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Versicherungsmakler / Motorradversicherung (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko) / Bedingungsarchiv

Zurich Top: die Bedingungen im Volltext

Zurich AKB Privat Tarif Top (Stand 01.04.2024), die auch für Krafträder, Trikes und Quads gelten: Verzicht bei grober Fahrlässigkeit, Tiere aller Art, erweiterte Naturgewalten mit Erdbeben, Tierbiss mit Folgeschäden bis 5.000 Euro, Kaufpreisentschädigung 12 Monate und Tuning bis 7.500 Euro; keine Regeln zu Helm und Bekleidung.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief)ja„Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen.“Einleitung, Seite 10
Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller)ja„Zweiräder (Leichtkrafträder und Kräder)“I.6.6.1.1, Seite 36
Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte)ja„Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union (EU) gehören.“A.1.4.1, Seite 11
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO)nicht geregelt
Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch)nicht geregelt
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitja„Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, verzichten wir in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung Ihnen gegenüber auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls.“A.2.9.1, Seite 20
Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote)ja„der Schaden wurde von Ihnen oder einer mitversicherten Person infolge des Genusses von alkoholischen Getränken oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt“A.2.9.1, Seite 20

Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme Haftpflicht pauschalja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.“A.1.3.1, Seite 10
Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschütztja„Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Insasse durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs verletzt werden.“A.1.5.6, Seite 12
Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind auch begründete Schadenersatzansprüche, die durch den Gebrauch eines im Ausland angemieteten Selbstfahrervermietfahrzeugs entstehen.“A.1.1.6.1, Seite 10
Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Auslandschadenschutz ersetzt den Personen- und Sachschaden für den ein Unfallgegner im vereinbarten Geltungsbereich (A.1.6.1.4) einzutreten hat.“A.1.6.1.1, Seite 12
Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw)nein„Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer bei Gebrauch des Fahrzeugs zufügt.“A.1.5.6, Seite 12
Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichertja„Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf.“A.1.1.5, Seite 10
Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica)nicht geregelt

Teilkasko, Naturgefahren und Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Teilkaskoja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.“A.2.5.7, Seite 18
Brand und Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Brand und Explosion.“A.2.2.1.1, Seite 16
Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftradsja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Diebstahl und Raub, sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.“A.2.2.1.3 a, Seite 16
Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank)ja, bis zur Versicherungssumme„Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse“A.2.2.1, Seite 15
Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert)nicht geregelt
Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir ersetzen auch die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für den Austausch der Fahrzeugschlösser des versicherten Fahrzeugs, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls“A.2.10.6.3, Seite 21
Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschädenja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.“A.2.2.1.2, Seite 16
Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungja, bis zur Versicherungssumme„Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.“A.2.2.1.4, Seite 17
Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken)nicht geregelt
Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.“A.2.2.1.6, Seite 17
Tierbiss mit Folgeschäden (Marder)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden am Fahrzeug.“A.2.2.1.7, Seite 17

Vollkasko und Sturz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Vollkaskoja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.“A.2.5.7, Seite 18
Unfall, auch selbst verschuldetja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall.“A.2.2.2.2, Seite 16
Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangierennicht geregelt
Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.“A.2.2.2.3, Seite 17
Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftradnein„Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen.“A.2.9.3, Seite 20
Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei der Benutzung von Schiffen/Fähren leisten wir Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört wird“A.2.10.6.4, Seite 21
Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro)nicht geregelt

Entschädigung, Zubehör und Bekleidung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten)ja, bis zur Versicherungssumme„Vorausgesetzt der Schaden ereignet sich innerhalb der nachfolgenden Fristen ab der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie: 12 Monate“A.2.5.1.2.1, Seite 17
Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten)ja, bis zur Versicherungssumme„Kaufpreis ist der Betrag, der von Ihnen an den Verkäufer gemäß Ihrer kaufvertraglichen Verpflichtungen (Kaufvertrag) gezahlt wurde.“A.2.5.1.2.1, Seite 17
Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwertsja, bis zur Versicherungssumme„Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, unter Abzug eines vorhandenen Restwerts Ihres Fahrzeugs.“A.2.5.1.1, Seite 17
GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierungja, bis zur Versicherungssumme„Übersteigt die abgezinste Restforderung Ihres Leasing- oder Kredit-/Finanzierungsgebers den im Fall eines Totalschadens oder Totalverlusts gezahlten Wiederbeschaffungswert abzüglich eines eventuellen Restwertes, zahlen wir diesen Differenzbetrag“A.2.10.2.1, Seite 20
Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichertnicht geregelt
Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichertja, bis 7.500 €„bis zu einem Gesamtneuwert (brutto) dieser Teile in Höhe von: 7.500 EUR“A.2.1.2.2, Seite 16
Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichertja, bis 7.500 €„straßenverkehrsrechtlich zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning auch Chiptuning)“A.2.1.2.2, Seite 16
Sachverständigenkostenja, bis zur Versicherungssumme„Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.“A.2.5.3, Seite 19
Abschleppkosten in der Kaskoja, bis zur Versicherungssumme„Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt.“A.2.5.2.2, Seite 18
Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt)keine„Reparatur- und Mobilitätsservice für Pkw“A.2.5.2.1.1, Seite 18

Schutzbrief und Pannenhilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe vor Ortja, bis zur Versicherungssumme„Wir organisieren die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.“A.4.1.2.1, Seite 25
Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnortja„die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist“A.4.1.2.2, Seite 26
Abschleppen des Kraftradsja, bis zur Versicherungssumme„Organisieren Sie das Abschleppen des Fahrzeugs selbst, erstatten wir die entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von 300 EUR.“A.4.1.2.1, Seite 25
Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellungja, bis zur Versicherungssumme„Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz“A.4.1.2.4, Seite 26
Mietfahrzeug oder Ersatzmotorradja, bis 60 €„jedoch höchstens für sieben Tage und 60 EUR je Tag.“A.4.1.2.2, Seite 26
Übernachtungskosten nach Panne oder Unfallja, bis 100 €„Wir übernehmen die Kosten bis maximal 100 EUR je Übernachtung und Person, insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro Tag.“A.4.1.2.2, Seite 26
Krankenrücktransport des Fahrersja, bis zur Versicherungssumme„infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten.“A.4.1.2.3, Seite 26

Saison, Fahrer und Rabatt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Saisonkennzeichen und Regeln für die Saisonja„Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen“H.2.1, Seite 34
Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm)ja„Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.“H.2.2, Seite 34
Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die dadurch entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird.“A.1.6.3.1, Seite 13
Rabattschutz oder Rückstufungsschutzja„Ihr erster belastender Schaden (I.4.2) führt nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes“A.1.6.2.1, Seite 13
Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeugja„Sie haben das Fahrzeug einer anderen Person überwiegend gefahren und beantragen die Übernahme dessen Schadenverlaufs.“I.6.5, Seite 36
Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrersja„Das versicherte Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.“D.1.2, Seite 29
Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung)ja, bis zur Versicherungssumme„Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden“K.4.3, Seite 38
Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier)ja„Das Fahrzeug darf nur zu dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden.“D.1.1, Seite 29

Pflichten, Ausschlüsse und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum)ja„Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum“H.1.3, Seite 34
Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainingskeine„Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung“A.2.9.2, Seite 12
Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgenja„Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.“D.1.3, Seite 29
Obliegenheiten vor dem Schadenfallja„Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.“D.1.3, Seite 29
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl)ja„Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.“E.1.1, Seite 30
Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag)ja, bis 5.000 €„Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000 EUR“D.3.3, Seite 30
Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden)ja„Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.“G.2.1, Seite 31
Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme)ja„Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.“A.2.9.4, Seite 15

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zurich Insurance Europe AG
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Zurich Top

Volltext aufklappen: Verbraucherinformation Kfz-Versicherung Privat Tarif Top
[Seite 1] Verbraucherinformation Kfz-Versicherung Privat Tarif Top Pkw, Campingfahrzeuge, Lieferwagen Stand: 01.04.2024 [Seite 2] Inhaltsübersicht Allgemeine Hinweise Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Privat (AKB) [Seite 3] Allgemeine Hinweise Inhalt I. Informationspflichten gemäß § 7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) II. Sanktionsklausel III. Hinweise zu Bonitätsauskünften IV. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht V. Wichtige Hinweise zu Ihrer Kfz-Versicherung [Seite 4] I. Informationspflichten gemäß § 7 Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Für zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen nach A.1.6 besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem vereinbarten Zeitpunkt. die Rechtsverordnung zu den Informationspflichten § 7 VVG regelt den Umfang der Verbraucherinformation zu Versicherungsverträgen. In der Kaskoversicherung, der Insassen-Unfallversicherung und Nachfolgend erhalten Sie diese Informationen bzw. einen Überblick den Assistance-Leistungen darüber, wo Sie diese entnehmen können. In der Kaskoversicherung, der Insassen-Unfallversicherung und den Assistance-Leistungen haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz Ladungsfähige Anschrift: beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Zurich Insurance Europe AG, Niederlassung für Deutschland vertreten durch den Leiter der Niederlassung: Dr. Carsten Schildknecht Weitere Einzelheiten zum Beginn Ihres Versicherungsschutzes und zur Beitragszahlung entnehmen Sie den Allgemeinen Bedingungen für die 50427 Köln Kfz-Versicherung Privat Kapitel B und C. Telefon +49 (0) 221 7715 7750 Telefax +49 (0) 221 7715 6666 www.zurich.de Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Ihr Versicherer: Die Ihnen übermittelten Informationen haben eine begrenzte Zurich Insurance Europe AG Gültigkeitsdauer, die Sie den Unterlagen entnehmen können. Platz der Einheit 2 60327 Frankfurt am Main (HRB 133359) Widerrufsbelehrung Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Abschnitt 1 Die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der unmittelbare und Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise mittelbare Betrieb aller Zweige des privaten Versicherungswesens im In- und Ausland und von sonstigen Geschäften, die in engem Widerrufsrecht wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Versicherungsbetrieb stehen. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Lebens- und substitutive Krankenversicherungen übernimmt der Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) Versicherer nur als Rückversicherer. widerrufen. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich nach dem • der Versicherungsschein, Versicherungsschein, der Vertragserklärung, den beantragten • die Vertragsbestimmungen, allgemeinen Versicherungsbedingungen, Sonderbedingungen, Zusatzbedingungen und/oder Klauseln sowie den gesetzlichen einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Bestimmungen. Den mit Ihnen vereinbarten Leistungsumfang können Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Sie Ihrer Vertragserklärung, Ihrem Versicherungsschein und den Tarifbestimmungen, allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen. • diese Belehrung, • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherungsbeitrag • und die weiteren in Abschnitt 2 augeführten Informationen, Diese Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot. Der zu zahlende jeweils in Textform zugegangen sind. Beitrag enthält die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Versicherungsteuer. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Zusätzlich anfallende Kosten Zurich Insurance Europe AG, Niederlassung für Deutschland, 50427 Gebühren und Kosten – außer der gesetzlichen Versicherungsteuer, Köln Mahngebühren sowie den Kosten bei Nichteinlösung im Rahmen eines Einzugsverfahrens – werden nicht erhoben. E-Mail: vertrag@zurich.de Sie haben das Recht, jederzeit gegen Erstattung der Kosten Abschriften Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende der Erklärungen zu fordern, die Sie mit Bezug auf den Vertrag, Faxnummer zu richten: insbesondere bei Vertragsabschluss und im Schadenfall, abgegeben 0221 7715 6666 haben. Widerrufsfolgen Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsablaufs können jedoch Telekommunikationskosten für Sie entstehen, wenn Sie uns Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der kontaktieren. Versicherungsschutz und wir als Versicherer erstatten Ihnen den auf die Zeit vor und nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil Beitragszahlung und Beginn Ihres Versicherungsschutzes der Beiträge/Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird Wir verzichten auf die Einbehaltung des Teils des Beitrages/der zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins/der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt. Beitragsrechnung fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Der spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Versicherungsschutz tritt erst nach Zahlung des Erstbeitrags, zu dem auch die Versicherungsteuer gehört, in Kraft, jedoch nicht vor dem im Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Versicherungsschein festgesetzten Versicherungsbeginn. Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Vorläufiger Versicherungsschutz Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. In der Kfz-Haftpflichtversicherung In der Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie vorläufigen Besondere Hinweise Versicherungsschutz. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit der Nennung der vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt elektronischen Versicherungsbestätigungs-Nr. ab dem vereinbarten haben. Zeitpunkt, spätestens sobald das Fahrzeug mit Verwendung der Versicherungsbestätigungs-Nr. zugelassen wird. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige [Seite 5] Abschnitt 2 Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Laufzeit des Vertrags Informationen nach § 1 der Diese Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot oder VVG-Informationspflichtenverordnung Versicherungsschein. Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen, die nach § 1 der VVG-Informationspflichtenverordnung Beendigung des Vertrags jeweils zur Verfügung zu stellen sind, werden die Informationspflichten Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschweigend Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu von Jahr zu Jahr, wenn nicht einen Monat vor dem jeweiligen Ablauf stellen: der anderen Partei eine Kündigung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zugegangen ist. 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist Einzelheiten in der Kfz-Versicherung, auch zu den jeweiligen Fristen und auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen der Form, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die ist, und die zugehörige Registernummer; Kfz-Versicherung Privat (AKB) Kapitel G. 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, steht das Kündigungsrecht nicht Ihnen, Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, sondern dem Erwerber oder uns zu. Informieren Sie uns daher Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines unverzüglich über den Verkauf Ihres Fahrzeugs. Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Anwendbares Recht und Rechtsweg Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen Es gilt deutsches Recht. einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; Wenn Sie uns verklagen, können Sie Ansprüche aus Ihrem 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, Versicherungsvertrag bei den nachfolgenden Gerichten geltend machen: insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder das örtlich 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und zuständige Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes, sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln • Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere Niederlassung örtlich zuständig ist. selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Wenn wir Sie verklagen, können wir Ansprüche aus dem Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Versicherungsvertrag bei nachfolgenden Gerichten geltend machen: Preises ermöglichen; 6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, • Haben Sie einen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb, außerdem das Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres oder von ihm in Rechnung gestellt werden; Betriebs befindet. Kosten, die Ihnen für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Vertragssprache Kosten in Rechnung gestellt werden; 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; vereinbart wird. 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angaben über die Beschwerdestelle Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Antrag gebunden sein soll; Ombudsmann für Versicherungen wenden. 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen Ombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder Form; per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde 11. Angaben zur Laufzeit des Vertrags; auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 12. Angaben zur Beendigung des Vertrags, insbesondere zu den wenden. vertraglichen Kündigungsbedingungen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Versicherungsombudsmann weitergeleitet. Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; Ihre Möglichkeit zur Beschreitung des Rechtswegs bleibt hiervon 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über unberührt. das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; Darüber hinaus können Sie in der Kaskoversicherung auch einen 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Sachverständigenausschuss (A.2.8) entscheiden lassen. Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Aufsichtsbehörde Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Vertrags zu führen; 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen nachfolgend aufgeführten Behörde: Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und die Voraussetzungen Deutschland für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon Sektor Versicherungsaufsicht unberührt bleibt; Graurheindorfer Straße 108 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die 53117 Bonn Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Deutschland Ende der Widerrufsbelehrung Bei Fragen oder Beanstandungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Versicherung stehen, können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. [Seite 6] abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Bitte beachten Sie, dass die genannte Behörde keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich von ihr entschieden werden. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, II. Sanktionsklausel können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrags gewährt bzw. Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch leistet der Versicherer aus diesem Versicherungsvertrag keinen zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlungen, sonstige Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten des 3. Vertragsänderung Versicherungsnehmers, des Versicherten oder eines Dritten, soweit Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag dadurch oder durch Handlungen des Versicherungsnehmers oder des auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch Versicherten anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirtschafts- oder zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Handelssanktionen verletzt werden. Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos III. Hinweise zu Bonitätsauskünften verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die zum Zweck der Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Data Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlage dieser den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1f) DSGVO. Übermittlungen auf der über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden Grundlage dieser Bestimmung erfolgen nur, soweit dies zur wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und 4. Ausübung unserer Rechte Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur überwiegen. Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats in Textform geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data GmbH Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung und Berichtigung etc. Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn finden Sie unter folgendem Link für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. https://www.experian.de/selbstauskunft. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten IV. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht V. Wichtige Hinweise zu Ihrer Damit wir Ihre Vertragserklärung ordnungsgemäß prüfen können, ist es Kfz-Versicherung notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig 1. Zulassung in Deutschland beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Die Genehmigung zum Betrieb der Kfz-Versicherung wurde der Zurich Insurance Europe AG, Niederlassung für Deutschland für in Deutschland Personenbezogene Angaben (z. B. zur Unfallversicherung), die Sie nicht zugelassene Fahrzeuge erteilt. Die Zulassung in Deutschland setzt gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind voraus, dass Ihr Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in Deutschland unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Zurich Insurance Europe hat. Regelmäßiger Standort ist der Standort, an dem der "Schwerpunkt AG, 50427 Köln in Textform nachzuholen. der Ruhevorgänge" des Fahrzeugs liegt. Wird der regelmäßige Standort Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn an einen von Ihrem Wohn-/Geschäftssitz abweichenden Ort verlegt, Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen. Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Liegt der regelmäßige Standort Ihres Fahrzeugs außerhalb Deutschlands, Sie der nachstehenden Information entnehmen. muss Ihr Fahrzeug im entsprechenden Land zugelassen und versichert werden. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen 2. Gesetzliche Mindestversicherungssummen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform Bei den nachfolgenden Schadenereignissen sind die gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir Versicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.3.2 auf nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform die gesetzlichen Mindestversicherungssummen begrenzt: nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. • bei Schäden von Insassen in einem Anhänger, • bei baulichen Veränderungen ohne Erfüllung der gesetzlichen Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Bestimmungen (z. B. gültige ABE), Anzeigepflicht verletzt wird? • bei Teilnahme an Festumzügen. 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes 3. Höchstentschädigung in der Kaskoversicherung (A.2.5.6) Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz Bitte beachten Sie: In der Kaskoversicherung ist die mögliche noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Höchstentschädigung (A.2.5.6) auf den Neupreis des Fahrzeugs am Tag Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag des Schadens begrenzt. auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung [Seite 7] Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Privat (AKB) Tarif Top Pkw, Campingfahrzeuge, Lieferwagen Inhalt A.2.10.8 Zusatzkostenerstattung A.2.10.9 Ersatzwagenschutz für Pkw Eingangsbemerkung A.2.11 Elektro Plus A Welche Leistungen umfasst Ihre A.3 Insassen-Unfallversicherung – wenn Insassen Versicherung? verletzt oder getötet werden A.3.1 Was ist versichert? A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen A.3.2 Wer ist versichert? A.1.1 Was ist versichert? A.3.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.1.2 Wer ist versichert? A.3.4 Welche Leistungen umfasst die Insassen-Unfallversicherung? A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? A.3.5 Leistung bei Invalidität A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.3.6 Todesfallleistung A.1.5 Was ist nicht versichert? A.3.7 Krankenhaustagegeld, Tagegeld A.1.6 Welche Leistungen können Sie zusätzlich gegen A.3.8 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Mehrbeitrag vereinbaren? Gebrechen zusammentreffen? A.1.6.1 Auslandschadenschutz A.3.9 Fälligkeit A.1.6.2 Rabattschutz Kfz-Haftpflicht A.3.10 Was ist nicht versichert? A.1.6.3 Fahrerschutz – wenn der Fahrer beim Lenken des A.4 Assistance-Leistungen Fahrzeugs verletzt oder getötet wird A.4.1 Kfz-Schutzbrief – Hilfe als Service oder A.2 Kaskoversicherung – Schäden an Ihrem Fahrzeug Kostenerstattung A.2.1 Was ist versichert? A.4.1.1 Was ist ein Kfz-Schutzbrief? A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Kaskoversicherung A.4.1.2 Wie ist der Leistungsumfang? versichert? A.4.1.3 Wer ist versichert? A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert? A.4.1.4 Versicherte Fahrzeuge A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung A.4.1.