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Versicherungsmakler / Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

VHV Pferd: die Bedingungen im Volltext

Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Freizeitpferde mit weltweitem Schutz; Summen und Selbstbeteiligung laut Versicherungsschein, ausgelesen nur aus dem Produktinformationsblatt.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 57 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenlaut Versicherungsschein„Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.“Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1
Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)nicht geregelt
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfallja„Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferdja„Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Ihr Tier während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursacht, sind Sie geschützt.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeigenicht geregelt
Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit)nicht geregelt
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgenicht geregelt

Versicherte Pferde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd)ja„Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung kann für Hundehalter und für Halter von Pferden (Freizeitpferde, Ponys, Fohlen, Gnadenbrotpferde) abgeschlossen werden.“Was ist versichert?, Seite 1
Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alternicht geregelt
Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferdnicht geregelt
Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag)nicht geregelt
Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd)nicht geregelt
Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reitennicht geregelt

Reiter, Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer)nicht geregelt
Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten)nicht geregelt
Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd)nicht geregelt
Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichertnicht geregelt
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft)ja„Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihre Tiere zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Hüter des Tieres einstehen müssen.“Was ist versichert?, Seite 1
Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut)nicht geregelt
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinandernein„zwischen Mitversicherten“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtnicht geregelt

Schäden durch das Pferd

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeldnicht geregelt
Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkostennicht geregelt
Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferdnicht geregelt
Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldernnicht geregelt
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten)nicht geregelt
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)nicht geregelt
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten)nicht geregelt
Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde)nicht geregelt

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallennicht geregelt
Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehörnicht geregelt
Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporternicht geregelt
Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerkennicht geregelt
Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urinnicht geregelt

Reiten, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training)nicht geregelt
Pferderennen, Distanzritte und Galopprennennicht geregelt
Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten)nicht geregelt
Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagdnicht geregelt
Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmennicht geregelt
Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen)nicht geregelt
Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt)nein„gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert werden.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Private Hobbyzucht und Aufzuchtnicht geregelt

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannnicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostenja„gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.“Was ist versichert?, Seite 1
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschadennicht geregelt
Strafkaution im Auslandnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden)nicht geregelt
Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdesnicht geregelt
Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun)nicht geregelt
Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)ja„Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung)ja„bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos etwa durch endgültiges Abschaffen Ihres Tieres. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)ja„Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen).“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 1
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen)ja„aus vorsätzlicher Handlung; zwischen Mitversicherten; durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) VHV Pferd

Volltext aufklappen: VHV Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Tierhalterhaftpflicht
[Seite 1] TIERHALTER- HAFTPFLICHTVERSICHERUNG INFORMATIONSBLATT ZU VERSICHERUNGSPRODUKTEN UNTERNEHMEN: PRODUKT: VHV ALLGEMEINE VERSICHERUNG AG TIERHALTER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG DEUTSCHLAND Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte einer Tierhalter-Haftpflichtversiche- rung. Die vollständigen Informationen und den für Ihren Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Ver­si­ cherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie um­fassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✓ Gegenstand der Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend ✕ Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu separate Absicherung. Dazu gehören z. B.: befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. ✕ gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine ✓ Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihre Tiere gesonderte gewerbliche Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte werden. Hüter des Tieres einstehen müssen. ✕ Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versiche- ✓ Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung kann für Hundehalter und für Halter rungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese von Pferden (Freizeitpferde, Ponys, Fohlen, Gnadenbrotpferde) abgeschlos- bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. sen werden. Demgegenüber sind Schäden durch zahme, kleine Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen und Wellensittiche bereits durch die Privat- Haftpflichtversicherung und Jagdhunde ggf. über eine Jagd-Haftpflichtversi- cherung erfasst. Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z. B. alle Schäden: ! aus vorsätzlicher Handlung; ! zwischen Mitversicherten; ! durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- oder Luft­fahrzeugs. Wo bin ich versichert? ✓ Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Ihr Tier während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursacht, sind Sie geschützt. [Seite 2] Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: – Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. – Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. – Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. – Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. – Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen, z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch endgültiges Abschaffen Ihres Tieres. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer. 102.0013.27 BFSG Stand 09.2024 VHV Allgemeine Versicherung AG 30138 Hannover vhv.de
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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