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Vertragsbedingungen zur Kreditversicherung Atradius Direkt Klassik
Gegenstand der Versicherung (00200.00) pflichtung hinsichtlich einer Forderung nicht se Genehmigungen erst nach dem Beginn
Der Versicherer hat dem in der Vertragsüber- innerhalb der in der Vertragsübersicht fest- des Versicherungsschutzes für die jeweilige
sicht genannten Versicherungsnehmer den gelegten Karenzfrist nachkommt. Ist in der Forderung erforderlich wurden bzw. diese
vorliegenden Versicherungsvertrag ausgestellt. Länderliste eine längere Karenzfrist für das devisenrechtlichen Vorschriften erst nach
Der Versicherer verpflichtet sich, dem Versiche- Land des Abnehmers festgelegt, so ist diese diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind;
rungsnehmer gemäß den Bestimmungen und maßgeblich. Die Karenzfrist beginnt mit dem e) Forderungsausfälle in Verbindung mit
Bedingungen dieses Versicherungsvertrages ursprünglichen Fälligkeitsdatum einer For- einem Drittland, sofern Waren in ein ande-
den Ausfall von versicherten Forderungen zu derung. Für diesen Versicherungsfall gilt als res Land als das des Abnehmers geliefert,
atr_vertragsbedingungen_atradius_direkt_20220720
ersetzen, sofern dieser durch einen eingetrete- Schadentag das Datum, an dem die maßgebli- Dienst- oder Werkleistungen dort erbracht
nen Versicherungsfall entsteht. Der Schadentag che Karenzfrist abläuft. Der Versicherer ist je- oder Zahlungen dort(hin) erfolgen sollen,
muss innerhalb der in der Vertragsübersicht doch nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn es sei denn, der Versicherer trifft schriftlich
festgelegten Vertragslaufzeit eintreten. der Versicherungsnehmer das Inkasso über die eine anderweitige Entscheidung.
Gesamtsumme der offenen Forderungen gegen
den jeweiligen Abnehmer spätestens 30 Tage, Ausschluss des Politischen Risikos (01300.00)
Versicherungsfälle nachdem der maximale Verlängerungszeit- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
raum für die unbezahlte Forderung mit dem Forderungsausfälle, die direkt oder indirekt
Insolvenz (00300.00) frühesten Fälligkeitsdatum abgelaufen ist, dem entstehen durch oder zurückzuführen sind auf:
In Anwendung des Versicherungsvertrages vom Versicherer festgelegten Unternehmen a) ein allgemeines Moratorium, erlassen von
sind unter dem Versicherungsfall Insolvenz übertragen und die erforderlichen Informatio- der Regierung des Landes des Abnehmers
abschließend die folgenden Situationen oder nen und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. oder eines anderen Landes, über das die
Fälle zu verstehen: Zahlung vorzunehmen ist;
a) Die Eröffnung eines gerichtlichen Insol- Inkassounternehmen (00710.00) b) politische Ereignisse, wirtschaftliche
venzverfahrens oder Verwaltungsverfah- Das vom Versicherer festgelegte Unternehmen Schwierigkeiten, Devisenknappheit, Geld-
rens nach dem Gesetz des Heimatlandes des ist in der Vertragsübersicht unter Inkassoun- entwertung oder -schwankungen, oder ge-
Abnehmers, wodurch die Vermögenswerte ternehmen oder -dienstleister spezifiziert. setzliche oder administrative Maßnahmen
und Geschäftsvorgänge des Abnehmers der im Land des Abnehmers, die den Transfer
Kontrolle oder Überwachung eines Gerichts der vom Abnehmer vertragsmäßig erfolgten
oder einer vom Gericht oder aufgrund Geset- Ausgeschlossene Versicherungsfälle Zahlungen verhindern oder verzögern;
zes bestellten Person zum Zweck der Neu- c) Krieg (einschließlich Bürgerkrieg, Kampf-
organisation oder Auflösung des Abnehmers Allgemeine Haftungsausschlüsse (01200.00) handlungen, Aufstand und Aufruhr), Revolu-
oder zur Umschuldung, Aussetzung oder Til- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: tion oder Volksunruhen;
gung seiner Schulden unterstellt werden; a) Forderungsausfälle, die direkt oder indirekt d) Wirbelstürme, Überflutungen, Erdbeben,
b) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstehen oder mitverursacht werden durch Vulkanausbrüche, Flutwellen oder andere
wurde vom Gericht mangels Masse abgewie- ionisierende, radioaktive, giftige, explosive Arten von Naturkatastrophen oder höherer
sen oder eingestellt; oder sonstige gefährliche oder kontaminie- Gewalt;
c) Die Zwangsvollstreckung aus einem Titel rende Eigenschaften oder Auswirkungen e) die Einführung von Import- oder Export-
durch den Versicherungsnehmer reicht nicht einer explosiven atomaren Einrichtung oder beschränkungen oder der Widerruf von
zur vollen Befriedigung des geschuldeten einer ihrer Komponenten, nukleare Brenn- Import- oder Exportlizenzen oder andere
Betrages aus; materialien, Verbrennung oder nuklearen Maßnahmen einer Regierung, die die Ver-
d) Ein außergerichtlicher endgültiger Vergleich Abfall; tragserfüllung verhindern.
wurde mit allen oder der Mehrheit der Gläu- b) Forderungsausfälle, die zurückzuführen
biger geschlossen, und der Versicherer hat sind auf Streitigkeiten, in denen der Ab-
vorher seine Zustimmung erteilt; nehmer aus irgendeinem Grund für sich in Versicherte Forderungen
e) Der Versicherungsnehmer kann dem Ver- Anspruch nimmt, zu der (teilweisen) Zu-
sicherer nachweislich zu dessen Zufrieden- rückhaltung der Zahlungen oder der Nicht- Versicherte Forderungen (01700.00)
heit belegen, dass die finanzielle Lage des ausführung einer seiner vertraglichen Versichert sind Forderungen, die dem Versi-
Abnehmers sich derart gestaltet, dass die Verpflichtungen berechtigt zu sein. Dieser cherungsnehmer zustehen:
Einleitung oder Fortführung gerichtlicher Ausschluss gilt nur so lange, bis die Streitig- a) gegen Abnehmer in Ländern, die in der Län-
Schritte zu keinem wirtschaftlichen Ergeb- keit zu Gunsten des Versicherungsnehmers derliste aufgeführt sind, und
nis führen wird; beigelegt wurde, entweder einvernehmlich b) die aus dem regelmäßigen Geschäftsbetrieb
f) Solche Situationen oder Fälle, die – aus- oder durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil des Versicherungsnehmers entstehen, wie in
schließlich nach Einschätzung des Versiche- oder einen rechtskräftigen Schiedsgerichts- der Vertragsübersicht festgelegt, und
rers – in ihrem Wesen oder ihren Auswir- beschluss; c) die sich auf innerhalb der Vertragslaufzeit
kungen den oben unter a) bis d) aufgeführten c) Forderungsausfälle, die dadurch entstehen versandte Waren oder erbrachte Dienst- oder
Situationen und Fällen gleichwertig sind. oder mitverursacht werden, dass der Versi- Werkleistungen beziehen und
Für diesen Versicherungsfall gilt als Schaden- cherungsnehmer, einer seiner Vertreter oder d) für die dem Versicherungsnehmer ein für
tag: für a) und b) das Datum des Gerichtsurteils eine für den Versicherungsnehmer handeln- diesen Abnehmer gültiges Kreditlimit vor-
oder Gerichtsbeschlusses; für c) der Tag, an de Person es unterlassen hat, die Bestim- liegt und
dem die Fruchtlosigkeit der Zwangsvollstre- mungen und Bedingungen des Vertrages zu e) für die das mit dem Abnehmer vereinbarte
ckung attestiert wurde; für d) der Tag, an dem erfüllen oder die geltenden gesetzlichen Be- Zahlungsziel nicht das in der Vertragsüber-
alle oder die Mehrheit der Gläubiger dem Ver- stimmungen, Regelungen oder Anordnun- sicht festgelegte maximale Zahlungsziel,
gleich zugestimmt haben; für e) und f) der Tag, gen zu befolgen; ermittelt ab dem Tag der Fakturierung, über-
an dem der Versicherer den Versicherungsneh- d) Forderungsausfälle, die der Versicherungs- schreitet und
mer schriftlich darüber informiert hat, dass er nehmer aufgrund der Nichteinholung von f) die die Bedingungen für den Versicherungs-
sich eine entsprechende Meinung gebildet hat. Import-, Export- oder anderen Genehmigun- schutz im Hinblick auf das Land des Abneh-
gen erleidet, die für die Vertragserfüllung mers gemäß der Länderliste erfüllen.
