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Versicherungsmakler / Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

PETPROTECT Basis: die Bedingungen im Volltext

Tierhalterhaftpflicht Basis-Schutz der Barmenia für Hund und Pferd mit Fremdreitern bei unentgeltlicher Überlassung, Turnieren, Kutschfahrten, Deckakt und Flurschäden, ohne Reitbeteiligung und geliehene Sachen; Forderungsausfall ab 5.000 Euro.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 57 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenlaut Versicherungsschein„Vereinbart ist eine pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden“A. Versicherungssummen, Seite 1
Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)ja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.“A1-6.11.1, Seite 7
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)ja„für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.“A1-5.2, Seite 6
Selbstbeteiligung je Schadenfallkeine„an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung).“A1-5.4, Seite 6
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferdja„bis zu fünf Jahren in Staaten Europas, bis zu drei Jahren in Staaten außerhalb Europas“A1-6.10, Seite 7
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeigeja„des bestehenden Vertrages ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.“A1-9.1, Seite 8
Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit)nicht geregelt
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgeja„Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil“B-16, Seite 2

Versicherte Pferde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd)ja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Reiten von Reittieren mit und ohne Sattel.“A1-6.12.3, Seite 7
Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alterja„Jungtiere (Welpen/Fohlen) des versicherten Elterntieres sind bis zum Alter von 12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mitversichert“A1-1.1, Seite 2
Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferdnicht geregelt
Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag)nicht geregelt
Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd)nicht geregelt
Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reitennicht geregelt

Reiter, Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer)ja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners.“A1-2.1.1, Seite 5
Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten)ja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Fremdreiters/Gastreiters, dem ein in diesem Vertrag versichertes Pferd von Ihnen, Pferdeeigentümer oder berechtigten Besitzer unentgeltlich überlassen wurde.“A1-2.1.10, Seite 5
Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd)nicht geregelt
Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichertnicht geregelt
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft)ja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.“A1-2.1.9, Seite 5
Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut)ja„die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters gegen Sie, sofern es sich bei dem Tierhüter nicht um mitversicherte Personen gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.5 handelt.“A1-6.12.6, Seite 6
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinandernein„Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben“A1-7.4, Seite 7
Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtja„Sofern mitversicherte Kinder kraft Gesetz zur Aufsicht über eigene minderjährige Kinder verpflichtet sind, sind diese ebenfalls mitversichert.“A1-2.1.2, Seite 5

Schäden durch das Pferd

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeldnicht geregelt
Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkostennicht geregelt
Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferdnicht geregelt
Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldernja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden.“A1-6.4, Seite 5
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten)ja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten.“A1-6.3, Seite 6
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)ja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten.“A1-6.3, Seite 6
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten)ja, bis 1 Mio. €„Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 1.000.000 EUR und die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 1.000.000 EUR.“A2-1.4, Seite 8
Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde)nicht geregelt

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallenja, Selbstbeteiligung 250 €„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden.“A1-6.8.1, Seite 6
Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehörnein„Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter von Ihnen diese Sachen geleast, geliehen“A1-7.5, Seite 8
Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporternein„Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter von Ihnen diese Sachen geleast, geliehen“A1-7.5, Seite 8
Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerkennein„Nicht versichert bleiben Schäden an den gezogenen eigenen oder fremden Schlitten/Wagen oder Kutschen.“A1-6.1, Seite 6
Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urinja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit“A1-6.7, Seite 6

Reiten, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training)ja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).“A1-6.2, Seite 6
Pferderennen, Distanzritte und Galopprennenja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).“A1-6.2, Seite 6
Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten)ja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Einsatz der über diesen Vertrag versicherten Tiere als Zugtiere vor Schlitten/Wagen oder Kutschen, sofern der Einsatz nicht gegen Entgelt, sondern ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt“A1-6.1, Seite 6
Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagdnicht geregelt
Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmennicht geregelt
Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen)ja„Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger (auch zum Tiertransport)“A1-6.9, Seite 7
Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt)nein„Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder ähnlichen Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung.“A1-1.1, Seite 5
Private Hobbyzucht und Aufzuchtnicht geregelt

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannja„Schadenersatzansprüche unter 5.000 EUR sind nicht versichert.“A3-3.3, Seite 10
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostenja„die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche“A1-4.1 b), Seite 6
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschadenja„die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.“A1-4.3, Seite 6
Strafkaution im Auslandnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden)nicht geregelt
Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdesnicht geregelt
Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun)nicht geregelt
Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm)ja„Bei Pferden ist das Reiten/Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung sowie das Reiten ohne Sattel versichert“A1-6.12.2, A1-6.12.3, Seite 2
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)ja„Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden.“B-3.1.1, Seite 2
Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung)ja„Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Risikos erfahren.“B-5.3, Seite 12
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)ja„Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen.“B-5.2.3, Seite 12
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen)ja„sind Ansprüche wegen Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind.“A1-7.11, Seite 7

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
PETPROTECT (Vertriebsmarke), Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Risikoträger laut Fundstelle)
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) PETPROTECT Basis

Volltext aufklappen: PETPROTECT Versicherungsbedingungen Pferdehaftpflicht Basis
[Seite 1] Die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht- versicherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung im Überblick… Risikoträger ist die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung. Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung verschaffen können, sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen ver- bindlichen Regelungen finden Sie ab Seite 3 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversi- cherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung (AVB THV Basis-Schutz – private Tierhaltung). In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können. Diese Leistung/en… …ist/sind versichert …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen auf Seite unter A. Versicherungssummen Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist _ _ Vereinbart ist eine pauschale Versicherungssumme im Versicherungsschein für Personen-, Sach- und Vermögensschäden dokumentiert Vorsorgeversicherung bis zur Versicherungssumme 8 A1-9 für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken Forderungsausfalldeckung (für Schäden ab 5.000 EUR) bis zur Versicherungssumme 9 A3 B. Versicherte Personen Sie selbst als Versicherungsnehmer 5 A1-1.1 Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner 5 A1-2.1.1 Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft) 5 A1-2.1.5 Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft le- 5 A1-2.1.2 benden minderjährigen Kinder und die Ihres Ehe-/Lebenspartners (auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder) Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft le- 5 A1-2.1.2 benden volljährigen Kinder während der Schul- oder sich daran unmittelbar an- schließenden beruflichen Erstausbildung Der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter 5 A1-2.1.9 Fremdreiter/Gastreiter 5 A1-2.1.10 C. Versichert sind – Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) 5 A1-3 – gegen Sie und die mitversicherten Personen aus der privaten Haltung der versicherten Tiere. 5 A1-1/ A1-2 Nicht versichert ist die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder ähnlichen Zwecken. 5 A1-1 Die Barmenia 6 A1-4 – prüft die Haftpflichtfrage, – wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und – entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche. A 3346-05 09/2021 Seite 1 von 15 [Seite 2] Diese Leistung/en… …ist/sind versichert …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen auf Seite unter D. Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie und die mitversicherten Personen Jungtiere (Welpen/Fohlen) des versicherten Elterntieres sind bis zum Alter von bis zur Versicherungssumme 5 A1-1.1 12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mitversichert Einsatz des Tieres als Zugtier vor Schlitten/Kutschen bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.1 Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.2 Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt bis zur Versicherungssumme 6 A1-6.3 Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken bis zur Versicherungssumme 7 A1-6.8.1 gemieteten Räumen in Gebäuden (Eigenanteil an jedem Schaden: 250 EUR) Für Schäden im Ausland besteht Versicherungsschutz bei einem bis zur Versicherungssumme 7 A1-6.10 vorübergehenden Aufenthalt – in Staaten außerhalb von Europa für bis zu 3 Jahren, – in Staaten in Europa für bis zu 5 Jahre Bei Pferden ist das Reiten/Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher bis zur Versicherungssumme 7 A1-6.12.2/ Zäumung sowie das Reiten ohne Sattel versichert 7 A1-6.12.3 Bei Hunden ist auch das Führen ohne Leine und ohne Maulkorb/-schlaufe bis zur Versicherungssumme 7 A1-6.12.4 versichert E. Wichtige Obliegenheiten ■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn 11 B-3.1.1 noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden. ■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren einge- 11 B-3.1.2 leitet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. ■ Geben Sie der Barmenia ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte 11 B-3.2 und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung. ■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Scha- 11 B-3.3 dens. ■ Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des 11 B-3.4.1 Verfahrens der Barmenia zu überlassen. ■ Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungs- 12 B-3.4.2 behörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforder- lichen Rechtsbehelfe ein. F. Weitere Besonderheiten Innovationsklausel 14 B-16 Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil Garantie über die Einhaltung der Leistungsstandards 15 B-17 der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse" 15 B-18 empfohlenen Mindestleistungsstandards Seite 2 von 15 [Seite 3] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtver- sicherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung Risikoträger ist die (AVB THV Basis-Schutz Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 – private Tierhaltung) 42119 Wuppertal Stand 01.09.2021 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der Bedingungen hier sind die Versicherungsbedingungen für die Bar- menia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung Teil A "Basis-Schutz". Diese sind für den Fall formuliert, enthält Regelungen zur Tierhalter-Haftpflichtversi- dass Sie als Leser dieser Bedingungen die Tierhal- cherung ausschließlich für die private Tierhal- ter-Haftpflichtversicherung "Basis-Schutz" bei uns tung: abgeschlossen haben und somit auch Versiche- rungsnehmer des Vertrages und unser Vertrags- – Abschnitt A1 partner sind. gilt für die allgemeinen und besonderen Risiken aus der privaten Haltung von Tieren (Tierhalter- Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi- Haftpflichtrisiko); cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese – Abschnitt A2 Bedingungen den Inhalt Ihrer Tierhalter-Haftpflicht- gilt für Gewässerschäden und Schäden gemäß versicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. Umweltschadensgesetz (besondere Umweltrisi- ken); Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig – Abschnitt A3 und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig gilt für Forderungsausfallrisiken. auf. So können Sie auch später, besonders im Scha- densfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. Teil B Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen enthält Regelungen über allgemeine Rechte und Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch Pflichten der Vertragsparteien wie z. B. keine Schadenersatzansprüche gestellt worden sind. – zu Ihren Obliegenheiten, Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. – zum Beginn des Versicherungsschutzes und zur Beitragszahlung, zur Beitragsregulierung Ihre Barmenia und Beitragsangleichung, – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ Kündigung, Wer ist wer? – zu weiteren Bestimmungen. – Sie sind der Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner und auch versicherte Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind Person in dieser Tierhalter-Haftpflicht-versiche- der gesamte Bedingungstext, der Versicherungs- rung. schein und seine Nachträge. Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den Versicherungsbedingungen alle Regelungen auf Sie bezogen. Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen gelten aber auch für die mitversicherten Personen (siehe unter A1-2.2 auf Seite 5). Welche Personen zusätzlich über diesen Ver- trag versichert sind, ist im Teil A, A1-2 dieser Bedingungen dargestellt. – Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Wir bieten die in diesen Bedingungen beschriebenen Leis- tungen. In den folgenden Texten ist die Barme- nia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet. Was bedeutet "Textform" "Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zu- kommen lassen können. A 3346-05 09/2021 Seite 3 von 15 [Seite 4] Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Teil A – Tierhalter-Haftpflichtversicherung Teil A – Abschnitt A2: Weitere Bestimmungen Besonderes Umweltrisiko Teil A – Abschnitt A1: A2-1 Sanierung von Umweltschäden B-10 Abtretungsverbot.......................................14 Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko gemäß Umweltschadensgesetz .................9 B-11 Mehrfachversicherung ..............................14 A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten B-12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu (versichertes Risiko) sowie Teil A – Abschnitt A3: beachten? Was gilt bei Änderung nicht versicherte Risiken ............................ 5 Forderungsausfallrisiko .......................................9 Ihrer Anschrift?..........................................14 A1-2 Regelungen zu mitversicherten B-13 Bedingungsänderung................................14 Personen und zum Verhältnis zwischen B-14 Wann verjähren die Ansprüche aus Ihnen und den mitversicherten Personen .. 5 Teil B – Allgemeiner Teil diesem Vertrag?........................................14 A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall.... 5 B-15 Sonderfälle der Schadenfeststellung A1-4 Leistungen der Versicherung und Ihre Obliegenheiten bei gedehnten Versicherungsfällen Vollmacht der Barmenia............................. 6 im Zusammenhang mit einem Wechsel A1-5 Begrenzung der Leistungen B-1 Was bedeutet die vorvertragliche des Versicherers .......................................14 (Versicherungssumme, Jahreshöchstersatz- Anzeigepflicht und welche Folgen B-16 Künftige Bedingungsverbesserungen.......14 leistung, Serienschaden, hat ihre Verletzung? ................................. 11 B-17 Leistungsgarantie gegenüber Selbstbeteiligung) ...................................... 6 B-2 Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt GDV-Musterbedingungen .........................15 A1-6 Besondere Regelungen für einzelne des Versicherungsfalls zu beachten? ...... 11 B-18 Garantie über die Erfüllung der vom Arbeits- Risiken des privaten Tierhalters B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und kreis "Beratungsprozesse" empfohlenen Min- (Versicherungsschutz, Risikobegren- nach Eintritt des Versicherungsfalls destleistungsstandards .............................15 zungen und besondere Ausschlüsse) ....... 6 zu beachten?............................................ 11 B-19 Welches Gericht ist zuständig? ................15 A1-6.1 Kutsch- und Schlittenfahrten ...... 6 B-4 Welche Rechtsfolgen hat die B-20 Anzuwendendes Recht .............................15 A1-6.2 Teilnahme an Veranstaltungen .. 6 Verletzung von Obliegenheiten?.............. 12 B-21 Versicherungsjahr .....................................15 A1-6.3 Deckschäden.............................. 6 B-22 Sanktions-/Embargoklausel ......................15 A1-6.4 Flurschäden................................ 6 Beginn des Versicherungsschutzes/ B-23 Wenn Sie mit uns einmal nicht A1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko .......... 6 Dauer und Ende des Vertrages zufrieden sind............................................15 A1-6.6 Abwässer.................................... 6 A1-6.7 Allmählichkeitsschäden .............. 6 B-5 Wann beginnt der Versicherungsschutz? A1-6.8 Schäden an gemieteten/ Wann beginnt und wann endet der gepachteten Sachen Vertrag? ................................................... 12 (Mietsachschäden) ..................... 7 A1-6.9 Nicht versicherungspflichtige Der Versicherungsbeitrag Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- Anhänger .................................... 7 B-6 Was müssen Sie bei der Beitrags- A1-6.10 Schäden im Ausland .................. 7 zahlung beachten? A1-6.11 Mitversicherung von Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag Vermögensschäden ................... 7 nicht rechtzeitig zahlen? .......................... 12 A1-6.12 Klarstellende Hinweise zum B-7 Beitrag bei vorzeitiger Versicherungsschutz .................. 7 Vertragsbeendigung................................. 13 A1-7 Allgemeine Ausschlüsse ............................ 7 B-8 Veränderungen des versicherten A1-8 Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf den Risikos (Erhöhungen und Beitrag (Beitragsregulierung) ................... 13 Erweiterungen)........................................... 8 B-9 Beitragsangleichung und Kündigungs- A1-9 Neu hinzukommende Risiken recht nach Beitragsangleichung .............. 13 (Vorsorgeversicherung) ............................. 8 A1-10 Versicherungsschutz für Hunde, für die eine Versicherungspflicht gilt ............... 9 A1-11 Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflicht- versicherung nach Ihrem Tod ................... 9 Inhaltsübersicht Seite 4 von 15 [Seite 5] Teil A – Tierhalter-Haftpflichtversicherung Bei volljährigen Kindern besteht Versicherungs- – Die Mitversicherung für Ihren Partner und des- schutz nur, solange sie sich noch in einer Schul- sen Kinder, die nicht auch Ihre Kinder sind, en- Teil A – Abschnitt A1 oder sich daran unmittelbar anschließenden berufli- det mit der Aufhebung der häuslichen Gemein- chen Erstausbildung befinden. schaft zwischen Ihnen und Ihrem Partner. Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Berufliche Erstausbildung bedeutet: – Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden – Lehre mit Abschluss; Partner und dessen Kinder A1-11 sinngemäß. A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten – Lehre mit Abschluss und anschließendem Stu- (versichertes Risiko) sowie dium, auch Bachelor- und unmittelbar ange- A1-2.1.6 Pflegebedürftige Personen nicht versicherte Risiken schlossener Masterstudiengang; Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem – Studium mit Abschluss, auch Bachelor- und un- Haushalt lebenden, dauernd pflegebedürftigen Per- A1-1.1 Versichertes Risiko mittelbar angeschlossener Masterstudiengang. sonen (mindestens Pflegegrad 2). Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht Der Versicherungsschutz bleibt bestehen: A1-2.1.7 Elternteil (1) als privater Halter der im Versicherungsvertrag – bei einer Wartezeit von bis zu einem Jahr im Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht eines in Ih- bezeichneten Tiere; Anschluss an die Schul- oder Berufsausbildung rem Haushalt lebenden Elternteiles. (2) als Tierhüter auf Grund vertraglicher Vereinba- - bis zum Erhalt eines Ausbildungs-, Studien- o- rungen im Sinne des § 834 des Bürgerlichen der Arbeitsplatzes; A1-2.1.8 In Ihrem Haushalt beschäftigte Gesetzbuches (BGB), sofern Sie nicht gewerbs- – bei Ableistung des Grundwehrdienstes, eines Personen mäßig tätig sind. freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, Haltung von bis zu zwölf Monate alten Jungtieren oder des Bundesfreiwilligendienstes nach der die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh- des über diesen Vertrag versicherten Elterntieres. Schule sowie vor, während oder im Anschluss nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu- Nach Vollendung des ersten Lebensjahres stellen an die Berufsausbildung; dienst versehen. die Jungtiere eine Erweiterung im Sinne von A1-8.1 – für Volljährige, unverheiratete Kinder nach Be- dar und sind gemäß Teil B (B-8) gegen Zahlung der endigung der Schul-/beruflichen Erstausbildung Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschä- hierfür vorgesehenen Prämie zur Versicherung an- bei Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss den, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs- zumelden. an diese Ausbildungsmaßnahmen bis zu einem krankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialge- Jahr nach deren Abschluss. setzbuch VII handelt. Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, ge- Unmittelbar (und keine Unterbrechung im vorstehen- werblichen oder ähnlichen Zwecken finden diese den Sinne) ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr A1-2.1.9 Tierhüter Bestimmungen keine Anwendung. (Wartezeit). Während der versicherten Wartezeiten Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht ge- kann eine Aushilfstätigkeit (so genanntes Jobben) werbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft. A1-1.2 Nicht versicherte Risiken ausgeübt werden. Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht A1-2.1.10 Fremdreiter/Gastreiter a) als Halter von Jagdgebrauchshunden, für die Sofern mitversicherte Kinder kraft Gesetz zur Auf- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des bereits Versicherungsschutz durch eine Jagd- sicht über eigene minderjährige Kinder verpflichtet Fremdreiters/Gastreiters, dem ein in diesem Vertrag haftpflichtversicherung besteht; sind, sind diese ebenfalls mitversichert. versichertes Pferd von Ihnen, Pferdeeigentümer b) als Halter von so genannten Kampfhunden - als oder berechtigten Besitzer unentgeltlich überlassen solche gelten Hunde der folgenden Rassen: Nicht versichert ist die Referendarzeit. wurde. – American Pitbull-Terrier, – American Staffordshire-Terrier, A1-2.1.3 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart- A1-2.1.11 Regressansprüche von – Bullmastiff, ners/eingetragenen Lebenspartners mit Versicherungsträgern – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- geistiger Behinderung Mitversichert sind – abweichend von A1-7.3 und Bullterrier, etc.), Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihrer mit A1-7.4 – übergangsfähige Regressansprüche von – Dogo Argentino, Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unver- Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, priva- – Dogue de Bordeaux, heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens- ten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und – Fila Brasileiro, partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden. – Mastiff, und Pflegekinder) mit geistiger Behinderung. – Mastin Espanol, A1-2.2 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun- – Mastino Napoletano, A1-2.1.4 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart- gen sind auf die mitversicherten Personen entspre- – Pitbull-Terrier, ners/eingetragenen Lebenspartners mit chend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestim- – Rottweiler, körperlicher Behinderung mungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9), – Staffordshire-Bullterrier, Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der mit wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte – Tosa Inu. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unver- Person entsteht. heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens- A1-2 Regelungen zu mitversicherten Perso- partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- A1-2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzun- nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen und Pflegekinder) mit einer körperlichen Behinde- gen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei und den mitversicherten Personen rung, durch die nach einer Bescheinigung des Ver- Ihnen oder einer mitversicherten Person vorliegen, sorgungsamtes ein Grad der Behinderung von min- entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als A1-2.1 Mitversicherte Personen destens 50 vorliegt. auch für die mitversicherten Personen. A1-2.1.1 Ehegatte/eingetragener Lebenspartner A1-2.1.5 Ihr Lebenspartner und dessen Kinder A1-2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsver- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit trag dürfen nur Sie ausüben. gatten oder des eingetragenen Lebenspartners. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft mit lebenden Part- Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie (Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in ei- ners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und als auch die mitversicherten Personen verantwort- ner eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne dessen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.2 bis A1- lich. des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver- 2.1.4: gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer – Sie und Ihr mitversicherter Partner müssen un- A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall Staaten lebt.) verheiratet sein. – Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei- A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, A1-2.1.2 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart- chen Anschrift gemeldet sein wie Sie oder Sie dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der ners/ eingetragenen Lebenspartners benennen uns Ihren mitzuversichernden Part- Versicherung eingetretenen Schadenereignisses Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht ihrer unver- ner und wir bestätigen Ihnen dessen (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens- Mitversicherung in Textform. oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- – Haftpflichtansprüche Ihres Partners und dessen zur Folge hatte, auf Grund und Pflegekinder). Kinder gegen Sie sind ausgeschlossen. Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 5 von 15 [Seite 6] gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir bevoll- verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, privatrechtlichen Inhalts mächtigt, dieses Recht auszuüben. werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. genommen werden. A1-5 Begrenzung der Leistungen (Versiche- Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge rungssumme, Jahreshöchstersatzleis- A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei- die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden tung, Serienschaden, Selbstbeteiligung) nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befrie- ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die digung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht A1-5.1 Versicherungssummen haben wir für den von der Weigerung an entstehen- an. Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi- den Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zin- cherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssum- sen und Kosten nicht aufzukommen. A1-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für men begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche An- Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungs- A1-6 Besondere Regelungen für einzelne sprüche handelt, pflichtige Personen erstreckt. Risiken des privaten Tierhalters a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus (Versicherungsschutz, Risikobegren- Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf A1-5.2 Jahreshöchstersatzleistung zungen und besondere Ausschlüsse) Schadenersatz statt der Leistung; Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt: b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versi- A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne Ri- Nacherfüllung durchführen zu können; cherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das siken, deren Risikobegrenzungen und die für diese c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags- Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des begrenzt. mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen ent- d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- A1-5.3 Serienschaden hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver- eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi- (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder zögerung der Leistung; cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse). f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre- ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, tender Ersatzleistungen. wenn diese A1-6.1 Kutsch- und Schlittenfahrten a) auf derselben Ursache, Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen A1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An- b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson- Schäden aus dem Einsatz der über diesen Vertrag sprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen dere sachlichem und zeitlichem Zusammen- versicherten Tiere als Zugtiere vor Schlitten/Wagen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer hang oder oder Kutschen, sofern der Einsatz nicht gegen Ent- gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen gelt, sondern ausschließlich zu privaten Zwecken er- Mängeln folgt, einschließlich der Beförderung von Gästen. A1-4 Leistungen der Versicherung und beruhen. Nicht versichert bleiben Schäden an den gezogenen Vollmacht der Barmenia eigenen oder fremden Schlitten/Wagen oder A1-5.4 Selbstbeteiligung Kutschen. A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi- a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit A1-6.2 Teilnahme an Veranstaltungen b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatzan- einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen sprüche und gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstal- c) Ihre Freistellung von berechtigten Schadener- wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- tungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und satzverpflichtungen. nem Versicherungsfall die Versicherungssumme ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag Vorbereitungen hierzu (Training). wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur- der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. teils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschä- A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. A1-6.3 Deckschäden digung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten. ohne unsere Zustimmung abgegeben teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter oder geschlossen worden sind, binden uns nur, so- Schadenersatzansprüche verpflichtet. A1-6.4 Flurschäden weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Flur- Vergleich bestanden hätte. A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden schäden. Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen A1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustel- A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtan- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrecht- len. sprüche aus einem Versicherungsfall die Versiche- lichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwir- rungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Ver- kung. A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab- hältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden- dieser Ansprüche. sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä- Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sons- rungen in Ihrem Namen abzugeben. A1-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten- tige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausge- Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen der Rente die Versicherungssumme oder den nach breitet haben. Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versi- Zu Schäden nach dem Umweltschadensgesetz Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten cherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Ver- siehe Abschnitt A2 (besonderes Umweltrisiko). in Ihrem Namen. sicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ih- A1-6.6 Abwässer A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines res Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schadenereignisses, das einen unter den Versiche- erstattet. Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent- ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwäs- haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für sprechende Vorschrift der Verordnung über den Ver- ser. Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen sicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des A1-6.7 Allmählichkeitsschäden besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- Versicherungsfalles. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen digers. Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein- Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per- an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs- Staub und dergleichen). summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 6 von 15 [Seite 7] A1-6.8 Schäden an gemieteten/gepachteten Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Willen der die tatsächliche Sachherrschaft ausüben- Sachen (Mietsachschäden) Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließ- den Person reiten, streicheln, füttern oder mit die- Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von lich, wenn diese bei einem vorübergehenden Aus- sem auf sonstige Weiser umgehen. Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Beauf- landsaufenthalt Dieser Versicherungsschutz besteht auch dann, tragten gemieteten/gepachteten Sachen und alle – bis zu fünf Jahren in Staaten Europas, wenn das Reitrisiko (z. B. bei alten Pferden) nicht sich daraus ergebenden Vermögensschäden. – bis zu drei Jahren in Staaten außerhalb Euro- mitversichert ist. pas A1-6.8.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch A1-6.12.6 Schäden des Tierhüters pflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich an Ansprüche gegen Sie aus § 110 Sozialgesetz- Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht- Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken buch VII. ansprüche des Tierhüters gegen Sie, sofern es sich gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden. Mit- bei dem Tierhüter nicht um mitversicherte Personen versichert sind Mietsachschäden an den jeweils zu- Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zah- gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.5 handelt. gehörigen Balkonen/Terrassen und an den Sachen, lungsort außerhalb der Staaten, die der Europäi- die mit dem der Mietsache zugehörigen Grundstück schen Währungsunion angehören, liegt, gelten un- A1-6.12.7 Schäden von Figuranten fest verbundenen sind (z. B. Zäune, Schwimmbe- sere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht- cken, gemauerte Grillanlagen). dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen ansprüche eines zum Training des versicherten Hun- Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen des eingesetzten Figuranten (Scheinverbrechers) Sie haben von den Aufwendungen je Versicherungs- ist. gegen Sie. fall 250 EUR selbst zu tragen. A1-6.11 Mitversicherung von A1-7 Allgemeine Ausschlüsse A1-6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausge- Vermögensschäden schlossen sind Haftpflichtansprüche wegen A1-6.11.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ- a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger pflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Beanspruchung, Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- sind. und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus A1-6.11.2 Vom Versicherungsschutz ausge- Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller ergebenden Vermögensschäden, schlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschä- Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige- c) Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen beson- den führt haben. A1-2.3 findet keine Anwendung. ders versichern können, a) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, d) Schäden infolge von Schimmelbildung. Gerüche, Erschütterungen); A1-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder b) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen o- Schädlichkeit von Erzeugnissen, A1-6.9 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahr- der behördlichen Vorschriften, von Anweisun- Arbeiten und sonstigen Leistungen zeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger (auch gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller zum Tiertransport) aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha- A1-6.9.1 Versichert ist – abweichend von A1- c) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit 7.14 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen; oder Schädlichkeit die verursacht werden durch den Gebrauch aus- d) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder schließlich von folgenden nicht versicherungspflichti- ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von – Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht gen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern: Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei- haben. a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder A1-2.3 findet keine Anwendung. verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; stehen. A1-7.3 Ansprüche der Versicherten b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h untereinander bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; A1-6.12 Klarstellende Hinweise zum Ausgeschlossen sind Ansprüche c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbe- Versicherungsschutz a) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten dingter Höchstgeschwindigkeit; A1-6.12.1 Beschädigung von Personen gegen die mitversicherten Personen, d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht Gemeinschaftseigentum b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstge- Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Gemein- desselben Versicherungsvertrages, schwindigkeit; schaft der Eigentümer gegen Sie als Sondereigentü- c) zwischen mehreren mitversicherten Personen e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs- mer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigen- desselben Versicherungsvertrages. pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen We- tums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht gen und Plätzen verkehren. auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftli- Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf chen Eigentum und alle sich daraus ergebenen Ver- Ansprüche von Angehörigen der vorgenannten Per- A1-6.9.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt: mögensschäden. sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten leben. Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, A1-6.12.2 Reiten und Führen mit gebissloser o- wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü- der ungewöhnlicher Zäumung A1-7.4 Schadensfälle von Ihren Angehörigen gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen und von wirtschaftlich verbundenen pflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht Schäden aus dem Reiten und Führen von Reittieren Personen von unberechtigten Fahrern gebraucht werden. mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf- A1-6.12.3 Reiten mit und ohne Sattel Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen die zu den im Versicherungsvertrag mitversi- chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, Schäden aus dem Reiten von Reittieren mit und cherten Personen gehören; dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von ei- ohne Sattel. Als Angehörige gelten nem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforderli- – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des che Fahrerlaubnis hat. A1-6.12.4 Führen ohne Leine und Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- ohne Maulkorb gleichbare Partnerschaften nach dem Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht beim Füh- Recht anderer Staaten, Teil B, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie- ren des Tieres ohne Leine und ohne Maul- – Eltern und Kinder, genheiten). korb/ -schlaufe. – Adoptiveltern und -kinder, – Schwiegereltern und -kinder, A1-6.10 Schäden im Ausland A1-6.12.5 Schäden von unberechtigten Dritten – Stiefeltern und -kinder, Mit Ausnahme der Regelungen in A2-1.2 (Sanierung Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht- – Großeltern und Enkel, von Umweltschäden gemäß Umweltschadensge- ansprüche solcher Personen, die das versicherte – Geschwister sowie setz) und A3-4 (Forderungsausfallrisiko) gilt: Tier ohne Einverständnis und auch ohne Wissen und – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 7 von 15 [Seite 8] Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern A1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeu- und Kinder miteinander verbunden sind). und sonstige Diskriminierung ges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Be- b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden trieb gesetzt wird. ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be- aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbe- schränkt geschäftsfähige oder betreute Person handlung oder sonstigen Diskriminierungen. A1-7.16 Wasserfahrzeuge sind; Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie A1-7.11 Übertragung von Krankheiten die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von eine juristische Person des privaten oder öffent- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä- ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den lichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Ver- den, die durch Krankheit der Ihnen gehörenden, von Gebrauch eines Wasserfahrzeuges verursachen ein sind; Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Was- d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden sind. serfahrzeuges in Anspruch genommen werden. Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han- In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind; fahrlässig gehandelt haben. Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Perso- e) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene nen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeuges ist Partnerschaftsgesellschaft ist; A1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen, und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Be- f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Überschwemmungen trieb gesetzt wird. Insolvenzverwaltern. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä- den und alle sich daraus ergebenden Vermögens- A1-7.17. Schäden im Zusammenhang mit der Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für An- schäden, welche entstehen durch Übertragung elektronischer Daten sprüche von Angehörigen der dort genannten Perso- a) Senkungen von Grundstücken oder Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden nen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft Erdrutschungen aus dem Austausch, der Übermittlung und der Be- leben. b) Überschwemmungen stehender oder reitstellung elektronischer Daten, soweit es sich han- fließender Gewässer. delt um Schäden aus A1-7.5 Leasing, Leihe, verbotene Eigenmacht, a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarma- besonderer Verwahrungsvertrag A1-7.13 Strahlen chung oder Veränderung von Daten, Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- Daten, Vermögensschäden, wenn Sie oder ein Bevollmäch- hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste- c) Störung des Zugangs zum elektronischen tigter oder Beauftragter von Ihnen diese Sachen ge- hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Datenaustausch, least, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt Röntgenstrahlen). d) Übermittlung vertraulicher Daten oder hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwah- Informationen. rungsvertrages sind. A1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, A1-8 Veränderungen des versicherten Risi- A1-7.6 Schäden an hergestellten oder die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von kos (Erhöhungen und Erweiterungen) gelieferten Sachen, Arbeiten und ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den sonstigen Leistungen Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug- Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Anhängers verursachen. von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar- A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen versicherten Risikos. Dies gilt nicht Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursa- an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhän- – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von che und alle sich daraus ergebenden Vermögens- ger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was- schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenur- wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer serfahrzeugen sowie sache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache o- des Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- der in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur nicht in Betrieb gesetzt wird. oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; für Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Hunde, die einer Versicherungspflicht unterlie- Leistung führt. A1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, gen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-10. Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, Luftlandeplätze wenn Dritte Ihrem Auftrag oder Ihre Rechnung die Ausgeschlossen sind Ansprüche A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Ar- a) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte durch Änderung bestehender oder Erlass neuer beiten oder sonstigen Leistungen übernommen ha- Person oder eine von ihnen bestellte oder be- Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech- ben. auftragte Person durch den Gebrauch eines tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung ei- Luft- oder Raumfahrzeuges verursachen oder ner Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündi- A1-7.7 Asbest für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- o- gungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, der Raumfahrzeuges in Anspruch genommen Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in wel- die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder werden. chem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat. Erzeugnisse zurückzuführen sind. b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In- A1-8.3 Bei Veränderungen des versicherten A1-7.8 Gentechnik sassen und allen sich daraus ergebenden Ver- Risikos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- und zur Beitragsregulierung unter Ziffer B-8 zu die zurückzuführen sind auf den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus beachten. a) gentechnische Arbeiten, – der Planung oder Konstruktion, Herstellung b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- A1-9 Neu hinzukommende Risiken c) Erzeugnisse, die zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- (Vorsorgeversicherung) – Bestandteile aus GVO enthalten, fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für – aus GVO oder mit Hilfe von GVO den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist hergestellt wurden. oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Ab- zeugen bestimmt waren, schluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, A1-7.9 Persönlichkeits- und – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- sofort versichert. Namensrechtsverletzungen spektion, Überholung, Reparatur, Beförde- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes aus Persönlichkeits- oder Namensrechts- deren Teilen. neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die verletzungen. c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlande- erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht plätzen. rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Ge- brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 8 von 15 [Seite 9] Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko Teil A – Abschnitt A2 A2-1.3.2 Ausgeschlossen sind Pflichten oder angezeigt wurde, so haben Sie zu beweisen, dass Ansprüche wegen Schäden das neue Risiko erst nach Abschluss der Versiche- Besonderes Umweltrisiko a) die durch unvermeidbare, notwendige oder in rung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem entstehen. Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im b) für die Sie aus einem anderen Versicherungs- Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange- Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden vertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversi- messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- Bedingungen. cherung) Versicherungsschutz haben oder hät- gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer ten erlangen können. Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen In- nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für halts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen A2-1.4 Versicherungssumme das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.5. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungs- fall 1.000.000 EUR und die Höchstersatzleistung für A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken A2-1 Sanierung von Umweltschäden alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im gemäß Umweltschadensgesetz beträgt 1.000.000 EUR. Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die Tier- halter-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadens- rungssumme. gesetzes (USchadG) ist eine Teil A – Abschnitt A3 a) Schädigung von geschützten Arten und A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung natürlichen Lebensräumen, Forderungsausfallrisiko gilt nicht für b) Schädigung der Gewässer einschließlich a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Grundwasser, A3-1 Gegenstand der Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahr- c) Schädigung des Bodens. Forderungsausfalldeckung zeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulas- sungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht A2-1.1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, unterliegen; Sie betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder dass Sie oder eine gemäß A1-2.1 mitversicherte b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden ge- Person während der Wirksamkeit der Versicherung Führen von Bahnen; mäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungs- c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- Versicherungsvertrags fall) unter folgenden Voraussetzungen: vorsorgepflicht unterliegen; für Hunde, die einer – die schadenverursachenden Emissionen plötz- – Der wegen dieses Schadenereignisses in An- Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Aus- lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die spruch genommene Dritte kann seiner Scha- nahmeregelung gemäß A1-10. Umwelt gelangt sind oder denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- – die sonstige Schadenverursachung plötzlich, nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis- den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist. tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; Dritten festgestellt worden ist und e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstli- Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursa- – die Durchsetzung der Forderung gegen den cher und amtlicher Tätigkeit. chung besteht Versicherungsschutz für Umweltschä- Dritten ist gescheitert. den durch Lagerung, Verwendung oder anderen A1-10 Versicherungsschutz für Hunde, Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter aus- Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per- für die eine Versicherungspflicht gilt schließlich dann, wenn der Umweltschaden auf ei- sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö- nen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktions- gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf A1-10.1 Im Fall einer Erhöhung/Erweiterung fehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat- des Risikos (A1-8) oder eines neu entstandenen Ri- besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet sikos (A1-9) durch einen Hund, für den eine Versi- im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse ist (schädigender Dritter). cherungspflicht gilt, besteht abweichend von A1-8.1 nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und A1-9.3 c) Versicherungsschutz. nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsri- A3-1.2 Versichert sind gesetzliche Haftpflichtan- siko). sprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des A1-10.2 Handelt es sich bei dem Hund um Schädigers als privater Halter eines Hundes oder eine Rasse, die wir nicht versichern (siehe Liste ge- Versichert sind darüber hinaus Sie betreffende Pferdes. mäß A1-1.2 b), so endet der Versicherungsschutz Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem zwei Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem die An- eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder der schadenersatzpflichtige Dritte Versicherungs- zeige- oder Mitteilungspflicht nach A1-9 oder B-8 geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke schutz im Rahmen und Umfang Ihrer in den Ab- über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst schnitten A1 und A2 geregelten Tierhalter-Haft- spätestens hätte erfüllt sein müssen. sind. pflichtversicherung hätte. Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person des A1-11 Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflicht- A2-1.2 Ausland Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Aus- versicherung nach Ihrem Tod Versichert sind im Umfang von A1-6.10 die im Gel- schlüsse Anwendung, die für Sie gelten. tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle. wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfäl- Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht ligkeitstermin fort. Das gilt Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset- hat. – für Ihren mitversicherten Ehegatten oder einge- zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern tragenen Lebenspartner und/oder diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der Versichert sind jedoch auch Personen- und Sach- – für Ihre unverheirateten und nicht in einer ein- oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten. schäden – nicht aber Vermögensschäden – die getragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kin- durch vorsätzliches Handeln des schädigenden Drit- der. A2-1.3 Ausschlüsse ten entstanden sind. A2-1.3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsan- Wird die nächste Beitragsrechnung durch den über- sprüche aller Personen, die den Schaden dadurch A3-2 Leistungsvoraussetzungen lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebens- verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Wir sind Ihnen gegenüber oder einer gemäß A1-2.1 partner beglichen, so wird dieser Versicherungsneh- Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn mer. Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umwelt- schutz dienen, abweichen. A3-2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Ur- A1-2.3 findet keine Anwendung. teil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutsch- land oder einem anderen Staat Europas festgestellt worden ist. Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vorgenann- Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 9 von 15 [Seite 10] ten Länder binden uns nur, soweit der Anspruch – Sachen, die ganz oder teilweise Ihrem Betrieb, auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte. Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt oder dem ei- ner mitversicherten Person zuzurechnen sind. A3-2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leis- tungsunfähig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie oder A3-4.2 Wir leisten keine Entschädigung für eine mitversicherte Person nachweist, dass a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Rechtsverfolgung; Befriedigung geführt hat, b) Forderungen auf Grund eines gesetzlichen oder – eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er- vertraglichen Forderungsübergangs; scheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte in c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass be- den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versi- rechtigte Einwendungen oder begründete cherung über seine Vermögensverhältnisse ab- Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge- gegeben hat oder bracht oder eingelegt wurden; – ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur – ein anderer Versicherer Leistungen zu vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches erbringen hat (z. B. der Schadenversiche- Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, rer) oder und – ein Sozialversicherungsträger oder Sozial- leistungsträger Leistungen zu erbringen A3-2.3 an uns die Ansprüche gegen den schaden- hat, auch nicht, soweit es sich um Rück- ersatzpflichtigen Dritten in Höhe der Versicherungs- griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnli- leistung abgetreten werden und die vollstreckbare che von Dritten handelt. Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausgehän- digt wird. Sie haben an der Umschreibung des Titels auf uns mitzuwirken. A3-3 Umfang der Forderungsausfallversiche- rung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht – im Rahmen der für diese Tierhalter-Haftpflichtversicherung ver- einbarten Versicherungssummen – bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei je- dem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versi- cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere ent- schädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Schadenersatzansprüche unter 5.000 EUR sind nicht versichert. Beträgt der titulierte Schaden- ersatzbetrag mindestens 5.000 EUR, wird die Ent- schädigung im Rahmen der vereinbarten Versiche- rungssumme ohne Abzug von 5.000 EUR geleistet. A3-3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten, stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu. A3-4 Räumlicher Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-6.10 – für Schadenereignisse, die in einem Mit- gliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Island oder Liechtenstein eintreten. A3-4.1 Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko A3-4.1.1 Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden an a) Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, Luft- und Wasserfahrzeugen; b) Immobilien, für die in diesem Vertrag kein Versi- cherungsschutz besteht; c) Hunden, Pferden oder sonstigen Reit- oder Zugtieren oder an Zuchttieren; Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 10 von 15 [Seite 11] Teil B – Allgemeiner Teil – noch für die Feststellung oder den Umfang un- Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- serer Leistungspflicht letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. ursächlich war. Regelungen über allgemeine Rechte und B-1.4 Anfechtung Pflichten der Vertragsparteien: Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere nicht zu Leistungen verpflichtet. Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- richtige oder unvollständige Angaben bewusst und Ihre Obliegenheiten B-1.2.2 Kündigung gewollt beeinflusst worden ist. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil (Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei- ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An- erbringen. trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent- kündigen. spricht. B-1 Was bedeutet die vorvertragliche Anzei- gepflicht und welche Folgen hat ihre Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn B-1.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes Verletzung? wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Die Regelungen B-1.1. bis B-1.4 gelten entspre- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich B-1.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprü- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- fung erforderlich ist. pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen sen hätten. Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- B-2 Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. B-1.2.3 Vertragsänderung des Versicherungsfalls zu beachten? Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un- Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach ge- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu- fahrerheblichen Umständen, die wir sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge- – nach Ihrer Vertragserklärung, unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdro- – aber noch vor Vertragsannahme teil. hend. in Textform stellen. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer- treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der nach Eintritt des Versicherungsfalls zu heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags- beachten? diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt bestandteil. oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher oder arglistig gehandelt. nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- die folgenden Pflichten erfüllen: los kündigen, wenn B-1.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverlet- – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den B-3.1 Anzeigepflichten zung Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder B-3.1.1 Jedes Schadenereignis ist uns inner- Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- halb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. zeigten Umstand ausschließen. keine Schadenersatzansprüche erhoben worden Wir können in einem solchen Fall sind. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtan- – vom Vertrag zurücktreten, Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung sprüche geltend gemacht werden. – den Vertrag kündigen, über die Vertragsänderung hinweisen. – den Vertrag ändern oder B-3.1.2 Wird gegen Sie ein Anspruch gericht- – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung B-1.3 Voraussetzungen für die Ausübung lich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt anfechten. unserer Rechte oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha- Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder ben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt B-1.2.1 Rücktritt zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch be- Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die gründenden Schadensereignisses ein Ermittlungs- können wir vom Vertrag zurücktreten. Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen verfahren eingeleitet wird. haben. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn B-3.2 Aufklärungspflicht – weder eine vorsätzliche, Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi- – noch eine grob fahrlässige oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs- Anzeigepflichtverletzung vorliegt. gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- pflicht erforderlich ist. zeige kannten. Sie müssen dabei insbesondere Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt – unsere Fragen zu den Umständen des wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Schadenereignisses und zu unserer Leistungs- wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Textform antworten. angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- – uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke sen hätten. machte Recht begründet, Kenntnis erhalten. vorlegen. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- B-3.3 Schadenabwendungs-/ rungsschutz. stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- Schadenminderungspflicht zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei- Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats- und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- frist noch nicht verstrichen ist. sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zu- gender Voraussetzung bestehen: mutbar ist. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung B-3.4 Weitere Pflichten nen gefahrerheblichen Umstand, der oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall B-3.4.1 Wird gegen Sie ein Haftpflichtan- – weder für den Eintritt oder die Feststellung des vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die spruch gerichtlich geltend gemacht, haben Sie uns Versicherungsfalls, Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. die Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir be- Teil B – Allgemeiner Teil Seite 11 von 15 [Seite 12] auftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle er- nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen. – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. forderlichen Auskünfte erteilen und die angeforder- Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperi- ten Unterlagen zur Verfügung stellen. B-5.2 Dauer und Ende des Vertrages ode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchs- B-5.2.1 Vertragsdauer tens ein Jahr. B-3.4.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schaden- gegebenen Zeitraum abgeschlossen. B-6.1.2 Versicherungsteuer ersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer B-5.2.2 Stillschweigende Verlängerung cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Weisung unsererseits bedarf es nicht. Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr B-4 Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- B-6.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ von Obliegenheiten? lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- Erster oder einmaliger Beitrag B-4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere gung zugegangen ist. B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Leistungspflicht Zahlung Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies B-5.2.3 Vertragsbeendigung Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- zen, sind wir nicht leistungspflichtig. zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein an- – Wenn Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig ver- Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu Schwere des Verschuldens. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können zahlen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewie- Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, B-6.