpflichtversicherung von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berau- Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahr- aufgrund § 117 Abs. 2 VVG gegenüber einem zeug sicher zu führen. Dritten trotz Beendigung des Versicherungs- vertrages zur Leistung verpflichtet, haben Hinweis: Beachten Sie auch die Ausschlüs- wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit die- se in der Kasko- (A.2.8.2), Autoschutz- ser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 brief- (A.3.10.2), Kfz-Unfall- (A.4.11.3), Abs. 1 S. 3 VVG bestehen weiter. Fahrerschutz- (A.5.6.2) und Umweltscha- denversicherung (A.7.6.2). D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeu- ges und Folgen einer Pflichtverletzung Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten D.1.2.2 Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motor- D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Ge- sportveranstaltung oder Motorsportaktivität, brauch des Fahrzeuges? einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai- D.1.1 Bei allen Versicherungsarten nings, Tests und Demonstrationen, gebraucht Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck werden, wenn D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versiche- - das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenz- rungsvertrag angegebenen Zweck verwen- ten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen det werden (siehe Anhang 4 zur Begriffs- gebraucht wird und bestimmung für Art und Verwendung des - für diesen Gebrauch des Fahrzeuges eine Fahrzeuges). Motorsporthaftpflichtversicherung nach Gefahrgutbeförderung Maßgabe des § 5d des Pflichtversiche- rungsgesetzes (PflVG) besteht. D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nicht entgegen im Antrag gemachter Angaben zur Beförderung von Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Ei- Gefahrgut genutzt werden. gentümer das Fahrzeug nur unter den ge- nannten Voraussetzungen für diese Fahrten Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer gebrauchen lassen. D.1.1.3 Das Fahrzeug darf nur von einem berech- Hinweis: Beachten Sie auch die Ausschlüs- tigten Fahrer gebraucht werden. Berechtig- se in der Kfz-Haftpflicht- (A.1.5.2), Kasko- ter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wis- (A.2.8.3), Autoschutzbrief- (A.3.10.3), Kfz- sen und Willen des Verfügungsberechtigten Unfall- (A.4.11.4), Fahrerschutz- (A.5.6.8) gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Hal- und Umweltschadenversicherung (A.7.6.3). ter oder der Eigentümer des Fahrzeuges es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahr- D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung die- zeug von einem unberechtigten Fahrer ge- ser Pflichten? braucht wird. - 34 - [Seite 35] Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung dere Behörde im Zusammenhang mit dem D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 Schadenereignis ermittelt. Dies gilt auch, oder H.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie wenn Sie uns das Schadenereignis bereits keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie gemeldet haben. Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen wir un- Anzeige von Kleinschäden sere Leistung in einem der Schwere Ihres E.1.1.3 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraus- Verschuldens entsprechenden Verhältnis sichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt, kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht selbst regulieren oder regulieren wollen, um nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der eine Rückstufung in eine ungünstigere SF- Versicherungsschutz bestehen. Klasse nach I.3.4 zu vermeiden, können Sie Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz- den Schaden nach E.1.1.4 zu einem späte- Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 Satz 2 ren Zeitpunkt melden. Dies gilt nicht, wenn sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht gegenüber nicht von der Leistungspflicht be- wird (z.B. Klage, Mahnbescheid), dann müs- freit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer sen Sie uns den Schaden innerhalb von 14 als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht Tagen anzeigen. geführt hat, einen Personenschaden erlitten E.1.1.4 Gelingt es Ihnen nicht, den Schaden im Rah- haben. men von E.1.1.3 selbst zu regulieren, oder D.2.2 Abweichend von D.2.1 müssen wir leisten, ist uns hinsichtlich des versicherten Fahrzeu- soweit die Pflichtverletzung weder für den ges bzw. Ersatzfahrzeuges im gleichen Ka- Eintritt des Versicherungsfalles noch für den lenderjahr ein weiterer Schaden zur Regu- Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich lierung gemeldet worden, so können Sie uns ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arg- bis zum Ende des Kalenderjahres den nach listig verletzen. E.1.1.3 nicht gemeldeten Schaden nachträg- Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haft­ lich anzeigen. Schäden, die sich im Dezem- pflichtversicherung ber ereignen, können Sie bis zum 31. Januar des folgenden Jahres nachmelden. D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Aufklärungspflicht Leistungskürzung Ihnen und den mitversi- E.1.1.5 Sie müssen alles tun, was zur Feststellung cherten Personen gegenüber auf den Be- des Schadenfalles und des Umfanges unse- trag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. rer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müs- sen dabei insbesondere folgende Pflichten Satz 1 gilt entsprechend, wenn wir wegen ei- beachten: ner von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhö- hung (§§ 23, 26 VVG) vollständig oder teil- a Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, weise von der Leistung befreit sind. ohne die gesetzlich erforderlichen Feststel- lungen (z.B. Alkohol- und Drogenkonsum D.2.4 Ihnen, dem Halter und dem Eigentümer des des Unfallfahrers oder zur Unfallursache) Fahrzeuges gegenüber sind wir bei einer zu ermöglichen und die dabei zumutbaren Pflichtverletzung nach D.1.1.3, D.1.1.4 und und angemessene Wartezeit zu beachten. D.1.2.1 nur dann nicht zur Leistung verpflich- Ist die erforderliche Wartezeit abgelaufen tet, wenn Sie, der Halter oder der Eigentümer oder haben Sie sich berechtigt oder ent- des Fahrzeuges die Pflichtverletzung selbst schuldigt vom Unfallort entfernt, müssen begangen oder schuldhaft ermöglicht haben. Sie die Feststellungen unverzüglich nach- D.2.5 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug träglich ermöglichen (Unfallflucht nach durch eine vorsätzlich begangene Straftat er- §142 StGB). langt (z.B. durch Diebstahl), sind wir vollstän- b Sie müssen unsere Fragen zu den Um- dig von der Verpflichtung zur Leistung frei. ständen des Schadenereignisses, zum E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen Umfang des Schadens und unserer Leis- einer Pflichtverletzung tungspflicht wahrheitsgemäß und vollstän- E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schaden- dig beantworten. Wir können verlangen, fall? dass Sie uns in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) antworten. E.1.1 Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz-Unfall-, Fah- rerschutz- und Insassenschutzversiche- c Sie müssen uns Untersuchungen zu den rung und Autoschutzbrief Umständen des Schadenereignisses, zu den Ursachen und der Höhe des Schadens Anzeigepflicht und unserer Leistungspflicht erlauben, so- E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadener- weit es Ihnen zumutbar ist. eignis, das zu einer Leistung durch uns füh- d Sie müssen uns angeforderte Nachweise ren kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. (z.B. zur Schadenhöhe) vorlegen, soweit Haben Sie den Versicherungsfall bei unse- es Ihnen zugemutet werden kann, diese zu rer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale gemel- beschaffen. det, so gilt dies für die gesamte Kraftfahrtver- e Sie müssen unsere für die Aufklärung des sicherung. Schadens erforderlichen Weisungen befol- E.1.1.2 Sie müssen uns sofort informieren, wenn die gen, soweit dies für Sie zumutbar ist. Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine an- - 35 - [Seite 36] Schadenminderungspflicht Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht E.1.1.6 Sie müssen bei Eintritt des Schadenfalles E.1.4.2 Sie müssen uns jede zumutbare Untersu- den Schaden abwenden oder mindern, so- chung über die Ursache und Höhe des Scha- weit Ihnen das möglich ist. dens und über den Umfang unserer Leis- Sie müssen hierbei unsere Weisungen befol- tungspflicht gestatten. Außerdem müssen gen, soweit dies für Sie zumutbar ist. Sie Originalbelege zum Nachweis der Scha- denhöhe vorlegen und die behandelnden E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversiche- ­Ärzte im Rahmen von § 213 VVG von der rung Schweigepflicht entbinden. Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen E.1.5 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung E.1.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend ge- Anzeige des Todesfalles innerhalb 48 Stunden macht, sind Sie verpflichtet, uns dies inner- halb einer Woche nach der Erhebung des An- E.1.5.1 Hat der Unfall den Tod einer versicherten Per- spruches mitzuteilen. son zur Folge, müssen die aus dem Versiche- rungsvertrag Begünstigten uns dies innerhalb Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen von 48 Stunden melden. Dies gilt auch, wenn E.1.2.2 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich gel- der Unfall schon angezeigt ist. Uns ist das tend gemacht (z.B. Klage, Mahnbescheid), Recht zu verschaffen, eine ­Obduktion durch haben Sie uns dies sofort anzuzeigen. einen von uns beauftragten Arzt vornehmen E.1.2.3 Sie müssen uns die Führung des Rechts- zu lassen. streites überlassen. Wir dürfen auch in Ih- Medizinische Versorgung rem Namen einen Rechtsanwalt beauftragen. E.1.5.2 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle er- durch uns führen kann, müssen Sie innerhalb forderlichen Auskünfte erteilen und angefor- einer Woche einen Arzt hinzuziehen, seine derte Unterlagen zur Verfügung stellen. Anordnungen befolgen und uns informieren. Bei drohendem Fristablauf Medizinische Aufklärung E.1.2.4 Haben Sie einen Mahnbescheid oder ei- E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht be- nen Bescheid einer Behörde erhalten, dann nötigen wir möglicherweise Auskünfte von müssen Sie fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch ) einlegen, - Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor behandelt oder untersucht haben. Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt. - anderen Versicherern, Versicherungsträ- E.1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung gern und Behörden. Anzeige des Versicherungsfalles bei Entwendung des Sie müssen es uns ermöglichen, die erforder- Fahrzeuges lichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen er- E.1.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeuges oder mit- lauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. versicherter Teile sind Sie abweichend von Sonst müssen Sie die Auskünfte selbst ein- E.1.1.1 verpflichtet, uns dies sofort in Text- holen und uns zur Verfügung stellen. form anzuzeigen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prü- Einholen unserer Weisung fung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. E.1.3.2 Vor Beginn der Verwertung oder der Repara- Von diesen Ärzten müssen Sie sich unter- tur des Fahrzeuges bzw. mitversicherter Tei- suchen lassen. Wir tragen die notwendigen le müssen Sie unsere Weisungen einholen, Kosten und den Verdienstausfall, der durch soweit die Umstände dies erlauben. Sie müs- die Untersuchung entsteht. sen unsere Weisungen befolgen, soweit Ih- Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwir- nen dies zumutbar ist. ken, dass angeforderte Berichte so bald wie Anzeige bei der Polizei möglich erstellt werden. E.1.3.3 Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Inva­ Tierschaden den Betrag von 500 EUR, sind lidität Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Po- E.1.5.4 Beachten Sie auch die 30-Monatsfrist für die lizei sofort anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn Feststellung und Geltendmachung der Inva- Ihr Fahrzeug durch eine Person, die nicht be- lidität nach A.4.5.1.3. rechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen, mut- oder böswillig beschädigt wird. E.1.6 Zusätzlich in der Fahrerschutzversiche- rung E.1.4 Zusätzlich beim Autoschutzbrief In Erweiterung zu E.1.5 müssen der Fahrer Einholen unserer Weisung bzw. dessen Hinterbliebene ihre Ansprüche E.1.4.1 Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistun- gegen Dritte wahren und dürfen diese nicht gen müssen Sie unsere Weisungen einho- aufgeben. Sie müssen uns Auskünfte zu den len, soweit die Umstände dies gestatten. Sie gegen Dritte bestehenden Ansprüchen ertei- müssen unsere Weisungen befolgen, soweit len und diese Ansprüche form- und fristge- Ihnen dies zumutbar ist. recht an uns abtreten. Außerdem müssen Sie uns unterstützen, wenn wir auf uns über- gegangene oder abgetretene Ansprüche bei Dritten geltend machen. - 36 - [Seite 37] E.1.7 Umweltschadenversicherung nen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine Anzeige- und Aufklärungspflichten Ihrer Pflichten grob fahrlässig, dürfen wir un- sere Leistung in einem der Schwere Ihres E.1.7.1 Sie müssen uns jedes Schadenereignis, das Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu einer Leistung nach dem USchadG füh- kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht ren könnte, – soweit zumutbar – sofort an- nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der zeigen. Dies gilt auch, wenn noch keine Sa- Versicherungsschutz bestehen. nierungs- oder Kostentragungsansprüche erhoben worden sind. Für die vollständige oder teilweise Leistungs- freiheit bei Verletzung einer Auskunfts- oder E.1.7.2 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils in- Aufklärungspflicht im Schadenfall gilt folgen- nerhalb einer Woche und umfassend zu in- de weitere Voraussetzung: Wir haben Sie formieren über: durch gesonderte Mitteilung in Textform auf - die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende diese Rechtsfolge hingewiesen. Information an die zuständige Behörde, E.2.2 Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung - behördliches Tätigwerden wegen der Ver- verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die meidung oder Sanierung eines Umwelt­ Pflichtverletzung weder für die Feststellung schadens Ihnen gegenüber, des Versicherungsfalles noch für die Fest- - die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz stellung oder den Umfang unserer Leistungs- der einem Dritten entstandenen Aufwen- pflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn dungen zur Vermeidung, Begrenzung oder Sie die Pflicht arglistig verletzen. Sanierung eines Umweltschadens, Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haft­ - den Erlass eines Mahnbescheides, pflichtversicherung - eine gerichtliche Streitverkündung, E.