Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), Anlage 3614
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Versicherungskammer Bayern
Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts
Bayerischer Versicherungsverband
Versicherungsaktiengesellschaft
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
Anlage 3614, SAP-Nr. 344006
Dies sind wichtige Vertragsunterlagen!
Bitte bewahren Sie diese zusammen mit dem Versicherungsschein auf.
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Stand: 1. Juli 2021
Stichwortverzeichnis zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
Diese Aufstellung dient lediglich der Übersichtlichkeit. Sie selbst ist nicht Bestandteil unserer Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
(AKB). Sie ist nicht abschließend und ersetzt insbesondere nicht die Kenntnisnahme der einzelnen Bestimmungen unserer AKB.
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? A.4.1 Was ist versichert?
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung - für Schäden, die Sie mit Ihrem A.4.2 Wer ist versichert?
Fahrzeug Anderen zufügen A.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.1.1 Was ist versichert? A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung?
A.1.2 Wer ist versichert? A.4.5 Leistung bei Invalidität
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? A.4.6 Leistung bei Tod
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.4.7 Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
A.1.5 Was ist nicht versichert? A.4.8 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende
A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug Krankheiten oder Gebrechen?
A.2.1 Was ist versichert? A.4.9 Fälligkeit unserer Zahlung
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? A.4.10 Was ist nicht versichert?
A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? A.5 Fahrer-Airbag-Versicherung
A.2.4 Wer ist versichert? A.5.1 Was ist versichert?
A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.5.2 Wer ist versichert?
A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? A.5.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.2.6 a Was zahlen wir in der GAP-Versicherung bei A.5.4 Welche Leistungen umfasst die Versicherung?
Leasingfahrzeugen? A.5.5 Fahrer-Unfallgeld
A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung? A.5.6 Fahrer-Unfallrente
A.2.8 Was zahlen wir noch? A.5.7 Hinterbliebenenabsicherung
A.2.9 Mehrwertsteuer A.5.8 Kinderbetreuungsgeld
A.2.10 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung A.5.9 Fälligkeit unserer Zahlung
A.2.11 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? A.5.10 Was ist nicht versichert?
A.2.12 Selbstbeteiligung A.6 Kfz-Umweltschadenversicherung - für öffentlich rechtliche
A.2.13 Was wir nicht ersetzen Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
A.2.14 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung A.6.1 Was ist versichert?
A.2.15 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht A.6.2 Wer ist versichert?
selbst gefahren sind? A.6.3 Versicherungssumme und Höchstzahlung
A.2.16 Was ist nicht versichert? A.6.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.2.17 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe A.6.5 Was ist nicht versichert?
(Sachverständigenverfahren)
A.2.18 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz
A.A Leistungserweiterungen zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskover- B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
sicherung B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz
A.A.1 Anwendungsbereich
A.A.2 Leistungserweiterung für Pkw (ohne Taxis, Mietwagen und C Beitragszahlung
Selbstfahrervermietfahrzeuge) C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
A.A.3 Leistungserweiterungen für Taxis, Mietwagen, C.2 Zahlung des Folgebeitrags
Selbstfahrervermietfahrzeuge, Lieferwagen, Lastkraftwagen, C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
Zugmaschinen, Anhänger/Auflieger, Kraftomnibusse, C.4 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Gabelstapler und Haftpflichtversicherung
Sonderfahrzeuge C.5 Zahlungsperiode
A.A.4 Leistungserweiterungen für alle Fahrzeugarten C.6 SEPA-Lastschriftverfahren
A.3 Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder
Kostenerstattung D Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs?
A.3.1 Was ist versichert? D.1 Bei allen Versicherungsarten
A.3.2 Wer ist versichert? D.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflicht- und
A.3.3 Versicherte Fahrzeuge Umweltschadenversicherung
A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall
A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
Entfernung E.1 Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz-Unfall- und Fahrer-Airbag-Ver-
A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise ab 50 sicherung, Schutzbrief
km Entfernung E.2 Umweltschadenversicherung
A.3.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise E.3 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
A.3.9 Was ist nicht versichert? E.4 Zusätzlich in der Kaskoversicherung
A.3.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen E.5 Zusätzlich beim Schutzbrief
A.3.11 Verpflichtung Dritter E.6 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag-
A.4 Kfz-Unfallversicherung - wenn Insassen verletzt oder getötet Versicherung
werden E.7 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
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F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen L.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs L.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels
G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitrags-
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den berechnung
Versicherungsvertrag kündigen? L.5 Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den L.6 Änderung der Tarifgruppe
Versicherungsvertrag kündigen?
G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten M Gerichtsstände, Anzeigen / Willenserklärungen
G.5 Form und Zugang der Kündigung M.1 Gerichtsstände
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung M.2 Anzeigen/Willenserklärungen
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
G.8 Wagniswegfall N Bedingungsänderung
H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System
ungestempelten Kennzeichen 1 Pkw
H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? 2 Krafträder
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? 3 Leichtkrafträder
H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 4 Campingfahrzeuge (Wohnmobile)
5 Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, Krankenwagen,
I Schadenfreiheitsrabatt-System Leichenwagen, Krankenwagen, Leichenwagen
I.1 Einstufung in Schadenfreiheits- und Schadenklassen (SF- 6 Omnibusse, Abschleppwagen, Gabelstapler
Klassen/ S-Klassen) 7 Mietwagen und Taxis
I.2 Ersteinstufung 8 übrige Fahrzeuge (Ausnahmen siehe I.1)
I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0
I.2.2 Sondereinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2 Anhang 2: - entfällt -
I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-
Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung Anhang 3: - entfällt -
I.3 Jährliche Neueinstufung
I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung Anhang 4: Einwohnerdichteklassen für Taxis und Mietwagen
I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen Anhang 5: Tarifgruppen
I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 2 oder 1/2 bzw. 1 Tarifgruppe A
mit Klassen S, 0 oder M 2 Tarifgruppe B
I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf 3 Tarifgruppe K
I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf? 4 - entfällt -
I.4.1 Schadenfreier Verlauf 5 Tarifgruppe F
I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf 6 Tarifgruppe N
I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können
I.6 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Anhang 6: Art und Verwendung von Fahrzeugen
Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus? 1 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
I.7 Übernahme eines Schadenverlaufs 2 Leichtkrafträder
I.7.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? 3 entfällt
I.7.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? 4 Krafträder
I.7.3 Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang 5 Pkw
I.8 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs 6 Mietwagen
I.9 Auskünfte über den Schadenverlauf 7 Taxis
8 Selbstfahrvermietfahrzeuge
J Merkmale zur Beitragsberechnung 9 Leasingfahrzeuge
J.1 Fahrzeugbezogene Merkmale 10 Kraftomnibusse
J.2 Risikobestimmende Tarif- und Gefahrenmerkmale 11 Campingfahrzeuge
12 Werkverkehr
K Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen 13 Gewerblicher Güterverkehr
K.1 Typklasse 14 Umzugsverkehr
K.2 Regionalklasse 15 Wechselaufbauten
K.3 Tarifänderung 16 Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger/Auflieger
K.4 Ihr Lebensalter 17 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen
K.5 Wirksamkeitsvoraussetzungen 18 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge
K.6 Kündigungsrecht 19 Milchtankwagen
K.7 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz-Haft- 20 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
pflichtversicherung 21 Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
22 Lkw (über 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
K.8 Änderung der Tarifstruktur 23 Zugmaschinen
24 Gabelstapler
L Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2021) können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungs- abgeschlossen haben. Endet die Kfz-Haftpflichtversicherung, endet
vertrags folgende Versicherungsarten: automatisch auch die Kfz-Umweltschadenversicherung, ohne dass es
- Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1) einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Kaskoversicherung (A.2)
- Schutzbrief (A.3) Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
- Kfz-Unfallversicherung (A.4)
- Fahrer-Airbag-Versicherung (A.5)
- Kfz-Umweltschadenversicherung (A.6)
Diese Versicherungen A.1 bis A.6 werden als jeweils rechtlich
selbstständige Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein
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A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung - für Schäden, die Sie mit Ihrem gelegentlich begleitet,
Fahrzeug Anderen zufügen e) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das
Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht
A.1.1 Was ist versichert? wird,
f) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist,
A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch g) den Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner
den Gebrauch des Fahrzeugs eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs,
a) Personen verletzt oder getötet werden, h) die berechtigten Insassen (siehe A.4.2.4), soweit nicht anderweitig
b) Sachen abhanden kommen, beschädigt oder zerstört werden, Haftpflichtversicherungsschutz besteht und es sich um ein als Pkw
c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem zugelassenes Fahrzeug handelt (ausgenommen Mietwagen, Taxis
Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar und Selbstfahrervermietfahrzeuge).
zusammenhängen (reine Vermögensschäden), Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund selbstständig gegen uns erheben.
von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des
Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden.
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- Höchstzahlung
und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. A.1.3.1 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils
beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und
Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. Mehrere
A.1.1.2 Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schaden- zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben,
ersatz in Geld. gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer
Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein
A.1.1.3 Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese entnehmen.
auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche
der Höhe nach unbegründet sind. A.1.3.2 Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhänger
gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
Regulierungsvollmacht
A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Übersteigen der Versicherungssummen
Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren A.1.3.3 Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten
und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des Versicherungsver-
pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. tragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. In diesem
Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten
Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Schadenersatzanspruch selbst einstehen.
Fahrzeugen
A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch
hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem Versicherungsschutz in Europa und in der EU
versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn A.1.4.1 Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung
für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie
Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder das abge- den außereuropäischen Gebieten der Mitgliedsstaaten der
schleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem Europäischen Union. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im
versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet. Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang,
mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Führen fremder gemieteter Fahrzeuge im In- und Ausland
(Mallorca-Police) Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
A.1.1.6 Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die Sie, Ihr A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte
Ehegatte oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-
Lebenspartner als Fahrer eines vorübergehend gemieteten, Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen
versicherungspflichtigen fremden Pkw, Wohnmobils oder Kraftrades Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
über 50 ccm Hubraum auf einer Reise im Ausland von einem Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.
gewerbsmäßigen Vermieter als Selbstfahrervermiet-Fahrzeug, also ein
Kraftfahrzeug, das gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers A.1.5 Was ist nicht versichert?
vermietet wird, verursachen.
Dies gilt nur, wenn sich Ihre Haftpflichtversicherung auf ein als Pkw, Vorsatz
Wohnmobil oder Kraftrad über 50 ccm zugelassenes Fahrzeug zur A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
Eigenverwendung bezieht. vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
Als In- und Ausland gilt der Geltungsbereich nach A.1.4. Mietzeiten von
mehr als einem Monat gelten nicht als vorübergehend. Genehmigte Rennen
Kein Versicherungsschutz besteht für den teil, der aus einer für das A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei
gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung gedeckt Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen
ist. Der Versicherungsschutz ist auf die vertraglich vereinbarte Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer
Deckungssumme begrenzt. Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für
dazugehörige Übungsfahrten.
Automatisiertes und autonomes Fahren (Cyber) Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt
A.1.1.7 Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch den eine Pflichtverletzung nach D.2.2 dar.
Gebrauch des Fahrzeugs, wenn versagende oder fehlerhafte Systeme
zum automatisierten oder autonomen Fahren ursächlich sind. Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die
A.1.2 Wer ist versichert? Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs.
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende
Personen (mitversicherte Personen): Beschädigung von Anhänger oder abgeschleppten Fahrzeugen
a) den Halter des Fahrzeugs, A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die
b) den Eigentümer des Fahrzeugs, Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten
c) den Fahrer des Fahrzeugs, Fahrzeug verbundenen Anhängers oder Aufliegers oder eines mit dem
d) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs.
Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Wenn mit dem versicherten Kraftfahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein
betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung
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abgeschleppt wird, besteht für dabei am abgeschleppten Fahrzeug - Dach-/Heckträger, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
verursachte Schäden Versicherungsschutz. - nach a bis c mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör
während einer Reparatur.
Beschädigung von beförderten Sachen - die zu Ihrem Elektro- oder Hybridfahrzeug gehörenden
A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatz- Ladekabel.
ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens
von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. A.2.1.3 Für die oben genannten Spezialaufbauten/-ausrüstungen sowie
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie im
Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende Halterung fest
Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung verbunden sind, ist die Entschädigung auf maximal 8.000 Euro pro
dienen (z.B. mit Bus oder Taxi), besteht außerdem Versicherungsschutz Schadenfall beschränkt. Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen ist die
für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des Entschädigung auf maximal 52.000 Euro begrenzt. Den über diesen
persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. B. Betrag hinausgehenden Mehrwert können Sie gegen Zahlung eines
Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für zusätzlichen Beitrags mitversichern.
Sachen unberechtigter Insassen.
A.2.1.4 Nicht versicherbar sind Sachen, die keine Fahrzeug- und
Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person Zubehörteile sind, wie z.B. Handy (auch bei Verbindung mit dem
A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Fahrzeug durch eine Halterung), Ladestationen von Elektro- oder
Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter Hybridfahrzeugen, Reisegepäck und persönliche Gegenstände der
oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Insassen.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie
z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden. A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung,
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner
A.1.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für reine mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Vermögensschäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und
Beförderungsfristen entstehen. Brand und Explosion
A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer
Vertragliche Ansprüche mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd
A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft
soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und
der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von
Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Schäden durch Kernenergie Nicht als Explosion gilt das Auslösen eines Airbags.
A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
Kernenergie. Entwendung
A.2.2.2 Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl
Embargos und Raub.
A.1.5.10 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht
– Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse oder zur Veräußerung
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder überlassen oder unter Eigentumsvorbehalt veräußert wird.
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Kein unbefugter Gebrauch
ist, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des
Gefahrguttransport Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter).
A.1.5.11 Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, besteht kein Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z. B. dessen
Versicherungsschutz für den Transport gefährlicher Güter gemäß Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff- Bei als Pkw zugelassenen Fahrzeugen besteht abweichend von A.2.1.4
fahrt). Versicherungsschutz für mobile Navigationsgeräte bei Entwendung
durch Einbruch in das versicherte Fahrzeug. Mehrfachfunktionsgeräte
A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug mit Navigations- Software, z. B. Mobiltelefone oder PDA, gelten nicht als
Navigationsgeräte im Sinne dieser Bestimmung.
A.2.1 Was ist versichert?
Versichert sind auch Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch
Ihr Fahrzeug eine vollendete oder versuchte Entwendung
A.2.1.1 Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung,
Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 • des Fahrzeugs
(Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko). Vom Versicherungsschutz umfasst • seiner mitversicherten Teile oder
sind auch unter den Voraussetzungen von A.2.1.2 und A.2.1.3 als • sonstigen Fahrzeuginhalts (z.B. Mantel, Tasche, Koffer)
mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufge-
führtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig verursacht werden. Dies gilt nicht für Vandalismusschäden, die
sind (mitversicherte Teile). Für Fahrzeug- und Zubehörteile, die anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsversuchs
außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss verwahrt werden, gelten herbeigeführt werden (z.B. Aufschlitzen des Sitzes, Tritte gegen das
A.2.1.2 und A.2.1.3 entsprechend. Fahrzeug).
Fahrzeug- und Zubehörteile Naturgewalten
A.2.1.2 Ohne Mehrbeitrag mitversichert sind alle Teile, A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,
a) die werkseitig in das Fahrzeug eingebaut oder werkseitig durch Blitzschlag, Lawinen, Dachlawinen Überschwemmung, Erdbeben,
entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Dies Erdsenkung, Erdrutsch oder Vulkanausbruch auf das Fahrzeug.
gilt nicht für Spezialaufbauten/-ausrüstungen (z. B. Kranaufbauten, Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
Ladegeräte wie Frontlader, Spezialausrüstung für Windstärke 8. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee-
Behinderte/Behindertentransport, Tank-/Siloaufbau). oder Eismassen. Dachlawinen sind von Hausdächern niedergehende
b) die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden Schnee- oder Eismassen. Erdbeben ist eine naturbedingte
müssen und diesen entsprechen, sowie, bis zu einem W ert von 75 Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im
Euro, Zubehör, das der Pannenhilfe oder ausschließlich der Erdinneren ausgelöst wird. Erdsenkung ist eine naturbedingte plötzliche
Unfallaufnahme dient. Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Erdrutsch ist
c) folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltenen ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder
Teile: Erdmassen. Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentlastung beim
- ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,
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Aufreißen einer Erdspalte, verbunden mit Lava-Ergüssen, Asche- wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem
Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen. Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen
Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass
durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug Fährschiffbenutzung
geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch A.2.3.4 Versichert sind Schäden durch die Benutzung einer Fähre oder
diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers eines Schiffes bei folgenden Gefahren:
zurückzuführen sind. - Strandung, Kollision oder Untergang der Fähre oder des Schiffes
- Wassereinbruch in die Fähre oder das Schiff
Zusammenstoß mit Tieren - Überbordgehen infolge schweren Unwetters
A.2.2.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen - Aufopferung auf Anordnung des Kapitäns zur Rettung von Personen,
Fahrzeugs mit Tieren jeder Art. Schiff oder Ladung (Havarie Grosse).
Außerdem ersetzen wir Beiträge der Havarie Grosse gemäß
Glasbruch internationalem Seerecht bzw. anwendbarem Frachtrecht mit Ausnahme
A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des der auf das Frachtgut entfallenden Beiträge.
Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Ihre Ansprüche aus dem Havarie Grosse-Verfahren gehen auf uns über,
Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und soweit Sie nach A.2.6 oder A.2.7 entschädigt werden.
Abdeckungen von Leuchten.
Zudem erstatten wir auch die erforderlichen Kosten für die Reinigung Hacker- und Cyberangriff
des Innenraums zur Glassplitterentfernung nach einem Bruchschaden A.2.3.5 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, der
sowie für den Ersatz von an der Verglasung befindlichen durch eine Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen
Feinstaubplaketten, wenn die Verglasung aufgrund eines unberechtigten Dritten (Hackerangriff, Cyberangriff) verursacht wurde.
Bruchschadens ausgetauscht werden muss.
A.2.4 Wer ist versichert?
Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag
Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des
Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person.
Folgeschäden.
A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Kurzschlussschäden an der Verkabelung Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographischen
A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der
durch Kurzschluss. Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (z. B. Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Wir können mit Ihnen sowohl
Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) sind bis zu einem Betrag von Erweiterungen als auch Einschränkungen des Geltungsbereichs
1.500 Euro mitversichert. Sonstige Folgeschäden sind nicht versichert. vereinbaren.
Tierbiss A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
A.2.2.7 Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar am Fahrzeug Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
verursachte Schäden. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
Versicherungsschutz ausgeschlossen. Folgeschäden durch Tierbiss zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines
sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro mitversichert. vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz
Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1.
A.2.2.8 Haben Sie einen Schaden durch einen Marderbiss nach
A.2.2.7, können Sie einmalig den Ersatz der nachgewiesenen Kosten Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
für den Einbau einer Marderschreckanlage in Ihr Fahrzeug verlangen, A.2.6.2.1 Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxis und
auch dann, wenn der Schaden die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs
übersteigt. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt 100 Euro. gemäß A.2.11, wenn
- der Schaden innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung des
A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? Fahrzeugs eintritt und
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, - sich der Pkw bei Eintritt des Versicherungsfalles im Eigentum dessen
Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner befindet, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kfz-Hersteller oder
mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: -Händler erworben hat.
Ein vorhandener Restwert wird abgezogen.
Ereignisse der Teilkasko
A.2.3.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach Kaufwertentschädigung für gebrauchte Pkw bei Totalschaden,
A.2.2. Zerstörung oder Verlust
A.2.6.2.2 Bei gebraucht erworbenen Pkw (ausgenommen Mietwagen,
Unfall Taxis und Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir bei Totalschaden,
A.2.3.2 Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein Zerstörung oder Verlust innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen
unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Zulassung auf Sie den Kaufwert des Fahrzeugs. Ein vorhandener
Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.
Nicht als Unfallschäden gelten: Kaufwert ist der von uns ermittelte Wiederbeschaffungswert des
- Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Fahrzeugs am Tag der erstmaligen Zulassung auf Sie. Berücksichtigt
Bruchschäden. Dazu zählen z.B. Schäden am Fahrzeug durch wird dabei auch der Fahrzeugzustand unmittelbar vor Eintritt des
rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schadens. Im Schadenfall müssen Sie uns auf Verlangen den
Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Kaufvertrag für das Fahrzeug vorlegen.
Fahrzeugs.
- Schäden durch Kollision zwischen ziehendem und gezogenem A.2.6.3 Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert
Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen. Dies sind z.B. hinausgehende Neupreisentschädigung bzw. Kaufwertentschädigung
Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger oder nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb
Schlingerschäden. von einem Jahr nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs
oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird. Ein
Abweichend hiervon gelten bei Pkw Schäden durch Kollision zwischen Anspruch auf Verzinsung der Entschädigung besteht in diesem Fall
ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger auch ohne nach Ablauf von einem Monat ab Nachweis der Wiederherstellung oder
Einwirkung von außen als Unfall. Wiederbeschaffung.
Mut- oder böswillige Handlungen Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls
A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, A.2.6.4 -entfällt-.
die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als
berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert,
Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt Neupreis und Restwert?
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A.2.6.5 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der der Entschädigung besteht in diesem Fall nach Ablauf von einem Monat
Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen. ab Nachweis der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
A.2.6.6 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf Abschleppen
eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs oder gleichwertiger A.2.7.4 Ist Ihr Fahrzeug aufgrund einer Beschädigung nicht mehr
gebrauchter Teile am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen. fahrbereit, ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom
Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten
A.2.6.7 Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die
Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder - wenn Kosten zu übernehmen. A.3.11.2 gilt entsprechend.
der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines Das gilt nur, soweit einschließlich unserer Leistungen wegen der
vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.7.1 die Obergrenze nach
aufgewendet werden muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die A.2.7.1.a oder A.2.7.1.b nicht überschritten wird.
unverbindliche Empfehlung des Herstellers abzüglich orts- und
markenüblicher Nachlässe. A.2.7.5 Wir verzichten auf den Abzug „neu für alt“. Bei Elektro- oder
Hybridfahrzeugen ist der Abzug neu für alt auf Antriebsakkumulatoren
A.2.6.8 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschränkt.
beschädigten oder zerstörten Zustand.
