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Versicherungsmakler / Handy- und Elektronikversicherung / Bedingungsarchiv

R+V Hardware-Versicherung: die Bedingungen im Volltext

R+V Hardware-Versicherung über assona für private Elektronik wie PCs, Laptops, Monitore und Spielekonsolen bis 36 Monate alt: benannte Gefahren samt Sturz, Flüssigkeit und Diebstahl mit Gewahrsamsregel, höchstens zwei Schäden je Jahr; Handys und Tablets ausgeschlossen, Verschleiß und Bedienfehler nur als Baustein.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Gerät (Kaufpreis, Neuwert oder fester Höchstbetrag)laut Versicherungsschein„jedoch auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.“§ 4 Ziff. 2, Seite 10
Allgefahrendeckung (versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)nein„Zerstörung der Geräte (Sachschäden) durch:“§ 2 Ziff. 1, Seite 9
Versicherbare Gerätearten (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera, Smartwatch, Spielkonsole, Haushaltsgerät)ja„Versichert sind elektronische Geräte des privaten Gebrauchs, wie z. B. Monitore, Desktop-PCs, Laptops, Spielekonsolen, Peripheriegeräte“Informationsblatt, Grundbaustein, Seite 2
Mehrere Geräte in einem Vertrag (Mehrgeräte- oder Haushaltspaket)ja„Es ist möglich, mehrere Geräte unter diesem Vertrag abzusichern.“§ 1 Ziff. 3, Seite 8
Höchstalter des Geräts bei Abschluss (Monate ab Kaufdatum)ja„Geräte, die älter als 36 Monate (ab Neukaufdatum) sind;“Informationsblatt, Was ist nicht versichert?, Seite 3
Gebrauchte oder generalüberholte Geräte versicherbarnicht geregelt
Kaufbeleg aus dem Handel Pflicht (kein Privatkauf, Kauf in bestimmten Ländern)ja„Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf den im Kaufbeleg ausgewiesenen“§ 4 Ziff. 3, Seite 10
Schutz an Händler, Hersteller oder Mobilfunkvertrag gebunden (Gruppenvertrag, endet mit dem Vertrag des Händlers oder Netzbetreibers)nicht geregelt

Versicherte Schäden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch und Sturzschäden (unbeabsichtigte Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß)ja, bis zur Versicherungssumme„f) Fall- und Sturzschäden.“§ 2 Ziff. 1 f), Seite 9
Displaybruch (auch ohne Funktionsbeeinträchtigung)nicht geregelt
Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschädenja, bis zur Versicherungssumme„d) Flüssigkeiten, Feuchtigkeit, jedoch ohne“§ 2 Ziff. 1 d), Seite 9
Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeitja, bis zur Versicherungssumme„Absicherung gegen Schäden des versicherten elektronischen Geräts aufgrund unsachgemäßer Handhabung, z. B. falsche Bedienung der Elektronik.“Informationsblatt, Tarifbaustein Unsachgemäße Handhabung, Seite 2
Elektronik- und Kurzschlussschäden (Überspannung, Induktion)ja, bis zur Versicherungssumme„Überspannung, Induktion, Kurzschluss;“§ 2 Ziff. 1 a), Seite 9
Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung (Garantieverlängerung)ja, bis zur Versicherungssumme„Konstruktionsfehler, Guss- oder Materialfehler, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler.“§ 2 Ziff. 3, Seite 9
Verschleiß und Abnutzung mitversichertja, bis 150 €„Absicherung gegen Verschleiß bzw. innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile bis zu 150 EUR pro Jahr.“Informationsblatt, Tarifbaustein Verschleiß, Seite 2
Akkuschäden oder nachlassende Akkuleistung (Kapazitätsgrenze)nein„Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus,“§ 3 Ziff. 2 f), Seite 9
Brand, Blitzschlag, Explosionja, bis zur Versicherungssumme„a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,“§ 2 Ziff. 1 a), Seite 9
Sturm, Hagel, Überschwemmung, Naturgefahrenja, bis zur Versicherungssumme„c) Sturm, Frost, Eisgang,“§ 2 Ziff. 1 c), Seite 9
Vandalismus und Sabotage durch Dritteja, bis zur Versicherungssumme„b) Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche“§ 2 Ziff. 1 b), Seite 9
Kratzer und rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigungnein„Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen, erbracht werden;“Informationsblatt, Deckungsbeschränkungen, Seite 3
Zubehör mitversichert (Ladegerät, Hülle, Stift, Kopfhörer, Objektiv)ja, bis zur Versicherungssumme„Peripheriegeräte (z. B. Gamepads, Mäuse,“§ 1 Ziff. 1, Seite 8

Diebstahl und Verlust

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einbruchdiebstahl (aus Wohnung, Gebäude oder verschlossenem Raum)ja, bis zur Versicherungssumme„a) Einbruchdiebstahl nur, wenn sich das“§ 2 Ziff. 2 a), Seite 9
Raub (Gewalt oder Drohung gegen die Person)ja, bis zur Versicherungssumme„c) Raub oder Plünderung.“§ 2 Ziff. 2 c), Seite 9
Einfacher Diebstahl unterwegs (Taschendiebstahl, Trickdiebstahl)ja, bis zur Versicherungssumme„b) Diebstahl nur, wenn das Gerät in“§ 2 Ziff. 2 b), Seite 9
Diebstahl aus dem Kraftfahrzeugja, bis zur Versicherungssumme„PKW nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr“§ 2 Ziff. 2 a), Seite 9
Verlust, Liegenlassen, Vergessen (Abhandenkommen ohne Fremdeinwirkung)nein„a) bei Verlust des Geräts durch andere als“§ 3 Ziff. 2 a), Seite 9
Diebstahlschutz nur bei Gewahrsam (am Körper getragen, nicht unbeaufsichtigt, nicht in offener Tasche)ja„Gewahrsam sicher mitgeführt“§ 2 Ziff. 2 b), Seite 9
Höchstzahl der Diebstahl- oder Verlustfälle je Versicherungsjahrja„ist auf 2 Schäden für jedes Versicherungsjahr begrenzt (die Art des Schadens ist dabei unerheblich).“Informationsblatt, Was ist versichert?, Seite 2
Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl (Telefon- und Datenkosten, Zahlungsdienste)nein„unmittelbare und mittelbare Sachfolgeschäden und Vermögensschäden.“§ 3 Ziff. 3, Seite 10
Ortungsfunktion (Mein iPhone suchen, Find My Device) muss aktiviert seinnicht geregelt

Leistung im Schadenfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der Reparaturkosten (bis zum Zeitwert oder zur Höchstentschädigung)ja, bis zur Versicherungssumme„von den Kosten der erforderlichen Reparatur“§ 4 Ziff. 1, Seite 10
Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden oder Diebstahl (statt Geld)nicht geregelt
Geldersatz bei Totalschaden möglichja, bis zur Versicherungssumme„ausgewiesenen Kaufpreis als Geldersatz.“§ 4 Ziff. 3, Seite 10
Neuwertentschädigung in den ersten Monaten (Dauer)ja„Höhe des auf dem Kaufbeleg“§ 4 Ziff. 2, Seite 10
Abzug nach Gerätealter (Zeitwertstaffel)nicht geregelt
Reparatur nur über Partnerwerkstatt oder Versandreparatur des Versicherersja„Geräts durch ein von assona“§ 4 Ziff. 1, Seite 10
Reparatur mit Originalteilen oder herstellerautorisiertnicht geregelt
Expressaustausch oder Ersatzgerät innerhalb fester Fristnicht geregelt
Leihgerät während der Reparaturnicht geregelt
Versand- und Transportkosten zur Reparatur übernommennicht geregelt
Datenwiederherstellung und Software-Neuinstallationnein„e) an oder durch Software oder“§ 3 Ziff. 2 e), Seite 9
Höchstzahl der Schadenfälle oder Höchstentschädigung je Versicherungsjahrja, bis zur Versicherungssumme„Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf zwei Schäden für jedes Jahr, in dem Versicherungsschutz besteht.“§ 4 Ziff. 5, Seite 10
Vertrag endet nach Totalschaden, Diebstahl oder Ersatznicht geregelt

Selbstbeteiligung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung bei Reparatur (Betrag oder Prozent)nicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Raub oder Verlustnicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Ersatzgerätnicht geregelt
Tarif ohne Selbstbeteiligung wählbarnicht geregelt

Ausschlüsse und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (kein Leistungskürzungsrecht)ja„Missfunktion), grobe Fahrlässigkeit;“§ 2 Ziff. 1 e), Seite 9
Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Geräts mitversichertnein„Versichert sind elektronische Geräte des privaten Gebrauchs“Informationsblatt, Grundbaustein, Seite 2
Vorrang von Gewährleistung, Herstellergarantie oder anderen Versicherungen (Subsidiarität)ja„Schäden, für die ein Dritter im Rahmen gesetzlicher (Haftung, Gewährleistung) oder vertraglicher (Garantie) Bestimmungen zu haften hat;“Informationsblatt, Deckungsbeschränkungen, Seite 3
Ausschluss nach Eingriff durch nicht autorisierte Werkstatt oder Veränderung (Jailbreak, Root)ja„unsachgemäße Reparatur/Eingriffe nicht“§ 3 Ziff. 2 d), Seite 9
Software-, Virus- und Datenschäden ausgeschlossenja„e) an oder durch Software oder“§ 3 Ziff. 2 e), Seite 9
Anzeige bei der Polizei nach Diebstahl oder Raub (Frist)ja„der nächsterreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen“§ 13 Ziff. 1 d), Seite 13
SIM- oder Gerätesperre beim Netzbetreiber nach Diebstahl Pflichtnicht geregelt
Frist zur Schadenmeldung beim Versichererja„Dies muss spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich an die assona GmbH“Informationsblatt, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 4
Beschädigtes Gerät oder Altgerät muss eingeschickt oder übereignet werdenja„ausgabe des versicherten Geräts und des serienmäßigen Zubehörs verlangen.“§ 4 Ziff. 4, Seite 10
Schutzhülle oder Displayschutz vorgeschriebennicht geregelt
Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Beschlagnahme ausgeschlossenja„entstehen durch Krieg, Bürgerkrieg,“§ 3 Ziff. 1, Seite 9

Vertrag und Geltung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Weltweiter Versicherungsschutz (auch auf Reisen)ja„Die Versicherung gilt weltweit.“§ 6, Seite 10
Wartezeit ab Vertragsbeginn (Tage, besonders für Diebstahl)nicht geregelt
Mindestlaufzeit des Vertragsja„kann frühestens nach 12 Monaten beendet werden.“Informationsblatt, Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 4
Monatlich oder täglich kündbarja„Anschließend kann der Vertrag monatlich gekündigt werden.“Informationsblatt, Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 4
Höchstlaufzeit oder Ende ab einem Gerätealterja„Schäden an versicherten Geräten, deren Alter mehr als 60 Monate ab Neukaufdatum beträgt.“Informationsblatt, Deckungsbeschränkungen, Seite 3
