Versicherungen für Sportgeschäfte, Spielwaren- und Musikläden
Ein Sportgeschäft verkauft nicht nur, es stellt Skibindungen ein, verleiht Stand-up-Paddles und lässt Kunden Kletterschuhe an der Testwand ausprobieren. Spielwaren- und Musikläden haben ihre eigenen Risiken, von Kleinteilen im Spielzeug bis zur teuren Gitarre im Schaufenster. Hier steht, was Sie absichern sollten und was es kostet.
Hafte ich, wenn sich nach meiner Bindungseinstellung jemand das Bein bricht?
Wenn die Bindung nachweislich falsch eingestellt war, ja. Die Betriebshaftpflicht zahlt dann Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, sofern die Einstellarbeit als Tätigkeit versichert ist. Dokumentieren Sie Gewicht, Größe, Können und den eingestellten Wert und lassen Sie das vom Kunden unterschreiben: das ist im Streitfall Ihr wichtigster Beleg.
Was in dieser Branche schiefgeht
01
Einstellarbeiten
Skibindungen, Fahrradsättel, Schuhe mit Einlagen: eine falsche Einstellung kann zu Stürzen und Verletzungen führen.
02
Verleih
Ski, Snowboards, Stand-up-Paddles oder E-Bikes zur Miete: Verletzt sich ein Kunde wegen eines Mangels am Leihgerät, haften Sie.
03
Spielzeug mit Kleinteilen
Importiertes Spielzeug ohne sichere Kennzeichnung, verschluckbare Teile oder giftige Farben: Händler können als Importeur haften.
04
Teure Instrumente
Gitarren, Saxofone und E-Pianos im Wert von mehreren tausend Euro locken Einbrecher und leiden unter Wasser und Hitze.
05
Testflächen im Laden
Kletterwand, Laufband, Tischtennisplatte oder Trampolin zum Ausprobieren bringen Unfallrisiken in den Verkaufsraum.
06
Saisonware
Wintersportgeschäfte machen einen großen Teil des Umsatzes in wenigen Monaten; ein Schaden im Dezember wiegt doppelt.
Risiko-Radar
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Deckt Verletzungen nach Einstellarbeiten, mit Verleihgeräten und auf Testflächen sowie Schäden durch verkaufte Produkte, wenn Verleih und Produkthaftpflicht eingeschlossen sind.
Sechs Schäden, wie sie im Sport-, Spielwaren- und Musikhandel vorkommen, hier alle an einem Samstag im Dezember. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.
Schaden bis jetzt63.900 Euro
Ein Kunde meldet sich aus dem Krankenhaus: Die Bindung hat beim Sturz nicht ausgelöst, Kreuzbandriss. Er wirft Ihnen einen falschen Einstellwert vor.
22.000 Euro · Zahlt: Betriebshaftpflicht
An der Testwand im Laden rutscht ein Jugendlicher ab und bricht sich den Knöchel.
7.000 Euro · Zahlt: Betriebshaftpflicht
Ein Leih-Snowboard wird bei Ihrer Filiale im Skigebiet vom Ständer gestohlen, zusammen mit sechs weiteren.
3.600 Euro · Zahlt: Inhaltsversicherung
Die Ware für den Testtag im Skigebiet wird beim Umladen vom Anhänger beschädigt.
2.800 Euro · Zahlt: Transportversicherung
Ein Heizungsrohr platzt über der Musikabteilung. Gitarren und E-Pianos sind nass.
19.000 Euro · Zahlt: Inhaltsversicherung
Die Musikabteilung bleibt bis Mitte Januar zu, das Weihnachtsgeschäft mit Instrumenten fehlt.
9.500 Euro · Zahlt: Betriebsunterbrechung
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Davon bezahlt die Versicherung: 0 Euro
Aus eigener Tasche: 63.900 Euro
Beispielhafte Summen ohne Selbstbeteiligung.
Was gezahlt wird, regeln die Bedingungen.
Konkrete Tipps vom Makler
Lassen Sie Einstellarbeiten wie Skibindungen und Werkstattleistungen ausdrücklich als versicherte Tätigkeit nennen.
Schließen Sie den Verleih von Sportgeräten ein und prüfen Sie, ob auch Geräte mit Motor wie E-Bikes dazugehören.
Wenn Sie Spielzeug selbst importieren, brauchen Sie die erweiterte Produkthaftpflicht für Importware.
Versichern Sie Leihgeräte und Ware in Filialen und auf Testtagen auch außerhalb des Hauptgeschäfts.
Vereinbaren Sie für Wintersport- oder Weihnachtsware eine Vorsorge für saisonal höheren Bestand.
Dokumentieren Sie jede Bindungseinstellung schriftlich; ohne Protokoll wird jede Abwehr schwierig.
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Wir kennen Freizeitrisiken
Boote, Wassersport und Verleih sind unser Alltag. Als Makler vergleichen wir mehrere Versicherer, wie sie Verleih und Einstellarbeiten abdecken.
Wir wissen, wie Schäden bearbeitet werden
In der Bootsversicherung bearbeiten wir Schäden selbst. Nach einem Skiunfall wissen wir, welche Unterlagen der Versicherer sehen will und wie Sie sich gegen überzogene Forderungen wehren.
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Hauptgeschäft, Saisonfiliale, Fahrzeuge und Ihre eigene Absicherung betreuen wir aus einer Hand.
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Wir begleiten Betriebe über Jahrzehnte. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos, der Versicherer zahlt die Vergütung.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Braucht ein Sportgeschäft eine Betriebshaftpflicht?
Gesetzlich nicht, praktisch ja.
Schon ein Unfall nach einer Bindungseinstellung oder mit einem Leihgerät kann fünfstellige
Forderungen auslösen.
Was kostet die Versicherung für ein Sportgeschäft?
Die Haftpflicht beginnt bei etwa 80 Euro im Jahr.
Mit Inhaltsversicherung liegen kleine Geschäfte meist zwischen 450 und 1.100 Euro,
mit Verleih und Werkstatt darüber.
Ist der Skiverleih mitversichert?
Nicht automatisch.
Verleih muss in der Betriebshaftpflicht stehen,
und die Leihgeräte sollten in der Inhaltsversicherung auch außerhalb des Ladens versichert sein.
Hafte ich als Händler für gefährliches Spielzeug?
Wenn Sie es aus einem Land außerhalb der EU selbst einführen, haften Sie wie der Hersteller.
Kaufen Sie bei einem deutschen Großhändler, haftet in der Regel dieser.
Sind Instrumente zur Reparatur versichert?
Nur wenn fremdes Eigentum eingeschlossen ist.
Für Schäden beim Arbeiten am Instrument braucht die Haftpflicht Bearbeitungsschäden.
Sind Testtage und Messen versichert?
Die Haftpflicht gilt meist auch dort,
die Ware nur mit einer Transport- oder Ausstellungsversicherung.
Fragen Sie vor der ersten Veranstaltung nach.
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