Die Entschädigungsleistung für Akkumulatoren von Elektro- oder
A.2.6 a Was zahlen wir in der GAP-Versicherung bei Leasingfahr- Hybridfahrzeugen richtet sich nach der Anzahl der Betriebsjahre des
zeugen (PKW)? Akkumulators. Wir ziehen im zweiten und dritten Betriebsjahr vom
In Ergänzung zu A.2.6.1 ersetzen wir die Differenz zwischen dem Kaufpreis einen Abzug „neu für alt“ in Höhe von 20 % ab. Ab dem
(Netto-) Leasingrestbetrag und dem Wiederbeschaffungswert des vierten Betriebsjahr nehmen wir für jedes weitere angefangene
Fahrzeugs. Dies gilt nicht, wenn bei einem Elektrofahrzeug Betriebsjahr einen weiteren Abzug von 10 % vor.
ausschließlich der Akku geleast ist.
A.2.8 Was zahlen wir noch?
Der Leasingrestbetrag ist die Summe aus ausstehenden abgezinsten Sachverständigenkosten
Leasingraten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasingrestwert und A.2.8.1 Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir
noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Raten. Bei
Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung wird der Leasingrestbetrag Treibstoff und Betriebsmittel
um den Aufwand für die Mehrkilometerleistung gekürzt, wenn die A.2.8.2 Wir erstatten die Kosten für den Ersatz von Treibstoff und
tatsächliche Kilometerleistung zum Schadenzeitpunkt die – anteilig für Betriebsmitteln (z. B. Öl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit) in Folge eines
den Schadenmonat errechnete – vertraglich erlaubte Kilometerleistung Schadenereignisses, außer bei Entwendung.
übersteigt.
A.2.9 Mehrwertsteuer
Die Leistung aus der GAP-Versicherung gilt für Leasingverträge auf der Mehrwertsteuer auf unsere Leistungen nach A.2.6 und A.2.7 erstatten
Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten. wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten
Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer
Den Leasingvertrag müssen Sie uns auf Verlangen vorlegen. erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
A.3.11 gilt entsprechend. A.2.10 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
Wiederauffinden des Fahrzeugs
A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung? A.2.10.1 Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der
Reparatur in Textform erfolgten Schadenanzeige wieder aufgefunden und können
A.2.7.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur Sie innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengungen
erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: das Fahrzeug wieder in Besitz nehmen, sind Sie zur Rücknahme des
a) Lassen Sie das Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparieren, Fahrzeugs verpflichtet.
zahlen wir die Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts
nach A.2.6.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung A.2.10.2 Wird das Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km
nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend (Luftlinie) von seinem regelmäßigen Standort aufgefunden, zahlen wir
A.2.7.1.b. für dessen Abholung die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse
b) Lassen Sie das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km
fachgerecht reparieren, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer (Bahnkilometer) vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs zu dem
vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert Fundort.
verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.6.6 und
A.2.6.8). Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug Eigentumsübergang nach Entwendung
verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die A.2.10.3 Sind Sie nicht nach A.2.10.1 zur Rücknahme des Fahrzeugs
Entschädigung angerechnet. verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer.
c) Wir zahlen Entsorgungs- und Verbringungskosten sowie Zuschläge
auf die unverbindliche Preisempfehlung von Ersatzteilen (UPE- A.2.10.4 Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer
Zuschläge), wenn Sie diese durch eine Rechnung nachweisen. Pflichtverletzung (z. B. nach D.1, E.1 oder E.4 oder wegen grober
Fahrlässigkeit nach A.2.16.1 Satz 3) gekürzt und wird das Fahrzeug
Neupreisentschädigung bei Beschädigung wieder aufgefunden, gilt Folgendes: Ihnen steht ein Anteil am
A.2.7.2 Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxis und erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug der erforderlichen Kosten
Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs zu, die im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwertung
gemäß A.2.11, wenn entstanden sind. Der Anteil entspricht der Quote, um die wir Ihre
- der Schaden innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung des Entschädigung gekürzt haben.
Fahrzeugs eintritt und
- sich der Pkw bei Eintritt des Versicherungsfalles im Eigentum dessen A.2.11 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
befindet, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kfz-Hersteller oder Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des
-Händler erworben hat und Fahrzeugs nach A.2.6.7.
- die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 Prozent des
Neupreises erreichen oder übersteigen. A.2.12 Selbstbeteiligung
Ein vorhandener Restwert wird abgezogen. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem
Schadenereignis für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigung
A.2.7.3 Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert abgezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und
hinausgehende Neupreisentschädigung nur in der Höhe, in der in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasbruch nach
ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb A.2.2.5, wenn an Stelle eines Austausches eine fachgerechte Reparatur
eines anderen Fahrzeugs verwendet wird. Ein Anspruch auf Verzinsung der beschädigten Scheibe durchgeführt wird.
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A.2.17 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe
A.2.13 Was wir nicht ersetzen (Sachverständigenverfahren)
Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen und A.2.17.1 Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe
Verschleißreparaturen. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über
wie Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten kann auf Ihren
Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs. Wunsch vor Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss
entscheiden.
A.2.14 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung
A.2.14.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der A.2.17.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen
Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei
von zwei Wochen. Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird
dieser von dem jeweils Anderen bestimmt.
A.2.14.2 Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich
jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach A.2.17.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt entscheidet ein
Schadenanzeige feststellen, können Sie einen angemessenen weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Beginn
Vorschuss auf die Entschädigung verlangen. des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden. Einigt sich der
Ausschuss nicht über die Person des Obmanns, wird er über das
A.2.14.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, zuständige Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss
ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten
frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform Beträgen liegen.
abgegebenen Schadenanzeige.
A.2.17.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im
A.2.15 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu
selbst gefahren sind? tragen.
Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere beschreiten.
Leistungen nicht zurück. Dies gilt nicht, wenn der Fahrer das
Schadenereignis grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Lebt A.2.18 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör
der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von mitversicherten Teilen
Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob gelten A.2.6 bis A.2.17 entsprechend.
fahrlässiger Verursachung des Schadens nicht zurück, sondern nur bei
Vorsatz. A.A Leistungserweiterungen zur Kfz-Haftpflicht- und
Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflicht- Kaskoversicherung - gilt nur wenn vereinbart -
versicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, der Mieter oder der
Entleiher einen Schaden herbeiführt. A.A.1 Anwendungsbereich
A.A.1.1 Die Leistungserweiterungen in den Abschnitten A.A.2, A.A.3
A.2.16 Was ist nicht versichert? und A.A.4 können Sie jeweils nur als Paket abschließen. Die
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Leistungspakete nach A.A.2 und A.A.3 umfassen auch die
A.2.16.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie Leistungserweiterungen nach A.A.4.
vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Verursachung des
Schadens verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere A.A.1.2 Die Leistungserweiterungen können unabhängig von der
Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht, Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung und Fahrzeugteil- oder
wenn Sie Fahrzeugvollversicherung sowohl von Ihnen als auch von uns gekündigt
- den Diebstahl des Fahrzeugs ermöglichen oder werden. Die Abschnitte G.2 und G.3 gelten entsprechend.
- den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke
oder anderer berauschender Mittel herbeiführen. A.A.1.3 Mit Beendigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bzw.
Fahrzeugteil- oder Fahrzeugvollversicherung enden auch die
Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen dazugehörigen Leistungserweiterungen, ohne dass es einer Kündigung
A.2.16.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der bedarf.
Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für A.A.2 Leistungserweiterung für Pkw (ohne Taxis, Mietwagen und
dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Selbstfahrervermietfahrzeuge)
Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken,
auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt Austausch von Fahrzeugschlössern
(z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs- A.A.2.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, ersetzen wir in der
schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings. Teilkaskoversicherung unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung
die tatsächlich aufgewendeten Kosten für den Austausch der
Reifenschäden Fahrzeugschlösser und -schlüssel, sofern die Fahrzeugschlüssel bei
A.2.16.3 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder einem Einbruch oder Raub entwendet werden. Sie sind verpflichtet den
zerstörte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen Einbruch oder Raub unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. A.2.7.1
aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das findet keine Anwendung. Kein Versicherungsschutz besteht bei
gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Entwendung der Schlüssel bei einem Einbruch in das versicherte
Schäden bei dem versicherten Fahrzeug verursacht hat. Fahrzeug.
Ihr Anspruch auf die Versicherungsleistung erlischt drei Monate nach
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Ihrer Schadenmeldung.
A.2.16.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen der A.A.3 Leistungserweiterungen für Taxis, Mietwagen,
Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Selbstfahrervermietfahrzeuge, Lieferwagen, Lastkraftwagen,
Zugmaschinen (außer landwirtschaftliche), Anhänger/Auflieger
Schäden durch Kernenergie (außer landwirtschaftliche), Kraftomnibusse, selbstfahrende
A.2.16.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Arbeitsmaschinen, Gabelstapler und Sonderfahrzeuge
Kernenergie.
Mitversicherung beförderter Gegenstände (ohne selbstfahrende
Embargos Arbeitsmaschinen)
A.2.16.6 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen A.A.3.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir
– Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die abweichend von A.1.5.5 Versicherungsschutz auch für
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung fremder Sachen, die Sie im
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Rahmen der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu befördern
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. beauftragt waren, soweit diese Ansprüche nicht durch eine
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Güterschadenhaftpflichtversicherung oder eine anderweitige Gegenstände zur Pannenhilfe und Unfallaufnahme sind bis zu einem
Transportversicherung versichert sind. Wert von 500 Euro eingeschlossen. Die über diese Beträge
Mitversichert im Sinne von A.1.2 sind auch Personen, die das hinausgehenden Mehrwerte versichern wir gegen Zuschlag.
versicherte Fahrzeug einweisen.
Von jedem Schaden haben Sie 20 %, mindestens 50 Euro, höchstens A.A.4 Leistungserweiterungen für alle Fahrzeugarten
2.500 Euro selbst zu tragen. Unsere Höchstersatzleistung beträgt für GAP-Versicherung bei leasing- und kreditfinanzierten Fahrzeugen
Sach- und Vermögensschäden zusammen 52.000 Euro je A.A.4.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir
Schadenereignis, das Zweifache dieser Summe für alle Schäden eines abweichend zu A.2.6.a Versicherungsschutz aus der GAP-Versicherung
Versicherungsjahres. auch bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines kreditfinanzierten
Bei dieser Leistungserweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt PKW. Die GAP-Versicherung gilt auch für sonstige Leasing- und
es sich um keine Güterschadenhaftpflichtversicherung, Werkverkehrs-, kreditfinanzierte Fahrzeuge.
Warentransport- oder sonstige Transportversicherung. Insbesondere
ersetzen wir nicht den Verlust der zu befördernden Güter und In Ergänzung zu A.2.6.1 ersetzen wir die Differenz zwischen dem
Verspätungsschäden. Besteht für Sie in den genannten (Netto-) Leasing- bzw. Kredit-Restbetrag und dem
Versicherungsarten eine Versicherungspflicht, kann diese Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dies gilt nicht, wenn bei einem
Leistungserweiterung nicht vereinbart werden. Elektrofahrzeug nur der Akku geleast ist.
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden Der Leasingrestbetrag ist die Summe aus ausstehenden abgezinsten
A.A.3.2 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir Leasingraten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasingrestwert und
abweichend von A.2.3.2 Versicherungsschutz auch für noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden
unvorhergesehen und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Raten. Bei
Bruchschäden. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Motoren und Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung wird der Leasingrestbetrag
Getrieben einschließlich Gelenkwellen und Differential sowie an um den Aufwand für die Mehrkilometerleistung gekürzt, wenn die
Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, das mit den versicherten Sachen nicht tatsächliche Kilometerleistung zum Schadenzeitpunkt die – anteilig für
fest verbunden ist. den Schadenmonat errechnete – vertraglich erlaubte Kilometerleistung
Kein Versicherungsschutz besteht für übersteigt.
- Schäden, die durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Der Kreditrestbetrag ist die Summe aus ausstehenden abgezinsten
Sache entstanden sind, es sei denn, der Schaden steht mit der Kreditraten und anteiliger Restrate. Nicht berücksichtigt werden vor
Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang. Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Raten. Das
- Schäden, die eine unmittelbare Folge der dauernden Einflüsse des Darlehen muss nachweislich ausschließlich zur Finanzierung des
Betriebes, der übermäßigen Bildung von Rost und des Ansatzes von Fahrzeugs aufgenommen worden sein.
Kesselstein, Schlamm oder sonstiger Ablagerungen sind.
- Schäden, für die eine andere Person als Lieferant, Werkunternehmer Die Leistung aus der GAP-Versicherung gilt für Leasing- bzw.
oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat. Bestreitet die andere Kreditverträge auf der Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten.
Person ihre Eintrittspflicht, leisten wir Entschädigung, soweit wir nach Den Leasingvertrag bzw. den Kreditvertrag müssen Sie uns auf
A.A.3.2 dazu verpflichtet sind. Sie sind verpflichtet, Ihre Ansprüche Verlangen vorlegen.
gegen den Lieferanten, W erkunternehmer oder die Reparaturfirma an
uns abzutreten soweit wir an Sie geleistet haben. A.3.11 gilt entsprechend.
Führen fremder gemieteter Fahrzeuge im In- und Ausland Eigenschäden
A.A.3.3 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir in A.A.4.2 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, besteht abweichend
Erweiterung von A.1.1.6 Versicherungsschutz für die Haftpflichtschäden, zu A.1.5.6 Versicherungsschutz für Sachschäden an einem anderen
die Ihrer versicherten Fahrzeuge, die eine mitversicherte Person Ihnen,
- von Betriebsangehörigen als Fahrer eines zu betrieblichen Zwecken dem Halter oder dem Eigentümer zufügt.
und Voraussetzung ist, dass die beteiligten Fahrzeuge bei uns kraftfahrt-
- von Repräsentanten, deren Ehepartner oder der mit ihnen in haftpflichtversichert sind und ausschließlich gewerblich genutzt werden.
häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner als Fahrer eines zu Wir leisten Entschädigung entsprechend des Verursachungsanteils der
privaten Zwecken beteiligten Fahrzeuge.
mit einem vorübergehend gemieteten versicherungspflichtigen
Kraftfahrzeug verursacht werden. Voraussetzung ist, dass das Erweiterter Regressverzicht
gemietete Fahrzeug der gleichen oder einer niedrigeren A.A.4.3 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, verzichten wir darauf,
Fahrzeuggruppe als das versicherte Fahrzeug zugeordnet ist. Die die Ersatzansprüche, die nach § 86 Versicherungsvertragsgesetz auf
Einteilung der Fahrzeuggruppen richtet sich nach I.7.2.1. Als In- und uns übergegangen sind, gegen den berechtigten Fahrer auch bei grob
Ausland gilt der Geltungsbereich nach A.1.4. Mietzeiten von mehr als fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles geltend zu machen.
einem Monat gelten nicht als vorübergehend. Der Versicherungsschutz Ausgenommen hiervon sind die grob fahrlässige Ermöglichung des
ist auf die vertraglich vereinbarte Deckungssumme begrenzt. Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des
Kein Versicherungsschutz besteht, soweit aus einer für das gemietete Versicherungsfalles infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder
Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht. anderer berauschender Mittel.
A.1.5 gilt entsprechend.
Überführungs- und Zulassungskosten
Geltungsbereich zur Kaskoversicherung A.A.4.4 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, sind abweichend von
A.A.3.4 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, besteht weltweit A.2.13 nach einem Totalschaden nachgewiesene Überführungs- und
Versicherungsschutz zur Kaskoversicherung, wenn der gewöhnliche Zulassungskosten für ein Ersatzfahrzeug bis maximal 1.000 Euro
Standort des Fahrzeugs im Geltungsbereich nach A.2.5 liegt. versichert.
Neupreisentschädigung Entsorgungskosten
A.A.3.5 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, zahlen wir die A.A.4.5 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, ersetzen wir in der
Neupreisentschädigung gemäß A.2.6.2.1 bei Totalschaden, Zerstörung Kaskoversicherung die nach einem Totalschaden tatsächlich
oder Verlust oder gemäß A.2.7.2 bei Beschädigung eines angefallenen und nachgewiesenen Entsorgungskosten bis zu einem
Lastkraftwagens bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse oder eines Betrag von 1.000 Euro. Die Entsorgung umfasst die Beseitigung oder
Anhängers. Verwertung des Fahrzeuges, nicht aber dessen Bergung oder das
Abschleppen von der Unfallstelle.
Sonderausstattung und Spezialaufbauten/-ausrüstungen (ohne
Sonderfahrzeuge, Kraftomnibusse, Arbeitsmaschinen und A.A.4.6 Zusätzliche Leistungen für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen
Gabelstapler) zulässige Gesamtmasse, Zugmaschinen, Anhänger,
A.A.3.6 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, sind abweichend von Kraftfahrtomnibusse und Sonderfahrzeuge inkl.
A.2.1 Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie nachträglich in das Landwirtschaftlicher Fahrzeuge
Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende Halterung fest
verbunden wurden, sowie Spezialaufbauten/-ausrüstungen gemäß
A.2.1.3 bis zu einem Gesamtbetrag von 52.000 Euro versichert.
[Seite 9]
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Bergen des Fahrzeugs A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall
A.A.4.6.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben gilt: Ist das Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus
Fahrzeug aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Straße eigener Kraft nicht beginnen oder fortsetzen, erbringen wir folgende
abgekommen, organisieren wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs und Leistungen:
tragen die hierfür entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von
maximal 10.000 €. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
A.3.5.1 Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung der
A.A.5 Leistungserweiterungen für landwirtschaftliche Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug.
Zugmaschinen und landwirtschaftliche Anhänger Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom
Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden 150 Euro, für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen auf 200 Euro.
A.A.5.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir Die Kosten werden außer für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen ohne
abweichend von A.2.3.2 Versicherungsschutz auch für Begrenzung übernommen, wenn
unvorhergesehen und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine - Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach
Bruchschäden. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Motoren und Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale
Getrieben einschließlich Gelenkwellen und Differential sowie an melden und
Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, das mit den versicherten Sachen nicht - die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird.
fest verbunden ist. Für Campingfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 4 Tonnen
Kein Versicherungsschutz besteht für beträgt der Höchstbetrag für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
- Schäden, die durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen auch wenn die Pannen und Unfallhilfe von uns organisiert wird 200 Euro
Sache entstanden sind, es sei denn, der Schaden steht mit der und es können in diesem Fall weitere Kosten entstehen, die Sie mit
Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang. eigenen Zahlungsmitteln begleichen müssen.
- Schäden, die eine unmittelbare Folge der dauernden Einflüsse des
Betriebes, der übermäßigen Bildung von Rost und des Ansatzes von Abschleppen des Fahrzeugs
Kesselstein, Schlamm oder sonstiger Ablagerungen sind. A.3.5.2 Wir übernehmen die Kosten für das Abschleppen des
- Schäden, für die eine andere Person als Lieferant, Werkunternehmer Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter
oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat. Bestreitet die andere Ladung, wenn das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder
Person ihre Eintrittspflicht, leisten wir Entschädigung, soweit wir nach fahrbereit gemacht werden kann. Der Höchstbetrag für diese Leistung
A.A.3.2 dazu verpflichtet sind. Sie sind verpflichtet, Ihre Ansprüche beläuft sich auf 200 Euro; für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen auf
gegen den Lieferanten, Werkunternehmer oder die Reparaturfirma an 400 Euro. Hierauf werden durch den Einsatz eines
uns abzutreten soweit wir an Sie geleistet haben. Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet.
Sonderausstattung und Spezialaufbauten/-ausrüstungen (gilt nicht Die Kosten werden außer für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen ohne
für landwirtschaftliche Anhänger) Begrenzung übernommen, wenn
A.A.5.2 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, sind abweichend von - Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach
A.2.1 Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie nachträglich in das Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-
Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende Halterung fest Notrufzentrale melden und
verbunden wurden, sowie Spezialaufbauten/-ausrüstungen gemäß - die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird.
A.2.1.3 bis zu einem Gesamtbetrag von 100.000 Euro versichert. Für Campingfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 4 Tonnen
Gegenstände zur Pannenhilfe und Unfallaufnahme sind bis zu einem beträgt der Höchstbetrag für das Abschleppen des Fahrzeugs auch
Wert von 500 Euro eingeschlossen. Die über diese Beträge wenn die Pannen- und Unfallhilfe durch uns organisiert wird 400 Euro
hinausgehenden Mehrwerte versichern wir gegen Zuschlag. und es können in diesem Fall weitere Kosten entstehen, die Sie mit
eigenen Zahlungsmitteln begleichen müssen.
A.3 Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder
Kostenerstattung Bergen des Fahrzeugs
Der Schutzbrief kann nur zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren
für das versicherte Fahrzeug abgeschlossen werden. wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht
gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch
A.3.1 Was ist versichert? entstehenden Kosten.
Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.5 bis A.3.8 genannten Bei Lieferwagen im Werkverkehr ist die Bergung von gewerblich
Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als beförderter Ladung eingeschlossen.
Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen Für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen übernehmen wir die Kosten für
dieser Bedingungen. das Bergen des Fahrzeugs bis zur Höhe von 1.500 Euro. Es können in
diesem Fall weitere Kosten entstehen, die Sie mit eigenen
A.3.2 Wer ist versichert? Zahlungsmitteln begleichen müssen.
Bei Reisen mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeug
sind Sie, der berechtigte Fahrer und die berechtigten Insassen Was versteht man unter Panne oder Unfall?
versichert, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu
verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit
A.3.3 Versicherte Fahrzeuge mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Versicherbar sind Zusätzlich gilt bei Elektrofahrzeugen die nichtvorsätzlich herbeigeführte
- Krafträder (Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein Entladung des Akkumulators als Panne.
amtliches Kennzeichen führen müssen)
- PKW, Zusätzliche Leistungen bei Falschbetankung
- Campingfahrzeuge (Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil A.3.5.5 Haben Sie oder eine mitversicherte Person das Fahrzeug
zugelassene Fahrzeuge) und versehentlich mit für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignetem
- Lieferwagen im Werkverkehr (Lieferwagen sind als Lastkraftwagen Kraftstoff betankt, oder für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignete
zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis Betriebsmittel (z.B. Motoröl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen
zu 3,5 Tonnen. Behälter eingefüllt, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug, ein Panne die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 Euro für das
mitgeführter Wohnwagen, Gepäck- oder Bootsanhänger. Entfernen des falschen Kraftstoffes bzw. Betriebsmittels aus allen
betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art sind vom
A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den
geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km
Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, soweit Entfernung
nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Wir können mit Ihnen Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der
sowohl Erweiterungen als auch Einschränkungen des Geltungsbereichs mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in
vereinbaren. Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen,
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wenn das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht übernehmen die Kosten für dessen Versand bis zu höchstens 110 Euro.
werden kann oder es gestohlen worden ist: Die Kosten des Ersatzschlüssels übernehmen wir nicht.