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Schadenfallja„Sie oder wir können nach Eintritt eines Versicherungsfalls den Vertrag kündigen.“Informationsblatt, Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 4
Gerätewechsel im laufenden Vertrag möglich (neues Gerät nachmelden)ja„geht der Versicherungsschutz auf das neue Gerät über.“§ 12 Ziff. 2, Seite 13
Übertragung auf neuen Eigentümer bei Verkauf des Gerätsnein„Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung weg (z. B. durch Veräußerung), wird der Versicherungsvertrag“§ 11 Ziff. 2, Seite 12
Versicherungsschutz auch bei Nutzung durch Familien- oder Haushaltsangehörigenicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) R+V Hardware-Versicherung

Volltext aufklappen: Kundendokumente zur Hardware-Versicherung (Informationsblatt, Vertragsinformationen, Versicherungsbedingungen)
[Seite 1] Kundendokumente zur Hardware-Versicherung Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin, vielen Dank für Ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen. Nachstehend erhalten Sie die aktuellen Kundendokumente. Die Kundendokumente beinhalten die folgenden Unterlagen: Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Vertragsinformationen Versicherungsbedingungen und Kundeninformation für Ihre Hardware-Versicherung Merkblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten Lesen Sie bitte sorgfältig die Vertragsinformationen, unter anderem zu dem Ihnen zustehenden Widerrufsrecht sowie das Merkblatt zur Datenverarbeitung und die Versicherungsbedingungen. Diese sind Bestandteil Ihres Vertrags. [Seite 2] Hardware-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten R+V Allgemeine Versicherung AG, Deutschland, Reg.-Nr. 5438 Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick und daher nicht vollständig. Die voll- ständigen Informationen finden Sie in den vorvertraglichen Informationen sowie den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbe- dingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen je nach Wahl eine Kombination aus Beschädigungs-, Garantie- und Transportversicherung für elektronische Geräte gegen unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung an. Sie erhalten die Leistungen der von Ihnen gewählten Tarifbausteine. Was ist versichert? Versicherungsschutz besteht für Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust der versicherten Geräte. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den gewählten Tarif- bausteinen und ist auf 2 Schäden für jedes Versicherungsjahr begrenzt (die Art des Schadens ist dabei unerheblich). Grundbaustein: Versichert sind elektronische Geräte des privaten Gebrauchs, wie z. B. Monitore, Desktop-PCs, Laptops, Spielekonsolen, Peripheriegeräte und Hard- ware, welche zum Betrieb der elektronischen Geräte notwendig ist sowie Strea- ming-Set-Ups, Professionelle Beleuchtung (z. B. Ringlicht) und Gaming Chairs. Tarifbaustein Technology: Versichert ist bei Reparaturen das Ersetzen versicherter Geräte und Teile nach dem neuesten Stand der Technik in Höhe von 10 % des Gerätewerts zum Zeit- punkt des Schadeneintritts. Erstattet werden die Kosten für technologischen Fortschritt. Tarifbaustein Verschleiß: Absicherung gegen Verschleiß bzw. innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile bis zu 150 EUR pro Jahr. Tarifbaustein Transport: Absicherung gegen Schäden an der Elektronik versicherter Geräte während eines privaten Transports. Tarifbaustein Unsachgemäße Handhabung: Absicherung gegen Schäden des versicherten elektronischen Geräts aufgrund unsachgemäßer Handhabung, z. B. falsche Bedienung der Elektronik. Produktinformationsblatt I 06/2025 Seite 1 von 3 [Seite 3] Was ist nicht versichert? Nicht versichert sind: x Geräte, die älter als 36 Monate (ab Neukaufdatum) sind; x Handys, Smartphones, Tablets, Smartwatches; x Ausstellungsgeräte; x Reimportierte Geräte. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, da wir sonst einen unange- messen hohen Beitrag verlangen müssten. Der Versicherungsschutz umfasst daher einige Fälle nicht, wie zum Beispiel: ! Schäden durch dauernde Einflüsse des Betriebs, normale Abnutzung (außer wenn Tarifbaustein Verschleiß gewählt wurde); ! Schäden durch unmittelbare und mittelbare Witterungseinflüsse sowie ele- mentare Naturereignisse; ! Schäden durch unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhn- liche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwen- dung oder Reinigung des Geräts (außer wenn Tarifbaustein Unsachgemäße Handhabung gewählt wurde); ! Schäden, für die ein Dritter im Rahmen gesetzlicher (Haftung, Gewährleis- tung) oder vertraglicher (Garantie) Bestimmungen zu haften hat; ! Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Geräts nicht beeinträchtigen, erbracht werden; ! Schäden an versicherten Geräten, deren Alter mehr als 60 Monate ab Neu- kaufdatum beträgt. Wo bin ich versichert? Weltweit. Produktinformationsblatt I 06/2025 Seite 2 von 3 [Seite 4] Welche Verpflichtungen habe ich? • Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Sie müssen den Schaden möglichst abwenden und mindern. • Sobald Sie vom Schaden erfahren, müssen Sie uns unverzüglich über den Schadeneintritt informieren. Dies muss spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich an die assona GmbH, Postfach 51 11 36, 13371 Berlin oder telefonisch unter 030 208 666 10 oder per E-Mail an kundenservice@assona.com erfolgen. Wann und wie zahle ich? Der Versicherungsbeitrag ist unverzüglich nach Vertragsabschluss zu zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Erst- bzw. Einmalbeitrag nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung, ohne einen Widerspruch durch Sie, eingezogen werden kann. Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders ver- einbart, über das SEPA-Lastschriftverfahren. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots und rechtzeitiger Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags zustande. Der Versicherungsvertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und kann frühestens nach 12 Monaten beendet werden. Anschließend verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 weitere Monate, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien in Textform gekündigt wird. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können nach Eintritt eines Versicherungsfalls den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens 1 Monat nach Aus- zahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein. Der Vertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 1 Mo- nat zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Anschließend kann der Vertrag monatlich gekündigt werden. Eine Kündigung wird nur und erst dann wirksam, wenn assona Ihre Erklärung in Textform zugeht. Produktinformationsblatt I 06/2025 Seite 3 von 3 [Seite 5] Vertragsinformationen 1. Vertragspartner 6. Wesentliche Merkmale der Versiche- Versicherer: rungsleistung R+V Allgemeine Versicherung AG (kurz Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem R+V), Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Antrag oder dem Angebot. Es gelten die zu Sitz der Gesellschaft: Wiesbaden, Handels- Vertragsbeginn gültigen und Ihnen zuvor register Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wies- ausgehändigten Versicherungsbedingun- baden, Vers.-Steuer-Nr. 9116/807/01174 gen. Assekuradeur: 7. Gesamtpreis der Versicherung assona GmbH (kurz assona), Lorenzweg 5, Der Gesamtpreis enthält eine Vergütung 12099 Berlin für die Tätigkeit der Beratung und Vermitt- Sitz der Gesellschaft: Berlin, Handelsregis- lung. Die Vergütung erfolgt ausschließlich ter Nr. HRB 87194, Amtsgericht Berlin in Form einer Provision. Bei dem im Antrag Der Vermittler ist berechtigt, Anzeigen, Wil- oder im Angebot genannten Preis handelt lenserklärungen und Zahlungen des Ver- es sich um den Beitrag gemäß vereinbar- sicherungsnehmers entgegenzunehmen ter Zahlweise inklusive der Versicherungs- und verpflichtet, diese unverzüglich an den steuer. Versicherer weiterzuleiten. Der Eingang Der vom Gesetzgeber erhobene Versi- beim Vermittler ist rechtlich gleichbedeu- cherungssteuersatz beträgt zurzeit in der tend mit dem Zugang beim Versicherer. Schadensversicherung allgemein 19 %. 2. Weitere Ansprechpartner 8. Zusätzliche anfallende Kosten und/ Die R+V beauftragt assona als Vermittler oder Gebühren mit der Vertragsverwaltung und der Be- Für Tätigkeiten, die über die gewöhnliche arbeitung aller Versicherungsfragen. Im Verwaltung Ihres Vertrags hinausgehen, Schadensfall wenden Sie sich bitte an die stellen wir Gebühren in Rechnung, insbe- assona GmbH, Postfach 51 11 36, 13371 sondere Gebühren für Mahnungen, für Berlin, Telefon: 030 208 666 44. Lastschriftrückläufer und angemessene Geschäftsgebühren bei Rücktritt vom Ver- 3. Ladungsfähige Anschriften der Ver- trag wegen Nichtzahlung des Erst- oder tragspartner Einmalbeitrags. Hierzu verweisen wir auf § Die ladungsfähigen Anschriften sind unter 39 Abs. 1 S. 3 des Versicherungsvertrags- Ziffer 1 genannt. gesetzes (VVG) in Verbindung mit den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen. 4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versi- cherers und Anschrift der zuständigen 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung Aufsichtsbehörde und Erfüllung Die R+V betreibt alle Zweige der Schadens-, Angaben zur Fälligkeit des Beitrags finden Unfall- und Rückversicherung sowie die Sie in den dem Vertrag zugrunde liegen- Vermittlung von Versicherungen aller Art. den Bedingungen. Sie haben Ihre Pflicht Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundes- zur Zahlung des Beitrags erfüllt, wenn die anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zahlung bei uns eingegangen ist. Das ist Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn bei Zahlung im Wege des Lastschriftverfah- rens die wirksame Belastung Ihres Kontos. 