Berufshaftpflicht
Gesetzlich und berufsrechtlich vorgeschrieben; zahlt bei Behandlungsfehlern, fehlender Aufklärung und Schäden an Patienten.
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Für Ärztinnen und Ärzte ist die Berufshaftpflicht keine Frage der Vorsicht, sondern Pflicht, und für Vertragsärzte schreibt das Gesetz sogar die Mindestsumme vor. Die Lücken liegen daneben: das Ultraschallgerät, das nach einem Wasserschaden nicht mehr läuft, der Praxisausfall, wenn Sie selbst krank werden, und die Patientendaten, die bei einem Angriff abfließen. Hier steht, was Sie brauchen und was es kostet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Für Vertragsärzte ohne angestellte Ärzte verlangt § 95e SGB V mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall, im Jahr mindestens das Doppelte. Beschäftigen Sie Ärzte, arbeiten in einer Berufsausübungsgemeinschaft mit Angestellten oder im MVZ, sind es 5 Millionen Euro je Fall und das Dreifache im Jahr. Die Kassenärztliche Vereinigung prüft den Nachweis. In operativen Fächern ist mehr sinnvoll, weil Geburtsschäden und schwere Behandlungsfehler diese Summen erreichen können.
Eine übersehene Diagnose, eine falsche Dosierung, eine Komplikation nach einem Eingriff: Personenschäden aus der Behandlung können Millionenbeträge erreichen.
Selbst bei fehlerfreier Behandlung haften Sie, wenn die Aufklärung nicht belegt ist. Viele Verfahren drehen sich genau darum.
Ultraschall, EKG, Labor und Endoskopie kosten schnell sechsstellig und sind empfindlich gegen Wasser, Überspannung und Bedienfehler.
Praxisverwaltung, Telematikinfrastruktur und E-Mail: Ein Angriff legt die Praxis still und führt zu Meldepflichten nach der DSGVO.
Krankheit oder Unfall des Praxisinhabers: Miete, Gehälter und Leasing laufen weiter, Einnahmen fehlen.
Stichverletzungen und Infektionen gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen in Praxen, bei Ihren Angestellten und bei Ihnen.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Gesetzlich und berufsrechtlich vorgeschrieben; zahlt bei Behandlungsfehlern, fehlender Aufklärung und Schäden an Patienten.
Dringend empfohlen
Als Praxisinventarversicherung ersetzt sie Einrichtung, Geräte und Medikamente nach Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch.
Als Praxisausfallversicherung zahlt sie die laufenden Kosten, wenn die Praxis nach einem Schaden oder wegen Ihrer Krankheit geschlossen ist.
Deckt Ultraschall, EKG, Labor und EDV auch bei Bedienfehler, Überspannung und Flüssigkeitsschaden.
Zahlt IT-Forensik, Wiederherstellung, Datenschutz-Meldungen und Ausfall nach einem Angriff auf Praxisverwaltung und Patientendaten.
Sichert Ihr Einkommen, wenn Sie dauerhaft nicht mehr praktizieren können; ergänzt das Versorgungswerk, das oft erst bei völliger Berufsunfähigkeit zahlt.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für Streit mit Vermieter, Personal oder Kassenärztlicher Vereinigung, etwa um Regresse.
Medizinische Fachangestellte sind gefragt; eine betriebliche Altersvorsorge hilft, sie zu halten.
