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Versicherungsmakler / Pferde-OP-Versicherung und Pferdekrankenversicherung / Bedingungsarchiv

Uelzener Pferde-Krankenversicherung: die Bedingungen im Volltext

Pferde-Krankenversicherung für Operationen und Heilbehandlungen mit wählbarem Jahreslimit, Erstattung unabhängig vom GOT-Satz und Vorsorgepauschale von 500 Euro im Jahr.

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Grundlagen und Erstattung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine Pferde-OP-Versicherung, Kolik-OP-Versicherung oder Pferdekrankenversicherung (OP und Heilbehandlung)ja„Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für • Operationen • Heilbehandlungen unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen.“2.1, Seite 2
Versicherte Tiere (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und andere Equiden) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.“1.1, Seite 1
Jahreshöchstleistung (Erstattungslimit je Versicherungsjahr)ja, bis zur Versicherungssumme„Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Krankenversicherung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt.“1.2, Seite 1
Höchstleistung je Operation, je Operationstag oder je Behandlungsfallnicht geregelt
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder unabhängig vom Satz; in Österreich und Spanien das jeweils geltende Honorarverzeichnisja„unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen“2.1, Seite 2
Erstattungssatz in Prozent der erstattungsfähigen Kosten (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)ja„bis zu 100 % Kostenübernahme unabhängig vom GOT-Satz“Leistungsübersicht, Seite 1
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Rechnung, je Operation oder je Versicherungsjahr)ja, bis zur Versicherungssumme„Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.“1.3, Seite 1
Selbstbeteiligung in Prozent je Rechnung, gegebenenfalls mit Mindest- oder Höchstbetragja„Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.“1.2, Seite 1
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Pferdesnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Pferdeklinikja„freie Wahl des Tierarztes / Tierklinik“Leistungsübersicht, Seite 2
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Kliniknicht geregelt
Mehrere Pferde in einem Vertrag (Herdenpolice) und Nachlass ab dem zweiten Pferdnicht geregelt

Aufnahme, Alter und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindestalter des Pferdes bei Abschluss (zum Beispiel ab Geburt, ab dem dritten Lebensmonat)keine„Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.“1.1, Seite 1
Höchsteintrittsalter des Pferdes bei Abschlussnicht geregelt
Ende des Schutzes oder Umstellung des Vertrags ab einem Höchstalternicht geregelt
Leistungskürzung oder Wertminderung bei älteren Pferden (zum Beispiel ab 14 Jahren)nicht geregelt
Tierärztliche Untersuchung, Attest oder Gesundheitsfragen beim Antragja„Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen.“1.4, Seite 1
Pflicht zu Equidenpass, Transponder (Chip) oder Brand als Kennzeichnungnicht geregelt
Ausschluss oder Zuschlag nach Nutzung (aktive Renn-, Trab- und Polopferde, Turniersport, Zucht, gewerbliche Nutzung)nicht geregelt
Allgemeine Wartezeit für Krankheiten und Operationen wegen Krankheitja„Allgemeine Wartezeit: 2 Monate ab Versicherungsbeginn“1.5, Seite 2
Wartezeit für Kolik und Bauchhöhlenoperationenja„Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn“1.5, Seite 2
Wartezeit bei Unfällenja„Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn“1.5, Seite 2
Besondere Wartezeiten für bestimmte Leiden (zum Beispiel Gelenke, Sehnen, Hufrollenerkrankung, Atemwege)ja„Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von besonderen Erkrankungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn“1.5, Seite 2

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten (Eingriff, Narkose oder Sedierung, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für • Operationen • Heilbehandlungen unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen.“2.1, Seite 2
Was als Operation gilt: Vollnarkose, Eingriff am stehenden Pferd unter Sedierung, minimalinvasive Eingriffe (Arthroskopie, Endoskopie, Laser)ja„Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.“2.1, Seite 2
Kolikoperation (Bauchhöhlenoperation)ja, bis zur Versicherungssumme„Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn“1.5, Seite 2
Konservative Kolikbehandlung ohne Operation, auch stationärja, bis zur Versicherungssumme„Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn“1.5, Seite 2