5. Garantiefonds Sie haben dafür zu sorgen, dass der Bei- Ein Garantiefonds ist gesetzlich nicht vor- trag zum Zeitpunkt der Fälligkeit von Ihrem gesehen. Konto abgebucht werden kann, also aus- reichende Kontodeckung besteht 82-463598282_2025-06-01_DE Seite 1 von 13 [Seite 6] 10. Angaben zum Vertragsabschluss, Widerrufsfolgen zum Beginn der Versicherung und des Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Versicherungsschutzes sowie zur An- der Versicherungsschutz und wir erstat- tragsfrist ten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn des Widerrufs entfallenden Teil der Bei- wir den von Ihnen gestellten Antrag auf Ab- träge, wenn Sie zugestimmt haben, dass schluss eines Versicherungsvertrags an- der Versicherungsschutz vor dem Ende nehmen. Dies geschieht, indem wir Ihnen der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des den Versicherungsschein oder eine aus- Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang drückliche Annahmeerklärung übersenden des Widerrufs entfällt, dürfen wir in die- und dieser/diese Ihnen zugeht. Der Versi- sem Fall einbehalten; dabei handelt es cherungsschutz beginnt mit der Einlösung sich um einen Betrag, der sich wie folgt des Versicherungsscheins durch Zahlung errechnet: des Erst- oder Einmalbeitrags und der Ver- Anzahl der Tage, an denen Versicherungs- sicherungssteuer, jedoch nicht vor dem schutz bestanden hat, multipliziert mit vereinbarten Zeitpunkt. Wird der erste Bei- • 1/30 des monatlichen Gesamtbeitrags trag erst nach diesem Zeitpunkt eingefor- bei monatlicher Beitragszahlung bzw. dert, alsdann aber ohne Verzug gezahlt, so • 1/90 des vierteljährlichen Gesamtbei- beginnt der Versicherungsschutz mit dem trags bei vierteljährlicher Beitragszahlung vereinbarten Zeitpunkt. Die Angaben zum bzw. Beginn der Versicherung ergeben sich im • 1/180 des halbjährlichen Gesamtbei- Übrigen aus dem Antrag oder dem Ange- trags bei halbjährlicher Beitragszahlung bot sowie den dem Vertrag zugrunde lie- bzw. genden Bedingungen. Eine Frist, während • 1/360 des jährlichen Gesamtbeitrags bei der Sie an den Antrag gebunden sind, be- jährlicher Beitragszahlung. steht nicht. Bei Einmalbeitrag 11. Widerrufsrecht Anzahl der Tage, an denen Versicherungs- Sie können Ihre Vertragserklärung in- schutz bestanden hat, d. h. bis zum Zu- nerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von gang des Widerrufs, geteilt durch die Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E- ursprüngliche (vertraglich vereinbarte Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nach- gesamte) Versicherungsdauer in Tagen, dem Sie den Versicherungsschein, die multipliziert mit dem Einmalbeitrag. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Erstattung zurückzuzahlender Beträge Versicherungsbedingungen, die weiteren erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Versicherungsschutz nicht vor dem Ende in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG- der Widerrufsfrist, hat der wirksame Wi- Informationspflichtenverordnung und derruf zur Folge, dass empfangene Leis- diese Belehrung jeweils in Textform erhal- tungen zurückzugewähren und gezogene ten haben. Für Verträge im elektronischen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben Geschäftsverkehr beginnt die Frist jedoch sind. nicht vor Erfüllung von den Pflichten der assona gemäß § 312 i Absatz 1 Satz 1 des Besondere Hinweise Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Ver- mit Artikel 246 c des Einführungsgesetzes trag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch so- zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wah- wohl von Ihnen als auch von uns vollstän- rung der Widerrufsfrist genügt die recht- dig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht zeitige Absendung des Widerrufs. Der Wi- ausgeübt haben. derruf ist zu richten an die assona GmbH, Ende der Widerrufsbelehrung Postfach 51 11 36, 13371 Berlin. 82-463598282_2025-06-01_DE Seite 2 von 13 [Seite 7] 12. Laufzeit mann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus Tel.: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000, E- dem Antrag oder dem Angebot. Mail: beschwerde@versicherungsombuds- mann.de. Das Schlichtungsverfahren ist bis 13. Angaben zur Beendigung des Ver- zu einem Beschwerdewert von 100.000 € trags, insbesondere zu den vertragli- möglich und für Sie kostenfrei. Es bleibt Ih- chen Kündigungsbedingungen nen unbenommen, Ihr Anliegen auf dem Wird der Erst- oder Einmalbeitrag nicht oder ordentlichen Rechtsweg vorzubringen. nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 18. Möglichkeit einer Beschwerde bei Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht ver- der unter Ziffer 4 genannten Behörde letzt, kann der Versicherer ebenfalls vom Sollten Sie mit unserer Entscheidung nicht Vertrag zurücktreten oder kündigen. Der einverstanden sein, haben Sie die Möglich- Vertrag kann von beiden Seiten nach Ein- keit, bei der unter Ziffer 4 genannten Auf- tritt eines Versicherungsfalls gekündigt sichtsbehörde Beschwerde einzulegen. werden. Der Versicherer kann außerdem bei Zahlungsverzug mit einem Folgebeitrag und bei Insolvenz des Versicherungsneh- mers kündigen. Weitere Einzelheiten, ins- besondere zu den Kündigungsfristen, sind den dem Vertrag zugrunde liegenden Be- dingungen zu entnehmen. 14. Angabe des Rechts, welches der Ver- sicherer bei der Vertragsanbahnung der Beziehung zum Versicherungsnehmer zugrunde legt Den vorvertraglichen Beziehungen liegt deutsches Recht zugrunde. 15. Anwendbares Recht und zuständi- ges Gericht Dem Vertrag liegt deutsches Recht zugrun- de. Der Gerichtsstand ist in den dem Ver- trag zugrunde liegenden Bedingungen ge- regelt. 16. Maßgebliche Vertragssprache Wir teilen Ihnen alle Vertragsbedingungen und die vorliegenden Vertragsinformatio- nen in deutscher Sprache mit. Während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizie- ren wir mit Ihnen auf Deutsch. 17. Außergerichtliche Beschwerde und Rechtsbehelfsverfahren Sollten Sie mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden sein, haben Sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, als unabhängigen und neutra- len Schlichter den Versicherungsombuds- mann anzurufen: Versicherungsombuds- 82-463598282_2025-06-01_DE Seite 3 von 13 [Seite 8] Versicherungsbedingungen und Kundeninformation (nach § 7 VVG i. V. m. § 1 VVG-InfoV) für Ihre Hardware- Versicherung - Stand Juni 2025 - 1. Wer sind wir und wie können Sie uns 2. An wen wenden Sie sich im Scha- erreichen? densfall? Ihr Vertragspartner: Im Schadensfall und bei Fragen wen- R+V Allgemeine Versicherung AG, den Sie sich an: Raiffeisenplatz 1, assona GmbH 65189 Wiesbaden Postfach 51 11 36 gesetzlich vertreten durch den Vorstand. 13371 Berlin Sitz der Gesellschaft: Wiesbaden, ein- Tel: +49 30 208666 10 getragen beim Amtsgericht Wies- Fax: +49 30 208666 45 baden unter der Handelsregister- MO - FR 8 - 18 Uhr nummer HRB 2188, Vers.-Steuer-Nr. E-Mail: kundenservice@assona.com 9116/807/01174. Die assona GmbH (kurz: assona) ist mit der Wir betreiben alle Zweige der Schadens-, Vertragsverwaltung und Schadenabwick- Unfall- und Rückversicherung sowie die lung beauftragt. Sie ist berechtigt, Anzeigen, Vermittlung von Versicherungen aller Art. Willenserklärungen und Zahlungen von Ih- nen entgegenzuneh-men. Der Eingang bei der assona GmbH ist gleichbedeutend mit dem Zugang bei der R+V Allgemeinen Ver- sicherung AG. Versicherungsbedingungen für Ihre Hardware-Versicherung (Stand 06/2025) § 1 Versicherte Geräte nenten gelten für die Beitragsberechnung 1. Die Versicherung erstreckt sich auf fol- als ein Gerät. Im Schadensfall gilt jede ent- gende elektronische Geräte des privaten haltene Komponente als Einzelgerät. Gebrauchs, deren Alter 36 Monate ab Neu- 3. Es ist möglich, mehrere Geräte unter die- kaufdatum nicht überschreitet: sem Vertrag abzusichern. Der Gesamtwert • Monitore, Fernseher; aller in einem Vertrag versicherten Geräte • Desktop-PCs, Laptops; darf die abgesicherte Versicherungssum- • Spielekonsolen; me nicht überschreiten. Andernfalls ist • Peripheriegeräte (z. B. Gamepads, Mäuse, der Versicherer berechtigt, die Entschädi- Tastaturen, Headsets, Joysticks, VR-Brillen); gungsleistung gemäß § 4 Ziff. 3 zu kürzen. • Streaming-Set-up; 4. Nicht versicherbar sind Handys, Smart- • Professionelle Beleuchtung (z. B. Ring- phones, Tablets, Smartwatches, Ausstel- licht); lungsgeräte, reimportierte Geräte. Außer- • Gaming Chairs; dem sind Geräte, die bei Vertragsabschluss • Soundsysteme (z. B. Lautsprecher, Sur- bereits älter als 36 Monate ab Neukaufda- roundsoundsysteme) tum sind, nicht versicherbar. • Hardware, die zum Betrieb der elektroni- 5. Wird aufgrund falscher Angaben erst schen Geräte notwendig ist. nach Dokumentierung, z. B. anlässlich ei- 2. Komplettpakete (Bundles oder Sets) in- nes Schadens, festgestellt, dass sämtliche klusive aller im Paket enthaltener Kompo- versicherte Geräte nicht über diesen Ver- 82-463598282_2025-06-01_DE Seite 4 von 13 [Seite 9] trag versicherbar sind, wird der Vertrag § 3 Ausschlüsse rückwirkend aufgehoben. Bis dahin gezahl- Versicherungsschutz besteht nicht für: te Beiträge werden rückerstattet. 