Volltext aufklappen: Bedingungen der Uelzener für die Pferde-Krankenversicherung (BKVP 2024)
[Seite 1]
Bedingungen der Uelzener für die Pferde-Krankenversicherung
(BKVP 2024) gültig ab 01.04.2024
Übersicht:
1. Versicherbare Pferde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz, Wartezeiten
2. Leistungsumfang
3. Nicht versicherbare Leistungen
4. Geltungsbereich
5. Definitionen
1 Versicherbare Pferde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz,
Wartezeiten
1.1 Versicherbare Pferde
Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.
1.2 Erstattungslimit
Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Krankenversicherung ist pro Versicherungs-
jahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. Das Erstattungslimit gilt gemäß dem Versiche-
rungsschein und seinen Nachträgen.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
Reha-Baustein:
Für die Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr
unabhängig von dem vereinbarten Erstattungslimit in der OP-Versicherung. Sie haben eine feste
Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt:
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstat-
tungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
1.3 Selbstbeteiligung
Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und
wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.
1.4 Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten
Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche
Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige
versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den
Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes, das Datum der er-
brachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen
mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den
Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tier-
ärzte (GOT) beruhen.
Adresse Kontaktdaten Vorstand Identifikationsdaten Bankverbindung
Uelzener Allgemeine Tel. 0581 8070-0 Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende) Amtsgericht Lüneburg HRB 120469 Commerzbank AG
Versicherungs- www.uelzener.de Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger USt-IdNr.: DE 116 681 647 IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
Gesellschaft a. G. info@uelzener.de Aufsichtsratsvorsitzende: W-IdNr.: DE116681647-00001 BIC: COBADEFF249
Veerßer Straße 65 / 67 Susanne Treiber StNr.: 47 207 00011 Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
29525 Uelzen StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
DOC-210_1025_V01_UA Seite 1 von 6
[Seite 2]
Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren oder behandeln lassen, erstatten wir Leistungen maximal
im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
1.5 Wartezeiten
• Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage
ab Versicherungsbeginn
• Allgemeine Wartezeit: 2 Monate ab Versicherungsbeginn, diese gilt auch für den Kastrations-
kostenzuschuss und den Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart)
• Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von besonderen Erkrankungen
einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versi-
cherungsbeginn
• Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie
Vor- und Nachbehandlungen aufgrund von angeborenen oder vorvertraglich bestehenden
jedoch bei Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab
Versicherungsbeginn
• Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den
hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
• Bei bestehen einer Vorversicherung für das versicherte Pferd, entfällt die Wartezeit für die
bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
2 Leistungsumfang
2.1 Leistungsfall
Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für
• Operationen
• Heilbehandlungen
unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen.
Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizinischen
Instrumenten durch Tierärzte durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung
der körperlichen Integrität zum Zwecke der Wiederherstellung der ursprünglichen Beschaffenheit
oder Funktionalität körpereigenen Gewebes, indem es (teilweise) entfernt oder rekonstruiert wird.
Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punkt-
förmig durchtrennt werden.
Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung
durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• eine Verschlechterung zu verhindern
Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige
• Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten, diesen werden nur im Rahmen der
Vorsorgepauschale erstattet)
• Labor- und bildgebende Diagnostik
• Futter- und Unterbringungskosten bei Klinikaufenthalten
Besondere Erkrankungen und Operationen
Darunter fallen folgende Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und
Nachbehandlungen. Die Wartezeit für diese Operationen einschließlich Diagnostik beträgt 1 Jahr
ab Versicherungsbeginn:
• Heilbehandlungen und Operationen infolge des Kryptorchismus (versteckte Hoden)
Lageanomalie der Hoden. Das heißt, ein oder beide Hoden sind nicht oder nicht vollständig in
den Hodensack abgestiegen und befinden sich im Leistenspalt oder in der Bauchhöhle.
• Heilbehandlungen und Operationen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch)
Durch eine Lücke in der Bauchwand im Bereich des Nabels können Teile des Bauchraumes
hindurchtreten.