Als Wohnsitz im Sinne der Bedingungen gilt auch der Sitz Ihrer
Betriebsstätte, an der das versicherte Fahrzeug seinen regelmäßigen A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise ab
Standort hat. 50 km Entfernung
Bei einem Todesfall oder im Fall einer unvorhersehbaren Erkrankung
Weiter- oder Rückfahrt auf einer Reise an einem Ort, der mindestens 50 km von Ihrem
A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet: ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die
a) eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in nachfolgend genannten Leistungen. Als unvorhersehbar gilt eine
Deutschland oder Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs
b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male)
innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 und aufgetreten ist.
c) eine Rückfahrt vom Zielort zum Schadenort, wenn feststeht, dass
das Fahrzeug dort wieder fahrbereit ist. Andernfalls erstatten wir die Krankenrücktransport
Kosten für die Rückfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz in A.3.7.1 Müssen Sie, der berechtigte Fahrer oder die berechtigen
Deutschland, Insassen infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz
d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom zurücktransportiert werden, organisieren wir für Sie die Durchführung
Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt
gemacht worden ist. des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere
Die Kostenerstattung erfolgt bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse, bei Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch
einer Entfernung über 1.200 Kilometer bis zur Höhe der Kosten für den einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist.
Flug in der Economy-Klasse, jeweils einschließlich Zuschlägen. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden,
durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch
Übernachtung höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 80 Euro pro Person.
A.3.6.2 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer
Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens Rückholung von Kindern
drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt A.3.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer
nach A.3.6.1, Mietwagen nach A.3.6.3 oder Pick-Up-Service nach Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von
A.3.6.4 in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, organisieren wir
Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein für Sie deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem
Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir
Kosten bis höchstens 80 Euro je Übernachtung und Person. erstatten bei einer einfachen Entfernung unter 1 200 km bis zur Höhe
der Bahnkosten 1. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der
Mietwagen Kosten eines Linienfluges der Economyklasse sowie die Kosten für
A.3.6.3 Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten nachgewiesene Taxifahrten bis zu 40 Euro.
sofern situativ verfügbar. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter-
oder Rückfahrt nach A.3.6.1 oder Pick-Up-Service nach A.3.6.4 die Fahrzeugabholung
Kosten des Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur A.3.7.3 Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei
Verfügung steht, jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens Tage andauernden Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers
70 Euro je Tag. weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden,
Wird die Anmietung durch uns organisiert, werden eventuell anfallende organisieren wir Sie für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem
Notdienstgebühren zusätzlich übernommen. ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden
Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, übernehmen wir die
Pick-Up-Service nachgewiesenen Kosten des Ersatzfahrers für An- oder Abreise bis 0,50
(Diese Leistung gilt nicht für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen) Euro je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort sowie
A.3.6.4 Kann das Fahrzeug nach Panne oder Unfall an einem eine Übernachtung bis zu 80 Euro. Außerdem erstatten wir in jedem Fall
Schadenort in Deutschland nicht innerhalb von drei Werktagen wieder die bis zur Abholung des Fahrzeugs entstehenden, durch den
fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für
Reparaturkosten nicht den Betrag, der für den Kauf eines gleichwertigen drei Übernachtungen bis zu je 80 Euro pro Person.
gebrauchten Fahrzeuges aufgewandt werden muss, vermitteln und
bezahlen wir eine Transportmöglichkeit, um die berechtigten Insassen Was versteht man unter einer Reise?
zusammen mit dem Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz zurückzubringen A.3.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis
(Pick-Up-Service). zu einer Höchstdauer von fortlaufend zwölf Wochen. Als Ihr ständiger
Auf Wunsch wird auch der Transport zum Zielort durchgeführt, sofern Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet
dadurch keine höheren Kosten entstehen und dort eine Reparatur sind und sich überwiegend aufhalten. Als Wohnsitz im Sinne der
möglich ist. Bedingungen gilt auch der Sitz Ihrer Betriebsstätte, an der das
Bei Inanspruchnahme des Pick-Up-Services entfallen die Leistungen versicherte Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat.
Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1 und Mietwagen nach A.3.6.3.
Heimtransport von Hunden und Katzen
Fahrzeugunterstellung A.3.7.5 Können mitgeführte Hunde und Katzen infolge Erkrankung oder
A.3.6.5 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Tod des Fahrers nicht mehr versorgt werden, organisieren wir Sie für
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des den Heimtransport der Tiere und übernehmen die dadurch
Transports zu einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen entstehenden Kosten.
hierbei behilflich und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten,
jedoch höchstens für zwei Wochen. A.3.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
Wird der Fahrzeugtransport durch uns organisiert, übernehmen wir die Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich
Unterstellgebühren bis zum Tag der Abholung. nach A.3.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km von Ihrem
ständigen Wohnsitz oder dem Sitz Ihrer Betriebsstätte in Deutschland
Kurzfahrten entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:
A.3.6.6 Müssen Sie zusätzlich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
oder einem Taxi unternehmen, übernehmen wir die hierdurch Bei Panne und Unfall
entstehenden Kosten bis zu höchstens 40 Euro. A.3.8.1
Ersatzteilversand
Zusätzliche Leistung bei verlorenen oder defekten Fahrzeug- a) Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des
schlüsseln Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen
A.3.6.7 Können Sie an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Nähe nicht beschafft werden, organisieren wir für Sie, dass Sie
Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, das Fahrzeug diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten, und übernehmen alle
nicht fahren, weil die Fahrzeugschlüssel abhanden gekommen oder entstehenden Versandkosten.
defekt sind, vermitteln wir die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und
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Wir übernehmen auch die erforderlichen Kosten für den Die Kosten für die Arzneimittel selbst übernehmen wir nicht, sondern
Rücktransport eines ausgetauschten Motors, Getriebes oder von strecken wir nur vor. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung
Achsen. Kosten der Ersatzteile übernehmen wir nicht. des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden wir Ihnen erstatten.
Fahrzeugtransport Ersatz von Reisedokumenten im Ausland
b) Wir organisieren für Sie den Transport des Fahrzeugs zu einer A.3.8.5
Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis Gerät auf einer Reise im Ausland ein für Sie oder den berechtigten
zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn Fahrer benötigtes Dokument in Verlust, sind wir bei der
- das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen die hierbei anfallenden
dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit Gebühren.
gemacht werden kann und
- die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kostenerstattung bei Reiseabbruch
Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. A.3.8.6 Ist Ihnen während einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug
Auf Ihren Wunsch wird auch der Transport zum Zielort die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise infolge Todes oder
durchgeführt, sofern dadurch keine höheren Kosten entstehen und schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten
dort eine Reparatur möglich ist. bzw. wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens nicht oder
Wir übernehmen außerdem die Kosten für die Feststellung der nur zu einem anderen als dem ursprünglichen vorgesehenen Zeitpunkt
voraussichtlichen Reparaturkosten bis 150 Euro. zuzumuten, werden wir die im Verhältnis zur ursprünglichen geplanten
Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 Euro je
Mietwagen Schadenfall übernehmen.
c) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten -sofern
situativ verfügbar. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- A.3.9 Was ist nicht versichert?
und Rückfahrt nach A.3.6.1 die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug
wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 500 Euro. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
A.3.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
Fahrzeugverzollung und -verschrottung vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Verursachung des
d) Muss das Fahrzeug im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Schadens verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere
Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht,
Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger wenn Sie
Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung - den Diebstahl des Fahrzeugs ermöglichen oder
zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. - den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke
Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall im oder anderer berauschender Mittel herbeiführen.
Ausland bis zur Verzollung oder Verschrottung untergestellt
werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten, Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen
jedoch höchstens für zwei Wochen A.3.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der
Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die
Bei Fahrzeugdiebstahl Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für
A.3.8.2 dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein
Fahrzeugunterstellung Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken,
a) Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs-
Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.
untergestellt werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden
Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. Wird der Transport Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt
durch uns organisiert, übernehmen wir die Unterstellgebühren A.3.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
uneingeschränkt bis zum Tag der Abholung. Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen
der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Mietwagen
b) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten - sofern Schäden durch Kernenergie
situativ verfügbar. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- A.3.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
und Rückfahrt nach A.3.6.1 die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug Kernenergie.
wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 500 Euro.
Embargos
Fahrzeugverzollung und -verschrottung A.3.9.5 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
c) Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der
und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die
Verschrottungskosten. A.3.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen
A.3.10.1 Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die
Im Todesfall Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir
A.3.8.3 diese von unserer Zahlung abziehen.
Im Fall Ihres Todes oder des Todes des berechtigten Fahrers auf einer
Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland organisieren wir für A.3.11 Verpflichtung Dritter
Sie nach Abstimmung mit den Angehörigen die Bestattung im Ausland A.3.11.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund
oder die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten. eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein
Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer sonstigen mitversicherten Person. zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche
unseren Leistungsverpflichtungen vor.
Arzneimittelversand
A.3.8.4 A.3.11.2 Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings
Sind Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise mit dem zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von A.3.11.1 zur
versicherten Fahrzeug im Ausland zur Aufrechterhaltung oder Vorleistung verpflichtet.
Wiederherstellung der Gesundheit auf verschreibungspflichtige
Arzneimittel dringend angewiesen, die am Aufenthaltsort oder in dessen A.4 Kfz-Unfallversicherung - wenn Insassen verletzt oder getötet
Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat werden
gibt, organisieren wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt die
Zusendung und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. A.4.1 Was ist versichert?
Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. A.4.1.1 Stößt Ihnen oder einer anderen in der Kfz-Unfallversicherung
versicherten Person ein Unfall zu, der in unmittelbarem Zusammenhang
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mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbunden A.4.5 Leistung bei Invalidität
Anhängers steht (z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen), Voraussetzungen
erbringen wir unter den nachstehend genannten Voraussetzungen die A.4.5.1 Invalidität liegt vor, wenn
vereinbarten Versicherungsleistungen. - die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der versicherten
Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Eine
A.4.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als
plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. erwartet werden kann,
- die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist
A.4.1.3 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung und
an den Gliedmaßen oder der W irbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder - die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem
Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht
worden ist.
A.4.2 Wer ist versichert? Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte
A.4.2.1 Pauschalsystem Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die
jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Art der Leistung
Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, A.4.5.2 Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.
wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen.
Bei zwei und mehr berechtigten Insassen erhöht sich die Berechnung der Leistung
Versicherungssumme um 50 Prozent und teilt sich durch die A.4.5.3 Grundlage für die Berechnung der Leistung sind die
Gesamtzahl der Insassen, unabhängig davon, ob diese zu Schaden Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.
kommen. a) Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit eines der
nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten
A.4.2.2 Kfz-Unfallversicherung „Plus“ ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:
Mit der Kfz-Unfallversicherung „Plus“ sind die jeweiligen berechtigten
Insassen des Pkw mit den für die Leistungen nach A.4.4. jeweils Arm 70 %
vereinbarten vollen Versicherungssummen versichert. Ausgenommen Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
solche das Fahrzeug gebrauchen. Hand 55 %
Befinden sich in dem Pkw mehr berechtigte Insassen als Plätze oder Daumen 20 %
Personen zugelassen sind, verringert sich die Versicherungssumme für Zeigefinger 10 %
den einzelnen Insassen entsprechend. andere Finger 5%
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
A.4.2.3 Platzsystem Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Platzsystem ist die im Bein bis unterhalb des Knies 50 %
Versicherungsschein bezeichnete Zahl von Plätzen oder eine bestimmte Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
Anzahl von berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Fuß 40 %
Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, große Zehe 5%
wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen. Befinden sich in dem andere Zehe 2%
Fahrzeug mehr berechtigte Insassen als Plätze oder Personen im Auge 50 %
Versicherungsschein angegeben, verringert sich die Gehör auf einem Ohr 30 %
Versicherungssumme für den einzelnen Insassen entsprechend. Geruchssinn 10 %
Geschmackssinn 5%
A.4.2.4 Was versteht man unter berechtigten Insassen?
Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der
Insassen), die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
in oder auf dem versicherten Fahrzeug befinden oder in ursächlichem b) Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der
Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder
tätig werden. geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind
ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
A.4.2.5 Berufsfahrerversicherung c) Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
Mit der Berufsfahrerversicherung sind versichert Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der
a) die Berufsfahrer und Beifahrer des im Versicherungsschein Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach a)
bezeichneten Fahrzeugs, und b) zu bemessen.
b) die im Versicherungsschein namentlich bezeichneten Berufsfahrer d) Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall
und Beifahrer unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug oder beeinträchtigt, werden die nach a) bis c) ermittelten
c) alle bei Ihnen angestellten Berufsfahrer und Beifahrer unabhängig Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100% werden
von einem bestimmten Fahrzeug. jedoch nicht berücksichtigt.
e) Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb
A.4.2.6 Namentliche Versicherung eines Jahres nach dem Unfall oder, gleichgültig aus welcher
Mit der namentlichen Versicherung ist die im Versicherungsschein Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein
bezeichnete Person unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach dem
versichert. Invaliditätsgrad, mit dem auf Grund der ärztlichen Befunde zu
Diese Person kann ihre Ansprüche selbstständig gegen uns geltend rechnen gewesen wäre.
machen.
A.4.6 Leistung bei Tod
A.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Voraussetzung
Sie haben in der Kfz-Unfallversicherung Versicherungsschutz in den A.4.6.1 Voraussetzung für die Todesfallleistung ist, dass die versicherte
geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Person infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres gestorben ist.
Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Wir können mit
Ihnen sowohl Erweiterungen als auch Einschränkungen des Höhe der Leistung
Geltungsbereichs vereinbaren. A.4.6.2 Wir zahlen die für den Todesfall versicherte Summe.
A.4.7 Erweitertes Krankenhaustagegeld
A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung? Voraussetzung
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der A.4.7.1 Voraussetzung für die Zahlung des erweiterten
nachstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen Krankenhaustagegelds ist, dass sich die versicherte Person wegen des
vereinbart sind. Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer
Krankenhausheilbehandlung befindet.
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Rehabilitationsmaßnahmen (mit Ausnahme von Anschluss-
heilbehandlungen) sowie Aufenthalte in Sanatorien und A.4.10 Was ist nicht versichert?
Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Straftat
Heilbehandlung. A.4.10.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der
versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat
Höhe und Dauer der Leistung begeht oder versucht.
A.4.7.2 Wir zahlen das erweiterte Krankenhaustagegeld in Höhe der
versicherten Summe für jeden Kalendertag der vollstationären Geistes- oder Bewusstseinsstörungen / Trunkenheit
Behandlung, längstens jedoch für 2 Jahre ab dem Tag des Unfalls an A.4.10.2 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der
gerechnet. versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch
soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle,
A.4.7.3 Nach der Entlassung aus der vollstationären epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper
Krankenhausheilbehandlung zahlen wir für die gleiche Anzahl von der versicherten Person ergreifen.
Kalendertagen, für die Leistungen nach A.4.7.2 erbracht wurden, Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Störungen oder Anfälle
längstens jedoch für 100 Tage und zwar durch ein Schadenereignis verursacht wurden, das unter diesen Vertrag
für den 1. bis 10. Tag 100 Prozent oder unter eine für das Vorfahrzeug bestehende Kfz-Unfallversicherung
für den 11. bis 20. Tag 50 Prozent fällt.
für den 21. bis 100. Tag 25 Prozent
der versicherten Summe. Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen
A.4.10.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der
A.4.8 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die
Krankheiten oder Gebrechen? Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für
A.4.8.1 Wir leisten nur für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein
Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken,
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs-
- im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrads, schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.
- im Todesfall sowie in allen anderen Fällen die Leistung.
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der
A.4.8.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt die Staatsgewalt
Minderung. A.4.10.4 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen
A.4.8.3 Die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen an der der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Gesundheitsschädigung haben wir nachzuweisen.
Kernenergie
A.4.9 Fälligkeit unserer Zahlung A.4.10.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch
Prüfung Ihres Anspruchs Kernenergie.
A.4.9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim
Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu Bandscheiben, innere Blutungen
erklären, ob und in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die A.4.10.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an
Fristen beginnen mit dem Zugang folgender Unterlagen: Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn
- beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis
Abschluss des Heilverfahrens, soweit er für die Bemessung der ist.
Invalidität notwendig ist.
Infektionen
A.4.9.2 Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des A.4.10.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei
Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir Wundstarrkrampf und Tollwut besteht jedoch Versicherungsschutz,
- bei Invalidität bis zu 1 ‰ der versicherten Summe, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis sofort
- bei Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld bis zu einem oder später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht
Krankenhaustagegeldsatz. Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein
versichertes Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder
Fälligkeit der Leistung Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in den Körper
A.4.9.3 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen gelangen. Bei Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind,
über Grund und Höhe geeinigt, zahlen wir innerhalb von zwei Wochen. besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch ein unter
diesen Vertrag fallendes Unfallereignis veranlasst waren.
Vorschüsse
A.4.9.4 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, Psychische Reaktionen
zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse. A.4.10.8 Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen
infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall
A.4.9.5 Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung verursacht wurden.
innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer
vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. Bauch- und Unterleibsbrüche
A.4.10.9 Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder
Neubemessung des Grades der Invalidität Unterleibsbrüchen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch
A.4.9.6 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame, von außen kommende
längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen Einwirkung entstanden sind.
zu lassen. Dieses Recht muss
- von uns zusammen mit unserer Erklärung über die Anerkennung Embargos
unserer Leistungspflicht nach A.4.9.1, A.4.10.10 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertrags-
- von Ihnen vor Ablauf der Frist bestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem
ausgeübt werden. keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-,
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen
bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
verzinsen.
A.5 Fahrer-Airbag-Versicherung
Leistung für eine mitversicherte Person Die Fahrer-Airbag-Versicherung können Sie für Wohnmobile als
A.4.9.7 Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte Person - Fahrer-Airbag-Kompakt oder
entfallenden Versicherungssumme an sich nur mit deren Zustimmung - Fahrer-Airbag-Optimal
verlangen. abschließen, sofern Sie eine natürliche Einzelperson sind.
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A.5.1 Was ist versichert? A.5.6 Fahrer-Unfallrente
A.5.1.1 Stößt einer versicherten Person ein Unfall zu, der in Voraussetzung
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lenken des Fahrzeugs steht, A.5.6.1 Voraussetzung für die monatliche Zahlung der Fahrer-
erbringen wir unter den nachstehend genannten Voraussetzungen die Unfallrente ist, dass für die versicherte Person zwölf Monate und sechs
vereinbarten Versicherungsleistungen. Wochen nach dem Schadentag unfallbedingt eine Minderung der
Erwerbsfähigkeit im hauptsächlich ausgeübten Beruf von mindestens
A.5.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein 60 % besteht.
plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis bei einem Übt die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt keinen Beruf aus,
Verkehrsunfall unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. stellen wir auf den zuletzt hauptsächlich ausgeübten Beruf ab.
Ausbildung behandeln wir als ausgeübten Beruf. Die versicherte Person
A.5.1.3 Der Versicherte muss sich als Lenker zum Unfallzeitpunkt im muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %
Inneren des Fahrzeugs befinden. spätestens nach dem Ablauf weiterer drei Monate ärztlich feststellen
lassen und bei uns geltend machen.
A.5.2 Wer ist versichert?
A.5.2.1 Versicherte Person ist der Fahrer, Für welchen Zeitraum zahlen wir die Fahrer-Unfallrente?
- der das im Versicherungsvertrag bezeichnete Fahrzeug berechtigt A.5.6.2 Wir zahlen die Rente jeweils für den Zeitraum, für den der Arzt
führt und die Fortdauer der Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %
- nicht im Versicherungsschein ausgeschlossen ist. prognostiziert. Verzichten wir auf eine erneute Überprüfung der
Minderung der Erwerbsfähigkeit, zahlen wir die Fahrer-Unfallrente
A.5.2.2 In der Fahrer-Airbag-Kompakt und Fahrer-Airbag-Optimal weiter. Wir dürfen eine Überprüfung veranlassen, wenn wir die Fahrer-
besteht für Sie, soweit Sie eine natürliche Einzelperson sind, darüber Unfallrente mindestens 12 Monate bezahlt haben und noch keine
hinaus auch Versicherungsschutz in anderen Überprüfung stattgefunden hat. Eine neue Überprüfung dürfen wir
- Pkw jeweils nach weiteren 12 Monaten veranlassen. Besteht die Minderung
wenn diese von Ihnen gelenkt und zu diesem Zeitpunkt nicht der Erwerbsfähigkeit in Höhe von mindestens 60 % fort, hat die
gewerblich genutzt werden. versicherte Person weiterhin Anspruch auf die Fahrer-Unfallrente für
den vom Arzt prognostizierten Zeitraum.
A.5.2.3 In der Fahrer-Airbag-Optimal besteht für Sie, soweit Sie eine
natürliche Einzelperson sind, darüber hinaus auch Versicherungsschutz Wie lange zahlen wir die Fahrer-Unfallrente?
in anderen A.5.6.3 Wir zahlen die Fahrer-Unfallrente bis zur Vollendung des 67.
- Campingfahrzeugen (Wohnmobilen) Lebensjahres oder bis zum Tod des Versicherten.
wenn diese von Ihnen gelenkt und zu diesem Zeitpunkt nicht
gewerblich genutzt werden. A.5.7 Hinterbliebenenabsicherung
Voraussetzung
A.5.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.5.7.1 Führt der Unfall innerhalb eines Jahres seit dem Unfallereignis
Sie haben in der Fahrer-Airbag-Versicherung Versicherungsschutz in zum Tod der versicherten Person, haben die Hinterbliebenen in der
den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Fahrer- Airbag-Optimal Anspruch auf monatliche Zahlungen nach den
Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Wir können mit für die Hinterbliebenenabsicherung versicherten Beträgen.
Ihnen sowohl Erweiterungen als auch Einschränkungen des Die vereinbarten Leistungen erhalten der bei Tod mit der versicherten
Geltungsbereichs vereinbaren. Person in gültiger Ehe lebende Ehegatte und die Kinder, für die ein
Kindergeldanspruch besteht.
A.5.4 Welche Leistungen umfasst die Versicherung?
In der Fahrer-Airbag-Kompakt und der Fahrer-Airbag-Optimal richten Wie lange zahlen wir die Hinterbliebenenabsicherung?
sich die Leistungen nach den im Vertrag vereinbarten Zahlungen für A.5.7.2 Der Anspruch auf Zahlung der Hinterbliebenenabsicherung für
- Fahrer-Unfallgeld und den der versicherten Person zum Zeitpunkt des Todes in gültiger Ehe
- Fahrer-Unfallrente, lebenden Ehegatten erlischt bei Vollendung dessen 67. Lebensjahres
in der Fahrer-Airbag-Optimal darüber hinaus für oder mit dem Tod des Ehegatten.