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ sen haben. an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- Erster oder einmaliger Beitrag nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird cherungsschutz bestehen: der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig- Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig- Textform kündigen. zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein an- keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der B-5.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der Obliegenheit Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu – weder für den Eintritt oder die Feststellung des – wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben zahlen. Versicherungsfalls oder – noch für die Feststellung oder den Umfang un- – Ihnen eine Klage über einen unter den Versi- B-6.2.2 Späterer Beginn des serer Leistungspflicht ursächlich war. cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Versicherungsschutzes Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig gerichtlich zugestellt wird. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei- verletzt haben. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei- nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi- nen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. B-4.2 Unser Kündigungsrecht Zustellung der Klage zugegangen sein. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim- B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi- men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. erhalten haben, erklären. Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach- B-6.2.3 Zahlung bei abweichendem weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vor- B-5.3 Wegfall des versicherten Risikos Versicherungsschein sätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer- Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag o- haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich der getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste o- B-4.3 Versehentliche Obliegenheitsverletzung dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom der einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie Wegfall des Risikos erfahren. Uns steht der Beitrag Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. – eine Ihnen obliegende Anzeige versehentlich zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versi- unterlassen oder diese fahrlässig unrichtig ab- cherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt be- B-6.2.4 Rücktritt geben oder antragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall erfah- Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht – Sie fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Ob- ren. rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- liegenheit unterlassen. rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen, dass das können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und Der Versicherungsbeitrag dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. haben. B-6 Was müssen Sie bei der Beitragszah- lung beachten? B-6.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzah- Beginn des Versicherungsschutzes/ Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag lung des Erst- oder Einmalbeitrags Dauer und Ende des Vertrages/ nicht rechtzeitig zahlen? Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit- B-5 Wann beginnt der Versicherungs- B-6.1 Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des schutz? Versicherungsteuer Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Wann beginnt und wann endet der Ver- B-6.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein- Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte trag? barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts- B-5.1 Beginn des Versicherungsschutzes der Versicherungsperiode: Sie beträgt folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam ge- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- – bei Monatsbeiträgen einen Monat, macht haben. cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, Teil B – Allgemeiner Teil Seite 12 von 15 [Seite 13] Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- B-7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitra- die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. nen Zahlungsaufforderung erfolgt. ges verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn B-6.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum das Interesse bei einer Versicherung, die für ein Folgebeitrag Beitragseinzug künftiges Unternehmen oder für ein anderes künfti- B-6.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- ges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Wir kön- Zahlung derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug nen jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- widerrufen, so können wir den Vertrag zum verlangen. ten Zeitpunkt fällig. Ende des laufenden Versicherungsmonats au- Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der ßerordentlich kündigen. Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri- B-6.3.2 Verzug gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- B-6.4.2 Änderung des Zahlungsweges nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit Mahnung von uns erhalten haben. nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift begründenden Umständen erfahren. von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir B-8 Veränderungen des versicherten Risi- verschuldet haben. hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- kos und Auswirkung auf den Beitrag den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- (Beitragsregulierung) Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- B-8.1 Während der Vertragslaufzeit können sich standen ist. gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er- nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, geben. So ist es z. B. denkbar, dass Ihr versichertes B-6.3.3 Zahlungsfrist wenn Sie von hierzu von uns in Textform aufgefor- Tier inzwischen Nachwuchs bekommen hat. Um sol- Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- dert wurden. Durch die Banken erhobene Bearbei- che Dinge festzustellen, können wir Sie dazu auffor- len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform tungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschriftein- dern (z. B. durch einen Hinweis auf der Beitrags- eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- zug können wir Ihnen in Rechnung stellen. rechnung), uns mitzuteilen, ob und welche Änderun- frist muss mindestens zwei Wochen betragen. gen des versicherten Risikos gegenüber den frühe- B-7 Beitrag bei vorzeitiger ren Angaben eingetreten sind. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Vertragsbeendigung Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än- sie folgende Informationen enthält: derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo- – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die B-7.1 Allgemeiner Grundsatz nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan- Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder- – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum Wunsch hin nachweisen. bunden sind. des Versicherungsschutzes entspricht. Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen, die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger B-6.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und B-7.1.2 Wegfall des versicherten Interesses Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine Kündigung Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger mahnten Betrag nicht bezahlt haben, hätten beanspruchen können, wenn die Versiche- Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen. – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung rung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal- kein Versicherungsschutz. wäre, zu dem Sie vom Wegfall des Interesses schen Angaben kein Verschulden trifft. – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Kenntnis erlangt haben. Frist einzuhalten. B-8.2 Auf Grund Ihrer Änderungsmitteilung oder Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- B-7.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem nes Monats den angemahnten Betrag bezah- Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregu- len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fehlendem versicherten Interesse lierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und B-7.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Mitteilung Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu wider- bei uns. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag schutz. rufen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zu- darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle ent- Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- gang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrages sprechend B-9.1 nach dem Versicherungsabschluss lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Be- eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit lehrung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfol- Mindestbeitrages werden berücksichtigt. der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie gen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hin- bei der Kündigung ausdrücklich hin. gewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Ver- B-8.3 Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung sicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist be- nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit- B-6.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftman- ginnt. raum, für den die Angaben zu machen waren, eine dat, PayPal oder mit Kreditkarte Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be- als Geschäftsgrundlage/ wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- reits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Kündigungsrecht bei Widerruf rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen o- rungsvertrag in Anspruch genommen haben. gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die der von einer anderen Person durch ein SEPA-Last- Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang schriftmandat, durch Überlassung von Kreditkarten- B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch der Mitteilung des erhöhten Beitrages erfolgten. daten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- unseren Rücktritt beendet, dienst PayPal ermächtigt bzw. in die Lage versetzt - weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor B-8.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. Vertragsannahme in Textform gefragt haben, auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags- deren Konto einzuziehen. nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag vorauszahlung für mehrere Jahre. bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung B-6.4.1 Ihre Pflichten zu. B-9 Beitragsangleichung und Kündigungs- a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen - weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht recht nach Beitragsangleichung Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende angemessene Geschäftsgebühr zu. B-9.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Deckung aufweist. Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden B-7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- durch unsere Anfechtung wegen arglistiger Täu- findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbei- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- schung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum träge unterliegen unabhängig von der Art der Bei- Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu. tragsberechnung der Beitragsangleichung. Teil B – Allgemeiner Teil Seite 13 von 15 [Seite 14] B-9.