Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung EV MD 2026
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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die 2.6. In den Fällen der Ziffer 2.5 besteht auch trotz Abschluss eines
Versicherungsvertrages und Beitragszahlung zu keiner Zeit
Elektronikversicherung EV MD 2026 Versicherungsschutz. Für das nicht versicherte Gerät gezahlte Beiträge
erstattet der Versicherer zurück.
Versicherer: astra Versicherung AG
Dudenstraße 46, 68167 Mannheim 3. Umfang der Versicherungsleistung
3.1 Die Versicherungsleistung ist auf die Höhe der abgeschlossenen
1. Gegenstand der Versicherung Versicherungssumme begrenzt.
1.1 Die vorliegende Versicherung ist eine Elektronikversicherung für a) Im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungssumme erhält der
Elektrogeräte. Um den Versicherungsschutz abschließen zu können, Versicherungsnehmer bei Zerstörung/Verlust (Totalschaden) des
müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Versicherungs- Gerätes nach Wahl des Versicherers ein Ersatzgerät gleicher Art und
schutz besteht bei der Beschädigung oder Zerstörung Ihres Güte entsprechend dem erstattungsfähigen Wiederbeschaffungswert
versicherten Gerätes durch oder die Auszahlung des erstattungsfähigen Wiederbeschaffungs-
1.1.1 Bedienungsfehler, wertes eines Gerätes gleicher Art und Güte. Tritt der Versicherungsfall
1.1.2 Bodenstürze, Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden, Totalschaden schon im ersten Vertragsjahr ein, hat der
1.1.3 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung, Induktion, Versicherungsnehmer für diesen Versicherungsfall die Wahl zwischen
Kurzschluss, einem Ersatzgerät gleicher Art und Güte entsprechend dem
1.1.4 Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub erstattungsfähigen Wiederbeschaffungswert oder der Auszahlung des
1.1.5 Sabotage, Vandalismus und Beschädigung durch Dritte. erstattungsfähigen Wiederbeschaffungswertes eines Gerätes gleicher
Art und Güte. Der Versicherer kann bei Totalschäden die Herausgabe
2. Versichertes Gerät und versicherbare Geräte des versicherten Gerätes und des Originalzubehörs (ohne Akkus)
2.1 Versichert ist das im Versicherungsschein genannte und durch die dort sowie den Nachweis einer Ersatzbeschaffung verlangen.
angegebene genaue Gerätebezeichnung und Gerätenummer b) Auf Antrag des Versicherungsnehmers wird der Versicherer bei einem
eindeutig identifizierbare Gerät einschließlich des im üblichen dem Versicherer wegen Totalschaden herausgegebenen Mobiltelefon
Lieferumfang enthaltenen Originalzubehörs. Für Mobiltelefone gilt kostenfrei einen Datenrettungsversuch durchführen lassen. Sind dem
folgendes: Enthält das versicherte Originalzubehör keine Schutzhülle, Versicherungsnehmer durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
keinen Displayschutz (Glasscheibe), keine Handy-Kette, sind die eines Mobiltelefons Telefonkosten durch die unberechtigte
Schäden aus der Gesamtheit dieser Zubehörteile bei einer telefonische Nutzung des versicherten Geräts entstanden, erstattet
Gebrauchsdauer - siehe Ziffer 3.1 d) dieser Versicherungsbedingungen der Versicherer diese Telefonkosten bis zu 250 Euro.
- von 12 Monaten bis zu einem Betrag von 50,- Euro erstattungsfähig. c) Im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungssumme erhält der
Für die folgende Vertragslaufzeit erfolgt eine prozentuale Kürzung des Versicherungsnehmer bei Beschädigung die notwendigen
erstattungsfähigen Betrages entsprechend der Regelung in Ziffer 3.1 Reparaturkosten bis zur Höhe des erstattungsfähigen Wieder-
d) dieser Versicherungsbedingungen. beschaffungswertes eines Gerätes gleicher Art und Güte. Die
2.2 Wird das versicherte Gerät im Rahmen der Garantie oder gesetzlichen Reparatur ist bei einem vom Dienstleister des Versicherers
Gewährleistung vom Hersteller durch ein Ersatzgerät gleicher Art und beauftragten Reparaturunternehmen durchzuführen. Der Versicherer
Güte ersetzt, geht der Versicherungsschutz mit dem vereinbarten kann jedoch seine Zustimmung zur Wahl und Beauftragung eines
Deckungsumfang und für die Dauer der Restlaufzeit dieses Reparaturunternehmens durch den Versicherungsnehmer geben.
