Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Zurich bAV Vario Invest
Volltext aufklappen: Verbraucherinformation für Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG, regelbasierte Fondsgebundene Versicherung
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Verbraucherinformation
für Direktversicherungen
nach § 3 Nr. 63 EStG
regelbasierte Fondsgebundene Versicherung
– Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)
in der Fassung 07 / 2026
Ihr Versicherer:
Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG
50427 Köln
www.zurich.de
521630992 2607
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Hinweise 3
Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die regelbasierte Fondsgebundene Versicherung
– Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2) 6
Besondere Bedingungen für die Anpassungsversicherung
in der regelbasierten Fondsgebundenen Versicherung
– Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2) 23
Allgemeine Steuerhinweise zu Direktversicherungen
für die Fondsgebundene Versicherung
– Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2) 25
Allgemeine Hinweise zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 27
Allgemeine Steuerhinweise
für die Fondsgebundene Versicherung
– Private Vorsorge (Schicht 3) 28
Besondere Bedingungen
für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (BUZ)
– Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2) 30
Besondere Bedingungen
für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (EUZ)
– Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2) 42
Besondere Bedingungen für das Lebensphasenkonzept 50
Information zur Verwendung Ihrer Daten 56
Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland 59
Widerrufsbelehrung (Anlage)
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Bundesanstalt für
Allgemeine Hinweise Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 53117 Bonn
die Rechtsverordnung über die Informationspflichten 5. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschä-
bei Versicherungsverträgen regelt die von der Versi- digungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG
cherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer zu des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai
1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135
erteilenden Informationen. Die konkreten Informati-
S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parla-
onsverpflichtungen können Sie den nachfolgenden
ments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für
Ziffernüberschriften entnehmen. Sowohl mit diesen die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fal-
Allgemeinen Hinweisen als auch mit den weiteren len; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben.
Ihnen überlassenen Unterlagen (z. B. den Allgemei-
nen Versicherungsbedingungen) informieren wir Sie Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über: besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Ver-
sicherungsaufsichtsgesetz (VAG)), der bei der Protektor
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder- Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin,
lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; www.protektor-ag.de, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die
das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen Aufsichtsbehörde die Übertragung der Verträge auf den
ist und die zugehörige Registernummer; zur Identität gehö- Sicherungsfonds anordnen. Geschützt von dem Fonds sind
ren insbesondere der Name, die Anschrift, die Rechtsform die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten
und der Sitz. Person, der bezugsberechtigten Personen und sonstiger aus
dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen gegen die
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die dem
Deutzer Allee 1 Sicherungsfonds angehört.
50679 Köln
Sitz der Gesellschaft: Köln (HRB 100486). 6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,
insbesondere
2. die Identität eines Vertreters des Versicherers in dem a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemei-
Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Versi- nen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbe-
cherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn es einen sol- stimmungen sowie die Angabe des auf den Vertrag
chen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen für den anwendbaren Rechts;
Versicherer gewerblich tätigen Person als dem Versicherer, b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
wenn der Versicherungsnehmer mit dieser geschäftlich zu Leistung des Versicherers.
tun hat und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber
dem Versicherungsnehmer tätig wird. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
nen Versicherungsbedingungen.
Diese Informationspflicht ist für die Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG als deutschen Versicherer nicht ein- 7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller
schlägig, so dass hierzu keine Angabe erfolgt. Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prä-
mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungs-
3. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede verhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge
andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angege-
dem Versicherer, seinem Vertreter oder einer anderen ben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Ver- Berechnung, die dem Versicherungsnehmer eine Überprü-
sicherungsnehmer maßgeblich ist, bei juristischen Perso- fung des Preises ermöglichen.
nen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den
Namen eines Vertretungsberechtigten. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
chen Vorschlag.
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den 8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Anga-
Vorstandsvorsitzenden Dr. Carsten Schildknecht be des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche
Deutzer Allee 1 weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den
50679 Köln Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt
werden; anzugeben sind auch alle Kosten, die dem Versi-
4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers sowie cherungsnehmer für die Benutzung von Fernkommunikati-
Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde. onsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in
Rechnung gestellt werden.
Die Hauptgeschäftstätigkeit der Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG ist das Lebensversicherungsge- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
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schäft. Bei Beanstandungen haben Sie zudem die Möglich- chen Vorschlag.
keit, sich an folgende Adresse zu wenden:
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9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, 16. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren
insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien. Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zum
Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsver-
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- trags zugrunde legt.
nen Versicherungsbedingungen.
Bei der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsneh-
10. gegebenenfalls die Befristung der Gültigkeitsdauer der mer vor Abschluss des Vertrages gehen wir von der Geltung
zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die deutschen Rechts aus.
Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hin-
sichtlich des Preises. 17. gegebenenfalls eine Vertragsklausel über das auf den
Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige
Der Persönliche Vorschlag verliert seine Gültigkeit, soweit wir Gericht.
unsere Kalkulationsgrundlagen ändern. Zu diesen Grundlagen
gehören insbesondere die Höhe des gesetzlich vorgeschrie- Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
benen Rechnungszinses oder verwendete Sterbetafeln. Deutschland Anwendung.
11. den Umstand, dass sich die Finanzdienstleistung auf 18. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und
Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mit-
Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit spezi- geteilt werden sowie die Sprachen, in welchen sich der Ver-
ellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen sicherer verpflichtet, mit Zustimmung des Versicherungs-
auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer kei- nehmers die Kommunikation während der Laufzeit dieses
nen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirt- Vertrags zu führen.
schaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind;
die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen. Ihr Vertrag mit den dazugehörigen Vertragsunterlagen wird in
deutscher Sprache geführt.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
nen Versicherungsbedingungen. 19. einen möglichen Zugang des Versicherungsnehmers zu
einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfs-
12. darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere verfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für die-
über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs- sen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen,
schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antrag- dass die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, den
steller an den Antrag gebunden sein soll. Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt.
Der Vertrag kommt durch Zusendung des Versicherungs- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
scheins zustande. Eine Antragsbindefrist besteht nicht. nen Versicherungsbedingungen.
13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- 20. die Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Nr. 4
rechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, genannten Aufsichtsbehörde.
insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den nen Versicherungsbedingungen.
Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle des Wider-
rufs gegebenenfalls zu zahlen hat.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Verbrau-
cherinformationen.
14. die Laufzeit und gegebenenfalls Mindestlaufzeit des
Vertrages.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
chen Vorschlag.
15. die Beendigung des Vertrages, gegebenenfalls insbe-
sondere die vertraglichen Kündigungsbedingungen ein-
schließlich etwaiger Vertragsstrafen.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei-
nen Versicherungsbedingungen.
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Darüber hinaus informieren wir Sie auf Grundlage der 7. die der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die
Verordnung über Informationspflichten bei Versiche- Art der darin enthaltenen Vermögenswerte (bei Fondsge-
rungsverträgen zusätzlich noch über: bundenen Versicherungen).
1. die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
Abschluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in chen Vorschlag.
Rechnung gestellt werden.
8. die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
chen Vorschlag. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den im Rahmen
der Verbraucherinformation zur Verfügung gestellten Steuer-
2. sonstige in die Prämie eingerechnete Kosten. hinweisen.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli- 9. die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Pro-
chen Vorschlag. zentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Auszah-
lungsphase (bei Lebensversicherungsverträgen, die Versi-
3. die für die Überschussermittlung und Überschussbeteili- cherungsschutz für ein Risiko bieten, bei dem der Eintritt
gung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe. der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist).
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
nen Versicherungsbedingungen. chen Vorschlag.
4. die Rückkaufswerte. Hinweis für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Bei Kündigung durch Sie wird der Wert des aktuellen Ver- Der von uns in den Versicherungsbedingungen verwendete
tragsguthabens, vermindert um die bedingungsgemäß vorge- Begriff der Berufsunfähigkeit stimmt nicht mit dem Begriff der
sehenen Abzüge, geleistet. Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung im sozialrecht-
lichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne
5. den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in der Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversi-
eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versiche- cherung überein. Aus diesem Grund kann beispielsweise eine
rung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder anerkannte Erwerbsminderungsrente nicht ohne Weiteres zu
prämienreduzierten Versicherung. einem Anspruch auf Leistungen aus der hier ggf. versicherten
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung führen. Bei der Kran-
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- kentagegeldversicherung kann es aufgrund der abweichen-
nen Versicherungsbedingungen. den Begriffe zu Deckungslücken kommen.
6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4
und 5 garantiert sind.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli-
chen Vorschlag.
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§ 1 Was beinhaltet eine regelbasierte Fondsgebunde-
Allgemeine ne Rentenversicherung in Form einer Direktversiche-
Versicherungsbedingungen rung?
für die regelbasierte Fondsgebundene Versicherung (1) Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die
durch den Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers
– Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)
abgeschlossen wird und bei der der Arbeitnehmer oder seine
Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers
In den Versicherungsbedingungen sprechen wir mit unserer
ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind (§ 1 b Absatz 2
persönlichen Anrede grundsätzlich den „Versicherungsneh-
Betriebsrentengesetz).
mer“ als denjenigen an, der die Versicherung beantragt hat
und somit unser unmittelbarer Vertragspartner ist. Dies gilt
Die regelbasierte Fondsgebundene Rentenversicherung ist in
auch dann, wenn Sie als versicherte Person die Versiche-
der Ansparphase an der Wertentwicklung eines Sonderver-
rungsbedingungen erhalten, ohne gleichzeitig Versicherungs-
mögens (Anlagestock) unmittelbar beteiligt. Der Anlagestock
nehmer zu sein.
wird gesondert vom sonstigen Vermögen in Wertpapieren
angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Die Aufteilung auf
Inhaltsverzeichnis unterschiedliche Anteileinheiten erfolgt nach einem regelba-
sierten Anlagemodell.
§ 1 Was beinhaltet eine regelbasierte Fondsgebundene
Rentenversicherung in Form einer Direktversiche- Für jeden Vertrag wird ein aus mehreren Fonds bestehendes
rung? Portfolio gebildet. Das Portfolio besteht aus unterschiedli-
§ 2 Welche Versicherungsleistungen erhalten Sie? chen Anlageklassen, nämlich aus einem aktienorientierten
§ 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? Fonds, mehreren Fonds, die in Staatsanleihen investieren,
§ 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? mehreren Fonds, die in Unternehmensanleihen investieren
§ 5 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? und aus einem Geldmarktfonds, Geldmarktfonds mit kurzer
§ 6 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz Laufzeitstruktur oder Rentenfonds.
bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
§ 7 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? Die zur Verfügung stehenden Fonds sind in Ihrem Persönli-
§ 8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? chen Vorschlag aufgeführt, den Sie vor Vertragsabschluss
§ 9 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? erhalten haben. Die jeweilige Gewichtung der Fonds bestimmt
§ 10 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht- das finanzmathematische Modell nach vertragsspezifischen
zeitig zahlen? Faktoren wie zum Beispiel der Restlaufzeit Ihres Vertrages
§ 11 Wann können Sie die Versicherung kündigen oder sowie der aktuellen Marktentwicklung. Nach den Berechnun-
beitragsfrei stellen? gen des finanzmathematischen Modells werden Ihre Beiträge
§ 12 Wann und wie können Sie das Garantieniveau an- automatisch für Sie angelegt und, soweit systemseitig vorge-
heben oder reduzieren? geben, zwischen den Anlageklassen umgeschichtet. Dabei ist
§ 13 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre das Anlagemodell darauf ausgerichtet, dass bei steigenden
regelbasierte Fondsgebundene Rentenversicherung Kursen die Anlagen mit Ertragspotenzial in Ihrem Portfolio
in eine fondsgebundene oder konventionelle Renten- erhöht und der Anteil der Anlagen zur Erreichung des verein-
versicherung umwandeln? barten Garantieniveaus reduziert werden. In Zeiten fallender
§ 14 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre Kurse der Anlagen mit Ertragspotenzial oder fallender Markt-
regelbasierte Fondsgebundene Rentenversicherung zinsen werden die Anlagen mit Ertragspotenzial reduziert, der
verlängern? Anteil der Anlagen zur Erreichung des vereinbarten Garantie-
§ 15 Wann und wie kann das Anlagemodell geändert niveaus wird erhöht.
werden?
§ 16 Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten ver- Bei extremen Schwankungen und hoher Volatilität kann das
rechnet? Modell unter Umständen nur noch unterproportional an künf-
§ 17 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleis- tigen Wertentwicklungen der Anlagen mit Ertragspotenzial
tung verlangt wird? partizipieren. Je nach Marktlage kann das Modell dann auch
§ 18 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? bis zu 100 % in Anlagen zur Erreichung des vereinbarten
§ 19 Wer erhält die Versicherungsleistung? Garantieniveaus investiert sein.
§ 20 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfah-
ren? Zum Rentenbeginn (Beginn der Auszahlungsphase) wird der
§ 21 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche- entsprechende Anteil dem Anlagestock entnommen und in
rungsverhältnis beziehen? unserem sonstigen Vermögen zur Finanzierung einer lebens-
§ 22 Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen ge- langen garantierten Rente angelegt.
sondert in Rechnung stellen?
§ 23 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? (2) Die Entwicklung der Werte des Anlagestocks ist nicht vor-
§ 24 Wo ist der Gerichtsstand? hersehbar und daher nicht garantiert.
§ 25 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung?
§ 26 Wie können sich internationale Sanktionen auf Ihren (3) Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der Fondsan-
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Vertrag auswirken? teile des Anlagestocks einen Wertzuwachs zu erzielen; bei
§ 27 Wie können Sie sich beschweren? Kursrückgängen tragen Sie aber auch das Risiko der Wert-
minderung. Dies bedeutet, dass Sie das Kapitalanlagerisiko
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tagen. Bei einer guten Wertentwicklung wird die Leistung 12 entsprechend.
höher sein als bei einer weniger guten Wertentwicklung. Im
Todesfall ist das vereinbarte Mindesttodesfallverrentungska- Verfügungsphase
pital garantiert (vgl. § 2 Absatz 8). Wenn in Ihrem Vertrag eine Verfügungsphase eingeschlossen
ist, gelten die folgenden Regelungen:
Das Anlagemodell ermöglicht den Einschluss von Erlebens-
fallgarantien (vgl. § 2 Absatz 5), die von der DEUTSCHER ● Die Verfügungsphase beginnt und endet zu den in Ihrem
HEROLD Aktiengesellschaft (DHAG) gegenüber der Zurich Persönlichen Vorschlag und Versicherungsschein ange-
Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft gebenen Zeitpunkten (frühestmöglicher bzw. spätest-
(ZDHL) gegeben werden, ohne dass letztere dafür haftet. Ins- möglicher Rentenbeginn).
besondere heißt dies, dass Sie das Ausfallrisiko der DHAG ● Sie haben während der Verfügungsphase zu jedem
tragen. Bei Fonds, die nicht auf Euro lauten (Fremdwährungs- Monatsersten die Möglichkeit, die Leistung in voller
fonds), können darüber hinaus Schwankungen der Währungs- Höhe abzurufen.
kurse den Wert der Anlage beeinflussen. ● Im Rahmen der steuerlichen Förderung kann ein teilwei-
ser Abruf einmalig bis zu 30 % des Guthabens mit
(4) Den Wert des Fonds-Guthabens Ihrer Versicherung ermit- anschließender sofortiger Verrentung des verbleibenden
teln wir dadurch, dass die Zahl der Fondsanteile Ihrer Versi- Guthabens erfolgen.
cherung mit dem jeweiligen am Bewertungsstichtag (vgl. § 2 ● Soweit die Leistung nicht vorzeitig abgerufen worden ist,
Absatz 11) von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffent- wird sie zum Ende der Verfügungsphase fällig.
lichten Rücknahmepreis der Fonds multipliziert wird. Bei ● Die Leistung wird in Form einer Rente erbracht. Die Aus-
Fremdwährungsfonds (z. B. auf US-$) werden die Rücknah- zahlung kann jedoch, wenn von Ihnen gewünscht, auch
mepreise am Bewertungsstichtag ebenfalls in Euro umge- in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung erfolgen.
rechnet.
(2) Alternativ zur Rentenzahlung (vgl. Absatz 1) können Sie
(5) Die Kalkulation der bei Vertragsbeginn im Versicherungs- auch eine vollständige Auszahlung des Guthabens zuzüglich
schein genannten Leistungen basiert vor Rentenbeginn auf des Schlussüberschusses (einmalige Leistung im Erlebens-
der Sterbetafel DAV 1994T. In der Rentenphase basiert sie fall) bis zu sechs Wochen vor dem Abruf der Leistung bean-
auf der Sterbetafel DAV 2004R und verwendet einen Rech- tragen. Mit der vollständigen Auszahlung erlischt die Fonds-
nungszins in Höhe von 0,65 %. Der Rechnungszins und die gebundene Rentenversicherung.
Sterbetafel werden nachfolgend als Rechnungsgrundlagen
bezeichnet. (3) Alternativ zur vollständigen Auszahlung kann im Rahmen
der steuerlichen Förderung auch eine teilweise Auszahlung
bis zu 30 % des Guthabens mit anschließender sofortiger Ver-
§ 2 Welche Versicherungsleistungen erhalten Sie? rentung des verbleibenden Guthabens beantragt werden
(Teilkapitalisierung). Hierbei zahlen wir ab dem vereinbarten
Unsere Leistungen ab Rentenbeginn Rentenbeginn eine Rente, die aus dem nicht ausgezahlten
Guthaben ermittelt wird. Voraussetzung für eine teilweise
(1) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenbe- Rentenzahlung ist, dass die Rente aus dem verbleibenden
ginn (Abruftermin) – bei Einschluss einer Verfügungsphase Guthaben mindestens 50 EUR monatlich beträgt.
den spätestmöglichen Rentenbeginn (spätestmöglicher Haben Sie eine Teilkapitalisierung beantragt, ohne dabei
Abruftermin) – zahlen wir die aus dem Guthaben nach versi- anzugeben, wie viel Prozent des Guthabens in einem Betrag
cherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Rente ausgezahlt werden soll, so gilt die Auszahlung der höchst-
lebenslang aus. Die Rente ergibt sich, indem das Guthaben möglichen Summe als vereinbart.
durch 10.000 geteilt und mit dem Rentenfaktor (vgl. Absatz 6)
multipliziert wird. Diese Rente wird als Grundrente bezeichnet. (4) Das Kapitalwahlrecht kann frühestens fünf Monate vor
dem vereinbarten Rentenbeginn ausgeübt werden.
Die Rente zahlen wir jeweils monatlich an den vereinbarten
Fälligkeitsterminen. Der Termin der ersten Rentenzahlung Garantie durch DEUTSCHER HEROLD Aktiengesellschaft
(Rentenbeginn) ist im Versicherungsschein dokumentiert. Das (DHAG)
Mindestrentenalter beträgt 62 Jahre. Eine Abfindung von
Rentenleistungen zu Beginn der Rentenzahlung ist innerhalb (5) Die DEUTSCHER HEROLD Aktiengesellschaft (DHAG), ein
der Grenzen von § 3 Betriebsrentengesetz möglich. Ein sol- Konzernunternehmen der Zurich Gruppe, garantiert der Zurich
ches Abfindungsrecht steht auch dem Versicherer zu. Mit Deutscher Herold Lebensversicherung AG (nachfolgend
Zahlung der Abfindung erlischt der Vertrag. „ZDHL“ genannt), dass zum vereinbarten Rentenbeginn ein
Gesamtkapital (Guthaben zuzüglich etwaigem Schlussüber-
Vor Rentenbeginn können Sie anstelle der monatlichen Ren- schuss), mindestens in Höhe des Garantieguthabens zur Ver-
tenzahlungsweise eine vierteljährliche, halbjährliche oder jähr- fügung steht. Das Garantieguthaben errechnet sich aus der
liche Rentenzahlungsweise vereinbaren. Durch eine Ände- Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich Abschluss- und
rung der Rentenzahlungsweise ändert sich die Ihnen Vertriebskosten, Verwaltungskosten sowie Risikobeiträge.
genannte garantierte Rente. Hierüber werden wir Sie geson- Das Garantieguthaben ist daher immer niedriger als die
dert unterrichten. Der Antrag kann frühestens fünf Monate vor Summe der eingezahlten Beiträge. Sofern das bei der ZDHL
dem Abruf der Leistung gestellt werden.
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zum vereinbarten Rentenbeginn vorhandene Gesamtkapital
unterhalb dieses Garantieguthabens liegt, wird die DHAG den
Für die Auszahlungsmodalitäten gelten die Absätze 11 und Differenzbetrag an ZDHL zahlen.
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Ist eine Verfügungsphase vereinbart, gilt Folgendes: Die Beendigung des Vertrages oder Vorverlegung des Renten-
Garantie der DHAG gilt bereits zum Beginn der Verfügungs- beginns
phase. Sie erstreckt sich auf die Höhe des Garantiegutha-
bens. Sofern in der Verfügungsphase keine Beiträge gezahlt (7) Wenn die versicherte Person das 62. vollendet hat, können
werden, verlängert sich diese Garantie jeweils um einen Sie den Vertrag vorzeitig beenden, und Sie erhalten den
Monat bis zum Ende der Verfügungsphase. Für Beiträge, die Rückkaufswert, der ohne Abzug berechnet wird. Eine garan-
während der Verfügungsphase gezahlt werden, erhöht sich tierte Leistung ist bei Wahrnehmung der Option nicht vorhan-
die Garantie der DHAG zu jeder Beitragsfälligkeit um den um den.
Abschluss- und Vertriebs-Kosten, Verwaltungs-Kosten sowie
Risikobeiträge reduzierten Beitrag. Alternativ kann auf Wunsch der Rentenbeginn vorverlegt wer-
den. In diesem Fall wird der garantierte Rentenfaktor (vgl.
Eine Haftung für die Erfüllung dieser Garantie durch die Absatz 6) für das vorgezogene Rentenbeginnalter nach den
DHAG übernimmt ZDHL nicht. Dies heißt, dass der Arbeitge- anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu
ber das Ausfallrisiko der DHAG trägt. berechnet. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Sterbetafel
und des Rechnungszinses, die in § 1 Absatz 5 festgelegt sind.
Garantie durch ZDHL Die Sätze 2 bis 7 in Absatz 6 gelten entsprechend.
ZDHL wird den Anspruch auf dieses Gesamtkapital gegen die Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person
DHAG geltend machen. ZDHL garantiert aber nicht das
Gesamtkapital selbst. Ihnen stehen auch keine unmittelbaren (8) Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn wird
Rechte/Ansprüche gegen die DHAG zu. aus dem Guthaben, mindestens jedoch aus der Höhe des ver-
einbarten Mindesttodesfallverrentungskapitals zuzüglich des
ZDHL garantiert Ihnen aber die lebenslange Verrentung des anteiligen Schlussüberschusses (vgl. § 3 Absatz 6) eine Hin-
Guthabens. Dabei verwenden wir den im Versicherungsschein terbliebenenrente nach versicherungsmathematischen
genannten garantierten Rentenfaktor. Der garantierte Renten- Grundsätzen ermittelt. Deren Höhe richtet sich nach dem
faktor ist die monatliche Rente je 10.000 EUR Guthaben (vgl. Alter des bezugsberechtigten Hinterbliebenen zum Todes-
Absatz 6). zeitpunkt der versicherten Person sowie den dann gültigen
Rentenprodukten unserer Gesellschaft und kann daher noch
Rechtsstellung der DHAG nicht angegeben werden. Die Rente zahlen wir an die bezugs-
Ihre Ansprüche bestehen ausschließlich gegenüber der berechtigten Hinterbliebenen (vgl. § 19 Absatz 2) grundsätz-
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesell- lich lebenslang, bei bezugsberechtigten Kindern jedoch
schaft. Ansprüche gegenüber der DHAG aus eigenem oder längstens bis zum Erreichen des Höchstalters gemäß § 32
abgetretenem Recht stehen Ihnen nicht zu. Es wird kein Ver- Absatz 4 Satz 1 Nr. 1-3 und Absatz 5 EStG. Sind solche Hin-
trag mit der DHAG zu Ihren Gunsten geschlossen. Zwischen terbliebenen nicht mehr vorhanden, endet die Versicherung.
Ihnen und der DHAG besteht keine Rechtsbeziehung. Die Eine Abfindung von Rentenleistungen zu Beginn der Renten-
DHAG hat Ihnen gegenüber keine Verpflichtungen. zahlung ist innerhalb der Grenzen von § 3 Betriebsrentenge-
setz möglich. Ein solches Abfindungsrecht steht auch dem
Garantierter Rentenfaktor Versicherer zu. Mit Zahlung der Abfindung erlischt der Ver-
trag.
(6) Bereits bei Vertragsabschluss nennen wir Ihnen die garan-
tierte monatliche Rente je 10.000 EUR Guthaben (garantierter Die Hinterbliebenenleistung kann auch als einmalige Kapital-
Rentenfaktor). leistung ausgezahlt werden, sofern das Kapitalwahlrecht vom
bezugsberechtigten Hinterbliebenen nach dem Tod der versi-
Der garantierte Rentenfaktor ist vorsichtig kalkuliert (vgl. § 1 cherten Person, jedoch vor dem Zeitpunkt der ersten Renten-
Absatz 5). Bei Rentenbeginn stellen wir diesem garantierten zahlung an den Hinterbliebenen, ausgeübt wird.
Rentenfaktor einen weiteren Rentenfaktor gegenüber. Den Sind im Falle des Todes der versicherten Person vor dem vor-
höheren der beiden Rentenfaktoren garantieren wir Ihnen für gesehenen Rentenbeginn keine bezugsberechtigten Hinter-
die Rentenzahlungszeit. Für die Ermittlung dieses weiteren bliebenen (vgl. § 19 Absatz 2) vorhanden, beschränkt sich die
Rentenfaktors werden angewendet: Leistung auf ein Sterbegeld. Es beträgt maximal 8.000 EUR.
Ein darüberhinausgehendes Guthaben kommt den übrigen
● die Rechnungsgrundlagen der von uns bei Rentenüber- Personen derselben Bestandsgruppe zugute. Ist das Gutha-
gang angebotenen vergleichbaren Rentenversicherun- ben niedriger als 8.000 EUR, wird das Guthaben als Sterbe-
gen; geld ausgezahlt. Es wird an die Person ausgezahlt, die die ver-
● die Kosten des dann von uns angebotenen vergleichba- sicherte Person in Textform als Empfänger benannt hat. Ist
ren abschlusskostenfreien Verrentungstarifs; niemand benannt, wird es an die Erben der versicherten Per-
● das Mischungsverhältnis einschließlich Sicherheitszu- son gezahlt.
schlag des Vertragsbeginns.
Das Mischungsverhältnis ist die bei Ermittlung des bei Bezüglich der Höhe des Mindesttodesfallverrentungskapitals
Vertragsabschluss genannten garantierten Rentenfak- kann bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung bei Ver-
tors zugrunde gelegte Geschlechterzusammensetzung. tragsabschluss zwischen den beiden nachfolgenden Model-
Der Sicherheitszuschlag ist ein Puffer, der dazu dient, len gewählt werden. Bei Verträgen mit Einmalbeitrag erfolgt
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Verschiebungen der tatsächlichen Geschlechterzusam- die Todesfallabsicherung immer über das Modell Premium-
mensetzung ausgleichen zu können. schutz.
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Basisschutz des Hinterbliebenen zum Todeszeitpunkt der versicherten
Das Mindesttodesfallverrentungskapital entspricht in den ers- Person. Dieses Guthaben sowie dem Alter des Hinterbliebe-
ten drei Versicherungsjahren der Summe der bereits gezahl- nen zum Todeszeitpunkt der versicherten Person. wird aus der
ten Beiträge. Ab dem 4. Versicherungsjahr beträgt das Min- Differenz zwischen der vereinbarten maximalen Dauer der
desttodesfallverrentungskapital 60 % der insgesamt bis zum Rentenzahlung an die versicherte Person und dem Zeitraum
vereinbarten Rentenbeginn bzw. der bis zum Ende der Verfü- bestimmt, den die versicherte Person vor Ablauf dieser maxi-
gungsphase zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme). Bei Tod malen Dauer verstorben ist. Stirbt die versicherte Person nach
während der Verfügungsphase erfolgt eine Leistung in Höhe deren Ablauf, wird keine Leistung aus dem Vertrag mehr fällig
des vorhandenen Guthabens. und die Versicherung erlischt. Die Rente zahlen wir an den
bezugsberechtigten Hinterbliebenen (vgl. § 19 Absatz 2)
Premiumschutz grundsätzlich lebenslang, bei bezugsberechtigten Kindern
Das Mindesttodesfallverrentungskapital kann in Prozent der jedoch längstens bis zum Erreichen des Höchstalters gemäß
insgesamt bis zum vereinbarten Rentenbeginn bzw. der bis § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1-3 und Absatz 5 EStG. Sind solche
zum Ende der Verfügungsphase zu zahlenden Beiträge (Bei- Hinterbliebenen nicht mehr vorhanden, endet die Renten-
tragssumme) festgelegt werden. Je niedriger der Prozentsatz leistung. Eine Abfindung von Rentenleistungen zu Beginn der
des Mindesttodesfallverrentungskapitals gewählt wurde, des- Rentenzahlung ist innerhalb der Grenzen von § 3 Betriebsren-
to geringer sind die Risikobeiträge, die dem Fondsguthaben tengesetz möglich. Ein solches Abfindungsrecht steht auch
entnommen werden. Bei Tod während der Verfügungsphase dem Versicherer zu. Mit Zahlung der Abfindung erlischt der
erfolgt eine Leistung in Höhe des vorhandenen Guthabens. Vertrag.
Wurde der Prozentsatz Null gewählt, so ist kein Mindestto- Die Hinterbliebenenleistung kann auch als einmalige Kapital-
desfallverrentungskapital vereinbart. In diesem Fall erfolgt bei leistung ausgezahlt werden, sofern das Kapitalwahlrecht vom
Tod der versicherten Person vor dem vereinbarten Rentenbe- bezugsberechtigten Hinterbliebenen nach dem Tod der versi-
ginn eine Leistung in Höhe des Guthabens zuzüglich des cherten Person, jedoch vor dem Zeitpunkt der ersten Renten-
anteiligen Schlussüberschusses. zahlung an den Hinterbliebenen, ausgeübt wird.
Sie haben die Möglichkeit, einen Wechsel von Basisschutz in Sind im Falle des Todes der versicherten Person nach Ren-
Premiumschutz zu beantragen. Bei einem Wechsel des tenbeginn keine bezugsberechtigten Hinterbliebenen (vgl.
Todesfallmodells behalten wir uns das Recht einer erneuten § 19 Absatz 2) vorhanden, beschränkt sich die Leistung auf
Gesundheitsprüfung und der Berücksichtigung des aktuellen ein Sterbegeld. Es beträgt maximal 8.000 EUR. Ein darüber
Risikos in den zukünftigen Risikobeiträgen vor. Durch die hinausgehendes Guthaben kommt den übrigen Personen
Änderung des Todesfallmodells können sich die Ihnen derselben Bestandsgruppe zugute. Ist das Guthaben niedri-
genannten garantierten Leistungen ändern. Die geänderten ger als 8.000 EUR, wird das Guthaben als Sterbegeld ausge-
Werte teilen wir Ihnen dann im Versicherungsschein mit. zahlt. Es wird an die Person ausgezahlt, die die versicherte
Person in Textform als Empfänger benannt hat. Ist niemand
Beim Modell Premiumschutz, können Sie eine Änderung des benannt, wird es an die Erben der versicherten Person
Prozentsatzes des Mindesttodesfallverrentungskapitals gezahlt.
beantragen. Eine Absenkung des Mindesttodesfallverren-
tungskapitals kann jedoch abgelehnt werden, insbesondere Sie können vor Rentenbeginn eine Änderung der für die Ren-
wenn sie mit der Umstellung auf eine neue Sterbetafel ver- tenzahlungszeit vereinbarten Hinterbliebenenleistung in der
bunden wäre oder der Tarif für das Neugeschäft geschlossen Rentenzahlungszeit aus einer Dauer von x Jahren beantragen.
ist.
Alternativ können Sie für den Fall des Todes auch eine Hinter-
Bei Vertragsänderungen oder dynamischen Erhöhungen wird bliebenenleistung in der Rentenzahlungszeit beantragen.
die Beitragssumme und somit das Mindesttodesfallverren- Sofern wir diese zum Zeitpunkt des Übergangs in den Ren-
tungskapital entsprechend angepasst. tenbezug anbieten, werden wir Ihnen ein konkretes Angebot
unterbreiten. Hinterbliebenenleistung in der Rentenzahlungs-
Bei einer Anhebung des Mindesttodesfallverrentungskapitals zeit bedeutet in diesem Fall die Zahlung des bei Rentenbe-
behalten wir uns das Recht einer erneuten Gesundheitsprü- ginn für die Verrentung zur Verfügung stehenden Deckungs-
fung und der Berücksichtigung des aktuellen Risikos in den kapitals abzüglich bereits gezahlter Renten (ohne Renten aus
zukünftigen Risikobeiträgen vor. Durch die Änderung des der Überschussbeteiligung während der Rentenzahlungszeit).
Mindesttodesfallverrentungskapitals können sich die Ihnen Der Antrag kann frühestens fünf Monate vor dem Abruf der
genannten garantierten Leistungen ändern. Die geänderten Leistung gestellt werden.
Werte teilen wir Ihnen dann im Versicherungsschein mit.
