Betriebshaftpflicht
Als Vereinshaftpflicht ergänzt sie den Landessportbund für Gäste, Veranstaltungen, vermietete Räume und Anlagen, die über den Grundvertrag hinausgehen.
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Wer Mitglied im Landessportbund ist, hat über den Sportversicherungsvertrag schon Haftpflicht und Unfallschutz für den Sportbetrieb. Offen bleiben oft das eigene Vereinsheim, der Rasenmäher, die Kasse, das Sommerfest mit Gästen und die persönliche Haftung des Vorstands. Hier steht, wo die Lücken liegen und was sie zu schließen kostet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Für den Sportbetrieb selbst ist sie eine gute Grundlage: Haftpflicht und Unfall für Mitglieder bei Training, Wettkampf und Versammlungen. Sie deckt aber nur Grundrisiken. Nicht versichert sind das eigene Vereinsheim und das Inventar, Nichtmitglieder beim Schnuppertraining, große öffentliche Feste und meist die persönliche Vermögenshaftung des Vorstands in ausreichender Höhe. Diebstahl aus Umkleiden ist nach Angaben der Landessportbünde grundsätzlich nicht versicherbar.
Versäumte Steuerfristen, verlorene Gemeinnützigkeit, falsch abgerechnete Übungsleiterpauschalen: Für Vermögensschäden des Vereins kann der Vorstand persönlich haften, wenn er grob fahrlässig handelt.
Ein Fußball fliegt über den Zaun, eine Tribünenstufe bricht, ein Kind stürzt beim Sommerfest von der Hüpfburg. Nichtmitglieder sind im Sportversicherungsvertrag oft nur eingeschränkt erfasst.
Brand im Vereinsheim, Blitz im Flutlichtmast, Sturm auf der Tennishalle: Gebäude und Inventar muss der Verein selbst versichern, ebenso den Mähtraktor.
In der städtischen Sporthalle reißt ein Mitglied die Prallwand auf oder die Dusche läuft über Nacht. Die Kommune stellt die Rechnung dem Verein.
Bargeld vom Kuchenverkauf, ein Kassenwart, der Beiträge auf sein Konto lenkt: Veruntreuung durch eigene Leute gehört zu den häufigsten Vermögensschäden im Verein.
Eltern fahren die Jugend mit dem Privatauto. Bei einem Unfall trifft der Schaden am eigenen Wagen den Fahrer, wenn keine Dienstreise-Kasko des Vereins besteht.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Als Vereinshaftpflicht ergänzt sie den Landessportbund für Gäste, Veranstaltungen, vermietete Räume und Anlagen, die über den Grundvertrag hinausgehen.
Schützt Vorstand und Kassenwart vor persönlicher Haftung für Vermögensschäden des Vereins, etwa bei verlorener Gemeinnützigkeit.
Dringend empfohlen
Versichert Vereinsheim, Tribüne, Tennishalle und Flutlicht gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser zum Neuwert.
Ersetzt Sportgeräte, Mähtraktor, Küche und Vereinskasse nach Brand, Einbruch oder Wasserschaden.
Sinnvoll je nach Betrieb
Stockt die knappen Unfallsummen des Sportversicherungsvertrags für Leistungssportler, Trainer oder Nichtmitglieder auf.
Hilft bei Streit mit Kommune, Pächter der Vereinsgaststätte oder bezahlten Trainern.
Für Vereinsbusse und eine Dienstreise-Kasko, die Privatwagen der Eltern auf Fahrten zum Spiel abdeckt.
Für Vereine im Landessportbund ist der Grundschutz über den Mitgliedsbeitrag bereits bezahlt. Was dazukommt, richtet sich vor allem nach dem Jahreshaushalt des Vereins, eigenen Gebäuden und der Zahl der Veranstaltungen.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Sportverein mit bis zu 50.000 Euro Jahresumsatz, 3 Mio. Euro Haftpflicht und 300.000 Euro Vermögensschaden | etwa 180 bis 450 Euro im Jahr |
| D&O-Versicherung | Vorstand eines Vereins mit bis zu 250.000 Euro Haushalt | etwa 150 bis 300 Euro im Jahr |
| Gewerbegebäude | Vereinsheim mit Umkleiden, Neuwert rund 400.000 Euro, mit Elementarschäden | etwa 600 bis 1.200 Euro im Jahr |
| Inhaltsversicherung | Inventar, Sportgeräte und Mähtraktor im Wert von 50.000 Euro | etwa 200 bis 450 Euro im Jahr |
| Firmenrechtsschutz | Verein mit bis zu 500 Mitgliedern | etwa 150 bis 300 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Vereinshaftpflicht und D&O zusammen kosten einen mittleren Verein im Jahr ungefähr so viel wie ein Satz Trikots für eine Jugendmannschaft.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und unserer Angebotspraxis. Gebäudebeiträge schwanken stark nach Lage und Bauart; das genaue Angebot holen wir für Ihren Verein ein.
