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AIG AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust: die Bedingungen im Volltext

AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust (AIG, Fassung 260727): Reparatur oder Ersatzgerät durch Apple bei unabsichtlicher Beschädigung und Akku unter 80 Prozent ohne Fallzahlgrenze, dazu Ersatz bei Diebstahl und Verlust bis zu zweimal je 12 Monate mit aktivierter Funktion Wo ist?, Selbstbeteiligung laut Anhang.

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Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Gerät (Kaufpreis, Neuwert oder fester Höchstbetrag)laut Versicherungsschein„in Höhe des aktuellen Apple-Verkaufspreises für das Versicherte Originalprodukt“5.2, Seite 8
Allgefahrendeckung (versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)ja„einen physischen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres Versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses“1.1, Seite 2
Versicherbare Gerätearten (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera, Smartwatch, Spielkonsole, Haushaltsgerät)ja„bezeichnet das iPhone, das iPad (inkl. iPad Eingabegeräte) oder die Apple Watch“1.15, Seite 2
Mehrere Geräte in einem Vertrag (Mehrgeräte- oder Haushaltspaket)nein„identifiziert durch die Seriennummer, die auf Ihrem Versicherungsnachweis“1.15, Seite 3
Höchstalter des Geräts bei Abschluss (Monate ab Kaufdatum)nicht geregelt
Gebrauchte oder generalüberholte Geräte versicherbarnein„Das Versicherte Produkt muss als Neuware bei Apple oder einem Autorisierten Apple Händler gekauft oder geleased werden“1.15, Seite 2
Kaufbeleg aus dem Handel Pflicht (kein Privatkauf, Kauf in bestimmten Ländern)ja„Das Versicherte Produkt muss als Neuware bei Apple oder einem Autorisierten Apple Händler gekauft oder geleased werden“1.15, Seite 2
Schutz an Händler, Hersteller oder Mobilfunkvertrag gebunden (Gruppenvertrag, endet mit dem Vertrag des Händlers oder Netzbetreibers)ja„das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.“1.5, Seite 2

Versicherte Schäden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch und Sturzschäden (unbeabsichtigte Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß)ja, bis zur Versicherungssumme„z. B. durch Herunterfallen des Versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit“1.1, Seite 2
Displaybruch (auch ohne Funktionsbeeinträchtigung)ja, bis zur Versicherungssumme„Der Schaden muss die Funktionalität Ihres Versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, welche die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.“1.1, Seite 1
Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschädenja, bis zur Versicherungssumme„durch Kontakt mit Flüssigkeit“1.1, Seite 2
Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeitja, bis zur Versicherungssumme„das entweder aufgrund des Umgangs“1.1, Seite 2
Elektronik- und Kurzschlussschäden (Überspannung, Induktion)nicht geregelt
Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung (Garantieverlängerung)nein„Ausfälle aufgrund von Defekten in den Materialien und/oder der Verarbeitung und/oder des Designs“6.1.12, Seite 12
Verschleiß und Abnutzung mitversichertnein„Schäden oder Ausfälle, die durch die übliche Abnutzung und/oder Benutzung des Versicherten Produkts verursacht wurden“6.1.9, Seite 12
Akkuschäden oder nachlassende Akkuleistung (Kapazitätsgrenze)ja, bis zur Versicherungssumme„weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Originalspezifikation beträgt.“1.11, Seite 2
Brand, Blitzschlag, Explosionnein„Schäden an dem Versicherten Produkt, die durch Brand oder Schäden aufgrund einer Naturkatastrophe verursacht wurden“6.1.10, Seite 12
Sturm, Hagel, Überschwemmung, Naturgefahrennein„Schäden aufgrund einer Naturkatastrophe“6.1.10, Seite 10
Vandalismus und Sabotage durch Drittenicht geregelt
Kratzer und rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigungnein„oberflächliche Schäden am Versicherten Produkt, welche die Funktionalität des Versicherten Produkts nicht beeinträchtigen“6.1.8, Seite 12
Zubehör mitversichert (Ladegerät, Hülle, Stift, Kopfhörer, Objektiv)ja, bis zur Versicherungssumme„sowie das Originalzubehör, das in derselben Verpackung geliefert wird“1.15, Seite 2

Diebstahl und Verlust

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einbruchdiebstahl (aus Wohnung, Gebäude oder verschlossenem Raum)ja, bis zur Versicherungssumme„„Diebstahl“ bezeichnet die unberechtigte, widerrechtliche Aneignung Ihres Versicherten Produkts durch eine andere Person“1.32, Seite 4
Raub (Gewalt oder Drohung gegen die Person)ja, bis zur Versicherungssumme„„Diebstahl“ bezeichnet die unberechtigte, widerrechtliche Aneignung Ihres Versicherten Produkts durch eine andere Person“1.32, Seite 4
Einfacher Diebstahl unterwegs (Taschendiebstahl, Trickdiebstahl)ja, bis zur Versicherungssumme„„Diebstahl“ bezeichnet die unberechtigte, widerrechtliche Aneignung Ihres Versicherten Produkts durch eine andere Person“1.32, Seite 4
Diebstahl aus dem Kraftfahrzeugja, bis zur Versicherungssumme„„Diebstahl“ bezeichnet die unberechtigte, widerrechtliche Aneignung“1.32, Seite 4
Verlust, Liegenlassen, Vergessen (Abhandenkommen ohne Fremdeinwirkung)ja, bis zur Versicherungssumme„„Verlust“ bezeichnet den Fall, dass Sie Ihr Versichertes Produkt versehentlich verlegt haben und es unwiederbringlich ist.“1.23, Seite 3
Diebstahlschutz nur bei Gewahrsam (am Körper getragen, nicht unbeaufsichtigt, nicht in offener Tasche)keine„„Diebstahl“ bezeichnet die unberechtigte, widerrechtliche Aneignung Ihres Versicherten Produkts durch eine andere Person in der Absicht, Ihnen Ihr Versichertes Produkt dauerhaft vorzuenthalten.“1.32, Seite 4
Höchstzahl der Diebstahl- oder Verlustfälle je Versicherungsjahrja„können maximal zwei (2) gültige Ansprüche wegen Diebstahl und Verlust geltend gemacht werden.“5.9, Seite 11
Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl (Telefon- und Datenkosten, Zahlungsdienste)nein„wirtschaftliche Verluste, die sich aus der unberechtigten Nutzung Ihres Versicherten Produkts ergeben“6.3.13, Seite 14
Ortungsfunktion (Mein iPhone suchen, Find My Device) muss aktiviert seinja„Um Anspruch auf einen Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust zu haben, müssen Sie sicherstellen, dass „Wo ist?“ auf Ihrem Versicherten Produkt aktiviert ist.“4, Seite 6

Leistung im Schadenfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der Reparaturkosten (bis zum Zeitwert oder zur Höchstentschädigung)ja, bis zur Versicherungssumme„Reparatur des Versicherten Produkts mithilfe neuer Teile oder zuvor verwendeter und getesteter Apple Originalteile“5.1.1, Seite 7
Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden oder Diebstahl (statt Geld)ja, bis zur Versicherungssumme„wird ein Ersatzgerät für das Versicherte Produkt zur Verfügung gestellt“5.1.2, Seite 7
Geldersatz bei Totalschaden möglichja, bis zur Versicherungssumme„entschädigt Sie AIG in Form einer Gutschrift für den Apple Store, einer Apple Gift Card oder einer Banküberweisung“5.2, Seite 8
Neuwertentschädigung in den ersten Monaten (Dauer)nicht geregelt
Abzug nach Gerätealter (Zeitwertstaffel)keine„in Höhe des aktuellen Apple-Verkaufspreises für das Versicherte Originalprodukt“5.2, Seite 8
Reparatur nur über Partnerwerkstatt oder Versandreparatur des Versicherersja„Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple Mitarbeiter oder einen Autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden“6.1.3.2, Seite 12
Reparatur mit Originalteilen oder herstellerautorisiertja„zuvor verwendeter und getesteter Apple Originalteile“5.1.1, Seite 7
Expressaustausch oder Ersatzgerät innerhalb fester Fristja„Express-Austauschservice („ERS“, Express Replacement Service).“8.7.3, Seite 10
Leihgerät während der Reparaturnicht geregelt
Versand- und Transportkosten zur Reparatur übernommenja, bis zur Versicherungssumme„Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.“8.7.2, Seite 18
Datenwiederherstellung und Software-Neuinstallationnein„Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten“6.2.8, Seite 14
Höchstzahl der Schadenfälle oder Höchstentschädigung je Versicherungsjahrkeine„ist unbegrenzt, wenn sie im Versicherungszeitraum erfolgen.“5.8, Seite 11
Vertrag endet nach Totalschaden, Diebstahl oder Ersatzja„Ihre Police erlischt automatisch, da Sie nicht mehr im Besitz des Versicherten Produkts sind.“5.2, Seite 8

Selbstbeteiligung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung bei Reparatur (Betrag oder Prozent)ja, bis zur Versicherungssumme„müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, wie im Anhang angegeben“5.7, Seite 9
Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Raub oder Verlustja, bis zur Versicherungssumme„Bei jedem gültigen Anspruch wegen Unabsichtlicher Beschädigung, Diebstahl oder Verlust“5.7, Seite 4
Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Ersatzgerätja, bis zur Versicherungssumme„Bei jedem gültigen Anspruch wegen Unabsichtlicher Beschädigung, Diebstahl oder Verlust“5.7, Seite 4
Tarif ohne Selbstbeteiligung wählbarnicht geregelt

Ausschlüsse und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (kein Leistungskürzungsrecht)nein„Wenn Sie oder Ihr Vertreter das Versicherte Ereignis durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführen, ist AIG berechtigt, Ihre Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“6.3.9, Seite 14
Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Geräts mitversichertja„Wenn Sie Geschäftskunde sind, können Sie diese Police nur dann erwerben“7.2.7.2, Seite 17
Vorrang von Gewährleistung, Herstellergarantie oder anderen Versicherungen (Subsidiarität)ja„solche Ausfälle werden jedoch separat von Ihren Rechten laut Verbraucherschutzgesetzen, der Eingeschränkten Apple Garantie“6.1.12, Seite 1
Ausschluss nach Eingriff durch nicht autorisierte Werkstatt oder Veränderung (Jailbreak, Root)ja„tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des Versicherten Produkts“6.1.3.1, Seite 12
Software-, Virus- und Datenschäden ausgeschlossenja„den Empfang oder die Übertragung von bösartigem Code zurückzuführen sind“6.1.14, Seite 13
Anzeige bei der Polizei nach Diebstahl oder Raub (Frist)ja„Nach Aufforderung müssen Sie den Diebstahl des Versicherten Produkts den Strafverfolgungsbehörden melden“9.1.2, Seite 20
SIM- oder Gerätesperre beim Netzbetreiber nach Diebstahl Pflichtnicht geregelt
Frist zur Schadenmeldung beim Versichererja„Sie müssen Ihren Anspruch so schnell wie möglich auf einem der folgenden Wege melden“8.8, Seite 19
Beschädigtes Gerät oder Altgerät muss eingeschickt oder übereignet werdenja„müssen alle Versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden“7.2.2, Seite 16
Schutzhülle oder Displayschutz vorgeschriebennicht geregelt
Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Beschlagnahme ausgeschlossenja„illegaler Handel oder Beschlagnahme durch eine Regierung oder eine öffentliche Behörde“6.3.11, Seite 15

Vertrag und Geltung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Weltweiter Versicherungsschutz (auch auf Reisen)ja„Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben“8.2, Seite 17
Wartezeit ab Vertragsbeginn (Tage, besonders für Diebstahl)keine„beginnen der Diebstahl- und Verlustschutz, der Hardware-Schutz sowie auch der Technische Support mit dem Datum und der Uhrzeit des Abschlusses Ihrer Police.“3.2, Seite 5
Mindestlaufzeit des Vertragskeine„können Sie diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen“11.1, Seite 21
Monatlich oder täglich kündbarja„können Sie diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen“11.1, Seite 21
Höchstlaufzeit oder Ende ab einem Gerätealterja„bzw. 24 Monate (für iPhone, iPad und alle anderen Apple Watches) nach dem Kaufdatum Ihrer Police“3.3, Seite 5
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Schadenfallja„AIG, oder Apple im Auftrag von AIG, kann Ihre Police mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat schriftlich kündigen.“11.13, Seite 25
Gerätewechsel im laufenden Vertrag möglich (neues Gerät nachmelden)ja„Zum Versicherten Produkt zählen alle Ersatzgeräte, die Ihnen von Apple gemäß den Bestimmungen 5.1.2 oder 5.4 dieser Police zur Verfügung gestellt werden.“1.15, Seite 2
Übertragung auf neuen Eigentümer bei Verkauf des Gerätsja„Sie können eine Befristete Police bei der Übertragung des Eigentums an dem Versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person“12.1, Seite 25
Versicherungsschutz auch bei Nutzung durch Familien- oder Haushaltsangehörigeja„Ein Vertreter ist jede Person, die das Versicherte Produkt mit Ihrer Erlaubnis nutzt“6.3.9, Seite 15

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) AIG AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust (Deutschland)
