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Versicherungsmakler / Auslandskrankenversicherung / Bedingungsarchiv

LVM Auslandsreise-Krankenversicherung Auslandsreise-Top: die Bedingungen im Volltext

Jahresvertrag für Auslandsreisen bis 8 Wochen weltweit ohne Höchstsumme, mit Rücktransport schon wenn medizinisch sinnvoll, Bergung bis 25.000 Euro, Familienversicherung und Kinderbetreuung, Erweiterung auf bis zu 365 Tage vor Reiseantritt.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Geltungsbereich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistungsobergrenze je Versicherungsfall (unbegrenzt oder fester Höchstbetrag)laut Versicherungsschein„a) ärztliche Untersuchungen und medizinisch notwendige Heilbehandlungen.“§ 4 Abs. 1, Seite 3
Weltweiter Geltungsbereich (ohne Wohnsitzland)ja„Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland (weltweit).“§ 1 Abs. 1, Seite 2
USA und Kanada ohne Zuschlag oder Sonderregel eingeschlossennicht geregelt
Schutz auch im Inland außerhalb des Wohnorts (in Spanien üblich)nein„Nicht als Ausland gelten Deutschland und“§ 1 Abs. 1, Seite 2
Höchstdauer je Reise (Tage oder Wochen)ja„Versicherungsschutz besteht für die ersten 8 Wochen Ihrer Auslandsreise.“§ 1 Abs. 2, Seite 2
Jahresvertrag für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahrja„Anschließend verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr.“§ 10 Abs. 1, Seite 6
Langzeitaufenthalt über ein Jahr versicherbar (Work and Travel, Studium, Auswanderung)nein„Der Versicherungsschutz kann insgesamt auf höchstens 365 Tage ausgedehnt werden.“§ 1 Abs. 3, Seite 2
Höchsteintrittsalter oder Altersgrenze für den Schutzkeine„Alter 75 159,90 Euro“Anhang Beitragstabellen, Seite 8
Wohnsitz im Inland als Voraussetzung (Deutschland, Österreich, Spanien)ja„Sie können sich bei uns versichern, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt bei Abschluss des Versicherungsvertrags in Deutschland liegt.“§ 2 Abs. 1, Seite 2
Abschluss auch nach Reiseantritt möglichnein„Für diese Auslandsreise besteht für Sie kein Versicherungsschutz,“§ 11 Abs. 1 b), Seite 7
Fortdauer des Schutzes über die Höchstdauer hinaus bei Transportunfähigkeitja„Dann endet Ihr Versicherungsschutz erst, wenn Ihre Rückreise aus medizinischen Gründen wieder möglich ist.“§ 11 Abs. 2, Seite 7
Familientarif (Partner und Kinder in einem Vertrag)ja„Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- oder Lebenspartner“§ 2 Abs. 3 a), Seite 2

Ärztliche Behandlung und Krankenhaus

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante ärztliche Behandlungja„a) ärztliche Untersuchungen und medizinisch notwendige Heilbehandlungen.“§ 4 Abs. 1, Seite 3
Stationäre Krankenhausbehandlungja„b) allgemeine Krankenhausleistungen.“§ 4 Abs. 2, Seite 3
Freie Wahl des Krankenhauses und des Arztes am Aufenthaltsortja„Sie können den Arzt, den Zahnarzt oder das Krankenhaus frei wählen.“§ 4 Abs. 5, Seite 2
Privatärztliche Behandlung oder Chefarzt, Einbettzimmernicht geregelt
Arznei- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnungja„b) Arznei-, Verband- und Heilmittel.“§ 4 Abs. 1, Seite 3
Hilfsmittel nach Unfall oder Krankheit (Gehhilfen, Bandagen, Schienen)ja„c) die Miete medizinisch notwendiger und ärztlich verordneter Hilfsmittel.“§ 4 Abs. 1, Seite 2
Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungenja„Heilmittel sind z.B. Massagen, Inhalationen, Bäder, medizinische Packungen, Krankengymnastik“§ 4 Abs. 1, Seite 3
Schmerzstillende Zahnbehandlungja„a) schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen.“§ 4 Abs. 3, Seite 3
Einfache Zahnfüllungenja„b) Zahnfüllungen in einfacher Ausführung.“§ 4 Abs. 3, Seite 3
Reparatur von Zahnersatz und Provisorienja„d) Reparaturen von Prothesen.“§ 4 Abs. 3, Seite 3
Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburtja„a) die medizinisch notwendige Behandlung wegen Komplikationen in der Schwangerschaft.“§ 4 Abs. 4, Seite 3
Akute, unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung versichertja„der Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung sowie“§ 3, Seite 3
Akute psychische Erkrankung (Erstversorgung, stationär)nein„i) Für psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen.“§ 5 Abs. 1, Seite 4
Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhausja„Wir erstatten die Aufwendungen für Ihren medizinisch notwendigen Transport zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus.“§ 4 Abs. 7, Seite 3
Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindesja„e) Rooming-In.“§ 4 Abs. 2, Seite 3
Krankenhaustagegeld ersatzweise, wenn keine Kosten geltend gemacht werdenja, bis 30 €„Erstattet ein Dritter die Kosten der stationären Behandlung, zahlen wir Ihnen pro Tag 30 Euro Krankenhaustagegeld.“§ 4 Abs. 2, Seite 3

Rücktransport und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rücktransport bereits, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbarja„er medizinisch sinnvoll ist oder“§ 4 Abs. 8, Seite 4
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendigkeine„er medizinisch sinnvoll ist oder“§ 4 Abs. 8, Seite 4
Kostengrenze für den Rücktransportkeine„Wir erstatten die Aufwendungen für Ihren Krankenrücktransport, wenn“§ 4 Abs. 8, Seite 3
Such-, Rettungs- und Bergungskostenja, bis 25.000 €„Wir zahlen bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall.“§ 4 Abs. 9, Seite 4
Überführung der verstorbenen Person in die Heimatja„a) die Überführung an einen Ort im Land Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts“§ 4 Abs. 10, Seite 4
Bestattung am Sterbeort im Auslandja„b) die Bestattung im Ausland.“§ 4 Abs. 10, Seite 3
Notrufzentrale rund um die Uhrja„a) Wir bieten einen telefonischen 24-Stunden-Service an 365 Tagen.“§ 4 Abs. 12, Seite 4
Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung)ja„i) Bei stationärer Behandlung bieten wir eine Kostenübernahme-Garantie und eine Direkt-Abrechnung.“§ 4 Abs. 12, Seite 4
Besuchsreise einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Rückholung mitreisender minderjähriger Kinderja„Wir erstatten die Kosten für die Vermittlung einer Notfallbetreuung und für die Notfallbetreuung selbst.“§ 4 Abs. 11, Seite 3
Mehrkosten der Rückreise nach Krankheit (Ersatzticket)nicht geregelt
Versand von Arzneimitteln an den Aufenthaltsortnicht geregelt
Dolmetscher- und Übersetzungskostenja„f) Wir vermitteln einen medizinischen Dolmetscher-Service.“§ 4 Abs. 12, Seite 4

Ausschlüsse und Einschränkungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss: Behandlung als Zweck der Reiseja„c) Für Versicherungsfälle, deren ... im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe Ihrer Auslandsreise war.“§ 5 Abs. 1, Seite 4
Ausschluss: bei Reiseantritt feststehende oder absehbare Behandlungja„b) Für Versicherungsfälle, von denen Sie aufgrund ärztlicher Diagnose vor Antritt der Auslandsreise wussten, dass sie während der Reise eintreten werden.“§ 5 Abs. 1, Seite 4
