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Versicherungsmakler / Pferde-OP-Versicherung und Pferdekrankenversicherung / Bedingungsarchiv

Uelzener Pferde-Kolikversicherung: die Bedingungen im Volltext

Pferde-Kolikversicherung für Operationen und Behandlungen wegen akuter Kolik, je Kolik 21 Tage ab der ersten Konsultation, Erstattung unabhängig vom GOT-Satz.

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Grundlagen und Erstattung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine Pferde-OP-Versicherung, Kolik-OP-Versicherung oder Pferdekrankenversicherung (OP und Heilbehandlung)ja„unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die aufgrund von akuten Koliken durchgeführt werden“2.1, Seite 2
Versicherte Tiere (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und andere Equiden) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.“1.1, Seite 1
Jahreshöchstleistung (Erstattungslimit je Versicherungsjahr)ja, bis zur Versicherungssumme„Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Kolikversicherung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt.“1.2, Seite 1
Höchstleistung je Operation, je Operationstag oder je Behandlungsfallnicht geregelt
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder unabhängig vom Satz; in Österreich und Spanien das jeweils geltende Honorarverzeichnisja„unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen“2.1, Seite 2
Erstattungssatz in Prozent der erstattungsfähigen Kosten (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)ja„bis zu 100 % Kostenübernahme unabhängig vom GOT-Satz“Leistungsübersicht, Seite 1
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Rechnung, je Operation oder je Versicherungsjahr)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Selbstbeteiligung ist im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.“1.3, Seite 1
Selbstbeteiligung in Prozent je Rechnung, gegebenenfalls mit Mindest- oder Höchstbetragnicht geregelt
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Pferdesnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Pferdeklinikja„freie Wahl des Tierarztes / Tierklinik“Leistungsübersicht, Seite 2
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Kliniknicht geregelt
Mehrere Pferde in einem Vertrag (Herdenpolice) und Nachlass ab dem zweiten Pferdnicht geregelt

Aufnahme, Alter und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindestalter des Pferdes bei Abschluss (zum Beispiel ab Geburt, ab dem dritten Lebensmonat)keine„Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.“1.1, Seite 1
Höchsteintrittsalter des Pferdes bei Abschlussnicht geregelt
Ende des Schutzes oder Umstellung des Vertrags ab einem Höchstalternicht geregelt
Leistungskürzung oder Wertminderung bei älteren Pferden (zum Beispiel ab 14 Jahren)nicht geregelt
Tierärztliche Untersuchung, Attest oder Gesundheitsfragen beim Antragja„Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen.“1.4, Seite 1
Pflicht zu Equidenpass, Transponder (Chip) oder Brand als Kennzeichnungnicht geregelt
Ausschluss oder Zuschlag nach Nutzung (aktive Renn-, Trab- und Polopferde, Turniersport, Zucht, gewerbliche Nutzung)nicht geregelt
Allgemeine Wartezeit für Krankheiten und Operationen wegen Krankheitkeine„Die Wartezeit beträgt 5 Tage“1.5, Seite 2
Wartezeit für Kolik und Bauchhöhlenoperationenja„Die Wartezeit beträgt 5 Tage“1.5, Seite 2
Wartezeit bei Unfällennicht geregelt
Besondere Wartezeiten für bestimmte Leiden (zum Beispiel Gelenke, Sehnen, Hufrollenerkrankung, Atemwege)keine„Die Wartezeit beträgt 5 Tage“1.5, Seite 2

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten (Eingriff, Narkose oder Sedierung, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die aufgrund von akuten Koliken durchgeführt werden“2.1, Seite 2
Was als Operation gilt: Vollnarkose, Eingriff am stehenden Pferd unter Sedierung, minimalinvasive Eingriffe (Arthroskopie, Endoskopie, Laser)ja„Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.“2.1, Seite 2
