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DFV Auslandsreise-Krankenversicherung: die Bedingungen im Volltext
Jahresvertrag für beliebig viele Auslandsreisen bis zwei Monate für gesetzlich oder privat Vollversicherte, ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung, nachrangig zu GKV und PKV, Überführung oder Bestattung bis 12.000 Euro.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen und Geltungsbereich
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag) | laut Versicherungsschein | „bis zu 100 % für akut eingetretene und unvorhersehbare Krankheiten, Unfälle“ | Nr. 2.1, Seite 2 |
| Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland) | ja | „Der Versicherungsschutz gilt weltweit.“ | Nr. 6.1, Seite 2 |
| USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossen | ja | „Der Versicherungsschutz gilt weltweit.“ | Nr. 6.1, Seite 2 |
| Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich) | nein | „Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland (Grenzübertritt)“ | Nr. 6.2, Seite 5 |
| Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen) | ja | „Der Versicherungsschutz gilt für alle Auslandsreisen, bei denen jeder einzelne Auslandsaufenthalt eine ununterbrochene Dauer von zwei Monaten nicht übersteigt.“ | Nr. 2.2, Seite 2 |
| Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr | ja | „Der Versicherungsschutz gilt für alle Auslandsreisen, bei denen jeder einzelne Auslandsaufenthalt eine ununterbrochene Dauer von zwei Monaten nicht übersteigt.“ | Nr. 2.2, Seite 2 |
| Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung) | nein | „Bei einem längeren Auslandsaufenthalt von über zwei Monaten besteht Versicherungsschutz nur für die ersten zwei Monate.“ | Nr. 2.2, Seite 2 |
| Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutz | nicht geregelt | ||
| Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien) | ja | „krankheitskostenvollversichert sind und ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.“ | Nr. 1.1, Seite 2 |
| Abschluss auch nach Reiseantritt möglich | nein | „Wird der Versicherungsvertrag während der Auslandsreise abgeschlossen ... so besteht für diese Auslandsreise kein Versicherungsschutz.“ | Nr. 9.5, Seite 6 |
| Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeit | ja | „gewähren wir bei nachgewiesener Transportunfähigkeit die Versicherungsleistungen einschließlich eines dann eventuell notwendig werdenden Rücktransports bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit weiter.“ | Nr. 12.8, Seite 7 |
| Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag) | nicht geregelt |
Ärztliche Behandlung und Krankenhaus
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ambulante ärztliche Behandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Leistungen der Ärzte für ambulante Behandlungen, wobei der versicherten Person die Wahl unter den Ärzten frei steht“ | Nr. 2.7, Seite 2 |
| Stationäre Krankenhausbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Unterkunft und Verpflegung, ärztliche und sonstige medizinisch notwendige Leistungen in einem Krankenhaus“ | Nr. 2.7, Seite 3 |
| Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsort | ja | „wobei das nächsterreichbare und für die ... Krankenhaus in Anspruch zu nehmen ist“ | Nr. 2.7, Seite 3 |
| Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmer | nicht geregelt | ||
| Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Arznei- und Verbandsmittel, die aufgrund ärztlicher Verordnung aus einer offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden“ | Nr. 2.7, Seite 2 |
| Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen) | ja, bis zur Versicherungssumme | „ärztlich verordnete Hilfsmittel, die auf der versicherten Auslandsreise erstmals erforderlich sind“ | Nr. 2.7, Seite 2 |
| Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen | ja, bis zur Versicherungssumme | „ärztlich verordnete Heilmittel (z. B. Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen, Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik)“ | Nr. 2.7, Seite 2 |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Leistungen von zugelassenen Zahnärzten für schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen in einfacher Ausführung“ | Nr. 2.7, Seite 3 |
| Einfache Zahnfüllungen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Leistungen von zugelassenen Zahnärzten für schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen in einfacher Ausführung“ | Nr. 2.7, Seite 3 |
| Reparatur von Zahnersatz und Provisorien | ja, bis zur Versicherungssumme | „Reparaturen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen von vorhandenem Zahnersatz“ | Nr. 2.7, Seite 3 |
| Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt | ja, bis zur Versicherungssumme | „Unfälle, Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten, Fehlgeburten und“ | Nr. 2.1, Seite 2 |
| Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichert | ja, bis zur Versicherungssumme | „besteht Versicherungsschutz insoweit, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt.“ | Nr. 2.3, Seite 2 |
| Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär) | nein | „psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen“ | Nr. 4, Seite 4 |
| Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus | ja, bis zur Versicherungssumme | „Krankentransporte zu dem nächsterreichbaren Arzt“ | Nr. 2.7, Seite 3 |
| Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes | ja, bis zur Versicherungssumme | „Unterkunft und Verpflegung einer versicherten Begleitperson im Krankenhaus, wenn eine versicherte minderjährige Person stationär behandelt werden muss“ | Nr. 2.7, Seite 3 |
| Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werden | nicht geregelt |
