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Provinzial für Campingfahrzeuge: die Bedingungen im Volltext

Sonderbedingungen für Campingfahrzeuge zu den Provinzial AKB mit Folgeschäden nach Kurzschluss und Tierbiss bis 20.000 Euro, Reifenplatzer als Unfall und Kauf- oder Neuwertentschädigung auch für umgebaute Lieferwagen.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherbare Fahrzeuge (Wohnmobil, Kastenwagen, Campingbus, Pkw mit Campingausbau)ja„Fahrzeuge zu Campingzwecken im Sinne dieser Bedingungen sind: Fahrzeuge, die als Wohnmobil zugelassen sind Wohnanhänger zugelassen sind Pkw zugelassen sind und“Einleitung, Seite 1
Obergrenze des zulässigen Gesamtgewichts (zum Beispiel 3,5 t oder 7,5 t)ja„Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) zugelassen sind und für die überwiegende Nutzung zu Campingzwecken umgebaut wurden“Einleitung, Seite 1
Selbstausbau und nachträglich umgebaute Fahrzeuge versicherbarja„für die überwiegende Nutzung zu Campingzwecken umgebaut wurden deren Umbauten abgenommen sind die weiterhin eine gültige Betriebserlaubnis haben“Einleitung, Seite 1
Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)nicht geregelt
Höchstgrenze je verletzter Person in der Haftpflichtnicht geregelt
Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen möglichnicht geregelt
Ruheversicherung bei Abmeldung oder außerhalb der Saison (Dauer in Monaten)nicht geregelt
Gelegentliche Vermietung an Dritte erlaubtnicht geregelt
Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Mittelmeeranrainer)nicht geregelt
Auslandsschadenschutz und Mallorca-Police (Mietfahrzeug im Ausland)nicht geregelt

Teilkasko

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand und Explosion, auch durch die Gasanlagenicht geregelt
Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Fahrzeugsnicht geregelt
Diebstahl fest eingebauter oder unter Verschluss gehaltener Fahrzeugteilenicht geregelt
Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmungnicht geregelt
Weitere Naturgefahren (Lawine, Erdrutsch, Schneedruck, Dachlawine, Erdbeben, Vulkanausbruch)nicht geregelt
Glasbruch einschließlich Kunststofffenster, Dachluken und Aufbaufensternicht geregelt
Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild)nicht geregelt
Tierbiss an Verkabelung und Schläuchen samt Folgeschädenja, bis 20.000 €„sind die Folgeschäden unter den dort genannten Voraussetzungen nicht auf 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro begrenzt, sondern bis zu einem Betrag von 20.000 Euro mitversichert.“A.2.1, Seite 2
Kurzschluss und Überspannung an der Verkabelung samt Folgeschädenja, bis 20.000 €„sind die Folgeschäden unter den dort genannten Voraussetzungen nicht auf 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro begrenzt, sondern bis zu einem Betrag von 20.000 Euro mitversichert.“A.2.1, Seite 2

Vollkasko und Entschädigung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unfallschäden am eigenen Fahrzeug (Vollkasko)nicht geregelt
Mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte (Vandalismus)nicht geregelt
Anprall des Aufbaus an Durchfahrten, Äste oder Dachüberständenicht geregelt
Reifenplatzer mit Folgeschäden am Aufbau als Unfallja„gilt es auch als Unfall, wenn am Fahrzeug ein Reifen ohne Einwirkung von außen platzt und dadurch Karosserieteile beschädigt werden.“A.2.2, Seite 2
Neupreisentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (Monate ab Erstzulassung)ja„wird die Kaufwertentschädigung oder Neupreisentschädigung unter den genannten Voraussetzungen auch für Wohnwagenanhänger“A.3.1, Seite 2
Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen (Monate ab Kauf)ja„wird die Kaufwertentschädigung oder Neupreisentschädigung unter den genannten Voraussetzungen auch für Wohnwagenanhänger“A.3.1, Seite 2
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierungnicht geregelt