Versicherungsvertrages auf das Ersatzgerät über, vorausgesetzt, der Dann finden die nachfolgenden Regelungen zum Dienstleister unter
Versicherer hat innerhalb einer Frist von 2 Wochen hiervon in Abschnitt c) keine Anwendung. Eine Versendung des versicherten
Textform unter Angabe der Gerätenummer des Ersatzgerätes Kenntnis Gerätes durch den Versicherungsnehmer zum Reparaturunternehmen
erhalten. erfolgt auf Risiko des Versicherungsnehmers. Die Kosten der
2.3 Versicherbar sind Versendung werden erstattet, wenn ein Versicherungsfall vorliegt.
2.3.1 Mobiltelefone (Handy, Smartphone), Smartwatch oder Tablets (siehe d) Die Reparatur bei einem vom Dienstleister des Versicherers
auch Ziffer 4.5 zum Ausschluss des Versicherungsschutzes), beauftragten Reparaturunternehmen wird durchgeführt, wenn der
2.3.2 Notebooks, Netbooks, Versicherungsnehmer nach festgestellter Schadenshöhe und Auf-
2.3.3 mobile Geräte der Unterhaltungselektronik (u. a. tragbarer CD-, MP3-, forderung des Dienstleisters eine vereinbarte Selbstbeteiligung zu
DVD-Player und andere mobile Musik- und Filmwiedergabegeräte), überweisen, die Selbstbeteiligung an den Dienstleister überwiesen
2.3.4 mobile Geräte zur Bildaufzeichnung (u. a. Fotoapparat, Kamera, hat. Reparaturrechnungen werden vom Dienstleister geprüft und von
Camcorder), diesem direkt an das Reparaturunternehmen gezahlt.
2.3.5 stationäre Haushaltsgeräte (u. a. Kühl-, Gefrierschrank, Herd, e) Für Mobiltelefone gilt ergänzend: Wenn der Versicherungsnehmer
Geschirrspüler, Waschmaschine und Trockner), nachweist, dass die maximale Kapazität des Akkus seines versicherten
2.3.6 stationäre Anlagen der Unterhaltungselektronik (u. a. Fernseher, HiFi- Gerätes dauerhaft unter 30% liegt, werden dem Versicherungsnehmer
Gerät, Video-, DVD-Player), in Abweichung von Ziffer 4.1.12 die Austauschkosten und der
2.3.7 stationäre Geräte der Präsentationstechnik (u. a. Projektor, Beamer), Kaufpreis eines neuen Akkus erstattet.
2.3.8 stationäre Geräte der Kommunikationstechnik und Telefonanlagen, f) Der erstattungsfähige maximale Wiederbeschaffungswert eines
2.3.9 stationäre PC-Systeme und PC-Komplettpakete inklusive aller im Paket Gerätes gleicher Art und Güte wird gestaffelt nach der
enthaltener Komponenten (u. a. Monitor, Drucker, Scanner, Maus, Gebrauchsdauer (Zeitraum ab Neukaufdatum des Gerätes durch den
Tastatur und Kabel). Bei Kauf von Einzelkomponenten kann die Erstbesitzer) wie folgt ermittelt:
Versicherung nur für die einzelne Komponente abgeschlossen werden. - voller Wiederbeschaffungswert bei einer Gebrauchsdauer bis zu 12
Dies gilt auch dann, wenn Einzelkomponenten gleichzeitig ergänzend Monaten
zu einem Elektrogerät gekauft werden und nicht im üblichen - 85% des maximalen Wiederbeschaffungswertes bei einer
Lieferumfang enthalten sind (z.B. Objektive für Fotoapparate). Gebrauchsdauer ab Anfang des 13. Monats bis zum Ende des 24.
2.4 Versicherbar sind nur Geräte, für die der Versicherungsvertrag bei Kauf Monats
des versicherten Gerätes (Kaufdatum), spätestens jedoch innerhalb - 70% des maximalen Wiederbeschaffungswertes bei einer
von 6 Monaten nach dem Kaufdatum abgeschlossen wurde. Ältere Gebrauchsdauer ab Anfang des 25. Monats bis zum Ende des 36.
