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Versicherungsmakler / Betriebsarten / Gesundheit und Pflege

Versicherungen für Zahnarztpraxen und Kieferorthopäden

Eine Zahnarztpraxis ist eine kleine Klinik: Behandlungseinheiten, digitales Röntgen, Scanner und Fräse, dazu Implantate, Narkose und Chirurgie. Die Berufshaftpflicht ist Pflicht, die teuren Lücken liegen oft woanders: eine Behandlungseinheit, die nach einem Wasserschaden ausfällt, eine Woche Praxisausfall oder ein Angriff auf die Röntgenbilder. Hier steht, was Sie brauchen und was es kostet.

Versicherungen für Zahnarztpraxen

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Zahlt die Berufshaftpflicht, wenn ein Implantat nicht hält?

Nicht für das Implantat selbst. Ein Implantat, das nicht einheilt, ist zunächst ein Behandlungsrisiko und keine Haftung; die Neuversorgung ist eine Frage von Gewährleistung und Kulanz. Die Berufshaftpflicht zahlt, wenn Sie einen Fehler gemacht haben und der Patient dadurch einen Gesundheitsschaden hat, etwa einen verletzten Nerv, eine Entzündung durch mangelhafte Hygiene oder eine fehlende Aufklärung. Sie wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.

Was in dieser Branche schiefgeht

  1. 01

    Chirurgie und Implantate

    Nervverletzungen, Kieferhöhlenperforation und Infektionen nach Implantationen gehören zu den teuren Haftpflichtfällen in der Zahnmedizin.

  2. 02

    Aufklärung und Kostenplan

    Fehlt die dokumentierte Aufklärung über Risiken und Alternativen, haften Sie auch ohne Behandlungsfehler.

  3. 03

    Wasser an jeder Einheit

    Jede Behandlungseinheit hat Wasser- und Absauganschlüsse. Ein Leck unter dem Boden richtet schnell große Schäden an.

  4. 04

    Teure Technik

    Behandlungseinheiten, DVT, Intraoralscanner und Fräse kosten schnell mehrere hunderttausend Euro.

  5. 05

    Röntgenbilder und Daten

    Digitale Röntgenbilder, Praxisverwaltung und Abrechnung sind ein Ziel für Erpressung, mit Meldepflicht nach der DSGVO.

  6. 06

    Rücken, Augen, Nadelstiche

    Zwangshaltung am Stuhl, Nadelstichverletzungen und Allergien auf Materialien betreffen Zahnärzte und Team.

Risiko-Radar
Haftung 5Feuer und Wasser 4Diebstahl 2Cyber 4Ausfall 4Gesundheit 3

Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.

Welche Versicherungen Sie brauchen

Unverzichtbar

Berufshaftpflicht

Berufsrechtlich und für Vertragszahnärzte gesetzlich vorgeschrieben; zahlt bei Behandlungsfehlern und fehlender Aufklärung.

Inhaltsversicherung

Ersetzt Einrichtung, Einheiten, Material und Vorräte nach Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch zum Neuwert.

Dringend empfohlen

Elektronikversicherung

Deckt Röntgen, DVT, Scanner und Behandlungseinheiten bei Bedienfehler, Überspannung und Kurzschluss.

Betriebsunterbrechung

Als Praxisausfallversicherung zahlt sie Gehälter, Miete und Leasing, wenn die Praxis nach einem Schaden oder Ihrer Krankheit ruht.

Cyberversicherung

Hilft bei verschlüsselter Praxissoftware, gestohlenen Patientendaten und Erpressung.

Berufsunfähigkeit

Rücken, Hände und Augen sind Ihr Werkzeug; eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt früher als das Versorgungswerk.

Sinnvoll je nach Betrieb

Firmenrechtsschutz

Für Streit mit Patienten um Honorare, mit Vermieter, Personal oder der KZV.

Betriebsrente (bAV)

Zahnmedizinische Fachangestellte sind gesucht; eine betriebliche Altersvorsorge hilft, sie zu halten.

Was es kostet: Beispielpreise

Allgemeinzahnärzte zahlen für die Berufshaftpflicht deutlich weniger als Oralchirurgen und Kieferorthopäden mit Chirurgie. Teurer als in vielen Arztpraxen ist dafür die Sachversicherung, weil die Technik mehr wert ist.

VersicherungBeispielRichtwert
BerufshaftpflichtAllgemeine Zahnheilkunde, Erstniederlassungetwa 350 bis 900 Euro im Jahr
BerufshaftpflichtEtablierte Praxis mit Implantologie und angestellten Zahnärztenetwa 1.500 bis 5.000 Euro im Jahr
BerufshaftpflichtOralchirurgie oder Kieferorthopädie mit Eingriffenetwa 5.000 bis 10.000 Euro im Jahr und mehr
InhaltsversicherungPraxisinventar mit drei Einheiten im Wert von 350.000 Euroetwa 700 bis 1.600 Euro im Jahr
ElektronikversicherungDVT, Scanner und Röntgen im Wert von 150.000 Euroetwa 800 bis 2.000 Euro im Jahr

Zum Vergleich: Der Grundschutz aus Berufshaftpflicht und Praxisinventar kostet im Jahr ungefähr so viel wie ein bis zwei Vollkeramikkronen.

Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und unserer Angebotspraxis. Die Beiträge der Berufshaftpflicht hängen stark vom Behandlungsspektrum ab; das genaue Angebot holen wir für Sie ein.