Passives Kriegsrisiko und Terror versichert (überraschender Ausbruch)ja„Dies gilt nur, sofern das Auswärtige Amt vor Beginn Ihrer Auslandsreise eine entsprechende Reisewarnung ausgesprochen hat.“§ 5 Abs. 1 e), Seite 4
Erkrankung bei Epidemie oder Pandemie versichertnicht geregelt
Ausschluss oder Kürzung bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder Außenministeriumsja„Dies gilt nur, sofern das Auswärtige Amt vor Beginn Ihrer Auslandsreise eine entsprechende Reisewarnung ausgesprochen hat.“§ 5 Abs. 1 e), Seite 4
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Extremsportnicht geregelt
Ausschluss Motorsport und Rennveranstaltungennicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinflussnicht geregelt
Ausschluss Kur, Sanatorium und Rehabilitationja„j) Für Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen.“§ 5 Abs. 1, Seite 4
Ausschluss bei Pflegebedürftigkeit oder Verwahrungja„l) Für Behandlungen oder Unterbringung“§ 5 Abs. 1, Seite 4
Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälleja„d) Für Versicherungsfälle, einschließlich ihrer Folgen, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.“§ 5 Abs. 1, Seite 4

Selbstbehalt und Leistungsregeln

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall oder Reisenicht geregelt
Nachrang gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung oder anderen Verträgenja„Ansprüche gegenüber Dritten, sind diese vorrangig.“§ 6 Abs. 2, Seite 5
Wartezeit oder Karenz nach Abschlussnicht geregelt
Pflicht zur Meldung vor stationärer Aufnahme, sonst Kürzungnicht geregelt
Leistung nur über die Assistance (keine Erstattung selbst bezahlter Kosten)nicht geregelt
Frist zur Einreichung der Belegenicht geregelt
Belege in Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung akzeptiertnicht geregelt
Nachhaftung bei Krankenhausaufenthalt über das Vertragsende hinausja„Dann endet Ihr Versicherungsschutz erst, wenn Ihre Rückreise aus medizinischen Gründen wieder möglich ist.“§ 11 Abs. 2, Seite 7

Vertrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stillschweigende Verlängerung des Jahresvertragsja„Anschließend verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr.“§ 10 Abs. 1, Seite 6
Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr (Langzeit)nicht geregelt
Verlängerung des Vertrags von unterwegs möglichnein„Sie müssen eine zeitliche Erweiterung vor Antritt Ihrer Auslandsreise beantragen.“§ 1 Abs. 3, Seite 2
Beitrag springt mit Altersgrenzen (Altersgruppen)ja„Ihr Beitrag erhöht sich, wenn ein Versicherter“§ 12 Abs. 2, Seite 7
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfallkeine„Sie als Versicherungsnehmer oder wir können den Vertrag zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen.“§ 10 Abs. 2, Seite 6
Erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbeteiligung)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
LVM Krankenversicherungs-AG
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) LVM Auslandsreise-Krankenversicherung Auslandsreise-Top

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach dem Tarif Auslandsreise-Top (AVB/ARTop)
[Seite 1] LVM Krankenversicherungs-AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach dem Tarif Auslandsreise-Top (AVB/ARTop) Wir - die LVM Krankenversicherungs-AG - sind Ihr Vertragspartner. Sie schließen bei uns die Auslandsreise-Krankenversicherung ab und sind deshalb der Versicherungsnehmer. Wenn Sie sich selbst versichern, sind Sie gleichzeitig auch der Versicherte. Sie können auch andere Personen (mit-)versichern. Diese sind dann (ebenfalls) Versicherte. Alle Versicherten reden wir in unseren AVB mit „Sie“ an, sofern nicht ausdrücklich auf bestimmte Personen verwiesen wird. Wir verwenden die männliche Form. Gemeint sind damit immer auch die anderen Anredeformen. 0LWXQVHUHU.UDQNHQYHUVLFKHUXQJVLQG6LHEHL5HLVHQLP$XVODQGYHUVLFKHUW%HLMHGHU5HLVHSULYDWRGHUEHUXñLFKEHVWHKW Schutz für die Dauer von bis zu 8 Wochen. Wenn Sie sich länger im Ausland aufhalten, können Sie Ihren Versicherungsschutz vor Antritt der Reise zu gesonderten Konditionen verlängern. Notfälle können Sie rund um die Uhr per LVM Notfall App oder telefonisch unter der Rufnummer +49 251 702 4710 melden. Fragen zu Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung beantwortet Ihnen gern Ihr Vertrauensmann/Ihre Vertrauensfrau persönlich in Ihrer Versicherungsagentur vor Ort. Unsere Serviceleistungen im Versicherungsfall: • Telefonischer 24-Stunden-Service an 365 Tagen • Nennung von Kliniken und Ärzten im Ausland • Kostenübernahme-Garantie und Direkt-Abrechnung. Wir erteilen bei stationärer Behandlung gegenüber dem Krankenhaus eine Kostenübernahme-Garantie und rechnen direkt mit dem Krankenhaus ab. • Organisation des Krankenrücktransports • Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung aus dem Ausland • Organisation der Kinderbetreuung • Vermittlung eines medizinischen Dolmetscher-Services • Reisemedizinische Informationen • Herstellung eines Kontakts zum Hausarzt oder Krankenhausarzt, falls nötig Im Leistungsfall Tag und Nacht schnelle Hilfe! In dringenden Fällen ist die LVM Versicherung per LVM Notfall App oder unter der Rufnummer +49 251 702 4710 immer für Sie erreichbar. KV 169 (04/2026) Seite 1 [Seite 2] Inhaltsverzeichnis Teil I - Allgemeines Teil V - Beitrag und Zahlungsregelungen §1 Bei welchen Reisen bieten wir Versicherungsschutz? § 12 Was kostet Ihre Versicherung und was müssen Sie bei der §2 Wer kann sich bei uns versichern? Zahlung beachten? § 13 Was passiert, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig Teil II - Unsere Leistungen zahlen? §3 Was ist ein Versicherungsfall? § 14 Können sich die Bedingungen oder Ihr Beitrag zukünftig §4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? ändern? §5 Wann leisten wir nicht oder eingeschränkt? §6 An wen zahlen wir die Leistung? Teil VI - Weitere Regelungen § 15 Wann dürfen Sie gegen unsere Forderungen aufrechnen? Teil III - Ihre Obliegenheiten § 16 Welches Recht gilt? Welches Gericht ist zuständig? §7 Was müssen Sie im Versicherungsfall beachten? § 17 Wann verjähren Ihre und unsere Ansprüche? (Obliegenheiten) § 18 Was müssen Sie bei Mitteilungen an uns beachten? §8 Welche Folgen treten ein, wenn Sie die Obliegenheiten § 19 Was gilt, wenn sich Ihre Anschrift ändert? verletzen? § 20 Was sind die Grundlagen dieses Versicherungsvertrags? Teil IV - Versicherungsvertrag und Versicherungsschutz Anhang § 9 Wie können Sie den Versicherungsvertrag abschließen? Beitragstabellen § 10 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsvertrag? Gesetzesauszüge § 11 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Verbraucherinformation Teil I - Allgemeines aus medizinischen Gründen nicht genannten Personen versichert. möglich ist (Nachleistungsver- (3) Wer ist in der Familienversicherung § 1 Bei welchen Reisen bieten wir SñLFKWXQJ  versichert? Versicherungsschutz? (3) Wie können Sie eine zeitliche a) In der Familienversicherung versichert (1) Wo besteht Versicherungsschutz? Erweiterung beantragen? sind Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf Sie müssen eine zeitliche Erweiterung vor • Sie als Versicherungsnehmer und das Ausland (weltweit). Antritt Ihrer Auslandsreise beantragen. • Ihr in häuslicher Gemeinschaft Nicht als Ausland gelten Eine vereinbarte zeitliche Erweiterung lebender Ehe- oder Lebenspartner • Deutschland und kann einmal auf Antrag verlängert und • Länder, in denen Sie Ihren gewöhn- werden. Der Antrag muss vor Ablauf • im gemeinsamen Haushalt lebende lichen Aufenthalt oder einen ständi- der zeitlichen Erweiterung bei uns ein- oder unterhaltsberechtigte Kinder gen Wohnsitz haben. gehen. Der Versicherungsschutz besteht von Ihnen oder Ihrem mitversicher- (2) Wann und wie lange besteht in diesem Fall nur für Versicherungsfälle, ten Ehe- oder Lebenspartner. Versicherungsschutz? die nach Beantragung der zeitlichen Zu den Kindern zählen auch Erweiterung bzw. der Verlängerung Versicherungsschutz besteht für die • Stiefkinder, eintreten. Über den jeweiligen Antrag ersten 8 Wochen Ihrer Auslandsreise. • Adoptivkinder und ZLUGQDFKSñLFKWJHP¦¡HP(UPHVVHQ Er beginnt mit dem Grenzübertritt ins • 3ñHJHNLQGHU entschieden; ein Anspruch auf zeitliche Ausland. Er endet mit dem Grenzübertritt Erweiterung des Versicherungsschutzes Sie als Versicherungsnehmer müssen zurück nach Deutschland oder in ein besteht nicht. Der Versicherungsschutz uns alle Personen, die mitversichert Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. kann insgesamt auf höchstens 365 Tage werden sollen, benennen. Sollen in der Der Versicherungsschutz kann auf ausgedehnt werden. Familienversicherung später weitere Antrag zeitlich verlängert werden. Nach Personen (z. B. Neugeborene) mit- Ablauf von 8 Wochen bzw. der verein- § 2 Wer kann sich bei uns versichern? versichert werden, melden Sie diese barten zeitlichen Erweiterung endet der unverzüglich nach. Für ein neugebo- Versicherungsschutz. (1) Welche Personen können sich ver- renes Kind besteht Schutz unter den Ausnahme: sichern? Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 c). Wenn Ihre im Ausland begonnene Sie können sich bei uns versichern, b) (Andere) Versicherte sind auch Behandlung wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt bei dann versichert, wenn Sie als • über 8 Wochen bzw. die vereinbarte Abschluss des Versicherungsvertrags in Versicherungsnehmer nicht mitreisen. zeitliche Erweiterung oder Deutschland liegt. c) Entfällt für einen Versicherten eine • über das Ende des Versicherungs- (2) Wer ist in der Einzelversicherung der Voraussetzungen für die Familien- vertrags versichert? versicherung, müssen Sie uns dies mit- hinaus fortgesetzt werden muss, gilt: In der Einzelversicherung sind die teilen. Der Versicherungsschutz bleibt • Wir leisten, solange Ihre Rückreise namentlich im Versicherungsschein zunächst erhalten. Ab dem folgenden KV 169 (04/2026) Seite 2 [Seite 3] Versicherungsjahr nach Wegfall der Vor- Anwendungen des elektrischen • Die Kosten bis zur Wiederherstellung aussetzung wird die Versicherung für Stroms. der Transportfähigkeit von Mutter diesen Versicherten in dem bestehenden und neugeborenem Kind. Vertrag als Einzelversicherung fortge- c) die Miete medizinisch notwendiger • Die Behandlung, Unterbringung und führt. Für diese Einzelversicherung ist ein und ärztlich verordneter Hilfsmittel. 3ñHJHGHVQHXJHERUHQHQ.LQGHV gesonderter Beitrag zu zahlen. c) die medizinisch notwendige Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit der Versorgung erst wäh- Heilbehandlung wegen Fehlgeburt. Teil II - Unsere Leistungen rend der Auslandsreise eintritt. Ist eine d) den medizinisch notwendigen § 3 Was ist ein Versicherungsfall? leihweise Überlassung nicht möglich, Schwangerschaftsabbruch. erstatten wir die Aufwendungen für den Im Versicherungsfall erbringen wir die (5) Zwischen welchen Ärzten und Erwerb dieser Hilfsmittel in einfacher vereinbarten Leistungen. Ein Versiche- Krankenhäusern können Sie wählen? rungsfall ist Ihre medizinisch notwendige Ausführung. Die erworbenen Hilfsmittel Sie können den Arzt, den Zahnarzt oder Heilbehandlung wegen: müssen Ihrer vorübergehenden Versor- das Krankenhaus frei wählen. Ärzte und gung während der Auslandsreise dienen. • Krankheit, Zahnärzte müssen allerdings im Reiseland • Folgen eines Unfalls, (2) Was leisten wir, wenn Sie stationär zur Heilbehandlung zugelassen sein. • der Verschlechterung einer behandelt werden müssen? Das Krankenhaus muss bestehenden Erkrankung sowie Bei Ihrer medizinisch notwendigen sta- • im Reiseland allgemein als • Komplikationen während der tionären Heilbehandlung erstatten wir Krankenhaus anerkannt sein, Schwangerschaft, Frühgeburten, Aufwendungen für • erkennbar unter ständiger ärztlicher Fehlgeburten und medizinisch not- wendigen Schwangerschaftsab- a) ärztliche Leistungen. Leitung stehen, brüchen • über ausreichende diagnostische und b) allgemeine Krankenhausleistungen. therapeutische Möglichkeiten ver- während einer Reise im Ausland. c) Operationen einschließlich deren fügen, Der Versicherungsfall beginnt mit Ihrer Nebenkosten. • nach wissenschaftlich allgemein Heilbehandlung. Er endet, wenn nach G 8QWHUNXQIWXQG9HUSñHJXQJLP anerkannten Methoden arbeiten und medizinischem Befund keine Behandlung Krankenhaus. • Krankengeschichten führen. mehr notwendig ist. e) Rooming-In. (6) Für welche Methoden leisten wir, Als Versicherungsfall gilt auch der Tod wenn Sie untersucht oder behandelt Ist der zu behandelnde Versicherte während einer Reise im Ausland. werden müssen? minderjährig, erstatten wir die Kosten I¾U8QWHUNXQIWXQG9HUSñHJXQJHLQHU Wir leisten für von der Schulmedizin § 4 Welche Leistungen erbringen wir Begleitperson im Krankenhaus. überwiegend anerkannte im Versicherungsfall? Erstattet ein Dritter die Kosten der stati- • Untersuchungs- und onären Behandlung, zahlen wir Ihnen pro • Behandlungsmethoden sowie Was wir im Versicherungsfall Tag 30 Euro Krankenhaustagegeld. • Arzneimittel. genau leisten, lesen Sie in diesem Paragraphen. Bitte lesen Sie auch § 5 (3) Was leisten wir, wenn Sie zahn- Außerdem leisten wir auch für Methoden aufmerksam durch. Dort ist geregelt, ärztlich behandelt werden müssen? und Arzneimittel, die wann wir nicht leisten, selbst wenn Wir erstatten die Aufwendungen für • sich in der Praxis als ebenso Erfolg der Versicherungsfall eingetreten ist. versprechend bewährt haben oder a) schmerzstillende konservierende • angewendet werden, weil keine Zahnbehandlungen. (1) Was leisten wir, wenn Sie ambu- schulmedizinischen Methoden oder b) Zahnfüllungen in einfacher Arzneimittel zur Verfügung stehen. lant behandelt werden müssen? Ausführung. Wir erstatten die Aufwendungen für In diesen Fällen können wir unsere c) provisorischen Zahnersatz (z. B. Leistungen auf den Betrag herabsetzen, a) ärztliche Untersuchungen und medizi- Zahnkronen, Brücken) in einfacher der bei vorhandener Schulmedizin ange- nisch notwendige Heilbehandlungen. Ausführung. fallen wäre. b) Arznei-, Verband- und Heilmittel. d) Reparaturen von Prothesen. Diese