Kolikoperation (Bauchhöhlenoperation)ja, bis zur Versicherungssumme„unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die aufgrund von akuten Koliken durchgeführt werden“2.1, Seite 2
Konservative Kolikbehandlung ohne Operation, auch stationärja, bis zur Versicherungssumme„Ab der ersten tierärztlichen Behandlung aufgrund einer akuten Kolik sind 21 aufeinanderfolgende Kalendertage mitversichert.“2.2, Seite 2
Frakturversorgung nach Unfall (Osteosynthese)nein„Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“3, Seite 3
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„Ab der ersten tierärztlichen Behandlung aufgrund einer akuten Kolik sind 21 aufeinanderfolgende Kalendertage mitversichert.“2.2, Seite 2
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind maximal 21 aufeinanderfolgende Kalendertage beginnend mit der ersten tierärztlichen Konsultation aufgrund einer akuten Kolik.“6.6, Seite 5
Stationäre Unterbringung und Versorgung in der Pferdeklinikja, bis zur Versicherungssumme„Futter und Ergänzungsfuttermittel während eines stationären Aufenthaltes sowie die Unterbringungskosten erstattet“2.2, Seite 2
Medikamente und Verbandsmaterial im Zusammenhang mit der Operationja, bis zur Versicherungssumme„Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten“2.1, Seite 2
Kastration aus medizinischem Grund, auch Kryptorchidennein„Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“3, Seite 3
Kastration ohne medizinischen Grund (Zuschuss oder Pauschale)nein„Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“3, Seite 3
Geburtshilfe, Kaiserschnitt und Operationen rund um die Trächtigkeitnein„Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“3, Seite 3
Zahnoperation (zum Beispiel Zahnextraktion unter Sedierung oder Narkose)nein„Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“3, Seite 3

Vorerkrankungen und typische Pferdeleiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Befundenein„bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Behandlungen und Operationen“3, Seite 2
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeitja„Zusätzlich muss das Pferd frei von Kolik-Symptomen sein.“2.2, Seite 2
Angeborene und erbliche Erkrankungen sowie Fehlentwicklungennicht geregelt
Osteochondrose (OCD), Chips und Birkeland-Frakturen, oft mit eigenem Limit je Operationstagnein„Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“3, Seite 3
Kissing Spines (Engstand der Dornfortsätze)nein„Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“3, Seite 3
Sehnen- und Bandschäden (konservativ und operativ)nein„Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“3, Seite 3
Huferkrankungen (Hufrehe, Hufrollenerkrankung, Hufoperation)nein„Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“3, Seite 3
Atemwegsoperationen (zum Beispiel Kehlkopfpfeifen)nein„Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“3, Seite 3
Tumorbehandlung (zum Beispiel Equine Sarkoide, Melanome)nein„Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“3, Seite 3
Ausschluss von Schönheitsoperationen und Eingriffen zur Leistungssteigerungnicht geregelt

Heilbehandlung ohne Operation

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung, Stallbesuch)ja, bis zur Versicherungssumme„Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik.“2.1, Seite 2
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationja, bis zur Versicherungssumme„Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige • Arzneimittel“2.1, Seite 2
Bildgebende Diagnostik (Röntgen, Ultraschall, Endoskopie, Szintigraphie, MRT, CT)ja, bis zur Versicherungssumme„Labor- und bildgebende Diagnostik“2.1, Seite 2
Physiotherapie, Osteopathie und Rehabilitationnicht geregelt
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Tierheilpraktiker)ja, bis zur Versicherungssumme„Akupunktur; Homöopathie und Chiropraktik im versicherten Zeitraum durch Tierärzte;“2.2, Seite 2
Regenerative Therapien (Stammzellen, PRP, IRAP) und Stoßwellentherapienicht geregelt
Orthopädischer Hufbeschlag auf tierärztliche Anordnungnicht geregelt
Zahnbehandlung ohne Operation (Raspeln, Korrektur)nein„Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“3, Seite 3