1. Schäden, die unmittelbar oder mittel- bar entstehen durch Krieg, Bürgerkrieg, § 2 Versicherte Gefahren und Schäden kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Ereig- 1. Versicherungsschutz besteht für Be- nisse, Aufruhr, innere Unruhen, politische schädigung oder Zerstörung der Geräte Gewalthandlungen, Attentate oder Terror- (Sachschäden) durch: akte, Enteignungen oder enteignungsglei- a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, che Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehun- Überspannung, Induktion, Kurzschluss; gen, Verfügungen oder sonstige Eingriffe b) Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche Be- von hoher Hand sowie durch elementare schädigung durch Dritte; Naturereignisse oder Kernenergie; c) Sturm, Frost, Eisgang, Überschwem- 2. Schäden mung; a) bei Verlust des Geräts durch andere als d) Flüssigkeiten, Feuchtigkeit, jedoch ohne die in § 2 Ziff. 2 genannten Ursachen sowie andere als hier genannte Witterungsein- bei Verlust in Folge von Vermietung oder flüsse (vgl. § 3 Ziff. 2 c); Verleih; e) technische Schäden (z. B. technische b) durch dauernde Einflüsse des Betriebs, Missfunktion), grobe Fahrlässigkeit; normale Abnutzung (Verschleiß), außer f) Fall- und Sturzschäden. wenn gesondert im Versicherungsschein 2. Versicherungsschutz besteht bei Verlust aufgeführt; des Geräts, durch: c) durch unmittelbare oder mittelbare Wit- a) Einbruchdiebstahl nur, wenn sich das terungseinflüsse, außer durch die unter § 2 Gerät in einem verschlossenen Raum eines Ziff. 1 genannten; Gebäudes oder in einem verschlossenen, d) durch nicht fachgerechtes Einbauen, nicht einsehbaren Kofferraum oder Hand- unsachgemäße Reparatur/Eingriffe nicht schuhfach eines verschlossenen PKW be- vom Versicherer autorisierter Dritter, un- fand und der Einbruchdiebstahl aus dem sachgemäße, nicht bestimmungsgemäße PKW nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr oder ungewöhnliche – insbesondere nicht verübt wurde; den Herstellervorgaben entsprechende – b) Diebstahl nur, wenn das Gerät in per- Verwendung oder Reinigung des Geräts, sönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt außer wenn gesondert im Versicherungs- wurde oder in einem verschlossenen, nicht schein aufgeführt; einsehbaren Behältnis einem Beförde- e) an oder durch Software oder Datenträ- rungsunternehmen oder einer Gepäckauf- ger, durch Computerviren, Programmie- bewahrung übergeben wurde; rungs- oder Softwarefehler, außer wenn c) Raub oder Plünderung. gesondert im Versicherungsschein aufge- 3. Versicherungsschutz besteht nach Ab- führt; lauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist f) an Leuchtmitteln (z. B. Glühbirnen oder oder der Herstellergarantie, frühestens LED-Lampen), sofern damit nicht Baugrup- ab dem 13. Monat nach Neukauf für Be- pen fest verbunden sind (z. B. bei Flat-TV- schädigung oder Zerstörung des Geräts Panels), und an Verschleißteilen und Ver- (Sachschäden) durch Konstruktionsfehler, brauchsmaterialien sowie Batterien und Guss- oder Materialfehler, Berechnungs-, Akkus, Werkstätten- oder Montagefehler. g) für die ein Händler oder ein sonstiger Veräußerer oder Hersteller im Rahmen 82-463598282_2025-06-01_DE Seite 5 von 13 [Seite 10] der gesetzlichen (Haftung oder Gewähr- preis. Überschreiten die Reparaturkosten leistung) oder vertraglichen (Garantie) Be- des versicherten Geräts bei Eintritt des stimmungen zu haften hat; es sei denn, es Schadens den Kaufpreis, erhält der Versi- handelt sich um Schäden gemäß § 2 Ziff. 3; cherungsnehmer den auf dem Kaufbeleg h) durch vorsätzliche Handlungen oder ausgewiesenen Kaufpreis als Geldersatz. Unterlassungen des Versicherungsneh- 4. Überschreitet der Kaufpreis der Kauf- mers oder eines berechtigten Nutzers des belege der versicherten Geräte zum Zeit- Geräts; punkt des Schadeneintritts die Versiche- i) an versicherten Geräten, deren Alter rungssumme, kann der Versicherer die mehr als 60 Monate ab Neukaufdatum be- Entschädigungsleistung gemäß § 75 VVG trägt; dem Verhältnis nach kürzen. Sobald die 3. unmittelbare und mittelbare Sachfolge- Entschädigung in Form von Geldersatz ge- schäden und Vermögensschäden. leistet wird, kann der Versicherer die Her- 4. Leistungen, die aufgrund von Service-, ausgabe des versicherten Geräts und des Justierungs- und Reinigungsarbeiten not- serienmäßigen Zubehörs verlangen. wendig werden; 5. Die Versicherungsleistung ist begrenzt 5. Leistungen, die zur Beseitigung un- auf zwei Schäden für jedes Jahr, in dem erheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Versicherungsschutz besteht. Dabei ist es Schramm- und Scheuerschäden sowie unerheblich, welche Art von versicherter sonstiger Schönheitsfehler, die den tech- Gefahr oder versichertem Schaden vor- nischen Gebrauch des Geräts nicht beein- liegt. Auf eine Ersatzleistung für darüber trächtigen, erbracht werden. hinaus entstehende Schäden hat der Ver- sicherungsnehmer keinen Anspruch. § 4 Umfang der Ersatzleistung 1. Die Ersatzleistung beschränkt sich – § 5 Verpflichtung Dritter unter Ausschluss eines jeden weiteren Soweit im Schadensfall ein Dritter leis- Anspruchs – auf die Freistellung des Ver- tungspflichtig ist oder eine Entschädigung sicherungsnehmers von den Kosten der aus anderen Versicherungsverträgen be- erforderlichen Reparatur des beschädig- ansprucht werden kann, gehen diese ten Geräts durch ein von assona beauf- Leistungsverpflichtungen vor. Soweit aus tragtes Unternehmen. Mehrkosten, die da- anderen Versicherungsverträgen Entschä- durch entstehen, dass bei der Re-paratur digung beansprucht werden kann, steht Änderungen oder Konstruktionsverbesse- es dem Versicherungsnehmer frei, bei wel- rungen vorgenommen werden, gehen zu chem Versicherer der Schadensfall gemel- Lasten des Versicherungsnehmers. det wird. Bei Meldung des Schadensfalls an 2. Bei Verlust des Geräts durch ein versi- assona oder R+V werden diese in Vorleis- chertes Ereignis, sowie für den Fall, dass tung treten. eine Reparatur technisch oder objektiv unmöglich oder unwirtschaftlich ist, be- § 6 Örtliche Geltung der Versicherung schränkt sich die Ersatzleistung auf die Die Versicherung gilt weltweit. Sämtliche Höhe des auf dem Kaufbeleg ausgewiese- Leistungen aus dem Schutzbrief werden nen Kaufpreises des jeweiligen Geräts, ma- ausschließlich in Deutschland erbracht. ximal jedoch auf die Höhe der vereinbar- ten Versicherungssumme. § 7 Beginn und Ende des Versicherungs- 3. Die Versicherungsleistung ist begrenzt vertrags auf den im Kaufbeleg ausgewiesenen Kauf- 1. Der Versicherungsvertrag/-schutz be- 82-463598282_2025-06-01_DE Seite 6 von 13 [Seite 11] ginnt und endet zu dem im Versicherungs- 3. Konnte der fällige Erst- oder Einmalbei- schein angegebenen Zeitpunkt (Vertrags- trag ohne Verschulden des Versicherungs- beginn bzw. Vertragsende), sofern der nehmers vom Versicherer nicht eingezo- Versicherungsnehmer den ersten oder gen werden, ist die Zahlung auch dann einmaligen Beitrag rechtzeitig an assona noch rechtzeitig, wenn der Versicherungs- zahlt. nehmer nach schriftlicher Aufforderung 2. Informationen über die Laufzeit, Ver- des Versicherers die bei der Erteilung der tragsverlängerungen sowie Kündigungs- Einzugsermächtigung angegebenen Daten fristen des Vertrags sind ebenfalls im Ver- unverzüglich überprüft und korrigiert bzw. sicherungsschein angegeben. dies veranlasst und der Erst- oder Einmal- 3. Eine Kündigung muss dem Versicherer beitrag danach erfolgreich eingezogen spätestens einen Monat vor dem Kündi- werden kann. gungstermin zugegangen sein. 4. Zahlt der Versicherungsnehmer den 4. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig, kann der Vertrag monatlich mit einer Frist sondern zu einem späteren Zeitpunkt, be- von einem Monat gekündigt werden. ginnt der Versicherungsschutz erst ab die- 5. Der Versicherer kann, bei einer Mindest- sem Zeitpunkt. Für Versicherungsfälle, die vertragslaufzeit von einem Jahr, den Ver- bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist trag zum Ablauf des Versicherungsjahres der Versicherer nur dann nicht zur Leis- mit einer Frist von einem Monat kündigen. tung verpflichtet, wenn er den Versiche- Die Kündigung bedarf der Textform und rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung wird einen Monat nach Zugang bei Ihnen in Textform oder durch einen auffälligen wirksam. Auch nach Eintritt eines Schadens Hinweis im Versicherungsschein auf die- kann der Versicherer den Vertrag kündi- se Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat. gen. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nicht- § 8 Beitragszahlung zahlung nicht zu vertreten hat. Die Zahlung des Beitrags ist, soweit im Ver- 5. Zahlt der Versicherungsnehmer den sicherungsschein nicht anders vereinbart, Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig, nur im Wege des Lastschriftverfahrens kann der Versicherer vom Vertrag zurück- möglich. treten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der § 9 Fälligkeit und Folgen verspäteter Versicherungsnehmer nachweist, dass er Zahlung des Erstbeitrags? die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. 1. Der Erst- oder Einmalbeitrag ist unver- züglich nach Abschluss des Vertrags zu § 10 Fälligkeit und Folgen verspäteter zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zahlung der Folgebeiträge und im Versicherungsschein angegebenen 1. Die Folgebeiträge sind am Monatsersten Zeitpunkt. des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. 2. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn 2. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der der fällige Erst- oder Einmalbeitrag nach fällige Folgebeitrag zu dem im Versiche- Erhalt des Versicherungsscheins und der rungsschein oder in der Beitragsrechnung Zahlungsaufforderung eingezogen wer- angegebenen Zeitpunkt eingezogen wer- den kann und der Versicherungsnehmer den kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht wider- einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. spricht. Ergänzend gilt § 9 Ziff. 3 entspre- 82-463598282_2025-06-01_DE Seite 7 von 13 [Seite 12] chend. cherungsnehmers. Ist der Versicherungs- 3. Der Versicherer kann den Versiche- nehmer nicht Eigentümer, so ist auch das rungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zah- Interesse des Eigentümers versichert. Die lung eines Folgebeitrags auf dessen Kosten Bestimmungen zu versicherten Schäden in Textform zur Zahlung auffordern und und Gefahren bleiben unberührt. eine Zahlungsfrist von mindestens zwei 2. Bei Sicherungsübereignung gilt dies auch Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforde- dann, wenn der Versicherungsnehmer das rung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung Eigentum nach Abschluss der Versicherung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je überträgt. Vertrag die rückständigen Beträge des Bei- Fällt das versicherte Interesse nach Beginn trags, Zinsen und Kosten im Einzelnen be- der Versicherung weg (z. B. durch Veräuße- ziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen rung), wird der Versicherungsvertrag zum – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – Zeitpunkt des Eingangs der Meldung der aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung Veräußerung durch den Versicherungs- hinweist. nehmer beim Versicherer beendet. 