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. - die Einleitung eines staatsanwaltli- Leistungskürzung Ihnen und den mitversi- chen, behördlichen oder gerichtlichen cherten Personen gegenüber auf den Be- Verfahrens. trag von höchstens je 2.500 EUR beschränkt. Schadenminderungspflicht E.2.4 Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen E.1.7.3 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwen- Betrag von höchstens je 5.000 EUR, wenn dung und Minderung des Schadens sorgen. Sie die Aufklärungs- oder Schadenminde- Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit rungspflicht nach E.1.1.5 und E.1.1.6 es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns aus- - vorsätzlich und führliche und wahrheitsgemäße Schadenbe- richte zu erstatten und uns bei der Schaden- - in besonders schwerwiegender Weise ermittlung und -regulierung zu unterstützen. verletzt haben. Dies ist z.B. bei unerlaubtem Alle Umstände, die für die Bearbeitung des Entfernen vom Unfallort, trotz eines Perso- Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mit- nen- oder schweren Sachschadens der Fall. teilen. Außerdem müssen Sie uns alle dafür Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtver­ angeforderten Unterlagen übersenden. sicherung E.1.7.4 Maßnahmen und Pflichten im Zusammen- E.2.5 Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, hang mit Umweltschäden sind innerhalb ei- sich oder einem anderen einen rechtswidri- ner Woche mit uns abzustimmen. gen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind Bei behördlich oder gerichtlich geltend gemachten wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich Ansprüchen des erlangten Vermögensvorteils vollstän- E.1.7.5 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Ver- dig frei. waltungsakt im Zusammenhang mit Umwelt- Besonderheiten in der Kfz-Haftpflicht- und Umwelt­ schäden müssen Sie fristgemäß Widerspruch schadenversicherung bei Rechtsstreitigkeiten oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe E.2.6 Verletzen Sie Ihre Pflichten nach einlegen. Einer Weisung durch uns bedarf es nicht. - E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemachter Ansprüche), E.1.7.6 Im Widerspruchsverfahren oder einem ge- richtlichen Verfahren wegen eines Umwelt- - E.1.2.2 (Anzeige gerichtlich geltend schadens haben Sie uns die Führung des gemachter Ansprüche), Verfahrens zu überlassen. Im Falle des ge- - E.1.7.1 oder E.1.7.2 (Anzeige und Aufklä- richtlichen Verfahrens beauftragen wir einen rungspflichten im Rahmen der Umwelt- Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen schadenversicherung) oder dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle er- - E.1.2.3 oder E.1.7.6 (Prozessführung forderlichen Auskünfte erteilen und die ange- durch uns) forderten Unterlagen zur Verfügung stellen. und führt dies zu einer rechtskräftigen Ent- E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung die- scheidung, die über den Umfang der nach ser Pflichten? Sach- und Rechtslage geschuldeten Ent- Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung schädigung erheblich hinausgeht, gilt: E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie kei- - 37 - [Seite 38] - Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hin- Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr sichtlich des von uns zu zahlenden Mehr- G.1.3 Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als betrages vollständig frei. einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu - Bei grob fahrlässiger Verletzung dürfen wir dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es ei- unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehr- ner Kündigung bedarf. betrages in einem der Schwere Ihres Ver- G.2 Wann und aus welchem Anlass können schuldens entsprechenden Verhältnis Sie den Versicherungsvertrag kündigen? kürzen. Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen G.2.1 Sie können den Vertrag zum Ablauf des Ver- sicherungsjahres kündigen. Die Kündigung Pflichten mitversicherter Personen ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens ei- F.1 Für mitversicherte Personen finden die Re- nen Monat vor Ablauf zugeht. gelungen zu Ihren Pflichten als Versiche- Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes rungsnehmer sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die Technische Aufsicht nur inso- G.2.2 Sie dürfen einen vorläufigen Versicherungs- weit, wie es nach der Kraftfahrzeug-Pflicht- schutz kündigen. Die Kündigung ist sofort versicherungsverordnung zulässig ist. wirksam, wenn sie uns zugeht. Ausübung der Rechte Kündigung nach einem Schadenereignis F.2 Die Ausübung der Rechte der mitversicher- G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses ten Personen aus dem Versicherungsvertrag können Sie den Vertrag kündigen. steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer Die Kündigung in der Kasko-, Autoschutz- zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine brief-, Kfz-Unfall-, Fahrerschutz- und Insas- andere Regelung ist das Geltendmachen senschutzversicherung ist wirksam, wenn sie von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversi- uns innerhalb eines Monates nach Beendi- cherung nach A.1.2. gung der Verhandlungen über die Entschä- Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversi­ digung zugeht. cherte Personen In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kün- F.3 Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflich- digung wirksam, wenn Sie uns innerhalb ei- tung zur Leistung frei, so gilt dies auch ge- nes Monates nach folgenden Ereignissen zu- genüber allen mitversicherten Personen. geht: Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haft- a Wir haben unsere Leistungspflicht aner- pflichtversicherung: kannt oder zu Unrecht abgelehnt. Gegenüber mitversicherten Personen kön- b Wir haben Ihnen die Weisung erteilt, es nen wir uns auf die Leistungsfreiheit nur be- über den Anspruch des Dritten zu einem rufen, wenn Rechtsstreit kommen zu lassen. - die der Leistungsfreiheit zugrunde liegen- c Das Urteil im Rechtsstreit mit dem Dritten den Umstände in der Person des Mitver­ ist rechtskräftig geworden. sicherten vorliegen oder G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung so- - diese Umstände der mitversicherten Per- fort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spä- son bekannt oder infolge grober Fahrläs- testens jedoch zum Ablauf des Vertrages, sigkeit nicht bekannt waren. wirksam werden soll. G Laufzeit und Kündigung des Vertrages, Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteige­ Veräußerung des Fahrzeuges, Wagnis- rung des Fahrzeuges wegfall G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es G.1 Wie lange läuft der Versicherungsver- zwangsversteigert, geht der Vertrag nach trag? G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb Vertragsdauer eines Monates nach dem Erwerb zu kündi- G.1.1 Die Laufzeit Ihres Vertrages ergibt sich aus gen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen Ihrem Versicherungsschein. der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist Automatische Verlängerung des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwer- ber kann bestimmen, ob der Vertrag mit so- G.1.2 Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem fortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum des Vertrages endet. Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zu- Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit lassungsbehörde eine Versicherungsbestäti- nach Abschluss des Vertrages deshalb we- gung vor, gilt dies automatisch als Kündigung niger als ein Jahr vereinbart ist, um die fol- des übergegangenen Vertrages. Der bishe- genden Versicherungsjahre zum 1. Januar ei- rige Versicherungsvertrag endet mit Beginn nes jeden Jahres beginnen zu lassen. der neuen Versicherung. - 38 - [Seite 39] Kündigung bei Beitragserhöhung Ihnen innerhalb eines Monates nach Beendi- G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsan- gung der Verhandlungen über die Entschä- passungsrechtes nach K.1 bis K.4 den Bei- digung zugeht. trag, können Sie den Vertrag innerhalb eines In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kün- Monates nach Zugang unserer Mitteilung der digung innerhalb eines Monates nach folgen- Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung den Ereignissen in Textform zulässig: ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem a Wir haben unsere Leistungspflicht aner- Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirk- kannt oder zu Unrecht abgelehnt. sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Bei- tragserhöhung spätestens einen Monat vor b Wir haben Ihnen die Weisung erteilt, es dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf über den Anspruch des Dritten zu einem Ihr Kündigungsrecht hin. Rechtsstreit kommen zu lassen. G.2.8 Statt zu kündigen, können Sie bei einer Bei- c Ein Urteil im Rechtsstreit mit dem Dritten tragserhöhung verlangen, dass der Versiche- ist rechtskräftig geworden. rungsvertrag auf den Deckungsumfang und Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrages den Tarif wie bei einem neu abgeschlosse- G.3.4 Haben Sie einen noch nicht bezahlten Fol- nen Vertrag umgestellt wird, sofern die Vor- gebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz aussetzungen für die Anwendbarkeit dieses unserer Mahnung nicht innerhalb der zwei- Tarifes erfüllt sind. In der Kaskoversicherung wöchigen Frist nach C.4.2 gezahlt, können können Sie außerdem verlangen, dass der wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kün- Versicherungsvertrag mit einer Selbstbeteili- digen. Unsere Kündigung wird unwirksam, gung fortgeführt bzw. eine vereinbarte Selbst- wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Mo- beteiligung geändert wird. Für umgewandelte nates ab Zugang der Kündigung zahlen (sie- Verträge gelten die Beiträge und Bedingun- he auch C.4.4). gen wie bei einem Neuabschluss. Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeu­ des Fahrzeuges ges G.3.5 Wir können den Vertrag mit sofortiger Wir- G.2.9 Ändert sich die Art und Verwendung des kung kündigen, wenn Sie eine Ihrer Pflich- Fahrzeuges nach L.5 und erhöht sich der Bei- ten bei Gebrauch des Fahrzeuges nach Ab- trag dadurch um mehr als 10 %, können Sie schnitt D verletzt haben. Die Kündigung ist den Vertrag innerhalb eines Monates nach wirksam, wenn sie Ihnen innerhalb eines Mo- Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung nates, nachdem wir von der Pflichtverletzung einer Frist kündigen. erfahren haben, zugeht. Dies gilt nicht, wenn Kündigung bei Bedingungsänderung Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt ha- G.2.10 Machen wir von unserem Recht zur Be- ben. dingungsanpassung nach Abschnitt N Ge- brauch, können Sie den Vertrag innerhalb Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeu­ von sechs Wochen nach Zugang unserer ges Mitteilung über die Bedingungsanpassung G.3.6 Ändert sich die Art oder Verwendung des kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, Fahrzeuges nach L.5, können wir innerhalb frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk- eines Monates, nachdem wir von der Ände- samwerdens der Bedingungsänderung. Wir rung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag teilen Ihnen die Änderung spätestens sechs mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Wochen vor dem Wirksamwerden mit und Sie nachweisen, dass die Änderung weder weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit G.3 Wann und aus welchem Anlass können beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von wir den Versicherungsvertrag kündigen? einem Monat nach deren Zugang bei Ihnen wirksam. Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteige­ G.3.1 Wir können den Vertrag zum Ablauf des Ver- rung des Fahrzeuges sicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung einen Monat vor Ablauf zugeht. des Fahrzeuges nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes die Kündigung innerhalb eines Monates ab G.3.2 Wir dürfen einen vorläufigen Versicherungs- dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir schutz kündigen. Die Kündigung wird nach von der Veräußerung oder Zwangsversteige- Ablauf von zwei Wochen nach ihrem Zugang rung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündi- bei Ihnen wirksam. gung wird einen Monat nach ihrem Zugang Kündigung nach einem Schadenereignis beim Erwerber wirksam. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten können wir den Vertrag kündigen. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief-, Die Kündigung in der Kasko-, Autoschutz- Kfz-Unfallversicherung, Fahrerschutzversi- brief-, Kfz-Unfall-, Fahrerschutz- und Insas- cherung und Insassenschutzversicherung senschutzversicherung ist wirksam, wenn sie sind jeweils rechtlich selbstständige Ver­ sicherungsverträge. Die Kündigung eines - 39 - [Seite 40] dieser Verträge betrifft das Fortbestehen Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Vo- anderer nicht. Mit der Beendigung der Kfz- raussetzungen des § 97 VVG der Verlust des Haftpflichtversicherung endet auch die für Versicherungsschutzes. dasselbe Fahrzeug bestehende Autoschutz- Kündigung des Vertrages briefversicherung, ohne dass es einer Kün- digung bedarf. G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwer- ber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 G.4.2 Die Kfz-Umweltschadenversicherung ist bei- den Vertrag kündigen. Dann können wir den tragsfrei mitversichert, wenn eine Kfz-Haft- Beitrag nur von Ihnen verlangen. pflichtversicherung mit einer Versicherungs- summe von 100 Mio. EUR pauschal für Zwangsversteigerung Personen-, Sach- und Vermögensschäden G.7.6 Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind ent- (max. 15 Mio. EUR je geschädigter Person) sprechend anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug abgeschlossen wurde. Bei Beendigung der zwangsversteigert wird. Kfz-Haftpflichtversicherung endet die Kfz- G.8 Wagniswegfall Umweltschadenversicherung automatisch. Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg G.4.3 Sie und wir dürfen die gesamte Kfz-Versiche- (z.B. durch Fahrzeugverschrottung), steht rung für das Fahrzeug kündigen, wenn für uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt des einen dieser Verträge ein Kündigungsgrund Wagniswegfalles zu. vorliegt. H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzei- G.4.4 Kündigen wir von mehreren für das Fahr- chen, Fahrten mit ungestempelten Kenn- zeug abgeschlossenen Verträgen nur einen zeichen und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wo- chen nach Zugang unserer Kündigung mit, H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu be- dass Sie mit der Fortsetzung der anderen achten? ungekündigten Verträge nicht einverstanden Ruheversicherung sind, gilt die gesamte Kfz-Versicherung für H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt ent- gesetzt und soll es zu einem späteren Zeit- sprechend für uns, wenn Sie von mehreren punkt wieder zugelassen werden, wird da- nur einen Vertrag kündigen. durch der Vertrag nicht beendet. G.4.5 Kündigen Sie oder wir nur den Autoschutz- H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruhe- brief, gelten G.4.3 und G.4.4 nicht. versicherung über, wenn die Zulassungsbe- G.5 Zugang der Kündigung hörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie in- Maßgeblich ist der Zeitpunkt, den die Zulas- nerhalb der jeweiligen Frist zugeht. sungsbehörde als Ende der Zulassung an- gibt. G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versiche- weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie rungsjahres steht uns der auf die Zeit des die uneingeschränkte Fortführung des bishe- Versicherungsschutzes entfallende Beitrag rigen Versicherungsschutzes verlangen. anteilig zu. H.1.3 Besteht für das Fahrzeug keine Haftpflicht- G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeuges oder Kaskoversicherung oder ist die bei- zu beachten? tragsfreie Ruheversicherung gemäß H.1.9 Übergang der Versicherung auf den Erwerber beendet, können Sie eine beitragspflichtige G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht zum Zeit- Haftpflicht- und/oder Kasko-Ruheversiche- punkt des Eigentumsüberganges die Versi- rung abschließen. cherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht H.1.4 Die Ruheversicherung ist nicht beitragsfrei für die Kfz-Unfall-, die Fahrerschutz- und die - bei Fahrzeugen, die kein amtliches Kenn- Insassenschutzversicherung. zeichen führen müssen, G.7.2 Wir dürfen den Beitrag entsprechend den - bei Wohnwagenanhängern, Oldtimer- Angaben des ­Erwerbers, wie wir sie bei ei- Schleppern, land- und forstwirtschaftlichen nem Neuabschluss des Vertrages verlangen Arbeitsmaschinen und würden, anpassen. Das gilt auch für die SF- Klasse des Erwerbers, die entsprechend sei- - bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer nes bisherigen Schadenverlaufes festgestellt Vertragsdauer als ein Jahr. wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der Umfang der Ruheversicherung auf den Übergang der Versicherung folgt. H.1.5 Mit der Ruheversicherung gewähren wir Ih- G.7.3 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperio- nen während der Dauer der Außerbetriebset- de können wir entweder von Ihnen oder vom zung eingeschränkten Versicherungsschutz. Erwerber verlangen. Der Ruheversicherungsschutz umfasst Anzeige der Veräußerung - die Kfz-Haftpflichtversicherung, G.7.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns - die Teilkaskoversicherung, wenn für das die Veräußerung des Fahrzeuges unter An- Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetrieb- gabe des Namens sowie der Adresse des Er- setzung eine Voll- oder eine Teilkaskover- werbers innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. sicherung bestand, - 40 - [Seite 41] - die Kfz-Umweltschadenversicherung. H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsver­ innerhalb des für den Halter zuständigen Zu- fahren lassungsbezirkes und eines angrenzenden Bezirkes Versicherungsschutz, wenn diese H.1.6 Wir bieten Versicherungsschutz nach H.1.5 Fahrten für die Rückfahrt von der Zulassungsbehörde nach Entfernung des Stempels und bei Wie- - im Zusammenhang mit dem Zulassungs- deranmeldung für Fahrten im Zusammen- verfahren oder hang mit dem Zulassungsverfahren (siehe - wegen der Hauptuntersuchung, Sicher- H.3.2). Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein heitsprüfung oder Abgasuntersuchung rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzei- durchgeführt werden. chen geführt werden muss. H.2.4 Die Bestimmungen von H.2.1 bis H.2.3 finden Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung keine Anwendung auf Verträge für Wohnwa- H.1.7 Während der Dauer der Ruheversicherung genanhänger, Oldtimer-Schlepper, land- und sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen. - in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzei- oder Sammelgarage) oder chen - auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) Umweltschadenversicherung und beim Autoschutz­ brief nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dür- fen das Fahrzeug außerhalb dieser Räum- H.3.1 In der Kfz-Haftpflicht- und Umweltscha- lichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen denversicherung und beim Autoschutz- Sie Ihre Pflichten, haben Sie unter den Vo- brief besteht Versicherungsschutz auch raussetzungen nach D.2 keinen Versiche- für Zulassungsfahrten mit ungestempelten rungsschutz. Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeit- Wiederanmeldung kennzeichen geführt werden muss. H.1.8 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zu- Was sind Zulassungsfahrten? gelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die aus- wieder auf. Das Ende der Außerbetriebset- schließlich im Zusammenhang mit dem Zu- zung haben Sie uns innerhalb von 14 Tagen lassungsverfahren stehen. Dies sind: mitzuteilen. - Fahrten zur Zulassungsbehörde inner- Ende des Vertrages und der Ruheversicherung halb ihrer Geschäftszeiten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur H.1.9 Der Vertrag und damit auch die Ruheversi- Durchführung einer Hauptuntersuchung cherung enden zwölf Monate nach der Au- oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb ßerbetriebsetzung des Fahrzeuges, ohne des zuständigen Zulassungsbezirkes und dass es einer Kündigung bedarf. eines angrenzenden Bezirkes mit unge- H.1.10 Melden Sie das Fahrzeug während des Be- stempelten Kennzeichen, wenn die Zulas- stehens der Ruheversicherung mit einer Ver- sungsbehörde vorab ein solches zuge- sicherungsbestätigung eines anderen Versi- teilt hat oder eine Reservierung nach §14 cherers wieder an, haben wir das Recht, den Absatz 1 Satz 5 FZV besteht. Für diese Vertrag fortzusetzen und den anderen Ver- Fahrten besteht ein vorläufiger Versiche- sicherer zur Aufhebung des Vertrages auf- rungsschutz nach B.2.1. zufordern. - Rückfahrten nach Entfernung der Stempel- Fordern wir den anderen Versicherer nicht plakette mit dem bisher zugeteilten Kenn- zur Aufhebung des Vertrages auf, endet die zeichen bis zum Ablauf des Tages der Ruheversicherung zum Zeitpunkt der Wie- Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges. deranmeldung, ohne dass es einer Kündi- I Schadenfreiheitsrabatt-System gung bedarf. I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Sai- (SF-Klassen) und Schadenklassen sonkennzeichen? In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkasko- H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzei- versicherung richtet sich die Einstufung Ih- chen zugelassen sind, gewähren wir den ver- res Vertrages in eine SF-Klasse und der sich einbarten Versicherungsschutz während des daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem auf dem amtlichen Kennzeichen angegebe- Schadenverlauf. Siehe dazu die Tabellen in nen Zeitraumes (Saison). Anhang 1. H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversi- Dies gilt nicht bei Verträgen für cherungsschutz nach H.1.5 bis H.1.7. Wenn Sie einen Autoschutzbrief abgeschlossen ha- - Sonderfahrzeuge jeder Art, mit Ausnahme ben, haben Sie außerhalb der ­Saison Versi- der in Anhang 1 ausdrücklich genannten cherungsschutz für die nicht fahrzeugbezo- Fahrzeuge, genen Leistungen. - Anhänger, Auflieger und Wechselaufbau- ten jeder Art, - 41 - [Seite 42] - Kraftfahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzei- des Versicherungsvertrages, werden Sie chen führen, bei schadenfreiem Verlauf auf Antrag ab - amtlich abgestempelte Kurzzeitkennzei- diesem Zeitpunkt in die SF-Klasse ½ ein- chen, gestuft. - Selbstfahrervermietfahrzeuge, Haben Sie bereits einen Pkw, ein Kraftrad, welches ein amtliches Kennzeichen führen - Mietwagen und Taxen, muss, oder ein Campingfahrzeug zugelassen - Busse, und versichert, gilt nur die R ­ egelung unter a. - Abschleppwagen und Stapler in der Die Regelung unter e gilt auch für Liefer- Vollkaskoversicherung, wagen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, - Quads und Kranken- und Leichenwagen. - Oldtimer-Schlepper und Arbeitsmaschinen. Eine Einstufung in die SF-Klasse ½ erfolgt nicht, wenn für Sie, Ihren Ehe-/Lebenspart- I.2 Ersteinstufung ner oder ein Elternteil von Ihnen ein nach I.6 I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 anrechenbarer Vertrag vorhanden ist, der Beginnt Ihr Vertrag ohne eine Sondereinstu- nach seinem Schadenverlauf in dem Kalen- fung nach I.2.2 oder Übernahme eines Scha- derjahr bzw. in dem darauffolgenden Jahr in denverlaufes nach I.6, wird er in die Klasse eine Schadenklasse oder in Klasse 0 einge- 0 eingestuft. stuft werden müsste bzw. bei Vertragsbeen- digung eingestuft war. I.2.2 Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½, 1, 2, 3, 4 oder 5 Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1 I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½ Campingfahrzeug ohne Übernahme eines I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraft- Schadenverlaufes nach I.6, wird er in die SF- rad, ein Leichtkraftrad, welches ein amtli- Klasse 1 eingestuft, wenn ches Kennzeichen führen muss, ein dreiräd- - Sie, Ihr in häuslicher Gemeinschaft leben- riges Kfz/Trike oder ein Campingfahrzeug der Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil ohne Übernahme eines Schadenverlaufes von Ihnen bereits einen zugelassenen Pkw nach I.6, wird er in die SF-Klasse ½ einge- oder ein zugelassenes Campingfahrzeug stuft, wenn bei uns versichert haben und dieser in der a Sie bereits eines dieser Fahrzeuge ver- Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in sichert haben und der Vertrag zu diesem die SF-Klasse 2 eingestuft ist, Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse ½ - der neu zu versichernde Pkw oder das eingestuft ist, oder neu zu versichernde Campingfahrzeug b Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft auf Sie oder Ihren in häuslicher Gemein- lebender Ehe- oder Lebenspartner bereits schaft lebenden Ehe-/Lebenspartner zuge- eines dieser Fahrzeuge versichert hat und lassen ist und der Vertrag zu diesem Zeitpunkt mindes- - die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn- tens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist, oder herein weniger als ein Jahr beträgt. c ein Elternteil von Ihnen bereits eines die- Dies gilt nicht, wenn für Sie, Ihren in häusli- ser Fahrzeuge bei uns versichert hat, das cher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebens­ zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF- partner oder ein Elternteil von Ihnen ein nach Klasse ½ eingestuft ist, oder I.6 anrechenbarer Vertrag vorhanden ist, der d Sie in dem letzten Verkehrsjahr durch- nach seinem Schadenverlauf in dem Kalen- gehend ein Fahrzeug, das ein Ver­ derjahr bzw. in dem darauffolgenden Jahr in sicherungskennzeichen oder eine Versi- eine schlechtere SF-Klasse als SF 1 einge- cherungsplakette führen muss, bei uns mit stuft werden müsste bzw. bei Vertragsbeen- einem schadenfreien Verlauf versichert digung eingestuft war. hatten, oder Sonderersteinstufung in SF-Klasse 2 e Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer I.2.2.3 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mit- Campingfahrzeug ohne Übernahme eines gliedstaat der EU oder des Europäischen Schadenverlaufes nach I.6, wird er in die SF- Wirtschaftsraumes erteilt wurde, seit min- Klasse 2 eingestuft, wenn destens drei Jahren zum Führen eines der Fahrzeuge der unteren Fahrzeuggruppe - Sie, Ihr in häuslicher Gemeinschaft leben- (I.6.3.4 a) berechtigt sind. Das Gleiche gilt der Ehe-/Lebenspartner oder ein Eltern- für Fahrerlaubnisse anderer Staaten, wenn teil von Ihnen bereits einen zugelassenen diese nach den Vorschriften der Fahrer- Pkw oder ein zugelassenes Campingfahr- laubnis-Verordnung (FeV) ohne weitere zeug bei uns versichert haben und dieser Prüfung oder Untersuchung umgeschrie- zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflicht- ben werden können oder nach Erfüllung versicherung mindestens in die SF-Klasse der Auflagen umgeschrieben sind. 2 eingestuft ist, und Wurde Ihr Vertrag bei Beginn in die Klasse - der neu zu versichernde Pkw oder das neu 0 eingestuft und erreichen Sie die geforder- zu versichernde Campingfahrzeug auf Sie te Dauer der Fahrerlaubnis nach Abschluss oder Ihren in häuslicher Gemeinschaft - 42 - [Seite 43] lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassen SF-Klasse als SF 3 eingestuft werden müsste ist und bzw. bei Vertragsbeendigung eingestuft war. - Sie und der jeweilige Fahrer 23 Jahre oder Die Einschränkungen hinsichtlich des Fah- älter sind, und rers gelten nicht für Fahrten eines Kauf­ - die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn- interessenten, Kfz-Reparateurs, eines Mitar- herein weniger als ein Jahr beträgt. beiters einer Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) oder eines Hotelangestellten in Ausübung Dies gilt nicht, wenn für Sie oder Ihren in seines Dienstes. häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le- benspartner oder ein Elternteil ein nach I.6 Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von 14 Ta- anrechenbarer Vertrag vorhanden ist, der gen zu melden, wenn eine der genannten Vo- nach seinem Schadenverlauf in dem Kalen- raussetzungen nicht mehr erfüllt ist. derjahr bzw. in dem darauffolgenden Jahr in Fällt eine Voraussetzung in der Zeit vom Be- eine schlechtere SF-Klasse als SF 2 einge- ginn des Versicherungsvertrages bis zum stuft werden müsste bzw. bei Vertragsbeen- Ende des dritten Versicherungsjahres weg, digung eingestuft war. so wird der Vertrag ab dem Tag, der auf den Die Einschränkung hinsichtlich des Fahrer- Wegfall der Voraussetzungen folgt, so einge- alters gilt nicht für Fahrten eines Kaufinter- stuft, als ob er bei Versicherungsbeginn mit essenten, Kfz-Reparateurs, eines Mitarbei- der entsprechend zur Anwendung kommen- ters einer Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) oder den Einstufung nach I.2.2.1 bis I.2.2.3 begon- eines Hotelangestellten in Ausübung seines nen hätte. Dienstes. Sonderersteinstufung in SF-Klasse 4 Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von 14 Ta- I.2.2.5 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Über- gen zu melden, wenn eine der genannten Vo- nahme eines Schadenverlaufes nach I.6, raussetzungen nicht mehr erfüllt ist. wird er in die SF-Klasse 4 eingestuft, wenn Fällt eine Voraussetzung in der Zeit vom Be- - Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft ginn des Versicherungsvertrages bis zum lebender Ehe-/Lebenspartner bereits Ende des dritten Versicherungsjahres weg, einen zugelassenen Pkw bei uns versichert so wird der Vertrag ab dem Tag, der auf den haben und dieser zu diesem Zeitpunkt in Wegfall der Voraussetzungen folgt, so einge- der Kfz-Haftpflichtversicherung mindes- stuft, als ob er bei Versicherungsbeginn mit tens in die SF-Klasse 8 eingestuft ist, und der entsprechend zur Anwendung kommen- - der neu zu versichernde Pkw auf Sie oder den Einstufung nach I.2.2.1 und I.2.2.2 be- Ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden gonnen hätte. Ehe-/Lebenspartner zugelassen ist, und Sonderersteinstufung in SF-Klasse 3 - der neu zu versichernde Pkw ausschließ- I.2.2.4 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein lich von Ihnen oder Ihrem in häuslicher Campingfahrzeug ohne Übernahme eines Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspart- Schadenverlaufes nach I.6, wird er in die SF- ner gefahren wird, und Klasse 3 eingestuft, wenn - Sie und der jeweilige Fahrer 23 Jahre oder - Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft älter sind, und lebender Ehe-/Lebenspartner bereits - die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn- einen zugelassenen Pkw bei uns versichert herein weniger als ein Jahr beträgt. haben und dieser zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindes- Dies gilt nicht, wenn für Sie oder Ihren in tens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist, und häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le- benspartner ein nach I.6 anrechenbarer Ver- - der neu zu versichernde Pkw oder ein trag vorhanden ist, der nach seinem Scha- zugelassenes Campingfahrzeug auf Sie denverlauf in dem Kalenderjahr bzw. in dem oder Ihren in häuslicher Gemeinschaft darauffolgenden Jahr in eine schlechtere SF- lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassen Klasse als SF 4 eingestuft werden müsste ist, und bzw. bei Vertragsbeendigung eingestuft war. - der neu zu versichernde Pkw oder das neu Die Einschränkungen hinsichtlich des Fah- zu versichernde Campingfahrzeug aus- rers gelten nicht für Fahrten eines Kaufinte- schließlich von Ihnen oder Ihrem in häusli- ressenten, Kfz-Reparateurs, eines Mitarbei- cher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebens- ters einer Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) oder partner gefahren wird, und eines Hotelangestellten in Ausübung seines - Sie und der jeweilige Fahrer 23 Jahre oder Dienstes. älter sind, und Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von 14 Ta- - die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn- gen zu melden, wenn eine der genannten Vo- herein weniger als ein Jahr beträgt. raussetzungen nicht mehr erfüllt ist. Dies gilt nicht, wenn für Sie oder Ihren in Fällt eine Voraussetzung in der Zeit vom Be- häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le- ginn des Versicherungsvertrages bis zum benspartner ein nach I.6 anrechenbarer Ver- Ende des dritten Versicherungsjahres weg, trag vorhanden ist, der nach seinem Scha- so wird der Vertrag ab dem Tag, der auf den denverlauf in dem Kalenderjahr bzw. in dem Wegfall der Voraussetzungen folgt, so einge- darauffolgenden Jahr in eine schlechtere stuft, als ob er bei Versicherungsbeginn mit - 43 - [Seite 44] der entsprechend zur Anwendung kommen- Ausschlüsse bei Übernahme eines Schadenverlaufes den Einstufung nach I.2.2.1 bis I.2.2.4 begon- I.2.3.2 Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahr- nen hätte. zeug oder für ein Vorfahrzeug im Sinne von Sonderersteinstufung in SF-Klasse 5 I.6.1.1 innerhalb der letzten zwölf Monate vor I.2.2.6 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Über- Abschluss der Vollkaskoversicherung be- nahme eines Schadenverlaufes nach I.6, reits eine Vollkaskoversicherung bestanden wird er in die SF-Klasse 5 eingestuft, wenn hat oder ein Schadenverlauf nach I.6.1.1 bis I.6.2.5 übernommen oder nach einer Unter- - Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft brechung des Vertrages gemäß I.6.4 ange- lebender Ehe-/Lebenspartner bereits rechnet wird und für das ersetzte Fahrzeug einen zugelassenen Pkw bei uns versichert bzw. zum unterbrochenen Vertrag eine Voll- haben und dieser zu diesem Zeitpunkt in kaskoversicherung bestand. In diesem Fall der Kfz-Haftpflichtversicherung mindes- übernehmen wir den tatsächlichen Scha- tens in die SF-Klasse 10 eingestuft ist, und denverlauf der Vollkaskoversicherung des - der neu zu versichernde Pkw auf Sie oder ersetzten Fahrzeuges. Ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden I.2.3.3 Übernehmen Sie nach I.6.1.1 bis I.6.2.3 nur Ehe-/Lebenspartner zugelassen ist, und die SF-Klasse der Kfz-Haftpflichtversiche- - der neu zu versichernde Pkw ausschließ- rung, ist die Angleichung bei Abschluss ei- lich von Ihnen oder Ihrem in häuslicher ner Vollkaskoversicherung innerhalb der Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspart- letzten zwölf Monate nach Anrechnung der ner gefahren wird, und SF-Klasse ausgeschlossen, wenn für das an- - Sie und der jeweilige Fahrer 23 Jahre oder dere Fahrzeug eine solche bestanden hat. älter sind, und Das Gleiche gilt, wenn Sie nach I.6.2.4 oder - die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn- I.6.2.5 den Schadenverlauf einer natürlichen herein weniger als ein Jahr beträgt. oder juristischen Person in der Kfz-Haft- pflichtversicherung übernehmen und für den Dies gilt nicht, wenn für Sie oder Ihren in Vertrag des bisherigen Versicherungsneh- häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le- mers eine Vollkaskoversicherung bestand. benspartner ein nach I.6 anrechenbarer Ver- trag vorhanden ist, der nach seinem Scha- I.3 Jährliche Neueinstufung denverlauf in dem Kalenderjahr bzw. in dem Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar ei- darauffolgenden Jahr in eine schlechtere SF- nes jeden Jahres nach seinem Schadenver- Klasse als SF 5 eingestuft werden müsste lauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. bzw. bei Vertragsbeendigung eingestuft war. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Die Einschränkungen hinsichtlich des Fah- Schadenmeldung entscheidend dafür, wel- rers gelten nicht für Fahrten eines Kaufinte- chem Kalenderjahr der Schaden zugeord- ressenten, Kfz-Reparateurs, eines Mitarbei- net wird. ters einer Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) oder I.3.1 Besserstufung bei schadenfreiem Ver- eines Hotelangestellten in Ausübung seines lauf Dienstes. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjah- Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von 14 Ta- res schadenfrei verlaufen und hat der Ver­ gen zu melden, wenn eine der genannten Vo- sicherungsschutz während dieser Zeit unun- raussetzungen nicht mehr erfüllt ist. terbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die Fällt eine Voraussetzung in der Zeit vom Be- nächst bessere SF-Klasse nach der jeweili- ginn des Versicherungsvertrages bis zum gen Tabelle in Anhang 1 eingestuft. Ende des dritten Versicherungsjahres weg, I.3.2 Besserstufung bei Saisonkennzeichen so wird der Vertrag ab dem Tag, der auf den Wegfall der Voraussetzungen folgt, so einge- Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Sai- stuft, als ob er bei Versicherungsbeginn mit sonkennzeichen zugelassen (siehe H.2), der entsprechend zur Anwendung kommen- nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des den Einstufung nach I.2.2.1 bis I.2.2.5 begon- Vertrages eine Besserstufung nach I.3.1 nur nen hätte. vor, wenn die Saison mindestens sechs Mo- nate beträgt. I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufes der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Voll- I.3.3 Besserstufung bei Verträgen mit den kaskoversicherung Klassen ½, 0 oder M oder Verträgen mit einer Sondereinstufung nach I.2.2 Voraussetzungen der Angleichung Hat der Versicherungsschutz während des I.2.3.1 Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein gesamten Kalenderjahres ununterbrochen Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtver- Klasse ½, 0 oder M bei schadenfreiem Ver- sicherung eine Vollkaskoversicherung mit ei- lauf in die SF-Klasse 1 ein. ner Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haft- Juli eines Kalenderjahres mit einer E­ instufung pflichtversicherung erfolgt. in Klasse 5, 4, 3, 2, 1, ½ oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er - 44 - [Seite 45] bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar Berücksichtigung des Rabattschutzes einge- des folgenden Kalenderjahres wie folgt ein- stuft worden wäre. gestuft: Wegfall von Voraussetzungen von SF-Klasse 5 nach SF-Klasse 6 I.3.5.6 Übertragen Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt von SF-Klasse 4 nach SF-Klasse 5 auf ein anderes Fahrzeug oder eine ande- von SF-Klasse 3 nach SF-Klasse 4, re Person und liegen dadurch nicht mehr die von SF-Klasse 2 nach SF-Klasse 3, Voraussetzungen nach I.3.5.1 bis I.3.5.3 vor, von SF-Klasse 1 nach SF-Klasse 2, entfällt der Rabattschutz ab dem Zeitpunkt von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1, der Rabattübertragung. von Klasse 0 nach SF-Klasse ½. Einstufung bei einem belastenden Schaden I.3.4 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf I.3.5.7 Wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Autoschutzbrief mit Rabattschutz und/ Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres oder eine Vollkaskoversicherung/Vollkasko schadenbelastet verlaufen, wird er nach der Premium/E-Vollkasko Premium mit Rabatt- jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. schutz abgeschlossen haben und uns einen I.3.5 Rabattschutz belastenden Schaden melden, so wird der je- Voraussetzungen für die Vereinbarung des Rabatt­ weils schadenbelastete Vertrag abweichend schutzes von I.3.4 für den ersten Schaden im Kalen- derjahr nicht zurückgestuft. Im folgenden Ka- I.3.5.1 Voraussetzung für die Vereinbarung des Ra- lenderjahr erfolgt aber auch keine Weiterstu- battschutzes in der Kfz-Haftpflichtversiche- fung in die nächst bessere SF-Klasse. rung und der Vollkaskoversicherung/Vollkas- ko Premium/E-Vollkasko Premium ist, dass I.3.5.8 Voraussetzung für den Erhalt der bisherigen Sie SF-Klasse ist, dass der Rabattschutz bei uns vor Eintritt des Schadens bis zum Zeitpunkt - einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Camping- der Rückstufung am 1. Januar des Folge- fahrzeug versichern (bei der Vollkasko Pre- jahres ununterbrochen bestanden hat. Vor- mium, E-Vollkasko Premium gilt dies nur aussetzung ist, dass das jeweils im Vertrag für Pkw und Campingfahrzeuge) und versicherte Fahrzeug zum Straßenverkehr - mit uns die Kfz-Haftpflichtversicherung mit zugelassen ist bzw. war. Autoschutzbrief vereinbaren und Einstufung bei weiteren belastenden Schäden - der Vertrag in der Kfz-Haftpflichtversiche- I.3.5.9 Melden Sie uns im selben Kalenderjahr in der rung und der Vollkaskoversicherung/Voll- Kfz-Haftpflichtversicherung mit Autoschutz- kasko Premium/E-Vollkasko Premium min- brief mit Rabattschutz und/oder in der Voll- destens in die SF-Klasse 5 eingestuft ist. kaskoversicherung/Vollkasko Premium/E- I.3.5.2 Haben Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung Vollkasko Premium mit Rabattschutz einen mit Autoschutzbrief und eine Vollkaskover- weiteren belastenden Schaden im Sinne von sicherung/Vollkasko Premium/E-Vollkasko I.3.4, wird der Vertrag nach der Tabelle in An- Premium abgeschlossen, müssen Sie den hang 1 zurückgestuft. Für die Anwendung der Rabattschutz zu beiden Verträgen vereinba- Tabelle bleibt der erste Schaden im Kalender- ren. jahr unberücksichtigt. I.3.5.3 Bei Vereinbarung des Rabattschutzes darf im I.4 Was bedeutet schadenfreier oder scha- laufenden Kalenderjahr kein Schaden verur- denbelasteter Verlauf? sacht und/oder gemeldet worden sein, der I.4.1 Schadenfreier Verlauf nach I.3.4 zu einer Rückstufung in eine an- dere SF-Klasse führen würde. Dies gilt nicht I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrages liegt bei Fahrzeugwechsel, wenn für den bisheri- unter folgenden Voraussetzungen vor: gen Vertrag der Rabattschutz bis zum Risi- - Der Versicherungsschutz hat von Anfang kofortfall vereinbart war. Beginnt der Vertrag bis Ende eines Kalenderjahres ununterbro- zum 1. Januar des Folgejahres, führt ein im chen bestanden und laufenden Kalenderjahr bereits eingetretener - uns wurde in dieser Zeit kein Schaden- belastender Schaden in jedem Fall zu ­einer ereignis gemeldet, für das wir Entschädi- Rückstufung nach I.3.4. gungen leisten oder Rückstellungen bilden I.3.5.4 Die Laufzeit des Rabattschutzes beträgt min- mussten. Dazu zählen nicht die Kosten für destens zwölf Monate. Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. Fehlende Voraussetzungen I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt I.3.5.5 Stellt sich nachträglich heraus, dass die ge- der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn nannten Voraussetzungen bei Abschluss des a wir Rückstellungen für das Schadener- Vertrages nicht erfüllt waren, entfällt der Ra- eignis in den drei auf die Schadenmel- battschutz rückwirkend ab Versicherungsbe- dung folgenden Kalenderjahren auflösen, ginn. ohne eine Entschädigung geleistet zu ha- Haben Sie uns einen oder mehrere Schä- ben oder den im Kalenderjahr gemeldet, wird der Ver- b der Schädiger oder dessen Haftpflichtver- trag rückwirkend ab Versicherungsbeginn sicherung uns unsere Entschädigung in in die SF-Klasse eingestuft, in die er ohne vollem Umfang erstattet oder - 45 - [Seite 46] c wir in der Vollkaskoversicherung für ein Monaten nach Zahlung der Entschädigungs- Schadenereignis, das unter die Teilkasko- leistung freiwillig, also ohne vertragliche oder versicherung fällt, Entschädigungen leisten gesetzliche Verpflichtung, erstatten. oder Rückstellungen bilden oder Leasingfahrzeug d Sie Ihre Vollkaskoversicherung nur deswe- I.5.3 Handelt es sich bei dem versicherten Fahr- gen in Anspruch nehmen, weil zeug um ein Leasingfahrzeug, gelten I.5.1 - eine Person mit einer gesetzlich vor- und I.5.2 entsprechend für den Leasingneh- geschriebenen Haftpflichtversicherung mer. für das Schadenereignis zwar in vollem I.6 Übernahme eines Schadenverlaufes Umfang haftet, I.6.1 In welchen Fällen ist ein Schadenverlauf - Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversi- zu übernehmen? cherer keinen Anspruch haben, weil die- ser den Versicherungsschutz ganz oder Der Schadenverlauf eines anderen Vertrages teilweise versagt hat oder – auch wenn dieser bei einem anderen Ver- sicherer bestanden hat – ist auf den Vertrag e wir nur aufgrund von Abkommen der Versi- des versicherten Fahrzeuges unter den Vor- cherungsunternehmen untereinander oder aussetzungen nach I.6.3 und I.6.4 in folgen- mit Sozialversicherungsträgern oder we- den Fällen zu übernehmen: gen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung Entschädigungen Fahrzeugwechsel leisten oder Rückstellungen bilden. I.6.1.1 Sie versichern das Fahrzeug innerhalb von I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf sechs Monaten nach Veräußerung oder Außerbetriebsetzung eines anderen Fahr- ­ I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertra- zeuges. ges liegt vor, wenn Sie uns während eines ­Kalenderjahres ein oder mehrere Schaden- Wechsel des Versicherers ereignisse melden, für die wir Entschädigun- I.6.1.2 Sie sind nach Beendigung der Kfz-Haftpflicht- gen leisten oder Rückstellungen bilden müs- versicherung und ggf. der Vollkaskover­ sen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle sicherung bei einem anderen Versiche- nach I.4.1.2. rungsunternehmen zu uns gewechselt. Wir I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung übernehmen den tatsächlichen Schadenver- zunächst als schadenfrei, leisten wir ­jedoch lauf des bisherigen Vertrages, wenn dieser in einem folgenden Kalenderjahr Entschädi- durch eine Bescheinigung des bisherigen Un- gungen oder bilden Rückstellungen für die- ternehmens nach I.8 nachgewiesen wird. sen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum Sie werden bei der Einstufung des Versiche- 1. Januar des dann folgenden Kalenderjah- rungsvertrages in eine SF-Klasse oder Scha- res zurück. denklasse so behandelt, als wären Sie wäh- I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden rend der Vorversicherungszeit bereits bei uns können versichert gewesen. Wenn die Vorversicherung bei einem aus- In der Kfz-Haftpflichtversicherung ländischen