Änderungen der Hinterbliebenenleistung in der Rentenzah-
(9) Sofern eine Hinterbliebenenleistung in der Rentenzah- lungszeit aus einer Dauer von x Jahren bzw. der Einschluss
lungszeit aus einer Dauer von maximal x Jahren vereinbart ist, einer Hinterbliebenenleistung in der Rentenzahlungszeit
ist bei Tod der versicherten Person in der Rentenzahlungszeit haben Auswirkungen auf die Ihnen genannte garantierte Ren-
eine Hinterbliebenenrente vorgesehen. Ausgangspunkt für te. Hierüber werden wir Sie gesondert unterrichten.
deren Berechnung ist die vereinbarte maximale Dauer der
Rentenzahlung an die versicherte Person. Die Höhe der Hin-
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terbliebenenrente errechnet sich nach versicherungsmathe-
matischen Grundsätzen aus dem zum Todeszeitpunkt der ver-
sicherten Person vorhandenen Guthaben sowie dem Alter
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Art unserer Leistung Beteiligung an den Überschüssen
(10) Die Leistungen erbringen wir in Geld. (2) Die Beteiligung am Überschuss nehmen wir nach Grund-
sätzen vor, die § 140 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsge-
Bewertungsstichtag setzes (VAG) und der hierzu nach § 145 Absatz 2 VAG erlas-
senen Rechtsverordnung entsprechen und deren Einhaltung
(11) Bei Rentenbeginn, Auszahlung von Kapital oder Kündi- die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Finanz- und Rechtsauf-
gung legen wir der Ermittlung des Euro-Wertes des Gutha- sicht überwacht. Den bei günstiger Entwicklung der Sterblich-
bens den Bewertungsstichtag am Ende des letzten Versiche- keit und der Kosten auf die Versicherungsnehmer entfallen-
rungsmonats zugrunde. Mit dem Euro-Wert dieses Stichtages den Überschuss ordnen wir einzelnen Bestandsgruppen zu
werden die Fondsanteile veräußert. Die Geldzahlung ist 14 und stellen ihn in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Tage nach Beendigung der Versicherung fällig. (RfB) ein. Teile des Überschusses können den Verträgen auch
direkt gutgeschrieben werden. Von den Kapitalerträgen
Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Person, kommt den Versicherungsnehmern als Überschussbeteili-
wird der Bewertungsstichtag herangezogen, der der Meldung gung mindestens der in der Rechtsverordnung zu § 140
des Todesfalls unmittelbar folgt (vgl. Absatz 12). Absatz 2 VAG jeweils festgelegte Anteil zugute, abzüglich der
Beträge, die für die garantierten Leistungen benötigt werden.
(12) Als Bewertungsstichtag gilt jeweils der letzte Börsentag Bei sehr ungünstigem Risikoverlauf bzw. einem eventuellen
eines Monats. Solvabilitätsbedarf kann dieser Anteil unterschritten werden
(Rechtsverordnung zu § 140 Absatz 2 VAG). Einen so ermit-
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten im Vertragsverlauf telten Überschuss für die Versicherungsnehmer ordnen wir
(13) Der Vertrag ist mit den bei Vertragsbeginn vereinbarten den einzelnen Bestandsgruppen zu und stellen ihn – soweit
Gestaltungsmöglichkeiten abgeschlossen. Werden nach er den Verträgen nicht direkt gutgeschrieben wird – in die
Abschluss dieses Vertrages durch uns weitere Gestaltungs- Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein. Bei Ren-
möglichkeiten eingeführt, sind wir berechtigt, Ihnen diese tenbeginn und während der Dauer der Rentenzahlungszeit
anzubieten. Sie können dann durch einseitige Erklärung uns werden Mittel in der RfB für eine lebenslang zahlbare Rente
gegenüber die jeweilige Gestaltungsmöglichkeit zum Inhalt reserviert, deren Höhe jedoch nicht garantiert ist. Die Höhe
Ihres Vertrages machen. der hieraus gezahlten Renten ist jeweils nur für ein Versiche-
rungsjahr zugesagt.
§ 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen wir grundsätzlich nur
für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ver-
Überschussermittlung wenden. In Ausnahmefällen können wir die Rückstellung,
soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile
(1) Um die zugesagten Leistungen sicherzustellen, sind die entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines
vereinbarten Beiträge zur regelbasierten Fondsgebundenen drohenden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Ver-
Rentenversicherung vorsichtig kalkuliert. luste aus den überschussberechtigten Verträgen, die auf all-
gemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind,
Vor Abruf der Rentenzahlung bzw. des Kapitals entstehen oder – sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer
neben der Werterhöhung der Fondsanteile und der Bildung unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung
neuer Fondsanteile Überschüsse, wenn sich der Verlauf der der Verhältnisse angepasst werden müssen – zur Erhöhung
Sterblichkeit und der Kosten günstiger gestaltet, als wir bei der Deckungsrückstellung heranziehen (§ 140 Absatz 1 VAG).
der Beitragskalkulation angenommen haben. In der Aufschub- Hierfür benötigen wir die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
zeit entstehen keine Bewertungsreserven, da die Kapitalanla-
ge ausschließlich in Fondsanteilen erfolgt. Soweit auf §§ 140 und 145 VAG Bezug genommen wird, ist
die am 01.01.2016 geltende Fassung der Vorschriften
Nach Rentenbeginn bilden wir Rückstellungen, um die in der gemeint. Die Bezugnahmen erstrecken sich auch auf die die-
Rentenzahlungszeit anfallenden Leistungen und Verwal- se in der Zukunft ersetzende Vorschriften.
tungsaufwendungen zu gewährleisten. Die zur Deckung der
Rückstellung erforderlichen Mittel werden angelegt und (3) Wir haben gleichartige Versicherungen in Bestandsgrup-
erbringen Kapitalerträge. Je größer die Erträge aus den Kapi- pen zusammengefasst. Vor Abruf der Rentenzahlung bzw. des
talanlagen sind und je kostengünstiger wir arbeiten, umso Kapitals gehört Ihre Versicherung zum Gewinnverband 151 in
größer sind dann entstehende Überschüsse, an denen wir Sie der Bestandsgruppe 31. Jede einzelne Versicherung inner-
und die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 des Ver- halb dieses Gewinnverbandes erhält Anteile an den Über-
sicherungsvertragsgesetzes (VVG) beteiligen. Umgekehrt schüssen der Bestandsgruppe, soweit auf sie Überschüsse
kann z. B. eine ungünstige Entwicklung des Kapitalmarktes, anfallen. Die Höhe dieser Anteile wird von unserem Vorstand
eine steigende Lebenserwartung oder steigende Verwal- auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars unter Beachtung
tungskosten auch zu einer Reduzierung oder vollständigem der maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jähr-
Entfallen der Überschüsse führen. lich festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die
Mittel für diese Überschussanteile werden den Überschüssen
Die Überschussermittlung erfolgt nach den Vorschriften des des Geschäftsjahres oder der RfB entnommen. In einzelnen
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Handelsge-
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Versicherungsjahren, insbesondere etwa im ersten Versiche-
setzbuchs (HGB) und den dazu erlassenen Rechtsverordnun- rungsjahr, kann eine Zuteilung von Überschüssen entfallen,
gen. sofern dies sachlich gerechtfertigt ist.
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(4) Während der Dauer der Rentenzahlungszeit entstehen Die Schlussüberschussbeteiligung wird nach Maßgabe fol-
Bewertungsreserven, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen gender Regelungen zur Erhöhung der Rente verwendet. Zu
über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlage in der Bilanz Beginn der Rentenzahlung werden zwei Werte ermittelt. Der
ausgewiesen wird. Die Bewertungsreserven sorgen für erste Wert ergibt sich aus der Anwendung des garantierten
Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Rentenfaktors, wie in § 2 beschrieben, auf das zum Renten-
Kapitalmärkten auszugleichen. An diesen Bewertungsreser- beginn vorhandene Guthaben zuzüglich der Beteiligung an
ven werden Sie während der Rentenzahlungszeit nach den den Bewertungsreserven und der für diesen Zeitpunkt dekla-
jeweils geltenden versicherungsvertraglichen und aufsichts- rierten Schlussüberschussbeteiligung, die nicht bereits zur
rechtlichen Bestimmungen beteiligt. Derzeit sieht § 153 Garantieauffüllung verwendet wurde.
Absatz 3 VVG eine hälftige Beteiligung an den Bewertungsre-
serven vor, die nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Der zweite Wert ergibt sich aus der Anwendung der zum Zeit-
Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti- punkt des Rentenbeginns im Rentenneugeschäft des Unter-
gen sind. nehmens angewendeten Rechnungsgrundlagen (Rechnungs-
zins und Sterbetafel) auf das zum Rentenbeginn vorhandene
Laufende Überschussbeteiligung Guthaben zuzüglich der Beteiligung an den Bewertungsreser-
(5) Die einzelnen Versicherungen können eine laufende Über- ven und der für diesen Zeitpunkt deklarierten Schlussüber-
schussbeteiligung erhalten, wenn laufende Überschüsse schussbeteiligung, die nicht bereits zur Garantieauffüllung
zugeteilt werden. Dies kann in folgenden Formen geschehen: verwendet wurde.
Beitragsüberschussanteil
█ Der höhere Wert kommt als Rente zur Auszahlung. Soweit in
vor Rentenbeginn dem höheren Betrag ein Rentenanteil aus Schlussüber-
Bezugsgröße für den Beitragsüberschussanteil ist der mit schussbeteiligung enthalten ist, wird dieser Rentenanteil nur
dem Kunden vereinbarte Bruttobeitrag. Laufende Beiträge jeweils für ein Jahr zugesagt. Der Rentenanteil aus der
werden diesbezüglich anders behandelt als Einmalbeiträge Schlussüberschussbeteiligung kann für die Folgejahre nach
und Zuzahlungen. Falls zugewiesen, wird der Beitragsüber- den Maßgaben von § 140 Absatz 1 VAG gekürzt werden. In
schussanteil jeweils zum Beitragszahlungstermin gutge- diesem Fall kann der Rentenanteil aus der Schlussüber-
schrieben. schussbeteiligung ganz oder teilweise entfallen. Eine Kürzung
der ausgezahlten Rente unter den Betrag, der sich bei
Zusatzüberschussanteil
█ Anwendung des garantierten Rentenfaktors, wie in § 2
vor Rentenbeginn beschrieben, auf das zum Rentenbeginn vorhandene Gutha-
Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil ist der Risiko- ben zuzüglich der Beteiligung an den Bewertungsreserven
beitrag des laufenden Monats. Falls zugewiesen, wird der ergibt, ist dabei nicht möglich.
Zusatzüberschuss monatlich gutgeschrieben.
Überschussverwendung
Grundüberschussanteil
█ vor Rentenbeginn
nach Rentenbeginn (7) Die laufenden Überschussanteile werden dem Anlage-
Je nach vereinbarter Überschussverwendungsform können stock (vgl. § 1 Absatz 1) zugeführt und in Fondsanteilen der
die einzelnen Versicherungen jährlich eine laufende Über- regelbasierten Fondsanlage umgerechnet.
schussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Rente, wenn
Überschüsse zugewiesen werden (vgl. Absatz 8). nach Rentenbeginn
(8) Für die Rentenzahlungszeit vereinbaren Sie mit uns eine
Schlussüberschussbeteiligung der nachfolgenden Überschussverwendungsformen:
(6) Es ist ein Schlussüberschuss nach Maßgabe der nachfol-
genden Regelungen vorgesehen. In allen Fällen wird der Bonus-PLUS-Rente
Schlussüberschusssatz jährlich neu festgesetzt. Er kann auch Bei der Bonus-PLUS-Rente wird ein Teil der zugeteilten Über-
Null betragen. Der festgesetzte Schlussüberschuss ist jeweils schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente
für ein Kalenderjahr garantiert; danach kann er wieder entfal- eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss
len zu bilden. Der verbleibende Teil der zugeteilten Überschüsse
wird zur Erhöhung der Gesamtrente verwendet. Eine Erhö-
Der vorgesehene Schlussüberschuss wird monatlich fortge- hung der Gesamtrente erfolgt frühestens im zweiten Renten-
schrieben und dabei anteilig mit einem für das Geschäftsjahr zahlungsjahr. Verringert oder erhöht sich die der Berechnung
deklarierten Zinssatz verzinst. Die Erhöhung des Schlussüber- der Gesamtrente zugrunde gelegte Überschussbeteiligung,
schusses berechnet sich monatlich in Prozent des Fondsgut- so wird dies zuerst Auswirkungen auf die jährliche Erhöhung
habens. haben; unter Umständen kann diese auch ganz ausbleiben. Ist
eine stärkere Senkung der Überschussbeteiligung erforder-
Vor Rentenbeginn: lich, kann es vorkommen, dass auch die Höhe der Gesamtren-
Im Kündigungsfall oder bei Tod der versicherten Person wird te betroffen ist und diese sinkt.
der Schlussüberschuss anteilig in Abhängigkeit von der
abgelaufenen Versicherungsdauer festgesetzt. Bonusrente
Bei Wahl der Auszahlung des Kapitals anstelle einer Renten- Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur
zahlung vor Rentenbeginn wird der Schlussüberschuss Erhöhung der Rente verwendet. Eine Erhöhung der Rente
zusammen mit diesem ausgezahlt.
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erfolgt frühestens im zweiten Rentenzahlungsjahr. Verringert
oder erhöht sich die der Berechnung der Rente zugrunde
Nach Rentenbeginn: gelegte Überschussbeteiligung (vgl. Absatz 5), so hat dies
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Auswirkungen auf die jährliche Erhöhung der Rente; sofern § 5 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
keine Überschüsse zugewiesen werden, erfolgt auch keine
Rentenerhöhung. (1) Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Deckung von
Kosten bestimmt sind, dem Anlagestock (vgl. § 1 Absatz 1) zu
Garantie-PLUS-Rente und rechnen sie in Fondsanteile entsprechend der regelba-
Bei der Garantie-PLUS-Rente werden die zugeteilten Über- sierten Fondsanlage um.
schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente
eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss Die Verwaltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisi-
zu bilden. Verringert oder erhöht sich aber die der Berech- kos bestimmten Beiträge werden nach den anerkannten
nung zugrunde liegende Überschussbeteiligung, so ändert Regeln der Versicherungsmathematik berechnet und monat-
sich demgemäß auch die Höhe der Rente aus Überschuss. lich den Anlagen mit Ertragspotenzial entnommen (vgl. § 1
Absatz 1).
Die für die Rentenzahlungszeit vereinbarte Überschussver-
wendungsform können Sie durch formlose Erklärung bis vier (2) Der Wert eines Fondsanteils richtet sich nach der Wertent-
Wochen vor Rentenbeginn, frühestens fünf Monate vor Ren- wicklung des Fonds. Die Anzahl der jeweils zu erwerbenden
tenbezug, auf eine andere von uns zu diesem Zeitpunkt ange- Fondsanteile ergibt sich durch die Teilung des anzulegenden
botene Überschussverwendungsform umstellen. Wir werden Beitrags durch den jeweiligen Rücknahmepreis des Fondsan-
Sie zu gegebener Zeit nochmals mit unserer „Information zur teils. Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben. Bei Fremd-
Wertentwicklung“ (vgl. § 20) informieren. währungsfonds (z. B. US-$) ergibt sich der Rücknahmepreis,
indem der Rücknahmepreis in Euro umgerechnet wird.
Für alle Überschussverwendungsformen während der Ren-
tenzahlungszeit gilt: (3) Die Erträge, die aus den im Anlagestock enthaltenen Ver-
Für den Teil der Rente, für den Mittel in der RfB reserviert wur- mögenswerten erzielt werden, fließen bei thesaurierenden
den (vgl. Absatz 2), wird die Rentenhöhe jeweils nur für ein Fonds unmittelbar dem Fonds zu und erhöhen damit den Wert
Versicherungsjahr zugesagt. des jeweiligen Fondsanteils.
Ergänzender Hinweis
(9) Steigt die Lebenserwartung in Deutschland stärker an als § 6 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Ein-
in den verwendeten Rechnungsgrundlagen angenommen, satz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
resultieren daraus längere durchschnittliche Rentenzahlungs-
zeiten. Das bedeutet, dass die vorhandenen Rückstellungen (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher
zur Sicherung der Rente um Mittel für die zusätzlichen Ren- Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann,
tenzahlungen ergänzt werden müssen. Dazu können Über- wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder
schussanteile, die dem Vertrag nicht verbindlich gutgeschrie- Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist.
ben wurden (zukünftig erwirtschaftete laufende
Überschussanteile und Schlussüberschussanteile) zur Bil- (2) Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittel-
dung dieser zusätzlich erforderlichen Reserven genutzt wer- barem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, ist
den. unsere Leistung eingeschränkt. In diesem Fall vermindert sich
Dies gilt dann, wenn eine für den Todesfall vereinbarte Kapitalleistung auf den für
den Todestag berechneten Rückkaufswert (vgl. § 11 Absatz
● sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und 2), der ohne Abzug berechnet wird. Eine für den Todesfall ver-
nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundla- einbarte Rentenleistung vermindert sich auf den Betrag, den
gen des vereinbarten Beitrags geändert hat, und wir aus dem für den Todestag berechneten Rückkaufswert
● die Reduzierung angemessen und erforderlich ist, um die erbringen können. Unsere Leistungen vermindern sich nicht,
dauernde Erfüllbarkeit der Leistung zu gewährleisten. wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelba-
rem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt,
Garantierte Renten bleiben davon unberührt. denen sie während eines Aufenthaltes außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie
nicht aktiv beteiligt war.
§ 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
(3) In folgenden Fällen vermindern sich unsere Leistungen auf
(1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge- die in Absatz 2 Satz 2 und 3 genannten Leistungen: Die versi-
schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen verein- cherte Person stirbt in unmittelbarem oder mittelbarem
barten, im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Zusammenhang mit
Versicherung. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei
nicht rechtzeitiger Beitragszahlung (vgl. § 9 Absätze 2 und 3 ● dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen
sowie § 10). oder chemischen Waffen oder
● dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freiset-
(2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz verein- zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen
bart worden, so wird dieser durch die Regelungen in Absatz 1 Stoffen.
nicht berührt.
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Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet
gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu
gefährden. Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn
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die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vor-
Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen vertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht,
sie während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepub- wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei
lik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv betei- Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
ligt war. anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
(4) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
§ 7 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Per- Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles
son? erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn
uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig
(1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Fest-
erbringen wir eine für den Todesfall vereinbarte Leistung, stellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung
wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
sind.
(5) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird,
(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahres- zahlen wir den vollen Rückkaufswert (vgl. § 11 Absatz 2). Die
frist besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
wir den für den Todestag berechneten Rückkaufswert Ihres
Vertrages (vgl. § 11 Absatz 2) Kündigung
● der ohne Abzug berechnet wird, (6) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verlet-
● allerdings nicht mehr als eine für den Todesfall vereinbar- zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz
te Kapitalleistung. noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Ver-
trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Wenn für den Todesfall eine Rentenleistung vereinbart wur- Im Falle unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen
de, vermindern sich diese Rentenleistungen auf den Betrag, Anzeigepflicht verzichten wir auf das Recht zur Kündigung.
den wir aus dem für den Todestag berechneten Rückkaufs-
wert erbringen können. (7) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen
wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
Wenn uns nachgewiesen wird, dass sich die versicherte Per- zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
son in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden geschlossen hätten.
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit selbst getö-
tet hat, besteht Versicherungsschutz. (8) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der
Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung um (vgl. § 11
(3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des Absätze 5 bis 7).
Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt
wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des geänderten Rückwirkende Vertragsanpassung
oder wiederhergestellten Teils neu.
(9) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,
§ 8 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden
die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend
Vorvertragliche Anzeigepflicht Vertragsbestandteil. Im Falle unverschuldeter Verletzung vor-
vertraglicher Anzeigepflichten verzichten wir auf das Recht
(1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen den Vertrag anzupassen.
darauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform
gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwor- (10) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um
tet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbeson- mehr als 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für
dere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag
Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwer- innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung frist-
den. los kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündi-
gungsrecht hinweisen.
(2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist
auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und Ausübung unserer Rechte
vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
(11) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
Rücktritt gung und zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie
durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer
(3) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versiche- Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen
rungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versi- unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend
cherten Person (vgl. Absatz 2) nicht oder nicht richtig angege- machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von
ben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies
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der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend
gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragli- gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung
che Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die
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wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir zukünftigen Zahlungsweise ab. Die Versicherungsperiode
nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach ändert sich dementsprechend. Durch eine Änderung der Bei-
deren Kenntniserlangung angeben. tragszahlungsweise ändern sich die Ihnen genannten garan-
tierten Leistungen. Die geänderten Werte teilen wir Ihnen
(12) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- dann mit.
gung und zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den
nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei- (2) Der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist
ge kannten. unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch
nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten im Versicherungsschein
(13) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von drei angegebenen Beginn der Versicherung. Alle weiteren Beiträ-
Jahren seit Vertragsschluss ausüben, bei Eintritt des Versi- ge (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versi-
cherungsfalls innerhalb der ersten drei Jahre auch noch nach cherungsperiode fällig.
Ablauf dieser Frist, längstens bis fünf Jahre seit Vertrags-
schluss. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist ein- (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis
getreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist zum Fälligkeitstag (vgl. Absatz 2) alles getan haben, damit der
geltend machen. Haben Sie oder die versicherte Person die Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags
Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgen-
Frist zehn Jahre. dem Fall als rechtzeitig:
Anfechtung ● Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden
und
(14) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls durch ● Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider-
unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt sprochen.
auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen wor-
den ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht
können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn
wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeige- sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt.
pflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 5 gilt entsprechend. Im Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht ein-
Falle einer Anfechtung sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. gezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung
außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung
(4) Bei Fälligkeit der Leistung werden wir etwaige Beitrags-
(15) Die Absätze 1 bis 14 gelten bei einer unsere Leistungs- rückstände verrechnen.
pflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstel-
lung der Versicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz (5) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und
13 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung der Ihre Kosten.
Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederherge-
stellten Teils neu zu laufen. (6) Sie haben bis zum Rentenbeginn oder bis zur vollständi-
gen Auszahlung das Recht, freiwillige Zuzahlungen zu leisten:
Erklärungsempfänger
● bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung zu jedem
(16) Die Ausübung unserer Rechte erfolgt durch eine schriftli- Beitragszahlungstermin,
che Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie ● bei Verträgen mit Einmalzahlung oder bei Verträgen in
uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt beitragsfreiem Zustand zu jedem Monatsersten.
haben, gilt nach Ihrem Ableben eine bezugsberechtigte Per-
son als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen:
Ist auch eine bezugsberechtigte Person nicht vorhanden oder
kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den ● Die Zuzahlung beträgt mindestens 200 EUR.
Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegennahme der ● Die Summe der geleisteten Zuzahlungen dürfen zusam-
Erklärung als bevollmächtigt ansehen. men mit den für dieses Kalenderjahr vereinbarten Beiträ-
gen insgesamt 8 % der in diesem Kalenderjahr gültigen
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten-
§ 9 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beach- versicherung nicht übersteigen.
ten?
Darüber hinaus können Sie beantragen, Zuzahlungen in Form
(1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Ver- von ungeförderten Eigenbeiträgen zu leisten. Bei ungeförder-
einbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder ten Eigenbeiträgen darf die Summe der Zuzahlungen pro
durch laufende Beiträge in Euro für jede Versicherungsperio- Kalenderjahr 2.500 EUR nicht überschreiten. Davon abwei-
de entrichten. Versicherungsperiode kann je nach Vereinba- chend sind Zuzahlungen von bis zu 5.000 EUR pro Kalender-
rung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr jahr möglich, wenn nach der Zuzahlung noch mindestens fünf
sein. Jahre bis zum Rentenbeginn verbleiben.
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Sie können eine Änderung der Beitragszahlungsweise bean- Durch eine Zuzahlung ändern sich die Ihnen genannten
tragen. Der Umstellungstermin hängt von der bisherigen bzw. garantierten Leistungen. Die Änderung errechnet sich aus
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dem am Zuzahlungstermin erreichten rechnungsmäßigen Hauptversicherung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ein-
Alter der versicherten Person, der Restlaufzeit sowie den geschlossen ist, erhöht sich deren Leistung auf den erhöhten
ursprünglich vereinbarten Annahmebedingungen und Rech- Beitrag für die Hauptversicherung. Grundsätzlich werden die
nungsgrundlagen. Die geänderten Werte teilen wir Ihnen Rechnungsgrundlagen angewendet, wie wir sie bei Abschluss
dann mit. des Vertrages verwendet haben.
Bei einer Zuzahlung fallen Abschluss- und Vertriebskosten Ist eine Mindesttodesfallsumme oder eine Berufs- bzw.
sowie Verwaltungskosten an. Die genaue Höhe der hierbei Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung vereinbart, behalten
anfallenden Kosten können Sie dem Persönlichen Vorschlag wir uns das Recht einer erneuten Risikoprüfung mit Berück-
entnehmen. Sie werden einmalig mit der eingehenden Zuzah- sichtigung des aktuellen Risikos in den zukünftigen Risikobei-
lung verrechnet. Im Übrigen gilt für die Verwendung der trägen vor.
Zuzahlung § 5.
Bei einer Beitragserhöhung fallen für die zusätzlichen Beiträ-
Bei Verträgen mit Premiumschutz, bei denen der Prozentsatz ge Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten
des Mindesttodesfallschutzes mehr als 100 % beträgt, behal- an. Die genaue Höhe der hierbei anfallenden Kosten können
ten wir uns das Recht einer erneuten Risikoprüfung mit Sie dem Persönlichen Vorschlag entnehmen, in dem sie Ihnen
Berücksichtigung des aktuellen Risikos in den zukünftigen vor Vertragsschluss mitgeteilt worden sind. Sie werden mit
Risikobeiträgen vor. den eingehenden zusätzlichen Beiträgen verrechnet. Im Übri-
gen gilt für die Verwendung der zusätzlichen Beiträge § 5.
Laufende Einmalbeiträge
(7) Bei vereinbarten laufenden Einmalbeiträgen gilt abwei- Ist die gewünschte Beitragserhöhung innerhalb Ihres beste-
chend von Absatz 6 im Hinblick auf die Zulassung von und henden Vertrages aufgrund der obigen Voraussetzungen
die Erhöhung der Versicherungssumme bei Zuzahlungen Fol- nicht möglich, können Sie alternativ den Abschluss eines
gendes: Die Erhöhung der Versicherungssumme errechnet zusätzlichen Vertrages beantragen.
sich aus dem am Zuzahlungstermin erreichten rechnungsmä-
ßigen Alter, der Restlaufzeit sowie den ursprünglich verein-
barten Annahmebedingungen und Rechnungsgrundlagen, § 10 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
sofern die Zuzahlung innerhalb eines Korridors von +/- 20 % rechtzeitig zahlen?
des Einmalbeitrags liegt. Sollte an mehr als zwei aufeinander-
folgenden Jahren keine Zuzahlung geleistet worden sein oder Einlösungsbeitrag
sollten geleistete Zuzahlungen außerhalb des Korridors lie-
gen, sind nachfolgende Zuzahlungen nur mit Zustimmung des (1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht
Versicherers möglich. Für Zuzahlungen außerhalb des Korri- rechtzeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht
dors gelten die Regelungen des Absatzes 6. bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. Wir sind nicht zum
Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie
(8) Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung haben die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
Sie das Recht, den Beitrag innerhalb des bestehenden Vertra-
ges zu erhöhen. Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen: (2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des
Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leis-
● Eine Beitragserhöhung kann nur innerhalb der ersten 15 tung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte
Jahre nach Vertragsbeginn, spätestens vor Vollendung Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
des 60. Lebensjahres der versicherten Person, erfolgen. Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam
● Erhöht werden kann nur der Beitrag für die Hauptversi- gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch beste-
cherung und ggf. eingeschlossene Zusatzversicherung hen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der
zur Beitragsbefreiung der Hauptversicherung bei Berufs- Zahlung nicht zu vertreten haben.
bzw. Erwerbsunfähigkeit. Der Beitrag einer ggf. versicher-
ten Rente bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit kann nicht Folgebeitrag
erhöht werden.
● Der Gesamtbeitrag darf nach der Beitragserhöhung 8 % (3) Wenn Sie einen Folgebeitrag oder einen sonstigen Betrag,
der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Ren- den Sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht
tenversicherung nicht übersteigen. rechtzeitig zahlen, so erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten
● Sofern wir uns das Recht vorbehalten, eine erneute Risi- eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zah-
koprüfung vorzunehmen, darf das Ergebnis der Risiko- lungsfrist von mindestens zwei Wochen. Sind Sie nach Ablauf
prüfung der gewünschten Beitragserhöhung nicht ent- dieser Frist mit der Zahlung in Verzug, so haben Sie für Versi-
gegenstehen. cherungsfälle, die nach Ablauf dieser Frist eintreten, keinen
Versicherungsschutz, wenn wir Sie in der Mahnung auf diese
Die garantierten Leistungen der Hauptversicherung und ggf. Rechtsfolgen ausdrücklich hingewiesen haben.
eingeschlossenen Zusatzversicherung zur Beitragsbefreiung
der Hauptversicherung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit Wenn Sie mit einem Folgebeitrag nach Ablauf der Ihnen
erhöhen sich, jedoch nicht in gleichem Maße wie die Beiträge. gesetzten Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen im Ver-
Die Erhöhung der Leistungen errechnen sich aus Ihrem am zug sind, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündi-
gung können wir bereits bei Bestimmung der Zahlungsfrist
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Termin der Beitragserhöhung erreichten rechnungsmäßigen
Alter, der Restlaufzeit sowie den ursprünglich vereinbarten aussprechen. In diesem Fall wird die Kündigung zum Fristab-
Annahmebedingungen. Sofern eine Beitragsbefreiung der lauf wirksam, wenn
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● wir Sie in dem Kündigungsschreiben darauf hingewiesen einer Abfindung wird der Rückkaufswert erstattet.
haben
und Der Rückkaufswert erreicht wegen des Abzugs von Kosten
● Sie bei Fristablauf mit der Zahlung noch in Verzug sind. nicht unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge. In
der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist insbesondere wegen
Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn Sie der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl.
§ 16) nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Nähere
● die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung Informationen zum Rückkaufswert sowie Art und Höhe der
oder, Kosten können Sie Ihrem Persönlichen Vorschlag entneh-
● falls die Kündigung mit der Bestimmung der Zahlungs- men. Zulässig ist eine Abfindung nach § 3 und § 2 Absatz 2
frist verbunden war, innerhalb eines Monats nach Ablauf Satz 7 Betriebsrentengesetz, auch durch den Versicherer,
der Zahlungsfrist nachholen. wenn die dafür gesetzlich festgelegten Grenzen nicht über-
schritten werden. Im Fall einer Abfindung wird der Rückkaufs-
Jedoch besteht kein Versicherungsschutz für einen zwi- wert erstattet.
schenzeitlich eingetretenen Versicherungsfall.
(3) Den Rückkaufswert erbringen wir ausschließlich in Geld.
§ 11 Wann können Sie die Versicherung kündigen Übertragungswert (Portabilität)
oder beitragsfrei stellen? (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, soweit die Übertragung
des Übertragungswertes nach § 4 Absatz 2 Nr. 2 bzw.
Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes Absatz 3 Betriebsrentengesetz verlangt wird. In diesem Fall
(1) Sie können Ihre Versicherung – bei Wahl der Rentenzah- wird die Versicherung beendet. Der Übertragungswert ist
lung jedoch nur vor dem vereinbarten Rentenbeginn – der nach den allgemein anerkannten Regeln der Versiche-
jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode in Text- rungsmathematik ermittelte Zeitwert; er entspricht dem gebil-
form kündigen. deten Deckungskapital im Zeitpunkt der Übertragung.