Protracted Default (00700.00) notwendig sind oder bei denen im Falle der
In Anwendung des Versicherungsvertrages Vertragserfüllung gegen devisenrechtliche
liegt der Versicherungsfall Protracted Default Vorschriften verstoßen würde. Dieser Aus-
vor, wenn ein Abnehmer seiner Zahlungsver- schluss findet keine Anwendung, wenn die-
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Fakturierungszeitraum (02100.00) e) soweit diese durch andere Versicherungen, Versicherer trifft schriftlich eine anderweitige
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, in- die der Versicherungsnehmer abgeschlos- Entscheidung.
nerhalb des in der Vertragsübersicht festgeleg- sen hat oder von denen ihm rechtmäßig
ten Fakturierungszeitraumes seine Rechnun- Zahlungen oder Entschädigungen zustehen, Ausschluss von öffentlich-rechtlichen
gen gegen seine Abnehmer zu erstellen. Der gedeckt sind (oder gedeckt wären, falls der Abnehmern (08700.00)
Fakturierungszeitraum berechnet sich wie folgt: vorliegende Versicherungsvertrag nicht Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
a) für Warenlieferungen: ab dem Versandda- existieren würde). Forderungen gegen Staaten sowie alle staatli-
tum der Waren; chen Institutionen, Organisationen oder sonsti-
b) für Dienst- oder Werkleistungen: ab dem Da- gen Körperschaften, die nicht insolvenzfähig sind.
tum, an dem der Versicherungsnehmer die Ausschluss im Falle von Sanktionen
Dienst- oder Werkleistungen erbracht hat, (05406.01)
für die er gegenüber seinem Abnehmer zum Forderungen gelten als nicht versichert und Kreditlimite
Erhalt von Zahlungen berechtigt ist. der Versicherer ist nicht verpflichtet eine Ent-
schädigung zu zahlen oder eine Versicherungs- Kreditlimite (09600.00)
Umsatzsteuer (02400.00) leistung zu erbringen, sofern und soweit der Kreditlimite legen den Höchstbetrag und die
Die Umsatzsteuer oder eine der Umsatzsteuer Versicherer durch die Gewährung von Versi- Bedingungen fest, zu denen der Versicherer
entsprechende Steuer auf versicherte Forde- cherungsschutz oder Zahlung einer Entschädi- eine Haftung für einen Abnehmer, auf den
rungen ist entweder in den Versicherungs- gung oder Bereitstellung einer Versicherungs- der Versicherungsvertrag Anwendung findet,
schutz eingeschlossen oder ausgeschlossen. leistung für betroffene Forderungen in Konflikt übernimmt. Der Versicherungsnehmer benö-
Dieser Punkt wird in der Vertragsübersicht mit Sanktionen, Verboten oder Restriktionen tigt für jeden Abnehmer, auf den der Versiche-
festgelegt. gemäß den relevanten Handels- und Wirt- rungsvertrag Anwendung findet, ein Kreditli-
schaftssanktionsgesetzen oder -bestimmun- mit. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
Konsignationslager (02700.01) gen gerät oder hiergegen verstoßen würde. unverzüglich ein Kreditlimit festzusetzen. Ein
Sofern der Versicherungsnehmer Waren auf Kreditlimit muss jedoch spätestens vor Eintritt
Konsignationslagerbasis liefert, beginnt der Ausschluss von Bankgarantien (06200.00) des Schadenfalls vorliegen. Forderungen, die
Versicherungsschutz mit der Warenentnahme Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind das Kreditlimit übersteigen, rücken insoweit
durch den Abnehmer oder eine mit seinem Ein- Forderungen oder Forderungsteile gegen Ab- in den Versicherungsschutz nach, als durch
verständnis oder mit seiner Genehmigung han- nehmer, bei denen der Versicherungsnehmer Bezahlung älterer, innerhalb des Kreditlimits
delnden Person aus dem Konsignationslager. eine Bankgarantie vorliegen hat, es sei denn, liegender Forderungen ein solches Nachrücken
Voraussetzung für den Versicherungsschutz eine Bankgarantie wurde zur Voraussetzung in den Versicherungsschutz ermöglicht wird.
ist, dass der Versicherungsnehmer dem Abneh- für den Versicherungsschutz für den jeweiligen
mer die entsprechenden Forderungen inner- Abnehmer gemacht. Kreditlimitentscheidungen/
halb von 30 Tagen nach Entnahme der Waren Kreditmitteilungen (10400.00)
in Rechnung stellt. Ausschluss von Bürgschaften (06250.00) Der Versicherungsnehmer kann vom Versi-
Sofern das Fabrikationsrisiko im Rahmen die- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind cherer eine Kreditlimitentscheidung erhalten,
ses Vertrags versichert ist, findet dieses keine Forderungen, für die der Versicherungsnehmer nachdem er vorab ein Kreditlimit für den benö-
Anwendung auf Konsignationslagerverträge. eine Garantie eines Bürgschaftsunternehmens tigten Betrag beim Versicherer beantragt hat.
oder einer Kreditversicherung vorliegen hat, Diese Kreditlimitentscheidung erfolgt in Form
Altsaldendeckung (04200.01) es sei denn, eine Garantie wurde zur Voraus- einer schriftlichen oder elektronischen Kredit-
In den Versicherungsschutz eingeschlossen setzung für den Versicherungsschutz für den mitteilung. Der Versicherer ist jederzeit und aus
sind auch bei Vertragsbeginn bestehende of- jeweiligen Abnehmer gemacht. beliebigen Gründen berechtigt, Bestimmungen
fene Forderungen aus Warenlieferungen oder und Bedingungen an die Kreditlimitentschei-
Dienst- oder Werkleistungen, soweit sie nicht Ausschluss von Vorauszahlungen (06600.00) dung zu knüpfen. Diese Bestimmungen und
früher als 3 Monate vor dem Vertragsbeginn Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Bedingungen können die Versicherungsver-
entstanden sind und soweit diese Forderungen Forderungen oder Forderungsteile, für die der tragsbestimmungen ändern oder außer Kraft
allen übrigen Versicherungsvertragsbestim- Abnehmer eine An- bzw. Vorauszahlung vor setzen. Der Versicherer kann ebenfalls jeder-
mungen entsprechen. Versand der Waren oder Beginn von Dienst- zeit und aus beliebigen Gründen die Kreditli-
oder Werkleistungen geleistet hat. mitentscheidungen ändern, herabsetzen oder
aufheben. Änderungen, Herabsetzungen und
Ausgeschlossene Forderungen Ausschluss von Vermietung und Verpachtung Aufhebungen gelten nicht rückwirkend. Kre-
(06900.00) ditlimitentscheidungen bleiben so lange gültig,
Ausgeschlossene Forderungsausfälle Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind bis sie vom Versicherer aufgehoben werden
(05400.00) Forderungen oder Forderungsteile aus Vermie- oder der Versicherungsvertrag endet.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind tung und/oder Verpachtung von Immobilien.
