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Volltext aufklappen: Verbraucherinformation Kfz-Versicherung Privat Tarif Top
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Verbraucherinformation
Kfz-Versicherung Privat
Tarif Top
Pkw, Campingfahrzeuge, Lieferwagen
Stand: 01.04.2024
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Inhaltsübersicht
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Privat (AKB)
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Allgemeine Hinweise
Inhalt
I. Informationspflichten gemäß § 7
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
II. Sanktionsklausel
III. Hinweise zu Bonitätsauskünften
IV. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über
die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht
V. Wichtige Hinweise zu Ihrer
Kfz-Versicherung
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I. Informationspflichten gemäß § 7 Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Für zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen nach A.1.6
besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem vereinbarten
Zeitpunkt.
die Rechtsverordnung zu den Informationspflichten § 7 VVG regelt den
Umfang der Verbraucherinformation zu Versicherungsverträgen. In der Kaskoversicherung, der Insassen-Unfallversicherung und
Nachfolgend erhalten Sie diese Informationen bzw. einen Überblick den Assistance-Leistungen
darüber, wo Sie diese entnehmen können. In der Kaskoversicherung, der Insassen-Unfallversicherung und den
Assistance-Leistungen haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur,
wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz
Ladungsfähige Anschrift:
beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
Zurich Insurance Europe AG, Niederlassung für Deutschland
vertreten durch den Leiter der Niederlassung: Dr. Carsten Schildknecht Weitere Einzelheiten zum Beginn Ihres Versicherungsschutzes und zur
Beitragszahlung entnehmen Sie den Allgemeinen Bedingungen für die
50427 Köln Kfz-Versicherung Privat Kapitel B und C.
Telefon +49 (0) 221 7715 7750
Telefax +49 (0) 221 7715 6666
www.zurich.de Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
Informationen
Ihr Versicherer:
Die Ihnen übermittelten Informationen haben eine begrenzte
Zurich Insurance Europe AG
Gültigkeitsdauer, die Sie den Unterlagen entnehmen können.
Platz der Einheit 2
60327 Frankfurt am Main (HRB 133359)
Widerrufsbelehrung
Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
Abschnitt 1
Die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der unmittelbare und Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
mittelbare Betrieb aller Zweige des privaten Versicherungswesens im In-
und Ausland und von sonstigen Geschäften, die in engem Widerrufsrecht
wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Versicherungsbetrieb stehen. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Lebens- und substitutive Krankenversicherungen übernimmt der Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
Versicherer nur als Rückversicherer. widerrufen.
Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich nach dem • der Versicherungsschein,
Versicherungsschein, der Vertragserklärung, den beantragten • die Vertragsbestimmungen,
allgemeinen Versicherungsbedingungen, Sonderbedingungen,
Zusatzbedingungen und/oder Klauseln sowie den gesetzlichen einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen
Bestimmungen. Den mit Ihnen vereinbarten Leistungsumfang können Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der
Sie Ihrer Vertragserklärung, Ihrem Versicherungsschein und den Tarifbestimmungen,
allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen. • diese Belehrung,
• das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Versicherungsbeitrag • und die weiteren in Abschnitt 2 augeführten Informationen,
Diese Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot. Der zu zahlende jeweils in Textform zugegangen sind.
Beitrag enthält die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige
Versicherungsteuer. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Zusätzlich anfallende Kosten Zurich Insurance Europe AG, Niederlassung für Deutschland, 50427
Gebühren und Kosten – außer der gesetzlichen Versicherungsteuer, Köln
Mahngebühren sowie den Kosten bei Nichteinlösung im Rahmen eines
Einzugsverfahrens – werden nicht erhoben. E-Mail: vertrag@zurich.de
Sie haben das Recht, jederzeit gegen Erstattung der Kosten Abschriften Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende
der Erklärungen zu fordern, die Sie mit Bezug auf den Vertrag, Faxnummer zu richten:
insbesondere bei Vertragsabschluss und im Schadenfall, abgegeben
0221 7715 6666
haben.
Widerrufsfolgen
Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsablaufs können jedoch
Telekommunikationskosten für Sie entstehen, wenn Sie uns Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der
kontaktieren. Versicherungsschutz und wir als Versicherer erstatten Ihnen den
auf die Zeit vor und nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil
Beitragszahlung und Beginn Ihres Versicherungsschutzes der Beiträge/Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird
Wir verzichten auf die Einbehaltung des Teils des Beitrages/der
zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins/der
Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt.
Beitragsrechnung fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich
Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich,
(d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Der
spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Versicherungsschutz tritt erst nach Zahlung des Erstbeitrags, zu dem
auch die Versicherungsteuer gehört, in Kraft, jedoch nicht vor dem im Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der
Versicherungsschein festgesetzten Versicherungsbeginn.
Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass
empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene
Vorläufiger Versicherungsschutz Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie vorläufigen Besondere Hinweise
Versicherungsschutz. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns
Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit der Nennung der
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
elektronischen Versicherungsbestätigungs-Nr. ab dem vereinbarten
haben.
Zeitpunkt, spätestens sobald das Fahrzeug mit Verwendung der
Versicherungsbestätigungs-Nr. zugelassen wird. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit
einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige
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Abschnitt 2
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Laufzeit des Vertrags
Informationen nach § 1 der Diese Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot oder
VVG-Informationspflichtenverordnung Versicherungsschein.
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren
Informationen, die nach § 1 der VVG-Informationspflichtenverordnung Beendigung des Vertrags
jeweils zur Verfügung zu stellen sind, werden die Informationspflichten
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich
im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschweigend
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu von Jahr zu Jahr, wenn nicht einen Monat vor dem jeweiligen Ablauf
stellen: der anderen Partei eine Kündigung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
zugegangen ist.
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung,
über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist Einzelheiten in der Kfz-Versicherung, auch zu den jeweiligen Fristen und
auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen der Form, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die
ist, und die zugehörige Registernummer; Kfz-Versicherung Privat (AKB) Kapitel G.
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere
Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, steht das Kündigungsrecht nicht Ihnen,
Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, sondern dem Erwerber oder uns zu. Informieren Sie uns daher
Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines unverzüglich über den Verkauf Ihres Fahrzeugs.
Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung
der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Anwendbares Recht und Rechtsweg
Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen Es gilt deutsches Recht.
einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; Wenn Sie uns verklagen, können Sie Ansprüche aus Ihrem
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, Versicherungsvertrag bei den nachfolgenden Gerichten geltend machen:
insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der
Leistung des Versicherers; • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder das örtlich
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und zuständige Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes,
sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln • Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende
auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere Niederlassung örtlich zuständig ist.
selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein
genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Wenn wir Sie verklagen, können wir Ansprüche aus dem
Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Versicherungsvertrag bei nachfolgenden Gerichten geltend machen:
Preises ermöglichen;
6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, • Haben Sie einen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb, außerdem das
Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres
oder von ihm in Rechnung gestellt werden; Betriebs befindet.
Kosten, die Ihnen für die Benutzung von
Fernkommunikationsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Vertragssprache
Kosten in Rechnung gestellt werden;
7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes
insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; vereinbart wird.
8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angaben über die Beschwerdestelle
Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen
sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den
Antrag gebunden sein soll; Ombudsmann für Versicherungen wenden.
10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die
Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen Ombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich
Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns
Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder
Form; per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde
11. Angaben zur Laufzeit des Vertrags; auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
12. Angaben zur Beendigung des Vertrags, insbesondere zu den wenden.
vertraglichen Kündigungsbedingungen; soweit die Mitteilung
durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten
Form; Ihre Möglichkeit zur Beschreitung des Rechtswegs bleibt hiervon
13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über unberührt.
das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige
Gericht; Darüber hinaus können Sie in der Kaskoversicherung auch einen
14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Sachverständigenausschuss (A.2.8) entscheiden lassen.
Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden,
sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Aufsichtsbehörde
Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Vertrags zu führen;
15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen nachfolgend aufgeführten Behörde:
Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und die Voraussetzungen Deutschland
für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon Sektor Versicherungsaufsicht
unberührt bleibt; Graurheindorfer Straße 108
16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die 53117 Bonn
Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Deutschland
Ende der Widerrufsbelehrung Bei Fragen oder Beanstandungen, die im Zusammenhang mit Ihrer
Versicherung stehen, können Sie sich an die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.
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abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Bitte beachten Sie, dass die genannte Behörde keine Schiedsstelle ist
und einzelne Streitfälle nicht verbindlich von ihr entschieden werden. 2. Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,
II. Sanktionsklausel können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den
Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrags gewährt bzw. Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch
leistet der Versicherer aus diesem Versicherungsvertrag keinen zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlungen, sonstige
Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten des 3. Vertragsänderung
Versicherungsnehmers, des Versicherten oder eines Dritten, soweit Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
dadurch oder durch Handlungen des Versicherungsnehmers oder des auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch
Versicherten anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirtschafts- oder zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
Handelssanktionen verletzt werden. Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
III. Hinweise zu Bonitätsauskünften verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die
Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die
zum Zweck der Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Data Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie
GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlage dieser den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1f) DSGVO. Übermittlungen auf der über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden
Grundlage dieser Bestimmung erfolgen nur, soweit dies zur wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder
Dritter erforderlich ist und nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und 4. Ausübung unserer Rechte
Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
überwiegen. Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats in Textform geltend
machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data GmbH Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben
Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung und Berichtigung etc. Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
finden Sie unter folgendem Link für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
https://www.experian.de/selbstauskunft.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
IV. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht V. Wichtige Hinweise zu Ihrer
Damit wir Ihre Vertragserklärung ordnungsgemäß prüfen können, ist es
Kfz-Versicherung
notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
1. Zulassung in Deutschland
beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur
geringe Bedeutung beimessen. Die Genehmigung zum Betrieb der Kfz-Versicherung wurde der Zurich
Insurance Europe AG, Niederlassung für Deutschland für in Deutschland
Personenbezogene Angaben (z. B. zur Unfallversicherung), die Sie nicht zugelassene Fahrzeuge erteilt. Die Zulassung in Deutschland setzt
gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind voraus, dass Ihr Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in Deutschland
unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Zurich Insurance Europe hat. Regelmäßiger Standort ist der Standort, an dem der "Schwerpunkt
AG, 50427 Köln in Textform nachzuholen. der Ruhevorgänge" des Fahrzeugs liegt. Wird der regelmäßige Standort
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn an einen von Ihrem Wohn-/Geschäftssitz abweichenden Ort verlegt,
Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Liegt der regelmäßige Standort Ihres Fahrzeugs außerhalb Deutschlands,
Sie der nachstehenden Information entnehmen. muss Ihr Fahrzeug im entsprechenden Land zugelassen und versichert
werden.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen 2. Gesetzliche Mindestversicherungssummen
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform Bei den nachfolgenden Schadenereignissen sind die
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir Versicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.3.2 auf
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform die gesetzlichen Mindestversicherungssummen begrenzt:
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur
Anzeige verpflichtet. • bei Schäden von Insassen in einem Anhänger,
• bei baulichen Veränderungen ohne Erfüllung der gesetzlichen
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Bestimmungen (z. B. gültige ABE),
Anzeigepflicht verletzt wird? • bei Teilnahme an Festumzügen.
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes 3. Höchstentschädigung in der Kaskoversicherung (A.2.5.6)
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz Bitte beachten Sie: In der Kaskoversicherung ist die mögliche
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Höchstentschädigung (A.2.5.6) auf den Neupreis des Fahrzeugs am Tag
Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag des Schadens begrenzt.
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht
kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des
Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn
Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war.
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht
arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des
Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung
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Allgemeine Bedingungen für
die Kfz-Versicherung Privat
(AKB)
Tarif Top
Pkw, Campingfahrzeuge, Lieferwagen
Inhalt A.2.10.8 Zusatzkostenerstattung
A.2.10.9 Ersatzwagenschutz für Pkw
Eingangsbemerkung A.2.11 Elektro Plus
A Welche Leistungen umfasst Ihre A.3 Insassen-Unfallversicherung – wenn Insassen
Versicherung? verletzt oder getötet werden
A.3.1 Was ist versichert?
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – Schäden, die Sie mit
Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen A.3.2 Wer ist versichert?
A.1.1 Was ist versichert? A.3.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.1.2 Wer ist versichert? A.3.4 Welche Leistungen umfasst die
Insassen-Unfallversicherung?
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir
(Versicherungssummen)? A.3.5 Leistung bei Invalidität
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.3.6 Todesfallleistung
A.1.5 Was ist nicht versichert? A.3.7 Krankenhaustagegeld, Tagegeld
A.1.6 Welche Leistungen können Sie zusätzlich gegen A.3.8 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder
Mehrbeitrag vereinbaren? Gebrechen zusammentreffen?
A.1.6.1 Auslandschadenschutz A.3.9 Fälligkeit
A.1.6.2 Rabattschutz Kfz-Haftpflicht A.3.10 Was ist nicht versichert?
A.1.6.3 Fahrerschutz – wenn der Fahrer beim Lenken des A.4 Assistance-Leistungen
Fahrzeugs verletzt oder getötet wird
A.4.1 Kfz-Schutzbrief – Hilfe als Service oder
A.2 Kaskoversicherung – Schäden an Ihrem Fahrzeug Kostenerstattung
A.2.1 Was ist versichert? A.4.1.1 Was ist ein Kfz-Schutzbrief?
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Kaskoversicherung A.4.1.2 Wie ist der Leistungsumfang?
versichert?
A.4.1.3 Wer ist versichert?
A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung
versichert? A.4.1.4 Versicherte Fahrzeuge
A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung A.4.1.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
versichert?
A.4.1.6 Was ist nicht versichert?
A.2.3 Wer ist versichert?
A.4.1.7 Anrechnung ersparter Aufwendungen
A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.4.1.8 Verpflichtung Dritter
A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall?
A.2.6 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung B Beginn Ihres Vertrags und vorläufiger
A.2.7 nicht belegt
Versicherungsschutz
A.2.8 Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe B.1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
(Sachverständigenverfahren) B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz
A.2.9 Was ist nicht versichert?
A.2.10 Welche Ereignisse und Leistungen können Sie zusätzlich C Beitragszahlung
gegen Mehrbeitrag vereinbaren?
C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
A.2.10.1 Rabattschutz Kfz-Vollkasko
C.2 Zahlung des Folgebeitrags
A.2.10.2 Leasing-Differenz-Deckung (GAP-Deckung)
C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
A.2.10.3 Vollkasko Plus
C.4 Zahlungsweise
A.2.10.4 Wertminderung für Pkw und Campingfahrzeuge
C.5 Zahlung bei SEPA-Einzugsermächtigung
A.2.10.5 Freie Werkstattwahl
A.2.10.6 Teilkasko Extra
A.2.10.7 Neu-/Kaufpreisentschädigung – Erweiterung
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H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
D Ihre Pflichten bei Gebrauch des
H.4 Wechselkennzeichen
Fahrzeugs und Folgen einer
Pflichtverletzung
I Schadenfreiheitsrabattsystem
D.1 Bei allen Versicherungsarten
I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
D.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
I.2 Ersteinstufung
D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
I.3 Jährliche Neueinstufung
E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen I.4 Was bedeutet schadenfreier und schadenbelasteter
einer Pflichtverletzung Verlauf?
E.1 Bei allen Versicherungsarten I.5 Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können
I.6 Übernahme des Schadenverlaufs aus einem anderen
E.1.1 Anzeigepflicht
Vertrag
E.1.2 Anzeigepflicht bei Ermittlung durch Behörden
I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
E.1.3 Aufklärungspflicht
I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf
E.1.4 Schadenminderungspflicht
E.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung J Beitragsänderung aufgrund tariflicher
Maßnahmen
E.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung
J.1 Typklasse
E.4 Zusätzlich in der Insassen-Unfallversicherung
J.2 Zuordnung zu einer Region
E.5 Zusätzlich im Schutzbrief
J.3 Tarifänderung
E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
Pflichten? J.4 Kündigungsrecht
J.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der
F Rechte und Pflichten der mitversicherten Kfz-Haftpflichtversicherung
Personen J.6 Änderungen der Tarifstrukturen
F.1 Pflichten der mitversicherten Personen
F.2 Ausübung der Rechte K Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines
bei Ihnen eingetretenen Umstands
F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte
Personen K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
K.2 Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung
G Laufzeit und Kündigung Ihres Vertrags,
K.3 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels
Veräußerung des Fahrzeugs
K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur
G.1 Wie lange läuft Ihr Versicherungsvertrag? Beitragsberechnung
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie Ihren K.5 Änderungen der Fahrzeugart und -verwendung des
Versicherungsvertrag kündigen? Fahrzeugs
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir Ihren
Versicherungsvertrag kündigen?
L Meinungsverschiedenheiten und
G.4 Kündigung einzelner Versicherungen Gerichtsstände
G.5 Form und Zugang der Kündigung L.1 Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung L.2 Gerichtsstände
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
M Änderung der Bedingungen
G.8 Wagniswegfall
M.1 Unter welchen Voraussetzungen können wir diese
Bedingungen ändern?
H Außerbetriebsetzung,
Saisonkennzeichen, Fahrten mit
ungestempelten Kennzeichen und N Fragen, Anzeigen und Mitteilungen
Wechselkennzeichen N.1 Was müssen Sie bei Fragen, Anzeigen und Mitteilungen
beachten?
H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
H.1.1 Ruheversicherung O Weitere Regelungen
H.1.2 Umfang der Ruheversicherung
O.1 Beitragszahlung
H.1.3 Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
O.2 Saisonkennzeichen
H.1.4 Wiederanmeldung
O.3 Kurzzeitkennzeichen
H.1.5 Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
O.4 Beitragsberechnung der Ruheversicherung
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei
O.5 Zuordnung zu den Berufsgruppen
Saisonkennzeichen?
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Anhang 1: Tabellen zum
Schadenfreiheitsrabattsystem
Anhang 2: Beitragsbefreiung bei unverschuldeter
Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer
Anhang 3: nicht belegt
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Eingangsbemerkung A Welche Leistungen umfasst Ihre
Versicherung?
Was beinhaltet Ihre Kfz-Versicherung?
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach ihrem Inhalt folgende A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – Schäden, die Sie mit
Versicherungsarten: Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen
• A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung A.1.1 Was ist versichert?
• A.2 Kaskoversicherung
• A.3 Insassen-Unfallversicherung
• A.4 Assistance-Leistungen A.1.1.1 Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen
geschädigt
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige
Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den
Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie
Gebrauch des Fahrzeugs
entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr dort genanntes Fahrzeug
abgeschlossen haben. Sprechen wir in diesem Dokument vom • Personen verletzt oder getötet werden,
"Fahrzeug", ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug • Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen,
gemeint. • Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem
Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar
Variable Vertragsinhalte zusammenhängen (reine Vermögensschäden),
Die jeweiligen Versicherungsarten beinhalten neben den grundsätzlich und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund
vereinbarten Schadenereignissen und Leistungen auch variabel Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des
vereinbarte Schadenereignisse und Leistungen. Variable Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher
Schadenereignisse und Leistungen, sowie weitere Differenzierungen Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts erhoben werden.
werden in diesem Dokument entsprechend ausgewiesen. Diese
wählbaren Bestandteile werden einzeln oder in Paketen angeboten. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein-
Welche wählbaren Bestandteile Sie vereinbart haben, können Sie Ihrem und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Versicherungsschein entnehmen.
A.1.1.2 Begründete Schadenersatzansprüche
Für welche Fahrzeuge können Sie die Kfz-Versicherung Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz in
abschließen? Geld.
Der Tarif Top kann für die nachfolgend aufgeführten Privatfahrzeuge
abgeschlossen werden:
• Pkw A.1.1.3 Unbegründete Schadenersatzansprüche
Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit
Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf
Selbstfahrervermietfahrzeugen. unsere Kosten ab. Das gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der
• Campingfahrzeuge Höhe nach unbegründet sind.
Campingfahrzeuge sind als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassene
Wohnmobile. Die Fahrzeuge müssen aufgrund ihrer Bauart und A.1.1.4 Regulierungsvollmacht
Innenausstattung zum vorübergehenden mobilen Wohnen geeignet
sein. Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte
• Lieferwagen Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren
Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen
einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5 t. pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Fahrzeugverwendung A.1.1.5 Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und
abgeschleppten Fahrzeugen
Ihr Fahrzeug ist ein Privatfahrzeug. Zur privaten Nutzung zählt auch die
Fahrt zur Arbeit. Nicht zur privaten Nutzung gehören Fahrten bei oder Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt
zur Ausübung des Berufs oder einer sonstigen sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz
gewerblichen/geschäftlichen Tätigkeit. Es sei denn, wir haben dies umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug
explizit im Versicherungsschein vereinbart. Die Überlassung des abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener
Fahrzeugs an Dritte gegen Geld zur Gewinnerzielung ist eine Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
nichtversicherte gewerbliche Tätigkeit.
Das gilt auch, wenn sich der Anhänger oder der Auflieger oder das
abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von
Hinweis: Maßgeblich ist die in Ihrem Versicherungsschein vereinbarte
dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung
Nutzung. Bei abweichender Nutzung kann der Versicherungsschutz
befindet.
nach D.1.1 ganz oder teilweise erlöschen.
Hinweis: Ist der Anhänger oder der Auflieger nicht mit dem Fahrzeug
Der Versicherungsvertrag verbunden, haftet der Halter/Eigentümer oder eine eventuell bestehende
Haftpflichtversicherung des Anhängers oder Aufliegers.
Sie als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin sind unser
Vertragspartner. Sie als unser Versicherungsnehmer oder unsere
Versicherungsnehmerin sind für die Erfüllung der Rechte und Pflichten, A.1.1.6 Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca
welche sich aus diesen Bestimmungen, mit Ausnahme der Regelungen Police)
nach F, ergeben, verantwortlich.
Die Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen finden Sie im A.1.1.6.1 Was ist versichert?
Kapitel F. Versichert sind auch begründete Schadenersatzansprüche, die durch
den Gebrauch eines im Ausland angemieteten
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Selbstfahrervermietfahrzeugs entstehen.
In diesen Bestimmungen sprechen wir Sie als unseren
Der Versicherungsschutz gilt während einer vorübergehenden
Versicherungsnehmer oder unsere Versicherungsnehmerin an. Nennen
Auslandsreise für die Dauer von höchstens drei Monaten ab dem
wir im weiteren Dokument den Versicherungsnehmer, die
Zeitpunkt einer ersten Anmietung.
mitversicherten oder sonstigen Personen, sind auch unsere
Vertragspartnerinnen, die mitversicherten und sonstigen weiblichen Voraussetzung für die Leistung ist, dass es sich bei dem angemieteten
Personen gemeint. Fahrzeug um einen Pkw, ein Kraftrad oder Campingfahrzeug handelt.
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Wir leisten nicht, wenn für das angemietete Fahrzeug
Versicherungsschutz aus einer für das angemietete Fahrzeug
abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Schäden am
angemieteten Fahrzeug sind nicht versichert.
[Seite 11]
in häuslicher Gemeinschaft,
A.1.1.7 nicht belegt • Ihre mitreisenden Kinder und/oder mit Ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebende Pflege-, Stiefkinder.
A.1.1.8 Umweltschadenversicherung – für
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir
öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem
(Versicherungssummen)?
Umweltschadengesetz
A.1.3.1 Höchstzahlung
A.1.1.8.1 Was ist versichert?
Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf
Über die Regelungen in A.1.1 hinaus stellen wir Sie von
die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten
öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden
Versicherungssummen.
nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) frei, die durch einen Unfall,
eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache
bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer
verursacht worden sind. Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein
entnehmen.
Nicht versichert sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des
Umweltschadengesetzes bereits aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht A.1.3.2 Bei welchen Schadenereignissen zahlen wir nur
werden können. die gesetzlichen Mindestversicherungssummen?
Abweichend zu A.1.3.1 gelten die gesetzlichen
Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Mindestversicherungssummen vereinbart:
Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.
• bei Schäden von Insassen in mitversicherten Anhängern,
• bei Schäden aufgrund baulicher Veränderungen Ihres Fahrzeugs
A.1.1.8.1.1 Begründete Ansprüche (z. B. Chip-Tuning, Einbau zusätzlicher Batterien), wenn die
baulichen Veränderungen zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis
Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz begründet, leisten führen,
wir Ersatz in Geld. • bei Schäden, die während einer Teilnahme an einem Festumzug
entstehen.
A.1.1.8.1.2 Unbegründete Ansprüche
Hinweis: Soll der Versicherungsschutz auch für einen mit dem Fahrzeug
Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz unbegründet,
verbundenen Anhänger gelten, sind die gesetzlichen Vorgaben
wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit die
(Zulassungs- und Versicherungspflicht, straßenverkehrsrechtliche sowie
Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
sonstige behördliche Auflagen) sowohl für das Zugfahrzeug als auch für
den Anhänger einzuhalten.