4. Tritt nach Ablauf der in der Mahnung 3. Hat der Versicherungsnehmer die Sache gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungs- unter Eigentumsvorbehalt verkauft, so ist fall ein und ist der Versicherungsnehmer auch das Interesse des Käufers versichert. bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Der Versicherer leistet jedoch keine Entschä- Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder digung für Schäden, für die der Versiche- Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von rungsnehmer als Lieferant (Hersteller oder der Verpflichtung zur Leistung frei. Händler) gegenüber dem Käufer einzutreten 5. Der Versicherer kann nach Ablauf der hat oder ohne auf den Einzelfall bezogene in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist Sonderabreden einzutreten hätte. den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, § 12 Gesetzliche Gewährleistung, Gerä- sofern der Versicherungsnehmer mit der tewechsel, Vorsorgeversicherung Zahlung der geschuldeten Beträge in Ver- 1. Sollte der Versicherungsnehmer im Rah- zug ist. Die Kündigung kann mit der Bestim- men der gesetzlichen Gewährleistung oder mung der Zahlungsfrist so verbunden wer- aufgrund einer freiwilligen Rücknahme den, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, eines versicherten Geräts durch den Ver- wenn der Versicherungsnehmer zu diesem käufer den Kaufvertrag für eines der Ge- Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. räte rückgängig machen, kann der Schutz- Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei brief gegen Erstattung des zeitanteiligen der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Beitrags zum Ende des Meldemonats nur 6. Hat der Versicherer gekündigt und zahlt dann gekündigt werden, wenn alle Kauf- der Versicherungsnehmer nach Erhalt der verträge der über diesen Schutzbrief ver- Kündigung innerhalb eines Monats den sicherten Geräte rückgängig gemacht wer- angemahnten Betrag, besteht der Vertrag den (maßgebend ist der Posteingang bei fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen assona). Findet die Rückgabe innerhalb der dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zah- ersten 30 Tage nach Kauf statt, werden die lung eingetreten sind, besteht jedoch kein Beiträge vollständig erstattet. Versicherungsschutz. 2. Wird eines der Geräte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, einer vertrag- § 11 Versicherte Interessen lichen Garantie oder im Schadensfall durch 1. Versichert ist das Interesse des Versi- ein neues Gerät gleicher Art und Güte er- 82-463598282_2025-06-01_DE Seite 8 von 13 [Seite 13] setzt, geht der Versicherungsschutz auf mitzuteilen, insbesondere auch die ange- das neue Gerät über. Voraussetzung für forderten Belege einzureichen, soweit de- den Übergang ist die schriftliche Anzeige ren Beschaffung dem Versicherungsneh- des Gerätetauschs bei assona durch den mer billigerweise zugemutet werden kann; Versicherungsnehmer, sofern sich auf- d) Schäden durch Einbruchdiebstahl, Dieb- grund des Gerätetauschs die vereinbarte stahl, Raub oder Plünderung, Sabotage, Versicherungssumme erhöht. Die für das Vandalismus oder durch vorsätzliche Be- ursprüngliche Gerät vereinbarte Vertrags- schädigung durch Dritte unverzüglich – un- laufzeit sowie der vereinbarte Deckungs- ter detaillierter Angabe der abhandenge- umfang verändern sich dadurch nicht. kommenen, zerstörten oder beschädigten 3. Versicherungsschutz besteht für Gerä- Geräte – der nächsterreichbaren Polizei- te im Rahmen der Vorsorgeversicherung, dienststelle anzuzeigen und dem Versiche- wenn diese innerhalb einer laufenden Ver- rer oder dessen Beauftragten eine Kopie sicherungsperiode vom Versicherungsneh- der Anzeige zu übersenden. mer neu gekauft werden und beim Ver- 2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine sicherer als Gefahrerhöhung gemäß § 23 der in Ziffer 1 genannten Obliegenheiten, ff. VVG unverzüglich angezeigt und in den verliert er seinen Versicherungsschutz, es Vertrag aufgenommen werden. sei denn, er hat die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. § 13 Obliegenheiten des Versicherungs- Dies gilt mit folgenden Ausnahmen: nehmers nach Eintritt des Versiche- a) Wird die Obliegenheit nicht mit dem Vor- rungsfalls satz verletzt, die Leistungspflicht des Ver- 1. Der Versicherungsnehmer ist verpflich- sicherers zu beeinflussen oder die Feststel- tet: lung solcher Umstände zu beeinträchtigen, a) den Eintritt des Versicherungsfalls unver- die erkennbar für die Leistungspflicht des züglich, spätestens innerhalb von sieben Versicherers bedeutsam sind, so bleibt Tagen nach Bekanntwerden, schriftlich der der Versicherer zur Leistung verpflichtet, assona GmbH, Postfach 51 11 36, 13371 soweit die Verletzung weder auf die Fest- Berlin bzw. telefonisch unter 030 208 666 stellung des Versicherungsfalls noch auf 44 oder per E-Mail an kundenservice@as- die Feststellung oder den Umfang der dem sona.de anzuzeigen; Versicherer obliegenden Leistung Einfluss b) nach Möglichkeit für die Abwendung gehabt hat; oder Minderung des Schadens zu sorgen b) Im Falle einer grob fahrlässigen Ver- und dabei die Weisung des Versicherers letzung der Schadensabwendungs- und oder seines Beauftragten einzuholen und Schadensminderungspflichten durch den zu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen Versicherungsnehmer (§ 82 VVG) bleibt der Dritte form- und fristgerecht – ggf. auch ge- Versicherer zur Leistung insoweit verpflich- richtlich – geltend zu machen oder auf an- tet, als der Umfang des Schadens auch bei dere Weise sicherzustellen; gehöriger Erfüllung der Verpflichtung nicht c) den Versicherer und dessen Beauftrag- geringer gewesen wäre; ten bei der Schadensermittlung und -re- c) Für den Fall der Verletzung der Anzeige- gulierung nach Kräften zu unterstützen, pflicht durch den Versicherungsnehmer ihnen ausführliche und wahrheitsgemäße tritt keine Leistungsfreiheit des Versiche- Schadensberichte zu erstatten und alle rers ein, wenn dieser auf andere Weise von Umstände, die auf den Versicherungsfall dem Eintritt des Versicherungsfalls recht- Bezug haben, (auf Verlangen schriftlich) zeitig Kenntnis erlangt hat. 82-463598282_2025-06-01_DE Seite 9 von 13 [Seite 14] § 14 Wiederherbeigeschaffte versicher- 15 VVG entsprechenden Weise unter An- te Sachen gabe der mit dem Ablauf der Frist verbun- 1. Wird der Verbleib abhandengekomme- denen Rechtsfolge abgelehnt hat; sie ist für ner Sachen ermittelt, hat der Versiche- die Dauer von Vergleichsverhandlung über rungsnehmer dies nach Kenntniserlangung den erhobenen Anspruch und für die Zeit, dem Versicherer unverzüglich schriftlich in der der Versicherungsnehmer ohne sein anzuzeigen. Verschulden an der rechtzeitigen gerichtli- 2. Hat der Versicherungsnehmer den Be- chen Geltendmachung des Anspruchs ge- sitz einer abhandengekommenen Sache hindert ist, gehemmt. zurückerlangt, nachdem für diese Sache 2. Für Klagen aus dem Versicherungsver- ein Ersatz oder eine Entschädigung geleis- trag gegen den Versicherer bestimmt sich tet wurde, hat der Versicherungsnehmer die gerichtliche Zuständigkeit nach dem das Ersatzgerät zurückzugeben bzw. die Sitz des Versicherers oder seiner für den Entschädigung zurückzuzahlen oder die Versicherungsvertrag zuständigen Nieder- Sache dem Versicherer zur Verfügung zu lassung. Hat ein Versicherungsagent am stellen. Der Versicherungsnehmer hat die- Zustandekommen des Vertrags mitgewirkt, ses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen ist auch das Gericht des Orts zuständig, nach Empfang der schriftlichen Aufforde- an dem der Versicherungsagent zur Zeit rung des Versicherers auszuüben; nach der Vermittlung oder des Abschlusses sei- fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das ne gewerbliche Niederlassung oder – bei Wahlrecht auf den Versicherer über. Fehlen einer gewerblichen Niederlassung 3. Dem Besitz einer zurückerlangten Sache – seinen Wohnsitz hatte. Zusätzlich hat der steht es gleich, wenn der Versicherungs- Versicherungsnehmer das Recht, vor dem nehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz Gericht des Orts zu klagen, an dem der Ver- wiederzuverschaffen. sicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. 3. Klagen des Versicherers gegen den Ver- § 15 Besondere Verwirkungsgründe sicherungsnehmer können bei dem für Hat der Versicherungsnehmer den Versi- den Wohnsitz des Versicherungsnehmers cherer arglistig über Tatsachen getäuscht, zuständigen Gericht erhoben werden. die für den Grund oder die Höhe der Ent- schädigung von Bedeutung sind, oder dies § 17 Anzeigen, Willenserklärungen, An- versucht, ist der Versicherer von der Ent- schriftenänderungen, Zustimmung zur schädigungspflicht frei. Ist die Täuschung Zusendung von elektronischer Post (E- durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Be- Mails) zur Vertragserfüllung trugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so 1. Alle für den Versicherer bestimmten An- gelten die Voraussetzungen gemäß Satz 1 zeigen und Erklärungen (z. B. Kündigungen) als bewiesen. sind in Textform abzugeben. Sie sind aus- schließlich an die assona GmbH, Postfach § 16 Klagefrist/Zuständiges Gericht 51 11 36, 13371 Berlin bzw. per E-Mail an 1. Der Versicherer ist von der Verpflich- kundenservice@assona.de zu richten. tung zur Leistung frei, wenn der Anspruch 2. Der Versicherungsnehmer hat Änderun- auf die Leistung nicht innerhalb eines Jah- gen seiner Anschrift sowie seiner E-Mail- res gerichtlich geltend gemacht wird. Die Adresse dem Versicherer unverzüglich Frist beginnt erst, nachdem der Versiche- mitzuteilen. Hat der Versicherungsnehmer rer dem Versicherungsnehmer gegenüber eine Änderung seiner Anschrift oder sei- dem erhobenen Anspruch in einer dem § ner E-Mail-Adresse dem Versicherer nicht 82-463598282_2025-06-01_DE Seite 10 von 13 [Seite 15] mitgeteilt und ist dem Versicherer die Un- richtigkeit der Anschrift oder E-Mail-Ad- resse auch nicht aus anderer verlässlicher Quelle bekannt, genügt für eine Willens- erklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie ohne die Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung dem Versicherungsnehmer zugegangen sein würde bzw. bei E-Mails abrufbar wäre. 3. Der Kunde erteilt R+V sowie assona sei- ne ausdrückliche Einwilligung, von diesen zum Zweck der Vertragserfüllung auch via E-Mail informiert zu werden. Die erteilte Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf hat auf das Vertragsverhältnis keinen Einfluss. § 18 Anzuwendendes Recht Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzu- wenden. 