[Seite 1] AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust für iPhone AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust für iPad AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust für Apple Watch HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN: AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust ist eine Versicherungspolice, die das Risiko von Diebstahl, Verlust und Beschädigungen Ihres iPhones, Ihres iPads oder Ihrer Apple Watch sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust bietet keinen Versicherungsschutz für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Solche Ausfälle werden separat entweder von Ihren Rechten laut Verbraucherschutzgesetzen, der Eingeschränkten Apple Garantie oder Apple selbst während des AppleCare+ Versicherungszeitraums abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple Gerät nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland haben Verbraucher gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/de/legal/statutory-warranty/. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Deutschland Wir danken Ihnen für den Abschluss der von AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt („AIG“) gezeichneten Versicherungspolice AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust. AIG versichert Ihr iPhone, Ihr iPad oder Ihre Apple Watch gemäß den in dieser Police enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust sind Sie bei Reparatur oder Ersatz (gemäß Ziffern 1.33 „Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust“, Abschnitt 5 „Versicherungsumfang“ und Abschnitt 6 „Ausschlüsse“) Ihres Produkts im Falle eines Diebstahls (Ziffer 1.32), Verlustes (Ziffer 1.23), einer Unabsichtlichen Beschädigung (Ziffer 1.1) oder eines Akku-Leistungsverlustes (Ziffer 1.11) abgedeckt und es wird Ihnen zudem der Zugang zum Technischen Support von Apple (Ziffer 5.10) gewährt. Im Rahmen des Versicherungsschutzes für Diebstahl und Verlust muss „Wo ist?“ zum Zeitpunkt des Diebstahls oder Verlusts auf Ihrem Produkt aktiviert sein. Während des gesamten Verfahrens der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diebstahl oder Verlust muss „Wo ist?“ aktiviert sein und Ihr Gerät mit Ihrem Apple Account verbunden bleiben. Die Police wird von Apple und von Autorisierten Apple Händlern verkauft. Apple bearbeitet im Namen von AIG bestimmte Ansprüche und von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie unter Ziffer 13). AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust bietet keinen Versicherungsschutz für Ausfälle aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät. Solche Ausfälle werden jedoch separat von Ihren Rechten laut Verbraucherschutzgesetzen, der Eingeschränkten Apple Garantie oder während des Versicherungszeitraums von AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust von Apple selbst abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben (gemäß Ziffer 6.1.12). 1. Definitionen Alle Wörter oder Ausdrücke, die in dieser Police großgeschrieben erscheinen, werden in diesem Abschnitt „Definitionen“ erläutert und haben überall in dieser Police dieselbe Bedeutung. Versicherungsumfang und Ausschlüsse sind in den Ziffern 5 und 6 festgelegt. [Seite 2] 1.1. „Unabsichtliche Beschädigung“ bezeichnet einen physischen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres Versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des Versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres Versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, welche die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen. 1.2. „AIG“ steht für AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt („AIG“). AIG ist eine Niederlassung der AIG Europe S.A., mit Sitz unter der Adresse 35 D Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg. 1.3 „Jahrespolice“ ist eine Police, die Versicherungsschutz für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten (d. h. einem (1) Jahr) bietet und automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate verlängert wird, sofern sie nicht vorher gemäß Ziffer 11 dieser Police gekündigt wird. Die Zahlung erfolgt auf jährlicher, wiederkehrender Basis. 1.4. „Anhang“ ist das Dokument, in dem die Preise für die Versicherten Produkte angeführt sind und das in Ihre Police einbezogen ist und einen Bestandteil dieser bildet.. 1.5. „Apple“ bezeichnet Apple Distribution International Limited (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet. 1.6. „Autorisierter Apple Händler“ bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police sowie für den gleichzeitigen Verkauf oder das Leasing Ihrer Versicherten Produkte an Sie ermächtigt werden. 1.7. „Autorisierter Apple Service Provider“ bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple- Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de. 1.8. „Eingeschränkte Apple Garantie“ bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der Versicherten Produkte, die Leistungen gewährt, die zusätzlich zu und nicht anstelle der Rechte gemäß Verbraucherschutzgesetzen gelten. 1.9. “Apple Watch Armband” bedeutet das Armband der Marke Apple, das Nike Sport Armband oder das Hermès Sport Armband, das in derselben Verpackung geliefert wird wie Ihre versicherte Apple Watch. 1.10. „Mahnung“ bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie eine Rate nicht gezahlt haben und/oder dass Sie aufgrund der Nichtzahlung von Raten gemäß der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug sind. 1.11. „Batterieerschöpfung“ bezeichnet in Bezug zum Versicherten Produkt, das eine integrierte aufladbare Batterie nutzt, den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des Versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Originalspezifikation beträgt. 1.12. „Geschäftskunde“ bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Online Store für Unternehmen registriert und dort sein Versichertes Produkt erworben hat. [Seite 3] 1.13. „Verbraucher-Software“ bezeichnet das Betriebssystem („OS") des Versicherten Produkts, Softwareanwendungen, die auf dem Versicherten Produkt vorinstalliert sind oder für den Betrieb mit diesem ausgelegt sind, und Anwendungen der Marke Apple oder Beats, die auf dem Versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können. 1.14. „Versicherungszeitraum“ bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum. 1.15. „Versichertes Produkt“ bezeichnet das iPhone, das iPad (inkl. iPad Eingabegeräte) oder die Apple Watch (inkl. das Apple Watch Armband), identifiziert durch die Seriennummer, die auf Ihrem Versicherungsnachweis (Proof of Coverage, POC) (oder im Fall eines iPad Eingabegeräts auf Ihrem Kaufbeleg) steht, sowie das Originalzubehör, das in derselben Verpackung geliefert wird. Das Versicherte Produkt muss als Neuware bei Apple oder einem Autorisierten Apple Händler gekauft oder geleased werden, und sofern das rechtliche Eigentum auf Sie übergeht, muss die Police gemäß Abschnitt 12 auf Sie übertragen werden. Zum Versicherten Produkt zählen alle Ersatzgeräte, die Ihnen von Apple gemäß den Bestimmungen 5.1.2 oder 5.4 dieser Police zur Verfügung gestellt werden. 1.16. „Wo ist“ bezeichnet die „Wo ist“-Funktion, die über die Einstellungen auf Ihrem versicherten iPhone, iPad oder Ihrer Apple Watch aktiviert werden muss, damit der Versicherungsschutz bei Diebstahl oder Verlust greift. Bitte beachten Sie Abschnitt 4 unten für genaue Anweisungen zur Aktivierung von „Wo ist?“ auf Ihrem Versicherten Produkt. Bitte beachte Sie, dass die Freigabe Ihres Standorts die „Wo ist“-Funktion nicht aktiviert. Diese ist gemäß den Bedingungen dieser Police für den Diebstahl- und Verlustschutz erforderlich. Wenn „Wo ist?“ aus irgendeinem Grund deaktiviert wird, einschließlich während sich Ihr Versichertes Produkt im Reparaturmodus befindet oder zur Reparatur eingesandt wurde, müssen Sie „Wo ist?“ wieder aktivieren, um den Diebstahl- und Verlustschutz erneut in Kraft zu setzen. 1.17. „Befristete Police“ bezeichnet eine Police, für die eine Einmalzahlung durch Sie oder über eine Zahlungsplanvereinbarung geleistet und der Versicherungsschutz für eine Laufzeit von 24 Monaten für iPhones, iPads und Apple Watches gewährt wird, mit Ausnahme von Apple Watch Hermès, Apple Watch Hermès Ultra und Apple Watch Edition, für die eine Laufzeit von 36 Monaten gilt, sofern nichts anderes auf Ihrem Versicherungsschein (POC) angegeben ist. 1.18. „Hardwareschutz“ bezeichnet die Absicherung, dass Ihr Versichertes Produkt im Falle von Unabsichtlicher Beschädigung oder Batterie-Leistungsverlust repariert oder ersetzt wird. 1.19. „Versicherungssteuer“ bezeichnet die Versicherungsprämiensteuer, die in der Prämie enthalten ist und zum am Kaufdatum der Police geltenden Satz zu zahlen ist. 1.20. „Rate“ bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben. 1.21. „Versichertes Ereignis“ bezeichnet eines der folgenden Ereignisse während des Versicherungszeitraums: Diebstahl oder Verlust Ihres Versicherten Produkts, eine Unabsichtliche Beschädigung Ihres Versicherten Produkts, ein Akku-Leistungsverlust und/oder die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Technischen Supports. 1.22. „iPad Eingabegerät“ bezeichnet einen Apple Pencil, einen Apple Pencil Pro und/oder eine iPad Tastatur der Marke Apple, die mit dem Versicherten Produkt verwendet wird und damit kompatibel ist. [Seite 4] 1.23. „Verlust“ bezeichnet den Fall, dass Sie Ihr Versichertes Produkt versehentlich verlegt haben und es unwiederbringlich ist. 1.24. „Monatspolice“ bezeichnet eine Police mit einer Laufzeit von einem Monat, die sich automatisch von Monat zu Monat verlängert, sofern keine Kündigung gemäß Ziffer 11 dieser Police erfolgt, und die wiederkehrend jeden Monat bezahlt wird. 1.25. „Zahlungsplanvereinbarung“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der vollständigen Prämie für eine Befristete Police durch Ratenzahlungen. 1.26. „Zahlungsplananbieter“ bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben, und umfasst insbesondere Apple, einen Autorisierten Apple Händler oder einen Drittfinanzierungsanbieter. 1.27. „Versicherungsschein (POC)“ bezeichnet den Nachweis der Deckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des Versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein (POC) dienen. 1.28. „Police“ bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust für Ihre Monatspolice, Ihre Jahrespolice oder Ihre Befristete Police (wie aus dem Versicherungsschein (POC) ersichtlich), aufgeführt sind, das zusammen mit dem Anhang und dem beim Kauf von AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust erhaltenen Versicherungsschein (POC) Ihren rechtlichen Versicherungsvertrag mit AIG darstellt. 1.29. „Selbstbeteiligung“ bezeichnet die im Anhang angegebene Beteiligung, die Sie bei jedem Anspruch wegen Unabsichtlicher Beschädigung oder Diebstahl und Verlust des Versicherten Produkts, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, zu zahlen haben. 1.30. „Prämie“ bezeichnet den im Anhang ausgewiesenen Betrag, den Sie für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police zahlen. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten. 1.31. „Technischer Support“ bezeichnet den Zugang zu technischer Unterstützung von Apple, den Sie erhalten, wenn Ihr Versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert und für den Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jeden Vorfall möglicherweise eine Gebühr berechnet. 1.32. „Diebstahl“ bezeichnet die unberechtigte, widerrechtliche Aneignung Ihres Versicherten Produkts durch eine andere Person in der Absicht, Ihnen Ihr Versichertes Produkt dauerhaft vorzuenthalten. 1.33. „Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust“ bezeichnet den Versicherungsschutz, der den Ersatz Ihres Versicherten Produkts aufgrund von Diebstahl oder Verlust gewährleistet. „Wo ist?“ muss zum Zeitpunkt des Diebstahls oder Verlusts auf Ihrem Versicherten Produkt aktiviert sein. Während des gesamten Verfahrens der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diebstahl oder Verlust muss die Funktion „Wo ist?“ aktiviert sein und das Versicherte Produkt mit Ihrem Apple Account verbunden bleiben. Im Sinne des Versicherungsschutzes für Diebstahl und Verlust bezeichnet Versichertes Produkt keine iPad-Eingabegeräte. Ebenso ist ein Apple Watch Armband nicht im Versicherungsschutz enthalten, sofern es nicht zum selben Zeitpunkt wie die versicherte Apple Watch verloren oder gestohlen wurde (in jenem Fall gilt eine Selbstbeteiligung). [Seite 5] 1.34. „Sie/Ihr“ bezeichnet die Person, die Eigentümer oder Leasingnehmer des Versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die eine Befristete Police gemäß Ziffer 12 übertragen wird. 2. Die Police 2.1. Ihre Police setzt sich zusammen aus diesem Versicherungsdokument, in dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust dargelegt sind, dem Anhang und dem Versicherungsschein (POC). Bitte überprüfen Sie diese genau, um sicherzustellen, dass Sie den von Ihnen gewünschten Schutz erhalten. Wenn Ihre Bedürfnisse oder jegliche Informationen, auf denen diese Police basiert, sich ändern, kontaktieren Sie bitte Apple und AIG. 2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein (POC) oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, besuchen Sie bitte mysupport.apple.com/products und folgen Sie den Anweisungen. 3. Policenart und Versicherungszeitraum 3.1. Unabhängig davon, ob Sie eine Monatspolice, eine Jahrespolice oder eine Befristete Police erworben haben, sind die Policenart und der Versicherungszeitraum auf Ihrem Kaufbeleg und Versicherungsschein (POC) angegeben. 3.2. Für alle Policenarten beginnen der Diebstahl- und Verlustschutz, der Hardware-Schutz sowie auch der Technische Support mit dem Datum und der Uhrzeit des Abschlusses Ihrer Police. Wenn Sie AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust nach dem Kauf oder dem Beginn des Leasings Ihres Versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie den Diebstahl- und Verlustschutz, den Hardware-Schutz sowie den Technischen Support erst ab dem Datum und der Uhrzeit des Kaufs von AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust. 3.3. Befristete Police: Ihr Diebstahl- und Verlustschutz, Hardware-Schutz sowie Ihr Technischer Support enden 36 Monate (für Apple Watch Hermès, Apple Watch Hermes Ulltra und Apple Watch Edition) bzw. 24 Monate (für iPhone, iPad und alle anderen Apple Watches) nach dem Kaufdatum Ihrer Police, wie in Ihrem Versicherungsschein (Proof of Coverage, POC) angegeben. Das Kaufdatum Ihrer Police ist auf dem Originalkaufbeleg Ihrer Police angeführt. Die Prämie ist per Kredit- oder Debitkarte oder über einen anderen zugelassenen Zahlungsweg zu entrichten, z. B. über Apple Pay (der „Zahlungsweg“). Wird die erste und einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser Police bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten Ereignisses nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. 