A.1.1.8.2 Regulierungsvollmacht
Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens oder der Sofern sich während der Teilnahme an Festumzügen Personen auf dem
Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen Fahrzeug/Anhänger befinden, sind darüber hinaus die gesetzlichen
sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen Bestimmungen zum Transport von Personen (z. B. die Einhaltung des
pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. zulässigen Gesamtgewichts, die zulässige Höchstgeschwindigkeit bzw.
die Auflagen zur Sicherung der Personen) einzuhalten. Der Fahrer des
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren Fahrzeugs ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir zur Verfahrens- und mitverantwortlich. Bei Verstößen sind wir ganz oder teilweise nach
Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen das Verwaltungsverfahren Kapitel D.3 leistungsfrei.
oder den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.
A.1.3.3 Übersteigen der Versicherungssummen
A.1.2 Wer ist versichert?
Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten sich
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende
unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des VVG und der
mitversicherte Personen:
Kfz-Pflichtversicherungsverordnung (Kfz-PflVV). In diesem Fall müssen
• den Halter des Fahrzeugs, Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten
• den Eigentümer des Fahrzeugs, Schadenersatzanspruch selbst einstehen.
• den Fahrer des Fahrzeugs,
• die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, A.1.3.4 Höchstzahlung in der Umweltschadenversicherung
• den berechtigten Insassen eines als Pkw zugelassenen Fahrzeugs –
(A.1.1.8)
ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge,
es sei denn, ein anderer Versicherer hat Versicherungsschutz zu Wurden anstelle der gesetzlichen Mindestdeckung andere
gewähren, Versicherungssummen vereinbart, sind abweichend zu A.1.3.1 unsere
• den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen Zahlungen für ein Schadenereignis im Rahmen der
oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung Umweltschadenversicherung (A.1.1.8) auf 5 Mio. EUR pro
oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur Schaden/Ereignis beschränkt. Im Versicherungsjahr leisten wir maximal
gelegentlich begleitet, 10 Mio. EUR, unabhängig von der Anzahl der Schadenereignisse.
• Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das
Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht Bei Vereinbarung der gesetzlichen Mindestdeckungssummen ist die
wird, Höchstzahlung pro Schaden/Ereignis und Versicherungsjahr auf die für
• den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Sachschäden geltende gesetzliche Mindestdeckungssumme begrenzt.
berechtigten Insassen, Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach
A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs, A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
• den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses
mit Ihnen oder mit dem Halter des Fahrzeugs tätig ist.
Diese Personen können ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag A.1.4.1 Versicherungsschutz in Europa und in der EU
selbstständig gegen uns erheben. Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den
Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen
finden Sie im Kapitel F. Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union (EU)
gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland
gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch
A.1.2.1 Abweichend bei Führen fremder Fahrzeuge im
nach dem Umfang dieses Versicherungsvertrags.
Ausland (Mallorca Police A.1.1.6)
Abweichend von A.1.2 gilt der Schutz bei Führen fremder Fahrzeuge im A.1.4.2 Internationale Versicherungskarte
Ausland (Mallorca Police) nach A.1.1.6 für Sie und folgende mitreisende
Personen: Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt,
gilt:
• Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder Lebenspartner
[Seite 12]
Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich A.1.5.7 Nichteinhaltung von Liefer- und
auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Beförderungsfristen
Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des
Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2. Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschäden, die
durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
entstehen.
A.1.4.3 Abweichend in der Umweltschadenversicherung
(A.1.1.8)
A.1.5.8 Vertragliche Ansprüche
Abweichend zu A.1.4.1 und A.1.4.2 haben Sie in der
Umweltschadenversicherung (A.1.1.8) Versicherungsschutz im Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie
Anwendungsbereich des USchaG in Deutschland. aufgrund eines Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der
gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Darüber hinaus haben Sie auch Versicherungsschutz in den Ländern des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Voraussetzung ist, dass die A.1.5.9 Schäden durch Kernenergie
EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße
Anwendung findet. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht A.1.5.10 Zusätzlich bei Führen fremder Fahrzeuge im
nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht Ausland (Mallorca Police A.1.1.6)
überschreiten.
Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 sind nicht versichert
Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder
A.1.5 Was ist nicht versichert?
Abhandenkommen
A.1.5.1 Vorsatz • des angemieteten Fahrzeugs oder der mit diesem Fahrzeug
beförderten Sachen,
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und • von Sachen unberechtigter Insassen.
widerrechtlich herbeiführen.
A.1.5.11 Zusätzlich in der Umweltschadenversicherung
A.1.5.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten (A.1.1.8)
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 sind nicht versichert:
Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität
einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und a) unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene
Demonstrationen, wenn Umweltschäden
• das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbare,
Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt
• für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine entstehen.
Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d
Pflichtversicherungsgesetz besteht. b) Ausbringungsschäden
Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch Lieferung, Verwendung
oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung,
Hinweis: Bitte beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5. Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln
resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und
unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die
A.1.5.3 Beschädigung des versicherten Fahrzeugs Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich
Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften.
oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs.
c) Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz
dienen
A.1.5.4 Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen
abgeschleppten Fahrzeugen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche
Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen,
oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug entstehen.
• verbundenen Anhängers oder Aufliegers, A.1.6 Welche Leistungen können Sie zusätzlich gegen
• geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Mehrbeitrag vereinbaren?
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versicherten
Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher A.1.6.1 Auslandschadenschutz
Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am Der Auslandschadenschutz ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese
abgeschleppten Fahrzeug Schäden verursacht werden. Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein
entnehmen.
A.1.5.5 Beschädigung von beförderten Sachen
Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen A.1.6.1.1 Was ist versichert?
der Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von Sachen, Der Auslandschadenschutz ersetzt den Personen- und Sachschaden für
die mit dem Fahrzeug befördert werden. den ein Unfallgegner im vereinbarten Geltungsbereich (A.1.6.1.4)
einzutreten hat.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines
Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Umfang und Höhe der Leistung entsprechen dem Leistungsumfang Ihrer
Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung bei uns abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung.
dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen
zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen Wir leisten nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen
(z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Fragen wenden wir das Recht des Unfalllandes an. Es erfolgt durch uns
keine Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sofern
Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. allerdings einer im Land des Schadeneintritts wohnhaften Person das
Führen des Fahrzeugs eingeräumt oder anderen dort wohnhaften
A.1.5.6 Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine Personen die Mitnahme im Fahrzeug ermöglicht worden ist, gilt
mitversicherte Person gegenüber diesen Personen das Recht des Schadenorts.
Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, Voraussetzungen für die Leistung sind:
die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer
bei Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch • der Unfall ereignet sich im vereinbarten Geltungsbereich durch den
für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Insasse durch den Gebrauch Gebrauch des gegnerischen Unfallfahrzeugs,
Ihres Fahrzeugs verletzt werden. • der Unfallgegner ist für den Unfall verantwortlich,
• das Fahrzeug des Unfallgegners ist im vereinbarten Geltungsbereich
zugelassen bzw. es besteht im vereinbarten Geltungsbereich eine
gesetzliche Versicherungspflicht.
[Seite 13]
Versicherungsschein vereinbarten Fahrerkreis des versicherten
Der Versicherungsumfang erstreckt sich auch auf mitgeführte Fahrzeugs.
Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger und das von den
berechtigten Fahrzeuginsassen mitgeführte Reisegepäck. A.1.6.2.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder ein Dritter Der Versicherungsschutz gilt für den in A.1.4.1 aufgeführten
gegenüber den versicherten Personen eine Entschädigung aus anderen Geltungsbereich.
Versicherungsverträgen zu erbringen hat, gehen diese Leistungspflichten
vor. Bei einer Meldung zu diesem Vertrag sind wir zur Vorleistung A.1.6.2.4 Was ist nicht versichert?
verpflichtet. Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines
ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers, werden auf unsere Leistung Über die Regelungen nach A.1.5.1 bis A.1.5.9 hinaus besteht kein
angerechnet. Versicherungsschutz, wenn
Sofern wir in Vorleistung treten, geht Ihr Leistungsanspruch nach § 86 • das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens von einer Person geführt
VVG auf uns über. wird, welche nicht zum im Versicherungsschein vereinbarten
Fahrerkreis gehört,
• Sie den Rabattschutz in Ihren bereits bestehenden
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D und E, insbesondere Versicherungsvertrag beantragen und innerhalb einer Wartefrist von
E.2.7. vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Einschlusses ein
belastender Schaden angefallen ist.
A.1.6.1.2 Wer ist versichert?
A.1.6.3 Fahrerschutz – wenn der Fahrer beim Lenken des
Der Schutz des Auslandschadenschutzes gilt für Sie und für folgende Fahrzeugs verletzt oder getötet wird
Personen:
Der Fahrerschutz ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung
• den Halter des Fahrzeugs, vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
• den Eigentümer des Fahrzeugs,
• den Fahrer des Fahrzeugs, A.1.6.3.1 Was ist versichert?
• berechtigte Insassen des Fahrzeugs.
Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die dadurch
Diese Personen können ihre Ansprüche selbstständig bei uns geltend entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten
machen. Fahrzeugs verletzt oder getötet wird.
Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen Nicht zum Lenken des Fahrzeugs gehören z. B. das Ein- und Aussteigen
finden Sie im Kapitel F. oder das Be- und Entladen.
A.1.6.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf
(Versicherungssummen)? seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Höhe des Versicherungsschutzes richtet sich nach A.1.3.1 bis
A.1.3.3.
A.1.6.3.1.1 Welche Voraussetzungen bestehen für die
Zahlung einer Entschädigung des Fahrerschutzes?
A.1.6.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung ist ein
Abweichend zu A.1.4 haben Sie im Auslandschadenschutz (A.1.6.1) unfallbedingter, stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens fünf
Versicherungsschutz in allen Mitgliedstaaten der EU – ausgenommen zusammenhängenden, vollständigen Nächten innerhalb von sechs
Deutschland – und in Großbritannien, Montenegro, Norwegen, Monaten nach dem Unfall. Dies gilt nicht, sofern der berechtigte Fahrer
Schweiz, Serbien und in den europäischen Kleinstaaten Andorra, vor oder während des Krankenhausaufenthalts unfallbedingt verstirbt.
Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikan.
A.1.6.3.1.2 Verpflichtung Dritter (SUBSIDIARITÄT)
A.1.6.1.5 Was ist nicht versichert?
Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen oder dem berechtigten Fahrer
Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 leisten wir nicht: gegenüber aufgrund eines Vertrags (auch Versicherungsvertrags) oder
• wenn Sie und/oder eine mitversicherte Person die Ihnen zustehenden gesetzlicher Regelungen zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese
Ansprüche gegen Dritte, insbesondere gegenüber dem Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor (subsidiäre
ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer aufgeben oder wenn Sie Restschadenversicherung). Daher erbringen wir keine Leistungen, soweit
diese Ansprüche sichernde Rechte aufgeben, der berechtigte Fahrer gegenüber Dritten (z. B. Schädiger,
• wenn Ihre Ansprüche und/oder die Ansprüche von mitversicherten Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger,
Personen auf Dritte (z. B.: Sozialversicherungsträger im In- und Berufsgenossenschaften, Arbeitgeber) Anspruch auf Ersatz seines
Ausland) übergegangen sind. Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente) Leistungen
hat.
A.1.6.2 Rabattschutz Kfz-Haftpflicht Der Fahrerschutz beinhaltet die Absicherung des nach Berücksichtigung
Der Rabattschutz Kfz-Haftpflicht ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese vorrangiger Ersatzansprüche verbleibenden Personenschadens des
Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein berechtigten Fahrers nach A.1.6.3.1.4.
entnehmen.
Ausnahme: Soweit der berechtigte Fahrer einen solchen Anspruch nicht
A.1.6.2.1 Was ist versichert? erfolgversprechend durchsetzen kann, leisten wir dennoch, wenn
nachfolgende und entsprechend nachgewiesene Voraussetzungen
Ihr erster belastender Schaden (I.4.2) führt nicht zu einer Rückstufung
vorliegen:
des Schadenfreiheitsrabattes nach den Tabellen im Anhang 1 Für jeden
weiteren belastenden Schaden im Kalenderjahr erfolgt die Rückstufung • der berechtigte Fahrer hat den Anspruch in Textform geltend
entsprechend der Tabelle im Anhang 1. gemacht und
• der berechtigte Fahrer hat weitere zur Durchsetzung seines
Sie können Rabattschutz Kfz-Haftpflicht abschließen, wenn folgende Anspruchs erforderliche Anstrengungen unternommen, die ihm
Voraussetzungen erfüllt sind: billigerweise zumutbar waren,
• der berechtigte Fahrer hat seinen Anspruch wirksam an uns
• Ihr Versicherungsvertrag ist mindestens in die Schadenfreiheitsklasse abgetreten.
SF 4 eingestuft,
• innerhalb der letzten zwölf Monate ab Vertragsbeginn ist kein
belastender Schaden nach I.4.2 zum Vertrag bzw. Vorvertrag A.1.6.3.1.3 Wer ist leistungsberechtigt?
angefallen; ausgenommen Sie wechseln Ihr Fahrzeug nach I.6.2, der
Vorvertrag bestand bei uns und es war zum Vorvertrag bereits Wird der berechtigte Fahrer verletzt, stehen die vereinbarten Leistungen
Rabattschutz Kfz-Haftplicht vereinbart. aus der Fahrerschutzversicherung nur diesem zu.
Stirbt der berechtigte Fahrer unfallbedingt innerhalb eines Jahres, stehen
A.1.6.2.2 Wer ist versichert? die für den Todesfall vereinbarten Leistungen den
Der Rabattschutz Kfz-Haftpflicht gilt für Sie und den im unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen zu. Unterhaltsberechtigte
[Seite 14]
Hinterbliebene sind dabei Witwe/Witwer des verstorbenen
leistungsberechtigten Ehegatten, eingetragener Lebenspartner und Dieser ermittelte Verdienstausfall wird dann für die Zukunft nach den
Waisen (Kinder und Stiefkinder/Adoptivkinder) des berechtigten Fahrers. Werten des Verbraucherpreisindex jeweils angepasst.
Der berechtigte Fahrer oder seine unterhaltsberechtigten Schadenminderungspflicht nach E.2.8.6
Hinterbliebenen müssen ihre Ansprüche selbstständig geltend machen. Der berechtigte Fahrer muss zur Minderung des Schadens geeignete
Eine Leistung erfolgt an den berechtigten Fahrer oder im Fall des Todes Umschulungsmaßnahmen durchführen und im Rahmen seiner
des berechtigten Fahrers an die unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen. körperlichen und geistigen Fähigkeiten einen anderen Beruf ausüben.
Die Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben sind mit
uns abzustimmen. Wir unterstützen den berechtigten Fahrer bei der
A.1.6.3.1.4 Was leisten wir im Fahrerschutz?
Suche nach geeigneten Umschulungsmaßnahmen und bei der
Der Fahrerschutz orientiert sich am Anspruchsumfang der jeweils Wiedereingliederung in das Berufsleben.
geltenden deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen, ohne
jedoch eine Leistungsverpflichtung analog der Hinweis: Kommt der berechtigte Fahrer diesen Verpflichtungen nicht
Kfz-Haftpflichtversicherung (Regulierung nach der Art eines nach, wird die Vergütung einer fiktiven zumutbaren Erwerbstätigkeit bei
Kfz-Haftpflichtversicherers) zu beinhalten. der Leistung in Abzug gebracht.
Was wir leisten:
Sind wir nach den Bestimmungen für den Fahrerschutz Ende der Leistungspflicht
leistungspflichtig, übernehmen wir die nachfolgend aufgeführten Die Gewährung der Leistung endet mit dem Eintritt in die Regelrente,
Leistungen im Rahmen der dort genannten Leistungsgrenzen. spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres.
Dabei erfolgen alle Leistungen grundsätzlich in Form von Hilfeleistungen 1.3 Haushaltshilfe
– analog der Naturalrestitution – durch von uns beauftragte
Dienstleister. Nur in ungeeigneten Fällen erfolgt eine Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte Minderung der
Geldentschädigung, jedoch nicht in Form einer fiktiven Abrechnung. Für Haushaltsführung (MdH) von mindestens 20 % festgestellt, stellen wir
Leistungen der beauftragten Dienstleister übernehmen wir keine eine geeignete Hilfskraft für den Bereich der hauswirtschaftlichen
Haftung oder Gewährleistung. Versorgung wie z. B. das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung,
Spülen. Hierbei erfolgt eine Orientierung an der einschlägigen
Alle Hilfeleistungen werden für die Dauer der Anspruchsberechtigung Rechtsprechung. Uns bleibt (im Einzelfall) eine Geldleistung vorbehalten.
ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Hält
sich der Anspruchsberechtigte im Ausland auf, können für die Zeit des Ersetzt werden die Arbeiten, die zur Beseitigung der eingeschränkten
Auslandsaufenthaltes die Leistungen nicht beansprucht werden. Die Haushaltsführung objektiv erforderlich sind.
Kostenübernahme gilt nur für Dienstleister, die von uns beauftragt
Der Nachweis über die Minderung der Haushaltsführung ist durch den
werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt durch uns.
entsprechenden Bescheid zu führen.
Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache
haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. 1.4 Behindertengerechter Umbau bis maximal insgesamt
250.000 EUR
1. Wenn der berechtigte Fahrer verletzt wird Erleidet der berechtigte Fahrer unfallbedingt körperliche
Einschränkungen, die einen Umbau der nachfolgenden Objekte
1.1 Schmerzensgeld bis maximal 200.000 EUR erfordert, übernehmen wir den behindertengerechten Umbau bis
Bei Verletzungen zahlen wir ein Schmerzensgeld bis maximal maximal insgesamt 250.000 EUR für
200.000 EUR. • Wohnung oder Haus,
• Pkw,
Die Bemessung zum Grund und zur Höhe erfolgt durch uns und • Arbeitsplatz.
orientiert sich an den Leistungen nach den deutschen gesetzlichen
Schadenersatzbestimmungen. Die Berechnung erfolgt dabei unter Voraussetzung ist, dass dieser Umbau zur Nutzung erforderlich und
Verwendung der einschlägigen Schmerzensgeldtabellen (z. B. angemessen sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen
Hacks/Ring/Böhm). Wir sind dabei nicht an die Bemessung anderer Eigentumsverhältnisse möglich ist.
Versicherer oder anderer Leistungsverpflichteter (z. B. andere
Kfz-Haftpflichtversicherer) zum Grund und zur Höhe gebunden. Die Kostenübernahme gilt nur für Dienstleister, die von uns beauftragt
werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt durch uns.
Ausgeschlossen sind die Leistung einer Schmerzensgeldrente sowie die
Leistung eines Hinterbliebenen-Schmerzensgelds. Die Hinterbliebenen Nicht übernommen werden weitere anfallende mittelbare Kosten, wie
können keinen Schmerzensgeldanspruch aus diesem Vertrag geltend z. B. erhöhte Kfz-Steuer oder Versicherungsbeiträge.
machen.
1.5 Pflegeleistungen
1.2 Verdienstausfall bis monatlich maximal 10.000 EUR Wir organisieren die erforderlichen Pflegeleistungen und übernehmen
Erleidet der berechtigte Fahrer unfallbedingt eine Einbuße von dabei die Kosten für den unfallbedingten Pflegemehrbedarf bis zum
Arbeitsentgelt, Bezügen oder Einkommen, zahlen wir die entsprechende maximal dreifachen Satz der/des jeweils festgestellten
Differenz bis zu einem Betrag von maximal 10.000 EUR monatlich. Pflegestufe/Pflegegrads.
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung. Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte Pflegebedürftigkeit
Sofern die verletzte Person selbstständig tätig ist, können wir die festgestellt, hat er dies durch Vorlage des entsprechenden Bescheids
Leistung im Rahmen des Naturalersatzes durch Stellung einer Ersatzkraft nachzuweisen.
erbringen.
Die Bemessung der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach den jeweils
Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt nach den folgenden gültigen Pflegestufen/Pflegegraden in der gesetzlichen
Regelungen: Pflegeversicherung.
a) Bei erwerbstätigen Personen 1.6 Sonstige vermehrte Bedürfnisse
Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt durch die Ermittlung des
Durchschnitts der letzten maximal drei Jahre. Bei Erwerbstätigen ist der Wir organisieren alle weiteren unfallbedingten erforderlichen
Einkommensnachweis dabei durch die Vorlage der Leistungen, welche nicht ausdrücklich unter einer der anderen
Gehaltsabrechnungen sowie der entsprechenden Steuerbescheide der Leistungen aufgeführt sind und übernehmen die entsprechenden
letzten drei Jahre vor dem Unfallereignis oder aber z. B. bei Kosten. Hierzu zählen u. a. die Vermittlung ärztlicher Betreuung,
Selbstständigen durch Vorlage der Steuerbescheide der letzten drei Arzneimittelversand, Krankenrücktransport, Fahrdienst zur
Jahre zu erbringen. Bei der Berechnung erfolgt ein individueller Abzug Krankengymnastik/-therapie, Begleitung/Fahrdienst zu Arzt- und
der ersparten berufsbedingten Aufwendungen der Berufstätigkeit. Behördengängen.
b) Bei nichterwerbstätigen Personen Die Leistungen müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen. Sie
Für die Berechnung der Einkommensermittlung bei Nichterwerbstätigen müssen unfallbedingt, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein
(Arbeitslose, Schüler, Studenten, Hausfrauen, etc.) wird das zum und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Unfallzeitpunkt statistische Durchschnittseinkommen in Deutschland
gemäß der Deutschen Rentenversicherung zu Grunde gelegt. Die Übernahme medizinischer Gutachter- und Attestkosten erfolgt nur,
[Seite 15]
wenn Gutachten bzw. Atteste von uns angefordert werden.
Vorhandene Unterlagen, z. B. von anderen Versicherern sind uns Leistung oder Zahlung für den Anspruchsberechtigten
vorzulegen. Sie als Versicherungsnehmer können unsere Leistung oder Zahlung an
den Anspruchsberechtigten an Sie selbst nur mit Zustimmung des
Kosten durch Urlaubsmehrbedarf (z. B. durch die Unfallfolgen bedingte Anspruchsberechtigten verlangen.
erhöhte Kosten für behindertengerechte Hotelausstattung) werden nicht
übernommen. A.1.6.3.1.6 Wie lange können Ansprüche aus dem
Fahrerschutz geltend gemacht werden?
1.7 Soforthilfe
Die Ansprüche aus dem Fahrerschutz verjähren nach drei Jahren. Die
Zur Abdeckung erster Kosten, wie z. B. Zuzahlungen im Krankenhaus Verjährung beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die Leistung
zahlen wir – bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt bereits verlangt werden kann.
ab dem ersten Tag einmalig eine Soforthilfe in Höhe von 250 EUR.
Ist Ihr Anspruch oder der des berechtigten Fahrers bei uns angemeldet
worden, ist die Verjährung bis zum Zugang unserer Entscheidung in
2. Wenn der berechtigte Fahrer stirbt
Textform bei Ihnen oder dem Fahrer gehemmt.
2.1 Unterhaltsleistungen bis monatlich maximal 10.000 EUR
A.1.6.3.2 Wer ist versichert?
Stirbt der berechtigte Fahrer unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach
Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter Fahrer
dem Unfall und entstehen den Hinterbliebenen
ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten
• durch den Wegfall des Arbeitsentgelts, Einkommens oder sonstiger das Fahrzeug lenkt und auch vertraglich zum Unfallzeitpunkt im
Bezüge finanzielle Einbußen (Barunterhalt) und/oder Fahrerkreis (siehe Merkmale zur Beitragsberechnung auf dem
• eine objektive Minderung der Haushaltsführung (Naturalunterhalt), Versicherungsschein) eingeschlossen ist.
zahlen wir an die Hinterbliebenen die entsprechende Differenz bis zu A.1.6.3.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
einem Betrag von monatlich maximal 10.000 EUR.
Der Versicherungsschutz gilt für den in A.1.4.1 aufgeführten
Die Höhe der Unterhaltsleistung für alle anspruchsberechtigten Geltungsbereich.
Hinterbliebenen orientiert sich an den Leistungen der deutschen
gesetzlichen Rentenversicherung. A.1.6.3.4 Was ist nicht versichert?
Haben im Einzelfall mehrere Hinterbliebene Unterhaltsansprüche und Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 sind nicht versichert:
übersteigen diese Ansprüche die maximale Summe von 10.000 EUR, so
sind die Hinterbliebenen untereinander im Verhältnis ihrer Ansprüche A.1.6.3.4.1 Psychische Reaktionen
berechtigt.