82-463598282_2025-06-01_DE Seite 11 von 13 [Seite 16] Besondere Bedingungen für Ihre Hard- weiteren Anspruchs – auf die Freistellung ware-Versicherung nach Tarifbaustein des Versicherungsnehmers von den Kosten Tech-Upgrade (Stand 06/2025) der erforderlichen Reparatur des beschä- digten Geräts durch ein von assona beauf- Diese Besonderen Bedingungen gelten tragtes Unternehmen inkl. der Mehrkosten ergänzend zu den Versicherungsbedin- bis zu 10% des Gerätewerts zum Zeitpunkt gungen für Ihre Hardware-Versicherung, des Schadeneintritts, die dadurch entste- sofern der Tarifbaustein „Tech-Upgrade“ hen, dass bei der Reparatur Änderungen ausgewählt und im Versicherungsschein oder Konstruktionsverbesserungen vorge- genannt ist. Die Wahl dieses Tarifbausteins nommen werden. ist nur in Kombination mit dem Grundbau- stein möglich. Besondere Bedingungen für Ihre Hard- ware-Versicherung nach Tarifbaustein § 1 Versicherte Geräte Verschleiß (Stand 06/2025) Die Versicherung erstreckt sich auf alle ge- nannten Geräte gemäß § 1 der Versiche- Diese Besonderen Bedingungen gelten rungsbedingungen für Ihre Hardware-Ver- ergänzend zu den Versicherungsbedin- sicherung. gungen für Ihre Hardware- Versicherung, sofern der Tarifbaustein „Verschleiß“ aus- § 2 Versicherte Gefahren und Schäden gewählt und im Versicherungsschein ge- Versichert ist bei Reparaturen das Ersetzen nannt ist. Die Wahl dieses Tarifbausteins versicherter Geräte oder Teile nach dem ist nur in Kombination mit dem Grundbau- neuesten Stand der Technik in Höhe von stein möglich. 10 % des Gerätewerts zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Erstattet werden die Kos- § 1 Versicherte Geräte ten für technologischen Fortschritt, wenn Die Versicherung erstreckt sich auf alle ge- es sich um Teile handelt, die gegenüber nannten Geräte gemäß § 1 der Versiche- der ursprünglichen Originalteile z. B. eines rungsbedingungen für Ihre Hardware-Ver- der folgenden Merkmale aufweisen: sicherung. • Energiesparender; • Schnellere Datenübermittlung; § 2 Versicherte Gefahren und Schäden • Größere (Arbeits-)Speicherkapazität; Zusätzlich zu den in § 2 der Versicherungs- • Leistungsstärkere Hardware; bedingungen genannten Gefahren und • Herstellungsdatum der Teile nach Kauf- Schäden sind durch diesen Zusatzbaustein datum des zu reparierenden Geräts. Schäden an versicherten elektronischen Geräten durch die folgende Gefahr abge- § 3 Ausschlüsse sichert: Sofern durch die Wahl dieses Tarifbau- • Verschleiß bzw. innere Betriebsschäden steins nicht explizit eingeschlossen, gelten elektronischer Bauteile der versicherten die Ausschlüsse gemäß § 3 der Versiche- Geräte, ohne dass der Schaden nachweis- rungsbedingungen. lich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist, bis § 4 Umfang der Ersatzleistung zu 150 € pro Jahr Die Ersatzleistung beschränkt sich, zusätz- lich zu den unter § 4 der Versicherungsbe- § 3 Ausschlüsse dingungen, – unter Ausschluss eines jeden Sofern durch die Wahl dieses Tarifbau- 82-463598282_2025-06-01_DE Seite 12 von 13 [Seite 17] steins nicht explizit eingeschlossen, gelten gen Ihrer Hardware-Versicherung, sofern die Ausschlüsse gemäß § 3 der Versiche- der Tarifbaustein „Unsachgemäße Hand- rungsbedingungen. habung“ ausgewählt und im Versicherungs- schein genannt ist. Die Wahl dieses Tarif- Besondere Bedingungen für Ihre Hard- bausteins ist nur in Kombination mit dem ware-Versicherung nach Tarifbaustein Grundbaustein möglich. Transport (Stand 06/2025) § 1 Versicherte Geräte Diese Besonderen Bedingungen gelten er- Die Versicherung erstreckt sich auf alle ge- gänzend zu den Versicherungsbedingun- nannten Geräte gemäß § 1 der Versiche- gen Ihrer Hardware-Versicherung, sofern rungsbedingungen für Ihre Hardware-Ver- der Tarifbaustein „Transport“ ausgewählt sicherung. und im Versicherungsschein genannt ist. Die Wahl dieses Tarifbausteins ist nur in §2 Versicherte Gefahren und Schäden Kombination mit dem Grundbaustein mög- Zusätzlich zu den in § 2 der Versicherungs- lich. bedingungen genannten Gefahren und Schäden sind durch diesen Zusatzbaustein § 1 Versicherte Geräte Schäden an versicherten elektronischen Die Versicherung erstreckt sich auf alle ge- Geräten durch die folgende Gefahr abge- nannten Geräte gemäß § 1 der Versiche- sichert: rungsbedingungen für Ihre Hardware-Ver- • Schäden aufgrund unsachgemäßer Hand- sicherung. habung (z. B. falsche Bedienung der Elekt- ronik). § 2 Versicherte Gefahren und Schäden Zusätzlich zu den in § 2 der Versicherungs- § 3 Ausschlüsse bedingungengenannten Gefahren und Zusätzlich zu den unter § 3 der Versiche- Schäden sind durch diesen Zusatzbaustein rungsbedingungen genannten Ausschlüs- folgende Schäden an versicherten elektro- sen sind folgende Schäden nicht versichert: nischen Geräten abgesichert: • Schäden an versicherten elektronischen • Schäden an der Elektronik versicherter Geräten durch nicht bestimmungsgemä- Geräte während eines privaten Transports. ßen Gebrauch. § 3 Ausschlüsse Sofern durch die Wahl dieses Tarifbau- steins nicht explizit eingeschlossen, gelten die Ausschlüsse gemäß § 3 der Versiche- rungsbedingungen. Besondere Bedingungen für Ihre Hard- ware-Versicherung nach Tarifbaustein Unsachgemäße Handhabung (Stand 06/2025) Diese Besonderen Bedingungen gelten er- gänzend zu den Versicherungsbedingun- 82-463598282_2025-06-01_DE Seite 13 von 13 [Seite 18] Merkblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten Mit diesem Merkblatt informieren wir Sie Wenn Sie allgemeine Fragen zu Ihrem Ver- umfassend über die Verarbeitung Ihrer per- trag haben, nutzen Sie bitte die allgemei- sonenbezogenen Daten. nen Kontaktkanäle. Informationen darüber finden Sie im Internet: https://www.assona. 1. Verantwortliche der Datenverarbeitung com und Kontaktdaten des Datenschutzbeauf- tragten Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g. Adresse mit dem Zu- Im Rahmen Ihres Versicherungsvertragsver- satz – Datenschutzbeauftragter – oder per hältnisses werden folgende Unternehmen E-Mail unter: datenschutz@assona.com getrennt verantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO tätig: 2. Allgemeines zur Datenverarbeitung R+V Versicherung AG Die nachfolgenden Informationen unter Zif- Raiffeisenplatz 1 fer 2 gelten gleichermaßen für alle zuvor ge- 65189 Wiesbaden nannten verantwortlichen Stellen. Wenn Sie allgemeine Fragen zu Ihrem Ver- 2.1 An wen übermitteln die Verantwortli- trag oder einem Schaden haben, nutzen Sie chen Ihre Daten? bitte die allgemeinen Kontaktkanäle. Infor- Im Rahmen des Vertrags kann es zu einer Da- mationen darüber finden Sie im Internet: tenübermittlung an Dritte kommen: www.ruv.de a) Rückversicherer Spezifische Informationen zur Datenver- Von uns übernommene Risiken versichern arbeitung bei einem Schaden finden Sie im wir bei speziellen Versicherungsunter- Merkblatt zum Datenschutz in der Schaden- nehmen (Rückversicherer). Dafür kann es bearbeitung auf unseren Seiten im Internet erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. unter www.ruv.de/datenschutz Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie Bild über den Versicherungsfall machen per Post unter der o. g. Adresse mit dem Zu- kann. satz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail: datenschutz@ruv.de b) Versicherungsvermittler Telefon: +49 800 533-1112 Betreut Sie bei Ihren Versicherungsgeschäf- Fax: +49 611 533-4500 ten ein Vermittler, teilen wir ihm allgemeine Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten mit, und die er zum Beraten und Betreuen braucht. Wenn Sie nach Vertragsabschluss nicht assona GmbH mehr vom ursprünglichen Vermittler betreut Lorenzweg 5 werden wollen, können Sie Ihr Widerspruch- 12099 Berlin recht nutzen. Dieses besteht auch, wenn der Vermittler aus anderen Gründen wechselt, z. Stand 01/2025 assona GmbH I Merkblatt zur Datenverarbeitung Seite 1 von 8 [Seite 19] B. wenn er seine Tätigkeit einstellt. Wir kön- Weitergehende Informationen zu den R+V nen Ihnen dann einen neuen Vermittler an- eingesetzten Auftragnehmern und Dienst- bieten, der Sie betreut. leistern: www.code-of-conduct.ruv.de Daten an den Versicherungsvermittler über- mitteln wir grundsätzlich im Rahmen einer Auf Wunsch erhalten Sie dies allgemeinen Interessenabwägung oder auf auch als Ausdruck per Post. Bitte gesetzlicher Grundlage. Wenn es erforder- wenden Sie sich dafür an den jeweiligen Da- lich ist, dem Vermittler gesundheitsbezoge- tenschutzbeauftragten. ne Informationen mitzuteilen, holen wir Ihre gesonderte Einwilligung ein. d) Leasing- und Kreditgeber Wenn Sie im Rahmen von Leasing- oder Kre- c) Externe Auftragnehmer und Dienstleister ditverträgen Sachversicherungen mit der Wenn wir an Dienstleister nicht lediglich R+V abschließen, informiert R+V den Lea- streng weisungsgebundene „Hilfsfunk- sing- bzw. Kreditgeber auf Anfrage darüber, tionen“ auslagern, sondern Dienstleister dass ein entsprechender