- Hinterbliebenenabsicherung und Der Anspruch der Kinder erlischt mit Wegfall des Kindergeldanspruchs,
- Kinderbetreuungsgeld. spätestens bei der Vollendung des 27. Lebensjahres oder im Todesfall.
Die vereinbarten Zahlungen können Sie Ihrem Versicherungsschein
entnehmen. A.5.8 Kinderbetreuungsgeld
Voraussetzung
A.5.5. Fahrer-Unfallgeld A.5.8.1 Ist eine versicherte Person unfallbedingt ohne Unterbrechung
Voraussetzung ab dem Schadentag im Sinne von A.5.5.2 arbeitsunfähig und ist deshalb
A.5.5.1 Voraussetzung für die Zahlung des Fahrer-Unfallgelds ist, dass die Betreuung von Kindern (bis zum 12. Lebensjahr) der versicherten
eine versicherte Person unfallbedingt ohne Unterbrechung ab dem Person erforderlich, zahlen wir in der Fahrer-Airbag-Optimal das
Schadentag arbeitsunfähig ist. Der Anspruch auf monatliche Zahlung Kinderbetreuungsgeld in der vereinbarten Höhe.
von Fahrer-Unfallgeld entsteht ab der siebten Woche der Ein Anspruch auf Zahlung des Kinderbetreuungsgeldes besteht nur
Arbeitsunfähigkeit. Wir sind berechtigt, die Arbeitsunfähigkeit für jeden dann, wenn die Betreuung nicht durch einen im Haushalt der
Folgemonat neu überprüfen zu lassen. versicherten Person lebenden Familienangehörigen übernommen
Ist der Anspruch auf Fahrer-Unfallgeld zeitweilig weggefallen und tritt werden kann.
auf Grund der Unfallverletzung erneut Arbeitsunfähigkeit ein, muss die
versicherte Person diese spätestens zwei Monate nach ihrem Beginn Wie lange zahlen wir das Kinderbetreuungsgeld?
ärztlich feststellen lassen und bei uns geltend machen. A.5.8.2 Wir zahlen das Kinderbetreuungsgeld längstens für einen
Zeitraum von sechs Wochen ab dem Unfalltag.
Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?
A.5.5.2 Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn A.5.9 Fälligkeit unserer Zahlung
die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Prüfung Ihres Anspruchs
Befund in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner A.5.9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Anspruch
anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. auf Fahrer-Unfallrente innerhalb von drei Monaten - zu erklären, ob wir
Die ärztlichen Gebühren, die der versicherten Person zur Begründung einen Anspruch auf Zahlung anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem
des Leistungsanspruchs für das Fahrer-Unfallgeld entstehen, Zugang der Unterlagen über den Nachweis des Unfallhergangs und
übernehmen wir bis zum achtfachen Satz nach Nummer 80 der zusätzlich
Gebührenordnung für Ärzte. - für das Fahrer-Unfallgeld der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit,
- für die Fahrer-Unfallrente der Nachweis der Minderung der
Wie lange zahlen wir das Fahrer-Unfallgeld? Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %,
A.5.5.3 Wir zahlen das Fahrer-Unfallgeld längstens für einen Zeitraum - für die Hinterbliebenenabsicherung der Nachweis des unfallbedingten
von zwölf Monate und sechs Wochen nach dem Unfalltag. Todes des jeweilig Versicherten,
Die Zahlung des Fahrer-Unfallgelds endet, wenn die versicherte Person
das 67. Lebensjahr vollendet oder stirbt.
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- für das Kinderbetreuungsgeld die Nachweise der Arbeitsunfähigkeit, A.5.10.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an
des Lebensalters der Kinder und der entstandenen Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und
Betreuungskosten. Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn
überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis
Fälligkeit der Leistung im Sinne von A.5.1.2 ist.
A.5.9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit der
versicherten Person über Grund und Höhe geeinigt, zahlen wir innerhalb Psychische Reaktionen
von zwei Wochen. Das monatliche Fahrer-Unfallgeld nach A 5.5 wird für A.5.10.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen
jeden Monat des Leistungszeitraums erst dann fällig, wenn wir es infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall
jeweils anerkannt haben. verursacht wurden.
A.5.9.3 Die Zahlung des Fahrer-Unfallgelds rechnen wir in den Embargos
Teilmonaten kalendertäglich ab, wenn sich die Arbeitsunfähigkeit nicht A.5.10.8 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen
auf volle Monate erstreckt. Der betroffene Monat wird zu 30 Tagen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
abgerechnet. Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der
A.5.9.4 Die Fahrer-Unfallrente zahlen wir jeweils monatlich im Voraus. Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Beginn der Rentenzahlung ist der Kalendermonat, der dem Monat folgt,
in dem die Frist von zwölf Monaten und sechs Wochen vom Unfalltag an A.6 Kfz-Umweltschadenversicherung - für öffentlich-rechtliche
endet. Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
A.5.9.5 Die Zahlung der Hinterbliebenenabsicherung erbringen wir A.6.1 Was ist versichert?
jeweils monatlich im Voraus. Die Zahlung beginnt in dem
Kalendermonat, der dem Monat folgt, in dem der jeweilig Versicherte Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt
verstorben ist. A.6.1.1 Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur
Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz
A.5.9.6 Die Zahlung der Fahrer-Unfallrente und der (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche
Hinterbliebenenabsicherung endet mit Ablauf des Monats, in dem der und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des
Anspruch wegfällt. Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch
Lebensbescheinigung und Kindergeldberechtigung ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits aufgrund
A.5.9.7 Auf Verlangen muss uns die versicherte Person zur Fahrer- gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie
Unfallrente eine amtliche Lebensbescheinigung vorlegen. Dies gilt bei geltend gemacht werden können.
der Hinterbliebenenabsicherung auch für den hinterbliebenen Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haftpflicht-
Ehegatten. Die hinterbliebenen Kinder müssen auf Verlangen eine versicherung gedeckt.
Kindergeldberechtigung nachweisen.
Begründete und unbegründete Ansprüche
Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit A.6.1.2 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
A.5.9.8 Wir sind berechtigt, die Arbeitsunfähigkeit für jeden Folgemonat begründet, leisten wir Ersatz in Geld.
zu überprüfen. Unsere Leistungspflicht für den jeweiligen Folgemonat
entsteht erst mit unserem Anerkenntnis gemäß A.5.9.2. A.6.1.3 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch,
A.5.10 Was ist nicht versichert? soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Straftat
A.5.10.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die dem Regulierungsvollmacht
Versicherten dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat begeht A.6.1.4 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens
oder versucht. oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde
oder einem sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen
Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
A.5.10.2 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren
versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir zur Verfahrens- oder
soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen das Verwaltungsverfahren
epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper oder den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.
der versicherten Person ergreifen.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Störungen oder Anfälle A.6.2 Wer ist versichert?
durch ein Schadenereignis verursacht wurden, das unter diesen Vertrag Abschnitt A.1.2 gilt entsprechend.
oder unter eine für das Vorfahrzeug bestehende Kfz-Unfallversicherung
bzw. Fahrer-Airbag-Versicherung fällt. A.6.3 Versicherungssumme und Höchstzahlung
Die Höhe der für einen Umweltschaden vereinbarten
Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen Versicherungssumme und die Höchstleistung für die in einem
A.5.10.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse können Sie dem
Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Versicherungsvertrag entnehmen.
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für
dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein A.6.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, Geltungsbereich
auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt Versicherungsschutz gemäß A.6.1 besteht außerhalb des
(z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs- Anwendungsbereichs des Umweltschadensgesetzes auch in den
schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings. Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-
Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen
Staatsgewalt Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-
A.5.10.4 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch Richtlinie nicht überschreiten.
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen
der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.6.5 Was ist nicht versichert?
Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit
Kernenergie A.6.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
A.5.10.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Verursachung des
Kernenergie. Schadens verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere
Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht,
Bandscheiben, innere Blutungen wenn Sie
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- den Diebstahl des Fahrzeugs ermöglichen oder Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter
- den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das
oder anderer berauschender Mittel herbeiführen. Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige
Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene
Umweltschäden Kasko-, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag-Versicherung
A.6.5.2 Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt B.2.2 In der Kasko-, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag-
unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf Versicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir
die Umwelt entstehen. dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt
zum vereinbarten Zeitpunkt.
Ausbringungsschäden
A.6.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1 gezahlt
Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz
entstehen, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und über.
unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die
Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir
Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im
Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht
dienen unverzüglich nach Ablauf von zwei W ochen nach dem in C.1 genannten
A.6.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße Fälligkeitszeitpunkt gezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an
gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche keinen Versicherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht
Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
entstehen.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Vertragliche Ansprüche B.2.5 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz
A.6.5.5 Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei
Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflichtung Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
hinausgehen.
Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch
Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen Widerruf
A.6.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der B.2.6 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach §8
Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein
Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben
(z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs- wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.
C Beitragszahlung
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der
Staatsgewalt C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
A.6.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Rechtzeitige Zahlung
Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. C.1.1 Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie - unabhängig
von dem Bestehen eines Widerrufsrechts - unverzüglich nach Zugang
Schäden durch Kernenergie des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten
A.6.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Wir
Kernenergie. können die Aushändigung der Versicherungsbestätigung von der
Zahlung des ersten Beitrags abhängig machen.
Embargos
A.6.5.9 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Nicht rechtzeitige Zahlung
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig,
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlen Sie
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. nachträglich, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung.
B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die
Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir
Versicherungsscheins. von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt entsprechend
der
B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? Dauer des Versicherungsverhältnisses
Der Versicherungsschutz beginnt erst zu dem in Ihrem - bis zu einem Monat 15 Prozent des Jahresbeitrags
Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Wann Sie den ersten oder - bis zu zwei Monaten 25 Prozent des Jahresbeitrags
einmaligen Beitrag zahlen müssen, richtet sich nach den Bestimmungen - bis zu drei Monaten 30 Prozent des Jahresbeitrags
in C.1.1. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht - bis zu vier Monaten 40 Prozent des Jahresbeitrags
rechtzeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3. jedoch höchstens 40 Prozent des Jahresbeitrags.
B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz C.2 Zahlung des Folgebeitrags
Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen
vorläufigen Versicherungsschutz: Rechtzeitige Zahlung
C.2.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der
Kfz-Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung, Schutzbrief Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder
nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Nicht rechtzeitige Zahlung
Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflicht- C.2.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie
und Umweltschadenversicherung und beim Schutzbrief - soweit nicht auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten
abbedungen - vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten
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und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von 5 Tagen
Aufforderung zu zahlen. zugelassen ist, berechnen wir Ihnen einen Einmalbeitrag. Versichern
Sie unmittelbar im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt
C.2.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen dieses Fahrzeug mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen bei uns,
Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht beziehen wir den Vertrag für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der
bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Dauer und der Tarifierung in den neu abgeschlossenen Vertrag mit ein.
Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen
haben. und für Wagnisse des Kfz-Handels und -Handwerks.
C.2.4 Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der C.6 SEPA-Lastschriftverfahren
zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit Haben wir mit Ihnen zur Einziehung des Beitrags das SEPA-
sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit
Sie den rückständigen Folgebeitrag zuzüglich des Verzugsschadens des Beitrags für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen.
innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Haben wir die Können wir den Beitrag aufgrund Ihres Widerspruchs oder aus anderen
Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht abbuchen, fordern wir Sie in
Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf Textform zur Zahlung des ausstehenden Beitrags auf und nehmen den
der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen. Vertrag aus dem SEPA-Lastschriftverfahren. Bei monatlicher Zahlungs-
Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen periode stellen wir den Vertrag in diesem Fall auf vierteljährliche
Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen Zahlungsperiode um. Durch Banken erhobene Bearbeitungsgebühren
Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für für erfolglose Einzugsversuche können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung. Sie sind verpflichtet, zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel D Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs?
Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein
anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den D.1 Bei allen Versicherungsarten
neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder
einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Vereinbarter Verwendungszweck
Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht D.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag
auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes angegebenen Zweck verwendet werden; siehe Tabelle zur
nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Begriffsbestimmung für Art und Verwendung von Fahrzeugen.
- Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und
dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht Berechtigter Fahrer
mehr als sechs Monate vergangen, D.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht
- Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie,
wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen. der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich
ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer
C.4 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflicht- gebraucht wird.
versicherung
Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2 Fahren mit Fahrerlaubnis
Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten trotz Beendigung D.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen
des Versicherungsvertrages zur Leistung verpflichtet, haben wir Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug
Rechte nach § 116 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz bleiben nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche
unberührt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungs- Fahrerlaubnis hat.
summen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen.
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
C.5 Zahlungsperiode D.1.4 Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes
Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn es
vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zahlungsperiode ist die das nach § 8 Absatz 1a der Fahrzeugzulassungsverordnung vorge-
Versicherungsperiode nach § 12 Versicherungsvertragsgesetz. Welche schriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt. Außerdem dürfen
Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer
Versicherungsschein entnehmen. Die Laufzeit des Vertrags, die sich benutzen lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der Fahrzeug-
von der Zahlungsperiode unterscheiden kann, ist in Abschnitt G zulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollstän-
geregelt. dig trägt.
Monatliche Zahlung D.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflicht- und
C.5.1 Eine monatliche Zahlungsperiode ist nur möglich, wenn Sie uns Umweltschadenversicherung
ermächtigen, die Beiträge im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens
von Ihrem Konto bei einem europäischen Kreditinstitut abzubuchen. Alkohol und andere berauschende Mittel
Widerrufen Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat oder kann ein D.2.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch
Monatsbeitrag aus anderen Gründen nicht abgebucht werden, wird der alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der
vierteljährliche Beitrag fällig. Den Vertrag stellen wir entsprechend um. Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der
Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem
Versicherungs-, Ausfuhr-, Saisonkennzeichen Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere
C.5.2 Für Fahrzeuge, die ein Versicherungs-, Ausfuhr- oder berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu
Saisonkennzeichen führen, gilt die jährliche Zahlungsperiode. führen.
Hinweis: Auch in der Kasko-, Schutzbrief-, Kfz-Unfallversicherung und
Kfz-Handel und -Handwerk Fahrer-Airbag-Versicherung besteht für solche Fahrten nach A.2.16.1,
C.5.3 Beiträge für Wagnisse des Kfz-Handels und -Handwerks werden A.3.9.1, A.4.10.2, A.5.10.2 kein oder eingeschränkter
nach dem Stichtagsverfahren berechnet. Die Beiträge sind Versicherungsschutz.
Vierteljahresbeiträge.
Nicht genehmigte Rennen
Schutzbrief D.2.2 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen und den
C.5.4 Den Beitrag für den fahrzeugbezogenen Schutzbrief erheben wir dazugehörigen Übungsfahrten verwendet werden, bei denen es auf
mit dem Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung (Super-KH). Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und die behördlich
nicht genehmigt sind.
Kurzzeitkennzeichen Hinweis: Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen
C.5.5 Versichern Sie ein Kraftfahrzeug, das mit einem amtlich sind vom Versicherungsschutz gemäß A.1.5.2 ausgeschlossen. Auch in
abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für der Kasko-, Schutzbrief-, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag-
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Versicherung besteht für Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit ankommt, nach A.2.16.2, A.3.9.2, A.4.10.3, E.2.2 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und
A.5.10.3 kein Versicherungsschutz. umfassend zu informieren über
- die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Information an die
D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? zuständige Behörde,
- behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung eines Umweltschadens Ihnen gegenüber,
D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten - die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten
Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder
Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem Sanierung eines Umweltschadens,
der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. - den Erlass eines Mahnbescheids,
Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt - eine gerichtliche Streitverkündung, die Einleitung eines
haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. staatsanwaltlichen, behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens.
Bei einer Verletzung der Pflicht aus D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem
Halter oder dem Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht E.2.3 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung
befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit es
das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. für Sie zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße
Schadenberichte zu erstatten und uns bei der Ermittlung und
D.3.2 Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Regulierung des Schadens zu unterstützen. Alle Umstände, die nach
die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen
für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke
wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen. übersenden.
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversiche- E.2.4 Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit
rung Umweltschäden sind unverzüglich mit uns abzustimmen.
D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1
ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den E.2.5 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im
mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie fristgemäß
5.000 Euro beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen.
Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Einer Weisung durch uns bedarf es nicht.
Mindestversicherungssummen.
Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen E.2.6 Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren
vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertrags- wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die Führung des
gesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind. Verfahrens zu überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens
beauftragen wir einen Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem
D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und
vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Verpflichtung zur Leistung frei.
E.3 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
E.1 Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz-Unfall- und Fahrer-Airbag- E.3.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie
Versicherung, Schutzbrief verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des
Anspruchs anzuzeigen.
Anzeigepflicht
E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Anzeige von Kleinschäden
Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. E.3.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als
Haben Sie den Versicherungsfall unverzüglich bei unserer Unfall- und 500 Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie
Pannennotrufzentrale gemeldet, so gilt dies für die gesamte uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung
Kraftfahrtversicherung. nicht gelingt.
E.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere E.3.3 Gelingt es Ihnen nicht, den Schaden im Rahmen von E.3.2 selbst
Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie zu regulieren, oder ist uns hinsichtlich des versicherten Fahrzeugs bzw.
verpflichtet, uns dies und den Fortgang des Verfahrens (z. B. Ersatzfahrzeugs im gleichen Kalenderjahr ein weiterer Schaden zur
Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich anzuzeigen, auch wenn Sie Regulierung gemeldet worden, so können Sie uns bis zum Ende des
uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben. Kalenderjahres den nach E.3.2 nicht gemeldeten Schaden nachträglich
anzeigen. Schäden, die sich im Dezember ereignen, können Sie bis
Aufklärungspflicht zum 31. Januar des folgenden Jahres nachmelden.
E.1.3 Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des
Schadenereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
Sie unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses E.3.4 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. B.
wahrheitsgemäß, vollständig und, sofern dies von uns verlangt wird, in Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen.
Textform beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen,
ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. E.3.5 Sie haben uns die Führung des Rechtsstreits zu überlassen. Wir
Sie haben unsere für die Aufklärung des Schadenereignisses sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu
erforderlichen Weisungen zu befolgen. beauftragen, dem Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte
erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen müssen.
Schadenminderungspflicht
E.1.4 Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Bei drohendem Fristablauf
Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu E.3.6 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine
sorgen. Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zumutbar, Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid, eine
zu befolgen. Klage oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen
Rechtsbehelf einlegen.
E.2 Umweltschadenversicherung
Bei Eigenschäden
Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten E.3.7 Bei Eigenschäden nach A.A.4.2 müssen Sie unverzüglich nach
E.2.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer dem Schadenereignis Rücksprache mit uns halten und uns eine
Leistung nach dem USchadG führen könnte - soweit zumutbar - sofort Schadenfeststellung ermöglichen.
anzuzeigen, auch wenn noch keine Sanierungs- oder
Kostentragungsansprüche erhoben worden sind. E.4 Zusätzlich in der Kaskoversicherung
[Seite 19]
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Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
Anzeige des Versicherungsfalls der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
E.4.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt
Sie abweichend von E.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Textform anzuzeigen. Bei einem nach A.2.3.4 im Rahmen der Wir weisen Sie im Schadenfall durch gesonderte Mitteilung in Textform
Fährschiffbenutzung versicherten Schadenfall sind Sie verpflichtet, uns auf Ihre Auskunfts-, Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten hin. Müssen
unverzüglich zu informieren. Bei einem nach A.A.3.4 im Rahmen der Sie eine dieser Pflichten jedoch unmittelbar nach einem
Erweiterung des Geltungsbereichs versicherten Schadenfall sind Sie Schadenereignis erfüllen, können Sie von uns keinen Hinweis erwarten.
abweichend von E.1.1 verpflichtet, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Beispiel für eine solche, spontan zu erfüllende Aufklärungspflicht: Sie
dürfen nach E.1.3 den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen
Einholen unserer Weisung Feststellungen zu ermöglichen.
E.4.2 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs
haben Sie unsere Weisungen einzuholen, soweit die Umstände dies E.7.2 Abweichend von E.7.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit
gestatten, und diese zu befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. Dies Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung
gilt auch für mitversicherte Teile. des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang
Bei einem nach A 2.3.4. im Rahmen der Fährschiffbenutzung unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die
versicherten Schadenfall sind Sie verpflichtet, unsere Weisungen Pflicht arglistig verletzen.
einzuholen. Bei einem nach A.A.3.4 im Rahmen der Erweiterung des
Geltungsbereichs versicherten Schadenfall sind Sie verpflichtet, unsere Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversiche-
Weisungen einzuholen und diese zu befolgen, insbesondere bevor das rung
beschädigte Fahrzeug wieder instandgesetzt oder verwertet wird. E.7.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.7.1
ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den
Anzeige bei der Polizei mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je
E.4.3 Übersteigt ein Entwendungs-, Brand-, Tier- oder 2.500 Euro beschränkt.
Vandalismusschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet,
das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen. E.7.4 Haben Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach
Bei einem nach A.A.3.4 im Rahmen der Erweiterung des E.1.3 und E.1.4 vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise
Geltungsbereichs versicherten Schadenfall sind Sie verpflichtet, diesen verletzt (insbesondere bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort,
von der Polizei aufnehmen zu lassen, wenn es sich um einen Unfall unterlassener Hilfeleistung, bewusst wahrheitswidrigen Angaben uns
handelt. gegenüber), erweitert sich die Leistungsfreiheit auf einen Betrag von
höchstens je 5.000 Euro.
E.5 Zusätzlich beim Schutzbrief
Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Einholen unserer Weisung E.7.5 Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem
E.5.1 Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen haben Sie anderen dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
unsere Weisungen einzuholen, soweit die Umstände dies gestatten, und verschaffen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des
zu befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. erlangten Vermögensvorteils vollständig frei.
Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht Besonderheiten in der Kfz-Haftpflicht- und
E.5.2 Sie haben uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache Umweltschadenversicherung bei Rechtsstreitigkeiten
und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht E.7.6 Verletzen Sie vorsätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre
zu gestatten, Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe Anzeigepflicht nach E.3.1 oder E.3.4 oder Ihre Pflicht nach E.3.5, uns
vorzulegen und die behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 die Führung eines Rechtsstreits zu überlassen, oder in der
Versicherungsvertragsgesetz von der Schweigepflicht zu entbinden. Umweltschadenversicherung Ihre Informationspflicht nach E.2.2 oder
Ihre Pflichten nach E.2.5 oder E.2.6 und führt dies zu einer
E.6 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag- rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang der nach Sach- und
Versicherung Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht, sind wir
außerdem von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des von uns zu
Anzeige des Todesfalls innerhalb 48 Stunden zahlenden Mehrbetrags vollständig frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung
E.6.1 Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person zur Folge, dieser Pflichten sind wir berechtigt, unsere Leistung hinsichtlich dieses
müssen die aus dem Versicherungsvertrag Begünstigten uns dies Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
innerhalb von 48 Stunden melden, auch wenn der Unfall schon Verhältnis zu kürzen.
angezeigt ist. Uns ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch
einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Mindestversicherungssummen
E.7.7 Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten
Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung von der nach E.1 und E.3 gelten anstelle der vereinbarten
Schweigepflicht Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindest-
E.6.2 Nach einem Unfall sind Sie verpflichtet, versicherungssummen.
a) unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen,
b) den ärztlichen Anordnungen nachzukommen, F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
c) die Unfallfolgen möglichst zu mindern,
d) darauf hinzuwirken, dass von uns angeforderte Berichte und Pflichten mitversicherter Personen
Gutachten alsbald erstellt werden, F.1 Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren
e) sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen, Pflichten sinngemäße Anwendung.
wobei wir die notwendigen Kosten, einschließlich eines Ihnen
entstehenden Verdienstausfalls, tragen, Ausübung der Rechte
f) Ärzte, die Sie - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder F.2 Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Person aus dem
untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und Versicherungsvertrag steht nur Ihnen zu, soweit nichts anderes geregelt
Behörden von der Schweigepflicht zu entbinden und zu ist. Andere Regelungen sind z. B.:
ermächtigen, uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. - Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung
nach A.1.2,
Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität - Geltendmachen von Ansprüchen durch namentlich Versicherte in der
E.6.3 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Kfz-Unfallversicherung nach A.4.2.6.
Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen
E.7 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? F.3 Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei,
so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
E.7.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.6 geregelten Mitversicherten Personen gegenüber können wir uns auf die
Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die der Leistungsfreiheit zugrunde
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liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung
wenn diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungs-
grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. Sind wir zur Leistung bestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des
verpflichtet, gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen
in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestversicherungssummen. Versicherung wirksam.
Entsprechendes gilt, wenn wir trotz Beendigung des
Versicherungsverhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Dritten Kündigung bei Beitragserhöhung
Leistungen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach
Ausnahmefällen bestehen. K.1 bis K.4 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats
nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die
G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu
Fahrzeugs, Wagniswegfall dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die
Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit
G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Vertragsdauer Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
G.1.1 Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem G.2.8 Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach L.5
Versicherungsschein. und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10 %, können Sie den
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne
Automatische Verlängerung Einhaltung einer Frist kündigen.
G.1.2 Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen,
verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Kündigung bei Veränderung der Tarifstruktur
Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste G.2.9 Ändern wir unsere Tarifstruktur nach K.8, können Sie den Vertrag
Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Änderung
vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum
bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir teilen Ihnen die
beginnen zu lassen. Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit und weisen
Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Versicherungskennzeichen
G.1.3 Der Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug, das ein Kündigung bei Bedingungsänderung
Versicherungskennzeichen führen muss (z. B. Mofa), endet mit dem G.2.10 Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpassung
Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das nach N Gebrauch, können Sie den Vertrag innerhalb von sechs Wochen
Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort
wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr Bedingungsänderung. Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens sechs
G.1.4 Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr Wochen vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr
vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass Kündigungsrecht hin.
es einer Kündigung bedarf.
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versicherungsvertrag kündigen?
Versicherungsvertrag kündigen?
Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres
Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres G.3.1 Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres
G.2.1 Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens
kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.
einen Monat vor Ablauf zugeht.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu
G.2.2 Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach
kündigen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang bei uns wirksam. ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Kündigung nach einem Schadenereignis Kündigung nach einem Schadenereignis
G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den
Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats
nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder
oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz- innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haft-
Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu pflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht
Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz- abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-
Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des
Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der
Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17 Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17
angerufen wird. Außerdem können Sie in der Kfz- angerufen wird. Außerdem können wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im
der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere
kündigen. Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem
späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
wirksam werden soll. G.3.4 Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich
Mahnkosten trotz unserer Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des zweiwöchigen Frist nach C.2.2 gezahlt, können wir den Vertrag mit
Fahrzeugs sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn
G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, Sie den Folgebeitrag sowie die Mahnkosten innerhalb eines Monats ab
geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Zugang der Kündigung zahlen (siehe auch C.2.4).
Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem
Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des
innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann Fahrzeugs
bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum G.3.5 Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs nach
Ablauf des Versicherungsjahres endet. D verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der
Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit sofortiger Wirkung
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kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht Anzeige der Veräußerung
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. G.7.4 Sie oder der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des
Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht
Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der
G.3.6 Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach L.5, Verlust des Versicherungsschutzes.
können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie
nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober Kündigung des Vertrags
Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und
nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den
Beitrag nur von Ihnen verlangen.
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des
Fahrzeugs Zwangsversteigerung
G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7.6 Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwenden,
G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu
dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis G.8 Wagniswegfall
erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang
beim Erwerber wirksam. Beitragsabrechnung bei Wagniswegfall
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z. B. durch
G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten Fahrzeugverschrottung) steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt des
G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Schutzbrief-, Kfz-Unfall-, Wagniswegfalls zu.
FahrerAirbag- und Umweltschaden-Versicherung sind jeweils rechtlich
selbstständige Verträge. Mit der Beendigung der Kfz- Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
Haftpflichtversicherung endet auch die für dasselbe Fahrzeug Bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen müssen Sie uns den
bestehende Schutzbrief- und Umweltschadenversicherung sowie die Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen aushändigen.
Fahrer-Airbag-Versicherung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Ansonsten steht uns der Beitrag für das laufende Verkehrsjahr oder die
Übrigen berührt die Kündigung eines dieser Verträge das Fortbestehen vereinbarte kürzere Dauer zu. Schließen Sie bei uns gleichzeitig eine
der anderen nicht. neue Kraftfahrtversicherung für ein Fahrzeug mit
Versicherungskennzeichen ab, rechnen wir den noch nicht verbrauchten
G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Beitrag für Ihre neue Versicherung an.
Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-
Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit
ungestempelten Kennzeichen
G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen
Verträgen nur einen und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
Zugang unserer Kündigung mit, dass Sie mit einer Fortsetzung der
anderen ungekündigten Verträge nicht einverstanden sind, gilt die Ruheversicherung
gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es
entsprechend für uns, wenn Sie von mehreren für das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch
abgeschlossenen Verträgen nur einen kündigen. der Vertrag nicht beendet.
G.4.4 Sind in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert, finden H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über,
G.4.1 und G.4.2 entsprechende Anwendung. wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt, es
sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen
G.5 Form und Zugang der Kündigung oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen
Jede Kündigung muss in Textform erfolgen und ist nur wirksam, wenn Versicherungsschutzes.
sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung mit Versicherungskennzeichen (z. B. Mofas) sowie bei Verträgen mit
Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns der ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag anteilig zu.
Umfang der Ruheversicherung
Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen
Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung eines Fahrzeuges mit während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten
Versicherungskennzeichen müssen Sie uns den Versicherungsschein Versicherungsschutz.
und das Versicherungskennzeichen aushändigen, wenn der Vertrag Der Ruheversicherungsschutz umfasst
vom Erwerber oder von uns gekündigt wird. Ansonsten steht uns der - die Kfz-Haftpflichtversicherung,
Beitrag für das laufende Verkehrsjahr oder die vereinbarte kürzere - die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der
Dauer zu. Schließen Sie bei uns gleichzeitig eine neue Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung
Kraftfahrtversicherung für ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen bestand
ab, rechnen wir den noch nicht verbrauchten Beitrag für Ihre neue - und die Umweltschadenversicherung.
Versicherung an.
Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? H.1.5 Wir bieten Versicherungsschutz nach H.1.4 für die Rückfahrt von
der Zulassungsbehörde nach Entfernung des Stempels und bei
Übergang der Versicherung auf den Erwerber Wiederanmeldung für Fahrten im Zusammenhang mit dem
G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Zulassungsverfahren (siehe H.3.2). Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein
Erwerber über. Dies gilt nicht für die Kfz-Unfallversicherung, die Fahrer- rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Airbag-Versicherung und die Leistungserweiterungen nach A.A. Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend H.1.6 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet,
den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder
Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF- Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem
Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das
Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen.
auf den Übergang der Versicherung folgt. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach
D.3 leistungsfrei.
G.7.3 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir
entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
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Wiederanmeldung - Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
H.1.7 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der - Selbstfahrervermietfahrzeuge
Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz - rote Kennzeichen.
wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns
unverzüglich anzuzeigen. I.2 Ersteinstufung
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0
H.1.8 Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden Beginnt Ihr Vertrag ohne eine Sondereinstufung nach I.2.2 oder
18 Monate nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die Klasse 0
Kündigung bedarf. Für die Beitragsabrechnung gilt G.8 mit der eingestuft.
Maßgabe, dass anstelle des Tages des Wagniswegfalls der Tag der
Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs tritt. I.2.2 Sondereinstufung für Pkw, Krafträder und Wohnmobile in SF-
Klasse 1/2
H.1.9 Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der I.2.2.1 Sondereinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2
Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines
Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn
und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern. auf Sie bereits ein Pkw zugelassen ist, der zu diesem Zeitpunkt in der
Fordern wir den anderen Versicherer nicht zur Aufhebung des Vertrags Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft
auf, endet die Ruheversicherung zum Zeitpunkt der Wiederanmeldung, ist.
ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für die Beitragsabrechnung gilt
G.8 mit der Maßgabe, dass anstelle des Tages des Wagniswegfalls der I.2.2.2 Sondereinstufung in SF-Klasse 1/2 für Krafträder und
Tag der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs tritt. Wohnmobile
Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad oder Wohnmobil ohne Übernahme
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? eines Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft,
H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen wenn
sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des - auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison). Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihren mit Ihnen in
häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner
H.2.2 Der Beginn des Versicherungsjahres ist der Saisonbeginn. Der bereits ein Pkw zugelassen und bei uns versichert ist, der zu diesem
Erstbeitrag ist mit Saisonbeginn, oder wenn der Vertrag innerhalb der Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-
Saison beginnt, mit diesem Zeitpunkt fällig. Klasse 2 eingestuft ist und
- das neu zu versichernde Fahrzeug nur von Personen gefahren wird,
H.2.3 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach die mindestens 23 Jahre alt sind. Fällt die Voraussetzung weg, wird
H.1.4 und H.1.6. der Vertrag ab dem Zeitpunkt des Wegfalls so eingestuft, als wäre er
bei Abschluss in Klasse 0 eingestuft worden. Sie müssen uns den
H.2.4 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für Wegfall der Voraussetzung unverzüglich anzeigen. L.4.3 bis L.4.5
den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden gelten entsprechend.
Bezirks Versicherungsschutz nach H.1.4, wenn diese Fahrten im
Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversiche-
Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung rung in der Vollkaskoversicherung
durchgeführt werden.
Voraussetzungen der Angleichung
H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen I.2.3.1 Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad, das ein
amtliches Kennzeichen führen muss, ein Wohnmobil oder eine
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und landwirtschaftliche Zugmaschine und schließen Sie neben der Kfz-
Umweltschadenversicherung und beim Schutzbrief Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit
H.3.1 In der Kfz-Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung und beim von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie die Einstufung
Schutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten entsprechend dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung
mit ungestempelten Kennzeichen, wenn dem versicherten Fahrzeug beantragen.
vorab das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde zugeteilt wurde
(z. B. bei Reservierung des Kennzeichens für eine Wiederzulassung). Ausschlüsse bei Übernahme eines Schadenverlaufs
Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein I.2.3.2 Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug innerhalb des
Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss. letzten Jahres bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat oder
ein Schadenverlauf nach I.7.1.1 bis I.7.1.5 übernommen wird und für
Was sind Zulassungsfahrten? das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, eine
H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Vollkaskoversicherung bestand. In diesem Fall übernehmen wir den
Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen tatsächlichen Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung des ersetzten
Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks Fahrzeugs.
ausgeführt werden. Das sind auch Fahrten zur Durchführung einer
Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung. I.2.3.3 Übernehmen Sie nach I.7.1.1 bis I.7.1.5 nur die SF-Klasse der
Kfz-Haftpflichtversicherung, ist die Angleichung bei Abschluss der
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen von allen Vollkaskoversicherung innerhalb eines Jahres nach Anrechnung der SF-
Zulassungsbehörden mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Klasse ausgeschlossen, wenn für das andere Fahrzeug eine solche
Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt bestanden hat.
werden. Das gleiche gilt, wenn Sie nach I.7.1.6 den Schadenverlauf einer
anderen Person in der Kfz-Haftpflichtversicherung übernehmen und für
I Schadenfreiheitsrabatt-System den Vertrag der anderen Person eine Vollkaskoversicherung bestand.
I.1 Einstufung in Schadenfreiheits- und Schadenklassen (SF- I.3 Jährliche Neueinstufung
Klassen/S-Klassen) Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem
In der Kfz-Haftpflicht-, der Vollkasko- und der Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.
Umweltschadenversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in
eine SF-Klasse bzw. S-Klasse und der sich daraus ergebende I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung
Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen
Dies gilt nicht für Kalenderjahr.
- Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
- Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
- Arbeitsmaschine klein Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und
- Wagnisse des Kfz-Handels und -Handwerks hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen
- Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen
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bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der
jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft. Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese
nicht mehr als 1200 Euro beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung
I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kfz-
Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
(siehe H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die
Besserstufung nach I.3.2 nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Höhe des Erstattungsbetrags unterrichtet und müssen wir danach im
Monate beträgt. Zuge einer Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine weitere
Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des
I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 1/2 bzw. mit Erstattungsbetrags.
Klassen S, 0 oder M
Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres In der Vollkaskoversicherung
ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse I.5.2 Sie können eine Rückstufung in der Vollkaskoversicherung
1/2 oder aus den Klassen S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die vermeiden, wenn Sie uns die Entschädigungsleistung innerhalb von
SF-Klasse 1 ein. sechs Monaten nach Zahlung der Entschädigungsleistung freiwillig, also
Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten.
mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder in Klasse 0 begonnen und
bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Leasingfahrzeug
Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar I.5.3 Handelt es sich bei dem versicherten Fahrzeug um ein
des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft: Leasingfahrzeug, gelten I.5.1 und I.5.2 entsprechend für den
von SF-Klasse 1/2 nach SF-Klasse 1, Leasingnehmer.
von Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2.
I.6 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes
I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf auf den Schadenverlauf aus?
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen,
wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Im Jahr der Beendigung der Unterbrechung
Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns. I.6.1 Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes
(Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison,
I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf? Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
a) Beträgt die Unterbrechung in einem Kalenderjahr höchstens sechs
I.4.1 Schadenfreier Verlauf Monate, hat die Unterbrechung keinen Einfluss auf den
I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn der Schadenverlauf. Wir stufen den Vertrag in die SF- oder
Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres Schadenklasse, als wäre der Versicherungsschutz nicht
ununterbrochen bestanden hat und uns in dieser Zeit kein unterbrochen worden.
Schadenereignis gemeldet worden ist, für das wir Entschädigungen b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate, stufen wir den
leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten Vertrag in die SF- oder Schadenklasse, die vor der Unterbrechung
für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse, die wir als Versicherer galt.
selbst beauftragt haben. c) Beträgt die Unterbrechung mehr als 7 Jahre, stufen wir den Vertrag
in die SF- oder Schadenklasse, die vor der Unterbrechung galt,
I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils sofern Sie diese nachweisen können.
als schadenfrei, wenn d) Schäden, die sich bei der Unterbrechung des Vertrags noch nicht
a) wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die auf die SF-Klasse ausgewirkt haben, berücksichtigen wir bei
Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auflösen, ohne eine Beendigung der Unterbrechung.
Entschädigung geleistet zu haben oder
b) der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung uns unsere Im Folgejahr nach der Beendigung der Unterbrechung
Entschädigung in vollem Umfang erstattet oder I.6.2 In dem auf die Beendigung der Unterbrechung folgenden
c) wir in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen
die Teilkaskoversicherung fällt, Entschädigungen leisten oder Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz im
Rückstellungen bilden oder Kalenderjahr der Beendigung der Unterbrechung bestand:
d) Sie Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Beendigung
nehmen, weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen der Unterbrechung mindestens sechs Monate schadenfrei, wird der
Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse eingestuft.
Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Beendigung
keinen Anspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz der Unterbrechung weniger als sechs Monate, unterbleibt eine
oder teilweise versagt hat, oder Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
e) wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen c) Ist der Vertrag im Kalenderjahr der Beendigung schadenbelastet
untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der verlaufen, erfolgt eine Rückstufung nach I.3.5.
Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung
Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden. Dies gilt nicht I.7 Übernahme eines Schadenverlaufs
für Ausgleichsansprüche aufgrund einer Mehrfachversicherung von I.7.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? Der
Zugfahrzeug und Anhänger. Schadenverlauf eines anderen Vertrags wird auf den Vertrag des
versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6 und I.7.2 in
I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf folgenden Fällen übernommen:
I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie
uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse Fahrzeugwechsel
melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden I.7.1.1 Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen
müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach I.4.1.2. Fahrzeugs angeschafft.
I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als Rabattübertragung
schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr I.7.1.2 Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes
Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, Fahrzeug, das wegfällt und beantragen die Übernahme des
stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Schadenverlaufs bzw. Sie schließen die Vollkaskoversicherung aus
Kalenderjahres zurück. oder wandeln die Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung
um und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs zur Vollkasko.
I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können Der bisherige Schadenverlauf des versicherten Fahrzeugs kann für ein
später neu hinzukommendes, zusätzliches Fahrzeug unter den
In der Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzungen nach I.7.2 und I.6 berücksichtigt werden.
I.5.1 Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne Weiteres Fahrzeug
vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung erstatten. Um Ihnen hierzu
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I.7.1.3 Sie versichern, ohne dass ein anderes Fahrzeug wegfällt, ein Geltung unterschiedlicher SF-Staffeln
weiteres Fahrzeug und beantragen die Übernahme des I.7.2.2 Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf
Schadenverlaufs Ihres bisherigen Fahrzeugs. übertragen wird, nach Anhang 1 unterschiedliche SF-Staffeln, wird Ihr
Fahrzeug entsprechend der Anzahl der schadenfreien Jahre des
Ringtausch übertragenden Fahrzeugs in die für das übernehmende Fahrzeug
I.7.1.4 Sie haben bei uns mehrere Versicherungsverträge für Pkw. Im geltende Staffel eingestuft.
Falle eines Fahrzeugwechsels nach I.7.1.1 oder der Versicherung eines Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den
weiteren Fahrzeugs nach I.7.1.3 können Sie beantragen, dass der Schadenverlauf ausgewirkt haben, werden nach der für das
Schadenverlauf zwischen zwei bestehenden Verträgen getauscht wird. übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel berücksichtigt.
Rabatttausch Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs bei
I.7.1.5 Sie haben zwei Fahrzeuge, von denen jeweils für ein Fahrzeug Rabattübertragung nach I.7.1.2, für ein weiteres Fahrzeug nach
die Ruheversicherung nach H.1 besteht oder denen für die I.7.1.3 und bei Ringtausch nach I.7.1.4.
entsprechenden Zeiträume Saisonkennzeichen zugeteilt sind und I.7.2.3 Sie machen glaubhaft, dass die Anrechnung des
beantragen, dass der Schadenverlauf zwischen den beiden Verträgen Schadenverlaufs gerechtfertigt ist. Für die Übernahme des
getauscht wird. Schadenverlaufs bei Ringtausch nach I.7.1.4 gehört dazu insbesondere
Ihre Erklärung in Textform, dass beide Fahrzeuge überwiegend vom
Schadenverlauf einer anderen Person selben Personenkreis geführt werden.
I.7.1.6 Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von
Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von
Schadenverlaufs. einer anderen Person nach I.7.1.6
I.7.2.4 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person
Wechsel des Versicherers nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person
I.7.1.7 Sie sind nach Beendigung der Kfz-Haftpflichtversicherung und überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter folgenden
ggf. der Vollkaskoversicherung von einem anderen Versicherungs- Voraussetzungen:
unternehmen zu uns gewechselt. Wir übernehmen den Schadenverlauf a) Es handelt sich bei der anderen Person um
des bisherigen Vertrags, wenn dieser durch eine Bescheinigung des - Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner, ein Elternteil
bisherigen Unternehmens nach I.9 nachgewiesen wird. oder Ihr Kind (auch Stief- und Adoptivkind)
Sie werden bei der Einstufung des Versicherungsvertrags in eine SF- - Ihren mit Ihnen in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft
Klasse oder Schadenklasse so behandelt, als wären Sie während der lebenden Lebenspartner
Vorversicherungszeit bereits bei uns versichert gewesen. - Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Wenn die Vorversicherung bei einem ausländischen Versicherer Großelternteil, Enkel, Bruder oder Schwester
bestand, wird die Bescheinigung nur anerkannt, wenn die - eine juristische Person
Schadenfreiheitsrabatt- Systeme vergleichbar sind. b) Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen
Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde glaubhaft; hierzu
Änderung des Verwendungszwecks gehört insbesondere
I.7.1.8 Sie ändern den Verwendungszweck des versicherten - eine Erklärung in Textform von Ihnen und der anderen Person;
Fahrzeugs. ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie
ausreichend; ist die andere Person Ihr Ehegatte, kann die
I.7.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? Erklärung entfallen;
Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende - die Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins zum Nachweis
Voraussetzungen: dafür, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis waren;
Fahrzeuggruppe c) die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs
I.7.2.1 Das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übertragen wird, an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in
gehört derselben oder einer höheren Fahrzeuggruppe an, als das vollem Umfang auf; ist die andere Person verstorben, ist die
Fahrzeug, das den Schadenverlauf übernimmt. Erklärung durch Sie ausreichend.
a) Untere Fahrzeuggruppe: d) die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei
Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Kraftroller, mit Ausnahme von der Übernahme nicht mehr als 12 Monate zurück;
Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, e) der Tod der verstorbenen Person liegt bei der Übernahme nicht
Campingfahrzeuge, Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässige mehr als 12 Monate zurück.
Gesamtmasse) , Kranken- und Leichenwagen.
b) Mittlere Fahrzeuggruppe: I.7.3 Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang
Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und Zugmaschinen im Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge
Werkverkehr. Mietwagen und Taxis. übernommen, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge
c) Obere Fahrzeuggruppe: unter folgenden Voraussetzungen:
Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und Zugmaschinen im - Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme des
gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse, Abschleppwagen Schadenverlaufs durch Sie einverstanden und gibt damit den
sowie Sonderfahrzeuge außer Kranken- und Leichenwagen. Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf,
- Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Betriebs
Eine Übernahme ist zudem möglich die bisherige Risikosituation nicht verändert hat.