Forderungsausfälle: Credit Checks (10800.01)
a) in Bezug auf Fälligkeits- und/oder Verzugs- Ausschluss von Bargeschäften (07000.00) Der Versicherungsnehmer kann eine Kredit-
zinsen; Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind limitentscheidung durch Nutzung der Credit
b) in Bezug auf Vertragsstrafen oder Schadens- alle Bargeschäfte. Check-Einrichtung des Kreditversicherungs-
ersatz, gleichgültig ob vertraglich oder an- Online-Systems erhalten. Ein positiver Online-
derweitig geregelt, auf deren Zahlung der Credit Check führt zu einem Kreditlimit für den
Versicherungsnehmer gegen den Abnehmer Ausgeschlossene Abnehmer in der Vertragsübersicht als Credit Check-Be-
zusätzlich zu den ausstehenden Forderun- trag festgelegten Betrag. Ein negativer Online-
gen einen Anspruch hat; Ausschluss von verbundenen Unternehmen Credit Check entspricht einer Limitablehnung.
c) in Bezug auf Bankkosten, es sei denn, es ist (08400.00) Der Versicherer kann jederzeit und aus belie-
vertraglich festgelegt, dass diese als Teil der Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bigen Gründen Credit Checks aufheben, wobei
ausstehenden Forderungen gegen einen Ab- sind Forderungen gegen Abnehmer, die der diese Aufhebung nicht rückwirkend gilt. Credit
nehmer gelten; mittelbaren oder unmittelbaren Kontrolle des Checks bleiben so lange gültig, bis sie vom Ver-
d) in Bezug auf alle Kosten, die dem Versiche- Versicherungsnehmers unterliegen oder an sicherer aufgehoben werden oder der Versiche-
rungsnehmer bei der Beilegung von Streit- denen er mittelbar oder unmittelbar beteiligt rungsvertrag endet.
fragen zwischen ihm und seinen Abneh- ist, oder gegen Abnehmer, die eine solche Kon-
mern oder die dem Versicherungsnehmer trolle über den Versicherungsnehmer ausüben
aufgrund gegen ihn oder von ihm eingeleite- oder über eine solche Beteiligung an seinen
ter rechtlicher Schritte entstehen; Geschäftsanteilen verfügen, es sei denn, der
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Maximaler Gesamtbetrag der gewährten nehmer verpflichtet, dem Versicherer alle Um- nehmer den Abnehmer während der letzten
Kreditlimite (10950.02) stände mitzuteilen, die für die Risikobeurtei- zwölf Monate vor Beginn des Versicherungs
Der maximale Gesamtbetrag der gewährten lung relevant sein können. Der Versicherer schutzes mindestens zwei Mal gegen Zah-
Kreditlimite sollte nicht den in der Vertrags- ist dazu berechtigt, die Kreditprüfungsgesell- lungsziel beliefert und Zahlungen innerhalb
übersicht festgelegten maximalen Gesamtbe- schaft über diese Umstände zu informieren. des maximalen Verlängerungszeitraumes
trag der gewährten Kreditlimite überschreiten. Für die Dienstleistungen, die durch die Kredit- erhalten hat;
Sobald der maximale Gesamtbetrag der ge- prüfungsgesellschaft im Namen des Versiche- b) der Versicherungsnehmer darf in den zwölf
währten Kreditlimite diesen Betrag erreicht, hat rungsnehmers zur Verfügung gestellt werden, Monaten vor Beginn des Versicherungs
der Versicherer das Recht, die Bearbeitung wei- muss der Versicherungsnehmer die in der Ver- schutzes keinen Forderungsausfall durch
terer Kreditlimitanträge zurückzustellen. Der tragsübersicht festgelegten Kreditprüfungsge- den jeweiligen Abnehmer erlitten haben und
Versicherungsnehmer wird informiert, sobald bühren zahlen. Die Prüfungsgebühren werden c) jede Kreditlimitentscheidung durch den Ver-
der Versicherer dieses Recht ausübt. Um dies dem Versicherungsnehmer durch die Kredit- sicherer (einschließlich Limitablehnung)
zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer prüfungsgesellschaft in Rechnung gestellt. Die setzt ab ihrem Ausstellungsdatum alle durch
regelmäßig den maximalen Gesamtbetrag der aufgeführten Beträge sind als Nettobeträge ohne den Versicherungsnehmer im Rahmen der
gewährten Kreditlimite reduzieren, indem er Steuern und Abgaben zu verstehen. Sofern sie Pauschaldeckung festgesetzten Kreditlimi-
nicht mehr benötigte existierende Kreditlimit- Steuern oder Abgaben unterliegen, werden diese te für den jeweiligen Abnehmer außer Kraft.
entscheidungen streicht oder herabsetzt. dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt. Nach einer Limitablehnung kann der Ver-
sicherungsnehmer jedoch selbst wieder ein
Aufschiebende Wirkung von Herabsetzungen Pauschaldeckung durch Bank-, Kreditlimit im Rahmen der Pauschaldeckung
oder Aufhebungen von Kreditlimiten Handelsauskünfte (13210.02) festsetzen; dieses Pauschallimit gilt nur für
(11010.00) Für Abnehmer in Ländern, für die gemäß der Forderungen, für die der Versicherungsschutz
Wird ein Kreditlimit nicht ausdrücklich ge- Länderliste die Pauschaldeckung möglich ist, nicht früher als 12 Monate nach der letzten,
mäß Kreditlimitentscheidung mit sofortiger kann der Versicherungsnehmer unter Zugrun- aktuellsten Limitablehnung beginnt.
Wirkung herabgesetzt oder aufgehoben, so gilt delegung von Kreditauskünften selbst ein Kre- Ein aufgrund von Zahlungserfahrungen festge-
die jeweilige Aufhebung oder Herabsetzung 10 ditlimit festsetzen. setztes Kreditlimit kann nicht für solche Forde-
Kalendertage nach dem Ausfertigungsdatum Die folgenden Bedingungen finden hierbei An- rungen gelten, die dem Versicherungsnehmer
der entsprechenden Kreditlimitentscheidung wendung: weniger Sicherheiten einräumen als die, auf
oder zu dem in der Kreditlimitentscheidung a) die Kreditauskunft muss von einer unab- welchen die Pauschaldeckung aufgrund von
genannten Gültigkeitsdatum, wobei der jeweils hängigen Kreditauskunftei oder einer Bank Zahlungserfahrungen beruht.
spätere Zeitpunkt maßgeblich ist. im Land des Versicherungsnehmers oder im
Land des Abnehmers stammen; Bindende Verträge (15200.01)
Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, b) die Auskunft darf keine negativen Informa- Hat der Versicherer die Kreditlimitentscheidung
alle Bedingungen und Bestimmungen des Ver- tionen im Hinblick auf die finanzielle Situ- für einen Abnehmer aufgehoben oder herabge-
sicherungsvertrages einzuhalten, bleibt von ation, den Ruf oder die Zahlungsweise des setzt oder den Versicherungsschutz im Hinblick
dieser Regelung unberührt. Abnehmers enthalten; auf das Land des Abnehmers aufgehoben, findet
c) der Versicherungsnehmer darf in den zwölf diese Aufhebung oder Herabsetzung keine An-
Prüfungsgebühren (11200.00) Monaten vor Beginn des Versicherungs- wendung auf Verträge, die der Versicherungs-
Der Versicherungsnehmer hat die in der Ver- schutzes keinen Forderungsausfall durch nehmer vor dem Datum der Aufhebung oder
tragsübersicht festgelegten Prüfungsgebühren den jeweiligen Abnehmer erlitten haben und Herabsetzung durch den Versicherer abge-
zu zahlen. Die aufgeführten Beträge verste- d) jede Kreditlimitentscheidung durch den Ver- schlossen hat und von denen er sich auch auf-
hen sich netto ohne Steuer. Sofern sie Steuern sicherer (einschließlich Limitablehnung) grund einer Verschlechterung der finanziellen
unterliegen, werden diese gemeinsam mit den setzt ab ihrem Ausstellungsdatum alle durch Situation des jeweiligen Abnehmers nicht lösen
angefallenen Prüfungsgebühren dem Versi- den Versicherungsnehmer im Rahmen der kann (im Folgenden Bindende Verträge).
cherungsnehmer in Rechnung gestellt. Pauschaldeckung festgesetzten Kreditlimi- Der Versicherungsschutz für Bindende Verträ-
te für den jeweiligen Abnehmer außer Kraft. ge besteht nur für Verträge:
Kreditinformationsdienste (13000.02) Nach einer Limitablehnung kann der Ver- a) die mit Abnehmern abgeschlossen wurden,
Kreditinformationen sind für die Festlegung sicherungsnehmer jedoch selbst wieder ein für die der Versicherungsnehmer nachwei-
von Kreditlimiten erforderlich. Der Versi- Kreditlimit im Rahmen der Pauschaldeckung sen kann, dass bisherige Forderungen in-
cherungsnehmer ist verantwortlich für die festsetzen; dieses Pauschallimit gilt nur für nerhalb des maximalen Verlängerungszeit-
Beschaffung akkurater und aktueller Kredit- Forderungen, für die der Versicherungs- raumes gezahlt wurden, und
informationen für alle Abnehmer, für die er schutz nicht früher als 12 Monate nach der b) bei denen der vereinbarte Liefertermin (oder
ein Kreditlimit beantragt. Um diese Kredit- letzten, aktuellsten Limitablehnung beginnt. im Falle von Dienst- oder Werkleistungen
information zu erhalten, beauftragt der Versi- Ein aufgrund von Kreditauskünften festgesetz- das vereinbarte Fertigstellungsdatum) nicht
cherungsnehmer den Versicherer hiermit un- tes Kreditlimit: später als 3 Monate nach dem Datum der
widerruflich, in seinem Namen und für seine a) ist für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Aufhebung oder Herabsetzung liegt.
