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Versicherungsmakler / Pferde-OP-Versicherung und Pferdekrankenversicherung / Bedingungsarchiv

die Bayerische Pferde Kolik-OP-Versicherung: die Bedingungen im Volltext

Kolik-OP-Versicherung für Pferde (Risikoträger Barmenia) nur für Bauchhöhlenoperationen wegen Kolik, bis zum 2fachen GOT-Satz, im Notdienst bis zum 4fachen, ohne Höchstbetrag je Operation und mit 14 Tagen Nachbehandlung.

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Alles zu diesem Tarif

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Grundlagen und Erstattung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine Pferde-OP-Versicherung, Kolik-OP-Versicherung oder Pferdekrankenversicherung (OP und Heilbehandlung)ja„Es handelt sich um eine Kolik-Operationskostenversicherung für Pferde.“Informationsblatt, Seite 1
Versicherte Tiere (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und andere Equiden) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tiernicht geregelt
Jahreshöchstleistung (Erstattungslimit je Versicherungsjahr)nicht geregelt
Höchstleistung je Operation, je Operationstag oder je Behandlungsfallja, bis zur Versicherungssumme„Es gibt keine Begrenzung auf eine Höchstentschädigung je Operation.“Informationsblatt, Seite 1
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder unabhängig vom Satz; in Österreich und Spanien das jeweils geltende Honorarverzeichnisja„Versichert sind die Kosten bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)“Informationsblatt, Seite 1
Erstattungssatz in Prozent der erstattungsfähigen Kosten (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)nicht geregelt
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Rechnung, je Operation oder je Versicherungsjahr)nicht geregelt
Selbstbeteiligung in Prozent je Rechnung, gegebenenfalls mit Mindest- oder Höchstbetragnicht geregelt
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Pferdesnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Pferdekliniknicht geregelt
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Kliniknicht geregelt
Mehrere Pferde in einem Vertrag (Herdenpolice) und Nachlass ab dem zweiten Pferdnicht geregelt

Aufnahme, Alter und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindestalter des Pferdes bei Abschluss (zum Beispiel ab Geburt, ab dem dritten Lebensmonat)nicht geregelt
Höchsteintrittsalter des Pferdes bei Abschlussnicht geregelt
Ende des Schutzes oder Umstellung des Vertrags ab einem Höchstalternicht geregelt
Leistungskürzung oder Wertminderung bei älteren Pferden (zum Beispiel ab 14 Jahren)nicht geregelt
Tierärztliche Untersuchung, Attest oder Gesundheitsfragen beim Antragja„müssen Sie die von uns gestellten Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.“Informationsblatt, Seite 1
Pflicht zu Equidenpass, Transponder (Chip) oder Brand als Kennzeichnungnicht geregelt
Ausschluss oder Zuschlag nach Nutzung (aktive Renn-, Trab- und Polopferde, Turniersport, Zucht, gewerbliche Nutzung)nicht geregelt
Allgemeine Wartezeit für Krankheiten und Operationen wegen Krankheitnicht geregelt
Wartezeit für Kolik und Bauchhöhlenoperationenja„jedoch nicht vor Ablauf der Wartezeit von 5 Tagen nach Abschluss der Versicherung.“Informationsblatt, Seite 2
Wartezeit bei Unfällennicht geregelt
Besondere Wartezeiten für bestimmte Leiden (zum Beispiel Gelenke, Sehnen, Hufrollenerkrankung, Atemwege)nicht geregelt