müssen von Ihrem nach Abs. 5 (7) Was leisten wir bei einem gewählten Arzt durchgeführt bzw. ver- (4) Was leisten wir bei Schwanger- Krankentransport? ordnet werden. Arzneimittel müssen Sie schaft? Wir erstatten die Aufwendungen für DXVHLQHULP5HLVHODQGRIð]LHOO]XJHODVVH- Wir erstatten die Aufwendungen für Ihren medizinisch notwendigen Trans- nen Abgabestelle beziehen, z. B. einer port zum nächst erreichbaren Arzt a) die medizinisch notwendige oder Krankenhaus. Der Arzt bzw. das Apotheke. Behandlung wegen Komplikationen in Krankenhaus muss aus medizinischer der Schwangerschaft. Sicht geeignet sein, um Sie zu behandeln. Heilmittel sind z.B. Massagen, Inhalationen, Bäder, medizinische b) die Entbindung bei Frühgeburten. Es ist möglich, dass sich das zunächst Packungen, Krankengymnastik oder Dies umfasst auch: aufgesuchte Krankenhaus als nicht KV 169 (04/2026) Seite 3 [Seite 4] geeignet erweist. Dann übernehmen wir (11) Was leisten wir, wenn minderjäh- Eintritt vor Beantragung einer zeitlichen auch die Transportkosten in ein anderes, rige Kinder betreut werden müssen? Erweiterung feststand. geeignetes Krankenhaus. Diese Verlegung Wir erstatten die Kosten für die Ausnahme: muss aus medizinischen Gründen erfol- Vermittlung einer Notfallbetreuung und gen. Wir leisten, wenn Sie wegen des Todes für die Notfallbetreuung selbst. Ihres Ehegatten oder Verwandten ersten (8) Was leisten wir bei einem Ein Notfall liegt vor, wenn die Begleit- Grades Krankenrücktransport? person • die Auslandsreise angetreten oder Wir erstatten die Aufwendungen für • stationär behandelt wird oder • eine zeitliche Erweiterung vereinbart Ihren Krankenrücktransport, wenn • zurück transportiert wird oder haben. • er medizinisch sinnvoll ist oder • verstorben ist c) Für Versicherungsfälle, deren Behand- • Ihre medizinisch notwendige statio- und hierdurch ein mitversichertes, min- lung im Ausland alleiniger Grund oder näre Heilbehandlung voraussichtlich derjähriges Kind auf der Reise nicht mehr einer der Gründe Ihrer Auslandsreise war. länger als 2 Wochen dauern würde betreut werden kann. oder d) Für Versicherungsfälle, einschließlich • die Kosten der Heilbehandlung im (12) Welchen zusätzlichen Service leis- ihrer Folgen, die Sie vorsätzlich herbei- Ausland voraussichtlich höher sind ten wir? geführt haben. als die Ihres Rücktransportes oder Im Versicherungsfall erbringen wir fol- e) Für Versicherungsfälle, einschließlich • am Aufenthaltsort oder in zumut- gende Serviceleistungen: ihrer Folgen, die durch Kriegsereignisse barer Entfernung keine ausreichende a) Wir bieten einen telefonischen entstanden sind. Dies gilt nur, sofern medizinische Behandlung gewähr- 24-Stunden-Service an 365 Tagen. das Auswärtige Amt vor Beginn Ihrer leistet ist. Auslandsreise eine entsprechende b) Wir nennen Ihnen Kliniken und Ärzte Der Rücktransport erfolgt in ein Reisewarnung ausgesprochen hat. im Reiseland. Krankenhaus oder einen anderen Ort im f) Für Versicherungsfälle, einschließ- c) Wir organisieren Ihren Krankentrans- Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. lich ihrer Folgen, die durch Ihre aktive port oder Krankenrücktransport. Wir übernehmen auch die Mehrkosten Teilnahme an Unruhen entstanden sind. d) Wir organisieren die Überführung aus für eine Begleitperson beim g) Für Behandlungen durch Ihren dem bzw. die Bestattung im Reiseland. Krankenrücktransport, wenn: Ehegatten, Ihre Eltern oder Kinder. e) Wir organisieren eine Kinderbetreuung. Wir erstatten dann die versicherten • die Begleitperson zum Zeitpunkt des Rücktransports ebenfalls bei uns ver- f) Wir vermitteln einen medizinischen Sachkosten. sichert ist und Dolmetscher-Service. h) Für ambulante Behandlungen in einem • die Versicherung der Begleitperson g) Wir bieten reisemedizinische Heilbad oder Kurort. eine Kostenerstattung für Kranken- Informationen. Ausnahme: rücktransport aus dem Ausland h) Wir stellen, falls nötig, Kontakt Wir leisten, wenn Ihre Heilbehandlung beinhaltet. zu Ihrem Hausarzt oder einem aufgrund (9) Was leisten wir für Suche, Rettung Krankenhausarzt her. und Bergung? • eines Unfalls während Ihrer i) Bei stationärer Behandlung bieten wir Auslandsreise oder Wenn Sie während der Auslandsreise eine Kostenübernahme-Garantie und • einer Erkrankung, die unabhängig • erkranken, eine Direkt-Abrechnung. Das bedeutet, von Ihrem Aufenthaltszweck ist, not- • einen Unfall erleiden oder dass wir gegenüber dem Krankenhaus die wendig wird. • versterben Kostenübernahme garantieren und direkt i) Für psychoanalytische oder psychothe- mit dem Krankenhaus abrechnen. und deswegen rapeutische Behandlungen. • gesucht, j) Für Kur- oder Sanatoriumsbehandlun- § 5 Wann leisten wir nicht oder ein- • gerettet oder gen oder Rehabilitationsmaßnahmen. geschränkt? • geborgen werden müssen, (1) In welchen Fällen leisten wir nicht? k) Für Entzugs- und Entwöhnungs- übernehmen wir die hierbei anfallenden behandlungen. Kosten. Wir zahlen bis zu 25.000 Euro je In den folgenden Fällen leisten wir nicht, selbst wenn der Versicherungsfall ein- l) Für Behandlungen oder Unterbringung Versicherungsfall. getreten ist: DXIJUXQGYRQ3ñHJHEHG¾UIWLJNHLWRGHU (10) Was leisten wir im Todesfall? Verwahrung. a) Für Auslandsreisen, die Sie vor Sollten Sie im Ausland versterben, erstat- m) Für Untersuchungen und medizinische Beantragung des Versicherungsschutzes ten wir wahlweise die Kosten für Behandlungen aufgrund regelrecht angetreten haben. a) die Überführung an einen Ort im Land verlaufender Schwangerschaft, b) Für Versicherungsfälle, von denen Sie Schwangerschaftsvorsorge und die Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts aufgrund ärztlicher Diagnose vor Antritt Entbindung. oder der Auslandsreise wussten, dass sie wäh- b) die Bestattung im Ausland. rend der Reise eintreten werden. Das n) Für Hörgeräte und Sehhilfen. Gleiche gilt für Versicherungsfälle, deren o) Für folgende Arzneimittel: KV 169 (04/2026) Seite 4 [Seite 5] • Nähr- und Stärkungspräparate, § 4 Abs. 12 i)). Teil III - Ihre Obliegenheiten • Präparate zur Empfängnisverhütung, c) Ansprüche auf Versicherungsleistungen § 7 Was müssen Sie im Versicherungs- zur Raucherentwöhnung, zur können nicht verpfändet werden. Es gel- fall beachten? (Obliegenheiten) Zügelung des Appetits, zur Regu- ten die gesetzlichen Abtretungsverbote. lierung des Körpergewichts, Im Versicherungsfall haben Sie die d) Wir überweisen die Leistungen kosten- IROJHQGHQ0LWZLUNXQJVSñLFKWHQ zur Behandlung der erektilen frei auf das Konto, das Sie uns nennen. (Obliegenheiten): Dysfunktion, zur Verbesserung des Bei Überweisungen ins Ausland trägt der Haarwuchses sowie a) Sie erteilen uns jede Auskunft, die wir Empfänger das damit verbundene Risiko zur Prüfung • 3URGXNWH]XU.¸USHUSñHJH und anfallende Kosten. diätetische Lebensmittel und • des Versicherungsfalls oder Nahrungsergänzungsmittel. e) In ausländischer Währung entstan- • XQVHUHU/HLVWXQJVSñLFKWXQGLKUHV dene Kosten rechnen wir in Euro um. Umfangs Dies gilt auch, wenn diese ärztlich ver- Maßgeblich ist der Kurs des Tages, an ordnet sind und heilwirksame Stoffe benötigen. dem wir die Belege erhalten. Als Kurs des enthalten. 