(2) Wir erstatten nach § 169 VVG den Rückkaufswert. Der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
Rückkaufswert ist der nach den anerkannten Regeln der
Versicherungsmathematik zum Kündigungstermin berech- (5) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie zum
nete Zeitwert der Versicherung. Der Zeitwert ergibt sich als dort genannten Termin in Textform verlangen, ganz oder teil-
Marktwert der Fondsanteile zum Kündigungstermin. weise von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Bei
der Beitragsfreistellung wird kein Abzug erhoben. Rückstän-
Bei Versicherungen gegen laufenden Beitrag erstatten wir dige Beiträge werden mit dem Guthaben verrechnet.
mindestens jedoch den Zeitwert des Deckungskapitals, der
sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der Durch eine Beitragsfreistellung ändern sich die in § 2 und
aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze angesetzten § 12 beschriebenen Leistungen. Die geänderten Werte ermit-
Abschluss- und Vertriebskosten des laufenden Beitrags auf teln wir nach den anerkannten Regeln der Versicherungsma-
die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Bei Versicherungen thematik und teilen Ihnen diese mit.
gegen Einmalbeitrag erstatten wir den Zeitwert des
Deckungskapitals, der sich bei sofortiger Entnahme der Unter den gleichen Voraussetzungen können Sie auch eine
Abschluss- und Vertriebskosten aus dem Beitrag ergibt. Ein befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 36
Abzug von diesem Betrag wird nicht erhoben. Durch Zuzah- Monaten verlangen. Zum Ende dieser mit uns vereinbarten
lungen erhöht sich der Rückkaufswert um den Zeitwert des Dauer wird der Vertrag dann automatisch mit den bisherigen
Deckungskapitals, der sich bei sofortiger Entnahme der Beiträgen wieder in Kraft gesetzt. Das Mindesttodesfallver-
Abschluss- und Vertriebskosten aus der Zuzahlung ergibt. rentungskapital, die garantierte Leistung und die lebenslange
garantierte monatliche Rente werden für den Zeitpunkt des
Die Erstattung des Rückkaufswertes kann nur erfolgen, Beginns der befristeten Beitragsfreistellung sowie der Wie-
sofern die gesetzlichen Regelungen (§ 1 b, § 2 und § 3 deraufnahme der Beitragszahlung nach den anerkannten
Betriebsrentengesetz) dem nicht entgegenstehen. Wird der Regeln der Versicherungsmathematik errechnet. Die Leistun-
versicherten Person die Versicherungsnehmerstellung gen werden auf Basis der Veränderung der Beitragszahlung
übertragen, nachdem sie aus den Diensten des Arbeitge- angepasst. Rückständige Beiträge werden verrechnet.
bers mit einer unverfallbaren Anwartschaft im Sinne des
Betriebsrentengesetzes ausgeschieden ist, darf sie gemäß Wegen des Abzugs von Kosten stehen nicht unbedingt
§ 2 Absatz 2 Sätze 5 und 6 Betriebsrentengesetz aufgrund Mittel in Höhe der eingezahlten Beiträge für die Bildung
einer Kündigung des Vertrags den Rückkaufswert in Höhe einer beitragsfreien Versicherungssumme zur Verfügung.
des durch Beitragszahlungen des Arbeitgebers oder auf- In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind insbesondere
grund von Entgeltumwandlungen gebildeten Zeitwerts wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskos-
nicht in Anspruch nehmen; im Falle einer Kündigung wird ten (vgl. § 16) nur geringe Beträge zur Bildung einer bei-
die Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung umge- tragsfreien Versicherungssumme vorhanden.
wandelt. Absatz 5 gilt entsprechend. § 169 Absatz 1 VVG
findet insoweit keine Anwendung. Zulässig ist eine Abfin- (6) Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitrags-
dung nach § 3 und § 2 Absatz 2 Satz 7 Betriebsrentenge-
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zahlungspflicht beantragt und liegt der aktuelle Rückkaufs-
setz, auch durch den Versicherer, wenn die dafür gesetzlich wert Ihrer Versicherung unter 500 EUR, so erhalten Sie den
festgelegten Grenzen nicht überschritten werden. Im Fall Rückkaufswert (vgl. Absatz 2) und die Versicherung
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erlischt. Die Erstattung des Rückkaufswertes kann nur § 12 Wann und wie können Sie das Garantieniveau
erfolgen, sofern die gesetzlichen Regelungen (§ 1 b, § 2 und anheben oder reduzieren?
§ 3 Betriebsrentengesetz) dem nicht entgegenstehen.
Manueller Lock-In
(7) Haben Sie eine teilweise Befreiung von der Beitragszah-
lungspflicht beantragt (Beitragsreduzierung), so ist der Antrag (1) Wenn das Guthaben zum nächsten Monatsultimo höher ist
nur wirksam, wenn der verbleibende Jahresbeitrag mindes- als die bis dahin eingezahlten Beiträge oder als die garantier-
tens 180 EUR beträgt. Ist dies nicht der Fall, so wird der Ver- te Leistung für Ihren Vertrag zum Rentenbeginn (Bezugsgrö-
trag komplett beitragsfrei gestellt. ße), ist eine Erhöhung der garantierten Leistung unter den
nachfolgenden Voraussetzungen möglich. Bei vereinbarter
Beitragsrückzahlung Verfügungsphase ist die Bezugsgröße die garantierte Leis-
(8) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. tung zum frühestmöglichen Rentenbeginn, während einer
Verfügungsphase die jeweils aktuell geltende garantiere Leis-
Wiederinkraftsetzung tung.
(9) Ist der Vertrag unbefristet beitragsfrei gestellt, dann haben (2) Die Erhöhung der garantierten Leistung ist ab Beginn des
Sie unter folgenden Voraussetzungen ein Recht auf Wieder- 6. Versicherungsjahres einmal pro Jahr möglich. Sie müssen
inkraftsetzung des Vertrages: die Erhöhung in Textform formlos beantragen. Der Antrag
muss bei uns spätestens zwei Wochen vor dem Monatsultimo
● Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind voll- eingehen, andernfalls gilt der Antrag als zum Monatsultimo
ständig gezahlt. des Folgemonats gestellt. Nach Eingang des Antrags berech-
● Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von nen wir auf Basis des Guthabens am Monatsultimo nach aner-
36 Monaten nach Wirksamwerden der Beitragsfreistel- kannten Regeln der Versicherungsmathematik die neue maxi-
lung uns gegenüber geltend gemacht. Ist bei Ihrem Ver- mal mögliche garantierte Leistung unter Berücksichtigung der
trag ein Premiumschutz mit einem Faktor größer als 100 zukünftigen planmäßigen Beiträge und Kosten sowie Termin-
(vgl. § 2 Absatz 8) oder eine Berufs-/Erwerbsunfähig- zinssätze. Sofern diese garantierte Leistung die bisherige
keits-Zusatzversicherung eingeschlossen und wird das überschreitet, teilen wir der DHAG den höheren Wert als neue
Recht auf Wiederinkraftsetzung später als 12 Monaten garantierte Leistung mit. Der Zeitpunkt, zu dem die garantierte
nach Beitragsfreistellung geltend gemacht, behalten wir Leistung zur Verfügung steht, ändert sich dadurch nicht.
uns das Recht einer erneuten Gesundheitsprüfung vor.
(3) Mit dem Antrag können Sie auch einen Betrag benennen,
Gleiches gilt auch, wenn eine befristete Beitragsfreistellung um den die garantierte Leistung höchstens erhöht werden
gemäß Absatz 5 vor Erreichen der vereinbarten Dauer been- soll. Liegt die neue maximal mögliche garantierte Leistung
det werden soll. über der Summe aus der bisherigen garantierten Leistung
und dem von Ihnen genannten Betrag, teilen wir der DHAG
Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von 36 als neue garantierte Leistung diese Summe mit.
Monaten nach Wirksamwerden der Beitragsfreistellung uns
gegenüber geltend gemacht. Ist bei Ihrem Vertrag ein Pre- Auto Lock-In
miumschutz mit einem Faktor größer als 100 (vgl. § 2
Absatz 8) oder eine Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- (4) Sofern Sie für Ihren Vertrag den Auto Lock-In eingeschlos-
versicherung eingeschlossen und wird das Recht auf Wie- sen haben, prüfen wir bis fünf Jahre vor dem vereinbarten
derinkraftsetzung später als sechs Monate nach Beitrags- Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfügungsphase bis
freistellung geltend gemacht, behalten wir uns das Recht fünf Jahre vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn – jeden
einer erneuten Gesundheitsprüfung vor. Monat, ob wir Ihre garantierte Leistung erhöhen können. Ihre
garantierte Leistung wird erhöht, wenn zum Prüfungszeit-
Sie haben innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer Mittei- punkt folgende Kriterien erfüllt sind:
lung die Möglichkeit, die ausstehenden Beiträge nachzuzah-
len. In diesem Fall werden die garantierten Leistungen nicht a) Ihr aktuelles Guthaben übersteigt die bis dahin einge-
geändert. zahlten Beiträge, einschließlich aller Zuzahlungen und
aller bisherigen Erhöhungen aus manuellem Lock-In und
Beschäftigungsfreie Zeiten ohne Entgelt Auto Lock-In um 20 %. Der übersteigende Teil ist die
(10) Besteht ein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis Bezugsgröße für die Berechnung der Erhöhung.
ohne Entgelt fort (beschäftigungsfreie Zeit ohne Entgelt) und b) Ihre erhöhte garantierte Leistung kann nach den aner-
wird während dieser Zeit eine Reduzierung des Beitrags oder kannten Regeln der Versicherungsmathematik sicherge-
eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung vorge- stellt werden. Dabei berücksichtigen wir die zukünftigen
nommen, kann die versicherte Person innerhalb von drei planmäßigen Beiträge, Kosten und Terminzinssätze
Monaten nach der Beendigung der beschäftigungsfreien Zeit sowie das mit Ihnen vereinbarte Garantieniveau.
ohne Entgelt durch eine Erklärung in Textform verlangen, dass
die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung zu den vor der Ihre garantierte Leistung erhöht sich um 50 % der in Absatz 4
Umwandlung vereinbarten Bedingungen fortgesetzt wird. Satz 2 Buchstabe a) genannten Bezugsgröße. Leistungen aus
ggf. eingeschlossenen Zusatzversicherungen erhöhen sich
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hierdurch nicht.
Die Erhöhung der garantierten Leistung ändert das Verhältnis
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zwischen den Anlageklassen (vgl. § 1 Absatz 1) zugunsten cherungsperiode in Textform bei uns beantragen. Die
der Anlagen zur Erreichung des vereinbarten Garantieniveaus. Umwandlung ist frühestens zum Ende des ersten Versiche-
rungsjahres möglich. Die Umwandlung ist nur möglich, sofern
(5) Bei Vertragsbeginn können Sie beantragen, dass der Auto wir zum gewünschten Umwandlungszeitpunkt eine fondsge-
Lock-In in Ihren Vertrag eingeschlossen wird. Während der bundene oder konventionelle Rentenversicherung im Neuge-
Vertragslaufzeit können Sie jederzeit beantragen, dass der schäft anbieten.
Auto Lock-In in Ihren Vertrag eingeschlossen oder ausge-
schlossen wird. Ihren Wunsch hierzu teilen Sie uns bitte in (2) Wir behalten uns vor Durchführung der Umwandlung das
Textform mit. Der Antrag auf Einschluss oder Ausschluss des Recht einer Gesundheitsprüfung vor.
Auto Lock-In muss bei uns spätestens zwei Wochen vor dem
Monatsultimo eingehen, andernfalls gilt der Antrag als zum (3) Bei der Umwandlung bleiben Ihre Beitragszahlungsweise
Monatsultimo des Folgemonats gestellt. und die Höhe Ihres Beitrags unverändert. Die Leistungen
berechnen wir nach den anerkannten Regeln der Versiche-
Ablauf Lock-In rungsmathematik auf Basis des neuen Tarifs. Dabei legen wir
das Guthaben zum Umstellungstermin zugrunde.
(6) Sofern Sie für Ihren Vertrag den Ablauf Lock-In einge-
schlossen haben, prüfen wir ab dem fünften Jahr vor dem ver- Insbesondere werden die in § 2 beschriebenen Leistungen
einbarten Rentenbeginn – bei Einschluss einer Verfügungs- einschließlich der Rechtsstellung der DHAG durch die Leis-
phase bis fünf Jahre vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn tungen des neuen Tarifs ersetzt.
– jeden Monat, ob wir Ihre garantierte Leistung erhöhen kön-
nen. Ihre garantierte Leistung wird erhöht, wenn zum Prü- Bitte beachten Sie die Steuerhinweise.
fungszeitpunkt folgende Kriterien erfüllt sind:
a) Ihr aktuelles Guthaben übersteigt die bis dahin einge- § 14 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre
zahlten Beiträge, einschließlich aller Zuzahlungen und regelbasierte Fondsgebundene Rentenversicherung
aller bisherigen Erhöhungen aus manuellem Lock-In, verlängern?
Auto Lock-In und Ablauf Lock-In um 20 %. Der überstei-
gende Teil ist die Bezugsgröße für die Berechnung der (1) Sie haben das Recht, bis einen Monat vor dem Rentenbe-
Erhöhung. ginn in Textform zu verlangen, dass die Versicherung bis zum
b) Ihre erhöhte garantierte Leistung kann nach den aner- Alter von 85 Jahren – bei Einschluss einer Verfügungsphase
kannten Regeln der Versicherungsmathematik sicherge- bis zum spätestmöglichen Rentenbeginn – beitragsfrei ver-
stellt werden. Dabei berücksichtigen wir die zukünftigen längert wird, sofern die versicherte Person den Rentenbeginn
planmäßigen Beiträge, Kosten und Terminzinssätze erlebt. Bitte berücksichtigen Sie dabei die in der Verbraucher-
sowie das mit Ihnen vereinbarte Garantieniveau. information enthaltenen Steuerhinweise.
Ihre garantierte Leistung erhöht sich um 50 % der in Absatz 6 Bei einer Verlängerung ändern sich die Leistungen. Sie wer-
Satz 2 Buchstabe a) genannten Bezugsgröße. Leistungen aus den nach den Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Verlänge-
ggf. eingeschlossenen Zusatzversicherungen erhöhen sich rung im Neugeschäft gelten, neu ermittelt. Die geänderten
durch die Erhöhung der garantierten Leistung nicht. Leistungen teilen wir Ihnen dann mit.
Die Erhöhung der garantierten Leistung ändert das Verhältnis (2) Zusatzversicherungen sind von dieser Verlängerung aus-
zwischen den Anlageklassen (vgl. § 1 Absatz 1) zugunsten geschlossen. Sie enden zum ursprünglich vorgesehenen
der Anlagen zur Erreichung des vereinbarten Garantieniveaus. Ablauftermin.
(7) Bei Vertragsbeginn können Sie beantragen, dass der
Ablauf Lock-In in Ihren Vertrag eingeschlossen wird. Während § 15 Wann und wie kann das Anlagemodell geändert
der Vertragslaufzeit können Sie jederzeit beantragen, dass werden?
der Ablauf Lock-In in Ihren Vertrag eingeschlossen oder aus-
geschlossen wird. Ihren Wunsch hierzu teilen Sie uns bitte in (1) Sofern mehrere Anlagemodelle für Ihre regelbasierte
Textform mit. Der Antrag auf Einschluss oder Ausschluss des Fondsgebundene Rentenversicherung zur Verfügung stehen,
Ablauf Lock-In muss bei uns spätestens zwei Wochen vor können Sie ab der ersten Hauptfälligkeit das Anlagemodell
dem Monatsultimo eingehen, andernfalls gilt der Antrag als wechseln. Bei einem Wechsel des Anlagemodells wird das
zum Monatsultimo des Folgemonats gestellt. gesamte Guthaben auf das neue von Ihnen gewählte Anlage-
modell übertragen. Die Fonds im neuen Anlagemodell werden
wie in § 1 Absatz 1 beschrieben aufgeteilt. Ihr Antrag in Text-
§ 13 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre form auf Wechsel des Anlagemodells wird zum nächsten
regelbasierte Fondsgebundene Rentenversicherung Monatsultimo, jedoch frühestens zwei Wochen nach Eingang
in eine fondsgebundene oder konventionelle Renten- Ihres Antrags bei uns ausgeführt.
versicherung umwandeln?
(2) Sofern das von Ihnen gewählte Anlagemodell geschlossen
(1) Sie können Ihre regelbasierte Fondsgebundene Renten- werden sollte, wird Ihr Guthaben auf ein vergleichbares, dem
Risikoprofil des schließenden Anlagenmodells entsprechen-
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versicherung vor Rentenbeginn in eine fondsgebundene oder
konventionelle Versicherung umwandeln. Dies müssen Sie mit des verfügbares Anlagemodell umgestellt. Hierüber informie-
einer Frist von einem Monat zum Schluss einer jeden Versi- ren wir Sie.
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§ 16 Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten § 17 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungs-
verrechnet? leistung verlangt wird?
(1) Durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entste- (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können
hen Kosten. Diese sogenannten Abschluss- und Vertriebs- wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein
kosten (§ 43 Absatz 2 der Verordnung über die Rechnungsle- Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person
gung von Versicherungsunternehmen, RechVersV.) sind vorgelegt werden.
bereits pauschal bei der Kalkulation berücksichtigt und wer-
den daher nicht gesondert in Rechnung gestellt. (2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten
eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, dass die ver-
(2) Ist bei Ihrem Vertrag mit laufender Beitragszahlung das sicherte Person noch lebt.
Kostenverrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrück-
stellungsverordnung maßgebend, gilt Folgendes: Wir ziehen (3) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzu-
die ersten Beiträge zur Tilgung der Abschluss- und Vertriebs- zeigen. Außer den in Absatz 1 genannten Unterlagen sind uns
kosten heran, soweit die Beiträge nicht für Leistungen im Ver- einzureichen
sicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der
jeweiligen Versicherungsperiode und für die Bildung einer ● eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und
Deckungsrückstellung aufgrund von § 25 Absatz 2 Geburtsort,
RechVersV. in Verbindung mit § 169 Absatz 3 VVG bestimmt ● ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über
sind. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der
Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt
während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge hat.
beschränkt.
(4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendi-
Ist bei Ihrem Vertrag mit laufender Beitragszahlung nicht das ge weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebun-
Kostenverrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrück- gen selbst anstellen.
stellungsverordnung maßgebend, gilt Folgendes: Die mit dem
Abschluss Ihrer Versicherung verbundenen und auf Sie ent- (5) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derje-
fallenden Abschluss- und Vertriebskosten verrechnen wir lau- nige, der die Leistung beansprucht.
fend während der Beitragszahlungsdauer mit Ihren ab Beginn
der Versicherung eingehenden Beiträgen. (6) Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsbe-
rechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder
Die Ihrem Vertrag zugrunde liegende Verrechnungsmethode außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der
der Abschluss- und Vertriebskosten entnehmen Sie bitte Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr.
Ihrem Persönlichen Vorschlag im Kapitel „Kosten und Rendi-
te“.
§ 18 Welche Bedeutung hat der Versicherungs-
Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag werden die Abschluss- schein?
und Vertriebskosten sofort mit dem Beitrag verrechnet. Die
Höhe ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf (1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als
2,5 % des von Ihnen bei Abschluss des Vertrags zu zahlenden berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu ver-
Beitrags beschränkt. fügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir
können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versiche-
Sofern Beiträge in der Verfügungsphase gezahlt werden, fal- rungsscheins seine Berechtigung nachweist.
len darauf ebenfalls Abschluss- und Vertriebskosten an. Der
Abschlusskostensatz auf diese Beiträge entspricht dem ent- (2) In den Fällen des § 19 Absatz 5 brauchen wir den Nach-
sprechenden Satz aus der Grundphase (Phase bis zum weis der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die
Beginn der Verfügungsphase). Die Abschluss- und Vertriebs- Anzeige des bisherigen Berechtigten in Textform vorliegt.
kosten werden mit dem jeweils eingehenden Beitrag verrech-
net.
§ 19 Wer erhält die Versicherungsleistung?
Soweit auf Vorschriften in Verordnungen Bezug genommen
wird, erstrecken sich die Bezugnahmen auch auf die diese in Bezugsrecht für den Todes- und Erlebensfall
der Zukunft ersetzenden Vorschriften. (1) Die Leistung aus dem Vertrag erbringen wir an die versi-
cherte Person, soweit diese bei Eintritt des Versicherungsfal-
(3) Die beschriebene Kostenverrechnung hat wirtschaftlich les die Ansprüche aus dem Vertrag erwirbt (bezugsberechtig-
zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung mit lau- te Person) oder an deren Hinterbliebene, soweit eine Leistung
fender Beitragszahlung nur geringe Beiträge zur Bildung der an Hinterbliebene vertraglich vereinbart ist.
beitragsfreien Leistung oder für Ihren Rückkaufswert vorhan-
den sind (vgl. § 11). Soweit die Prämienzahlung im Wege der Entgeltumwandlung
(§ 1 Absatz 2 Nr. 3 Betriebsrentengesetz) erfolgt, ist die versi-
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cherte Person von Beginn der Versicherung an unwiderruflich
bezugsberechtigt für den Erlebensfall. Ist eine Hinterbliebe-
nenleistung mitversichert, sind die benannten Hinterbliebe-
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nen der versicherten Person begünstigt für den Todesfall. Der beträgt maximal 8.000 EUR. Ein darüberhinausgehendes Gut-
Versicherungsnehmer hat das Recht zu bestimmen, welcher haben kommt den übrigen versicherten Personen derselben
der nach Maßgabe des Absatzes 2 in Betracht kommenden Bestandsgruppe zugute. Ist das Guthaben niedriger als
Hinterbliebenen begünstigt sein soll; er kann die versicherte 8.000 EUR wird das Guthaben als Sterbegeld ausgezahlt. Es
Person zur Ausübung dieses Rechts ermächtigen. wird an die Person gezahlt, die die versicherte Person in Text-
form als Empfänger benannt hat. Ist niemand benannt, wird es
Soweit die Prämienzahlung nicht im Wege der Entgeltum- an die Erben der versicherten Person gezahlt.
wandlung erfolgt, kann das Bezugsrecht in einer der folgen-
den Varianten vertraglich vereinbart werden: Abtretung, Verpfändung und Beleihung
(4) Sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag können
● Unwiderrufliches Bezugsrecht; weder abgetreten, beliehen noch verpfändet werden.
Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der auf
ihr Leben genommenen Versicherung ein unwiderrufli- Anzeigepflicht
ches Bezugsrecht eingeräumt. Dieses Bezugsrecht (5) Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen
umfasst sämtliche Leistungen. Bezugsrechts (vgl. Absatz 1) sind uns gegenüber nur und erst
● Unwiderrufliches Bezugsrecht unter Vorbehalten; dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in
Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der auf Textform angezeigt worden sind.
ihr Leben genommenen Versicherung ein unwiderrufli-
ches Bezugsrecht unter den nachstehenden Vorbehalten
eingeräumt: § 20 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung
Dem Arbeitgeber bleibt das Recht vorbehalten, alle Leis- erfahren?
tungen für sich in Anspruch zu nehmen,
- wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versor- (1) Ab Beginn des Vertrages informieren wir Sie einmal jähr-
gungsfalles endet, es sei denn, die versicherte Person lich schriftlich über den Wert Ihrer Fondsgebundenen Ren-
hat das 21. Lebensjahr vollendet und die Versiche- tenversicherung.
rung hat drei Jahre bestanden,
- wenn die versicherte Person Handlungen begeht, die (2) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Fondsgebun-
dem Arbeitgeber das Recht geben, die Versiche- denen Rentenversicherung jederzeit an.
rungsansprüche zu mindern oder zu entziehen.
Dieses Bezugsrecht umfasst sämtliche Leistungen.
● Widerrufliches Bezugsrecht; § 21 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versi-
Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der auf cherungsverhältnis beziehen?
ihr Leben genommenen Versicherung ein widerrufliches
Bezugsrecht eingeräumt. Dieses Bezugsrecht umfasst (1) Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen,
sämtliche Leistungen. müssen stets in Textform erfolgen. Für uns bestimmte Mittei-
lungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind.
Versorgungsberechtigte Personen
(2) Im Todesfall der versicherten Person erhalten die Versor- (2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift oder die der versicher-
gungsleistungen als Begünstigte: ten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Anderen-
falls können für Sie oder die versicherte Person Nachteile ent-
a) der überlebende Ehegatte/Lebenspartner, mit dem die stehen, da wir eine an Sie oder eine an die versicherte Person
versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheira- zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an
tet/ verpartnert war die uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In diesem
b) der Lebensgefährte, unter der Voraussetzung, dass eine Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des ein-
Versicherung der versicherten Person in Textform vor- geschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn
liegt, in der der Lebensgefährte unter Angabe von Name, Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen
Geburtsdatum und Anschrift genannt ist und bestätigt und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
wird, dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht
c) die ehelichen und die ihnen gesetzlich gleichgestellten (3) Bei Änderung Ihres Namens oder des Namens der versi-
Kinder im Sinne des § 32 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 cherten Person gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Nr. 1 bis 3 und Absatz 5 EStG und Kinder in einem
besonderen Obhuts- und Pflegeverhältnis im Sinne der (4) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu-
steuerlichen Bestimmungen und die namentlich als blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns auch in Ihrem Inte-
Begünstigte benannt wurden. resse eine im Inland ansässige Person benennen, die bevoll-
mächtigt ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen
Die als begünstigt in Betracht kommende Person erwirbt (Zustellungsbevollmächtigter).
einen Anspruch nur dann, wenn die Person des vorhergehen-
den Ranges nicht vorhanden ist oder auf ihr Recht verzichtet (5) Sie sind verpflichtet, uns zu informieren, wenn Sie Ihren
hat. Mehrere Berechtigte im gleichen Rang erhalten gleiche ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen und dort ein politi-
Anteile. sches Amt übernehmen sollten. Dieselbe Verpflichtung
besteht auch dann, wenn Sie ins Ausland umziehen und dem
Inhaber eines hohen politischen Amtes nahestehen.
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Sterbegeld
(3) Sind Hinterbliebene im Sinne des Absatzes 2 nicht vor-
handen, beschränkt sich die Leistung auf ein Sterbegeld. Es
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§ 22 Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen § 24 Wo ist der Gerichtsstand?
gesondert in Rechnung stellen?
(1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns bestimmt sich die
(1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder der für den
zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir Vertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche
die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen
als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in
stellen. Es werden von uns nachfolgende Gebühren erhoben: Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
haben.
● Rückläufer im SEPA-Lastschriftverfahren 7,50 EUR
● Mahngebühren 5,00 EUR (2) Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem
Vertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für
(2) Wird im Fall einer Scheidung eine interne Teilung von Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort
Anrechten aus diesem Vertrag nach § 10 Versorgungsaus- Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Sind Sie eine
gleichsgesetz durchgeführt, so fallen Teilungskosten an. Sie juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach
belaufen sich auf 2 % des in Euro ausgewiesenen sogenann- Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.
ten Ehezeitanteils, mindestens 200 EUR, höchstens 500 EUR.
Ausgleichspflichtige und ausgleichsberechtigte Person tra- (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der
gen diese Kosten jeweils hälftig. Eine Hälfte wird mit dem Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens und der
Deckungskapital dieses Vertrages, die andere Hälfte im Rah- Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir
men des für die ausgleichsberechtigte Person zu begründen- unseren Sitz haben.
den Anrechts mit dem sogenannten Ausgleichswert verrech-
net.
§ 25 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche-
(3) Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschalen an dem rung?
bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern
Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde lie- Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
genden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
zutreffen, entfällt die jeweilige Pauschale. Sofern Sie uns der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich Anspruch begründenden Umständen und der Person des
niedriger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt. Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
(4) Die vereinbarten Leistungen sind kalkuliert auf der Grund- angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
lage der bei Abschluss des Vertrages für diesen geltenden unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.
Gebühren, Steuern oder sonstigen öffentlichen Abgaben
(nachfolgend vereinfacht: Abgaben). Sollten nach Abschluss
§ 26 Wie können sich internationale Sanktionen auf
dieses Vertrages neue Abgaben eingeführt werden, die den
Vertrag betreffen und/oder sich auf ihn auswirken, gilt Folgen- Ihren Vertrag auswirken?
des: Beziehen sich die Abgaben auf den Beitrag, sind wir
berechtigt, diese zusätzlich in Rechnung zu stellen. Beziehen Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages
sich die Abgaben auf das Deckungskapital des Vertrages, gewähren bzw. leisten wir aus diesem Versicherungsvertrag
sind wir berechtigt das Deckungskapital mit den Abgaben zu keinen Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlun-
belasten. Beziehen sich die Abgaben auf die Leistung, sind gen, sonstige Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten
wir berechtigt, diese mit den Abgaben zu belasten. Diese von Ihnen, der versicherten Person oder zu Gunsten eines
Rechte bestehen nicht, wenn die gesetzlichen Grundlagen, Dritten, soweit dadurch oder durch Handlungen der versi-
mit denen die jeweilige Abgabe eingeführt wird, bindende cherten Person anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirt-
Vorgaben dafür enthalten, wie mit der jeweiligen Abgabe in schafts- oder Handelssanktionen verletzt werden.
Bezug auf den Vertrag zu verfahren ist.
§ 27 Wie können Sie sich beschweren?
(5) Absatz 4 Sätze 3 bis 6 gelten entsprechend, wenn sich
durch die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse während
(1) Bei Beanstandungen, die in Zusammenhang mit Ihrer Ver-
der Laufzeit des Vertrages bei Ihnen oder der versicherten
sicherung stehen, können Sie sich direkt an uns wenden.
Person (beispielsweise durch einen Umzug) Abgaben erge-
ben, die bei Abschluss des Vertrages nicht bestanden haben.
(2) Darüber hinaus haben wir uns als Mitglied des Versiche-
rungsombudsmann e. V. dazu verpflichtet, an einem Verfahren
§ 23 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
dung? teilzunehmen. Den Ombudsmann für Versicherungen errei-
chen Sie derzeit wie folgt:
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
Versicherungsombudsmann e. V.
Deutschland Anwendung.
Postfach 080632
521630992 2607
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
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Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
(3) Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, an
die Sie sich bei Beschwerden wenden können. Die derzeiti-
gen Kontaktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
(4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
beschreiten.
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ren vor dem Beginn der Verfügungsphase und nicht länger als
Besondere Bedingungen für bis die versicherte Person das rechnungsmäßige Alter1) von
die Anpassungsversicherung 67 Jahren erreicht hat.
in der regelbasierten Fondsgebundenen Versiche- § 2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und
rung Versicherungsleistungen?
– Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)
(1) Die Erhöhung des Beitrags erfolgt jeweils zum Jahrestag
mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistun- des Versicherungsbeginns.
gen ohne erneute Gesundheitsprüfung
(2) Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mit-
teilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der
In den Versicherungsbedingungen sprechen wir mit unserer
jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
persönlichen Anrede grundsätzlich den „Versicherungsneh-
mer“ als denjenigen an, der die Versicherung beantragt hat
und somit unser unmittelbarer Vertragspartner ist. Dies gilt § 3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versiche-
auch dann, wenn Sie als versicherte Person die Versiche- rungsleistungen?
rungsbedingungen erhalten, ohne gleichzeitig Versicherungs-
nehmer zu sein.
(1) Jede Erhöhung bildet mit der zugrunde liegenden Versi-
cherung eine Einheit.
Inhaltsverzeichnis
(2) Die Erhöhungen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Mit
§ 1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Er- jeder Beitragssteigerung erhöht sich das Mindesttodesfall-
höhung der Beiträge? verrentungskapital um den Betrag, das sich aus der Multipli-
§ 2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Ver- kation aller bis zum Ablauf fälligen Mehrbeiträge für die
sicherungsleistungen? Fondsgebundene Versicherung mit dem vereinbarten Faktor
§ 3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs- des Mindesttodesfallverrentungskapitals ergibt.
leistungen? Die Erhöhung der Leistung bestimmt sich unter Berücksichti-
§ 4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Er- gung des am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen
höhung der Versicherungsleistungen? Alters1) der versicherten Person, der restlichen Beitragszah-
§ 5 Wann werden die Erhöhungen ausgesetzt? lungsdauer und der Restlaufzeit sowie den ursprünglich ver-
§ 6 Welche Besonderheiten gelten für die Option „garan- einbarten Annahmebedingungen und Rechnungsgrundlagen.
tierte Rentensteigerung“?
Mit der Erhöhung des Beitrags wird auch die garantierte Leis-
tung bei Ablauf im Anlagemodell um die Summe der zusätz-
§ 1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige lich zu zahlenden Beiträge erhöht. Die DEUTSCHER HEROLD
Erhöhung der Beiträge? Aktiengesellschaft (DHAG) garantiert diese Erhöhung der
garantierten Leistung bei Ablauf uns gegenüber.
(1) Der Beitrag für diese Versicherung einschließlich etwaiger
Zusatzversicherungen erhöht sich jeweils nach dem verein- Mit uns ist keine garantierte Leistung im Erlebensfall verein-
barten Modell: bart. Die DHAG garantiert gegenüber der Zurich Deutscher
Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft (ZDHL) eine
█ Modell Bn garantierte Leistung zu dem im Versicherungsschein doku-
Es erfolgt eine jährliche Erhöhung gemäß der Veränderung mentierten Abruftermin.
der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten-
versicherung (West). Sofern die Beiträge für Ihr individuelles Portfolio wie zu
█ Modell K Beginn des Vertrages vereinbart gezahlt werden, entspricht
Es erfolgt eine jährliche Erhöhung um den vereinbarten Pro- die garantierte Leistung der Summe der eingezahlten Beiträ-
zentsatz auf Grundlage des letzten vereinbarten Beitrags des ge abzüglich Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungs-
vorhergehenden Kalenderjahres. Der Beitrag nach dynami- kosten sowie Risikobeiträge (Garantieguthaben).
scher Anpassung beträgt jedoch maximal 4 % der in dem
jeweiligen Kalenderjahr gültigen Beitragsbemessungsgrenze Wir werden diese Garantie zum Ende der Ansparphase
in der allgemeinen Rentenversicherung (West). gegenüber der DHAG geltend machen. Ihre Ansprüche
█ Modell Kn bestehen ausschließlich gegenüber der ZDHL. Zwischen
Es erfolgt eine jährliche Erhöhung um den vereinbarten Pro- Ihnen und der DHAG besteht keine Rechtsbeziehung.
zentsatz auf Grundlage des letzten vereinbarten Beitrags des Ansprüche gegenüber der DHAG aus eigenem oder abgetre-
vorhergehenden Kalenderjahres. Der Beitrag nach dynami- tenem Recht stehen Ihnen nicht zu. Es wird kein Vertrag mit
scher Anpassung beträgt maximal 8 % der in dem jeweiligen der DHAG zu Ihren Gunsten geschlossen. Die DHAG hat
Kalenderjahr gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der all- Ihnen gegenüber keine Verpflichtungen.
gemeinen Rentenversicherung (West).
Sollte die DHAG zum Ende der Ansparphase die Zusage, dass
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(2) Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszah- zu dem Zeitpunkt mindestens die Summe der gezahlten Bei-
lungsdauer, jedoch nicht in den letzten drei Versicherungsjah- träge, soweit diese nicht rechnungsmäßig für einen biometri-
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schen Risikoausgleich verwendet werden, für die Verrentung gelten ebenfalls die in § 4 Absatz 1 Satz 1 beschriebenen
zur Verfügung steht, nicht erfüllen können, besteht kein Bestimmungen.