Die Berufshaftpflicht hängt vor allem am Fachgebiet: Allgemeinmedizin und konservative Fächer zahlen wenig, operative Fächer und Geburtshilfe ein Vielfaches. Dazu kommen Praxisgröße, angestellte Ärzte und die gewählte Deckungssumme.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Allgemeinmedizin, Erstniederlassung, Einzelpraxis | etwa 300 bis 800 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Allgemeinmedizin, etablierte Praxis mit angestellten Ärzten, 5 Mio. Euro | etwa 1.500 bis 5.000 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Operatives Fachgebiet, etwa Chirurgie oder Orthopädie mit Eingriffen | etwa 5.000 bis 15.000 Euro im Jahr und mehr |
| Inhaltsversicherung | Praxisinventar im Wert von 150.000 Euro | etwa 300 bis 700 Euro im Jahr |
| Betriebsunterbrechung | Praxisausfall mit 500 Euro Tagessatz, auch bei Krankheit des Inhabers | etwa 600 bis 1.500 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Hausarztpraxis mit Praxisverwaltung und Telematikinfrastruktur | etwa 400 bis 1.200 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Der Grundschutz aus Berufshaftpflicht und Praxisinventar kostet eine Hausarztpraxis im Jahr ungefähr so viel, wie sie an einem Arbeitstag umsetzt.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und unserer Angebotspraxis. Die Beiträge der Berufshaftpflicht unterscheiden sich je Fachgebiet stark; das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
01
Für: Erstniederlassung oder Einzelpraxis in einem konservativen Fach
Zusammen etwa 600 bis 1.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: etablierte Praxis mit Personal, Gerätepark und Praxisverwaltung
Zusammen etwa 2.500 bis 7.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Gemeinschaftspraxis oder MVZ mit angestellten Ärzten
Zusammen etwa 6.000 bis 20.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die in Arztpraxen wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Montag. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
Über das Wochenende ist in der Wohnung darüber eine Leitung geplatzt. Das Wasser tropft auf den Ultraschall und in den Empfang.
Die Praxisverwaltung ist verschlüsselt, der Täter droht, Befunde zu veröffentlichen.
Eine Patientin klagt: Ein Tumor sei bei der Vorsorge vor einem Jahr übersehen worden.
Eine Mitarbeiterin stößt das EKG-Gerät vom Wagen, der Monitor ist gebrochen.
Ein Patient rutscht im nassen Eingangsbereich aus und bricht sich den Arm.
Nach dem Wasserschaden bleibt die Praxis zwei Wochen geschlossen, Gehälter und Miete laufen weiter.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Als Makler vergleichen wir mehrere Versicherer und halten im Blick, ob Ihre Deckung nach einer Praxisänderung noch zu § 95e SGB V passt.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Wir wissen, wie Versicherer Forderungen prüfen, und stehen an Ihrer Seite, wenn ein Patient Ansprüche stellt.
Berufshaftpflicht, Praxisversicherungen, Vorsorge fürs Team und Ihre private Absicherung laufen bei uns zusammen, damit Sie zwischen zwei Patienten nicht fünf Stellen anrufen müssen.
Für Sie ist die Beratung kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer. Sie sprechen mit Menschen, die Ihre Praxis kennen.
Fragen und Antworten
Ja. Die Berufsordnungen der Landesärztekammern verpflichten alle Ärzte, sich ausreichend zu versichern. Für Vertragsärzte legt § 95e SGB V seit 2021 die Mindestsummen fest, und die Kassenärztliche Vereinigung verlangt den Nachweis.
Bei Erstniederlassung beginnt sie bei etwa 300 Euro im Jahr, etablierte Praxen zahlen je nach Umfang meist 1.500 bis 5.000 Euro. Operative Fächer liegen deutlich darüber.
Angestellte Ärzte sind in der Regel über die Police des Arbeitgebers mitversichert. Für Tätigkeiten außerhalb, etwa Notdienste, Vertretungen oder Erste Hilfe in der Freizeit, brauchen Sie eine eigene Berufshaftpflicht.
Nur, wenn es im Vertrag steht. Viele Tarife zahlen bei Sachschäden und bei Krankheit oder Unfall des Inhabers, manche auch bei Quarantäne. Die Karenzzeit ist dabei entscheidend.
Ja. Auch dann bleiben Sie für die Daten Ihrer Patienten verantwortlich, und ein Angriff auf Ihre Rechner oder Ihr E-Mail-Postfach kann die Praxis lahmlegen.
Ja, über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Als selbstständige Ärztin oder selbstständiger Arzt sind Sie dort nicht automatisch versichert, können sich aber freiwillig anmelden.
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Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Zahlt die Berufshaftpflicht, wenn ein Implantat nicht hält?

Brauche ich eine Berufshaftpflicht für die Kassenzulassung?

Welche Deckungssumme brauche ich mit Kassensitz?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige der WZ 2025:
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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