3.4. Monatspolice: Die Laufzeit Ihrer Police beträgt einen (1) Monat. Ihre Police verlängert sich automatisch jeden Monat, beginnend mit dem monatlichen Wiederkehren des Datums, an dem Sie Ihre erste Monatspolice erworben haben, wie auf dem Original- Kaufbeleg Ihrer Police angegeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Zahlungsweg, den Sie für den Erstkauf Ihrer Police genutzt haben, gespeichert bleibt. Bei den nachfolgenden monatlichen Verlängerungen wird der Zahlungsweg automatisch vor dem monatlichen Fälligkeitstag mit der monatlichen Prämie belastet. Wird die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser Police bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten Ereignisses nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu [Seite 6] erbringen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wird eine nachfolgende Prämie nach Ihrem Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple, handelnd im Namen von AIG, berechtigt, die Police zu kündigen, wenn Sie zur Zahlung dieser Prämie aufgefordert wurden und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem Fälligkeitsdatum bezahlt haben. Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht bezahlt, läuft die Police automatisch am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab. Wird die Prämie innerhalb der einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, als wäre die Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für Schäden, die nach Ablauf der einmonatigen Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Prämie weiterhin unbezahlt bleibt und Zahlungsrückstände bestehen. 3.5. Jahrespolice: Die Laufzeit Ihrer Police beträgt zwölf (12) Monate (d. h. ein (1) Jahr). Ihre Police verlängert sich automatisch jedes Jahr ab dem Datum, an dem Sie Ihre erste Jahrespolice abgeschlossen haben, wie auf dem ursprünglichen Kaufbeleg für Ihre Police angegeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Zahlungsweg, den Sie für den Erstkauf Ihrer Police genutzt haben, gespeichert bleibt. Für nachfolgende jährliche Verlängerungen wird der Zahlungsweg automatisch vor dem auf dem Originalkaufbeleg Ihrer Police angegebenen Kaufdatum, an dem der nächste 12- Monatszeitraum beginnt, mit der jährlichen Prämie belastet. Wird die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser Police bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten Ereignisses nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wird eine nachfolgende Prämie nach Ihrem Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple, handelnd im Namen von AIG, berechtigt, die Police zu kündigen, wenn Sie zur Zahlung dieser Prämie aufgefordert wurden und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem Fälligkeitsdatum bezahlt haben. Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht bezahlt, läuft die Police automatisch am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab. Wird die Prämie innerhalb der einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, als wäre die Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für Schäden, die nach Ablauf der einmonatigen Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Prämie weiterhin unbezahlt bleibt und Zahlungsrückstände bestehen. 3.6. Ihr Versicherungsschutz endet bei allen Policenarten möglicherweise früher, wenn Sie Ihr Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen, ausgeübt haben, Ihr Zahlungsplananbieter das Kündigungsrecht gemäß Ziffer 11 ausgeübt hat oder wenn der Schutz von AIG gemäß den Bedingungen dieser Police gekündigt wird. Wenn Sie nicht mehr berechtigt sind, einen Anspruch wegen Diebstahl und Verlust geltend zu machen, bleiben Ihr Hardwareschutz und der Technische Support über den gesamten Versicherungszeitraum bestehen. 3.7. Diese Police erstreckt sich nicht auf Unabsichtliche Beschädigung oder Diebstahl oder Verlust des Produkts, die/der vor dem Abschluss dieser Police oder nach der Kündigung oder anderweitigen Beendigung der Police eintritt. 4. „Wo ist?“ aktivieren Um Anspruch auf einen Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust zu haben, müssen Sie sicherstellen, dass „Wo ist?“ auf Ihrem Versicherten Produkt aktiviert ist. Je nach Ihrem Versicherten Produkt können die Schritte zur Aktivierung von „Wo ist?“ folgendermaßen aussehen: [Seite 7] 4.1. iPhone und iPad: 1. Öffnen Sie die Einstellungs-App; 2. Tippen Sie auf Ihren Namen oben auf dem Bildschirm; 3. Wählen Sie „Wo ist?“; 4. Aktivieren Sie die Schaltfläche „Wo ist mein iPhone?“ oder „Wo ist mein iPad?“. Informationen zur Fehlerbehebung finden Sie im „Wo ist?“ Support-Artikel hier, oder kontaktieren Sie Apple Support unter support.apple.com/de-de/contact. 4.2. Apple Watch: 1. Ihre versicherte Apple Watch muss mit Ihrem iPhone gekoppelt werden. Sie müssen „Wo ist?“ auf Ihrem iPhone aktivieren. Befolgen Sie die obigen Schritte, um „Wo ist?“ auf Ihrem iPhone zu aktivieren; 2. Nachdem „Wo ist?“ auf Ihrem gekoppelten iPhone aktiviert ist (siehe vorstehende Ziffer 4.1), öffnen Sie die Watch App auf Ihrem gekoppelten iPhone; 3. Tippen Sie oben links auf „Alle Watches“ und tippen Sie dann auf die Info- Schaltfläche („i“) neben Ihrer Apple Watch; 4. Stellen Sie sicher, dass Ihre Apple Watch gekoppelt und mit Ihrem Apple Account angemeldet ist. „Wo ist?“ sollte automatisch aktiviert werden, wenn Ihre Apple Watch mit einem iPhone gekoppelt ist, auf dem „Wo ist?“ aktiviert ist. 5. Falls „Wo ist?“ nicht automatisch aktiviert ist: (a) Gehen Sie zu „Einstellungen“ auf Ihrer Apple Watch; (b) Tippen Sie auf Ihren Namen und scrollen Sie dann nach unten, bis Sie Ihre Apple Watch sehen; (c) Tippen Sie auf den Namen Ihrer Watch und dann auf „Wo ist meine Watch?“; (d) Stellen Sie sicher, dass das „Wo ist?“ Netzwerk aktiviert ist. Informationen zur Fehlerbehebung finden Sie im „Wo ist?“ Support-Artikel hier, oder kontaktieren Sie Apple Support unter support.apple.com/de-de/contact. Durch das Teilen Ihres Standorts wird die Funktion „Wo ist?“ für die Absicherung gegen Diebstahl und Verlust nicht aktiviert. Befolgen Sie die obigen Schritte, um die Funktion „Wo ist?“, die für die Absicherung gegen Diebstahl und Verlust erforderlich ist, zu aktivieren. Wenn „Wo ist?“ aus irgendeinem Grund deaktiviert wurde, einschließlich während sich Ihr Versichertes Produkt im Reparaturmodus befindet oder zur Reparatur eingesandt wurde, müssen Sie „Wo ist?‘ wieder aktivieren, damit der Diebstahl- und Verlustschutz in Kraft bleibt. Weitere Informationen finden Sie im „Wo ist?“ Support- Artikel hier. 5. Versicherungsumfang 5.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt „Hardwareschutz“ dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG veranlassen, dass Apple eine der folgenden Leistungen vornimmt: 5.1.1. Reparatur des Versicherten Produkts mithilfe neuer Teile oder zuvor verwendeter und getesteter Apple Originalteile, welche die Apple Funktionsanforderungen erfüllen; oder 5.1.2. Falls eine Reparatur aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, wird ein Ersatzgerät für das Versicherte Produkt zur Verfügung gestellt – entweder ein neues Apple Produkt oder ein Produkt, das aus neuen und/oder zuvor verwendeten, geprüften Originalteilen von Apple besteht, welche die Apple Funktionsanforderungen erfüllen. Alle im Rahmen dieser Police bereitgestellten Ersatzgeräte besitzen den gleichen oder einen im Wesentlichen ähnlichen Funktionsumfang (z. B. ein anderes [Seite 8] Modell oder dasselbe Modell in einer anderen Farbe mit denselben oder erweiterten technologischen oder funktionalen Merkmalen oder Fähigkeiten) wie das ursprünglich Versicherte Produkt (vorbehaltlich anwendbarer Updates von Verbraucher-Software). Oder das Ersatzprodukt ist nach Wahl von Apple dasselbe oder ein neueres Modell, jedoch mit anderen technischen oder funktionalen Merkmalen oder Fähigkeiten als das ursprünglich Versicherte Produkt. Bei allen Versicherten Produkten können Ersatzzubehörteile mit Ausnahme von Apple Watch Armbändern je nach Verfügbarkeit in Stil, Material und Farbe abweichen. Bei versicherten Apple Watch Armbändern gilt: Unabhängig vom Armband, das in derselben Verpackung wie die versicherte Apple Watch geliefert wurde, kann sich Ihr Ersatzarmband in Stil, Material und Farbe je nach Wahl von AIG unterscheiden und wird ein Armband der Marke Apple sein. Ersatzarmbänder können je nach Verfügbarkeit in Stil, Material und Farbe abweichen. Im Falle eines Ersatzgerätes wird das Ersatzgerät von Apple zum neuen Versicherten Produkt laut dieser Police. Apple oder ggf. der Autorisierte Apple Service Provider behalten das ursprünglich Versicherte Produkt, das dann Eigentum von Apple wird. Apple oder ggf. der Autorisierte Apple Service Provider kann für die Instandhaltung Geräte oder Ersatzteile verwenden, die aus einem anderen Land stammen als dem Land, aus dem das Versicherte Produkt oder die Originalteile stammten. 5.2. Wenn eine Reparatur oder ein Ersatz gemäß den Ziffern 5.1.1 und 5.1.2 nicht möglich oder verfügbar ist, entschädigt Sie AIG in Form einer Gutschrift für den Apple Store, einer Apple Gift Card oder einer Banküberweisung in Höhe des aktuellen Apple- Verkaufspreises für das Versicherte Originalprodukt (oder, wenn Apple das Versicherte Produktmodell derzeit nicht verkauft, des Einzelhandelspreises, zu dem Apple das Versicherte Produktmodell zuletzt verkauft hat) oder des Betrags, der für das Versicherte Produkt bezahlt wurde, wie auf dem Originalkaufbeleg angegeben, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Kostenerstattung gilt nur, wenn Ihr Anspruch in dem Land geltend gemacht und dort erfüllt wird, in dem Sie diese Police erworben haben. Im Falle einer Erstattung gemäß dieser Ziffer geht das Versicherte Originalprodukt in das Eigentum von Apple über, und Ihre Police erlischt automatisch, da Sie nicht mehr im Besitz des Versicherten Produkts sind. 5.3. Der Hardwareschutz kann auf jenes Land beschränkt werden, in dem das Versicherte Produkt ursprünglich gekauft wurde. 5.4 Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust. Der Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust gilt nur für versicherte iPhones, iPads und Apple Watches (einschließlich von Apple Watch Armbändern, sofern dieses zum selben Zeitpunkt als die versicherte Apple Watch verloren oder gestohlen wurde (in jenem Fall gilt eine Selbstbeteiligung). Der Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust gilt nicht für iPad Eingabegeräte, selbst wenn diese zum selben Zeitpunkt wie das versicherte iPad verloren oder gestohlen wurden. Wenn Sie einen gültigen Anspruch im Rahmen des Versicherungsschutzes für Diebstahl und Verlust aus dieser Police geltend machen, wird AIG dafür sorgen, dass Apple einen Ersatz für das Versicherte Produkt durch ein neues Produkt der Marke Apple oder durch ein Produkt bereitstellt, das neue und/oder zuvor verwendete und getestete Apple Originalteile enthält, welche die Apple Funktionsanforderungen erfüllen. Alle im Rahmen dieser Police bereitgestellten Ersatzgeräte besitzen den gleichen oder einen im Wesentlichen ähnlichen Funktionsumfang (z. B. ein anderes Modell oder dasselbe Modell in einer anderen Farbe mit denselben oder erweiterten technologischen oder funktionalen Merkmalen oder Fähigkeiten) wie das ursprünglich Versicherte Produkt (vorbehaltlich anwendbarer Updates von Verbraucher-Software). Oder das Ersatzgerät ist nach Wahl von Apple dasselbe oder ein neueres Modell, jedoch mit anderen technischen oder funktionalen Merkmalen oder Fähigkeiten als das ursprünglich Versicherte Produkt. Bei versicherten Apple Watch Armbändern gilt: Unabhängig vom Armband, das in derselben Verpackung wie die versicherte Apple Watch geliefert wurde, kann sich Ihr Ersatzarmband in Stil, [Seite 9] Material und Farbe je nach Wahl von AIG unterscheiden und wird ein Armband der Marke Apple sein. Ersatzarmbänder können je nach Verfügbarkeit in Stil, Material und Farbe abweichen. Im Falle eines Ersatzgerätes wird das Ersatzgerät von Apple zum neuen Versicherten Produkt laut dieser Police. Wenn im Falle eines Ersatzes Ihr verlorenes oder gestohlenes Gerät später wiedererlangt wird, müssen Sie das Originalgerät an Apple oder den Autorisierten Apple Service Provider zurückgeben, der das Versicherte Originalprodukt behält, das Eigentum von Apple wird. Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider kann für die Instandhaltung Geräte oder Ersatzteile verwenden, die aus einem anderen Land stammen als dem Land, aus dem das Versicherte Produkt oder die Originalteile stammen. Das Versicherte Produkt kann nur ersetzt werden und es wird keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen. Wenn Sie der Verpflichtung, das Originalgerät zurückzugeben, nicht nachkommen, ist AIG nicht zu einer Entschädigungsleistung an Sie verpflichtet, wenn Sie diese Verpflichtung vorsätzlich verletzt haben. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung ist AIG berechtigt, seine Entschädigung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wobei die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit bei Ihnen liegt. Ungeachtet des Vorstehenden ist AIG verpflichtet, Sie zu entschädigen, soweit die Verletzung der Verpflichtung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Verpflichtung der AIG zur Entschädigung Ihnen gegenüber ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie diese Verpflichtung arglistig verletzt haben. 