Rechnung – oder in Fällen von Mitversicherten dem Datum der Auskunft gültig und c) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
in deren Namen und für deren Rechnung – die b) darf den in der Vertragsübersicht festgeleg- den Versicherer schriftlich nicht später als
in der Vertragsübersicht aufgeführte Kredit- ten Betrag der Pauschaldeckung nicht über- 5 Tage nach Aufhebung oder Herabsetzung
prüfungsgesellschaft zu beauftragen, entspre- schreiten. über die oben genannten Umstände zu infor-
chende Kreditinformationen bereitzustellen. mieren und dem Versicherer zu dessen Zu-
Im Namen des Versicherungsnehmers oder im Pauschaldeckung durch Zahlungserfahrung friedenheit nachzuweisen, dass ein solcher
Namen der Mitversicherten wird der Versiche- (13620.02) Bindender Vertrag existiert.
rer der Kreditprüfungsgesellschaft alle Details Der Versicherungsschutz für Bindende Ver-
des Abnehmers übermitteln, für den der Ver- Für Abnehmer in Ländern, für die gemäß der träge findet keine Anwendung, falls die Auf-
sicherungsnehmer ein Kreditlimit beantragt, Länderliste die Pauschaldeckung möglich ist, hebung oder Herabsetzung aufgrund einer der
und die Kreditprüfungsgesellschaft wird die kann der Versicherungsnehmer unter Berück- folgenden Tatbestände erfolgte:
Kreditinformationen direkt an den Versicherer sichtigung von Zahlungserfahrungen selbst ein a) Beendigung des Geschäftsbetriebs des Ab-
übermitteln. Der Versicherer verpflichtet sich, Kreditlimit festsetzen. nehmers;
die Kreditinformationen für die Festlegung von Die folgenden Bedingungen finden hierbei An- b) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;
Kreditlimiten zu nutzen. wendung: c) Umwandlung der Firma des Abnehmers in
Obwohl die Kreditinformationen durch die a) das Kreditlimit entspricht dem in der Ver- eine Holding oder
Kreditprüfungsgesellschaft an den Versicherer tragsübersicht festgelegten Betrag der Pau- d) Änderung der Rechtsform des Abnehmers.
übermittelt werden, bleibt der Versicherungs- schaldeckung, sofern der Versicherungs-
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Länderbedingungen renlieferungen oder Dienst- oder Werkleis- Lage sein wird, seine Vertragspflichten zu
tungen auf, die nach Ablauf des maximalen erfüllen;
Länderbedingungen (15600.00) Verlängerungszeitraumes für diese Forde- e) ein Wechsel oder ein Scheck des Abnehmers
Der Versicherer kann im Hinblick auf ein be- rung versandt, bzw. im Falle von Dienst- oder mangels Deckung nicht eingelöst wird;
stimmtes Land jederzeit die Bedingungen für Werkleistungen, fakturiert wurden, voraus- f) rechtliche Schritte aufgrund einer ausste-
den Versicherungsschutz ändern oder den Ver- gesetzt es liegt kein anderer Umstand vor, henden Zahlung gegen einen Abnehmer ein-
sicherungsschutz aufheben und die Länder- der zur automatischen Beendigung des Ver- geleitet werden;
liste entsprechend anpassen. Diese Änderung sicherungsschutzes führt. Wird eine solche g) der Versicherungsnehmer Kenntnis von ne-
oder Aufhebung gilt nicht rückwirkend und Forderung später als 30 Tage nach Ablauf gativen Informationen im Hinblick auf die
findet auf Warenlieferungen oder Dienst- oder des maximalen Verlängerungszeitraumes finanzielle Situation, den Ruf oder die Zah-
Werkleistungen Anwendung, die nach dem in bezahlt, besteht erst wieder Versicherungs- lungsweise des Abnehmers erhalten hat.
der geänderten Länderliste festgelegten Datum schutz für Warenlieferungen und Dienst-
versandt oder erbracht werden. oder Werkleistungen, die nach dem Tag des Meldegrenze (19300.01)
Zahlungseinganges versandt, bzw. im Falle Ist der überfällige Gesamtbetrag gegen einen
von Dienst- oder Werkleistungen, fakturiert Abnehmer bei Ablauf des maximalen Verlän-
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, werden, vorausgesetzt es liegt kein anderer gerungszeitraumes kleiner oder gleich der in
Informationspflichten Umstand vor, der zur automatischen Beendi- der Vertragsübersicht festgelegten Meldegren-
gung des Versicherungsschutzes führt; ze, gilt folgendes:
Beginn des Versicherungsschutzes (16500.00) b) der Versicherungsnehmer hat ein Inkasso- a) der Versicherungsnehmer ist nicht ver-
Der Versicherungsschutz für jede einzelne For- unternehmen mit der Beitreibung von For- pflichtet, diese Überfälligkeit anzuzeigen
derung beginnt: derungen gegen den jeweiligen Abnehmer und
a) für Warenlieferungen: mit dem Versand der beauftragt. Sobald diese Forderungen be- b) die Nichtzahlung dieser Forderung(en) gilt
Ware. Der Versand gilt als ausgeführt, wenn zahlt sind, besteht wieder Versicherungs- nicht als Umstand, der zu einer automati-
der Versicherungsnehmer oder eine in sei- schutz für Warenlieferungen oder Dienst- schen Beendigung des Versicherungsschut-
nem Namen handelnde Person den Besitz an oder Werkleistungen, die nach dem Tag des zes für zukünftige Lieferungen/ Leistungen
der Ware aufgibt zum Zweck der Erfüllung Zahlungseinganges versandt, bzw. im Falle an diesen Abnehmer führt; dies gilt maximal
seiner vertraglichen Verpflichtungen mit von Dienst- oder Werkleistungen, fakturiert bis zum Eintritt eines Versicherungsfalles.
dem Abnehmer; werden, vorausgesetzt es liegt kein anderer Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers,
b) für Dienst- oder Werkleistungen: sobald der Umstand vor, der zur automatischen Beendi- den Versicherer unverzüglich über Umstände
Versicherungsnehmer an den Abnehmer gung des Versicherungsschutzes führt; oder Ereignisse zu informieren, die zu einem
eine Rechnung für die jeweils erbrachte c) Insolvenz des Abnehmers oder Schaden führen können, bleibt hiervon unbe-
Dienst- oder Werkleistung versandt hat. d) der Versicherer hebt die Kreditlimitentschei- rührt.
dung für einen Abnehmer oder den Versiche-
Maximaler Verlängerungszeitraum (16900.00) rungsschutz im Hinblick auf das Land des Bestrittene Forderungen (19700.01)
Sofern im Einzelfall erforderlich, kann der Abnehmers auf. Bestreitet der Abnehmer eine Forderung oder
Versicherungsnehmer einer Verlängerung behauptet er, dass eine Gegenforderung be-
des ursprünglichen Fälligkeitsdatums einer Noch nicht fakturierte Dienst- oder steht, gilt die Nichtzahlung solcher Forderun-
Forderung zustimmen, vorausgesetzt, diese Werkleistungen (18100.00) gen bei Ablauf des maximalen Verlängerungs-
Verlängerung liegt innerhalb des maximalen Es besteht Versicherungsschutz auch für For- zeitraumes nicht als Umstand, der zu einer
Verlängerungszeitraumes, der in der Vertrags- derungsausfälle aus Dienst- oder Werkleistun- automatischen Beendigung des Versicherungs-
übersicht festgelegt ist. gen, die vor der automatischen Beendigung des schutzes für zukünftige Lieferungen/Leistun-
Stimmt der Versicherungsnehmer einer Ver- Versicherungsschutzes erbracht, jedoch zu die- gen an diesen Abnehmer führt, vorausgesetzt
längerung der Fälligkeit über den maximalen sem Zeitpunkt noch nicht fakturiert wurden. die Gesamtsumme der bestrittenen Forderun-
Verlängerungszeitraum hinaus zu oder erlaubt gen beträgt weniger als 10.000 Euro.
er eine solche Verlängerung, besteht kein Recht Verpflichtung zur Meldung einer Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflich-
auf Entschädigung für diese Forderung, es sei Überschreitung des maximalen tet, den Versicherer über die Überfälligkeit die-
denn, der Versicherer hat einer solchen Verlän- Verlängerungszeitraumes (18500.01) ses bestrittenen Gesamtbetrages zu informie-
gerung vorab schriftlich zugestimmt. Der Versicherungsnehmer hat den Versicherer ren und das Inkasso bezüglich des bestrittenen
Für die Anwendung der Versicherungsver- innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu informie- Gesamtbetrages einzuleiten.
tragsbestimmungen gilt weiterhin das ur- ren, sofern eine Forderung gegen einen Abneh- Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers,
sprüngliche Fälligkeitsdatum. mer bei Ablauf des maximalen Verlängerungs- den Versicherer unverzüglich über Umstände
Eine solche Verlängerung ist nicht möglich im zeitraumes unbezahlt und damit überfällig ist. oder Ereignisse zu informieren, die zu einem
Falle von Wechseln, Schuldscheinen, Zahlung Dies gilt nicht, wenn die Forderung innerhalb Schaden führen können, bleibt hiervon unbe-
gegen Dokumente (cash against documents), dieser 30 Tage bezahlt wird. rührt.