Rücktransport und Hilfe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | nein | „sofern der Rücktransport medizinisch notwendig, sinnvoll und vertretbar ist“ | Nr. 2.7, Seite 3 |
| Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendig | ja | „sofern der Rücktransport medizinisch notwendig, sinnvoll und vertretbar ist“ | Nr. 2.7, Seite 3 |
| Kostengrenze für den Rücktransport | keine | „die Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland zu dem nächsterreichbaren und für die medizinische Heilbehandlung geeigneten Krankenhaus am Wohnort“ | Nr. 2.7, Seite 3 |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten | nicht geregelt | ||
| Überführung der verstorbenen Person in die Heimat | ja, bis 12.000 € | „Kosten der Überführung des Leichnams an den ständigen Wohnsitz des Verstorbenen bis maximal 12.000,00 EUR“ | Nr. 2.7, Seite 3 |
| Bestattung am Sterbeort im Ausland | ja, bis 12.000 € | „Kosten einer Bestattung vor Ort im Ausland bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären, höchstens jedoch bis zu 12.000,00 EUR.“ | Nr. 2.7, Seite 3 |
| Notrufzentrale rund um die Uhr | nicht geregelt | ||
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung) | nicht geregelt | ||
| Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt | ||
| Rückholung mitreisender minderjähriger Kinder | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket) | nicht geregelt | ||
| Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsort | nicht geregelt | ||
| Dolmetscher- und Übersetzungskosten | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Einschränkungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reise | ja | „Heilbehandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Auslandsreise waren“ | Nr. 4, Seite 3 |
| Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlung | ja | „Heilbehandlungen, bei denen bei Antritt der Auslandsreise aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung oder Behandlung feststand, dass sie bei Durchführung der Auslandsreise stattfinden müssen“ | Nr. 4, Seite 3 |
| Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch) | nein | „solche Heilbehandlungsmaßnahmen einschließlich ihrer Folgen, die durch Kriegsereignisse“ | Nr. 4, Seite 4 |
| Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichert | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriums | ja | „nicht vertretbar sind Rücktransporte aus dem Ausland, wenn durch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland vor Reiseantritt Reisewarnungen ausgesprochen wurden“ | Nr. 2.7, Seite 3 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsport | nicht geregelt | ||
| Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss | ja | „auf eine Sucht beruhende Krankheiten einschließlich deren Folgen sowie Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren“ | Nr. 4, Seite 4 |
| Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitation | ja | „Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen“ | Nr. 4, Seite 4 |
| Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung | ja | „eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung“ | Nr. 4, Seite 4 |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle | ja | „vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen“ | Nr. 4, Seite 4 |
Selbstbehalt und Leistungsregeln
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reise | keine | „Wir leisten für die erstattungsfähigen Aufwendungen in der Auslandsreise-Krankenversicherung bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten“ | Nr. 2.1, Seite 2 |
| Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgen | ja | „Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen, soweit die Kosten ... nicht von der GKV, PKV oder Dritten übernommen werden.“ | Nr. 2.5, Seite 2 |
| Wartezeit oder Karenz nach Abschluss | keine | „Wartezeiten bestehen nicht.“ | Nr. 3, Seite 3 |
| Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzung | nicht geregelt | ||
| Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten) | keine | „Sämtliche Belege (z. B. Arztrechnungen, Krankenhausrechnungen, Transportkostenrechnungen, Zahnarztrechnungen, Material- und Laborkostenrechnungen) sind im Original einzureichen.“ | Nr. 5.2, Seite 4 |
| Frist zur Einreichung der Belege | nicht geregelt | ||
| Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiert | ja | „Kosten für Übersetzungen können wir von den Versicherungsleistungen abziehen.“ | Nr. 5.4, Seite 4 |
| Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinaus | ja | „Für leistungspflichtige Versicherungsfälle, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsvertrages noch andauern, gewähren wir bei nachgewiesener Transportunfähigkeit die Versicherungsleistungen“ | Nr. 12.8, Seite 6 |
Vertrag und Laufzeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertrags | ja | „Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr“ | Nr. 12.2, Seite 6 |
| Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit) | nicht geregelt | ||
| Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglich | nicht geregelt | ||
| Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen) | ja | „Er richtet sich nach dem Lebensalter der versicherten Person und erhöht sich, wenn die versicherte Person das 65. und das 75. Lebensjahr vollendet.“ | Nr. 8.4, Seite 5 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
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Bedingungswerke und Anbieter
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- DFV Deutsche Familienversicherung AG
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- Versicherungsbedingungen Auslandskranken Fassung: Fassung vom 01.04.2014 (KV_DFV_VB_0006_2207) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) DFV Auslandsreise-Krankenversicherung