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Versicherungsmakler / Betriebsarten / Gesundheit und Pflege

Versicherungen für Arztpraxen, Gemeinschaftspraxen und MVZ

Für Ärztinnen und Ärzte ist die Berufshaftpflicht keine Frage der Vorsicht, sondern Pflicht, und für Vertragsärzte schreibt das Gesetz sogar die Mindestsumme vor. Die Lücken liegen daneben: das Ultraschallgerät, das nach einem Wasserschaden nicht mehr läuft, der Praxisausfall, wenn Sie selbst krank werden, und die Patientendaten, die bei einem Angriff abfließen. Hier steht, was Sie brauchen und was es kostet.

Versicherungen für Arztpraxen

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Wie hoch muss meine Berufshaftpflicht sein?

Für Vertragsärzte ohne angestellte Ärzte verlangt § 95e SGB V mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall, im Jahr mindestens das Doppelte. Beschäftigen Sie Ärzte, arbeiten in einer Berufsausübungsgemeinschaft mit Angestellten oder im MVZ, sind es 5 Millionen Euro je Fall und das Dreifache im Jahr. Die Kassenärztliche Vereinigung prüft den Nachweis. In operativen Fächern ist mehr sinnvoll, weil Geburtsschäden und schwere Behandlungsfehler diese Summen erreichen können.

Was in dieser Branche schiefgeht

  1. 01

    Behandlungsfehler

    Eine übersehene Diagnose, eine falsche Dosierung, eine Komplikation nach einem Eingriff: Personenschäden aus der Behandlung können Millionenbeträge erreichen.

  2. 02

    Aufklärung nicht dokumentiert

    Selbst bei fehlerfreier Behandlung haften Sie, wenn die Aufklärung nicht belegt ist. Viele Verfahren drehen sich genau darum.

  3. 03

    Teure Geräte

    Ultraschall, EKG, Labor und Endoskopie kosten schnell sechsstellig und sind empfindlich gegen Wasser, Überspannung und Bedienfehler.

  4. 04

    Patientendaten

    Praxisverwaltung, Telematikinfrastruktur und E-Mail: Ein Angriff legt die Praxis still und führt zu Meldepflichten nach der DSGVO.

  5. 05

    Sie fallen aus

    Krankheit oder Unfall des Praxisinhabers: Miete, Gehälter und Leasing laufen weiter, Einnahmen fehlen.

  6. 06

    Nadelstich und Infektion

    Stichverletzungen und Infektionen gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen in Praxen, bei Ihren Angestellten und bei Ihnen.

Risiko-Radar
Haftung 5Feuer und Wasser 3Diebstahl 2Cyber 4Ausfall 4Gesundheit 3

Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.

Welche Versicherungen Sie brauchen

Unverzichtbar

Berufshaftpflicht

Gesetzlich und berufsrechtlich vorgeschrieben; zahlt bei Behandlungsfehlern, fehlender Aufklärung und Schäden an Patienten.

Dringend empfohlen

Inhaltsversicherung

Als Praxisinventarversicherung ersetzt sie Einrichtung, Geräte und Medikamente nach Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch.

Betriebsunterbrechung

Als Praxisausfallversicherung zahlt sie die laufenden Kosten, wenn die Praxis nach einem Schaden oder wegen Ihrer Krankheit geschlossen ist.

Elektronikversicherung

Deckt Ultraschall, EKG, Labor und EDV auch bei Bedienfehler, Überspannung und Flüssigkeitsschaden.

Cyberversicherung

Zahlt IT-Forensik, Wiederherstellung, Datenschutz-Meldungen und Ausfall nach einem Angriff auf Praxisverwaltung und Patientendaten.

Berufsunfähigkeit

Sichert Ihr Einkommen, wenn Sie dauerhaft nicht mehr praktizieren können; ergänzt das Versorgungswerk, das oft erst bei völliger Berufsunfähigkeit zahlt.

Sinnvoll je nach Betrieb

Firmenrechtsschutz

Für Streit mit Vermieter, Personal oder Kassenärztlicher Vereinigung, etwa um Regresse.

Betriebsrente (bAV)

Medizinische Fachangestellte sind gefragt; eine betriebliche Altersvorsorge hilft, sie zu halten.