Geräte sind nicht versicherbar und nicht versichert. Wird der Monats
Versicherungsvertrag für das versicherte Gerät später als sechs - 45% des maximalen Wiederbeschaffungswertes bei einer
Wochen nach dem Kaufdatum abgeschlossen, gilt eine Wartezeit von Gebrauchsdauer ab Anfang des 37. Monats.
sechs Wochen ab Abschluss des Versicherungsvertrages. Für vor oder g) Bei vereinbarter Selbstbeteiligung werden Auszahlungsbeträge
während der Wartezeit eingetretene Versicherungsfälle besteht kein notwendiger Reparaturkosten im Rahmen des erstattungsfähigen
Versicherungsschutz. Wiederbeschaffungswertes um einen Selbstbehalt von 35 € gekürzt.
2.5 Nicht versicherbar sind Bei Diebstahl gilt: Ein Auszahlungsbetrag des erstattungsfähigen
2.5.1 Geräte, die überwiegend gewerblich oder beruflich genutzt werden, Wiederbeschaffungswertes wird um einen Selbstbehalt von 15 % des
2.5.2 Geräte, die nach Kundenspezifikationen hergestellt oder umgebaut Neukaufpreises gekürzt.
wurden,
2.5.3 Geräte, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland handelsüblich
sind.
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3.2 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz eines abhanden- 5. Geltungsbereich
gekommenen versicherten Gerätes zurückerlangt, nachdem er dafür 5.1 Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
eine Leistung vom Versicherer erhalten hat, ist der Ver- 5.2 Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden ausschließlich in der
sicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer nach dessen Wahl Bundesrepublik Deutschland erbracht.
entweder die erhaltene Leistung oder das wiedererhaltene Gerät
auszuhändigen. Dem wiedererlangten Besitz steht es in diesem Fall 6. Beginn des Versicherungsschutzes
gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein
Besitz wieder zu verschaffen. bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor
Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des
4. Ausschlüsse vom Versicherungsschutz Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung),
4.1 Versicherungsschutz besteht nicht bei Schäden und nicht vor der Anmeldung der genauen Gerätebezeichnung nebst
4.1.1 durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere Gerätenummer des zu versichernden elektronischen Gerätes. Für
Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte, Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes
Streik, Aussperrung oder Arbeitsunruhen, Enteignungen oder eingetreten sind, wird nicht geleistet.
enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehungen, Ver-
fügungen oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, 7. Abschluss und Dauer der Versicherung
4.1.2 durch oder während des Abhandenkommens des versicherten Gerätes 7.1 Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des Antrags
durch Liegenlassen, Vergessen und Verlieren oder auf andere, nicht zustande.
versicherte Weise, 7.2 Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
4.1.3 durch dauernde Einflüsse des Betriebes und normale Abnutzung, Den Versicherungsvertrag kann der Versicherungsnehmer täglich, der
4.1.4 durch Witterungseinflüsse, Versicherer mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende
4.1.5 durch nicht bestimmungsgemäße, insbesondere nicht den Hersteller- kündigen. Die gesetzlichen Kündigungsrechte nach Eintritt eines
vorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Gerätes, Schadenfalles bleiben hiervon unberührt.
4.1.6 durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparaturen, 7.3 Wird das zu versichernde elektronische Gerät ohne die genaue Geräte-
Service-, Justierungs- und Reinigungsarbeiten oder durch sonstige bezeichnung oder ohne Gerätenummer angemeldet, besteht gemäß §6
Eingriffe des Versicherungsnehmers oder nicht vom Versicherer dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen kein Versicherungs-
autorisierter Dritter, schutz. Der Versicherer erinnert den Versicherungsnehmer in diesem
4.1.7 an oder durch Software, durch unsachgemäße Veränderung der Fall zwei Wochen nach Vertragsbeginn in Textform an die Übermittlung
Software, durch Apps oder Datenträger – auch externe -, durch der genauen Gerätebezeichnung bzw. der Gerätenummer. Falls zwei
Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler Wochen nach Versand des Erinnerungsschreibens keine geforderte
4.1.8 am Betriebssystem, Wechseldatenträger oder Treiber, Anmeldung erfolgt ist, wendet sich der Versicherer mit einem weiteren
4.1.9 an SIM-Karten Erinnerungsschreiben an den Versicherungsnehmer. Falls auch
4.1.10 durch Datenverlust innerhalb von zwei Wochen nach diesem Erinnerungsschreiben die
4.1.11 an nachgerüsteter bzw. neu angeschaffter, nicht im Original- Liefer- erforderliche Anmeldung nicht erfolgt, weist der Versicherer in einem
umfang enthaltender Hardware dritten Schreiben darauf hin, dass der Vertrag nach weiteren zwei
4.1.12 an Leuchtmitteln und Röhren und damit fest verbundenen Bau- Wochen beendet wird, falls der Versicherungsnehmer innerhalb dieser
gruppen, Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien zwei Wochen die genaue Gerätebezeichnung bzw. die Gerätenummer
und Akkus, Filter, Stecker, Antennen, Kabel und Schläuchen sowie an nicht nachgemeldet hat. Die bezahlten Beiträge werden nach
sonstigen Teilen, die während der Lebensdauer erfahrungsgemäß Beendigung des Vertrages zurückerstattet.