Quellen der Preisbeispiele

Unsere Vorschläge: drei Pakete

01

Start

Für: Neugründung oder Übernahme einer Einzelpraxis ohne Chirurgie

  • Berufshaftpflicht
  • Inhaltsversicherung

Zusammen etwa 1.000 bis 2.500 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

02

Praxis

Für: etablierte Praxis mit digitalem Röntgen, Scanner und Team

  • Berufshaftpflicht
  • Inhaltsversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Betriebsunterbrechung
  • Cyberversicherung

Zusammen etwa 3.500 bis 8.000 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

03

Rundum

Für: Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxis mit Implantologie und angestellten Zahnärzten

  • Berufshaftpflicht
  • Inhaltsversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Betriebsunterbrechung
  • Cyberversicherung
  • Firmenrechtsschutz
  • Betriebsrente (bAV)

Zusammen etwa 7.000 bis 18.000 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

Der schlimmste Tag in der Zahnarztpraxis

Sechs Dinge, die in Zahnarztpraxen wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Donnerstag. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.

Schaden bis jetzt147.000 Euro
  1. Unter Behandlungszimmer 2 ist über Nacht ein Wasserschlauch geplatzt. Einheit und Fußboden sind durchnässt.

    42.000 Euro · Zahlt: Inhaltsversicherung

  2. Das DVT meldet einen Fehler nach einem Spannungsstoß, die Röhre ist defekt.

    18.000 Euro · Zahlt: Elektronikversicherung

  3. Nach einer Weisheitszahnentfernung hat ein Patient ein taubes Kinn. Er wirft fehlende Aufklärung vor.

    35.000 Euro · Zahlt: Berufshaftpflicht

  4. Die Praxissoftware ist verschlüsselt, Röntgenbilder und Abrechnung sind nicht erreichbar.

    22.000 Euro · Zahlt: Cyberversicherung

  5. Beim Anpassen einer Brücke fällt ein Instrument in den Rachen, der Patient muss in die Klinik.

    6.000 Euro · Zahlt: Berufshaftpflicht

  6. Die Praxis bleibt nach dem Wasserschaden eine Woche nur halb besetzt, Gehälter und Leasing laufen weiter.

    24.000 Euro · Zahlt: Betriebsunterbrechung

Welches Paket hätten Sie gehabt?

Davon bezahlt die Versicherung: 0 Euro
Aus eigener Tasche: 147.000 Euro

Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.

Konkrete Tipps vom Makler

  1. Passen Sie die Deckungssumme an § 95e SGB V an, sobald Sie Zahnärzte anstellen: dann gelten 5 statt 3 Millionen Euro je Fall.
  2. Nennen Sie alle Leistungen im Vertrag: Implantologie, Sedierung, Laser, ästhetische Behandlungen wie Unterspritzungen und ein eigenes Praxislabor.
  3. Versichern Sie DVT, Scanner und Einheiten über eine Elektronikversicherung mit Neuwert, auch geleaste Geräte.
  4. Prüfen Sie die Praxisausfallversicherung auf einen Tagessatz, der Gehälter, Miete und Leasing wirklich deckt.
  5. Achten Sie auf eine lange Nachhaftung, wenn Sie die Praxis abgeben: Ansprüche aus Behandlungen können Jahre später kommen.
  6. Sichern Sie Röntgenbilder und Praxisdaten täglich getrennt vom Netz, das verlangen viele Cyberversicherer.

Warum NAMMERT für Ihren Betrieb

Wir sehen auf Ihr Behandlungsspektrum

Als Makler vergleichen wir mehrere Versicherer und achten darauf, dass Implantologie, Sedierung und ästhetische Leistungen im Vertrag stehen, bevor es ein Patient prüft.

Wir regulieren selbst

In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Wir wissen, wie ein Versicherer nach einem Wasserschaden Geräte und Ausfall bewertet.

Praxis, Labor und Privates zusammen

Berufshaftpflicht, Praxistechnik, Vorsorge fürs Team und Ihre private Absicherung laufen bei einem Ansprechpartner zusammen.

Seit 1989 in Familienhand

Unsere Beratung ist kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer. Sie erreichen Menschen, die Ihre Praxis kennen.

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Berufshaftpflicht für Zahnärzte Pflicht?

Ja. Die Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern schreiben sie vor, und für Vertragszahnärzte legt § 95e SGB V Mindestsummen fest: 3 Millionen Euro je Fall, mit angestellten Zahnärzten 5 Millionen.

Was kostet die Berufshaftpflicht für Zahnärzte?

Bei Erstniederlassung ab etwa 350 Euro im Jahr, etablierte Allgemeinpraxen meist 1.500 bis 5.000 Euro. Oralchirurgen und Kieferorthopäden mit Chirurgie zahlen deutlich mehr.

Sind geleaste Behandlungseinheiten versichert?

Oft verlangt der Leasinggeber eine eigene Versicherung. Nehmen Sie geleaste Geräte in die Elektronik- oder Inhaltsversicherung auf und prüfen Sie, wer im Schaden das Geld bekommt.

Bin ich für Fehler meines Praxislabors versichert?

Wenn das Labor im Vertrag steht, ja. Ein eigenes Praxislabor, das Zahnersatz herstellt, muss ausdrücklich genannt sein.

Brauche ich eine Praxisausfallversicherung?

Wenn die Praxis ohne Sie nicht läuft, fast immer. Sie zahlt die Kosten weiter, wenn Sie krank sind oder die Praxis nach einem Schaden ruht.

Sind meine ZFA bei der Arbeit versichert?

Ja, über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), auch bei Nadelstichverletzungen. Sie selbst können sich dort freiwillig versichern.

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

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Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Berufsunfähigkeitsversicherung

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Inhaltsversicherung für Betriebe

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Cyberversicherung für Unternehmen

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

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Amtliche Einordnung

Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige der WZ 2025:

  • 86.23 Zahnarztpraxen

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten

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