Frakturversorgung nach Unfall (Osteosynthese)ja, bis zur Versicherungssumme„Folgen eines Unfalls sind die durch den Unfall notwendig gewordenen Heilbehandlungen oder Operationen.“6.2, Seite 5
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„Labor- und bildgebende Diagnostik“2.1, Seite 2
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes“6.8, Seite 6
Stationäre Unterbringung und Versorgung in der Pferdeklinikja, bis zur Versicherungssumme„Futter- und Unterbringungskosten bei Klinikaufenthalten“2.1, Seite 2
Medikamente und Verbandsmaterial im Zusammenhang mit der Operationja, bis zur Versicherungssumme„Versorgung mit Arzneimitteln nach einer Operation“6.8, Seite 6
Kastration aus medizinischem Grund, auch Kryptorchidenja, bis zur Versicherungssumme„Heilbehandlungen und Operationen infolge des Kryptorchismus (versteckte Hoden)“2.1, Seite 2
Kastration ohne medizinischen Grund (Zuschuss oder Pauschale)ja, bis 200 €„chirurgische Kastration / Sterilisation Ihres versicherten Pferdes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 200 €“2.2, Seite 3
Geburtshilfe, Kaiserschnitt und Operationen rund um die Trächtigkeitnein„Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Fohlen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt“3, Seite 4
Zahnoperation (zum Beispiel Zahnextraktion unter Sedierung oder Narkose)nicht geregelt

Vorerkrankungen und typische Pferdeleiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Befundenein„bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen“3, Seite 3
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeitnicht geregelt
Angeborene und erbliche Erkrankungen sowie Fehlentwicklungenja, bis zur Versicherungssumme„Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von vorvertraglich bestehenden, jedoch bei Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn“2.2, Seite 3
Osteochondrose (OCD), Chips und Birkeland-Frakturen, oft mit eigenem Limit je Operationstagja, bis zur Versicherungssumme„Heilbehandlungen und Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen“2.1, Seite 2
Kissing Spines (Engstand der Dornfortsätze)nicht geregelt
Sehnen- und Bandschäden (konservativ und operativ)nicht geregelt
Huferkrankungen (Hufrehe, Hufrollenerkrankung, Hufoperation)nicht geregelt
Atemwegsoperationen (zum Beispiel Kehlkopfpfeifen)nicht geregelt
Tumorbehandlung (zum Beispiel Equine Sarkoide, Melanome)nicht geregelt
Ausschluss von Schönheitsoperationen und Eingriffen zur Leistungssteigerungja„Hierbei dürfen eine Leistungssteigerung im Rahmen der Nutzung des Pferdes sowie ästhetische Gründe nicht im Vordergrund stehen.“6.7, Seite 6

Heilbehandlung ohne Operation

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung, Stallbesuch)ja, bis zur Versicherungssumme„Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik.“2.1, Seite 2
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationja, bis zur Versicherungssumme„Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten, diesen werden nur im Rahmen der Vorsorgepauschale erstattet)“2.1, Seite 2
Bildgebende Diagnostik (Röntgen, Ultraschall, Endoskopie, Szintigraphie, MRT, CT)ja, bis zur Versicherungssumme„Labor- und bildgebende Diagnostik“2.1, Seite 2
Physiotherapie, Osteopathie und Rehabilitationja, bis zur Versicherungssumme„durch einen Tierarzt durchgeführte Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Chiropraktik, Osteopathie und Homöopathie“2.2, Seite 3
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Tierheilpraktiker)ja, bis zur Versicherungssumme„durch einen Tierarzt durchgeführte Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Chiropraktik, Osteopathie und Homöopathie“2.2, Seite 3
Regenerative Therapien (Stammzellen, PRP, IRAP) und Stoßwellentherapieja, bis 3.000 €„Regenerative Therapien wie Eigenblutbehandlungen, Stammzelltherapien, PRP, IRAP“2.2, Seite 3
Orthopädischer Hufbeschlag auf tierärztliche Anordnungnicht geregelt
Zahnbehandlung ohne Operation (Raspeln, Korrektur)ja, bis 500 €„Okklusionskorrekturen einschließlich der Behandlungsnebenkosten;“2.2, Seite 3
Vorsorge (Impfungen, Wurmkur, Gesundheitscheck) als Pauschale je Jahrja, bis 500 €„Sie können folgende Leistungen für das versicherte Pferd bis zu einer Höhe von 500 € pro Versicherungsjahr geltend machen:“2.2, Seite 3

Notdienst, Ausland und Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägeja, bis zur Versicherungssumme„tierärztliche Notdienstgebühr bei Vorliegen einer akuten Verletzung, Kolik, Schlundverstopfung, Vergiftung oder in direkter Folge eines Unfalls“2.2, Seite 3
