Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust (Deutschland)
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AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust für iPhone
AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust für iPad
AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust für Apple Watch
HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:
AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust ist eine Versicherungspolice, die das Risiko von
Diebstahl, Verlust und Beschädigungen Ihres iPhones, Ihres iPads oder Ihrer Apple Watch
sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ mit Diebstahl und
Verlust bietet keinen Versicherungsschutz für Fehler aufgrund von Defekten im Design
und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Solche Ausfälle werden separat
entweder von Ihren Rechten laut Verbraucherschutzgesetzen, der Eingeschränkten Apple
Garantie oder Apple selbst während des AppleCare+ Versicherungszeitraums abgedeckt,
selbst wenn Sie Ihr Apple Gerät nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland
haben Verbraucher gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem
Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine
Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem
Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter
apple.com/de/legal/statutory-warranty/.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Deutschland
Wir danken Ihnen für den Abschluss der von AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, Neue
Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt („AIG“) gezeichneten Versicherungspolice AppleCare+
mit Diebstahl und Verlust. AIG versichert Ihr iPhone, Ihr iPad oder Ihre Apple Watch gemäß den
in dieser Police enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust sind Sie bei Reparatur oder Ersatz (gemäß Ziffern 1.33
„Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust“, Abschnitt 5 „Versicherungsumfang“ und
Abschnitt 6 „Ausschlüsse“) Ihres Produkts im Falle eines Diebstahls (Ziffer 1.32), Verlustes (Ziffer
1.23), einer Unabsichtlichen Beschädigung (Ziffer 1.1) oder eines Akku-Leistungsverlustes (Ziffer
1.11) abgedeckt und es wird Ihnen zudem der Zugang zum Technischen Support von Apple
(Ziffer 5.10) gewährt. Im Rahmen des Versicherungsschutzes für Diebstahl und Verlust muss
„Wo ist?“ zum Zeitpunkt des Diebstahls oder Verlusts auf Ihrem Produkt aktiviert sein. Während
des gesamten Verfahrens der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diebstahl oder Verlust
muss „Wo ist?“ aktiviert sein und Ihr Gerät mit Ihrem Apple Account verbunden bleiben.
Die Police wird von Apple und von Autorisierten Apple Händlern verkauft. Apple bearbeitet im
Namen von AIG bestimmte Ansprüche und von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere
Informationen hierzu finden Sie unter Ziffer 13).
AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust bietet keinen Versicherungsschutz für Ausfälle
aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät. Solche Ausfälle werden jedoch separat von Ihren
Rechten laut Verbraucherschutzgesetzen, der Eingeschränkten Apple Garantie oder
während des Versicherungszeitraums von AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust von Apple
selbst abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple Produkt nicht von Apple erworben oder
geleast haben (gemäß Ziffer 6.1.12).
1. Definitionen
Alle Wörter oder Ausdrücke, die in dieser Police großgeschrieben erscheinen, werden in
diesem Abschnitt „Definitionen“ erläutert und haben überall in dieser Police dieselbe
Bedeutung. Versicherungsumfang und Ausschlüsse sind in den Ziffern 5 und 6
festgelegt.
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1.1. „Unabsichtliche Beschädigung“ bezeichnet einen physischen Schaden, Bruch oder
Ausfall Ihres Versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und
unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch
Herunterfallen des Versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder
aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische
Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres Versicherten
Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, welche die Sichtbarkeit des Displays
beeinträchtigen.
1.2. „AIG“ steht für AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter
der Adresse Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt („AIG“). AIG ist eine
Niederlassung der AIG Europe S.A., mit Sitz unter der Adresse 35 D Avenue John F.
Kennedy, L-1855 Luxemburg.
1.3 „Jahrespolice“ ist eine Police, die Versicherungsschutz für eine Laufzeit von zwölf (12)
Monaten (d. h. einem (1) Jahr) bietet und automatisch um jeweils weitere zwölf (12)
Monate verlängert wird, sofern sie nicht vorher gemäß Ziffer 11 dieser Police gekündigt
wird. Die Zahlung erfolgt auf jährlicher, wiederkehrender Basis.
1.4. „Anhang“ ist das Dokument, in dem die Preise für die Versicherten Produkte angeführt
sind und das in Ihre Police einbezogen ist und einen Bestandteil dieser bildet..
1.5. „Apple“ bezeichnet Apple Distribution International Limited (oder seine Beauftragten),
das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden
im Namen von AIG bearbeitet.
1.6. „Autorisierter Apple Händler“ bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser
Police sowie für den gleichzeitigen Verkauf oder das Leasing Ihrer Versicherten Produkte
an Sie ermächtigt werden.
1.7. „Autorisierter Apple Service Provider“ bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-
Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt
wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de.
1.8. „Eingeschränkte Apple Garantie“ bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige
Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder
Leasingnehmer der Versicherten Produkte, die Leistungen gewährt, die zusätzlich zu und
nicht anstelle der Rechte gemäß Verbraucherschutzgesetzen gelten.
1.9. “Apple Watch Armband” bedeutet das Armband der Marke Apple, das Nike Sport
Armband oder das Hermès Sport Armband, das in derselben Verpackung geliefert wird
wie Ihre versicherte Apple Watch.
1.10. „Mahnung“ bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser
Ihnen mitteilt, dass Sie eine Rate nicht gezahlt haben und/oder dass Sie aufgrund der
Nichtzahlung von Raten gemäß der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug sind.
1.11. „Batterieerschöpfung“ bezeichnet in Bezug zum Versicherten Produkt, das eine
integrierte aufladbare Batterie nutzt, den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des
Versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent
(80 %) gegenüber ihrer Originalspezifikation beträgt.
1.12. „Geschäftskunde“ bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Online Store für
Unternehmen registriert und dort sein Versichertes Produkt erworben hat.
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1.13. „Verbraucher-Software“ bezeichnet das Betriebssystem („OS") des Versicherten
Produkts, Softwareanwendungen, die auf dem Versicherten Produkt vorinstalliert sind
oder für den Betrieb mit diesem ausgelegt sind, und Anwendungen der Marke Apple
oder Beats, die auf dem Versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im
Laufe der Zeit ändern können.
1.14. „Versicherungszeitraum“ bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum.
1.15. „Versichertes Produkt“ bezeichnet das iPhone, das iPad (inkl. iPad Eingabegeräte) oder
die Apple Watch (inkl. das Apple Watch Armband), identifiziert durch die Seriennummer,
die auf Ihrem Versicherungsnachweis (Proof of Coverage, POC) (oder im Fall eines iPad
Eingabegeräts auf Ihrem Kaufbeleg) steht, sowie das Originalzubehör, das in derselben
Verpackung geliefert wird. Das Versicherte Produkt muss als Neuware bei Apple oder
einem Autorisierten Apple Händler gekauft oder geleased werden, und sofern das
rechtliche Eigentum auf Sie übergeht, muss die Police gemäß Abschnitt 12 auf Sie
übertragen werden. Zum Versicherten Produkt zählen alle Ersatzgeräte, die Ihnen von
Apple gemäß den Bestimmungen 5.1.2 oder 5.4 dieser Police zur Verfügung gestellt
werden.
1.16. „Wo ist“ bezeichnet die „Wo ist“-Funktion, die über die Einstellungen auf Ihrem
versicherten iPhone, iPad oder Ihrer Apple Watch aktiviert werden muss, damit der
Versicherungsschutz bei Diebstahl oder Verlust greift. Bitte beachten Sie Abschnitt 4
unten für genaue Anweisungen zur Aktivierung von „Wo ist?“ auf Ihrem Versicherten
Produkt. Bitte beachte Sie, dass die Freigabe Ihres Standorts die „Wo ist“-Funktion nicht
aktiviert. Diese ist gemäß den Bedingungen dieser Police für den Diebstahl- und
Verlustschutz erforderlich. Wenn „Wo ist?“ aus irgendeinem Grund deaktiviert wird,
einschließlich während sich Ihr Versichertes Produkt im Reparaturmodus befindet oder
zur Reparatur eingesandt wurde, müssen Sie „Wo ist?“ wieder aktivieren, um den
Diebstahl- und Verlustschutz erneut in Kraft zu setzen.
1.17. „Befristete Police“ bezeichnet eine Police, für die eine Einmalzahlung durch Sie oder
über eine Zahlungsplanvereinbarung geleistet und der Versicherungsschutz für eine
Laufzeit von 24 Monaten für iPhones, iPads und Apple Watches gewährt wird, mit
Ausnahme von Apple Watch Hermès, Apple Watch Hermès Ultra und Apple Watch
Edition, für die eine Laufzeit von 36 Monaten gilt, sofern nichts anderes auf Ihrem
Versicherungsschein (POC) angegeben ist.
1.18. „Hardwareschutz“ bezeichnet die Absicherung, dass Ihr Versichertes Produkt im Falle
von Unabsichtlicher Beschädigung oder Batterie-Leistungsverlust repariert oder ersetzt
wird.
1.19. „Versicherungssteuer“ bezeichnet die Versicherungsprämiensteuer, die in der Prämie
enthalten ist und zum am Kaufdatum der Police geltenden Satz zu zahlen ist.
1.20. „Rate“ bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit
einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben.
1.21. „Versichertes Ereignis“ bezeichnet eines der folgenden Ereignisse während des
Versicherungszeitraums: Diebstahl oder Verlust Ihres Versicherten Produkts, eine
Unabsichtliche Beschädigung Ihres Versicherten Produkts, ein Akku-Leistungsverlust
und/oder die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Technischen Supports.
1.22. „iPad Eingabegerät“ bezeichnet einen Apple Pencil, einen Apple Pencil Pro und/oder
eine iPad Tastatur der Marke Apple, die mit dem Versicherten Produkt verwendet wird
und damit kompatibel ist.
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1.23. „Verlust“ bezeichnet den Fall, dass Sie Ihr Versichertes Produkt versehentlich verlegt
haben und es unwiederbringlich ist.
1.24. „Monatspolice“ bezeichnet eine Police mit einer Laufzeit von einem Monat, die sich
automatisch von Monat zu Monat verlängert, sofern keine Kündigung gemäß Ziffer 11
dieser Police erfolgt, und die wiederkehrend jeden Monat bezahlt wird.
1.25. „Zahlungsplanvereinbarung“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem
Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der vollständigen Prämie für eine
Befristete Police durch Ratenzahlungen.
1.26. „Zahlungsplananbieter“ bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung
abgeschlossen haben, und umfasst insbesondere Apple, einen Autorisierten Apple
Händler oder einen Drittfinanzierungsanbieter.
1.27. „Versicherungsschein (POC)“ bezeichnet den Nachweis der Deckung, den Sie beim Kauf
dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des
Versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in
einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Händler abgeschlossen haben,
kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein (POC) dienen.
1.28. „Police“ bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust für Ihre Monatspolice,
Ihre Jahrespolice oder Ihre Befristete Police (wie aus dem Versicherungsschein (POC)
ersichtlich), aufgeführt sind, das zusammen mit dem Anhang und dem beim Kauf
von AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust erhaltenen Versicherungsschein (POC) Ihren
rechtlichen Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.
1.29. „Selbstbeteiligung“ bezeichnet die im Anhang angegebene Beteiligung, die Sie bei
jedem Anspruch wegen Unabsichtlicher Beschädigung oder Diebstahl und Verlust des
Versicherten Produkts, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, zu zahlen haben.
1.30. „Prämie“ bezeichnet den im Anhang ausgewiesenen Betrag, den Sie für den
Versicherungsschutz gemäß dieser Police zahlen. Die Versicherungssteuer in Höhe des
geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.
1.31. „Technischer Support“ bezeichnet den Zugang zu technischer Unterstützung von Apple,
den Sie erhalten, wenn Ihr Versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert und
für den Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jeden Vorfall möglicherweise
eine Gebühr berechnet.
1.32. „Diebstahl“ bezeichnet die unberechtigte, widerrechtliche Aneignung Ihres Versicherten
Produkts durch eine andere Person in der Absicht, Ihnen Ihr Versichertes Produkt
dauerhaft vorzuenthalten.