• Heilbehandlungen und Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen,
OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen
DOC-210_1025_V01_UA Seite 2 von 6
[Seite 3]
2.2 Zusätzlich versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten für:
• chirurgische Kastration / Sterilisation Ihres versicherten Pferdes einschließlich dazugehöriger
Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 200 €;
• Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von vorvertraglich bestehenden, jedoch bei
Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen, jedoch
erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn;
• tierärztliche Notdienstgebühr bei Vorliegen einer akuten Verletzung, Kolik, Schlundverstopfung,
Vergiftung oder in direkter Folge eines Unfalls;
• durch einen Tierarzt durchgeführte Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Chiropraktik,
Osteopathie und Homöopathie.
Vorsorgepauschale
Sie können folgende Leistungen für das versicherte Pferd bis zu einer Höhe von 500 € pro Versi-
cherungsjahr geltend machen:
• Impfungen und Parasitenmittel;
• prophylaktische Blutchecks;
• Okklusionskorrekturen einschließlich der Behandlungsnebenkosten;
• Ernährungs- und Futtermittelberatung nach einer versicherten Operation oder Heilbehandlung;
• Trächtigkeitsuntersuchungen
• Telemedizinische Beratung.
Reha-Baustein (sofern vereinbart)
Haben Sie den Reha-Baustein vereinbart, so sind folgende Leistungen im Zeitraum von 6 Monaten
nach einer versicherten Operation eingeschlossen:
• Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik durch
Tierärzte und Nicht-Tierärzte;
• Regenerative Therapien wie Eigenblutbehandlungen, Stammzelltherapien, PRP, IRAP, Articell
forte®, RenuTend ® usw.
Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie
haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
3 Nicht versicherbare Leistungen
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
• bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinär-
medizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich
dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
• Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik
sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
• Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind
oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Heilbehandlungen und Operationen
einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger
Wartezeit haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw.
die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Heilbehandlung oder
Operation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aber
nach der Wartezeit durchgeführt wird;
• Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen
oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen,
die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Gesundheitsschädigung stehen,
außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
• Tierärztliche Leistungen einschließlich Diagnostik, die nach Beendigung des Vertrages
erbracht werden;
• nachträgliche Untersuchungen und Heilbehandlungen sowie Untersuchungen und Heilbehand-
lungen Ihres versicherten Pferdes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls einschließlich
der veterinärmedizinisch notwendigen Operation sowie deren Folgen, jeweils einschließlich
dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, wenn die Krankheit oder der
Unfall während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
DOC-210_1025_V01_UA Seite 3 von 6
[Seite 4]
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
• Impfungen und Parasitenmittel, prophylaktische Blutchecks, Zähneraspeln, Ernährungs- und
Futtermittelberatung, Trächtigkeitsuntersuchungen oder Telemedizin, außer im Rahmen der
Vorsorgepauschale unter 2.2;
• Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbe-
handlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden;
• Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnos-
tik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten,
Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
• Regenerative Therapien, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart;
• Untersuchungen und Behandlungen durch Nicht-Tierärzte, außer Sie haben den Reha-Bau-
stein vereinbart und die Untersuchungen und Behandlungen sind vom umfang des Reha-
Bausteins erfasst;
• Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes einschließlich der Hausbe-
suchsgebühr;
• Transportkosten Ihres versicherten Pferdes;
• Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeunter
suchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwal-
tungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
• tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Heilbehandlung oder Operation
nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters, außer im Rahmen der Vorsor-
gepauschale unter 2.2;
• Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik
sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
• Pflegemittel und technische Hilfsmittel;
• wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen (z. B. Goldimplantati-
on) einschließlich Behandlungen und Operationen durch Nicht-Tierärzte;
• Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik
sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen,
Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
• Trächtigkeitsuntersuchung, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
• hormonell durchgeführte Östrusverschiebungen bei weiblichen Pferden, zuchthygienische
Maßnahmen und Follikelkontrollen außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
• Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor-
und Nachbehandlungen der Fohlen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt;
• Euthanasie Ihres versicherten Pferdes, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall;
• verhaltenstherapeutische Untersuchung, Diagnostik, Heilbehandlung und Medikation;
• Folgen von nicht versicherten Eingriffen und Behandlungen.
4 Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Für Leistungsfälle außerhalb der Bunderepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen
Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz.
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch
maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für
Tierärzte (GOT).