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satzja„unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen“2.1, Seite 2
Schutz im Ausland (Turnier, Urlaub; Dauer, Europa oder Nachbarländer)ja„Für Leistungsfälle außerhalb der Bunderepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz.“4, Seite 4
Einschläferung auf tierärztlichen Rat und Tierkörperbeseitigungja, bis zur Versicherungssumme„Euthanasie Ihres versicherten Pferdes, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall“3, Seite 4
Leistung bei Tod oder Nottötung des Pferdes durch Unfall, Krankheit oder Kolik (Pferdelebensversicherung)nicht geregelt
Diebstahl des Pferdesnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pferdehalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallnicht geregelt
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Pferdesja„gilt ab dem 16. Geburtstag Ihres Tieres eine jährliche Beitragsanpassung von 5 % ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) als vereinbart“5.1, Seite 4
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)nicht geregelt
Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristennicht geregelt
Frist zum Einreichen von Rechnungen und zur Schadenmeldungnicht geregelt
Obliegenheiten zu Haltung und Pflege (Impfungen, Wurmkur, Hufpflege, artgerechte Haltung), sonst Kürzungnicht geregelt
Anzeige vor einer geplanten Operation oder Kostenvoranschlag nötignicht geregelt
Pflicht zu Befundbericht, Röntgenbildern oder Untersuchung durch einen Vertrauenstierarzt im Leistungsfallja„dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen“1.4, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Uelzener Pferde-Krankenversicherung

Volltext aufklappen: Bedingungen der Uelzener für die Pferde-Krankenversicherung (BKVP 2024)
[Seite 1] Bedingungen der Uelzener für die Pferde-Krankenversicherung (BKVP 2024) gültig ab 01.04.2024 Übersicht: 1. Versicherbare Pferde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz, Wartezeiten 2. Leistungsumfang 3. Nicht versicherbare Leistungen 4. Geltungsbereich 5. Definitionen 1 Versicherbare Pferde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz, Wartezeiten 1.1 Versicherbare Pferde Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag. 1.2 Erstattungslimit Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Krankenversicherung ist pro Versicherungs- jahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. Das Erstattungslimit gilt gemäß dem Versiche- rungsschein und seinen Nachträgen. Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart: Reha-Baustein: Für die Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr unabhängig von dem vereinbarten Erstattungslimit in der OP-Versicherung. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung. Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt: Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstat- tungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet. 1.3 Selbstbeteiligung Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht. 1.4 Grundsatz Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen. Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes, das Datum der er- brachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tier- ärzte (GOT) beruhen. Adresse Kontaktdaten Vorstand Identifikationsdaten Bankverbindung Uelzener Allgemeine Tel. 0581 8070-0 Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende) Amtsgericht Lüneburg HRB 120469 Commerzbank AG Versicherungs- www.uelzener.de Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger USt-IdNr.: DE 116 681 647 IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00 Gesellschaft a. G. info@uelzener.de Aufsichtsratsvorsitzende: W-IdNr.: DE116681647-00001 BIC: COBADEFF249 Veerßer Straße 65 / 67 Susanne Treiber StNr.: 47 207 00011 Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549 29525 Uelzen StNr. beim BZSt: 809/V90809020562 DOC-210_1025_V01_UA Seite 1 von 6 [Seite 2] Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren oder behandeln lassen, erstatten wir Leistungen maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). 