1.33. „Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust“ bezeichnet den Versicherungsschutz,
der den Ersatz Ihres Versicherten Produkts aufgrund von Diebstahl oder Verlust
gewährleistet. „Wo ist?“ muss zum Zeitpunkt des Diebstahls oder Verlusts auf Ihrem
Versicherten Produkt aktiviert sein. Während des gesamten Verfahrens der
Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diebstahl oder Verlust muss die Funktion „Wo
ist?“ aktiviert sein und das Versicherte Produkt mit Ihrem Apple Account verbunden
bleiben. Im Sinne des Versicherungsschutzes für Diebstahl und Verlust bezeichnet
Versichertes Produkt keine iPad-Eingabegeräte. Ebenso ist ein Apple Watch Armband
nicht im Versicherungsschutz enthalten, sofern es nicht zum selben Zeitpunkt wie die
versicherte Apple Watch verloren oder gestohlen wurde (in jenem Fall gilt eine
Selbstbeteiligung).
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1.34. „Sie/Ihr“ bezeichnet die Person, die Eigentümer oder Leasingnehmer des Versicherten
Produkts ist, und jede weitere Person, auf die eine Befristete Police gemäß Ziffer 12
übertragen wird.
2. Die Police
2.1. Ihre Police setzt sich zusammen aus diesem Versicherungsdokument, in dem die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+
mit Diebstahl und Verlust dargelegt sind, dem Anhang und dem Versicherungsschein
(POC). Bitte überprüfen Sie diese genau, um sicherzustellen, dass Sie den von Ihnen
gewünschten Schutz erhalten. Wenn Ihre Bedürfnisse oder jegliche Informationen, auf
denen diese Police basiert, sich ändern, kontaktieren Sie bitte Apple und AIG.
2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein (POC) oder eine Kopie Ihrer
Versicherungsdaten benötigen, besuchen Sie bitte mysupport.apple.com/products und
folgen Sie den Anweisungen.
3. Policenart und Versicherungszeitraum
3.1. Unabhängig davon, ob Sie eine Monatspolice, eine Jahrespolice oder eine Befristete
Police erworben haben, sind die Policenart und der Versicherungszeitraum auf Ihrem
Kaufbeleg und Versicherungsschein (POC) angegeben.
3.2. Für alle Policenarten beginnen der Diebstahl- und Verlustschutz, der Hardware-Schutz
sowie auch der Technische Support mit dem Datum und der Uhrzeit des Abschlusses
Ihrer Police. Wenn Sie AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust nach dem Kauf oder dem
Beginn des Leasings Ihres Versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie den Diebstahl-
und Verlustschutz, den Hardware-Schutz sowie den Technischen Support erst ab dem
Datum und der Uhrzeit des Kaufs von AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust.
3.3. Befristete Police: Ihr Diebstahl- und Verlustschutz, Hardware-Schutz sowie Ihr
Technischer Support enden 36 Monate (für Apple Watch Hermès, Apple Watch Hermes
Ulltra und Apple Watch Edition) bzw. 24 Monate (für iPhone, iPad und alle anderen
Apple Watches) nach dem Kaufdatum Ihrer Police, wie in Ihrem Versicherungsschein
(Proof of Coverage, POC) angegeben. Das Kaufdatum Ihrer Police ist auf dem
Originalkaufbeleg Ihrer Police angeführt. Die Prämie ist per Kredit- oder Debitkarte oder
über einen anderen zugelassenen Zahlungsweg zu entrichten, z. B. über Apple Pay (der
„Zahlungsweg“). Wird die erste und einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG
berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser Police bis zum Eingang der Zahlung
auszusetzen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wurde die
Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten Ereignisses nicht gezahlt, ist AIG
nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung
nicht zu vertreten.
3.4. Monatspolice: Die Laufzeit Ihrer Police beträgt einen (1) Monat. Ihre Police verlängert
sich automatisch jeden Monat, beginnend mit dem monatlichen Wiederkehren des
Datums, an dem Sie Ihre erste Monatspolice erworben haben, wie auf dem Original-
Kaufbeleg Ihrer Police angegeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der
Zahlungsweg, den Sie für den Erstkauf Ihrer Police genutzt haben, gespeichert bleibt.
Bei den nachfolgenden monatlichen Verlängerungen wird der Zahlungsweg automatisch
vor dem monatlichen Fälligkeitstag mit der monatlichen Prämie belastet. Wird die erste
Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser
Police bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen, es sei denn, Sie haben die
Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines
Versicherten Ereignisses nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu
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erbringen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wird eine
nachfolgende Prämie nach Ihrem Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple, handelnd
im Namen von AIG, berechtigt, die Police zu kündigen, wenn Sie zur Zahlung dieser
Prämie aufgefordert wurden und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem
Fälligkeitsdatum bezahlt haben. Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht
bezahlt, läuft die Police automatisch am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab. Wird
die Prämie innerhalb der einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz
bestehen, als wäre die Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für Schäden, die nach
Ablauf der einmonatigen Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche geltend gemacht
werden, wenn die Prämie weiterhin unbezahlt bleibt und Zahlungsrückstände bestehen.
3.5. Jahrespolice: Die Laufzeit Ihrer Police beträgt zwölf (12) Monate (d. h. ein (1) Jahr). Ihre
Police verlängert sich automatisch jedes Jahr ab dem Datum, an dem Sie Ihre erste
Jahrespolice abgeschlossen haben, wie auf dem ursprünglichen Kaufbeleg für Ihre
Police angegeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Zahlungsweg, den
Sie für den Erstkauf Ihrer Police genutzt haben, gespeichert bleibt. Für nachfolgende
jährliche Verlängerungen wird der Zahlungsweg automatisch vor dem auf dem
Originalkaufbeleg Ihrer Police angegebenen Kaufdatum, an dem der nächste 12-
Monatszeitraum beginnt, mit der jährlichen Prämie belastet. Wird die erste Prämie nicht
rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser Police bis
zum Eingang der Zahlung auszusetzen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu
vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten Ereignisses
nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei denn, Sie
haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
Wird eine nachfolgende Prämie nach Ihrem Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple,
handelnd im Namen von AIG, berechtigt, die Police zu kündigen, wenn Sie zur Zahlung
dieser Prämie aufgefordert wurden und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem
Fälligkeitsdatum bezahlt haben. Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht
bezahlt, läuft die Police automatisch am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab. Wird
die Prämie innerhalb der einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz
bestehen, als wäre die Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für Schäden, die nach
Ablauf der einmonatigen Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche geltend gemacht
werden, wenn die Prämie weiterhin unbezahlt bleibt und Zahlungsrückstände bestehen.
3.6. Ihr Versicherungsschutz endet bei allen Policenarten möglicherweise früher, wenn Sie Ihr
Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen, ausgeübt haben, Ihr
Zahlungsplananbieter das Kündigungsrecht gemäß Ziffer 11 ausgeübt hat oder wenn
der Schutz von AIG gemäß den Bedingungen dieser Police gekündigt wird. Wenn Sie
nicht mehr berechtigt sind, einen Anspruch wegen Diebstahl und Verlust geltend zu
machen, bleiben Ihr Hardwareschutz und der Technische Support über den gesamten
Versicherungszeitraum bestehen.
3.7. Diese Police erstreckt sich nicht auf Unabsichtliche Beschädigung oder Diebstahl oder
Verlust des Produkts, die/der vor dem Abschluss dieser Police oder nach der Kündigung
oder anderweitigen Beendigung der Police eintritt.
4. „Wo ist?“ aktivieren
Um Anspruch auf einen Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust zu haben,
müssen Sie sicherstellen, dass „Wo ist?“ auf Ihrem Versicherten Produkt aktiviert ist. Je
nach Ihrem Versicherten Produkt können die Schritte zur Aktivierung von „Wo ist?“
folgendermaßen aussehen:
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4.1. iPhone und iPad:
1. Öffnen Sie die Einstellungs-App;
2. Tippen Sie auf Ihren Namen oben auf dem Bildschirm;
3. Wählen Sie „Wo ist?“;
4. Aktivieren Sie die Schaltfläche „Wo ist mein iPhone?“ oder „Wo ist mein iPad?“.
Informationen zur Fehlerbehebung finden Sie im „Wo ist?“ Support-Artikel hier, oder
kontaktieren Sie Apple Support unter support.apple.com/de-de/contact.
4.2. Apple Watch:
1. Ihre versicherte Apple Watch muss mit Ihrem iPhone gekoppelt werden. Sie
müssen „Wo ist?“ auf Ihrem iPhone aktivieren. Befolgen Sie die obigen Schritte, um
„Wo ist?“ auf Ihrem iPhone zu aktivieren;
2. Nachdem „Wo ist?“ auf Ihrem gekoppelten iPhone aktiviert ist (siehe vorstehende
Ziffer 4.1), öffnen Sie die Watch App auf Ihrem gekoppelten iPhone;
3. Tippen Sie oben links auf „Alle Watches“ und tippen Sie dann auf die Info-
Schaltfläche („i“) neben Ihrer Apple Watch;
4. Stellen Sie sicher, dass Ihre Apple Watch gekoppelt und mit Ihrem Apple Account
angemeldet ist. „Wo ist?“ sollte automatisch aktiviert werden, wenn Ihre Apple
Watch mit einem iPhone gekoppelt ist, auf dem „Wo ist?“ aktiviert ist.
5. Falls „Wo ist?“ nicht automatisch aktiviert ist:
(a) Gehen Sie zu „Einstellungen“ auf Ihrer Apple Watch;
(b) Tippen Sie auf Ihren Namen und scrollen Sie dann nach unten, bis Sie Ihre
Apple Watch sehen;
(c) Tippen Sie auf den Namen Ihrer Watch und dann auf „Wo ist meine Watch?“;
(d) Stellen Sie sicher, dass das „Wo ist?“ Netzwerk aktiviert ist.
Informationen zur Fehlerbehebung finden Sie im „Wo ist?“ Support-Artikel hier, oder
kontaktieren Sie Apple Support unter support.apple.com/de-de/contact.
Durch das Teilen Ihres Standorts wird die Funktion „Wo ist?“ für die Absicherung gegen
Diebstahl und Verlust nicht aktiviert. Befolgen Sie die obigen Schritte, um die Funktion
„Wo ist?“, die für die Absicherung gegen Diebstahl und Verlust erforderlich ist, zu
aktivieren. Wenn „Wo ist?“ aus irgendeinem Grund deaktiviert wurde, einschließlich
während sich Ihr Versichertes Produkt im Reparaturmodus befindet oder zur Reparatur
eingesandt wurde, müssen Sie „Wo ist?‘ wieder aktivieren, damit der Diebstahl- und
Verlustschutz in Kraft bleibt. Weitere Informationen finden Sie im „Wo ist?“ Support-
Artikel hier.
5. Versicherungsumfang
5.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt „Hardwareschutz“ dieser Police
einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG veranlassen, dass Apple eine
der folgenden Leistungen vornimmt:
5.1.1. Reparatur des Versicherten Produkts mithilfe neuer Teile oder zuvor verwendeter und
getesteter Apple Originalteile, welche die Apple Funktionsanforderungen erfüllen; oder
5.1.2. Falls eine Reparatur aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist,
wird ein Ersatzgerät für das Versicherte Produkt zur Verfügung gestellt – entweder ein
neues Apple Produkt oder ein Produkt, das aus neuen und/oder zuvor verwendeten,
geprüften Originalteilen von Apple besteht, welche die Apple Funktionsanforderungen
erfüllen. Alle im Rahmen dieser Police bereitgestellten Ersatzgeräte besitzen den
gleichen oder einen im Wesentlichen ähnlichen Funktionsumfang (z. B. ein anderes
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Modell oder dasselbe Modell in einer anderen Farbe mit denselben oder erweiterten
technologischen oder funktionalen Merkmalen oder Fähigkeiten) wie das ursprünglich
Versicherte Produkt (vorbehaltlich anwendbarer Updates von Verbraucher-Software).
Oder das Ersatzprodukt ist nach Wahl von Apple dasselbe oder ein neueres Modell,
jedoch mit anderen technischen oder funktionalen Merkmalen oder Fähigkeiten als das
ursprünglich Versicherte Produkt. Bei allen Versicherten Produkten können
Ersatzzubehörteile mit Ausnahme von Apple Watch Armbändern je nach Verfügbarkeit in
Stil, Material und Farbe abweichen. Bei versicherten Apple Watch Armbändern gilt:
Unabhängig vom Armband, das in derselben Verpackung wie die versicherte Apple
Watch geliefert wurde, kann sich Ihr Ersatzarmband in Stil, Material und Farbe je nach
Wahl von AIG unterscheiden und wird ein Armband der Marke Apple sein.
Ersatzarmbänder können je nach Verfügbarkeit in Stil, Material und Farbe abweichen. Im
Falle eines Ersatzgerätes wird das Ersatzgerät von Apple zum neuen Versicherten
Produkt laut dieser Police. Apple oder ggf. der Autorisierte Apple Service Provider
behalten das ursprünglich Versicherte Produkt, das dann Eigentum von Apple wird.