Was es kostet: Beispielpreise

Die Berufshaftpflicht hängt vor allem am Fachgebiet: Allgemeinmedizin und konservative Fächer zahlen wenig, operative Fächer und Geburtshilfe ein Vielfaches. Dazu kommen Praxisgröße, angestellte Ärzte und die gewählte Deckungssumme.

VersicherungBeispielRichtwert
BerufshaftpflichtAllgemeinmedizin, Erstniederlassung, Einzelpraxisetwa 300 bis 800 Euro im Jahr
BerufshaftpflichtAllgemeinmedizin, etablierte Praxis mit angestellten Ärzten, 5 Mio. Euroetwa 1.500 bis 5.000 Euro im Jahr
BerufshaftpflichtOperatives Fachgebiet, etwa Chirurgie oder Orthopädie mit Eingriffenetwa 5.000 bis 15.000 Euro im Jahr und mehr
InhaltsversicherungPraxisinventar im Wert von 150.000 Euroetwa 300 bis 700 Euro im Jahr
BetriebsunterbrechungPraxisausfall mit 500 Euro Tagessatz, auch bei Krankheit des Inhabersetwa 600 bis 1.500 Euro im Jahr
CyberversicherungHausarztpraxis mit Praxisverwaltung und Telematikinfrastrukturetwa 400 bis 1.200 Euro im Jahr

Zum Vergleich: Der Grundschutz aus Berufshaftpflicht und Praxisinventar kostet eine Hausarztpraxis im Jahr ungefähr so viel, wie sie an einem Arbeitstag umsetzt.

Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und unserer Angebotspraxis. Die Beiträge der Berufshaftpflicht unterscheiden sich je Fachgebiet stark; das genaue Angebot holen wir für Sie ein.

Quellen der Preisbeispiele

Unsere Vorschläge: drei Pakete

01

Start

Für: Erstniederlassung oder Einzelpraxis in einem konservativen Fach

  • Berufshaftpflicht
  • Inhaltsversicherung

Zusammen etwa 600 bis 1.500 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

02

Praxis

Für: etablierte Praxis mit Personal, Gerätepark und Praxisverwaltung

  • Berufshaftpflicht
  • Inhaltsversicherung
  • Betriebsunterbrechung
  • Elektronikversicherung
  • Cyberversicherung

Zusammen etwa 2.500 bis 7.000 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

03

Rundum

Für: Gemeinschaftspraxis oder MVZ mit angestellten Ärzten

  • Berufshaftpflicht
  • Inhaltsversicherung
  • Betriebsunterbrechung
  • Elektronikversicherung
  • Cyberversicherung
  • Firmenrechtsschutz
  • Betriebsrente (bAV)

Zusammen etwa 6.000 bis 20.000 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

Der schlimmste Tag in der Praxis

Sechs Dinge, die in Arztpraxen wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Montag. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.

Schaden bis jetzt288.500 Euro
  1. Über das Wochenende ist in der Wohnung darüber eine Leitung geplatzt. Das Wasser tropft auf den Ultraschall und in den Empfang.

    38.000 Euro · Zahlt: Inhaltsversicherung

  2. Die Praxisverwaltung ist verschlüsselt, der Täter droht, Befunde zu veröffentlichen.

    25.000 Euro · Zahlt: Cyberversicherung

  3. Eine Patientin klagt: Ein Tumor sei bei der Vorsorge vor einem Jahr übersehen worden.

    180.000 Euro · Zahlt: Berufshaftpflicht

  4. Eine Mitarbeiterin stößt das EKG-Gerät vom Wagen, der Monitor ist gebrochen.

    4.500 Euro · Zahlt: Elektronikversicherung

  5. Ein Patient rutscht im nassen Eingangsbereich aus und bricht sich den Arm.

    9.000 Euro · Zahlt: Berufshaftpflicht

  6. Nach dem Wasserschaden bleibt die Praxis zwei Wochen geschlossen, Gehälter und Miete laufen weiter.

    32.000 Euro · Zahlt: Betriebsunterbrechung

Welches Paket hätten Sie gehabt?

Davon bezahlt die Versicherung: 0 Euro
Aus eigener Tasche: 288.500 Euro

Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.

