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Vertragsbedingungen zur Kreditversicherung Atradius Direkt Start
Gegenstand der Versicherung (00200.00) pflichtung hinsichtlich einer Forderung nicht se Genehmigungen erst nach dem Beginn
Der Versicherer hat dem in der Vertragsüber- innerhalb der in der Vertragsübersicht fest- des Versicherungsschutzes für die jeweilige
sicht genannten Versicherungsnehmer den gelegten Karenzfrist nachkommt. Ist in der Forderung erforderlich wurden bzw. diese
vorliegenden Versicherungsvertrag ausgestellt. Länderliste eine längere Karenzfrist für das devisenrechtlichen Vorschriften erst nach
Der Versicherer verpflichtet sich, dem Versiche- Land des Abnehmers festgelegt, so ist diese diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind;
rungsnehmer gemäß den Bestimmungen und maßgeblich. Die Karenzfrist beginnt mit dem e) Forderungsausfälle in Verbindung mit
Bedingungen dieses Versicherungsvertrages ursprünglichen Fälligkeitsdatum einer For- einem Drittland, sofern Waren in ein ande-
den Ausfall von versicherten Forderungen zu derung. Für diesen Versicherungsfall gilt als res Land als das des Abnehmers geliefert,
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ersetzen, sofern dieser durch einen eingetrete- Schadentag das Datum, an dem die maßgebli- Dienst- oder Werkleistungen dort erbracht
nen Versicherungsfall entsteht. Der Schadentag che Karenzfrist abläuft. Der Versicherer ist je- oder Zahlungen dort(hin) erfolgen sollen,
muss innerhalb der in der Vertragsübersicht doch nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn es sei denn, der Versicherer trifft schriftlich
festgelegten Vertragslaufzeit eintreten. der Versicherungsnehmer das Inkasso über die eine anderweitige Entscheidung.
Gesamtsumme der offenen Forderungen gegen
den jeweiligen Abnehmer spätestens 30 Tage, Ausschluss des Politischen Risikos (01300.00)
Versicherungsfälle nachdem der maximale Verlängerungszeit- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
raum für die unbezahlte Forderung mit dem Forderungsausfälle, die direkt oder indirekt
Insolvenz (00300.00) frühesten Fälligkeitsdatum abgelaufen ist, dem entstehen durch oder zurückzuführen sind auf:
In Anwendung des Versicherungsvertrages vom Versicherer festgelegten Unternehmen a) ein allgemeines Moratorium, erlassen von
sind unter dem Versicherungsfall Insolvenz übertragen und die erforderlichen Informatio- der Regierung des Landes des Abnehmers
abschließend die folgenden Situationen oder nen und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. oder eines anderen Landes, über das die
Fälle zu verstehen: Zahlung vorzunehmen ist;
a) Die Eröffnung eines gerichtlichen Insol- Inkassounternehmen (00710.00) b) politische Ereignisse, wirtschaftliche
venzverfahrens oder Verwaltungsverfah- Das vom Versicherer festgelegte Unternehmen Schwierigkeiten, Devisenknappheit, Geld-
rens nach dem Gesetz des Heimatlandes des ist in der Vertragsübersicht unter Inkassoun- entwertung oder -schwankungen, oder ge-
Abnehmers, wodurch die Vermögenswerte ternehmen oder -dienstleister spezifiziert. setzliche oder administrative Maßnahmen
und Geschäftsvorgänge des Abnehmers der im Land des Abnehmers, die den Transfer
Kontrolle oder Überwachung eines Gerichts der vom Abnehmer vertragsmäßig erfolgten
oder einer vom Gericht oder aufgrund Geset- Ausgeschlossene Versicherungsfälle Zahlungen verhindern oder verzögern;
zes bestellten Person zum Zweck der Neu- c) Krieg (einschließlich Bürgerkrieg, Kampf-
organisation oder Auflösung des Abnehmers Allgemeine Haftungsausschlüsse (01200.00) handlungen, Aufstand und Aufruhr), Revolu-
oder zur Umschuldung, Aussetzung oder Til- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: tion oder Volksunruhen;
gung seiner Schulden unterstellt werden; a) Forderungsausfälle, die direkt oder indirekt d) Wirbelstürme, Überflutungen, Erdbeben,
b) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstehen oder mitverursacht werden durch Vulkanausbrüche, Flutwellen oder andere
wurde vom Gericht mangels Masse abgewie- ionisierende, radioaktive, giftige, explosive Arten von Naturkatastrophen oder höherer
sen oder eingestellt; oder sonstige gefährliche oder kontaminie- Gewalt;
c) Die Zwangsvollstreckung aus einem Titel rende Eigenschaften oder Auswirkungen e) die Einführung von Import- oder Export-
durch den Versicherungsnehmer reicht nicht einer explosiven atomaren Einrichtung oder beschränkungen oder der Widerruf von
zur vollen Befriedigung des geschuldeten einer ihrer Komponenten, nukleare Brenn- Import- oder Exportlizenzen oder andere
Betrages aus; materialien, Verbrennung oder nuklearen Maßnahmen einer Regierung, die die Ver-
d) Ein außergerichtlicher endgültiger Vergleich Abfall; tragserfüllung verhindern.
wurde mit allen oder der Mehrheit der Gläu- b) Forderungsausfälle, die zurückzuführen
biger geschlossen, und der Versicherer hat sind auf Streitigkeiten, in denen der Ab-
vorher seine Zustimmung erteilt; nehmer aus irgendeinem Grund für sich in Versicherte Forderungen
e) Der Versicherungsnehmer kann dem Ver- Anspruch nimmt, zu der (teilweisen) Zu-
sicherer nachweislich zu dessen Zufrieden- rückhaltung der Zahlungen oder der Nicht- Versicherte Forderungen (01700.00)
heit belegen, dass die finanzielle Lage des ausführung einer seiner vertraglichen Versichert sind Forderungen, die dem Versi-
Abnehmers sich derart gestaltet, dass die Verpflichtungen berechtigt zu sein. Dieser cherungsnehmer zustehen:
Einleitung oder Fortführung gerichtlicher Ausschluss gilt nur so lange, bis die Streitig- a) gegen Abnehmer in Ländern, die in der Län-
Schritte zu keinem wirtschaftlichen Ergeb- keit zu Gunsten des Versicherungsnehmers derliste aufgeführt sind, und
nis führen wird; beigelegt wurde, entweder einvernehmlich b) die aus dem regelmäßigen Geschäftsbetrieb
f) Solche Situationen oder Fälle, die – aus- oder durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil des Versicherungsnehmers entstehen, wie in
schließlich nach Einschätzung des Versiche- oder einen rechtskräftigen Schiedsgerichts- der Vertragsübersicht festgelegt, und
rers – in ihrem Wesen oder ihren Auswir- beschluss; c) die sich auf innerhalb der Vertragslaufzeit
kungen den oben unter a) bis d) aufgeführten c) Forderungsausfälle, die dadurch entstehen versandte Waren oder erbrachte Dienst- oder
Situationen und Fällen gleichwertig sind. oder mitverursacht werden, dass der Versi- Werkleistungen beziehen und
Für diesen Versicherungsfall gilt als Schaden- cherungsnehmer, einer seiner Vertreter oder d) für die dem Versicherungsnehmer ein für
tag: für a) und b) das Datum des Gerichtsurteils eine für den Versicherungsnehmer handeln- diesen Abnehmer gültiges Kreditlimit vor-
oder Gerichtsbeschlusses; für c) der Tag, an de Person es unterlassen hat, die Bestim- liegt und
dem die Fruchtlosigkeit der Zwangsvollstre- mungen und Bedingungen des Vertrages zu e) für die das mit dem Abnehmer vereinbarte
ckung attestiert wurde; für d) der Tag, an dem erfüllen oder die geltenden gesetzlichen Be- Zahlungsziel nicht das in der Vertragsüber-
alle oder die Mehrheit der Gläubiger dem Ver- stimmungen, Regelungen oder Anordnun- sicht festgelegte maximale Zahlungsziel,
gleich zugestimmt haben; für e) und f) der Tag, gen zu befolgen; ermittelt ab dem Tag der Fakturierung, über-
an dem der Versicherer den Versicherungsneh- d) Forderungsausfälle, die der Versicherungs- schreitet und
mer schriftlich darüber informiert hat, dass er nehmer aufgrund der Nichteinholung von f) die die Bedingungen für den Versicherungs-
sich eine entsprechende Meinung gebildet hat. Import-, Export- oder anderen Genehmigun- schutz im Hinblick auf das Land des Abneh-
gen erleidet, die für die Vertragserfüllung mers gemäß der Länderliste erfüllen.
