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Uelzener Pferde-Kolikversicherung: die Bedingungen im Volltext
Pferde-Kolikversicherung für Operationen und Behandlungen wegen akuter Kolik, je Kolik 21 Tage ab der ersten Konsultation, Erstattung unabhängig vom GOT-Satz.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen und Erstattung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Tarifart: reine Pferde-OP-Versicherung, Kolik-OP-Versicherung oder Pferdekrankenversicherung (OP und Heilbehandlung) | ja | „unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die aufgrund von akuten Koliken durchgeführt werden“ | 2.1, Seite 2 |
| Versicherte Tiere (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und andere Equiden) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | „Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.“ | 1.1, Seite 1 |
| Jahreshöchstleistung (Erstattungslimit je Versicherungsjahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Kolikversicherung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt.“ | 1.2, Seite 1 |
| Höchstleistung je Operation, je Operationstag oder je Behandlungsfall | nicht geregelt | ||
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder unabhängig vom Satz; in Österreich und Spanien das jeweils geltende Honorarverzeichnis | ja | „unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen“ | 2.1, Seite 2 |
| Erstattungssatz in Prozent der erstattungsfähigen Kosten (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | ja | „bis zu 100 % Kostenübernahme unabhängig vom GOT-Satz“ | Leistungsübersicht, Seite 1 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Rechnung, je Operation oder je Versicherungsjahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Selbstbeteiligung ist im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.“ | 1.3, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung in Prozent je Rechnung, gegebenenfalls mit Mindest- oder Höchstbetrag | nicht geregelt | ||
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Pferdes | nicht geregelt | ||
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Pferdeklinik | ja | „freie Wahl des Tierarztes / Tierklinik“ | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | nicht geregelt | ||
| Mehrere Pferde in einem Vertrag (Herdenpolice) und Nachlass ab dem zweiten Pferd | nicht geregelt |
Aufnahme, Alter und Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mindestalter des Pferdes bei Abschluss (zum Beispiel ab Geburt, ab dem dritten Lebensmonat) | keine | „Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.“ | 1.1, Seite 1 |
| Höchsteintrittsalter des Pferdes bei Abschluss | nicht geregelt | ||
| Ende des Schutzes oder Umstellung des Vertrags ab einem Höchstalter | nicht geregelt | ||
| Leistungskürzung oder Wertminderung bei älteren Pferden (zum Beispiel ab 14 Jahren) | nicht geregelt | ||
| Tierärztliche Untersuchung, Attest oder Gesundheitsfragen beim Antrag | ja | „Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen.“ | 1.4, Seite 1 |
| Pflicht zu Equidenpass, Transponder (Chip) oder Brand als Kennzeichnung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Zuschlag nach Nutzung (aktive Renn-, Trab- und Polopferde, Turniersport, Zucht, gewerbliche Nutzung) | nicht geregelt | ||
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten und Operationen wegen Krankheit | keine | „Die Wartezeit beträgt 5 Tage“ | 1.5, Seite 2 |
| Wartezeit für Kolik und Bauchhöhlenoperationen | ja | „Die Wartezeit beträgt 5 Tage“ | 1.5, Seite 2 |
| Wartezeit bei Unfällen | nicht geregelt | ||
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Leiden (zum Beispiel Gelenke, Sehnen, Hufrollenerkrankung, Atemwege) | keine | „Die Wartezeit beträgt 5 Tage“ | 1.5, Seite 2 |
Operation und Klinik
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Operationskosten (Eingriff, Narkose oder Sedierung, Material) | ja, bis zur Versicherungssumme | „unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die aufgrund von akuten Koliken durchgeführt werden“ | 2.1, Seite 2 |
| Was als Operation gilt: Vollnarkose, Eingriff am stehenden Pferd unter Sedierung, minimalinvasive Eingriffe (Arthroskopie, Endoskopie, Laser) | ja | „Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.“ | 2.1, Seite 2 |
| Kolikoperation (Bauchhöhlenoperation) | ja, bis zur Versicherungssumme | „unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die aufgrund von akuten Koliken durchgeführt werden“ | 2.1, Seite 2 |
| Konservative Kolikbehandlung ohne Operation, auch stationär | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ab der ersten tierärztlichen Behandlung aufgrund einer akuten Kolik sind 21 aufeinanderfolgende Kalendertage mitversichert.“ | 2.2, Seite 2 |
| Frakturversorgung nach Unfall (Osteosynthese) | nein | „Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“ | 3, Seite 3 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ab der ersten tierärztlichen Behandlung aufgrund einer akuten Kolik sind 21 aufeinanderfolgende Kalendertage mitversichert.“ | 2.2, Seite 2 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versichert sind maximal 21 aufeinanderfolgende Kalendertage beginnend mit der ersten tierärztlichen Konsultation aufgrund einer akuten Kolik.“ | 6.6, Seite 5 |
| Stationäre Unterbringung und Versorgung in der Pferdeklinik | ja, bis zur Versicherungssumme | „Futter und Ergänzungsfuttermittel während eines stationären Aufenthaltes sowie die Unterbringungskosten erstattet“ | 2.2, Seite 2 |