Vorsorge (Impfungen, Wurmkur, Gesundheitscheck) als Pauschale je Jahrnein„Maßnahmen vorbeugenden Charakters;“3, Seite 3

Notdienst, Ausland und Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägeja, bis zur Versicherungssumme„tierärztlichen Notdienst;“2.2, Seite 2
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satzja„unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen“2.1, Seite 2
Schutz im Ausland (Turnier, Urlaub; Dauer, Europa oder Nachbarländer)ja„Für Leistungsfälle außerhalb der Bunderepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz.“4, Seite 3
Einschläferung auf tierärztlichen Rat und Tierkörperbeseitigungnicht geregelt
Leistung bei Tod oder Nottötung des Pferdes durch Unfall, Krankheit oder Kolik (Pferdelebensversicherung)nicht geregelt
Diebstahl des Pferdesnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pferdehalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallnicht geregelt
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Pferdesja„gilt ab dem 16. Geburtstag Ihres Pferdes eine jährliche Beitragsanpassung von 5 % ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) als vereinbart“5.1, Seite 3
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)nicht geregelt
Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristennicht geregelt
Frist zum Einreichen von Rechnungen und zur Schadenmeldungnicht geregelt
Obliegenheiten zu Haltung und Pflege (Impfungen, Wurmkur, Hufpflege, artgerechte Haltung), sonst Kürzungnicht geregelt
Anzeige vor einer geplanten Operation oder Kostenvoranschlag nötignicht geregelt
Pflicht zu Befundbericht, Röntgenbildern oder Untersuchung durch einen Vertrauenstierarzt im Leistungsfallja„dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen“1.4, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Uelzener Pferde-Kolikversicherung

Volltext aufklappen: Bedingungen der Uelzener für die Pferde-Kolikversicherung (BKOP 2024)
[Seite 1] Bedingungen der Uelzener für die Pferde-Kolikversicherung (BKOP 2024) gültig ab 01.04.2024 Übersicht: 1. Versicherbare Pferde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz, Wartezeiten 2. Leistungsumfang 3. Nicht versicherbare Leistungen 4. Geltungsbereich 5. Definitionen 1 Versicherbare Pferde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz, Wartezeiten 1.1 Versicherbare Pferde Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag. 1.2 Erstattungslimit Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Kolikversicherung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. Das Erstattungslimit gilt gemäß dem Versiche- rungsschein und seinen Nachträgen. Das Erstattungslimit des Versicherungsjahres, in dem die erste Konsultation aufgrund einer akuten Kolik erfolgt, gilt für die folgenden 21 Kalendertage. Entscheidend ist der Tag, an dem die erste Konsultation eines Tierarztes aufgrund der akuten Kolik erfolgt. Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt: Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstat- tungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, ange- rechnet. 1.3 Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung ist im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht. 1.4 Grundsatz Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztli- che Gutachten verlangen. Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelposi- tionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen. Adresse Kontaktdaten Vorstand Identifikationsdaten Bankverbindung Uelzener Allgemeine Tel. 0581 8070-0 Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende) Amtsgericht Lüneburg HRB 120469 Commerzbank AG Versicherungs- Fax 0581 8070-248 Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger USt-IdNr.: DE 116 681 647 IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00 Gesellschaft a. G. www.uelzener.de Aufsichtsratsvorsitzende: StNr.: 47 207 00011 BIC: COBADEFF249 Veerßer Straße 65 / 67 info@uelzener.de Susanne Treiber StNr. beim BZSt: 809/V90809020562 Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549 29525 Uelzen DOC-212_0625_V01_UA Seite 1 von 5 [Seite 2] Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren oder behandeln lassen, erstatten wir Leistungen maxi- mal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). 