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? versichert? A.4.1.6 Was ist nicht versichert? A.2.3 Wer ist versichert? A.4.1.7 Anrechnung ersparter Aufwendungen A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.4.1.8 Verpflichtung Dritter A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? A.2.6 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung B Beginn Ihres Vertrags und vorläufiger A.2.7 nicht belegt Versicherungsschutz A.2.8 Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe B.1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? (Sachverständigenverfahren) B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz A.2.9 Was ist nicht versichert? A.2.10 Welche Ereignisse und Leistungen können Sie zusätzlich C Beitragszahlung gegen Mehrbeitrag vereinbaren? C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags A.2.10.1 Rabattschutz Kfz-Vollkasko C.2 Zahlung des Folgebeitrags A.2.10.2 Leasing-Differenz-Deckung (GAP-Deckung) C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel A.2.10.3 Vollkasko Plus C.4 Zahlungsweise A.2.10.4 Wertminderung für Pkw und Campingfahrzeuge C.5 Zahlung bei SEPA-Einzugsermächtigung A.2.10.5 Freie Werkstattwahl A.2.10.6 Teilkasko Extra A.2.10.7 Neu-/Kaufpreisentschädigung – Erweiterung [Seite 8] H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen D Ihre Pflichten bei Gebrauch des H.4 Wechselkennzeichen Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung I Schadenfreiheitsrabattsystem D.1 Bei allen Versicherungsarten I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) D.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung I.2 Ersteinstufung D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? I.3 Jährliche Neueinstufung E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen I.4 Was bedeutet schadenfreier und schadenbelasteter einer Pflichtverletzung Verlauf? E.1 Bei allen Versicherungsarten I.5 Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können I.6 Übernahme des Schadenverlaufs aus einem anderen E.1.1 Anzeigepflicht Vertrag E.1.2 Anzeigepflicht bei Ermittlung durch Behörden I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs E.1.3 Aufklärungspflicht I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf E.1.4 Schadenminderungspflicht E.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen E.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung J.1 Typklasse E.4 Zusätzlich in der Insassen-Unfallversicherung J.2 Zuordnung zu einer Region E.5 Zusätzlich im Schutzbrief J.3 Tarifänderung E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? J.4 Kündigungsrecht J.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der F Rechte und Pflichten der mitversicherten Kfz-Haftpflichtversicherung Personen J.6 Änderungen der Tarifstrukturen F.1 Pflichten der mitversicherten Personen F.2 Ausübung der Rechte K Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts K.2 Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung G Laufzeit und Kündigung Ihres Vertrags, K.3 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels Veräußerung des Fahrzeugs K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur G.1 Wie lange läuft Ihr Versicherungsvertrag? Beitragsberechnung G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie Ihren K.5 Änderungen der Fahrzeugart und -verwendung des Versicherungsvertrag kündigen? Fahrzeugs G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir Ihren Versicherungsvertrag kündigen? L Meinungsverschiedenheiten und G.4 Kündigung einzelner Versicherungen Gerichtsstände G.5 Form und Zugang der Kündigung L.1 Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung L.2 Gerichtsstände G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? M Änderung der Bedingungen G.8 Wagniswegfall M.1 Unter welchen Voraussetzungen können wir diese Bedingungen ändern? H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen und N Fragen, Anzeigen und Mitteilungen Wechselkennzeichen N.1 Was müssen Sie bei Fragen, Anzeigen und Mitteilungen beachten? H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? H.1.1 Ruheversicherung O Weitere Regelungen H.1.2 Umfang der Ruheversicherung O.1 Beitragszahlung H.1.3 Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung O.2 Saisonkennzeichen H.1.4 Wiederanmeldung O.3 Kurzzeitkennzeichen H.1.5 Ende des Vertrags und der Ruheversicherung O.4 Beitragsberechnung der Ruheversicherung H.2 Welche Besonderheiten gelten bei O.5 Zuordnung zu den Berufsgruppen Saisonkennzeichen? [Seite 9] Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabattsystem Anhang 2: Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer Anhang 3: nicht belegt [Seite 10] Eingangsbemerkung A Welche Leistungen umfasst Ihre Versicherung? Was beinhaltet Ihre Kfz-Versicherung? Die Kfz-Versicherung umfasst je nach ihrem Inhalt folgende A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – Schäden, die Sie mit Versicherungsarten: Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen • A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung A.1.1 Was ist versichert? • A.2 Kaskoversicherung • A.3 Insassen-Unfallversicherung • A.4 Assistance-Leistungen A.1.1.1 Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie Gebrauch des Fahrzeugs entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr dort genanntes Fahrzeug abgeschlossen haben. Sprechen wir in diesem Dokument vom • Personen verletzt oder getötet werden, "Fahrzeug", ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug • Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen, gemeint. • Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar Variable Vertragsinhalte zusammenhängen (reine Vermögensschäden), Die jeweiligen Versicherungsarten beinhalten neben den grundsätzlich und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund vereinbarten Schadenereignissen und Leistungen auch variabel Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des vereinbarte Schadenereignisse und Leistungen. Variable Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Schadenereignisse und Leistungen, sowie weitere Differenzierungen Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts erhoben werden. werden in diesem Dokument entsprechend ausgewiesen. Diese wählbaren Bestandteile werden einzeln oder in Paketen angeboten. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- Welche wählbaren Bestandteile Sie vereinbart haben, können Sie Ihrem und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Versicherungsschein entnehmen. A.1.1.2 Begründete Schadenersatzansprüche Für welche Fahrzeuge können Sie die Kfz-Versicherung Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz in abschließen? Geld. Der Tarif Top kann für die nachfolgend aufgeführten Privatfahrzeuge abgeschlossen werden: • Pkw A.1.1.3 Unbegründete Schadenersatzansprüche Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf Selbstfahrervermietfahrzeugen. unsere Kosten ab. Das gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der • Campingfahrzeuge Höhe nach unbegründet sind. Campingfahrzeuge sind als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassene Wohnmobile. Die Fahrzeuge müssen aufgrund ihrer Bauart und A.1.1.4 Regulierungsvollmacht Innenausstattung zum vorübergehenden mobilen Wohnen geeignet sein. Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte • Lieferwagen Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5 t. pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Fahrzeugverwendung A.1.1.5 Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen Ihr Fahrzeug ist ein Privatfahrzeug. Zur privaten Nutzung zählt auch die Fahrt zur Arbeit. Nicht zur privaten Nutzung gehören Fahrten bei oder Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt zur Ausübung des Berufs oder einer sonstigen sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz gewerblichen/geschäftlichen Tätigkeit. Es sei denn, wir haben dies umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug explizit im Versicherungsschein vereinbart. Die Überlassung des abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Fahrzeugs an Dritte gegen Geld zur Gewinnerzielung ist eine Haftpflichtversicherungsschutz besteht. nichtversicherte gewerbliche Tätigkeit. Das gilt auch, wenn sich der Anhänger oder der Auflieger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von Hinweis: Maßgeblich ist die in Ihrem Versicherungsschein vereinbarte dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung Nutzung. Bei abweichender Nutzung kann der Versicherungsschutz befindet. nach D.1.1 ganz oder teilweise erlöschen. Hinweis: Ist der Anhänger oder der Auflieger nicht mit dem Fahrzeug Der Versicherungsvertrag verbunden, haftet der Halter/Eigentümer oder eine eventuell bestehende Haftpflichtversicherung des Anhängers oder Aufliegers. Sie als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin sind unser Vertragspartner. Sie als unser Versicherungsnehmer oder unsere Versicherungsnehmerin sind für die Erfüllung der Rechte und Pflichten, A.1.1.6 Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca welche sich aus diesen Bestimmungen, mit Ausnahme der Regelungen Police) nach F, ergeben, verantwortlich. Die Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen finden Sie im A.1.1.6.1 Was ist versichert? Kapitel F. Versichert sind auch begründete Schadenersatzansprüche, die durch den Gebrauch eines im Ausland angemieteten Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Selbstfahrervermietfahrzeugs entstehen. In diesen Bestimmungen sprechen wir Sie als unseren Der Versicherungsschutz gilt während einer vorübergehenden Versicherungsnehmer oder unsere Versicherungsnehmerin an. Nennen Auslandsreise für die Dauer von höchstens drei Monaten ab dem wir im weiteren Dokument den Versicherungsnehmer, die Zeitpunkt einer ersten Anmietung. mitversicherten oder sonstigen Personen, sind auch unsere Vertragspartnerinnen, die mitversicherten und sonstigen weiblichen Voraussetzung für die Leistung ist, dass es sich bei dem angemieteten Personen gemeint. Fahrzeug um einen Pkw, ein Kraftrad oder Campingfahrzeug handelt. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Wir leisten nicht, wenn für das angemietete Fahrzeug Versicherungsschutz aus einer für das angemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Schäden am angemieteten Fahrzeug sind nicht versichert. [Seite 11] in häuslicher Gemeinschaft, A.1.1.7 nicht belegt • Ihre mitreisenden Kinder und/oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Pflege-, Stiefkinder. A.1.1.8 Umweltschadenversicherung – für A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem (Versicherungssummen)? Umweltschadengesetz A.1.3.1 Höchstzahlung A.1.1.8.1 Was ist versichert? Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf Über die Regelungen in A.1.1 hinaus stellen wir Sie von die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden Versicherungssummen. nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer verursacht worden sind. Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Nicht versichert sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadengesetzes bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht A.1.3.2 Bei welchen Schadenereignissen zahlen wir nur werden können. die gesetzlichen Mindestversicherungssummen? Abweichend zu A.1.3.1 gelten die gesetzlichen Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Mindestversicherungssummen vereinbart: Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. • bei Schäden von Insassen in mitversicherten Anhängern, • bei Schäden aufgrund baulicher Veränderungen Ihres Fahrzeugs A.1.1.8.1.1 Begründete Ansprüche (z. B. Chip-Tuning, Einbau zusätzlicher Batterien), wenn die baulichen Veränderungen zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz begründet, leisten führen, wir Ersatz in Geld. • bei Schäden, die während einer Teilnahme an einem Festumzug entstehen. A.1.1.8.1.2 Unbegründete Ansprüche Hinweis: Soll der Versicherungsschutz auch für einen mit dem Fahrzeug Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz unbegründet, verbundenen Anhänger gelten, sind die gesetzlichen Vorgaben wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit die (Zulassungs- und Versicherungspflicht, straßenverkehrsrechtliche sowie Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind. sonstige behördliche Auflagen) sowohl für das Zugfahrzeug als auch für den Anhänger einzuhalten. A.1.1.8.2 Regulierungsvollmacht Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens oder der Sofern sich während der Teilnahme an Festumzügen Personen auf dem Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen Fahrzeug/Anhänger befinden, sind darüber hinaus die gesetzlichen sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen Bestimmungen zum Transport von Personen (z. B. die Einhaltung des pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. zulässigen Gesamtgewichts, die zulässige Höchstgeschwindigkeit bzw. die Auflagen zur Sicherung der Personen) einzuhalten. Der Fahrer des Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren Fahrzeugs ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir zur Verfahrens- und mitverantwortlich. Bei Verstößen sind wir ganz oder teilweise nach Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen das Verwaltungsverfahren Kapitel D.3 leistungsfrei. oder den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten. A.1.3.3 Übersteigen der Versicherungssummen A.1.2 Wer ist versichert? Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten sich Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des VVG und der mitversicherte Personen: Kfz-Pflichtversicherungsverordnung (Kfz-PflVV). In diesem Fall müssen • den Halter des Fahrzeugs, Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten • den Eigentümer des Fahrzeugs, Schadenersatzanspruch selbst einstehen. • den Fahrer des Fahrzeugs, • die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, A.1.3.4 Höchstzahlung in der Umweltschadenversicherung • den berechtigten Insassen eines als Pkw zugelassenen Fahrzeugs – (A.1.1.8) ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge, es sei denn, ein anderer Versicherer hat Versicherungsschutz zu Wurden anstelle der gesetzlichen Mindestdeckung andere gewähren, Versicherungssummen vereinbart, sind abweichend zu A.1.3.1 unsere • den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen Zahlungen für ein Schadenereignis im Rahmen der oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung Umweltschadenversicherung (A.1.1.8) auf 5 Mio. EUR pro oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur Schaden/Ereignis beschränkt. Im Versicherungsjahr leisten wir maximal gelegentlich begleitet, 10 Mio. EUR, unabhängig von der Anzahl der Schadenereignisse. • Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht Bei Vereinbarung der gesetzlichen Mindestdeckungssummen ist die wird, Höchstzahlung pro Schaden/Ereignis und Versicherungsjahr auf die für • den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Sachschäden geltende gesetzliche Mindestdeckungssumme begrenzt. berechtigten Insassen, Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs, A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? • den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des Fahrzeugs tätig ist. Diese Personen können ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag A.1.4.1 Versicherungsschutz in Europa und in der EU selbstständig gegen uns erheben. Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen finden Sie im Kapitel F. Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union (EU) gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch A.1.2.1 Abweichend bei Führen fremder Fahrzeuge im nach dem Umfang dieses Versicherungsvertrags. Ausland (Mallorca Police A.1.1.6) Abweichend von A.1.2 gilt der Schutz bei Führen fremder Fahrzeuge im A.1.4.2 Internationale Versicherungskarte Ausland (Mallorca Police) nach A.1.1.6 für Sie und folgende mitreisende Personen: Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: • Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder Lebenspartner [Seite 12] Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich A.1.5.7 Nichteinhaltung von Liefer- und auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Beförderungsfristen Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2. Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen entstehen. A.1.4.3 Abweichend in der Umweltschadenversicherung (A.1.1.8) A.1.5.8 Vertragliche Ansprüche Abweichend zu A.1.4.1 und A.1.4.2 haben Sie in der Umweltschadenversicherung (A.1.1.8) Versicherungsschutz im Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie Anwendungsbereich des USchaG in Deutschland. aufgrund eines Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Darüber hinaus haben Sie auch Versicherungsschutz in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Voraussetzung ist, dass die A.1.5.9 Schäden durch Kernenergie EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht A.1.5.10 Zusätzlich bei Führen fremder Fahrzeuge im nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht Ausland (Mallorca Police A.1.1.6) überschreiten. Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 sind nicht versichert Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder A.1.5 Was ist nicht versichert? Abhandenkommen A.1.5.1 Vorsatz • des angemieteten Fahrzeugs oder der mit diesem Fahrzeug beförderten Sachen, Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und • von Sachen unberechtigter Insassen. widerrechtlich herbeiführen. A.1.5.11 Zusätzlich in der Umweltschadenversicherung A.1.5.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten (A.1.1.8) Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 sind nicht versichert: Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und a) unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Demonstrationen, wenn Umweltschäden • das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbare, Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt • für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine entstehen. Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d Pflichtversicherungsgesetz besteht. b) Ausbringungsschäden Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Hinweis: Bitte beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5. Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die A.1.5.3 Beschädigung des versicherten Fahrzeugs Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs. c) Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen A.1.5.4 Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen abgeschleppten Fahrzeugen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug entstehen. • verbundenen Anhängers oder Aufliegers, A.1.6 Welche Leistungen können Sie zusätzlich gegen • geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Mehrbeitrag vereinbaren? Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher A.1.6.1 Auslandschadenschutz Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am Der Auslandschadenschutz ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese abgeschleppten Fahrzeug Schäden verursacht werden. Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. A.1.5.5 Beschädigung von beförderten Sachen Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen A.1.6.1.1 Was ist versichert? der Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von Sachen, Der Auslandschadenschutz ersetzt den Personen- und Sachschaden für die mit dem Fahrzeug befördert werden. den ein Unfallgegner im vereinbarten Geltungsbereich (A.1.6.1.4) einzutreten hat. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Umfang und Höhe der Leistung entsprechen dem Leistungsumfang Ihrer Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung bei uns abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung. dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen Wir leisten nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Fragen wenden wir das Recht des Unfalllandes an. Es erfolgt durch uns keine Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sofern Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. allerdings einer im Land des Schadeneintritts wohnhaften Person das Führen des Fahrzeugs eingeräumt oder anderen dort wohnhaften A.1.5.6 Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine Personen die Mitnahme im Fahrzeug ermöglicht worden ist, gilt mitversicherte Person gegenüber diesen Personen das Recht des Schadenorts. Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, Voraussetzungen für die Leistung sind: die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer bei Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch • der Unfall ereignet sich im vereinbarten Geltungsbereich durch den für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Insasse durch den Gebrauch Gebrauch des gegnerischen Unfallfahrzeugs, Ihres Fahrzeugs verletzt werden. • der Unfallgegner ist für den Unfall verantwortlich, • das Fahrzeug des Unfallgegners ist im vereinbarten Geltungsbereich zugelassen bzw. es besteht im vereinbarten Geltungsbereich eine gesetzliche Versicherungspflicht. [Seite 13] Versicherungsschein vereinbarten Fahrerkreis des versicherten Der Versicherungsumfang erstreckt sich auch auf mitgeführte Fahrzeugs. Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger und das von den berechtigten Fahrzeuginsassen mitgeführte Reisegepäck. A.1.6.2.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder ein Dritter Der Versicherungsschutz gilt für den in A.1.4.1 aufgeführten gegenüber den versicherten Personen eine Entschädigung aus anderen Geltungsbereich. Versicherungsverträgen zu erbringen hat, gehen diese Leistungspflichten vor. Bei einer Meldung zu diesem Vertrag sind wir zur Vorleistung A.1.6.2.4 Was ist nicht versichert? verpflichtet. Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers, werden auf unsere Leistung Über die Regelungen nach A.1.5.1 bis A.1.5.9 hinaus besteht kein angerechnet. Versicherungsschutz, wenn Sofern wir in Vorleistung treten, geht Ihr Leistungsanspruch nach § 86 • das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens von einer Person geführt VVG auf uns über. wird, welche nicht zum im Versicherungsschein vereinbarten Fahrerkreis gehört, • Sie den Rabattschutz in Ihren bereits bestehenden Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D und E, insbesondere Versicherungsvertrag beantragen und innerhalb einer Wartefrist von E.2.7. vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Einschlusses ein belastender Schaden angefallen ist. A.1.6.1.2 Wer ist versichert? A.1.6.3 Fahrerschutz – wenn der Fahrer beim Lenken des Der Schutz des Auslandschadenschutzes gilt für Sie und für folgende Fahrzeugs verletzt oder getötet wird Personen: Der Fahrerschutz ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung • den Halter des Fahrzeugs, vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. • den Eigentümer des Fahrzeugs, • den Fahrer des Fahrzeugs, A.1.6.3.1 Was ist versichert? • berechtigte Insassen des Fahrzeugs. Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die dadurch Diese Personen können ihre Ansprüche selbstständig bei uns geltend entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten machen. Fahrzeugs verletzt oder getötet wird. Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen Nicht zum Lenken des Fahrzeugs gehören z. B. das Ein- und Aussteigen finden Sie im Kapitel F. oder das Be- und Entladen. A.1.6.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf (Versicherungssummen)? seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Höhe des Versicherungsschutzes richtet sich nach A.1.3.1 bis A.1.3.3. A.1.6.3.1.1 Welche Voraussetzungen bestehen für die Zahlung einer Entschädigung des Fahrerschutzes? A.1.6.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung ist ein Abweichend zu A.1.4 haben Sie im Auslandschadenschutz (A.1.6.1) unfallbedingter, stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens fünf Versicherungsschutz in allen Mitgliedstaaten der EU – ausgenommen zusammenhängenden, vollständigen Nächten innerhalb von sechs Deutschland – und in Großbritannien, Montenegro, Norwegen, Monaten nach dem Unfall. Dies gilt nicht, sofern der berechtigte Fahrer Schweiz, Serbien und in den europäischen Kleinstaaten Andorra, vor oder während des Krankenhausaufenthalts unfallbedingt verstirbt. Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikan. A.1.6.3.1.2 Verpflichtung Dritter (SUBSIDIARITÄT) A.1.6.1.5 Was ist nicht versichert? Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen oder dem berechtigten Fahrer Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 leisten wir nicht: gegenüber aufgrund eines Vertrags (auch Versicherungsvertrags) oder • wenn Sie und/oder eine mitversicherte Person die Ihnen zustehenden gesetzlicher Regelungen zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche gegen Dritte, insbesondere gegenüber dem Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor (subsidiäre ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer aufgeben oder wenn Sie Restschadenversicherung). Daher erbringen wir keine Leistungen, soweit diese Ansprüche sichernde Rechte aufgeben, der berechtigte Fahrer gegenüber Dritten (z. B. Schädiger, • wenn Ihre Ansprüche und/oder die Ansprüche von mitversicherten Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Personen auf Dritte (z. B.: Sozialversicherungsträger im In- und Berufsgenossenschaften, Arbeitgeber) Anspruch auf Ersatz seines Ausland) übergegangen sind. Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente) Leistungen hat. A.1.6.2 Rabattschutz Kfz-Haftpflicht Der Fahrerschutz beinhaltet die Absicherung des nach Berücksichtigung Der Rabattschutz Kfz-Haftpflicht ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese vorrangiger Ersatzansprüche verbleibenden Personenschadens des Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein berechtigten Fahrers nach A.1.6.3.1.4. entnehmen. Ausnahme: Soweit der berechtigte Fahrer einen solchen Anspruch nicht A.1.6.2.1 Was ist versichert? erfolgversprechend durchsetzen kann, leisten wir dennoch, wenn nachfolgende und entsprechend nachgewiesene Voraussetzungen Ihr erster belastender Schaden (I.4.2) führt nicht zu einer Rückstufung vorliegen: des Schadenfreiheitsrabattes nach den Tabellen im Anhang 1 Für jeden weiteren belastenden Schaden im Kalenderjahr erfolgt die Rückstufung • der berechtigte Fahrer hat den Anspruch in Textform geltend entsprechend der Tabelle im Anhang 1. gemacht und • der berechtigte Fahrer hat weitere zur Durchsetzung seines Sie können Rabattschutz Kfz-Haftpflicht abschließen, wenn folgende Anspruchs erforderliche Anstrengungen unternommen, die ihm Voraussetzungen erfüllt sind: billigerweise zumutbar waren, • der berechtigte Fahrer hat seinen Anspruch wirksam an uns • Ihr Versicherungsvertrag ist mindestens in die Schadenfreiheitsklasse abgetreten. SF 4 eingestuft, • innerhalb der letzten zwölf Monate ab Vertragsbeginn ist kein belastender Schaden nach I.4.2 zum Vertrag bzw. Vorvertrag A.1.6.3.1.3 Wer ist leistungsberechtigt? angefallen; ausgenommen Sie wechseln Ihr Fahrzeug nach I.6.2, der Vorvertrag bestand bei uns und es war zum Vorvertrag bereits Wird der berechtigte Fahrer verletzt, stehen die vereinbarten Leistungen Rabattschutz Kfz-Haftplicht vereinbart. aus der Fahrerschutzversicherung nur diesem zu. Stirbt der berechtigte Fahrer unfallbedingt innerhalb eines Jahres, stehen A.1.6.2.2 Wer ist versichert? die für den Todesfall vereinbarten Leistungen den Der Rabattschutz Kfz-Haftpflicht gilt für Sie und den im unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen zu. Unterhaltsberechtigte [Seite 14] Hinterbliebene sind dabei Witwe/Witwer des verstorbenen leistungsberechtigten Ehegatten, eingetragener Lebenspartner und Dieser ermittelte Verdienstausfall wird dann für die Zukunft nach den Waisen (Kinder und Stiefkinder/Adoptivkinder) des berechtigten Fahrers. Werten des Verbraucherpreisindex jeweils angepasst. Der berechtigte Fahrer oder seine unterhaltsberechtigten Schadenminderungspflicht nach E.2.8.6 Hinterbliebenen müssen ihre Ansprüche selbstständig geltend machen. Der berechtigte Fahrer muss zur Minderung des Schadens geeignete Eine Leistung erfolgt an den berechtigten Fahrer oder im Fall des Todes Umschulungsmaßnahmen durchführen und im Rahmen seiner des berechtigten Fahrers an die unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen. körperlichen und geistigen Fähigkeiten einen anderen Beruf ausüben. Die Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben sind mit uns abzustimmen. Wir unterstützen den berechtigten Fahrer bei der A.1.6.3.1.4 Was leisten wir im Fahrerschutz? Suche nach geeigneten Umschulungsmaßnahmen und bei der Der Fahrerschutz orientiert sich am Anspruchsumfang der jeweils Wiedereingliederung in das Berufsleben. geltenden deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen, ohne jedoch eine Leistungsverpflichtung analog der Hinweis: Kommt der berechtigte Fahrer diesen Verpflichtungen nicht Kfz-Haftpflichtversicherung (Regulierung nach der Art eines nach, wird die Vergütung einer fiktiven zumutbaren Erwerbstätigkeit bei Kfz-Haftpflichtversicherers) zu beinhalten. der Leistung in Abzug gebracht. Was wir leisten: Sind wir nach den Bestimmungen für den Fahrerschutz Ende der Leistungspflicht leistungspflichtig, übernehmen wir die nachfolgend aufgeführten Die Gewährung der Leistung endet mit dem Eintritt in die Regelrente, Leistungen im Rahmen der dort genannten Leistungsgrenzen. spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres. Dabei erfolgen alle Leistungen grundsätzlich in Form von Hilfeleistungen 1.3 Haushaltshilfe – analog der Naturalrestitution – durch von uns beauftragte Dienstleister. Nur in ungeeigneten Fällen erfolgt eine Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte Minderung der Geldentschädigung, jedoch nicht in Form einer fiktiven Abrechnung. Für Haushaltsführung (MdH) von mindestens 20 % festgestellt, stellen wir Leistungen der beauftragten Dienstleister übernehmen wir keine eine geeignete Hilfskraft für den Bereich der hauswirtschaftlichen Haftung oder Gewährleistung. Versorgung wie z. B. das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen. Hierbei erfolgt eine Orientierung an der einschlägigen Alle Hilfeleistungen werden für die Dauer der Anspruchsberechtigung Rechtsprechung. Uns bleibt (im Einzelfall) eine Geldleistung vorbehalten. ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Hält sich der Anspruchsberechtigte im Ausland auf, können für die Zeit des Ersetzt werden die Arbeiten, die zur Beseitigung der eingeschränkten Auslandsaufenthaltes die Leistungen nicht beansprucht werden. Die Haushaltsführung objektiv erforderlich sind. Kostenübernahme gilt nur für Dienstleister, die von uns beauftragt Der Nachweis über die Minderung der Haushaltsführung ist durch den werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt durch uns. entsprechenden Bescheid zu führen. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. 1.4 Behindertengerechter Umbau bis maximal insgesamt 250.000 EUR 1. Wenn der berechtigte Fahrer verletzt wird Erleidet der berechtigte Fahrer unfallbedingt körperliche Einschränkungen, die einen Umbau der nachfolgenden Objekte 1.1 Schmerzensgeld bis maximal 200.000 EUR erfordert, übernehmen wir den behindertengerechten Umbau bis Bei Verletzungen zahlen wir ein Schmerzensgeld bis maximal maximal insgesamt 250.000 EUR für 200.000 EUR. • Wohnung oder Haus, • Pkw, Die Bemessung zum Grund und zur Höhe erfolgt durch uns und • Arbeitsplatz. orientiert sich an den Leistungen nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen. Die Berechnung erfolgt dabei unter Voraussetzung ist, dass dieser Umbau zur Nutzung erforderlich und Verwendung der einschlägigen Schmerzensgeldtabellen (z. B. angemessen sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen Hacks/Ring/Böhm). Wir sind dabei nicht an die Bemessung anderer Eigentumsverhältnisse möglich ist. Versicherer oder anderer Leistungsverpflichteter (z. B. andere Kfz-Haftpflichtversicherer) zum Grund und zur Höhe gebunden. Die Kostenübernahme gilt nur für Dienstleister, die von uns beauftragt werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt durch uns. Ausgeschlossen sind die Leistung einer Schmerzensgeldrente sowie die Leistung eines Hinterbliebenen-Schmerzensgelds. Die Hinterbliebenen Nicht übernommen werden weitere anfallende mittelbare Kosten, wie können keinen Schmerzensgeldanspruch aus diesem Vertrag geltend z. B. erhöhte Kfz-Steuer oder Versicherungsbeiträge. machen. 1.5 Pflegeleistungen 1.2 Verdienstausfall bis monatlich maximal 10.000 EUR Wir organisieren die erforderlichen Pflegeleistungen und übernehmen Erleidet der berechtigte Fahrer unfallbedingt eine Einbuße von dabei die Kosten für den unfallbedingten Pflegemehrbedarf bis zum Arbeitsentgelt, Bezügen oder Einkommen, zahlen wir die entsprechende maximal dreifachen Satz der/des jeweils festgestellten Differenz bis zu einem Betrag von maximal 10.000 EUR monatlich. Pflegestufe/Pflegegrads. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung. Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte Pflegebedürftigkeit Sofern die verletzte Person selbstständig tätig ist, können wir die festgestellt, hat er dies durch Vorlage des entsprechenden Bescheids Leistung im Rahmen des Naturalersatzes durch Stellung einer Ersatzkraft nachzuweisen. erbringen. Die Bemessung der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach den jeweils Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt nach den folgenden gültigen Pflegestufen/Pflegegraden in der gesetzlichen Regelungen: Pflegeversicherung. a) Bei erwerbstätigen Personen 1.6 Sonstige vermehrte Bedürfnisse Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt durch die Ermittlung des Durchschnitts der letzten maximal drei Jahre. Bei Erwerbstätigen ist der Wir organisieren alle weiteren unfallbedingten erforderlichen Einkommensnachweis dabei durch die Vorlage der Leistungen, welche nicht ausdrücklich unter einer der anderen Gehaltsabrechnungen sowie der entsprechenden Steuerbescheide der Leistungen aufgeführt sind und übernehmen die entsprechenden letzten drei Jahre vor dem Unfallereignis oder aber z. B. bei Kosten. Hierzu zählen u. a. die Vermittlung ärztlicher Betreuung, Selbstständigen durch Vorlage der Steuerbescheide der letzten drei Arzneimittelversand, Krankenrücktransport, Fahrdienst zur Jahre zu erbringen. Bei der Berechnung erfolgt ein individueller Abzug Krankengymnastik/-therapie, Begleitung/Fahrdienst zu Arzt- und der ersparten berufsbedingten Aufwendungen der Berufstätigkeit. Behördengängen. b) Bei nichterwerbstätigen Personen Die Leistungen müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen. Sie Für die Berechnung der Einkommensermittlung bei Nichterwerbstätigen müssen unfallbedingt, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein (Arbeitslose, Schüler, Studenten, Hausfrauen, etc.) wird das zum und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Unfallzeitpunkt statistische Durchschnittseinkommen in Deutschland gemäß der Deutschen Rentenversicherung zu Grunde gelegt. Die Übernahme medizinischer Gutachter- und Attestkosten erfolgt nur, [Seite 15] wenn Gutachten bzw. Atteste von uns angefordert werden. Vorhandene Unterlagen, z. B. von anderen Versicherern sind uns Leistung oder Zahlung für den Anspruchsberechtigten vorzulegen. Sie als Versicherungsnehmer können unsere Leistung oder Zahlung an den Anspruchsberechtigten an Sie selbst nur mit Zustimmung des Kosten durch Urlaubsmehrbedarf (z. B. durch die Unfallfolgen bedingte Anspruchsberechtigten verlangen. erhöhte Kosten für behindertengerechte Hotelausstattung) werden nicht übernommen. A.1.6.3.1.6 Wie lange können Ansprüche aus dem Fahrerschutz geltend gemacht werden? 1.7 Soforthilfe Die Ansprüche aus dem Fahrerschutz verjähren nach drei Jahren. Die Zur Abdeckung erster Kosten, wie z. B. Zuzahlungen im Krankenhaus Verjährung beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die Leistung zahlen wir – bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt bereits verlangt werden kann. ab dem ersten Tag einmalig eine Soforthilfe in Höhe von 250 EUR. Ist Ihr Anspruch oder der des berechtigten Fahrers bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung bis zum Zugang unserer Entscheidung in 2. Wenn der berechtigte Fahrer stirbt Textform bei Ihnen oder dem Fahrer gehemmt. 2.1 Unterhaltsleistungen bis monatlich maximal 10.000 EUR A.1.6.3.2 Wer ist versichert? Stirbt der berechtigte Fahrer unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter Fahrer dem Unfall und entstehen den Hinterbliebenen ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten • durch den Wegfall des Arbeitsentgelts, Einkommens oder sonstiger das Fahrzeug lenkt und auch vertraglich zum Unfallzeitpunkt im Bezüge finanzielle Einbußen (Barunterhalt) und/oder Fahrerkreis (siehe Merkmale zur Beitragsberechnung auf dem • eine objektive Minderung der Haushaltsführung (Naturalunterhalt), Versicherungsschein) eingeschlossen ist. zahlen wir an die Hinterbliebenen die entsprechende Differenz bis zu A.1.6.3.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? einem Betrag von monatlich maximal 10.000 EUR. Der Versicherungsschutz gilt für den in A.1.4.1 aufgeführten Die Höhe der Unterhaltsleistung für alle anspruchsberechtigten Geltungsbereich. Hinterbliebenen orientiert sich an den Leistungen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. A.1.6.3.4 Was ist nicht versichert? Haben im Einzelfall mehrere Hinterbliebene Unterhaltsansprüche und Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 sind nicht versichert: übersteigen diese Ansprüche die maximale Summe von 10.000 EUR, so sind die Hinterbliebenen untereinander im Verhältnis ihrer Ansprüche A.1.6.3.4.1 Psychische Reaktionen berechtigt. Kein Versicherungsschutz besteht Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung. • bei Unfällen des Fahrers, die infolge Geistes- oder Hinterbliebene sind dabei Witwe/Witwer des verstorbenen Bewusstseinsstörungen sowie durch schwere Nervenleiden, leistungsberechtigten Ehegatten, eingetragener Lebenspartner, und epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Waisen (Kinder und Stiefkinder/Adoptivkinder) des berechtigten Fahrers. Körper des Fahrers ergreifen, entstanden sind; Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein Zur Ermittlung der finanziellen Einbuße werden die unter A.1.6.3.1.4 Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen Vertrag fällt. Ziffer 1.2 "Verdienstausfall bis monatlich maximal 10.000 EUR" • bei krankhaften Störungen des Fahrers infolge psychischer Regelungen berücksichtigt. Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Hinweis: Drittleistungen werden nach A.1.6.3.1.2 auf den Anspruch A.1.6.3.4.2 Schäden an der Bandscheibe angerechnet. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag Schadenminderungspflicht nach E.2.8.6 fallendes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden überwiegend (das Der Hinterbliebene muss zur Minderung des Schadens eine zumutbare heißt: zu mehr als 50 %) verursacht. Erwerbstätigkeit annehmen. Bei der Bemessung der Leistung müssen sich bezugsberechtigte Hinterbliebene zumutbare Erwerbstätigkeiten anrechnen lassen. A.1.6.3.4.3 Ansprüche Dritter Ansprüche, die von anderen Versicherern, Arbeitgebern, Dienstherrn Ende der Leistungspflicht Die Gewährung der Leistung endet spätestens und Sozialversicherungsträgern gegen uns geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. • bei Witwe/Witwer oder eingetragenem Lebenspartner mit dem Eintritt in die Regelrente, spätestens mit der Vollendung des A.1.6.3.4.4 Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen 67. Lebensjahres. Ändert sich der Familienstand des/der der Staatsgewalt bezugsberechtigten Hinterbliebenen, endet unsere Leistungspflicht ebenfalls. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch • bei unterhaltspflichtigen/volljährigen Kindern Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt nach Beendigung der ersten Ausbildung, spätestens nach der unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Vollendung des 27. Lebensjahres. A.1.6.3.4.5 Schäden, die über einen Personenschaden Stirbt der berechtigte Fahrer aus unfallfremder Ursache innerhalb eines hinausgehen Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, entsteht kein Anspruch auf Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die über einen Hinterbliebenenrente bzw. Unterhaltsleistungen. Personenschaden hinausgehen. Ausgeschlossen sind Sach- oder Personenfolgeschäden (z. B. Kleiderschäden, Bargeld- und 2.2 Beerdigungskosten Wertsachenverlust, Einsatz Rettungsschere infolge des Personenschadens und damit erhöhter Fahrzeugschaden) oder Stirbt der berechtigte Fahrer aufgrund des Unfalls innerhalb eines Jahres Vermögensschäden. nach dem Unfall, erstatten wir pauschal Beerdigungskosten in Höhe von 5.000 EUR. A.1.6.3.4.6 Schäden, die über das Lenken hinausgehen A.1.6.3.1.5 Fälligkeit, Leistung für den Anspruchsberechtigten Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch den sonstigen Gebrauch des Fahrzeugs z. B. Ein- und Aussteigen entstehen. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Die A.1.6.3.4.7 Schäden, die infolge des Genusses von Alkohol Frist beginnt, wenn uns die Anspruchsanmeldung des oder anderer berauschender Mittel entstehen Anspruchsberechtigten und die zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die nach Genuss von uns mit dem Anspruchsberechtigten über Grund und Höhe geeinigt, Alkohol oder anderer berauschender Mittel entstehen. leisten wir innerhalb von zwei Wochen. [Seite 16] A.1.6.3.4.8 Gurtpflicht Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer während der Fahrt A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Kaskoversicherung keinen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt hat, es sei denn das versichert? Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der A.2 Kaskoversicherung – Schäden an Ihrem Fahrzeug Teilkaskoversicherung versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, A.2.1 Was ist versichert? Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: A.2.1.1 Ihr Fahrzeug Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, A.2.2.1.1 Brand und Explosion Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach der Versichert sind Brand und Explosion. • Teilkaskoversicherung (A.2.2.1), • Vollkaskoversicherung (A.2.2.2), Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen • gegen Mehrbeitrag wählbare Leistungen (A.2.10). Brand Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherte bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und Gegenstände sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 als mitversichert Schmor- und Sengschäden. aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Explosion Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder (mitversicherte Teile). Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Verlust von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts Anderes geregelt ist. A.2.2.1.2 Kurzschlussschäden A.2.1.2.1 Beitragsfrei mitversicherte Teile Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Soweit unter A.2.1.2.2 nicht anders geregelt, sind folgende Kurzschluss. Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des Fahrzeugs Folgeschäden sind nicht versichert. beitragsfrei mitversichert: • fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Hinweis: Folgeschäden können nach A.2.10.6.1 gegen Mehrbeitrag Fahrzeugteile, mitversichert werden. • fest im Fahrzeug eingebautes oder fest am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör, vorausgesetzt es dient ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs A.2.2.1.3 Entwendung (z. B. Schonbezüge, Pannenwerkzeug) und wird nach allgemeiner Versichert ist die Entwendung des Fahrzeugs in den nachfolgenden Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen (z. B. Fällen: Edelpelzbezüge), • im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene Fahrzeugteile, die zur a) Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs mitgeführt werden Versichert sind Diebstahl und Raub, sowie die Herausgabe des (z. B. Sicherungen oder Leuchtmittel), Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. • Planen, Gestelle für Planen (Spriegel) und Aufbauten (ohne Spezialaufbauten), b) Unterschlagung • folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile: Eine Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug – ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder mit nicht Sommerbereifung, – Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze, • zum Gebrauch im eigenen Interesse, – nach A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 mitversicherte Fahrzeugteile und • zur Veräußerung, • unter Eigentumsvorbehalt Fahrzeugzubehör während einer Reparatur, – lose Fahrzeugteile, wenn sie im Fahrzeug unter Verschluss überlassen wurde. gehalten werden. c) unbefugter Gebrauch Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise A.2.1.2.2 Beitragsfrei im Rahmen von Freigrenzen berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. mitversicherte Fahrzeug- und Zubehörteile Die nachfolgend genannten Teile und das Zubehör sind ohne Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt oder am Fahrzeug fest angebaut sind, bis zu einem Gesamtneuwert wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). (brutto) dieser Teile in Höhe von: Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem 7.500 EUR Näheverhältnis zum Verfügungsberechtigten steht, z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehöriger ist. Ist der Gesamtneuwert der aufgeführten Teile höher als die genannte d) Innenraumvandalismus Wertgrenze, ist der übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies Eingeschlossen sind auch Schäden durch mut- oder böswillige ausdrücklich vereinbart ist. Handlungen betriebsfremder Personen im Innenraum des Fahrzeugs, wenn diese in Folge der oben genannten Ursachen entstehen. Die danach mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile sind: • straßenverkehrsrechtlich zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, A.2.2.1.4 Naturgewalten Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning auch Versichert ist die unmittelbare Einwirkung der nachfolgend genannten Chiptuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Ereignisse auf das Fahrzeug: Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen, • Sturm • individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und • Hagel -beschriftungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen, • Blitzschlag • speziell für das Fahrzeug angefertigte Sonderauf- oder Umbauten. • Überschwemmung • Starkregen A.2.1.2.3 Nicht versicherbare Gegenstände • Schneelawinen • Dachlawinen Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z. B. Mobiltelefone • Erdrutsch (Geröll- und Schlammlawinen) und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug • Erdbeben • Erdsenkungen durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der • Vulkanausbrüche Insassen. [Seite 17] Die Schadenereignisse Starkregen, Schneelawinen, Dachlawinen, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche gelten nicht Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere: für Anhänger in Sonderausführung und Sonstige Fahrzeuge. • Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage oder an den durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug Reifen, geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese • Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung, • Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben, • Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Sturm Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am Windstärke 8. Zugfahrzeug durch den Anhänger, • Schäden zwischen ziehendem und gezogenen Fahrzeug/Anhänger. Starkregen Starkregen ist das plötzliche Eindringen von Feuchtigkeit als Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im unmittelbare Folge großer Niederschlagsmengen (mindestens Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs 15 l/Quadratmeter in der Stunde) in das versicherte Fahrzeug. entstehen, gelten nicht als Unfallschaden (z. B.: Schäden beim Beladen des Fahrzeugs). Schneelawinen Schneelawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder A.2.2.2.3 Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus) Eismassen. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in Dachlawinen keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Dachlawinen sind von Gebäuden abgehende Schnee- und Eismassen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die mit der Erdbeben Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstattmitarbeiter, Erdbeben sind naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens, die durch Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu Ihnen oder der zum geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst werden. Gebrauch berechtigten Personen stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Erdsenkungen Familien- oder Haushaltsangehörige). Erdsenkungen sind naturbedingte Absenkungen des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. A.2.2.2.4 Manipulation der Fahrzeugsoftware (Hacker-, Cyberangriff) A.2.2.1.5 Glasbruch Mitversichert sind auch Schäden an Ihrem Fahrzeug infolge eines Unfalls, der durch einen Eingriff in oder eine Manipulation an der Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hacker-, Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Cyberangriff) verursacht wurde. Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. A.2.3 Wer ist versichert? Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir die Kosten Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag für eine vorhandene Feinstaubplakette. Dies gilt auch für sonstige auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des Vignetten, wenn der Gültigkeitszeitraum zum Zeitpunkt der Reparatur Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person. noch nicht abgelaufen ist. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den Monitoren sowie Leuchtmittel. geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Folgeschäden sind nicht versichert. Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. A.2.2.1.6 Zusammenstoß mit Tieren A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Tieren aller Art. Verlust des Fahrzeugs? A.2.2.1.7 Tierbissschäden A.2.5.1.1 Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert Versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden am Fahrzeug. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, unter Abzug eines vorhandenen Restwerts Folgeschäden am Fahrzeug sind versichert bis zu: Ihres Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschaden oder 5.000 EUR Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.2.1. A.2.2.1.9 nicht belegt A.2.5.1.2 Neu-/Kaufpreisentschädigung A.2.2.1.10 nicht belegt A.2.5.1.2.1 Was ist versichert? A.2.2.1.11 nicht belegt Abweichend von A.2.5.1.1 zahlen wir nach einem Totalschaden, einer A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Zerstörung oder eines Verlusts Ihres Fahrzeugs in der Teil- oder Vollkaskoversicherung versichert? Vollkaskoversicherung den Kaufpreis des Fahrzeugs. Vorausgesetzt der Schaden ereignet sich innerhalb der nachfolgenden Fristen ab der Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie: Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile und seines mitversicherten Zubehörs durch die 12 Monate nachfolgenden Ereignisse: Kaufpreis ist der Betrag, der von Ihnen an den Verkäufer gemäß Ihrer A.2.2.2.1 Ereignisse der Teilkaskoversicherung kaufvertraglichen Verpflichtungen (Kaufvertrag) gezahlt wurde. Der Kaufpreis ist uns durch die Anschaffungsrechnung über den Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung nach Fahrzeugankauf nachzuweisen. A.2.2.1. Bei Gebrauchtfahrzeugen (das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Erwerbs A.2.2.2.2 Unfall bereits auf einen anderen Halter zugelassen) sind wir berechtigt, den Kaufpreis durch einen Kfz-Sachverständigen (von uns beauftragt) Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein überprüfen zu lassen. Berücksichtigt wird hierbei auch der unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeugzustand unmittelbar vor dem Schaden. Ein vorhandener Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Restwert wird abgezogen. [Seite 18] A.2.5.2.1.1 Reparatur- und Mobilitätsservice für Pkw A.2.5.1.2.2 Welche Voraussetzungen müssen für die Zahlung Sie überlassen uns die Auswahl einer geeigneten Werkstatt erfüllt sein? Sie sind verpflichtet, bei einem ersatzpflichtigen Schaden innerhalb Deutschlands, die Reparatur nach A.2.5.2.1 a) oder die Feststellung der Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende erforderlichen Reparaturkosten nach A.2.5.2.1 b) in einer von uns Neu-/Kaufpreisentschädigung ausgewählten und vermittelten Werkstatt in Auftrag zu geben. Diese • wenn die erforderlichen Kosten zur Wiederherstellung mindestens Verpflichtung gilt für Karosserie- und Glasbruchschäden infolge eines 80 % des Kaufpreises erreichen, der aufgeführten Schadenereignisse: • nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von einem Jahr den Kauf eines mindestens gleichwertigen • Unfall (A.2.2.2.2) • Mut- oder böswillige Handlungen (A.2.2.2.3) Kraftfahrzeugs verwendet wird. • Entwendung von Fahrzeugteilen (A.2.2.1.3) • Naturgewalten (A.2.2.1.4) Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen • Zusammenstoß mit Tieren (A.2.2.1.6) • Glasbruch (A.2.2.1.5), in diesem Fall entfallen die unten Totalschaden beschriebenen Zusatzleistungen. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen. Zusätzlich erhalten Sie die nachfolgend beschriebenen Leistungen: Zerstörung • Ihr Fahrzeug wird in die vermittelte Werkstatt gebracht und gereinigt Zerstörung geht über den Begriff der Beschädigung nach A.2.5.2 zurückgebracht. hinaus, d. h. die Beschädigungen müssen einen Grad erreichen, der eine • Sie erhalten von der vermittelten Werkstatt eine Garantie auf alle Wiederherstellung oder Wiederbenutzung des Fahrzeugs endgültig Reparaturarbeiten. ausschließt. • Die Werkstatt stellt Ihnen ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur zur Verfügung. Die Klasse des Fahrzeugs bestimmt die Verlust Werkstatt. Verlust ist jede Art des Abhandenkommens (z. B. durch Diebstahl) ausgenommen das reine Verlieren (z. B. eines Fahrzeugteils) im Sinne Die zusätzlich aufgeführten Leistungen gelten nicht bei des allgemeinen Sprachgebrauchs. Glasbruchschäden. Restwert Restwert ist der Veräußerungswert Ihres Fahrzeugs oder seiner Teile im Hinweis: Sie müssen nach E.3.1.2 im Schadenfall umgehend beschädigten oder zerstörten Zustand. telefonischen Kontakt mit uns aufnehmen. Wiederbeschaffungswert Für die Reparatur (A.2.5.2.1 a)) oder die Feststellung der erforderlichen Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines Reparaturkosten, wenn das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses repariert wird (A.2.5.2.1 b)), benennen wir Ihnen eine qualifizierte bezahlen müssen. Werkstatt. Kosten für die Feststellung der Reparaturkosten werden von uns nicht übernommen, es sei denn wir beauftragen einen A.2.5.1.3 Entschädigung von Radio-, Audio-, Video-, Kfz-Sachverständigen nach A.2.5.3. technischen Kommunikations- und Leitsystemen Die Werkstatt wird sich mit Ihnen bezüglich Reparaturtermin unverzüglich in Verbindung setzen. Rechte und Pflichten aus der Bei Zerstörung oder Verlust von fest im Fahrzeug verbauten Radio-, Reparatur (wie z. B. Gewährleistungsansprüche) gelten nur zwischen Audio-, Video-, technischen Kommunikations- und Leitsystemen den Parteien des Reparaturvertrags (zwischen Ihnen und der Werkstatt). erstatten wir den Neupreis dieser Geräte. Dies gilt auch für von der Bitte beachten Sie unsere eingeschränkte Leistungspflicht bei Verstößen üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps abweichende oder nach E.6.6. nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach- und fachgerechter Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird. Neupreis ist der vom Hersteller Verlust der Herstellergarantie unverbindlich empfohlene Preis am Tag des Schadens – unter Wir übernehmen die Garantieleistung des Herstellers bis zum Zeitpunkt Berücksichtigung von Rabatten – für dieses Gerät oder falls es nicht der Beendigung Ihres Vertrages oder dem Übergang des Fahrzeugs auf mehr hergestellt wird, für ein vergleichbares Gerät in gleicher einen Erwerber. Ausführung. Voraussetzung ist, dass A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? • Ihr Hersteller im Rahmen seiner Herstellergarantie die Garantieleistung verweigert, da das Fahrzeug in unserer A.2.5.2.1 Reparatur Partnerwerkstatt repariert wurde, • Sie uns die Garantieunterlagen des Fahrzeugherstellers überlassen, Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur • Sie und die mitversicherten Personen Ihre Ansprüche gegen Dritte erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: (Hersteller) zu unseren Gunsten abtreten. a) Wenn Ihr Fahrzeug vollständig fach- und sachgerecht repariert Sie überlassen uns die Auswahl einer geeigneten Werkstatt nicht wird, gilt: Wird die Reparatur Ihres Fahrzeugs (A.2.5.2.1 a)) oder die Feststellung Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des der erforderlichen Reparaturkosten (A.2.5.2.1 b)) aus Gründen, die Sie Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1, wenn Sie uns dies durch eine zu vertreten haben, nicht in einer von uns vermittelten Werkstatt Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend durchgeführt, verstoßen Sie gegen Ihre Pflichten nach E.3.1.2. A.2.5.2.1 b). In diesem Fall erstatten wir die für die Reparatur berechneten Kosten nur b) Wenn Ihr Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fach- und anteilig. Die Höhe des Abzugs können Sie Ihrem Versicherungsschein sachgerecht repariert wird, gilt: entnehmen. Wir zahlen die von einem Kfz-Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Hinweis: Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach E.3.1.2 und die Folgen Wiederbeschaffungswerts. einer Pflichtverletzung nach E.6.6. Hinweis: Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich Hinweis: Freie Werkstattwahl kann nach A.2.10.5 gegen Mehrbeitrag angefallen ist (A.2.5.4). mitversichert werden. c) Bei Glasbruchschäden (A.2.2.1.5) Bei Glasbruchschäden zahlen wir die durch eine Rechnung A.2.5.2.2 Abschleppen nachgewiesenen Reparaturkosten bis zur Höhe des Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Wiederbeschaffungswertes. Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei dürfen einschließlich unserer Leistungen Wir erstatten auch die reparaturbedingten Innenreinigungskosten, wenn wegen der Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.5.2.1 die die Reparatur in einer von uns vermittelten Partnerwerkstatt Obergrenzen nach A.2.5.2.1 a) oder A.2.5.2.1 b) nicht überschritten vorgenommen wird. werden. Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, diese [Seite 19] Kosten zu übernehmen. Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen Hinweis: Kosten für die Bergung des Fahrzeugs werden in der Neupreis Kaskoversicherung nicht erstatttet. Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss. Wird der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der A.2.5.2.3 Abzug "neu für alt" Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadens Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe. Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab ("neu für alt"), wenn A.2.5.7 Selbstbeteiligung • bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht werden oder Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem • das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert wird. Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Der Abzug "neu für alt" ist auf die Bereifung, Batterie und Lackierung Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. beschränkt, wenn das Schadenereignis A.2.5.7.1 Abweichende Selbstbeteiligungen • bei Pkw in den ersten vier Jahren, • bei den übrigen Fahrzeugarten in den ersten drei Jahren Nachfolgende Regelungen gelten zusätzlich zu A.2.5.7 vereinbart: nach der Erstzulassung eintritt. • Wir verzichten bei Bruchschäden an der Windschutzscheibe (A.2.2.1.5) auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung in der Hinweis: Der Verzicht auf den Abzug "neu für alt" kann nach A2.10.6 Teilkaskoversicherung, wenn die Beschädigung durch eine gegen Mehrbeitrag mitversichert werden. fachgerechte Reparatur – ohne Austausch der Windschutzscheibe – in einer von uns vermittelten Werkstatt beseitigt wird. A.2.5.2.4 Entschädigung von Radio-, Audio-, Video-, A.2.5.8 Was ersetzen wir nicht? technischen Kommunikations- und Leitsystemen Wir zahlen nicht für Veränderungen oder Verbesserungen, Alterungs- Bei Zerstörung oder Verlust von fest im versicherten Fahrzeug verbauten oder Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden Radio-, Audio-, Video-, technischen Kommunikations- und Leitsystemen wie Verlust von Treibstoff und Betriebsmittel (z. B. Öl, Kühlflüssigkeiten), erstatten wir den Neupreis dieser Geräte. Dies gilt auch für von der Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps abweichende oder Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs. nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach- und fachgerechter Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird. Hinweis: Folgende Kosten können gegen Mehrbeitrag mitversichert werden: A.2.5.3 Sachverständigenkosten • Zulassungs- und Überführungskosten (A.2.10.8.1) Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen • Entsorgungskosten (A.2.10.8.2) Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. • Verzollungskosten (A.2.10.8.3) • Ersatzwagenschutz (A.2.10.9) A.2.5.4 Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei A.2.5.8.1 Rest- und Altteile der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. angerechnet. Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer tatsächlich angefallen ist, kann A.2.6 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung durch die Vorlage der Rechnungen über die Reparatur des Fahrzeugs oder über den Erwerb von Ersatzteilen oder eines Ersatzfahrzeugs A.2.6.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der geführt werden. Entschädigung festgestellt haben (hierfür ist es notwendig, dass uns alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vorliegen), zahlen wir diese A.2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung spätestens innerhalb von zwei Wochen. (A.2.2.1.3) A.2.6.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die A.2.5.5.1 Wiederauffinden des Fahrzeugs nach Entwendung Entschädigung verlangen, wenn (A.2.2.1.3) • wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang • sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach der in Textform abgegebenen Schadenanzeige wieder aufgefunden, Schadenanzeige feststellen lässt. sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv A.2.6.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können. abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Wir zahlen daher die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang Ihrer A.2.5.5.2 Übernahme von Fahrtkosten in Textform abgegebenen Schadenanzeige bei uns. Wir zahlen die Kosten für die Abholung des Fahrzeugs, wenn es in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) aufgefunden wird. Ersetzt A.2.7 nicht belegt werden die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer). A.2.8 Meinungsverschiedenheiten über die Maßgeblich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen Standort des Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) Fahrzeugs zum Fundort. A.2.8.1 Bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe A.2.5.5.3 Eigentumsübergang nach Entwendung (A.2.2.1.3) einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten muss vor Sind Sie nicht nach A.2.5.5.1 zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet, Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden. werden wir dessen Eigentümer. A.2.8.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir? Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei (Höchstentschädigung) Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des dieser von dem jeweils anderen bestimmt. Fahrzeugs. A.2.8.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein [Seite 20] weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Beginn A.2.10.1.2 Wer ist versichert? des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden. Einigen sie sich über die Person des Obmanns nicht, so wird er über das zuständige Der Rabattschutz Kfz-Vollkasko gilt für Sie und den im Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen Versicherungsschein vereinbarten Fahrerkreis des versicherten den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen Fahrzeugs. liegen. A.2.10.1.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.2.8.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu Geltungsbereich. tragen. A.2.10.1.4 Was ist nicht versichert? Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu Über die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 hinaus besteht kein beschreiten. Versicherungsschutz, wenn • das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens von einer Person geführt A.2.9 Was ist nicht versichert? wird, welche nicht zum im Versicherungsschein vereinbarten Fahrerkreis gehört, A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit • Sie den Rabattschutz in Ihren bereits bestehenden Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie oder eine Versicherungsvertrag beantragen und innerhalb einer Wartefrist von mitversicherte Person vorsätzlich herbeiführen. vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Einschlusses ein belastender Schaden angefallen ist. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, verzichten wir in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung Ihnen gegenüber auf den Einwand A.2.10.2 Leasing-Differenz-Deckung (GAP-Deckung) der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Es sei denn, Die Leasing-Differenz-Deckung (GAP-Deckung) ist eine wählbare • der Schaden wurde von Ihnen oder einer mitversicherten Person Leistung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem infolge des Genusses von alkoholischen Getränken oder anderer Versicherungsschein entnehmen. berauschender Mittel herbeigeführt, • Sie oder eine mitversicherte Person haben den Diebstahl des A.2.10.2.1 Was ist versichert? versicherten Fahrzeugs oder seiner Teile grob fahrlässig ermöglicht. Übersteigt die abgezinste Restforderung Ihres Leasing- oder In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Kredit-/Finanzierungsgebers den im Fall eines Totalschadens oder Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Totalverlusts gezahlten Wiederbeschaffungswert abzüglich eines eventuellen Restwertes, zahlen wir diesen Differenzbetrag, wenn A.2.9.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten • Ihr Kredit-/Finanzierungsgeber bzw. Leasinggeber eine Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des entsprechende Nachforderung schriftlich geltend gemacht hat, Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung • Sie bei einer Finanzierung das Darlehen ausschließlich zur oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Finanzierung Ihres Fahrzeugs aufgenommen haben. Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen. Die Ersatzleistung ist beschränkt auf für Leasing- und Kredit-/Finanzierungsverträge marktübliche Zinsen und Laufzeiten. Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5. Die abgezinste Restforderung ist die Summe • der ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten, A.2.9.3 Reifenschäden • der anteiligen Restrate, • dem abgezinsten Leasing-Restwert, Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. • der noch nicht verbrauchten Mietvorauszahlung. Versicherungsschutz besteht jedoch für Reifenschäden, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Nicht berücksichtigt werden: Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht werden. • vor Eintritt des Schadenfalles fällig gewesene, nicht gezahlte Raten, • Nachforderungen des Leasinggebers wegen Überschreitung der A.2.9.4 Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen Kilometerleistung, der Staatsgewalt • Finanzierungskosten, • Zulassungs- und Überführungskosten, es sei denn diese sind im Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Rahmen Ihres gewählten Versicherungsumfangs in der Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt Kaskoversicherung mitversichert, unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. • im Leasingvertrag integrierte Kosten für Wartung, Verschleißreparaturen, Reifen usw., A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie • eine eventuell vergrößerte Differenz zwischen abgezinster Restforderung und Wiederbeschaffungswert aufgrund eines Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. Verstoßes gegen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Leasinggeber (z. B. bei einer unzureichenden Wartung oder A.2.9.6 nicht belegt Reparatur Ihres Fahrzeugs). A.2.10 Welche Ereignisse und Leistungen können Sie Hinweis: Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nach zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbaren? Kapitel A.2.5.7 abgezogen. A.2.10.1 Rabattschutz Kfz-Vollkasko Die Leasing-Differenz-Deckung gilt nicht, wenn das versicherte Fahrzeug Der Rabattschutz Kfz-Vollkasko ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese ein Wohnwagenanhänger oder ein Anhänger ist. Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. A.2.10.2.2 Wer ist versichert? Der Versicherungsschutz gilt für Sie als Leasing- oder A.2.10.1.1 Was ist versichert? Kredit-/Finanzierungsnehmer des versicherten Fahrzeugs. Ihr erster belastender Schaden nach I.4.2 führt nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes nach der Tabelle im A.2.10.2.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Anhang 1. Für jeden weiteren belastenden Schaden im Kalenderjahr Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten erfolgt die Rückstufung entsprechend der Tabelle im Anhang 1. Geltungsbereich. Sie können Rabattschutz Kfz-Vollkasko nur abschließen, wenn und solange der Rabattschutz Kfz-Haftpflicht vereinbart gilt. A.2.10.2.4 Was ist nicht versichert? Die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 gelten entsprechend. [Seite 21] A.2.10.3 Vollkasko Plus für Pkw und Campingfahrzeuge A.2.10.5 Freie Werkstattwahl Die Vollkasko Plus ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung Die Freie Werkstattwahl ist eine wählbare Leistung zur vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Kaskoversicherung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. A.2.10.3.1 Was ist versichert? A.2.10.5.1 Was ist versichert? Ihr Fahrzeug ist über die in der Vollkaskoversicherung (A.2.2.2) beschriebenen Schadenereignisse hinaus gegen jede Beschädigung, Abweichend zum Reparatur- und Mobilitätsservice (A.2.5.2.1.1) Zerstörung oder jeden Verlust durch alle Ereignisse versichert, denen das entscheiden Sie frei über die Wahl ihrer Reparaturwerkstatt. In diesem Fahrzeug ausgesetzt ist. Fall gelten keine Zusatzleistungen oder die Übernahme der Garantieleistung Ihres Herstellers durch uns nach A.2.5.2.1.1 vereinbart. Versichert sind auch mittelbare Folgeschäden infolge eines unter A.2.2.2 genannten Ereignisses. A.2.10.6 Teilkasko Extra Nicht versichert sind die in A.2.10.3.4 genannten Fälle. A.2.10.6.1 Kurzschlussfolgeschäden Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D und E. Der Einschluss von Kurzschlussfolgeschäden ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. A.2.10.3.2 Wer ist versichert? Die Regelungen nach A.2.3 gelten entsprechend. A.2.10.6.1.1 Was ist versichert? Zusätzlich zu Kurzschlussschäden (A.2.2.1.2) sind auch durch A.2.10.3.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Kurzschluss verursachte Folgeschäden bis zu 5.000 EUR mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten Geltungsbereich. A.2.10.6.2 Tierbissschäden mit Folgeschäden Der Einschluss von Tierbissfolgeschäden ist eine wählbare Leistung. Ob A.2.10.3.4 Was ist nicht versichert? Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Über die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 hinaus besteht kein Versicherungsschein entnehmen. Versicherungsschutz für A.2.10.6.2.1 Was ist versichert? • Schäden durch eine allmähliche Einwirkung oder durch den gewöhnlichen Alterungsprozess (Verschleiß, Abnutzung), Anstelle der in A.2.2.1.7 mitversicherten Tierbissfolgeschäden gilt eine • Betriebsschäden an mechanischen, elektrischen oder hydraulischen Höchstentschädigung in Höhe von vereinbart: Teilen, z. B. Motor, Getriebe, Katalysator, Vorder- und Hinterachse, 10.000 EUR Lenkung, Batterie, Bremsanlage, Klimaanlage, Heizung, Airbag, die gesamte elektrische Anlage einschließlich Motorregelung, A.2.10.6.3 Schlossaustauschkosten Türverriegelung, ABS, elektrischer Sitzverstellung sowie aller anderen Wir ersetzen auch die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für Teile der Sicherheits- und Komfortelektronik, den Austausch der Fahrzeugschlösser des versicherten Fahrzeugs, wenn • Schäden am Fahrzeug, welche durch chemische Reaktionen die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls – nicht aus ausgelöst werden (z. B. Schäden durch Lösungsmittel). dem Fahrzeug – oder durch Raub entwendet wurden. Hinweis: Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nach A.2.10.6.4 Versicherungsschutz bei der Benutzung von Kapitel A.2.5.7 abgezogen. Fähren und Schiffen Bei der Benutzung von Schiffen/Fähren leisten wir Ersatz, wenn das A.2.10.4 Wertminderung für Pkw und Campingfahrzeuge versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört Die Wertminderung ist eine wählbare Leistung zur wird: • das Schiff strandet, kollidiert, schlägt leck oder geht unter, Vollkaskoversicherung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können • das Fahrzeug wird aufgrund der Wetterlage oder aufgrund des Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Seegangs über Bord gespült, • das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, Ihr A.2.10.4.1 Was ist versichert? Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten. Bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs zahlen wir eine Wertminderung in Höhe von 5 % der durch eine Rechnung nachgewiesenen Reparaturkosten nach A.2.5.2.1 a), wenn die nachfolgend aufgeführten A.2.10.6.5 Verzicht auf Abzug "neu für alt" Voraussetzungen erfüllt sind: Abweichend zu A.2.5.2.3 verzichten wir auf den Abzug "neu für alt". • Die Beschädigung wurde durch folgende Schadenereignisse verursacht: A.2.10.7 Neu-/Kaufpreisentschädigung – Erweiterung – Unfall (A.2.2.2.2) Der Einschluss der erweiterten Neu-/Kaufpreisentschädigung ist eine – Mut- oder böswillige Beschädigungen (Vandalismus A.2.2.2.3) wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie – Kollision mit Tieren (A.2.2.1.6) Ihrem Versicherungsschein entnehmen. • Das Fahrzeug wurde nach A.2.5.2.1 a) fach- und sachgerecht repariert. A.2.10.7.1 Was ist versichert? • Die Höhe der durch eine Rechnung nachgewiesenen Reparaturkosten beträgt mindestens 2.000 EUR inkl. der Die in A.2.5.1.2 vereinbarte Frist verlängert sich auf: Mehrwertsteuer (A.2.5.4). 24 Monate • Das Fahrzeug ist am Schadentag maximal fünf Jahre alt. A.2.10.8 Zusatzkostenerstattung A.2.10.4.2 Wer ist versichert? Die Zusatzkostenerstattung ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Die Regelungen nach A.2.3 gelten entsprechend. Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. A.2.10.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Mitversicherte Kosten sind: Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten Geltungsbereich. A.2.10.8.1 Zulassungs- und Überführungskosten A.2.10.4.4 Was ist nicht versichert? Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs ersetzen wir abweichend zu A.2.5.8 die angefallenen und nachgewiesenen Kosten Die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 gelten entsprechend. für die Überführung und Zulassung eines bei uns versicherten Ersatzfahrzeugs bis zu einer Höhe von 1.000 EUR [Seite 22] A.2.10.8.2 Entsorgungskosten Bei Totalschaden oder Zerstörung Ihres Fahrzeugs ersetzen wir A.2.11.2.1 Akku-Ladeschäden bis 20.000 EUR abweichend zu A.2.5.8 die angefallenen und nachgewiesenen Versichert sind Ladeschäden am Akkumulator (Akku) Ihres Elektro- oder Entsorgungskosten bis zu einer Höhe von 1.000 EUR. Hybridfahrzeugs bis zu einer Höhe von 20.000 EUR, wenn der Akku zum Zeitpunkt des Schadens A.2.10.8.3 Verzollungskosten • nicht älter als acht Jahre alt ist, • eine Laufleistung von 150.000 km nicht überschritten wird. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs im Ausland – als Ausland gilt der Geltungsbereich nach A.2.4 ohne Deutschland – Kein Versicherungsschutz besteht für eine technisch bedingte ersetzen wir die nachgewiesenen Kosten für die Verzollung, wenn das Minderung der Akku-Leistung während der Nutzungsdauer. Verschleiß Fahrzeug nicht mehr zurückgeführt werden kann. Die Kosten und Alterungserscheinungen sind nicht versichert. übernehmen wir jedoch nur, wenn die Verschrottung im Ausland beim Zollamt angemeldet wurde und gleichzeitig bei zollamtlicher Aufsicht durchgeführt wurde. Hinweis: Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach D.2.2 zur Einhaltung der Herstellervorgaben beim Ladevorgang. A.2.10.9 Ersatzwagenschutz für Pkw Der Ersatzwagenschutz ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung A.2.11.2.2 Akku-Schäden in Folge von vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Softwaremanipulationen bis 20.000 EUR Versichert sind Schäden am Akkumulator (z.B. Überladen, Entladen) bis A.2.10.9.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des zu einer Höhe von 20.000 EUR durch einen Eingriff in die Fahrzeugs (A.2.5.1) Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten. Unberechtigter Dritter ist, wer in keiner Weise berechtigt ist das Fahrzeug zu Bei einem Totalschaden, Totalverlust, oder einer Zerstörung (A.2.5.1) gebrauchen. Keine unberechtigten Dritten sind des Fahrzeugs erhalten Sie eine Kostenpauschale nach A.2.10.9.3 für den Zeitraum der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs, maximal für 20 • Mitarbeiter einer Werkstatt oder sonstige Personen, die von Ihnen Tage. oder einem Verfügungsberechtigten mit der Wartung und/oder Reparatur des Fahrzeugs beauftragt wurden. A.2.10.9.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs (A.2.5.2) • Sonstige Personen, denen von Ihnen oder einem Verfügungsberechtigten Zugang zur Fahrzeugsoftware ermöglicht Wird Ihr Fahrzeug durch ein in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbartes wurde oder mit Ihrem Wissen oder dem Wissen eines Schadenereignis – ausgenommen Glasbruch (A.2.2.1.5) – beschädigt, Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs in die Fahrzeugsoftware erhalten Sie für die nachgewiesene Dauer der Reparatur (A.2.5.2.1 a)) eingreifen. maximal für zehn Tage eine Kostenpauschale nach A.2.10.9.3. A.2.11.2.3 Überspannungsschäden bis 20.000 EUR A.2.10.9.3 Höhe der Kostenpauschale Mitversichert sind bei Elektro- und Hybridfahrzeugen auch Schäden Die Höhe Ihrer Kostenpauschale richtet sich nach der Leistung Ihres durch mittelbaren Blitzschlag (z.B., wenn der Blitz in die mit dem Fahrzeugs, maximal 1.000 EUR: Fahrzeug verbundene Ladestation einschlägt) oder sonstige durch Leistung in kW Betrag, brutto/Tag Blitzschlag ausgelöste Überspannungsschäden bis zu einer Höhe von bis 55 kW 50 EUR 20.000 EUR. 55 kW bis 90 kW 75 EUR 91 kW bis 125 kW 85 EUR ab 126 kW 100 EUR Hinweis: Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach D.2.2 zur Einhaltung der Herstellervorgaben beim Ladevorgang. A.2.11 Elektro Plus Elektro Plus in der Teilversicherung sichert Ihr Elektro- oder A.2.11.2.4 Erweiterung Kurzschlussfolgeschäden Plugin-Hybridfahrzeug gegen die nachfolgend aufgeführten Schadenereignisse ab und deckt die aufgeführten Kostenpositionen. Ob Abweichend zu den in A.2.10.6.1 mitversicherten Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Kurzschlussfolgeschäden, gelten Kurzschlussfolgeschäden mitversichert Versicherungsschein entnehmen. bis zu einer Höhe von: 15.000 EUR A.2.11.1 Was ist versichert? A.2.11.2.5 Erweiterung Tierbissfolgeschäden A.2.11.1.1 Versichertes Fahrzeug und Fahrzeugzubehör Bei Tierbissfolgeschäden gelten die nach A.2.2.1.7 vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Versichert ist Ihr Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines in A.2.11.3 Was zahlen wir im Schadenfall? Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Schadenereignisses der Kaskoversicherung. Welchen Versicherungsschutz Sie für Ihr Fahrzeug Bei einem versicherten Schadenereignis richtet sich unsere gewählt haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Entschädigungsleistung nach dem Kapitel A.2.5 bis A.2.9. Zusätzlich zu A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 ist folgendes speziell zu Ihrem A.2.11.3.1 Zusätzlich bei Zerstörung des Akkus Elektrofahrzeug gehörendes Fahrzeugzubehör mitversichert, wenn es durch ein versichertes Schadenereignis beschädigt oder zerstört wird Über A.2.6 hinaus ersetzen wir die Kosten für einen Ersatzakkumulator oder abhanden kommt: bis zu 20.000 EUR, wenn der Akkumulator Ihres Elektro- oder • Ihre private, fest installierte Ladestation (z.B. Wallbox). Die Plugin-Hybridfahrzeugs durch ein versichertes Schadenereignis zerstört Ladestation muss sich in Ihrem persönlichen Eigentum bzw. Ihres wird, ohne dass das Fahrzeug als Ganzes zerstört ist (Beschädigung des Ehe-/Lebenspartners in häuslicher Gemeinschaft befinden. Nicht Fahrzeugs). versichert sind Ladestationen im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft oder von Ihnen angemietete Geräte. Ist der Akku beschädigt, übernehmen wir die tatsächlich angefallenen • Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, Kosten (Abschlepp- oder Transportkosten zur nächstgelegenen diese Kosten zu übernehmen. Akku-Teststation) für eine Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung • Eventuelle zu Ihrem Fahrzeug gehörende mobile bis zu 2.500 EUR Ladegeräte/Wechselakkus bis zu 2.500 EUR. Vorausgesetzt, die Geräte werden unter Verschluss gehalten und die Herstellervorgaben Vorausgesetzt kein Dritter ist zum Ersatz verpflichtet. zur Ladung/Aufbewahrung wurden entsprechend befolgt. • Die zu Ihrem Fahrzeug gehörenden Ladekabel, wenn – und solange diese unter Verschluss gehalten werden oder – während des Ladevorgangs mit dem Fahrzeug verbunden sind. A.2.11.2 Versicherte Schadenereignisse Zusätzlich zu Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind die nachfolgenden Schadenereignisse mitversichert: [Seite 23] A.2.11.3.2 Zusätzlich bei Brand oder drohendem Brand Ihres Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, Fahrzeug wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen. Bei einem Brand A.2.2.1.1 Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs Bei zwei und mehr Insassen erhöht sich die Versicherungssumme um übernehmen wir die notwendigen und angefallenen Kosten bis 2.500 50 % und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig EUR für die Verbringung und Lagerung des Fahrzeugs in einem davon, ob diese zu Schaden kommen. speziellen Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbaren Gehäuse. Dazu zählen auch die angefallenen Kosten zur A.3.2.2 Was verstehen wir unter berechtigten Insassen? Entsorgung des kontaminierten Wassers. Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen), Das gilt auch, wenn Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug bei einer die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten in oder auf drohenden Entzündung in einen entsprechenden Wassercontainer dem Fahrzeug befinden oder im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer verbracht und gelagert werden muss. Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden. A.2.11.3.3 Abschleppkosten in eine Spezialwerkstatt A.3.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Ist Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug nach einem versicherten Sie haben in der Insassen-Unfallversicherung Versicherungsschutz in den Schadenereignis nicht mehr fahrbereit und muss in eine Spezialwerkstatt geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen transportiert werden, übernehmen wir die angefallenen Kosten bis zu Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. einer Höhe von 2.500 EUR. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug beschädigt ist oder ob es sich um A.3.4 Welche Leistungen umfasst die einen Totalschaden nach A.2.5 handelt. Es sei denn, ein Dritter ist zum Insassen-Unfallversicherung? Ersatz verpflichtet. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der A.2.11.3.4 Standkosten nachstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen vereinbart sind. Ist die Unterstellung Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs aufgrund eines versicherten Schadenereignisses erforderlich, übernehmen wir die A.3.5 Leistung bei Invalidität angefallenen Kosten bis zu 14 Tagen, höchstens 250 EUR. Es sei denn, ein Dritter ist zum Ersatz verpflichtet. A.3.5.1 Voraussetzungen A.2.11.3.5 Ausbaukosten/Entsorgung des Akku's A.3.5.1.1 Invalidität Ist der Akkumulator Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. beschädigt oder zerstört und muss zur Erfüllung der gesetzlichen Rücknahmepflichten ausgebaut werden, übernehmen wir die Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt angefallenen Kosten für • Ausbau und Verbringung zur nächstgelegenen Rücknahmestelle • die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit • ggf. angefallene Kosten zur Entsorgung des Akku's • dauerhaft bis zu einer Höhe von 2.500 EUR. Ess ei denn, ein Dritter ist zum Ersatz beeinträchtigt ist. verpflichtet. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn A.3 Insassen-Unfallversicherung – wenn Insassen • sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und verletzt oder getötet werden • eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. A.3.1 Was ist versichert? A.3.5.