01
Für: Verein im Landessportbund ohne eigenes Gebäude, der den Vorstand absichern will
Zusammen etwa 150 bis 300 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Verein mit Veranstaltungen, Gästen und eigenem Inventar
Zusammen etwa 500 bis 1.100 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Verein mit eigenem Vereinsheim, Hallen oder Plätzen und bezahlten Trainern
Zusammen etwa 1.300 bis 2.800 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die in Sportvereinen wirklich passieren. Hier alle an einem Samstag mit Heimspiel und Sommerfest. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
Beim Aufbau des Festzelts kippt eine Stange auf ein parkendes Auto eines Anwohners.
Der Mähtraktor fängt beim Rasenschnitt Feuer und brennt komplett aus.
Ein Gast ohne Mitgliedschaft stürzt von der gemieteten Hüpfburg und bricht sich den Arm.
Das Finanzamt erkennt die Gemeinnützigkeit rückwirkend ab, weil Übungsleiterpauschalen falsch abgerechnet wurden. Der Verein fordert den Schaden vom Vorstand.
Ein Blitz trifft den Flutlichtmast, die Anlage und die Elektrik im Vereinsheim sind hin.
Einbruch ins Vereinsheim: Kasse vom Fest, Beamer und die neuen Trainingsgeräte sind weg.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Wir legen Ihren Sportversicherungsvertrag neben die Angebote und versichern nur, was dort fehlt. Doppelt bezahlen soll der Verein nicht.
Segel- und Motorbootvereine gehören seit Jahrzehnten zu unseren Kunden. Vorstandsarbeit, Hallenordnung und Sommerfest kennen wir aus der Praxis.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Das hilft, wenn nach dem Brand im Vereinsheim der Gebäudeversicherer über den Neuwert verhandelt.
Unsere Vergütung zahlt der Versicherer. Für die Vereinskasse fällt kein Honorar an, und Sie haben seit 1989 denselben Familienbetrieb am Telefon.
Fragen und Antworten
Wenn er im Landessportbund ist, besteht der Grundschutz schon. Eine eigene Vereinshaftpflicht lohnt sich für große Veranstaltungen, eigene Anlagen, Nichtmitglieder und für Summen, die über den Grundvertrag hinausgehen.
Ehrenamtliche Vorstände mit höchstens 840 Euro Vergütung im Jahr haften nach § 31a BGB nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Genau diese Fälle kommen aber vor, etwa bei Steuerfehlern. Eine D&O deckt das ab.
Nein. Die Sportversicherung deckt die Haftung als Eigentümer, nicht den Schaden am eigenen Gebäude. Dafür braucht der Verein eine Gebäude- und eine Inhaltsversicherung.
Bezahlte Kräfte sind über die VBG gesetzlich unfallversichert, der Verein meldet sie dort an. Für die Haftung bei Training und Aufsicht greift in der Regel die Vereinshaftpflicht.
Den Schaden am Auto der Gegenseite zahlt die Kfz-Haftpflicht des Fahrers. Den Schaden am eigenen Wagen trägt er selbst, außer der Verein hat eine Dienstreise-Kasko abgeschlossen.
Eine Vereinshaftpflicht beginnt bei etwa 180 Euro im Jahr, eine D&O für den Vorstand bei etwa 150 Euro. Mit Vereinsheim und Inventar liegen viele Vereine zwischen 1.300 und 2.800 Euro im Jahr.
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Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Hafte ich, wenn sich ein Mitglied an einem Gerät verletzt?

Sind unsere Schulboote über eine normale Bootsversicherung versichert?

Schützt mich der Haftungsausschluss auf dem Eintrittsschein?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige der WZ 2025:
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
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