Aufbau, Ausstattung und Zubehör

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fest eingebaute Wohnausstattung (Küche, Kühlschrank, Heizung, Sanitär)ja„sind bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) Aufbauten und Ausstattungen nur versichert, wenn sie im Antrag zum Gesamtneuwert mit angegeben wurden.“A.1.1, Seite 1
Nachträglich eingebautes Zubehör mitversichert (Wertgrenze ohne Anmeldung)ja„nachträglich eingebaute oder mit dem Fahrzeug dauerhaft verbundene Fahrzeug- und Zubehörteile sowie andere Spezialaufbauten / -ausrüstungen, soweit sie nicht unter A.2.1.2.2 der AKB fallen, nur versichert, wenn sie im Antrag zum Gesamtneuwert mit angegeben wurden.“A.1.2, Seite 1
Photovoltaikanlage auf dem Dachnicht geregelt
Satellitenanlage, Antennen und Unterhaltungselektronik fest verbautnicht geregelt
Markise und Vorzeltnicht geregelt
Fahrradträger und darauf transportierte Fahrrädernicht geregelt
Aufbaubatterie und Ladetechnik (auch Lithium)nicht geregelt
Wasser aus Tanks und Leitungen sowie Frostschäden im Wohnaufbaunicht geregelt
Feuchtigkeit und Undichtigkeit des Aufbaus ausgeschlossennicht geregelt

Inhalt und Camping

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Persönlicher Inhalt im Fahrzeug versichert (Camping-Inhalt, Reisegepäck)nicht geregelt
Versicherungssumme für den Inhaltnicht geregelt
Wertsachen, Bargeld und Schmuck (Grenze)nicht geregelt
Mobile Elektronik (Laptop, Kamera, Telefon)nicht geregelt
Sportgeräte (Fahrräder, E-Bikes, Boards, Kanus)nicht geregelt
Einbruchdiebstahl aus dem abgeschlossenen Fahrzeugnicht geregelt
Nachtzeitklausel oder Pflicht zum Abstellen auf bewachtem Platznicht geregelt
Schutz nur auf Campingplatz, Stellplatz oder am Wohnortnicht geregelt
Höchstdauer einer Reise für den Inhaltsschutznicht geregelt
Haftpflicht für Schäden auf dem Campingplatz außerhalb des Gebrauchs als Fahrzeugnicht geregelt

Schutzbrief und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe vor Ort (auch über 3,5 t)nicht geregelt
Abschleppen und Bergen (Grenze in Euro)nicht geregelt
Rücktransport des nicht fahrbereiten Fahrzeugs aus dem Auslandnicht geregelt
Ersatzfahrzeug oder Mietwohnmobilnicht geregelt
Übernachtungskosten bei Ausfall des Fahrzeugsnicht geregelt
Fahrerstellung bei Krankheit oder Verletzung des Fahrersnicht geregelt
Schlossaustausch nach Verlust oder Diebstahl der Schlüsselnicht geregelt

Vertrag, Pflichten und Selbstbeteiligung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung in der Teilkaskonicht geregelt
Selbstbeteiligung in der Vollkaskonicht geregelt
Selbstbeteiligung im Inhaltsschutznicht geregelt
Einschränkung des Fahrerkreises (Alter, benannte Fahrer)nicht geregelt
Vereinbarte Höchstfahrleistung mit Folgen bei Überschreitungnicht geregelt
Pflicht zum Unterstellen in Halle, Garage oder Winterlagernicht geregelt
Vorgeschriebene Diebstahlsicherung (Wegfahrsperre, Ortung, Schlösser)nicht geregelt
Werkstattbindung im Kaskoschadennicht geregelt
Schadenfreiheitsrabatt oder Bonus-Malus für Wohnmobile (Übernahme vom Pkw)nein„Bestimmungen der AKB, die nicht für Ihr Fahrzeug zu Campingzwecken gelten B.1 Schadenfreiheitsrabatt-System gem. Abschnitt I der AKB“B.1, Seite 2
Rabattschutz (ein Schaden je Jahr ohne Rückstufung)nicht geregelt