Dokumenten gegen Akzept/ Zahlung eines
Sichtwechsels oder falls die Zahlung mit einem Verpflichtung zur Mitteilung negativer
Akkreditiv zu leisten ist. Informationen (18900.00) Schadenminderung und Inkasso
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den
Automatische Beendigung des Versicherer unverzüglich über Umstände oder Maßnahmen zur Schadenminderung
Versicherungsschutzes (17700.01) Ereignisse zu informieren, die zu einem Scha- (20100.00)
Der Versicherer haftet nicht für Forderungsaus- den führen können. Solche Umstände oder Er- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei
fälle aus Warenlieferungen oder Dienst- oder eignisse liegen u. a. vor, wenn: allen Geschäften mit seinen Abnehmern die
Werkleistungen, die nach einem der folgenden a) der Abnehmer um eine Verlängerung des Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, die der
Umstände versandt bzw., im Falle von Dienst- Fälligkeitsdatums über den maximalen Ver- eines ordentlichen Kaufmannes entspricht. Der
oder Werkleistungen, fakturiert werden: längerungszeitraum hinaus bittet; Versicherungsnehmer hat hierzu alle geeigne-
a) eine Forderung gegen einen Abnehmer ist b) der Abnehmer die Ware oder Dokumente nicht ten Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlung
bei Ablauf des in der Vertragsübersicht fest- annimmt, wenn Zahlung gegen Dokumente des ausstehenden Betrages durch den Abneh-
gelegten maximalen Verlängerungszeitrau- (cash against documents) vereinbart war; mer zu erreichen und das Risiko eines Forde-
mes noch immer unbezahlt und damit über- c) die Insolvenz des Abnehmers droht oder ein- rungsausfalls zu minimieren. Dies beinhaltet
fällig. Wird eine solche Forderung innerhalb getreten ist; insbesondere die Geltendmachung aller Rech-
von 30 Tagen nach Ablauf des maximalen d) der Versicherungsnehmer Grund zu der An- te an Waren, gegen Abnehmer und dritte Par-
Verlängerungszeitraumes bezahlt, lebt der nahme hat, dass der Abnehmer nicht in der teien. Der Versicherungsnehmer ist ebenfalls
Versicherungsschutz rückwirkend für Wa- Lage ist oder wahrscheinlich nicht in der verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen,
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die vom Versicherer in Verbindung mit einem tischen Beendigung des Versicherungs- ausfalls sechs Monate nach dem Schadentag
potentiellen oder tatsächlichen Forderungs- schutzes bestehenden offenen Forderungen noch nicht endgültig fest, entschädigt der Ver-
ausfall sowohl vor als auch nach einer Ent- gegenüber dem Abnehmer getroffen worden sicherer den Versicherungsnehmer auf der
schädigungszahlung angeordnet werden. Dies sein. Basis einer vorläufigen Schadenabrechnung,
schließt die Einleitung rechtlicher Schritte ein. Alle sonstigen Bestimmungen und Bedingun- in der er die von ihm geschätzten zu erwarten-
gen des Versicherungsvertrages bleiben hier- den Erlöse abzieht. Ist eine solche Schätzung
Inkasso-Mindestbetrag (21000.01) von unberührt. nicht möglich, wird zunächst eine vorläufige
Die Verpflichtung zur Beauftragung des vom Entschädigung in Höhe von 50 % des mutmaß-
Versicherer festgelegten Unternehmens mit Schäden (21700.00) lichen versicherten Schadens geleistet. Diese
dem Inkasso findet keine Anwendung, solange 1. Frist zur Anmeldung eines Schadens Bestimmung findet nur auf Forderungsausfäl-
der bei Ablauf des maximalen Verlängerungs- Jeder Schaden, einschließlich aller verfüg- le, die auf Insolvenz beruhen, Anwendung. Bei
zeitraumes überfällige Betrag gegen einen baren Informationen, muss bis spätestens gerichtlich bestätigten langfristigen Insolvenz-
Abnehmer geringer oder gleich dem in der Ver- 12 Monate nach dem Schadentag bei dem plänen gilt diese Bestimmung nicht.
tragsübersicht festgelegten Inkasso-Mindest- Versicherer angemeldet werden. Der Versi-
betrag ist. cherungsnehmer ist verpflichtet, alle für die Rückerstattung von Zahlungen zur
Der Versicherungsnehmer darf das vom Versi- Schadenabrechnung erforderlichen Infor- Insolvenzmasse (22900.01)
cherer bestimmte Unternehmen nicht mit dem mationen und Unterlagen bis spätestens 12 Hat der Versicherungsnehmer gemäß gesetzli-
Inkasso einer unterhalb dieses Betrages liegen- Monate, nachdem sie durch den Versicherer cher Vorschriften aufgrund rechtmäßiger Insol-
den Forderung beauftragen. Ebenso wenig ist angefordert wurden, einzureichen. venzanfechtung oder aufgrund gerichtlicher Ent-
das Unternehmen verpflichtet, solche Inkasso- 2. Rückmeldung des Versicherers scheidung Zahlungen, die er vom Abnehmer vor
aufträge auszuführen. Der Versicherer haftet in Der Versicherer übermittelt dem Versiche- dessen Insolvenz erhalten hat, zurückerstattet,
diesen Fällen nicht für eventuell entstehende rungsnehmer die Ergebnisse seiner Scha- kann er den daraus resultierenden Forderungs-
Inkassokosten des Versicherungsnehmers. denprüfung innerhalb von 30 Tagen nach ausfall als Schaden geltend machen. Vorausset-
Erhalt aller von ihm angeforderten Informa- zung hierfür ist, dass sich die Forderungsausfälle
tionen und Unterlagen. auf versicherte Forderungen beziehen und die
Schäden 3. Schadenberechnung Bestimmungen und Bedingungen des Versiche-
Der Forderungsausfall des Versicherungsneh- rungsvertrages eingehalten wurden.