Protracted Default (00700.00) notwendig sind oder bei denen im Falle der
In Anwendung des Versicherungsvertrages Vertragserfüllung gegen devisenrechtliche
liegt der Versicherungsfall Protracted Default Vorschriften verstoßen würde. Dieser Aus-
vor, wenn ein Abnehmer seiner Zahlungsver- schluss findet keine Anwendung, wenn die-
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Fakturierungszeitraum (02100.00) Ausschluss im Falle von Sanktionen Kreditlimite
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, in- (05406.01)
nerhalb des in der Vertragsübersicht festgeleg- Forderungen gelten als nicht versichert und Kreditlimite (09600.00)
ten Fakturierungszeitraumes seine Rechnun- der Versicherer ist nicht verpflichtet eine Ent- Kreditlimite legen den Höchstbetrag und die
gen gegen seine Abnehmer zu erstellen. Der schädigung zu zahlen oder eine Versicherungs- Bedingungen fest, zu denen der Versicherer
Fakturierungszeitraum berechnet sich wie folgt: leistung zu erbringen, sofern und soweit der eine Haftung für einen Abnehmer, auf den
a) für Warenlieferungen: ab dem Versandda- Versicherer durch die Gewährung von Versi- der Versicherungsvertrag Anwendung findet,
tum der Waren; cherungsschutz oder Zahlung einer Entschädi- übernimmt. Der Versicherungsnehmer benö-
b) für Dienst- oder Werkleistungen: ab dem Da- gung oder Bereitstellung einer Versicherungs- tigt für jeden Abnehmer, auf den der Versiche-
tum, an dem der Versicherungsnehmer die leistung für betroffene Forderungen in Konflikt rungsvertrag Anwendung findet, ein Kreditli-
Dienst- oder Werkleistungen erbracht hat, mit Sanktionen, Verboten oder Restriktionen mit. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
für die er gegenüber seinem Abnehmer zum gemäß den relevanten Handels- und Wirt- unverzüglich ein Kreditlimit festzusetzen. Ein
Erhalt von Zahlungen berechtigt ist. schaftssanktionsgesetzen oder -bestimmun- Kreditlimit muss jedoch spätestens vor Eintritt
gen gerät oder hiergegen verstoßen würde. des Schadenfalls vorliegen. Forderungen, die
Umsatzsteuer (02400.00) das Kreditlimit übersteigen, rücken insoweit
Die Umsatzsteuer oder eine der Umsatzsteuer Ausschluss von Bankgarantien (06200.00) in den Versicherungsschutz nach, als durch
entsprechende Steuer auf versicherte Forde- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Bezahlung älterer, innerhalb des Kreditlimits
rungen ist entweder in den Versicherungs- Forderungen oder Forderungsteile gegen Ab- liegender Forderungen ein solches Nachrücken
schutz eingeschlossen oder ausgeschlossen. nehmer, bei denen der Versicherungsnehmer in den Versicherungsschutz ermöglicht wird.
Dieser Punkt wird in der Vertragsübersicht eine Bankgarantie vorliegen hat, es sei denn,
festgelegt. eine Bankgarantie wurde zur Voraussetzung Kreditlimitentscheidungen/
für den Versicherungsschutz für den jeweiligen Kreditmitteilungen (10400.00)
Konsignationslager (02700.01) Abnehmer gemacht. Der Versicherungsnehmer kann vom Versi-
Sofern der Versicherungsnehmer Waren auf cherer eine Kreditlimitentscheidung erhalten,
Konsignationslagerbasis liefert, beginnt der Ausschluss von Bürgschaften (06250.00) nachdem er vorab ein Kreditlimit für den benö-
Versicherungsschutz mit der Warenentnahme Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind tigten Betrag beim Versicherer beantragt hat.
durch den Abnehmer oder eine mit seinem Ein- Forderungen, für die der Versicherungsnehmer Diese Kreditlimitentscheidung erfolgt in Form
verständnis oder mit seiner Genehmigung han- eine Garantie eines Bürgschaftsunternehmens einer schriftlichen oder elektronischen Kredit-
delnden Person aus dem Konsignationslager. oder einer Kreditversicherung vorliegen hat, mitteilung. Der Versicherer ist jederzeit und aus
Voraussetzung für den Versicherungsschutz es sei denn, eine Garantie wurde zur Voraus- beliebigen Gründen berechtigt, Bestimmungen
ist, dass der Versicherungsnehmer dem Abneh- setzung für den Versicherungsschutz für den und Bedingungen an die Kreditlimitentschei-
mer die entsprechenden Forderungen inner- jeweiligen Abnehmer gemacht. dung zu knüpfen. Diese Bestimmungen und
halb von 30 Tagen nach Entnahme der Waren Bedingungen können die Versicherungsver-
in Rechnung stellt. Ausschluss von Vorauszahlungen (06600.00) tragsbestimmungen ändern oder außer Kraft
Sofern das Fabrikationsrisiko im Rahmen die- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind setzen. Der Versicherer kann ebenfalls jeder-
ses Vertrags versichert ist, findet dieses keine Forderungen oder Forderungsteile, für die der zeit und aus beliebigen Gründen die Kreditli-
Anwendung auf Konsignationslagerverträge. Abnehmer eine An- bzw. Vorauszahlung vor mitentscheidungen ändern, herabsetzen oder
Versand der Waren oder Beginn von Dienst- aufheben. Änderungen, Herabsetzungen und
oder Werkleistungen geleistet hat. Aufhebungen gelten nicht rückwirkend. Kre-
Ausgeschlossene Forderungen ditlimitentscheidungen bleiben so lange gültig,
Ausschluss von Vermietung und Verpachtung bis sie vom Versicherer aufgehoben werden
Ausgeschlossene Forderungsausfälle (06900.00) oder der Versicherungsvertrag endet.
(05400.00) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Forderungen oder Forderungsteile aus Vermie- Credit Checks (10800.01)
Forderungsausfälle: tung und/oder Verpachtung von Immobilien. Der Versicherungsnehmer kann eine Kredit-
a) in Bezug auf Fälligkeits- und/oder Verzugs- limitentscheidung durch Nutzung der Credit
zinsen; Ausschluss von Bargeschäften (07000.00) Check-Einrichtung des Kreditversicherungs-
b) in Bezug auf Vertragsstrafen oder Schadens- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Online-Systems erhalten. Ein positiver Online-
ersatz, gleichgültig ob vertraglich oder an- alle Bargeschäfte. Credit Check führt zu einem Kreditlimit für den
derweitig geregelt, auf deren Zahlung der in der Vertragsübersicht als Credit Check-Be-
Versicherungsnehmer gegen den Abnehmer trag festgelegten Betrag. Ein negativer Online-
zusätzlich zu den ausstehenden Forderun- Ausgeschlossene Abnehmer Credit Check entspricht einer Limitablehnung.