Versicherer bestand, wird die Be- I.5.1 Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haft- scheinigung nur anerkannt, wenn pflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns - die Bonus-Malus-Systeme vergleichbar unsere Entschädigung freiwillig, also ohne sind, vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. - die Originalbescheinigung sowie eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, in- Sprache eingereicht wird, formieren wir Sie nach Abschluss der Scha- denregulierung über die Höhe unserer Ent- - die Originalbescheinigung Beginn und schädigung. Voraussetzung ist, dass unsere Ende des dortigen Kfz-Versicherungsver- Entschädigung nicht mehr als 500 EUR be- trages sowie Angaben zum Fahrzeug und trägt. zu Art und Datum möglicher Schäden ent- hält und Erstatten Sie uns die Entschädigung inner- halb von sechs Monaten nach unserer Mit- - das Ende des Versicherungsschutzes bei teilung, wird Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungs- dem ausländischen Versicherer nicht län- vertrag als schadenfrei behandelt. ger als sechs Monate zurückliegt. Haben wir Sie über den Abschluss der Scha- Änderung der Verwendung des Fahrzeuges denregulierung und über die Höhe des Er- I.6.1.3 Sie ändern die Art oder Verwendung Ihres stattungsbetrages unterrichtet und müssen Fahrzeuges gemäß Anhang 4. wir eine weitere Entschädigung leisten, führt I.6.2 In welchen Fällen kann ein Schadenver- dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungs- lauf übernommen werden? betrages. Der Schadenverlauf eines anderen Vertra- In der Vollkaskoversicherung ges – auch wenn dieser bei einem anderen I.5.2 Sie können eine Rückstufung in der Vollkas- Versicherer bestanden hat – wird auf den koversicherung vermeiden, wenn Sie uns die Vertrag des versicherten Fahrzeuges unter Entschädigungsleistung innerhalb von sechs den Voraussetzungen nach I.6.3 und I.6.4 in - 46 - [Seite 47] folgenden Fällen übernommen, soweit Sie Anhang 1 unterschiedliche SF-Staffeln, wird dieses beantragen: Ihr Fahrzeug entsprechend der Anzahl der Ausgeschiedenes Fahrzeug schadenfreien Jahre des übertragenden Fahrzeuges in die für das übernehmende I.6.2.1 Sie besitzen außer dem versicherten Fahr- Fahrzeug geltende Staffel eingestuft. zeug noch ein anderes Fahrzeug und veräu- ßern dieses oder setzen es ohne Ruheversi- Schäden und Unterbrechungen, die sich cherung für mindestens sechs Monate außer noch nicht auf den Schadenverlauf ausge- Betrieb und beantragen zu diesem Zeitpunkt wirkt haben, werden nach der für das über- die Übernahme des Schadenverlaufes. Den nehmende Fahrzeug geltenden Staffel be- Schadenfreiheitsrabatt aus dem bisherigen rücksichtigt. Vertrag können Sie unter Berücksichtigung Fahrzeuggruppe der Regelungen nach I.6.2.2 für ein später I.6.3.4 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Scha- neu hinzukommendes, weiteres Fahrzeug denverlauf übertragen wird, gehören dersel- übernehmen. ben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, Weiteres Fahrzeug von dem der Schadenverlauf übernommen I.6.2.2 Sie versichern, ohne dass ein anderes Fahr- wird, gehört einer höheren Fahrzeuggrup- zeug wegfällt, ein weiteres Fahrzeug und be- pe an als das Fahrzeug, auf das übertragen antragen zu diesem Zeitpunkt die Übernah- wird. me des Schadenverlaufes Ihres bisherigen a Untere Fahrzeuggruppe: Fahrzeuges. Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Cam- „Ringtausch“ pingfahrzeuge, Lieferwagen, dreirädrige I.6.2.3 Sie haben bei uns mehrere Versicherungsver- Kfz/Trikes, landwirtschaftliche Zugmaschi- träge für Fahrzeuge der unteren Fahrzeug- nen, Kranken- und Leichenwagen. gruppe (I.6.3.4 a). Im Falle eines Fahrzeug- b Mittlere Fahrzeuggruppe: wechsels nach I.6.1.1 oder der Versicherung Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr, eines weiteren Fahrzeuges nach I.6.2.2 kön- Verkaufsfahrzeuge. nen Sie zu diesem Zeitpunkt beantragen, dass der Schadenverlauf zwischen zwei be- c Obere Fahrzeuggruppe: stehenden Verträgen getauscht wird. Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Schadenverlauf einer anderen Person Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Ab- schleppwagen. I.6.2.4 Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen gefahren und Sie be- Eine Übertragung ist zudem möglich: antragen die Übernahme des Schadenver- - von einem Lieferwagen auf einen Lkw im laufes. Werkverkehr, Verkaufsfahrzeuge oder eine Betriebsübergang Zugmaschine bis 149 kW im Werkverkehr, I.6.2.5 Sie haben einen Betrieb und dessen zuge- - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen, einem hörige Fahrzeuge übernommen und beantra- Mietwagen oder einem Taxi auf einen Kraft- gen die Übernahme des Schadenverlaufes. omnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz) oder I.6.3 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? - von einem Mietwagen oder Taxi auf einen Pkw, ein Leichtkraftrad, ein Kraftrad, ein Für die Übernahme eines Schadenverlaufes Campingfahrzeug, einen Lieferwagen, ein gelten folgende Voraussetzungen: dreirädriges Kfz/Trike, eine landwirtschaft- Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufes in liche Zugmaschine, einen Krankenwagen der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskover­sicherung oder einen Leichenwagen. I.6.3.1 Wenn für die Fahrzeuge, zwischen denen Bei Raupenschleppern und Staplern kann der Schadenverlauf übertragen wird, der glei- die SF-Klasse nur dann übertragen werden, che Versicherungsumfang besteht, überneh- wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug auch men wir die Schadenverläufe in der Kfz-Haft- um ein solches Fahrzeug handelt. pflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Scha­ zusammen. denverlaufes von einer anderen Person nach I.6.2.4 Gleiche Risikoverhältnisse I.6.3.5 Wir übernehmen den Schadenverlauf von ei- I.6.3.2 Sie können den Schadenverlauf nur überneh- ner anderen Person nur für den Zeitraum, in men, wenn gleiche Risikoverhältnisse vorlie- dem das Fahrzeug der anderen Person über- gen. Dies ist der Fall, wenn das Fahrzeug, wiegend von Ihnen gefahren wurde. Zusätz- von dem der Schadenverlauf über­nommen lich müssen folgende Voraussetzungen er- werden soll, derselben oder einer höheren füllt sein: Fahrzeuggruppe angehört und die Nutzung a Es handelt sich bei der anderen Person und Verwendung beider Fahrzeuge ver- um Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen gleichbar sind. Lebenspartner, ein Elternteil, Ihr Kind, Ihre Geltung unterschiedlicher SF-Staffeln Großeltern, Ihr Enkelkind, Ihre Geschwis- I.6.3.3 Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen ter, Ihre Schwiegerkinder/-eltern, Ihren Ar- der Schadenverlauf übertragen wird, nach beitgeber/-nehmer oder eine andere mit - 47 - [Seite 48] Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende schutz nicht unterbrochen worden. I.6.4.2 Person oder eine juristische Person. findet Anwendung. b Sie machen den Zeitraum glaubhaft, in b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs dem das Fahrzeug der anderen Person Monate und höchstens zehn Jahre, über- überwiegend von Ihnen gefahren wurde. nehmen wir die SF- oder Schadenklasse, Dazu gehört vor allem in die der Vertrag bei der Unterbrechung - eine Erklärung in Textform von Ihnen und eingestuft war. der anderen Person. Ist die andere Person Dies gilt nur, wenn Sie uns auf Verlangen verstorben, ist die Erklärung durch Sie aus- nachweisen, dass Sie während dieses Zeit- reichend. Ist die andere Person Ihr Ehe- raumes ohne Unterbrechung im Besitz ei- partner/eingetragener Lebenspartner kann ner gültigen Fahrerlaubnis waren. Erbrin- die Erklärung entfallen. gen Sie diesen Nachweis nicht, ziehen wir - die Vorlage einer Kopie Ihres Führerschei- bei einer Unterbrechung über zwölf Monate nes als Nachweis dafür, dass Sie für den beim Schadenverlauf für jedes weitere an- Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der gefangene Kalenderjahr seit der Unterbre- anderen Person überwiegend gefahren chung ein schadenfreies Jahr ab. haben, ununterbrochen im Besitz einer gül- c Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn tigen Fahrerlaubnis waren. Nach dem Ent- Jahre, übernehmen wir den Schadenver- zug der Fahrerlaubnis kann nur der Zeit- lauf nicht. Die Einstufung erfolgt dann nach raum, der nach der Wiedererteilung der I.2. Fahrerlaubnis liegt, für die Anrechnung d Der Unterbrechungszeitraum endet, wenn eines Schadenfreiheitsrabattes berück- Sie einen Vertrag von mindestens sechs sichtigt werden. Monaten für ein auf Ihren Namen zugelas- c die andere Person ist mit der Übertragung senes Kfz abschließen. ihres Schadenverlaufes an Sie einverstan- Schäden, die sich bei Unterbrechung des den und gibt damit ihren Schadenfreiheits- Vertrages noch nicht auf die SF-Klasse aus- rabatt in vollem Umfang auf. Ist die andere gewirkt haben, berücksichtigen wir bei Über- Person verstorben, ist eine Erklärung durch nahme des Schadenverlaufes. Sofern neben Sie ausreichend. einer Rückstufung aufgrund einer Unterbre- d die Nutzung des Fahrzeuges der anderen chung, während der Sie nicht im Besitz e ­ iner Person durch Sie liegt bei der Übernahme gültigen Fahrerlaubnis waren (I.6.4.1b), nicht mehr als zwölf Monate zurück. gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund ei- e die Laufzeit des Vertrages beträgt von vor- ner Schadenmeldung zu erfolgen hat, ist zu- neherein nicht weniger als ein Jahr. nächst die Rückstufung aufgrund des Scha- dens, danach die Rückstufung aufgrund der Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Scha­ Unterbrechung vorzunehmen. denverlaufes nach Betriebsübergang nach I.6.2.5 Die Regelungen zur Anrechnung des Scha- I.6.3.6 Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehö- denverlaufes der Kfz-Haftpflichtversicherung rige Fahrzeuge übernommen, übernehmen nach I.2.3.1 finden keine Anwendung. wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge. Voraussetzung ist, dass der bisherige Be- Im Folgejahr nach der Übernahme triebsinhaber mit der Übernahme des Scha- I.6.4.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalen- denverlaufes durch Sie einverstanden ist und derjahr richtet sich die Einstufung des Ver- damit den Schadenfreiheitsrabatt in vollem trages nach dessen Schadenverlauf und da- Umfang aufgibt. nach, wie lange der Versicherungsschutz in I.6.3.7 Im Rahmen des Betriebsüberganges bei ei- dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: ner landwirtschaftlichen Hofübertragung a Bestand der Versicherungsschutz im Ka- müssen Sie Folgendes beachten: Wollen Sie lenderjahr der Übernahme mindestens zu einem späteren Zeitpunkt den Schaden- sechs Monate, wird der Vertrag entspre- verlauf auf ein Fahrzeug einer anderen als chend seines Verlaufes so eingestuft, als der bisherigen Fahrzeugart übertragen, über- hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. nehmen wir den Schadenverlauf maximal b Bestand der Versicherungsschutz im Ka- nach der Dauer Ihrer gültigen Fahrerlaubnis. lenderjahr der Übernahme weniger als I.6.4 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des sechs Monate, unterbleibt eine Besserstu- Versicherungsschutzes auf den Scha- fung trotz schadenfreien Verlaufes. denverlauf aus? I.7 Einstufung nach Abgabe des Schaden- Im Jahr der Übernahme verlaufes I.6.4.1 Nach einer Unterbrechung des Versiche- I.7.1 Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- rungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Sai- und der Vollkaskoversicherung können nur sonkennzeichen außerhalb der Saison, zusammen abgegeben werden. Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagnis- I.7.2 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufes wegfall) gilt: Ihres Vertrages stufen wir diesen in die SF- a Beträgt die Unterbrechung höchstens Klasse ein, in die er bei Ersteinstufung Ihres sechs Monate, übernehmen wir den Scha- Vertrages nach I.2 eingestuft worden wäre. denverlauf, als wäre der Versicherungs- - 48 - [Seite 49] I.7.3 Wir dürfen, den Mehrbeitrag aufgrund der die Beitragsberechnung das höher einzuord- Umstellung Ihres Vertrages nacherheben. nende Wagnis ausschlaggebend. I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf Bei der Zuordnung nach der Verwendung des I.8.1 Wir dürfen, uns bei Übernahme eines Scha- Fahrzeuges gelten ziehendes Fahrzeug und denverlaufes folgende Auskünfte vom Vor- Anhänger/Auflieger als Einheit. Dies bedeu- versicherer geben lassen: tet, dass sich der Beitrag für beide Fahrzeu- ge nach dem höher einzuordnenden Wag- - Art und Verwendung des Fahrzeuges, nis richtet. - Beginn und Ende des Vertrages für das J.2 Weitere Tarifmerkmale Fahrzeug, Abhängig von der Fahrzeug- und Versiche- - Schadenverlauf des Fahrzeuges in der Kfz- rungsart berücksichtigen wir bei der Ermitt- Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, lung des Versicherungsbeitrages individuelle - den erreichten Schadenfreiheitsrabatt- Merkmale. Die im Vertrag vereinbarten Merk- status, ausgedrückt durch die Anzahl der male können Sie Ihrem Versicherungsschein schadenfreien Kalenderjahre, entnehmen. Tarifmerkmale können sein: - Unterbrechungen des Versicherungsschut- J.2.1 Ein- oder Zweifamilienhaus/Eigentums- zes des Fahrzeuges, die sich noch nicht wohnung/Garage auf dessen letzte Neueinstufung ausge- J.2.1.1 Berücksichtigt wird, ob für Sie oder Ihren in wirkt haben, häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le- - ob für ein Schadenereignis Rückstellun- benspartner bei uns, einem Kooperations- gen innerhalb von drei Jahren nach deren unternehmen oder einem anderen Versiche- Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass rer eine Wohngebäudeversicherung für ein Zahlungen geleistet worden sind und selbst bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer besteht. bereits entsprechende Auskünfte erteilt J.2.1.2 Berücksichtigt wird, ob Sie oder Ihr mit Ihnen worden sind. in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/ I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- Lebenspartner Eigentümer einer selbst be- trages in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko- wohnten Eigentumswohnung sind. versicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen J.2.1.3 Berücksichtigt wird, ob das Fahrzeug nachts Versicherer, sind wir berechtigt und verpflich- regelmäßig in einer verschlossenen ­Garage tet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem (auch Tief- oder Sammelgarage) abgestellt Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach wird. I.8.1 zu geben. J.2.2 Fahrleistung Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tat- J.2.2.1 Berücksichtigt wird die jährliche Fahrleistung sächlichen Schadenverlauf. Sondereinstu- des Fahrzeuges (auch Ersatzfahrzeug). fungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – und Einstufungen aufgrund des Ra- Bei der Berechnung der Fahrleistung legen battschutzes nach I.3.5 werden nicht berück- wir eine gleichmäßig über das Jahr verteilte sichtigt. Sie haben keinen Anspruch auf Be- Nutzung zugrunde. stätigung einer dieser Einstufungen. J.2.2.2 Endet der Vertrag vor Ablauf des ersten Ver- Mit der Übermittlung der Daten an Ihren neu- sicherungsjahres, so entfällt dieses Tarif- en Versicherer gilt unsere Verpflichtung Ihnen merkmal rückwirkend ab