7DJHVJLOWGHURIð]LHOOH(XUR:HFKVHONXUV Alternativ erlauben Sie uns, Auskünfte p) Für folgende zahnärztliche der Europäischen Zentralbank. Haben bei Ärzten und Krankenanstalten aller Art Behandlungen: Sie die Devisen nachweislich zu einem einzuholen. Dazu müssen Sie die Ärzte • Zahnprophylaxe, ungünstigeren Kurs erworben, gilt dieser YRQLKUHU6FKZHLJHSñLFKWHQWELQGHQ • Parodontosebehandlung, Kurs. b) Sie lassen sich durch einen von uns • Neuanfertigung von Zahnersatz f) Unsere Leistungen sind fällig, wenn beauftragten Arzt untersuchen, wenn wir (Kronen, Brücken, Prothese und uns alle notwendigen Informationen vor- dies verlangen. Implantate), liegen, um c) Sie weisen uns den Beginn und das • Inlays und Onlays sowie • den Versicherungsfall und Ende jeder Ihrer Auslandsreisen nach. • Kieferorthopädie. • den Umfang der Leistung d) Sie weisen uns die entstandenen (2) In welchen Fällen können wir Aufwendungen nach. Hierfür können feststellen zu können. unsere Leistungen kürzen? wir beispielsweise die Vorlage von (2) Was müssen Sie beachten, wenn Wir können unsere Leistungen auf einen Originalrechnungen oder Duplikaten mit auch ein Dritter leisten muss? angemessenen Betrag herabsetzen, wenn Erstattungsvermerk eines Dritten (vgl. § 6 Möglicherweise sind im Versicherungsfall Abs. 2) oder Zahlungsnachweise verlan- • Ihre Heilbehandlung oder sonstige Dritte Ihnen gegenüber auch zur gen. Maßnahme das medizinisch notwen- /HLVWXQJYHUSñLFKWHW+DEHQ6LHGHVKDOE dige Maß übersteigt oder Die Rechnungen müssen folgende Ansprüche gegenüber Dritten, sind diese • die Aufwendungen für Ihre Angaben enthalten: vorrangig. Heilbehandlung oder sonstige • den Namen des Rechnungsstellers, Leistungen in einem auffälligen Dritte können z. B. sein: • den Vor- und Zunamen der behan- Missverhältnis zu den erbrachten • die gesetzliche Krankenversicherung, delten Person, Leistungen stehen. • andere gesetzliche Leistungsträger • die gestellten Diagnosen, (3) Was leisten wir, wenn Dritte (z. B. die gesetzliche Unfall- oder • die Behandlungsdaten, bereits geleistet haben? Rentenversicherung) oder • die einzelnen medizinischen • andere (private) Versicherer. Leistungen. Haben Dritte bereits Leistungen erbracht, leisten wir nur für die verbleibenden not- Dies gilt auch dann, wenn diese ebenfalls Wenn Sie sich zahnärztlich behandeln wendigen Aufwendungen. eine nachrangige Haftung vereinbart lassen, ist zusätzlich die Bezeichnung der haben. Dies gilt unabhängig davon, wann behandelten Zähne erforderlich. Sie den anderen Vertrag geschlossen § 6 An wen zahlen wir die Leistung? Bei haben. (1) Wie erfolgt die Auszahlung der • Rechnungen über Heil- oder Wenn Sie den Versicherungsfall zuerst Versicherungsleistung? Hilfsmittel und bei uns melden, werden wir Ihnen die • Rezepten über Arznei- oder D :LUVLQGQXU]XU/HLVWXQJYHUSñLFKWHW versicherten Kosten erstatten. Wir wen- Verbandmittel wenn Sie die erforderlichen Nachweise den uns dann zur Kostenerstattung direkt nach § 7 a) bis d) erbracht haben. an den Dritten. reichen Sie uns außerdem die ärztliche Verordnung ein. Die Rechnung muss hier- b) Die Auszahlung können nur Sie als Wir verzichten darauf die Kostener- bei die Einzelpositionen und die dazuge- Versicherungsnehmer verlangen. Sie stattung geltend zu machen, wenn Sie hörigen Preise ausweisen. können uns jedoch in Textform einen • dies beantragen und Für die Zahlung eines Krankenhaustage- Versicherten als Empfangsberechtigten • nachweisen, dass Ihnen durch die gelds müssen Sie uns eine Bescheinigung benennen. In diesem Fall kann aus- Kostenerstattung ein wirtschaftlicher des Krankenhauses über die vollstationä- schließlich dieser die Leistung verlan- Nachteil entstehen würde. re Heilbehandlung vorlegen. Diese muss gen. Dies gilt nicht bei einer erteilten Kostenübernahme-Garantie oder Direkt- folgende Angaben enthalten: Abrechnung mit dem Krankenhaus (vgl. • den Vor- und Zunamen der behan- KV 169 (04/2026) Seite 5 [Seite 6] delten Person, Die detaillierten Angaben des § 28 b) Kündigen wir das Versicherungsver- • die Krankheitsbezeichnung, 9HUVLFKHUXQJVYHUWUDJVJHVHW]ðQGHQ hältnis eines einzelnen Versicherten, • das Aufnahme- und Entlassdatum Sie im Anhang. gilt: und • Sie können die Aufhebung des • Angaben über eventuelle gesamten Vertrags verlangen. Dies Beurlaubungen. Teil IV - Versicherungsvertrag und Versicherungsschutz müssen Sie dann innerhalb von Überführungs- oder Bestattungskosten 2 Wochen nach Zugang unserer § 9 Wie können Sie den Versiche- Kündigung erklären. In diesem Fall sind nachzuweisen durch rungsvertrag abschließen? endet der gesamte Vertrag zu dem • Kostenbelege, Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Zeitpunkt, an dem unsere Kündigung • die amtliche Sterbeurkunde und Versicherungsschutz zu beantragen: wirksam wird. • die ärztliche Bescheinigung der Todesursache. • schriftlich ausgefülltes Antrags- c) Darüber hinaus können Sie als formular, Versicherungsnehmer und wir den Die vorgelegten Nachweise werden unser • telefonisch oder Vertrag aus wichtigem Grund außer- Eigentum. • Online-Formular auf unserer Internet- ordentlich kündigen. e) Wenn Sie Schadensersatzansprüche seite oder in unserer App „Meine LVM“. gegen Dritte haben, treten Sie diese Unsere Annahme erfolgt unter dem Möglichkeiten zur außerordentlichen an uns ab. Dies gilt nur, sofern die Vorbehalt, dass uns ein gültiges SEPA- .¾QGLJXQJðQGHQ6LH]%LQii Ansprüche im Zusammenhang mit dem Mandat erteilt wurde oder bereits vor- 14. Versicherungsfall stehen. Die Abtretung liegt und das zugehörige Konto Deckung ist auf die Höhe unserer Leistung aufweist. begrenzt. (3) In welchen anderen Fällen endet Sie dürfen ein Recht, das zur Sicherung § 10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? eines solchen Anspruchs dient, nicht der Versicherungsvertrag? Der gesamte Vertrag endet, wenn Sie als ohne unsere Zustimmung aufgeben. Versicherungsnehmer (1) Wann beginnt der Vertrag und Setzen wir dieses Recht durch, haben Sie wann endet er? • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in dabei mitzuwirken, soweit dies erforder- Der Vertrag wird zunächst für ein ein Land verlegen, das weder in der lich ist. Versicherungsjahr geschlossen. Europäischen Union (EU) noch im 6RZHLW,KQHQVFKDGHQVHUVDW]SñLFKWL- Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Anschließend verlängert er sich still- ge Dritte entstandene Aufwendungen liegt, schweigend jeweils um ein weiteres ersetzen, können wir dies auf unsere • versterben oder Versicherungsjahr. Leistungen anrechnen. • das SEPA-Mandat widerrufen. Das erste Versicherungsjahr Ausnahme: Wenn ein Versicherter verstirbt oder • beginnt mit dem Tag des Versiche- seinen gewöhnlichen Aufenthalt in eines Lebt der Dritte mit Ihnen in häuslicher rungsbeginns (siehe § 11 Abs. 1 a)) der oben genannten Länder verlegt, Gemeinschaft, können