Kein Versicherungsschutz besteht
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung.
• bei Unfällen des Fahrers, die infolge Geistes- oder
Hinterbliebene sind dabei Witwe/Witwer des verstorbenen Bewusstseinsstörungen sowie durch schwere Nervenleiden,
leistungsberechtigten Ehegatten, eingetragener Lebenspartner, und epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen
Waisen (Kinder und Stiefkinder/Adoptivkinder) des berechtigten Fahrers. Körper des Fahrers ergreifen, entstanden sind; Versicherungsschutz
besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein
Zur Ermittlung der finanziellen Einbuße werden die unter A.1.6.3.1.4 Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen Vertrag fällt.
Ziffer 1.2 "Verdienstausfall bis monatlich maximal 10.000 EUR" • bei krankhaften Störungen des Fahrers infolge psychischer
Regelungen berücksichtigt. Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
Hinweis: Drittleistungen werden nach A.1.6.3.1.2 auf den Anspruch A.1.6.3.4.2 Schäden an der Bandscheibe
angerechnet. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag
Schadenminderungspflicht nach E.2.8.6 fallendes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden überwiegend (das
Der Hinterbliebene muss zur Minderung des Schadens eine zumutbare
heißt: zu mehr als 50 %) verursacht.
Erwerbstätigkeit annehmen. Bei der Bemessung der Leistung müssen
sich bezugsberechtigte Hinterbliebene zumutbare Erwerbstätigkeiten
anrechnen lassen. A.1.6.3.4.3 Ansprüche Dritter
Ansprüche, die von anderen Versicherern, Arbeitgebern, Dienstherrn
Ende der Leistungspflicht
Die Gewährung der Leistung endet spätestens und Sozialversicherungsträgern gegen uns geltend gemacht werden,
sind ausgeschlossen.
• bei Witwe/Witwer oder eingetragenem Lebenspartner
mit dem Eintritt in die Regelrente, spätestens mit der Vollendung des A.1.6.3.4.4 Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen
67. Lebensjahres. Ändert sich der Familienstand des/der der Staatsgewalt
bezugsberechtigten Hinterbliebenen, endet unsere Leistungspflicht
ebenfalls. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
• bei unterhaltspflichtigen/volljährigen Kindern Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt
nach Beendigung der ersten Ausbildung, spätestens nach der unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Vollendung des 27. Lebensjahres.
A.1.6.3.4.5 Schäden, die über einen Personenschaden
Stirbt der berechtigte Fahrer aus unfallfremder Ursache innerhalb eines
hinausgehen
Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig, aus welcher Ursache, später
als ein Jahr nach dem Unfall, entsteht kein Anspruch auf Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die über einen
Hinterbliebenenrente bzw. Unterhaltsleistungen. Personenschaden hinausgehen. Ausgeschlossen sind Sach- oder
Personenfolgeschäden (z. B. Kleiderschäden, Bargeld- und
2.2 Beerdigungskosten Wertsachenverlust, Einsatz Rettungsschere infolge des
Personenschadens und damit erhöhter Fahrzeugschaden) oder
Stirbt der berechtigte Fahrer aufgrund des Unfalls innerhalb eines Jahres Vermögensschäden.
nach dem Unfall, erstatten wir pauschal Beerdigungskosten in Höhe von
5.000 EUR.
A.1.6.3.4.6 Schäden, die über das Lenken hinausgehen
A.1.6.3.1.5 Fälligkeit, Leistung für den Anspruchsberechtigten Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch den sonstigen
Gebrauch des Fahrzeugs z. B. Ein- und Aussteigen entstehen.
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob
und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Die
A.1.6.3.4.7 Schäden, die infolge des Genusses von Alkohol
Frist beginnt, wenn uns die Anspruchsanmeldung des
oder anderer berauschender Mittel entstehen
Anspruchsberechtigten und die zu dessen Beurteilung erforderlichen
Unterlagen vorliegen. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die nach Genuss von
uns mit dem Anspruchsberechtigten über Grund und Höhe geeinigt, Alkohol oder anderer berauschender Mittel entstehen.
leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
[Seite 16]
A.1.6.3.4.8 Gurtpflicht
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer während der Fahrt A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Kaskoversicherung
keinen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt hat, es sei denn das versichert?
Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der
A.2 Kaskoversicherung – Schäden an Ihrem Fahrzeug Teilkaskoversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung,
A.2.1 Was ist versichert? Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner
mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
A.2.1.1 Ihr Fahrzeug
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, A.2.2.1.1 Brand und Explosion
Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach der Versichert sind Brand und Explosion.
• Teilkaskoversicherung (A.2.2.1),
• Vollkaskoversicherung (A.2.2.2), Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen
• gegen Mehrbeitrag wählbare Leistungen (A.2.10).
Brand
Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen
A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherte bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und
Gegenstände sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten
Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 als mitversichert Schmor- und Sengschäden.
aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Explosion
Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder
(mitversicherte Teile). Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Verlust von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen
in A.2 entsprechend, soweit nichts Anderes geregelt ist.
A.2.2.1.2 Kurzschlussschäden
A.2.1.2.1 Beitragsfrei mitversicherte Teile Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch
Soweit unter A.2.1.2.2 nicht anders geregelt, sind folgende Kurzschluss.
Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des Fahrzeugs
Folgeschäden sind nicht versichert.
beitragsfrei mitversichert:
• fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Hinweis: Folgeschäden können nach A.2.10.6.1 gegen Mehrbeitrag
Fahrzeugteile, mitversichert werden.
• fest im Fahrzeug eingebautes oder fest am Fahrzeug angebautes
oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör,
vorausgesetzt es dient ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs A.2.2.1.3 Entwendung
(z. B. Schonbezüge, Pannenwerkzeug) und wird nach allgemeiner
Versichert ist die Entwendung des Fahrzeugs in den nachfolgenden
Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen (z. B.
Fällen:
Edelpelzbezüge),
• im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene Fahrzeugteile, die zur a) Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung
Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs mitgeführt werden Versichert sind Diebstahl und Raub, sowie die Herausgabe des
(z. B. Sicherungen oder Leuchtmittel), Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
• Planen, Gestelle für Planen (Spriegel) und Aufbauten (ohne
Spezialaufbauten), b) Unterschlagung
• folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile: Eine Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug
– ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder mit nicht
Sommerbereifung,
– Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze, • zum Gebrauch im eigenen Interesse,
– nach A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 mitversicherte Fahrzeugteile und • zur Veräußerung,
• unter Eigentumsvorbehalt
Fahrzeugzubehör während einer Reparatur,
– lose Fahrzeugteile, wenn sie im Fahrzeug unter Verschluss überlassen wurde.
gehalten werden.
c) unbefugter Gebrauch
Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise
A.2.1.2.2 Beitragsfrei im Rahmen von Freigrenzen berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen.
mitversicherte Fahrzeug- und Zubehörteile
Die nachfolgend genannten Teile und das Zubehör sind ohne Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom
Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt
oder am Fahrzeug fest angebaut sind, bis zu einem Gesamtneuwert wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter).
(brutto) dieser Teile in Höhe von: Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem
7.500 EUR Näheverhältnis zum Verfügungsberechtigten steht, z. B. dessen
Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehöriger ist.
Ist der Gesamtneuwert der aufgeführten Teile höher als die genannte d) Innenraumvandalismus
Wertgrenze, ist der übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies Eingeschlossen sind auch Schäden durch mut- oder böswillige
ausdrücklich vereinbart ist. Handlungen betriebsfremder Personen im Innenraum des Fahrzeugs,
wenn diese in Folge der oben genannten Ursachen entstehen.
Die danach mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile sind:
• straßenverkehrsrechtlich zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, A.2.2.1.4 Naturgewalten
Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning auch
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung der nachfolgend genannten
Chiptuning), die der Steigerung der Motorleistung, des
Ereignisse auf das Fahrzeug:
Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen
oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen, • Sturm
• individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und • Hagel
-beschriftungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen, • Blitzschlag
• speziell für das Fahrzeug angefertigte Sonderauf- oder Umbauten. • Überschwemmung
• Starkregen
A.2.1.2.3 Nicht versicherbare Gegenstände • Schneelawinen
• Dachlawinen
Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z. B. Mobiltelefone • Erdrutsch (Geröll- und Schlammlawinen)
und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug • Erdbeben
• Erdsenkungen
durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der • Vulkanausbrüche
Insassen.
[Seite 17]
Die Schadenereignisse Starkregen, Schneelawinen, Dachlawinen,
Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche gelten nicht Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
für Anhänger in Sonderausführung und Sonstige Fahrzeuge.
• Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem
Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage oder an den
durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug Reifen,
geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese • Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines
Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches
Betanken oder verrutschende Ladung,
• Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer
Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben,
• Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am
Windstärke 8. Zugfahrzeug durch den Anhänger,
• Schäden zwischen ziehendem und gezogenen Fahrzeug/Anhänger.
Starkregen
Starkregen ist das plötzliche Eindringen von Feuchtigkeit als Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im
unmittelbare Folge großer Niederschlagsmengen (mindestens Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs
15 l/Quadratmeter in der Stunde) in das versicherte Fahrzeug. entstehen, gelten nicht als Unfallschaden (z. B.: Schäden beim Beladen
des Fahrzeugs).
Schneelawinen
Schneelawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder A.2.2.2.3 Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus)
Eismassen.
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in
Dachlawinen keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Dachlawinen sind von Gebäuden abgehende Schnee- und Eismassen.
Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die mit der
Erdbeben Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstattmitarbeiter,
Erdbeben sind naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens, die durch Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu Ihnen oder der zum
geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst werden. Gebrauch berechtigten Personen stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer,
Erdsenkungen Familien- oder Haushaltsangehörige).
Erdsenkungen sind naturbedingte Absenkungen des Erdbodens über
naturbedingten Hohlräumen. A.2.2.2.4 Manipulation der Fahrzeugsoftware (Hacker-,
Cyberangriff)
A.2.2.1.5 Glasbruch Mitversichert sind auch Schäden an Ihrem Fahrzeug infolge eines
Unfalls, der durch einen Eingriff in oder eine Manipulation an der
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hacker-,
Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Cyberangriff) verursacht wurde.
Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von
Leuchten.
A.2.3 Wer ist versichert?
Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir die Kosten Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag
für eine vorhandene Feinstaubplakette. Dies gilt auch für sonstige auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des
Vignetten, wenn der Gültigkeitszeitraum zum Zeitpunkt der Reparatur Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person.
noch nicht abgelaufen ist.
Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den
Monitoren sowie Leuchtmittel. geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen
Folgeschäden sind nicht versichert. Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
A.2.2.1.6 Zusammenstoß mit Tieren A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall?
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder
Tieren aller Art. Verlust des Fahrzeugs?
A.2.2.1.7 Tierbissschäden A.2.5.1.1 Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
Versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden am Fahrzeug. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den
Wiederbeschaffungswert, unter Abzug eines vorhandenen Restwerts
Folgeschäden am Fahrzeug sind versichert bis zu: Ihres Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschaden oder
5.000 EUR
Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.2.1.
A.2.2.1.9 nicht belegt
A.2.5.1.2 Neu-/Kaufpreisentschädigung
A.2.2.1.10 nicht belegt
A.2.5.1.2.1 Was ist versichert?
A.2.2.1.11 nicht belegt
Abweichend von A.2.5.1.1 zahlen wir nach einem Totalschaden, einer
A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Zerstörung oder eines Verlusts Ihres Fahrzeugs in der Teil- oder
Vollkaskoversicherung versichert? Vollkaskoversicherung den Kaufpreis des Fahrzeugs. Vorausgesetzt der
Schaden ereignet sich innerhalb der nachfolgenden Fristen ab der
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie:
Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner
mitversicherten Teile und seines mitversicherten Zubehörs durch die 12 Monate
nachfolgenden Ereignisse:
Kaufpreis ist der Betrag, der von Ihnen an den Verkäufer gemäß Ihrer
A.2.2.2.1 Ereignisse der Teilkaskoversicherung kaufvertraglichen Verpflichtungen (Kaufvertrag) gezahlt wurde. Der
Kaufpreis ist uns durch die Anschaffungsrechnung über den
Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung nach Fahrzeugankauf nachzuweisen.
A.2.2.1.
Bei Gebrauchtfahrzeugen (das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Erwerbs
A.2.2.2.2 Unfall bereits auf einen anderen Halter zugelassen) sind wir berechtigt, den
Kaufpreis durch einen Kfz-Sachverständigen (von uns beauftragt)
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein überprüfen zu lassen. Berücksichtigt wird hierbei auch der
unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeugzustand unmittelbar vor dem Schaden. Ein vorhandener
Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Restwert wird abgezogen.
[Seite 18]
A.2.5.2.1.1 Reparatur- und Mobilitätsservice für Pkw
A.2.5.1.2.2 Welche Voraussetzungen müssen für die Zahlung Sie überlassen uns die Auswahl einer geeigneten Werkstatt
erfüllt sein? Sie sind verpflichtet, bei einem ersatzpflichtigen Schaden innerhalb
Deutschlands, die Reparatur nach A.2.5.2.1 a) oder die Feststellung der
Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende
erforderlichen Reparaturkosten nach A.2.5.2.1 b) in einer von uns
Neu-/Kaufpreisentschädigung
ausgewählten und vermittelten Werkstatt in Auftrag zu geben. Diese
• wenn die erforderlichen Kosten zur Wiederherstellung mindestens Verpflichtung gilt für Karosserie- und Glasbruchschäden infolge eines
80 % des Kaufpreises erreichen, der aufgeführten Schadenereignisse:
• nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung
innerhalb von einem Jahr den Kauf eines mindestens gleichwertigen • Unfall (A.2.2.2.2)
• Mut- oder böswillige Handlungen (A.2.2.2.3)
Kraftfahrzeugs verwendet wird. • Entwendung von Fahrzeugteilen (A.2.2.1.3)
• Naturgewalten (A.2.2.1.4)
Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen • Zusammenstoß mit Tieren (A.2.2.1.6)
• Glasbruch (A.2.2.1.5), in diesem Fall entfallen die unten
Totalschaden beschriebenen Zusatzleistungen.
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur
des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen. Zusätzlich erhalten Sie die nachfolgend beschriebenen Leistungen:
Zerstörung • Ihr Fahrzeug wird in die vermittelte Werkstatt gebracht und gereinigt
Zerstörung geht über den Begriff der Beschädigung nach A.2.5.2 zurückgebracht.
hinaus, d. h. die Beschädigungen müssen einen Grad erreichen, der eine • Sie erhalten von der vermittelten Werkstatt eine Garantie auf alle
Wiederherstellung oder Wiederbenutzung des Fahrzeugs endgültig Reparaturarbeiten.
ausschließt. • Die Werkstatt stellt Ihnen ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der
Reparatur zur Verfügung. Die Klasse des Fahrzeugs bestimmt die
Verlust Werkstatt.
Verlust ist jede Art des Abhandenkommens (z. B. durch Diebstahl)
ausgenommen das reine Verlieren (z. B. eines Fahrzeugteils) im Sinne Die zusätzlich aufgeführten Leistungen gelten nicht bei
des allgemeinen Sprachgebrauchs. Glasbruchschäden.
Restwert
Restwert ist der Veräußerungswert Ihres Fahrzeugs oder seiner Teile im Hinweis: Sie müssen nach E.3.1.2 im Schadenfall umgehend
beschädigten oder zerstörten Zustand. telefonischen Kontakt mit uns aufnehmen.
Wiederbeschaffungswert Für die Reparatur (A.2.5.2.1 a)) oder die Feststellung der erforderlichen
Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines Reparaturkosten, wenn das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig
gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses repariert wird (A.2.5.2.1 b)), benennen wir Ihnen eine qualifizierte
bezahlen müssen. Werkstatt. Kosten für die Feststellung der Reparaturkosten werden von
uns nicht übernommen, es sei denn wir beauftragen einen
A.2.5.1.3 Entschädigung von Radio-, Audio-, Video-, Kfz-Sachverständigen nach A.2.5.3.
technischen Kommunikations- und Leitsystemen Die Werkstatt wird sich mit Ihnen bezüglich Reparaturtermin
unverzüglich in Verbindung setzen. Rechte und Pflichten aus der
Bei Zerstörung oder Verlust von fest im Fahrzeug verbauten Radio-, Reparatur (wie z. B. Gewährleistungsansprüche) gelten nur zwischen
Audio-, Video-, technischen Kommunikations- und Leitsystemen den Parteien des Reparaturvertrags (zwischen Ihnen und der Werkstatt).
erstatten wir den Neupreis dieser Geräte. Dies gilt auch für von der Bitte beachten Sie unsere eingeschränkte Leistungspflicht bei Verstößen
üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps abweichende oder nach E.6.6.
nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach- und fachgerechter
Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird. Neupreis ist der vom Hersteller Verlust der Herstellergarantie
unverbindlich empfohlene Preis am Tag des Schadens – unter Wir übernehmen die Garantieleistung des Herstellers bis zum Zeitpunkt
Berücksichtigung von Rabatten – für dieses Gerät oder falls es nicht der Beendigung Ihres Vertrages oder dem Übergang des Fahrzeugs auf
mehr hergestellt wird, für ein vergleichbares Gerät in gleicher einen Erwerber.
Ausführung.
Voraussetzung ist, dass
A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? • Ihr Hersteller im Rahmen seiner Herstellergarantie die
Garantieleistung verweigert, da das Fahrzeug in unserer
A.2.5.2.1 Reparatur Partnerwerkstatt repariert wurde,
• Sie uns die Garantieunterlagen des Fahrzeugherstellers überlassen,
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur • Sie und die mitversicherten Personen Ihre Ansprüche gegen Dritte
erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: (Hersteller) zu unseren Gunsten abtreten.
a) Wenn Ihr Fahrzeug vollständig fach- und sachgerecht repariert Sie überlassen uns die Auswahl einer geeigneten Werkstatt nicht
wird, gilt: Wird die Reparatur Ihres Fahrzeugs (A.2.5.2.1 a)) oder die Feststellung
Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des der erforderlichen Reparaturkosten (A.2.5.2.1 b)) aus Gründen, die Sie
Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1, wenn Sie uns dies durch eine zu vertreten haben, nicht in einer von uns vermittelten Werkstatt
Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend durchgeführt, verstoßen Sie gegen Ihre Pflichten nach E.3.1.2.
A.2.5.2.1 b).
In diesem Fall erstatten wir die für die Reparatur berechneten Kosten nur
b) Wenn Ihr Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fach- und anteilig. Die Höhe des Abzugs können Sie Ihrem Versicherungsschein
sachgerecht repariert wird, gilt: entnehmen.
Wir zahlen die von einem Kfz-Sachverständigen geschätzten
Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Hinweis: Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach E.3.1.2 und die Folgen
Wiederbeschaffungswerts.
einer Pflichtverletzung nach E.6.6.
Hinweis: Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese
für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich Hinweis: Freie Werkstattwahl kann nach A.2.10.5 gegen Mehrbeitrag
angefallen ist (A.2.5.4). mitversichert werden.
c) Bei Glasbruchschäden (A.2.2.1.5)
Bei Glasbruchschäden zahlen wir die durch eine Rechnung A.2.5.2.2 Abschleppen
nachgewiesenen Reparaturkosten bis zur Höhe des Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das
Wiederbeschaffungswertes. Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur
geeigneten Werkstatt. Dabei dürfen einschließlich unserer Leistungen
Wir erstatten auch die reparaturbedingten Innenreinigungskosten, wenn
wegen der Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.5.2.1 die
die Reparatur in einer von uns vermittelten Partnerwerkstatt
Obergrenzen nach A.2.5.2.1 a) oder A.2.5.2.1 b) nicht überschritten
vorgenommen wird.
werden.
Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, diese
[Seite 19]
Kosten zu übernehmen.
Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen
Hinweis: Kosten für die Bergung des Fahrzeugs werden in der Neupreis
Kaskoversicherung nicht erstatttet. Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der
Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss.
Wird der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der
A.2.5.2.3 Abzug "neu für alt" Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils die
unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadens
Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab
("neu für alt"), wenn
A.2.5.7 Selbstbeteiligung
• bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht werden
oder Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem
• das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert wird. Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem
Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe
Der Abzug "neu für alt" ist auf die Bereifung, Batterie und Lackierung Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
beschränkt, wenn das Schadenereignis
A.2.5.7.1 Abweichende Selbstbeteiligungen
• bei Pkw in den ersten vier Jahren,
• bei den übrigen Fahrzeugarten in den ersten drei Jahren Nachfolgende Regelungen gelten zusätzlich zu A.2.5.7 vereinbart:
nach der Erstzulassung eintritt. • Wir verzichten bei Bruchschäden an der Windschutzscheibe
(A.2.2.1.5) auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung in der
Hinweis: Der Verzicht auf den Abzug "neu für alt" kann nach A2.10.6 Teilkaskoversicherung, wenn die Beschädigung durch eine
gegen Mehrbeitrag mitversichert werden. fachgerechte Reparatur – ohne Austausch der Windschutzscheibe –
in einer von uns vermittelten Werkstatt beseitigt wird.
A.2.5.2.4 Entschädigung von Radio-, Audio-, Video-, A.2.5.8 Was ersetzen wir nicht?
technischen Kommunikations- und Leitsystemen
Wir zahlen nicht für Veränderungen oder Verbesserungen, Alterungs-
Bei Zerstörung oder Verlust von fest im versicherten Fahrzeug verbauten oder Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden
Radio-, Audio-, Video-, technischen Kommunikations- und Leitsystemen wie Verlust von Treibstoff und Betriebsmittel (z. B. Öl, Kühlflüssigkeiten),
erstatten wir den Neupreis dieser Geräte. Dies gilt auch für von der Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten,
üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps abweichende oder Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach- und fachgerechter
Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird. Hinweis: Folgende Kosten können gegen Mehrbeitrag mitversichert
werden:
A.2.5.3 Sachverständigenkosten
• Zulassungs- und Überführungskosten (A.2.10.8.1)
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen • Entsorgungskosten (A.2.10.8.2)
Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. • Verzollungskosten (A.2.10.8.3)
• Ersatzwagenschutz (A.2.10.9)
A.2.5.4 Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei A.2.5.8.1 Rest- und Altteile
der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen
Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung
Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. angerechnet.
Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer tatsächlich angefallen ist, kann A.2.6 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung
durch die Vorlage der Rechnungen über die Reparatur des Fahrzeugs
oder über den Erwerb von Ersatzteilen oder eines Ersatzfahrzeugs A.2.6.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der
geführt werden. Entschädigung festgestellt haben (hierfür ist es notwendig, dass uns alle
zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vorliegen), zahlen wir diese
A.2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung spätestens innerhalb von zwei Wochen.
(A.2.2.1.3)
A.2.6.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die
A.2.5.5.1 Wiederauffinden des Fahrzeugs nach Entwendung Entschädigung verlangen, wenn
(A.2.2.1.3)
• wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und
Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang • sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach
der in Textform abgegebenen Schadenanzeige wieder aufgefunden, Schadenanzeige feststellen lässt.
sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist,
dass Sie das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv A.2.6.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst
zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können. abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Wir zahlen daher die
Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang Ihrer
A.2.5.5.2 Übernahme von Fahrtkosten in Textform abgegebenen Schadenanzeige bei uns.
Wir zahlen die Kosten für die Abholung des Fahrzeugs, wenn es in einer
Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) aufgefunden wird. Ersetzt A.2.7 nicht belegt
werden die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und
Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer). A.2.8 Meinungsverschiedenheiten über die
Maßgeblich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen Standort des Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren)
Fahrzeugs zum Fundort.
A.2.8.1 Bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe
A.2.5.5.3 Eigentumsübergang nach Entwendung (A.2.2.1.3) einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über
den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten muss vor
Sind Sie nicht nach A.2.5.5.1 zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet, Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden.
werden wir dessen Eigentümer.
A.2.8.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen
A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir? Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei
(Höchstentschädigung) Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird
Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des dieser von dem jeweils anderen bestimmt.
Fahrzeugs.
A.2.8.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein
[Seite 20]
weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Beginn A.2.10.1.2 Wer ist versichert?
des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden. Einigen sie sich
über die Person des Obmanns nicht, so wird er über das zuständige Der Rabattschutz Kfz-Vollkasko gilt für Sie und den im
Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen Versicherungsschein vereinbarten Fahrerkreis des versicherten
den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen Fahrzeugs.
liegen.
A.2.10.1.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.2.8.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten
Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu Geltungsbereich.
tragen.
A.2.10.1.4 Was ist nicht versichert?
Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
Über die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 hinaus besteht kein
beschreiten.
Versicherungsschutz, wenn
• das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens von einer Person geführt
A.2.9 Was ist nicht versichert?
wird, welche nicht zum im Versicherungsschein vereinbarten
Fahrerkreis gehört,
A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit • Sie den Rabattschutz in Ihren bereits bestehenden
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie oder eine Versicherungsvertrag beantragen und innerhalb einer Wartefrist von
mitversicherte Person vorsätzlich herbeiführen. vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Einschlusses ein
belastender Schaden angefallen ist.
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, verzichten wir in der
Vollkasko- und Teilkaskoversicherung Ihnen gegenüber auf den Einwand A.2.10.2 Leasing-Differenz-Deckung (GAP-Deckung)
der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Es sei denn,
Die Leasing-Differenz-Deckung (GAP-Deckung) ist eine wählbare
• der Schaden wurde von Ihnen oder einer mitversicherten Person Leistung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem
infolge des Genusses von alkoholischen Getränken oder anderer Versicherungsschein entnehmen.
berauschender Mittel herbeigeführt,
• Sie oder eine mitversicherte Person haben den Diebstahl des A.2.10.2.1 Was ist versichert?
versicherten Fahrzeugs oder seiner Teile grob fahrlässig ermöglicht.
Übersteigt die abgezinste Restforderung Ihres Leasing- oder
In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Kredit-/Finanzierungsgebers den im Fall eines Totalschadens oder
Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Totalverlusts gezahlten Wiederbeschaffungswert abzüglich eines
eventuellen Restwertes, zahlen wir diesen Differenzbetrag, wenn
A.2.9.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
• Ihr Kredit-/Finanzierungsgeber bzw. Leasinggeber eine
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des entsprechende Nachforderung schriftlich geltend gemacht hat,
Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung • Sie bei einer Finanzierung das Darlehen ausschließlich zur
oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Finanzierung Ihres Fahrzeugs aufgenommen haben.
Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen,
Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen. Die Ersatzleistung ist beschränkt auf für Leasing- und
Kredit-/Finanzierungsverträge marktübliche Zinsen und Laufzeiten.
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5. Die abgezinste Restforderung ist die Summe
• der ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten,
A.2.9.3 Reifenschäden • der anteiligen Restrate,
• dem abgezinsten Leasing-Restwert,
Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. • der noch nicht verbrauchten Mietvorauszahlung.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Reifenschäden, wenn durch
dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Nicht berücksichtigt werden:
Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht werden. • vor Eintritt des Schadenfalles fällig gewesene, nicht gezahlte Raten,
• Nachforderungen des Leasinggebers wegen Überschreitung der
A.2.9.4 Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen Kilometerleistung,
der Staatsgewalt • Finanzierungskosten,
• Zulassungs- und Überführungskosten, es sei denn diese sind im
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Rahmen Ihres gewählten Versicherungsumfangs in der
Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt Kaskoversicherung mitversichert,
unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. • im Leasingvertrag integrierte Kosten für Wartung,
Verschleißreparaturen, Reifen usw.,
A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie • eine eventuell vergrößerte Differenz zwischen abgezinster
Restforderung und Wiederbeschaffungswert aufgrund eines
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. Verstoßes gegen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem
Leasinggeber (z. B. bei einer unzureichenden Wartung oder
A.2.9.6 nicht belegt Reparatur Ihres Fahrzeugs).
A.2.10 Welche Ereignisse und Leistungen können Sie Hinweis: Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nach
zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbaren? Kapitel A.2.5.7 abgezogen.
A.2.10.1 Rabattschutz Kfz-Vollkasko Die Leasing-Differenz-Deckung gilt nicht, wenn das versicherte Fahrzeug
Der Rabattschutz Kfz-Vollkasko ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese ein Wohnwagenanhänger oder ein Anhänger ist.
Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein
entnehmen. A.2.10.2.2 Wer ist versichert?
Der Versicherungsschutz gilt für Sie als Leasing- oder
A.2.10.1.1 Was ist versichert? Kredit-/Finanzierungsnehmer des versicherten Fahrzeugs.
Ihr erster belastender Schaden nach I.4.2 führt nicht zu einer
Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes nach der Tabelle im A.2.10.2.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Anhang 1. Für jeden weiteren belastenden Schaden im Kalenderjahr
Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten
erfolgt die Rückstufung entsprechend der Tabelle im Anhang 1.
Geltungsbereich.
Sie können Rabattschutz Kfz-Vollkasko nur abschließen, wenn und
solange der Rabattschutz Kfz-Haftpflicht vereinbart gilt. A.2.10.2.4 Was ist nicht versichert?
Die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 gelten entsprechend.
[Seite 21]
A.2.10.3 Vollkasko Plus für Pkw und Campingfahrzeuge A.2.10.5 Freie Werkstattwahl
Die Vollkasko Plus ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung Die Freie Werkstattwahl ist eine wählbare Leistung zur
vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Kaskoversicherung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie
Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
A.2.10.3.1 Was ist versichert?
A.2.10.5.1 Was ist versichert?
Ihr Fahrzeug ist über die in der Vollkaskoversicherung (A.2.2.2)
beschriebenen Schadenereignisse hinaus gegen jede Beschädigung, Abweichend zum Reparatur- und Mobilitätsservice (A.2.5.2.1.1)
Zerstörung oder jeden Verlust durch alle Ereignisse versichert, denen das entscheiden Sie frei über die Wahl ihrer Reparaturwerkstatt. In diesem
Fahrzeug ausgesetzt ist. Fall gelten keine Zusatzleistungen oder die Übernahme der
Garantieleistung Ihres Herstellers durch uns nach A.2.5.2.1.1 vereinbart.
Versichert sind auch mittelbare Folgeschäden infolge eines unter A.2.2.2
genannten Ereignisses. A.2.10.6 Teilkasko Extra
Nicht versichert sind die in A.2.10.3.4 genannten Fälle.
A.2.10.6.1 Kurzschlussfolgeschäden
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D und E. Der Einschluss von Kurzschlussfolgeschäden ist eine wählbare Leistung.
Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem
Versicherungsschein entnehmen.
A.2.10.3.2 Wer ist versichert?
Die Regelungen nach A.2.3 gelten entsprechend. A.2.10.6.1.1 Was ist versichert?
Zusätzlich zu Kurzschlussschäden (A.2.2.1.2) sind auch durch
A.2.10.3.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Kurzschluss verursachte Folgeschäden bis zu 5.000 EUR mitversichert.
Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten
Geltungsbereich. A.2.10.6.2 Tierbissschäden mit Folgeschäden
Der Einschluss von Tierbissfolgeschäden ist eine wählbare Leistung. Ob
A.2.10.3.4 Was ist nicht versichert? Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem
Über die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 hinaus besteht kein Versicherungsschein entnehmen.
Versicherungsschutz für
A.2.10.6.2.1 Was ist versichert?
• Schäden durch eine allmähliche Einwirkung oder durch den
gewöhnlichen Alterungsprozess (Verschleiß, Abnutzung), Anstelle der in A.2.2.1.7 mitversicherten Tierbissfolgeschäden gilt eine
• Betriebsschäden an mechanischen, elektrischen oder hydraulischen Höchstentschädigung in Höhe von vereinbart:
Teilen, z. B. Motor, Getriebe, Katalysator, Vorder- und Hinterachse, 10.000 EUR
Lenkung, Batterie, Bremsanlage, Klimaanlage, Heizung, Airbag, die
gesamte elektrische Anlage einschließlich Motorregelung, A.2.10.6.3 Schlossaustauschkosten
Türverriegelung, ABS, elektrischer Sitzverstellung sowie aller anderen Wir ersetzen auch die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für
Teile der Sicherheits- und Komfortelektronik, den Austausch der Fahrzeugschlösser des versicherten Fahrzeugs, wenn
• Schäden am Fahrzeug, welche durch chemische Reaktionen
die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls – nicht aus
ausgelöst werden (z. B. Schäden durch Lösungsmittel).
dem Fahrzeug – oder durch Raub entwendet wurden.
Hinweis: Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nach A.2.10.6.4 Versicherungsschutz bei der Benutzung von
Kapitel A.2.5.7 abgezogen. Fähren und Schiffen
Bei der Benutzung von Schiffen/Fähren leisten wir Ersatz, wenn das
A.2.10.4 Wertminderung für Pkw und Campingfahrzeuge versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört
Die Wertminderung ist eine wählbare Leistung zur wird:
• das Schiff strandet, kollidiert, schlägt leck oder geht unter,
Vollkaskoversicherung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können • das Fahrzeug wird aufgrund der Wetterlage oder aufgrund des
Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Seegangs über Bord gespült,
• das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, Ihr
A.2.10.4.1 Was ist versichert? Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu
retten.
Bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs zahlen wir eine Wertminderung in
Höhe von 5 % der durch eine Rechnung nachgewiesenen
Reparaturkosten nach A.2.5.2.1 a), wenn die nachfolgend aufgeführten A.2.10.6.5 Verzicht auf Abzug "neu für alt"
Voraussetzungen erfüllt sind: Abweichend zu A.2.5.2.3 verzichten wir auf den Abzug "neu für alt".
• Die Beschädigung wurde durch folgende Schadenereignisse
verursacht: A.2.10.7 Neu-/Kaufpreisentschädigung – Erweiterung
– Unfall (A.2.2.2.2) Der Einschluss der erweiterten Neu-/Kaufpreisentschädigung ist eine
– Mut- oder böswillige Beschädigungen (Vandalismus A.2.2.2.3) wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie
– Kollision mit Tieren (A.2.2.1.6) Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
• Das Fahrzeug wurde nach A.2.5.2.1 a) fach- und sachgerecht
repariert. A.2.10.7.1 Was ist versichert?
• Die Höhe der durch eine Rechnung nachgewiesenen
Reparaturkosten beträgt mindestens 2.000 EUR inkl. der Die in A.2.5.1.2 vereinbarte Frist verlängert sich auf:
Mehrwertsteuer (A.2.5.4). 24 Monate
• Das Fahrzeug ist am Schadentag maximal fünf Jahre alt.
A.2.10.8 Zusatzkostenerstattung
A.2.10.4.2 Wer ist versichert?
Die Zusatzkostenerstattung ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese
Die Regelungen nach A.2.3 gelten entsprechend. Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein
entnehmen.
A.2.10.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Mitversicherte Kosten sind:
Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten
Geltungsbereich. A.2.10.8.1 Zulassungs- und Überführungskosten
A.2.10.4.4 Was ist nicht versichert? Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs ersetzen wir
abweichend zu A.2.5.8 die angefallenen und nachgewiesenen Kosten
Die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 gelten entsprechend. für die Überführung und Zulassung eines bei uns versicherten
Ersatzfahrzeugs bis zu einer Höhe von 1.000 EUR
[Seite 22]
A.2.10.8.2 Entsorgungskosten
Bei Totalschaden oder Zerstörung Ihres Fahrzeugs ersetzen wir A.2.11.2.1 Akku-Ladeschäden bis 20.000 EUR
abweichend zu A.2.5.8 die angefallenen und nachgewiesenen Versichert sind Ladeschäden am Akkumulator (Akku) Ihres Elektro- oder
Entsorgungskosten bis zu einer Höhe von 1.000 EUR. Hybridfahrzeugs bis zu einer Höhe von 20.000 EUR, wenn der Akku
zum Zeitpunkt des Schadens
A.2.10.8.3 Verzollungskosten • nicht älter als acht Jahre alt ist,
• eine Laufleistung von 150.000 km nicht überschritten wird.
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs im Ausland –
als Ausland gilt der Geltungsbereich nach A.2.4 ohne Deutschland – Kein Versicherungsschutz besteht für eine technisch bedingte
ersetzen wir die nachgewiesenen Kosten für die Verzollung, wenn das Minderung der Akku-Leistung während der Nutzungsdauer. Verschleiß
Fahrzeug nicht mehr zurückgeführt werden kann. Die Kosten und Alterungserscheinungen sind nicht versichert.
übernehmen wir jedoch nur, wenn die Verschrottung im Ausland beim
Zollamt angemeldet wurde und gleichzeitig bei zollamtlicher Aufsicht
durchgeführt wurde. Hinweis: Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach D.2.2 zur Einhaltung der
Herstellervorgaben beim Ladevorgang.
A.2.10.9 Ersatzwagenschutz für Pkw
Der Ersatzwagenschutz ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung A.2.11.2.2 Akku-Schäden in Folge von
vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Softwaremanipulationen bis 20.000 EUR
Versichert sind Schäden am Akkumulator (z.B. Überladen, Entladen) bis
A.2.10.9.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des zu einer Höhe von 20.000 EUR durch einen Eingriff in die
Fahrzeugs (A.2.5.1) Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten. Unberechtigter
Dritter ist, wer in keiner Weise berechtigt ist das Fahrzeug zu
Bei einem Totalschaden, Totalverlust, oder einer Zerstörung (A.2.5.1)
gebrauchen. Keine unberechtigten Dritten sind
des Fahrzeugs erhalten Sie eine Kostenpauschale nach A.2.10.9.3 für
den Zeitraum der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs, maximal für 20 • Mitarbeiter einer Werkstatt oder sonstige Personen, die von Ihnen
Tage. oder einem Verfügungsberechtigten mit der Wartung und/oder
Reparatur des Fahrzeugs beauftragt wurden.
A.2.10.9.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs (A.2.5.2) • Sonstige Personen, denen von Ihnen oder einem
Verfügungsberechtigten Zugang zur Fahrzeugsoftware ermöglicht
Wird Ihr Fahrzeug durch ein in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbartes
wurde oder mit Ihrem Wissen oder dem Wissen eines
Schadenereignis – ausgenommen Glasbruch (A.2.2.1.5) – beschädigt,
Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs in die Fahrzeugsoftware
erhalten Sie für die nachgewiesene Dauer der Reparatur (A.2.5.2.1 a))
eingreifen.
maximal für zehn Tage eine Kostenpauschale nach A.2.10.9.3.
A.2.11.2.3 Überspannungsschäden bis 20.000 EUR
A.2.10.9.3 Höhe der Kostenpauschale
Mitversichert sind bei Elektro- und Hybridfahrzeugen auch Schäden
Die Höhe Ihrer Kostenpauschale richtet sich nach der Leistung Ihres
durch mittelbaren Blitzschlag (z.B., wenn der Blitz in die mit dem
Fahrzeugs, maximal 1.000 EUR:
Fahrzeug verbundene Ladestation einschlägt) oder sonstige durch
Leistung in kW Betrag, brutto/Tag Blitzschlag ausgelöste Überspannungsschäden bis zu einer Höhe von
bis 55 kW 50 EUR 20.000 EUR.
55 kW bis 90 kW 75 EUR
91 kW bis 125 kW 85 EUR
ab 126 kW 100 EUR Hinweis: Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach D.2.2 zur Einhaltung der
Herstellervorgaben beim Ladevorgang.
A.2.11 Elektro Plus
Elektro Plus in der Teilversicherung sichert Ihr Elektro- oder A.2.11.2.4 Erweiterung Kurzschlussfolgeschäden
Plugin-Hybridfahrzeug gegen die nachfolgend aufgeführten
Schadenereignisse ab und deckt die aufgeführten Kostenpositionen. Ob Abweichend zu den in A.2.10.6.1 mitversicherten
Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Kurzschlussfolgeschäden, gelten Kurzschlussfolgeschäden mitversichert
Versicherungsschein entnehmen. bis zu einer Höhe von:
15.000 EUR
A.2.11.1 Was ist versichert? A.2.11.2.5 Erweiterung Tierbissfolgeschäden
A.2.11.1.1 Versichertes Fahrzeug und Fahrzeugzubehör Bei Tierbissfolgeschäden gelten die nach A.2.2.1.7 vereinbarten
Entschädigungsgrenzen.
Versichert ist Ihr Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeug gegen
Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines in A.2.11.3 Was zahlen wir im Schadenfall?
Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Schadenereignisses der
Kaskoversicherung. Welchen Versicherungsschutz Sie für Ihr Fahrzeug Bei einem versicherten Schadenereignis richtet sich unsere
gewählt haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Entschädigungsleistung nach dem Kapitel A.2.5 bis A.2.9.
Zusätzlich zu A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 ist folgendes speziell zu Ihrem A.2.11.3.1 Zusätzlich bei Zerstörung des Akkus
Elektrofahrzeug gehörendes Fahrzeugzubehör mitversichert, wenn es
durch ein versichertes Schadenereignis beschädigt oder zerstört wird Über A.2.6 hinaus ersetzen wir die Kosten für einen Ersatzakkumulator
oder abhanden kommt: bis zu 20.000 EUR, wenn der Akkumulator Ihres Elektro- oder
• Ihre private, fest installierte Ladestation (z.B. Wallbox). Die Plugin-Hybridfahrzeugs durch ein versichertes Schadenereignis zerstört
Ladestation muss sich in Ihrem persönlichen Eigentum bzw. Ihres wird, ohne dass das Fahrzeug als Ganzes zerstört ist (Beschädigung des
Ehe-/Lebenspartners in häuslicher Gemeinschaft befinden. Nicht Fahrzeugs).
versichert sind Ladestationen im Rahmen einer
Eigentümergemeinschaft oder von Ihnen angemietete Geräte. Ist der Akku beschädigt, übernehmen wir die tatsächlich angefallenen
• Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, Kosten (Abschlepp- oder Transportkosten zur nächstgelegenen
diese Kosten zu übernehmen. Akku-Teststation) für eine Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung
• Eventuelle zu Ihrem Fahrzeug gehörende mobile bis zu 2.500 EUR
Ladegeräte/Wechselakkus bis zu 2.500 EUR. Vorausgesetzt, die
Geräte werden unter Verschluss gehalten und die Herstellervorgaben Vorausgesetzt kein Dritter ist zum Ersatz verpflichtet.
zur Ladung/Aufbewahrung wurden entsprechend befolgt.
• Die zu Ihrem Fahrzeug gehörenden Ladekabel, wenn
– und solange diese unter Verschluss gehalten werden oder
– während des Ladevorgangs mit dem Fahrzeug verbunden sind.
A.2.11.2 Versicherte Schadenereignisse
Zusätzlich zu Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind die
nachfolgenden Schadenereignisse mitversichert:
[Seite 23]
A.2.11.3.2 Zusätzlich bei Brand oder drohendem Brand Ihres Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer,
Fahrzeug wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen.
Bei einem Brand A.2.2.1.1 Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs Bei zwei und mehr Insassen erhöht sich die Versicherungssumme um
übernehmen wir die notwendigen und angefallenen Kosten bis 2.500 50 % und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig
EUR für die Verbringung und Lagerung des Fahrzeugs in einem davon, ob diese zu Schaden kommen.
speziellen Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach
vergleichbaren Gehäuse. Dazu zählen auch die angefallenen Kosten zur A.3.2.2 Was verstehen wir unter berechtigten Insassen?
Entsorgung des kontaminierten Wassers.
Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen),
Das gilt auch, wenn Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug bei einer die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten in oder auf
drohenden Entzündung in einen entsprechenden Wassercontainer dem Fahrzeug befinden oder im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer
verbracht und gelagert werden muss. Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden.
A.2.11.3.3 Abschleppkosten in eine Spezialwerkstatt A.3.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Ist Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug nach einem versicherten Sie haben in der Insassen-Unfallversicherung Versicherungsschutz in den
Schadenereignis nicht mehr fahrbereit und muss in eine Spezialwerkstatt geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen
transportiert werden, übernehmen wir die angefallenen Kosten bis zu Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
einer Höhe von 2.500 EUR.
Unabhängig davon, ob das Fahrzeug beschädigt ist oder ob es sich um A.3.4 Welche Leistungen umfasst die
einen Totalschaden nach A.2.5 handelt. Es sei denn, ein Dritter ist zum Insassen-Unfallversicherung?
Ersatz verpflichtet.
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der
A.2.11.3.4 Standkosten nachstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen
vereinbart sind.
Ist die Unterstellung Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs aufgrund
eines versicherten Schadenereignisses erforderlich, übernehmen wir die A.3.5 Leistung bei Invalidität
angefallenen Kosten bis zu 14 Tagen, höchstens 250 EUR. Es sei denn,
ein Dritter ist zum Ersatz verpflichtet. A.3.5.1 Voraussetzungen
A.2.11.3.5 Ausbaukosten/Entsorgung des Akku's A.3.5.1.1 Invalidität
Ist der Akkumulator Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten.
beschädigt oder zerstört und muss zur Erfüllung der gesetzlichen
Rücknahmepflichten ausgebaut werden, übernehmen wir die Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt
angefallenen Kosten für
• Ausbau und Verbringung zur nächstgelegenen Rücknahmestelle • die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit
• ggf. angefallene Kosten zur Entsorgung des Akku's • dauerhaft
bis zu einer Höhe von 2.500 EUR. Ess ei denn, ein Dritter ist zum Ersatz beeinträchtigt ist.
verpflichtet.
Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn
A.3 Insassen-Unfallversicherung – wenn Insassen • sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und
verletzt oder getötet werden • eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
A.3.1 Was ist versichert? A.3.5.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall
A.3.1.1 Unfälle bei Gebrauch des Fahrzeugs
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der • eingetreten und
• von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.
versicherten Person, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbundenen Anhängers Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf
stehen (z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen). Invaliditätsleistung.
A.3.1.2 Unfallbegriff A.3.5.1.3 Geltendmachung der Invalidität
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall
bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass
• ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
Sie von einer Invalidität ausgehen. Versäumen Sie diese Frist, ist der
(Unfallereignis)
• unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen
Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt
erleidet. haben.
A.3.1.3 Erweiterter Unfallbegriff A.3.5.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten
Jahr
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte
Kraftanstrengung Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach
dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
• ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt,
• Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung nach A.3.6, sofern diese
Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. vereinbart ist.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch
A.3.5.2 Art und Höhe der Leistung
Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz A.3.5.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung
über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht.
Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.
Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die
individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
A.3.2 Wer ist versichert? • die vereinbarte Versicherungssumme und
• der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
A.3.2.1 Pauschalsystem
Mit der Insassen-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die
jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert.
[Seite 24]
A.3.5.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die
Bemessung A.3.6.2 Höhe der Leistung
Der Invaliditätsgrad richtet sich Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme.
• nach der Gliedertaxe (A.3.5.2.3), sofern die betroffenen Körperteile
oder Sinnesorgane dort genannt sind,
• ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder A.3.7 Krankenhaustagegeld, Tagegeld
geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
A.3.7.1 Krankenhaustagegeld
Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens
am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt Voraussetzung für die Zahlung des Krankenhaustagegeldes ist, dass die
sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität versicherte Person sich wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger
nach A.3.9.6. vollstationärer Heilbehandlung befindet. Mehrere vollstationäre
Heilbehandlungen wegen desselben Unfalls gelten als eine
A.3.5.2.3 Gliedertaxe ununterbrochene vollstationäre Heilbehandlung.
Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile Rehabilitationsmaßnahmen (mit Ausnahme von
oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade: Anschlussheilbehandlungen) sowie Aufenthalte in Sanatorien und
Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige
Arm 70 % Heilbehandlung.
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
Hand 55 % A.3.7.1.1 Dauer des Krankenhaustagegeldes
Daumen 20 % Wir zahlen das Krankenhaustagegeld in Höhe der versicherten Summe
Zeigefinger 10 %
anderer Finger 5% für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens jedoch
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % für zwei Jahre vom Tag des Unfalls an gerechnet.
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
Bein bis unterhalb des Knies 50 % A.3.7.2 Tagegeld
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
Fuß 40 % Voraussetzung für die Zahlung des Tagegeldes ist, dass die versicherte
große Zehe 5% Person nach einem Unfall nach A.3.1 in der Arbeitsfähigkeit
andere Zehe 2% beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist.
Auge 50 %
Gehör auf einem Ohr 30 %
Geruchssinn 10 % A.3.7.2.1 Höhe des Tagegeldes
Geschmackssinn 5%
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der
entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. • die vereinbarte Versicherungssumme und
• der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
A.3.5.2.4 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich
Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditätsgrad
• nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall
danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige
ausgeübten Beruf weiter nachzugehen,
Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist • nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu
eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts. leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Gesichtspunkten.
A.3.7.2.2 Dauer des Tagegeldes
A.3.5.2.5 Minderung bei Vorinvalidität
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung,
Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie
wird nach A.3.5.2.3 und A.3.5.2.4 bemessen.
A.3.8 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten
Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. oder Gebrechen zusammentreffen?
A.3.5.2.6 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer A.3.8.1 Krankheiten und Gebrechen
Körperteile oder Sinnesorgane Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind
Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnesorgane Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis
beeinträchtigt sein. Dann werden die Invaliditätsgrade, die nach den verursacht wurden.
vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet.
Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.
A.3.8.2 Mitwirkung
A.3.5.2.7 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt
Person Folgendes:
Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen
Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der
wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen:
Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben
• die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten (Mitwirkungsanteil), mindert sich
Jahres nach dem Unfall verstorben und
• die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach • bei der Invaliditätsleistung der Prozentsatz des Invaliditätsgrads,
• bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt
A.3.5.1 sind erfüllt.
ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst.
Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nehmen wir keine
Befunde zu rechnen gewesen wäre.
Minderung vor.
A.3.6 Todesfallleistung
A.3.9 Fälligkeit
A.3.6.1 Voraussetzungen für die Leistung
A.3.9.1 Prüfung Ihres Anspruchs
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach
Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen
dem Unfall.
abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und
Beachten Sie dann die Verhaltensregeln nach E.4. des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt
Folgendes:
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A.3.10.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen,
Erklärung über die Leistungspflicht Maßnahmen der Staatsgewalt
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob
und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch Erdbeben,
Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate. Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt
unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen:
• Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, A.3.10.5 Kernenergie
• bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Kernenergie.
des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des
Invaliditätsgrads notwendig ist.
A.3.10.6 Bandscheiben und innere Blutungen
Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach E.4. Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie
Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.
A.3.9.2 Gebühren Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn überwiegende Ursache ein
Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach A.3.1.2 ist.
Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir
A.3.10.7 Infektionen
• bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der versicherten Summe,
• bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu einem Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei Wundstarrkrampf
Tagessatz. und Tollwut besteht Versicherungsschutz jedoch, wenn die
Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis sofort oder später
Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht
Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes
A.3.9.3 Leistung innerhalb von zwei Wochen Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder
Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in den Körper
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über gelangen. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind,
Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch einen
unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren.
A.3.9.4 Vorschüsse
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen A.3.10.8 Psychische Reaktionen
wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge
psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht
A.3.9.5 Höhe des Vorschusses wurden.
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb
eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer auf die versicherte A.3.10.9 Bauch- und Unterleibsbrüche
Person entfallenden Todesfallsumme beansprucht werden. Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder Unterleibsbrüchen.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen
A.3.9.6 Neubemessung des Invaliditätsgrads Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung
Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen entstanden sind.
des Gesundheitszustands ergeben.
A.4 Assistance-Leistungen
Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut
ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens Die Assistance-Leistungen umfassen die nachfolgenden Wahlleistungen.
bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der
des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre: aufgeführten Wahlleistungen Sie vereinbart haben.
• Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies A.4.1 Kfz-Schutzbrief – Hilfe als Service oder
zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit. Kostenerstattung
• Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor
Ablauf der Frist mitteilen. A.4.1.1 Was ist ein Kfz-Schutzbrief?
A.3.9.7 Leistung für eine mitversicherte Person Wir erbringen nach Eintritt der in A.4.1.2 genannten Schadenereignisse
die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten
Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte Person die von Ihnen aufgewendeten Kosten.
entfallenden Versicherungssumme an sich nur mit Zustimmung der
mitversicherten Person verlangen. A.4.1.2 Wie ist der Leistungsumfang?
A.3.10 Was ist nicht versichert? Sie erhalten folgende Leistungen:
A.3.10.1 Straftat A.4.1.2.1 Hilfe bei Panne oder Unfall
Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der versicherten Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus
Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen:
versucht.
Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen
A.3.10.2 Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit
Panne
Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des Fahrers durch Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen.
Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit Zusätzlich gilt bei Elektrofahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte
beruhen, sowie durch schwere Nervenleiden, Schlaganfälle, epileptische Entladung des Akkumulators als Panne.
Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers
Unfall
ergreifen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt
auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
A.3.10.3 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Reise
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer
Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz
oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und
Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, sich überwiegend aufhalten.
Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
1. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
Wir organisieren die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der
Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die
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hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie die Wiederherstellung
der Fahrtbereitschaft selbst, erstatten wir die entstandenen Kosten bis 1. Krankenrücktransport
zu einer Höhe von 300 EUR einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug Müssen Sie oder eine mitversicherte Person nach A.4.1.3 infolge
mitgeführten und verwendeten Kleinteile. Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden,
sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen
2. Abschleppen des Fahrzeugs dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen
Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die
gemacht werden, organisieren wir das Abschleppen des Fahrzeugs Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese
einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum
übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie das Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten
Abschleppen des Fahrzeugs selbst, erstatten wir die entstandenen Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu
Kosten bis zu einer Höhe von 300 EUR. Erbrachte Leistungen durch den je 60 EUR pro Person.
Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs werden angerechnet.
2. Rückholung von Kindern
3. Bergen des Fahrzeugs Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge Ihrer Erkrankung
Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren wir die oder Ihres Todes weder von Ihnen noch von einem anderen
Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung
beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und
Kosten. übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die
Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für
A.4.1.2.2 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 EUR.
ab 50 km Entfernung
3. Fahrzeugabholung bei einer Reise mit dem Fahrzeug
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs erbringen wir Kann das Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden
nachfolgende Leistungen unter den Voraussetzungen, dass Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch
von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die
• die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und
von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die
• das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,30 EUR je
wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem
ist. erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten
1. Weiter- oder Rückfahrt Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten
Folgende Fahrtkosten werden erstattet: Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu
je 100 EUR pro Person.
• eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in
Deutschland oder 4. Kosten für Krankenbesuch
• eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens Müssen Sie sich auf einer Reise infolge einer Erkrankung länger als zwei
innerhalb des Geltungsbereichs nach A.4.1.5 und Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und
• eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Übernachtungskosten für Besuche von einer nahestehenden Person bis
Deutschland, zu 500 EUR je Schadenfall.
• eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom
Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht A.4.1.2.4 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
worden ist.
Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich
Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 nach A.4.1.5 ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von
Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei größerer Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir
Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der zusätzlich folgende Leistungen:
Liegewagenkosten jeweils einschließlich Zuschlägen sowie für
nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 EUR. 1. Bei Panne und Unfall
2. Übernachtung a) Ersatzteilversand
Wir übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des
Sie die Leistung nach Ziffer 1 "Weiter- oder Rückfahrt" in Anspruch Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe
nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf
wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf schnellstmöglichem Wege erhalten und übernehmen alle entstehenden
weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis maximal Versandkosten.
100 EUR je Übernachtung und Person, insgesamt nicht mehr als
600 EUR pro Tag. b) Fahrzeugtransport
Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und
3. Mietwagen übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der
Wir übernehmen anstelle der Leistung nach Ziffer 1 "Weiter- oder Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn
Rückfahrt" oder Ziffer 2 "Übernachtung" die Kosten eines gleichartigen
Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung • das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen
steht, jedoch höchstens für sieben Tage und 60 EUR je Tag. Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden
kann und
Bei Schadenfällen im Ausland werden Mietwagenkosten für die Fahrt zu • die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der
Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu 420 EUR auch für eine geringere Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
Anzahl von Tagen übernommen.
c) Mietwagen
4. Fahrzeugunterstellung Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach
Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur A.4.1.2.2 Ziffer 1 oder Übernachtung nach A.4.1.2.2 Ziffer 2 die Kosten,
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch
Transports in einer Werkstatt untergestellt werden, übernehmen wir die höchstens 420 EUR.
hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
d) Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland – auch innerhalb
A.4.1.2.3 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer eines Umkreises von 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in
Reise Deutschland – verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und
Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme
Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug
verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die
• Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken oder Verschrottungskosten.
der Fahrer stirbt und
• dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von 2. Bei Fahrzeugdiebstahl
Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist.
a) Fahrzeugunterstellung
Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder
innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des Rücktransports oder
zum wiederholten Male) aufgetreten ist. der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, übernehmen
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wir die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und
Wochen. Reparaturkosten werden nicht erstattet.
b) Mietwagen A.4.1.3 Wer ist versichert?
Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach
A.4.1.2.2 Ziffer 1 oder Übernachtung nach A.4.1.2.2 Ziffer 2 die Kosten, Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die
bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch berechtigten Insassen während der Benutzung des versicherten
höchstens 420 EUR. Fahrzeugs.
c) Fahrzeugverzollung und -verschrottung Bei sonstigen Reisen besteht Versicherungsschutz für Sie, Ihren
Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland – auch innerhalb Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder mit Ihnen in
eines Umkreises von 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner und die
Deutschland – verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und minderjährigen Kinder der versicherten Personen.
übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme
des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in
verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner kann Ansprüche aus
Verschrottungskosten. dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen
3. Im Todesfall finden Sie in Abschnitt F.
Im Fall Ihres Todes auf einer Reise im Ausland sorgen wir nach A.4.1.4 Versicherte Fahrzeuge
Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder
für die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug sowie
ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
4. Ersatz von Reisedokumenten
Benutzen Sie während einer Auslandsreise anstelle des im
Verlieren Sie während einer Auslandsreise ein für diese Reise benötigtes Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeugs vorübergehend ein
Dokument, helfen wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung und übernehmen Selbstfahrervermietfahrzeug (Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug) tritt
die angefallenen Gebühren. dieses an die Stelle des versicherten Fahrzeugs.
5. Ersatz von Zahlungsmitteln A.4.1.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Geraten Sie nach dem Verlust von Zahlungsmitteln auf einer Reise im Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas,
Ausland in eine Notlage, stellen wir eine Verbindung mit Ihrer Hausbank den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den
her. Ist eine Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden nach dem der Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.
Schadenmeldung folgenden Werktag nicht möglich, gewähren wir
Ihnen ein Darlehen bis zu 1.500 EUR je Schadenfall. Das Darlehen ist A.4.1.6 Was ist nicht versichert?
innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an
uns zurückzuzahlen. In den folgenden Fällen haben Sie keinen oder nur eingeschränkten
Versicherungsschutz:
6. Vermittlung ärztlicher Betreuung
A.4.1.6.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Erkranken Sie auf einer Reise im Ausland, informieren wir Sie über die
Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, wenn erforderlich, eine Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich
Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir
Krankenhaus her und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
7. Arzneimittelversand
A.4.1.6.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Sind Sie auf einer Reise im Ausland auf verschreibungspflichtige
Arzneimittel zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung Ihrer Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des
Gesundheit angewiesen, und sind diese Arzneimittel oder ein Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung
Ersatzpräparat an Ihrem Aufenthaltsort oder in der Nähe nicht erhältlich, oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer
sorgen wir in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt für die Zusendung und Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen,
tragen die hierdurch entstehenden Kosten inkl. der Kosten für eine Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels oder für eine
eventuelle Verzollung. Vorausgesetzt es bestehen keine Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5.
Einfuhrbeschränkungen.
8. Kostenerstattung bei Reiseabbruch A.4.1.6.3 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und
Staatsgewalt
Müssen Sie eine Auslandsreise vor der geplanten Beendigung infolge
der nachfolgend genannten Gründe abbrechen oder müssen Sie aus Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben,
einem der genannten Gründe die Reise zu einem anderen als Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt
ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt beenden, erstatten wir die im unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Verhältnis zur ursprünglichen Rückreise geplanten entstandenen
Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall: Wir helfen jedoch, soweit möglich, wenn Sie von einem dieser Ereignisse
überrascht worden sind, innerhalb der ersten 14 Tage seit dem
• Tod oder schwere Erkrankung eines Mitreisenden, erstmaligen Auftreten.
• Tod oder schwere Erkrankung eines nahen Verwandten,
• bei einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens. A.4.1.6.4 Schäden durch Kernenergie
9. Reiserückrufservice Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
Ist ein Reiserückruf für Sie durch Rundfunk aus den unter Ziffer 8 A.4.1.7 Anrechnung ersparter Aufwendungen
genannten Gründen notwendig, leiten wir diese Maßnahmen in die
Wege und übernehmen die entstandenen Kosten. Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten gespart, die Sie ohne
das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese von
10. Hilfestellung in besonderen Notfällen unserer Zahlung abziehen.
Geraten Sie in eine sonstige besondere Notlage, zu deren Beseitigung A.4.1.8 Verpflichtung Dritter
Hilfe notwendig ist, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder
Ihr Vermögen zu vermeiden, veranlassen wir die erforderlichen Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines
Maßnahmen und tragen die hierdurch entstandenen Kosten bis zu Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur
300 EUR je Schadenfall. Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren
Leistungsverpflichtungen vor.
Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von
Verträgen, die von Ihnen oder einer mitversicherten Person Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns,
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sind wir Ihnen gegenüber abweichend Satz 1 zur Leistung verpflichtet. C Beitragszahlung
C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
B Beginn Ihres Vertrags und vorläufiger
Versicherungsschutz C.1.1 Rechtzeitige Zahlung
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Der in Ihrem Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag
Antrag (Vertragserklärung) annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins/Ihrer
Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Beitragsrechnung fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich
(d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
B.1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
C.1.2 Nicht rechtzeitige Zahlung
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in der
Beitragsrechnung zu Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben
Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht, richten sich die die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie
Folgen nach C.1.2 und C.1.3. die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten, beginnt der
Versicherungsschutz erst ab Zahlung des Beitrags.
B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz
C.1.3 Unser Rücktrittsrecht bei nicht rechtzeitiger
Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach den folgenden Zahlung
Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:
Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag
B.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die
verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt
Nennen wir Ihnen die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr in Höhe von 95 EUR
der Kfz-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz ab dem verlangen.
vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug
unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist C.2 Zahlung des Folgebeitrags
das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige
Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
C.2.1 Rechtzeitige Zahlung
Für zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen nach A.1.6 Ein Folgebeitrag ist zu dem in Ihrem Versicherungsschein oder in Ihrer
besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten
Zeitpunkt.
C.2.2 Nicht rechtzeitige Zahlung
B.2.2 Kaskoversicherung, Insassen-Unfallversicherung Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den
und Assistance-Leistungen rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und
Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung
In der Kaskoversicherung, Insassen-Unfallversicherung und den bei Ihnen zu zahlen.
Assistance-Leistungen haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur,
wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz
C.2.3 Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung
beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist
B.2.3 Übergang des vorläufigen in den endgültigen nach C.2.2 ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beiträge noch nicht
Versicherungsschutz gezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur
Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt haben.
haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz
über. C.2.4 Unser Kündigungsrecht bei nicht rechtzeitiger
Zahlung
B.2.4 Rückwirkender Wegfall des vorläufigen
Versicherungsschutzes Sind Sie mit der Zahlung dieser Beiträge nach Ablauf der zweiwöchigen
Zahlungsfrist nach C.2.2 noch in Verzug, können wir den Vertrag mit
Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn
Sie diese Beiträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung bei
• wir Ihren Antrag (Vertragserklärung) unverändert angenommen
Ihnen bezahlen. Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung
haben und
• Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. ausgesprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb
spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von zwei Wochen eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist
nach Zugang des Versicherungsscheins/Ihrer Beitragsrechnung zahlen. Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der
bezahlt haben. zweiwöchigen Zahlungsfrist nach C.2.2 bis zu Ihrer Zahlung eintreten,
haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst
Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
C.2.5 Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
B.2.5 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz VVG gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des
jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von Versicherungsvertrags zur Leistung verpflichtet, so haben wir Anspruch
zwei Wochen nach dem Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam. auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach
§ 116 Abs. 1 VVG bleiben unberührt.
B.2.6 Beendigung des vorläufigen
Versicherungsschutzes C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
Widerrufen Sie Ihre Erklärung zum Abschluss Ihres Versicherungsvertrags Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein
nach § 8 VVG, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen
Zugang Ihrer Willenserklärung bei uns. Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen
Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach
B.2.7 Beitrag für den vorläufigen Versicherungsschutz C.2.2 bis C.2.5 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den
rückwirkenden Wegfall der vorläufigen Deckung nach B.2.4. Hierfür
Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
• zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und
dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr
als sechs Monate vergangen,
• Fahrzeugart und -verwendung der Fahrzeuge sind gleich.
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Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.2.1.2 und die
wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr nach C.1.3 verlangen. Ausschlusse nach
• der Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1.5.2),
C.4 Zahlungsweise • der Kaskoversicherung (A.2.9.2),
• der Insassen-Unfallversicherung (A.3.10.3),
Die Beiträge für Ihre Versicherung sind entsprechend der vereinbarten • den Assistance-Leistungen (Schutzbrief A.4.1.6.2),
Zahlungsweise zu bezahlen. Die Zahlungsweise entspricht der
Versicherungsperiode nach § 12 VVG. Welche Zahlungsweise Sie mit
uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein D.2 Zusätzliche Pflichten
entnehmen.
D.2.1 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsweise unterscheiden
kann, ist in Abschnitt G bzw. Ihrem Versicherungsschein geregelt. D.2.1.1 Alkohol und andere berauschende Mittel
Für Saisonkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen können unterjährige Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch
Zahlungsweisen nicht vereinbart werden. alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der
Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
C.5 Zahlung bei SEPA-Einzugsermächtigung Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug
nicht von einem Fahrer führen lassen, der durch alkoholische Getränke
C.5.1 Rechtzeitige Zahlung oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, ist die sicher zu führen.
Zahlung rechtzeitig, wenn der Beitrag bei Fälligkeit eingezogen werden
kann. Sie sind für eine ausreichende Kontodeckung verantwortlich. Hinweis: Für solche Fahrten besteht in
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht • der Kaskoversicherung (A.2.9.1),
eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn • der Insassen-Unfallversicherung (A.3.10.2),
sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung • den Assistance-Leistungen (Schutzbrief A.4.1.6.1),
erfolgt. kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
C.5.2 Nicht rechtzeitige Zahlung
D.2.1.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann
oder widersprechen Sie einer berechtigten Einziehung, ist die Zahlung Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstaltung oder
nicht rechtzeitig. Die Folgen hieraus ergeben sich aus C.1 oder C.2. Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings,
Tests und Demonstrationen, gebraucht werden, wenn
Außerdem sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des • das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit
SEPA-Einzugsverfahrens zu verlangen. Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
• für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine
Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des
D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
Fahrzeugs und Folgen einer
Pflichtverletzung Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.2.2 und die
Ausschlusse nach
D.1 Bei allen Versicherungsarten • der Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1.5.2),
• der Kaskoversicherung (A.2.9.2),
D.1.1 Nutzung nur zum vereinbarten • der Insassen-Unfallversicherung (A.3.10.3),
• den Assistance-Leistungen (Schutzbrief A.4.1.6.2).
Verwendungszweck
Das Fahrzeug darf nur zu dem in Ihrem Versicherungsschein D.2.2 Zusätzlich in der Elektro Plus
angegebenen Zweck verwendet werden.
D.2.2.1 Ihre Mitwirkungspflichten
D.1.2 Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
Sie sind verpflichtet
Das versicherte Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer • beim Ladenvorgang Ihres Elektrofahrzeugs die Herstellervorgaben
gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen (z.B. verwendete Ladekabel, Anschlüsse, Ladedauer) zu beachten.
und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen • die Herstellervorgaben zur Wartung des Akkumulators (z.B. die
Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich Durchführung von vom Hersteller vorgegebenen Softwareupdates)
ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer einzuhalten.
gebraucht wird.
D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
D.1.3 Fahren nur mit Fahrerlaubnis Pflichten?
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen D.3.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten,
nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob
Fahrerlaubnis hat. fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie
D.1.4 Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben,
bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes
Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur benutzen, wenn das Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus
Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Außerdem dürfen Sie, D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber
der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder
benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat,
ist. einen Personenschaden erlitten haben.
D.1.5 Nicht genehmigte Rennen D.3.2 Wann sind wir abweichend zu D.3.1 zur Leistung
verpflichtet?
Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten
Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die
einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für
dazugehörigen Übungsfahrten. den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn
Sie die Pflicht arglistig verletzten.
[Seite 30]
D.3.3 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der berechtigt, auch in Ihrem Namen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Kfz-Haftpflichtversicherung Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte
erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten
E.2.5 Bei drohendem Fristablauf
Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000 EUR je
Schadenereignis beschränkt. Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von
uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen
Dies gilt nicht für nach A.1.6 gegen Mehrbeitrag vereinbarte Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf
Zusatzleistungen. (z. B. Widerspruch) einlegen.
D.3.4 Leistungsfreiheit bei Erlangung des Fahrzeugs E.2.6 Zusätzlich in der Umweltschadenversicherung
durch eine vorsätzlich begangene Straftat (z. B. (A.1.1.8)
Diebstahl)
Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich E.2.6.1 Besondere Anzeigepflicht
begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung
Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung
zur Leistung frei.
nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) führen könnte, – soweit
zumutbar – unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine
E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche erhoben worden sind.
einer Pflichtverletzung Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und umfassend zu
informieren über:
E.1 Bei allen Versicherungsarten
• die Ihnen gemäß § 4 Umweltschadengesetz (USchadG) obliegende
E.1.1 Anzeigepflicht Information an die zuständige Behörde,
• behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung
Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung eines Umweltschadens Ihnen gegenüber,
durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. • die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten
entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder
E.1.2 Anzeigepflicht bei Ermittlung durch Behörden Sanierung eines Umweltschadens,
• den Erlass eines Mahnbescheids,
Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im • eine gerichtliche Streitverkündung,
Zusammenhang mit dem Schadenereignis, so sind Sie verpflichtet, uns • die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen oder
dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das gerichtlichen Verfahrens.
Schadenereignis bereits gemeldet haben.
E.2.6.2 Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht
E.1.3 Aufklärungspflicht Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des
Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit es für Sie
Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße
insbesondere folgende Pflichten beachten: Schadenberichte zu erstatten und uns bei der Schadenermittlung und
-regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, die nach unserer Ansicht
• Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mitteilen
erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke übersenden.
gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht).
• Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Umweltschäden sind
Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer unverzüglich mit uns abzustimmen.
Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir
können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten. E.2.6.3 Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
• Sie müssen die von uns angeforderten Nachweise vorlegen, soweit es
Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im
• Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie fristgemäß
Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer
• Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Weisung durch uns bedarf es nicht.
Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen,
soweit es Ihnen zumutbar ist. Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren wegen
eines Umweltschadens haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu
E.1.4 Schadenminderungspflicht überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens beauftragen wir einen
Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht
Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten
für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Sie haben Unterlagen zur Verfügung stellen.
hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen.
E.2.7 nicht belegt
E.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
E.2.8 nicht belegt
E.2.1 Bei außergerichtlich geltend gemachten
Ansprüchen E.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung
Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, so sind Sie verpflichtet,
uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruches E.3.1 Anzeige des Schadenfalls bei uns
mitzuteilen. Abweichend von E.1.1 sind Sie verpflichtet, uns bei den nachfolgenden
Schadenfällen unverzüglich zu informieren:
E.2.2 Anzeige von Kleinschäden
• bei Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile. Die Anzeige muss
Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als in Textform erfolgen.
1.000 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie • bei einem Karosserieschaden durch die nachfolgenden Schadenfälle
uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung im Reparatur- und Mobilitätsservice (A.2.5.2.1.1):
nicht gelingt. – Unfall (A.2.2.2.2)
– Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus A.2.2.2.3)
E.2.3 Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen – Entwendung von Fahrzeugteilen (A.2.2.1.3)
Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. B. Klage, – Sturm und Hagel (A.2.2.1.4)
Mahnbescheid), so haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. – Zusammenstoß mit Tieren (A.2.2.1.6)
– Glasbruch (A.2.2.1.5)
E.2.4 Bei einem Rechtsstreit
Die Auswahl der Reparaturwerkstatt ist uns zu überlassen.
Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind
[Seite 31]
E.3.2 Einholen unserer Weisung E.5.2 Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs oder Sie haben uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und
mitversicherter Teile müssen Sie unsere Weisung einholen, soweit die Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht zu
Umstände dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, gestatten, Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorzulegen
soweit Ihnen dies zumutbar ist. und die behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 VVG von der
Schweigepflicht zu entbinden.
E.3.3 Anzeige bei der Polizei
E.5.3 Leistungsübergang
Sie sind verpflichtet, eines der nachfolgenden Schadenereignisse
unverzüglich der Polizei anzuzeigen: Sie und die mitversicherten Personen haben uns bei der
Geltendmachung der nach § 86 VVG auf uns übergegangenen
• ab einer Schadenhöhe von 500 EUR: Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und die hierfür
– Brandschaden (A.2.2.1.1) benötigten Unterlagen auszuhändigen.
– Entwendungsschaden (A.2.2.1.3)
– Vandalismusschaden (A.2.2.2.3) E.5.4 Rückzahlung von Geldbeträgen
• ab einer Schadenhöhe von 1.000 EUR:
– Tierschaden (A.2.2.1.6) Geldbeträge, die wir für Sie verauslagt oder Ihnen nur als Darlehen
– bei Schäden infolge einer Manipulation der Fahrzeugsoftware gegeben haben, müssen Sie unverzüglich nach deren Erstattung durch
(A.2.2.2.4) Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung, an
uns zurückzahlen.