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt B-11.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn in nicht unbedeutendem Maße stört und es besteht jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergange- von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel- Lücke. nen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzah- tend machen. lungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflicht- Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an B-13.3 Keine Schlechterstellung versicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten. Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein- dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech- nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. B-12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die spezi- beachten? Was gilt bei Änderung Regelungen. ell durch den einzelnen Schadensfall veranlassten Ihrer Anschrift? Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe B-13.4 Durchführung der Anpassung der Versicherungsleistungen. B-12.1 Formvorgaben Die nach B-13.1 bis B-13.3 zulässigen Änderungen Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalender- Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er- jahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be- läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle. und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be- Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, Ihr Kündigungsrecht nach B-13.5 hinweisen. B-9.3 Im Falle einer Erhöhung sind wir berech- in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) abzu- tigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die geben. B-13.5 Kündigung Folgebeiträge um den sich aus B-9.2 ergebenden Erklärungen und Anzeigen sollen an die im Versi- Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan- Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zu- passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- Der veränderte Folgebeitrag wird Ihnen mit der Bei- ständig bezeichnete Stelle oder an unsere Hauptver- halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- tragsrechnung bekannt gegeben. waltung gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelun- lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü- Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen der gen über den Zugang von Erklärungen und Anzei- hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Barmenia in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um gen bleiben unberührt. der Bedingungsanpassung. einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach B- B-12.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol- B-14 Wann verjähren die Ansprüche aus 9.2 ermittelt hat, so darf die Barmenia die Folgebei- gende Stellen gerichtet werden: diesem Vertrag? träge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich – an unsere Hauptverwaltung oder der Durchschnitt ihrer Schadenzahlungen nach ihren – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. B-14.1 Gesetzliche Verjährung unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalender- Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- jahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Ab- Nachträgen. sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- satz ergeben würde. chen Gesetzbuchs. B-12.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie B-9.4 Liegt die Veränderung nach B-9.2 oder uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen B-14.2 Aussetzung der Verjährung B-9.3 unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsanglei- gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei chung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgen- len, gilt Folgendes: uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- den Jahren zu berücksichtigen. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung B-9.5 Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Bei- letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. in Textform zugeht. tragsangleichung gemäß B-9.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres B-15 Sonderfälle der Schadenfeststellung Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo- Namens nicht mitteilen. bei gedehnten Versicherungsfällen nats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger im Zusammenhang mit einem Wechsel Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündi- B-13 Bedingungsänderung des Versicherers gen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte. Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver- Werden Sie nach dem Wechsel der Haftpflichtversi- Wir müssen Sie in unserer Mitteilung auf das Kündi- sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende cherung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs- gungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen AG (Nachversicherer) wegen eines Schadenereig- spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach B- nisses in Anspruch genommen, dessen genauen der Beitragserhöhung zugehen. 13.1 bis B-13.3 erfüllt sind: Eintrittszeitpunkt Sie auch durch ein Gutachten nicht Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet bestimmen können, so ist die Barmenia Allgemeine kein Kündigungsrecht. B-13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen Versicherungs-AG als Nachversicherer ab dem ver- Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen einbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungs- Weitere Bestimmungen – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des leistung eintrittspflichtig. Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich o- B-10 Abtretungsverbot der Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit- – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti- die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver- gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder trifft oder tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt. abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- an den geschädigten Dritten ist zulässig. dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- B-16 Künftige Bedingungsverbesserungen dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- B-11 Mehrfachversicherung den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG tungsakts. im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- B-11.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen inhalts- rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin- das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver- gleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen gungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversi- sichert ist. eines anderen Versicherers durch eines der genann- cherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung (AVB ten Ereignisse unwirksam geworden ist. THV Basis-Schutz – private Tierhaltung) ausschließ- B-11.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu lich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatz- Stande gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, B-13.2 Störung des Gleichgewichts zwischen beitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedin- können Sie die Aufhebung des später geschlosse- Leistung und Gegenleistung gungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Ver- nen Vertrages verlangen. Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- trag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene Leistungsfälle. Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung Teil B – Allgemeiner Teil Seite 14 von 15 [Seite 15] B-17 Leistungsgarantie gegenüber hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder GDV-Musterbedingungen Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die- schriften der Europäischen Union oder der Bundes- ser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen republik Deutschland entgegenstehen. Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tier- halter-Haftpflichtversicherung "Basis-Schutz" für pri- B-23 Wenn Sie mit uns einmal nicht vate Tierhaltung (AVB THV Basis-Schutz – private zufrieden sind Tierhaltung) ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind! wirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen – Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie in deren jeweils gültigen Fassung – abweichen. bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele- genheit klären können. B-18 Garantie über die Erfüllung der vom Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich- Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp- keiten: fohlenen Mindestleistungsstandards B-23.1 Versicherungsombudsmann Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbe- nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns dingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtver- einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb- sicherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds- (AVB THV Basis-Schutz – private Tierhaltung) die mann für Versicherungen wenden. Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Ar- Versicherungsombudsmann e. V. beitskreis "Beratungsprozesse" (mit Stand Postfach 08 06 32 28.09.2015) empfohlen wurden. (Der Arbeitskreis 10006 Berlin Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist E-Mail: eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Ser- beschwerde@versicherungsombudsmann.de vicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risi- Internet: www.versicherungsombudsmann.de koanalysen und Mindestleistungsstandards für die Tel.: 0800 3696000 Vermittler.) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). B-19 Welches Gericht ist zuständig? Für Anrufe aus dem Ausland gelten die folgenden B-19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gebührenpflichtigen Rufnummern: gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: Tel.: +49 30 20605899 – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens Fax: +49 30 20605898. oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- trag zuständig ist. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an wöhnlichen Aufenthalts. dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. B-19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Eine solche Beschwerde wird dann über B-20 Anzuwendendes Recht diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. B-23.2 Versicherungsaufsicht B-21 Versicherungsjahr Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Ver- Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. tragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungs- sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- unternehmen unterliegen wir der Aufsicht der nen Zeitpunkt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ausnahme: Sektor Versicherungsaufsicht Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan- Graurheindorfer Str. 108 zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- 53117 Bonn sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs- E-Mail: poststelle@bafin.de jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- Tel.: 0228 4108-0 weils ganze Jahre. Fax: 0228 4108-1550. Bitte beachten: Die BaFin ist keine Schiedsstelle Beispiel: und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent- Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- scheiden. trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. B-23.3 Rechtsweg Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- B-22 Sanktions-/Embargoklausel weg zu beschreiten. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- Teil B – Allgemeiner Teil Seite 15 von 15
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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