1.5 Wartezeiten • Die Wartezeit beträgt 5 Tage • Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. • Bei Bestehen einer Vorversicherung für das versicherte Pferd, entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht. 2 Leistungsumfang 2.1 Leistungsfall Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für • Operationen • Heilbehandlungen unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die aufgrund von akuten Koliken durchgeführt werden. Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizi- nischen Instrumenten durch Tierärzte durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung der körperlichen Integrität zum Zwecke der Wiederherstellung der ursprüngli- chen Beschaffenheit oder Funktionalität körpereigenen Gewebes, indem es (teilweise) entfernt oder rekonstruiert wird. Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Be- handlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicher- ten Pferdes: • wiederherzustellen • zu verbessern • eine Verschlechterung zu verhindern Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige • Arzneimittel • Labor- und bildgebende Diagnostik • Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten 2.2 Versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten für: • Ab der ersten tierärztlichen Behandlung aufgrund einer akuten Kolik sind 21 aufeinanderfol- gende Kalendertage mitversichert. In diesem Zeitraum werden Heilbehandlungen, Operati- onen, Diagnostik, Kosten für Arzneimittel sowie Futter und Ergänzungsfuttermittel während eines stationären Aufenthaltes sowie die Unterbringungskosten erstattet. Versicherungsschutz für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund einer Kolik besteht nur, wenn zwischen dem letzten Untersuchungs- oder Behandlungstag eines versicherten Leistungsfalls und der neuen Behandlung mehr als 21 Tage vergangen sind. Zusätzlich muss das Pferd frei von Kolik- Symptomen sein. • tierärztlichen Notdienst; • Akupunktur; Homöopathie und Chiropraktik im versicherten Zeitraum durch Tierärzte; • einmalige Telediagnostik und Teleberatung pro Leistungsfall in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt im Rahmen des versicherten Zeitraums von 21 Tagen, sofern diese auch durchgeführt wird. 3 Nicht versicherbare Leistungen Sie haben keinen Leistungsanspruch für: • bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärme- dizinisch angeratene Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen; DOC-212_0625_V01_UA Seite 2 von 5 [Seite 3] • Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der Wartezeit; • Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten; • Tierärztliche Leistungen einschließlich Diagnostik, die nach Beendigung des Vertrages er- bracht werden; • Während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes besteht für Behandlungen auf- grund von Koliken sowie deren Folgen kein Versicherungsschutz, wenn die Kolik innerhalb der Haftungsunterbrechung erstmalig aufgetreten ist; • Für Heilbehandlungen, für Operationen und für Medikationen über den 21.Tag nach einer akuten Kolik hinaus; • Für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund einer Kolik, wenn zwischen dem letzten Un- tersuchungs- oder Behandlungstag eines versicherten Leistungsfalls und der neuen Behand- lung weniger als 21 Tage vergangen sind. Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für: • Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen; • Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern; • Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes sowie die Hausbesuchsge- bühr; • Transportkosten Ihres versicherten Pferdes; • Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersu- chung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten); • tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Behandlung oder Operation nach sich ziehen, • Maßnahmen vorbeugenden Charakters; • Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infol- ge von Epidemien und Pandemien; • Pflegemittel, Futtermittel und Ergänzungsfutter, die nicht im Rahmen eines stationären Aufent- haltes gefüttert werden; • wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen sowie Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nichttierärzte; • Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind; • Folgen von nicht versicherten Behandlungen und Operationen. 4 Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für Leistungsfälle außerhalb der Bunderepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz. Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). 5 Beitragsdynamik 5.1 Anpassung des Beitrages aufgrund des Alters Der Tarifbeitrag für Ihr versichertes Pferd wurde unter anderem nach dem Alter bei Versi- cherungsbeginn ermittelt. Um das fortschreitende Alter des Tieres sowie den medizinischen Fortschritt berücksichtigen zu können, gilt ab dem 16. Geburtstag Ihres Pferdes eine jährliche Beitragsanpassung von 5 % ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) als vereinbart. Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht. DOC-212_0625_V01_UA Seite 3 von 5 [Seite 4] 5.2 Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels, Anpassung des Beitrags bei Standort- wechsel Der Tarifbeitrag für Ihr versichertes Pferd wurde unter anderem nach Ihrem Wohnort (Postleit- zahl) ermittelt. Wenn sich Ihr Wohnort ändert (Standortwechsel), kann der Tarifbeitrag höher oder niedriger werden. Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht. Als Versicherungs- nehmer sind Sie verpflichtet, uns einen Wohnortwechsel anzuzeigen, sofern der neue Wohnort nicht die gleiche Postleitzahl hat wie der bisherige. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels, kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verlet- zung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungs- recht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nach- weist, dass er die Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegen- heit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. 6 Definitionen 6.1 Diagnostik (Diagnose) Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wis- senschaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen: • Vorbericht • Klinische Untersuchungen • Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laborunter- suchungen 6.2 Heilbehandlungen Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik bei Koliken. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versi- cherten Pferdes: • wiederherzustellen • zu verbessern • oder eine Verschlechterung zu verhindern 6.3 Krankheit Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustandes Ihres versicherten Pferdes. 6.4 Leistungsfall Die veterinärmedizinisch notwendige Behandlung oder Operation Ihres versicherten Pferdes aufgrund einer akuten Kolik. Zum Leistungsfall zählen auch: • die Vorbehandlung wie in Ziffer 6.7 definiert • die Nachbehandlung wie in Ziffer 6.6 definiert Der Leistungsfall muss eingetreten sein: • nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit • vor Ende des Vertrages 6.5 Medizinisch notwendig Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung oder Operation aufgrund einer Kolik, die unter Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern. DOC-212_0625_V01_UA Seite 4 von 5 [Seite 5] 6.6 Nachbehandlung Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder statio- när) inklusive Unterbringung, Kosten für Arzneimittel und Kosten für Futter während eines statio- nären Aufenthaltes. Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes: • wiederherzustellen • zu verbessern • eine Verschlechterung zu verhindern Versichert sind maximal 21 aufeinanderfolgende Kalendertage beginnend mit der ersten tierärzt- lichen Konsultation aufgrund einer akuten Kolik. Nach 21 Kalendertagen endet der versicherte Zeitraum unabhängig davon, ob eine Operation erfolgt ist. Behandlungen, die über 21 Kalender- tage hinaus erfolgen und ihren Ursprung in der gleichen Ursache haben, sind nicht mitversichert. Wechselt im versicherten Behandlungszeitraum das Versicherungsjahr, so werden die Kosten für die Nachbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in dem Versiche- rungsjahr berücksichtigt, in dem die erste Konsultation erfolgt. 