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Versicherungsmakler / Warenkreditversicherung / Bedingungsarchiv

Atradius Direkt Klassik: die Bedingungen im Volltext

Kreditversicherung Atradius Direkt Klassik: Ganzumsatzdeckung mit Kreditlimiten, zusätzlich Pauschaldeckung durch Auskunft oder Zahlungserfahrung und Altsaldendeckung, Insolvenz und Nichtzahlung nach Karenzfrist, Inkasso über einen Partner; Quote, Selbstbehalt und Höchsthaftung laut Vertragsübersicht.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 60 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Umfang

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Forderungen (Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Abnehmer, mit Zahlungsziel)ja„dem Versicherungsnehmer gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Versicherungsvertrages den Ausfall von versicherten Forderungen zu ersetzen“00200.00, Seite 1
Zielgruppe des Tarifs nach Jahresumsatz auf Ziel (Umsatzgrenze)nicht geregelt
Ganzumsatzprinzip: alle Abnehmer mit Zahlungsziel müssen angedient werdenja„Der Versicherungsnehmer benötigt für jeden Abnehmer, auf den der Versicherungsvertrag Anwendung findet, ein Kreditlimit.“09600.00, Seite 2
Forderungen gegen Abnehmer im Inland versichertja„gegen Abnehmer in Ländern, die in der Länderliste aufgeführt sind“01700.00 a), Seite 1
Forderungen gegen Abnehmer im Ausland versichertja„gegen Abnehmer in Ländern, die in der Länderliste aufgeführt sind“01700.00 a), Seite 1
Forderungen aus Dienst- und Werkleistungen (nicht nur Warenlieferungen)ja„die sich auf innerhalb der Vertragslaufzeit versandte Waren oder erbrachte Dienst- oder Werkleistungen beziehen“01700.00 c), Seite 1
Forderungen gegen Privatkunden (Verbraucher) mitversichertja„Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Forderungen gegen Abnehmer, die Privatkunden sind und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.“01900.00, Seite 8
Ausschluss von Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungenja„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Forderungen gegen Abnehmer, die der mittelbaren oder unmittelbaren Kontrolle des Versicherungsnehmers unterliegen“08400.00, Seite 2
Forderungen gegen öffentliche Auftraggeber versichertja„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Forderungen gegen Staaten sowie alle staatlichen Institutionen, Organisationen oder sonstigen Körperschaften, die nicht insolvenzfähig sind.“08700.00, Seite 2
Höchstzulässiges Zahlungsziel (in Tagen)ja„für die das mit dem Abnehmer vereinbarte Zahlungsziel nicht das in der Vertragsübersicht festgelegte maximale Zahlungsziel“01700.00 e), Seite 1

Versicherungsfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Abnehmersja„Die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder Verwaltungsverfahrens nach dem Gesetz des Heimatlandes des Abnehmers“00300.00 a), Seite 1
Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masseja„Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde vom Gericht mangels Masse abgewiesen oder eingestellt“00300.00 b), Seite 1
Außergerichtlicher Vergleich mit allen Gläubigernja„Ein außergerichtlicher endgültiger Vergleich wurde mit allen oder der Mehrheit der Gläubiger geschlossen, und der Versicherer hat vorher seine Zustimmung erteilt“00300.00 d), Seite 1
Fruchtlose Zwangsvollstreckung beim Abnehmerja„Die Zwangsvollstreckung aus einem Titel durch den Versicherungsnehmer reicht nicht zur vollen Befriedigung des geschuldeten Betrages aus“00300.00 c), Seite 1
Nichtzahlung ohne Insolvenz (protracted default) als Versicherungsfallja„liegt der Versicherungsfall Protracted Default vor, wenn ein Abnehmer seiner Zahlungsverpflichtung“00700.00, Seite 1
Wartefrist bis zum Nichtzahlungstatbestand (Monate nach Fälligkeit oder Meldung)ja„Die Karenzfrist beginnt mit dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum einer Forderung.“00700.00, Seite 1
Politische Risiken bei Exportforderungen (Transfer, Moratorium, Krieg)nein„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Forderungsausfälle, die direkt oder indirekt entstehen durch oder zurückzuführen sind auf: a) ein allgemeines Moratorium“01300.00, Seite 1
Fabrikationsrisiko (Ausfall vor Lieferung, Kosten angearbeiteter Ware)ja„Der Versicherer entschädigt den Versicherungsnehmer für jeden ihm entstehenden Forderungsausfall, sofern während des Fabrikationsrisikozeitraumes“43500.00, Seite 8
Insolvenzanfechtung: Rückforderung bereits erhaltener Zahlungen durch den Insolvenzverwalter mitversichertja„Hat der Versicherungsnehmer gemäß gesetzlicher Vorschriften aufgrund rechtmäßiger Insolvenzanfechtung oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung Zahlungen, die er vom Abnehmer vor dessen Insolvenz erhalten hat, zurückerstattet, kann er den daraus resultierenden Forderungsausfall als Schaden geltend machen.“22900.01, Seite 4
Bestrittene Forderungen: Entschädigung nach rechtskräftiger Klärungja„Dieser Ausschluss gilt nur so lange, bis die Streitigkeit zu Gunsten des Versicherungsnehmers beigelegt wurde, entweder einvernehmlich oder durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil“01200.00 b), Seite 1

Kreditlimite und Kreditprüfung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Namentliche Kreditlimite je Abnehmer durch den Versichererja„eine Kreditlimitentscheidung erhalten, nachdem er vorab ein Kreditlimit für den benötigten Betrag beim Versicherer beantragt hat.“10400.00, Seite 2
Selbstprüfungsgrenze: Deckung bis zu einem Betrag im eigenen Ermessen ohne Antragja„kann der Versicherungsnehmer unter Zugrundelegung von Kreditauskünften selbst ein Kreditlimit“13210.02, Seite 3
Pauschaldeckung kleiner Forderungen (Anonymdeckung) ohne Limitantragja„Für Abnehmer in Ländern, für die gemäß der Länderliste die Pauschaldeckung möglich ist, kann der Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung von Zahlungserfahrungen selbst ein Kreditlimit festsetzen.“13620.02, Seite 3
Versicherer kann Limite jederzeit mit Wirkung für künftige Lieferungen herabsetzen oder aufhebenja„Der Versicherer kann ebenfalls jederzeit und aus beliebigen Gründen die Kreditlimitentscheidungen ändern, herabsetzen oder aufheben.“10400.00, Seite 2
Neukunden und Erstlieferungen: Deckung ab der ersten Lieferungnicht geregelt
Selbstprüfung über Bonitätsindex oder Auskunftei (Grade Cover, Bonitätsprüfung mit Auskunft)ja„Der Versicherungsnehmer kann eine Kreditlimitentscheidung durch Nutzung der Credit Check-Einrichtung des Kreditversicherungs-Online-Systems erhalten.“10800.01, Seite 2
Gebühren für Kreditprüfung und Limitbearbeitungja„Der Versicherungsnehmer hat die in der Vertragsübersicht festgelegten Prüfungsgebühren zu zahlen.“11200.00, Seite 3
Laufende Bonitätsüberwachung der Abnehmer durch den Versicherernicht geregelt

Entschädigung und Selbstbeteiligung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Entschädigungsquote (versicherter Prozentsatz der Forderung)ja„Prozentsatz des versicherten Schadens oder dem versicherten Prozentsatz des Kreditlimits für den Abnehmer, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.“21700.00 Nr. 3, Seite 5
Jährliche Selbstbeteiligung (Aggregate First Loss)nicht geregelt
Höchstentschädigung je Versicherungsjahr (fester Betrag oder Vielfaches der Prämie)ja„Die Höchsthaftung entspricht dem jeweils höheren der nachstehenden Beträge“23300.00, Seite 5
Mindestschaden oder Bagatellgrenze je Abnehmerja„Der Versicherer haftet nicht für Forderungsausfälle, sofern ein Forderungsausfall für den jeweiligen Abnehmer geringer oder gleich hoch ist wie der in der Vertragsübersicht festgelegte und zum Schadentag gültige Betrag der Forderungsfranchise.“26100.00, Seite 6
Umsatzsteuer in der versicherten Forderung enthaltennicht geregelt„Die Umsatzsteuer oder eine der Umsatzsteuer entsprechende Steuer auf versicherte Forderungen ist entweder in den Versicherungsschutz eingeschlossen oder ausgeschlossen.“02400.00, Seite 2
Verzugszinsen und Mahnkosten mitversichertnein„in Bezug auf Fälligkeits- und/oder Verzugszinsen“05400.00 a), Seite 2
Rechtsverfolgungskosten (Gericht, Anwalt) mitversichertnein„in Bezug auf alle Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei der Beilegung von Streitfragen zwischen ihm und seinen Abnehmern oder die dem Versicherungsnehmer aufgrund gegen ihn oder von ihm eingeleiteter rechtlicher Schritte entstehen“05400.00 d), Seite 2
Auszahlungsfrist nach Nachweis des Versicherungsfallsja„Der Versicherer übermittelt dem Versicherungsnehmer die Ergebnisse seiner Schadenprüfung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt aller von ihm angeforderten Informationen und Unterlagen.“21700.00 Nr. 2, Seite 5
Anrechnung von Zahlungen und Gutschriften auf die jeweils älteste Forderung (Anrechnungsklausel)ja„werden in Anwendung dieses Versicherungsvertrages in chronologischer Reihenfolge nach ihrer Fälligkeit auf alle offenen Forderungen gegen den jeweiligen Abnehmer angerechnet.“21300.00, Seite 5
Eigentumsvorbehalt als Voraussetzung der Deckungnicht geregelt

Inkasso und Service

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Inkasso durch den Versicherer oder Partner nach Meldungja„Das vom Versicherer festgelegte Unternehmen ist in der Vertragsübersicht unter Inkassounternehmen oder -dienstleister spezifiziert.“00710.00, Seite 1