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall A.3.1.1 Unfälle bei Gebrauch des Fahrzeugs Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der • eingetreten und • von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. versicherten Person, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbundenen Anhängers Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf stehen (z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen). Invaliditätsleistung. A.3.1.2 Unfallbegriff A.3.5.1.3 Geltendmachung der Invalidität Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass • ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis Sie von einer Invalidität ausgehen. Versäumen Sie diese Frist, ist der (Unfallereignis) • unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt erleidet. haben. A.3.1.3 Erweiterter Unfallbegriff A.3.5.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. • ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt, • Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung nach A.3.6, sofern diese Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. vereinbart ist. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch A.3.5.2 Art und Höhe der Leistung Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz A.3.5.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind A.3.2 Wer ist versichert? • die vereinbarte Versicherungssumme und • der unfallbedingte Invaliditätsgrad. A.3.2.1 Pauschalsystem Mit der Insassen-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. [Seite 24] A.3.5.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung A.3.6.2 Höhe der Leistung Der Invaliditätsgrad richtet sich Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. • nach der Gliedertaxe (A.3.5.2.3), sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind, • ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder A.3.7 Krankenhaustagegeld, Tagegeld geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. A.3.7.1 Krankenhaustagegeld Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt Voraussetzung für die Zahlung des Krankenhaustagegeldes ist, dass die sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität versicherte Person sich wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger nach A.3.9.6. vollstationärer Heilbehandlung befindet. Mehrere vollstationäre Heilbehandlungen wegen desselben Unfalls gelten als eine A.3.5.2.3 Gliedertaxe ununterbrochene vollstationäre Heilbehandlung. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile Rehabilitationsmaßnahmen (mit Ausnahme von oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade: Anschlussheilbehandlungen) sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Arm 70 % Heilbehandlung. Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % A.3.7.1.1 Dauer des Krankenhaustagegeldes Daumen 20 % Wir zahlen das Krankenhaustagegeld in Höhe der versicherten Summe Zeigefinger 10 % anderer Finger 5% für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens jedoch Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % für zwei Jahre vom Tag des Unfalls an gerechnet. Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Knies 50 % A.3.7.2 Tagegeld Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % Voraussetzung für die Zahlung des Tagegeldes ist, dass die versicherte große Zehe 5% Person nach einem Unfall nach A.3.1 in der Arbeitsfähigkeit andere Zehe 2% beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist. Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % A.3.7.2.1 Höhe des Tagegeldes Geschmackssinn 5% Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. • die vereinbarte Versicherungssumme und • der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. A.3.5.2.4 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditätsgrad • nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist • nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts. leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Gesichtspunkten. A.3.7.2.2 Dauer des Tagegeldes A.3.5.2.5 Minderung bei Vorinvalidität Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls. Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach A.3.5.2.3 und A.3.5.2.4 bemessen. A.3.8 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. oder Gebrechen zusammentreffen? A.3.5.2.6 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer A.3.8.1 Krankheiten und Gebrechen Körperteile oder Sinnesorgane Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnesorgane Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis beeinträchtigt sein. Dann werden die Invaliditätsgrade, die nach den verursacht wurden. vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet. Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen. Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt. A.3.8.2 Mitwirkung A.3.5.2.7 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Person Folgendes: Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben • die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten (Mitwirkungsanteil), mindert sich Jahres nach dem Unfall verstorben und • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach • bei der Invaliditätsleistung der Prozentsatz des Invaliditätsgrads, • bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt A.3.5.1 sind erfüllt. ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nehmen wir keine Befunde zu rechnen gewesen wäre. Minderung vor. A.3.6 Todesfallleistung A.3.9 Fälligkeit A.3.6.1 Voraussetzungen für die Leistung A.3.9.1 Prüfung Ihres Anspruchs Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen dem Unfall. abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und Beachten Sie dann die Verhaltensregeln nach E.4. des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes: [Seite 25] A.3.10.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erklärung über die Leistungspflicht Maßnahmen der Staatsgewalt Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch Erdbeben, Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate. Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, A.3.10.5 Kernenergie • bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Kernenergie. des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. A.3.10.6 Bandscheiben und innere Blutungen Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach E.4. Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. A.3.9.2 Gebühren Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn überwiegende Ursache ein Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach A.3.1.2 ist. Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir A.3.10.7 Infektionen • bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der versicherten Summe, • bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu einem Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei Wundstarrkrampf Tagessatz. und Tollwut besteht Versicherungsschutz jedoch, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis sofort oder später Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes A.3.9.3 Leistung innerhalb von zwei Wochen Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in den Körper Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über gelangen. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren. A.3.9.4 Vorschüsse Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen A.3.10.8 Psychische Reaktionen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht A.3.9.5 Höhe des Vorschusses wurden. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer auf die versicherte A.3.10.9 Bauch- und Unterleibsbrüche Person entfallenden Todesfallsumme beansprucht werden. Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder Unterleibsbrüchen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen A.3.9.6 Neubemessung des Invaliditätsgrads Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen entstanden sind. des Gesundheitszustands ergeben. A.4 Assistance-Leistungen Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens Die Assistance-Leistungen umfassen die nachfolgenden Wahlleistungen. bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre: aufgeführten Wahlleistungen Sie vereinbart haben. • Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies A.4.1 Kfz-Schutzbrief – Hilfe als Service oder zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit. Kostenerstattung • Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen. A.4.1.1 Was ist ein Kfz-Schutzbrief? A.3.9.7 Leistung für eine mitversicherte Person Wir erbringen nach Eintritt der in A.4.1.2 genannten Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte Person die von Ihnen aufgewendeten Kosten. entfallenden Versicherungssumme an sich nur mit Zustimmung der mitversicherten Person verlangen. A.4.1.2 Wie ist der Leistungsumfang? A.3.10 Was ist nicht versichert? Sie erhalten folgende Leistungen: A.3.10.1 Straftat A.4.1.2.1 Hilfe bei Panne oder Unfall Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der versicherten Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: versucht. Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen A.3.10.2 Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit Panne Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des Fahrers durch Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit Zusätzlich gilt bei Elektrofahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte beruhen, sowie durch schwere Nervenleiden, Schlaganfälle, epileptische Entladung des Akkumulators als Panne. Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers Unfall ergreifen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. A.3.10.3 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Reise Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, sich überwiegend aufhalten. Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen. 1. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Wir organisieren die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die [Seite 26] hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie die Wiederherstellung der Fahrtbereitschaft selbst, erstatten wir die entstandenen Kosten bis 1. Krankenrücktransport zu einer Höhe von 300 EUR einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug Müssen Sie oder eine mitversicherte Person nach A.4.1.3 infolge mitgeführten und verwendeten Kleinteile. Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen 2. Abschleppen des Fahrzeugs dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die gemacht werden, organisieren wir das Abschleppen des Fahrzeugs Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie das Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Abschleppen des Fahrzeugs selbst, erstatten wir die entstandenen Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu Kosten bis zu einer Höhe von 300 EUR. Erbrachte Leistungen durch den je 60 EUR pro Person. Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs werden angerechnet. 2. Rückholung von Kindern 3. Bergen des Fahrzeugs Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge Ihrer Erkrankung Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren wir die oder Ihres Todes weder von Ihnen noch von einem anderen Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und Kosten. übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für A.4.1.2.2 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 EUR. ab 50 km Entfernung 3. Fahrzeugabholung bei einer Reise mit dem Fahrzeug Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs erbringen wir Kann das Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden nachfolgende Leistungen unter den Voraussetzungen, dass Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die • die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die • das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,30 EUR je wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem ist. erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten 1. Weiter- oder Rückfahrt Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Folgende Fahrtkosten werden erstattet: Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person. • eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder 4. Kosten für Krankenbesuch • eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens Müssen Sie sich auf einer Reise infolge einer Erkrankung länger als zwei innerhalb des Geltungsbereichs nach A.4.1.5 und Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und • eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Übernachtungskosten für Besuche von einer nahestehenden Person bis Deutschland, zu 500 EUR je Schadenfall. • eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht A.4.1.2.4 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise worden ist. Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 nach A.4.1.5 ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei größerer Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der zusätzlich folgende Leistungen: Liegewagenkosten jeweils einschließlich Zuschlägen sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 EUR. 1. Bei Panne und Unfall 2. Übernachtung a) Ersatzteilversand Wir übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Sie die Leistung nach Ziffer 1 "Weiter- oder Rückfahrt" in Anspruch Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf schnellstmöglichem Wege erhalten und übernehmen alle entstehenden weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis maximal Versandkosten. 100 EUR je Übernachtung und Person, insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro Tag. b) Fahrzeugtransport Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und 3. Mietwagen übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Wir übernehmen anstelle der Leistung nach Ziffer 1 "Weiter- oder Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn Rückfahrt" oder Ziffer 2 "Übernachtung" die Kosten eines gleichartigen Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung • das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen steht, jedoch höchstens für sieben Tage und 60 EUR je Tag. Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und Bei Schadenfällen im Ausland werden Mietwagenkosten für die Fahrt zu • die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu 420 EUR auch für eine geringere Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Anzahl von Tagen übernommen. c) Mietwagen 4. Fahrzeugunterstellung Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur A.4.1.2.2 Ziffer 1 oder Übernachtung nach A.4.1.2.2 Ziffer 2 die Kosten, Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch Transports in einer Werkstatt untergestellt werden, übernehmen wir die höchstens 420 EUR. hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. d) Fahrzeugverzollung und -verschrottung Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland – auch innerhalb A.4.1.2.3 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer eines Umkreises von 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Reise Deutschland – verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die • Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken oder Verschrottungskosten. der Fahrer stirbt und • dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von 2. Bei Fahrzeugdiebstahl Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist. a) Fahrzeugunterstellung Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des Rücktransports oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist. der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, übernehmen [Seite 27] wir die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Wochen. Reparaturkosten werden nicht erstattet. b) Mietwagen A.4.1.3 Wer ist versichert? Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach A.4.1.2.2 Ziffer 1 oder Übernachtung nach A.4.1.2.2 Ziffer 2 die Kosten, Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch berechtigten Insassen während der Benutzung des versicherten höchstens 420 EUR. Fahrzeugs. c) Fahrzeugverzollung und -verschrottung Bei sonstigen Reisen besteht Versicherungsschutz für Sie, Ihren Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland – auch innerhalb Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder mit Ihnen in eines Umkreises von 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner und die Deutschland – verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und minderjährigen Kinder der versicherten Personen. übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner kann Ansprüche aus Verschrottungskosten. dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen 3. Im Todesfall finden Sie in Abschnitt F. Im Fall Ihres Todes auf einer Reise im Ausland sorgen wir nach A.4.1.4 Versicherte Fahrzeuge Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. 4. Ersatz von Reisedokumenten Benutzen Sie während einer Auslandsreise anstelle des im Verlieren Sie während einer Auslandsreise ein für diese Reise benötigtes Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeugs vorübergehend ein Dokument, helfen wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung und übernehmen Selbstfahrervermietfahrzeug (Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug) tritt die angefallenen Gebühren. dieses an die Stelle des versicherten Fahrzeugs. 5. Ersatz von Zahlungsmitteln A.4.1.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Geraten Sie nach dem Verlust von Zahlungsmitteln auf einer Reise im Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas, Ausland in eine Notlage, stellen wir eine Verbindung mit Ihrer Hausbank den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den her. Ist eine Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden nach dem der Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira. Schadenmeldung folgenden Werktag nicht möglich, gewähren wir Ihnen ein Darlehen bis zu 1.500 EUR je Schadenfall. Das Darlehen ist A.4.1.6 Was ist nicht versichert? innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen. In den folgenden Fällen haben Sie keinen oder nur eingeschränkten Versicherungsschutz: 6. Vermittlung ärztlicher Betreuung A.4.1.6.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Erkranken Sie auf einer Reise im Ausland, informieren wir Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, wenn erforderlich, eine Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir Krankenhaus her und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. 7. Arzneimittelversand A.4.1.6.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Sind Sie auf einer Reise im Ausland auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung Ihrer Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Gesundheit angewiesen, und sind diese Arzneimittel oder ein Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung Ersatzpräparat an Ihrem Aufenthaltsort oder in der Nähe nicht erhältlich, oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer sorgen wir in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt für die Zusendung und Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, tragen die hierdurch entstehenden Kosten inkl. der Kosten für eine Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen. eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels oder für eine eventuelle Verzollung. Vorausgesetzt es bestehen keine Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5. Einfuhrbeschränkungen. 8. Kostenerstattung bei Reiseabbruch A.4.1.6.3 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt Müssen Sie eine Auslandsreise vor der geplanten Beendigung infolge der nachfolgend genannten Gründe abbrechen oder müssen Sie aus Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, einem der genannten Gründe die Reise zu einem anderen als Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt beenden, erstatten wir die im unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Verhältnis zur ursprünglichen Rückreise geplanten entstandenen Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall: Wir helfen jedoch, soweit möglich, wenn Sie von einem dieser Ereignisse überrascht worden sind, innerhalb der ersten 14 Tage seit dem • Tod oder schwere Erkrankung eines Mitreisenden, erstmaligen Auftreten. • Tod oder schwere Erkrankung eines nahen Verwandten, • bei einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens. A.4.1.6.4 Schäden durch Kernenergie 9. Reiserückrufservice Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. Ist ein Reiserückruf für Sie durch Rundfunk aus den unter Ziffer 8 A.4.1.7 Anrechnung ersparter Aufwendungen genannten Gründen notwendig, leiten wir diese Maßnahmen in die Wege und übernehmen die entstandenen Kosten. Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten gespart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese von 10. Hilfestellung in besonderen Notfällen unserer Zahlung abziehen. Geraten Sie in eine sonstige besondere Notlage, zu deren Beseitigung A.4.1.8 Verpflichtung Dritter Hilfe notwendig ist, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, veranlassen wir die erforderlichen Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Maßnahmen und tragen die hierdurch entstandenen Kosten bis zu Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur 300 EUR je Schadenfall. Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen oder einer mitversicherten Person Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, [Seite 28] sind wir Ihnen gegenüber abweichend Satz 1 zur Leistung verpflichtet. C Beitragszahlung C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags B Beginn Ihres Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz C.1.1 Rechtzeitige Zahlung Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Der in Ihrem Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag Antrag (Vertragserklärung) annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins/Ihrer Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Beitragsrechnung fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. B.1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? C.1.2 Nicht rechtzeitige Zahlung Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in der Beitragsrechnung zu Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht, richten sich die die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie Folgen nach C.1.2 und C.1.3. die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab Zahlung des Beitrags. B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz C.1.3 Unser Rücktrittsrecht bei nicht rechtzeitiger Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach den folgenden Zahlung Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag B.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt Nennen wir Ihnen die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr in Höhe von 95 EUR der Kfz-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz ab dem verlangen. vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist C.2 Zahlung des Folgebeitrags das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. C.2.1 Rechtzeitige Zahlung Für zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen nach A.1.6 Ein Folgebeitrag ist zu dem in Ihrem Versicherungsschein oder in Ihrer besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen. zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. C.2.2 Nicht rechtzeitige Zahlung B.2.2 Kaskoversicherung, Insassen-Unfallversicherung Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den und Assistance-Leistungen rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung In der Kaskoversicherung, Insassen-Unfallversicherung und den bei Ihnen zu zahlen. Assistance-Leistungen haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz C.2.3 Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist B.2.3 Übergang des vorläufigen in den endgültigen nach C.2.2 ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beiträge noch nicht Versicherungsschutz gezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt haben. haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über. C.2.4 Unser Kündigungsrecht bei nicht rechtzeitiger Zahlung B.2.4 Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes Sind Sie mit der Zahlung dieser Beiträge nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist nach C.2.2 noch in Verzug, können wir den Vertrag mit Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Beiträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung bei • wir Ihren Antrag (Vertragserklärung) unverändert angenommen Ihnen bezahlen. Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung haben und • Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. ausgesprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von zwei Wochen eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist nach Zugang des Versicherungsscheins/Ihrer Beitragsrechnung zahlen. Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der bezahlt haben. zweiwöchigen Zahlungsfrist nach C.2.2 bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung. nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. C.2.5 Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung B.2.5 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz VVG gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von Versicherungsvertrags zur Leistung verpflichtet, so haben wir Anspruch zwei Wochen nach dem Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam. auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 VVG bleiben unberührt. B.2.6 Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel Widerrufen Sie Ihre Erklärung zum Abschluss Ihres Versicherungsvertrags Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein nach § 8 VVG, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Zugang Ihrer Willenserklärung bei uns. Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach B.2.7 Beitrag für den vorläufigen Versicherungsschutz C.2.2 bis C.2.5 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall der vorläufigen Deckung nach B.2.4. Hierfür Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags. • zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, • Fahrzeugart und -verwendung der Fahrzeuge sind gleich. [Seite 29] Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.2.1.2 und die wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr nach C.1.3 verlangen. Ausschlusse nach • der Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1.5.2), C.4 Zahlungsweise • der Kaskoversicherung (A.2.9.2), • der Insassen-Unfallversicherung (A.3.10.3), Die Beiträge für Ihre Versicherung sind entsprechend der vereinbarten • den Assistance-Leistungen (Schutzbrief A.4.1.6.2), Zahlungsweise zu bezahlen. Die Zahlungsweise entspricht der Versicherungsperiode nach § 12 VVG. Welche Zahlungsweise Sie mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein D.2 Zusätzliche Pflichten entnehmen. D.2.1 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsweise unterscheiden kann, ist in Abschnitt G bzw. Ihrem Versicherungsschein geregelt. D.2.1.1 Alkohol und andere berauschende Mittel Für Saisonkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen können unterjährige Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch Zahlungsweisen nicht vereinbart werden. alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. C.5 Zahlung bei SEPA-Einzugsermächtigung Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer führen lassen, der durch alkoholische Getränke C.5.1 Rechtzeitige Zahlung oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, ist die sicher zu führen. Zahlung rechtzeitig, wenn der Beitrag bei Fälligkeit eingezogen werden kann. Sie sind für eine ausreichende Kontodeckung verantwortlich. Hinweis: Für solche Fahrten besteht in Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht • der Kaskoversicherung (A.2.9.1), eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn • der Insassen-Unfallversicherung (A.3.10.2), sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung • den Assistance-Leistungen (Schutzbrief A.4.1.6.1), erfolgt. kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz. C.5.2 Nicht rechtzeitige Zahlung D.2.1.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann oder widersprechen Sie einer berechtigten Einziehung, ist die Zahlung Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstaltung oder nicht rechtzeitig. Die Folgen hieraus ergeben sich aus C.1 oder C.2. Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, gebraucht werden, wenn Außerdem sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des • das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit SEPA-Einzugsverfahrens zu verlangen. Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und • für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.2.2 und die Ausschlusse nach D.1 Bei allen Versicherungsarten • der Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1.5.2), • der Kaskoversicherung (A.2.9.2), D.1.1 Nutzung nur zum vereinbarten • der Insassen-Unfallversicherung (A.3.10.3), • den Assistance-Leistungen (Schutzbrief A.4.1.6.2). Verwendungszweck Das Fahrzeug darf nur zu dem in Ihrem Versicherungsschein D.2.2 Zusätzlich in der Elektro Plus angegebenen Zweck verwendet werden. D.2.2.1 Ihre Mitwirkungspflichten D.1.2 Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer Sie sind verpflichtet Das versicherte Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer • beim Ladenvorgang Ihres Elektrofahrzeugs die Herstellervorgaben gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen (z.B. verwendete Ladekabel, Anschlüsse, Ladedauer) zu beachten. und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen • die Herstellervorgaben zur Wartung des Akkumulators (z.B. die Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich Durchführung von vom Hersteller vorgegebenen Softwareupdates) ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer einzuhalten. gebraucht wird. D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser D.1.3 Fahren nur mit Fahrerlaubnis Pflichten? Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen D.3.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob Fahrerlaubnis hat. fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie D.1.4 Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur benutzen, wenn das Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Außerdem dürfen Sie, D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, ist. einen Personenschaden erlitten haben. D.1.5 Nicht genehmigte Rennen D.3.2 Wann sind wir abweichend zu D.3.1 zur Leistung verpflichtet? Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für dazugehörigen Übungsfahrten. den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzten. [Seite 30] D.3.3 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der berechtigt, auch in Ihrem Namen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Kfz-Haftpflichtversicherung Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten E.2.5 Bei drohendem Fristablauf Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000 EUR je Schadenereignis beschränkt. Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Dies gilt nicht für nach A.1.6 gegen Mehrbeitrag vereinbarte Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf Zusatzleistungen. (z. B. Widerspruch) einlegen. D.3.4 Leistungsfreiheit bei Erlangung des Fahrzeugs E.2.6 Zusätzlich in der Umweltschadenversicherung durch eine vorsätzlich begangene Straftat (z. B. (A.1.1.8) Diebstahl) Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich E.2.6.1 Besondere Anzeigepflicht begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung zur Leistung frei. nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) führen könnte, – soweit zumutbar – unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche erhoben worden sind. einer Pflichtverletzung Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und umfassend zu informieren über: E.1 Bei allen Versicherungsarten • die Ihnen gemäß § 4 Umweltschadengesetz (USchadG) obliegende E.1.1 Anzeigepflicht Information an die zuständige Behörde, • behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung eines Umweltschadens Ihnen gegenüber, durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. • die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder E.1.2 Anzeigepflicht bei Ermittlung durch Behörden Sanierung eines Umweltschadens, • den Erlass eines Mahnbescheids, Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im • eine gerichtliche Streitverkündung, Zusammenhang mit dem Schadenereignis, so sind Sie verpflichtet, uns • die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen oder dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das gerichtlichen Verfahrens. Schadenereignis bereits gemeldet haben. E.2.6.2 Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht E.1.3 Aufklärungspflicht Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit es für Sie Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße insbesondere folgende Pflichten beachten: Schadenberichte zu erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, die nach unserer Ansicht • Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mitteilen erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke übersenden. gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht). • Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Umweltschäden sind Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer unverzüglich mit uns abzustimmen. Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten. E.2.6.3 Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen • Sie müssen die von uns angeforderten Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im • Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie fristgemäß Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer • Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Weisung durch uns bedarf es nicht. Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist. Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu E.1.4 Schadenminderungspflicht überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens beauftragen wir einen Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Sie haben Unterlagen zur Verfügung stellen. hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen. E.2.7 nicht belegt E.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung E.2.8 nicht belegt E.2.1 Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen E.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, so sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruches E.3.1 Anzeige des Schadenfalls bei uns mitzuteilen. Abweichend von E.1.1 sind Sie verpflichtet, uns bei den nachfolgenden Schadenfällen unverzüglich zu informieren: E.2.2 Anzeige von Kleinschäden • bei Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile. Die Anzeige muss Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als in Textform erfolgen. 1.000 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie • bei einem Karosserieschaden durch die nachfolgenden Schadenfälle uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung im Reparatur- und Mobilitätsservice (A.2.5.2.1.1): nicht gelingt. – Unfall (A.2.2.2.2) – Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus A.2.2.2.3) E.2.3 Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen – Entwendung von Fahrzeugteilen (A.2.2.1.3) Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. B. Klage, – Sturm und Hagel (A.2.2.1.4) Mahnbescheid), so haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. – Zusammenstoß mit Tieren (A.2.2.1.6) – Glasbruch (A.2.2.1.5) E.2.4 Bei einem Rechtsstreit Die Auswahl der Reparaturwerkstatt ist uns zu überlassen. Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind [Seite 31] E.3.2 Einholen unserer Weisung E.5.2 Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs oder Sie haben uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und mitversicherter Teile müssen Sie unsere Weisung einholen, soweit die Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht zu Umstände dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, gestatten, Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorzulegen soweit Ihnen dies zumutbar ist. und die behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 VVG von der Schweigepflicht zu entbinden. E.3.3 Anzeige bei der Polizei E.5.3 Leistungsübergang Sie sind verpflichtet, eines der nachfolgenden Schadenereignisse unverzüglich der Polizei anzuzeigen: Sie und die mitversicherten Personen haben uns bei der Geltendmachung der nach § 86 VVG auf uns übergegangenen • ab einer Schadenhöhe von 500 EUR: Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und die hierfür – Brandschaden (A.2.2.1.1) benötigten Unterlagen auszuhändigen. – Entwendungsschaden (A.2.2.1.3) – Vandalismusschaden (A.2.2.2.3) E.5.4 Rückzahlung von Geldbeträgen • ab einer Schadenhöhe von 1.000 EUR: – Tierschaden (A.2.2.1.6) Geldbeträge, die wir für Sie verauslagt oder Ihnen nur als Darlehen – bei Schäden infolge einer Manipulation der Fahrzeugsoftware gegeben haben, müssen Sie unverzüglich nach deren Erstattung durch (A.2.2.2.4) Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung, an uns zurückzahlen. E.3.4 Zusätzliche Aufklärungspflicht E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Über E.1.3 hinaus sind Sie verpflichtet, soweit technisch möglich, uns Pflichten? das Auslesen und Auswerten von fahrer- und fahrzeugbezogenen Daten aus dem Unfallfahrzeug durch einen von uns beauftragten E.6.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Sachverständigen zu ermöglichen. Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.5 geregelten Pflichten, E.3.5 nicht belegt haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere E.3.6 Zusätzlich in der Leasing-Differenz-Deckung Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie (GAP-Deckung) nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. E.3.6.1 Ihre Mitwirkungspflichten Voraussetzung für die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung ist, dass Sie sind verpflichtet, uns vor Ausgleich der Forderung des Leasinggebers wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen zu informieren und uns alle notwendigen Angaben zur Feststellung der hingewiesen haben. Dies gilt nicht, wenn Sie eine dieser Pflichten Leistungshöhe zu machen. Alle erforderlichen Unterlagen sind uns auf unmittelbar nach einem Schadenereignis erfüllen müssen (z. B. Verlassen Verlangen vorzulegen. des Unfallortes ohne die gesetzlichen Feststellungen nach E.1.3). In diesem Fall können Sie von uns keinen gesonderten Hinweis erwarten. E.4 Zusätzlich in der Insassen-Unfallversicherung Abweichend von E.6 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des E.4.1 Anzeige innerhalb 48 Stunden bei Todesfall Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person zur Folge, müssen die arglistig verletzen. aus dem Versicherungsvertrag Begünstigten uns dies innerhalb von 48 Stunden melden. Dies gilt auch, wenn der Unfall schon angezeigt ist. Uns ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von uns E.6.2 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Kfz-Haftpflichtversicherung In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.6 ergebende E.4.2 Medizinische Versorgung und Aufklärung Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens 2.500 EUR je Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, Schadenereignis beschränkt. müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von E.6.2.1 Bei vorsätzlicher oder besonders schwerwiegender Verletzung der Aufklärungs- • Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht und Schadenminderungspflicht in der haben, Kfz-Haftpflichtversicherung • anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von höchstens je Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu 5.000 EUR, wenn Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen nach E.1.3 und E.1.4 erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. • vorsätzlich und • in besonders schwerwiegender Weise Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch trotz eines Personen- oder schweren Sachschadens der Fall. die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.6.3 Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung E.4.3 Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen Invalidität einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und unserer Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils Geltendmachung der Invalidität nach A.3.5. vollständig frei. E.5 Zusätzlich im Schutzbrief (A.4.1) E.6.4 Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Rechtsstreitigkeiten E.5.1 Einholen unserer Weisung Verletzen Sie Ihre Pflichten nach Vor Inanspruchnahme unserer Leistungen müssen Sie sich mit uns • E.2.1 Anzeige außergerichtlich geltend gemachter Ansprüche, darüber abstimmen, ob und welche Leistungen wir erbringen. • E.2.3 Anzeige gerichtlich geltend gemachter Ansprüche, • E.2.4 Prozessführung durch uns und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die über den [Seite 32] Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr beträgt, um die erheblich hinausgeht, gilt: folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag beginnen zu lassen. • Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des von uns zu zahlenden Mehrbetrags vollständig von unserer Leistungspflicht frei. • Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung G.1.3 Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr hinsichtlich dieses Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer E.6.5 Beschränkung der Leistungsfreiheit im Reparatur- Kündigung bedarf. und Mobilitätsservice G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie Ihren Abweichend von E.6.1 kürzen wir unsere Leistung, wenn Versicherungsvertrag kündigen? • Sie sich vor der Reparatur, aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht mit uns zur Vermittlung der Partnerwerkstatt in Verbindung G.2.1 Kündigung zum Ablauf gesetzt haben, • Ihr Fahrzeug aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht in der Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. von uns vermittelten Werkstatt repariert wird. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Die Höhe der Leistungskürzung können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. G.2.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. F Rechte und Pflichten der mitversicherten Die Kündigung wird sofort mit deren Eingang bei uns wirksam. Personen G.2.3 Kündigung nach einem Schadenereignis F.1 Pflichten der mitversicherten Personen Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten in kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats allen Versicherungen sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die Technische Aufsicht nur insoweit, wie es nach der • nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung zulässig ist. • nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt und Sie hiervon Kenntnis erhalten haben, F.2 Ausübung der Rechte Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen zugehen. als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Andere Regelungen für die mitversicherten Personen sind z. B.: Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der • geltend machen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats (A.1.2). seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit einem Dritten ergangenen • geltend machen von Ansprüchen im Auslandschadenschutz Urteils kündigen. (A.1.6.1). • geltend machen von Ansprüchen in der Fahrerschutzversicherung G.2.4 Wann wird die Kündigung im Schadenfall (A.1.6.3). wirksam? F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf Sie können bestimmen, ob Ihre Kündigung sofort oder zu einem mitversicherte Personen späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versicherungsvertrags, wirksam werden soll. Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen und sonstigen G.2.5 Kündigung bei Veräußerung oder Personen, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend Zwangsversteigerung des Fahrzeugs machen. Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Versicherungsvertrag nach G.7 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung, im kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung Auslandschadenschutz (A.1.6.1) und im Fahrerschutz (A.1.6.3): beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Mitversicherten Personen gegenüber können wir uns auf die Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder Leistungsfreiheit nur berufen, wenn zum Ablauf des Vertrags endet. • die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der G.2.6 Vertragsabschluss durch den Erwerber mitversicherten Person selbst vorliegen, • diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. legt er bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Entsprechendes gilt, wenn wir trotz Beendigung des Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam. Versicherungsverhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Dritten Leistungen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen G.2.7 Kündigung bei Beitragserhöhung Ausnahmefällen bestehen. Erhöhen wir aufgrund unseres Rechts zur Tarifanpassung nach J.3 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang G Laufzeit und Kündigung Ihres Vertrags, unserer Mitteilung der Beitragserhöhung bei Ihnen kündigen (J.4). Die Veräußerung des Fahrzeugs Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. G.1 Wie lange läuft Ihr Versicherungsvertrag? Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. G.1.1 Vertragsdauer Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. G.2.8 Kündigungsrecht bei geänderter Fahrzeugart und -verwendung G.1.2 Automatische Verlängerung Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs und erhöht sich der Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, Beitrag dadurch um mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung bei Ihnen ohne wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die erste Laufzeit nach Einhaltung einer Frist kündigen. [Seite 33] Kündigung innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt auszusprechen, G.2.9 Kündigungsrecht bei Veränderung der zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis Tarifstruktur erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach Zugang beim Erwerber wirksam. Ändern wir unsere Tarifstruktur nach J.6, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die G.4 Kündigung einzelner Versicherungen Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir teilen G.4.1 Die nachfolgend aufgeführten Versicherungsarten sind Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit jeweils rechtlich selbstständige Versicherungsverträge: und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. • Kfz-Haftpflichtversicherung A.1 G.2.10 Kündigungsrecht bei Bedingungsänderung • Kaskoversicherung A.2 • Insassen-Unfallversicherung A.3 Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpassung nach M • Assistance-Leistungen A.4 Gebrauch, können Sie den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mitteilung über die Bedingungsanpassung bei Ihnen Eine Kündigung kann sich daher auf einen einzelnen kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Versicherungsvertrag oder die gesamte Kfz-Versicherung beziehen. Die Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsänderung. Wir teilen Kündigung eines einzelnen Versicherungsvertrags berührt das Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden Fortbestehen eines anderen Versicherungsvertrags daher nicht. mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. Hinweis: Die zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarten Leistungen der G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir Ihren Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.6 und der Kaskoversicherung nach Versicherungsvertrag kündigen? A.2.10 sind Bestandteil des jeweiligen Versicherungsvertrags. Kündigen Sie einen einzelnen Versicherungsvertrag, gilt die Kündigung auch für G.3.1 Kündigung zum Ablauf die zusätzlich zu diesem Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen. Kündigen Sie den gesamten Versicherungsvertrag, so gilt die Kündigung Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. auch für die zusätzlich vereinbarten Leistungen. Kündigen Sie eine Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat zusätzlich vereinbarte Leistung, hat dies keinen Einfluss auf das vor Ablauf zugeht. Fortbestehen des Versicherungsvertrags im Übrigen. G.3.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach deren Zugang Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. bei Ihnen wirksam. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug G.3.3 Kündigung nach einem Schadenereignis abgeschlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Vertrag den gesamten Kfz-Versicherungsvertrag ausdehnen. Hierzu müssen Sie kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung einverstanden sind. unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Entsprechend haben wir das Recht, den gesamten Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur Weisung erteilen, es über den Anspruch eines Dritten zu einem einen Vertrag kündigen. Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats G.4.4 Kündigen Sie oder wir Assistance-Leistungen gelten seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen G.4.2 und G.4.3 nicht. Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. G.4.5 G.4.1, G.4.2 und G.4.3 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem Versicherungsvertrag mehrere Fahrzeuge G.3.4 Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags versichert sind. Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und G.5 Form und Zugang der Kündigung Zinsen trotz unserer Zahlungsaufforderung nach C.2.2 nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Alle Kündigungen müssen in Textform erklärt werden (z. B. schriftlich, Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Fax, E-Mail) und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen (siehe Frist zugehen. auch C.2.4). G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung G.3.5 Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag anteilig zu. Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs nach D verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu Pflichtverletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit sofortiger beachten? Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. G.7.1 Übergang des Versicherungsvertrags auf den Erwerber G.3.6 Kündigung bei geänderter Fahrzeugart und -verwendung Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für Ändert sich die Fahrzeugart und/oder Verwendung des Fahrzeugs, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie • zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen in der nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1.6), Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem • zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen in der Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Ihrem Kaskoversicherung (A.2.10), Versicherungsschein können Sie die vereinbarte Fahrzeugart und • die Insassen-Unfallversicherung (A.3), • die Assistance-Leistungen (A.4). -verwendung entnehmen. G.7.2 Beitragsberechnung nach Übergang auf den G.3.7 Kündigung bei Veräußerung oder Erwerber Zwangsversteigerung des Fahrzeugs Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 Angaben des Erwerbers, wie wir ihn bei einem Neuabschluss des können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Vertrags verlangen würden, anzupassen. [Seite 34] leistungsfrei. Dies gilt auch für die Schadenfreiheitsklasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. H.1.4 Wiederanmeldung Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang des Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Versicherungsvertrags folgt. Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben G.7.3 Von wem können wir den Beitrag verlangen? Sie uns unverzüglich mitzuteilen. Den Beitrag des laufenden Versicherungsjahres können wir sowohl von Ihnen als auch vom Erwerber verlangen. H.1.5 Ende des Vertrags und der Ruheversicherung Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden spätestens 18 G.7.4 Die Veräußerung muss uns angezeigt werden Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung unter den Voraussetzungen des § 97 VVG der Verlust des mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder Versicherungsschutzes. an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern. G.7.5 Kündigung des Vertrags Im Fall der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 H.2 Welche Besonderheiten gelten bei oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Saisonkennzeichen? Beitrag nur von Ihnen verlangen. H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen G.7.6 Zwangsversteigerung des Fahrzeugs zugelassen sind, gewähren wir den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwenden, wenn dokumentierten Zeitraumes (Saison). Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird. H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie G.8 Wagniswegfall Ruheversicherungsschutz nach H.1. Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z. B. bei Fahrzeugverschrottung), steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb zu dem uns der Wagniswegfall nachgewiesen wird. des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten H Außerbetriebsetzung, • im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder Saisonkennzeichen, Fahrten mit • wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder ungestempelten Kennzeichen und Abgasuntersuchung Wechselkennzeichen durchgeführt werden. H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen H.1.1 Ruheversicherung H.3.1 Versicherungsschutz in der Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Kfz-Haftpflichtversicherung Zeitpunkt wieder zugelassen werden (Außerbetriebsetzung im Sinne des Straßenverkehrsrechts und Wiederinbetriebnahme durch Sie), wird der In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Versicherungsvertrag nicht beendet. Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die geführt werden muss. Zulassungsbehörde uns nach § 24 FZV die Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen H.3.2 Was sind Zulassungsfahrten? beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangen. Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind: Der Übergang in eine beitragsfreie Ruheversicherung erfolgt nur, wenn • Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette • kein Versicherungsvertrag mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder als ein Jahr vereinbart gilt. einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit H.1.2 Umfang der Ruheversicherung ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat, Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während • Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Versicherungsschutz. Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs. Die Ruheversicherung umfasst H.4 Wechselkennzeichen • die Kfz-Haftpflichtversicherung ohne die zusätzlich gegen Mehrbeitrag versicherbaren Leistungen nach A.1.6, H.4.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Wechselkennzeichen • die Teilkaskoversicherung ohne die zusätzlich gegen Mehrbeitrag zugelassen sind, gewähren wir den vertraglich vereinbarten vereinbarten Leistungen nach A.2.10, wenn zum Zeitpunkt der Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Plätzen und Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestand. Wegen mit dem vollständigen Kennzeichen versehen ist. H.1.3 Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung H.4.2 Ist das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig mit dem Wechselkennzeichen versehen, besteht Versicherungsschutz im Rahmen Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das des Versicherungsvertrages, sofern das Fahrzeug in einem Einstellraum Fahrzeug (z. B. Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten • in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder Abstellplatz (z. B. abgeschlossener Hofraum) abgestellt ist. • auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) I Schadenfreiheitsrabattsystem nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 In der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung richtet sich die [Seite 35] Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe dazu die Tabellen in Anhang 1. Ist das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen H.2 zugelassen, nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach Dies gilt nicht für Verträge mit I.3.2 nur vor, wenn der Betriebszeitraum (Saison) sechs Monate oder mehr beträgt. • kurzfristigen Kfz-Versicherungen, • einer Abrechnung der vorläufigen Deckung. I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit einer Bei einem Wechsel des Versicherers wird in der Kfz-Haftpflicht- und Ersteinstufung, einer Zweitwageneinstufung oder Vollkaskoversicherung der Schadenverlauf der Vorversicherung in den Schadenklassen 0, S und M berücksichtigt, wenn dieser durch eine Bescheinigung des Vorversicherers nach I.8 nachgewiesen wird. I.3.4.1 Bei ununterbrochenem Versicherungsschutz im Kalenderjahr I.1.1 Anrechnung des Schadenverlaufs der Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres Kfz-Haftpflicht in der Vollkaskoversicherung ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag Schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine • mit einer Ersteinstufung nach Klasse 0 (I.2.1), Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab, richtet sich • mit einer Ersteinstufung nach SF-Klasse 1/2 (I.2.2), die Einstufung der Vollkaskoversicherung nach dem Schadenverlauf der • mit einer Schadenklasse 0, S oder M Kfz-Haftpflichtversicherung. bei schadenfreiem Verlauf in die Schadenfreiheitsklasse SF 1 ein. Dies gilt nicht, wenn für das Fahrzeug oder das Vorfahrzeug innerhalb des letzten Jahres bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in I.3.4.2 Bei mindestens sechs Monaten diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Versicherungsschutz im Kalenderjahr Vollkaskoversicherung nach I.6. Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres I.2 Ersteinstufung mindestens sechs Monate bestanden, stufen wir Ihren Vertrag Eine Ersteinstufung erfolgt, wenn keine Anrechnung eines • mit einer Ersteinstufung nach Klasse 0 (I.2.1), Schadenverlaufs aus einem anderen Versicherungsvertrag I.6 möglich ist. • mit einer Ersteinstufung nach SF-Klasse 1/2 (I.2.2), • mit einer Schadenklasse 0, S oder M, • mit einer Zweitwageneinstufung nach I.2 I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0 bei schadenfreiem Verlauf in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse Die Ersteinstufung Ihres Vertrags erfolgt in Klasse 0. nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 ein. I.2.2 Verbesserte Ersteinstufung aufgrund I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf Führerscheinbesitz Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, Eine verbesserte Ersteinstufung Ihres Vertrags in die SF-Klasse 1/2 ist wird er nach den Tabellen im Anhang 1 zurückgestuft. Maßgeblich ist möglich, wenn Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die der Tag der Schadenmeldung bei uns. aktuelle Fahrerlaubnis • wurde vor mindestens drei Jahren ausgestellt, I.4 Was bedeutet schadenfreier und • gilt für Pkw oder Zweiräder mit amtlichen Kennzeichen, schadenbelasteter Verlauf? • wurde von einem Mitgliedstaat der EU ausgestellt. Hinweis: Betrachtet wird Ihr schadenfreie oder schadenbelastende I.2.2.1 Gleichgestellte Fahrerlaubnis Verlauf zu Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag. Berücksichtigt werden auch Fahrerlaubnisse außerhalb der EU werden gleichgestellt, wenn sie durch Dritte verursachte Schadenereignisse für die wir nach I.1.4.2 Rückstellungen bilden oder Entschädigungen leisten. • ohne weitere theoretische oder praktische Prüfung umgeschrieben Das gilt auch, wenn der Dritte über einen Versicherungsvertrag verfügt, werden können oder der eine Nutzung Ihres Fahrzeugs durch den Dritten absichert (z.B. die • nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind. Zurich Junge Fahrer Police). I.2.2.2 Führerscheinsonderregelung I.4.1 Schadenfreier Verlauf Hat Ihr Vertrag mit Klasse 0 begonnen, stufen wir diesen auf Ihren Antrag verbessert in die SF-Klasse 1/2 ein, sobald die genannten I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter Voraussetzungen erfüllt sind. folgenden Voraussetzungen vor: I.2.2.3 Verbesserte Ersteinstufung aufgrund Erstvertrag • der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und Besteht für Sie bereits ein Kfz-Versicherungsvertrag mit einem • uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Schadenverlauf, kann eine verbesserte Einstufung als Zweitwagen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu erfolgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Hierüber zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. informieren wir Sie bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags. I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag I.3 Jährliche Neueinstufung in folgenden Fällen als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Bei einem • Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen: Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich dafür, – nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird. untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern, – wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen. Die Neueinstufung gilt ab Beginn des nächsten auf das Kalenderjahr – bei Leistungen im Rahmen des Führens fremder Fahrzeuge im folgenden Versicherungsjahres. Ausland (Mallorca Police A.1.1.6), – bei Leistungen im Rahmen der Umweltschadenversicherung I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf (A.1.1.8), – bei Leistungen im Rahmen der zusätzlich gegen Mehrbeitrag Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und vereinbarten Leistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen (A.1.6) und Kaskoversicherung (A.2.10), bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse – bei Leistungen im Rahmen der Elektro Plus (A.2.11). nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft. • Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben. • Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns [Seite 36] unsere Entschädigung in vollem Umfang. • Wir leisten in der Vollkaskoversicherung oder bilden Rückstellungen Die Anrechnung des Schadenverlaufs aus dem Vertrag einer anderen für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt. Person ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: • Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch, weil: • Sie haben das Fahrzeug der anderen Person überwiegend gefahren. – eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Wir benötigen eine entsprechende Erklärung von Ihnen und der Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem anderen Person. Ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung Umfang haftet, durch Sie ausreichend. Die Erklärung muss den Zeitraum der – Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch überwiegenden Mitnutzung beinhalten. • Sie legen uns eine Kopie Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis vor, aus der haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise hervorgeht, dass Sie im Zeitraum der überwiegenden Mitnutzung in versagt hat. der Lage gewesen sind, das Fahrzeug zu führen. Wir sind berechtigt einen Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister zu fordern. I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf • Die andere Person ist mit der Übertragung auf Sie einverstanden und gibt ihren Anspruch auf den Schadenverlauf in vollem Umfang auf. I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, • Der Zeitraum der regelmäßigen Mitbenutzung liegt nicht mehr als wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere zwölf Monate zurück. Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Dies gilt nicht für Fälle nach I.4.1.2. Im Rahmen der Anrechnung wird die Dauer des Schadenverlaufs (Anzahl der schadenfreien Jahre und Schäden) des Mitbenutzungszeitraums aus dem Vertrag des Dritten berücksichtigt. Bei I.4.2.2 Gilt Ihr Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst der Ermittlung der SF-Klasse legen wir die bei Vertragsabschluss gültige als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr SF-Tabelle und Rückstufungstabelle nach Anhang 1 zugrunde. Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres I.6.6 Welche Voraussetzungen gelten für die zurück. Die Neueinstufung gilt ab Beginn des nächsten auf das Kalenderjahr folgenden Versicherungsjahres. Übernahme eines Schadenverlaufs? Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende I.5 Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können Voraussetzungen: I.5.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung I.6.6.1 Fahrzeuggruppe Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne gehören derselben Fahrzeuggruppe an oder das Fahrzeug, von dem der vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Um Ihnen hierzu Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung Eine Anrechnung des Schadenverlaufs setzt voraus, dass für das innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, ein Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt. Haben Schadenfreiheitsrabatt geführt wurde. wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe des Erstattungsbetrages unterrichtet und müssen wir danach im Zuge I.6.6.1.1 Untere Fahrzeuggruppe: private und gewerblich einer Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine weitere genutzte Fahrzeuge ohne Taxen, Mietwagen und Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Selbstfahrervermietfahrzeuge Erstattungsbetrags. • Pkw • Zweiräder (Leichtkrafträder und Kräder) I.5.2 In der Vollkaskoversicherung • Trikes und Quads • Campingfahrzeuge In der Vollkaskoversicherung haben Sie die Möglichkeit, die • Lieferwagen im Werkverkehr Entschädigungsleistungen zurückzuzahlen. Der Versicherungsvertrag • Gabelstapler wird insoweit als schadenfrei behandelt. Die Rückzahlung muss • Kranken- und Leichenwagen innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Mitteilung über die endgültige Regulierung geleistet werden. I.6.6.1.2 Mittlere Fahrzeuggruppe: gewerblich genutzte Fahrzeuge ohne Selbstfahrervermietfahrzeuge I.6 Übernahme des Schadenverlaufs aus einem anderen Vertrag • Taxen • Mietwagen In den folgenden Fällen wird der Schadenverlauf aus einem anderen • Lkw im Werkverkehr Vertrag übernommen: • Zugmaschinen im Werkverkehr I.6.1 Versichererwechsel I.6.6.1.3 Obere Fahrzeuggruppe: gewerblich genutzte Fahrzeuge ohne Selbstfahrervermietfahrzeuge Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu uns gewechselt. • Lieferwagen im Güterverkehr • Lkw im Güterverkehr • Zugmaschinen im Güterverkehr I.6.2 Fahrzeugwechsel • Busse Sie haben das Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft. • Abschleppwagen • Auto-/Mobilkran oder Bergungsfahrzeuge I.6.3 Anrechnung bei einem neu hinzukommenden I.6.6.2 Gemeinsame Übertragung des Schadenverlaufs Fahrzeug der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung Sie versichern ein neu hinzukommendes Fahrzeug und beantragen die Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts aus einem weiteren Vollkaskoversicherung übernehmen wir nur gemeinsam. bestehenden Vertrag. I.6.7 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des I.6.4 Anrechnung von einem ausgeschiedenen Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf Fahrzeug aus? Sie besitzen außer dem Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb I.6.7.1 Im Jahr der Übernahme und beantragen die Übernahme dessen Schadenverlaufs auf dieses Fahrzeug. Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt: I.6.5 Anrechnung vom Vertrag einer anderen Person Sie haben das Fahrzeug einer anderen Person überwiegend gefahren • Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, so und beantragen die Übernahme dessen Schadenverlaufs. berücksichtigen wir den Schadenverlauf als wäre der [Seite 37] Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse • Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet ist. Wir ermitteln einmal sieben Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf bis zum Zeitpunkt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres der Unterbrechung. Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder • beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, übernehmen wir verringert hat. Die Neukalkulation der Beiträge richtet sich nach der den schadenfreien Verlauf nicht. Die Einstufung erfolgt nach I.2. Schaden- und Kostenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zum Ende des I.6.7.2 Im Folgejahr der Übernahme Kalenderjahres, welches dem Jahr der Neukalkulation folgt. Bei der Ermittlung der Beiträge wenden wir die anerkannten Grundsätze der In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Wir sind dabei Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und die Ermittlungen des bestand: unabhängigen Treuhänders zu den Typklassen bei der Neukalkulation zu • Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme berücksichtigen. Dies kann zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse mindestens sechs Monate, so wird der Vertrag entsprechend seines führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. nächsten Versicherungsjahres wirksam. • Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung auch nach J.2 Zuordnung zu einer Region schadenfreiem Verlauf. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Region zugeordnet. Maßgeblich ist der I.6.8 Anrechnung des Schadenverlaufs von Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. ausländischen Versicherern Wir rechnen den Schadenverlauf nach I.6.1 bis I.6.4 auch von einem J.3 Tarifänderung ausländischen Vorversicherer mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz, Norwegen, Japan, Kanada oder der USA an, wenn Sie uns Wir sind berechtigt, den Tarifbeitrag an den Schadenbedarf anzupassen. diesen in einer Originalbestätigung in Deutsch oder mit einer amtlich Bei einer Änderung des Tarifbeitrags sind wir berechtigt, den Beitrag der beglaubigten Übersetzung nachweisen. Diese Bescheinigung muss die in zu diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsverträge ab dem Beginn I.8 genannten Informationen enthalten. des nächsten Versicherungsjahres entsprechend anzuheben oder abzusenken. I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs Eine Beitragserhöhung nach Abs. 1 wird nur wirksam, wenn wir Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des I.7.1 Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform über Ihr Recht zur Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden. außerordentlichen Kündigung nach G.2.7 belehren. I.7.2 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags In die Berechnung des neuen Beitrags werden folgende Änderungen stufen wir diesen in die Schadenfreiheitsklasse ein, die Sie bei einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden: Ersteinstufung Ihres Vertrags nach I.2 bekommen hätten. Erstreckt sich • gesetzliche Änderungen des Leistungsumfangs nach der Abgabe der schadenfreie Verlauf nicht über ein volles • die Typklassen (J.1) Kalenderjahr, gelten die Regelungen nach I.3.4. Befand sich Ihr Vertrag in Klasse M oder S, bleibt die Einstufung in Klasse M oder S bestehen. Dies gilt nicht für Beitragsänderungen, die sich ergeben aufgrund I.7.3 Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der • der Zuordnung des Vertrags zu den Berufsgruppen (O.5), • der Neuzuordnung zu einer anderen Region nach Wechsel des Umstellung Ihres Vertrags nach zu erheben. Zulassungsbezirks, • des konkreten Schadenverlaufs des Versicherungsvertrags, I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf • einer Änderung Ihrer Merkmale zur Beitragsberechnung, • einer sonstigen Änderung des Versicherungsvertrags (z. B. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Versicherungsumfang). Schadenverlaufs von dem Vorversicherer folgende Auskünfte geben zu lassen: J.4 Kündigungsrecht • Fahrzeugart und -verwendung, Führt eine Änderung nach J.1 bis J.3 in der Kfz-Haftpflichtversicherung • Beginn und Ende des Vertrags, zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie nach G.2.7 ein • Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich so besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in der noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, Summe zu einer Beitragserhöhung führen. • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst wurden, ohne dass Zahlungen geleistet Dies gilt für die Kaskoversicherung entsprechend. worden sind, • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende J.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in Auskünfte erteilt worden sind. der Kfz-Haftpflichtversicherung Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den von Ihnen bei In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu Antragstellung genannten Beitragssatz bzw. die Schadenfreiheitsklasse erhöhen, wenn wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder ab Vertragsbeginn entsprechend den Angaben des Vorversicherers über einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder die Schadenfreiheit zu ändern. die Versicherungssumme zu erhöhen. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der J.6 Änderungen der Tarifstrukturen Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Wir sind berechtigt, die nachfolgenden Bestimmungen zu ändern, Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem Fahrzeug nach I.8.1 zu aufzuheben, zu ersetzen oder neue Gefahrenmerkmale einzuführen, geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen wenn die geänderten Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen: nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt. Schäden, die im Rahmen eines vereinbarten Rabattschutzes Kfz-Haftpflicht und/oder Vollkasko • Schadenfreiheitsrabattsystem (I) • Typklassen (J.1) bisher nicht zu einer Rückstufung nach Anhang 1 geführt haben, • Tarifänderung (J.3) werden an einen Nachversicherer entsprechend übermittelt. Wir sind dabei berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und die J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu berücksichtigen. Maßnahmen Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten J.1 Typklasse Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, [Seite 38] Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein K Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines Kündigungsrecht nach G.2.8. bei Ihnen eingetretenen Umstands K.6 Beitragsmerkmal Fahrerkreis und Geburtsjahr K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts jüngster Fahrer Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Besteht für einen Dritten Fahrer Ihres Pkw eine Zurich Junge Fahrer Schadenfreiheitsrabattsystem nach Kapitel I ändern. Police, die die Mitnutzung Ihres Pkw ermöglicht, entfallen die Anzeigepflichten nach K.2. K.2 Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung L Meinungsverschiedenheiten und K.2.1 Welche Änderungen werden berücksichtigt? Gerichtsstände Verändern Sie oder eine mitversicherte Person während der Laufzeit des Vertrags ein Merkmal zur Beitragsberechnung, berechnen wir den L.1 Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen. L.1.1 Versicherungsombudsmann Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind K.2.2 Auswirkung auf den Beitrag oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen Der neue Beitrag gilt frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem wir von der gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Änderung Kenntnis erlangen. Ombudsmann für Versicherungen wenden: Ombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, K.2.3 Bei Änderung der jährlichen Fahrleistung E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Eine Änderung der jährlichen Fahrleistung in Kilometern ist unter Internet: www.versicherungsombudsmann.de Nennung des aktuellen Kilometerstandes anzuzeigen. Ändert sich die in Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Ihrem Versicherungsschein genannte Jahresfahrleistung, gilt abweichend Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Versicherungsjahres. Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder K.3 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde Wechselt der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz, ist uns und der auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zuständigen Kfz-Zulassungsstelle dies anzuzeigen. Richtet sich der wenden. Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters, wird Ihr Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Fahrzeug der Region des neuen Wohnsitzes des Fahrzeughalters Versicherungsombudsmann weitergeleitet. zugeordnet. Der Beitrag richtet sich ab dem Zeitpunkt nach der neuen Region, an dem wir von der Änderung Kenntnis erlangen. Dies kann zu Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen. aber, dass Sie uns vorab die Möglichkeit gegeben haben, unsere Entscheidung zu überprüfen. K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung L.1.2 Versicherungsaufsicht K.4.1 Angaben zu Änderungen Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- und Schadenabwicklung Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. "Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Beitragsmerkmals – Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der auch während der Vertragslaufzeit – müssen Sie uns unverzüglich nachfolgend aufgeführten Behörde: anzeigen. Deutschland K.4.2 Überprüfung der Merkmale zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Beitragsberechnung Graurheindorfer Straße 108 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag 53117 Bonn Deutschland berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung, wie z. B. "jährliche Fahrleistung", zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende E-Mail: poststelle@bafin.de Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen. Tel.: 0228 4108-0 / Fax: 0228 4108-1550 K.4.3 Folgen von unzutreffenden Angaben Bei Fragen oder Beanstandungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Versicherung stehen, können Sie sich an die Bundesanstalt für Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, sind wir berechtigt, L.1.3 Sachverständigenverfahren in der rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres, den Beitrag Kaskoversicherung zu verlangen, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens in der Kaskoversicherung können Sie nach A.2.8 einen K.4.4 Folgen von Nichtangaben Sachverständigenausschuss entscheiden lassen. Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise L.1.4 Rechtsweg vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Versicherungsjahres, nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag L.2 Gerichtsstände und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben. Dies gilt nicht, wenn Sie an dem Fristversäumnis kein Verschulden trifft. L.2.1 Wenn Sie uns verklagen Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei den K.5 Änderungen der Fahrzeugart und -verwendung nachfolgenden Gerichten geltend machen: des Fahrzeugs Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Fahrzeugart und • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, • Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende -verwendung, müssen Sie uns dies anzeigen. Niederlassung örtlich zuständig ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag kündigen oder den Beitrag anpassen. [Seite 39] L.2.2 Wenn wir Sie verklagen In den Beiträgen ist die Versicherungsteuer enthalten, deren Prozentsatz Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei sich nach dem Versicherungsteuergesetz richtet. nachfolgenden Gerichten geltend machen: O.2 Saisonkennzeichen • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, • Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Wir berechnen den Beitrag für Versicherungsverträge von Fahrzeugen, Betriebes befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, nach der Dauer der Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben. Saison. Bei Vertragsbeginn und/oder bei Vertragsbeendigung während einer laufenden Saison richtet sich die Beitragsberechnung nach der Zeit L.2.3 Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins der in Anspruch genommenen Saison. Ausland verlegt Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder Ihren O.3 Kurzzeitkennzeichen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben, oder Der Beitrag für Kurzzeitkennzeichen wird von der Direktion festgesetzt. Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelung O.4 Beitragsberechnung der Ruheversicherung nach L.2 das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. Der Beitrag zur Ruheversicherung wird von der Direktion festgesetzt. O.5 Zuordnung zu den Berufsgruppen M Änderung der Bedingungen M.1 Unter welchen Voraussetzungen können wir diese O.5.1 Berufsgruppe B Bedingungen ändern? Sie können die Beiträge der Berufsgruppe B in Anspruch nehmen, wenn Sie Beamter, Richter, Angestellter oder Arbeiter sind: M.1.1 Gründe der Bedingungsänderung • einer Gebietskörperschaft, Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des Wir sind in den nachfolgenden Fällen berechtigt, die Bedingungen für deutschen öffentlichen Rechts, die Kfz-Versicherung mit Wirkung für Ihren Vertrag zu ändern, zu • einer juristischen Person des Privatrechts, wenn diese im Hauptzweck ergänzen oder zu ersetzen: Aufgaben wahrnimmt, die sonst der öffentlichen Hand obliegen und – wenn an deren Grundkapital juristische Personen des deutschen • Gesetze und Verordnungen, auf denen die Bestimmungen des öffentlichen Rechts mit mindestens 50 % beteiligt sind oder Versicherungsvertrags beruhen, haben sich geändert, – wenn diese Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zu mehr • eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wurde durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder durch einen als der Hälfte der Hausmittel erhalten (§ 23 BHO oder die bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt. entsprechenden haushaltsrechtlichen Vorschriften der Länder), • einer mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung nach den §§ 53, 54 AO, M.1.2 Keine Benachteiligung zum bisherigen Vertrag • einer gemeinnützig anerkannten Einrichtung nach § 52 AO, • einer Selbsthilfeeinrichtung der Angehörigen des öffentlichen Die neuen Regelungen dürfen Sie nicht benachteiligen, es sei denn, sie Dienstes. beruhen auf den Vorgaben nach M.1.1 und müssen unter Berücksichtigung des Zwecks, den die Versicherung für Sie hat, Ihre Voraussetzung für die Zuordnung der Berufsgruppe B ist, Interessen angemessen berücksichtigen. • dass Ihr Beschäftigungsgrad mindestens 50 % Ihrer normalen M.1.3 Bekanntgabe und Wirksamwerden der Anpassung Arbeitszeit beträgt, • Sie von einer der genannten juristischen Personen, Behörden oder Die Anpassung wird Ihnen in Textform bekannt gegeben und erläutert. Einrichtungen besoldet oder entlohnt werden. Sie findet vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an Anwendung, wenn wir Ihnen die Anpassung spätestens einen Monat Die Zuordnung der Berufsgruppe B gilt auch für vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen. • Auszubildende der genannten juristischen Personen, Behörden und Einrichtungen, M.1.4 Ihr Kündigungsrecht • Beamte, Angestellte und Arbeiter überstaatlicher oder Sind Sie mit der Anpassung nicht einverstanden, können Sie den zwischenstaatlicher Einrichtungen mit deutscher Staatsangehörigkeit Versicherungsvertrag nach G.2.10 kündigen. und wenn die Fahrzeuge dem deutschen Zulassungsverfahren unterliegen, • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr, N Fragen, Anzeigen und Mitteilungen • Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige, wenn sie die Voraussetzungen unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhestand oder N.1 Was müssen Sie bei Fragen, Anzeigen und vor ihrer Beurlaubung erfüllt haben, • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, Mitteilungen beachten? • unterhaltspflichtige Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft. N.1.1 Bei Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen Die Beiträge der Berufsgruppe B gelten in der Teilkaskoversicherung nur für Richten Sie Ihre Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) an die in Ihrem • Pkw, Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig • Campingfahrzeuge. bezeichnete Stelle. O.5.2 Berufsgruppe D Auch bei Textform müssen Sie als erklärende Person erkennbar sein. Bitte achten Sie daher bei Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen Sie können die Beiträge der Berufsgruppe D in Anspruch nehmen, wenn darauf, Ihren Namen vollständig anzugeben. Sie Angestellter oder Arbeiter sind: • eines Kreditinstituts § 1 KWG, N.1.2 Entgegennahme durch Ihren Vermittler • eines Finanzdienstleistungsinstituts § 1 KWG, Zur Entgegennahme von Mitteilungen und sonstigen Anzeigen nach • eines Versicherungsunternehmens §§ 23 bis 32 VAG. N.1.1 ist auch der in Ihrem Versicherungsschein genannte Vermittler Voraussetzung für die Zuordnung der Berufsgruppe D ist, berechtigt. • dass Ihr Beschäftigungsgrad mindestens 50 % Ihrer normalen Arbeitszeit beträgt, O Weitere Regelungen • Sie von einer der genannten juristischen Personen entlohnt werden. O.1 Beitragszahlung Die Zuordnung der Berufsgruppe D gilt auch für Die Beiträge für das laufende Versicherungsjahr richten sich nach der • Auszubildende der genannten juristischen Personen, vereinbarten Zahlungsweise. Die Beiträge müssen Sie entsprechend der • Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige, wenn sie die Zahlungsweise im Voraus bezahlen. Die vereinbarte Zahlungsweise Voraussetzungen unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhestand oder können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. vor ihrer Beurlaubung erfüllt haben, [Seite 40] • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, • unterhaltspflichtige Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft. Die Beiträge der Berufsgruppe D gelten in der Teilkaskoversicherung nur für • Pkw, • Campingfahrzeuge. [Seite 41] Anhang 1: Tabellen zum aus SF-Klasse nach Klasse bei Schadenfreiheitsrabattsystem 1 Schaden 2 und mehr Schäden Pkw SF 31 SF 16 SF 