1.5 Wartezeiten • Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn • Allgemeine Wartezeit: 2 Monate ab Versicherungsbeginn, diese gilt auch für den Kastrations- kostenzuschuss und den Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart) • Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von besonderen Erkrankungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versi- cherungsbeginn • Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund von angeborenen oder vorvertraglich bestehenden jedoch bei Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn • Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. • Bei bestehen einer Vorversicherung für das versicherte Pferd, entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht. 2 Leistungsumfang 2.1 Leistungsfall Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für • Operationen • Heilbehandlungen unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen. Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durch Tierärzte durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung der körperlichen Integrität zum Zwecke der Wiederherstellung der ursprünglichen Beschaffenheit oder Funktionalität körpereigenen Gewebes, indem es (teilweise) entfernt oder rekonstruiert wird. Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punkt- förmig durchtrennt werden. Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes: • wiederherzustellen • zu verbessern • eine Verschlechterung zu verhindern Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige • Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten, diesen werden nur im Rahmen der Vorsorgepauschale erstattet) • Labor- und bildgebende Diagnostik • Futter- und Unterbringungskosten bei Klinikaufenthalten Besondere Erkrankungen und Operationen Darunter fallen folgende Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen. Die Wartezeit für diese Operationen einschließlich Diagnostik beträgt 1 Jahr ab Versicherungsbeginn: • Heilbehandlungen und Operationen infolge des Kryptorchismus (versteckte Hoden) Lageanomalie der Hoden. Das heißt, ein oder beide Hoden sind nicht oder nicht vollständig in den Hodensack abgestiegen und befinden sich im Leistenspalt oder in der Bauchhöhle. • Heilbehandlungen und Operationen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) Durch eine Lücke in der Bauchwand im Bereich des Nabels können Teile des Bauchraumes hindurchtreten. • Heilbehandlungen und Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen DOC-210_1025_V01_UA Seite 2 von 6 [Seite 3] 2.2 Zusätzlich versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten für: • chirurgische Kastration / Sterilisation Ihres versicherten Pferdes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 200 €; • Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von vorvertraglich bestehenden, jedoch bei Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn; • tierärztliche Notdienstgebühr bei Vorliegen einer akuten Verletzung, Kolik, Schlundverstopfung, Vergiftung oder in direkter Folge eines Unfalls; • durch einen Tierarzt durchgeführte Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Chiropraktik, Osteopathie und Homöopathie. Vorsorgepauschale Sie können folgende Leistungen für das versicherte Pferd bis zu einer Höhe von 500 € pro Versi- cherungsjahr geltend machen: • Impfungen und Parasitenmittel; • prophylaktische Blutchecks; • Okklusionskorrekturen einschließlich der Behandlungsnebenkosten; • Ernährungs- und Futtermittelberatung nach einer versicherten Operation oder Heilbehandlung; • Trächtigkeitsuntersuchungen • Telemedizinische Beratung. Reha-Baustein (sofern vereinbart) Haben Sie den Reha-Baustein vereinbart, so sind folgende Leistungen im Zeitraum von 6 Monaten nach einer versicherten Operation eingeschlossen: • Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik durch Tierärzte und Nicht-Tierärzte; • Regenerative Therapien wie Eigenblutbehandlungen, Stammzelltherapien, PRP, IRAP, Articell forte®, RenuTend ® usw. Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung. 3 Nicht versicherbare Leistungen Sie haben keinen Leistungsanspruch für: • bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinär- medizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen; • Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit; • Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Heilbehandlung oder Operation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird; • Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Gesundheitsschädigung stehen, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2; • Tierärztliche Leistungen einschließlich Diagnostik, die nach Beendigung des Vertrages erbracht werden; • nachträgliche Untersuchungen und Heilbehandlungen sowie Untersuchungen und Heilbehand- lungen Ihres versicherten Pferdes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls einschließlich der veterinärmedizinisch notwendigen Operation sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, wenn