Pflicht zur Übergabe überfälliger Forderungen an das Inkassoja„wenn der Versicherungsnehmer das Inkasso über die Gesamtsumme der offenen Forderungen gegen den jeweiligen Abnehmer spätestens 30 Tage, nachdem der maximale Verlängerungszeitraum für die unbezahlte Forderung mit dem frühesten Fälligkeitsdatum abgelaufen ist“00700.00, Seite 1
Inkassogebühren für den Versicherungsnehmerja„Der Versicherer beteiligt sich nicht an den Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei der Erfüllung seiner Obliegenheit zur Abwendung oder Minderung des Forderungsausfalls oder durch die Einleitung des Inkassos entstehen.“20800.00, Seite 8
Bonitätsauskünfte im Beitrag enthaltennein„Die Prüfungsgebühren werden dem Versicherungsnehmer durch die Kreditprüfungsgesellschaft in Rechnung gestellt.“13000.02, Seite 3
Online-Portal für Limitanträge und Meldungen vertraglich vorgesehenja„die Möglichkeiten seiner Internetverbindung mit dem Versicherer nutzen, die der Versicherer ihm zu diesem Zweck zur Verfügung stellt.“44700.00, Seite 7

Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Umsatzmeldung (monatlich, quartalsweise oder jährlich)ja„ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer seinen während dieses Meldezeitraumes an die Abnehmer, auf die der Versicherungsvertrag Anwendung findet, fakturierten Umsatz zu melden.“30100.01, Seite 6
Meldefrist für überfällige Forderungen (Tage nach Fälligkeit)ja„innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu informieren, sofern eine Forderung gegen einen Abnehmer bei Ablauf des maximalen Verlängerungszeitraumes unbezahlt und damit überfällig“18500.01, Seite 4
Höchstzulässige Prolongation oder Stundung ohne Zustimmungja„vorausgesetzt, diese Verlängerung liegt innerhalb des maximalen Verlängerungszeitraumes, der in der Vertragsübersicht festgelegt ist.“16900.00, Seite 4
Liefersperre nach Meldung oder bei negativen Merkmalenja„Der Versicherer haftet nicht für Forderungsausfälle aus Warenlieferungen oder Dienst- oder Werkleistungen, die nach einem der folgenden Umstände versandt bzw.“17700.01, Seite 4
Pflicht zur Meldung negativer Informationen über Abnehmer (Gefahrerhöhung)ja„Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer unverzüglich über Umstände oder Ereignisse zu informieren, die zu einem Schaden führen können.“18900.00, Seite 4
Frist zur Einreichung der Schadenunterlagenja„Jeder Schaden, einschließlich aller verfügbaren Informationen, muss bis spätestens 12 Monate nach dem Schadentag bei dem Versicherer angemeldet werden.“21700.00 Nr. 1, Seite 5
Vorgaben zum eigenen Kreditmanagement (Mahnwesen, Auskünfte, Sicherheiten)ja„Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei allen Geschäften mit seinen Abnehmern die Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, die der eines ordentlichen Kaufmannes entspricht.“20100.00, Seite 4
Bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung nur anteilige Kürzung statt Leistungsfreiheitnein„Der Versicherer ist im Einzelfall von der Verpflichtung zur Leistung frei, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Versicherungsnehmer eine ihm aufgrund Gesetzes oder des Versicherungsvertrages auferlegte Verpflichtung oder“28100.00 Nr. 1, Seite 6

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsgrundlage (Umsatz, Forderungsbestand, Zahl der Abnehmer oder Pauschale)ja„Die Prämie wird auf der Basis des/der in der Vertragsübersicht festgelegten Prämiensatzes/-sätze berechnet“32500.00, Seite 6
Mindestbeitrag je Versicherungsjahrja„hat der Versicherungsnehmer die Mindestprämie für das abgeschlossene Versicherungsjahr zu zahlen.“33300.00, Seite 6
Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Schadenfreiheitja„der Versicherer dem Versicherungsnehmer in Abhängigkeit der Schadenquote einen Bonus oder berechnet ihm einen Malus.“35300.01, Seite 6
Vertragslaufzeit und Verlängerungja„Der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend zu den gleichen Bedingungen und für die gleiche Laufzeit“38500.00, Seite 7
Kündigungsfrist zum Ablaufja„Versicherungsnehmer oder den Versicherer mit einer Frist von zwei Monaten vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.“38500.00, Seite 7
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadennicht geregelt
Nachhaftung für Forderungen aus Lieferungen vor Vertragsendenein„Der Schadentag muss innerhalb der in der Vertragsübersicht festgelegten Vertragslaufzeit eintreten.“00200.00, Seite 1
Einschluss bei Vertragsbeginn bereits bestehender Forderungenja„In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind auch bei Vertragsbeginn bestehende offene Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienst- oder Werkleistungen, soweit sie nicht früher als 3 Monate vor dem Vertragsbeginn entstanden sind“04200.01, Seite 2
Anwendbares Recht und Gerichtsstandja„Der Versicherungsvertrag unterliegt dem in der Vertragsübersicht festgelegten anwendbaren Recht.“47500.00, Seite 7

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Niederlassung Deutschland (Köln)
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Atradius Direkt Klassik

Volltext aufklappen: Vertragsbedingungen zur Kreditversicherung Atradius Direkt Klassik
[Seite 1] Vertragsbedingungen zur Kreditversicherung Atradius Direkt Klassik Gegenstand der Versicherung (00200.00) pflichtung hinsichtlich einer Forderung nicht se Genehmigungen erst nach dem Beginn Der Versicherer hat dem in der Vertragsüber- innerhalb der in der Vertragsübersicht fest- des Versicherungsschutzes für die jeweilige sicht genannten Versicherungsnehmer den gelegten Karenzfrist nachkommt. Ist in der Forderung erforderlich wurden bzw. diese vorliegenden Versicherungsvertrag ausgestellt. Länderliste eine längere Karenzfrist für das devisenrechtlichen Vorschriften erst nach Der Versicherer verpflichtet sich, dem Versiche- Land des Abnehmers festgelegt, so ist diese diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind; rungsnehmer gemäß den Bestimmungen und maßgeblich. Die Karenzfrist beginnt mit dem e) Forderungsausfälle in Verbindung mit Bedingungen dieses Versicherungsvertrages ursprünglichen Fälligkeitsdatum einer For- einem Drittland, sofern Waren in ein ande- den Ausfall von versicherten Forderungen zu derung. Für diesen Versicherungsfall gilt als res Land als das des Abnehmers geliefert, atr_vertragsbedingungen_atradius_direkt_20220720 ersetzen, sofern dieser durch einen eingetrete- Schadentag das Datum, an dem die maßgebli- Dienst- oder Werkleistungen dort erbracht nen Versicherungsfall entsteht. Der Schadentag che Karenzfrist abläuft. Der Versicherer ist je- oder Zahlungen dort(hin) erfolgen sollen, muss innerhalb der in der Vertragsübersicht doch nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn es sei denn, der Versicherer trifft schriftlich festgelegten Vertragslaufzeit eintreten. der Versicherungsnehmer das Inkasso über die eine anderweitige Entscheidung. Gesamtsumme der offenen Forderungen gegen den jeweiligen Abnehmer spätestens 30 Tage, Ausschluss des Politischen Risikos (01300.00) Versicherungsfälle nachdem der maximale Verlängerungszeit- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind raum für die unbezahlte Forderung mit dem Forderungsausfälle, die direkt oder indirekt Insolvenz (00300.00) frühesten Fälligkeitsdatum abgelaufen ist, dem entstehen durch oder zurückzuführen sind auf: In Anwendung des Versicherungsvertrages vom Versicherer festgelegten Unternehmen a) ein allgemeines Moratorium, erlassen von sind unter dem Versicherungsfall Insolvenz übertragen und die erforderlichen Informatio- der Regierung des Landes des Abnehmers abschließend die folgenden Situationen oder nen und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. oder eines anderen Landes, über das die Fälle zu verstehen: Zahlung vorzunehmen ist; a) Die Eröffnung eines gerichtlichen Insol- Inkassounternehmen (00710.00) b) politische Ereignisse, wirtschaftliche venzverfahrens oder Verwaltungsverfah- Das vom Versicherer festgelegte Unternehmen Schwierigkeiten, Devisenknappheit, Geld- rens nach dem Gesetz des Heimatlandes des ist in der Vertragsübersicht unter Inkassoun- entwertung oder -schwankungen, oder ge- Abnehmers, wodurch die Vermögenswerte ternehmen oder -dienstleister spezifiziert. setzliche oder administrative Maßnahmen und Geschäftsvorgänge des Abnehmers der im Land des Abnehmers, die den Transfer Kontrolle oder Überwachung eines Gerichts der vom Abnehmer vertragsmäßig erfolgten oder einer vom Gericht oder aufgrund Geset- Ausgeschlossene Versicherungsfälle Zahlungen verhindern oder verzögern; zes bestellten Person zum Zweck der Neu- c) Krieg (einschließlich Bürgerkrieg, Kampf- organisation oder Auflösung des Abnehmers Allgemeine Haftungsausschlüsse (01200.00) handlungen, Aufstand und Aufruhr), Revolu- oder zur Umschuldung, Aussetzung oder Til- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: tion oder Volksunruhen; gung seiner Schulden unterstellt werden; a) Forderungsausfälle, die direkt oder indirekt d) Wirbelstürme, Überflutungen, Erdbeben, b) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstehen oder mitverursacht werden durch Vulkanausbrüche, Flutwellen oder andere wurde vom Gericht mangels Masse abgewie- ionisierende, radioaktive, giftige, explosive Arten von Naturkatastrophen