5.5. Wenn ein Ersatz gemäß Ziffer 5.4 nicht möglich oder verfügbar ist, entschädigt AIG Sie in Form einer Gutschrift für den Apple Store, einer Apple Gift Card oder einer Banküberweisung in Höhe des aktuellen Apple-Verkaufspreises für das Versicherte Originalprodukt (oder, wenn Apple das Versicherte Produktmodell derzeit nicht verkauft, des Einzelhandelspreises, zu dem Apple das Versicherte Produktmodell zuletzt verkauft hat) oder des Betrags, der für das Versicherte Produkt bezahlt wurde, wie auf dem Originalkaufbeleg angegeben, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Kostenerstattung gilt nur, wenn Ihr Anspruch in dem Land geltend gemacht und dort erfüllt wird, in dem Sie diese Police erworben haben. Im Falle einer Erstattung gemäß Ziffer 5.5 erlischt Ihre Police automatisch, da Sie nicht mehr im Besitz des Versicherten Produkts sind. Wenn Ihr verlorenes oder gestohlenes Gerät später wiedererlangt wird, müssen Sie das Originalprodukt an Apple oder den Autorisierten Apple Service Provider zurückgeben, der das Versicherte Originalprodukt behält, das Eigentum von Apple wird. 5.6. Wenn Sie gemäß Ziffer 5.1 oder 5.4 eine Reparatur oder einen Ersatz erhalten, darf Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das Versicherte Produkt anwendbare Betriebssystem (sofern vorhanden) als Bestandteil des Versicherungsschutzes entsprechend dieser Police installieren. Falls zutreffend, sind Drittanwendungen, die auf dem Versicherten Originalprodukt installiert sind, infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem Versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das Versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile durch vergleichbare lokale Produkte und Teile ersetzen oder damit reparieren. 5.7. Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen Unabsichtlicher Beschädigung, Diebstahl oder Verlust, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, wie im Anhang angegeben, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 5 haben. Die Selbstbeteiligung kann über einen zugelassenen Zahlungsweg an Apple oder den Autorisierten Apple Service Provider gezahlt werden. [Seite 10] Beachten Sie bitte, dass, wenn Sie einen Anspruch wegen Unabsichtlicher Beschädigung, Diebstahl oder Verlust gemäß dieser Police in einem anderen Land als Deutschland geltend machen, die Selbstbeteiligung oder entsprechende örtliche Gebühren in der Währung dieses Landes und zu dem für dieses Land geltenden Satz zu zahlen sind. Für weitere Einzelheiten besuchen Sie bitte apple.com/legal/sales- support/applecare/applecareplus/ und wählen Sie dort das passende Gerät und den Standort aus, an dem Sie den Service in Anspruch nehmen möchten, um die geltenden Bedingungen und Gebühren angezeigt zu bekommen. Spezifische Bedingungen für das iPad und das iPad Eingabegerät: Ein Anspruch wegen einer Unabsichtlichen Beschädigung für ein iPad Eingabegerät ist ein eigenständiger Anspruch neben einer Unabsichtlichen Beschädigung Ihres iPad, selbst wenn sowohl Ihr iPad als auch Ihr iPad Eingabegerät zum gleichen Zeitpunkt beschädigt werden, und jeder einzelne Anspruch unterliegt der entsprechenden Selbstbeteiligung, wie im Anhang festgelegt. Bei einem Anspruch wegen einer Unabsichtlichen Beschädigung, die nur den Bildschirm des iPads betrifft, darf das Versicherte Produkt außer dem Bildschirmschaden keine weiteren Schäden aufweisen, die verhindern würden, dass Apple den Bildschirm des Versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte mit zusätzlichen Beschädigungen werden als Ansprüche aufgrund Sonstiger Unabsichtlicher Beschädigungen des iPads eingestuft und unterliegen der im Anhang aufgeführten Selbstbeteiligung für Sonstige Unabsichtliche Beschädigungen. Schadensersatzansprüche wegen einer Unabsichtlichen Beschädigung, die nur den iPad Bildschirm betrifft, unterliegen der Selbstbeteiligung für nur auf dem Bildschirm auftretende Unabsichtliche Beschädigungen, wie im Anhang dargelegt. Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Express-Austauschservice („ERS“, Express Replacement Service) für einen Versicherungsanspruch wegen einer Unabsichtlichen Beschädigung, die nur den iPad Bildschirm betrifft in Anspruch zu nehmen, wird Ihr Anspruch als Sonstige Unabsichtliche Beschädigung des iPads eingestuft, wie im Anhang angegeben. Ansprüche aufgrund von Unabsichtlichen Beschädigungen, die nur den iPad Bildschirm betreffen (z. B. Reparaturen) und Selbstbeteiligungsgebühren gelten nur für bestimmte iPad Modelle, wie im Anhang angegeben. Spezifische Bedingungen für iPhone: Bei einem Anspruch wegen einer Unabsichtlichen Beschädigung, die nur das Display oder das Glas auf der Rückseite des iPhones betrifft, darf das Versicherte Produkt außer dem Display- bzw. Rückglasschaden keine weiteren Schäden aufweisen, die verhindern würden, dass Apple das Display oder das Rückglas des Versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte mit zusätzlichen Beschädigungen werden als Ansprüche wegen Sonstiger Unabsichtlicher Beschädigungen des iPhones eingestuft. Bei einem Schadenersatzanspruch für Unabsichtliche Beschädigung des iPhone Bildschirms und des Rückglases darf das Versicherte Produkt über den Bildschirm- und Rückglasschaden hinaus keine weiteren Schäden aufweisen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf verbogenes oder eingedelltes Gehäuse, das Apple daran hindern würde, den Bildschirm und das Rückglas des Versicherten Produkts zu ersetzen. Versicherte Produkte mit zusätzlichen Beschädigungen werden als Ansprüche wegen Sonstiger [Seite 11] Unabsichtlicher Beschädigungen des iPhones eingestuft. Schadensersatzansprüche wegen Unabsichtlicher Beschädigung des iPhone Bildschirms und des Rückglases unterliegen den Selbstbeteiligungen für Schäden, die nur das Display und das Rückglas betreffen, wie im Anhang festgelegt. Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Express-Austauschservice („ERS“) für einen Versicherungsanspruch wegen einer Unabsichtlichen Beschädigung zu beanspruchen, der ausschließlich den iPhone Bildschirm, das iPhone Rückglas oder den iPhone Bildschirm und das Rückglas betrifft, wird Ihr Anspruch als Sonstige Unabsichtliche Beschädigung des iPhones eingestuft. (siehe Ziffer 8.7.3). Reparaturen von Rückglas bei Unabsichtlicher Beschädigung sind nur für das iPhone verfügbar. Reparaturen von Rückglas bei Unabsichtlicher Beschädigung sind nicht für iPhone SE und iPhone Modelle verfügbar, die vor iPhone 12 Modell veröffentlicht wurden. 5.8. Abdeckungsgrenze für Versicherungsansprüche: Hardwareschutz und Technischer Support. Die Zahl der Ansprüche, die Sie für Hardwareschutz und Technischen Support geltend machen können, ist unbegrenzt, wenn sie im Versicherungszeitraum erfolgen. Ansprüche, die gemäß Ziffer 8 nach Ihrem Versicherungszeitraum bei Apple und/oder AIG eingereicht werden und eingehen, sind möglicherweise nicht von dieser Police abgedeckt. 5.9. Abdeckungsgrenze für Versicherungsansprüche: Diebstahl und Verlust. Während jedes 12-Monats-Zeitraums beginnend zum Anfang Ihres Versicherungszeitraums, wie auf Ihrem Original-Kaufbeleg ersichtlich, können maximal zwei (2) gültige Ansprüche wegen Diebstahl und Verlust geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust gilt nur für versicherte iPhones, iPads oder Apple Watches (einschließlich von Apple Watch Armbändern, sofern dieses zum selben Zeitpunkt als die versicherte Apple Watch verloren oder gestohlen wurde; in jenem Fall gilt eine Selbstbeteiligung). Der Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust gilt nicht für iPad Eingabegeräte, selbst wenn diese zum selben Zeitpunkt wie das versicherte iPad verloren oder gestohlen wurden. Mit Abwicklung des jeweils zweiten Anspruchs wegen Diebstahl oder Verlust innerhalb dieses 12-Monats-Zeitraums endet der entsprechende Versicherungsschutz durch diese Police automatisch. Er wird mit Beginn des nächsten 12-Monats-Zeitraums reaktiviert, falls zutreffend, und zwei (2) weitere Ansprüche wegen Diebstahl und Verlust können geltend gemacht werden. Nicht genutzte Ansprüche verfallen zum Ende eines jeden 12-Monats-Zeitraums. Ihr Versicherungsschutz für Hardwareschutz und Technischen Support bleibt unbeschadet der Zahl der geltend gemachten Ansprüche wegen Diebstahl und Verlust bis zum Ende des Versicherungszeitraums bestehen. Wenn Sie diese Police kündigen, um auf eine AppleCare One Police umzusteigen, verfallen alle ungenutzten Diebstahl- und Verlustansprüche unter dieser Police mit deren Kündigung sofort und werden nicht auf die AppleCare One Police übertragen. Sie haben Anspruch auf die Diebstahl- und Verlust-Abdeckungsgrenzen wie in der AppleCare One Police angegeben. 5.10. Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihrer Police geltend machen, erhalten Sie Prioritätszugang zur Technischen Support- Helpline von Apple für den Fall, dass Ihr Versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. AIG übernimmt die Kosten für den Ihnen zur Verfügung gestellten Technischen Support. Der Technische Support umfasst das Versicherte Produkt, die Verbraucher-Software und Verbindungsprobleme zwischen dem Versicherten Produkt und einem Apple TV, sonstigen kompatiblen Fernsehgeräten oder einem kompatiblen drahtlosen Produkt oder Computer, das bzw. der die Verbindungsspezifikation des [Seite 12] Versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die jeweils aktuelle Version einer eventuell vorhandenen Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. „Hauptversion“ bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie „1.0“ oder „2.0“ freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt. 6. Ausschlüsse 6.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz für Hardware gemäß dieser Police sind ausgenommen: 6.1.1. nicht Versicherte Produkte; 6.1.2. Beschädigung des Versicherten Produkts, darunter unangemessen starke physische Beschädigung (z. B. durch Quetschen, Verbiegen oder Eintauchen in Flüssigkeit des Produkts), deren Ursache unsachgemäße Behandlung oder Missbrauch ist, also fahrlässiges, vorsätzliches oder absichtliches Verhalten, einschließlich der wissentlichen Nutzung des Versicherten Produkts für einen Zweck oder auf eine Weise, für den/die das Versicherte Produkt nicht bestimmt ist; 6.1.3. Schäden an dem Versicherten Produkt, die durch Folgendes verursacht werden: 6.1.3.1. tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des Versicherten Produkts; oder 6.1.3.2. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple Mitarbeiter oder einen Autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden; 6.1.4. Beschädigung, die durch ein nicht Versichertes Produkt verursacht wurde; 6.1.5. ein Versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein Versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein Versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält; 6.1.6. Verlust oder Diebstahl Ihres Versicherten Produkts; 6.1.7. Versicherte Produkte (einschließlich aller wichtigen Komponenten), die bei der Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt werden; 6.1.8. oberflächliche Schäden am Versicherten Produkt, welche die Funktionalität des Versicherten Produkts nicht beeinträchtigen, insbesondere unter anderem Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Verfärbung; 6.1.9. Schäden oder Ausfälle, die durch die übliche Abnutzung und/oder Benutzung des Versicherten Produkts verursacht wurden; 6.1.10. Schäden an dem Versicherten Produkt, die durch Brand oder Schäden aufgrund einer Naturkatastrophe verursacht wurden; 6.1.11. Schäden an einem Armband, das kein Apple Watch Armband ist, einschließlich der Armbänder, die in derselben Verpackung wie Ihre versicherte Apple Watch mitgeliefert wurden; [Seite 13] 6.1.12. Ausfälle aufgrund von Defekten in den Materialien und/oder der Verarbeitung und/oder des Designs; solche Ausfälle werden jedoch separat von Ihren Rechten laut Verbraucherschutzgesetzen, der Eingeschränkten Apple Garantie oder während des AppleCare+ Versicherungszeitraums von Apple selbst abgedeckt sein, selbst wenn Sie Ihr Apple Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben; 6.1.13. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder Unmöglichkeit der Bearbeitung elektronischer Hard- oder Software oder deren Komponenten, die dazu dient, Informationen innerhalb des Versicherten Produkts zu speichern, zu verarbeiten, darauf zuzugreifen, diese zu übertragen oder zu empfangen, als Folge anderer Ursachen oder Verluste als der in dieser Police ausdrücklich genannten und versicherten Verluste, einschließlich unbefugter Zugriffe oder unerlaubter Nutzung eines solchen Systems, eines Denial-of-Service-Angriffs oder des Empfangs oder der Übertragung von bösartigem Code; 6.1.14. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder Unmöglichkeit der Bearbeitung von in dem Versicherten Produkt gespeicherten elektronischen Daten, einschließlich solcher Verluste, die auf einen unbefugten Zugriff oder eine unbefugte Nutzung solcher Daten, einen Denial-of-Service-Angriff oder den Empfang oder die Übertragung von bösartigem Code zurückzuführen sind; 6.1.15. vorbeugende Wartung wie routinemäßige Servicearbeiten oder Reinigung des Versicherten Produkts, wenn kein zugrundeliegendes Problem mit der Hardware oder Software besteht; oder 6.1.16. Unabsichtliche Schäden, die am Versicherten Produkt vor dem Erwerb der Police entstanden sind. 6.2. Technischer Support. Der Technische Support gemäß dieser Police erstreckt sich nicht auf: 6.2.1. die Nutzung oder Änderung des Versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, auf die eine Änderung oder Nutzung gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple Website veröffentlichten Richtlinien für das Versicherte Produkt nicht vorgesehen ist; 6.