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten (Eingriff, Narkose oder Sedierung, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind die Kosten bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) für aufgrund von Koliken veterinärmedizinisch notwendige Bauchhöhlen-Operationen“Informationsblatt, Seite 1
Was als Operation gilt: Vollnarkose, Eingriff am stehenden Pferd unter Sedierung, minimalinvasive Eingriffe (Arthroskopie, Endoskopie, Laser)ja„auch unter Teilnarkose (Sedierung/Lokalanesthesie/Standnarkose)“Informationsblatt, Seite 1
Kolikoperation (Bauchhöhlenoperation)ja, bis zur Versicherungssumme„aufgrund von Koliken veterinärmedizinisch notwendige Bauchhöhlen-Operationen“Informationsblatt, Seite 1
Konservative Kolikbehandlung ohne Operation, auch stationärnein„Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab“Informationsblatt, Seite 1
Frakturversorgung nach Unfall (Osteosynthese)nein„Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind.“Informationsblatt, Seite 1
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„die Untersuchung, die zur Feststellung der Diagnose - die zu der Operation führt - erforderlich war“Informationsblatt, Seite 1
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„die Nachbehandlung bis zu 14 Tage nach der Operation“Informationsblatt, Seite 1
Stationäre Unterbringung und Versorgung in der Pferdeklinikja, bis zur Versicherungssumme„die Nachbehandlung bis zu 14 Tage nach der Operation - auch stationär.“Informationsblatt, Seite 1
Medikamente und Verbandsmaterial im Zusammenhang mit der Operationnicht geregelt
Kastration aus medizinischem Grund, auch Kryptorchidennein„Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind.“Informationsblatt, Seite 1
Kastration ohne medizinischen Grund (Zuschuss oder Pauschale)nein„Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind.“Informationsblatt, Seite 1
Geburtshilfe, Kaiserschnitt und Operationen rund um die Trächtigkeitnein„Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind.“Informationsblatt, Seite 1
Zahnoperation (zum Beispiel Zahnextraktion unter Sedierung oder Narkose)nein„Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind.“Informationsblatt, Seite 1

Vorerkrankungen und typische Pferdeleiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Befundenicht geregelt
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeitnicht geregelt
Angeborene und erbliche Erkrankungen sowie Fehlentwicklungennicht geregelt
Osteochondrose (OCD), Chips und Birkeland-Frakturen, oft mit eigenem Limit je Operationstagnein„Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind.“Informationsblatt, Seite 1
Kissing Spines (Engstand der Dornfortsätze)nein„Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind.“Informationsblatt, Seite 1
Sehnen- und Bandschäden (konservativ und operativ)nein„Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind.“Informationsblatt, Seite 1
Huferkrankungen (Hufrehe, Hufrollenerkrankung, Hufoperation)nein„Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind.“Informationsblatt, Seite 1
Atemwegsoperationen (zum Beispiel Kehlkopfpfeifen)nein„Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind.“Informationsblatt, Seite 1
Tumorbehandlung (zum Beispiel Equine Sarkoide, Melanome)nein„Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind.“Informationsblatt, Seite 1
Ausschluss von Schönheitsoperationen und Eingriffen zur Leistungssteigerungnicht geregelt

Heilbehandlung ohne Operation

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung, Stallbesuch)nein„Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab“Informationsblatt, Seite 1
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationnein„Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab“Informationsblatt, Seite 1
Bildgebende Diagnostik (Röntgen, Ultraschall, Endoskopie, Szintigraphie, MRT, CT)nein„Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab“Informationsblatt, Seite 1
Physiotherapie, Osteopathie und Rehabilitationnein„Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab“Informationsblatt, Seite 1
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Tierheilpraktiker)nein„Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab“Informationsblatt, Seite 1
Regenerative Therapien (Stammzellen, PRP, IRAP) und Stoßwellentherapienein„Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab“Informationsblatt, Seite 1
Orthopädischer Hufbeschlag auf tierärztliche Anordnungnein„Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab“Informationsblatt, Seite 1
Zahnbehandlung ohne Operation (Raspeln, Korrektur)nein„Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab“Informationsblatt, Seite 1
Vorsorge (Impfungen, Wurmkur, Gesundheitscheck) als Pauschale je Jahrnein„Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab“Informationsblatt, Seite 1