| Medikamente und Verbandsmaterial im Zusammenhang mit der Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | „Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten“ | 2.1, Seite 2 |
| Kastration aus medizinischem Grund, auch Kryptorchiden | nein | „Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“ | 3, Seite 3 |
| Kastration ohne medizinischen Grund (Zuschuss oder Pauschale) | nein | „Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“ | 3, Seite 3 |
| Geburtshilfe, Kaiserschnitt und Operationen rund um die Trächtigkeit | nein | „Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“ | 3, Seite 3 |
| Zahnoperation (zum Beispiel Zahnextraktion unter Sedierung oder Narkose) | nein | „Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“ | 3, Seite 3 |
Vorerkrankungen und typische Pferdeleiden
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Befunde | nein | „bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Behandlungen und Operationen“ | 3, Seite 2 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit | ja | „Zusätzlich muss das Pferd frei von Kolik-Symptomen sein.“ | 2.2, Seite 2 |
| Angeborene und erbliche Erkrankungen sowie Fehlentwicklungen | nicht geregelt | ||
| Osteochondrose (OCD), Chips und Birkeland-Frakturen, oft mit eigenem Limit je Operationstag | nein | „Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“ | 3, Seite 3 |
| Kissing Spines (Engstand der Dornfortsätze) | nein | „Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“ | 3, Seite 3 |
| Sehnen- und Bandschäden (konservativ und operativ) | nein | „Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“ | 3, Seite 3 |
| Huferkrankungen (Hufrehe, Hufrollenerkrankung, Hufoperation) | nein | „Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“ | 3, Seite 3 |
| Atemwegsoperationen (zum Beispiel Kehlkopfpfeifen) | nein | „Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“ | 3, Seite 3 |
| Tumorbehandlung (zum Beispiel Equine Sarkoide, Melanome) | nein | „Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“ | 3, Seite 3 |
| Ausschluss von Schönheitsoperationen und Eingriffen zur Leistungssteigerung | nicht geregelt |
Heilbehandlung ohne Operation
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung, Stallbesuch) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik.“ | 2.1, Seite 2 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige • Arzneimittel“ | 2.1, Seite 2 |
| Bildgebende Diagnostik (Röntgen, Ultraschall, Endoskopie, Szintigraphie, MRT, CT) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Labor- und bildgebende Diagnostik“ | 2.1, Seite 2 |
| Physiotherapie, Osteopathie und Rehabilitation | nicht geregelt | ||
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Tierheilpraktiker) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Akupunktur; Homöopathie und Chiropraktik im versicherten Zeitraum durch Tierärzte;“ | 2.2, Seite 2 |
| Regenerative Therapien (Stammzellen, PRP, IRAP) und Stoßwellentherapie | nicht geregelt | ||
| Orthopädischer Hufbeschlag auf tierärztliche Anordnung | nicht geregelt | ||
| Zahnbehandlung ohne Operation (Raspeln, Korrektur) | nein | „Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;“ | 3, Seite 3 |
| Vorsorge (Impfungen, Wurmkur, Gesundheitscheck) als Pauschale je Jahr | nein | „Maßnahmen vorbeugenden Charakters;“ | 3, Seite 3 |
Notdienst, Ausland und Lebensende
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | ja, bis zur Versicherungssumme | „tierärztlichen Notdienst;“ | 2.2, Seite 2 |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | ja | „unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen“ | 2.1, Seite 2 |
| Schutz im Ausland (Turnier, Urlaub; Dauer, Europa oder Nachbarländer) | ja | „Für Leistungsfälle außerhalb der Bunderepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz.“ | 4, Seite 3 |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat und Tierkörperbeseitigung | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Tod oder Nottötung des Pferdes durch Unfall, Krankheit oder Kolik (Pferdelebensversicherung) | nicht geregelt | ||
| Diebstahl des Pferdes | nicht geregelt |
Vertrag und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pferdehalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | nicht geregelt | ||
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Pferdes | ja | „gilt ab dem 16. Geburtstag Ihres Pferdes eine jährliche Beitragsanpassung von 5 % ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) als vereinbart“ | 5.1, Seite 3 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | nicht geregelt | ||
| Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen | nicht geregelt | ||
| Frist zum Einreichen von Rechnungen und zur Schadenmeldung | nicht geregelt | ||
| Obliegenheiten zu Haltung und Pflege (Impfungen, Wurmkur, Hufpflege, artgerechte Haltung), sonst Kürzung | nicht geregelt | ||
| Anzeige vor einer geplanten Operation oder Kostenvoranschlag nötig | nicht geregelt | ||
| Pflicht zu Befundbericht, Röntgenbildern oder Untersuchung durch einen Vertrauenstierarzt im Leistungsfall | ja | „dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen“ | 1.4, Seite 1 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
- Vertrieb
- nicht bekannt
- Bedingungen der Uelzener für die Pferde-Kolikversicherung (BKOP 2024) Fassung: BKOP 2024, gültig ab 01.04.2024 Original beim Versicherer (PDF)
- Uelzener Leistungsübersicht Pferde-Produkte (OP, Kolik, Kranken, Herden-OP) Fassung: Leistungsübersicht DOC-208_0625_V02 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Uelzener Pferde-Kolikversicherung