Versicherungsbe- gegenüber nach § 5c Pflichtversicherungsge- ginn. Dies gilt nicht, wenn wir den Vertrag setz (PflVG) als erfüllt. aufgrund einer außerordentlichen Kündigung beenden. J Merkmale zur Beitragsberechnung J.2.3 Alter des Versicherungsnehmers J.1 Art, Verwendung und Beschaffenheit des Fahrzeuges Berücksichtigt wird Ihr Lebensalter, welches wir anhand Ihres Geburtsjahres feststellen. Beitragsrelevante Merkmale Das Alter wird jährlich neu berechnet und J.1.1 Bei der Berechnung des Beitrages berück- der Beitrag zu Beginn des nächsten Ver­ sichtigen wir die Art und Verwendung nach sicherungsjahres entsprechend angepasst. Anhang 4, den Aufbau, den Hersteller, den Typ, die Motorleistung, den Hubraum, das zu- J.2.4 Fahrzeugnutzung lässige Gesamtgewicht und die Anzahl der Nutzeralter Plätze des Fahrzeuges. Entscheidend sind J.2.4.1 Berücksichtigt wird Ihr Lebensalter und das diesbezüglich die Eintragungen in der Zulas- des jüngsten Nutzers. sungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Das Nutzeralter wird jährlich neu berechnet Teil II (Fahrzeugbrief) oder in anderen amtli- und der Beitrag zu Beginn des nächsten Ver­ chen Urkunden. sicherungsjahres entsprechend angepasst. Mehrere Verwendungsmöglichkeiten Einzel-/Partnernutzung J.1.2 Ergeben sich aus der Zulassungsbeschei- J.2.4.2 Berücksichtigt wird, ob das Fahrzeug aus- nigung oder anderen amtlichen Urkunden schließlich von Ihnen und gegebenenfalls mehrere Verwendungsmöglichkeiten, ist für ­Ihrem Ehe-/Lebenspartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, gefahren wird. - 49 - [Seite 50] Nutzung durch Dritte angehörigen unterhalten, wird die Branche J.2.4.3 Der Pkw darf regelmäßig nur von denen im zugrunde gelegt, in der der Unterhaltsver- Antrag angegebenen Nutzern gefahren wer- pflichtete tätig ist. Dies gilt nur, wenn Sie mit den. Die vorübergehende oder ausnahms- dem Unterhaltsverpflichteten in häuslicher weise Nutzung durch Dritte ist nur zulässig, Gemeinschaft leben. sofern diese mindestens 23 Jahre alt sind. J.2.8.4 Sind Sie Witwe/Witwer, finden J.2.8.2 und Eine Nutzung, die über einen Zeitraum von J.2.8.3 entsprechend Anwendung. einem Monat hinausgeht, kann nicht als vor- J.2.8.5 Durch die Ableistung des Bundesfreiwilligen- übergehend angesehen werden. dienstes wird die Zuordnung des Versiche- Begleitetes Fahren mit 17 rungsvertrages zu einer Branche nicht be- J.2.4.4 Berücksichtigt wird die Fahrerausbildung rührt. (Teilnahme an der Ausbildung „Begleitetes K Beitragsänderung aufgrund tariflicher Fahren mit 17“) des jüngsten Nutzers, so- Maßnahmen lange er das 23. Lebensjahr noch nicht voll- K.1 Typklasse endet hat. Versichern Sie einen Pkw oder einen Selbst- Voraussetzung für den Einschluss „Begleite- fahrervermiet-Pkw, richtet sich der Versiche- tes Fahren“ in den Vertrag ist, dass rungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeu- - es sich bei dem Versicherungsnehmer ges. Ihrem Versicherungsschein können Sie nicht um eine juristische Person handelt entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug und zu Beginn des Vertrages zugeordnet wor- - Sie uns die Teilnahme durch eine Kopie der den ist. Prüfbescheinigung oder des Führerschei- Die Zuordnung von Fahrzeugen zu einer nes des jüngsten Nutzers nachweisen und Typklasse wird von einem Treuhänder vor- - der Versicherungsnehmer, sofern es sich genommen. Ist dies noch nicht geschehen, nicht um die zu begleitende Person han- legen wir eine Typklasse vorläufig fest. delt, als Begleitperson in der Prüfbeschei- Entscheidend für die Zuordnung der Fahr- nigung aufgeführt ist oder zeuge nach Hersteller und Typ sind die Ein- - der Versicherungsnehmer mit der zu beglei- tragungen in Ihrer Zulassungsbescheinigung tenden Person in häuslicher Gemeinschaft Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in lebt. Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Ur- J.2.5 Fahrzeugalter bei Erwerb kunden. Berücksichtigt wird der Zeitraum zwischen Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jähr- der Erstzulassung des Fahrzeuges und dem lich, ob und in welchem Umfang sich der Erwerb durch Sie. Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtypes im Ver- J.2.6 Abweichender Halter hältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht Berücksichtigt wird, ob das Fahrzeug auf eine oder verringert hat. Ändert sich der Scha- andere Person als Sie oder Ihren Ehe-/Le- denbedarf Ihres Fahrzeugtypes im Verhält- benspartner, der mit Ihnen in häuslicher Ge- nis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies meinschaft lebt, zugelassen ist. zu einer Zuordnung in eine andere Typklas- se führen. Die damit verbundene Beitrags- J.2.7 Beitragszahlung änderung wird mit Beginn des nächsten Ver­ Bei der Berechnung des Versicherungsbei- sicherungsjahres wirksam. trages berücksichtigen wir, ob Sie den Bei- Die Klassengrenzen finden Sie in der Tabel- trag jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder le im Anhang 2. monatlich zahlen. K.2 Regionalklasse J.2.8 Branche Versichern Sie einen Pkw, ein zulassungs- J.2.8.1 Berücksichtigt wird Ihr berufliches Umfeld: pflichtiges Kraftrad, einen Lieferwagen oder - Wenn Sie nicht selbstständiger Arbeitneh- eine landwirtschaftliche Zugmaschine rich- mer sind, gilt die Branche des Arbeitge- tet sich der Versicherungsbeitrag nach dem bers, bei dem Sie die Tätigkeit ausüben. Wohnsitz des Halters, an dem Ihr Fahrzeug - Wenn Sie freiberuflich tätig sind oder eine zugelassen ist. Ihr Vertrag wird entsprechend juristische Person Versicherungsnehmer dem Zulassungsbezirk einer Regionalklasse wird, gilt die Branche des angemeldeten zugeordnet. Ihrem Versicherungsschein kön- Gewerbes. nen Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrages zuge- Bei der ausgeübten Tätigkeit darf es sich ordnet worden ist. nicht um eine Nebentätigkeit handeln. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jähr- J.2.8.2 Sind Sie Rentner, Pensionär oder arbeitslos, lich, ob und in welchem Umfang sich der wird die Branche zugrunde gelegt, in der Sie Schadenbedarf des Zulassungsbezirkes im bis zum Eintritt in den Ruhestand bzw. bis Verhältnis zu allen Zulassungsbezirken er- zum Beginn der Arbeitslosigkeit ­tätig waren. höht oder verringert hat. Ändert sich der J.2.8.3 Sind Sie nicht selbst erwerbstätig und wer- Schadenbedarf Ihres Zulassungsbezirkes im den von einem dazu verpflichteten Familien- Verhältnis zu dem aller Zulassungsbezirke, - 50 - [Seite 51] kann dies zu einer Zuordnung zu einer an- berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann deren Regionalklasse führen. Die damit ver- zu einer Beitragssenkung oder zu einer Bei- bundene Beitragsänderung wird mit Beginn tragserhöhung führen. des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Auswirkung auf den Beitrag Die Klassengrenzen finden Sie in der Tabel- L.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Ände- le im Anhang 3. rung. K.3 Alter des Versicherungsnehmers und L.2.3 Ändern sich der Nutzerkreis und/oder die des jüngsten Nutzers jährliche Fahrleistung und führt dies zu ei- Berücksichtigen wir bei der Beitragsberech- ner Neuberechnung des Beitrages, kann nung Ihr Lebensalter und das des jüngsten eine weitere Änderung des Nutzerkreises Nutzers, passen wir den Vertrag jährlich an und/oder der jährlichen Fahrleistung erst ab das veränderte Lebensalter an. Beginn des folgenden Versicherungsjahres Eine damit verbundene Beitragsänderung wieder zu einer günstigeren Beitragsberech- wird mit Beginn des Versicherungsjahres der nung führen. Änderung des Alters wirksam. L.3 Änderung der Regionalklasse wegen K.4 Tarifänderung Wohnsitzwechsels Wir dürfen den Tarif mit Wirkung für die be- Lassen Sie Ihr Fahrzeug in einem anderen stehenden Verträge der Schaden und Kos- Zulassungsbezirk zu und wird dadurch der tenentwicklung anpassen. Vertrag einer anderen Regionalklasse zuge- ordnet, richtet sich der Beitrag ab der Ummel- Bei einer Erhöhung können wir, bei einer Ver- dung bei der Zulassungsbehörde nach der minderung müssen wir den Beitrag ­Ihres Ver- neuen Regionalklasse. sicherungsvertrages mit Wirkung vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres anglei- L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkma- chen. len zur Beitragsberechnung K.5 Wirksamkeitsvoraussetzung Anzeige von Änderungen Eine Beitragserhöhung nach K.1 bis K.4 ist L.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein nur wirksam, wenn wir Ihnen die Beitragsän- aufgeführten Merkmals zur Beitragsberech- derung bis spätestens einen Monat vor dem nung müssen Sie uns innerhalb von 14 Ta- Zeitpunkt der Wirksamkeit mitteilen und Sie gen anzeigen. auf Ihr Kündigungsrecht nach K.6 hinweisen. Für das Merkmal Nutzerkreis gilt dies nicht, K.6 Kündigungsrecht wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahr- zeug-Reparateur, ein Mitarbeiter einer Prüf- Führt eine Änderung nach K.1 bis K.4 in der stelle (z.B. TÜV, DEKRA) oder ein Hotel­ Kfz-Haftpflichtversicherung zu einer Bei- angestellter in Ausübung seines Dienstes tragserhöhung, haben Sie nach G.2.7 ein das Fahrzeug fährt. Kündigungsrecht. Werden mehrere Ände- rungen gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen L.4.2 Wir dürfen überprüfen, ob die bei Ihrem Ver- in Summe zu einer Beitragserhöhung führen. trag berücksichtigten Merkmale zur Beitrags- Dies gilt für die Kaskoversicherung entspre- berechnung zutreffen. Auf Anforderung ha- chend. ben Sie uns entsprechende B ­ estätigungen oder Nachweise vorzulegen. K.7 Gesetzliche Änderung des Leistungs- umfanges in der Kfz-Haftpflichtversiche- Folgen von unzutreffenden Angaben rung L.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merk- In der Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen wir malen zur Beitragsberechnung gemacht oder den Beitrag erhöhen, sobald wir aufgrund ei- Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb nes Gesetzes, einer Verordnung oder einer ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den so gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Leistungsumfang oder die Deckungssumme Versicherungsjahres der Beitrag, der den tat- zu erhöhen. sächlichen Merkmalen zur Beitragsberech- nung entspricht. L Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstandes L.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Anga- ben gemacht oder Änderungen vorsätzlich L.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabattes nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedri- Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Rege- ger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich lungen zum Schadenfreiheitsrabatt-System zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in nach Abschnitt I ändern. Höhe von 250 EUR zu zahlen. L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitrags- Folgen von Nichtangaben berechnung L.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuld- Welche Änderungen werden berücksichtigt? haft nicht nach, Bestätigungen oder Nachwei- L.2.1 Ändern sich während der Laufzeit des Vertra- se vorzulegen, sind wir berechtigt, den Bei- ges Merkmale zur Beitragsberechnung nach trag rückwirkend ab Beginn des laufenden J.2, die die Beitragsberechnung bestimmen, Versicherungsjahres nach den für Sie un- günstigsten Annahmen zu berechnen, wenn - 51 - [Seite 52] - wir Sie in Textform auf den dann zu zahlen- dann über diese Plattform an den Versiche- den Beitrag und die dabei zugrunde geleg- rungsombudsmann weitergeleitet. ten Annahmen hingewiesen haben und Versicherungsaufsicht - Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten M.1.3 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrie- Antwortfrist von mindestens vier Wochen den oder treten Meinungsverschiedenheiten die zur Überprüfung der Beitragsberech- bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie nung angeforderten Bestätigungen oder sich auch an die für uns zuständige Aufsicht Nachweise nicht nachreichen. wenden. Als Versicherungsunternehmen un- L.5 Änderung der Art oder Verwendung des terliegen wie der Aufsicht der Bundesanstalt Fahrzeuges für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ändert sich die Art oder Verwendung des Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- Fahrzeuges gemäß Anhang 4, werden die sicht (BaFin) Motorleistung gesteigert, das Fahrwerk op- Sektor Versicherungsaufsicht tisch oder technisch verändert oder sonsti- ge nach J.1 relevante Risikomerkmale verän- Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn dert, müssen Sie uns dies anzeigen. Telefon 0228 / 4108 - 0 Wir können in diesem Fall den Versiche- www.bafin.de, poststelle@bafin.de rungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Bitte beachten Sie, dass die Bundesanstalt Beitrag ab der Änderung anpassen. für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kei- Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, ne Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.9. nicht verbindlich entscheiden kann. M Meinungsverschiedenheiten und Ge- Rechtsweg richtsstände M.1.4 Sie haben zudem die Möglichkeit, den M.1 Was können Sie tun, wenn Sie mit uns Rechtsweg zu beschreiten. unzufrieden sind? M.2 Gerichtsstände Beschwerdemanagement Wenn Sie uns verklagen M.1.1 Wenn Sie mit uns oder mit unseren Leistun- M.2.