Apple oder ggf. der Autorisierte Apple Service Provider kann für die Instandhaltung
Geräte oder Ersatzteile verwenden, die aus einem anderen Land stammen als dem
Land, aus dem das Versicherte Produkt oder die Originalteile stammten.
5.2. Wenn eine Reparatur oder ein Ersatz gemäß den Ziffern 5.1.1 und 5.1.2 nicht möglich
oder verfügbar ist, entschädigt Sie AIG in Form einer Gutschrift für den Apple Store,
einer Apple Gift Card oder einer Banküberweisung in Höhe des aktuellen Apple-
Verkaufspreises für das Versicherte Originalprodukt (oder, wenn Apple das Versicherte
Produktmodell derzeit nicht verkauft, des Einzelhandelspreises, zu dem Apple das
Versicherte Produktmodell zuletzt verkauft hat) oder des Betrags, der für das Versicherte
Produkt bezahlt wurde, wie auf dem Originalkaufbeleg angegeben, je nachdem, welcher
Betrag höher ist. Die Kostenerstattung gilt nur, wenn Ihr Anspruch in dem Land geltend
gemacht und dort erfüllt wird, in dem Sie diese Police erworben haben. Im Falle einer
Erstattung gemäß dieser Ziffer geht das Versicherte Originalprodukt in das Eigentum von
Apple über, und Ihre Police erlischt automatisch, da Sie nicht mehr im Besitz des
Versicherten Produkts sind.
5.3. Der Hardwareschutz kann auf jenes Land beschränkt werden, in dem das Versicherte
Produkt ursprünglich gekauft wurde.
5.4 Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust. Der Versicherungsschutz für
Diebstahl und Verlust gilt nur für versicherte iPhones, iPads und Apple Watches
(einschließlich von Apple Watch Armbändern, sofern dieses zum selben Zeitpunkt als die
versicherte Apple Watch verloren oder gestohlen wurde (in jenem Fall gilt eine
Selbstbeteiligung). Der Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust gilt nicht für iPad
Eingabegeräte, selbst wenn diese zum selben Zeitpunkt wie das versicherte iPad
verloren oder gestohlen wurden. Wenn Sie einen gültigen Anspruch im Rahmen des
Versicherungsschutzes für Diebstahl und Verlust aus dieser Police geltend machen, wird
AIG dafür sorgen, dass Apple einen Ersatz für das Versicherte Produkt durch ein neues
Produkt der Marke Apple oder durch ein Produkt bereitstellt, das neue und/oder zuvor
verwendete und getestete Apple Originalteile enthält, welche die Apple
Funktionsanforderungen erfüllen. Alle im Rahmen dieser Police bereitgestellten
Ersatzgeräte besitzen den gleichen oder einen im Wesentlichen ähnlichen
Funktionsumfang (z. B. ein anderes Modell oder dasselbe Modell in einer anderen Farbe
mit denselben oder erweiterten technologischen oder funktionalen Merkmalen oder
Fähigkeiten) wie das ursprünglich Versicherte Produkt (vorbehaltlich anwendbarer
Updates von Verbraucher-Software). Oder das Ersatzgerät ist nach Wahl von Apple
dasselbe oder ein neueres Modell, jedoch mit anderen technischen oder funktionalen
Merkmalen oder Fähigkeiten als das ursprünglich Versicherte Produkt. Bei versicherten
Apple Watch Armbändern gilt: Unabhängig vom Armband, das in derselben Verpackung
wie die versicherte Apple Watch geliefert wurde, kann sich Ihr Ersatzarmband in Stil,
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Material und Farbe je nach Wahl von AIG unterscheiden und wird ein Armband der
Marke Apple sein. Ersatzarmbänder können je nach Verfügbarkeit in Stil, Material und
Farbe abweichen. Im Falle eines Ersatzgerätes wird das Ersatzgerät von Apple zum
neuen Versicherten Produkt laut dieser Police. Wenn im Falle eines Ersatzes Ihr
verlorenes oder gestohlenes Gerät später wiedererlangt wird, müssen Sie das
Originalgerät an Apple oder den Autorisierten Apple Service Provider zurückgeben, der
das Versicherte Originalprodukt behält, das Eigentum von Apple wird. Apple oder der
Autorisierte Apple Service Provider kann für die Instandhaltung Geräte oder Ersatzteile
verwenden, die aus einem anderen Land stammen als dem Land, aus dem das
Versicherte Produkt oder die Originalteile stammen.
Das Versicherte Produkt kann nur ersetzt werden und es wird keine Geldleistung von
AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.
Wenn Sie der Verpflichtung, das Originalgerät zurückzugeben, nicht nachkommen,
ist AIG nicht zu einer Entschädigungsleistung an Sie verpflichtet, wenn Sie diese
Verpflichtung vorsätzlich verletzt haben. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der
Verpflichtung ist AIG berechtigt, seine Entschädigung in einem der Schwere Ihres
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wobei die Beweislast für das
Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit bei Ihnen liegt. Ungeachtet des Vorstehenden
ist AIG verpflichtet, Sie zu entschädigen, soweit die Verletzung der Verpflichtung weder
für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherten Ereignisses noch die Feststellung
oder den Umfang der Verpflichtung der AIG zur Entschädigung Ihnen gegenüber
ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie diese Verpflichtung arglistig verletzt haben.
5.5. Wenn ein Ersatz gemäß Ziffer 5.4 nicht möglich oder verfügbar ist, entschädigt AIG Sie
in Form einer Gutschrift für den Apple Store, einer Apple Gift Card oder einer
Banküberweisung in Höhe des aktuellen Apple-Verkaufspreises für das Versicherte
Originalprodukt (oder, wenn Apple das Versicherte Produktmodell derzeit nicht verkauft,
des Einzelhandelspreises, zu dem Apple das Versicherte Produktmodell zuletzt verkauft
hat) oder des Betrags, der für das Versicherte Produkt bezahlt wurde, wie auf dem
Originalkaufbeleg angegeben, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die
Kostenerstattung gilt nur, wenn Ihr Anspruch in dem Land geltend gemacht und dort
erfüllt wird, in dem Sie diese Police erworben haben. Im Falle einer Erstattung gemäß
Ziffer 5.5 erlischt Ihre Police automatisch, da Sie nicht mehr im Besitz des Versicherten
Produkts sind. Wenn Ihr verlorenes oder gestohlenes Gerät später wiedererlangt wird,
müssen Sie das Originalprodukt an Apple oder den Autorisierten Apple Service Provider
zurückgeben, der das Versicherte Originalprodukt behält, das Eigentum von Apple wird.
5.6. Wenn Sie gemäß Ziffer 5.1 oder 5.4 eine Reparatur oder einen Ersatz erhalten, darf
Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das
Versicherte Produkt anwendbare Betriebssystem (sofern vorhanden) als Bestandteil des
Versicherungsschutzes entsprechend dieser Police installieren. Falls zutreffend, sind
Drittanwendungen, die auf dem Versicherten Originalprodukt installiert sind, infolge
eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem
Versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend
machen, in dem Sie das Versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können
Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile durch
vergleichbare lokale Produkte und Teile ersetzen oder damit reparieren.
5.7. Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen Unabsichtlicher Beschädigung,
Diebstahl oder Verlust, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die
entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, wie im
Anhang angegeben, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 5 haben. Die
Selbstbeteiligung kann über einen zugelassenen Zahlungsweg an Apple oder den
Autorisierten Apple Service Provider gezahlt werden.
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Beachten Sie bitte, dass, wenn Sie einen Anspruch wegen Unabsichtlicher
Beschädigung, Diebstahl oder Verlust gemäß dieser Police in einem anderen Land als
Deutschland geltend machen, die Selbstbeteiligung oder entsprechende örtliche
Gebühren in der Währung dieses Landes und zu dem für dieses Land geltenden Satz zu
zahlen sind. Für weitere Einzelheiten besuchen Sie bitte apple.com/legal/sales-
support/applecare/applecareplus/ und wählen Sie dort das passende Gerät und den
Standort aus, an dem Sie den Service in Anspruch nehmen möchten, um die geltenden
Bedingungen und Gebühren angezeigt zu bekommen.
Spezifische Bedingungen für das iPad und das iPad Eingabegerät:
Ein Anspruch wegen einer Unabsichtlichen Beschädigung für ein iPad Eingabegerät ist
ein eigenständiger Anspruch neben einer Unabsichtlichen Beschädigung Ihres iPad,
selbst wenn sowohl Ihr iPad als auch Ihr iPad Eingabegerät zum gleichen Zeitpunkt
beschädigt werden, und jeder einzelne Anspruch unterliegt der entsprechenden
Selbstbeteiligung, wie im Anhang festgelegt.
Bei einem Anspruch wegen einer Unabsichtlichen Beschädigung, die nur den Bildschirm
des iPads betrifft, darf das Versicherte Produkt außer dem Bildschirmschaden keine
weiteren Schäden aufweisen, die verhindern würden, dass Apple den Bildschirm des
Versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht
verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte mit zusätzlichen Beschädigungen
werden als Ansprüche aufgrund Sonstiger Unabsichtlicher Beschädigungen des iPads
eingestuft und unterliegen der im Anhang aufgeführten Selbstbeteiligung für Sonstige
Unabsichtliche Beschädigungen. Schadensersatzansprüche wegen einer
Unabsichtlichen Beschädigung, die nur den iPad Bildschirm betrifft, unterliegen der
Selbstbeteiligung für nur auf dem Bildschirm auftretende Unabsichtliche
Beschädigungen, wie im Anhang dargelegt.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Express-Austauschservice („ERS“, Express
Replacement Service) für einen Versicherungsanspruch wegen einer Unabsichtlichen
Beschädigung, die nur den iPad Bildschirm betrifft in Anspruch zu nehmen, wird Ihr
Anspruch als Sonstige Unabsichtliche Beschädigung des iPads eingestuft, wie im
Anhang angegeben.
Ansprüche aufgrund von Unabsichtlichen Beschädigungen, die nur den iPad Bildschirm
betreffen (z. B. Reparaturen) und Selbstbeteiligungsgebühren gelten nur für bestimmte
iPad Modelle, wie im Anhang angegeben.
Spezifische Bedingungen für iPhone:
Bei einem Anspruch wegen einer Unabsichtlichen Beschädigung, die nur das Display
oder das Glas auf der Rückseite des iPhones betrifft, darf das Versicherte Produkt außer
dem Display- bzw. Rückglasschaden keine weiteren Schäden aufweisen, die verhindern
würden, dass Apple das Display oder das Rückglas des Versicherten Produkts
austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein.
Versicherte Produkte mit zusätzlichen Beschädigungen werden als Ansprüche wegen
Sonstiger Unabsichtlicher Beschädigungen des iPhones eingestuft.
Bei einem Schadenersatzanspruch für Unabsichtliche Beschädigung des iPhone
Bildschirms und des Rückglases darf das Versicherte Produkt über den Bildschirm- und
Rückglasschaden hinaus keine weiteren Schäden aufweisen, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf verbogenes oder eingedelltes Gehäuse, das Apple daran hindern würde,
den Bildschirm und das Rückglas des Versicherten Produkts zu ersetzen. Versicherte
Produkte mit zusätzlichen Beschädigungen werden als Ansprüche wegen Sonstiger
[Seite 11]
Unabsichtlicher Beschädigungen des iPhones eingestuft. Schadensersatzansprüche
wegen Unabsichtlicher Beschädigung des iPhone Bildschirms und des Rückglases
unterliegen den Selbstbeteiligungen für Schäden, die nur das Display und das Rückglas
betreffen, wie im Anhang festgelegt.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Express-Austauschservice („ERS“) für einen
Versicherungsanspruch wegen einer Unabsichtlichen Beschädigung zu beanspruchen,
der ausschließlich den iPhone Bildschirm, das iPhone Rückglas oder den iPhone
Bildschirm und das Rückglas betrifft, wird Ihr Anspruch als Sonstige Unabsichtliche
Beschädigung des iPhones eingestuft. (siehe Ziffer 8.7.3).
Reparaturen von Rückglas bei Unabsichtlicher Beschädigung sind nur für das iPhone
verfügbar. Reparaturen von Rückglas bei Unabsichtlicher Beschädigung sind nicht für
iPhone SE und iPhone Modelle verfügbar, die vor iPhone 12 Modell veröffentlicht
wurden.