5 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und SF 30 SF 16 SF 5 Beitragssätze SF 29 SF 15 SF 5 SF 28 SF 14 SF 4 Dauer des schadenfreien SF-Klasse Beitragssätze in % SF 27 SF 14 SF 4 SF 26 SF 13 SF 4 ununterbrochenen Verlaufs SF 25 SF 13 SF 3 KH VK SF 24 SF 12 SF 3 SF 23 SF 12 SF 3 50 und mehr Kalenderjahre SF 50 16 16 SF 22 SF 11 SF 2 49 Kalenderjahre SF 49 17 17 SF 21 SF 10 SF 2 48 Kalenderjahre SF 48 17 17 SF 20 SF 10 SF 2 47 Kalenderjahre SF 47 17 17 SF 19 SF 9 SF 1 46 Kalenderjahre SF 46 17 17 SF 18 SF 9 SF 1 45 Kalenderjahre SF 45 17 17 SF 17 SF 8 SF 1 44 Kalenderjahre SF 44 18 17 SF 16 SF 7 SF 1 43 Kalenderjahre SF 43 18 18 SF 15 SF 7 SF 1 42 Kalenderjahre SF 42 18 18 SF 14 SF 6 SF 1/2 41 Kalenderjahre SF 41 18 19 SF 13 SF 6 SF 1/2 40 Kalenderjahre SF 40 19 19 SF 12 SF 5 SF 1/2 39 Kalenderjahre SF 39 19 20 SF 11 SF 4 SF 1/2 38 Kalenderjahre SF 38 19 20 SF 10 SF 4 SF 1/2 37 Kalenderjahre SF 37 20 20 SF 9 SF 3 SF 1/2 36 Kalenderjahre SF 36 20 21 SF 8 SF 3 SF 1/2 35 Kalenderjahre SF 35 21 21 SF 7 SF 2 S 34 Kalenderjahre SF 34 21 21 SF 6 SF 1 S 33 Kalenderjahre SF 33 22 22 SF 5 SF 1 0 32 Kalenderjahre SF 32 22 22 SF 4 SF 1 0 31 Kalenderjahre SF 31 23 22 SF 3 SF 1/2 M 30 Kalenderjahre SF 30 24 23 SF 2 SF 1/2 M 29 Kalenderjahre SF 29 24 23 SF 1 SF 1/2 M 28 Kalenderjahre SF 28 25 23 SF 1/2 0 M 27 Kalenderjahre SF 27 25 24 S 0 M 26 Kalenderjahre SF 26 26 24 0 M M 25 Kalenderjahre SF 25 26 24 M M M 24 Kalenderjahre SF 24 27 25 23 Kalenderjahre SF 23 27 25 22 Kalenderjahre SF 22 28 25 Vollkaskoversicherung 21 Kalenderjahre SF 21 29 26 20 Kalenderjahre SF 20 29 26 aus SF-Klasse nach Klasse bei 19 Kalenderjahre SF 19 30 26 18 Kalenderjahre SF 18 30 27 1 Schaden 2 und mehr 17 Kalenderjahre SF 17 31 27 Schäden 16 Kalenderjahre SF 16 32 28 15 Kalenderjahre SF 15 33 28 SF 50 SF 36 SF 24 14 Kalenderjahre SF 14 34 29 SF 49 SF 35 SF 23 13 Kalenderjahre SF 13 35 29 SF 48 SF 34 SF 22 12 Kalenderjahre SF 12 35 30 SF 47 SF 33 SF 21 11 Kalenderjahre SF 11 36 30 SF 46 SF 32 SF 20 10 Kalenderjahre SF 10 37 31 SF 45 SF 31 SF 19 9 Kalenderjahre SF 9 38 31 SF 44 SF 30 SF 18 8 Kalenderjahre SF 8 40 32 SF 43 SF 29 SF 17 7 Kalenderjahre SF 7 42 32 SF 42 SF 29 SF 17 6 Kalenderjahre SF 6 44 33 SF 41 SF 28 SF 16 5 Kalenderjahre SF 5 46 34 SF 40 SF 27 SF 16 4 Kalenderjahre SF 4 48 35 SF 39 SF 26 SF 15 3 Kalenderjahre SF 3 50 36 SF 38 SF 26 SF 15 2 Kalenderjahre SF 2 53 38 SF 37 SF 25 SF 14 1 Kalenderjahr SF 1 60 40 SF 36 SF 24 SF 14 SF 1/2 70 50 SF 35 SF 24 SF 13 S 95 SF 34 SF 23 SF 13 0 100 60 SF 33 SF 22 SF 12 M 150 100 SF 32 SF 21 SF 12 SF 31 SF 21 SF 11 Rückstufung im Schadenfall SF 30 SF 20 SF 11 SF 29 SF 19 SF 10 SF 28 SF 18 SF 10 Kfz-Haftpflichtversicherung SF 27 SF 18 SF 9 SF 26 SF 17 SF 8 aus SF-Klasse nach Klasse bei SF 25 SF 16 SF 8 SF 24 SF 15 SF 7 1 Schaden 2 und mehr SF 23 SF 15 SF 7 Schäden SF 22 SF 14 SF 6 SF 21 SF 13 SF 6 SF 50 SF 29 SF 15 SF 20 SF 12 SF 5 SF 49 SF 28 SF 14 SF 19 SF 12 SF 5 SF 48 SF 27 SF 13 SF 18 SF 11 SF 4 SF 47 SF 26 SF 12 SF 17 SF 10 SF 4 SF 46 SF 25 SF 11 SF 16 SF 9 SF 3 SF 45 SF 24 SF 10 SF 15 SF 9 SF 2 SF 44 SF 23 SF 9 SF 14 SF 8 SF 2 SF 43 SF 23 SF 9 SF 13 SF 7 SF 1 SF 42 SF 22 SF 8 SF 12 SF 6 SF 1 SF 41 SF 22 SF 8 SF 11 SF 6 SF 1 SF 40 SF 21 SF 8 SF 10 SF 5 SF 1/2 SF 39 SF 21 SF 7 SF 9 SF 4 SF 1/2 SF 38 SF 20 SF 7 SF 8 SF 3 SF 1/2 SF 37 SF 19 SF 7 SF 7 SF 3 0 SF 36 SF 19 SF 7 SF 6 SF 2 0 SF 35 SF 18 SF 6 SF 5 SF 1 0 SF 34 SF 18 SF 6 SF 4 SF 1 0 SF 33 SF 17 SF 6 SF 3 SF 1/2 0 SF 32 SF 17 SF 5 SF 2 SF 1/2 M [Seite 42] aus SF-Klasse nach Klasse bei aus SF-Klasse nach Klasse bei 1 Schaden 2 und mehr 1 Schaden Schäden SF 4 SF 1/2 SF 3 SF 1/2 SF 1 0 M SF 2 SF 1/2 SF 1/2 0 M SF 1 SF 1/2 0 M M SF 1/2 0 M M M 0 M M M Campingfahrzeuge (Wohnmobile) Lieferwagen Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze Dauer des schadenfreien SF-Klasse Beitragssätze in % ununterbrochenen Verlaufs Dauer des schadenfreien SF-Klasse Beitragssätze in % KH VK ununterbrochenen Verlaufs KH VK 20 und mehr Kalenderjahre SF 20 25 25 19 Kalenderjahre SF 19 25 26 20 und mehr Kalenderjahre SF 20 30 46 18 Kalenderjahre SF 18 25 27 19 Kalenderjahre SF 19 33 49 17 Kalenderjahre SF 17 26 30 18 Kalenderjahre SF 18 34 49 16 Kalenderjahre SF 16 26 30 17 Kalenderjahre SF 17 35 50 15 Kalenderjahre SF 15 27 31 16 Kalenderjahre SF 16 36 51 14 Kalenderjahre SF 14 27 32 15 Kalenderjahre SF 15 37 52 13 Kalenderjahre SF 13 27 33 14 Kalenderjahre SF 14 38 53 12 Kalenderjahre SF 12 28 33 13 Kalenderjahre SF 13 40 54 11 Kalenderjahre SF 11 29 33 12 Kalenderjahre SF 12 42 55 10 Kalenderjahre SF 10 29 34 11 Kalenderjahre SF 11 44 57 9 Kalenderjahre SF 9 30 34 10 Kalenderjahre SF 10 46 58 8 Kalenderjahre SF 8 31 34 9 Kalenderjahre SF 9 48 60 7 Kalenderjahre SF 7 32 34 8 Kalenderjahre SF 8 51 62 6 Kalenderjahre SF 6 33 35 7 Kalenderjahre SF 7 55 65 5 Kalenderjahre SF 5 34 35 6 Kalenderjahre SF 6 59 68 4 Kalenderjahre SF 4 36 36 5 Kalenderjahre SF 5 63 72 3 Kalenderjahre SF 3 37 36 4 Kalenderjahre SF 4 69 76 2 Kalenderjahre SF 2 39 36 3 Kalenderjahre SF 3 77 82 1 Kalenderjahr SF 1 45 39 2 Kalenderjahre SF 2 87 90 SF 1/2 45 40 1 Kalenderjahr SF 1 100 100 0 60 45 SF 1/2 106 108 M 140 60 0 135 113 M 176 187 Rückstufung im Schadenfall Rückstufung im Schadenfall Kfz-Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung aus SF-Klasse nach Klasse bei aus nach Klasse bei 1 Schaden SF-Klasse SF 20 SF 2 1 Schaden 2 Schäden 3 Schäden 4 und mehr SF 19 SF 2 Schäden SF 18 SF 2 SF 17 SF 2 SF 20 SF 10 SF 4 SF 1 0 SF 16 SF 1 SF 19 SF 8 SF 3 SF 1/2 0 SF 15 SF 1 SF 18 SF 8 SF 3 SF 1/2 0 SF 14 SF 1 SF 17 SF 8 SF 3 SF 1/2 0 SF 13 SF 1 SF 16 SF 7 SF 3 SF 1/2 0 SF 12 SF 1/2 SF 15 SF 7 SF 3 SF 1/2 0 SF 11 SF 1/2 SF 14 SF 6 SF 2 SF 1/2 0 SF 10 SF 1/2 SF 13 SF 6 SF 2 SF 1/2 0 SF 9 SF 1/2 SF 12 SF 5 SF 2 SF 1/2 0 SF 8 SF 1/2 SF 11 SF 5 SF 2 SF 1/2 0 SF 7 0 SF 10 SF 4 SF 1 0 M SF 6 0 SF 9 SF 4 SF 1 0 M SF 5 0 SF 8 SF 3 SF 1/2 0 M SF 4 0 SF 7 SF 3 SF 1/2 0 M SF 3 0 SF 6 SF 2 SF 1/2 0 M SF 2 0 SF 5 SF 2 SF 1/2 0 M SF 1 0 SF 4 SF 1 0 M M SF 1/2 0 SF 3 SF 1/2 0 M M 0 M SF 2 SF 1/2 0 M M M M SF 1 0 M M M SF 1/2 0 M M M Vollkaskoversicherung 0 M M M M M M M M M aus SF-Klasse nach Klasse bei Vollkaskoversicherung 1 Schaden SF 20 SF 8 aus nach Klasse bei SF 19 SF 8 SF-Klasse SF 18 SF 8 1 Schaden 2 Schäden 3 Schäden 4 und mehr SF 17 SF 7 Schäden SF 16 SF 7 SF 15 SF 6 SF 20 SF 6 SF 1 0 M SF 14 SF 6 SF 19 SF 5 SF 1 0 M SF 13 SF 6 SF 18 SF 5 SF 1 0 M SF 12 SF 5 SF 17 SF 5 SF 1 0 M SF 11 SF 5 SF 16 SF 4 SF 1/2 0 M SF 10 SF 4 SF 15 SF 4 SF 1/2 0 M SF 9 SF 4 SF 14 SF 4 SF 1/2 0 M SF 8 SF 3 SF 13 SF 4 SF 1/2 0 M SF 7 SF 3 SF 12 SF 3 0 M M SF 6 SF 2 SF 11 SF 3 0 M M SF 5 SF 2 [Seite 43] aus nach Klasse bei 1.4 Wer ist Arbeitnehmer? SF-Klasse 1 Schaden 2 Schäden 3 Schäden 4 und mehr Arbeitnehmer im Sinne dieser Bedingungen ist, wer in einem Schäden Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Kein Arbeitnehmer im Sinne SF 10 SF 3 0 M M dieser Bedingungen sind Selbstständige, Freiberufler, freiwillige Helfer SF 9 SF 2 0 M M im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende oder als Angestellte bei SF 8 SF 2 0 M M ihrem Ehe-/Lebenspartner, Kind, ihren Eltern oder Geschwister und SF 7 SF 2 0 M M deren Ehe-/Lebenspartner. SF 6 SF 1 0 M M SF 5 SF 1 0 M M SF 4 SF 1/2 0 M M 1.5 Wann stellen wir den Vertrag beitragsfrei? SF 3 0 M M M SF 2 0 M M M Nach Ablauf der Karenzzeit von sechs Wochen vom Zeitpunkt Ihrer SF 1 0 M M M Arbeitslosigkeit an gerechnet, frühestens ab Zugang Ihrer Mitteilung, SF 1/2 0 M M M stellen wir Ihren Vertrag zu Beginn des nächsten Kalendermonats 0 M M M M beitragsfrei, wenn alle unter "Welche Pflichten haben Sie im M M M M M Schadenfall?" aufgeführten Unterlagen vorliegen. Bis zu unserer Bestätigung sind Sie weiter zur Zahlung der Beiträge verpflichtet. Anhang 2: Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer 1.6 Wann sind wir nicht zur Leistung verpflichtet? In folgenden Fällen haben Sie keinen Anspruch auf eine Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die Ihrem Vertrag zugrunde Beitragsbefreiung: liegenden Allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherung AKB. 1.6.1 Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln 1. Versicherungsumfang Sie haben die Arbeitslosigkeit vorsätzlich herbeigeführt. Haben Sie die 1.1 Welche Leistungen sind versichert? Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt, verzichten wir auf eine Leistungskürzung im Grade des Verschuldens. Im Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit befreien wir Sie als Arbeitnehmer im Alter von 18 bis 54 Jahren von der Verpflichtung zur Beitragszahlung 1.6.2 Fehlende Unterlagen und gewähren beitragsfreien Versicherungsschutz für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten. Der Versicherungsumfang bleibt in der Sie kommen unserer Aufforderung, die erforderlichen Unterlagen zur Kfz-Haftpflichtversicherung unverändert bestehen. In der Feststellung der Arbeitslosigkeit und ihrer Fortdauer (siehe "Welche Kaskoversicherung ist abweichend zur im Versicherungsschein Pflichten haben Sie im Schadenfall" 4.1) vorzulegen, nicht nach. vereinbarten Selbstbeteiligung eine Selbstbeteiligung von mindestens 300 EUR in der Vollkaskoversicherung und 150 EUR in der 1.6.3 Wartezeit und Karenzzeit Teilkaskoversicherung vereinbart. Sie werden während der Wartezeit von sechs Monaten ab Beginn Ihres Versicherungsvertrags arbeitslos und/oder Ihre Arbeitslosigkeit dauert Ausnahme: Sie haben den Umfang Ihres Versicherungsvertrags keine sechs Wochen an. innerhalb einer Frist von sechs Wochen vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit und der Inanspruchnahme der Leistung "Beitragsbefreiung bei 1.6.4 Beschäftigungsverhältnis und Beschäftigungsgrad unverschuldeter Arbeitslosigkeit" erhöht (z. B. durch Einschluss der Kaskoversicherung und/oder einer gegen Mehrbeitrag zusätzlich Sie sind nicht als Arbeitnehmer (siehe 1.4) in einem unbefristeten versicherbaren Leistung) oder die Selbstbeteiligung der Beschäftigungsverhältnis mit mindestens 15 Wochenstunden angestellt Kaskoversicherung reduziert. In diesen Fällen gilt für den Zeitraum der (z. B. Selbstständige, Freiberufler, Teilzeitkräfte oder Minijobs). Beitragsbefreiung, der Versicherungsumfang, welcher sechs Wochen vor Ausnahme: Ihr Arbeitsverhältnis ist zeitlich auf mindestens zwölf Monate Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit bzw. Inanspruchnahme der befristet oder Ihr Arbeitsverhältnis endet nicht aufgrund des Ablaufs der Beitragsbefreiung vereinbart war. Befristung. 1.6.5 Vorvertragliches Kündigungsverfahren 1.2 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Bei Vertragsabschluss war bereits ein Kündigungsschutzverfahren 1.2.1 Unverschuldete Arbeitslosigkeit rechtshängig oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen. Sie werden nach Ablauf der Wartezeit (siehe unten) unverschuldet arbeitslos und sind nicht weiter gegen Entgelt tätig. Sie erhalten 1.6.6 Ihr Wohnsitz oder Sitz des Arbeitgebers im Arbeitslosengeld und suchen aktiv nach Arbeit. Ausland Hinweis: Unverschuldet bedeutet, dass die Arbeitslosigkeit Folge einer Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Deutschlands oder Sie Kündigung Ihres Arbeitgebers ist und von Ihnen weder vorsätzlich oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz im Ausland beschäftigt. grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Außerdem ist eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen 1.6.7 Mahnverfahren Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses oder zur Abwendung einer Zu Ihrem Vertrag haben wir Sie nach Kapitel C.2 der AKB zur Zahlung betriebsbedingten Kündigung unverschuldet. des rückständigen Beitrags aufgefordert und die Frist von zwei Wochen ist verstrichen. 1.2.2 Wartezeit und Karenzzeit 1.6.8 Ihr Lebensalter Ihr Versicherungsvertrag besteht seit mindestens sechs Monaten (Wartezeit) und wurde von Ihnen oder uns nicht gekündigt. Weiter sind Sie haben das 18. Lebensjahr noch nicht oder das 55. bereits vollendet. Sie als Arbeitnehmer seit mindestens 18 Monaten in einem unbefristeten und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit 1.6.9 Krieg, innere Unruhen, Streik, Nuklearschäden mindestens 15 Wochenstunden angestellt. Ihre Arbeitslosigkeit dauert Die Arbeitslosigkeit tritt in Folge von Krieg, inneren Unruhen, Streiks mindestens sechs Wochen an (Karenzzeit). oder Nuklearschäden ein. 1.3 Wer ist versichert? 1.6.10 Fehlender Anspruch auf Arbeitslosengeld Die Leistungen beziehen sich ausschließlich auf Sie als Sie haben aus sonstigen Gründen keinen Anspruch auf Versicherungsnehmer. Sonstige Personen – auch im Hauptvertrag Arbeitslosengeld. mitversicherte Personen, wie z. B. der Fahrer des Fahrzeugs oder der Fahrzeughalter – sind nicht versichert. Die Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit ist nicht auf Dritte übertragbar. Dies gilt 1.7 Wann endet die Beitragsbefreiung? auch für Fristen und Wartezeiten. 1.7.1 Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses Die Beitragsfreistellung endet mit der Aufnahme eines [Seite 44] Beschäftigungsverhältnisses oder einer freiberuflichen oder • Sie müssen uns die Beendigung der Arbeitslosigkeit unverzüglich selbstständigen Tätigkeit (Ende der Arbeitslosigkeit), auch wenn diese anzeigen. weniger als 15 Wochenstunden beträgt und kein oder nur ein geringfügiges Einkommen erzielt wird. Zum Nachweis der Arbeitslosigkeit sind von Ihnen folgende Unterlagen einzureichen: 1.7.2 Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist • eine Bescheinigung Ihrer früheren Arbeitgeber, aus der die Die Beitragsbefreiung endet automatisch nach Ablauf von sechs Beschäftigungsdauer und der Beschäftigungsgrad der letzten zwölf Monaten nach Beginn der Inanspruchnahme der Beitragsbefreiung. Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit hervorgehen, • eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über Ihre unverschuldete Arbeitslosigkeit. 1.7.3 Sonstige Beendigung des Versicherungsvertrags Die Beitragsbefreiung endet auch mit der Beendigung des Wir sind berechtigt, die Fortdauer der Arbeitslosigkeit und Ihre aktive Versicherungsvertrags durch Bemühung um Arbeit zu prüfen und Sie während des Zeitraums der Beitragsbefreiung aufzufordern, weitere Nachweise der Bundesagentur • Ihre Kündigung zum Ablauf oder im Versicherungsfall, für Arbeit vorzulegen. Eventuell entstehende Kosten für die Erbringung • unsere Kündigung zum Ablauf oder im Versicherungsfall, der Nachweise tragen Sie. • Wegfall des Fahrzeugs nach der Außerbetriebsetzung (in diesem Fall gelten die Regelungen zum beitragsfreien Versicherungsschutz nach 4.2 Rechtsfolgen bei Verletzung Ihrer Pflichten im Kapitel H der AKB). Schadenfall 1.8 Wiederaufnahme der Beitragszahlung Kommen Sie unserer Aufforderung, die oben aufgeführten Nachweise vorzulegen, vorsätzlich nicht nach, haben Sie keinen Anspruch auf eine Besteht nach Beendigung der Beitragsbefreiung der Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Bei einer grob Versicherungsvertrag weiter, sind die Beiträge ab diesem Zeitpunkt nach fahrlässigen Verletzung Ihrer Pflichten verzichten wir auf eine Kapitel C der AKB von Ihnen zu zahlen. Leistungskürzung im Grade Ihres Verschuldens. 1.9 Wiederholte Arbeitslosigkeit 4.3 Vertragsänderungen und Fahrzeugwechsel Auch im Fall einer wiederholten Arbeitslosigkeit oder nach Beendigung Eine Erhöhung des Versicherungsumfangs (z. B. Einschluss der der Beitragsbefreiung (1.7) müssen Sie die unter 1.2 genannten Kaskoversicherung oder einer zusätzlich gegen Mehrbeitrag Voraussetzungen erneut erfüllen, d. h. bevor Sie die Beitragsbefreiung vereinbarten Leistung) oder eine Reduzierung der Selbstbeteiligung ist wieder in Anspruch nehmen können, müssen Sie für den Zeitraum von während des Zeitraums der Beitragsbefreiung nicht möglich. In diesem zwölf Monaten in einem unbefristeten und ungekündigten Fall entfällt die Beitragsbefreiung ab dem Zeitpunkt der Änderung. Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden angestellt sein. Wechseln Sie Ihr versichertes Fahrzeug, d. h. Sie versichern ein anderes Fahrzeug anstelle des bisher versicherten Fahrzeugs, führen wir die 2. Beginn des Vertrags und der Wartezeiten Beitragsbefreiung weiter, wenn Es gelten die Regelungen der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden AKB • Fahrzeugart und -verwendung sowie Versicherungsumfang der Kapitel B. Die Wartezeit beginnt mit dem Beginn des Vertrags. Fahrzeuge gleich sind, • beiden Fahrzeugen ein Tarif mit der Leistung "Beitragsbefreiung bei 2.1 Bei Fahrzeugwechsel unverschuldeter Arbeitslosigkeit" zugrunde liegt, • zwischen Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, d. h. Sie versichern anstelle Ihres bisherigen Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs nicht mehr als ein Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug, wird dies im Rahmen der Wartezeiten Monat vergangen ist. berücksichtigt, wenn 5. Laufzeit und Kündigung des Vertrags, • Fahrzeugart, Verwendungszweck der Fahrzeuge gleich sind, Veräußerung des Fahrzeugs • beiden Fahrzeugen ein Tarif mit der Leistung "Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit" zugrunde liegt, Die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach der • zwischen Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Laufzeit und den Kündigungsmöglichkeiten des Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs nicht mehr als sechs Kfz-Versicherungsvertrags, siehe AKB Kapitel G. Monate vergangen sind. Bei Beendigung der Kfz-Versicherung für das versicherte Fahrzeug endet Die Wartezeit wird bei Unterbrechungen um den auch die Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für Unterbrechungszeitraum verlängert. Arbeitnehmer. 2.2 Bei Änderung der Tarif- und Leistungsvarianten Anhang 3: nicht belegt Ändern Sie den Tarif Ihres bestehenden Vertrags, beginnt die Wartezeit mit dem Beginn des Vertrags. Bei Unterbrechungen wird die Wartezeit um den Unterbrechungszeitraum verlängert, wenn zwischen Beginn und Ende der Unterbrechung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind. Als Unterbrechung gilt auch die Umstellung des Vertrags auf einen Tarif ohne die Leistung "Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit". 3. Beitragszahlung Es gelten die Regelungen der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden AKB Kapitel C. Die Leistung "Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit" kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn wir Sie bereits nach Kapitel C.2.2 AKB aufgefordert haben, den rückständigen Beitrag zu zahlen und die genannte Frist von zwei Wochen bereits verstrichen ist. 4. Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadenfall (unverschuldete Arbeitslosigkeit)? 4.1 Ihre Pflichten Über die in den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden AKB Kapitel E beschriebenen Pflichten hinaus haben Sie folgende Verpflichtungen, wenn Sie die Leistung "Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit" in Anspruch nehmen möchten: • Sie müssen uns Ihre unverschuldete Arbeitslosigkeit anzeigen (siehe auch 1.2 "Karenzzeit"). • Sie müssen sich aktiv um Arbeit bemühen. [Seite 45] Information zur Verwendung Ihrer Daten Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Zwecke und Rechtsgrundlagen der personenbezogenen Daten durch die Zurich Insurance Europe AG Datenverarbeitung und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Verantwortlicher für die Datenverarbeitung EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich Zurich Insurance Europe AG relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Platz der Einheit 2 sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich 60327 Frankfurt am Main unser Unternehmen auf die "Verhaltensregeln für den Umgang mit Telefon: 069 7115-0 personenbezogenen Daten durch die deutsche Fax: 069 7115-3358 Versicherungswirtschaft" verpflichtet, die die oben genannten E-Mail: service@zurich.de Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter www.zurich.de/datenschutz abrufen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender Adresse: Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Zurich Gruppe Deutschland Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Konzerndatenschutz Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir 50427 Köln diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur E-Mail: datenschutz@zurich.com Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall Herkunft und Kategorien personenbezogener Daten eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages Grundsätzlich erheben wir personenbezogenen Daten direkt beim sowie die Schadenbearbeitung ist ohne die Verarbeitung Ihrer Betroffenen. personenbezogenen Daten nicht möglich. In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass wir Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur personenbezogene Daten von Dritten erhalten. Erstellung versicherungsspezifischer Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Beispiele: Vorgaben. Die Daten aller mit einer Zurich Gesellschaft bestehenden • Bei Postrückläufern führen spezialisierte Dienstleister eine Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Adressrecherche durch, um aktuelle Anschriftdaten zu ermitteln. Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder • Daten zu Mitversicherten bzw. versicherten Personen erhalten wir für umfassende Auskunftserteilungen. über unseren Versicherungsnehmer, falls wir die Daten nicht direkt bei diesen Personen erheben können. Wir erheben z. B. den Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Namen, die Adresse und das Geburtsdatum. Die erforderlichen Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke sowie eine Daten für den Schadensfall erheben wir direkt beim Betroffenen. Schadenbearbeitung ist Art. 6 Abs. 1b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre • Daten zu Bezugsberechtigten oder Begünstigten erhalten wir von Gesundheitsdaten bei Abschluss eines unserem Versicherungsnehmer, z. B. den Namen, die Adresse und Lebensversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre das Geburtsdatum, um den Betroffenen im Schadensfall Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir kontaktieren zu können. Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. • Bei der Kfz-Versicherung erhalten wir die Daten eines abweichenden Halters von unserem Versicherungsnehmer und Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns Zulassungsstellen, z. B. den Namen, die Kontaktdaten, Daten zum oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1f) DSGVO). Dies kann Fahrzeug und das Geburtsdatum. insbesondere erforderlich sein • Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, Leasinggebern, • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Bürgschafts- bzw. Garantiegläubigern und Forderungsinhabern erhalten wir unter Umständen von unserem Versicherungsnehmer. • für die Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den Umgekehrt kann es sein, dass wir von jenen Daten zum Unternehmen der Zurich Gruppe in Deutschland, Versicherungsnehmer erhalten, insbesondere Kontaktdaten und • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für Angaben zum betroffenen Risiko. andere Produkte der Unternehmen der Zurich Gruppe und deren • Daten zu Zeugen erhalten wir von unserem Versicherungsnehmer Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen, oder beteiligten Dritten, z. B. Ermittlungs- und soweit rechtlich zulässig, Strafverfolgungsbehörden. So erhalten wir den Namen, die • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere Kontaktdaten und die jeweiligen Informationen zum Sachverhalt. nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf • Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Person über Ihren Versicherungsmissbrauch hindeuten können. zuständigen Vermittler, z. B. im Rahmen der Antragsaufnahme. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1c) DSGVO. 100030272 2401 Seite 1 von 3 [Seite 46] Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht Dauer der Datenspeicherung genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es Kategorien von Empfängern der personenbezogenen vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt Daten werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder Rückversicherer: bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisierten Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich, unter anderem Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild Jahre. über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Betroffenenrechte Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person oder Schadensprüfung sowie bei der Bewertung von gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung unseres Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang. Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Vermittler: Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Widerspruchsrecht Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Daten zu Zwecken der Direktwerbung ohne Angabe von Gründen Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus benötigen. Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Zurich Gruppe Rechtsansprüchen. verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag bei einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung Beschwerderecht von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Schadensbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden. Daneben haben Sie Gruppe verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Zurich Gruppe Deutschland in der jeweils aktuellen Version auf Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: unserer Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz finden Sie die Der Hessische Datenschutzbeauftragte Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung Postfach 31 63 teilnehmen. 65021 Wiesbaden Externe Dienstleister: Hinweis- und Informationssystem der Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und Versicherungswirtschaft gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages oder im Rahmen der Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Schadenbearbeitung in der Sach-, Haftpflicht- oder Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Kraftfahrtversicherung übermitteln wir Daten zum Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder Adresse des Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland in der jeweils aktuellen Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Version auf unserer Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die informa HIS entnehmen. GmbH (HIS-Anfrage). Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im Weitere Empfänger: "Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft" (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können. Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Meldung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, eines Versicherungsunternehmens an das HIS vorliegen Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden). (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten, die aufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versicherungsunternehmen, übermittelt. 100030272 2401 Seite 2 von 3 [Seite 47] Detaillierte Informationen zur informa HIS GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link: www.informa-his.de Bonitätsauskünfte Vor dem Abschluss einer Kraftfahrtversicherung übermitteln wir Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1f) DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmung erfolgen nur, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung und Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden Sie in der Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland auf unserer Internetseite unter: www.zurich.de/datenschutz Automatisierte Einzelfallentscheidung In der Kraftfahrtversicherung entscheiden wir zum Teil vollautomatisiert über den Umfang des Versicherungsschutzes oder die Höhe der Versicherungsprämie. Diese Entscheidungen beruhen auf von uns vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten, Schadensverläufe oder Ihre Kundenbeziehung. Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung, wenn Ihrem Begehren nicht vollumfänglich stattgegeben wurde. Aktualisierung der Datenschutzhinweise Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderungen z. B. der gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Eine jeweils aktuelle Fassung dieser Hinweise sowie der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, erhalten Sie getrennt nach Unternehmen unter: www.zurich.de/datenschutz 100030272 2401 Seite 3 von 3
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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