Anrechnung von Zahlungen (21300.00) mers ist der Betrag, der dem Versicherungs- Der Versicherer wird den Schaden gemäß den
Alle Zahlungen, die der Versicherungsnehmer, nehmer am Schadentag gegen den Abnehmer zum Zeitpunkt der Eröffnung der Insolvenz des
eine für ihn handelnde Person oder der Versi- zusteht, abzüglich aller Einsparungen, die dem Abnehmers geltenden vertraglichen Bedingun-
cherer vor dem Schadentag erhält, werden in Versicherungsnehmer durch die Nichterfül- gen abrechnen. Diese Regelung kann jedoch
Anwendung dieses Versicherungsvertrages in lung des Vertrages entstehen (einschließlich nicht dazu führen, dass der Versicherer ins-
chronologischer Reihenfolge nach ihrer Fällig- nicht zu zahlender Provisionen für Agenten). gesamt mehr als den versicherten Prozentsatz
keit auf alle offenen Forderungen gegen den je- Weiterhin werden in Anwendung der Versi- des Kreditlimits für einen Abnehmer zahlt. Die
weiligen Abnehmer angerechnet. Alle Zahlun- cherungsvertragsbestimmungen die folgen- folgenden Bedingungen finden Anwendung:
gen, die der Versicherungsnehmer, eine für ihn den Beträge in Abzug gebracht: a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
handelnde Person oder der Versicherer nach a) vom Abnehmer oder dritten Parteien ge- den Versicherer unverzüglich über die Auf-
dem Schadentag erhält, werden entsprechend leistete Zahlungen (einschließlich Barzah- forderung zur Rückerstattung aufgrund An-
dem Verhältnis, in welchem der Versicherungs- lungen), jedoch unter Ausschluss noch nicht fechtung oder gerichtlicher Entscheidung zu
nehmer und der Versicherer den Schaden tra- eingelöster Schecks oder Wechsel; informieren;
gen, aufgeteilt. Der Versicherungsnehmer ist b) Gutschriften; b) der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
verpflichtet, den Versicherer über den Erhalt c) aufrechenbare oder aufgerechnete Forde- die Berechtigung der Anfechtung zu prüfen
einer entsprechenden Zahlung unverzüglich rungen; und gegebenenfalls geeignete rechtliche
zu benachrichtigen. d) Gegenforderungen; Maßnahmen zur Abwehr der Rückforde-
e) Erlöse aus Sicherheiten oder Garantien und rungsansprüche zu ergreifen;
Anrechnung von Zahlungen nach f) Erlöse aus dem Wiederverkauf von zurück- c) der Versicherungsnehmer muss nachwei-
automatischer Beendigung des genommenen Waren. sen, dass die Zahlungen an die Insolvenz-
Versicherungsschutzes (21311.00) Als versicherter Schaden gilt der Forde- masse des Abnehmers zurückerstattet und
1. Sofern der Versicherungsnehmer nach der rungsausfall des Versicherungsnehmers, die offenen Forderungen im Insolvenzver-
automatischen Beendigung des Versiche- soweit er sich auf unbezahlte versicherte fahren zur Tabelle angemeldet wurden.
rungsschutzes Waren liefert oder Dienst- Forderungen bezieht. Die Höhe der Entschä-
oder Werkleistungen erbringt und digung entspricht entweder dem versicher- Höchsthaftung des Versicherers (23300.00)
2. Der Versicherungsnehmer und der Abneh- ten Prozentsatz des versicherten Schadens Die Höchsthaftung ist der Betrag, für den der
mer schriftlich eine Tilgungsvereinbarung oder dem versicherten Prozentsatz des Versicherer pro Versicherungsjahr maximal
für Zahlungen auf diese Warenlieferungen, Kreditlimits für den Abnehmer, je nachdem, haftet. Die Höchsthaftung entspricht dem je-
Dienst- oder Werkleistungen treffen, die welcher Betrag niedriger ist. weils höheren der nachstehenden Beträge:
von den Anrechnungsbestimmungen des 4. Abtretung und Zustimmung – der Betrag der Höchsthaftung des Versiche-
Versicherungsvertrages abweicht, wird der Auf Wunsch des Versicherers können Scha- rers oder
Versicherer im Schadenfall Zahlungen ent- denzahlungen unter der Voraussetzung ge- – ein Vielfaches der im Hinblick auf das Versi-
sprechend der Tilgungsvereinbarung mit leistet werden, dass die Gesamtforderung cherungsjahr gezahlten Prämien (netto ohne
dem Abnehmer anrechnen. gegenüber einem Abnehmer einschließlich etwaige anfallende Steuern)
Die folgenden Bedingungen finden Anwen- aller Rechte und Sicherheiten an den Ver- Ungeachtet dessen kann die Höchsthaftung des
dung: sicherer abgetreten wird. Auf Wunsch des Versicherers geringer sein als der versicherte
a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Versicherers können die Schadenzahlun- Prozentsatz eines einzelnen Kreditlimits oder
den Versicherer unverzüglich über Waren- gen der vorherigen Anerkennung des Ver- der Summe der Kreditlimite. Der Betrag der
lieferungen oder Dienst- oder Werkleistun- sicherungsnehmers zu der vom Versicherer Höchsthaftung des Versicherers und das Viel-
gen nach automatischer Beendigung des erstellten Schadenabrechnung unterliegen. fache sind in der Vertragsübersicht festgelegt.
Versicherungsschutzes sowie über die vom
Versicherungsvertrag abweichende Til- Abzug von erwarteten Erlösen/vorläufige Zuordnung von Schadenzahlungen
gungsvereinbarung mit dem Abnehmer zu Abrechnung (22500.00) (24500.00)
informieren und Bei der Berechnung der Höhe des Schadens be- Alle Schadenzahlungen des Versicherers wer-
b) Es muss eine Vereinbarung über die Rück- rücksichtigt der Versicherer auch die zu erwar- den dem Versicherungsjahr zugeordnet, in dem
zahlung der zum Zeitpunkt der automa- tenden Erlöse. Steht die Höhe des Forderungs- der Schadentag eingetreten ist.
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Forderungsfranchise (26100.00) heit des Versicherers ein, wenn die Verletzung Prämienzahlung (32500.00)
Der Versicherer haftet nicht für Forderungs- auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit be- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Prä-
ausfälle, sofern ein Forderungsausfall für den ruht. Dies gilt jedoch nicht, wenn die vorsätz- mie und Versicherungssteuer oder entsprechen-
jeweiligen Abnehmer geringer oder gleich liche oder grob fahrlässige Verletzung keinen de Steuer auf die gemeldeten Beträge zu zahlen.
hoch ist wie der in der Vertragsübersicht fest- Einfluss auf den Eintritt des Versicherungs- Die Prämie wird auf der Basis des/der in der
gelegte und zum Schadentag gültige Betrag falls oder die Höhe der Entschädigung hatte. Vertragsübersicht festgelegten Prämiensatzes/-
der Forderungsfranchise. Forderungen oder 4. Die Anbietungspflicht und die Verpflich- sätze berechnet und ist zu den Terminen fällig,
Teilforderungen, deren Wert unter dem Betrag tung zur Offenlegung aller Informationen, die durch den Versicherer festgelegt werden.
der Forderungsfranchise liegt, unterliegen der insbesondere der zur Prämienberechnung
Prämienpflicht und sind in den Meldungen zur benötigten, sind einklagbare, vom Versiche- Vorausprämie (32900.00)
Prämienberechnung, falls gemäß Versiche- rungsnehmer zu erfüllende Vertragspflich- Die in der Vertragsübersicht festgelegten
rungsvertrag erforderlich, anzugeben. ten. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Prämienbeträge sind Vorausprämien. Diese
dieser Vertragspflichten, ist der Versicherer Beträge verstehen sich netto ohne Versiche-
– ohne dass es einer Kündigung bedarf – von rungssteuer oder entsprechende Steuer. Sofern
Obliegenheiten und Folgen der Nichterfüllung der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei Steuer anfällt, wird sie in der Rechnung an den
denn, dass die Verletzung als unverschuldet Versicherungsnehmer ausgewiesen.
Informationspflicht (27300.00) anzusehen ist. Außerdem ist der Versicherer Am Ende des Versicherungsjahres wird die
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem für den Fall, dass der Versicherungsnehmer tatsächlich im Hinblick auf diesen Zeitraum
Versicherer alle Informationen und Unterlagen es versäumt, die für die Prämienberechnung fällige Prämie auf Grundlage der vom Versiche-
zur Verfügung zu stellen, die der Versicherer zur benötigten Informationen während drei auf- rungsnehmer erhaltenen Meldungen und des
Prüfung der Einhaltung der versicherungsver- einander folgender Meldezeiträume zur Ver- vereinbarten Prämiensatzes berechnet.
traglichen Obliegenheiten und Verpflichtungen fügung zu stellen, berechtigt, eine auf den Falls die tatsächlich zu zahlende Prämie die
durch den Versicherungsnehmer anfordert. Auf letzten drei Meldungen beruhende Durch- gesamte Vorausprämie überschreitet, zahlt der
Verlangen des Versicherers hat der Versiche- schnittsprämie zu berechnen, nachdem er Versicherungsnehmer dem Versicherer die Dif-
rungsnehmer mit einem vereidigten Wirtschafts- den Versicherungsnehmer im Hinblick auf ferenz.
prüfer oder einer anderen vom Versicherer dieses Versäumnis gemahnt hat. Falls die tatsächlich zu zahlende Prämie gerin-
beauftragten unabhängigen Partei zusammen- ger ist als die gesamte Vorausprämie, erstattet
zuarbeiten, um die Richtigkeit der zur Verfügung der Versicherer dem Versicherungsnehmer die
gestellten Angaben und Informationen zu über- Prämie Differenz zurück. Die Verpflichtung zur Zah-
prüfen. Der Versicherungsnehmer garantiert, lung der vertraglich vereinbarten Mindestprä-
dass alle zur Verfügung gestellten Informationen Meldungen zur Prämienberechnung mie bleibt hiervon unberührt.