Anspruch gegen uns, dass wir das Guthaben bis zu den ein-
gezahlten Beiträgen auffüllen. Wir sagen zu, dass wir den (4) Wurde in der Hauptversicherung eine garantierte Renten-
Betrag, den wir zum vertraglich vereinbarten Abruftermin von steigerung vereinbart, so gilt diese auch für ggf. eingeschlos-
der DHAG für Ihren Vertrag erhalten, mit der im Antrag sene Zusatzversicherungen.
genannten monatlichen Rente je 10.000 EUR Guthaben ver-
renten. (5) Wurde in der Hauptversicherung eine Berufsunfähigkeits-
rente im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche-
rung (BUZ-R) vereinbart, so gilt Folgendes: Erhält die versi-
§ 4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die cherte Person eine Berufsunfähigkeitsrente, erhöht sich diese
Erhöhung der Versicherungsleistungen? um den für die Hauptversicherung vereinbarten Steigerungs-
satz jeweils jährlich zur Hauptfälligkeit, die auf den Monat
(1) Alle im Rahmen des Vertrages getroffenen Vereinbarun- folgt, in dem der Leistungsfall eingetreten ist.
gen, insbesondere die Allgemeinen Versicherungsbedingun-
gen (AVB) sowie die Bezugsrechtsverfügung, erstrecken sich Wenn unsere Leistungspflicht vor Ablauf der Beitragszah-
auch auf die Erhöhung der Leistungen. lungsdauer endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge
wieder auf. Die Höhe des Beitrages bemisst sich an den zu
Die Regelungen der AVB zu den Abschlusskosten finden bei diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen, ein-
der planmäßigen Anpassung entsprechende Anwendung. schließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynamischen
Anpassung im Rentenbezug.
(2) Die Erhöhung der Leistungen aus dem Vertrag setzt die
Fristen bei Verletzung der Anzeigepflicht (vgl. § 8 AVB) und
Selbsttötung (vgl. § 7 AVB) nicht erneut in Lauf.
§ 5 Wann werden die Erhöhungen ausgesetzt?
(1) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum
1) Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person ist die Differenz zwischen
Ende des dritten Monats nach dem Erhöhungstermin wider- dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.
sprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb
von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlen.
(2) Sie können die Erhöhung beliebig oft aussetzen. Unterblie-
bene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung nach-
holen.
(3) Ist in Ihrer Versicherung eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähig-
keits-Zusatzversicherung (BUZ/EUZ) mit eingeschlossen,
erfolgen keine Erhöhungen, solange wegen Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeit Leistungen aus der Berufs- bzw. Erwerbs-
unfähigkeits-Zusatzversicherung erbracht werden.
Haben Sie jedoch die Dynamik im Leistungsfall der Beitrags-
befreiung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ausdrücklich
mit uns vereinbart, werden die Erhöhungen auch durchge-
führt, solange Anspruch auf Leistungen aus der Beitragsbe-
freiung besteht.
Einzelheiten sind in den Besonderen Bedingungen für die
BUZ bzw. EUZ geregelt.
§ 6 Welche Besonderheiten gelten für die Option
„garantierte Rentensteigerung“?
(1) Sie können eine planmäßige Erhöhung der Renten im Ren-
tenbezug (garantierte Rentensteigerung) mit uns vereinbaren.
(2) Haben Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung ver-
einbart, erhöht sich die versicherte Rente ab dem 2. Jahr in
der Rentenzahlungszeit lebenslang jährlich um den fest ver-
einbarten Prozentsatz.
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(3) Bei Einschluss der Option „garantierte Rentensteigerung“
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Wird bereits eine steuerliche Förderung nach § 40b EStG in
Allgemeine Steuerhinweise der am 31.12.2004 geltenden Fassung genutzt, verringert
zu Direktversicherungen sich der steuerfreie Höchstbetrag entsprechend um diese
Zuwendungen. Dies gilt auch für die Nachholung von Beiträ-
gen in der gesetzlichen Rentenversicherung i.S.d. § 3 Nr. 63
für die Fondsgebundene Versicherung Satz 4 EStG.
– Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2)
Nach § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG bleiben Beiträge steuerfrei, die
gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 07/2025) für Kalenderjahre nachgezahlt werden, in denen das erste
Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden Dienstverhältnis ruhte und vom Arbeitgeber im Inland kein
Ausführungen nicht berücksichtigt. steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen wurde. Die Steuerfrei-
heit gilt bis zu einer Höhe von 8 % der jeweils gültigen Bei-
Nachfolgende Verbraucherhinweise sind allgemeine Informa- tragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversiche-
tionen auf Basis des angegebenen Stands des Steuerrechts. rung. Dieser Betrag wird mit der Anzahl der betreffenden
Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung Kalenderjahre multipliziert. Es können höchstens zehn Kalen-
übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei- derjahre berücksichtigt werden. Übersteigen die Beitragszah-
ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von lungen die genannten Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG, unterlie-
Befugten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen gen sie insoweit der Lohnsteuer.Wird während der
(z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden (§ 3 Aufschubzeit ein vereinbartes Kapitalwahlrecht ausgeübt,
StBerG). unterliegt dieses insoweit der individuellen Einkommensteuer
des Arbeitnehmers. Beiträge zu einer Direktversicherung sind
sozialabgabenfrei bis maximal 4 % der jeweils gültigen Bei-
A. Einkommensteuer tragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversiche-
rung.
I. Steuerliche Behandlung der Beiträge
Beiträge zu Direktversicherungen sind beim Arbeitgeber als Förderbeitrag
Betriebsausgaben abzugsfähig. Ansprüche aus einer Direkt- Arbeitgeber dürfen einen Teil des Gesamtbetrages der einzu-
versicherung sind vom Arbeitgeber nicht zu aktivieren, soweit behaltenden Lohnsteuer entnehmen:
sie dem Arbeitnehmer aufgrund seines Bezugsrechts zuge-
rechnet werden. Sind die Ansprüche aus einer Direktversiche- • für jeden Arbeitnehmer mit erstem Dienstverhältnis
rung jedoch teilweise dem Arbeitgeber zuzurechnen, müssen • 30 % des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags zur kapitalge-
sie bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensver- deckten betrieblichen Altersversorgung
gleich aktiviert werden. In diesem Fall gelten sie als Ansprü- • maximal 288 EUR pro Arbeitnehmer.
che aus Lebensversicherungen, die zu einem Betriebsvermö-
gen gehören. Dieser Betrag kann bei der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung
gesondert abgesetzt werden.
Beiträge, die ein inländischer Arbeitgeber zu einer Direktversi-
cherung entrichtet, unterliegen grundsätzlich der Lohnsteuer. Voraussetzung für diesen Förderbeitrag sind mehrere Bedin-
Dagegen sind Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten gungen:
Dienstverhältnis für eine Direktversicherung im Rahmen des §
3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Auszah- 1. Der Arbeitslohn des Arbeitnehmers muss im Inland der
lung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebe- Lohnsteuer unterlegen haben.
nenversorgungsleistung als Rente oder Auszahlungsplan vor- 2. Der Arbeitgeber zahlt für den Arbeitnehmer im Kalenderjahr
gesehen ist. Nach dieser Vorschrift können Beiträge für eine mindestens 240 EUR zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Direktversicherung in Höhe von bis zu 8 % der im Kalenderjahr Arbeitslohn (maximal 960 EUR) an einen Pensionsfonds, eine
gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Ren- Pensionskasse oder für eine Direktversicherung.
tenversicherung steuerfrei bleiben. Dies gilt nicht, soweit der 3. Zum Zeitpunkt der Beitragsleistung darf der laufende
Arbeitnehmer nach § 1a Absatz 3 des Betriebsrentengeset- Arbeitslohn bestimmte Grenzen gem. § 100 Abs. 3 EStG nicht
zes verlangt hat, dass die Voraussetzungen für eine Förde- überschreiten.
rung nach § 10a oder Abschnitt XI EStG erfüllt werden. 4. Die zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenen-
versorgungsleistungen müssen als Rente oder Auszahlungs-
Beiträge, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhält- plan vorgesehen sein.
nisses in eine Direktversicherung geleistet werden, sind unter
Anwendung einer sog. Vervielfältigungsregelung steuerfrei. II. Steuerliche Behandlung der Leistungen
Nach dieser Regelung im Sinne des § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG Sofern und soweit die Beiträge zu einer Direktversicherung
bleiben Beiträge steuerfrei: nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gestellt sind, ist die Versiche-
rungsleistung (Todesfallleistung, Alters-, Invaliditäts- oder
• bis zu einer Höhe von 4 % der jeweils gültigen Beitrags- Hinterbliebenenversorgungsleistung) nach § 22 Nr. 5 EStG in
bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversiche- voller Höhe zu versteuern.
rung
• multipliziert mit der Anzahl der Kalenderjahre des Dienst- Sofern und soweit die Beiträge zu einer Direktversicherung
verhältnisses (höchstens zehn Jahre).
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nicht nach § 3 Nr. 63 EStG steuerlich gefördert wurden, wird
die Rentenleistung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 a EStG mit dem
Ertragsanteil aus § 22 Nr. 1 Satz 3 a bb EStG besteuert.
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Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den „Allge-
meine Steuerhinweise für die Fondsgebundene Versicherung
– Private Vorsorge (Schicht 3)“.
Rentenbezugsmitteilung
Versicherungsunternehmen sind gemäß § 22a EStG ver-
pflichtet, der Zentralen Stelle nach § 81 EStG Rentenbezugs-
mitteilungen zu übermitteln. Diese Meldung muss bis zum
letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres erfolgen.
Gemeldet werden die im Vorjahr zugeflossenen Leibrenten
und deren Empfänger.
B. Erbschaftsteuer
Zuwendungen an den Arbeitnehmer aus einer Direktversiche-
rung sind nicht erbschaftsteuerpflichtig. Auch Zuwendungen
an Witwen oder Waisen des Arbeitnehmers als bezugsbe-
rechtigte Personen einer Direktversicherung sind nicht erb-
schaftsteuerpflichtig, soweit sie angemessen sind. Erwerben
die Hinterbliebenen des Arbeitnehmers die Leistungen aus
einer Direktversicherung aus dem Nachlass des Arbeitneh-
mers, dann unterliegen diese Leistungen der Erbschaftsteuer.
Leistungen aus Direktversicherungen, die an Witwen oder
Waisen von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsfüh-
rern einer Kapitalgesellschaft gezahlt werden, unterliegen
immer der Erbschaftsteuer. Dabei ist es unerheblich, aus wel-
chem Rechtsgrund der Erwerb erfolgt. Ob tatsächlich eine
Erbschaftsteuerschuld entsteht, hängt von den individuellen
Verhältnissen ab. Hierbei spielen zum Beispiel die zur Verfü-
gung stehenden Freibeträge eine Rolle.
C. Versicherungsteuer
Beiträge zu Direktversicherungen unterliegen nicht der Versi-
cherungsteuer.
D. Umsatzsteuer
Beiträge zu Direktversicherungen und Leistungen aus Direkt-
versicherungen, die ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeit-
nehmer abgeschlossen hat, sind umsatzsteuerfrei.
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Allgemeine Hinweise zum
Arbeits- und
Sozialversicherungsrecht
A. Anpassungsprüfungspflicht
Gemäß § 16 Betriebsrentengesetz hat der Arbeitgeber die
grundsätzliche Verpflichtung, laufende Versorgungsleistun-
gen alle drei Jahre hinsichtlich einer Anpassung zu prüfen.
§ 16 Absatz 3 Betriebsrentengesetz regelt allerdings, dass
diese Prüfungspflicht entfällt, wenn
● der Arbeitgeber sich verpflichtet, laufende Leistungen
jährlich um mindestens 1 % zu erhöhen,
● bei einer Direktversicherung alle ab Rentenbeginn anfal-
lenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden
Leistungen verwendet werden. Bei einer Entgeltum-
wandlung ist diese Gewinnverwendung zwingend vorge-
schrieben,
● eine Beitragszusage mit Mindestleistung erteilt wurde.
B. Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für
Rentner
Sämtliche Leistungen aus einer betrieblichen Altersversor-
gung unterliegen der Beitragspflicht für Kranken- und Pflege-
versicherung, sofern der Leistungsempfänger freiwillig oder
pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Dies gilt nicht für Leistungen, die auf Beiträgen beruhen, die
der Arbeitnehmer privat geleistet hat während der Vertrag auf
ihn als Versicherungsnehmer übertragen war.
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trag 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten.
Allgemeine Steuerhinweise
Zusätzlich behalten wir den Solidaritätszuschlag und gegebe-
für die Fondsgebundene Versicherung nenfalls Kirchensteuer als Vorabsteuer ein. Wir führen diese
– Private Vorsorge (Schicht 3) Beträge an das zuständige Finanzamt ab.Liegt der persönli-
che Steuersatz des Steuerpflichtigen unter dem 25%igen
gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 07/2025) Abgeltungsteuersatz, kann der Steuereinbehalt als Voraus-
Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden zahlung angerechnet werden. Dies muss im Rahmen der Ein-
Ausführungen nicht berücksichtigt. kommensteuererklärung beantragt werden. Sind die Voraus-
setzungen für die Besteuerung des hälftigen Unterschiedsbe-
Nachfolgende Verbraucherhinweise sind allgemeine Informa- trages erfüllt, müssen die Erträge in die Steuererklärung
tionen auf Basis des angegebenen Stands des Steuerrechts. aufgenommen werden. Die Hälfte des Unterschiedsbetrags
Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung wird dann bei der Einkommensteuerveranlagung nach dem
übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei- tariflichen Einkommensteuersatz versteuert. Einbehaltene
ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von Steuerabzugsbeträge werden als Vorauszahlung angerech-
Befugten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen net.
(z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden (§ 3
StBerG). Bei Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemein-
schaft behalten wir auch die Kirchensteuer (KiSt) auf die Kapi-
talertragsteuer ein und führen diese an das Finanzamt ab. Bei
A. Einkommensteuer Vertragsbeginn bzw. (Teil-)Auszahlungen aus der Versiche-
rung rufen wir beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab,
Sofortbeginnende Rentenversicherungen und Rentenversi- ob der Steuerpflichtige einer Religionsgemeinschaft angehört
cherungen mit aufgeschobener Rentenzahlung und welcher Kirchensteuersatz gilt. Der Steuerpflichtige hat
Die laufenden und einmaligen Beiträge zu diesen Rentenver- die Möglichkeit, diesem automatisierten Datenabruf beim
sicherungen können bei der Veranlagung zur Einkommen- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu widersprechen
steuer nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Leib- (Sperrvermerk). Hierfür ist beim BZSt ein Antrag im amtlich
renten aus den oben genannten Versicherungen gelten als vorgeschriebenem Format unter Angabe der Identifikations-
sonstige Einkünfte. Sie unterliegen mit dem Ertragsanteil (§ nummer erforderlich. Der Sperrvermerk gilt, bis er schriftlich
22 Nr. 1 Satz 3 a) bb) EStG) der Einkommensteuer. Mit dem widerrufen wird. Er muss spätestens zwei Monate vor der
Ertragsanteil werden nur die Erträge aus den laufenden Ren- elektronischen Abfrage beantragt werden. Im Falle eines
ten erfasst. Erträge, die während einer Aufschubzeit erzielt Sperrvermerkes können wir die Kirchensteuer nicht einbehal-
werden, sind nicht steuerpflichtig. Werden Leibrenten nach ten. Dann ist der Steuerpflichtige verpflichtet, eine Steuerer-
dem Tod der versicherten Person während einer Rentenga- klärung zur Festsetzung der Kirchensteuer beim Finanzamt
rantiezeit weitergezahlt, unterliegen diese Renten weiterhin abzugeben.
mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer. Todesfallleistun-
gen während einer Aufschubzeit sind einkommensteuerfrei. Der Kirchensteuereinbehalt unterbleibt in bestimmten Fällen.
Wird bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht nicht die Dies gilt, wenn die abgeltungssteuerpflichtige Leistung beim
Rentenzahlung gewählt, gilt im Erlebensfall oder bei Rückkauf Empfänger zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, Einkünften
des Vertrages folgendes: Der Unterschiedsbetrag zwischen aus selbständiger Arbeit, Einkünften aus Land- und Forstwirt-
der Versicherungsleistung und der Summe der darauf gezahl- schaft oder aus Vermietung und Verpachtung führt. Wir als
ten Beiträge (Erträge) gehört nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu Versicherungsunternehmen sind nicht verpflichtet zu prüfen,
den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei Fondsgebundenen ob beim Steuerpflichtigen eine dieser Einkunftsarten vorliegt.
Versicherungen sind 15 % des Unterschiedsbetrages steuer- Der Empfänger der Leistung muss das Versicherungsunter-
frei, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen nehmen daher informieren, falls die Leistung bei ihm zu den
stammt. Wir müssen von den zu versteuernden Erträgen 25 % genannten Einkunftsarten gehört.
Kapitalertragsteuer einbehalten. Zusätzlich behalten wir Soli-
daritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Das Für fondsgebundene Rentenversicherungen gelten obige
gilt, wenn die Kapitalerträge den Freistellungsauftrag über- Aussagen entsprechend.
steigen oder kein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Diese
Beträge führen wir mit abgeltender Wirkung an das zuständi- Fondsgebundene Versicherungen mit Dynamik
ge Finanzamt ab (Abgeltungsteuer). Für Fondsgebundene Versicherungen können beim Vertrags-
abschluss dynamische Anpassungen vereinbart werden. In
Es ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages (Erträge) zu diesen Fällen gelten steuerrechtlich die oben genannten Aus-
versteuern, sofern folgende steuerlichen Mindestanforderun- führungen entsprechend.
gen erfüllt sind:
Zusatzversicherungen zu Fondsgebundenen Versicherun-
• die Versicherungsleistung wird nach Vollendung des 62. gen
Lebensjahres des Steuerpflichtigen ausgezahlt, Beiträge, die auf eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähig-
• seit dem Vertragsabschluss oder Erhöhungen von Bei- keits- und/oder eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversiche-
trag, Versicherungssumme bzw. Verlängerung der Ver- rung entfallen, können im Rahmen der Höchstbeträge für Vor-
tragslaufzeit sind mindestens 12 Jahre vergangen.
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sorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden
(§ 10 Abs. 1 Nr. 3a i. V. m. § 10 Abs. 4 EStG).
Bei Auszahlungen müssen wir auf den vollen Unterschiedsbe-
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Rentenleistungen aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherun- Das Finanzamt entscheidet, ob und inwieweit die erhaltene
gen und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind Leistung beim jeweiligen Erben bzw. Beschenkten der Erb-
steuerpflichtig. Sie gelten als zeitlich begrenzte Leibrenten. schaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegt. Dies wird im Rah-
Diese Renten sind mit dem Ertragsanteil aus § 55 EStDV zu men des Besteuerungsverfahrens festgelegt.
versteuern.
Rentenleistungen aus Hinterbliebenenrenten-Zusatzversiche- C. Versicherungsteuer
rungen sind steuerpflichtig. Sie unterliegen mit dem Ertrags-
anteil für Leibrenten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3a) bb) EStG der Beiträge zu Fondsgebundenen Versicherungen sind nach § 4
Einkommensteuer. Diese Renten müssen daher in der Ein- Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe a Versicherungsteuergesetz
kommensteuer angegeben werden. (VersStG) von der Versicherungsteuer befreit.
Rentenbezugsmitteilung Beiträge zu den Zusatzversicherungen von Fondsgebunde-
Versicherungsunternehmen sind gemäß § 22a EStG ver- nen Versicherungen sind nach § 4 Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe
pflichtet, der Zentralen Stelle nach § 81 EStG Rentenbezugs- b Versicherungsteuergesetz (VersStG) von der Versicherung-
mitteilungen zu übermitteln. Diese Meldung muss bis zum steuer befreit, sofern die Ansprüche aus der Versicherung der
letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres erfolgen. Versorgung.
Gemeldet werden die im Vorjahr zugeflossenen Leibrenten
und deren Empfänger. ● der natürlichen Person, bei der sich das versicherte Risi-
ko realisiert („Risikoperson“ bzw. „versicherte Person“)
oder
B. Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer ● von deren nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Pflege-
zeitgesetz oder Angehörigen im Sinne des § 15 Abga-
Ansprüche oder Leistungen aus Fondsgebundenen Versiche- benordnung
rungen und evtl. Zusatzversicherungen unterliegen der Erb-
schaftsteuer, wenn sie bei Tod des Versicherten erworben dienen.
werden. Dies gilt zum Beispiel für Ansprüche oder Leistungen
aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses. Erlischt gemäß § 4 Absatz 2 VersStG die Steuerbefreiung, so
Der Schenkungsteuer unterliegen die Ansprüche oder Leis- ist die Steuer nach § 9 Absatz 5 VersStG nachzuentrichten.
tungen , wenn sie durch eine Schenkung des Versicherungs- Dies gilt, soweit Versicherungsentgelt für einen Zeitraum nach
nehmers übertragen werden. Das ist zum Beispiel bei einem dem Entfallen der Steuerbefreiung gezahlt worden ist.
Versicherungsnehmerwechsel der Fall. Auch Beiträge, welche
eine andere Person als der Versicherungsnehmer erbringt, Muss die Steuer nach § 9 Absatz 5 VersStG nachentrichtet
sind schenkungssteuerpflichtig. Unabhängig von den Anzei- werden, ist der Versicherer berechtigt, die Steuer zu entrich-
gepflichten des Erben, Beschenkten oder Schenkers sind wir ten. Zu diesem Zweck darf er die Steuer nachträglich beim
verpflichtet, Auszahlungen oder die Zurverfügungstellung Versicherungsnehmer einfordern. Alternativ kann er im Leis-
von Versicherungssummen über 5.000 EUR an das Finanzamt tungsfall die Versicherungsleistung entsprechend kürzen.
zu melden. Dies gilt, wenn die Zahlung an eine andere Person
als den Versicherungsnehmer erfolgt. Eine Anzeigepflicht an
das Finanzamt besteht außerdem bei einem Versicherungs-
nehmerwechsel, wenn der Rückkaufswert 5.000 EUR über-
steigt.
Erhält der Versicherungsnehmer als Berechtigter die Versi-
cherungsleistung, ist sie grundsätzlich nicht schenkungs-
oder erbschaftsteuerpflichtig.
Nach § 30 ErbStG sind Erben sowie bei Schenkungen
Beschenkte und Schenker verpflichtet, innerhalb von drei
Monaten eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt abzuge-
ben. Diese Anzeige betrifft die Erbschaft oder Schenkung.
Die Anzeigepflicht gilt besonders, wenn die Gesamtsumme
aller Erwerbe vom gleichen Schenker/Erblasser innerhalb von
10 Jahren den Freibetrag nach § 16 ErbStG überschreitet.
Einer Anzeige nach § 30 ErbStG bedarf es nicht, wenn die
Erbschaft bzw. Schenkung auf folgenden Grundlagen beruht:
• einem von einem deutschen Gericht, Notar oder Konsul
eröffneten Testament oder
• einer gerichtlichen oder notariell beurkundeten Schen-
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kung unter Lebenden.
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sofern die Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung zu
Besondere Bedingungen diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist.
für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung Berufsunfähigkeits-Rente (BUZ-R)
(BUZ) Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir
– Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2) monatlich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, der auf
den Monat folgt, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
In den Versicherungsbedingungen sprechen wir mit unserer Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die Rente erst-
persönlichen Anrede grundsätzlich den „Versicherungsneh- mals nach deren Ablauf.
mer“ als denjenigen an, der die Versicherung beantragt hat Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein
und somit unser unmittelbarer Vertragspartner ist. Dies gilt Anspruch auf diese Leistungen.
auch dann, wenn Sie als versicherte Person die Versiche-
rungsbedingungen erhalten, ohne gleichzeitig Versicherungs- Eine Abfindung von Rentenleistungen zu Beginn der Renten-
nehmer zu sein. zahlung ist innerhalb der Grenzen von § 3 Betriebsrentenge-
setz möglich. Ein solches Abfindungsrecht steht auch dem
Versicherer zu. Mit Zahlung der Abfindung erlischt der Ver-
Inhaltsverzeichnis trag.
§ 1 Was ist versichert? Liegen für denselben Zeitraum die Voraussetzungen für ver-
§ 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun- schiedene Leistungsauslöser aus diesem Vertrag vor, werden
gen? die Leistungen miteinander verrechnet. Die Leistungen wer-
§ 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus- den nur einmal erbracht. Dies gilt auch, wenn die Leistungs-
geschlossen bzw. wann entfällt der Versicherungs- auslöser auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind.
schutz?
§ 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Medizinische und berufliche Rehabilitations- und Integrati-
Leistungen verlangt werden? onsberatung
§ 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis- (2) Wir bieten der versicherten Person bei Eintritt von Berufs-
tungspflicht ab? unfähigkeit im Sinne des § 2 kostenlos eine Beratung über
§ 6 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und berufli-
§ 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich- chen Reintegration durch von uns beauftragte anerkannte
ten? Spezialisten an. Im Rahmen dieser Beratung als sinnvoll
§ 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige- bestätigte Maßnahmen werden von unseren Spezialisten ein-
pflicht? geleitet und begleitet. Maßnahmen sind sinnvoll, wenn aus
§ 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? medizinischer und arbeitsmarktbezogener Sicht die begrün-
§ 10 Wann können Sie in eine selbständige Berufsunfähig- dete Aussicht besteht, dass dadurch die Aufnahme einer
keitsversicherung wechseln? Berufstätigkeit erfolgen kann. Wir übernehmen während der
§ 11 Was gilt bei einem Wechsel der beruflichen Tätigkeit? Versicherungsdauer die Kosten für eine vollständig durchge-
§ 12 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? führte Maßnahme. Die Kosten übernehmen wir jedoch maxi-
§ 13 Können die Beiträge angepasst werden? mal bis zum Sechsfachen der vereinbarten monatlichen
§ 14 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung? Berufsunfähigkeitsrente. Die versicherte Person ist nicht ver-
§ 15 Welche Besonderheiten gelten bei Inanspruchnahme pflichtet diese Hilfe anzunehmen.
beschäftigungsfreien Zeiten ohne Entgelt?
§ 16 Ersetzung unwirksamer Bestimmungen Entstehen des Anspruchs auf Leistungen bei Berufsunfä-
higkeit
(3) Der Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des
§ 1 Was ist versichert? Monats, in dem die Berufsunfähigkeit gemäß § 2 dieser
Bedingungen eingetreten ist.
Leistung infolge Berufsunfähigkeit
Bei einer vereinbarten Karenzzeit entsteht der Anspruch auf
(1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs- die Leistungen frühestens nach Ablauf der Karenzzeit. Diese
dauer1) zu mindestens 50 % berufsunfähig, so erbringen wir – beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit
je nach vertraglicher Vereinbarung – folgende Leistungen: eingetreten ist. Endet die Berufsunfähigkeit und tritt innerhalb
von 24 Monaten danach erneut Berufsunfähigkeit aufgrund
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUZ-B) derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte
Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die Karenzzeiten berücksichtigt.
Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversi- Ebenso setzt der Beginn einer eventuell vereinbarten Karenz-
cherungen. zeit mit Ablauf des Monats ein, in dem die Berufsunfähigkeit
eingetreten ist.
Werden nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit Leistungen
erbracht, so muss nach Ablauf der für die Beitragsbefreiung Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die
vereinbarten Leistungsdauer2) trotz einer gegebenenfalls wei- Leistungen während der Wartezeit nur, wenn der Eintritt der
ter bestehenden Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung für
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Berufsunfähigkeit allein auf ein nach Beginn der Versicherung
die Hauptversicherung und die gegebenenfalls eingeschlos- eingetretenes Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. Absatz
senen Zusatzversicherungen wieder aufgenommen werden, 9). Tritt Berufsunfähigkeit aus einem anderen Grund vor
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Ablauf der Wartezeit ein, erlischt die BUZ zu diesem Zeit- B besteht.
punkt. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlten Beiträge c) Wenn unsere Leistungspflicht aus der Beitragsbefreiung
werden nicht zurückerstattet. Für eine nach Ablauf der Warte- endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge für die
zeit eintretende Berufsunfähigkeit leisten wir unabhängig von Hauptversicherung und alle Zusatzversicherungen wie-
deren Ursache, soweit in § 3 Absatz 2 nichts anderes der auf. Die Höhe des Beitrags bemisst sich an den zu
bestimmt ist. diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen,
einschließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynami-
schen Anpassung im Falle der Berufsunfähigkeit.
Erlöschen des Anspruchs auf Leistungen bei Berufsunfä- d) Erlischt das Recht auf dynamische Anpassung der
higkeit Hauptversicherung, so wird das Recht auf die Dynamik
(4) Der Anspruch auf Leistung erlischt mit Ablauf des Monats, im Leistungsfall von BUZ-B ausgeschlossen. Der Beitrag
für die BUZ wird dann neu berechnet.
● in welchem der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 %
sinkt, Rentendynamik der BUZ-R im Rentenbezug
● bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit spätes- (8) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung der Renten
tens, wenn die Pflegebedürftigkeit unter das erforderli- bei Berufsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:
che Ausmaß (vgl. § 2 Absatz 9) sinkt,
● in welchem die versicherte Person stirbt, a) Die Erhöhungen erfolgen, solange Leistungen aus der
● oder in welchem die Leistungsdauer der BUZ endet Versicherung erbracht werden. Gleiches gilt auch wäh-
rend der Dauer einer eingeschlossenen Karenzzeit.
Verspätete Anzeige b) Die garantierten Renten im Rentenbezug steigen um
(5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer der Anspruch den vereinbarten Prozentsatz jeweils jährlich zur Haupt-
auf Berufsunfähigkeit angemeldet, die bereits vor Ablauf der fälligkeit, die auf den Monat folgt, in dem der Leistungs-
Versicherungsdauer eingetreten ist, so erbringen wir die Leis- fall eingetreten ist. Bezugsgröße sind die jeweiligen Vor-
tung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungs- jahresrenten.
dauer.
Unfall bei vereinbarter Wartezeit
Beitragszahlung während Anspruchsprüfung (9) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
(6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir – plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
auf ihren Antrag in Textform hin – die fälligen Beiträge zinslos (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlei-
bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs- det.
pflicht gemäß § 5. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset-
zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts- Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstren-
verbindlichen Abschluss des Verfahrens. Die Nachzahlung gung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens
am Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24 ● ein Gelenk verrenkt wird oder
Monatsraten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Vorausset- ● Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zer-
zungen vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine rissen werden.
Herabsetzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln
der Versicherungsmathematik erfolgen. Zahlen Sie die Beiträ- Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
ge während der Anspruchsprüfung weiter, so werden wir die-
se bei Feststellung oder Anerkennung der Leistungspflicht a) Unfälle, die auf Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
verzinst zurückzahlen. Der Zinssatz entspricht der zum Zeit- zurückzuführen sind, auch soweit diese auf Trunkenheit
punkt der Rückzahlung geltenden Überschussdeklaration. oder Drogenkonsum beruhen, sowie durch Schlaganfäl-
le, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die
Dynamik im Leistungsfall von BUZ-B den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.
(7) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung bei Berufs- b) Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren
unfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes: Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz
besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes
a) Voraussetzung für die Dynamik im BUZ-B-Leistungsfall Unfallereignis nach Absatz 9 Satz 1 die überwiegende
ist, dass zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähig- Ursache ist.
keit die planmäßige Erhöhung in die Hauptversicherung c) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie
eingeschlossen ist. verursacht sind.
b) Die Leistung aus der BUZ-B steigt jährlich um den hier- d) Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Ein-
für vereinbarten Prozentsatz – erstmalig zum Jahrestag, griffe am Körper der versicherten Person. Versicherungs-
der auf den Monat des Eintritts der Berufsunfähigkeit schutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder
folgt. Der Mehrbeitrag wird zur Erhöhung der Versiche- Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeuti-
rungssumme der Hauptversicherung verwendet. Die sche, durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall
Leistungen der Hauptversicherungen werden somit veranlasst waren.
auch im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter erhöht. Ein- e) Infektionen:
zelheiten zur Berechnung der Erhöhung sind in den Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie verur-
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Besonderen Bedingungen für die Anpassungsversiche- sacht wurden durch
rung (vgl. § 3 Absatz 1) festgelegt. Die Erhöhungen erfol- – Insektenstiche oder -bisse oder
gen, solange Anspruch auf Beitragsbefreiung aus BUZ- – sonstige Haut- oder Schleimhautverletzungen, die als
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solche geringfügig sind, und durch welche Krankheitser- Der Anspruch auf Überbrückungshilfe erlischt mit Ablauf des
reger sofort oder später in den Körper gelangt sind. Für Monats
Tollwut und Wundstarrkrampf entfällt diese Einschrän-
kung; ebenso entfällt diese Einschränkung, wenn die ● unserer Leistungsentscheidung, spätestens mit Ablauf
Krankheitserreger durch ein unter Absatz 9 Satz 1 fallen- des 12. Monats der Leistung der Überbrückungshilfe,
des Unfallereignis in den Körper gelangt sind. ● in welchem die versicherte Person stirbt,
f) Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger ● oder in welchem die Leistungsdauer der Versicherung
Stoffe durch den Schlund. endet.
g) Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen,
auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Ergibt unsere Prüfung, dass keine Berufsunfähigkeit im Sinne
h) Bauch- oder Unterleibsbrüche. dieser Bedingungen vorliegt, müssen als Überbrückungshilfe
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch erbrachte Leistungen nicht zurückgezahlt werden.
eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von
außen kommende Einwirkung entstanden sind. Die Überbrückungshilfe kann während der Versicherungsdau-
er nur einmal in Anspruch genommen werden.