E.3.4 Zusätzliche Aufklärungspflicht
E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
Über E.1.3 hinaus sind Sie verpflichtet, soweit technisch möglich, uns Pflichten?
das Auslesen und Auswerten von fahrer- und fahrzeugbezogenen Daten
aus dem Unfallfahrzeug durch einen von uns beauftragten E.6.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
Sachverständigen zu ermöglichen.
Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.5 geregelten Pflichten,
E.3.5 nicht belegt haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob
fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
E.3.6 Zusätzlich in der Leasing-Differenz-Deckung Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie
(GAP-Deckung) nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der
Versicherungsschutz bestehen.
E.3.6.1 Ihre Mitwirkungspflichten Voraussetzung für die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung ist, dass
Sie sind verpflichtet, uns vor Ausgleich der Forderung des Leasinggebers wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen
zu informieren und uns alle notwendigen Angaben zur Feststellung der hingewiesen haben. Dies gilt nicht, wenn Sie eine dieser Pflichten
Leistungshöhe zu machen. Alle erforderlichen Unterlagen sind uns auf unmittelbar nach einem Schadenereignis erfüllen müssen (z. B. Verlassen
Verlangen vorzulegen. des Unfallortes ohne die gesetzlichen Feststellungen nach E.1.3). In
diesem Fall können Sie von uns keinen gesonderten Hinweis erwarten.
E.4 Zusätzlich in der Insassen-Unfallversicherung Abweichend von E.6 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie
nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des
E.4.1 Anzeige innerhalb 48 Stunden bei Todesfall Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht
Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person zur Folge, müssen die
arglistig verletzen.
aus dem Versicherungsvertrag Begünstigten uns dies innerhalb von 48
Stunden melden. Dies gilt auch, wenn der Unfall schon angezeigt ist.
Uns ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von uns E.6.2 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der
beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.6 ergebende
E.4.2 Medizinische Versorgung und Aufklärung Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten
Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens 2.500 EUR je
Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann,
Schadenereignis beschränkt.
müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen
befolgen und uns unterrichten. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht
benötigen wir möglicherweise Auskünfte von E.6.2.1 Bei vorsätzlicher oder besonders
schwerwiegender Verletzung der Aufklärungs-
• Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht und Schadenminderungspflicht in der
haben, Kfz-Haftpflichtversicherung
• anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von höchstens je
Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu 5.000 EUR, wenn Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht
erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen nach E.1.3 und E.1.4
erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie
die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. • vorsätzlich und
• in besonders schwerwiegender Weise
Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht
erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch trotz eines Personen- oder schweren Sachschadens der Fall.
die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf
hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden. E.6.3 Vollständige Leistungsfreiheit in der
Kfz-Haftpflichtversicherung
E.4.3 Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen
Invalidität einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von
Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und unserer Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils
Geltendmachung der Invalidität nach A.3.5. vollständig frei.
E.5 Zusätzlich im Schutzbrief (A.4.1) E.6.4 Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung
bei Rechtsstreitigkeiten
E.5.1 Einholen unserer Weisung Verletzen Sie Ihre Pflichten nach
Vor Inanspruchnahme unserer Leistungen müssen Sie sich mit uns • E.2.1 Anzeige außergerichtlich geltend gemachter Ansprüche,
darüber abstimmen, ob und welche Leistungen wir erbringen. • E.2.3 Anzeige gerichtlich geltend gemachter Ansprüche,
• E.2.4 Prozessführung durch uns
und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die über den
[Seite 32]
Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr beträgt, um die
erheblich hinausgeht, gilt: folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag
beginnen zu lassen.
• Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des von uns zu
zahlenden Mehrbetrags vollständig von unserer Leistungspflicht frei.
• Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung
G.1.3 Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr
hinsichtlich dieses Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet
der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer
E.6.5 Beschränkung der Leistungsfreiheit im Reparatur- Kündigung bedarf.
und Mobilitätsservice
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie Ihren
Abweichend von E.6.1 kürzen wir unsere Leistung, wenn
Versicherungsvertrag kündigen?
• Sie sich vor der Reparatur, aus Gründen, die Sie zu vertreten haben,
nicht mit uns zur Vermittlung der Partnerwerkstatt in Verbindung G.2.1 Kündigung zum Ablauf
gesetzt haben,
• Ihr Fahrzeug aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht in der Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
von uns vermittelten Werkstatt repariert wird. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat
vor Ablauf zugeht.
Die Höhe der Leistungskürzung können Sie Ihrem Versicherungsschein
entnehmen. G.2.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen.
F Rechte und Pflichten der mitversicherten Die Kündigung wird sofort mit deren Eingang bei uns wirksam.
Personen
G.2.3 Kündigung nach einem Schadenereignis
F.1 Pflichten der mitversicherten Personen
Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag
Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten in kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats
allen Versicherungen sinngemäße Anwendung.
Dies gilt für die Technische Aufsicht nur insoweit, wie es nach der • nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung,
Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung zulässig ist. • nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere
Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt und Sie
hiervon Kenntnis erhalten haben,
F.2 Ausübung der Rechte
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen zugehen.
als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die
Andere Regelungen für die mitversicherten Personen sind z. B.: Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem
Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der
• geltend machen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats
(A.1.2). seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit einem Dritten ergangenen
• geltend machen von Ansprüchen im Auslandschadenschutz Urteils kündigen.
(A.1.6.1).
• geltend machen von Ansprüchen in der Fahrerschutzversicherung G.2.4 Wann wird die Kündigung im Schadenfall
(A.1.6.3). wirksam?
F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf Sie können bestimmen, ob Ihre Kündigung sofort oder zu einem
mitversicherte Personen späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des
Versicherungsvertrags, wirksam werden soll.
Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt
dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen und sonstigen G.2.5 Kündigung bei Veräußerung oder
Personen, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
machen.
Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der
Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Versicherungsvertrag nach G.7 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist
berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu
Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung, im kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung
Auslandschadenschutz (A.1.6.1) und im Fahrerschutz (A.1.6.3): beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der
Mitversicherten Personen gegenüber können wir uns auf die Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder
Leistungsfreiheit nur berufen, wenn zum Ablauf des Vertrags endet.
• die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der G.2.6 Vertragsabschluss durch den Erwerber
mitversicherten Person selbst vorliegen,
• diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und
grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. legt er bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung vor, gilt
dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die
Entsprechendes gilt, wenn wir trotz Beendigung des Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.
Versicherungsverhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Dritten
Leistungen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen G.2.7 Kündigung bei Beitragserhöhung
Ausnahmefällen bestehen.
Erhöhen wir aufgrund unseres Rechts zur Tarifanpassung nach J.3 den
Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
G Laufzeit und Kündigung Ihres Vertrags, unserer Mitteilung der Beitragserhöhung bei Ihnen kündigen (J.4). Die
Veräußerung des Fahrzeugs Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu
dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
G.1 Wie lange läuft Ihr Versicherungsvertrag?
Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem
Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
G.1.1 Vertragsdauer
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. G.2.8 Kündigungsrecht bei geänderter Fahrzeugart und
-verwendung
G.1.2 Automatische Verlängerung Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs und erhöht sich der
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, Beitrag dadurch um mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb
verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung bei Ihnen ohne
wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die erste Laufzeit nach Einhaltung einer Frist kündigen.
[Seite 33]
Kündigung innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt auszusprechen,
G.2.9 Kündigungsrecht bei Veränderung der zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis
Tarifstruktur erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach Zugang beim
Erwerber wirksam.
Ändern wir unsere Tarifstruktur nach J.6, können Sie den Vertrag
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die G.4 Kündigung einzelner Versicherungen
Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens
jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir teilen G.4.1 Die nachfolgend aufgeführten Versicherungsarten sind
Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit jeweils rechtlich selbstständige Versicherungsverträge:
und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
• Kfz-Haftpflichtversicherung A.1
G.2.10 Kündigungsrecht bei Bedingungsänderung • Kaskoversicherung A.2
• Insassen-Unfallversicherung A.3
Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpassung nach M • Assistance-Leistungen A.4
Gebrauch, können Sie den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach
Zugang unserer Mitteilung über die Bedingungsanpassung bei Ihnen Eine Kündigung kann sich daher auf einen einzelnen
kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Versicherungsvertrag oder die gesamte Kfz-Versicherung beziehen. Die
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsänderung. Wir teilen Kündigung eines einzelnen Versicherungsvertrags berührt das
Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden Fortbestehen eines anderen Versicherungsvertrags daher nicht.
mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Hinweis: Die zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarten Leistungen der
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir Ihren Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.6 und der Kaskoversicherung nach
Versicherungsvertrag kündigen? A.2.10 sind Bestandteil des jeweiligen Versicherungsvertrags. Kündigen
Sie einen einzelnen Versicherungsvertrag, gilt die Kündigung auch für
G.3.1 Kündigung zum Ablauf die zusätzlich zu diesem Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen.
Kündigen Sie den gesamten Versicherungsvertrag, so gilt die Kündigung
Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. auch für die zusätzlich vereinbarten Leistungen. Kündigen Sie eine
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat zusätzlich vereinbarte Leistung, hat dies keinen Einfluss auf das
vor Ablauf zugeht. Fortbestehen des Versicherungsvertrags im Übrigen.
G.3.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines
Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte
Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach deren Zugang Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen.
bei Ihnen wirksam.
G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug
G.3.3 Kündigung nach einem Schadenereignis abgeschlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf
Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Vertrag den gesamten Kfz-Versicherungsvertrag ausdehnen. Hierzu müssen Sie
kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung
Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht
eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung einverstanden sind.
unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Entsprechend haben wir das Recht, den gesamten
Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur
Weisung erteilen, es über den Anspruch eines Dritten zu einem einen Vertrag kündigen.
Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können wir in der
Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats G.4.4 Kündigen Sie oder wir Assistance-Leistungen gelten
seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen G.4.2 und G.4.3 nicht.
Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem
Zugang bei Ihnen wirksam. G.4.5 G.4.1, G.4.2 und G.4.3 finden entsprechende
Anwendung, wenn in einem Versicherungsvertrag mehrere Fahrzeuge
G.3.4 Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags versichert sind.
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und G.5 Form und Zugang der Kündigung
Zinsen trotz unserer Zahlungsaufforderung nach C.2.2 nicht innerhalb
der zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Alle Kündigungen müssen in Textform erklärt werden (z. B. schriftlich,
Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Fax, E-Mail) und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen
Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen (siehe Frist zugehen.
auch C.2.4).
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung
G.3.5 Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei
Gebrauch des Fahrzeugs Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns der
auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag anteilig zu.
Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs nach D
verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu
Pflichtverletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit sofortiger beachten?
Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. G.7.1 Übergang des Versicherungsvertrags auf den
Erwerber
G.3.6 Kündigung bei geänderter Fahrzeugart und
-verwendung Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht der Versicherungsvertrag auf den
Erwerber über. Dies gilt nicht für
Ändert sich die Fahrzeugart und/oder Verwendung des Fahrzeugs,
können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie • zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen in der
nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1.6),
Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem • zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen in der
Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Ihrem Kaskoversicherung (A.2.10),
Versicherungsschein können Sie die vereinbarte Fahrzeugart und • die Insassen-Unfallversicherung (A.3),
• die Assistance-Leistungen (A.4).
-verwendung entnehmen.
G.7.2 Beitragsberechnung nach Übergang auf den
G.3.7 Kündigung bei Veräußerung oder
Erwerber
Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den
Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 Angaben des Erwerbers, wie wir ihn bei einem Neuabschluss des
können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Vertrags verlangen würden, anzupassen.
[Seite 34]
leistungsfrei.
Dies gilt auch für die Schadenfreiheitsklasse des Erwerbers, die
entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. H.1.4 Wiederanmeldung
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang des Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der
Versicherungsvertrags folgt. Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz
uneingeschränkt wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben
G.7.3 Von wem können wir den Beitrag verlangen? Sie uns unverzüglich mitzuteilen.
Den Beitrag des laufenden Versicherungsjahres können wir sowohl von
Ihnen als auch vom Erwerber verlangen. H.1.5 Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden spätestens 18
G.7.4 Die Veräußerung muss uns angezeigt werden Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es
einer Kündigung bedarf.
Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des
Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung
unter den Voraussetzungen des § 97 VVG der Verlust des mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder
Versicherungsschutzes. an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen
Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.
G.7.5 Kündigung des Vertrags
Im Fall der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 H.2 Welche Besonderheiten gelten bei
oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Saisonkennzeichen?
Beitrag nur von Ihnen verlangen.
H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen
G.7.6 Zwangsversteigerung des Fahrzeugs zugelassen sind, gewähren wir den vertraglich vereinbarten
Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen
Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwenden, wenn dokumentierten Zeitraumes (Saison).
Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie
G.8 Wagniswegfall Ruheversicherungsschutz nach H.1.
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z. B. bei
Fahrzeugverschrottung), steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb
zu dem uns der Wagniswegfall nachgewiesen wird. des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines
angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten
H Außerbetriebsetzung,
• im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
Saisonkennzeichen, Fahrten mit • wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder
ungestempelten Kennzeichen und Abgasuntersuchung
Wechselkennzeichen durchgeführt werden.
H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
H.1.1 Ruheversicherung
H.3.1 Versicherungsschutz in der
Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Kfz-Haftpflichtversicherung
Zeitpunkt wieder zugelassen werden (Außerbetriebsetzung im Sinne des
Straßenverkehrsrechts und Wiederinbetriebnahme durch Sie), wird der In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für
Versicherungsvertrag nicht beendet. Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für
Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen
Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die geführt werden muss.
Zulassungsbehörde uns nach § 24 FZV die Außerbetriebsetzung mitteilt.
Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen H.3.2 Was sind Zulassungsfahrten?
beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen
Versicherungsschutzes verlangen. Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem
Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
Der Übergang in eine beitragsfreie Ruheversicherung erfolgt nur, wenn
• Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette
• kein Versicherungsvertrag mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder
als ein Jahr vereinbart gilt. einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen
Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit
H.1.2 Umfang der Ruheversicherung ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab
ein solches erteilt hat,
Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während • Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher
der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der
Versicherungsschutz. Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Die Ruheversicherung umfasst H.4 Wechselkennzeichen
• die Kfz-Haftpflichtversicherung ohne die zusätzlich gegen
Mehrbeitrag versicherbaren Leistungen nach A.1.6, H.4.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Wechselkennzeichen
• die Teilkaskoversicherung ohne die zusätzlich gegen Mehrbeitrag zugelassen sind, gewähren wir den vertraglich vereinbarten
vereinbarten Leistungen nach A.2.10, wenn zum Zeitpunkt der Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Plätzen und
Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestand. Wegen mit dem vollständigen Kennzeichen versehen ist.
H.1.3 Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung H.4.2 Ist das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig mit dem
Wechselkennzeichen versehen, besteht Versicherungsschutz im Rahmen
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das des Versicherungsvertrages, sofern das Fahrzeug in einem Einstellraum
Fahrzeug (z. B. Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten
• in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder Abstellplatz (z. B. abgeschlossener Hofraum) abgestellt ist.
• auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer
umschlossen)
I Schadenfreiheitsrabattsystem
nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug
außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 In der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung richtet sich die
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Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen
ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe dazu die
Tabellen in Anhang 1. Ist das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen H.2 zugelassen, nehmen
wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach
Dies gilt nicht für Verträge mit I.3.2 nur vor, wenn der Betriebszeitraum (Saison) sechs Monate oder
mehr beträgt.
• kurzfristigen Kfz-Versicherungen,
• einer Abrechnung der vorläufigen Deckung. I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit einer
Bei einem Wechsel des Versicherers wird in der Kfz-Haftpflicht- und Ersteinstufung, einer Zweitwageneinstufung oder
Vollkaskoversicherung der Schadenverlauf der Vorversicherung in den Schadenklassen 0, S und M
berücksichtigt, wenn dieser durch eine Bescheinigung des
Vorversicherers nach I.8 nachgewiesen wird. I.3.4.1 Bei ununterbrochenem Versicherungsschutz im
Kalenderjahr
I.1.1 Anrechnung des Schadenverlaufs der Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres
Kfz-Haftpflicht in der Vollkaskoversicherung ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag
Schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine
• mit einer Ersteinstufung nach Klasse 0 (I.2.1),
Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab, richtet sich • mit einer Ersteinstufung nach SF-Klasse 1/2 (I.2.2),
die Einstufung der Vollkaskoversicherung nach dem Schadenverlauf der • mit einer Schadenklasse 0, S oder M
Kfz-Haftpflichtversicherung.
bei schadenfreiem Verlauf in die Schadenfreiheitsklasse SF 1 ein.
Dies gilt nicht, wenn für das Fahrzeug oder das Vorfahrzeug innerhalb
des letzten Jahres bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in I.3.4.2 Bei mindestens sechs Monaten
diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Versicherungsschutz im Kalenderjahr
Vollkaskoversicherung nach I.6.
Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres
I.2 Ersteinstufung mindestens sechs Monate bestanden, stufen wir Ihren Vertrag
Eine Ersteinstufung erfolgt, wenn keine Anrechnung eines • mit einer Ersteinstufung nach Klasse 0 (I.2.1),
Schadenverlaufs aus einem anderen Versicherungsvertrag I.6 möglich ist. • mit einer Ersteinstufung nach SF-Klasse 1/2 (I.2.2),
• mit einer Schadenklasse 0, S oder M,
• mit einer Zweitwageneinstufung nach I.2
I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0
bei schadenfreiem Verlauf in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse
Die Ersteinstufung Ihres Vertrags erfolgt in Klasse 0.
nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 ein.
I.2.2 Verbesserte Ersteinstufung aufgrund
I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
Führerscheinbesitz
Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen,
Eine verbesserte Ersteinstufung Ihres Vertrags in die SF-Klasse 1/2 ist
wird er nach den Tabellen im Anhang 1 zurückgestuft. Maßgeblich ist
möglich, wenn Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die
der Tag der Schadenmeldung bei uns.
aktuelle Fahrerlaubnis
• wurde vor mindestens drei Jahren ausgestellt, I.4 Was bedeutet schadenfreier und
• gilt für Pkw oder Zweiräder mit amtlichen Kennzeichen, schadenbelasteter Verlauf?
• wurde von einem Mitgliedstaat der EU ausgestellt.
Hinweis: Betrachtet wird Ihr schadenfreie oder schadenbelastende
I.2.2.1 Gleichgestellte Fahrerlaubnis Verlauf zu Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag. Berücksichtigt werden auch
Fahrerlaubnisse außerhalb der EU werden gleichgestellt, wenn sie durch Dritte verursachte Schadenereignisse für die wir nach I.1.4.2
Rückstellungen bilden oder Entschädigungen leisten.
• ohne weitere theoretische oder praktische Prüfung umgeschrieben Das gilt auch, wenn der Dritte über einen Versicherungsvertrag verfügt,
werden können oder der eine Nutzung Ihres Fahrzeugs durch den Dritten absichert (z.B. die
• nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind. Zurich Junge Fahrer Police).
I.2.2.2 Führerscheinsonderregelung
I.4.1 Schadenfreier Verlauf
Hat Ihr Vertrag mit Klasse 0 begonnen, stufen wir diesen auf Ihren
Antrag verbessert in die SF-Klasse 1/2 ein, sobald die genannten I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter
Voraussetzungen erfüllt sind. folgenden Voraussetzungen vor:
I.2.2.3 Verbesserte Ersteinstufung aufgrund Erstvertrag • der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines
Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und
Besteht für Sie bereits ein Kfz-Versicherungsvertrag mit einem • uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir
Schadenverlauf, kann eine verbesserte Einstufung als Zweitwagen Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu
erfolgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Hierüber zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
informieren wir Sie bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags.
I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag
I.3 Jährliche Neueinstufung in folgenden Fällen als schadenfrei, wenn eine der folgenden
Voraussetzungen vorliegt:
Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend
seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Bei einem • Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen:
Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich dafür, – nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen
welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird. untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern,
– wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer
I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen.
Die Neueinstufung gilt ab Beginn des nächsten auf das Kalenderjahr – bei Leistungen im Rahmen des Führens fremder Fahrzeuge im
folgenden Versicherungsjahres. Ausland (Mallorca Police A.1.1.6),
– bei Leistungen im Rahmen der Umweltschadenversicherung
I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf (A.1.1.8),
– bei Leistungen im Rahmen der zusätzlich gegen Mehrbeitrag
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und vereinbarten Leistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung
hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen (A.1.6) und Kaskoversicherung (A.2.10),
bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse – bei Leistungen im Rahmen der Elektro Plus (A.2.11).
nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft. • Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die
Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine
Entschädigung geleistet zu haben.
• Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns
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unsere Entschädigung in vollem Umfang.
• Wir leisten in der Vollkaskoversicherung oder bilden Rückstellungen Die Anrechnung des Schadenverlaufs aus dem Vertrag einer anderen
für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt. Person ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch,
weil: • Sie haben das Fahrzeug der anderen Person überwiegend gefahren.
– eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Wir benötigen eine entsprechende Erklärung von Ihnen und der
Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem anderen Person. Ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung
Umfang haftet, durch Sie ausreichend. Die Erklärung muss den Zeitraum der
– Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch überwiegenden Mitnutzung beinhalten.
• Sie legen uns eine Kopie Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis vor, aus der
haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise hervorgeht, dass Sie im Zeitraum der überwiegenden Mitnutzung in
versagt hat. der Lage gewesen sind, das Fahrzeug zu führen. Wir sind berechtigt
einen Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister zu fordern.
I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf • Die andere Person ist mit der Übertragung auf Sie einverstanden und
gibt ihren Anspruch auf den Schadenverlauf in vollem Umfang auf.
I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, • Der Zeitraum der regelmäßigen Mitbenutzung liegt nicht mehr als
wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere zwölf Monate zurück.
Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder
Rückstellungen bilden müssen. Dies gilt nicht für Fälle nach I.4.1.2. Im Rahmen der Anrechnung wird die Dauer des Schadenverlaufs
(Anzahl der schadenfreien Jahre und Schäden) des
Mitbenutzungszeitraums aus dem Vertrag des Dritten berücksichtigt. Bei
I.4.2.2 Gilt Ihr Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst der Ermittlung der SF-Klasse legen wir die bei Vertragsabschluss gültige
als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr SF-Tabelle und Rückstufungstabelle nach Anhang 1 zugrunde.
Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen
wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres
I.6.6 Welche Voraussetzungen gelten für die
zurück. Die Neueinstufung gilt ab Beginn des nächsten auf das
Kalenderjahr folgenden Versicherungsjahres. Übernahme eines Schadenverlaufs?
Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende
I.5 Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können Voraussetzungen:
I.5.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung I.6.6.1 Fahrzeuggruppe
Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird,
vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne gehören derselben Fahrzeuggruppe an oder das Fahrzeug, von dem der
vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Um Ihnen hierzu Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren
Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese
nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung Eine Anrechnung des Schadenverlaufs setzt voraus, dass für das
innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, ein
Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt. Haben Schadenfreiheitsrabatt geführt wurde.
wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe
des Erstattungsbetrages unterrichtet und müssen wir danach im Zuge I.6.6.1.1 Untere Fahrzeuggruppe: private und gewerblich
einer Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine weitere genutzte Fahrzeuge ohne Taxen, Mietwagen und
Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Selbstfahrervermietfahrzeuge
Erstattungsbetrags.
• Pkw
• Zweiräder (Leichtkrafträder und Kräder)
I.5.2 In der Vollkaskoversicherung • Trikes und Quads
• Campingfahrzeuge
In der Vollkaskoversicherung haben Sie die Möglichkeit, die • Lieferwagen im Werkverkehr
Entschädigungsleistungen zurückzuzahlen. Der Versicherungsvertrag • Gabelstapler
wird insoweit als schadenfrei behandelt. Die Rückzahlung muss • Kranken- und Leichenwagen
innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Mitteilung über die
endgültige Regulierung geleistet werden. I.6.6.1.2 Mittlere Fahrzeuggruppe: gewerblich genutzte
Fahrzeuge ohne Selbstfahrervermietfahrzeuge
I.6 Übernahme des Schadenverlaufs aus einem
anderen Vertrag • Taxen
• Mietwagen
In den folgenden Fällen wird der Schadenverlauf aus einem anderen • Lkw im Werkverkehr
Vertrag übernommen: • Zugmaschinen im Werkverkehr
I.6.1 Versichererwechsel I.6.6.1.3 Obere Fahrzeuggruppe: gewerblich genutzte Fahrzeuge
ohne Selbstfahrervermietfahrzeuge
Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu uns
gewechselt. • Lieferwagen im Güterverkehr
• Lkw im Güterverkehr
• Zugmaschinen im Güterverkehr
I.6.2 Fahrzeugwechsel • Busse
Sie haben das Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft. • Abschleppwagen
• Auto-/Mobilkran oder Bergungsfahrzeuge
I.6.3 Anrechnung bei einem neu hinzukommenden
I.6.6.2 Gemeinsame Übertragung des Schadenverlaufs
Fahrzeug
der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
Sie versichern ein neu hinzukommendes Fahrzeug und beantragen die
Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der
Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts aus einem weiteren
Vollkaskoversicherung übernehmen wir nur gemeinsam.
bestehenden Vertrag.