gen einen Anspruch hat; Der Versicherer kann jederzeit und aus belie-
c) in Bezug auf Bankkosten, es sei denn, es ist Ausschluss von verbundenen Unternehmen bigen Gründen Credit Checks aufheben, wobei
vertraglich festgelegt, dass diese als Teil der (08400.00) diese Aufhebung nicht rückwirkend gilt. Credit
ausstehenden Forderungen gegen einen Ab- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Checks bleiben so lange gültig, bis sie vom Ver-
nehmer gelten; sind Forderungen gegen Abnehmer, die der sicherer aufgehoben werden oder der Versiche-
d) in Bezug auf alle Kosten, die dem Versiche- mittelbaren oder unmittelbaren Kontrolle des rungsvertrag endet.
rungsnehmer bei der Beilegung von Streit- Versicherungsnehmers unterliegen oder an
fragen zwischen ihm und seinen Abneh- denen er mittelbar oder unmittelbar beteiligt Maximaler Gesamtbetrag der gewährten
mern oder die dem Versicherungsnehmer ist, oder gegen Abnehmer, die eine solche Kon- Kreditlimite (10950.02)
aufgrund gegen ihn oder von ihm eingeleite- trolle über den Versicherungsnehmer ausüben Der maximale Gesamtbetrag der gewährten
ter rechtlicher Schritte entstehen; oder über eine solche Beteiligung an seinen Kreditlimite sollte nicht den in der Vertrags-
e) soweit diese durch andere Versicherungen, Geschäftsanteilen verfügen, es sei denn, der übersicht festgelegten maximalen Gesamtbe-
die der Versicherungsnehmer abgeschlos- Versicherer trifft schriftlich eine anderweitige trag der gewährten Kreditlimite überschreiten.
sen hat oder von denen ihm rechtmäßig Entscheidung. Sobald der maximale Gesamtbetrag der ge-
Zahlungen oder Entschädigungen zustehen, währten Kreditlimite diesen Betrag erreicht, hat
gedeckt sind (oder gedeckt wären, falls der Ausschluss von öffentlich-rechtlichen der Versicherer das Recht, die Bearbeitung wei-
vorliegende Versicherungsvertrag nicht Abnehmern (08700.00) terer Kreditlimitanträge zurückzustellen. Der
existieren würde). Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Versicherungsnehmer wird informiert, sobald
Forderungen gegen Staaten sowie alle staatli- der Versicherer dieses Recht ausübt. Um dies
chen Institutionen, Organisationen oder sonsti- zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer
gen Körperschaften, die nicht insolvenzfähig sind. regelmäßig den maximalen Gesamtbetrag der
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gewährten Kreditlimite reduzieren, indem er ge besteht nur für Verträge: Verlängerungszeitraum hinaus zu oder erlaubt
nicht mehr benötigte existierende Kreditlimit- a) die mit Abnehmern abgeschlossen wurden, er eine solche Verlängerung, besteht kein Recht
entscheidungen streicht oder herabsetzt. für die der Versicherungsnehmer nachwei- auf Entschädigung für diese Forderung, es sei
sen kann, dass bisherige Forderungen in- denn, der Versicherer hat einer solchen Verlän-
Prüfungsgebühren (11200.00) nerhalb des maximalen Verlängerungszeit- gerung vorab schriftlich zugestimmt.
Der Versicherungsnehmer hat die in der Ver- raumes gezahlt wurden, und Für die Anwendung der Versicherungsver-
tragsübersicht festgelegten Prüfungsgebühren b) bei denen der vereinbarte Liefertermin (oder tragsbestimmungen gilt weiterhin das ur-
zu zahlen. Die aufgeführten Beträge verste- im Falle von Dienst- oder Werkleistungen sprüngliche Fälligkeitsdatum.
hen sich netto ohne Steuer. Sofern sie Steuern das vereinbarte Fertigstellungsdatum) nicht Eine solche Verlängerung ist nicht möglich im
unterliegen, werden diese gemeinsam mit den später als 3 Monate nach dem Datum der Falle von Wechseln, Schuldscheinen, Zahlung
angefallenen Prüfungsgebühren dem Versi- Aufhebung oder Herabsetzung liegt. gegen Dokumente (cash against documents),
cherungsnehmer in Rechnung gestellt. c) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Dokumenten gegen Akzept/ Zahlung eines
den Versicherer schriftlich nicht später als Sichtwechsels oder falls die Zahlung mit einem
Kreditinformationsdienste (13000.02) 5 Tage nach Aufhebung oder Herabsetzung Akkreditiv zu leisten ist.
Kreditinformationen sind für die Festlegung über die oben genannten Umstände zu infor-
von Kreditlimiten erforderlich. Der Versi- mieren und dem Versicherer zu dessen Zu- Automatische Beendigung des
cherungsnehmer ist verantwortlich für die friedenheit nachzuweisen, dass ein solcher Versicherungsschutzes (17700.01)
Beschaffung akkurater und aktueller Kredit- Bindender Vertrag existiert. Der Versicherer haftet nicht für Forderungsaus-
informationen für alle Abnehmer, für die er Der Versicherungsschutz für Bindende Ver- fälle aus Warenlieferungen oder Dienst- oder
ein Kreditlimit beantragt. Um diese Kredit- träge findet keine Anwendung, falls die Auf- Werkleistungen, die nach einem der folgenden
information zu erhalten, beauftragt der Versi- hebung oder Herabsetzung aufgrund einer der Umstände versandt bzw., im Falle von Dienst-
cherungsnehmer den Versicherer hiermit un- folgenden Tatbestände erfolgte: oder Werkleistungen, fakturiert werden:
widerruflich, in seinem Namen und für seine a) Beendigung des Geschäftsbetriebs des Ab- a) eine Forderung gegen einen Abnehmer ist
Rechnung – oder in Fällen von Mitversicherten nehmers; bei Ablauf des in der Vertragsübersicht fest-
in deren Namen und für deren Rechnung – die b) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; gelegten maximalen Verlängerungszeitrau-
in der Vertragsübersicht aufgeführte Kredit- c) Umwandlung der Firma des Abnehmers in mes noch immer unbezahlt und damit über-
prüfungsgesellschaft zu beauftragen, entspre- eine Holding oder fällig. Wird eine solche Forderung innerhalb
chende Kreditinformationen bereitzustellen. d) Änderung der Rechtsform des Abnehmers. von 30 Tagen nach Ablauf des maximalen
Im Namen des Versicherungsnehmers oder im Verlängerungszeitraumes bezahlt, lebt der
Namen der Mitversicherten wird der Versiche- Versicherungsschutz rückwirkend für Wa-
rer der Kreditprüfungsgesellschaft alle Details Länderbedingungen renlieferungen oder Dienst- oder Werkleis-
des Abnehmers übermitteln, für den der Ver- tungen auf, die nach Ablauf des maximalen
sicherungsnehmer ein Kreditlimit beantragt, Länderbedingungen (15600.00) Verlängerungszeitraumes für diese Forde-
und die Kreditprüfungsgesellschaft wird die Der Versicherer kann im Hinblick auf ein be- rung versandt, bzw. im Falle von Dienst- oder
Kreditinformationen direkt an den Versicherer stimmtes Land jederzeit die Bedingungen für Werkleistungen, fakturiert wurden, voraus-
übermitteln. Der Versicherer verpflichtet sich, den Versicherungsschutz ändern oder den Ver- gesetzt es liegt kein anderer Umstand vor,
die Kreditinformationen für die Festlegung von sicherungsschutz aufheben und die Länder- der zur automatischen Beendigung des Ver-
Kreditlimiten zu nutzen. liste entsprechend anpassen. Diese Änderung sicherungsschutzes führt. Wird eine solche
Obwohl die Kreditinformationen durch die oder Aufhebung gilt nicht rückwirkend und Forderung später als 30 Tage nach Ablauf
Kreditprüfungsgesellschaft an den Versicherer findet auf Warenlieferungen oder Dienst- oder des maximalen Verlängerungszeitraumes
übermittelt werden, bleibt der Versicherungs- Werkleistungen Anwendung, die nach dem in bezahlt, besteht erst wieder Versicherungs-
nehmer verpflichtet, dem Versicherer alle Um- der geänderten Länderliste festgelegten Datum schutz für Warenlieferungen und Dienst-