5.8. Abdeckungsgrenze für Versicherungsansprüche: Hardwareschutz und Technischer
Support. Die Zahl der Ansprüche, die Sie für Hardwareschutz und Technischen Support
geltend machen können, ist unbegrenzt, wenn sie im Versicherungszeitraum erfolgen.
Ansprüche, die gemäß Ziffer 8 nach Ihrem Versicherungszeitraum bei Apple und/oder
AIG eingereicht werden und eingehen, sind möglicherweise nicht von dieser Police
abgedeckt.
5.9. Abdeckungsgrenze für Versicherungsansprüche: Diebstahl und Verlust. Während
jedes 12-Monats-Zeitraums beginnend zum Anfang Ihres Versicherungszeitraums, wie
auf Ihrem Original-Kaufbeleg ersichtlich, können maximal zwei (2) gültige Ansprüche
wegen Diebstahl und Verlust geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz für
Diebstahl und Verlust gilt nur für versicherte iPhones, iPads oder Apple Watches
(einschließlich von Apple Watch Armbändern, sofern dieses zum selben Zeitpunkt als die
versicherte Apple Watch verloren oder gestohlen wurde; in jenem Fall gilt eine
Selbstbeteiligung). Der Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust gilt nicht für iPad
Eingabegeräte, selbst wenn diese zum selben Zeitpunkt wie das versicherte iPad
verloren oder gestohlen wurden. Mit Abwicklung des jeweils zweiten Anspruchs wegen
Diebstahl oder Verlust innerhalb dieses 12-Monats-Zeitraums endet der entsprechende
Versicherungsschutz durch diese Police automatisch. Er wird mit Beginn des nächsten
12-Monats-Zeitraums reaktiviert, falls zutreffend, und zwei (2) weitere Ansprüche wegen
Diebstahl und Verlust können geltend gemacht werden. Nicht genutzte Ansprüche
verfallen zum Ende eines jeden 12-Monats-Zeitraums. Ihr Versicherungsschutz für
Hardwareschutz und Technischen Support bleibt unbeschadet der Zahl der geltend
gemachten Ansprüche wegen Diebstahl und Verlust bis zum Ende des
Versicherungszeitraums bestehen.
Wenn Sie diese Police kündigen, um auf eine AppleCare One Police umzusteigen,
verfallen alle ungenutzten Diebstahl- und Verlustansprüche unter dieser Police mit deren
Kündigung sofort und werden nicht auf die AppleCare One Police übertragen. Sie haben
Anspruch auf die Diebstahl- und Verlust-Abdeckungsgrenzen wie in der AppleCare One
Police angegeben.
5.10. Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt
Ihrer Police geltend machen, erhalten Sie Prioritätszugang zur Technischen Support-
Helpline von Apple für den Fall, dass Ihr Versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei
funktioniert. AIG übernimmt die Kosten für den Ihnen zur Verfügung gestellten
Technischen Support. Der Technische Support umfasst das Versicherte Produkt, die
Verbraucher-Software und Verbindungsprobleme zwischen dem Versicherten Produkt
und einem Apple TV, sonstigen kompatiblen Fernsehgeräten oder einem kompatiblen
drahtlosen Produkt oder Computer, das bzw. der die Verbindungsspezifikation des
[Seite 12]
Versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die jeweils aktuelle Version einer eventuell
vorhandenen Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab.
„Hauptversion“ bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem
Versionsnummernformat wie „1.0“ oder „2.0“ freigegeben wird und bei der es sich nicht
um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.
6. Ausschlüsse
6.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz für Hardware gemäß dieser Police sind
ausgenommen:
6.1.1. nicht Versicherte Produkte;
6.1.2. Beschädigung des Versicherten Produkts, darunter unangemessen starke physische
Beschädigung (z. B. durch Quetschen, Verbiegen oder Eintauchen in Flüssigkeit des
Produkts), deren Ursache unsachgemäße Behandlung oder Missbrauch ist, also
fahrlässiges, vorsätzliches oder absichtliches Verhalten, einschließlich der wissentlichen
Nutzung des Versicherten Produkts für einen Zweck oder auf eine Weise, für den/die das
Versicherte Produkt nicht bestimmt ist;
6.1.3. Schäden an dem Versicherten Produkt, die durch Folgendes verursacht werden:
6.1.3.1. tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des
Versicherten Produkts; oder
6.1.3.2. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple Mitarbeiter
oder einen Autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;
6.1.4. Beschädigung, die durch ein nicht Versichertes Produkt verursacht wurde;
6.1.5. ein Versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder
entfernten Seriennummer oder ein Versichertes Produkt, das von jemand anderem als
Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder
geändert wurde, oder ein Versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile
enthält;
6.1.6. Verlust oder Diebstahl Ihres Versicherten Produkts;
6.1.7. Versicherte Produkte (einschließlich aller wichtigen Komponenten), die bei der
Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt werden;
6.1.8. oberflächliche Schäden am Versicherten Produkt, welche die Funktionalität des
Versicherten Produkts nicht beeinträchtigen, insbesondere unter anderem Haarrisse,
Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Verfärbung;
6.1.9. Schäden oder Ausfälle, die durch die übliche Abnutzung und/oder Benutzung des
Versicherten Produkts verursacht wurden;
6.1.10. Schäden an dem Versicherten Produkt, die durch Brand oder Schäden aufgrund einer
Naturkatastrophe verursacht wurden;
6.1.11. Schäden an einem Armband, das kein Apple Watch Armband ist, einschließlich der
Armbänder, die in derselben Verpackung wie Ihre versicherte Apple Watch mitgeliefert
wurden;
[Seite 13]
6.1.12. Ausfälle aufgrund von Defekten in den Materialien und/oder der Verarbeitung und/oder
des Designs; solche Ausfälle werden jedoch separat von Ihren Rechten laut
Verbraucherschutzgesetzen, der Eingeschränkten Apple Garantie oder während des
AppleCare+ Versicherungszeitraums von Apple selbst abgedeckt sein, selbst wenn Sie
Ihr Apple Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben;
6.1.13. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder
Unmöglichkeit der Bearbeitung elektronischer Hard- oder Software oder deren
Komponenten, die dazu dient, Informationen innerhalb des Versicherten Produkts zu
speichern, zu verarbeiten, darauf zuzugreifen, diese zu übertragen oder zu empfangen,
als Folge anderer Ursachen oder Verluste als der in dieser Police ausdrücklich
genannten und versicherten Verluste, einschließlich unbefugter Zugriffe oder unerlaubter
Nutzung eines solchen Systems, eines Denial-of-Service-Angriffs oder des Empfangs
oder der Übertragung von bösartigem Code;
6.1.14. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder
Unmöglichkeit der Bearbeitung von in dem Versicherten Produkt gespeicherten
elektronischen Daten, einschließlich solcher Verluste, die auf einen unbefugten Zugriff
oder eine unbefugte Nutzung solcher Daten, einen Denial-of-Service-Angriff oder den
Empfang oder die Übertragung von bösartigem Code zurückzuführen sind;
6.1.15. vorbeugende Wartung wie routinemäßige Servicearbeiten oder Reinigung des
Versicherten Produkts, wenn kein zugrundeliegendes Problem mit der Hardware oder
Software besteht; oder
6.1.16. Unabsichtliche Schäden, die am Versicherten Produkt vor dem Erwerb der Police
entstanden sind.
6.2. Technischer Support. Der Technische Support gemäß dieser Police erstreckt sich nicht
auf:
6.2.1. die Nutzung oder Änderung des Versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software
auf eine Weise, auf die eine Änderung oder Nutzung gemäß dem Benutzerhandbuch,
den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple Website veröffentlichten
Richtlinien für das Versicherte Produkt nicht vorgesehen ist;
6.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der
Verbraucher-Software) auf die neueste Version behoben werden könnten;
6.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem
Versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher
Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem Versicherten Produkt oder der
Verbraucher-Software;
6.2.4. die Verwendung eines Computers oder Betriebssystems, die in keinem Zusammenhang
mit der Verbraucher-Software stehen oder Verbindungsprobleme, die nicht vom
Versicherten Produkt ausgehen;
6.2.5. Software mit Ausnahme von OS oder Verbraucher-Software;
6.2.6. OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als „Beta“, „Vorversion“ oder
„Test“ oder ähnlich bezeichnet wird;
6.2.7. Schäden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem Versicherten
Produkt installiert bzw. gespeichert sind;
[Seite 14]
6.2.8. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten;
6.2.9. Webbrowser, E-Mail-Programme und Internet-Software von Drittanbietern oder OS-
Konfigurationen, die zu ihrer Nutzung erforderlich sind;
6.2.10. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des Versicherten Produkts ohne ein zugrunde
liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware;
6.2.11. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder
Unmöglichkeit der Bearbeitung elektronischer Hard- oder Software oder von deren
Komponenten, die dazu genutzt wird/werden, Informationen innerhalb des Versicherten
Produkts zu speichern, zu verarbeiten, darauf zuzugreifen, diese zu übertragen oder zu
empfangen, wenn dies die Folge anderer Ursachen oder Verluste als der in dieser Police
ausdrücklich genannten und abgedeckten Verluste ist, unter anderem unbefugte Zugriffe
oder unerlaubte Nutzung eines solchen Systems, Denial-of-Service-Angriffe oder
Empfang oder Übertragung von bösartigem Code; oder
6.2.12. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder
Unmöglichkeit der Bearbeitung von in dem Versicherten Produkt gespeicherten
elektronischen Daten, einschließlich solcher Verluste, die auf einen unbefugten Zugriff
oder eine unbefugte Nutzung solcher Daten, einen Denial-of-Service-Angriff oder den
Empfang oder die Übertragung von bösartigem Code zurückzuführen sind.
6.3 Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust. Der Versicherungsschutz für
Diebstahl und Verlust gemäß dieser Police gilt nicht für:
6.3.1. Diebstahl oder Verlust eines Versicherten Produkts, auf dem die Funktion „Wo ist?“ nicht
über den gesamten Versicherungszeitraum einschließlich zum Zeitpunkt des Diebstahls
oder Verlusts aktiviert ist. Während des gesamten Verfahrens der Geltendmachung von
Ansprüchen wegen Diebstahl oder Verlust muss die Funktion „Wo ist?“ aktiviert sein und
das Versicherte Produkt mit Ihrem Apple Account verbunden bleiben. Bitte beachte Sie,
dass die Freigabe Ihres Standorts die „Wo ist“-Funktion nicht aktiviert. Diese ist gemäß
den Bedingungen dieser Police für den Diebstahl- und Verlustschutz erforderlich. Wenn
„Wo ist?“ aus irgendeinem Grund deaktiviert wurde, einschließlich während sich Ihr
Versichertes Produkt im Reparaturmodus befindet oder zur Reparatur eingesandt wurde,
müssen Sie „Wo ist?“ wieder aktivieren, damit der Diebstahl- und Verlustschutz in Kraft
bleibt;
6.3.2. Diebstahl oder Verlust eines iPad-Eingabegerätes;
6.3.3. Diebstahl oder Verlust eines Apple Watch Armbands, sofern das Armband nicht
gemeinsam mit der Apple Watch verloren oder gestohlen wurde;
6.3.4. Diebstahl oder Verlust eines Armbands, das kein versichertes Apple Watch Armband ist;
6.3.5. Wertverlust Ihres Versicherten Produkts oder andere Schäden, die durch einen Virus auf
Ihrem Versicherten Produkt verursacht wurden oder daraus entstanden sind;
6.3.6. Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem Versicherten Produkt installiert bzw.
gespeichert sind;
6.3.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten;
6.3.8. Nutzungsausfall des Versicherten Produkts inklusive aller Folgeschäden (einschließlich,
aber nicht begrenzt auf wirtschaftliche Verluste oder sonstige Umsatz-, Gewinn-,
Geschäftsverluste, Verluste des Firmenwerts oder Verluste erwarteter Einsparungen);
[Seite 15]
6.3.9. jeder Diebstahl oder Verlust des Versicherten Produkts, der von Ihnen oder Ihrem
Vertreter vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wenn Sie oder Ihr Vertreter das Versicherte
Ereignis durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführen, ist AIG berechtigt,
Ihre Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden
Verhältnis zu kürzen. Ein Vertreter ist jede Person, die das Versicherte Produkt mit Ihrer
Erlaubnis nutzt;
6.3.10. Kosten oder Gebühren für den Ersatz von Freisprecheinrichtungen und anderem
Zubehör, das nicht mehr mit dem Versicherten Produkt verwendet werden kann;
6.3.11. freiwillige Trennung von dem Versicherten Produkt (etwa durch Betrug oder Täuschung),
und illegaler Handel oder Beschlagnahme durch eine Regierung oder eine öffentliche
Behörde;
6.3.12. nicht Versicherte Produkte;
6.3.13. wirtschaftliche Verluste, die sich aus der unberechtigten Nutzung Ihres Versicherten
Produkts ergeben, einschließlich, aber nicht begrenzt auf:
6.3.13.1. Einkäufe unter Verwendung von gespeicherten Daten zur Debitkarte, Kreditkarte, zum
Bankkonto oder von Apple Pay;
6.3.13.2. nicht genehmigter Zugang zu Ihrem Online-Banking;
6.3.13.3. nicht genehmigte Nutzung Ihres Versicherten Produkts, um Anrufe zu tätigen oder
Nachrichten zu verschicken;
6.3.14. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder
Unmöglichkeit der Bearbeitung elektronischer Hard- oder Software oder von deren
Komponenten, die dazu genutzt wird/werden, Informationen innerhalb des Versicherten
Produkts zu speichern, zu verarbeiten, darauf zuzugreifen, diese zu übertragen oder zu
empfangen, wenn dies die Folge anderer Ursachen oder Verluste als der in dieser Police
ausdrücklich genannten und abgedeckten Verluste ist, unter anderem unbefugte Zugriffe
oder unerlaubte Nutzung eines solchen Systems, Denial-of-Service-Angriffe oder
Empfang oder Übertragung von bösartigem Code; oder
6.3.15. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder
Unmöglichkeit der Bearbeitung von in dem Versicherten Produkt gespeicherten
elektronischen Daten, einschließlich solcher Verluste, die auf einen unbefugten Zugriff
oder eine unbefugte Nutzung solcher Daten, einen Denial-of-Service-Angriff oder den
Empfang oder die Übertragung von bösartigem Code zurückzuführen sind.
