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Versicherungsmakler / Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

die Bayerische Komfort: die Bedingungen im Volltext

Pferdehalterhaftpflicht Komfort mit weltweitem Schutz, Deckschäden, Reitveranstaltungen und Mietsachschäden; ausgelesen nur aus dem Produktinformationsblatt, Summen laut Versicherungsschein.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 57 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenlaut Versicherungsschein„Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)nicht geregelt
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfallja„Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.“Gibt es Deckungseinschränkungen?, Seite 1
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferdja„Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Ihr Pferd während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z. B. bei einer Urlaubsreise) einen Haftpflichtschaden verursacht, sind Sie geschützt.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeigenicht geregelt
Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit)nicht geregelt
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgenicht geregelt

Versicherte Pferde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd)nicht geregelt
Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alternicht geregelt
Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferdnicht geregelt
Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag)nicht geregelt
Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd)nicht geregelt
Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reitennicht geregelt

Reiter, Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer)nicht geregelt
Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten)nicht geregelt
Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd)nicht geregelt
Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichertnicht geregelt
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft)ja„die auf Ihr Pferd zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmten Hüter des Tieres einstehen müssen“Was ist versichert?, Seite 1
Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut)nicht geregelt
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinandernicht geregelt
Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtnicht geregelt

Schäden durch das Pferd

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeldnicht geregelt
Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkostennicht geregelt
Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferdnicht geregelt
Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldernnicht geregelt
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten)ja„Deckschäden“Was ist versichert?, Seite 1
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)ja„Deckschäden“Was ist versichert?, Seite 1
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten)nicht geregelt
Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde)nicht geregelt

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallenja„Mietsachschäden“Was ist versichert?, Seite 1
Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehörja„Schäden an geliehenen Sachen“Was ist versichert?, Seite 1
Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporternicht geregelt
Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerkennicht geregelt
Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urinnicht geregelt

Reiten, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training)ja„Schäden während Teilnahme in Reitveranstaltungen“Was ist versichert?, Seite 1
Pferderennen, Distanzritte und Galopprennennicht geregelt
Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten)nicht geregelt
Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagdnicht geregelt
Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmennicht geregelt
Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen)nicht geregelt
Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt)nein„gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche, Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Private Hobbyzucht und Aufzuchtnicht geregelt

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannnicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostenja„gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.“Was ist versichert?, Seite 1
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschadennicht geregelt
Strafkaution im Auslandnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden)nicht geregelt
Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdesnicht geregelt
Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun)nicht geregelt
Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)ja„Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden sind.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung)nicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)ja„Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen)ja„wegen vorsätzlicher Handlungen, durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs.“Gibt es Deckungseinschränkungen?, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) die Bayerische Komfort

Volltext aufklappen: Pferdehalterhaftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Komfort (333027)
[Seite 1] Pferdehalterhaftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Bayerische Beamten Produkt: Pferdehalter- Versicherung AG Deutschland haftpflichtversicherung Komfort 2023 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständi- gen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schaden- ersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie als Halter eines Pferdes verantwortlich sind. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Gegenstand der Pferdehalterhaftpflichtversiche- Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. rung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haft- Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. pflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche Dazu gehören z. B.: zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, abzuwehren. die über eine gesonderte gewerbliche, Tierhalter- Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, haftpflichtversicherung versichert werden. die auf Ihr Pferd zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmten Hüter des Tieres einstehen müssen, wie: Gibt es Deckungseinschränkungen? Deckschäden Schäden während Teilnahme in Reit- Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der veranstaltungen Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. Mietsachschäden Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Schäden an geliehenen Sachen Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem zu berücksichtigen. Versicherungsschein entnehmen. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind zum Beispiel gesetzliche Ansprüche: wegen vorsätzlicher Handlungen, durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs. Wo bin ich versichert? Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Ihr Pferd während eines vorübergehenden Auslands- aufenthalts (z. B. bei einer Urlaubsreise) einen Haftpflichtschaden verursacht, sind Sie geschützt. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. | 1 | [Seite 2] Pferdehalterhaftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Bayerische Beamten Produkt: Pferdehalter- Versicherung AG Deutschland haftpflichtversicherung Komfort 2023 € Wann und wie zahle ich? € Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen). Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. B 333027 (05.23) | 2 |
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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