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag gen nicht zufrieden sind, können Sie sich an können Sie insbesondere bei folgenden Ge- unsere interne Beschwerdestelle wenden. richten geltend machen: Sie haben die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen per E-Mail unter beschwerde@vgh.de oder - dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich online über www.vgh.de/beschwerde mitzu- zuständig ist, teilen. - dem Gericht, das für unseren Geschäfts- Versicherungsombudsmann sitz oder für die Sie betreuende Niederlas- sung örtlich zuständig ist. M.1.2 Wenn Sie als Verbraucher, oder als Person in verbraucherähnlicher Lage mit unserer Ent- Wenn wir Sie verklagen scheidung nicht zufrieden sind oder eine Ver- M.2.2 Wir können Ansprüche aus dem Versiche- handlung mit uns einmal nicht zu dem von rungsvertrag insbesondere bei folgenden Ge- Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, richten geltend machen: können Sie sich an den Ombudsmann für - dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich Versicherungen wenden. zuständig ist, Versicherungsombudsmann e.V. - dem Gericht des Ortes, an dem sich der Postfach 080632, 10006 Berlin Sitz oder die Niederlassung Ihres Betrie- Leipziger Str. 121, 10117 Berlin bes befindet, wenn Sie den Versicherungs- vertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbe­ Telefon 0800 3696000 (kostenfrei) betrieb abgeschlossen haben. oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Aus­ (gebührenpflichtig) land verlegt Internet: www.versicherungsombudsmann. M.2.3 Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ge- de schäftssitz oder Ihren gewöhnlichen Aufent- E-Mail: beschwerde@versicherungsombuds- halt außerhalb Deutschlands verlegt haben mann.de oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder ge- Der Ombudsmann für Versicherungen ist wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage- eine unabhängige und für Verbraucher kos- erhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend tenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir ha- der Regelungen nach M.2.1 und M.2.2 das ben uns verpflichtet, an dem Schlichtungs- Gericht als vereinbart, das für unseren Ge- verfahren teilzunehmen. schäftssitz zuständig ist. Sofern Sie als Verbraucher den Versiche- N Bedingungsänderung rungsvertrag online (z.B. über eine Website N.1 In welchen Fällen dürfen wir die Bedin- oder per e-mail) abgeschlossen haben, kön- gungen ändern? nen Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch on- line an die Plattform http://ec.europa.eu/con- sumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird - 52 - [Seite 53] Wir dürfen einzelne Regelungen dieser Be- 1 Pkw dingungen mit Wirkung für bestehende Ver- 1.1 Einstufung von Pkw in Schadenfreiheitsklas- träge ändern oder ergänzen, wenn sen (SF-Klassen) und Schadenklassen und - ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung Beitragssätze geändert wird, auf denen einzelne Bedin- Dauer des schadenfreien Beitragssatz in % gungen des Vertrages beruhen, ununterbrochenen Verlaufes Klasse Kfz- Vollkasko - sich die höchstrichterliche Rechtsprechung Haftpflicht ändert und dies unmittelbare Auswirkun- 50 und mehr Kalenderjahre SF 50 15 15 gen auf den Versicherungsvertrag hat, 49 Kalenderjahre SF 49 15 16 - ein Gericht einzelne Bedingungen rechts- 48 Kalenderjahre SF 48 15 16 kräftig für unwirksam erklärt und die gesetz­ 47 Kalenderjahre SF 47 16 16 lichen Vorschriften keine Regelungen ent- 46 Kalenderjahre SF 46 16 17 halten, die an deren Stelle tritt, oder 45 Kalenderjahre SF 45 16 17 44 Kalenderjahre SF 44 16 17 - die Kartellbehörde oder die Versicherungs- 43 Kalenderjahre SF 43 16 17 aufsichtsbehörde einzelne Bedingungen 42 Kalenderjahre SF 42 16 18 durch bestandskräftigen Verwaltungsakt 41 Kalenderjahre SF 41 17 18 als mit dem geltenden Recht nicht verein- 40 Kalenderjahre SF 40 17 18 bar erklärt und die gesetzlichen Vorschrif- 39 Kalenderjahre SF 39 17 18 ten keine Regelung enthalten, die an deren 38 Kalenderjahre SF 38 17 19 Stelle tritt. 37 Kalenderjahre SF 37 18 19 36 Kalenderjahre SF 36 18 19 Dies gilt nur, soweit die einzelnen geänder- 35 Kalenderjahre SF 35 18 19 ten Bedingungen unmittelbar betroffen sind. 34 Kalenderjahre SF 34 18 20 Diese Berechtigung zur Änderung oder Er- 33 Kalenderjahre SF 33 19 20 gänzung haben wir in den Fällen der o.g. ge- 32 Kalenderjahre SF 32 19 20 richtlichen oder behördlichen Entscheidung 31 Kalenderjahre SF 31 19 21 auch dann, wenn es sich um inhaltsgleiche 30 Kalenderjahre SF 30 20 21 Bedingungen eines anderen Versicherers 29 Kalenderjahre SF 29 20 21 28 Kalenderjahre SF 28 20 22 handelt. 27 Kalenderjahre SF 27 21 22 Wir dürfen Bedingungen nur ändern oder er- 26 Kalenderjahre SF 26 21 23 gänzen, wenn die Schließung einer durch 25 Kalenderjahre SF 25 22 23 die genannten Änderungsanlässe entstan- 24 Kalenderjahre SF 24 22 23 denen Vertragslücke zur Durchführung des 23 Kalenderjahre SF 23 23 24 Vertrages erforderlich ist oder das bei Ver- 22 Kalenderjahre SF 22 23 24 tragsschluss vereinbarte Verhältnis zwischen 21 Kalenderjahre SF 21 24 25 Leistung und Gegenleistung in nicht unbe- 20 Kalenderjahre SF 20 24 25 deutendem Maße gestört ist. 19 Kalenderjahre SF 19 25 26 18 Kalenderjahre SF 18 26 27 N.2 Wirksamkeitsvoraussetzung 17 Kalenderjahre SF 17 26 27 Die nach N.1 zulässigen Änderungen teilen 16 Kalenderjahre SF 16 27 28 wir Ihnen schriftlich mit und erläutern sie. Sie 15 Kalenderjahre SF 15 28 29 finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Än- 14 Kalenderjahre SF 14 29 29 13 Kalenderjahre SF 13 30 30 derung spätestens sechs Wochen vor dem 12 Kalenderjahre SF 12 31 31 Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt 11 Kalenderjahre SF 11 32 32 und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht 10 Kalenderjahre SF 10 33 33 nach G.2.10 informiert haben. 9 Kalenderjahre SF 9 35 33 O Sanktionsklausel 8 Kalenderjahre SF 8 36 35 7 Kalenderjahre SF 7 38 36 Es besteht – ohne Rücksicht auf die übrigen 6 Kalenderjahre SF 6 40 37 Vertragsbestimmungen – Versicherungs- 5 Kalenderjahre SF 5 42 38 schutz nur, soweit und solange dem keine 4 Kalenderjahre SF 4 44 39 auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren 3 Kalenderjahre SF 3 46 41 Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio- 2 Kalenderjahre SF 2 49 42 nen bzw. Embargos der Europäischen Uni- 1 Kalenderjahr SF 1 53 44 on oder der Bundesrepublik Deutschland ent- - SF ½ 66 49 gegenstehen. - 0 86 55 - M 98 63 Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Verei- 1.2 Rückstufung im Schadenfall bei Pkw in der nigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Kfz-Haftpflichtversicherung Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entge- aus Klasse ein Schaden zwei und mehr genstehen. Schäden nach Klasse Anhang 1 Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System SF 50 SF 25 SF 11 SF 49 SF 25 SF 11 SF 48 SF 25 SF 11 SF 47 SF 24 SF 11 SF 46 SF 24 SF 10 - 53 - [Seite 54] aus Klasse ein Schaden zwei und mehr aus Klasse ein Schaden zwei und mehr Schäden Schäden nach Klasse nach Klasse SF 45 SF 23 SF 10 SF 36 SF 24 SF 14 SF 44 SF 23 SF 10 SF 35 SF 24 SF 14 SF 43 SF 22 SF 10 SF 34 SF 23 SF 13 SF 42 SF 22 SF 9 SF 33 SF 22 SF 13 SF 41 SF 21 SF 9 SF 32 SF 21 SF 12 SF 40 SF 20 SF 9 SF 31 SF 21 SF 11 SF 39 SF 20 SF 8 SF 30 SF 20 SF 11 SF 38 SF 19 SF 8 SF 29 SF 19 SF 10 SF 37 SF 19 SF 8 SF 28 SF 18 SF 10 SF 36 SF 18 SF 7 SF 27 SF 17 SF 9 SF 35 SF 18 SF 7 SF 26 SF 17 SF 8 SF 34 SF 17 SF 7 SF 25 SF 16 SF 8 SF 33 SF 17 SF 6 SF 24 SF 15 SF 7 SF 32 SF 16 SF 6 SF 23 SF 14 SF 7 SF 31 SF 16 SF 6 SF 22 SF 14 SF 6 SF 30 SF 15 SF 5 SF 21 SF 13 SF 5 SF 29 SF 14 SF 5 SF 20 SF 12 SF 5 SF 28 SF 14 SF 5 SF 19 SF 11 SF 4 SF 27 SF 13 SF 4 SF 18 SF 10 SF 4 SF 26 SF 13 SF 4 SF 17 SF 10 SF 3 SF 25 SF 12 SF 4 SF 16 SF 9 SF 2 SF 24 SF 12 SF 3 SF 15 SF 8 SF 2 SF 23 SF 11 SF 3 SF 14 SF 7 SF 1 SF 22 SF 10 SF 3 SF 13 SF 7 SF 1 SF 21 SF 10 SF 2 SF 12 SF 6 SF 1 SF 20 SF 9 SF 2 SF 11 SF 5 SF ½ SF 19 SF 9 SF 1 SF 10 SF 4 SF ½ SF 18 SF 8 SF 1 SF 9 SF 3 SF ½ SF 17 SF 7 SF 1 SF 8 SF 3 SF ½ SF 16 SF 7 SF 1 SF 7 SF 2 0 SF 15 SF 6 SF 1 SF 6 SF 1 0 SF 14 SF 6 SF 1 SF 5 SF 1 0 SF 13 SF 5 SF ½ SF 4 SF ½ 0 SF 12 SF 4 SF ½ SF 3 SF ½ M SF 11 SF 4 SF ½ SF 2 SF ½ M SF 10 SF 3 SF ½ SF 1 0 M SF 9 SF 3 SF ½ SF ½ 0 M SF 8 SF 2 SF ½ 0 M M SF 7 SF 1 0 M M M SF 6 SF 1 0 SF 5 SF 1 0 2 Krafträder, Leichtkrafträder und dreirädrige SF 4 SF ½ 0 Kfz/Trikes SF 3 SF ½ M 2.1 Einstufung von Krafträdern, Leichtkrafträ- SF 2 SF ½ M dern und dreirädrigen Kfz/Trikes in Schaden- SF 1 SF ½ M freiheitsklassen (SF-Klassen) und Schaden- SF ½ 0 M klassen und Beitragssätze 0 M M M M M Dauer des schadenfreien Klasse Beitragssatz in % ununterbrochenen Verlaufes Kfz- Vollkasko 1.3 Rückstufung im Schadenfall bei Pkw in der Haftpflicht Vollkaskoversicherung 20 und mehr Kalenderjahre SF 20 20 20 aus Klasse ein Schaden zwei und mehr 19 Kalenderjahre SF 19 20 20 Schäden 18 Kalenderjahre SF 18 20 21 17 Kalenderjahre SF 17 21 21 nach Klasse 16 Kalenderjahre SF 16 21 22 SF 50 SF 39 SF 25 15 Kalenderjahre SF 15 21 22 SF 49 SF 35 SF 22 14 Kalenderjahre SF 14 21 23 SF 48 SF 34 SF 21 13 Kalenderjahre SF 13 21 24 SF 47 SF 33 SF 21 12 Kalenderjahre SF 12 22 24 SF 46 SF 32 SF 20 11 Kalenderjahre SF 11 22 25 SF 45 SF 31 SF 20 10 Kalenderjahre SF 10 22 26 SF 44 SF 31 SF 19 9 Kalenderjahre SF 9 23 27 SF 43 SF 30 SF 18 8 Kalenderjahre SF 8 23 28 SF 42 SF 29 SF 18 7 Kalenderjahre SF 7 24 29 SF 41 SF 28 SF 17 6 Kalenderjahre SF 6 25 31 SF 40 SF 27 SF 17 5 Kalenderjahre SF 5 26 32 SF 39 SF 27 SF 16 4 Kalenderjahre SF 4 28 34 SF 38 SF 26 SF 16 3 Kalenderjahre SF 3 31 36 SF 37 SF 25 SF 15 2 Kalenderjahre SF 2 35 39 - 54 - [Seite 55] Dauer des schadenfreien Klasse Beitragssatz in % 3 Campingfahrzeuge ununterbrochenen Verlaufes Kfz- Vollkasko 3.1 Einstufung von Campingfahrzeugen in Scha- Haftpflicht denfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Scha- 1 Kalenderjahr SF 1 44 42 denklassen und Beitragssätze - SF ½ 53 57 Dauer des schadenfreien Klasse Beitragssatz in % - 0 68 74 ununterbrochenen Verlaufes - M 82 101 Kfz- Vollkasko 2.2 Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern, Haftpflicht Leichtkrafträdern und dreirädrigen Kfz/ 20 und mehr Kalenderjahre SF 20 22 30 Trikes in der Kfz-Haftpflichtversicherung 19 Kalenderjahre SF 19 23 34 18 Kalenderjahre SF 18 23 34 aus Klasse ein und mehr Schäden 17 Kalenderjahre SF 17 24 34 nach Klasse 16 Kalenderjahre SF 16 24 34 SF 20 SF 2 15 Kalenderjahre SF 15 25 34 SF 19 SF 2 14 Kalenderjahre SF 14 25 35 SF 18 SF 2 13 Kalenderjahre SF 13 26 35 SF 17 SF 2 12 Kalenderjahre SF 12 26 35 SF 16 SF 2 11 Kalenderjahre SF 11 27 36 SF 15 SF 2 10 Kalenderjahre SF 10 28 36 SF 14 SF 2 9 Kalenderjahre SF 9 29 37 SF 13 SF 2 8 Kalenderjahre SF 8 30 37 SF 12 SF 1 7 Kalenderjahre SF 7 31 38 SF 11 SF 1 6 Kalenderjahre SF 6 32 39 SF 10 SF 1 5 Kalenderjahre SF 5 33 40 SF 9 SF 1 4 Kalenderjahre SF 4 35 41 SF 8 SF 1 3 Kalenderjahre SF 3 37 42 SF 7 SF 1 2 Kalenderjahre SF 2 39 43 SF 6 SF 1 1 Kalenderjahr SF 1 41 45 SF 5 SF 1 - SF ½ 45 45 SF 4 SF ½ - 0 55 56 SF 3 SF ½ - M 108 61 SF 2 SF ½ SF 1 0 3.2 Rückstufung im Schadenfall bei Camping- SF ½ M fahrzeugen in der Kfz-Haftpflichtversiche- 0 M rung M M aus Klasse ein oder mehr Schäden 2.3 Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern, nach Klasse Leichtkrafträdern und dreirädrigen Kfz/ SF 20 SF 2 Trikes in der Vollkaskoversicherung SF 19 SF 2 SF 18 SF 2 aus Klasse ein und mehr Schäden SF 17 SF 2 nach Klasse SF 16 SF 1 SF 20 SF 7 SF 15 SF 1 SF 19 SF 7 SF 14 SF 1 SF 18 SF 7 SF 13 SF 1 SF 17 SF 6 SF 12 SF ½ SF 16 SF 6 SF 11 SF ½ SF 15 SF 5 SF 10 SF ½ SF 14 SF 5 SF 9 SF ½ SF 13 SF 4 SF 8 SF ½ SF 12 SF 4 SF 7 0 SF 11 SF 3 SF 6 0 SF 10 SF 3 SF 5 0 SF 9 SF 2 SF 4 0 SF 8 SF 2 SF 3 0 SF 7 SF 1 SF 2 0 SF 6 SF 1 SF 1 0 SF 5 SF 1 SF ½ 0 SF 4 SF 1 0 M SF 3 SF ½ M M SF 2 SF ½ SF 1 SF ½ 3.3 Rückstufung im Schadenfall bei Camping- SF ½ 0 fahrzeugen in der Vollkaskoversicherung 0 M aus Klasse ein oder mehr Schäden M M nach Klasse SF 20 SF 18 SF 19 SF 8 SF 18 SF 8 SF 17 SF 7 - 55 - [Seite 56] aus Klasse ein oder mehr Schäden 4.2 Rückstufung im Schadenfall in der Kfz-Haft- nach Klasse pflichtversicherung bei Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, landwirtschaftlichen Zugma- SF 16 SF 7 schinen, Verkaufsfahrzeugen, Bussen, Ab- SF 15 SF 6 SF 14 SF 6 schleppwagen, Krankenwagen, Staplern und SF 13 SF 6 Leichenwagen SF 12 SF 5 SF 30 SF 13 SF 6 SF 2 SF 11 SF 5 SF 29 SF 13 SF 6 SF 2 SF 10 SF 4 SF 28 SF 13 SF 6 SF 2 SF 9 SF 4 SF 27 SF 12 SF 5 SF 1 SF 8 SF 3 SF 26 SF 12 SF 5 SF 1 SF 7 SF 3 SF 25 SF 11 SF 5 SF 1 SF 6 SF 2 SF 24 SF 11 SF 5 SF 1 SF 5 SF 2 SF 23 SF 10 SF 4 SF 1 SF 4 SF ½ SF 22 SF 10 SF 4 SF 1 SF 3 SF ½ SF 21 SF 10 SF 4 SF1 SF 2 SF ½ SF 20 SF 9 SF 4 SF 1 SF 1 SF ½ SF 19 SF 9 SF 4 SF 1 SF ½ SF ½ SF 18 SF 8 SF 3 SF ½ 0 M SF 17 SF 8 SF 3 SF ½ M M SF 16 SF 7 SF 3 SF ½ SF 15 SF 7 SF 3 SF ½ 4 Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, landwirt- SF 14 SF 6 SF 2 0 schaftliche Zugmaschinen, Verkaufsfahrzeu- SF 13 SF 6 SF 2 0 ge, Abschleppwagen (nur Kfz-Haftpflicht), SF 12 SF 5 SF 1 0 Krankenwagen, Stapler (nur Kfz-Haftpflicht), SF 11 SF 5 SF 1 0 Leichenwagen SF 10 SF 4 SF 1 0 4.1 Einstufung von Lieferwagen, Lkw, Zugma- SF 9 SF 4 SF 1 0 schinen, landwirtschaftlichen Zugmaschi- SF 8 SF 3 SF ½ 0 nen, Verkaufsfahrzeugen, Abschleppwagen SF 7 SF 3 SF ½ 0 SF 6 SF 2 0 M (nur Kfz-Haftpflicht), Krankenwagen, Stap- SF 5 SF 1 0 M lern (nur Kfz-Haftpflicht) und Leichenwagen SF 4 SF 1 0 M in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und SF 3 SF ½ 0 M Schadenklassen und Beitragssätze SF 2 0 M M Dauer des schadenfreien Klasse Beitragssatz in % SF 1 0 M M ununterbrochenen Verlaufes SF ½ 0 M M Kfz- Vollkasko 0 M M M Haftpflicht M M M M 30 und mehr Kalenderjahre SF 30 21 23 29 Kalenderjahre SF 29 21 23 4.3 Rückstufung im Schadenfall in der Vollkas- 28 Kalenderjahre SF 28 22 23 koversicherung bei Lieferwagen, Lkw, Zug- 27 Kalenderjahre SF 27 22 23 maschinen, landwirtschaftlichen Zugmaschi- 26 Kalenderjahre SF 26 22 24 nen, Verkaufsfahrzeugen, Krankenwagen 25 Kalenderjahre SF 25 23 24 und Leichenwagen 24 Kalenderjahre SF 24 23 24 23 Kalenderjahre SF 23 24 24 aus Klasse ein zwei drei und 22 Kalenderjahre SF 22 24 24 Schaden Schäden mehr 21 Kalenderjahre SF 21 25 25 Schäden 20 Kalenderjahre SF 20 25 25 nach Klasse 19 Kalenderjahre SF 19 26 25 SF 30 SF 9 SF 2 0 18 Kalenderjahre SF 18 27 26 SF 29 SF 8 SF 2 0 17 Kalenderjahre SF 17 28 26 SF 28 SF 8 SF 2 0 16 Kalenderjahre SF 16 29 26 SF 27 SF 8 SF 2 0 15 Kalenderjahre SF 15 29 27 SF 26 SF 8 SF 2 0 14 Kalenderjahre SF 14 30 27 SF 25 SF 8 SF 2 0 13 Kalenderjahre SF 13 32 28 SF 24 SF 7 SF 2 0 12 Kalenderjahre SF 12 33 28 SF 23 SF 7 SF 2 0 11 Kalenderjahre SF 11 34 29 SF 22 SF 7 SF 2 0 10 Kalenderjahr SF 10 36 30 SF 21 SF 6 SF 1 0 9 Kalenderjahre SF 9 38 31 SF 20 SF 6 SF 1 0 8 Kalenderjahre SF 8 40 31 SF 19 SF 6 SF 1 0 7 Kalenderjahre SF 7 42 33 SF 18 SF 6 SF 1 0 6 Kalenderjahre SF 6 45 34 SF 17 SF 5 SF 1 0 5 Kalenderjahre SF 5 49 35 SF 16 SF 5 SF 1 0 4 Kalenderjahre SF 4 53 37 SF 15 SF 5 SF 1 0 3 Kalenderjahre SF 3 58 39 SF 14 SF 4 SF ½ M 2 Kalenderjahre SF 2 64 42 SF 13 SF 4 SF ½ M 1 Kalenderjahr SF 1 72 45 SF 12 SF 4 SF ½ M - SF ½ 77 48 SF 11 SF 3 0 M - 0 93 50 SF 10 SF 3 0 M - M 138 70 SF 9 SF 2 0 M - 56 - [Seite 57] aus Klasse ein zwei drei und 3 Teilkaskoversicherung Schaden Schäden mehr Schäden Typklasse Schadenbedarfs-Indexwerte von bis unter nach Klasse SF 8 SF 2 0 M 10 0 36,4 SF 7 SF 2 0 M 11 36,4 47,5 SF 6 SF 1 0 M 12 47,5 56,3 SF 5 SF 1 0 M 13 56,3 65,3 SF 4 SF ½ M M 14 65,3 75,2 SF 3 0 M M 15 75,2 87,5 SF 2 0 M M 16 87,5 97,2 SF 1 0 M M 17 97,2 109,7 SF ½ M M M 18 109,7 122,2 0 M M M 19 122,2 133,6 M M M M 20 133,6 147,8 21 147,8 166,4 22 166,4 183,6 Anhang 2 Tabellen zu den Typklassen 23 183,6 210,9 24 210,9 241,7 Für Pkw und Selbstfahrervermiet-Pkw gelten fol- 25 241,7 271,8 gende Typklassen: 26 271,8 306,7 1 Kfz-Haftpflichtversicherung 27 306,7 354,9 28 354,9 416,5 Typklasse Schadenbedarfs-Indexwerte 29 416,5 487,0 von bis unter 30 487,0 628,8 10 0 49,5 31 628,8 763,9 11 49,5 61,9 32 763,9 975,5 12 61,9 71,6 33 975,5 und mehr 13 71,6 79,8 14 79,8 86,6 Anhang 3 Tabellen zu den Regionalklassen 15 86,6 92,0 1 Pkw 16 92,0 97,7 17 97,7 103,7 Für Pkw gelten folgende Regionalklassen: 18 103,7 110,4 1.1 Kfz-Haftpflichtversicherung 19 110,4 118,0 20 118,0 125,4 Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte 21 125,4 133,3 von bis unter 22 133,3 144,0 1 0 78,3 23 144,0 165,4 2 78,3 84,4 24 165,4 196,0 3 84,4 88,8 25 196,0 und mehr 4 88,8 92,8 5 92,8 97,1 2 Vollkaskoversicherung 6 97,1 101,2 7 101,2 105,6 Typklasse Schadenbedarfs-Indexwerte 8 105,6 110,5 von bis unter 9 110,5 115,7 10 0 39,5 10 115,7 122,4 11 39,5 53,1 11 122,4 130,4 12 53,1 62,7 12 130,4 und mehr 13 62,7 69,0 14 69,0 74,3 1.2 Vollkaskoversicherung 15 74,3 80,2 16 80,2 88,3 Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte 17 88,3 96,8 von bis unter 18 96,8 105,5 1 0 87,2 19 105,5 116,5 2 87,2 92,1 20 116,5 125,2 3 92,1 96,1 21 125,2 135,9 4 96,1 99,9 22 135,9 145,3 5 99,9 104,1 23 145,3 156,2 6 104,1 109,6 24 156,2 169,6 7 109,6 116,3 25 169,6 184,3 8 116,3 134,1 26 184,3 206,3 9 134,1 und mehr 27 206,3 232,3 28 232,3 276,4 29 276,4 330,1 1.3 Teilkaskoversicherung 30 330,1 