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version behoben werden könnten; 6.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem Versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem Versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software; 6.2.4. die Verwendung eines Computers oder Betriebssystems, die in keinem Zusammenhang mit der Verbraucher-Software stehen oder Verbindungsprobleme, die nicht vom Versicherten Produkt ausgehen; 6.2.5. Software mit Ausnahme von OS oder Verbraucher-Software; 6.2.6. OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als „Beta“, „Vorversion“ oder „Test“ oder ähnlich bezeichnet wird; 6.2.7. Schäden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem Versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; [Seite 14] 6.2.8. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; 6.2.9. Webbrowser, E-Mail-Programme und Internet-Software von Drittanbietern oder OS- Konfigurationen, die zu ihrer Nutzung erforderlich sind; 6.2.10. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des Versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware; 6.2.11. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder Unmöglichkeit der Bearbeitung elektronischer Hard- oder Software oder von deren Komponenten, die dazu genutzt wird/werden, Informationen innerhalb des Versicherten Produkts zu speichern, zu verarbeiten, darauf zuzugreifen, diese zu übertragen oder zu empfangen, wenn dies die Folge anderer Ursachen oder Verluste als der in dieser Police ausdrücklich genannten und abgedeckten Verluste ist, unter anderem unbefugte Zugriffe oder unerlaubte Nutzung eines solchen Systems, Denial-of-Service-Angriffe oder Empfang oder Übertragung von bösartigem Code; oder 6.2.12. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder Unmöglichkeit der Bearbeitung von in dem Versicherten Produkt gespeicherten elektronischen Daten, einschließlich solcher Verluste, die auf einen unbefugten Zugriff oder eine unbefugte Nutzung solcher Daten, einen Denial-of-Service-Angriff oder den Empfang oder die Übertragung von bösartigem Code zurückzuführen sind. 6.3 Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust. Der Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust gemäß dieser Police gilt nicht für: 6.3.1. Diebstahl oder Verlust eines Versicherten Produkts, auf dem die Funktion „Wo ist?“ nicht über den gesamten Versicherungszeitraum einschließlich zum Zeitpunkt des Diebstahls oder Verlusts aktiviert ist. Während des gesamten Verfahrens der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diebstahl oder Verlust muss die Funktion „Wo ist?“ aktiviert sein und das Versicherte Produkt mit Ihrem Apple Account verbunden bleiben. Bitte beachte Sie, dass die Freigabe Ihres Standorts die „Wo ist“-Funktion nicht aktiviert. Diese ist gemäß den Bedingungen dieser Police für den Diebstahl- und Verlustschutz erforderlich. Wenn „Wo ist?“ aus irgendeinem Grund deaktiviert wurde, einschließlich während sich Ihr Versichertes Produkt im Reparaturmodus befindet oder zur Reparatur eingesandt wurde, müssen Sie „Wo ist?“ wieder aktivieren, damit der Diebstahl- und Verlustschutz in Kraft bleibt; 6.3.2. Diebstahl oder Verlust eines iPad-Eingabegerätes; 6.3.3. Diebstahl oder Verlust eines Apple Watch Armbands, sofern das Armband nicht gemeinsam mit der Apple Watch verloren oder gestohlen wurde; 6.3.4. Diebstahl oder Verlust eines Armbands, das kein versichertes Apple Watch Armband ist; 6.3.5. Wertverlust Ihres Versicherten Produkts oder andere Schäden, die durch einen Virus auf Ihrem Versicherten Produkt verursacht wurden oder daraus entstanden sind; 6.3.6. Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem Versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; 6.3.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; 6.3.8. Nutzungsausfall des Versicherten Produkts inklusive aller Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf wirtschaftliche Verluste oder sonstige Umsatz-, Gewinn-, Geschäftsverluste, Verluste des Firmenwerts oder Verluste erwarteter Einsparungen); [Seite 15] 6.3.9. jeder Diebstahl oder Verlust des Versicherten Produkts, der von Ihnen oder Ihrem Vertreter vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wenn Sie oder Ihr Vertreter das Versicherte Ereignis durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführen, ist AIG berechtigt, Ihre Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ein Vertreter ist jede Person, die das Versicherte Produkt mit Ihrer Erlaubnis nutzt; 6.3.10. Kosten oder Gebühren für den Ersatz von Freisprecheinrichtungen und anderem Zubehör, das nicht mehr mit dem Versicherten Produkt verwendet werden kann; 6.3.11. freiwillige Trennung von dem Versicherten Produkt (etwa durch Betrug oder Täuschung), und illegaler Handel oder Beschlagnahme durch eine Regierung oder eine öffentliche Behörde; 6.3.12. nicht Versicherte Produkte; 6.3.13. wirtschaftliche Verluste, die sich aus der unberechtigten Nutzung Ihres Versicherten Produkts ergeben, einschließlich, aber nicht begrenzt auf: 6.3.13.1. Einkäufe unter Verwendung von gespeicherten Daten zur Debitkarte, Kreditkarte, zum Bankkonto oder von Apple Pay; 6.3.13.2. nicht genehmigter Zugang zu Ihrem Online-Banking; 6.3.13.3. nicht genehmigte Nutzung Ihres Versicherten Produkts, um Anrufe zu tätigen oder Nachrichten zu verschicken; 6.3.14. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder Unmöglichkeit der Bearbeitung elektronischer Hard- oder Software oder von deren Komponenten, die dazu genutzt wird/werden, Informationen innerhalb des Versicherten Produkts zu speichern, zu verarbeiten, darauf zuzugreifen, diese zu übertragen oder zu empfangen, wenn dies die Folge anderer Ursachen oder Verluste als der in dieser Police ausdrücklich genannten und abgedeckten Verluste ist, unter anderem unbefugte Zugriffe oder unerlaubte Nutzung eines solchen Systems, Denial-of-Service-Angriffe oder Empfang oder Übertragung von bösartigem Code; oder 6.3.15. der Verlust, Nutzungsausfall, die Zerstörung, Beschädigung, Unzugänglichkeit oder Unmöglichkeit der Bearbeitung von in dem Versicherten Produkt gespeicherten elektronischen Daten, einschließlich solcher Verluste, die auf einen unbefugten Zugriff oder eine unbefugte Nutzung solcher Daten, einen Denial-of-Service-Angriff oder den Empfang oder die Übertragung von bösartigem Code zurückzuführen sind. 7. Allgemeine Bedingungen 7.1. Um den vollen Versicherungsschutz Ihrer Police zu gewährleisten, müssen Sie die Bestimmungen in dieser Ziffer sowie in den Ziffern 8, 9 und 10 beachten. Diese sind allesamt Bedingungen dieser Police. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, mit Ausnahme von Klausel 7.2.4., kann die Police innerhalb von einem (1) Monat nach Kenntnisnahme der Verletzung dieser Sorgfaltspflicht gekündigt werden, sofern die Verletzung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung ist AIG berechtigt, seine Entschädigung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wobei die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit bei Ihnen liegt. Ungeachtet des Vorstehenden ist AIG verpflichtet, Sie zu entschädigen, soweit die Verletzung der [Seite 16] Verpflichtung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Verpflichtung der AIG zur Entschädigung Ihnen gegenüber ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie diese Verpflichtung arglistig verletzt haben. 7.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen: 7.2.1. „Wo ist?“. Als Voraussetzung für den Erhalt von Diebstahl- und Verlustschutz muss „Wo ist?“ während des gesamten Versicherungszeitraums und zum Zeitpunkt des Diebstahls oder Verlusts auf Ihrem Versicherten Produkt aktiviert sein. Während des gesamten Verfahrens der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diebstahl oder Verlust muss die Funktion „Wo ist?“ aktiviert sein und das Versicherte Produkt mit Ihrem Apple Account verbunden bleiben. Um Anspruch auf einen Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust zu haben, müssen Sie sicherstellen, dass „Wo ist?“ auf Ihrem Versicherten Produkt aktiviert ist, siehe Ziffer 4. 7.2.2. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Hardwareschutz müssen alle Versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzkomponenten. 7.2.3. Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Der Schutz gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 6 dargelegten Ausschlüssen. 7.2.4. Prämienzahlung und Versicherungsschutz. Bei Befristeten Policen ist die Prämie eine Einzelprämie, die den gesamten Versicherungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Kauf dieser Police sofort zur Zahlung fällig. Wird die erste (bei Befristeten Policen bezeichnet dies die erste und einmalige) Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser Police bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten Ereignisses nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Hinweis ausschließlich für Monats- und Jahrespolicen: Wird eine nachfolgende Prämie nach Ihrem Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple, handelnd im Namen von AIG, berechtigt, die Police zu kündigen, wenn Sie eine Erinnerung zur Zahlung dieser Prämie erhalten haben und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem Fälligkeitsdatum bezahlt haben. Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht bezahlt, läuft die Police automatisch am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab. Wird die Prämie innerhalb der einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, als wäre die Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für Schäden, die nach Ablauf der einmonatigen Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Prämie weiterhin unbezahlt bleibt und Zahlungsrückstände bestehen. Hinweis ausschließlich für Befristete Policen: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust, Hardwareschutz oder Technischen Support ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten. 7.2.5. Ausschließlich für Befristete Policen: Nichtzahlung von Raten. Wenn Sie Ihre Raten für die Befristete Police nicht bis zum in der Mahnung aufgeführten Datum bezahlt [Seite 17] haben, kann der Zahlungsplananbieter AIG dazu auffordern, Ihre Police zu kündigen. AIG wird Ihre Police bei Erhalt einer solchen Aufforderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Wenn Sie eine Rate nicht bis zum Fälligkeitsdatum zahlen und sich mit der Zahlungsplanvereinbarung im Rückstand befinden, haben Sie keinen Anspruch auf Diebstahl- und Verlustschutz, Hardwareschutz oder Technischen Support für das Versicherte Produkt, bis Sie den Ratenrückstand vollständig bezahlt haben. 7.2.6. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das Versicherte Produkt vor einem Versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das Versicherte Produkt gemäß seinen Anweisungen nutzen und warten. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn, die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht vorsätzlich verletzt haben. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig gehandelt haben. Unabhängig davon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer Sorgfaltspflicht weder den Eintritt oder die Feststellung eines Versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Zahlungsverpflichtung von AIG verursacht hat. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben. 7.2.7. Ihr Wohnsitz und Alter 7.2.7.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, können Sie diese Police nur dann erwerben, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Kaufs dieser Police mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind. 7.2.7.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, können Sie diese Police nur dann erwerben, wenn Sie das Versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder einer anderen nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben. 7.2.8. Eigentümer des Versicherten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer des Versicherten Produkts sind (z. B., wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz für Diebstahl und Verlust dem Eigentümer des Versicherten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung. 8. Geltendmachen eines Anspruchs 8.1. Die Serviceoptionen für den Versicherungsschutz bei Diebstahl und Verlust, Hardwareschutz und Technischen Support sind auf diejenigen beschränkt, die für das konkrete Versicherte Produkt zum Zeitpunkt und in dem Land verfügbar sind, an dem Sie den Service anfordern, und können je nach den lokalen Möglichkeiten von Land zu Land unterschiedlich sein. 8.2. Sollte nicht die Möglichkeit bestehen, eine der unten aufgeführten Service-Methoden bereitzustellen, muss die Methode, mit der Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt, möglicherweise abgeändert werden. Serviceoptionen unterliegen den anwendbaren lokalen, staatlichen und bundesweiten Gesetzen, Vorschriften und rechtlichen Anforderungen. Bestimmte Serviceoptionen sind in Regionen, in denen geltende Gesetze, Vorschriften oder rechtliche Anforderungen den Versand, die Beförderung, die Einfuhr, die [Seite 18] Ausfuhr oder die Rückgabe von Produkten einschränken oder die Serviceoption anderweitig verbieten, möglicherweise nicht verfügbar. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen erfüllen. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuern und andere verwandten Steuern und Gebühren, die anfallen können. 8.3. Sie sind gegebenenfalls für Versandkosten und Bearbeitungsgebühren verantwortlich, wenn der Service für das Versicherte Produkt nicht in dem Land erbracht werden kann, in dem Sie einen Anspruch geltend machen. Dies gilt nicht, wenn es sich um das Land handelt, in dem das Produkt gekauft wurde. Wenn der Hardwareschutz-Service außerhalb des Landes durchgeführt wird, in dem das Produkt gekauft wurde, behält sich Apple vor, defekte Produkte und Teile Ihres Versicherten Produkts mit vergleichbaren Produkten und Teilen zu reparieren oder durch solche zu ersetzen, die den lokalen Standards im Land der Serviceerbringung entsprechen. Für den Versicherungsschutz bei Diebstahl und Verlust bedeutet dies, dass wir ein Ersatz iPhone, iPad oder eine Apple Watch möglicherweise nur in das Land liefern können, in dem Sie diese Police erworben haben. 8.4. Geltendmachung eines Anspruchs auf Hardwareschutz. Sie müssen Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen Autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der Nummer +49 (0)800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres Versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 8.7 dargelegten Optionen abgewickelt. 8.5. Für Geräte mit Speichermedien gilt: Im Rahmen der Hardwareschutzleistungen werden die auf dem Versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder einem Autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und, wenn möglich, vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern. 8.6. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr Versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein (POC) vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple Produkt ein Versichertes Produkt ist. 8.7. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden: 8.7.1. Carry-In-Service. Sie können Ihr Versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 5.1 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder ein Ersatz zur Verfügung steht (falls dieser Fall eintreten sollte), werden Sie benachrichtigt und können Ihr Versichertes Produkt im Apple Store oder beim Autorisierten Apple Service Provider abholen. Wenn Sie das Versicherte Produkt im Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus unter apple.com/de/retail eine Reservierung zu tätigen. [Seite 19] 8.7.2. Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr Versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das Versicherte Produkt oder einen Ersatz für das Versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen. 8.7.3. Express-Austauschservice („ERS“, Express Replacement Service). Dieser Service erfordert die Rücksendung des Versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des Versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und berechnet Ihnen nichts für das Ersatzprodukt und die Kosten für den Versand zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse. Wenn Sie das Versicherte Originalprodukt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder ein Produkt zurücksenden, bei dem es sich nicht um das Versicherte Produkt handelt, belastet Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag. Bei einem iPhone können Sie sich dafür entscheiden, ERS für Ansprüche aufgrund Unabsichtlicher Beschädigung ausschließlich des iPhone Bildschirms, des iPhone Rückglases oder des iPhone Bildschirms und des Rückglases in Anspruch zu nehmen. Diese Ansprüche unterliegen jedoch der im Anhang beschriebenen Selbstbeteiligung für Sonstige Unbeabsichtigte Beschädigungen des iPhones, da Sie ein Ersatzgerät für das Versicherte Produkt erhalten. Bei einem iPad können Sie sich dafür entscheiden, ERS für Ansprüche aufgrund Unabsichtlicher Beschädigung ausschließlich des iPad Bildschirms in Anspruch zu nehmen. Diese Ansprüche unterliegen jedoch der im Anhang beschriebenen Selbstbeteiligung für Sonstige Unbeabsichtigte Beschädigungen des iPads, da Sie ein Ersatzgerät für das Versicherte Produkt erhalten. 8.8. Geltendmachung eines Anspruchs auf Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust Sie müssen Ihren Anspruch so schnell wie möglich auf einem der folgenden Wege melden: Online: support.apple.com/de-de/theft-loss-claims Telefonnummer: +49 (0)800 6645 451 Weitere Informationen und die Möglichkeit, den Status Ihres angemeldeten Anspruchs zu überprüfen, finden Sie hier: Online: support.apple.com/HT208491 8.9. Auf Verlangen müssen Sie eine polizeiliche Referenznummer, eine Kopie des Polizeiberichts oder den Kaufnachweis für Ihr Versichertes Produkt, eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, wie z. B. Reisepass oder Führerschein, sowie Ihres Versicherungsscheins vorlegen, um zu belegen, dass es sich bei Ihrem Apple Produkt um ein Versichertes Produkt handelt. 8.10. Geltendmachung eines Anspruchs auf Technischen Support, Sie können Ihren Anspruch geltend machen, indem Sie Apple unter der Nummer +49 (0)800 6645 451 kontaktieren. Die Seriennummer Ihres Versicherten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können. [Seite 20] Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen Support-Ressourcen: Informationen zum internationalen support.apple.com/HT201232 Support Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores locate.apple.com/de/de Apple Support und Service support.apple.com/de-de/contact 8.11 Wenn Sie eine der vorgenannten Verpflichtungen verletzen, ist AIG nicht zu einer Entschädigungsleistung an Sie verpflichtet, wenn Sie diese Verpflichtung vorsätzlich verletzt haben. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung ist AIG berechtigt, seine Entschädigung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wobei die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit bei Ihnen liegt. Ungeachtet des Vorstehenden ist AIG verpflichtet, Sie zu entschädigen, soweit die Verletzung der Verpflichtung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Verpflichtung der AIG zur Entschädigung Ihnen gegenüber ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie diese Verpflichtung arglistig verletzt haben. 9. Ihre Verantwortung bei der Geltendmachung eines Anspruchs 9.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie, je nach den Umständen Ihres Anspruchs, Folgendes beachten: 9.1.1. Sie müssen Angaben zu den Umständen rund um den Diebstahl oder Verlust, zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem Versicherten Produkt machen; 9.1.2. Nach Aufforderung müssen Sie den Diebstahl des Versicherten Produkts den Strafverfolgungsbehörden melden (bspw. der Polizei) und AIG oder Apple eine Kopie der Anzeigereferenznummer oder des Polizeiberichts vorlegen; 9.1.3. Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des Versicherten Produkts, das Modell, die Version des installierten Betriebssystems und der Software, alle am Versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen, die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem Versicherten Produkt ergriffen wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden, sofern angemessen; 9.1.4. Sie müssen die von Apple oder dem Autorisierten Apple Service Provider erteilten, zumutbaren Anweisungen befolgen und das Versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem Autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken; 9.1.5. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile einsenden, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen (z. B. Schutzcases, Autoladegeräte usw.) da diese nicht zurückgegeben werden können; 9.1.6. Sie sollten, wenn möglich, sicherstellen, dass Ihre auf dem Versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des Versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem Versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police eingereicht wird; und [Seite 21] 9.1.7. Außer bei einem Anspruch aus dem Versicherungsschutz für Diebstahl und Verlust, müssen Sie Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch erhoben wird, damit Apple die Gültigkeit Ihres Anspruchs prüfen kann. 9.2. Apple wird Ihr Versichertes Produkt mit den ursprünglichen Konfigurationen zurückgeben bzw. ein Ersatzgerät mit den Konfigurationen des ursprünglich Versicherten Produkts zur Verfügung stellen, vorbehaltlich möglicher Updates. Apple kann im Rahmen der Reparatur oder beim Ersatz Ihres Versicherten Produkts OS-Updates installieren, die verhindern, dass sich auf dem Versicherten Produkt eine frühere OS- Version wiederherstellt. Drittanwendungen, die auf dem Versicherten Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates möglicherweise nicht mit dem Versicherten Produkt kompatibel oder funktionieren damit nicht mehr. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren. 9.3. Außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften AIG, Apple, Autorisierte Apple Service Provider sowie deren Mitarbeiter und Beauftragte nicht für indirekte Schäden, die Ihnen infolge einer Pflichtverletzung aus dieser Police entstehen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Wiederbeschaffung, Neuprogrammierung und/oder Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Verlust von Programmen oder Daten sowie Geschäftsverluste, Gewinneinbußen oder erwartete Einsparungen. 9.4. Wenn Sie eine der vorgenannten Verpflichtungen verletzen, ist AIG entsprechend Ziffer 8.11. nicht zu einer Entschädigungsleistung verpflichtet. 10. Betrug, Täuschung und Illegale Nutzung 10.1. Wird ein Anspruch als betrügerisch befunden, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt, und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, es sei denn, die Nichtbeachtung hatte keinen Einfluss auf das Eintreten oder den Beginn eines Versicherten Ereignisses oder auf die Feststellung des Ausmaßes der Zahlungsverpflichtung von AIG. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen. 10.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das Versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird. 11. Kündigung 11.1. Unabhängig von der Policenart können Sie diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen; möglicherweise haben Sie dann wie nachstehend beschrieben Anspruch auf eine Rückerstattung. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein (POC) vorlegen. 11.2. Wie die Kündigung funktioniert: Rückgabe des Versicherten Produkts 11.2.1. Um diese Police durch die Rückgabe Ihres Versicherten Produkts (mit Ausnahme eines Eintauschprogramms) gemäß den Rückgaberichtlinien des ursprünglichen Vertriebskanals zu kündigen, wenden Sie sich an den Kanal, über den Sie Ihr Versichertes Produkt [Seite 22] erworben haben (unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Autorisierten Apple Händler oder um Apple selbst handelt). Sie (oder Ihr Zahlungsplananbieter) erhalten eine vollständige Rückerstattung Ihrer Prämie. Bei Autorisierten Apple Händlern gekaufte Policen 11.2.2. Um eine Befristete Police, die bei einem Autorisierten Apple Händler gekauft wurde, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kauf der Police zu kündigen, müssen Sie die Police über den Autorisierten Apple Händler kündigen. Um eine Befristete Police, die bei einem Autorisierten Apple Händler gekauft wurde, mehr als dreißig (30) Tage nach dem Kauf der Police zu kündigen, rufen Sie Apple unter +49 (0)800 6645 451 an oder senden Sie eine schriftliche Mitteilung an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland, und Ihre Police wird bei Erhalt Ihrer Mitteilung gekündigt. 11.2.3. Wenn Sie eine Monatspolice oder eine Jahrespolice von einem Autorisierten Apple Händler erworben haben, kontaktieren Sie den Autorisierten Apple Händler, der die Police verkauft hat und an den Sie die monatlichen oder jährlichen Prämienraten zahlen, um die Police zu kündigen. Befristete, in Raten bezahlte Policen 11.2.4. Wenn Sie eine Befristete Police abgeschlossen haben und Ihre Prämie in Raten zahlen, können Sie kündigen, indem Sie sich an Apple unter +49 (0)800 6645 451 wenden oder eine schriftliche Mitteilung an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland senden, oder indem Sie Kontakt zu Ihrem Zahlungsplananbieter aufnehmen und diesen auffordern, Ihre Police in Ihrem Namen zu kündigen. Wenn Sie Ihr Kündigungsrecht ausgeübt haben, indem Sie Apple kontaktiert haben, müssen Sie Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung informieren und ihn auffordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu beenden, sofern Ihr Zahlungsplananbieter Ihre Zahlungsplanvereinbarung nicht bereits beendet hat. 11.2.5. Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben und Ihre Rate nicht bezahlen. 11.2.6. Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben und Ihre Rate nicht bezahlen, so endet die Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Versicherten Produkte an den Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat. 11.3. Bei Apple gekaufte Monatspolicen und Jahrespolicen 11.3.1. Kündigung mit sofortiger Wirkung: 11.3.1.1. Besuchen Sie support.apple.com/de-de/118428. Falls Ihre Police nicht angezeigt wird, wenn Sie versuchen, diese zu kündigen, müssen Sie eventuell die Einrichtung Ihres Apple Accounts abschließen. Besuchen Sie support.apple.com/HT202704, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen; 11.3.1.2. Rufen Sie Apple unter +49 (0)800 6645 451 an; oder [Seite 23] 11.3.1.3. Senden Sie eine schriftliche Mitteilung an: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland, und Ihre Police wird bei Erhalt Ihrer Mitteilung beendet. 