Leistungen infolge Wegfalls von Krankentagegeldzahlun-
gen durch den privaten Krankenversicherer oder Leistun- Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungs-
gen infolge Wegfalls von Krankengeldzahlungen durch den schutzes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Aus-
gesetzlichen Krankenversicherer aufgrund voller unbefris- schlüsse auch für Leistungen bei Überbrückungshilfe.
teter Erwerbsminderung (Überbrückungshilfe)
(10) Hat die versicherte Person während der Versicherungs- § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-
dauer einen Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld gungen?
gegen einen privaten Krankenversicherer erworben und wird
diese Zahlung eingestellt, weil aus medizinischen Gründen (1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versi-
eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen für die cherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr
Krankentagegeldversicherung vorliegt, erbringen wir Leistun- als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzu-
gen in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente und weisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate unun-
gewähren Beitragsbefreiung als Überbrückungshilfe. terbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf –
so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet
Hat die versicherte Person während der Versicherungsdauer war – auszuüben. Als Berufe zählen auch die Tätigkeiten von
einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld gegen einen Auszubildenden und Studierenden. Auch bei diesen Berufen
gesetzlichen Krankenversicherer erworben und wird diese kommt es darauf an, wie sie unmittelbar vor Beginn der
Zahlung eingestellt, weil aus medizinischen Gründen eine vol- gesundheitlichen Beeinträchtigung konkret ausgestaltet
le unbefristete Erwerbsminderung im Sinne der Bedingungen waren. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.
der Deutschen Rentenversicherung vorliegt, erbringen wir
Leistungen in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente Konkrete Verweisung
und gewähren Beitragsbefreiung als Überbrückungshilfe.
Übt die versicherte Person eine andere ihrer Ausbildung,
Überbrückungshilfe kann nur dann beantragt werden, wenn Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende
zeitgleich Leistungen infolge Berufsunfähigkeit beantragt berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit
werden. vor.
Entstehen des Anspruchs auf Leistungen der Überbrü- Für Auszubildende gilt: Absolviert die versicherte Person eine
ckungshilfe andere berufliche oder schulische Ausbildung, die ihrer bis-
Der Anspruch auf Überbrückungshilfe entsteht mit Ablauf des herigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufsunfähig-
Monats, in dem die Krankentagegeldzahlungen des privaten keit vor. Für Studierende gilt: Betreibt die versicherte Person
Krankenversicherers oder die Krankengeldzahlungen des ein anderes Studium, das ihrer bisherigen Lebensstellung
gesetzlichen Krankenversicherers entfallen. Geht uns diese entspricht oder übt sie eine andere, ihrer Ausbildung, Erfah-
Entscheidung erst nach der Leistungseinstellung zu, so ent- rung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufli-
steht der Anspruch auf Überbrückungshilfe erst mit Beginn che Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit vor.
des Monats des Zugangs, sofern zu diesem Zeitpunkt noch
Versicherungsschutz besteht. Dies gilt nicht, wenn die verspä- Als eine der Ausbildung und der Erfahrung sowie der bisheri-
tete Meldung ohne schuldhaftes Versäumen der versicherten gen Lebensstellung in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht
Person erfolgt ist. entsprechende Tätigkeit wird eine solche Tätigkeit angese-
hen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkei-
Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Über- ten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung und Wertschät-
brückungshilfe während der Wartezeit nur, wenn die Kranken- zung nicht deutlich unter dem Niveau des bislang ausgeübten
tagegeldzahlungen des privaten Krankenversicherers allein Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die Vergleichbarkeit
auf ein in der Wartezeit eingetretenes Unfallereignis zurück- berücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls in Anleh-
zuführen sind (vgl. Absatz 9). nung an die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ent-
wickelten Grundsätze. Die zumutbare Einkommensminderung
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Erlöschen des Anspruchs auf Leistungen der Überbrü- beträgt maximal 20 %.
ckungshilfe
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Für Auszubildende, die sich bei Eintritt der Berufsunfähigkeit beschäftigt hat.
in der zweiten Hälfte der jeweiligen Ausbildungszeit eines in
Deutschland staatlich anerkannten Ausbildungsberufes Auf eine Prüfung einer möglichen Umorganisation verzichten
befinden, gilt: Zur Beurteilung der Lebensstellung wird dieje- wir – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter – ebenfalls
nige Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen, bei
die Auszubildende normalerweise unmittelbar nach erfolgrei-
chem Abschluss der Ausbildung mit Eintritt in den Beruf errei- ● Rechts- und Patentanwälten,
chen, zu dem diese Ausbildung befähigt. ● Notaren,
● Wirtschaftsprüfern,
Für Studierende wird zur Beurteilung der Lebensstellung die- ● vereidigten Buchprüfern,
jenige Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen, ● Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten,
die Studierende normalerweise unmittelbar nach erfolgrei- ● Ärzten,
chem Abschluss des Studiums mit Eintritt in einen Beruf errei- ● Zahnärzten,
chen, zu dem dieses Studium befähigt, und der mit dem ● Tierärzten,
belegten Studiengang angestrebt wird, wenn folgende Vor- ● Apothekern.
aussetzungen erfüllt sind:
Wir verzichten ferner auf die Prüfung einer möglichen Umor-
● die versicherte Person ist bei Eintritt der Berufsunfähig- ganisation, wenn der Selbständige in seiner täglichen Arbeits-
keit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten zeit, – so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung aus-
Hochschule (Universität), Fachhochschule (FH) oder gestaltet war – mindestens zu 90 % kaufmännische,
Dualen Hochschule (DH) immatrikuliert; planerische, leitende oder organisatorische Tätigkeiten aus-
● die versicherte Person befindet sich bei Eintritt der geübt hat.
Berufsunfähigkeit in der zweiten Hälfte der von der jewei-
ligen Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen Stu- Ist eine Umorganisation tatsächlich erfolgt, die der versicher-
dienzeit. ten Person einen ausreichenden Tätigkeitsbereich lässt, der
der bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufs-
Berufsunfähigkeit Selbständiger unfähigkeit vor.
Für Selbständige gilt: Für die Feststellung, ob die versicherte Einmalige Hilfe nach Umorganisation
Person berufsunfähig ist, kommt es neben der konkreten Aus- Wenn der Anspruch auf Leistung infolge Berufsunfähigkeit
gestaltung der Tätigkeit auch auf die Direktions- und Organi- nur deshalb nicht gegeben ist, weil die versicherte Person
sationshoheit an. Wenn der Arbeitsplatz oder der Tätigkeits- ihren Betrieb umorganisieren könnte oder umorganisiert hat,
bereich in zumutbarer Weise umorganisiert werden können, zahlen wir eine einmalige Hilfe in Höhe von sechs Monatsren-
oder umorganisiert sind, so dass der versicherten Peron ein ten. Wird die versicherte Person innerhalb von sechs Mona-
ausreichender Tätigkeitsbereich verbleibt, der der Lebensstel- ten nach Gewährung der einmaligen Hilfe aus dem gleichen
lung entspricht, liegt ebenso keine Berufsunfähigkeit im medizinischen Grund berufsunfähig, rechnen wir die einmali-
zuletzt ausgeübten Beruf vor. Ist eine Umorganisation tat- ge Hilfe auf die Leistung infolge Berufsunfähigkeit an.
sächlich erfolgt, die der versicherten Person einen ausrei-
chenden Tätigkeitsbereich lässt, der der bisherigen Lebens- (2) Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Absatz 1
stellung entspricht, liegt auch keine Berufsunfähigkeit vor. genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad
voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen
Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich erfüllt sind.
zweckmäßig ist, vom Versicherungsnehmer oder der versi-
cherten Person aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses auf (3) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate unun-
das Unternehmen realisiert werden kann und keinen erhebli- terbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als
chen Kapitalaufwand erfordert. Inwieweit der erforderliche altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuwei-
oder eingesetzte Kapitalaufwand erheblich ist, beurteilt sich sen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen
an den Umständen des Einzelfalles. ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitli-
che Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben, so gilt
Als eine der bisherigen Lebensstellung in wirtschaftlicher und dieser Zustand von Beginn an als vollständige oder teilweise
sozialer Hinsicht entsprechende Tätigkeit wird nur eine solche Berufsunfähigkeit, es sei denn, sie übt eine andere ihrer Aus-
Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse bildung, Erfahrung und Lebensstellung entsprechende Tätig-
und Fähigkeiten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung keit konkret aus.
und Wertschätzung nicht deutlich unter dem Niveau des bis-
lang ausgeübten Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die Berufsunfähigkeit bei Tätigkeit in Teilzeit
Vergleichbarkeit berücksichtigen wir die Umstände des Ein-
zelfalls in Anlehnung an die von der Rechtsprechung entwi- (4) Übt die versicherte Person zum Zeitpunkt des Eintritts des
ckelten Grundsätze. Die zumutbare Einkommensminderung Leistungsfalls eine entgeltliche berufliche Tätigkeit zeitlich
beträgt maximal 20 %. eingeschränkt aus (Tätigkeit in Teilzeit), erfolgt eine Günsti-
gerprüfung. Übt die versicherte Person mehrere Teilzeit-Tätig-
Wir verzichten auf die Prüfung einer möglichen Umorganisa keiten aus, so legen wir die Arbeitszeit all dieser Tätigkei-ten
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tion, wenn der Selbständige in den letzten drei Jahren vor in Summe zugrunde.
Beginn der zur Berufsunfähigkeit führenden Erkrankung un
unterbrochen mindestens zehn Vollzeitmitarbeitende Die Frage, was als Tätigkeit in Teilzeit gilt, orientiert sich an der
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tarifvertraglich oder vom jeweiligen Arbeitgeber festge-legten dauer infolge Pflegebedürftigkeit berufsunfähig (vgl. Absatz
Vollzeitstelle. Im Zweifel sowie bei Selbständigen gilt eine 7) und liegt der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 %, so
Tätigkeit von unter 35 Stunden pro Woche als Tätigkeit in Teil- erbringen wir dennoch – je nach vertraglicher Vereinbarung –
zeit. die in § 1 Absatz 1 genannten Versicherungsleistungen.
Für die Günstigerprüfung bei Teilzeittätigkeit gilt: (9) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person
Es wird zunächst geprüft, ob die versicherte Person ihre zu- infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersent-
letzt vor Eintritt des Leistungsfalls ausgeübte berufliche Tätig- sprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens sechs
keit in Teilzeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu mehr Monate ununterbrochen so hilflos ist, dass sie für eine der in
als 50% ausüben kann. Ist dies nicht der Fall, erhält die versi- Absatz 10 genannten Verrichtungen auch bei Einsatz techni-
cherte Person die vereinbarten Leistungen aus diesem Ver- scher und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang
trag. täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebe-
dürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
Stellt sich heraus, dass die versicherte Person ihre berufliche
Tätigkeit in Teilzeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch zu (10) Bewertungsmaßstab für die Einstufung der Pflegebe-
mehr als 50% ausüben kann, so wird zugunsten der versi- dürftigkeit sind Art und Umfang der täglichen persönlichen
cherten Person zusätzlich geprüft, ob sie diese Tätigkeit in Hilfe. Dabei wird die nachstehende Tabelle zugrunde gelegt:
Teilzeit noch mindestens 3 Stunden pro Arbeitstag ausüben
könnte. Ist dies nicht der Fall, so erhält die versicherte Person Die versicherte Person benötigt Hilfe
ebenso die vereinbarten Leistungen aus diesem Vertrag. beim ...
Berufsunfähigkeit nach Ausscheiden aus dem Berufsleben ● Fortbewegen im Zimmer
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei
(5) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – die
und werden wegen einer eingetretenen Berufsunfähigkeit Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung
Leistungen beantragt, gilt für die Frage, ob Berufsunfähigkeit benötigt.
vorliegt, die Definition in Absatz 1 bis 3 entsprechend. Dabei
werden der beim Ausscheiden aus dem Berufsleben ausge- ● Aufstehen und Zubettgehen
übte Beruf und die damit zu diesem Zeitpunkt erreichte Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe
Lebensstellung zu Grunde gelegt. Eine Unterbrechung der einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett
beruflichen Tätigkeit wegen Mutterschutz, Elternzeit, Wehr- gelangen kann.
oder Bundesfreiwilligendienst oder aus vergleichbarem
Anlass ist kein Ausscheiden aus dem Berufsleben im Sinne ● Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
von Satz 1. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei
Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße –
Berufsunfähigkeit aufgrund Tätigkeitsverbots nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen und trinken kann.
(6) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn ● Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unter-
● eine behördliche Verfügung der versicherten Person stützung einer anderen Person benötigt, weil sie sich nach
gem. § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) verbie- dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, ihre Notdurft nur
tet, ihre bisherige berufliche Tätigkeit fortzuführen, unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder
● sich dieses Verbot auf einen ununterbrochenen Zeitraum weil der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert
von mindestens sechs Monaten erstreckt, und werden kann.
● die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit aus-
übt, die ihrer bisherigen Lebensstellung (vgl. § 2 Abs. 1) Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die
entspricht. durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen
ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung
Die Prüfung der Berufsunfähigkeit infolge eines Tätigkeitsver- der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. Dies gilt ebenso,
bots erfolgt auf Grundlage des lnfektionsschutzgesetzes wenn die Entleerung des Darms nur durch eine Stomaversor-
(IfSG) in der Fassung vom 27.03.2020. gung oder die Entleerung der Blase nur durch Einsatz eines
Katheters möglich ist.
Betrifft das Tätigkeitsverbot nur einen Teil der bisherigen
Berufstätigkeit, liegt auch nur teilweise Berufsunfähigkeit vor. (11) Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Tabelle
liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die versicherte Person
Leistung infolge Pflegebedürftigkeit wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinde-
rung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beauf-
(7) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate unun- sichtigung bedarf. Das Gleiche gilt, wenn die versicherte Per-
terbrochen pflegebedürftig im Sinne der Absätze 9 bis 11 son dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer
gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, so gilt die- anderen Person aufstehen kann oder wenn die versicherte
ser Zustand von Beginn an als vollständige oder teilweise Person der Bewahrung bedarf. Bewahrung liegt vor, wenn die
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Berufsunfähigkeit. versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder
einer geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße
(8) Wird die versicherte Person während der Versicherungs- gefährdet und deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung
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bei Tag und Nacht versorgt werden kann. leisten jedoch, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht
wurde durch kriegerische Ereignisse, denen die versi-
Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungs- cherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb
schutzes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Aus- der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an
schlüsse auch für Leistungen infolge Pflegebedürftigkeit. denen sie nicht aktiv beteiligt war;
b) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf
Leistung infolge voller unbefristeter Erwerbsminderung Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver-
(12) Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi-
versicherte Person ebenfalls als berufsunfähig: cherte Person. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
sind – auch bei Vorsatz – versichert;
● Die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder
wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen Ren- mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, absichtli-
tenversicherung gemäß § 43 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI che Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.
in der Fassung vom 22.03.2020. Danach liegt eine volle Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Hand-
Erwerbsminderung vor, wenn die versicherte Person lungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie-
wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig-
Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen keit begangen worden sind, werden wir leisten;
des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stun- e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver-
den täglich erwerbstätig zu sein oder sicherungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit der
● die versicherte Person erhält von einer berufsständi- versicherten Person herbeigeführt haben;
schen Versorgungseinrichtung eine Rente wegen voll- f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder
ständiger Berufsunfähigkeit. die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden
● Dieser Vertrag besteht bei Eintritt der vollen Erwerbs- oder schädigen, dass Maßnahmen einer Katastrophen-
minderung (gesetzliche Rentenversicherung) bzw. voll- schutzbehörde oder vergleichbarer Einrichtungen erfor-
ständigen Berufsunfähigkeit (Versorgungswerk) seit min- derlich sind;
destens 10 Jahren. g) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Ein-
● Die versicherte Person muss uns auf Verlangen nachwei- satz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf-
sen, dass Grundlage der vollen Erwerbsminderung fen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche
(gesetzliche Rentenversicherung) bzw. vollständigen Be- Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi-
rufsunfähigkeit (Versorgungswerk) ausschließlich ein schen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen
medizinischer Grund ist. darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Per-
sonen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung (gesetzliche Ren- Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den
tenversicherung) bzw. vollständiger Berufsunfähigkeit (Ver- technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die
sorgungswerk) zahlen wir monatlich im Voraus, erstmals zu Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht mehr
Beginn des Monats, zu dem die Deutsche Rentenversiche- gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen
rung bzw. das Versorgungswerk den Anspruch auf die volle Treuhänder gutachterlich bestätigt wird.
Erwerbsminderungsrente (gesetzliche Rentenversicherung)
bzw. vollständige Berufsunfähigkeit (Versorgungswerk aner- (3) Der Versicherungsschutz für die BUZ besteht weltweit.
kannt haben. Ein Anspruch auf Leistungen wegen Berufsun-
fähigkeit, der für den Zeitraum vor Anerkennung durch die
Deutsche Rentenversicherung bestanden hat, bleibt hiervon § 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,
unberührt. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die wenn Leistungen verlangt werden?
Rente erstmals nach deren Ablauf.
(1) Wenn Sie Leistungen aus der BUZ beanspruchen, haben
Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungs- Sie die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedingun-
schutzes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Aus- gen nachzuweisen. Dazu können wir von Ihnen verlangen,
schlüsse auch für Leistungen infolge voller unbefristeter Er- dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des
werbsminderung (gesetzliche Rentenversicherung) bzw. Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistungs-
vollständiger unbefristeter Berufsunfähigkeit (Versorgungs- pflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit). Weiter können
werk). wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns alle Angaben machen,
die der Aufklärung des Sachverhaltes dienlich sind und uns
die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht ermögli-
§ 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz chen (Aufklärungsobliegenheit).
ausgeschlossen bzw. wann entfällt der Versiche-
rungsschutz? Leistungsregulierung und Nachregulierungen aus diesem
Vertrag werden in der Bundesrepublik Deutschland vorge-
(1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig nommen. Einzureichende Unterlagen, insbesondere ärztliche
davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. Berichte und Untersuchungen, werden nur anerkannt, wenn
sie in deutscher Sprache verfasst sind oder in amtlich beglau-
bigter Übersetzung vorliegen.
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(2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verur-
sacht ist:
a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir Sie können uns selbstverständlich kontaktieren, wenn Sie Fra-
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gen z. B. zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Einreichung vom Un-
Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben. Ebenso erhal- terlagen gemäß § 4 Absatz 1 und 2 zum Nachweis eines
ten Sie Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen, Nachweisen Anspruchs entstehen, hat der Ansprucherhebende zu tragen.
oder zur Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und entspre-
chende Formulare. (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche
Untersuchungen in Deutschland durch von uns beauftragte
(2) Werden Leistungen aus dieser Zusatzversicherung bean- Ärzte verlangen. Auf Untersuchungen in Deutschland verzich-
sprucht, so benötigen wir unverzüglich folgende Unterlagen: ten wir, wenn diese Untersuchungen durch von uns beauf-
tragte Ärzte vor Ort im Ausland erfolgen. Wenn Sie für die
● den Versicherungsschein; geforderte Untersuchung reisen müssen, übernehmen wir
● eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs- neben den Untersuchungskosten auch die üblichen Reise-
unfähigkeit; und Unterbringungskosten. Unter den üblichen Reise- und
● ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per- Unterbringungskosten verstehen wir die Anreisekosten
son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter- gemäß Bahnfahrt 2. Klasse und falls erforderlich Flug in der
sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und vor- economy class und Unterbringung in einem 4-Sterne Hotel.
aussichtliche Dauer des Leidens sowie zum Nachweis Notwendige Feststellungen sind auch Auskünfte oder Aufklä-
über den Grad der Berufsunfähigkeit oder über die Pfle- rungen und Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse
gebedürftigkeit; und ihre Veränderungen sowie die Auskünfte, die dem Versi-
● Unterlagen über den Beruf der versicherten Person, cherer die Prüfung ermöglichen, ob bei Antragstellung unrich-
deren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts tige oder unvollständige Angaben gemacht wurden.
der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Ver-
änderungen; Die versicherte Person hat zu ermöglichen, dass der Versiche-
● Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse der rer von allen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten oder sonsti-
versicherten Person, z. B. Steuerbescheide, Bilanzen, gen Heilbehandlern, Krankenhäusern und sonstige Kranken-
Gewinn- und Verlustrechnungen, Lohn- und Gehaltsab- anstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, bei denen sie in
rechnungen sowie ihre jeweiligen Veränderungen; Behandlung war oder sein wird, anderen Personenversiche-
● bei Studierenden zusätzlich eine Immatrikulationsbe- rern und frühere und aktuelle Krankenkassen (gesetzliche und
scheinigung betreffend den Zeitpunkt der Berufsunfä- private), Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaf-
higkeit, den Nachweis, dass es sich um eine staatlich ten, Behörden, Gerichten sowie derzeitigen und früheren
anerkannte Hochschule (Universität), Fachhochschule Arbeitgebern sachdienliche Auskünfte, insbesondere über
(FH) oder Duale Hochschule (DH) handelt, sowie den Gesundheitsdaten, erhalten kann. Dies kann durch eine pau-
Nachweis, dass die zweite Hälfte der von der jeweiligen schale, jederzeit widerrufliche Ermächtigung, durch Einzeler-
Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen Studien- mächtigungen oder durch Beschaffung der Informationen
zeit (vgl. § 2 Absatz 1) erreicht ist; durch die versicherte Person selbst erfolgen; in den beiden
● bei Auszubildenden zusätzlich eine Ausbildungsbeschei- letzten Fällen entstehende Mehrkosten im Vergleich zu einer
nigung betreffend den Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit, pauschalen Ermächtigung haben die versicherte Person bzw.
den Nachweis, dass der angestrebte Ausbildungsberuf der Anspruchsteller zu tragen. Über diese Möglichkeiten
in Deutschland staatlich anerkannt ist sowie den Nach- informieren wir die versicherte Person im Rahmen der Prüfung
weis, dass die zweite Hälfte der jeweiligen Ausbildungs- eines geltend gemachten Anspruchs.
zeit (vgl. § 2 Absatz 1) erreicht ist;
● bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung (4) Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist grundsätz-
der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege lich nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen
betraut ist, über Art und Umfang der Pflege. aus der Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. Ausgenom-
● bei voller Erwerbsminderung zusätzlich einen Bescheid men sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z.
der Deutschen Rentenversicherung, der die Leistung B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie
wegen voller Erwerbsminderung und den Beginn der Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen
Rentenzahlungen dokumentiert. Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf Besse-
rung des Gesundheitszustandes bieten. Lässt die versicherte
Werden Leistungen als Überbrückungshilfe beantragt, benöti- Person darüber hinausgehende ärztlich angeordnete oder
gen wir unverzüglich folgende Unterlagen: empfohlene, insbesondere operative Maßnahmen zur Heilung
oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchführen,
● den Versicherungsschein; steht dies einer Anerkennung des Leistungsanspruchs aus
● bei Wegfall von Krankentagegeldzahlungen durch den dieser Versicherung nicht entgegen.
privaten Krankenversicherer: die Mitteilung des privaten
Krankenversicherers über die Einstellung der Krankenta-
gegeldzahlungen aus medizinischen Gründen wegen § 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-
Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen für die tungspflicht ab?
Krankentagegeldversicherung.
● bei Wegfall von Krankengeldzahlungen durch den (1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung
gesetzlichen Krankenversicherer: die Mitteilung des erforderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von 10
gesetzlichen Krankenversicherers über die Einstellung Arbeitstagen, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungs-
pflicht anerkennen.
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der Krankengeldzahlungen aus medizinischen Gründen
wegen voller unbefristeter Erwerbsminderung.
(2) Während der Prüfung Ihres Leistungsanspruchs werden
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wir Sie über den Sachstand bzw. fehlende Unterlagen infor- rer Leistungen wird mit dem Ablauf des dritten Monats nach
mieren. Eine Information über den Sachstand erfolgt spätes- Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirksam. Zu diesem Zeit-
tens alle vier Wochen. punkt muss auch die Beitragszahlung wieder aufgenommen
werden, falls es sich um einen beitragspflichtigen Vertrag
(3) In Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich befristetes handelt und die Beitragszahlungsdauer noch nicht abgelau-
Anerkenntnis von bis zu 12 Monaten aussprechen, wenn ein fen ist. Stirbt die versicherte Person können wir die Leistun-
sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund kann sich aus gen bereits mit Ablauf des Monats einstellen, in welchem der
uneindeutigen Nachweisen über das Vorliegen, den Beginn, Tod eingetreten ist.
die Dauer oder den Grad von Berufsunfähigkeit ergeben. Ein
sachlicher Grund kann ferner gegeben sein, wenn aus medizi- (7) Ist die Berufsunfähigkeit bei Anzeige der Berufsunfähigkeit
nischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen eine Besse- wieder weggefallen, so können wir unsere Leistungen schon
rung der Beeinträchtigungen innerhalb des Befristungszeit- mit Ablauf des Monats einstellen, in welchem die Berufsunfä-
raums objektiv zu erwarten ist (z. B. Reha-Maßnahme, higkeit weggefallen ist.
Wiedereingliederung), so dass die Anspruchsvoraussetzun-
gen wegfallen. (8) Stellen wir die Leistung nach Absatz 6 ein und geht die
versicherte Person zu diesem Zeitpunkt weder ihrer zuletzt
Verweisung und Nachprüfung sind für die Zeit der Befristung ausgeübten beruflichen Tätigkeit noch einer anderen berufli-
ausgeschlossen. Die in diesem Zeitraum erbrachten Leistun- chen Tätigkeit nach, zahlen wir eine Kapitalleistung in Höhe
gen fordern wir auch dann nicht zurück, wenn sich im Nachhi- des Sechsfachen der zuletzt gezahlten monatlichen Berufs-
nein herausstellen sollte, dass sich ein bedingungsgemäßer unfähigkeitsrente. Die Zahlung erfolgt mit Ablauf des Monats,
Anspruch nicht nachweisen ließ. der auf das Wirksamwerden der Einstellung der Leistungen
gemäß Absatz 6 folgt. Stirbt die versicherte Person vor die-
(4) Wir werden Sie bereits vor Ablauf der Befristung darüber sem Zeitpunkt, so erbringen wir diese Kapitalleistung nicht.
informieren, dass wir nach Ablauf der Befristung das Vorlie-
gen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit prüfen werden, Voraussetzung ist, dass der Zeitraum zwischen Wirksamwer-
soweit Sie dieses wünschen. Die erforderlichen Unterlagen den der Einstellung unserer Leistungen gemäß Absatz 6 und
werden wir dann von Ihnen anfordern. Für diese erneute Prü- dem Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer mindestens
fung gelten die Grundsätze der Erstprüfung. zwölf Monate beträgt.
Eine Anrechnung der Kapitalleistung auf Leistungen wegen
§ 6 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähig- Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erfolgt nicht. Die
keit? Kapitalleistung können Sie während der Laufzeit des Vertra-
ges gegebenenfalls mehrfach erhalten, sofern die Vorausset-
(1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs- zungen gegeben sind.
pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfä-
higkeit und ihren Grad oder die Pflegebedürftigkeit nachzu-
prüfen. Dabei können wir erneut prüfen, ob die versicherte § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs-
Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 aus- pflichten?
übt, wobei neu erworbene berufliche Kenntnisse und Fähig-
keiten zu berücksichtigen sind. Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 oder § 6 von Ihnen,
der versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vor-
(2) Für die Dauer eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses sätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt wird, sind wir von der
nach § 5 erfolgt keine Nachprüfung. Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet-
zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis-
(3) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus- tung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechen-
künfte und einmal jährlich eine Untersuchung der versicher- den Verhältnis zu kürzen. Die Ansprüche aus der BUZ bleiben
ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss
Die Kosten der Arzthonorare tragen wir. Die Bestimmungen auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
des § 4 Absätze 1 und 3 gelten entsprechend. pflicht ist. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt
nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
(4) Die Wiederaufnahme bzw. Änderung einer beruflichen auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wenn die Mitwir-
Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. kungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des laufen-
den Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung
(5) Liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit vor verpflichtet. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit sind wir
und hat sich die Art des Pflegefalls geändert oder sein jedoch frühestens nach Ablauf der Karenzzeit zur Renten-
Umfang gemindert, können wir unsere Leistungen einstellen zahlung verpflichtet.
(vgl. § 2 Absätze 8 bis 10). Absatz 6 Satz 3 gilt entsprechend.
(6) Ist die Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedin- § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen
gungen weggefallen oder hat sich ihr Grad auf weniger als Anzeigepflicht?
50 % vermindert, können wir unsere Leistungen einstellen. In
diesem Fall legen wir Ihnen die Veränderung in Textform dar Abweichend von den Regelungen zur vorvertraglichen Anzei-
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und teilen die Einstellung unserer Leistungen dem gepflicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Anspruchsberechtigten in Textform mit. Die Einstellung unse- können wir die dort genannten Rechte (Rücktritt, Kündigung
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und Vertragsanpassung) innerhalb von fünf Jahren seit Ver- (5) Die BUZ können Sie nur zusammen mit der Hauptversiche-
tragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf rung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Die
dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Umwandlung ist jedoch nur möglich, wenn das Deckungska-
Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie oder die versi- pital der BUZ ausreicht, eine beitragsfreie Mindestrente zu
cherte Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig erreichen. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeits-
verletzt, beträgt die Frist immer zehn Jahre seit Vertrags- rente und der Todesfallsumme bzw. der Jahresleistung bei der
schluss. Rentenversicherung bzw. der Beitragssumme bei einer
Fondsgebundenen Versicherung kann sich durch die
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung ändern. Die
§ 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente errechnen wir nach den
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den
(1) Die BUZ bildet mit der Versicherung, zu der sie abge- Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation unter Zugrun-
schlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie delegung der nicht verbrauchten Beitragsteile.
kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden.
Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Haupt- (6) Eine Fortführung der BUZ unter Befreiung von der Bei-
versicherung endet, bei Rentenversicherungen mit Beendi- tragszahlungspflicht gemäß Absatz 5 ist allerdings nur mög-
gung der Aufschubzeit, erlischt auch der Versicherungs- lich, wenn die beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahr,
schutz aus der BUZ3). mindestens 300 EUR beträgt. Andernfalls werden die zu
erstattenden Beitragsteile (vgl. Absatz 2) der BUZ zur Erhö-
(2) Eine BUZ können Sie für sich allein kündigen. In ihren hung der beitragsfrei versicherten Leistung(en) der Hauptver-
letzten fünf Versicherungsjahren kann die BUZ jedoch nur sicherung und der weiter bestehenden Zusatzversicherungen
zusammen mit der Hauptversicherung gekündigt werden. verwendet.
Ein Rückkaufswert steht nicht zur Verfügung. Gegebenen-
falls zur Verfügung stehende nicht verbrauchte Beitragstei- (7) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der
le erstatten wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Hauptversicherung gelten die Absätze 2 bis 6 entsprechend.
Diese entsprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der Sofern die Leistungen aus der Hauptversicherung ganz oder
Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versiche- teilweise reduziert werden, muss die Leistung einer versicher-
rungsperiode berechneten Deckungskapital der Versiche- ten Berufsunfähigkeitsrente angepasst werden, wenn die
rung. Höchstrente überschritten wird.
Von dem so ermittelten Betrag wird kein Abzug einbehalten. (8) Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der BUZ, so
Beitragsrückstände werden verrechnet. berechnen wir die Leistungen aus der Hauptversicherung und
den ggf. eingeschlossenen sonstigen Zusatzversicherungen
(3) Eine beitragsfreigestellte BUZ können Sie nur zusammen (Rückkaufswert, beitragsfreie Leistung und Überschussbetei-
mit der Hauptversicherung kündigen. In diesem Fall erhalten ligung der Hauptversicherung) so, als ob Sie den Beitrag
Sie – soweit vorhanden – die nicht verbrauchte Beitragsteile unverändert weitergezahlt hätten.
im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zurück. Diese ent-
sprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der Prämien- (9) Ansprüche aus der BUZ, die auf bereits vor Kündigung
kalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode oder Beitragsfreistellung der Hauptversicherung eingetrete-
berechneten Deckungskapital der Versicherung. Ein Abzug ner Berufsunfähigkeit beruhen, werden durch Kündigung oder
wird nicht erhoben. Beitragsfreistellung der Hauptversicherung bzw. durch Ablauf
der Hauptversicherung nicht berührt.
Eine BUZ deren Beitragszahlungsdauer abgelaufen ist, kön-
nen Sie nur zusammen mit der Hauptversicherung kündigen. (10) Ansprüche aus der BUZ können weder abgetreten, ver-
In diesem Fall erhalten Sie – soweit vorhanden – die nicht ver- pfändet noch beliehen werden.
brauchten Beitragsteile im Rahmen der gesetzlichen Möglich-
keiten zurück. (11) Abweichend von den Regelungen zum Bezugsrecht für
die Hauptversicherung können Bezugsrechte im Falle einer
Diese entsprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der privaten Fortführung des Vertrages nur zu Gunsten der versi-
Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versiche- cherten Person oder zu Gunsten eines der folgenden Ange-
rungsperiode berechneten Deckungskapital der Versiche- hörigen der versicherten Person vereinbart werden:
rung.