Versicherungs- weitergehende Tätigkeiten eigenständig schutz besteht und er im Zusammenhang erbringen, liegt datenschutzrechtlich eine mit Kündigungen, Zahlungsverzug und sogenannte eigenverantwortliche Aufga- Schadensfällen als Drittberechtigter erfasst benerfüllung des Dritten vor. Typische Bei- ist. Er erhält auch Informationen über Ver- spiele sind Sachverständige, Wirtschaftsprü- sicherungssummen und bestehende Selbst- fer oder medizinische Dienstleister. Wenn Sie beteiligungen, damit er sein finanzielles geltend machen können, dass wegen Ihrer Ausfallrisiko beurteilen kann. persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse das Interesse des übermittelnden e) Behörden, Zentralbanken und andere Versicherungsunternehmens überwiegt, ha- Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben ben Sie für die Datenübermittlung bei eigen- An Behörden, Zentralbanken und andere verantwortlichen Aufgabenerfüllungen ein Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben Widerspruchsrecht. übermitteln die Verantwortlichen Ihre per- sonenbezogenen Daten, wenn diese gesetz- Ein Beispiel: Bei einem zurückliegenden Ver- lich oder vertraglich dazu berechtigt oder sicherungsfall hat ein Gericht rechtskräftig verpflichtet sind. Eine solche Datenüber- festgestellt, dass ein bestimmter Sachver- mittlung kann auf Anfrage einer Behörde ständiger Ihren Sachverhalt falsch begut- erfolgen. Es wird dann vorab geprüft, ob die achtet hat. In einem erneuten Schadens- Behörde die Daten erhalten darf. fall können Sie der Beauftragung desselben Sachverständigen widersprechen, da be- In einigen Fällen sind die Verantwortlichen gründete Einwände gegen diesen bestehen. gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten an Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie ohne Behörden zu übermitteln, in allen anderen Angabe besonderer Gründe keine Daten- Fällen holen wir von Ihnen eine Einwilligung übermittlung an Dienstleister generell oder ein. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht z. einen bestimmten Dienstleister wünschen. B. wegen steuerrechtlicher Vorschriften oder Dienstleister, die in eigenverantwortlicher Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz Aufgabenerfüllung tätig werden, finden Sie bei Meldungen an die Deutsche Bundesbank in der oben genannten Dienstleisterliste. oder bei einer gesetzlich erforderlichen Be- Stand 01/2025 assona GmbH I Merkblatt zur Datenverarbeitung Seite 2 von 8 [Seite 20] rufshaftpflichtversicherung an die rechtlich Verantwortlichen Ihre personenbezogenen festgeschriebenen Meldestellen. Daten an Dienstleister in Drittstaaten au- ßerhalb der EU/EWR, z. B. im Rahmen von f) Mitversicherte IT-Leistungen, oder an Sachverständige. Die In Verträgen, bei denen es neben dem Versi- Übermittlung erfolgt nur, soweit dem Dritt- cherungsnehmer noch andere mitversicher- land durch die EU-Kommission ein angemes- te Personen gibt, kann es zur Vertragsdurch- senes Datenschutzniveau bestätigt wurde führung erforderlich sein, dass Daten der oder andere angemessene Datenschutzga- jeweils anderen Person übermittelt werden. rantien (z. B. verbindliche unternehmens- Sofern Ihre Einwilligung notwendig ist, ho- interne Datenschutzvorschriften oder EU- len wir diese gesondert ein. Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. g) Datenverarbeitung in der Unternehmens- Bei bestimmten Vertragstypen kann es vor- gruppe kommen, dass Ihre Daten an Rückversicherer Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche in Drittstaaten außerhalb der EU/EWR über- der Unternehmensgruppen der Verantwort- mittelt werden. Insbesondere in den Fällen, lichen nehmen bestimmte Datenverarbei- bei denen das versicherte Risiko oder der tungsaufgaben für die in der Gruppe verbun- Versicherungsnehmer sich in einem Dritt- denen Unternehmen zentral wahr. Soweit staat befindet, kann es erforderlich sein, Ihnen Versicherungsschutz von einem oder Daten in den Drittstaat zu übermitteln (z. B. mehreren Unternehmen der jeweiligen Un- Vermittler, andere Versicherer). Darüber hin- ternehmensgruppe zusteht, können Ihre aus bestehen in bestimmten Fällen gesetzli- Daten etwa zur zentralen Verwaltung von che Meldeverpflichtungen, wegen deren Ihre Anschriftendaten, für den telefonischen Daten an Behörden und ähnliche Stellen in Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungs- Drittstaaten außerhalb der EU/EWR über- bearbeitung, für In- und Exkasso oder zur ge- mittelt werden müssen. meinsamen Postbearbeitung zentral durch Auch bei Rechtsstreitigkeiten mit Auslands- ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet bezug kann eine solche Übermittlung not- werden. wendig sein (z. B. Rechtsanwälte). Wenn im Einzelfall Ihre Einwilligung notwendig ist, h) Übergeordnete Finanzkonglomeratsun- wird diese gesondert eingeholt. ternehmen R+V übermittelt personenbezogene Daten 2.3 Herkunft und Kategorien personenbezo- an die DZ BANK AG als übergeordnetes Fi- gener Daten nanzkonglomeratsunternehmen, wenn Grundsätzlich erheben wir personenbezoge- und soweit R+V dazu gesetzlich verpflichtet ne Daten direkt beim Betroffenen, z. B. aus ist. Eine solche Verpflichtung kann sich aus der mit Ihnen geführten Korrespondenz oder den Regeln über eine ordnungsgemäße Ge- Kontaktformularen. schäftsorganisation ergeben, zum Beispiel an ein angemessenes und wirksames Risiko- In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, management auf Konzernebene. dass wir personenbezogene Daten von Drit- ten erhalten. 2.2 Datenübermittlung in Drittstaaten au- Beispiele: ßerhalb der EU/EWR • Bei Postrückläufern führen spezialisierte Wenn es erforderlich ist, übermitteln die Dienstleister eine Adressrecherche durch, Stand 01/2025 assona GmbH I Merkblatt zur Datenverarbeitung Seite 3 von 8 [Seite 21] um aktuelle Adressdaten zu ermitteln. tätsinformationen von spezialisierten Aus- • Daten zu Mitversicherten bzw. versicher- kunfteien. ten Personen erhalten wir über unseren Ver- Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Per- sicherungsnehmer, falls wir die Daten nicht son über Ihren zuständigen Vermittler, z. B. direkt bei diesen Personen erheben können. im Rahmen der Antragsaufnahme. • Wir erheben z. B. den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum. Die erforderlichen 2.4 Informationspflicht, wenn wir Daten Daten für den Leistungsfall erheben wir di- Dritter von Ihnen er­halten rekt beim Betroffenen. Erhalten die Verantwortlichen von Ihnen als • Daten zu Bezugsberechtigten oder Begüns- Versicherungsnehmer personenbezogene tigten erhalten wir von unserem Versiche- Daten von Dritten, müssen Sie das Merkblatt rungsnehmer, z. B. den Namen, die Adresse zur Datenverarbeitung an diese weiterge- und das Geburtsdatum, damit wir den Be- ben. Das sind z. B. Mitversicherte, versicherte troffenen im Leistungsfall kontaktieren kön- Personen, Bezugsberechtigte, Geschädigte, nen. Zeugen, abweichende Beitragszahler, Kre- • Bei der Kfz-Versicherung erhalten wir die dit-, Leasinggeber etc. Daten eines abweichenden Halters von un- serem Versicherungsnehmer, z. B. den Na- 2.5 Wie lange werden Ihre Daten gespei- men, die Kontaktdaten, Daten zum Fahrzeug chert? und das Geburtsdatum. Wenn es erforderlich ist, verarbeiten die • Bei einer Sachversicherung erhalten wir Verantwortlichen Ihre personenbezogenen nach einem Eigentumsübergang aus gesetz- Daten für die Dauer unserer Geschäftsbe- lichen Gründen (§ 95 ff. Versicherungsver- ziehung. Das kann auch die Anbahnung tragsgesetz) Ihre Daten von dem bisherigen oder die Abwicklung eines Vertrags sein. Eigentümer oder seinem Vermittler. Darüber hinaus unterliegen die Verantwort- • Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, lichen verschiedenen Aufbewahrungs- und Leasinggebern, Bürgschafts- bzw. Garan- Dokumentationspflichten. Diese ergeben tiegläubigern und Forderungsinhabern er- sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- halten wir unter Umständen von unserem buch (HGB), der Abgabenordnung (AO), dem Versicherungsnehmer. Umgekehrt kann es Geldwäschegesetz (GWG) oder der Versiche- sein, dass wir von diesen Daten zum Ver- rungsunternehmens-Rechnungslegungsver- sicherungsnehmer erhalten, insbesondere ordnung (RechVersV). Dort vorgegebene Fris- Kontaktdaten und Angaben zum betroffe- ten zur Aufbewahrung und Dokumentation nen Risiko. betragen zwei bis 30 Jahre. • Bei einer Warenkreditversicherung erhal- ten wir Daten zu Risikokunden von unserem Die Speicherdauer richtet sich nach den ge- Versicherungsnehmer, z. B. Kontaktdaten setzlichen Verjährungsfristen, die zum Bei- und weitere Angaben des Risikokunden. spiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen • Daten zu Zeugen erhalten wir von unserem Gesetzbuchs (BGB) bis zu 30 Jahre betragen Versicherungsnehmer oder beteiligten Drit- können; die regelmäßige Verjährungsfrist ten, z. B. Ermittlungs- und Strafverfolgungs- beträgt drei Jahre. behörden. So erhalten wir den Namen, die Kontaktdaten und die jeweiligen Informatio- Weitere Informationen zu den Löschfristen nen zum Sachverhalt. der R+V finden Sie im Internet: • Bei Bonitätsauskünften erhalten wir Boni- https://www.ruv.de/datenschutz/loeschfri- sten Stand 01/2025 assona GmbH I Merkblatt zur Datenverarbeitung Seite 4 von 8 [Seite 22] Die Liste wird Ihnen gerne auch per Post ge- Vertragsbegründung, Leistungs- oder Scha- sendet. Bitte wenden Sie sich dafür an den denbearbeitung) notwendig oder gesetzlich Datenschutzbeauftragten der R+V. vorgeschrieben sind (z. B. wegen Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz, Vorgaben aus 2.6 Welche Rechte haben Sie? dem Steuerrecht). Wenn R+V Sie bittet, Da- Ihre gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Be- ten freiwillig mitzuteilen, werden Sie darauf richtigung, Löschung, Einschränkung der besonders aufmerksam gemacht. Falls es Verarbeitung und Datenübertragbarkeit eine vertragliche oder gesetzliche Pflicht zur können Sie jeweils bei dem Datenschutzbe- Mitteilung der Daten gibt und Sie dies ver- auftragten geltend machen. weigern, kann daraus folgen, dass R+V den Vertrag nicht schließen kann oder nicht zur Beruht die Datenverarbeitung auf einer all- Leistung verpflichtet ist. gemeinen Interessenabwägung, steht Ihnen ein Widerspruchsrecht gegen diese Daten- Darüber hinaus verarbeitet R+V Ihre Daten verarbeitung zu, wenn aus Ihrer persönli- im rechtlich zulässigen Rahmen zum Zwe- chen Situation heraus Gründe gegen eine cke der Werbung oder der Markt- oder Mei- Datenverarbeitung sprechen. nungsforschung. Dieser Nutzung können Sie Sie haben ein Beschwerderecht bei einer zu- jederzeit formlos mit Wirkung für die Zu- ständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, kunft widersprechen. Werbewidersprüche siehe Artikel 77 Datenschutzgrundverord- können Sie z. B. per E-Mail an ruv@ruv.de nung. schicken. 