Betriebshaftpflicht
Deckt Personenschäden von Gästen bei Klettern, Fahren und Spielen, bei Schaustellern mindestens in der Höhe, die die Schaustellerhaftpflichtverordnung vorschreibt.
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Wo Menschen sich freiwillig in die Höhe, in Loopings oder an die Kletterwand begeben, ist der Personenschaden das zentrale Risiko. Ein einziger Sturz aus dem Seil kann ein Leben verändern und eine Forderung in Millionenhöhe auslösen. Dazu kommen teure Anlagen und eine kurze Saison, in der jeder Ausfalltag zählt.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Nur sehr begrenzt. Für Verletzungen, die auf eine verletzte Verkehrssicherungspflicht zurückgehen, etwa einen ausgerissenen Griff, ein verschlissenes Seil oder eine fehlende Einweisung, können Sie die Haftung in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam ausschließen. Die Betriebshaftpflicht ist deshalb der Kern Ihres Schutzes, nicht das Kleingedruckte am Eingang.
Falsch eingehängter Karabiner, zu früh abgelassen, Bodenkontakt beim Bouldern: Wirbelsäulen- und Knieverletzungen gehören zu den teuersten Haftpflichtschäden überhaupt.
Fahrgeschäfte, Seilbahnen und Hochseilgärten laufen täglich unter hoher Belastung. Ein Materialbruch kann viele Gäste auf einmal treffen.
Sturm, Hagel oder Starkregen treffen Anlagen im Freien direkt. Muss der Park im Hochsommer schließen, fehlt ein großer Teil des Jahresumsatzes.
Schausteller stehen auf kommunalen Festplätzen, Kletterhallen oft in gemieteten Industriehallen. Schäden an der Mietsache oder am Platz gehen auf Ihre Rechnung.
Gedränge am Eingang, rutschige Wege, ein umgestürzter Sonnenschirm: Bei hohen Besucherzahlen wird auch der kleine Unfall häufig.
Routenbauer, Trainer und Techniker arbeiten selbst auf Leitern, Hubbühnen und in Seilen. Arbeitsunfälle mit langer Ausfallzeit sind hier keine Seltenheit.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Deckt Personenschäden von Gästen bei Klettern, Fahren und Spielen, bei Schaustellern mindestens in der Höhe, die die Schaustellerhaftpflichtverordnung vorschreibt.
Dringend empfohlen
Ersetzt Reparatur oder Neubau von Fahrgeschäften, Seilbahnen, Automaten und Kletterwänden nach Bedienungsfehler, Kurzschluss oder Materialbruch.
Zahlt fehlenden Deckungsbeitrag, Löhne und Pacht, wenn eine Anlage nach einem Schaden in der Saison ausfällt.
Versichert Griffe, Matten, Leihausrüstung, Kasse und Gastronomie gegen Feuer, Sturm, Wasser und Einbruch.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für eigene Hallen, Kassenhäuser und Überdachungen, wenn Sie Eigentümer sind.
Für Zugmaschinen, Packwagen und Wohnwagen von Schaustellern, die ständig unterwegs sind.
Für Onlinetickets, Kassensystem und Mitgliederdaten, die bei einem Angriff tagelang ausfallen können.
Die Beiträge hängen stark von Umsatz, Besucherzahl und Art der Attraktion ab. Eine Boulderhalle ist anders einzustufen als ein Hochseilgarten oder ein Karussell. Unterschiede von mehreren hundert Prozent zwischen Angeboten sind in dieser Branche nicht ungewöhnlich.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Kletter- oder Boulderhalle bis etwa 360.000 Euro Umsatz, 5 Mio. Euro Deckung | etwa 550 bis 1.200 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Schausteller mit einem Kinderkarussell, Deckung über der Mindestsumme der Verordnung | etwa 500 bis 1.500 Euro im Jahr |
| Betriebsunterbrechung | Kletterhalle mit 300.000 Euro Inventar und 300.000 Euro Ertragsausfall, 24 Monate Haftzeit | ab etwa 1.000 Euro im Jahr |
| Maschinenversicherung | Fahrgeschäft oder Seilbahn mit 250.000 Euro Neuwert | etwa 1.500 bis 4.000 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Freizeitpark oder Hochseilgarten mit über 100.000 Besuchern im Jahr | meist ab etwa 3.000 Euro im Jahr, nur auf Anfrage |
Zum Vergleich: Die Betriebshaftpflicht einer kleinen Boulderhalle kostet im Jahr etwa so viel wie zwei bis drei Jahreskarten für Stammgäste.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026. Die Werte für Kletterhallen stammen aus öffentlich genannten Branchenkonzepten, die übrigen sind vorsichtige Richtwerte aus unserer Angebotspraxis. Große Parks werden immer einzeln kalkuliert.