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Hinweise zur motorbezogenen Versicherungssteuer und Wechselkennzeichennicht geregelt
Spanien: Responsabilidad civil voluntaria über die Pflichtdeckung hinausnicht geregelt
Spanien: Defensa jurídica und Reclamación de dañosnicht geregelt
Spanien: Asistencia en viaje desde el kilómetro 0nicht geregelt
Spanien: Riesgos extraordinarios über das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Provinzial für Campingfahrzeuge

Volltext aufklappen: Sonderbedingungen für die Kfz-Versicherung von Fahrzeugen zu Campingzwecken
[Seite 1] Sonderbedingung für die Kfz-Versicherung von Fahrzeugen zu Campingzwecken Stand 09.2026 Sonderbedingungen für die Kfz-Versicherung von Fahrzeugen zu Campingzwecken In diesen Sonderbedingungen für die Kfz-Versicherung Ihres Fahrzeugs zu Campingzwecken sind Sonderre- gelungen beschrieben, die von den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB, Bestandteil der Kundeninformation der Provinzial Nord Brandkasse AG) abweichen. Sofern hier nichts Abweichendes beschrieben ist, gelten für Ihren Versicherungsvertrag die Regelungen in den AKB. Fahrzeuge zu Campingzwecken im Sinne dieser Bedingungen sind: Fahrzeuge, die als • Wohnmobil zugelassen sind • Wohnanhänger zugelassen sind • Pkw zugelassen sind und – für die überwiegende Nutzung zu Campingzwecken umgebaut wurden – deren Umbauten abgenommen sind – die weiterhin eine gültige Betriebserlaubnis haben • Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) zugelassen sind und – für die überwiegende Nutzung zu Campingzwecken umgebaut wurden – deren Umbauten abgenommen sind – die weiterhin eine gültige Betriebserlaubnis haben Inhaltsverzeichnis A. Welche Leistungen umfasst die Kfz-Versicherung? A.1 Was ist versichert? A.2 Welche Ereignisse sind in der Teil- und Vollkasko versichert? A.3 Was zahlen wir im Schadenfall? B. Bestimmungen der AKB, die nicht für Ihr Fahrzeug zu Campingzwecken gelten B.1 Schadenfreiheitsrabatt-System gem. Abschnitt I der AKB B.2 Anhang 1 – Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System B.3 Anhang 5 – Berufsgruppen (Tarifgruppen) A. Welche Leistungen umfasst die Kfz-Versicherung? A.1 Was ist versichert? Aufbauten, Ausstattungen und nachträglich an- oder eingebaute oder mit dem Fahrzeug dauerhaft verbundene Fahrzeug- und Zubehörteile sowie anderer Spezialaufbauten und -ausrüstungen A.1.1 Abweichend von Abschnitt A.2.1.2.3 der AKB sind bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) Aufbauten und Ausstattungen nur versichert, wenn sie im Antrag zum Gesamtneuwert mit angegeben wurden. A.1.2 Abweichend von Abschnitt A.2.1.2.4 der AKB sind bei Pkw und Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) nachträglich eingebaute oder mit dem Fahrzeug dauerhaft verbundene Fahrzeug- und Zube- hörteile sowie andere Spezialaufbauten / -ausrüstungen, soweit sie nicht unter A.2.1.2.2 der AKB fallen, nur versichert, wenn sie im Antrag zum Gesamtneuwert mit angegeben wurden. Zugunsten einer besseren Lesbarkeit beziehen sich die verwendeten Personenbezeichnungen gleichermaßen auf alle Geschlechteridentitäten. Provinzial Nord Brandkasse AG Postanschrift: 24097 Kiel Vorstand: Amtsgericht Kiel HRB 5704 Hausanschrift: Sophienblatt 33, 24114 Kiel Dr. Wolfgang Breuer (Vorsitzender), USt.-ID-Nr. DE 134858992 www.provinzial.de Patric Fedlmeier (stv. Vorsitzender), Vers.-St.