3. Wie verarbeitet R+V Versicherung AG Ihre Ihre Daten verarbeitet R+V im Rahmen der personenbezogenen Daten? datenschutzrechtlichen Vorgaben gegebe- nenfalls auch zu Zwecken, die nicht direkt Personenbezogene Daten, die R+V Versiche- mit Ihrem Vertrag oder einem Schaden zu- rung AG (nachfolgend: R+V) von Ihnen direkt sammenhängen. Beispielsweise kann dies oder von Dritten (z. B. Mitversicherten, Ihrem der Fall sein, um Vermittler oder, sofern ein wirtschaftliches • zulässige regulatorische oder aufsichts- Ausfallrisiko besteht, ggf. auch Auskunf- rechtliche Anforderungen zu erfüllen. So teien) erhält, verarbeitet die R+V nach den unterliegt R+V mit seiner Haupttätigkeit geltenden Datenschutzgesetzen und den einigen spezialgesetzlichen Vorschriften, Verhaltensregeln der deutschen Versiche- in deren Rahmen Ihre personenbezogenen rungswirtschaft. Daten verarbeitet werden: z. B. Bekämpfung der Geldwäsche, gesetzliche Meldepflichten 3.1 Wie und wann verwendet R+V Ihre per- an staatliche Stellen, Solvency II etc. sonenbezogenen Daten? • Verfahren elektronischer Datenverarbei- R+V Versicherung AG (nachfolgend: R+V) be- tung zu prüfen und zu optimieren nötigt Ihre personenbezogenen Daten, um • die IT-Sicherheit und den IT-Betrieb zu ge- das zu versichernde Risiko vor einem Ver- währleisten tragsabschluss einschätzen zu können und • die Bonität in einem angewendeten Sco- das Vertragsverhältnis durchzuführen, z. B. ring-Verfahren einzustufen, zu bewerten im Schaden- oder Leistungsfall. und zu speichern Grundsätzlich sollen Sie bitte nur die Daten • Straftaten zu verhindern und aufklären zu mitteilen, die für den jeweiligen Zweck (z. B. können; dabei nutzen wir insbesondere Da- Stand 01/2025 assona GmbH I Merkblatt zur Datenverarbeitung Seite 5 von 8 [Seite 23] tenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, leister übermitteln und diese eigenverant- die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten wortlich arbeiten, schließt R+V mit diesen können Dienstleistern Verträge. Diese stellen sicher, • in rechtlich zulässiger Weise unterneh- dass die Dienstleister ein angemessenes Da- mensübergreifend Daten zusammenzustel- tenschutzniveau einhalten. len und ggf. auszuwerten • Verfahren zur Bedarfsanalyse und direkter Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Lö- Kundenansprache zu prüfen und zu optimie- schung, Einschränkung der Verarbeitung ren und Datenübertragbarkeit können Sie z. B. • versicherungsrelevante Forschungszwecke bei unserem Datenschutzbeauftragten (da- zu verfolgen, z. B. Unfallforschung tenschutz@ruv.de) geltend machen. Wenn • die Nutzung des R+V-Vorteilsprogramms wir Ihre Daten aufgrund einer Einwilligung statistisch auszuwerten, damit das Pro- verarbeiten, können Sie diese jederzeit mit gramm weiterentwickelt und Vorteile kalku- Wirkung für die Zukunft widerrufen. Beruht liert werden können die Datenverarbeitung auf einer allgemei- • Tarifkalkulationen zu erstellen und inter- nen Interessenabwägung, steht Ihnen ein nes Controlling durchzuführen Widerspruchsrecht gegen diese Datenver- • rechtliche Ansprüche geltend zu machen arbeitung zu, wenn aus Ihrer persönlichen und rechtliche Streitigkeiten zu klären. Situation heraus Gründe gegen eine Daten- verarbeitung sprechen. Sie haben ein Be- 3.2 Rechtsgrundlagen schwerderecht bei einer zuständigen Daten- Häufig ist die Datenverarbeitung gesetzlich schutzaufsichtsbehörde. zulässig, weil sie für das Vertragsverhältnis erforderlich ist. Das gilt vor allem für das Das vollständige Merkblatt zum Daten- Prüfen der Antragsunterlagen, das Abwi- schutz der R+V Versicherung AG finden Sie ckeln des Vertrags und um Schäden und Leis- im Internet: tungen zu bearbeiten. In bestimmten Fällen ist eine Datenverarbei- tung nur zulässig, wenn Sie dazu ausdrück- lich einwilligen. Beispiele: • Gesundheitsdaten, die R+V in der Lebens-, www.ruv.de/datenschutz/datenschutz- Kranken- oder Unfallversicherung verarbei- merkblatt ten. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie das voll- • In einigen Fällen verarbeitet R+V Ihre Daten ständige Merkblatt in Papierform erhalten zu Werbezwecken nur, wenn Sie hierzu aus- möchten. drücklich eingewilligt haben. Um diese Ein- willigung werden Sie gesondert gebeten. Das vollständiges Merkblatt zum Daten- schutz in der Schadenbearbeitung der R+V In anderen Fällen verarbeitet R+V Ihre Daten Versicherung AG finden Sie im Internet: auf Grund einer allgemeinen Interessen- abwägung, d. h. R+V wägt seine mit den je- weiligen Interessen des Betroffenen ab. Ein Beispiel: Wenn R+V wegen einer Prozess- optimierung Daten an spezialisierte Dienst- Stand 01/2025 assona GmbH I Merkblatt zur Datenverarbeitung Seite 6 von 8 [Seite 24] www.ruv.de/datenschutz/merkblatt-scha- macht. Falls es eine vertragliche oder gesetz- denbearbeitung liche Pflicht zur Mitteilung der Daten gibt Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie das voll- und Sie dies verweigern, kann daraus folgen, ständige Merkblatt in Papierform erhalten dass assona den Vertrag nicht schließen möchten. kann oder nicht zur Leistung verpflichtet ist. 4. Wie verarbeitet assona GmbH Ihre perso- Darüber hinaus verarbeitet assona Ihre Da- nenbezogenen Daten? ten im rechtlich zulässigen Rahmen zum Zwecke der Werbung oder der Markt- oder 4.1 Wie und wann verwendet assona Ihre Meinungsforschung. Dieser Nutzung kön- personenbezogenen Daten? nen Sie jederzeit formlos mit Wirkung für die assona benötigt Ihre personenbezogenen Zukunft widersprechen. Werbewidersprü- Daten, um das zu versichernde Risiko vor che können Sie z. B. per E-Mail an kunden- einem Vertragsabschluss einschätzen zu service@assona.com schicken. können und das Vertragsverhältnis durchzu- führen, z. B. im Schaden- oder Leistungsfall. 4.2 Rechtsgrundlagen Daneben verarbeitet assona Ihre personen- assona verarbeitet Ihre personenbezogenen bezogenen Daten u. a. auch zur Erfüllung Daten insbesondere unter Beachtung der gesetzlicher Pflichten, zur Wahrung eines Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berechtigten Interesses oder aufgrund einer und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von Ihnen erteilten Einwilligung. sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. In vielen Fällen ist die Datenverarbeitung ge- Je nach Rechtsgrundlage handelt es sich ins- setzlich zulässig, weil sie für das Vertragsver- besondere um folgende Kategorien perso- hältnis (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) erforderlich nenbezogener Daten: Vorname, Nachname, ist. Das gilt vor allem für das Prüfen der An- Adresse, Kommunikationsdaten (Telefon, tragsunterlagen, das Abwickeln des Vertrags E-Mail-Adresse), Geburtsdatum, Vertrags- und um Schäden und Leistungen zu bearbei- stammdaten (insbesondere Vertragsnum- ten. mer, Laufzeit, Kündigungsfrist, Art des Ver- In bestimmten Fällen ist eine Datenverarbei- trags), Rechnungsdaten/Umsatzdaten, tung nur zulässig, wenn Sie dazu ausdrück- Bonitätsdaten, Zahlungsdaten/Kontoinfor- lich einwilligen (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO). Bei- mationen. spiele: Ihre Daten verarbeitet assona im Rahmen • Gesundheitsdaten, die assona in der Le- der datenschutzrechtlichen Vorgaben ge- bens-, Kranken- oder Unfallversicherung ver- gebenenfalls auch zu Zwecken, die nicht di- arbeitet. rekt mit Ihrem Vertrag zusammenhängen. • In einigen Fällen verarbeitet assona Ihre Grundsätzlich werden Sie gebeten, nur die Daten zu Werbezwecken nur, wenn Sie hier- Daten mitzuteilen, die für den jeweiligen zu ausdrücklich eingewilligt haben. Zweck (z. B. Vertragsbegründung, Leistungs- • Um Prozesse zu optimieren, führt assona oder Schadenbearbeitung) notwendig oder nach Schadensfällen direkt oder über Dritt- gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. wegen anbieter (z. B. Google) sporadisch schriftliche Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz, Vor- und telefonische Zufriedenheitsbefragun- gaben aus dem Steuerrecht). Wenn assona gen unter seinen Kunden durch. Sie können Sie bittet, Daten freiwillig mitzuteilen, wer- dem jederzeit telefonisch unter +49 30 208 den Sie darauf besonders aufmerksam ge- 666 44 oder per E-Mail an kundenservice@ assona.com widersprechen. Stand 01/2025 assona GmbH I Merkblatt zur Datenverarbeitung Seite 7 von 8 [Seite 25] Um diese Einwilligung werden Sie gesondert gebeten. In anderen Fällen verarbeitet assona Ihre Daten auf Grund einer allgemeinen Inter- essenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO), d. h. assona wägt seine mit den jeweiligen In- teressen des Betroffenen ab. Ein Beispiel: Wenn assona wegen einer Prozessoptimie- rung Daten an spezialisierte Dienstleister übermitteln und diese eigenverantwortlich arbeiten, schließt assona mit diesen Dienst- leistern Verträge. Diese stellen sicher, dass die Dienstleister ein angemessenes Daten- schutzniveau einhalten. Stand 01/2025 assona GmbH I Merkblatt zur Datenverarbeitung Seite 8 von 8
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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