mehrfach ausgewechselt werden müssen. 8. Beitrag (Versicherungsbeitrag) und Zahlungsweise
4.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf a) Der Versicherungsnehmer kann zu Vertragsbeginn zwischen monat-
4.2.1 Schäden, Fehler oder Mängel am versicherten Gerät, die bereits vor licher oder jährlicher Zahlungsweise wählen. Eine spätere Änderung
Vertragsschluss vorhanden waren, wie z.B. Material-/Konstruktions- der Zahlungsweise ist nur mit Zustimmung des Versicherers möglich.
oder Herstellerfehler b) Der in Rechnung gestellte Beitrag kann dem Versicherungsschein
4.2.2 Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstige Schönheits- entnommen werden. Der Beitrag enthält die Versicherungssteuer.
fehler, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes nicht c) Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Ablauf von zwei
beeinträchtigen, Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen, bei einem
4.2.3 Reparaturen von einem nicht vom Versicherer beauftragten späteren Versicherungsbeginn zu dessen Zeitpunkt.
Unternehmen (siehe auch Ziffer 3.1 b), d) Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag
4.2.4 Schäden, die durch Reinigung des Geräts behoben werden können nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der
(Verschmutzung, Verstopfung), Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern der
4.2.5 Schäden, die durch Entwertung oder Wertminderung entstehen; Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge deutlich aufmerksam
(Ziffer 3.1 d) bleibt unberührt. gemacht wurde und der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu
4.2.6 durch den Versicherungsnehmer oder einen berechtigten Dritten vertreten hat.
vorsätzlich oder durch Unterlassen herbeigeführte Schäden; wird der e) Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag
Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist der Versicherer berechtigt, nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, es
seine Leistung in einem der Schwere der Schuld des Verschuldens sei denn der Versicherungsnehmer weist nach, dass er die
entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
4.2.7 unmittelbare und mittelbare Sachfolgeschäden und Vermögens- f) Monats-Folgebeiträge sind zum Ersten des Monats fällig, Jahres-
schäden. Folgebeiträge zu Beginn des Verlängerungszeitraums.
4.2.8 dem Kunden entstandene Kosten, wenn kein Defekt an dem Gerät g) Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der
festgestellt werden kann, Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass der
4.2.9 Kosten, die für die Entsorgung des schadhaften Gerätes anfallen. Versicherungsnehmer die verspätete Zahlung nicht zu vertreten
4.3 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch nicht auf Schäden, soweit haben. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer auf seine
der Versicherungsnehmer dafür von einem Dritten (z.B. Hersteller Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und ihm eine Zahlungsfrist
oder Händler) Entschädigung auf Grund von Garantie- oder von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Fristsetzung ist nur
Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder wirksam, wenn der Versicherer darin die rückständigen Beträge des
vertraglicher Bestimmungen beanspruchen kann. Sonstige Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die
Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der gesetzlichen Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Die
Regelung bis zur Höhe der geleisteten Zahlungen auf den Versicherer Mahnkosten betragen für jede Mahnung 2,50 Euro. Dem
über, soweit dem Versicherungsnehmer dadurch kein Nachteil Versicherungsnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar
entsteht. keinen Schadens beim Versicherer vorbehalten. Darüber hinaus
4.4 Soweit der Versicherungsnehmer eine Entschädigung aus einer können Verzugszinsen und die von Dritten in Rechnung gestellten
anderen Sachversicherung (z. B. aus einer anderen Elektronik- Kosten und Gebühren (z.B. Rückläufergebühren, Gerichtskosten)
versicherung oder aus einer Hausratversicherung) beanspruchen erhoben werden.
kann, ist diese andere Sachversicherung in Anspruch zu nehmen und
es besteht kein Versicherungsschutz aus der vorliegenden Versicher-
ung (Subsidiarität).