- von einem Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) auf
einen Lkw (Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder eine I.8 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
Zugmaschine im Werkverkehr bis 10 Tonnen zulässiger I.8.1 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir
Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht), diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags
- von einem Pkw mit 7-9 Plätzen, Mietwagen oder Taxi auf einen nach I.2 bekommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag in der
Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz). Schadenklasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Gabelstapler I.8.2 Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung
Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Gabelstaplern kann die SF- Ihres Vertrags nachzuerheben.
Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem
Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug handelt. I.9 Auskünfte über den Schadenverlauf
I.9.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs
Vorübergehende Zugehörigkeit zu einer niedrigeren folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen:
Fahrzeuggruppe - Art und Verwendung des Fahrzeugs,
Gehörte das Fahrzeug durch eine Änderung des Verwendungszwecks - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,
nach I.7.1.8 vorübergehend einer niedrigeren Fahrzeuggruppe an, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der
übernehmen wir den Schadenverlauf des Zeitraums der Zugehörigkeit Vollkaskoversicherung,
zur niedrigeren Fahrzeuggruppe. - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die
sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,
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- ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren Wir sind berechtigt, den Tarif mit Wirkung für die bestehenden Verträge
nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen.
geleistet worden sind und Bei einer Erhöhung können wir, bei einer Verminderung müssen wir den
- ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Beitrag mit Wirkung vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres
Auskünfte erteilt worden sind. angleichen.
I.9.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz- K.4 Ihr Lebensalter
Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem Richtet sich der Versicherungsbeitrag auch nach Ihrem Lebensalter,
anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf aktualisieren wir Ihre Alterseinstufung jährlich ab Beginn des nächsten
Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug auf den 31. Dezember folgenden Versicherungsjahres. Dadurch kann es
nach I. 9.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den zu einer Beitragsermäßigung oder Beitragserhöhung kommen.
tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen - mit Ausnahme der
Regelung nach I.2.2.1 werden nicht berücksichtigt. Mit der Übermittlung K.5 Wirksamkeitsvoraussetzungen
der Daten an Ihren neuen Versicherer gilt unsere Verpflichtung Ihnen Eine Beitragserhöhung nach K.1 bis K.4 ist nur wirksam, wenn wir Ihnen
gegenüber nach § 5 Abs. 7 Satz 1 PflVG als erfüllt. die Beitragsänderung bis spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt der
Wirksamkeit mitteilen und Sie auf Ihr Kündigungsrecht nach K.6
I.9.3 Während des Versicherungsverhältnisses können Sie jederzeit hinweisen.
eine Bescheinigung über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht- und
der Vollkaskoversicherung verlangen. Die Bescheinigung übersenden K.6 Kündigungsrecht
wir innerhalb von 15 Tagen nachdem Sie diese bei uns angefordert Führt eine Änderung nach K.1 bis K.4 in der Kfz-Haftpflichtversicherung
haben. zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie nach G.2.7 ein
Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, so
J Merkmale zur Beitragsberechnung besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in Summe zu
einer Beitragserhöhung führen.
J.1 Fahrzeugbezogene Merkmale Dies gilt für die Kaskoversicherung entsprechend.
Die Beitragsberechnung richtet sich nach Art, Aufbau, Hersteller und
Typ, Verwendung, Motorleistung, Hubraum, Anzahl der Plätze, Nutzlast, K.7 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz-Haft-
Leergewicht oder zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeuge. Maßgeblich pflichtversicherung
sind die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu
(Kraftfahrzeugschein), hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder
(Kraftfahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder
die Versicherungssummen zu erhöhen.
J.2 Risikobestimmende Tarif- und Gefahrenmerkmale
Die Beitragsberechnung richtet sich nach den risikobestimmenden Tarif- K.8 Änderung der Tarifstruktur
und Gefahrenmerkmalen. Hierzu zählen alle Umstände, zu denen wir im Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für S- und SF-Klassen,
Antrag Angaben verlangen und die wir im Versicherungsschein unter Regionalklassen, Typklassen, Tarifgruppen, Stärkeklassen, die in
der Überschrift „In der Beitragsberechnung berücksichtigte Anhang 4 genannten Einwohnerdichteklassen und die in J.2 genannten
Tarifmerkmale“ ausweisen. risikobestimmenden Tarif- und Gefahrenmerkmale zu ändern, ersatzlos
Die jährliche Fahrleistung ergibt sich aus dem 12fachen Wert der aufzuheben oder durch neue Merkmale zu ergänzen oder zu ersetzen,
durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung, wenn die Vertragsdauer für wenn ein angemessenes Verhältnis von Beitrag und
einen Pkw, Lkw, Lieferwagen, Omnibus, ein Kraftrad oder eine Versicherungsleistung gewährleistet ist und dies den anerkannten
Zugmaschine (nicht landwirtschaftliche Zugmaschine) kürzer als ein Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik
Jahr ist oder die genannten Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen entspricht. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des
zugelassen sind. nächsten Versicherungsjahres wirksam, wenn wir Ihnen die Änderungen
spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitteilen und Sie schriftlich
K Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen über Ihr Kündigungsrecht nach G.2.9 belehren.
K.1 Typklasse
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, L Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen
können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Umstands
Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Die
Zuordnung wird von einem Treuhänder vorgenommen. Ist dies noch L.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
nicht erfolgt, legen wir eine Typklasse vorläufig fest. Maßgeblich für die Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum
Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die Schadenfreiheitsrabatt- System nach Abschnitt I ändern.
Eintragungen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw.
Fahrzeugschein), hilfsweise in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
(bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. Ein
unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang Welche Änderungen werden berücksichtigt?
sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller L.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im
Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Versicherungsschein unter der Überschrift „In der Beitragsberechnung
Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller berücksichtigte Tarifmerkmale“ aufgeführtes Merkmal zur
Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse Beitragsberechnung, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer
führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Auswirkung auf den Beitrag
K.2 Regionalklasse L.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters,
in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist, wird Ihr Vertrag entsprechend dem L.2.3 Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte
Zulassungsbezirk einer Regionalklasse zugeordnet. Ihrem Jahresfahrleistung, gilt abweichend von L.2.2 der neue Beitrag
Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Ein
unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang L.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels
sich der Schadenbedarf des Zulassungsbezirks im Verhältnis zu allen Wechselt der Halter seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug
Zulassungsbezirken erhöht oder verringert hat. Ändert sich der einer anderen Regionalklasse zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab
Schadenbedarf Ihres Zulassungsbezirks im Verhältnis zu dem aller der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nach der neuen
Zulassungsbezirke, kann dies zu einer Zuordnung zu einer anderen Regionalklasse.
Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird
mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den risikobestimmenden Tarif- und
Gefahrenmerkmalen
K.3 Tarifänderung
Anzeige von Änderungen
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L.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift Versicherungsjahres in die Tarifgruppe N ein. Dies führt zu einem
„In der Beitragsberechnung berücksichtigte Tarifmerkmale“ aufgeführten höheren Beitrag.
Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich
anzeigen. L.6.4 Beantragen Sie schon bei Versicherungsbeginn die Zuordnung zu
den Tarifgruppen A, B oder F und legen Sie uns die notwendigen
L.4.1.1 Für das Merkmal Fahrerkreis gilt dies nicht, wenn ein Bestätigungen und Nachweise nicht innerhalb von drei Wochen nach
Kaufinteressent, ein Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter in Ausübung Aufforderung vor, stufen wir Ihren Vertrag ab Versicherungsbeginn in
seines Dienstes oder ein Dritter das Fahrzeug anlässlich einer die Tarifgruppe N ein.
Notsituation fährt.
M Gerichtsstände, Anzeigen/Willenserklärungen
L.4.1.2 Fahrunsicherheit des Versicherungsnehmers oder anderer
berechtigter Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder M.1 Gerichtsstände
anderer berauschender Mittel gilt nicht als Notfall im Sinne dieser
Bestimmung. Wenn Sie uns verklagen
M.1.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie
L.4.1.3 Wir sind zur Überprüfung der Änderungen berechtigt. Auf insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder - dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
Nachweise vorzulegen. - dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie
betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
L.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag Wenn wir Sie verklagen
berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf M.1.2 Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
Nachweise vorzulegen. - dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
- dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung
Folgen von unzutreffenden Angaben Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren
L.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist
deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den M.1.3 Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen
tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz nach Vertragsschluss aus dem
Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt haben oder
L.4.4 Haben Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffende Ihr Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Geschäftssitz im Zeitpunkt
Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend der
deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Regelungen nach M.2.1 und M.2.2 die gerichtliche Zuständigkeit
Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags, der ausschließlich nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den
sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag für das Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
laufende Versicherungsjahr ergibt, zu zahlen. Bei Klagen gegen den Versicherungsvertreter bestimmt sich die
gerichtliche Zuständigkeit ausschließlich nach dem Sitz dessen
L.4.5 Die Vertragsstrafenregelung gilt anstelle unserer gesetzlichen gewerblicher Niederlassung oder dessen Wohnsitz.
Rechte bei Verletzung der Anzeigepflichten und Gefahrerhöhung gemäß
§§ 19 bis 26 des Versicherungsvertragsgesetzes. M.2 Anzeigen/Willenserklärungen
Folgen von Nichtangaben Form
L.4.6 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder M.2.1 Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in
Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb von drei Wochen diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sollen Sie die für den
nach, wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die das
Versicherungsjahres für dieses Merkmal zur Beitragsberechnung nach Versicherungsverhältnis betreffen und die unmittelbar gegenüber dem
den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet. Versicherer erfolgen, in Textform abgeben.
Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des
L.5 Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die
Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 6, müssen gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und
Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Anzeigen bleiben unberührt.
Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei
das höhere Wagnis maßgeblich ist. Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung
Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 in M.2.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt,
Textform kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. genügt für eine Willenserklärung, die wir Ihnen gegenüber abgeben
Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 Prozent, haben Sie ein wollen, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns
Kündigungsrecht nach G.2.8. bekannt Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer uns nicht angezeigten
Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des
L.6 Änderung der Tarifgruppe Briefes als zugegangen.
Anzeige von Änderungen Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung
L.6.1 Fallen die Voraussetzungen für die Zuordnung zu den M.2.3 Haben Sie die Versicherung unter der Anschrift Ihres
Tarifgruppen A, B oder F gemäß der Tabelle in Anhang 5 weg, müssen Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der
Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Fallen die Voraussetzungen wegen gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach M.3.2
der Ableistung des Grundwehr- und Zivildienstes weg, müssen Sie uns entsprechend Anwendung.
dies nicht anzeigen.
N Bedingungsänderung
Überprüfung der Zuordnung zu den Tarifgruppen
L.6.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag N.1 In welchen Fällen dürfen wir die Bedingungen ändern?
berücksichtigte Zuordnung zu den Tarifgruppen A, B oder F zutrifft. Auf Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Bedingungen mit
Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Wirkung für bestehende Verträge zu ändern oder zu ergänzen, wenn
Nachweise vorzulegen. - ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung geändert wird, auf denen
einzelne Bedingungen des Vertrages beruhen,
Folgen von Nichtangaben - sich die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert und dies
L.6.3 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder unmittelbare Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag hat,
Nachweise vorzulegen, nicht innerhalb von drei Wochen nach, stufen
wir Ihren Vertrag rückwirkend ab Beginn des laufenden
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- ein Gericht einzelne Bedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt Dauer des SF- und Beitragssatz in Prozent
und die gesetzlichen Vorschriften keine Regelungen enthalten, die an schadenfreien und S-Klassen Kfz-Haftpflicht Kfz-
deren Stelle tritt, oder ununterbrochenen Vollkasko
- die Kartellbehörde oder die Versicherungsaufsichtsbehörde einzelne Verlaufs
Bedingungen durch bestandskräftigen Verwaltungsakt als mit dem 5 Kalenderjahre SF 5 45 45
geltenden Recht nicht vereinbar erklärt und die gesetzlichen 4 Kalenderjahre SF 4 48 48
Vorschriften keine Regelung enthalten, die an deren Stelle tritt. 3 Kalenderjahre SF 3 51 51
Dies gilt nur, soweit die einzelnen geänderten Bedingungen unmittelbar 2 Kalenderjahre SF 2 55 55
davon betroffen sind. 1 Kalenderjahr SF 1 60 60
Diese Berechtigung zur Änderung oder Ergänzung haben wir in den - SF ½ 70 70
Fällen der o. g. gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung auch - 0 100 100
dann, wenn es sich um inhaltsgleiche Bedingungen eines anderen - M 120 120
Versicherers handelt.
Wir dürfen Bedingungen nur ändern oder ergänzen, wenn die 1.2 Rückstufung im Schadenfall bei Pkw
Schließung einer durch die genannten Änderungsanlässe entstandenen 1.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
Vertragslücke zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist oder das bei bei bei bei 4 u.
bei Vertragsschluss vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung und 1 Schaden 2 3 Schäden mehr
Gegenleistung nicht in unbedeutendem Maße gestört ist. aus Klasse nach Klasse Schäden Schäden
SF 50 SF 28 SF 11 SF 3 M
N.2 Wirksamkeitsvoraussetzungen SF 49 SF 25 SF 11 SF 3 M
Die nach N.1 zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen schriftlich mit und SF 48 SF 25 SF 10 SF 3 M
erläutern sie. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderung SF 47 SF 25 SF 10 SF 3 M
sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt und SF 46 SF 24 SF 10 SF 3 M
Sie schriftlich über ihr Kündigungsrecht nach G.2.10 belehrt haben. SF 45 SF 24 SF 9 SF 3 M
SF 44 SF 23 SF 9 SF 2 M
Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System SF 43 SF 23 SF 9 SF 2 M