-Nr. 815 V 908 1002 4314 Dr. Stefanie Alt, Sabine Krummenerl, Bankverbindung: Förde Sparkasse Nina Schmal, Dr. Ulrich Scholten, Dr. Rainer Sommer IBAN DE40 2105 0170 1400 2500 21  Finanzgruppe BIC NOLADE21KIE Vorsitzender des Aufsichtsrats: Oliver Stolz 01.09.2026 I Seite 1 von 2 105-26_29.07.24 [Seite 2] Sonderbedingung für die Kfz-Versicherung von Fahrzeugen zu Campingzwecken Stand 09.2026 A.2 Welche Ereignisse sind in der Teil- und Vollkasko versichert ? Ergänzend zu Abschnitt A.2.2.1 und A.2.2.2 der AKB besteht Versicherungsschutz auch bei Schäden durch die nachfolgend aufgeführten Ereignisse: Teilkasko: Folgeschäden nach Kurzschluss an der Verkabelung oder nach Tierbiss A.2.1 Abweichend von A.2.2.1.6 (Kurzschlussschäden an der Verkabelung) und A.2.2.1.7 (Tierbiss) der AKB und A.1 der besonderen Bedingungen für das Plus-Paket-Kasko (sofern vereinbart) sind die Folgeschäden unter den dort genannten Voraussetzungen nicht auf 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro begrenzt, sondern bis zu einem Betrag von 20.000 Euro mitversichert. Vollkasko: Reifenplatzer A.2.2 Abweichend von A.2.2.2.2 der AKB gilt es auch als Unfall, wenn am Fahrzeug ein Reifen ohne Einwirkung von außen platzt und dadurch Karosserieteile beschädigt werden. A.3 Was zahlen wir im Schadenfall? Kaufwertentschädigung oder Neupreisentschädigung bei Totalschaden Zerstörung oder Verlust A.3.1 Abweichend von A.2.5.1.2a und A.2.5.1.2b wird die Kaufwertentschädigung oder Neupreisentschädi- gung unter den genannten Voraussetzungen auch für • Wohnwagenanhänger • Lkw, die bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) zugelassen sind und – für die überwiegende Nutzung zu Campingzwecken umgebaut wurden gezahlt. B. Bestimmungen der AKB, die nicht für Ihr Fahrzeug zu Campingzwecken gelten B.1 Schadenfreiheitsrabatt-System gem. Abschnitt I der AKB B.2 Anhang 1 – Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System B.3 Anhang 5 – Berufsgruppen (Tarifgruppen) 01.09.2026 I Seite 2 von 2
Volltext aufklappen: Sonderbedingungen für die Kfz-Versicherung von Fahrzeugen zu Campingzwecken, Variante 2
[Seite 1] Sonderbedingung für die Kfz-Versicherung von Fahrzeugen zu Campingzwecken Stand 09.2026 Sonderbedingungen für die Kfz-Versicherung von Fahrzeugen zu Campingzwecken In diesen Sonderbedingungen für die Kfz-Versicherung Ihres Fahrzeugs zu Campingzwecken sind Sonderre- gelungen beschrieben, die von den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB, Bestandteil der Kundeninformation der Provinzial Nord Brandkasse AG) abweichen. Sofern hier nichts Abweichendes beschrieben ist, gelten für Ihren Versicherungsvertrag die Regelungen in den AKB. Fahrzeuge zu Campingzwecken im Sinne dieser Bedingungen sind: Fahrzeuge, die als • Wohnmobil zugelassen sind • Wohnanhänger zugelassen sind • Pkw zugelassen sind und – für die überwiegende Nutzung zu Campingzwecken umgebaut wurden – deren Umbauten abgenommen sind – die weiterhin eine gültige Betriebserlaubnis haben • Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) zugelassen sind und – für die überwiegende Nutzung zu Campingzwecken umgebaut wurden – deren Umbauten abgenommen sind – die weiterhin eine gültige Betriebserlaubnis haben Inhaltsverzeichnis A. Welche Leistungen umfasst die Kfz-Versicherung? A.1 Was ist versichert? A.2 Welche Ereignisse sind in der Teil- und Vollkasko versichert? A.3 Was zahlen wir im Schadenfall? B. Bestimmungen der AKB, die nicht für Ihr Fahrzeug zu Campingzwecken gelten B.1 Schadenfreiheitsrabatt-System