7. Allgemeine Bedingungen
7.1. Um den vollen Versicherungsschutz Ihrer Police zu gewährleisten, müssen Sie die
Bestimmungen in dieser Ziffer sowie in den Ziffern 8, 9 und 10 beachten. Diese sind
allesamt Bedingungen dieser Police. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen,
mit Ausnahme von Klausel 7.2.4., kann die Police innerhalb von einem (1) Monat nach
Kenntnisnahme der Verletzung dieser Sorgfaltspflicht gekündigt werden, sofern die
Verletzung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. AIG ist nicht zur Leistung
verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer grob
fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung ist AIG berechtigt, seine Entschädigung in einem
der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wobei die
Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit bei Ihnen liegt. Ungeachtet
des Vorstehenden ist AIG verpflichtet, Sie zu entschädigen, soweit die Verletzung der
[Seite 16]
Verpflichtung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherten Ereignisses
noch die Feststellung oder den Umfang der Verpflichtung der AIG zur Entschädigung
Ihnen gegenüber ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie diese Verpflichtung arglistig
verletzt haben.
7.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:
7.2.1. „Wo ist?“. Als Voraussetzung für den Erhalt von Diebstahl- und Verlustschutz muss „Wo
ist?“ während des gesamten Versicherungszeitraums und zum Zeitpunkt des Diebstahls
oder Verlusts auf Ihrem Versicherten Produkt aktiviert sein. Während des gesamten
Verfahrens der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diebstahl oder Verlust muss die
Funktion „Wo ist?“ aktiviert sein und das Versicherte Produkt mit Ihrem Apple Account
verbunden bleiben. Um Anspruch auf einen Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust
zu haben, müssen Sie sicherstellen, dass „Wo ist?“ auf Ihrem Versicherten Produkt
aktiviert ist, siehe Ziffer 4.
7.2.2. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Hardwareschutz müssen alle
Versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich
aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzkomponenten.
7.2.3. Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Der Schutz gemäß Ihrer Police unterliegt den in
Ziffer 6 dargelegten Ausschlüssen.
7.2.4. Prämienzahlung und Versicherungsschutz. Bei Befristeten Policen ist die Prämie eine
Einzelprämie, die den gesamten Versicherungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Kauf dieser
Police sofort zur Zahlung fällig.
Wird die erste (bei Befristeten Policen bezeichnet dies die erste und einmalige) Prämie
nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser Police
bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung
nicht zu vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten
Ereignisses nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei
denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
Hinweis ausschließlich für Monats- und Jahrespolicen: Wird eine nachfolgende Prämie
nach Ihrem Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple, handelnd im Namen von AIG,
berechtigt, die Police zu kündigen, wenn Sie eine Erinnerung zur Zahlung dieser Prämie
erhalten haben und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem Fälligkeitsdatum
bezahlt haben. Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht bezahlt, läuft die Police
automatisch am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab.
Wird die Prämie innerhalb der einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der
Versicherungsschutz bestehen, als wäre die Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für
Schäden, die nach Ablauf der einmonatigen Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche
geltend gemacht werden, wenn die Prämie weiterhin unbezahlt bleibt und
Zahlungsrückstände bestehen.
Hinweis ausschließlich für Befristete Policen: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung
mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des
zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Versicherungsschutz für Diebstahl und
Verlust, Hardwareschutz oder Technischen Support ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die
Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.
7.2.5. Ausschließlich für Befristete Policen: Nichtzahlung von Raten. Wenn Sie Ihre Raten
für die Befristete Police nicht bis zum in der Mahnung aufgeführten Datum bezahlt
[Seite 17]
haben, kann der Zahlungsplananbieter AIG dazu auffordern, Ihre Police zu kündigen. AIG
wird Ihre Police bei Erhalt einer solchen Aufforderung mit sofortiger Wirkung kündigen.
Wenn Sie eine Rate nicht bis zum Fälligkeitsdatum zahlen und sich mit der
Zahlungsplanvereinbarung im Rückstand befinden, haben Sie keinen Anspruch auf
Diebstahl- und Verlustschutz, Hardwareschutz oder Technischen Support für das
Versicherte Produkt, bis Sie den Ratenrückstand vollständig bezahlt haben.
7.2.6. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um
das Versicherte Produkt vor einem Versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen
außerdem das Versicherte Produkt gemäß seinen Anweisungen nutzen und warten.
Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines
Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn, die
Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur
Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht vorsätzlich verletzt haben. Im Fall
einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police
geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig
gehandelt haben.
Unabhängig davon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer
Sorgfaltspflicht weder den Eintritt oder die Feststellung eines Versicherten Ereignisses
noch die Feststellung oder den Umfang der Zahlungsverpflichtung von AIG verursacht
hat. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.
7.2.7. Ihr Wohnsitz und Alter
7.2.7.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, können Sie diese Police nur dann erwerben, wenn
Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Kaufs dieser Police
mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.
7.2.7.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, können Sie diese Police nur dann erwerben, wenn Sie
das Versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in
Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder einer
anderen nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.
7.2.8. Eigentümer des Versicherten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer des
Versicherten Produkts sind (z. B., wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt
der Hardwareschutz für Diebstahl und Verlust dem Eigentümer des Versicherten
Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind,
sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.
8. Geltendmachen eines Anspruchs
8.1. Die Serviceoptionen für den Versicherungsschutz bei Diebstahl und Verlust,
Hardwareschutz und Technischen Support sind auf diejenigen beschränkt, die für das
konkrete Versicherte Produkt zum Zeitpunkt und in dem Land verfügbar sind, an dem Sie
den Service anfordern, und können je nach den lokalen Möglichkeiten von Land zu Land
unterschiedlich sein.
8.2. Sollte nicht die Möglichkeit bestehen, eine der unten aufgeführten Service-Methoden
bereitzustellen, muss die Methode, mit der Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt,
möglicherweise abgeändert werden. Serviceoptionen unterliegen den anwendbaren
lokalen, staatlichen und bundesweiten Gesetzen, Vorschriften und rechtlichen
Anforderungen. Bestimmte Serviceoptionen sind in Regionen, in denen geltende Gesetze,
Vorschriften oder rechtliche Anforderungen den Versand, die Beförderung, die Einfuhr, die
[Seite 18]
Ausfuhr oder die Rückgabe von Produkten einschränken oder die Serviceoption
anderweitig verbieten, möglicherweise nicht verfügbar.
Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten,
in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und
Exportgesetze und -bestimmungen erfüllen. Sie haften außerdem für alle Zölle,
Mehrwertsteuern und andere verwandten Steuern und Gebühren, die anfallen können.
8.3. Sie sind gegebenenfalls für Versandkosten und Bearbeitungsgebühren verantwortlich,
wenn der Service für das Versicherte Produkt nicht in dem Land erbracht werden kann, in
dem Sie einen Anspruch geltend machen. Dies gilt nicht, wenn es sich um das Land
handelt, in dem das Produkt gekauft wurde. Wenn der Hardwareschutz-Service außerhalb
des Landes durchgeführt wird, in dem das Produkt gekauft wurde, behält sich Apple vor,
defekte Produkte und Teile Ihres Versicherten Produkts mit vergleichbaren Produkten und
Teilen zu reparieren oder durch solche zu ersetzen, die den lokalen Standards im Land
der Serviceerbringung entsprechen.
Für den Versicherungsschutz bei Diebstahl und Verlust bedeutet dies, dass wir ein Ersatz
iPhone, iPad oder eine Apple Watch möglicherweise nur in das Land liefern können, in
dem Sie diese Police erworben haben.
8.4. Geltendmachung eines Anspruchs auf Hardwareschutz. Sie müssen Ihren Anspruch
so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen Autorisierten Apple
Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der
Nummer +49 (0)800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres
Versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in
Ziffer 8.7 dargelegten Optionen abgewickelt.
8.5. Für Geräte mit Speichermedien gilt: Im Rahmen der Hardwareschutzleistungen werden
die auf dem Versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder einem
Autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert.
Sie sollten alle Daten regelmäßig und, wenn möglich, vor der Geltendmachung eines
Anspruchs sichern.
8.6. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr Versichertes
Produkt und Ihren Versicherungsschein (POC) vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple
Produkt ein Versichertes Produkt ist.
8.7. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht
werden:
8.7.1. Carry-In-Service. Sie können Ihr Versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei
einem Autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 5.1 wird dann
eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur
abgeschlossen ist oder ein Ersatz zur Verfügung steht (falls dieser Fall eintreten sollte),
werden Sie benachrichtigt und können Ihr Versichertes Produkt im Apple Store oder
beim Autorisierten Apple Service Provider abholen.
Wenn Sie das Versicherte Produkt im Apple Store abgeben, können einige Reparaturen
vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus unter apple.com/de/retail
eine Reservierung zu tätigen.
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8.7.2. Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das
Porto im Voraus, sodass Sie Ihr Versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald
die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das Versicherte
Produkt oder einen Ersatz für das Versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die
Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.
8.7.3. Express-Austauschservice („ERS“, Express Replacement Service). Dieser Service
erfordert die Rücksendung des Versicherten Produkts an Apple und eine
Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts
und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen
können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein
Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des Versicherten Produkts zu.
Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und
berechnet Ihnen nichts für das Ersatzprodukt und die Kosten für den Versand zu und
von Ihrer angegebenen Versandadresse. Wenn Sie das Versicherte Originalprodukt nicht
gemäß den Anweisungen zurücksenden oder ein Produkt zurücksenden, bei dem es
sich nicht um das Versicherte Produkt handelt, belastet Apple Ihre Kreditkarte mit dem
autorisierten Betrag.
Bei einem iPhone können Sie sich dafür entscheiden, ERS für Ansprüche aufgrund
Unabsichtlicher Beschädigung ausschließlich des iPhone Bildschirms, des iPhone
Rückglases oder des iPhone Bildschirms und des Rückglases in Anspruch zu nehmen.
Diese Ansprüche unterliegen jedoch der im Anhang beschriebenen Selbstbeteiligung für
Sonstige Unbeabsichtigte Beschädigungen des iPhones, da Sie ein Ersatzgerät für das
Versicherte Produkt erhalten.
Bei einem iPad können Sie sich dafür entscheiden, ERS für Ansprüche aufgrund
Unabsichtlicher Beschädigung ausschließlich des iPad Bildschirms in Anspruch zu
nehmen. Diese Ansprüche unterliegen jedoch der im Anhang beschriebenen
Selbstbeteiligung für Sonstige Unbeabsichtigte Beschädigungen des iPads, da Sie ein
Ersatzgerät für das Versicherte Produkt erhalten.