die Krankheit oder der Unfall während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten. DOC-210_1025_V01_UA Seite 3 von 6 [Seite 4] Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für: • Impfungen und Parasitenmittel, prophylaktische Blutchecks, Zähneraspeln, Ernährungs- und Futtermittelberatung, Trächtigkeitsuntersuchungen oder Telemedizin, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2; • Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbe- handlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden; • Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnos- tik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern; • Regenerative Therapien, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart; • Untersuchungen und Behandlungen durch Nicht-Tierärzte, außer Sie haben den Reha-Bau- stein vereinbart und die Untersuchungen und Behandlungen sind vom umfang des Reha- Bausteins erfasst; • Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes einschließlich der Hausbe- suchsgebühr; • Transportkosten Ihres versicherten Pferdes; • Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeunter­ suchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwal- tungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten); • tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Heilbehandlung oder Operation nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters, außer im Rahmen der Vorsor- gepauschale unter 2.2; • Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien; • Pflegemittel und technische Hilfsmittel; • wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen (z. B. Goldimplantati- on) einschließlich Behandlungen und Operationen durch Nicht-Tierärzte; • Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind; • Trächtigkeitsuntersuchung, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2; • hormonell durchgeführte Östrusverschiebungen bei weiblichen Pferden, zuchthygienische Maßnahmen und Follikelkontrollen außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2; • Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Fohlen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt; • Euthanasie Ihres versicherten Pferdes, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall; • verhaltenstherapeutische Untersuchung, Diagnostik, Heilbehandlung und Medikation; • Folgen von nicht versicherten Eingriffen und Behandlungen. 4 Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für Leistungsfälle außerhalb der Bunderepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz. Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). 5 Beitragsdynamik 5.1 Anpassung des Beitrages aufgrund des Alters Der Tarifbeitrag für Ihr versichertes Tier wurde unter anderem nach dem Alter bei Versicherungs- beginn ermittelt. Um das fortschreitende Alter der Tiere sowie den medizinischen Fortschritt berücksichtigen zu können, gilt ab dem 16. Geburtstag Ihres Tieres eine jährliche Beitrags­ anpassung von 5 % ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) als vereinbart. Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht. DOC-210_1025_V01_UA Seite 4 von 6 [Seite 5] 5.2 Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels, Anpassung des Beitrags bei Standort- wechsel Der Tarifbeitrag für Ihr versichertes Pferd wurde unter anderem nach Ihrem Wohnort (Postleitzahl) ermittelt. Wenn sich Ihr Wohnort ändert (Standortwechsel), kann der Tarifbeitrag höher oder niedriger werden. Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht. Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, uns einen Wohnortwechsel anzuzeigen, sofern der neue Wohnort nicht die gleiche Postleitzahl hat wie der bisherige. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels, kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur Anzeige des Standort­ wechsels vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versi- cherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. 6 Definitionen 6.1 Diagnostik (Diagnose) Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wissen- schaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen: • Vorbericht • Klinische Untersuchungen • Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laborunter- suchungen 6.2 Folgen eines Unfalls Folgen eines Unfalls sind die durch den Unfall notwendig gewordenen Heilbehandlungen oder Operationen. 6.3 Heilbehandlung Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes: • wiederherzustellen • zu verbessern • oder eine Verschlechterung zu verhindern 6.4 Kastration / Sterilisation Kastration ist das chirurgische entfernen der Hoden / Eierstöcke Ihres versicherten Pferdes. Sterilisation ist das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge / Eileiter Ihres versicherten Pferdes. 