wir gegen ihn und endet nur sein Versicherungsverhältnis. keine Ansprüche geltend machen. Dies • endet mit dem Ablauf des Monats gilt nicht, wenn er den Schaden vorsätz- (4) In welchen Fällen kann ein neuer des Versicherungsbeginns im Folge- lich verursacht hat. Versicherungsnehmer benannt und die jahr. f) Sie treten Ansprüche gegen Leistungs- Versicherung fortgesetzt werden? Jedes weitere Versicherungsjahr beträgt erbringer an uns ab. Dies gilt nur, wenn a) Endet der Vertrag, weil Sie als jeweils 12 Monate. • Sie an den Leistungserbringer Versicherungsnehmer (2) Wann und wie kann der Vertrag Entgelte ohne rechtlichen Grund • Ihr Versicherungsverhältnis kündigen gekündigt werden? gezahlt haben, oder • Sie deshalb gegen den Leistungser- Sie als Versicherungsnehmer oder wir • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in bringer einen Anspruch auf Rück- können den Vertrag zum Ende eines eines der Länder nach Abs. 3 verle- zahlung haben und Versicherungsjahres mit einer Frist von gen oder • wir für die Entgelte Erstattungen aus einem Monat kündigen. Die Kündigung • versterben, diesem Vertrag geleistet haben. muss in Textform erfolgen. kann ein Versicherter den Vertrag fort- Die Kündigung kann auf einzelne setzen. Dazu muss der Versicherte § 8 Welche Folgen treten ein, wenn Versicherte beschränkt werden. innerhalb von zwei Monaten den Sie die Obliegenheiten verletzen? a) Kündigen Sie das Versicherungsver- neuen Versicherungsnehmer benennen. Verletzen Sie eine Ihrer Obliegenheiten hältnis eines einzelnen Versicherten, Außerdem muss ein neues SEPA-Mandat (§ 7), leisten wir möglicherweise gilt: erteilt werden. Die Frist beginnt, wenn nur zum Teil oder sogar gar nicht. • Die Kündigung wird wirksam, der Versicherte von diesem Recht erfährt. Hierbei richten wir uns nach den sobald der Versicherte nach- b) Kündigen wir den Vertrag wirksam, Regelungen des § 28 Abs. 2 bis 4 des weislich Kenntnis von der weil Sie den Beitrag nicht rechtzeitig Versicherungsvertragsgesetzes. Kündigungserklärung erhält. gezahlt haben, gilt: Ein Versicherter KV 169 (04/2026) Seite 6 [Seite 7] kann die Fortsetzung des Vertrags Teil V - Beitrag und Zahlungs- Das bedeutet unter anderem, dass erklären. Er muss dann den neuen regelungen • wir ggf. vom Vertrag zurücktreten Versicherungsnehmer benennen. oder diesen kündigen können und Außerdem muss ein neues SEPA-Mandat § 12 Was kostet Ihre Versicherung und was müssen Sie bei der Zahlung • Sie Ihren Versicherungsschutz erteilt werden. beachten? verlieren können, sofern Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben. § 11 Wann beginnt und wann endet (1) Was kostet Ihre Versicherung? Die detaillierten Angaben des § 37 Ihr Versicherungsschutz? a) Die Höhe sowie die Berechnung Ihres bzw. § 38 Versicherungsvertragsgesetz (1) Wann beginnt Ihr Versicherungs- Beitrags ergibt sich aus der Tabelle im ðQGHQ6LHLP$QKDQJ schutz? Anhang. a) Der Versicherungsschutz besteht ab b) Auch für Familien berechnen wir den § 14 Können sich die Bedingungen Vertragsschluss (siehe § 9). Es kann im Beitrag als Einzelversicherungen, wenn oder Ihr Beitrag zukünftig ändern? Versicherungsschein ein späteres Datum die Summe Ihrer Beiträge geringer ist als in der Familienversicherung. Wir können als Beginn des Versicherungsschutzes angegeben sein. Dann beginnt der (2) Wann erhöht sich Ihr Beitrag? • die Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz erst zu diesem und/oder Ihr Beitrag erhöht sich, wenn ein Datum. Den Tag, ab dem der Versiche- • Ihren Beitrag Versicherter rungsschutz besteht, nennen wir zu Beginn jedes neuen Versicherungsjah- • das 31. Lebensjahr, „Versicherungsbeginn“. res auch mit Wirkung für bestehende • das 61. Lebensjahr oder b) Schließen Sie den Versicherungsvertrag Versicherungsverhältnisse ändern. • das 18. Lebensjahr (nur in der Die geänderten Bedingungen bzw. während einer Auslandsreise ab, gilt: Familienversicherung) vollendet. der neue Beitrag werden frühes- • Für diese Auslandsreise besteht für Die Erhöhung tritt ab dem folgenden tens einen Monat nach Zugang der Sie kein Versicherungsschutz, Versicherungsjahr in Kraft. Den dann gül- Änderungsmitteilung wirksam. Sie • der Versicherungsschutz besteht erst tigen (Mehr-)Beitrag können Sie eben- können dann den Versicherungsvertrag bei einer neuen Auslandsreise. falls der Tabelle im Anhang entnehmen. insgesamt oder für die betroffenen c) Für Neugeborene besteht der (3) Was gilt für Ihre Beitragszahlung? Versicherten kündigen. Dies müssen Sie Versicherungsschutz, wenn sie die Geburt innerhalb von 2 Monaten ab Zugang a) Der Beitrag gilt für ein Versicherungs- der Änderungsmitteilung erklären. Die vollendet haben. jahr (siehe § 10 Abs. 1) und ist jährlich Kündigung gilt dann zum Zeitpunkt der Voraussetzung ist, dass fällig. Änderung. • ein Elternteil am Tag der Geburt bei • Der Erstbeitrag ist mit Abschluss der uns versichert ist und Versicherung fällig. • Sie das Kind spätestens zwei Monate • Der Folgebeitrag ist zu Beginn eines Teil VI - Weitere Regelungen nach der Geburt rückwirkend zur jeden weiteren Versicherungsjahres § 15 Wann dürfen Sie gegen unsere Versicherung anmelden. fällig. Forderungen aufrechnen? Der Geburt eines Kindes steht die b) Haben Sie eine zeitliche Erweiterung Sie dürfen unsere Forderungen nur gegen Adoption eines minderjährigen Kindes des Versicherungsschutzes vereinbart, eine Ihrer Forderungen aufrechnen, RGHUGLH$XIQDKPHHLQHV3ñHJHNLQGHV gilt: soweit gleich. • Der zusätzliche Beitrag ist sofort und • Ihre Forderung unbestritten ist oder (2) Wann endet Ihr Versicherungs- in voller Höhe fällig. • rechtskräftig festgestellt wurde. schutz? c) Sie haben uns ein SEPA-Mandat Ihr Versicherungsschutz endet - auch für erteilt. Bei Fälligkeit buchen wir daher § 16 Welches Recht gilt? bereits eingetretene Versicherungsfälle - den Beitrag von dem dort angegebenen Welches Gericht ist zuständig? mit Beendigung Konto ab. Hierbei müssen Sie sicherstel- (1) Welches Recht gilt? • Ihrer Auslandsreise; spätestens len, dass: Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. jedoch nach Ablauf von 8 Wochen • wir den Beitrag bei Fälligkeit einzie- oder der vereinbarten zeitlichen (2) Welches Gericht ist zuständig? hen können und Erweiterung (vgl. § 1 Abs. 2), • einem berechtigten Einzug nicht a) Sie können eine Klage gegen uns bei • des Versicherungsvertrags. widersprochen wird. dem für den Ort 8QVHUH1DFKOHLVWXQJVYHUSñLFKWXQJQDFK • unseres Sitzes oder § 1 Abs. 2 bleibt jedoch bestehen. Dann § 13 Was passiert, wenn Sie den • Ihres Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen endet Ihr Versicherungsschutz erst, Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Aufenthalts wenn Ihre Rückreise aus medizinischen zuständigen Gericht einreichen. Wenn Sie den Erstbeitrag oder einen Gründen wieder möglich ist. Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, b) Sollten wir gegen Sie klagen, ist das gelten die Bestimmungen des § 37 bzw. Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes zustän- § 38 Versicherungsvertragsgesetz. dig. KV 169 (04/2026) Seite 7 [Seite 8] c) Verlegen Sie Ihren gewöhnlichen § 18 Was müssen Sie bei Mitteilungen • Die Erklärung gilt drei Tage, nach- Aufenthalt in ein Land gemäß § 10 Abs. an uns beachten? dem wir das Einschreiben abgesen- 3, gilt: Die Vertragssprache ist deutsch. det haben, als zugegangen. • Sie können Klagen nur beim Gericht Ihre Willenserklärungen und Mitteilungen am Ort unseres Sitzes einreichen. können uns gegenüber auch mündlich § 20 Was sind die Grundlagen dieses erfolgen. Versicherungsvertrags? § 17 Wann verjähren Ihre und unsere Ausnahme: a) Der Umfang Ihres Versicherungs- Ansprüche? schutzes ergibt sich aus Dies gilt nicht, wenn etwas anderes Ihre und unsere Ansprüche aus diesem (z. B. Textform) • dem Versicherungsschein, Vertrag verjähren nach drei Jahren. • diesen Bedingungen, Die Berechnung der Frist richtet sich • ausdrücklich vereinbart wird oder • ggf. zusätzlichen schriftlichen nach den Vorschriften des Bürgerlichen • gesetzlich vorgeschrieben ist. Vereinbarungen und Gesetzbuchs. • den in Deutschland geltenden Ausnahme: § 19 Was gilt, wenn sich Ihre Anschrift gesetzlichen Vorschriften. ändert? b) Sind einzelne Bestimmungen dieser Für Ansprüche, die Sie bei uns angemel- det haben, ist die Verjährung gehemmt. Falls Sie uns eine Änderung Bedingungen unwirksam, gelten die übri- Die Hemmung • Ihrer Anschrift oder gen Regelungen unverändert fort. • beginnt, wenn Sie den Anspruch bei • Ihres Namens uns anmelden und nicht mitteilen, gilt für eine Erklärung, • endet, wenn Ihnen unsere Entschei- die wir Ihnen gegenüber abgeben: dung in Textform über diesen • Ausreichend ist ein Einwurf- Anspruch zugeht. Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift. Anhang Anhang Beitragstabellen Einzelversicherung Jahresbeitrag bis Alter 30 20,90 Euro Alter 31 bis 60 26,90 Euro Alter 61 bis 74 49,90 Euro Alter 75 159,90 Euro*) *) bei Vertragsabschluss bis Alter 74 beträgt der Beitrag weiterhin 49,90 Euro Familienversicherung Jahresbeitrag Grundbeitrag 61,90 Euro**) **) wenn ein Elternteil 61 Jahre oder älter ist bzw. ein Kind 18 Jahre oder älter ist, ist als Mehrbeitrag der reguläre Beitrag der jeweiligen Einzelver- sicherung zu zahlen Die aktuellen Beiträge für die Erweiterung des Versicherungsschutzes über 8 Wochen hinaus können beim Versicherer angefragt werden. KV 169 (04/2026) Seite 8 [Seite 9] Gesetzesauszüge Anhang Auszug aus dem Versiche- § 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie (3) Der Versicherer kann nach Fristab- rungsvertragsgesetz (VVG) (1) Wird die einmalige oder die erste lauf den Vertrag ohne Einhaltung einer § 28 Verletzung einer vertraglichen Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist Frist kündigen, sofern der Versiche- Obliegenheit der Versicherer, solange die Zahlung rungsnehmer mit der Zahlung der nicht bewirkt ist, zum Rücktritt geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Kündigung kann mit der Bestimmung der Versicherer bei Verletzung einer vom vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Zahlungsfrist so verbunden werden, dass Versicherungsnehmer zu erfüllenden sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn vertraglichen Obliegenheit nicht zur Nichtzahlung nicht zu vertreten. der Versicherungsnehmer zu diesem /HLVWXQJYHUSñLFKWHWLVWLVWHUOHLVWXQJV- (2) Ist die einmalige oder die erste Prämie Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; frei, wenn der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles hierauf ist der Versicherungsnehmer bei die Obliegenheit vorsätzlich verletzt nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. hat. Im Fall einer grob fahrlässigen ]XU/HLVWXQJYHUSñLFKWHWHVVHLGHQQ Die Kündigung wird unwirksam, wenn Verletzung der Obliegenheit ist der der Versicherungsnehmer hat die der Versicherungsnehmer innerhalb eines Versicherer berechtigt, seine Leistung Nichtzahlung nicht zu vertreten. Der Monats nach der Kündigung oder, wenn in einem der Schwere des Verschuldens Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden des Versicherungsnehmers entspre- er den Versicherungsnehmer durch worden ist, innerhalb eines Monats nach chenden Verhältnis zu kürzen; die gesonderte Mitteilung in Textform Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 Beweislast für das Nichtvorliegen oder durch einen auffälligen Hinweis bleibt unberührt. einer groben Fahrlässigkeit trägt der im Versicherungsschein auf diese Versicherungsnehmer. Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie (3) Abweichend von Absatz 2 ist der aufmerksam gemacht hat. 9HUVLFKHUHU]XU/HLVWXQJYHUSñLFKWHW § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie soweit die Verletzung der Obliegenheit (1) Wird eine Folgeprämie nicht recht- weder für den Eintritt oder die Feststel- zeitig gezahlt, kann der Versicherer dem lung des Versicherungsfalles noch für Versicherungsnehmer auf dessen Kosten die Feststellung oder den Umfang der in Textform eine Zahlungsfrist bestim- /HLVWXQJVSñLFKWGHV9HUVLFKHUHUVXUV¦FK- men, die mindestens zwei Wochen betra- lich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Ver- gen muss. Die Bestimmung ist nur wirk- sicherungsnehmer die Obliegenheit arg- sam, wenn sie die rückständigen Beträge listig verletzt hat. der Prämie, Zinsen und Kosten im (4) Die vollständige oder teilweise Leis- Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen tungsfreiheit des Versicherers nach angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach mit dem Fristablauf verbunden sind; bei Eintritt des Versicherungsfalles beste- zusammengefassten Verträgen sind die henden Auskunfts- oder Aufklärungs- Beträge jeweils getrennt anzugeben. obliegenheit zur Voraussetzung, dass der (2) Tritt der Versicherungsfall nach Versicherer den Versicherungsnehmer Fristablauf ein und ist der Versicherungs- durch gesonderte Mitteilung in Textform nehmer bei Eintritt mit der Zahlung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur /HLVWXQJYHUSñLFKWHW KV 169 (04/2026) Seite 9 [Seite 10] Verbraucherinformation Die nachfolgenden Informationen über Art, Umfang, Fälligkeit und Textform erhalten haben. Zur Wahrung erhalten Sie aufgrund der Verordnung Erfüllung unserer Leistung. Den zu der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige ¾EHU,QIRUPDWLRQVSñLFKWHQEHL entrichtenden Gesamtbeitrag können Absendung des Widerrufs. Der Widerruf Versicherungsverträgen. Sie entsprechend der gewünschten ist zu richten an: Neben den Allgemeinen Versicherungsbe- Zahlungsweise Ihrem Vorschlag/Antrag LVM Krankenversicherungs-AG, GLQJXQJHQGLH6LHLP$QVFKOXVVYRUðQ- entnehmen. Kolde-Ring 21, 48126 Münster, den, handelt es sich um Informationen (UI¾OOWKDEHQ6LH,KUH9HUSñLFKWXQJ]XU E-Mail: info@lvm.de zum Versicherer, zur angebotenen Beitragszahlung, wenn wir den Beitrag Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Leistung, zum Vertrag und zum erhalten haben. Beim Lastschriftverfahren der Versicherungsschutz, und wir erstat- Rechtsweg. tritt Erfüllung ein, wenn Ihr Konto wirk- ten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang Vertragspartner sam belastet ist. des Widerrufs entfallenden Teil des Ihr Vertragspartner ist die Gültigkeitsdauer von Informationen Beitrages, wenn Sie zugestimmt haben, LVM Krankenversicherungs-AG, Wenn unser Vorschlag, insbesondere im dass der Versicherungsschutz vor dem Kolde-Ring 21, 48126 Münster Hinblick auf den Beitrag, befristet ist, Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil mit Sitz in Münster. Registergericht: können Sie dies ggf. dem Vorschlag ent- des Beitrages, der auf die Zeit bis zum Amtsgericht Münster, HR B 1809 nehmen. Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir Wir sind Erstversicherer im Bereich der in diesem Fall einbehalten. Dieser Betrag Wird die Krankenversicherung mehrere privaten Krankenversicherung. ermittelt sich wie folgt: Monate vor dem Versicherungsbeginn Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde abgeschlossen, kann es zu einer Beitrags- Anzahl der Tage, an denen Versiche- ist die Bundesanstalt für anpassung ab Versicherungsbeginn rungsschutz bestanden hat, multipliziert Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), kommen. Einzelheiten entnehmen Sie mit dem Beitrag gemäß Zahlungsperiode Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden (bei jährlicher Zahlung 1/360, bei halb- Telefon: 0228 4108-0, Allgemeinen Versicherungsbedingungen. jährlicher Zahlung 1/180, bei viertel- Telefax: 0228 4108-1550. jährlicher Zahlung 1/90, bei monatlicher Zustandekommen des Vertrages, Zahlung 1/30). Garantiefonds Bindefrist für Ihre Vertragserklärung Die Erstattung zurückzuzahlender Zur Absicherung der Ansprüche aus Der Versicherungsvertrag kommt Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens der Krankenversicherung dienen zustande, wenn wir Ihren Antrag 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. zunächst eigene Sicherheitsmittel, ins- annehmen. In der Regel geschieht dies, Beginnt der Versicherungsschutz nicht besondere das Eigenkapital der LVM wenn uns ein gültiges SEPA-Mandat vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der Krankenversicherungs-AG. Daneben erteilt wurde oder bereits vorliegt wirksame Widerruf zur Folge, dass emp- stehen erhebliche Rücklagen in der und das zugehörige Konto Deckung fangene Leistungen zurückzugewähren Rückstellung für Beitragsrückerstattung aufweist. Der Versicherungsschutz und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) zur Verfügung. Schließlich besteht ein besteht ab Vertragsschluss. Es kann im herauszugeben sind. gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 124 Versicherungsschein ein späteres Datum ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes), als Beginn des Versicherungsschutzes Vertragsdauer und Kündigungs- der bei der Medicator AG, angegeben sein. Dann beginnt der bedingungen Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln, errich- Versicherungsschutz erst zu diesem Der Vertrag in der Einzel- bzw. tet ist. Im Sicherungsfall wird die Datum. Weitere Angaben zum Beginn der Familienversicherung wird zunächst für Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Versicherung und des Versicherungs- ein Versicherungsjahr geschlossen. Sicherungsfonds übertragen. Geschützt schutzes können Sie den Ihrem Vertrag Der Versicherungsbeginn ist in Ihrem von dem Fonds sind die Ansprüche der zu Grunde liegenden Bedingungen Versicherungsschein angegeben. Der Versicherungsnehmer und der versiche- entnehmen. Sie sind an Ihre Vertrags- Vertrag verlängert sich jeweils um ein ten Personen. erklärung sechs Wochen gebunden. weiteres Versicherungsjahr, wenn er Die LVM Krankenversicherungs-AG Die Bindefrist beginnt mit dem Tag der nicht von Ihnen oder von uns spätestens gehört dem Sicherungsfonds an. Antragstellung. einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Wesentliche Merkmale Ihrer Versiche- Widerrufsrecht Versicherungsjahres gekündigt wird. Die rung, anwendbares Recht, Gesamtpreis Sie können Ihre Vertragserklärung inner- Kündigung kann auf einzelne Versicherte und Einzelheiten der Zahlung und halb von 14 Tagen ohne Angabe von beschränkt werden. Erfüllung sowie zusätzlich anfallende Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Darüber hinaus können sowohl Sie als Kosten E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, Versicherungsnehmer als auch wir den $XIGDV9HUVLFKHUXQJVYHUK¦OWQLVðQGHQ nachdem Sie den Versicherungsschein, Vertrag aus wichtigem Grund außer- die dem Vertrag zu Grunde liegenden die Vertragsbestimmungen einschließlich ordentlich kündigen. Einzelheiten Versicherungsbedingungen ggf. ein- der Allgemeinen Versicherungsbedingun- entnehmen Sie den Ihrem Vertrag schließlich der Tarifbestimmungen gen, die weiteren Informationen nach zugrunde liegenden Allgemeinen und das Recht der Bundesrepublik § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungs- Versicherungsbedingungen. Deutschland Anwendung. vertragsgesetzes in Verbindung mit den iiELVGHU99*,QIRUPDWLRQVSñLFKWHQ Daraus ergeben sich auch die Regelungen verordnung und die Belehrung jeweils in KV 169 (04/2026) Seite 10 [Seite 11] Anwendbares Recht Auf Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, insbesondere auf einen Versicherungsvertrag ist ausschließ- lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Regelungen bezüglich des zuständigen Gerichts kön- nen Sie Ihren Versicherungsbedingungen entnehmen. Sprache Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden Ihnen in deutscher Sprache mitgeteilt. Wir werden die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages ebenfalls in deutscher Sprache mit Ihnen führen. Wir verwenden in der Regel die männ- liche Schreibweise. Gemeint sind damit immer auch die anderen Anredeformen. Außergerichtliche Beschwerdestelle/ Schlichtungsstelle Die LVM Krankenversicherungs-AG ist freiwilliges Mitglied im Verband der pri- vaten Krankenversicherung e.V. Dieser hat als außergerichtliche Schlichtungsstelle eine Ombuds- mannstelle eingerichtet. Sie können des- halb für Angelegenheiten der privaten Krankenversicherung das kostenlose Streitschlichtungsverfahren vor dem neutralen Ombudsmann der Privaten .UDQNHQXQG3ñHJHYHUVLFKHUXQJLQ Anspruch nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung von uns einmal nicht ein- verstanden sein sollten. Sie erreichen den Ombudsmann unter: Ombudsmann 3ULYDWH.UDQNHQXQG3ñHJHYHUVLFKHUXQJ Postfach 06 02 22 · 10052 Berlin Telefon: 0800 2550444 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) Telefax: 030 20458931 Weitere Informationen: www.pkv-ombudsmann.de Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Sie können sich außerdem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht (siehe oben) beschweren. KV 169 (04/2026) Seite 11
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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