stände mitzuteilen, die für die Risikobeurtei- versandt oder erbracht werden. oder Werkleistungen, die nach dem Tag des
lung relevant sein können. Der Versicherer Zahlungseinganges versandt, bzw. im Falle
ist dazu berechtigt, die Kreditprüfungsgesell- von Dienst- oder Werkleistungen, fakturiert
schaft über diese Umstände zu informieren. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, werden, vorausgesetzt es liegt kein anderer
Für die Dienstleistungen, die durch die Kredit- Informationspflichten Umstand vor, der zur automatischen Beendi-
prüfungsgesellschaft im Namen des Versiche- gung des Versicherungsschutzes führt;
rungsnehmers zur Verfügung gestellt werden, Beginn des Versicherungsschutzes (16500.00) b) der Versicherungsnehmer hat ein Inkasso-
muss der Versicherungsnehmer die in der Ver- Der Versicherungsschutz für jede einzelne For- unternehmen mit der Beitreibung von For-
tragsübersicht festgelegten Kreditprüfungsge- derung beginnt: derungen gegen den jeweiligen Abnehmer
bühren zahlen. Die Prüfungsgebühren werden a) für Warenlieferungen: mit dem Versand der beauftragt. Sobald diese Forderungen be-
dem Versicherungsnehmer durch die Kredit- Ware. Der Versand gilt als ausgeführt, wenn zahlt sind, besteht wieder Versicherungs-
prüfungsgesellschaft in Rechnung gestellt. Die der Versicherungsnehmer oder eine in sei- schutz für Warenlieferungen oder Dienst-
aufgeführten Beträge sind als Nettobeträge ohne nem Namen handelnde Person den Besitz an oder Werkleistungen, die nach dem Tag des
Steuern und Abgaben zu verstehen. Sofern sie der Ware aufgibt zum Zweck der Erfüllung Zahlungseinganges versandt, bzw. im Falle
Steuern oder Abgaben unterliegen, werden diese seiner vertraglichen Verpflichtungen mit von Dienst- oder Werkleistungen, fakturiert
dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt. dem Abnehmer; werden, vorausgesetzt es liegt kein anderer
b) für Dienst- oder Werkleistungen: sobald der Umstand vor, der zur automatischen Beendi-
Bindende Verträge (15200.01) Versicherungsnehmer an den Abnehmer gung des Versicherungsschutzes führt;
Hat der Versicherer die Kreditlimitentscheidung eine Rechnung für die jeweils erbrachte c) Insolvenz des Abnehmers oder
für einen Abnehmer aufgehoben oder herabge- Dienst- oder Werkleistung versandt hat. d) der Versicherer hebt die Kreditlimitentschei-
setzt oder den Versicherungsschutz im Hinblick dung für einen Abnehmer oder den Versiche-
auf das Land des Abnehmers aufgehoben, findet Maximaler Verlängerungszeitraum (16900.00) rungsschutz im Hinblick auf das Land des
diese Aufhebung oder Herabsetzung keine An- Sofern im Einzelfall erforderlich, kann der Abnehmers auf.
wendung auf Verträge, die der Versicherungs- Versicherungsnehmer einer Verlängerung
nehmer vor dem Datum der Aufhebung oder des ursprünglichen Fälligkeitsdatums einer Noch nicht fakturierte Dienst- oder
Herabsetzung durch den Versicherer abge- Forderung zustimmen, vorausgesetzt, diese Werkleistungen (18100.00)
schlossen hat und von denen er sich auch auf- Verlängerung liegt innerhalb des maximalen Es besteht Versicherungsschutz auch für For-
grund einer Verschlechterung der finanziellen Verlängerungszeitraumes, der in der Vertrags- derungsausfälle aus Dienst- oder Werkleistun-
Situation des jeweiligen Abnehmers nicht lösen übersicht festgelegt ist. gen, die vor der automatischen Beendigung des
kann (im Folgenden Bindende Verträge). Stimmt der Versicherungsnehmer einer Ver- Versicherungsschutzes erbracht, jedoch zu die-
Der Versicherungsschutz für Bindende Verträ- längerung der Fälligkeit über den maximalen sem Zeitpunkt noch nicht fakturiert wurden.
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Verpflichtung zur Meldung einer Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflich- Anrechnung von Zahlungen nach
Überschreitung des maximalen tet, den Versicherer über die Überfälligkeit die- automatischer Beendigung des
Verlängerungszeitraumes (18500.01) ses bestrittenen Gesamtbetrages zu informie- Versicherungsschutzes (21311.00)
Der Versicherungsnehmer hat den Versicherer ren und das Inkasso bezüglich des bestrittenen 1. Sofern der Versicherungsnehmer nach der
innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu informie- Gesamtbetrages einzuleiten. automatischen Beendigung des Versiche-
ren, sofern eine Forderung gegen einen Abneh- Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, rungsschutzes Waren liefert oder Dienst-
mer bei Ablauf des maximalen Verlängerungs- den Versicherer unverzüglich über Umstände oder Werkleistungen erbringt und
zeitraumes unbezahlt und damit überfällig ist. oder Ereignisse zu informieren, die zu einem 2. Der Versicherungsnehmer und der Abneh-
Dies gilt nicht, wenn die Forderung innerhalb Schaden führen können, bleibt hiervon unbe- mer schriftlich eine Tilgungsvereinbarung
dieser 30 Tage bezahlt wird. rührt. für Zahlungen auf diese Warenlieferungen,
Dienst- oder Werkleistungen treffen, die
Verpflichtung zur Mitteilung negativer von den Anrechnungsbestimmungen des
Informationen (18900.00) Schadenminderung und Inkasso Versicherungsvertrages abweicht, wird der
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer im Schadenfall Zahlungen ent-
Versicherer unverzüglich über Umstände oder Maßnahmen zur Schadenminderung sprechend der Tilgungsvereinbarung mit
Ereignisse zu informieren, die zu einem Scha- (20100.00) dem Abnehmer anrechnen.
den führen können. Solche Umstände oder Er- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei Die folgenden Bedingungen finden Anwen-
eignisse liegen u. a. vor, wenn: allen Geschäften mit seinen Abnehmern die dung:
a) der Abnehmer um eine Verlängerung des Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, die der a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
Fälligkeitsdatums über den maximalen Ver- eines ordentlichen Kaufmannes entspricht. Der den Versicherer unverzüglich über Waren-
längerungszeitraum hinaus bittet; Versicherungsnehmer hat hierzu alle geeigne- lieferungen oder Dienst- oder Werkleistun-
b) der Abnehmer die Ware oder Dokumente nicht ten Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlung gen nach automatischer Beendigung des
annimmt, wenn Zahlung gegen Dokumente des ausstehenden Betrages durch den Abneh- Versicherungsschutzes sowie über die vom
(cash against documents) vereinbart war; mer zu erreichen und das Risiko eines Forde- Versicherungsvertrag abweichende Til-
c) die Insolvenz des Abnehmers droht oder ein- rungsausfalls zu minimieren. Dies beinhaltet gungsvereinbarung mit dem Abnehmer zu
getreten ist; insbesondere die Geltendmachung aller Rech- informieren und
d) der Versicherungsnehmer Grund zu der An- te an Waren, gegen Abnehmer und dritte Par- b) Es muss eine Vereinbarung über die Rück-
nahme hat, dass der Abnehmer nicht in der teien. Der Versicherungsnehmer ist ebenfalls zahlung der zum Zeitpunkt der automa-
Lage ist oder wahrscheinlich nicht in der verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, tischen Beendigung des Versicherungs-
Lage sein wird, seine Vertragspflichten zu die vom Versicherer in Verbindung mit einem schutzes bestehenden offenen Forderungen
erfüllen; potentiellen oder tatsächlichen Forderungs- gegenüber dem Abnehmer getroffen worden
e) ein Wechsel oder ein Scheck des Abnehmers ausfall sowohl vor als auch nach einer Ent- sein.