6.7 Vorbehandlung Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Pferdes zur Vorbereitung der Operation. Es handelt sich insbesondere um: • allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Pferdes • spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Pferdes wie Ultraschall oder Laboruntersuchun- gen DOC-212_0625_V01_UA Seite 5 von 5
Volltext aufklappen: Uelzener Leistungsübersicht Pferde-Produkte (OP, Kolik, Kranken, Herden-OP)
[Seite 1] Pferde-OP- / -Kranken- / -Kolik- / Herden-OP-Versicherung Leistungsübersicht 1 unserer Pferde-Produkte: Allgemeine Leistungen und Erstattungen Pferde- Pferde-OP-­ Pferde-Kolik­ Herden-OP-­ Mitversicherte Leistungen Kranken­ Versicherung versicherung Versicherung versicherung nur nur Operationen Alle Operationen 2 ja • ja • ausgewählte aufgrund von Operationen 3 akuten Koliken nur aufgrund Alle Behandlungen einschließlich nein – ja • von akuten nein – Operationen Koliken bis zu 100 % Kostenübernahme unabhängig vom GOT-Satz ja • ja • ja • ja • (­Gebührenordnung für Tierärzte) für Behand- für die für alle lungen und für die versicherte versicherten Operationen versicherte Die Erstattungshöhe ist pro Operation Behandlungen aufgrund von Operation ­Versicherungsjahr wählbar: sowie deren einschließlich akuten Koliken sowie deren 15.000 €, 25.000 € oder 50.000 € Vor- und Nach- versicherter im versicherten Vor- und Nach- behandlung Operationen Behandlungs- behandlung zeitraum 500 € fest, Die Selbstbeteiligung ist pro wahlweise ­Versicherungsjahr wählbar: ja • ja • kann diese auf ja • ohne, 500 € oder 1.000 € 1.000 € erhöht werden Lebenstag ab dem ersten ab dem ersten ab dem ersten bis zum Aufnahmealter Lebenstag Lebenstag Lebenstag 15. Geburtstag des Pferdes ins­gesamt die letzten 21 Tage die letzten versicherte Vorbehandlung vor der drei Unter­ unbegrenzt ab der ersten drei Unter­ Operation suchungstage tierärztlichen suchungstage Konsultation Operationen unter Vollnarkose, Sedierung und örtlicher Betäubung im Rahmen (Lokalanästhesie) infolge Unfall und ja • ja • einer akuten ja • Krankheit inklusive Arzneimittel und Kolik Verbandsmaterial im Rahmen im Rahmen einer Operati- im einer Operati- medizinisch notwendige bildgebende on sowie der ­versicherten on sowie der ja • Verfahren bis zur Erstattungshöhe versicherten Behandlungs­ versicherten Vor- und Nach­ zeitraum Vor- und Nach­ behandlung behandlung Fortsetzung siehe Rückseite Adresse Kontaktdaten Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Tel. 0581 8070-0, Veerßer Straße 65 / 67, 29525 Uelzen info@uelzener.de, www.uelzener.de DOC-208_0625_V02_UA Seite 1 von 2 [Seite 2] Pferde-OP- / -Kranken- / -Kolik- / Herden-OP-Versicherung Leistungsübersicht 1 unserer Pferde-Produkte: Pferde- Pferde-OP-­ Pferde-Kolik­ Herden-OP-­ Mitversicherte Leistungen Kranken­ Versicherung versicherung Versicherung versicherung Nachsorge / -behandlung ambulant / bis insgesamt bis 17 stationär (z. B. ­Verbandswechsel, 17 Kalender­ 21 Tage ab Kalender­ Fäden ziehen) und stationäre tage nach der unbegrenzt der ersten tage nach der Unterbringungs­kosten inklusive versicherten ­tierärztlichen ­versicherten Ergänzungs­futter in der Tierklinik Operation Konsultation Operation nach dem OP-Tag im Rahmen einmalig pro einmalig pro einmalig pro Telediagnositik / Teleberatung der Vorsorge­ Leistungsfall Leistungsfall Leistungsfall pauschale Notdienstgebühr ja • ja • ja • ja • Vorsorgepauschale (vorbeugende Behandlungen) in Höhe von 500 € pro nein – ja • nein – nein – Versicherungsjahr freie Wahl des Tierarztes / Tierklinik ja • ja • ja • ja • weltweiter Auslandsschutz bis 12 Monate (auch geplante ja • ja • ja • ja • ­Operationen im Ausland) Wartezeit für Kolik und