oder höherer sen oder eingestellt; oder sonstige gefährliche oder kontaminie- Gewalt; c) Die Zwangsvollstreckung aus einem Titel rende Eigenschaften oder Auswirkungen e) die Einführung von Import- oder Export- durch den Versicherungsnehmer reicht nicht einer explosiven atomaren Einrichtung oder beschränkungen oder der Widerruf von zur vollen Befriedigung des geschuldeten einer ihrer Komponenten, nukleare Brenn- Import- oder Exportlizenzen oder andere Betrages aus; materialien, Verbrennung oder nuklearen Maßnahmen einer Regierung, die die Ver- d) Ein außergerichtlicher endgültiger Vergleich Abfall; tragserfüllung verhindern. wurde mit allen oder der Mehrheit der Gläu- b) Forderungsausfälle, die zurückzuführen biger geschlossen, und der Versicherer hat sind auf Streitigkeiten, in denen der Ab- vorher seine Zustimmung erteilt; nehmer aus irgendeinem Grund für sich in Versicherte Forderungen e) Der Versicherungsnehmer kann dem Ver- Anspruch nimmt, zu der (teilweisen) Zu- sicherer nachweislich zu dessen Zufrieden- rückhaltung der Zahlungen oder der Nicht- Versicherte Forderungen (01700.00) heit belegen, dass die finanzielle Lage des ausführung einer seiner vertraglichen Versichert sind Forderungen, die dem Versi- Abnehmers sich derart gestaltet, dass die Verpflichtungen berechtigt zu sein. Dieser cherungsnehmer zustehen: Einleitung oder Fortführung gerichtlicher Ausschluss gilt nur so lange, bis die Streitig- a) gegen Abnehmer in Ländern, die in der Län- Schritte zu keinem wirtschaftlichen Ergeb- keit zu Gunsten des Versicherungsnehmers derliste aufgeführt sind, und nis führen wird; beigelegt wurde, entweder einvernehmlich b) die aus dem regelmäßigen Geschäftsbetrieb f) Solche Situationen oder Fälle, die – aus- oder durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil des Versicherungsnehmers entstehen, wie in schließlich nach Einschätzung des Versiche- oder einen rechtskräftigen Schiedsgerichts- der Vertragsübersicht festgelegt, und rers – in ihrem Wesen oder ihren Auswir- beschluss; c) die sich auf innerhalb der Vertragslaufzeit kungen den oben unter a) bis d) aufgeführten c) Forderungsausfälle, die dadurch entstehen versandte Waren oder erbrachte Dienst- oder Situationen und Fällen gleichwertig sind. oder mitverursacht werden, dass der Versi- Werkleistungen beziehen und Für diesen Versicherungsfall gilt als Schaden- cherungsnehmer, einer seiner Vertreter oder d) für die dem Versicherungsnehmer ein für tag: für a) und b) das Datum des Gerichtsurteils eine für den Versicherungsnehmer handeln- diesen Abnehmer gültiges Kreditlimit vor- oder Gerichtsbeschlusses; für c) der Tag, an de Person es unterlassen hat, die Bestim- liegt und dem die Fruchtlosigkeit der Zwangsvollstre- mungen und Bedingungen des Vertrages zu e) für die das mit dem Abnehmer vereinbarte ckung attestiert wurde; für d) der Tag, an dem erfüllen oder die geltenden gesetzlichen Be- Zahlungsziel nicht das in der Vertragsüber- alle oder die Mehrheit der Gläubiger dem Ver- stimmungen, Regelungen oder Anordnun- sicht festgelegte maximale Zahlungsziel, gleich zugestimmt haben; für e) und f) der Tag, gen zu befolgen; ermittelt ab dem Tag der Fakturierung, über- an dem der Versicherer den Versicherungsneh- d) Forderungsausfälle, die der Versicherungs- schreitet und mer schriftlich darüber informiert hat, dass er nehmer aufgrund der Nichteinholung von f) die die Bedingungen für den Versicherungs- sich eine entsprechende Meinung gebildet hat. Import-, Export- oder anderen Genehmigun- schutz im Hinblick auf das Land des Abneh- gen erleidet, die für die Vertragserfüllung mers gemäß der Länderliste erfüllen. Protracted Default (00700.00) notwendig sind oder bei denen im Falle der In Anwendung des Versicherungsvertrages Vertragserfüllung gegen devisenrechtliche liegt der Versicherungsfall Protracted Default Vorschriften verstoßen würde. Dieser Aus- vor, wenn ein Abnehmer seiner Zahlungsver- schluss findet keine Anwendung, wenn die- Stand: 07/2022 [Seite 2] Fakturierungszeitraum (02100.00) e) soweit diese durch andere Versicherungen, Versicherer trifft schriftlich eine anderweitige Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, in- die der Versicherungsnehmer abgeschlos- Entscheidung. nerhalb des in der Vertragsübersicht festgeleg- sen hat oder von denen ihm rechtmäßig ten Fakturierungszeitraumes seine Rechnun- Zahlungen oder Entschädigungen zustehen, Ausschluss von öffentlich-rechtlichen gen gegen seine Abnehmer zu erstellen. Der gedeckt sind (oder gedeckt wären, falls der Abnehmern (08700.00) Fakturierungszeitraum berechnet sich wie folgt: vorliegende Versicherungsvertrag nicht Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind a) für Warenlieferungen: ab dem Versandda- existieren würde). Forderungen gegen Staaten sowie alle staatli- tum der Waren; chen Institutionen, Organisationen oder sonsti- b) für Dienst- oder Werkleistungen: ab dem Da- gen Körperschaften, die nicht insolvenzfähig sind. tum, an dem der Versicherungsnehmer die Ausschluss im Falle von Sanktionen Dienst- oder Werkleistungen erbracht hat, (05406.01) für die er gegenüber seinem Abnehmer zum Forderungen gelten als nicht versichert und Kreditlimite Erhalt von Zahlungen berechtigt ist. der Versicherer ist nicht verpflichtet eine Ent- schädigung zu zahlen oder eine Versicherungs- Kreditlimite (09600.00) Umsatzsteuer (02400.00) leistung zu erbringen, sofern und soweit der Kreditlimite legen den Höchstbetrag und die Die Umsatzsteuer oder eine der Umsatzsteuer Versicherer durch die Gewährung von Versi- Bedingungen fest, zu denen der Versicherer entsprechende Steuer auf versicherte Forde- cherungsschutz oder Zahlung einer Entschädi- eine Haftung für einen Abnehmer, auf den rungen ist entweder in den Versicherungs- gung oder Bereitstellung einer Versicherungs- der Versicherungsvertrag Anwendung findet, schutz eingeschlossen oder ausgeschlossen. leistung für betroffene Forderungen in Konflikt übernimmt. Der Versicherungsnehmer benö- Dieser Punkt wird in der Vertragsübersicht mit Sanktionen, Verboten oder Restriktionen tigt für jeden Abnehmer, auf den der Versiche- festgelegt. gemäß den relevanten Handels- und Wirt- rungsvertrag Anwendung findet, ein Kreditli- schaftssanktionsgesetzen oder -bestimmun- mit. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Konsignationslager (02700.01) gen gerät oder hiergegen verstoßen würde. unverzüglich ein Kreditlimit festzusetzen. Ein Sofern der Versicherungsnehmer Waren auf Kreditlimit muss jedoch spätestens vor Eintritt Konsignationslagerbasis liefert, beginnt der Ausschluss von Bankgarantien (06200.00) des Schadenfalls vorliegen. Forderungen, die Versicherungsschutz mit der Warenentnahme Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind das Kreditlimit übersteigen, rücken insoweit durch den Abnehmer oder eine mit seinem Ein- Forderungen oder Forderungsteile gegen Ab- in den Versicherungsschutz nach, als durch verständnis oder mit seiner Genehmigung han- nehmer, bei denen der Versicherungsnehmer Bezahlung älterer, innerhalb des Kreditlimits delnden Person aus dem Konsignationslager. eine Bankgarantie vorliegen hat, es sei denn, liegender Forderungen ein solches Nachrücken Voraussetzung für den Versicherungsschutz eine Bankgarantie wurde zur Voraussetzung in den Versicherungsschutz ermöglicht wird. ist, dass der Versicherungsnehmer dem Abneh- für den Versicherungsschutz für den jeweiligen mer die entsprechenden Forderungen inner- Abnehmer gemacht. Kreditlimitentscheidungen/ halb von 30 Tagen nach Entnahme der Waren Kreditmitteilungen (10400.00) in Rechnung stellt. Ausschluss von Bürgschaften (06250.00) Der Versicherungsnehmer kann vom Versi- Sofern das Fabrikationsrisiko im Rahmen die- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind cherer eine Kreditlimitentscheidung erhalten, ses Vertrags versichert ist, findet dieses keine Forderungen, für die der Versicherungsnehmer nachdem er vorab ein Kreditlimit für den benö- Anwendung auf Konsignationslagerverträge. eine Garantie eines Bürgschaftsunternehmens tigten Betrag beim Versicherer beantragt hat. oder einer Kreditversicherung vorliegen hat, Diese Kreditlimitentscheidung erfolgt in Form Altsaldendeckung (04200.01) es sei denn, eine Garantie wurde zur Voraus- einer schriftlichen oder elektronischen Kredit- In den Versicherungsschutz eingeschlossen setzung für den Versicherungsschutz für den mitteilung. Der Versicherer ist jederzeit und aus sind auch bei Vertragsbeginn bestehende of- jeweiligen Abnehmer gemacht. beliebigen Gründen berechtigt, Bestimmungen fene Forderungen aus Warenlieferungen oder und Bedingungen an die Kreditlimitentschei- Dienst- oder Werkleistungen, soweit sie nicht Ausschluss von Vorauszahlungen (06600.00) dung zu knüpfen. Diese Bestimmungen und früher als 3 Monate vor dem Vertragsbeginn Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Bedingungen können die Versicherungsver- entstanden sind und soweit diese Forderungen Forderungen oder Forderungsteile, für die der tragsbestimmungen ändern oder außer Kraft allen übrigen Versicherungsvertragsbestim- Abnehmer eine An- bzw. Vorauszahlung vor setzen. Der Versicherer kann ebenfalls jeder- mungen entsprechen. Versand der Waren oder Beginn von Dienst- zeit und aus beliebigen Gründen die Kreditli- oder Werkleistungen geleistet hat. mitentscheidungen ändern, herabsetzen oder aufheben. Änderungen, Herabsetzungen und Ausgeschlossene Forderungen Ausschluss von Vermietung und Verpachtung Aufhebungen gelten nicht rückwirkend. Kre- (06900.00) ditlimitentscheidungen bleiben so lange gültig, Ausgeschlossene Forderungsausfälle Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind bis sie vom Versicherer aufgehoben werden (05400.00) Forderungen oder Forderungsteile aus Vermie- oder der Versicherungsvertrag endet. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind tung und/oder Verpachtung von Immobilien. Forderungsausfälle: Credit Checks (10800.01) a) in Bezug auf Fälligkeits- und/oder Verzugs- Ausschluss von Bargeschäften (07000.00) Der Versicherungsnehmer kann eine Kredit- zinsen; Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind limitentscheidung durch Nutzung der Credit b) in Bezug auf Vertragsstrafen oder Schadens- alle Bargeschäfte. Check-Einrichtung des Kreditversicherungs- ersatz, gleichgültig ob vertraglich oder an- Online-Systems erhalten. Ein positiver Online- derweitig geregelt, auf deren Zahlung der Credit Check führt zu einem Kreditlimit für den Versicherungsnehmer gegen den Abnehmer Ausgeschlossene Abnehmer in der Vertragsübersicht als Credit Check-Be- zusätzlich zu den ausstehenden Forderun- trag festgelegten Betrag. Ein negativer Online- gen einen Anspruch hat; Ausschluss von verbundenen Unternehmen Credit Check entspricht einer Limitablehnung. c) in Bezug auf Bankkosten, es sei denn, es ist (08400.00) Der Versicherer kann jederzeit und aus belie- vertraglich festgelegt, dass diese als Teil der Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bigen Gründen Credit Checks aufheben, wobei ausstehenden Forderungen gegen einen Ab- sind Forderungen gegen Abnehmer, die der diese Aufhebung nicht rückwirkend gilt. Credit nehmer gelten; mittelbaren oder unmittelbaren Kontrolle des Checks bleiben so lange gültig, bis sie vom Ver- d) in Bezug auf alle Kosten, die dem Versiche- Versicherungsnehmers unterliegen oder an sicherer aufgehoben werden oder der Versiche- rungsnehmer bei der Beilegung von Streit- denen er mittelbar oder unmittelbar beteiligt rungsvertrag endet. fragen zwischen ihm und seinen Abneh- ist, oder gegen Abnehmer, die eine solche Kon- mern oder die dem Versicherungsnehmer trolle über den Versicherungsnehmer ausüben aufgrund gegen ihn oder von ihm eingeleite- oder über eine solche Beteiligung an seinen ter rechtlicher Schritte entstehen; Geschäftsanteilen verfügen, es sei denn, der Stand: 07/2022 [Seite 3] Maximaler Gesamtbetrag der gewährten nehmer verpflichtet, dem Versicherer alle Um- nehmer den Abnehmer während der letzten Kreditlimite (10950.02) stände mitzuteilen, die für die Risikobeurtei- zwölf Monate vor Beginn des Versicherungs Der maximale Gesamtbetrag der gewährten lung relevant sein können. Der Versicherer schutzes mindestens zwei Mal gegen Zah- Kreditlimite sollte nicht den in der Vertrags- ist dazu berechtigt, die Kreditprüfungsgesell- lungsziel beliefert und Zahlungen innerhalb übersicht festgelegten maximalen Gesamtbe- schaft über diese Umstände zu informieren. des maximalen Verlängerungszeitraumes trag der gewährten Kreditlimite überschreiten. Für die Dienstleistungen, die durch die Kredit- erhalten hat; Sobald der maximale Gesamtbetrag der ge- prüfungsgesellschaft im Namen des Versiche- b) der Versicherungsnehmer darf in den zwölf währten Kreditlimite diesen Betrag erreicht, hat rungsnehmers zur Verfügung gestellt werden, Monaten vor Beginn des Versicherungs der Versicherer das Recht, die Bearbeitung wei- muss der Versicherungsnehmer die in der Ver- schutzes keinen Forderungsausfall durch terer Kreditlimitanträge zurückzustellen. Der tragsübersicht festgelegten Kreditprüfungsge- den jeweiligen Abnehmer erlitten haben und Versicherungsnehmer wird informiert, sobald bühren zahlen. Die Prüfungsgebühren werden c) jede Kreditlimitentscheidung durch den Ver- der Versicherer dieses Recht ausübt. Um dies dem Versicherungsnehmer durch die Kredit- sicherer (einschließlich Limitablehnung) zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer prüfungsgesellschaft in Rechnung gestellt. Die setzt ab ihrem Ausstellungsdatum alle durch regelmäßig den maximalen Gesamtbetrag der aufgeführten Beträge sind als Nettobeträge ohne den Versicherungsnehmer im Rahmen der gewährten Kreditlimite reduzieren, indem er Steuern und Abgaben zu verstehen. Sofern sie Pauschaldeckung festgesetzten Kreditlimi- nicht mehr benötigte existierende Kreditlimit- Steuern oder Abgaben unterliegen, werden diese te für den jeweiligen Abnehmer außer Kraft. entscheidungen streicht oder herabsetzt. dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt. Nach einer Limitablehnung kann der Ver- sicherungsnehmer jedoch selbst wieder ein Aufschiebende Wirkung von Herabsetzungen Pauschaldeckung durch Bank-, Kreditlimit im Rahmen der Pauschaldeckung oder Aufhebungen von Kreditlimiten Handelsauskünfte (13210.02) festsetzen; dieses Pauschallimit gilt nur für (11010.00) Für Abnehmer in Ländern, für die gemäß der Forderungen, für die der Versicherungsschutz Wird ein Kreditlimit nicht ausdrücklich ge- Länderliste die Pauschaldeckung möglich ist, nicht früher als 12 Monate nach der letzten, mäß Kreditlimitentscheidung mit sofortiger kann der Versicherungsnehmer unter Zugrun- aktuellsten Limitablehnung beginnt. Wirkung herabgesetzt oder aufgehoben, so gilt delegung von Kreditauskünften selbst ein Kre- Ein aufgrund von Zahlungserfahrungen festge- die jeweilige Aufhebung oder Herabsetzung 10 ditlimit festsetzen. setztes Kreditlimit kann nicht für solche Forde- Kalendertage nach dem Ausfertigungsdatum Die folgenden Bedingungen finden hierbei An- rungen gelten, die dem Versicherungsnehmer der entsprechenden Kreditlimitentscheidung wendung: weniger Sicherheiten einräumen als die, auf oder zu dem in der Kreditlimitentscheidung a) die Kreditauskunft muss von einer unab- welchen die Pauschaldeckung aufgrund von genannten Gültigkeitsdatum, wobei der jeweils hängigen Kreditauskunftei oder einer Bank Zahlungserfahrungen beruht. spätere Zeitpunkt maßgeblich ist. im Land des Versicherungsnehmers oder im Land des Abnehmers stammen; Bindende Verträge (15200.01) Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, b) die Auskunft darf keine negativen Informa- Hat der Versicherer die Kreditlimitentscheidung alle Bedingungen und Bestimmungen des Ver- tionen im Hinblick auf die finanzielle Situ- für einen Abnehmer aufgehoben oder herabge- sicherungsvertrages einzuhalten, bleibt von ation, den Ruf oder die Zahlungsweise des setzt oder den Versicherungsschutz im Hinblick dieser Regelung unberührt. Abnehmers enthalten; auf das Land des Abnehmers aufgehoben, findet c) der Versicherungsnehmer darf in den zwölf diese Aufhebung oder Herabsetzung keine An- Prüfungsgebühren (11200.00) Monaten vor Beginn des Versicherungs- wendung auf Verträge, die der Versicherungs- Der Versicherungsnehmer hat die in der Ver- schutzes keinen Forderungsausfall durch nehmer vor dem Datum der Aufhebung oder tragsübersicht festgelegten Prüfungsgebühren den jeweiligen Abnehmer erlitten haben und Herabsetzung durch den Versicherer abge- zu zahlen. Die aufgeführten Beträge verste- d) jede Kreditlimitentscheidung durch den Ver- schlossen hat und von denen er sich auch auf- hen sich netto ohne Steuer. Sofern sie Steuern sicherer (einschließlich Limitablehnung) grund einer Verschlechterung der finanziellen unterliegen, werden diese gemeinsam mit den setzt ab ihrem Ausstellungsdatum alle durch Situation des jeweiligen Abnehmers nicht lösen angefallenen Prüfungsgebühren dem Versi- den Versicherungsnehmer im Rahmen der kann (im Folgenden Bindende Verträge). cherungsnehmer in Rechnung gestellt. Pauschaldeckung festgesetzten Kreditlimi- Der Versicherungsschutz für Bindende Verträ- te für den jeweiligen Abnehmer außer Kraft. ge besteht nur für Verträge: Kreditinformationsdienste (13000.02) Nach einer Limitablehnung kann der Ver- a) die mit Abnehmern abgeschlossen wurden, Kreditinformationen sind für die Festlegung sicherungsnehmer jedoch selbst wieder ein für die der Versicherungsnehmer nachwei- von Kreditlimiten erforderlich. Der Versi- Kreditlimit im Rahmen der Pauschaldeckung sen kann, dass bisherige Forderungen in- cherungsnehmer ist verantwortlich für die festsetzen; dieses Pauschallimit gilt nur für nerhalb des maximalen Verlängerungszeit- Beschaffung akkurater und aktueller Kredit- Forderungen, für die der Versicherungs- raumes gezahlt wurden, und informationen für alle Abnehmer, für die er schutz nicht früher als 12 Monate nach der b) bei denen der vereinbarte Liefertermin (oder ein Kreditlimit beantragt. Um diese Kredit- letzten, aktuellsten Limitablehnung beginnt. im Falle von Dienst- oder Werkleistungen information zu erhalten, beauftragt der Versi- Ein aufgrund von Kreditauskünften festgesetz- das vereinbarte Fertigstellungsdatum) nicht cherungsnehmer den Versicherer hiermit un- tes Kreditlimit: später als 3 Monate nach dem Datum der widerruflich, in seinem Namen und für seine a) ist für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Aufhebung oder Herabsetzung liegt. Rechnung – oder in Fällen von Mitversicherten dem Datum der Auskunft gültig und c) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, in deren Namen und für deren Rechnung – die b) darf den in der Vertragsübersicht festgeleg- den Versicherer schriftlich nicht später als in der Vertragsübersicht aufgeführte Kredit- ten Betrag der Pauschaldeckung nicht über- 5 Tage nach Aufhebung oder Herabsetzung prüfungsgesellschaft zu beauftragen, entspre- schreiten. über die oben genannten Umstände zu infor- chende Kreditinformationen bereitzustellen. mieren und dem Versicherer zu dessen Zu- Im Namen des Versicherungsnehmers oder im Pauschaldeckung durch Zahlungserfahrung friedenheit nachzuweisen, dass ein solcher Namen der Mitversicherten wird der Versiche- (13620.02) Bindender Vertrag existiert. rer der Kreditprüfungsgesellschaft alle Details Der Versicherungsschutz für Bindende Ver- des Abnehmers übermitteln, für den der Ver- Für Abnehmer in Ländern, für die gemäß der träge findet keine Anwendung, falls die Auf- sicherungsnehmer ein Kreditlimit beantragt, Länderliste die Pauschaldeckung möglich ist, hebung oder Herabsetzung aufgrund einer der und die Kreditprüfungsgesellschaft wird die kann der Versicherungsnehmer unter Berück- folgenden Tatbestände erfolgte: Kreditinformationen direkt an den Versicherer sichtigung von Zahlungserfahrungen selbst ein a) Beendigung des Geschäftsbetriebs des Ab- übermitteln. Der Versicherer verpflichtet sich, Kreditlimit festsetzen. nehmers; die Kreditinformationen für die Festlegung von Die folgenden Bedingungen finden hierbei An- b) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Kreditlimiten zu nutzen. wendung: c) Umwandlung der Firma des Abnehmers in Obwohl die Kreditinformationen durch die a) das Kreditlimit entspricht dem in der Ver- eine Holding oder Kreditprüfungsgesellschaft an den Versicherer tragsübersicht festgelegten Betrag der Pau- d) Änderung der Rechtsform des Abnehmers. übermittelt werden, bleibt der Versicherungs- schaldeckung, sofern der Versicherungs- Stand: 07/2022 [Seite 4] Länderbedingungen renlieferungen oder Dienst- oder Werkleis- Lage sein wird, seine Vertragspflichten zu tungen auf, die nach Ablauf des maximalen erfüllen; Länderbedingungen (15600.00) Verlängerungszeitraumes für diese Forde- e) ein Wechsel oder ein Scheck des Abnehmers Der Versicherer kann im Hinblick auf ein be- rung versandt, bzw. im Falle von Dienst- oder mangels Deckung nicht eingelöst wird; stimmtes Land jederzeit die Bedingungen für Werkleistungen, fakturiert wurden, voraus- f) rechtliche Schritte aufgrund einer ausste- den Versicherungsschutz ändern oder den Ver- gesetzt es liegt kein anderer Umstand vor, henden Zahlung gegen einen Abnehmer ein- sicherungsschutz aufheben und die Länder- der zur automatischen Beendigung des Ver- geleitet werden; liste entsprechend anpassen. Diese Änderung sicherungsschutzes führt. Wird eine solche g) der Versicherungsnehmer Kenntnis von ne- oder Aufhebung gilt nicht rückwirkend und Forderung später als 30 Tage nach Ablauf gativen Informationen im Hinblick auf die findet auf Warenlieferungen oder Dienst- oder des maximalen Verlängerungszeitraumes finanzielle Situation, den Ruf oder die Zah- Werkleistungen Anwendung, die nach dem in bezahlt, besteht erst wieder Versicherungs- lungsweise des Abnehmers erhalten hat. der geänderten Länderliste festgelegten Datum schutz für Warenlieferungen und Dienst- versandt oder erbracht werden. oder Werkleistungen, die nach dem Tag des Meldegrenze (19300.01) Zahlungseinganges versandt, bzw. im Falle Ist der überfällige Gesamtbetrag gegen einen von Dienst- oder Werkleistungen, fakturiert Abnehmer bei Ablauf des maximalen Verlän- Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, werden, vorausgesetzt es liegt kein anderer gerungszeitraumes kleiner oder gleich der in Informationspflichten Umstand vor, der zur automatischen Beendi- der Vertragsübersicht festgelegten Meldegren- gung des Versicherungsschutzes führt; ze, gilt folgendes: Beginn des Versicherungsschutzes (16500.00) b) der Versicherungsnehmer hat ein Inkasso- a) der Versicherungsnehmer ist nicht ver- Der Versicherungsschutz für jede einzelne For- unternehmen mit der Beitreibung von For- pflichtet, diese Überfälligkeit anzuzeigen derung beginnt: derungen gegen den jeweiligen Abnehmer und a) für Warenlieferungen: mit dem Versand der beauftragt. Sobald diese Forderungen be- b) die Nichtzahlung dieser Forderung(en) gilt Ware. Der Versand gilt als ausgeführt, wenn zahlt sind, besteht wieder Versicherungs- nicht als Umstand, der zu einer automati- der Versicherungsnehmer oder eine in sei- schutz für Warenlieferungen oder Dienst- schen Beendigung des Versicherungsschut- nem Namen handelnde Person den Besitz an oder Werkleistungen, die nach dem Tag des zes für zukünftige Lieferungen/ Leistungen der Ware aufgibt zum Zweck der Erfüllung Zahlungseinganges versandt, bzw. im Falle an diesen Abnehmer führt; dies gilt maximal seiner vertraglichen Verpflichtungen mit von Dienst- oder Werkleistungen, fakturiert bis zum Eintritt eines Versicherungsfalles. dem Abnehmer; werden, vorausgesetzt es liegt kein anderer Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, b) für Dienst- oder Werkleistungen: sobald der Umstand vor, der zur automatischen Beendi- den Versicherer unverzüglich über Umstände Versicherungsnehmer an den Abnehmer gung des Versicherungsschutzes führt; oder Ereignisse zu informieren, die zu einem eine Rechnung für die jeweils erbrachte c) Insolvenz des Abnehmers oder Schaden führen können, bleibt hiervon unbe- Dienst- oder Werkleistung versandt hat. d) der Versicherer hebt die Kreditlimitentschei- rührt. dung für einen Abnehmer oder den Versiche- Maximaler Verlängerungszeitraum (16900.00) rungsschutz im Hinblick auf das Land des Bestrittene Forderungen (19700.01) Sofern im Einzelfall erforderlich, kann der Abnehmers auf. Bestreitet der Abnehmer eine Forderung oder Versicherungsnehmer einer Verlängerung behauptet er, dass eine Gegenforderung be- des ursprünglichen Fälligkeitsdatums einer Noch nicht fakturierte Dienst- oder steht, gilt die Nichtzahlung solcher Forderun- Forderung zustimmen, vorausgesetzt, diese Werkleistungen (18100.00) gen bei Ablauf des maximalen Verlängerungs- Verlängerung liegt innerhalb des maximalen Es besteht Versicherungsschutz auch für For- zeitraumes nicht als Umstand, der zu einer Verlängerungszeitraumes, der in der Vertrags- derungsausfälle aus Dienst- oder Werkleistun- automatischen Beendigung des Versicherungs- übersicht festgelegt ist. gen, die vor der automatischen Beendigung des schutzes für zukünftige Lieferungen/Leistun- Stimmt der Versicherungsnehmer einer Ver- Versicherungsschutzes erbracht, jedoch zu die- gen an diesen Abnehmer führt, vorausgesetzt längerung der Fälligkeit über den maximalen sem Zeitpunkt noch nicht fakturiert wurden. die Gesamtsumme der bestrittenen Forderun- Verlängerungszeitraum hinaus zu oder erlaubt gen beträgt weniger als 10.000 Euro. er eine solche Verlängerung, besteht kein Recht Verpflichtung zur Meldung einer Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflich- auf Entschädigung für diese Forderung, es sei Überschreitung des maximalen tet, den Versicherer über die Überfälligkeit die- denn, der Versicherer hat einer solchen Verlän- Verlängerungszeitraumes (18500.01) ses bestrittenen Gesamtbetrages zu informie- gerung vorab schriftlich zugestimmt. Der Versicherungsnehmer hat den Versicherer ren und das Inkasso bezüglich des bestrittenen Für die Anwendung der Versicherungsver- innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu informie- Gesamtbetrages einzuleiten. tragsbestimmungen gilt weiterhin das ur- ren, sofern eine Forderung gegen einen Abneh- Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, sprüngliche Fälligkeitsdatum. mer bei Ablauf des maximalen Verlängerungs- den Versicherer unverzüglich über Umstände Eine solche Verlängerung ist nicht möglich im zeitraumes unbezahlt und damit überfällig ist. oder Ereignisse zu informieren, die zu einem Falle von Wechseln, Schuldscheinen, Zahlung Dies gilt nicht, wenn die Forderung innerhalb Schaden führen können, bleibt hiervon unbe- gegen Dokumente (cash against documents), dieser 30 Tage bezahlt wird. rührt. Dokumenten gegen Akzept/ Zahlung eines Sichtwechsels oder falls die Zahlung mit einem Verpflichtung zur Mitteilung negativer Akkreditiv zu leisten ist. Informationen (18900.00) Schadenminderung und Inkasso Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Automatische Beendigung des Versicherer unverzüglich über Umstände oder Maßnahmen zur Schadenminderung Versicherungsschutzes (17700.01) Ereignisse zu informieren, die zu einem Scha- (20100.00) Der Versicherer haftet nicht für Forderungsaus- den führen können. Solche Umstände oder Er- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei fälle aus Warenlieferungen oder Dienst- oder eignisse liegen u. a. vor, wenn: allen Geschäften mit seinen Abnehmern die Werkleistungen, die nach einem der folgenden a) der Abnehmer um eine Verlängerung des Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, die der Umstände versandt bzw., im Falle von Dienst- Fälligkeitsdatums über den maximalen Ver- eines ordentlichen Kaufmannes entspricht. Der oder Werkleistungen, fakturiert werden: längerungszeitraum hinaus bittet; Versicherungsnehmer hat hierzu alle geeigne- a) eine