01
Für: Schausteller mit einem Geschäft auf Volksfesten
Zusammen etwa 1.500 bis 4.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Kletter-, Boulder- oder Trampolinhalle in gemieteten Räumen
Zusammen etwa 2.000 bis 4.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Freizeitpark, Hochseilgarten oder Erlebnisanlage mit eigenen Fahrgeschäften
Zusammen ab etwa 8.000 Euro im Jahr, individuell kalkuliert
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die in Parks, Hallen und auf Festplätzen wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Ferientag. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
Beim Toprope-Klettern lässt ein Mitarbeiter einen Gast zu schnell ab. Fersenbeinbruch, lange Reha, Verdienstausfall.
Das Getriebe des Kettenkarussells fällt aus. Reparatur und Spezialteile aus dem Ausland.
Das Karussell steht zwölf Tage still, mitten in den Sommerferien.
Ein Kind stürzt auf einer verrutschten Weichbodenmatte und bricht sich das Handgelenk.
Ein Gewittersturm reißt die Überdachung der Imbissbude ab und beschädigt Kasse und Kühltechnik.
Das Ticketsystem wird verschlüsselt, am nächsten Morgen funktionieren weder Onlinetickets noch Jahreskarten.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst, auch Verletzungen an Bord. Wir wissen, wie Gutachter, Anwälte und Versicherer bei einem schweren Unfall verhandeln.
In dieser Branche liegen Angebote weit auseinander. Als Makler fragen wir mehrere Versicherer an und vergleichen Ausschlüsse, nicht nur den Preis.
Park, Fahrzeuge, Wohnwagen auf der Reise und Ihre private Absicherung liegen bei uns in einer Hand.
Viele Schaustellerbetriebe und Parks sind Familienunternehmen. Wir auch, und wir bleiben über Jahre dieselben Ansprechpartner.
Fragen und Antworten
Ja, wer im Reisegewerbe Fahrgeschäfte, Schießgeschäfte, Tierschauen oder Reitbetriebe betreibt, braucht nach der Schaustellerhaftpflichtverordnung eine Haftpflicht mit mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und 150.000 Euro für Sachschäden je Schadenfall. Bei Fahrgeschäften gilt die höhere Personensumme, bei den übrigen 500.000 Euro.
Gesetzlich nicht, praktisch ja: Vermieter, Banken und Kooperationspartner verlangen den Nachweis, und ein einziger schwerer Unfall übersteigt schnell jedes Eigenkapital.
Nein, Gäste klettern auf eigenes Risiko und haben keinen gesetzlichen Unfallschutz. Ansprüche gegen die Halle entstehen, wenn sie ein Fehler des Betriebs trifft; dann zahlt die Betriebshaftpflicht.
Die Betriebshaftpflicht liegt für kleinere Hallen etwa zwischen 550 und 1.200 Euro im Jahr. Mit Inventar und Ertragsausfall sind es meist 2.000 bis 4.500 Euro.
Nur wenn ein versicherter Sachschaden die Schließung auslöst, etwa Sturmschäden an der Anlage. Eine Schließung nur wegen einer Wetterwarnung ohne Schaden ist in der Regel nicht versichert.
Angestellte ja, über die Betriebshaftpflicht und die Berufsgenossenschaft. Selbstständige Routenbauer und freie Trainer brauchen eine eigene Berufshaftpflicht.
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Hafte ich, wenn sich ein Mitglied an einem Gerät verletzt?

Wer haftet, wenn auf einer Veranstaltung ein Gast verletzt wird: die Agentur, der Kunde oder die Location?

Reicht die Versicherung über den Landessportbund nicht aus?
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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