11.3.2. Sie können Ihre Monats- oder Jahrespolice ebenfalls kündigen, indem Sie die automatische Verlängerung Ihrer Monats- bzw. Jahrespolice verhindern. Rufen Sie hierfür Apple unter +49 (0)800 6645 451 an. Wenn Sie die Rechnungsstellung für die Verlängerungsprämie deaktivieren, gilt dies als Ausdruck Ihres Willens, Ihre Monats- bzw. Jahrespolice zu kündigen. Ihr Schutz gemäß dieser Police endet dann am Ende des Monats bzw. Jahres, für den/das Ihre letzte Monats- bzw. Jahresprämie gezahlt wurde. Ihre Monats- bzw. Jahrespolice bleibt bis zum letzten Tag jenes Monats bzw. Jahres um Mitternacht aktiv und Ihr Versicherungsschutz endet zu diesem Zeitpunkt. 11.4. Bei Apple gekaufte Befristete Policen 11.4.1. Zur Kündigung Ihrer Befristeten Police und Registrierung Ihres Versicherten Produkts bei AppleCare One, gehen Sie zu Einstellungen > Allgemein > ApppleCare & Garantie, wählen Sie das Versicherte Produkt und folgen Sie den Schritten, um AppleCare One zu erwerben und/oder das Produkt in eine bestehende AppleCare One Police aufzunehmen. Diese Police wird mit sofortiger Wirkung gekündigt, wenn das Versicherte Produkt in AppleCare One registriert wurde; 11.4.2. Zur Kündigung mit sofortiger Wirkung besuchen Sie support.apple.com/de-de/118428. Falls Ihre Police nicht angezeigt wird, wenn Sie versuchen, diese zu kündigen, müssen Sie eventuell die Einrichtung Ihres Apple Accounts abschließen. Besuchen Sie support.apple.com/HT202704, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen; 11.4.3. Falls verfügbar, folgen Sie den Schritten in der Apple Support App, die Sie über den App Store herunterladen können. Falls Ihre Police nicht angezeigt wird, wenn Sie versuchen, diese zu kündigen, müssen Sie eventuell die Einrichtung Ihres Apple Accounts abschließen. Besuchen Sie support.apple.com/HT202704, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen; 11.4.4. Falls verfügbar, besuchen Sie getsupport.apple.com/products, wählen Sie „Hardwareschutz“ und „AppleCare Plan kündigen“ und folgen Sie den Anweisungen; 11.4.5. Rufen Sie Apple unter +49 (0)800 6645 451 an; oder 11.4.6. Senden Sie eine schriftliche Mitteilung an: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland, und Ihre Police wird bei Erhalt Ihrer Mitteilung beendet. 11.5. Kündigung aufgrund von Rückbuchungen 11.5.1. Wenn Sie eine monatliche, jährliche oder einmalige Zahlung für Ihre Monatspolice, Jahrespolice oder Befristete Police innerhalb des aktuellen Abrechnungszeitraums zurückbelasten oder eine Zahlung rückbuchen, die vor dem aktuellen Abrechnungszeitraum, in dem die Zahlung getätigt wurde, erfolgte, wird dies als Nichtbezahlung der Prämie betrachtet. 11.5.2. Wird die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, bis zum Eingang der Zahlung von dieser Police zurückzutreten, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten Ereignisses nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wird eine nachfolgende Prämie nach Ihrem Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple, handelnd im Namen von AIG, [Seite 24] berechtigt, die Police zu kündigen, wenn Sie eine Erinnerung zur Zahlung dieser Prämie erhalten haben und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem Fälligkeitsdatum bezahlt haben. Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht bezahlt, läuft die Police automatisch am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab. Wird die Prämie innerhalb der einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, als wäre die Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für Schäden, die nach Ablauf der einmonatigen Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Prämie weiterhin unbezahlt bleibt und Zahlungsrückstände bestehen. 11.5.3. Im Falle einer Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung, basierend auf dem Prozentsatz der ungenutzten Laufzeit, die für Ihre Monatspolice, Jahrespolice oder Befristete Police noch verbleibt. 11.6. Erstattungen für Monatspolicen 11.6.1. Wenn Sie Apple kontaktieren, um eine Monatspolice zu kündigen und dies nicht im Zusammenhang mit einer Rückgabe Ihres Versicherten Produkts geschieht, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Rückzahlung der Prämie, deren Betrag auf folgender Grundlage berechnet wird: 11.6.1.1. Wenn Sie eine Monatspolice innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum des ursprünglichen Kaufs oder einer Verlängerung der Police kündigen, wird Ihnen die gesamte gezahlte Monatsprämie vollständig erstattet. 11.6.1.2. Wenn eine Monatspolice später als vierzehn (14) Tage nach dem Datum des ursprünglichen Kaufs oder einer Verlängerung der Police kündigen, sind Sie berechtigt, eine anteilige Rückerstattung entsprechend dem Prozentsatz des verbleibenden Versicherungszeitraums der Monatspolice zu erhalten. 11.7. Erstattungen für Jahrespolicen 11.7.1. Wenn Sie eine Jahrespolice kündigen und dies nicht im Zusammenhang mit einer Rückgabe Ihres Versicherten Produkts geschieht, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Rückzahlung der Prämie, deren Betrag auf folgender Grundlage berechnet wird: 11.7.1.1. Wenn Sie eine Jahrespolice innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des ursprünglichen Kaufs oder eine Verlängerung der Police kündigen, wird Ihnen die gesamte gezahlte Jahresprämie vollständig erstattet. 11.7.1.2. Wenn Sie eine Jahrespolice später als dreißig (30) Tage nach dem Datum des ursprünglichen Kaufs oder einer Verlängerung der Police kündigen, erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung der gezahlten Prämie entsprechend dem verbleibenden Anteil des Versicherungszeitraum. 11.8. Erstattungen für Befristete Policen 11.8.1. Wenn Sie Apple kontaktieren, um diese Befristete Police zu kündigen und dies nicht im Zusammenhang mit einer Rückgabe Ihres Versicherten Produkts geschieht, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Rückzahlung der Prämie, deren Betrag auf folgender Grundlage berechnet wird: 11.8.1.1. Wenn Sie diese Befristete Police innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kauf Ihrer Police kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet. 11.8.1.2. Wenn Sie diese Befristete Police später als dreißig (30) Tage nach dem Datum des Kaufs kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine [Seite 25] teilweise Rückerstattung der gezahlten Prämie entsprechend dem verbleibenden Versicherungszeitraum. 11.8.2. Wenn Sie Ihre Befristete Police über Einstellungen > Allgemein > AppleCare & Garantie gekündigt und das Versicherte Produkt in derselben Transaktion für AppleCare One angemeldet haben, wird eine etwaige Rückerstattung in Form einer elektronischen Apple Gift Card an den mit der AppleCare One Police verbundenen Apple Account gesandt. Diese Gift Card kann für die Zahlung einer AppleCare One Prämie verwendet werden. 11.9. Jede Rückerstattung, auf die Sie oder Apple Anspruch haben, wird entweder durch eine Gutschrift über den Zahlungsweg, den Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder auf Ihren gespeicherten Zahlungsweg für Monats- bzw. Jahrespolicen oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt. Wenn Ihre Befristete Police über einen Zahlungsplananbieter finanziert wird, kann eine Rückerstattung an den Zahlungsplananbieter erfolgen, der die Police bezahlt hat. 11.10. Jegliche Rückerstattung erfolgt inklusive jeglicher Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war. 11.11. Kündigung wegen Nichtzahlung der Prämie: 11.11.1. AIG, Apple oder ein Autorisierter Apple Händler im Auftrag von AIG kann Ihre Police im Falle der Nichtzahlung der ersten Prämie (bei Befristeten Policen ist dies die erste und einzige) oder einer späteren, fälligen Prämie kündigen. Wird die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, den Versicherungsschutz aus dieser Police bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherten Ereignisses nicht gezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wird eine nachfolgende Prämie nach Ihrem Erstkauf nicht bezahlt, sind AIG oder Apple, handelnd im Namen von AIG, berechtigt, die Police zu kündigen, wenn Sie eine Erinnerung zur Zahlung dieser Prämie erhalten haben und diese nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem Fälligkeitsdatum bezahlt haben. Wird die Prämie während dieses Zeitraums nicht bezahlt, läuft die Police automatisch am Ende dieser einmonatigen Nachfrist ab. Sie müssen hierüber gesondert informiert werden. Wird die Prämie innerhalb der einmonatigen Nachfrist bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, als wäre die Zahlung am Fälligkeitsdatum erfolgt. Für Schäden, die nach Ablauf der einmonatigen Nachfrist eintreten, können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Prämie weiterhin unbezahlt bleibt und Zahlungsrückstände bestehen. 11.12. Kündigung nach Autorisiertem Eintausch: 11.12.1. Für Monatspolicen und Jahrespolicen gilt Folgendes: Wenn Sie Ihr Versichertes Produkt im Rahmen eines autorisierten Apple Trade In Programms (Eintauschprogramm) eintauschen, gilt dieser Trade In (Eintausch) als Ausdruck Ihrer Absicht, Ihre Monats- oder Jahrespolice zu kündigen und die jeweilige Police wird zum Zeitpunkt der Annahme des Trade In (Eintauschproduktes) gekündigt. 11.13. AIG, oder Apple im Auftrag von AIG, kann Ihre Police mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat schriftlich kündigen. 11.14. Falls Apple nicht länger in der Lage ist, den Service für Ihr Versichertes Produkt anzubieten, kündigt AIG, oder Apple im Auftrag von AIG, Ihnen schriftlich mit einer Frist von einem (1) Monat. [Seite 26] 12. Übertragung von Befristeten Policen 12.1 Sie können eine Befristete Police bei der Übertragung des Eigentums an dem Versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Partei für den restlichen Versicherungszeitraum den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde kann die Police nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen. Eine Monats- bzw. Jahrespolice ist nicht übertragbar. 12.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung informieren, entweder telefonisch unter +49 (0)800 6645 451 oder schriftlich an: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des Versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein (POC) an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen Diebstahl oder Verlust mitteilen. 12.3. Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein (POC) an den Erwerber ausstellt. 12.4. Wenn die Benachrichtigung über die Übertragung nicht erfolgt, ist AIG nicht zur Entschädigungsleistung verpflichtet, sofern das Versicherte Ereignis sich mehr als einen Monat nach dem Zeitpunkt ereignet, in dem die Benachrichtigung bei der AIG hätte eingehen sollen und die AIG mit dem Erwerber nicht in den bestehenden Vertrag eingetreten wäre. Ungeachtet des Vorstehenden ist die AIG zur Entschädigungsleistung an den Erwerber verpflichtet, wenn ihr die Übertragung zu dem Zeitpunkt, zu dem sie die Benachrichtigung hätte erhalten sollen, bekannt war oder wenn zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses die Kündigungsfrist für AIG abgelaufen war und AIG den Vertrag nicht gekündigt hatte. 13. Beschwerden 13.1. Für Beschwerden bezüglich des Versicherungsschutzes für Diebstahl und Verlust: Falls der von Ihnen beanspruchte Service bei der Bearbeitung Ihres Anspruchs wegen Diebstahl oder Verlust nicht Ihren Erwartungen entsprechen sollte, kontaktieren Sie bitte AIG mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Versicherten Produkts, damit AIG Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. AIG kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten. Online: aigtheftandloss.de/ Telefonnumm 7131186222 er: E-Mail: appleescalationteam@aig.com 13.2. Für alle anderen Beschwerden: AIG und Apple sind der Ansicht, dass Ihnen ein zuvorkommender, fairer und rascher Service zusteht. AIG hat Apple beauftragt, Beschwerden zu Ansprüchen auf Hardwareschutz und Technischen Support und alle Versicherungsbeschwerden für AIG zu bearbeiten, damit Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der [Seite 27] von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Versicherten Produkts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten. Schriftlich an: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland Telefonnummer: +49 (0)800 6645 451 Online: Mittels „Apple Support kontaktieren“ unter support.apple.com/de-de/contact Für persönliche Jeder Apple Store, der aufgelistet ist unter Anfragen: apple.com/de/retail/storelist 13.3. Wenn AIG oder Apple Ihre Beschwerde nicht löst, sind Sie berechtigt, die Beschwerde an einen der Ombudsleute („Ombudsfrau für Versicherungen“) in Ziffer 13.4 weiterzuleiten, der/die Ihren Fall prüfen wird. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle (Ombudsmann/Ombudsfrau) ruht jedoch, wenn seit der Geltendmachung Ihres Anspruchs bei AIG oder Apple nicht mehr als sechs (6) Wochen verstrichen sind. Sie erhalten von AIG oder Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird. 13.4. Bitte beachten: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde möglicherweise nicht annehmen, wenn Sie AIG oder Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit wie in Ziffer 13.3 angegeben zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632 10006 Berlin Telefonnummer: 0800 3696000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig) E-Mail-Adresse: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Möglicherweise kann sich der Versicherungsombudsmann e.V. Mit Ihrer Beschwerde nicht befassen, wenn Sie kein Verbraucher sind. Wenn Ihre Beschwerde sich gegen Apple selbst richtet, senden Sie bitte Ihre Beschwerde an: The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman 3rd Floor Lincoln House Lincoln Place Dublin 2 D02 VH29 Republik Irland Telefonnummer: +353 16620899 [Seite 28] E-Mail-Adresse: info@fspo.ie Möglicherweise kann der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman eine Beschwerde nicht berücksichtigen, wenn sie von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Mio. Euro vorgelegt wird. Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten. 13.5. Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter consumer-redress.ec.europa.eu/index_en nutzen. 13.6. Da die AIG Europe S.A. eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Luxemburg ist, können Sie zusätzlich zu dem oben dargelegten Beschwerdeverfahren hinsichtlich aller Beschwerden, die Sie in Bezug auf diese Police haben, auch die Schlichtungsstellen in Luxemburg kontaktieren. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstellen in Luxemburg sind auf der Website der AIG Europe S.A. aig.lu/ zu finden. Sie können auch eine Anfrage einer „außergerichtlichen Lösung“ an das luxemburgische Commissariat Aux Assurances (CAA) senden: Adresse: CAA, 11, rue Robert Stumper, L-2557 Luxembourg, GD de Luxembourg Fax: + 352 22 69 10 E-Mail-Adresse: reclamation@caa.lu Online: caa.lu (Bitte beachten Sie, dass Schreiben an das Luxembourg Commissariat Aux Assurances (CAA) auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Luxemburgisch erfolgen müssen.) 14. Allgemeine Informationen 14.1. Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass bei Rechtsstreitigkeiten aus oder in Verbindung mit ihr ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind. 14.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt jeweils in deutscher Sprache. 14.3. AIG gewährt keinen Versicherungsschutz und erbringt keine Leistungen oder Zahlungen für Ansprüche im Rahmen dieser Police, soweit die Gewährung eines solchen Versicherungsschutzes, die Zahlung eines solchen Anspruchs oder die Erbringung einer solchen Leistung AIG, die Muttergesellschaft von AIG oder das oberste kontrollierende Unternehmen Sanktionen, Verboten oder Beschränkungen gemäß Resolutionen der Vereinten Nationen oder gemäß Handels- oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder Vorschriften des Vereinigten Königreichs, des Großherzogtums Luxemburg, der Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika aussetzen würde. 14.4. Der Versicherungsträger dieser Versicherung ist AIG Europe S.A., ein Versicherungsunternehmen, das unter der Nummer B 218806 im Handels- und Firmenregister (RCS) von Luxemburg eingetragen ist. AIG Europe S.A. hat ihren Hauptsitz in 35 D Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, aig.lu/. Die AIG Europe S.A. ist durch das luxemburgische Finanzministerium (Luxembourg Ministère des [Seite 29] Finances) zugelassen und wird überwacht durch die Versicherungskommission (Commissariat aux Assurances) mit Sitz in 11, rue Robert Stumper, L-2557 Luxembourg, GD de Luxembourg, Tel.: (+352) 22 69 11 - 1, caa@caa.lu, caa.lu/. AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland hat ihren Sitz in Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 112611, und unterliegt in Deutschland der eingeschränkten Rechtsaufsicht der BaFin-Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kontaktdaten der BaFin lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn. Tel.: 0228 / 4108 - 0. Fax: 0228 / 4108 - 1550. bafin.de/DE/RechtRegelungen/Rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen_node.html. Geschäftsleiter und gesetzlicher Vertreter der deutschen Niederlassung: Dr. Dennis Froneberg. Ein Bericht über die Bonität und Finanzlage der AIG Europe S.A. ist gegebenenfalls unter aig.lu/ zu finden. 14.5. Apple Distribution International Limited und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International Limited hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland. Apple Distribution International Limited wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt. 14.6. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihren Erben im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den Übertragungsbestimmungen in Ziffer 12 besteht kein Recht zur Abtretung. 14.7. Geräte, die in einem anderen Land als Deutschland gekauft wurden, sind unter Umständen nicht für die Deckung im Rahmen dieser Police qualifiziert. 14.8. Bei Monats- oder Jahrespolicen wird AIG (oder Apple oder ein Autorisierter Apple Händler im Auftrag von AIG) Sie über Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Police informieren, einschließlich Änderung der Prämie oder der Selbstbeteiligung, indem Sie einen Monat im Voraus eine schriftliche Benachrichtigung über solche Änderungen erhalten, beginnend zum Ende jedes Ein- Monats-Zeitraums. Wir werden nur wesentliche Änderungen vornehmen, wenn die diese Police betreffenden Gesetze sich ändern (zum Beispiel bei einer Änderung der Versicherungsprämiensteuer), zur Anpassung an Wechselkursschwankungen, um eine Änderung unseres Versicherungskonzepts umzusetzen (zum Beispiel zur Erweiterung oder Verbesserung Ihres Versicherungsschutzes) oder wenn eine Anpassung im Hinblick auf die Kosten der Anspruchserfüllung erforderlich ist. Wenn Sie mit den Änderungen einverstanden sind, hat diese Police weiter Bestand. Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren wollen, können Sie diese Police gemäß Ziffer 11.3 kündigen. Falls AIG die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Monatspolicen, Jahrespolicen oder Befristeten Policen ändert, um Ihren Versicherungsschutz ohne zusätzliche Kosten zu verbessern, gelten solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen unmittelbar für diese Police. [Seite 30] Verwendung personenbezogener Daten durch AIG Wir als AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, setzen uns für den Schutz der Privatsphäre von Kunden, Anspruchstellern, Versicherungsvermittlern und sonstigen Geschäftskontakten ein. Der Verantwortliche im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: AIG Europe SA, Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland. Die Kontaktdaten des externen Datenschutzbeauftragten des Datenverantwortlichen lauten: Herr Rechtsanwalt Dr. Karsten Kinast, LL.M., KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nordstraße 17a, 50733 Köln, Deutschland. E-Mail: datenschutz-aig@kinast-partner.de. „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, durch die Sie oder andere Personen (wie Ihr Partner oder andere Familienmitglieder) identifiziert werden können und die sich auf Sie oder andere Personen beziehen. 1. Personenbezogene Daten, die wir zur Erfüllung von Versicherungsverträgen verarbeiten Die folgenden personenbezogenen Daten eines Versicherungsnehmers/Versicherungsvermittlers/Geschäftspartners werden für Sachversicherungen/Technische Versicherungen erhoben: • Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten: Vertragsgemäße Erfüllung des Versicherungsvertrags sowie Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Im Einzelnen: • Versicherungsverwaltung, z. B. Kommunikation, Prüfung und Auszahlung von Ansprüchen • Vornahme von Beurteilungen und Entscheidungen über die Bereitstellung und Bedingungen einer Versicherung und Begleichung von Ansprüchen • Unterstützung und Beratung zu medizinischen und zu Reiseangelegenheiten • Verwaltung unserer Geschäftstätigkeiten und IT-Infrastruktur • Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten, z. B. Betrug und Geldwäsche • Begründung und Wahrung gesetzlicher Rechte • Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften (einschließlich Gesetze und Vorschriften außerhalb Ihres Wohnsitzlands) Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Versicherungsvertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO und ggf. von spezialgesetzlichen Vorschriften aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Speicherdauer der Daten Sobald der rechtlich zulässige Zweck der Datenverarbeitung entfallen ist, werden die Daten, vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, gelöscht. [Seite 31] 2. Weitergabe personenbezogener Daten Für unter Ziffer 1 genannte Zwecke können personenbezogene Daten an unsere verbundenen Unternehmen und andere Dritte weitergegeben werden (wie an Versicherungsvermittler und andere Versicherungsvertriebsparteien, Versicherer und Rückversicherer, Kreditauskunfteien, medizinische Fachkräfte und sonstige Dienstleister). Personenbezogene Daten werden an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) weitergegeben. Personenbezogene Daten werden an Dritte (einschließlich öffentlicher Behörden) weitergegeben, wenn dies gemäß einem Gesetz oder einer Vorschrift erforderlich ist. Personenbezogene Daten (einschließlich Einzelheiten zu Verstößen) können in Anspruchsregister eingetragen werden, die an andere Versicherer weitergegeben werden. Wir sind verpflichtet, alle Schadensersatzforderungen Dritter wegen Körperverletzung den Berufsgenossenschaften zu melden. Wir können diese Register durchsuchen, um Betrug zu verhindern, aufzudecken und zu ermitteln oder um Ihre Forderungshistorie oder diejenige einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die wahrscheinlich von der Versicherung oder Forderung betroffen ist, zu überprüfen. Personenbezogene Daten können an potenzielle Käufer und Käufer unseres Unternehmens weitergegeben und nach einem Verkauf unseres Unternehmens oder der Übertragung von Vermögenswerten des Unternehmens übermittelt werden. Eine aktuelle Liste der Konzerngesellschaften sowie Dienstleister, die für AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, eine Datenverarbeitung selbst oder im Auftrag von Europe S.A. erbringen, kann auch im Internet unter aig.de/privacy-policy eingesehen werden. 3. Internationale Datenübermittlung Aufgrund der globalen Art unserer Geschäftstätigkeiten können personenbezogene Daten an Parteien übermittelt werden, die sich in anderen Ländern befinden (wie die USA, China, Mexiko, Malaysia, die Philippinen, die Bermudas und andere Länder, die möglicherweise ein anderes Datenschutzniveau haben als das Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben). Bei diesen Übermittlungen werden wir Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten ausreichend geschützt sind und gemäß den Anforderungen des Datenschutzrechts übermittelt werden. Bei der Übermittlung an eine Partei außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermitteln wir personenbezogene Daten entweder in Länder, die nach Ansicht der Europäischen Kommission über ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten verfügen, oder wir verwenden spezielle EU-Standardvertragsklauseln, um Ihre Daten zu schützen. Bei in den USA ansässigen Anbietern geben wir zudem personenbezogene Daten an diese weiter, wenn sie unter das EU-US Privacy-Shield-Abkommen fallen, welches ein ähnliches Schutzniveau für den Datenaustausch zwischen Europa und den USA vorsieht. Weitere Informationen über internationale Übermittlungen an konzernverbundene Unternehmen und Dritte sind in unserer Datenschutzrichtlinie enthalten. Eine aktuelle Liste der Konzerngesellschaften sowie Dienstleister, die für AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, eine Datenverarbeitung in Funktionsübertragung oder im Auftrag erbringen, kann auch im Internet unter aig.de/privacy-policy eingesehen werden. 4. Sicherheit personenbezogener Daten Es werden angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und zu sichern. Wenn wir personenbezogene Daten an einen Dritten (einschließlich unserer Dienstleister) weitergeben oder einen Dritten mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für uns beauftragen, wird der Dritte sorgfältig ausgewählt und dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen. [Seite 32] 5. Ihre Rechte Aus der DSGVO ergeben sich für Sie als Betroffene(n) einer Verarbeitung personenbezogener Daten die folgenden Rechte: Gemäß Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können insbesondere Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer der personenbezogenen Daten, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch zur Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten durch den Datenverantwortlichen, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht von Ihnen erhoben wurden, und über eine Übermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen zu deren Einzelheiten verlangen. Gemäß Art. 16 DSGVO können Sie unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Gemäß Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, wir die Daten nicht mehr benötigen und Sie deren Löschung ablehnen, weil Sie diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen. Das Recht aus Art. 18 DSGVO steht Ihnen auch zu, wenn Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben. Gemäß Art. 20 DSGVO können Sie verlangen, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, oder Sie können die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen. Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DSGVO haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im Fall der Direktwerbung besteht für Sie ein allgemeines Widerspruchsrecht, das von uns ohne Angabe einer besonderen Situation umgesetzt wird. Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO können Sie Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die auf dieser Einwilligung beruhende Datenverarbeitung für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen. Gemäß Art. 77 DSGVO steht Ihnen das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Wohnsitzes, Ihres Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden. 051526 AC+ Germany Theft and Loss v2.0 - German
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