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h) Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch 10.2 Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat
mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden
Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der
Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen wurde. Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in
i) Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Weist der Versiche-
mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne rungsnehmer nach, dass er bzw. die versicherte Person die Obliegen-
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Versicherer ihn mit der heit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz
Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen hat. Hat der Versicherer bestehen.
gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb 10.3 Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Versicher-
eines Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für ungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder
Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Feststellung oder den Umfang, der dem Versicherer obliegenden
j) Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Obliegenheit arglistig
Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag einge- verletzt wurde.
zogen werden kann und kein Widerspruch erfolgt. 10.4 Sofern der Versicherungsnehmer dem Versicherer eine Änderung
k) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur seines Namens/seiner Firma oder seiner Anschrift nicht mitgeteilt hat,
Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in genügt für den Zugang einer Willenserklärung des Versicherers
welchem Versicherungsschutz bestanden hat. gegenüber dem Versicherungsnehmer die Absendung eines einge-
schriebenen Briefes an seinen letzten bekannten Namen /seine letzte
9. Obliegenheiten bekannte Firma bzw. letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei
9.1 Der Versicherungsnehmer hat alle Kauf- und Garantiebelege für das Tage nach ihrer Absendung als zugegangen.
versicherte Gerät aufzubewahren und dem Versicherer auf Verlangen
vorzulegen. Bei Mobiltelefonen/Smartwatches /Tablets (IOS-Geräte 11. Anzeigen und Willenserklärungen
oder Android-Geräte) mit Geräteortungsfunktion hat der Ver- Anzeigen und Willenserklärungen bedürfen der Textform
sicherungsnehmer die Geräteortungsfunktion unverzüglich nach Ab-
schluss des Versicherungsvertrages zu aktivieren. 12. Zuständiges Gericht / Anzuwendendes Recht
9.2 Wird das versicherte Gerät während der Vertragslaufzeit durch ein 12.1 Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versiche-
Neu- oder Ersatzgerät gleicher Art und Güte ersetzt, hat der rungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versiche-
Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unter Angabe der rungsnehmer seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen
Gerätenummer innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt des seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Neu- oder Ersatzgerätes in Textform anzuzeigen. 12.2 Klagen gegen den Versicherer können bei dem Gericht am Wohnsitz
9.3 Sobald der Versicherungsnehmer Kenntnis vom Eintritt eines oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers oder bei
Versicherungsfalles erlangt, muss er dies dem Versicherer dem Gericht am Sitz des Versicherers anhängig gemacht werden.
unverzüglich mitteilen und den Versicherer und die vom Versicherer 12.3 Verlegt der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen
beauftragten Unternehmen (z.B. Dienstleister) bei der Schadens- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht
ermittlung und -regulierung unterstützen und auf Verlangen jede Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des
Auskunft vollständig und wahrheitsgemäß erteilen, die für die Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist oder in die
Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Schweiz oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Leistungspflicht erforderlich ist. Der Versicherungsnehmer ist auch auf Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des
Verlangen des Versicherers verpflichtet, dem Versicherer und den vom Versicherers zuständig.
Versicherer beauftragten Unternehmen die Einholung von erforder-
lichen Auskünften zu ermöglichen.
9.4 Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt eines Versicherungsfalles
den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das beschädigte Gerät Stand: 18.03.2026
und ggf. die beschädigten Teile dürfen bis zum Abschluss der
Schadenregulierung nicht entsorgt werden.
9.5 Beim Abhandenkommen des versicherten Gerätes durch Raub,
Einbruchdiebstahl oder Diebstahl, bei Schäden durch Brand sowie bei
Beschädigung durch eine strafbare Handlung Dritter ist zudem eine
Anzeige bei der zuständigen Polizeistelle zu erstatten und dem
Versicherer eine Kopie der Anzeige zu übersenden. Ist durch den Raub,
Einbruchdiebstahl oder Diebstahl, ein Mobiltelefon/Smartwatch
/Tablet (IOS-Geräte oder Android-Geräte) mit Geräteortungsfunktion
betroffen, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, über die
Geräteortungsfunktion den letzten Standort des Geräts zu ermitteln,
den Dateninhalt des Gerätes zu löschen, das Gerät über die
Geräteortungsfunktion zu sperren sowie dem Versicherer die Sperrung
des Geräts und die Löschung des Dateninhaltes nachzuweisen. Der
Nachweis zur Ermittlung des letzten Standortes und zur Löschung des
Dateninhaltes entfällt, wenn der Versicherungsnehmer stattdessen
einen Einzelverbindungsnachweis erbringt. Die Verpflichtung zur
Sperrung des Gerätes bleibt hiervon unberührt.