Forderung gegen einen Abnehmer ist b) der Abnehmer die Ware oder Dokumente nicht ten Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlung bei Ablauf des in der Vertragsübersicht fest- annimmt, wenn Zahlung gegen Dokumente des ausstehenden Betrages durch den Abneh- gelegten maximalen Verlängerungszeitrau- (cash against documents) vereinbart war; mer zu erreichen und das Risiko eines Forde- mes noch immer unbezahlt und damit über- c) die Insolvenz des Abnehmers droht oder ein- rungsausfalls zu minimieren. Dies beinhaltet fällig. Wird eine solche Forderung innerhalb getreten ist; insbesondere die Geltendmachung aller Rech- von 30 Tagen nach Ablauf des maximalen d) der Versicherungsnehmer Grund zu der An- te an Waren, gegen Abnehmer und dritte Par- Verlängerungszeitraumes bezahlt, lebt der nahme hat, dass der Abnehmer nicht in der teien. Der Versicherungsnehmer ist ebenfalls Versicherungsschutz rückwirkend für Wa- Lage ist oder wahrscheinlich nicht in der verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, Stand: 07/2022 [Seite 5] die vom Versicherer in Verbindung mit einem tischen Beendigung des Versicherungs- ausfalls sechs Monate nach dem Schadentag potentiellen oder tatsächlichen Forderungs- schutzes bestehenden offenen Forderungen noch nicht endgültig fest, entschädigt der Ver- ausfall sowohl vor als auch nach einer Ent- gegenüber dem Abnehmer getroffen worden sicherer den Versicherungsnehmer auf der schädigungszahlung angeordnet werden. Dies sein. Basis einer vorläufigen Schadenabrechnung, schließt die Einleitung rechtlicher Schritte ein. Alle sonstigen Bestimmungen und Bedingun- in der er die von ihm geschätzten zu erwarten- gen des Versicherungsvertrages bleiben hier- den Erlöse abzieht. Ist eine solche Schätzung Inkasso-Mindestbetrag (21000.01) von unberührt. nicht möglich, wird zunächst eine vorläufige Die Verpflichtung zur Beauftragung des vom Entschädigung in Höhe von 50 % des mutmaß- Versicherer festgelegten Unternehmens mit Schäden (21700.00) lichen versicherten Schadens geleistet. Diese dem Inkasso findet keine Anwendung, solange 1. Frist zur Anmeldung eines Schadens Bestimmung findet nur auf Forderungsausfäl- der bei Ablauf des maximalen Verlängerungs- Jeder Schaden, einschließlich aller verfüg- le, die auf Insolvenz beruhen, Anwendung. Bei zeitraumes überfällige Betrag gegen einen baren Informationen, muss bis spätestens gerichtlich bestätigten langfristigen Insolvenz- Abnehmer geringer oder gleich dem in der Ver- 12 Monate nach dem Schadentag bei dem plänen gilt diese Bestimmung nicht. tragsübersicht festgelegten Inkasso-Mindest- Versicherer angemeldet werden. Der Versi- betrag ist. cherungsnehmer ist verpflichtet, alle für die Rückerstattung von Zahlungen zur Der Versicherungsnehmer darf das vom Versi- Schadenabrechnung erforderlichen Infor- Insolvenzmasse (22900.01) cherer bestimmte Unternehmen nicht mit dem mationen und Unterlagen bis spätestens 12 Hat der Versicherungsnehmer gemäß gesetzli- Inkasso einer unterhalb dieses Betrages liegen- Monate, nachdem sie durch den Versicherer cher Vorschriften aufgrund rechtmäßiger Insol- den Forderung beauftragen. Ebenso wenig ist angefordert wurden, einzureichen. venzanfechtung oder aufgrund gerichtlicher Ent- das Unternehmen verpflichtet, solche Inkasso- 2. Rückmeldung des Versicherers scheidung Zahlungen, die er vom Abnehmer vor aufträge auszuführen. Der Versicherer haftet in Der Versicherer übermittelt dem Versiche- dessen Insolvenz erhalten hat, zurückerstattet, diesen Fällen nicht für eventuell entstehende rungsnehmer die Ergebnisse seiner Scha- kann er den daraus resultierenden Forderungs- Inkassokosten des Versicherungsnehmers. denprüfung innerhalb von 30 Tagen nach ausfall als Schaden geltend machen. Vorausset- Erhalt aller von ihm angeforderten Informa- zung hierfür ist, dass sich die Forderungsausfälle tionen und Unterlagen. auf versicherte Forderungen beziehen und die Schäden 3. Schadenberechnung Bestimmungen und Bedingungen des Versiche- Der Forderungsausfall des Versicherungsneh- rungsvertrages eingehalten wurden. Anrechnung von Zahlungen (21300.00) mers ist der Betrag, der dem Versicherungs- Der Versicherer wird den Schaden gemäß den Alle Zahlungen, die der Versicherungsnehmer, nehmer am Schadentag gegen den Abnehmer zum Zeitpunkt der Eröffnung der Insolvenz des eine für ihn handelnde Person oder der Versi- zusteht, abzüglich aller Einsparungen, die dem Abnehmers geltenden vertraglichen Bedingun- cherer vor dem Schadentag erhält, werden in Versicherungsnehmer durch die Nichterfül- gen abrechnen. Diese Regelung kann jedoch Anwendung dieses Versicherungsvertrages in lung des Vertrages entstehen (einschließlich nicht dazu führen, dass der Versicherer ins- chronologischer Reihenfolge nach ihrer Fällig- nicht zu zahlender Provisionen für Agenten). gesamt mehr als den versicherten Prozentsatz keit auf alle offenen Forderungen gegen den je- Weiterhin werden in Anwendung der Versi- des Kreditlimits für einen Abnehmer zahlt. Die weiligen Abnehmer angerechnet. Alle Zahlun- cherungsvertragsbestimmungen die folgen- folgenden Bedingungen finden Anwendung: gen, die der Versicherungsnehmer, eine für ihn den Beträge in Abzug gebracht: a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, handelnde Person oder der Versicherer nach a) vom Abnehmer oder dritten Parteien ge- den Versicherer unverzüglich über die Auf- dem Schadentag erhält, werden entsprechend leistete Zahlungen (einschließlich Barzah- forderung zur Rückerstattung aufgrund An- dem Verhältnis, in welchem der Versicherungs- lungen), jedoch unter Ausschluss noch nicht fechtung oder gerichtlicher Entscheidung zu nehmer und der Versicherer den Schaden tra- eingelöster Schecks oder Wechsel; informieren; gen, aufgeteilt. Der Versicherungsnehmer ist b) Gutschriften; b) der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, verpflichtet, den Versicherer über den Erhalt c) aufrechenbare oder aufgerechnete Forde- die Berechtigung der Anfechtung zu prüfen einer entsprechenden Zahlung unverzüglich rungen; und gegebenenfalls geeignete rechtliche zu benachrichtigen. d) Gegenforderungen; Maßnahmen zur Abwehr der Rückforde- e) Erlöse aus Sicherheiten oder Garantien und rungsansprüche zu ergreifen; Anrechnung von Zahlungen nach f) Erlöse aus dem Wiederverkauf von zurück- c) der Versicherungsnehmer muss nachwei- automatischer Beendigung des genommenen Waren. sen, dass die Zahlungen an die Insolvenz- Versicherungsschutzes (21311.00) Als versicherter Schaden gilt der Forde- masse des Abnehmers zurückerstattet und 1. Sofern der Versicherungsnehmer nach der rungsausfall des Versicherungsnehmers, die offenen Forderungen im Insolvenzver- automatischen Beendigung des Versiche- soweit er sich auf unbezahlte versicherte fahren zur Tabelle angemeldet wurden. rungsschutzes Waren liefert oder Dienst- Forderungen bezieht. Die Höhe der Entschä- oder Werkleistungen erbringt und digung entspricht entweder dem versicher- Höchsthaftung des Versicherers (23300.00) 2. Der Versicherungsnehmer und der Abneh- ten Prozentsatz des versicherten Schadens Die Höchsthaftung ist der Betrag, für den der mer schriftlich eine Tilgungsvereinbarung oder dem versicherten Prozentsatz des Versicherer pro Versicherungsjahr maximal für Zahlungen auf diese Warenlieferungen, Kreditlimits für den Abnehmer, je nachdem, haftet. Die Höchsthaftung entspricht dem je- Dienst- oder Werkleistungen treffen, die welcher Betrag niedriger ist. weils höheren der nachstehenden Beträge: von den Anrechnungsbestimmungen des 4. Abtretung und Zustimmung – der Betrag der Höchsthaftung des Versiche- Versicherungsvertrages abweicht, wird der Auf Wunsch des Versicherers können Scha- rers oder Versicherer im Schadenfall Zahlungen ent- denzahlungen unter der Voraussetzung ge- – ein Vielfaches der im Hinblick auf das Versi- sprechend der Tilgungsvereinbarung mit leistet werden, dass die Gesamtforderung cherungsjahr gezahlten Prämien (netto ohne dem Abnehmer anrechnen. gegenüber einem Abnehmer einschließlich etwaige anfallende Steuern) Die folgenden Bedingungen finden Anwen- aller Rechte und Sicherheiten an den Ver- Ungeachtet dessen kann die Höchsthaftung des dung: sicherer abgetreten wird. Auf Wunsch des Versicherers geringer sein als der versicherte a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Versicherers können die Schadenzahlun- Prozentsatz eines einzelnen Kreditlimits oder den Versicherer unverzüglich über Waren- gen der vorherigen Anerkennung des Ver- der Summe der Kreditlimite. Der Betrag der lieferungen oder Dienst- oder Werkleistun- sicherungsnehmers zu der vom Versicherer Höchsthaftung des Versicherers und das Viel- gen nach automatischer Beendigung des erstellten Schadenabrechnung unterliegen. fache sind in der Vertragsübersicht festgelegt. Versicherungsschutzes sowie über die vom Versicherungsvertrag abweichende Til- Abzug von erwarteten Erlösen/vorläufige Zuordnung von Schadenzahlungen gungsvereinbarung mit dem Abnehmer zu Abrechnung (22500.00) (24500.00) informieren und Bei der Berechnung der Höhe des Schadens be- Alle Schadenzahlungen des Versicherers wer- b) Es muss eine Vereinbarung über die Rück- rücksichtigt der Versicherer auch die zu erwar- den dem Versicherungsjahr zugeordnet, in dem zahlung der zum Zeitpunkt der