5 Beitragsdynamik
5.1 Anpassung des Beitrages aufgrund des Alters
Der Tarifbeitrag für Ihr versichertes Tier wurde unter anderem nach dem Alter bei Versicherungs-
beginn ermittelt. Um das fortschreitende Alter der Tiere sowie den medizinischen Fortschritt
berücksichtigen zu können, gilt ab dem 16. Geburtstag Ihres Tieres eine jährliche Beitrags
anpassung von 5 % ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) als vereinbart.
Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht.
DOC-210_1025_V01_UA Seite 4 von 6
[Seite 5]
5.2 Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels, Anpassung des Beitrags bei Standort-
wechsel
Der Tarifbeitrag für Ihr versichertes Pferd wurde unter anderem nach Ihrem Wohnort (Postleitzahl)
ermittelt. Wenn sich Ihr Wohnort ändert (Standortwechsel), kann der Tarifbeitrag höher oder niedriger
werden. Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht. Als Versicherungsnehmer
sind Sie verpflichtet, uns einen Wohnortwechsel anzuzeigen, sofern der neue Wohnort nicht die
gleiche Postleitzahl hat wie der bisherige.
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Obliegenheit zur Anzeige
des Standortwechsels, kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung
Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht,
wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur Anzeige des Standort
wechsels vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob
fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem
Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
er die Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt
auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder
für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den
Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versi-
cherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
6 Definitionen
6.1 Diagnostik (Diagnose)
Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wissen-
schaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
• Vorbericht
• Klinische Untersuchungen
• Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laborunter-
suchungen
6.2 Folgen eines Unfalls
Folgen eines Unfalls sind die durch den Unfall notwendig gewordenen Heilbehandlungen oder
Operationen.
6.3 Heilbehandlung
Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung
durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• oder eine Verschlechterung zu verhindern
6.4 Kastration / Sterilisation
Kastration ist das chirurgische entfernen der Hoden / Eierstöcke Ihres versicherten Pferdes.
Sterilisation ist das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge / Eileiter Ihres versicherten Pferdes.
6.5 Krankheit
Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustandes Ihres versicherten
Pferdes.
6.6 Leistungsfall
Die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung und / oder Operation Ihres versicherten
Pferdes aufgrund einer Gesundheitsschädigung, Krankheit oder infolge eines Unfalls.
Zum Leistungsfall zählen auch:
• die Vorbehandlung vor einer versicherten Operation
• die Nachbehandlung nach einer versicherten Operation
Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
• nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
• vor Ende des Vertrages
DOC-210_1025_V01_UA Seite 5 von 6
[Seite 6]
6.7 Medizinisch notwendig
Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung oder Operation aufgrund einer Veränderung des
Gesundheitszustands, die unter Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten,
ausreichend geprüften und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wieder
herzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern. Hierbei dürfen eine Leistungssteigerung im
Rahmen der Nutzung des Pferdes sowie ästhetische Gründe nicht im Vordergrund stehen.
6.8 Nachbehandlung
Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder stationär
inklusive Unterbringung, Verpflegung sowie Versorgung mit Arzneimitteln nach einer Operation.
Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• eine Verschlechterung zu verhindern
6.9 Regenerative Therapien
Unter Regenerativen Therapien versteht man Therapieformen, bei denen körpereigenen Zellen
und Substanzen verwendet werden.
6.10 Unfall
Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten
Pferdes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht.
6.11 Vorbehandlung
Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Pferdes zur Vorbereitung der versicherten
Operation.