I.6.7 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des
I.6.4 Anrechnung von einem ausgeschiedenen
Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf
Fahrzeug
aus?
Sie besitzen außer dem Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und
veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb I.6.7.1 Im Jahr der Übernahme
und beantragen die Übernahme dessen Schadenverlaufs auf dieses
Fahrzeug. Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes
(Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison,
Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
I.6.5 Anrechnung vom Vertrag einer anderen Person
Sie haben das Fahrzeug einer anderen Person überwiegend gefahren • Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, so
und beantragen die Übernahme dessen Schadenverlaufs. berücksichtigen wir den Schadenverlauf als wäre der
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Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse
• Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet ist. Wir ermitteln einmal
sieben Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf bis zum Zeitpunkt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres
der Unterbrechung. Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder
• beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, übernehmen wir verringert hat. Die Neukalkulation der Beiträge richtet sich nach der
den schadenfreien Verlauf nicht. Die Einstufung erfolgt nach I.2. Schaden- und Kostenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach der
voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zum Ende des
I.6.7.2 Im Folgejahr der Übernahme Kalenderjahres, welches dem Jahr der Neukalkulation folgt. Bei der
Ermittlung der Beiträge wenden wir die anerkannten Grundsätze der
In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die
Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Wir sind dabei
Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie
berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der
lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme
Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und die Ermittlungen des
bestand:
unabhängigen Treuhänders zu den Typklassen bei der Neukalkulation zu
• Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme berücksichtigen. Dies kann zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse
mindestens sechs Monate, so wird der Vertrag entsprechend seines führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des
Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden. nächsten Versicherungsjahres wirksam.
• Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme
weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung auch nach J.2 Zuordnung zu einer Region
schadenfreiem Verlauf.
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters,
wird Ihr Fahrzeug einer Region zugeordnet. Maßgeblich ist der
I.6.8 Anrechnung des Schadenverlaufs von
Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt.
ausländischen Versicherern
Wir rechnen den Schadenverlauf nach I.6.1 bis I.6.4 auch von einem J.3 Tarifänderung
ausländischen Vorversicherer mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU, der
Schweiz, Norwegen, Japan, Kanada oder der USA an, wenn Sie uns Wir sind berechtigt, den Tarifbeitrag an den Schadenbedarf anzupassen.
diesen in einer Originalbestätigung in Deutsch oder mit einer amtlich Bei einer Änderung des Tarifbeitrags sind wir berechtigt, den Beitrag der
beglaubigten Übersetzung nachweisen. Diese Bescheinigung muss die in zu diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsverträge ab dem Beginn
I.8 genannten Informationen enthalten. des nächsten Versicherungsjahres entsprechend anzuheben oder
abzusenken.
I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs Eine Beitragserhöhung nach Abs. 1 wird nur wirksam, wenn wir Ihnen
die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des
I.7.1 Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform über Ihr Recht zur
Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden. außerordentlichen Kündigung nach G.2.7 belehren.
I.7.2 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags In die Berechnung des neuen Beitrags werden folgende Änderungen
stufen wir diesen in die Schadenfreiheitsklasse ein, die Sie bei einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden:
Ersteinstufung Ihres Vertrags nach I.2 bekommen hätten. Erstreckt sich • gesetzliche Änderungen des Leistungsumfangs
nach der Abgabe der schadenfreie Verlauf nicht über ein volles • die Typklassen (J.1)
Kalenderjahr, gelten die Regelungen nach I.3.4. Befand sich Ihr Vertrag
in Klasse M oder S, bleibt die Einstufung in Klasse M oder S bestehen. Dies gilt nicht für Beitragsänderungen, die sich ergeben aufgrund
I.7.3 Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der • der Zuordnung des Vertrags zu den Berufsgruppen (O.5),
• der Neuzuordnung zu einer anderen Region nach Wechsel des
Umstellung Ihres Vertrags nach zu erheben.
Zulassungsbezirks,
• des konkreten Schadenverlaufs des Versicherungsvertrags,
I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf • einer Änderung Ihrer Merkmale zur Beitragsberechnung,
• einer sonstigen Änderung des Versicherungsvertrags (z. B.
I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Versicherungsumfang).
Schadenverlaufs von dem Vorversicherer folgende Auskünfte geben zu
lassen: J.4 Kündigungsrecht
• Fahrzeugart und -verwendung, Führt eine Änderung nach J.1 bis J.3 in der Kfz-Haftpflichtversicherung
• Beginn und Ende des Vertrags, zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie nach G.2.7 ein
• Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam,
• Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich so besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in der
noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, Summe zu einer Beitragserhöhung führen.
• ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren
nach deren Bildung aufgelöst wurden, ohne dass Zahlungen geleistet Dies gilt für die Kaskoversicherung entsprechend.
worden sind,
• ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende J.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in
Auskünfte erteilt worden sind. der Kfz-Haftpflichtversicherung
Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den von Ihnen bei In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu
Antragstellung genannten Beitragssatz bzw. die Schadenfreiheitsklasse erhöhen, wenn wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder
ab Vertragsbeginn entsprechend den Angaben des Vorversicherers über einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder
die Schadenfreiheit zu ändern. die Versicherungssumme zu erhöhen.
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der J.6 Änderungen der Tarifstrukturen
Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem
anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Wir sind berechtigt, die nachfolgenden Bestimmungen zu ändern,
Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem Fahrzeug nach I.8.1 zu aufzuheben, zu ersetzen oder neue Gefahrenmerkmale einzuführen,
geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen wenn die geänderten Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der
Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen:
nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt. Schäden, die im Rahmen
eines vereinbarten Rabattschutzes Kfz-Haftpflicht und/oder Vollkasko • Schadenfreiheitsrabattsystem (I)
• Typklassen (J.1)
bisher nicht zu einer Rückstufung nach Anhang 1 geführt haben, • Tarifänderung (J.3)
werden an einen Nachversicherer entsprechend übermittelt.
Wir sind dabei berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und die
J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu berücksichtigen.
Maßnahmen
Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten
J.1 Typklasse Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein
Kündigungsrecht.
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs,
[Seite 38]
Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein
K Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines Kündigungsrecht nach G.2.8.
bei Ihnen eingetretenen Umstands
K.6 Beitragsmerkmal Fahrerkreis und Geburtsjahr
K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts jüngster Fahrer
Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Besteht für einen Dritten Fahrer Ihres Pkw eine Zurich Junge Fahrer
Schadenfreiheitsrabattsystem nach Kapitel I ändern. Police, die die Mitnutzung Ihres Pkw ermöglicht, entfallen die
Anzeigepflichten nach K.2.
K.2 Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung
L Meinungsverschiedenheiten und
K.2.1 Welche Änderungen werden berücksichtigt?
Gerichtsstände
Verändern Sie oder eine mitversicherte Person während der Laufzeit des
Vertrags ein Merkmal zur Beitragsberechnung, berechnen wir den L.1 Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind
Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung
führen. L.1.1 Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
K.2.2 Auswirkung auf den Beitrag
oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen
Der neue Beitrag gilt frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem wir von der gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den
Änderung Kenntnis erlangen. Ombudsmann für Versicherungen wenden:
Ombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
K.2.3 Bei Änderung der jährlichen Fahrleistung E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Eine Änderung der jährlichen Fahrleistung in Kilometern ist unter Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Nennung des aktuellen Kilometerstandes anzuzeigen. Ändert sich die in
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
Ihrem Versicherungsschein genannte Jahresfahrleistung, gilt abweichend
Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns
von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden
verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsjahres.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder
K.3 Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde
Wechselt der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz, ist uns und der auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
zuständigen Kfz-Zulassungsstelle dies anzuzeigen. Richtet sich der wenden.
Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters, wird Ihr
Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den
Fahrzeug der Region des neuen Wohnsitzes des Fahrzeughalters
Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
zugeordnet. Der Beitrag richtet sich ab dem Zeitpunkt nach der neuen
Region, an dem wir von der Änderung Kenntnis erlangen. Dies kann zu Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist
einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen. aber, dass Sie uns vorab die Möglichkeit gegeben haben, unsere
Entscheidung zu überprüfen.
K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur
Beitragsberechnung L.1.2 Versicherungsaufsicht
K.4.1 Angaben zu Änderungen Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- und Schadenabwicklung
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.
"Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Beitragsmerkmals – Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
auch während der Vertragslaufzeit – müssen Sie uns unverzüglich nachfolgend aufgeführten Behörde:
anzeigen.
Deutschland
K.4.2 Überprüfung der Merkmale zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Beitragsberechnung Graurheindorfer Straße 108
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag 53117 Bonn
Deutschland
berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung, wie z. B. "jährliche
Fahrleistung", zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende E-Mail: poststelle@bafin.de
Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen. Tel.: 0228 4108-0 / Fax: 0228 4108-1550
K.4.3 Folgen von unzutreffenden Angaben Bei Fragen oder Beanstandungen, die im Zusammenhang mit Ihrer
Versicherung stehen, können Sie sich an die Bundesanstalt für
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.
Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist
deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, sind wir berechtigt, L.1.3 Sachverständigenverfahren in der
rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres, den Beitrag Kaskoversicherung
zu verlangen, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung
entspricht. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens in der
Kaskoversicherung können Sie nach A.2.8 einen
K.4.4 Folgen von Nichtangaben Sachverständigenausschuss entscheiden lassen.
Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise L.1.4 Rechtsweg
vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach,
sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Versicherungsjahres, nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu
berechnen, wenn wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag L.2 Gerichtsstände
und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben. Dies
gilt nicht, wenn Sie an dem Fristversäumnis kein Verschulden trifft. L.2.1 Wenn Sie uns verklagen
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei den
K.5 Änderungen der Fahrzeugart und -verwendung
nachfolgenden Gerichten geltend machen:
des Fahrzeugs
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Fahrzeugart und • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
• Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende
-verwendung, müssen Sie uns dies anzeigen.
Niederlassung örtlich zuständig ist.
Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag kündigen oder den
Beitrag anpassen.
[Seite 39]
L.2.2 Wenn wir Sie verklagen
In den Beiträgen ist die Versicherungsteuer enthalten, deren Prozentsatz
Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei sich nach dem Versicherungsteuergesetz richtet.
nachfolgenden Gerichten geltend machen:
O.2 Saisonkennzeichen
• Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
• Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Wir berechnen den Beitrag für Versicherungsverträge von Fahrzeugen,
Betriebes befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, nach der Dauer der
Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben. Saison. Bei Vertragsbeginn und/oder bei Vertragsbeendigung während
einer laufenden Saison richtet sich die Beitragsberechnung nach der Zeit
L.2.3 Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins der in Anspruch genommenen Saison.
Ausland verlegt
Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder Ihren O.3 Kurzzeitkennzeichen
gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben, oder Der Beitrag für Kurzzeitkennzeichen wird von der Direktion festgesetzt.
Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelung O.4 Beitragsberechnung der Ruheversicherung
nach L.2 das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz
zuständig ist. Der Beitrag zur Ruheversicherung wird von der Direktion festgesetzt.
O.5 Zuordnung zu den Berufsgruppen
M Änderung der Bedingungen
M.1 Unter welchen Voraussetzungen können wir diese O.5.1 Berufsgruppe B
Bedingungen ändern? Sie können die Beiträge der Berufsgruppe B in Anspruch nehmen, wenn
Sie Beamter, Richter, Angestellter oder Arbeiter sind:
M.1.1 Gründe der Bedingungsänderung
• einer Gebietskörperschaft, Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des
Wir sind in den nachfolgenden Fällen berechtigt, die Bedingungen für deutschen öffentlichen Rechts,
die Kfz-Versicherung mit Wirkung für Ihren Vertrag zu ändern, zu • einer juristischen Person des Privatrechts, wenn diese im Hauptzweck
ergänzen oder zu ersetzen: Aufgaben wahrnimmt, die sonst der öffentlichen Hand obliegen und
– wenn an deren Grundkapital juristische Personen des deutschen
• Gesetze und Verordnungen, auf denen die Bestimmungen des öffentlichen Rechts mit mindestens 50 % beteiligt sind oder
Versicherungsvertrags beruhen, haben sich geändert, – wenn diese Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zu mehr
• eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wurde durch
rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder durch einen als der Hälfte der Hausmittel erhalten (§ 23 BHO oder die
bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt. entsprechenden haushaltsrechtlichen Vorschriften der Länder),
• einer mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung nach den §§ 53, 54
AO,
M.1.2 Keine Benachteiligung zum bisherigen Vertrag • einer gemeinnützig anerkannten Einrichtung nach § 52 AO,
• einer Selbsthilfeeinrichtung der Angehörigen des öffentlichen
Die neuen Regelungen dürfen Sie nicht benachteiligen, es sei denn, sie
Dienstes.
beruhen auf den Vorgaben nach M.1.1 und müssen unter
Berücksichtigung des Zwecks, den die Versicherung für Sie hat, Ihre Voraussetzung für die Zuordnung der Berufsgruppe B ist,
Interessen angemessen berücksichtigen.
• dass Ihr Beschäftigungsgrad mindestens 50 % Ihrer normalen
M.1.3 Bekanntgabe und Wirksamwerden der Anpassung Arbeitszeit beträgt,
• Sie von einer der genannten juristischen Personen, Behörden oder
Die Anpassung wird Ihnen in Textform bekannt gegeben und erläutert. Einrichtungen besoldet oder entlohnt werden.
Sie findet vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an
Anwendung, wenn wir Ihnen die Anpassung spätestens einen Monat Die Zuordnung der Berufsgruppe B gilt auch für
vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen.
• Auszubildende der genannten juristischen Personen, Behörden und
Einrichtungen,
M.1.4 Ihr Kündigungsrecht • Beamte, Angestellte und Arbeiter überstaatlicher oder
Sind Sie mit der Anpassung nicht einverstanden, können Sie den zwischenstaatlicher Einrichtungen mit deutscher Staatsangehörigkeit
Versicherungsvertrag nach G.2.10 kündigen. und wenn die Fahrzeuge dem deutschen Zulassungsverfahren
unterliegen,
• Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr,
N Fragen, Anzeigen und Mitteilungen • Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige, wenn sie die
Voraussetzungen unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhestand oder
N.1 Was müssen Sie bei Fragen, Anzeigen und vor ihrer Beurlaubung erfüllt haben,
• Ehepartner und eingetragene Lebenspartner,
Mitteilungen beachten? • unterhaltspflichtige Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft.
N.1.1 Bei Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen Die Beiträge der Berufsgruppe B gelten in der Teilkaskoversicherung nur
für
Richten Sie Ihre Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen in
Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) an die in Ihrem • Pkw,
Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig • Campingfahrzeuge.
bezeichnete Stelle.
O.5.2 Berufsgruppe D
Auch bei Textform müssen Sie als erklärende Person erkennbar sein.
Bitte achten Sie daher bei Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen Sie können die Beiträge der Berufsgruppe D in Anspruch nehmen, wenn
darauf, Ihren Namen vollständig anzugeben. Sie Angestellter oder Arbeiter sind:
• eines Kreditinstituts § 1 KWG,
N.1.2 Entgegennahme durch Ihren Vermittler • eines Finanzdienstleistungsinstituts § 1 KWG,
Zur Entgegennahme von Mitteilungen und sonstigen Anzeigen nach • eines Versicherungsunternehmens §§ 23 bis 32 VAG.
N.1.1 ist auch der in Ihrem Versicherungsschein genannte Vermittler Voraussetzung für die Zuordnung der Berufsgruppe D ist,
berechtigt.
• dass Ihr Beschäftigungsgrad mindestens 50 % Ihrer normalen
Arbeitszeit beträgt,
O Weitere Regelungen • Sie von einer der genannten juristischen Personen entlohnt werden.
O.1 Beitragszahlung Die Zuordnung der Berufsgruppe D gilt auch für
Die Beiträge für das laufende Versicherungsjahr richten sich nach der • Auszubildende der genannten juristischen Personen,
vereinbarten Zahlungsweise. Die Beiträge müssen Sie entsprechend der • Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige, wenn sie die
Zahlungsweise im Voraus bezahlen. Die vereinbarte Zahlungsweise Voraussetzungen unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhestand oder
können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. vor ihrer Beurlaubung erfüllt haben,
[Seite 40]
• Ehepartner und eingetragene Lebenspartner,
• unterhaltspflichtige Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft.
Die Beiträge der Berufsgruppe D gelten in der Teilkaskoversicherung nur
für
• Pkw,
• Campingfahrzeuge.
[Seite 41]
Anhang 1: Tabellen zum aus SF-Klasse nach Klasse bei
Schadenfreiheitsrabattsystem 1 Schaden 2 und mehr
Schäden
Pkw
SF 31 SF 16 SF 5
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und SF 30 SF 16 SF 5
Beitragssätze SF 29 SF 15 SF 5
SF 28 SF 14 SF 4
Dauer des schadenfreien SF-Klasse Beitragssätze in % SF 27 SF 14 SF 4
SF 26 SF 13 SF 4
ununterbrochenen Verlaufs SF 25 SF 13 SF 3
KH VK SF 24 SF 12 SF 3
SF 23 SF 12 SF 3
50 und mehr Kalenderjahre SF 50 16 16 SF 22 SF 11 SF 2
49 Kalenderjahre SF 49 17 17 SF 21 SF 10 SF 2
48 Kalenderjahre SF 48 17 17 SF 20 SF 10 SF 2
47 Kalenderjahre SF 47 17 17 SF 19 SF 9 SF 1
46 Kalenderjahre SF 46 17 17 SF 18 SF 9 SF 1
45 Kalenderjahre SF 45 17 17 SF 17 SF 8 SF 1
44 Kalenderjahre SF 44 18 17 SF 16 SF 7 SF 1
43 Kalenderjahre SF 43 18 18 SF 15 SF 7 SF 1
42 Kalenderjahre SF 42 18 18 SF 14 SF 6 SF 1/2
41 Kalenderjahre SF 41 18 19 SF 13 SF 6 SF 1/2
40 Kalenderjahre SF 40 19 19 SF 12 SF 5 SF 1/2
39 Kalenderjahre SF 39 19 20 SF 11 SF 4 SF 1/2
38 Kalenderjahre SF 38 19 20 SF 10 SF 4 SF 1/2
37 Kalenderjahre SF 37 20 20 SF 9 SF 3 SF 1/2
36 Kalenderjahre SF 36 20 21 SF 8 SF 3 SF 1/2
35 Kalenderjahre SF 35 21 21 SF 7 SF 2 S
34 Kalenderjahre SF 34 21 21 SF 6 SF 1 S
33 Kalenderjahre SF 33 22 22 SF 5 SF 1 0
32 Kalenderjahre SF 32 22 22 SF 4 SF 1 0
31 Kalenderjahre SF 31 23 22 SF 3 SF 1/2 M
30 Kalenderjahre SF 30 24 23 SF 2 SF 1/2 M
29 Kalenderjahre SF 29 24 23 SF 1 SF 1/2 M
28 Kalenderjahre SF 28 25 23 SF 1/2 0 M
27 Kalenderjahre SF 27 25 24 S 0 M
26 Kalenderjahre SF 26 26 24 0 M M
25 Kalenderjahre SF 25 26 24 M M M
24 Kalenderjahre SF 24 27 25
23 Kalenderjahre SF 23 27 25
22 Kalenderjahre SF 22 28 25 Vollkaskoversicherung
21 Kalenderjahre SF 21 29 26
20 Kalenderjahre SF 20 29 26 aus SF-Klasse nach Klasse bei
19 Kalenderjahre SF 19 30 26
18 Kalenderjahre SF 18 30 27 1 Schaden 2 und mehr
17 Kalenderjahre SF 17 31 27 Schäden
16 Kalenderjahre SF 16 32 28
15 Kalenderjahre SF 15 33 28 SF 50 SF 36 SF 24
14 Kalenderjahre SF 14 34 29 SF 49 SF 35 SF 23
13 Kalenderjahre SF 13 35 29 SF 48 SF 34 SF 22
12 Kalenderjahre SF 12 35 30 SF 47 SF 33 SF 21
11 Kalenderjahre SF 11 36 30 SF 46 SF 32 SF 20
10 Kalenderjahre SF 10 37 31 SF 45 SF 31 SF 19
9 Kalenderjahre SF 9 38 31 SF 44 SF 30 SF 18
8 Kalenderjahre SF 8 40 32 SF 43 SF 29 SF 17
7 Kalenderjahre SF 7 42 32 SF 42 SF 29 SF 17
6 Kalenderjahre SF 6 44 33 SF 41 SF 28 SF 16
5 Kalenderjahre SF 5 46 34 SF 40 SF 27 SF 16
4 Kalenderjahre SF 4 48 35 SF 39 SF 26 SF 15
3 Kalenderjahre SF 3 50 36 SF 38 SF 26 SF 15
2 Kalenderjahre SF 2 53 38 SF 37 SF 25 SF 14
1 Kalenderjahr SF 1 60 40 SF 36 SF 24 SF 14
SF 1/2 70 50 SF 35 SF 24 SF 13
S 95 SF 34 SF 23 SF 13
0 100 60 SF 33 SF 22 SF 12
M 150 100 SF 32 SF 21 SF 12
SF 31 SF 21 SF 11
Rückstufung im Schadenfall SF 30 SF 20 SF 11
SF 29 SF 19 SF 10
SF 28 SF 18 SF 10
Kfz-Haftpflichtversicherung SF 27 SF 18 SF 9
SF 26 SF 17 SF 8
aus SF-Klasse nach Klasse bei SF 25 SF 16 SF 8
SF 24 SF 15 SF 7
1 Schaden 2 und mehr SF 23 SF 15 SF 7
Schäden SF 22 SF 14 SF 6
SF 21 SF 13 SF 6
SF 50 SF 29 SF 15 SF 20 SF 12 SF 5
SF 49 SF 28 SF 14 SF 19 SF 12 SF 5
SF 48 SF 27 SF 13 SF 18 SF 11 SF 4
SF 47 SF 26 SF 12 SF 17 SF 10 SF 4
SF 46 SF 25 SF 11 SF 16 SF 9 SF 3
SF 45 SF 24 SF 10 SF 15 SF 9 SF 2
SF 44 SF 23 SF 9 SF 14 SF 8 SF 2
SF 43 SF 23 SF 9 SF 13 SF 7 SF 1
SF 42 SF 22 SF 8 SF 12 SF 6 SF 1
SF 41 SF 22 SF 8 SF 11 SF 6 SF 1
SF 40 SF 21 SF 8 SF 10 SF 5 SF 1/2
SF 39 SF 21 SF 7 SF 9 SF 4 SF 1/2
SF 38 SF 20 SF 7 SF 8 SF 3 SF 1/2
SF 37 SF 19 SF 7 SF 7 SF 3 0
SF 36 SF 19 SF 7 SF 6 SF 2 0
SF 35 SF 18 SF 6 SF 5 SF 1 0
SF 34 SF 18 SF 6 SF 4 SF 1 0
SF 33 SF 17 SF 6 SF 3 SF 1/2 0
SF 32 SF 17 SF 5 SF 2 SF 1/2 M
[Seite 42]
aus SF-Klasse nach Klasse bei aus SF-Klasse nach Klasse bei
1 Schaden 2 und mehr 1 Schaden
Schäden SF 4 SF 1/2
SF 3 SF 1/2
SF 1 0 M SF 2 SF 1/2
SF 1/2 0 M SF 1 SF 1/2
0 M M SF 1/2 0
M M M 0 M
M M
Campingfahrzeuge (Wohnmobile)
Lieferwagen
Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und
Beitragssätze Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und
Beitragssätze
Dauer des schadenfreien SF-Klasse Beitragssätze in %
ununterbrochenen Verlaufs Dauer des schadenfreien SF-Klasse Beitragssätze in %
KH VK ununterbrochenen Verlaufs
KH VK
20 und mehr Kalenderjahre SF 20 25 25
19 Kalenderjahre SF 19 25 26 20 und mehr Kalenderjahre SF 20 30 46
18 Kalenderjahre SF 18 25 27 19 Kalenderjahre SF 19 33 49
17 Kalenderjahre SF 17 26 30 18 Kalenderjahre SF 18 34 49
16 Kalenderjahre SF 16 26 30 17 Kalenderjahre SF 17 35 50
15 Kalenderjahre SF 15 27 31 16 Kalenderjahre SF 16 36 51
14 Kalenderjahre SF 14 27 32 15 Kalenderjahre SF 15 37 52
13 Kalenderjahre SF 13 27 33 14 Kalenderjahre SF 14 38 53
12 Kalenderjahre SF 12 28 33 13 Kalenderjahre SF 13 40 54
11 Kalenderjahre SF 11 29 33 12 Kalenderjahre SF 12 42 55
10 Kalenderjahre SF 10 29 34 11 Kalenderjahre SF 11 44 57
9 Kalenderjahre SF 9 30 34 10 Kalenderjahre SF 10 46 58
8 Kalenderjahre SF 8 31 34 9 Kalenderjahre SF 9 48 60
7 Kalenderjahre SF 7 32 34 8 Kalenderjahre SF 8 51 62
6 Kalenderjahre SF 6 33 35 7 Kalenderjahre SF 7 55 65
5 Kalenderjahre SF 5 34 35 6 Kalenderjahre SF 6 59 68
4 Kalenderjahre SF 4 36 36 5 Kalenderjahre SF 5 63 72
3 Kalenderjahre SF 3 37 36 4 Kalenderjahre SF 4 69 76
2 Kalenderjahre SF 2 39 36 3 Kalenderjahre SF 3 77 82
1 Kalenderjahr SF 1 45 39 2 Kalenderjahre SF 2 87 90
SF 1/2 45 40 1 Kalenderjahr SF 1 100 100
0 60 45 SF 1/2 106 108
M 140 60 0 135 113
M 176 187
Rückstufung im Schadenfall
Rückstufung im Schadenfall
Kfz-Haftpflichtversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
aus SF-Klasse nach Klasse bei
aus nach Klasse bei
1 Schaden SF-Klasse
SF 20 SF 2 1 Schaden 2 Schäden 3 Schäden 4 und mehr
SF 19 SF 2 Schäden
SF 18 SF 2
SF 17 SF 2 SF 20 SF 10 SF 4 SF 1 0
SF 16 SF 1 SF 19 SF 8 SF 3 SF 1/2 0
SF 15 SF 1 SF 18 SF 8 SF 3 SF 1/2 0
SF 14 SF 1 SF 17 SF 8 SF 3 SF 1/2 0
SF 13 SF 1 SF 16 SF 7 SF 3 SF 1/2 0
SF 12 SF 1/2 SF 15 SF 7 SF 3 SF 1/2 0
SF 11 SF 1/2 SF 14 SF 6 SF 2 SF 1/2 0
SF 10 SF 1/2 SF 13 SF 6 SF 2 SF 1/2 0
SF 9 SF 1/2 SF 12 SF 5 SF 2 SF 1/2 0
SF 8 SF 1/2 SF 11 SF 5 SF 2 SF 1/2 0
SF 7 0 SF 10 SF 4 SF 1 0 M
SF 6 0 SF 9 SF 4 SF 1 0 M
SF 5 0 SF 8 SF 3 SF 1/2 0 M
SF 4 0 SF 7 SF 3 SF 1/2 0 M
SF 3 0 SF 6 SF 2 SF 1/2 0 M
SF 2 0 SF 5 SF 2 SF 1/2 0 M
SF 1 0 SF 4 SF 1 0 M M
SF 1/2 0 SF 3 SF 1/2 0 M M
0 M SF 2 SF 1/2 0 M M
M M SF 1 0 M M M
SF 1/2 0 M M M
Vollkaskoversicherung 0 M M M M
M M M M M
aus SF-Klasse nach Klasse bei
Vollkaskoversicherung
1 Schaden
SF 20 SF 8 aus nach Klasse bei
SF 19 SF 8 SF-Klasse
SF 18 SF 8 1 Schaden 2 Schäden 3 Schäden 4 und mehr
SF 17 SF 7 Schäden
SF 16 SF 7
SF 15 SF 6 SF 20 SF 6 SF 1 0 M
SF 14 SF 6 SF 19 SF 5 SF 1 0 M
SF 13 SF 6 SF 18 SF 5 SF 1 0 M
SF 12 SF 5 SF 17 SF 5 SF 1 0 M
SF 11 SF 5 SF 16 SF 4 SF 1/2 0 M
SF 10 SF 4 SF 15 SF 4 SF 1/2 0 M
SF 9 SF 4 SF 14 SF 4 SF 1/2 0 M
SF 8 SF 3 SF 13 SF 4 SF 1/2 0 M
SF 7 SF 3 SF 12 SF 3 0 M M
SF 6 SF 2 SF 11 SF 3 0 M M
SF 5 SF 2
[Seite 43]
aus nach Klasse bei 1.4 Wer ist Arbeitnehmer?