automa- tenden Erlöse. Steht die Höhe des Forderungs- der Schadentag eingetreten ist. Stand: 07/2022 [Seite 6] Forderungsfranchise (26100.00) heit des Versicherers ein, wenn die Verletzung Prämienzahlung (32500.00) Der Versicherer haftet nicht für Forderungs- auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit be- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Prä- ausfälle, sofern ein Forderungsausfall für den ruht. Dies gilt jedoch nicht, wenn die vorsätz- mie und Versicherungssteuer oder entsprechen- jeweiligen Abnehmer geringer oder gleich liche oder grob fahrlässige Verletzung keinen de Steuer auf die gemeldeten Beträge zu zahlen. hoch ist wie der in der Vertragsübersicht fest- Einfluss auf den Eintritt des Versicherungs- Die Prämie wird auf der Basis des/der in der gelegte und zum Schadentag gültige Betrag falls oder die Höhe der Entschädigung hatte. Vertragsübersicht festgelegten Prämiensatzes/- der Forderungsfranchise. Forderungen oder 4. Die Anbietungspflicht und die Verpflich- sätze berechnet und ist zu den Terminen fällig, Teilforderungen, deren Wert unter dem Betrag tung zur Offenlegung aller Informationen, die durch den Versicherer festgelegt werden. der Forderungsfranchise liegt, unterliegen der insbesondere der zur Prämienberechnung Prämienpflicht und sind in den Meldungen zur benötigten, sind einklagbare, vom Versiche- Vorausprämie (32900.00) Prämienberechnung, falls gemäß Versiche- rungsnehmer zu erfüllende Vertragspflich- Die in der Vertragsübersicht festgelegten rungsvertrag erforderlich, anzugeben. ten. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Prämienbeträge sind Vorausprämien. Diese dieser Vertragspflichten, ist der Versicherer Beträge verstehen sich netto ohne Versiche- – ohne dass es einer Kündigung bedarf – von rungssteuer oder entsprechende Steuer. Sofern Obliegenheiten und Folgen der Nichterfüllung der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei Steuer anfällt, wird sie in der Rechnung an den denn, dass die Verletzung als unverschuldet Versicherungsnehmer ausgewiesen. Informationspflicht (27300.00) anzusehen ist. Außerdem ist der Versicherer Am Ende des Versicherungsjahres wird die Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem für den Fall, dass der Versicherungsnehmer tatsächlich im Hinblick auf diesen Zeitraum Versicherer alle Informationen und Unterlagen es versäumt, die für die Prämienberechnung fällige Prämie auf Grundlage der vom Versiche- zur Verfügung zu stellen, die der Versicherer zur benötigten Informationen während drei auf- rungsnehmer erhaltenen Meldungen und des Prüfung der Einhaltung der versicherungsver- einander folgender Meldezeiträume zur Ver- vereinbarten Prämiensatzes berechnet. traglichen Obliegenheiten und Verpflichtungen fügung zu stellen, berechtigt, eine auf den Falls die tatsächlich zu zahlende Prämie die durch den Versicherungsnehmer anfordert. Auf letzten drei Meldungen beruhende Durch- gesamte Vorausprämie überschreitet, zahlt der Verlangen des Versicherers hat der Versiche- schnittsprämie zu berechnen, nachdem er Versicherungsnehmer dem Versicherer die Dif- rungsnehmer mit einem vereidigten Wirtschafts- den Versicherungsnehmer im Hinblick auf ferenz. prüfer oder einer anderen vom Versicherer dieses Versäumnis gemahnt hat. Falls die tatsächlich zu zahlende Prämie gerin- beauftragten unabhängigen Partei zusammen- ger ist als die gesamte Vorausprämie, erstattet zuarbeiten, um die Richtigkeit der zur Verfügung der Versicherer dem Versicherungsnehmer die gestellten Angaben und Informationen zu über- Prämie Differenz zurück. Die Verpflichtung zur Zah- prüfen. Der Versicherungsnehmer garantiert, lung der vertraglich vereinbarten Mindestprä- dass alle zur Verfügung gestellten Informationen Meldungen zur Prämienberechnung mie bleibt hiervon unberührt. und Unterlagen nach bestem Wissen und Ge- (30100.01) wissen korrekt sind. Der Versicherungsnehmer Nach Ablauf eines jeden in der Vertragsüber- Mindestprämie (33300.00) ist verpflichtet, unverzüglich alle Informationen sicht festgelegten Meldezeitraumes ist der Ver- Ist die auf Grundlage der Meldungen des Ver- und Unterlagen, die die im Rahmen des vorlie- sicherungsnehmer verpflichtet, dem Versiche- sicherungsnehmers berechnete Prämie für ein genden Versicherungsvertrages versicherten Ri- rer seinen während dieses Meldezeitraumes an abgeschlossenes Versicherungsjahr geringer siken beeinflussen oder auf die Akzeptanz oder die Abnehmer, auf die der Versicherungsvertrag als die in der Vertragsübersicht festgelegte die Beurteilung der im Rahmen des vorliegenden Anwendung findet, fakturierten Umsatz zu mel- Mindestprämie, so hat der Versicherungsneh- Versicherungsvertrages versicherten Risiken den. Die Meldungen des Versicherungsnehmers mer die Mindestprämie für das abgeschlossene und Abnehmer durch den Versicherer Einfluss sind dem Versicherer an den in der Vertrags- Versicherungsjahr zu zahlen. haben könnten, zur Verfügung zu stellen. übersicht festgelegten Terminen zuzusenden. Die in der Vertragsübersicht festgelegte Min- Forderungen oder Forderungsteile, die explizit destprämie versteht sich netto ohne Versiche- Selbstbehalt (27700.00) vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, rungssteuer oder entsprechende Steuer. Sofern Der Versicherungsnehmer trägt den Betrag, der sind nicht in die Meldung aufzunehmen. Die sie Steuern unterliegt, werden diese dem Ver- über die im Rahmen des vorliegenden Versi- Meldung hat getrennt nach Abnehmerländern sicherungsnehmer in Rechnung gestellt. cherungsvertrages vom Versicherer zu leisten- und, falls sich die Prämiensätze in Abhängigkeit de Entschädigung hinausgeht, als unversicher- der Zahlungsziele unterscheiden, auch getrennt Bonus/Malus (35300.01 und 38300.00) tes Risiko ausschließlich selbst. Er darf diesen nach den vereinbarten Zahlungszielen zu erfol- Sobald der im Hinblick auf den Bemessungs- nicht anderweitig versichern. gen. zeitraum zu zahlende Prämienbetrag feststeht, Die Meldung hat in der Versicherungsvertrags- erstattet der Versicherer dem Versicherungs- Konsequenzen der Nichterfüllung von währung oder der Vertragswährung zu erfolgen. nehmer – in Abhängigkeit der Schadenquote – Vertragspflichten (28100.00) Der Versicherungsnehmer darf von seiner Mel- einen Bonus oder berechnet ihm einen Malus. 1. Der Versicherer ist im Einzelfall von der Ver- dung nicht in Abzug bringen: Der Bonus oder Malus entspricht dem in der pflichtung zur Leistung frei, ohne dass es a) Gutschriften, es sei denn, diese beziehen sich Vertragsübersicht aufgeführten Prozentsatz einer Kündigung bedarf, wenn der Versiche- auf Korrekturen und haben keine Auswir- der für den Bemessungszeitraum zu zahlenden rungsnehmer eine ihm aufgrund Gesetzes kung auf ein bereits versichertes Risiko, für Nettoprämie (ohne Versicherungssteuer oder oder des Versicherungsvertrages auferlegte welches der Versicherer zum Erhalt von Prä- entsprechende Steuer). Verpflichtung oder Obliegenheit nicht er- mie berechtigt ist; Als Bemessungszeitraum gilt jedes Versiche- füllt, es sei denn, dass die Verletzung als un- b) das Kreditlimit überschreitende Forderun- rungsjahr. Als Schadenquote gilt: verschuldet anzusehen ist. gen; – der Gesamtbetrag der vom Versicherer in 2. Handelt es sich um die Verletzung einer Ob- c) Forderungen, die vor Aufhebung eines Kre- dem jeweiligen Bemessungszeitraum an- liegenheit, die vom Versicherungsnehmer ditlimits entstehen; erkannten Schäden abzüglich aller dem zum Zwecke der Minderung der Gefahr oder d) Forderungen, die mit Scheck bezahlt werden; Versicherer zustehenden Regresserlöse, die Verhinderung einer Gefahrerhöhung dem e) Forderungen gegen Abnehmer im Rahmen während des Bemessungszeitraumes abge- Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, kann der Pauschaldeckung; rechnet wurden dividiert durch sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit f) Forderungen, die vor dem Datum der Mel- – den Gesamtnettoprämienbetrag (ohne Ver- nicht berufen, wenn die Verletzung keinen dung zur Prämienberechnung gezahlt wer- sicherungssteuer oder entsprechende Steuer), Einfluss auf den Eintritt des Versicherungs- den; der für den Bemessungszeitraum zu zahlen ist. falls oder die Höhe der vom Versicherer zu g) Gegenforderungen des Abnehmers und Für die Anwendung dieser Bonus-/Malusver- erbringenden Entschädigung hatte. h) bestrittene Forderungen/Rechnungen. einbarung wird jeder nach Beendigung oder 3. Handelt es sich um die Verletzung einer Ob- Sofern keine versicherten Umsätze entstanden Nichtverlängerung des Versicherungsvertra- liegenheit, die nach dem Eintritt des Versiche- sind, ist eine Meldung mit dem Wert „0“ einzu- ges vom Versicherer anerkannte Schaden dem rungsfalls zu erfüllen ist, tritt Leistungsfrei- reichen. letzten Bemessungszeitraum zugerechnet. Ist Stand: 07/2022 [Seite 7] in der Vertragsübersicht eine Mindestprämie den Länderbedingungen) seine Internetver- rungsnehmer dadurch erleidet, dass er diese festgelegt, kann die Anwendung dieser Bonus-/ bindung mit dem Versicherungsnehmer ein- Information verwendet, insbesondere für seine Malusvereinbarung nicht dazu führen, dass setzen. eigenen wirtschaftlichen Entscheidungen. der Versicherungsnehmer einen geringeren Prämienbetrag als die für diesen Bemessungs- Übertragung