mangels Deckung nicht eingelöst wird; schädigungszahlung angeordnet werden. Dies Alle sonstigen Bestimmungen und Bedingun-
f) rechtliche Schritte aufgrund einer ausste- schließt die Einleitung rechtlicher Schritte ein. gen des Versicherungsvertrages bleiben hier-
henden Zahlung gegen einen Abnehmer ein- von unberührt.
geleitet werden; Inkasso-Mindestbetrag (21000.01)
g) der Versicherungsnehmer Kenntnis von ne- Die Verpflichtung zur Beauftragung des vom Schäden (21700.00)
gativen Informationen im Hinblick auf die Versicherer festgelegten Unternehmens mit 1. Frist zur Anmeldung eines Schadens
finanzielle Situation, den Ruf oder die Zah- dem Inkasso findet keine Anwendung, solange Jeder Schaden, einschließlich aller verfüg-
lungsweise des Abnehmers erhalten hat. der bei Ablauf des maximalen Verlängerungs- baren Informationen, muss bis spätestens
zeitraumes überfällige Betrag gegen einen 12 Monate nach dem Schadentag bei dem
Meldegrenze (19300.01) Abnehmer geringer oder gleich dem in der Ver- Versicherer angemeldet werden. Der Versi-
Ist der überfällige Gesamtbetrag gegen einen tragsübersicht festgelegten Inkasso-Mindest- cherungsnehmer ist verpflichtet, alle für die
Abnehmer bei Ablauf des maximalen Verlän- betrag ist. Schadenabrechnung erforderlichen Infor-
gerungszeitraumes kleiner oder gleich der in Der Versicherungsnehmer darf das vom Versi- mationen und Unterlagen bis spätestens 12
der Vertragsübersicht festgelegten Meldegren- cherer bestimmte Unternehmen nicht mit dem Monate, nachdem sie durch den Versicherer
ze, gilt folgendes: Inkasso einer unterhalb dieses Betrages liegen- angefordert wurden, einzureichen.
a) der Versicherungsnehmer ist nicht ver- den Forderung beauftragen. Ebenso wenig ist 2. Rückmeldung des Versicherers
pflichtet, diese Überfälligkeit anzuzeigen das Unternehmen verpflichtet, solche Inkasso- Der Versicherer übermittelt dem Versiche-
und aufträge auszuführen. Der Versicherer haftet in rungsnehmer die Ergebnisse seiner Scha-
b) die Nichtzahlung dieser Forderung(en) gilt diesen Fällen nicht für eventuell entstehende denprüfung innerhalb von 30 Tagen nach
nicht als Umstand, der zu einer automati- Inkassokosten des Versicherungsnehmers. Erhalt aller von ihm angeforderten Informa-
schen Beendigung des Versicherungsschut- tionen und Unterlagen.
zes für zukünftige Lieferungen/ Leistungen 3. Schadenberechnung
an diesen Abnehmer führt; dies gilt maximal Schäden Der Forderungsausfall des Versicherungsneh-
bis zum Eintritt eines Versicherungsfalles. mers ist der Betrag, der dem Versicherungs-
Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, Anrechnung von Zahlungen (21300.00) nehmer am Schadentag gegen den Abnehmer
den Versicherer unverzüglich über Umstände Alle Zahlungen, die der Versicherungsnehmer, zusteht, abzüglich aller Einsparungen, die dem
oder Ereignisse zu informieren, die zu einem eine für ihn handelnde Person oder der Versi- Versicherungsnehmer durch die Nichterfül-
Schaden führen können, bleibt hiervon unbe- cherer vor dem Schadentag erhält, werden in lung des Vertrages entstehen (einschließlich
rührt. Anwendung dieses Versicherungsvertrages in nicht zu zahlender Provisionen für Agenten).
chronologischer Reihenfolge nach ihrer Fällig- Weiterhin werden in Anwendung der Versi-
Bestrittene Forderungen (19700.01) keit auf alle offenen Forderungen gegen den je- cherungsvertragsbestimmungen die folgen-
Bestreitet der Abnehmer eine Forderung oder weiligen Abnehmer angerechnet. Alle Zahlun- den Beträge in Abzug gebracht:
behauptet er, dass eine Gegenforderung be- gen, die der Versicherungsnehmer, eine für ihn a) vom Abnehmer oder dritten Parteien ge-
steht, gilt die Nichtzahlung solcher Forderun- handelnde Person oder der Versicherer nach leistete Zahlungen (einschließlich Barzah-
gen bei Ablauf des maximalen Verlängerungs- dem Schadentag erhält, werden entsprechend lungen), jedoch unter Ausschluss noch nicht
zeitraumes nicht als Umstand, der zu einer dem Verhältnis, in welchem der Versicherungs- eingelöster Schecks oder Wechsel;
automatischen Beendigung des Versicherungs- nehmer und der Versicherer den Schaden tra- b) Gutschriften;
schutzes für zukünftige Lieferungen/Leistun- gen, aufgeteilt. Der Versicherungsnehmer ist c) aufrechenbare oder aufgerechnete Forde-
gen an diesen Abnehmer führt, vorausgesetzt verpflichtet, den Versicherer über den Erhalt rungen;
die Gesamtsumme der bestrittenen Forderun- einer entsprechenden Zahlung unverzüglich d) Gegenforderungen;
gen beträgt weniger als 10.000 Euro. zu benachrichtigen. e) Erlöse aus Sicherheiten oder Garantien und
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f) Erlöse aus dem Wiederverkauf von zurück- c) der Versicherungsnehmer muss nachwei- Selbstbehalt (27700.00)
genommenen Waren. sen, dass die Zahlungen an die Insolvenz- Der Versicherungsnehmer trägt den Betrag, der
Als versicherter Schaden gilt der Forde- masse des Abnehmers zurückerstattet und über die im Rahmen des vorliegenden Versi-
rungsausfall des Versicherungsnehmers, die offenen Forderungen im Insolvenzver- cherungsvertrages vom Versicherer zu leisten-
soweit er sich auf unbezahlte versicherte fahren zur Tabelle angemeldet wurden. de Entschädigung hinausgeht, als unversicher-
Forderungen bezieht. Die Höhe der Entschä- tes Risiko ausschließlich selbst. Er darf diesen
digung entspricht entweder dem versicher- Höchsthaftung des Versicherers (23300.00) nicht anderweitig versichern.
ten Prozentsatz des versicherten Schadens Die Höchsthaftung ist der Betrag, für den der
oder dem versicherten Prozentsatz des Versicherer pro Versicherungsjahr maximal Konsequenzen der Nichterfüllung von
Kreditlimits für den Abnehmer, je nachdem, haftet. Die Höchsthaftung entspricht dem je- Vertragspflichten (28100.00)
welcher Betrag niedriger ist. weils höheren der nachstehenden Beträge: 1. Der Versicherer ist im Einzelfall von der Ver-
4. Abtretung und Zustimmung – der Betrag der Höchsthaftung des Versiche- pflichtung zur Leistung frei, ohne dass es
Auf Wunsch des Versicherers können Scha- rers oder einer Kündigung bedarf, wenn der Versiche-
denzahlungen unter der Voraussetzung ge- – ein Vielfaches der im Hinblick auf das Versi- rungsnehmer eine ihm aufgrund Gesetzes
leistet werden, dass die Gesamtforderung cherungsjahr gezahlten Prämien (netto ohne oder des Versicherungsvertrages auferlegte
gegenüber einem Abnehmer einschließlich etwaige anfallende Steuern) Verpflichtung oder Obliegenheit nicht er-
aller Rechte und Sicherheiten an den Ver- Ungeachtet dessen kann die Höchsthaftung des füllt, es sei denn, dass die Verletzung als un-
sicherer abgetreten wird. Auf Wunsch des Versicherers geringer sein als der versicherte verschuldet anzusehen ist.