● Ehegatten / eingetragene Lebenspartner,
Von dem so ermittelten Betrag wird kein Abzug einbehalten. ● Verwandte in gerader Linie z.B. Eltern, (Adoptiv-)Kinder,
Beitragsrückstände werden verrechnet. (Ur-)Enkel, (Ur-)Großeltern,
● Geschwister und deren Ehegatten / eingetragene
Von der Kündigungsmöglichkeit der BUZ ausgenommen sind Lebenspartner,
Verträge während der beitragsfreien Zeit aufgrund einer aner- ● Geschwister der Ehegatten / eingetragenen Lebenspart-
kannten Berufsunfähigkeit. ner,
● Kinder der Geschwister,
(4) Eine Kündigung der BUZ zusammen mit der Hauptversi- ● Pflegeeltern / -kinder,
cherung ist nicht möglich, falls es sich bei der Hauptversiche-
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● Verschwägerte in gerader Linie z.B. Schwieger- / Stiefel-
rung um eine Rentenversicherung ohne Hinterbliebenenleis- tern, Schwieger- / Stiefkinder,
tung in der Aufschubzeit handelt. ● Pflegekinder des Ehegatten / eingetragenen Lebens-
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partners Berufsgruppeneinstufung mit einer höheren garantierten
● Geschwister der Eltern. Rente führt, werden wir die garantierte Rente unter Berück-
sichtigung der bei Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrund-
(12) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt lagen zur nächsten Versicherungsperiode anpassen. Voraus-
ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die setzung hierfür ist, dass der Vertrag zum Zeitpunkt der
jeweilige Hauptversicherung sowie ggf. die Besonderen Anpassung beitragspflichtig ist. Anderenfalls führen wir Ihre
Bedingungen für die Anpassungsversicherung sinngemäß Versicherung mit der unveränderten garantierten Rente fort.
Anwendung. Bei einer Erhöhung der garantierten Rente behalten alle
anderen Vereinbarungen zum Vertrag weiterhin Gültigkeit.
§ 10 Wann können Sie in eine selbständige Berufs- (2) Wir prüfen die Auswirkungen des Wechsels der berufli-
unfähigkeitsversicherung wechseln? chen Tätigkeit nach Absatz 1, wenn die folgenden Vorausset-
zungen vorliegen:
(1) Kündigen Sie oder stellen Sie Ihren Vertrag teilweise oder
vollständig beitragsfrei, so können Sie Ihren Berufsunfähig- ● Die Beantragung erfolgt vor Vollendung des 40. Lebens-
keitsschutz in einem separaten selbständigen Berufsunfähig- jahres der versicherten Person.
keitsvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung aufrechterhal- ● Die versicherte Person hat bereits mindestens seit 6
ten. Monaten in der neuen beruflichen Tätigkeit gearbeitet.
● Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit erfolgt innerhalb
(2) Für den neuen selbständigen Berufsunfähigkeitsvertrag der ersten 15 Jahre nach Versicherungsbeginn.
gilt: ● Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit muss uns inner-
halb von 12 Monaten ab Beginn der neuen beruflichen
● Das Ende der Versicherungs-, Beitragszahlungs- und Tätigkeit angezeigt werden.
Leistungsdauer bleibt gegenüber der bisherigen Beruf-
unfähigkeitsversicherung unverändert.
● Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der § 12 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
Versicherung des neuen Vertrags erreichte rechnungs-
mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif mit Überschussermittlung
den dann gültigen Rechnungsgrundlagen zugrunde (1) Die Überschussermittlung erfolgt entsprechend der
gelegt. Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Diffe- Hauptversicherung (vgl. den entsprechenden Paragrafen der
renz zwischen dem Kalenderjahr des Beginns der Versi- Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hauptversiche-
cherung und dem Geburtsjahr der versicherten Person. rung).
● Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen-
den besonderen Vereinbarungen, wie Risikozuschläge, Überschussbeteiligung
Risikoausschlüsse und Klauseln, gelten auch für den (2) Die BUZ ist grundsätzlich gesondert am Überschuss betei-
neuen Vertrag. ligt. Sie gehört zum Gewinnverband 811 in der Bestandsgrup-
● Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente aus dem neuen pe 14. Die Festlegung und Änderung der Überschussbeteili-
selbständigen Berufsunfähigkeitsvertrag darf nicht höher gung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei der
sein als die Differenz zwischen bisheriger Berufsunfähig- Hauptversicherung. Zusätzlich erfolgt bei der BUZ eine Diffe-
keitsrente und beitragsfreier Berufsunfähigkeitsrente renzierung der Überschussbeteiligung nach Berufsgruppen.
dieser BUZ. Bei Beitragsverrechnung als Form der Über- Maßgebend für die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe ist
schussverwendung im bisherigen Vertrag entspricht dies der im Antrag festgehaltene Beruf mit Angabe der Tätigkeit. In
der garantierten Rente inklusive einer ggf. eingeschlos- einzelnen Versicherungsjahren kann eine Zuteilung von Über-
senen Dynamik. Bei BU-Bonus als Form der Überschuss- schüssen entfallen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist.
verwendung entspricht dies der garantierten Rente
zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. eingeschlossenen (3) Die BUZ-Vertragsteile B und R sind entsprechend der ver-
Dynamik. traglichen Vereinbarung – siehe hierzu auch die Police – an
dem erwirtschafteten Überschuss beteiligt:
(3) Den Antrag auf Abschluss des selbständigen Berufsunfä-
higkeitsvertrags können Sie innerhalb von drei Monaten nach Beitragsverrechnung
Wirksamwerden der Kündigung oder der Beitragsreduzierung Zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts wird ein
bzw. Beitragsfreistellung stellen. Bei Wiederinkraftsetzung Zusatzüberschussanteil zugeteilt. Bezugsgröße ist der zum
Ihrer Hauptversicherung kann die BUZ nicht ohne erneute Zeitpunkt der Zuteilung aktuelle Bruttobeitrag.
Risikoprüfung reaktiviert werden. Der Berufsunfähigkeits-
schutz bleibt im separaten Vertrag versichert. Verwendung: Der Überschussanteil vermindert den zu zahlen-
den Beitrag bzw. die Beitragsrate. Sie zahlen also nicht den
§ 11 Was gilt bei einem Wechsel der beruflichen vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe der
Tätigkeit? Ermäßigung kann allerdings nicht für die gesamte Beitrags-
zahlungsdauer garantiert werden.
(1) Wenn die versicherte Person während der Versicherungs-
dauer ihre berufliche Tätigkeit wechselt, prüfen wir ohne Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, und galt bisher
die Beitragsverrechnung als vereinbart, so erfolgt automa-
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erneute Gesundheitsprüfung auf Antrag, ob sich durch den
Wechsel der Tätigkeit die Berufsgruppeneinstufung ändert. tisch der Wechsel zur Überschussverwendungsform „Verzins-
Sofern die Prüfung ergibt, dass der Tätigkeitswechsel zu einer liche Ansammlung“.
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Verzinsliche Ansammlung angesammelt. Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich
Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres – erstmals zu angesammelte Guthaben zur Erhöhung der Leistung der
Beginn des zweiten – wird ein Zusatzüberschussanteil fällig. Hauptversicherung verwendet. Bei einer Risikolebensversi-
cherung wird das Guthaben mit Beendigung der BUZ ausge-
Bezugsgröße ist der Risikobeitrag des Vorjahres. zahlt.
Beitragsfreie Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, die Überschussbeteiligung im Leistungsfall
sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich zu (4) Hier gilt unabhängig von der vereinbarten Überschussver-
dem Zusatzüberschussanteil zu Beginn eines jeden Versiche- wendungsform folgende Überschussbeteiligung:
rungsjahres – erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grund-
überschussanteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt BUZ-B
der Zuteilung überschussberechtigte Deckungskapital. Es Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach BUZ-B im
berechnet sich aus dem am Ende eines Versicherungsjahres Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-
vorhandenen positiven Deckungskapital der Versicherung, rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der
das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird. Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das
Jahr des Eintritts der Berufsunfähigkeit folgt, gewährt.
Verwendung: Die Überschussanteile werden verzinslich ange- Bezugsgröße ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung über-
sammelt. Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich ange- schussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich aus
sammelte Guthaben zur Erhöhung der Leistung der Hauptver- dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhandenen positi-
sicherung verwendet. Bei einer Risikolebensversicherung ven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Rech-
wird das Guthaben mit Beendigung der BUZ ausgezahlt. nungszins um ein Jahr abgezinst wird. Bei unterjährigem Ein-
tritt der Berufsunfähigkeit erfolgt die erste Gewährung des
Berufsunfähigkeitsbonus (BU-Bonus) Überschusses anteilig.
Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird ein BU-
Bonus festgelegt. Bezugsgröße hierfür ist die versicherte Verwendung: Der Überschuss wird verzinslich angesammelt.
Leistung des betreffenden Versicherungsjahres. Bei Beendigung der BUZ wird das verzinslich angesammelte
Guthaben zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung
Solange kein Leistungsbezug erfolgt, wird der BU-Bonus Jahr verwendet. Bei einer Risikolebensversicherung wird das Gut-
für Jahr neu festgelegt. Führt eine Neufestlegung der jährli- haben mit Beendigung der BUZ ausgezahlt.
chen Überschussanteile zu einer Reduzierung des Bonus, so
haben Sie das Recht – sofern noch keine Berufsunfähigkeit BUZ-R
im Sinne des § 2 eingetreten ist – die garantierte Berufsunfä- Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach BUZ-R im
higkeitsrente zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne erneute Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-
Gesundheitsprüfung so zu erhöhen, dass die Höhe des bishe- rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der
rigen Berufsunfähigkeitsschutzes (einschließlich Bonus) Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres gewährt, das
erhalten bleibt. Maßgebend für die Bestimmung des neuen auf das Jahr des Eintritts der Berufsunfähigkeit folgt. Bezugs-
Beitrags ist der beim ursprünglichen Abschluss gültige Tarif. größe hierfür ist die BUZ-Rente des vorhergehenden Versi-
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente inklusive Bonus teilen cherungsjahres.
wir Ihnen jährlich in der Wertbestätigung mit. Die Erhöhung ist
spätestens sechs Wochen nach der Hauptfälligkeit (Jahres- Verwendung: Die Überschüsse werden zur Erhöhung der
tag des Beginns der Versicherung) des Jahres, in dem die BUZ-Rente verwendet. Bei unterjährigem Eintritt unserer Leis-
Änderung des Berufsunfähigkeitsbonus erfolgt ist, in Textform tungspflicht wird die BUZ-Rente anteilig erhöht.
zu beantragen.
Die BUZ-Rente aus Überschuss wird erstmals nach Ablauf
Verwendung: Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit – bei Verein- einer eventuell vereinbarten Karenzzeit gezahlt.
barung einer Karenzzeit erstmals nach deren Ablauf – wird
der BU-Bonus zusätzlich zu den versicherten BUZ-Leistun-
gen gezahlt. Maßgeblich für die Höhe des BU-Bonus ist der § 13 Können die Beiträge angepasst werden?
im Jahr des Eintritts der Berufsunfähigkeit deklarierte Über-
schussanteilsatz. Der BU-Bonus wird jeweils bis zum Ablauf Ein durch die laufenden Überschussanteile ermäßigter Bei-
der vereinbarten Leistungsdauer, längstens jedoch für die trag (vgl. § 12 Absatz 3 Beitragsverrechnung) kann sich je
Dauer unserer Leistungspflicht gezahlt. nach Überschussergebnis verändern. Auf das weitergehende
Recht zur Anpassung der Beiträge nach § 163 Absatz 1 Satz
Beitragsfreie Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, die 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verzichten wir.
sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich zu
dem BU-Bonus zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres –
§ 14 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche-
erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grundüberschussan-
teil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung rung?
überschussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich
aus dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhandenen Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
positiven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den
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Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.
Anspruch begründenden Umständen und der Person des
Verwendung: Die Grundüberschussanteile werden verzinslich Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
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erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang 1) Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der jeweilige Versi-
unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt. cherungsschutz besteht.
2) Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine
während der Versicherungsdauer zuerkannte Leistung längstens gewährt wird.
§ 15 Welche Besonderheiten gelten bei Inanspruch-
3) Das Gleiche gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages (vgl. die entspre-
nahme von beschäftigungsfreien Zeiten ohne Ent- chenden Regelungen in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingun-
gelt? gen).
(1)Besteht ein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis
ohne Entgelt fort (beschäftigungsfreie Zeit ohne Entgelt),
kann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente bis zur Mindest-
rente von 60 EUR jährlich abgesenkt werden. Die versicherte
Person kann innerhalb von drei Monaten nach Beendigung
der beschäftigungsfreien Zeit ohne Entgelt durch eine Erklä-
rung in Textform verlangen, dass die Versicherung ohne
Gesundheitsprüfung zu den vor der Absenkung vereinbarten
Bedingungen fortgesetzt wird. Wir sind berechtigt, Nachwei-
se für den Beginn der beschäftigungsfreien Zeit ohne Entgelt
zu verlangen.
(2) Besteht ein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis
ohne Entgelt fort (beschäftigungsfreie Zeit ohne Entgelt) und
wird während dieser Zeit eine Reduzierung des Beitrags oder
eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung vorge-
nommen, kann die versicherte Person innerhalb von drei
Monaten nach der Beendigung der beschäftigungsfreien Zeit
ohne Entgelt durch eine Erklärung in Textform verlangen, dass
die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung zu den vor der
Umwandlung vereinbarten Bedingungen fortgesetzt wird.
§ 16 Ersetzung unwirksamer Bestimmungen
(1) Unwirksame Bestimmungen in diesen Bedingungen kön-
nen wir nach § 164 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz
(VVG) mit Wirkung für bestehende Verträge durch neue
Regelungen ersetzen, falls die Unwirksamkeit durch eine
höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräfti-
gen Verwaltungsakt festgestellt wurde.
(2) Die Änderung muss zur Fortführung des Vertrags notwen-
dig sein oder das Festhalten an dem Vertrag ohne neue
Regelung stellt für Sie oder für uns auch unter Berücksichti-
gung der Interessen des jeweils anderen eine unzumutbare
Härte dar. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter
Wahrung des Vertragsziels Ihre Belange angemessen berück-
sichtigt.
(3) Die neue Regelung wird zwei Wochen, nachdem wir Ihnen
die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit-
geteilt haben, Vertragsbestandteil.
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ist.
Besondere Bedingungen
Erwerbsunfähigkeits-Rente (EUZ-R)
für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir
(EUZ) monatlich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, der auf
– Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (Schicht 2) den Monat folgt, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten
ist. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die Rente
In den Versicherungsbedingungen sprechen wir mit unserer erstmals nach deren Ablauf.
persönlichen Anrede grundsätzlich den „Versicherungsneh-
mer“ als denjenigen an, der die Versicherung beantragt hat Eine Abfindung von Rentenleistungen zu Beginn der Renten-
und somit unser unmittelbarer Vertragspartner ist. Dies gilt zahlung ist innerhalb der Grenzen von § 3 Betriebsrentenge-
auch dann, wenn Sie als versicherte Person die Versiche- setz möglich. Ein solches Abfindungsrecht steht auch dem
rungsbedingungen erhalten, ohne gleichzeitig Versicherungs- Versicherer zu. Mit Zahlung der Abfindung erlischt der Ver-
nehmer zu sein. trag.
Medizinische und berufliche Rehabilitations- und Integrati-
Inhaltsverzeichnis onsberatung
(2) Wir bieten der versicherten Person bei Eintritt von
§ 1 Was ist versichert? Erwerbsunfähigkeit im Sinne des § 2 kostenlos eine Beratung
§ 2 Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- über Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und
gungen? beruflichen Reintegration durch von uns beauftragte aner-
§ 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus- kannte Spezialisten an. Im Rahmen dieser Beratung als sinn-
geschlossen bzw. wann entfällt der Versicherungs- voll bestätigte Maßnahmen werden von unseren Spezialisten
schutz? eingeleitet und begleitet. Maßnahmen sind sinnvoll, wenn aus
§ 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, medizinischer und arbeitsmarktbezogener Sicht die begrün-
wenn Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit verlangt dete Aussicht besteht, dass dadurch die Aufnahme einer
werden? Berufstätigkeit erfolgen kann. Wir übernehmen während der
§ 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis- Versicherungsdauer die Kosten für eine vollständig durchge-
tungspflicht ab? führte Maßnahme. Die Kosten übernehmen wir jedoch maxi-
§ 6 Was gilt für die Nachprüfung der Erwerbsunfähigkeit? mal bis zum Sechsfachen der vereinbarten monatlichen
§ 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich- Erwerbsunfähigkeitsrente. Die versicherte Person ist nicht
ten? verpflichtet diese Hilfe anzunehmen.
§ 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige-
pflicht? Entstehen des Anspruchs
§ 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? (3) Der Anspruch auf Leistung entsteht mit Ablauf des
§ 10 Wann können Sie in eine selbständige Erwerbsunfä- Monats, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist.
higkeitsabsicherung wechseln?
§ 11 Wie erfolgt die? Bei einer eventuell vereinbarten Karenzzeit entsteht der
§ 12 Können die Beiträge angepasst werden? Anspruch auf die Leistungen frühestens nach Ablauf der
§ 13 Wann verjähren die Ansprüche aus Versicherungen? Karenzzeit. Diese beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die
§ 14 Welche Besonderheiten gelten bei Inanspruchnahme Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Endet die Erwerbsunfä-
von beschäftigungsfreien Zeiten ohne Entgelt? higkeit und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut
§ 15 Ersetzung unwirksamer Bestimmungen Erwerbsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, so wer-
den bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
§ 1 Was ist versichert? Erlöschen des Anspruchs
(4) Der Anspruch auf Leistung erlischt, wenn keine Erwerbs-
Leistung infolge Erwerbsunfähigkeit unfähigkeit mehr vorliegt, die versicherte Person stirbt oder
die jeweilige Leistungsdauer der EUZ endet.
(1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs-
dauer1) erwerbsunfähig, so erbringen wir – je nach vertragli- Verspätete Anzeige
cher Vereinbarung – folgende Leistungen: (5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer der Anspruch
auf Erwerbsunfähigkeit angemeldet, die bereits vor Ablauf der
Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit (EUZ-B) Versicherungsdauer eingetreten ist, so erbringen wir die Leis-
Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die tung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungs-
Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversi- dauer.
cherungen. Werden nach Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit
Leistungen erbracht, so muss nach Ablauf der für die Bei- Beitragszahlung während Anspruchsprüfung
tragsbefreiung vereinbarten Leistungsdauer2) trotz einer (6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir –
gegebenenfalls weiter bestehenden Erwerbsunfähigkeit die auf Ihren Antrag in Textform hin – die fälligen Beiträge zinslos
Beitragszahlung für die Hauptversicherung und die gegebe- bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs-
nenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen wieder auf-
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pflicht gemäß § 5. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset-
genommen werden, sofern die Beitragszahlungsdauer der zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts-
Hauptversicherung zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet verbindlichen Abschluss des Verfahrens. Die Nachzahlung
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der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens Die Umstellung erfolgt mit Eingang der Meldung, frühestens
am Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24 mit Aufnahme der Berufsausbildung/-tätigkeit. Der Beitrag
Monatsraten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Vorausset- sowie die Höhe der Überschussbeteiligung für die Berufsun-
zungen vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine fähigkeits-Zusatz-Versicherung werden dann aufgrund des
Herabsetzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln Berufes neu festgelegt.
der Versicherungsmathematik erfolgen. Zahlen Sie die Beiträ-
ge während der Anspruchsprüfung weiter, so werden wir die- Erfolgt die Anzeige über die Aufnahme der Berufsausbildung/
se bei Feststellung oder Anerkennung der Leistungspflicht -tätigkeit nach Ablauf der sechs Monate, wird die Umstellung
verzinst zurückzahlen. Der Zinssatz entspricht der zum Zeit- von dem Ergebnis einer neuen versicherungsmedizinischen
punkt der Rückzahlung geltenden Überschussdeklaration. Prüfung abhängig gemacht.
Dynamik im Leistungsfall von EUZ-B
(7) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung bei § 2 Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-
Erwerbsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes: gungen?
a) Voraussetzung für die Dynamik im EUZ-B-Leistungsfall (1) Erwerbsunfähig ist die versicherte Person, die infolge
ist, dass zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähig- Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechen-
keit die planmäßige Erhöhung in die Hauptversicherung den Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraus-
eingeschlossen ist. sichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande sein
b) Die Leistung aus der EUZ-B steigt jährlich um den hier- wird, mindestens drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit
für vereinbarten Prozentsatz – erstmalig zum Jahrestag, auszuüben.
der auf den Monat des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit
folgt. Der Mehrbeitrag wird zur Erhöhung der Versiche- (2) Als Erwerbstätigkeit im Sinne von Absatz 1 gelten selbst-
rungssumme der Hauptversicherung verwendet. Die ständige Tätigkeiten sowie die üblichen Tätigkeiten des allge-
Leistungen der Hauptversicherungen werden somit meinen Arbeitsmarktes. Tätigkeiten, die auf die besonderen
auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit weiter erhöht. gesundheitlichen Einschränkungen der versicherten Person
Einzelheiten zur Berechnung der Erhöhung sind in den zugeschnitten sind oder zugeschnitten werden müssen, zäh-
Besonderen Bedingungen für die Anpassungsversiche- len nicht zu den üblichen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeits-
rung festgelegt. Die Erhöhungen erfolgen, solange marktes.
Anspruch auf Beitragsbefreiung aus EUZ-B besteht.
c) Wenn unsere Leistungspflicht aus der Beitragsbefreiung (3) Ob die versicherte Person in der Lage ist, eine Erwerbstä-
endet, lebt Ihre Pflicht zur Zahlung der Beiträge für die tigkeit auszuüben, richtet sich allein nach ihren gesundheitli-
Hauptversicherung und alle Zusatzversicherungen wie- chen Verhältnissen; der zuletzt ausgeübte Beruf, die vorhan-
der auf. Die Höhe des Beitrages bemisst sich an den zu denen und erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse, die
diesem Zeitpunkt geltenden versicherten Leistungen, bisherige Lebensstellung, die Einkommensverhältnisse sowie
einschließlich etwaiger Erhöhungen aus der dynami- die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt.
schen Anpassung im Falle der Erwerbsunfähigkeit.
d) Erlischt das Recht auf dynamische Anpassung der (4) Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverlet-
Hauptversicherung, so wird das Recht auf die Dynamik zung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die
im Leistungsfall von EUZ-B ausgeschlossen. Der Beitrag ärztlich nachzuweisen sind, ununterbrochen wenigstens
für die EUZ wird dann neu berechnet. sechs Monate außerstande gewesen, mindestens drei Stun-
den täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben, so gilt dieser
Rentendynamik der EUZ-R im Rentenbezug Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit. Die Absätze 2
(8) Haben Sie mit uns die dynamische Anpassung der Renten und 3 gelten entsprechend.
bei Erwerbsunfähigkeit vereinbart, so gilt Folgendes:
a) Die Erhöhungen erfolgen, solange Leistungen aus der § 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
Versicherung erbracht werden. Gleiches gilt auch wäh- ausgeschlossen bzw. wann entfällt der Versiche-
rend der Dauer einer ggf. eingeschlossenen Karenzzeit. rungsschutz?
b) Die garantierten Renten im Rentenbezug steigen um
den vereinbarten Prozentsatz jeweils jährlich zur Haupt- (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig
fälligkeit, die auf den Monat folgt, in dem der Leistungs- davon, wie es zu der Erwerbsunfähigkeit gekommen ist.
fall eingetreten ist. Bezugsgröße sind die jeweiligen Vor-
jahresrenten. (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Erwerbsunfähigkeit ver-
ursacht ist:
Schüler, Studenten und Auszubildende a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Wir
(9) Für Schüler, Studenten und Auszubildende kann eine leisten jedoch, wenn die Erwerbsunfähigkeit verursacht
Umstellung auf eine Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung wurde durch kriegerische Ereignisse, denen die versi-
(BUZ) erfolgen, sobald eine Berufsausbildung/-tätigkeit cherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb
begonnen bzw. aufgenommen wurde, bei der Versicherungs- der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an
schutz auch im Falle einer Berufsunfähigkeit geleistet werden denen sie nicht aktiv beteiligt war;
b) durch innere Unruhe, sofern die versicherte Person auf
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kann. Dieser Umstand muss innerhalb von sechs Monaten
nach Beginn der Berufsausbildung/-tätigkeit angezeigt wer- Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
den. c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver-
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such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi- sie in deutscher Sprache verfasst sind oder in amtlich beglau-
cherte Person. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bigter Übersetzung vorliegen.
sind – auch bei Vorsatz – versichert.
d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Sie können uns selbstverständlich kontaktieren, wenn Sie Fra-
mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall, absichtli- gen z. B. zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von
che Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben. Ebenso erhal-
Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Hand- ten Sie Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen, Nachweisen
lungen in einem die freie Willensbestimmung ausschlie- oder zur Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und entspre-
ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätig- chende Formulare.
keit begangen worden sind, werden wir leisten;
e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver- (2) Werden Leistungen aus dieser Zusatzversicherung bean-
sicherungsnehmer vorsätzlich die Erwerbsunfähigkeit sprucht, so benötigen wir unverzüglich folgende Unterlagen:
der versicherten Person herbeigeführt haben;
f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder ● den Versicherungsschein;
die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden ● eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der
oder schädigen, dass Maßnahmen einer Katastrophen- Erwerbsunfähigkeit;
schutzbehörde oder vergleichbarer Einrichtungen erfor- ● ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per-
derlich sind; son gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter-
g) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Ein- sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und vor-
satz von atomaren, biologischen oder chemischen Waf- aussichtliche Dauer des Leidens;
fen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche ● Unterlagen über den Beruf der versicherten Person,
Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemi- deren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts
schen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen der Erwerbsunfähigkeit sowie über die eingetretenen
darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Per- Veränderungen;
sonen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren ● Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den versicherten Person, z. B. Steuerbescheide, Bilanzen,
technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die Gewinn- und Verlustrechnungen, Lohn- und Gehaltsab-
Erfüllbarkeit der zugesagten Leistungen nicht mehr rechnungen sowie ihre jeweiligen Veränderungen.
gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen
Treuhänder gutachterlich bestätigt wird. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Ansprucherhe-
bende zu tragen.
(3) Der Versicherungsschutz für die EUZ besteht nur so lange,
wie die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz in den (3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche
Ländern Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frank- Untersuchungen in Deutschland durch von uns beauftragte
reich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Ärzte verlangen. Auf Untersuchungen in Deutschland verzich-
Japan, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Nor- ten wir, wenn diese Untersuchungen durch von uns beauf-
wegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien tragte Ärzte vor Ort im Ausland erfolgen. Wenn Sie für die
oder den Vereinigten Staaten von Amerika hat, und sich nicht geforderte Untersuchung aus dem Ausland nach Deutsch-
länger als sechs Monate außerhalb der angegebenen Länder land reisen müssen, übernehmen wir neben den Untersu-
aufhält; es sei denn, wir haben einer Ausdehnung des Versi- chungskosten auch die üblichen Reise- und Unterbringungs-
cherungsschutzes schriftlich zugestimmt. Eine eingetretene kosten. Unter den üblichen Reise- und Unterbringungskosten
Leistungspflicht aus der EUZ bleibt jedoch in der anerkannten verstehen wir die Anreisekosten gemäß Bahnfahrt 2. Klasse
Höhe bestehen. und falls erforderlich Flug in der economy class und Unter-
bringung in einem 4-Sterne Hotel. Notwendige Feststellun-
gen sind auch Auskünfte oder Aufklärungen und Nachweise
§ 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderun-
wenn Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit verlangt gen sowie die Auskünfte, die dem Versicherer die Prüfung
werden? ermöglichen, ob bei Antragstellung unrichtige oder unvoll-
ständige Angaben gemacht wurden.
(1) Wenn Sie Leistungen aus der EUZ beanspruchen, haben
Sie die Erwerbsunfähigkeit im Sinne von § 2 dieser Bedingun- Die versicherte Person hat zu ermöglichen, dass der Versiche-
gen nachzuweisen. Dazu können wir von Ihnen verlangen, rer von allen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten oder sonsti-
dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des gen Heilbehandlern, Krankenhäusern und sonstige Kranken-
Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistungs- anstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, bei denen sie in
pflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit). Weiter können Behandlung war oder sein wird, anderen Personenversiche-
wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns alle Angaben machen, rern und frühere und aktuelle Krankenkassen (gesetzliche und
die der Aufklärung des Sachverhaltes dienlich sind und uns private), Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaf-
die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht ermögli- ten, Behörden, Gerichten sowie derzeitigen und früheren
chen (Aufklärungsobliegenheit). Arbeitgebern sachdienliche Auskünfte, insbesondere über
Gesundheitsdaten, erhalten kann. Dies kann durch eine pau-
Leistungsregulierung und Nachregulierungen aus diesem schale, jederzeit widerrufliche Ermächtigung, durch Einzeler-
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Vertrag werden in der Bundesrepublik Deutschland vorge- mächtigungen oder durch Beschaffung der Informationen
nommen. Einzureichende Unterlagen, insbesondere ärztliche durch die versicherte Person selbst erfolgen; in den beiden
Berichte und Untersuchungen, werden nur anerkannt, wenn letzten Fällen entstehende Mehrkosten im Vergleich zu einer
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pauschalen Ermächtigung haben die versicherte Person bzw. Für die Dauer eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses nach
der Anspruchsteller zu tragen. Über diese Möglichkeiten § 5 erfolgt keine Nachprüfung.
informieren wir die versicherte Person im Rahmen der Prüfung
eines geltend gemachten Anspruchs. (2) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus-
künfte und einmal jährlich eine Untersuchung der versicher-
(4) Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist grundsätz- ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.
lich nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen Die Kosten der Arzthonorare tragen wir. Die Bestimmungen
aus der Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung. Ausge- des § 4 Absätze 1 und 3 gelten entsprechend.
nommen sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen
Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) (3) Die Wiederaufnahme bzw. Änderung einer beruflichen
sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit beson- Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
deren Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf
Besserung des Gesundheitszustandes bieten. Lässt die versi- (4) Ist die Erwerbsunfähigkeit weggefallen, können wir unsere
cherte Person darüberhinausgehende ärztlich angeordnete Leistungen einstellen. In diesem Fall legen wir Ihnen die Ver-
oder empfohlene, insbesondere operative Maßnahmen zur änderung in Textform dar und teilen die Einstellung unserer
Heilung oder Minderung der Erwerbsunfähigkeit nicht durch- Leistungen dem Anspruchsberechtigten in Textform mit. Die
führen, steht dies einer Anerkennung des Leistungsan- Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des drit-
spruchs aus dieser Versicherung nicht entgegen. ten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirk-
sam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Beitragszahlung
wieder aufgenommen werden, falls es sich um einen beitrags-
§ 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis- pflichtigen Vertrag handelt und die Beitragszahlungsdauer
tungspflicht ab? noch nicht abgelaufen ist. Stirbt der Versicherte erlischt die
Leistungsverpflichtung mit dem Tag des Todes.
(1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung
erforderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von 4 (5) Ist die Erwerbsunfähigkeit bei Anzeige der Erwerbsunfä-
Wochen, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungspflicht higkeit wieder weggefallen, so können wir unsere Leistungen
anerkennen. schon mit Ablauf des Monats einstellen, in welchem die
Erwerbsunfähigkeit weggefallen ist.
(2) Während der Prüfung Ihres Leistungsanspruchs werden
wir Sie über den Sachstand bzw. fehlende Unterlagen infor-
mieren. Eine Information über den Sachstand erfolgt spätes- § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs-
tens alle vier Wochen. pflichten?
(3) In Einzelfällen können wir einmalig ein zeitlich befristetes Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 oder § 6 von Ihnen,
Anerkenntnis von bis zu 12 Monaten aussprechen, wenn ein der versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vor-
sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund kann sich aus sätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt wird, sind wir von der
uneindeutigen Nachweisen über das Vorliegen, den Beginn, Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet-
die Dauer oder den Grad von Erwerbsunfähigkeit ergeben. Ein zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis-
sachlicher Grund kann ferner gegeben sein, wenn aus medizi- tung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechen-
nischen, beruflichen bzw. betrieblichen Gründen eine Besse- den Verhältnis zu kürzen. Die Ansprüche aus der EUZ bleiben
rung der Beeinträchtigungen innerhalb des Befristungszeit- jedoch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss
raums objektiv zu erwarten ist (z. B. Reha-Maßnahme, auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
fortschreitender Heilungsprozess), so dass die Anspruchsvor- pflicht ist. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt
aussetzungen wegfallen.wVerweisung und Nachprüfung sind nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
für die Zeit der Befristung ausgeschlossen. Die in diesem auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wenn die Mitwir-
Zeitraum erbrachten Leistungen fordern wir auch dann nicht kungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn des laufen-
zurück, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass den Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung
sich ein bedingungsgemäßer Anspruch nicht nachweisen ließ. verpflichtet. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit sind wir
jedoch frühestens nach Ablauf der Karenzzeit zur Renten-
(4) Wir werden Sie bereits vor Ablauf der Befristung darüber zahlung verpflichtet.
informieren, dass wir nach Ablauf der Befristung das Vorlie-
gen bedingungsgemäßer Erwerbsunfähigkeit prüfen werden,
soweit Sie dieses wünschen. Die erforderlichen Unterlagen § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen
werden wir dann von Ihnen anfordern. Für diese erneute Prü- Anzeigepflicht?
fung gelten die Grundsätze der Erstprüfung.
Abweichend von den Regelungen zur vorvertraglichen Anzei-
gepflicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
§ 6 Was gilt für die Nachprüfung der Erwerbsunfähig- (AVB) können wir die dort genannten Rechte (Rücktritt, Kündi-
keit? gung und Vertragsanpassung) innerhalb von fünf Jahren seit
Vertragsschluss ausüben. Haben Sie oder die versicherte
(1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs- Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt
pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Erwerbsun- beträgt die Frist immer zehn Jahre seit Vertragsabschluss.
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fähigkeit nachzuprüfen.
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§ 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? Zugrundelegung der nicht verbrauchten Beitragsteile.