8.8. Geltendmachung eines Anspruchs auf Versicherungsschutz für Diebstahl und
Verlust
Sie müssen Ihren Anspruch so schnell wie möglich auf einem der folgenden Wege
melden:
Online: support.apple.com/de-de/theft-loss-claims
Telefonnummer: +49 (0)800 6645 451
Weitere Informationen und die Möglichkeit, den Status Ihres angemeldeten
Anspruchs zu überprüfen, finden Sie hier:
Online: support.apple.com/HT208491
8.9. Auf Verlangen müssen Sie eine polizeiliche Referenznummer, eine Kopie des
Polizeiberichts oder den Kaufnachweis für Ihr Versichertes Produkt, eine Kopie eines
amtlichen Lichtbildausweises, wie z. B. Reisepass oder Führerschein, sowie Ihres
Versicherungsscheins vorlegen, um zu belegen, dass es sich bei Ihrem Apple Produkt
um ein Versichertes Produkt handelt.
8.10. Geltendmachung eines Anspruchs auf Technischen Support, Sie können Ihren
Anspruch geltend machen, indem Sie Apple unter der Nummer +49 (0)800 6645 451
kontaktieren. Die Seriennummer Ihres Versicherten Produkts wird benötigt, um Sie
unterstützen zu können.
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Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen
Support-Ressourcen:
Informationen zum internationalen support.apple.com/HT201232
Support
Autorisierte Apple Service Provider und
Apple Stores locate.apple.com/de/de
Apple Support und Service support.apple.com/de-de/contact
8.11 Wenn Sie eine der vorgenannten Verpflichtungen verletzen, ist AIG nicht zu einer
Entschädigungsleistung an Sie verpflichtet, wenn Sie diese Verpflichtung vorsätzlich
verletzt haben. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung ist AIG
berechtigt, seine Entschädigung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wobei die Beweislast für das Nichtvorliegen einer
groben Fahrlässigkeit bei Ihnen liegt. Ungeachtet des Vorstehenden ist AIG verpflichtet,
Sie zu entschädigen, soweit die Verletzung der Verpflichtung weder für den Eintritt oder
die Feststellung des Versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang
der Verpflichtung der AIG zur Entschädigung Ihnen gegenüber ursächlich ist. Dies gilt
nicht, wenn Sie diese Verpflichtung arglistig verletzt haben.
9. Ihre Verantwortung bei der Geltendmachung eines Anspruchs
9.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie, je nach
den Umständen Ihres Anspruchs, Folgendes beachten:
9.1.1. Sie müssen Angaben zu den Umständen rund um den Diebstahl oder Verlust, zu
Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem Versicherten
Produkt machen;
9.1.2. Nach Aufforderung müssen Sie den Diebstahl des Versicherten Produkts den
Strafverfolgungsbehörden melden (bspw. der Polizei) und AIG oder Apple eine Kopie der
Anzeigereferenznummer oder des Polizeiberichts vorlegen;
9.1.3. Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu
unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen,
insbesondere die Seriennummer des Versicherten Produkts, das Modell, die Version des
installierten Betriebssystems und der Software, alle am Versicherten Produkt
angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen,
die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem Versicherten Produkt ergriffen
wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden, sofern
angemessen;
9.1.4. Sie müssen die von Apple oder dem Autorisierten Apple Service Provider erteilten,
zumutbaren Anweisungen befolgen und das Versicherte Produkt gemäß den von Apple
oder dem Autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;
9.1.5. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile einsenden, die nicht unter den
Versicherungsschutz fallen (z. B. Schutzcases, Autoladegeräte usw.) da diese nicht
zurückgegeben werden können;
9.1.6. Sie sollten, wenn möglich, sicherstellen, dass Ihre auf dem Versicherten Produkt
vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des
Versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple
haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem Versicherten Produkt
befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police eingereicht wird; und
[Seite 21]
9.1.7. Außer bei einem Anspruch aus dem Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust,
müssen Sie Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen,
für das ein Anspruch erhoben wird, damit Apple die Gültigkeit Ihres Anspruchs prüfen
kann.
9.2. Apple wird Ihr Versichertes Produkt mit den ursprünglichen Konfigurationen
zurückgeben bzw. ein Ersatzgerät mit den Konfigurationen des ursprünglich Versicherten
Produkts zur Verfügung stellen, vorbehaltlich möglicher Updates. Apple kann im
Rahmen der Reparatur oder beim Ersatz Ihres Versicherten Produkts OS-Updates
installieren, die verhindern, dass sich auf dem Versicherten Produkt eine frühere OS-
Version wiederherstellt. Drittanwendungen, die auf dem Versicherten Produkt installiert
sind, sind infolge eines Updates möglicherweise nicht mit dem Versicherten Produkt
kompatibel oder funktionieren damit nicht mehr. Sie sind dafür verantwortlich, alle
sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.
9.3. Außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften AIG, Apple,
Autorisierte Apple Service Provider sowie deren Mitarbeiter und Beauftragte nicht für
indirekte Schäden, die Ihnen infolge einer Pflichtverletzung aus dieser Police entstehen.
Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Wiederbeschaffung, Neuprogrammierung
und/oder Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Verlust von
Programmen oder Daten sowie Geschäftsverluste, Gewinneinbußen oder erwartete
Einsparungen.
9.4. Wenn Sie eine der vorgenannten Verpflichtungen verletzen, ist AIG entsprechend Ziffer
8.11. nicht zu einer Entschädigungsleistung verpflichtet.
10. Betrug, Täuschung und Illegale Nutzung
10.1. Wird ein Anspruch als betrügerisch befunden, oder machen Sie wissentlich irreführende
Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre
Police wird gekündigt, und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, es sei denn,
die Nichtbeachtung hatte keinen Einfluss auf das Eintreten oder den Beginn eines
Versicherten Ereignisses oder auf die Feststellung des Ausmaßes der
Zahlungsverpflichtung von AIG. Apple oder AIG können die Polizei oder andere
Aufsichtsbehörden benachrichtigen.
10.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das Versicherte Produkt im
Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer
kriminellen Handlung verwendet wird.
11. Kündigung
11.1. Unabhängig von der Policenart können Sie diese Police jederzeit und ohne Angabe von
Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen; möglicherweise haben Sie dann wie
nachstehend beschrieben Anspruch auf eine Rückerstattung. Um eine Rückerstattung
zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein
(POC) vorlegen.
11.2. Wie die Kündigung funktioniert:
Rückgabe des Versicherten Produkts
11.2.1. Um diese Police durch die Rückgabe Ihres Versicherten Produkts (mit Ausnahme eines
Eintauschprogramms) gemäß den Rückgaberichtlinien des ursprünglichen Vertriebskanals
zu kündigen, wenden Sie sich an den Kanal, über den Sie Ihr Versichertes Produkt
[Seite 22]
erworben haben (unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Autorisierten Apple
Händler oder um Apple selbst handelt). Sie (oder Ihr Zahlungsplananbieter) erhalten eine
vollständige Rückerstattung Ihrer Prämie.
Bei Autorisierten Apple Händlern gekaufte Policen
11.2.2. Um eine Befristete Police, die bei einem Autorisierten Apple Händler gekauft wurde,
innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kauf der Police zu kündigen, müssen Sie die
Police über den Autorisierten Apple Händler kündigen. Um eine Befristete Police, die bei
einem Autorisierten Apple Händler gekauft wurde, mehr als dreißig (30) Tage nach dem
Kauf der Police zu kündigen, rufen Sie Apple unter +49 (0)800 6645 451 an oder senden
Sie eine schriftliche Mitteilung an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate,
Hollyhill, Cork, Republic of Ireland, und Ihre Police wird bei Erhalt Ihrer Mitteilung
gekündigt.
11.2.3. Wenn Sie eine Monatspolice oder eine Jahrespolice von einem Autorisierten Apple
Händler erworben haben, kontaktieren Sie den Autorisierten Apple Händler, der die Police
verkauft hat und an den Sie die monatlichen oder jährlichen Prämienraten zahlen, um die
Police zu kündigen.
Befristete, in Raten bezahlte Policen
11.2.4. Wenn Sie eine Befristete Police abgeschlossen haben und Ihre Prämie in Raten zahlen,
können Sie kündigen, indem Sie sich an Apple unter +49 (0)800 6645 451 wenden oder
eine schriftliche Mitteilung an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill,
Cork, Republic of Ireland senden, oder indem Sie Kontakt zu Ihrem Zahlungsplananbieter
aufnehmen und diesen auffordern, Ihre Police in Ihrem Namen zu kündigen. Wenn Sie Ihr
Kündigungsrecht ausgeübt haben, indem Sie Apple kontaktiert haben, müssen Sie Ihren
Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung informieren und ihn auffordern, Ihre
Zahlungsplanvereinbarung zu beenden, sofern Ihr Zahlungsplananbieter Ihre
Zahlungsplanvereinbarung nicht bereits beendet hat.
11.2.5. Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen
haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der
Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben und
Ihre Rate nicht bezahlen.
11.2.6. Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen
und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der
Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen
kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben und Ihre Rate nicht bezahlen, so endet die
Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Versicherten Produkte an den
Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat.
11.3. Bei Apple gekaufte Monatspolicen und Jahrespolicen
11.3.1. Kündigung mit sofortiger Wirkung:
11.3.1.1. Besuchen Sie support.apple.com/de-de/118428. Falls Ihre Police nicht angezeigt wird,
wenn Sie versuchen, diese zu kündigen, müssen Sie eventuell die Einrichtung Ihres Apple
Accounts abschließen. Besuchen Sie support.apple.com/HT202704, wenn Sie weitere
Unterstützung benötigen;
11.3.1.2. Rufen Sie Apple unter +49 (0)800 6645 451 an; oder
[Seite 23]
11.3.1.3. Senden Sie eine schriftliche Mitteilung an: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial
Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland, und Ihre Police wird bei Erhalt Ihrer Mitteilung
beendet.
11.3.2. Sie können Ihre Monats- oder Jahrespolice ebenfalls kündigen, indem Sie die
automatische Verlängerung Ihrer Monats- bzw. Jahrespolice verhindern. Rufen Sie hierfür
Apple unter +49 (0)800 6645 451 an. Wenn Sie die Rechnungsstellung für die
Verlängerungsprämie deaktivieren, gilt dies als Ausdruck Ihres Willens, Ihre Monats- bzw.
Jahrespolice zu kündigen. Ihr Schutz gemäß dieser Police endet dann am Ende des
Monats bzw. Jahres, für den/das Ihre letzte Monats- bzw. Jahresprämie gezahlt wurde.
Ihre Monats- bzw. Jahrespolice bleibt bis zum letzten Tag jenes Monats bzw. Jahres um
Mitternacht aktiv und Ihr Versicherungsschutz endet zu diesem Zeitpunkt.
11.4. Bei Apple gekaufte Befristete Policen
11.4.1. Zur Kündigung Ihrer Befristeten Police und Registrierung Ihres Versicherten Produkts bei
AppleCare One, gehen Sie zu Einstellungen > Allgemein > ApppleCare & Garantie, wählen
Sie das Versicherte Produkt und folgen Sie den Schritten, um AppleCare One zu erwerben
und/oder das Produkt in eine bestehende AppleCare One Police aufzunehmen. Diese
Police wird mit sofortiger Wirkung gekündigt, wenn das Versicherte Produkt in AppleCare
One registriert wurde;
11.4.2. Zur Kündigung mit sofortiger Wirkung besuchen Sie support.apple.com/de-de/118428.
Falls Ihre Police nicht angezeigt wird, wenn Sie versuchen, diese zu kündigen, müssen Sie
eventuell die Einrichtung Ihres Apple Accounts abschließen. Besuchen Sie
support.apple.com/HT202704, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen;
11.4.3. Falls verfügbar, folgen Sie den Schritten in der Apple Support App, die Sie über den App
Store herunterladen können. Falls Ihre Police nicht angezeigt wird, wenn Sie versuchen,
diese zu kündigen, müssen Sie eventuell die Einrichtung Ihres Apple Accounts
abschließen. Besuchen Sie support.apple.com/HT202704, wenn Sie weitere
Unterstützung benötigen;
11.4.4. Falls verfügbar, besuchen Sie getsupport.apple.com/products, wählen Sie
„Hardwareschutz“ und „AppleCare Plan kündigen“ und folgen Sie den Anweisungen;
11.4.5. Rufen Sie Apple unter +49 (0)800 6645 451 an; oder
11.4.6. Senden Sie eine schriftliche Mitteilung an: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial
Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland, und Ihre Police wird bei Erhalt Ihrer Mitteilung
beendet.