und Unterlagen nach bestem Wissen und Ge- (30100.01)
wissen korrekt sind. Der Versicherungsnehmer Nach Ablauf eines jeden in der Vertragsüber- Mindestprämie (33300.00)
ist verpflichtet, unverzüglich alle Informationen sicht festgelegten Meldezeitraumes ist der Ver- Ist die auf Grundlage der Meldungen des Ver-
und Unterlagen, die die im Rahmen des vorlie- sicherungsnehmer verpflichtet, dem Versiche- sicherungsnehmers berechnete Prämie für ein
genden Versicherungsvertrages versicherten Ri- rer seinen während dieses Meldezeitraumes an abgeschlossenes Versicherungsjahr geringer
siken beeinflussen oder auf die Akzeptanz oder die Abnehmer, auf die der Versicherungsvertrag als die in der Vertragsübersicht festgelegte
die Beurteilung der im Rahmen des vorliegenden Anwendung findet, fakturierten Umsatz zu mel- Mindestprämie, so hat der Versicherungsneh-
Versicherungsvertrages versicherten Risiken den. Die Meldungen des Versicherungsnehmers mer die Mindestprämie für das abgeschlossene
und Abnehmer durch den Versicherer Einfluss sind dem Versicherer an den in der Vertrags- Versicherungsjahr zu zahlen.
haben könnten, zur Verfügung zu stellen. übersicht festgelegten Terminen zuzusenden. Die in der Vertragsübersicht festgelegte Min-
Forderungen oder Forderungsteile, die explizit destprämie versteht sich netto ohne Versiche-
Selbstbehalt (27700.00) vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, rungssteuer oder entsprechende Steuer. Sofern
Der Versicherungsnehmer trägt den Betrag, der sind nicht in die Meldung aufzunehmen. Die sie Steuern unterliegt, werden diese dem Ver-
über die im Rahmen des vorliegenden Versi- Meldung hat getrennt nach Abnehmerländern sicherungsnehmer in Rechnung gestellt.
cherungsvertrages vom Versicherer zu leisten- und, falls sich die Prämiensätze in Abhängigkeit
de Entschädigung hinausgeht, als unversicher- der Zahlungsziele unterscheiden, auch getrennt Bonus/Malus (35300.01 und 38300.00)
tes Risiko ausschließlich selbst. Er darf diesen nach den vereinbarten Zahlungszielen zu erfol- Sobald der im Hinblick auf den Bemessungs-
nicht anderweitig versichern. gen. zeitraum zu zahlende Prämienbetrag feststeht,
Die Meldung hat in der Versicherungsvertrags- erstattet der Versicherer dem Versicherungs-
Konsequenzen der Nichterfüllung von währung oder der Vertragswährung zu erfolgen. nehmer – in Abhängigkeit der Schadenquote –
Vertragspflichten (28100.00) Der Versicherungsnehmer darf von seiner Mel- einen Bonus oder berechnet ihm einen Malus.
1. Der Versicherer ist im Einzelfall von der Ver- dung nicht in Abzug bringen: Der Bonus oder Malus entspricht dem in der
pflichtung zur Leistung frei, ohne dass es a) Gutschriften, es sei denn, diese beziehen sich Vertragsübersicht aufgeführten Prozentsatz
einer Kündigung bedarf, wenn der Versiche- auf Korrekturen und haben keine Auswir- der für den Bemessungszeitraum zu zahlenden
rungsnehmer eine ihm aufgrund Gesetzes kung auf ein bereits versichertes Risiko, für Nettoprämie (ohne Versicherungssteuer oder
oder des Versicherungsvertrages auferlegte welches der Versicherer zum Erhalt von Prä- entsprechende Steuer).
Verpflichtung oder Obliegenheit nicht er- mie berechtigt ist; Als Bemessungszeitraum gilt jedes Versiche-
füllt, es sei denn, dass die Verletzung als un- b) das Kreditlimit überschreitende Forderun- rungsjahr. Als Schadenquote gilt:
verschuldet anzusehen ist. gen; – der Gesamtbetrag der vom Versicherer in
2. Handelt es sich um die Verletzung einer Ob- c) Forderungen, die vor Aufhebung eines Kre- dem jeweiligen Bemessungszeitraum an-
liegenheit, die vom Versicherungsnehmer ditlimits entstehen; erkannten Schäden abzüglich aller dem
zum Zwecke der Minderung der Gefahr oder d) Forderungen, die mit Scheck bezahlt werden; Versicherer zustehenden Regresserlöse, die
Verhinderung einer Gefahrerhöhung dem e) Forderungen gegen Abnehmer im Rahmen während des Bemessungszeitraumes abge-
Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, kann der Pauschaldeckung; rechnet wurden dividiert durch
sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit f) Forderungen, die vor dem Datum der Mel- – den Gesamtnettoprämienbetrag (ohne Ver-
nicht berufen, wenn die Verletzung keinen dung zur Prämienberechnung gezahlt wer- sicherungssteuer oder entsprechende Steuer),
Einfluss auf den Eintritt des Versicherungs- den; der für den Bemessungszeitraum zu zahlen ist.
falls oder die Höhe der vom Versicherer zu g) Gegenforderungen des Abnehmers und Für die Anwendung dieser Bonus-/Malusver-
erbringenden Entschädigung hatte. h) bestrittene Forderungen/Rechnungen. einbarung wird jeder nach Beendigung oder
3. Handelt es sich um die Verletzung einer Ob- Sofern keine versicherten Umsätze entstanden Nichtverlängerung des Versicherungsvertra-
liegenheit, die nach dem Eintritt des Versiche- sind, ist eine Meldung mit dem Wert „0“ einzu- ges vom Versicherer anerkannte Schaden dem
rungsfalls zu erfüllen ist, tritt Leistungsfrei- reichen. letzten Bemessungszeitraum zugerechnet. Ist
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in der Vertragsübersicht eine Mindestprämie den Länderbedingungen) seine Internetver- rungsnehmer dadurch erleidet, dass er diese
festgelegt, kann die Anwendung dieser Bonus-/ bindung mit dem Versicherungsnehmer ein- Information verwendet, insbesondere für seine
Malusvereinbarung nicht dazu führen, dass setzen. eigenen wirtschaftlichen Entscheidungen.
der Versicherungsnehmer einen geringeren
Prämienbetrag als die für diesen Bemessungs- Übertragung von Rechten aus dem Schutz personenbezogener Daten (47310.01)
zeitraum geltende Mindestprämie zahlt. Versicherungsvertrag (45100.01) In Zusammenhang mit diesem Versicherungs-
Falls der Versicherungsvertrag beendet oder Der Versicherungsnehmer kann die ihm aus vertrag gelten Versicherungsnehmer und Ver-
nicht verlängert wird, wird für den letzten Be- dem vorliegenden Versicherungsvertrag ent- sicherer hinsichtlich aller personenbezogenen
messungszeitraum kein Bonus gewährt. stehenden Rechte oder das Recht auf Schaden- Daten, die jeweils für eigene Zwecke und mit
zahlungen nur mit der vorherigen schriftlichen eigenen Mitteln und/oder im jeweils eigenen
Zustimmung durch den Versicherer übertragen Namen verarbeitet werden, als voneinander
Vertragslaufzeit und Beendigung des (z.B. durch Verpfändung, Abtretung oder in unabhängige Datenverantwortliche unter dem
Vertrages sonstiger Form). geltenden Datenschutzrecht.