377,5 Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte 31 377,5 438,7 von bis unter 32 438,7 516,6 33 516,6 696,7 1 0 68,1 34 696,7 und mehr 2 68,1 74,1 3 74,1 79,1 - 57 - [Seite 58] Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte 3.3 Teilkaskoversicherung von bis unter Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte 4 79,1 83,4 von bis unter 5 83,4 88,6 1 0 74,0 6 88,6 95,0 2 74,0 91,0 7 95,0 100,8 3 91,0 106,7 8 100,8 106,9 4 106,7 122,7 9 106,9 114,2 5 122,7 159,5 10 114,2 122,4 11 122,4 131,5 6 159,5 und mehr 12 131,5 140,5 13 140,5 151,1 4 Landwirtschaftliche Zugmaschinen 14 151,1 165,4 Für landwirtschaftliche Zugmaschinen gelten fol- 15 165,4 182,6 gende Regionalklassen: 16 182,6 und mehr 4.1 Kfz-Haftpflichtversicherung 2 Krafträder und dreirädrige Kfz/Trikes Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte Für Krafträder und dreirädrige Kfz/Trikes (Anhang von bis unter 4 Nr. 2.2 und 2.3) gelten folgende Regionalklas- 1 0 82,5 sen: 2 82,5 97,5 2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung 3 97,5 106,0 4 106,0 125,3 Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte 5 125,3 152,4 von bis unter 6 152,4 und mehr 1 0 83,9 2 83,9 93,5 4.2 Teilkaskoversicherung 3 93,5 102,0 Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte 4 102,0 117,2 5 117,2 147,4 von bis unter 6 147,4 und mehr 1 0 82,4 2 82,4 100,3 3 100,3 116,0 2.2 Teilkaskoversicherung 4 116,0 129,6 Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte 5 129,6 und mehr von bis unter Anhang 4 Art und Verwendung von Fahrzeugen 1 0 49,4 2 49,4 62,2 1 Zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit Ver- 3 62,2 78,3 sicherungskennzeichen 4 78,3 100,5 Art Technische Angaben Zulassung 5 100,5 141,2 6 141,2 196,4 Moped, Roller, Hubraum ≤ 50 cm3 zulassungsfrei, 7 196,4 391,5 Mokick mit und Höchstgeschw. ≤ 45 Versicherungs- 8 391,5 und mehr ohne Anhänger km/h, bei Mokick, Rol- kennzeichen ler, Moped auslaufender Bauarten bis 60 km/h 3 Lieferwagen Mofa 25 mit und Hubraum ≤ 50 cm3 zulassungsfrei, Für Lieferwagen (Werkverkehr bis 3,5 t) gelten ohne Anhänger Höchstgeschw. ≤ 25 Versicherungs- folgende Regionalklassen: km/h kennzeichen 3.1 Kfz-Haftpflichtversicherung Leichtmofa Hubraum ≤ 30 cm3 (bei Leicht- mit und ohne Höchstgeschw. ≤ 20 mofas keine Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte Anhänger km/h, Leistung ≤ 0,5 kW, Schutzhelm- von bis unter Leergewicht ≤ 30 kg, Ge- pflicht) räusch ≤ 65 dB(A) 1 0 84,7 2 84,7 93,7 Maschinell Höchstgeschw. ≤ 25 zulassungsfrei, 3 93,7 103,4 angetriebener km/h Versicherungs- 4 103,4 112,5 Krankenfahr- (bis 31.10.02 ≤ 25 km/h, kennzeichen 5 112,5 123,2 stuhl bis 30.06.99 ≤ 30 km/h) 6 123,2 133,2 Leichtes vier- Höchstgeschw. ≤ 45 zulassungsfrei, 7 133,2 und mehr rädriges Kraft- km/h Versicherungs- fahrzeug, Mini- Leermasse ≤ 425 kg kennzeichen 3.2 Vollkaskoversicherung cars Hubraum ≤ 50 cm3 oder bis 4 kW Regionalklasse Schadenbedarfs-Indexwerte Kleinkraftrad Höchstgeschw. ≤ 45 zulassungsfrei, von bis unter dreirädrig km/h, bis 4 kW Versicherungs- kennzeichen 1 0 95,0 2 95,0 104,3 S-Pedelec Höchstgeschw. ≤ 45 zulassungsfrei, 3 104,3 112,6 km/h Versicherungs- 4 112,6 und mehr kennzeichen - 58 - [Seite 59] Art Technische Angaben Zulassung 6 Gewerblicher Güterverkehr Elektrokleinst- Höchstgeschw. ≤ 20 zulassungsfrei, Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßi- fahrzeuge km/h Versicherungs- ge, entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraft- plakette fahrzeugen, Anhängern und Aufliegern für ande- re. 2 Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge mit amtli- 7 Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder An- chem Kennzeichen hänger Art Technische Angaben Zulassung Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhän- 2.1 Hubraum > 50 cm3 bis ≤ zulassungsfrei, ger/Auflieger sind Zugmaschinen und Raupen- Leichtkrafträ- 125 cm3 aber kennzei- schlepper oder Anhänger/Auflieger, die wegen ih- der, mit und Leistung ≤ 11 kW chen- und ver- rer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft sicherungs- von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ohne Anhän- pflichtig ger und Bei- ein amtliches grünes Kennzeichen führen. wagen Zusätzliche Einschrän- zulassungsfrei, kung: aber kennzei- 8 Leasingfahrzeuge Hubraum ≤ 80 cm3 (kei- chen- und ver- Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und An- ne amtl. Einschränkung) sicherungs- hänger/Auflieger, die gewerbsmäßig ohne Ge- pflichtig stellung eines Fahrers vermietet werden und auf 2.2 Hubraum > 50 cm3 oder zulassungs- den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung Krafträder, Höchstgeschw. > 45 pflichtig, amtli- auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag min- mit und ohne km/h ches Kennzei- destens sechs Monate überlassen werden. (alt: 50 km/h) chen Anhänger Hubraum > 50 cm3 oder zulassungs- 9 Lieferwagen und Beiwa- gen Höchstgeschw. > 45 pflichtig, amtli- Lieferwagen sind als Lkw zugelassene Fahrzeu- km/h ches Kennzei- ge mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Ge- (s.o.) chen samtgewicht) bis zu 3,5 t. Leistung ≤ 25 kW Leistungsgewicht ≤ 0,16 10 Lkw kW/kg Lkw sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Ge- 2.3 Hubraum > 50 cm3 oder zulassungs- samtmasse (bzw. Gesamtgewicht) von mehr als dreirädriges Höchstgeschw. > 45 pflichtig, amtli- 3,5 t. Kfz/Trike mit km/h ches Kennzei- chen 11 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen und ohne An- hänger Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen sind Fahrzeuge mit Vorrichtungen zur mechanischen 3 Busse Milchentnahme, die dem Transport der Milch von Weiden und Gehöften zu den Molkereien der Ein- Busse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auf- zugsgebiete dienen. lieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (ein- 12 Mietwagen schließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. Mietwagen sind Pkw, mit denen genehmigungs- 3.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Aus- pflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig gangs- und Endpunkten eingerichtete regelmä- betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Bus- ßige Verkehrsanbindung, auf der Fahrgäste an se, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahr- bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen zeuge). können. Dazu zählt auch der Verkehr, der unter 13 Milchtankwagen Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßi- Milchtankwagen sind Fahrzeuge, die dem Trans- gen Beförderung von Personen zum Besuch von port der Milch zwischen Molkereien oder von Mol- Märkten und Theatern dient. kereien zum Verteiler oder Verbraucher dienen. 3.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Sie gelten nicht als landwirtschaftliche Sonder- Ferienziel-Reisen sowie Verkehr mit Mietomni- fahrzeuge, sondern als Güterfahrzeuge. bussen. 14 Oldtimer-Schlepper 3.3 Nicht unter Ziff. 1 und 2 fallen sonstige Busse, vor Oldtimer-Schlepper sind landwirtschaftliche Zug- allem Hotelomnibusse, Schul-, Lehr- und Kran- maschinen mit amtlichem schwarzen Kennzei- kenomnibusse. chen, die überwiegend nur noch zu Treckertreffen 4 Campingfahrzeuge eingesetzt werden. Eine land- oder forstwirt- Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelas- schaftliche sowie eine gewerbliche Nutzung darf sene Fahrzeuge. nicht erfolgen. Eine land- oder forstwirtschaftlich Nutzung liegt beispielsweise auch bei privater 5 Gefahrgutbeförderung Nutzung des Oldtimer-Schleppers im Wald vor. Gefahrgutbeförderung ist die – auch nur gele- Die Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zu- gentliche – Beförderung von Gütern, die unter rückliegen. die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB) fallen, mit einem Fahrzeug. - 59 - [Seite 60] 15 Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen, Kombinations- kraftwagen oder Fahrzeuge zur Personenbeför- derung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Aus- nahme von Mietwagen, Taxen, Selbstfahrerver- mietfahrzeugen und Campingfahrzeugen. 16 Quads Quads (auch All Terrain Vehicle oder ATV) sind vierrädrige leichte Kraftfahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung. 17 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeu- ge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtun- gen zur Verrichtung von Arbeit - nicht zur Beför- derung von Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind (z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwen- det werden). 18 Selbstfahrervermietfahrzeuge Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeu- ge und Anhän-ger/Auflieger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden. 19 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeu- ge Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge, die als Sonderfahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft zugelassen sind und ein amtliches grünes Kennzeichen führen. 20 Stapler Stapler sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart für das Aufnehmen, Heben, Bewegen und Positi- onieren von Lasten bestimmt und geeignet sind. 21 Taxen Taxen sind Pkw, die der Unternehmer an behörd- lich zugelassenen Stellen bereithält und mit de- nen er - auch am Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenommene - Beförderungsauf- träge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. 22 Wechselaufbauten Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahr- zeugen, Anhängern und Aufliegern, die zur Gü- terbeförderung bestimmt sind und mittels me- chanischer Vorrichtungen an diesen Fahrzeugen ausgewechselt werden können. 23 Werkverkehr Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Gü- terfahrzeugen, Anhängern und Aufliegern nur für eigene Zwecke durch eigenes Personal eines Unternehmens oder durch Personal, das dem Un- ternehmen im Rahmen einer vertraglichen Ver- pflichtung zur Verfügung gestellt worden ist. 24 Zugmaschinen Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die aus- schließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut sind, mit Aus- nahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen. - 60 - [Seite 61] Anhang 5 Leistungsübersicht Kfz-Versicherung für Pkw Versicherte Risiken auszugsweise und in Stichworten, maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen: Basis Komfort Kfz-Haftpflichtversicherung Mallorca-Police x Autoschutzbrief auf Wunsch auf Wunsch Rabattschutz auf Wunsch Basis Komfort Premium Premium E-Premium Teilkaskoversicherung Diebstahl, Raub, Unterschlagung x x x x Brand oder Explosion x x x x Sturm, Hagel, Blitzschlag, x x x x Überschwemmung Zusammenstoß mit Tieren aller Art nur Haarwild nach x x x BJagdG Glasbruch und Glasreparatur x x x x Kurzschluss an der Verkabelung x x x x Aggregatschäden durch 1.500 EUR 10.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR Kurzschluss an der Verkabelung bis Tierbiss an Schläuchen, Kabeln, 10.000 EUR 20.000 EUR 20.000 EUR Leitungen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Folgeschäden bis Lawinen (auch Dachlawinen), x x x x Erdrutsche und Erdfall Erdbeben und Vulkanausbruch x x x Austausch von Schlössern x x x bei Schlüsselverlust (Einbruchdiebstahl/Raub) Zulassungs-, Entsorgungs- und x x x Überführungskosten Neupreisentschädigung bis 3 Monate 18 Monate 36 Monate 36 Monate Kaufwertentschädigung bei 12 Monate 18 Monate 18 Monate Gebrauchtfahrzeugen bis Mitversicherung von Fahrzeug- 5.000 EUR 5.000 EUR 10.000 EUR 10.000 EUR und Zubehörteilen bis Erstattung einer Wertminderung ab x x 1.000 EUR Reparaturkosten (5% der Kosten, max. 2.500 EUR) Eigene mitgeführte Gegenstände 1.000 EUR 1.000 EUR (Autoinhalt) bis Fahrzeugunterstellungskosten 300 EUR 300 EUR 300 EUR aufgrund eines versicherten Schadenereignisses GAP für Pkw x x x Vollkaskoversicherung (beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und erweitert sie um die folgenden) Vandalismus x x x x selbst verschuldete Unfälle x x x x Fahrerflucht des Unfallgegners x x x x - 61 - [Seite 62] Leistungen Basis Komfort Premium Premium E-Premium Transport auf einem Schiff (Havarie x x x x Grosse) Ersatz von Sportgeräten bei Unfall 1.000 EUR 1.000 EUR (z.B. Fahrräder, wenn mit einer entsprechenden Halterung außen am Fahrzeug befestigt) bis Schäden zwischen ziehendem x x und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger Eigenschäden an anderen bei der 100.000 EUR 100.000 EUR VGH auf den VN versicherten Pkw/ Gebäuden des VN bis Wandladestationen bis 3.000 EUR Mobile Ladestationen bis 3.000 EUR Ladekarte bis 100 EUR Induktionsladeplatte bis 1.000 EUR Überspannungsschäden durch 20.000 EUR Blitzeinschlag All-Risk-Deckung für den Akku x (Außnahme bspw. Abnutzung, Materialfehler des Herstellers) Rabattschutz auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch weitere Leistungen Werkstattservice (gilt nicht für auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch Leasingfahrzeuge) Fahrer- / Insassenschutz auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch Anhang 6 Leistungsübersicht Kfz-Versicherung für Campingfahrzeuge Versicherte Risiken auszugsweise und in Stichworten, maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen: Komfort Kfz-Haftpflichtversicherung Mallorca-Police x Autoschutzbrief (bis 7,5 t) auf Wunsch Rabattschutz auf Wunsch Komfort Premium Teilkaskoversicherung Diebstahl, Raub, Unterschlagung x x Brand oder Explosion x x Sturm, Hagel, Blitzschlag, x x Überschwemmung Zusammenstoß mit Tieren aller Art x x Glasbruch und Glasreparatur x x Kurzschluss an der Verkabelung x x Aggregatschäden durch 10.000 EUR 20.000 EUR Kurzschluss an der Verkabelung bis Tierbiss an Schläuchen, Kabeln, 10.000 EUR 20.000 EUR Leitungen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Folgeschäden bis - 62 - [Seite 63] Leistungen Komfort Premium Lawinen (auch Dachlawinen), x x Erdrutsche, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch Austausch von Schlössern x x bei Schlüsselverlust (Einbruchdiebstahl/Raub) Zulassungs-, Entsorgungs- und 1.000 EUR Überführungskosten Neupreisentschädigung bis 24 Monate Kaufwertentschädigung bei 18 Monate Gebrauchtfahrzeugen bis Mitversicherung von Fahrzeug- und 5.000 EUR 10.000 EUR Zubehörteilen (hierunter fallen auch fest verbundene Vorzelte) bis Erstattung einer Wertminderung ab x 1.000 EUR Reparaturkosten (5 % der Reparaturkosten, max. 2.500 EUR) Eigene mitgeführte Gegenstände 5.000 EUR (Camperinhalt) bis Kein Inhalt des Vorzeltes Schutz des nicht fest verbundenen 3.000 EUR Vorzeltes Fahrzeugunterstellungskosten 300 EUR 300 EUR aufgrund eines versicherten Schadenereignisses GAP auf Anfrage auf Anfrage Vollkaskoversicherung Vandalismus x x selbst verschuldete Unfälle x x Fahrerflucht des Unfallgegners x x Transport auf einem Schiff (Havarie x x Grosse) Ersatz von Sportgeräten bei Unfall 1.000 EUR (z.B. Fahrräder, wenn mit einer entsprechenden Halterung außen am Fahrzeug befestigt) bis Schäden zwischen ziehendem x und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger Eigenschäden an anderen bei der 100.000 EUR VGH auf den VN versicherten Pkw/ Campern/Gebäuden des VN bis Rabattschutz auf Wunsch auf Wunsch weitere Leistungen Fahrer- / Insassenschutz auf Wunsch auf Wunsch - 63 -
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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