Versicherers können die Schadenzahlun- Prozentsatz eines einzelnen Kreditlimits oder 2. Handelt es sich um die Verletzung einer Ob-
gen der vorherigen Anerkennung des Ver- der Summe der Kreditlimite. Der Betrag der liegenheit, die vom Versicherungsnehmer
sicherungsnehmers zu der vom Versicherer Höchsthaftung des Versicherers und das Viel- zum Zwecke der Minderung der Gefahr oder
erstellten Schadenabrechnung unterliegen. fache sind in der Vertragsübersicht festgelegt. Verhinderung einer Gefahrerhöhung dem
Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, kann
Abzug von erwarteten Erlösen/vorläufige Zuordnung von Schadenzahlungen sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit
Abrechnung (22500.00) (24500.00) nicht berufen, wenn die Verletzung keinen
Bei der Berechnung der Höhe des Schadens be- Alle Schadenzahlungen des Versicherers wer- Einfluss auf den Eintritt des Versicherungs-
rücksichtigt der Versicherer auch die zu erwar- den dem Versicherungsjahr zugeordnet, in dem falls oder die Höhe der vom Versicherer zu
tenden Erlöse. Steht die Höhe des Forderungs- der Schadentag eingetreten ist. erbringenden Entschädigung hatte.
ausfalls sechs Monate nach dem Schadentag 3. Handelt es sich um die Verletzung einer Ob-
noch nicht endgültig fest, entschädigt der Ver- Forderungsfranchise (26100.00) liegenheit, die nach dem Eintritt des Versiche-
sicherer den Versicherungsnehmer auf der Der Versicherer haftet nicht für Forderungs- rungsfalls zu erfüllen ist, tritt Leistungsfrei-
Basis einer vorläufigen Schadenabrechnung, ausfälle, sofern ein Forderungsausfall für den heit des Versicherers ein, wenn die Verletzung
in der er die von ihm geschätzten zu erwarten- jeweiligen Abnehmer geringer oder gleich auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit be-
den Erlöse abzieht. Ist eine solche Schätzung hoch ist wie der in der Vertragsübersicht fest- ruht. Dies gilt jedoch nicht, wenn die vorsätz-
nicht möglich, wird zunächst eine vorläufige gelegte und zum Schadentag gültige Betrag liche oder grob fahrlässige Verletzung keinen
Entschädigung in Höhe von 50 % des mutmaß- der Forderungsfranchise. Forderungen oder Einfluss auf den Eintritt des Versicherungs-
lichen versicherten Schadens geleistet. Diese Teilforderungen, deren Wert unter dem Betrag falls oder die Höhe der Entschädigung hatte.
Bestimmung findet nur auf Forderungsausfäl- der Forderungsfranchise liegt, unterliegen der 4. Die Anbietungspflicht und die Verpflich-
le, die auf Insolvenz beruhen, Anwendung. Bei Prämienpflicht und sind in den Meldungen zur tung zur Offenlegung aller Informationen,
gerichtlich bestätigten langfristigen Insolvenz- Prämienberechnung, falls gemäß Versiche- insbesondere der zur Prämienberechnung
plänen gilt diese Bestimmung nicht. rungsvertrag erforderlich, anzugeben. benötigten, sind einklagbare, vom Versiche-
rungsnehmer zu erfüllende Vertragspflich-
Rückerstattung von Zahlungen zur ten. Verletzt der Versicherungsnehmer eine
Insolvenzmasse (22900.01) Obliegenheiten und Folgen der Nichterfüllung dieser Vertragspflichten, ist der Versicherer
Hat der Versicherungsnehmer gemäß gesetzli- – ohne dass es einer Kündigung bedarf – von
cher Vorschriften aufgrund rechtmäßiger Insol- Informationspflicht (27300.00) der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei
venzanfechtung oder aufgrund gerichtlicher Ent- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem denn, dass die Verletzung als unverschuldet
scheidung Zahlungen, die er vom Abnehmer vor Versicherer alle Informationen und Unterlagen anzusehen ist. Außerdem ist der Versicherer
dessen Insolvenz erhalten hat, zurückerstattet, zur Verfügung zu stellen, die der Versicherer zur für den Fall, dass der Versicherungsnehmer
kann er den daraus resultierenden Forderungs- Prüfung der Einhaltung der versicherungsver- es versäumt, die für die Prämienberechnung
ausfall als Schaden geltend machen. Vorausset- traglichen Obliegenheiten und Verpflichtungen benötigten Informationen während drei auf-
zung hierfür ist, dass sich die Forderungsausfälle durch den Versicherungsnehmer anfordert. Auf einander folgender Meldezeiträume zur Ver-
auf versicherte Forderungen beziehen und die Verlangen des Versicherers hat der Versiche- fügung zu stellen, berechtigt, eine auf den
Bestimmungen und Bedingungen des Versiche- rungsnehmer mit einem vereidigten Wirtschafts- letzten drei Meldungen beruhende Durch-
rungsvertrages eingehalten wurden. prüfer oder einer anderen vom Versicherer schnittsprämie zu berechnen, nachdem er
Der Versicherer wird den Schaden gemäß den beauftragten unabhängigen Partei zusammen- den Versicherungsnehmer im Hinblick auf
zum Zeitpunkt der Eröffnung der Insolvenz des zuarbeiten, um die Richtigkeit der zur Verfügung dieses Versäumnis gemahnt hat.
Abnehmers geltenden vertraglichen Bedingun- gestellten Angaben und Informationen zu über-
gen abrechnen. Diese Regelung kann jedoch prüfen. Der Versicherungsnehmer garantiert,
nicht dazu führen, dass der Versicherer ins- dass alle zur Verfügung gestellten Informationen Prämie
gesamt mehr als den versicherten Prozentsatz und Unterlagen nach bestem Wissen und Ge-
des Kreditlimits für einen Abnehmer zahlt. Die wissen korrekt sind. Der Versicherungsnehmer Meldungen zur Prämienberechnung
folgenden Bedingungen finden Anwendung: ist verpflichtet, unverzüglich alle Informationen (30100.01)
a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, und Unterlagen, die die im Rahmen des vorlie- Nach Ablauf eines jeden in der Vertragsüber-
den Versicherer unverzüglich über die Auf- genden Versicherungsvertrages versicherten Ri- sicht festgelegten Meldezeitraumes ist der Ver-
forderung zur Rückerstattung aufgrund An- siken beeinflussen oder auf die Akzeptanz oder sicherungsnehmer verpflichtet, dem Versiche-
fechtung oder gerichtlicher Entscheidung zu die Beurteilung der im Rahmen des vorliegenden rer seinen während dieses Meldezeitraumes an
informieren; Versicherungsvertrages versicherten Risiken die Abnehmer, auf die der Versicherungsvertrag
b) der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, und Abnehmer durch den Versicherer Einfluss Anwendung findet, fakturierten Umsatz zu mel-
die Berechtigung der Anfechtung zu prüfen haben könnten, zur Verfügung zu stellen. den. Die Meldungen des Versicherungsnehmers
und gegebenenfalls geeignete rechtliche sind dem Versicherer an den in der Vertrags-
Maßnahmen zur Abwehr der Rückforde- übersicht festgelegten Terminen zuzusenden.