Es handelt sich insbesondere um:
• allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Pferdes
• spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Pferdes wie Röntgen oder Laboruntersuchungen
DOC-210_1025_V01_UA Seite 6 von 6
Volltext aufklappen: Uelzener Leistungsübersicht Pferde-Produkte (OP, Kolik, Kranken, Herden-OP)
[Seite 1]
Pferde-OP- / -Kranken- / -Kolik- /
Herden-OP-Versicherung
Leistungsübersicht 1 unserer Pferde-Produkte:
Allgemeine Leistungen und Erstattungen
Pferde-
Pferde-OP- Pferde-Kolik Herden-OP-
Mitversicherte Leistungen Kranken
Versicherung versicherung Versicherung
versicherung
nur
nur
Operationen
Alle Operationen 2
ja • ja • ausgewählte
aufgrund von
Operationen 3
akuten Koliken
nur aufgrund
Alle Behandlungen einschließlich
nein – ja • von akuten nein –
Operationen
Koliken
bis zu 100 % Kostenübernahme
unabhängig vom GOT-Satz ja • ja • ja • ja •
(Gebührenordnung für Tierärzte)
für Behand-
für die für alle lungen und für die
versicherte versicherten Operationen versicherte
Die Erstattungshöhe ist pro
Operation Behandlungen aufgrund von Operation
Versicherungsjahr wählbar:
sowie deren einschließlich akuten Koliken sowie deren
15.000 €, 25.000 € oder 50.000 €
Vor- und Nach- versicherter im versicherten Vor- und Nach-
behandlung Operationen Behandlungs- behandlung
zeitraum
500 € fest,
Die Selbstbeteiligung ist pro wahlweise
Versicherungsjahr wählbar: ja • ja • kann diese auf ja •
ohne, 500 € oder 1.000 € 1.000 € erhöht
werden
Lebenstag
ab dem ersten ab dem ersten ab dem ersten bis zum
Aufnahmealter
Lebenstag Lebenstag Lebenstag 15. Geburtstag
des Pferdes
insgesamt
die letzten 21 Tage die letzten
versicherte Vorbehandlung vor der
drei Unter unbegrenzt ab der ersten drei Unter
Operation
suchungstage tierärztlichen suchungstage
Konsultation
Operationen unter Vollnarkose,
Sedierung und örtlicher Betäubung im Rahmen
(Lokalanästhesie) infolge Unfall und ja • ja • einer akuten ja •
Krankheit inklusive Arzneimittel und Kolik
Verbandsmaterial
im Rahmen im Rahmen
einer Operati- im einer Operati-
medizinisch notwendige bildgebende on sowie der versicherten on sowie der
ja •
Verfahren bis zur Erstattungshöhe versicherten Behandlungs versicherten
Vor- und Nach zeitraum Vor- und Nach
behandlung behandlung
Fortsetzung siehe Rückseite
Adresse Kontaktdaten
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Tel. 0581 8070-0,
Veerßer Straße 65 / 67, 29525 Uelzen info@uelzener.de, www.uelzener.de
DOC-208_0625_V02_UA Seite 1 von 2
[Seite 2]
Pferde-OP- / -Kranken- / -Kolik- /
Herden-OP-Versicherung
Leistungsübersicht 1 unserer Pferde-Produkte:
Pferde-
Pferde-OP- Pferde-Kolik Herden-OP-
Mitversicherte Leistungen Kranken
Versicherung versicherung Versicherung
versicherung
Nachsorge / -behandlung ambulant /
bis insgesamt bis 17
stationär (z. B. Verbandswechsel,
17 Kalender 21 Tage ab Kalender
Fäden ziehen) und stationäre
tage nach der unbegrenzt der ersten tage nach der
Unterbringungskosten inklusive
versicherten tierärztlichen versicherten
Ergänzungsfutter in der Tierklinik
Operation Konsultation Operation
nach dem OP-Tag
im Rahmen
einmalig pro einmalig pro einmalig pro
Telediagnositik / Teleberatung der Vorsorge
Leistungsfall Leistungsfall Leistungsfall
pauschale
Notdienstgebühr ja • ja • ja • ja •
Vorsorgepauschale (vorbeugende
Behandlungen) in Höhe von 500 € pro nein – ja • nein – nein –
Versicherungsjahr
freie Wahl des Tierarztes / Tierklinik ja • ja • ja • ja •
weltweiter Auslandsschutz
bis 12 Monate (auch geplante ja • ja • ja • ja •
Operationen im Ausland)
Wartezeit für Kolik und Unfälle 5 Tage ja • ja • ja • ja •
Allgemeine Wartezeit 2 Monate ja • ja • nein – ja •
Wartezeit für besondere Operationen
(in der Krankenversicherung auch für ja • ja • nein – ja •
besondere Erkrankungen) 1 Jahr
Bausteine / Zusatzleistungen (versicherbar gegen Mehrbeitrag)
Für Leistungen aus den Bausteinen erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr.
Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Reha-Baustein ja • ja • nein – nein –
bereits im
Krankenversicherungs-Baustein ja • Grundprodukt nein – nein –
abgesichert
Hinweise
Beitragsdynamik: jährliche Anpassung
des Beitrages aufgrund des Alters in ja • ja • ja • nein –
Höhe von 5 % ab dem 16. Geburtstag
Wenn Sie Ihr Tier abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform.
1
Die Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen
Versicherungsbedingungen der Uelzener entnehmen.
2
Nach bedingungsgemäßer Wartezeit.
3
Versichert sind folgende Operationen: Arthroskopien einschl. Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC,
OCD, Chips und Birkelandfrakturen, Kaiserschnitte, Operationen aufgrund von Griffelbein-Frakturen, Operationen aufgrund von akuten
Magen-Darm-Koliken, unfallbedingte Wundnähte, verletzungsbedingte Sehnennähte und Zahnoperationen.
Adresse Kontaktdaten
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Tel. 0581 8070-0,
Veerßer Straße 65 / 67, 29525 Uelzen info@uelzener.de, www.uelzener.de
DOC-208_0625_V02_UA Seite 2 von 2
[Seite 3]
Pferdehalter-Haftpflicht
Leistungsübersicht ¹
Mitversicherte Leistungen
Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Schadenersatzverpflichtungen und Abwehr
unberechtigter Schadensersatzansprüche
Wählbare Deckungssummen für Personen, Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. €, 10 Mio. €
oder 50 Mio. € ²
Wählbare Selbstbeteiligung pro Leistungsfall: ohne, 150 € oder 300 €
Mietsachschäden
Räume in Gebäuden und Grundstücke bis zur vereinbarten Deckungssumme
Stallungen, Reithallen und Weiden bis 100.000 €
Pferdetransportanhänger bis 100.000 €
Versicherte Personen
Fremd- und Gastreiterrisiko
Reitbeteiligung inkl. Regressverzicht
Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters
Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters, bei Schäden durch das gehütete Pferd
Veranstaltungen / Unterbringung
Turnierteilnahme
Teilnahme an Wander- und Distanzritten
Teilnahme an Pferderennen
Teilnahme an Schauen
Allgemeine Leistungen
Gewollter / ungewollter Deckakt
Bergungs- und Rettungskosten bis 20.000 €
Vorübergehende Auslandsaufenthalte ausgenommen USA, Kanada und US-Territorien
Flurschäden
Weiderisiko
• keine Vorschriften zur Zaunhöhe
• auch mit Fremdpferden
Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen ab Geburt bis zum 24. Lebensmonat
Forderungsausfallversicherung bis zur Deckungssumme ab einer Forderungshöhe von 2.500 €
Reiten ohne Sattel
Fortsetzung siehe Rückseite
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
info@uelzener.de | www.uelzener.de
DOC-43_0325_V01 Seite 1 von 2
[Seite 4]
Pferdehalter-Haftpflicht
Leistungsübersicht ¹
Mitversicherte Leistungen
Führen des Pferdes ohne Halfter / ohne Trense
Mitführen eines Handpferdes
Innovationsgarantie
Baustein Best-Leistung gegen Mehrbeitrag versicherbar
Best-Leistungs-Garantie: Selbst wenn der entstandene Schaden nicht im Rahmen unseres
Tarifs versichert sein sollte, leisten wir dennoch, sofern ein anderer deutscher Versicherer
bedingungsgemäß zur Zahlung verpflichtet wäre.
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leisten wir für Sachschäden Schadenersatz zum
Neuwert (bis 7.500 €), sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate und kein anderer
Versicherer leistungspflichtig ist. ³
Versichert ist die Differenz (bis 7.500 €) zwischen dem Zeitwert und Neuwert, wenn der Ver-
sicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einen Sachschaden erlitten hat und ein
anderer Pferdehalterhaftpflichtversicherer eine Schadenersatzleistung zum Zeitwert erbracht
hat. Dies gilt nur, sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate ist. ³
Gewerbliche Nutzung des versicherten Pferdes bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 €
Beitragsnachlässe
20 % Alters-Vorteil für Pferde, die bei Vertragsabschluss 15 Jahre oder älter sind
Versichern Sie mehr als ein Pferd, reduziert sich der Beitrag pro Pferd, je mehr Pferde gemein-
sam abgesichert werden. Ab vier Pferden bleibt der vergünstigte Beitrag pro Pferd konstant.