von Rechten aus dem Schutz personenbezogener Daten (47310.01) zeitraum geltende Mindestprämie zahlt. Versicherungsvertrag (45100.01) In Zusammenhang mit diesem Versicherungs- Falls der Versicherungsvertrag beendet oder Der Versicherungsnehmer kann die ihm aus vertrag gelten Versicherungsnehmer und Ver- nicht verlängert wird, wird für den letzten Be- dem vorliegenden Versicherungsvertrag ent- sicherer hinsichtlich aller personenbezogenen messungszeitraum kein Bonus gewährt. stehenden Rechte oder das Recht auf Schaden- Daten, die jeweils für eigene Zwecke und mit zahlungen nur mit der vorherigen schriftlichen eigenen Mitteln und/oder im jeweils eigenen Zustimmung durch den Versicherer übertragen Namen verarbeitet werden, als voneinander Vertragslaufzeit und Beendigung des (z.B. durch Verpfändung, Abtretung oder in unabhängige Datenverantwortliche unter dem Vertrages sonstiger Form). geltenden Datenschutzrecht. Werden personenbezogene Daten, die zu dem Vertragslaufzeit und -verlängerung Zustimmung zum Erwerb von Sicherheiten Zwecke verarbeitet wurden, dem Versiche- (38500.00) (45500.00) rungsnehmer Versicherungsschutz unter die- Der Vertragsbeginn und die Vertragslaufzeit Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Ver- sem Versicherungsvertrag oder sonstige damit sind in der Vertragsübersicht festgelegt. Der sicherungsvertrages ermächtigt der Versiche- in Zusammenhang stehende Dienstleistungen Versicherungsvertrag verlängert sich still- rungsnehmer den Versicherer und erteilt seine zu gewähren, in ein Land außerhalb des recht- schweigend zu den gleichen Bedingungen und Zustimmung dazu, im gemeinsamen Interesse lichen Geltungsbereichs des Europäischen Wirt- für die gleiche Laufzeit, wenn er nicht durch Sicherheiten zu erwerben und/oder Verein- schaftsraums (EWR) übermittelt, und gewährt den Versicherungsnehmer oder den Versiche- barungen im Hinblick auf Forderungen zu das dort geltende Recht kein angemessenes rer mit einer Frist von zwei Monaten vor Ende treffen, für die der Versicherer Versicherungs- Datenschutzniveau gemäß der Entscheidung der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Falls schutz im Rahmen des vorliegenden Versiche- der Europäischen Kommission, so gelten für eine andere zukünftige Vertragslaufzeit in der rungsvertrages gewährt hat. die übermittelten Daten die Europäischen Al- Vertragsübersicht festgelegt ist, gilt die still- ternativen Standardvertragsklauseln für die schweigende Verlängerung für die Dauer dieser Versicherungsvertragswährung und Übermittlung personenbezogener Daten von zukünftigen Vertragslaufzeit. Umrechnung (46700.00) einem Verantwortlichen zu einem anderen Ver- Für den vorliegenden Versicherungsvertrag ist antwortlichen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Beendigung des Vertrages (39200.00) die in der Vertragsübersicht festgelegte Ver- Unter Verweis auf diese Fälle finden die Euro- Der Versicherungsvertrag endet automatisch sicherungsvertragswährung maßgeblich. Für päischen Alternativen Standardvertragsklau- und mit sofortiger Wirkung, sobald der Versi- Meldungen zur Prämienberechnung und für seln hiermit auch für das Vertragsverhältnis cherungsnehmer zahlungsunfähig im Sinne ei- die Berechnung von Schäden werden Beträge in zwischen Versicherungsnehmer und Versiche- nes durch die Gesetzgebung seines Landes de- einer anderen Währung als der Versicherungs- rer Anwendung. Da Versicherungsnehmer und finierten Konkurs- oder Insolvenzverfahrens vertragswährung in diese umgerechnet. Hierzu Versicherer jeweils unabhängig voneinander wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein gericht- wird der Wechselkurs zugrunde gelegt, der am Daten übermitteln, gelten diese Alternativen liches Insolvenzverfahren über das Vermögen letzten Arbeitstag des Monats, in dem der Versi- Standardvertragsklauseln in Verbindung mit des Versicherungsnehmers eröffnet wurde. cherungsschutz begonnen hat, gültig war. Vom dem bestehenden Datenschutzrecht des Lan- Versicherungsnehmer, einer in seinem Namen des, in dem der Versicherungsnehmer und/ Beendigung des Versicherungsvertrages handelnden Person oder vom Versicherer nach oder der Versicherer eine entsprechende Nie- (Sanktionsgesetze oder –vorschriften) dem Schadentag in einer anderen Währung als derlassung in Bezug auf die Verarbeitung der (39310.00) der Versicherungsvertragswährung erhaltene personenbezogenen Daten unterhalten. Der Der Versicherer hat das Recht, den Versiche- Beträge werden in diese umgerechnet. Hierzu entsprechende Anhang zu den Standardver- rungsvertrag zu beenden, wenn der Versi- wird der Wechselkurs zugrunde gelegt, der am tragsklauseln mit einer Beschreibung der per- cherungsnehmer, ein Mitglied der Unterneh- Tag des Zahlungseingangs gültig war. Der für sonenbezogenen Daten, die der Versicherer mensleitung oder eine andere Person oder ein bestimmtes Datum geltende Wechselkurs gegebenenfalls übermittelt, kann dem Versi- Gesellschaft, die die Kontrolle über den Versi- ist der bei Börsenschluss ausgegebene Mittel- cherungsnehmer auf Anfrage zur Verfügung cherungsnehmer ausübt oder zu mehr als 50% kurs der Europäischen Zentralbank, oder, falls gestellt werden. an dem Versicherungsnehmer beteiligt ist, im die Europäische Zentralbank einen solchen Keine der Bestimmungen dieses Vertragsver- Rahmen der Bestimmungen der Vereinten Nati- Kurs nicht ausgegeben hat, der des Londoner hältnisses ist dahin auszulegen, dass diese im onen, den Sanktionsgesetzen oder -bestimmun- Devisenmarktes, oder, falls der Londoner Devi- Widerspruch steht oder Vorrang hat zu Be- gen der Europäischen Union, des Vereinigten senmarkt einen solchen Kurs nicht angegeben stimmungen der anwendbaren Europäischen Königreichs oder der Vereinigten Staaten von hat, der der Zentralbank des Landes des Versi- Alternativen Standardvertragsklausen oder zu Amerika oder einer entsprechenden Nation ge- cherungsnehmers. anderen Regelungen zur Datenübermittlung. mäß anwendbaren nationalen Sanktionsgeset- zen oder Bestimmungen gelistet werden. Lastschrifteinzug (47100.00) Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Prämien und Prüfungsgebühren einschließlich Vertragssprache (47500.00) etwaigen anfallenden Steuern sind per Last- Der Versicherungsvertrag unterliegt dem in der Sonstiges schriftverfahren zu zahlen. Vertragsübersicht festgelegten anwendbaren Recht. Alle zwischen dem Versicherer und dem Kommunikation (44700.00) Vertraulichkeitsrevers (47300.00) Versicherungsnehmer in Verbindung mit dem Der Versicherungsnehmer sollte im Rahmen Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, vorliegenden Versicherungsvertrag entstehen- seiner Kommunikation im Hinblick auf die sämtliche Informationen streng vertraulich den Streitigkeiten unterliegen dem Gerichts- Vertragsverwaltung und die Erfüllung seiner zu behandeln und sie nicht an Dritte weiter- stand des in der Vertragsübersicht festgelegten Verpflichtungen aus dem vorliegenden Ver- zugeben. Weiterhin übernimmt der Versiche- zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts. Die sicherungsvertrag die Möglichkeiten seiner rungsnehmer die Verpflichtung, den Versi- Vertragssprache ist in der Vertragsübersicht Internetverbindung mit dem Versicherer nut- cherer von Schäden freizustellen, die dadurch festgelegt. Hat der Versicherer Übersetzungen zen, die der Versicherer ihm zu diesem Zweck entstehen können, dass Dritte Zugang zu den des Versicherungsvertrages zur Verfügung ge- zur Verfügung stellt. Der Versicherer kann im vertraulichen Informationen erhalten haben. stellt, gilt die in der Vertragssprache ausgestellte Rahmen seiner Kommunikation mit dem Ver- Alle Informationen, u.a. einschließlich Kredit- Version als bindend, sollte es zu Widersprüchen sicherungsnehmer im Hinblick auf die Ver- limitentscheidungen, enthalten keine verbind- oder Unterschieden in der Auslegung kommen. tragsverwaltung und die Bekanntgabe von lichen Aussagen. Der Versicherer übernimmt Vertragsänderungen (wie u. a. Änderungen in keine Haftung für Schäden, die der Versiche- Stand: 07/2022 [Seite 8] Laufende Versicherung (47550.00) Dieser Kreditversicherungsvertrag fällt unter die laufende Versicherung im Sinne des § 53 Versicherungsvertragsgesetz. Privatpersonen (01900.00) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Forderungen gegen Abnehmer, die Privat- kunden sind und keine wirtschaftliche Tätig- keit ausüben. Keine Kostenbeteiligung (20800.00) Der Versicherer beteiligt sich nicht an den Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei der Erfüllung seiner Obliegenheit zur Abwen- dung oder Minderung des Forderungsaus- falls oder durch die Einleitung des Inkassos entstehen. Fabrikationsrisiko/Vorlaufdeckung (43500.00) Der Versicherer entschädigt den Versiche- rungsnehmer für jeden ihm entstehenden For- derungsausfall, sofern während des Fabrika- tionsrisikozeitraumes: a) die Insolvenz des Abnehmers eintritt oder b) das Kreditlimit für den Abnehmer aufgrund seiner finanziellen Situation aufgehoben wird und c) die Ausführung des Vertrages/Auftrages oder eines Teils des Vertrages/ Auftrages mit dem Abnehmer mit Zustimmung des Versi- cherers eingestellt wird. Stand: 07/2022
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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