SF 42 SF 22 SF 8 SF 2 M
1 Pkw SF 41 SF 22 SF 8 SF 2 M
1.1 Einstufung von Pkw in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) SF 40 SF 21 SF 8 SF 2 M
und Beitragssätze SF 39 SF 21 SF 7 SF 2 M
Dauer des SF- und Beitragssatz in Prozent SF 38 SF 20 SF 7 SF 2 M
schadenfreien und S-Klassen Kfz-Haftpflicht Kfz- SF 37 SF 19 SF 7 SF 2 M
ununterbrochenen Vollkasko SF 36 SF 19 SF 7 SF 2 M
Verlaufs SF 35 SF 18 SF 6 SF 1 M
50 und mehr SF 50 17 17 SF 34 SF 18 SF 6 SF 1 M
Kalenderjahre SF 33 SF 17 SF 6 SF 1 M
49 Kalenderjahre SF 49 18 18 SF 32 SF 17 SF 5 SF 1 M
48 Kalenderjahre SF 48 18 18 SF 31 SF 16 SF 5 SF 1 M
47 Kalenderjahre SF 47 18 18 SF 30 SF 16 SF 5 SF 1 M
46 Kalenderjahre SF 46 18 18 SF 29 SF 15 SF 5 SF 1 M
45 Kalenderjahre SF 45 18 18 SF 28 SF 14 SF 4 SF ½ M
44 Kalenderjahre SF 44 18 18 SF 27 SF 14 SF 4 SF ½ M
43 Kalenderjahre SF 43 18 18 SF 26 SF 13 SF 4 SF ½ M
42 Kalenderjahre SF 42 18 18 SF 25 SF 13 SF 3 SF ½ M
41 Kalenderjahre SF 41 19 19 SF 24 SF 12 SF 3 SF ½ M
40 Kalenderjahre SF 40 19 19 SF 23 SF 12 SF 3 SF ½ M
39 Kalenderjahre SF 39 19 19 SF 22 SF 11 SF 2 SF ½ M
38 Kalenderjahre SF 38 19 19 SF 21 SF 10 SF 2 SF ½ M
37 Kalenderjahre SF 37 20 20 SF 20 SF 10 SF 2 SF ½ M
36 Kalenderjahre SF 36 20 20 SF 19 SF 9 SF 1 0 M
35 Kalenderjahre SF 35 20 20 SF 18 SF 9 SF 1 0 M
34 Kalenderjahre SF 34 21 21 SF 17 SF 8 SF 1 0 M
33 Kalenderjahre SF 33 21 21 SF 16 SF 7 SF 1 0 M
32 Kalenderjahre SF 32 22 22 SF 15 SF 7 SF 1 0 M
31 Kalenderjahre SF 31 22 22 SF 14 SF 6 SF ½ M M
30 Kalenderjahre SF 30 22 22 SF 13 SF 6 SF ½ M M
29 Kalenderjahre SF 29 23 23 SF 12 SF 5 SF ½ M M
28 Kalenderjahre SF 28 23 23 SF 11 SF 4 SF ½ M M
27 Kalenderjahre SF 27 23 23 SF 10 SF 4 SF ½ M M
26 Kalenderjahre SF 26 24 24 SF 9 SF 3 SF ½ M M
25 Kalenderjahre SF 25 24 24 SF 8 SF 3 SF ½ M M
24 Kalenderjahre SF 24 25 25 SF 7 SF 2 0 M M
23 Kalenderjahre SF 23 25 25 SF 6 SF 1 0 M M
22 Kalenderjahre SF 22 26 26 SF 5 SF 1 0 M M
21 Kalenderjahre SF 21 26 26 SF 4 SF 1 0 M M
20 Kalenderjahre SF 20 27 27 SF 3 SF ½ M M M
19 Kalenderjahre SF 19 27 27 SF 2 SF ½ M M M
18 Kalenderjahre SF 18 28 28 SF 1 SF ½ M M M
17 Kalenderjahre SF 17 29 29 SF ½ 0 M M M
16 Kalenderjahre SF 16 30 30 0 M M M M
15 Kalenderjahre SF 15 30 30 M M M M M
14 Kalenderjahre SF 14 31 31
13 Kalenderjahre SF 13 32 32 1.2.2 Vollkaskoversicherung
12 Kalenderjahre SF 12 33 33 bei bei bei bei 4 u.
11 Kalenderjahre SF 11 35 35 1 Schaden 2 3 mehr
10 Kalenderjahre SF 10 36 36 aus Klasse nach Klasse Schäden Schäden Schäden
9 Kalenderjahre SF 9 37 37 SF 50 SF 36 SF 21 SF 11 M
8 Kalenderjahre SF 8 39 39 SF 49 SF 32 SF 20 SF 11 M
7 Kalenderjahre SF 7 41 41 SF 48 SF 32 SF 20 SF 11 M
6 Kalenderjahre SF 6 43 43 SF 47 SF 31 SF 19 SF 10 M
[Seite 28]
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bei bei bei bei 4 u. Dauer des schadenfreien SF- und Beitragssatz in Prozent
1 Schaden 2 3 mehr und ununterbrochenen S-Klassen Kfz- Vollkasko
aus Klasse nach Klasse Schäden Schäden Schäden Verlaufs Haftpflicht
SF 46 SF 31 SF 19 SF 10 M - SF ½ 73 89
SF 45 SF 30 SF 18 SF 10 M - 0 100 100
SF 44 SF 30 SF 18 SF 9 M - M 140 120
SF 43 SF 29 SF 17 SF 9 M
SF 42 SF 29 SF 17 SF 9 M 2.2 Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern
SF 41 SF 28 SF 16 SF 9 M 2.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
SF 40 SF 27 SF 16 SF 9 M bei bei bei 3 und
SF 39 SF 26 SF 15 SF 8 M 1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden
SF 38 SF 26 SF 15 SF 8 M aus Klasse nach Klasse
SF 37 SF 25 SF 14 SF 8 M SF 20 SF 3 0 M
SF 36 SF 24 SF 14 SF 8 M SF 19 SF 3 0 M
SF 35 SF 24 SF 13 SF 7 M SF 18 SF 3 0 M
SF 34 SF 23 SF 13 SF 7 M SF 17 SF 2 0 M
SF 33 SF 22 SF 12 SF 6 M SF 16 SF 2 0 M
SF 32 SF 21 SF 12 SF 6 M SF 15 SF 2 0 M
SF 31 SF 21 SF 11 SF 5 M SF 14 SF 2 0 M
SF 30 SF 20 SF 11 SF 5 M SF 13 SF 2 0 M
SF 29 SF 19 SF 10 SF 4 M SF 12 SF 2 0 M
SF 28 SF 18 SF 10 SF 4 M SF 11 SF 1 M M
SF 27 SF 18 SF 9 SF 3 M SF 10 SF 1 M M
SF 26 SF 17 SF 8 SF 3 M SF 9 SF 1 M M
SF 25 SF 16 SF 8 SF 3 M SF 8 SF 1 M M
SF 24 SF 15 SF 7 SF 2 M SF 7 SF 1 M M
SF 23 SF 15 SF 7 SF 2 M SF 6 SF 1 M M
SF 22 SF 14 SF 6 SF 2 M SF 5 SF ½ M M
SF 21 SF 13 SF 6 SF 2 M SF 4 SF ½ M M
SF 20 SF 12 SF 5 SF 1 M SF 3 SF ½ M M
SF 19 SF 12 SF 5 SF 1 M SF 2 SF ½ M M
SF 18 SF 11 SF 4 SF 1 M SF 1 0 M M
SF 17 SF 10 SF 4 SF 1 M SF ½ M M M
SF 16 SF 9 SF 3 SF ½ M 0 M M M
SF 15 SF 9 SF 2 SF ½ M M M M M
SF 14 SF 8 SF 2 SF ½ M
SF 13 SF 7 SF 1 0 M 2.2.2 Vollkaskoversicherung
SF 12 SF 6 SF 1 0 M bei bei bei 3 und
SF 11 SF 6 SF 1 0 M 1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden
SF 10 SF 5 SF ½ M M aus Klasse nach Klasse
SF 9 SF 4 SF ½ M M SF 20 SF 13 SF 4 M
SF 8 SF 3 SF ½ M M SF 19 SF 8 SF 2 M
SF 7 SF 3 0 M M SF 18 SF 7 SF 1 M
SF 6 SF 2 0 M M SF 17 SF 6 SF 1 M
SF 5 SF 1 0 M M SF 16 SF 6 SF 1 M
SF 4 SF 1 0 M M SF 15 SF 6 SF 1 M
SF 3 SF ½ 0 M M SF 14 SF 5 SF 1 M
SF 2 SF ½ M M M SF 13 SF 5 SF 1 M
SF 1 0 M M M SF 12 SF 5 SF 1 M
SF ½ 0 M M M SF 11 SF 4 SF ½ M
0 M M M M SF 10 SF 4 SF ½ M
M M M M M SF 9 SF 3 SF ½ M
SF 8 SF 3 SF ½ M
2 Krafträder SF 7 SF 2 SF ½ M
2.1 Einstufung von Krafträdern in Schadenfreiheitsklassen (SF- SF 6 SF 2 SF ½ M
Klassen) und Beitragssätze SF 5 SF 2 SF ½ M
Dauer des schadenfreien SF- und Beitragssatz in Prozent SF 4 SF 1 0 M
und ununterbrochenen S-Klassen Kfz- Vollkasko SF 3 SF 1 0 M
Verlaufs Haftpflicht SF 2 SF 1 0 M
20 und mehr SF 20 22 20 SF 1 SF ½ M M
Kalenderjahre SF ½ M M M
19 Kalenderjahre SF 19 22 25 0 M M M
18 Kalenderjahre SF 18 23 25 M M M M
17 Kalenderjahre SF 17 23 26
16 Kalenderjahre SF 16 24 26 3 Leichtkrafträder
15 Kalenderjahre SF 15 24 27 3.1 Einstufung von Leichtkrafträdern in Schadenfreiheitsklassen
14 Kalenderjahre SF 14 25 27 (SF-Klassen) und Beitragssätze
13 Kalenderjahre SF 13 25 28 Dauer des SF- und Beitragssatz in Prozent
12 Kalenderjahre SF 12 26 29 schadenfreien und S-Klassen Kfz-Haftpflicht Vollkasko
11 Kalenderjahre SF 11 27 30 ununterbrochenen
10 Kalenderjahre SF 10 28 31 Verlaufs
9 Kalenderjahre SF 9 29 33 3 und mehr SF 3 45 55
8 Kalenderjahre SF 8 30 34 Kalenderjahre
7 Kalenderjahre SF 7 32 36 2 Kalenderjahre SF 2 65 75
6 Kalenderjahre SF 6 34 38 1 Kalenderjahr SF 1 65 80
5 Kalenderjahre SF 5 36 40 - SF ½ 70 80
4 Kalenderjahre SF 4 39 44 - 0 100 100
3 Kalenderjahre SF 3 43 48
2 Kalenderjahre SF 2 48 53 3.2 Rückstufung im Schadenfall bei Leichtkrafträdern
1 Kalenderjahr SF 1 56 60 3.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
[Seite 29]
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bei bei bei 3 und 4.2.2 Vollkaskoversicherung
1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden bei bei bei 3 und
aus Klasse nach Klasse 1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden
SF 3 SF 2 SF ½ 0 aus Klasse nach Klasse
SF 2 SF ½ 0 0 SF 20 SF 7 M M
SF 1 SF ½ 0 0 SF 19 SF 6 M M
SF ½ 0 0 0 SF 18 SF 6 M M
0 0 0 0 SF 17 SF 5 M M
SF 16 SF 1 M M
3.2.2 Vollkaskoversicherung SF 15 SF 1 M M
bei bei bei 3 und SF 14 SF ½ M M
1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden SF 13 SF ½ M M
aus Klasse nach Klasse SF 12 SF ½ M M
SF 3 SF 2 SF 1 0 SF 11 0 M M
SF 2 SF 1 0 0 SF 10 0 M M
SF 1 0 0 0 SF 9 0 M M
SF ½ 0 0 0 SF 8 0 M M
0 0 0 0 SF 7 0 M M
SF 6 0 M M
4 Campingfahrzeuge (Wohnmobile) SF 5 0 M M
4.1 Einstufung von Campingfahrzeugen (Wohnmobilen) in SF 4 0 M M
Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze SF 3 0 M M
Dauer des schadenfreien SF- und Beitragssatz in Prozent SF 2 0 M M
und ununterbrochenen S-Klassen Kfz- Vollkasko SF 1 0 M M
Verlaufs Haftpflicht SF ½ 0 M M
20 und mehr SF 20 40 58 0 M M M
Kalenderjahre M M M M
19 Kalenderjahre SF 19 41 59
18 Kalenderjahre SF 18 41 59 5 Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, Krankenwagen,
17 Kalenderjahre SF 17 42 65 Leichenwagen
16 Kalenderjahre SF 16 42 66 5.1 Einstufung von Lieferwagen im Werkverkehr und Lehr-Lkw in
15 Kalenderjahre SF 15 43 68 Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
14 Kalenderjahre SF 14 44 69 Dauer des SF- und Beitragssatz in Prozent
13 Kalenderjahre SF 13 44 71 schadenfreien und S-Klassen Kfz-Haftpflicht Vollkasko
12 Kalenderjahre SF 12 45 73 ununterbrochenen
11 Kalenderjahre SF 11 46 73 Verlaufs
10 Kalenderjahre SF 10 47 73 30 und mehr SF 30 23 45
9 Kalenderjahre SF 9 49 74 Kalenderjahre
8 Kalenderjahre SF 8 50 74 29 Kalenderjahre SF 29 23 46
7 Kalenderjahre SF 7 52 74 28 Kalenderjahre SF 28 24 46
6 Kalenderjahre SF 6 53 78 27 Kalenderjahre SF 27 24 47
5 Kalenderjahre SF 5 55 78 26 Kalenderjahre SF 26 24 47
4 Kalenderjahre SF 4 58 78 25 Kalenderjahre SF 25 25 47
3 Kalenderjahre SF 3 60 78 24 Kalenderjahre SF 24 25 48
2 Kalenderjahre SF 2 64 78 23 Kalenderjahre SF 23 26 48
1 Kalenderjahr SF 1 68 85 22 Kalenderjahre SF 22 27 49
- SF ½ 74 88 21 Kalenderjahre SF 21 27 49
- 0 100 100 20 Kalenderjahre SF 20 28 50
- M 222 111 19 Kalenderjahre SF 19 29 50
18 Kalenderjahre SF 18 29 51
4.2 Rückstufung im Schadenfall bei Campingfahrzeugen 17 Kalenderjahre SF 17 31 52
(Wohnmobilen) 16 Kalenderjahre SF 16 32 53
4.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung 15 Kalenderjahre SF 15 33 53
bei bei bei 3 und 14 Kalenderjahre SF 14 35 54
1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden 13 Kalenderjahre SF 13 36 55
aus Klasse nach Klasse 12 Kalenderjahre SF 12 38 57
SF 20 SF ½ M M 11 Kalenderjahre SF 11 39 58
SF 19 SF ½ M M 10 Kalenderjahre SF 10 41 59
SF 18 SF ½ M M 9 Kalenderjahre SF 9 44 61
SF 17 SF ½ M M 8 Kalenderjahre SF 8 46 63
SF 16 SF ½ M M 7 Kalenderjahre SF 7 49 65
SF 15 SF ½ M M 6 Kalenderjahre SF 6 52 67
SF 14 SF ½ M M 5 Kalenderjahre SF 5 55 70
SF 13 SF ½ M M 4 Kalenderjahre SF 4 59 74
SF 12 SF ½ M M 3 Kalenderjahre SF 3 64 78
SF 11 SF ½ M M 2 Kalenderjahre SF 2 69 83
SF 10 SF ½ M M 1 Kalenderjahr SF 1 75 89
SF 9 0 M M - SF ½ 83 96
SF 8 0 M M - 0 100 100
SF 7 0 M M - M 126 138
SF 6 0 M M
SF 5 0 M M 5.2 Rückstufung im Schadenfall bei Lieferwagen im Werkverkehr
SF 4 0 M M und Lehr-Lkw
SF 3 0 M M 5.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
SF 2 0 M M bei bei bei 3 und
SF 1 0 M M 1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden
SF ½ 0 M M aus Klasse nach Klasse
0 M M M SF 30 SF 15 SF 7 M
M M M M SF 29 SF 14 SF 7 M
SF 28 SF 14 SF 7 M
[Seite 30]
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bei bei bei 3 und Dauer des SF- und Beitragssatz in Prozent
1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden schadenfreien und S-Klassen Kfz-Haftpflicht Vollkasko
aus Klasse nach Klasse ununterbrochenen
SF 27 SF 14 SF 7 M Verlaufs
SF 26 SF 14 SF 7 M 30 und mehr SF 30 20 45
SF 25 SF 14 SF 7 M Kalenderjahre
SF 24 SF 13 SF 7 M 29 Kalenderjahre SF 29 20 46
SF 23 SF 13 SF 7 M 28 Kalenderjahre SF 28 20 46
SF 22 SF 13 SF 7 M 27 Kalenderjahre SF 27 21 47
SF 21 SF 13 SF 7 M 26 Kalenderjahre SF 26 21 47
SF 20 SF 13 SF 7 M 25 Kalenderjahre SF 25 22 47
SF 19 SF 12 SF 6 M 24 Kalenderjahre SF 24 22 48
SF 18 SF 11 SF 6 M 23 Kalenderjahre SF 23 22 48
SF 17 SF 10 SF 5 M 22 Kalenderjahre SF 22 23 49
SF 16 SF 10 SF 5 M 21 Kalenderjahre SF 21 23 49
SF 15 SF 9 SF 4 M 20 Kalenderjahre SF 20 24 50
SF 14 SF 8 SF 4 M 19 Kalenderjahre SF 19 24 50
SF 13 SF 7 SF 4 M 18 Kalenderjahre SF 18 25 51
SF 12 SF 6 SF 2 M 17 Kalenderjahre SF 17 25 52
SF 11 SF 6 SF 2 M 16 Kalenderjahre SF 16 26 53
SF 10 SF 5 SF 2 M 15 Kalenderjahre SF 15 26 53
SF 9 SF 4 SF 1 M 14 Kalenderjahre SF 14 26 54
SF 8 SF 4 SF 1 M 13 Kalenderjahre SF 13 28 55
SF 7 SF 4 SF 1 M 12 Kalenderjahre SF 12 29 57
SF 6 SF 2 SF ½ M 11 Kalenderjahre SF 11 31 58
SF 5 SF 2 SF ½ M 10 Kalenderjahre SF 10 33 59
SF 4 SF 1 0 M 9 Kalenderjahre SF 9 35 61
SF 3 SF 1 0 M 8 Kalenderjahre SF 8 38 63
SF 2 SF ½ M M 7 Kalenderjahre SF 7 41 65
SF 1 0 M M 6 Kalenderjahre SF 6 44 67
SF ½ M M M 5 Kalenderjahre SF 5 48 70
0 M M M 4 Kalenderjahre SF 4 53 74
M M M M 3 Kalenderjahre SF 3 59 78
2 Kalenderjahre SF 2 66 83
5.2.2 Vollkaskoversicherung 1 Kalenderjahr SF 1 75 89
bei bei bei 3 und - SF ½ 88 96
1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden - 0 100 100
aus Klasse nach Klasse - M 126 138
SF 30 SF 9 SF 1 M
SF 29 SF 8 SF 1 M 5.4 Rückstufung im Schadenfall bei Lieferwagen im gewerblichen
SF 28 SF 8 SF 1 M Güterverkehr, Lkw und Zugmaschinen (ausgenommen
SF 27 SF 8 SF 1 M landwirtschaftliche) im Werkverkehr, Lkw im Umzugsverkehr
SF 26 SF 8 SF 1 M 5.4.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
SF 25 SF 8 SF 1 M bei bei bei 3 und
SF 24 SF 7 SF 1 M 1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden
SF 23 SF 7 SF 1 M aus Klasse nach Klasse
SF 22 SF 7 SF 1 M SF 26 und höher SF 10 SF 7 M
SF 21 SF 6 SF 1 M SF 25 SF 10 SF 6 M
SF 20 SF 6 SF 1 M SF 24 SF 10 SF 6 M
SF 19 SF 6 SF 1 M SF 23 SF 10 SF 6 M
SF 18 SF 6 SF 1 M SF 22 SF 10 SF 6 M
SF 17 SF 5 SF 1 M SF 21 SF 10 SF 6 M
SF 16 SF 5 SF 1 M SF 20 SF 10 SF 6 M
SF 15 SF 5 SF ½ M SF 19 SF 10 SF 6 M
SF 14 SF 4 SF ½ M SF 18 SF 10 SF 6 M
SF 13 SF 4 SF ½ M SF 17 SF 10 SF 6 M
SF 12 SF 4 SF ½ M SF 16 SF 10 SF 6 M
SF 11 SF 3 SF ½ M SF 15 SF 10 SF 6 M
SF 10 SF 3 SF ½ M SF 14 SF 9 SF 5 M
SF 9 SF 2 0 M SF 13 SF 8 SF 4 M
SF 8 SF 2 0 M SF 12 SF 7 SF 4 M
SF 7 SF 2 0 M SF 11 SF 7 SF 4 M
SF 6 SF 1 0 M SF 10 SF 6 SF 3 M
SF 5 SF 1 0 M SF 9 SF 5 SF 3 M
SF 4 SF ½ M M SF 8 SF 4 SF 2 M
SF 3 0 M M SF 7 SF 4 SF 2 M
SF 2 0 M M SF 6 SF 3 SF 2 M
SF 1 0 M M SF 5 SF 3 SF 2 M
SF ½ M M M SF 4 SF 2 SF ½ M
0 M M M SF 3 SF 2 SF ½ M
M M M M SF 2 SF ½ M M
SF 1 0 M M
5.3 Einstufung von Lieferwagen im gewerblichen Güterverkehr, SF ½ M M M
Lkw und Zugmaschinen (ausgenommen landwirtschaftliche) im 0 M M M
Werkverkehr, Lkw im Umzugsverkehr in Schadenfreiheitsklassen M M M M
(SF-Klassen) und Beitragssätze
Dauer des SF- und Beitragssatz in Prozent 5.4.2 Vollkaskoversicherung
schadenfreien und S-Klassen Kfz-Haftpflicht Vollkasko bei bei bei 3 und
ununterbrochenen 1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden
Verlaufs aus Klasse nach Klasse
[Seite 31]
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bei bei bei 3 und 5.6 Rückstufung im Schadenfall bei Lkw und Zugmaschinen
1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden (ausgenommen landwirtschaftliche) im gewerblichen Güterverkehr
aus Klasse nach Klasse
SF 30 SF 9 SF 1 M 5.6.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
SF 29 SF 8 SF 1 M bei bei bei 3 und
SF 28 SF 8 SF 1 M 1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden
SF 27 SF 8 SF 1 M aus Klasse nach Klasse
SF 26 SF 8 SF 1 M SF 10 und höher SF 7 SF 4 M
SF 25 SF 8 SF 1 M SF 9 SF 6 SF 4 M
SF 24 SF 7 SF 1 M SF 8 SF 5 SF 3 M
SF 23 SF 7 SF 1 M SF 7 SF 4 SF 3 M
SF 22 SF 7 SF 1 M SF 6 SF 4 SF 3 M
SF 21 SF 6 SF 1 M SF 5 SF 3 SF 2 M
SF 20 SF 6 SF 1 M SF 4 SF 3 SF 2 M
SF 19 SF 6 SF 1 M SF 3 SF 2 SF 1 M
SF 18 SF 6 SF 1 M SF 2 SF 1 0 M
SF 17 SF 5 SF 1 M SF 1 0 M M
SF 16 SF 5 SF 1 M SF ½ M M M
SF 15 SF 5 SF ½ M 0 M M M
SF 14 SF 4 SF ½ M M M M M
SF 13 SF 4 SF ½ M
SF 12 SF 4 SF ½ M 5.6.2 Vollkaskoversicherung
SF 11 SF 3 SF ½ M bei bei bei 3 und
SF 10 SF 3 SF ½ M 1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden
SF 9 SF 2 0 M aus Klasse nach Klasse
SF 8 SF 2 0 M SF 30 SF 9 SF 1 M
SF 7 SF 2 0 M SF 29 SF 8 SF 1 M
SF 6 SF 1 0 M SF 28 SF 8 SF 1 M
SF 5 SF 1 0 M SF 27 SF 8 SF 1 M
SF 4 SF ½ M M SF 26 SF 8 SF 1 M
SF 3 0 M M SF 25 SF 8 SF 1 M
SF 2 0 M M SF 24 SF 7 SF 1 M
SF 1 0 M M SF 23 SF 7 SF 1 M
SF ½ M M M SF 22 SF 7 SF 1 M
0 M M M SF 21 SF 6 SF 1 M
M M M M SF 20 SF 6 SF 1 M
SF 19 SF 6 SF 1 M
5.5 Einstufung von Lkw und Zugmaschinen (ausgenommen SF 18 SF 6 SF 1 M
landwirtschaftliche) im gewerblichen Güterverkehr in SF 17 SF 5 SF 1 M
Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze SF 16 SF 5 SF 1 M
Dauer des SF- und Beitragssatz in Prozent SF 15 SF 5 SF ½ M
schadenfreien und S-Klassen Kfz-Haftpflicht Vollkasko SF 14 SF 4 SF ½ M
ununterbrochenen SF 13 SF 4 SF ½ M
Verlaufs SF 12 SF 4 SF ½ M
30 und mehr SF 30 26 45 SF 11 SF 3 SF ½ M
Kalenderjahre SF 10 SF 3 SF ½ M
29 Kalenderjahre SF 29 26 46 SF 9 SF 2 0 M
28 Kalenderjahre SF 28 26 46 SF 8 SF 2 0 M
27 Kalenderjahre SF 27 26 47 SF 7 SF 2 0 M
26 Kalenderjahre SF 26 26 47 SF 6 SF 1 0 M
25 Kalenderjahre SF 25 26 47 SF 5 SF 1 0 M
24 Kalenderjahre SF 24 26 48 SF 4 SF ½ M M
23 Kalenderjahre SF 23 26 48 SF 3 0 M M
22 Kalenderjahre SF 22 26 49 SF 2 0 M M
21 Kalenderjahre SF 21 26 49 SF 1 0 M M
20 Kalenderjahre SF 20 26 50 SF ½ M M M
19 Kalenderjahre SF 19 26 50 0 M M M
18 Kalenderjahre SF 18 26 51 M M M M
17 Kalenderjahre SF 17 26 52
16 Kalenderjahre SF 16 26 53 5.7 Einstufung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen,
15 Kalenderjahre SF 15 26 53 Krankenwagen und Leichenwagen in Schadenfreiheitsklassen (SF-
14 Kalenderjahre SF 14 26 54 Klassen) und Beitragssätze
13 Kalenderjahre SF 13 26 55 Dauer des SF- und Beitragssatz in Prozent
12 Kalenderjahre SF 12 26 57 schadenfreien und S-Klassen Kfz-Haftpflicht Vollkasko
11 Kalenderjahre SF 11 26 58 ununterbrochenen
10 Kalenderjahre SF 10 26 59 Verlaufs
9 Kalenderjahre SF 9 28 61 30 und mehr SF 30 17 35
8 Kalenderjahre SF 8 30 63 Kalenderjahre
7 Kalenderjahre SF 7 33 65 29 Kalenderjahre SF 29 18 36
6 Kalenderjahre SF 6 37 67 28 Kalenderjahre SF 28 18 36
5 Kalenderjahre SF 5 41 70 27 Kalenderjahre SF 27 19 37
4 Kalenderjahre SF 4 46 74 26 Kalenderjahre SF 26 19 37
3 Kalenderjahre SF 3 53 78 25 Kalenderjahre SF 25 20 38
2 Kalenderjahre SF 2 62 83 24 Kalenderjahre SF 24 20 39
1 Kalenderjahr SF 1 75 89 23 Kalenderjahre SF 23 21 39
- SF ½ 95 96 22 Kalenderjahre SF 22 21 40
- 0 100 100 21 Kalenderjahre SF 21 22 41
- M 126 138 20 Kalenderjahre SF 20 22 41
19 Kalenderjahre SF 19 24 43
18 Kalenderjahre SF 18 25 44
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Dauer des SF- und Beitragssatz in Prozent bei bei bei 3 und
schadenfreien und S-Klassen Kfz-Haftpflicht Vollkasko 1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden
ununterbrochenen aus Klasse nach Klasse
Verlaufs SF 17 SF 5 SF ½ M
17 Kalenderjahre SF 17 26 44 SF 16 SF 4 0 M
16 Kalenderjahre SF 16 27 45 SF 15 SF 4 0 M
15 Kalenderjahre SF 15 27 46 SF 14 SF 4 0 M
14 Kalenderjahre SF 14 29 47 SF 13 SF 4 0 M
13 Kalenderjahre SF 13 30 48 SF 12 SF 3 M M
12 Kalenderjahre SF 12 31 49 SF 11 SF 3 M M
11 Kalenderjahre SF 11 32 50 SF 10 SF 3 M M
10 Kalenderjahre SF 10 34 51 SF 9 SF 2 M M
9 Kalenderjahre SF 9 36 53 SF 8 SF 2 M M
8 Kalenderjahre SF 8 38 55 SF 7 SF 2 M M
7 Kalenderjahre SF 7 41 57 SF 6 SF 1 M M
6 Kalenderjahre SF 6 44 60 SF 5 SF 1 M M
5 Kalenderjahre SF 5 47 63 SF 4 SF ½ M M
4 Kalenderjahre SF 4 52 67 SF 3 0 M M
3 Kalenderjahre SF 3 57 72 SF 2 0 M M
2 Kalenderjahre SF 2 64 79 SF 1 0 M M
1 Kalenderjahr SF 1 74 88 SF ½ 0 M M
- SF ½ 79 95 0 M M M
- 0 100 100 M M M M
- M 131 165
6 Omnibusse, Abschleppwagen, Gabelstapler
5.8 Rückstufung im Schadenfall bei landwirtschaftlichen 6.1 Einstufung von Omnibussen, Abschleppwagen, Gabelstapler in
Zugmaschinen, Krankenwagen und Leichenwagen Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
5.8.1 Kfz-Haftpflichtversicherung Dauer des SF- und Beitragssatz in Prozent
bei bei bei 3 und schadenfreien und S-Klassen Kfz-Haftpflicht Vollkasko
1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden ununterbrochenen
aus Klasse nach Klasse Verlaufs
SF 30 SF 12 SF 3 M 30 und mehr SF 30 17
SF 29 SF 11 SF 3 M Kalenderjahre
SF 28 SF 11 SF 3 M 29 Kalenderjahre SF 29 18
SF 27 SF 11 SF 3 M 28 Kalenderjahre SF 28 18
SF 26 SF 11 SF 3 M 27 Kalenderjahre SF 27 19
SF 25 SF 11 SF 3 M 26 Kalenderjahre SF 26 19
SF 24 SF 11 SF 3 M 25 Kalenderjahre SF 25 20
SF 23 SF 10 SF 3 M 24 Kalenderjahre SF 24 20
SF 22 SF 10 SF 3 M 23 Kalenderjahre SF 23 21
SF 21 SF 10 SF 3 M 22 Kalenderjahre SF 22 21
SF 20 SF 10 SF 3 M 21 Kalenderjahre SF 21 22
SF 19 SF 8 SF 2 M 20 Kalenderjahre SF 20 22
SF 18 SF 8 SF 2 M 19 Kalenderjahre SF 19 24
SF 17 SF 8 SF 2 M 18 Kalenderjahre SF 18 25
SF 16 SF 7 SF 2 M 17 Kalenderjahre SF 17 26
SF 15 SF 7 SF 2 M 16 Kalenderjahre SF 16 27
SF 14 SF 6 SF 1 M 15 Kalenderjahre SF 15 27
SF 13 SF 6 SF 1 M 14 Kalenderjahre SF 14 29
SF 12 SF 5 SF 1 M 13 Kalenderjahre SF 13 30
SF 11 SF 5 SF 1 M 12 Kalenderjahre SF 12 31
SF 10 SF 4 SF ½ M 11 Kalenderjahre SF 11 32
SF 9 SF 4 SF ½ M 10 Kalenderjahre SF 10 34
SF 8 SF 3 0 M 9 Kalenderjahre SF 9 36
SF 7 SF 3 0 M 8 Kalenderjahre SF 8 38
SF 6 SF 2 0 M 7 Kalenderjahre SF 7 41
SF 5 SF 2 0 M 6 Kalenderjahre SF 6 44
SF 4 SF 1 M M 5 Kalenderjahre SF 5 47
SF 3 SF ½ M M 4 Kalenderjahre SF 4 52
SF 2 SF ½ M M 3 Kalenderjahre SF 3 57
SF 1 0 M M 2 Kalenderjahre SF 2 64
SF ½ 0 M M 1 Kalenderjahr SF 1 74
0 M M M - SF ½ 79
M M M M - 0 100
- M 131
5.8.2 Vollkaskoversicherung
bei bei bei 3 und 6.2 Rückstufung im Schadenfall bei Omnibussen,
1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden Abschleppwagen, Gabelstapler
aus Klasse nach Klasse 6.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
SF 28 und höher SF 7 SF ½ M bei bei bei 3 und
SF 27 SF 6 SF ½ M 1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden
SF 26 SF 6 SF ½ M aus Klasse nach Klasse
SF 25 SF 6 SF ½ M SF 30 SF 12 SF 3 M
SF 24 SF 6 SF ½ M SF 29 SF 11 SF 3 M
SF 23 SF 6 SF ½ M SF 28 SF 11 SF 3 M
SF 22 SF 6 SF ½ M SF 27 SF 11 SF 3 M
SF 21 SF 5 SF ½ M SF 26 SF 11 SF 3 M
SF 20 SF 5 SF ½ M SF 25 SF 11 SF 3 M
SF 19 SF 5 SF ½ M SF 24 SF 11 SF 3 M
SF 18 SF 5 SF ½ M SF 23 SF 10 SF 3 M
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bei bei bei 3 und bei bei bei 3 und
1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden 1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden
aus Klasse nach Klasse aus Klasse nach Klasse
SF 22 SF 10 SF 3 M SF 5 SF 3 SF ½ M
SF 21 SF 10 SF 3 M SF 4 SF 2 SF ½ M
SF 20 SF 10 SF 3 M SF 3 SF 1 M M
SF 19 SF 8 SF 2 M SF 2 SF 1 M M
SF 18 SF 8 SF 2 M SF 1 0 M M
SF 17 SF 8 SF 2 M SF ½ 0 M M
SF 16 SF 7 SF 2 M 0 M M M
SF 15 SF 7 SF 2 M M M M M
SF 14 SF 6 SF 1 M
SF 13 SF 6 SF 1 M 7.2.2 Vollkaskoversicherung
SF 12 SF 5 SF 1 M bei bei bei 3 und
SF 11 SF 5 SF 1 M 1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden
SF 10 SF 4 SF ½ M aus Klasse nach Klasse
SF 9 SF 4 SF ½ M SF 20 SF 9 SF 3 M
SF 8 SF 3 0 M SF 19 SF 9 SF 3 M
SF 7 SF 3 0 M SF 18 SF 9 SF 3 M
SF 6 SF 2 0 M SF 17 SF 8 SF 2 M
SF 5 SF 2 0 M SF 16 SF 8 SF 2 M
SF 4 SF 1 M M SF 15 SF 7 SF 2 M
SF 3 SF ½ M M SF 14 SF 7 SF 2 M
SF 2 SF ½ M M SF 13 SF 6 SF 1 M
SF 1 0 M M SF 12 SF 6 SF 1 M
SF ½ 0 M M SF 11 SF 5 SF ½ M
0 M M M SF 10 SF 5 SF ½ M
M M M M SF 9 SF 4 SF ½ M
SF 8 SF 3 M M
7 Mietwagen und Taxis SF 7 SF 3 M M
7.1 Einstufung von Mietwagen und Taxis in SF 6 SF 2 M M
Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze SF 5 SF 1 M M
Dauer des schadenfreien SF- und Beitragssatz in Prozent SF 4 SF 1 M M
und ununterbrochenen S-Klassen Kfz- Vollkasko SF 3 0 M M
Verlaufs Haftpflicht SF 2 0 M M
20 und mehr SF 20 33 58 SF 1 M M M
Kalenderjahre SF ½ M M M
19 Kalenderjahre SF 19 33 59 0 M M M
18 Kalenderjahre SF 18 34 59 M M M M
17 Kalenderjahre SF 17 35 65
16 Kalenderjahre SF 16 36 66
15 Kalenderjahre SF 15 38 68
14 Kalenderjahre SF 14 40 69 8 übrige Fahrzeuge (Ausnahmen siehe I.1)
13 Kalenderjahre SF 13 41 71 8.1 Einstufung von übrigen Fahrzeugen in
12 Kalenderjahre SF 12 43 73 Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
11 Kalenderjahre SF 11 45 73 Dauer des SF- und Beitragssatz in Prozent
10 Kalenderjahre SF 10 48 73 schadenfreien und S-Klassen Kfz-Haftpflicht Vollkasko
9 Kalenderjahre SF 9 50 74 ununterbrochenen
8 Kalenderjahre SF 8 53 74 Verlaufs
7 Kalenderjahre SF 7 56 74 3 und mehr SF 3 40 55
6 Kalenderjahre SF 6 60 78 Kalenderjahre
5 Kalenderjahre SF 5 64 78 2 Kalenderjahre SF 2 55 75
4 Kalenderjahre SF 4 69 78 1 Kalenderjahr SF 1 70 80
3 Kalenderjahre SF 3 74 78 - SF ½ 70 80
2 Kalenderjahre SF 2 81 78 - 0 100 100
1 Kalenderjahr SF 1 88 85
- SF ½ 100 88 8.2 Rückstufung im Schadenfall bei übrigen Fahrzeugen
- 0 100 100 8.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
- M 150 111 bei bei bei 3 und
1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden
7.2 Rückstufung im Schadenfall bei Mietwagen und Taxis aus Klasse nach Klasse
7.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung SF 3 SF 2 SF 1 0
bei bei bei 3 und SF 2 SF 1 0 0
1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden SF 1 0 0 0
aus Klasse nach Klasse SF ½ 0 0 0
SF 20 SF 13 SF 8 M 0 0 0 0
SF 19 SF 13 SF 8 M
SF 18 SF 13 SF 8 M 8.2.2 Vollkaskoversicherung
SF 17 SF 13 SF 8 M bei bei bei 3 und
SF 16 SF 11 SF 6 M 1 Schaden 2 Schäden mehr Schäden
SF 15 SF 11 SF 6 M aus Klasse nach Klasse
SF 14 SF 10 SF 6 M SF 3 SF 2 SF 1 0
SF 13 SF 9 SF 5 M SF 2 SF 1 0 0
SF 12 SF 8 SF 4 M SF 1 0 0 0
SF 11 SF 7 SF 3 M SF ½ 0 0 0
SF 10 SF 7 SF 3 M 0 0 0 0
SF 9 SF 6 SF 2 M
SF 8 SF 5 SF 2 M Anhang 2:
SF 7 SF 4 SF 1 M - entfällt -
SF 6 SF 3 SF ½ M
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Anhang 3: häuslicher Gemeinschaft leben, im betroffenen
- entfällt - landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt sind und keiner weiteren
Erwerbstätigkeit nachgehen;
Anhang 4: Einwohnerdichteklassen für Taxis und Mietwagen d) Witwen und Witwer
Die Beiträge für Versicherungsverträge von Taxis und Mietwagen nicht berufstätige Witwen/Witwer von Personen, die bei ihrem Tod
richten sich in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nach der die Voraussetzungen nach 1.a) oder 1.b) erfüllt haben.
Einwohnerdichte im Zulassungsbezirk (Einwohner pro km2) oder der
Großstadt, in welchem/er das versicherte Fahrzeug zugelassen ist. 1.2 Die Beiträge der Tarifgruppe A richten sich auch nach der
Berufsgruppe, in der Sie tätig sind.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Einwohnerdichteklasse Einwohner pro km² 2 Tarifgruppe B
1 unter 77 2.1 Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten in der Kfz-Haftpflicht- und
2 77 bis unter 112 Kaskoversicherung - in der Teilkaskoversicherung beschränkt auf Pkw -
3 112 bis unter 257 für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen, die zugelassen sind auf
4 257 bis unter 730 a) Körperschaften (ausgenommen Gebietskörperschaften), Anstalten
5 730 bis unter 1.498 und Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts;
6 1.498 bis unter 2.752 b) juristische Personen des Privatrechts, wenn sie im Hauptzweck
7 ab 2.752 Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öffentlichen Hand obliegen
Großstädte würden, und wenn
91 Düsseldorf - an ihrem Grundkapital juristische Personen des öffentlichen
92 Frankfurt Rechts mit mindestens 50 % beteiligt sind oder
93 Köln - sie Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zu mehr als der
94 München Hälfte ihrer Haushaltsmittel erhalten (§ 23
95 Hamburg Bundeshaushaltsordnung oder die entsprechenden
96 Berlin haushaltsrechtlichen Vorschriften der Länder);
c) mildtätige und kirchliche Einrichtungen (§§ 53, 54
Vollkaskoversicherung Abgabenordnung);
Einwohnerdichteklasse Einwohner pro km² d) als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen (§ 52
1 unter 77 Abgabenordnung), die im Hauptzweck der Gesundheitspflege und
2 77 bis unter 257 Fürsorge oder der Jugend- und Altenpflege dienen oder die im
3 257 bis unter 1.498 Hauptzweck durch Förderung der Wissenschaft, Kunst, Religion,
4 1.498 bis unter 2.562 der Erziehung oder der Volks- und Berufsbildung dem
5 ab 2.562 Allgemeinwohl auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet
Großstädte nutzen;
91 Düsseldorf e) Selbsthilfeeinrichtungen der Angehörigen des öffentlichen
92 Frankfurt Dienstes;
93 Köln f) Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter der
94 München Gebietskörperschaften und der unter 2.1.a) bis 2.1.e) genannten
95 Hamburg juristischen Personen und Einrichtungen, sofern ihre nicht
96 Berlin selbstständige und der Lohnsteuer unterliegende Tätigkeit für diese
mindestens 50 % der normalen Arbeitszeit beansprucht und sofern
sie von ihnen besoldet oder entlohnt werden, sowie die bei diesen
Teilkaskoversicherung juristischen Personen und Einrichtungen in einem anerkannten
Einwohnerdichteklasse Einwohner pro km² Ausbildungsverhältnis stehenden Personen, ferner Berufssoldaten
1 unter 112 und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr (nicht freiwillig Wehrdienst
2 112 bis unter 197 Leistende und Freiwilligendienst Leistende; freiwillige Helfer);
3 197 bis unter 730 g) Beamte, Angestellte und Arbeiter überstaatlicher oder
4 730 bis unter 2.261 zwischenstaatlicher Einrichtungen; für sie gilt das gleiche wie für
5 ab 2.261 die nach 2.1.f) genannten Beamten, Angestellten und Arbeiter, falls
Großstadt sie deutsche Staatsangehörige sind und die Fahrzeuge dem
6 Berlin deutschen Zulassungsverfahren unterliegen;
Bei Umzug oder Veräußerung ist auf das Datum der Umregistrierung h) Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige des öffentlichen
des Fahrzeugs bei der zuständigen Behörde maßgebend. Nach unserer Dienstes, wenn sie die Voraussetzungen von 2.1.f) oder 2.1.g)
Aufforderung müssen Sie uns entsprechende Nachweise vorlegen. unmittelbar vor ihrem Eintritt in den Ruhestand bzw. vor ihrer
Beurlaubung erfüllt haben und nicht anderweitig tätig sind, sowie
Anhang 5: Tarifgruppen nicht berufstätige versorgungsberechtigte Witwen / Witwer von
1 Tarifgruppe A Beamten, Richtern, Angestellten, Arbeitern, Berufssoldaten und
1.1 Die Beiträge der Tarifgruppe A gelten in der Kfz- Soldaten auf Zeit der Bundeswehr, Pensionären und Rentnern, die
Haftpflichtversicherung bei Pkw für jeweils bei ihrem Tode die Voraussetzungen von 2.1.f), 2.1.g) oder
a) Landwirte und Gartenbaubetriebe 2.1.h) erfüllt haben;
landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 in i) Familienangehörige von Beamten, Richtern, Angestellten,
Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, die Mitglieder einer Arbeitern, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr,
landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder der Pensionären und Rentnern, die die Voraussetzungen von 2.1.f),
Gartenbauberufsgenossenschaft sind, deren Betrieb eine 2.1.g) oder 2.1.h) erfüllen. Voraussetzung ist, dass die
Mindestgröße von 1/2 ha, bei einem Gartenbaubetrieb jedoch eine Familienangehörigen nicht erwerbstätig sind und mit den vorher
Mindestgröße von 2 ha hat, und die diesen Betrieb selbst genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und von
bewirtschaften; ihnen unterhalten werden.
b) Ehemalige Landwirte
ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, wenn sie die 2.2 Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten auch für
Voraussetzungen nach 1.a) unmittelbar vor Übergabe des Betriebs Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen, die zugelassen sind auf
erfüllt haben und nicht anderweitig berufstätig sind; a) juristische Personen, die die Voraussetzungen nach 2.1.a) zum
c) Familienangehörige 01.01.94 erfüllt hatten, zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch
- Familienangehörige von Personen, die die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, weil sie in ein privatwirtschaftliches
nach 1.a) oder 1.b) erfüllen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen umgewandelt worden sind,
Familienangehörigen mit den vorgenannten Personen in b) die in 2.1.f), 2.1.h) und 2.1.i) genannten Personen, wenn deren
häuslicher Gemeinschaft leben, von ihnen unterhalten werden Arbeitgeber (Dienstherr) zu den unter 2.2.a) genannten juristischen
und keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen; Personen gehört.
- Familienangehörige von Personen, die die Voraussetzungen Die übrigen Vorschriften über die Zuordnung zur Tarifgruppe B bleiben
nach 1.a) erfüllen. Voraussetzung ist, dass die unberührt.
Familienangehörigen mit den vorgenannten Personen in
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2.3 Die Beiträge der Tarifgruppe B richten sich auch nach der Die Beiträge der Tarifgruppe N gelten in der Kfz-Haftpflicht- und in der
Berufsgruppe, in der Sie tätig sind. Kaskoversicherung für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen und
Anhängern, soweit keine Einstufung nach 1 bis 5 erfolgen kann.
2.4 Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten nicht für Die Beiträge der Tarifgruppe N richten sich auch nach der Branche und
Versicherungsverträge von der Berufsgruppe, in der Sie tätig sind.
- Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen,
- Mietwagen und Taxis, Anhang 6: Art und Verwendung von Fahrzeugen
- Selbstfahrervermietfahrzeugen, 1 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
- Kraftomnibussen, Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, sind:
- Kraftfahrzeugen im gewerblichen Güterverkehr
- landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Raupenschleppern, 1.1 Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50
- Sonderfahrzeugen jeder Art, ccm und einer Höchstgeschwindigkeit
- Anhängern, Aufliegern und Wechselaufbauten jeder Art, - bis 45 km/h
- Wagnissen des Kraftfahrzeug-Handels und -Handwerks, - bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in
- Kraftfahrzeugen, die ein Ausfuhrkennzeichen führen, Verkehr gekommen sind
- amtlich abgestempelten roten Kennzeichen. - bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in Verkehr
gekommen sind
3 Tarifgruppe K
Die Beiträge der Tarifgruppe K gelten in der Kfz-Haftpflicht- und 1.2 Kleinkrafträder (zwei-, dreirädrig) mit einem Hubraum von nicht
Kaskoversicherung für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen und mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit
Anhängern, die zugelassen sind auf Gebietskörperschaften sowie auf - bis 45 km/h (§ 2 Nr. 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Schul- und Zweckverbände - bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in
und auf Versorgungs- und Verkehrsbetriebe, an denen Verkehr gekommen sind
Gebietskörperschaften mit mindestens 50 % beteiligt sind. - bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in Verkehr
Die Regelungen für die Regionalklassen (siehe K.2) und die gekommen sind
risikobestimmenden Tarif- und Gefahrenmerkmale (siehe J.2) gelten
nicht. 1.3 vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht
mehr als 350 kg, einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer
4 Tarifgruppe D Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (§ 2 Nr. 12 Fahrzeug-Zulassungs-
- entfällt - verordnung)
5 Tarifgruppe F 1.4 motorisierte Krankenfahrstühle (§ 2 Nr. 13 Fahrzeug
5.1 Die Beiträge der Tarifgruppe F gelten in der Kfz-Haftpflicht- und Zulassungsverordnung)
Kaskoversicherung für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen, die
zugelassen sind auf 2 Leichtkrafträder
a) Festangestellte Mitarbeiter von Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von
- Kreditinstituten im Sinne des Kreditwesengesetzes; mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung
- Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungs- von nicht mehr als 11 KW.
aufsichtsgesetzes;
- Bausparkassen; 3 entfällt
- Sparkassenverbänden;
- Genossenschaftsverbänden;
- gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherungsträgern; 4 Krafträder
- der Bayerischen Versorgungskammer; Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches
- Tochterunternehmen in mehrheitlichem Eigentum der Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern.
vorgenannten Institutionen;
b) Selbstständige Versicherungsvermittler (§ 84 Handelsgesetzbuch) 5 Pkw
und Versicherungsmakler sowie deren festangestellte Mitarbeiter; Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit
c) Sparkassen-Verwaltungsratsmitglieder; höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, mit Ausnahme von
d) Pensionäre und Rentner, die unmittelbar vor ihrem Eintritt in den Mietwagen, Taxis und Selbstfahrervermietfahrzeugen.
Ruhestand dem in 5.1.a) oder 5.1.b) genannten Personenkreis
angehörten; 6 Mietwagen
e) Nicht berufstätige versorgungsberechtigte Witwen/Witwer von Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger
Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes dem in 5.1.a), 5.1.b) oder Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss
5.1.d) genannten Personenkreis angehörten; der Taxis, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und
f) Familienangehörige von Personen, die dem in 5.1.a), 5.1.b) oder Selbstfahrvermietfahrzeuge).
5.1.d) genannten Personenkreis angehören; Voraussetzung ist,
dass die Familienangehörigen nicht erwerbstätig sind und mit den 7 Taxis
vorgenannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und von Taxis sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen
ihnen unterhalten werden. Stellen bereithält und mit denen er - auch am Betriebssitz oder während
der Fahrt entgegengenommene - Beförderungsaufträge zu einem vom
5.2 Die Beiträge zur Tarifgruppe F richten sich auch nach der Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.
Berufsgruppe, in der Sie tätig sind.
8 Selbstfahrvermietfahrzeuge
5.3 Beiträge der Tarifgruppe F gelten nicht für Versicherungsverträge Selbstfahrvermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die
von gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden.
- Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen,
- Mietwagen und Taxis, 9 Leasingfahrzeuge
- Selbstfahrervermietfahrzeugen, Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die
- Kraftomnibussen, gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf
- Kraftfahrzeugen im gewerblichen Güterverkehr den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter dem
- landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Raupenschleppern, Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden.
- Sonderfahrzeugen jeder Art,
- Anhängern, Aufliegern und Wechselaufbauten jeder Art mit 10 Kraftomnibusse
Ausnahme von W ohnanhängern, Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach ihrer
- Wagnissen des Kraftfahrzeug-Handels und -Handwerks, Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen
- Kraftfahrzeugen, die ein Ausfuhrkennzeichen führen, (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind.
- amtlich abgestempelten roten Kennzeichen.
10.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und
6 Tarifgruppe N Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der
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Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können, 23 Zugmaschinen
sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder
regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut sind,
Theatern dient. mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen.
10.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen 24 Gabelstapler
sowie Verkehr mit Mietomnibussen. Gabelstapler sind stapelnde Flurförderfahrzeuge mit Gabelzinken (die
gegen Anbaugeräte ausgetauscht werden können), auf denen sich
10.3 Nicht unter 10.1 oder 10.2 fallen sonstige Busse, insbesondere palettierte oder nicht palettierte Last freitragend vor den Vorderrädern
Hotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und befindet, und die durch ihre Masse im Gleichgewicht gehalten werden.
Krankenomnibusse.
11 Campingfahrzeuge
Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge.
12 Werkverkehr
Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Güterfahrzeugen, Anhängern
und Aufliegern nur für eigene Zwecke durch eigenes - im Krankheitsfall
bis zu vier Wochen auch durch fremdes - Personal eines
Unternehmens.
13 Gewerblicher Güterverkehr
Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige, entgeltliche
Beförderung von Gütern mit Güterfahrzeugen, Anhängern und
Aufliegern für andere.
14 Umzugsverkehr
Umzugsverkehr ist die ausschließliche Beförderung von Umzugsgut.
15 Wechselaufbauten
Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahrzeugen, Anhängern und
Aufliegern, die zur Güterbeförderung bestimmt sind und mittels
mechanischer Vorrichtungen an diesen Fahrzeugen ausgewechselt
werden können.
16 Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger/Auflieger
Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger sind Zugmaschinen
und Raupenschlepper oder Anhänger, die wegen Ihrer Bauart
überwiegend (hauptsächlich) in der Land- und Forstwirtschaft verwendet
werden und gemäß den Zulassungsbescheinigungen dort auch
eingesetzt werden.
17 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen
Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen sind Fahrzeuge mit
Vorrichtungen zur mechanischen Milchentnahme, die dem Transport der
Milch von Weiden und Gehöften zu den Molkereien der Einzugsgebiete
dienen.
18 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge
Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge, die als
Sonderfahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft zugelassen werden
und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
19 Milchtankwagen
Milchtankwagen sind Fahrzeuge, die dem Transport der Milch zwischen
Molkereien oder von Molkereien zum Verteiler oder Verbraucher dienen.
Sie gelten nicht als landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge, sondern als
Güterfahrzeuge.
20 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart
und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen
Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeit - nicht zur Beförderung von
Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer
vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge
gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und
Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet
werden).
21 Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit
einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) von bis zu 3,5 t.
22 Lkw (über 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
Lkw sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw.
Gesamtgewicht) von mehr als 3,5 t.