(1) Die EUZ bildet mit der Versicherung, zu der sie abge- (6) Eine Fortführung der EUZ unter Befreiung von der Bei-
schlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie tragszahlungspflicht gemäß Absatz 5 ist allerdings nur mög-
kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. lich, wenn die beitragsfreie Rente, gerechnet auf das Jahr,
Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Haupt- mindestens 300 EUR beträgt. Andernfalls werden die zu
versicherung endet, bei Rentenversicherungen mit Beendi- erstattenden Beitragsteile (vgl. Absatz 2) der EUZ zur Erhö-
gung der Aufschubzeit, erlischt auch der Versicherungs- hung der beitragsfrei versicherten Leistung(en) der Hauptver-
schutz aus der EUZ3). sicherung und der weiter bestehenden Zusatzversicherungen
verwendet.
(2) Eine EUZ können Sie für sich allein kündigen. In ihren
letzten fünf Versicherungsjahren kann die EUZ jedoch nur (7) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der
zusammen mit der Hauptversicherung gekündigt werden. Hauptversicherung gelten die Absätze 2 bis 6 entsprechend.
Ein Rückkaufswert steht nicht zur Verfügung. Gegebenen- Sofern die Leistungen aus der Hauptversicherung ganz oder
falls zur Verfügung stehende nicht verbrauchte Beitragstei- teilweise reduziert werden, muss die Leistung einer versicher-
le erstatten wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. ten Erwerbsunfähigkeitsrente angepasst werden, wenn die
Diese entsprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der Höchstrente überschritten wird.
Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versiche-
rungsperiode berechneten Deckungskapital der Versiche- (8) Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der EUZ, so
rung. berechnen wir die Leistungen aus der Hauptversicherung und
den ggf. eingeschlossenen sonstigen Zusatzversicherungen
Von dem so ermittelten Betrag wird kein Abzug einbehalten. (Rückkaufswert, beitragsfreie Leistung und Überschussbetei-
Beitragsrückstände werden verrechnet. ligung der Hauptversicherung) so, als ob Sie den Beitrag
unverändert weitergezahlt hätten.
(3) Eine beitragsfreigestellte EUZ können Sie nur zusammen
mit der Hauptversicherung kündigen. In diesem Fall erhalten (9) Ansprüche aus der EUZ, die auf bereits vor Kündigung
Sie – soweit vorhanden – die nicht verbrauchten Beitragsteile oder Beitragsfreistellung der Hauptversicherung eingetrete-
im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zurück. Diese ent- ner Erwerbsunfähigkeit beruhen, werden durch Kündigung
sprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der Prämien- oder Beitragsfreistellung der Hauptversicherung bzw. durch
kalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode Ablauf der Hauptversicherung nicht berührt.
berechneten Deckungskapital. Ein Abzug wird nicht erhoben.
(10) Ansprüche aus der EUZ können weder abgetreten, ver-
Eine EUZ, deren Beitragszahlungsdauer abgelaufen ist, kön- pfändet noch beliehen werden.
nen Sie nur zusammen mit der Hauptversicherung kündigen.
In diesem Fall erhalten Sie – soweit vorhanden – die nicht ver- (11) Abweichend von den Regelungen zum Bezugsrecht für
brauchten Beitragsteile im Rahmen der gesetzlichen Möglich- die Hauptversicherung können Bezugsrechte im Falle einer
keiten zurück. Diese entsprechen dem mit den Rechnungs- privaten Fortführung des Vertrages nur zu Gunsten der versi-
grundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der cherten Person oder zu Gunsten eines der folgenden Ange-
laufenden Versicherungsperiode berechneten Deckungskapi- hörigen der versicherten Person vereinbart werden:
tal der Versicherung.
● Ehegatten / eingetragene Lebenspartner,
Von dem so ermittelten Betrag wird kein Abzug einbehalten. ● Verwandte in gerader Linie z.B. Eltern, (Adoptiv-)Kinder,
(Ur-)Enkel, (Ur-)Großeltern,
Von der Kündigungsmöglichkeit der EUZ ausgenommen sind ● Geschwister und deren Ehegatten / eingetragene
Verträge während der beitragsfreien Zeit aufgrund einer aner- Lebenspartner,
kannten Erwerbsunfähigkeit. ● Geschwister der Ehegatten / eingetragenen Lebenspart-
ner,
(4) Eine Kündigung der EUZ zusammen mit der Hauptversi- ● Kinder der Geschwister,
cherung ist nicht möglich, falls es sich bei der Hauptversiche- ● Pflegeeltern / -kinder,
rung um eine Rentenversicherung ohne Hinterbliebenenleis- ● Verschwägerte in gerader Linie z.B. Schwieger- / Stiefel-
tung in der Aufschubzeit handelt. tern, Schwieger- / Stiefkinder,
● Pflegekinder des Ehegatten / eingetragenen Lebens-
(5) Die EUZ können Sie nur zusammen mit der Hauptversiche- partners
rung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Die ● Geschwister der Eltern.
Umwandlung ist jedoch nur möglich, wenn das Deckungska-
pital der EUZ ausreicht, eine beitragsfreie Mindestrente zu (12) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt
erreichen. Das Verhältnis zwischen der Erwerbsunfähigkeits- ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
rente und der Todesfallsumme bzw. der Jahresleistung bei der jeweilige Hauptversicherung sowie ggf. die Besonderen
Rentenversicherung bzw. der Beitragssumme bei einer Bedingungen für die Anpassungsversicherung sinngemäß
Fondsgebundenen Versicherung kann sich durch die Anwendung.
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung ändern. Die
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beitragsfreie Erwerbsunfähigkeitsrente errechnen wir nach
den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit
den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation unter
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§ 10 Wann können Sie in eine selbständige Erwerbs- (3) Die EUZ-Vertragsteile B und R sind entsprechend der ver-
unfähigkeitsabsicherung wechseln? traglichen Vereinbarung – siehe hierzu auch die Police – an
dem erwirtschafteten Überschuss beteiligt:
(1) Kündigen Sie oder stellen Sie Ihren Vertrag teilweise oder
vollständig beitragsfrei, so können Sie Ihren Erwerbsunfähig- Beitragsverrechnung
keitsschutz in einem separaten selbständigen Erwerbsunfä- Zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts wird ein
higkeitsvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung aufrechter- Zusatzüberschussanteil zugeteilt. Bezugsgröße ist der zum
halten. Zeitpunkt der Zuteilung aktuelle Bruttobeitrag.
(2) Für den neuen selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag Verwendung: Der Überschussanteil vermindert den zu zahlen-
gilt: den Beitrag bzw. die Beitragsrate. Sie zahlen also nicht den
vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe der
● Das Ende der Versicherungs-, Beitragszahlungs- und Ermäßigung kann allerdings nicht für die gesamte Beitrags-
Leistungsdauer bleibt gegenüber der bisherigen Beruf- zahlungsdauer garantiert werden.
unfähigkeitsversicherung unverändert.
● Der Beitragsberechnung werden das zum Beginn der Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, und galt bisher
Versicherung des neuen Vertrags erreichte rechnungs- die Beitragsverrechnung als vereinbart, so erfolgt automa-
mäßige Alter und der für den Neuzugang offene Tarif mit tisch der Wechsel zur Überschussverwendungsform „Verzins-
den dann gültigen Rechnungsgrundlagen zugrunde liche Ansammlung“.
gelegt. Dabei ist das rechnungsmäßige Alter die Diffe-
renz zwischen dem Kalenderjahr des Beginns der Versi- Verzinsliche Ansammlung
cherung und dem Geburtsjahr der versicherten Person. Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres – erstmals zu
● Alle sonstigen dem bisherigen Vertrag zugrunde liegen- Beginn des zweiten – wird ein Zusatzüberschussanteil fällig.
den besonderen Vereinbarungen, wie Risikozuschläge, Bezugsgröße ist der Risikobeitrag des Vorjahres.
Risikoausschlüsse und Klauseln, gelten auch für den
neuen Vertrag. Beitragsfreie Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen,
● Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente aus dem neuen die sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich
selbständigen Erwerbsunfähigkeitsvertrag darf nicht zu dem Zusatzüberschussanteil zu Beginn eines jeden Versi-
höher sein als die Differenz zwischen bisheriger Erwerbs- cherungsjahres – erstmals zu Beginn des zweiten – einen
unfähigkeitsrente und beitragsfreier Erwerbsunfähig- Grundüberschussanteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeit-
keitsrente dieser EUZ. Bei Beitragsverrechnung als Form punkt der Zuteilung überschussberechtigte Deckungskapital.
der Überschussverwendung im bisherigen Vertrag ent- Es berechnet sich aus dem am Ende eines Versicherungsjah-
spricht dies der garantierten Rente inklusive einer ggf. res vorhandenen positiven Deckungskapital der Versicherung,
eingeschlossenen Dynamik. Bei EU-Bonus als Form der das mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird.
Überschussverwendung entspricht dies der garantierten
Rente zuzüglich Bonus, inklusive einer ggf. eingeschlos- Verwendung: Die Überschussanteile werden verzinslich ange-
senen Dynamik. sammelt.
(3) Den Antrag auf Abschluss des selbständigen Erwerbsun- Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich angesammelte
fähigkeitsvertrages können Sie innerhalb von drei Monaten Guthaben zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung
nach Wirksamwerden der Kündigung oder der Beitragsredu- verwendet. Bei einer Risikolebensversicherung wird das Gut-
zierung bzw. Beitragsfreistellung stellen. Bei Wiederinkraftset- haben mit Beendigung der EUZ ausgezahlt.
zung Ihrer Hauptversicherung kann die EUZ nicht ohne erneu-
te Risikoprüfung reaktiviert werden. Der Erwerbsunfähigkeits- Erwerbsunfähigkeitsbonus (EU-Bonus)
schutz bleibt im separaten Vertrag versichert. Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird ein EU-
Bonus festgelegt. Bezugsgröße hierfür ist die versicherte
Leistung des betreffenden Versicherungsjahres.
§ 11 Wie sind Sie als Versicherungsnehmer an unse-
ren Überschüssen beteiligt? Solange kein Leistungsbezug erfolgt, wird der EU-Bonus Jahr
für Jahr neu festgelegt. Führt eine Neufestlegung der jährli-
Überschussermittlung chen Überschussanteile zu einer Reduzierung des Bonus, so
(1) Die Überschussermittlung erfolgt entsprechend der haben Sie das Recht – sofern noch keine Erwerbsunfähigkeit
Hauptversicherung (vgl. den entsprechenden Paragrafen der im Sinne des § 2 eingetreten ist – die garantierte Erwerbsun-
Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hauptversiche- fähigkeitsrente zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne erneute
rung). Gesundheitsprüfung so zu erhöhen, dass die Höhe des bishe-
rigen Erwerbsunfähigkeits-Schutzes (einschließlich Bonus)
Überschussbeteiligung erhalten bleibt. Maßgebend für die Bestimmung des neuen
(2) Die EUZ ist grundsätzlich gesondert am Überschuss betei- Beitrags ist der beim ursprünglichen Abschluss gültige Tarif.
ligt. Sie gehört zum Gewinnverband 811 in der Bestandsgrup- Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente inklusive Bonus teilen
pe 14. Die Festlegung und Änderung der Überschussbeteili- wir Ihnen jährlich in der Wertbestätigung mit. Die Erhöhung ist
gung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei der spätestens sechs Wochen nach der Hauptfälligkeit (Jahres-
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Hauptversicherung. In einzelnen Versicherungsjahren kann tag des Beginns der Versicherung) des Jahres, in dem die
eine Zuteilung von Überschüssen entfallen, sofern dies sach- Änderung des Erwerbsunfähigkeits-Bonus erfolgt ist, in Text-
lich gerechtfertigt ist. form zu beantragen.
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Verwendung: Bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit – bei Verein- einer eventuell vereinbarten Karenzzeit gezahlt.
barung einer Karenzzeit erstmals nach deren Ablauf – wird
der EU-Bonus zusätzlich zu den versicherten EUZ-Leistungen
gezahlt. Maßgeblich für die Höhe des EU-Bonus ist der im § 12 Können die Beiträge angepasst werden?
Jahr des Eintritts der EU deklarierte Überschussanteilsatz.
Der EU-Bonus wird jeweils bis zum Ablauf der vereinbarten Ein durch die laufenden Überschussanteile ermäßigter Bei-
Leistungsdauer, längstens jedoch für die Dauer unserer Leis- trag (siehe hierzu § 11 Absatz 3) kann sich je nach Über-
tungspflicht gezahlt. schussergebnis verändern. Auf das weitergehende Recht zur
Anpassung der Beiträge nach § 163 Versicherungsvertrags-
Beitragsfreie Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen, gesetz (VVG) verzichten wir.
die sich nicht im Leistungsbezug befinden, erhalten zusätzlich
zu dem EU-Bonus zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres
§ 13 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche-
– erstmals zu Beginn des zweiten – einen Grundüberschuss-
anteil. Bezugsgröße hierfür ist das zum Zeitpunkt der Zutei- rung?
lung überschussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet
sich aus dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhande- Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die
nen positiven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der
Rechnungszins um ein Jahr abgezinst wird. Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den
Anspruch begründenden Umständen und der Person des
Verwendung: Die Grundüberschussanteile werden verzinslich Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
angesammelt. Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns
angesammelte Guthaben zur Erhöhung der Leistung der angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang
Hauptversicherung verwendet. Bei einer Risikolebensversi- unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt.
cherung wird das Guthaben mit Beendigung der EUZ ausge-
zahlt.
§ 14 Welche Besonderheiten gelten bei Inanspruch-
nahme von beschäftigungsfreien Zeiten ohne Ent-
Überschussbeteiligung im Leistungsfall
(4) Hier gilt unabhängig von der vereinbarten Überschussver- gelt?
wendungsform folgende Überschussbeteiligung:
(1) Besteht ein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis
EUZ-B ohne Entgelt fort (beschäftigungsfreie Zeit ohne Entgelt),
Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach EUZ-B im kann die versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente bis zur Min-
Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche- destrente von 60 EUR jährlich abgesenkt werden. Die versi-
rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der cherte Person kann innerhalb von drei Monaten nach Beendi-
Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das gung der beschäftigungsfreien Zeit ohne Entgelt durch eine
Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit folgt, gewährt. Erklärung in Textform verlangen, dass die Versicherung ohne
Bezugsgröße ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung über- Gesundheitsprüfung zu den vor der Absenkung vereinbarten
schussberechtigte Deckungskapital. Es berechnet sich aus Bedingungen fortgesetzt wird. Wir sind berechtigt, Nachwei-
dem am Ende eines Versicherungsjahres vorhandenen positi- se für den Beginn der beschäftigungsfreien Zeit ohne Entgelt
ven Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Rech- zu verlangen.
nungszins um ein Jahr abgezinst wird. Bei unterjährigem Ein-
tritt der Erwerbsunfähigkeit erfolgt die erste Gewährung des (2) Besteht ein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis
Überschusses anteilig. ohne Entgelt fort (beschäftigungsfreie Zeit ohne Entgelt) und
wird während dieser Zeit eine Reduzierung des Beitrags oder
Verwendung: Der Überschuss wird verzinslich angesammelt. eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung vorge-
Bei Beendigung der EUZ wird das verzinslich angesammelte nommen, kann die versicherte Person innerhalb von drei
Guthaben zur Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung Monaten nach der Beendigung der beschäftigungsfreien Zeit
verwendet. Bei einer Risikolebensversicherung wird das Gut- ohne Entgelt durch eine Erklärung in Textform verlangen, dass
haben mit Beendigung der EUZ ausgezahlt. die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung zu den vor der
Umwandlung vereinbarten Bedingungen fortgesetzt wird.
EUZ-R
Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen nach EUZ-R im
§ 15 Ersetzung unwirksamer Bestimmungen
Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines jeden Versiche-
rungsjahres einen Grundüberschussanteil. Erstmals wird der
(1) Unwirksame Bestimmungen in diesen Bedingungen kön-
Überschuss zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf das
nen wir nach § 164 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz
Jahr des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit folgt, gewährt.
(VVG) mit Wirkung für bestehende Verträge durch neue
Bezugsgröße hierfür ist die EUZ-Rente des vorhergehenden
Regelungen ersetzen, falls die Unwirksamkeit durch eine
Versicherungsjahres.
höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräfti-
gen Verwaltungsakt festgestellt wurde.
Verwendung: Die Überschüsse werden zur Erhöhung der
EUZ- Rente verwendet. Bei unterjährigem Eintritt unserer
(2) Die Änderung muss zur Fortführung des Vertrags notwen-
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Leistungspflicht wird die EUZ-Rente anteilig erhöht.
dig sein oder das Festhalten an dem Vertrag ohne neue
Regelung stellt für Sie oder für uns auch unter Berücksichti-
Die EUZ-Rente aus Überschuss wird erstmals nach Ablauf
gung der Interessen des jeweils anderen eine unzumutbare
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Härte dar. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter
Wahrung des Vertragsziels Ihre Belange angemessen berück-
sichtigt.
(3) Die neue Regelung wird zwei Wochen, nachdem wir Ihnen
die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit-
geteilt haben, Vertragsbestandteil.
1) Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen der jeweilige Versi-
cherungsschutz besteht.
2) Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf eine
während der Versicherungsdauer zuerkannte Leistung längstens gewährt wird.
3) Das Gleiche gilt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages (vgl. die entspre-
chenden Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der
Hauptversicherung).
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§ 2 Wann können Sie ihren Versicherungsschutz ohne
Besondere Bedingungen für erneute Risikoprüfung erhöhen?
das Lebensphasenkonzept (1) Innerhalb der in den §§ 3-11 genannten Rahmenbedin-
gungen können Sie Ihren Versicherungsschutz erhöhen, wenn
Erhöhung des Versicherungsschutzes
sich die Lebensumstände der versicherten Person(en) durch
eines der nachfolgenden Ereignisse verändern:
Inhaltsverzeichnis
█ Erreichen der Volljährigkeit
§ 1 Welche Möglichkeiten eröffnet Ihnen das Lebenspha- █ Heirat
senkonzept? █ Scheidung
§ 2 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne █ Geburt eines eigenen Kindes
erneute Risikoprüfung erhöhen? █ Adoption eines Kindes
§ 3 Welche Verträge können im Rahmen des Lebenspha- █ Todesfall des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspart-
senkonzepts auftreten? ners
§ 4 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anpassung █ Abschluss einer Berufsausbildung mit Aufnahme einer
des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprü- beruflichen Tätigkeit
fung möglich? █ Abschluss einer akademischen Ausbildung mit Aufnahme
§ 5 In welchen Fällen ist eine Erhöhung ohne erneute einer beruflichen Tätigkeit
Risikoprüfung ausgeschlossen? █ Übergang aus einem mindestens ein Jahr ununterbrochen
§ 6 Welche Ergänzungsverträge können Sie abschließen? andauernden Teilzeitarbeitsverhältnis in eine Vollzeitstelle
§ 7 Welche Zusatzversicherungen können Sie in einen █ Übergang aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein
Ergänzungsvertrag einschließen bzw. innerhalb des unbefristetes Arbeitsverhältnis
Basisvertrages erhöhen? █ Gehaltssteigerung von mindestens 10 % des letzten Brutto-
§ 8 In welchem Umfang können Sie Erhöhungen ohne jahresgehalts (ohne variable Gehaltsbestandteile)
eine erneute Risikoprüfung vornehmen? █ Gehalt übersteigt erstmalig die Beitragsbemessungsgrenze
§ 9 Welche Höhe kann die gesamte Versicherungsleis- der gesetzlichen Rentenversicherung
tung annehmen? █ Steigerung des Gewinns vor Steuern bei Selbstständigen
§ 10 Wie können Sie eine Erhöhung ohne erneute Risiko- in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren um insgesamt-
prüfung veranlassen? Was müssen Sie beachten? mindestens 30 % im Vergleich zu dem Kalenderjahr, das dem
Welche Fristen gelten? Dreijahreszeitraum unmittelbar vorausgeht (Erhöhung des
§ 11 Welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn die Versicherungsschutzes nur frühestens im Abstand von drei
Erhöhung des Versicherungsschutzes im Basisvertrag Jahren möglich)
erfolgt? █ Erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung, Weiterqualifika-
§ 12 Was ist bei Basisrentenverträgen (Schicht 1) zu be- tion für Handwerker zum Techniker oder zum technischen
achten? Fach- und Betriebswirt
§ 13 Was ist bei Verträgen zu beachten, die im Rahmen der █ Erhalt der Prokura
betrieblichen Altersversorgung (Schicht 2) abge- █ Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit
schlossen wurden? █ Wegfall oder Reduzierung einer betrieblichen Altersversor-
gung
█ Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Ren-
§ 1 Welche Möglichkeiten eröffnet Ihnen das Lebens-
tenversicherung
phasenkonzept? █ Wegfall oder Reduzierung einer Versorgung aus einem
berufsständischem Versorgungswerk
Mit dem Lebensphasenkonzept können Sie den Versiche- █ Beendigung einer Versicherung auf zwei verbundene
rungsschutz auf das Leben der versicherten Person(en) ohne Leben bei der Zurich Dt. Herold Leben durch den Tod einer
erneute Risikoprüfung in Form von zusätzlichen selbständi- der beiden versicherten Personen
gen Ergänzungsverträgen erhöhen, sofern sich die Lebens- █ Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum
umstände der versicherten Person(en) durch bestimmte █ Abschluss eines Darlehensvertrages in Verbindung mit
Ereignisse verändern. dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum sowie von
fremd- oder gewerblich genutzten Immobilien
Anstelle eines zusätzlichen selbständigen Ergänzungsvertra- █ Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR
ges kann auch eine Erhöhung des Versicherungsschutzes zur Neugründung bzw. Übernahme einer bestehenden Praxis
innerhalb des Basisvertrages erfolgen. Hierbei sind die in bzw. Kanzlei oder Einstieg als Partner in eine bestehende Pra-
§ 11 beschriebenen Besonderheiten zu beachten. xis bzw. Kanzlei
█ Ernennung zum Beamten auf Probe oder zum Beamten auf
Wir behalten uns vor, vor jeder Durchführung der Erhöhung Lebenszeit
die Angemessenheit der Rentenhöhe im Verhältnis zum Ein- █ Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe als Beamter
kommen zu überprüfen. █ Nicht aus medizinischen Gründen verursachter Wechsel
von einer Tätigkeit als Beamter in die Privatwirtschaft (das
heißt zu einem nicht-öffentlichen oder nicht-staatlichen
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Unternehmen).
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(2) Zusätzlich besteht unabhängig vom Eintritt eines der ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt.
genannten Ereignisse einmalig bis zum Ablauf des 5. Versi-
cherungsjahres ab Versicherungsbeginn die Möglichkeit, den
Versicherungsschutz aus dem Basisvertrag innerhalb der in § 5 In welchen Fällen ist eine Erhöhung ohne erneute
diesen Bedingungen festgelegten Grenzen ohne erneute Risikoprüfung ausgeschlossen?
Risikoprüfung zu erhöhen. Soll dabei der Versicherungsschutz
für den Fall von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erhöht wer- (1) Handelt es sich bei den zugrunde gelegten Verträgen um
den, so gilt eine Wartefrist von sechs Monaten. Das heißt, Versicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bzw.
dass für Versicherungsfälle, die in diesem Zeitraum eintreten, Obliegenheitserklärung, so entfällt die Möglichkeit einer Erhö-
kein Anspruch auf Leistungen aus dem erhöhten Versiche- hung ohne erneute Risikoprüfung.
rungsschutz entsteht. Die Entscheidung über einen Anspruch
auf Leistungen aus dem Basisvertrag bleibt hiervon unbe- (2) Nach einer Beitragsfreistellung oder einer Kündigung des
rührt. Basisvertrags entfällt die Möglichkeit, Erhöhungen des Versi-
cherungsschutzes im Rahmen des Lebensphasenkonzepts
vorzunehmen.
§ 3 Welche Verträge können im Rahmen des Lebens-
phasenkonzepts auftreten? (3) Bei einer Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung
ist eine Erhöhung in den ersten 12 Monaten nach Vertragsbe-
Im Rahmen des Lebensphasenkonzepts können folgende ginn ausgeschlossen, wenn für den Vertragsabschluss die
Verträge auftreten (vgl. §§ 6 und 7): Wechseloption im Rahmen einer Grundfähigkeitsabsicherung
ausgeübt wurde.
Basisvertrag
Als Basisvertrag (Hauptversicherung mit oder ohne Zusatz-
versicherungen) bezeichnen wir den Vertrag, den Sie im ers- § 6 Welche Ergänzungsverträge können Sie abschlie-
ten Schritt des Lebensphasenkonzepts abschließen und der ßen?
somit die Grundlage für die weiteren im Rahmen des Lebens-
phasenkonzepts abschließbaren Verträge bzw. für Erhöhun- (1) Für Ergänzungsverträge können Sie zwischen folgenden
gen des Versicherungsschutzes innerhalb des Basisvertrages Versicherungen wählen:
ist.
█ Aufgeschobene Rentenversicherung
Ergänzungsvertrag █ Aufgeschobene Rentenversicherung – Basisversorgung
█ Fondsgebundene Versicherung
Als Ergänzungsvertrag (Hauptversicherung mit oder ohne
█ Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung
Zusatzversicherungen) bezeichnen wir den Vertrag, der im
█ Risikolebensversicherung
Anschluss an einen Basisvertrag im Rahmen des Lebenspha-
█ Kapitalbildende Lebensversicherung
senkonzepts ohne weitere Risikoprüfung zur Erhöhung des
█ selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder
bereits bestehenden Versicherungsschutzes abgeschlossen
werden kann. Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (nur möglich, wenn im
Basisvertrag eine Berufsunfähigkeits-Rente versichert ist).
█ selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung (nur mög-
§ 4 Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anpas- lich, wenn im Basisvertrag eine Erwerbsunfähigkeits- oder
sung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risi- Berufsunfähigkeits-Rente versichert ist).
koprüfung möglich?
Die oben genannten Versicherungen können nur dann von
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versi- Ihnen als Ergänzungsvertrag ausgewählt werden, soweit sie
cherungsschutz im Rahmen des Lebensphasenkonzepts zum Zeitpunkt der Beantragung der Erhöhung noch von uns
erhöhen zu können: im Neugeschäft angeboten werden. Für den Ergänzungsver-
trag gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbe-
█ Die versicherte(n) Person(en) stimmt (stimmen) der Aus- dingungen des Ergänzungsvertrages.
übung des Lebensphasenkonzepts zu, und
█ die versicherte(n) Person(en) hat (haben) bei Wirksam- (2) Ein Ergänzungsvertrag kann nicht wieder als Basisvertrag
werden der Erhöhung das 50. Lebensjahr nicht vollendet verwendet werden. Entsprechend werden Erhöhungen im
█ Die versicherte(n) Person(en) hat (haben) während der Rahmen des Lebensphasenkonzeptes auch bei den Bezugs-
Laufzeit des Basisvertrags keine Leistungen wegen größen für spätere Erhöhungen bzw. Ergänzungsverträge
Berufsunfähigkeit oder teilweiser oder vollständiger nicht berücksichtigt.
Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit oder wegen des
Verlustes einer Grundfähigkeit erhalten und solche auch
nicht beantragt. Dies unabhängig davon, ob die Leistun- § 7 Welche Zusatzversicherungen können Sie in einen
gen durch uns oder andere Versicherer/Leistungsträger Ergänzungsvertrag einschließen bzw. innerhalb des
geschuldet oder dort beantragt waren. Basisvertrages erhöhen?
█ Die versicherte(n) Person(en) war(en) während der Lauf-
zeit des Basisvertrags, höchstens in den zurückliegen- (1) Eine im Basisvertrag enthaltene Berufsunfähigkeits-
den zehn Jahren vor Beantragung der Erhöhung des Ver- Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversi-
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sicherungsschutzes im Rahmen des cherung kann über einen Ergänzungsvertrag oder durch eine
Lebensphasenkonzeptes nicht länger als sechs Monate Änderung des Basisvertrages erhöht werden. Voraussetzung
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für die Erhöhung über einen Ergänzungsvertrag ist, dass auch garantierten Todesfallsumme des Basisvertrages ohne ggf.
eine Hauptversicherung in dem Ergänzungsvertrag einge- eingeschlossener Risiko-Zusatzversicherung aber auf nicht
schlossen wird. Dieser Ergänzungsvertrag besteht dann aus weniger als 2.500 EUR und nicht mehr als 50.000 EUR belau-
einer Hauptversicherung und einer oder mehreren einge- fen.
schlossenen Zusatzversicherung(en).
Erfolgt eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb
Eine Risiko-Zusatzversicherung kann auch dann zusätzlich zu des Basisvertrages, gelten als Bezugsgrößen für die o. g.
einem Ergänzungsvertrag in Form einer kapitalbildenden maximalen Erhöhungen die aktuellen garantierten Leistungen
Lebensversicherung abgeschlossen werden, wenn im Basis- des Basisvertrages abzüglich der Leistungsanteile, die auf
vertrag keine Risiko-Zusatzversicherung enthalten ist. Die frühere Erhöhungen im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes
Risiko-Zusatzversicherung kann auch nachträglich in den zurückzuführen sind.
Basisvertrag eingeschlossen werden.
(3) Liegt als Basisvertrag eine
(2) Die Risiko-Zusatzversicherung und die Berufsunfähig-
keits- Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- █ aufgeschobene Rentenversicherung mit Berufsunfähig-
versicherung bilden mit der jeweiligen Hauptversicherung keits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz-
eine Einheit. Eine Zusatzversicherung kann ohne die zugehöri- versicherung oder
ge Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Die Haupt- █ aufgeschobene Rentenversicherung – Basisversorgung mit
versicherung kann jedoch ohne Zusatzversicherung fortge- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig-
führt werden. keits-Zusatzversicherung oder
█ Fondsgebundene Versicherung mit Basisschutz (Mindest-
(3) Ist eine Risiko-Zusatzversicherung in einem Ergänzungs- todesfallsumme ab dem 4. Versicherungsjahr bis 75.000 EUR)
vertrag eingeschlossen, so endet sie spätestens mit Ablauf und mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder
der zugehörigen Hauptversicherung. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder
█ Fondsgebundene Versicherung mit Premiumschutz und
(4) Ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig-
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung in einem Ergän- keits-Zusatzversicherung oder
zungsvertrag eingeschlossen worden, so endet sie spätes- █ selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder
tens, wenn der Versicherungsschutz aus der zugehörigen Erwerbsunfähigkeitsabsicherung
Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen mit Auf- █ selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung
schubzeit erlischt auch der Versicherungsschutz aus der
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Erwerbsunfähig- vor, so darf sich die garantierte Todesfallsumme eines Ergän-
keits-Zusatzversicherung mit Ablauf der Aufschubzeit. Für die zungsvertrages in Form einer kapitalbildenden Lebensversi-
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Erwerbsun- cherung, Fondsgebundenen Versicherung oder Risikolebens-
fähigkeits-Zusatzversicherung in dem Ergänzungsvertrag versicherung auf das 100-fache der aktuellen garantierten
erfolgt die Eingruppierung nach dem zum Zeitpunkt der monatlichen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-
Antragstellung ausgeübten Beruf; Endalter- und Summenbe- Rente, Rente des Basisvertrages, aber auf nicht weniger als
grenzungen werden entsprechend übernommen. Bestehende 2.500 EUR und nicht mehr als 50.000 EUR belaufen.
Verträge bleiben unberührt.
(4) Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-
Rente im Basisvertrag enthalten, können Sie im Ergänzungs-
§ 8 In welchem Umfang können Sie Erhöhungen ohne vertrag ebenfalls eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfä-
eine erneute Risikoprüfung vornehmen? higkeits-Rente ohne erneute medizinische Risikoprüfung
einschließen, die bis zu 100 % der aktuellen garantierten
(1) Die Höchstlaufzeit eines Ergänzungsvertrages entspricht Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Rente des
der auf volle Jahre gerundeten Restlaufzeit des Basisvertra- Basisvertrages beträgt. Dabei darf die jährliche Rente aus
ges. dem Ergänzungsvertrag jedoch maximal 12.000 EUR betra-
gen.
(2) Liegt als Basisvertrag eine
Für Berufseinsteiger gilt abweichend: Die jährliche Rente darf
█ kapitalbildende Lebensversicherung, aus dem Ergänzungsvertrag maximal 18.000 EUR betragen.
█ Fondsgebundene Versicherung mit Premiumschutz und
█ Mindesttodesfallssumme größer als 0 % der Beitragssum-
Die jährliche Rente muss in beiden Fällen mindestens
me, 300 EUR betragen.