rungsansprüche zu ergreifen; Forderungen oder Forderungsteile, die explizit
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vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, Die in der Vertragsübersicht festgelegte Min- Beendigung des Versicherungsvertrages
sind nicht in die Meldung aufzunehmen. Die destprämie versteht sich netto ohne Versiche- (Sanktionsgesetze oder –vorschriften)
Meldung hat getrennt nach Abnehmerländern rungssteuer oder entsprechende Steuer. Sofern (39310.00)
und, falls sich die Prämiensätze in Abhängigkeit sie Steuern unterliegt, werden diese dem Ver- Der Versicherer hat das Recht, den Versiche-
der Zahlungsziele unterscheiden, auch getrennt sicherungsnehmer in Rechnung gestellt. rungsvertrag zu beenden, wenn der Versi-
nach den vereinbarten Zahlungszielen zu erfol- cherungsnehmer, ein Mitglied der Unterneh-
gen. Bonus/Malus (35300.01 und 38300.00) mensleitung oder eine andere Person oder
Die Meldung hat in der Versicherungsvertrags- Sobald der im Hinblick auf den Bemessungs- Gesellschaft, die die Kontrolle über den Versi-
währung oder der Vertragswährung zu erfolgen. zeitraum zu zahlende Prämienbetrag feststeht, cherungsnehmer ausübt oder zu mehr als 50%
Der Versicherungsnehmer darf von seiner Mel- erstattet der Versicherer dem Versicherungs- an dem Versicherungsnehmer beteiligt ist, im
dung nicht in Abzug bringen: nehmer – in Abhängigkeit der Schadenquote – Rahmen der Bestimmungen der Vereinten Nati-
a) Gutschriften, es sei denn, diese beziehen sich einen Bonus oder berechnet ihm einen Malus. onen, den Sanktionsgesetzen oder -bestimmun-
auf Korrekturen und haben keine Auswir- Der Bonus oder Malus entspricht dem in der gen der Europäischen Union, des Vereinigten
kung auf ein bereits versichertes Risiko, für Vertragsübersicht aufgeführten Prozentsatz Königreichs oder der Vereinigten Staaten von
welches der Versicherer zum Erhalt von Prä- der für den Bemessungszeitraum zu zahlenden Amerika oder einer entsprechenden Nation ge-
mie berechtigt ist; Nettoprämie (ohne Versicherungssteuer oder mäß anwendbaren nationalen Sanktionsgeset-
b) das Kreditlimit überschreitende Forderun- entsprechende Steuer). zen oder Bestimmungen gelistet werden.
gen; Als Bemessungszeitraum gilt jedes Versiche-
c) Forderungen, die vor Aufhebung eines Kre- rungsjahr. Als Schadenquote gilt:
ditlimits entstehen; – der Gesamtbetrag der vom Versicherer in Sonstiges
d) Forderungen, die mit Scheck bezahlt werden; dem jeweiligen Bemessungszeitraum an-
e) Forderungen gegen Abnehmer im Rahmen erkannten Schäden abzüglich aller dem Kommunikation (44700.00)
der Pauschaldeckung; Versicherer zustehenden Regresserlöse, die Der Versicherungsnehmer sollte im Rahmen
f) Forderungen, die vor dem Datum der Mel- während des Bemessungszeitraumes abge- seiner Kommunikation im Hinblick auf die
dung zur Prämienberechnung gezahlt wer- rechnet wurden dividiert durch Vertragsverwaltung und die Erfüllung seiner
den; – den Gesamtnettoprämienbetrag (ohne Ver- Verpflichtungen aus dem vorliegenden Ver-
g) Gegenforderungen des Abnehmers und sicherungssteuer oder entsprechende Steuer), sicherungsvertrag die Möglichkeiten seiner
h) bestrittene Forderungen/Rechnungen. der für den Bemessungszeitraum zu zahlen ist. Internetverbindung mit dem Versicherer nut-
Sofern keine versicherten Umsätze entstanden Für die Anwendung dieser Bonus-/Malusver- zen, die der Versicherer ihm zu diesem Zweck
sind, ist eine Meldung mit dem Wert „0“ einzu- einbarung wird jeder nach Beendigung oder zur Verfügung stellt. Der Versicherer kann im
reichen. Nichtverlängerung des Versicherungsvertra- Rahmen seiner Kommunikation mit dem Ver-
ges vom Versicherer anerkannte Schaden dem sicherungsnehmer im Hinblick auf die Ver-
Prämienzahlung (32500.00) letzten Bemessungszeitraum zugerechnet. Ist tragsverwaltung und die Bekanntgabe von
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Prä- in der Vertragsübersicht eine Mindestprämie Vertragsänderungen (wie u. a. Änderungen in
mie und Versicherungssteuer oder entsprechen- festgelegt, kann die Anwendung dieser Bonus-/ den Länderbedingungen) seine Internetver-
de Steuer auf die gemeldeten Beträge zu zahlen. Malusvereinbarung nicht dazu führen, dass bindung mit dem Versicherungsnehmer ein-
Die Prämie wird auf der Basis des/der in der der Versicherungsnehmer einen geringeren setzen.
Vertragsübersicht festgelegten Prämiensatzes/- Prämienbetrag als die für diesen Bemessungs-
sätze berechnet und ist zu den Terminen fällig, zeitraum geltende Mindestprämie zahlt. Übertragung von Rechten aus dem
die durch den Versicherer festgelegt werden. Falls der Versicherungsvertrag beendet oder Versicherungsvertrag (45100.01)
nicht verlängert wird, wird für den letzten Be- Der Versicherungsnehmer kann die ihm aus
Vorausprämie (32900.00) messungszeitraum kein Bonus gewährt. dem vorliegenden Versicherungsvertrag ent-
Die in der Vertragsübersicht festgelegten stehenden Rechte oder das Recht auf Schaden-
Prämienbeträge sind Vorausprämien. Diese zahlungen nur mit der vorherigen schriftlichen
Beträge verstehen sich netto ohne Versiche- Vertragslaufzeit und Beendigung des Zustimmung durch den Versicherer übertragen
rungssteuer oder entsprechende Steuer. Sofern Vertrages (z.B. durch Verpfändung, Abtretung oder in
Steuer anfällt, wird sie in der Rechnung an den sonstiger Form).
Versicherungsnehmer ausgewiesen. Vertragslaufzeit und -verlängerung
Am Ende des Versicherungsjahres wird die (38500.00) Zustimmung zum Erwerb von Sicherheiten
tatsächlich im Hinblick auf diesen Zeitraum Der Vertragsbeginn und die Vertragslaufzeit (45500.00)
fällige Prämie auf Grundlage der vom Versiche- sind in der Vertragsübersicht festgelegt. Der Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Ver-
rungsnehmer erhaltenen Meldungen und des Versicherungsvertrag verlängert sich still- sicherungsvertrages ermächtigt der Versiche-
vereinbarten Prämiensatzes berechnet. schweigend zu den gleichen Bedingungen und rungsnehmer den Versicherer und erteilt seine
Falls die tatsächlich zu zahlende Prämie die für die gleiche Laufzeit, wenn er nicht durch Zustimmung dazu, im gemeinsamen Interesse
gesamte Vorausprämie überschreitet, zahlt der den Versicherungsnehmer oder den Versiche- Sicherheiten zu erwerben und/oder Verein-
Versicherungsnehmer dem Versicherer die Dif- rer mit einer Frist von zwei Monaten vor Ende barungen im Hinblick auf Forderungen zu
ferenz. der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Falls treffen, für die der Versicherer Versicherungs-
Falls die tatsächlich zu zahlende Prämie gerin- eine andere zukünftige Vertragslaufzeit in der schutz im Rahmen des vorliegenden Versiche-
ger ist als die gesamte Vorausprämie, erstattet Vertragsübersicht festgelegt ist, gilt die still- rungsvertrages gewährt hat.