gem. Abschnitt I der AKB B.2 Anhang 1 – Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System B.3 Anhang 5 – Berufsgruppen (Tarifgruppen) A. Welche Leistungen umfasst die Kfz-Versicherung? A.1 Was ist versichert? Aufbauten, Ausstattungen und nachträglich an- oder eingebaute oder mit dem Fahrzeug dauerhaft verbundene Fahrzeug- und Zubehörteile sowie anderer Spezialaufbauten und -ausrüstungen A.1.1 Abweichend von Abschnitt A.2.1.2.3 der AKB sind bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) Aufbauten und Ausstattungen nur versichert, wenn sie im Antrag zum Gesamtneuwert mit angegeben wurden. A.1.2 Abweichend von Abschnitt A.2.1.2.4 der AKB sind bei Pkw und Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) nachträglich eingebaute oder mit dem Fahrzeug dauerhaft verbundene Fahrzeug- und Zube- hörteile sowie andere Spezialaufbauten / -ausrüstungen, soweit sie nicht unter A.2.1.2.2 der AKB fallen, nur versichert, wenn sie im Antrag zum Gesamtneuwert mit angegeben wurden. Zugunsten einer besseren Lesbarkeit beziehen sich die verwendeten Personenbezeichnungen gleichermaßen auf alle Geschlechteridentitäten. Provinzial Nord Brandkasse AG Postanschrift: 24097 Kiel Vorstand: Amtsgericht Kiel HRB 5704 Hausanschrift: Sophienblatt 33, 24114 Kiel Dr. Wolfgang Breuer (Vorsitzender), USt.-ID-Nr. DE 134858992 www.provinzial.de Patric Fedlmeier (stv. Vorsitzender), Vers.-St.-Nr. 815 V 908 1002 4314 Dr. Stefanie Alt, Sabine Krummenerl, Bankverbindung: Förde Sparkasse Nina Schmal, Dr. Ulrich Scholten, Dr. Rainer Sommer IBAN DE40 2105 0170 1400 2500 21  Finanzgruppe BIC NOLADE21KIE Vorsitzender des Aufsichtsrats: Oliver Stolz 01.09.2026 I Seite 1 von 2 105-26_29.07.24 [Seite 2] Sonderbedingung für die Kfz-Versicherung von Fahrzeugen zu Campingzwecken Stand 09.2026 A.2 Welche Ereignisse sind in der Teil- und Vollkasko versichert ? Ergänzend zu Abschnitt A.2.2.1 und A.2.2.2 der AKB besteht Versicherungsschutz auch bei Schäden durch die nachfolgend aufgeführten Ereignisse: Teilkasko: Folgeschäden nach Kurzschluss an der Verkabelung oder nach Tierbiss A.2.1 Abweichend von A.2.2.1.6 (Kurzschlussschäden an der Verkabelung) und A.2.2.1.7 (Tierbiss) der AKB und A.1 der besonderen Bedingungen für das Plus-Paket-Kasko (sofern vereinbart) sind die Folgeschäden unter den dort genannten Voraussetzungen nicht auf 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro begrenzt, sondern bis zu einem Betrag von 20.000 Euro mitversichert. Vollkasko: Reifenplatzer A.2.2 Abweichend von A.2.2.2.2 der AKB gilt es auch als Unfall, wenn am Fahrzeug ein Reifen ohne Einwirkung von außen platzt und dadurch Karosserieteile beschädigt werden. A.3 Was zahlen wir im Schadenfall? Kaufwertentschädigung oder Neupreisentschädigung bei Totalschaden Zerstörung oder Verlust A.3.1 Abweichend von A.2.5.1.2a und A.2.5.1.2b wird die Kaufwertentschädigung oder Neupreisentschädi- gung unter den genannten Voraussetzungen auch für • Wohnwagenanhänger • Lkw, die bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) zugelassen sind und – für die überwiegende Nutzung zu Campingzwecken umgebaut wurden gezahlt. B. Bestimmungen der AKB, die nicht für Ihr Fahrzeug zu Campingzwecken gelten B.1 Schadenfreiheitsrabatt-System gem. Abschnitt I der AKB B.2 Anhang 1 – Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System B.3 Anhang 5 – Berufsgruppen (Tarifgruppen) 01.09.2026 I Seite 2 von 2
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