█ Fondsgebundene Versicherung – Basisversorgung mit Pre-
miumschutz und Mindesthinterbliebenenguthaben größer als Als Berufseinsteiger gilt die versicherte Person, wenn sie
0 % der Beitragssumme,
█ Fondsgebundene Versicherung mit Basisschutz (Mindest- ● eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich
todesfallsumme ab 4. Versicherungsjahr größer als abgeschlossen hat und
75.000 EUR) oder ● im Anschluss erstmals eine Berufstätigkeit aufnimmt, die
█ Risikolebensversicherung
dieser Berufsausbildung oder diesem Studium ent-
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spricht, und
vor, so darf sich die garantierte Todesfallsumme für jeden ein- ● nicht älter als 30 Jahre ist.
zelnen Ergänzungsvertrag auf bis zu 50 % der aktuellen
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Erfolgt eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb Person darf maximal 300.000 EUR betragen. Bei Versicherun-
des Basisvertrages, gelten als Bezugsgrößen für alle bisher gen auf verbundene Leben kann für jede versicherte Person
festgelegten maximalen Erhöhungen die aktuellen garantier- die maximale Todesfallsumme versichert werden.
ten Leistungen des Basisvertrages abzüglich der Leistungs-
anteile, die auf frühere Erhöhungen im Rahmen des Lebens- Sofern der Vertragsabschluss einer Risikolebensversicherung
phasenkonzeptes zurückzuführen sind. auf Basis von verkürzten Risikofragen erfolgte, reduziert sich
die Gesamttodesfallsumme aller Verträge jeder einzelnen ver-
Ist der Basisvertrag eine Versicherung auf verbundene Leben sicherten Person in den ersten fünf Versicherungsjahren auf
und ist darin eine Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfä- maximal 150.000 EUR inklusive Todesfallbonus. Bei Versiche-
higkeitsrente eingeschlossen, so kann eine Berufsunfähig- rungen auf verbundene Leben kann für jede versicherte Per-
keitsrente oder Erwerbsunfähigkeits-Rente im Ergänzungs- son diese maximale Todesfallsumme versichert werden.
vertrag nur für die Person abgeschlossen werden, die im
Basisvertrag gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähig- Die Summe der monatlichen Berufsunfähigkeits- und
keit versichert ist. Erwerbsunfähigkeits-Renten sowie Renten wegen des Verlus-
tes einer Grundfähigkeit aus allen Verträgen der versicherten
(5) Soll zu einem Basisvertrag eine Kapitallebensversicherung Person bei unserem Unternehmen darf maximal 3.000 EUR
mit Risikozusatzversicherung als Ergänzungsvertrag abge- inklusive Bonus betragen.
schlossen werden, so gilt im Hinblick auf die Höhe der Todes-
fallsumme Folgendes: Die Gesamttodesfallsumme aus Kapi- Abweichend davon gilt bei Beamten in Abhängigkeit von der
tallebensversicherung und Risiko-Zusatzversicherung, die Besoldungsgruppe eine andere maximale Rentenhöhe; sie
den Ergänzungsvertrag bilden, darf bis zu 50 % der Todesfall- beträgt höchstens 1.600 EUR.
summe des Basisvertrages (einschließlich einer dort ggf. ent-
haltenen Risiko-Zusatzversicherung), maximal 50.000 EUR, Für die sogenannte „Karrieregarantie“ gilt eine abweichende
erreichen. Sie darf 5.000 EUR nicht unterschreiten. Erfolgt der Maximalsumme von 5.000 EUR inklusive Bonus aus allen Ver-
Einschluss der Risiko-Zusatzversicherung innerhalb des trägen der versicherten Person bei unserem Unternehmen,
Basisvertrages, gilt die vorstehende Regelung entsprechend. wenn
(6) Eine planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen ● die Summe der monatlichen Berufsunfähigkeits- und
(Dynamik) eines Ergänzungsvertrages ist dann möglich, wenn Erwerbsunfähigkeits-Renten sowie Renten wegen des
auch diese im Basisvertrag vorgesehen ist. Möchten Sie eine Verlustes einer Grundfähigkeit aus allen Verträgen der
dynamische Anpassung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit versicherten Person bei unserem Unternehmen bereits
(Dynamik im Leistungsfall) in einen Ergänzungsvertrag ein- 3.000 EUR erreicht hat und
schließen, so muss eine solche bereits im Basisvertrag enthal- ● die versicherte Person als Arbeitnehmer in einem unbe-
ten sein. Der Einschluss einer planmäßigen Erhöhung hängt fristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist und es sich
immer zusätzlich von einer wirtschaftlichen und finanziellen nicht um einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt,
Risikoprüfung durch uns ab. sowie
● sich das Bruttojahresgehalt (ohne variable Gehaltsbe-
(7) Die garantierte Gesamttodesfallsumme aller Ergänzungs- standteile) der versicherten Person vertraglich um min-
verträge (inkl. ggf. eingeschlossener Risiko-Zusatzversiche- destens 10 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat. Dabei
rung), und aller im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes darf die prozentuale Anpassung der versicherten Ren-
durchgeführten Erhöhungen innerhalb des Basisvertrages, tenleistung die prozentuale Anpassung des Bruttojahres-
die innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden, darf halts (ohne variable Gehaltsbestandteile) nicht überstei-
50.000 EUR nicht überschreiten. gen.
(8) Bei Risikolebensversicherungen besteht die Möglichkeit, Sofern der Vertragsabschluss einer selbständigen Berufs-
bei den in § 2 genannten Ereignissen „Geburt eines eigenen oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf Basis von verkürz-
Kindes“ oder „Abschluss eines Darlehensvertrages in Verbin- ten Risikofragen erfolgte, reduziert sich dieser Betrag in den
dung mit dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum ersten fünf Versicherungsjahren auf maximal 1.000 EUR.
sowie von fremd- oder gewerblich genutzten Immobilien“ den
Versicherungsschutz einmalig ohne erneute Risikoprüfung Für die Summe der garantierten Renten aus allen bei unserem
um bis zu 100.000 EUR zu erhöhen. Die in § 8 Absatz 2 Unternehmen abgeschlossenen Rentenversicherungen ist ab
genannte Beschränkung des Ergänzungsvertrages auf bis zu einer unternehmensintern bestimmten Höhe der garantierten
50 % der aktuellen garantierten Todesfallsumme des Basis- Renten eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit erforderlich. Dabei
vertrages und auf maximal 50.000 EUR gilt bei Ausübung die- werden unterschiedliche Risiken bewertet, wie Langlebigkeit,
ser einmaligen Erhöhungsmöglichkeit nicht. Zudem gilt auch Kapitalmarkt und vorzeitige Beendigung. Würden durch eine
die Regelung in § 8 Absatz 7 bei Ausübung dieser einmaligen als Ergänzungsvertrag oder durch eine Erhöhung beantragte
Erhöhungsmöglichkeit nicht. Rentenversicherung die garantierten Renten die gültige Gren-
ze überschreiten, so besteht der Anspruch aus dem Lebens-
phasenkonzept nur bis zur Höhe dieser Grenze. Maßgeblich
§ 9 Welche Höhe kann die gesamte Versicherungs- ist dabei die unternehmensintern zum Zeitpunkt der Beantra-
leistung annehmen? gung des betreffenden Ergänzungsvertrages geltende Gren-
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ze.
Die Gesamttodesfallsumme aller Verträge (inkl. der Summen
aus Risiko-Zusatzversicherung) jeder einzelnen versicherten
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§ 10 Wie können Sie eine Erhöhung ohne Risikoprü- █ Beendigung einer Versicherung auf zwei verbundene
fung veranlassen? Was müssen Sie beachten? Wel- Leben bei der Zurich Dt. Herold Leben durch den Tod einer
che Fristen gelten? der beiden versicherten Personen:
Sterbeurkunde
█ Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum
(1) Möchten Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes
ohne Risikoprüfung beantragen, weil sich die Lebensumstän- Kopie des Kaufvertrages und Nachweis über die Nutzung
█ Abschluss eines Darlehensvertrages in Verbindung mit
de der versicherten Person(en) durch eines der in § 2 Abs. 1
beschriebenen Ereignisse geändert haben, so muss uns der dem Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum sowie von
Antrag innerhalb der ersten 12 Monate nach Eintritt des fremd- oder gewerblich genutzten Immobilien:
Ereignisses in Textform zugehen. Die Änderung der Lebens- Kopie des Darlehensvertrages und Nachweis über die Nut-
umstände ist uns nachzuweisen. Als Nachweise gelten bei- zung
█ Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR
spielsweise bei
zur Neugründung bzw. Übernahme einer (bestehenden) Pra-
█ Heirat: xis bzw. Kanzlei oder Einstieg als Partner in eine bestehende
Kopie der Heiratsurkunde Praxis bzw. Kanzlei:
█ Scheidung:
Kopie des Darlehensvertrages und Nachweis über die Nut-
Kopie des Scheidungsurteils zung
█ Ernennung zum Beamten:
█ Geburt eines eigenen Kindes:
Kopie der Geburtsurkunde Ernennungsurkunde
█ Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe:
█ Adoption eines Kindes:
Kopie der Adoptionsurkunde Bezügemitteilung
█ Nicht aus medizinischen Gründen verursachter Wechsel
█ Todesfall des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspart-
ners: von einer Tätigkeit als Beamter in die Privatwirtschaft:
Sterbeurkunde Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen und
█ Abschluss einer Berufsausbildung mit Aufnahme einer
Kopie des neuen Arbeitsvertrages
beruflichen Tätigkeit:
Kopie der Abschlussurkunde, des Kaufmanns- oder Gesellen- Wir behalten uns vor, ggf. weitere für einen geeigneten Nach-
briefes und des Arbeitsvertrages weis notwendige Unterlagen von Ihnen zu fordern.
█ Abschluss einer akademischen Ausbildung mit Aufnahme
einer beruflichen Tätigkeit: Möchten Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne
Kopie der Abschlussurkunde und des Arbeitsvertrages Risikoprüfung innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre
█ Übergang aus einem mindestens ein Jahr ununterbrochen
(§ 2 Abs. 2) beantragen, so können Sie den Antrag frühestens
andauernden Teilzeitarbeitsverhältnis in eine Vollzeitstelle: drei Monate vor der gewünschten Erhöhung des Versiche-
Kopie der Arbeitsverträge rungsschutzes einreichen. Der Antrag muss uns in jedem Fall
█ Übergang aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein
vor der gewünschten Erhöhung des Versicherungsschutzes,
unbefristetes Arbeitsverhältnis: jedoch spätestens bis zum Ablauf des 5. Versicherungsjahres
Kopie des Arbeitsvertrages; zugehen.
█ Gehaltssteigerung von mindestens 10 % des letzten Brutto-
jahresgehalts: Außerhalb der genannten Fristen können wir einen Antrag auf
Lohn-/Gehaltsabrechnungen Erhöhung des Versicherungsschutzes gem. § 2 Abs. 1 oder
█ Gehalt übersteigt erstmalig die Beitragsbemessungsgrenze
Abs. 2 nur unter dem Vorbehalt einer erneuten Risikoprüfung
der gesetzlichen Rentenversicherung: berücksichtigen.
Lohn-/Gehaltsabrechnung bzw. ergänzende Nachweise
█ Steigerung des Gewinns bei Selbstständigen:
(2) Ist in Ihrem Basisvertrag eine Berufsunfähigkeits- oder
Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Unterlagen (z.B. Erwerbsunfähigkeits-Rente enthalten und möchten Sie diese
Gewinn- und Verlustrechnung) durch einen Ergänzungsvertrag oder innerhalb des Basisver-
█ Erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung, Weiterqualifika-
trages erhöhen, so behalten wir uns vor, von Ihnen die Vorlage
ion usw.: von Dokumenten zu verlangen, die die Angemessenheit der
Meisterbrief oder Abschlusszeugnis Techniker, technischer Rentenhöhe im Verhältnis zum Einkommen belegen, wie etwa
Fach- und Betriebswirt einen aktuellen Einkommensnachweis, Arbeitsvertrag (zum
█ Erhalt der Prokura:
Beispiel Berufseinsteiger) oder Ähnliches. Die Begrenzung
Bescheinigung des Arbeitgebers oder Ablehnung einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfä-
█ Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit:
higkeits-Rente im Ergänzungsvertrag oder als Erhöhung –
Kopie der Zulassungsurkunde unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und der Gesamt-
█ Wegfall oder Reduzierung einer betrieblichen Altersversor-
rentenleistung aus allen bestehenden und beantragten
gung: Versorgungen sowie des ausgeübten Berufes und der zuläs-
Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen und sigen Höchsteinschlussgrenzen – ist uns vorbehalten.
█ Kopie des neuen Arbeitsvertrages
█ Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Ren-
(3) Ergänzungsverträge bzw. Änderungen innerhalb des
tenversicherung: Basisvertrages werden mit Versicherungsbeginn des auf den
Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen Eingang der Meldung folgenden Beitragszahlungsabschnitts
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█ Wegfall oder Reduzierung einer Versorgung aus einem
abgeschlossen.
berufsständischem Versorgungswerk:
Kopie der dem Ereignis zugrunde liegenden Unterlagen (4) Nachdem Sie eine Erhöhung des Versicherungsschutzes
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vorgenommen haben, senden wir Ihnen den Versicherungs- beachten.
schein für den Ergänzungsvertrag bzw. den geänderten Versi-
cherungsschein oder Nachtrag des Basisvertrages zu.
§ 12 Was ist bei Basisrentenverträgen (Schicht 1) zu
(5) Die erstmalige Erhöhung des Versicherungsschutzes kann beachten?
frühestens zu Beginn des 2. Versicherungsjahres erfolgen.
Dies gilt auch dann, wenn sich die Lebensumstände bereits Handelt es sich beim Basisvertrag oder Ergänzungsvertrag
im Laufe des ersten Versicherungsjahres geändert haben und um einen steuerlich geförderten Basisrentenvertrag (Schicht
uns dies gemeldet wurde. 1), bei dem eine ergänzende Absicherung des Eintritts der
Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit und von
(6) Basis- und Ergänzungsvertrag bilden im Rahmen des Hinterbliebenen vereinbart wird, ist Folgendes zu beachten:
Lebensphasenkonzepts eine Einheit bzgl. der Risikoprüfung.
Im Hinblick auf Rücktritt, Vertragsanpassung, Kündigung oder Beitragsverhältnis bei Vereinbarung einer ergänzenden
Anfechtung behalten wir uns daher vor, dies auf sämtliche im Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit, der ver-
Rahmen des Lebensphasenkonzepts bestehenden Verträge minderten Erwerbsfähigkeit bzw. von Hinterbliebenen
zu beziehen. Für den Fall der ergänzenden Absicherung des Eintritts der
Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw.
(7) Im Übrigen gelten für jeden abgeschlossenen Ergän- von Hinterbliebenen ist vereinbart, dass mehr als 50 % der
zungsvertrag bzw. jede Erhöhung des Versicherungsschutzes Beiträge auf Ihre eigene Altersvorsorge als Versicherungs-
innerhalb des Basisvertrages die jeweils zugrunde liegenden nehmer entfallen. Dies gilt auch für Änderungen (z. B. Erhö-
Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besonderen hungen) während der Vertragslaufzeit.
Bedingungen. Für den Basisvertrag vereinbarte Risikozu-
schläge, Risikoausschlüsse und Klauseln gelten auch für
Ergänzungsverträge bzw. Erhöhungen innerhalb des Basis- § 13 Was ist bei Verträgen zu beachten, die im Rah-
vertrages im Rahmen des Lebensphasenkonzepts. Die Prämie men der betrieblichen Altersversorgung (Schicht 2)
für den Ergänzungsvertrag wird aus dem zum Zeitpunkt sei- abgeschlossen wurden?
nes Abschlusses für den Neuzugang offenen Tarif unter
Berücksichtigung der für den Basisvertrag vereinbarten Das Recht auf Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne
Zuschläge, Ausschlüsse und Klauseln ermittelt. Die Prämie für erneute Risikoprüfung besteht auch, wenn es sich bei dem
die Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb des Basisvertrag um eine Direktversicherung oder eine Rückde-
Basisvertrages errechnet sich aus dem zum Zeitpunkt der ckungsversicherung handelt, die im Rahmen der betrieblichen
Vertragsänderung erreichten rechnungsmäßigen Alter der Altersversorgung (Schicht 2) abgeschlossen wurde. Dieses
versicherten Person, der Restlaufzeit sowie den ursprünglich gilt auch für Direktversicherungen oder Rückdeckungsversi-
vereinbarten Annahmebedingungen unter Berücksichtigung cherungen, die von der versicherten Person als neuem Versi-
der zum Zeitpunkt der Vertragsänderung für diese dann vor- cherungsnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Unterneh-
gesehenen Sterbetafel und des vorgesehenen Rechnungs- men mit eigenen Beiträgen fortführt.
zinses.
Nur der Versicherungsnehmer ist berechtigt, eine Erhöhung
des Versicherungsschutzes zu beantragen bzw. einen Ergän-
§ 11 Welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn zungsvertrag abzuschließen.
die Erhöhung des Versicherungsschutzes im Basis-
vertrag erfolgt? Arbeitsrechtliche Vereinbarungen (z.B. in einer Versorgungs-
ordnung) können den Regelungen des Lebensphasenkon-
Soll anstelle eines Ergänzungsvertrages die Erhöhung des zeptes entgegenstehen und sind vom Versicherungsnehmer
Versicherungsschutzes innerhalb des Basisvertrages erfol- zu berücksichtigen.
gen, so sind zusätzlich folgende Besonderheiten zu beachten:
█ Die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute
Risikoprüfung ist nur im Rahmen der beschriebenen Grenzen
zulässig.
█ Eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb des
bestehenden Vertrages kann abgelehnt werden, wenn eine
solche Vertragsänderung nicht mehr zulässig ist oder mit
einer Umstellung auf eine neue Sterbetafel und einen neuen
Rechnungszins verbunden ist. In diesem Fall haben Sie
jedoch das Recht einen Ergänzungsvertrag im Rahmen des
Lebensphasenkonzepts abzuschließen.
Wenn Sie vom Lebensphasenkonzept Gebrauch machen,
werden wir Sie über die steuerlichen Auswirkungen zum Zeit-
punkt der Beantragung informieren. Zur Beibehaltung eventu-
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eller steuerlicher Vergünstigungen des Basisvertrages auch
nach Inanspruchnahme des Lebensphasenkonzepts, sind die
steuerlichen Rahmenbedingungen des Basisvertrages zu
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über hinaus hat sich unser Unternehmen auf die
Information zur Verwendung „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen
Ihrer Daten Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflich-
tet, die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirt-
schaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter
Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer perso- www.zurich.de/datenschutz abrufen.
nenbezogenen Daten durch die Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung Aktiengesellschaft und die Ihnen nach Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen
dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den
Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag
zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung und
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Beendigung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung
Deutzer Allee 1 oder Rechnungsstellung und vertragsbezogenen Korrespon-
50679 Köln denz. Angaben zum Versicherungsfall benötigen wir etwa, um
Telefon: 0221 7715-0 prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und
Fax: 0221 7715-7777 wie hoch die Leistung ist.
E-Mail: service@zurich.de
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungs-
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter fol- vertrages sowie die Leistungsbearbeitung ist ohne die Ver-
gender Adresse arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.
Zurich Gruppe Deutschland Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten
Konzerndatenschutz zur Erstellung versicherungsspezifischer Statistiken, z. B. für
50427 Köln die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichts-
E-Mail: datenschutz@zurich.com rechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer Zurich-Gesell-
schaft bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung
Herkunft und Kategorien personenbezogener Daten der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Bera-
Grundsätzlich erheben wir personenbezogene Daten direkt tung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung,
beim Betroffenen. für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftser-
teilungen.
In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass wir personen-
bezogene Daten von Dritten erhalten. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezoge-
ner Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke sowie
Beispiele: eine Leistungsbearbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit
– Bei Postrückläufern führen spezialisierte Dienstleister eine dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B.
Adressrecherche durch, um aktuelle Anschriftendaten zu Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversiche-
ermitteln. rungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung
– Daten zu Mitversicherten bzw. versicherten Personen nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir
erhalten wir über unseren Versicherungsnehmer, falls wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf
die Daten nicht direkt bei diesen Personen erheben kön- Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.
nen. Wir erheben z. B. den Namen, die Adresse und das Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen
Geburtsdatum. Die erforderlichen Daten für den Leis- von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO).
tungsfall erheben wir direkt beim Betroffenen. Dies kann insbesondere erforderlich sein
– Daten zu Bezugsberechtigten oder Begünstigten erhalten
wir von unserem Versicherungsnehmer, z. B. den Namen, – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebes,
die Adresse und das Geburtsdatum, um den Betroffenen insbesondere dem rechtlich zulässigen Trainieren und Tes-
im Leistungsfall kontaktieren zu können. ten von Anwendungen,
– Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, Leasinggebern, – für die Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den
Bürgschafts- bzw. Garantiegläubigern und Forderungsin- Unternehmen der Zurich Gruppe in Deutschland, inklusive
habern erhalten wir unter Umständen von unserem Versi- der Erkennung von Zielgruppen für Marketingzecke (z.B.
cherungsnehmer. Umgekehrt kann es sein, dass wir von anhand Familienstands, Alter, Geschlecht in Form der
jenen Daten zum Versicherungsnehmer erhalten, insbe- Anrede aus dem Antrag),
sondere Kontaktdaten und Angaben zum betroffenen Risi- – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte
ko. und für andere Produkte der Unternehmen der Zurich
– Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Person über Ihren Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt-
zuständigen Vermittler, z. B. im Rahmen der Antragsauf- und Meinungsumfragen, soweit rechtlich zulässig,
nahme. – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbeson-
dere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinwei-
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können,
– konzernübergreifende Prüfungen (z.B. Prüfungen der Kon-
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beach- zern-Revision),
tung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des – zu statistischen Zwecken,
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Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrecht- – zur Optimierung der Prüfung im Rahmen der Geldwäsche
lich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsge- und Terrorismusfinanzierungsvorschriften (GWG) sowie
setzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Dar-
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Sanktions-Vorschriften; dabei verarbeiten wir Ihre Daten Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer
einschließlich der Angabe zum Geschlecht bzw. der Anre- unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde
de aus dem Antrag, bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewer-
– zur Kalkulation der Risiken zur Findung von Tarifen kann tung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre
eine interne Einrechnung geschlechtsspezifischer Risiken, Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die Erfül-
rechtlich geboten sein, auch wenn der fertige Tarif immer lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich
ein Unisex-Tarif ist, der für alle Geschlechter gleiche ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
Bedingungen festlegt; für die Kalkulation der versicherten erforderlichen Umfang.
Risiken benötigen die Aktuare die Anzahl der Angaben
Mitversicherer (Konsortialpartner)
zum Geschlecht der Versicherten, die durch die Angaben
Haben Sie eine Konsortialversicherung abgeschlossen, sind
aus dem Antrag (z.B. durch die Anrede) indiziert werden,
die in Ihrem Persönlichen Vorschlag genannten Lebensversi-
ohne dass sich diese Berechnungen auf den einzelnen
cherer in Höhe eines jeweiligen prozentualen Anteils an Ihrem
Versicherten auswirken,
Versicherungsvertrag beteiligt. Die Anschrift der beteiligten
– zur Verarbeitung von Daten Dritter, zu deren Gunsten ein
Versicherer finden Sie in diesem Fall in der in Ihrem Persönli-
Vertrag abgeschlossen wurde (z.B. versicherte Personen)
chen Vorschlag enthaltenen „Information zu Ihrer Versiche-
im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und
rung“. Im Rahmen der Antragsbearbeitung sowie zur Durch-
-beendigung,
führung Ihres Versicherungsvertrages kann es zur Weitergabe
– für die Nutzung von Transkriptionsanwendungen.
Ihrer allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten an
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen die Konsortialpartner und die mit ihnen verbundenen Unter-
Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. auf- nehmen kommen. Die beteiligten Unternehmen sind in jedem
sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Fall gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die geltenden
Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall
Vermittler
die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c)
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem
DSGVO. Weitere Beispiele für die Verarbeitung aufgrund ge-
Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum
setzlicher Pflichten sind:
Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten
– aufgrund von gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet, Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt
sowohl bei der Kalkulation von (Unisex-)Tarifen als auch unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Ver-
bei der Solvabilitätsplanung (Berechnung von Reserven) mittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und
statistisch nachgewiesene Risiken aktuarisch einzurech- Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-
nen (VAG; Solvency II-Richtlinie); solche Risiken können angelegenheiten benötigen.
sich z.B. aus der Zugehörigkeit zu besonders gefährlichen
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
Berufsgruppen ergeben oder aus geschlechterspezifi-
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unterneh-
schen Unterschieden (z.B. unterschiedliche Lebenserwar-
mensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufga-
tung in der Lebensversicherung bei Männern und Frauen);
ben für die in der Zurich Gruppe verbundenen Unternehmen
dafür verarbeiten wir z.B. Angaben zum Geschlecht bzw.
zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag bei einem oder
der Anrede aus dem Antrag,
mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre
– aufgrund versicherungsrechtlicher Berichtspflichten müs-
Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten,
sen wir ggf. aggregierte Daten an die Aufsichtsbehörde lie-
für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leis-
fern, die Auswertung des Versichertenbestandes nach
tungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen
Geschlecht erfordern (z.B. Verordnung über die Berichts-
Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe
erstattung von Versicherungsunternehmen), in Form der im
verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der
Antrag gewählten Anrede.
Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherinformatio-
Sofern wir gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vornehmen, nen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Inter-
zum Beispiel zur Verhinderung von Geldwäsche, kann es in netseite unter www.zurich.de/datenschutz finden Sie die
bestimmten Fällen auch zu einer Verarbeitung von Daten zu Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung
strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten kommen. teilnehmen.
Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben Externe Dienstleister
nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor infor- gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
mieren. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts-
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
beziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der Dienst-
Rückversicherer leister der Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherin-
formationen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisier- Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz entnehmen.
ten Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann
es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an Weitere Empfänger
einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an
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eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur
machen kann. Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversi-
cherungsträger, Finanzbehörden oder den, Gerichte, Gerichts-
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vollzieher, Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter). bindung. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforder-
lich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden,
Dauer der Datenspeicherung mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden
haben und die über sachdienliche Informationen verfügen
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für
könnten.
die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für Detaillierte Informationen zur Besurance HIS GmbH gemäß
die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu
Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern,
Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder
speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link:
gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und www.besurance-his.de.
Aufbewahrungspflichten ergeben sich, unter anderem aus
dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Bonitätsauskünfte
Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis
Sofern wir im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung in
zu zehn Jahre.
der Lebensversicherung eine Bonitätsauskunft einholen,
geschieht dies in der Regel auf Grundlage eines berechtigten
Betroffenenrechte
Interesses gemäß Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO.
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer
Zur Verhinderung kunden- bzw. vermittlerseitigen Betruges
Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön-
holen wir bei Verdachtsfällen und i. d. R. bei bestimmten Sum-
nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung
mengrenzen Bonitätsinformationen bei Auskunfteien ein. Der-
oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiter-
zeit arbeiten wir mit der Infoscore Consumer Data GmbH und
hin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
der Creditreform zusammen.
sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestell-
ten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen- Sofern wir Bonitätsinformationen auf Grund gesetzlicher Vor-
lesbaren Format zustehen. gaben zur Verhinderung von Geldwäsche einholen, geschieht
dies auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. Sollte in
Widerspruchsrecht Ausnahmefällen doch Ihre Einwilligung notwendig sein, holen
wir diese gesondert ein.
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen-
bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung ohne Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data
Angabe von Gründen zu widersprechen. Verarbeiten wir GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum
Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den
Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch
besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir ver- auf Löschung und Berichtigung etc. finden Sie auf folgender
arbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht Internetseite: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt
mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige
Datenübermittlung in ein Drittland
Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Inter-
essen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Ver- Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer-
arbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln,
Verteidigung von Rechtsansprüchen. erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die
EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau
bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzga-
rantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz-
Beschwerderecht
vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten-
oben genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden. Dane- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden
ben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Daten- Sie in der Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe
schutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutz- Deutschland in Ihren Verbraucherinformationen sowie in der
aufsichtsbehörde ist: jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter:
www.zurich.de/datenschutz
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informations
freiheit Nordrhein-Westfalen Aktualisierung der Datenschutzhinweise
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderun-
gen z. B. der gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirt- Zeitpunkt angepasst werden. Eine jeweils aktuelle Fassung
schaft (HIS) dieser Hinweise sowie der Dienstleister, zu denen nicht nur
vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, erhalten
Bei Abschluss einer Lebensversicherung fragen Zurich und
Sie getrennt nach Unternehmen unter:
andere Versicherungen Daten im Rahmen der Risiko- oder
www.zurich.de/datenschutz
Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn hierfür ein berech-
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tigtes Interesse besteht. Sofern hierfür Ihre nach § 203 StGB
geschützten Daten weitergeben werden, geschieht dies nur
auf Grundlage einer zuvor eingeholten Schweigepflichtent-
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Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen
Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft und der von Ihnen gegebenenfalls im Rahmen Ihres Versicherungsantrags oder der
Leistungsbearbeitung abgegebenen Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbin-
dungserklärung. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an Dienstleister, soweit dies für Erbringung der Dienstleistung erforderlich
ist. Diese Liste nennt solche Dienstleister sowie Kategorien von Dienstleistern. Dienstleister bzw. Dienstleisterkategorien, die hierzu beson-
dere Kategorien von Daten (wie z. B. biometrische oder Gesundheitsdaten etc.) erhalten könnten, sind mit 1) gekennzeichnet.
Einzelne Dienstleister können auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen sein. Eine Datenübermittlung an solche
Dienstleister kann zum Beispiel erfolgen, wenn dies zwingend zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags erforderlich ist. Im Übri-
gen erfolgt eine solche Übermittlung nur, wenn das angemessene Datenschutzniveau am Sitz des Dienstleisters durch einen Angemes-
senheitsbeschluss der Europäischen Kommission (wie z. B. im Fall der Schweiz) oder durch geeignete Garantien, insbesondere den
Abschluss der von der Europäischen Kommission erlassenen Standard-Datenschutzklauseln (diese können Sie bei uns erfragen), gewähr-
leistet ist. Dienstleister bzw. Kategorien mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind mit 2) gekennzeichnet.
An der zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmende Konzerngesellschaften
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland
Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft
Dienstleister, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist
Dienstleister Gegenstand der Beauftragung
TDG Tele Dienste GmbH1) Kundenservice (z. B. Telefonie)
Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)1) Zentrale Dienstleistungen (z. B. Recht & Steuern, Revision, Compliance,
Risikoprüfung, Vertragsverwaltung, Versicherungsvertrieb und Leis-
tungsfallbearbeitung sowie IT-Dienstleistungen, Sanktions-Screening,
Geldwäscheprävention)
Zurich Kunden Center GmbH1) Kundenservice (z. B. Telefonie)
Dienstleister, die für Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland (1. – 5.,7.), die Zurich Deutscher Herold Lebensversi-
cherung AG und die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) (2. – 5.) sowie die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG
(4. – 6.) tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist
Dienstleister Gegenstand der Beauftragung
1. DKV Deutsche Krankenversicherung AG1) Leistungsfallbearbeitung in der Auslandsreise-Krankenversicherung
2. Rheinland Versicherungs AG1) Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung mit einge-
schlossener Zusatzversicherung (Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit)
3. AXA Partners SAS1) Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung für Baufinanzie-
rungen (BaufiSchutz) bei der Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeits-
versicherung
4. GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG Diverse Service-Dienstleistungen (u. a. Not- u. Zentralruf der
deutschen Autoversicherer, Verfahren zur elektronischen Versiche-
rungsbestätigung)
5. informa HIS GmbH Hinweis- und Informationssystem (HIS)
6. getolo GmbH1 Zentrale Dienstleistungen insbesondere in der Krankenzusatz-, Tierhal-
terhaftpflicht- und Tierkrankenversicherung (u. a. Vertragsverwaltung,
Versicherungsvertrieb, Leistungsfallbearbeitung)
7. Booking.com Transport Limited1) 2) Vertrags- und Schadenbearbeitung im Rahmen von über booking.com
geschlossener Versicherungsverträge (z.B. Car Hire Excess Insurance)
Kategorien von Dienstleistern, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Verarbeitung von personenbezoge-
nen Daten kein Hauptgegenstand des Auftrages ist bzw. die nur gelegentlich tätig werden
Dienstleisterkategorie Gegenstand der Beauftragung
Adress-Dienstleister Aktualisierung von Adressdaten
Archivierungs-/Entsorgungsunternehmen1) Aktenarchivierung und Entsorgung von Akten/Datenträgern
Assistance-Dienstleister1) 2) Assistance-Leistungen
Call-Center Telefondienstleistungen
Druckereien Druckdienstleistungen (Druck/Postversand)
Elektronisches Versandmanagement Versanddienstleistungen (E-Mail-Versand)
Medizinische Gutachter und Sachverständige (Ärzte, Psychologen, Psy- Analyse, Begutachtung und Beratung zu Rehabilitations- und sonstigen
chiater etc.)1) medizinischen Maßnahmen
Sonstige Gutachter, Sachverständige, Prüfdienstleister1) Erstellung von Gutachten/Expertisen; Beratung in speziellen Fällen
Inkassounternehmen Forderungseinzug
IT- und Telekommunikationsdienstleister1) 2) IT-Dienstleistungen (z. B. IT, Telefonie, Netzwerk, Wartung)
Post-, Kommunikations- oder Logistikdienstleister1) Postbearbeitung, Dokumenten-Management inkl. Digitalisierung
Marketingagenturen Marketingaktionen
Marktforschungsunternehmen, Analyse Dienstleister1) Marktforschung, Web-Analyse
Auskunfteien und Recherchedienstleister (z. B. Detekteien)1) Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte, Recherchedienstleistungen
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Rechtsanwaltskanzleien1) Anwaltliche Dienstleistungen
Rehabilitationsdienste und Dienstleister für Hilfs- und Pflege- sowie Assistance-Leistungen (z. B. Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen)
medizinische Leistungen1)
Rückversicherer1) 2) Einbindung in die Risiko- und Leistungsprüfung in speziellen Fällen
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Schadendienstleister/Sanierer/Werkstätten Unterstützung in der Schadenbearbeitung
Übersetzer und Dolmetscher Übersetzungen und ähnliche Unterstützungsleistungen
Wirtschaftsprüfer Prüfdienstleistungen
Zahlungsdienstleister Abwicklung von Zahlungen über Zahlungsdienstleister (z.B. Kreditkar-
tenanbieter)
Hinweis: Eine Weitergabe findet nicht an alle Dienstleister statt, sondern ggf. an einzelne Dienstleister und nur soweit es erforderlich und
durch eine Rechtsgrundlage abgedeckt ist. Informationen zu Ihren Rechten bzgl. Ihrer Daten (wie z. B. einem evtl. Widerspruchsrecht) fin-
den Sie mit weiteren Informationen zum Datenschutz in dem Dokument „Information zur Verwendung Ihrer Daten“ Ihrer Vertragsgesell-
schaft jeweils aktuell auf der Seite www.zurich.de/datenschutz.
Stand: 01/2025
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