9.6 Wird der Verbleib des abhandengekommenen versicherten Gerätes
ohne Zutun des Versicherers ermittelt, hat der Versicherungsnehmer
dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Versicherer anzu-
zeigen.
9.7 Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungsnehmer etwaige
Regressansprüche gegen Dritte schriftlich abzutreten und die Belege
und Beweismittel ohne Verzug zur Verfügung zu stellen.
10. Verletzung von Obliegenheiten
10.1 Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt,
besteht kein Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung
einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in
einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person bzw. des
Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Weitere Kundeninformationen zur
Elektronikversicherung (AVB EV MD 2026)
Versicherer: astra Versicherung AG, Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung
Dudenstraße 46, 68167 Mannheim sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Vorstand: Stefan Bösader, Reinhard Kunz, Natalie Laus-Krämer Widerrufsfolgen
Sitz der Gesellschaft: Mannheim Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist und haben
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim HRB 724799 Sie hierzu ausdrücklich zugestimmt, endet im Falle eines wirksamen Widerrufs
der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur den auf die Zeit
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf die Schließfach- nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien
versicherung, die Versicherung gegen Feuer-, Elementar- und sonstige zurückzugewähren. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der
Sachschäden, die nicht substitutive Krankenversicherung, die Unfall- Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten;
versicherung, die Versicherung gegen sonstige finanzielle Verluste und die dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 des im
Vermittlung von Versicherungen. Versicherungsschein ausgewiesenen Jahresbeitrags pro Tag bei Jahreszahlung
Zustandekommen des Vertrages bzw. 1/30 des im Versicherungsschein ausgewiesenen Monatsbeitrags pro Tag
Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des Antrags zustande. bei Monatszahlung an dem Versicherungsschutz bestand. Sie dürfen in diesem
Maßgebend für die Vertragsanbahnung ist das Recht der Bundesrepublik Fall Versicherungsleistungen, die Sie vor der Ausübung des Widerrufsrechts
Deutschland. aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch
genommen haben, einbehalten.
Bindefrist
Die Bindefrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat
bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere § 147 Abs. 2. Ihr der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. zurückzugewähren sind. Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb
von 30 Tagen, zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit
Vertragssprache
dem Zugang und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der
Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis einschließlich aller gesetzlich
Widerrufserklärung.
vorgegebenen Informationspflichten ist deutsch.
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam
Aufsichtsbehörde ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit Versicherungsvertrag zu-
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- sammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender
aufsicht (BaFin), Dreizehnmorgenweg 13-15, 53175 Bonn Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist
und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage
Informationen zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsver-
einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Ihnen
fahren
dürfen durch die Ausübung des Widerrufsrechts keine Kosten entstehen.
Fragen oder Beschwerden können an die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Dreizehnmorgenweg 13-15, 53175 Besondere Hinweise
Bonn, oder an den Ombudsmann beim Gesamtverband der deutschen Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag gebunden.
Versicherungswirtschaft (GDV) mit der Anschrift Versicherungs- Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
ombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, gerichtet werden. sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
Informationen über den Ombudsmann sind im Internet unter Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf
www.versicherungsombudsmann.de aufrufbar. Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss.
Die astra Versicherung AG hat sich verpflichtet, am Streitbeilegungs-
verfahren des Ombudsmanns beim Gesamtverband der Deutschen
Abschnitt 2
Versicherungswirtschaft (GDV) teilzunehmen. Die Möglichkeit des
Versicherungsnehmers den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt. Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Widerrufsbelehrung Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen
werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Abschnitt 1 Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die
1. Die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die
Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Han-
• der Versicherungsschein, delsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
• die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertrags- zugehörige Registernummer;
verhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift,
diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen
die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen
• diese Belehrung maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -
• das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die
• und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich
jeweils in Textform zugegangen sind. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
astra Versicherung AG
Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des
Dudenstraße 46
Versicherers;
68167 Mannheim
Telefon: 0621 1247682‐0 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
Fax: 0621 1247682‐642 sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen
E‐Mail: info@astra-versicherung.de sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige
Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.astra-versicherung.de nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine
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6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,
insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über
den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die
Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden
sein soll;
8. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die
Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und
Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären
ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen
über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu
zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertrags-
bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-
bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorge-
hobenen und deutlich gestalteten Form;
9.a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
9.b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
10. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertrag-
lichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt,
bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
gestalteten Form;
11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versiche-
rer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versi-
cherungsvertrags zugrunde legt;
12. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das
auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Ab-
schnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die
Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer
Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags
zu führen;
14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf
hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu
beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die
Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
Stand: 01.07.2026