Unfälle 5 Tage ja • ja • ja • ja • Allgemeine Wartezeit 2 Monate ja • ja • nein – ja • Wartezeit für besondere Operationen (in der Krankenversicherung auch für ja • ja • nein – ja • besondere Erkrankungen) 1 Jahr Bausteine / Zusatzleistungen (versicherbar gegen Mehrbeitrag) Für Leistungen aus den Bausteinen erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung. Reha-Baustein ja • ja • nein – nein – bereits im Krankenversicherungs-Baustein ja • Grundprodukt nein – nein – abgesichert Hinweise Beitragsdynamik: jährliche Anpassung des Beitrages aufgrund des Alters in ja • ja • ja • nein – Höhe von 5 % ab dem 16. Geburtstag Wenn Sie Ihr Tier abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform. 1 Die Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs­bedingungen der Uelzener entnehmen. 2 Nach bedingungsgemäßer Wartezeit. 3 Versichert sind folgende Operationen: Arthroskopien einschl. Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen, Kaiserschnitte, Operationen aufgrund von Griffelbein-Frakturen, Operationen aufgrund von akuten Magen-Darm-Koliken, unfallbedingte Wundnähte, verletzungsbedingte Sehnennähte und Zahnoperationen. Adresse Kontaktdaten Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Tel. 0581 8070-0, Veerßer Straße 65 / 67, 29525 Uelzen info@uelzener.de, www.uelzener.de DOC-208_0625_V02_UA Seite 2 von 2 [Seite 3] Pferdehalter-Haftpflicht Leistungsübersicht ¹ Mitversicherte Leistungen Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Schadenersatzverpflichtungen und Abwehr unberechtigter Schadens­ersatzansprüche Wählbare Deckungssummen für Personen, Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. €, 10 Mio. € oder 50 Mio. € ² Wählbare Selbstbeteiligung pro Leistungsfall: ohne, 150 € oder 300 € Mietsachschäden Räume in Gebäuden und Grundstücke bis zur vereinbarten Deckungssumme Stallungen, Reithallen und Weiden bis 100.000 € Pferdetransportanhänger bis 100.000 € Versicherte Personen Fremd- und Gastreiterrisiko Reitbeteiligung inkl. Regressverzicht Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters, bei Schäden durch das gehütete Pferd Veranstaltungen / Unterbringung Turnierteilnahme Teilnahme an Wander- und Distanzritten Teilnahme an Pferderennen Teilnahme an Schauen Allgemeine Leistungen Gewollter / ungewollter Deckakt Bergungs- und Rettungskosten bis 20.000 € Vorübergehende Auslandsaufenthalte ausgenommen USA, Kanada und US-Territorien Flurschäden Weiderisiko • keine Vorschriften zur Zaunhöhe • auch mit Fremdpferden Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen ab Geburt bis zum 24. Lebensmonat Forderungsausfallversicherung bis zur Deckungssumme ab einer Forderungshöhe von 2.500 € Reiten ohne Sattel Fortsetzung siehe Rückseite Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0 info@uelzener.de | www.uelzener.de DOC-43_0325_V01 Seite 1 von 2 [Seite 4] Pferdehalter-Haftpflicht Leistungsübersicht ¹ Mitversicherte Leistungen Führen des Pferdes ohne Halfter / ohne Trense Mitführen eines Handpferdes Innovationsgarantie Baustein Best-Leistung gegen Mehrbeitrag versicherbar Best-Leistungs-Garantie: Selbst wenn der entstandene Schaden nicht im Rahmen unseres Tarifs versichert sein sollte, leisten wir dennoch, sofern ein anderer deutscher Versicherer bedingungsgemäß zur Zahlung verpflichtet wäre. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leisten wir für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert (bis 7.500 €), sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate und kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. ³ Versichert ist die Differenz (bis 7.500 €) zwischen dem Zeitwert und Neuwert, wenn der Ver- sicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einen Sachschaden erlitten hat und ein anderer Pferdehalterhaftpflichtversicherer eine Schadenersatzleistung zum Zeitwert erbracht hat. Dies gilt nur, sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate ist. ³ Gewerbliche Nutzung des versicherten Pferdes bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 € Beitragsnachlässe 20 % Alters-Vorteil für Pferde, die bei Vertragsabschluss 15 Jahre oder älter sind Versichern Sie mehr als ein Pferd, reduziert sich der Beitrag pro Pferd, je mehr Pferde gemein- sam abgesichert werden. Ab vier Pferden bleibt der vergünstigte Beitrag pro Pferd konstant. Hinweise Alle Pferde jeder Rasse und in jedem Alter sind versicherbar Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform. 1 D ie Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs- bedingungen der Uelzener entnehmen. 