SF-Klasse
1 Schaden 2 Schäden 3 Schäden 4 und mehr Arbeitnehmer im Sinne dieser Bedingungen ist, wer in einem
Schäden Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden
sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Kein Arbeitnehmer im Sinne
SF 10 SF 3 0 M M dieser Bedingungen sind Selbstständige, Freiberufler, freiwillige Helfer
SF 9 SF 2 0 M M im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende oder als Angestellte bei
SF 8 SF 2 0 M M ihrem Ehe-/Lebenspartner, Kind, ihren Eltern oder Geschwister und
SF 7 SF 2 0 M M deren Ehe-/Lebenspartner.
SF 6 SF 1 0 M M
SF 5 SF 1 0 M M
SF 4 SF 1/2 0 M M 1.5 Wann stellen wir den Vertrag beitragsfrei?
SF 3 0 M M M
SF 2 0 M M M Nach Ablauf der Karenzzeit von sechs Wochen vom Zeitpunkt Ihrer
SF 1 0 M M M Arbeitslosigkeit an gerechnet, frühestens ab Zugang Ihrer Mitteilung,
SF 1/2 0 M M M stellen wir Ihren Vertrag zu Beginn des nächsten Kalendermonats
0 M M M M beitragsfrei, wenn alle unter "Welche Pflichten haben Sie im
M M M M M Schadenfall?" aufgeführten Unterlagen vorliegen. Bis zu unserer
Bestätigung sind Sie weiter zur Zahlung der Beiträge verpflichtet.
Anhang 2: Beitragsbefreiung bei unverschuldeter
Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer 1.6 Wann sind wir nicht zur Leistung verpflichtet?
In folgenden Fällen haben Sie keinen Anspruch auf eine
Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die Ihrem Vertrag zugrunde Beitragsbefreiung:
liegenden Allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherung AKB.
1.6.1 Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
1. Versicherungsumfang
Sie haben die Arbeitslosigkeit vorsätzlich herbeigeführt. Haben Sie die
1.1 Welche Leistungen sind versichert? Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt, verzichten wir auf eine
Leistungskürzung im Grade des Verschuldens.
Im Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit befreien wir Sie als Arbeitnehmer
im Alter von 18 bis 54 Jahren von der Verpflichtung zur Beitragszahlung 1.6.2 Fehlende Unterlagen
und gewähren beitragsfreien Versicherungsschutz für einen Zeitraum
von höchstens sechs Monaten. Der Versicherungsumfang bleibt in der Sie kommen unserer Aufforderung, die erforderlichen Unterlagen zur
Kfz-Haftpflichtversicherung unverändert bestehen. In der Feststellung der Arbeitslosigkeit und ihrer Fortdauer (siehe "Welche
Kaskoversicherung ist abweichend zur im Versicherungsschein Pflichten haben Sie im Schadenfall" 4.1) vorzulegen, nicht nach.
vereinbarten Selbstbeteiligung eine Selbstbeteiligung von mindestens
300 EUR in der Vollkaskoversicherung und 150 EUR in der 1.6.3 Wartezeit und Karenzzeit
Teilkaskoversicherung vereinbart.
Sie werden während der Wartezeit von sechs Monaten ab Beginn Ihres
Versicherungsvertrags arbeitslos und/oder Ihre Arbeitslosigkeit dauert
Ausnahme: Sie haben den Umfang Ihres Versicherungsvertrags keine sechs Wochen an.
innerhalb einer Frist von sechs Wochen vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit
und der Inanspruchnahme der Leistung "Beitragsbefreiung bei 1.6.4 Beschäftigungsverhältnis und Beschäftigungsgrad
unverschuldeter Arbeitslosigkeit" erhöht (z. B. durch Einschluss der
Kaskoversicherung und/oder einer gegen Mehrbeitrag zusätzlich Sie sind nicht als Arbeitnehmer (siehe 1.4) in einem unbefristeten
versicherbaren Leistung) oder die Selbstbeteiligung der Beschäftigungsverhältnis mit mindestens 15 Wochenstunden angestellt
Kaskoversicherung reduziert. In diesen Fällen gilt für den Zeitraum der (z. B. Selbstständige, Freiberufler, Teilzeitkräfte oder Minijobs).
Beitragsbefreiung, der Versicherungsumfang, welcher sechs Wochen vor Ausnahme: Ihr Arbeitsverhältnis ist zeitlich auf mindestens zwölf Monate
Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit bzw. Inanspruchnahme der befristet oder Ihr Arbeitsverhältnis endet nicht aufgrund des Ablaufs der
Beitragsbefreiung vereinbart war. Befristung.
1.6.5 Vorvertragliches Kündigungsverfahren
1.2 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Bei Vertragsabschluss war bereits ein Kündigungsschutzverfahren
1.2.1 Unverschuldete Arbeitslosigkeit rechtshängig oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses
ausgesprochen.
Sie werden nach Ablauf der Wartezeit (siehe unten) unverschuldet
arbeitslos und sind nicht weiter gegen Entgelt tätig. Sie erhalten 1.6.6 Ihr Wohnsitz oder Sitz des Arbeitgebers im
Arbeitslosengeld und suchen aktiv nach Arbeit. Ausland
Hinweis: Unverschuldet bedeutet, dass die Arbeitslosigkeit Folge einer Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Deutschlands oder Sie
Kündigung Ihres Arbeitgebers ist und von Ihnen weder vorsätzlich oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz im Ausland beschäftigt.
grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Außerdem ist eine einvernehmliche
Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen 1.6.7 Mahnverfahren
Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses oder zur Abwendung einer Zu Ihrem Vertrag haben wir Sie nach Kapitel C.2 der AKB zur Zahlung
betriebsbedingten Kündigung unverschuldet. des rückständigen Beitrags aufgefordert und die Frist von zwei Wochen
ist verstrichen.
1.2.2 Wartezeit und Karenzzeit
1.6.8 Ihr Lebensalter
Ihr Versicherungsvertrag besteht seit mindestens sechs Monaten
(Wartezeit) und wurde von Ihnen oder uns nicht gekündigt. Weiter sind Sie haben das 18. Lebensjahr noch nicht oder das 55. bereits vollendet.
Sie als Arbeitnehmer seit mindestens 18 Monaten in einem
unbefristeten und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit 1.6.9 Krieg, innere Unruhen, Streik, Nuklearschäden
mindestens 15 Wochenstunden angestellt. Ihre Arbeitslosigkeit dauert
Die Arbeitslosigkeit tritt in Folge von Krieg, inneren Unruhen, Streiks
mindestens sechs Wochen an (Karenzzeit).
oder Nuklearschäden ein.
1.3 Wer ist versichert?
1.6.10 Fehlender Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Leistungen beziehen sich ausschließlich auf Sie als
Sie haben aus sonstigen Gründen keinen Anspruch auf
Versicherungsnehmer. Sonstige Personen – auch im Hauptvertrag
Arbeitslosengeld.
mitversicherte Personen, wie z. B. der Fahrer des Fahrzeugs oder der
Fahrzeughalter – sind nicht versichert. Die Beitragsbefreiung bei
unverschuldeter Arbeitslosigkeit ist nicht auf Dritte übertragbar. Dies gilt 1.7 Wann endet die Beitragsbefreiung?
auch für Fristen und Wartezeiten.
1.7.1 Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses
Die Beitragsfreistellung endet mit der Aufnahme eines
[Seite 44]
Beschäftigungsverhältnisses oder einer freiberuflichen oder • Sie müssen uns die Beendigung der Arbeitslosigkeit unverzüglich
selbstständigen Tätigkeit (Ende der Arbeitslosigkeit), auch wenn diese anzeigen.
weniger als 15 Wochenstunden beträgt und kein oder nur ein
geringfügiges Einkommen erzielt wird. Zum Nachweis der Arbeitslosigkeit sind von Ihnen folgende Unterlagen
einzureichen:
1.7.2 Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist • eine Bescheinigung Ihrer früheren Arbeitgeber, aus der die
Die Beitragsbefreiung endet automatisch nach Ablauf von sechs Beschäftigungsdauer und der Beschäftigungsgrad der letzten zwölf
Monaten nach Beginn der Inanspruchnahme der Beitragsbefreiung. Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit hervorgehen,
• eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über Ihre
unverschuldete Arbeitslosigkeit.
1.7.3 Sonstige Beendigung des Versicherungsvertrags
Die Beitragsbefreiung endet auch mit der Beendigung des Wir sind berechtigt, die Fortdauer der Arbeitslosigkeit und Ihre aktive
Versicherungsvertrags durch Bemühung um Arbeit zu prüfen und Sie während des Zeitraums der
Beitragsbefreiung aufzufordern, weitere Nachweise der Bundesagentur
• Ihre Kündigung zum Ablauf oder im Versicherungsfall, für Arbeit vorzulegen. Eventuell entstehende Kosten für die Erbringung
• unsere Kündigung zum Ablauf oder im Versicherungsfall, der Nachweise tragen Sie.
• Wegfall des Fahrzeugs nach der Außerbetriebsetzung (in diesem Fall
gelten die Regelungen zum beitragsfreien Versicherungsschutz nach 4.2 Rechtsfolgen bei Verletzung Ihrer Pflichten im
Kapitel H der AKB). Schadenfall
1.8 Wiederaufnahme der Beitragszahlung Kommen Sie unserer Aufforderung, die oben aufgeführten Nachweise
vorzulegen, vorsätzlich nicht nach, haben Sie keinen Anspruch auf eine
Besteht nach Beendigung der Beitragsbefreiung der Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Bei einer grob
Versicherungsvertrag weiter, sind die Beiträge ab diesem Zeitpunkt nach fahrlässigen Verletzung Ihrer Pflichten verzichten wir auf eine
Kapitel C der AKB von Ihnen zu zahlen. Leistungskürzung im Grade Ihres Verschuldens.
1.9 Wiederholte Arbeitslosigkeit 4.3 Vertragsänderungen und Fahrzeugwechsel
Auch im Fall einer wiederholten Arbeitslosigkeit oder nach Beendigung Eine Erhöhung des Versicherungsumfangs (z. B. Einschluss der
der Beitragsbefreiung (1.7) müssen Sie die unter 1.2 genannten Kaskoversicherung oder einer zusätzlich gegen Mehrbeitrag
Voraussetzungen erneut erfüllen, d. h. bevor Sie die Beitragsbefreiung vereinbarten Leistung) oder eine Reduzierung der Selbstbeteiligung ist
wieder in Anspruch nehmen können, müssen Sie für den Zeitraum von während des Zeitraums der Beitragsbefreiung nicht möglich. In diesem
zwölf Monaten in einem unbefristeten und ungekündigten Fall entfällt die Beitragsbefreiung ab dem Zeitpunkt der Änderung.
Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens
15 Stunden angestellt sein. Wechseln Sie Ihr versichertes Fahrzeug, d. h. Sie versichern ein anderes
Fahrzeug anstelle des bisher versicherten Fahrzeugs, führen wir die
2. Beginn des Vertrags und der Wartezeiten Beitragsbefreiung weiter, wenn
Es gelten die Regelungen der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden AKB • Fahrzeugart und -verwendung sowie Versicherungsumfang der
Kapitel B. Die Wartezeit beginnt mit dem Beginn des Vertrags. Fahrzeuge gleich sind,
• beiden Fahrzeugen ein Tarif mit der Leistung "Beitragsbefreiung bei
2.1 Bei Fahrzeugwechsel unverschuldeter Arbeitslosigkeit" zugrunde liegt,
• zwischen Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem
Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, d. h. Sie versichern anstelle Ihres bisherigen Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs nicht mehr als ein
Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug, wird dies im Rahmen der Wartezeiten Monat vergangen ist.
berücksichtigt, wenn
5. Laufzeit und Kündigung des Vertrags,
• Fahrzeugart, Verwendungszweck der Fahrzeuge gleich sind, Veräußerung des Fahrzeugs
• beiden Fahrzeugen ein Tarif mit der Leistung "Beitragsbefreiung bei
unverschuldeter Arbeitslosigkeit" zugrunde liegt, Die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach der
• zwischen Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Laufzeit und den Kündigungsmöglichkeiten des
Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs nicht mehr als sechs Kfz-Versicherungsvertrags, siehe AKB Kapitel G.
Monate vergangen sind.
Bei Beendigung der Kfz-Versicherung für das versicherte Fahrzeug endet
Die Wartezeit wird bei Unterbrechungen um den auch die Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für
Unterbrechungszeitraum verlängert. Arbeitnehmer.
2.2 Bei Änderung der Tarif- und Leistungsvarianten
Anhang 3: nicht belegt
Ändern Sie den Tarif Ihres bestehenden Vertrags, beginnt die Wartezeit
mit dem Beginn des Vertrags. Bei Unterbrechungen wird die Wartezeit
um den Unterbrechungszeitraum verlängert, wenn zwischen Beginn und
Ende der Unterbrechung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind.
Als Unterbrechung gilt auch die Umstellung des Vertrags auf einen Tarif
ohne die Leistung "Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit".
3. Beitragszahlung
Es gelten die Regelungen der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden AKB
Kapitel C. Die Leistung "Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit" kann
nicht in Anspruch genommen werden, wenn wir Sie bereits nach
Kapitel C.2.2 AKB aufgefordert haben, den rückständigen Beitrag zu
zahlen und die genannte Frist von zwei Wochen bereits verstrichen ist.
4. Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im
Schadenfall (unverschuldete Arbeitslosigkeit)?
4.1 Ihre Pflichten
Über die in den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden AKB Kapitel E
beschriebenen Pflichten hinaus haben Sie folgende Verpflichtungen,
wenn Sie die Leistung "Beitragsbefreiung bei unverschuldeter
Arbeitslosigkeit" in Anspruch nehmen möchten:
• Sie müssen uns Ihre unverschuldete Arbeitslosigkeit anzeigen (siehe
auch 1.2 "Karenzzeit").
• Sie müssen sich aktiv um Arbeit bemühen.
[Seite 45]
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benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall
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• Bei Postrückläufern führen spezialisierte Dienstleister eine Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten
Adressrecherche durch, um aktuelle Anschriftdaten zu ermitteln. Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung, hinsichtlich einer
Vertragsanpassung oder -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder
• Daten zu Mitversicherten bzw. versicherten Personen erhalten wir für umfassende Auskunftserteilungen.
über unseren Versicherungsnehmer, falls wir die Daten nicht direkt
bei diesen Personen erheben können. Wir erheben z. B. den Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener
Namen, die Adresse und das Geburtsdatum. Die erforderlichen Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke sowie eine
Daten für den Schadensfall erheben wir direkt beim Betroffenen. Schadenbearbeitung ist Art. 6 Abs. 1b) DSGVO. Soweit dafür
besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre
• Daten zu Bezugsberechtigten oder Begünstigten erhalten wir von Gesundheitsdaten bei Abschluss eines
unserem Versicherungsnehmer, z. B. den Namen, die Adresse und Lebensversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre
das Geburtsdatum, um den Betroffenen im Schadensfall Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir
kontaktieren zu können. Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage
von Art. 9 Abs. 2j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.
• Bei der Kfz-Versicherung erhalten wir die Daten eines
abweichenden Halters von unserem Versicherungsnehmer und Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns
Zulassungsstellen, z. B. den Namen, die Kontaktdaten, Daten zum oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1f) DSGVO). Dies kann
Fahrzeug und das Geburtsdatum. insbesondere erforderlich sein
• Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, Leasinggebern, • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
Bürgschafts- bzw. Garantiegläubigern und Forderungsinhabern
erhalten wir unter Umständen von unserem Versicherungsnehmer. • für die Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den
Umgekehrt kann es sein, dass wir von jenen Daten zum Unternehmen der Zurich Gruppe in Deutschland,
Versicherungsnehmer erhalten, insbesondere Kontaktdaten und
• zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für
Angaben zum betroffenen Risiko.
andere Produkte der Unternehmen der Zurich Gruppe und deren
• Daten zu Zeugen erhalten wir von unserem Versicherungsnehmer Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
oder beteiligten Dritten, z. B. Ermittlungs- und soweit rechtlich zulässig,
Strafverfolgungsbehörden. So erhalten wir den Namen, die
• zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere
Kontaktdaten und die jeweiligen Informationen zum Sachverhalt.
nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf
• Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Person über Ihren Versicherungsmissbrauch hindeuten können.
zuständigen Vermittler, z. B. im Rahmen der Antragsaufnahme.
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher
Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten
oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen
Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1c) DSGVO.
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Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht Dauer der Datenspeicherung
genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben
genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt
Daten werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend
gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder
Rückversicherer: bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen
Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisierten Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich, unter anderem
Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem
erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn
Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild Jahre.
über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.
Betroffenenrechte
Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer unser
Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko-
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person
oder Schadensprüfung sowie bei der Bewertung von
gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter
Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den
bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung
Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung unseres
Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf
Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf
Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang.
Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
Vermittler:
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem
Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum
Widerspruchsrecht
Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-,
Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Daten zu Zwecken der Direktwerbung ohne Angabe von Gründen
Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung
Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus
benötigen. Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben,
widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten
dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen,
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der
Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Zurich Gruppe Rechtsansprüchen.
verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein
Versicherungsvertrag bei einem oder mehreren Unternehmen unserer
Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung Beschwerderecht
von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur
Vertrags- und Schadensbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben
gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden. Daneben haben Sie
Gruppe verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Zurich Gruppe Deutschland in der jeweils aktuellen Version auf Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
unserer Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz finden Sie die
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung
Postfach 31 63
teilnehmen.
65021 Wiesbaden
Externe Dienstleister:
Hinweis- und Informationssystem der
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und Versicherungswirtschaft
gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages oder im Rahmen der
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
Schadenbearbeitung in der Sach-, Haftpflicht- oder
Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende
Kraftfahrtversicherung übermitteln wir Daten zum
Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der
Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder Adresse des
Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland in der jeweils aktuellen
Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname,
Version auf unserer Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz
Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die informa HIS
entnehmen.
GmbH (HIS-Anfrage). Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser
Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im
Weitere Empfänger: "Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft" (HIS)
Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere
Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können.
Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung
Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Meldung
gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger,
eines Versicherungsunternehmens an das HIS vorliegen
Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).
(HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden
Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten,
die aufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden
von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende
Versicherungsunternehmen, übermittelt.
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Detaillierte Informationen zur informa HIS GmbH gemäß Art. 14
DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der
Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum
Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung
etc. finden Sie unter folgendem Link:
www.informa-his.de
Bonitätsauskünfte
Vor dem Abschluss einer Kraftfahrtversicherung übermitteln wir Ihre
Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zweck der
Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße
99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist
Art. 6 Abs. 1f) DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser
Bestimmung erfolgen nur, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter
Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und
nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den
Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data GmbH
gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu
Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum
Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung und Berichtigung
etc. finden Sie unter folgendem Link:
https://finance.arvato.com/icdinfoblatt
Datenübermittlung in ein Drittland
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die
Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein
angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere
angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche
unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder
EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information
dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in
Drittländern finden Sie in der Übersicht der Dienstleister der Zurich
Gruppe Deutschland auf unserer Internetseite unter:
www.zurich.de/datenschutz
Automatisierte Einzelfallentscheidung
In der Kraftfahrtversicherung entscheiden wir zum Teil
vollautomatisiert über den Umfang des Versicherungsschutzes oder
die Höhe der Versicherungsprämie. Diese Entscheidungen beruhen
auf von uns vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der
Informationen über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten,
Schadensverläufe oder Ihre Kundenbeziehung.
Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen durchführen,
haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person
seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen
Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung, wenn Ihrem
Begehren nicht vollumfänglich stattgegeben wurde.
Aktualisierung der Datenschutzhinweise
Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderungen z. B.
der gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren Zeitpunkt
angepasst werden. Eine jeweils aktuelle Fassung dieser Hinweise
sowie der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende
Geschäftsbeziehungen bestehen, erhalten Sie getrennt nach
Unternehmen unter: www.zurich.de/datenschutz
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