Konkrete Tipps vom Makler

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Deckungssumme zu § 95e SGB V passt, sobald Sie Ärzte anstellen oder in eine Berufsausübungsgemeinschaft wechseln: dann gelten 5 statt 3 Millionen Euro.
  2. Lassen Sie alle Tätigkeiten im Vertrag nennen, auch IGeL, ästhetische Leistungen, ambulante Operationen und Gutachten.
  3. Achten Sie auf die Nachhaftung: Für Behandlungen aus der aktiven Zeit können Patienten noch Jahre später Ansprüche stellen.
  4. Wählen Sie eine Praxisausfallversicherung, die auch bei eigener Krankheit und Quarantäne zahlt, nicht nur nach Sachschäden.
  5. Versichern Sie Medizingeräte über eine Elektronikversicherung, die Inhaltsversicherung zahlt bei Bedienfehler und Kurzschluss nicht.
  6. Halten Sie Datensicherung und Updates aktuell: Cyberversicherer fragen danach und können sonst kürzen.

Warum NAMMERT für Ihren Betrieb

Wir prüfen die Pflichtsumme für Sie

Als Makler vergleichen wir mehrere Versicherer und halten im Blick, ob Ihre Deckung nach einer Praxisänderung noch zu § 95e SGB V passt.

Wir kennen Schadenbearbeitung von innen

In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Wir wissen, wie Versicherer Forderungen prüfen, und stehen an Ihrer Seite, wenn ein Patient Ansprüche stellt.

Praxis und Privates bei einem Ansprechpartner

Berufshaftpflicht, Praxisversicherungen, Vorsorge fürs Team und Ihre private Absicherung laufen bei uns zusammen, damit Sie zwischen zwei Patienten nicht fünf Stellen anrufen müssen.

Familienbetrieb seit 1989

Für Sie ist die Beratung kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer. Sie sprechen mit Menschen, die Ihre Praxis kennen.

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Berufshaftpflicht für Ärzte Pflicht?

Ja. Die Berufsordnungen der Landesärztekammern verpflichten alle Ärzte, sich ausreichend zu versichern. Für Vertragsärzte legt § 95e SGB V seit 2021 die Mindestsummen fest, und die Kassenärztliche Vereinigung verlangt den Nachweis.

Was kostet die Berufshaftpflicht für einen Hausarzt?

Bei Erstniederlassung beginnt sie bei etwa 300 Euro im Jahr, etablierte Praxen zahlen je nach Umfang meist 1.500 bis 5.000 Euro. Operative Fächer liegen deutlich darüber.

Bin ich als angestellter Arzt über die Praxis versichert?

Angestellte Ärzte sind in der Regel über die Police des Arbeitgebers mitversichert. Für Tätigkeiten außerhalb, etwa Notdienste, Vertretungen oder Erste Hilfe in der Freizeit, brauchen Sie eine eigene Berufshaftpflicht.

Zahlt die Praxisausfallversicherung auch bei Krankheit?

Nur, wenn es im Vertrag steht. Viele Tarife zahlen bei Sachschäden und bei Krankheit oder Unfall des Inhabers, manche auch bei Quarantäne. Die Karenzzeit ist dabei entscheidend.

Brauche ich eine Cyberversicherung, wenn meine Praxissoftware aus der Cloud kommt?

Ja. Auch dann bleiben Sie für die Daten Ihrer Patienten verantwortlich, und ein Angriff auf Ihre Rechner oder Ihr E-Mail-Postfach kann die Praxis lahmlegen.

Sind meine Angestellten bei der Arbeit versichert?

Ja, über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Als selbstständige Ärztin oder selbstständiger Arzt sind Sie dort nicht automatisch versichert, können sich aber freiwillig anmelden.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Arztpraxis anfordern

Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht

Inhaltsversicherung für Betriebe

Betriebsunterbrechungsversicherung

Elektronikversicherung

Cyberversicherung für Unternehmen

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Verwandte Betriebsarten

Zahnarzt

Zahlt die Berufshaftpflicht, wenn ein Implantat nicht hält?

Physiotherapie

Brauche ich eine Berufshaftpflicht für die Kassenzulassung?

Amtliche Einordnung

Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige der WZ 2025:

  • 86.21 Arztpraxen für Allgemeinmedizin
  • 86.22 Facharztpraxen
  • 86.91 Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung sowie von medizinischen Laboratorien
  • 86.97 Vermittlungstätigkeiten für medizinische, zahnärztliche und andere Gesundheitstätigkeiten
  • 86.99 Sonstiges Gesundheitswesen a. n. g.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten

Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.

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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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