2 15 Mio. € höchstens je Person bei Personenschäden 3 Vorausgesetzt, der beschädigte Gegenstand ist nicht älter als 30 Monate. Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikations- mitteln jeder Art; Computern jeder Art, auch tragbare; Computersysteme; Film- und Fotoapparate; tragbare Musik- oder Videowieder- gabegeräte; Brillen jeder Art. Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0 info@uelzener.de | www.uelzener.de DOC-43_0325_V01 Seite 2 von 2 [Seite 5] Pferde-Lebensversicherung Leistungsübersicht ¹: Mitversicherte Leistungen in der Tarifvariante BASIS PREMIUM Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall während des privaten und gewerblichen Transportes inkl. Transportmittelunfall kein Luft- oder Seetransport Diebstahl und Raub Tod oder Nottötung infolge von Trächtigkeit, Geburt und Kastration / Sterilisation Tod oder Nottötung infolge von Abschlachten in diebischer Absicht, Wolfs- riss, Brand, Blitzschlag und Explosion Tod oder Nottötung infolge von Unfall, wenn der Leistungsfall innerhalb der ersten 48 Stunden nach dem Unfallereignis eintritt Tod oder Nottötung infolge von Unfall, wenn der Leistungsfall später als 48 --- Stunden nach dem Unfallereignis eintritt Tod oder Nottötung infolge von Krankheit --- Tod oder Nottötung infolge von Tierseuche --- Tod oder Nottötung infolge von Alter --- Mitversicherte Leistungen in allen Tarifvarianten Versicherungssumme individuell wählbar zwischen 2.000 € und 100.000 € 100 % Entschädigung der vereinbarten Versicherungssumme Kein Wertnachweis im Leistungsfall erforderlich Keine Anrechnung von Verwertungserlösen im Leistungsfall Aufnahme ab dem 8. Lebenstag des Pferdes Max. Aufnahmealter 21. Geburtstag des Pferdes Der Vertrag endet spätestens in dem Jahr, in dem das Pferd 22 Jahre alt wird. Vertragslaufzeit individuell wählbar mind. 1 Jahr Auslandsschutz zeitlich unbegrenzt europaweit Wartezeiten Unfälle, Transport, Wolfsriss, Abschlachten in diebischer Absicht oder durch 7 Tage Pferderipper, Brand, Blitzschlag, Explosion sowie für Diebstahl und Raub ab Versicherungsbeginn 30 Tage Trächtigkeit und Geburt sowie für Kastration und Sterilisation ab Versicherungsbeginn 30 Tage ab Krankheit, Tierseuche oder Alterstod --- Versiche- rungsbeginn Fortsetzung siehe Rückseite Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0 info@uelzener.de | www.uelzener.de DOC-348_0625_V02 Seite 1 von 2 [Seite 6] Pferde-Lebensversicherung Leistungsübersicht ¹: Baustein dauernde Unbrauchbarkeit (versicherbar gegen Mehrbeitrag) Wählbar zum Haupttarif Versicherbare Nutzung: Reit-, Fahr- und Zuchtpferd Versicherte Leistungen: • dauernde Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit oder Unfall mit 90 % Entschädigung der vereinbarten Versicherungssumme • Tod (Nottötung / Verenden) der Leibesfrucht ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis zum 7. Tag nach der Geburt mit 10 % Entschädigung der vereinbarten Versicherungssumme Max. Aufnahmealter 17. Geburtstag des Pferdes Der Baustein endet spätestens in dem Jahr, in dem das Pferd 18 Jahre alt wird. Wartezeit: 3 Monate ab Versicherungsbeginn Generelle Hinweise Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder dieses stirbt, informieren Sie uns bitte in Textform. Schnelle und einfache Regulierung im Schadenfall. 1 D  ie Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs- bedingungen der Uelzener entnehmen. Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0 info@uelzener.de | www.uelzener.de DOC-348_0625_V02 Seite 2 von 2
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