11.5. Kündigung aufgrund von Rückbuchungen
11.5.1. Wenn Sie eine monatliche, jährliche oder einmalige Zahlung für Ihre Monatspolice,
Jahrespolice oder Befristete Police innerhalb des aktuellen Abrechnungszeitraums
zurückbelasten oder eine Zahlung rückbuchen, die vor dem aktuellen
Abrechnungszeitraum, in dem die Zahlung getätigt wurde, erfolgte, wird dies als
Nichtbezahlung der Prämie betrachtet.
11.5.2. Wird die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, bis zum Eingang der
Zahlung von dieser Police zurückzutreten, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht
zu vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten
Ereignisses nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei
denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wird eine nachfolgende Prämie
nach Ihrem Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple, handelnd im Namen von AIG,
[Seite 24]
berechtigt, die Police zu kündigen, wenn Sie eine Erinnerung zur Zahlung dieser Prämie
erhalten haben und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem Fälligkeitsdatum
bezahlt haben. Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht bezahlt, läuft die Police
automatisch am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab. Wird die Prämie innerhalb der
einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, als wäre die
Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für Schäden, die nach Ablauf der einmonatigen
Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Prämie
weiterhin unbezahlt bleibt und Zahlungsrückstände bestehen.
11.5.3. Im Falle einer Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine anteilige
Rückerstattung, basierend auf dem Prozentsatz der ungenutzten Laufzeit, die für Ihre
Monatspolice, Jahrespolice oder Befristete Police noch verbleibt.
11.6. Erstattungen für Monatspolicen
11.6.1. Wenn Sie Apple kontaktieren, um eine Monatspolice zu kündigen und dies nicht im
Zusammenhang mit einer Rückgabe Ihres Versicherten Produkts geschieht, haben Sie
unter Umständen Anspruch auf eine Rückzahlung der Prämie, deren Betrag auf folgender
Grundlage berechnet wird:
11.6.1.1. Wenn Sie eine Monatspolice innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum des
ursprünglichen Kaufs oder einer Verlängerung der Police kündigen, wird Ihnen die
gesamte gezahlte Monatsprämie vollständig erstattet.
11.6.1.2. Wenn eine Monatspolice später als vierzehn (14) Tage nach dem Datum des
ursprünglichen Kaufs oder einer Verlängerung der Police kündigen, sind Sie berechtigt,
eine anteilige Rückerstattung entsprechend dem Prozentsatz des verbleibenden
Versicherungszeitraums der Monatspolice zu erhalten.
11.7. Erstattungen für Jahrespolicen
11.7.1. Wenn Sie eine Jahrespolice kündigen und dies nicht im Zusammenhang mit einer
Rückgabe Ihres Versicherten Produkts geschieht, haben Sie unter Umständen Anspruch
auf eine Rückzahlung der Prämie, deren Betrag auf folgender Grundlage berechnet wird:
11.7.1.1. Wenn Sie eine Jahrespolice innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des
ursprünglichen Kaufs oder eine Verlängerung der Police kündigen, wird Ihnen die gesamte
gezahlte Jahresprämie vollständig erstattet.
11.7.1.2. Wenn Sie eine Jahrespolice später als dreißig (30) Tage nach dem Datum des
ursprünglichen Kaufs oder einer Verlängerung der Police kündigen, erhalten Sie eine
anteilige Rückerstattung der gezahlten Prämie entsprechend dem verbleibenden Anteil
des Versicherungszeitraum.
11.8. Erstattungen für Befristete Policen
11.8.1. Wenn Sie Apple kontaktieren, um diese Befristete Police zu kündigen und dies nicht im
Zusammenhang mit einer Rückgabe Ihres Versicherten Produkts geschieht, haben Sie
unter Umständen Anspruch auf eine Rückzahlung der Prämie, deren Betrag auf
folgender Grundlage berechnet wird:
11.8.1.1. Wenn Sie diese Befristete Police innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kauf Ihrer
Police kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet.
11.8.1.2. Wenn Sie diese Befristete Police später als dreißig (30) Tage nach dem Datum des
Kaufs kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine
[Seite 25]
teilweise Rückerstattung der gezahlten Prämie entsprechend dem verbleibenden
Versicherungszeitraum.
11.8.2. Wenn Sie Ihre Befristete Police über Einstellungen > Allgemein > AppleCare & Garantie
gekündigt und das Versicherte Produkt in derselben Transaktion für AppleCare One
angemeldet haben, wird eine etwaige Rückerstattung in Form einer elektronischen Apple
Gift Card an den mit der AppleCare One Police verbundenen Apple Account gesandt.
Diese Gift Card kann für die Zahlung einer AppleCare One Prämie verwendet werden.
11.9. Jede Rückerstattung, auf die Sie oder Apple Anspruch haben, wird entweder durch eine
Gutschrift über den Zahlungsweg, den Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder
auf Ihren gespeicherten Zahlungsweg für Monats- bzw. Jahrespolicen oder, falls dies
nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt. Wenn Ihre
Befristete Police über einen Zahlungsplananbieter finanziert wird, kann eine
Rückerstattung an den Zahlungsplananbieter erfolgen, der die Police bezahlt hat.
11.10. Jegliche Rückerstattung erfolgt inklusive jeglicher Versicherungssteuer, die in der Prämie
enthalten war.
11.11. Kündigung wegen Nichtzahlung der Prämie:
11.11.1. AIG, Apple oder ein Autorisierter Apple Händler im Auftrag von AIG kann Ihre Police im
Falle der Nichtzahlung der ersten Prämie (bei Befristeten Policen ist dies die erste und
einzige) oder einer späteren, fälligen Prämie kündigen. Wird die erste Prämie nicht
rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser Police bis
zum Eingang der Zahlung auszusetzen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu
vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten Ereignisses
nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei denn, Sie
haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wird eine nachfolgende Prämie nach Ihrem
Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple, handelnd im Namen von AIG, berechtigt, die
Police zu kündigen, wenn Sie eine Erinnerung zur Zahlung dieser Prämie erhalten haben
und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem Fälligkeitsdatum bezahlt haben.
Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht bezahlt, läuft die Police automatisch
am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab. Sie müssen hierüber gesondert informiert
werden.
Wird die Prämie innerhalb der einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der
Versicherungsschutz bestehen, als wäre die Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für
Schäden, die nach Ablauf der einmonatigen Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche
geltend gemacht werden, wenn die Prämie weiterhin unbezahlt bleibt und
Zahlungsrückstände bestehen.
11.12. Kündigung nach Autorisiertem Eintausch:
11.12.1. Für Monatspolicen und Jahrespolicen gilt Folgendes: Wenn Sie Ihr Versichertes Produkt
im Rahmen eines autorisierten Apple Trade In Programms (Eintauschprogramm)
eintauschen, gilt dieser Trade In (Eintausch) als Ausdruck Ihrer Absicht, Ihre Monats-
oder Jahrespolice zu kündigen und die jeweilige Police wird zum Zeitpunkt der Annahme
des Trade In (Eintauschproduktes) gekündigt.
11.13. AIG, oder Apple im Auftrag von AIG, kann Ihre Police mit einer Kündigungsfrist von
einem (1) Monat schriftlich kündigen.
11.14. Falls Apple nicht länger in der Lage ist, den Service für Ihr Versichertes Produkt
anzubieten, kündigt AIG, oder Apple im Auftrag von AIG, Ihnen schriftlich mit einer Frist
von einem (1) Monat.
[Seite 26]
12. Übertragung von Befristeten Policen
12.1 Sie können eine Befristete Police bei der Übertragung des Eigentums an dem
Versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens
achtzehn (18) Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Partei für den restlichen
Versicherungszeitraum den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein
Geschäftskunde kann die Police nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen
Geschäftskunden übertragen. Eine Monats- bzw. Jahrespolice ist nicht übertragbar.
12.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung
informieren, entweder telefonisch unter +49 (0)800 6645 451 oder schriftlich an: Apple
Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland. Wenn Sie
Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer
des Versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen
Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten
Versicherungsschein (POC) an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken
kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von
Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen Diebstahl oder Verlust mitteilen.
12.3. Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen
geänderten Versicherungsschein (POC) an den Erwerber ausstellt.
12.4. Wenn die Benachrichtigung über die Übertragung nicht erfolgt, ist AIG nicht zur
Entschädigungsleistung verpflichtet, sofern das Versicherte Ereignis sich mehr als einen
Monat nach dem Zeitpunkt ereignet, in dem die Benachrichtigung bei der AIG hätte
eingehen sollen und die AIG mit dem Erwerber nicht in den bestehenden Vertrag
eingetreten wäre. Ungeachtet des Vorstehenden ist die AIG zur Entschädigungsleistung
an den Erwerber verpflichtet, wenn ihr die Übertragung zu dem Zeitpunkt, zu dem sie die
Benachrichtigung hätte erhalten sollen, bekannt war oder wenn zum Zeitpunkt des
versicherten Ereignisses die Kündigungsfrist für AIG abgelaufen war und AIG den
Vertrag nicht gekündigt hatte.
13. Beschwerden
13.1. Für Beschwerden bezüglich des Versicherungsschutzes für Diebstahl und Verlust:
Falls der von Ihnen beanspruchte Service bei der Bearbeitung Ihres Anspruchs wegen
Diebstahl oder Verlust nicht Ihren Erwartungen entsprechen sollte, kontaktieren Sie bitte
AIG mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der
Seriennummer des Versicherten Produkts, damit AIG Ihre Anliegen effizienter bearbeiten
kann. AIG kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes
bearbeiten.
Online: aigtheftandloss.de/
Telefonnumm 7131186222
er:
E-Mail: appleescalationteam@aig.com
13.2. Für alle anderen Beschwerden:
AIG und Apple sind der Ansicht, dass Ihnen ein zuvorkommender, fairer und rascher
Service zusteht. AIG hat Apple beauftragt, Beschwerden zu Ansprüchen auf
Hardwareschutz und Technischen Support und alle Versicherungsbeschwerden für AIG
zu bearbeiten, damit Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der
[Seite 27]
von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht,
kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe
Ihres Namens und der Seriennummer des Versicherten Produkts, damit Apple Ihre
Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres
europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.
Schriftlich an: Apple Customer Support,
Hollyhill Industrial Estate,
Hollyhill, Cork,
Republik Irland
Telefonnummer: +49 (0)800 6645 451
Online: Mittels „Apple Support kontaktieren“ unter
support.apple.com/de-de/contact
Für persönliche Jeder Apple Store, der aufgelistet ist unter
Anfragen: apple.com/de/retail/storelist
13.3. Wenn AIG oder Apple Ihre Beschwerde nicht löst, sind Sie berechtigt, die Beschwerde
an einen der Ombudsleute („Ombudsfrau für Versicherungen“) in Ziffer 13.4
weiterzuleiten, der/die Ihren Fall prüfen wird. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle
(Ombudsmann/Ombudsfrau) ruht jedoch, wenn seit der Geltendmachung Ihres
Anspruchs bei AIG oder Apple nicht mehr als sechs (6) Wochen verstrichen sind. Sie
erhalten von AIG oder Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen
des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung
genommen wird.
13.4. Bitte beachten: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde möglicherweise
nicht annehmen, wenn Sie AIG oder Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt
haben, die Angelegenheit wie in Ziffer 13.3 angegeben zu lösen. Bitte richten Sie Ihre
Beschwerde an:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefonnummer: 0800 3696000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz)
oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)
E-Mail-Adresse: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Möglicherweise kann sich der Versicherungsombudsmann e.V. Mit Ihrer
Beschwerde nicht befassen, wenn Sie kein Verbraucher sind.
Wenn Ihre Beschwerde sich gegen Apple selbst richtet, senden Sie bitte Ihre
Beschwerde an:
The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman
3rd Floor
Lincoln House
Lincoln Place
Dublin 2
D02 VH29
Republik Irland
Telefonnummer: +353 16620899
[Seite 28]
E-Mail-Adresse: info@fspo.ie
Möglicherweise kann der Republic of Ireland Financial Services and Pensions
Ombudsman eine Beschwerde nicht berücksichtigen, wenn sie von einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Jahresumsatz von mehr als 5
Mio. Euro vorgelegt wird.
Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht,
gerichtliche Schritte einzuleiten.
13.5. Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer Versicherungspolice einreichen möchten,
können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der
Europäischen Kommission unter consumer-redress.ec.europa.eu/index_en nutzen.