Werden personenbezogene Daten, die zu dem
Vertragslaufzeit und -verlängerung Zustimmung zum Erwerb von Sicherheiten Zwecke verarbeitet wurden, dem Versiche-
(38500.00) (45500.00) rungsnehmer Versicherungsschutz unter die-
Der Vertragsbeginn und die Vertragslaufzeit Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Ver- sem Versicherungsvertrag oder sonstige damit
sind in der Vertragsübersicht festgelegt. Der sicherungsvertrages ermächtigt der Versiche- in Zusammenhang stehende Dienstleistungen
Versicherungsvertrag verlängert sich still- rungsnehmer den Versicherer und erteilt seine zu gewähren, in ein Land außerhalb des recht-
schweigend zu den gleichen Bedingungen und Zustimmung dazu, im gemeinsamen Interesse lichen Geltungsbereichs des Europäischen Wirt-
für die gleiche Laufzeit, wenn er nicht durch Sicherheiten zu erwerben und/oder Verein- schaftsraums (EWR) übermittelt, und gewährt
den Versicherungsnehmer oder den Versiche- barungen im Hinblick auf Forderungen zu das dort geltende Recht kein angemessenes
rer mit einer Frist von zwei Monaten vor Ende treffen, für die der Versicherer Versicherungs- Datenschutzniveau gemäß der Entscheidung
der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Falls schutz im Rahmen des vorliegenden Versiche- der Europäischen Kommission, so gelten für
eine andere zukünftige Vertragslaufzeit in der rungsvertrages gewährt hat. die übermittelten Daten die Europäischen Al-
Vertragsübersicht festgelegt ist, gilt die still- ternativen Standardvertragsklauseln für die
schweigende Verlängerung für die Dauer dieser Versicherungsvertragswährung und Übermittlung personenbezogener Daten von
zukünftigen Vertragslaufzeit. Umrechnung (46700.00) einem Verantwortlichen zu einem anderen Ver-
Für den vorliegenden Versicherungsvertrag ist antwortlichen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Beendigung des Vertrages (39200.00) die in der Vertragsübersicht festgelegte Ver- Unter Verweis auf diese Fälle finden die Euro-
Der Versicherungsvertrag endet automatisch sicherungsvertragswährung maßgeblich. Für päischen Alternativen Standardvertragsklau-
und mit sofortiger Wirkung, sobald der Versi- Meldungen zur Prämienberechnung und für seln hiermit auch für das Vertragsverhältnis
cherungsnehmer zahlungsunfähig im Sinne ei- die Berechnung von Schäden werden Beträge in zwischen Versicherungsnehmer und Versiche-
nes durch die Gesetzgebung seines Landes de- einer anderen Währung als der Versicherungs- rer Anwendung. Da Versicherungsnehmer und
finierten Konkurs- oder Insolvenzverfahrens vertragswährung in diese umgerechnet. Hierzu Versicherer jeweils unabhängig voneinander
wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein gericht- wird der Wechselkurs zugrunde gelegt, der am Daten übermitteln, gelten diese Alternativen
liches Insolvenzverfahren über das Vermögen letzten Arbeitstag des Monats, in dem der Versi- Standardvertragsklauseln in Verbindung mit
des Versicherungsnehmers eröffnet wurde. cherungsschutz begonnen hat, gültig war. Vom dem bestehenden Datenschutzrecht des Lan-
Versicherungsnehmer, einer in seinem Namen des, in dem der Versicherungsnehmer und/
Beendigung des Versicherungsvertrages handelnden Person oder vom Versicherer nach oder der Versicherer eine entsprechende Nie-
(Sanktionsgesetze oder –vorschriften) dem Schadentag in einer anderen Währung als derlassung in Bezug auf die Verarbeitung der
(39310.00) der Versicherungsvertragswährung erhaltene personenbezogenen Daten unterhalten. Der
Der Versicherer hat das Recht, den Versiche- Beträge werden in diese umgerechnet. Hierzu entsprechende Anhang zu den Standardver-
rungsvertrag zu beenden, wenn der Versi- wird der Wechselkurs zugrunde gelegt, der am tragsklauseln mit einer Beschreibung der per-
cherungsnehmer, ein Mitglied der Unterneh- Tag des Zahlungseingangs gültig war. Der für sonenbezogenen Daten, die der Versicherer
mensleitung oder eine andere Person oder ein bestimmtes Datum geltende Wechselkurs gegebenenfalls übermittelt, kann dem Versi-
Gesellschaft, die die Kontrolle über den Versi- ist der bei Börsenschluss ausgegebene Mittel- cherungsnehmer auf Anfrage zur Verfügung
cherungsnehmer ausübt oder zu mehr als 50% kurs der Europäischen Zentralbank, oder, falls gestellt werden.
an dem Versicherungsnehmer beteiligt ist, im die Europäische Zentralbank einen solchen Keine der Bestimmungen dieses Vertragsver-
Rahmen der Bestimmungen der Vereinten Nati- Kurs nicht ausgegeben hat, der des Londoner hältnisses ist dahin auszulegen, dass diese im
onen, den Sanktionsgesetzen oder -bestimmun- Devisenmarktes, oder, falls der Londoner Devi- Widerspruch steht oder Vorrang hat zu Be-
gen der Europäischen Union, des Vereinigten senmarkt einen solchen Kurs nicht angegeben stimmungen der anwendbaren Europäischen
Königreichs oder der Vereinigten Staaten von hat, der der Zentralbank des Landes des Versi- Alternativen Standardvertragsklausen oder zu
Amerika oder einer entsprechenden Nation ge- cherungsnehmers. anderen Regelungen zur Datenübermittlung.
mäß anwendbaren nationalen Sanktionsgeset-
zen oder Bestimmungen gelistet werden. Lastschrifteinzug (47100.00) Anwendbares Recht, Gerichtsstand und
Prämien und Prüfungsgebühren einschließlich Vertragssprache (47500.00)
etwaigen anfallenden Steuern sind per Last- Der Versicherungsvertrag unterliegt dem in der
Sonstiges schriftverfahren zu zahlen. Vertragsübersicht festgelegten anwendbaren
Recht. Alle zwischen dem Versicherer und dem
Kommunikation (44700.00) Vertraulichkeitsrevers (47300.00) Versicherungsnehmer in Verbindung mit dem
Der Versicherungsnehmer sollte im Rahmen Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, vorliegenden Versicherungsvertrag entstehen-
seiner Kommunikation im Hinblick auf die sämtliche Informationen streng vertraulich den Streitigkeiten unterliegen dem Gerichts-
Vertragsverwaltung und die Erfüllung seiner zu behandeln und sie nicht an Dritte weiter- stand des in der Vertragsübersicht festgelegten
Verpflichtungen aus dem vorliegenden Ver- zugeben. Weiterhin übernimmt der Versiche- zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts. Die
sicherungsvertrag die Möglichkeiten seiner rungsnehmer die Verpflichtung, den Versi- Vertragssprache ist in der Vertragsübersicht
Internetverbindung mit dem Versicherer nut- cherer von Schäden freizustellen, die dadurch festgelegt. Hat der Versicherer Übersetzungen
zen, die der Versicherer ihm zu diesem Zweck entstehen können, dass Dritte Zugang zu den des Versicherungsvertrages zur Verfügung ge-
zur Verfügung stellt. Der Versicherer kann im vertraulichen Informationen erhalten haben. stellt, gilt die in der Vertragssprache ausgestellte
Rahmen seiner Kommunikation mit dem Ver- Alle Informationen, u.a. einschließlich Kredit- Version als bindend, sollte es zu Widersprüchen
sicherungsnehmer im Hinblick auf die Ver- limitentscheidungen, enthalten keine verbind- oder Unterschieden in der Auslegung kommen.
tragsverwaltung und die Bekanntgabe von lichen Aussagen. Der Versicherer übernimmt
Vertragsänderungen (wie u. a. Änderungen in keine Haftung für Schäden, die der Versiche-
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Laufende Versicherung (47550.00)
Dieser Kreditversicherungsvertrag fällt unter
die laufende Versicherung im Sinne des § 53
Versicherungsvertragsgesetz.
Privatpersonen (01900.00)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch
auf Forderungen gegen Abnehmer, die Privat-
kunden sind und keine wirtschaftliche Tätig-
keit ausüben.
Keine Kostenbeteiligung (20800.00)
Der Versicherer beteiligt sich nicht an den
Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei
der Erfüllung seiner Obliegenheit zur Abwen-
dung oder Minderung des Forderungsaus-
falls oder durch die Einleitung des Inkassos
entstehen.
Fabrikationsrisiko/Vorlaufdeckung (43500.00)
Der Versicherer entschädigt den Versiche-
rungsnehmer für jeden ihm entstehenden For-
derungsausfall, sofern während des Fabrika-
tionsrisikozeitraumes:
a) die Insolvenz des Abnehmers eintritt oder
b) das Kreditlimit für den Abnehmer aufgrund
seiner finanziellen Situation aufgehoben
wird und
c) die Ausführung des Vertrages/Auftrages
oder eines Teils des Vertrages/ Auftrages mit
dem Abnehmer mit Zustimmung des Versi-
cherers eingestellt wird.
Stand: 07/2022