der Versicherer dem Versicherungsnehmer die schweigende Verlängerung für die Dauer dieser
Differenz zurück. Die Verpflichtung zur Zah- zukünftigen Vertragslaufzeit. Versicherungsvertragswährung und
lung der vertraglich vereinbarten Mindestprä- Umrechnung (46700.00)
mie bleibt hiervon unberührt. Beendigung des Vertrages (39200.00) Für den vorliegenden Versicherungsvertrag ist
Der Versicherungsvertrag endet automatisch die in der Vertragsübersicht festgelegte Ver-
Mindestprämie (33300.00) und mit sofortiger Wirkung, sobald der Versi- sicherungsvertragswährung maßgeblich. Für
Ist die auf Grundlage der Meldungen des Ver- cherungsnehmer zahlungsunfähig im Sinne ei- Meldungen zur Prämienberechnung und für
sicherungsnehmers berechnete Prämie für ein nes durch die Gesetzgebung seines Landes de- die Berechnung von Schäden werden Beträge in
abgeschlossenes Versicherungsjahr geringer finierten Konkurs- oder Insolvenzverfahrens einer anderen Währung als der Versicherungs-
als die in der Vertragsübersicht festgelegte wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein gericht- vertragswährung in diese umgerechnet. Hierzu
Mindestprämie, so hat der Versicherungsneh- liches Insolvenzverfahren über das Vermögen wird der Wechselkurs zugrunde gelegt, der am
mer die Mindestprämie für das abgeschlossene des Versicherungsnehmers eröffnet wurde. letzten Arbeitstag des Monats, in dem der Versi-
Versicherungsjahr zu zahlen. cherungsschutz begonnen hat, gültig war. Vom
Versicherungsnehmer, einer in seinem Namen
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handelnden Person oder vom Versicherer nach oder der Versicherer eine entsprechende Nie-
dem Schadentag in einer anderen Währung als derlassung in Bezug auf die Verarbeitung der
der Versicherungsvertragswährung erhaltene personenbezogenen Daten unterhalten. Der
Beträge werden in diese umgerechnet. Hierzu entsprechende Anhang zu den Standardver-
wird der Wechselkurs zugrunde gelegt, der am tragsklauseln mit einer Beschreibung der per-
Tag des Zahlungseingangs gültig war. Der für sonenbezogenen Daten, die der Versicherer
ein bestimmtes Datum geltende Wechselkurs gegebenenfalls übermittelt, kann dem Versi-
ist der bei Börsenschluss ausgegebene Mittel- cherungsnehmer auf Anfrage zur Verfügung
kurs der Europäischen Zentralbank, oder, falls gestellt werden.
die Europäische Zentralbank einen solchen Keine der Bestimmungen dieses Vertragsver-
Kurs nicht ausgegeben hat, der des Londoner hältnisses ist dahin auszulegen, dass diese im
Devisenmarktes, oder, falls der Londoner Devi- Widerspruch steht oder Vorrang hat zu Be-
senmarkt einen solchen Kurs nicht angegeben stimmungen der anwendbaren Europäischen
hat, der der Zentralbank des Landes des Versi- Alternativen Standardvertragsklausen oder zu
cherungsnehmers. anderen Regelungen zur Datenübermittlung.
Lastschrifteinzug (47100.00) Anwendbares Recht, Gerichtsstand und
Prämien und Prüfungsgebühren einschließlich Vertragssprache (47500.00)
etwaigen anfallenden Steuern sind per Last- Der Versicherungsvertrag unterliegt dem in der
schriftverfahren zu zahlen. Vertragsübersicht festgelegten anwendbaren
Recht. Alle zwischen dem Versicherer und dem
Vertraulichkeitsrevers (47300.00) Versicherungsnehmer in Verbindung mit dem
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, vorliegenden Versicherungsvertrag entstehen-
sämtliche Informationen streng vertraulich den Streitigkeiten unterliegen dem Gerichts-
zu behandeln und sie nicht an Dritte weiter- stand des in der Vertragsübersicht festgelegten
zugeben. Weiterhin übernimmt der Versiche- zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts. Die
rungsnehmer die Verpflichtung, den Versi- Vertragssprache ist in der Vertragsübersicht
cherer von Schäden freizustellen, die dadurch festgelegt. Hat der Versicherer Übersetzungen
entstehen können, dass Dritte Zugang zu den des Versicherungsvertrages zur Verfügung ge-
vertraulichen Informationen erhalten haben. stellt, gilt die in der Vertragssprache ausgestellte
Alle Informationen, u.a. einschließlich Kredit- Version als bindend, sollte es zu Widersprüchen
limitentscheidungen, enthalten keine verbind- oder Unterschieden in der Auslegung kommen.
lichen Aussagen. Der Versicherer übernimmt
keine Haftung für Schäden, die der Versiche- Laufende Versicherung (47550.00)
rungsnehmer dadurch erleidet, dass er diese Dieser Kreditversicherungsvertrag fällt unter
Information verwendet, insbesondere für seine die laufende Versicherung im Sinne des § 53
eigenen wirtschaftlichen Entscheidungen. Versicherungsvertragsgesetz.
Schutz personenbezogener Daten (47310.01) Privatpersonen (01900.00)
In Zusammenhang mit diesem Versicherungs- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch
vertrag gelten Versicherungsnehmer und Ver- auf Forderungen gegen Abnehmer, die Privat-
sicherer hinsichtlich aller personenbezogenen kunden sind und keine wirtschaftliche Tätig-
Daten, die jeweils für eigene Zwecke und mit keit ausüben.
eigenen Mitteln und/oder im jeweils eigenen
Namen verarbeitet werden, als voneinander Keine Kostenbeteiligung (20800.00)
unabhängige Datenverantwortliche unter dem Der Versicherer beteiligt sich nicht an den
geltenden Datenschutzrecht. Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei
Werden personenbezogene Daten, die zu dem der Erfüllung seiner Obliegenheit zur Abwen-
Zwecke verarbeitet wurden, dem Versiche- dung oder Minderung des Forderungsaus-
rungsnehmer Versicherungsschutz unter die- falls oder durch die Einleitung des Inkassos
sem Versicherungsvertrag oder sonstige damit entstehen.
in Zusammenhang stehende Dienstleistungen Fabrikationsrisiko/Vorlaufdeckung (43500.00)
zu gewähren, in ein Land außerhalb des recht- Der Versicherer entschädigt den Versiche-
lichen Geltungsbereichs des Europäischen Wirt- rungsnehmer für jeden ihm entstehenden For-
schaftsraums (EWR) übermittelt, und gewährt derungsausfall, sofern während des Fabrika-
das dort geltende Recht kein angemessenes tionsrisikozeitraumes:
Datenschutzniveau gemäß der Entscheidung a) die Insolvenz des Abnehmers eintritt oder
der Europäischen Kommission, so gelten für b) das Kreditlimit für den Abnehmer aufgrund
die übermittelten Daten die Europäischen Al- seiner finanziellen Situation aufgehoben
ternativen Standardvertragsklauseln für die wird und
Übermittlung personenbezogener Daten von c) die Ausführung des Vertrages/Auftrages
einem Verantwortlichen zu einem anderen Ver- oder eines Teils des Vertrages/ Auftrages mit
antwortlichen in ihrer jeweils gültigen Fassung. dem Abnehmer mit Zustimmung des Versi-
Unter Verweis auf diese Fälle finden die Euro- cherers eingestellt wird.
päischen Alternativen Standardvertragsklau-
seln hiermit auch für das Vertragsverhältnis
zwischen Versicherungsnehmer und Versiche-
rer Anwendung. Da Versicherungsnehmer und
Versicherer jeweils unabhängig voneinander
Daten übermitteln, gelten diese Alternativen
Standardvertragsklauseln in Verbindung mit
dem bestehenden Datenschutzrecht des Lan-
des, in dem der Versicherungsnehmer und/
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