13.6. Da die AIG Europe S.A. eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Luxemburg ist,
können Sie zusätzlich zu dem oben dargelegten Beschwerdeverfahren hinsichtlich aller
Beschwerden, die Sie in Bezug auf diese Police haben, auch die Schlichtungsstellen in
Luxemburg kontaktieren. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstellen in Luxemburg sind
auf der Website der AIG Europe S.A. aig.lu/ zu finden. Sie können auch eine Anfrage
einer „außergerichtlichen Lösung“ an das luxemburgische Commissariat Aux
Assurances (CAA) senden:
Adresse: CAA, 11, rue Robert Stumper, L-2557 Luxembourg, GD de Luxembourg
Fax: + 352 22 69 10
E-Mail-Adresse: reclamation@caa.lu
Online: caa.lu (Bitte beachten Sie, dass Schreiben an das Luxembourg
Commissariat Aux Assurances (CAA) auf Französisch, Deutsch,
Englisch oder Luxemburgisch erfolgen müssen.)
14. Allgemeine Informationen
14.1. Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass bei
Rechtsstreitigkeiten aus oder in Verbindung mit ihr ausschließlich die Gerichte der
Bundesrepublik Deutschland zuständig sind.
14.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache
zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt
jeweils in deutscher Sprache.
14.3. AIG gewährt keinen Versicherungsschutz und erbringt keine Leistungen oder Zahlungen
für Ansprüche im Rahmen dieser Police, soweit die Gewährung eines solchen
Versicherungsschutzes, die Zahlung eines solchen Anspruchs oder die Erbringung einer
solchen Leistung AIG, die Muttergesellschaft von AIG oder das oberste kontrollierende
Unternehmen Sanktionen, Verboten oder Beschränkungen gemäß Resolutionen der
Vereinten Nationen oder gemäß Handels- oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder
Vorschriften des Vereinigten Königreichs, des Großherzogtums Luxemburg, der
Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika aussetzen würde.
14.4. Der Versicherungsträger dieser Versicherung ist AIG Europe S.A., ein
Versicherungsunternehmen, das unter der Nummer B 218806 im Handels- und
Firmenregister (RCS) von Luxemburg eingetragen ist. AIG Europe S.A. hat ihren
Hauptsitz in 35 D Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, aig.lu/. Die AIG Europe
S.A. ist durch das luxemburgische Finanzministerium (Luxembourg Ministère des
[Seite 29]
Finances) zugelassen und wird überwacht durch die Versicherungskommission
(Commissariat aux Assurances) mit Sitz in 11, rue Robert Stumper, L-2557 Luxembourg,
GD de Luxembourg,
Tel.: (+352) 22 69 11 - 1, caa@caa.lu, caa.lu/.
AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland hat ihren Sitz in Neue Mainzer Straße 46–50,
60311 Frankfurt, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 112611, und unterliegt in Deutschland der
eingeschränkten Rechtsaufsicht der BaFin-Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kontaktdaten der BaFin lauten: Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn. Tel.: 0228 / 4108 -
0. Fax: 0228 / 4108 - 1550.
bafin.de/DE/RechtRegelungen/Rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen_node.html.
Geschäftsleiter und gesetzlicher Vertreter der deutschen Niederlassung: Dr. Dennis
Froneberg.
Ein Bericht über die Bonität und Finanzlage der AIG Europe S.A. ist gegebenenfalls unter
aig.lu/ zu finden.
14.5. Apple Distribution International Limited und seine ermächtigten Beauftragten oder
Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser
Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International Limited hat seinen
eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland. Apple
Distribution International Limited wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.
14.6. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihren Erben im
Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den
Übertragungsbestimmungen in Ziffer 12 besteht kein Recht zur Abtretung.
14.7. Geräte, die in einem anderen Land als Deutschland gekauft wurden, sind unter
Umständen nicht für die Deckung im Rahmen dieser Police qualifiziert.
14.8. Bei Monats- oder Jahrespolicen wird AIG (oder Apple oder ein Autorisierter Apple
Händler im Auftrag von AIG) Sie über Änderungen an den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen dieser Police informieren, einschließlich Änderung der Prämie
oder der Selbstbeteiligung, indem Sie einen Monat im Voraus eine schriftliche
Benachrichtigung über solche Änderungen erhalten, beginnend zum Ende jedes Ein-
Monats-Zeitraums. Wir werden nur wesentliche Änderungen vornehmen, wenn die diese
Police betreffenden Gesetze sich ändern (zum Beispiel bei einer Änderung der
Versicherungsprämiensteuer), zur Anpassung an Wechselkursschwankungen, um eine
Änderung unseres Versicherungskonzepts umzusetzen (zum Beispiel zur Erweiterung
oder Verbesserung Ihres Versicherungsschutzes) oder wenn eine Anpassung im Hinblick
auf die Kosten der Anspruchserfüllung erforderlich ist.
Wenn Sie mit den Änderungen einverstanden sind, hat diese Police weiter Bestand.
Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren wollen, können Sie diese Police gemäß
Ziffer 11.3 kündigen.
Falls AIG die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Monatspolicen, Jahrespolicen oder
Befristeten Policen ändert, um Ihren Versicherungsschutz ohne zusätzliche Kosten zu
verbessern, gelten solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen unmittelbar für diese
Police.
[Seite 30]
Verwendung personenbezogener Daten durch AIG
Wir als AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, setzen uns für den Schutz der Privatsphäre
von Kunden, Anspruchstellern, Versicherungsvermittlern und sonstigen Geschäftskontakten ein.
Der Verantwortliche im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden DSGVO) und
anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger
datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: AIG Europe SA, Direktion für Deutschland, Neue
Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland.
Die Kontaktdaten des externen Datenschutzbeauftragten des Datenverantwortlichen lauten: Herr
Rechtsanwalt Dr. Karsten Kinast, LL.M., KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nordstraße
17a, 50733 Köln, Deutschland. E-Mail: datenschutz-aig@kinast-partner.de.
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, durch die Sie oder andere Personen (wie
Ihr Partner oder andere Familienmitglieder) identifiziert werden können und die sich auf Sie oder
andere Personen beziehen.
1. Personenbezogene Daten, die wir zur Erfüllung von Versicherungsverträgen verarbeiten
Die folgenden personenbezogenen Daten eines
Versicherungsnehmers/Versicherungsvermittlers/Geschäftspartners werden für
Sachversicherungen/Technische Versicherungen erhoben:
• Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten: Vertragsgemäße Erfüllung des
Versicherungsvertrags sowie Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Im Einzelnen:
• Versicherungsverwaltung, z. B. Kommunikation, Prüfung und Auszahlung von
Ansprüchen
• Vornahme von Beurteilungen und Entscheidungen über die Bereitstellung und
Bedingungen einer Versicherung und Begleichung von Ansprüchen
• Unterstützung und Beratung zu medizinischen und zu Reiseangelegenheiten
• Verwaltung unserer Geschäftstätigkeiten und IT-Infrastruktur
• Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten, z. B. Betrug und Geldwäsche
• Begründung und Wahrung gesetzlicher Rechte
• Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften (einschließlich Gesetze und Vorschriften
außerhalb Ihres Wohnsitzlands)
Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Versicherungsvertrags oder zur
Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO und ggf. von
spezialgesetzlichen Vorschriften aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Speicherdauer der Daten
Sobald der rechtlich zulässige Zweck der Datenverarbeitung entfallen ist, werden die Daten,
vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, gelöscht.
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2. Weitergabe personenbezogener Daten
Für unter Ziffer 1 genannte Zwecke können personenbezogene Daten an unsere verbundenen
Unternehmen und andere Dritte weitergegeben werden (wie an Versicherungsvermittler und
andere Versicherungsvertriebsparteien, Versicherer und Rückversicherer, Kreditauskunfteien,
medizinische Fachkräfte und sonstige Dienstleister). Personenbezogene Daten werden an das
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) weitergegeben.
Personenbezogene Daten werden an Dritte (einschließlich öffentlicher Behörden) weitergegeben,
wenn dies gemäß einem Gesetz oder einer Vorschrift erforderlich ist. Personenbezogene Daten
(einschließlich Einzelheiten zu Verstößen) können in Anspruchsregister eingetragen werden, die
an andere Versicherer weitergegeben werden. Wir sind verpflichtet, alle
Schadensersatzforderungen Dritter wegen Körperverletzung den Berufsgenossenschaften zu
melden. Wir können diese Register durchsuchen, um Betrug zu verhindern, aufzudecken und zu
ermitteln oder um Ihre Forderungshistorie oder diejenige einer anderen natürlichen oder
juristischen Person, die wahrscheinlich von der Versicherung oder Forderung betroffen ist, zu
überprüfen. Personenbezogene Daten können an potenzielle Käufer und Käufer unseres
Unternehmens weitergegeben und nach einem Verkauf unseres Unternehmens oder der
Übertragung von Vermögenswerten des Unternehmens übermittelt werden.
Eine aktuelle Liste der Konzerngesellschaften sowie Dienstleister, die für AIG Europe S.A.,
Direktion für Deutschland, eine Datenverarbeitung selbst oder im Auftrag von Europe S.A.
erbringen, kann auch im Internet unter aig.de/privacy-policy eingesehen werden.
3. Internationale Datenübermittlung
Aufgrund der globalen Art unserer Geschäftstätigkeiten können personenbezogene Daten an
Parteien übermittelt werden, die sich in anderen Ländern befinden (wie die USA, China, Mexiko,
Malaysia, die Philippinen, die Bermudas und andere Länder, die möglicherweise ein anderes
Datenschutzniveau haben als das Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben). Bei diesen
Übermittlungen werden wir Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Ihre
personenbezogenen Daten ausreichend geschützt sind und gemäß den Anforderungen des
Datenschutzrechts übermittelt werden. Bei der Übermittlung an eine Partei außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums übermitteln wir personenbezogene Daten entweder in Länder,
die nach Ansicht der Europäischen Kommission über ein angemessenes Schutzniveau für
personenbezogene Daten verfügen, oder wir verwenden spezielle EU-Standardvertragsklauseln,
um Ihre Daten zu schützen. Bei in den USA ansässigen Anbietern geben wir zudem
personenbezogene Daten an diese weiter, wenn sie unter das EU-US Privacy-Shield-Abkommen
fallen, welches ein ähnliches Schutzniveau für den Datenaustausch zwischen Europa und den
USA vorsieht.
Weitere Informationen über internationale Übermittlungen an konzernverbundene Unternehmen
und Dritte sind in unserer Datenschutzrichtlinie enthalten. Eine aktuelle Liste der
Konzerngesellschaften sowie Dienstleister, die für AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland,
eine Datenverarbeitung in Funktionsübertragung oder im Auftrag erbringen, kann auch im
Internet unter aig.de/privacy-policy eingesehen werden.
4. Sicherheit personenbezogener Daten
Es werden angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um
Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und zu sichern. Wenn wir personenbezogene Daten
an einen Dritten (einschließlich unserer Dienstleister) weitergeben oder einen Dritten mit der
Verarbeitung personenbezogener Daten für uns beauftragen, wird der Dritte sorgfältig
ausgewählt und dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen.
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5. Ihre Rechte
Aus der DSGVO ergeben sich für Sie als Betroffene(n) einer Verarbeitung personenbezogener
Daten die folgenden Rechte:
Gemäß Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten
personenbezogenen Daten verlangen. Sie können insbesondere Auskunft über die
Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von
Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante
Speicherdauer der personenbezogenen Daten, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch zur Verarbeitung solcher
personenbezogenen Daten durch den Datenverantwortlichen, das Bestehen eines
Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht von Ihnen erhoben wurden, und
über eine Übermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen sowie über das
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf.
aussagekräftige Informationen zu deren Einzelheiten verlangen.
Gemäß Art. 16 DSGVO können Sie unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die
Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.
Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten
personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts
auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus
Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung
von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Gemäß Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird,
die Verarbeitung unrechtmäßig ist, wir die Daten nicht mehr benötigen und Sie deren Löschung
ablehnen, weil Sie diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen benötigen. Das Recht aus Art. 18 DSGVO steht Ihnen auch zu, wenn Sie
gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.
Gemäß Art. 20 DSGVO können Sie verlangen, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns
bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu
erhalten, oder Sie können die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.
Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen
gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DSGVO haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO
Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür
Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, oder sich der Widerspruch
gegen Direktwerbung richtet. Im Fall der Direktwerbung besteht für Sie ein allgemeines
Widerspruchsrecht, das von uns ohne Angabe einer besonderen Situation umgesetzt wird.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO können Sie Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen.
Dies hat zur Folge, dass wir die auf dieser Einwilligung beruhende Datenverarbeitung für die
Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.
Gemäß Art. 77 DSGVO steht Ihnen das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu
beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen
Wohnsitzes, Ihres Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.
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