6.5 Krankheit Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustandes Ihres versicherten Pferdes. 6.6 Leistungsfall Die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung und / oder Operation Ihres versicherten Pferdes aufgrund einer Gesundheitsschädigung, Krankheit oder infolge eines Unfalls. Zum Leistungsfall zählen auch: • die Vorbehandlung vor einer versicherten Operation • die Nachbehandlung nach einer versicherten Operation Der Leistungsfall muss eingetreten sein: • nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit • vor Ende des Vertrages DOC-210_1025_V01_UA Seite 5 von 6 [Seite 6] 6.7 Medizinisch notwendig Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung oder Operation aufgrund einer Veränderung des Gesundheitszustands, die unter Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wieder­ herzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern. Hierbei dürfen eine Leistungssteigerung im Rahmen der Nutzung des Pferdes sowie ästhetische Gründe nicht im Vordergrund stehen. 6.8 Nachbehandlung Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder stationär inklusive Unterbringung, Verpflegung sowie Versorgung mit Arzneimitteln nach einer Operation. Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes: • wiederherzustellen • zu verbessern • eine Verschlechterung zu verhindern 6.9 Regenerative Therapien Unter Regenerativen Therapien versteht man Therapieformen, bei denen körpereigenen Zellen und Substanzen verwendet werden. 6.10 Unfall Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten Pferdes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht. 6.11 Vorbehandlung Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Pferdes zur Vorbereitung der versicherten Operation. Es handelt sich insbesondere um: • allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Pferdes • spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Pferdes wie Röntgen oder Laboruntersuchungen DOC-210_1025_V01_UA Seite 6 von 6
Volltext aufklappen: Uelzener Leistungsübersicht Pferde-Produkte (OP, Kolik, Kranken, Herden-OP)
[Seite 1] Pferde-OP- / -Kranken- / -Kolik- / Herden-OP-Versicherung Leistungsübersicht 1 unserer Pferde-Produkte: Allgemeine Leistungen und Erstattungen Pferde- Pferde-OP-­ Pferde-Kolik­ Herden-OP-­ Mitversicherte Leistungen Kranken­ Versicherung versicherung Versicherung versicherung nur nur Operationen Alle Operationen 2 ja • ja • ausgewählte aufgrund von Operationen 3 akuten Koliken nur aufgrund Alle Behandlungen einschließlich nein – ja • von akuten nein – Operationen Koliken bis zu 100 % Kostenübernahme unabhängig vom GOT-Satz ja • ja • ja • ja • (­Gebührenordnung für Tierärzte) für Behand- für die für alle lungen und für die versicherte versicherten Operationen versicherte Die Erstattungshöhe ist pro Operation Behandlungen aufgrund von Operation ­Versicherungsjahr wählbar: sowie deren einschließlich akuten Koliken sowie deren 15.000 €, 25.000 € oder 50.000 € Vor- und Nach- versicherter im versicherten Vor- und Nach- behandlung Operationen Behandlungs- behandlung zeitraum 500 € fest, Die Selbstbeteiligung ist pro wahlweise ­Versicherungsjahr wählbar: ja • ja • kann diese auf ja • ohne, 500 € oder 1.000 € 1.000 € erhöht werden Lebenstag ab dem ersten ab dem ersten ab dem ersten bis zum Aufnahmealter Lebenstag Lebenstag Lebenstag 15. Geburtstag des Pferdes ins­gesamt die letzten 21 Tage die letzten versicherte Vorbehandlung vor der drei Unter­ unbegrenzt ab der ersten drei Unter­ Operation suchungstage tierärztlichen suchungstage Konsultation Operationen unter Vollnarkose, Sedierung und örtlicher Betäubung im Rahmen (Lokalanästhesie) infolge Unfall und ja • ja • einer akuten ja • Krankheit inklusive Arzneimittel und Kolik Verbandsmaterial im Rahmen im Rahmen einer Operati- im einer Operati- medizinisch notwendige bildgebende on sowie der ­versicherten on sowie der ja • Verfahren bis zur Erstattungshöhe versicherten Behandlungs­ versicherten Vor- und Nach­ zeitraum Vor- und Nach­ behandlung behandlung Fortsetzung siehe Rückseite Adresse Kontaktdaten Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Tel. 0581 8070-0, Veerßer Straße 65 / 67, 29525 Uelzen info@uelzener.de, www.uelzener.de DOC-208_0625_V02_UA Seite 1 von 2 [Seite 2] Pferde-OP- / -Kranken- / -Kolik- / Herden-OP-Versicherung Leistungsübersicht 1 unserer Pferde-Produkte: Pferde- Pferde-OP-­ Pferde-Kolik­ Herden-OP-­ Mitversicherte Leistungen Kranken­ Versicherung versicherung Versicherung versicherung Nachsorge / -behandlung ambulant / bis insgesamt bis 17 stationär (z. B. ­Verbandswechsel, 17 Kalender­ 21 Tage ab Kalender­ Fäden ziehen) und stationäre tage nach der unbegrenzt der ersten tage nach der Unterbringungs­kosten inklusive versicherten ­tierärztlichen ­versicherten Ergänzungs­futter in der Tierklinik Operation Konsultation Operation nach dem OP-Tag im Rahmen einmalig pro einmalig pro einmalig pro Telediagnositik / Teleberatung der Vorsorge­ Leistungsfall Leistungsfall Leistungsfall pauschale Notdienstgebühr ja • ja • ja • ja • Vorsorgepauschale (vorbeugende Behandlungen) in Höhe von 500 € pro nein – ja • nein – nein – Versicherungsjahr freie Wahl des Tierarztes / Tierklinik ja • ja • ja • ja • weltweiter Auslandsschutz bis 12 Monate (auch geplante ja • ja • ja • ja • ­Operationen im Ausland) Wartezeit für Kolik und Unfälle 5 Tage ja • ja • ja • ja • Allgemeine Wartezeit 2 Monate ja • ja • nein – ja • Wartezeit für besondere Operationen (in der Krankenversicherung auch für ja • ja • nein – ja • besondere Erkrankungen) 1 Jahr Bausteine / Zusatzleistungen (versicherbar gegen Mehrbeitrag) Für Leistungen aus den Bausteinen erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung. Reha-Baustein ja • ja • nein – nein – bereits im Krankenversicherungs-Baustein ja • Grundprodukt nein – nein – abgesichert Hinweise Beitragsdynamik: jährliche Anpassung des Beitrages aufgrund des Alters in ja • ja • ja • nein – Höhe von 5 % ab dem 16. Geburtstag Wenn Sie Ihr Tier abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform. 1 Die Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs­bedingungen der Uelzener entnehmen. 2 Nach bedingungsgemäßer Wartezeit. 3 Versichert sind folgende Operationen: Arthroskopien einschl. Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen, Kaiserschnitte, Operationen aufgrund von Griffelbein-Frakturen, Operationen aufgrund von akuten Magen-Darm-Koliken, unfallbedingte Wundnähte, verletzungsbedingte Sehnennähte und Zahnoperationen. Adresse Kontaktdaten Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Tel. 0581 8070-0, Veerßer Straße 65 / 67, 29525 Uelzen info@uelzener.de, www.uelzener.de DOC-208_0625_V02_UA Seite 2 von 2 [Seite 3] Pferdehalter-Haftpflicht Leistungsübersicht ¹ Mitversicherte Leistungen Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Schadenersatzverpflichtungen und Abwehr unberechtigter Schadens­ersatzansprüche Wählbare Deckungssummen für Personen, Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. €, 10 Mio. € oder 50 Mio. € ² Wählbare Selbstbeteiligung pro Leistungsfall: ohne, 150 € oder 300 € Mietsachschäden Räume in Gebäuden und Grundstücke bis zur vereinbarten Deckungssumme Stallungen, Reithallen und Weiden bis 100.000 € Pferdetransportanhänger bis 100.000 € Versicherte Personen Fremd- und Gastreiterrisiko Reitbeteiligung inkl. Regressverzicht Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters, bei Schäden durch das gehütete Pferd Veranstaltungen / Unterbringung Turnierteilnahme Teilnahme an Wander- und Distanzritten Teilnahme an Pferderennen Teilnahme an Schauen Allgemeine Leistungen Gewollter / ungewollter Deckakt Bergungs- und Rettungskosten bis 20.000 € Vorübergehende Auslandsaufenthalte ausgenommen USA, Kanada und US-Territorien Flurschäden Weiderisiko • keine Vorschriften zur Zaunhöhe • auch mit Fremdpferden Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen ab Geburt bis zum 24. Lebensmonat Forderungsausfallversicherung bis zur Deckungssumme ab einer Forderungshöhe von 2.500 € Reiten ohne Sattel Fortsetzung siehe Rückseite Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0 info@uelzener.de | www.uelzener.de DOC-43_0325_V01 Seite 1 von 2 [Seite 4] Pferdehalter-Haftpflicht Leistungsübersicht ¹ Mitversicherte Leistungen Führen des Pferdes ohne Halfter / ohne Trense Mitführen eines Handpferdes Innovationsgarantie Baustein Best-Leistung gegen Mehrbeitrag versicherbar Best-Leistungs-Garantie: Selbst wenn der entstandene Schaden nicht im Rahmen unseres Tarifs versichert sein sollte, leisten wir dennoch, sofern ein anderer deutscher Versicherer bedingungsgemäß zur Zahlung verpflichtet wäre. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leisten wir für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert (bis 7.500 €), sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate und kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. ³ Versichert ist die Differenz (bis 7.500 €) zwischen dem Zeitwert und Neuwert, wenn der Ver- sicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einen Sachschaden erlitten hat und ein anderer Pferdehalterhaftpflichtversicherer eine Schadenersatzleistung zum Zeitwert erbracht hat. Dies gilt nur, sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate ist. ³ Gewerbliche Nutzung des versicherten Pferdes bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 € Beitragsnachlässe 20 % Alters-Vorteil für Pferde, die bei Vertragsabschluss 15 Jahre oder älter sind Versichern Sie mehr als ein Pferd, reduziert sich der Beitrag pro Pferd, je mehr Pferde gemein- sam abgesichert werden. Ab vier Pferden bleibt der vergünstigte Beitrag pro Pferd konstant. Hinweise Alle Pferde jeder Rasse und in jedem Alter sind versicherbar Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform. 1 D ie Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs- bedingungen der Uelzener entnehmen. 2 15 Mio. € höchstens je Person bei Personenschäden 3 Vorausgesetzt, der beschädigte Gegenstand ist nicht älter als 30 Monate. Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikations- mitteln jeder Art; Computern jeder Art, auch tragbare; Computersysteme; Film- und Fotoapparate; tragbare Musik- oder Videowieder- gabegeräte; Brillen jeder Art. Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0 info@uelzener.de | www.uelzener.de DOC-43_0325_V01 Seite 2 von 2 [Seite 5] Pferde-Lebensversicherung Leistungsübersicht ¹: Mitversicherte Leistungen in der Tarifvariante BASIS PREMIUM Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall während des privaten und gewerblichen Transportes inkl. Transportmittelunfall kein Luft- oder Seetransport Diebstahl und Raub Tod oder Nottötung infolge von Trächtigkeit, Geburt und Kastration / Sterilisation Tod oder Nottötung infolge von Abschlachten in diebischer Absicht, Wolfs- riss, Brand, Blitzschlag und Explosion Tod oder Nottötung infolge von Unfall, wenn der Leistungsfall innerhalb der ersten 48 Stunden nach dem Unfallereignis eintritt Tod oder Nottötung infolge von Unfall, wenn der Leistungsfall später als 48 --- Stunden nach dem Unfallereignis eintritt Tod oder Nottötung infolge von Krankheit --- Tod oder Nottötung infolge von Tierseuche --- Tod oder Nottötung infolge von Alter --- Mitversicherte Leistungen in allen Tarifvarianten Versicherungssumme individuell wählbar zwischen 2.000 € und 100.000 € 100 % Entschädigung der vereinbarten Versicherungssumme Kein Wertnachweis im Leistungsfall erforderlich Keine Anrechnung von Verwertungserlösen im Leistungsfall Aufnahme ab dem 8. Lebenstag des Pferdes Max. Aufnahmealter 21. Geburtstag des Pferdes Der Vertrag endet spätestens in dem Jahr, in dem das Pferd 22 Jahre alt wird. Vertragslaufzeit individuell wählbar mind. 1 Jahr Auslandsschutz zeitlich unbegrenzt europaweit Wartezeiten Unfälle, Transport, Wolfsriss, Abschlachten in diebischer Absicht oder durch 7 Tage Pferderipper, Brand, Blitzschlag, Explosion sowie für Diebstahl und Raub ab Versicherungsbeginn 30 Tage Trächtigkeit und Geburt sowie für Kastration und Sterilisation ab Versicherungsbeginn 30 Tage ab Krankheit, Tierseuche oder Alterstod --- Versiche- rungsbeginn Fortsetzung siehe Rückseite Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0 info@uelzener.de | www.uelzener.de DOC-348_0625_V02 Seite 1 von 2 [Seite 6] Pferde-Lebensversicherung Leistungsübersicht ¹: Baustein dauernde Unbrauchbarkeit (versicherbar gegen Mehrbeitrag) Wählbar zum Haupttarif Versicherbare Nutzung: Reit-, Fahr- und Zuchtpferd Versicherte Leistungen: • dauernde Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit oder Unfall mit 90 % Entschädigung der vereinbarten Versicherungssumme • Tod (Nottötung / Verenden) der Leibesfrucht ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis zum 7. Tag nach der Geburt mit 10 % Entschädigung der vereinbarten Versicherungssumme Max. Aufnahmealter 17. Geburtstag des Pferdes Der Baustein endet spätestens in dem Jahr, in dem das Pferd 18 Jahre alt wird. Wartezeit: 3 Monate ab Versicherungsbeginn Generelle Hinweise Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder dieses stirbt, informieren Sie uns bitte in Textform. Schnelle und einfache Regulierung im Schadenfall. 1 D  ie Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs- bedingungen der Uelzener entnehmen. Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0 info@uelzener.de | www.uelzener.de DOC-348_0625_V02 Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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