Hinweise
Alle Pferde jeder Rasse und in jedem Alter sind versicherbar
Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform.
1 D ie Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs-
bedingungen der Uelzener entnehmen.
2 15 Mio. € höchstens je Person bei Personenschäden
3 Vorausgesetzt, der beschädigte Gegenstand ist nicht älter als 30 Monate. Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikations-
mitteln jeder Art; Computern jeder Art, auch tragbare; Computersysteme; Film- und Fotoapparate; tragbare Musik- oder Videowieder-
gabegeräte; Brillen jeder Art.
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
info@uelzener.de | www.uelzener.de
DOC-43_0325_V01 Seite 2 von 2
[Seite 5]
Pferde-Lebensversicherung
Leistungsübersicht ¹:
Mitversicherte Leistungen in der Tarifvariante BASIS PREMIUM
Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall während des privaten und
gewerblichen Transportes inkl. Transportmittelunfall kein Luft- oder Seetransport
Diebstahl und Raub
Tod oder Nottötung infolge von Trächtigkeit, Geburt und Kastration /
Sterilisation
Tod oder Nottötung infolge von Abschlachten in diebischer Absicht, Wolfs-
riss, Brand, Blitzschlag und Explosion
Tod oder Nottötung infolge von Unfall, wenn der Leistungsfall innerhalb der
ersten 48 Stunden nach dem Unfallereignis eintritt
Tod oder Nottötung infolge von Unfall, wenn der Leistungsfall später als 48
---
Stunden nach dem Unfallereignis eintritt
Tod oder Nottötung infolge von Krankheit ---
Tod oder Nottötung infolge von Tierseuche ---
Tod oder Nottötung infolge von Alter ---
Mitversicherte Leistungen in allen Tarifvarianten
Versicherungssumme individuell wählbar zwischen 2.000 € und 100.000 €
100 % Entschädigung der vereinbarten Versicherungssumme
Kein Wertnachweis im Leistungsfall erforderlich
Keine Anrechnung von Verwertungserlösen im Leistungsfall
Aufnahme ab dem 8. Lebenstag des Pferdes
Max. Aufnahmealter 21. Geburtstag des Pferdes
Der Vertrag endet spätestens in dem Jahr, in dem das Pferd 22 Jahre alt wird.
Vertragslaufzeit individuell wählbar mind. 1 Jahr
Auslandsschutz zeitlich unbegrenzt europaweit
Wartezeiten
Unfälle, Transport, Wolfsriss, Abschlachten in diebischer Absicht oder durch 7 Tage
Pferderipper, Brand, Blitzschlag, Explosion sowie für Diebstahl und Raub ab Versicherungsbeginn
30 Tage
Trächtigkeit und Geburt sowie für Kastration und Sterilisation
ab Versicherungsbeginn
30 Tage ab
Krankheit, Tierseuche oder Alterstod --- Versiche-
rungsbeginn
Fortsetzung siehe Rückseite
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
info@uelzener.de | www.uelzener.de
DOC-348_0625_V02 Seite 1 von 2
[Seite 6]
Pferde-Lebensversicherung
Leistungsübersicht ¹:
Baustein dauernde Unbrauchbarkeit (versicherbar gegen Mehrbeitrag)
Wählbar zum Haupttarif
Versicherbare Nutzung: Reit-, Fahr- und Zuchtpferd
Versicherte Leistungen:
• dauernde Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit oder Unfall mit 90 % Entschädigung der vereinbarten
Versicherungssumme
• Tod (Nottötung / Verenden) der Leibesfrucht ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis zum 7. Tag nach der Geburt
mit 10 % Entschädigung der vereinbarten Versicherungssumme
Max. Aufnahmealter 17. Geburtstag des Pferdes
Der Baustein endet spätestens in dem Jahr, in dem das Pferd 18 Jahre alt wird.
Wartezeit: 3 Monate ab Versicherungsbeginn
Generelle Hinweise
Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder dieses stirbt, informieren Sie uns bitte in Textform.
Schnelle und einfache Regulierung im Schadenfall.
1 D
ie Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs-
bedingungen der Uelzener entnehmen.
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
info@uelzener.de | www.uelzener.de
DOC-348_0625_V02 Seite 2 von 2