Notdienst, Ausland und Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägeja, bis zur Versicherungssumme„Zusätzlich zahlen wir die Notdienstgebühr nach der GOT.“Informationsblatt, Seite 1
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satzja„die im Rahmen der tierärztlichen Nofallversorgung durchgeführt werden, erstatten wir bis zum 4-fachen Satz der GOT.“Informationsblatt, Seite 1
Schutz im Ausland (Turnier, Urlaub; Dauer, Europa oder Nachbarländer)ja„Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz.“Informationsblatt, Seite 1
Einschläferung auf tierärztlichen Rat und Tierkörperbeseitigungnicht geregelt
Leistung bei Tod oder Nottötung des Pferdes durch Unfall, Krankheit oder Kolik (Pferdelebensversicherung)nicht geregelt
Diebstahl des Pferdesnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pferdehalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallnicht geregelt
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Pferdesnicht geregelt
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)nicht geregelt
Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristenja„Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer.“Informationsblatt, Seite 2
Frist zum Einreichen von Rechnungen und zur Schadenmeldungja„Sie müssen uns außerdem jeden Schadensfall rechtzeitig anzeigen.“Informationsblatt, Seite 1
Obliegenheiten zu Haltung und Pflege (Impfungen, Wurmkur, Hufpflege, artgerechte Haltung), sonst Kürzungnicht geregelt
Anzeige vor einer geplanten Operation oder Kostenvoranschlag nötignicht geregelt
Pflicht zu Befundbericht, Röntgenbildern oder Untersuchung durch einen Vertrauenstierarzt im Leistungsfallnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG, Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Risikoträger laut Bedingungen)
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) die Bayerische Pferde Kolik-OP-Versicherung

Volltext aufklappen: die Bayerische Pferd Kolik-OP, Informationsblatt (IPID)
[Seite 1] Kolik-Operationskostenversicherung für Pferde Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, Produkt: Pferde-Kolik-Schutz Deutschland Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag/-angebot, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Kolik-Operationskostenversicherung für Pferde. Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab, die aufgrund von Koliken erforderlich sind. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert sind die Kosten bis zum 2-fachen Satz der Nicht versichert sind beispielsweise: Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) für Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken veterinärmedizinisch notwendige aufgrund von Koliken sind. Bauchhöhlen-Operationen - auch unter Teilnarkose Transportkosten für das Pferd. (Sedierung/Lokalanesthesie/Standnarkose); Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des die Untersuchung, die zur Feststellung der Diagnose behandelnden Tierarztes. - die zu der Operation führt - erforderlich war sowie daran anschließende Untersuchungen, die der Operationsvorbereitung dienen (inkl. Vorbericht, klinische Untersuchungen sowie spezielle Untersuchungen wie z. B. Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor) sowie die Nachbehandlung bis zu 14 Tage nach der Operation - Gibt es Deckungsbeschränkungen? auch stationär. Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Die Kosten von kolikbedingten Bauchhöhlenoperationen, Operationsvorbereitende Untersuchungskosten, wenn die im Rahmen der tierärztlichen Nofallversorgung durch­ die Operation nicht durchgeführt wird. geführt werden, erstatten wir bis zum 4-fachen Satz der GOT. Operationen aufgrund von Schäden, die Sie bzw. ein Zusätzlich zahlen wir die Notdienstgebühr nach der GOT. Familienangehöriger vorsätzlich herbeigeführt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig erhoben haben. Es gibt keine Begrenzung auf eine Höchstentschädigung je Operation. Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht in Deutschland. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? Die nachfolgende Auflistung ist nicht abschließend, sondern nur beispielhaft: − Damit wir den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die von uns gestellten Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. − Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. − Sie müssen uns außerdem jeden Schadensfall rechtzeitig anzeigen. A 6201 12/2020 [Seite 2] Wann und wie zahle ich? Der erste Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbeginn. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. In der Regel erfolgt die Beitragszahlung durch Abbuchung von Ihrem Konto aufgrund einer uns zu erteilenden Einzugsermächtigung. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Ablauf der Wartezeit von 5 Tagen nach Abschluss der Versicherung. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Sie können z. B. auch nach einem regulierten Schadensfall kündigen. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer. A 6201 12/2020
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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